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Verwaltungsgemeinschaft Wald Mitteilungsblatt der Gemeinde Wald Gemeinde Zell bl Jahrgang 30 Freitag, den 11. Januar 2019 Nummer 1 Sie finden unser Mitteilungsblatt auch auf der Homepage der Gemeinde Wald unter: www.gemeinde-wald.de und der Homepage der Gemeinde Zell unter: www.gemeinde-zell.de Annahmeschluss für Ausgabe Februar Annahmeschluss bei der Verwaltungsgemeinschaft Wald für Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt Ausgabe Februar ist am Dienstag, 22. Januar 2019. Außensprechtage des Zentrums Bayern Familie und Soziales der Region Oberpfalz - Versorgungsamt - beim Landratsamt Cham Das Beratungsangebot umfasst folgende Tätigkeitsbereiche des Versorgungsamtes: - Betreuung junger Familien (Elterngeld, Betreuungsgeld u. Bayerisches Landeserziehungsgeld) - Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht Die Sprechtage finden jeweils in der Zeit von 09:00 Uhr – 11.30 Uhr im Gebäude des Landratsamtes Cham, Rachelstr. 6, statt. Nächster Termin: Montag: 14.01.2019 und Montag: 11.02.2019 Die Regionalstelle in Regensburg erreichen Sie unter der Ruf- nummer: 0941/780900 Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr. Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Eintragungsscheinen für das Volksbegehren „Rettet die Bienen!“ 1. Die Wählerverzeichnisse für das Volksbegehren „Rettet die Bienen!“ (Eintragungsfrist vom 31. Januar bis 13. Februar 2019) der beiden Gemeinden Wald und Zell werden barrierefrei am Freitag, 11. Januar, Montag, 14. Januar und Dienstag, 15. Januar 2019, während der Öffnungszeiten in der Verwaltungsgemeinschaft Wald, Hauptstr. 14, 93192 Wald, Zimmer-Nr. 5 für Stimmberechtigte zur Ein- sicht bereit gehalten. Stimmberechtigte können die Richtigkeit oder Vollständig- keit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetrage- nen Daten überprüfen. Die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetrage- nen Personen können überprüft werden, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrich- tigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Stimmberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre nach dem Bundes- meldegesetz eingetragen ist. 2. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt; die Einsicht ist durch ein Datensichtgerät möglich. 3. Zur Eintragung in die Eintragungsliste für das Volksbe- gehren ist nur zugelassen, wer a) in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder b) einen Eintragungsschein hat und stimmberechtigt ist. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann von Freitag, 11.01. bis spätestens Dienstag, 15.01.2019 schriftlich Einspruch einlegen. Am Freitag, 11.01., Montag, 14.01. und Dienstag, 15.01.2019 kann der Einspruch auch durch Erklärung zur Niederschrift in der Verwaltungsgemeinschaft Wald, Hauptstr. 14, 93192 Wald, Zimmer-Nr. 5, eingelegt wer- den. 4. Wer einen Eintragungsschein hat, kann sich in die Eintra- gungsliste eines beliebigen Eintragungsraums in Bayern eintragen. Darüber hinaus können Stimmberechtigte, die während der gesamten Eintragungszeit wegen Krankheit oder kör- perlicher Behinderung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage sind, einen Eintragungsraum aufzusuchen, gem. Art. 69 Abs. 3 Satz 3 LWG auf

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Verwaltungsgemeinschaft WaldMitteilungsblatt der

Gemeinde Wald Gemeinde Zell

bl

Jahrgang 30 Freitag, den 11. Januar 2019 Nummer 1

Sie finden unser Mitteilungsblatt auch auf der Homepage der Gemeinde Wald unter: www.gemeinde-wald.de und der Homepage der Gemeinde Zell unter: www.gemeinde-zell.de

Verwaltungsgemeinschaft

Annahmeschluss für Ausgabe FebruarAnnahmeschluss bei der Verwaltungsgemeinschaft Wald für Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt Ausgabe Februar ist am Dienstag, 22. Januar 2019.

Außensprechtage des Zentrums Bayern Familie und Soziales der Region Oberpfalz - Versorgungsamt -beim Landratsamt Cham

Das Beratungsangebot umfasst folgende Tätigkeitsbereiche des Versorgungsamtes:- Betreuung junger Familien (Elterngeld, Betreuungsgeld u.

Bayerisches Landeserziehungsgeld)- Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht

Die Sprechtage finden jeweils in der Zeit von 09:00 Uhr – 11.30 Uhr im Gebäude des Landratsamtes Cham, Rachelstr. 6, statt.

Nächster Termin: Montag: 14.01.2019 undMontag: 11.02.2019Die Regionalstelle in Regensburg erreichen Sie unter der Ruf-nummer: 0941/780900Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr.

Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Eintragungsscheinen für das Volksbegehren „Rettet die Bienen!“1. Die Wählerverzeichnisse für das Volksbegehren „Rettet

die Bienen!“(Eintragungsfrist vom 31. Januar bis 13. Februar 2019) der beiden Gemeinden Wald und Zellwerden barrierefrei amFreitag, 11. Januar, Montag, 14. Januar undDienstag, 15. Januar 2019, während der Öffnungszeiten

in der Verwaltungsgemeinschaft Wald, Hauptstr. 14, 93192 Wald, Zimmer-Nr. 5 für Stimmberechtigte zur Ein-sicht bereit gehalten.

Stimmberechtigte können die Richtigkeit oder Vollständig-keit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetrage-nen Daten überprüfen. Die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetrage-nen Personen können überprüft werden, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrich-tigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Stimmberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre nach dem Bundes-meldegesetz eingetragen ist.

2. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt; die Einsicht ist durch ein Datensichtgerät möglich.

3. Zur Eintragung in die Eintragungsliste für das Volksbe-gehren ist nur zugelassen, wera) in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oderb) einen Eintragungsschein hatund stimmberechtigt ist.Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann von Freitag, 11.01. bis spätestens Dienstag, 15.01.2019 schriftlich Einspruch einlegen.Am Freitag, 11.01., Montag, 14.01. und Dienstag, 15.01.2019 kann der Einspruch auch durch Erklärung zur Niederschrift in der Verwaltungsgemeinschaft Wald, Hauptstr. 14, 93192 Wald, Zimmer-Nr. 5, eingelegt wer-den.

4. Wer einen Eintragungsschein hat, kann sich in die Eintra-gungsliste eines beliebigen Eintragungsraums in Bayern eintragen.Darüber hinaus können Stimmberechtigte, die während der gesamten Eintragungszeit wegen Krankheit oder kör-perlicher Behinderung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage sind, einen Eintragungsraum aufzusuchen, gem. Art. 69 Abs. 3 Satz 3 LWG auf

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dem Eintragungsschein eine Hilfsperson mit der Eintra-gung beauftragen. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist auf dem Eintragungsschein eidesstattlich zu versi-chern.Briefliche Eintragung ist nicht möglich.

5. Einen Eintragungsschein erhält auf Antrag, wer5.1 in das Wählerverzeichnis eingetragen und stimmberech-

tigt ist,5.2 nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen, aber stimm-

berechtigt ist und

a) nachweist, dass er ohne Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 76 Abs. 1 i. V. m. § 15 Abs. 1 Landeswahlordnung (bis zum 22. Juni 2018) oder die Einspruchsfrist gegen das Wähler-verzeichnis nach § 76 Abs. 1 i. V. m. § 19 Abs. 1 Lan-deswahlordnung (bis zum 27. Juni 2018) versäumt hat,

b) dessen Stimmrecht erst nach Ablauf der Fristen nach § 76 Abs. 1 i. V. m. § 15 Abs. 1 oder § 19 Abs. 1 Landes-wahlordnung entstanden ist,

c) dessen Stimmrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden ist und die Gemeinde von der Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses erfahren hat.

6. Der Eintragungsschein kann bis zum 13. Februar 2018, 18:00 Uhr in derVerwaltungsgemeinschaft Wald, Hauptstr. 14, 93192 Wald, Zimmer-Nr. 5schriftlich (auch per Telefax, E-Mail) oder mündlich (nicht aber telefonisch) beantragt werden.Behinderte Stimmberechtigte können sich bei der Antrag-stellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vor-lage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.

7. Der Eintragungsschein wird übersandt oder amtlich über-bracht. Versichert eine stimmberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Eintragungsschein nicht zugegan-gen ist, kann ihr bis zum 13. Februar 2019, 18:00 Uhr, ein neuer Eintragungsschein erteilt werden.

8. Der Eintragungsschein kann auch durch die stimmbe-rechtigte Person persönlich abgeholt werden. An andere Personen kann der Eintragungsschein nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht und einen amtlichen Ausweis nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Per-son nicht mehr als vier Stimmberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeinde vor dem Empfang der Unterlagen schrift-lich zu versichern.

9. Stimmberechtigte, die eine Hilfsperson mit der Eintragung beauftragen wollen (Art. 69 Abs. 3 Satz 3 Landeswahlge-setz, siehe oben Nr. 4), erhalten mit dem Eintragungsschein den Text des Volksbegehrens.

VdK-Außensprechtag in WaldDer VdK-Sprechtag findet am Dienstag, den 09.04.2019von 8.30 bis 9.15 Uhr im Rathaus Wald statt.

Bekanntmachung über die Eintragung für das Volksbegehren „Rettet die Bienen!“(Eintragungsfrist vom 31. Januar bis 13. Februar 2019)1. Die Gemeinden Wald und Zell bilden jeweils einen Eintra-gungsbezirk.

Es bestehen folgende Eintragungsmöglichkeiten:

Nr. Bezeichnung undgenaue Anschrift

Öffnungszeiten barrierefreija / nein

1. Verwaltungsgemeinschaft WaldHauptstr. 1493192 Wald

Montag bis Freitag von 08:00 bis12:00 UhrMontag, Dienstag und Donnerstagvon 13:00 bis16:00 UhrMittwoch von 13:00 Uhr bis 18:00 UhrMittwoch, 06.02.2018 von 13:00 Uhr bis 20:00 UhrSamstag, 09.02.2018 von 09:30 Uhr bis 11:30 Uhr

ja

2. Rathaus ZellHauptstr. 2293192 Zell

Montag von 13:30 bis 16:30 UhrMittwoch von 08:00 bis 12 UhrDonnerstag von 15:30 bis 18:30 Uhr

nein

2. Jeder/Jede Stimmberechtigte kann sich in jedem Eintra-gungsraum der Gemeinde eintragen. Die Stimmberechtig-ten haben ihren Personalausweis oder Reisepass zur Ein-tragung mitzubringen.

3. Stimmberechtigte, die einen Eintragungsschein besitzen, können sich unter Vorlage ihres Personalausweises oder Reisepasses in die Eintragungsliste eines beliebigen Eintra-gungsraums in Bayern eintragen.

4. Jeder/Jede Stimmberechtigte kann sein/ihr Stimmrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Stellvertretung ist unzulässig; es besteht keine Möglichkeit, die Eintragung brieflich zu erklären. Die Eintragung kann nicht zurückge-nommen werden.

5. Wer sich unbefugt einträgt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis des Volksbegehrens herbeiführt oder das Ergeb-nis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 in Verbindung mit § 108 d des Strafgesetz-buchs).

6. Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeri-ums des Innern, für Sport und Integration vom 13. Novem-ber 2018 nach Art. 65 LWG, die u.a. den Gegenstand des Volksbegehrens enthält, wurde im Staatsanzeiger Nr. 46 vom 16. November 2018 veröffentlicht. Diese Bekanntma-chung ist in der Verwaltungsgemeinschaft Wald, Hauptstr. 14, 93192, Zi.Nr. 8 während der allgemeinen Öffnungszei-ten niedergelegt und kann dort eingesehen werden.

Verwaltungsgemeinschaft Wald

Pflichtmüllsäcke u. Papiersäcke für 2019Berechtigte die zur Abfallentsorgung Pflichtmüllsäcke und Papiersäcke verwenden dürfen, können diese im Rathaus Wald (für Bürger der Gemeinde Wald) bzw. im Wertstoffhof Zell (für Bürger der Gemeinde Zell) während der üblichen Öffnungszei-ten abholen.Die volle Anzahl von Pflichtmüllsäcken (26 Stück) und Papier-säcken (18 Stück) kann jedoch nur bis zum 31. März 2019 ausgegeben werden.Ab 1. April darf nur noch die Anzahl an Säcken für die ab diesem Zeitpunkt stattfindenden Leerungen ausgehändigt werden!

Aus dem Fundamt - Gemeinde Wald/ZellAbgegeben wurde im Rathaus Zell eine Damenuhr und eine Kinderjacke, sowie im Rathaus Wald ein Geldschein, eine Drohne, ein Fahrradkorb, ein Hasenschmusetuch, zwei kleine Schlüssel, eine Babypuppe und ein Gutschein.Nähere Auskünfte erteilt das Fundamt Wald unter derTel.-Nr. 09463/8404-120

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Seniorenseite der Gemeinden Wald/Zell

Lebenswert für alle Generationen

Liebe Seniorinnen und Senioren, hier wieder ein paar Informationen und etwas zum Schmunzeln und zum Nachdenken.

Ich wollte euch erinnern, dass jetzt wieder der Zeitpunkt ist, sich für die Zuzahlungen befreien zu lassen. Hierzu ist wichtig einen Antrag zu stellen, und wie bereits berichtet für chron. Kranke sind es 1% des Jahresbruttoeinkommens bzw. bei nicht chron. Kranken 2% des gesamten Jahresbruttoeinkommens.

Ebenso kann man aber auch das gesamte Jahr über alle Rechnungen von z.B. den Apotheken, Krankenhauszuzahlungsbeitrag, usw. sammeln und am Jahresende bei der Krankenkasse einreichen und sollte man dann über die Belastungsgrenze an Zahlungen liegen, so bekommt man den Rest wieder ausbezahlt.

Etwas zum Schmunzeln:

Ein älterer Herr klagt über heftige Schmerzen am ganzen Körper. „Herr Doktor, wenn ich mit dem Finger meinen Kopf berühre, habe ich Schmerzen, berühre ich meinen Bauch, habe ich Schmerzen, und wenn ich meinen Fuß berühre, spüre ich Schmerzen. Was soll ich nur machen?“ Der Arzt untersucht den Patienten nicht lange. Dann sieht er ihn mit ernster Miene an und sagt:“ Ja, mein Lieber, ihr Körper ist gesund. Aber ihr Finger ist gebrochen!“

Zu Neujahr

Will das Glück nach seinem Sinn

Dir was Gutes schenken,

Sage Dank und nimm es hin

Ohne viel Bedenken.

Jede Gabe sei begrüsst,

Doch vor allen Dingen:

Das, worum du dich bemühst,

Möge dir gelingen.

(Wilhelm Busch 1832-1908, deutscher Zeichner, Maler und Schriftstel ler)

Seniorenseite der Gemeinden Wald/Zell

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VG Wald - 4 - Nr. 1/19

Ruhepausen im Alltag

Viele große und kleine Glücksmomente wünsche ich dir – und dass du die Zeit findest, sie auch im Alltag auszukosten!

Im Alltag ist es leicht, das Wesentliche aus den Augen zu verlieren. Ich wünsche dir, dass du den Durchblick behältst und dir damit Zeit für die wichtigen Dinge des Lebens schaffst.

Herzliche Grüße verbunden mit guten Wünschen für das kommende Jahr, vor allem Gesundheit, Zufriedenheit und ein helfendes Miteinander von den Seniorenbeauftragten der Gemeinde Zell und Wald sowie der Gesundheitsbotschafterin.

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VG Wald - 5 - Nr. 1/19

Apotheken-Notdienstplan vom 11.01.2019 bis 03.02.2019 Hinweis: Die Information über die Notdienste der Apotheken ist unverbindlich, da sich die Notdienste sehr kurzfristig ändern können. Es kann keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben übernommen werden. Um in Notfällen sicher zu gehen, muss die angegebene Apotheke telefonisch kontaktiert werden! Internet: www.lak-bayern.notdienst-portal.de

Apotheken-Notdienstfinder:

von jedem Handy ohne Vorwahl: 22833

Festnetz: 0800 00 22 8 33

Namen, Adressen und Telefonnummern der umliegenden Apotheken Bereitschaftstage vom 11.01.2019 – 03.02.2019

Ahorn-Apotheke, Wald Irma-Holder-Platz 1, Tel. 09463/619 1010 Aesculap-Apotheke, Regenstauf Dr.-Robert-Eckert-Str. 1, Tel. 09402/9382233 Barbara-Apotheke, Bodenwöhr Hauptstr. 29, Tel. 09434/902 260 Benedikt-Apotheke, Schorndorf Rodinger Str. 1, Tel. 09467/7110 300 Bergham-Apotheke, Nittenau Berghamerstr. 15, Tel. 09436/301275 Donau-Apotheke, Wörth a.d.Donau Strbg.Str. 2, Tel. 09482/94090 Hof-Apotheke, Wörth a.d.Donau Marktplatz 1, Tel. 09482/90 393 Marien-Apotheke OHG, Roding Falkensteiner Str. 24, Tel.09461/910270 Marien-Apotheke, Nittenau Marktplatz 5, Tel. 09436/902270 Markt-Apotheke, Bruck Hauptstr. 5, Tel. 09434/9010582 Markt-Apotheke, Regenstauf Marktplatz 12, Tel. 09402/1443 Neue Apotheke, Bernhardswald Rathausplatz 6, Tel. 09407/2495 Neue Apotheke, Wenzenbach Hauptstr. 22, Tel. 09407/957610 Neue Apotheke, Regenstauf Strassäcker 6, Tel. 09402/938 22 50 Rathaus-Apotheke, Bernhardswald Falkenstr. 20, Tel. 09407/811 118 Rathaus-Apotheke, Wenzenbach Bahnhofstr. 14, Tel. 09407/90500 Regental-Apotheke, Nittenau Eichendorffstr. 21, Tel. 09436/3027498 Sebastian-Apotheke, Tegernheim Gew.Gebiet Nord, Tel. 09403/8753 Sonnen-Apotheke, Roding Falkensteiner Str. 7, Tel. 09461/2647 Schloss-Apotheke, Falkenstein Marktplatz 14, Tel. 09462/204 Stadt-Apotheke, Nittenau Hauptstr. 21, Tel. 09436/9411-0 Stadt-Apotheke, Roding Oberer Markt 8, Tel. 09461/1271 Stern-Apotheke, Regenstauf Eichendorffstr. 1, Tel. 09402/930 90 St. Ägidius-Apotheke, Bruck Marktplatz 3, Tel. 09434/902122

Fr 11.01.2019 Ahorn-Apotheke Wald Sa 12.01.2019 Bergham-Apotheke Nittenau So 13.01.2019 Bergham-Apotheke Nittenau Mo 14.01.2019 Marien-Apotheke Nittenau Di 15.01.2019 Stadt-Apotheke Nittenau Mi 16.01.2019 Neue Apotheke Bernhardswald Do 17.01.2019 Markt-Apotheke Bruck Fr 18.01.2019 Aesculap-Apotheke Regenstauf Sa 19.01.2019 Ahorn-Apotheke Wald So 20.01.2019 Ahorn-Apotheke Wald Mo 21.01.2019 Regental-Apotheke Nittenau Di 22.01.2019 Marien-Apotheke Nittenau Mi 23.01.2019 Stadt-Apotheke Nittenau Do 24.01.2019 Schloss-Apotheke Falkenstein Fr 25.01.2019 Neue Apotheke Wenzenbach Sa 26.01.2019 Neue Apotheke Wenzenbach So 27.01.2019 Rathaus-Apotheke Wenzenbach Mo 28.01.2019 Bergham-Apotheke Nittenau Di 29.01.2019 Regental-Apotheke Nittenau Mi 30.01.2019 Marien-Apotheke Nittenau Do 31.01.2019 Stadt-Apotheke Nittenau Fr 01.02.2019 St. Ägidius-Apotheke Bruck Sa 02.02.2019 Schloss-Apotheke Falkenstein So 03.02.2019 Markt-Apotheke Bruck

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VG Wald - 6 - Nr. 1/19

August: 07.08. / 14. 08. / 21.08. / 28.08.September: 04.09. / 11.09. / 18.09. / 25.09.Oktober: 02.10 / 09.-10. / 16.10. / 23.10. / 30.10.November: 06.11. / 13.11. / 20.11. / 27.11.Dezember: 04.12.

in der Zeit von 9.00 Uhr bis 15.00 UhrWo: Landratsamt Cham, Zimmer-Nr. 005Terminvereinbarung unter Tel.: 0941/78520-376 od. 378oder 08009800880

Aus der Sitzung der Gemeinschafts- versammlung vom 17.12.2018Beratung des Haushaltsplans und Erlass der Haushaltssat-zung 2019Die Positionen der Ergebnis- und Finanzplanung sowie der Vor-bericht für 2018 wurden vom Kämmerer vorgetragen und erläu-tert.Im Ergebnishaushalt wird der Gesamtbetrag der Erträge und der Aufwendungen mit 1.018.900 € und im Finanzhaushalt der Gesamtbetrag aus der laufenden Verwaltungstätigkeit bei den Einzahlungen und Auszahlungen mit 1.017.100 € festgesetzt sowie die Einzahlungen und Auszahlung aus Investitionstätig-keit auf 5.000 €.Der ungedeckte Bedarf, der auf die Mitgliedsgemeinden umge-legt wird, beträgt 895.000 € (189,74 €/Einwohner). Es wird eine Investitionsumlage in Höhe von 5.000 € (1,06 €/Einwohner) erhoben.Zur Berechnung der Umlage wurde die maßgebende Einwoh-nerzahl mit Beschluss vom 22.03.2017 auf die letzten veröffent-lichten geändert.Die Gemeinschaftsversammlung beschloss den Haushaltsplan 2019 samt Anlagen in der vorgetragenen Form aufzustellen und die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 zu erlas-sen.Der Haushaltsplan kann während der Amtszeiten bei der Ver-waltungsgemeinschaft Wald eingesehen werden.

Aus der Sitzung des Schulverbands- versammlung vom 17.12.2018Beratung des Haushaltsplans und Erlass der Haushaltssat-zung 2019Die Positionen der Ergebnis- und Finanzplanung sowie der Vor-bericht für 2019 wurden vom Kämmerer vorgetragen und erläu-tert.Im Ergebnishaushalt wird der Gesamtbetrag der Erträge und der Aufwendungen mit 561.300 € und im Finanzhaushalt der Gesamtbetrag der Ein- und Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit mit 560.400 € festgesetzt.Der ungedeckte Bedarf, der auf die Mitgliedsgemeinden umge-legt wird, beträgt 404.900 €. Daraus ergibt sich eine Umlage je Verbandsschüler von 4.449,45 €.Die Schulverbandsversammlung beschloss die Haushaltssat-zung 2019 mit Haushaltsplan wie vorgetragen.Der Haushaltsplan kann während der Amtszeiten bei der Ver-waltungsgemeinschaft Wald eingesehen werden.

HausnummernschilderDie Hauseigentümer werden gebeten, Hausnummernschilder an ihren Häusern deutlich sichtbar anzubringen.Es ist zu beachten, dass nach der Satzung über die Straßenbe-nennung und Hausnummerierung die Beschaffung der Haus-nummernschilder durch die Gemeinde gegen Erstattung der Kosten durch den Eigentümer erfolgt.Hausnummern werden auf Antrag des Eigentümers zugeteilt, wenn das Gebäude im Rohbau hergestellt ist. Wird ein Antrag nicht bis zur Bezugsfertigkeit des Bauwerks gestellt, so wird eine Hausnummer von Amtswegen zugeteilt.

Fahrplan zur Sammlung von Problemabfällen aus Haushalten (Umweltmobil)Dienstag, 26.03.201910.15 – 10.30 Uhr Beucherling, Friedhof11.00 – 11.30 Uhr Zell, BauhofMittwoch, 27.03.201914.30 – 15.00 Uhr Wald, Parkplatz beim KirchenwirtDonnerstag, 28.03.201914.15 – 14.30 Uhr Martinsneukirchen, Parkplatz a.d.Kreisstr.14.45 – 15.00 Uhr Schillertswiesen, FFW-Haus15.15 – 15.30 Uhr Süssenbach, Am Anger

Sondersammeltag für Berufstätige:Samstag, 30.03.201908.00 – 09.30 Uhr Roding, Volksfestplatz10.30 – 12.00 Uhr Cham-Janahof, Wertstoffhof, Mittelweg 15

Folgende Abfälle können abgegeben werden:Beizen, Farb- und Lackreste, Lösungsmittel, Medikamente, Batterien aller Art, Pflanzen- und Holzschutzmittel, Gifte, Säu-ren, Laugen, Chemikalien, Leuchtstoffröhren, Fieberthermome-ter, Wunderlampen, Energiesparlampen, pcb-haltige Konden-satoren u.ä.

Müllabfuhrtermine im InternetDie Kreiswerke Cham haben auf der Internetseitewww.entsorgung-cham.de einen Online-Entsorgungskalender erstellt.Auf der Internetseite „vg-wald.com“ Verwaltungsgemeinschaft Wald - unter der Rubrik „Abfallentsorgung“ kann auf diesen zugegriffen werden. Hier können Sie sich Ihren persönlichen Entsorgungskalender durch Eingabe von PLZ, Ort und Straße erstellen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten:- Kalender: Sie können sich den Kalender anzeigen lassen und ausdrucken. Es sind bereits alle Abfuhrtermine mit einer grauen, braunen oder blauen Tonne gekennzeichnet.- ICS-Datei: Man kann sich eine sogenannte ICS-Datei herun-terladen, die es ermöglicht, die Daten in einen elektronischen Terminkalender auf dem Computer oder dem Smartphone zu integrieren. Auch dort werden die entsprechenden Abfuhrtage mit einem Hinweis hinterlegt, welche Tonne bereitzustellen ist.- E-Mail-Benachrichtigung: Eine dritte Möglichkeit ist, dass man durch entsprechende Anmeldung jeweils um 08.00 Uhr am Tag vor der Entleerung des jeweiligen Behältnisses eine E-Mail mit dem Hinweis auf den kommenden Abfuhrtag erhält.Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit. Sie können sich Ihren persönlichen Entsorgungskalender auch im Rathaus abho-len.

Karriereberatung bezüglich BundeswehrdienstBeim Landratsamt Cham finden 2019 an folgenden Tagen Beratungen mit Informationen zu den Themen statt:• Soldat auf Zeit

(Berufsausbildung, berufsnahe Verwendung oder Studium)• Soldat im freiwilligen Wehrdienst

Wann: jeweils am Mittwoch, den:Januar: 16.01. / 23.01. / 30.01.Februar: 06.02. / 20.02. / 27.02.März: 13.03. / 20.03. / 27.03.April: 10.04. / 17.04. / 24.04.Mai: 08.05. / 15.05. / 22.05. / 29.05.Juni: 05.06. / 12.06. / 19.06.Juli: 03.07. / 24.07. / 31.07.

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Neukirchen b. Hl. Blut, M ................................................... 3.707Pemfling .............................................................................. 2.215Pösing .................................................................................... 981Reichenbach ...................................................................... 1.309Rettenbach ......................................................................... 1.785Rimbach ............................................................................. 1.816Roding, St ......................................................................... 12.029Rötz, St ............................................................................... 3.390Runding .............................................................................. 2.315Schönthal ............................................................................ 1.958Schorndorf .......................................................................... 2.779Stamsried, M ...................................................................... 2.254Tiefenbach .......................................................................... 1.918Traitsching .......................................................................... 4.179Treffelstein ............................................................................. 941Waffenbrunn ....................................................................... 2.028Wald ................................................................................... 2.899Walderbach ........................................................................ 2.166Waldmünchen, St ............................................................... 6.733Weiding .............................................................................. 2.497Willmering ........................................................................... 1.957Zandt .................................................................................. 1.942Zell ...................................................................................... 1.818zusammen im Landkreis Cham ................................... 127.592

Einwohnerzahlen am 30.06.2018Das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung hat ein Verzeichnis der Gemeinden des Landkreises mit den fortgeschriebenen Einwohnerzahlen zum Stand 30. Juni 2018 veröffentlicht.

Landkreis ChamGemeinde ............................................................... EinwohnerArnschwang ....................................................................... 2.005Arrach ................................................................................. 2.477Blaibach ............................................................................. 1.963Cham, St ........................................................................... 16.883Chamerau ........................................................................... 2.614Eschlkam, M ....................................................................... 3.343Falkenstein, M .................................................................... 3.381Furth i. Wald, St .................................................................. 9.076Gleißenberg ........................................................................... 864Grafenwiesen ..................................................................... 1.536Hohenwarth ........................................................................ 1.919Bad Kötzting, St .................................................................. 7.409Lam, M ................................................................................ 2.658Lohberg .............................................................................. 1.836Michelsneukirchen ............................................................. 1.757Miltach ................................................................................ 2.255

Aus der Sitzung des Gemeinderats Wald vom 12.12.2018TOP 1 - Bebauungsplanaufstellungsverfahren „Roßbach - Am Leonhardweg“Auf Antrag wurde für die Grundstücke Fl.Nrn. 774 und 775 (Teilfläche) ein Bebauungsplan für den geordneten Wohnbau aufgestellt. Für diesen Bebauungsplan kann das beschleunigte Verfahren nach den §§ 2 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 13 a Baugesetzbuch unter Verzicht auf die Umweltprüfung, Umwelt-bericht und naturschutzrechtlichen Ausgleich durchgeführt werden.

Im Flächennutzungsplan ist für diesen Bereich bereits ein allge-meines Wohngebiet vorgesehen, so dass dies nicht berichtigt werden braucht. Das Vorhaben wurde durch Herrn Ehrenreich als Antragsteller vorgetragen. Der Gemeinderat fasste folgen-den einstimmigen Beschluss:

1. Aufstellung des Bebauungsplans „Roßbach - Am Leon-hardweg“ im beschleunigten Verfahren für den Abgren-zungsbereich des Entwurfs vom 12.12.2018

2. Die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung sowie die öffentliche Auslegung und Unterrichtung der Träger öffent-licher Belange.

Impressum

Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft WaldDas Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Wald erscheint jeweils zum ersten Freitag im Monat und wird kostenlos an alle erreichbaren Haushalte des Verbreitungsgebietes verteilt.– Herausgeber, Druck und Verlag: LINUS WITTICH Medien KG, Peter-Henlein-Straße 1, 91301 Forchheim, Telefon 09191/7232-0– Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Der Vorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft Wald, Hugo Bauer, Hauptstraße 14, 93192 Wald, Telefon 09463/84040 für den Anzeigenteil: Peter Menne in LINUS WITTICH Medien KG.– Im Bedarfsfall Einzelexemplare durch den Verlag zum Preis von D 0,40 zzgl. Versandkostenanteil.Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder.Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die z.Z. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, ins-besondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.Gemäß Art. 8, Abs. 3 des Bayerischen Pressegesetzes (BayPrG) wird darauf hingewiesen, dass Gesellschafter des Verlages letztlich sind: Edith Wittich-Scholl, Michael Wittich, Georgia Wittich-Menne und Andrea Wittich-Bonk.

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Bebauungsplan „Roßbach – Am Leonhardweg“ Foto: Verwaltung Wald

Fotomontage Foto: Verwaltung Wald

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TOP 2 - Jahresbericht der SeniorenbeauftragtenDie beiden Seniorenbeauftragten GRM Artmann und GRM Jiri-kovsky trugen den Bericht zur Seniorenarbeit für das Jahr 2018 vor. Der Bericht kann in der Verwaltung eingesehen werden. Bürgermeister Bauer bedankte sich bei beiden Seniorenbeauf-tragten für die geleistete Arbeit.

TOP 3 - Jahresbericht der JugendbeauftragtenDer Jugendbeauftragte GRM Frank trug vertretend auch für die Jugendbeauftragte GRM Haimerl den Bericht der Jugend-beauftragten für das Jahr 2018 vor. Auch dieser Bericht kann in der Verwaltung eingesehen werden. Bürgermeister Bauer bedankte sich bei den beiden Jugendbeauftragten für die geleistete Arbeit und vor allem auch bei den Vereinen für die hervorragende Jugendarbeit.

TOP 4 - Zuschüsse für das VereinswesenFür die Bezuschussung von Anträgen der Vereine für Jugend-veranstaltungen und Anschaffungen im Rahmen der Jugendar-beit beträgt im Jahr 2018 der Haushaltsansatz 3.000 €. Davon wurden bereits 83,30 € für die Haftpflicht-/Unfallversicherung des Ferienprogramms ausbezahlt, so dass insgesamt noch 2.916,70 € verteilt werden konnten.Gemäß Antrag wurden die nachfolgenden Vereinsveranstaltun-gen wie folgt bezuschusst:

Antragsteller Zuschussempfeh-lung Kreisjugendring

Angel- und Naturfreunde Roßbach/Wald (Ferienprogramm 2018)

360 €

CSU-Ortsverband Roßbach-Wald (Feri-enprogramm 2018)

52 €

FF Wald (Ferienprogramm 2018) 126 €Malteser HvO (Ferienprogramm 2018) 22 €OGV Süssenbach (Ferienprogramm 2018)

78 €

SSV Roßbach/Wald (Jugendfahrten) 271 €SPD-OV Roßbach/Wald 38 €Ministrantenausflug 48 €Gesamtbetrag 995 €

Nach Abzug des Gesamtbetrages von 995 € bleibt noch ein Restbetrag von 1.921,70 €.Hier liegen 2 Anträge des FC Wald-Süssenbach und des SSV Roßbach-Wald auf Erstattung von Hallengebühren im Jugend-bereich vor. Dieser Restbetrag des Haushaltsansatzes wird im Hinblick auf die Hallennutzung aufgeteilt. Der FC Wald-Süssen-bach erhält 725,77 € und der SSV Roßbach-Wald 1.195,93 €.

TOP 5 - Bebauungsplanverfahren 2. Änderung „Wald - An der Wutzldorfer Straße“Für das Grundstück Fl.Nr. 75/3, Gemarkung Wald, hat der Gemeinderat zu einem Antrag entschieden, dass der beste-hende Bebauungsplan geändert wird. Auch hier kann das ver-einfachte Verfahren unter Verzicht auf die Umweltprüfungen und den Umweltbericht durchgeführt werden. Eine Änderung des Flächennutzungsplans ist nicht erforderlich.

Geänderter Bebauungsplan „Wald – An der Wutzldorfer Straße“ Foto: Verwaltung Wald

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§ 6Fälligkeit des Kostenerstattungsbetrages

Der Kostenerstattungsbetrag wird einen Monat nach Bekannt-gabe der Anforderung fällig.

§ 7Ablösung

Der Kostenerstattungsbetrag kann abgelöst werden. Der Ablö-sebetrag bemisst sich nach der voraussichtlichen Höhe des zu erwartenden endgültigen Erstattungsbetrages.

§ 8Inkrafttreten

Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

TOP 7 - Erlass einer AbstandsflächensatzungDer Art. 6 Abs. 7 Bayerische Bauordnung sieht vor, dass eine Gemeinde durch Satzung abweichend für ihr Gemeindegebiet oder Teile des Gemeindegebietes Regelungen erlässt. Auch hierzu beschloss der Gemeinderat die nachfolgende Abstands-flächensatzung für den dargestellten Bereich einstimmig.

Satzungüber die Tiefe der Abstandsflächen

(Abstandsflächensatzung)vom 13.12.2018

Die Gemeinde Wald erlässt auf Grund von Art. 6 Abs. 7 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBI.S. 588), zuletzt geän-dert durch § 1 des Gesetzes vom 10.07.2018 (GVBI.S. 523) und des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bay-ern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBI. S. 796), zuletzt geändert durch § 2 Abs. 3 des Gesetzes vom 15.05.2018 (GVBI. S. 260) folgende Abstandsflächensat-zung:

§ 1Räumlicher Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich dieser Satzung erstreckt sich auf den in der Anlage beiliegenden Lageplan gekennzeichne-ten Bereich. Der Lageplan i. d. F. v. 12.12.2018 ist Bestandteil dieser Satzung.

§ 2Regelung abweichender Abstandsflächen

(1) In den in § 1 bezeichneten Gebieten wird abweichend von Art. 6 Abs. 4 Sätze 3 und 4, Abs. 5 Sätze 1 und 2 sowie Abs. 6 BayBO vorgesehen, dass1. nur die Höhe von Dächern mit einer Neigung von weniger

als 70 Grad zu einem Drittel, bei einer größeren Neigung der Wandhöhe voll hinzugerechnet wird und

2. die Tiefe der Abstandsfläche 0,4 H, mindestens 3 m beträgt.§ 3

InkrafttretenDiese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

TOP 6 - Erlass einer Kostenerstattungssatzung nach den §§ 135 a und 135 c Baugesetzbuch für naturschutzfachlichen AusgleichEin gewichtiges und legitimes Anliegen der Gemeinden ist es, dass die Kosten für die Bereitstellung von Ausgleichsflächen und -maßnahmen, soweit rechtlich möglich, von den Verursa-chern, also den Eigentümern bzw. Vorhabensträgern, über-nommen werden. Nur bei Ausgleichsmaßnahmen auf einem Baugrundstück selbst ist deren Finanzierung durch den Bau-herrn sicher gestellt. Aus diesem Grund beschloss der Gemein-derat die nachfolgende Satzung.

Satzungzur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen

für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen nach §§ 135 a bis 135 c BauGB der Gemeinde Wald

- Kostenerstattungssatzung -vom 13.12.2018

Aufgrund von § 135c Baugesetzbuch i.d.F. der Neufassung des Baugesetzbuchs vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) und Art. 23 und 24 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 2 Abs. 3 des Gesetzes vom 15.05.2018 (GVBl. S. 260) hat der Gemeinderat Wald folgende Satzung beschlossen:

§ 1Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen

Kostenerstattungsbeträge für die Durchführung von zugeord-neten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs (BauGB) und dieser Sat-zung erhoben.

§ 2Umfang der erstattungsfähigen Kosten

(1) Erstattungsfähig sind die Kosten für die Durchführung von allen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die nach § 9 Abs. 1 a BauGB zugeordnet sind.

(2) Die Durchführungskosten umfassen die Kosten für1. den Erwerb und die Freilegung der Flächen für Ausgleichs-

und Ersatzmaßnahmen,2. die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einschließlich ihrer

Planung, Fertigstellungs- und Entwicklungspflege.Dazu gehört auch der Wert der von der Gemeinde aus ihrem Vermögen bereitgestellten Flächen im Zeitpunkt der Bereitstel-lung.(3) Die Ausgestaltung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einschließlich deren Durchführungsdauer ergibt sich aus den Festsetzungen des Bebauungsplans in Verbindung mit den in der Anlage dargestellten Grundsätzen. Der Bebauungsplan kann im Einzelfall von den in der Anlage beschriebenen Grund-sätzen Abweichungen vorsehen. Dies gilt entsprechend für Satzungen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB.

§ 3Ermittlung der erstattungsfähigen Kosten

Die erstattungsfähigen Kosten werden nach den tatsächlichen Kosten ermittelt.

§ 4Verteilung der erstattungsfähigen Kosten

Die nach §§ 2, 3 erstattungsfähigen Kosten werden auf die nach § 9 Abs. 1 a BauGB zugeordneten Grundstücke nach Maßgabe der zulässigen Grundfläche (§ 19 Abs. 2 BauNVO) verteilt. Ist keine zulässige Grundfläche festgesetzt, wird die überbaubare Grundstücksfläche zugrunde gelegt. Für sonstige selbständige, versiegelbare Flächen gilt die versiegelbare Flä-che als überbaubare Grundstücksfläche.

§ 5Anforderungen von Vorauszahlungen

Die Gemeinde kann für Grundstücke, für die eine Kostenerstat-tungspflicht noch nicht oder nicht in vollem Umfang entstan-den ist, Vorauszahlungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Kostenerstattungsbetrages anfordern, sobald die Grundstücke, auf denen Eingriffe zu erwarten sind, baulich oder gewerblich genutzt werden dürfen.

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2. Ein Projekt in dieser Größenordnung - mit einer Kabeltrasse von rund 1.500 Kilometern - ist in wirtschaftlicher und tech-nischer Hinsicht sehr herausfordernd. Die Durchführbarkeit wäre - auch nach den Erfahrungen bei anderen derartigen Projekten in Deutschland - bei einer stringenten Vorgehens-weise machbar gewesen. Vor allen Dingen war 2017 die Marktlage im Tiefbaubereich noch nicht so überhitzt.

3. Gegenüber den ursprünglichen Planungen ist es zu Ver-zögerungen bei der Umsetzung des Breitbandprojekts gekommen. Nach Auffassung des Landkreises Cham hat M-Net das Projekt unterschätzt. Der Landkreis Cham geht mittlerweile davon aus, dass M-Net nicht mehr in der Lage ist, das Netz bis 2019 fertigzustellen.

4. Der Landkreis Cham hat deshalb Schritte eingeleitet, um M-Net zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten anzuhalten. Bereits im September 2018 wurden eine Vertragsstrafe wegen Nichterfüllung von 12 bereits zu erstellenden Clus-tern und ein Verzugsschaden (derzeit Anwaltskosten) gel-tend gemacht.

5. A) Der Landkreis Cham sieht derzeit noch realistische Chancen für M-Net, das Projekt mit einem Infrastrukturpart-ner umzusetzen. Der Landkreis Cham wird dies akzeptie-ren, wenn M-Net bis Januar 2019 durch Vorlage eines ver-bindlichen Vertrages mit einer Infrastrukturfirma nachweist, dass das Projekt umgesetzt wird.B) Sollte das nicht erfolgen, wird der Landkreis Cham wei-tere Schritte einleiten. Der Landkreis hält nach Abstimmung mit den Bürgermeistern am Ziel des Glasfaserausbaues fest. Er wird dann in einem neuen Ausschreibungsverfahren einen neuen Vertragspartner suchen.Gleichzeitig würden Schadenersatzforderungen gegen-über M-Net wegen Nichterfüllung des Vertrages geltend gemacht, d.h. die Mehrkosten sind von M-Net zu überneh-men. Der Landkreis Cham wird diese Ansprüche erforderli-chenfalls auch gerichtlich geltend machen.

TOP 8 - Gründung einer Kinderfeuerwehr bei der Freiwilligen Feuerwehr SüssenbachDie Feuerwehr Süssenbach plant Anfang des Jahres 2019 die Gründung einer Kinderfeuerwehr. Mit der Novellierung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes können nun auch Kinder in Kindergruppen Bestandteil der öffentlichen Einrichtung Feu-erwehr sein. Die Kinderfeuerwehren stellen eine Vorstufe der Jugendfeuerwehr dar, es darf kein Feuerwehrdienst geleis-tet werden. Durch die Zustimmung der Gemeinde werden die Kindergruppen Teil der gemeindlichen Einrichtung Feuerwehr mit der Folge, dass dann auch die Verantwortlichkeit auf den jeweiligen Kommandanten übergeht. Zugleich gelten auch hier die Bestimmungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Ist die Kinderfeuerwehr einem Verein zugeordnet, besteht der Versi-cherungsschutz über die Gruppenunfallversicherung des Lan-desfeuerwehrverbandes Bayern.

1. Der Gemeinderat stimmte der Kindergruppe als Teil der öffentlichen Einrichtung der Feuerwehr in Süssenbach zu.

2. Der Gemeinderat beschloss grundsätzlich, dass allen Feu-erwehren Kindergruppen als Teil der öffentlichen Einrich-tung Feuerwehr einrichten können.

TOP 9 - Information zum Breitbandausbau „Weiße Flecken“ im Landkreis ChamEs wurde den Mitgliedern des Gemeinderats mitgeteilt, dass am 6. November ein Pressegespräch über den Sachstand beim Breitbandausbau im Landkreis Cham erfolgte. Der Inhalt dieses Pressegesprächs wird nachfolgend aufgeführt.Breitbandausbau im Landkreis Cham -Sachstand zum Pro-jekt des Landkreises1. Der Landkreis Cham hat nach einem aufwändigen Verga-

beverfahren im März 2017 einen Vertrag mit dem Münch-ner Telekommunikationsunternehmen M-Net geschlossen. Danach hat sich M-Met verpflichtet, die „Weißen Flecken“ im Landkreis Cham mit einem Breitbandanschluss zu ver-sorgen und die hierfür erforderliche Infrastruktur als Glasfa-sernetz zu errichten.

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Im Jahr 2018 bestand mehrmals ein Grund zu feiern. Im Mai konnten die Gemeinden Wald und Zell auf 40 Jahre „Verwal-tungsgemeinschaft Wald“ zurückblicken. Seit 4 Jahrzenten arbeiten wir zusammen, wir haben eine leistungsfähige und bürgernahe Verwaltung.Im Juli feierten wir mit einem zweitägigen Fest 50 Jahre Paten-schaft mit den Einheiten der Bundeswehr in Roding.Die Gemeindepatenschaft mit unserer österreichischen Paten-gemeinde Eitzing besteht bereits seit 55 Jahren, was mit einem Festakt im Oktober in Eitzing gewürdigt wurde.Gratulation ergeht an Frau Erika Artmann. Ihr wurde durch den Landrat die kommunale Dankurkunde des Innenministers für ihre Verdienste in der Kommunalpolitik ausgehändigt.Der Bauhof der Gemeinde Wald wird seit diesem Jahr von Herrn Josef Eichinger als Klärwärter unterstützt.Interessant sind auch ein paar statistische Zahlen. Die Gemeinde hat derzeit rund 2.900 Einwohner, wir hatten 2018 111 Wegzüge sowie 123 Zuzüge, 29 Geburten und 35 Sterbe-fälle. Es waren 20 Eheschließungen, aber auch 8 Ehescheidun-gen zu verzeichnen.Aus dem Bauausschuss ist zu berichten, dass insgesamt 55 Anträge behandelt wurden, darunter 10 Wohngebäude, 6 Erweiterungsanträge, 6 Vorbescheide für Wohngebäude und 20 sonstige Anträge, wie z. B. Reithalle, Leader-Objekte, Gewerbehallen u.s.w.Zu Beginn des Jahres 2019 möchte ich mich für das letzte Jahr ganz herzlich bedanken, bei allen Mitgliedern des Gemeinde-rates, bei den Kolleginnen und Kollegen aus der Verwaltung, dem Bauhof und dem Schulverband für das vertrauensvolle und freundschaftliche Miteinander, bei unserer Mitgliedsge-meinde Zell, namentlich bei Bürgermeister Thomas Schwarz-fischer, bei Herrn Pfarrer Ralf Heidenreich, Beim Rektor der Grund- und Mittelschule Herrn Karl Weinbeck sowie bei den diversen Dienststellen beim Landratsamt, der Regierung , bei den verschiedenen Ämtern und Behörden für das konstruktive Miteinander.Bedanken darf ich mich aber auch ganz herzlich bei Ihnen, vor allem bei denjenigen, die ehrenamtlich Verantwortung in unse-rer Gesellschaft übernommen haben. Ohne diese Ehrenamtli-chen, ohne unsere Rettungsdienste und vor allem auch unsere Feuerwehren, wäre ein funktionierendes gesellschaftliches Mit-einander nicht denkbar.Hugo Bauer, 1. BürgermeisterVG-Vorsitzender

Ehrung von Blutspendern im Rathaus Wald

von li. nach re.: maria Reisinger, Hugo Bauer, Max Lehrer, Ste-fan Raab und Josef Schambeck Foto: Kainz

Ende November fand im Rathaus Wald wieder eine Blutspen-derehrung statt. Sachgebietsleiter Stefan Raab vom Bayeri-schen Roten Kreuz - Kreisverband Cham - und Bürgermeister Hugo Bauer konnten hierzu drei Blutspender aus dem Gemein-debereich Wald begrüßen. Herr Raab bedankte sich namens des BRK für ihre Spendebereitschaft überreichte den Geehrten eine Auszeichnung.

Im nicht öffentlichen Teil der Sitzung wurde dem Gemein-derat durch den Vorsitzenden die Auftragsvergabe „Leader-Projekt Hirschenbühl - Erschließungsmaßnahme/Bodenplatte mitgeteilt. Demnach erfolgte eine beschränkte Ausschreibung. 9 Firmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert, 7 Ange-bote wurden abgegeben. Aufgrund der vorgelegten Angebote wurde die Erschließungsmaßnahme der Baufirma Engelbert Weber GmbH aus Siegenstein übertragen.

Rückblick auf das Jahr 2018 der Gemeinde WaldDie Gemeinde Wald kann auf ein sehr vielseitiges kommunal-politisches Jahr zurückblicken. Freude und Ärger lagen sehr nahe beieinander, die seit Mai geltende Datenschutzgrundver-ordnung sorgt für zusätzlichen Bürokratieaufwand, dennoch haben wir in der Gemeinde wieder viel geschaffen.Nach 11 Jahren Sanierungszeit konnte die Generalsanierung der Mittelschule Wald mit einer Einweihungsfeier sowie einem „Tag der offenen Tür“ am 10.11.2018 abgeschlossen werden. Die Gesamtkosten der Maßnahme betrugen ca. 8,1 Mio. €, wobei die Gemeinde Wald ca. 6,7 Mio. € Eigenleistung ein-brachte. Aufgrund schulstruktureller Änderungen war eine zweimalige Umplanung notwendig. So wurde im Jahr 2018 eine offene Ganztagsbetreuung in Form einer kurzen und einer lan-gen Gruppe für die Grund- und Mittelschüler eingerichtet.Auch die Schülerzahl reduzierte sich stark, es wurden im Jahr 2005 noch 278 Schüler in Wald unterrichtet, aktuell sind es ca. 100 Schüler.Das Baugebiet in Roßbach, „Nittenauer Straße“, wurde weiter vorangetrieben. Auf dieser Fläche werden bis Ende 2019 40 Bauplätze zur Verfügung stehen, sowie ein Bereich für „nicht störendes“ Gewerbe. Der Satzungsbeschluss wird voraus-sichtlich im Januar erfolgen. Kaufpreisangaben können noch nicht gemacht werden, an Preisspekulationen wird sich die Gemeinde nicht beteiligen. Auch gibt es Spekulationen über Interessenten für ein Fachmarktzentrum. Fakt ist, dass die Gemeinde Wald aufgrund des Regionalplans ein Grundzent-rum ist, die Größe der Märkte ist vorgeschrieben.Auf Antrag der Firma Georg Ehrenreich GmbH wurde für das „Posl-Gelände“ die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen. Für 2019 ist auch hier eine Wohnanlage mit ca. 20 Wohneinheiten geplant. Die entstehende Straße soll „Leon-hardweg“ heißen.Wie bekannt, sollen im Zentrum von Wald drei Mehrfamilien-häuser, ein kombiniertes Wohn- und Geschäftshaus und ein seitlicher Kirchenzugang, der eine Verbindung zur Hirschen-bühler Straße gewährleisten soll, entstehen. Durch den behin-dertengerechten Zugang zur Kirche wird der Gefahrenschwer-punkt entlang der Friedhofsmauer entschärft. Die Verlegung der Bücherei ist geplant und im Endausbau werden hier bis 2021 über 20 Wohneinheiten geschaffen.Aufgrund des erwarteten Einwohnerzuwachses plant die Gemeinde den Bau einer Kinderkrippe auf dem Gelände des Allwetterplatzes. Derzeit werden die fördertechnischen Einzel-heiten mit der Regierung und den Ministerien abgeklärt. Die Trägerschaft steht noch nicht fest.2018 wurde die Planung für das Leader-Projekt in Hirschen-bühl genehmigt, 2019 soll die Umsetzung erfolgen. Neben dem bereits bestehenden Bewegungsparcours wird ein Freizeitareal gebaut, mit öffentlicher Toilette, zwei Wohnmobilstellplätzen, einer Ladestation für E-Bikes und E-Autos, einem Spielplatz sowie diversen Informationstafeln.Die kommunale Zusammenarbeit haben wir auch 2018 im Bereich des Straßenbaus wieder praktiziert. Unter der Feder-führung der Gemeinde Altenthann wurden zwei Straßen mit FAG-Fördermitteln saniert. Diese Straßen waren zum einen die Straße nach Haid (Pömmerlmühle) sowie die Geschwendstraße (die Verbindung StStr 2145 und Gemeindeverbindungsstraße Mainsbauern).Für die Stützpunktfeuerwehr Wald wurde ein TLF 3000 in Auftrag gegeben für ca. 340.000 €, das 2019 übergeben werden soll.Erfreulich ist, dass der Rohbau für das altersgerechte, barriere-freie Haus im Senioren- und Gesundheitscentrum fertig gestellt werden konnte.

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Spanisch für den UrlaubIn diesem Kurs lernen Sie ein paar Grundbegriffe aus dem Spa-nischen, die besonders für Reisen und den Urlaub zu gebrau-chen sind. Wir lernen, wie man sich vorstellt, Essen bestellt oder nach dem Weg fragt. Hasta luego!Es wird mit einem Handout der Dozentin gearbeitet.Ab 21.02.2019, 10 x donnerstags von 19:30 – 21.00 UhrKursleitung: Karin HirschbergerOrt: Grund- und Mittelschule WaldKurs-Nr. BJ44905Kosten: 95,00 € incl. Materialkosten

Yoga zum Wohlfühlen für Anfänger und WiedereinsteigerAb 11.03. – 08.04.2019; 5 x montags von 17:00 bis 18:30 UhrKursleitung: Susanne LangOrt: Grund- und Mittelschule WaldKurs-Nr.: BJ35357Kosten: 40,00

Yoga zum Wohlfühlen für Anfänger und WiedereinsteigerAb 11.03. – 08.04.2019; 5 x montags von 18:30 bis 20:00 UhrKursleitung: Susanne LangOrt: Grund- und Mittelschule WaldKurs-Nr.: BJ35363Kosten: 40,00 €

Anmeldung bei der VHS Cham unter www.vhs-cham.deoder Tel. 09971/8501-0.

Bürgermeister Hugo Bauer schloss sich den Worten an, dankte den Geehrten für ihre Bereitschaft zur Blutspende und über-reichte Geschenke.Für 150-maliges Blutspenden wurde Max Lehrer ausgezeich-net, für 75-maliges Spenden Maria Reisinger und für 50 Blut-spenden Josef Schambeck

Spende für BR SternstundenDie Bäckerei Stefan Schweiger mit ihrem Hauptgeschäft in Nit-tenau und der Bäckereifiliale in Wald startete 2018 eine große Weihnachtsaktion „Aufrunden“. Sie machten mit bei BR Bene-fizaktion „Sternstunden“. 100 Prozent der Spendengelder flie-ßen hier ohne Abzug in Kinderhilfsprojekte.Am ersten Sonntag im Dezember wurde die Spendenbox von Bürgermeister Bauer in Anwesenheit von Stefan Schweiger und Sören Tydecks geöffnet. In der rd. 6 Wochen laufenden Aktion wurden in der Spendenbox 137 EUR gesammelt. Diese Summe wurde von Bürgermeister Bauer auf 150 EUR aufgerundet und Stefan Schweiger legte noch 150 EUR drauf.Die somit in Wald gespendeten 300 EUR wurden mit den 600 EUR Spenden aus dem Hauptgeschäft in Nittenau zusammen-gelegt und von der Bäckerei Schweiger an die „Sternstunden“ weitergeleitet.

Bäckermeister Stefan Schweiger (links) und Sören Tydecks (rechts) beim Öffnen der der Spendenbox durch Bürgermeister Hugo Bauer (Mitte Foto: Kainz

Volkshochschule im Landkreis Cham in der Gemeinde WaldGeld zurück vom Staat – EinkommensteuererklärungAm 04.02.2019, 1 x montags von 18:30 – 21:30 UhrKursleitung: Franz SchambeckOrt: Grund- und Mittelschule Wald; KlassenraumKurs-Nr. BJ16154Kosten: 21,00 €

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Grund-steuer B

113.310 113.000 310

Gewerbe-steuer

292.213 180.000 112.213

Hunde-steuer

5.130 5.200 -70

Einkom-mensteu-eranteil

739.246 924.000 -184.754 *

Einkom-mensteu-erersatz

55.349 72.000 -16.651 *

Anteil Umsatz-steuer

16.781 24.000 -7.219 *

Schlüssel-zuweisung

533.880 724.000 -190.120 *

Die mit Stern gekennzeichneten Einnahmen werden erst Anfang 2019 komplett abgerechnet.Der Schuldenstand wird zum 31.12.2018 rd. 313.900 € betra-gen, was einer Pro-Kopf-Verschuldung von rd. 174 € entspricht (Landesdurchschnitt ca. 800 €).Im Vergleich zu den Vorjahren entwickeln sich die Steuerein-nahmen vor allem bei der Gewerbesteuer äußerst positiv. Durch die erhaltenen Stabilisierungshilfen konnte der Schul-denstand abgebaut werden, so dass die Tilgungs- und Zins-leitungen den Haushalt deutlich entlasten und die freie Finanz-spanne erhöhen.

- Durchforstung in den GemeindewäldernDer Vorsitzende gab bekannt, dass in den Wintermonaten in den Gemeindewäldern Mattenzell und Krottenthal Durchfors-tungen stattfinden. Grund dafür sind zum einen Schäden durch Borkenkäfer bzw. Freistellung einer Naturverjüngung zum anderen eine Ersterschließung mit Rückegassen.

- Teilbürgerversammlung in BeucherlingDer Vorsitzende lud ein zu einer Teilbürgerversammlung am 16.1.2019 ab 19.00 Uhr im Gemeinschaftshaus Beucherling. Vorgestellt wird der derzeitige Stand sowie künftige Planungen der Abwasserentsorgung in Beucherling. Außerdem gibt es Informationen zur Gemeinde allgemein.

Top 6: Anfragen:- GRM Bräu teilt mit, dass in Hetzenbach einige Kanaldeckel

angehoben werden müssten.Der Vorsitzende teilte mit, dass jedes Jahr ein Budget für die Sanierung von Kanaldeckeln im Haushalt eingestellt wird. Für 2019 können die Maßnahme je nach Dringlichkeit entsprechend abgearbeitet werden.

- GRM Hecht teilt mit, dass in Hetzenbach und Zell Straßen-laternen defekt sind.Erster Bürgermeister Schwarzfischer wird die Meldungen weiterleiten, weist aber auch darauf hin, dass dies direkt und jederzeit an die Verwaltung mit der Nummer der Stra-ßenlaterne (am Beleuchtungsmast ersichtlich) und Angabe der Straße weiter gegeben werden kann.

Jahresschluss der Gemeinde ZellBürgermeister Thomas Schwarzfischer bekundete den Bür-gern bei der Weihnachtsfeier den Respekt der Kommune. Von der Wertschätzung für die Dienste und Engagement in der Gemeinde Zell getragen war die Weihnachtsfeier der Gemeinde im Gasthaus Fuchs in Zell.

Aus der Sitzung des Gemeinderats Zell vom 13.12.2018Top 1: Bericht des JugendbeauftragtenDer Jugendbeauftragte der Gemeinde Zell, Gemeinderatsmit-glied Simon Schwarzfischer, trug den Jahresbericht über die Jugendarbeit für das Jahr 2018 vor.Simon Schwarzfischer erwähnte die hervorragende Arbeit der Vereine in der Jugendarbeit. Von den Jugendleitern wird viel Zeit investiert. Alle sind sehr kreativ und engagiert. Hervorge-hoben wurde noch das Ferienprogramm, organisiert von den Vereinen. Kinderkrippe und die Kindergärten sind fast voll belegt. Kindergarten- und Schulleitung lobten die gute Zusam-menarbeit mit der Gemeinde.Erster Bürgermeister Schwarzfischer dankte den Jugendbeauf-tragten Simon Schwarzfischer und seinem Stellvertreter Florian Fleischmann für die geleistete Arbeit und bedankte sich auch bei den Vereinen für die aktive Jugendarbeit.

Top 2: Bericht des SeniorenbeauftragtenDer Seniorenbeauftragte der Gemeinde Zell, Gemeinderatsmit-glied Lothar Mandl, trug den Jahresbericht über die Senioren-arbeit für das Jahr 2018 vor.Mandl stellte das umfangreiche Jahresprogramm vor. Das abwechslungsreiche Programm, von den Seniorennachmitta-gen bis zu den Tagesausflügen, wurde sehr gut angenommen. In Zusammenarbeit mit der Gesundheitsbotschafterin Brigitte Bohmann und dem Seniorenbeauftragten der DJK Beucherling Gebhard Alsheimer wurden interessante aber auch gemütli-che Veranstaltungen organisiert. Besonders erwähnt wurde die Seniorenseite im Mitteilungsblatt gestaltet von Brigitte Bohmann. Erster Bürgermeister Schwarzfischer dankte den Seniorenbeauftragten Mandl Lothar und Johann Bräu für die geleistete Arbeit ebenso den Vereinen für die Zeit mit unseren „Ruheständlern“.Top 3: Zuschüsse für JugendveranstaltungenDie eingegangenen Anträge mit den Zuschussempfehlungen des Kreisjugendpflegers betragen im Einzelnen:

Antragsteller Zuschussempfeh-lung des Kreis-jugendrings

Vereine der Gemeinde Zell(Ferienprogramm 2018)

171,00 €

Hubertusschützen Schillertswiesen(Zelten im Otterbachtal)

88,00 €

Schützenverein Lobenstein Zell(Anschaffungen)

300,00 €

DJK Beucherling (Anschaffungen) 300,00 €Ministrantenausflug 21,00 €Gesamtbetrag 880,00 €

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Auszahlung der Zuschüsse nach den Empfehlungen vom Kreisjugendring.

Top 4: BauanträgeFür drei eingegangen Bauanträge wurde das gemeindliche Einvernehmen einstimmig erteilt.

Top 5: Bekanntgaben- Bericht zur Finanzlage der Gemeinde Zell (Stand 13.12.2018)

Stand Haushalts-plan

Abwei-chung

Bemerkung

13.12.2018 € €Grund-steuer A

27.796 27.100 696

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Bürgermeister Thomas Schwarzfischer dankte allen Ehrenamt-lichen, den Dorfgemeinschaften, der Aktivität in den Vereinen bis hin zur Verwaltung für die gute Zusammenarbeit.Das letzte Wort hatte der zweite Bürgermeister Thomas Piendl. Er dankte Thomas Schwarzfischer zunächst für die tolle Prä-sentation. Viele Projekte wurden abgeschlossen. Er hat „ange-schoben“, sagte er, erinnerte an das Leader Projekt auf der Burg Lobenstein, wo der Bürgermeister Initiator ist, der nach Lösungen sucht.

Fotos: Fuchs

Volkshochschule im Landkreis Cham in der Gemeinde ZellPiloxingist ein spannendes NON-Stop Intervall Fitness - Programm mit Bodenteil, das die besten Aspekte von Pilates, Boxen und Tanz vereint.Ab 12.03. – 09.04.2019, 5 x dienstags von 18:00 – 19:00 UhrOrt: Gemeindehaus Martinsneukirchen, VereinsraumDozent: Christin Markgraf-HöcherlKurs-Nr. BJ36563Kosten: 18,30 €

Geld zurück vom Staat – EinkommenssteuererklärungAm Mo 19.03.2019 von 18:30 – 21:30 UhrOrt: Grundschule Zell – Klassenraum, Grüner Weg 6, 93199 ZellDozent: Franz SchambeckKurs-Nr. BJ16155Kosten: 21,00 €

Anmeldung bei der VHS Cham unter www.vhs-cham.deoder Tel. 09971/8501-0.

Der Bürgermeister entbot allen Anwesenden seinen Willkom-mensgruß, darunter auch Dekan Ralf Heidenreich, dem Ruhe-standsgeistlichen BGR Willibald Spießl, dem Bürgermeister-kollegen Hugo Bauer, dem Ehrenbürger Gerhard Hecht, der ehemaligen Geschäftsstellenleiterin Ingrid Weiß, der Gesund-heitsbotschafterin Brigitte Bohmann, den Mitgliedern des Gemeinderates und der Verwaltung bis hin zur Schule und dem Bauhof.Nach einem gemeinsamen Essen wurde das Jahr mit einer Bildpräsentation nochmals Revue passiert. Der Bürgermeister gab seinen teils humorvollen Kommentar dazu. Es kann nicht immer aufwärts gehen, meinte er mit Blick auf das vorzeitige Ausscheiden aus der Fußball WM. Thomas Schwarzfischer sprach von einem Super Sommer und der Obstschwemme. Das Aufbegehren der Rechtsradikalen in Chemnitz war ebenso Thema wie der Benzinpreis.14 Todesfälle von Gemeindebürgern wurden registriert, zehn Geburten in der Gemeinde stehen dem gegenüber.Der Bürgermeister beleuchtete 40 Jahre VG Wald/Zell, die Ver-abschiedung von Elfriede Senft und das Dienstjubiläum von Gerti Fries. Anna Kürzinger war 16 Jahre im Recyclinghof in Zell tätig, sie erhielt ein Ruhestandkissen und einen Blumen-strauß. Im Zeller Gemeinderat wurden Wolfgang Spierer verei-digt.Die Grundschule Zell ist wieder selbständig, freute er sich mit Blick auf die neue Schulleiterin Elisabeth Höchbauer. Sein Dank ging hier an den Hausmeister Josef Winkler.Die jugendliche Ausstrahlung vom Ruhestandsgeistlichen BGR Willibald Spießl, wie er sagte, zu seinem 60-jährigen Priesterju-biläum, war ebenso zu sehen wie die Pflegemedaille an Ludo-wika Hallermeier für die besonderen Verdienste.Als Landwirt des Jahres wurde die Familie Fuchs aus Starzen-bach ausgezeichnet.Die Ehepaare 2018 wurden erwähnt, aber auch die Faschings-hochzeit 2018 in Schillertswiesen, die nur alle zehn Jahre statt-findet.Der Tag der offenen Gartentür in Willetstetten war top, betonte der Bürgermeister und dankte der Familie Drexler, Humbs und Glitschenstein mit Blumen und Werkzeug.Dank ging auch an Hilde und Georg Gregori aus Kiesried für den Einsatz der Dorfgemeinschaft.

Der Waldkindergarten fand Begeisterung, so dass 18 Kinder im nächsten Jahr einziehen können.Die bayerische Lebensart mit Bier, Brotzeit und Gemütlichkeit in der Gemeinde Zell zählte Thomas Schwarzfischer bei den Ehrungen auf. Gasthäuser waren früher Ersatz für den Besuch beim Pychologen, stellte er fest. Reden, ernst genommen werden, manchmal ein kleiner Rausch, damit die schlechten Gedanken verschwinden bis hin zur Nachrichtenbörse, Hei-ratsvermittlung, jedes Gasthaus hatte seine Eigenheiten. Hier dankte er allen Gastwirtsfamilien, die immer mehr zu Schreib-stuben werden, mit Regularien und der Bürokratie zu kämp-fen haben. Das Leben in den Wirtshäusern hat sich geändert, stellte er fest: Der Stammtisch verschwindet, Schichtarbeit, neuer Stellenwert der Familie, Austausch über soziale Netz-werke, übervolles Fernsehprogramm…

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VG Wald - 16 - Nr. 1/19

Vereine und Verbände

Einladung zum

Feuerwehrball

am Freitag, 11. Januar 2019

ab 19.30 Uhr

im Gasthaus Eder, Mainsbauern

mit dem Froschhaxn Express

und einer Verlosung.

Auf Ihr Kommen freut sich die FF Mainsbauern

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VG Wald - 17 - Nr. 1/19

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FF Wald 1.Vorsitzender Stefan Auburger Bahnhofstr.6 93192 Wald/Roßbach

1.Vorsitzender: Stefan Auburger, Bahnhofstraße 6, 93192 Wald/Roßbach, Tel. 09463/810858 1.Kommandant: Martin Stuber, Luckstein 16a, 93192 Wald/Luckstein, Tel. 0175/2966813

Bankverbindung: Sparkasse Wald, BIC.: BYLADEM1CHM, IBAN.: DE20 7425 1020 0380 5020 70 URL: http://www.feuerwehr-wald.de E-Mail: [email protected]

An alle Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Wald Wald, 10.12.2018

EINLADUNG

zur Jahreshauptversammlung mit Neuwahl der Vorstandschaft der Freiwilligen Feuerwehr Wald e.V. am

Samstag, den 19. Januar 2019 um 19:00 Uhr im Rettungszentrum in Roßbach, Nittenauer Str. 8.

Vor der Jahreshauptversammlung findet um 18:00 Uhr ein Gedenkgottesdienst für alle verstorbenen Mitglieder statt. Treffpunkt zum Einzug in die Pfarrkirche um 17:45 Uhr am Dorfplatz.

Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung durch den Ersten Vorsitzenden 2. Bekanntgabe der Tagesordnung 3. Totenehrung 4. Kassenbericht 5. Kassenprüfungsbericht 6. Entlastung des Kassiers und der gesamten Vorstandschaft 7. Tätigkeitsbericht des 1. Kommandanten und der Jugendfeuerwehr 8. Tätigkeitsbericht des 1. Vorsitzenden 9. Vereinsehrungen / Beförderungen / Neuaufnahmen 10. Bildung eines Wahlausschusses 11. Neuwahl der gesamten Vorstandschaft 12. Der neue Vorsitzende hat das Wort 13. Grußwort der Ehrengäste 14. Wünsche, Anträge, Sonstiges Bitte nehmen Sie recht zahlreich, wenn möglich in Uniform, an der Versammlung teil. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan Auburger 1. Vorsitzender Bitte beachten: Die Einladung erfolgt nicht persönlich an alle Mitglieder, sondern satzungsgemäß nur über die Mittelbayerische Zeitung, dem Bayerwald-Echo und dem Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Wald.

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VG Wald - 19 - Nr. 1/19

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Fast 3000 Kinder und Jugendliche leiden in Bayern an einer unheilbaren Krankheit. Mehr als 600 Kinder sterben jedes Jahr an einer solchen Erkrankung.Manfred Senft gab noch einige organisatorische Punkte bekannt. Alles war hübsch vorbereitet, die große Halle weih-nachtlich geschmückt.Auch der Nikolaus schaute später kurz vorbei und hatte für die Kinder eine Kleinigkeit eingepackt.

Fotos: Fuchs

DJK Beucherling spendet für soziale Zwecke an das KinderpalliativteamÜberaus viele Kinder und Betreuer der DJK Beucherling, sowie die Eltern trafen sich zur traditionellen Weihnachtsfeier, zunächst beim Gemeinschaftshaus. Dort hieß Manfred Senft besonders Bernhard Humbs und den Gesamtvorstand Jürgen Prasch willkommen. Eine Winterwanderung mit Lagerfeuer zum Anwesen Humbs war angesagt.

Es ist eine alte Tradition schon seit fünf Jahren, dass die DJK Kinder der Jugendabteilung auf Geschenke verzichten und sozialen Zwecken zur Verfügung stellen für Kinder, denen es nicht so gut geht, gab Manfred Senft bekannt. In diesem Jahr hat sich die Jugendabteilung der DJK Beucherling für das Kinderpalliativteam in Amberg entschieden. 300 Euro sind es finanziell, die im Frühjahr zur Verfügung gestellt werden.

An alle Vereinsmitglieder Wald, 07.01.2019 des Männergesangverein Wald

Einladung zur Jahreshauptversammlung

des Männergesangverein Wald

Sehr geehrtes Vereinsmitglied,

wir möchten Sie hiermit zu der am Freitag, den 18.01.2019 um 19.30 Uhr im

Vereinsheim des MGV Wald Sportplatz-Ring-Str. 20 in Wald stattfindenden Jahreshauptversammlung recht herzlich einladen.

Tagesordnung 1. Begrüßung durch 1. Vorstand 2. Totenehrung

3. Bericht des Schriftführers 4. Bericht des Kassiers 5. Stellungnahme der Kassenprüfer / Entlastungsantrag 6. Bericht des Chorleiters 7. Bericht des 1. Vorstandes

8. Grußworte 9. Bildung eines Wahlausschusses 10. Neuwahl der gesamten Vorstandschaft

11. Allgemeines Wünsche und Anträge

Wir würden uns freuen, wenn Sie Ihre Verbundenheit zum Verein durch Ihre Anwesenheit bekunden würden.

Hinweis:

Die Einladung dieser Mitgliederversammlung erfolgt für alle Mitglieder im Gemeindebereich Wald gem. § 9 Abs.2 der Vereinssatzung nur durch die Bekanntgabe im Mitteilungsblatt bzw. Tageszeitung.

Mit Sängergruß

Dieter Schwank

Farbanzeigen fallen auf!Lassen Sie sich von uns beraten: 09191/7232-0

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VG Wald - 21 - Nr. 1/19

Präventives Ganzkörper Gesundheitstraining beim SSV WaldAb Donnerstag 17. Januar 18 - 19 Uhr oder 19 - 20 Uhr bie-tet der SSV ein präventives Ganzkörper Gesundheitstraining im Sportheim an. Der Kurs mit 10 Einheiten bietet ein Repertoire funktioneller Übungen und fließender Bewegungen. „Wackel-kandidaten“ wie Aero-Steps, kleine und große Bälle oder Fle-xibars bringen die Stabilisatoren auf Trab und erheitern das Gemüt bei unseren Bestrebungen, immer schön im Gleichge-wicht zu bleiben. Und dabei können die Teilnehmenden ganz neue Körpererfahrungen machen, z.B. durch Bewegungsexpe-rimente, die auf eine bewusste Wahrnehmung der gewohnten alltäglichen Haltungs- und Bewegungsmuster zielen, Verspan-nungen erkennen und lösen, sowie neue Bewegungsreize set-zen, um die Koordination zu verbessern. Also ganz viel Hilfe zur Selbsthilfe, damit die Kursstunden auch bis in den Alltag der TN wirksam werden können.Der Kurs trägt das Qualitätssiegel „Sport pro Gesundheit“ und ist mit dem Siegel Deutscher Standard Prävention ausgezeich-net. Die Kursgebühr in Höhe von 50 € wird von den meisten Krankenkassen zu 80 % zum Teil auch komplett (z. B. AOK) für bis zu 2 Präventionskurse pro Jahr übernommen. Weitere Infos und Anmeldung bei Sylvia Laußer-Markl 09463 / 810708

Senden Sie alles an: LINUS WITTICH Medien KG, Kleinanzeigen - Postfach 223,

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Wünschen Sie Bankeinzug, geben Sie Ihre Bankverbindung an oder legen Sie Ihrer Bestellung Bargeld bei.

Bankeinzug Bargeld liegt beiSEPA-Lastschrift-Mandat Gläubiger-ID: DE1302600000116620Ich/Wir ermächtige/n die LINUS WITTICH Medien KG, eine einmalige Zahlung in Höhe des aus obigem Auftrag resultierenden Gesamtbetrags von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zu-gleich weise ich mein/weisen wir unser Kreditinstitut an, die von LINUS WITTICH Medien KG auf mein/un-ser Konto gezogene Lastschrift einzulösen. Die Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt. Hinweis: Ich kann/wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belaste-ten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstiut vereinbarten Bedingungen.

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Sie können die Termine unter „http://et4.de“ selbst anlegen. Bitte Verein anmelden. Neue Adresse anlegen. Unter Veranstaltung suchen, Schnellerfassung, Daten eintragen und Pfeiltasten verwenden. Oder die Termine mitteilen an: [email protected] oder Tel: 09463/8404122 oder 09468/906731 mit Angaben: Veranstalter, Titel, Ort, Datum, Uhrzeit von - bis, evtl. Photo! Danke.

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