Vorsorge treffen - KPMG · stalten-Rechnungsabschluss-Berichtsverordnung (KRBV) oder zur Beihilfe...

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Tax Vorsorge treffen Der „echte“ Krankenanstaltenbetrieb ist grundsätzlich gemeinnützig und damit nicht steuerpflichtig. Ein 100-prozentiger Krankenanstaltenbetrieb kommt allerdings in der Praxis nicht mehr vor. Gesundheitswesen Bewusstsein für Abgabenpflicht von Krankenanstalten schaffen

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Tax

Vorsorge treffen

Der „echte“ Krankenanstaltenbetrieb ist grundsätzlich gemeinnützig und damit nicht steuerpflichtig. Ein 100-prozentiger Krankenanstaltenbetrieb kommt allerdings in der Praxis nicht mehr vor.

GesundheitswesenBewusstsein für Abgabenpflicht von Krankenanstalten schaffen

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Die enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und nicht auf die spezielle Situation einer Einzelperson oder eine rjuristischen Person ausgerichtet. Obwohl wir uns bemühen, zuverlässige und aktuelle Informationen zu liefern, können wir nicht garantieren, dass diese Informationen so zutreffend sind wie zum Zeitpunkt ihres Eingangs oder dass sie auch in Zukunft so zutreffend sein werden. Niemand sollte aufgrund dieser Informationen handeln ohne geeigneten fachlichen Rat und ohne gründliche Analyse der betreffenden Situation. Unsere Leistungen erbringen wir vorbehaltlich der berufsrechtlichen Prüfung der Zulässigkeit in jedem Einzelfall.

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht, Steuern zu zahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Amschel Meyer Rothschild

Unsere Expertise

– Mitgliedschaft Fachsenatfür Steuerrecht der KWT(Arbeitsgruppe Körper-schaftsteuer)

– Universitätslektoren-Tätigkeit

– Regelmäßige Vorträge undPublikationen

Wo bestehen abgabenrechtliche Risiken?Wir zeigen Ihnen potentielle Risikobereiche auf.

Warum bestehen abgabenrechtliche Risiken?Dabei ist keine Pauschalbeurteilung möglich, sondern es muss stets standort- und einzelfallbezogen beurteilt werden.

Wie wird damit umgegangen?Risiko minimieren und Abgabenpflicht vermeiden oder Risiko in Kauf nehmen im Bewusstsein über die abgabenrechtlichen Folgen?

Wir beraten Sie gerne, wie Sie Risiken minimieren können, oder worauf Sie im Falle einer Abgabenpflicht achten müssen, insbesondere die mit der Abgabenpflicht verbundenen Folgen.

Steuerliche SpezialfragenWir beantworten fachgerecht und ausführlich Ihre Fragen zur steuerli-chen Behandlung von Krankenanstalten. Auch klären wir Ihre Fragen zum europäischen und internationalen Gemeinnützigkeitsrecht, zur Krankenan-stalten-Rechnungsabschluss-Berichtsverordnung (KRBV) oder zur Beihilfe nach dem Gesundheits- und Sozialbereichsbeihilfengesetz (GSBG).

Unser Leistungsangebot – Ihr Nutzen – Laufende steuerliche Beratung

– Beratung in Spezialfragen

– Abgrenzung steuerbefreiter Bereich

– Steuerplanung und Steueroptimierung

– Vertretung vor den Finanzbehörden

Internationale Auszeichnungen

Tax Award 2015 „Tax Firm of the Year – Austria“

Tax Award 2014 „Austrian Corporate Tax Firm of the Year“

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Mag. Gerald Punzhuber Partner T +43 732 6938 - 2308 M +43 664 81 60 982 [email protected]

Kontakt

Mag. Kurt Oberhuber Director T +43 732 6938 - 2331 M +43 664 81 60 953 [email protected]

Mag. Karin Kern Partner T +43 463 512820 - 8950 M +43 669 178 43 262 [email protected]