Wald- und Naturkindergärten - München713296fa-4...der Außenbereich unter besonderem Schutz steht,...

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Wald- und Naturkindergärten Baurechtliche Aspekte und Informationen Ein Wald- und Naturkindergarten ist ein Kindergarten ohne Gebäude. Er besitzt weder Wände noch Türen, sein Gruppenraum ist die Natur. Hinter dieser Art der Kinderbetreuung steht ein pädagogisches Konzept, das die Natur als Spiel- und Lernraum ansieht. Dort finden die Kinder ausrei- chend natürliche Spielmaterialien und Spielmöglichkeiten. Die Nutzung der Natur als „Raum“ für einen Wald- und Naturkindergarten ist baurechtlich nicht genehmigungspflichtig. Daneben gibt es jedoch regelmäßig den Wunsch nach einem geschützten Raum, der als Treffpunkt, als Materiallager oder aber als Unterstellmöglichkeit bei Regen und Frost dienen soll. Dies kann ein Container oder eine Hütte sein; meist ist es ein Bauwagen. Dieser Begriff wird nachfolgend stellvertretend für alle Formen verwendet. Der Standort wird in der Regel möglichst in der Nähe des Aufenthaltsbereichs der Kinder- gruppe gewünscht und damit meist im sogenannten planungsrechtlichen Außenbereich. Für das Aufstellen eines Bauwagens im Außenbereich benö- tigen Sie eine Baugenehmigung. Da der Außenbereich unter besonderem Schutz steht, also grundsätzlich von Bebauung freizuhalten ist, können bau- liche Anlagen, darunter fällt auch des Aufstellen eines Bauwagens, nur unter sehr strengen Vorgaben zugelassen werden. Standort Klären Sie den Standort zunächst mit dem Grundstückseigentümer. Sinnvoll wäre es, den Treffpunkt innerhalb der vorhandenen Bebauung (Innenbereich) zu wählen oder den Bauwagen auf einer bereits versiegelten Fläche, wie z.B. einem Parkplatz – soweit das die Verkehrssicherheit zulässt – aufzustel- len. Achten Sie darauf, dass sich der geplante Standort nicht im Wurfbereich von Bäumen befindet und damit nicht der Gefahr von Ast- bzw. Baumbruch ausgesetzt ist. Derzeit sind keine Bauwägen oder Container bekannt, die serienmäßig Schutz dagegen bieten. Daher können nur sichere Standorte genehmigt werden. Nutzung des Bauwagens Längere Aufenthalte in dem Bauwagen, die Ausstattung des Wagens mit Bänken und Tischen oder einer Bas- telecke widersprechen nicht nur dem pädagogischen Konzept, sie würden auch dazu führen, dass der Wagen als Aufenthaltsraum nach der Bayerischen Bauordnung zu werten wäre. Ein Bau- wagen ist jedoch kein Gruppenraum. Heizung, Wasseranschluss und Toilette etc. sind im Regelfall nicht zulässig. Bauantrag Ein Bauantrag besteht aus verschiede- nen, vorgeschriebenen Unterlagen (An- tragsformular, Bauzeichnungen, etc.). Nutzen Sie dazu das Serviceangebot der persönlichen Beratung im Service- zentrum der Lokalbaukommission. Eine Baugenehmigung für das Aufstellen eines Bauwagens wird stets widerruf- lich und befristet erteilt, in der Regel für 5 Jahre. Eine Verlängerung der Frist ist grundsätzlich möglich. Voraussetzung ist unter anderem, dass sich keine unzumutbaren Beeinträchtigungen oder dauerhaft nachteiligen Wirkungen abzeichnen. Ist die Genehmigung abgelaufen oder wird der Kindergarten aufgegeben, ist das Bauwagen zu be- seitigen und der ursprüngliche Zustand wieder herzustellen. Serviceangebote der Lokalbaukommission Persönliche Beratung im Servicezentrum Montag bis Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr Dienstag und Donnerstag 13.30 bis 16.00 Uhr Blumenstraße 19 / Erdgeschoss 80331 München Telefonische Beratung Telefon: 089 233-964 84 Montag bis Donnerstag 9.00 bis 16.00 Uhr Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr E-Mail: [email protected] Internet: www.muenchen.de/lbk Weitere Informationen finden Sie auf der Rückseite.

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Wald- und NaturkindergärtenBaurechtliche Aspekte und Informationen

Ein Wald- und Naturkindergarten ist ein Kindergarten ohne Gebäude. Er besitzt weder Wände noch Türen, sein Gruppenraum ist die Natur.

Hinter dieser Art der Kinderbetreuung steht ein pädagogisches Konzept, das die Natur als Spiel- und Lernraum ansieht. Dort finden die Kinder ausrei-chend natürliche Spielmaterialien und Spielmöglichkeiten. Die Nutzung der Natur als „Raum“ für einen Wald- und Naturkindergarten ist baurechtlich nicht genehmigungspflichtig. Daneben gibt es jedoch regelmäßig den Wunsch nach einem geschützten Raum, der als Treffpunkt, als Materiallager oder aber als Unterstellmöglichkeit bei Regen und Frost dienen soll. Dies kann ein Container oder eine Hütte sein; meist ist es ein Bauwagen. Dieser Begriff wird nachfolgend stellvertretend für alle Formen verwendet. Der Standort wird in der Regel möglichst in der Nähe des Aufenthaltsbereichs der Kinder-gruppe gewünscht und damit meist im sogenannten planungsrechtlichen Außenbereich. Für das Aufstellen eines Bauwagens im Außenbereich benö-tigen Sie eine Baugenehmigung. Da der Außenbereich unter besonderem Schutz steht, also grundsätzlich von Bebauung freizuhalten ist, können bau-

liche Anlagen, darunter fällt auch des Aufstellen eines Bauwagens, nur unter sehr strengen Vorgaben zugelassen werden.

StandortKlären Sie den Standort zunächst mit dem Grundstückseigentümer. Sinnvoll wäre es, den Treffpunkt innerhalb der vorhandenen Bebauung (Innenbereich) zu wählen oder den Bauwagen auf einer bereits versiegelten Fläche, wie z.B. einem Parkplatz – soweit das die Verkehrssicherheit zulässt – aufzustel-len. Achten Sie darauf, dass sich der geplante Standort nicht im Wurfbereich von Bäumen befindet und damit nicht der Gefahr von Ast- bzw. Baumbruch ausgesetzt ist. Derzeit sind keine Bauwägen oder Container bekannt, die serienmäßig Schutz dagegen bieten. Daher können nur sichere Standorte genehmigt werden.

Nutzung des BauwagensLängere Aufenthalte in dem Bauwagen, die Ausstattung des Wagens mit Bänken und Tischen oder einer Bas-telecke widersprechen nicht nur dem pädagogischen Konzept, sie würden auch dazu führen, dass der Wagen als Aufenthaltsraum nach der Bayerischen Bauordnung zu werten wäre. Ein Bau-

wagen ist jedoch kein Gruppenraum. Heizung, Wasseranschluss und Toilette etc. sind im Regelfall nicht zulässig.

BauantragEin Bauantrag besteht aus verschiede-nen, vorgeschriebenen Unterlagen (An-tragsformular, Bauzeichnungen, etc.). Nutzen Sie dazu das Serviceangebot der persönlichen Beratung im Service-zentrum der Lokalbaukommission. Eine Baugenehmigung für das Aufstellen eines Bauwagens wird stets widerruf-lich und befristet erteilt, in der Regel für 5 Jahre. Eine Verlängerung der Frist ist grundsätzlich möglich. Voraussetzung ist unter anderem, dass sich keine unzumutbaren Beeinträchtigungen oder dauerhaft nachteiligen Wirkungen abzeichnen. Ist die Genehmigung abgelaufen oder wird der Kindergarten aufgegeben, ist das Bauwagen zu be-seitigen und der ursprüngliche Zustand wieder herzustellen.

Serviceangebote der Lokalbaukommission

Persönliche Beratung im ServicezentrumMontag bis Freitag9.00 bis 12.00 UhrDienstag und Donnerstag13.30 bis 16.00 Uhr Blumenstraße 19 / Erdgeschoss80331 München

Telefonische BeratungTelefon: 089 233-964 84Montag bis Donnerstag9.00 bis 16.00 UhrFreitag9.00 bis 12.00 Uhr

E-Mail:[email protected]

Internet: www.muenchen.de/lbk

Weitere Informationen finden Sie auf der Rückseite.

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Beratung zur Pädagogik der Wald-kindergärten, zur notwendigen Betriebserlaubnis und Förderung bei Trägerschaft durch Eltern-Kind-InitiativeDie Beratung bei pädagogischen Fragen und zur Betriebserlaubnis sowie zu Fördermöglichkeiten bei Trägerschaft durch eine Eltern-Kind-Initiative erfolgt durch das

Referat für Bildung und Sport (oRB)Kindertageseinrichtungen Koordination und Steuerung Freie Träger Eltern-Kind-Initiativen Bayerstr. 28 80335 München Telefon: 0 89 233-844 51 Telefax: 0 89 233-844 70 E-Mail: [email protected]

Informationen auch über Landesverband Wald- und Naturkinder-gärten in Bayern e.V. Feldstr. 22 a 94121 Salzweg Telefon: 0851-20150038 E-Mail: [email protected]

ImpressumHerausgeberReferat für Stadtplanung und BauordnungLokalbaukommissionZentrale DiensteBlumenstraße 28 b 80331 München

Fotos: Michael Nagy, LHM

Gedruckt auf Papier aus zertifiziertem Holz, aus kontrollierten Quellen und aus Recyclingmaterial.

August 2012