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Wegleitung GEP Generelle Entwässerungsplanung (GEP) Amt für Umwelt

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Wegleitung GEP

Generelle Entwässerungsplanung (GEP)

Amt für Umwelt

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Einleitung

GEP-Bearbeitung im Kanton Thurgau auf einen Blick

Organisation bei der GEP-Bearbeitung

Datenbewirtschaftung

Anlagenkataster

Zustand, Sanierung, Unterhalt

Gewässer

Gefahrenvorsorge

Fremdwasser

Abwasserentsorgung im ländlichen Raum

Entwässerungskonzept

Massnahmenplanung

Erfolgskontrolle

Finanzierung

Gesetzliche und fachliche Grundlagen

Glossar

Anhang: Plan Auslastung, Einstau und ökologische Beurteilung

Inhaltsverzeichnis

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1.1 Ziele der Abwasserentsorgung

Aus den Zielen der Abwasserentsorgung ergeben sich ihre Aufgaben:

In den vergangenen Jahrzehnten wurde viel unternommen, um diese Ziele zu erreichen. So wurden Ka-nalisationen, Sonderbauwerke und Abwasserreinigungsanlagen (ARA) gebaut und erweitert. Den in der Schweiz erreichten hohen technischen Stand der Abwasserentsorgung gilt es zu erhalten, wo nötig zu optimieren und den aktuellen Rahmenbedingungen anzupassen.

1.2 Wert der Abwasserinfrastruktur

Die öffentliche Abwasserinfrastruktur umfasst die Kanalisation (Schmutz-, Misch- und Regenabwasser), die Sonderbauwerke (Regenbecken, Regenüberläufe, Pumpwerke) und die ARA. Das Abwassernetz

umfasst rund 49‘000 km öffentliche und mindestens 42‘000 km private Abwasserleitungen (vor allem Hausanschlüsse).

Der Wiederbeschaffungswert der Schweizer Abwasserinfrastruktur beträgt rund 120 Mrd. Franken (öffentliche Kanalisation 66, ARA 14, private Entwässerung 40). Für die öffentlichen Anlagen werden jährlich rund 2.2 Mrd. Franken ausgegeben («Abwasserentsorgung 2025», VSA, 2012).

Das Amt für Umwelt (AfU) hat 2011 eine Gemeindeumfrage zum Thema Siedlungsentwässerung durch-geführt. Im Kanton Thurgau betragen gemäss dieser Umfrage die gesamten Kosten für die öffentliche Abwasserentsorgung 55.4 Mio. Franken pro Jahr (Investitions- und Betriebskosten von Kanalisation und ARA) oder rund 227 Franken pro Einwohner und Jahr. Diese spezifischen Kosten sowie deren Auftei-lung auf Kanalisation (48 %) und ARA (52 %) entsprechen Schweizer Durchschnittswerten.

Diese wertvolle Infrastruktur bedarf geeigneter Planungsgrundlagen und Arbeitsinstrumente, um sie langfristig erhalten zu können.

1.3 Generelle Entwässerungsplanung (GEP) als rollende Planung

Aus den Zielen der Abwasserentsorgung und unter Berücksichtigung der bestehenden Infrastruktur, der häufig hohen Besiedelungsdichte, der vielfältigen Nutzung der Gewässer sowie der zunehmenden GIS-Anwendungen ergeben sich die hauptsächlichen Ziele eines GEP:

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Einleitung1

Schutz der Bevölkerung vor hygienischen Problemen Ableitung des Schmutzabwassers aus dem Siedlungsgebiet

Schutz des Siedlungsgebietes vor Überflutungen Ableitung des Regenabwassers aus dem Siedlungsgebiet

Schutz der Gewässer vor schädlichen Einwirkungen Weitgehender Abbau der Schmutzfracht in ARAMinimierung/Optimierung der Abwassereinleitungen

Ein geeignetes Entwässerungskonzept optimiert Anzahl, Örtlichkeit und Art der Einleitungen in die Gewässer. Dazu müssen diese ökologisch beurteilt werden. Zudem muss die ARA bezüglich Hydraulik und Schmutzfracht in das Konzept einbezogen werden.Die gezielte Werterhaltung der Infrastrukturanlagen dient der Sicherheit und ist von hoher wirtschaft- licher Bedeutung. Sie trägt dazu bei, unerfreuliche und überraschende Investitionsspitzen zu vermeiden.Mittels zweckmässiger Datenbewirtschaftung können die GEP-Daten vielfältig genutzt werden. Dazu müssen sie korrekt erhoben werden, einheitlich strukturiert sein und regelmässig nachgeführt werden.

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Die vorliegende Wegleitung ersetzt die Arbeitshilfe «7 Schritte zum GEP» (AfU, 1996). Sie ist als Ergän-zung zum neuen GEP-Musterpflichtenheft des VSA zu sehen. Dieses formuliert Ziele und Leistungen der einzelnen Teilprojekte. Verschiedene Randbedingungen werden durch den VSA nicht klar vorgegeben, sondern sind in Absprache mit der kantonalen Behörde festzulegen. Damit wird den unterschiedlichen Bedürfnissen der verschiedenen Regionen in der Schweiz Rechnung getragen. In vorliegender Weglei-tung sind die wichtigsten Aspekte, die bei der GEP-Bearbeitung im Kanton Thurgau zu beachten sind, klar und knapp beschrieben und mit Beispielen ergänzt.

1.6 Einordnung der Wegleitung

1.5 Ziel und Zielpublikum der Wegleitung

Diese Wegleitung richtet sich an Gemeinden, Abwasserverbände und im GEP-Bereich tätige Ingenieur-büros. Sie gibt Hinweise für den Umfang und die Qualität der GEP-Bearbeitung und hilft allen Beteiligten, diese möglichst einheitlich zu gestalten sowie deren Anforderungen verständlich zu kommunizieren. Ihr Ziel ist es aber nicht, fachliche Grundlagen zu vermitteln.

Mit der rollenden Planung stehen stets aktuelle Arbeitsgrundlagen zur Verfügung. Dies bedingt, dass gewisse Grundlagen und Daten laufend, andere periodisch nachgeführt werden. Abhängig von der Bautätigkeit, dem Bevölkerungswachstum und weiteren Randbedingungen müssen die Planungs-horizonte und Ausbauziele periodisch angepasst werden.

Alle Gemeinden und Abwasserverbände im Kanton Thurgau haben einen ersten GEP erarbeitet und vom Departement für Bau und Umwelt (DBU) genehmigen lassen. Diese Planungsgrundlagen sind in-zwischen zehn und mehr Jahre alt. Der GEP hat den Charakter einer rollenden Planung und bedarf der laufenden Nachführung und Weiterentwicklung. Im Rahmen der ersten Generation GEP sind umfangreiche Erfahrungen gemacht worden. Der VSA hat diese 2010 in ein neues Musterpflichtenheft mit folgenden Dokumenten eingearbeitet:

Das neue Musterpflichtenheft des VSA bildet die Grundlage für die zukünftige GEP-Bearbeitung, Nach-führung und Weiterentwicklung. Es ersetzt die VSA-Dokumente «GEP-Richtlinie für die Bearbeitung und Honorierung» (1989) sowie «GEP-Musterbuch» (1992 und Aktualisierungen).

Erläuterungen zum Musterpflichtenheft für den GEP Musterpflichtenheft für die Gesamtleitung im ARA-EinzugsgebietMusterpflichtenheft für den GEP-IngenieurWegleitung GEP-Daten

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1.4 Begriffe zur GEP-Bearbeitung

Art und Umfang der GEP-Bearbeitung werden in dieser Wegleitung wie folgt unterschieden:

GEP-Überarbeitung: Überprüfung/Aktualisierung/Bearbeitung des gesamten GEP oder einzel-ner Teilprojekte; erfolgt alle 10 bis 15 Jahre (gesamter GEP) oder bei wesentlichen Änderungen im ARA-Einzugsgebiet (Kanalisation, Gemeinde, Gewässer).GEP-Nachführung: laufende Anpassungen (z.B. Datenbewirtschaftung, Anlagenkataster, Kanalsa-nierungen, Unterhalt, periodische Fremdwassermessungen).

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Der GEP wird, neben der laufenden Nachführung, alle 10 bis 15 Jahre oder bei wesentlichen Änderungen im ARA-Einzugsgebiet oder in der Gemeinde (Kanalisation, Siedlung, Gewässer) um-fassend überprüft und nach Bedarf aktualisiert (GEP-Überarbeitung). Die elektronischen Daten für den Leitungskataster müssen jährlich, diejenigen für den GEP alle 5 Jahre dem Kanton abgegeben werden. Die Datenstruktur ist vorgegeben (VSA-DSS). Nachfolgend ist der Prozess für eine GEP-Überarbeitung dargestellt. Bei der laufenden GEP-Nachführung vereinfacht sich das Prozedere; grundsätzliche Überlegungen zur Organisation und Datenbewirtschaftung sind aber auch hier empfehlenswert.

2.3 Ablauf

2.2 Vorgehen

2.4 Dokumentation

2.1 Anlass

Elektronische Daten in VSA-DSS-Struktur (DSS_2008_GEP_TG)Technische Berichte (je nach bearbeiteten Teilprojekten)Gewässeruntersuchungen (ökologische Beurteilung, Relevanzmatrix)Hydraulische Berechnungen, Stammkarten SonderbauwerkeMassnahmentabelle und Massnahmenplan, FinanzierungsplanSanierungspflichtige Liegenschaften ausserhalb Bauzone: Plan/TabellePlanunterlagen: GEP-Plan (s. Seite 15), weitere je nach bearbeiteten Teilprojekten (s. auch VSA-Muster-pflichtenheft, Details in Absprache mit dem AfU)

Die Organisationsform wird frühzeitig festgelegt (Kapitel 3).Eine grundlegende Aufgabe ist, ein Konzept für die Datenbewirtschaftung zu erarbeiten. Wichtig ist, dass die Daten im ganzen ARA-Einzugsgebiet problemlos austauschbar sind. Sie müssen «aus einem Guss» sein, auch wenn verschiedene Ingenieurbüros das Verbandsgebiet datenmässig betreu-en. Nur so können Qualität und Kosten optimiert werden (Kapitel 4).Bevor die verschiedenen Teilprojekte bearbeitet werden, wird das System Gewässer und Sied-lungsentwässerung überprüft. Die Teilprojekte «Gewässer» und «Entwässerungskonzept» sind zen-tral und betreffen das gesamte ARA-Einzugsgebiet (Kapitel 7 und 11).

Die GEP-Bearbeitung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem AfU.Für die Ingenieurarbeiten der einzelnen Teilprojekte oder des gesamten GEP wird ein Pflichtenheft erstellt. Als Vorlage kann das Musterpflichtenheft des VSA dienen (VSA, 2010). Das Pflichtenheft wird unter Beizug des AfU erarbeitet. Das AfU begleitet und prüft laufend die Projektfortschritte. Auf eine schriftliche Vorprüfung kann in der Regel verzichtet werden.Bei umfassenden Überarbeitungen, eigentümerrelevanten Änderungen (z.B. bezüglich Entwässerungs-system, Abflusskoeffizient, hydraulischer Auslastung) oder auf Wunsch der Gemeinde wird der GEP öffentlich aufgelegt. Die Genehmigung erfolgt durch das DBU. Andernfalls (z.B. bei Verbands-GEP) erfolgt die Zustimmung durch das AfU.

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GEP-Bearbeitung im Kanton Thurgau auf einen Blick2

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Die GEP-Bearbeitung ist komplex und erfordert eine gut funktionierende Organisation.Etliche Fragen und Probleme müssen auf unterschiedlichen Ebenen angegangen werden:

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3.1 Erläuterung

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3.2 Empfehlungen Kanton Thurgau

Die GEP-Überarbeitung berücksichtigt grundsätzlich ein ARA-Einzugsgebiet.Der Abwasserverband als Trägerschaft der ARA führt und koordiniert die Aufgaben.Das Datenbewirtschaftungskonzept ist eine zentrale und kostenrelevante Grundlage, die ganz zu Be-ginn und zusammen mit den Gemeinden erarbeitet und festgelegt wird.Die einzelnen Teilprojekte werden bezüglich Zuständigkeit und Nachführungszyklus gemäss Tabelle Seite 5 erarbeitet.

Gemeinde übergreifende Aspekte müssen auf Stufe des ARA-Einzugsgebiets bearbeitet werden, weil sie die Betrachtung des Gesamtsystems erfordern.Lokale Aspekte können auf Stufe der Gemeinden bearbeitet werden, allenfalls in Rücksprache bzw. Koordination mit dem Verband.Fallweise kann es erforderlich sein, die Bearbeitung auf ein Gewässereinzugsgebiet auszu-dehnen; dabei müssen benachbarte Verbände oder Gemeinden (ARA-Einzugsgebiete) einbezo-gen werden.

••

In Bezug auf Umfang und Komplexizität kann zwischen (laufender) GEP-Nachführung und (umfas-sender) GEP-Überarbeitung unterschieden werden.Massnahmen können durch eine übergeordnete bzw. koordinierte Betrachtungsweise effektiver und wirtschaftlicher umgesetzt werden.

Organisation bei der GEP-Bearbeitung3

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Zuständigkeit der Trägerschaften für die Teilprojekte und Zyklen für die GEP-Bearbeitung

Teilprojekt AV G Zyklus Bemerkungen

Der Verband definiert in Absprache mit den Gemeinden das zweck-mässige Konzept.

Die GEP-Daten für die Abgabe an das AfU müssen im Format VSA-DSS TG vorliegen.

Der Verband und die Gemeinden können für ihre Anlagen eigene Ka-taster führen. Verantwortlich ist die jeweilige Trägerschaft. Der Verband kann die Ko-ordination übernehmen.

Der Verband sorgt für eine einheitliche Erhebung und ökologische Be-urteilung. Diese Arbeiten liefern Vorgaben für das Entwässerungskon-zept.

Der Verband erarbeitet das Konzept, die Ziele und Massnahmen der Entwässerung über das gesamte ARA-EZG. Die Gemeinden überneh-men die Vorgaben daraus (Hydraulik, Sonderbauwerke).

Der Verband erarbeitet den Gefahrenplan über das gesamte ARA-EZG; AfU und Gemeinden stellen allenfalls Unterlagen zur Verfügung.

Das ARA-Interventionskonzept wird in das Teilprojekt eingebunden.

Der Verband analysiert die ARA-Daten und erarbeitet bei Handlungs-bedarf ein Konzept.

Die Trägerschaft eruiert bei Bedarf die Quellen und legt die Massnah-men fest bzw. setzt sie um.

Die Gemeinden melden sanierungsbedürftige Liegenschaften dem AfU und erarbeiten Sanierungskonzepte.

Die Trägerschaften verfügen je über einen Massnahmenplan. Die Massnahmen werden – wo zweckmässig – koordiniert.

Die Trägerschaften verfügen über eigene Finanzplanungen. Für deren zeitlichen Horizont sind 10 Jahre empfehlenswert.

Konzept

Anlagenkataster

Datenabgabe

Zustand, Sanierung,Unterhalt

Gewässereinleitstellen

Entwässerungskonzept

Gefahrenplan EZG

ARA

Erhebung

Umsetzung

Erfassung, Konzept

Massnahmenplan

Finanzierung

10 bis15 Jahre

5 Jahre

laufend bis1 Jahr

1 bis5 Jahre

10 bis15 Jahre

10 Jahre

5 Jahre

1 bis10 Jahre

1 bis10 Jahre

laufend bis1 Jahr

1 Jahr

Fremdwasser

Datenbewirtschaftung

Kanalisation

Gewässer und Entwässerungskonzept

Gefahrenvorsorge

Abwasserentsorgung im ländlichen Raum

Massnahmen und Finanzierung

Zuständigkeit:

Hauptverantwortung bzw. Gesamtleitung

Teilverantwortung, «Mitarbeit» (allenfalls bei Bedarf)

Trägerschaft:

AV Abwasserzweckverband

G Gemeinde

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Die Teilprojekte Anlagenkataster und Zustand, Sanierung, Unterhalt sowie Finanzierung und Massnahmenplanung werden fortlaufend nachgeführt. Empfehlung der Organisationsform:

3.3.1 GEP-Nachführung

3.3 Organisationsformen

Die Wahl der geeigneten Organisationsform hängt davon ab, welche Teilprojekte bearbeitet werden und welche Fachkenntnis auf der Ebene der ARA-Trägerschaften vorhanden ist.

Beispiel für eine zweckmässige Organisationsform bei laufenden GEP-Nachführungen. Dargestellt sind die verschiedenen Akteure und ihre hauptsächlichen Verbindungen (punktierte Linie: fallweiser Beizug bzw. Orientierung des AfU).

Der Verband und die Gemeinden koordinieren – wo zweckmässig – ihre Aufgaben.Das AfU wird bei Bedarf beigezogen.Das AfU wird jedenfalls über die geplanten und ausgeführten Massnahmen orientiert (z.B. im Rahmen von Projekten, anlässlich von (Verbands-)Sitzungen oder GEP-Zustimmungen).Das beauftragte GEP-Ingenieurbüro erarbeitet die betroffenen Teilprojekte. Bei Bedarf werden die Arbeiten von verschiedenen Büros koordiniert.

–––

AfU TG

G3

GEP-Ing A

AV

Abwasserzweckverband

GEP-Ing B

G1G2

AV Abwasserzweckverband

G Gemeinden

GEP-Ing GEP-Ingenieurbüros

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Eine GEP-Arbeitsgruppe aus Fachleuten und Behörden übernimmt die GEP-Bearbeitung.In der Arbeitsgruppe sind der Verband, die Gemeinden, das AfU, die zuständigen GEP-Ingenieur-büros und bei Bedarf weitere Fachexperten vertreten.Der Verband führt und koordiniert die Aufgaben (Gesamtleitung).Die Gesamtleitung kann auch – abhängig von der zeitlichen und fachlichen Kapazität des Ver-bandes – an einen externen Fachexperten übertragen werden. Die Arbeitsgruppe trifft sich regelmässig und berät über die zwischenzeitlich durch die GEP-In-genieurbüros ausgeführten Arbeitsschritte. Aufgabe der Arbeitsgruppe ist, die Ziele zu definieren, daraus die Arbeitsschritte auszulösen und deren Fortschritt zu überwachen.Die GEP-Ingenieurbüros erarbeiten die Teilprojekte. Bei Bedarf werden spezialisierte Ingenieur-büros (z.B. für die Hydraulik oder die Datenbewirtschaftung) oder andere Fachexperten (z.B. für die Gewässerbeurteilung) beigezogen.

3.3.2 GEP-Überarbeitung

Beispiel für eine zweckmässige Organisationsform bei umfassender GEP-Überarbeitung.Dargestellt sind die verschiedenen Akteure und ihre hauptsächlichen Verbindungen (punktierte Linien: kein Alleingang für die Gemeinden bzw. Beizug von Experten bei Bedarf).

Die Neubearbeitung oder Überarbeitung der Teilprojekte Datenbewirtschaftung, Gewässer, Ent-wässerungskonzept, Fremdwasser sowie Gefahrenvorsorge erfolgt über das ARA-Einzugsge-biet und bedarf einer zweckmässigen und im Vorfeld festgelegten Organisationsform.

Empfehlung der Organisationsform:

•––

––

AfU TG

G3

GEP-Ing A

AV

Abwasserzweckverband

GEP-Ing B

G1G2

weitereExperten

externerExperte

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Gemäss kantonaler Geoinformationsgesetzgebung sind die Gemeinden verpflichtet, einen digitalen Leitungskataster (LK) zu führen und die Daten mindestens jährlich dem Amt für Geoinformation (AGI) abzugeben.Gemäss kantonaler Gewässerschutzgesetzgebung sind die Gemeinden bzw. Verbände verpflichtet, ihre digitalen GEP-Daten alle 5 Jahre zu aktualisieren und dem AGI abzugeben.Die GEP-Daten werden im Modell VSA-DSS, Version TG, erfasst und bewirtschaftet. Diese Version entspricht der Minimalanforderung bezüglich der zu verwaltenden Daten.Der Leitungskataster, Teilbereich Abwasser, ist ein Teil der GEP-Daten und kann aus diesen exportiert werden. Das Datenverwaltungskonzept ermöglicht somit den laufenden Datenaustausch von GEP und Leitungskataster.Das Modell VSA-DSS TG (DSS_2008_GEP_TG, Version 02 vom 14.12. 2012 bzw. aktuelle Version) wird vom GIS Verbund Thurgau (GIV) und ein Checkerdienst (Checkili) vom AGI zur Verfügung gestellt (Vorgaben für den Leitungskataster s. Wegleitung Werkinformation, GIV 2014).Auf der Ebene des ARA-Einzugsgebiets kann der Datenumfang über die minimalen Anforderungen des AfU erweitert werden, wenn dies für die Aufgabenerfüllung des Verbandes zweckmässig ist. Dabei werden optionale Attribute auf zwingend gesetzt.Die Sonderbauwerke (Regenbecken, Regenüberläufe und Pumpwerke) werden gemäss der Stamm-karte VSA zumindest in Papierform erfasst (Wegleitung GEP-Daten, VSA 2013).

4.1 Erläuterung

4.2 Vorgaben Kanton Thurgau

Die Datenerhebung, Datenbewirtschaftung und Datenpflege ist kostenintensiv.Wichtig ist, gleich zu Beginn zu klären, welche Daten für die Erarbeitung des GEP oder einer spezi-fischen Problemlösung notwendig sind und erhoben und gepflegt werden müssen. Das Datenmodell GEP ist vom AfU vorgegeben und entspricht der Minimalanforderung. Verband und Gemeinden können dieses Modell nach ihren Bedürfnissen erweitern.Um die Daten in einem GIS (Geografisches Informationssystem) verwenden zu können, müssen sie austauschbar und von einheitlicher Struktur sein. Ein zweckmässiger Datensatz dient der Bearbeitung von Baugesuchen, Entwässerungsprojekten und als Planungsgrundlage.Allfällige Datenlücken werden im Vorfeld oder im Rahmen der Massnahmenplanung behoben.

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Datenbewirtschaftung4

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Die GEP-Leitung definiert die Vorgaben für den Datenfluss zwischen allen beteiligten Ingenieurbüros (s. auch 4.6, Empfehlungen).Die GEP-Leitung definiert die Vorgaben für die Abgabe von Regendaten oder Messdaten.Die GEP-Leitung definiert die Verantwortlichkeit für die Abgabe von GEP-Daten an den Kanton. Dies ist immer dann notwendig, wenn die GEP-Daten des Verbandes und der Gemeinden nicht in einer zentral verwalteten Datenbank bewirtschaftet werden (s. 4.6).

4.3 Der Weg zum Ziel

4.5 Hinweise für den GEP-Ingenieur

4.6 Datenverwaltung

4.4 Hinweise für die GEP-Leitung

Damit die Datenmodelle umgesetzt werden können, müssen Anpassungen bezüglich Qualität und Ein-heitlichkeit der Daten vorgenommen werden. Folgende Aspekte sind zentral:

Vereinheitlichung der Datenerhebung (s. Vorgaben unter 4.2)

Gewährleistung der Aktualisierung und Austauschbarkeit

••

Die einheitliche Erhebung, die unkomplizierte Aktualisierung sowie der einfache Austausch der GEP-Da-ten sind grundlegende Voraussetzungen für eine kostenbewusste Datenbewirtschaftung. Dabei können unübersichtliche und aufwendige Mehrfacherhebungen verhindert werden.

Eine Referenz zum Leitungskataster (Objekt-ID) wird in der GEP-Datenbank beibehalten, um die Rückgabe von GEP-Daten in den Leitungskataster zu ermöglichen.Sämtliche Objektklassen enthalten eine Objekt-ID. Diese muss einheitlich und klar zugeordnet wer-den können. Vorgaben für den Leitungskataster finden sich in der Wegleitung Werkinformation (GIV 2014).Die GEP-Pläne werden auch als DXF/DWG abgegeben, um zukünftige Überarbeitungen durch Dritte zu ermöglichen (z.B. Entwässerungskonzept, Gefahrenplan, Versickerungsplan).

Auf den folgenden Seiten sind drei Varianten für die Datenverwaltung dargestellt.Im Ist-Zustand verfügen die Gemeinden und der Verband je über eigene Datenbanken, die unter-schiedlich verwaltet werden. Daten und Datenstruktur sind häufig uneinheitlich.Als eigentumsbasierte Verwaltung wird eine geeignete und praktikable Form der Datenverwal-tung bezeichnet. Der Verband gibt die Datenstruktur vor. Die Daten werden bei Bedarf zwischen Ver-band und Gemeinden ausgetauscht.Die zentral verwaltete Datenbank stellt die optimierte Datenverwaltung und Datensicherung dar. Der Verband verwaltet sämtliche Daten. Die Gemeinden beziehen bei Bedarf ihre Daten aus der ge-meinsamen Datenbank.

– Gleiche Struktur/Modell (Vorgabe Datenmodell durch AfU, Bezug bei GIV) – Gleiche Qualität der Daten (Minimalanforderungen gemäss AfU, Erweiterung nach Bedarf)

– Eindeutige Zuordnung der Objekte – Klare Regelung der Eigentümerverhältnisse – Obige Punkte ermöglichen einfachen Datentransfer Verband/Gemeinden

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Ist-Zustand

Zum heutigen Zeitpunkt gestaltet sich die Datenbewirtschaftung wie folgt:

Funktionsweise: Die Gemeinden verwalten ihre GEP- und Leitungskatasterdaten eigenständig. Der V-GEP hat ein eigenes GEP-System, bezieht aber die Grundlagen dazu aus den GEP und Leitungs- bzw. Anlagenkatastern der Gemeinden.Problem: Daten und Datenstruktur sind häufig uneinheitlich.

Formen: = Datenbank

= Institutionen

= Datenströme

oval

eckig

Pfeile

Farben: Gemeinden

Abwasserzweckverband

Kanton Thurgau

Ingenieurbüros

Gemeinde A

LK-Ingenieur

LK-Daten Verband auf

Gemeindegebiet

LK-Daten Gemeinde

GEP-Ingenieur

GEP-Daten Gemeinde

V-GEP-Ingenieur

GEP-Daten Verband

Gemeinde B

Gemeinde C

Verband

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Gemeinde A

Gemeinde B

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Bei der eigentumsbasierten Verwaltung führen Verband und Gemeinden eigene Datenbanken. Die Da-tenstruktur und Datenqualität wird vom Verband vorgegeben und von allen Gemeinden im Sinne einer Minimalanforderung übernommen. Bei Bedarf können die Daten unkompliziert ausgetauscht werden. Diese Form der Datenverwaltung kann relativ einfach in die zentrale Verwaltung überführt werden (s. nächste Seite). Der Vorteil der eigentumsbasierten gegenüber der zentralen Verwaltung ist, dass sie praxisnäher ist, indem mehr Kompetenzen bei den Gemeinden liegen. Allerdings ist sie etwas komplexer und dadurch fehleranfälliger.

Die eigentumsbasierte Verwaltung gestaltet sich wie folgt:

Eigentumsbasierte Verwaltung

Formen: = Datenbank

= Institutionen

= Datenströme

oval

eckig

Pfeile

Farben: Gemeinden

Abwasserzweckverband

Kanton Thurgau

Ingenieurbüros

Funktionsweise: Die Gemeinden und der Verband führen je ihren eigenen GEP und ihren eigenen Leitungs- bzw. Anlagenkataster. Verband und Gemeinden befinden sich auf einer Ebene. Bei Bedarf werden Daten ausgetauscht.

Gemeinde C

LK- undGEP-Ingenieur

LK-Daten Gemeinde

GEP-Daten Gemeinde

Verband

LK- undGEP-Ingenieur

LK-Daten Verband

GEP-Daten Verband

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Optimal ist eine zentral verwaltete Datenbank, wo die Gemeinden die Daten erheben, die Verwaltung aber auf der Ebene des Verbandes erfolgt. Dies aus folgenden Gründen:

Zentral verwaltete Datenbank

Funktionsweise: Die Gemeinden liefern ihre Daten in vordefinierten Zeiträumen und vorgegebener Qualität an den Datenpool des Verbandes. Aus diesem Datenpool werden nach Bedarf die GEP- und Leitungs- bzw. Anlagenkatasterdaten den Gemeinden und dem Kanton geliefert.

Formen: = Datenbank

= Institutionen

= Datenströme

oval

eckig

Pfeile

Farben: Gemeinden

Abwasserzweckverband

Kanton Thurgau

Ingenieurbüros

Verband

Gemeinde A

Gemeinde B

Gemeinde C

GEP-IngenieurLK-Ingenieur

V-GEP-Ingenieur

Datenverwaltungs-Ingenieur

LK-und GEP-Daten Verband

sowie Gemeinden

•••••

Vereinfachter Unterhalt der Informatik; einheitliche Qualität einfacher gewährleistetGezielter Einsatz von Investitionen, Schutz der InvestitionenEinfache Weiterverwendung der Daten möglichGeringere Kosten bei Umstrukturierungen (weniger Schnittstellen)Wesentliche Entlastung der Gemeinden bezüglich Verantwortung und Zeitaufwand

Die optimierte Datenbewirtschaftung gestaltet sich wie folgt:

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Das Ziel, die Daten langfristig in guter Qualität zur Verfügung zu haben und dabei Aufwand und Kosten möglichst gering zu halten, bedingt eine zweckmässige Datenbewirtschaftung. Dazu ist folgendes Vor-gehen zielführend:

4.7 Empfehlungen Kanton Thurgau

•••

Idealerweise sind GEP-Ingenieur und LK-Ingenieur identisch. Wenn nicht, erfolgt die Datennachfüh-rung vorzugsweise durch den GEP-Ingenieur, da sein Fachbereich bezüglich Abwasser deutlich um-fassender ist als derjenige des LK-Ingenieurs. Bei verschiedenen GEP-Ingenieuren im Verbandsgebiet muss festgelegt werden, welcher für die Verbandsdaten zuständig ist. Die Datennachführung sollte in jeder Gemeinde nur durch eine Instanz durchgeführt werden, vorzugs-weise den GEP-Ingenieur (s. oben). Damit ist gewährleistet, dass Daten nicht mehrfach erhoben und nachgeführt werden. Die gegenwärtige Entwicklung zu möglichst vollständigen digitalen Datensätzen kann organisatorisch eine Herausforderung für Verbände und Gemeinden darstellen, indem Änderungen in den vorhan-denen Strukturen erforderlich sein können. Längerfristig lohnt sich die Investition, da die Datenbewirt-schaftung wesentlich vereinfacht werden kann. (Unnötig) viele Schnittstellen verursachen Fehlerquel-len und hohe Kosten.

Verband und Gemeinden legen gemeinsam die geeignete Datenverwaltung fest (s. unten)Der Verband legt den Umfang der zu erhebenden Daten fest (s. Minimalanforderung)Je nach gewählter Datenverwaltung wird das routinemässige Vorgehen für Datenerhebungen und Datenaktualisierungen organisiert. Falls verschiedene Büros beauftragt sind, Daten zu erheben und nachzuführen (LK/GEP), müssen die Zuständigkeiten klar festgelegt werden:

Datenerhebung durch LK-Ingenieur und/oder GEP-Ingenieur Datentransfer von LK-Ingenieur zu GEP-Ingenieur (oder umgekehrt)

Datennachführung durch GEP-Ingenieur (oder LK-Ingenieur)

GEP-Ingenieur zuständig für den GEP der Gemeinde oder des VerbandesLK-Ingenieur zuständig für den gesamten LK der Gemeinde oder nur den LK-Teilbereich Abwasser

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Der Anlagenkataster wird gemäss der Datenstruktur VSA-DSS geführt. Er bildet einen Teil der GEP-Da-ten und beinhaltet den Leitungskataster, Teil Abwasser.Der Anlagenkataster bildet die Grundlage für den GEP-Plan (s. Beispiel nächste Seite).

5.4 Hinweise für den GEP-Ingenieur

5.3 Empfehlungen Kanton Thurgau

5.2 Vorgaben Kanton Thurgau

5.1 Erläuterung

Der aktuelle Anlagenkataster ist eine massgebende Grundlage für die GEP-Bearbeitung.Der Anlagenkataster enthält alle öffentlichen Kanalisationsleitungen (Schmutz-, Misch- und Regenab-wasserleitungen) mit Informationen zu den Leitungen (z.B. Lage, Durchmesser, Material) und den Schächten (z.B. Deckel- und Sohlenhöhen).Der aktuelle Anlagenkataster dient auch als Grundlage für Bauvorhaben.

Der Anlagenkataster umfasst alle öffentlichen, die Siedlungsentwässerung betreffenden Leitungen im ARA-Einzugsgebiet sowie private Sammelleitungen. Private Hausanschlüsse werden nach Möglichkeit erfasst (Bereich öffentliche Kanalisation bis Bodenplatte). Regenabwasserleitungen ausserhalb Bau-gebiet (∅ > 200 mm) werden möglichst bis zur Einleitung ins Gewässer erfasst.Das Bezeichnungssystem ist im gesamten ARA-Einzugsgebiet einheitlich und eindeutig.Die Sonderbauwerke (Regenbecken, Regenüberläufe und Pumpwerke) werden gemäss der Stamm-karte VSA zumindest in Papierform erfasst (Wegleitung GEP-Daten, VSA 2013).Der Datenumfang entspricht den minimalen Anforderungen des Modells VSA-DSS, Version Thurgau.Die Eigentumsverhältnisse des gesamten erfassten Leitungsnetzes werden eindeutig dargestellt und bei Bedarf geregelt.

Versickerungsanlagen: Diese werden auf Gemeindeebene erfasst. Empfehlenswert ist, sie in einem Kataster zu führen (Werkinformation Abwasser). Zumindest sollte eine Liste geführt werden, in welcher der Standort und die Art der Versickerung vermerkt sind. Eigentumsbasierte Datenverwaltung: Der vom Verband und den Gemeinden vereinbarte regelmässige Datenaustausch ermöglicht es, wichtige Abwasser-Werkinformationen der anderen Eigentümer in den eigenen Plänen darzustellen.Private Abwasseranlagen: Im Zuge von Neu- und Umbauten oder im Rahmen von Sanierungen durch den Eigentümer werden die privaten Anlagen in den Kataster aufgenommen. Nach Möglichkeit wer-den private Sammelleitungen von der Gemeinde übernommen, um deren einwandfreien Unterhalt zu gewährleisten.

••

••

••

Anlagenkataster5

Page 17: Wegleitung GEP - Amt für Umwelt · 2018. 1. 5. · 03 Der GEP wird, neben der laufenden Nachführung, alle 10 bis 15 Jahre oder bei wesentlichen Änderungen im ARA-Einzugsgebiet

15

1

2

2

Neuwilen

1

2

3

E024 0.11 0%

E025 0.21 0%

E031 0.31 0%

E034 0.23 0%

E035 0.23 0%

E036 0.93 0%

E0361 0.63 0%

E037 0.13 0%

E038 0.23 0%

E039 1.03 0%

E063 0.216 0%

E070 0.29 0%

E099 0.39 0%

E234 0.210 0%

E263 0.33 0%

E264 0.13 0%

E327 0.13 0%

E328 0.11 0%

E329 0.43 0%

E564 0.214 0%

E565 0.38 0%

E5651 0.11 0%

E566 0.21 0%

E567 0.21 0%

E568 0.21 0%

E569 0.21 0%

E570 0.18 0%

E571 0.21 0%

E572 0.51 0%

E573 0.51 0%

E575 0.214 0%

E699 0.52 0%

E701 0.22 0%

E702 0.22 0%E745 0.2

9 0%

E746 0.12 0%

E747 0.215 0%

E748 0.12 0%

E749 0.32 0%

E751 0.27 0%

E752 0.37 0%

E753 0.17 0%

7

1069D 539.43

1072D 537.00

1077D 528.53

1110D 534.92

1112D 521.76

1121D 543.72

1122D 542.43

1123D 540.67

1124D 538.08

1125D 537.34

D 515.05

482D 522.18

483D 526.85

484D 530.10

485D 531.74

486D 533.74

487D 535.32

502D 515.96

503D 515.02

504D 516.75

505D 518.43506 HWE

D 520.60

507D 521.79

508D 522.16

509D 525.65

510D 526.69

511D 531.22

512D 534.58

513D 537.27

514D 540.73

515D 542.58

516D 544.18

530D 542.83

531D 543.05

532D 542.60

533D 535.95

534D 536.25

535D 535.88

536D 534.85

537D 535.15

541D 523.00542

D 522.24

543D 522.33

543aD 522.43

545D 525.14

546D 525.48

547D 528.06

548D 528.61 548.1

D 528.61

549D 528.77

550D 528.82

551D 529.53

552D 537.27

553D 538.64

554D 539.11

555D 547.14

556D 528.24

557D 527.42

558D 525.51

559D 523.74

560D 526.38

561D 528.70

562D 517.99

563D 517.70

564D 522.61

RKB NeuwilenD 515.00

1

2

1 2

1

2

1 2

12

1

2

1

2

506 HWE AuslassD 520.60

506 HWEaD 520.00

D 515.00

D 515.00

RKB Neuwilen 3D 515.00

RKB Neuwilen aD 515.00

Ø 16019.7‰

A 537.29

Ø 1

6040

.1‰

E 533.63

Ø 3

0069

.1‰

E 520.64

Ø 3

0051

.3‰

E 526.98A 526.52

Ø 3

0021

.7‰

E 541.43

A 542.16

Ø 3

0045

.8‰

E 539.89

A 541.41

Ø 3

0068

.7‰

E 537.39

A 539.89

Ø 300

65.3‰

E 536.50

A 537.38

Ø 3

0054

.0‰

E 533.43A 532.92

A 536.31

Ø 3

0034

.1‰

E 513.91

Ø 3

0068

.1‰

E 514.08A 514.08

Ø 3

0054

.8‰

E 520.18A 520.18

Ø 3

0046

.7‰

E 525.15A 523.80

Ø 3

0032

.5‰

E 528.55A 528.55

Ø 3

0024

.6‰

E 530.69A 530.69

Ø 3

0014

.3‰

E 532.44A 532.44

Ø10

E 533.47A 533.47

Ø 6007.0‰

E 512.98

Ø 6003.8‰

E 513.48A 513.48

Ø 6004.0‰

E 513.90A 513.86

Ø 40041.2‰

E 514.32A 514.32Ø 350

48.6‰

E 516.89A 516.89

Ø 600

E 518.00A 518.32

Ø 10006.6‰

E 518.48A 518.39

Ø 700

18.3‰

E 519.11A 519.11

Ø 7

0095

.3‰

Ø 8

0081

.3‰

E 523.07A 523.07

Ø 5

0068

.3‰

E 524.42A 524.42

Ø 5

0052

.5‰

E 529.01A 529.01

Ø 5

0051

.1‰

Ø 5

0050

.9‰

E 535.34A 535.34

Ø 5

0054

.7‰

E 538.10A 538.10

Ø 5

0052

.5‰

E 542.05E 542.05A 542.05

1

2

Ø 400

43.5‰

E 539.84E 539.84A 539.84

12

Ø 4007.2‰

E 540.07A 540.07

Ø 300

9.0‰E 540.42A 540.42

A 540.86

Ø 400

3.0‰

E 532.50E 532.47A 532.47

12

Ø 4004.8‰

E 532.60A 532.60

Ø 3502.8‰ E 532.82

A 532.80

Ø 2504.9‰ E 532.97

A 532.95

Ø 15026.4‰ E 533.24A 533.19

A 533.61

Ø 1

6038

.5‰

E 534.56E 536.43A 534.56

1

2

Ø 60020.6‰ E 519.46

E 519.23A 519.23

1

2

Ø 50017.8‰

Ø 5009.3‰

E 520.41A 520.41Ø 500

13.4‰

E 520.63A 520.63

Ø 4

0030

.8‰

E 520.93A 520.93

Ø 35037.9‰

Ø 35043.1‰

E 523.66A 523.66

Ø 3509.2‰

Ø 3509.0‰

E 525.57A 525.57

Ø 3505.5‰E 526.34A 526.34

Ø 15052.7‰

E 526.72A 526.67

Ø 15020.1‰E 526.97A 526.97

Ø 150

71.0‰

E 528.10A 528.10

Ø 150

14.8‰

E 535.01A 535.01

Ø 150

51.1‰

E 536.53A 536.53

Ø 150

94.1‰

E 537.23A 537.23

A 545.79

Ø 200

11.4‰E 526.32E 526.32A 526.32

1

2

Ø 2

0010

.8‰

E 526.45A 526.45

A 526.96 Ø 25035.0‰E 522.83E 522.83A 522.65

12

A 523.71

Ø 3

0013

6.5‰

E 519.97E 519.92A 519.82

1

2

Ø 3

0041

.4‰

E 521.32A 521.32

Ø 250

25.9‰

E 524.23A 524.23

A 526.05

Ø 2

508.

4‰

E 513.84

Ø 2

5031

.6‰

E 514.19A 514.19

Ø 2

0045

.3‰

E 515.75A 515.00

E 521.25A 521.25

481

482

483

484

485

486

487

502

503

504505506 HWE

507

508

509

510

511

512

513

514

515

516

530 531 532

533534

535536

541542543

543a

545

546

547

548548.1

549550

556

557558

559

560

561

RKB NeuwilenRKB Neuwilen 1RKB Neuwilen 2

RKB Neuwilen 3

Ø 160

Ø 1

60

Ø 3

00

Ø 3

00

Ø 3

00

Ø 3

00

Ø 3

00Ø

300Ø

300

Ø 3

00Ø

300

Ø 3

00

Ø 3

00

Ø 3

00

Ø 3

00

Ø 3

00Ø

Ø 600

Ø 600

Ø 600

Ø 400Ø 350

Ø 600

Ø 1000

Ø 700

Ø 7

00Ø

800

Ø 5

00

Ø 5

00

Ø 5

00

Ø 5

00

Ø 5

00

Ø 5

00

Ø 400Ø 400 Ø 300

Ø 400

Ø 400

Ø 350

Ø 250

Ø 150

Ø 1

60

Ø 600Ø 500

Ø 500Ø 500

Ø 4

00

Ø 350

Ø 350

Ø 350

Ø 350

Ø 350

Ø 150

Ø 150

Ø 150

Ø 150

Ø 150

Ø 150

Ø 200

Ø 2

00

Ø 250

Ø 3

00

Ø 3

00

Ø 250

Ø 2

50Ø

250

Ø 2

00

19.7‰

40.1

69.1

51.3

21.7

45.8

68.7

‰65.3‰

54.0

34.1

68.1

‰54

.8‰

46.7

32.5

24.6

14.3

‰10

7.0‰

3.8‰

4.0‰

41.2‰48.6‰6.6‰

18.3‰

95.3

‰81

.3‰

68.3

52.5

51.1

50.9

54.7

52.5

43.5‰7.2‰ 9.0‰

3.0‰

4.8‰

2.8‰

4.9‰

26.4‰

38.5

20.6‰17.8‰

9.3‰13.4‰

30.8

37.9‰

43.1‰

9.2‰

9.0‰

5.5‰

52.7‰

20.1‰

71.0‰

14.8‰

51.1‰94.1‰

11.4‰

10.8

35.0‰

136.

5‰

41.4

25.9‰

8.4‰

31.6

45.3

E032 0.33 0%

E033 0.53 0%

E 533A 533

E154 0.13 0%

Wohnzone W

Wohn- und Gewerbezone WG

Dorfzone D

Weilerzone Wz

Gewerbezone G

Zone öffentl. Bauten und Anlagen Oe

Industriezone I

Freihaltezone Fh

Entwässerung im reduzierten Mischsystem

Entwässerung im Trennsystem

Umgrenzung Teileinzugsflächen Kanalisation

Bauzonen und Abflussbeiwerte

Bauzone Bauzonennummer und Abflussbeiwert

Mischsystem Trennsystem red. Mischsystem

1 0.30

2 0.40

3 0.40

4 0.30

5 0.50

7 0.30

20 0.50

0 0.00

8 0.00

9 0.00

10 0.00

11 0.00

12 0.00

13 0.00

21 0.00

0 0.00

14 0.15

15 0.15

16 0.20

17 0.20

18 0.20

19 0.15

22 0.25

0 0.00

200Ø 2008.0 ‰

588587

Ø 2008.0 ‰

464463

Ø 2008.0 ‰

Ø 2008.0 ‰

512511

Ø 2008.0 ‰

Ø 2008.0 ‰

422421

Kanalisationsbauwerke Sonstiges

geplant

Schmutzabwasserkanalisationmit Angabe Schachtnummer, Durchmesser, Gefälle

Mischabwasserkanalisationmit Angabe Schachtnummer, Durchmesser, Gefälle

Regenabwasserkanalisationmit Angabe Durchmesser, Gefälle

bestehend

Regenüberlauf

Mischabwasserbehandlung

Pumpstation

Bestehende Sauberwasserleitung(Regenwasser, eingedolte Bäche,Melioration)

Massnahme gemäss Technischem Bericht mit Numerierung

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16

Funktionstüchtige Abwasseranlagen gewährleisten die Hygiene im Entwässerungsgebiet und beugen Überflutungen vor. Zum Schutz des Grundwassers muss das Kanalnetz dicht sein.Der Zustand aller öffentlichen Kanäle, Schächte und Sonderbauwerke wird periodisch kontrolliert.Festgestellte Mängel werden gemäss Priorisierung behoben, um eine lange Nutzungsdauer der Lei-tungen, Schächte und Sonderbauwerke zu gewährleisten.Ein regelmässiger Unterhalt mittels Spülen verhindert Verstopfungen und entfernt Ablagerungen.

6.1 Erläuterung

6.2 Vorgaben Kanton Thurgau

6.3 Empfehlungen Kanton Thurgau für private Abwasseranlagen

6.4 Hinweise für den GEP-Ingenieur

Zustandsaufnahmedaten werden mit Bauwerk OBJ_ID geliefert (nicht nur Bezeichnung), um einen einfachen Import in die GEP-Daten zu ermöglichen.Die Zustandsinformationen werden zurück in den Anlagenkataster importiert.Die Legende wird gemäss VSA-Richtlinie «Erhaltung von Kanalisationen: Zustandsbeurteilung von Entwässerungsanlagen» (VSA 2007) erstellt (s. nächste Seite).

Der Zustand aller öffentlichen Kanäle, Kontrollschächte und Sonderbauwerke ist bekannt.Der Sanierungsbedarf (zwingend) sowie der bauliche Zustand (optional) sind in der VSA-DSS- Struk-tur abgelegt.

Anlässlich geplanter Spülungen öffentlicher Leitungen wird den Anstössern die Möglichkeit ange-boten, ihre Hausanschlussleitungen auf ihre Kosten ebenfalls reinigen zu lassen. Das koordinierte Vorgehen hilft den Privaten, Aufwand und Kosten zu sparen. Bei Bauvorhaben und grösseren Sanierungsmassnahmen im öffentlichen wie im privaten Bereich wer-den die Grundstücksanschlussleitungen (Misch- und Schmutzabwasser, Bereich öffentliche Kanali-sation bis Bodenplatte) auf Kosten der Gemeinde mit Kanal-TV kontrolliert und ausgewertet. Werden Schäden festgestellt, wird die Sanierung auf Kosten des Grundeigentümers verfügt.

•••

••

••

Zustand, Sanierung, Unterhalt6

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17

SBB

SBB

SBB

SBB

Asternweg

Espe

rant

oweg

rasse

Vogelsangstr

asse

Haldenweg

Im H

of

enstrasse

Hofstrasse

Scheffelstrasse

Arbonerstrasse

Hei

mst

rass

e

Waldmannstras

Waldmannstrasse

Neuhofstrasse

Alpsteinstrasse

Alpsteinstrasse

Friedrichshafnerstrasse

Gaswerkstrasse

Industriestrasse

10640

Sanierungspriorität Kanalisation Sanierungspriorität Schächte

kein Sanierungsbedarf

langfristiger Sanierungsbedarf

mittelfristiger Sanierungsbedarf

dringender Sanierungsbedarf

kurzfristiger Sanierungsbedarf

Sanierungsbedarf unbekannt

kein Sanierungsbedarf

langfristiger Sanierungsbedarf

mittelfristiger Sanierungsbedarf

dringender Sanierungsbedarf

kurzfristiger Sanierungsbedarf

Sanierungsbedarf unbekannt

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18

Der Schutz der Gewässer ist ein Hauptziel der GEP-Bearbeitung. Die ökologische Qualität eines Gewässers umfasst die Artenvielfalt, den ökomorphologischen Zustand, die Gewässerchemie und Gewässerphysik sowie äussere Aspekte gemäss GSchV Anhang 2.Die Gewässer werden von der Siedlungsentwässerung als Vorfluter genutzt und dabei in hydraulischer, physikalischer und stofflicher Hinsicht beeinträchtigt.

7.3 Hinweise für den GEP-Ingenieur

••

7.1 Erläuterung

7.2 Vorgaben Kanton Thurgau

Die Abteilung Gewässerqualität des AfU wird für die Bearbeitung dieses Teilprojekts beigezogen.Das Teilprojekt wird grundsätzlich über das gesamte ARA-Einzugsgebiet bearbeitet. Es steht in engem Zusammenhang mit dem Teilprojekt Entwässerungskonzept. Gewässerabschnitte, welche nur von der lokalen Siedlungsentwässerung beeinflusst werden, können auch gemeindeweise untersucht werden.Die Einleitstellen werden begangen. Zu den Einleitstellen gehören Regenüberläufe und Regenab-wassereinleitungen (in der Regel ab ∅ 200 mm). Die Erfassung und Dokumentation der Einleitstellen erfolgt nach vorgängiger Absprache mit der Abteilung Gewässerqualität und gemäss Relevanzmatrix der STORM-Richtlinie des VSA.Zu Art und Stärke der Einflüsse auf die Gewässer durch Einleitungen von Misch- und Regenabwasser aus der Siedlungsentwässerung werden konkrete Aussagen gemacht.Die gewässerökologischen Aufnahmen und Beurteilungen werden durch Gewässerökologen bzw. ge-wässerökologisch versierte Fachpersonen durchgeführt.

Die Abteilung Gewässerqualität beprobt regelmässig die Gewässer. Diese Daten stehen für die GEP-Bearbeitung zur Verfügung.Die Einleitstellen werden im Feld nach folgenden Kriterien beurteilt (s. auch «Äusserer Aspekt» ge-mäss Modulstufenkonzept, BAFU 2007):

••

Gewässer7

– Ökomorphologie (Lebensraum des Gewässerabschnitts) – Ökologischer Zustand (Artenvielfalt des Gewässerabschnitts; Felduntersuchungen) – Anforderungen gemäss Gewässerschutzgesetzgebung (GSchV A2)

Aufgrund der Beurteilung wird der Einfluss der Einleitstelle auf die Gewässerökologie bewertet. Dabei wird eine Empfehlung bezüglich Handlungsbedarf abgegeben. Unterschieden wird zwischen keinem, bedingtem und dringendem Handlungsbedarf (s. Beispiel im Anhang).Feldaufnahmen werden möglichst immer von der gleichen Person durchgeführt. Aufnahmen zu zwei verschiedenen Zeitpunkten sind zweckmässig, z.B. im Frühjahr und im Herbst.Die Resultate der untersuchten Einleitstellen müssen interpretiert werden. Wenn möglich werden sie mit Resultaten des Entlastungsverhaltens aus Langzeitsimulationen auf ihre Plausibilität hin überprüft. Die Beurteilung der Gewässer erfolgt nach dem Ampelsystem. Die nachfolgende Abbildung zeigt das Bewertungsschema.

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19

Gewässerökologische Beurteilung der Einleitstellen im Ist-Zustand

Lebensraum des Gewässerabschnitts

Artenvielfalt des Gewässerabschnitts

Einfluss der Einleitstelle auf die Gewässerökologie

Anforderungen gemäss Gewässerschutzverordnung A2

gut bis sehr gut

mässig bis unbefriedigend

schlecht

naturnah

wenig beeinträchtigt

stark beeinträchtigt

kein negativer Einfluss – kein Handlungsbedarf

möglicher negativer Einfluss – bedingter Handlungsbedarf

aktuell negativer Einfluss – grosser Handlungsbedarf

erfüllt

fraglich

nicht erfüllt

Page 22: Wegleitung GEP - Amt für Umwelt · 2018. 1. 5. · 03 Der GEP wird, neben der laufenden Nachführung, alle 10 bis 15 Jahre oder bei wesentlichen Änderungen im ARA-Einzugsgebiet

20

8.2 Vorgaben Kanton Thurgau

8.1 Erläuterung

Ziel ist ein Gefahrenplan über das gesamte ARA-Einzugsgebiet. Die Bezeichnungen und Symbole werden im ganzen Kanton einheitlich verwendet.Der Gefahrenplan ist ein Werkzeug, um bei Schadenereignissen, die das Kanalnetz, die ARA oder das Gewässer betreffen, effektiv eingreifen bzw. vorsorgende Massnahmen realisieren zu können.

Das Teilprojekt wird in Zusammenarbeit mit den Einsatzkräften, in der Regel der Feuerwehr, erarbeitet. Diese definieren zusammen mit dem ARA-Betreiber die Anforderungen an die Unterlagen.Listen mit gefahrenrelevanten Betrieben, Symbolen usw. können beim AfU bezogen werden. Die nachfolgenden Abbildungen zeigen einen Beispielplan sowie die vorgegebene Legende des Kan-tons Thurgau.

GEP-Gefahrenpläne werden als DXF/DWG abgegeben, um eine zukünftige Überarbeitung durch Drit-te zu ermöglichen.Das AfU gibt Auskunft über die Betriebe, die unter die Störfallverordnung fallen, sowie solche, die aus anderen Gründen in den Gefahrenplan aufzunehmen sind (Betriebe mit wassergefährdenden Stoffen, je nach Art und Menge).Die Fliesszeiten zur ARA bei Trocken- und allenfalls bei Regenwetter können aus der hydraulischen Berechnung entnommen werden.Das Interventionskonzept der ARA wird einbezogen, sofern es bereits vorhanden ist. Falls nicht, wird es im Rahmen dieses Teilprojekts erarbeitet.

8.3 Hinweise für den GEP-Ingenieur

Rotachäc

ker

1055209al

2845

2888

28462847

2637

898

2873

869

2875

2840

28392228

2230

28762877

28782879

2638

2884

2887

2889

2886

2883

2885

2882

838

2040

2890

2479

2347

2892

2894

2896

2656

732

2843

2657

2870

2842

758

2758

788

2924

696

699

2925

2930

2933

2932

2934

2935

2936

2937

2938

2939

2940

2942

2944

2984

2945

2946

2950

865

2958

2699

2820

2822

2963

2964

2965

2974

2968

2976

2978

2980

2979

2969

2973

2977

2972

2970

2975

2755

2339

727 2046

2235

2982

2983

2985

2525

2838

829

798

797796

795

2744

2287

2065

902

900

908

906

907

868

905

897

894

2229

2227

2252

2608

936

933

927

926

9442353

2298

2299

2390

2354

2389

2202

2542

2680

2475

2603

2476

883

885

884

854

893

2348

890

889

892

888

2232

2300

856

26072528

2640

2095

2560

2094

2378

2369

2302

2370

2380

2379

2543

2490

2620

2524

872

2500

24392469

2440

2336

2335

2233

2334

864

2256

863

2069

862

2720

879

27092708

2707

697695

694

736

734

730

729

2757

2470

2729

2352

2023

2503

2268

2625

764

2079

2432

2504

2676

2677

2678

2673

2725

769

2626

2534

770

2044

2675

2674

2509

2622

2662

2655

789

794

790

792

793

2642

2540

737

738

2247

2448

2290

2280

22442386

2279

739

2248

2292

2243

2326

745

2276

2220 2224

784

2058

2343

2282

2226

850

2606

875

2559

2320

752

2330

2329

2328

2327

2085

742

2275

2274

2364

800

799

847

785

782

876

877

878

808

26582659

2663

846

2493

2424

845

843

2535

2236

2237

2043

2072

830

2208

23092308

2835

2828

2827

2837

2836

832

2355

2357

2356

2358

2588

2360

23072306

23052304

2303

2359

23972396

2395

2363

2394

2393

2392

833

836

866

860

870

844

834

835

839

837

2365

2099

2250

2273

2346

2067

2249

828

2366

809

824

2696

826

2597

2598

2599

2600

2679

2645

2644

2643

2627

2204

2648

773

7722649

774

775

767

2605

2466

765

766

759

763

756

760

720

723

724

728

725

409

2529

2508

786

776

777

2245

2362

2222

2223

2225

740

2254

744

849

2086

848

853

855

858

886882

904

2054

2706

2459

880

852

698

2844

689

2045

748

2338

749

2344

2029

747

743

743

700

700

700

874

903

887

2007

762

3005

3006

3007 3008

3009

22

33

24

25

23

20f

20e 20d

20c

20a

20b

20

20m

20l

20i20k

20h20g

98

8a

2e

2d

4a

23

9a

5a

7b

5a

7a

7a

9a

7a

8a

20

22

26

27

24

26

30

29

28

32

29

28

7a

20

20a22a

24a

22

24

37

39

42

46

46a

50

34

38

36

26a

26

40

34

36

36a

38

38a

44a

46

44b

44c

40a

40

36

2c2b

2a

2a

6a

6b

30

33

29

27

28

26

24

25

23

2220a

20

8a

20

6b

20

22a

23

25

6c

6a

27a

25a

28

44d44e

48

44

42

35a

43

27

30

29a

37

39

36

Wilerbach

Wilerbach

Wilerbach

12120

12130

1218012170

12160

12150

1214112140

12220

12230

12240

12250

12210

12200

12190

RB Verzinkerei

BÜ Verzinkerei

BÜ Luxburg

PW Wilenstrasse

min.

12 min.

7 m

in.

6 m

in.

min.

12 min.

7 m

in.

6 m

in.

14 min.

19 min.

28 m

in.

14 min.

19 min.

28 m

in.

min.

12 min.

7 m

in.

6 m

in.

min.

12 min.

7 m

in.

6 m

in.

14 min.

19 min.

28 m

in.

14 min.

19 min.

28 m

in.

30 m

in.

RB Verzinkerei

BÜ Verzinkerei

BÜ Luxburg

PW Wilenstrasse

Gefahrenvorsorge8

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Legende und Symbole sind vom Amt für Umwelt Thurgau vorgegeben und können dort bezogen werden.

Fliessrichtung Pumpe, private Interventionsstelle auf Betriebsareal, Druckleitung

Rückhaltebecken/Interventionsstelle auf Betriebsarealmit Angabe zum Fassungsvermögen

Kanalschieber auf Betriebsareal

Schmutzabwasserschacht auf Betriebsareal

Regenabwasserschacht auf Betriebsareal

Fliessrichtung Gewässer

permanent eingerichtete Interventionsstelle im Gewässer

mögliche Interventionsstelle ins Gewässer(die Feuerwehr kann hier eine Bachsperre einbauen)

Betriebe, die einer Störfallverordnung unterstellt sind

Betriebe mit grösseren Mengen wassergefährdender Stoffe, oder stark wassergefährdende Stoffe. Nicht der Störfallverordnung unterstellt

Regenüberlauf

Regenbecken RB

ARA Standort

Mischabwasser

Schmutzabwasser

Regenabwasser

Entlastetes Mischabwasser (Regenabwasser)

Pumpwerk PW, öffentlich

Ölrückhaltebecken (VSS-Abscheider)

Gebietsbezeichnung

Druckleitung

Gewässer offen

Gewässer eingedolt

Mischsystem

reduziertes Mischsystem

Trennsystem

Einzugsgebiete pro Sonderbauwerk mit Eingreifmöglichkeit

Durchgangsstrasse, Entwässerung in die Misch- oder Schmutzabwasserleitung (Flächenfüllung entspricht der Farbe des zugehörigen Einzugsgebietes)

Durchgangsstrasse, Entwässerung über die Schulter

Quellfassung

Grundwasserfassung

Sodbrunnen

Grundwasserfassung mit Darstellung Schutzzonen S1 und S2

Gemeindegrenzen

Hochwasserlinie Kote Terrain 397.10 m ü. M.

Durchgangsstrasse, Entwässerung in die Regenabwas-serleitung oder in GewässerBahn, Entwässerung in Regenabwasserleitung oder in Gewässer

Fliesszeit von Sonderbauwerk zu Sonderbauwerk resp. im Einzugsgebiet zum Sonderbauwerk bei Regenwetter

Fliesszeit gemessen von Sonderbauwerk zu Sonderbau-werk bei Trockenwetter

Ausbreitungsweg Entlastung Vorfluter (Flächenfüllung entspricht der Farbe des zugehörigen Einzugsgebietes)

Rückstau in Kanalisation mit Überflutungsgefahr von Liegenschaften und Pumpwerken

bekannte Engpässe bei Durchlässen bei Hochwasser oder Starkniederschlag

Rückstau in Kanalisation ohne Überflutungsgefahr von Liegenschaften

Hochwasserlinie 1999 397.87 m ü. M.

Regenbecken (Durchlaufbecken)

Regenauslass

Notauslass

Beckenüberlauf

Regenüberlauf

Trennbauwerk

Hebewerk

Pumpwerk

Trockenwetteranfall

RB

RA

NA

TB

HW

PW

TWA

3

4 min.4 min.4 min.4 min.4 min.4 min.4 min.

grössere öffentliche oder private Versickerungsanlage

13 min.13 min.13 min.13 min.13 min.13 min.13 min.

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Die hydraulischen Betriebsdaten der ARA werden bezüglich Fremdwasseranteil ausgewertet. Beträgt dieser Anteil weniger als 30 % des jährlichen Trockenwetteranfalls, liegt die weitere Bearbeitung die-ses Teilprojekts im Ermessen des Verbandes (z.B. hinsichtlich Kostenteiler).Beträgt der Fremdwasseranteil über 30 % des Trockenwetteranfalls, so wird das Teilprojekt Fremd-wasser umfassend erarbeitet mittels Erhebung bzw. Messkampagnen im Einzugsgebiet. Die Trägerschaft der betroffenen Abwasseranlagen (Verband oder Gemeinde) eruiert die Fremdwas-serquellen und legt die Massnahmen fest. Bei Bedarf wird das niederschlagsabhängige Fremdwasser aus diffusen Quellen in die Untersu-chungen miteinbezogen.

9.1 Erläuterung

9.2 Vorgaben Kanton Thurgau

9.3 Hinweise für den GEP-Ingenieur

Fremdwasser ist stetig anfallendes, nicht verschmutztes Abwasser (Art. 4e. GSchG).Fremdwasser darf nicht in die Schmutz- und Mischabwasserkanalisation eingeleitet werden (Art. 12 Abs. 3 GSchG). Es beeinträchtigt die Reinigungsleistung einer ARA und muss möglichst beseitigt werden (Art. 76 GSchG). Fremdwasser kann zu betrieblichen Problemen und höheren Kosten bei der Abwasserentsorgung führen (verminderte Reinigungsleistung der ARA, höhere Investitionskosten infolge Dimensionierung auf höheren Trockenwetteranfall, höhere Betriebskosten infolge höherer Pumpkosten).

Für den Entscheid, ob eine umfassende Messkampagne erforderlich ist, werden folgende Vorabklä-rungen vorgenommen:

••

– QT,min

[l/s], QT24

[m3/d]: Mittelwert der Daten sämtlicher Tage ohne Niederschlag und ohne der

zwei direkt auf Tage mit Niederschlag folgenden Tage (Nachlauf), oder

– QT,d

[m3/d]: Mittelwert des 50 %- und des 20 %-Quantils sämtlicher Tagesdaten

– Auswertung der ARA-Betriebsdaten (siehe Beispiel unten).– Auswertung von Messdaten im ARA-Einzugsgebiet zur Eingrenzung des Bearbeitungsumfangs- des Teilprojekts Fremdwasser.

Aus den ARA-Jahresbetriebsdaten werden die mittleren Trockenwettermengen ermittelt (Mini-maler Abwasseranfall Q

T,min [l/s] bzw. Täglicher Abwasseranfall Q

T,d [m3/d]):

Fremdwasser9

Der Schmutzwasseranfall beträgt gemäss Hager et. al. (1984)

– QS,min

[l/(s⋅1000 E)] = 0.25 + log(E/1000) Nachtminimum

– QS,d

[l/(E⋅d)] = 170⋅[1 + 0.5⋅log(E/1000) Tagesmittel

– Zusätzlich anfallendes Schmutzwasser aus Industrie und Gewerbe kann als hydraulische Ein-

Die Fremdwassermenge QF,d

errechnet sich aus der Differenz der gemessenen Trockenwetter-

menge (Tagesmittel oder Nachtminimum) und der abgeschätzten Schmutzwassermenge. Aus dem

Verhältnis QF,d

zu QT,d

ergibt sich der prozentuale Fremdwasseranteil.

Beispiel für eine einfache Berechnung des Fremdwasseranfalls aufgrund von ARA-Betriebsdaten:

wohnerwerte (EW) berücksichtigt und zu den natürlichen Einwohnern addiert werden.

– Betriebe mit erheblichem Abwasseranfall müssen separat erfassst werden.

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Die Bewilligung und Überwachung von Kleinkläranlagen erfolgt durch das AfU. Die nicht angeschlossenen Liegenschaften werden durch die Gemeinde erfasst. Das AfU klärt ab, ob die ihm gemeldeten Liegenschaften sanierungspflichtig sind.Sanierungspflichtige Liegenschaften müssen in erster Priorität an die öffentliche Kanalisation ange-schlossen oder, sollte dies nicht zweckmässig oder zumutbar sein, in zweiter Priorität mit einer Klein-kläranlage ausgerüstet werden.Die Gemeinden erarbeiten Sanierungskonzepte, in denen die Art der Abwassersanierung sowie das Vorgehen der Sanierung festgelegt werden. Dabei sind folgende Fragen zu klären:

10.1 Erläuterung

10.2 Vorgaben Kanton Thurgau

642

643644

653

642

643644

653

Liegenschaften ohne Anschluss an die öffentliche Kanalisation müssen ihr Abwasser gesetzeskon-form entsorgen.Ein Gesamtkonzept der Abwasserentsorgung im ländlichen Raum hat gegenüber Einzellösungen Vor-teile. Für die Gemeinde wie auch für die Privaten können Aufwand und Kosten optimiert werden. Ein Beispiel für einen Sanierungsplan ist unten dargestellt.

••

Beispiel für einen Abwassersanierungsplan: Liegenschaften ausserhalb Bauzonen mit Angabe der Sa-nierungspflicht und möglicher Leitungsführung der Sanierungsleitung.

Abwasserentsorgung im ländlichen Raum10

– Welche Leitungen/Pumpwerke sind öffentlich, welche privat? – Wo ist eine dezentrale Abwasserreinigungsanlage (Kleinkläranlage) vorgesehen?

Bestehende Studien über die Machbarkeit von Kanalisationsanschlüssen und Sanierungsleitungen sollen im Konzept berücksichtigt werden.

Übersichtsplan Abwassersanierung

M 1:5000

möglicher Anschluss Sanierungsleitung

Liegenschaften ohne Kanalanschluss,sanierungspflichtig

Liegenschaft ohne Kanalanschluss,nicht sanierungspflichtig

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Allgemeine Hinweise Die Wahl der Verfahren für die Kanalnetzberechnung und das ELK werden im Pflichtenheft festgelegt. Da die Qualität und der Umfang der benötigten Daten stark vom Berechnungsverfahren abhängt, be-steht ein enger Zusammenhang mit dem Teilprojekt Datenbewirtschaftung. Hinweise zur Kanalnetzberechnung Ziel: Die Kapazität des Kanalnetzes wird überprüft, um Engpässe und Problemstellen aufzeigen und mögliche Lösungen für die geforderte Entwässerungssicherheit ermitteln zu können.

11.3 Hinweise für den GEP-Ingenieur

11.2 Vorgaben Kanton Thurgau

11.1 Erläuterung

••

Das Entwässerungskonzept stellt das Herzstück der GEP-Bearbeitung dar. Es gliedert sich in zwei Bearbeitungsschwerpunkte:

Das ELK wird grundsätzlich über das gesamte ARA-Einzugsgebiet erstellt. Es steht in engem Zusam-menhang mit dem Teilprojekt Gewässer. Für die Erstellung des ELK sind ausschliesslich Langzeit- oder Kontinuum-Simulationen zulässig. Im ELK wird das Entlastungsverhalten der Sonderbauwerke aufgezeigt und die Einträge von Mischab-wasser ins Gewässer abgeschätzt. Die Beurteilung der Entlastungsanlagen erfolgt standardisiert (siehe 11.3). Die hydraulische Überprüfung des Kanalnetzes wird mit einem für die Fragestellung geeigneten Werk-zeug durchgeführt (siehe 11.3, ebenso massgebliche Jährlichkeiten).Die Berechnungen werden wo möglich mit Messdaten (ARA-Zufluss, Messungen bei Sonderbauwer-ken) und Beobachtungen verifiziert und nachvollziehbar dokumentiert.

••

••

••

Wahl Verfahren: Für den Einsatz der verschiedenen Berechnungsverfahren werden nachfolgende Empfehlungen und Hinweise gegeben:

Entwässerungskonzept11

– Überprüfung des Kanalnetzes (Hydraulische Kanalnetzberechnung) – Überprüfung der Sonderbauwerke (Einleitungskonzept (ELK)

Die hydraulischen Berechnungen liefern Vorgaben für künftige Erschliessungen und geben Auskunft über die Auslastung des Kanalnetzes (Rückstausicherheit).Das ELK definiert die Einstellungen der verschiedenen Bauwerke und beschreibt deren Entlastungs-verhalten. Das Entwässerungskonzept ist somit ein wichtiges Hilfsmittel für die Gemeinden, Verbände und den Kanton für die Beurteilung von Abwasserprojekten und Baugesuchen.Es bildet eine wesentliche Grundlage für die Massnahmenplanung.

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Bemessung: Die massgebende Jährlichkeit zur Überprüfung und Neubemessung der Kanalisation beträgt in der Regel 5 Jahre. Bei besonders schützenswerten Bereichen (Stadtzentren, Unterfüh-rungen) wird diese Jährlichkeit in Absprache mit dem AfU erhöht. Regendaten: Bei Listenrechnungen erfolgt der Nachweis über Blockregen. Hydrodynamische Simu-lationen können mit Modellregen oder historischen Regenserien unterschiedlicher Dauer und Intensi-tät erfolgen. Dabei entspricht die längste Regendauer mindestens der längsten Fliesszeit im Kanalnetz.Beurteilung: Abhängig vom gewählten Berechnungsverfahren erfolgt die Beurteilung aufgrund des Auslastungsgrades oder anhand der berechneten Drucklinien bzw. Wasserspiegel.

Hinweise zur Erstellung des Einleitungskonzepts (ELK) Ziel: Das Entlastungsverhalten von Regenbecken und Regenüberläufen wird überprüft und optimiert, um die hydraulischen und stofflichen Einträge ins Gewässer zu minimieren und damit den Gewässer-zustand zu verbessern.Bemessung: Sie erfolgt mittels Langzeitsimulationen. Dabei sind hydrologische oder hydrodyna-mische Verfahren zulässig. Letztere bieten beim ELK ähnliche Vorteile wie bei der Kanalnetzberech-nung.Regendaten: Die Bemessung erfolgt möglichst mit vollständigen historischen Regenreihen. Es kön-nen auch Modellregen oder Regenserien angewendet werden. Die verwendeten Regenreihen sollten mindestens 10 Jahre umfassen. Für historische Regenreihen werden die Messdaten der nächsten verfügbaren oder repräsentativen Regenmessstation verwendet. Beurteilung: Abhängig vom betrachteten Sonderbauwerk werden die Berechnungsergebnisse (Emissionsseite) und der Zustand des Gewässers (Immissionsseite) beurteilt.

Hinweise

Kriterium Hydrodynamische Simulation Listenrechnung

Eignung

Wenig Flexibilität

Grundlagen

HydraulischeKapazität

Synergien

Gewässer

Anpassungen

Massnahmen-planung

Breites Massnahmenspektrum kann abge-deckt sowie die Wirksamkeit von Massnahmen beurteilt werden

Rückstau wird nicht berücksichtigtRückstaueffekte werden berücksichtigt

Grössere Anpassungen und Szenarien meist aufwendig vorzunehmen

Änderungen im Entwässerungsnetz und Szena-rien meist einfach abzubilden

Keine SynergieeffekteSynergieeffekte z.B. mit Langzeitsimulationen, Erfolgs-/Qualitätskontrollen GEP

Rückstaueffekte und Wasserspiegellage wer-den aufgezeigt. Zudem kann beurteilt werden, ob bei ungenügender Kapazität ein Druckab-fluss zugelassen werden kann.

Aussage zum hydraulischen Auslastungsgrad, jedoch nicht, ob sich bei Überlastung Probleme ergeben und Massnahmen notwendig sind.

Hohe Qualität der Grundlagen erforderlich Tolerant bei ungenügender Datenqualität

Neubemessung

Überprüfung/Nachweis

Empfohlen für- Grössere Gemeinden- Flache, stark vermaschte Kanalnetze mit Einfluss mehrerer Sonderbauwerke

Empfohlen für- Sehr kleine Gemeinden und Weiler - Steile, wenig vermaschte Kanalnetze ohne wesentlichen Einfluss von Sonderbauwerken

Nicht empfohlen Empfohlen

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26

Qan

ran

l

B) Regenüberläufe (Hochwasserentlastungen): Für die Beurteilung des Entlastungsverhaltens kön-nen die Mindestanforderungen gemäss STORM-Richtlinie, Anhang 1, verwendet werden. Die Beurtei-lung erfolgt z.B. anhand eines Ampelsystems:

Ampelsystem für Regenüberläufe: Beispiel für die Beurteilung der Resultate einer Langzeitsimula-tion gemäss Mindestanforderungen nach STORM (vereinfacht)

C) Speicherbauwerke: In der STORM-Richtlinie werden bezüglich Einleitungsmenge und -fracht bewusst keine Mindestanforderungen definiert. Die Berechnungsergebnisse werden mit der gewäs-serökologischen Beurteilung abgestimmt. Spezielle, hieraus resultierende Vorgaben, wie eine detail-lierte Untersuchung nach der STORM-Methode, werden in Absprache mit dem AfU festgelegt. D) Neben dem immissionsorientierten Ansatz werden für die Überprüfung der Regenüberlaufe und Regenbecken weiterhin die Vorgaben aus den bekannten technischen Richtlinien (Anspring- und ma-ximale Weiterleitungsmenge) herangezogen. Grundsätzliches Vorgehen für die Beurteilung der Sonderbauwerke:

Die Gewässerklasse wird durch das AfU, Abteilung Wasserwirtschaft/Wasserbau, festgelegt.

Entlastungskennwerte Einheit BeurteilungSee Fliessgewässer

Bodensee Grösseres Kleineres

h/a

#/a

h/a

#/a

h/a

#/a

Dauer

Anzahl

Dauer oder

Anzahl

Dauer

Anzahl

09

30

09

30

09

30

04

15

04

15

04

15

09

30

09

30

09

30

Regenüberläufe/Speicherbauwerke

GewässerökologischeBeurteilung

Technische ÜberprüfungQ

an/r

an/l, usw. i.O.?

Mindestanforderung nach STORMeingehalten?

Einfluss Einleitstelle aufGewässerökologie ?

JA JA NEINNEIN NEIN JA

Handlungsbedarf Beurteilung

Massnahmen am Bauwerk in der Regel nicht erforderlich 3 x grün

Weitere Untersuchungen in Absprache mit dem Amt für Umwelt 1 bis 3 x rot

bzw. keine Mindestanforderungen vorhanden (RB)siehe Seite 19 (nein: kein/ja: möglicher bzw. aktuell negativer Einfluss)

gesamte tatsächlich abfliessende Abwassermenge Richtung ARA bei Anspringen des Überlaufs [l/s]

spezifische Regenintensität beim Anspringen des Überlaufs [l/(s⋅ha)]Regenbeckenvolumen [m3]

=

==

A) Gewässereinleitstellen: Für die Beurteilung wird gemäss Kapitel 7 vorgegangen.

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27

Die hydraulischen Einzugsgebiete und deren entwässerungstechnischen Kennwerte werden festgelegt und aktualisiert. Die Auslastung des Kanalnetzes und das Entlastungsverhalten der Sonderbauwerke werden ermittelt. Die Kalibrierung und Plausibilitätsprüfung der Berechnungen erfolgen über:

Wenn weitere Untersuchungen zeigen, dass keine Massnahmen am Bauwerk erforderlich sind, die Einleitstelle aber bezüglich Gewässerökologie beeinträchtigt ist, müssen andere Massnahmen in Be-tracht gezogen werden (z.B. Revitalisierung des Gewässers oder Massnahmen in der Landwirtschaft).

Hinweise zum Vorgehen für die Entwässerungsplanung

• Aufzeigen des Ist-Zustandes: Mit der Auswertung des Ist-Zustandes werden die kritischen Punkte im Entwässerungssystem lokalisiert. Dadurch wird die Festlegung der Sanierungsprioritäten bei der Massnahmenplanung unterstützt.

Die Entwässerung von nicht überbauten Gebieten wird überprüft und das Entwässerungssystem parzellenscharf festgelegt. Für den Abgleich der Systeme Netz und ARA werden Abklärungen getroffen, wie: Kann eine hydraulische Kapazitätserhöhung der ARA Probleme verringern (indem z.B. 3 statt 2 Q

TW über die

ARA geleitet werden)?Die Massnahmen an den Entlastungsbauwerken werden gemäss ELK anhand der Ergebnisse der Berechnungen, der technischen Überprüfungen und der Resultate aus dem Teilprojekt Gewässer festgelegt.Die ermittelten Problemstellen im Kanalnetz (Einstauhöhe und Einstaudauer, Gefahr für Rück-stauungen und Überflutungen) werden beurteilt und Sanierungsmassnahmen festgelegt.Allfällige Massnahmen an Sonderbauwerken und am Kanalnetz werden aufgrund von Machbar-keits-, Kosten- und Nutzenüberlegungen priorisiert.

––

•••

Kalibrierung des Trockenwetteranfalls mit Hilfe der Messwerte auf der ARAVergleich der Füllstände und Entlastungshäufigkeiten bei RegenbeckenVergleich von berechneten Abflussmengen mit Daten aus vorhandenen oder temporär instal-lierten Abflussmessstellen im KanalnetzAbgleich der ermittelten Engpässe und Problemstellen im Kanalnetz mit Beobachtungen vor Ort (Feuerwehreinsätze, usw.)Überprüfung der Sonderbauwerke auf ihre Funktionstüchtigkeit wie Anspringmenge, Pump-mengen, Aus- und Einschaltpunkte von Pumpen, maximale Durchflüsse bei Öffnungen, usw.

Erarbeitung des Prognosezustandes: Auf Grundlage des Ist-Zustandes wird der Zielzustand (Vollüberbauung) im Modell abgebildet. Schliesslich werden Massnahmen definiert, um diesen Zielzu-stand zu erreichen.

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Der Massnahmenplan dient dazu, die Resultate aus dem Entwässerungskonzept und den Teilpro-jekten koordiniert umzusetzen.Die Massnahmentabelle zeigt auf, wie die Umsetzung organisiert ist, wann diese erfolgt und wer dafür verantwortlich ist.Die Massnahmenplanung wird sowohl auf der Stufe Verband als auch der Stufe Gemeinden erarbeitet.

12.3 Hinweise für den GEP-Ingenieur

12.1 Erläuterung

12.2 Vorgaben Kanton Thurgau

Ein einfacher Massnahmenbericht und die Massnahmentabelle werden gemäss Vorlage VSA erarbei-tet. Die Massnahmentabelle kann auch für das Teilprojekt Finanzierung genutzt werden.Alternativ kann pro Massnahme ein Massnahmenblatt mit Kurzbeschrieb erstellt werden.Bei Einleitstellen, die Mischabwasser entlasten, kann es zweckmässig sein, Massnahmen im beein-trächtigten Gewässerabschnitt (anstelle im Kanalisationsnetz) über die Abwassergebühren zu finan-zieren. Die zu erstellenden Dokumente und Pläne werden mit den verantwortlichen Personen besprochen. Die Arbeitsinstrumente werden an die verschiedenen Bedürfnisse angepasst, damit sie für die GEP-Um-setzung optimal genutzt werden können.

Massnahmen zum Schutz der Gewässer erfolgen auf Stufe ARA-Einzugsgebiet unter Berücksichti-gung der Einzugsgebiete der Gewässer.Kompetenzteilung Verband – Gemeinde: Gewässerschutzrelevante Massnahmen (Sonderbauwerke) liegen in der Verantwortung des Verbandes, lokale Massnahmen liegen bei den Gemeinden. Massnahmen werden bis auf Stufe Machbarkeit erarbeitet.

••

Massnahmenplanung12

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Beispiel für einen Massnahmenplan und eine Massnahmentabelle

Kanalersatz Hintergasse

RB Bahnhof

Hochwasserschutz Dorfbach

Sanierung Kanal Dorfstrasse

Anpassung Regenüberlauf Oberdorf

1

4

5

2

3

Kategorien nach Bedarf erweiterbar AV = Abwasserverband G (A) (B) = Gemeinde A bzw. B

Neubau Regen-becken Bahnhof

Anpassung Regen-überlauf Oberdorf

KanalersatzHintergasse

Sanierung Kanal Dorfstrasse

HochwasserschutzDorfbach

2013

2013

2013

2013

2013

Kurzbeschreibung

Handlungsbedarf

Mass

nah

me

n-

be

sch

rie

b

Ein

gan

g

Ko

ste

n (

1‘0

00

Fr.)

Bau

EM

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L

Hyd

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Pri

ori

tät

Ve

ran

two

rtu

ng

Refe

ren

znu

mm

er

2014

2015

2016

2017

2018

Realisierung

1‘000

10

250

150

360

2

1

2

1

2

AV

AV

G (A)

G (B)

AV

X

X

X

X

X

X

X

X

X

X

1

2

3

4

5

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30

Die Erfolgskontrolle dient der stetigen Verbesserung des Entwässerungssystems. Dabei wird über-prüft, ob Massnahmen die erwartete Wirkung zeigen. Die Erfolgskontrolle hilft, in Zukunft die finanzi-ellen Mittel effektiv einzusetzen. Die Erfolgskontrolle für die Oberflächengewässer kann emissionsseitig (z.B. mittels Berechnungen) sowie immissionsseitig (Kontrolle der Einleitstellen) durchgeführt werden.Aus den Planungsinstrumenten der Gemeinden werden laufend Kenntnisse über die Bautätigkeit und das Kanalisationssystem gewonnen. Gemäss GEP (ELK) werden die Sonderbauwerke eingestellt. Um zu wissen, wie das Gewässer auf die Siedlungsentwässerung reagiert (Belastung), wird eine Überprü-fung der neuen Situation durchgeführt.

13.4 Hinweise für den GEP-Ingenieur

13.3 Empfehlungen Kanton Thurgau

13.1 Erläuterung

13.2 Vorgaben Kanton Thurgau

GEP-Massnahmen und durchgeführte Erfolgskontrollen werden im Geschäfts- oder Jahresbericht pu-bliziert und so einem breiteren Kreis von Interessierten zugänglich gemacht.Ein Vorschlag für das Konzept der Erfolgskontrolle wird möglichst auf Stufe Pflichtenheft in die GEP-Bearbeitung aufgenommen, spätestens aber im Rahmen der Massnahmenplanung.

Der Massnahmenplan dient als Grundlage für die Erfolgskontrolle am Gewässer.Im Rahmen der Massnahmenplanung wird ein Konzept für die Erfolgskontrolle erarbeitet. Die Trägerschaft ist verantwortlich für die Durchführung der Erfolgskontrollen.

Neu zu erstellende Speicherbauwerke werden mit geeigneter Messtechnik ausgerüstet, um das An-springverhalten zu dokumentieren. Die aufgezeichneten Daten können für eine Erfolgskontrolle he-rangezogen werden. Bestehende, für das Entwässerungssystem relevante Speicherbauwerke, werden ebenfalls entsprechend nachgerüstet. Erfolgskontrollen können über längere Zeiträume durchgeführt werden. Sie können mehrere Mass-nahmen vereinen.Bei Massnahmen, die aufgrund des Gewässerzustandes getroffen werden, werden periodische Er-folgskontrollen im Gewässer durchgeführt.Hydraulische Berechnungen werden, wo möglich und zweckmässig, mit Messdaten (ARA-Zufluss, Messungen bei Sonderbauwerken, Abflussmessungen im Kanalnetz) überprüft.Sind hydraulische Engpässe behoben worden, können nach Starkregenereignissen die Einsatzkräfte der Feuerwehr befragt werden, um den Erfolg der Massnahmen zu überprüfen. Oft ist es allerdings schwierig, den direkten Zusammenhang aufzuzeigen. Der Erfolg von Kanalsanierungen wird mit Kanalfernseh-Aufnahmen und allenfalls Dichtheitsprü-fungen dokumentiert. Der Erfolg von Fremdwassersanierungen wird mit Messungen im ARA-Zulauf überprüft.

•••

Erfolgskontrolle13

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Die Erfolgskontrolle dient der laufenden Überprüfung und Optimierung des Systems «Siedlungsentwässerung und Gewässer» und damit dem zweckmässigen Einsatz finanzieller Mittel.

Umsetzung

Massnahmen

Überprüfung

Entwässerungskonzept

Eichung Modell

LaufendeOptimierung

Überprüfung GewässerGewässerzustand nach Umsetzung der Massnahmen

BelastungsaufnahmeHydraulische SimulationBewertung nach STORMRegenmessung

Überprüfung BauwerkeEntlastungshäufigkeitEntlastungsdauer

Einstellungen anpassen

Erfolgskontrolle

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14.3 Hinweise für den GEP-Ingenieur

Die Finanzierung der Entwässerung wird langfristig sichergestellt.Der Finanzbedarf des Verbandes und der Gemeinden bezüglich GEP wird geklärt.Die Kostenteiler werden angepasst bzw. neu geregelt. Die Reglemente zu Kanalisation und Gebühren werden überprüft.

14.1 Erläuterung

14.2 Empfehlungen Kanton Thurgau

Der Finanzplan wird gemäss Massnahmentabelle erstellt, welche im Teilprojekt Massnahmenplan erarbeitet wurde. Der Finanzplan und die Massnahmentabelle können gemeinsam in einem Doku-ment erarbeitet werden.Der Finanzplan dient als Grundlage für die Budgetierung der Massnahmen (Investitionen und Werter-haltung).Die Prioritäten stimmen mit den Zielen des zukünftigen Entwässerungskonzeptes überein. Die ge-planten Investitionskosten werden gemäss den finanziellen Möglichkeiten des Verbandes und der Ge-meinden priorisiert und verteilt.

Die zeitliche Horizont der Finanzplanung beträgt mindestens 10 Jahre.In den Beitrags- und Gebührenordnungen der Gemeinden (BGO) ist die Gebührenstruktur festgelegt. Das DBU ist zuständig für deren Genehmigung und stellt ein Musterreglement zur Verfügung. Die Gebühren werden über die Investitionskosten GEP, die Anlagenbuchhaltung (Werterhalt) sowie den Betriebs- und Unterhaltsaufwand berechnet.

••

••••

Beispiel für einen Finanzplan: In Massnahme 1 werden ein Regenbecken gebaut (Bau), die Steuerung erneuert (EMSRL), in Massnahme 2 ein Regenüberlauf hydraulisch angepasst (Hydraulik).

Kategorien nach Bedarf erweiterbar AV = Abwasserverband G (A) (B) = Gemeinde A bzw. B

Neubau Regen-becken Bahnhof

Anpassung Regen-überlauf Oberdorf

KanalersatzHintergasse

Sanierung Kanal Dorfstrasse

HochwasserschutzDorfbach

2013

2013

2013

2013

2013

Kurzbeschreibung

Handlungsbedarf

Mass

nah

me

n-

be

sch

rie

b

Ein

gan

g

Ko

ste

n (

1‘0

00

Fr.)

Bau

EM

SR

L

Hyd

rau

lik

Pri

ori

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Ve

ran

two

rtu

ng

Refe

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znu

mm

er

2014

2015

2016

2017

2018

Finanzierung (1‘000 Fr.)

1‘000

10

250

150

360

2

1

2

1

2

AV

AV

G (A)

G (B)

AV

150

10

250

20

200

120

200

120

600

100

1

2

3

4

5

Finanzierung14

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GEP-Musterpflichtenheft (2010)Richtlinie Abwassereinleitungen in Gewässer bei Regenwetter: STORM (2007), TechRili Band 1 und 2A (2013)Richtlinie Regenwasserentsorgung (2002)Richtlinie Erhaltung von Kanalisationen (2007) Wegleitung GEP-Daten (2013)

VSA, Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute

Kanton

Bund

IGKB, Internationale Gewässerschutzkommission für den Bodensee

Gewässerschutzgesetz GSchG (1991)Gewässerschutzverordnung GSchV (1998)

Einführungsgesetz zum Gewässerschutzgesetz EG GSchG (1997, Stand 2013)Verordnung zum Einführungsgesetz RRV EG GSchG (1997, Stand 2013)Amt für Umwelt, Merkblatt Richtig Entwässern (Neuauflage 2014)

Bodensee-Richtlinien (2005)

••

••

•••

•••

Gesetzliche und fachliche Grundlagen15

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Abwasser

Mischabwasser: Schmutzabwasser aus Haushalten, Industrie und Gewerbe sowie Regenabwasser. Regenabwasser: Wasser aus natürlichem Niederschlag, das nicht durch Gebrauch verunreinigt wurde.Fremdwasser: Unverschmutztes Wasser, das in der Kanalisation anfällt. Dazu gehört z.B. Grundwasser, das durch ein Leck in die Kanalisation eindringt oder das Wasser eines an die Kanalisation ange-schlossenen Brunnenüberlaufs. Regenabwasser zählt nicht zum Fremdwasser.Entlastetes Mischabwasser: Wasser aus einem Entlastungsbauwerk, welches zum Gewässer geführt wird. In diese Ableitung darf kein Schmutzabwasser eingeleitet werden.

•••

Abwasseranlagen

Abwasserreinigungsanlage (ARA): Gesamte Anlage zur Reinigung des Abwassers und zur Behand-lung der Restprodukte (Schlamm). Kleinkläranlage: Anlage zur Behandlung von häuslichem Schmutzabwasser für einzelne oder mehrere Liegenschaften (unter 200 Einwohnerwerte). Versickerungsanlage: Einbringen von Reinwasser und wenig verschmutztem Regenabwasser in den Untergrund.Sonderbauwerk: Nicht normiertes Abwasserbauwerk oder Bauwerk mit spezieller Funktion, z.B. zur Auftrennung von Abwasser, zur Überwindung von Höhenunterschieden oder zur Speicherung und Grobklärung.Regenbecken: Sammelbegriff für Becken zur Rückhaltung und/oder Behandlung von Regen- und Mischabwasser (z.B. Regenklärbecken, Regenrückhaltebecken, Regenüberlaufbecken).Regenüberlauf (Hochwasserentlastung): Bauwerk zur Entlastung von Mischabwasser beim Über-schreiten des Dimensionierungsabflusses in ein Gewässer. Überlauf: Bauteil in Entlastungsbauwerken zur Aufteilung von Abwasser in mehrere Richtungen.

Gewässerschutz: Schutz der Gewässer vor nachteiligen Einwirkungen.GSchG: Eidgenössisches Gewässerschutzgesetz vom 24. Januar 1991GSchV: Eidgenössische Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998Einleitungsbedingungen: In der behördlichen Einleitungserlaubnis enthaltene Anforderungen an Ab-flüsse hinsichtlich ihrer Menge sowie ihrer physikalischen, chemischen und biologischen Eigenschaften.Bodensee-Richtlinien (2005): Vorgaben der Internationalen Gewässerschutzkommission für den Bo-densee, IGKB.

Anforderungen

••••

Datenbewirtschaftung

GEP-Daten: Alle im Rahmen der GEP-Erarbeitung erhobenen Daten. Deren Umfang geht über die Werkinformation Abwasser hinaus (z.B. Daten zum Einzugsgebiet, Abwasser im ländlichen Raum). Die Werkinformation Abwasser ist eine Teilmenge der GEP-Daten. Die GEP-Daten werden durch den GEP-Ingenieur in einer Datenbank verwaltet.Werkinformation Abwasser: Die WI Abwasser stellt die Gesamtheit aller Daten des Mediums Abwas-ser in einem Entsorgungsgebiet dar, die ein Werkleitungsbetreiber für den Betrieb und den Unterhalt seines Leitungsnetzes benötigt. Die WI wird durch den Werkleitungsbetreiber in einem Werkinformati-onssystem mit einheitlichem Raumbezug verwaltet und nachgeführt. Die WI umfasst neben den Lage-daten eine Vielzahl von Sachdaten. Diese Daten dienen dem Betreiber für seine Infrastrukturplanung (Neubau, Ersatz, Sanierung, Unterhalt), Netzberechnungen oder für betriebswirtschaftliche Zwecke.Leitungskataster: Der LK ist die Teilmenge der Werkinformation, die es erlaubt, den durch Leitungen und Trassenführung verschiedener Medien belegten Raum darzustellen. Er umfasst die zugehörigen Geodaten in einem Ver- und Entsorgungsgebiet. Der LK ist ein wichtiges Koordinationsinstrument für Orientierungs- und Planungsaufgaben im öffentlichen Raum.Weitere Angaben: Wegleitung Werkinformation (GIV 2014)

Glossar16

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Einzugsgebiete (EZG)

ARA-EZG: Das Gebiet, das in eine bestimmte ARA entwässert wird. Es umfasst eine oder mehrere Gemeinden bzw. Teile von Gemeinden und ist häufig in Form eines Abwasserverbandes organisiert.Gewässer-EZG: Das Gebiet bzw. die Fläche, aus der ein Gewässer seinen Abfluss bezieht. Es wird unterschieden zwischen ober- und unterirdischem Einzugsgebiet.Hydraulisches EZG: Definiertes Gebiet, das in einen bestimmten Abwasserknoten oder in eine be-stimmte Haltung entwässert.

•Verantwortlichkeit

Trägerschaft: Eigentümer, Abwasserverband oder Gemeinde. Umfasst das ARA-Einzugsgebiet eine einzige Gemeinde, so entspricht in dieser Wegleitung die Rolle dieser Gemeinde derjenigen eines Verbandes.

Mischsystem: Schmutz- und Regenabwasser werden gemeinsam in einer Kanalisation abgeleitet. An geeigneten Stellen werden Regenentlastungs- bzw. Speicherbauwerke gebaut. Bei starken oder langan-dauernden Regenereignissen kann (verdünntes) Mischabwasser ins Gewässer entlastet werden. Trennsystem: Schmutz- und Regenabwasser werden vollständig getrennt abgeleitet. Modifiziertes System: Schmutz- und Regenabwasser von Strassen und Plätzen wird zusammen als Mischabwasser abgeleitet. Unverschmutztes Dachwasser wird in die Regenabwasserkanalisation ab-geleitet.Vorfluter: Jedes Gewässer, in das Wasser oder Abwasser eingeleitet wird bzw. stehendes oder flies-sendes Gewässer zur Aufnahme von Wasser aus der Siedlungsentwässerung.

Entwässerungssysteme

••

Gewässerschutz bei Regenwetter

STORM: Kurzbegriff für die VSA-Richtlinie «Abwassereinleitungen in Gewässer bei Regenwetter». Der immissionsorientierte Ansatz entspricht der modernen Philosophie des Gewässerschutzes. Relevanzmatrix: Sie dient der systematischen Aufnahme der Einflüsse aus der Siedlungsentwässerung auf das Gewässer und bezieht sich auf eine Einleitstelle oder einen Gewässerabschnitt. Ingenieure und Gewässerökologen erfassen die relevanten Belastungsparameter und erstellen zusammen die Matrix.

Hydraulische Berechnungen

Auslastung: Verhältnis zwischen tatsächlichem Durchsatz und der Normalkapazität. Der Auslastungs-grad im Ausbauziel beträgt 100 %.Fliesszeit: Zeitdauer, die das Abwasser benötigt, um von einem Punkt zum anderen zu gelangen.Rückstau: Zurückdrücken von Abwasser aus dem Abwasserkanal in die angeschlossenen Abwasser-leitungen.Modellregen: Theoretisches Regenereignis mit vorgegebenem Verlauf der Regenintensität innerhalb einer gewählten Regendauer. Regendauer: Zeitspanne zwischen Beginn und Ende eines Regenereignisses. Regenereignis: Periode des Niederschlags in einem Einzugsgebiet. Die Heftigkeit des Regenereig-nisses wird als Niederschlagsintensität und/oder als Gesamtvolumen gemessen. Regenintensität: Niederschlagshöhe je Zeiteinheit (z.B. mm/min). Regenreihe: Gruppe von einzelnen Regen, die für eine bestimmte Aufgabenstellung zusammengefasst werden.

••

••

••

Werterhalt

Nutzungsdauer: Mittlere Dauer in Jahren, über welche ein Anlageteil genutzt werden kann; früher wurde diese oft auch Lebensdauer genannt.Sanierung: Alle Massnahmen zur Wiederherstellung oder Verbesserung von vorhandenen Entwässe-rungsanlagen. Die Massnahmen umfassen Reparatur, Renovierung und Erneuerung.

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Anhang: Plan Auslastung, Einstau und ökologische Beurteilung

36

RB Hofstrasse

HWE Hof

PW HofPW Hof

RB Hofstrasse

HWE Hof

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Lebensraum des Gewässerabschnitts

Artenvielfalt des Gewässerabschnitts

Einfluss der Einleitstelle auf die Gewässerökologie

Anforderungen gemäss Gewässerschutzverordnung A2

gut bis sehr gut

mässig bis unbefriedigend

schlecht

naturnah

wenig beeinträchtigt

stark beeinträchtigt

kein negativer Einfluss – kein Handlungsbedarf

möglicher negativer Einfluss – bedingter Handlungsbedarf

aktuell negativer Einfluss – grosser Handlungsbedarf

erfüllt

fraglich

nicht erfüllt

Gewässer-ökologische Beurteilung Einleitstellen im Ist-Zustand

Auswertung Entlastung gemäss Langzeitsimulationim Ist-Zustand

Auslastung Kanalisation

Auslastung 1.20

Auslastung 1.00 – 1.20

Auslastung 0.85 – 1.00

Auslastung 0.85

kein Handlungsbedarf

bedingter Handlungsbedarf

grosser Handlungsbedarf

Bauwerkname

Bauwerkname

Bauwerkname

Wasserspiegel über Terrain

Terrain – Wasserspiegel = 0.00 bis 1.00 m

Terrain – Wasserspiegel = 1.00 bis 2.00 m

Terrain – Wasserspiegel 2.00 m

Wasserspiegel im Schachtbauwerk

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Kanton Thurgau, Amt für Umwelt, Bahnhofstrasse 55, 8510 Frauenfeld

Dezember 2013

Dr. Irene Purtschert und Manuel Tille

Amt für Umwelt, Abteilung Abwasser und Anlagensicherheit

Hunziker Betatech AG, Pflanzschulstrasse 17, 8411 Winterthur

werbeschmid.ch, Egon Schmid, Dietingen, 8524 Uesslingen

Brüggli Medien, 8590 Romanshorn

400 Exemplare

Bestell-Nr. 02302 , Amt für Umwelt, [email protected]

www.umwelt.tg.ch

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