VFD · PDF fileTeilnahmebedingungen Sternritt VFD NRW 1. Teilnahmebedingungen Die Equiden...

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VFD Anmeldung zum 17. VFD-Landessternritt „Hof auf dem Berg” – 28.- 30. 07. 2017 Name, Vorname: Straße: PLZ/Ort: Telefon: E-Mail: VFD-Mitglieds-Nr.: Geburtsdatum: T-Shirt-Größe: Allergien: Name des Pferdes: Rasse: Alter: Stockmaß: Geschlecht: Auf amtstierärztliche Anordnung Lebens- nummer des teilnehmenden Pferdes: Ich schlafe im Gemeinschaftszelt Ich schlafe im eigenen Zelt; Wohnwagen; Camper; Pferdehänger Ich stelle meinen Pferdehänger; Wohnwagen; Camper am 01. 08.18 / 02. 08.18 vor Ort ab. Ich nehme am Showprogramm teil. Ich nehme an den angebotenen Geländeritten teil. Ich bin Vegetarier. Ich komme mit Hund / Hunde-Anzahl: Im Paddock bitte neben: Name u. Pferdename: Ich möchte an der Sattelcodierung teilnehmen. VFD Mitglieder kostenlos, für Nichtmitglieder erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 40 a. Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich die in der Ausschreibung abgedruckten Teil- nahmebedingungen gelesen, verstanden und angenommen habe. Anmeldung zum 18. VFD-Landessternritt „Bosselbacher-Hof” – 03.- 05. 08. 2018

Transcript of VFD · PDF fileTeilnahmebedingungen Sternritt VFD NRW 1. Teilnahmebedingungen Die Equiden...

VFD

Anmeldung zum 17. VFD-Landessternritt„Hof auf dem Berg” – 28. - 30. 07. 2017

Name, Vorname:

Straße:

PLZ/Ort:

Telefon:

E-Mail:

VFD-Mitglieds-Nr.:

Geburtsdatum:

T-Shirt-Größe:

Allergien:

Name des Pferdes:

Rasse:

Alter: Stockmaß:

Geschlecht:

Auf amtstierärztliche Anordnung Lebens-nummer des teilnehmenden Pferdes:

Ich schlafe im Gemeinschaftszelt

Ich schlafe im eigenen Zelt; Wohnwagen; Camper; Pferdehänger

Ich stelle meinen Pferdehänger; Wohnwagen; Camper am 01. 08.18 / 02. 08.18 vor Ort ab.

Ich nehme am Showprogramm teil.

Ich nehme an den angebotenen Geländeritten teil.

Ich bin Vegetarier.

Ich komme mit Hund / Hunde-Anzahl:

Im Paddock bitte neben:

Name u. Pferdename:

Ich möchte an der Sattelcodierung teilnehmen. VFD Mitglieder kostenlos, für Nichtmitglieder erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 40 a.

Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich die in der Ausschreibung abgedruckten Teil-nahmebedingungen gelesen, verstanden und angenommen habe.

Anmeldung zum 18. VFD-Landessternritt„Bosselbacher-Hof” – 03. - 05. 08. 2018

VFD

Geländeplan Sternritt 218

VFD

Teilnahmegebühren für Freitag - Sonntag

VFD-Mitglied

Reiter/Fahrer/Teilnehmer

mit Pferd 130 a ohne Pferd 95 a

Im Preis enthalten sind: 2 Übernachtungen im Stallzelt/eignes Zelt/Wohnwagen/Camper/Pferdehänger, Vollverpflegung, incl. Tafel-getränk (kein Alkohol) für Teilnehmer und Pferd (Paddock), inklusi-ve Pogramm.

Im Preis für die Teilnehmer alle Tage ohne Pferde sind enthalten: 2 Übernachtungen im Stallzelt/eignes Zelt/Wohnwagen/Camper/Pferdehänger, Vollverpflegung, incl. Tafelgetränk (kein Alkohol)

Für Nichtmitglieder erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 30 a.

Teilnahmegebühren für Samstag ab 14 Uhr - Sonntag bis 12 Uhr

VFD-Mitglied

Reiter/Fahrer/Teilnehmer ohne Pferd 70 a Im Preis enthalten sind: 1 Übernachtung im Stallzelt/eignes Zelt/Wohnwagen/Camper/Pferdehänger, Vollverpflegung, incl. Tafel-getränk (kein Alkohol)

Für Nichtmitglieder erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 30 a.

Jugendliche 11 – 18 Jahre in Begleitung eines Erwachsenen erhalten 50 % Rabatt!

Kinder bis 10 Jahre in Begleitung eines Erwachsenen zahlen 25 a.

Ort, Datum Unterschrift (bei Minderjährigen die Unterschrift des begleitenden Erziehungsberechtigten)

Mit der Anmeldung werden die Teilnahmegebühren fällig, diese überweisen Sie bitte auf folgendes Konto:VFD-Landesverband NRWSparkasse Aachen, Stichwort: Sternritt 2018BIC: AACSDE33XXX, IBAN: DE06 3905 0000 0001 7252 33

Ihre Anmeldung senden Sie bitte an:Sandra MarciasSebastianstr. 20, 52066 Aachen Mobil: 0172/ 7 96 13 21, E-Mail: [email protected] werden bevorzugt, weil sie kostengünstiger zu bearbeiten sind.

Teilnahmebedingungen Sternritt VFD NRW 1. Teilnahmebedingungen Die Equiden müssen anbindesicher und an einen 5 x 5 m² großen Paddock mit Elektrozaun gewöhnt sein. Eine Teilnahme von Hengsten ist nicht möglich. Auf der Anlage stehen keine Boxen zur Verfügung. 2. Verantwortung und Haftung Für jeden teilnehmenden Equiden muss für die Dauer der Veranstaltung eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung bestehen. Der Teilnehmer übernimmt selber die Tierhüterverpflichtung. Die Equiden müssen frei von ansteckenden Krankheiten sein. Impfung gegen Influenza und Tetanus ist Pflicht. Empfohlen wird die Impfung gegen Herpes. Bitte Equidenpass mitbringen! Eine Vorlage an der Meldestelle ist nicht erforderlich. 3. Reitstrecke Die Teilnehmer können den Verlauf der Route unter Berücksichtigung des Reitrechtes frei wählen. In NRW ist eine Reitplakette erforderlich! 4. Unterbringung der Equiden. Für jeden Equiden wird ein Paddock bereitgestellt. Jeder Reiter/Fahrer bleibt während der gesamten Veranstaltung für sein Equiden verantwortlich. Alle Pferde sollen zur gleichen Zeit gefüttert werden. Die Fütterungszeiten werden vor Ort bekannt gegeben und sind zwingend einzuhalten. Als Futter stehen Heu und Kraftfutter zur Verfügung. Es wird jedoch empfohlen, für empfindliche Equiden das gewohnte Kraftfutter selbst mitzubringen. 5. Unterbringung der Teilnehmer Auf dem Gelände steht ein Sattelraum (abgeschlossen) für Sattelzeug zur Verfügung. Ein Gemeinschaftszelt zur Übernachtung ist errichtet, Schlafsack und Isomatte sind mitzubringen. Es besteht die Möglichkeit ein eigenes Zelt aufzustellen. Wohnwagen, Camper sind am 1 + 2. August aufzustellen und am 6.8.18 bis 18:00 Uhr zu entfernen. Alternative Übernachtungsmöglichkeiten können vermittelt werden. Die Kosten müssen selbst übernommen werden. Waschgelegenheiten und Toiletten sind vorhanden. 6. Verpflegung Die Verpflegung der Reiter und Equiden ist im Kostenbeitrag enthalten. (Freitag: Kuchen, Abendessen; Samstag: Frühstück, Mittagessen, Kaffee - Kuchen, Abendessen; Sonntag: Frühstück). 7. Hunde Hunde sind auf dem gesamten Veranstaltungsgelände immer an der Leine zu führen. Kot ist umgehend zu entfernen! Hunde sind im Speiseraum nicht zugelassen! 8. Teilnahmegebühren Die Teilnahmegebühren entnehmen Sie bitte der beiliegenden Anmeldung. Mit der Anmeldung wird dieser Betrag fällig. Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung innerhalb von 3 Wochen. Eine Rückzahlung ist bis zum 05. 07. 2018 möglich. Nach dem Anmeldeschluss ist ein Rücktritt nicht mehr möglich, es kann jedoch ein Ersatzteilnehmer benannt werden. Zugelassen sind maximal 80 Teilnehmer, danach Warteliste. Nachnennung vor Ort ist nicht möglich! 9. Allgemeines Mit der Anmeldung werden die Teilnahmebedingungen anerkannt. Programmänderungen vorbehalten! Änderungen oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen bedürfen der Schriftform.

Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Diese Teilnahmebedingungen für den Sternritt 2018 VFD NRW gelten nur in Verbindung mit den Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen der VFD NRW. Anreise ab Freitag nicht vor 14 Uhr. Der AK Sternritt 2018 freut sich auf euch und wünscht eine(n) gute(n) Anritt, -fahrt und -Reise, sowie eine sonnige, gutgelaunte Zeit!

Vereinigung der Freizeitreiter

und –fahrer in Deutschland e.V. Verband der Gelände– und Wanderreiter und -fahrer

Landesverband Nordrhein-Westfalen

Allgemeine Veranstaltungsbedingungen

1. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Die Reiter/Fahrer und Pferdebesitzer tragen die volle Verantwortung für die Gesunderhaltung ihrer Pferde.

2. Reiter/Fahrer und Pferdebesitzer haften uneingeschränkt nach § 833 BGB. Für jedes teilnehmende Pferd muss für die Dauer der Veranstaltung eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung bestehen. Über die Dauer der Veranstaltung bleibt der Reiter/Fahrer/Besitzer des Pferdes Tierhüter im Sinne des § 834 BGB.

3. Der Teilnehmer stellt den Veranstalter von allen Ansprüchen aus Sach- und Vermögensschäden frei, sofern diese nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen entstanden sind. Die Reiter/Fahrer/Pferdebesitzer tragen für sich und ihre Pferde die alleinige Verantwortung und haben den Veranstalter von eventuellen Ersatzansprüchen Dritter freizuhalten, die durch sie, ihre Pferde oder ihre Helfer ausgelöst werden.

4. Die Reiter/Fahrer sind dem Tier- u. Naturschutzgesetz verpflichtet und beachten die geltenden Gesetze (Natur, Tierschutz-, Wald- u. Landschaftspflegegesetz, STVO usw.).

5. Die Pferde müssen seuchenfrei sein und aus einem seuchenfreien Stall kommen. Es dürfen nur Tiere teilnehmen, die gesund und frei von ansteckenden Krankheiten sind. In Zweifelsfällen kann auf Kosten des Teilnehmers ein Tierarzt zu Rate gezogen werden.

6. Zugelassen sind anbindesichere Pferde und Ponys deren Gesundheit, Kondition und Ausbildungsstand den Anforderungen entsprechen. Die teilnehmenden Equiden müssen, wenn in der Ausschreibung nichts anderes genannt, mindestens 4-jährig sein.

7. Laktierende Stuten dürfen nicht teilnehmen. Hengste, Handpferde und Hunde siehe dementsprechende Teilnahmebedingungen/Ausschreibung

8. Kinder und Jugendliche dürfen nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer von ihm beauftragten volljährigen Person an der Veranstaltung teilnehmen. Der Erwachsene übernimmt die Aufsichtspflicht gemäß § 832 BGB für die gesamte Dauer der Veranstaltung. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren muss das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten bei der Anmeldung vorliegen.

9. Die Ausrüstung von Pferd und Reiter kann beliebig gewählt werden, muss aber zweckentsprechend und verkehrssicher sein. Atembeengende Zäumung ist nicht erlaubt, der Missbrauch von Sporen und/oder Gerte führt zum Ausschluss.

10. Dem Veranstalter ist es vorbehalten, ein Pferd wegen nicht passender Ausrüstung, mangelnder Kontrolle durch den Teilnehmer oder gesundheitlicher Risiken für sich oder andere Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Im Zweifel entscheidet ein Tierarzt auf Kosten des Teilnehmers.

11. Jeder Reiter sollte einen Helm tragen. Wer ohne Reithelm reitet, übernimmt die volle Verantwortung für sämtliche daraus resultierende Folgen eines möglichen Unfalls. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen bei Veranstaltungen mit Pferd eine Schutzkappe nach gültiger DIN-Norm tragen.

12. Den Anweisungen des Veranstalters oder seiner bestellten Helfer ist Folge zu leisten.

13. Der Veranstalter ist berechtigt, einen Teilnehmer oder Besucher nach erfolgloser Abmahnung mit sofortiger Wirkung von einer Veranstaltung auszuschließen (Platzverweis). Der Bundessportwart kann bei wiederholten Platzverweisen bundesweite Veranstaltungssperren von jeweils bis zu einem Jahr verhängen. Platzverweise und Veranstaltungssperren können in einer gesonderten Kartei erfasst werden. Zu den Einzelheiten wird auf die Satzung des Bundesverbandes der VFD §7 und die Strafordnung des Bundesverbandes der VFD (StrafOBV) verwiesen.

14 .Nennungen müssen auf dem vorgesehenen Formular bis Nennungsschluss (Poststempel) eingehen. Es werden nur Nennungen mit gleichzeitiger Zahlung des Nenn- bzw. Startgeldes bzw. der in der Ausschreibung genannten Anzahlung entgegengenommen. Das Nenngeld ist per Überweisung mit Angabe der Veranstaltung und des Teilnehmers auf das in der Ausschreibung genannte Konto zu zahlen.

15. Bei Rücktritt nach Anmeldeschluss wird die Anzahlung nicht zurückerstattet, kann jedoch auf einen Ersatzteilnehmer übertragen werden. Näheres dazu (z.B. weitere Kosten) regeln die in der Ausschreibung genannten speziellen Veranstaltungsbedingungen.

16. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung ausfallen zu lassen, in diesem Fall werden die Anzahlungen zurückerstattet.

17. Mit meiner Unterschrift erkläre ich ausdrücklich, dass ich im Jahr der Veranstaltung kein bezahlter Sportler im Sinne des §67a Abs. 3 Abgabeordnung (AO) bin. Mir ist bekannt, dass ich andernfalls nicht startberechtigt wäre.

18. Alle bei der Anmeldung erhobenen Daten werden zum Zweck der Durchführung der Veranstaltung gespeichert und verarbeitet. Es werden keine Daten weitergegeben.

19. Änderungen oder Ergänzungen dieser Veranstaltungsbedingungen bedürfen der Schriftform, die Ausschreibung der Veranstaltung beinhaltet die speziellen Teilnahmebedingungen. Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen.

Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich die auf dieser Seite aufgeführten allgemeinen sowie die in der Ausschreibung genannten speziellen Veranstaltungsbedingungen gelesen, verstanden und angenommen habe.

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Ort, Datum, Unterschrift (bei Minderjährigen des Erziehungsberechtigten)

Um unsere Vereinsarbeit zu unterstützen schreiben wir Berichte, die wir gegebenenfalls mit einem Foto veröffentlichen möchten, z.B. auf unserer Internetseite oder Zeitung. Ebenfalls möchten wir die Email- Adresse der Absender nutzen um ihnen Informationen zukommen zu lassen. Mit den Ankreuzen der Optionen und der zweiten Unterschrift stimmt der Unterzeichner bis auf Widerruf zu: O Berichte und/oder Fotos zu veröffentlichen O mittels der Email-Adresse dem Absender Informationen der VFD zu schicken.

--------------------------------------------------------------------------------------------------- Ort, Datum, Unterschrift (bei Minderjährigen des Erziehungsberechtigten)

Stand: 032017