Verwendung der Strukturfonds

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Beschluss der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg auf der Klausurtagung in Groß Dölln, 07.03.2006 Verwendung der Strukturfonds 1. Die Brandenburg durch die EU in der kommenden Förderperiode 2007 bis 2013 zur Verfügung stehenden Mittel sollen durch die Landesregierung mit den größtmöglichen Wirkungen für die Zukunftssicherung des Landes einge- setzt werden. Die Generierung künftiger Wertschöpfung muss oberstes Ziel des Einsatzes europäischer Fördermittel sein. Das heißt, dass sich der Ein- satz von EFRE-Mitteln auf die Stärkung langfristig lebens- und erfolgsfähiger Wirtschaftsstrukturen und den Ausbau einer leistungsfähigen wirtschaftsnahen Infrastruktur konzentriert. Die Mittel des ESF müssen insbesondere zur Ver- besserung der Befähigung der Brandenburger auf dem zunehmend an- spruchsvollen und dynamischen Arbeitsmarkt eingesetzt werden. Sie sind entsprechend der Koalitionsvereinbarung auf den ersten Arbeitsmarkt zu kon- zentrieren. Durch die stärkere Vernetzung staatlicher Förderbereiche ist die nachhaltige Wirkung zu verbessern und der Mitteleinsatz insgesamt zu opti- mieren. 2. Die Verteilung der Mittel auf EFRE und ESF darf keinesfalls zu einer Ver- schiebung zu Ungunsten der Investitionsförderung führen, da ansonsten die im Koalitionsvertrag vereinbarte Sicherung einer hohen Investitionsquote nicht erreicht wird. Zur weiteren Stabilisierung der sozioökonomischen Grundlagen des Landes sollen mindestens 80 % der Strukturfondsmittel dem EFRE zuflie- ßen. 3. Die Verfahren zur Mittelvergabe müssen für alle Beteiligten unbürokratisch und transparent sein. Der Mittelabfluss muss durch Optimierung der Abläufe zeitnah sichergestellt werden. Mittel, die nicht abfließen können, müssen schnellstmöglich wieder in den Förderkreislauf einbezogen werden. Ziel ist die Erreichung der Förderziele auf schnellstmögliche und wirksamste Weise. Dies wird dadurch erreicht dass sich die Verfahren nicht an den Bedürfnissen der Verwaltung, sondern an der bestmöglichen Erreichung des Förderziels orien- tieren. 4. Da sich eine zukünftige Revision der NUTS-Verordnung auf die Förderperio- den nach 2013 auswirken könnte, soll die Landesregierung diese Option im Blick behalten, ihre Abwägung dem Landtag vorstellen und ihn in den Ent- scheidungsprozeß einbeziehen.

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Beschluss der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg auf der Klausurtagung in Groß Dölln, 07.03.2006

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Beschluss der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg auf der Klausurtagung in Groß Dölln, 07.03.2006 Verwendung der Strukturfonds

1. Die Brandenburg durch die EU in der kommenden Förderperiode 2007 bis 2013 zur Verfügung stehenden Mittel sollen durch die Landesregierung mit den größtmöglichen Wirkungen für die Zukunftssicherung des Landes einge-setzt werden. Die Generierung künftiger Wertschöpfung muss oberstes Ziel des Einsatzes europäischer Fördermittel sein. Das heißt, dass sich der Ein-satz von EFRE-Mitteln auf die Stärkung langfristig lebens- und erfolgsfähiger Wirtschaftsstrukturen und den Ausbau einer leistungsfähigen wirtschaftsnahen Infrastruktur konzentriert. Die Mittel des ESF müssen insbesondere zur Ver-besserung der Befähigung der Brandenburger auf dem zunehmend an-spruchsvollen und dynamischen Arbeitsmarkt eingesetzt werden. Sie sind entsprechend der Koalitionsvereinbarung auf den ersten Arbeitsmarkt zu kon-zentrieren. Durch die stärkere Vernetzung staatlicher Förderbereiche ist die nachhaltige Wirkung zu verbessern und der Mitteleinsatz insgesamt zu opti-mieren.

2. Die Verteilung der Mittel auf EFRE und ESF darf keinesfalls zu einer Ver-

schiebung zu Ungunsten der Investitionsförderung führen, da ansonsten die im Koalitionsvertrag vereinbarte Sicherung einer hohen Investitionsquote nicht erreicht wird. Zur weiteren Stabilisierung der sozioökonomischen Grundlagen des Landes sollen mindestens 80 % der Strukturfondsmittel dem EFRE zuflie-ßen.

3. Die Verfahren zur Mittelvergabe müssen für alle Beteiligten unbürokratisch

und transparent sein. Der Mittelabfluss muss durch Optimierung der Abläufe zeitnah sichergestellt werden. Mittel, die nicht abfließen können, müssen schnellstmöglich wieder in den Förderkreislauf einbezogen werden. Ziel ist die Erreichung der Förderziele auf schnellstmögliche und wirksamste Weise. Dies wird dadurch erreicht dass sich die Verfahren nicht an den Bedürfnissen der Verwaltung, sondern an der bestmöglichen Erreichung des Förderziels orien-tieren.

4. Da sich eine zukünftige Revision der NUTS-Verordnung auf die Förderperio-

den nach 2013 auswirken könnte, soll die Landesregierung diese Option im Blick behalten, ihre Abwägung dem Landtag vorstellen und ihn in den Ent-scheidungsprozeß einbeziehen.

Begründung: Die europäischen Strukturfonds sind wichtige Instrumente, um den Aufbau Ost voranzutreiben und die Modernisierung unseres Landes zu unterstützen. Bedingt durch ein knappes Zeitfester bis August 2006, sind jetzt die Entscheidungen zum zukünftigen Einsatz der Strukturfondsgelder zu treffen. Gerade im Bereich der Aufteilung der Mittel auf den EFRE bzw. ESF-Fonds ist Unabhängigkeit von Vor-gaben aus der Europäischen Union grundsätzlich gegeben. Um mit den Mitteln das Wirtschaftswachstum zu stärken, Arbeitsplätze im Land zu schaffen und der Abwanderung aus unserer Region entgegenzuwirken, kommt es auch auf die Weichenstellungen im Land an. Die CDU in Regierungsverant-wortung sieht sich dafür den Lissabon-Zielen verpflichtet.