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19 BERICHT ZUM VDW-FORUM WOHNUNGSWIRTSCHAFT 2012 4 SCHWERPUNKT MARKETINGKAMPAGNEN Marketing – mehr als Leuchtreklame L2 LANDESAUSGABE RHEINLAND-PFALZ/SAARLAND Regionalkonferenz des VdW südwest in Mainz © Marco2811 / definitionen- Fotolia.com # 7– 8 2012 Themen, Trends und Fakten der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft für Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland VerbandsMagazin vm

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19 BeRIcht zum VdW-FoRum WohnungSWIRtSchaFt 2012

4 SchWeRpunkt maRketIngkampagnen

Marketing – mehr als Leuchtreklame

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www.vdw-rw.de | www.vdwsuedwest.de

www.vdw-saar.de | www.wohnungswirtschaft-aktuell.de

Informationen auf einen Klick.

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EDITORIAL 1

7-8/2012 • VerbandsMagazin

Vor kurzem versuchte die Bundes-regierung einen Neustart in der so genannten Energiewende. Mit

dem neuen Bundesumweltminister Peter Altmaier sollte neuer Schwung in das ins Stocken geratene Projekt kommen. Die Re-gierung startete einen „Reload“. Zumin-dest was die geplante steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen an-geht, haben sich die Hoffnungen zerstreut. War vor einem Monat noch kommuniziert worden, eine Einigung zwischen Bund und Ländern stehe kurz bevor, ist das Thema nun überraschend auf Herbst vertagt worden. Die Länder wollen nicht dauerhaft Steuer-ausfälle verkraften müssen.

Immerhin aber scheint das Thema Wohnen im politischen Raum wieder mehr Bedeu-tung zu erlangen. Bundesbauminister Dr. Peter Ramsauer hat in einem Interview mit der Bild-Zeitung die Wohnraumförderung für sich entdeckt und von den Bundeslän-dern gefordert, mehr für bezahlbaren Wohn-raum zu tun. Landespolitiker verwahrten sich indes gegen die Kritik und verwiesen auch auf die Pflicht des Bundes und forder-ten, die Kompensationszahlungen des Bun-des für die Wohnraumförderung auch nach 2013 fortzusetzen. Auch wenn die Debatte kein politisches Ergebnis zeitigte, machte sie doch klar: Wohnungspolitik wird auch medial wieder stärker wahrgenommen.

Ein Zeichen für die stärkere Präsenz der Wohnungspolitik ist auch der neue Minis-

teriumszuschnitt in Nordrhein-Westfalen. Auch hier gab es nach der Landtagswahl einen „Reload“: Die bisherige Minder-heitsregierung von SPD und Bündnis 90/ Die Grünen verfügt nun über eine komfor-table Mehrheit und richtete ein zusätzliches Ministerium ein. Michael Groschek wird in Düsseldorf das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr leiten. Die Ressorts waren bis zur Landtags-wahl noch im Wirtschaftsministerium integ-riert. Der neue Zuschnitt lässt dem Minister mehr Zeit für die einzelnen Sachgebiete, also auch mehr Zeit, sich mit dem Thema Wohnen zu beschäftigen. Sehr erfreulich ist, dass Michael Groschek das Wohnquartier als eine zentrale Handlungsebene begreift, eine Leitlinie, die auch der VdW Rheinland Westfalen verfolgt.

Groschek erklärte sich auch sogleich bereit, ein Grußwort auf dem Verbandstag des VdW Rheinland Westfalen vom 24. bis 26. September in Bonn zu halten. Dort wird im Übrigen auch sein Kabinettskollege Um-weltminister Jürgen Remmel sprechen; des-sen Ministerium für den Verband ebenfalls sehr wichtig ist, etwa beim Thema Dicht-heitsprüfung oder dem Angebot des VdW Rheinland Westfalen zu einem Zukunftspakt „Klima – Wohnen – Demografie“. Der neue Landesbauminister setzt, wie sein Vorgän-ger, auf den Dialog mit der Wohnungswirt-schaft, was dem politischen Prozess und den Ergebnissen nur gut tun kann. Verbands-tage, wie er auch beim VdW südwest vom

Regierung „reloaded“

17. bis 19. September in Worms ansteht, sind eine gute Plattform für einen solchen Dialog. Für Worms hat im Übrigen der rhein-land-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck sein Kommen zugesagt (mehr Informatio-nen zum Programm des Verbandstags des VdW südwest auf Seite 23).

Auf Bundesebene geht es mit dem stocken-den Neustart in die Sommerpause. Aller-dings ist weder so richtig Sommer, noch so richtig Pause – angesichts der Sondersit-zungen des Bundestags zur Eurorettung. Auch für die Politik bleibt da weniger Zeit, den Kopf frei zu bekommen. Die Hoffnungen auf einen Neustart des Neustarts in Sachen steuerliche Förderung energetischer Sanie- rungsmaßnahmen können aus diesem Grund nicht allzu groß sein.

Dennoch oder vielleicht gerade deshalb: Ich wünsche Ihnen einen wunderbaren Sommerurlaub - kommen Sie erholt wieder, wenn Sie so wollen: „reloaded“.

Liebe LeseR >> Wenn der Computer abstürzt, versucht der Nutzer, das Programm neu zu

starten, einen „Reload“. Auch die Bundesregierung probierte das mit der Energiewende,

zumindest aber bei der steuerlichen Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen hat

das nicht geklappt. Besser sieht es beim „Reload“ der Regierung in Nordrhein-Westfalen

aus.

Ihr

Alexander RychterVerbandsdirektor/Vorstand

des VdW Rheinland Westfalen

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7-8/2012 • VerbandsMagazin

Schwerpunktthema aktueLLeS

4 Marketing – mehr als Leuchtreklame

6 Das Marketing muss zum Unternehmen passen!SWB-Service-Wohnungsvermietungs- und -baugesellschaft mbH, Mülheim an der Ruhr

8 Echte Mieter grüßten von rund 130 GroßflächenBGW feierte 60-jähriges Bestehen mit einer Plakatkampagne

9 Eine alte Idee modern interpretiertDüsseldorfer WOGEDO geht neue Wege

10 Erfolgreich mit der neuen Marke VIVAWEST

12 Differenzierung und Positionierung über Kommunikations-Konzepte Gastbeitrag von Prof. Dr. Jörg Erpenbach, BiTS Iserlohn

15 Erfolgsmodell Genossenschaft Kongress zum Internationalen Jahr der Genossenschaften

Die Wohnungswirtschaft auf der Floriade Fachtagung in Venlo am 11. September 2012

16 Anreizinstrumente für Rückbau und Aufwertung von Beständen und Quartieren Expertengespräche

Demografie und Personalentwicklung Neue Veranstaltungsreihe „Perspek-tiven der Personalentwicklung“

455 Millionen für Städtebau- förderung Bundeskabinettsbeschluss

17 Jetzt die Hotels für den Verbands-tag des VdW Rheinland Westfalen buchen! Verbandstag des VdW Rheinland Westfalen in Bonn

Fachkonferenz zu Solidarität und aktivem Altern in Brüssel European Year 2012 for Active Ageing and Solidarity between Generations

18 „Werd WohnHesse“: Wohnungsbaugenossenschaften mit neuer KampagneFotowettbewerb und Radiokampagne

4. Deutscher Baugerichtstag Bau- und Vergaberecht

19 VdW-Forum Wohnungswirtschaft 2012Der VdW: Starke Gemeinschaft mit selbstbewussten Forderungen

23 Verbandstag 2012 des VdW südwest vom 17.-19. September 2012 in Worms Wohnungswirtschaft kommunikativ

25 Alle Teilnehmer der SFA bestehen bei zentralen Prüfungsfragen Hoher Qualitätsstandard für Geprüfte Immobilien-Fachwirte (IHK)

26 Umfassend über steuerliche Rege-lungen und Reformen informiert Aktuelles Steuerrecht

Zwangssanierung abgewendet Europäische Union

4 Marketing – mehr als Leuchtreklame

12 Differenzierung und Positionierung über Kommunikations-Konzepte

19Nachbericht zum VdW-Forum Wohnungswirtschaft 2012

2 INHALT2 INHALT

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Steuern technik, Bauen, pLanen LandeSauSgaBen

27 Umsetzung der E-Bilanz Bundesfinanzministerium

28 Entwurf über ein Jahressteuergesetz 2013 Bundesregierung

Urteil zu Bauträgergeschäft Umsatzsteuerumkehr

29 BMF-Schreiben zur Behandlung der Übernahme von Studiengebühren durch den Arbeitgeber Lohnsteuer

recht

30 Aus der Beratungspraxis der VerbändeVier-Länder-Büro, Bonn

Ermächtigung zur Einräumung von Sondernutzungsrechten muss hinreichend bestimmt seinWEG-Recht

31 Allgemeines Gleichbehandlungs-gesetz auf GmbH-Geschäftsführer anwendbarGesellschaftsrecht

32 Hohe Anforderungen an Annahme eines StudentenwohnheimsMietrecht

33 Planung muss den anerkannten Regeln der Technik im Zeitpunkt der Abnahme entsprechenArchitekten/Ingenieurleistungen

34 Gebäuderelevante aktuelle Initiativen in Deutschland und EU Aktueller Stand der Gesetzgebung

Seminare

35 Seminare im August/September

28Urteil zu Bauträgergeschäft

32Hohe Anforderungen an Annahme eines Studentwohnheims

33Planung muss Regeln der Technik bei Abnahme entsprechen

heSSen

L2 Aktuelles

L6 Politik

L8 Verband und Gremien

L10 Aus den Unternehmen

L10 Personalia und Jubiläen

L11 Medienecho

L12 Termine

nordrhein-weStfaLen

L2 Aktuelles

L8 Verband und Gremien

L10 Personalia und Jubiläen

L12 Termine

rheinLand-pfaLz/SaarLand

L2 Aktuelles

L7 Politik

L8 Verbände und Gremien

L11 Personalia und Jubiläen

L12 Termine

INHALT 3

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Ein guter Standort allein hilft nicht, ein Konzept muss her, um das eigene Unternehmen gut zu positionieren.

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Schwerpunkt 5

Schwerpunkt MarketingkaMpagnen

Marketing – mehr als LeuchtreklameMarketing wird wichtiger denn je. Während früher die Nachfrage nach Wohnraum deutlich über dem Angebot lag, ist zurzeit in vielen Regionen eine umgekehrte Situation zu beobachten: Viele Wohnungen, wenige Nachfrager. Umso wichtiger also, dem Interessenten zu verdeutli-chen, was das eigene Unternehmen von der Konkurrenz unterscheidet, warum er sich genau für die ihm angebotene Wohnung entscheiden soll, welche Zusatzprodukte ihm angeboten werden. Das Werkzeug hierfür heißt Marketing.

Dabei umfasst Marketing weitaus mehr, als beispielsweise den Be-stell- und Vergabevorgang von

Streuartikeln oder das Anbringen von Leuchtreklame. Dies gehört zweifelsohne da-zu, doch steckt hinter dem Begriff Marketing ein ganzes Konzept, eines, das genau auf das Unternehmen zugeschnitten ist. Um aber ein solches Konzept erst einmal aufzustellen, be-darf es umfangreicher Analysen des eigenen Unternehmens: Wie wird das Unternehmen von den Kunden wahrgenommen? Welches Image hat das Unternehmen? Deckt sich die intern festgelegte Positionierung mit den

Eindrücken von Außenstehenden? Es bedarf zu allererst eines kritischen Blicks auf das ei-gene Unternehmen, ehe Marketingstrategien erarbeitet werden können. Diese Strategien setzen sich aus verschiedenen Marketing-elementen zusammen, wie zum Beispiel auch die erwähnten Streuartikel, nur müssen diese einem Gesamtkonzept untergeordnet und dürfen nicht voneinander losgelöst ein-gesetzt werden. Viele Unternehmen haben für sich bereits Marketingkonzepte erarbeitet und umgesetzt. Was sich dabei genau hinter den Konzepten verbirgt, erfahren Sie auf den nächsten Seiten.

Der Verband berät Mitgliedsun-terenehmen gern bei Fragen rund um das Thema Marketing. Ob nur eine ein-fache Frage oder der erste Schritt hin zu einem ganzheitlichen Marketing-konzept, scheuen Sie sich nicht, uns anzusprechen. Unsere Referentin für Marketing steht gern zur Verfügung:

Mirja Kothe Tel.: 0211 16998-41 E-Mail: [email protected]

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6 Schwerpunkt

SwB-Service- wohnungSverMietungS- und -BaugeSeLLSchaft MBh, MüLheiM an der ruhr

„das Marketing muss zum unternehmen passen!“Seit mehr als 60 Jahren ist die SWB fester Bestandteil der Mülheimer Wohnungs-wirtschaft. Ehemals als „Sozialer Woh-nungsbau“ mit einer Handvoll Gebäuden gegründet, verfügt die heutige „SWB-Ser-vice-Wohnungsvermietungs- und -bau-gesellschaft mbH“ über rund 8.600 Woh-nungen, in denen etwa 20.000 Mieter ihr Zuhause gefunden haben. Obwohl es nach wie vor der Firmenphilosophie entspricht, günstigen Wohnraum anzubieten, fand in den letzten Jahren doch eine Neuausrich-tung der Gesellschaft statt – hin zu mehr

individuellen, zielgruppenorientierten Angeboten und mehr Service. Das sollte sich natürlich im Unternehmensauftritt und der Kommunikation nach außen wi-derspiegeln. Eine neue und frische Image-kampagne wurde auf den Weg gebracht – und das sehr erfolgreich.

„Wir haben schon immer großen Wert auf professionelles und zielgruppenorientiertes Marketing gelegt“, betont SWB-Geschäfts-führer Robert Kunz, „schließlich ist gute Werbung heutzutage genauso wichtig für ein

Unternehmen wie das eigentliche Produkt beziehungsweise die Leistung.“ Zu Recht ist er der Meinung, dass beides Hand in Hand gehen sollte: „Wie sonst sollten unsere Ziel-gruppen erfahren, dass unsere Wohnungen immer attraktiver werden und unser Service immer besser wird?“

neue angebote kommunizieren

Bei der SWB hat sich in den letzten Jahren viel getan: Umfangreiche Sanierungsmaß-nahmen im Bestand wurden und werden umgesetzt, 950 Wohnungen barrierearm oder gar barrierefrei umgebaut und das soziale Engagement für die Stadt verstärkt. „Zudem haben wir unsere Angebote stark erweitert und auf die unterschiedlichen Zielgruppen zugeschnitten“, so Robert Kunz. So werden spezielle Serviceleistungen für Senioren angeboten, die ihnen den Alltag er-leichtern. Studenten erhalten mit dem „Easy Living Paket“ geldwerte Unterstützung beim Einzug in die erste eigene Wohnung. Und dank der „mietbar“ in der Mülheimer In-nenstadt können sich Berufstätige samstags ganz in Ruhe nach einer neuen Wohnung umschauen, sich über die Ausstattung der modernisierten Wohnungen informieren und auf Wunsch sofort zu einer Besichtigung aufbrechen. Neue Angebote, die von den Mülheimern sehr gut angenommen werden – dank der groß angelegten Kommunikation.

Die SWB-Familie beim Frühstück – Wohlfühlen inklusive.

Das Kissen in der Hausfarbe Grün und mit dem Slogan „Mein Zuhause“ wurde in jedes Motiv integriert.

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MarketingkaMpagnen 7

ein Zeichen setzen Auf der Suche nach einem Sympathieträger waren sich Geschäftsführung und Werbe-agentur schnell einig: Das SWB-grüne Kissen symbolisiert perfekt, wie wohl sich die Mieter in den Wohnungen der SWB fühlen. Es wur-de zum „Star“ der ersten Werbe-Offensive im Jahr 2010. Während eines mehrtägigen Shootings entstand eine abwechslungsrei-che Fotostrecke mit dem grünen Keyvisual – kombiniert mit Models, die die verschie-denen Zielgruppen der SWB darstellten. „Wir wollten ausschließlich mit eigenen, für uns geshooteten Bildern arbeiten, auch in jeder noch so kleinen Anzeige“, erläutert Chris-tina Holz – bei SWB zuständig für PR und Marketing – den Grund für das aufwändige Shooting. Und das Ergebnis machte mäch-tig Eindruck – auf Plakaten und Citylights, Bussen und Bahnen, Broschüren und Flyern. Sogar „lebensgroß“ als Walker-System auf dem städtischen Weihnachtsmarkt, in der Einkaufspassage und bei allen Sportveran-staltungen, bei denen die SWB als Sponsor auftritt. Und selbstverständlich erhält jeder neue Mieter ein grünes Kissen als Willkom-mensgeschenk.

die (SwB-)familie vor der kamera

Schon nach kurzer Zeit kannte in Mülheim so ziemlich jeder das grüne Kissen der SWB. Es wurde Zeit für den nächsten Schritt: Jetzt rückten die Angebote und Serviceleistungen der SWB in den Fokus der Aufmerksamkeit.

Vor der Kamera stand eine komplette Fami-lie mit Mutter, Vater, zwei kleinen Kindern, einer großen Tochter sowie Oma und Opa. Christina Holz erklärt: „Weil wir jedem eine passende Wohnung bieten, sollte das in un-serer Werbung auch zu sehen sein. Unsere SWB-Familie vereint praktisch all diese Ziel-gruppen.“ Sogar das Engagement der SWB im Bereich Kultur und Sport kann mit Hilfe einzelner Familienmitglieder wunderbar transportiert werden.

das kommt an

Die neuen Motive in Anzeigen und auf Ci-tylights wurden flankiert von Aushängen an Unis, witzig bedruckten Bierdeckeln und lustigen Radios-Spots. Immer mit dem Fo-kus auf eine bestimmte Leistung für eine Zielgruppe. Der Geschäftsführer ist vom Resultat der Marketing-Strategie überzeugt: „Wir bekommen sehr viel positives Feedback von unseren Geschäftspartnern, Mietern und auch von Mülheimern, die nicht bei uns wohnen. Der Imagewandel vom kommuna-len Wohnungsanbieter zum fortschrittlichen Dienstleister, den wir in den letzten Jahren vollzogen haben, wird wahrgenommen.“ So wundert es nicht, dass die Besucherzahlen in der Geschäftsstelle gestiegen sind. In der mietbar sind sie sogar dreimal so hoch wie zuvor. Angesichts eines extrem entspannten Mietermarktes in Mülheim an der Ruhr ein voller Erfolg. „Auf den Lorbeeren ausruhen wollen wir uns aber nicht“, so Robert Kunz,

„Die Vorbereitungen für das nächste Shoo-ting und die Medienoffensive 2012/2013 laufen bereits.“

– Kontakt: SWB-Service- Wohnungsvermietungs- und -baugesellschaft mbH Christina Holz M.A. Bahnstraße 29 45468 Mülheim Tel.: 0208 45002-0 E-Mail: [email protected] Internet: www.swb-mh.de

Sogar die Mitarbeiter tragen immer ein Kissen bei sich – als Namensschild.

Auch die witzigen Bierdeckel kamen bei der jungen Zielgruppe richtig gut an.

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8 Schwerpunkt

Bgw feierte 60-jährigeS BeStehen Mit einer pLakatkaMpagne

echte Mieter grüßten von rund 130 großflächen

Mit einer ebenso ungewöhnlichen wie Aufsehen erregenden Pla-katkampagne hat sich die BGW

(Bielefelder Gemeinnützige Wohnungsge-sellschaft) anlässlich ihres 60-jährigen Be-stehens bei ihren Mietern für deren Treue bedankt. Im Frühjahr 2010 grüßten keine Models, sondern tatsächliche Mieter der BGW von rund 130 Großflächen in der gan-zen Stadt. Mit der Aufforderung „Freu dich auf zu Hause,...“, ergänzt durch eine na-mentliche Anrede, richteten sie ihre Grüße an Menschen und Tiere, die ihnen besonders am Herzen liegen: Verwandte und Freunde, Partner und Nachbarn, zwei- und vierbeinige Mitbewohner. „Für ein Unternehmen der Im-mobilienwirtschaft sind die Mieterinnen und Mieter das wertvollste Gut. Daher erschien es uns nur konsequent, uns nicht selbst zu feiern, sondern anlässlich unseres Jubiläums unsere Kunden in den Mittelpunkt zu stel-len“, betont Norbert Müller, Geschäftsführer des mit knapp 12.000 Wohnungen größten Wohnungsunternehmens in Bielefeld und der Region Ostwestfalen-Lippe.

Für die Plakataktion hat die Bielefelder Di-plom-Fotodesignerin Susanne Freitag im Auftrag der BGW die Mieter in einem Um-feld fotografiert, in dem sie sich besonders wohl fühlen. Das konnte im Kinderzimmer oder auf dem Sofa sein, beim gemeinsa-men Kaffeetrinken und beim Kartenspie-len. Insgesamt 21 Motive, mit denen die Großflächen in zwei jeweils zehntägigen Aktionszeiträumen im März und April 2010 bestückt wurden, bildeten die große Vielfalt der BGW-Kunden ab: Kinder und Senioren, Singles und Familien, Ur-Bielefelder und Menschen mit Migrationshintergrund. Da grüßt ein Student seine WG-Mitbewohner, Enkelinnen ihre Großmutter, ein Rentner seine langjährige Lebensgefährtin und das Team des Heimattierparks Olderdissen alle Freunde des beliebten Ausflugszieles. Im Mai 2010 waren die Fotos noch einmal auf Citylights zu sehen.

Der eigentlichen Aktion gingen intensive Vor-bereitungen voraus. Nach der Auswahl der Mieter durch die Servicemitarbeiter der BGW

wurden Vorgespräche geführt, in denen die Kampagne vorgestellt und der Schauplatz des Foto-Shootings festgelegt wurden. Bei der Auswahl der Standorte für die Groß-plakate wurde zudem darauf geachtet, dass diese von den Gegrüßten auf jeden Fall wahrgenommen wurden. „Sie wurden etwa auf dem Weg zum Arbeitsplatz vom Konterfei ihrer vertrauten Mitmenschen überrascht oder empfingen die Grüße vor der eigenen Haustür“, erklärt BGW-Geschäftsführer Nor-bert Müller. Auch nach dem Ende der Pla-katkampagne wird die Aktion den Mietern unvergessen bleiben: Sie alle erhielten einen hochwertigen, gerahmten Abzug ihres Fotos. Ein Teil der Aufnahmen zog sich zudem wie ein roter Faden durch den Jubiläums-Geschäftsbericht der BGW.

Für Norbert Müller steht fest: „Unsere Kam-pagne hat nicht nur unseren Mietern Spaß gemacht. Die Plakate waren für alle Bielefel-der ein toller Hingucker, auf den wir sehr viele positive Rückmeldungen bekommen haben.“

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7-8/2012 • VerbandsMagazin

MarketingkaMpagnen 9

düSSeLdorfer wogedo geht neue wege

eine alte idee modern interpretiertKann das Genossenschaftsmodell auch im 21. Jahrhundert überzeugen? Die WOGEDO meint: ja – bei einer zeitge-mäßen Interpretation. Wie das geht, machen die Düsseldorfer mit einer kom-pletten Neustrukturierung ihres Un-ternehmens und einem überarbeiteten Kommunikationskonzept vor.

„Wir stehen zur Verantwortung unseren Mitgliedern gegenüber und zum genossenschaftlichen-Modell“, betont WOGEDO-Vor-stand Andreas Vondran. „Damit er für die Menschen in Zukunft attraktiv bleibt, braucht er aber eine Neuinterpretation.“ Die WOGEDO lädt das traditionelle Genossenschaftsimage mit mo-dernen Werten auf. Vor allem vor dem Hintergrund einer sich al-tersbedingt wandelnden Mitglie-derstruktur eine Investition in die Zukunft.

umfassende neustrukturierung

„Uns war von Anfang an klar, dass ein Image- und Wertewandel nur dann funktioniert, wenn wir unser Unternehmen komplett neu auf-stellen.“ Dazu wurde im Jahr 2010 das Projekt WOGEDO 2019 aus der Taufe gehoben. Das Ziel: Bis zu ihrem 100. Geburtstag im Jahre 2019 möchte die traditionsreiche Genossenschaft in Düsseldorf das Wohnungsunternehmen mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis sein. Überdurchschnittlicher Kundenservice und günstige, gut ausgestattete Wohnungen – mit diesen Alleinstellungsmerkmalen will die WOGEDO punkten und sich langfristig am Düsseldorfer Markt positionieren.

Zwei ereignisreiche Jahre liegen bereits hinter der WOGEDO: Die neue Unterneh-mensstruktur stellt jetzt die Mitglieder der Genossenschaft in den Mittelpunkt aller Aktivitäten, Aufbau- und Ablauforganisati-

on sind konsequent an den Bedürfnissen der Kunden ausgerichtet. „Im Grunde haben wir unser gesamtes Unternehmen einmal von innen modernisiert“, bringt es Vondran auf den Punkt. Ein sichtbares Ergebnis: Im neu geschaffenen Bereich Service Wohnen kann durch bessere Erreichbarkeit nun schneller als bisher auf telefonische und schriftliche Anfragen reagiert werden – zur Zufriedenheit

der Kunden. Eine individuelle Terminverein-barung bis 19.00 Uhr und Wohnungsbesich-tigungen auch an Samstagen sind vor allem für berufstätige Mitglieder ein Plus.

konsequente kommunikation nach außen

„Natürlich müssen wir die neue WOGEDO auch passend nach außen präsentieren“,

betont Vondran. Die Entwicklung einer aus der Unternehmensstrategie abgeleite-ten Kommunikationsstrategie und ein völ-lig überarbeiteter Unternehmensauftritt sind ebenfalls zentrale Bestandteile von WOGEDO 2019.

Ausgangpunkt für die Kommunikati-onsstrategie war ein eindeutiges Selbst-

verständnis. Für die neue WOGEDO wurde das eigene Profil in Worte gefasst und dann auf drei klare, ein-prägsame Kernbotschaften komprimiert. So entstand der WOGEDO-Faktor, die kommunikative Klammer für günstige, gut ausgestattete Wohnungen, überzeugenden Kundenservice sowie vier P r o z e n t D i v i d e n d e a u f WOGEDO-Geschäftsanteile.

das gesamtpaket muss stimmen

Gestalterisch unterstreicht ein neues Corporate Design in elegantem Dunkelrot, kombi-niert mit frischem Orange und Blau, den modernen Charak-ter des Unternehmens. Alle Kommunikationsinstrumen-te – von der Infobroschüre über das Mitgliedermagazin bis zum Internetauftritt – wur-den in dem neuen Look ge-staltet. Das Corporate Design zeigt sich auch konsequent auf der Text- und Bildebene. Im Fokus der Kommunika-tion stehen echte Mitglieder als glaubwürdige Botschafter für die WOGEDO. „Bei uns“,

betont Vondran, „ist das neue Erschei-nungsbild das sichtbare Ergebnis der Neu-ausrichtung unseres Unternehmens. Wir möchten langjährige Mitglieder an uns binden und vor allem neue gewinnen.“ Den Schritt in Richtung neue Medien wird die WOGEDO als nächstes gehen.

Der Geschäftsbericht im Corporate Design

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10 Schwerpunkt

erfolgreich mit der neuen Marke

Dass keine der Marken der Ursprungsunter-nehmen das Dach des neuen Unternehmens bilden würde, war relativ früh klar – auch wenn beide einen guten Namen und ent-sprechende Reputation hatten. „Evonik“: ein Kunstname, der vor allem für den Marktfüh-rer im Spezialchemiebereich steht, der sich künftig auf sein Kerngeschäft konzentrieren will. „THS“: ein Akronym, hinter dem sich ursprünglich die „Treuhandstelle für Berg-mannswohnstätten im rheinisch-westfäli-schen Steinkohlenbezirk“ verbarg – seit 2007 allerdings war die THS keine Treuhänderin mehr, der Konzern vom Schwerpunkt her

längst privatwirtschaftlich ausgerichtet, die originäre Hauptkundengruppe der Berg-bauangehörigen schrumpfte kontinuierlich.

wofür die neue Marke steht

Erklärtes Ziel beim Zusammenschluss von Evonik Immobilien und THS war es, „das Beste aus zwei Welten“ im neuen Unter-nehmen zu vereinen und die wesentlichen Kernwerte zu bewahren, andererseits aber auch einen deutlichen Neustart zu signali-sieren. Das neue Unternehmen sollte Ver-bundenheit mit den Wurzeln und gleich-zeitig Aufbruch, Tradition und Modernität

verkörpern. Eine Umfrage bei den Vorstän-den, Mitarbeitern und Mietern ergab ein Cluster von Eigenschaften und Werten: Ver-antwortung, Menschlichkeit, Regionalität, Unternehmertum, Verlässlichkeit, Markt-orientierung, Kundennähe, Kompetenz, Innovationsstärke, Bodenständigkeit und vieles mehr. Robert Schmidt als Vorsitzender der Geschäftsführung hat es auf den Punkt gebracht: „Ein nachhaltiges Wirtschaften im Sinne einer Balance zwischen Finanz- und Vertrauenskapital ist das, was erreicht wer-den soll. Hierfür steht heute VIVAWEST.“

gut beraten

Auf dem Weg zu einer neuen Marke halfen Profis: das Beratungsunternehmen Deeke-ling Arndt Advisors und die Hamburger Werbeagentur KNSK. Für beide begann der Prozess der Markenfindung mit einer Analy-se des Ist-Zustandes in den Ursprungsunter-nehmen und mit einer Wettbewerbsanalyse: Welche Namen und Farben nutzt die Kon-kurrenz? „Häufig“, erklärt Geschäftsführer Michael Fuchs von Deekeling Arndt, „arbei-ten Unternehmen mit abstrakten Kürzeln, unter denen sich der Kunde nur schwer etwas vorstellen kann.“ Unterm Strich re-sultierten aus der Wettbewerbsanalyse vier Aufgaben für die Namenssuche:

vivaweSt >> Mit Evonik Immobilien und THS sind Anfang 2012 zwei große Traditionsunternehmen der deutschen Wohnungswirtschaft zusammen- gegangen. Es war ein Zusammenschluss auf Augenhöhe, dem ein etwa einjähriger Integrationsprozess vorausging. Fehlte nur noch – eine neue Marke.

„Wohnen, wo das Herz schlägt“ – umgesetz als Grafik

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MarketingkaMpagnen 11

1. Eine Wortmarke finden, die im Gedächt-nis bleibt

2. Die Verbundenheit mit der Region soll klar erkennbar sein

3. Herzlichkeit und Menschlichkeit sollen vermittelt werden

4. Das neue Unternehmen soll mehr als die Summe seiner Teile sein

Das Ergebnis: der Name „VIVAWEST“ mit dem Claim „Wohnen, wo das Herz schlägt.“ Er steht für ein Unternehmen aus der Tra-dition des Westens, bei dem es sich gut wohnen, mehr noch, leben lässt. „Name und Claim“, erklärt Verena Gillwald von der Agentur KNSK, „beschreiben ein sympathi-sches Wohnungsunternehmen.“ und stehen bildhaft für die Art, wie Menschen an Rhein und Ruhr miteinander umgehen – offen, ehrlich und bodenständig. Das passt zum Anspruch von VIVAWEST, bei dem das gan-ze Leben in den Quartieren im Mittelpunkt steht: neue Wohnformen, Investitionen in Technik, Energieeffizienz und generationen-übergreifendes Wohnen.

das neue Logo

Der Stern, das Bildelement im Logo, symbo-lisiert die Region „West“, von der aus Wege in alle Richtungen führen. Die Botschaft: Unsere Kultur stammt aus dem Herzen des Westens, ist aber offen für Erweite-rungen. Auch die Farbsprache passt zum Menschenschlag. „Sand“, so heißt die Un-ternehmensfarbe, findet sich überall im Auftritt von VIVAWEST wieder. Sie ist wie

die Menschen der Region – nicht schrill, entspannt und freundlich.

Markentaufe

Anfang Dezember 2011 wurden Logo, Name und Claim im Rahmen einer Gesamtbe-legschaftsversammlung allen Mitarbeitern der beiden Ursprungskonzerne präsen-tiert. Vertreter der Gesellschafter, Evonik Industries und die Gewerkschaft IG BCE, sowie Ministerpräsidentin Hannelore Kraft gaben in herzlichen Grußworten neben Glückwünschen auch ihre Hoffnungen und Erwartungen an VIVAWEST zum Ausdruck. Viele Vertreter aus Politik und Kommunen wohnten der stimmungsvollen Geburts-stunde von VIVAWEST bei. Überall gegen-wärtig in Duisburg und in den Werbekam-pagnen der folgenden Monate war das Herz – zusammengesetzt aus all den Städten und Gemeinden, in denen VIVAWEST derzeit präsent ist.

prominenter auftritt großzügig gesponsert

Es ist schön, eine attraktive neue Marke zu haben, aber man muss sie natürlich bekannt machen. Das erfordert in der Regel erhebli-che finanzielle Mittel – insbesondere wenn der Aktionsradius des neuen Unterneh-mens überregional ist. VIVAWEST hatte das Glück, vom Mehrheitsgesellschafter Evonik Industries ein großzügiges Geschenk zu be-kommen: Für drei Heimspiele des BVB, für den Evonik Hauptsponsor ist, überließ man VIVAWEST den Platz für die Trikot- und die

Bandenwerbung im Signal Iduna Stadion. VIVAWEST flankierte diese „meisterliche“ Werbeplattform rund um die Spiele mit Anzeigen, Rundfunkspots und breiter Groß-flächenplakatwerbung.

gute noten für vivaweSt

Nach Abschluss der Werbekampagne und dem Auftritt des Unternehmens bei Borussia Dortmund hat Brand Science im Auftrag von VIVAWEST in der zweiten Märzhälfte über 1.000 Mieter in Rheinland und Ruhrgebiet befragt. Der ungestützte Bekanntheitsgrad von VIVAWEST lag 2,1 Prozent höher als im Februar. 44 Prozent der Befragten kamen mit dem Unternehmen durch das BVB-Sponso-ring in Berührung. Ein weiterer starker Kon-taktpunkt waren mit 31 Prozent die Plakate und Poster, die an 950 prominenten Stellen in NRW zu sehen waren. Erneut wurde VIVAWEST im Vergleich mit anderen großen Wohnungsunternehmen als am sympa-thischsten bewertet. Ein Ruf, den es auch künftig zu verteidigen gilt.

Jinji Kaagawa jubelte im Vivawest-Trikot.

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12 Schwerpunkt

gaStBeitrag >> von Prof. Dr. Jörg Erpenbach, BiTS Iserlohn

differenzierung und positionierung über kommunikations-konzepte

In der heutigen Zeit gestalten sich die Wettbewerbsbedingungen für Un-ternehmen aus der Wohnungswirt-

schaft in vielen Teilmärkten zunehmend schwieriger. Häufig stagnieren die Leer-standsquoten auf hohem Niveau, die Fluk-tuationsraten steigen an und es wird auf schrumpfenden Märkten immer schwerer, Neukunden zu gewinnen. Den Wohnungs-unternehmen muss es angesichts dieser Rahmenbedingungen gelingen, sich im relevanten Markt eindeutig zu positionie-ren und sich von anderen Anbietern zu differenzieren. Nur dann wird man von bestehenden wie auch von neuen Kunden als Alternative wahrgenommen, kann Prä-ferenzen in den Zielgruppen bilden und ist zukünftig erfolgreich.

Wie „funktioniert“ Positionierung bzw. Dif-ferenzierung bei einem stetig wachsenden Angebot, einer zunehmenden Angleichung von Produkten, Serviceleistungen und Prei-sen? Über die Kommunikation. Das heißt: Der klassische Produktwettbewerb wird um einen Kommunikationswettbewerb ergänzt. Der abgestimmte und einheitliche Einsatz klassischer (Anzeigen oder Plakate) und innovativer Kommunikations-Instrumente (Social Media und Mobile Marketing) sowie eine kontinuierliche (Marken-) Kommunika-tion bilden hierbei zentrale Erfolgsfaktoren. Ein Weg, der konsequent zu verfolgen ist, da sich auch die Kommunikationsbedingungen zunehmend verschärfen. So trifft beispiels-weise eine steigende Anzahl an Kommuni-kationsinstrumenten und -kanälen (Medien-dynamik) auf eine Informationsüberlastung seitens der Zielgruppen. Zudem wird immer häufiger – aufgrund steigender Ausgaben für die Kommunikation und der Bedeutungs-zunahme eines Controlling, der Nutzen kommunikativer Maßnahmen hinterfragt.

kommunikations-konzepte und ihre funktionen

Vor diesem Hintergrund unterstützt ein Kommunikations-Konzept, also ein fixierter schlüssiger und langfristig orientierter Ent-scheidungsprozess, die Forderung nach einer abgestimmten beziehungsweise „integrierten Kommunikation“1 und erleichtert eine ziel-gerichtete und somit messbare Ausgestaltung der Kommunikation. Das Kommunikations-Konzept wird auch als Herzstück der Kom-munikations-Planung bezeichnet. In ihm verknüpfen sich kreative sowie strategische Ansatzpunkte für eine kommunikations-politische Lösung mit der Definition der zu nutzenden Instrumente und Ressourcen.

Dies setzt allerdings voraus, dass das Kon-zept nicht nur ein geduldiges Papier in einer Schublade darstellt, sondern realisiert wird. Nur dann kommt ihm eine Schlüsselfunktion zu, die auf vier Aspekten beruht:2

• Strategische Entscheidungshilfe: Das Kon-zept öffnet den Blick für den gesamten Horizont der Kommunikation und schafft neue Perspektiven. Es macht die Kom-munikations-Relationen transparent und setzt neue Impulse. Es ist Katalysator für die Diskussion und Entscheidungsfindung im Unternehmen.

• Praktische Richtschnur: Das Konzept ist wie eine Gebrauchsanweisung. Es zeigt allen Akteuren, wie und wo es lang gehen soll.

• Ökonomische Planungsbasis: Für die Etat-verantwortlichen und Controller bildet das Konzept eine wichtige Planungsgrund-lage. Es dokumentiert, welche Leistungen mit welchem Aufwand zu welchem Nut-zen erbracht werden.

• Motivierende Stimulans: Ein gutes Kon-zept hat auch eine wichtige psychologi-sche Funktion: Es begeistert und erzeugt eine Aufbruchstimmung.

Zur Strukturierung von Kommunikations-Konzepten sind in den letzten Jahren viel-fältige Modelle entwickelt und realisiert worden. Während die einzelnen Schritte, die bei den diversen Modellen auf dem methodi-schen Weg zu gehen sind, variieren können, basieren alle auf der gleichen elementaren Vorgehensweise. Jedes moderne Kommuni-kations-Konzept weist in seinem Ursprung die vier Phasen Analyse, Strategie, Kreation und Operationalisierung auf 3, ergänzt durch die Erfolgskontrolle.

Prof. Dr. Jörg Erpenbach

DOGEWO21-Kampagne: Steigerung des Bekanntheitsgrades

1 Vgl. Bruhn, M.: Integrierte Unternehmens- und Markenkommunikation; 5. Aufl., Stuttgart 2009.2 Vgl. Schmidbauer, K.; Knödler-Bunte, E.: Das Kommunikationskonzept, Potsdam 2004, S. 15f.3 Vgl. Schmidbauer, K.: Vorsprung mit Konzept: Erfolgreiche Konzepte für die Unternehmens- und Marketing-

kommunikation entwickeln, Berlin 2011, S. 22.

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MarketingkaMpagnen 13

gaStBeitrag >> von Prof. Dr. Jörg Erpenbach, BiTS Iserlohn

phasen eines kommunikations-konzeptes

Die wichtigsten Elemente eines Kommu-nikations-Konzeptes lassen sich anhand eines Planungsprozesses darstellen, der in der Fachliteratur auch als Kommunika-tions-Modell beschrieben wird. Idealtypisch besteht der Planungsprozess aus zeitlich und inhaltlich aufeinander folgenden Phasen. Zwischen diesen Phasen existieren aller-dings zahlreiche Interdependenzen, so dass ein sukzessives, voneinander unabhängiges Abarbeiten der Phasen nicht sinnvoll ist. Zudem gilt es immer, die spezifische Prob-lemstellung des Unternehmens zu berück-sichtigen. Entscheidend ist auch die Frage, ob die Maßnahmen intern oder mit Unter-stützung einer Agentur umgesetzt werden sollen. Davon losgelöst können die einzelnen Phasen einer Konzeption folgendermaßen skizziert werden:

1. Situationsanalyse

Die Situationsanalyse ist der zeitaufwendige Ausgangspunkt jeder systematischen Pla-nung im Marketing und in der Kommunika-tions-Politik. Sie erfasst die spezifische Situa-tion des Unternehmens sowie die sich daraus ergebende Problemstellung. Zu analysieren sind unter anderem Chancen und Risiken, der relevante Markt und das Unternehmen sowie die bestehende Unternehmens- und Marken-Kommunikation (Instrumente, Wir-kungen und anderes), die Kommunikation der Wettbewerber, das eigene Image und der Bekanntheitsgrad im relevanten Markt sowie die Anforderungen und Präferenzen der

einzelnen Zielgruppen. Eine Zusammen-fassung der wesentlichen Erkenntnisse aus der Situationsanalyse erfolgt in der Regel in Form einer SWOT-Matrix (Stärken-Schwä-chen-Chancen-Risiken).

2. kommunikations-Ziele

Kommunikations-Ziele, die hauptsächlich durch die Kommunikation des Unterneh-mens beeinflusst bzw. erreicht werden kön-nen, beantworten die Frage: Was soll erreicht werden? Kommunikations-Ziele leiten sich aus den Marketing-Zielen ab und weisen vielfältige Unterteilungsmöglichkeiten auf. So kann zwischen Bekanntmachungs- (Neu-baumaßnahmen vorstellen) und Beein-flussungszielen (Image) unterschieden wer-den oder auch zwischen:

• Informationszielen (Erhöhung des Bekanntheitsgrades von Unternehmen (Abb. 2 und Abb. 3), Objekten oder Serviceangeboten (Abb. 5)),

• Einstellungsveränderung (Präferenz für eine Marke aufbauen (Abb. 4)),

• Erinnerung (Die Markenbekanntheit erhalten (Abb. 4))

3. Zielgruppen

Bei der Planung und Durchführung von Kommunikations-Maßnahmen muss de-finiert werden, an wen die Kommunika-tions-Inhalte gerichtet sind. Die genaue Festlegung und Charakterisierung der Ziel- und Bezugsgruppen ist wichtig, um teure Fehlstreuungen (Streuverluste) zu vermeiden. Gleichzeitig gilt es, die Kom-munikations-Inhalte und -Mittel an die spezifischen Eigenschaften und Bedürfnis-se der Zielpersonen anzupassen. Letzteres betrifft beispielsweise die verwendeten Bildwelten oder Argumentationsketten. In diesem Zusammenhang sollte nicht nur in sozio-demographischen, sondern auch in psychographischen und verhaltensbezo-genen Dimensionen gedacht werden.

Der Service wird betont. Eine Zielgruppe: Familien

Die verschiedenen Zielgruppen – auf einer Couch... >>

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Die kommenden Schwerpunkte

Das VerbandsMagazin geht mit dieser Aus-gabe in die Sommerpause. Im September meldet es sich zurück. Das Thema Woh-nen in Gemeinschaften bildet dann den Schwerpunkt der Ausgabe. Die Planungen hierzu sind weitesgehend abgeschlossen. Anders sieht es hingegen beim Thema Mie-terbeteiligung aus.

Das Projekt Stuttgart 21 hat viele Planer aufge-schreckt – mit einem Protest solchen Ausmaßes

hatte kaum jemand gerechnet. Ein Mittel, großem Protest vorzubeugen, kann sein, die Bewohner in den Planugsprozess mit einzube-ziehen. Hat Ihr Unternehmen dies mit einem besonderen Ansatz getan? Sei es bei der Wohn-umfeldgestaltung, Modernisierungen oder gar bei Neubauten, indem Anwohner oder künftige Mieter einbezogen wurden. Melden Sie sich in der Redaktion. Wir berichten gerne.

Kontakt:

Andreas GröhbühlGoltsteinstraße 29 40211 DüsseldorfTel.: 0211 16998-94 Fax: 0211 16998-50Mobil: 0173 6342350E-Mail: [email protected]

fortSetZung gaStBeitrag >> von Prof. Dr. Jörg Erpenbach, BiTS Iserlohn

4. kommunikations-StrategieDie Kommunikations-Strategie ist ein mittel- bis langfristig angelegter Ver-haltensplan. Er ist ausgerichtet auf die Kommunikations-Ziele und Zielgruppen und bestimmt die Gewichtung der einzu-setzenden Instrumente und die Gestal-tung der Botschaft. Im Mittelpunkt der Kommunikations-Strategie steht die an-gestrebte Positionierung. Sie steht für die Verankerung eines Nutzenversprechens in den Köpfen der Zielgruppen anhand weni-ger, ausgewählter Eigenschaften. Dieses Vorstellungsbild muss sich klar darstellen, sich vom Wettbewerb differenzieren und möglichst nah an den Idealvorstellungen der Zielgruppen liegen. Die Formulierung dieses Versprechens kann beispielsweise durch einen Claim erfolgen. Die Positio-nierung ist die wichtigste Orientierungs-größe für die gesamte Kommunikations-Strategie. Einen weiteren Bestandteil stellt die Kreativstrategie (Copy Strategy) dar. Diese bildet die Grundlage für die konkre-te Ausgestaltung (Inhalt und Form) der Kommunikations-Mittel zur wirkungsvol-len Übermittlung des gewählten Nutzen-versprechens an die Zielgruppen.4

5. Maßnahmenplanung

Innerhalb der Maßnahmenplanung erfolgt der Wechsel von der strategischen in die operative Planung. In dieser Phase gilt es,

die Maßnahmen zu konzipieren, mit denen sich die strategischen Ziele am wirkungs-vollsten realisieren lassen. Gleichzeitig müs-sen die vorgesehenen Maßnahmen in dieser Phase budgetiert und in einen zeitlichen Ablaufplan eingebunden werden. Eine de-taillierte Maßnahmenplanung ist mit einem hohen zeitlichen Aufwand verbunden.5

6. erfolgskontrolle

Aufgabe der Erfolgskontrolle ist es, die beab-sichtigte Wirkung und Resonanz der geplan-ten Maßnahmen zu überprüfen. Sie gewinnt zunehmend an Bedeutung, da vielfach in Unternehmen die Frage gestellt wird, ob sich die eingesetzten Mittel rechnen und in welchem Verhältnis Aufwand und Resultat zueinander stehen. Vor diesem Hintergrund gilt es, Methoden und Instrumente einer nachträglichen Erfolgskontrolle anzugeben.

• Ein Überblick über die einzelnen Pha-sen und deren Beschreibung findet sich auch unter: www.absatzwirtschaft.de/pdf/Checkliste_Aufbau_Kommunikations-konzept.pdf

fazitDen Wohnungsunternehmen stellt sich nicht die Frage ob, sondern nur wie kommuni-ziert werden soll, da Kommunikation immer stattfindet. Darüber hinaus gilt es noch zu klären, ob die Entwicklung einer Kommu-

nikations-Konzeption im Unternehmen und/ oder durch eine Agentur erfolgt. Diese Entscheidung ist abhängig von den eigenen Ressourcen und der spezifischen Situation von Unternehmen. Um die Er-fahrungen und Potenziale einer Agentur jedoch optimal nutzen zu können, ist es erforderlich, diese ausführlich zu briefen. Was ist ein Briefing? Ein Briefing enthält Informationen über alle Sachverhalte, die die Agentur auf den Kenntnisstand des Unternehmens bringen, Dazu zählen Daten und Fakten über das Unterneh-men, den Markt, die Wettbewerber, die Zielsetzungen und Zielgruppen sowie Angaben über die Kommunikation selbst (Corporate Design, Kampagnen aus der Vergangenheit und anderes). Ein detail-liertes Briefing erhöht die Chance, ein auf die Problemsituation abgestimmtes Kommunikations-Konzept zu entwickeln.

– Kontakt: Prof. Dr. Jörg Erpenbach BiTS (Business and Information Technology School) Reiterweg 26b 58636 Iserlohn Tel.: 02371 776 531 Fax: 02371 776 503 E-Mail: [email protected]

4 Vgl. Meffert, H.; Burmann, C.; Kirchgeorg, M.; Marketing: Grundlagen marktorientierter Unternehmensführung, 10. Aufl., Wiesbaden 2008, S. 637ff.5 Vgl. Schmidbauer, K.; Knödler-Bunte, E.: Das Kommunikationskonzept, Potsdam 2004, S. 33ff.

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Kongress zum InternatIonalen Jahr der genossenschaften

erfolgsmodell genossenschaft „Die Wohnungsgenossenschaften gehören zu den erfolgreichsten Unternehmensfor-men in Deutschland. Das hat sich erneut gezeigt, als sie wirtschaftlich gesund aus der letzten weltweiten Krise hervorgingen und während der Wirtschaftskrise sogar als stabilisierender Faktor auf dem deutschen Immobilienmarkt wirkten. Das traditions-reiche genossenschaftliche Geschäftsmo-dell hat sich als nachhaltig erwiesen und ist somit in den heutigen Zeiten moderner denn je“, erklärte Axel Gedaschko, Präsi-dent des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, anlässlich des GdW-Kongresses zum Inter-nationalen Jahr der Genossenschaften der Vereinten Nationen am 14. Juni 2012 in Berlin. Er stand unter dem Motto „Genos-senschaften bauen eine bessere Welt“.

Die Präsidentin des Internationalen Genos-senschaftsbunds „International Cooperative Alliance“ (ICA), Dame Pauline Green, erklär-

te als Gastrednerin beim GdW-Kongress: „Seit fast zwei Jahrhunderten helfen wir, Konflikte zu reduzieren, gemeinschaftlichen Zusammenhalt aufzubauen, Fertigkeiten und Kompetenz zu bilden, lokales Füh-rungspotenzial zu entfalten und Frauen beim Aufstieg in wirtschaftlich aktive und leitende Stellungen in ihren Gemeinschaften zu unterstützen – all das untermauert vom gemeinsamen Streben nach nachhaltigen, mitgliedseigenen, lokalen Unternehmen.“

Ein Panel der Veranstaltung befasste sich mit dem Thema „Genossenschaftliche Werte heute“. Hierzu führte David Wilde, Vorstands-mitglied hwg eG, Hattingen aus, dass Wirt-schaftlichkeit und soziale Verantwortung zusammenpassen. „Dass sich die Genossen-schaften der Nachhaltigkeit und ihren Mit-gliedern verpflichtet fühlen, heißt nicht, dass sie über den sozialen Auftrag die Wirtschaft-lichkeit vergessen. Ganz im Gegenteil: Wirt-schaftlichkeit ist gerade eine Voraussetzung für soziale und ökologische Nachhaltigkeit.“

In einem Gedankenaustausch unter dem Mot-to „Wohnungsgenossenschaften – modern und wirtschaftlich stabil“ wurde deutlich, dass, um in dem Spannungsfeld zwischen bezahlbarem Wohnen und Wirtschaftlichkeit auch in Zukunft bestehen zu können, einige Herausforderungen zu meistern sind. Durch die Energiewende und den demografischen Wandel verändert sich die Nachfrage auf vielen regionalen Märkten. Angesichts der al-ternden Gesellschaft in Deutschland müssen Genossenschaften den wechselnden Anfor-derungen der einzelnen Lebensphasen ihrer

Bewohner gerecht werden. Sie schaffen daher altersgerechte Wohnungen durch Neubau und Anpassung des Wohnungsbestandes so-wie begleitende Service- und Pflegeangebote, beispielsweise Demenzwohngemeinschaften oder betreutes Wohnen. Hier ist eine ausrei-chende Unterstützung durch die öffentliche Hand notwendig, da die hohen Kosten meist nicht an die Mitglieder weitergegeben werden können.

Der Kongress klang musikalisch mit „Rock Dein Block“, einem Projekt mit Jugendlichen der Stiftung WohnLeben der GEWOBAU Wohnungsgenossenschaft Essen eG, Essen, aus. Begleitet wurde der Kongress durch eine Fachausstellung von Genossenschaftsein-richtungen wie dem Verein „Wohnen in Genossenschaften e.V., Münster“.

fachtagung In Venlo am 11. september 2012

die Wohnungswirtschaft auf der floriade In diesem Jahr findet im niederländischen Venlo in unmittelbarer Nähe zur deutsch-niederländischen Grenze die Floriade statt. Diese internationale Gartenschau wird nur alle zehn Jahre durchgeführt.

Seit vielen Jahren verbindet den VdW Rheinland Westfalen und den Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Nordrhein-Westfalen eine intensive Ko-

operation: zu den jeweiligen Landes- und Bundesgartenschauen werden gemeinsame Fachveranstaltungen durchgeführt.

Am Dienstag, dem 11. September 2012, fin-det in der Zeit von 10.00 bis 17.00 Uhr eine gemeinsame Fachveranstaltung auf der Flo-riade statt, die sich schwerpunktmäßig mit den Themenfeldern „Regenwasserversicke-rung, Dachbegrünung und Entsiegelung“

befassen wird. Selbstverständlich wird auch eine fachkundige Führung über die Floriade und ein Empfang im NRW-Pavil-lion zu der Veranstaltung gehören

– Nähere Informationen erhalten Sie von Dr. Gerhard Jeschke Tel.: 0211 16998-25 Fax: 0211 16998-50 oder E-Mail: [email protected]

v.l.n.r.: David Wilde (Vorstandsmitglied hwg eG, Hattingen), Frank M. Mühlbauer (Vor-standsvorsitzender WL Bank AG, Münster), Moderator Dr. Daniel Delhaes (Handelsblatt), Xaver Kroner (Verbandsdirektor VdW Bay-ern, München), Pater Hermann-Josef Zoche

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Dame Pauline Green, President of International Cooperativ Alliance (ICA)

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expertengespräche

anreizinstrumente für rückbau und aufwertung von beständen und Quartieren

Das Bundesbauministerium und das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) führten

im März 2012 Expertengespräche über den Rückbau und die Aufwertung von Beständen und Quartieren im Rahmen des Stadtum-baus Ost durch. Angesichts zu erwartender erheblicher Nachfragerückgänge und er-neuter Leerstandszuwächse in weiten Teilen der neuen Länder wurde eine Verständigung über die Dimension und die zentralen Aufga-ben für den zukünftigen Stadtumbau sowie erforderlicher Anreizinstrumente gesucht, um auf die anstehenden Herausforderun-gen angemessen reagieren zu können. Die interessante Frage allerdings, wann eine solche Verständigung für die zu erwartenden Leerstandszuwächse in bestimmten Regi-onen der alten Länder gesucht wird, blieb außen vor.

In einem Ergebnispapier des BBSR werden die Ergebnisse der Diskussion mit den Ex-perten, zu denen unter anderem der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen zählte, zusam-mengefasst und konkrete Vorschläge für zusätzliche Anreizinstrumente unterbreitet. Darüber hinaus beinhaltet es Hinweise zu „weichen Instrumenten“, die vor allem bei der Aktivierung privater Eigentümer zukünf-tig stärker zum Tragen kommen sollten. Im Ergebnispapier wird dargelegt, warum ein weiterer Rückbau aus städtebaulichen und wohnungswirtschaftlichen Gründen erfor-

derlich sei. Sodann werden die Hemmnisse wie eine dispersere Verteilung des Leerstan-des, steigende Kosten für den Abriss, das Umzugsmanagement und die Bereitstellung von Umsetzwohnungen und das Auslaufen der Altschuldenentlastung aufgezeigt.

Als wichtigste Anreizsysteme für den Stadt-umbau der kommenden Jahre benennen die Experten die Städtebauförderung (Stadtum-bau Ost in Zusammenwirken mit den ande-ren Programmen der Städtebauförderung) sowie die Wohnraumförderung der Länder. Diese Investitionsförderung solle auf Grund-lage der städtebaulichen Entwicklungskon-zepte der Kommunen durch die Länder ausgereicht werden.

Als weiteres zentrales Ergebnis der Experten-gespräche wird angeführt, dass der Bund im Gegenzug die Länder finanziell in die Lage versetzen müsse, die Investitionshilfe in zu-kunftsfähige Bestände tatsächlich leisten zu können. Die Experten empfehlen deshalb die Fortführung der Kompensationszahlungen des Bundes im Bereich der Wohnraumförde-rung mindestens in bisherigem Umfang bis 2019. An die neuen Länder wird der Appell gerichtet, die zweckgebundene Verwendung der Kompensationsmittel für die Wohn-raumförderung fortzuführen und darüber hinaus mit eigenen Landesmitteln zu ver-stärken. Dies schaffe die Voraussetzung für eine zukünftig noch engere Verzahnung mit dem Stadtumbau Ost.

neue VeranstaltungsreIhe „perspeKtIVen der personalentWIcKlung“

demografie und personalentwicklung Der VdW Rheinland Westfalen, der vnw Verband norddeutscher Wohnungsunter-nehmen und der vdw Niedersachsen Bre-men bieten in Kooperation mit dem EBZ – Europäisches Bildungszentrum eine neue Veranstaltungsreihe an: „Perspektiven der Personalentwicklung in der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft“.

Die erste Veranstaltung findet am Diens-tag/Mittwoch, 20./21. November 2012 in Münster statt und widmet sich dem Thema

„Demografie und Personal – Herausforde-rungen, Chancen und Lösungen“. In diesem Jahr werden speziell Problemstellungen für kleine und mittlere Unternehmen praxisnah thematisiert. Sie erhalten den offiziellen Ein-ladungsflyer im Herbst.

– Nähere Informationen erhalten Sie von Nadine Büscher Tel.: 0211 16998-21 Fax: 0211 16998-51 oder E-Mail: [email protected]

bundesKabInettsbeschluss

455 millionen für städtebauförderung

Das Bundeskabinett hat am 27. Juni 2012 beschlossen, für die Städtebauför-derung 2013 einen Verpflichtungsrah-men von 455 Millionen Euro vorzuse-hen. Damit bleibt das Programm auf dem Niveau von 2012. „Das ist ein erstes Signal für die Städte und die Wohnungs-wirtschaft in Deutschland – dennoch liegt die Summe weiter deutlich unter dem eigentlich notwendigen Niveau von mindestens 535 Millionen Euro aus dem Jahr 2010“, erklärt Axel Gedaschko, Vorsitzender der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirt-schaft (BSI) und Präsident des GdW.

Erfreulich sei der Kabinettsbeschluss zum Energie- und Klimafonds (EKF). Demnach stehen für das Jahr 2013 die geplanten 1,5 Milliarden Euro für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm voll-ständig zur Verfügung. Die Mittel für die Gebäudesanierung werden damit aus-schließlich aus dem EKF bereitgestellt. Dies berge die Gefahr, dass bei erneut sehr niedrigen Preisen der Zertifikate für CO2-Emissionen weniger Geld als geplant zur Verfügung stünde. Aus Sicht der BSI wären aber eigentlich sogar rund fünf Mil-liarden Euro notwendig, um die Energie-ziele der Bundesregierung zu erreichen.

Weiterhin Unklarheit herrscht bei der Zukunft der sozialen Wohnraumförde-rung. Gedaschko forderte die Minister-präsidenten und die Bundesregierung auf, sich auf eine Fortführung der Kom-pensationsleistungen auch nach 2013 in angemessener Höhe zu einigen. Die BSI appelliert an die Länderchefs, eine freiwillige Selbstverpflichtung zur Fort-setzung der investiven Zweckbindung auf Länderebene einzugehen. Das würde bedeuten, dass die Mittel durch Zweck-bindung auch zukünftig ausschließlich für die soziale Wohnraumförderung und zur Finanzierung der damit verbunde-nen Aufgaben eingesetzt werden kön-nen. Derweil gab es noch immer keine Einigung im Vermittlungsausschuss zur steuerlichen Förderung energetischer Sanierungen.

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Verbandstag des VdW rheInland Westfalen In bonn

Jetzt die hotels für den Verbandstag des VdW rheinland Westfalen buchen!Der VdW Rheinland Westfalen hat für den Verbandstag in Bonn Zimmerkontingente für Hotels in Bonn vorgemerkt. Wer an dem Verbandstag teilnehmen möchte, sollte schon jetzt selbst ein Zimmer in einem der betreffenden Hotels unter dem Stichwort „VdW“ reservieren.

Hier die Adressen und die Preise für die ein-zelnen Hotels sowie die „Deadline“, bis zu der das Kontingent verfügbar ist.

• Kameha Grand Bonn Am Bonner Bogen 1, 53227 Bonn Tel.: 0228 4334 5666 E-Mail: [email protected] Einzelzimmer/Nacht: 230,00 Euro (zzgl. Frühstück: 32,00 Euro) Stichwort: „VdW“, Deadline: 15.08.2012

• DERAG AND LIVING Hotel Kanzler Adenauer Allee 148, 53113 Bonn Tel.: 0228 68 44 0 E-Mail: [email protected] Einzelzimmer inkl. Frühstück: 150-165,00 Euro Stichwort: „VdW“, Deadline: 27.07.2012

• Maritim Hotel Bonn Godesberger Allee, 53175 Bonn Tel.: 0228 8108-0 E-Mail: [email protected] Einzelzimmer inkl. Frühstück: 142,00 Euro Stichwort: „VdW“, Deadline: 13.08.2012

• Günnewig Hotel Bristol Bonn Prinz-Albert-Straße 2, 53113 Bonn Tel.: 0228 2698 849 E-Mail: [email protected] Einzelzimmer inkl. Frühstück: 124,00 Euro Stichwort: „VdW“, Deadline: 24.08.2012

european Year 2012 for actIVe ageIng and solIdarItY betWeen generatIons

fachkonferenz zu solidarität und aktivem altern in brüsselWohnungsunternehmen aus der Grenzre-gion Deutschland-Niederlande-Belgien-Lu-xemburg, die seit Jahren im „Europäischen Tisch – European Table of Housing Corpo-ration“ einen aktiven Austausch pflegen, laden zur Europäischen Fachkonferenz der Wohnungswirtschaft am 28. November 2012 nach Brüssel ein. Neue Entwicklungen und Strategien in Bezug auf den demografischen Wandel, aber auch zukünftige Visionen für die Wohnungswirtschaft diskutieren die Gastgeber mit Wissenschaftlern, Politikern, Praktikern der Wohnungswirtschaft sowie Seniorenvertretungen.

Der demografische Wandel stellt nahezu alle Länder in der EU vor große Herausforderun-gen. Er erfordert neue Diskussionen für ein selbstbestimmtes Leben – in einer solidari-schen Gesellschaft. In den Wohnquartieren gilt es, Bestand und Wohnumfeld baulich an-

zupassen, aber auch neue soziale Lösungen zu skizzieren. Bereits heute zeichnet sich ab, dass Wohnungsunternehmen die Bewoh-ner in den Quartieren darin unterstützen müssen, aktive Teilhabe- und Gestaltungs-rollen einzunehmen. Vor dem Hintergrund leerer öffentlicher Kassen und wachsenden Aufgaben, die zunehmend auch durch die Bürgergesellschaft selbst geregelt werden müssen, gilt es gemeinsam auf EU-Ebene über neue Ansätze zur Teilhabe und zur Generationensolidarität in den Wohnquar-tieren zu diskutieren.

Unterstützt durch FLOW (Fonds Leren en Ontwikkelen Wooncorporaties) und dem VdW Verband der Wohnungs- und Immobi-lienwirtschaft Rheinland Westfalen beteili-gen sich die Unternehmen im Europäischen Tisch daher am „European Year 2012 for Active Ageing and Solidarity between Ge-

nerations“ mit einer Fachtagung am 28. November 2012 in Brüssel. Sie soll eine Diskussionsplattform bieten, um Fragen zum altersgerechten Wohnen zu diskutieren. Neue Sichtweisen sollen vor allem durch einen Essay-Studierendenwettbewerb in die Diskussion eingebracht werden. Eine ent-scheidende Frage der Diskussion: Welchen Beitrag können Unternehmen zur Gestal-tung des demografischen Wandels leisten und welche Rolle werden die Bewohner selbst zukünftig einnehmen?

– Eine persönliche Einladung ausgewählter Gäste mit Bekanntgabe des Tagungs-programms erfolgt in Kürze. Darüber hinaus können sich Interessierte bei Herrn Dr. Jeschke und Herrn Kempink per E-Mail: [email protected]; [email protected] anmelden. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Der Verbandstag des VdW Rheinland Westfalen findet im ehemaligen Bundestag in Bonn statt.

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fotoWettbeWerb und radIoKampagne

„Werde Wohnhesse“: Wohnungsbaugenossenschaften mit neuer Kampagne

Junge Menschen zwischen 18 und 25 Jahren beschäftigen sich neben Job- oder Studienplatzsuche auch mit dem Thema

Wohnen – denken dabei aber nicht unbe-dingt an eine Wohnungsbaugenossenschaft. Um auf die Idee des genossenschaftlichen Wohnens aufmerksam zu machen, starteten die Hessischen Wohnungsbaugenossen-schaften deshalb im Mai 2012 eine Radio-werbekampagne mit Fotowettbewerb. Unter dem Motto „Typisch du – typisch Genossen-schaften“ konnten die Teilnehmer zwei Mo-nate lang zeigen, was für sie eine einzigartige Wohnung ausmacht. Mit den vier Wochen lang gesendeten Radiospots erreichten die hessischen Wohnungsbaugenossenschaften rund 3,85 Millionen Menschen.

Weil die jungen Mieter der Zukunft nicht mehr nur über Zeitungsannoncen auf Woh-nungssuche gehen, sondern dies im Internet und in sozialen Netzwerken tun, setzte der Wettbewerb auch genau da an: In Facebook, dem größten sozialen Netzwerk, suchten die Genossenschaften die „WohnHessen“. Auf der

Seite www.facebook.com/wohnhesse konn-ten Besucher am Fotowettbewerb teilnehmen und sich außerdem darüber informieren, wa-rum das genossenschaftliche Wohnen gerade für junge Menschen attraktiv ist.

Die Facebook-Seite hat eine Reichweite von 45.000 – so viele Nutzer haben bis 2. Juli 2012

von der Kampagne gelesen. Aktuell „liken“ die Seite 211 Fans, 25 haben sich mit einem Foto am Wettbewerb beteiligt. Gewinner des ersten Preises ist Daniel Hable. Die Face-book-Seite der WohnHesse-Kampagne wird auch nach dem Fotowettbewerb weiterbe-stehen, um über aktuelle Themen der Genos-senschaften zu informieren.

bau- und Vergaberecht

Vierter deutscher baugerichtstagAm 11. und 12. Mai 2012 tagte der 4. Deutsche Baugerichtstag mit rund 620 Teilnehmern in Hamm (Westfalen). Ne-ben einer Plenarveranstaltung gab der Baugerichtstag den Teilnehmern die Möglichkeit zu intensiven Diskussionen.

Der Veranstalter, der Deutsche Bauge-richtstag e. V., hat zum Ziel, den Kontakt zwischen allen Baubeteiligten und Bau-rechtlern sowie den Sachverständigen zu intensivieren und so zur Entwicklung eines modernen und praxisorientierten Bau- und Vergaberechts beizutragen. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf außergerichtli-che Konfliktbewältigungsstrategien sowie eine Anpassung des Bauprozessrechts an die Bedürfnisse der Baupraxis gelegt.

Im Rahmen der Plenarveranstaltung re-ferierten Ministerialdirigent Karl-Heinz

Oehler (Bundesministerium der Justiz) Mi-nisterialdirigent Dr. Rüdiger Kratzenberg (Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung) und Ministerialrat Dr. Heribert Schmitz (Bundesministerium des Inneren) über die aktuellen Entwicklungen und zu Reformvorhaben in den Bereichen Bauvertragsrecht, Vergaberecht und Recht der Planfeststellung.

Im Anschluss daran wurde erstmals der Bau-rechtliche Forschungspreis des Deutschen Baugerichtstags verliehen. Der Forschungs-preis soll einen Beitrag dazu leisten, das Bau- und Vergaberecht im erforderlichen Rahmen in den Blickpunkt der Wissenschaft zu rücken.

Die Arbeitskreise diskutierten sodann inten-siv, unter anderem zu den Themen Reform des Bauvertragsrechts sowie Effizienz und

Sicherheit im Vergaberecht. Ein Arbeits-kreis beschäftigte sich mit der Frage, ob für das Architektenvertragsrecht eine gesetz-liche Regelung erforderlich ist. Anhand des Praxisbeispiels Stuttgart 21 diskutier-te ein weiterer Arbeitskreis, ob es einer Änderung des Bau-, Fachplanungs- und Immissionsschutzrechts bedarf. Erstmals kam der Arbeitskreis Bauversicherung zusammen. Er nimmt sich der Rolle von Versicherungen bei der Konfliktlösung und Vermeidung von Baustreitigkeiten an.

Die Arbeitskreise trafen nach der Dis-kussion zentrale Entscheidungen, die in Gestalt von Empfehlungen an den Ge-setzgeber gerichtet sind. Die Empfeh-lungen des Baugerichtstags sind unter www.baugerichtstag.de abrufbar.

Daniel Hable gewährte „Traumhafte Einblicke“ in sein Wohnumfeld.

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L2 Regionalkonferenz des VdW südwest in Mainz

L5 Workshop Haustechnik des VdW saar

Auf der Regionalkonferenz in Mainz wurde die GEWOS-Studie vorgestellt.

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Rheinland-Pfalz/Saarland

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Landesausgabe Rheinland-Pfalz/SaarlandL2 Aktuelles

ErfolgrEichE rEgionalkonfErEnz dEs VdW südWEst in Mainz

Massenhafte rückkehr älterer Menschen in die städte ist „ein Mythos“

Auf großen Zuspruch bei den Mitglie-dern des VdW südwest stieß auch in diesem Jahr im Mai die Regionalkon-

ferenz in Mainz. Zu der Veranstaltung kamen noch mehr Teilnehmer als beim Auftakt im vergangenen Jahr und viele nutzten die neue Möglichkeit, schon bei der Anmeldung The-men vorzuschlagen oder Fragen zu stellen, auf die sich Verbandsdirektor Dr. Rudolf Ridinger und der VdW-Justitiar, Rechtsanwalt Stephan Gerwing, auf diese Weise gut vor-bereiten konnten. „Das Ziel des Verbandes,

den direkten und persönlichen Austausch unter den Mitgliedern weiter zu vertiefen, wurde damit bestens erreicht“, resümierten anschließend zahlreiche Teilnehmer.

Wie beim Start 2011 stand neben aktuellen wohnungswirtschaftlichen Themen wieder-um ein Kurzgutachten über die mittel- und längerfristige Marktentwicklung im Mit-telpunkt. Im vorigen Jahr ging es vor allem um die in zahlreichen Regionen niedrigen Wohnungsmieten im Bestand und die dar-

aus folgenden geringen Möglichkeiten, zu investieren. In diesem Jahr befasste sich das von den Verbänden VdW südwest und VdW Rheinland Westfalen in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft rheinland-pfälzi-scher Wohnungsunternehmen beauftragte GEWOS Institut für Stadt-, Regional- und Wohnforschung GmbH aus Hamburg mit Wanderungsbewegungen zwischen Stadt und Land und mit der Frage, welche Regio-nen junge Menschen am erfolgreichsten an sich binden können. Diese regionale Studie stieß bei den örtlichen und überörtlichen Medien auf beachtliches Interesse.

Mainz, ludwigshafen, speyer und trier profitieren von Wanderung

Sind die Ballungsräume und Städte denn nun auf Dauer die Gewinner der Landflucht? Oder entvölkert sich das „flache Land“ gar nicht überall gleich schnell? Untersucht wurden die Wohnungsmärkte von zehn Städten und deren Umland – die Großstädte Mainz, Koblenz, Kaiserslautern, Ludwigs-hafen und Trier sowie die Städte Speyer, Pirmasens, Neuwied, Bad Kreuznach und Idar-Oberstein.

Die GEWOS-Studie kommt zum Ergebnis, dass bis auf Mainz, Ludwigshafen, Speyer und Trier alle Zentren und Umlandgemein-den Einwohnerrückgänge verzeichnen. Die Prognosen bis 2025 zeigen aber, dass das Umland in Zukunft erheblich stärker von Einwohnerverlusten betroffen sein wird als die Städte. Diese profitieren von ihrer Inf-rastruktur und den Lebensstilen, die wieder stärker das städtische Leben präferieren. „Die Entwicklung von Stadt und Umland koppelt sich in den meisten Regionen ab“, fasste Christof Henn, Vorsitzender der Ar-beitsgemeinschaft, zusammen.

Während zum Beispiel die Stadt Kaisers-lautern bis 2025 etwa zwei Prozent der Ein-wohner verlieren wird, sind es im Umland elf Prozent. Nur das wirtschaftsstarke Mainz wird sein Umland stabilisieren, weil die Stadt bis 2025 um ein Prozent wachsen wird. Im selben Zeitraum beträgt der Einwoh-nerschwund im dortigen Umland nur drei Prozent. Dabei prägt die Bevölkerungsent-wicklung in den Städten nach den Worten

Angeregte Diskussion über die GEWOS-Studie in Mainz

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Bevölkerungsentwicklung in den Zentren und ihren Umlandgemeinden 2010 bis 2025(in Prozent)

Bad Kreuznach

Idar-Oberstein

Kaiserslautern

Koblenz

Ludwigshafen

Mainz

Neuwied

Pirmasens

Speyer

Trier

UmlandStadt

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Landesausgabe Rheinland-Pfalz/Saarland Aktuelles L3

von Verbandsdirektor Dr. Ridinger nicht vorrangig ältere, sondern vor allem junge Menschen. „Der Wettbewerb der Regionen entscheidet sich heute und in absehbarer Zukunft bei den jungen Bildungswanderern und den Berufseinsteigern“, schlussfolgert der Verbandsdirektor.

Daniel Hoffmann, GEWOS-Prokurist und einer der Autoren der Studie, wies bei der Re-gionalkonferenz darauf hin, dass es ein lange bekanntes Phänomen sei, wonach junge Menschen in die Städte ziehen und nach der Gründung einer Familie wieder ins Umland abwanderten. Neu sei, dass inzwischen mehr Menschen in die Städte hineinwanderten, als später wieder hinaus. Deshalb sei es falsch, von einer Re-Urbanisierung zu sprechen, es gehe eher um eine verhinderte Suburba-nisierung. Hoffmann räumte auch mit der Fehleinschätzung auf, dass ältere Menschen vor allem in die Zentren größerer Städte drängten. Richtig sei vielmehr, dass die Alten die Nähe zu Versorgungs- und Gesundheits-einrichtungen, Verkehrsanschlüssen und Kultur suchten. Dies könne auch eine klei-nere Stadt außerhalb von Ballungsräumen sehr gut abdecken.

Für die Unternehmensplanung der Woh-nungswirtschaft sind solche Informationen unentbehrlich: Wertverfall im ländlichen Raum, Trend zu kleineren Wohnungen, An-stieg der Angebotsmieten, aber insgesamt moderate Preissteigerungen bei Mieten wie bei Grundstücken, mehr Baugenehmigungen, aber von einem niedrigen Niveau aus, und ein starker Rückgang bei energetischen Sanierun-gen, wozu nach Ridingers Worten vor allem verschärfte gesetzliche Auflagen gekoppelt mit unsicheren Förderbedingungen beigetragen haben. Alexander Rychter, Verbandsdirektor des VdW Rheinland Westfalen, erklärte dazu: „Umso wichtiger ist es, die Wohnraumförde-rung in Rheinland-Pfalz regional differenziert aufzustellen. Während in Wachstumsregionen der Neubau gefördert werden sollte, muss die Politik in strukturschwachen Regionen eher über Abrissförderung nachdenken. Eine Förderung nach dem Gießkannenprinzip ist jedenfalls nicht sinnvoll.“

gerichtsurteile zur Umlagefähigkeit von Betriebskosten

Fragen nach Trinkwasserverordnung, Rauch-warnmeldern und Abwassergebühren beant-wortete der VdW südwest-Justitiar, Rechts-

anwalt Stephan Gerwing. So akzeptierten manche Gesundheitsämter im Rahmen der Überprüfung von Legionellen im Warmwas-ser formlose Meldungen, aber es gebe auch ein Muster von Seiten des Ministeriums. Es reiche, wenn man repräsentative Proben nehme und die Kosten der Prüfung als Ne-benkosten umgelegt werden könnten. Zur Umlagefähigkeit von Rauchwarnmeldern gebe es zwei Gerichtsurteile. Eines bestätige die Umlagefähigkeit, wenn Rauchwarnmelder gemietet seien. Dies gelte auch für die Kosten der Wartung. Auch die Kosten der Wärme-dämmung von Decken und Kellern könne umgelegt werden, und zwar auf alle Mieter.

info >> Der VdW Rheinland Westfalen stellt die Stadt-Umland- Studie Rheinland-Pfalz nochmals am 14. August 2012 in Koblenz und am 28. August 2012 in Trier und vor. Einla-dungen gehen den Mitgliedsunterneh-men des VdW Rheinland Westfalen in den nächsten Tagen zu. Die Studie ist bereits jetzt unter www.wohnungs-wirtschaft-aktuell.de abrufbar.

fachtagUng

12. Bauforum: „Weniger ist mehr – lebensqualität 2030“Die ökologischen, gesellschaftlichen und strukturellen Entwicklungen werden die Wohn- und Lebensbedingungen in den nächsten Jahren gravierend verän-dern. Welche konkreten Auswirkungen ergeben sich daraus, wie können wir die Entwicklung steuern? Mit diesen Fragen befassten sich Experten aus der Wissenschaft und Politik sowie aus der Bau- und Planungspraxis auf dem 12. Bauforum am 30. Mai 2012 in Mainz. 160 Teilnehmer konnte der Vorsitzende des Bauforums, Rainer Richarts, begrüßen, die der Einladung an die Fachhochschule Mainz gefolgt waren.

Im Einführungsvortrag spannte der re-nommierte Umweltwissenschaftler und Ko-Präsident des internationalen Res-sourcenpanels Prof. Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker den Bogen von den globalen Problemen bis zu den Lösungsansätzen auf örtlicher Ebene. Seine Botschaft: Aus diesen gewaltigen Aufgaben und Her-

ausforderungen ergeben sich viele neue Chancen und es können auch „wirtschaft-liche Gewinne“ entstehen, wenn wir die Zusammenhänge erkennen und rechtzeitig die richtigen Schlüsse daraus ziehen. Viel Zeit dazu bleibe uns aber nicht mehr, so sein eindringlicher Appell.

Finanz- und Bauminister Dr. Carsten Kühl wies darauf hin, dass es für ein Flächenland wie Rheinland-Pfalz insbesondere um die Frage gehe, welche Konsequenzen sich aus den unterschiedlichen Entwicklungen von Stadtregionen und ländlichen Räumen er-geben. Es müsse überlegt werden, welche Infrastrukturen wir uns zukünftig noch leis-ten können und ob allein neue Formen von Kooperationen und Zweckgemeinschaften ausreichen werden, „die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse“ zu erhalten. Vielleicht müsse vor dem Hintergrund der Parallelität von Wachstums- und Schrumpfungsregi-onen die „Gleichwertigkeit“ neu definiert werden.

Mit Fachvorträgen aus der Planungspra-xis setzten sich auch Prof. Gerlind Weber aus Wien, Dr. Gutsche aus Hamburg und Prof. Jürgen Aring aus Kassel mit diesem Themenkomplex auseinander. Ihr Fazit: Lösungsansätze müssen regional und in-dividuell erarbeitet und umgesetzt werden. Dabei ist der Begriff „Lebensqualität“ neu zu definieren und: Die Zukunft kann nur gelingen, mit viel bürgerschaftlichem und ehrenamtlichem Engagement.

Mit der Präsentation konkreter Projektbei-spiele aus dem Eifelkreis Bitburg-Prüm, aus der saarländischen Gemeinde Illingen und aus der Gemeinde Zwischenwasser in Voralberg wurde deutlich, wie Zukunft gemeinsam mit den Menschen vor Ort ge-staltet werden kann. Interessant war dabei die Erkenntnis, dass die Baukultur zur Er-haltung und Verbesserung der Lebensqua-lität einen wichtigen Beitrag leisten kann.

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Landesausgabe Rheinland-Pfalz/SaarlandL4 Aktuelles

aktionsWochE WohnEn 2012 in rhEinland-Pfalz

landesregierung will mehr akteure für gemeinschaftliche Wohnformen gewinnen

Menschen wollen auch im Alter selbstbestimmt leben und selbst entscheiden, wie und wo sie woh-

nen. In Zukunft wird daher der Bedarf an Ideen und Initiativen für neue Formen des Zusammenlebens wachsen, beispielswei-se für barrierefreien Wohnraum, gemein-schaftliche Wohnformen und neue Nach-barschaften.

Die rheinland-pfälzische Landesregierung unterstützt ältere Menschen, die weiterhin im vertrauten sozialen Umfeld oder in der eige-nen Wohnung leben wollen. Sie will möglichst viele Menschen, Kommunen, Wohnbauge-sellschaften und Architekten in Rheinland-Pfalz für die Entwicklung von neuen Kon-zepten des gemeinschaftlichen Wohnens gewinnen. Eine landesweite Aktionswoche informiert über das vielseitige Thema „Woh-nen im Alter“. Sie findet vom 21. September 2012 bis zum 1. Oktober 2012 statt.

Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Ge-sundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz hat die Federführung der Aktionswoche Wohnen 2012 übernommen; die DRK-Beratungsstelle LebensWohnraum für RLP – Beratungsstelle für Gemeinschaft-liches Wohnen in Rheinland-Pfalz – hat die Anmeldungen zur vielfältigen Beteiligung an der Aktionswoche Wohnen koordiniert.

Viele Akteure aus Kommunen, der Branche der sozialen Dienstleister, Nachbarschafts-

und Bürgerinitiativen, Non-Profit-Orga-nisationen etc. und nicht zuletzt das Land beziehungsweise das Sozial-, das Innen- sowie das Bauministerium beteiligen sich mit unterschiedlichsten Formaten an der Aktionswoche Wohnen. Die Vorbereitungen liefen in den letzten Monaten auf Hoch-touren.

Auch die Arbeitsgemeinschaft rheinland-pfälzischer Wohnungsunternehmen im VdW Rheinland Westfalen und VdW südwest bringt sich ein. Sie beteiligt sich als Mitaus-lober am Wettbewerb „Lebendige Nachbar-schaft“, der zwischenzeitlich ausgeschrieben wird. Die Aktionswoche Wohnen 2012 startet

mit einer Auftaktveranstaltung am 21. Sep-tember bei der LBS in Mainz, die Ministerin Malu Dreyer eröffnen wird. Die Abschluss-veranstaltung wird am 28. September 2012 im Landesmuseum Mainz mit Minister Dr. Carsten Kühl stattfinden.

Im Rahmen der Aktionswoche Wohnen 2012 werden auch Rundgänge durch interessante Wohnprojekte im Format „Tag der offenen Tür“ angeboten. Viele nutzen das Format, um ihr besonderes Projekt einer fachinte-ressierten Öffentlichkeit vorzustellen; es kann ein gutes Projekt mit lebendiger Nach-barschaft sein, ein gutes Projekt für Wohnen für ein langes Leben und ähnliches.

rhEinland-PfälzischE landEsrEgiErUng

neuer staatssekretär im WirtschaftsministeriumDer Staatssekretär im Wirtschaftsminis-terium heißt ab 1. August 2012 Uwe Hüs-er. „Uwe Hüser wird die Stärken des Wirt-schaftsstandorts Rheinland-Pfalz weiter ausbauen und die Energiewende voran-bringen. Er hat im vergangenen Jahr viele Erfahrungen mit den schwierigen Fra-gestellungen der Energiewende vor Ort gesammelt“, so die rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerin und stellvertreten-de Ministerpräsidentin Eveline Lemke.

Staatsministerin Lemke bedankte sich beim bisherigen Staatssekretär Ernst-Christoph Stolper, der das Wirtschaftsministerium ver-lässt. „Ernst-Christoph Stolper hat den Start der rot-grünen Landesregierung tatkräftig mitgestaltet und hat wertvolle Aufbauarbeit geleistet.“

Der zukünftige Wirtschaftsstaatssekretär Uwe Hüser ist derzeit Präsident der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD).

Zuvor war Uwe Hüser acht Jahre lang Mitglied der Geschäftsführung bei der Verbraucherzentrale Bundesverband in Berlin. Von 1992 bis 2003 arbeitete er als Bundesgeschäftsführer beim Naturschutz-bund Deutschland (NABU) in Bonn. Ende der 80er-Jahre saß Uwe Hüser drei Jahre lang für Bündnis 90/Die Grünen im Deut-schen Bundestag.

Gemeinschaftlich wohnen – auch im Alter ein Thema

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Landesausgabe Rheinland-Pfalz/Saarland Aktuelles L5

WorkshoP haUstEchnik dEs VdW saar

ablesetechniken, anlageneffizienz, rauchwarnmelder und altersgerechtes WohnenAm 27. Juni 2012 fand in Saarbrücken der Workshop Haustechnik zu verschiedenen aktuellen Themen der Wohnungswirt-schaft statt.

Wie bereits im vergangenen Jahr zum Thema erneuerbare Energien fand die Veranstaltung auch in diesem Jahr großen Zuspruch. Die Re-ferenten aus dem Kreis des Fachausschusses für Planung und Technik des VdW südwest als auch die Teilnehmer nutzten die Gelegenheit zum intensiven Austausch und zur Diskussion.

So stellte die Runde fest, dass in Bezug auf das Thema Ablesetechniken Smart Metering derzeit flächendeckend noch keine Relevanz hat. Alleine der Einbau solcher Techniken führt noch nicht automatisch zur Transpa-renz und zur Energieeinsparung. Den Mieter mit auf den Weg zu nehmen, aber auch die Energieversorger auf die notwendige Trans-parenz und die kurze Informationstaktung einzustimmen erscheint schwierig.

In diesem Zusammenhang interessierten die Teilnehmer auch die geringinvestiven

Maßnahmen der Anlageneffizienz. Es wur-de plausibel dargestellt, dass mit wenig zeitlichem und finanziellem Aufwand Ein-sparpotenziale von rund 15 Prozent bei der Anlagensystemanalyse, dem so genannten „Heizungs-EKG“, möglich sind. Interessant und wirtschaftlich wird dieser Check ab etwa 1.000 Quadratmetern Wohnfläche.

Altersgerechtes Wohnen rückt immer mehr in den Mittelpunkt des Vermietungsmarktes. Hier berichtete ein erfahrenes Mitgliedsun-ternehmen über seine etablierten Konzepte und Projekte. In vielen Fällen kommen be-

reits bestehende Gruppen auf den Anbieter zu und formulieren ihre detaillierten Wün-sche. Maßstab ist bei der Ausführung die Barrierefreiheit des Gebäudes. Dies lässt sich jedoch nicht immer wirtschaftlich darstellen. So werden individuelle, funktionierende und bezahlbare Lösungen mit den zukünftigen Bewohnern gefunden.

Ein weiteres Thema war der Einsatz von Rauchwarnmeldern im Neubau und Be-stand. Vor dem Regierungswechsel plante das zuständige Ministerium im Zuge der Novellierung der Landesbauordnung den verpflichtenden Einsatz von Rauchwarn-meldern nun auch im Bestand. Es wurden die Rahmenbedingungen und Erfahrungen aus den anderen Bundesländern vorgestellt und über Anwendung, rechtliche Aspekte, Umlage und Kosten berichtet. Auch der Zu-sammenschluss von Mitgliedsunternehmen zum intensiven Informationsaustausch, aber auch der gemeinsame Kauf beziehungsweise die gemeinsame Anmietung von 200.000 Rauchwarnmeldern wurde in der Runde mit großem Interesse aufgenommen.

Informationsaustausch in angenehmer Atmosphäre

Multimedia trifft haustechnik

Am 21. Juni 2012 fand im ZDF Mainz die gemeinsame Veranstaltung des VdW südwest mit dem VdW saar „Multimedia meets Haustechnik“ statt.

Die Glasfasertechnik bietet mittlerweile viele Möglichkeiten zur Erleichterung des täglichen Lebens und lässt auch für die Zukunft im Gebäude noch Potenziale of-fen, ohne erneut Investitionen zu tätigen. Sie bildet oft die Grundlage für weitere Anwendungen, welche an dem Veranstal-tungstag vorgestellt wurden.

Über ein Energieportal werden mittler-weile verschiedene Projekte energetisch gesteuert und kontrolliert. Diese dienen ebenfalls der Mieterinformation und bin-den die Mieter mit ein. So kann der Be-wohner sein Heizverhalten per Internet

mitbestimmen und zum Beispiel Abwe-senheitszeiten berücksichtigen. Auch das Facility-Management kann durch das Portal gesteuert beziehungsweise entlastet werden. Einstellungen können per Fernwartung ver-ändert oder Störungen aufgenommen und behoben werden. In diesem Zusammenhang interessierten die Teilnehmer sich für die ge-ringinvestiven Maßnahmen der Anlageneffi-zienz und die Kopplung mit multimedialen Techniken.

Verkehrssicherungspflichten nehmen einen immer höheren Stellenwert in der täglichen Arbeit der Wohnungsunternehmen ein. Es wurden Konzepte und Lösungen vorgestellt, um die Erfassung und Weiterverarbeitung für den Kollegen vor Ort, aber auch für die Instandsetzung beziehungsweise Instand-haltung zu erleichtern.

Auch die Aufzugtechnik kann effizient ge-steuert werden und somit zur Energieein-sparung beitragen. Verschieden Module erleichtern dabei zusätzlich die Anwen-dung und den Komfort für den Bewohner und helfen Kosten einzusparen. Eine Box kann dabei Daten zu Bewegungen, einen unruhigen Lauf, Verzögerungen usw. auf-nehmen und direkt weiterleiten. Auch werden die Wandflächen mittlerweile zu Informations- und Werbezwecken durch Banner oder LCD-Technik genutzt. Zu-dem können Energiekennwerte über die Medien kommuniziert werden. Was kostet die Fahrt zum Beispiel in den dritten Stock und wie viel Energie hätte der Nutzer beim alternativen Treppenlaufen verbrannt?

intErEssantE VEranstaltUng dEs VdW südWEst Und dEs VdW saar

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Landesausgabe Rheinland-Pfalz/SaarlandL6 Aktuelles

statistischEs aMt dEs saarlandEs

auftragseinbußen im saarländischen Bauhauptgewerbe

Das saarländische Bauhauptgewer-be verzeichnete in den ersten vier Monaten 2012 einen deutlich ge-

ringeren Auftragseingang als im Vorjahres-zeitraum. Mit einem Auftragsvolumen von 188,4 Millionen Euro wurden die Vorjah-

reszahlen um 17,3 Prozent verfehlt. Damit bewegt sich der saarländische Trend entge-gen den deutschlandweiten Entwicklungen. Hier stiegen in den ersten vier Monaten 2012 die Auftragseingänge des Bauhaupt-gewerbes preisbereinigt um neun Prozent

gegenüber dem entsprechenden Vorjah-reszeitraum.

Das saarländische Ergebnis ist vor allem auf Entwicklungen im Hochbau zurückzufüh-ren. Dieser hatte sogar Einbußen von 25,9 Prozent zu verzeichnen, die Auftragseingän-ge im Hochbau der Monate Januar bis April beliefen sich auf 90,3 Millionen Euro.

Lediglich der Wohnungsbau zeigte mit ei-ner nur 1,4-prozentigen Reduktion auf 19,3 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr ein relativ stabiles Auftragsvolumen. Die öffentliche Hand fuhr ihre Aufträge dagegen um 65,1 Prozent zurück. Der gewerbliche und industrielle Hochbau verbuchte einen Auftragsrückgang um 17,5 Prozent auf 61,2 Millionen Euro.

Der baugewerblich erzielte Umsatz lag dage-gen mit 274 Millionen Euro um 1,4 Prozent über dem Vorjahresergebnis. Der Hochbau konnte eine Umsatzsteigerung von 6,5 Pro-zent erreichen. Angesichts geringerer Aufträge wurden Bauhelme im Saarland öfter unterm Arm getragen.

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gEnossEnschaftsrEcht für aUfsichtsrätE

Vermittlung miet- und genossenschaftsrechtlicher grundlagenkenntnisseAm 28. Juni 2012 fand in Düsseldorf die vierte Auflage der gemeinsamen Ver-anstaltungsreihe von VdW Rheinland Westfalen und VdW südwest „Genos-senschaftsrecht für Aufsichtsräte“ statt.

In partieller Abkehr vom Titel der Veran-staltungsreihe wurden neben genossen-schaftsrechtlichen Themen, die für die Wahrnehmung der Aufsichtsratstätigkeit von Bedeutung sind, auch Grundlagen-kenntnisse über das Recht der Wohnraum-vermietung vermittelt. Rechtsanwalt Ste-phan Gerwing, Vier-Länder-Büro (VLB), Bonn, wies darauf hin, dass ein Aufsichts-ratsmitglied einer Wohnungsgenossen-schaft seine ihm übertragenen Verant-wortungsbereiche nur dann umfänglich

wahrnehmen könne, wenn ihm zumindest die rechtlichen Rahmenbedingungen für das dominierende Geschäftsfeld des Unterneh-mens, nämlich die Wohnraumvermietung, bekannt sind. So gab Gerwing einen exem-plarischen Überblick über grundlegende Inhalte des Wohnraummietrechts wie Dau-ernutzungsvertragsabschluss und -beendi-gung, Betriebskosten und Schönheitsrepara-turen. Er wies zugleich aber darauf hin, dass die Entscheidungshoheit für diesen Bereich beim Vorstand liegt.

Im Anschluss daran stellte Rechtsanwältin Andrea Lorentz, ebenfalls VLB Bonn, die genossenschaftsbedingten Spezifikationen bei der Wohnraumvermietung dar. Insbe-sondere der genossenschaftliche Gleichbe-

handlungsgrundsatz kann in bestimmten Konstellationen zu Korrekturen am allge-meinen Mietrecht führen. Abschließend gab sie noch einen Überblick über die Grundlagen der genossenschaftsrechtli-chen Organhaftung von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern.

Im Rahmen der Tagung konnten zudem viele Fragen der Teilnehmer zu diesen Themengebieten, zum Beispiel durch an-geregte Diskussionen, beantwortet wer-den. Zum Abschluss der Veranstaltung nahmen viele Teilnehmer die von den Verbänden angebotene Möglichkeit wahr, an einer Führung über das Gelände des Düsseldorfer Flughafens teilzunehmen.

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Landesausgabe Rheinland-Pfalz/Saarland Politik L7

Geplante Erhöhung der Grunderwerbsteuer

Zurückfahren der Neuverschuldung

Die Rahmenplanung für den saarländischen Landeshaushalt 2013 umfasst ein Volumen von 3,8 Milliarden Euro. Die Nettokreditauf-nahme soll gegenüber dem ursprünglich für 2013 geplanten Wert um rund 65 Millionen Euro zurückgeführt werden. Die Umsetzung der Schuldenbremse bleibe das vorrangi-ge Ziel der Landesregierung, so Minister-präsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer. Mit der reduzierten Nettokreditaufnahme werden die Vorgaben der Schuldenbremse eingehalten und die Voraussetzungen für den Erhalt von Konsolidierungshilfen in Höhe von 260 Millionen Euro im Jahr 2013

geschaffen. Bis 2020 soll die Nettokreditauf-nahme entsprechend der Konsolidierungs-vereinbarung auf Null reduziert werden. Um die Rückführung der Nettokreditaufnahme zu realisieren, hat sich die Koalition auf eine Reihe von kurzfristig greifenden Konsolidie-rungsbeiträgen geeinigt. Hierzu gehört, ne-ben Einsparungen in der Landesverwaltung und der Verschiebung von Neubaumaßnah-men, die Erhöhung der Grunderwerbsteuer.

Erhöhung der Grunderwerbsteuer

Durch die Erhöhung der Grunderwerbsteuer von 4,5 auf 5,5 Prozent sollen zusätzliche Einnahmen in Höhe von 7,6 Millionen Euro

erzielt werden. Das Saarland hätte damit ab 2013 den bundesweit höchsten Steuersatz bei der Grunderwerbssteuer. Es handelt sich um die dritte Steuererhöhung in Folge. Bereits zu den Jahreswechseln 2011 und 2012 war die Grunderwerbsteuer erhöht worden.

Die Landesregierung plant, den Regierungs-entwurf zum Haushaltsplan im Oktober in den saarländischen Landtag einzubringen. Mitte Dezember soll der Entwurf dann in zweiter und dritter Lesung verabschiedet werden.

SaarläNdiSchE laNdESrEGiEruNG >> Ende Juni hat die saarländische Landesregierung nach ihrer Klausurtagung in Wallerfangen ihre Eckdatenplanung für den Landeshaushalt 2013 vorgestellt. Diese beinhaltet einen schnelleren Defizitabbau. Durch die Erhöhung der Grunderwerbsteuer von 4,5 auf 5,5 Prozent sollen Einnahmeverbesserungen im Landeshaushalt erzielt werden.

Ab 2013 wird im Saarland der erste Spatenstich voraussichtlich wieder teurer.

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7-8/2012 • VerbandsMagazin

Landesausgabe Rheinland-Pfalz/SaarlandL8 VerbÄnde und Gremien

GENoSSENSchaftSauSSchuSS uNd VollVErSammluNGEN dEr SpartEN ÖKu uNd ipW dES VdW rhEiNlaNd WEStfalEN

Kommunikation, kommunale finanznot und Wohnraumförderung

Im Vorfeld des 11. VdW-Forum Woh-nungswirtschaft tagten die Genossen-schaften und die Sparten ÖKU und IPW

des VdW Rheinland Westfalen im Ausschuss beziehungsweise in ihren Vollversammlun-gen am 19. Juni 2012 in Düsseldorf.

Genossenschaftsausschuss

Im Mittelpunkt der Beratungen des Genos-senschaftsausschusses stand ein Bericht über die derzeitigen Überlegungen für eine neue Beitragsordnung des VdW Rheinland Westfalen. Verbandsdirektor Alexander Rychter ging in seinen Ausführungen darü-ber hinaus vor allem auf den Koalitionsver-trag 2012 – 2017 der SPD – Bündnis 90/Die Grünen ein. Er verwies unter anderem auf die Äußerungen zu den Wohnungsgenossen-schaften, für die die neue Landesregierung sich „für die Verbesserung der Rahmenbe-dingungen einsetzen“ will.

Ferner nahm der Genossenschaftsausschuss Berichte über verschiedene zentrale genos-senschaftliche Aktivitäten, unter anderem den neuen Lehrstuhl „Genossenschafts-wesen“ an der EBZ Business School, zur Kenntnis. Caroline Schmitter, wissenschaft-liche Mitarbeiterin beim VdW Rheinland Westfalen, befasste sich in einem Vortrag mit dem Thema „Zeitgemäße Mitgliederkom-munikation bei Wohnungsgenossenschaf-ten“. Eine von Schmitter erstellte empirische

Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass 97 Prozent aller Wohnungsgenossenschaften einen eigenen Internetauftritt haben und je-de dritte Wohnungsgenossenschaft sich mit der Überlegung trägt, zukünftig bei Facebook präsent zu sein.

Vollversammlung der Sparte ÖKu

In der Sparte Wohnungsunternehmen der öffentlichen Hand und der Kommunen (ÖKU) des VdW Rheinland Westfalen refe-rierte Gesine Kort-Weiher, Hauptreferen-tin Wohnungswesen des Städtetags NRW und des Deutschen Städtetags, zum Thema „Kommunale Finanznot – Folgen für die Wohnungswirtschaft?“. Kort-Weiher stellte die Finanzlage der Kommunen in NRW und die damit einhergehenden Schwierigkeiten dar. Sie betonte die gesellschaftliche und soziale Bedeutung kommunaler Wohnungs-unternehmen und vertrat die Auffassung, dass derzeit keine Diskussion über eine Privatisierungswelle kommunaler Unterneh-men zu erwarten sei. Rechtsanwältin Andrea Lorentz, Referentin des VdW Rheinland Westfalen, berichtete über das Seminar zum EU-Beihilfenrecht, das am 25. April 2012 in Bonn durchgeführt wurde.

Vollversammlung der Sparte ipW

Robert Schmidt, Vorsitzender der Sparte der Immobilienunternehmen der Privatwirt-schaft (IPW), eröffnete die Sitzung seiner

Sparte und begrüßte als auswärtigen Gast MR Michael Kramp, Leiter des Referats VIII.4 Wohnraumförderungsprogramme und Wohnungswirtschaft im NRW-Bauministe-rium. Kramp referierte zu der Fragestellung „Die Wohnraumförderung in NRW – attraktiv für die Wohnungswirtschaft“, die zu einer anschließenden regen Diskussion unter den Teilnehmern führte. Angesichts des derzeit niedrigen Marktzinses hat die Wohnraum-förderung als alternative Finanzierungs- und Förderungsform an Attraktivität verloren. Es gäbe aber auch andere Stellschrauben, so die Teilnehmer, um die Wohnraumförde-rung mit mehr Akzeptanz zu versehen. So wurde unter anderem eine Abrissförderung ohne anschließende Neubauverpflichtung angeregt, um ein schlagkräftiges Instrument in Regionen mit Schrumpfung zu erhalten.

Auch in dieser Vollversammlung gab Ver-bandsdirektor Alexander Rychter seinen Be-richt über Aktuelles aus der Politik und dem Verband. Aufgrund des parallelen Verlaufs der drei Sitzungen erläuterten der Vorsitzen-de Robert Schmidt und Abteilungsleiterin Roswitha Sinz die Eckpunkte der neuen Bei-tragsordnung des VdW Rheinland Westfalen.

VErbaNdSrat dES VdW SüdWESt am 26. JuNi 2012

hochrangige politik auf dem VerbandstagDie Vorbereitung des diesjährigen Ver-bandstags stand im Mittelpunkt der Verbandsratssitzung am 26.Juni 2012. Das Programm des Verbandstags in Worms ist dabei einerseits gekenn-zeichnet durch die Beteiligung hoch-rangiger Vertreter der Landespolitik in Rheinland-Pfalz und andererseits durch eine attraktive Themenvielfalt

(siehe hierzu auch das Programm im Mantel dieser Ausgabe).

Weitere Diskussionsthemen waren die Ent-wicklung der Verbändekooperation auf Bundesebene sowie die Steigerung der Effi-zienz der Gremienarbeit des GdW. Zur Lan-despolitik informierte sich der Verbandsrat zum aktuellen Stand der Einführung von landesspezifischen Wohnraumfördergeset-

zen in Hessen und Rheinland-Pfalz sowie zur Novelle der Trinkwasserverordnung. Eine kritische Auseinandersetzung er-folgte zu den geplanten Maßnahmen zum Schallschutz und insbesondere zu den geplanten Umzugsbeihilfen in der Region um den Frankfurter Flughafen. Ebenfalls diskutiert wurden geplante Änderungen bei den Standards der Wirtschaftsprü-fung.

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fachauSSchuSS für bEtriEbSWirtSchaft dES VdW SüdWESt

Konstituierende Sitzung zum thema finanzierungDer Fachausschuss für Betriebswirt-schaft des VdW südwest traf sich am 30. Mai 2012 zu seiner ersten Sitzung in Frankfurt am Main. Im Mittelpunkt stan-den Fragen zu den Förderangeboten in Hessen, dem Sicherheitenmanagement sowie die aktuelle Finanzmarktsituation und deren Ausblick.

Eingeleitet wurde die Sitzung von Dr. Heinz Jürgen Schirduan, Vorstand des VdW süd-west. Er gab bekannt, dass der bisherige Fachausschuss für Hausbewirtschaftung in Abstimmung mit dem Verbandsrat nun in den Fachausschuss für Betriebswirt-schaft umbenannt wurde, zumal sich viele Fragen der Hausbewirtschaftung mit be-triebswirtschaftlichen Fragen überschnei-den. Das Ziel des Fachausschusses besteht künftig insbesondere darin, Themen aus der betriebswirtschaftlichen Praxis zu be-leuchten und Hilfestellung für die Gremi-enarbeit zu geben. In der ersten Sitzung

wurde das Thema Finanzierung als zentrale Frage der Wohnungswirtschaft beleuchtet.

Als neuer Ausschussvorsitzender wurde Uwe Flotho von der Vereinigten Wohnstätten 1889 eG, Kassel, gewählt. Flotho unterstrich in seiner Antrittsrede einerseits die Bedeu-tung der Finanzierung in der Wohnungs-wirtschaft und hob anderseits hervor, dass der Ausschuss vor allem zum Erfahrungs-austausch in Form von Diskussionen und Beiträgen genutzt werden könnte.

Begonnen wurde die sodann folgende Vor-tragsrunde durch einen sehr informativen Vortrag des Gastgebers, Dr. Harald Schlee, Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen, Frankfurt, über die Förderangebote in Hes-sen, der anschließend noch zu interessanten Diskussionen führte. In der Folge präsen-tierte Hermann Kirsten, Banken Software BS GmbH, Mainz, aus Sicht eines unabhängigen Dritten Empfehlungen zur Dokumentati-

on des Kredit- und Sicherheitenportfo-lios bei jedem Wohnungsunternehmen zwecks Optimierung der Zinskonditionen, unter anderem dargestellt an Beispielen und an der Software. Abgeschlossen wurde die Vortragsrunde durch den Vortrag von Ludger Kortemeyer-Lanvers, WL-Bank AG Westfälische Landschaft Bodenkreditbank, Münster, insbesondere hinsichtlich der Einschätzung der Bank zur weiteren Zins-entwicklung, zu den Komponenten der Zinskosten, zu Veränderungen aufgrund von Basel III und zu Handlungsempfehlun-gen für die Wohnungswirtschaft.

– Ansprechpartner im VdW südwest für an der Mitarbeit im Fachausschuss interessierte Wohnungsunternehmen ist Dr. Heinz Jürgen Schirduan Tel.: 069 97065-137 Fax: 069 97065-143 E-Mail: [email protected]

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Landesausgabe Rheinland-Pfalz/Saarland VerbÄnde und Gremien L9

auSSchuSS StEuErN uNd bilaNZiEruNG dES VdW rhEiNlaNd WEStfalEN

bündel an Steuerthemen bearbeitetProbleme der Grunderwerbsteuer und ihrer Anhebung durch die Länder, die Beihilfe/IDW PS 700, steuerliche Nacht-eile beim Betrieb von Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerken (BHKW), der verpflichtende Kirchensteuerabzug ab 2014 und die Umsetzung der E-Bilanz: Dies waren die Sitzungsthemen des Aus-schusses „Steuern und Bilanzierung“ am 31. Mai 2012.

Im Gutachten des Rheinisch- Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (Januar 2012) zu den steigenden Grunderwerbsteu-ersätzen wird es für sinnvoll gehalten, zum Reformkonzept von 1983 zurückzukehren: niedrigere Steuersätze bei weitgehendem Verzicht auf Steuerbefreiungen. Die Politik steht vor der Wahl, entweder die Steuersätze wieder zu senken oder mit Hilfe von Steuer-befreiungen drohende Fehlentwicklungen zu verhindern. Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf beschlossen, wonach für Kommunalzusammenschlüsse eine Grund-erwerbsteuerbefreiung gelten soll. Der GdW

hat bei den Bundestagsgremien angeregt, den Gesetzesvorschlag nicht isoliert zu be-trachten, sondern auch eine Grunderwerb-steuerbefreiung von Umwandlungen von Wohnungsunternehmen (zum Beispiel Fu-sionen) in die Diskussion einzubeziehen.

Nach Artikel 107 Abs. 1 AEUV sind staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihil-fen, die durch die Begünstigung bestimm-ter Unternehmen oder Produktzweige den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen, mit dem Binnenmarkt unvereinbar, soweit sie den Handel zwischen Mitglieds-staaten beeinträchtigen. Die Beihilfethe-matik betrifft die gewährende Stelle, den Zuwendungsempfänger (zum Beispiel Woh-nungsunternehmen) und den Wirtschafts-prüfer. Das Unternehmen hat eine Rückstel-lung zu bilden, wenn die Rückzahlung einer Beihilfe droht. Die Wohnungsunternehmen dürften kaum betroffen sind, allerdings soll-ten beispielsweise Kommunalbürgschaften, Darlehen von der Kommune und begüns-tigte Grundstückserwerbe diesbezüglich

untersucht werden. Eine Beeinträchtigung des innergemeinschaftlichen Handels soll dann nicht anzunehmen sein, wenn der Tatbestand nicht in Grenznähe stattfindet, beziehungsweise mangels wirtschaftlicher Bedeutung des Sachverhaltes.

Bezüglich der steuerlichen Nachteile bei dem Betrieb von Photovoltaikanlagen/BHKW (erweiterte Gewerbesteuerkürzung) hat der GdW zwischenzeitlich auch die Bundeskanz-lerin und die maßgeblichen Bundestagsaus-schüsse mit der Bitte um Unterstützung in dieser Angelegenheit kontaktiert.

Ein verpflichtender Kirchensteuerabzug im Zusammenhang mit dem Kapitalertrag-steuereinbehalt gilt ab 2014. Wohnungs-unternehmen werden im Jahr 2013 erst-mals eine Anfrage an das Bundeszentralamt (betreffend Kapitalertragsteuerpflicht und ID-Nummer) richten und vorher die Divi-dendenempfänger (zum Beispiel Genossen-schaftsmitglieder) über die Anfrage beim Bundeszentralamt informieren.

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Landesausgabe Rheinland-Pfalz/SaarlandL10 VerbÄnde und Gremien

fachauSSchuSS für plaNuNG uNd tEchNiK dES VdW SüdWESt

bauherrenpreis 2012, benchmarking, baupreisentwicklung und analoge Signale

Die zweite Sitzung des Fachausschusses für Planung und Technik des VdW südwest in diesem Jahr fand am 15. Mai 2012 bei der Wohnbau Mainz statt.

Das Benchmarking bietet die Möglichkeit Kosten-, Verbrauchs- und Flächenkenn-zahlen von Immobilien zu vergleichen. Ei-gentümer beziehungsweise Verwalter von Immobilien oder auch Facility-Manage-ment-Dienstleister können mit Hilfe des Benchmarking ihre Kennzahlen beurteilen und gegebenenfalls Optimierungspotenziale feststellen.

Bei der Analyse spezifischer Kennzahlen kann das fm.benchmarking Team auf ei-ne große Datensammlung von Immobili-ennutzungskosten auf Vollkostenbasis zu-rückgreifen. Der aktuelle fm.benchmarking Datenpool umfasst Daten von mehr als 50

Millionen Quadratmeter Brutto-Grund-fläche. Allein im Erfassungszeitraum für den fm.benchmarking Bericht 2011/2012 wurden mehr als 4.200 Gebäude mit ei-ner Brutto-Grundfläche von über 17 Millio-nen Quadratmeter aufgenommen. Ziel des fm.benchmarking ist es, klare Richtlinien zu schaffen, mit denen sich Optimierungs-potenziale aufdecken lassen, um Kosten zu reduzieren und Immobilien wirtschaftlicher zu betreiben. Der Fachausschuss sieht die Methodik des fm.benchmarking als prakti-kabel an und wird die Entwicklung weiter verfolgen.

Auch die Abschaltung der analogen Sender auf den Satelliten zum 30. April 2012 war Thema in der Sitzung. Es stellte sich die Frage, ob Mieter zum 1. Mai 2012 „schwar-ze Bildschirme“ gehabt haben, oder ob im Vorfeld größere Probleme aufgetreten sind.

Die Ausschussmitglieder berichteten, dass es keinerlei Probleme oder Beschwerden sei-tens Wohnungsunternehmen beziehungs-weise Mieter gegeben hat und die Umstel-lung reibungslos verlief.

Der Erfahrungsaustausch zu Baupreisen für Neubau und Modernisierungsmaßnahmen wurde unter Berücksichtigung der Baukosten in Kostengruppen 300+400 und bezogen auf den Quadratmeter Wohnfläche, brutto für die Jahre 2007, 2009, 2011 geführt. Es konnten allerdings keine abschließenden Aussagen getroffen werden, sodass eine weitere spe-zifische Umfrage erforderlich wird. Der Aus-schuss wird über die Ergebnisse berichten.

Aus dem Kreis des Fachausschusses für Pla-nung und Technik des VdW südwest gingen ein Preis und eine besondere Anerkennung in der Kategorie Neubau des Bauherrenprei-

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GSW – Gemeinnütziges Siedlungswerk GmbH, Frankfurt: „Künstlerviertel“

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fachauSSchuSS für rEcht dES VdW SüdWESt

heizkostenabrechnung im fokusDer Fachausschuss für Recht kam am 13. Juni 2012 zu seiner zweiten Sitzung im Jahr 2012 in Frankfurt zusammen. Die Ausschussmitglieder befassten sich wieder einmal mit brandaktuellen Rechtsthemen, die zum Teil überregionale zum Teil aber auch lokale Bedeutung aufweisen.

Einen ersten Schwerpunkt der Sitzung bilde-ten die BGH-Urteile von Februar 2012 zum Verbot, das Abflussprinzip bei Heizkosten-abrechnungen im Vermietungsbereich und in der WEG-Verwaltung anzuwenden. Zwar ist eine Vielzahl von Wohnungsunterneh-men durch die Urteile nicht betroffen, da sie bei den Heizkostenabrechnungen das nach der Heizkostenverordnung zwingend vorge-schriebene Verbrauchsprinzip anwenden, doch entstehen Probleme für diejenigen Vermieter, die die Jahresabrechnungen von den Energieversorgern unterjährig erhalten

und die in Rechnung gestellten Verbrauchs-kosten nicht verbrauchsbezogen auf die Abrechnungszeiträume aufteilen. Die Aus-schussmitglieder sehen hier insbesondere darin Lösungsansätze, die Kosten anhand von Gradtagszahlen aufzuschlüsseln oder die von der Rechtsprechung geforderte Iden-tität von mietvertraglichen und praktizierten Abrechnungszeiträumen durch eine einma-lige Veränderung der Abrechnungsperiode herzustellen.

Darüber hinaus entwickelte der Ausschuss Strategien für den Umgang mit den in der Praxis häufig auftretenden Mietrückforde-rungen der gesetzlichen Rentenversiche-rungsträger nach dem Tod von Mietern. Des Weiteren befasste sich der Ausschuss mit den Auswirkungen des gerichtlichen Vergleichs zwischen der Mainova und dem Hessischen Wirtschaftsministerium im Kartellrechtsstreit

um überhöhte Wasserpreise in der Stadt Frankfurt, unter anderem auf erstellte und künftige Betriebskostenabrechnungen.

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Landesausgabe Rheinland-Pfalz/Saarland VerbÄnde / Personalia L11

August / September 2012

Jubiläen von mitgliedsunternehmen

100 Jahre14. august 2012Kreisbauverein Alzey-Worms Zweck-verband, Worms

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ses 2012 hervor. Ein weiteres Zeichen für das hohe Niveau und die Qualität der Arbeit des Fachausschusses. So wurde die GAG Lud-wigshafen für das Projekt „Wohnen & Leben am Fluss“ mit einem Preis ausgezeichnet. Die attraktiv am südlichen Rheinufer ge-legene Wohnanlage bietet ein vielfältiges Wohnungsangebot, ergänzt durch Büro und Gewerbeflächen. Die städtebauliche Einordnung und Gebäudezuordnung sei sehr gut gelöst, so die Jury. Der Freiflächen-gestaltung mit Wegeführungen bis in die Innenstadt und hoher Aufenthaltsqualität sei besondere Aufmerksamkeit gewidmet worden.

Eine besondere Anerkennung bekam das Se-niorenwohnhaus im Künstlerviertel der GSW – Gemeinnütziges Siedlungswerk GmbH in Frankfurt am Main. Auf der ehemals als Güterbahnhof genutzten, letzten größeren innenstadtnahen Brachfläche in Wiesbaden entstand an zentraler Stelle des städtebauli-chen Entwicklungsgebiets „Künstlerviertel“ ein multifunktional genutztes Wohnhaus für Senioren (14 Wohnungen im Rahmen eines Nachbarschaftsmodells, eine ambu-lant betreute Wohngruppe und eine Pfle-gewohngruppe mit Tagespflege sowie ein Begegnungstreff mit Café). GAG Ludwigshafen: „Wohnen & Leben am Fluss“

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L12 Landesausgabe Rheinland-Pfalz/SaarlandLandesausgabe Rheinland-Pfalz/SaarlandL12 termine

VdW Rheinland Westfalen

VdW südwest

VdW saartermine

Gremien / ausschüsse / arbeitskreise / arbeitsgemeinschaften 2012

Mitgliederversammlung

Mittwoch, 26.09.

Bonn

Veranstalter

Sparte GENO > > Vollversammlung

Dienstag, 25.09.

Bonn

Sparte IPW > > Vollversammlung

Dienstag, 25.09.

Bonn

Sparte ÖKU > > Vollversammlung

Dienstag, 25.09.

Bonn

Ausschuss „Steuern und Bilanzierung“ Donnerstag, 23.08., 14.00 Uhr Krefeld

Ausschuss „Technik und Energieeffizienz“ Di.–Do., 28.–30.08. Berlin

Treffpunkt „Sozialarbeit“ Mittwoch, 12.09., 9.30 Uhr Bochum

Arbeitskreis „Wohnen für ein langes Leben“ Mittwoch, 05.09., 10.00 Uhr Bielefeld

Verbandsrat Dienstag, 21.08., 10.00 UhrMontag, 17.09., 16.00 Uhr

FrankfurtWorms

Prüfungsausschuss Montag, 20.08., 15.00 Uhr Frankfurt

Fachausschuss für Planung und Technik Di.–Do., 28.–30.08. Berlin

Veranstaltungsreihen 2012

Aktuelles Steuerrecht > > 2. Tagung

Donnerstag, 06.09., 10.00 Uhr

Wiesbaden

allgemeine termine 2012

Marktplatz Genossenschaften Mittwoch, 29.08., 10.00 Uhr Bonn

Messe Stuzubi Samstag, 15.09. Samstag, 22.09.

Frankfurt Düsseldorf

Regionales Arbeitsgespräch Regionales Arbeitsgespräch Regionales Arbeitsgespräch

Dienstag, 14.08., 10.30 Uhr Donnerstag, 23.08., 10.30 Uhr Dienstag, 28.08., 10.30 Uhr

Koblenz Bad Kreuznach Trier

Verbandstag VdW Rheinland Westfalen Mo.–Mi., 24.–26.09. Bonn

Verbandstag VdW südwest Mo.-Mi., 17.-19.09. Worms

aNrEGuNGEN, KritiK odEr fraGEN

Setzt Ihr Unternehmen gerade ein beson-deres Projekt um? Haben Sie Anregungen oder Fragen an die Redaktion des Ver-bandsMagazins?

Dann ist Ihr Ansprechpartner:Andreas Gröhbühl E-Mail: [email protected] Tel.: 0211 16998-94

Fax: 0211 16998-50 Postadresse: VdW Rheinland Westfalen, Goltsteinstraße 29, 40211 Düsseldorf

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11. Forum WohnungsWirtschaFt 19

Sieben Workshops zu Themen wie ener-getische Stadtsanierung, Wohnen im Alter und neue Finanzierungsmodelle

in der Wohnungswirtschaft bestimmten die fachliche Diskussion unter den Teilnehmern. Im Plenum bestimmten politische Debatten und Vorträge das Geschehen. Neben Diskus-sionsrunden mit Landespolitikern und auch bundespolitischen Akteuren (siehe Artikel auf Seite 20), standen dabei die Integration, die an-haltende Euro-Krise und ein meteorologischer Blick auf den Klimawandel im Mittelpunkt.

Zuvor aber sprach VdW-Präsident Dr. Dieter Kraemer in seiner Eröffnungsrede von der starken Gemeinschaft der VdW-Mitgliedsun-ternehmen. „Größe allein macht die Stärke nicht aus. Wir sind eine starke Gemeinschaft, weil wir die wichtigen Themen angehen“, sagte Kraemer. So gingen 50 Prozent der etwa zwei Milliarden Euro an Investitionen in energetische Maßnahmen und etwa die Hälfte dessen, was in den letzten Jahren an barrierarmen Wohnungen in NRW entstan-den ist, gehe auf VdW-Mitgliedsunterneh-

men zurück. Weil aber die Unternehmen weiter vor gewaltigen Herausforderungen stünden, dürften sie auch selbstbewusste Forderungen an die Politik stellen. Und die seien vor allem, langfristig sichere Rahmen-bedingungen zur Verfügung zu stellen, eine ganzheitliche Wohnungspolitik umzusetzen und differenzierte Anforderungen an die re-gional unterschiedlichen Wohnungsmärkte zu formulieren.

VdW-Forum WohnungsWirtschaFt 2012

der VdW: starke gemeinschaft mit selbstbewussten ForderungenLangfristig sichere Rahmenbedingungen, eine Wohnungspolitik aus einem Guss und diffe-renzierte Anforderungen an einen differenzierten Wohnungsmarkt: Diese drei Forderungen formulierte Dr. Dieter Kraemer, Verbandspräsident des VdW Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen, auf dem 11. VdW-Forum Wohnungswirtschaft an die Landes- und Bundespolitik. Am 19. und 20. Juni 2012 tagten 370 Teilnehmer aus der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in NRW und dem nord-westlichen Rheinland-Pfalz im Van der Valk Airporthotel Düsseldorf zu aktuellen Themen der Branche.

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Applaus vom Publikum VdW-Präsident Dr. Dieter Kraemer

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20 11. Forum WohnungsWirtschaFt

Verbandsdirektor Alexander Rychter machte klar, dass die VdW-Mitgliedsunternehmen für eine nachhaltige Quartiers- und Stadtent-wicklungspolitik stünden. Mit Sorge schaue er deshalb auf immer schärfer werdende ord-nungspolitische Vorgaben. „Wir brauchen eine Politik, die die soziale Nachhaltigkeit beachtet“, gab er den Ball an die Politiker zurück, die oft eine nachhaltige Wirtschaft fordern. „Flächendeckende Sanierungen dürfen nicht dazu führen, dass kleine und mittlere Einkommen sich die Miete nicht mehr leisten können“, warnte Rychter.

Heinz Buschkowsky, Bezirksbürgermeister in Berlin-Neukölln und bekannt für seine deutli-chen Worte zur Integration, sparte auch dies-mal nicht mit Klarheit in seiner Rede zur Frage „Einwandererquartier: Schmiede der Vielfalt und Bereicherung oder segregierter sozialer Brennpunkt?“ Darin forderte der SPD-Poli-tiker eine Kindergartenpflicht und stellte das

von der Bundesregierung beschlossene Be-treuungsgeld an den Pranger als „Prämie für die Nichtnutzung staatlicher Angebote“ – was Buschkowsky eine lebhafte Diskussion mit dem Düsseldorfer Bundestagsabgeordneten und Mitglied im Bundestagsbauausschuss Thomas Jarzombek (CDU) einbrachte.

Auf die Bezirksebene folgte die internatio-nale Ebene der Finanzwelt mit dem Vortrag der Börsen-Journalistin Anja Kohl. Hier stand die Euroschuldenkrise im Fokus. Kohl bezeichnete es als „Konstruktionsfehler der Eurozone“, dass Staaten eine gemeinsame Währung hätten, die nicht dieselbe wirt-schaftliche Kraft haben. „Tourismus- und Agrarstaaten könnten nicht dasselbe leisten wie Industriestaaten“, sagte sie. Der Euro sei zu stark für Griechenland; während die Löhne stark gefallen seien, seien die Preise enorm gestiegen. Eigentlich müsse die Wäh-rung in Griechenland um 100 Prozent abge-wertet werden, damit die Wirtschaft wieder in Gang komme. „Wir sollten die Griechen vielleicht retten – vor dem Euro“, sagte die Journalistin. Sie glaubt nicht, dass in zehn Jahren noch genauso viele Staaten beim Euro mitmachen wie heute.

Mit einem launigen, aber dennoch ernst-haften Vortrag zum Klimawandel beschloss Wetter-Moderator und Meteorologe Sven Plöger das VdW-Forum. Er stellte klar, dass Klima etwas anderes als Wetter ist und il-lustrierte dies mit Fotos vom Schneechaos vergangener Tage; nicht wenige Teilnehmer werden sich an den VW-Käfer mit Schnee-räumer erinnern. Plöger verdeutlichte, dass sich das Klima zwar schon immer geändert

habe, aber noch nie so schnell wie heute. So sei die mittlere Erdtemperatur seit der letzten Eiszeit um vier Grad angestiegen, in den nächsten 100 Jahren aber steige sie (je nach Prognose) um zwei bis vier Grad. „Und die Hälfte des Temperaturanstiegs ist menschgemacht“, sagte Plöger. Er forderte eine starke Fokussierung auf erneuerbare Energien, kritisierte aber die Solarumlage: Es sei in der CO2-Bilanz nichts gewonnen, wenn der Besitzer des Eigenheims mit Solardach das erwirtschaftete Geld in eine weite Flug-reise investiere. Zudem machte er deutlich, dass auch „Energieeffizienz“ allein nichts nütze. Der Begriff sage nämlich nur, dass mit gleichem Energieverbrauch eine höhere Leistung erzielt werden kann. Was die Welt aber bräuchte, sei ein geringerer Energiever-brauch und keine höhere Leistung. Ein enor-mes Potenzial zur Energieeinsparung sieht Plöger im Übrigen in der Altbausanierung.

Er rief die Politik dazu auf, geeignete Rah-menbedingungen für den Umweltschutz zu schaffen. Plöger schloss mit den Worten: „In einer Welt, die wir sauber halten wollen, darf es nicht sein, dass der, der sie am meisten verschmutzt, auch am meisten verdient.“

inFo >> Die präsentierten Folien können von allen Teilnehmern auf www.vdw-forum.de heruntergeladen werden; das entsprechende Passwort wird den Teilnehmern zugesandt. Auf der Website befindet sich auch eine Fotogalerie in der Rubrik Journalisten/Fotogalerie.

Bezirksbürgermeister Heinz Buschkowsky Meterologe Sven Plöger Börsenjournalistin Anja Kohl

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Verbandsdirektor Alexander Rychter

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11. Forum WohnungsWirtschaFt 21

Politische diskussionsrunden

mieterbundpräsident: „gdW-unternehmen sind sehr viel weiter als andere“Der Wille der Politik zur Diskussion mit der Wohnungswirtschaft ist da. Dies ist eines der guten Signale, die von den politischen Gesprächsrunden auf dem 11. VdW-Forum Wohnungswirtschaft ausgehen. Allerdings stellte sich auch heraus, dass bei dem ein oder anderen politischen Akteur noch harte Bretter zu bohren sind.

In zwei politischen Gesprächsrunden warb der VdW Rheinland Westfalen für seine Positionen. Mit Ursula Heinen-Es-ser, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Dr. Franz-Georg Rips, Präsident des Deutschen Mieterbunds, und Werner Lechner, NRW-Umweltministerium, diskutierten VdW-Verbandsdirektor Alexander Rychter und Holger Hentschel, Geschäftsführer der LEG Wohnen NRW GmbH, unter Mode-ration von Dr. Daniel Delhaes, Redakteur des Handelsblatts, die Frage: „Sind die Mieten von morgen noch bezahlbar?“. Hentschel und Rychter sorgten sich, dass die Kunden der Wohnungswirtschaft, also die Mieter, die von der Politik an-gestrebte Verdopplung der Sanierungs-

rate nicht bezahlen können. Heinen-Esser erklärte zwar, dass die Bundesregierung bereit sei, mit der Wohnungswirtschaft über einen Fahrplan zur Gebäudesanierung zu reden, betonte aber: „Wir geben Anreize. Doch wir bezahlen nicht alles!“ Das wurde von der anwesenden Wohnungswirtschaft mit Kopfschütteln aufgenommen – und Hentschel verdeutlichte der Staatssekre-tärin: „Hier ist der Wille zur Sanierung ja da, doch nicht immer auch die Mittel.“ Und auch Mieterbundpräsident Rips hatte schon zuvor gesagt, die Mitgliedsunterneh-men des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen seien sehr viel weiter als andere. „Es hakt daran, private und kleine Amateurvermie-ter zu sinnvollen Sanierungen zu führen.“ Verbandsdirektor Alexander Rychter warb zudem für einen Klimapakt der Landesre-gierung mit der Wohnungswirtschaft anstel-le noch mehr Ordnungsrechts mithilfe eines Klimaschutzplans. Werner Lechner vom NRW-Umweltministerium betonte darauf-hin, dass das Klimaschutzgesetz und der

Klimaschutzplan als dialogischer Prozess angelegt seien und das Ministerium noch am Anfang dieses Prozesses stehe.

Zuvor hatte VdW-Verbandspräsident Dr. Dieter Kraemer bereits mit Woh-nungspolitikern aus den Landtagsfrakti-onen – Rainer Schmeltzer (SPD), Daniela Schneckenburger (Bündnis 90/Die Grü-nen), Klaus Voussem (CDU) und Christof Rasche (FDP) – den gerade beschlosse-nen Koalitionsvertrag von Rot-Grün dis-kutiert. Dabei forderte Kraemer sichere Rahmenbedingungen für Wohnungsun-ternehmen und eine Wohnungspolitik aus einem Guss, die die regional unter-schiedlichen Wohnungsmärkte nicht aus dem Blick verliere. Schneckenburger versprach, verstärkt integrierte Woh-nungspolitik mit Blick aufs Quartier zu machen. Die Wohnungspolitik und dabei vor allem die Wohnraumförderung seien in der kommenden Legislaturperiode ein wichtiges Feld, wobei sich die Förderung mehr hin zum Mietwohnungsbau orien-

Der Präsident des Deutschen Mieterbunds, Dr. Franz-Georg Rips, auf der Podiusmdiskussion „Sind die Mieten von Morgen noch bezahlbar?“

Landtagsabgeordnete Daniela Schnecken-burger (Bündnis 90/Die Grünen)

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22 11. Forum WohnungsWirtschaFt

Fachmesse

Politische diskussionsrunden

tiere. Voussem bezeichnete den Koaliti-onsvertrag in Sachen Wohnungspolitik als „alten Wein in neuen Schläuchen“. Er forderte, auch Teilsanierungsmaßnah-men zu fördern, wenn sie denn helfen, Energie einzusparen. Rasche sprach von vagen Aussagen im Koalitionsvertrag, verlässliche Rahmenbedingungen sähen jedenfalls anders aus. „Doch wir werden

nicht Totalopposition von Anfang an betrei-ben“, versprach der FDP-Politiker.

Das inzwischen für die Wohnungswirtschaft schon leidige Thema Dichtheitsprüfung kam in der Diskussion, in der die wahl-kampfpolitische Auseinandersetzung noch nachklang, ebenfalls zur Sprache. Auf die im Koalitionsvertrag angedeutete Ungleichbe-

handlung zwischen Ein-/Zwei- und Mehr-familienhausbesitzern angesprochen, er-klärte SPD-Politiker Rainer Schmeltzer: „Ich warte sehnsüchtig auf die Experten-anhörung im Landtag. Ich bin guter Dinge, dass es keine Differenzierung geben wird.“ Er sicherte die Beteiligung der Wohnungs-wirtschaft zu. Die Unternehmer hörten es gerne.

Wir danken allen Unternehmen, die das 11. VdW-Forum Wohnungswirtschaft als Sponsoren und/oder als Aussteller während der Messe unterstützt haben und dort ihre innovativen Produkte präsentiert haben.

Assekuranzmakler undFinanzmanagement GmbH

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Verbandstag des VdW südWest 23

Verbandstag 2012 des VdW südWest Vom 17. bis 19. sePtember 2012 in Worms

Wohnungswirtschaft kommunikativSoziale Netzwerke und demografischer Wandel sind zwei Stichworte, die tiefgreifende Verände-rungen in unserer Gesellschaft und in unseren Kommunikationsstrukturen benennen. Sie prägen zentrale Herausforderungen der Dienstleistungsbranche Wohnungs- und Immobilienwirtschaft.

Welche Wege und welche Inhalte werden künftig in der Kommunikation zu unseren Mietern und Mitgliedern im Mittelpunkt stehen?

Was bedeuten diese Veränderungen für die „nachbarschaftliche“ Kommunikation in den Wohnquartieren?

Dies sind nur einige der Fragen, die Vertreter der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft mit hochrangigen Vertretern aus Politik, Wissenschaft und der unternehmerischen Praxis beim diesjährigen Verbandstag in Worms diskutieren werden! Gäste sind unter anderem der Ministerpräsident des Landes Rheinland-Pfalz, Kurt Beck, und der Finanz-

minister des Bundeslandes, Dr. Carsten Kühl, der langjährige Richter am Bundesverfas-sungsgericht Udo Di Fabio sowie der GdW-Präsident, Axel Gedaschko.

– Den ausführlichen Einladungsflyer erhalten Sie Anfang August.

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24 Verbandstag des VdW südWest

dienstleistungen in der Verbandsgruppe9.30 uhr Verkehrssicherungspflichten in der Wohnungswirt-

schaft – Organisation bei effektiver Überwachung

Dr. Heinz Jürgen Schirduan, Vorstand VdW südwest, Frankfurt

Michael Jahn Domizil-Revisions AG, Frankfurt

10.00 uhr Sanieren oder Abreißen – wirtschaftliche Entscheidungskriterien

Dr. Heinz Jürgen Schirduan, Vorstand VdW südwest, Frankfurt

Volker Saiko VdW südwest, Frankfurt

10.30 uhr Aktuelle Erkenntnisse aus der betriebswirtschaftlichen Beratung

Michael Schulte TdW südwest, Frankfurt

11.00 uhr Kaffeepause

11.30 uhr Manipulieren mit Statistiken, aber richtig! Prof. Dr. Gerd Bosbach

Fachbereich Betriebs- u. Sozialwirtschaft, RheinAhrCampus, Remagen

12.00 uhr Hallo Nachbar! Ergebnisse eines Projektes des VdW südwest in

Kooperation mit mehreren Wohnungsunternehmen

Jürgen Beck, Geschäftsführer Wohnungsbau GmbH Worms, Worms

Harald Seipp, Geschäftsführer WWG Wetzlarer Wohnungsgesellschaft mbH, Wetzlar

Moderation: Dr. Rudolf Ridinger, Vorstandssprecher VdW südwest, Frankfurt

12.30 uhr Schlusswort Dr. Rudolf Ridinger, Vorstandssprecher VdW südwest, Frankfurt

12.45 uhr Imbiss und Ausklang des Verbandstages

mittWoch, 19. sePtember 2012

dienstag, 18. sePtember 2012

Programm

18.30 uhr Gesellschaft gemeinsam „nachbarschaftlich“ gestalten Kurt Beck, Ministerpräsident Rheinland-Pfalz

montag, 17. sePtember 2012

9.00 uhr Eröffnung der Fachausstellung Dr. Rudolf Ridinger, Vorstandssprecher VdW südwest, Frankfurt

10.00 uhr Eröffnung und Begrüßung Alfred Böhmer, Vorsitzender des Verbandsrates VdW südwest, Frankfurt

10.10 uhr Grußwort des Oberbürgermeisters der Stadt Worms Michael Kissel, Oberbürgermeister der Stadt Worms

10.20 uhr Einführung in das Programm des Verbandstages Dr. Rudolf Ridinger, Vorstandssprecher VdW südwest, Frankfurt

Wohnungsrecht und Verfassungsrecht: ein zunehmendes spannungsverhältnis?

10.40 uhr Aktuelles Wohnungsrecht und Verfassungsrecht: Thesen aus verfassungsrechtlicher Sicht Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio Universität Bonn, von 1999-2011 Richter am Bundesverfassungsgericht

11.00 uhr Podiumsdiskussion Neben dem Referenten:

Axel Gedaschko, Präsident GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V., Berlin

Dr. Rudolf Ridinger, Vorstandssprecher VdW südwest, Frankfurt

11.30 uhr Kaffeepause

12.00 uhr Der Wohnhesse – Ein Projekt der hessischen Wohnungsgenossenschaften Bernd Arnold, Vorstand Hochtaunus Baugenossenschaft eG, Bad Homburg

Detlef Hans Franke FuP Kommunikationsmanagement GmbH, Frankfurt

12.30 uhr Mittagspause

14.30 uhr mitgliederversammlung für Vertreter der mitgliedsunternehmen des VdW südwest

16.30 uhr Blaue Stunde in der Fachausstellung

18.30 uhr Abendveranstaltung: Unmögliches Ermöglichen Gast unter anderem: Dr. Carsten Kühl,

Finanzminister von Rheinland-Pfalz

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hoher Qualitätsstandard Für gePrüFte immobilien-FachWirte (ihk)

alle teilnehmer der sFa bestehen bei zentralen PrüfungsfragenZum zweiten Mal wurde der Lehrgang „Geprüfte/r Immobilien-Fachwirt/in (IHK)“ an der Südwestdeutschen Fach-akademie der Immobilienwirtschaft (SFA), Wiesbaden, mit zentralen Prüfungsfragen abgeschlossen. Die Fragen werden bundes-weit von dem DIHK, Deutschen Industrie- und Handelskammertag, erstellt. Damit ist ein einheitlich hoher Qualitätsstandard in der Fortbildung gesichert.

Die erfolgreichen 24 Absolventen der SFA erhielten am 29. Mai 2012 in der IHK Wies-baden ihr Zertifikat. Sämtliche Teilnehmer des Lehrgangs bestanden die Prüfung. Diese besteht aus einer schriftlichen Klausur mit sechs Handlungsfeldern:1. Rahmenbedingungen der Immobilien-

wirtschaft2. Unternehmenssteuerung und Kontrolle3. Personal, Arbeitsorganisation und Quali-

fizierung

4. Immobilienbewirtschaftung5. Bauprojektmanagement6. Marktorientierung und Vertrieb, Makler-

tätigkeit

Zusätzlich müssen die Absolventen dem Prüfungsgremium eine Präsentation zu aus-gewählten Themenbereichen der Immobili-enwirtschaft vortragen.

Wolfgang Sonnek, Leiter der Abteilung be-rufliche Bildung IHK Wiesbaden, und Prof.

Dr. iur. Klaus W. Slapnicar, wissenschaftli-cher Leiter der SFA, würdigten das Engage-ment der Teilnehmer.

In drei Semestern eigneten sich die Immo-bilien-Fachwirte in rund 540 Unterrichts-stunden an den Wochenenden fundiertes Sach- und Fachwissen an. Der intensive berufsbegleitende Lehrgang umfasst grund-legende Qualifikationen für die Immobi-lienwirtschaft. Er bereitet auf qualifizierte Aufgaben auf der Ebene des mittleren Ma-nagements vor.

Der nächste Immobilien-Fachwirt Lehrgang beginnt am 2. November 2012.

– Nähere Informationen erteilt die Geschäftsstelle der SAF in Wiesbaden Tel.: 0611 1746375-0, E-Mail: [email protected] Homepage: www.sfa-immo.de

Stolz präsentieren die Geprüften Immobilien-Fachwirte (IHK) ihr neu erworbenes Zertifikat.

Historiker-Genossenschaft eGSpecksaalredder 54 · 22397 HamburgTelefon: 040 - 645 043 [email protected]

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7-8/2012 • VerbandsMagazin

26 aktuelles

aktuelles steuerrecht

umfassend über steuerliche regelungen und reformen informiertAm 24. Mai 2012 fand im EBZ in Bochum die erste Tagung „Aktuelles Steuerrecht“ im Rahmen der gemeinsamen Veranstal-tungsreihe des VdW Rheinland Westfalen, des VdW südwest und des VdW saar statt.

Hauptgeschäftsführerin WP/StB Ingeborg Esser vom GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunterneh-men berichtete von den Überlegungen der Bundesregierung für eine Reform der Unternehmensbesteuerung, den aktuellen Sachstand zum Gesetz zur steuerlichen Förderung energetischer Sanierungsmaß-nahmen an Gebäuden, die bilanzielle Be-handlung von öffentlich-rechtlichen Ver-pflichtungen im Gebäudebereich und die Prüfung von Beihilfen nach Artikel 107 AEUV bei Immobilienunternehmen.

StB Anke Kirchhof vom VdW südwest infor-mierte über die Besteuerung von Dividen-denzahlungen, die bilanzielle Behandlung der Beteiligung eines Wohnungseigentü-mers an einer Instandhaltungsrückstellung, die Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz nach BilMoG – Erfahrungsbe-richt – und den Erwerb eigener Anteile in der Handels- und Steuerbilanz.

VBP/StB Jörg Cammann vom VdW Nie-dersachsen und Bremen berichtete von der Umsetzung der E-Bilanz und aktuellen Rechtsbehelfsempfehlungen zur Dienst-wagenbesteuerung, der Zinsschranke und der umstrittenen Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen bei der Gewerbesteuer.

Themen von WP/StB Jürgen Gnewuch vom VdW Rheinland Westfalen waren die steuerliche Behandlung des Betriebs eines BHKW, der Sachstand zu § 13 b UStG bei Bauträgertätigkeit sowie die Grunderwerb-steuer.

– Die Tagungsunterlagen können bei Jürgen Gnewuch Tel.: 0211 16998-28 E-Mail: [email protected] oder Anke Kirchhof Tel.: 069 97065-138 E-Mail: [email protected] zum Preis von 50,00 Euro angefordert werden.

euroPäische union

Zwangssanierung abgewendet

Die Immobilienwirtschaft at-met auf. Mit der erreichten Einigung über die Energie-

effizienzrichtlinie ist die Sorge vor Zwangssanierungen vom Tisch. Die Verhandlungspartner haben sich in den Trilogverhandlungen darauf ge-einigt, eine Sanierungsquote von drei Prozent vorzugeben, diese aber nur verbindlich für Gebäude der Zentralre-gierung vorzuschreiben. „Gerade jetzt, wo die Immobilienwirtschaft immer wieder vor großen wirtschaftlichen Herausforderungen steht, hätte eine stärkere Verbindlichkeit der Sanie-rungsquote jegliches wirtschaftliches Handeln der Wohnungswirtschaft untergraben. Wir sind froh, dass wir weiterhin unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeitsaspekten, technolo-gieoffen und innovativ zum Erreichen der Energie- und Klimaziele beitragen können“, kommentiert Axel Gedasch-ko, Vorsitzender der Bundesvereini-gung Spitzenverbände der Immobili-enwirtschaft (BSI) und Präsident des GdW Bundesverband deutscher Woh-nungs- und Immobilienunternehmen den erzielten Kompromiss.

Unklar bleibt weiter, inwiefern zukünf-tig für die langfristige Senkung des Energieverbrauchs auch bereits ge-leistete Investitionen in die Gebäude-energieeffizienz angerechnet werden. Außerdem sollen die Mitgliedstaaten Strategien entwickeln, um Investitio-nen in die Sanierung von öffentlichen und privaten Gewerbe- und Wohn-gebäuden zu erhöhen. Diese sollen konkrete Maßnahmen beinhalten, um umfassende Sanierungen anzuregen, aber auch um kostenoptimale Ansätze für die Gebäudesanierung zu entwi-ckeln. So appelliert die BSI auch an die Bundesregierung: „Wir dürfen uns den Weg nicht versperren, durch kleine Maßnahmen viel erreichen zu kön-nen“, so Gedaschko.

inFo

Die zweite Veranstaltung der Reihe „Aktuelles Steuerrecht“ mit den oben genannten Referenten und Themen findet am Donnerstag, dem 6. September 2012, von 10.00 bis 16.30 Uhr in Zusammenarbeit mit der Südwestdeutschen Fachakademie der Immobilienwirtschaft (SFA) im Dorint-Hotel in Wiesbaden statt. Die Teilnehmer-gebühr beträgt 295 Euro. Nähere Informationen erhalten Sie in der Geschäftsstelle von Kari Epper-Uhmann Tel.: 0611 174635-11 E-Mail: [email protected]

Das EBZ in Bochum – hier tagten die Experten zum aktuellen Steuerrecht.

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Steuern 27

Bundesfinanzministerium

umsetzung der e-BilanzZweifel, ob die E-Bilanz tatsächlich kommt, wurden durch eine Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 30. Mai 2012 zerstreut.

Mit der Einführung der E-Bilanz wird die Kommunikation zwischen der Finanzver-waltung und den Unternehmen der digitalen Entwicklung der letzten Jahrzehnte folgen.

Wohnungsunternehmen fallen regelmäßig, unabhängig von Rechtsform und Größe, in den Anwendungsbereich des § 5 b EStG, der die Verpflichtung zur elektronischen Abgabe von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrech-nungen (GuV) regelt. Für 2012 wird es nicht beanstandet, wenn Bilanzen und GuV wie bisher in Papierform abgegeben werden. Ab dem Wirtschaftsjahr 2013 (in 2014) ist die elektronische Abgabe verpflichtend. Längere Übergangsregelungen gelten für steuerbefreite Körperschaften (zum Bei-spiel Vermietungsgenossenschaften). Im Übrigen wird nur in Fällen unbilliger Härte die Finanzverwaltung auf die elektronische Abgabe verzichten.

Für die Übermittlung der E-Bilanz hat sich die Finanzverwaltung für den weit verbrei-teten XBRL-Standard entschieden (frei verfügbare elektronische Sprache), die in Deutschland bereits für die Veröffentlichung im Bundesanzeiger Anwendung findet.

Die Taxonomie ist ein Datenschema, das mit einem Kontenrahmen oder Inventar vergleichbar ist. Die Taxonomie wird als amtlich vorgeschriebener Datensatz von der Finanzverwaltung gesondert für jedes Abschlussjahr veröffentlicht. Für Wohnungs-unternehmen werden die Besonderheiten der wohnungswirtschaftlichen Formblattverord-nung in einer besonderen Ergänzungstaxono-mie abgebildet.

Alle Taxonomien sind unterteilt in ein GCD-Modul (Grunddaten zum übermit-telten Bericht und Unternehmen) und ein GAAP-Modul (Bilanzdaten sowie weitere Berichtsbestandteile).

Der zu übermittelnde Mindestumfang um-fasst die Positionen, die in die Taxonomie als

• Mussfelder• Mussfelder, Kontennachweis erwünscht

(das heißt Kontonummer, Konten-bezeichnung und Saldo)

• Auffangpositionen• Rechnerisch notwendige Positionen und

Summenmussfeldergekennzeichnet sind.

Summenmussfelder sind zwingend auszu-füllen. Fehlen Werte für diese Mussfelder, ist die Position ohne Wert (technisch NIL-Wert) zu übermitteln. Fehlt eine Angabe in einem Mussfeld, scheitert die Übermittlung des Datensatzes. Für die Fälle, in denen ein Wohnungsunternehmen den Posteninhalt nicht aus der Buchführung ableiten kann, hat die Finanzverwaltung zahlreiche Auffangposi-tionen in die Taxonomie aufgenommen. Auf-fangpositionen sind in der Postenbezeichnung mit dem Zusatz „nicht zuordenbar“ gekenn-zeichnet. Für Vermietungsgenossenschaften wird der Mindestumfang noch in einer Ar-beitsgruppe bei der Finanzverwaltung geklärt.

Die E-Bilanz ist nur eine Anlage zur Steuer-erklärung. Die eigentliche Körperschaft- und Gewerbesteuererklärung wird durch die E-Bilanz nicht ersetzt und ist im Übrigen bereits ab dem Veranlagungsjahr 2011 elek-tronisch abzugeben.

Die Taxonomien unterliegen durch Geset-zesänderungen, Rechtsprechung, Fehlerbe-seitigung, Anregungen der Anwender und anderem einer dynamischen Entwicklung, die eine jährliche Überprüfung erforderlich macht.

Bereits für die erste „Pflicht-E-Bilanz“ soll ein Release-Zyklus einsetzen. Die verbindliche Taxonomie für das folgende Berichtsjahr soll jeweils im April/Mai veröffentlicht werden. Die Freischaltung der Taxonomie mit der Bereitstellung des Elster Rich Client (ERIC) ist jeweils im November vorgesehen. Der ERIC ist von den IT-Anbietern in die Software zu integrieren und dient dann auf der Ebene des Wohnungsunternehmens der Validie-rungs- und Plausibilitätsprüfung sowie der eigentlichen Übermittlung des Datensatzes.

Grundsätzlich sind die Taxonomien jahresbe-zogen verwendbar, das heißt für die Übermitt-

lung ist zwingend die Taxonomie und der ERIC für das jeweilige Berichtsjahr zu berücksich-tigen. Mit der erstmaligen Bereitstellung des ERIC im Mai 2012 werden die wohnungswirt-schaftlichen IT-Anbieter in die Lage versetzt, ihre Software-Angebote für die elektronische Übermittlung der E-Bilanz aufzurüsten.

Die Übermittlung aus der Software des Woh-nungsunternehmens wird entweder direkt an die Finanzverwaltung oder zunächst an den Steuerberater/Verband erfolgen, der mit Hilfe eigener IT-Lösungen die Steuerbilanz oder die Handelsbilanz mit Überleitungs-rechnung erstellt und nach Abstimmung mit dem Wohnungsunternehmen in der gültigen Taxonomie an die Finanzverwaltung sendet.

Um die Überführung der E-Bilanz für Woh-nungsunternehmen zu unterstützen, hat sich auf Ebene des GdW eine Arbeitsgruppe aus IT-Anbietern, Steuerberatern der Verbände und Wohnungsunternehmen gebildet, die noch im Jahr 2012 vollständige E-Bilanzen für 2011 erstellen und übermitteln wollen.

Das Projekt E-Bilanz belastet Wohnungs-unternehmen insbesondere in der Vorbe-reitungsphase mit zusätzlichem Verwal-tungsaufwand. Um künftig den Datensatz weitestgehend IT-gestützt erstellen zu kön-nen, sollten Wohnungsunternehmen mög-lichst noch 2012 ihren Kontenplan mit der amtlichen Taxonomie synchronisieren. Der GdW wird prüfen, ob Anpassungen seitens der Wohnungswirtschaft erforderlich sind und diese bei Bedarf umsetzen.

Es ist vorgesehen, dass der VdW Rheinland Westfalen und der VdW südwest im Herbst 2012 die Mitgliedsunternehmen über den aktuellen Stand der Umsetzung der E-Bilanz informieren und Hilfestellung und Beratung (auch durch die wohnungswirtschaftlichen Treuhandgesellschaften) insbesondere beim Abgleich des Kontenplans mit der Taxono-mie anbieten.

Mit dem BMF-Schreiben vom 15. Juni 2012 werden die Verfahrensgrundsätze zur Aktu-alisierung der Taxonomien konkretisiert und das aktualisierte Datenschema der Taxono-mien (Version 5.1) veröffentlicht.

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28 Steuern

umsatzsteuerumkehr

urteil zu Bauträgergeschäft§ 13 b UStG führt, wenn das Wohnungs- und Immobilienunternehmen selbst nachhaltig Bauleistungen erbringt, zur Umkehrung der umsatzsteuer-lichen Abführungsverpflichtung.

Im Jahr 2011 hat die Finanzverwaltung ihre Auffassung geändert und wertet seitdem, wenn vor Fertigstellung der Kaufvertrag abgeschlossen wurde, Bau-trägerleistungen als Bauleistungen.

Gegen diese Auffassung hat ein Woh-nungsunternehmen in Baden-Württem-berg geklagt und dargelegt, dass die von ihr veräußerten Eigentumswohnungen (Kaufvertragsabschluss vor Fertigstel-lung der Wohnungen) keine Bauleistun-gen im Sinne des § 13 b UStG darstellen.

Das Verfahren zur Aussetzung der Voll-ziehung ist erfolgreich gewesen. An der Rechtmäßigkeit der von der Finanz-verwaltung vertretenen Auffassung be-stehen – auch mit Blick auf die vom Bundesfinanzhof an den Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vor-gelegten Fragen – ernstliche Zweifel.

– Bei Interesse übersenden wir Ihnen gerne den Beschluss des Finanz-gerichts Baden-Württemberg vom 8. Mai 2012 – Az. 14 V 3826/11 Jürgen Gnewuch, Tel.: 0211 1699828 E-Mail: [email protected] oder Anke Kirchhof, Tel.: 069 97065-138 E-Mail: [email protected]

Sind Bauträgerleistungen mit Bau-leistungen gleichzusetzen?

Bundesregierung

entwurf über ein Jahressteuergesetz 2013Das Bundeskabinett hat am 23. Mai 2012 den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2013 beschlossen. Das Gesetz legt unter ande-rem fest, dass die Aufbewahrungsfristen für Unterlagen im Steuerrecht von bisher zehn Jahren ab 2013 auf acht Jahre und in einem weiteren Schritt ab 2015 auf dann dauerhaft sieben Jahre verkürzt werden. Auch im Handelsgesetzbuch werden die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege entsprechend reduziert. Dadurch soll sich der Umfang der Unterlagen, die ein Un-ternehmen aufbewahren muss, erheblich verringern.

Das Jahressteuergesetz 2013 umfasst insge-samt 49 einzelne Steuerrechtsänderungen aus unterschiedlichen Steuerbereichen.

Die vorgesehene Änderung bei der um-satzsteuerlichen Befreiungsvorschrift für Bildungsleistungen ist grundsätzlich positiv zu werten.

Die Zustimmung im Bundesrat zum Jahres-steuergesetz 2013 ist für den 23. November 2012 vorgesehen.

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Steuern 29

Bmf-schreiben zur Behandlung der Übernahme von studiengebühren durch den arbeitgeber

Nach dem BMF-Schreiben vom 13. April 2012 – IV C 5-S 2332/07/0001 – wird un-terschieden, ob ein Ausbildungsverhältnis oder eine berufliche Fort- und Weiterbil-dungsleistung vorliegt.

ausbildungsverhältnis

Ein berufsbegleitendes Studium findet im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses statt, wenn die Ausbildungsmaßnahme Gegenstand des Dienstverhältnisses ist. Voraussetzung ist, dass die Teilnahme an dem berufsbegleitenden Studium zu den Pflichten des Arbeitnehmers zum Dienst-verhältnis gehört.

Ist der Arbeitgeber im Rahmen eines Aus-bildungsverhältnisses Schuldner der Stu-diengebühren, wird ein ganz überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitge-bers unterstellt und steuerrechtlich kein Vorteil mit Arbeitslohncharakter ange-nommen. So sind auch Studiengebühren kein Arbeitslohn, die der Arbeitgeber bei einer im dualen System durchgeführten Ausbildung aufgrund einer Vereinbarung mit der Bildungseinrichtung als unmittel-barer Schuldner trägt.

Wenn der Arbeitnehmer Schuldner der Studiengebühren ist und die Studienge-bühren vom Arbeitgeber übernommen werden, wird kein steuerrechtlicher Vorteil (weil ganz überwiegend eigenbetriebli-ches Interesse des Arbeitgebers unterstellt wird) mit Arbeitslohncharakter angenom-men, wenn

• sich der Arbeitgeber arbeitsvertraglich zur Übernahme der Studiengebühren verpflichtet und

• der Arbeitgeber die übernommenen Stu-diengebühren vom Arbeitnehmer arbeits-vertraglich oder aufgrund einer anderen arbeitsrechtlichen Grundlage zurückfor-

dern kann, sofern der Arbeitnehmer das ausbildende Unternehmen auf eigenen Wunsch innerhalb von zwei Jahren nach dem Studienabschluss verlässt.

Ein ganz überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers kann auch dann angenommen werden, wenn der Arbeitge-ber die übernommenen Studiengebühren nach arbeitsrechtlichen Grundsätzen nur zeitanteilig zurückfordern kann. Der Arbeit-geber hat auf der ihm vom Arbeitnehmer zur Kostenübernahme vorgelegten Origi-nalrechnung die Kostenübernahme sowie deren Höhe anzugeben. Eine Ablichtung der insoweit ergänzten Originalrechnung ist als Beleg zum Lohnkonto aufzubewahren.

Berufliche fort- und Weiterbildung

Ein berufsbegleitendes Studium kann als berufliche Fort- und Weiterbildungsleistung des Arbeitgebers anzusehen sein, wenn es die Einsatzfähigkeit des Arbeitnehmers im Betrieb erhöhen soll.

Es kommt für die Annahme eines ganz über-wiegend eigenbetrieblichen Interesses des Arbeitgebers nicht darauf an, ob der Arbeit-geber oder der Arbeitnehmer Schuldner der Studiengebühren ist.

Für die Annahme eines ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesses des Arbeitge-bers ist es nicht erforderlich, dass der Arbeit-geber die übernommenen Studiengebühren vom Arbeitnehmer arbeitsvertraglich oder aufgrund einer anderen arbeitsrechtlichen Grundlage zurückfordern kann.

Im BMF-Schreiben ist folgendes Prüfschema angegeben:

1. Liegt eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium als Erstausbildung außerhalb eines Ausbildungsdienstver-

hältnisses im Sinne von § 9 Abs. 6 und § 12 Nr. 5 EStG vor?

Wenn ja:Es liegen weder Werbungskosten des Ar-beitnehmers noch ein ganz überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeit-gebers vor. Die Übernahme von Studien-gebühren durch den Arbeitgeber führt zu Arbeitslohn.

Wenn nein:2. Ist eine berufliche Veranlassung gegeben?

Wenn nein:Es liegen weder Werbungskosten des Ar-beitnehmers noch ein ganz überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeit-gebers vor. Die Übernahme von Studien-gebühren durch den Arbeitgeber führt zu Arbeitslohn.

Wenn ja:3. Sind die Voraussetzung der Richtlinie R 19.7 LStR 2011 (vgl. auch Tz. 2.1 bis 2.3) erfüllt?

Wenn nein:Es liegen Werbungskosten des Arbeit-nehmers, aber kein ganz überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeit-gebers vor. Die Übernahme von Studien-gebühren durch den Arbeitgeber führt zu Arbeitslohn.

Wenn ja:Es liegt eine Leistung des Arbeitgebers im ganz überwiegend eigenbetrieblichen In-teresse vor. Die Übernahme von Studienge-bühren durch den Arbeitgeber führt nicht zu Arbeitslohn. Zur Übernahme von wei-teren durch die Teilnahme des Arbeitneh-mers an dem berufsbegleitenden Studium veranlassten Kosten durch den Arbeitgeber vgl. R 19.7 Absatz 3 LStR 2011.

Lohnsteuer >> Grundsätzlich gehören alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert, die durch ein Dienstverhältnis veranlasst sind, zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Das können auch vom Arbeitgeber übernommene Studiengebühren für ein berufsbegleitendes Studium des Arbeitnehmers sein.

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WEG-REcht

Ermächtigung zur Einräumung von Sonder- nutzungsrechten muss hinreichend bestimmt seinDer Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Ur-teil vom 20. Januar 2012 entschieden, dass eine Regelung in der Teilungserklärung, durch die sich der teilende Eigentümer vorbehält, an Flächen des Gemeinschafts-eigentums nachträglich Sondernutzungs-rechte zu begründen, dem sachenrecht-lichen Bestimmtheitsgrundsatz genügen muss.

Sachverhalt

Die Parteien sind Mitglieder einer Woh-nungseigentümergemeinschaft, welche in-folge der Teilung eines Grundstücks durch den Beklagten entstanden ist. Diesem gehö-ren unter anderem mehrere im Erdgeschoss

gelegenen Wohnungs- und Teileigentums-einheiten. Die Kläger sind Eigentümer einer Wohnung im zweiten Obergeschoss.

Nach der am 24. Juli 2000 geänderten Tei-lungserklärung ist der Beklagte unwiderruf-lich befugt, den im Erdgeschoss gelegenen Wohnungen Teile der Gartenflächen als Terrassen zur Sondernutzung zuzuordnen. Mit notarieller Urkunde vom 10. August 2009 wies der Beklagte vier seiner Einheiten jeweils ein Sondernutzungsrecht an näher bezeichneten und in einem Lageplan ein-gezeichneten Hofflächen zu. Eine weitere Zuweisung von Sondernutzungsflächen ist für weitere Einheiten geplant.

Die Kläger verlangen von dem Beklagten, es zu unterlassen, künftig Sonderrechtszuwei-sungen in Bezug auf die im Gemeinschafts-eigentum stehenden Freiflächen vorzuneh-men. Ferner beantragen sie die Feststellung, dass die vorgenommene Zuweisung von Sondernutzungsrechten zu den vier Einhei-ten unwirksam ist.

Entscheidung

Der BGH hält den Unterlassungs- und den Feststellungsantrag für begründet, weil der Beklagte ohne Zustimmung der übrigen Mit-eigentümer nicht berechtigt sei, Flächen des Gemeinschaftseigentums einzelnen Einhei-ten als Sondernutzungsrecht zuzuordnen.

ViER-LändER-BüRo, Bonn >> Abgrenzung zwischen Vergütung und Aufwandsentschädigung

Aus der Beratungspraxis der VerbändeDie Abgrenzung zwischen der Vergü-tung und der Aufwandsentschädigung zugunsten von Aufsichtsratsmitgliedern ist bedeutend und soll daher anhand des folgenden Beispielsfalls dargestellt werden: Die Aufsichtsratsmitglieder ei-ner Genossenschaft erhalten lediglich Sitzungsgelder. Einmal jährlich lädt die Genossenschaft die Aufsichtsratsmit-glieder zu einem Betriebsausflug ein. Anlässlich des 100-jährigen Bestehens der Genossenschaft gewährt der Vor-stand den Aufsichtsratsmitgliedern eine geringfügige Jubiläumszuwendung.

Nach der gesetzlichen Konzeption ist das Aufsichtsratsamt grundsätzlich ein Ehren-amt. Als ehrenamtlich Tätigen sind den Aufsichtsratsmitgliedern die Auslagen zu erstatten. Der Auslagenersatz erstattet

den Aufsichtsratsmitgliedern die Auslagen, die ihnen für ihre Tätigkeit im Aufsichtsrat entstanden sind. Er umfasst beispielsweise Sitzungsgelder oder Fahrtkosten. Vom Aus-lagenersatz umfasst sind auch Fortbildungs-kosten. Eine darüber hinausgehende Be-zahlung für die Wahrnehmung bestimmter Aufgaben ist als Vergütung zu qualifizieren. Die Vergütung kann sowohl in Geld als auch in Sachleistungen bestehen.

Über eine Vergütung entscheidet die Mit-gliederversammlung. Es kann entweder in der Satzung eine entsprechende Regelung aufgenommen werden oder der Bestellungs-beschluss kann eine solche Regelung enthal-ten. Die Mitgliederversammlung entscheidet auch über die Höhe der zu gewährenden Vergütung. Eine Übertragung dieser Kom-petenzen auf den Vorstand, auch durch eine

entsprechende Satzungsregelung, ist nicht möglich.

Die Kostenübernahme für Betriebsaus-flüge ist eine zusätzliche Leistung, die den Aufsichtsratsmitgliedern zugute kommt, und daher der Beschlussfassung der Mit-gliederversammlung bedarf. Die Jubilä-umszuwendungen sind Zuwendungen, die über den reinen Auslagenersatz hin-ausgehen. Es bedarf daher der Entschei-dung der Mitgliederversammlung über die Gewährung dieser Bezüge.

Mit Zustimmung der Mitgliederversamm-lung kann ein „Geldtopf“, in den jährlich ein von der Mitgliederversammlung zu be-stimmender Betrag fließt, gebildet werden. Aus diesem Geldtopf können dann Kosten wie Betriebsausflüge bestritten werden.

30 Recht

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Recht 31

GESELLSchAftSREcht

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz auf Gmbh-Geschäftsführer anwendbarDer Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 23. April 2012 erstmalig ent-schieden, dass ein auf eine bestimmte Dauer bestellter Geschäftsführer einer GmbH, der nach Ablauf seines Vertrages nicht als Geschäftsführer weiterbeschäf-tigt wird, in den Schutzbereich des All-gemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) fällt.

Sachverhalt

Der klagende Geschäftsführer war bis zum Ablauf seiner Amtszeit am 31. August 2009 der medizinische Geschäftsführer der beklagten Kliniken der Stadt Köln, einer GmbH. Der Aufsichtsrat der Gesell-schaft hat nach dem Gesellschaftsvertrag über den Abschluss, die Aufhebung und die Änderung des Dienstvertrags der Ge-schäftsführer zu entscheiden. In dem mit einer Laufzeit von fünf Jahren abge-schlossenen Dienstvertrag des Klägers war vereinbart, dass die Vertragsparteien spätestens zwölf Monate vor Vertrags-ablauf mitteilen müssen, ob sie zu einer Verlängerung des Vertragsverhältnisses bereit sind. Der Aufsichtsrat der Gesell-schaft beschloss im Oktober 2008, das Anstellungsverhältnis mit dem im Zeit-punkt der regulären Vertragsbeendigung

62 Jahre alten Kläger nicht über den 31. August 2009 hinaus fortzusetzen. Die Stelle des medizinischen Geschäftsführers wurde vielmehr mit einem 41-jährigen Mitbewer-ber besetzt.

Der Kläger war der Auffassung, dass ihm der Neuabschluss seines Dienstvertrags sowie die weitere Bestellung als Geschäftsführer nur aus Altersgründen versagt worden seien und dass diese Entscheidung gegen das Al-tersdiskriminierungsverbot des am 18. Au-gust 2006 in Kraft getretenen AGG verstoße. Er hat mit dieser Begründung Ersatz seines materiellen und immateriellen Schadens verlangt.

Entscheidung

Der BGH hat entschieden, dass der Kläger in unzulässiger Weise wegen seines Alters benachteiligt worden sei. Nach § 6 Abs. 3 AGG findet das Gesetz Anwendung auf Ge-schäftsführer einer GmbH, soweit es um den Zugang zu dem Geschäftsführeramt und um den beruflichen Aufstieg geht. In dem Beschluss, den Kläger nach dem Auslaufen seiner Bestellung nicht weiter als Geschäfts-führer zu beschäftigen, hat der Senat eine Entscheidung über den Zugang zu dem Amt gesehen.

Weiter hat der BGH die Beweislastregel des § 22 AGG angewendet. Danach muss der Bewerber nur Indizien beweisen, aus denen sich eine Diskriminierung ergibt. Das Unternehmen hat dann zu beweisen, dass der Bewerber nicht wegen seines Alters oder aus anderen unzulässigen Gründen benachteiligt worden ist. Hier hatte der Aufsichtsratsvorsitzende gegen-über der Presse erklärt, dass der Kläger wegen seines Alters nicht weiterbeschäf-tigt worden sei. Man habe wegen des „Umbruchs auf dem Gesundheitsmarkt“ einen Bewerber gewählt, der das Unter-nehmen „langfristig in den Wind stellen“ könne. Das hat der Senat als ausreichend für die Beweislastumkehr nach § 22 AGG angesehen. Die beklagte GmbH hat den damit ihr obliegenden Gegenbeweis nicht geführt.

Der BGH hat weiter ausgeführt, dass die Diskriminierung des Klägers wegen seines Alters nicht aus den im AGG vorgesehenen Gründen gerechtfertigt war. Damit habe der Kläger Anspruch auf Ersatz seines Ver-mögensschadens und auf Entschädigung wegen seines immateriellen Schadens (Urteil des BGH vom 23. April 2012, Az.: II ZR 163/10; www.bundesgerichtshof.de).

Der Vorbehalt in der Teilungserklärung sei wegen Verstoßes gegen das sachenrechtliche Bestimmtheitsgebot unwirksam, da Festle-gungen zu Anzahl, Größe und Lage der zu be-gründenden Sondernutzungsrechte fehlten.

Zunächst stellte der BGH zwar fest, dass sich der teilende Eigentümer in der Tei-lungserklärung ermächtigen beziehungs-weise vorbehalten kann, bei Verkauf der Wohnungseigentumseinheiten dem jewei-ligen Erwerber das Sondernutzungsrecht an bestimmten Flächen einzuräumen und dessen Inhalt näher zu bestimmen. Aller-dings muss auch eine Ermächtigung, durch die sich der teilende Eigentümer vorbehält, Sondernutzungsrechte zu einem späteren Zeitpunkt zu begründen, dem sachenrecht-

lichen Bestimmtheitserfordernis genügen. Ein im Grundbuch eingetragener oder schuldrechtlich vereinbarter Vorbehalt, der den teilenden Eigentümer berechtigt, ein-zelnen Wohnungen nachträglich Sonder-nutzungsrechte zuzuordnen, genügt dem Bestimmtheitsgrundsatz nach Auffassung des BGH aber nur dann, wenn er erkennen lässt, welche Flächen für die Begründung von Sondernutzungsrechten herangezogen werden können. Unerlässlich ist dabei, dass der Vorbehalt dem unbefangenen Betrach-ter eine klare Vorstellung davon vermittelt, welche Teile des Gemeinschaftseigentums durch einseitige Erklärung des Berechtigten dem grundsätzlich gemäß § 13 Abs. 1 WEG vorgesehenen Mitgebrauch der Eigentümer entzogen werden können.

Diesen Anforderungen genügte der in Rede stehende Vorbehalt nicht, da er die für die Sondernutzungsrechte vorgesehenen Flä-chen nicht eindeutig bestimmbar erkennen ließ. Auch der Begriff der „Terrasse" eignet sich nicht dazu, den Umfang der Ermächti-gung einzugrenzen, da es Terrassen unter-schiedlichster Größen gibt. Andere Anhalts-punkte, anhand deren sich bestimmen ließe, in welchem Ausmaß die im Gemeinschafts-eigentum stehenden Gartenflächen insge-samt oder je Wohnungseinheit aufgrund der Ermächtigung der Sondernutzung zugeführt werden können, enthielt die Teilungserklä-rung nicht (Urteil des BGH vom 20. Januar 2012, Az.: V ZR 125/11; www.bundesgerichts-hof.de).

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32 Recht

MiEtREcht

hohe Anforderungen an Annahme eines StudentenwohnheimsDer Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Ur-teil vom 13. Juni 2012 entschieden, dass ein Gebäude nur unter besonderen Vorausset-zungen als Studentenwohnheim im Sinne des § 549 Abs. 3 BGB zu qualifizieren ist, für das der soziale Kündigungsschutz des § 573 BGB nicht eingreift.

Sachverhalt

Der Mieter mietete im Februar 2004 vom Vermieter ein Zimmer in einem als „Stu-dentenwohnheim“ bezeichneten Anwesen. Die Baugenehmigung war 1972 für ein Stu-dentenwohnheim erteilt worden. 63 der da-rin befindlichen Wohneinheiten waren aus Landessondermitteln zur Förderung von Studentenwohnheimen öffentlich gefördert worden, wobei die Preisbindung inzwischen abgelaufen ist. Das Anwesen verfügt über 67 Wohnräume, von denen mindestens vier nicht an Studenten vermietet sind. Die mö-blierten Zimmer sind etwa zwölf Quadrat-meter groß, wobei Küche, Sanitäranlagen und Waschräume als Gemeinschaftsräume ausgeführt sind. Die gegenwärtige monatliche Teilinklusivmiete des Beklagten beträgt 190 Euro. Die Mietverträge sind regelmäßig auf ein Jahr befristet und verlängern sich um ein Semester, wenn nicht drei Monate vor Semes-terende schriftlich gekündigt wird. Die Ver-weildauer der Mieter ist sehr unterschiedlich.

Am 27. Dezember 2008 kündigte der Vermie-ter dem Mieter schriftlich unter Hinweis auf „Hetzereien und Reibereien gegenüber uns und Dritten“ zum 31. März 2009. Der Ver-mieter meint, die Kündigung sei auch ohne Darlegung eines berechtigten Interesses ge-mäß § 573 BGB wirksam, da diese Vorschrift gemäß § 549 Abs. 3 BGB nicht anwendbar sei; es handele sich um ein Studentenwohnheim.

Entscheidung

Der BGH entschied, dass es sich bei dem Objekt nicht um ein Studentenwohnheim im Sinne des § 549 Abs. 3 BGB handelt. Aus der Entstehungsgeschichte des § 549 Abs. 3 BGB ergebe sich, dass der Gesetzgeber die in dieser Norm enthaltene Einschränkung des sozialen Mieterschutzes nur vor dem Hintergrund des als höher gewichteten Ziels für gerechtfertigt gehalten hat, möglichst

vielen Studierenden das Wohnen in einem Studentenwohnheim zu ermöglichen und dabei alle Bewerber gleich zu behandeln.

Dieses gesetzgeberische Ziel könne nur er-reicht werden, wenn der Vermieter in dem Wohnheim ein an studentischen Belangen orientiertes Belegungskonzept praktiziert, das eine Rotation nach abstrakt-generellen Kriterien vorsieht. Die Dauer des Mietver-hältnisses muss dazu im Regelfall zeitlich begrenzt sein und darf nicht den Zufälligkei-ten der studentischen Lebensplanung oder dem eigenen freien Belieben des Vermieters überlassen bleiben. § 549 Abs. 3 BGB dient nicht dazu, dem Vermieter eine im Einzel-fall gewollte Vertragsbeendigung mit ihm nicht genehmen Mietern zu ermöglichen. Das der Rotation zugrundeliegende, die Gleichbehandlung aller Bewerber wahren-de Konzept des Vermieters muss sich dabei mit hinreichender Deutlichkeit aus einer Satzung, entsprechender Selbstbindung oder jedenfalls einer konstanten tatsächli-chen Übung ergeben. An einem derartigen Belegungskonzept fehlt es bei dem vom Kläger betriebenen Wohnheim. Die von ihm

erklärte Kündigung war deshalb – mangels eines gemäß § 573 Abs. 1 BGB erforderlichen berechtigten Interesses an der Beendigung des Mietverhältnisses – unwirksam (Urteil des BGH vom 13. Juni 2012, Az.: Az. VIII ZR 92/11; www.bundesgerichtshof.de).

Anmerkung

Die Entscheidung unterstreicht, dass die für Studenten- oder Jugendwohnheime gelten-de Ausnahmeregelung des § 549 Abs. 3 sehr restriktiv auszulegen ist. Die Erleichterungen für diese Heime durch Lockerung des Kün-digungsschutzes, aber auch weitergehende Möglichkeiten im Bereich der Betriebskosten (Bruttowarmmiete) sollen nur für Heime im engeren Sinne gelten. Dies hat der Gesetzge-ber bereits bei der Einführung der Norm im Jahr 1983 dargelegt. Daher fallen unter den Begriff des Studentenwohnheims in erster Linie nur Gebäude, die von öffentlichen-rechtlichen Heimträgern (zum Beispiel Stu-dentenwerke) zur Vermietung an Studenten errichtet oder betrieben werden. Kennzeich-nend für Studentenwohnheime ist eine Be-grenzung der Mietzeit auf eine bestimmte Anzahl von Wohnsemestern.

Bei einem Studentenwohnheim müssen besondere Bedingungen gegeben sein.

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7-8/2012 • VerbandsMagazin

Technik, Bauen, Planen 33

Architekten/ingenieurleistungen

Planung muss den anerkannten regeln der technik im Zeitpunkt der Abnahme entsprechenDas Oberlandesgericht (OLG) Dresden hat mit Urteil vom 9. Juni 2010 (Az. 1 U 745/09) entschieden, dass der Ingenieur, dessen Planung zum Zeitpunkt der Abnahme nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprach, zum Schadenser-satz verpflichtet ist.

Der Bauherr verlangt von der beklagten Ingenieurgesellschaft Schadensersatz we-gen fehlerhafter Planung einer Dachent-wässerung. Vertragsgegenstand war unter anderem die Überarbeitung/Anpassung der vorhandenen Entwurfsplanung eines an-deren Planers sowie die Aktualisierung der Wassermengenberechnung. Die Ingenieur-gesellschaft ging für die Planung von einem

Regenbemessungswert von 142 l/s x ha aus, der mit der Entwurfsplanung ermittelt wor-den war. Zum Zeitpunkt der Abnahme war dieser Wert allerdings nach den aktuellen anerkannten Regeln der Technik auf 218 l/s x ha anzusetzen.

Das OLG gab dem Bauherrn Recht. Ent-spricht das geschuldete Werk – hier die vom beauftragten Ingenieur geschuldete Entwäs-serungsplanung – nicht den allgemein aner-kannten Regeln der Technik, so ist es man-gelhaft. Der Planer darf nicht auf dem Stand der ursprünglichen Planung stehen bleiben, sondern hat sich auf dem Laufenden zu hal-ten und sein Werk auf Übereinstimmung mit den neuesten Regeln der Technik zu über-

prüfen. Daraus folgt die Verpflichtung des Planers, seine Planung gegebenenfalls an einen veränderten Stand der anerkannten Regeln der Technik anzupassen. Dies gilt für das gesamte Planungsstadium und unab-hängig davon, ob die gesamten Planungs- und Leistungsphasen nach der HOAI beauf-tragt worden sind oder nicht. Dabei kommt es nicht auf den Zeitpunkt der Auftragsertei-lung, sondern auf den Zeitpunkt der Abnah-me an. Macht der Auftraggeber eine verbind-liche Planungsvorgabe, muss der Ingenieur unmissverständlich und deutlich aufzeigen, dass das geplante Bauwerk schon im Mo-ment seiner Errichtung nicht mehr den all-gemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen wird.

Auch die Dachentwässerung kann zu Gerichtsprozessen führen.

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7-8/2012 • VerbandsMagazin

34 Technik, Bauen, Planen

Gebäuderelevante aktuelle Initiativen in Deutschland und EU – Stand 05.06.2012

Vorhaben EnEV-Novelle EnEG-Novelle EEWärmeG-Novelle TrinkwasserV-Novelle

Entwurf Referentenentwurf voraussichtlich Juli 2012 oder später

Referentenentwurf erscheint zeitgleich mit EnEV

Erfahrungsbericht der Bundes-regierung erwartet Ende II. Quartal 2012 (Vorstufe zu einer EEWärmeG-Novelle)

Abstimmung mit Bundesländern abgeschlossen. Versand an Verbände für Mitte Juni ange-kündigt

Wesentliche Inhalte (Auswahl)

Stand Einigung BMWI/BMVBS (ohne BMU):Bestand: keine Änderungen an Anlage 3Neubau: geringe Verschärfung beim Referenzgebäude, entspricht ca. 7% weniger Primärenergie-bedarf

Ermächtigungen zur Anpassung an EU-RL zur Gesamtenergieeffizienz, z.B. hinsichtlich Energiekennwerten in Vermietungsanzeigen und Niedrigstenergiegebäuden im Neubau ab 2020

vier gleichrangige Alternativen: – Nutzungspflicht im Bestand

bei Renovierung– Nutzungspflicht bei

Heizkesseltausch– Verschärfung BImSchG i.V.m.

Nutzungspflicht– haushaltsunabhängige

Förderung in Ergänzung MAP

Erweiterung des Intervalles zur Prüfung auf Legionellen auf einmal in drei Jahren (in Anlage 4 Teil II b)

Forderungen der Woh-nungswirt-schaft

keine Verschärfung der Anforderungsniveaus

keine Änderungen über notwendige Anpassungen an EU-Recht hinaus

keine Nutzungspflichten im Gebäudebestand, sind nicht angemessen i. S. der EU-RL

Verlängerung des Prüfintervalls auf 3 Jahre Sicherstellung von Rechts-sicherheit für WU, wenn sich Novelle weiter verzögert

weiteres Verfahren

Derzeit Gespräche zwischen BMU und BMVBS/BMWi: Ein einheitlicher Standpunkt ist noch nicht sichtbar, aber notwendig für den Referentenentwurf. Grobe Abschätzung schnellste Variante: siehe EnEG

Grobe Abschätzung schnellste Variante: Juni 2012: Ressortabstimmung Juli 2012: Referentenentwurf Juli 2012: Verbändebeteiligung September 2012: Kabinett Okt-Dez: Bundestag und Bundesrat

ca. Juni 2012: Vorlage des Erfah-rungsberichtes

Bundesrat vor Sommerpause unwahrscheinlich. GdW hat Gesundheits- und Bauminister wegen der Verzögerung dringend um Lösung ersucht

Inkrafttreten theoretisch wegen EU-Frist: Anfang 2013, erfahrungsgemäß nicht vor Sommer 2013

erfahrungsgemäß nicht vor Sommer 2013

EEWärmeG-Novelle voraussichtlich nicht mehr in dieser Legislatur-periode. Frist Umsetzung EU-RL: 31.12.2014

am Tag nach der Verkündung; Verkündung zeitnah zum Bundesratsbeschluss, vorauss. Okt 2012 (keine EU-Beteiligung)

©Vogler, GdW

gebäuderelevante aktuelle initiativen in Deutschland und der eu

Zu den aktuellen Verfahren sind insbeson-dere zu nennen:

• Energieeinsparverordnung (EnEV)• Energieeinspargesetz (EnEG)• Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz

(EEWärmeG)• Trinkwasserverordnung (TrinkwV)• EU-Richtlinie zur Energieeffizienz

(siehe hierzu auch Seite 26)

In der Abbildung finden Sie den jeweiligen Stand der Novellierung.

Bereits seit Monaten in der Diskussion ist die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2012, für die der Referentenentwurf im Juli 2012 (oder später) erwartet wird. Mit dem Inkraft-treten ist voraussichtlich im Sommer 2013 zu rechnen.

Mit der Änderung der Trinkwasserverord-nung (TrinkwV) ist nach derzeitigem Stand nicht vor Oktober 2012 zu rechnen. Nach geltender Verordnung müssen die Prüfun-gen bis zum 31. Oktober 2012 (ein Jahr nach Inkrafttreten) erfolgt sein.

Wir werden Sie zeitnah über die weiteren aktuellen Entwicklungen informieren.

Aktueller stAnD Der gesetZgebung >> Verschiedene für die Wohnungswirtschaft relevante Verordnungen, Gesetze und Richtlinien werden derzeit novelliert. Die Abbildung informiert Sie über den Stand am 6. Juni 2012.

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Seminare 35

7-8/2012 • VerbandsMagazin

TextüberlaufseminAre im August/sePtember 2012

09.08.2012 Hamburg Schwierige Mitarbeitergespräche gekonnt führen Janis Bailitis 5

14.08.2012 Rostock Das professionelle Vermietungsgespräch Frank W. Schmidt 5

15.08.2012 Lübeck Chefsache Öffentlichkeitsarbeit (I) – Gesamtkommunikation und Medien

Wolfgang Duveneck Ulrich Kresse Thomas Kaleta

5

20.08.2012 Wiesbaden Kleinere Baumaßnahmen und Gewerke richtig abnehmen Dipl.-Ing. Dieter Uhlig 3

21.08.2012 Rostock Aktuelles Mietrecht RA Rainer Maaß 5

21.08.2012 Wiesbaden Blackbox Finanzsprache Dr. Frank Winkler 3

22.08.2012 Wiesbaden Das neue Mietrecht: „Mietrechtsreform 2012 – Inhalte, Änderungen und Auswirkungen auf die Vermietungspraxis“

RA Stephan Gerwing3

23.08.2012 Dassow Führungswerkstatt „Erfolgreich führen – Potenziale ausschöpfen“

Dr. Torsten Schumacher5

28.08.2012 Hamburg Rhetorik – Eindrucksvoll reden, überzeugend argumentieren, sicher auftreten

Joseph Fromme5

28.08.2012 Rostock Bauablaufstörungen – Rechtssichere Abwicklung und Dokumentation des Bauablaufes

RA Frank Zillmer5

29.08.2012 Hamburg Verträge über Hausreinigung, Schnee- und Glätte- bekämpfung etc. auf dem Prüfstand

Erhard Abitz5

29.08.2012 Hannover Sicher starten in den Beruf – Das 1 x 1 für Büroalltag und Businessetikette

Iris Kadenbach4

30.08.2012 Bochum Grundlagen der Betriebskostenabrechnung Volker J. Ziaja 2

30.08.2012 Bochum Change Management – Veränderungen im Unternehmen lenken, kontrollieren, organisieren

Prof. Dr. Bernd Kriegesmann2

03.09.2012 Bochum Bautechnische Grundlagen für Kaufleute Dieter Uhlig 2

03.09.2012 Hannover Mit SEPA arbeiten – Was Wohnungsunternehmen beachten müssen

Karin Tollnick4

04.09.2012 Bochum Wirksames Forderungsmanagement bei Mieterinsolvenz RA Detlef Wendt 2

04.09.2012 Bochum Spezialfragen der Mietenbuchhaltung Kerstin Bonk 2

04.09.2012 Hamburg Aktuelles Mietrecht RA Rainer Maaß 5

04.09.2012 Hannover Der Streit um die Mietminderung – zwingendes Recht, Willkür, Abwehr

Erhard Abitz4

05.09.2012 – 08.09.2012

Bochum Genossenschaft lernen – für Auszubildende, Nachwuchs-kräfte und Quereinsteiger in Wohnungsgenossenschaften

David Wilde, Matthias Wirtz, Dr. Gerhard Jeschke, Sascha Klein, Ulrich Bimberg, Karl-Heinz Abraham, Kai Schwartz

2

05.09.2012 Bochum Im Visier der Öffentlichkeit: Professioneller Umgang mit kritischen Medienrecherchen und Wutbürgern auf Facebook

Adrian Teetz2

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36 Seminare

06.09.2012 Wiesbaden Aktuelles Steuerrecht Ingeborg Esser, Anke Kirchhoff, Jörg Cammann, Jürgen Gnewuch

1

06.09.2012 Bochum Wohnungslüftungsnorm DIN 1946-6 – Hintergründe, Kernaussagen, Anwendung

Hans Westfeld2

06.09.2012 Hannover Burnout & Co. am Arbeitsplatz – Prävention und Maßnahmen als Führungsaufgabe

Astrid Horváth4

11.09.2012 – 12.09.2012

Bochum Intensivseminar Betriebskosten Volker J. Ziaja2

12.09.2012 Bochum Stolperstellen der Korrespondenz – korrekt schreiben Dr. Steffen Walter 2

13. und 14.09.2012

Hannover Seminarreihe Bilanzsicherheit, Modul 1: Die Bilanz N. N.4

17.09.2012 Bochum Effektive Lerntechniken für Auszubildende Iris Kadenbach 2

17.09.2012 Hannover Die „Leuchtturm-Strategie“ und ihre praktische Anwendung in Sozialen Netzwerken wie Facebook, XING und Co. – Chancen für Unternehmen der Immobilienwirtschaft

Kathleen Parma4

18.09.2012 Bochum Erfolgreiche Personalauswahl und Interviewmethoden Andrea Konhardt 2

19.09.2012 Bochum Erfolgreiche Kommunikation in Teams Thomas Körzel 2

19.09.2012 Bochum Kooperation mit Jobcentern - Tipps für Verhandlungen und Einzelkontakte

N. N.2

19.09.2012 Hannover Protokollführung - modern und stilsicher Dr. Steffen Walter 4

20.09.2012 Hamburg Seminarreihe Bilanzsicherheit – I Die Bilanz div. Referenten 5

20.09.2012 Hannover „Vielen Dank für Ihre Beschwerde“ – Mit Beschwerden professionell umgehen und ihnen vorbeugen

Christian Sterr4

22.09.2012 Bochum Buchführung in der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft – Auffrischung des Unterstufenstoffes für die Schüler der Mittel- und Oberstufe

Moritz Siepmann2

24.09.2012 Bochum Anhang und Lagebericht – Herausforderungen für das Rechnungswesen der Wohnungsunternehmen

Dr. Dirk Wenzel2

24.09.2012 Hamburg Arbeitstagung 2012 5

24.09.2012 Hamburg Azubi-Training I – Auftritt und Kommunikation mit Kunden Janis Bailitis 5

24.09.2012 Wiesbaden Betriebskostensenkung durch optimale Anlagentechnik Dipl.-Ing. Dieter Uhlig 3

25.09.2012 Bochum Kommunikation mit schwierigen Mietern Robert Montau 2

26.09.2012 Hannover „Auch die Verpackung zählt“ – Wohnungsbesichtigungen und Vermietungsgespräche erfolgreich durchführen

Prof. Dr. Matthias Neu4

27.09.2012 Bochum Mietrechtliche Fragen bei Tod des Mieters RA Mario Viehweger 2

27.09.2012 Bochum Die Unabhängigkeit des Aufsichtsrates und Grundsätze ordnungsgemäßer Aufsichtsratstätigkeit

Prof. Dr. Jürgen Keßler2

27. und 28.09.2912

Bochum Berufsschullehrerseminar Prof.Dr. Klaus Peter Strohmeier,Prof. Dr. Norbert Raschper

1

28.09.2012 Bochum Gesetzgeberische Perspektiven von Novellierungen im Bauträgerrecht unter besonderer Berücksichtigung aktueller Praxisprobleme von Bauträgern

Dr. Alexander Arndt2

29.09.2012 Bochum Buchführung in der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft – Auffrischung des Mittelstufenstoffes für die Schüler der Oberstufe

Moritz Siepmann2

Andreas Daferner Telefon 040 52011-218

5 Nadine Büscher Telefon 0211 16998-21

1 Kari Epper-Uhmann Telefon 0611 1746375-11

3

Claudia Bovenschulte Telefon 0234 9447-515

2 Karsten Dürkop Telefon 0511 1265-126

4

7-8/2012 • VerbandsMagazin

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herausgeber: Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V. Goltsteinstr. 29, 40211 Düsseldorf, Tel.: 0211 16998-0, Fax: 0211 16998-50 E-Mail: [email protected], http://www.vdw-rw.de, http://www.wohnungswirtschaft-aktuell.de

Verband der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft e.V. Franklinstr. 62, 60486 Frankfurt, Tel.: 069 97065-101, Fax: 069 97065-199 E-Mail: [email protected], http://www.vdwsuedwest.de, http://www.wohnungswirtschaft-aktuell.de

Verband der saarländischen Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e.V. Franz-Josef-Röder-Str. 17, 66119 Saarbrücken, Tel.: 0681 8412030-0, Fax: 0681 8412030-111 E-Mail: [email protected], http://www.vdw-saar.de

Verantwortlich für den Inhalt: Alexander Rychter Dr. Rudolf Ridinger

Redaktion: Andreas Gröhbühl (Leitung) Sabine Oefner (Sekretariat Redaktion, Tel.: 069 97065-128) Stephan Gerwing, Jürgen Gnewuch, Dr. Gerhard Jeschke, Mirja Kothe, Sascha Lankes, Andrea Lorentz, Silvia Anke Müller, Hans-Joachim Palm, Roswitha Sinz, Lisa Wilczek

Layout & gestaltung: Haag Marketing & Design GmbH, Saarbrücken, Köln http://www.haag-marketing.de

druck: Krüger Druck und Verlag

erscheinungsweise: 10 x jährlich

auflage: 2.500 Exemplare

anzeigen: Haag Marketing & Design GmbH, Saarbrücken, Bettina Wasemann, Tel.: 0681 99281-10

Der Bezugspreis ist für die Mitglieder der Verbände im Mitgliedsbeitrag enthalten.

Impressum

Wir sind eine über 65 Jahre in Lampertheim (Kreis Bergstraße) bestehende Wohnungsbaugenossenschaft. Lampertheim ist ein aufstrebendes Mittelzentrum (32.000 Einwohner) in Südhessen, das zur europäischen Metropolregion Rhein-Neckar gehört. Alle weiterführenden Schulen sowie ein reichhaltiges Angebot an Sport- und Freizeiteinrichtungen sind vorhanden. Im eigenen Mietwohnungsbestand bewirtschaften wir aktuell 730 Mietwohnungen sowie Garagen und Abstellplätze. Außerdem verwalten wir mehrere Eigentümergemeinschaften mit 189 Wohnungen.

Im Rahmen einer altersbedingten Nachfolgeregelung suchen wir zum 01. Juli 2013 ein hauptamtliches

Vorstandsmitglied (w/m)

Gemeinsam mit zwei nebenamtlichen Mitgliedern des Vorstandes erfolgt die Leitung der Baugenossenschaft.

Wir suchen eine verantwortungsbewusste, unternehmerisch denkende Persönlichkeit, die in der Lage ist, die Genossenschaft zukunftsorientiert weiter zu entwickeln und überzeugend zu vertreten.

Wir erwarten Kenntnisse und Erfahrung in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft sowie fundiertes betriebswirtschaftliches Fachwissen. Erfahrungen im Genossenschaftswesen und bautechnische Grundkenntnisse sind von Vorteil.

Aufgrund unserer Betriebsgröße ist das Vorstandsmitglied voll in das Tagesgeschäft eingebunden.Ihre aussagekräftige Bewerbung, unter Angabe Ihrer Gehaltsvorstellung, senden Sie bitte bis zum 15. August 2012 an die Baugenossenschaft Lampertheim eG, Herrn Fritz-Ludwig Schmidt, Aufsichtsratsvorsitzender, Wilhelmstr. 64, 68623 Lampertheim.

Stellenanzeige

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Verband der saarländischen Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e.V.

Franz-Josef-Röder-Str. 17, 66119 Saarbrücken, Tel.: 0681 8412030-0, Fax: 0681 8412030-111 E-Mail: [email protected] www.vdw-saar.de www.wohnungswirtschaft-aktuell.de

Verband der Wohnungs- und Immobilienwirt-schaft Rheinland Westfalen e.V.

Goltsteinstr. 29, 40211 Düsseldorf Tel.: 0211 16998-0, Fax: 0211 16998-50 E-Mail: [email protected] www.vdw-rw.de www.wohnungswirtschaft-aktuell.de

Verband der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft e.V.

Franklinstr. 62, 60486 Frankfurt Tel.: 069 97065-101, Fax: 069 97065-199 E-Mail: [email protected] www.vdwsuedwest.de www.wohnungswirtschaft-aktuell.de

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