Was können Kreise und Städte leisten? Wie lassen sich Nachteile einer Gebietsreform verhindern?...

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Was können Kreise und Städte leisten? Wie lassen sich Nachteile einer Gebietsreform verhindern? Konsequenzen aus den Ergebnissen der Enquetekommission 5.2 und des Landtags- beschlusses vom 17. Dezember 2014 (Drs. 6/247-B) Kommunaltag 2015 des Vereins für grün-bürgerbewegte Kommunalpolitik Brandenburg e.V. (GBK) Potsdam-Hermannswerder, 14. Februar 2015 Prof. Dr. Ihno Gebhardt, LL.M.oec.int.

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Was können Kreise und Städte leisten? Wie lassen sich Nachteile einer Gebietsreform verhindern?

Konsequenzen aus den Ergebnissen der Enquetekommission 5.2 und des Landtags-

beschlusses vom 17. Dezember 2014(Drs. 6/247-B)

Kommunaltag 2015des Vereins für grün-bürgerbewegte

Kommunalpolitik Brandenburg e.V. (GBK)

Potsdam-Hermannswerder, 14. Februar 2015

Prof. Dr. Ihno Gebhardt, LL.M.oec.int.

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Kommunalreform Brandenburg 2014-2019 – Probleme und Lösungswege

Übersicht1. Abschlussbericht EK 5.2 – KoaVereinbarung – LT-Beschluss v. 17.12.142. Zeitplanung3. Ministerielles und gesetzgeberisches Leitbild4. Reformziele / Gestaltungsvorgabena) Funktionalreformb) Kreisgebietsreformc) Reform der gemeindlichen Verwaltungsebened) Reform der Landesverwaltunge) Kommunalverfassungsreform5. Kosten6. Personal7. eGovernment8. Moderatorenverfahren9. Verfahrenssteuerung

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Kommunalreform Brandenburg 2014-2019 – Probleme und Lösungswege 1. Abschlussbericht EK 5.2 – KoaVereinbarung – LT-Beschluss v. 17.12.14

EK 5.2 - Abschlussbericht KoaVereinbarung.: Empfehlg. EK=„gute Grundlage“

LT-Beschluss: Reform ist „auf der Grundlage des ABEK 5.2“ einzuleiten; zu den Inhalten des Leitb.: „muss“ enthalten

1. Umfassende FR-reform: differenzierte Empfehlgn. für / gegen die Übertragg. einzel-ner Aufg., Prüfaufträge2. Kreisgebietsreform, 7-10; Ausnahmen zu Neugl. inner-halb bestehender Krsgrenzen möglich; „vertiefte u. zielge-richtete Prüfung … Einkreisg.“3. Gde.-Vwltgn. ≥ 10T EW („Sollgröße“), Ø Gemgebiets-ref; qualitative Fortentwicklg. Amt→Amtsgemeinde (GVbd)

4. …

1. Übertragung von derzeit vom Land wahrgenommene Aufgaben

2. Kreisgebietsreform, max. 10 KreisVwltgn. ausreichend, Einkreisung v. krsfrn Städten

3. „freiwillige Zusammenschl. v. Gdn u. Ämtern fördern … Modell d. Amtsgemeinde i.d. KVerf aufnehmen“ + Mitver-waltungsmodell

4. …

1. Umfassende FunktRef, Nennung d. zu übertr. Aufg., Mehrbelastungsausgleich

2. Kreisgebietsreform, mögl. Einkreisung v. kreisfreien Städten

3. „Weiterentwicklg.d. gemdl. Verw.-Ebene; Weiterentw. d. Ortsteilsverfassung … Darstel-lg. d. rechtl. Ausgestaltg. d. komm.Gebietskörperschaftn.“

4. …

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Kommunalreform Brandenburg 2014-2019 – Probleme und Lösungswege 2. Zeitplanung

2019/2020:Wirksamkeit 5/2019:FunktionalRef … KommWahl … 2018: Verabschiedg. der RefGes durch LT … ca. 6/2017: Beschl. LReg über die Reformgesetze ab 2016: leit-

bildkonforme Erarbeit-ung d. Reformgesetze … 6/2016: Beschl. LT: gesetzgeber. Leitbild … 6/2015-6/2016: Diskussion KreisgebietsRef: „Freiwilligkeitsphase“? über Leitbild der LReg … Daraus folgt: Nunmehr Erarbeitung des Leitbildes durch (federführend?)MI, Abstimmung der Aufgabenpakete durch die Ressorts, Berechnung der Mehrbelastungsausgleichs (Erfordernis eines Konnexitätsgesetzes?), Entscheidung über die Größenzuschnitte (EW-Zahl, Fläche) der künftigen Landkreise, Entscheidung über die Größenzuschnitte und den Aufgabenbestand (FR II) der künftigen gemeindlichen Verwaltungen (Vorschaltgesetz?, Aufgabenentzug?); Einkreis-ungsentscheidung, einschl. Entscheidg. über den Verbleib einzelner Aufgaben, Entscheidung über die erforderliche Teilentschuldung bes. hoch verschuldeter Gebietskörperschaften, Entscheidung über die Ausgestaltung d. Personal- und Vermögensüberganges, insbes. bei Neugliederungen außerhalb des Systems der bestehenden Kreisgrenzen, …

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Kommunalreform Brandenburg 2014-2019 – Probleme und Lösungswege 3. Ministerielles und gesetzgeberisches LeitbildPolitisch

- Verfasser Leitbild des LT?

Rechtlich

- Verfassungsrechtlicher Aspekt der „Leitbildgerechtigkeit“

*Erfordernis *Bindungswirkung: Führt der Gesetzgeber die Gebietsreform nach einem bestimmten System durch, ist er aus dem Aspekt des Gleichbehand-lungsgrundsatzes und der Selbstbindung, dem Prinzip der Rechtssicherheit und des Vertrauens-schutzes sowie dem Gebot des konsequenten und folgerichtigen Verhaltens auf die Einhaltung des selbst gegebenen Systems verpflichtet. Konzep-tionsabweichungen bedürfen der besonderenRechtfertigung. *bei dieser zeitlichen Konzeption: kein selbst- referentielles System- Alternative: Kenntnisnahme durch den LT … Beschlussfassung des eigenen Leitbildes erst im Zuge der Verabschiedg. der Gesetzespakete

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Kommunalreform Brandenburg 2014-2019 – Probleme und Lösungswege 4. Reformziele a) Funktionalreform

- 20:20:20 … fachlich, rechtlich, wirtschaftlich, politisch- Stärkung kommSV: Bürgernähe, Gestaltungsspielräume, Bündelungswirkung, Synergien (Problem: Pflichtaufg. z. E. n. W. … außerparlamentar. „Erlass-Steuerg.“- 1. Hürde: Ressortabstimmung (auf StS-/AL-Ebene[?]), vgl. Sachs, LSA, MV- 2. Hürde: „breite Diskussion“: Qualitäts- und Kostendiskussion (Verbände, etc.)→ „multiple Betroffenheit“: - keine thematische Zersplitterung zulassen, - Zeitdruck hat positive Effekte, - was nicht zur Diskussion gestellt wird, kann auch nicht im „breiten Diskurs“ diskutiert werden

UND

- keine „absolut konditionale Verknüpfung“ von Funktional- und Verwaltungsstruktur-/Gebietsreform(!)

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4. Reformzieleb) Kreisgebietsreform … Frage der max. Fläche …?Fläche: 4.633 km²EW: 146 T

Fläche: 3.515 km²EW: 338T

Fläche: 2.804 km²EW: 258T

Fläche: 4.354 km²EW: 300T

Fläche: 3.105 km²EW: 183T

Fläche: 4.530 km²EW: 266T

Fläche: 4.541 km²EW: 382T

Fläche: 1.812 km²EW: 190T

Landeshauptstadt Potsdam:Fläche: 155 km²; EW: 187T

Einwohnerzahlen: Prognose 2030Stand: Mai 2012

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Kommunalreform Brandenburg 2014-2019 – Probleme und Lösungswege4.b) Kreisgebietsreform: Frage der Systemgerechtigkeit / äußeren Homogenität

Märkische Allgemeine, Artikel veröffentlicht: Freitag, 16.08.2013 10:57 Uhr: „Der Jurist Gebhardt denkt in seinem Gutach-ten buchstäblich in neuen Grenzen: Statt eine ein fache Fusion von Kreisen rät er zu teils völlig neuen Gesamt gebilden: So soll sich der neue Nordwest-kreis aus Prignitz und Havelland Teile von Ost-prignitz-Ruppin einver-leiben: die Zentren Kyritz-Wusterhausen/Dosse sowie Heiligengrabe-Witt-stock/Dosse. Im Süden stellt er drei Alternativen zur Debatte: Ein neuer Lausitzkreis soll Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße und den Süden des Kreises Dahme-Spreewald um-fassen. Dieser Sprengel

soll in etwa dem Altkreis Lübben entsprechen (siehe Karte). Eine weitere Variante wäre die Fusion von Elbe-Elster mit Teltow-Fläming und Dahme-Spreewald ohne den Altkreis Lübben. Die kleine Lösung schließlich sieht die Einkreisung von Cottbus in den Kreis Spree-Neiße sowie den Zusammenschluss von Elbe-Elster mit Oberspreewald-Lausitz vor. … Da der Neustart mit erheblichen Kosten ver-bunden ist, schlägt das Gebhardt-Gutachten eine Teilentschuldung durch das Land vor, um die „dauerhafte Handlungs-fähigkeit der Landkreise zu ermöglichen“. 475 Millionen Euro würde die Neugliederung demnach kosten, für die Zinstilgung würden weitere 80 Millionen Euro anfallen …“

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Kommunalreform Brandenburg 2014-2019 – Probleme und Lösungswege 4.b) Kreisgebietsreform … soziokulturelle, historische, landsmannschaftliche, usw. Aspekte; - Effizienz, Effektivität und Nachhaltigkeit der Reform - intragemeindeverbandl. KFA

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Kommunalreform Brandenburg 2014-2019 – Probleme und Lösungswege 4.c) Reform der gemeindlichen Verwaltungsebene

EK 5.2Gde.-Vwltgn. ≥ 10T EW („Sollgröße“), Ø Gemgebiets-ref; qualitative Fortentwicklg. Amt→Amtsgemeinde (GVbd)

Ausgangslage:- Demografie- Finanzen- Verfassungsrechtl. Defizit

KoaV„freiwillige Zusammenschl. v. Gdn u. Ämtern fördern … Modell d. Amtsgemeinde i.d. KVerf aufnehmen“ + Mitver-waltungsmodell ((+ hauptamtl. Ortsvorsteher [ab 3T EW]))

- hochkomplexes Modell ohne zeitl. Rahmen?

- welcher Anreiz?- Lösg. verf.-rechtl. Problem?- Innere Homogenität nach

Landkreisreform

LT-Beschl„Weiterentwicklg.d. gemdl. Verw.-Ebene; Weiterentw. d. Ortsteils-verfassung … Darstellg. d. rechtl. Ausgestaltg. d. komm. Gebietskörper-schaften.“

./.

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4.d) Reform der Landesverwaltung

- Abhängig von Umfang und Gelingen der Funktionalreform I- Der Klassiker: das „Landesfachamt“ als „Auffangbehörde“- Wichtig: Prinzip der Einräumigkeit ab 2020(!):

- Gerichtsbezirke- Finanzbehörden- Polizei

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4. e) Kommunalverfassungsreform

„Blaupause“ Positionspapier 1 EK 5.2 … Aufgabenverteilung bei Verwirklichung des Amtsgemeindemodells und Umgehung der verfassungsrechtlichen Aufgabenentzugsdogmatik usw

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5. KostenTeilentschuldung- (abstrakte) Kriterien bereits

im Leitbild? (480 Mio €/10 Jahre, Handlgs.-druck wg.

extrem hoher Kassen- kredite[!]): zeitnaher Start, sofern i.Rahmen e. Verhand- lgs.-lösung machbar- durch Schuldenübernahme +

komm. Haushaltssanierg.ZIEL: „schwarze Null“ im ersten Ergebnishaushalt nach Einkrei-sung (ggf. Nachschusspflicht des Landes)

Transformationskosten- Konnexität? …?€

Standardanpassungskosten- Anpassung d. unterschdl.

Standards erforderlich,- Grds. (politisch): keine

Erhöhung d. Kreisumlage ?€

KFA: Kürzung der Bedarfsansätze der Teilschlüsselmasse, nur partielle „Umbuchung“ in MBA für Oberzentren, Vermeidung neuer Sonderansätze. Ohnehin Reformbedarf d. Teilschlüsselmasse mit Blick auf die anwachsenden Belastungsdifferenzen der Träger der Sozial- und Jugendhilfeaufgaben (=arg. gg. einen asymmetr. Verbleib dieser Aufgaben b.d.bislang kreisfreien Städten, anders als Bau-/Denkmalschutz)

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6. Personal

- Regelungen eher beamtenrechtl. oder arbeitsrechtl. Provenienz- Grundsatz: Personal folgt den Aufgaben (gesetzl. Personalübergang), das

„Wie“/Auswahl tarivrechtlich; weiterhin: - Grds., dass nicht sofort sämtl. Außenstellen geschlossen werden, - Grds., dass Eingruppierungsschutz gewährleistet wird (allerdings nur temporärer Bestandsschutz [„Abschmelzen“durch Lohnerhöhungen])

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7. eGovernment- eGovernment: Entwicklung (für die Kommunen) kostenfrei nutzbarer

Verfahren durch das Land (Verhandlungslösung mit den Verwaltungsträgern), um eine Zusammenführung/Integration der bestehenden unterschiedlichen Standards etc. zu ermöglichen

8. Moderatorenverfahren- Ermöglichung einer professionellen Verfahrenssteuerung auf

kommunaler Ebene durch Schaffung (und Finanzierung) eines Moderatorenverfahrens

9. Verfahrenssteuerung

Staatskanzlei- sächs. Modell?(Verabredg. MP/SpitzenVbde)

- StS-Ausschuss(Vorsitz CdS(?!) … MI, MdF)

Federführung (Fachfragen): MIK

Querschnittsaufgaben (?)- Finanzen (MdF)- Personal (MdF) Ø Stabsstelle (sächs. Modell)?