VR-Med Info · 2019-04-06 · Servicemagazin für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker Seite 5 So...

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„Erfolgreich kooperieren“ Bessere Auslastung durch Zuweisermarketing TREND S. 5 – Wann fällt das Fernbehandlungsverbot? ZAHNÄRZTE S. 10 – Westfalen-Lippe: Zahnärzte wehren sich gegen IGel-Kritik REGIONAL S. 16 – Ostwestfalen-Lippe: Bochumer Modell startet im Herbst APOTHEKEN S. 17 – Nordrhein-West- falen: Gemeinsam gegen Medikationsfehler VR-Med Info SERVICEMAGAZIN FÜR ÄRZTE, ZAHNÄRZTE UND APOTHEKER AUSGABE 03 – OKTOBER 2016

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„Erfolgreich kooperieren“Bessere Auslastung durch Zuweisermarketing

TREND

S. 5 – Wann fällt das Fernbehandlungsverbot?

ZAHNÄRZTE

S. 10 – Westfalen-Lippe: Zahnärzte wehren sich gegen IGel-Kritik

REGIONAL

S. 16 – Ostwestfalen-Lippe: Bochumer Modell startet im Herbst

APOTHEKEN

S. 17 – Nordrhein-West-falen: Gemeinsam gegen Medikationsfehler

VR-Med InfoSERVICEMAGAZIN FÜR ÄRZTE, ZAHNÄRZTE UND APOTHEKER AUSGABE 03 – OKTOBER 2016

Seite 2 VR-Med Info

die Digitalisierung wird „alle irgendwann erreichen.“

Diese Einschätzung, die Bundeskanzlerin Angela Merkel

jüngst beim Spitzentreffen „Forschungsgipfel 2016“ in

Berlin traf, lässt sich auch für das Gesundheitswesen unter-

schreiben. Noch steht die „virtuelle Medizin“ in Deutsch-

land vor großen Hindernissen.

Doch wie die Beiträge in unserer aktuellen Ausgabe des

VR-Med Info andeuten, wird sich in einigen Jahren die

Welt der Medizin und der Gesundheitsversorgung tief-

greifend verändern. Patienten, die unter anderem dank

Wearables und Fitnesstrackern immer besser über ihren

körperlichen Zustand informiert sind, haben dann Zugriff

auf ihre elektronischen Patientenakten sowie Zugang zu

vielen ärztlichen Leistungen, ohne ihr Zuhause verlas-

sen zu müssen. Leistungserbringer wie beispielsweise die

Apotheken nutzen Online-Fehlermeldesysteme, die dazu

beitragen, die Sicherheit der Medikation zu verbessern,

und Krankenkassen entwickeln finanzielle Anreizsyste-

me, die gesundes Verhalten belohnen. Dank der digitalen

Vernetzung von Patienten, Praxen, Krankenhäusern und

weiteren Leistungserbringern wird die Kommunikation

erheblich erleichtert, was Qualitäts- und Kostenvorteile

verspricht.

Wie Sie anhand unserer neuen Unternehmens- und Pra-

xisbörse zur Vermittlung von Praxen, Nachfolgern oder

Immobilien sehen, halten auch wir als Volksbank Biele-

feld-Gütersloh digitale Services für unverzichtbar. Doch

trotz aller Vorteile der „digitalen Revolution“ können

Verbesserungen nur dann entstehen, wenn es zum Zu-

sammenspiel zwischen der modernen Technik und per-

sönlicher menschlicher Interaktion kommt. Die virtuelle

Medizin kann den Arztbesuch nicht vollständig ersetzen.

Ebenso wenig können digitale Anwendungen die persönli-

che Beratung bei komplexen Finanzthemen übernehmen.

Wir, als Ihre Volksbank vor

Ort, stehen deshalb weiter-

hin für all Ihre beruflichen

wie privaten Anliegen mit

unserem erfahrenen Kom-

petenzteam Heilberufe zu

Ihrer Verfügung. Wir legen

Wert auf persönliche Bera-

tung, sei es bei größeren

Finanzierungsentscheidungen wie zum Beispiel bei Grün-

dung einer Praxis oder einer Zweigstelle, hinsichtlich der

besten Fördermöglichkeiten oder moderner und chancen-

reicher Formen der Geldanalage in Zeiten des Niedrigzin-

ses. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir eine individuelle

Strategie unter Berücksichtigung Ihrer privaten und beruf-

lichen Situation.

Ihr

Ralf Reckmeyer,

Leiter Firmenkundenbetreuung

PS: Wenn Sie Anregungen oder Wünsche zu den Inhal-

ten dieses Magazins haben, freuen wir uns jederzeit von

Ihnen zu lesen. Schreiben Sie uns eine kurze E-Mail an:

[email protected]

VORWORT

Liebe Leserinnen und Leser,

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HerausgeberVolksbank Bielefeld-Gütersloh eG, Friedrich-Ebert-Str. 73-75, 33330 GüterslohAnsprechpartnerin: Nina Aurin

Redaktion, Konzeption & GestaltungREBMANN RESEARCH GmbH & Co. KG, Mommsenstr. 36, 10629 Berlin

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Ralf Reckmeyer Volksbank Bielefeld-Gütersloh eG

Servicemagazin für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker Seite 3

Die Entwicklung im Markt und die Notwendigkeit der Vernetzung mit den niedergelassenen Ärzten steht häufig im Widerspruch zu den tatsächlich um-gesetzten Marketing-Maßnahmen in den Fachpra-xen. Weniger als ein Viertel der Fachärzte analysieren systematisch Informationen über die ihnen zuwei-senden Ärzte. Ein professioneller Umgang mit den kooperierenden Kollegen ist bisher meist die Aus-nahme.

Gerade weil die niedergelassenen Ärzte durch ihre Empfehlungen direkten Einfluss auf den Patienten-strom der Fach- und Spezialpraxen haben und damit auch den wirtschaftlichen Erfolg dieser Einrichtun-gen mitdefinieren, ist eine erfolgreiche Zusammen-arbeit essenziell. Wettbewerbsvorteile und neue Marktpotenziale lassen sich nur in Kooperation mit den niedergelassenen Ärzten generieren. Dieses Po-tenzial zu erkennen und diese Kundengruppe regel-mäßig zu pflegen ist für eine langfristige, beidersei-tig förderliche Partnerschaft wichtig.

Unter Zuweisermarketing wird der Teil des Praxis-marketings verstanden, der sich mit der Steuerung und dem Ausbau der Zusammenarbeit von Fach- und Spezialpraxen mit den niedergelassenen Kolle-gen befasst. Ziel ist es, bereits bestehende Kontakte langfristig zu sichern und neue Kontakte aufzubau-en, indem gezielt auf die Wünsche und Anforderun-gen der Zuweiser eingegangen wird.

In Zeiten des strukturellen Wandels im Gesundheitswesen, geprägt durch den Zusammenschluss zu größeren Versor-gungseinheiten, verändert sich auch die Markt- und Wettbewerbssituation. In diesem Spannungsfeld spielen die Zuwei-ser im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit und Auslastung der Fach- und Spezialpraxen eine wichtige Rolle.

ZUWEISERMARKETING – ERFOLGREICH KOOPERIEREN

AUS DER PRAXIS

Dieses nach außen gerichtete Praxismarketing ist keineswegs einseitig, sondern beide Kooperations-partner können die Synergieeffekte nutzen. Die Fach- und Spezialpraxen können ihre Praxen effek-tiv managen, da die Auslastung kalkulierbarer wird. Eine erhöhte Arbeitsproduktivität bei gleichzeiti-gem Rückgang von administrativen Belastungen durch einen strukturierten Informationsaustauch gehört ebenso zu den Vorteilen für die Spezialisten.

Auch die zuweisenden Ärzte profitieren von dieser Beziehung. So können sie ihren Patienten einen bes-seren Service anbieten, da nun eine Bewertung der Qualität des Kooperationspartners möglich ist. The-rapeutische Entscheidungen können schnell und un-kompliziert gemeinsam gefällt werden. Und auch die Patienten haben Vorteile: Zeitraubende Doppel- und Mehrfachuntersuchungen können vermieden wer-den. Gleichzeitig steigt die Sicherheit bei Therapie-entscheidungen durch eine Zweitmeinung.

Was ist wichtig für die Zuweiser?

Für die Zuweiser sind Faktoren wie telefonische Erreichbarkeit, zügige und reibungslose Termin-vergabe, der Umfang des Leistungsspektrums, die apparative Ausstattung, das Informations- und Kom-munikationsverhalten sowie der Ruf der Praxis für die Überweisungsentscheidung ausschlaggebend. Um die Kooperation mit den Kollegen zu einem

Niedergelassene haben einen entscheidenden Einfluss auf die Auslastung der Fach- und Spezialpraxen.

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Zuweiser- marketing

umfasst viele Instrumente.

Wettbewerbsvorteil machen zu können, gilt es also gezielt Informationen zu sammeln, um anschließend auf die Wünsche und Anforderungen der Partner re-agieren zu können.

Maßnahmen und Instrumente – aber welche?

Zahlreiche Maßnahmen und Instrumente verbergen sich hinter dem Begriff des Zuweisermarketings. Eine kleine Auswahl soll hier betrachtet werden. Allen Marketingmaßnahmen ist gemeinsam, dass die Un-tersuchungen vollständig, umfassend und regelmä-ßig durchgeführt werden sollten. Nur so entsteht ein detailliertes Profil der zuweisenden Ärzte.

SWOT-Analyse

Diese relativ einfache Stärken-Schwächen-Analyse zählt zu den Klassikern und wird häufig verwen-det. Dabei werden die Stärken („S“ – Strengths) und Schwächen der Praxis („W“ – Weakness) in Beziehung zu potenziellen Chancen („O“ – Opportunities) und Risiken/Bedrohungen („T“ – Threats) gesetzt.

Die Ergebnisse dieser Analyse resultieren aus der Befragung der Mitarbeiter und Kollegen. Je größer die Anzahl der Befragten, umso besser wird die In-nenansicht der Praxis dargestellt. Die Stärken und Schwächen sind dabei gegenwartsbezogen und beeinflussbar. Chancen und Bedrohungen sind zu-kunftsorientierte Faktoren, die nicht manipulierbar sind. Das Erfassen der Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken regt zum Nachdenken an und macht ver-steckte Potenziale schnell sichtbar.

Zuweiserstrukturanalyse

Ziel dieser Analyse ist es, zu bestimmen, wer ein po-tenzieller Zuweiser sein könnte. Mit Hilfe der Zuwei-serstrukturanalyse wird die Umgebung der Praxis nach Zuweiserpotenzialen „gescannt“. Dazu gehören Informationen über die Anzahl der Praxen, deren Fachrichtungen und regionale Verteilung. Zusätzlich werden bereits bestehende Zuweiserbeziehungen qualitativ und quantitativ bewertet.

Zuweiserzufriedenheitsbefragung

Um ein direktes Feedback der Zuweiser zu erhal-ten, ist die Zuweiserzufriedenheitsbefragung ein effektives Instrument. Die Befragung erfüllt dabei gleich mehrere Funktionen: Zum einen ermittelt sie die subjektive Leistung (Struktur-, Prozess- und

Ergebnisqualität) der Praxis, zum anderen verdeut-licht sie den niedergelassenen zuweisenden Ärzten, wie wichtig sie sind. Kontinuierlich durchgeführt, kann dieses Tool eine zentrale Rolle im Qualitätsma-nagement spielen und die Dienstleistungsqualität langfristig erhöhen.

Konkurrenzanalyse

Ähnlich wie die SWOT-Analyse macht die Konkur-renz analyse die eigenen Chancen und Risiken im Wettbewerb sichtbar. Allerdings liegt der Fokus hier auf dem direkten Vergleich des eigenen Zuweiser-marketings mit dem der Konkurrenz. Grundlegend ist die Erkenntnis, dass die unmittelbaren Wettbe-werber den Maßstab für das eigene Marketing in Umfang, Ausrichtung und Qualität setzen. Mit ge-zielten Fragen wird das Wettbewerbsumfeld auf sei-nen Einfluss auf die zuweisenden niedergelassenen Ärzte analysiert: Wer sind die Konkurrenten? Welche Leistungen bieten diese an, im Vergleich zum Leistungsspektrum der eigenen Praxis? Sind die Konkurrenten erfolgreich? Welche Rolle spielen sie im Einzugsgebiet? Sind die Leistungen der Mitbewerber spezialisiert oder generalisiert? Welches Zuweisermarketing setzt die Konkurrenz um? Wo liegen die Schwächen und Stärken der Mitbewerber? Welche Bedrohung geht für die eigene Einrichtung aus?

Die gesammelten Informationen über die Konkur-renz werden im nächsten Schritt systematisch in Zu-sammenhang gebracht und die Wettbewerber nach Bedrohungspotenzial priorisiert (ABC-Analyse).

Fazit

Zuweisermarketing ist ein ganzheitlicher Ansatz, der aktiv die Zusammenarbeit von Fach- und Spe-zialpraxen mit den kooperierenden Ärzten steuert. Der Aufbau eines langfristig stabilen Zuweisernetz-werks ist Grundlage für Wettbewerbsvorteile und Ziel des Zuweisermarketings. Dies kann nur gelingen, wenn mit Hilfe von Marketinginstrumenten (z. B. SWOT-Analyse) das Marktumfeld systematisch ana-lysiert wird.

Servicemagazin für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker Seite 5

So könnte künftig eine digitale Sprechstunde aussehen:

Über eine Online-Plattform kommuniziert der Arzt in

seiner Praxis mit dem Patienten zu Hause.

Als die erste deutschsprachige Online-Praxis DrEd im Jahr 2011 ihre „Pforten“ öffnete war der Aufschrei groß. Ange-sichts einer großzügigeren Auslegung des „Fernbehandlungsverbots“ wagen sich mittlerweile auch die ersten Kran-kenkassen in den Bereich der virtuellen Sprechstunde vor.

WANN FÄLLT DAS FERNBEHANDLUNGSVERBOT?

TREND

In Anbetracht der vielfältigen technischen Möglich-keiten im E-Health-Bereich ist das Angebot ärztli-cher Sprechstunden via Online-Videokonferenz eine logische Fortsetzung des Digitalisierungsprozesses. Die Idee bietet nicht nur im Hinblick auf die Sicher-stellung der Versorgung vor dem Hintergrund des Ärztemangels viele Vorteile: Patienten sparen Zeit und Geld. Der Weg in die Praxis, die Parkplatzsuche und Wartezeiten vor Ort entfallen ebenso wie die potenzielle Ansteckungsgefahr im Wartezimmer. Ins-besondere für Patienten mit eingeschränkter Mobi-lität oder in unterversorgten Gebieten ergeben sich so neue Perspektiven. Dank Online-Sprechstunde ha-ben auch sie Zugang zu medizinischer Expertise und Therapien, die sonst nur unter einem erheblichen Mehraufwand möglich wären.

Neben der zeitlichen und räumlichen Flexibilität gibt es weitere Vorteile. So zeigt sich am Beispiel der On-line-Praxis DrEd, dass gerade die Anonymität des In-ternets dazu beitragen kann, Patienten früher zu er-reichen, die sonst aufgrund von Hemmungen, etwa bei Vorliegen einer Geschlechtskrankheit, einen Arzt-besuch so lange wie möglich hinauszögern würden.

Auch für Ärzte können sich neue Optionen bieten. So besteht die Möglichkeit, den Online-Terminser-vice auch von zu Hause aus und ohne medizinische Fachangestellte als spezielles Angebot außerhalb der normalen Sprechzeiten (z. B. für Berufstätige abends oder an Wochenenden) zu organisieren und so die Auslastung der Praxis zu verbessern. Experten halten dabei die virtuelle Sprechstunde insbesondere für Rückfragen, Befundbesprechungen und Beratungen sowie im Zusammenhang mit der Betreuung chro-nisch kranker Patienten für geeignet.

Während die virtuelle Sprechstunde in anderen Län-dern (z. B. USA oder Schweiz) längst etabliert ist, stehen in Deutschland einer solchen Entwicklung noch einige Hindernisse im Weg. Hierzu zählen un-ter anderem fehlende Vergütungslösungen wie auch das sogenannte „Fernbehandlungsverbot“. Die Bundesärztekammer (BÄK) weist nun jedoch darauf hin, dass das Berufsrecht Fernbehandlungen unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt (vgl.

http://bit.ly/1RFPtpY). Grund ist, dass die Berufs-ordnung in Ermangelung einer Legaldefinition des Fernbehandlungsbegriffs einen gewissen Ausle-gungsspielraum eröffnet. So sind Video- oder Tele-fonsprechstunden zwischen Arzt und Patient zwar nicht als unproblematisch einzustufen, jedoch bei Er-füllung definierter Voraussetzungen möglich:

1. Eine konkrete Behandlung des Patienten setzt im-mer einen persönlichen und physischen Arzt-Pati-enten-Kontakt voraus. Nur so kann sich der Arzt „mit allen fünf Sinnen“ ein unmittelbares Bild über den Zustand des Patienten durch die eigene Wahr-nehmung im Rahmen der persönlichen körperli-chen Untersuchung verschaffen. Auf diese Weise sollen die Behandlungsqualität und Patientensi-cherheit gewährleistet werden. Hierbei genügt je-doch, dass lediglich ein Arzt an der persönlichen und unmittelbaren Behandlung beteiligt ist. Folg-lich ist die Einbindung weiterer Ärzte – z. B. per Vi-deotelefonie – möglich, ohne dass bei diesen ein direkter und persönlicher Patientenkontakt gege-ben sein muss. Eine Ausnahme der obigen Rege-lung bilden Notfälle (z. B. auf hoher See), bei denen eine ausschließliche Fernbehandlung (etwa über Funkkontakt) erlaubt ist.

Komplexe Regelungen aufgrund des Fernbehand- lungsverbots.

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2. Ferner dürfen sich die Beratung und Behandlung nicht ausschließlich auf Video-Konsultationen oder Telefonate beziehungsweise Schilderungen des Patienten oder Dritter stützen. Eine Unterstüt-zung durch Kommunikations- und Printmedien ist jedoch möglich. Dies bedeutet, dass – eine einma-lige persönliche Vorstellung und Untersuchung des Patienten in der Praxis zu Beginn der Behand-lung vorausgesetzt – weitere Termine (zumindest für einen gewissen Zeitraum) in Form einer Vi-deo-Sprechstunde abgehalten werden dürfen. Im Umkehrschluss sind jedoch Online-Konsultationen ohne vorherige persönliche Vorstellung des Pati-enten nicht gestattet – schon gar nicht, wenn in diesem Zusammenhang eine abschließende Diag-nose oder Therapieempfehlung abgegeben wird.

3. Grundsätzlich erlaubt sind jedoch konsiliarische Tä-tigkeiten wie das Erteilen von Zweitmeinungen zu Therapievorschlägen, allgemeine Erläuterungen zu einer von einem anderen Arzt gestellten Diagnose etc. und allgemeine Erörterungen medizinischer Fragestellungen (ohne Bezug auf einen bestimm-ten Patienten und dessen geschildertes Krank-heitsbild). Wichtig ist, dass hierbei keine konkrete Behandlung des Patienten stattfindet.

Ärzte stehen jedoch bei Online-Sprechstunden laut BÄK grundsätzlich in der Verantwortung und

haben in jedem Einzelfall zu prüfen, ob mit einer Online-Konsultation ohne unmittelbaren und per-sönlichen Patientenkontakt die Grenze zu einer un-tersagten Behandlung überschritten wird. Dabei darf diese Pflicht nicht mit dem Hinweis umgangen werden, dass es sich lediglich um eine allgemeine Be-ratung handele und sich der Patient im Zweifelsfall an den behandelnden Arzt wenden solle. Folglich besteht angesichts der eher „schwammigen“ Gren-ze zwischen allgemeiner Beratung und konkreter Behandlungsempfehlung weiterhin keine Rechtssi-cherheit für die Ärzte. Experten fordern deshalb eine Konkretisierung der Rahmenbedingungen für Tele-sprechstunden in den ärztlichen Berufsordnungen sowie die genaue Definition der Voraussetzungen durch die Partner der Bundesmantelverträge.

Erste Schritte sind bereits getan. So sieht das 2015 verabschiedete E-Health-Gesetz die telekonsiliarische Röntgenbildbefundung (ab April 2017) und die On-line-Videosprechstunde (ab Juli 2017) als künftige Re-gelleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung vor (vgl. Artikel S. 8). Dies kann als Zeichen einer wei-teren Lockerung der Regelungen zur Fernbehand-lung und zu weiteren telemedizinischen Angeboten auch in Form von Video-Sprechstunden gewertet werden. Langfristig ist davon auszugehen, dass auch in Deutschland kein Weg am „Gesundheitswesen 4.0“ vorbeiführen wird. Diesen Schluss lassen auch erste Modelle zur virtuellen Sprechstunde zu, die teils von privater Seite, teils jedoch auch von den gesetzlichen Krankenkassen selbst ausgehen.

Die Sorge, dass der klassische Arztbesuch in Kürze „aussterben“ wird, ist jedoch unberechtigt. Denn un-abhängig von den Medizinern halten gegenwärtig auch die Patienten selbst die Möglichkeiten der On-line-Substitution des Praxisbesuchs für beschränkt. So zeigt eine repräsentative Umfrage der Bertels-mann Stiftung, dass die Bundesbürger die virtuelle Sprechstunde eher als zusätzlichen Service vor al-lem für Rückfragen, das Besprechen von Befunden und Laborwerten, Beratungen zu gesundheitlichen Themen und das Besprechen von Risiken einer Be-handlungsmethode nutzen würden. Bei schwereren körperlichen Erkrankungen oder für die im Rahmen der Erstdiagnose erforderliche körperliche Untersu-chung steht für sie jedoch weiterhin der Weg in die Praxis außer Frage.

Die nachfolgende Auflistung zu Pilotprojekten und Initiativen rund um Online-Sprechstunden gibt eine Übersicht zur aktuellen Situation in Deutschland:

Langfristig führt kein Weg an

Online-Sprech-stunden vorbei.

Der Patient kann künftig von zu Hause aus Rat von

seinem behandelnden Arzt einholen. Auch das Ange-

bot einer „Feierabend-Sprechstunde“ für Berufstätige

wäre ohne großen Personalaufwand realisierbar.

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Virtuelle Sprechstunde der DAK Gesundheit

DAK-Versicherte können sich über alle Diagnosen hinweg sowie kostenlos von Ärzten aller Fachrichtungen in einem Vi-deo-Chat ausführlich beraten lassen (kei-ne Diagnosestellung/Behandlung) oder ein Zweitmeinungsangebot nutzen Online-Beratungsangebote für pflegen-de Angehörige

patientus.de

Suchfunktion für Patienten: Teilnehmen- de Ärzte aller Fachrichtungen können nach Postleitzahl ausgewählt werden

Auswahlmöglichkeit eines Termins im Kalender für eine Online-Videosprech-stunde (Erstkontakt: Klärung allgemei-ner Fragestellungen des Patienten und Auskunft etwa über Therapiemöglich-keiten, Kostenübernahme und Behand-lungsverlauf; bei weitergehendem Dia- gnose- oder Behandlungsinteresse Ein-bestellung des Patienten in die Praxis) Gebühren/Abrechnung: Monatliche Nutzungsgebühr für den Arzt; Abrech-nung der ärztlichen Beratungsleistung über Kassen oder privat Zusatzangebote: Betriebliches Gesund-heitsmanagement (Mitarbeitervorsorge für Unternehmen), Arztkonsile (mit oder ohne Patient), Video-Konsultatio-nen mit Kliniken

arztkonsultation.de

Patienten erhalten vom Arzt eine Zu-gangskarte, welche den Log-in in ein virtuelles Wartezimmer erlaubt; Arzt ruft Patienten, wie in einer Praxis, zum Gespräch auf (Ergänzung zur persönli-chen Behandlung der Bestandspatien-ten vor Ort) Gebühren/Abrechnung: Monatliche Nutzungsgebühr für den Arzt; Abrech-nung der ärztlichen Beratungsleistung über die Kassen oder privat Zusatzangebot (kostenlos für alle Arzt-praxen): Dolmetscher für die medizini-sche Betreuung von Flüchtlingen

DrEd.com

Sitz der Gesellschaft: London (Umge-hung der deutschen Regelungen zur Fernbehandlung) Rund-um-die-Uhr-Angebot von On-line-Sprechstunden in den Bereichen Männer-, Frauen- und Sexualgesund-heit, Innere Medizin, Allgemeinmedizin sowie Reisemedizin (Privatleistungen) Beim „Besuch“ der Online-Sprechstun-de beantwortet der Patient zunächst online, per Telefon oder Video standar-disierte Fragen zu Symptomen, Gesund-heitszustand, Vorbehandlungen und Medikamenten; Ärzte stellen dann eine Diagnose und bieten Behandlung an

Video-Sprechstunde in der Psychotherapie der AOK Nordost

In ausgewählten Fällen haben Versi-cherte die Möglichkeit, innerhalb von einer Woche einen Psychotherapieter-min bei dem kasseneigenen Institut für psychogene Erkrankungen im Centrum für Gesundheit (CfG) zu erhalten sowie eine bereits dort begonnene Psycho-therapie über eine Video-Sprechstunde zeitweise fortzusetzen (Voraussetzung: Umfassende Erstuntersuchung bzw. ab-gestimmter Therapieplan mit dem The-rapeuten, welcher auch die Zugangsda-ten zum Onlineangebot vergibt)

Onlinesprechstundenangebot für Hautkrankheiten der TK

Kooperationspartner der TK: Bundes-verband Deutscher Dermatologen (BVDD) Zugangsvoraussetzungen: Patienten wurden vom teilnehmenden Arzt in dessen Praxis bereits diagnostiziert und haben eine Therapie erhalten (Be-schränkung auf Verlaufskontrollen und Patienten-Rückfragen) Teilnehmende Ärzte erhalten für jede Online-Sprechstunde eine außerbudge-täre Vergütung

free-med.net

Online-Enzyklopädie zu ärztlichen Selbstzahlerleistungen (Freie Gesund-heitsleistungen/FGL) Ärzte können ihre Praxis mit entspre-chenden Schwerpunkten präsentieren sowie FGL anbieten

Online-Terminbuchungen und -Kom-munikation möglich (in Planung: Video-Sprechstunde)

Seite 8 VR-Med Info

E-Health ist der drittgrößte Wachstums-markt in Europa nach dem Arzneimittel-markt und der Medizintechnik. Die An-wendungen bieten erhebliches Potenzial zur Reduzierung der Gesundheitsausga-ben bei gleichzeitiger Verbesserung der Behandlungsqualität. Sie tragen so dazu bei, die Herausforderungen des 21. Jahr-hunderts, die sich unter anderem in der Überalterung der Gesellschaft und einem zunehmenden Ärztemangel zeigen, zu meistern.

Auch der überwiegende Teil der Ärzte-schaft ist vom Nutzen der E-Health-An-wendungen überzeugt (vgl. Abb. unten). So kam eine Umfrage im Rahmen des „CGM Healthmonitor“ zu dem Ergeb-nis, dass sich die Ärzte vom Einsatz der Technologien vor allem einen Abbau der Bürokratie in Arztpraxen erhoffen (vgl. Abb. rechts). In der Vergangenheit zeig-te sich jedoch, dass die Entwicklung und insbesondere die flächendeckende Ver-breitung nutzbringender elektronischer Anwendungen im Bereich der Patienten-versorgung erheblich durch die ungünsti-

Das Bundesgesundheitsministerium macht bei der Umsetzung von E-Health-Anwendungen Tempo. Das zum Jahres-wechsel in Kraft getretene E-Health-Gesetz sieht unter anderem einen konkreten Zeitplan für die Einführung des E-Arztbriefs vor.

E-HEALTH-GESETZ – ROADMAP FÜR DIE TELEMATIK

GESUNDHEITSPOLITIK

gen Rahmenbedingungen beeinträchtigt wurden.

Um die Chancen der Digitalisierung für die Gesundheitsversorgung zu nutzen, hat sich der Gesetzgeber des Themas angenommen und am 4. Dezember 2015 das sogenannte E-Health-Gesetz (Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen) verabschiedet. Es trat zum Jahreswechsel in Kraft und zielt insbesondere auf fol-gende Punkte ab:

zügige Einführung nutzbringender Anwendungen der elektronischen Ge-sundheitskarte

Einrichtung der Telematikinfrastruktur mit ihren Sicherheitsmerkmalen als zen-trale Infrastruktur für eine sichere Kom-munikation im Gesundheitswesen und Öffnung für weitere Anwendungen und Leistungserbringer im Gesundheits-wesen

Optimierung der Strukturen der Gesell-schaft für Telematik und Erweiterung ihrer Kompetenzen

Verbesserung der Interoperabilität der informationstechnischen Systeme im Gesundheitswesen Förderung telemedizinischer Leistungen durch die Einführung entsprechender Vergütungen im einheitlichen Bewer-tungsmaßstab (EBM)

Der Gesetzgeber hat in dem Gesetz unter anderem verbindliche Fristen für die zügi-ge Einführung des Versichertenstammda-tenmanagements, der Notfalldaten, des elektronischen Entlass- und Arztbriefes sowie des einheitlichen Medikationsplans vorgegeben. Die Einhaltung dieser Fris-ten wird mit entsprechenden Anreizen vorangetrieben, während gleichzeitig Sanktionen bei Überschreitung der Zeit-pläne greifen. So droht den Vertragsärz-ten beispielsweise eine 1 %ige Kürzung ihres Praxisumsatzes, solange sie die vorgeschriebene Prüfung der Versicher-tenstammdaten verweigern.

Im Einzelnen ergeben sich für die telema-tischen Anwendungen nachfolgende Fris-ten aus dem Gesetz:

Medikationsplan: Ab dem 1. Oktober 2016 haben Versicherte, die mindestens drei Medikamente gleichzeitig verord-net bekommen, Anspruch auf einen Medikationsplan in Papierform durch den behandelnden Arzt. Auf Wunsch des Patienten sind Apotheken verpflich-tet, Aktualisierungen einzutragen. Ab 2018 ist die Speicherung des Medika-tionsplans auch auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) geplant. Für die Erstellung und Aktualisierung des Me-dikationsplans sind nutzungsbedingte Zuschläge vorgesehen. Elektronischer Arztbrief: Für die sichere Übermittlung elektronischer Arztbriefe

Servicemagazin für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker Seite 9

erhalten Ärzte (ausgenommen Zahnärzte) ab dem 1. Januar 2017 eine Pauschale von 55 Cent (Voraussetzung: elektro-nische Signatur mittels eArztausweis und sicherer Übertra-gungsweg). Die genaue Regelung steht noch aus (momentan ist angedacht, dem Versender 28 Cent und dem Empfänger 27 Cent zukommen zu lassen). Ab 2018 wird die Vergütung neu verhandelt. Telemedizinisches Konsil: Ab dem 1. April 2017 werden Tele-medizinkonsile bei der Befundbeurteilung von Röntgenauf-nahmen vergütet (neue Gebührenordnungsposition im EBM). Versichertenstammdatenmanagement (VSDM): Mit dem 1. Juli 2016 sollte der flächendeckende Rollout des VSDM beginnen. Die vorab durchzuführenden Tests zur Prüfung (Gültigkeit der eGK, gegebenenfalls Aktualisierung der Adressdaten der Versicherten) in ausgewählten Regionen haben jedoch noch nicht einmal begonnen und können frühestens ab Oktober starten. Bis spätestens zum 1. Juli 2018 besteht jedoch für alle Vertragsärzte und -zahnärzte die Pflicht zur Durchführung des VSDM. Andernfalls droht ein 1 %iger Honorarabzug. Für die im Zusammenhang mit dem VSDM erforderlichen Investitionen und laufenden Kosten erhalten die Praxen nutzungsabhängi-ge Zuschläge. Video-Sprechstunden: Ab dem 1. Juli 2017 haben Vertragsärz-te die Möglichkeit, Bestandspatienten Video-Sprechstunden anzubieten. Im EBM soll dann eine entsprechende Vergütungs-möglichkeit bestehen. Notfalldatensatz auf der eGK: Ab dem 1. Januar 2018 haben die Versicherten die Option, notfallrelevante Informationen (Vorerkrankungen, Medikation, Allergien, Unverträglichkeiten, Informationen über Implantate etc.) auf ihrer eGK eintragen zu lassen. Ärzte erhalten für die Erstellung/Aktualisierung des Notfalldatensatzes eine Vergütung. Elektronische Patientenakte: Ab dem 1. Januar 2019 werden in der ePatientenakte sektorübergreifend elektronische Do-kumente wie Arztbriefe, Medikationsplan, Notfalldaten, Imp-fausweis etc. gespeichert. Voraussetzung für einen Zugriff auf die Daten ist der eArztausweis. Elektronisches Patientenfach: Ab dem 1. Januar 2019 sollen die Versicherten auch außerhalb der Praxen selbst auf die In-halte ihrer Patientenakte über das sogenannte Patientenfach zugreifen sowie persönliche Gesundheitsdaten (Ernährung, Patiententagebücher, Daten aus Fitnesstrackern etc.) einstellen können.

Die Zielsetzung des E-Health-Gesetzes, möglichst zügig medi-zinische Anwendungen über die Telematikinfrastruktur (TI) zur Verfügung zu stellen, ist grundsätzlich zu begrüßen. Dennoch geht Kritikern das Gesetz nicht weit genug und bleibt an vielen Stellen deutlich hinter den Erwartungen zurück. Insider halten ferner den straffen Zeitplan für unrealistisch. So kommt es zum Beispiel – wie bereits erwähnt – beim geplanten Online-Rollout des VSDM zu Verzögerungen, da die fälligen Tests wegen tech-

nischer Probleme bei den erforderlichen Konnektoren immer wieder verschoben werden. Die Arztpraxen sollten dennoch rechtzeitig die notwendigen Voraussetzungen für die Anwen-dungen der elektronischen Gesundheitskarte und der Telema-tikinfrastruktur schaffen, um auf einen Start vorbereitet zu sein.

Quellen: CGM Healthmonitor, 2015 Grafik: REBMANN RESEARCH

Erwartungen der Ärzteschaft an den Einsatz von E-Health-Anwendungen

21,2 %Verbesserung der

Kommunikation mit den Kollegen

44,6 % Vereinfachung

des Verwaltungs-aufwandes in der

Praxis

18,5 %Verbesserung

der Versorgungs-prozesse

2,7 %Verbesserung der Kommuni-

kation mit den Patienten

13,0 %Entbürokrati-sierung des

Gesundheitswesens

Quellen: CGM Healthmonitor, 2015 Grafik: REBMANN RESEARCH

E-Health-Anwendungen, die von der Ärzteschaft als hilfreich empfunden werden

20 % 80 % 100 %60 %40 %

elektronische Fallakte

Notfalldatensatz

Arzneimitteltherapie- Sicherheitscheck (AMTS)

telemedizinische Leistungen

elektronischer Entlassbrief

elektronischer Medikationsplan

elektronischer Arztbrief73,3 %

54,3 %

51,7 %

63 %

36,5 %

64,8 %

70,5 %

76,9 %

77,8 %

52,5 %

54,5 %

62,1 %

44,9 %

67,2 %

0 %

Fachärzte Hausärzte

Seite 10 VR-Med Info

Schätzungen zufolge ist der IGeL-Markt in Deutsch-land auf jährlich rund eine Milliarde Euro angewach-sen. Bereits seit Jahren bemühen sich verschiedene Institutionen (z. B. die Bundesärztekammer oder die Kassenärztliche Bundesvereinigung) um einen kor-rekten Umgang mit den vielkritisierten Selbstzahler-leistungen. Ferner haben die Ärzte bereits 2006 auf dem 109. Deutschen Ärztetag entsprechende Re-geln beschlossen. Dennoch berichten unter anderem die Verbraucherzentralen von häufigen Beschwer-den über IGeL. Auf dem von der Verbraucherzentra-le initiierten Beschwerde-Portal www.igelaerger.de häufen sich die Einträge.

Darüber hinaus sorgt die anhaltend negative Bericht-erstattung in den Medien für eine Verunsicherung der Patienten. Der MDS hat auf seinem Portal www.igel-monitor.de mittlerweile insgesamt 41 Selbstzah-lerleistungen kritisch unter die Lupe genommen. Mit dem Anfang 2012 freigeschalteten Online-Informa-tionsportal bezweckt der GKV-Spitzenverband eine gezielte Aufklärung der Patienten über den Nutzen der einzelnen Leistungen. Hierbei erhielten nur drei IGeL die Bewertung „tendenziell positiv“. Keine der Leistungen wurde mit „positiv“ bewertet. 15 Selbst-

zahlerleistungen bescheinigt das Portal einen „unkla-ren“ Nutzen, 14 wurden als „tendenziell negativ“ und drei als „negativ“ eingestuft.

Aktuell sorgte eine Pressemitteilung des IGeL-Moni-tors für erneute Diskussionen um das negativ beleg-te Thema. Eine repräsentative Befragung von mehr als 2.000 Versicherten kam zu dem Ergebnis, dass eine korrekte Information beziehungsweise Aufklä-rung der Patienten von ärztlicher Seite offenbar im-mer noch häufig vernachlässigt wird.

Im Zusammenhang mit IGeL-Angeboten steht ins-besondere die professionelle Zahnreinigung (PZR) immer wieder im Fokus. So wird diese Leistung zum Beispiel im IGeL-Monitor aufgelistet und für Erwach-sene ohne Parodontitis als „unklar“ eingestuft. Laut Aussagen der Wissenschaftler ließe sich keine aussa-gekräftige Studie finden, die einen Nutzen der PZR belegen würde. Gleichzeitig wurden aber auch keine Hinweise auf einen Schaden gesehen. Ebenso sei un-klar, wie es sich mit Nutzen und Schaden der PZR ver-hält, wenn diese zusätzlich zum Prophylaxe-Angebot der gesetzlichen Krankenkassen wahrgenommen wird. Im Juni dieses Jahres veröffentlichte zudem die

Die Kritik an den Selbstzahlerleistungen in deutschen Arztpraxen reißt nicht ab. Anlässlich einer Pressemitteilung des IGeL-Monitors des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbands der Krankenkassen (MDS) ist das negativ belegte Thema aktuell erneut Gegenstand vieler Medienberichte. Die Zahnärzte in Westfalen-Lippe haben nun auf Vorwürfe in Sachen professionelle Zahnreinigung (PZR) reagiert und weisen darauf hin, dass es sich hierbei um eine äußerst sinnvolle präventive Maßnahme handelt.

WESTFALEN-LIPPE: ZAHNÄRZTE WEHREN SICH GEGEN IGEL-KRITIK

ZAHNÄRZTE

Die Kritik an IGeL-Angeboten

wird schärfer.

Servicemagazin für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker Seite 11

Techniker Krankenkasse eine Pressemitteilung, wel-che die PZR mit 72 % als die am häufigsten angebo-tene IGeL darstellt.

Nun haben Zahnärzte in Westfalen-Lippe auf die Darstellung der PZR als IGeL reagiert. In einer Stel-lungnahme der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe wird ausdrücklich auf eine Fehlinter-pretation hingewiesen. Die PZR sei keine IGeL-, son-dern eine sinnvolle Leistung, um Zähne gesund zu er-halten. Zudem würde die PZR beispielsweise häufig in der Parodontitis-Therapie eingesetzt werden.

Laut Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) gibt es bei den Zahnärzten ohnehin nahe-zu keine Individuellen Gesundheitsleistungen. Meist liegt bei einer zahnmedizinischen Behandlung eine Kostenbeteiligung der Krankenkassen vor, da eine Behandlungsnotwendigkeit vorliegt.

Zuschüssen der Kassen und der Fundamentalkritik des MDK.“ Die PZR sei eine wissenschaftlich aner-kannte, hochwirksame Präventionsleistung. Es sei sachlich falsch, die PZR als IGeL-Angebot zu klassi-fizieren und damit viele Versicherte bewusst in die Irre zu führen. Auch die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) meldet sich diesbezüglich zu Wort und un-terstreicht die Bedeutung der PZR als eine wichtige prophylaktische und therapeutische Behandlung vor allem für Patienten mit Parodontitis und hohem Kariesrisiko. Dies kann auch durch die jüngst veröf-fentlichte repräsentative „Fünfte Deutsche Mundge-sundheitsstudie“ der BZÄK und der KZBV gefestigt werden. Die Studie zeigt, dass sich die Zahl der Pa-tienten mit Parodontalerkrankungen in den vergan-genen Jahren verringert hat, was nicht zuletzt ein Hinweis darauf ist, dass Parodontalbehandlungen, Prophylaxe und auch die PZR Wirkung zeigen.

Um den Schaden durch eine zunehmende Verunsi-cherung der Patienten generell abzuwenden, sind Ärzte zu einem korrekten und transparenten Um-gang mit der Problematik aufgerufen. Patienten soll-ten ausführlich über den Nutzen und mögliche Risi-ken aufgeklärt werden. Für Vertrauensbildung kann in diesem Zusammenhang auch die Aushändigung des von der Bundesärztekammer und Kassenärztli-chen Bundesvereinigung herausgegebenen Ratge-bers „Selbst zahlen?“ (http://www.kbv.de/media/sp/igel_checkliste.pdf) sorgen.

Bei allen – zum Teil berechtigten – Einwänden an den Selbstzahlerleistungen sollten sich die gesetzlichen Krankenkassen selbstkritisch mit dem Thema ausein-andersetzen: Mittlerweile finden sich unter den Sat-zungsleistungen der Kassen viele Angebote (wie z. B. PEKiP, Babyschwimmen und Baby-Yoga, Reflexzo-nenmassage, Traditionelle Chinesische Medizin, be-zuschusste Gesundheitsreisen), die bei einer Bewer-tung durch den IGeL-Monitor mit Sicherheit nicht standhalten würden. Hinzu kommt, dass hierbei die Versicherten – anders als im Fall der Selbstzahlerleis-tungen – diesbezüglich keine Entscheidungshoheit haben. Jeder Beitragszahler muss im Rahmen der Versichertengemeinschaft für diese Leistungen auf-kommen – unabhängig davon, ob er sie in Anspruch nimmt oder nicht.

Quelle: Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e. V.

Grafik: REBMANN RESEARCH

IGeL-Monitor: Einstufung der Selbstzahler- leistungen nach Nutzen und Schaden

tendenziellpositiv

tendenziellnegativ

negativpositiv unklar

16

14

12

10

8

6

4

2

0

3

0

1514

3

Im Zusammenhang mit der PZR zeigte eine Umfra-ge der KZBV im vergangenen Jahr, dass nahezu jede zweite gesetzliche Krankenkasse diese Leistung be-zuschusst. Der Vorsitzende der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung Dr. Wolfgang Eßer betonte zum Thema PZR bereits 2015: „In Deutschland leiden bis zu 70 % aller Erwachsenen an parodontalen Erkran-kungen. Dennoch wird diese sinnvolle Behandlung immer wieder zu Unrecht als im Nutzen nicht be-legte IGeL-Leistung verunglimpft, etwa durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung. Hier besteht ein eklatanter Widerspruch zwischen den

Die PZR spielt eine wichtige Rolle bei der Prophylaxe und Therapie.

Krankenkassen mit fragwürdigen Angeboten

Seite 12 VR-Med Info

Hell und freundlich wirken die Räume an der Blessenstätte 36, mit weiß- und türkisgestrichenen Wänden. „Lymph Netzwerk – Physioteam Schulte“ steht auf dem großen Schild, das über dem Empfangstresen hängt. Denn Stephanie Schulte wollte sich nicht nur räumlich erweitern, sondern auch im Leistungsspektrum ne-ben Orthopädie und Neurologie einen weiteren Schwerpunkt setzen: Lymphdrainage. Diese Therapie, so die 46-Jährige, sei bisher in Gütersloh zu kurz gekommen. „Rezepte für Lymphdrai-nage gab es schon immer – aber das Rundum-Paket fehlte“, er-klärt sie. Denn eine umfassende Therapie beinhalte zum Beispiel auch eine drei- bis vierwöchige „Entstauungsphase“, in der die Patienten jeden Tag eine Drai-nage erhalten – statt wie üblich ein- bis zweimal pro Woche. Das dafür erforderliche Verbands-material müssten eigentlich die Ärzte verschreiben. „Doch die meisten kennen diese Form der Therapie gar nicht“, bedauert Stephanie Schulte.

Die Antwort von Physioteam Schulte auf dieses Problem: die Gründung eines Lymphdraina-ge-Netzwerks für Gütersloh – deswegen auch der Name am Praxiseingang. Das Gütersloher Sanitätshaus Mitschke hat sich bereits angeschlossen, auch mit Ärzten steht das Physioteam im Gespräch. „Lymphdrainage funktioniert nur, wenn auch Ärzte und Sanitätshäuser ins Boot geholt werden. Letzte-re sind beispielsweise für das Anpassen von Kompressions-strümpfen verantwortlich“, er-klärt dazu Martina Vonrüden. Die Mitarbeiterin von Physio-team Schulte betreut das Netz-werk maßgeblich und ist vor

allem am neuen Standort an der Blessenstätte aktiv. Hier sind jedoch nicht nur Lymphdrainage-Patienten willkommen. „Wir bieten grundsätzlich alle Leistungen in beiden Praxen an“, be-tont Martina Vonrüden.

Im April war die neue Praxis in dem von GENO Immobilien ge-bauten Wohn- und Geschäftshaus eingeweiht worden. Ein gro-ßer Gruppenraum, zwei Behandlungszimmer, eine Küche und Sanitäranlagen gehören dazu. Stephanie Schulte ist die Eigen-

tümerin. Beraten wird sie seit jeher von der Volksbank. Die Physiotherapeutin schätzt dabei vor allem die Nähe des genos-senschaftlichen Kreditinstituts. „Das ist mir wichtig“, beschreibt sie. „Ich fände es schlimm, wenn ich mit meiner Bank nur Telefo-nate führen könnte.“

Raimund Thiesbrummel, Be-treuer für Firmenkunden und Freiberufler bei der Volksbank, kennt die Bedeutung des per-sönlichen Kontakts. Er sieht das Institut deswegen beson-ders für Firmenkunden in einer Partnerrolle. „Es ist wichtig, dass Selbstständige jemanden haben, der auch mal Tipps gibt und sagt, wie weit sie sich aus dem Fenster lehnen können und sollen, um sich weiterzu-entwickeln“, erklärt er. „Zumal gerade Ärzte und Therapeuten auf zahlreiche Fördermöglich-keiten zurückgreifen können – etwa unseren hauseigenen Praxiskredit. Und bei der Suche nach Praxisräumen bietet unse-re Praxisbörse eine gute Unter-stützung.“ (siehe auch Artikel S. 18 in diesem Heft)

Eines kann man Physiotherapeutin Stephanie Schulte definitiv nicht vorwerfen: Angst vor dem nächsten großen Schritt. Im Gegenteil. 2000 wagte sie in einer gemieteten Praxis in Gütersloh am Grenzweg 65 den Sprung in die Selbstständigkeit. 2012 folgte der Komplett-Umbau der Räumlichkeiten. Und im Frühjahr dieses Jahres eröffnete sie einen zweiten, innenstadtnahen Standort an der Blessenstätte. Unterstützt und beraten wurde sie dabei von der Volksbank Bielefeld-Gütersloh, die unter anderem den Umbau finanziert hat.

PRAXISERWEITERUNG: KEINE SCHEU VOR INVESTITIONEN

PRAXISBEISPIEL

Raimund Thiesbrummel

Freiberuflerbetreuer

Tel. 05241 104-278 raimund.thiesbrummel@ volksbank-bi-gt.de

Gegründet im Jahr 2000, umfasst Physioteam Schulte heu-te sechs Mitarbeiter – inklusive der Chefin. Die Praxis bietet vielfältige Behandlungen und Kurse an. Spezialisiert hat sie sich jedoch auf die Therapiekonzepte Vojta und McKenzie. Vojta richtet sich u. a. an Patienten mit neurologischen Stö-rungen. Über Druckausübung auf spezielle Körperzonen sollen Reflexe ausgelöst und angeborene Bewegungs-muster reaktiviert werden. Beim McKenzie-Konzept wie-derum steht die anatomische Diagnose im Hintergrund. Vielmehr geht es darum, das beste Therapieprogramm zu finden. Das Motto: Selbstbehandlung durch Übungen. Dieses Leitmotiv passt auch zum Selbstverständnis der Praxis: „Wir wollen unsere Kunden aufklären und sie moti-vieren, selbst an sich zu arbeiten“, sagt Stephanie Schulte. www.physioteam-schulte.de

Die Praxis im Überblick

Servicemagazin für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker Seite 13

Werner Schönfeld

Leiter Vermögensmanagement und Privatkunden

Tel. 05241 104-260 [email protected]

Anlageklasse angelegt werden sollte, ergibt sich aus dem Risiko-profil des Kunden. Um dieses zu ermitteln, klären wir im Bera-tungsgespräch sehr genau, welche Prioritäten der Kunde bei sei-nen Geldanlagen setzt. Wer heute jedoch nur Sicherheit wünscht,

nimmt letztlich die Abschmelzung seines Vermögens in Kauf.

Was gehört aus Ihrer Sicht in diese Anlage-kombinationen?Werner Schönfeld: Neben einer Liquidi- tätsreserve ergän zen Substanz- und Sach- werte eine gute Vermögensstruktur. Als konkretes Bei-spiel möchte ich hier unseren Volksbank

Bielefeld-Gütersloh NachhaltigkeitsInvest hervorheben. Unser Mischfonds wurde 2015 von ECOreporter.de als bester nachhal-tiger Mischfonds ausgezeichnet. Darauf sind wir wirklich stolz! Im Gespräch mit unseren Kunden merken wir, dass sich der Trend, auch nachhaltige Aspekte bei der eigenen Geldanlage zu berücksichtigen, verstärkt.

Aktienwerte sind ja nicht jedermanns Sache; Stichwort „Kurs-schwankungen“. Wieso lohnt es sich trotzdem?Werner Schönfeld: Sparer können Kursschwankungen zu ihren Gunsten nutzen. Wenn zum Beispiel monatlich ein fester Be-trag in Aktien- oder Mischfonds angespart wird, nutzen sie den sogenannten Durchschnittspreiseffekt. Bei unterschiedlichen Einstiegszeitpunkten und gleichbleibenden Sparraten kaufen sie bei niedrigen Kursen mehr, bei höheren Kursen weniger Fondsanteile. Dies kann sich langfristig für die Sparer auszahlen.

Für Anleger wird es in Zeiten dauerhaft niedriger Zinsen zunehmend schwerer, Vermögen zu sichern und zu vermehren. In den vergangenen Jahren konnten sie ihr angelegtes Geld innerhalb von 18 Jahren durch Zins und Zinseszins verdop-peln. Heute würden sie dafür rund 100 Jahre benötigen. Die Sparer bleiben zunehmend ratlos zurück.

GELDANLAGE LOHNT SICH AUCH IN DER NIEDRIGZINSPHASE

ANLAGESTRATEGIE

Verschärft wird die Situation durch die Inflation, sprich Teuerungs-rate und Kaufkraftverluste. Sie führen zum realen Abschmelzen des Vermögens. Im Interview erklärt unser Experte Werner Schönfeld, Leiter Vermögensmanagement und Privatkunden-markt der Volksbank Bielefeld-Gütersloh, was Sie als Anleger aktuell bei der Geld-anlage beherzigen sollten.

Herr Schönfeld, wann steigen die Zinsen? Sollen wir noch wei-ter warten?Werner Schönfeld: Wann die Zinsen steigen, kann Ihnen mit Sicherheit nie-mand sagen, aber dass sich Warten auf steigende Zinsen nicht lohnt, haben die letzten Jahre deutlich gezeigt. Ich empfehle Kunden, einen an-gemessenen „Notgroschen“ als Liquidität zu parken. Darüber hinaus ist es sinnvoll, im Beratungsgespräch eine Vermögens-struktur zu entwickeln. Anleger sollten ihr Geld in verschiedene Anlagelösungen investieren. Gleichzeitig ist es wichtig, die Lauf-zeiten von verzinslichen Anlagen im Blick zu haben. Zum einen hebt man durch eine gute Laufzeitenstruktur die Gesamtver-zinsung an und zum anderen erreicht man eine wachsende Unabhängigkeit von der Zinsentwicklung.

Was empfehlen Sie Kunden, die Geld anlegen wollen? Werner Schönfeld: So verschieden die Anleger und ihre An-forderungen sind, so individuell ist auch die Antwort auf die Frage nach der passenden Anlagelösung für ihr Vermögen. Vermögen muss den persönlichen Bedürfnissen entsprechend gut strukturiert angelegt werden. Eine wichtige Voraussetzung hierfür ist eine umfassende Analyse der individuellen Situation des Kunden.

Wer klug ist, verteilt sein Vermögen also auf mehrere Bereiche?Werner Schönfeld: Ja, denn hierdurch wird das Risiko gestreut und so die Sicherheit der Vermögenswerte in Gänze erhöht. Gleichzeitig steigert man durch die Nutzung verschiedener Anlageklassen seine Renditechancen. Wieviel in der jeweiligen

Quelle: BVR.

So funktioniert der Durchschnittspreiseffekt

Bei gleichem Geldeinsatz hat Frau Liebig mehr Benzin im Tank.

Seite 14 VR-Med Info

Viele Kunden stellen sich angesichts dieser ange-spannte Zins- und Ertragssituation immer häufiger die Frage nach den langfristigen Auswirkungen auf ihr Vermögen und richtigen Schlussfolgerun-gen. Dabei sind die Erwartungen der Kapitalanleger meistens recht einfach: Attraktive Renditen in guten Börsenjahren und möglichst keine Verluste in Krisen-zeiten. So simpel diese Erwartung in der Formulie-rung ist, so anspruchsvoll ist sie in der Umsetzung.

„Anlageentscheidungen sind heute oft komplex: Das historisch niedrige Zinsniveau, die Vielfalt der Möglichkeiten und die schnelllebigen internationa-len Finanzmärkte erfordern ein fundiertes Wissen, um die richtigen Entscheidungen für die Vermö-gensanlage treffen zu können“, weiß Bernhard Stahr. Der Finanzexperte ist Teamleiter des Private Ban-king der Volksbank Bielefeld-Gütersloh. Der Kern seiner Arbeit und seines Teams ist die ganzheitliche Beratung und Betreuung vermögender Privat- und Firmenkunden. Dazu gehören die individuelle Ver-mögensverwaltung sowie die persönliche Finanzpla-nung, das Generationen- und Stiftungsmanagement

inklusive einer strategischen Vorsorgeplanung und nicht zuletzt auch die Anlageberatung.

Das wertebasierte Geschäftsmodell des genossen-schaftlichen Private Bankings hat durch die Finanz-marktkrise und dem damit einhergehenden Ver-trauensverlust der Anleger besonderen Rückenwind erhalten. Die regionale Genossenschaftsbank setzt in der Kundenbeziehung auf Sicherheit, Verant-wortung, Transparenz und Partnerschaft. „Die Markt-erfolge der letzten Jahre zeigen, dass unser Konzept des Private Bankings die Bedürfnisse und Wünsche der Kunden trifft und entsprechend honoriert wird“, erläutert Stahr. „Wir beraten unabhängig und ausschließlich im Interesse unserer Mitglieder und Kunden.“

Vor einigen Jahren standen für vermögende Anleger noch Performance und Image im Vordergrund. Heu-te entscheiden sich diese für Bankpartner mit nach-haltigen Geschäftsmodellen, die sich, laut Stahr, auf langfristigen Werterhalt und dauerhafte Kundenzu-friedenheit konzentrieren.

Die Volksbank Bielefeld-Gütersloh ist eine der größ-ten Volksbanken Deutschlands. Bereits seit dem Jahr 2000 betreibt sie das Private Banking Geschäft in Ei-genregie und hat sich damit einen Namen gemacht. Sowohl Privat- als auch Firmenkunden mit entspre-chenden Vermögensverhältnissen nutzen im Ge-schäftsbereich Gütersloh bereits die Private Banking Betreuung. Seit der Fusion zwischen der Volksbank Gütersloh und der Bielefelder Volksbank im Jahr 2014 baut die Genossenschaftsbank ihr Private Ban-king Angebot verstärkt auch in Bielefeld aus. Legen Sie daher Ihr hart erarbeitetes Geld in professionelle Hände, damit Sie auch in Zukunft von zufrieden stel-lenden Renditen profitieren.

Niedrige Zinsen, gestiegene Immobilienpreise und stark schwankende Aktienmärkte: Das sind die Faktoren, die aktuell die Situation auf dem Finanzmarkt bestimmen, und mit denen Sie sich als Kapitalanleger auseinandersetzen müssen.

DIE RICHTIGE ENTSCHEIDUNG FÜR IHRE VERMÖGENSANLAGE

PRIVATE BANKING

Bernhard Stahr

Teamleiter Private Banking

Tel. 05241 104-289 [email protected]

„Komplexe Anlageent-

scheidungen erfordern

fundiertes Wissen über die Märkte.“

Bernhard Stahr

Teamleiter

Private Banking

Servicemagazin für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker Seite 15

Aus der Philips Gesundheitsstudie 2015 wie auch aus einer Umfrage von TNS In-fratest im Auftrag des Bundesverbandes Digitale Wirtschaft e.V. geht hervor, dass individuelle, gesundheitsbezogene Da-ten immer häufiger mit anderen geteilt werden. Der Umfrage zufolge ist rund ein Drittel der Bevölkerung bereit, diese Daten gegen (finanzielle) Anreize den Krankenkassen zur Verfügung zu stellen. Erste Krankenkassen nutzen diesen Trend als Geschäftsmodell und gewähren Bo-nuszahlungen für von Versicherten selbst erhobene und den Krankenkassen über-lassene Fitnessdaten. Doch das Bundes-versicherungsamt (BVA) hat dieses Vor-gehen stark kritisiert. Laut BVA können die selbst erhobenen Fitnessdaten nicht als Nachweis einer qualitätsgesicher-ten Maßnahme betrachtet werden, da hier keine fachliche Anleitung zu einem entsprechenden Gesundheitsverhalten vorliegt. Dieser Nachweis ist jedoch Vo-raussetzung für die Förderung des ge-sundheitsbewussten Verhaltens der Ver-sicherten. Auch besteht die Gefahr des

Datenmissbrauchs. So kann beispielswei-se nicht eindeutig nachvollzogen werden, von wem die erhobenen Daten stammen. Zusätzlich geht das BVA von erheblichen datenschutzrechtlichen Risiken aus.

Dies hat der Entwicklung zwar einen kleinen Dämpfer verpasst, indem einige Kassen ihre Bonuszahlungen eingestellt haben. Aber die Idee, Fitnessdaten zu nutzen und finanziell zu vergüten, lässt sich nicht mehr rückgängig machen. In den USA mischt das Start-Up-Unterneh-men „Oscar Health“ derzeit den Versiche-rungsmarkt auf, indem es Smartwatches zur Verfügung stellt und Prämien zahlt, wenn vorgegebene Fitnessziele erreicht werden.

Hierzulande können Kunden des Versi-cherungskonzerns Generali seit Juli 2016 eine spezielle App für die Erfassung sportlicher Aktivitäten nutzen und von Gutscheinen und Rabatten für ihr ge-sundheitsbewusstes Verhalten profitie-ren. Auch Versicherte gesetzlicher Kran-

Zunehmend entdecken die gesetzlichen Krankenkassen die Potenziale des seit Jahren rasant wachsenden Marktes für Wearables und Gesundheits-Apps. Das Bundesversicherungsamt schreitet diesbezüglich jedoch immer öfter ein – mit Verweis auf ein nicht rechtskonformes Verhalten der Krankenkassen. Bundesjustizminister Heiko Maas prüft daher die Einschränkung der Verwendung bestimmter Gesundheitsdaten.

APPLE WATCH „AUF REZEPT“

kenkassen wie der AOK Nordost erhalten mittlerweile Zuschüsse für Pulsmesser und Self-Tracker wie die Apple Watch. Mit dem Ziel einer besseren Patientenbetreu-ung schlägt auch die Techniker Kranken-kasse vor, nicht nur die Gesundheitsdaten, sondern alle gesammelten Fitnessdaten in der elektronischen Patientenakte zu spei-chern. Die Krankenkasse soll dann für die Verwaltung der Daten zuständig sein. Kritiker befürchten jedoch, dass die ge-setzlichen Krankenkassen und vor allem die privaten Krankenversicherungen die Daten auch dazu nutzen könnten, um besondere Tarife für junge und gesunde Versicherte anzubieten, was langfristig zu einer Aushöhlung des Solidarprinzips füh-ren könnte.

Bundesjustizminister Heiko Maas spricht sich ebenfalls gegen die Verwendung von Fitnessdaten aus. Er vertritt die Mei-nung, dass niemand dazu gezwungen werden darf, „so intime Daten wie die Herzfrequenz, die Geschwindigkeit beim Joggen oder die Häufigkeit des Trainings im Fitnessstudio zu veröffentlichen“. Die Kopplung von günstigeren Tarifmodellen an die Fitnessdaten schränke Patienten darin ein, frei und selbstbestimmt über die eigenen Daten entscheiden zu kön-nen. Aus diesem Grund soll nun auf Ba-sis des neuen EU-Datenschutzrechts eine Einschränkung der Verwendung solcher sensibler Versicherteninformationen ge-prüft werden.

TREND

Immer mehr Krankenkassen interessieren sich für Gesundheits-/Fitnessdaten.

Seite 16 VR-Med Info

Im Jahre 1961 beschloss der Landtag in Nordrhein-Westfalen die Errichtung einer Universität in Bochum. Parallel hierzu war auch an die Gründung einer medizinischen Fakultät einschließlich ei-nes Universitätsklinikums gedacht. Aus politischen und finanziel-len Gründen wurde jedoch kein Klinikum errichtet, weshalb am 25. Januar 1977 das sogenannte „Bochumer Modell“ als Über-gangslösung entstand. Hierbei wurde die klinische Ausbildung der Mediziner in benachbarte Krankenhäuser ausgelagert. Die Kooperation zwischen den Kliniken und der Ruhr-Universität Bochum (RUB) wurde im Jahre 1998 dauerhaft festgeschrieben. Dies war die Grundlage für den 2008 gegründeten Verband „Klinikum der Ruhr-Universität Bochum“, welcher mit koordi-nierenden Aufgaben auf klinischem, wissenschaftlichem und didaktischem Gebiet beauftragt wurde.

Am 6. Mai 2015 erweiterte die RUB ihr Universitätsklinikum um vier Häuser aus Ostwestfalen-Lippe (das Herz- und Diabetes-zentrum Bad Oeynhausen zählte zu diesem Zeitpunkt bereits zum Universitätsklinikum der RUB) und avancierte damit zum größten deutschen Universitätsklinikum. Ab dem Wintersemes-ter 2016/2017 stehen hierdurch 60 zusätzliche Studienplätze zur Verfügung. Neben der Erhöhung der Studierendenzahlen um 10 % sowie der Erweiterung der Kapazitäten der klinischen Ausbildung umfasst das neugestaltete „Bochumer Modell“ auch den Aufbau eines Lehrpraxen-Netzes und die Stärkung der klinischen Forschung in allen Universitätskliniken der RUB. So erhöht sich die Kapazität des UK RUB mit den neuen Häusern auf insgesamt rund 5.000 Betten, was eine hervorragende Vo-raussetzung für universitäre Forschung bietet. Hierzu bringen die neuen Universitätskliniken vielfältige Aktivitäten und Erfah-rungen vor allem in den Bereichen der standortübergreifenden Versorgung und der Telemedizin ein.

Für den Aufbau der Infrastruktur an den neuen Kliniken in Min-den und Herford stellt das Wissenschaftsministerium 1,7 Mio. € zur Verfügung. Zusätzlich werden alle vier Krankenhäuser dau-erhaft mit einem jährlichen Betrag von 6 Mio. € für die klinische Forschung und eine forschungsbasierte Medizinerausbildung unterstützt. Aktuell kooperieren zwölf Häuser (vgl. Infobox) mit der RUB, welche den Medizinstudierenden ein breites Spektrum der praktischen Ausbildung ermöglichen. Die Zusammenarbeit ist durch einen Vertrag zwischen dem Land und dem jeweiligen Träger geregelt. Eine Ausnahme stellt das Herz- und Diabetes-zentrum in Bad Oeynhausen dar, welches direkt die Universität als Vertragspartner hat.

Ab dem Wintersemester 2016/2017 werden erstmals 60 Studierende ihre klinische Ausbildung an vier Kliniken in Ostwestfalen-Lippe (OWL) starten. Das Wissenschaftsministerium stellt den neuen Kliniken in Minden und Herford – mit dem Ziel der künftigen Sicherung der medizinischen Versorgung in der Region – 1,7 Mio. € zur Verfügung.

OSTWESTFALEN-LIPPE: BOCHUMER MODELL STARTET IM HERBST

REGIONAL

Das „Bochumer Modell“ wurde insbesondere durch die klinische Ausbildung in Krankenhäusern der Regelversorgung bekannt: Studierende der RUB werden in kleinen Gruppen schon wäh-rend ihres Studiums an Patienten mit „normalen“ Krankheits-bildbildern und nicht nur an „Spezialfällen“ ausgebildet. Dies er-möglicht einen frühen Kontakt mit genau jenen Patienten, mit welchen sich zum Beispiel ein niedergelassener Arzt vor allem und in erster Linie auseinandersetzen muss. Mittlerweile leisten die Kliniken längst jedoch auch anerkannte Hochleistungsmedi-zin. Die Ausweitung des Klinikums unter dem „Bochumer Mo-dell“ nach Ostwestfalen-Lippe bringt einen weiteren wichtigen Aspekt mit sich. Das Modellvorhaben zielt darauf ab, die Stu-dierenden bereits zu einem frühen Zeitpunkt an die Region zu binden und so die Versorgung sicherzustellen. In Kliniken und Praxen herrscht bereits jetzt ein Ärztemangel, der sich in den nächsten Jahren durch die bevorstehende Pensionierungswelle weiter verschärfen wird.

Die bereits länger bestehenden Häuser Berufsgenossenschaftliches Universitätsklinikum Bergmannsheil St. Josef-Hospital Bochum Universitätsklinik für Hals- Nasen-Ohrenheilkunde und Kopf- und Halschirurgie am St. Elisabeth-Hospital Bochum LWL-Universitätsklinikum Bochum LWL-Universitätsklinikum Hamm Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum Universitätsklinik Marienhospital Herne Herz- und Diabeteszentrum Nordrhein-Westfalen, Bad Oeynhausen

Die vier neu hinzugekommenen Häuser: Johannes Wesling Klinikum Minden Klinikum Herford mit der Klinik für Anästhesiologie, ope- rative Intensivmedizin, Rettungsmedizin, Schmerzthera-pie, der Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie, Tho-raxchirurgie, Proktologie sowie der Klinik für Urologie

Krankenhaus Lübbecke-Rahden mit der Klinik für Psych-iatrie, Psychotherapie und Psychosomatik (Medizinisches Zentrum für Seelische Gesundheit)

Auguste-Viktoria-Klinik Bad Oeynhausen mit der Klinik für Allgemeine Orthopädie, Rheumaorthopädie und Endoprothetik

Universitätskliniken der RUB

Servicemagazin für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker Seite 17

„CIRS“ steht für Critical-Incident-Reporting-System. Entsprechende Systeme haben sich bereits in Hoch-risikobranchen wie zum Beispiel der Luftfahrt be-währt. Für Mediziner existiert ein solches Fehler-meldesystem seit 2005 (CIRSmedical). Dieses wird vom Ärztlichen Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) betreut. Basierend auf CIRSmedical haben nun die Apothekerkammern und Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein und Westfalen-Lippe und die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen in Zusammenarbeit mit dem Ärztlichen Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) CIRS Pharmazie für Apotheker ins Leben gerufen (www.cirs-pharmazie- nrw.cirsmedical.de).

Wie funktioniert CIRS Pharmazie?

CIRS Pharmazie ist ein bewusst für jeden zugängli-ches System. Ohne Anmeldung können Apotheker künftig anonym Meldungen über jegliche Formen von Fehlern oder Beinahe-Fehlern machen, Berichte lesen und kommentieren.

„Wo gearbeitet wird, da entstehen auch Fehler“: Fehler bei der Arzneimittelabgabe Fachliche Fehleinschätzungen bei der Medikationsanalyse Missverständnis bei der ärztlichen Verordnung Fehler in der Rezeptur Administrative Fehler und Fehler im Tagesablauf Fehler durch den Patienten sowie Kommunika-tions- und Verständnisprobleme

Die Anonymität der Daten ist dabei jederzeit ge-währleistet. Jeder Bericht wird von der ÄZQ einzeln bearbeitet und gegebenenfalls nachträglich ano-nymisiert. Erst dann wird dieser freigegeben. Rück-schlüsse auf Herkunft der Daten sind somit ausge-schlossen.

Warum CIRS für Apotheken?

Patientensicherheit und Qualität spielt im Ge-sundheitswesen eine immer wichtigere Rolle. CIRS

Die Apothekerkammern Nordrhein und Westfalen-Lippe haben mit „CIRS Pharmazie“ ein gemeinsames Fehlerberichts- und Lernsystem initiiert – eine Plattform für die Dokumentation von Medikationsfehler und Beinahe-Medikations-fehler. Zielsetzung ist die langfristige Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit und damit die Erhöhung der Patientensicherheit.

NORDRHEIN-WESTFALEN: GEMEINSAM GEGEN MEDIKATIONSFEHLER

APOTHEKEN

Pharmazie kann hier einen bedeutenden Teil dazu beitragen, indem der Fokus auf die Arzneimittelthe-rapiesicherheit gelegt wird. Dabei ist die Dokumen-tation und Bewertung von Fehlern für Apotheker nicht neu, allerdings ist dies bisher nur in Form des apothekeninternen Qualitätsmanagements erfolgt. CIRS Pharmazie baut darauf auf und ermöglicht ei-nen einrichtungsübergreifenden Blick auf etwaige Risiken und Schwachstellen im Apothekenalltag und initiiert Verbesserungen.

Konkrete Beispiele aus der Praxis erhöhen das Be-wusstsein für mögliche Fehlerquellen im eigenen Unternehmen („das könnte genauso auch bei uns passieren“). Durch Kommentare, Lösungsvorschläge und Erfahrungen anderer Kollegen wird der inter-aktive Charakter dieses Konzepts unterstrichen und eine offene und konstruktive Fehlerkultur gefördert.

Durch die Sammlung von alltagsrelevanten, kritischen Ereignissen können kleine und große Sicherheitslü-cken im System analysiert und geschlossen werden. Jeder Bericht ist ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Patientensicherheit. CIRS Pharmazie unter-stützt somit nachhaltig das gemeinsame Lernen aus Fehlern, indem es Teil des Risiko- und Qualitätsma-nagements wird. Systemveränderungen werden auf Basis des Critical-Incident-Systems wahrgenommen und die Sicherheit kann proaktiv erhöht werden.

Anonyme Mel-dungen über (Beinahe-)Fehler schärfen das Bewusstsein für Fehlerquellen in der eigenen Apotheke.

Seite 18 VR-Med Info

Die Volksbank Bielefeld-Gütersloh hat dies erkannt und daraus ein besonderes Serviceangebot entwi-ckelt: In einer speziellen Datenbank finden Freiberuf-ler ab sofort sowohl Gesuche für Praxen, Kanzleien und Unternehmen sowie Unterstützung bei der qua-lifizierten Nachfolgersuche. Auch um einen Partner für eine Kooperation, Expansion oder zur Bildung einer Praxisgemeinschaft zu finden, bietet sich dieses neue Portal an.

Die heimische Genossenschaftsbank ist seit mehr als 150 Jahren in der Region tätig und verfügt über ein umfangreiches Netzwerk. Ihre Kundenbetreuer bie-ten neben guten Orts- und Branchenkenntnissen das entsprechende Know-how, um die Freiberufler bei ihrer individuellen Suche zu unterstützen.

Und wie funktioniert dieser kostenfreie Service? Unter www.volksbank-bi-gt.de/praxisbörse kön-nen sich Interessenten für die Praxisbörse eintragen. Ein Freiberuflerbetreuer meldet sich dann kurzfristig bei dem Anfragenden. In einem persönlichen Ge-spräch werden gemeinsam die Details des Inserats geklärt, das dann in das Portal eingestellt wird.

Da Diskretion hier besonders wichtig ist, werden die Einträge selbstverständlich anonymisiert. Besteht Interesse für ein Angebot, wird der Kontakt zum Anbieter durch die Betreuer der Volksbank Biele-

feld-Gütersloh hergestellt. Umgekehrt wird der An-bietende bei einer Anfrage durch die Freiberuflerbe-treuer informiert und nicht direkt vom Interessenten angesprochen. Zusätzlich bietet dieses Portal auch die Möglichkeit gezielt nach Immobilien, wie zum Beispiel Praxis- oder Kanzleiräumen, zu suchen.

Ob Nachfolger suchen oder werden, Kooperationen schließen oder Praxisräume finden – die Volksbank Bielefeld-Gütersloh bietet mit rund 166.000 Kunden und über 100.000 Mitgliedern ein starkes Netzwerk.

In vielen Gesprächen mit Freiberuflern sind es die zentralen Themen: Die Suche nach einer passenden Praxis oder Kanzlei ebenso wie die Nachfolgeregelung für die eigene Praxis. Die Erfahrung zeigt, Angebote und Gesuche sind vorhanden – sie müssen nur zusammenfinden.

MIT DER UNTERNEHMENS- UND PRAXISBÖRSE DER VOLKSBANK BIELEFELD-GÜTERSLOH EINEN NACHFOLGER ODER EINE PRAXIS FINDEN

PRAXISBÖRSE

Unterstützt wird die Suche nach

einer Praxis, einem Praxisnach-

folger oder nach einer geeigneten

Immobilie.

Inserate können in drei Kategorien aufgegeben werden:

Praxis, Kanzlei oder Unternehmen gesucht

Nachfolger für Praxis, Kanzlei oder Unternehmen gesucht

Immobilie gesucht

www.volksbank-bi-gt.de/praxisbörse

Die Praxisbörse in Kürze

www.volksbank-bi-gt.de/praxisbörse

Servicemagazin für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker Seite 19

Die Volksbank Bielefeld-Gütersloh eG ist seit über 150 Jahren in ihrer Heimatregion erfolgreich tätig. Durch die regio-nale Nähe kennen und verstehen wir die Bedürfnisse unserer Kunden. Diese Kenntnis bringen wir in die Beratung für Freiberufler mit ein – speziell in der Gruppe der Heilberufe.

VOLKSBANK BIELEFELD-GÜTERSLOH EG

IHR BETREUERTEAM FÜR HEILBERUFLER

Raimund Thiesbrummel Freiberuflerbetreuer

Telefon 05241 104 [email protected]

Stefan Schoregge Freiberuflerbetreuer

Telefon 0521 544 2994 [email protected]

Klaus Aschoff Freiberuflerbetreuer

Telefon 0521 544 174 [email protected]

Wir machen den Weg frei.

Volksbank Bielefeld-Gütersloh eGFriedrich-Ebert-Str. 73-7533330 Gütersloh

Telefon: 05241 104-0 oder 0521 544-0Telefax: 05241 [email protected]