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Stellungnahme zur geplanten Änderung REK Gadaunern Nord Gadaunern, 20.12.2015 Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Gemeindevertretung, in Bezug auf den zur Einsicht aufliegenden Erläuterungsbericht REK Gadaunern Nord möchte ich folgende Stellungnahme einbringen: Der Entwurf enthält leider einige Fehler. Folgende falsche Informationen sind mir aufgefallen: Öffentlicher Verkehr Die erwähnte Haltestelle des Regionalbusses an der B167 befindet sich nicht wie erwähnt in 650 m Entfernung, sondern nach offiziellen Angaben des Salzburger Verkehrsverbundes in 1,3 km Entfernung zum Erweiterungsbereich Gadaunern Nord. Hier wurde im Entwurf der Ortsplanerin einfach der halbe Weg angenommen. Ich erwarte eine Korrektur, da sich damit das Gebiet Gadaunern Nord nicht „knapp außerhalb der ÖV“ befindet, sondern sehr weit außerhalb.

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Stellungnahme zur geplanten Änderung REK Gadaunern NordGadaunern, 20.12.2015

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Gemeindevertretung,

in Bezug auf den zur Einsicht aufliegenden Erläuterungsbericht REK Gadaunern Nord möchte ich folgende Stellungnahme einbringen:

Der Entwurf enthält leider einige Fehler. Folgende falsche Informationen sind mir aufgefallen:

Öffentlicher VerkehrDie erwähnte Haltestelle des Regionalbusses an der B167 befindet sich nicht wie erwähnt in 650 m Entfernung, sondern nach offiziellen Angaben des Salzburger Verkehrsverbundes in 1,3 km Entfernung zum Erweiterungsbereich Gadaunern Nord. Hier wurde im Entwurf der Ortsplanerin einfach der halbe Weg angenommen. Ich erwarte eine Korrektur, da sich damit das Gebiet Gadaunern Nord nicht „knapp außerhalb der ÖV“ befindet, sondern sehr weit außerhalb.

Richtigstellung Rote ZoneIm Erläuterungsbericht steht: "Durch die Verschiebung der Siedlungsgrenze Richtung Norden kann nun auf diesen Flachen, die sich „nur“ mehr in der Gelben Gefahrenzone befinden, ein Baulandsicherungsmodell fur die ortsansassige Bevolkerung geschaffen werden."Diese Aussage ist aus meiner Sicht falsch. Nach derzeitigem offiziellen Gefahrenzonenplan ist ein Teil dieses Erweiterungsgebietes Gefahrenzone rot.

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Quelle: http://www.salzburg.gv.at/pdf-61-gzp-bad-hofgastein-lp.pdfHier noch der Vergleich des Erweiterungsgebietes Gadaunern Nord mit dem Gefahrenzonenplan:

Keine Information zu den Verfahrensterminen Die Verfahrenstermine werden nur abstrakt als Verweis auf § 13 ROG 98 dargestellt. Da noch einige Schritte fehlen, bis es zu einer Änderung kommen kann und da der Beschluss nach Aussage von Hrn. DI Gumplmayr nicht vor März 2016 getroffen wird, kann sich die Änderung des REK meines Erachtens nicht auf das ROG 1998 beziehen, sondern ROG 2009 (Übergangsfristen für Änderungen enden am 31.12.2015). Dies ist sowohl im Entwurf als auch im Verfahrensablauf zu berücksichtigen. Siehe Anhang 1: Verfahrensablauf

VerkehrsstrukturEs wird die Aussage getroffen: "Die bestehende Verkehrsinfrastruktur ist für die geplante Verbauung der Grundflächen ausreichend dimensioniert, Engpässe sind nicht zu erwarten." Worauf stützt sich diese Aussage? Gibt es dazu Fakten wie ein Verkehrsgutachten oder eine Gegenüberstellung der geplanten Einwohner (mindestens Verdoppelung) mit der Dimension der Straße (im Ortsteil überwiegend unter 5 Metern)? Ich erwarte als Minimum eine Verkehrszählung/Verkehrsplanung, um eine auf Fakten basierende Aussage treffen zu können, ob Engpässe zu erwarten sind.

Kundmachung und Öffentliche Erläuterung

Meines Erachtens war die Kundmachung sowie die öffentliche Erläuterung mangelhaft. Die Kundmachung ist so formuliert, als würde die beabsichtigte Änderung ausschließlich eine Erweiterung der Siedlungsgrenze im nördlichen Bereich der Ortschaft Gadaunern betreffen. Tatsächlich jedoch ist auch eine Änderung der Verbauungsdichte vorgesehen, die die gesamte Ortschaft Gadaunern betrifft. Diese Änderung wurde auch bei der öffentlichen Erläuterung mit keinem Wort erwähnt. Diese Anhebung der Verbauungsdichte ist aber ein wesentlicher Teil des Änderungsvorhabens und darf keinesfalls der Öffentlichkeit verschwiegen werden. Diese Tatsache ist also ebenfalls kundzumachen und öffentlich zu

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erläutern. Selbst der Titel des Erläuterungsberichts suggeriert, dass die geplanten Änderungen nur Gadaunern Nord betreffen.

Baulandsicherungsmodell

Grundsätzlich befürworte ich das Baulandsicherungsmodell. Was mich sehr verwundert ist folgendes: die Grundbesitzer von Gadaunern wünschen sich zwar eine Umwidmung auf Bauland, jedoch in erster Line für den Eigenbedarf. Dort wurden im Änderungsentwurf Baulandsicherungsmodelle vorgesehen. Die Grundbesitzer wurden nicht darüber informiert, was das bedeutet (und dass hier Eigenbedarf kein Kriterium ist). Und bei den Gründen von Immobilien Mayr wurde keine Baulandsicherung vorgesehen. Welchen sachlichen Grund gibt es dafür? Warum sieht man dann konsequenterweise nicht für das gesamte Siedlungsgebiet Baulandsicherungsmodelle vor? Und aufgrund dieser Ungereimtheiten interessiert mich: wer hat eigentlich die Änderung des REK beauftragt und bezahlt?

Sonstige Stellungnahmen

Im Rahmen der öffentlichen Erläuterung am 10.12.2015 wurden viele wesentliche Fragen nicht bzw. nicht richtig beantwortet. Sobald eine kritische Frage gestellt wurde, war die Antwort: "Sie können gerne zu mir ins Gemeindeamt kommen, dort kann ich ihre Frage beantworten." Es handelte sich jedoch um ganz wesentliche Fragen, die vom Verantwortlichen leicht beantwortet werden hätten können, zB ob sich die Grundstücke nun – wie das verwendete Bild suggeriert hat – außerhalb der Gefahrenzone befinden oder in der gelben Zone.

All dies hat den Eindruck erweckt, dass die Änderungen bewusst verharmlost wurden und nicht die Information der Bürger das Ziel der Veranstaltung war.

Weiters stelle ich mir die Frage, warum eine Änderung des REK jetzt gemacht wird, wenn es noch nicht einmal klar ist, ob die Gefahrenzonen geändert werden können.

Im Erläuterungsbericht steht: "Die WLV hat im Zuge dieser Planungen jedoch festgestellt, dass 1. die Verbauung des Baches noch langere Zeit nicht abgeschlossen sein wird und 2. dass selbst nach Fertigstellung der Sicherungsmaßnahmen die geplanten Wohnbaulandflachen nicht zur Ganze und ev. gar nicht aus der Gefahrenzone Rot „entlassen“ werden konnen."

Wann werden die Gefahrenzonen geändert? Sollte die Änderung des REK nicht zumindest bis dahin kein Thema sein? Wie soll Räumliche Entwicklungsplanung erfolgen, wenn grundlegende Informationen nicht vorhanden sind.

Ich erwarte, dass die Fehler im Entwurf "ÄNDERUNG DES RÄUMLICHEN ENTWICKLUNGSKONZEPTES Bereich Gadaunern Nord" vom Oktober 2015 (übermittelt durch Herrn DI Gumplmayr per Email am 15.12.2015) behoben werden und bitte um einen Termin bei Ihnen, Herr Bürgermeister Zettinig, um diese Fragen zu klären.

Fragwürdig erscheint mir auch, warum gerade jetzt Ortstafel versetzt werden (auf jener Anrainerstraße, die ausgerechnet zu den Gründen von Immobilien Mayr führen). Gibt es dafür einen Anlass?

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Auch weitere damit in Zusammenhang stehende Fakten hätten aus meiner Sicht erwähnt gehört: beispielsweise, dass in Folge der Änderung des REK die Widmung des Hauses Guelmami (Gadaunern 58) von einer Einzelbewilligung im Grünland auf Bauland erfolgen kann. Damit wird eine Vergrößerung der Geschossfläche von 300 m2 auf über 800 m2 im derzeitigen Grünland möglich.

Bei Änderungen des REK hat die Gemeinde die Mitwirkung der Öffentlichkeit in angemessener Weise zu ermöglichen. Äußerungen sind entgegenzunehmen und in die Beratungen einzubeziehen. Daher möchte ich folgende Anregungen geben:

1) Umfassendes Gesamtkonzept für Gadaunern und entsprechende InformationIm aktuellen REK Gadaunern Nord wurden nur die 7.000 m2 besprochen, die hinzukommen. Doch gesamt geht es um 16.000 m2, die bebaut werden sollen. Grundsätzlich wurde ja bei der Informationsveranstaltung bestätigt, dass es auch bereits Gespräche mit Hrn. Mayr (Immobilien Mayr), bezüglich der Verbauung seiner Gründe, gibt. Die Änderung des REK soll zwar jetzt beschlossen werden, aber ausreichend informiert fühle ich mich nicht.

2) Realistisches Verkehrskonzept für GadaunernInnerhalb der Ortsgrenzen sind die Straßen fast überall schmäler als 5 Meter. Begegnungsverkehr ist nur an einzelnen Stellen durch Ausweichen möglich. Gehwege gibt es keine. Selbst die Gadaunerer Straße liegt teilweise eng zwischen Häusern und Bauernhöfen. Die Leistungsfähigkeit der bestehenden Straßen erreicht schon jetzt ihre Grenze. Dem wurde im REK überhaupt keine Beachtung geschenkt. Es gibt kein Verkehrskonzept und auch kein Verkehrsgutachten und die zukünftige Verbauungsdichte spricht man besser gar nicht erst an. All diese Häuser sollen gebaut werden und es wird erwartet, dass sich alles schon irgendwie ausgeht. Mein besonderes Interesse gilt dabei der Nutzung der Straße nicht nur durch Autos, sondern auch einer gemeinsamen Nutzung durch Kinder, Spaziergänger, Fahrradfahrer. Dies sehe ich absolut gefährdet. Doch was steht im Räumlichen Entwicklungskonzept: "Die bestehende Verkehrsinfrastruktur ist für die geplante Verbauung der Grundflächen ausreichend dimensioniert, Engpässe sind nicht zu erwarten."

3) Fehlendes Verkehrskonzept in Bezug auf öffentliche VerkehrsmittelEin Grundsatz, der schon lange in Salzburg besteht, ist die Umwidmung zu Bauland im Einzugsgebiet von Haltestellen. Ich finde es irreführend, dass von der Gemeinde für das REK dabei die Haltestelle vom Citybus als Anbindung an den öffentlichen Verkehr vorgegaukelt wird. Ich brauche nur beobachten, dass alle Kinder aus Gadaunern bei der Volksschule um 12:45 von ihren Eltern abgeholt werden, um zu wissen, dass diese Busverbindung nicht einmal die Grundbedürfnisse abdeckt. Ganz zu schweigen von einer Benützung zur Fahrt in die Arbeit oder Schule außerhalb von Bad Hofgastein. Hier wird eine Haltestelle, die max. 4 Fahrtmöglichkeiten pro Tag und Richtung bietet, dargestellt, als könne sie irgendeine Entlastung für den Individualverkehr bringen. Die Haltestelle des Regionalbusses an der B167 wird im REK mit einer Entfernung von 650 Metern angegeben. Tatsächlich sind es – nach offiziellen Angaben des Salzburger Verkehrsverbundes – vom Änderungsbereich gemessen über 1,3 km. Dies ist ein wesentlicher Unterschied, um überhaupt eine Ausweitung der Siedlungsgrenzen zu erreichen.

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4) Richtigstellung der Aussagen in Bezug auf WildbachverbauungDie bei der Informationsveranstaltung verwendeten Unterlagen waren nicht korrekt in Bezug auf die gelbe und rote Gefahrenzone. Die Gründe, welche das REK Gadaunern Nord umfasst, befinden sich in der derzeit gelben und roten Zone. Deshalb sind die getroffenen Aussagen, dass von den Käufern keine Beiträge zur Wildbachverbauung zu leisten sind, aus meiner Sicht falsch. Daran ändert auch eine mögliche Aufhebung der Gefahrenzonen nichts. Ich erwarte mir hier eine Richtigstellung durch die Gemeinde. (Im REK wird der Umstand, dass sich das Erweiterungsgebiet teilweise in der roten Zone befindet, überhaupt nicht erwähnt.)

Aufgrund der Fehler im Erläuterungsbericht weise ich Sie ausdrücklich darauf hin, dass der vorgelegte Entwurf entsprechend überarbeitet gehört und auf Basis dieses Entwurfes keinerlei Beschlüsse gefasst werden können. Jegliche Beschlussfassung würde vorsätzlich wider besseren Wissens geschehen.

Eine Kopie dieses Schreibens ergeht mit Begleittext an Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin Dr. Astrid Rössler.

Ich hoffe auf eine positive Zusammenarbeit!Mit freundlichen Grüßen,

Mag.(FH) Andrea Klambauer

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Verfahrensablauf

Da ich keine Information dazu auf der Gemeinde bekommen konnte, habe ich versucht, die Verfahrensschritte zu recherchieren. Bitte um Info, falls dies nicht korrekt ist.

Aus meiner Sicht befinden wir uns in Bezug auf die Erweiterung des Siedlungsgebiets in Schritt 1, in Bezug auf die Erhöhung der Dichte ist noch überhaupt keine Information erfolgt.

Regionalverband Pongau

Gemäß Statuten des Regionalverbands Pongau sind Änderungen im REK zuerst im Regionalverband zu beraten und es bedarf Einstimmigkeit in der Vollversammlung zum Beschluss.