Austria wirtschaftsservice: Förderungen für die Creative Industries 4. Dezember 2007.
Austria wirtschaftsservice. EU-Beihilfenrecht & EU-Strukturfonds 2013 06 19 | aws | Mag. Elfriede...
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austria wirtschaftsservice
EU-Beihilfenrecht &EU-Strukturfonds
2013 06 19 | aws | Mag. Elfriede Kober
EU-Beihilfenrecht
Inhalt
Grundsätzliches
Wichtige Begriffe des EU-Beihilferechts
Wichtiges für die Praxis
Allgemeine GruppenfreistellungsVO (AGVO)
GruppenfreistellungsVO für De-minimis“-Beihilfen
4
Grundsätzliches
Gem. EG-Vertrag liegt die federführende Kompetenz betreffend Beihilfenrecht bei der Europ. Kommission (EK)
Gem. Art. 107 VAEU (Vertrag über die Arbeitsweise der Europ. Union) sind Beihilfen wegen der damit verbundenen möglichen Wettbewerbsverzerrung verboten
Ausgenommen davon: – Maßnahmen zur Behebung von Marktversagen
(externe Effekte, öffentliches Gut, asymmetrische Information) – Maßnahmen, die im Europ. Interesse liegen
Wer/was darf trotz grundsätzlichem Beihilfeverbot gefördert werden?
Zu den wichtigsten Ausnahmebereichen zählen:
– Forschung und Entwicklung
– Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
– Regional benachteiligte Gebiete
– Umweltschutz
– Risikokapitalmaßnahmen
– Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen
– De-minimis-Regel
Was wird von der EU festgelegt, was auf nat. Ebene?
Das EU-Beihilfenrecht gibt den maximalen Rahmen für Förderungen vor (Kriterien und Höhe)
Die EU-Bestimmungen sind in Leitlinien, Gemeinschaftsrahmen bzw. GruppenfreistellungsVO festgelegt– Diese bilden die Grundlage für nationale Förderungsrichtlinien
– Nat. Förderungsrichtlinien können enger gefasst sein, aber nicht weiter
Gültigkeit der dzt. EU-Regelungen: bis Ende 2013
– Nat. Förderungsrichtlinien können eine kürzere Laufzeit aufweisen
Die Diskussionen zu den EU-Regelungen ab 2014 haben begonnen
Was ist im Besonderen zu beachten?
Das EU-Beihilfenrecht gilt für alle Wirtschaftssektoren
– Spez. Regelungen gibt es insbes. für die Stahl-, Kunstfaser- und Schiffsbauindustrie, Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Verkehrswirtschaft
– Restriktive Regelungen gelten für Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von UN
Eine Vorabgenehmigung durch die EK (Einzelnotifizikation) ist nur bei Gewährung sehr hoher Förderungen erforderlich
Auch für die Vergabe der EU-Strukturfondsmittel gilt das EU-Beihilfenrecht
Zu den wichtigsten Instrumenten zählen
– Zuschüsse
– Zinsgünstige Kredite, Darlehen
– Haftungen, Bürgschaften
– Beteiligungskapital (Risikokapital)
– Steuerliche Maßnahmen (wenn selektiv)
Die Gewährung der Förderung erfolgt über öffentliche Mittel
Welche Förderungsinstrumente fallen unter das Beihilfenrecht?
Wichtige Begriffe des Beihilfenrechts (1)
Bruttosubventionsäquivalent (BSÄ) = Förderungsbarwert
– Zum Zeitpunkt der Förderungsgenehmigung abgezinste betragsmäßige Höhe der tatsächlichen Vergünstigung
– Zuschuss: in der Regel 100% des genehm. Förderungsbetrags
– Zinsgünstiger Kredit: ca. 4-8% des genehm. Kreditbetrags(Betragsmäßige Zinsendifferenz zu einem marktkonformen Kredit)
– Haftung: ca. 4-8% des genehm. Haftungsbetrags(Differenz zu einer marktkonformen Haftung, abhängig vom Rating des UN und von der Höhe des Haftungsentgelts)
Wichtige Begriffe des Beihilfenrechts (2)
Kumulierungsbestimmungen
– Gesamt-Förderungsbetrag für ein Projekt ist ausschlaggebend
– Gesamt-Förderungsbetrag = Summe der BSÄ-Werte aller Förderungen zu einem Projekt(Mittel von Bund, Land,
Gemeinde, EU)
– De-minimis-Beihilfen sind einzurechnen (wichtig!!)
Beihilfenintensität = Förderungsquote– Verhältnis zwischen Gesamt-Förderungsbetrag (kumuliertes BSÄ)
und den förderbaren Projektkosten
– Projektbezogene Beihilfenintensität darf die max. erlaubten Höchstgrenze gem. Beihilfenrecht nicht überschreiten
KMUs (kleine + mittlere UN) sind in ganz Österreich förderbar
Für die Einstufung eines UN als KMU ist die EU-Definition für KMU maßgeblich
KMUs können für Investitionen in Regionalfördergebieten, für F&E-Projekte sowie für Umweltinvestitionen einen Bonus erhalten (kleine UN: bis zu 20%, mittlere UN: bis zu 10%)
GroßUN können nur für Investitionen in den nationalen Regionalfördergebieten eine Förderung erhalten
Für Investitionsförderungen gilt die Aktivierungspflicht
Rechtzeitige Antragstellung (vor Projektbeginn!!) ist zu beachten (förderbar sind nur Kosten nach offizieller Antragseinreichung)
Wichtiges für die Praxis (1)
Regionalförderungen sind nur in den spez. ausgewiesenen Regionalfördergebieten möglich– Fördergebietskarte: Vorschlag durch den EU-Mitgliedsstaat,
Genehmigung durch EK
– Gültigkeit der dzt. Fördergebietskarte: 1.1.2007 – 31.12.2013
– Max. Beihilfenintensität für Projekte von GroßUN: im Allgemeinen: 15%; in Bgld., im Wald- + Weinviertel: 20%für Projekte von KMUs: Bonus bis zu 20% bzw. 10% mögl.
Bei Regionalförderungen sind im bes. zu berücksichtigen– Behaltefrist für Investitionen (GroßUN 5 Jahre / KMU 3 Jahre)
– Eigenfinanzierungsanteil (mind. 25% ohne Beihilfenelement)
– Nachweis über die Notwendigkeit der Beihilfe für Projekte von GroßUN
– Großprojekte (über 50 Mio. Euro): reduzierte Förderungshöchstsätze
Wichtiges für die Praxis (2)
F&E&I-Förderungen können an GroßUN + KMU gewährt werden (für KMUs: Bonus bis zu 20% bzw. 10% mögl.)
Förderbare Kosten bei F&E-Projekten: projektbezogene Aufwendungen für Personal, Material, Instrumente, etc. während der Projektlaufzeit (dh bei Investitionen nur die anteilige AfA)
Bei Großunternehmen muss die Förderung zu umfassenderer F&E-Tätigkeit führen (Anreizeffekt)
Wichtiges für die Praxis (3)
VO (EG) Nr. 800/2008 der Kommission vom 6.8.2008 http://ec.europa.eu/competition/state_aid/legislation/legislation.html
Umfasst den Großteil der mögl. Förderungstatbestände im Bereich der Wirtschaftsförderung, dazu zählen: Regionalbeihilfen, Beihilfen für KMUs, F&E&I, Umwelt, Beratung, Ausbildung,…
In der AGVO ist der „freigestellte“ Rahmen genau definiert:förderbare Kosten, max. Förderungsintensität, förderbare Sektoren, etc.
Die AGVO ist die beihilfenrechtliche Grundlage für die meisten Förderungsrichtlinien in Österreich (von Bund + Länder)
Allgemeine GruppenfreistellungsVO (AGVO)
GruppenfreistellungsVO für De-minimis“-Beihilfen
VO (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission vom 15.12.2006http://ec.europa.eu/competition/state_aid/legislation/legislation.html
Ein UN kann in Summe De-minimis-Beihilfen bis zu– max. € 200.000,- (EUR 100.000,- für den Straßentransportsektor)– innerhalb von 3 Jahren (Steuer- bzw. Wirtschaftsjahre)
erhalten
Wichtig:– Im Förderungsvertrag ist anzugeben, ob die gewährte Förderung
eine De-minimis-Beihilfe ist oder nicht
– UN muss die Förderungsstellen über bisher erhaltene De-minimis-Beihilfen informieren (können)
De-minimis-Beihilfen sind bei Kumulierung einzurechnen
EU-Strukturfonds
Inhalt
Grundsätzliches und Ausblick auf die neue Periode 2014-2020
Aktueller Überblick zu den EU-Programmen der Periode 2007-2013
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EU-Strukturfonds – Ziele + Instrumente
Die EU-Strukturfonds sind Mittel der Europäischen Union und stehen allen EU-Mitgliedsstaaten zur Verfügung
Zu den übergeordneten Zielen zählen– Verringerung der Disparitäten zwischen den Regionen
innerhalb der EU– Stärkung der strukturschwachen und peripheren Regionen– Stärkung der Kooperation zwischen den Regionen
Als Instrumente stehen 3 Fonds zur Verfügung– EFRE: Europäischer Fonds für Regionalentwicklung– ESF: Europäischer Sozialfonds– KF: Kohäsionsfonds (nicht für Österreich)
Ausgangssituation: Gefälle zwischen den Regionen
Durchschnitt2006 - 2007 - 2008
► Der Abbau dieses Gefälles ist das Hauptziel
Pro-Kopf-BIP*
*Index EU27 = 100
< 50 75-90 100-125
50-75 90-100 > 125
© EuroGeographics Association for the administrative boundaries
Kanarische Inseln
Guyana
La Réunion
Guadeloupe/Martinique
Madeira
Azoren
Malta
Ziel der EU für 2014-2020:eine kohärentere Nutzung der EU-Mittel
Umfassende Investitionsstrategie: im Einklang mit der Europa 2020 Strategie
Kohärenz mit dem Nationalen Reformprogramm (NRP) Stärkung der Koordination zwischen den EU Fonds:
Strukturfonds, Landwirtschaftsfonds z. Entwicklung d. ländl. Raums, Meeres- & Fischereifonds
Ergebnisorientierung: über Ziele & Indikatoren Wirksamkeit: Einführung eines Leistungsrahmens Effizienz: Steigerung der administrativen Leistungsfähigkeit,
Bürokratieabbau
Operationelle Programme (OP)
Partnerschafts- vereinbarung (PV)
Gemeinsamer Strategischer Rahmen (GSR)
Die thematischer Ziele sind von EU vorgegeben
Forschung und Innovation*)
Informations- &Kommunikationstechnologien (IKT) Wettbewerbsfähigkeit kleiner & mittlerer Unternehmen (KMU)*)
Umstellung auf eine CO2-arme Wirtschaft*)
Anpassung an den Klimawandel sowie Risikoprävention & -management Umweltschutz & effiziente Nutzung von Ressourcen Nachhaltigkeit im Verkehr & Beseitigung von Engpässen in zentralen
Netzinfrastrukturen Beschäftigung & Förderung der Mobilität der Arbeitskräfte Soziale Eingliederung & Bekämpfung der Armut Bildung, Qualifikationen & lebenslanges Lernen Aufbau der institutionellen Kapazitäten & effiziente öffentliche Verwaltung
Diese Ziele sind bei Ausarbeitung der Gesamtstrategie (PV)
und Operationellen Programme (OP) zu berücksichtigen
Erstellungsprozess zu Partnerschaftsvereinbarung und Operationelle Programme
Quelle: ÖROK-Präsentation, STRAT.AT 2020 Forum
EU-Strukturfonds in Österreich 2007-2013
Für die Periode 2007-2013 stehen rd. € 1,428 Mrd. zur Verfügung
Davon entfallen auf– Konvergenz/Phasing-out Burgenland (EFRE + ESF): rd. EUR
177 Mio.– Regionale Wettbewerbsfähigkeit & Beschäftigung
für die anderen 8 Bundesländer (EFRE + ESF): rd. EUR 1.027 Mio.
– Europäische Territoriale Kooperation (EFRE): rd. EUR 224 Mio.
Die förderbaren Maßnahmen, Aktivitäten sind in den OPs festgelegt
Gesamtes Bundesgebiet ist förderungsfähig
Abwicklung für Unternehmen/ sonstige Projektträger– Basis: Nationale Förderungsrichtlinien – Förderung: über EU- und nat. öffentl. Mittel (EU-Kofinanzierung)– Nationale Förderungsstelle ist Ansprechpartner für Projektträger
(nicht die EK, wie zB beim EU-Forschungsprogramm)
EFRE-Budget für die regionalen Programme: rd. EUR 680 Mio.
Konvergenz/Phasing-out Burgenland: rd. EUR 125 Mio.
Regionale Wettbewerbsfähigkeit: rd. EUR 555 Mio.
Kärnten rund EUR 67,4 Mio.
Niederösterreich rund EUR 145,6 Mio.
Oberösterreich rund EUR 95,5 Mio.
Salzburg rund EUR 13,8 Mio.
Steiermark rund EUR 155,1 Mio.
Tirol rund EUR 34,8 Mio.
Vorarlberg rund EUR 17,7 Mio.
Wien rund EUR 25,1 Mio.
Überblick: regionalen EFRE-Programme in Österreich
Weitere EU-Strukturfonds Programme in Österreich
2 Programme für Beschäftigung – Europ. Sozialfonds (ESF) 1 Programm für Burgenland
1 Programm für die anderen 8 Bundesländer
10 Programme im Rahmen der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit (ETZ) – EFRE-finanziert
7 grenzüberschreitende Prog. (1 Prog. mit jedem Nachbarstaat)
3 transnationale Prog. (Alpenraum, Central-Europe, South-East-Europe)
4 Programme betr. interregionaler Kooperation & NetzwerkeINTERREG IV C ESPON
INTERACT URBACT
Kontakt zur aws
Mag. Elfriede KoberLeiterin | EU-Agenden & Öffentliche Beratung
austria wirtschaftsserviceUngargasse 37, 1030 Wientel.: +43 (1) 501 75 – 466fax: +43 (1) 501 75 – 900email: [email protected] www.awsg.at
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