Westfälische Wilhelms-Universität Münster Prof. Dr. Wichard Woyke Standardkurs EU, 03.06.2008...
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Westfälische Wilhelms-Universität MünsterProf. Dr. Wichard Woyke Standardkurs EU, 03.06.2008
Verhältnis von Mitgliedstaaten, Regionen und EU
Westfälische Wilhelms-Universität MünsterProf. Dr. Wichard Woyke Standardkurs EU, 03.06.2008
Westfälische Wilhelms-Universität MünsterProf. Dr. Wichard Woyke Standardkurs EU, 03.06.2008
Das Mehrebenensystem der EU
Supranationale Ebene
Europäischer RatRat der EU
Kommission, Parlament
Nationale Ebene
Mitgliedstaaten
Regierungen, ParlamenteParteien, öffentliche
Meinung
Subnationale Ebene
Regionen, Bundesländer, Kommunen etc. in den Mitgliedstaaten
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Rechtlicher Rahmen Reformvertrag
Art.4– I. alle nicht der Union übertragenen Rechte verbleiben bei den
Mitgliedsstaaten– II. Union achtet
• Gleichheit der Mitgliedsstaaten vor den Verträgen
• Nationale Identität
• Pol. und verfassungsmäßige Strukturen
• Grundlegende Funktionen des Staates, insbesondere die territoriale Unversehrtheit
• Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung
• Schutz der nationalen Sicherheit– Insbesondere Schutz der nationalen Sicherheit ist die alleinige
Funktion der Nationalstaaten
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Rechtlicher Rahmen Reformvertrag
Art.5– I. Für Abgrenzung der Zuständigkeiten der Union gilt
der Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung – Grundsätze der Subsidiarität und der
Verhältnismäßigkeit Subsidiaritätsprinzip
– dass staatliche Eingriffe (EU, Bund) und öffentliche Leistungen grundsätzlich nur unterstützend und nur dann erfolgen sollen, wenn die jeweils tiefere hierarchische Ebene (Länder, Kommunen, Familien) nicht in der Lage ist, die erforderliche (Eigen-)Leistung zu erbringen.
– Das S.-Prinzip spielt vor allem in der Bildungs- und Sozialpolitik eine wichtige Rolle und ist ein wesentliches Element des europäischen Integrationsprozesses.
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Rechtlicher Rahmen Reformvertrag
Verhältnismäßigkeit – Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sagt, dass die
EU "inhaltlich wie formal nicht über das zur Erreichung der Ziele der Verträge erforderliche Maß hinaus" gehen darf.
– 5.II. Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung
• EU wird nur innerhalb der Grenzen ihrer Zuständigkeit tätig, die die Mitgliedsstaaten ihr in den Verträgen übertragen haben
• Alle der Union nicht in den Verträgen übertragenen Zuständigkeiten verbleiben bei den Mitgliedsstaaten
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Rechtlicher Rahmen Reformvertrag
„Rechte der nationalen Parlamente“: Artikel 12 Rechte inkl. zweier Protokolle– Subsidiaritätsrüge: 1/3 der nationalen Parlamente kann
die Kommission zwingen, ihre Gesetzentwürfe noch einmal zu überprüfen
• Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Mehrheit der nationalen Parlamente, gemeinsam mit Rat oder Europäischem Parlament, sogar erreichen, dass Gesetzentwürfe der Kommission überhaupt nicht mehr weiter beraten werden.
– Subsidiaritätsklage: Die nationalen Parlamente können vor dem Europäischen Gerichtshof wegen Verstoßes gegen das Subsidiaritätsprinzip klagen.
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EU
© Europäische Kommission 2006
Primäres Gemeinschaftsrecht
Die Gründungsverträge der drei Europäischen Gemeinschaften; dieVerträge von Maastricht, Amsterdam und Nizza Die vom EuGH entwickelten allgemeinen Rechtsgrundsätze Die Prinzipien des EuGH zur Sicherung des Gemeinschaftsrechts
Die Rechtsordnungder EU Sekundäres
Gemeinschaftsrecht
Die Rechtsakte der EU gemäß Art. 249 EGV:• Verordnungen (VO)
• Richtlinien (RL)• Entscheidungen /
Beschlüsse• Empfehlungen und
Stellungnahmen
Die Quellen des Gemeinschaftsrechts
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Drei Arten von Rechtsakten
Richtlinie– Ist für jeden Mitgliedsstaat hinsichtlich des zu
erreichenden Ziels verbindlich, – überlässt den nationalen Organen die Wahl der Form und
der Mittel zur Umsetzung Verordnung
– Hat allgemeine Geltung,– Ist in allen Teilen verbindlich, – Gilt in jedem Mitgliedsstaat unmittelbar
Entscheidung– Für diejenigen verbindlich, an die sie gerichtet ist
Empfehlung und Stellungnahmen sind unverbindlich
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Die Institutionen
Europäischer RatStaats- und Re-gierungschefs +
Kommissionspräsident
Rat der EU
EuropäischesParlament
EuropäischeKommission
EuGH
Wirtschafts- undSozialausschuss
EuropäischeInvestitionsbank
Ausschuss derRegionen
Rechnungshof
EuropäischeZentralbank
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Ausschuss der Regionen (AdR)
Ausschuss aus Vertretern „regionaler und kommunaler Gebietskörperschaften
Mit dem Maastrichter Vertrag gegründet Ermöglicht Repräsentanten der regionalen und
lokalen Ebene Mitwirkung der Politik- und Systemgestaltung auf der Ebene der Europäischen Union
Durch regionale Verankerung „näher am Bürger“ Setzt sich ausschließlich aus Vertretern
zusammen, die über ein Wahlmandat verfügen oder einer Versammlung politisch verantwortlich sind
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Ausschuss der Regionen (AdR)
Hat laut Art. 265 EGV mehrere Beteiligungsrechte– „Wird vom Rat oder der Kommission in den in diesem
Vertrag vorgesehenen Fällen […] gehört“;– „(wird) in allen Fällen gehört, in denen eines der beiden
Organe dies für zweckmäßig erachtet, insbesondere in Fällen, welche die grenzüberschreitende Zusammenarbeit betreffen“;
– Kann vom Europäischen Parlament gehört werden– Kann, wenn er dies für zweckdienlich erachtet, von sich
aus eine Stellungnahme abgeben
• Muss auf 24 Feldern der Gemeinschaftspolitik konsultiert werden
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Vertretung der Bundesländer
in Brüssel
Lobbying in Brüssel
3.000 Lobbyisten mit 10.000 Mitarbeitern sind in Brüssel vertreten.
Regionalvertretungen Verbände
Nichtregierungsorganisationen(NGOs)
Firmen
Gemeinsames Ziel
Mitgestaltung der „Brüsseler Entscheidungen“
Nordrhein-Westfalen
Mitarbeiter: 25
In Brüssel seit: 1986
Dienststellenleiter:
Hans Stein
Stellung der Institution im demokratischen System der EU
• Die Länder vertreten ihr Interessen durch Verbindungsbüros
• Es repräsentiert das Bundesland in der EU• Die Landesvertretung betreibt Kontaktpflege zu
den Mitarbeitern der EU-Institutionen• Sie versuchen in der Kommission
Ansprechpartner zu finden
Stellung der Institution im demokratischen System der EU
• Die Vertretung versucht auch Kontakte zu anderen Mitgliedsstaaten mit gleichen Interessen zu knüpfen um den Einfluss zu verstärken
• Das Verbindungsbüro ist zugleich ,,Höhrrohr‘‘ und ,,Sprachrohr‘‘ der Landesregierung
• Anlaufstelle für Bürger und Firmen• Die Landesvertretung soll in Ergänzung und
Kooperation, nicht in Konkurrenz zur ständigen Vertretung des Bundes arbeiten
Organisation Landesvertretung NRW
• Außenstelle der Staatskanzlei Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten
• zuständige Mitglieder der Landesregierung:
- Michael Breuer
- Karsten Beneke
• 25 Mitarbeiter/innen
Ziele und Aufgaben
• Präsentation der Länder• Interessenvertretung• Informieren die Landesregierung und andere öffentl.
Stellen über Aktuelles (z.B. Gesetzgebungsverfahren oder Förderprogramme
• Fördern private und öffentl. Einrichtungen beiKontakten zu EU-StellenEinreichung von FörderanträgenAkquisition von Fördermitteln
NRW in Brüssel
• Landesvertretung nimmt Aktivitäten von EU-Organen auf, wertet sie aus und informiert das Land darüber
• Versucht bei Entscheidungen NRW‘s Interessen einzubringen• Unterstützt Landesregierung und Landtag bei Kontakten• Zusammenarbeit mit europ. Partner um Kraft für gemeinsame
Interessenvertretung zu bündeln• Landesvertretung als kooperierende Ergänzung für die
ständige Vertretung des Bundestages• Bürger/innen, Einrichtung, EU-Mitarbeiter kommen mit
Anfragen
Die Grundsätze
• Partnerschaftlichkeit
• Nachhaltigkeit
• Nutzen
• Voneinander Lernen
• Offenheit