Wie könnte eine gemeinsame Pflegeausbildung in der Zukunft ... · Forschungsgebiete der...

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20.11.2015 1 Aus 3 wird 1 Wie könnte eine gemeinsame Pflegeausbildung in der Zukunft aussehen? I information I beratung I netzwerk Klaus Dorda Berater Altenpflegeausbildung Referat 406 - Qualifizierung Altenpflege Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben Die Präsentation können Sie als PDF-Dokument per E-Mail erhalten…

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Aus 3 wird 1

Wie könnte eine gemeinsame Pflegeausbildung in der Zukunft aussehen?

I information I beratung I netzwerk

Klaus Dorda Berater Altenpflegeausbildung

Referat 406 - Qualifizierung Altenpflege

Bundesamt für Familie

und zivilgesellschaftliche Aufgaben

Die Präsentation können Sie als PDF-Dokument per E-Mail erhalten…

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Gesetzliche Aufgaben BUNDESFREIWILLIGENDIENST | FAMILIENPFLEGEZEIT |HILFETELEFON „GEWALT GEGEN FRAUEN“ |

Übertragene Aufgaben DEMOKRATIE LEBEN! |VERTRAULICHE GEBURT | REGIESTELLE EUROPÄISCHER SOZIALFONDS | ESF-PROGRAMME DER FÖRDERPERIODE 2014-2020 | HILFETELEFON „SCHWANGERE IN NOT“ | MEHRGENERATIONENHÄUSER | QUALIFIZIERUNG ALTENPFLEGE | SOZIALES WOHNEN | FONDS „HEIMERZIEHUNG“ | VERANSTALTUNGSMANAGEMENT | FÖRDERUNG VON KINDERWUNSCH-BEHANDLUNGEN | ALLIANZ FÜR MENSCHEN MIT DEMENZ | GIRLS‘ DAY UND BOYS‘ DAY | ZENTRALSTELLE FREIWILLIGES SOZIALES JAHR | SERVICESTELLE JUGENDFREIWILLIGENDIENSTE | KRIEGSDIENSTVERWEIGERUNG |SERVICESTELLE AKTION ZUSAMMENWACHSEN | PROJEKT- UND EINZELFÖRDERUNG | INTERNATIONALER JUGENDFREIWILLIGENDIENST | GESCHÄFTSSTELLE DER CONTERGANSTIFTUNG | BÜRGERSERVICE |

Referat 406 – Qualifizierung Altenpflege GESCHÄFTSSTELLE AUSBILDUNGS- UND QUALIFIZIERUNGSOFFENSIVE ALTENPFLEGE | BERATUNGSTEAM ALTENPFELEGEAUSBILDUNG | INTERNETPORTAL ZUR ALTENPFLEGE|

Bundesamt für Familie

und zivilgesellschaftliche Aufgaben

altenpflegeausbildung.net

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Wichtige Änderungen durch

das Pflegeberufsgesetz (PflBG)

Gemeinsame Berufliche Ausbildung in der Pflege

Fachkommission

Hochschulische Pflegeausbildung

Vorbehaltene Tätigkeiten

Finanzierung der Ausbildung

Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

Dienstleistungserbringende Personen

Fachliche Inhalte der Ausbildung

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Modellprojekte, insb. „Pflegeausbildung in Bewegung“ (BMFSFJ 2004-08)

Eckpunktepapier der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Weiterentwicklung der Pflegeberufe“ (März 2012)

Novellierung europäische Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG (Ende 2013)

Finanzierungsgutachtens von WIAD/Prognos (November 2013)

Koalitionsvertrag für die 18. LP

Diskussionspapier „Reform der Pflegeausbildung“ des BMFSFJ/BMG zum Bund-Länder-Gespräch, November 2014

Vorläufiger Arbeitsentwurf BMFSFJ/BMG für das Bund-Länder-Gespräch am 2./3. Juni 2015 (nicht leitungsabgestimmt / nicht ressortabgestimmt)

Enthält nur Artikel 1 des „Gesetzes zur Reform der Pflegeberufe“

Referentenentwurf soll im November/Dezember 2015 veröffentlicht werden

Aktueller Stand

Informationen

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Derzeit gibt es in Deutschland…

ca. 1500 Pflegeschulen

760 Krankenpflegeschulen

740 Altenpflegeschulen

ca. 133.000 Auszubildende (2013/14)

62.355 Altenpflege + 5,04 %

64.009 Krankenpflege + 1,05 %

6.780 Kinderkrankenpflege + 0,59 %

ca. 10.900 Ausbildungsbetriebe

10.000 Altenpflegeeinrichtungen (Stationär 13.030, Ambulant 12.745)

900 ausbildende Krankenhäuser (2.017)

Aktueller Stand

Statistische Eckdaten

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Stundenverteilung der 3 jährigen Pflegeausbildungen:

Altenpflegeausbildung

2100 Schulstunden

2500 Praxisstunden (incl. Fremdeinsätze ca. 500 Stunden)

Krankenpflegeausbildung

2100 Schulstunden

2500 Praxisstunden

Kinderkrankenpflegeausbildung

2100 Schulstunden

2500 Praxisstunden (incl. Fremdeinsätze)

Aktueller Stand

Struktur der Ausbildungen

i.d.R. 1600 Stunden gemeinsamer Unterricht

So oder ähnlich… Stand der Überlegungen zum Pflegeberufsgesetz (PflBG)

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Dauer der Ausbildung:

Vollzeitausbildung

3 Jahre

Teilzeitausbildung

Bis zu 5 Jahren

Berufsbezeichnung: Pflegefachfrau

Pflegefachmann

Neue Pflegeausbildung

Dauer und Struktur

Struktur der Ausbildung:

Schulische Ausbildung

2100 Stunden an staatlichen oder staatlich anerkannten Pflegeschulen

Praktische Ausbildung

Mind. 2560 Stunden

Pflicht- und Wahlpflichteinsätze

Vertiefungseinsatz

Praxisanleitung ist wesentlicher Bestandteil der Ausbildung

Pflicht zu Kooperationsverträgen

Praxisbegleitung durch die Pflegeschulen

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Neue Pflegeausbildung

Struktur der Ausbildung

Ausbildungsbetrieb Träger der praktischen Ausbildung

Pflegeschule

Schulvertrag Ausbildungsvertrag

Kooperationsverträge

Variante A A l t e n p f l e g e

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Neue Pflegeausbildung

Struktur der Ausbildung

Ausbildungsbetrieb Träger der praktischen Ausbildung

Pflegeschule

Schulvertrag Ausbildungsvertrag

Kooperationsverträge

Weitere Ausbildungsstellen im Ausbildungsverbund, mit denen die/der Auszubildende keinen Vertrag hat

I information I beratung I netzwerk

Neue Pflegeausbildung

Struktur der Ausbildung

Ausbildungsbetrieb Träger der praktischen Ausbildung

Pflegeschule

Schulvertrag Ausbildungsvertrag

Kooperationsverträge mit Übertragung

Weitere Ausbildungsstellen im Ausbildungsverbund, mit denen die/der Auszubildende keinen Vertrag hat

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Neue Pflegeausbildung

Struktur der Ausbildung

Ausbildungsbetrieb

Träger der praktischen Ausbildung

Pflegeschule und

Schulvertrag

Ausbildungsvertrag

Variante B K r a n k e n p f l e g e

I information I beratung I netzwerk

Neue Pflegeausbildung

Struktur der Ausbildung

Ausbildungsbetrieb

Träger der praktischen Ausbildung

Pflegeschule und

Schulvertrag

Ausbildungsvertrag

Weitere Ausbildungsstellen im Ausbildungsverbund, mit denen die/der Auszubildende keinen Vertrag hat

Kooperationsverträge

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Neue Pflegeausbildung

Praktische Ausbildung

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Träger der praktischen Ausbildung können sein… Krankenhäuser und Kinderkrankenhäuser (§ 108 SGB V)

Stationäre Altenpflegeeinrichtungen (§§ 71 (2), 72 (1) SGB XI)

Ambulante Altenpflegedienste (§§ 71 (1), 72 (1) SGB XI und § 37 SGB V)

Andere geeignete Ausbildungsstellen können auch Teile der praktischen Ausbildung übernehmen… Wahlpflichteinsätze

Hospiz, Reha, Beratungsstelle…

Pflichteinsätze in speziellen Bereichen

Pädiatrischen Versorgung

Allgemein-, geronto-, kinder- oder jugendpsychiatrischen Versorgung

Neue Pflegeausbildung

Träger der praktischen Ausbildung

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Trägt die Verantwortung für die Organisation und Koordination der praktischen Ausbildung

Sicherstellung aller Praxiseinsätze durch Vereinbarungen mit anderen Ausbildungseinrichtungen (Lernortkooperation)

Sicherstellung des zeitlichen und inhaltlichen Ausbildungsverlaufs durch einen Ausbildungsplan

Betreibt eine Pflegeschule oder hat einen Kooperationsvertrag mit mindestens einer Pflegeschule

Die Aufgaben des Trägers können von einer Pflegeschule wahrgenommen werden, wenn Trägeridentität besteht oder eine Übertragung (Vertrag) stattgefunden hat.

Neue Pflegeausbildung

Träger der praktischen Ausbildung

I information I beratung I netzwerk

Mögliche Stundenverteilung der Einsätze in der praktischen Ausbildung

Der gewählte Vertiefungsbereich kann im beiderseitigen Einverständnis geändert werden, solange er noch nicht begonnen hat.

Neue Pflegeausbildung

Praxiseinsätze der prakt. Ausbildung

Allgemeine Akutpflege (Krankenhaus) ca. 480 Stunden

vollstationäre Langzeitpflege (Pflegeheim) ca. 480 Stunden

Ambulante Pflege (Pflegedienst) ca. 480 Stunden

Kinderkrankenpflege (Krankenhaus) ca. 240 Stunden

Vertiefung (in der Regel im Ausbildungsbetrieb) ca. 480 Stunden

Psychiatrische Pflege ca. 240 Stunden

Wahlpflicht (Hospiz, Reha, Beratung und Palliation) 2 x 80 Stunden

Pf

lic

ht

ein

tz

e

Stundentafel nicht mehr aktuell: Im

Gespräch sind 50 % der Ausbildungszeit

für den Ausbildungsbetrieb

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Ausbildungsvertrag mit dem Auszubildenden

Ausbildungsplanung Die Ausbildung zeitlich und sachlich auf Grundlage eines

Ausbildungsplans so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehen Zeit erreicht werden kann

Zu gewährleisten, dass die vereinbarten Einsätze der praktischen Ausbildung (auch bei fremden Einrichtungen) durchgeführt werden können

Erforderliche Arbeitsmittel kostenlos bereitzustellen Fachbücher, Instrumente und Apparate

Freistellung für Schulbesuche und Prüfungen Inklusive Rücksichtnahme auf Lern- und Vorbereitungszeiten

Praktische Ausbildung

Pflichten des Trägers der p.A.

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Aufgabenübertragung Dem Auszubildenden dürfen nur Aufgaben übertragen werden, die

dem Ausbildungszweck und dem Ausbildungsstand entsprechen…

Praxisanleitung durch die Ausbildungsstellen

Angedacht sind 300 Stunden pro Auszubildenden und Ausbildung

Praxisanleitung ist auch für fremde Auszubildende zu leisten

Fremde Auszubildende kommen nicht immer zum gleichen Zeitpunkt ihrer Ausbildung…

Angemessene Ausbildungsvergütung / Probezeit

Überstunden nur ausnahmsweise gegen besondere Vergütung

4 Monate Probezeit

Praktische Ausbildung

Pflichten des Trägers der p.A.

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Mittlerer Bildungsabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss (Mittlere Reife)

Hauptschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss plus Erfolgreich abgeschlossene 2jährige Berufsausbildung

Einjährige Altenpflege- oder Krankenpflegehelferausbildung

Einjähriger Assistenz- oder Helferberuf in der Pflege (nur wenn staatlich anerkannt oder geprüft)

Stufenausbildung soll beibehalten werden Land will Helferausbildung anpassen (vermutliche Dauer: 2 Jahre)

Neue Pflegeausbildung

Zugangsvoraussetzungen

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Neue Pflegeausbildung

Schulische Ausbildung

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Unterricht an den Pflegeschulen

Staatliche Pflegeschulen oder staatlich anerkannte Pflegeschulen

Der theoretische und praktische Unterricht umfasst 2100 Stunden

Altenpflege

Gesundheits- und Krankenpflege

Gesundheits- und Kinderkrankenpflege

Die Trennung nach Krankenpflege- und Altenpflegeschulen wird aufgehoben

Pflegeschule erstellt Lehrplan

Die Pflegeschulen haben die Gesamtverantwortung für die Koordination des Unterrichts mit der praktischen Ausbildung

Neue Pflegeausbildung

Schulische Ausbildung

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Hauptberufliche Leitung durch… eine pädagogisch qualifizierte Person mit einer abgeschlossenen

Hochschulausbildung auf Master- oder vergleichbaren Niveau

Hauptberufliche Lehrkräfte… Angemessene Anzahl von pädagogisch qualifizierten Lehrkräften,

mit entsprechender, insbesondere pflegepädagogischer, abgeschlossener Hochschulausbildung

Verhältnis: 1 Vollzeitstelle (Lehrkraft) auf 20 Schüler/innen

Räume und Einrichtungen sowie Lehr- und Lernmittel Kostenlos für die Schüler/innen

Übergangsfristen für bestehende Schulen ( bis Jahre) Länderermächtigung

für weitere Mindestanforderungen

Neue Pflegeausbildung

Mindestanforderungen Pflegeschulen

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Die Pflegeschulen prüfen…

den Ausbildungsplan

Entspricht der Ausbildungsplan für die praktische Ausbildung den Anforderungen des Lehrplans?

den Tätigkeitsnachweis des Auszubildenden

Wird die praktische Ausbildung gemäß dem Ausbildungsplan durchgeführt?

Unterstützungspflicht

Die an der praktischen Ausbildung beteiligten Einrichtungen unterstützen die Pflegeschulen bei der Durchführung der Praxisbegleitung

Neue Pflegeausbildung

Prüfpflichten der Pflegeschulen

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Neue Pflegeausbildung

Hochschulische Pflegeausbildung

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Neue Pflegeausbildung

Hochschulische Pflegeausbildung

Grundständiger Studiengang

Dauer mindestens 3 Jahre

Abschluss Pflegefachfrau/Pflegefachmann (Bachelor of Arts)

Gesamtverantwortung trägt die Hochschule

Praxiseinsätze (Pflicht- und Wahlpflicht, Vertiefungseinsatz) mit Praxisanleitung

Nur in vorlesungsfreien Zeiten sind die Studierenden in den Pflegeeinrichtungen

Kein Ausbildungsvertrag

Keine Ausbildungsvergütung

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Neue Pflegeausbildung

Hochschulische Pflegeausbildung

Erweitertes Ausbildungsziel (wissenschaftliches Arbeiten)

Steuerung von hochkomplexen Pflegeprozessen…

Vertieftes Wissen über Grundlagen der Pflegewissenschaft…

Forschungsgebiete der professionellen Pflege erschließen und in die Praxis übertragen können

Innovative Lösungsansätze zur Verbesserung im eigenen beruflichen Handlungsfeld entwickeln und implementieren können

Mitarbeit bei der Entwicklung von QM-Konzepten, Leitlinien, Expertenstandards

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Neue Pflegeausbildung

Veränderungen

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Deutliche Stärkung des Ausbildungscharakters und damit der Qualität der Ausbildung Arbeitsleistung der Auszubildenden tritt zurück

Anrechnung im Stellenschlüssel ca. 0,1

Breitere Handlungskompetenzen geringere „Spezialisierung“ auf Anforderungen des einzelnen

Ausbildungsbetriebs

„Lernen lernen“ gewinnt an Bedeutung Fort- und Weiterbildung wird – in Übereinstimmung mit der EU-

Berufsanerkennungs-RL – (noch) wichtiger

Neue Pflegeausbildung

Qualität in der Ausbildung

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Organisation der Ausbildung wird aufwändiger

Träger der praktischen Ausbildung hat mehr Verantwortung

Kooperation und Vernetzung werden wichtiger

Träger der Ausbildung schließt Kooperationsverträge mit Pflegeschulen und sonstigen an der Ausbildung beteiligten Einrichtungen (für Pflicht- und Wahlpflichteinsätze)

Stärkung der Praxisanleitung und -begleitung sind wichtige Bestandteile der Reform

Wichtig ist eine klare Aufgabenverteilung, insbesondere zwischen Pflegeeinrichtungen und Pflegeschule

Neue Pflegeausbildung

Organisationsveränderungen

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Neue Pflegeausbildung

Finanzierung

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Kosten laut Finanzierungsgutachten: rd. 2,7 Mrd. Euro für neue Pflegeausbildung (+ 300 Millionen)

Mehrkosten insbesondere für Qualitätsverbesserungen / Ausbildungsvergütung

Finanzierung der Ausbildung über einen Ausgleichsfonds

Umlageverfahren auf Landesebene organisiert und verwaltet

Finanzierungs- und Abrechnungszeitraum ist das Kalenderjahr

Die zuständige Stelle im Land (vermutlich der KVJS) ermittelt den Finanzierungsbedarf und erhebt die Umlagebeiträge

Neue Pflegeausbildung

Finanzierung

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An der Finanzierung des Ausgleichsfonds nehmen teil…

Krankenhäuser (57,238 %) MZ

Stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen (32,0174 %) MZ

Das jeweilige Bundesland (Baden-Württemberg) (8,9446 %) EZ

Soziale Pflegeversicherung und Private Pflegeversicherung (1,8 %) EZ

90 % gesetzliche / 10 % private Pflegeversicherung

Kosten des Ausgleichsfonds

Liquiditätsreserve 3 % von der Summe aller Ausbildungsbudgets

Verwaltungskostenpauschale von 0,6 % von der Summe aller Ausbildungsbudgets sowie der Liquiditätsreserve

Neue Pflegeausbildung

Finanzierung – Einzahler

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Berücksichtigungsfähige Ausbildungskosten

Mehrkosten der Ausbildungsvergütungen

Tatsächliche Kosten der praktischen Ausbildung, einschließlich der Kosten der Praxisanleitung

Betriebskosten der Pflegeschulen einschließlich der Kosten der Praxisbegleitung

Nicht berücksichtigungsfähige Kosten sind

Investitionskosten für Anlagen und Gebäude

Neue Pflegeausbildung

Finanzierung – Ausbildungskosten

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Ausbildungsbudget für einen Träger der praktischen Ausbildung Für einen zukünftigen Zeitraum (Finanzierungszeitraum)

Umfasst auch die Ausbildungskosten der Kooperationspartner im Ausbildungsverbund einschließlich der Ausbildungskosten der Pflegeschulen

Das Ausbildungsbudget soll die Kosten der Ausbildung decken

Parteien der Budgetverhandlung sind Träger der praktischen Ausbildung

Zuständige Landesbehörde (vermutlich KVJS)

Kranken- und Pflegekassen oder deren Arbeitsgemeinschaften

Neue Pflegeausbildung

Finanzierung - Budgetverhandlungen

Nur wenn keine landesweite Ausbildungspauschale

vereinbart wurde bzw. wird

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Pauschalen für die Berechnung der Ausbildungsbudgets Festlegung von Pauschalen für die Erstattung der Ausbildungskosten

Anpassung alle 5 Jahre

Ohne die Mehrkosten für Ausbildungsvergütungen

Schiedsstelle kann angerufen werden

Parteien der Pauschalverhandlung sind Zuständige Landesbehörde (KVJS)

Landeskrankenhausgesellschaft

Vereinigungen der Träger der amb. oder stationären Pflegeeinrichtungen

Landesverbände der Kranken- und Pflegekassen sowie der Verband der privaten Krankenversicherung

Neue Pflegeausbildung

Finanzierung - Ausbildungspauschale

In den Ausbildungspauschalen können auch regionale

Besonderheiten berücksichtigt werden (§ 28 Abs. 2 PflBG)

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Zusammensetzung Neutraler Vorsitzender

Landesverbände der Kranken- und Pflegekassen

Davon 1 Vertreter der privaten Krankenversicherung

Die Vereinigungen der Träger der ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtungen im Land +

Die Landeskrankenhausgesellschaft

Vertreter des Landes

Organisation Mehrheit der Stimmen entscheidet

Land regelt durch Rechtsverordnung weiteres…

Klage ohne aufschiebende Wirkung möglich (Verwaltungsgericht)

Neue Pflegeausbildung

Schiedsstelle E

hr

en

am

t

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Prüfverfahren nach

Landesrecht

Neue Pflegeausbildung

Zahlungswege / Prüfungen

Zuschläge auf Leistungen (Umlage)

Ausgleichszuweisungen (Ausbildungsfonds)

Pflegeschule (Pauschale)

Anteilige Ausbildungskosten

Ausbildungs- betrieb

KVJS zuständige Stelle des

Landes

Pflegeschule Betriebskosten der

Pflegeschule

Einrichtungen im Ausbildungsverbund

Vorlage der Abrechnungsunterlagen Prüfungsmöglichkeit

Monatliche Zahlungen mit Verrechnungen für

Mehr- oder Minderausgaben

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Neue Pflegeausbildung

Ausbildungsziele

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Pflegeberuf mit EU-weiter Anerkennung…

Gesundheits- und Krankenpflege

Gesundheits- und Kinderkrankenpflege

Altenpflege

Einheitlicher Berufsabschluss zur Pflegefachfrau / zum Pflegefachmann

Mit einem im Zeugnis ausgewiesenen Vertiefungsbereich

Bei einer hochschulischen Pflegeausbildung mit Zusatz des akademischen Grads

Neue Pflegeausbildung

Ausbildungsziele

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Erwerb der beruflichen Handlungskompetenz zur Pflege von Menschen aller Altersstufen…

Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs (Pflegeplanung)

Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses

Durchführung der Pflege und Dokumentation

Überprüfung der Pflegequalität (Evaluation, Sicherung, Entwicklung der Pflegequalität)

Beratung von Pflegebedürftigen und Angehörigen

Förderung der individuellen Fähigkeiten der zu Pflegenden

Einleitung lebenserhaltender Sofortmaßnahmen…

Eigenständige Durchführung von ärztlich angeordneten Maßnahmen

Interdisziplinäre Kommunikation und Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen

Mitwirkung an der Ausbildung

Neue Pflegeausbildung

Ausbildungsziele – Vorb. Tätigkeiten

Vorbehaltene Tätigkeiten nach § 4 PflBG

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Neue Pflegeausbildung

Übergangsregelungen

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Laufende Ausbildungen in … der Alten- oder Krankenpflege werden normal abgeschlossen

Anspruch auf Erteilung der Berufsbezeichnung Pflegefachfrau / Pflegefachmann (auf Antrag)

Altenpflege- oder Krankenpflegeschulen (Bestandsschutz) Gelten weiterhin als staatlich anerkannt

Die Anerkennung ist zurückzunehmen, wenn die Mindestvoraus-setzungen nicht innerhalb von 5 bzw. 10 Jahren erfüllt werden

Durch Weiterbildungen können vorhandene Schulleitungen und Lehrkräfte, die noch fehlenden Qualifikationen erwerben

Kooperationen mit Hochschulen Bestehende Kooperationen können fortgeführt werden (Länge ?)

Neue Pflegeausbildung

Übergangsregelungen

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Neue Pflegeausbildung

Rechtsverordnungen

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Verordnungsermächtigung Das BMFSFJ und das BMG (gemeinsam) im Benehmen mit dem BMBF

und mit Zustimmung des Bundesrates

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung

Mindestanforderungen an die Ausbildung

Regelungen über die staatliche Prüfung

Urkunde für die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

Regelungen zu den Kooperationsvereinbarungen

Regelungen zur Fachkommission (Errichtung, Zusammensetzung und Konkretisierung der Aufgaben)

Neue Pflegeausbildungen

Rechtsverordnungen

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I information I beratung I netzwerk

Verordnungsermächtigung Das BMFSFJ und das BMG (gemeinsam)

und mit Zustimmung des Bundesrates

Sonstige Vorschriften zur Finanzierung

Bestimmung der Ausbildungskosten

Verfahren zur Vereinbarung von Ausbildungsbudgets und Pauschalen

Aufbringung des Finanzierungsbedarfs sowie der Zahlverfahren

Erbringung der Ausgleichszuweisungen, Verrechnungen, Rückzahlungen etc.

Rechnungslegung der zuständigen Stelle

Datenschutz und Datenübermittlung

Neue Pflegeausbildungen

Rechtsverordnungen

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Neue Pflegeausbildung

Sonstiges…

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Lernortkooperationen Kooperationen auf Augenhöhe / auch auf Arbeitsebene

Erholungsurlaub

Kommunikation im Ausbildungsverbund

Qualität der Ausbildungen

Finanzierung / Ausgleichszuweisungen

Ausbildungsangebote Ausbildungen in der Nähe der Wohnung

(z.B. für Minderjährige und Alleinerziehende)

Teilzeitausbildungen (Kinderbetreuung etc.)

Nachfrage nach Helferausbildungen

Neue Pflegeausbildung

Noch zu lösen…

I information I beratung I netzwerk

Konkurrenz der Berufsfelder/Einsatzfelder Unterschiedliche Eingangsgehälter

Inhalte der neuen Ausbildung Sollen erst noch von einer Fachkommission erarbeitet werden

Modellversuche dienen als Grundlage

Neue Pflegeausbildung

Noch zu lösen…

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Neue Pflegeausbildung

Fachkommission

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Aufgaben Erarbeitung eines Rahmenlehrplans und eines Rahmenausbildungsplans

(empfehlende Wirkung)

Kontinuierliche Anpassung; mindestens alle 5 Jahre

Organisation Die Fachkommission wird vom BMFSFJ und vom BMG für die Dauer

von 5 Jahren eingesetzt

Erhält eine Geschäftsstelle

Der Rahmenlehrplan und der Rahmenausbildungsplan sind dem BMFSFJ und dem BMG vorzulegen und von diesen zu genehmigen

Neue Pflegeausbildung

Fachkommission

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Neue Pflegeausbildung

Zeitplan…

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Neue Pflegeausbildung

Zeitplan…

Gesetzgebungsverfahren in 2015

Gültigkeit ab 2016

Übergangsfristen 5 bis 10 Jahre

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung

Rahmenlehrplan und Rahmenausbildungsplan

Rechtsverordnungen des Landes

Ausbildung, Pflegeschulen und Finanzierung

Gesetzlicher Fahrplan (wann tritt was in Kraft)

Start je nach Pflegeschule unterschiedlich

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit… Vorträge und Fortbildungen zu Themen, wie…

- Ausbildungskonzept - Ausbildungsmarketing - Pflegeberufsgesetz - Lernortkooperation - Workshop Alterssimulationsanzug GERT

Klaus Dorda

Berater

Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben

Beratungsteam Altenpflegeausbildung

Postfach 1108, 77956 Seelbach

07823/960 219 [email protected]