WAHLPRÜFSTEINE KOALITION FREIES WISSEN - … · Welche Kosten werden ... Haushalts, Kassen und...

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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landesverband Berlin Kommandantenstr. 80, 10117 Berlin T +49 (0)30 615 005-0 [email protected] WAHLPRÜFSTEINE KOALITION FREIES WISSEN – GRÜNE ANTWORTEN Bündnis Freie Bildung 1. Befürworten Sie eine generelle Regelung, nach der Bildungsmaterialien, deren Erstellung aus öffentlichen Mitteln (ko)finanziert wurde, als Open Educational Resources (OER) im Sinne der Pariser Erklärung der UNESCO von 2012 der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden sollen? Ja. Wir plädieren für den vermehrten Einsatz und die Nutzung von Open Educational Resources (OER). Mit der Lizenzierung auf Basis von Creative Commons werden Lehrkräfte von der Angst entlastet, Urheberrechte zu überschreiten. Gerade hinsichtlich der Umsetzung der ab dem nächsten Schuljahr 2017/18 geltenden neuen Rahmenlehrpläne für Berlin und Brandenburg böte sich hier eine Chance zu einer kooperativen Erstellung und Entwicklung neuer digitaler Lehr- und Lernmaterialien unter Einsatz von OER. Durch den Einsatz von Open Educational Resources können Lizenzenkosten gesenkt und die Unterrichtsmaterialien aktueller gehalten werden. Wir fordern für Universitäten und Forschungseinrichtungen das Open Access-Prinzip anzuwenden und öffentlich finanzierte Studien und Forschungsergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Über ein Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetz nach Hamburger Vorbild sollen zudem öffentliche Daten unter der Wahrung datenschutzrechtlicher Prinzipien öffentlich, maschinenlesbar und barrierefrei zugänglich zu machen. 2. Was möchten Sie konkret in der kommenden Legislaturperiode zur Verbesserung des Zugangs zu freien Bildungsmaterialien unternehmen? Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN müssen eine attraktive, einheitliche Lernplattform und die Förderung von OER Bestandteile eines Gesamtkonzeptes für digitale Bildung sein. Dies haben wir auch in unserem gemeinsamen Antrag mit Linken und Piraten „Berlins Zukunft sichern – jetzt Konzept für die Bildung mit digitalen Medien vorlegen“ (Drucksache 17/2805) deutlich gemacht. Die vom Senat lediglich auf das Jahr 2016 beschränkte Summe zur Förderung von OER ist zwar ein Einstieg, reicht aber nicht aus. Wir plädieren für eine kontinuierliche Unterstützung, um einen nachhaltigen Entwicklungsprozess in Gang zu setzen. Zusätzlich soll eine Fortbildungsoffensive Lehrkräften Ängste beim Umgang mit OER nehmen, deren didaktisch sinnvollen Einsatz in der Praxis erproben und um über die rechtlichen Rahmenbedingungen aufklären. Wir unterstützen zudem die seit Jahren gehegte Forderung der fachlichen Träger und Bildungsgremien, einen dauerhaften Runden Tisch Medienbildung unter Leitung des Senats einzuberufen, um genau solche Themen zu diskutieren und konzeptionell voranzutreiben.

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WAHLPRÜFSTEINE KOALITION FREIES WISSEN

– GRÜNE ANTWORTEN

Bündnis Freie Bildung

1. Befürworten Sie eine generelle Regelung, nach der Bildungsmaterialien, deren Erstellung aus öffentlichen Mitteln (ko)finanziert wurde, als Open Educational Resources (OER) im Sinne der Pariser Erklärung der UNESCO von 2012 der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden sollen?

Ja. Wir plädieren für den vermehrten Einsatz und die Nutzung von Open Educational Resources (OER). Mit der Lizenzierung auf Basis von Creative Commons werden Lehrkräfte von der Angst entlastet, Urheberrechte zu überschreiten. Gerade hinsichtlich der Umsetzung der ab dem nächsten Schuljahr 2017/18 geltenden neuen Rahmenlehrpläne für Berlin und Brandenburg böte sich hier eine Chance zu einer kooperativen Erstellung und Entwicklung neuer digitaler Lehr- und Lernmaterialien unter Einsatz von OER. Durch den Einsatz von Open Educational Resources können Lizenzenkosten gesenkt und die Unterrichtsmaterialien aktueller gehalten werden.

Wir fordern für Universitäten und Forschungseinrichtungen das Open Access-Prinzip anzuwenden und öffentlich finanzierte Studien und Forschungsergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Über ein Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetz nach Hamburger Vorbild sollen zudem öffentliche Daten unter der Wahrung datenschutzrechtlicher Prinzipien öffentlich, maschinenlesbar und barrierefrei zugänglich zu machen.

2. Was möchten Sie konkret in der kommenden Legislaturperiode zur Verbesserung des Zugangs zu freien Bildungsmaterialien unternehmen?

Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN müssen eine attraktive, einheitliche Lernplattform und die Förderung von OER Bestandteile eines Gesamtkonzeptes für digitale Bildung sein. Dies haben wir auch in unserem gemeinsamen Antrag mit Linken und Piraten „Berlins Zukunft sichern – jetzt Konzept für die Bildung mit digitalen Medien vorlegen“ (Drucksache 17/2805) deutlich gemacht. Die vom Senat lediglich auf das Jahr 2016 beschränkte Summe zur Förderung von OER ist zwar ein Einstieg, reicht aber nicht aus. Wir plädieren für eine kontinuierliche Unterstützung, um einen nachhaltigen Entwicklungsprozess in Gang zu setzen. Zusätzlich soll eine Fortbildungsoffensive Lehrkräften Ängste beim Umgang mit OER nehmen, deren didaktisch sinnvollen Einsatz in der Praxis erproben und um über die rechtlichen Rahmenbedingungen aufklären. Wir unterstützen zudem die seit Jahren gehegte Forderung der fachlichen Träger und Bildungsgremien, einen dauerhaften Runden Tisch Medienbildung unter Leitung des Senats einzuberufen, um genau solche Themen zu diskutieren und konzeptionell voranzutreiben.

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Digitale Gesellschaft e.V.

1. Wie stehen Sie zur Reduzierung der nicht individualisierten Funkzellenabfrage als Mittel der Strafverfolgung in Berlin?

Die Berliner Ermittlungsbehörden sind gefordert, jedes rechtsstaatlich zulässige Mittel zu nutzen, um schwere Straftaten zu verfolgen. Die in Berlin herrschende Praxis der Funkzellenabfrage schießt aber weit über dieses Ziel hinaus. Häufig kann nicht einmal ein Anfangsverdacht begründet werden. Dass dabei Millionen Daten von Berlinerinnen und Berlinern als „Beifang“ gesammelt werden, ist nicht akzeptabel. Wir wollen uns im Bund für strengere Regelungen in der Strafprozessordnung einzusetzen und ein Telekommunikationsgesetz zu erwirken, um uferlose Abfragen zu verhindern. Wir fordern auch, dass Menschen, deren Daten bei einer Funkzellenabfrage mit-abgefragt wurden, darüber informiert werden. Hier gilt es Transparenz herzustellen. Solange diese bürgerrechtlichen Mindeststandards alles nicht gewährleistet ist, lehnen wir das Mittel der Funkzellenabfrage ab.

2. Wie stehen Sie zur geplanten Beteiligung Berlins am "Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungs-zentrum (GDKZ)", einem Fünfländerzentrum zur Telekommunikationsüberwachung, an dem neben Berlin auch Brandenburg, Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt mitwirken sollen?

Die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland oder die massenhafte Abfrage von Funkzellen in Berlin sind Beispiele für eine zunehmende Überwachungslogik der Sicherheitsorgane. Das müssen wir sehr kritisch hinterfragen und dürfen diese nicht zum Regelfall werden lassen. Genau das droht aber, wenn jetzt der Senat Millionen Euro für ein gemeinsames Telefon-Kommunikations-Überwachungszentrum mit den anderen östlichen Bundesländern ausgeben will. Bis heute konnte der Senat wesentliche Fragen zum geplanten GDKZ nicht beantworten: Wie soll die parlamentarische Kontrolle eines gemeinsamen Überwachungszentrums funktionieren? Welchen sicherheitspolitischen Mehrwert soll ein solches Zentrum bringen? Welche Kosten werden tatsächlich entstehen?

Als Grüne lehnen wir die Einrichtung dieses Zentrums ab. Das eingesparte Geld wollen wir in die Verbesserung der polizeilichen Präventionsarbeit und den Rettungsdienst der Berliner Feuerwehr investieren.

Freifunk

1. Stimmen Sie der Aussage zu: "Die Universaldienstverpflichtung sollte um den Zugang zum Internet erweitert werden"? Bitte erläutern Sie welche Bandbreiten (im Upload und Download) Sie darunter verstehen, sowie den Realisationszeitraum.

Ja, wir plädieren für eine Universaldienstverpflichtung für Internetzugänge. Unsere jüngsten Beschlüsse auf Bundesebene beziehen sich verstärkt auf Breitbandzugänge. Unser Ziel: Bis 2021 sollen 75 Prozent der Haushalte und Unternehmen mit Glasfaseranschlüssen ausgestattet sein. Dabei soll die Glasfaserleitung die Wohnung („Fiber to the home“, kurz Ftth), mindestens aber das Gebäude („Fiber to the basement“ bzw. building, kurz Fttb) versorgen. Die restlichen 25 Prozent der Haushalte sollen mit mindestens 50 Mbit/s ins Netz gehen können.“

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2. Sind Sie für ein gesetzliches Verbot von ZeroRating, ähnlich wie die Niederlande es kürzlich auf Basis der Telekombinnenmarkt-Verordnung eingeführt haben?

Zero-Rating als Ersatz für das „best-effort-Internet“ darf nicht erlaubt sein. Wir fordern, Verstöße gegen die Netzneutralität und Sperren, Blockaden, Verlangsamungen und ökonomische Ungleichbehandlungen von Datenübertragungen, die ökonomische Diskriminierung durch sogenanntes „Zero-Rating“ einschließen, gesetzlich auszuschließen.

Free Software Foundation Europe e.V.:

1. Wie positionieren Sie sich zu der Forderung, dass von der öffentlichen Hand beauftragte und finanzierte Software grundsätzlich unter einer freien Lizenz veröffentlicht werden sollte, und mit welchen Maßnahmen werden Sie Ihre Position umsetzen? Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Softwarelösung für das "Berliner Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen (HKRneu)" als Freie Software implementiert wird, so dass angestrebte Ziele wie "Interoperabilität" und "Modifizierbarkeit" gewährleistet sind?

Wir haben uns mit wiederholt mit Anträgen für Open Source Software eingesetzt, zuletzt mit dem Antrag Offene, freie und zukunftsorientierte IT-Strategie mit Open-Source-Software (OSS) für das Land Berlin (Drucksache 17/0853). Darin haben wir Vorschläge zur schrittweisen Umstellung auf Open Source Software vorgelegt.

Ausschreibungs- und Beschaffungskriterien sind so zu überarbeiten, dass möglichst freie und offene Software vorrangig zum Einsatz kommen.

Wir haben bereits 2012 ein Berliner Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetz (Drucksache 17/0456) vorgelegt und fordern, das bestehende Open-Data-Portal zu einem zentralen und nutzerfreundlichen Open und E-Government-Portal auszubauen. Wir fordern zudem, dass die Bereitstellung von offenen Daten insgesamt deutlich zu verstärkt wird und dass sie den Bürgerinnen und Bürgern vollständig, primär, zeitnah, kosten- und barrierefrei, maschinenlesbar, nicht diskriminierend, interoperabel, nicht proprietär und lizenzfrei zugänglich zu machen sind.

Wie offen, frei und nachhaltig unsere Gesellschaft ist, spiegelt sich auch im Einsatz freier und offener Software wider. Im öffentlichen Bereich muss sie Vorrang genießen, sofern dies vergaberechtlich möglich ist. Genauso müssen Softwareentwicklungen von und für Behörden stets mit Quellcode unter einer freien Lizenz veröffentlicht werden, damit alle von ihnen profitieren und sie einfach weiterentwickelt werden können. Zentral für eine solche Strategie ist die Verwendung offener Standards und Schnittstellen. Trotz objektiver Vorteile freier Produkte wird gerade in der öffentlichen Verwaltung noch zu häufig proprietärer Software der Vorrang eingeräumt. Wir wollen den Umstellungsprozess zu freier Software gemeinsam mit den Beschäftigten der Verwaltung gehen und für Verständnis und Unterstützung werben.

Unter diesen Gesichtspunkten setzen wir uns selbstverständlich dafür ein, dass das "Berliner Haushalts, Kassen und Rechnungswesen (HKRneu)" als Freie Software implementiert wird. Dies würde auch den Grundsätzen des gerade verabschiedeten Berliner E-Government-Gesetzes entsprechen. Es wird nach der Wahl darauf ankommen, dass der/die IKT-Staatssekretär*in seiner/ihrer gesetzlichen Pflicht nachkommt, eine an einheitlichen Grundsätzen ausgerichtete und herstellerunabhängige Fortentwicklung der IKT-Ausstattung der Berliner Verwaltung zu fördern (im Sinne des § 21 (2) Punkt 7. EGovG Bln). Auch der zu bildende IKT-Lenkungsrat hat darüber zu wachen, dass die Interoperabilität der eingesetzten IKT-Komponenten insbesondere für neue IT-Großprojekte des Landes Berlin gegeben sein wird.

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2. Werden Sie sich für den Einsatz von Freier Software an Schulen und anderen öffentlichen Bildungsinstitutionen stark machen? Wenn ja, wie?

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich für den Einsatz von Open Source Software in allen öffentlichen Bereichen ein, also auch in Schulen, Hochschulen und anderen Bildungseinrichtungen.

Wir haben uns wiederholt mit Anträgen für den Einsatz von Open Source Software eingesetzt, zuletzt mit dem Antrag „Offene, freie und zukunftsorientierte IT-Strategie mit Open-Source-Software (OSS) für das Land Berlin“ (Drucksache 17/0853). Ebenso haben wir einen Antrag mit Vorschlägen zur Erarbeitung eines Konzepts zur Bildung mit digitalen Medien vorgelegt, wo es unter anderem auch um den Softwareeinsatz geht („Berlins Zukunft sichern – jetzt Konzept für die Bildung mit digitalen Medien vorlegen“ – Drucksache 17/2805).

Was die Schulverwaltungssoftware betrifft, hat sich die Bildungsverwaltung im Rahmen von eGovernment@school mit der Entscheidung für das IT-Fachverfahren LUSD für einen proprietären Weg entschieden, der möglicherweise in der nächsten Legislaturperiode nicht ohne Zeitverzögerung und nochmalige Mehrkosten rückholbar wäre. Das ist um so ärgerlicher, da inzwischen bundesweit auch Schulmanagementangebote auf Basis von Freier Software im Einsatz ist. Bezüglich der Bildungsangebote selbst bietet sich Open Source Software umso mehr an, als damit eine stärkere Unabhängigkeit von Softwareherstellern einhergehen würde. Dies ist in Zeiten knapper Kassen, in denen kommerzielle Anbieter gern für die öffentliche Hand in die Bresche springen, um so frühzeitig Kund*innen zu akquirieren, von hoher Brisanz.

Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist offene Bildung dagegen ein wichtiger Bestandteil, um den Zugang zu Bildung für alle Menschen in Zukunft zu sichern. Die Ausweitung von Open Educational Resources (OER) kann Hürden beim Zugang zu Bildung abbauen, deswegen plädieren wir für deren vermehrten Einsatz. Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN müssen eine attraktive, einheitliche Lernplattform und die Förderung von Open Educational Resources Bestandteile eines Gesamtkonzeptes für digitale Bildung sein. Mit der Lizenzierung auf Basis von Creative Commons werden Lehrkräfte von der Angst entlastet, Urheberrechte zu überschreiten. Gerade hinsichtlich der Umsetzung des neuen Rahmenlehrplans für Berlin und Brandenburg, der ab dem nächsten Schuljahr 2017/18 gilt, böte sich hier eine Chance zu einer kooperativen Erstellung und Entwicklung neuer digitaler Lehr- und Lernmaterialien unter Einsatz von OER. Durch den Einsatz von Open Educational Resources können Lizenzkosten gesenkt und die Unterrichtsmaterialien aktueller gehalten werden. Die vom Senat auf das Jahr 2016 beschränkte Summe zur Förderung von OER ist zwar ein Einstieg, reicht aber nicht aus. Wir plädieren für eine kontinuierliche Unterstützung, um einen nachhaltigen Entwicklungsprozess in Gang zu setzten. Außerdem setzen wir uns für einen dauerhaften Runden Tisch Medienbildung ein, an dem genau über solche Themen beraten werden könnte.

Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.:

Die Länder Hamburg und Rheinland- Pfalz haben in den letzten Jahren Transparenzgesetze verabschiedet. Planen Sie ebenfalls ein solches Gesetz? Offene Daten der Verwaltung bergen ein enormes Potential für Gesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft. Wie wollen Sie die Verwaltung verpflichten, ihre Datenschätze für die Öffentlichkeit zu öffnen?

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben im Berliner Abgeordnetenhaus einen Entwurf für ein Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetz vorgelegt (Drs. 17/0456). Der von uns vorgelegte Gesetzentwurf dient einem grundlegenden Paradigmenwechsel. Informationen sollen weitestgehend „von Amts wegen“ veröffentlicht werden. Damit würde das Land Berlin Verantwortung dafür übernehmen, staatliche Informationen den Berlinerinnen und Berlinern proaktiv mitzuteilen und einen großen Schritt in Richtung „gläserner Staat“ zu gehen. Durch die proaktive Veröffentlichungspflicht wird die

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Meinungs- und Willensbildung gefördert, eine Kontrolle staatlichen Handelns sowie Korruptionsprävention verbessert und das Kostenbewusstsein der Verwaltung erhöht, da das Verwaltungshandeln von Bürgerinnen und Bürgern nachvollzogen werden kann.

Die Berlinerinnen und Berliner sollen sich umfassend informieren und beteiligen sowie auf Missstände aufmerksam machen können. Wir unterstützen auch die Idee des Open Government Data, die maßgebliche Grundsätze für offene Verwaltungsdaten und Datenprinzipien entwickelt hat. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen damit eine neue politische Kultur ermöglichen, in der sich die Verwaltung und die Regierung den Bedürfnissen einer engagierten Informationsgesellschaft und einer zunehmend digital arbeitenden Welt anpassen. Staatliche Informationen sollen so bereitgestellt werden, dass sie ohne großen Aufwand weiterverarbeitet werden können und am Ende den Berliner*innen in ganz unterschiedlichen Lebenslagen aufbereitete Informationen bieten. Gleichzeitig hat auch die Verwaltung einen wesentlich erleichterten Zugriff auf die bei ihr vorhandenen Informationen. Die Weiterverwendung und Verarbeitung staatlich angelegter Datenbestände kann ebenfalls einen Beitrag zur Wirtschaftsförderung und Stärkung des IT-Standort Berlins leisten und so neue Geschäftsmodelle ermöglichen.

Durch das Informationsportal soll ein einheitlicher und nutzerfreundlicher Zugang zu den dezentral verwalteten Informationen ermöglicht werden. Das Informationsportal soll nutzerfreundlich auf die abgelegten Dateien verweisen. Der freie Zugang über das Informationsportal soll der Regelfall, individuelle, bürokratische Anfragen die Ausnahme werden. Mit dem Bezug auf bereits vorhandene Daten, die zu veröffentlichen sind, soll möglichst wenig zusätzlicher Verwaltungsaufwand hervorgerufen werden. Die/Der Berliner Beauftragte*r für Datenschutz und Informationsfreiheit wird zusätzlich mit der Überwachung der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt und ist entsprechend auszustatten. Sie/Er wacht als Beauftragte*r für Datenschutz, Transparenz und Informationsfreiheit über die Umsetzung der Veröffentlichungspflichten, der Informationszugänge und damit der Transparenz.

http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/DruckSachen/d17-0456.pdf

Wikimedia Deutschland e. V.:

Welche Rechtfertigung kann es Ihrer Ansicht nach dafür geben, dass sich einzelne staatliche Museen bei Digitalisaten gemeinfreier Werke auf Lichtbildschutz berufen und damit – wie jüngst im Fall der Klage der Reiss-Engelhorn-Museen gegen die Wikimedia Foundation – die Betreiber von Freiwilligenprojekten wie der Wikipedia juristisch zur Löschung zwingen wollen?

Im von der Wikimedia genannten Fall geht es um eine Fotografie eines Gemäldes des Künstlers Cäsar Willich aus dem Jahr 1862, das Richard Wagner abbildet. Durch den Ablauf der Schutzfrist, die bei Gemälden 70 Jahre nach dem Tod des Malers beträgt, war das Werk gemeinfrei geworden, d. h., dass an ihm kein Urheberrechtsschutz mehr besteht. Das Reiss-Engelhorn-Museum, in welchem das Gemälde hängt, hat eine Fotografie des gemeinfreien Werks angefertigt und erlaubt die Nutzung der Fotografie gegen Zahlung eines Honorars im Wege einer Lizenzvereinbarung. Gleichzeitig verbietet das Museum seinen Besucher*innen die Anfertigungen von Fotografien innerhalb des Museums. Am Gemälde Interessierte haben somit keine Möglichkeit eigene Fotografien des gemeinfreien Werks herzustellen und sind darauf angewiesen für die Nutzung einer Fotografie des Werks eine Lizenzvereinbarung mit dem Museum zu vereinbaren und das entsprechende Honorar zu zahlen. Die Wikimedia verwendete das vom Museum angefertigte Foto gewerblich, ohne eine entsprechende Lizenzvereinbarung mit dem Museum getroffen zu haben. Hierin sah das Museum eine Verletzung seiner Lichtbildrechte und forderte von der Wikimedia die Zahlung von Schadensersatz.

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Das Amtsgericht Nürnberg wies die Klage als unbegründet ab. Nach Ansicht des Gerichts liege im Verhalten des Museums der Versuch, die gesetzlichen Wertungen des Schutzfristablaufs zu unterlaufen. Das von der Wikimedia genutzte Foto stelle zwar grundsätzlich ein Lichtbild i.S.d. § 72 Abs. 1 UrhG dar, im Ergebnis aber müsse der Lichtbildschutz aus § 72 UrhG im vorliegenden Fall teleologisch reduziert werden. Das Museum befinde sich im Besitz des Werks und dieses habe das alleinige Entscheidungsrecht darüber, wer das Gemälde ablichtet bzw. fotografiert. Es ist dem betrachtenden Publikum, trotz der Gemeinfreiheit des Werks, nicht möglich, das Gemälde im Wege von Fotografien zu nutzen bzw. zu eigenen Zwecken unentgeltlich wiederzugeben. Hierdurch werden die gesetzgeberischen Wertungen der Gemeinfreiheit umgangen. Der Gesetzgeber habe sich ganz gezielt dazu entschlossen, jedweden Urheberrechtsschutz an Gemälden 70 Jahre nach dem Tod des Malers enden zu lassen. Durch die Anfertigung eigener Lichtbilder lasse sich kein neues Schutzrecht mit einer weiteren Schutzdauer begründen. Andernfalls sei eine endlose Umgehung der gesetzgeberischen Vorgaben zur Gemeinfreiheit zu befürchten. Infolgedessen sei eine teleologische Reduktion des in § 72 UrhG vorgesehenen Lichtbildschutzes notwendig. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN teilen die Auffassung des Gerichts, dass es keine Rechtfertigung dafür gibt, dass sich einzelne staatliche Museen bei Digitalisaten gemeinfreier Werke auf den Lichtbildschutz berufen.

Sollte es Ihrer Ansicht nach eine Fördervorgabe für alle öffentlich geförderten Forschungsvorhaben geben, derzufolge die Forschungsergebnisse zugänglich gemacht und frei lizensiert werden müssen?

Ja. Wir Grünen setzen uns seit Jahren für die Umstellung auf Open Access (OA) ein, insbesondere in Forschung und Wissenschaft (inklusive der Bibliotheken). Unser klarer Anspruch ist: Wenn Forschung aus öffentlichen Geldern finanziert wird, müssen die Ergebnisse auch frei zugänglich sein. Open Access ist in unseren Augen der Richtige Weg dorthin. Das braucht vor allem eine Umstellung der Wissenschaftsfinanzierung, die leider erst in Teilen stattfindet. Nicht nur die staatlichen, sondern auch die anderen, großen Förderinstitutionen und Drittmittelgeber in der Wissenschaft müssen in unseren Augen daher mindestens die Zweitverwertung über Open Access, den sogenannten "Grünen Weg", als Voraussetzung für die Förderbewilligung aufnehmen. Für noch besser halten wir den "Goldenen Weg", der die primäre Veröffentlichung über OA-Medien vorsieht.

Das Land Berlin muss daher in unseren Augen nicht nur selber über Hochschulverträge, Zielvereinbarungen, Fördertöpfe und ähnliches diesen Weg weiter beschreiten, sondern auch alle politischen Mittel ergreifen, um die Umstellung bundesweit voranzutreiben. Das umfasst übrigens auch eine sinnvolle Anpassung des Urheberrechtes, besonders in Bezug auf Wissenschaft, Forschung und Lehre.