Vorbericht zum Haushalt 2011 - Hochsauerlandkreis...Haushalt 2011 2 Vorbericht I n h a l t s v e r z...

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Haushalt 2011 1 Vorbericht Vorbericht zum Haushalt 2011

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Haushalt 2011 1 Vorbericht

Vorbericht zum Haushalt 2011

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Haushalt 2011 2 Vorbericht

I n h a l t s v e r z e i c h n i s 1. Allgemeines 3

1.1 Bestandteile der Planung und Rechnungslegung im NKF 3 – 6

1.2 Auswirkungen des neues Rechnungswesens auf die

Finanzwirtschaft 6

2. Vorbericht 6

2.1 Allgemeines 6 – 7

2.2 Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung 7

2.3 Ausführung des Haushalts 2010 7 - 8

2.4 Haushaltsplanung 2011 –Ergebnisplan- 8

2.4.1 Haushaltsausgleich 2011 8 – 11

2.5 Gesamtzahlen Ergebnisplan und Finanzplan 2011 11

2.5.1 Ergebnisplan 2011 11 – 12

2.5.2 Finanzplan 2011 12 – 13

2.6 Ermittlung und Verwendung des Liquiditätsüberschusses 13 – 15

2.7 Erläuterungen zu einzelnen Bereichen des Ergebnisplanes 15

2.7.1 Finanzausgleich 15 – 18

2.7.1.1 Kreisumlage 18 – 19

2.7.1.2 Schlüsselzuweisungen Kreis 20

2.7.1.3 Landschaftsumlage 20 – 22

2.7.1.4 Investitionspauschale 22

2.7.1.5 Schulpauschale 22 - 24

2.7.2 Personalaufwendungen 24 – 27

2.7.3 Abschreibungen, Sonderposten 27 – 30

2.7.4 Instandhaltungsrückstellungen 30 – 32

2.7.5 Kosten der Unterkunft 32 – 42

2.7.6 Allgemeine Sozialhilfe 42 – 50

2.7.7 Jugendhilfe 50 – 57

2.7.8 Sachaufwendungen 58 – 61

2.7.9 Schuldendienst 61 – 62

2.7.9.1 Entwicklung der Verschuldung und des Schuldendienstes 62 – 65

2.7.9.2 Entwicklung der Zinsen für Kassenkredite und aus Geldanlagen 66 –67

2.8 Auswirkungen Beteiligung RLG 68 – 72

2.9 Konjunkturpaket 73 – 74

3. Finanzplan –Investitionstätigkeit- 74

3.1 Allg. Erläuterungen zur Finanzierung der Investitionstätigkeit 74 – 75

3.2 Begrenzung des Investitionsvolumens 75 - 76

3.3 RWE-Gaserlöse 76

3.4 Investitions-und Tilgungsvolumen 77 - 80

4. Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen 80

5. Anlagen zum Vorbericht ab Seite 81

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1. Allgemeines Mit dem Gesetz zur Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagement für Gemeinden (GV) im Land Nordrhein-Westfalen vom 16.11.2004 -NKF- wurde das kommunale Haushaltswesen zum 01.01.2005 umfassend reformiert. Der Hochsauerlandkreis hat seine Finanzwirtschaft auf das neue, kaufmännisch orientierte Rechnungswesen zum 01.01.2008 umgestellt. Die Umstellung der Finanzwirtschaft auf das NKF führt in der praktischen Arbeit sowohl von Kämmerei und Kasse sowie den dezentralen mittelbewirtschaftenden Stellen in der Verwaltung als auch für die „Entscheider“ von Verwaltungsführung und Politik zu deutlichen Veränderungen. Die Veränderungen betreffen insbesondere

für Verwaltung und Politik eine vollständig geänderte Darstellung des Haushaltsplanes, die eine unmittelbare Vergleichbarkeit mit den Plänen der Vorjahre nicht liefert. Die traditionelle Mittelbereitstellung auf der Grundlage der eher organisatorisch ausgerichteten Gliederung in der Kameralistik wurde durch eine outputorientierte, d.h. produktorientierte Darstellung ersetzt. Hiermit wird das Leistungsspektrum des Kreises und der damit verbundene Finanzaufwand eindeutiger dokumentiert.

für die Politik den Haushaltsausgleich, der nach dem Grundsatz des § 75 Abs. 2 S. 1 GO

NRW unverändert gegenüber der Kameralistik grds. jährlich sicherzustellen ist. Hier ergibt sich allerdings die Situation zusätzlicher Belastungen, da neue Aufwandspositionen wie Abschreibungen und Rückstellungsbuchungen in den Ausgleich einzubeziehen sind. Hierzu ergibt sich in NRW eine auf Ebene der Städte und Gemeinden z.T. sehr heftig geführte Diskussion und auch Forderung, dass die Umlageverbände diese Positionen nicht in ihren Haushalten veranschlagen sollen, da Liquidität von der Gemeindeebene an die Kreisebene abfließt, die dort nicht erforderlich sei. Mit Blick auf das Ressourcenverbrauchsprinzip sind diese Forderung aber strikt zurückzuweisen, da das neue Haushaltsrecht natürlich auf allen Ebenen gleich gelten muss.

Es wird erwartet, dass mit dem lfd. Prozess der Evaluierung der Vorschriften des neuen Rechnungswesens hier eine klarstellende Aussage getroffen wird.

Der Haushaltsausgleich ist aber auch dahingehend deutlich anders zu beurteilen, da er

im NKF nicht nur über die Ertragsseite, d.h. für den über eine ausreichend kalkuliert Kreisumlage erreicht wird, sondern auch aus der Verrechnung eines strukturellen Fehlbedarfs mit dem in der Bilanz ausgewiesenen Eigenkapital. Diese Situation ist in den Haushalten 2010 wie auch im Entwurf des Haushalts 2011 relevant.

1.1 Bestandteile der Planung und Rechnungslegung im NKF Auch unter den NKF-Rahmenbedingungen ist der Haushalt das zentrale Steuerungs- und Rechenschaftsinstrument der kommunalen Verwaltung. Das finanzielle Geschehen wird hier in drei wesentlichen Komponenten dargestellt:

- den Ergebnisplan/die Ergebnisrechnung - den Finanzplan/die Finanzrechnung - die Bilanz.

Nachfolgend einige Erläuterungen zu diesen einzelnen Komponenten: Ergebnisplan Im Ergebnisplan werden Aufwendungen und Erträge verbucht, in der Darstellungsweise kommt er der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung nahe. Die Untergliederung des Haushalts erfolgt gem. § 4 GemHVO NRW im Wege einer produktorientierten

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Abbildung der vom Hochsauerlandkreis wahrzunehmenden Aufgaben. Diesbezüglich sind 149 Produkte definiert worden. Für jedes Produkt wird ein eigenständiger Ergebnisplan (= Teilergebnisplan) mit dem Saldo aus Aufwendungen und Erträgen aufgebaut, sodass erkennbar ist, wie „teuer“ die vom Kreis zu erbringenden gesetzlichen und freiwilligen Aufgaben letztendlich sind. Den Produkten vorangestellt ist jeweils eine Produktbeschreibung, in der teilweise Leistungskennzahlen enthalten sind. Sie werden mit der fortschreitenden Etablierung des neuen Rechnungswesens ergänzt und auf Steuerungsrelevanz überprüft. Ebenso enthalten die Produktbeschreibungen Angaben zu Personalstellen. Die Aufwendungen und Erträge der einzelnen Produkte werden auf der Ebene der vom Gesetzgeber in den Verwaltungsvorschriften zur GemHVO NRW vorgegebenen Produktbereiche sowie zusammenfassend im Gesamtergebnisplan aggregiert. Insgesamt werden die Produkte in 16 Produktbereiche zusammengefasst.

Der Gesamtergebnisplan liefert dann die in der Haushaltssatzung auszuweisenden Gesamtsummen an Erträgen und Aufwendungen des Jahres 2011. Der Gesamtergebnisplan ist im Anschluss an die Haushaltssatzung abgedruckt.

Sofern entsprechende Sachkonten zu bebuchen sind, ergibt sich folgende Darstellung in den Teilergebnisplänen der einzelnen Produkte: Erträge Steuern und ähnliche Abgaben Zuwendungen und allg. Umlagen Sonstige Transfererträge Öffentl.-rechtliche Leistungsentgelte Privatrechtl. Leistungsentgelte Kostenerstattungen und Kostenumlagen Sonstige ordentliche Erträge +/- Bestandsveränderungen Interne Leistungsbeziehungen . = Summe Erträge Aufwendungen Personalaufwendungen Versorgungsaufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Bilanzielle Abschreibungen Transferaufwendungen Sonstige ordentliche Aufwendungen Interne Leistungsbeziehungen . = Summe Aufwendungen Ergebnis Erträge/Aufwendungen aus der lfd. Verwaltungstätigkeit eines Produktes Hinsichtlich der Darstellungsweise werden in das Haushaltsbuch nicht nur die Gesamtsummen je Aufwands-/Ertragsart eingestellt, sondern im einzelnen zu bebuchenden Konten. Dieses führt zwar zu einem umfangreicheren Zahlenwerk, andererseits würde bei einem ausschließlichen Ausweis der Planwerte auf Ebene der Summenwerte je Produkt deutlich weniger Informationen zur Verfügung stehen. Finanzplan Über den Finanzplan werden die tatsächlich abfließenden Auszahlungen bzw. eingehenden Einzahlungen ebenfalls produktorientiert abgebildet (= Teilfinanzplan). Dieses gilt für die Mittel aus der lfd. Verwaltungstätigkeit (= Ergebnisplan) sowie für den Mittelabfluss aus der Abwicklung von Investitionen. Der Hochsauerlandkreis macht dabei von der vom Gesetzgeber eröffneten Möglichkeit Gebrauch, in den Teilfinanzplänen der einzelnen Produkte nur die einzelnen Einzahlungen und Auszahlungen aus der investiven Tätigkeit darzustellen. Damit erscheinen im Haushaltbuch keine Nachweise zu den Einzahlungen und Auszahlungen der im

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Ergebnisplan zu veranschlagenden Erträge und Aufwendungen – diese würden in einem abzudruckenden Finanzplan für die lfd. Verwaltungstätigkeit die gleichen Informationen wie im Ergebnisplan beinhalten. Diese Angaben würden das Haushaltsbuch aber erheblich ausweiten und verkomplizieren. Der Hochsauerlandkreis verzichtet daher auf diesen Teil des Finanzplanes.

Lediglich in dem im Anschluss an die Haushaltssatzung abgedruckten Gesamtfinanzplan werden Einzahlungen und Auszahlungen aus der lfd. Verwaltungstätigkeit sowie der Saldo hieraus = Liquiditätsüberschuss aus lfd. Verwaltungstätigkeit als Finanzierungsmittel für Investitionen und Tilgungsausgaben dargestellt.

Die über den investiven Teil des Finanzplanes abzuwickelnde Investitionstätigkeit des Kreises wird im Haushaltsbuch im Anschluss an den Ergebnisplan rosafarbig abgedruckt. Wie beim Ergebnisplan enthält auch der Finanzplan die Einzahlungen und Auszahlungen der einzelnen Produkte die zusammengefasst nach folgender Darstellung die Werte im Gesamtfinanzplan ergeben: Einzahlungen Zuwendungen Dritter Veräußerungserlöse aus Anlagevermögen Sonstige Investitionseinzahlungen . = Summe Einzahlungen Auszahlungen Erwerb von Grundstücken/Gebäuden Baumaßnahmen Erwerb bewegliches Anlagevermögen Erwerb Finanzanlagen Aktivierbare Zuwendungen an Dritte Sonstige Investitionsauszahlungen . = Summe Auszahlungen Saldo Einzahlungen/Auszahlungen aus Investitionstätigkeit eines Produktes

Zusätzlich werden zum besseren Verständnis in den Teilfinanzplänen B konkrete einzelne Investitionsmaßnahmen aufgeführt.

Bilanz Die Bilanz dokumentiert die Vermögenssituation des Kreises aus dem Zusammenspiel zwischen dem auf der Aktivseite auszuweisenden Anlagevermögen und dessen Finanzierung durch Eigen- und Fremdkapital auf der Passivseite. Da in die Bilanz das jährliche Abschlussergebnis aufzunehmen ist, was in Abhängigkeit eines positiven oder negativen Ergebnisses zu einem Zuwachs oder zu einem Verzehr von Eigenkapital = Zuführungen bzw. Entnahmen aus der Ausgleichsrücklage bzw. der Allg. Rücklage führt, ist die Bilanz ein auf die Jahresrechnung bezogenes Instrument. Unabhängig hiervon mussten die Kommunen zum Stichtag der Umstellung auf das neue Rechnungswesen eine Eröffnungsbilanz erstellen. Für den Hochsauerlandkreis bedeutet dies, dass zum Stichtag 01.01.2008 das vorhandene Vermögen sowie die ihn belastenden Verbindlichkeiten zu erfassen und zu bewerten waren. Der Kreistag hat die Eröffnungsbilanz des Kreises mit einem Bilanzvolumen von 801,66 Mio€ in seiner Sitzung am 26.06.2009 beschlossen. Gem. § 1 Abs. 2 Ziff. 3 GemHVO NRW ist dem Haushaltsplan u.a. auch die Bilanz des Vorvorjahres beizufügen. Für die Haushaltsplanung 2011 wäre dies grds. die Bilanz zum 31.12.2009. Da die Arbeiten zur Erstellung des ersten kaufm. Jahresabschluss 2009 zum Zeitpunkt der Erstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2011 noch nicht abgeschlossen

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sind, ist diesem Haushaltsbuch die Abschlussbilanz zum 31.12.2008 beigefügt. Sie befindet sich bei den im Anschluss an den Investitionshaushalt abgedruckten Pflichtanlagen. 1.2 Auswirkungen des neuen Rechnungswesens auf die Finanzwirtschaft Die Umstellung auf das NKF-Rechnungswesen führt zu neuen Aufwandspositionen, die in die Berechnung des Haushaltsausgleichs einzubeziehen sind. Es sind dies vor allem die Positionen Abschreibungen und Zuführungen an Pensionsrückstellungen sowie die Ertragspositionen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten. Dass die Einplanung von Abschreibungen und die Bedienung von Pensionsrückstellungen zusätzliche Aufwendungen darstellen, und die speziell für die Kreise als sich über die Kreisumlage finanzierende Umlageverbände in Bezug auf die Städte/Gemeinden zu Konfliktpotenzial führen kann, war dem Gesetzgeber natürlich bekannt. Dies ist auch im Vorfeld der Gesetzesentstehung in den Gremien der kommunalen Spitzenverbände wiederholt z.T. kritisch erörtert worden. Andererseits ist dies aber auch die notwendige Konsequenz der von allen Ebenen gewollten intergenerativen Gerechtigkeit, d.h. diejenige Generation muss den Aufwand tragen, in deren Periode er entstanden ist. Dies muss unabhängig davon gelten, auf welcher kommunalen Ebene dieser Aufwand entsteht. Die zu berechnenden Abschreibungen schlagen allerdings nicht in voller Höhe auf den Ausgleich durch, da die sog. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten gegen- zurechnen sind. Hierbei handelt es sich um von Land oder Bund zu Investitionsmaßnahmen gewährte Zuweisungen. In Höhe dieser Drittfinanzierung von Anlagevermögen dürfen die unabhängig hiervon auf das Anlagevermögen zu berechnenden Abschreibungen die Haushaltswirtschaft nicht belasten. Sonderposten werden in der Bilanz daher auf der Passivseite ausgewiesen. Sie werden entsprechend der Dauer der Abschreibung des geförderten Anlagevermögens ertragswirksam aufgelöst. Folgende Belastungen ergeben sich aus den genannten Aufwandspositionen: 2010 2011 Differenz € € € Aufwendungen aus Abschreibungen 10.493.065 10.929.100 + 436.065 Auflösung Sonderposten - 6.830.000 - 6.968.130 + 138.130 3.663.065 3.960.970 + 297.905 Zuführung Pensionsrückstellungen 2.165.579 1.550.188 - 615.391 Zwischensumme 5.828.644 5.511.158 - 317.486 abzgl. Tilgungsausgaben 2.350.000 2.200.000 - 150.000 Belastung aus NKF 3.478.644 3.311.158 - 167.486 2. Der Vorbericht 2.1 Allgemeines Gem. § 7 der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) soll der Vorbericht einen Überblick über die Eckpunkte des Haushaltsplanes geben. Die Entwicklung und die aktuelle Lage des Kreises sind auf der Basis der im Ergebnisplan sowie im investiven Teil des Finanzplanes veranschlagten Einzelpositionen darzustellen und zu erläutern. Ebenso sollen die wesentlichen Zielsetzungen der Planung für das Haushaltsjahr und die folgenden drei Jahre sowie die Rahmenbedingungen der Planungen erläutert werden.

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Mit dieser Bestimmung geht der Gesetzgeber auf die wesentlichen Inhalte des Vorberichtes ein. So stellt dieser Bericht eine bedeutende Informationsquelle für die politischen Gremien, die Öffentlichkeit und die Aufsichtsbehörde zur Beurteilung der wirtschaftlichen Situation des Hochsauerlandkreises dar. 2.2 Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung Gem. § 84 GO NRW i.V.m. § 6 GemHVO NRW ist der Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung zu Grunde zu legen. Das erste Planungsjahr ist das lfd. Haushaltsjahr und damit das Jahr 2010. Die Finanzplanung für den Haushalt 2011 erstreckt sich daher grds. auf den Zeitraum der Jahre 2010 – 2014. Die Finanzplanung 2010-2014 ist dem Kreistag mit der Drcks. 8/360 vorgelegt worden. Die jahresbezogenen Berechnungen dokumentieren, dass in 2011 mit einem Defizit von knapp 6 Mio€ gerechnet werden muss. Für einen Ausgleich müsste der Kreisumlagehebesatz um ca. 2,1 %-Punkte angehoben werden. 2.3 Ausführung des Haushalt 2010 Der Kreistag hat den Haushalt 2010 in seiner Sitzung am 26.02.2010 beschlossen. Als wesentliche Kennzahlen sind zu nennen:

Der Haushalt weist in der Ergebnisrechnung eine Unterdeckung mit 3.964.389 € aus.

Zum Ausgleich dieses Betrages wäre eine Erhöhung des Hebesatzes der allg. Kreisumlage um + rd. 1,4 Hebesatzpunkte erforderlich gewesen.

Der Kreistag hat hierauf verzichtet.

Die Abdeckung des Fehlbedarfs erfolgt nach der Haushaltplanung durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage; der Haushalt 2010 gilt damit formal als ausgeglichen.

Im beschlossenen Haushalt 2010 enthalten war allerdings zunächst eine Erhöhung des

Kreisumlagehebesatzes um + 0,44 %-Punkte auf 36,98 %. Diese stand im Zusammenhang mit der vom Landschaftsverband-Westfalen Lippe angekündigten Anhebung des dortigen Hebesatzes um + 0,4 %-Punkte. Der Kreistag hatte die Erhöhung des Kreisumlagehebesatzes an die Bedingung geknüpft, dass diese nur wirksam werden sollte, wenn die Erhöhung beim LWL umgesetzt wird. Nachdem die Landschaftsversammlung die Erhöhung nicht beschlossen hat (Sitzung am 22.042.2010), war die Grundlage für die Hebesatzerhöhung beim Kreis entfallen. Der Kreistag hat dann in der Sitzung am 02.07.2010 den wieder reduzierten Hebesatz für das Jahr 2010 mit 36,54 % bestätigt.

Der Umlagesatz des Jugendamtes ist deutlich um + 1,13 %-Punkte auf 16,07 % angehoben worden. Der Einsatz von Mittel der Sonderrücklage ist in der Planung nicht vorgesehen.

Die Verwaltung konnte in der Sitzung des Kreistages am 08.10.2010 über die Erwartungen an die Ausführung des Haushalts 2010 berichten, dass erhebliche Entlastungen in der Größenordnung von knapp 3 Mio€ zu belegen sind. Diese ergeben sich im Wesentlichen aus folgenden Positionen: 1,73 Mio€ Reduzierung des Zuschussbedarfs bei den Kosten der Unterkunft aufgrund eines

deutlich positiveren Verlaufs der Fallzahlen als bei den Etatplanungen unterstellt worden ist. Diese Entwicklung führt dann für die Planungen im Entwurf des

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Haushalt 2011 8 Vorbericht

Haushalts 2011 zu erheblich geringeren Veranschlagungen (Ziff. 2.7.5 dieses Berichtes)

0,85 Mio€ Das Land beabsichtigt für 2010 noch eine Änderung des

Gemeindefinanzierungsgesetzes, wodurch sich Nachzahlungen bei den Schlüsselzuweisungen und der allg. Investitionspauschale ergeben sollen.

Im Übrigen ergeben sich bei verschiedenen Haushaltspositionen sowohl Be- wie aber überwiegend Entlastungen wie z.B. Belastungen im allg. Sozialetat mit rd. 0,45 Mio€ oder Entlastungen durch ein erhöhtes Gebührenaufkommen bei den Baugenehmigungen (+ 0,35 Mio€), beim Heizungsaufwand (- 0,20 Mio€) oder beim Zinsaufwand (- 0,26 Mio€). Eine Fortschreibung dieser Entwicklung auf den Zeitpunkt der Erstellung dieses Vorberichtes lässt aufgrund der weiter rückläufigen Bedarfsgemeinschaften bei den Kosten der Unterkunft eine noch leicht höhere Gesamtverbesserung erwarten, sodass sich die für einen Ausgleich des Ergebnisplanes notwendige Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage voraussichtlich auf unter 1 Mio€ belaufen wird.

- - - - - - Für den Bereich des Jugendamtsetats 2010 zeigt die Ausführung des Haushalts 2010 zum Zeitpunkt der Erstellung des Kreishaushalts 2011 bei einem zu finanzierenden Gesamtvolumen von 22,6 Mio€ eine Entlastung in der Größenordnung von rd. 900.000 €. 2.4 Haushaltsplanung 2011 - Ergebnisplan - 2.4.1 Haushaltsausgleich 2011 Für die Haushaltsplanung 2011 von besonderer Bedeutung ist zunächst die zuvor erläuterte Situation des Haushalts 2010 mit einem Fehlbedarf in der Planung von 3.964.389 €. Der Fehlbedarf ist in dieser Höhe eine Vorbelastung für das Jahr 2011, d.h. für einen gedachten Ausgleich 2011 müssen grds. erst einmal Verbesserungen vorhanden sein, die diese Vorbelastung ausgleichen. Der vom Kämmerer aufgestellte und vom Landrat bestätigte Entwurf der Haushaltssatzung 2011 basierte auf einer strukturellen Unterdeckung mit - 15.076.465 €. Im Zeitraum des Beratungsverfahrens haben sich dann wesentliche Veränderungen ergeben, aufgrund dessen sich der strukturelle Fehlbedarf vor Veränderung der Hebesätze der allg. Kreisumlage und der Sonderumlage des Jugendamtes auf - 12.686.522 € reduziert hat. Die nachträglichen Entlastungen stehen einerseits im Zusammenhang mit der vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe am 24.02.2011 beschlossen Erhöhung des Umlage satzes um + 0,5 %-Punkte auf 15,7 %, geplant war demgegenüber zunächst eine Erhöhung um + 1,2 %-Punkte. Andererseits profitiert der Kreis als Umlageverband aus den Änderungen der Grunddaten im Entwurf des GFG 201, da sich die Umlagegrundlagen zur Berechnung der Kreisumlage sowie die eigenen Schlüsselzuweisungen gegenüber den Annahmen im Haushaltsplanentwurf positiv entwickelt haben. Auf die entsprechenden Erläuterung unter den Ziff. 2.7.1.1 – 2.7.1.3 wird verwiesen. Die Finanzierung der strukturellen Unterdeckung des Kreishaushalts 2011 von - 12.686.522 € wird wie folgt erreicht bzw. dargestellt:

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Sonderhaushalt Jugendamt

Erhöhung des Hebesatzes der Sonderumlage um + 0,80 %-Punkte mit einem daraus resultierenden Ertrag von 1.021.333 Mio€. Der Hebesatz steigt damit von 16,07 % auf 16,87 % in 2011.

Inanspruchnahme der für das Jugendamt eingerichteten Sonderrücklage mit 1.270.697 €. Hinsichtlich der Erwartungen an die Entwicklung der Rücklage in den Jahren 2009 und 2010 wird auf die Ziff. 2.7.7 des Berichtes verwiesen.

Allg. Haushalt

Erhöhung des Hebesatzes der allg. Kreisumlage um + 0,54 %-Punkte mit einem daraus resultierenden Ertrag von 4.200.509 Mio€. Der Hebesatz steigt damit von 36,54 % auf 37,08 % in 2011.

Rückgriff auf die Ausgleichsrücklage in Höhe von 8.995.782 €:

Der mit der Drcks. 8/288 in der Sitzung des Kreistages am 17.12.2010 zur Feststellung anstehende Jahresabschluss zum 31.12.2008 weist unter Ausblendung des außerordentlichen Aufwandes aus der Wertberichtung des RWE-Vermögens einen „operativen“ Überschuss mit 5,4 Mio€ aus. Hieraus werden rd. 4,5 Mio€ als auch liquiditätsmäßig hinterlegt Bestandteile dieses Überschusses zum Teilausgleich des Haushalts 2011 eingesetzt.

Für den Abschluss 2009 wird ebenfalls ein positives Ergebnis in der Größenordnung von 4,5 – 5,5 Mio€ erwartet. Auch hieraus soll ein Betrag von ca. 4,5 Mio€ zum Ausgleich des Ergebnisplanes 2011 eingesetzt werden.

Mit den Erhöhungen der Hebesätze sowie dem Rückgriff auf die Ausgleichsrücklage i.H.v. 8.995.782 € wird im Planentwurf formell der Ausgleich im Sinne von § 75 Abs. 2 GO NRW erreicht. Da die Verrechnung mit der Ausgleichsrücklage keinen Ertrag darstellt, weist die Haushaltssatzung in Höhe des Rückgriffs auf die Rücklage einen Fehlbedarf mit ./. 8.995.782 € aus. Die Haushaltssatzung unterliegt wegen der Hebesatzerhöhung gem. § 56 Abs. 3 KrO NRW zwar der Genehmigungspflicht, der Kreis ist damit aber nicht in der Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes.

- - - - - - Nachfolgend dargestellte Belastungen und Entlasten sind in die Haushaltsplanung 2011 eingeflossen: Belastende Bereiche Finanzausgleich - Bei der Kreisumlage ergibt sich bei gegenüber 2010 unverändertem Hebesatz von 36,54

% durch den enormen Rückgang der Steuerkraft unserer Städte und Gemeinden (- 19,7 Mio€) sowie ebenfalls einem Rückgang bei den Gemeindeschlüsselzuweisungen (- 1,0 Mio€) ein negativer Mitnahmeeffekt von - 7,6 Mio€.

Zum teilweisen Ausgleich dieser Belastung wird der Hebesatz der Kreisumlage um + 0,54 %-Punkte angehoben. Mit dem Hierdurch zu erzielenden Mehrertrag von 1,4 Mio€ verbleibt ein negativer Mitnahmeeffekt mit - 6,2 Mio€ (= Entlastung Städte/Gemeinden).

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Haushalt 2011 10 Vorbericht

- Der Zuschussbedarf in den Leistungsbereichen der allg. Sozialhilfe (SGB XII) und nach

dem Landespflegegesetz steigt um + 1,3 Mio€ bzw. + 4,59 %. - Der Zuwachs bei den Personalaufwendungen incl. der Aufwendungen aus der Verbuchung

der Pensionsrückstellungen wird mit + 0,6 Mio€ bzw. + 1,51 % veranschlagt. - An sonstigen Positionen mit belastender Wirkung sind zu nennen:

• Abschaffung der Jagdsteuer; in 2011 können nur noch 55 % auf Basis des Steuersatzes zum Stichtag 1. Januar 2009 in Rechnung gestellt werden, was zu einem Minderertrag von ./. 234.000 € führt (Ansatz 2010 = 616.000 €).

• Für die im Jahr 2011 durchzuführende Volkszählung ZENSUS erhält der HSK eine Kostenerstattung durch das Land i.H.v. 420.000 €. Diese Erstattung ist jedoch nicht kostendeckend – es verbleibt eine Belastung von rd. 360.000 € (Budget 020801).

• Die Städte/Gemeinden im HSK erheben eine Regenwassergebühr für Kreisstraßen – dies führt zu einer Belastung von 275.000 € (Budget 120202).

• Die Abschreibungen steigen um + 436.000 €, die Erträge aus Sonderposten ebenfalls um + 108.000 €; die Belastung für den Kreishaushalt beträgt somit 328.000 €.

• Nach Wegfall der bis einschließlich 2008 aus der früheren RWE-Gasbeteiligung erzielten Dividende muss ab dem Jahr 2011 die Finanzierung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises (WFG) aus dem Kreishaushalt erfolgen. Bisher wurde die Finanzierung aus den in der Vermögensverwaltungsgesellschaft des Kreises (VVGH) verbuchte Gasdividenden sichergestellt. Der Haushalt 2011 enthält im Budget 160102 einen Betrag mit 280.000 €.

• Die Schülerbeförderung verursacht im Jahr 2011 bei einem Gesamtvolumen von 4,4 Mio€ Mehraufwendungen mit 223.000 €.

• Im Haushalt 2010 konnten aus der Auflösung eines Teilbetrages der Instandhaltungsrückstellung nicht liquiditätswirksame Erträge mit 1.100.000 € verbucht werden. Die Auflösung stand im Zusammenhang mit dem Konjunkturpaket II, da aus diesen Mitteln Maßnahmen umgesetzt werden konnten, die auch in der Rückstellung enthalten waren.

Entlastende Bereiche - Bei den aus kommunalen Mittel zu finanzierenden Leistungen nach dem SGB II, den

Kosten der Unterkunft, sinkt sich der Zuschussbedarf um - 2,53 Mio€ bzw. - 10,9 %! - Die Schlüsselzuweisungen für den Hochsauerlandkreis erhöhen sich gegenüber der

Veranschlagung in 2010 um + 1,26 Mio €. - Die ebenfalls im Rahmen des Finanzausgleichs zu betrachtende

Landschaftsverbandsumlage berücksichtigt die Beschlussfassung des LWL vom 24.02.2011 mit einer Erhöhung des Hebesatzes um + 0,5 %-Punkte auf dann 15,7 %. Wegen eines deutlichen Rückganges der für die Berechnung der Umlage maßgeblichen Umlagegrundlagen führt dies nicht zu einer höheren Zahlungsverpflichtung des Kreises. Im Gegenteil ergibt sich hier sogar eine merkliche Entlastung mit 1,52 Mio€.

- Der Kostenanteil an der Leitstelle sinkt um – 200.000 €. - Die Zinsaufwendungen für Investitionskredite und für Kassenkredite sinken um - 353.000

€. - Aus den im Zusammenhang mit der RWE-Beteiligung des Kreises stehenden Positionen

ergibt sich eine haushaltswirksame Entlastung mit 352.700 € (sh. Ziff. 2.8 dieses Berichtes).

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Haushalt 2011 11 Vorbericht

Die angesprochenen Bereiche des Kreishauhalts 2011 werden nachfolgend im Vorbericht im Einzelnen ausführlich erläutert. 2.5 Gesamtzahlen Ergebnisplan und Finanzplan 2011 2.5.1 Ergebnisplan Die Gesamtzahlen des Ergebnisplanes 2011 weisen in der Haushaltssatzung unter Einbeziehung der Erhöhungen beim Hebesatz der allg. Kreisumlage und der Sonderumlage zur Finanzierung des Jugendamtes folgende Gesamtbeträge an Erträgen und Aufwendungen aus: 2010 2011 Erträge 314.061.966 € 298.672.693 € Aufwendungen 318.026.355 € 307.668.475 € Unterdeckung - 3.964.389 € - 8.995.782 € Ausgleichsrücklage - 3.964.389 € - 8.995.782 € = Ausgleich § 75 GO NRW +/- 0 € +/- 0 €

Die Unterdeckung wird, aus liquiditätsmäßig, durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage finanziert

Entwicklung der Ausgleichsrücklage Das Abschlussergebnis 2008 (Drcks. 8/288) weist einen Fehlbedarf in Höhe von – 18,8 Mio€ aus. Dieser setzt sich zusammen aus dem einmaligen außerordentlichen Aufwand der Wertabschreibung der RWE-Beteiligung des Kreises mit - 24,3 Mio€ sowie einem „operativen“ Überschuss mit + 5,5 Mio€. Nach der geltenden Gesetzeslage müsste der Kreis den Fehlbetrag von – 18,8 Mio€ in voller Höhe mit der Ausgleichsrücklage verrechnen. Der Kreis verfolgt aber das Ziel, das Ergebnis 2008 in der Weise zu verbuchen, dass die Wertberichtigung mit der Allg. Rücklage und der „operative“ Überschuss mit der Ausgleichsrücklage verrechnet wird. Hierzu muss angemerkt werden, dass die Ausgleichsrücklage des Kreises in der Eröffnungsbilanz mit ihrem max. Höchstbetrag, und zwar 40.783.040 € angesetzt worden ist. Nach der derzeit geltenden Rechtslage könnte der aus dem Abschluss 2008 verbleibende „operative“ Überschuss von 5,4 Mio€ nicht zusätzlich der Ausgleichsrücklage zugeführt werden. Dies würde gleichermaßen auch für den für das Jahr 2009 mit ebenfalls gut 5 Mio€ zu erwartenden Überschuss gelten. Im Rahmen des laufenden Verfahrens zur Überarbeitung der gesetzlichen Vorschriften des neuen Rechnungswesens ist aber vorgesehen, die Begrenzung der Ausgleichsrücklage aufzugeben, damit die Kommunen flexibler erzielte Überschüsse verbuchen können. Ebenso ist von Seiten der kommunalen Spitzenverbände in den Evaluationsprozess die Forderung eingebracht worden, Aufwand aus außerordentlichen Wertberichtigungsen mit der Allg. Rücklage verrechnen zu können. Im Hinblick auf diese anstehenden Änderungen des Gesetzes hat der Kreistag in seiner Sitzung am 17.12.2011 den Jahresabschluss 2008 zunächst lediglich feststellt und dem Landrat Entlastung erteilt. Eine Ergebnisverwendung 2008 und damit eine Zuführung in die Ausgleichsrücklage bzw. eine Inanspruchnahme der Allg. Rücklage sollen erst nach der

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Haushalt 2011 12 Vorbericht

Gesetzesnovellierung erfolgen. Der Jahresverlust 2008 von – 18,8 Mio€ wird auf einem Verlustvortragskonto bilanziert. Die nachfolgend dargestellte Entwicklung der Ausgleichsrücklage dokumentiert eine volle Inanspruchnahme aus dem Abschlussergebnis 2008: Stand lt. Eröffnungsbilanz 01.01.2008 40.783.039 € Entnahme 2008 - 24.293.812 € resultierend aus dem

Bewertungsvorgang der RWE-Beteiligung des Kreises

„operativer“ Überschuss 2008 + 5.453.467 € Erwartung an Überschuss 2009 + 5.000.000 € Zu planende Entnahme 2010 - 1.000.000 € Planung für Bestand 31.12.2010 25.942.695 € Inanspruchnahme 2011 - 8.995.782 € Zu erwartender Bestand 31.12.2011 16.946.913 € 2.5.2 Finanzplan Die Liquidität aus der sog. lfd. Verwaltungstätigkeit des Finanzplanes weicht wegen den im Ergebnisplan enthaltenen zahlungsunwirksamen Vorgängen von den Gesamtbeträgen des Ergebnisplanes ab. Da insbesondere die Aufwandspositionen Abschreibungen und Veränderungen der Pensionsrückstellungen zu keinem Zahlungsabfluss führen, ergibt sich aus der lfd. Verwaltungstätigkeit bei einem ausgeglichenen Ergebnisplan ein Liquiditätsüberschuss. Dieser wird, wie nachfolgend unter der Ziff. 2.6 dargestellt wird zur Finanzierung von Darlehnstilgungen und Investitionen verwendet. → Hierdurch ist es auch im Jahr 2011 wiederum möglich, wie auch bereits in 2009 und

2010, die Investitionen ohne die Aufnahme von Krediten finanzieren zu können. Das Ziel, die geplanten Investitionen ohne Kreditaufnahmen, und damit begrenzt auf die aus der lfd. Verwaltungstätigkeit verfügbaren Liquidität, zu finanzieren kann zur Verwirklichung eines unabdingbar notwendigen Investitionsvolumens aber grds. nur erreicht werden, wenn der Ergebnisplan über einen strukturellen Ausgleich die entsprechende Liquidität liefert. Dies ist zwar für den Haushalt 2011 mit dem ausgewiesenem Defizit von 8.995.782 € nicht der Fall. Da die vorgesehene Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage für den Ausgleich des Ergebnisplanes aber nicht aus der Substanz der Rücklage, sondern aus auch liquiditätsmäßig hinterlegten Überschüssen für die Jahre 2008 und 2009 resultiert, kann die Inanspruchnahme als Finanzierungsmittel für Investitionen verwendet werden.

Damit steht im Haushalt 2011 Liquidität für Investitionen, die Abwicklung von Instandhaltungsrückstellungen und Darlehnstilgungen mit 9.542.402 € zur Verfügung.

Es soll aber an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, das die aus den eingeplanten

Pensionsangelegenheiten mit 1.550.188 € resultierende Liquidität (sh. Ziff. 1.3 und 2.7.2) derzeit beim Kreis für die Vermeidung von Investitionskrediten eingesetzt wird und nicht, wie gelegentlich diskutiert wird, einem Pensionsfonds zugeführt wird. Dieses Vorgehen ist vertretbar, da der Kreistag mit Beschluss vom 26.06.2009 die Anlage eines Betrages i.H.v. 30 Mio€ aus dem RWE-Gasverkauf zur Sicherung der Pensionslasten beschlossen hat.

Es bleibt aber auch kritisch anzumerken, dass derzeit das Thema der liquiditätsmäßigen Hinterlegung von Pensionsgeldern sehr differenziert betrachtet wird, da es überwiegend

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Haushalt 2011 13 Vorbericht

als nicht vertretbar angesehen wird, auf der einen Seite Liquidität anzulegen, wenn auf der anderen Seite Liquiditätsbedarf für Investitionen benötigt wird. Die Diskussionen hierzu werden weiter zu verfolgen sein.

2.5.3 Liquidität aus der lfd. Verwaltungstätigkeit 2010 2011 Einzahlungen 310.573.346 € 295.614.323 € Auszahlungen 305.314.959 € 296.160.943 € Liquiditätsüberschuss + 5.258.387 € + 546.620 € Ausgleichsrücklage + 3.964.389 € + 8.995.782 € + 9.222.776 € + 9.542.402 € 2.6 Ermittlung und Verwendung des Liquiditätsüberschusses Wie bereits ausgeführt wurde, resultiert der Liquiditätsüberschuss der lfd. Verwaltungstätigkeit aus den in die Kreisumlagekalkulation einzubeziehenden Aufwandspositionen, bei denen unmittelbar aus der Verbuchung im Ergebnisplan kein Mittelabfluss stattfindet bzw. im Einzelfall auch aus Einzahlungspositionen, die aber keinen Ertrag darstellen, und die somit nicht Ergebnisplanung die beeinflussen. Betroffene Haushaltsbereiche sind im wesentlichen Aufwendungen aus Abschreibungen nach Abzug der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten sowie die Netto-Zuführung an die Pensionsrückstellung. Im Haushalt 2011 ergibt sich zunächst der zuvor genannte und auch in § 1 der Haushaltssatzung ausgewiesene Liquiditätsüberschuss mit + 546.620 €. Dieser ermittelt sich aus folgenden, nicht zahlungswirksamen Aufwandspositionen des Ergebnisplanes: Positionen zur Ermittlung des Liquiditätsüberschusses: Ermittelte Aufwendungen aus Abschreibungen 10.772.700 € Abschreibungen aus Beschaffungen im Wert von 60 € - 410 € (netto) + 156.400 € Abschreibungen gesamt (Position 14 Ergebnisplan) 10.929.100 € abzgl. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten - 6.938.130 € (Produkt 16010200) + 3.990.970 € Aufwendungen für Festwerte + 60.000 € (versch. Konten) Netto-Aufwand aus Zuführung an Pensionsrückstellungen + 1.550.188 € (Produkt 01090500) Zwischensumme: Liquidität aus Afa/SoPo/Rückstellungen 5.601.158 € Höherer Einzahlungsbetrag bei der Kreisumlage aus den Zahlungen der Städte und Gemeinden in 2011 zur Altfehlbetragsabdeckung + 4.456.380 € (nur Finanzplan) Zwischensumme + 10.057.538 € Liquidität aus Rechnungsabgrenzung (Ertrag Vorjahre aber Liquidität 2011) + 23.364 € (nur Finanzplan) 10.080.902 € abzgl. - Verwendung zur Finanzierung von Auszahlungen aus der Abwicklung der Instandhaltungsrückstellung (nur Finanz- plan, keine Aufwandsbuchung) - 508.500 € Vorbericht Ziff. 2.7.4 - Ertrag aus der Auflösung des Sonderpostens „Ersatzgelder nach § 5 Landschaftsgesetz“ (nur Ertrag, keine Liquidität) - 30.000 € (Produkt 130201/02) = Liquiditätsüberschuss bei einem ausgeglichenen Ergebnisplan 9.542.402 € aber

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Haushalt 2011 14 Vorbericht

Fehlbedarf im Ergebnisplan - 8.995.782 € = daher Liquiditätsüberschuss lfd. Verwaltungstätigkeit lt. Haushaltssatzung und Finanzplan + 546.620 € Der Überschuss wird wie folgt verwendet:

Auszahlungen für ordentliche Tilgungszahlungen - 2.200.000 € (Produkt 16010200) Tilgung Kassenkredite, resultierend aus Altfehlbetrag - 4.456.380 € (Produkt 16010200) Tilgung - 6.656.380 € Auszahlungen für Beschaffungen 60 € - 410 € - 156.400 € (versch. Produkte) Auszahlungen aus Festwerten - 60.000 € (versch. Produkte) Finanzierung von Investitionen - 2.669.622 € (versch. Produkte) Liquidität für investive Auszahlungen - 2.886.022 € Summe investive Mittelverwendung - 9.542.402 € Finanzierung a) Liquiditätsüberschuss + 546.620 € b) Verwendung liquider Mittel aus Überschuss 2008/2009 + 8.995.782 € Folgende Erläuterungen zu der Darstellung: Abwicklung Instandhaltungsrückstellungen (Ertrag und Auszahlung) In die Eröffnungsbilanz wurde eine Instandhaltungsrückstellung in Höhe von 5.516.900 € eingestellt. Die sich dahinter verbergenden, und in den vergangenen Jahren unterlassenen Gebäudeunterhaltungsmaßnahmen sollen in den Jahren 2008 – 2012 nachgeholt werden. Die Abwicklung geht nur zu Lasten der Finanzrechnung, da der eigentliche Aufwand wegen der „Unterlassung“ bereits in Vorjahren angefallen ist. Im Haushaltsjahr 2010 wurde die Rückstellung mit 1,1 Mio€ aufgelöst, da mit den vom Kreistag in der Sitzung am 24.04.2009 beschlossenen Maßnahmen aus Mitteln des Konjunkturpaktes II der Bundesregierung zahlreiche Sanierungsangelegenheiten an Gebäuden umgesetzt werden konnten, für die eine Rückstellung gebildet worden war. Im Haushalt 2011 werden neuen Maßnahmen zur Abwicklung der Rückstellung mit 508.500 € in Ansatz gebracht. Weitere Erläuterungen ergeben sich unter der Ziff. 2.4.4. Auszahlungen für Tilgungen Es handelt sich um die Auszahlungen lt. den Tilgungsplänen der aufgenommenen Darlehn für investive Zwecke. Tilgung Kassenkredite, resultierend aus Altfehlbetrag Für den Hochsauerlandkreis hatte sich wegen Verzicht auf eine ausreichende Kreisumlagefinanzierung in den Jahren 2003 – 2006 ein Fehlbetrag und damit eine mangelnde Liquidität in der Kasse i.H.v. ./. 44,6 Mio€ angesammelt. Durch eine Überschusssituation des Jahres 2007 von + 7,8 Mio€ ergab sich vor Umstellung auf das NKF zum 01.01.2008 ein noch zu finanzierender Altfehlbetrag mit 36,8 Mio€. Nach der mit Städten und Gemeinden im Zuge der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2007 getroffenen Vereinbarung tragen die Kommunen hiervon einen Anteil von 25,2 Mio€, während der Kreis 11,6 Mio€ finanzieren muss. Der Kreisanteil ist mit 6,0 Mio€ aus dem Gasverkaufserlös gedeckt worden, die verbleibenden 5,6 Mio€ müssen im Laufe der Jahre aus der jeweiligen Kassensituation finanziert werden. Nach der mit den Städten und Gemeinden getroffenen Stundungsvereinbarung zahlen sie ihren Anteil ratenweise in den Jahren 2009 – 2015 wie folgt: 2009 - 2012 jährlich 4.456.381 € 2013 - 2015 jährlich 2.457.198 €

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Haushalt 2011 15 Vorbericht

Der jährlich zufließende Betrag ist zweckgebunden zur Verwendung als Rückzahlung auf Kassenkredite. Auszahlungen 60 € - 410 € Gem. § 33 Abs. 4 GemHVO zählen auch die Beschaffungen beweglicher Vermögensgegenstände mit einem Anschaffungswert zwischen 60 € bis 410 € -netto- zum Vermögenserwerb. Sie werden zwar im Anlagevermögen inventarisiert, aber im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben und führen insoweit unmittelbar zu Aufwand aus Abschreibungen in der Ergebnisrechnung. Da sie zum Vermögen zählen, sind Auszahlungen (Mittelabfluss) über den investiven Teil des Finanzplanes im jeweiligen Produkt zu verbuchen. Kto. im Ergebnisplan 5711420000 Kto. im Finanzplan 7832000000 Auszahlungen aus Festwerten Festwerte werden gem. § 34 Abs. 1 GemHVO gebildet für gleichartige Vermögensgegenstände, die regelmäßig ersetzt werden und deren Wert und Zusammensetzung nur geringen Schwankungen unterliegen. Sie werden nicht einzeln abgeschrieben sondern in der Eröffnungsbilanz mit 50 % des ermittelten Wertes angesetzt. Festwerte werden beim Kreis gebildet für Möbel in Klassenräumen sowie für Anlagegegenstände in den Atemschutzwerkstätten. Da sich der Wert des Vermögens nicht ändert, sind Ersatzbeschaffungen als Aufwand zu verbuchen. Da sie aber dem Vermögen zuzuordnen sind, müssen Auszahlungen ebenfalls über den investiven Teil der Finanzplanung verbucht werden. Kto. im Ergebnisplan 5431999999 Kto. im Finanzplan 7831000000 Auszahlungen für Investitionen Verwendung verfügbarer Liquidität zur Vermögensfinanzierung. Hierzu wird auf die Erläuterungen unter Ziff. 3.1 des Vorberichtes verwiesen 2.7 Erläuterungen zu einzelnen Bereichen des Ergebnisplanes 2.7.1 Finanzausgleich

Die vom Finanzausgleich abhängigen Veranschlagungen befinden sich in den Produkten 16010100 und 16010200

- - - -

Nachtragsgesetz zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2010 (GFG 2010) Angesichts der schwierigen Lage der kommunalen Haushalte in Nordrhein-Westfalen hat der Landtag NRW am 16.12.2010 einen Nachtragshaushalt und eine Nachtragsgesetz zum GFG 2010 beschlossen, mit dem die Finanzausstattung der Kommunen um rd. 300 Mio€ im Haushaltsjahr 2010 nachträglich verbessert wird. Die Mittel sollen die Schlüsselzuweisungen und die allg. Investitionspauschale erhöhen. Die erhöhten Zuweisungen führen bei den Schlüsselzuweisungen zu folgenden Verbesserungen für den Hochsauerlandkreis und die Städte/Gemeinden: Hochsauerlandkreis alt neu Differenz € € € Schlüsselzuweisungen 27.499.273 28.349.601 + 850.328 Investitionspauschale 636.252 695.826 + 59.574

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Haushalt 2011 16 Vorbericht

Städte/Gemeinden alt neu Differenz € € € Schlüsselzuweisungen 43.123.300 45.907.187 + 2.783.887 Investitionspauschale 11.124.481 12.166.036 + 1.041.555 Wichtig a) Die zusätzlichen Schlüsselzuweisungen erhöhen nicht die Umlagegrundlagen zur

Berechnung der Kreisumlage und der Landschaftsumlage im Jahr 2010. b) Trotz der mit Urteil des Verfassungsgerichtshofes NRW vom 15.03.2011 erklärten

Verfassungswidrigkeit des Nachtragshaushalts 2010 bleiben die an die Kommunen am 23.12.2010 ausgezahlten Zuweisungen bestandskräftig, da sie rechtlich nicht auf dem Nachtragshaushalt 2010 sondern auf dem gesondert vom Landtag beschlossenen Änderungsgesetz zum GFG 2010 beruhen.

Gemeindefinanzierungsgesetz 2011 (GFG 2011) Zum Zeitpunkt der Haushaltseinbringung am 17.12.2010 lag noch kein Entwurf eines ssagen eines Gemeindefinanzierungsgesetzes 2011 vor. Dieser ist erst am 21.12.2010 vom Landeskabinett vorgelegt worden ist. Folge hieraus war, dass für den Planentwurf auch noch keine Berechnungen zu den in 2011 für die Kommunen zu erwartenden Zuweisungen vorlagen. Für die Entwurfsplanungen konnten daher Erkenntnisse zum GFG 2011 lediglich dem seit Ende September 2010 vorliegenden Erlass des Landes zu den Orientierungsdaten für die mittelfristige Finanzplanung der Kommunen entnommen werden. Folgende für die Haushaltsplanung des Kreises zu berücksichtigende Erkenntnisse ergaben sich hieraus: 1. Steuerkraftentwicklung Eine maßgebliche Größe zur Berechnung der Schlüsselzuweisungen der Kommunen und der Kreise wie aber auch zu Berechnung der Kreisumlage ist die Entwicklung der Steuerkraft der kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Das für den Finanzausgleich 2011 maßgebliche Steueraufkommen basiert auf dem Zeitraum 01.07.2009 – 30.06.2010 (sog. Referenzperiode). Hier ergibt sich für unserer Städte/Gemeinden ein Aufkommen mit 211,4 Mio€, ein deutlicher Rückgang gegenüber 2010 (= 236,6 Mio€) von - 25,2 Mio€ bzw. - 10,7 %. I Im Landesdurchschnitt ergibt sich demgegenüber ein geringerer Rückgang mit - 8,8 %. Es ist bekannt, dass in einigen Teilen des Landes die Steuerkraft ganz erheblich stärker als im Landesdurchschnitt bzw. im Vergleich zur Situation im Hochsauerlandkreis zurückgegangen ist. Der Rückgang erreicht Spitzenwerte von – 30 %. Diese starken regionalen Unterschiede werden aufgrund der Ausgleichsfunktion des GFG zu deutlichen Auswirkungen bei den Schlüsselzuweisungen führen, die aber nicht berechnet werden können. 2. Volumen an Schlüsselzuweisungen Hierzu führen die Orientierungsdaten aus, dass die oben genannten nachträglichen Verbesserungen des Jahres 2010 mit + 300 Mio€ sowohl im Haushaltsjahr 2011 wie auch in der weiteren Planungsperiode bis 2014 den Kommunen erhalten bleiben sollen. Die O-Daten folgern hieraus, dass in 2011 das Gesamtvolumen an Schlüsselzuweisungen in etwa in der Höhe des Nachtragsgesetzes zum GFG 2010 ausfallen wird. 3. Sonstige Anmerkungen zum GFG 2011 Bekanntermaßen beabsichtigt das Land, hoch verschuldeten Kommunen in NRW Konsolidierungshilfen zu gewähren. Nach den bisher hierzu vorliegenden Informationen sollen sich die Hilfen zwar zu einem Großteil aus Landesmitteln und der Erwartung einer höheren Beteiligung des Bundes an den Soziallasten der Kommunen rekrutieren. Bestandteil wird aber auch ein Eigenfinanzierungsbeitrag der betroffenen Kommunen sowie auch ein Finanzierungsbeitrag wirtschaftlich stärkerer Kommunen sein. Hieraus können sich noch Rückwirkungen auf den Finanzausgleich ergeben. Als weiterer Punkt ist anzuführen, dass die Kreise als Sozialhilfeträger im Zuge der strukturellen Überarbeitung des GFG (Auswirkungen „Ifo-Gutachten“) die Forderung erhoben haben, bei der Berechnung der Schlüsselmassen die Kreis stärker zu berücksichtigen. So erhalten die Kreise seit

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Haushalt 2011 17 Vorbericht

Jahren aus der gesamten Schlüsselmasse einen Anteil von etwa 11,7 %. Nach den vom Gutachter angestellten Berechnungen müsste dieser Anteil allerdings deutlich höher bei ca. 17 % liegen. Es ist nicht auszuschließen, dass mit dem GFG 2011 die Berechnung der Schlüsselzuweisungen die Soziallasten der Kreise zur Entzerrung einer Finanzierung über die Kreisumlage stärker berücksichtigen wird.

Planungen für den Entwurf des Haushalts 2011 Da Berechnungen des Landes zu den Schlüsselzuweisungen 2011 zum Zeitpunkt der Entwurfserstellung nicht vorlagen, konnten in den Entwurf nur Schätzwerte eingestellt werden. Es ist zu erwarten, dass aufgrund der deutlich unterschiedlichen Entwicklungen bei der Steuerkraft ein erhebliches Volumen bei den Schlüsselzuweisungen in die Regionen mit sehr geringer Steuerkraft abfließen wird. Wenngleich das Land in den O-Daten ausführt, dass der Gesamtbetrag an Schlüsselzuweisungen in 2011 gegenüber dem Betrag lt. Nachtragsgesetz zum GFG 2010 nicht zurückfallen wird, wird wegen der Situation bei der Steuerkraft im Entwurf des Haushalts 2011 des Hochsauerlandkreises mit einem Rückgang der Schlüsselzuweisungen um pauschal - 2,5 % gerechnet. Dieser Wert ist gegriffen und dem Vorsichtsprinzip geschuldet. Für den Planentwurf ergibt sich folgende Situation bei den Zuweisungen der Städte und Gemeinden: Schlüsselzuweisungen 2010 lt. Nachtragsgesetz GFG 45.907.187 € Pauschaler Abschlag von 2,5 % - 1.147.680 € Erwartete Zuweisungen lt. Entwurf 2011 44.759.507 €

- - - - - - - Auswirkungen des am 21.12.2010 vorgelegten Regierungsentwurfs zum GFG 2011 Gegenüber diesen Annahmen für den Haushaltsplanentwurf haben sich dann mit dem von der Landesregierung in den Landtag eingebrachten Entwurf eines GFG 2011 deutliche Veränderungen ergeben, die sich bei folgenden, für den Finanzausgleich maßgeblichen Positionen ausgewirkt haben: - erhöhte Steuerkraft der Städte/Gemeinden als Basis der Berechnung der

Schlüsselzuweisungen und der Kreisumlage - geringere Schlüsselzuweisungen der Städte/Gemeinden - aus beiden Positionen resultierend positive Auswirkungen bei der Kreisumlage - höhere Schlüsselzuweisungen des Kreises - geringeres Aufkommen bei der Sonderumlage des Jugendamtes (sh. Ziff. 2.7.7) - Veränderungen bei der Umlage an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe (sh. Ziff.

2.7.1.3) Hintergrund sind die von der Landesregierung in dem Entwurf eines GFG 2011 enthaltenen Veränderungen bei den Grunddaten. Diese wurden wie folgt gegenüber dem Vorjahr 2010 verändert: Steuerkraftmesszahlen Die fiktiven Hebesätze der Realsteuern sollen auf das Niveau des Landesdurchschnitts abzgl. 5 % angehoben werden. bisher neu Grundsteuer A 192 % 209 % Grundsteuer B 381 % 413 % Gewerbesteuer 403 % 411 % Die Wirkung dieser für die Referenzperiode rückwirkend anzuwendenden Hebesätze führt zu einer nunmehr anzurechnenden Steuerkraft von 216,9 Mio€ und damit einer gegenüber dem Entwurf um + 5,5 Mio€ erhöhten Steuerkraft und einem entsprechenden positiven Effekt für die Berechnung der Kreisumlage.

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Haushalt 2011 18 Vorbericht

Soziallastenansatz Die einzelne Bedarfsgemeinschaft nach dem Sozialgesetzbuch II wurde bisher mit dem Faktor 3,9 im Zuge der Ermittlung der Ausgangsmesszahl angesetzt. Dieser Faktor soll auf 9,6 angehoben werden. Der erhöhte Soziallastenansatz führt tendenziell zu Verlagerungen der Schlüsselzuweisungen in den kreisfreien Raum. Für die Städte und Gemeinden im Hochsauerlandkreis reduzieren sich die Zuweisungen gegenüber den Annahmen im Planentwurf um - 2,7 Mio€ auf verbleibende 42,1 Mio€ und einem entsprechenden negativen Effekt auf die Kreisumlage. 2.7.1.1 Kreisumlage Die sich nach den Daten des Entwurfs eines GFG 2011 ergebende Entwicklung der Umlagegrundlagen mit einem gegenüber 2010 verbleibenden Rückgang der Steuerkraft und deutlich geringeren Schlüsselzuweisungen der Städte/Gemeinden führt bei gegenüber 2010 unverändertem Hebesatz von 36,54 % zu einem negativen Mitnahmeeffekt beim Aufkommen der Kreisumlage in Höhe von - 7.579.063 €. Der Kreistag ist dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt, den Hebesatz um + 0,54 %-Punkte mit einem Umlageaufkommen von 1.398.710 € auf dann 37,08 % zu erhöhen. Für die Städte und Gemeinden ergibt sich trotz dieser Umlagesatzerhöhung gegenüber 2010 eine geringere Zahlungsverpflichtung um – 6,18 Mio€. Unter Hinzurechnung der aus den Überschüssen 2008 + 2009 resultierenden Entnahme aus der Ausgleichsrücklage kann der Ausgleich im Ergebnisplan 2011 damit erreicht werden. Das Kreisumlageaufkommen 2011 beläuft sich damit bei einem Hebesatz von dann 37,08 % auf 99,04 Mio€ (2010 = 102,22 Mio€).

Umlagegrundlagen

2010

HHPlan €

2011

HHPlan €

+ Verbesserungen - Verschlechterungen € %

Steuerkraft Grundsteuer Gewerbesteuer Anteil Einkommenssteuer Anteil Umsatzsteuer Gewerbesteuerumlage Sonstige Positionen

33.168.671 116.065.864

86.011.800 12.043.347

-18.870.435 8.219.658 236.638.905

35.718.997 99.039.525 77.580.694 12.114.156

-16.561.498 9.044.573 216.936.447

- 2.550.332 - 17.026.339 - 8.431.106 + 70.809 + 2.308.937 + 824.915

- 19.702.458

- 7,69 - 14,7 - 9,8 + 0,58 + 12,2 + 10,0 - 8,33

Schlüsselzuweisungen lt. Veranschlagung lt. Nachtrag GFG 2010 Zuweisung

43.123.300 + 2.783.887 45.907.187

42.083.934

- 3.823.253

- 8,33

Umlagegrundlagen gesamt (ohne Berücksichtigung Nachtrag GFG 2010)

279.762.205

259.020.381

- 20.741.824

- 7,41

x Hebesatz -alt- 36,54 %

102.225.110

94.646.047

- 7.579.063

Hebesatzerhöhung um + 0,54 % Punkte

- + 1.398.710

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Haushalt 2011 19 Vorbericht

ergibt Aufkommen bei 37,08 %

102.225.110 96.044.757 - 6.180.353

Anmerkung zu 2010:

Im Haushalt wird das Kreisumlageaufkommen mit 103.447.722 € ausgewiesen. Dieser Wert berücksichtigte eine vom LWL zunächst für 2010 beabsichtigte Hebesatzerhöhung um + 0,4 %-Punkte auf 15,6 %. Die Erhöhung wurde aber von der Landschaftsversammlung am 22.04.2010 nicht beschlossen. Wegen diesen Verzichts hatte der Kreistag dann die auch beim Kreis zunächst geplante Umlagesatzerhöhung der Kreisumlage um + 0,44 %-Punkte nicht wirksam werden lassen mit der Wirkung, dass sich für 2010 das zu veranlagende Umlageaufkommen auf den in der obigen Übersicht genannten Betrag von 102.225.110 beläuft.

Die auf die Städte und Gemeinden entfallenden Umlagegrundlagen sowie Einzelbeträge

der Kreisumlage sind dem Vorbericht als Anlagen beigefügt. Entwicklung des Hebesatzes sowie des Umlageaufkommens der Kreisumlage 2007 – 2011

1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011

Aufkommen KU 89.198.187 89.978.110 88.515.320 88.973.781 91.561.524 80.996.797 78.794.673 71.634.405 78.073.146 87.335.087 95.430.913 101.588.507 102.632.220 104.595.471 102.225.110 96.044.757

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Haushalt 2011 20 Vorbericht

2.7.1.2 Schlüsselzuweisungen Kreis Bei den Schlüsselzuweisungen des Kreises hat sich mit dem Nachtragsgesetz zum GFG in 2010 die Zahlung von 27.499.273 € auf 28.249.601 € erhöht. Für die Entwurfsplanungen 2011 wurde dieser Wert pauschal um – 2,5 % auf 27.640.861 € reduziert. Lt. Entwurf zum GFG 2011 würde der Kreis eine Zuweisung mit 28.760.844 € erhalten. Im Vergleich der Veranschlagungen der beiden Jahre verbleibt in 2011 damit ein Mehrertrag von + 141.588 € bzw. + 0,51 %. Haushalt 2010 lt. Veranschlagung 27.499.273 € lt. Nachtrag GFG 2010 850.328 € 28.349.601 € a) Ansatz lt. Entwurf 2011 27.640.861 € b) Ansatz lt. Entwurf GFG 2011 28.760.844 € demgegenüber Ansatz 2010 27.499.273 € Mehrertrag 2011 + 1.261.571 € 2.7.1.3 Landschaftsumlage

Der Entwurf des Haushalts 2011 des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) ist am 26.11.2010 in die Landschaftsversammlung eingebracht worden. Er weist auf der Grundlage des gegenüber 2010 zunächst unveränderten Umlagehebesatzes von 15,2 % in der Ergebnisplanung eine strukturelle Unterdeckung in Höhe von 255 Mio€ aus. Sie ergibt sich im Wesentlichen aus folgenden Positionen: - Steigerungen in den sozialen Bereichen wegen Zuwächsen bei den 78,4 Mio€ Fallzahlen in den Behinderteneinrichtungen (+ 57 Mio€) sowie sonstiger allg. Mehraufwand - Weniger an Schlüsselzuweisungen 4,9 Mio€ - Negativer Mitnahmeeffekt bei der Landschaftsumlage durch zurückgehende Umlagegrundlagen (Hebesatz 15,2 %) 81,0 Mio€ - Vorbelastung aus der Fortschreibung der Unterdeckung 2010 90,7 Mio€ Unterdeckung 255,0 Mio€ Bei den den Berechnungen zum Haushaltsplanentwurf zu Grunde liegenden Umlagegrundlagen von rd. 9,5 Mrd € errechnete sich zur Herbeiführung eines Haushaltsausgleichs eine Erhöhung des Umlagesatzes mit rd. + 2,6 %-Punkte. Der Landschaftsverband beabsichtigt nicht, den Ausgleich über die Umlage darzustellen. Es ist sein Ziel, durch längerfristig angelegte Sparbeiträge (Stichwort: Haushaltskonso-lidierungsprogramm), die Verrechnung mit Eigenkapital sowie als dritte Säule durch eine Umlagesatzerhöhung die Deckung des Fehlbedarfs zu erreichen. Der Ausgleich des Defizites von 255 Mio€ war im Planentwurf wie folgt vorgesehen: a) Sparbeitrag aus dem in die Landschaftsversammlung eingebrachten 38 Mio€

Haushaltskonsolidierungsprogramm Es handelt sich um von der Verwaltung des LWL vorgeschlagene konkrete Maßnahmen, die grds. auch ohne vorherige Zustimmung der Gremien des LWL umsetzbar sind (Teile A des Konzeptes). Das Gesamtpaket dieser Maßnahmen beläuft sich 295 Mio€. Es soll sukzessive in den Jahren

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Haushalt 2011 21 Vorbericht

2011 – 2014 zu sich kumulierenden Einsparungen führen: 2011 38 Mio€ 2012 69 Mio€ 2013 89 Mio€ 2014 99 Mio€ In einem Teil B des Konzeptes werden weitere Vorschläge gemacht, zu deren Umsetzung aber vorherige Gremienbeschlüsse erforderlich sind. Das Volumen beläuft sich hier auf 52 Mio€. Auf 2011 würden ca. 9,0 Mio€ entfallen, die bisher nicht in den Planungen des Entwurfs enthalten sind. In einem weiteren Teil C werden vom LWL Forderungen an den Bundes- und Landesgesetzgeber gerichtet mit dem Ziel, in der Behindertenhilfe durch gesetzliche Veränderungen eine Mitfinanzierung aus allg. Steuermittel zu erreichen. Diese würden bei Umsetzung der seit Jahren im Raum stehenden Forderungen einen hohen Mio-Betrag erreichen. Auch hieraus werden keine Entlastungen im Entwurf berücksichtigt.

b) Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage 101 Mio€ c) Erhöhung Hebesatz der Landschaftsumlage um + 1,2 %-Punkte

auf 16,4 % 116 Mio€ Mit der Hebesatzerhöhung werden folgende Effekte erzielt:

• Ausgleich negativer Mitnahmeeffekt wegen Rückgang der Umlagegrundlagen 81 Mio€

• Höhere Zahllast der Kreise/kreisfreien Städte 35 Mio€

- - - - - - Für den Landschaftsverband Westfalen-Lippe ergeben sich aus den Berechnungen zum Entwurf eines GFG 2011 einerseits erhöhte Umlagegrundlagen sowie gegenüber den Entwurfsplanungen auch ein Mehrertrag bei den eigenen Schlüsselzuweisungen. Unter Ansatz des zunächst geplanten Hebesatzes von 16,4 % ergeben sich folgende Effekte: Mehraufkommen Landschaftsumlage + 15,7 Mio€ Mehraufkommen Schlüsselzuweisungen + 17,1 Mio€ Verbesserungen + 32,8 Mio€ Dier Landschaftsversammlung hat am 24.02.2011 den Haushalt 2011 des LWL beschlossen, und zwar endgültig mit einem für 2011 wirksamen Hebesatz von 15,7 % (+ 0,5 %-Punkte). Um diese reduzierte Umlagesatzerhöhung darstellen zu können, musste die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage um + 32,5 Mio€ erhöht werden. Sie beläuft sich auf einen verbleibenden Bestand von dann noch 101Mio€. Nach der fortgeschriebenen Finanzplanung des LWL wird sie spätestens in 2013 aufgezehrt sein, wobei für einen Haushaltsausgleich gleichzeitig der Umlagesatz auf 16,4 % in 2012 und 16,8 % in 2013 angehoben werden müsste.

- - - - - - Für den Kreis bedeutet die Erhöhung des Umlagesatzes ein Finanzvolumen von rd. 3,4 Mio€. Da andererseits der negative Mitnahmeeffekt aus dem Rückgang der Umlagegrundlagen - 3,57 Mio€ sogar noch höher ist, reduziert sich die Zahlungsver-pflichtung für 2011 trotz Umlagesatzerhöhung geringfügig um – 165.554 € auf 46,54 Mio €.

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Haushalt 2011 22 Vorbericht

2010

€ 2011

€ Differenz

€ Umlagegrundlagen Kreisumlage 279.762.205 259.020.381 - 20.741.824 Schlüsselzuweisungen Kreis 27.499.273 28.760.844 + 1.261.571 307.261.478 287.781.225 - 19.480.253 X 15,2 % 46.703.745 43.742.746 - 2.960.999 Erhöhung Hebesatz um + 0,5 %-Punkte auf 15,7 %

+ 1.438.906 + 1.438.906

Umlage 2011 46.703.745 45.181.652 - 1.522.093 Anmerkung zu 2010: Im Haushalt 2010 wird die Umlageverpflichtung des Kreises mit 47.932.791 € ausgewiesen. Dieser Wert berücksichtigte eine vom LWL zunächst für 2010 beabsichtigte Hebesatzerhöhung um + 0,4 %-Punkte auf 15,6 %. Die Erhöhung wurde aber von der Landschaftsversammlung am 22.04.2010 nicht beschlossen. Wegen diesen Verzichts hatte der Kreistag dann die auch beim Kreis zunächst geplante Umlagesatzerhöhung der Kreisumlage um + 0,44 %-Punkte nicht wirksam werden lassen. Diese Änderungen haben beim Kreis zu einer reduzierten Zahlungsverpflichtung des Kreises mit dem in der obigen Übersicht genannten Betrag von 46.703.745 € geführt. 2.7.1.4 Investitionspauschale Die Investitionspauschale beläuft sich im Kreishaushalt 2011 auf 696.218 €, sie entspricht in dieser Höhe nahezu dem Wert lt. Nachtragsgesetz zum GFG 2010. Gegenüber der Veranschlagung im Vorjahr ergibt sich eine Verbesserung um + 59.966 € bzw. + 9,42 %. Die Investitionspauschale wird ausschließlich über den investiven Teil des Finanzplanes verbucht (Produkt 16010100) Investitonspauschale

Nachtragsgesetz GFG Haushalt 2010

695.826

636.252Haushalt 2011 696.218Diff. Haushalt 2010 + 59.966

2.7.1.5 Schulpauschale

Die Mittel der Schulpauschale werden in der Ergebnisrechnung im Produkt 16010200 = Kto. 4111200000 und in der Finanzplanung im Produkt 16010100 = Kto. 6811200000 verbucht.

- - - - - -

Die Schulpauschale wird den Kommunen seit dem Jahr 2002 aus Mitteln des Steuerverbundes und damit über das jährliche GFG zweckgebunden gewährt, u.a. für den Bau, die Modernisierung und Sanierung von Schulgebäuden sowie deren Einrichtung und Ausstattung. Auf der Basis der 1. Modellrechnung zum Entwurf eines GFG 2011 erhält der Hochsauerlandkreis in 2011 eine Zuweisung mit 2.477.150 €. Gegenüber der Veranschlagung des Vorjahres (= 2.441.282 €) ergibt sich ein Mehrbetrag mit + 35.868 €. Die Verwendung der Mittel der Schulpauschale hat mit der Umstellung auf das NKF ab 2008 eine Änderung erfahren, die in der Systematik des neuen Rechnungswesens begründet ist.

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Haushalt 2011 23 Vorbericht

Nach der grds. Verwendungsvorgabe des Kreistages, nämlich dem Einsatz der Pauschale zur Finanzierung des in den Jahren 2002 – 2008 mit rd. 35 Mio€ abgewickelten Schulbauprogramms, wurden die Mittel bis einschließlich 2007 überwiegend zur Deckung von Zins- und Tilgungsaufwand für aufgenommene Schulbaudarlehn eingesetzt und im letzten kameralen Jahr 2007 hierfür auch nahezu vollständig gebunden (sh. Übersicht unten). Mit der Umstellung auf das kaufm. Rechnungswesen hat sich allerdings aus der verpflichtenden Einstellung von Abschreibungen in den Haushalt eine geänderte Finanzierung der ausschließlich im investiven Teil des Finanzplanes zu veranschlagenden Tilgungsausgaben ergeben. Diese werden nämlich aus der erwirtschafteten Afa finanziert, sodass die Mittel der Schulpauschale für Tilgung eingesetzt werden.

Für Schuldendienst wird die Schulpauschale damit seit 2008 nur noch in Höhe des Zinsaufwandes, 2011 = 1.175.000 €, belastet.

Finanzierung Brandschutzmaßnahmen Zur weitergehenden zweckgebundenen Verwendung der Schulpauschale werden ab 2008 die an den Berufskollegs des Kreises noch umzusetzenden Brandschutzmaßnahmen hieraus finanziert. Diese Maßnahmen erstrecken sich nach den vorliegenden Planungen auf die Jahre 2008 – 2011. Nach Begehung der Gebäude des Kreises durch Brandschutzdienststellen der zuständigen Bauaufsichtsbehörden sind in den vergangenen Jahren Vorgaben zur Einhaltung der Brandschutzanforderungen gemacht worden. Bei den geforderten Maßnahmen handelt es sich im wesentlichen um Unterhaltungsaufwendungen an der vorhandenen Gebäudesubstanz. In Einzelfällen ergibt sich aber auch Herstellungsaufwand, da neues, bisher nicht vorhandenes Sachvermögen angeschafft bzw. hergestellt wird (z.B. Brandschutzmeldeanlagen, Brandschutzzentrale, ...). Es besteht Einvernehmen mit den zuständigen Stellen, dass die Maßnahmen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des Kreises über einen Mehrjahreszeitraum abgewickelt werden. Mit den Veranschlagungen im Haushalt 2011 in Höhe von 442.400 € ist das Brandschutzprogramm an den Schulen des Kreises zunächst abgeschlossen. Inwieweit künftige Brandschutzbegehungen wieder zu neuen Maßnahmen führen, bleibt abzuwarten. Die Mittelbereitstellungen der Jahre 2008-2011 mit einem Gesamtvolumen von 3,1 Mio€ ergeben sich wie folgt: 2008 2009 2010 2011 gesamt € € € € € Unterhaltungsaufwand 648.836 536.400 231.400 442.400 zzgl. Ermächtigungsübertra- gungen aus 2008 - 651.146 - - 648.836 1.187.546 231.400 442.400 2.535.182 Investiv 90.028 134.100 233.600 0 zzgl. Ermächtigungsübertra- gungen aus 2008 - 116.072 - - 90.028 250.172 233.600 0 573.800 738.864 1.437.718 465.000 442.400 3.108.982

Die Veranschlagungen erfolgen im Ergebnisplan jeweils bei dem Konto 5211400000 bei folgenden Produkten

030102 Berufskolleg Brilon 32.400 € 030103 Berufskolleg Olsberg 200.000 € 030104 Techn.-Gewerbl. Schulen Neheim 130.000 € 030106 Wirtschaft/Verwaltung Neheim 70.000 € 030401 Sporthalle Brilon 10.000 € 442.400 €

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Haushalt 2011 24 Vorbericht

Finanzierung von Investitionen zur Einrichtung und Ausstattung der Schulen Soweit die Mittel der Schulpauschale nicht für Zinsaufwand und Brandschutz an bzw. in Schulgebäuden gebunden sind, werden die Mittel pauschal zur Finanzierung von Investitionen für Einrichtungen und Ausstattungen der Schulen des Kreises verwendet. In 2011 ist dies ein Betrag von 798.882 €. Mit dem Wegfall der Mittelbindung für Brandschutzmaßnahmen können ab 2012 noch deutlich mehr Mittel für diesen Zweck eingesetzt werden. Betreffend die Finanzierung der Investitionen insgesamt wird auf die Ziff. 3.1 dieses Berichtes verwiesen. Damit ergibt sich in 2011 folgende Verwendung der Schulpauschale 1.175.000 € Zinsaufwand für Schulbaudarlehn 442.400 € Unterhaltungsmaßnahmen Brandschutz 1.617.400 € Verwendung für lfd. Aufwendungen 0 € Investive Maßnahmen Brandschutz 859.750 € Einrichtungen-/Ausstattungen Schulen 859.750 € Verwendung investiv 2.477.150 € Schulpauschale 2011 gesamt Die seit dem Jahr 2002 ausgezahlte Schulpauschale wurde die folgt eingesetzt:

Jahr Zuweisung €

Verwendung Schuldendienst

Schulbau €

unmittelbar für Ausstattungs-/ Einrichtungs- maßnahmen

€ 2002 1.878.096 11.030 1.867.0662003 1.515.070 419.883 1.095.1872004 1.653.913 781.928 871.8952005 1.675.467 1.026.137 649.3302006 1.713.500 1.670.000 43.5002007 1.729.216 1.708.674 20.542

Zuweisung Zinsaufwand

€ Brandschutz

€ Einrichtung/Ausstattung

€ 2008 2.116.385 1.300.000 635.500 180.8852009 2.407.740 1.300.000 670.500 437.2402010 2.441.282 1.300.000 465.000 676.2822011 2.477.150 1.175.000 442.400 859.750

2.7.2 Personalaufwendungen Die Personalaufwendungen werden im Haushalt des Kreises wie folgt verbucht: a) die an die Mitarbeiter/innen auszuzahlenden Bezüge und Vergütungen sowie die darauf

abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge werden als direkte Aufwendungen in den einzelnen Produktbudgets unter der Position 11 veranschlagt. Dabei werden die Gesamtaufwendungen ausgewiesen, d.h. ohne Aufteilung auf die verschiedenen Arten an Personalaufwendungen.

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Haushalt 2011 25 Vorbericht

b) die Aufwendungen für Pensionszahlungen (Umlagezahlung an die Westf. Versorgungskasse in Münster), die Beihilfen an aktive Beschäftigte und an Versorgungsempfänger, die Beiträge zur Unfallkasse NRW sowie die Aufwendungen/Erträge aus Verbuchungen an bzw. von Pensionsrückstellungen werden zentral im Produkt 01090500 unter den Positionen 11 und 12, Kto.-Gruppe 50 und 51, veranschlagt.

Hierzu folgender Hinweis: Die Veranschlagungen aus der Auflösung der Pensionsrückstellung

für Pensionäre wird als „positiver“ Aufwand unter der Kto.-Gruppe 51 nachgewiesen. Der Grund liegt darin, dass es sich bilanztechnisch nicht um eine ertragsmäßig zu verbuchende Auflösung der Rückstellung, sondern um die Inanspruchnahme der Rückstellung durch Leistungserbringung handelt.

c) für einen ordnungsgemäßen Nachweis der mit den Aufgabenerfüllungen verbundenen

Aufwendungen werden die unter b) aufgeführten zentral verbuchten Aufwendungen dann als interne Leistungsverrechnungen den einzelnen Produktbudgets unter der Position 28 zugeordnet.

d) die ertragsmäßige Gegenbuchung der internen Verrechnungen erfolgt dann wiederum im

Produkt 01090500 unter der Position 27. Im Haushalt 2011 erhöhen sich die über die verschiedenen Kontengruppen zu verbuchenden Personalaufwendungen um insgesamt + 660.370 €, dies entspricht einer Steigerung um + 1,51 %. Unter Ausblendung einer gegenüber 2010 um 615.391 € erhöhten Auflösung der bilanzierten Pensionsrückstellung liegt die haushaltswirksame Mehrbelastung bei + 660.370 € € bzw. + 1,51 %. Die Planungen berücksichtigten eine unterstellte Erhöhung für den Beamtenbereich mit + 1,0 % (= rd. 100.000 €) sowie die bereits feststehenden Tariferhöhungen für die Tarifbeschäft-igten von insgesamt ca. + 1,1 % mit rd. 330.000 €. Die geplante Erhöhung der Krankenver-sicherungsbeiträge verursacht Kosten in Höhe von ca. 60.000 €. In den Ansatzplanungen enthalten sind die tarifvertraglich (§ 18 TVöD) vorgegebenen Aufwendungen aus der seit 2008 umzusetzenden „leistungsorientierten Bezahlung“ (LOB), die für 2011 mit 1,5 % der tarifl. Entgelte (zzgl. SV- und VK-Beiträge) angesetzt werden. Es handelt sich um einen Betrag von 356.000 €, der sich mit 280.000 € auf die Entgelte der Tariflich Beschäftigten sowie mit 76.000 € auf Sozial- und Zusatzversicherungsbeiträge aufteilt. Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre und vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung wurden bei den Beihilfekosten und den Versorgungskassenbeiträge für die Pensionäre Erhöhungen von insgesamt ca. 374.000 € eingeplant. Die restliche Steigerung von ca. 410.000 € (ca. 1 Prozent des Personalaufwandes von 42.870.179 €) resultiert zum größten Teil aus dem steigenden Durchschnittsdienstalter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Insbesondere kommt es bei den Tariflich Beschäftigten in zwei Schüben in den Jahren 2011 und 2012 zeitgleich zu überproportional vielen Stufensteigerungen in die Erfahrungsstufen 5 und 6 der jeweiligen Entgeltgruppe. Dies ist eine Spätfolge aus der Überleitung vom BAT in den TVöD zu einem einheitlichen Stichtag.

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Haushalt 2011 26 Vorbericht

Nachfolgende Übersicht liefert einen Überblick über die Veränderungen zum Vorjahr 2009 für die einzelnen Aufwandsbereiche:

2010 2011 HHBelastung (-)

HHEntlastung (+)Personalaufwand

5011000000 Besoldung der Beamten 10.275.427 10.568.059 -292.6325012000000 Entgelte tarifl. Beschäftigter 18.356.981 18.807.896 -450.9155012000001 Entgelte tarifl. Beschäftigter

(Fleischhygieneaufsicht) 160.390 160.000 3905019000000 Nebenkosten 236.948 241.948 -5.0005019100000 Kosten Zivis 62.300 62.300 05021000000 5121000000

VK-Beiträge Beamte (ab 2010 neues Konto) 5.392.405 5.563.686 + 171.281

5022000000 VK-Beiträge tarifl. Beschäftigte 1.493.290 1.516.697 -23.4075032000000 SV-Beiträge tarifl. Beschäftigte 3.623.740 3.751.504 -127.7645032000001 Entgelte tarifl. Beschäftigter

(Fleischhygieneaufsicht) 32.078 32.000 - 785032200000 GUVV 80.700 82.975 -2.2755041100000 Beihilfe aktive Beamte 690.000 769.904 -79.904

Versorgung 5141000000 Beihilfen Versorgungsempfänger 1.186.000 1.309.051 -123.0515112000000 Versorgungsaufw. Tarifl. Beschäftigte 3.700 3.700 -

Zwischensumme 41.593.959 42.869.720 -1.275.917

2010 2011 HHBelastung (-)

HHEntlastung (+)Pensionsangelegenheiten

5051000000 Zuführung Pensionsrückstellung 3.054.701 3.009.236 + 45.4685061000000 Zuführung Beihilferückstellung 1.028.537 825.263 + 203.2745151100000 Pensionsrückstellung - 1.787.379 - 1.915.192 + 127.8135161100000 Beihilferückstellung - 130.283 - 369.119 + 238.836

Zwischensumme + 2.165.579 + 1.550.188 + 615.391 Gesamtauswirkung 43.759.538 44.419.908 - 660.370

Dem Aufwand von 44.419.908 € stehen jedoch auch Erstattungen von Personalaufwendungen durch Dritte (u.a. dem Land und vom Beteiligungsgesellschaften) i.H.v. 238.118 € gegenüber: Produkt Betrag 01090500 40.000,00 € 05040100 63.380,00 € 10010300 37.533,00 € 15020200 97.205,00 € 238.118,00 €

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Haushalt 2011 27 Vorbericht

Pensions- und Beihilferückstellungen Die Westfälische Versorgungskasse in Münster hat den Kommunen Unterlagen über die versicherungsmathematische Bewertung von Pensions- und Beihilfeverpflichtungen zum Stichtag 31.12.2009 sowie die Vorausberechnungen für die Jahre 2010 – 2011 zur Verfügung gestellt. Für den Hochsauerlandkreis ergibt sich im Hinblick auf die Haushaltsplanung 2011 aus dem Vergleich der Stichtage 31.12.2010 und 31.12.2011 folgende etatwirksame Entwicklung: 31.12.2009 31.12.2010 31.12.2011 Differenz Pensionen € € € € . Aktive 48.239.782 51.183.476 54.192.712 + 3.009.236 Zuführung Versorgungsempfänger 60.926.867 59.043.702 57.128.510 - 1.915.192 Auflösung 109.166.649 110.227.178 111.321.222 + 1.094.044 Beihilfen Aktive 12.796.136 13.755.864 14.581.127 + 825.263 Zuführung Versorgungsempfänger 15.714.741 15.598.936 15.229.817 - 369.119 Auflösung 28.510.877 29.354.800 29.810.944 + 456.144 Rückstellungsbedarf lt. Bilanz 137.677.526 139.581.978 141.321.166 + 1.550.188 Im Haushalt 2011 sind damit die Pensionsverpflichtungen nach den vorliegenden Planungswerten der WVK im Vergleich der Stichtage 31.12.2011 zu 31.12.2010 um netto + 1.550.188 € höher anzusetzen. Zusätzlich kreisumlagewirksam ist aber nicht dieser Wert, sondern die Differenz zwischen den Netto-Zuführungen der Jahre 2010 und 2011. Diese führt in 2011 zu einer Entlastung mit + 615.391 €. Darstellung der Entlastung bei den Pensionsverpflichtungen 2010 2011 Zuführung an Pensionsrückstellungen für aktive Beamte 3.054.704 € 3.009.236 € Zuführung an Beihilferückstellungen für aktive Beamte 1.028.537 € 825.263 € 4.083.241 € 3.834.499 € Auflösung für Pensionäre aus Versorgung - 1.787.379 € - 1.915.192 € Auflösung für Pensionäre aus Beihilfen - 130.283 € - 369.119 € - 1.917.662 € - 2.284.311 € ergibt Netto-Belastung Haushalt 2011 1.550.188 € demgegenüber Netto-Belastung Haushalt 2010 2.165.579 € = zusätzliche Entlastung in 2011 615.391 €

Die Verbuchungen können im Produkt 01090500 nachvollzogen werden. 2.7.3 Abschreibungen, Sonderposten

Die Veranschlagungen zu den Abschreibungen mit einem Gesamtbetrag im Ergebnisplan von 10.929.100 € befinden sich nahezu vollständig im Produktbudget 16010200 (= 10.772.700 €). Lediglich bei den unter Ziff. 2.6 bereits erwähnten Abschreibungen auf Beschaffungen im Wert zwischen 60 € - 410 € wurde die AfA unmittelbar Produkten zugeordnet (= 156.400 €). Abschreibungen werden in den jeweiligen Budgets unter dem Kto. 5711420000 als Aufwand verbucht.

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Haushalt 2011 28 Vorbericht

Anmerkung Die überwiegend zentrale Veranschlagung erfolgt lediglich im Rahmen der jährlichen

Haushaltsplanung. Im Zuge des Jahresabschlusses werden die Abschreibungen dann über die Anlagebuchhaltung dem einzelnen Anlagevermögen konkret zugeordnet und in den jeweils betroffenen Produktbudgets verbucht.

Erträge aus der Auflösung von Sonderposten beim Anlagevermögen (= 6.938.130 €)

befinden sich vollständig im Produkt 16010200. Die Erträge werden im Rahmen des Jahresabschlusses ebenfalls produktscharf verbucht.

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Allg. Anmerkungen zu den Abschreibungen und Sonderposten aus Drittmitteln Abschreibungen sind gem. § 35 GemHVO zu bilden für Anlagevermögen, das den Wert von 60 € überschreitet und einer langfristigen Abnutzung unterliegt. Sie sind auf den Zeitraum der Nutzungsfähigkeit des Anlagegegenstandes zu verteilen, wobei der Hochsauerlandkreis ausschließlich eine gleichmäßige, d.h. lineare Abschreibung vorgenommen hat. Die Nutzungsdauer orientiert sich dabei an den vom IM NRW herausgegebenen Abschreibungstabellen. Die darin enthaltenen Bandbreiten der Zeiträume wurden individuell nach Absprache mit betroffenen Fachdiensten festgelegt. Eine Ausnahme gilt für Beschaffungen im Wert von 60 € - 410 €, diese Gegenstände werden unmittelbar im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Die Berechnung der Abschreibungen basiert

bei den Gebäuden auf einer Nutzungsdauer von 70 Jahren bei den Schulen und Verwaltungsgebäuden sowie 50 bzw. 60 Jahre bei sonstigen Gebäuden . Für die Bewertungen wurde bei den kommunalnutzungsorientierten Gebäuden (Verwaltungsgebäude, Schulen) überwiegend das Sachwertverfahren angewandt. Bei Gebäuden, die ab dem Jahr 2004 fertig gestellt worden sind, erfolgt die Wertermittlung nach indizierten Herstellungskosten. Bei einigen Gebäuden werden Mieteinnahmen erzielt, diese wurden nach dem Ertragswertverfahren bewertet. Die Bewertungen für die Eröffnungsbilanz wurden von der Bewertungsstelle des Kreises erstellt. Bei Gebäuden, die ab Umstellung auf das NKF ab 2008 fertiggestellt werden, ergibt sich der zu bilanzierende Wert aus den Herstellungs-/bzw. Anschaffungskosten.

bei den Kreisstraßen auf einer Nutzungsdauer von 40 Jahren. Die Bewertung selbst

orientiert sich an Straßenabschnitten (insgesamt = 567 bei 409 km Länge) sowie Qualitätsstufen der Abschnitte. Hiervon abhängig sind die Restnutzungsdauer und damit auch die Dauer der Abschreibung eines Straßenabschnittes. Es wurden 6 Stufen gebildet, d.h. bei der höchsten Wertigkeit wird die Straße über 40 Jahre abgeschrieben, bei z.B. der Stufe 5 liegt die restliche Abschreibungsdauer bei 8 Jahren. Die Bewertung hat der für die Unterhaltung von Kreisstrassen zuständige Fachdienst durchgeführt.

Neben den eigentlichen Straßen sind auch Brücken, Stützmauern und Radwege zu

bewerten, wobei hier die Nutzungsdauern bei 80 Jahren für die Brücken, 60 Jahre bei Stützmauern und 45 Jahren bei den Radwegen liegen.

beim beweglichen Vermögen über 410 € ergeben sich unterschiedliche Nutzungsdauern entsprechend den Abschreibungstabellen, bspw. wird das Büromobiliar über 20 Jahre abgeschrieben, EDV-Anlagen über 5 Jahre sowie PKW über 7 Jahre und Fahrzeuge des Bauhofes über 10 Jahre.

Des weiteren enthält der Etat 2010 Veranschlagungen in Höhe von 156.400 € für Gegenstände des Anlagevermögens im Wert von 60 € - 410 €. Dieses Beschaffungen

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Haushalt 2011 29 Vorbericht

werden zunächst vermögenswirksam über den investiven Teil des Finanzplanes verbucht und damit im Anlagevermögen erfasst. Unter Anwendung der Regelung in § 33 Abs. 4 GemHVO werden sie aber im Rahmen des Jahresabschlusses im Jahr der Anschaffung unmittelbar aufwandswirksam abgeschrieben.

Sonderposten Sonderposten sind gem. § 43 Abs. 5 GemHVO auf der Passivseite der Bilanz zu bilden für dem Kreis in Vorjahren zugeflossene Investitionszuwendungen Dritter. Da der Kreis in dieser Höhe für die Beschaffung/Herstellung von Anlagevermögen keine Eigenmittel aufgewandt hat, dürfen in dieser Höhe Abschreibungen die Ergebnisplanung nicht belasten. Gem. § 43 Abs. 5 S. 2 GemHVO sind die gebildeten Sonderposten entsprechend der AfA des bezuschussten Anlagevermögens in der Ergebnisplanung bzw. Ergebnisrechnung ertragswirksam aufzulösen. Der Hochsauerlandkreis hat in den vergangenen Jahren folgende investive Zuweisungen erhalten, aus denen Sonderposten im Rahmen der Eröffnungsbilanz zu bilden waren:

Zweckzuweisungen bis 2001 für den Bereich Schulbau sowie ab 2002 die Schulpauschale. Die Schulpauschale wurde im Zuge der Bildung von Sonderposten überwiegend Vermögensgegenständen zugeordnet bei denen in den Jahren 2008 ff noch Abschreibungen anfallen. Im Übrigen wird betreffend die Schulpauschale auf die Erläuterungen unter der Ziff. 2.7.1.5 verwiesen.

Zweckzuweisungen im Straßenbau. Hier wurden in den einzelnen Jahren

durchschnittliche Fördersätze ermittelt, wobei bis 1986 eine 100 %-Förderung angesetzt worden ist, da bis zu diesem Jahr Straßenbau neben der Projektförderung (GVFG-Mittel) aus den Mitteln der Straßenbaulastpauschale des Landes vollständig finanziert war. Für die Jahre danach liegt die Förderquote in Abhängigkeit von der Einstufung der Straße zwischen 60 und 95 %.

Die Mittel der Investitionspauschale wurden und werden ausschließlich beweglichem Vermögen zugeordnet.

Sonstige Einzelförderungen haben insgesamt nur eine untergeordnete Bedeutung.

In der Eröffnungsbilanz des Kreises ist aus diesen Zuweisungen der Vorjahre auf der Passivseite zum 01.01.2008 ein Sonderposten in Höhe von 153,13 Mio€ gebildet worden. Hieraus sowie aus der ab 2008 jährlich zu verbuchenden Zuführung neuer Sonderposten bzw. aus der Auflösung bereits bilanzierter Sonderposten ergeben sich die in der nachfolgenden Zusammenstellung aufgeführte Erträge für den Haushalt 2011. Aus den Abschreibungen und Sonderposten ergibt sich folgende Wirkung auf die Ergebnisplanung 2011: 2010 2011 Differenz. € € € Abschreibungen Gebäude 3.150.580 3.291.600 + 141.020 Infrastrukturvermögen 5.619.000 5.431.800 - 187.200 Immaterielle Anlagen 0 216.700 + 216.700 Maschinen 170.000 197.400 + 27.400 Techn. Anlagen 329.000 398.600 + 69.600 Fahrzeuge 175.000 187.100 + 12.100 Betriebs-/Geschäftsaus- stattung 909.000 1.049.500 + 140.500 Anschaffungen 60–410 € 140.485 156.400 + 15.915 10.493.065 10.929.100 + 436.035

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Haushalt 2011 30 Vorbericht

Erträge SoPo Gebäude, Straßen 6.051.100 6.157.691 + 106.591 Schulpauschale 422.000 422.000 0 Investitionspauschale 357.000 357.000 0 6.830.100 6.936.691 + 106.591 Netto-Position 3.662.965 3.992.409 + 329.444 abzgl. Tilgung 2.350.000 2.200.000 - 150.000 1.312.965 1.792.409 + 479.444 Der ausgewiesen Netto-Wirkung 2011 von 3.992.409 € müssen die für 2011 zu veranschlagenden Tilgungsausgaben mit 2.200.000 € gegenübergestellt werden. Die Differenz in Höhe von 1.792.409 € stellt den aus Abschreibungen zu finanzierenden Mehraufwand gegenüber der Kameralistik dar (Hinweis: kameral wurden Tilgungen zu Lasten des Verwaltungshaushalts finanziert). In 2010 liegt diese Belastung nach der Veranschlagung bei 1,30 Mio€, eine Zusatzbelastung in 2011 von + 479.444 €. 2.7.4 Instandhaltungsrückstellung

Instandhaltungsrückstellungen wurden in die Eröffnungsbilanz mit einem Betrag i.H.v. 5.516.900 € eingestellt. Die Abwicklung der Rückstellungen verursacht keinen ergebniswirksamen Aufwand, betroffen ist der Finanzplan (Kto. 721199999) für die lfd. Verwaltungstätigkeit. Sie werden dennoch an dieser Stelle erläutert, da die Abwicklung, d.h. die Durchführung von Maßnahmen Finanzauszahlungen verursachen, bei denen als Finanzierungsmittel die Liquidität aus den zuvor dargestellten Abschreibungen verwendet wird.

Rechtsgrundlage für den Ansatz von Instandhaltungsrückstellungen ist § 36 Abs. 3 GemHVO. Danach sind Rückstellungen für die Nachholung von Instandhaltung auszuweisen, wenn die Nachholung hinreichend konkret beabsichtigt ist und die Instandhaltung als bisher unterlassen zu bewerten ist.

Zur Instandhaltung zählen alle Maßnahmen der Erhaltung des funktionsfähigen Zustandes eines Gebäudes oder einer Anlage bzw. die Rückführung in diesen Zustand.

Sie gilt als unterlassen, wenn die Notwendigkeit zur Umsetzung bereits in Vorjahren

erkannt war und damit verbunden auch der eigentliche Ressourcenverbrauch = Aufwand zur Beseitigung in Vorjahren entstanden ist.

Die Nachholung muss konkret beabsichtigt sein, d.h. sie muss im Rahmen der

Finanzplanung angesetzt und damit auch die Finanzierung sichergestellt sein.

Die Unterhaltungsmaßnahmen müssen für die Eröffnungsbilanz einzeln bestimmt und bewertet sein.

Mit dem Fachdienst für Gebäudemanagement wurde im Vorfeld der Erstellung der Eröffnungsbilanz die Situation des Gebäudezustandes aller 66 über den Kreishaushalt zu bilanzierenden Gebäude erörtert. Unter Anwendung der genannten Kriterien an eine unterlassene Instandhaltung wurden insgesamt 75 einzeln bewertete Maßnahmen festgelegt. Sie sind im wesentlichen den Kategorien: Fenstersanierungen, Betonsanierung an Fassaden, Abdichtungsarbeiten, Dachsanierungen, Sanierung von Sanitär-/Elektro-/Heizungsanlagen zugeordnet. Die festgelegten Maßnahmen müssen eigentlich, bezogen auf das Jahr 2008, innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren und damit bis einschließlich dem Jahr 2012 abgewickelt werden. Durch das Konjunkturpaket II und der damit verbundenen weiteren baulichen

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Haushalt 2011 31 Vorbericht

Maßnahmen ist es aus zeitlichen Gründen nicht möglich, alle Maßnahmen bis 2012 fertig zu stellen. Der Zeitraum zur Beendigung der Maßnahmen wurde daher um ein Jahr verlängert, sodass die Maßnahmen bis Ende des Jahres 2013 abgewickelt sein müssen. Sollten die Arbeiten bis dahin nicht erledigt sein, müssten verbliebene Rückstellungen aufgelöst und in Höhe nicht erledigter Maßnahmen wäre eine Wertberichtigung der hiervon betroffenen Gebäude erforderlich.

Der Finanzplan 2011 enthält 8 Einzelmaßnahmen im Gesamtvolumen von 508.500 €, während im Jahr 2008 rd. 350.000 €, im Jahr 2009 1.270.000 € abgewickelt wurden und in 2010 die Veranschlagung bei 70.000 € liegt. Das geringe Volumen des Jahres 2010 steht in Zusammenhang mit dem Konjunkturpaket II. Einige Instandhaltungsmaßnahmen mit einem Investitionsvolumen von rd. 1,1 Mio€ konnten mit den Mitteln des KP II abgewickelt werden. Insoweit musste in 2010 in dieser Höhe die Rückstellung ertragswirksam aufgelöst werden (Konto 4582000000 Produkt 16010100).

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Die Verbuchung durchzuführender Maßnahmen erfolgt gegen die Bilanzposition Rückstellung, sodass im Jahresabschluss keine Aufwandspositionen und damit keine Belastung der Ergebnisrechnung nachgewiesen werden. Lediglich für den Fall, dass in der Rückstellung vorgesehene Maßnahmen nicht oder nicht im vorgesehenen Umfang anfallen, führt dies dann zu einer Teilauflösung der Rückstellung und damit zu ergebniswirksamen Erträgen bzw. für den Fall nicht ausreichender Rückstellungsmittel zu überplanmäßigem Aufwand. Die getätigten Maßnahmen des Jahres 2008 und die Veranschlagungen für die Jahre 2009 - 2011 führen zu folgender Entwicklung der in der Bilanz enthaltenen Rückstellung: Rückstellung lt. Eröffnungsbilanz 5.516.900,00 € Ergebnis 2008: Inanspruchnahme 350.233,99 € = durchgeführte Maßnahmen Ertragswirksame Auflösung 62.244,75 € = nicht mehr benötigte Rückstellungen Planungen 2009 - 2011: Offene Maßnahmen aus 2008 440.921,26 € = Ermächtigungsübertragung -> 2009 Inanspruchnahme 2009 lt. Plan 1.270.000,00 € Inanspruchnahme 2010 lt. Plan 70.000,00 € Ertragswirksame Auflösung 2010 1.100.000,00 € = wegen Konjunkturpaket II Inanspruchnahme 2011 lt. Plan 508.500,00 € 1.715.000,00 € = verbleibende Rückstellung für 2012/2013 Die Abwicklung der verbleibenden Rückstellungen für die Jahre 2012/2013 ist wie folgt geplant: 2012 775.000 € 7 Maßnahmen 2013 940.000 € 8 Maßnahmen Im einzelnen sind in 2011 folgende Instandhaltungsmaßnahmen vorgesehen: Produkt Betrag Maßnahmen03010100 Berufskolleg Meschede 250.000 Erneuerung Hallenboden 60.000 Sanierung der Klassenräume 35.000 Erneuerung Gasbrenner 10.000 Betonsanierung der Pfeiler 25.000 Einbau neuer Fenster 03010200 Berufskolleg Brilon 26.000 Sanierung Lichtschächte und Treppenstufen 03010300 Berufskolleg Olsberg 100.000 Betonsanierung und Geländer 12020200 Bauhof Wiggeringhausen 2.500 Sanierung Eingangsbereich 508.500

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Haushalt 2011 32 Vorbericht

Abschließend bleibt zu bemerken, dass in den Jahren 2008 – 2011 keine weiteren Rückstellungen gebildet worden sind. Aus Sicht der Verwaltung können mit den in den Haushalten veranschlagten Mitteln der Gebäudeunterhaltung (2011 = 643.000 €) die notwendigen Maßnahmen zur Erhaltung der Gebäudesubstanz erledigt werden. Nach Abwicklung der gesamten Instandhaltungsrückstellung sowie der Maßnahmen des Konjunkturpakets II wird zu entscheiden sein, ob im Rahmen einer Inventur weiterer Rückstellungsbedarf besteht. 2.7.5 Kosten der Unterkunft

Die Leistungen im Zusammenhang mit dem SGB II, d.h. Verbuchung der den Kreishaushalt belastenden Kosten der Unterkunft sowie der überwiegend aus Bundesmitteln finanzierten Leistungsbereiche: Verwaltungsbudget, Regelleistungen ALG II, Eingliederungsmaßnahmen und Sonderprogramme werden in den Produktbudgets 05010100 – 05010500 veranschlagt.

Die Erträge/Aufwendungen des nachfolgend zu beschreibenden Budgets Kosten der

Unterkunft, welches in 2011 aufgrund der unerwartet guten konjunkturellen Entwicklungen gegenüber den Planwerten 2010 zu deutlichen Entlastungen des Kreisetats führt, werden im Produkt 05010200 verbucht.

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Wie bereits unter Ziff. 2.4.1 ausgeführt wurde, erfährt der Haushalt 2011 im Budget Kosten der Unterkunft eine deutliche Entlastung gegenüber dem Vorjahr 2010 mit rd. + 3,44 Mio€. Diese Verbesserung wirkt sich einerseits bei der Umsetzung der 25 %-Finanzierungsbeteiligung der Städte/Gemeinden mit einer geringeren Zahllast gegenüber 2010 in Höhe von rd. 0,91 Mio€ aus, während mit einem Betrag von 2,53 Mio€ der allg. Haushalt entlastet wird und in dieser Höhe das strukturelle Defizit geringer ausfällt. In die Ermittlung der Ansatzplanungen fließen folgende Faktoren ein:

Erstattungssatz des Bundes Wohngeldentlastungszahlung des Landes Entwicklung der Zahl Bedarfsgemeinschaften Entwicklung der Kosten pro Fall 25 %-Finanzierungsbeteiligung der Städte/Gemeinden

Bundeserstattung Die Bundesregierung hatte im Zusammenhang mit der Festsetzung des Erstattungssatzes für das Jahr 2007 in das SGB II eine Regelung dahingehend aufgenommen, dass sich die Höhe der Bundesmittel ab 2008 nach der Entwicklung der Zahl der Bedarfsgemeinschaften richtet. Die %-uale Mitfinanzierung des Bundes errechnet sich nach einer im Gesetz selbst enthaltenen Formel mit der Folge, dass sich bei einem bundesweiten Rückgang der Bedarfsgemeinschaften (Fallzahlen) auch der Erstattungssatz reduziert, während im umgekehrten Fall, nämlich einem Anstieg von Fallzahlen der Finanzierungsanteil des Bundes erhöht. (§ 46 Abs. 7 SGB II). Der Bund hat hier in seinem Sinne eine Regelung geschaffen, bei der er grds. in zweifacher Hinsicht profitiert. Allerdings ist die Systematik nicht so einfach nachzuvollziehen und sie führt insgesamt zu einer Benachteiligung der kommunalen Aufgabenträger. Es soll versucht werden, die Regelung wie folgt zu erläutern:

Der Bund beteiligt sich grds. nach der Regelung in § 46 Abs. 6 SGB II mit einem prozentualen Anteil an den kommunalen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, der jährlich neu berechnet wird.

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Haushalt 2011 33 Vorbericht

Eine prozentuale Finanzierungsbeteiligung bedeutet grds. dass bei steigenden

Aufwendungen die Erstattung nominell höher und bei zurückgehenden Aufwendungen der Erstattungsbetrag niedriger ausfällt.

Die Besonderheit der jährlichen Fortschreibung des Erstattungssatzes des Bundes liegt nunmehr darin, dass die Berechnung der Höhe des Erstattungssatzes auf die bundesweite Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften zurückliegender Vergleichszeiträume abstellt und sich nicht, wie von kommunaler Seite gefordert wird, an der Entwicklung der Aufwendungen orientiert.

Die Wirkung aus dieser Systematik ist, dass nicht die jeweils aktuelle Entwicklung der

kommunalen Aufwendungen bei den aus dem Kreishaushalt zu tragenden Kosten der Unterkunft maßgeblich ist für die Höhe der Bundeserstattung, sondern längst abgeschlossene Perioden bei den Fallzahlen.

Dies hat dazu geführt, dass im Jahr 2010 trotz der im Vergleich zum Vorjahr 2009 zu

planenden Steigerungen bei den Fallzahlen und daraus folgernd auch beim Aufwand der Erstattungssatz des Bundes mit 23,0 % deutlich niedriger lag als mit 25,4 % für das Jahr 2009. Für den Bund ist dies von erheblichem Vorteil, da auf ein hohes Niveau an Aufwendungen, ein niedriger Erstattungssatz des Bundes anzusetzen ist!

Die Fallzahlentwicklung für die Planungen 2011 ist erfreulicherweise wieder rückläufig und damit auch die zu veranschlagenden Aufwendungen. Die Systematik des Bundes zur Berechnung des Erstattungssatzes berücksichtigt aber wiederum zurückliegende Zeiträume mit noch steigenden Fallzahlen, was für 2011 zu einem höheren Erstattungssatz führen muss. Dieser höhere Prozentsatz ist vom Bund auf der Grundlage des Entwurfs eines 7. Gesetzes zur Änderung des SGB II für 2011 mit 24,5 % angesetzt worden. Die Berechnung dieses Satz ergibt sich nach folgender Systematik:

Der Bund legt für seine Berechnung die Entwicklung der Zahl der Bedarfsgemeinschaften für die Zeiträume Juli 2009 bis Juni 2010 im Vergleich zur durchschnittlichen mtl. Fallzahl des Zeitraumes Juli 2008 bis Juni 2009 zu Grunde. Hier ergibt sich folgende Vergleichsberechnung: Juli 2008 bis Juni 2009 mtl. durchschnittlich = 3.528.333 Bedarfsgemeinschaften Juli 2009 bis Juni 2010 mtl. durchschnittlich = 3.606.083 Bedarfsgemeinschaften

Differenz + 77.750 + 2,20 %

Nach der Bundesformel werden 70 % der Veränderung der Zahl der Bedarfsgemeinschaften in Ansatz gebracht: Anstieg der Fallzahlen + 2,20 %

davon 70 % = + 1,54 %

zzgl. bisheriger Satz + 23,00 % vorgesehener neuer Satz 24,54 % gerundet = 24,5 %

Nachrichtlich: Für 2010 basierte die Berechnung des Erstattungssatzes auf folgenden Grundlagen: Entwicklung der bundesdurchschnittlichen Fallzahlen in den Perioden Juli 2007 bis Juni 2008 bundesweit = 3.653.757

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Haushalt 2011 34 Vorbericht

Juli 2008 bis Juni 2009 bundesweit = 3.529.262 Differenz - 124.495 - 3,41 % Nach der Bundesformel wurden 70 % der Veränderung der Zahl der Bedarfsgemeinschaften in Ansatz gebracht: Rückgang der Fallzahlen - 3,41 %

davon 70 % = - 2,39 %

zzgl. bisheriger Satz + 25,4 % vorgesehener neuer Satz 23,01 % gerundet = 23,0 %

- - - - - - - Die Bundesregierung hatte für 2010 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des SGB II vorgelegt mit der Festschreibung des Erstattungssatz auf 23 % für 2010 vorgelegt. Der Bundesrat hat nach erheblichen Protesten der kommunalen Spitzenverbände das Gesetz nicht angenommen. Es wurde in den Vermittlungsausschuss verwiesen, der allerdings im November 2010 seine Beratungen ohne Ergebnis abgeschlossen hat. Inzwischen ist der Satz für 2010 rechtskräftig beschlossen worden Der Bundesrat hat inzwischen auch dem Gesetzentwurf für 2011 mit dem Satz von 24,5 % seine Zustimmung versagt. Damit ist für 2011 die Höhe der Erstattungszahlungen des Bundes weiterhin offen.

Da bis zur Verabschiedung des Kreishaushalts 2011 eine vom Bund beabsichtigte Neuregelung des Erstattungssatzes, die auch die Auswirkungen des sog. „Bildungs- und Teilhabepaketes“ berücksichtigt, nicht vorlag, basieren die Planungen des Kreises für 2011 auf dem o.g. Satz von 24,5 %.

Folgendes bleibt abschließend zum Bundeserstattungssatz zu bemerken: Die Länder fordern im Rahmen der von der Bundesregierung eingesetzten Gemeindefinanzreform eine deutlich höhere Mitfinanzierung des Bundes an den von der kommunalen Ebene zu tragenden und zu finanzierenden sozialen Leistungen. Dies betrifft, wie bereits an anderer Stelle ausgeführt wurde, nicht nur die Kosten der Unterkunft, sondern die sozialen Aufgabenbereichen insgesamt. Hier findet derzeit eine sehr intensive Diskussion statt, in dessen Zusammenhang der Bundesfinanzminister ein Entgegenkommen signalisiert hat. Beispielhaft hat er die Übernahme der Finanzierung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung genannt, was zu deutlichen Entlastungen führen würde. Andererseits steht die Forderung des Landes NRW im Raum, dass sich der Bund generell mit 50 % an den sozialen Lasten beteiligen soll, um die Verschuldungssituation der Kommunen zu entfrachten. Dies würde natürlich zu erheblichen, von hier nicht bezifferbaren Zusatzbelastungen im Bundeshaushalt führen, die dann auf der anderen Seite auch eine Gegenfinanzierung erforderlich machen. Es bleibt schlussendlich festzustellen, dass, unabhängig von der Finanzierung des erwähnten Bildungs- und Teilhabepaketes, die Höhe des Bundeserstattungssatzes auch von den Ergebnissen der Gemeindefinanzreformdiskussion abhängen wird.

- - - - - - - - Der Bund hatte mit Einführung des SGB II festgelegt, dass die kommunale Ebene mit der Zusammenführung der Arbeitslosenhilfe und der früheren Sozialhilfe für den erwerbsfähigen Personenkreis eine Entlastung von 2,5 Mrd € erhalten sollte. Ob diese Entlastung letztendlich bundesweit eingetreten ist, wird von der kommunalen Seite, vertreten durch die kommunalen Spitzenverbände, bezweifelt. Der Dt. Landkreistag hat nach eigenen Berechnungen einen Erstattungssatz von 35,8 % für 2010 sowie mit 37,7 % für das Jahr 2011 ermittelt, um die angekündigte Entlastung von 2,5 Mrd € zu erreichen. Es bleibt festzustellen, dass nach Ablauf von nunmehr knapp 6 Jahren des neuen Rechts es immer

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Haushalt 2011 35 Vorbericht

unsachlicher wird, Be- bzw. Entlastungswirkungen im Hinblick auf die Zeit vor der Umstellung darzustellen. Eine kommunale Entlastung ist aber objektiv nicht eingetreten. Entwicklung des Erstattungssatzes des Bundes 2005 und 2006 29,1 % 2007 31,2 % 2008 28,6 % 2009 25,4 % 2010 23,0 % 2011 24,5 % (Gesetzentwurf der Bundesregierung) Wohngeldentlastungszahlung des Landes Die vom Bund im SGB II festgelegte Entlastung der kommunalen Ebene von 2,5 Mrd € soll neben der dargestellten Bundesbeteiligung auch durch Zahlungen der Länder erreicht werden. Diese haben nämlich mit der Übertragung der vollständigen Finanzierung der Unterkunftskosten erwerbsfähiger ALG II-Empfänger auf die kommunalen Aufgabenträger seit dem Jahr 2005 Entlastungen beim Wohngeld, das gegenüber diesem Personenkreis nicht mehr zu gewähren ist. Diese haushaltsmäßigen Entlastungen der Länder fließen gem. § 46 Abs. 5 SBG II in die kommunale Entlastung ein, d.h. die Länder müssen sie an die Kommunen auszahlen. Vergleichbar der Berechnungssystematik des Bundes basiert die Höhe der Landesmittel ebenfalls auf der Entwicklung von Fallzahlen. Das Land NRW geht bisher in der Weise vor, dass Basisjahr für die Fallzahlen zunächst das Jahr 2006 ist und der Basisbetrag, auf dessen Grundlage sich künftige Landesmittel berechnen, ein Betrag von 303.666.000 € ist. Dieser ist im Landesgesetz zur Ausführung des SGB II (AG SGB II NRW) auch hinterlegt. Des Weiteren fließt in die individuell für jeden kommunalen Aufgabenträger zu ermittelnde Zuweisungshöhe seine „Minderbelastung“ ein, die sich für ihn bei der allg. Sozialhilfe durch die Einführung des Arbeitslosengeldes II im Jahr 2005 ergeben hat. Diese Entlastung basiert wiederum auf einem Abgleich der Sozialhilfeaufwendungen nach dem früheren BSHG im Jahr 2004 zu den verbleibenden Belastungen nach dem Sozialgesetzbuch XII im Jahr 2005. Diese einmalig vom Land errechnete Entlastung hat dann folgende Wirkung: je höher die eigene Entlastung eines Aufgabenträger durch den Wegfall der Sozialhilfe im Vergleich der Jahre 2005 zu 2004 war, desto geringer sind die Landesmittel aus der Wohngeldentlastung. Diese gesetzlichen Parameter sind in § 7 Abs. 2 und 3 des seit dem Jahr 2007 geltenden AG-SBG II NRW festgeschrieben. Hierauf aufbauend wird einerseits dann jährlich der im Landeshaushalt insgesamt zu veranschlagende Gesamtbetrag an Zuwendungen aus der Veränderung jahresdurchschnittlicher Fallzahlen zur Zahl der Bedarfsgemeinschaften des Jahres 2006 und andererseits der individuelle Zuweisungsbetrag je Kommune ermittelt. Die komplexe Materie kann von den Kommunen als Zuwendungsempfänger nicht nachvollzogen werden, sodass eine Ansatzermittlung für die jährliche Haushaltsplanung wie aber auch eine Prüfung der letztendlich bewilligten Zuweisung nicht möglich ist. So haben sich die Zuweisungen an den Hochsauerlandkreis wie folgt entwickelt: 2005 2,42 Mio € für diese Jahre galt eine vorläufige Regelung 2006 2,59 Mio € 2007 5,42 Mio € in diesem Jahr ergaben sich Nachzahlungen für 2005 und 2006 ab 2008 wirkt eine Neuregelung des AG SGB II NRW

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Haushalt 2011 36 Vorbericht

HHJahr Landesmittel HHPlan Kreis Bewilligte Abweichung Zuweisung 2008 309,998 Mio€ 4.657.000 € 4.180.501 € - 476.499 € 2009 288,547 Mio€ 3.891.200 € 3.160.778 € - 730.422 € 2010 280,575 Mio€ 3.000.000 € 2.952.702 € - 47.298 € Die Tabelle zeigt, dass seit Anwendung der Regelungen des AG SBG II NRW zwischen den Erwartungen an die Höhe der Landesmittel und den tatsächlich bewilligten Zahlungen z.T. erhebliche Differenzen zu Lasten des Kreises bestehen. Andererseits wird auch deutlich, dass das Land jährlich seinen Finanzierungsbeitrag reduziert hat. Der Kreis hatte daher, wie auch andere Aufgabenträger, gegen die Bewilligungsbescheide der Jahre 2008 und 2009 Widerspruch eingelegt. Inzwischen hat der Verfassungsgerichtshof NRW aufgrund der von 10 Aufgabenträgern eingelegten Verfassungsbeschwerden mit Urteil vom 26.05.2010 Teile der Berechnungssystematik des Landes für verfassungswidrig erklärt. Er hat das Land aufgefordert, rückwirkend ab 2007 die Zuweisungen auf einer geänderten Basis neu zu ermitteln.

Mit Schreiben vom 23.12.2010 hat der Kreis auch gegen den Festsetzungsbescheid für das Jahr 2010 Widerspruch eingelegt.

Für die Ansatzplanungen 2011 ergeben sich folgende Sachverhalte: 1. Das Land hat erste Nachberechnungen für die Jahre 2007 – 2009 vorgenommen und

den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des AG SBG II NRW vorgelegt. Sollte dieses Gesetz so beschlossen werden, würde der Hochsauerlandkreis zu Rückzahlungen an das Land für die Jahre 2001 – 2009 in Höhe von 1.970.199 € herangezogen. Hat der Kreis gemeinsam mit Die Rückzahlungen sollen in einem 8-Jahreszeitraum in den Jahren 2011- 2018 erfolgen.

HHJahr bisherige Neuberechnung Forderung Zuweisung Land Land 2007 5.423.517 € 4.628.227 € 795.290 € 2008 4.180.501 € 3.487.567 € 692.934 € 2009 3.160.778 € 2.678.803 € 481.975 € Rückforderung 1.970.199 € 2. Insgesamt hat das Land gegenüber den kommunalen Aufgabeträgern einen

Rückzahlungsbetrag von 237,8 Mio€ errechnet. Dieser Betrag entspricht der Zahlungsverpflichtung des Landes gegenüber den Aufgabenträgern, die nach der Berechnungsystematik des Landes in Umsetzung des Urteils des Verfassungsgerichtshofs an die berechtigten Kommunen auszuzahlen ist.

3. Die Kommunen, vertreten durch die kommunalen Spitzenverbände, stehen dem Vorgehen des Landes ablehnend gegenüber, und zwar aus folgenden Gründen: a) Auch die Systematik der Neuberechnung des Landes ist nicht zu akzeptieren, da sie

aus kommunaler Sicht grds. inhaltliche Rechenfehler enthält und auch die Grundannahmen des Landes an einzelne Parameter der Berechnung abzulehnen sind.

b) Das Land ist nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes zwar verpflichtet worden, auf der Basis einer neuen Berechnung an belastete Kommunen einen Nachteilsausgleich zu leisten. Einen Rückforderungsanspruch an bevorteilte Aufgabenträger hat das Gericht aber nicht festgelegt.

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Haushalt 2011 37 Vorbericht

Ein Rückforderungsanspruch des Landes wird von den kommunalen Spitzenverbänden als rechtlich zweifelhaft eingestuft, da auf die gezahlten Landesmittel vertraut worden ist und sie für die kommunale Aufgabenfinanzierung auch verbraucht worden sind. Eine Rückforderung wäre nur gerechtfertigt, wenn Kommunen offensichtliche Fehlangaben zur Berechnung der Landeszuweisung gemacht hätten.

c) Inzwischen hat der Hochsauerlandkreis mit ca. 20 weiteren Aufgabenträgern mit Schriftsatz vom 09.03.2011 gegen die Rückforderungsabsicht des Landes Klage beim Sozialgericht Dortmund eingereicht. Ebenso wurde unter Mitarbeit des LKT NRW ein Arbeitskreis eingerichtet, der unter Hinzuziehung eines Rechtsbeistandes eine weitere Verfassungsbeschwerde gegen Bestimmungen des AG SGB II NRW vorbereitet. Mit Klageeinreichung ist im Juli 2011 zu rechnen.

d) Für den Hochsauerlandkreis stellt sich die Situation in 2011 wie folgt dar:

Die grds. Parameter zur Berechnung der Landesmittel 2011 ergeben sich für die Neuberechnung nahezu in gleicher Höhe wie bei der bisherigen Berechnung. Hier nimmt der Kreis eine Ausnahmestellung ein, da bei allen andern Aufgabenträgern z.T. erhebliche Abweichungen zu Buche stehen. Beträgt diese für den Hochsauerlandkreis bei einem zu berücksichtigen Finanzvolumen von 20.805.000 € gerade einmal 6.000 €, liegt sie z.B. beim Kreis Soest mit einem Finanzvolumen von 18.374.000 € bei immerhin 5.631.000 €.

Da der Kreis trotz aus unserer Sicht richtiger Angaben zu einer erheblichen Rückzahlung von 1,97 Mio€ herangezogen werden soll, ist die Einlegung von Rechtsmitteln gerechtfertigt.

Der Kreis hat in den Haushalt 2011eine Rückzahlung in Höhe von 246.500 € (ca. 1/8-Betrag von 1,97 Mio€) eingestellt (Produkt 05010200).

Die Ansatzplanung bei der Wohngeldentlastungszahlung beläuft sich entsprechend der geleisteten Zahlung des Landes für 2010 auf 2.950.000 €. Eine eigene Ansatzermittlung ist für den Kreis aus den genannten Gründen nicht darstellbar.

Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften als Basis der Planungen für 2011 Seit der Umstellung auf das neue Recht zum 01.01.2005 haben sich die Fallzahlen sowie die durchschnittlichen Aufwendungen pro Fall/Monat wie folgt entwickelt: Fälle Aufw./Fall

Dezember 2005 8.831 Fälle

Dezember 2006 8.149 Fälle 326 €

Dezember 2007 7.595 Fälle 327 €

Dezember 2008 7.325 Fälle 330 €

Dezember 2009 7.856 Fälle 339 €

Februar 2010 8.016 Fälle 333 €

März 2010 8.061 Fälle 337 €

April 2010 8.215 Fälle 333 €

Juli 2010 7.954 Fälle 325 €

Oktober 2010 7.710 Fälle 327 €

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November 2010 7.568 Fälle 324 €

Dezember 2010 7.579 Fälle 330 €

Jahresdurchschnitt 2010 7.902 Fälle 328 €

Ansatzplanung 2011 Während für den Haushalt des Jahres 2010 auf der Basis der Einschätzungen an die Fallzahlentwicklungen Ende des Jahres 2009 angesichts der konjunkturellen Gegebenheiten für eine sichere Etatplanung von nicht unerheblichen Zuwächsen ausgegangen werden musste, stellt sich angesichts der aktuellen Entwicklungen die Situation für die Planungen des Jahres 2011 erfreulicherweise deutlich anders dar. Für 2010 war Basis die Fallzahl im Oktober 2009 mit 7.761 Bedarfsgemeinschaften und der Erwartung eines Anstieges auf rd. 7.850 Fälle bis Ende 2009. Diese Entwicklung ist mit 7.856 Fällen für den Dezember 2009 auch eingetreten. Für Zuwächse in 2010 sind dann zusätzlich 800 Fälle in die Planungen eingestellt worden (Gesamtplanung = 8.650 Fälle). Die 8.000`er-Marke ist erstmals im Februar 2010 überschritten worden. Nach einem weiteren Anstieg der Fallzahlen mit über 8.200 Fällen im April ist seitdem ein mtl. Rückgang der Bedarfsgemeinschaften festzustellen. Damit wird der den Planungen für 2010 unterstellte Anstieg der Fälle deutlich unterschritten. Für die Planungen 2011 wird angesichts der wirtschaftlichen Rahmendaten mit einem gegenüber dem Stand von Dezember 2010 weiter leicht zurückgehenden Bestand an Leistungsempfängern nach dem SGB II gerechnet, wobei zu Jahresbeginn 2011 die Zahlen zunächst erst einmal wieder leicht Steigend sind (Januar 2011 = 7.606 Bedarfsgemeinschaften) Die Erwartungen wird dadurch untermauert, dass im Leistungsbereich des SGB III, dem Arbeitslosengeld 1, die Arbeitslosenzahlen permanent rückläufig sind. Sie sind von einem Spitzenwert im Februar 2010 mit 4.670 Fällen auf rd. 2.900 Fälle um - 1.770 Fälle bzw. um - rd. 37,9 % im November 2010 zurückgegangen. Diese positive Entwicklung hat natürlich auch Auswirkungen auf die Empfängerzahlen nach dem SGB II. So hat sich hier die Zahl der Arbeitslosen auch merklich von 5.522 im Februar 2010 um - 622 Fälle bzw. - 11,2 % auf aktuell 4.900 Personen im November 2010 reduziert.

Die konkreten Planungen für den Entwurf des Kreishaushalts 2011 werden damit von der Erwartung geprägt, dass die aktuellen konjunkturellen Rahmendaten Anlass zu der Annahme geben, dass in 2011 keine Zuwächse eingeplant werden müssen. Es wird mit einer Zahl an Bedarfsgemeinschaften von jahresdurchschnittlich 7.500 Fällen gerechnet.

Aus den nachfolgend aufgeführten Berechnungen kann nachvollzogen werden, dass bei einer Abweichung von 100 Fällen sich unter Berücksichtigung der Bundesmittel eine finanzielle Auswirkung auf den Kreishaushalt mit rd. 302.000 € ergibt.

Entwicklung der Kosten pro Fall Die obige Übersicht zeigt, dass sich die Aufwendungen pro Fall von einem Spitzenwert im Dezember 2009 von 339 €/Fall auf aktuell unter 330 € im November 2010 reduziert haben. Da sich das Mietniveau grds. nicht wesentlich verändert hat, liegt die Begründung dieser Schwankungen in der Abrechnung der Mietnebenkosten (insbesondere Heizenergie), die wiederum nur wenig vorhersehbar sind. Für den Jahresdurchschnitt 2010 errechnet sich ein Wert mit 328 €/Monat

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Haushalt 2011 39 Vorbericht

Für die weiteren Planungen kann unterstellt werden, dass angesichts der tatsächlichen Entwicklungen der vergangenen Monate und unter Berücksichtigung der Erwartungen an die Energiepreise, die derzeit nicht Anlass geben hier von außergewöhnlichen Steigerungen ausgehen zu müssen, für die Planungen 2011 ein Kostensatz von 334 €/Monat und Fall eine realistische Größe ist. Für die Planungen 2010 lag dieser Wert bei 340 €. Die Ansatzplanung 2011 gestaltet sich mit diesen Annahmen wie folgt: Ansatz Kosten der Unterkunft Hochrechnung mit aktueller Monatsbelastung 7.500 Fälle x 334,00 €/Monat x 12 = 30.060.000 € Einplanung für zusätzlichen Bedarf 2011 Fallzahlsteigerung 0 Fälle x 334,00 €/Monat x 12 = 0 € Anstieg Kosten pro Fall 0 Fälle x 0,00 €/Monat x = 0 € 30.060.000 € Kto. 5333000000 Demgegenüber Ansatz 2009 34.476.000 € - 4.416.000 € Minderaufwand 2009 - 12,8 % Ansatz Bundesmittel Kosten der Unterkunft 30.060.000 € Einnahmen im Rahmen der Leistungs- Gewährung - 835.000 € 29.225.000 € x 24,5 % 7.160.125 € Kto. 4491000000 Ansatz 2010 7.737.430 € - 577.305 €

Anmerkung: Bei Ansatz der Erstattungssätze 2008 und 2009 würden sich folgende Mehrerträge bei den Bundesmitteln errechnen: Jahr Fallzahl Erstattungs- Bundes- demgegenüber fiktiver Dezember satz Bund mittel Mittel 2011 Mehrertrag 2008 7.325 28,6 % 8.358.350 € 7.160.125 € + 1.198.225 € 2009 7.856 25,4 % 7.423.150 € 7.160.125 € + 263.025 € Zusammenfassung aller Werte 2010 2011 Differenz € € € Aufwendungen Ansatz Kosten der Unterkunft 34.476.000 30.060.000 - 4.416.000 Rückzahlung Wohngeldentlastungs-

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Zahlung an das Land 0 246.500 + 246.500 Sonstige Aufwendungen 997.000 1.112.000 + 115.000 35.473.000 31.418.500 - 4.054.500 Erträge Bundeserstattung 7.737.430 7.160.125 - 577.305 Wohngeldentlastung Land 3.000.000 2.950.000 - 50.000 Sonstige Erträge 1.000.000 1.015.000 + 15.000 11.737.430 11.125.125 - 612.305 Kreisanteil 23.735.570 20.293.375 - 3.442.195

Damit ergibt sich im Kreishaushalt 2011 eine deutliche Entlastung mit - 3.442.195 € bzw. – 14,5 %.

25 % Finanzierungsbeteiligung Das AG SGB II NRW sieht grds. eine gesetzl. Beteiligungsquote von 50 % an den Netto-Aufwendungen der Städte und Gemeinden vor. Abweichend hiervon können Kreise im Benehmen mit den Kommunen eine andere quotale Verteilung vereinbaren. Von dieser Möglichkeit hat der Hochsauerlandkreis Gebrauch gemacht und mit Beschlussfassung des Kreistages vom 08.12.2006 per Satzung eine Beteiligungsquote von 25 % festgelegt. Im Ergebnis bedeutet dies, dass 25 % der Netto-Aufwendungen bei den KdU, d.h. KdU-Leistungen abzgl. Bundes-/Landesmittel sowie sonstiger Dritterträge außerhalb der Kreisumlage mit jeder Gemeinde spitz abgerechnet werden. Die Berechnung der Spitzabrechnung ergibt sich wie folgt: 2010 2011 Differenz € € € Aufwendungen Ansatz Kosten der Unterkunft 34.476.000 30.060.000 - 4.416.000 Sonstige Aufwendungen * 697.000 847.000 + 150.000 35.173.000 30.907.000 - 4.266.000 * Anmerkung: Der Gesamtbetrag der Aufwendungen weicht von den obigen Werten um 265.000 € ab, da die

Aufwandposition „Schuldnerberatung“ mit einem Wert von 265.000 € nicht in die Berechnung der Finanzierungsbeteiligung einfließt.

Desweiteren wird die Rückzahlungsverpflichtung an das Land bei der Wohngeldentlastungs-zahlung wegen des anstehenden Verfahrens vor dem Landesverfassungsgericht zunächst nicht in die Finanzierungsbeteiligung einbezogen. In Abhängigkeit vom Ausgang des Verfahrens wird ggfls. Eine rückwirkende Einbeziehung erfolgen müssen.

Erträge Bundeserstattung 7.737.430 7.160.125 - 577.305 Wohngeldentlastung 3.000.000 2.950.000 - 50.000 Sonstige Erträge 1.000.000 1.015.000 + 15.000 11.737.430 11.125.125 - 612.305 Basis für die Finanzierungsbeteiligung 23.435.570 19.781.875 - 3.653.695 davon 25 % = Zahlungen der Gemeinden 5.858.892 4.945.468 - 913.424 (veranschlagt:) (5.867.455)

Die Zahlungsbeträge aus der Finanzierungsbeteiligung werden über das Kto. 4482110000 verbucht. Die Einzelbeträge je Gemeinde sind dem Vorbericht als Anlage 4 beigefügt.

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Haushalt 2011 41 Vorbericht

Der geringere kommunale Anteil an den Kosten der Unterkunft von – 3.442.195 € führt zu folgenden Wirkungen:

Rückgang der 25 %-Finanzierungsbeteiligung - 913.424 € Entlastung bei allg. Deckungsmitteln - 2.528.771 € - 3.442.195 € Entwicklung des Kreisanteils an den Kosten der Unterkunft 2005 – 2011 Seit Einführung des SGB II und der Kommunalisierung der Kosten der Unterkunft hat sich der aus Deckungsmitteln des Kreises zu finanzierende Zuschussbedarf in den Jahren 2005 – 2011 wie folgt entwickelt: Jahr Zuschussbedarf 2005 19.301.528 € 2006 20.290.112 € 2007 16.692.902 € 2008 16.955.025 € 2009 19.201.763 € 2010 23.735.570 € das zu erwartenden Ergebnis 2010 wird um ca. 2,7 Mio€ niedriger ausfallen. 2011 20.293.375 € Aus Bundesmitteln finanzierte Leistungen In den Produkten 05010100 und 05010300-05010500 werden die weiteren Aufgaben des Kreises aus der Wahrnehmung der kommunalen Option bewirtschaftet. Es handelt sich insgesamt um ein Finanzvolumen von 69,9 Mio€, was wiederum rd. 22,7 % des Aufwandsvolumens des gesamten Ergebnisplanes entspricht. Die Aufwendungen in diesen Budgets werden nahezu in voller Höhe durch Bundesmittel finanziert. Insgesamt ergibt sich folgende Aufteilung des Gesamtbetrages:

Produkt Bezeichnung 2010 €

2011 €

Differenz €

05010100 Verwaltungsaufwendungen SGB II 10.587.169 11.053.130 + 465.961 05010300 Regelleistungen u.a. 56.827.900 49.726.000 - 7.101.900 05010400 Eingliederungsleistungen 11.126.000 8.360.000 - 2.766.000 05010500 Sonderprogramme 1.659.100 763.400 - 895.700 80.200.169 69.902.530 - 10.297.639 Anmerkungen: Die Höhe der Veranschlagung bei den Regelleistungen orientiert sich hinsichtlich der Fallzahlen an den der Berechnung der Kosten der Unterkunft zugrunde liegenden Bedarfsgemeinschaften. Die Budgets „Regelleistungen“ und „Eingliederungsleistungen“ sind in voller Höhe durch Bundesmittel finanziert, sie weisen daher keinen Zuschussbedarf aus. Im „Verwaltungsbudget“ wird der Personal- und Sachaufwand des Kreises für die Abwicklung der Aufgaben nach dem SGB II sowie eine Weiterleitung von Bundesmitteln an die Städte/Gemeinden (= 8,7 Mio€) veranschlagt. Die Zahlung an die Kommunen steht in Zusammenhang mit der auf sie gemäß Delegationssatzung übertragenen Aufgaben der Leistungsgewährung vor Ort. Die Bundesmittel decken den dortigen Personal- und Sachaufwand. Der ausgewiesene Zuschussbedarf in

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Haushalt 2011 42 Vorbericht

diesem Budget mit rd. 57.400 € ergibt sich daraus, dass der Bund nicht den Verwaltungsaufwand trägt, der beim Kreis aus der Abwicklung der kommunalen Aufgabe „Kosten der Unterkunft“ entsteht. Die Unterdeckung im Budget „Sonderprogramme“ mit 88.400 € resultiert aus dem Beschluss des Kreistages vom 26.02.2010 betreffend aufstockende kommunale Leistungen.

- - - - - - - Der im Haushalt 2011 enthaltene Gesamtaufwand im Aufgabenbereich des SGB II beläuft sich incl. des damit verbundenen Personal- und Sachaufwandes auf 101,3 Mio€, gegenüber den Planwerten des Vorjahres 2010 (= 115,7 Mio€) eine Reduzierung um – 14,4 Mio€ bzw. -12,4 %. In Bezug auf das Volumen an Gesamtaufwendungen im Haushalt 2011 von 307,67 Mio€ entfallen 32,93 % auf diese Aufgabenbereiche.

2.7.6 Allgemeine Sozialhilfe

Die den Aufgabenbereichen der allg. Sozialhilfe zuzuordnenden Leistungen nach SGB XII und dem Landespflegegesetz werden in den Produktbudgets 05020100 (Budget Verwaltung) bis 05020900 (Leistungsbereiche) veranschlagt.

- - - - - -

Der Gesamtaufwand im Leistungsbereich der einzelnen Aufgabenbereiche beläuft sich incl. des damit verbundenen Personal- und Sachaufwandes auf 33,5 Mio. €, gegenüber den Planwerten des Vorjahres 2010 (= 31,6 Mio€) eine Steigerung um + 1,8 Mio. € bzw. + 5,8 %. In Bezug auf das Volumen an Gesamtaufwendungen im Haushalt 2011 von 307,67 Mio. € entfallen 10,88 % auf diese Aufgabenbereiche.

Regelleistungen ALG II 52,9 Mio €Finanzierung BundVerwaltung/ sonstiger

Sachaufwand 9,6 Mio €Kosten der Unterkunft 31,6 Mio €

Finanzierung Bund/Land/Kreis

Sonderprogramme 1,0 Mio €Finanzierung Bund

Eingliederungsleistungen 9,6 Mio €Finanzierung Bund

104,7 Mio€

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Haushalt 2011 43 Vorbericht

Aufwendungen in den einzelnen Aufgabenbereichen

Die Sozialhilfeaufwendungen sind seit Jahren deutlich steigend und insbesondere in den Aufgabenbereichen Hilfen zur Pflege, Grundsicherung im Alter/bei Erwerbsminderung sowie auch bei den Zuschüssen an Pflegeeinrichtungen (sog. Pflegewohngeld bei stationären Unterbringungen) sind die finanziellen Dimensionen und die Zuwachsraten gravierend. Der Hochsauerlandkreis hat hier nur sehr begrenzt Steuerungsmöglichkeiten, da bei Vorliegen der gesetzlichen Anforderungen Leistungsansprüche der Antragsteller gegeben sind. Maßgeblich für die Belastung der kommunalen Haushalte ist die Entwicklung des Zuschussbedarfs in den einzelnen Leistungsbereichen. Die nachfolgende Übersicht vermittelt einen diesbezüglichen Überblick:

Erläuterungen zu den einzelnen Bereichen: 05020200 Hilfe zum Lebensunterhalt Die Hilfe zum Lebensunterhalt ist eine bedarfsorientierte soziale Leistung zur Sicherstellung des soziokulturellen Existenzminimums, gesetzlich geregelt im dritten Kapitel des SGB XII. Sie bildet ab dem 1. Jan. 2005 neben dem Arbeitslosengeld II (SGB II), der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII) und der Jugendhilfe (SGB VIII) die unterste Ebene der sozialen Sicherung. Wegen des Nebeneinanders dreier Sozialleistunen zur Existenzsicherung kommt der Abgrenzung zwischen dem SGB II und dem SGB XII besondere Bedeutung zu. Da für bedürftige erwerbsfähige Personen im Alter zwischen 15 und 65 Jahren nunmehr das SGB II

33,5 Mio€

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Haushalt 2011 44 Vorbericht

maßgeblich ist, bleibt nur ein kleiner Personenkreis, der Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt haben kann, wie z.B. - Personen, die eine befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen oder die

Voraussetzungen für den Bezug einer solchen Rente erfüllen, ohne einen tatsächlichen Rentenanspruch zu haben (kein Anspruch auf ALG II, weil sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen

- Personen, deren Anspruch auf ALG II endet, weil sie sich voraussichtlich länger als 6 Monate in einer stat. Behandlung aufhalten

- Kinder unter 15 Jahren, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit Beziehern von Grundsicherung leben und ihren Lebensunterhalt vor allem aus Unterhaltsansprüchen nicht sicherstellen können

- Ausländer mit Abschiebehindernissen - Personen, deren Antrag auf Grundsicherung abgelehnt wurde, weil die Bedürftigkeit in

den letzen 10 Jahren vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde (mit Kürzung des Regelsatzes)

- Bewohner von vollstationären Einrichtungen der Pflege, der Altenhilfe oder der Eingliederungshilfe für Behinderte, deren Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, die Kosten selbst zu tragen.

Bei einer bisher durchschnittlichen Fallzahl von 314 Fällen beläuft sich der monatliche Aufwand in 2010 pro Fall auf rd. 495 €. Die Entwicklung der Fallzahl ist seit Jahresbeginn weitestgehend konstant mit einem Spitzenwert im März von 324 Fällen. Aktuell liegt die Fallzahl im Schnitt bei mtl. rd. 320 Anspruchsberechtigten. Die Planung 2011 geht davon aus, dass die Fallzahl um ca. weitere 25 Fälle auf 345 Fälle ansteigen wird. Der durchschnittliche Aufwand pro Fall und Monat beträgt derzeit rd. 495 €. Da die Bruttolöhne im vergangenen Jahr wegen der starken Nutzung der Kurzarbeit um rd. 0,4 % gefallen sind und die Rentenanpassung von der Lohnentwicklung abhängig ist, wird unterstellt dass es in 2011 keine Rentenanpassung geben wird, so dass durch die Koppelung der Regelsätze an die Entwicklung der Renten eine Regelsatzerhöhung nicht eingeplant wird. Neben den Regelleistungen werden auch die Mietkosten inklusive der Nebenkosten übernommen. Bei den Nebenkosten (Lichtstrom, Wasser, Kanal, Müll, Heizung usw.) sind Verteuerungen nicht auszuschließen. Ca. 1/3 der Regelleistungen entfallen auf den Mietaufwand. Die Mehrkosten hierfür werden durchgängig mit 3 v.H. des Aufwandes (rd. 166 €) = 5 € pro Fall und Monat zu veranschlagen sein. Der aktuelle mtl. Aufwand erhöht sich somit auf rd. 500 €. Daraus ergibt sich für das Jahr 2011 für das Konto 533 110 0000 (Laufende Leistungen) ein Bedarf in Höhe von (345 Fälle x 500 € x 12 Monate) = 2.075.000 € (Ansatz 2010 = 2.255.000 €). Gem. § 35 SGB XII umfasst der notwendige Lebensunterhalt in Einrichtungen den darin erbrachten sowie in stationären Einrichtungen zusätzlich den weiteren notwendigen Lebensunterhalt. Der notwendige Lebensunterhalt in Einrichtungen entspricht dem Umfang der Leistungen der Grundsicherung nach § 42 Satz 1 Nr. 1 bis 3 SGB XI (s. Produkt 05020300) und umfasst insbesondere Kleidung und einen angemessenen Barbetrag zur persönlichen Verfügung. Unter Berücksichtigung eines zu erwartenden hohen Fallzahlenanstiegs werden bei den Konten 533 210 0000 und 533 280 0000 voraussichtlich Mittel in Höhe von insgesamt 545.000 € benötigt (Ansätze 2010 = 505.000 €) . Der Gesamtbedarf der Hilfe zum Lebensunterhalt (einmalige und laufende Leistungen) beläuft sich auf insgesamt 2.605.200 €.

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Haushalt 2011 45 Vorbericht

05020600 Hilfe zur Pflege Hilfe zur Pflege ist eine bedarfsorientierte Sozialleistung zur Unterstützung pflegebedürftiger Personen, die den notwendigen Pflegeaufwand nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können. Hilfe zur Pflege ist Teil der Sozialhilfe und in den §§ 61 ff SGB XII gesetzlich geregelt. Da praktisch alle Leistungen der gesetzlichen Pflegeversichrung budgetiert sind, muss die Sozialhilfe aufgrund des Grundrechts auf Schutz der Menschenwürde den anderweitigen ungedeckten Bedarf an Pflegehilfe übernehmen (Auffangfunktion). Die Veranschlagung im vorgenannten Produkt unterscheidet - ambulante Hilfe zur Pflege - Hilfe zur Pflege in Einrichtungen Der Aufwand für die ambulante Hilfe zur Pflege ist veranschlagt bei den Konten 533 122 0000 bis 533 191 0000. Obwohl sich die Fallzahl gegenüber den letzten Jahren nicht wesentlich verändert hat, werden im Jahr 2011 die Aufwendungen um rd. 58.000 € auf 614.000 € ansteigen. Als Grund für diesen Anstieg ist die vermehrte Inanspruchnahme der ambulanten Pflegedienste zu nennen. (Beispiel: Zahlung des Pflegegeldes an den Pflegebedürftigen = 180 €. Bei Inanspruchnahme des ambulanten Pflegedienstes ergeben sich im gleichen Fall folgende Zahlungen: 60 € an den Pflegebedürftigen und 350 € für die Dienste des ambulanten Pflegedienstes = Mehrkosten: 230 €) Die an pflegebedürftige Personen in Einrichtungen insgesamt zu zahlenden Leistungen setzen sich zusammen aus der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII (s. 05020200 / 533 210 0000), der Grundsicherung nach dem 4. Kapitel SGB XII (s. 05020300 / 533 232 0000), den Pflegeleistungen nach dem 7. Kapitel SGB XII (s. 05020600 / 533 211 0000) und den betriebsnotwendigen Aufwendungszuschüssen an vollstationäre Pflegeeinrichtungen gem. § 12 des Landespflegegesetzes (s. 05020900 / 533 916 000 bis 533 929 0000). Den bei dem Konto 533 211 0000 in 2011 zu veranschlagenden Mitteln von 7,88 Mio€ liegen als Kalkulationsgrößen steigende Fallzahlen sowie steigende Pflegesätze zugrunde. Lag die durchschnittliche Fallzahl zum Zeitpunkt der Planung noch bei 670 Fällen, so wird für das Jahr 2011 mit einer durchschnittlichen Fallzahl von 710 Fällen kalkuliert. Unter Berücksichtigung einer Pflegesatzerhöhung von 1 %wird der Aufwand pro Fall im Jahr 2011 bei rd. 925 € liegen. Bei durchschnittlich rd. 710 Fällen werden Mittel in Höhe von (710 Fälle x 925 € x 12 Monate) = rd. 7.880.000 € benötigt. 05020500 Eingliederungshilfe Als Leistungen der Eingliederungshilfe (Teilhabe) werden sachliche Leistungen an Behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen bezeichnet. Alle rechtlichen Bestimmungen zur Teilhabe lassen sich letztlich auf die aktuelle Fassung des Art. 3 des GG zurückführen, der ausdrücklich eine Benachteiligung von Menschen auf Grund ihrer Behinderung verbietet. Die Leistungen der Teilhabe umfassen die notwendigen Sozialleistungen um unabhängig von der Ursache der Behinderung - die Behinderung abzuwenden, zu beseitigen zu mindern, ihre Verschlimmerung zu

verhüten oder ihre Folgen zu lindern - Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit zu vermeiden, zu überwinden zu mindern oder

eine Verschlimmerung zu verhüten - die Teilhabe am Arbeitsleben entsprechend den Neigungen und Fähigkeiten dauerhaft zu

sichern

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Haushalt 2011 46 Vorbericht

- die persönliche Entwicklung ganzheitlich zu fördern und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft sowie eine möglichst selbständige und selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen oder zu erleichtern

Die für das Jahr 2011 vom Hochsauerlandkreis zu erbringenden Leistungen belaufen sich auf rd. 2.673.479.000 €. Davon entfallen auf - Heilpädagogische Maßnahmen f. Kinder (533 138 0000 und 533 137 0000) 1.200.953 € - Integrationshilfe (533 147 0000) 500.000 € - Teil- und vollstationäre Hilfe im Rahmen der Eingl.-Hilfe (533 219 0000) 600.000 € - Übrige Eingliederungshilfe 403.400 €

05020400 Hilfe zur Gesundheit Ziel der Hilfen zur Gesundheit ist die Sicherung der erforderlichen Versorgung bei fehlender Krankenversicherung. Die Leistungen der Sozialhilfe bei Krankheit werden vor allem für nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Hilfesuchende gewährt. Die Leistungen entsprechen denen der gesetzlichen Krankenversicherung nach Art und Umfang. Personen, die Leistungen nach dem SGB XII beziehen, werden (anders als Empfänger von Arbeitslosengeld II) in der Krankenkasse nicht pflichtversichert. Sofern keine Pflichtversicherung besteht, werden für die freiwillige Weiterversicherung die fälligen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung als Bedarf bei der Hilfe zum Lebensunterhalt oder der Grundsicherung nach dem 4. Kapitel SGB XII berücksichtigt. Personen, die nicht krankenversichert sind, können Leistungen nach dem 5. Kapitel SGB XII erhalten. Hier besteht seit dem 1.1.2004 die Möglichkeit der Meldung an eine Krankenversicherung, die im Rahmen eines Betreuungsverhältnisses wie für ihre regulären Mitglieder gesetzliche und satzungsmäßige Leistungen erbringt. Die tatsächlichen Kosten zuzüglich 5 % Verwaltungsgebühren trägt der Sozialhilfeträger (§ 264 SGB V). Seit dem 1 April 2007 gilt eine weitgehende Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Bezieher laufender Sozialhilfeleistungen sind allerdings nach § 5 Abs. 8 a SGB V nicht pflichtversichert. Der Anspruch auf Hilfe zur Gesundheit besteht dennoch für eine weiter abnehmende Zahl von Ausnahmefällen. Insgesamt werden im Hochsauerlandkreis für die Hilfen zur Gesundheit Mittel in Höhe von 1.407.800 € (2010 = 1.721.700 €) veranschlagt. Davon entfallen auf - auf Betreuungsfälle gem. § 264 SGB V (533 168 0000) 1.155.000 € - Kuren (533 222 0000) 172.000 € - Stationäre Behandlungen (533 221 0000) 30.000 € - Sonstige Krankenhilfe 50.800 €

05020800 Hilfe in andern Lebenslagen Das Neunte Kapitel SGB XII enthält verschiedene Leistungen mit einem Gesamtvolumen von 281.100 € (2010 = 296.100 €). Aus finanzieller Sicht zu erwähnen sind hier neben der Hilfe zur Weiterführung des Haushalts gem. § 70 SGB XII (Konto 533 174 0000) noch die Übernahme der Bestattungskosten gem. § 74 SGB XII (Konto 533 179 000). Zweck der Hilfe nach § 70 SGB XII ist die Sicherstellung und Weiterführung des Haushalts und Weiterversorgung Angehöriger oder sonstiger, nicht nur vorübergehend zur Haushaltsgemeinschaft gehörender Personen, wenn die Person, die den Haushalt bisher geleitet hat, dazu nicht mehr in der Lage ist. Die Hilfe setzt voraus, dass - ein eigener Haushalt besteht, - keiner der Haushaltsangehörigen in der Lage ist, den Haushalts weiter zu führen

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Haushalt 2011 47 Vorbericht

- die Weiterführung des Haushalts aus zwingenden Gründen geboten ist - die Haushaltsführung nur vorübergehend nicht sichergestellt ist. Die Hilfe umfasst die persönliche Betreuung der Haushaltsangehörigen sowie die zur Haushaltsführung gehörenden Tätigkeiten. Die Hilfe kann durch nahestehende Personen oder im Wege der Nachbarschaftshilfe sichergestellt werden. Die angemessenen Aufwendungen werden der Hilfsperson erstattet. Ebenso kann die Hilfe durch eine Sozialstation oder einen Verband der freien Wohlfahrtspflege durchgeführt werden. Hier werden die mit dem Sozialhilfeträger vereinbarten Entgelte als Bedarf (Stundensätze und Fahrtkosten) anerkannt. Die Kosten belaufen sich auf rd. 130.000 €. Rechtsgrundlage für die Übernahme der Bestattungskosten ist der § 74 SGB XII. Danach werden die erforderlichen Kosten für eine Bestattung übernommen, soweit der hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen. Es können nur die unter sozialhilferechtlichen Aspekten erforderlichen Bestattungskosten übernommen werden. Die Zahl der beantragten Kostenübernahmen hat sich in den letzten Jahren erhöht. Es wird davon ausgegangen, dass der Hochsauerlandkreis in 2011 wie im Vorjahr 150.000 € aufbringen muss. 05020300 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine seit dem 1. Januar 2003 bestehende bedarfsorientierte Sozialleitung zur Sicherung des notwendigen Lebensunterhalts für bestimmte Personenkreise. Personen, die die Altersgrenze (65 Jahre) erreicht haben oder wegen Erwerbsminderung auf Dauer aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten können, erhalten damit eine Unterstützung, mit der das Existenzminimum gedeckt werden kann. Die Grundsicherung ist eine Leistung der Sozialhilfe und erfüllt die gleiche Funktion wie die Hilfe zum Lebensunterhalt, jedoch speziell für den genannten Personenkreis. Anders als bei der Sozialhilfe im Allgemeinen, für deren Einsetzen kein förmlicher Antrag erforderlich ist, wird die Grundsicherung nur auf Antrag gewährt. Die Planung der Ansätze für das Haushalsjahr 2011 basiert auf der Annahme, dass der in den letzten Jahren stattgefundene rasante Anstieg der Fallzahlen etwas eingedämmt ist. Ausgehend von einer durchschnittlichen Gesamtfallzahl von 1.880 Fällen belaufen sich die Kosten auf 8.800.000 €. Hinzu kommen noch die Aufwendungen für die Anspruchsberechtigten über 65 Jahre in Einrichtungen in Höhe von rd. 1.095.000 €, sodass der Aufwand bei 9.895.000 € liegt. Die Positionen im Einzelnen: - Anspruchsberechtigte unter 65 Jahre (533 182 0000 -960 Fälle-) 5.000.000 € - Anspruchsberechtigte über 65 Jahre (533 183 0000 -910 Fälle-) 3.800.000 € - Anspruchsberechtigte über 65 Jahre i.E. (533 232 0000 -260 Fälle-) 1.075.000 € - Anspruchsberechtigte unter 65 Jahre i.E. (533 236 0000 -20 Fälle-) 20.000 € Der Bund leistet einen Zuschuss für das Jahr 2011 zur anteiligen Deckung der Kosten der Grundsicherung in Hohe von 15 % der Aufwendungen des Vorvorjahres. Dieser Zuschuss beträgt 1.380.552 € (2010 bei 14% = 1.204.000).

- - - - - - - Die einzelnen Aufgabenbereiche des Sozialetats im Rahmen des Haushalts weitergehend zu erläutern, würde den Rahmen dieses Vorberichtes erheblich überschreiten. Letztendlich verantwortlich für die deutlichen Ausgabenzuwächse sind die nach wie vor weiter steigenden Fallzahlen in den wesentlichen Leistungsbereichen. Hier zeigt sich folgende Entwicklung:

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Haushalt 2011 48 Vorbericht

Leistungsbereich 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Hilfen zum Lebensunterhalt 431 422 479 527 655 690 685

davon: außerh. v. Einrichtungen 228 189 233 282 330 370 345 in Einrichtungen 203 233 246 245 325 320 340

Hilfen zur Pflege: 775 776 768 774 814 800 870 davon: außerh. v. Einricht. 159 148 154 138 157 160 160 in Einrichtungen 616 628 614 636 657 640 710 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 1.554 1.719 1.847 1.969 2.026 2.085 2160 davon: außerh. v. Einricht. 1.365 1.519 1.664 1.761 1.782 1.855 1.880 unter 65 Jahre 713 749 817 895 888 940 960 über 65 Jahre 652 770 847 866 894 915 920 in Einrichtungen 189 200 183 208 244 230 280 stationäre Pflege 173 181 164 191 230 210 260 stat. Eingl.-Hilfe 16 19 19 17 14 20 20 Pflegewohngeld 778 830 782 844 878 910 915 davon: über 65 Jahre (HSK) 471 498 447 478 505 520 530 unter 65 Jahre (LWL) 49 53 52 57 68 70 70 Selbstzahler 258 279 283 309 305 320 315

Zusammenfassende Betrachtung des Sozialetats Der bis zum 31.12.2005 nach den Bestimmungen des Bundessozialhilfegesetzes und danach nach den Regelungen des SGB XII zu verwaltende Sozialetat hat in seiner Gesamtbetrachtung bei weitem nicht zu den Entlastungen geführt, die bei den seinerzeitigen Berechnungen des Bundes zur Erreichung einer kommunalen Entlastung aus der Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe erwartet worden sind. Nach Ablauf von im Hinblick auf die Haushaltsplanung inzwischen 6 Haushaltsjahren ist es zunehmend schwierig, konkrete Berechnungen mit dem Versuch eines exakten Zahlenvergleichs vorzunehmen, der eine verbleibende individuelle kommunale Belastung oder Entlastung dokumentiert. Unabhängig hiervon ist aber bemerkenswert, dass die Belastungen des Kreises in allen Leistungsbereichen, und hier insbesondere bei der Grundsicherung im Alter/Erwerbsminderung, den Hilfen zur Pflege sowie den Zuschüssen an Pflegeeinrichtungen jährlich erheblich zugenommen haben. In die nachfolgende Übersicht ist ergänzend zu den Leistungsbereichen nach SGB XII auch die Entwicklung des Zuschussbedarfs bei den Kosten der Unterkunft aufgenommen worden. Die zusammengefasste Darstellung zeigt deutlich die steigenden Belastungen in den sozialen Aufgabenbereichen mit einem Zuwachs im Gesamtzuschussbedarf im Zeitraum der Jahre 2000 zu 2011 um + 27,18 Mio€ bzw. + 120,95 %. Von einer kommunalen Entlastung im Bereich der allg. Sozialhilfe kann daher nicht die Rede sein!!

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Haushalt 2011 49 Vorbericht

Insgesamt erfährt der Haushalt 2011 aus den verschiedenen Aufgaben der allg. Sozialhilfe nach dem SGB XII sowie der Grundsicherung für Arbeitsuchenden nach dem SGB II eine Belastung von 49.667.315 €. Gegenüber 2010 (= 51.908.630 €) ergibt sich wegen der günstigen Entwicklung am Arbeitsmarkt aber dennoch eine Entlastung um - 2.241.315 € bzw. – 4,51 %.

Der Zuschussbedarf lag im Jahr 2000 bei 22,48 Mio€ und im Jahr 2004, dem Jahr vor

der Einführung des SGB II, bei 35,9 Mio€. Mit den Veranschlagungen im Haushalt 2011 ergeben sich Steigerungsraten von

+ 27,18 Mio€ bzw. + 120,96 % zum Jahr 2000 + 13,86 Mio€ bzw. + 38,62 % zum Jahr 2004.

Demgegenüber haben sich die Erträge aus Schlüsselzuweisungen des Landes im Zeitraum der Jahre 2000 bis 2011 lediglich von 23,29 Mio€ um + 5,47 Mio€ bzw. + 23,47 % auf 28,76 Mio€ lt. Ansatz 2011 erhöht.

In der nachfolgenden Übersicht wird die Entwicklung des Zuschussbedarfs in der Sozialhilfe und die Entwicklung der Schlüsselzuweisungen gegenüber gestellt.

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Haushalt 2011 50 Vorbericht

Zuschussbedarf Sozialhilfe Schlüsselzuweisungen + KdU 2.7.7 Jugendhilfe

Die Aufgabenbereiche des Kreisjugendamtes inkl. des Kinderkurheimes Norderney werden in den Produktbudgets 06010100 bis 06030200 veranschlagt.

Die einzelnen Produkte dokumentieren den mit der Aufgabenerfüllung verbundenen Aufwand für die jugendhilferechtlichen Leistungen und die Zahlungsverpflichtungen des Kreises im Rahmen der Sicherstellung eines ausreichenden Angebotes in der Kindertagesbetreuung. Hinzu kommen die Aufgabenbereiche Amtsvormundschaften und Unterhaltsvorschuss sowie der Betrieb des Kinderkurheimes „Arnsberg“ Norderney.

Der mit der Aufgabenerfüllung verbundene Personal- und Sachaufwand wird überwiegend zentral für das gesamte Jugendamt im Produkt 06020100 –Jugendamtsleiter, Personal und Verwaltung veranschlagt. Organisatorisch verbirgt sich hier hinter der Fachdienst 26, in dem die Produkte 06010200, 06020100 – 06020400 sowie 06020900 -06021000 bearbeitet werden.

Gesonderte Veranschlagungen für den Personal- und Verwaltungsaufwand werden im übrigen vorgenommen für die Produkte:

06010100 Förderung von Kindern in Kindertages- einrichtungen (organisatorisch Fachdienst 25) 06020800 Kinderkurheim „Arnsberg“ Norderney (organisatorisch Fachdienst 28) 06030100 Amtsvormundschaften, Pflegschaften, Beistandschaften (organisatorisch Fachdienst 27) 06030200 Unterhaltsvorschuss (organisatorisch Fachdienst 27)

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Haushalt 2011 51 Vorbericht

- - - - - - Der Gesamtaufwand im Bereich der Kindertagesbetreuung und der Jugendhilfe (ohne Kinderkurheim) beläuft sich im Haushalt 2011 incl. des damit verbundenen Personal- und Sachaufwandes auf 39,4 Mio€, gegenüber den Planwerten des Vorjahres 2010 (= 38,76 Mio€) eine Steigerung um + 0,24 Mio€ bzw. + 0,67 %. In Bezug auf das Volumen an Gesamtaufwendungen im Haushalt 2011 von 319,2 Mio€ (inkl. interne Leistungsbeziehungen) entfallen 12,3 % auf diese Aufgabenbereiche. Aufwendungen in den einzelnen Aufgabenbereichen

Finanzierung des Kreisjugendamtes allgemein Die ungedeckte Aufwendungen des Kreisjugendamtes können nicht über die allg. Kreisumlage finanziert werden, da der Hochsauerlandkreis die Aufgaben der Jugendhilfe, der Kindertagesbetreuung sowie Amtsvormundschaften und die Gewährung bzw. Rückfinanzierung von Unterhaltsvorschussangelegenheiten nicht für alle 12 Städte/Gemeinden wahrnimmt. Eigene Jugendämter haben folgende Kommunen eingerichtet: Städte Arnsberg, Sundern und Schmallenberg. Für die übrigen 9 Städte/Gemeinden im Kreisgebiet liegt die Zuständigkeit beim Kreis, wobei die Refinanzierung der Aufwendungen über die sog. „Mehrbelastung Jugendamt“ erfolgt, die gem. § 56 Abs. 5 KrO als differenzierte Umlage von diesen Kommunen zu erheben ist. Sie ist eine gesonderte Art der Umlagefinanzierung des Kreises, die neben der allg. Kreisumlage den bedienten Kommunen in Rechnung zu stellen ist. Berechnungsbasis für die Umlage sind die Kreisumlagebemessungsgrundlagen.

- - - - - - Die Entwicklung des Etats des Jugendamtes ist zusammengefasst in den nachfolgenden Übersichten dargestellt. Der Zuschussbedarf aus der Wahrnehmung der einzelnen Aufgabenreiche erhöht sich in 2011 bei einem Gesamtvolumen von 22.808.070 Mio € gegenüber dem Vorjahr 2010 (= 22.613.817 Mio€) erfreulicherweise nur geringfügig um + 194.253 € bzw. + 0,86 %.

Kindertageseinrichtungen26,0 Mio€

stat/ambulane Hilfen7,0 Mio€

Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit1,2 Mio€

Unterhaltsvorschuss1,6 Mio€ sonstige Leistungen

0,3 Mio€Verwaltung 1,9 Mio€

Hilfen ErziehungFamilie7,1 Mio€

Förderung in der Familie 1,3 Mio€

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Haushalt 2011 52 Vorbericht

Auf der Finanzierungsseite zeigt sich für den Haushalt 2011 allerdings ein deutlicher Rückgang der Umlagegrundlagen zur Berechnung des Hebesatzes der Jugendamtsumlage um - 13,0 Mio€ von 140,7 Mio€ in 2010 auf 127,7 Mio€ für das Jahr 2011, wodurch ein „negativer Mitnahmeeffekt“ beim Umlageaufkommen von - 2.097.777 € eintritt. Unter Hinzurechnung des erhöhten Aufwandes von 194.253 € errechnet sich dann ein ungedeckter Finanzierungsbedarfs mit ./. 2.292.030 €. Diese Entwicklung bedingt, dass für eine Ausfinanzierung des Jugendamtsetats der Umlagehebesatz auch im Jahr 2011 wiederum erhöht werden muss. Der Hebesatzes wird daher um + 0,8 %-Punkte auf 16,87 % (2010 = 16,07 %) angehoben. Diese Hebesatzerhöhung führt zu einem Umlageaufkommen von + 1.021.333 € auf dann 21.537.373 €. Der danach noch fehlende Finanzierungsbedarf i.H.v. - 1.270.697 € kann durch eine Entnahme aus der Sonderrücklage des Jugendamtes aufgefangen werden. Die Sonderrücklage zeigt folgende Entwicklung Stand 31.12.2007 + 606.139,53 € Stand lt. Eröffnungsbilanz Inanspruchnahme 2008 - 533.579,90 € lt. Abschlussergebnis 2008 Stand 31.12.2008 72.559,33 € Erwartete Zuführung 2009 + 750.000,00 € Erwartete Zuführung 2010 + 900.000,00 € 1.722.559,93 € Inanspruchnahme 2011 - 1.270.697,00 € Restlicher Bestand 451.862,93 € Übersicht über den Finanzbedarf des Jugendamtes Produkt Plan Plan Differenz

(jeweils Zuschussbedarf) 2010 2011 2011-2010

€ € € E R G E B N I S P L A N

06010100 Kindertageseinrichtungen 10.733.493 10.809.032 + 75.53906010200 Kindertagespflege 315.000 305.000 - 10.00006020100 Jugendamtsleiter, Personal und Verwaltung 2.057.806 1.931.361 - 126.445 06020200 Jugendarbeit 932.450 920.450 - 12.000

06020300 Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz 44.850 44.350 - 500

06020400 Förderung der Erziehung in den Familien 1.439.100 1.244.600 - 194.500

06020500 Förderung von Kindern in der Tagespflege (bis 2009) * 0 0 0

06020600 Hilfen zur Erziehung (bis 2009) * 0 0 006020700 Hilfen für junge Volljährige (bis 2009) * 0 0 006020900 Ambulante Hilfen zur Erziehung * 1.719.500 2.094.500 + 375.00006021000 Stationäre Hilfen zur Erziehung * 4.120.500 4.160.000 + 39.500

06030100 Amtsvormundschaften, Pflegschaften, Beistandschaften 536.639 529.404 - 7.235

06030200 Unterhaltsvorschuss 714.479 769.373 + 54.894Zuschussbedarf = Umlagefähiger Aufwand 22.613.817 22.808.070 + 194.253 *) Die Produkte 06020600 und 06020700 wurden ab dem Jahr 2010 in die neuen Produkte „ambulante“ bzw.

„stationäre“ Hilfen zur Erziehung umgestellt. Gleichzeitig wird das Produkt 06020500 zum Produkt 06010200.

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Haushalt 2011 53 Vorbericht

Zu den einzelnen Produkten und deren finanzieller Entwicklung folgende Anmerkungen

Die sich verändernde gesellschaftliche Situation der Familien hat dazu geführt, dass die Tagesbetreuung für Kinder stetig an Bedeutung gewonnen hat, zunehmend auch für den Bereich der Betreuung von Kindern unter 3 Jahren (U 3). Aus diesem Grund weist das Produkt 06010100 Kindertageseinrichtungen das größte Finanzierungsvolumen des Jugendamtsetats aus. Die über der Kreishaushalt zu bewirtschaftenden Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen beträgt rd. 23,34 Mio€, er teilt sich auf in die Kostenanteile von Kindergärten kommunaler Träger (4,67 Mio€) und Kindergärten freier Träger (18,67 Mio€). Nach Abzug der veranschlagten Landesmittel in Höhe von 9,52 Mio€ verbleibt ein kommunaler zu finanzierender Anteil von 13,82 Mio€ (2010: 13,54 Mio€). Ursachen des Mehraufwands sind die Erhöhung der Kindpauschalen um 1,5 % (§ 19 Abs. 2 Kinderbildungsgesetz -KiBiz-), der zunehmende Ausbau der Kinderbetreuung im Bereich U 3 sowie die Ausweitung der Ganztagsbetreuung. Die Versorgungsquote im U 3-Bereich konnte von 17,3 % im Kindergartenjahr 2009/2010 auf 23,3 % im Kindergartenjahr 2010/2011 gesteigert werden. Während im vorigen Kindergartenjahr noch 26,14 % der Kinder (1.188 Plätze) ganztags untergebracht waren, sind es im aktuellen Kindergartenjahr bereits 29,05 % (1.284 Plätze). Die Erhöhung des Elternbeitragsaufkommens um 100.000 € auf 3,53 Mio€ resultiert zum einen aus der zum 01.08.2008 neu beschlossenen Elternbeitragssatzung, in der aus Gründen der Beitragsgerechtigkeit vier weitere Einkommensgruppen bis zu einem Einkommen von „über 109.000 €“ hinzugefügt wurden. Zum anderen sind die Mehreinnahmen aber auch auf das geänderte Buchungsverhalten der Eltern (Ausweitung der Ganztagsbetreuung) zurückzuführen. Allerdings beträgt das Elternbeitragsaufkommen aktuell nur noch 12,92 % des Gesamtaufwands, während das Land im Rahmen seiner Gesamtbetrachtung der Kindertagesstättenfinanzierung seit Jahren von einem Elternbeitragsaufkommen von 19 % unterstellt. Während die Differenz zu den 19 % bis Juli 2006 durch das Land ausgeglichen wurde, ist sie mit Wegfall dieser Landesmittel seitdem aus kommunalen Mitteln zu finanzieren. Zur Erreichung einer höheren Elternbeitragsquote hat der Kreistag auf der Grundlage der Drcks. 8/304 eine zum Kindergartenjahr 2011/2012 wirksam werdende Beitragserhöhung beschlossen. Die finanziellen Auswirkungen hieraus betreffen in 2011 die Monate August – Dezember und führen zu einem erhöhten Beitragsaufkommen von + 130.000 €. Mit 1,5 Mio€ sind die vom Land weitergeleiteten Bundesmittel zum Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren veranschlagt. Der Bund stellt für den U 3-Ausbau in den Jahren 2009 bis 2013 insgesamt 4 Mrd€ zur Verfügung, davon allein für Erweiterungs-/Ausbaumaßnahmen 2,1 Mrd€.

Das Produkt 06010200 Kindertagespflege bildet neben den Kindertageseinrichtungen die zweite Säule der Kinderbetreuung. Gerade in ländlichen Regionen kommt der Kindertagespflege besondere Bedeutung zu, da dort entweder der Betrieb einer Kindertageseinrichtung aus wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll ist oder ein den Anforderungen der Eltern genügendes Angebot nicht besteht. Während 2006 noch durchschnittlich 45 Kinder betreut wurden, stieg die Zahl auf durchschnittlich 115 Kinder im Jahr 2010; der Anteil der U 3-Kinder beträgt dabei rund 74 %.

Dem Produkt 06020100 Jugendamtsleiter, Personal und Verwaltung sind, wie bereits oben erwähnt, alle Personal- und Sachaufwendungen der Produkte 06010200, 06020100 bis 06020400 sowie 06020900 und 06021000 zugeordnet. Das Budget zeigt im Vergleich zum Vorjahr eine Entlastung um - 127 T€, die sich überwiegend aus dem Personaletat rekrutiert.

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Haushalt 2011 54 Vorbericht

Das Produkt 06020400 Förderung der Erziehung in den Familien beinhaltet u.a. auch

die Kosten für gemeinsame Wohnformen von Müttern bzw. Vätern mit ihren Kindern. Nach einem Anstieg der Fallzahlen im Jahr 2009 sind diese in 2010 wieder zurückgegangen, so dass der Haushaltsansatz von 500.000 € auf 300.000 € gesenkt werden kann.

Durch die Neuordnung der Aufwendungen für die Hilfen zur Erziehung in die Produkte 06020900 Ambulante Hilfen zur Erziehung und 06021000 Stationäre Hilfen zur Erziehung im Haushalt 2010 kann nun auch die Umsetzung des strategischen Zieles „ambulant vor stationär“ stärker verdeutlicht werden. Die Entwicklung der Fallzahlen (jeweils zum 30.06.) ist im folgenden Diagramm dargestellt:

Kostensteigerungen bei diesen Produkten sind auf allgemeine Erhöhungen (z.B. tarifliche Erhöhungen) zurückzuführen. Insbesondere bei den belastenden Hilfen führt u.a. der Ausbau des Angebots zu Kostensteigerungen, wenngleich auch die Fallzahlensteigerung in einigen Bereichen durch Umgestaltung der Verträge mit freien Trägern der Jugendhilfe ohne Erhöhung der Kosten erreicht werden konnte. Bei der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach § 35 a SGB VIII wurde der Ansatz bei den ambulanten Hilfen erhöht, während er bei den stationären Hilfen gesenkt werden konnte; bei der erstmaligen Aufteilung dieser Hilfeart in ambulante und stationäre Hilfe im Haushalt 2010 konnten die jeweiligen Anteile nur geschätzt werden.

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Haushalt 2011 55 Vorbericht

Finanzierung des Zuschussbedarfs des Jugendamtes über die Sonderumlage Plan Plan Differenz 2010 2011 2010 zu 2011 € € € Zuschussbedarf = Umlagefähiger Aufwand 22.613.817 22.808.070 + 194.253 Umlagegrundlagen KU gesamt abzgl. (Kommunen mit eigenem Jugendamt) Städte Arnsberg, Schmallenberg, Sundern = Umlagegrundlagen Jugendamt

279.762.205

139.041.499

140.720.706

259.020.381

131.353.669

127.666.712

- 20.741.824

- 13.053.994

X Hebesatz Vorjahr 2010 16,07 % 16,07 % Umlageaufkommen somit 22.613.817 20.516.040 - 2.097.777dem gegenüber Finanzierungsbedarf Unterdeckung Finanzierung durch: - Erhöhung des Hebesatz um + 0,8 %-Punkte

auf 16,87 % - Entnahme aus der Sonderrücklage

22.613.817 22.808.070 2.292.030

1.021.333

1.270.697

Ausgleich Unterdeckung 2011 Der Etat des Jugendamtes weist bei unverändertem Hebesatz des Vorjahres von 16,07 % eine Unterdeckung mit ./. 2.292.030 € aus. Hiervon entfallen 194.253 € bzw. 8,48 % auf die Erhöhung des Zuschussbedarfs im Leistungsbereich und 2.097.777 € bzw. 91,52 % auf den „neg. Mitnahmeeffekt“ wegen des Rückgangs der Umlagegrundlagen. Zum teilweisen Ausgleich der Unterdeckung hat der Kreistag, den Hebesatz der Sonderumlage um + 0,8 %-Punkte auf dann 16,87 % (2010 = 16,07 %) angehoben. Es bleibt aber festzustellen, dass trotz der Hebesatzerhöhung die Städte/Gemeinden in 2011 ein um – 1.076.444 € geringeres Umlagevolumen an den Kreis abführen als im Vorjahr 2010 und sie somit eine Entlastung ihrer Haushalt erfahren. Zahlungsverpflichtung Kommunen 2011 alter Hebesatz 20.516.040 € Hebesatzerhöhung 1.021.333 € = Zahlungsverpflichtung 2011 21.537.373 € Zahlungsverpflichtung Kommunen 2010 22.613.817 € geringere Zahllast in 2011 - 1.076.444 €

Der ungedeckte Zuschussbedarf i.H.v. 1.270.697 € kann, wie bereits ausgeführt wurde, durch Inanspruchnahme von Mitteln der Sonderrücklage des Jugendamtes finanziert werden.

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Haushalt 2011 56 Vorbericht

Entwicklung Zuschussbedarf und Hebesatz für das Jugendamt

Im Ranking der Kreise des Jahres 2010 belegt der Hochsauerlandkreis mit dem Hebesatz von 16,07 % den 11. Platz von 31 Kreisen, d.h. nur 10 Kreise weisen einen niedrigeren Satz aus. ,

- - - - - - - Kinderkurheim „Arnsberg“ Norderney (Produkt 06020800) Das Kinderkurheim „Arnsberg“ auf der Insel Norderney hat sich in den vergangenen Jahren von seiner ursprünglichen Funktion einer die nachhaltige Gesundheit von Kindern und Jugendlichen fördernden Einrichtung zu einer niederschwelligen Jugendhilfeeinrichtung entwickelt. Sie versetzt den Hochsauerlandkreis als zuständigen Träger der Jugendhilfe in die Lage, in einer Vielzahl kritischer und konfliktbesetzter Familiensituationen kurzfristig reagieren zu können in dem Sinne, Kinder und Jugendliche vorübergehend aus dieser Situation herauszulösen und sie im Rahmen einer i.d.R. 4-wöchigen Kurmaßnahme jugendhilferechtlich betreuen zu können. Übergeordnetes Ziel dieser Maßnahmen ist der Versuch des Jugendamtes, das familiäre Umfeld in der Weise zu steuern, dass eine Wiederaufnahme des Kindes/Jugendlichen in die Familie ermöglicht wird oder durch sich an den Kuraufenthalt anschließende Maßnahmen die für das Kind optimale Erziehung innerhalb oder außerhalb der Familie erreicht werden kann.

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Haushalt 2011 57 Vorbericht

Es ist nachweisbar, dass hierdurch in zahlreichen Fällen die finanziell sehr aufwendigen Unterbringungen in stationären Einrichtungen oder anderer teure Maßnahmen vermieden werden konnten, was somit zu einer deutlichen Entlastung des Jugendamtsetats beiträgt. Das Kinderkurheim wird im Haushalt des Kreises als kostenrechnende Einrichtung geführt. In Abhängigkeit von den jeweiligen Ergebnissen werden die von der Einrichtung zu erhebenden Tagesätze regelmäßig auf ihre Auskömmlichkeit überprüft und entsprechend neu festgesetzt. Aktuell beträgt der Tagessatz 77,00 €/Tag. Das Aufwandsvolumen des Kinderkurheimes beläuft sich auf rd. 1,0 Mio€ und wird in den Jahren 2010/2011 wie folgt finanziert: 2010 2011 Differenz € € € Personalaufwand - 701.334 - 740.061 + 38.727 Sachaufwand - 290.944 - 289.507 - 1.437 - 992.278 - 1.029.568 + 37.290 Kurkostenerstattungen + 883.400 + 889.000 + 5.600 Sonstige Erträge + 117.331 + 123.815 + 6.484 + 1.000.631 + 1.012.815 + 12.184 Ergebnis + 853 - 24.353 - 25.206 Die Kurkostenerstattungen entsprechen den in Rechnung gestellten Tagessätzen gegenüber folgenden Kostenträgern: Jugendamt des Kreises 609.600 € (Gegenkonto: Produkt 06020400; Kto.5331000006) Sozialamt des Kreises 172.000 € (Gegenkonto: Produkt 05020400; Kto.5332220000) Jugendämter Städte 98.200 € (Externer Ertrag) Sonstige Zahler 9.200 € (Externer Ertrag) 889.000 € 2.7.8 Sachaufwendungen Die wesentlichen, im Haushalt zu veranschlagenden Sachaufwendungen werden in der nachfolgenden Übersicht dargestellt. Hierzu folgende Anmerkungen zum besseren Verständnis: Bewirtschaftungsaufwand Hier ergibt sich bei einem Gesamtaufwand von 3,67 Mio€ gegenüber den Planwerten des Vorjahres ein Zuwachs der Aufwandspositionen um 219.500 € bzw. + 6,37 %. Bemerkenswert ist der Rückgang beim Heizungsaufwand um rd. 202.000 € bzw. - 16 %. Dieses ist u.a. auch auf die Gebäudesanierungsmaßnahmen zurückzuführen, die in den Jahren 2009 bis 2011 aus Mitteln des Konjunkturpaktes II abgewickelt werden. Die Ansätze für Heizung und Strom basieren auf den durchschnittlichen Verbrauchsdaten der Jahre 2006 – 2009, den aktuellen Energiepreisen sowie Steigerungszuschlägen von pauschal 5 % bei Heizung und 10 % beim Strom für Verbrauchszuwächse und Preiserhöhungen. Enthalten beim Strom ist auch eine Anhebung der EEG-Umlage von 2,05 Ct./KwH auf 3,53 Ct./KwH mit einem anteiligen Aufwand von 60.000 €. Bei den Grundbesitzabgaben wird in den Haushalt 2011 (Budget 12020200) erstmals ein Betrag i.H.v. 275.000 € eingestellt, der auf die von Seiten der Städte/Gemeinden beabsichtigte Inrechnungstellung von Oberflächenwassergebühren zurückzuführen ist. Die Städte und Gemeinden haben angekündigt, dass sie künftig für die Kreisstraßenflächen, auf denen als Ortsdurchfahrten Regenwasser in die Kanalisation abgeleitet wird,

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Haushalt 2011 58 Vorbericht

Regenwassergebühren festsetzen wollen. Das Thema wird bereits seit längerem zwischen Kreis und Kommunen diskutiert, eine zunächst bereits für 2010 vorgesehene Verrechnung gegenüber dem Kreis wurde wegen weiterem Erörterungsbedarf zurückgestellt. Ob die Höhe der Veranschlagung ausreichend ist bleibt den endgültigen Klärungen vorbehalten, welche Flächen unter dem Aspekt, dass der Kreis vor Jahren in Einzelfällen Investitionszuschüsse für die Verlegung von Kanalisation gewährt hat, in die Berechnung einbezogen werden können. Der hohe Ansatz in 2011 ergibt sich aus dem Umstand, dass nach der mit den Städten/Gemeinden getroffenen Absprache, auch rückwirkend für vergangene Jahre eine Inrechnungstellung erfolgen soll. Die „normalen“ jährlichen Aufwendungen dürften nach den Berechnungen des Kreises bei rd. 70.000 € - 80.000 € liegen. Im Gegenzug zur Einführung der Regewassergebühr wird der Kreis ab dem Jahr 2012 den Kommunen den Winterdienst auf Ortsdurchfahrten, hier liegt die Zuständigkeit grds. bei den Städte/Gemeinden, vollständig in Rechnung zu stellen. Bisher werden mit den Städten/Gemeinden nur Salzkosten abgerechnet, während der Personal- und Fahrzeugaufwand zu Lasten des Kreises geht. Im Budget 12020200 wird bei dem Konto 448212 der aktuelle Ertragsansatz von 40.000 € ab 2012 auf voraussichtlich dann 80.000 € erhöht. Gebäudeunterhaltung Die Gesamtsumme der Mittelanmeldungen seiten des Gebäudemanagements für die Unterhaltung der Gebäude liegt für 2011 bei insgesamt 643.000 €, gegenüber 2010 (= 467.100 €) eine Steigerung um + 175.900 €. Die Mittel werden zur Optimierung der Gebäudesubstanz angesetzt wobei es handelt sich dabei nicht um unterlassene Instandhaltung sondern um die Umsetzung eines jährlichen, im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten zu gestaltenden Unterhaltungsprogramms handelt. Die Verwaltung hat für jedes der zu betreuenden Gebäude ein Gebäudeblatt angelegt, aus dem sich neben einem jährlichen Grundbedarf in kommenden Jahren als ggfs. notwendig anzusetzende Maßnahmen ergeben. Diese Datei liegt den Mittelanmeldungen zugrunde, sodass der für 2011 gemeldete Betrag auch auf jedes Gebäude heruntergebrochen werden kann. Die Datei ist im Fachdienst 15 –Gebäudemanagement- einsehbar. Sachverständigen und Gerichtskosten Im Bereich der Sozialplanung (Produkt 050301) sollen verstärkt Aktivitäten zum Thema „Ambulant vor stationär“ entwickelt werden. Diesbezüglich wird es notwendig sein, esxternen Sachverstand in Anspruch zu nehmen. Es wird daher eine Veranschlagung mit 50.000 € (2010 = 10.000 €) in diesem Produkt vorgenommen. Damit erhöht sich der Gesamtaufwand der Sachverständigen-/Gerichtskosten von rd. 111 T€ auf rd. 154 T€.

Sachbereiche (= „Produkt“) Wenn kein Produkt angegeben ist, bezieht sich die Angabe des Kontos auf verschiedene Produkte

Konto Vorl.

Ergebnis 2009

Ansatz2010

Ansatz 2011

Differenz2010 zu 2011

€ + Entlastung - Belastung

Bewirtschaftungsaufwendungen

- Strom - Heizung - Grundbesitzabgaben -allg.- - Grundbesitzabgaben (12020200) hier: Regenwassergebühr - Reinigung - Gebäudeversicherungen gesamt

5241100000 5241200000 5241300000 5241312000

5241400000 5241600000

543.447 1.169.764

305.055 -

1.014.442 176.267

3.208.975

513.800 1.266.300

354.600 -

1.132.000 180.450

3.447.150

675.500 1.064.100

325.500 275.000

1.149.500

176.950

3.666.650

- 161.700 + 202.200 + 29.100 - 275.000

- 17.500 + 3.500

- 219.500

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Haushalt 2011 59 Vorbericht

Sachbereiche (= „Produkt“) Wenn kein Produkt angegeben ist, bezieht sich die Angabe des Kontos auf verschiedene Produkte

Konto Vorl.

Ergebnis 2009

Ansatz2010

Ansatz 2011

Differenz2010 zu 2011

€ + Entlastung - Belastung

Unterhaltungsaufwand Gebäudeunterhaltung Gebäudeunterhaltung gesamt davon - Maßnahmen Konjunkturpaket II - „normale“ Gebäudeunterhaltung - Maßnahme Gesundheitsamt Ar.

5211100000

759.781

183.264 576.517

0

867.100

467.100 400.000

90.000

643.000

643.000

0 0

- 175.900

- Unterhaltung Außenanlagen 5211300000 112.807 126.950 147.200 - 20.250 - Wartungskosten 5255110000 216.888 227.650 244.716 - 17.066 Kreisstraßen (120201/120202) - Deckenerneuerungen - Unterhaltung, Instandsetzung

5211020000 5211010000

449.219 444.649

840.000 410.000

1.039.000 450.000

- 199.000 - 40.000

- Winterdienstkosten 471.740 485.000 585.000 - 100.000 - Banketterneuerungen 0 50.000 50.000 0 - Fahrzeugunterhaltung 197.747 170.000 200.000 - 30.000 Geschäftsausgaben - Bürobedarf - Leasingkosten der Kopierer

5431100000 5423100000

100.133 26.947

127.080

105.170 0

105.170

108.720 0

108.720 - 3.550 - Unterhaltung der Geräte/Maschinen

5255100000 167.365 180.198 175.150 + 5.048

- Telekommunikationsanlagen 5431300000 222.688 246.150 266.220 - 20.070 - Reisekosten

5411300000 379.136 395.235

361.790

+ 33.445

- Porto/Frachtkosten 5431400000 411.200 416.600 450.985 - 34.385 - Fahrzeugkosten 5251000000 157.039 207.700 154.300 + 53.400 - Bücher u. Zeitschriften 5431200000 107.821 108.060 108.070 - 10 Fortbildungskosten - Fachliche Fortbildung - Allg. Fortbildung (Mitarbeiterführung)

5411200000 5411230000

148.048

32.075 180.123

161.650

59.000 220.650

149.910

91.740 241.650

- 21.000

- Beiträge an Verbände / Vereine 5443100000 –

5443900000 176.680 193.414 193.414 0

- Sachverständigen- und Gerichtskosten 5431180000 52.972 110.700 153.900 + 43.200

- Ausbildungskosten - Prüfung der Jahresabschlüsse - überörtliche Prüfung durch die GPA - Beratungen in Zusammenhang mit NKF und 1. Gesamtabschluss - Allgemeine Beratung zu steuerlichen und bilanziellen Angelegenheiten

5412300000

5291510000 5291520000

5291600000

529220000

77.445

4.076 0

74.118

0

120.000

40.000 70.000

60.000

65.000

135.000

40.000 70.000

30.000

65.000

0 0

+ 30.000

- Sachaufwand Straßenverkehrsamt (Stempelplaketten u.a.) Produkt 02050100 Produkt 02050300

5281015000 5281016000

125.392 60.661

186.053

130.000 70.000

200.000

130.000 70.000

200.000

0

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Haushalt 2011 60 Vorbericht

Sachbereiche (= „Produkt“) Wenn kein Produkt angegeben ist, bezieht sich die Angabe des Kontos auf verschiedene Produkte

Konto Vorl.

Ergebnis 2009

Ansatz2010

Ansatz 2011

Differenz2010 zu 2011

€ + Entlastung - Belastung

Schulunterricht (Fachbereich 2)

- Schülerbeförderungskosten 5279100000 4.256.960 4.181.000 4.404.000 - 223.000

- Schülerunfallversicherung 5441110000 289.888 289.985 301.880 - 11.895

- Lernmittelfreiheit 5271000000 257.399 318.000 323.650 - 5.650

- Werkunterricht

5281111000 5255700000

261.481 49.821

311.302

236.300 40.000

276.300

236.300 40.000

276.300

0- Hauswirtschaftlicher Unterricht 5281210000 53.963 54.300 57.300 - 3.000

Produkte 03050200 und 03050500 - Disposition Schülerverkehr - Projekt Berufsorientierung - Einrichtung eines Bildungsnetzwerkes in der Bildungsregion HSK

5281033000 5291830000 5291850000

- -

71.400 51.900

220.000

71.400 74.100

203.000

0 - 22.200 + 17.000

Datenverarbeitung

- Umlage KDVZ Produkt 01080100 5295500000 1.031.554 1.033.600 917.900 + 115.700

- Wartungskosten Hard-Software an den Schulen Produkt 03050200

5255800000 325.127 320.000 320.000 0

- Software - Unterhaltung 5431313000 366.553 613.788 625.594 - 11.806

Produkt 05030106 – Sozialplanung versch. 0 0 150.000 - 150.000

Schülerfahrtkosten: Die Aufwendungen für Schülerbeförderung sind bis zum Jahr 2009 stetig gestiegen. Allein von 2004 bis 2009 war aufgrund regelmäßiger Preisanpassungen für die Schulwegjahreskarten sowie steigender Schülerzahlen in den Berufskollegs und Förderschulen ein Anstieg um + 1,6 Mio. € = 58 % zu verzeichnen. Seit dem Jahr 2008 scheinen sich die Gesamtkosten auf hohem Niveau zu stabilisieren. Für 2010 wurde erstmals ein Rückgang der Kosten prognostiziert.

Für das Jahr 2011 werden im Bereich der Berufskollegs (Schulwegjahreskarten) trotz insgesamt leicht zurückgehender Gesamtschülerzahlen und einer geschätzten Preissteigerung um durchschnittlich 1,9 % insgesamt 2.655.000 € an Schülerfahrkosten erwartet (+ 204.000 €). Von diesem Mehrbedarf entfallen jedoch allein ca. 165.000 € = 81 % auf die vollzeitschulischen Bildungsgänge der Fachschule für Sozialpädagogik, für Heilerziehungspflege und für Familienpflege, die aufgrund einer Änderung der Verwaltungsvorschriften zur Schülerfahrkostenverordnung nunmehr zum Kreis der Schulformen gehören, deren Schülerinnen und Schüler Anspruch auf Schülerfahrkosten haben.

Eine genaue Ermittlung des Mittelbedarfs ist nicht möglich, weil diese von der Herkunft der Schülerinnen und Schüler und damit verbunden der Verteilung auf die einzelnen Preisstufen der Schulwegjahreskarte abhängig sind. Bei dem Erhöhungsbetrag handelt es sich daher um eine Schätzgröße.

Im Bereich der Förderschulen ergibt sich gegenüber dem Jahr 2010 mit geschätzten Kosten von 1.749.000 € eine geringe Steigerung in Höhe von ca. 19.000 € bzw- + 1,1 %. Der Bedarf wurde auf Basis der Abrechnungen der Monate Januar bis Juni/Juli 2010 hochgerechnet. Nicht vorhersehbare Änderungen der Schülerzahlen und größere Veränderungen in den einzelnen Fahrtrouten können hier jedoch noch zu Einsparungen oder Mehrbelastungen führen.

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Haushalt 2011 61 Vorbericht

Die Entwicklungen bei den Schülerzahlen sowie den Schülerbeförderungskosten seit 2004 ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle:

2.7.9 Schuldendienst

Aufwendungen und Auszahlungen zur Bedienung der vom Kreis eingegangenen Schulden werden im Produktbudget 16010200 veranschlagt

Die Zinsen stellen Aufwendungen und Auszahlungen dar, sie werden somit im Ergebnisplan (Kto. 5514100000 –Investitionsdarlehn- und 5514200000 –Kassenkredite-) verbucht. Tilgungen haben Wirkungen auf beiden Seiten der Bilanz: Mittelabfluss auf der Aktivseite und Reduzierung von Verbindlichkeiten auf der Passivseite. Sie führen somit ausschließlich zu Ausgaben im Finanzplan (Kto. 7927500000).

Dabei ist von Wichtigkeit, dass die ordentlichen Tilgungsauszahlungen aus dem Liquiditätsüberschuss aus der lfd. Verwaltungstätigkeit und damit aus den Erträgen und Einzahlungen des Ergebnisplanes gedeckt werden können. Nur hierdurch ist sichergestellt, dass die Tilgung von Darlehn auch zu der gewollten Entschuldung und nicht zu neuen Schulden aus Kassenkrediten führt.

Im Haushalt 2011 wird dies trotz des in der Ergebnisplanung ausgewiesenen Fehlbedarfes von knapp 9,0 Mio€ erreicht, da zur Finanzierung der planmäßigen Unterdeckung Mittel der Ausgleichsrücklage eingesetzt werden können, die zuvor durch Überschüsse der Jahre 2008 und 2009 erwirtschaftet worden sind.

- - - - - -

In der Abfinanzierung eingegangener Schulden, dem jährlichen Schuldendienst, liegt einer der wesentlichen Unterschiede zwischen der kameralen Buchführung und dem neuen Rechnungswesen. Während in der Kameralistik die Tilgung über die Pflichtzuführung an den Vermögenshaushalt aus dem Verwaltungshaushalt zu finanzieren war und somit die Kreisumlage unmittelbar belastete, ist dies im NKF nicht mehr der Fall. Die Zinsen sind allerdings weiterhin lfd. Aufwand, sie sind im Ergebnisplan zu veranschlagen und gehen daher unmittelbar zu Lasten der allg. Deckungsmittel. Da investive Schulden lediglich eine Art der Finanzierung von Anlagevermögen darstellen, andererseits Anlagevermögen aber unabhängig von seiner Finanzierung über den Zeitraum der Nutzung abzuschreiben ist, liefern die über den Ergebnisplan zu erwirtschaftenden

2004 (Stand:

15.10.2003)

2005 (Stand:

15.10.2004)

2006 (Stand:

15.10.2005)

2007 (Stand:

15.10.2006)

2008 (Stand:

15.10.2007)

2009 (Stand:

15.10.2008)

2010 (Stand:

15.10.2009)

2011 (Stand:

15.10.2010)a) Berufskollegs Duale Ausbildung 5.426 5.131 5.063 5.378 5.405 5.586 5.439 5.409Vollzeitschulische Ausbildung/ Berufsgrundschuljahr

3.986 4.402 4.485 4.624 4.566 4.340 4.441 4.341

9.412 9.533 9.548 10.002 9.971 9.926 9880 9.750b) Förderschulen 557 584 606 643 704 777 850 868Schülerzahl gesamt 9.969 10.117 10.154 10.645 10.675 10.697 10.720 10.618 Schülerfahrkosten davon Berufskollegs Förderschulen

2.785.000 3.160.757

1.895.9331.264.824

3.444.643

2.000.9821.443.661

3.528.000

2.038.0001.490.000

4.157.518

2.187.8201.969.698

4.256.957

2.240.000 2.016.957

4.181.000

2.451.0001.730.000

4.404.000

2.655.0001.749.000

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Haushalt 2011 62 Vorbericht

Abschreibungen die notwendige Liquidität der Refinanzierung des Vermögens und im Falle der Fremdfinanzierung die Liquidität zur Rückzahlung des geliehenen Kapitals. Tilgungen werden daher aus dem Liquiditätsüberhang aus lfd. Verwaltungstätigkeit finanziert. Unmittelbar in die Kreisumlagekalkulation fließt daher nur noch der Zinsaufwand ein, und zwar für investive Darlehn und Kassenkredite (Liquiditätsdarlehn). 2.7.9.1 Entwicklung der Verschuldung und des Schuldendienstes Verschuldung Die Verschuldung des Hochsauerlandkreises ist seit Jahren geprägt von den Vorgaben, dass a) im allg. Investitionshaushalt keine Neuverschuldung eintritt

Hier gilt bereits seit den 1990-iger Jahren die Vorgabe des Kreistages, dass Darlehn nur in Höhe der zu veranschlagenden Tilgungsleistungen aufgenommen werden dürfen. Seit dem Jahr 1998 kann diese Vorgabe nicht nur eingehalten, sondern darüber hinaus auch eine Entschuldung erreicht werden. Dies insbesondere unter dem Aspekt, dass in den Jahren 2009 und 2010 sowie auch mit dem vorliegenden Entwurf des Haushalts 2011 für Investitionen keine Kredite aufgenommen worden sind.

Das Volumen möglicher Investitionen orientiert sich, wie an anderer Stelle bereits ausgeführt wurde, in diesen Jahren an der aus der lfd. Verwaltungstätigkeit zur Verfügung stehenden Liquidität sowie einer begrenzten Aufstockung dieses Volumens aus Mitteln des RWE-Gasverkaufs.

b) zur Umsetzung des im Jahr 2002 vom Kreistag beschlossenen Schulbauprogramms für

Investitionen in den Neu-, Um- und Erweiterungsbau von Schulgebäuden und deren Ausstattungen Neuverschuldung eintritt. Der Kreistag hatte hierzu festgelegt, dass dieses langfristige Schulbauvermögen auch langfristig über Darlehn finanziert werden darf.

Die Besonderheit ist hier aber, dass der über die Ergebnisrechnung zu verbuchende

Zinsaufwand für die Schulbaudarlehn aus Mitteln der vom Land aus dem GFG zu leistenden Schulpauschale finanziert wird, sodass keine Belastung mit Rückwirkung auf die Kreisumlage eintritt.

Die Tilgung der Darlehn erfolgt aus der durch die Verbuchung von Abschreibungen erzielten Liquidität.

c) ein Abbau der Verschuldung durch Verwendung des RWE-Gaserlöses eintritt.

Die Verwaltung hatte dem Kreistag bereits mit der Drcks. 7/196 vom 22.06.2005 ein Konzept zur Verwendung des im Jahr 2033 rechtliche vollzogenen Gas-Verkaufserlöses, der sich auf insgesamt 74,3 Mio€ belief, vorgelegt. Dieses basierte auf der grundlegenden Vorgabe des Einsatzes des Verkaufserlöses für Entschuldungszwecke und zwar in der Weise, dass

alle in den Jahren 2005 – 2012 zinsfälligen investiven Altdarlehn getilgt werden,

die in den Jahren 2005 – 2008 aufgenommenen Darlehn zur Finanzierung des allg. Investitionshaushalts, d.h. außerhalb des Schulbaus, spätestens im Jahr 2010 zurückgezahlt werden,

zur Vermeidung von Verschuldungen in den Jahren zur Investitionsfinanzierung unmittelbar Gasmittel eingesetzt werden können und

dass die sich aus der Bilanz des Kreises ergebenden Verpflichtungen aus Pensionslasten hinsichtlich der Verwendung des Erlöses berücksichtigt werden.

Der Kreistag hat dem Konzept in seiner Sitzung am 03.02.2006 zugestimmt, es ist in den folgenden Jahren auch konsequent umgesetzt worden. Die einzelnen

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Haushalt 2011 63 Vorbericht

Verwendungen in den Jahren 2004 – 2012 können der Ziff 3.3 dieses Berichtes entnommen werden.

- - - - - - -

Unter Berücksichtigung dieser allgemein geltenden strategischen Vorgaben zeigt sich folgende Entwicklung bei der Verschuldung Verschuldung allg. Haushalt zum 31.12.2011 Schuldenstand 31.12.1998 33,17 Mio€ Schuldenstand 31.12.2008 27,01 Mio€ abzgl. Tilgungen in 2009 a) Altdarlehen aus Gas-Erlösen - 4,67 Mio€ b) ordentliche Tilgung - 1,35 Mio€ Stand 31.12.2009 20,99 Mio€ abzgl. Tilgungen in 2010 a) Altdarlehen aus Gas-Erlösen - 12,54 Mio€ b) ordentliche Tilgung - 1,13 Mio€ voraus. Stand 31.12.2010 7,32 Mio€ abzgl. Tilgungen in 2011 a) Altdarlehen aus Gas-Erlösen - 0,00 Mio€ b) ordentliche Tilgung - 0,94Mio€ voraus. Stand 31.12.2011 6,38 Mio€ zu b) Verschuldung Schulbau zum 31.12.2011 Das vom Kreistag im Jahr 2002 beschlossene Schulbauprogramm ist mit den letztmaligen Veranschlagungen im Haushalt des Jahres 2008 in Höhe von 1,8 Mio€ (Schulneubau am Berufskolleg in Olsberg) in finanzieller Hinsicht abgeschlossen worden. Bei durchgeführten 13 Neubaumaßnahmen an den Förderschulen in Brilon, Eslohe, Schmallenberg-Dorlar, Arnsberg und Arnsberg-Neheim, dem Berufskolleg in Olsberg sowie dem Neubau von vier Tunhallen hat sich insgesamt ein Investitionsvolumen von rd. 35,4 Mio€ ergeben. Da ein Teil des Investitionsvolumens aus dem Gas-Verkaufserlös finanziert worden ist, ist die Verschuldung nicht in der v.g. Höhe ausgefallen, wobei letztmalig im Jahr 2009 ein Darlehn mit 3,0 Mio€ zur Finanzierung des Schulbaues aufgenommen wurde. Die Entwicklung zeigt sich wie folgt: Schuldenstand 31.12.2002 5,76 Mio€ Schuldenstand 31.12.2008 27,10 Mio€ Zugang in 2009 3,00 Mio€ abzgl. Tilgungen in 2009 - 1,00 Mio€ Tilgungen in 2010 - 1,15 Mio€ Tilgungen in 2011 - 1,18 Mio€ voraus. Stand 31.12.2011 26,77 Mio€ Da die Maßnahmen des Schulneubaus hinsichtlich ihrer Veranschlagung abgeschlossen sind, ergeben sich ab dem Jahr 2010 keine weiteren Kreditaufnahmen für Finanzierungen im Bereich des Schulneubaus mehr. Damit wird sich die Verschuldung in den kommenden in Höhe der ordentlichen Tilgungszahlungen permanent reduzieren.

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Haushalt 2011 64 Vorbericht

- - - - - -

Unter Hinzurechnung der jährlich anfallenden ordentlichen Tilgung wird sich die investive Verschuldung des Kreises zum 31.12.2014 (Ende des Finanzplanungszeitraumes) wie folgt darstellen: Verschuldung allg. Haushalt 4,8 Mio€ Verschuldung Schulbau 21,2 Mio€

Die Entwicklung der Verschuldung wird in der nachfolgenden Grafik optisch verdeutlicht.

Zinsaufwand und Tilgunszahlungen im Haushalt 2011 Der Mittelbedarf des Kreises zur Bedienung von Zinsaufwand und Tilgungszahlungen ergibt sich für den Haushalt 2011 sowie im Vergleich der Jahre 2008 – 2011 wie folgt: 2008 2009 2010 2011 Differenz € € € € € . Zinsaufwand Schulbau 1.220.379 1.173.155 1.250.000 1.175.000 - 75.000 Allg. Haushalt 1.345.774 1.287.554 744.904 493.427 - 251.477 2.566.153 2.460.709 1.994.904 1.668.427 - 326.477 Tilgungszahlungen Schulbau 852.690 839.399 1.200.000 1.175.000 Allg. Haushalt 3.820.505 1.511.950 1.150.000 1.025.000 - 150.000 4.673.195 2.351.350 2.350.000 2.200.000 - 150.000

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Haushalt 2011 65 Vorbericht

Der Zinsaufwand für Schulbaudarlehn in Höhe von 1,175 Mio€ wird aus Mitteln der Schulpauschale finanziert. Er belastet damit nicht die Kreisumlage.

Der Haushalt 2011 erfährt damit beim Schuldendienst eine Entlastung

von - 476.477 €. Hiervon entfallen

– 326.477 € auf den Ergebnisplan und – 150.000 € auf den Finanzplan

Der Schuldendienst ist im Budget 16010200 veranschlagt.

Finanzplanung 2011 bis 2013 Wegen der Tilgung von Darlehn aus dem Gas-Verkaufserlös, der jährlichen planmäßigen Tilgungszahlungen sowie dem grds. Verzicht auf Darlehensneuaufnahmen zur Investitionsfinanzierung wird sich der Schuldendienst in den kommenden Jahren weiter reduzieren. Folgende Entwicklung zeigt sich hier: Allg. Haushalt Zinsauf- Differenz Tilgungs- Differenz wand zum Vorjahr zahlungen zum Vorjahr € € € € 2008 1.345.774 - 3.820.505 -

2009 1.287.554 - 58.220 1.511.950 - 2.308.555

2010 744.904 - 542.650 1.150.000 - 361.950

2011 493.427 - 251.477 1.025.000 - 125.000

2012 400.000 - 93.427 900.000 - 125.000

2013 400.000 - 750.000 -150.000

2008-2013 - 945.774 - 3.070.505

Die nach dem Jahr 2013 noch zu bedienenden Investitionsdarlehn im Volumen von 5,1 Mio€ sind endfällige Darlehn, die in den Jahren 2014 bis spätestens 2025 zurückgezahlt sind. Schulbau Zinsauf- Differenz Tilgungs- Differenz wand zum Vorjahr zahlungen zum Vorjahr € € € € 2008 1.220.379 - 852.689 -

2009 1.173.154 - 47.225 839.399 - 13.290

2010 1.250.000 + 76.846 1.200.000 + 360.601

2011 1.175.000 - 75.000 1.175.000 - 25.000

2012 1.100.000 - 75.000 1.250.000 + 75.000

2013 1.000.000 - 100.000 1.250.000 -

2008-2013 - 220.379 + 397.311

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Haushalt 2011 66 Vorbericht

2.7.9.2 Entwicklung der Zinsen für Kassenkredite und Zinsen aus Geldanlagen Kassenkredit aus Altfehlbetrag Die Liquiditätslage des Hochsauerlandkreises ist geprägt aus der Fehlbetragssituation der Jahre 2003 – 2006, in denen insgesamt ein kameraler und damit liquiditätswirksamer Gesamtfehlebtrag in Höhe von 44,6 Mio€ aufgelaufen war. Dieser Betrag hatte sich durch Verrechnung eines Überschusses aus dem letzten kameralen Jahresabschluss 2007 in Höhe von 7,8 Mio€ auf verbleibende 36,8 Mio€ reduziert. In einer mit den Städte und Gemeinden getroffenen Regelung ist dann vereinbart worden, dass von diesem Betrag 11,6 Mio€ der Kreis zu finanzieren hat, während die Kommunen über den Zeitraum der Jahre 2008 – 2015 in Form jährlicher Teilzahlungen den anteiligen Fehlbetrag mit 25,2 Mio€ an den Kreis erstatten. Diese Zahlungen führen dazu, dass sich der Bedarf an Liquiditätskrediten, der in der Ausführung des Haushalts des Jahres 2010 im Durchschnitt zwischen rd. 12 – 14 Mio€ liegt, sukzessive verbessert. Dies natürlich unter der Prämisse, dass die Haushalte im Ergebnisplan ausgeglichen sind bzw., wie dies für 2011 der Fall ist, eine Unterdeckung durch Überschüsse der Vorjahre gedeckt ist. Die Forderung gegenüber den Kommunen hat sich wie folgt entwickelt: Ursprüngliche Forderung 25.197.117 € Zahlung in 2009 - 4.456.381 € Zahlung in 2010 - 4.456.381 € Forderung in 2011 - 4.456.381 € Verbleibende Forderung 2012 ff 11.827.974 € Die weiteren Zahlungen auf den Altfehlbetrag belaufen sich auf nochmals 4,45 Mio€ in 2012 sowie auf jährlich 2,46 Mio€ in den Jahren 2013 – 2015.

- - - - - - - Für 2011 wird folgende Entwicklung bei den Zinsen für Kassenkredite erwartet: Zuvor wurde ausgeführt, dass mit der von den Städten und Gemeinden in 2011 zu zahlenden Rate i.H.v. 4,45 Mio€ eine restliche Forderung mit rd. 11,8 Mio€ verbleibt. Da die Zahlung erst am 01.07.2011 fällig ist, wird für die Zinsberechnung pauschal der Betrag von 15,0 Mio€ an Bedarf an Kassenkrediten zur Berechnung von Zinsaufwand angesetzt. Wegen der sehr günstigen Konditionen hat die Verwaltung Kassenkredite mit festen Zinssätzen und längeren Laufzeiten aufgenommen. Diese sind wie folgt verbucht: 4,0 Mio€ zu 1,500 % mit einer Laufzeit bis 15.01.2011 5,0 Mio€ zu 1,985 % mit einer Laufzeit bis 02.07.2012 Für den zum 15.01.2011 fälligen Kredit sollen neue Konditionen mit einer 2- 3 jährigen Zinsbindung verhandelt werden. Für 2011 muss mit folgenden Kassenkreditzinsen gerechnet werden, wobei der Zinssatz für Kreditbedarf außerhalb fester Kreditkonditionen sowie für Neuabschlüsse mit 2,0 % angesetzt wird: Liquiditätsbedarf der Kasse - 15.000.000 € davon fester Kassenkredit + 4.000.000 € 1,50 % für 0,5 Monate 2.500 € + 4.000.000 € 2,00 % für 11,5 Monate 76.667 € + 5.000.000 € 1,985% für 12 Monate 99.250 € - 6.000.000 € + 3.100.000 € Januar – Juni 2011 - 2.900.000 € 2,00 % für 6 Monate 29.000 €

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Haushalt 2011 67 Vorbericht

+ 4.456.000 € Zahlungen Altfehlbetrag + 1.556.000 € kein Kreditbedarf 0 € 207.417 €

An Zinsen für Kassenkredite werden im Haushalt 2011 nach den getätigten Annahmen damit insgesamt 207.000 €, aufgerundet auf rd. 215.000 €, benötigt. In 2010 liegt die Veranschlagung bei 241.794 €.

Ansatz 2011 215.000 € Ansatz Haushalt 2010 241.794 € Haushaltsentlastung 26.794 €

Die Kassenkreditzinsen sind im Budget 16010200, Kto. 55142 veranschlagt. Zinserträge Gewährung eines Darlehns Zur Finanzierung der auf der Grundlage des Kreistagsbeschlusses vom 26.06.2009 in 2009 erworbenen zusätzlichen RWE-Aktien hat der Kreis der KEB Holding AG ein verzinsliches Gesellschafterdarlehn i.H.v. 30 Mio€ gewährt. Bei einem Zinssatz von 4,45 % liegt der jährliche Ertrag bei ca 1,355 Mio€. Ansatz 2011 1.335.000 € Ansatz Haushalt 2010 1.285.000 € Haushaltsentlastung 50.000 €

Die Veranschlagung erfolgt im Produkt 16010200, Kto 4615000001 Anlage von Kassenbestandsmitteln Unter der Ziff. 3.3 dieses Berichtes wird die Verwendung des Erlöses aus dem RWE-Gasverkauf dargestellt mit einem Betrag von 6,4 Mio€ als noch verfügbares Volumen. Tatsächlich ist wegen der erst im Januar 2012 anstehenden Tilgung eines weiteren Altdarlehns i.H.v. 1,76 Mio€ sowie der noch nicht so weit fortgeschrittenen Umsetzung aller mit Gasmitteln zu finanzierenden Investitionen derzeit, d.h. Ende 2010, noch die Anlage eines Betrages von 8,9 Mio€ auf einem Festgeldkonto möglich. Für die Haushaltplanung 2011 wird unterstellt, dass die Anlage, wenn auch mit geringerem Volumen, noch einige Monate fortgesetzt werden kann. Die Berechnung für Zinserträge wird angesetzt mit einem Zinssatz von 1,75 % für einen Anlagebetrag von 6,4 Mio€. Danach errechnet sich ein Zinsertrag mit rd. 110.000 €. Ansatz 2011 110.000 € Ansatz Haushalt 2010 140.000 € Haushaltsbelastung - 30.000 €

Die Veranschlagung erfolgt im Produkt 01100200, Kto 4615400000.

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Haushalt 2011 68 Vorbericht

2.8 Finanzielle Wirkungen aus der Beteiligung des Kreises an der RWE AG im Zusammenspiel mit der Beteiligung an der RLG und dem Betrieb Schul- und Bildungseinrichtungen des Kreises

Erträge und Aufwendungen im Zusammenhang mit der RWE-Beteiligung, den

Finanzbeziehungen zur RLG und zum Betrieb Schul- und Bildungseinrichtungen werden im Produktbudget 16010200 veranschlagt.

Die im einzelnen betroffen Konten werden in den nachfolgenden Erläuterungen genannt. Entwicklung der RWE-Dividende Der Kreis hat seine Beteiligung an der RWE AG („Stromschiene“) mit einem Aktienpaket von aktuell 5.918.875 Aktien wirtschaftlich der Regionalverkehr-Ruhr-Lippe GmbH (RLG) zugeordnet. Hierdurch können aus dem Verbund von Angelegenheiten der Versorgung = Strom auf der einen und dem öffentlichen Personennahverkehr auf der anderen Seite im Rahmen des sog. steuerlichen Querverbundes steuerliche Vorteile erzielt werden. Das Aktienpaket des Hochsauerlandkreises hat in den vergangenen Jahren folgende Entwicklung erfahren: Stand nach Fusion VEW/RWE im Jahr 2000 5.035.000 Aktien Teilnahme am Zukauf kleinerer Pakete von kommunalen Aktionären 5.210 Aktien Zuordnung neuer Aktien aus dem sog. „Spruchstellenverfahren“, d.h. einer Klage von Aktionären gegen den im Fusionsprozess seinerzeit ausgehandelten Umtauschkurs VEW-Aktie in RWE-Aktie. Im Ergebnis hat das zuständige Land- gericht Dortmund eine Nachbesserung zuerkannt, wobei die Nachbesserung im Wege der Ausreichung zusätzlicher RWE-Aktien erfolgt ist. Dem Kreis sind hierdurch im Februar 2009 weitere Aktien zuerkannt worden 232.617 Aktien 5.272.827 Aktien Der Hochsauerlandkreis hat gemeinsam mit der Stadt Dortmund und dem Land- schaftsverband auf der Grundlage des Kreistagsbeschlusses vom 26.06.2009 ein Aktienpaket, das zuvor von der WestLB gehalten wurde, im Wert von 30 Mio€ erworben, dies entspricht 646.048 Aktien 5.918.875 Aktien Es bleibt anzumerken, dass die Aktien nicht unmittelbar vom Hochsauerlandkreis gehalten werden. Sie sind gemeinsam mit den RWE-Aktien der Stadt Dortmund und dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe in die Kommunale Energie-Beteiligung Holding AG (KEB) eingebracht worden. Gemeinsam mit weiteren anderen kommunalen Aktionären wird über eine zusätzliche Beteiligungsgesellschaft insgesamt ein kommunales Aktienpaket an der RWE AG von über 16 % gehalten. Dieses Gesamtkonstrukt führt unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu der Situation, dass die jährliche Gewinnausschüttung der RWE ohne wesentliche Steuerbelastung für die kommunalen Haushalte verfügbar gemacht werden kann. Diese Verschachtelung bedeutet aber auch, dass die RWE-Dividenden dem Haushalt des Hochsauerlandkreises nicht unmittelbar als Ausschüttungsertrag zufließen. Der Zufluss erfolgt zunächst gegenüber der KEB, die dann ihrerseits Zahlungsverpflichtungen gegenüber ihren Aktionären aus Gesellschafterdarlehn erbringt sowie im Übrigen Ausschüttungen an

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Haushalt 2011 69 Vorbericht

ihre Aktionäre leistet, wobei hinsichtlich der Gewinnausschüttungen Empfänger für den Hochsauerlandkreis die RLG ist. Nach Verwendung der Gewinnausschüttung in der RLG für die Finanzierung des ÖPNV-Betriebsverlustes leistet die RLG auf der Grundlage konsortialer Absprachen der Gesellschafter der RLG Gewinnausschüttungen an den Hochsauerlandkreis, wobei dann hier Empfänger der Ausschüttung der Betrieb Schul- und Bildungseinrichtungen ist. Der Betrieb wiederum verwendet die Gewinnausschüttung zur Finanzierung seiner Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Hochsauerlandkreis. Diese Zahlungsverpflichtung resultiert aus der IM April 2008 vollzogenen Übertragung des RLG-Geschäftsanteils des Kreises in den Betrieb, wobei diese Übertragung entgeltlich gegen Gewährung eines zu verzinsenden Gesellschafterdarlehns erfolgt ist. Hierdurch besteht eine Zinsverpflichtung des Betriebes gegenüber dem Kreis. In den nachfolgenden Darstellungen werden die verschiedenen Finanzierungsströme erläutert. Nachdem die RWE AG für ihr das Geschäftsjahr 2001 eine Dividende von lediglich 1,0 €/Aktie ausgeschüttet hatte, hat sich die Ausschüttungspolitik seit dem Jahr 2002 deutlich verbessert. Jährlich steigende Dividenden haben zu deutlichen Ertragssteigerungen geführt, mit einer im Betrachtungszeitraum ausgeschütteten Maximaldividende für das Geschäftsjahr 2008 der RWE von 4,50 €/Aktie und zuletzt im April 2010 für das Geschäftsjahr 2009 mit 3,50 €/Aktie. Die Entwicklung stellt sich in den einzelnen Jahren wie folgt dar:

Geschäftsjahr RWE €/Aktie Ertrag bei RLG im Jahr

2001

1,00 € 5.035.000 €

2002 2002 1,10 € 5.538.500 € 2003 2003 1,25 € 6.293.700 € 2004 2004 1,50 € 7.552.500 € 2005 2005 1,75 € 8.811.200 € 2006 2006 3,50 € 17.640.700 € 2007 2007 2008 2009

3,15 € 4,50 € 3,50 €

15.876.600 € 23.727.700 €20.716.063 €

2008 2009 2010

Wie bereits ausgeführt wurde, fließt die RWE-Dividende dem Hochsauerlandkreis nicht unmittelbar, sondern indirekt über die Beteiligungskette RWE KEB RLG HSK/Betrieb Schul- und Bildungseinrichtungen zu. Betroffen sind dann bei den angesprochenen Unternehmen bzw. Einrichtungen z.T. unterschiedliche Haushaltsjahre. Nochmals zur Verdeutlichung Die Besonderheit des steuerlichen Querverbundes besteht darin, dass innerhalb der RLG mit den Dividendenerträgen die nicht aus sonstigen Erträgen gedeckten Aufwendungen des Unternehmens finanziert werden. Darüber hinaus verfügbare Dividendenerträge führt die RLG im Wege einer Gewinnausschüttung an den Betrieb Schul- und Bildungseinrichtungen des Kreises ab. Zunächst über Dividendenerträge finanzierte Verlustanteile des Kreises Soest werden dem Hochsauerlandkreis vom Kreis Soest erstattet. Der Betrieb Schul- und Bildungseinrichtungen bedient mit dem Ertrag aus der Gewinnausschüttung seine gegenüber dem Hochsauerlandkreis bestehenden Darlehnsverbindlichkeiten (Zinsen), die aus der im April 2008 vollzogenen Übertragung des Geschäftsanteils des Kreises an der RLG in den Betrieb resultieren. Der Betrieb bilanziert

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Haushalt 2011 70 Vorbericht

aus dieser Transaktion eine Verbindlichkeit i.H.v. 206,2 Mio€, die er dem Kreis gegenüber verzinsen muss (Zinssatz 4,35 %).

- - - - - - - Für die im Zusammenhang mit der RWE-/RLG- Beteiligung stehenden Ansätze im Kreishaushalt 2011 sind mehrere Berechnungsschritte erforderlich, die nachfolgend im Einzelnen erläutert werden. Situation in der KEB a) Ertrag aus der RWE-Dividende Die RWE hat für ihr Geschäftsjahr 2009 eine Dividende mit 3,50 €/Aktie ausgeschüttet. Die Zahlung ist im April 2010 an die KEB erfolgt. Bei 5.918.875 für den Hochsauerlandkreis für den Bezug von Dividenden berechtigter Aktien errechnet sich zunächst ein Betrag von rd. 20,70 Mio€. Nach Abzug interner Aufwendungen in der Beteiligungskette ist in 2010 von einem für Kreiszwecke verfügbaren Dividendenertrag mit 20,47 Mio€ auszugehen. b) Zahlungen KEB an den Hochsauerlandkreis Wie bereits zu Beginn der Ausführungen dargelegt wurde, hat der Kreis im September 2009 am Kauf eines zuvor von der WestLB gehaltenen Aktienpaktes teilgenommen und hieraus 646.048 Aktien erworben. Grundlage war der Kreistagsbeschluss vom 26.06.2009 (Drcks. 7/1187). Danach ergibt sich der Gesamtbestand von 5.918.875 Aktien. Der Kreis hat der KEB zum Erwerb der Aktien ein verzinsliches Darlehn i.H.v. 30 Mio€ zu einem Zinssatz von 4,45 % gewährt. Hieraus erhält der Kreis unmittelbar von der KEB einen Zinsertrag mit 1.335.000 €. -Verbuchung des Zinsertrages im Budget 16010200, Kto. 4615000001- Nach Abzug der Zinszahlung an den Kreis verbleibt für Zahlungen der KEB an die RLG ein Betrag mit 19,135 Mio€. Situation in der RLG c) Betriebsverlust Für den Haushalt 2011 des Kreises ist maßgeblich die Verlustentwicklung der RLG für das dortige Geschäftsjahr 2010. Den Verlust decken der Hochsauerlandkreis (56,8 %) und der Kreis Soest (43,2 %) auf der Grundlage entsprechender Kreistagsbeschlüsse jährlich rückwirkend ab, d.h. in 2011 den ca. im Juni 2011 feststehenden Verlust aus 2010. Nach dem W-Plan der RLG beträgt dieser Verlust für 2010 = 3.871.000 €. Nach Rücksprache mit der Geschäftsführung der RLG zeichnen sich Mehraufwendungen durch zusätzliche Linienmaßnahmen sowie Mindererträge im Schülerverkehr ab die zu einer Erhöhung des für 2010 zu erwartenden Defizites auf ca. 4,2 Mio€ führen werden.

Für die Planungen im Kreishaushalt 2010 wird unter dem Gesichtspunkt des Vorsichtsprinzips der Verlust mit dem Betrag von 4.200.000 € angesetzt.

Bei einem Verlustabdeckungsanteil des Hochsauerlandkreises von 56,8 % liegt die finanzielle Belastung im Haushalt 2011 bei 2.385.600 € (Kreis Soest bei 43,2 % = 1.814.400 €). -Verbuchung des Verlustanteils im Budget 16010200, Kto. 53158- Im Haushalt 2010 liegt demgegenüber die Veranschlagung für die Abdeckung des Kreisanteils am Betriebsverlust 2009 der RLG bei 1.988.000 €, damit eine

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Haushalt 2011 71 Vorbericht

Verschlechterung für das Jahr 2011 von - 397.600 €, die sich letztendlich bei der Gewinnausschüttung der RLG an den Betrieb Schul- und Bildungseinrichtungen auswirkt.

Der Betriebsverlust der RLG wird vollständig aus den Erträgen aus der indirekten RWE-Beteiligung finanziert.

Der auf den Kreis Soest entfallende Anteil am Betriebsverlust = 1.814.400 € (43,2 %) wird vom Kreis Soest an den Hochsauerlandkreis erstattet.

-Verbuchung der Zahlung im Budget 16010200, Kto. 4651300000- d) Übrige Mittelverwendungen in der RLG Die RLG hat im Zusammenhang mit der an sie vollzogenen Übertragung der RWE-Beteiligung neben einem vom Hochsauerlandkreis gewährten Gesellschafterdarlehn auch sonstige Darlehnsverbindlichkeiten des Kreises übernommen, d.h. sie steht hier in der Zinsverpflichtung gegenüber externen Geldinstituten. Die Zinsaufwendungen hieraus belaufen sich für 2010 auf 1.343.900 €. Sie werden von Seiten der RLG aus den RWE-Erträgen finanziert. Zu den bei RLG bilanzierten Darlehn hat der Hochsauerlandkreis Bürgschaften übernommen. Hierfür zahlt die RLG an den Kreis Bürgschaftsprovisionen in Höhe von 137.600 €. -Verbuchung der Zahlung im Budget 16010200, Kto. 4461300000- Der Hochsauerlandkreis hat seine RWE-Beteiligung an die RLG u.a. gegen Gewährung eines Gesellschafterdarlehns übertragen. Hieraus besteht für die RLG eine Zinsverpflichtung gegenüber dem Kreis i.H.v. jährlich 1.262.545 €. -Verbuchung der Zahlung im Budget 16010200, Kto. 4651300000- Nach Abzug aller Zahlungsverpflichtungen wird in der RLG ein Gewinn mit rd. 12,2 Mio€ erwartet, der an den Betrieb Schul- und Bildungseinrichtungen ausgekehrt wird. Situation im Betrieb Schul- und Bildungseinrichtungen Der Betrieb erhält aus der bei ihm bilanzierten Beteiligung an der RLG den zuvor genannten Betrag von rd. 12,2 Mio€ als Ertrag aus Gewinnausschüttungen der RLG. Hiermit finanziert er zunächst die aus der Vorhaltung der Bildungseinrichtungen des Kreises resultierenden Unterdeckungen. Zusätzlich besteht für den Betrieb gegenüber dem Hochsauerlandkreis eine Zinsverpflichtung aus dem o.g. Gesellschafterdarlehn. Sie beläuft sich bei einem Zinssatz von 4,35 % und einer Darlehnsverbindlichkeit von 206,2 Mio€ auf 8.969.700 €. -Verbuchung der Zahlung im Budget 16010200, Kto. 4615500000- Damit ergibt sich im Betrieb Schul- und Bildungseinrichtungen für den Wirtschaftsplan 2011 voraussichtlich folgende Situation: Betrieb Schul-/Bildungseinrichtungen 2010 2011 + Entlastung - Belastung € € € Aufwendungen Unterdeckung aus den Betriebszweigen - 3.566.628 - 3.466.628 + 100.000 (2011 vorläufig, da noch kein Entwurf W-Plan vorliegt) Zinszahlungen an den Kreis - 8.969.700 - 8.969.700 - - 12.536.328 - 12.436.328 + 100.000 Gewinnausschüttung von RLG + 13.937.155 + 12.190.955 - 1.746.200

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Haushalt 2011 72 Vorbericht

Gewinn 2010; Unterdeckung in 2011 + 1.400.827 - 245.373 - 1.646.200

Für das Jahr 2010 weist der Wirtschaftsplan einen Gewinn aus. Dieser wird nach der Beschlusslage des Kreistages im Betrieb belassen, um Unterdeckungen anderer Wirtschaftsjahre ohne Rückgriff auf den Kreishaushalt ausgleichen zu können.

Der Wirtschaftsplan 2011 weist eine Unterdeckung mit rd. - 245.000 € aus, die aus

Gewinnvorträgen der Vorjahre gedeckt werden kann. Für den Kreishaushalt 2011 ergeben sich danach folgende Veranschlagungen 2010 2011 + Entlastung - Belastung € € € Erträge Zinsertrag aus KEB-Gesellschafterdarlehn 1.285.000 1.335.000 + 50.000 (Ansatz Kto. 4651000001; Produkt 16010200) Bürgschaftsprovisionen 137.300 137.600 + 300 (Ansatz Kto. 4461300000; Produkt 16010200) Zinsertrag aus HSK-Gesellschafterdarlehn 1.262.545 1.262.545 - Zahlung Kreis Soest auf Verlustabdeckung 1.512.000 1.814.400 + 302.400 Anteil HSK an Betriebsverlust (Brutto-Verbuchung) 1.988.000 2.385.600 + 397.600 (Ansatz Kto. 4651300000; Produkt 16010200) 4.762.545 5.462.545 + 700.000 Zinsertrag aus Gesellschafterdarlehn Betrieb 8.969.700 8.969.700 - (Ansatz Kto. 4615500000; Produkt 16010200) 15.154.545 15.904.845 + 750.300 Aufwendungen Verlustabdeckungsanteil HSK an RLG 1.988.000 2.385.600 - 397.600 = Netto-Wirkung Kreishaushalt 13.166.545 13.519.245 + 352.700 Fazit Aus dem Zusammenspiel zwischen der für Haushaltszwecke 2011 verfügbaren Dividende von 20,47 Mio€ abzgl. dem internem Zinsaufwand der RLG, dem Verlustabdeckungsanteil des Hochsauerlandkreises an der RLG und der finanzierten Unterdeckung des Betriebes Schul- und Bildungseinrichtungen verbleibt ein für den allg. Kreishaushalt verfügbarer Ertrag von (20,47 Mio€ ./. 1,343 Mio€ ./. 2,386 Mio€ ./. 3,221 Mio€) = 13.519.245 €, eine Verbesserung gegenüber 2010 mit + 352.700 €. 2.9 Konjunkturpaket II der Bundesregierung Der Hochsauerlandkreis erhält aus Mitteln des Konjunkturpaketes II der Bundesregierung einen Gesamtbetrag in Höhe von 7.562.355 €. Über die vom Kreistag am 24.04.2009

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Haushalt 2011 73 Vorbericht

verabschiedete 1. Nachtragshaushaltssatzung 2009 sind die Mittel einzelnen Maßnahmen, die in den Jahren 2009 und 2010 umgesetzt werden müssen, zugeordnet worden. Die Mittel sind lt. Zuwendungsbescheid vom 08.04.2009 in der Fassung des Änderungsbescheides vom 23.11.2010 in zwei Investitionsbereiche wie folgt zuzuordnen: Investitionsschwerpunkt „Bildung“ 4.833.883 € Investitionsschwerpunkt „Sonstige Infrastruktur“ 2.728.472 € 7.562.355 € Nachdem in der Umsetzung der Maßnahmen Mittel gegenüber den ursprünglichen Planungen freigesetzt werden konnten hat der Kreistag mit Beschluss vom 02.07.2010 sowie im Wege eines Dringlichkeitsentscheides vom 10.11.2010 den Einsatz für weitere Maßnahmen beschlossen. In der nachfolgenden Übersicht werden die in den Jahren 2009 - 2011 mit diesen Mitteln nunmehr endgültig umzusetzenden Maßnahmen dargestellt: Maßnahme Finanzierungs- Mittelbereit- bedarf stellung Investitionsschwerpunkt „Bildung“ Berufskolleg Olsberg Einbau Pelletsheizung 336.815 € 2009/ 2010 Berufskolleg Brilon Fenstererneuerung 375.840 € 2010 Berufskolleg Arnsberg Fassaden-/Fenster-/ Betonsanierung 1.579.085 € 2009/2010 Berufskolleg Arnsberg Dachsanierung 174.390 € 2009 Berufskolleg Neheim Fassaden-/Fenstersanierung 546.920 € 2009 Sporthalle Berufskolleg Neheim Dachsanierung 279.660 € 2009 Sporthalle Berufskolleg Neheim Erneuerung Lüftungsanlage 265.920 € 2009 Sporthalle Berufskolleg Meschede Erneuerung Metallwerkstatt 260.000 € 2009 Berufskolleg Olsberg Instrumente Analytik 99.656 € 2009 Berufskolleg Arnsberg Gartenbau, Altenpflege, Kunstraum 41.500 € 2009/2011 Berufskolleg Neheim Metallwerkstatt 68.000 € 2009/2011 Berufskolleg Meschede Fenster-/Fassade-/Dachsanierung 235.000 € 2010/2011 Berufskolleg Neheim Elektro- und Sanitäranlagen 320.000 € 2010/2011 Berufskolleg Neheim KFZ Werkstatt 25.000 € 2010/2011 Berufskolleg Olsberg KFZ Werkstatt 73.500 € 2010/2011 Berufskolleg Meschede Elektrotechnik 102.000 € 2010/2011 Kath. Kirchenverband Behindertengerechter Zugang Eslohe Kindergarten Wenholthausen 25.000 € 2010/2011 noch nicht gebundene Mittel 25.597 € Summe „Bildung“ 4.833.883 € Maßnahme Finanzierungs- Mittelbereit- bedarf stellung Investitionsschwerpunkt „Infrastruktur“ Bauhof Brilon Einbau Holzhackschnitzelheizung 148.080 € 2009/2010 Bauhof Brilon Dach-/Mauerwerkssanierung 74.000 € 2009/2010 Feuerwehrausbildungs- Stätte Brilon Fenstererneuerung 45.000 € 2010 Kreishaus Meschede/

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Haushalt 2011 74 Vorbericht

Arnsberg Steuerung Heizungsanlage 153.835 € 2009/2010 Kreishaus Arnsberg Fassaden-/Fenstersanierung 858.045 € 2009/2010 Kreishaus Arnsberg Dachsanierung 85.816 € 2009 Berufskolleg Meschede Photovoltaikanlage 130.570 € 2009 Berufskolleg Arnsberg Photovoltaikanlage 111.790 € 2009 Berufskolleg Neheim Photovoltaikanlage 1 121.395 € 2010 Berufskolleg Neheim Photovoltaikanlage 2 97.240 € 2010 Berufskollegs/ Förderschulen Netzinfrastruktur 335.000 € 2009/2011 Kreisstraßen Lärmschutzmaßnahmen 290.000 € 2010/2011 Flugplatz Schüren Sanierung Flugzeughalle 250.000 € 2010/2011 Kreishaus Arnsberg Komponenten Heizungsanlage 25.000 € 2010/2011 noch nicht gebundene Mittel 2.701 € Summe „Infrastruktur“ 2.728.472 € Summe Mittel Konjunkturpaket II gesamt 7.562.355 € Die noch nicht durch Maßnahmen gebundene Mittel werden, gegebenenfalls unter Hinzurechnung freigewordener Mittel aus abgerechneten Maßnahmen, im Bereich „Bildung“ der Dachsanierung am BK Meschede und im Bereich „Infrastruktur“ der Netzinfrastruktur an den Schulen im Laufe des Jahres 2011 zugeschlagen. Dies ist bei bereits im Jahr 2010 begonnenen Investitionen förderungsunschädlich möglich. 3. Finanzplan –Investitionstätigkeit-

In den Erläuterungen zum Ergebnisplan wurde ausgeführt, dass über den Finanzplan grds. sämtliche Einzahlungen und Auszahlungen aus der lfd. Verwaltungstätigkeit sowie für investive Angelegenheiten zu verbuchen sind.

Im Haushaltsbuch des Hochsauerlandkreises werden in den Teilfinanzplänen der Produktbudgets allerdings nicht die einzelnen Ein- und Auszahlungskonten für die lfd. Verwaltungstätigkeit abgedruckt, da dies gegenüber den Darstellungen des Ergebnisplanes letztendlich keine zusätzlichen Informationen liefern würde.

In den Teilfinanzplänen des Haushaltsbuch werden auf den „rosa“ Seiten nur die investiven Einzahlungen und Auszahlungen ausgewiesen. 3.1 Allg. Erläuterungen zur Finanzierung der Investitionstätigkeit Der nach der GemHVO vorgeschriebene Gesamtfinanzplan, abgedruckt im Haushaltsbuch im Anschluss an die Satzung, enthält alle zum Nachweis der Investitionstätigkeit des Kreises notwendigen Angaben. Es sind dies:

Finanzvolumen aus der Investitionstätigkeit -Zeile 30- Auszahlungen für Tilgungen -Zeile 34 Gesamtfinanzplan- Einzahlungen zur Finanzierung des Investitionsvolumens -Zeilen 23 und 33

Gesamtfinanzplan-

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Haushalt 2011 75 Vorbericht

Das Finanzvolumen für Investitionsmaßnahmen des Jahres 2011 zzgl. der Auszahlungen für die Tilgung von Krediten beläuft sich auf 14.148.855 €. Es verteilt sich auf Investitionen und Tilgungen wie folgt: Auszahlungen zur Veränderung des Anlagevermögens 7.492.475 € Auszahlungen für Tilgungsleistungen Ordentliche Tilgungen lt. Kreditverträgen 2.200.000 € Tilgung von Kassenkrediten 4.456.380 € 6.656.380 € Volumen 14.148.855 €

Die einzelnen Investitionsmaßnahmen ergeben sich aus den “rosa“ abgedruckten Seiten des Haushaltsbuches sowie zusammengefasst aus der Übersicht auf den Seiten 76 – 78.

Die Finanzierung des Investitions- und Tilgungsvolumens von 14,1 Mio € ergibt sich aus folgenden Einzahlungen: Finanzierung des Tilgungsvolumens: 2.200.000 € Liquiditätsüberschuss aus der lfd. Verwaltungstätigkeit (Ziff. 2.6) 4.456.380 € Zahlungen der Städte/Gemeinden auf Altfehlbetrag (Liquiditätsüberschuss) 6.656.380 € Finanzierung des Investitionsvolumens zur Veränderung des Anlagevermögens: 1.581.400 € Mittel aus dem Konjunkturprogramm II der Bundesregierung 585.785 € RWE-Gaserlöse 859.750 € Mittel der Schulpauschale 696.218 € Allg. Investitionspauschale 863.300 € Zuweisungen im Kreisstraßenbau 20.000 € Sonstige Einzahlungen 4.606.453 € Drittmittel 9.542.402 € Liquiditätsüberschuss aus der lfd. Verwaltungstätigkeit (Ziff. 2.6) 14.148.855 € 3.2 Begrenzung des Investitionsvolumens Der Hochsauerlandkreis verfolgt seit Jahren die strategische Zielvorgabe der Vermeidung von Neuverschuldungen. Dieses Ziel ist auch konsequent umgesetzt worden. Diese Vorgabe führt allerdings zu der Konsequenz, dass das Investitionsvolumen nur in der Höhe bereitgestellt werden kann, wie Finanzierungsmittel im Jahr zu erwarten sind. Für 2011 liegt diese Grenze bei dem zuvor genannten Betrag von 9.542.402 €. Die von den Fachdiensten zum Haushalt 2011 angemeldeten Investitionen sind unter dem Aspekten der Haushaltsverträglichkeit und Dringlichkeit erörtert worden. Dabei besteht Einvernehmen, dass grds. vorgesehene Investitionen nach internen Prioritätenlisten nur über einen mehrjährigen Zeitraum abgearbeitet werden können. Insoweit hat sich bisher ein Investitionsstau nicht ergeben. Hier muss auch darauf hingewiesen werden, dass der Kreis in den Jahren 2002 – 2008 in die Gebäudesubstanz seiner 13 Berufskollegs und Förderschulen ein Volumen von rd. 35 Mio€ investiert hat. Hinzu kommt das Investitionsvolumen aus dem Konjunkturpaket II der Bundesregierung in Höhe von weiteren rd. 7,6 Mio€.

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Haushalt 2011 76 Vorbericht

Unter der Prämisse ausgeglichener Haushalte werden sich in den kommenden Jahren die Finanzierungsmöglichkeiten für Investitionen aber merklich verbessern. Dieses liegt in dem Umstand begründet, dass derzeit in größerem Umfang Liquidität für Auszahlungen gebunden ist, die nicht Investitionen und damit der Veränderung des Anlagevermögens zuzuordnen ist. Diese, nachfolgend dargestellten Mittelbindungen, werden sich sukzessive reduzieren: - durch den weiteren Schuldenabbau werden die Tilgungsausgaben zurückgehen; -Ziff. 2.7.9- - ab 2012 fallen die in den Jahren 2008 - 2011 aus der Schulpauschale finanzierten Brandschutzmaß-

nahmen weg; Volumen 2011 = 467.400 €; -Ziff.2.7.1.5- - in 2014 fallen ebenfalls die in die Eröffnungsbilanz eingestellten und in den Jahren 2008 – 2012

abzuwickelnden Maßnahmen aus Instandhaltungsrückstellungen weg; -Ziff. 2.7.4- Die zuvor genannten Werte erhöhen nach Wegfall der Mittelbindungen die verfügbare Liquidität. 3.3 RWE-Gaserlös Der Hochsauerlandkreis hatte für den im Jahr 2003 rechtlich vollzogenen Verkauf seiner Beteiligung an der ehem. RWE Gas AG einen Verkaufserlös i.H.v. 74,3 Mio€ erhalten. Durch Gestaltungen ist der Betrag mit nur einem geringen Abzug von rd. 1,1 Mio€ (im Rahmen eines Forfaitierungsvertrages) ohne steuerliche Belastungen für Zweck des Kreishaushalts verfügbar gemacht worden. Er ist aufgrund entsprechender Kreistagsbeschlüsse für die Entschuldung des Kreises zu verwenden. Entschuldung in diesem Sinne heißt: - Tilgung von Investitionsdarlehn - anteilig für Tilgung Kassenkredite aus Altfehlbetrag der Jahre 2003 - 2006 - unmittelbar Investitionsfinanzierung zur Vermeidung von Kreditfinanzierung - Sicherung der künftigen Pensionslasten des Kreises durch Vermögensanlage Die Verwendung findet wie folgt konkret statt: a) Investitionsfinanzierung der Jahre 2004 – 2010 = 7,8 Mio€

2004 0,8 Mio€ 2008 0,2 Mio€ 2005 2,2 Mio€ 2009 2,4 Mio€ 2006 0,6 Mio€ 2010 1,0 Mio€

2011 0,6 Mio€

b) Im Jahr 2006 ist eine Teilablösung von Kassenkrediten erfolgt 6,0 Mio€ c) Tilgung von Investitionsdarlehn 23,0 Mio€

2005 1,6 Mio€ 2009 4,7 Mio€ 2006 0,5 Mio€ 2010 12,5 Mio€ 2008 1,9 Mio€ 2012 1,8 Mio€

d) Erwerb eines RWE Aktienpaketes im September 2009 30,0 Mio€ 66,8 Mio€ Nach Abzug der Mittelverwendungen von 66,8 Mio€ verbleibt ein restlicher Betrag mit 6,4 Mio€, der für investive Zwecke vorgehalten werden soll.

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Haushalt 2011 77 Vorbericht

3.4 Das Investitions-/ Tilgungsvolumen von 14.148.855 € verteilt sich auf folgende

Bereiche des Haushalts 2011 Bezeichnung Auszahlungs-

bedarf Finanzierungs-

einnahmen Finanzierungs-

bedarf 2011

a) Investitionstätigkeit Produkt 01060200 Zentrale Beschaffungsstelle FD 12 40.000 -40.000 Büromaschinen, Büromöbel U410 20.000 -20.000       60.000 -60.000 FD 13 Technische Angelegenheiten Hardware/Software 599.015 -599.015 E-Goverment 40.000 -40.000 Umstellung Telekommunikationsanlage auf neue Technik

9.000 -9.000

Software Kommunal- und Abwasserberatung

4.760 -4.760

BGA unter 410 600 -600 Investitions-    pauschale    653.375 653.375 0 FD 15 -Gebäudemanagement- Brandschutz 4.500 -4.500 Einzelne Maßnahmen an Gebäuden 280.000 -280.000 BK Meschede Fenster-Fassade-Elektro-Dachsanierung

350.000 -350.000

KPII BK Meschede Fenster-Fassade-Dach 235.000 235.000 0 BK Neheim, Sprothalle Elektro-Sanitäranlagen

320.000 320.000 0

KH Arnsberg Erneuerung Heizungsanlage

25.000 25.000 0

BGA unter 410 2.700 Investitions- -2.700    pauschale

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Haushalt 2011 78 Vorbericht

   42.843          1.217.200 622.843 -594.357 FD 21 Schulen

Schulverwaltung Ü410 588.000 -588.000 Schulverwaltung U410 12.000 -12.000 Schulpauschale Beschaffungsmaßnahmen Berufskollegs/Förderschulen

1.085.900 859.750 -226.150

KPII TGS Berliner Platz 25.000 25.000 0 BK Olsberg Kfz Werkstatt 73.500 73.500 0 BK Arnsberg Gartenbau 9.500 9.500 0 TGS Einrichtungen Metalllwerkstatt 10.000 10.000 0 BK Meschede Elektrotechnik 102.000 102.000 0 EDV-Ausstattung BKs und Förders. 150.000 150.000 0 Telefonanlagen 91.400 91.400 0 BGA unter 410 81.035 -81.035    2.228.335 1.321.150 -907.185 FD 54 Kreisstrassen Baumaßnahmen, Gerätebeschaffung 1.605.000 863.300 -741.700 KPII Lärmschutzmaßnahmen 290.000 290.000 0,00 BGA unter 410 4.000 -4.000       1.899.000 1.153.300 -745.700

   Versch. FD Zuschüsse Einzelmaßnahmen 459.600 20.000 -439.600 ARAP Kulturamt 25.000 -25.000 Kreisschirrmeisterei Neubau 662.000 -662.000 KPII Flugplatz Meschede Sanierung Flugzeughalle

250.000 250.000 0

BGA unter 410 37.965 -37.965       1.434.565 270.000 -1.164.565

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Haushalt 2011 79 Vorbericht

Summe Investitionstätigkeit und Drittmittel als

Finanzierungsmaßnahmen 7.492.475 4.020.668 -3.471.807 b) Tilgungsauszahlungen    ordentliche Tilgung  2.200.000 -2.200.000

Tilgung Kassenkredit   4.456.380 -4.456.380

  

   6.656.380 -6.656.380

Summe aus Investitionen und Tilgung 14.148.855 4.020.668 -10.128.187

  

c) Finanzierung Verwendung RWE-Gaserlöse 585.785    Volumen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit

14.148.855 4.606.453 9.542.402

Finanzierung aus: Überschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit

546.620   

     

8.995.782

Die Endzahlen der Übersicht werden in die Haushaltssatzung (§ 1) wie folgt übernommen: 4.606.453 € Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit 14.148.855 € Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit Anmerkung Der Saldo aus dem Finanzierungsbedarf der Investitionstätigkeit abzgl. der dargestellten Finanzierung führt zu einer Unterdeckung von ./. 8.995.782 €. Dieser Betrag entspricht der im Haushalt 2011 eingeplanten Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage zur Ausfinanzierung des Ergebnisplanes. Es sei an dieser Stellen noch einmal darauf hingewiesen, dass diese Inanspruchnahme aus den Abschlüssen 2008 und 2009 resultiert, der aber auch liquiditätsmäßig hinterlegt sein wird. Damit werden Finanzierungsmittel zur

Page 80: Vorbericht zum Haushalt 2011 - Hochsauerlandkreis...Haushalt 2011 2 Vorbericht I n h a l t s v e r z e i c h n i s 1. Allgemeines 3 1.1 Bestandteile der Planung und Rechnungslegung

Haushalt 2011 80 Vorbericht

Leistung der Auszahlungen für die geplanten Investitionen vorhanden sein, so dass trotz des strukturelle unausgeglichenen Haushalts keine Zunahme der Verschuldung zu erwarten ist. 4. Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen Bei den in § 3 der Haushaltssatzung ausgewiesenen Verpflichtungsermächtigungen wird auf die Anlage 14 dieses Haushaltsbuches verwiesen.