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Univ.-Prof. Dr. Günter Neubauer Aktuelle Gesundheitspolitik der Großen Koalition Mitgliederversammlung des Bundesverbandes der Belegärzte am 15. November 2014 in Berlin IfG Institut für Gesundheitsökonomik www.ifg-muenchen.com IfG Institut für Gesundheitsökonomik

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Univ.-Prof. Dr. Günter Neubauer

Aktuelle Gesundheitspolitik

der Großen Koalition

Mitgliederversammlung

des Bundesverbandes der Belegärzte

am 15. November 2014 in Berlin

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Überblick

1. Günstige Startbedingungen

2. Gesundheitspolitische Eckpunkte des Koalitionsvertrages

3. Die einzelnen Gesetzesentwürfe bzw. Vorhaben, bewertet aus der Perspektive der Belegärzte

4. Mittelfristige Trends

5. Ausblick

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1. Günstige Startbedingungen

1.1 Eindeutige Mehrheit im Parlament

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Die Sitzverteilung im Parlament

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1. Günstige Startbedingungen

1.1 Eindeutige Mehrheit im Parlament

1.2 GKV im Überschuss

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Überschüsse der GKV (15 + 16 Mrd. €) – wie lange noch?

t = Jahre

Zuwendungen und Ausgaben in Mrd. €

2014201320122011

Δ=5,44** Δ=3,1* Δ=1,1*

• * Einschätzung des GKV-Schätzerkreises• ** Gesundheitsberichterstattung des Bundes: Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (insgesamt in Mrd. €, je

Mitglied in € und je Versicherten in €). Gliederungsmerkmale: Jahre, Bundesgebiete; 2014

Δ=4,16**

2016? 2017?

Ausgaben

Zuwendungen aus dem Fond

2010 2015?

189,69

183,77

179,61

184,25

192,00*

190,00*

199,00*

201,00*

175,99

175,60

Δ= -0,39**

Finanzlage der Krankenkassen 2010 - 2017

Zusatzbeiträge in %

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1. Günstige Startbedingungen

1.1 Eindeutige Mehrheit im Parlament

1.2 GKV im Überschuss

1.3 Trotz Überschuss droht Mangel

- in der Finanzierung

- in der Versorgung auf dem Lande

- in den Gesundheitsberufen

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2. Gesundheitspolitische Eckpunkte des Koalitionsvertrages

(1) Reform der Pflegefinanzierung hat erste Priorität

(2) Bedingte Beitragsautonomie für Krankenkassen

(3) (Fach)ärztliche Versorgung auf dem Land sichern

(4) Qualitätsoffensive für Krankenhäuser zweite Priorität

(5) Prävention stärken

(6) Telemedizin fördern

(7) Neuordnung der GOÄ ?

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3. Die einzelnen Gesetzesentwürfe bzw. Vorgaben, bewertet aus der Perspektive der Belegärzte

3.1 Das GKV-Finanzstruktur- und Qualitätsweiterentwicklungsgesetz

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3.1 Das GKV-Finanzstruktur- und Qualitätsweiterentwicklungsgesetz

Versicherten-Zusatzbeitrag heute 0,9%-Punkte und fixiert,

ab 2015 je Kasse flexibel – lähmt Kasseninitiativen ??

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7,3 %

7,3 %

0,9 %

7,3 %

7,3 %

X %

fixiertfixiert

flexibel (wie weit?)

Übergang vom fixierten zum flexiblen Zusatzbeitrag

2011-2015 Ab 2015

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3.1 Das GKV-Finanzstruktur- und Qualitätsweiterentwicklungsgesetz

Versicherten-Zusatzbeitrag heute 0,9%-Punkte und fixiert,

ab 2015 je Kasse flexibel – lähmt Kasseninitiativen

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Start des Instituts für Qualität und Transparenz im

Gesundheitswesen (IQTiG) am 01.01.2015 – auch für ambulant-

ärztliche Versorgung zuständig

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3.2 Versorgungsstärkungsgesetz 2014/15

1) Dynamisierung des EBM (Preis-Kostenentwicklung, technische Ausstattung,

Versorgungsstrukturen, G-BA-Entscheidungen zu NUB

2) Ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV), § 116 b / G-BA-Richtlinie

Vertrags- u. Klinikärzte übernehmen gemeinsam die Versorgung von

schweren und/oder seltenen Erkrankungen (Start: Tuberkulose,

gastrointestinaleTumore

- Generell gilt Verbotsvorbehalt!

- Vergütung direkt mit Krankenkassen, diagnosebezogen – DRG ?

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3) Weiterhin Verbotsvorbehalt (Krankenhaus) vs. Erlaubnisvorbehalt

(Vertragsärzte/Belegärzte)

4) Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Versorgung

- insbesondere bei Wartefristen über vier Wochen auf

Facharzttermin

5) Besondere Versorgung (§ 140 a SGB V)

- Systematische Zusammenfassung, es werden Praxiskliniken

genannt, nicht Belegärzte!

3.2 Versorgungsstärkungsgesetz 2014/15

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3.3 Qualitätsorientierte Krankenhausreform

„Eine sichere Behandlung ist letztendlich nur dort möglich, wo das

ärztliche und pflegerische Personal nicht über Gebühr belastet wird.

Wir wollen gewährleisten, dass auf Ebene der DRG-Kalkulation die

Personalkosten, insbesondere die der Pflege, in ausreichender Höhe

und Gewichtung berücksichtigt werden. Dass die Krankenhäuser

diese Mittel auch tatsächlich für Personalkosten eingesetzt haben,

müssen sie in den Budgetverhandlungen in geeigneter Weise

unbürokratisch nachweisen.

„Gute Qualität muss sich für die Krankenhäuser auch finanziell

lohnen.“

1) Koalitionsvereinbarung der Großen Koalition:

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3.3 Qualitätsorientierte Krankenhausreform

2) Streit zur Investitions-Kostenfinanzierung

(Länder vs. Bund vs. Krankenkassen)

3) Qualitätsorientierung der DRGs – aber wie?

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Qualitätssichernde Differenzierung der ärztlichen Leistungen in DRGs

Internistische Leistungen

„Qualitätssichernde“ Leistungen

„Effizienzoffene“ Leistungen

Visite inkl. DokumentationAnmelden von Leistungen

Differentialdiagnostik mit/ohne OAKurvenvisite/Laborvisite

Angehörigengespräche inkl. Doku.Arztbrief inkl. Korrekturen etc., Vidierung

AufnahmestatusEntlassgespräch

Soziale Einschätzung und Orga. der WeiterversorgungNotfallversorgung

Zusätzliche Zeiten für OA/CA VisiteRöntgenbesprechung/-bewertung/-diktat

Teamkonferenz/Bespr. mit KG etc.Ärztliche EinzelschulungÄrztl. Gruppenschulung

Individ. TeambesprechungOberarztvisite

DRG-VerwaltungsaufwandIntensivstation

Sonographie AbdomenSonographie Schilddrüse

Sonographie ThoraxGer. Assessment durchführen/bewerten

Duplex/GefäßeEcho

RR-24h / EKG-24h Auswertung,Konsile

? ?- Visite- Differential-diagnostik- ….?

- Arztbrief- Dokumentation- ….?

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3.3 Qualitätsorientierte Krankenhausreform

2) Streit zur Investitions-Kostenfinanzierung

(Länder vs. Bund vs. Krankenkassen)

3) Qualitätsorientierung der DRGs – aber wie?

4) Zuschläge für nachgewiesene Qualität

5) Zuschläge für flächendeckende Versorgung

6) Strukturfonds für ausscheidende Krankenhäuser ?

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3. Die einzelnen Gesetzesentwürfe bzw. Vorgaben, bewertet aus der Perspektive der Belegärzte

3.4 Das Präventionsgesetz- Stärkung der Gesundheitsförderung und Primärprävention

- Aufgabenstärkung für die BDZA (Bundeszentrale für

gesundheitliche Förderung-eigentlich steuerfimanziert!)

- Finanzierung durch die Krankenkassen

3.5 Gesetzesvorhaben zur Digitalisierung

- Digitale Vernetzung erforderlich

3.6 Neuordnung der GOÄ

- Pauschalisierung vs. Einzelleistungsvergütung

- Kostenerstattung vs. Sachleistungsprinzip

- Selektiverträge der PKV?

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4. Mittelfristige Trends

4.2 Belegärzte sind Brücken und Opfer der sektoralen Versorgung

- Brücken für die integrierte Patientenversorgung

- Opfer der sektoralen Budgets

4.1 Trend zur Ambulantisierung stationärer Leistungen,

insbesondere von belegärztlichen Leistungen

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4.3 Vergütung für Belegärzte

Generell sind Belegärzte Vertragsärzte, die im Krankenhaus vertragsärztliche Leistungen erbringen.

Daher gilt:

- Genehmigungsvorbehalt für Innovationen

- kein Verordnungsrecht für stationäre Leistungen

- Vergütung nach EBM

- steigende Haftpflichtprämien

- Vergütung nach EBM kosten- statt leistungsorientiert

4. Mittelfristige Trends

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4. Mittelfristige Trends

4.4 Sicht der Krankenhäuser

• Belegärzte als wichtige Ergänzung des Leistungsspektrums

• Belegarzt-DRGs mit 20% Abschlag unattraktiv

• DRG-Abschläge > EBM-Vergütung• Honorararzt als Alternative? (Kein wahlärztlicher Honoraranspruch!)

• MVZs als Alternative zu Belegärzten für Krankenhäuser

• MVZ und Facharztzentren als Alternative zum Krankenhaus für Belegärzte

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Entwicklung von MVZ in Deutschland (2004 – 2013)

Quelle: KV Hamburg, Stand 1. Quartal 2011

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4. Mittelfristige Trends

4.5 Konzentration der Krankenhäuser, Chancen oder Risiko für Belegärzte?

4.6 Alternative zur Vergütung belegärztlicher Leistungen: Das Schweizer Modell

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DRGs und Belegarzt in Deutschland und der Schweiz

Belegarzt rechnet mit KV gem. EBM ab

Krankenhaus rechnet gekürzte DRG mit KK ab

Krankenhaus rechnet DRG mit KK ab

???

Arzt-abschlag

EBM-Abrechnung

>

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Belegärztliche Vergütung in der Schweiz

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Einzelleistungstarife:

• Tarmed• SLK

Pauschalleistungstarife:

• Referenztarif der Schweizerischen Belegärzte-Vereinigung• OKP Tarif des BBV+• Generelle Ausscheidung eines Prozentanteils

Gemischte Vergütungsmodelle

Belegärztliche Vergütung in der Schweiz

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Referenztarif der Schweizerischen Belegärzte-Vereinigung

• Ermittlung des (beleg)ärztlichen Kostenanteils auf Basis von Hauptabteilungs-G-DRGs

(Hauptabteilung = Chefarztspital)

Belegärztliche Vergütung in der Schweiz

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4. Mittelfristige Trends

4.5 Konzentration der Krankenhäuser, Chancen oder Risiko für Belegärzte?

4.6 Alternative zur Vergütung belegärztlicher Leistungen: Das Schweizer Modell

4.7 Vorschlag für Deutschland:

1) Gleichstellung von belegärztlichen und angestellt-ärztlichen DRGs in der Vergütung: Leistungsbezogene statt kostenorientierte Vergütung

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4. Mittelfristige Trends

4.5 Konzentration der Krankenhäuser, Chancen oder Risiko für Belegärzte?

4.6 Alternative zur Vergütung belegärztlicher Leistungen: Das Schweizer Modell

4.7 Vorschlag für Deutschland:

1) Gleichstellung von belegärztlichen und angestellt-ärztlichen DRGs in der Vergütung: Leistungsbezogene statt kostenorientierte Vergütung

2) Wahlrechte für Belegärzte und Krankenhäuser (Rolle des Verbandes): Entweder ärztliche DRG-Pauschalen oder vertragsärztliche EBM-Vergütung

3) Angleichung der fachärztlichen Vergütung in der Praxis und im Krankenhaus: Der Höhe nach EBM-Facharztgehalt, der Art nach DRG-Pauschalen

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5. Ausblick: Die demografische Herausforderung

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82,0 Mio.

Gesamt

5,6 Mio. (8,7%)

16,4 Mio. (25,3%)35,3 Mio. (54,5%)7,4 Mio. (11,5%)

2,6 Mio. (3,3%)

16,1 Mio. (20,1%)51,3 Mio. (64,1%)10,0 Mio. (12,5%)

1,8 Mio. (2,2%)

14,9 Mio. (18,2%)54,1 Mio. (66,0%)11,1 Mio. (13,6%)

2020

2060 64,7 Mio.

79,9 Mio.

Quelle: Bundesversicherungsamt (2010) + Destatis (2009)

0 €

1,000 €

2,000 €

3,000 €

4,000 €

5,000 €

6,000 €MännerFrauen

Alter in Jahren

Aus

gabe

n de

r GKV

pro

Kop

f in

Euro

(200

8)

2008

Bev

ölke

rung

der

BR

D

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5.1 Demographie und Gesundheitsausgaben bis 2060

Ø Beitrag je Rentner: 1.824 €

Ø Beitrag je Erwerbstätigem:

6.158,40 €

Ø Ausgaben pro Versicherten (GKV) 2009: 2428 €

-18,8 Mio. + 5,3 Mio.

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5.2 Unangemessene Antworten

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Quelle: Blickpunkt Marktwirtschaft II/2013; abgerufen am 25.04.2014 unter: http://www.stiftung-marktwirtschaft.de/uploads/tx_ttproducts/datasheet/Blickpunkt_II_2013.pdf

Langfristige Kosten der Rentenpläne in Milliarden Euro bis 2050

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Politische Korrelation von Ahnungslosigkeit und Reformmut

Horst Seehofer (1993): Einführung der Wahlfreiheit für alle gesetzlich Versicherten

Andrea Fischer (2000): Einführung der DRGs

Ulla Schmidt (2007): Gesundheitsfonds und Morbi-RSA

Philipp Rösler (2010): AMNOG-Gesetz

Daniel Bahr (2012): Hatte Ahnung, aber . . .

Hermann Gröhe (2014): Qualitätsoffensive für Krankenhäuser

Folgerung: Je ahnungsloser der/die Minister(in), um so mutiger die Reform! Haben wir eine gute Perspektive?

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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Nixenweg 2 b, 81739 München

Tel. 089 / 60 51 98

Fax: 089 / 606 11 87

E-Mail: [email protected]

www.ifg-muenchen.com

Weiterführende Literatur:Ein Jahrzehnt Gesundheitsökonomie und Gesundheitspolitik 2000 – 2010

Band I und Band II

Ausgewählte Beiträge von Günter Neubauer

Zu bestellen über

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Weiterführende Literatur:Ein Jahrzehnt Gesundheitsökonomie und Gesundheitspolitik 2000 – 2010

Band I und Band II

Ausgewählte Beiträge von Günter Neubauer

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Referenztarif der Schweizerischen Belegärzte-Vereinigung

• Katalog des ärztlichen Anteils pro DRG für jede einzelne DRG als Referenz für die Verhandlungen

1. Einsatz als Poollösung

• Nachgelagerte Verteilung nach Einzelleistungskatalog (z.B. Tarmed)

2. Einsatz als direktes Vergütungsmodell für:

• Fallführenden Arzt

• Anästhesie

• Andere ärztliche Leistungen (z.B. über Konsilien)

Belegärztliche Vergütung in der Schweiz

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1993 1995 1998 2000 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 20130

5,000

10,000

15,000

20,000

25,000

3,379

6,6297,821 8,271 8,146 8,048 8,546 9,057

10,406

12,576

14,348

16,776

18,843

20,84522,304

Jahr

An

zah

lTrend zur Anstellung im ambulant-ärztlichen Bereich

Quelle: Ärztestatistik der Bundesärztekammer, 2014; Statista 2014

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L e b e n s a l t e r62,5

Erwerbsfähigkeit / -tätigkeit

2 Jahre Arbeitslosigkeit

Erziehung / Ausbildung

0 8020

2 Jahre Arbeitsunfähigkeit

Alters-

ruhezeit

65 67

130 Mrd. €

120 Mrd. €

5.2 Angemessene Antworten

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