Verwaltungsermessen in Deutschland und England

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Verwaltungsermessen in Deutschland und England Eine rechtsvergleichende Untersuchung von Entscheidungsspielräumen der Verwaltung im deutschen und englischen Verwaltungsrecht von RalfBrinktrine v/ / C. F. Müller Verlag Heidelberg

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Verwaltungsermessen inDeutschland und England

Eine rechtsvergleichende Untersuchung vonEntscheidungsspielräumen der Verwaltungim deutschen und englischen Verwaltungsrecht

von

RalfBrinktrinev//

C. F. Müller VerlagHeidelberg

Inhaltsverzeichnis

Vorwort V

Abkürzungsverzeichnis XXI

Vorbemerkung zu der im Text praktizierten Trenn- und Zitierweise XXVI

Einleitung 1

Erster Teil:Der gegenwärtige Stand der Ermessenslehre in Deutschland

Erstes Kapitel: Einführung 11

A. Das erste Charakteristikum der deutschen Ermessenslehre:Die Existenz verschiedener administrativer Letztentscheidungs-spielräume und die Offenheit des Ermessensbegriffs 12

B. Das zweite Charakteristikum der deutschen Ermessenslehre:Die Vielfalt der Diskussionsperspektiven 15

C. Das dritte Charakteristikum der deutschen Ermessenslehre:Der beständige Wechsel zwischen kontrollrestriktiven undkontrollintensiven Phasen gerichtlicher Ermessensprüfung 18

Zweites Kapitel: Begriff und Existenz von Ermessen 20A. Die Konzeption von Ermessen als normativ eröffnetem

Rechtsfolgeermessen in konditional aufgebauten Rechtssätzen 22I. Die Einräumung von Ermessen 23

1. Rechtsquellen der Einräumung von Ermessen 232. Die Gewährung von Ermessen in Rechtssätzen 26

a) Die Grundannahmen 26aa) Gesetzesbindung, Regelungsdichte und Normtypus 26bb) Der Standort von Ermessen in konditionalen

Normen 29b) Die Einräumung von Ermessen auf der Rechtsfolgenseite 38

aa) Ermessenseinräumung oder -ausschluß aufgrundsprachlicher Anzeichen 38

bb) Abweichungen von dem Grundsatz der Ermessens-einräumung aufgrund sprachlicher Indizien 42aaa) Das Vorliegen einer Verpflichtung statt

Ermessenseinräumung 43bbb) Verengung von Ermessen zu strikter Bindung 44

vn

ccc) Die Beschränkung des „freien Ermessens"auf den Charakter eines durch „Soll-Vorschriften" vermittelten Spielraums 47

ddd) Fortfall strikter Bindung und Einräumungvon Ermessen 48

cc) Ermessenseinräumung ohne typische sprachlicheIndizien 49

c) Die Handhabung von Normen, die unbestimmte Rechts-begriffe und Ermessenseinräumung kombinieren 50

II. Das Verständnis vom „Wesen" der Ermessensentscheidung 531. Die Abwägung von Interessen im Einzelfall 542. Handlungsermessen und Wahlfreiheit 553. Die Eigen- und Letztverantwortlichkeit der behördlichen

Ermessensentscheidung 57

B. Alternative Ermessenskonzeptionen 58I. Ermessen als Tatbestandsergänzungsermessen 58

1. Die Ableitung des Tatbestandsergänzungsermessens 582. Die Einräumung der Tatbestandsergänzungskompetenz 603. Die inhaltliche Beschreibung des Tatbestandsergänzungs-

ermessens und ihre Auswirkungen 61II. Ermessen als Tatbestands- und Rechtsfolgeermessen 62

1. Die Ableitung des Tatbestandsermessens 632. Die Einräumung des Tatbestandsermessens 653. Die inhaltliche Vorstellung von der Eigenart des Ermessens

als Tatbestands- und Rechtsfolgeermessen 67III. Die qualitative Identität von Verwaltungsermessen und

Planungsermessen 68IV. Die Aufhebung aller vorhandenen kategorialen Trennungen:

Die Figur des einheitlichen Verwaltungsermessens 72

C. Zusammenfassung: Das Verhältnis der unterschiedlichenErmessenskonzeptionen und die Charakteristika von Ermessen 73

Drittes Kapitel: Verfassungsmäßigkeit von Ermessenund Grenzen der Einräumung vonErmessensermächtigungen 76

A. Die Verfassungsmäßigkeit von Ermessen 76

B. Verfassungsrechtliche Grenzen der Einräumung von Ermessen 78

C. Die Auswirkungen der Anforderungen des Verfassungsrechts auf dieverschiedenen Ermessenskonzeptionen 81

Viertes Kapitel: Kategorien und Funktionen vonErmessen 84

A. Kategorien von Ermessen 84

vin

I. Die Klassifizierung von Ermessen nach der Form der Einräumungund nach kognitiven oder volitiven Elementen desEntscheidungsprozesses 84

II. Die Klassifizierung von Ermessen nach Charakteristika derErmessensentscheidung 85

III. Die Klassifizierung von Ermessen nach dem Grad derrechtlichen Bindung 86

B. Funktionen von Ermessen 89I. Allgemeine Merkmale der Funktionendiskussion 89

II. Einzelne zentrale Funktionen von Ermessen 90

Fünftes Kapitel: Die Ausübung von Ermessen 94

A. Die Lenkung und Steuerung der Ermessensausübung 94I. Die Lenkung des Ermessens durch verwaltungsexterne Vorgaben 94

II. Die Lenkung des Ermessens durch verwaltungsinterne Vorgaben 97B. Fehler bei der Ausübung des Ermessens 99

I. Grundlagen , 99II. Ermessenstypische Fehler bei der Ausübung des Verwaltungs-

ermessens im Sinne der Konzeption von Ermessen alsRechtsfolgeermessen 1051. Die verschiedenen Ansätze der Fehlersystematisierung 105

a) Die Vorstellung von Ermessensnichtgebrauch,Ermessensüberschreitung und Ermessensfehlgebrauchals den drei Erscheinungsformen von Ermessensfehlern 106aa) Der Ermessensnichtgebrauch 107bb) Der Ermessensfehlgebrauch 107cc) Die Ermessensüberschreitung 108

b) Die Konzeption einer Zweiteilung von Ermessensfeh-lern auf der Grundlage der Regelung des § 114 VwGO. 108aa) Ermessensüberschreitung 109bb) Ermessensfehlgebrauch 109

c) Weitere kategoriale Fehlereinteilungen 110aa) Die Unterscheidung von ermessensspezifischen

Fehlern im engeren und weiteren Sinne 111bb) Die Lehren von der Existenz eines einzigen

spezifischen Ermessensfehlers 112d) Der Verzicht auf Fehlerklassifikationen: schlichte

Sammellisten von Ermessensfehlern 113e) Die Evaluierung der Fehlerlehren im Schrifttum 114f) Zusammenfassung 114

2. Die Hauptfehlerlehren zusammenführende und vertiefendeBetrachtung einzelner Erscheinungsformen rechtsfehlerhaftenVerhaltens bei der Ausübung des Rechtsfolgeermessens.... 115

> a) Fehler, die das Zustandekommen der Ermessens-entscheidung betreffen (innere Fehler oder auch Motiv-oder Vorgangsfehler) 115aa) Die Nichtbetätigung des eingeräumten Ermessens 116

IX

bb) Die Berücksichtigung irrelevanter Erwägungenund das Außerachtlassen relevanter Gesichtspunktein der Abwägung 118

cc) Das Handeln aufgrund unsachlicher Motive oderdie bewußte Verfolgung normwidriger Zwecke 121

» b) Die Überschreitung der äußeren Grenzen des Ermessens(äußere oder Ergebnisfehler) 123aa) Die Wahl einer durch die Ermessensermächtigung

nicht gedeckten Rechtsfolge 124bb) Die Wahl einer gleichheitswidrigen Maßnahme.... 125cc) Das Setzen einer im konkreten Einzelfall

unverhältnismäßigen Rechtsfolge 1293. Ausgewählte verwaltungsprozessuale Fragen der Über-

prüfung von Ermessensentscheidungen 135a) Probleme der Ermittlung eines fehlerhaften Verhaltens

bei der Ermessensausübung 135b) Fragen des Zeitpunkts und der Beweislast zur Fest-

stellung von Ermessensfehlern 1394. Das Verhältnis der Ermessensfehlerlehren im Sinne der

Konzeption 140a) Die Sicht der Vertreter des Tatbestandsergänzungs-

ermessens 140b) Die Sicht der Vertreter eines Tatbestands- und

Rechtsfolgeermessens 141in. Fehler bei der Ausübung der übrigen administrativen

Entscheidungsspielräume 1411. Rechtsverstöße bei der Ausübung einer Beurteilungs-

ermächtigung 1412. Rechtsmängel bei der Ausübung der planerischen

Gestaltungsfreiheit 144a) Grundlagen 144b) Abwägungsfehler nach der Rechtsprechung des

Bundesverwaltungsgerichts 146' IV. Kritik der strikten Separierung von Ermessensfehlern und

Fehlern anderer Spielräume und die Entwicklung einereinheitlichen Fehlerlehre 150

V. Zusammenfassung 153

C. Verpflichtung der Verwaltung zur Ermessensausübung undAnspruch des Bürgers auf exekutivische Ermessensbetätigung 153

I. Die Pflicht der Verwaltung zu einer bestimmten Ermessens-ausübung 1531. Der Begriff der Ermessensreduzierung auf Null 1552. Ermessensreduzierende Umstände 1553. Ausschluß einer Ermessensreduzierung 1594. Die Kritik an der Rechtsfigur der Ermessensreduzierung

auf Null 160II. Der Anspruch des Bürgers auf Ermessensausübung 160

1. Grundlagen 1602. Anspruchsformen und -Voraussetzungen 1633. Ausschluß des Anspruchs 165

Zweiter Teil:Der gegenwärtige Stand der Lehre von „discretion" in England

Erstes Kapitel: Einführung 169

Zweites Kapitel: Begriff und Existenz von „discretion".. 181A. Die Einräumung von „discretion" 182

I. „Discretionary power" aufgrund von „Statute law" 1831. Die Verortung von „discretion" in Gesetzen nach dem

traditionellen Normverständnis 187a) Die grundlegende Unterscheidung zwischen „merits"

und „conditions of jurisdiction" 187b) Die Einräumung von „discretion" bei der Entscheidung

von Vorfragen („conditions of jurisdiction") derSachentscheidungskompetenz 192aa) Übertragung von „discretion" durch Einkleidung der

Vorfragen in „subjektive" Formulierungen(„subjective language") 201aaa) Begriff, Bedeutung und Erscheinungs-

formen von „subjective language" 201bbb) „Subjective language" als Erscheinungs-

form von „discretion" 208bb) Implizite Einräumung von „discretion" durch

unbestimmte Rechtsbegriffe („imprecise statutoryStandards") 209aaa) Erscheinungsformen und Kennzeichen von

„imprecise statutory Standards" 209bbb) „Imprecise statutory Standards" und

„discretion" 210cc) Ermessenseinräumung durch Einstufung „objektiv"

gefaßter Vorfragen als „non-jurisdictionalquestions of law or fact" 219aaa) Das Verhältnis von „objective conditions

as non-jurisdictional questions of law orfact" zu „subjective language" und„imprecise statutory Standards" 219

bbb) Existenz und Bedeutung von „non-jurisdictional questions of law or fact" 220

ccc) Die Differenzierung von, jurisdictionalquestions" und „non-jurisdictional questions" 223

XI

ddd) Die teilweise Aufgabe der Unterscheidungvon , jurisdictional questions of law or fact"und „non-jurisdictional questions of law orfact" und ihre Konsequenzen 234

eee) Die Einordnung von „non-jurisdictionalquestions" - „discretion" oder Spielraumeigener Art? 240

dd) Zusammenfassung: Die Einräumung von„discretion" bei der Entscheidung von„preliminary questions" 242

c) Die Einräumung von „discretion" bei der Entscheidungder Sachfrage („the merits") 244aa) Vorliegen einer Verpflichtung statt Einräumung

von „discretion" 246bb) Verengung von „discretion" zu „duty" 248cc) Normstrukturelle Verbindung von „discretion" und

„duty" 251dd) Übergang von „duty" in „discretion" 253ee) Zusammenfassung 255

d) Die Kombination von „discretion" bei der Entscheidungvon Vorfragen mit der Ausübung von „discretion" beider Sachfrage 255

2. Die Lokalisierung von „discretion" in Gesetzen nachneueren Normmodellen 257

II. „Discretionary power" nach „common law" 258B. Inhaltliche Bestimmung des Begriffs „ discretion " 262

I. Die Ansätze der Rechtsprechung 2621. Die Definition von Lord Diplock 263

a) Der Aspekt der Freiheit der Wahl 263b) Die Gesichtspunkte der Autonomie und der

Gleichwertigkeit : 2652. Die Deutung von „discretion" in der Entscheidung

„Padfield v. Minister of Agriculture, Fisheries and Food".. 2663. Das Verhältnis der beiden Ansätze zueinander 269

II. Die Definitionen der rechtswissenschaftlichen Literatur 272C. Einräumung und inhaltliche Beschreibung von „discretion " in der

Zusammenschau: Die Kennzeichen von „discretion" im englischenRecht 275

Drittes Kapitel: Verfügbarkeit und Verfassungsmäßig-keit von „discretionary powers" 279

A. Grenzen der Verfügbarkeit der „discretionary powers" nach „Statutelaw", „prerogative" und allgemeinem „common law" 279

I. „Discretionary power" und Form der Rechtspersönlichkeit von„administrative authorities" 279

EL „Discretionary power" und das Rangverhältnis der Rechtsquellen 283

xn

III. „Discretionary power" und allgemeine Grundsätze des„administrative law" 285

IV. Zusammenfassung 290B. Die Verfassungsmäßigkeit der verschiedenen Formen von

„ discretionary powers " 291

Viertes Kapitel: Kategorien und Funktionen von„discretion" 293

A. Kategorien von „discretion" 293I. Die Klassifizierung von „discretion" nach der Kontrolleröffnung

und dem Umfang der Kontrolle 2941. Überkommene Begründungen von „unreviewable discretion" 295

a) Die Rechtsquelle der Ermächtigung 295b) Die sprachliche Gestaltung der Ermächtigung 297c) Der verfassungsrechtliche Status des Entscheiders 299d) Die vom Entscheider bei der Ermessensausübung

wahrgenommene Funktion 3032. Neuere Ansätze zur Rechtfertigung von „unreviewable

discretion" 306II. Die Klassifizierung von „discretion" nach der rechtlichen

Bindung der Verwaltung 307III. Die Klassifizierung von „discretion" nach den Faktoren, die die

Entscheidung und den Entscheidungsprozeß charakterisieren... 310IV. Die Klassifizierung von „discretion" nach der Form der

Einräumung 312V. Zusammenfassung 313

B. Funktionen von „discretion" 313

Fünftes Kapitel: Die Ausübung von „discretionarypowers" 321

A. Die Lenkung und Steuerung der Ausübung von „discretion" 321I. Einführung: Allgemeine Aussagen über die Steuerung von

„discretion" 3211. Die Vielfältigkeit der rechtlichen Einflußnahmen auf die

Betätigung von „discretion" 3212. Funktionen der Ermessenslenkung 323

II. Die wichtigsten Formen der Lenkung von „discretion" imeinzelnen 3241. Lenkung und Vorprägung der Betätigung von „discretion"

durch verwaltungsexterne Vorgaben in Gesetzen 324a) Der Gesetzeszweck 324b) Die in der Abwägung zu berücksichtigenden Belange... 325

2. Lenkung von „discretion" durch Richtlinien, Hinweise undEmpfehlungen hierarchisch übergeordneter Verwaltungs-behörden an vollziehende Behörden: „guidance" 327

xm

a) Begriff, Bedeutung und Erscheinungsformen von„guidance" 327

b) Grenzen zentralstaatlicher Einflußnahme durch „guidance" 3283. Lenkung durch selbstgeschaffene verwaltungsinterne

Ermessensdirektiven: „policies" und „administrative rules" 329a) Begriff, Erscheinungsformen und Bedeutung von„policies" und „administrative rules" 329b) Rechtliche Zulässigkeit, Schranken und Wirkungen

von selbstinitiierten ermessenslenkendenEntscheidungsanleitungen 332

B. Der fehlerhafte Gebrauch von „discretionary powers" 334I. Grundlagen der Ermessensfehlerprüfung 334

1. Rechtfertigungen gerichtlicher Ermessenskontrolle 338a) Die Formen gerichtlicher Ermessenskontrolle 338b) Die Rechtfertigung gerichtlicher Ermessenskontrolle im

Verfahren der „judicial review" nach Section 31Supreme Court Act 1981 i.V.m. Order 53 of the Rulesof the Supreme Court 339aa) Die traditionelle Begründung gerichtlicher

Ermessenskontrolle 339bb) Neuere Ansätze zur Rechtfertigung der gericht-

lichen Ermessenskontrolle im Verfahren der.judicial review" 340

cc) Zusammenfassung 341c) Die Kritik an der gerichtlichen Ermessenskontrolle im

Verfahren der .judicial review" aufgrund von Section 31Supreme Court Act 1981 i.V.m. Order 53 of the Rulesof the Supreme Court 341

2. Die Klassifizierung von Rechtsverstößen als spezifischePflichtenverstöße bei der Ausübung von „discretion" 346

II. Die Formen fehlerhafter Ausübung von „discretionary powers"im einzelnen 3491. Ansätze der Systematisierung von Fehlern bei der

Ausübung von „discretion", die die Substanz desErmessensaktes berühren 349

2. Vertiefte Betrachtung von Verstößen gegen Anforderungenan die Substanz von „discretionary decisions" 353a) Die Verletzung der Pflicht, „discretion" zu gebrauchen:

„failure to exercise discretion" 353aa) Das Verbot, die Ausübung von „discretion" auf

andere Entscheider zu übertragen: „Discretionmust not be transferred" 353aaa) Die widerlegliche Vermutung gegen die

Möglichkeit zur Übertragung der Ausübungvon „discretion": „Delegatus non potestdelegare" 354

xrv

bbb) Das Verbot, sich fremdem Willenunterzuordnen: „acting under dictation" 361

bb) Das Selbstbindungsverbot: „Discretion must notbefettered" 365aaa) Selbstbindungsverbot und selbstgeschaffene

Ermessensrichtlinien: „no fettering ofdiscretion by seif imposed rule or policy" .. 366

bbb) Unzulässige Selbstbindung durch Verträgeund Absprachen: „Fettering of discretionby contract or other undertaking" 371

ccc) Unzulässige Selbstbeschränkung des Ermes-sensspielraums bei Annahme einer Bindungan in der Vergangenheit abgegebeneErklärungen: „Fettering of discretion byrepresentations or misleading advice" 374

cc) Unzutreffende Auslegung der Weite des Ermessens-spielraums: „Error in construing scope of discretion" 376

b) Der Mißbrauch von „discretion": „abuse of discretion" 377aa) Der traditionelle Kanon von Fehlergründen 377

aaa) Zweckwidrigkeit: „improper purposes" 378bbb) Unerhebliche Erwägungen: „irrelevant

considerations" 387ccc) Unvernünftige, übertriebene oder über-

mäßige Entscheidungen: „unreasonableness"respektive „irrationality" 391

ddd) Böswilligkeit: „bad faith" 398bb) Ansätze zur Erweiterung der hergebrachten

Aufhebungsgründe wegen Ermessensmißbrauchs.. 401aaa) Verhältnismäßigkeit: „proportionality" 402bbb) Ungleichbehandlung und Willkür:

„unfairness" und „inconsistency" 4093. Ausgewählte prozessuale Fragen der gerichtlichen

Überprüfung von „discretion" 418a) Probleme der Ermittlung eines fehlerhaften Verhaltens

bei der Ausübung von „discretionary powers" 418b) Beweislastfragen 422c) Der maßgebliche Zeitpunkt 424d) Rechtsschutzformfragen 424

in. Zusammenfassung: Die Charakteristika der Lehre von denErmessensfehlern 426

C. Die Pflicht der Verwaltung zur Ausübung von „discretion " und dasRecht des Bürgers auf Betätigung von „ discretion " 429

I. Die Pflicht der Verwaltung zur Vornahme vonErmessensentscheidungen 4291. Die verschiedenen Abstufungen der administrativen Pflicht

zum Ermessensgebrauch 429

XV

2. Einzelne Faktoren, die eine Pflicht zu einer bestimmtenErmessensentscheidung im Einzelfall begründen können... 433a) Rechte, Freiheiten und private Interessen 433b) Der Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes aufgrund

administrativer Selbstbindung: „legitimateexpectations", „consistency" und „estoppel" 435

c) Sonstige Aspekte 438II. Das Recht des Bürgers auf Ermessensbetätigung 440

1. Die Existenz eines materiellen Rechts auf fehlerfreie odereine bestimmte Ermessensentscheidung 440

2. Prozessuale Geltendmachung der Einhaltung der „duty toexercise discretion according to law" durch den Bürger 442a) Charakter, Inhalt und Anwendungsbereich von

„mandamus" 442b) Voraussetzungen zum Erlaß eines „mandamus"-Befehls 444

aa) Die Antragsbefugnis: „Standing" 445bb) Nachweis einer Pflichtverletzung 447cc) Gerichtliche Ermessensausübung zugunsten des

Antragstellers 447

Dritter Teil:Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Lehre des

Verwaltungsermessens in Deutschland und England

Erstes Kapitel: Die Einräumung von Ermessen und dasWesen der Ermessensentscheidung 453

A. Die Einräumung von Ermessen 453I. Rechtsquellen vonErmessen 453

II. Die Lokalisierung von Ermessen, in Normen 4541. Die Bedeutung von Normtypenklassifizierungen und

Deutungen des Normaufbaus für den Ermessensbegriff. 4542. Die Behandlung von HandlungsVoraussetzungen oder

Vorbedingungen der Ermessensbetätigung und dieEinräumung von Ermessen 459a) Der Ausgangspunkt: Grundsatz gerichtlicher

Vollkontrolle 459b) Die Rechtfertigung und Ableitung von Exemtionen.... 460c) Die rechtliche Einordnung administrativer

Letztentscheidungsbefugnisse 462d) Zusammenfassung 464

3. Übertragung von Ermessen bei der Entscheidung in derSache 465

4. Existenz und Deutung von KöppelungsVorschriften 467

B. Das „Wesen" der Ermessensentscheidung 468I. Der Zugang zu der Ermessensproblematik 469

II. Die Charakteristika einer Ermessensentscheidung 4711. Allgemein anerkannte Merkmale von Ermessen/„discretion" 472

XVI

2. Nicht allgemein akzeptierte Eigenschaften vonErmessen/„discretion" 474

C. Resümee: Die deutschen Ermessenskonzeptionen und die englischenDeutungen von „ discretion " in komparativer Zusammenschau 477

I. Das Verhältnis von „discretion" und der Konzeption vonErmessen als ausschließlichem Rechtsfolgeermessen 477

II. Das Verhältnis von „discretion" und den alternativenErmessenskonzeptionen des deutschen Rechts 478

in. Ergebnis 480

Zweites Kapitel: Die Verfassungsmäßigkeit von Ermessenund verfassungsrechtliche Grenzen derErmessenseinräumung durch Gesetzoder ungeschriebene Ermächtigungen... 482

A. Die Verfassungsmäßigkeit von Ermessen/„discretion" 482

B. Verfassungsrechtliche Schranken der Einräumung vonErmessen/„discretion" 483

I. Verfassungsrechtliche Zulässigkeit ungeschriebenerErmessensermächtigungen 484

II. Anforderungen des Verfassungsrechts an normativeErmessensermächtigungen und ihre Bedeutung für den Begriffvon Ermessen/„discretion" 4851. Existenz und Inhalt der verfassungsrechtlichen

Anforderungen 4852. Die Bedeutung der verfassungsrechtlichen Anforderungen

für den Ermessensbegriff 490

Drittes Kapitel: Kategorien und Funktionen vonErmessen/„discretion" 493

A. Arten von Ermessen 493I. Die Klassifizierung von Ermessen/„discretion" nach der Form

der Einräumung und der Denktätigkeit bei der Ermessens-ausübung 493

II. Die Klassifizierung von Ermessen/„discretion" nach derrechtlichen Bindung und der Kontrolleröffnung 496

in. Die Klassifizierung von Ermessen/„discretion" nach denFaktoren, die den Entscheidungsvorgang und das Ergebnis derErmessensbetätigung charakterisieren 497

B. Funktionen von Ermessen und „discretion" 5000

Viertes Kapitel: Die Ausübung von Ermessen 504A. Die Steuerung von Ermessensentscheidungen 504

I. Bedeutung und Charakter der Ermessenslenkung 504II. Formen der Ermessenslenkung 505

1. Externe Steuerung durch Gesetz 506

xvn

2. Administrative Selbststeuerung durch verwaltungs-originäre Ermessensdirektiven...-. 509

B. Fehler bei der Ausübung von Ermessensspielräumen 510I. Grundlagen der Überprüfung der Ermessensausübung 510

1. Der Ausgangspunkt: die materielle Pflicht der Verwaltungzum fehlerfreien Ermessensgebrauch 510

2. Die Rechtfertigung gerichtlicher Kontrolle administrativerErmessensbetätigung und die Maßstäbe judikativerNachprüfung des Ermessensaktes 511

3. Die Maßstäbe gerichtlicher Kontrolle und der Begriff desErmessensfehlers 515a) Einheitliche Spielraumfehlerlehre versus eigenständige

Fehlerlehren für verschiedene Letztentscheidungs-spielräume 516

b) Die Beschränkung des Begriffs Ermessensfehler aufRechtsfehler.... 517

c) Die Unterscheidung von „Vorermessensfehlern" und„typischen" respektive „substantiellen" Ermessensfehlern 518

II. Ermessenstypische Fehler bei der exekutivischenErmessensbetätigung 5191. Ansatzpunkte der Systematisierung von Fehlern bei der

Ausübung des Verwaltungsermessens 5192. Vertiefte Betrachtung einzelner Ermessensfehler 520

a) Vorgangs- und Motivationsfehler 521aa) Der Nichtgebrauch des Ermessensspielraumes/

„failure to exercise discretion" 521aaa) Ermessensnichtgebrauch durch fehlerhafte

Auslegung der Ermessensnorm 521bbb) Ermessensnichtgebrauch durch rechtlich

unzulässige Selbstbeschränkung desEntscheiders 522

ccc) Ermessensnichtgebrauch durch unzulässigeDelegation der Ermessensbetätigung aneinen anderen Entscheider 523

bb) Der Fehlgebrauch der Ermessensermächtigung/„improper purposes", „irrelevant considerations"und „bad faith" 524

b) Ergebnisfehler 527aa) Die Anordnung einer Maßnahme, die durch die

Ermessensnorm nicht gedeckt ist 527bb) Unangemessene Ermessensentscheidungen/

„irrationality" und „proportionality" 528cc) Objektiv willkürliche oder ungleiche

Ermessensentscheidungen/ „irrationality" und„Substantive unfairness" 531

3. Die Bedeutung der verschiedenen Fehlerformen für diegerichtliche Ermessenskontrolle 533

XVffl

in. Prozessuale Fragen der Ermessensfehlerkontrolle 534

C. Pflicht der Behörde zur und Anspruch des Bürgers auf Ermessens-betätigung 535

I. Die Pflicht der Verwaltung, Ermessen zu gebrauchen 5351. Erscheinungsformen der Pflicht zur Ermessensausübung... 5352. Insbesondere: die Verpflichtung, eine bestimmte

Ermessensentscheidung zu treffen 536a) Der Begriff der Ermessensreduzierung auf Null und der

„duty to exercise discretion in a particular way" 536b) Gesichtspunkte, die im Einzelfall eine Ermessens-

reduzierung bewirken 536c) Bedeutung und Grenzen der Figur der Ermessens-

reduzierung auf Null für den Ermessensgebrauch derVerwaltung 538

II. Der Anspruch des Bürgers auf Ermessensbetätigung 538

Fünftes Kapitel: Zusammenfassung: Einige allgemeineErkenntnisse aus dem Vergleich fürdie Ermessensproblematik 540

A. Die Abhängigkeit der Ermessenslehre von den verfassungs-rechtlichen Grundlagen 540

B. Die administrative Kompetenz zur letztverbindlichen Abwägungals bestimmendes Charakteristikum von Ermessensspielräumen .... 541

C. Das Verständnis der Ermessensfehlerlehre als Lehre vonAbwägungsfehlern 542

D. Verbindliche Interpretation des Zwecks und der Grenzen derErmessensermächtigung als bestimmender Wesenszuggerichtlicher Ermessenskontrolle 542

Vierter Teil:Anregungen für die weitere Behandlung der

Ermessensproblematik in der deutschen Ermessenslehre

Erstes Kapitel: Entlastung und Vereinfachung derErmessensdiskussion durchVeränderungen in der Technik derGesetzgebung 548

A. Normativ verankerte Letztentscheidungszuweisungen mittels„ subjective language " und „ ouster clauses " 548

B. Größere Berechenbarkeit der Ergebnisse judikativerErmessenskontrolle durch ausdrückliche Normierung vonZweckbestimmungen und Abwägungsvorgaben 551

Zweites Kapitel: Vereinheitlichung der Fehlerlehren 552

xrx

Drittes Kapitel: Begriffliche Vereinfachung der deutschenErmessenslehre durch die Figur deseinheitlichen Verwaltungsermessens.... 554

A. Die Behauptung einer Wesensverschiedenheit von unbestimmtenRechtsbegriffen mit Beurteilungsspielraum und Ermessen 554

B. Die vermeintliche qualitative Verschiedenheit vonVerwaltungsermessen und planerischer Gestaltungsfreiheit 556

C. Ergebnis: Das einheitliche Verwaltungsermessen als Oberbegriffder drei administrativen Entscheidungsspielräume 556

Schlußbemerkung 558

Literaturverzeichnis 560

Sachwortverzeichnis 592

XX