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Was ist neu im Jahr 2014? Neuregelungen, Daten & Fakten

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Inhaltsverzeichnis

GESUNDHEITSREFORM ............................................................................................ 5

Partnerschaftliche Zielsteuerung Gesundheit ..................................................... 5

QUALITÄT IM ÖSTERREICHISCHEN GESUNDHEITSWESEN ......................................... 6

Plattform zur Qualitätsberichterstattung und Bericht über die Qualitätssysteme in österreichischen Krankenanstalten und stationären Rehabilitationseinrichtungen ..................................................................................... 6

Themenqualitätsbericht Myokardinfarkt ............................................................ 6

Bericht A-IQI ......................................................................................................... 7

Österreichweite PatientInnensicherheitsstrategie .............................................. 7

DAS ÖSTERREICHISCHE GESUNDHEITSSYSTEM – AKTEURINNEN, DATEN, ANALYSEN 7

KRANKENANSTALTEN .............................................................................................. 8

Modell für die Krankenanstalten-Finanzierung (LKF-Modell) 2014 .................... 8

SOZIALRECHTS-ÄNDERUNGSGESETZ 2012 ............................................................... 9

Invaliditätspension neu – Einführung eines Rehabilitationsgeldes ..................... 9

Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz .............................................. 11

GESUNDHEITSREFORMGESETZ 2013 ...................................................................... 11

Fortschreibung des Beitragssatzes zur Krankenversicherung ........................... 11

Förderung der Transparenz im Bereich des Vertragspartnerrechts ................. 12

SOZIALVERSICHERUNGS-ÄNDERUNGSGESETZ 2013 ............................................... 12

Erweiterung der Kostenersatzregelung nach § 143c ASVG auf Krankenfürsorgeeinrichtungen für das von ihnen an Vertragsbedienstete geleistete Rehabilitationsgeld ................................................................................................... 12

ARBEITSRECHTS-ÄNDERUNGSGESETZ 2013 ........................................................... 12

Krankenversicherungsrechtliche Absicherung bei Vereinbarung einer Pflegekarenz ............................................................................................................. 13

Ruhen der Leistungen aus der Krankenversicherung bei Zusammentreffen mit dem Pflegekarenzgeld .............................................................................................. 13

GESUNDHEITSBERUFE ........................................................................................... 13

Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz .............................................. 13

Hebammenberatung .......................................................................................... 14

Hebammen: Vorläufige Untersagung der Berufsausübung .............................. 14

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Hebammen-Geburtenstatistik ........................................................................... 15

UMSETZUNG DES EU-PLANS ZUR BEKÄMPFUNG DER ANTIMIKROBIELLEN RESISTENZ ............................................................................................................................. 15

PROHYG 2.0 .......................................................................................................... 16

ÖFFENTLICHER GESUNDHEITSDIENST .................................................................... 17

Public Health / Health in All Policies .................................................................. 17

Österreichische Gesundheitsbefragung ............................................................ 17

Point of Entry im Zusammenhang mit den Internationalen Gesundheitsvorschriften .......................................................................................... 18

Elektronische Labormeldungen von anzeigepflichtigen Krankheiten ............... 19

Elektronische Meldungen von Ärztinnen/Ärzten und Krankenanstalten von anzeigepflichtigen Krankheiten ................................................................................ 19

STÄRKUNG DER GESUNDHEITSFÖRDERUNG DURCH UMSETZUNG EINER NATIONALEN GESUNDHEITSFÖRDERUNGSSTRATEGIE ........................................... 19

Rahmengesundheitsziele ................................................................................... 19

Neue Förderschwerpunkte 2014 ....................................................................... 20

BRUSTKREBSFRÜHERKENNUNGSPROGRAMM ....................................................... 21

KINDER- UND JUGENDGESUNDHEIT ...................................................................... 21

HPV-Impfung (Humane Papilloma Viren) .......................................................... 22

NATIONALER AKTIONSPLAN ERNÄHRUNG ............................................................. 22

Initiative „Unser Schulbuffet“ ............................................................................ 23

Internationale Konferenz Ernährung ................................................................. 24

Österreichische interdisziplinäre Hochaltrigenstudie ....................................... 24

Wissenschaftliche Aufbereitung „Ernährung im Alter in verschiedenen Lebenssituationen“ ................................................................................................... 25

E-HEALTH (GESUNDHEITSTELEMATIK) ................................................................... 25

Das ELGA-Gesetz ................................................................................................ 25

Auf- und Ausbau der ELGA-Infrastruktur ........................................................... 26

Errichtung von ELGA-Nutzanwendungen .......................................................... 26

Das öffentliche Gesundheitsportal .................................................................... 26

Neue Beratungsangebote und assistive Technologien...................................... 27

Grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung ................................................ 27

VERBRAUCHERINNENGESUNDHEIT UND LEBENSMITTEL ........................................ 28

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Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz .............................................. 28

VETERINÄRWESEN UND TIERSCHUTZ .................................................................... 28

Rindergesundheits-Überwachungs-Verordnung ............................................... 28

WICHTIGE WERTE 2014 * ...................................................................................... 29

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Gesundheitsreform

Österreich hat eines der besten Gesundheitssysteme der Welt und der Zugang zu medizinischen Leistungen ist international beispielgebend. Gleichzeitig sind die hohen Steigerungsraten der Gesundheitsausgaben der vergangenen Jahre und die unterschiedlichen Zuständigkeiten große Herausforderungen. Um optimale Versorgungsstrukturen und mehr Leistungen für die kommenden Generationen garantieren zu können, haben sich Bund, Länder und Sozialversicherungen auf eine Reform des österreichischen Gesundheitswesens geeinigt. Die Modernisierung hat ein klares Ziel: Das Wohl der Patientinnen und Patienten.

Partnerschaftliche Zielsteuerung Gesundheit

Die zwischen Bund, Sozialversicherung und Ländern gemeinsam festgelegte und zu verantwortende sektorenübergreifende partnerschaftliche Zielsteuerung Gesundheit wurde im Jahr 2013 sowohl bundes- als auch landesrechtlich umgesetzt. Weiters wurden die jeweiligen Zielsteuerungskommissionen sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene eingerichtet. Der Bundes-Zielsteuerungsvertrag liegt seit 30. Juni 2013 vor und im Laufe des 2. Halbjahrs 2013 wurden im Wesentlichen auch alle Landes-Zielsteuerungsverträge inhaltlich politisch abgestimmt. Darüber hinaus wurden ausgehend vom Bundes-Zielsteuerungsvertrag und von den Landes-Zielsteuerungsverträgen auch die jeweiligen Jahresarbeitsprogramme auf Bundes- und Landesebene für die Jahre 2013 und 2014 zur Umsetzung der Inhalte der Zielsteuerung-Gesundheit festgelegt.

Mit Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen zur Zielsteuerung-Gesundheit werden in den nächsten Jahren insbesondere folgende Ziele in der Gesundheits-versorgung verfolgt:

Weitere Erhöhung der gesunden Lebensjahre für alle Bevölkerungsgruppen und Verbesserung der Lebensqualität für erkrankte Personen

Sicherstellung einer hohen Behandlungsqualität in allen Versorgungsstufen insbesondere durch routinemäßige Ergebnisqualitätsmessung in allen Sektoren des Gesundheitswesens und durch Erhöhung der Transparenz

Wesentliche Stärkung der PatientInnensicherheit und der Gesundheitskompetenz der Bevölkerung durch Verbesserung der Information und Kommunikation im Gesundheitswesen, insbesondere auch durch Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologien

Sicherstellung klarer Versorgungsaufträge (inhaltlich und zeitlich, insbesondere auch für Tagesrand- und Wochenendzeiten) und Rollenverteilungen für alle Versorgungsstufen der Gesundheitsversorgung

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Stärkung und Ausbau multiprofessioneller und interdisziplinärer Primär-versorgung im österreichischen Gesundheitswesen

Sicherstellung von am PatientInnenbedarf angepassten Versorgungsangeboten und am PatientInnenbedarf orientierten sektorenübergreifenden Behandlungs- und Versorgungsprozessen

Mit einer Reihe von Maßnahmen zu diesen Versorgungszielen sollen eine hohe Zufriedenheit der Bevölkerung mit der Gesundheitsversorgung und deren nachhaltige Finanzierung sichergestellt werden.

Die Gesundheitsreform 2013

Qualität im österreichischen Gesundheitswesen

Plattform zur Qualitätsberichterstattung und Bericht über die Qualitätssysteme in österreichischen Krankenanstalten und stationären Rehabilitationseinrichtungen

2014 werden die Berichte „Qualitätssysteme in österreichischen Kranken-anstalten“ (Überblick über die Qualitätsarbeit in Akutkrankenanstalten) und „Qualitätssysteme in stationären Rehabilitationseinrichtungen“ erstmals unter Teilnahme aller Krankenanstalten und Rehabilitationseinrichtungen veröffentlicht. Die beiden Berichte bieten eine umfassende Übersicht über die Verankerung der Qualitätsarbeit in stationären Gesundheitseinrichtungen.

Qualitätssysteme in österreichischen Krankenanstalten

Themenqualitätsbericht Myokardinfarkt

Die aktuelle Gesundheitsreform setzt in Ergänzung zu den oben genannten Berichten auf themenbezogene Qualitätsberichterstattung als Information für EntscheidungsträgerInnen ebenso wie als Input für ExpertInnendiskussionen und die interessierte Öffentlichkeit. Das Ziel der Themenqualitätsberichterstattung ist es, auf Basis aller verfügbaren Datenbestände konkrete Ausschnitte der Gesund-heitsversorgung zu analysieren und Unterstützung für kontinuierliche Qualitätsentwicklung in der Praxis zu geben.

Für den zweiten Themenqualitätsbericht (der erste betraf das Thema COPD) wurde der akute Myokardinfarkt (AMI) gewählt, da dieses Krankheitsbild eine lebens-bedrohliche relativ häufige Akuterkrankung ist und betroffene Patientinnen und

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Patienten in verschiedensten Sektoren des Gesundheitswesens von einer Vielzahl von GesundheitsleistungserbringerInnen behandelt werden.

Bericht A-IQI

A-IQI (Austrian Inpatient Quality Indicators) ist ein Projekt der Bundesgesund-heitsagentur zur bundesweit einheitlichen Messung von Ergebnisqualität im Krankenhaus. Aus Routinedaten werden dabei statistische Auffälligkeiten für definierte Krankheitsbilder in einzelnen Krankenanstalten identifiziert. Betrachtet werden dabei in erster Linie Sterbehäufigkeiten, aber auch Intensivhäufigkeiten, Komplikationen, Mengeninformationen, Operationstechniken sowie Versorgungs- und Prozessindikatoren.

In der zweiten Jahreshälfte von 2013 wurden die ersten Peer Reviews durchgeführt und Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung daraus abgeleitet. Der erste A-IQI-Bericht wurde Anfang Dezember 2013 veröffentlicht.

Bericht A-IQI

Bundesweit einheitliche Ergebnisqualitätsmessung aus Routinedaten

Österreichweite PatientInnensicherheitsstrategie

Diese Strategie wurde bereits 2013 beschlossen, wesentliche Umsetzungsschritte sind für 2014 geplant. Die Strategie soll dazu beitragen, dass Sicherheitsaspekte in allen Strukturen und Prozessen des Gesundheitswesens verankert werden.

Die gesundheitliche Versorgung soll unabhängig davon, wo und in welcher Einrichtung sie erbracht wird, sicher, effektiv und leicht zugänglich sein. Bei der Umsetzung aller Maßnahmen ist es wichtig, dass die Patientinnen und Patienten informiert und aktiv in den Versorgungsprozess eingebunden sind.

Patientensicherheitsstrategie 2013-2015

Das österreichische Gesundheitssystem – AkteurInnen, Daten, Analysen

Die neueste Ausgabe der WHO-Serie „Gesundheitssysteme im Wandel“ (Health Systems in Transition – „HiT“) ist unter dem Titel „Das österreichische Gesundheitssystem – Akteure, Daten, Analysen“ erschienen. Die Serie besteht aus länderspezifischen Berichten, welche die Gesundheitssysteme der einzelnen Länder

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beschreiben und analysieren. Den HiT-Profilen der einzelnen Länder liegt zum Zweck der größtmöglichen Vergleichbarkeit ein gemeinsamer Leitfaden zugrunde, der in regelmäßigen Abständen aktualisiert wird. Dies soll den Erfahrungsaustausch zwischen den Ländern fördern und den Vergleich der Entwicklungen und Reformen der Gesundheitssysteme im europäischen Raum ermöglichen. Bisher wurden von mehr als 50 Ländern der WHO-Euro-Region bzw. ausgewählten OECD-Ländern Berichte erstellt.

Die aktuelle Österreich-Version beschreibt das Gesundheitssystem und die Gesundheitsreformen. Sie stellt eine umfassende und strukturierte Informationsquelle für im Gesundheitswesen tätige Personen dar.

Das österreichische Gesundheitssystem - Akteure, Daten, Analysen

Krankenanstalten

Modell für die Krankenanstalten-Finanzierung (LKF-Modell) 2014

Mit 1. Jänner 2014 steht allen Krankenanstalten, die nach dem Leistungs-orientierten Krankenanstaltenfinanzierungssystem, kurz LKF-System, abgerechnet werden, ein aktualisiertes LKF-Modell zur Verfügung. Betroffen sind die landesgesundheitsfondsfinanzierten und die PRIKRAF-Krankenanstalten.

Mit dem LKF-Modell 2014 wird für die Dokumentation der Diagnosen die neuerlich aktualisierte Version des von der WHO 2011 herausgegebenen Diagnosenschlüssels ICD-10 zu verwenden sein.

Die weiteren Änderungen und Neuerungen im LKF-Modell 2014 beschränken sich auf die aus medizinischer und ökonomischer Sicht notwendigen Wartungs-maßnahmen. Dabei handelt es sich um jährlich notwendige Anpassungen der Abrechnungs-Voraussetzungen und Bepunktungsregelungen sowie um spezielle Dokumentationsregeln, weiters um Leistungsänderungen bzw. Aufnahmen in und Streichungen aus dem Leistungskatalog. Weitere Informationen zum LKF-Modell 2014 finden sich auf der Website des BMG unter:

LKF Modell 2014

Bundesweit einheitliche Dokumentation im ambulanten Bereich

Gemeinsam mit der Einführung der Zielsteuerung Gesundheit wurde auch das Gesetz über die Dokumentation im Gesundheitswesen geändert. Die wesentlichen Neuerungen sind die Einführung einer gemeinsamen, bundesweit einheitlichen

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Dokumentation aller ambulanten Einrichtungen und die Einführung der Pseudonymisierung ab Jänner 2014. Die für die neue Dokumentation wesentlichen Details sind in der Mitte Oktober in Kraft getretenen Verordnung geregelt (BGBl. II Nr. 305/2013).

Grundlage für diese nunmehr bundesweit einheitliche Dokumentation von Leistungen ist der in den letzten Jahren gemeinsam entwickelte und pilotierte „Katalog ambulanter Leistungen (KAL)“. Diese einheitliche Dokumentation der Leistungen im Bereich der niedergelassenen ÄrztInnen, der Spitalsambulanzen und der selbstständigen Ambulatorien wird es erstmals ermöglichen, das gesamte Leistungsgeschehen des ambulanten Sektors einer gemeinsamen Betrachtung zu unterziehen. Über-, Unter- und Fehlversorgungen können damit besser erkannt und Versorgungsangebote stärker am Bedarf der Patientinnen und Patienten ausgerichtet werden. Die Erfassung dieser Informationen ist so konzipiert, dass die LeistungserbringerInnen ihre bisherigen Dokumentations- und Abrechnungssysteme – soweit bereits vorhanden – weiter verwenden können und in einem zweiten Schritt eine Umschlüsselung dieser Datengrundlagen auf den „Katalog ambulanter Leistungen“ erfolgt. Damit wird sichergestellt, dass mit der Einführung der bundesweit einheitlichen Dokumentation kein zusätzlicher Aufwand für die LeistungserbringerInnen durch zusätzliche Datenerfassung oder durch die Anschaffung zusätzlicher EDV-technischer Infrastruktur anfällt.

Weitere Informationen zur Dokumentation im ambulanten Bereich sind auf der Website des BMG veröffentlicht:

Ambulante Dokumentation nach KAL 2014

Sozialrechts-Änderungsgesetz 2012

Invaliditätspension neu – Einführung eines Rehabilitationsgeldes

Kernpunkt des Sozialrechts-Änderungsgesetzes 2012 ist der Ersatz der befristeten Invaliditätspension. An deren Stelle treten Rehabilitation und Umschulung verbunden mit einer entsprechenden sozialen Absicherung, um den Menschen die Sicherheit und Motivation zu geben, die Umschulung auf einen gesundheitlich adäquaten Beruf und die Reintegration in den Arbeitsmarkt anzustreben. Dargestellt werden nur die Änderungen im Bereich der Krankenversicherung.

Für Personen, deren Pensionsantrag mangels dauernder Invalidität (Berufsunfähigkeit) abgelehnt wird, bei denen jedoch bescheidmäßig das Vorliegen vorübergehender Invalidität (Berufsunfähigkeit) im Ausmaß von mindestens sechs Monaten festgestellt wird, soll ein Anspruch auf

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Rehabilitationsgeld im Bereich der Krankenversicherung geschaffen werden. Die BezieherInnen von Rehabilitationsgeld werden in die Teilversicherung in der Krankenversicherung einbezogen.

Als weitere Voraussetzung – neben dem Vorliegen vorübergehender Invalidität (Berufsunfähigkeit) – ist für die Inanspruchnahme dieser vom zuständigen Kran-kenversicherungsträger zu erbringenden Geldleistung vorgesehen, dass berufliche Maßnahmen der Rehabilitation nicht zweckmäßig oder nicht zumutbar sind.

Das Rehabilitationsgeld wird von den Krankenversicherungsträgern aus dem Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit erbracht und ist als Ersatz für die wegfallende befristete Invaliditätspension zu sehen. Die Zuerkennung sowie die Entziehung des Rehabilitationsgeldes erfolgt durch Bescheid des zuständigen Pensionsversicherungsträgers. Die Festsetzung der Höhe des Rehabilitations-geldes erfolgt durch den Krankenversicherungsträger.

Das Vorliegen der Voraussetzungen für das Rehabilitationsgeld durch einschlägige Begutachtungen ist nach Bedarf, jedenfalls aber in Abständen von einem Jahr, zu überprüfen.

Das Rehabilitationsgeld gebührt im Ausmaß des Krankengeldes und ab dem 43. Tag (ab Vorliegen der vorübergehenden Invalidität/Berufsunfähigkeit) im Ausmaß des erhöhten Krankengeldes, mindestens jedoch in der Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes für Alleinstehende für die Dauer des Vorliegens der vorübergehenden Invalidität/Berufsunfähigkeit.

Weiters wird ein durch die Krankenversicherungsträger zu erbringendes und die Versicherten unterstützendes Case Management eingerichtet, das bei Bedarf auch den Pensionsversicherungsträger und das Arbeitsmarktservice einbeziehen kann.

Das Case Management umfasst dabei die Auswahl der KlientInnen, die eine besondere Betreuung benötigen, die Bedarfserhebung, insbesondere die Erhebung der Ist-Situation, wobei der Krankenversicherungsträger den Inhalt des Bescheides des Pensionsversicherungsträgers zu berücksichtigen hat, die Entwicklung und Umsetzung des Versorgungsplanes, die Überwachung der Leistungserbringung bzw. Umsetzung, allenfalls bei Bedarf Anpassung des Versorgungsplanes sowie eine Bewertung des Falles.

Die Pensionsversicherungsträger haben den Krankenversicherungsträgern über den Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger einen Kostenersatz für die ausgewiesenen Kosten für das Rehabilitationsgeld sowie die anteiligen Verwaltungskosten zu leisten.

Das Inkrafttreten der Regelungen erfolgt mit 1. Jänner 2014.

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Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz

Das Gesetz enthält die Anpassung der in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit fallenden sozialversicherungsrechtlichen Regelungen an die mit 1. Jänner 2014 in Kraft tretende Verwaltungs-gerichtsbarkeits-Novelle 2012.

Mit Ablauf des Jahres 2013 werden zahlreiche Sonderbehörden, die in den verschiedenen Verwaltungsgebieten bisher als Rechtschutzbehörden vorgesehen waren, aufgelöst. In Angelegenheiten der Kranken- und Unfallversicherung betrifft dies die im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) für Streitigkeiten im Zusammenhang mit den Beziehungen der Träger der Sozialversicherung mit VertragspartnerInnen verankerten neun Landes-berufungskommissionen, die Bundesschiedskommission sowie die für Verfahren im Zusammenhang mit dem Erstattungskodex berufene Unabhängige Heilmittelkommission.

Ab 1. Jänner 2014 wird das neu errichtete Bundesverwaltungsgericht zur Überprüfung von Bescheiden in diesen Angelegenheiten zuständig sein. Eine praxisbezogene Rechtsprechung soll durch die Verankerung von Senats-zuständigkeiten unter Mitwirkung fachkundiger LaienrichterInnen gewährleistet werden.

Gesundheitsreformgesetz 2013

Das Gesundheitsreformgesetz, durch welches ein partnerschaftliches Zielsteuerungssystem im Gesundheitssystem eingeführt wird, enthält dazu auch die erforderlichen krankenversicherungsrechtlichen Begleitregelungen.

Fortschreibung des Beitragssatzes zur Krankenversicherung

Durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 156/2004 wurden die Beitragssätze in der Krankenversicherung für alle Bevölkerungsgruppen einheitlich um 0,1 Prozent-punkte angehoben.

Diese seit 1. Jänner 2005 wirksame Anhebung der Krankenversicherungsbeiträge um 0,1 Prozentpunkte soll weiterhin aufrecht bleiben. Der Beitragssatz bleibt daher auch im Jahr 2014 unverändert.

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Förderung der Transparenz im Bereich des Vertragspartnerrechts

Durch das 4. Sozialrechts-Änderungsgesetz 2009 wurde vorgesehen, dass die Gesamtverträge sowie allfällige Änderungen und Zusatzvereinbarungen vom Hauptverband im Internet zu veröffentlichen sind.

Der Hauptverband hat nunmehr zum 1. Juli 2014 jeweils eine neue konsolidierte Fassung zu veröffentlichen. Um die Übersichtlichkeit in diesem Bereich zu gewährleisten, soll zudem künftig nach jeder fünften Änderung eine konsolidierte Fassung veröffentlicht werden.

Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2013

Erweiterung der Kostenersatzregelung nach § 143c ASVG auf Krankenfürsorgeeinrichtungen für das von ihnen an Vertragsbedienstete geleistete Rehabilitationsgeld

„Neue“ Vertragsbedienstete der Länder, Gemeindeverbände und Gemeinden, die einer nach landesgesetzlichen Vorschriften eingerichteten Krankenfürsorge-einrichtung angehören und aus diesem Grund nach dem B-KUVG ausgenommen sind, sind in der Pensionsversicherung nach dem ASVG teilversichert.

Diese Personen erhalten ab 1. Jänner 2014 wie andere Pensionsversicherte, anstelle einer befristeten Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension ein Rehabilitationsgeld, allerdings nicht von einem Träger der Krankenversicherung, sondern von der für sie im Erkrankungsfall zuständigen Krankenfürsorge-einrichtung.

Da es somit auch in diesen Fällen zu einer Aufwandsverlagerung von der Pensionsversicherung zur Krankenfürsorgeeinrichtung kommt, soll diesen Einrichtungen der Aufwand für die Leistung von Rehabilitationsgeld in gleichem Umfang wie den Krankenversicherungsträgern ersetzt werden.

Arbeitsrechts-Änderungsgesetz 2013

Ab 1. Jänner 2014 besteht für ArbeitnehmerInnen die Möglichkeit der Vereinbarung einer Pflegekarenz (gegen gänzlichen Entfall des Arbeitsentgeltes) oder einer Pflegeteilzeit (gegen aliquoten Entfall des Arbeitsentgeltes) zur Betreuung naher

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Angehöriger. Während der Pflegekarenz besteht die Möglichkeit zum Bezug eines Pflegekarenzgeldes. Als krankenversicherungsrechtliche Maßnahmen sind dabei relevant:

Krankenversicherungsrechtliche Absicherung bei Vereinbarung einer Pflegekarenz

Für die Dauer des Bezuges eines Pflegekarenzgeldes wird unter anderem der Krankenversicherungsbeitrag durch den Bund übernommen, der Krankenversicherungsschutz bleibt aufrecht.

Ruhen der Leistungen aus der Krankenversicherung bei Zusammentreffen mit dem Pflegekarenzgeld

Bei Zusammentreffen von Geldleistungen aus der Krankenversicherung mit Pflegekarenzgeld ruhen diese in der Höhe des Pflegekarenzgeldes.

Gesundheitsberufe

Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz

Mit der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012, BGBl. I Nr. 51, wurde eine neue zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit geschaffen.

Auf Grundlage dieses umfassenden Ausbaues des österreichischen Rechtsschutz-systems erfolgten im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit eine Reihe verfahrensrechtlicher Anpassungen, unter anderem in den Berufs- und Ausbildungsgesetzen der Gesundheitsberufe.

Im Bereich des Kammerrechts der Ärztekammer, Zahnärztekammer, Apotheker-kammer, Tierärztekammer und des Hebammengremiums sind folgende Punkte erwähnenswert:

1. Wegfall des administrativen Instanzenzuges innerhalb der Kammern, insbesondere im Rahmen des Disziplinarrechts,

2. Beschwerdemöglichkeit an das Verwaltungsgericht des Landes im Rahmen des Disziplinarrechts,

3. Wegfall des Ausschlusses eines ordentlichen Rechtsmittels.

Diese Änderungen treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

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Hebammenberatung

Die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung haben Schwangeren eine einstündige Beratung mit einer Hebamme zu ermöglichen. Die Kosten für die Beratung sind zu zwei Drittel vom Familienlastenausgleichsfonds und zu einem Drittel von den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung zu tragen. Die vom Familienlastenausgleichsfonds zu tragenden Kosten sind dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger gegen Rechnungslegung zu überweisen.

Durch diese im Rahmen des Mutter-Kind-Pass-Untersuchungsprogramms NEU geschaffene Möglichkeit können Hebammen durch ihre fachkundige Hilfe und Beratung den normalen Verlauf der Schwangerschaft unterstützen und somit z.B. einen wichtigen Beitrag zur Senkung der steigenden Kaiserschnittrate leisten. Die Erweiterung der Verordnungsermächtigung und die Kostentragungsregelung dienen der Zielsetzung, die Hebammenberatung in der Schwangerschaft für einen möglichst breiten Personenkreis zu ermöglichen.

Diese Regelung ist gesetzlich mit 1. November 2013 in Kraft getreten. Das Angebot der kostenlosen Hebammenberatung steht nach Abschluss der laufenden Tarifverhandlungen zwischen Sozialversicherung und Hebammen zur Verfügung.

Hebammen: Vorläufige Untersagung der Berufsausübung

Einzelfälle in der Vergangenheit haben gezeigt, dass auch Hebammen durch nicht fachgerechte Betreuung von Schwangeren eine Gefahr für Frauen und Neugeborene darstellen können. Die bestehenden Regelungen über die Zurücknahme der Berufsberechtigung von Hebammen wurden diesem Umstand nicht gerecht.

In Anlehnung an das Zahnärzte- und Ärzterecht wurde auch für Hebammen die Möglichkeit einer vorläufigen Untersagung der Berufsausübung geschaffen, um ein rasches Reagieren bei gravierenden Verstößen sicherstellen zu können. Diese Aufgabe soll in mittelbarer Bundesverwaltung durch die Landeshauptleute wahrgenommen werden.

Im Hinblick auf das Schutzbedürfnis allfällig Gefährdeter wird normiert, dass die Beschwerde an das Verwaltungsgericht des Landes keine aufschiebende Wirkung hat.

Diese Regelung tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

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Hebammen-Geburtenstatistik

Die bisher in der Hebammen-Geburtenstatistikverordnung, HebGSV, BGBl. Nr. 981/1994, verankerten medizinischen und sozialmedizinischen Daten, die im Rahmen der Geburtsanzeigen zum ausschließlichen Zweck der statistischen Verarbeitung durch die Bundesanstalt Statistik Österreich von den Hebammen erhoben werden, erhalten im Rahmen der HebG-Novelle 2013 eine umfassende gesetzliche Grundlage im Hebammengesetz, die den datenschutzrechtlichen Anforderungen Rechnung trägt.

Der Übermittlungsweg der Daten von der Hebamme an die Personenstands-behörde unterliegt dem Gesundheitstelematikgesetz, BGBl. I Nr. 111/2012, wonach entsprechende Datensicherheitsmaßnahmen erforderlich sind. Dem wurde in § 9 Abs. 5 PStG bereits Rechnung getragen, da die verschlüsselte Form der Datenübertragung bereits festgelegt ist.

Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist festzuhalten, dass die Personenstands-behörde die für die Weiterübermittlung an die Bundesanstalt Statistik Österreich bestimmten Daten sofort nach der Weiterleitung im Sinne des Verhältnis-mäßigkeitsgrundsatzes nach § 1 Abs. 2 DSG 2000 zu löschen hat. Entsprechende Datensicherheitsmaßnahmen sind auch bei Übermittlung der Anzeige samt der medizinischen und sozialmedizinischen Daten in Papierform, wie in § 9 Abs. 6 PStG 2013 vorgesehen, zu setzen.

Die von den Hebammen zu erhebenden Merkmale wurden nach fachlicher Abklärung und Prüfung durch die Bundesanstalt Statistik Österreich inhaltlich aktualisiert und den Bedürfnissen einer zeitgemäßen und international vergleichbaren Gesundheitsstatistik angepasst.

Diese Regelung ist mit 1. November 2013 in Kraft getreten.

Umsetzung des EU-Plans zur Bekämpfung der Antimikrobiellen Resistenz

Auch in Österreich ist es notwendig, umfassende Maßnahmen zu setzen, um die Entstehung und Ausbreitung der antimikrobiellen Resistenz einzudämmen. Im Rahmen des BMG/GÖG-Projektes „Nationale Initiative zur Eindämmung der Resistenz gegen antimikrobielle Substanzen (NI-AMR)“ wurden die wichtigsten Fragestellungen im Humanbereich von fünf Arbeitsgruppen (Surveillance, Hygiene und Infektions-prävention, „Antimicrobial Stewardship“, Diagnostik von Infektions-krankheiten, Berichterstattung und Information) bearbeitet.

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Darauf aufbauend sowie in Zusammenarbeit mit dem Veterinärbereich wurde im Jahr 2013 der „Nationale Aktionsplan zur Bekämpfung der Antimikrobiellen Resistenz (NAP-AMR)“ entwickelt. Grundziel ist dabei, die Entstehung und Ausbreitung von antimikrobieller Resistenz effizient und nachhaltig zu vermindern, um die Wirksam-keit der Antibiotika zu erhalten und - wo möglich - die Qualität der antimikrobiellen Therapien zu fördern. Dies erfordert zunächst flächendeckend und in allen relevanten Sektoren einen sachgerechten Einsatz von antimikrobiellen Substanzen. Unterstützt werden muss diese Strategie durch konsequente Anwendung der Hygiene in Human- und Veterinärmedizin, weil damit Infektionsquellen und Übertragungsketten für Infektionserreger ausgeschaltet werden und so ein wesentliches Element für die Selektion und Aufrechterhaltung von Resistenzen wegfällt. Das Vermeiden von Infektionen ist überdies ein humanitäres und ethisches Ziel und dient der PatientenInnensicherheit sowie der Verbesserung der Qualität in der Human- und Veterinärmedizin. Im Jahr 2014 soll mit der Umsetzung der im NAP-AMR beschriebenen Maßnahmen begonnen werden.

PROHYG 2.0

PROHYG ist ein österreichweiter fachlicher Standard für die Krankenhaushygiene, welcher eine unersetzliche Hilfe in der täglichen Arbeit der Hygieneteams in den Krankenanstalten darstellt. Im Jahr 2011 wurde der 2002 entwickelte PROHYG von einem interdisziplinären ExpertInnenteam auf den neuesten fachlichen Stand gebracht und als PROHYG 2.0 auf der Website des BMG veröffentlicht. Eine wichtige Forderung von PROHYG 2.0 ist die Prüfung der Machbarkeit einer Zusammenführung der Daten zu nosokomialen Infektionen. Ziel ist dabei die Erstellung eines einheit-lichen österreichischen Basisdatensatzes, welcher auch die Erfordernisse der EU-Vorgaben erfüllt. Die Erstellung eines bundesweiten Datensatzes wurde auch als Maßnahme für 2014 im Bundeszielsteuerungsvertrag aufgenommen.

Aufbauend auf im Jahr 2013 durchgeführte Gesprächsrunden mit ExpertInnen für Krankenhaushygiene und Sanitäre Einschau aus den Bundesländern und Sichtung der bestehenden Checklisten zur Sanitären Einschau (§ 60 Bundesgesetz über Kranken-anstalten und Kuranstalten - KAKuG) ist nun die Erstellung eines Handbuches für die Sanitäre Einschau für 2014 geplant.

Prohyg 2.0

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Öffentlicher Gesundheitsdienst

Public Health / Health in All Policies

„Public Health“ und „Health in All Policies“ sind neben den klassischen Aufgaben zentrale gesundheitspolitische Herausforderungen. Zur Umsetzung dieser Strategien, die sich an einem umfassenden Gesundheitsbegriff orientieren, steht der Gesundheitspolitik der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) zur Verfügung. Um die wichtige Weiterentwicklung des ÖGD zu betreiben, wurde ein Reform-prozess gestartet. Eine Stärkung des bevölkerungsmedizinischen Ansatzes im ÖGD durch eine verbesserte Ausbildung und eine stärkere, multiprofessionelle Ausrichtung hin zu Gesundheitsförderung und (Verhältnis-)Prävention sollte zu einer Erhöhung und Sicherung des Gesundheitszustandes der Bevölkerung und spezieller Bevölkerungsgruppen führen. In Kombination mit Maßnahmen zur Qualitätssicherung im ÖGD sollte es darüber hinaus zur Erhöhung der Zufrieden-heit mit dem ÖGD und dessen Dienstleistungen beitragen.

Die Herausforderungen an den ÖGD und die Komplexität seiner Aufgaben verlangen spezielle Fachkenntnisse. Ein zeitgemäßes Berufsbild mit einer hochwertigen ÖGD-spezifischen Aus- und Weiterbildung ist Voraussetzung dafür, dass der ÖGD als wichtige Säule im Gesundheitssystem seine Aufgaben für die Gesundheit der Bevölkerung erfüllen kann. Ziel ist, den ÖGD insbesondere im Hinblick auf Aufgaben und Ausbildung zeitgemäß zu positionieren. Bisher erfolgte die Ausbildung von Amtsärztinnen und Amtsärzten in sogenannten Physikats-kursen, die mit einer Physikatsprüfung abgeschlossen wurden. Mit einer modernen, zeitgemäßen Ausbildung soll der Beruf wieder attraktiver gemacht werden. Daher wurden im Jahr 2013 alle fachlichen Voraussetzungen für die neu zu implementierenden FachärztInnen für Sozialmedizin und Öffentliche Gesundheit einschließlich entsprechender Übergangsbestimmungen geschaffen.

Im Jahr 2014 wird an der verbesserten Weiterentwicklung für den ÖGD, an einem Ausbildungskonzept für nichtärztliche Fachdienste sowie an einem Konzept für qualitätssichernde Maßnahmen im ÖGD gearbeitet. Weiters wird im Jahr 2014 das im Zielsteuerungsvertrag verankerte Konzept zur Sicherstellung der öffentlichen Gesundheitsaufgaben auf kommunaler Ebene erstellt.

Österreichische Gesundheitsbefragung

Mit Oktober 2013 wurde mit der Durchführung der ersten von rund 15.000 Interviews im Rahmen der österreichischen Gesundheitsbefragung begonnen.

Als gesetzliche Basis dienen die Rahmenverordnung zu „Gemeinschaftsstatistiken über öffentliche Gesundheit und über Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz“ aus dem Jahr 2008 sowie die Durchführungsverordnung zur euro-

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päischen Gesundheitsbefragung EHIS. Ziel ist, dass beginnend mit dem Jahr 2014 in allen europäischen Mitgliedsländern eine weitreichend harmonisierte Gesundheits-befragung alle fünf Jahre durchgeführt wird.

Gesundheitsbefragungen (Health Interview Surveys) liefern aktuelle und zuverlässige Daten zum Gesundheitszustand und zu den Lebensbedingungen einer Bevölkerung. Sie geben Auskunft über Krankheiten, das Gesundheits-verhalten und gesundheitsrelevante Risikofaktoren sowie die Inanspruchnahme von Gesundheitseinrichtungen in einer Bevölkerung.

Derartige Informationen sind nicht in den üblichen Statistiken, die laufend erhoben werden, zu finden (wie z.B. der Todesursachenstatistik oder der Spitalsentlassungsstatistik) und unerlässliche Voraussetzung, dass sich Gesundheitspolitik und Versorgungsstellen am Bedarf und den aktuellen Bedürfnissen der Menschen orientieren können.

Es werden Daten zu folgenden Themen erhoben:

selbst eingeschätzte Gesundheit

gesundheitsrelevantes Verhalten (z. B. körperliche Aktivität, Ernährung Alkoholkonsum, Rauchen)

chronische Krankheiten

Schmerzen

Krankheitsfolgen und Behinderung

Medikamentenkonsum

Gesundheitsvorsorge

psychische Gesundheit

Inanspruchnahme von Leistungen des Gesundheitssystems

Sozialer Rückhalt

soziodemographische Merkmale (z. B. Alter, Geschlecht, Bildung, berufliche Stellung, Migrationshintergrund)

Die Auswertungen der Befragung werden Ende 2015 vorliegen.

Point of Entry im Zusammenhang mit den Internationalen Gesundheitsvorschriften

Im Jahr 2013 wurde ein Projekt für die Etablierung eines „Point of Entry“ in Öster-reich gestartet. Es handelt sich dabei um eine Grenzübergangsstelle (Häfen, Flug-häfen, Landübergänge), die bestimmte Anforderungen zu erfüllen hat. Die WHO hat bestimmt, dass jeder Vertragsstaat zumindest einen „Point of Entry“ zu nomi-nieren hat. In Österreich bietet sich derzeit nur der internationale Flughafen Wien-Schwechat für eine Nominierung an, da hier bereits eine Anerkennung als Sanitätsflughafen durch die WHO, gemäß der vormals gültigen Internationalen

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Gesundheitsvorschriften, vorliegt. Eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe bestehend aus allen involvierten Behörden, Institutionen und Ministerien (z.B. BMVIT, BMLVS, BVB Wien Umgebung, LSD NÖ, Austro Control, Flughafenbetriebs-GesmbH, ...) wurde zum Zweck der fachlichen Erarbeitung eines Modells „Koordination Point of Entry Österreich“ etabliert. Im Jahr 2014 soll nach Klärung der rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen die Umsetzung starten.

Elektronische Labormeldungen von anzeigepflichtigen Krankheiten

Mit 26.6.2013 wurde mittels BGBl. II Nr. 184/2013 die Verordnung „Elektronische Labormeldungen in das Register anzeigepflichtiger Krankheiten" herausgegeben, die mit 1. Jänner 2014 in Kraft tritt. Ab diesem Zeitpunkt besteht eine elektro-nische Meldepflicht über sämtliche laut Epidemiegesetz meldepflichtigen über-tragbaren Krankheiten für alle österreichischen Labore.

Elektronische Meldungen von Ärztinnen/Ärzten und Krankenanstalten von anzeigepflichtigen Krankheiten

Mit 8.7.2013 wurde mittels BGBl. II Nr. 200/2013 die Verordnung „Elektronische Meldungen von Ärztinnen/Ärzten und Krankenanstalten in das Register anzeige-pflichtiger Krankheiten" herausgegeben, die mit 1. Jänner 2014 in Kraft tritt. Die elektronische Meldung von meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten durch Ärztinnen und Ärzte erfolgt auf freiwilliger Basis. Neben der neuen elektronischen Meldemöglichkeit kann die Bekanntgabe von meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten an die zuständige Bezirkshauptmannschaft/das zuständige Magistrat weiterhin mittels Papier oder Fax erfolgen.

Stärkung der Gesundheitsförderung durch Umsetzung einer nationalen Gesundheitsförderungsstrategie

Rahmengesundheitsziele

Gemäß Artikel 12 Bundes-Zielsteuerungsvertrag ist eine Stärkung der Gesund-heitsförderung durch eine inhaltlich abgestimmte Vorgehensweise zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherung sicherzustellen. Als Grundlage für die abgestimmte Vorgehensweise ist auf Basis der Rahmen-Gesundheitsziele, den aus den Rahmen-Gesundheitszielen abgeleiteten Gesundheitszielen und den auf Basis von Landesgesundheitszielen sowie unter Berücksichtigung der im Rahmen der

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Zielsteuerung-Gesundheit vereinbarten Vorgaben eine Gesundheitsförderungs-strategie gemeinsam festzulegen.

Die Entwicklung einer Gesundheitsförderungsstrategie, deren inhaltliche Basis die Rahmen-Gesundheitsziele bilden, ist im Artikel 8.1 des Bundes-Zielsteuerungsvertrags verankert. Über die Gesundheitsförderungsstrategie wirken die beiden großen gesundheitspolitischen Prozesse, nämlich die Rahmen-Gesundheitsziele und die Zielsteuerung Gesundheit, zusammen. Die Gesund-heitsförderungsstrategie wird von der neu gegründeten Fachgruppe Public-Health/Gesundheitsförderung erarbeitet. Maßnahmen, Projekte und Strategien für benachteiligte Bevölkerungsgruppen sind dabei prioritär zu berücksichtigen.

Mit Anfang 2013 wurde Phase 2 „Erarbeitung eines konkreten Strategie- und Maßnahmenkonzeptes“ des Rahmen-Gesundheitsziele-Prozesses gestartet. In einem ersten Schritt wurden zu den priorisierten Rahmen-Gesundheitszielen „Gesunde Lebens- und Arbeitsbedingungen“ (R-GZ 1), „Gesundheitskompetenz“ (R-GZ3), „Gesundes Aufwachsen“ (R-GZ 6) und „Gesundheitliche Chancengerechtigkeit“ (R-GZ 2) intersektorale Arbeitsgruppen eingerichtet, die zum Teil bereits Wirkungsziele und spezifische Maßnahmen festgelegt haben, die nunmehr in Umsetzung gebracht werden.

Gesundheitsziele Österreich

Neue Förderschwerpunkte 2014

Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention: mit Schwerpunkt auf Kinder- und Jugendgesundheit, Frauengesundheit, Altersmedizin, psychische und psychosoziale Gesundheit, Zahngesundheit, Prävention und Bekämpfung von Infektionskrankheiten (z.B. HIV, AIDS, TB, Influenza, Hepatitis, West Nil Virus, Masern, sexuell übertragbare Erkrankungen, nosokomialen Infektionen, neu auftretende Erreger, auch im Zusammenhang mit der Überwachung und Verbesserung des Impfwesens und Krankenhaushygiene), sowie Prävention und Bekämpfung von nicht übertragbaren Erkrankungen ( z.B. Typ 2 Diabetes mellitus bzw. metabolisches Syndrom, COPD, chron. entzündliche Darmerkrankungen und psychische Erkrankungen)

Maßnahmen im Bereich "Evidence Based Medicine" und "Evidence Based Nursing": Anschubfinanzierung von vor allem forschungsbasierten bzw. evidenz-steigernden Projekten in den Bereichen der Gesundheits- und Krankenpflege sowie zur Transferleistung in die Berufspraxis.

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BMG: Was ist neu im Jahr 2014?

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Brustkrebsfrüherkennungsprogramm

Mit 1.Jänner 2014 soll das von der Bundesgesundheitskommission beschlossene Brustkrebsfrüherkennungsprogramm starten. Das neue Screening-Programm soll mehr Frauen als bisher eine qualitätsgesicherte Früherkennungsuntersuchung ermöglichen. So werden sämtliche Frauen zwischen 45 und 69 Jahren per Brief alle zwei Jahre zur Mammographie eingeladen. Der Brief gilt als Überweisung und soll auch Frauen erreichen, die sonst nicht zur Untersuchung gehen würden. Weitere Eckpunkte in der Brustkrebsprävention sind die verpflichtende, unabhängige Doppelbefundung durch zwei ÄrztInnen und vorgeschriebene Qualitätsstandards für die technische Ausrüstung.

Kinder- und Jugendgesundheit

Die Koordinationsstelle Kinder- und Jugendgesundheit wurde in der Sektion III des BMG eingerichtet und eine Leistungsvereinbarung mit der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) zu ihrer Unterstützung abgeschlossen. Es wurde damit eine Struktur geschaffen, die die Umsetzung der Kindergesundheitsstrategie in Kooperation mit den wesentlichen im Bereich Kinder- und Jugendgesundheit relevanten Stakeholdern fördert und vorantreibt. Der Koordinationsstelle wurde weiter ein intersektorales Komitee zur Umsetzung der Kinder- und Jugendgesundheitsstrategie zur Seite gestellt. Im Herbst 2013 wurde neuerlich der aktuelle Stand der Kinder- und Jugendgesundheitsstrategie erhoben und mit einer aktualisierten Maßnahmenübersicht dargestellt. Dieser ist unter www.bmg.gv.at beim Schwerpunkt Kinder-und Jugendgesundheit abrufbar.

Für 2014 sind geplant:

Weiterer Ausbau der Umsetzung der Kinder- und Jugendgesundheitsstrategie - Erhebung des aktuellen Standes und Veröffentlichung im Herbst

Kooperation bei einzelnen Maßnahmen mit anderen Sektoren

Das Grundlagenprojekt zu „Frühe Hilfen“ wurde bis Ende 2014 verlängert. Die GÖG wird im Auftrag des BMG die bereits etablierten Arbeiten zur fachlichen Begleitung sowie zum Wissenstransfer als Kompetenzzentrum für „Frühe Hilfen“ weiterführen. Es soll ein Leitfaden erarbeitet und die strategische Verankerung von „Frühe Hilfen“ unterstützt werden.

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HPV-Impfung (Humane Papilloma Viren)

Ab Februar 2014 wird diese Impfung in das Nationale Impfkonzept aufgenommen. Die Impfung wird für alle in Österreich lebenden Mädchen und Buben in der vierten Schulstufe (vollendetes neuntes Lebensjahr) kostenfrei im Rahmen des bestehenden Schulimpfprogramms angeboten. Die Kinder werden in der Schule geimpft, in einigen Bundesländern auch an öffentlichen Impfstellen und bei niedergelassenen KinderärztInnen.

Nationaler Aktionsplan Ernährung

Bereits 2009 gab Bundesminister Alois Stöger den Auftrag zur Erarbeitung eines Nationalen Aktionsplans Ernährung (NAP.e). Durch Annahme des NAP.e im Ministerrat Anfang 2011 bekam Österreich erstmals eine nationale, breit akkordierte Ernährungsstrategie. Ein Mix von aufeinander abgestimmten verhaltens- und verhältnisorientierten Maßnahmen und die Berücksichtigung aller Ebenen und relevanten Politikfelder soll dazu führen, dass allen Menschen in Österreich die gesündere Wahl beim Essen und Trinken erleichtert wird. So sollen nachhaltig bis 2020 der ansteigende Trend beim Übergewicht und Fettleibigkeit zumindest gestoppt werden und die Prävalenz von ernährungsmitbedingten Erkrankungen zurückgehen.

Um eine qualitätsgesicherte Vorgehensweise zu gewährleisten, wird der NAP.e regelmäßig aktualisiert. Mit dem NAP.e 2013 erfolgte dies zum zweiten Mal. Neue Entwicklungen auf internationaler Ebene wurden eingearbeitet, die strategischen Handlungs- und Lösungsansätze adaptiert und die Dokumentation der Maßnahmen aktualisiert. Der Fokus des NAP.e liegt weiterhin bei den Zielgruppen Kleinkinder, Kinder, Jugendliche, Schwangere, Stillende und SeniorInnen sowie auf der Weiter-entwicklung von Hilfsmitteln zur Informationsvermittlung und zum Empowerment.

2014 sollen eine Kinderernährungspyramide und ernährungsphysiologische Mindest-standards für verschiedene Settings der Gemeinschaftsverpflegung entwickelt und veröffentlicht werden (z.B. Kindergarten, Schulen, Pflegeheime). Für die Zielgruppe der älteren Menschen wurde erstmals die wissenschaftliche Datenlage zum Ernährungs- und Gesundheitszustand systematisch aufbereitet, um daraus in weiterer Folge bundesweite und praktikable Ernährungsempfehlungen für ältere Menschen abzuleiten bzw. Handlungsempfehlungen für Organisationen und Unternehmen zu erarbeiten, die ältere Menschen versorgen.

Die voraussichtlich nächste Aktualisierung des NAP.e erfolgt im Frühjahr 2014.

Nationaler Aktionsplan Ernährung 2013

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Initiative „Unser Schulbuffet“

„Unser Schulbuffet“ ist eine österreichweite Initiative des Bundesministeriums für Gesundheit im Rahmen des NAP.e, eingebettet in die österreichische Vorsorge-strategie und finanziert aus Mitteln der Bundesgesundheitsagentur. Ziel ist eine nachhaltige und an ernährungswissenschaftlichen Standards ausgerichtete Verbesserung des Warenkorbs an Schulbuffets, die Akzeptanz bei den KundInnen sowie die nachhaltige Qualitätssicherung des Angebots unter Berücksichtigung individueller Voraussetzungen (Standort, Schulgröße etc.) und der Wirtschaftlich-keit. Zielgruppe sind die UnternehmerInnen, die Schulbuffets betreiben. Die Referenz bildet die Leitlinie Schulbuffet des Bundesministeriums für Gesundheit.

Die Feldarbeit der Initiative läuft seit Jänner 2012. Seither konnte bereits fast ein Drittel der Schulbuffets zum (freiwilligen) Mitmachen bei der Initiative gewonnen werden. Über 200.000 Kinder und Jugendliche sowie Schulpersonal profitieren schon von einem gesundheitsförderlichen Schulbuffet.

Neue Angebote im Rahmen der Initiative „Unser Schulbuffet“ für 2014:

- kostenlose Unterstützung geht weiter, Kooperation für das Coaching vor Ort wird aufgebaut

- erweiterte Kommunikation auf der Website http://unserschulbuffet.at/

- Applaus – Präsentation der „ausgezeichneten BuffetbetreiberInnen“ und Darstellung der teilnehmenden und ausgezeichneten Betriebe (Google Map) wie bisher

- Vernetzung und Kommunikation: Regionale Stammtische und Peers sowie Etablierung einer Plattform/Kommunikationsnetzwerk für SchulbuffetbetreiberInnen

- Organisation einer Sommerakademie, um Buffetbetriebe und Stakeholder zu vernetzen

- Re-Evaluierung ausgezeichneter Schulbuffets – Auszeichnung und Evaluation ist für ein Jahr gültig; eine Re-Evaluierung ermöglicht die Verlängerung der Auszeichnung

- Etablierung von Schulungen für Buffet-Coaches

- Gespräche mit den Schulverwaltungen der Länder und dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur (BMUKK) – Leitlinie Schulbuffet soll in die Neu-Ausschreibung von Schulbuffets verankert werden

Unser Schulbuffet

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Internationale Konferenz Ernährung

Von 4. - 5. Juli 2013 fand in Wien die MinisterInnenkonferenz der WHO Europa zum Thema „Ernährung und nichtübertragbare Erkrankungen“ statt. Im Rahmen der Konferenz wurde eine „Wiener Erklärung“ verabschiedet, die die Grundlage für eine gemeinsame Ernährungsstrategie in der WHO-Europaregion darstellt. Das 18 Punkte umfassende Papier beinhaltet konkrete Maßnahmenvorschläge zur Förderung einer gesunden Ernährung für alle BürgerInnen der Region, zur Reduktion von Übergewicht und nicht übertragbaren Erkrankungen und zur Vermeidung von Mangelernährung. Durch das gesamte Papier zieht sich das klare Bekenntnis zur intersektoralen Zusammenarbeit („Health in all policies“) und zum Abbau von Ungleichheiten. Damit sind alle Länder gefordert, entsprechende nationale Pläne und Strukturen zu entwickeln bzw. zu adaptieren. In Österreich wurde dies mit dem NAP.e, der Etablierung der Nationalen Ernährungs-kommission und dem Prozess zur Erarbeitung und Umsetzung der Rahmen-gesundheitsziele und der Vorsorgestrategie bereits umgesetzt. Die WHO Europa hat sich vorgenommen, einen neuen „Food and Nutrition Action Plan 2014-2020“ (FNAP) bis September 2014 vorzulegen. Österreich hatte bereits die Arbeits-gruppe zur Wiener Erklärung geleitet und wird auch in der Arbeitsgruppe für den FNAP eine aktive Rolle einnehmen.

Wiener Erklärung

Österreichische interdisziplinäre Hochaltrigenstudie

Die Studie wird im Auftrag des BMG durch ein multidisziplinäres Projektteam unter der Projektkoordination der „Österreichischen Plattform für Inter-disziplinäre Altersfragen- ÖPIA“ durchgeführt.

Als Zielgruppe fokussiert die Studie auf Menschen, deren Alter signifikant über der durchschnittlichen Lebenserwartung liegt. Angesichts demografischer Perspektiven und des daraus resultierenden gesundheits- und sozialpolitischen Handlungsbedarfs kann davon ausgegangen werden, dass die Erkenntnisse einer solchen Studie für strategische und evidenzbasierte politische Entscheidungen in Zukunft von großer Relevanz sein werden.

Im Vorfeld wurde bereits eine Überblicksarbeit zu den Ansätzen und Ergebnissen internationaler Hochaltrigenstudien sowie ein Bericht zu den methodischen Aspekten der Studie erstellt. Das Projekt startete im Februar 2013 und soll voraussichtlich Ende 2014 fertig gestellt werden.

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Wissenschaftliche Aufbereitung „Ernährung im Alter in verschiedenen Lebenssituationen“

Es handelt sich hierbei um eine Maßnahme im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Ernährung (NAP.e), finanziert aus den Vorsorgemitteln 2011-2013.

Im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit erarbeitete ein inter-disziplinäres und multiprofessionelles ExpertInnen-Team wissenschaftliche Basiskriterien für die daran anknüpfende Schaffung von leicht verständlichen, praxisbezogenen Ernährungsempfehlungen für die sehr heterogene Zielgruppe der älteren Personen unter Berücksichtigung ihrer speziellen Bedürfnisse, Fähigkeiten und Lebenssituationen.

Diese aktuelle wissenschaftliche Datenbasis über adäquate Ernährung von älteren Menschen in Österreich ist außerordentlich bedeutsam. Mangel- und Fehlernährung bei alten Personen sind bekanntlich ein Risikofaktor für erhöhte Anfälligkeit für sekundäre Erkrankungen, Stürze, kognitive Defizite, erhöhte Infektionsraten sowie gestörte Wundheilung.

e-Health (Gesundheitstelematik)

Das ELGA-Gesetz

Erste Maßnahmen zur Verbesserung der Datensicherheit wurden bereits mit dem Gesundheitstelematikgesetz im Rahmen der Gesundheitsreform 2004 geschaffen und mit der Gesundheitstelematikverordnung präzisiert. Die aus der praktischen Anwendung dieser Vorschriften gewonnenen Erfahrungen wurden als eine der Grundlagen für eine umfassende Neugestaltung des Anfang 2013 in Kraft getretenen Gesundheitstelematikgesetzes 2012 herangezogen.

Die grundlegenden Neuerungen in diesem Gesetz sind die Bestimmungen über die Elektronische Gesundheitsakte – ELGA. Mit der zeit- und ortsunabhängigen Bereitstellung von Gesundheitsdaten für die medizinische Versorgung wird nicht nur die bereits derzeit hohe Versorgungsqualität weiter angehoben, sondern etwa auch die Arzneimittelsicherheit verbessert. Die für die praktische Umsetzung des Gesundheitstelematikgesetzes 2012 bzw. der für ELGA notwendigen Durchführungsverordnungen (Gesundheitstelematikverordnung 2013, ELGA-Verordnung) wurden vorbereitet und sollen um den Jahreswechsel in Kraft treten.

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Damit wurden die Mitwirkungsmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger erheblich erweitert. Es kann nicht nur eine bislang nicht erreichte Transparenz bei der Verwendung gesundheitsbezogener Daten erzielt werden, die zusätzlichen Rechtsschutzgarantien stellen auch eine enorme Verbesserung des Datenschutzes im Gesundheitswesen dar. Von diesen zukunftsweisenden Rechtsgrundlagen für die Nutzung moderner Technologien werden daher wesentliche Impulse für die Modernisierung des österreichischen Gesundheitswesens erwartet.

Auf- und Ausbau der ELGA-Infrastruktur

Auf Basis der mit dem ELGA-Gesetz geschaffenen Rechtsgrundlagen wird das Jahr 2014 vorrangig dem Ausbau der technologischen und organisatorischen Infrastruktur für die ELGA gewidmet sein. Diesbezügliche Arbeitsschwerpunkte sind das Berechtigungs- und das Protokollierungssystem, die den datenschutz-rechtlichen Kern von ELGA darstellen. Nach Abschluss der laufenden Errichtungsarbeiten sollen im Frühjahr 2014 erste Tests in Bezug auf das Zusammenwirken der unterschiedlichen technischen Komponenten durchgeführt werden, die nach ihrem erfolgreichen Abschluss in einen ab Herbst geplanten Pilotbetrieb übergeleitet werden sollen. Der Pilotbetrieb ist entsprechend den gesetzlichen Vorgaben mit Verordnung zu regeln, die diesbezüglichen Vorarbeiten wurden bereits aufgenommen. Vorrangig werden jedoch jene Maßnahmen durchgeführt, die zur zeitgerechten Wahrnehmung der Rechte der Bürgerinnen und Bürger notwendig sind. Das in das öffentliche Gesundheitsportal zu integrierende ELGA-Zugangsportal für die Bürgerinnen und Bürger wird in einer ersten Ausbaustufe ebenso wie die Widerspruchsstelle Anfang 2014 ihren operativen Betrieb aufnehmen. Der Endausbau des ELGA-Zugangsportals und die Einrichtung der Ombudsstellen sollen bis Herbst 2014 erfolgen.

Errichtung von ELGA-Nutzanwendungen

Die e-Medikation ist eine der wichtigsten Anwendungen, die die ELGA-Infrastruktur nützt. Von ihr werden neben einer deutlichen Verbesserung der Patientinnen- und Patientensicherheit auch spürbare ökonomische Effekte erwartet. Die Erprobung im Pilotbetrieb wurde abgeschlossen. Anhand der dabei gewonnenen Erkenntnisse soll die Anwendung in Bezug auf Benutzungs-freundlichkeit und Funktionalität adaptiert und für einen Österreich weiten Vollbetrieb vorbereitet werden.

Das öffentliche Gesundheitsportal

Ziel des 2010 gestarteten öffentlichen Gesundheitsportals www.gesundheit.gv.at ist es, qualitätsgesicherte Informationen über das Gesundheitswesen und seine Leistungen für die BürgerInnen bereitzustellen. Das Angebot enthält neben medizinischen Themen auch Informationen zu Struktur und Organisation des Gesundheitswesens.

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Die verbesserte Information der Menschen soll zur Sicherstellung und Erweiterung ihrer Mitwirkungs- und Entscheidungsmöglichkeiten in der Gesundheitsversorgung ("Patient Empowerment") beitragen. Mit der Erweiterung um die ELGA-Services (ELGA-Portal) verbunden ist eine entsprechende Ergänzung des diesbezüglichen Informationsangebots, das über einen separat gekennzeichneten Menüpunkt benutzerfreundlich zugänglich gemacht wird. Auch im Jahr 2014 wird das Informationsangebot laufend erweitert bzw. um zusätzliche Services ergänzt. Ferner ist im Jahr 2014 aufgrund der Fülle an Informationen und Services, die das Gesundheitsportal mittlerweile bietet, eine grundlegende Überarbeitung bzw. Neugestaltung der Menü- und Navigationsstrukturen geplant.

Neue Beratungsangebote und assistive Technologien

Wie bereits in anderen Ländern im europäischen Umfeld erfolgreich umgesetzt, soll auch in Österreich eine leicht zugängliche Beratung und Hilfestellung bei der Inanspruchnahme gesundheitsbezogener Versorgungsleistungen angeboten werden. Im Jahr 2014 soll, aufbauend auf den bereits vorliegenden Erfahrungen und Vorarbeiten des Jahres 2013, ein Konzept für ein telefon- und webgestütztes Beratungsangebot erstellt und dessen Umsetzung beschlossen werden.

Die Möglichkeiten der Nutzung moderner Technologien gehen weit über ELGA hinaus und eröffnen etwa im Bereich der Telemedizin enorme Chancen zur Ergänzung des Versorgungsangebots. Dieses Potenzial gilt es vor allem im Bereich bestimmter chronischer Erkrankungen oder für jene Personen, deren gesund-heitsbezogene Betreuung im häuslichen Umfeld damit (besser) gewährleistet werden kann, zu nützen. Bereits im Jahr 2013 wurde im Bundesministerium für Gesundheit eine Kommission hochrangiger Expertinnen und Experten auf diesem Gebiet eingerichtet, deren Aufgabe es ist, im Jahr 2014 fachlich und technisch-ökonomisch umsetzungsreife Vorschläge für telemedizinische Anwendungen zu erarbeiten.

Grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung

Der im Rahmen des europäischen Projekts epSOS (European Patients – Smart Open Services) gestartete Pilotbetrieb wurde Ende des Jahres 2013 erfolgreich abgeschlossen. Das Projekt selbst wurde bis Mitte 2014 verlängert bzw. inhaltlich erweitert und soll wichtige Erkenntnisse für die technologische Unterstützung der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung liefern. Bereits im Spätherbst 2013 wurde in Umsetzung der sogenannten Patientenmobilitätsrichtlinie der Europäischen Union die dort vorgesehene Kontaktstelle für die grenzüber-schreitende Gesundheitsversorgung eingerichtet. Die grundlegenden Informa-tionen sind auch im Gesundheitsportal verfügbar und sollen im Jahr 2014 bei Bedarf ergänzt werden.

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Die eHealth Governance Initiative, für die das Bundesministerium für Gesundheit die Koordination übernommen hat, wird ihre Arbeitsergebnisse sowie die Ergebnisse zahlreicher anderer europäischer Aktivitäten zu Grundlagen für die politische Weiterentwicklung von eHealth in Europa zusammenführen bzw. diesbezügliche Entscheidungen vorbereiten. Wesentliche Ziele dabei sind die Modernisierung der Rechtsgrundlagen und Verbesserungen im Bereich der Interoperabilität.

VerbraucherInnengesundheit und Lebensmittel

Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz

Das Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz – Bundesministerium für Gesundheit, BGBl. I 80/2013 hat auch eine Novelle des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes – LMSVG zum Inhalt, welche mit 1. Jänner 2014 wirksam wird. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die Anpassungen des Instanzenzuges (Verwaltungsgerichte der Länder anstelle wie bisher Unabhängige Verwaltungssenate).

Veterinärwesen und Tierschutz

Rindergesundheits-Überwachungs-Verordnung

Aufgrund der erfolgreichen Bekämpfung der Brucellose bei Rindern, der Rinder-leukose und der IBR/IPV (Infektiöse Bovine Rhinotracheitis / Infektiöse Pustulöse Vulvovaginitis), ist die Aufrechterhaltung der bestehenden, zum Teil fachlich nicht mehr aktuellen Bekämpfungsgesetze nicht mehr erforderlich. Daher tritt mit 1. Jänner 2014 die Rindergesundheits-Überwachungs-Verordnung in Kraft, die die Überwachung von IBR/IPV, Bang, Leukose und BSE auf Basis des Tiergesundheits-gesetzes regelt. Gleichzeitig treten das Bangseuchen-Gesetz, das IBR/IPV-Gesetz, das Rinderleukosegesetz sowie die darauf beruhenden Untersuchungs-verordnungen außer Kraft.

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BMG: Was ist neu im Jahr 2014?

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Wichtige Werte 2014 *

Rezeptgebühr 5,40 €

Jährliches Service-Entgelt für die e-card

Service-Entgelt für 2014 (2013 eingehoben) 10,30 €

Service-Entgelt für 2015 (wird 2014 eingehoben) 10,55 €

Grenzbeträge für die Befreiung von der Rezeptgebühr

(mtl. Nettoeinkünfte)

- für Alleinstehende 857,73 €

- für Ehepaare 1.286,03 €

- für Personen, die infolge Leiden oder Gebrechen

überdurchschnittliche Ausgaben nachweisen:

* für Alleinstehende 986,39 €

* für Ehepaare 1.478,93 €

- Erhöhung der Grenzbeträge pro Kind: 132,34 €

Monatliche Höchstbeitragsgrundlage

ASVG 4.530,00 €

BSVG und GSVG 5.285,00 €

Geringfügigkeitsgrenze

täglich 30,35 €

monatlich 395,31 €

* Die hier angegebenen Werte sind vorläufig und werden erst im Bundes-gesetzblatt kundgemacht. Die endgültigen rechtsverbindlichen Werte liegen voraussichtlich Mitte Dezember 2013 vor.