Wiederverwendung von Ausbauasphalt – Quo Vadis? VSVI ... 2018_01_23 DEUTAG Vortrag 4.pdf · Chair...

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Wiederverwendung von Ausbauasphalt – Quo Vadis? VSVI Berlin Brandenburg 23. Januar 2018 Dipl. Wirt.-Ing. Christoph Meurer

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Wiederverwendung von Ausbauasphalt –Quo Vadis?

VSVI Berlin Brandenburg

23. Januar 2018

Dipl. Wirt.-Ing. Christoph Meurer

Wiederverwendung von Ausbauasphalt –Quo Vadis?

100 %

0 - 60 %

40 - 100 %Verbleiben an

der Mischanlage

Photo ABP

Photo Alensys

AD Nuthetal – AD Potsdam, 8 Streifiger Ausbau. Bauzeit 2016 - 2020

Neu RC % RC

Ausbauasphalt: -250.000 t

Einbau geschätzt

ATS 175.000 t 40% 70.000 t

AB 80.000 t 20% 16.000 t

TDS 2.000 t 30% 600 t

MA 50.000 t 0%

PA 14.000 t 0%

SMA 8.000 t 0% ∑ 86.600 t

Summe : 329.000 t -163.400 t

BV BAB A 10

Erzeuger

Baulastträger

Auftragnehmer

Baufirma

Asphalthersteller

Wiederverwendung von Ausbauasphalt –Quo Vadis?

Leistungsverzeichnis

Erzeuger

Baulastträger

Auftragnehmer

Baufirma

Wiederverwendung

Asphalthersteller

Alternative

VerwertungDeponie

Wiederverwendung von Ausbauasphalt –Quo Vadis?

Erzeuger

Baulastträger

Auftragnehmer

Baufirma

Wiederverwendung

Asphalthersteller

Alternative

Verwertung

Wiederverwendung von Ausbauasphalt –Quo Vadis?

Erzeuger

Baulastträger

Auftragnehmer

Baufirma

Wiederverwendung

Asphalthersteller

Alternative

Verwertung +

Wiederverwendung von Ausbauasphalt –Quo Vadis?

Wiederverwendung von Asphaltgranulat im Heißeinbau hat die höchste Priorität !

Ein Abbau der der Asphaltgranulat Mengen kann nur durch Neubau oder durch Alternative Verwendung erzielt werden

Zugabe von Asphaltgranulat darf nicht ausgeschlossen werden

Zugaberate von Asphaltgranulat muss optimiert werden

Technische und rechtliche Voraussetzungen für Alternativen müssen geschaffen werden

§ 1 Zweck des Gesetzes

Zweck des Gesetzes ist es, die Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen zu fördern und den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen sicherzustellen.

§ 45 Pflichten der öffentlichen Hand

(1) Die Behörden des Bundes […] sind verpflichtet, durch ihr Verhalten zur Erfüllung des Zweckes des § 1 beizutragen.

Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

3. Anforderungen an Asphaltmischgut

3.1 Allgemeines

3.1.1 Verwendung von Asphaltgranulat

Asphaltgranulat kann für die Herstellung von Asphaltmischgut verwendet werden, wenn die [..] festgelegten Anforderungen an die Baustoffgemische eingehalten werden, die Voraussetzungen für die Eignung erfüllt und die maschinentechnischen Zugabemöglichkeiten des jeweiligen Asphaltmischwerkes beachtet werden.

Voraussetzung für die Eignung

13

Gestein

TL Gestein

Bitumen

TL Bitumen

Asphaltgranulat

TL AG

Asphalt

TL Asphalt

Erstprüfung

• Gleichmäßigkeit

• Zugabemöglichkeit

Voraussetzung für die Eignung

Voraussetzung für die Eignung

Asphaltgranulat aus: Wiederverwendung in:

Deckschicht Deckschicht

Binderschicht Binderschicht

Tragschicht Tragschicht

Schichtenweises Fräsen ist die Voraussetzung für höchstmögliche Wiederverwendung

Bindemittel Erweichungspunkt Ring + Kugel

Bitumen Frisch

Bitumen

aus Asphalt

granulat

Resultierendes Bitumen

Bindemittel Erweichungspunkt Ring + Kugel

Bitumen

aus Asphalt

granulat

TL AG-StB 09:

Erweichungspunkt RuK

Der Mittelwert darf 70°C nicht überschreiten.

Die Einzelwerte für den Erweichungspunkt dürfen

nicht größer als 77°C sein.

Nadelpenetration

Die Nadelpenetration ist, soweit in besonderen

Fällen gefordert, [...] zu bestimmen.

Der Mittelwert darf 15/10 mm nicht unterschreiten.

Die Einzelwerte für die Nadelpenetration dürfen

nicht kleiner als 10/10mm sein.

Bindemittelsorten mit Erweichungspunkten von über 70 °C

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Bindemittel Erweichungspunkt Ring + Kugel

Bitumen Frisch

Bitumen

aus Asphalt

granulat

Resultierendes Bitumen

3.1.1 „Verwendung von Asphaltgranulat“

Bei Verwendung von Asphaltgranulat ist für die Berechnung des rechnerischen

Erweichungspunktes folgende Gleichung anzuwenden:

TR&Bmix = a x TR&B1 + b x TR&B2

2.) Hierzu kann entweder ein Bitumen derselben Spezifikation wie das

geforderte Bitumen oder ein Bitumen, das höchstens eine Sorte weicher

ist als das geforderte Bitumen, verwendet werden.

1.) Bei der Zugabe von Asphaltgranulat muss TR&Bmix innerhalb der

Sortenspanne des geforderten Bitumens liegen.

3.) Ein weicheres Straßenbaubitumen als 70/100 darf – mit Ausnahme von

Asphalttragdeckschichtmischgut – nicht verwendet werden.

TL Asphalt-StB 07 /13

EP

Frischbindemittel

70/100

Resultierend 50/70

EP

Frischbindemittel

50/70

Resultierend 50/70

Ausgeschrieben

ACT

70 / 100

Ausgeschrieben

ACT

50/70

Ausgeschrieben

ACT

30/45

TL Asphalt 3.1.1 (gilt für alle Sorten)

EP

Frischbindemittel

70/100

Resultierend 70/100

EP

Frischbindemittel

50/70

Resultierend 30/45ZTV Asphalt 3.4.3 (gilt nur für diese Sorten)

Chair Stress Test

22

Perfomancetest

Ermüdung Verformung Kälterissbildung

Vierpunkt Biegeprüfung

Dynamische

Zugschwellversuch

Dynamische

Spaltzugversuch

Spurbildungstest

Druckschwellversuch

(ein- oder triaxial)

Dynamische

Eindringversuch

Abkühlversuch

Einaxialer Zugversuch

Relaxationsversuch

Retardationsversuch

Bitumen Frisch

50/70

RuK: 49,8°C.

Bitumen aus

Asphalt-

granulat

RuK:68,55°C

Resultierendes Bitumen

RuK variabel

25

0 Variante Variante 1 Variante 2 Variante 3 Variante 4 Variante 5

Anteil RC 0 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 %

Res. RuK 49,8°C 54,8°C. 56,5°C. 58,1°C. 59,8°C. 61,4°C.

Sorte

(Spanne)

[°C.]

70/100

(43 – 51)

50/70

(46 – 54)

30/45

(52 – 60)

30/45

(52 – 60)

20/30

(55 – 63)

30/45

(52 – 60)

20/30

(55 – 63)

30/45

(52 – 60)

20/30

(55 – 63)

20/30

(55 – 63)

Quelle :Bachelorarbeit Hr. Ghazi

KälteeigenschaftenDirekter Zugversuch + Abkühlversuch

Quelle :Bachelorarbeit Hr. Ghazi

Quelle :Bachelorarbeit Hr. Ghazi

Ausführungsvorschriftenzu § 7 des Berliner Straßengesetzes

II. Einführung TL Asphalt – StB07/13

• Asphaltgranulat aus Gussasphalt sollte vorrangig nur in

Gussasphaltschichten eingesetzt werden

• in Splittmastixasphaltdeckschichten ist im Regelfall kein Asphaltgranulat zu

verwenden. Ausnahmen sind in der Leistungsbeschreibung zu vereinbaren.

In diesem Fall darf nur Asphaltgranulat aus Splittmastixasphaltschichten

verwendet werden.

• Bei der Herstellung von Asphaltmischgut für Asphalttragschichten muss

TR&Bmix inner-halb der Sortenspanne des geforderten Bitumens liegen.

Hierzu kann entweder ein Bitumen mit derselben Spezifikation wie das

geforderte Bitumen oder ein Bitumen, das bis zu zwei Sortenspannen

weicher ist, verwendet werden.

• Bindemittel 160/220 ist für Tragschichten zugelassen.

EP

Frischbindemittel

70/100

Resultierend 50/70

EP

Frischbindemittel

50/70

Resultierend 50/70

Ausgeschrieben

ACT

50/70

TL Asphalt 3.1.1 (gilt für alle Sorten)

ZTV Asphalt 3.4.3 (gilt nur für diese Sorten)

EP

Frischbindemittel

160/220

Resultierend 50/70

EP

Frischbindemittel

50/70

Resultierend 30/45

Ausführungsvorschriftenzu § 7 des Berliner Straßengesetzes

Erdbau

AlternativeVerwertung

Alternative Verwertung

• Straßendämmen mit Andeckung für Begrünung

• Lärmschutzwällen mit Andeckung für Begrünung

• Deichbau

Asphaltgranulat im Erdbau

Erdbau

AlternativeVerwertung

Alternative Verwertung

Schichten ohne

Bindemittel

Brandenburgische Technische Richtlinienfür Recycling-Baustoffe im Straßenbau

6.2.2 RC Baustoffe

Asphaltgranulat in Schichten ohne Bindemittel

RStO 12, Tafel 1

Asphaltgranulat in Schichten ohne Bindemittel

RStO 12, Tafel 6 Rad + Gehwege

Asphaltgranulat in Schichten ohne Bindemittel

Asphaltgranulat in Schichten ohne Bindemittel

Asphaltgranulat in Schichten ohne Bindemittel

Asphaltgranulat in Schichten ohne Bindemittel

Asphaltgranulat in Schichten ohne Bindemittel

Erdbau

HGT

AlternativeVerwertung

Alternative Verwertung

Schichten ohne

Bindemittel

Schichten mit

Bindemittel

Asphaltgranulat in HGT

Asphaltgranulat in HGT

Asphaltgranulat in HGT

TL Beton StB 07:

Teil G

Verwertung von Asphaltgranulat und pechhaltigen Straßenbaustoffen in Tragschichten mit hydraulischen Bindemittel

Erdbau

HGT

AlternativeVerwertung

Alternative Verwertung

Schichten ohne

Bindemittel

Schichten mit

Bindemittel

Fundations-

schichten

Asphaltgranulat als Fundationsschichten

Ausgabe 1997

Asphaltgranulat als Fundationsschichten

MAFS-H 1997:

Asphaltfundationsschichten in Heißbauweise sind mit Bitumen gebundene Schichten, an die geringere Anforderungen als an Asphalttragschichten gemäß ZTVT-StB gestellt und die im heißen Zustand eingebaut und verdichtet werden.

Sie können ungebundene und/oder gebundene Tragschichten ganz oder teilweise ersetzen

Asphaltgranulat als Fundationsschichten

MAFS-H 1997:

Für Asphaltgranulat ist vorrangig eine hochwertige Verwendung innerhalb der in den Technischen Regelwerken beschriebenen Asphaltmischgutarten anzustreben.

Ist zB. aufgrund großer Anfallmengen eine vollständige Verwendung in diesen Schichten nicht möglich, bietet sich der Einsatz von Asphaltgranulat in Asphaltfundationsschichten an.

Asphaltgranulat als Fundationsschichten

Asphaltgranulat als Fundationsschichten

MAFS-H 1997: RStO 12 Tafel 1

Fundationsschicht

Asphaltgranulat als Fundationsschichten

Asphaltgranulat als Fundationsschichten

MAFS-H 1997: RStO 12 Tafel 4

Asphalttragschicht

Fundatationsschicht

17

1775

Erdbau

HGT

AlternativeVerwertung

Alternative Verwertung

Schichten ohne

Bindemittel

Schichten mit

Bindemittel

Fundations-

schichtenDeckschichten

Alternative Tränkdecken

Christoph MeurerDEUTAG NL OstZweigniederlassung der BAGFreiheit 913597 [email protected]

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