Videoüberwachte Fernprüfungen an der RWTH Aachen University · 2021. 3. 3. · Videoüberwachte...

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Videoüberwachte Online-Fernprüfungen an der RWTH Aachen University Handlungsoptionen und Umsetzungsschritte Stand: Version 3.2 vom 19.07.2021 Hinweis: Die in diesem Dokument beschriebenen Lösungen werden zur Durchführung gleichzeitiger Prüfungen mit bis zu 24 Studierenden pro Aufsicht empfohlen. Für Prüfungen mit einer größeren Zahl an gleichzeitig Teilnehmenden sollten andere Umsetzungsszenarien erwogen werden. Inhalt I. Executive Summary 2 Prozessbeschreibung Online-Fernprüfung im Sommersemester 2021 5 Online-Fernprüfung mit DYNEXITE 5 Online-Fernprüfung mit temp-moodle 6 II. Einführung 9 Closed Book, Cheat Sheet, Open Book und Open Web Prüfungen 9 III. Umsetzungsszenarien 10 1. Online-Fernprüfung ohne Täuschungskontrolle 13 Grundsätzliche technische Parameter 13 Umsetzungsschritte 14 2. Online-Fernprüfung mit Täuschungskontrolle 16 Grundsätzliche technische Parameter 16 Umsetzungsschritte 16 IV. Technische Randbedingungen der Umsetzung 23 1

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Videoüberwachte Online-Fernprüfungenan der RWTH Aachen UniversityHandlungsoptionen und UmsetzungsschritteStand: Version 3.2 vom 19.07.2021

Hinweis: Die in diesem Dokument beschriebenen Lösungen werden zurDurchführung gleichzeitiger Prüfungen mit bis zu 24 Studierenden proAufsicht empfohlen. Für Prüfungen mit einer größeren Zahl an gleichzeitigTeilnehmenden sollten andere Umsetzungsszenarien erwogen werden.

InhaltI. Executive Summary 2

Prozessbeschreibung Online-Fernprüfung im Sommersemester 2021 5

Online-Fernprüfung mit DYNEXITE 5

Online-Fernprüfung mit temp-moodle 6

II. Einführung 9

Closed Book, Cheat Sheet, Open Book und Open Web Prüfungen 9

III. Umsetzungsszenarien 10

1. Online-Fernprüfung ohne Täuschungskontrolle 13

Grundsätzliche technische Parameter 13

Umsetzungsschritte 14

2. Online-Fernprüfung mit Täuschungskontrolle 16

Grundsätzliche technische Parameter 16

Umsetzungsschritte 16

IV. Technische Randbedingungen der Umsetzung 23

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I. Executive Summary◾ Diese und viele weitere Handreichungen zu Prüfungen und Lehre finden Sie auf

https://video.cls.rwth-aachen.de/gebrauchsanweisungen/

◾ Ziel der RWTH ist es, die verlässliche, transparente und rechtssichere Durchführung vonOnline-Fernprüfungen zu ermöglichen. Dieses Dokument informiert über Machbarkeit undUmsetzungsmöglichkeiten von Online-Fernprüfungen sowohl hinsichtlich derTäuschungssicherheit als auch der technischen Voraussetzungen.

◾ Derzeit existieren in NRW keine hinreichenden gesetzgeberischen Rahmenbedingungen, umso genannte proktorierte Prüfungen (automatisierte und softwarebasierte Überwachung vonStudierenden) mit ihren erheblichen datenschutz-, telekommunikations- undpersönlichkeitsrechtlichen Eingriffen zu realisieren. Wir beschränken uns daher aufZoom-überwachte Prüfungsformen. Die Teilnahme der Studierenden ist grundsätzlich freiwillig.

◾ Ein Entscheidungsbaum (Abbildung 1) unterstützt die Lehrenden bei der Auswahl einesgeeigneten Szenarios für Online-Fernprüfungen in ihren Lehrveranstaltungen. Optionen sind:

1. Ohne Täuschungskontrolle: In Online-Fernprüfungen können mit geringemtechnischen Aufwand große Studierendenzahlen geprüft werden. Die Prüfungsaufgabenwerden den Studierenden digital zugänglich gemacht, in einer vorgegebenen Zeit direktam Computer oder papierbasiert bearbeitet und die Antworten bis zu einem festgelegtenZeitpunkt digital eingereicht. Eine Überwachung erfolgt nicht.

2. Mit Täuschungskontrolle: Verfahren wie unter 1.) beschrieben. Allerdings werden dieStudierenden während der Bearbeitung der Prüfungsaufgaben in einer Zoom-Konferenzper Video kontrolliert. Dabei wird das Bild der Webcam des Computers oder einerSmartphone-Kamera von den Prüfungskandidaten/innen übertragen.

Flowcharts zeigen Ihnen die Abfolge der Prozessschritte in beiden Szenarien (Abbildungen 2und 3).

◾ Für das Szenario mit Täuschungskontrolle werden drei Varianten mit unterschiedlichenMaximalzahlen von Studierenden je Prüfungsaufsicht vorgeschlagen. Die Anzahl der zuPrüfenden hängt vom gewünschten Grad der Täuschungskontrolle und dem darausresultierenden technischen Aufwand ab. Das CLS empfiehlt die Variante miteingeschränkter Täuschungskontrolle; nur diese bietet als einzige noch ausreichendeKontrolle und ist organisatorisch wie technisch für Studierende und Lehrende gleichermaßenmit zumutbarem Aufwand realisierbar. Maximal wird das Szenario der stark eingeschränktenTäuschungskontrolle.

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Keine der nachfolgend beschriebenen Varianten dieses Verfahrens reicht hinsichtlichder Erkennung von Täuschungen an die Aufsicht im Hörsaal heran! Die Varianten sind:

○ Variante 1: Eingeschränkte Täuschungskontrolle. Wir empfehlen maximal 15Studierende mit zwei Aufsichtspersonen pro Videokonferenz zu überwachen. DieErfahrungen aus dem SoSe 20 zeigen, dass bereits die Überwachung von mehr als dreiStudierenden gleichzeitig von einer Aufsicht als starke kognitive Herausforderungwahrgenommen wird. Bis zu einer Anzahl von 15 Überwachten ermöglicht die Qualitätder übertragenen Videokacheln eine eingeschränkte Täuschungskontrolle.

○ Variante 2: Stark eingeschränkte Täuschungskontrolle: Überwachen zweiAufsichtspersonen bis zu 24 Personen, so steigen die kognitiven Anforderungenentsprechend, während gleichzeitig die Qualität der Übertragung sinkt. In diesemSzenario kann allenfalls von einer stark eingeschränkten Täuschungskontrolleausgegangen werden.

○ Variante 3: Extrem eingeschränkte Täuschungskontrolle: Technisch erlaubt einZoom-Meeting die Überwachung von bis zu 299 Prüfungskandidaten/innen. Allerdingssind nicht mehr als 48 Studierende gleichzeitig auf dem Bildschirm sichtbar. Die Größeder einzelnen Kacheln ist in diesem Fall sehr klein. Hier liegt eine extremeingeschränkte Täuschungskontrolle vor. Das CLS empfiehlt ausdrücklich, nichtmehr als 24 Personen überwachen zu lassen!

◾ Die Kontrolle der Studierenden per Video in einer Zoom-Konferenz kann nur auf freiwilligerBasis erfolgen. Eine vorherige Zustimmung der Studierenden ist daher immer erforderlich.1

◾ Die Aufzeichnung und Speicherung der Video- bzw. Audioübertragung von Studierenden imRahmen einer Prüfungsdurchführung ist gemäß Rechtsgutachten der Rechtsinformationsstelleder DH-NRW vom 10.06.2020 datenschutzrechtlich nicht möglich.2

◾ Eine Analyse möglicher Täuschungsszenarien definiert vierzehn hier zugrunde gelegterealistische Täuschungsmöglichkeiten für mündliche und schriftliche Prüfungen, die durchStudierende mit niedrigem, mittlerem oder hohem Aufwand umzusetzen sind. Lehrendemüssen sich daher bewusst sein, dass alle Überwachungsszenarien allenfalls eine mehroder weniger stark eingeschränkte Täuschungskontrolle erlauben.3

◾ Für die Umsetzung der Verteilung und Abgabe von Prüfungsunterlagen sind separateHandreichungen verfügbar und im weiteren Dokument jeweils verlinkt.

3 Vgl. Handreichung “Analyse von Täuschungsszenarien in Präsenz- und Fernprüfungen” aufhttps://video.cls.rwth-aachen.de/weitere-materialien

2 https://www.itm.nrw/forschung/projekte/rechtsinformationsstelle-der-digitalen-hochschule-nrw-dh-nrw/1 https://download.cms.rwth-aachen.de/WebDAV_5.2/konsolidierte_Handreichungen_Lehre_DE.pdf

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Abbildung 1: Entscheidungsbaum zur Auswahl eines Umsetzungsszenarios für Online-Fernprüfungen

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Prozessbeschreibung Online-Fernprüfung im Sommersemester 2021Zur Durchführung von Online-Fernprüfungen stehen den Lehrenden der RWTH imSommersemester 2021 zwei Werkzeuge zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die Möglichkeitder Prüfungsdurchführung in Präsenz vom Infektionsgeschehen abhängt. Um eine besserePlanbarkeit zu ermöglichen, ist es notwendig, für jede Prüfung die entsprechendeRessource für eine Online-Fernprüfung bis zum 30.06.2021 in RWTHonline zu beantragen,auch wenn zunächst eine Präsenzprüfung angestrebt wird.

Eine ausführliche Anleitung hierzu finden Sie in den RWTHonline-Anleitungen (nur in deutscherSprache und nur im RWTH-Netz erreichbar). Bitte beachten Sie, dass die Prüfungsräume intemp-Moodle nach dem 30.06.2021 generiert werden. Sollten Sie durch einen früherenPrüfungstermin bereits vorher einen Prüfungsraum benötigen, wenden Sie sich bitte an das ITCServicedesk.

Online-Fernprüfung mit DYNEXITE

Dynexite ist das e-Prüfungssystem der RWTH Aachen. Es bietet sowohl (teil-)automatischkorrigierbare als auch offene Aufgabentypen (z. B. Freitext). Seit Ende des WiSe 20/21 unterstütztDynexite Scan-Aufgaben, bei denen auf Papier gelöste Aufgabenstellungen direkt und komfortabelvon den Studierenden per Smartphone hochgeladen werden können. Auch der Upload beliebigerDateien ist seit dem Sommersemester 2021 möglich. Alle Bearbeitungsschritte erfolgen in einemSystem, sodass bei der Korrektur kein manuelles Zusammenfügen von Klausurbestandteilenerforderlich ist. Darüber hinaus wird der komplette Prüfungsprozess digital in Dynexite abgebildet,sodass auch Korrektur, Einsicht und Nachkorrektur komfortabel online in einem Systemdurchgeführt werden können. Beim Einsatz von Dynexite gibt es keine technischenBeschränkungen für die Zahl gleichzeitig stattfindender Online-Fernprüfungen.

Gemeinsam mit dem IT Center empfehlen wir für das Sommersemester 2021, Dynexite zurDurchführung von Online-Fernprüfungen zu nutzen. Dynexite und das im vergangenen Semesterfür Prüfungen eingerichtete temp-Moodle werden aber weiterhin parallel betrieben. Um denStudierenden eine einheitliche Anlaufstelle für organisatorische Informationen zur Klausur wie etwaZoom-Links und Kohortenzuweisungen zu bieten, wird eine Buchung von Dynexite stets mit derBuchung eines Lernraums auf temp-Moodle kombiniert. Dadurch wird RWTHmoodle entlastet undbleibt für parallel stattfindende Lernaufgaben verfügbar. Auf temp-Moodle hinterlegteZusatzinformationen (Zoom-Links, Kohortenzuweisungen, etc.) sollten gemäß denHandreichungen des CLS vorab veröffentlicht werden, um einen Abruf unmittelbar vor der Klausurund damit verbundene Lastspitzen auf temp-Moodle zu vermeiden. Die Aufgabenstellungen selbst

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werden stets direkt in Dynexite implementiert und sollten nicht über temp-Moodle zur Verfügunggestellt werden.

Die Erstellung und Durchführung von Dynexite-Klausuren werden durch Ansprechpartner*innenam CLS begleitet. Wir möchten Ihnen ausdrücklich den Wechsel auf Dynexite nahelegen, auchund gerade wenn Sie im vergangenen Semester Ihre Online-Fernprüfungen mit RWTHmoodleoder temp-Moodle durchgeführt haben.

Ausführliche Informationen zu Dynexite finden Sie unter https://docs.dynexite.de/. Auf derCorona-Webseite des CLS unter https://video.cls.rwth-aachen.de/gebrauchsanweisungen findenSie zudem weitere Informationen zur Lehre und zu Prüfungen an der RWTH während derCovid19-Pandemie.

DYNEXITE in den kommenden Semestern:

Im SoSe 2021 mit Dynexite erstellte e-Prüfungen können, sofern mit Blick auf die Inzidenzen unddie Pandemie-Entwicklung im Wintersemester Prüfungen im ZuseLab stattfinden werden, im WiSe2021/22 auch unter Aufsicht im ZuseLab abgehalten werden. Ab Sommersemester 2022 stehtvoraussichtlich auch die Scanfunktion in Präsenzklausuren zur Verfügung, so dass auch hierelektronische und papierbasierte Inhalte gemischt geprüft werden können. Dazu werden nebendem ZuseLab zurzeit weitere Raumkapazitäten geschaffen und Hardware entwickelt.

Online-Fernprüfung mit temp-MoodleFalls die Prüfungsdurchführung mit Dynexite für Sie derzeit nicht infrage kommt, steht imSommersemester 2021 temp-Moodle noch einmal übergangsweise als Alternative zur Verfügung.Sollte es im Zuge der Covid19-Pandemie in den kommenden Semestern erneut nötig werden,Online-Fernprüfungen durchzuführen, sollen diese jedoch flächendeckend mit der neuenScanoption in Dynexite durchgeführt werden. Temp-Moodle stellt also nur eine temporäre Optiondar.

Temp-Moodle hat sich im Wintersemester 2020/21 für reine Scan-Klausuren bewährt, bei denendie Studierenden mit ihrem Smartphone PDF-Scans ihrer Klausur erzeugen und diese ggf. mitweiteren Dateien nach temp-Moodle hochladen. Diese Option kann im Sommersemester 2021alternativ zur Scan-Option mit Dynexite erneut genutzt werden. Durch die Auslagerung derOnline-Fernprüfungen auf temp-Moodle werden die Kapazitäten von RWTHmoodle nicht belastetund stehen vollständig für Lernzwecke zur Verfügung.

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Für die Vorbereitung und die Durchführung der Online-Fernprüfung können Sie in RWTHonlineeinen Prüfungsraum in temp-Moodle beantragen. In diesen buchen Sie per Massenimport dieTeilnehmerinnen und Teilnehmer der Prüfung ein, hinterlegen alle für die Prüfung nötigenInformationen und erstellen die Aufgaben-Aktivität, mit der die eigentliche Prüfung abgewickeltwird. Alle am Tag der Prüfung benötigten Informationen wie Zoom-Links sollten vorab übertemp-Moodle verfügbar gemacht werden. Auch die Prüfungsaufgaben sollten vorab alsverschlüsseltes PDF in temp-Moodle bereitgestellt werden. Dadurch werden die Zugriffe auf dieInformationen und die Aufgaben entzerrt und Lastspitzen vermieden.

Temp-Moodle unterstützt Prüfungsszenarien mit bis zu 750 Personen parallel. Um Problemedurch Lastspitzen zu vermeiden, sollten Prüfungen mit einer höheren Anzahl teilnehmenderPersonen in Kohorten aufgeteilt werden, die mit einem zeitlichen Versatz von 10 bis 15Minuten starten.

Ausführliche Anleitungen zur Prüfungsabwicklung mit temp-Moodle finden Sie in IT Center Help:https://help.itc.rwth-aachen.de/service/8954827c1df748d1863d21d54e66cd77

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Abbildung 2: Prozessbeschreibung Online-Fernprüfung im Sommersemester 2021.

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II. EinführungIm Kontext reiner Online-Prüfungen fallen immer wieder die Begriffe “Proctored Exams” bzw.“proktorierte Prüfungen”. Dies sind digitale Fernprüfungen, bei denen während derPrüfungsdurchführung ein erheblicher softwareseitiger Eingriff in das Endgerät der Studierendenerfolgt, so dass eine weitgehende passive Überwachung, aktive Kontrolle und persistenteAufzeichnung der Aktivitäten der Studierenden möglich werden.

Bayerische und hessische Hochschulen setzen inzwischen proktorierte Prüfungen ein, für derenrechtskonforme Durchführung die entsprechenden Bundesländer Sonderverordnungen erlassenhaben. Vergleichbare Verordnungen existieren in den übrigen Bundesländern nicht. Die4

Durchführung proktorierter Prüfungen in NRW ist aktuell nicht mit geltendem Landesrechtvereinbar. Zudem sind ohne Änderungen an bestehenden Ordnungen videoüberwachteFernprüfungen nur mit Zustimmung von Studierenden möglich.

Ziel dieser Zusammenstellung ist es, eine Entscheidungshilfe zur Durchführung vonrechtskonformen Online-Fernprüfungen an der RWTH zu geben und die resultierendentechnischen Voraussetzungen zu erläutern. Dargestellt werden Online-Fernprüfungen mit undohne Videoüberwachung. Möglichkeit Gestaltungsformen werden nachfolgend kurz beschrieben.

Closed Book, Cheat Sheet, Open Book und Open Web PrüfungenDie Abstufungen bei der Beschränkung erlaubter Materialien während einer schriftlichen odermündlichen Prüfungsdurchführung werden üblicherweise in vier Kategorien gefasst. Der Umfangerlaubter Materialien steigt über die Kategorien hinweg an.

i) Closed Book Prüfungen (CBP): Es sind keine durch Studierende mitgeführten Materialiengestattet. Alle erlaubten Materialien (z.B. Formelsammlungen) werden durch diePrüfungsverantwortlichen zur Verfügung gestellt.

ii) Cheat Sheet Prüfungen (CSP): Studierende dürfen selbst erzeugte Hilfsmaterialien mitführen,üblicherweise in vorab definiertem Umfang (z.B. 3 beidseitig beschriftete DIN A4 Blätter).

iii) Open Book Prüfungen (OBP): Studierende dürfen publizierte Lehrmaterialien in vorabdefiniertem Umfang mitführen (z.B. ein Lehrbuch zur Veranstaltung).

iv) Open Web Prüfungen (OWP): Studierende dürfen beliebige Quellen im Internet verwenden,solange diese einen asynchronen Charakter haben. Das schließt die Nutzung kollaborativerWerkzeuge (z.B. Chatrooms, Filesharing) während der Prüfung aus.

4 https://www.stmwk.bayern.de/;

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Mit steigendem Umfang zulässiger Materialien sinken die Anforderungen an eine effektiveTäuschungskontrolle. Während bei Closed Book Prüfungen sichergestellt werden muss, dasskeinerlei durch Studierende mitgeführte Materialien verwendet werden, erfordern Open WebPrüfungen lediglich die Verhinderung der Nutzung kollaborativer Tools, z.B. Messenger-Services(WhatsApp, Discord etc.) und Dateiaustausch-Services (Dropbox, OneDrive etc.). Dieseunterschiedlichen Anforderungen verändern jedoch nicht die wesentlichen Parameter derTäuschungskontrolle. In allen Fällen ist es notwendig, dass die Studierenden kontrolliert werden,um kollaboratives Arbeiten während der Prüfung auszuschließen.

III. UmsetzungsszenarienIm folgenden werden zwei Umsetzungsszenarien für Online-Fernprüfungen beschrieben, die sichim Grad der Täuschungskontrolle und damit auch dem technischen Aufwand unterscheiden. DerEntscheidungsbaum in Abbildung 1 unterstützt Sie bei der Auswahl eines geeigneten Szenariosfür Ihre Prüfungen. Eine bebilderte Schritt-für-Schritt-Anleitung für Online-Fernprüfungen mitTäuschungskontrolle finden Sie hier:

https://video.cls.rwth-aachen.de/pruefungsdurchfuehrung-fuer-lehrende

Die Täsuchungskontrolle basiert grundsätzlich auf der Verwendung der Videokonferenz-SoftwareZoom. Eine Täuschungskontrolle macht es notwendig, dass der oder diePrüfungsverantwortliche/n mehrfach an derselben Videokonferenz teilnehmen. Die mehrfachenTeilnahmen übernehmen während der Prüfung verschiedene Rollen. Es wird zwischen zwei Rollenunterschieden:

● Die Prüfungsaufsicht erstellt die Videokonferenz für eine Prüfung und moderiert dieVideokonferenz, z.B. bei der Erstellung von Breakout Rooms. Sie startet auch dieVideokonferenz am Prüfungstag

● Die Virtuellen Assistenten übernehmen unterstützende Funktionen, z.B. dieIdentitätskontrolle oder die Überwachung von Breakout Rooms.

Diese Unterscheidung ist allein formaler Natur. Hinter beiden Teilnahmen stehen diePrüfungsverantwortlichen. Es handelt sich lediglich um verschiedene Zoom-Fenster auf demselbenoder auf unterschiedlichen Endgeräten, die für bestimmte Zwecke verwendet werden.

Im Folgenden werden die beiden Umsetzungsszenarien ohne und mit Täuschungskontrolle fürklassische Klausuren und elektronische Dynexite-Prüfungen beschrieben. Eine Kurzübersicht derdamit verbundenen Workflows liefern Abbildung 3 und 4.

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Abb. 3: Workflows für die Durchführung von Online-Fernprüfungen für klassische Klausuren ohne und mitTäuschungskontrolle.

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Abbildung 4. Workflows für die Durchführung von Online-Fernprüfungen per Dynexite ohne und mitTäuschungskontrolle.

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1. Online-Fernprüfung ohne Täuschungskontrolle

Grundsätzliche technische Parameter● Elektronische Bereitstellung der Prüfungsaufgaben

● Elektronische Abgabe bis zu einem festgelegten Zeitpunkt

● Keine Überwachung der Studierenden durch Video, Audio oder Bildschirmübertragung

● Keine Aufzeichnung der Prüfungsdurchführung

Hinweis: In diesem Szenario können größere Studierendenzahlen gleichzeitig geprüft werden.Die Studierenden bearbeiten entweder standardisierte Prüfungsaufgaben mit z.B. Eingabe vonZahlenwerten oder Antwortauswahl-Aufgaben im E-Prüfungssystem Dynexite, bearbeitenvorgegebene Dateien (z. B. Word- oder Excel-Datei) oder scannen/fotografieren ihrehandschriftlichen Unterlagen und reichen diese bis zu einem vorgegebenen Zeitpunkt ein.Anstelle der Videoüberwachung während der Prüfungsdurchführung kommt die Abgabe vonEhrenerklärungen oder eidesstattlichen Erklärungen in Betracht. Hier verpflichten sichStudierende durch ihre Unterschrift, dass sie zum Ablegen einer Prüfungsleistung keineunerlaubten Hilfestellungen zu benutzen. Empirisch ist diese Form der Vermeidung vonTäuschung kritisch zu bewerten. Eklatante Verstöße finden sich selbst bei reputiertenBildungsanbietern mit kodifiziertem Ehrverhalten , . Vielfältige Hinweise auf Unterwanderung von5 6

Ehrenerklärungen liefern auch die Forschungsliteratur sowie offene Berichte von Studierenden .7 8

Soll Videoüberwachung entfallen, ist deshalb dringend geboten, alternative didaktische undtechnische Maßnahmen zur Täuschungsverhinderung einzusetzen, z.B. ein hoher Grad anKompetenzorientierung in den Aufgaben oder personalisierte Klausuren.9

Um klassische Online-Fernprüfungen an der RWTH in verlässlicher und fairer Weise zuermöglichen, wird daher empfohlen, die hier beschriebenen Maßnahmen zurTäuschungskontrolle umzusetzen oder auf täuschungsfestere Klausurformateumzusteigen, z.B. parametrisierte Aufgaben in Dynexite.

9 Manoharan, S. (2019). Cheat-resistant multiple-choice examinations using personalization. Computers &Education, 130, 139-151.

8 Jervis & Brown (2020); https://www.tandfonline.com/doi/full/10.1080/0142159X.2020.1766668

7 z.B. Roberts & Wasieleski (2011), Hellas, Leinonen & Ihantola (2017); Bengtsson (2019)

6 https://chronicle.com/article/cheating-incident-involving-34-students-at-duke-is-business-schools-biggest-ever-25714/

5 https://nytimes.com/2013/02/02/education/harvard-forced-dozens-to-leave-in-cheating-scandal.html

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Umsetzungsschritte1. Festlegen, wie viele Studierende geprüft werden sollen. Die Prüfungsform ohne

Täuschungskontrolle ermöglicht die parallele Prüfungsdurchführung auch mit größerenStudierendenzahlen. Je nach Umsetzung und Abgabeart (beispielsweise gescannte Blätter)kann ein großes Datenvolumen entstehen. Die zeitgleiche Abgabe großer Datenvolumina voneiner großen Anzahl Studierender kann daher ein regulierender Faktor sein, der bei derzeitlichen Festlegung von Abgabefristen durch die Lehrenden zu berücksichtigen ist.

2. Bekanntgeben von Prüfungsform und -zeit in RWTHonline. Stellen Sie in RWTHonline fallsvorhanden den Link zum temp-moodle-Lernraum ein, in dem die Prüfungsunterlagenzugänglich gemacht werden. Analog verfahren Sie bei der Nutzung von Dynexite bzw. beiweiteren Formen der Bereitstellung. Bitte geben Sie die bisher gebuchten Räume frei.

3. Bereitstellen der Prüfungsunterlagen. Findet die Online-Fernprüfung mithilfe von Dynexitestatt, werden sowohl die Verteilung als auch die Abgabe der Unterlagen direkt über diePrüfungsplattform erfolgen. Der Login zur Prüfung erfolgt direkt über Dynexite.Dynexite-Klausuren müssen grundsätzlich rechtzeitig mit dem CLS abgestimmt werden!

Für die Bereitstellung von Klausurunterlagen über temp-moodle und alternativ per E-Mailfinden Sie eine ausführliche Dokumentation hier:

https://video.cls.rwth-aachen.de/umsetzung-in-rwthmoodle

4. Beginn der Prüfung. Die Prüfungsdurchführung kann umgehend starten, es wird keineIdentitätskontrolle vorgenommen. Parallel zur Bearbeitung der Prüfungsfragen muss denStudierenden die Möglichkeit zu Rückfragen gegeben werden. Hierbei sind unterschiedlicheVarianten möglich, z.B. eine Zoom-Videokonferenz, in die die Studierenden sich bei Bedarfeinwählen können.

5. Abgabe der Prüfungsunterlagen. Erfolgt die Prüfungsstellung mittels der beschriebenenOption einer ‘Aufgabe’ über temp-moodle, kann die Abgabe grundsätzlich auch übertemp-moodle erfolgen. Hierfür sollte den Studierenden ein angemessener Zeitraum vonmindestens 30 - 45 Minuten eingeräumt werden, innerhalb dessen die Abgabe erfolgt seinmuss. Dieser Zeitraum ist ein Erfahrungswert aus den ersten Wochen der Prüfungsphase.

Tipp: Hierbei sollten nur PDF-Formate akzeptiert werden. Klassische Fotos sind aufgrundder entstehenden Dateigröße nicht empfehlenswert. PDFs können über gängigeScansoftware auf Smartphones (z.B. Notizen bei IOS sowie Google Drive bei Android) sehrleicht in kurzer Zeit erstellt werden. How-To-Anleitungen und Erläuterungsvideos, die Sieauch den Studierenden zur Verfügung stellen sollten, finden Sie unter:

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https://video.cls.rwth-aachen.de/pruefungsdurchfuehrung-fuer-studierende

Sollte es an dieser Stelle zu Problemen kommen, so kann die Abgabe als Fallback-Lösungauch über Mail oder Gigamove erfolgen. Bei der Abgabe via Mail kann über den Mailservereine maximale Dateigröße von ca. 20 MB eingereicht werden. Eine genaue Anleitung zumGebrauch von E-Mail oder Gigamove als Fallback-Lösung zur Abgabe finden Sie als Teil derMoodle-Handreichungen auf: https://video.cls.rwth-aachen.de/umsetzung-in-rwthmoodle.

Achtung: Die oben genannten Anleitungen sollten den Studierenden vorab zugänglich gemachtwerden. Wir empfehlen zudem dringend, den Studierenden in Absprache mit dem CLSTestmöglichkeiten anzubieten, mit denen Sie das gewählte Abgabeverfahren einüben können.

Hinweis: Da bei einer Fernprüfung ohne Täuschungskontrolle keine Videoüberwachungstattfindet, darf das Formblatt zur Zustimmung zur Videoüberwachung und Identifizierung hieraus Datenschutzgründen nicht zum Einsatz kommen.

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2. Online-Fernprüfung mit Täuschungskontrolle

Grundsätzliche technische Parameter● Ein/e oder mehrere Prüfungskandidaten/innen pro Videokonferenzraum.

● Videoüberwachung der Prüfungskandidaten/innen mit einer Kamera (PC oder Smartphone)

● Audioüberwachung per Mikrofon

● Übertragung des PC Bildschirms durch Prüfungskandidaten/innen nur nach Aufforderung imFalle eines Täuschungsverdachts

● Keine Aufzeichnung der Prüfungsdurchführung

Hinweis:● Das CLS empfiehlt 15 Studierende (zzgl. mindestens einer Aufsicht) pro

Videokonferenz, was eine deutlich bessere Kontrollqualität und somit immerhineingeschränkte Täuschungskontrolle bietet.

● Eine stark eingeschränkte Täuschungskontrolle ist noch mit maximal 24 Studierenden(zzgl. mindestens einer Aufsicht) pro Videokonferenz möglich,

● Da die Qualität der übertragenen Videokacheln bei mehr als 24 Studierendenunzureichend ist, empfehlen wir keine größeren Studierendenzahlen je Videokonferenz.

● Wir empfehlen darüber hinaus grundsätzlich, in einer Videokonferenz mit zweiAufsichtspersonen zu arbeiten.

Umsetzungsschritte1. Festlegen, wie viele Studierende in einer Videokonferenz geprüft werden sollen.

Sollen z.B. 130 Studierende gleichzeitig in Gruppen mit je 15 Personen geprüft werden,sind 130/15 = 8,7 , also 9 gleichzeitige Videokonferenzen mit 18 Aufsichtspersonen nötig.

2. Bekanntgeben von Prüfungsform und -zeit in RWTHonline. Stellen Sie in RWTHonlinefalls vorhanden den Link zum temp-moodle-Lernraum ein, in dem die Prüfungsunterlagenzugänglich gemacht werden. Analog verfahren Sie bei der Nutzung von Dynexite bzw. beiweiteren Formen der Bereitstellung. Bitte geben Sie die bisher gebuchten Räume frei.

3. Einholen der Zustimmung der Studierenden zur Videoüberwachung. Bitte stellen Siesicher, dass die rechtlichen Voraussetzungen zur Durchführung einer videoüberwachtenFernprüfung vorliegen (Einverständnis der Studierenden). Es gibt mehrere Möglichkeiten,um die Zustimmung der Studierenden einzuholen:

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a. Sie können die Zustimmung als Formblatt einholen und dabei auch das Lichtbild derStudierenden, ein Bild ihrer BlueCard, eine Schriftprobe sowie optional auch ihreTelefonnummer erfragen. Das kombinierte Formblatt finden Sie auf:

https://video.cls.rwth-aachen.de/vorbereitung-der-pruefung

Das Formblatt können Sie in temp-moodle als Aufgabe bereitstellen und über dieseauch wieder einsammeln. Eine Anleitung dazu finden Sie hier. Das CLS empfiehltIhnen die Nutzung dieser Variante.

Die Abgabe der Einwilligungserklärung für die Teilnahme an einervideoüberwachten Fernprüfung kann von den angemeldeten Studierenden miteinem zeitlichen Vorlauf von 2 bis 5 Tagen eingefordert werden. Versäumen esStudierende, die Einwilligungserklärung rechtzeitig abzugeben, können sie von derTeilnahme an der Prüfung ausgeschlossen werden. In diesem Fall ist derNotenvermerk "nicht zugelassen" (NZ) einzutragen. Eine Abmeldung derStudierenden erfolgt nicht. Wird aufgrund besonderer Umstände (z.B. sehr großeAnzahl von Studierenden) eine längere Frist gewünscht, ist dies besonders zubegründen.

Hinweis 1: Bitte beachten Sie, dass Sie bei Nutzung dieser Variante im Vorfeld derKlausur bei jedem eingereichten Formblatt prüfen müssen, ob dieses von denStudierenden unterschrieben wurde. Das benötigt viel Zeit und entsprechendepersonelle Kapazitäten.

Hinweis 2: Da bei einer Fernprüfung ohne Täuschungskontrolle keineVideoüberwachung stattfindet, darf das Formblatt zur Zustimmung zurVideoüberwachung und Identifizierung hier aus Datenschutzgründen nicht zumEinsatz kommen.

b. Alternativ können Sie im Lernraum in RWTHmoodle bzw. Temp-moodle dieZustimmung der Studierenden zur videoüberwachten Online-Fernprüfung mitsamtder Mobilfunknummer über die Feedback-Funktion vorab einsammeln. EineAnleitung finden Sie auf

https://video.cls.rwth-aachen.de/umsetzung-in-rwthmoodle

Ergänzend dazu kann das Formblatt zur Identitätsfeststellung genutzt werden.Diese Variante eignet sich besonders für Prüfungen mit sehr großenTeilnehmendenzahlen.

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4. Bereitstellen der Prüfungsunterlagen. Findet die Online-Fernprüfung mithilfe vonDynexite statt, werden sowohl die Verteilung als auch die Abgabe der Unterlagen direktüber die Prüfungsplattform erfolgen. Der Login zur Prüfung erfolgt direkt über Dynexite.

Für die Bereitstellung von Klausurunterlagen über temp-moodle und alternativ per E-Mailfinden Sie eine ausführliche Dokumentation hier:

https://video.cls.rwth-aachen.de/umsetzung-in-rwthmoodle

5. Anlegen der benötigten Anzahl von Videokonferenzen in Zoom. Die Videokonferenzenfür die Prüfungen werden in Zoom geplant und angelegt. Zoom erlaubt aktuell das Anlegenbeliebig vieler gleichzeitiger Videokonferenzen durch denselben Account, aber nur zweidavon können später auch gleichzeitig gestartet werden. Diese Limitierung kann sichjederzeit verändern. Deshalb sollte jede Videokonferenz von einem anderen Zoom-Accountangelegt sein. Dabei wird unbedingt empfohlen, den Warteraum zu aktivieren.

6. Starten der Videokonferenzen am Prüfungstag durch die Prüfungsaufsicht. Mithinreichendem Abstand zum Prüfungsbeginn wird von jeder Aufsicht eine der zuvorerstellten Videokonferenzen gestartet. Wir empfehlen die Konferenz mit dem Zoom-Clientzu starten, um alle nötigen Funktionalitäten nutzen zu können. Es ist dringend angeraten,dafür PCs oder Notebooks mit Windows oder macOS zu verwenden, nicht mobileEndgeräte wie Smartphones oder Tablets. Empfohlen wird der Start mind. 90 min. vor demoffiziellen Prüfungsbeginn. Die Starts sollten jeweils durch die Prüfungsaufsicht geschehen,die die Konferenz angelegt hat. Dieser ist der Host in der Konferenz.

Hinweis: Wir empfehlen grundsätzlich, in einer Videokonferenz mit zweiAufsichtspersonen zu arbeiten und möglichst nur 15, maximal aber 24Prüfungskandidaten/innen zu prüfen. Dies ermöglicht es Ihnen, je Zoom-Konferenzeine/n wissenschaftliche/n Mitarbeiter/in (die Prüfungsaufsicht) und eine zweite Person(den Virtuellen Assistenten) zur Aufsicht einzusetzen. So kann auch im Falle einesTäuschungsverdachtes eine Aufsichtsperson mit dem betreffenden Studierenden in dieBreakout-Session wechseln, während die zweite Aufsichtsperson bei den übrigenStudierenden verbleibt.

7. Beitritt Virtueller Assistenten zur Videokonferenz. Neben der Prüfungsaufsichtbenötigen die Prüfungsverantwortlichen in jeder Videokonferenz zusätzlich ein/e weitere/nTeilnehmer/in, den sogenannten Virtuellen Assistenten. Dieser Virtuelle Assistent kannwährend der Prüfungsdurchführung für Aktionen wie die Identitätsfeststellung oder auch zurÜberprüfung eines vermuteten Täuschungsversuchs genutzt werden. Während dieser Zeitverbleibt die Prüfungsaufsicht im Hauptraum der Videokonferenz, während der VirtuelleAssistent mit den Studierenden in einem Breakout Room kommuniziert.

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Die Einwahl des Virtuellen Assistenten kann über dasselbe Endgerät erfolgen, auf demauch die Prüfungsaufsicht in die Videokonferenz eingewählt ist. Dazu wird auf jedem PCmit einer gestarteten Videokonferenz ein Browserfenster geöffnet. In diesem Fenster findetein weiterer Beitritt zur Videokonferenz statt. Der Beitritt kann mit vorheriger Anmeldung beiZoom auch im Browserfenster erfolgen. Als Name kann z.B. “Assistenz” gewählt werden.Damit finden auf jedem Endgerät der Prüfungsverantwortlichen zwei Teilnahmen an derVideokonferenz statt, einmal die Prüfungsaufsicht und einmal der Virtuelle Assistent.Details zu diesen Verfahren sind in diesem Video beschrieben. Das Browserfenster kann10

neben dem Zoom-Fenster der Prüfungsaufsicht platziert werden, damit diePrüfungsverantwortlichen beide Fenster gleichzeitig überwachen können. Das Video fürden Virtuellen Assistenten sollte während der Prüfung ausgeschaltet bleiben, da es nichtbenötigt wird und unnötigerweise eine Kachel belegen würde.

8. Starten einer Breakout-Session. Für eine eventuelle Täuschungskontrolle oder für dieIdentitätsfeststellung der Teilnehmenden vor bzw. während der Prüfung wird eineBreakout-Session mit mindestens einem Breakout-Room erstellt. Als Einstellung ist“Manuell zuweisen” zu aktivieren. Im nun erscheinenden Fenster, das die Zuordnung vonPrüfungskandidaten/innen zum Breakout Room gestattet, darf im Menü “Optionen” nur eineeinzige Option eingeschaltet sein: “Teilnehmern erlauben, jederzeit zu der Hauptsitzungzurückzukehren”. Alle anderen Optionen sollten ausgeschaltet werden.

9. Versenden der Links zu den Videokonferenzräumen. Die Links zu denVideokonferenzen werden an die Studierenden verschickt. Gibt es mehrereVideokonferenzen, ist bei der Versendung der Links unbedingt zu beachten, dass dieZuordnung der Studierenden zu den Links eindeutig zu erkennen ist. Die Versendung solltespätestens 90 min. vor dem offiziellen Beginn der Prüfung erfolgen.

10. Einlassen der Studierenden in die Videokonferenzen. Ca. 30 min. vor Prüfungsbeginnwerden die im Warteraum befindlichen Studierenden in die gestarteten Videokonferenzeneingelassen. Dabei wird vor dem Einlass eine Sichtkontrolle der Namen derPrüfungskandidaten/innen empfohlen, um das Risiko unerlaubter Beitritte zu minimieren.Alle Studierenden werden nun gebeten, ihre Audioübertragung auszuschalten und ihreVideoübertragung einzuschalten.

10 https://youtu.be/NmXq9g_VrmE

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Tipp: Die Videokonferenz muss hierbei nichtnotwendig auf dem PC der Studierenden laufen.Eine Übertragung durch ein Smartphone ist nicht nurmöglich, sondern aus mehreren Gründenvorzuziehen. Sie vermindert die Systemlast auf demPC, so dass eine elektronische Klausurbearbeitungunbeeinträchtigt ablaufen kann. Zudem ermöglichtdie Nutzung des Smartphones alsVideokonferenzgerät günstigere Aufnahmewinkel,die eine bessere Täuschungskontrolle gestatten, z.B.direkt von hinten oder seitlich von hinten. Foto: © Bernhard Lill; dermedientyp.de/

Hierzu befestigen die Studierenden das Smartphone, auf dem an der Videokonferenzteilgenommen wird, mit einem Gummiband an einer gefüllten Wasserflasche. Diesekann relativ flexibel im Raum platziert werden. Die Studierenden können bei einemTäuschungsverdacht gebeten werden den Blickwinkel der Aufnahme zu verändern.Die Kamera muss jedoch so platziert werden, dass die übrigen Studierenden nichtdie Bearbeitungsinhalte auf Bildschirm oder Papier erkennen können.

11. Optionale Identitätsfeststellung der Prüfungskandidaten/innen. Das Zeigen einesLichtbildausweises oder der BlueCard per Webcam ist unzulässig, solange sich mehrereStudierende in derselben Videokonferenz befinden und diese den gezeigten Ausweisanderer Studierender erkennen können. Deshalb müssen in Videokonferenzen mitmehreren Prüflingen Möglichkeiten zum nicht-öffentlichen Identitätsnachweis geschaffenwerden. Bitte nutzen Sie hierfür Breakout-Sessions.

Der Ablauf gestaltet sich wie folgt: Zunächst tritt der Virtuelle Assistent in den bei Schritt 8eröffneten Breakout Room ein. Dann werden die Studierenden der Reihe nachzugewiesen. Sie verlassen den Hauptraum der Videokonferenz und erscheinen imBrowserfenster des Virtuellen Assistenten im Breakout Room. Dort wird dasIdentitätsdokument geprüft. Verläuft die Identitätsfeststellung positiv, kehrt die oder derPrüfungskandidat/in in den Hauptraum der Videokonferenz zurück und die nächste Personwird zugewiesen. Ist die Person nicht zur Prüfungsteilnahme berechtigt, wird sie aus derVideokonferenz entfernt. Dieses Verfahren nimmt je nach Zahl derPrüfungsteilnehmer*innen einen großen Zeitraum in Anspruch.

Hinweis: Werden zur Identitätsfeststellung Breakout-Räume verwendet, brauchen diesenicht geschlossen werden, da sie ggf. noch zur Täuschungskontrolle benötigt werden. Essollte unbedingt darauf geachtet werden, das Mikrofon der Prüfungsaufsicht im

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Hauptraum stumm zu schalten, während im Breakout Room gesprochen wird. Ansonstenhören die Studierenden im Hauptraum das gesprochene Wort aus dem Breakout Room.

12. Beginn der Prüfung. Die Prüfungsaufsicht fordert alle Studierenden auf, ihr Videoeinzuschalten bzw. eingeschaltet zu lassen sowie auch ihr Mikrofon einzuschalten undwährend der gesamten Prüfung eingeschaltet zu lassen. Studierende können denLautsprecher ihres Endgerätes leise schalten, um nicht von Geräuschen aus derVideokonferenz gestört zu werden. Dann ermöglicht die Prüfungsaufsicht den Zugriff aufdie Prüfungsunterlagen und bittet um ein Signal durch jede/n einzelne/nPrüfungskandidaten/innen, sobald die Prüfungsdatei erfolgreich geöffnet werden konnte,z.B. durch virtuelles Handheben. Wenn alle Prüfungskandidaten/innen ihr Signal gesetzthaben, wird die Prüfung gestartet.

13. Täuschungskontrolle. Die Prüfungsaufsicht aktiviert ihr Mikrofon und kündigt dieÜberprüfung des Täuschungsversuchs bei der oder dem betreffendenPrüfungskandidaten/in an. Die Person wird dann in den noch laufenden Breakout Roomverwiesen. Auch der Virtuelle Assistent betritt den Breakout Room und aktiviert die eigeneVideoübertragung. Der Virtuelle Assistente nimmt dann die Täuschungskontrolle vor. Nachder Kontrolle kehrt der Studierende in den Hauptraum der Videokonferenz zurück oder diePrüfung der/des Studierenden wird für beendet erklärt und die/der Studierende aus derVideokonferenz entfernt. Ließ sich der Verdacht nicht erhärten, ist die Prüfung für die/denbetreffenden Studierenden um die Dauer der Unterbrechung zu verlängern.

Die festgestellte Täuschung ist schriftlich zu protokollieren. Eine digitale Aufzeichnung istnicht erforderlich. Abschließend beendet der Virtuelle Assistent seine Audio- und ggf. auchVideoübertragung im Breakout-Room und kehrt zurück in den Hauptraum des Meetings.

Achtung: Sind die Prüfungsaufsicht und der Virtuelle Assistent vom gleichen PCeingewählt, darf das Abschalten des Mikrofons der Prüfungsaufsicht im Hauptraum nichtvergessen werden. Ansonsten hören die Studierenden im Hauptraum das gesprocheneWort aus dem Breakout Room.

14. Umgang mit technischen Störungen. Die Audio- und Videoübertragung von Seiten derStudierenden kann störanfällig sein. Zum Umgang mit solchen Störungen liefert dieHandreichung zum Umgang mit Prüfungs-, Lehrveranstaltungen und Einsichtnahmen(englische Version) hilfreiche Informationen.11

11 https://download.cms.rwth-aachen.de/WebDAV_5.2/konsolidierte_Handreichungen_Lehre_DE.pdf (de);https://download.cms.rwth-aachen.de/WebDAV_5.2/konsolidierte_Handreichungen_Lehre_EN.pdf (en)

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15. Abgabe der Prüfungsunterlagen. Erfolgt die Prüfungsstellung mittels der beschriebenenOption einer ‘Aufgabe’ über temp-moodle, kann die Abgabe grundsätzlich auch übertemp-moodle erfolgen. Hierfür sollte den Studierenden ein angemessener Zeitraum vonmindestens 30 - 45 Minuten eingeräumt werden, innerhalb dessen die Abgabe erfolgt seinmuss. Dieser Zeitraum ist ein Erfahrungswert aus den ersten Wochen der Prüfungsphase.

Tipp: Hierbei sollten nur PDF-Formate akzeptiert werden. Klassische Fotos sindaufgrund der entstehenden Dateigröße nicht empfehlenswert. PDFs können übergängige Scansoftware auf Smartphones (z.B. Notizen bei IOS sowie Google Drive beiAndroid) sehr leicht in kurzer Zeit erstellt werden. Erläuterungsvideos, die Sie auch denStudierenden zur Verfügung stellen können, finden Sie unter:https://video.cls.rwth-aachen.de/

Sollte es an dieser Stelle zu Problemen kommen, kann die Abgabe auch über Mail oderGigamove erfolgen. Bei der Abgabe via Mail kann über den Mailserver eine maximaleDateigröße von ca. 20 MB eingereicht werden. Eine genaue Anleitung zum Gebrauch vonE-Mail oder Gigamove zur Abgabe finden Sie als Teil der Moodle-Handreichungen auf:https://video.cls.rwth-aachen.de/umsetzung-in-rwthmoodle.

Achtung: Online-Fernprüfungen mit einer stärkeren als der hier beschriebenenTäuschungskontrolle sind technisch extrem aufwendig. Zudem erfordern sie hohe technischeKompetenz auf Seiten der Prüfungsaufsicht und leistungsstarke Rechner sowohl bei derPrüfungsaufsicht als auch bei den Prüfungskandidaten/innen. Schließlich können in einemsolchen Szenario aufgrund technischer Beschränkungen i.d.R. nicht mehr als 2Prüfungskandidaten/innen gleichzeitig in einer Videokonferenz überwacht werden.

Von Online-Fernprüfungen mit stärkerer Täuschungskontrolle wird deshalb dringendabgeraten, da eine reibungslose Durchführung nicht gewährleistet werden kann.12

12 Falls Sie dennoch Interesse an einem solchen Szenario haben, finden Informationen zur Umsetzung hier:https://video.cls.rwth-aachen.de/. Das CLS kann für dieses Szenario keine Unterstützung anbieten.

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IV. Technische Randbedingungen der UmsetzungDie vorliegende Empfehlung basiert auf einer umfassenden Evaluierung der Eignung gängigerVideokonferenzsysteme für eine effiziente Täuschungskontrolle in Online-Fernprüfungen. ÜblicheVideokonferenzsysteme wie Zoom sind aus mehreren Gründen nur bedingt geeignet.

i) Keine Übertragung mehrerer Videobilder vom gleichen Endgerät: Die Kernfunktionalitätvon Videokonferenzsystemen ist das gleichzeitige Anzeigen der Videobilder von mehrerenPersonen in einer gemeinsamen Videokonferenz. Die limitierende Regel hier lautet: EinEndgerät = ein Video. In den meisten Fällen ist dies unproblematisch, da “Endgerät”gleichbedeutend mit “Teilnehmer/in” ist: mehrere Personen übertragen jeweils genau einVideobild. Technisch nicht möglich ist bei den meisten Videokonferenzsystemen allerdings dieÜbertragung mehrerer Videobilder vom selben Endgerät. Auch dann also, wenn ein Endgerätmehrere Videoquellen bietet, z.B. ein Notebook mit eingebauter Webcam und einer zweitenUSB-Webcam, ist zur gleichen Zeit nur die Übertragung einer davon möglich.

ii) Keine gleichzeitige Übertragung mehrerer Bildschirmfreigaben. Es nicht nicht möglich,dass mehrere Endgeräte gleichzeitig ihre Bildschirminhalte in eine Videokonferenz übertragen.Ebenso ist es nicht möglich, dass dasselbe Endgerät mehrere Bildschirmübertragungendurchführt, z.B. wenn zwei Bildschirme an denselben PC angeschlossen sind. Durchausmöglich sind mehrere Videokonferenzen oder mehrere Breakout Rooms auf demselben PC.

Konsequenz für videoüberwachte Online-Fernprüfungen: Sollen paralleleBildschirmübertragungen von mehreren Prüflingen stattfinden, ist für jeden Prüfling ein eigenerprivater Raum (sog. Breakout Room in Zoom) oder eine eigene Videokonferenz zu eröffnen.Dies ist auf Seiten der Prüfungsverantwortlichen in beschränktem Umfang auch auf demselbenPC möglich.

iii) Auslastung des Teilnehmenden-PCs durch die Videokonferenzübertragung. DieRechnerbelastung durch eine laufende Videokonferenz hat sich als wesentlicher limitierenderFaktor bei Online-Fernprüfungen erwiesen. Handelt es sich um eine digitale Prüfung, die amheimischen PC bearbeitet wird, kann es zu massiven Behinderungen bei der Bedienung derPrüfungssoftware durch die parallele Videokonferenz kommen.

Konsequenz für videoüberwachte Online-Fernprüfungen: Soll parallel zurVideoüberwachung der PC des Studierenden für die Absolvierung der Prüfung genutzt werden,sollte die Zoom-Übertragung auf einem zweiten Endgerät erfolgen, z.B. einem Smartphone,das vor, seitlich oder hinter den Studierenden positioniert wird.

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