WILDTIER MONITORING - Bayerischer Jagdverband e.V.

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WILDTIER MONITORING Bayern Herausgegeben vom Landesjagdverband Bayern e.V. Band 5 2021

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WILDTIER MONITORING

Bayern

Herausgegeben vom Landesjagdverband Bayern e.V.

Band 5 2021

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Impressum:Wildtiermonitoring Bayern, Band 5, 2021 Landesjagdverband Bayern e. V., Hohenlindner Str. 12, 85622 Feldkirchen Gesamtprojektleitung Wildtiermonitoring Bayern und Schriftleitung: Dr. Joachim Reddemann,Hauptgeschäftsführer des Landesjagdverbandes Bayern e. V.

Gestaltung: Michael Berwanger/Tausendblauwerk, Dachauwww.tausendblauwerk.deDruck: bonitasprint, Würzburgwww.bonitasprint.de

Titelbild: Volodymyr Kucherenko / Adobe Stock

Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt. Eine Verviel- fältigung dieses Werkes oder von Teilen dieses Werkes ist auch im Einzelfall nur in den Grenzen der gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes der Bundesrepublik Deutschland vom 9. September 1965 in der Fassung vom 13. September 2003 zulässig

ISBN-Nr.: 978-3-9819514-5-5

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WILDTIER-MONITORING

LANDESJAGDVERBAND BAYERN E. V.

BAYERN

BAND 5, 2021

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Herausgegeben vom Landesjagdverband Bayern e.V. (BJV), im Auftrag des BJV-Präsidiums, unter Gesamtprojekt- und Schriftleitung von Dr. rer. silv. Joachim Reddemann, Hauptgeschäftsführer des BJV,

unter wissenschaftlicher Leitung von Prof. Dr. forest. Dr. med Sven Herzog, Dozentur für Wildökologie und Jagdwirtschaft, Technische Universität Dresden,

mit finanzieller Förderung durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten aus Mitteln der Jagdabgabe;

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Wildtiermonitoring 2021 Seite 5

Herausgegeben vom Landesjagdverband Bayern e.V. (BJV), im Auftrag des BJV-Präsidiums, unter Gesamtprojekt- und Schriftleitung von Dr. rer. silv. Joachim Reddemann, Hauptgeschäftsführer des BJV,

unter wissenschaftlicher Leitung von Prof. Dr. forest. Dr. med Sven Herzog, Dozentur für Wildökologie und Jagdwirtschaft, Technische Universität Dresden,

mit finanzieller Förderung durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten aus Mitteln der Jagdabgabe;

Herausgeber und Verfasser

Autoren:

Prof. Dr. forest. Dr. med Sven Herzog Abteilung Wildökologie und Jagdwirtschaft, Technische Universität Dresden

Dr. rer. silv. Joachim Reddemann Hauptgeschäftsführer des Bayerischen Jagdverbandes

M. Sc. Regina Gerecht Fachreferentin Wildtiermonitoring und Niederwild im Bayerischen Jagdverband

mit Beiträgen von

Dipl.-Forsting. Ass. d. höheren Forstdienstes Ramona Fehringer BJV-Fachreferentin für Forst und Jagd, Waldumbau und Klimawandel, Hochwild, Revier – und Wildschutz

Dr. rer. biol. vet. Claudia Gangl Fachreferentin für Wildbiologie, Wildbrethygiene, Wildtiergesundheit und Tierschutz im Bayerischen Jagdverband

Dr. forest Thomas Gehle Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung, Bonn

M. Sc. Agnes Hussek Wildökologin am Landratsamt Oberallgäu

Dipl.-Agar-Ing. Eric Imm Geschäftsführer Wildland-Stiftung Bayern

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Landesjagdverband Bayern Seite 6

Herausgeber und Verfasser

Dr. rer. nat. Dr. med. vet. Frank JustFTA Parasitologie, Leiter Sachgebiet Pathologie, Parasitologie und Bienenkrankheiten am Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), Oberschleißheim

Dipl.-Biol. Ulrike Kay-BlumMitarbeiterin des Bayerischen Jagdverbandes für die Öffentlichkeitsarbeit der Wildland-Stiftung Bayern sowie Natur- und Artenschutz

Dipl.-Biol. Torsten KirchnerGebietsbetreuer Wildland-Stiftung Bayern

Prof. Dr. med. vet. Rüdiger Korbel Leiter d. Klinik für Vögel, Reptilien, Amphibien u. Zierfische, Tierärztliche Fakultät der LMU München

M.A. Maximilian Peter Graf von MontgelasFachreferent für Digitalisierung, Schießwesen und Schwarzwild im Bayerischen Jagdverband

Prof. Dr. rer. nat. Dr. h. c. mult. Paul Müller †Institut für Biogeographie der Universität Trier

Manfred PöschlProjektleiter im Otterhaus Mauth vom Bayerischen Jagdverband

Dipl.-Volksw. Peter SchungelAssistent des Hauptgeschäftsführers im Bayerischen Jagdverband

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Inhalt

Vorwort 11

Einleitung 13

Federwild

Rebhuhn 24

Wachtel 31

Fasan 35

Auerwild 41

Birkwild 44

Haselwild 53

Alpenschneehuhn 58

Waldschnepfe 61

Ringeltaube 65

Türkentaube und weitere Taubenarten 70

Stockente und weitere Gründelenten 74

Reiherente und weitere Tauchenten 80

Gänsesäger und weitere Säger 85

Graugans und weitere Arten der Gattung Anser 89

Kanadagans und weitere Arten der Gattung Branta 96

Nilgans 100

Rostgans 103

Höckerschwan 106

Blässralle 110

Haubentaucher 114

Kormoran 118

Graureiher 124

Silberreiher und weitere Reiher 130

Weißstorch 135

Schwarzstorch 139

Kolkrabe 142

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Rabenkrähe 146

Saatkrähe 151

Eichelhäher 155

Steinadler 159

Seeadler 163

Fischadler 166

Mäusebussard und weitere Bussarde 169

Rotmilan 173

Schwarzmilan 176

Rohrweihe und andere Weihen 179

Habicht 184

Sperber 187

Turmfalke 190

Wanderfalke und weitere Falken 193

Uhu 197

Sperlingskauz 201

Haarwild

Rotwild 206

Sikawild 221

Damwild 227

Rehwild 231

Elchwild 239

Gamswild 243

Steinwild 250

Muffelwild 255

Wisent 259

Schwarzwild 261

Feldhase 276

Schneehase 286

Inhalt

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Wildtiermonitoring 2021 Seite 9

Wildkaninchen 289

Alpenmurmeltier 294

Biber 297

Nutria 303

Wildkatze 307

Luchs 311

Rotfuchs 316

Marderhund 323

Goldschakal 329

Wolf 333

Dachs 340

Fischotter 345

Steinmarder 349

Baummarder 355

Iltis 359

Hermelin 363

Mauswiesel 367

Mink 370

Waschbär 373

Braunbär 381

Verhören von Rebhühnern mit Klangattrappe 384

BeilageLandkreiskarte Bayerns als Überleger zum Herausnehmen

Inhalt

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Vorwort

Wer jagen will, muss zählen

Vor dem Hintergrund einer nachhaltigen Jagd wurde das Wildtiermonitoring Bayern weiter ausgebaut. Mit diesem Buch halten Sie bereits die fünfte Ausga-be in Händen, die mittlerweile 74 Arten umfasst und umfangreiche Informati-

onen über das jagdliche Handeln bereitstellt. Der vierte Band wurde 2019 als „Beste Sonderpublikation“ mit dem mediaV-Award des Verbändereports ausgezeichnet. Dies ist eine große Ehre, die uns dazu angespornt hat, sich nicht auf den Lorbeeren auszu-ruhen, sondern die Publikation weiter zu verbessern. Im fünften Band wurden verstärkt die Fachreferenten des BJV eingebunden, denn Monitoring ist eine interdisziplinäre Aufgabe, die auch in anderen Bereichen wie der Tiergesundheit, der Digitalisierung, dem Artenschutz oder den forstlichen Gutachten eine wichtige Rolle spielt.

Um Verbreitungszusammenhänge wie z. B. die der kleinen bayerischen Birkwild- und Auerwildbestände aufzuzeigen, deren Vorkommen nur im Zusammenhang mit dem in den betreffenden Nachbarländern betrachten werden sollten, wurden in diesem Band erneut auch die tschechischen und oberösterreichischen Grenzgebiete berücksichtigt.

Neben Streckenkarten und den Karten der Flächendeckenden Erfassung, welche das qualitative Vorkommen der Arten widerspiegeln, hat als quantitative Methode neben der Scheinwerfertaxation des Feldhasen auch die Ermittlung des Rebhuhnbesatzes ei-nen wichtigen Stellenwert. Im letzten Kapitel ist die Methode des Rebhuhnverhörens mit Klangattrappe detailliert geschildet.

Das Rebhuhn steht zudem auch im Fokus des neuen Projektes „Bruthabitatförde-rung Rebhuhn“, welches vom BJV Fachausschuss Niederwild initiiert wurde. Stellver-tretend für zahlreiche bedrohte Niederwildarten haben wir uns in diesem Band für das Rebhuhn als Titelbild entschieden.

Ein wichtiges Ziel des Monitorings ist es, durch eine stetige Verbesserung der Daten-lage und eine Vernetzung der Datenquellen immer wieder neue, Interessante Frage-stellungen beantworten zu können, wie z.B. die Ausbreitung des Wolfes in Zusammen-hang mit dessen Herkunft.

GewinnerBeste Sonderpublikation 2019Gewinner

Beste Sonderpublikation 2019

Wildtier Monitoring Bayern, Band 4

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Schließlich geht es darum, ein möglichst realistisches Bild des Vorkommens unserer Wildtiere wiederzugeben, welches aussagekräftig für politische Entscheidungen ist. Zudem wurden die aus den vorangehenden Bänden bekannten Tiersteckbriefe moder-nisiert und um verständliche Piktogramme und weiterer Informationen wie Monitoring oder Schutzstatus ergänzt.

Uns ist es ein besonderes Anliegen, dass Sie diese Ausgabe des Wildtiermonitoring Bayern ermutigt, sich bei der Datenerhebung für zukünftige Bände zu beteiligen, denn Kompetenz und Engagement der Jägerschaft können und müssen sich sehen lassen!

Wir wünschen Ihnen eine angenehme Lektüre.

Dr. Joachim Reddemann (BJV-Hauptgeschäftsführer)

Vorwort

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Einleitung

Wildtiermonitoring als Grundlagen für Schutz und Nutzung

Um Wildtierbestände nachhaltig nutzen zu können, ist es notwendig, deren Vorkommen sowie deren Bestandsentwicklung zu kennen. Das Wildtier- monitoring Bayern leistet hierzu einen wichtigen Beitrag, indem es durch

eine dauerhafte Beobachtung freilebender Wildtiere eine verlässliche Grundlage z. B. für die Festlegung von Schon- und Jagdzeiten oder Managementplänen liefert. Die Jäger kommen so zudem der Verpflichtung zur Wildbestandsermittlung laut Landes-jagdgesetz (AVBayJG, § 13 Wildbestandsermittlung) nach. Das Wildtiermonitoring Bayern wird seit 2009 vergleichbar dem Wildtierinformationssystem der übrigen Län-der Deutschlands fortgeführt und kontinuierlich optimiert und ergänzt. Die Ergebnisse des Monitorings werden alle drei Jahre in einem Buchband veröffentlicht.

Wer verlässliche Daten über den Status von Arten, Populationen und lokalen Be-ständen besitzt und diese nach transparenten Verfahren ermittelt, wird seinen Stand-punkt auch glaubhaft in Diskussionen um die Nachhaltigkeit der Bejagung oder die Einordnung von Arten in Schutzkategorien einbringen können – andernfalls können Prognosen als Spielball der Politik beliebig missbraucht werden.

Jäger wissen, dass sich schon immer ein Wandel in den Revieren vollzieht. In einem Wirkungsgefüge von Klimaeinflüssen, Flächennutzungsveränderungen, neu auftre-tenden Krankheitserregern oder zunehmendem Konkurrenz- und Prädationsdruck, nicht zuletzt durch Neozoen, können bestimmte Arten selten werden oder ganz verschwinden. Gleichzeitig tauchen neue Arten auf, wie Nilgans, Marderhund oder Waschbär auch. Letzterem wurde zwischen Frühjahr 2018 und Sommer 2019 sogar ein umfragebasiertes Sondermonitoring gewidmet.

Ehemals heimische Arten wie Biber, Wildkatze oder Luchs wurden und werden ge-zielt wieder angesiedelt, der Wolf erobert sich seinen ehemaligen Lebensraum zurück. Das einheimische Schwarzwild hat einen deutlichen Populationsanstieg zu verzeich-nen, während die Afrikanische Schweinepest in Deutschland angekommen ist. Auch der Klimawandel wird eine immer größere Herausforderung. In Teilen Deutschlands spricht man aktuell vom dritten Dürresommer in Folge. Die Wildtiere werden in heißen Sommern immer öfter mit akutem Wassermangel konfrontiert. Mittel- und langfristig

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Einleitung

ist es wahrscheinlich, dass die Klimaveränderung auch Veränderungen in der Verbrei-tung mancher Arten bewirkt. Im Falle des Alpenschneehuhns könnte dies sicherlich mit einer Verkleinerung seines Lebensraumes einhergehen.

Diese Zusammenhänge für das heimische Wild aufzuzeigen und mit verlässlichen Daten zu hinterlegen, ist Aufgabe des Wildtiermonitoring Bayern.

Jagdstreckendaten alleine reichen nicht!

Jagdstreckendaten können zwar wichtige Hinweise auf Populationstrends liefern, dabei handelt es sich jedoch um indirekte Weiser, die von den Rahmenbedingungen, etwa der Bejagungsmethode und -intensität abhängig sind. Anders gesagt: die Jagd-strecke kann das Vorkommen einer bestimmten Art dokumentieren, sagt jedoch nichts darüber aus, ob die Jagd auch nachhaltig war.

So konnten wir in den letzten Jahren mitverfolgen, dass durch das sinkende Interesse an der Fangjagd, besonders in Waldrevieren, plötzlich Baummarder, Iltis oder Mauswie-sel für einige „Experten“ zu gefährdeten Arten wurden. Wenn zudem Strecken nicht artspezifisch differenziert werden und z. B. nur noch von „Wildenten“ oder „Wild-gänsen“ gesprochen wird und Hermelin und Mauswiesel in einer Schublade landen, dürfen wir uns nicht wundern, wenn sie in einigen Bundesländern auch pauschal unter Schutz gestellt werden sollen.

Auch die Streckenergebnisse intensiv bejagter Arten wie z. B. Schwarz- und Rotwild bedürfen einiger differenzierter Zusatzinformationen, etwa nach Alter und Geschlecht, um hier eine valide Bestandsschätzung zuzulassen.

Datenerfassung in unterschiedlichen Arbeitsansätzen

Die Kenntnis von Populationsumfängen ist ein gemeinsames Anliegen, aber auch ein methodisches Grundproblem. Es existiert eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Bestands-abschätzung: Fang-Wiederfang-Methoden, Fährtenzählungen bei Neuschnee oder Losungszählverfahren, um nur einige zu nennen. Diese sind vorrangig nur sehr lokal und oft nur für einzelne Arten(-Gruppen) innerhalb einer bestimmten Fragestellung anwendbar.

Das Wildtiermonitoring Bayern verfolgt methodisch unterschiedliche Arbeitsansät-ze, mit denen sich großflächig Daten auf Bundeslandebene erheben lassen.

1. Die Flächendeckende Erfassung gibt Auskunft darüber, ob eine Tierart in einem Gebiet (z. B. einer Gemeinde) gemeldet wurde oder nicht.

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Einleitung

2. Erhebungen aus Referenzgebieten geben Aufschluss über die quantitative Ver-teilung einer Tierart in einem bestimmten Gebiet.

3. Krankheitsmonitoring liefert wichtige Hinweise auf den Gesundheitsstatus unse-rer Wildtiere, helfen Wildkrankheiten besser zu verstehen.

4. Darüber hinaus ergänzen weitere lokale Erhebungen, die in der Jägerschaft teilweise selbständig durchgeführt oder behördlich unterstützt werden, das Wild-tiermonitoring Bayern. Stellvertretend werden diese am Beispiel vom Oberallgäu skizziert.

Die Flächendeckende Erfassung

Bei diesem Arbeitsansatz geht es darum, unter Beteiligung möglichst vieler Jäger und Reviere das Vorkommen von Wildtieren im Idealfall flächendeckend zu erfassen. So wurde die Flächendeckende Erfassung von 77 Arten1 von den örtlichen Jägern auf Revierebene durchgeführt und zentral über die Leiter der rund 750 Bayerischen He-gegemeinschaften in Bayern koordiniert. Die bayernweite Auswertung wird von der BJV-Landesgeschäftsstelle koordiniert und das Ergebnis im Band 5 des Wildtiermo-nitoring Bayern auf Gemeindeebene grafisch dargestellt. Erstmalig wurden die Um-frageergebnisse in einer eigens erstellten Datenbank auf BJVdigital gesammelt. Wir sind zuversichtlich, dass diese zukunftsweisende Multifunktionsplattform des BJV eine zunehmend höhere Resonanz erfährt.

Jäger, die in vielen Fällen über mehrere Jahrzehnte die Entwicklung von Flora und Fauna genauestens verfolgen und ihre Wildtiere kennen, besitzen naturgemäß die not-wendigen lokalen Informationen für ein flächendeckendes Monitoring. Die Angaben der Jägerschaft sind somit die wichtigste Quelle und somit ein unverzichtbarer Baustein. Die langjährigen Erfahrungen mit den Tierarten im eigenen Revier sind es, die die Daten aus der Jägerschaft zu einem zuverlässigen und wertvollen Bestandteil des Monitorings wer-den lassen.

Die Daten der Flächendeckenden Erfassung sind rein qualitativer Natur und können nur Informationen über die Existenz bestimmter Arten in den bayerischen Gemeinden liefern. Doch allein diese Informationen sind, wenn man an Arten wie Fischotter, Luchs oder Haselhuhn denkt, von unschätzbarer Bedeutung. Sie sind aber auch wichtig, um die Präsenz von sog. „Allerweltsarten“ zu dokumentieren, denn auch deren Areale und Populationszustände wandeln sich.

1 Allgemeiner Fragebogen: 72 Arten, Sonderabfrage „Tiere des Alpenraums“: 5 Arten;

Aus Mangel an belastbaren Daten wurden keine Karten für die folgenden, abgefragten Arten erstellt:

Kornweihe, Wiesenweihe, Heiliger Ibis, Schwarzkopfruderente

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Der bayerischen Jägerschaft ist es im Umfragejahr 2019 gelungen, flächendeckend Daten aus 967 Gemeinden, bzw. 2299 Revieren zu erheben, die professionell aus-gewertet werden konnten. Dies bedeutet einen Anteil von etwa 43 % aller 2257 bayerischen Gemeinden (2013: 49 %, 2016: 40 %).

Damit gehört das Wildtiermonitoring Bayern neben der Brutvogelerhebung (Rödl et al. 2012) zu den umfassendsten Erhebungen dieser Art.

Für eher seltene Arten wie das Haselhuhn werden einzelne Vorkommen deutlich erkennbar. Durch die erstmalige Beteiligung von Jägern tschechischer und (ober-)öster-reichischer Grenzgebiete können zudem Vorkommen aufgezeigt werden, die tatsächli-che oder vermeintliche Restvorkommen auf bayerischer Seite stärken.

Bei häufigeren, aber dennoch nicht flächig verbreiteten Arten wie dem Rotwild lässt sich eine klare Tendenz für bestimmte Verbreitungsgebiete erkennen.

Für häufig vorkommende Arten wie Feldhase, Reh oder Ringeltaube lässt sich auf für jene Gemeinden eine flächendeckende Verbreitung annehmen, aus denen keine Meldungen eingegangen sind.

Mit jedem Band des Wildtiermonitoring wurde das Artenspektrum, auch über die „klassischen“, dem Jagdrecht unterliegenden Arten hinaus, erweitert. Dies spiegelt letztlich die Tatsache wider, dass Jäger zunehmend in Arten- und Biotopschutzauf-gaben eingebunden sind, die über das Spektrum an Arten weit hinausgehen. Auch wissenschaftliche Fragen wie im Falle des Sikawildes, welches derzeit in Bayern regel-mäßig aus einem großen Vorkommen in Böhmen zuwandert, haben zum Ausbau der Bewertung des Artenspektrums im vorliegenden Band 5 beigetragen. Um weiterhin valide Daten zu sammeln, bedarf es einer kontinuierlichen Beteiligung aus der Jäger-schaft. Daher lautet die Devise: Machen Sie mit!

Erhebungen aus Referenzrevieren

Referenzreviere sind einzelne oder mehrere zusammenhängende Reviere in einem Naturraum, in denen quantitative Daten (inkl. Reproduktion) etwa zeitgleich erfasst werden. Jede Art erfordert naturgemäß artspezifische Erfassungsmethoden, die über die durchaus wichtige, reine Beobachtung deutlich hinausgehen.

So werden z. B. seit 2001 in den Referenzgebieten Deutschlands und natürlich auch von Bayern zweimal jährlich, jeweils im Frühjahr und im Herbst Feldhasendichten auf definierten Flächen mittels Scheinwerfertaxation erfasst (vergl. Pegel, 1986)

Einleitung

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Seit 2017 wird in Bayern daran gearbeitet, die Anzahl der Taxationsflächen für die Feldhasenzählung zu erhöhen, systematisch die Methode zu schulen, Leuchtflächen zu digitalisieren und „alte und neue Hasen“ auf einen einheitlichen Stand zu bringen. Seit 2020 gibt es zudem eine eigene Ehrennadel „Referenzrevier Feldhasentaxation“ als Anerkennung einer regelmäßigen Teilnahme an den Zählungen.

Aktuell wird die Erhebung von Rebhuhnbesätzen – insbesondere im Rahmen des zu-vor erwähnten Projektes „Bruthabitatförderung Rebhuhn“ praktiziert. Die empfohlene Monitoringmethode „Verhören von Rebhühnern, mittels Klangattrappe“ ist im letzten Kapitel dieses Buches beschreiben.

Krankheitsmonitoring

Neben dem Monitoring vitaler Tierbestände spielt Krankheitsmonitoring ebenso eine wichtige Rolle: Monitoring-Programme, die eine Einschleppung eines Tierseuchenerre-gers in einen Tierbestand frühzeitig aufzudecken vermögen, sind für eine schnelle und effiziente Tierseuchenbekämpfung von enormer Bedeutung. Je früher z. B eine Tier-seuche wie die Afrikanische Schweinepest entdeckt wird und entsprechende Bekämp-fungsmaßnahmen eingeleitet werden, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, eine weitere Verbreitung zu unterbinden und die Seuche rasch zu tilgen. In den Kapiteln zum Feldhasen, zum Rotwild und zum Schwarzwild wird auf das Krankheitsmonitoring der jeweiligen Art eingegangen.

Lokale Erhebungen der Jägerschaft am Beispiel OberallgäuM. Sc. Agnes Hussek

Das Beispiel für lokale Wildbestandserhebungen aus der Jägerschaft kommt aus dem Landkreis Oberallgäu: Die Zählungen der Jägerschaft werden von der Unteren Jagd-behörde am Landratsamt Oberallgäu koordiniert. Zudem werden von dort die Erhe-bungen von fünf Wildarten organisiert, Schulungen durchgeführt Daten ausgewertet.

Das Rotwild wird jährlich an zwei behördlich festgelegten Terminen, jeweils in einem Zeitraum von fünf Tagen um den Vollmond im Januar und Februar, an den Winterfütterungen gezählt. Jedes Revier mit Fütterung beteiligt sich an der Zählung. Derzeit sind dies ca. 20 freie und 20 gegatterte Rotwildfütterungen. Dort, wo Rot-wild schwer zu zählen ist, werden Wärmebildkameras eingesetzt. In strengen Wintern sind vor allem an den freien Fütterungen höhere Stückzahlen zu beobachten, wie im schneereichen Winter 2018/19. In milderen Wintern gibt es eine größere Zahl von „Außenstehern“, die nicht oder nicht regelmäßig an die Fütterung kommen. Je nach

Einleitung

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Höhe des Rotwildbestandes, wird mehr als eine Zählperson eingesetzt. Oft nimmt ein Grundbesitzer an den Zählungen teil. Reviere, zwischen denen ein Austausch an Rot-wild gegeben ist, sprechen den Zähltag ab. Die Ergebnisse lassen Bestandestrends über die Jahre erkennen und geben Auskunft über die Struktur des Rotwildbestandes.

Gämsen werden im Oberallgäu seit 2014 systematisch erfasst. Zählungen erfolgen von Anfang September bis Ende Oktober in 18 Gamslebensräumen, die sich an den Bergstöcken orientieren, um möglichst Sommer- und Wintereinstände in einem Gams-lebensraum zu erfassen. Abgegrenzt wurden diese Lebensräume von ortskundigen Jä-gern. Jeder Lebensraum wird von einem Koordinator betreut, welcher die Erhebungen in seinem Zuständigkeitsbereich organisiert.

Die jährliche Erhebung erlaubt Rückschlüsse auf Bestandsgröße, Geschlechterver-hältnis, Reproduktion (Verhältnis Geißen zu Kitzen) oder die Winterabgänge in den jüngsten Klassen (Kitz zu Jahrling).

Die Steinwildvorkommen im Landkreis Oberallgäu gehen zurück auf Auswilde-rungen im benachbarten Österreich. Dort wird Steinwild heute bejagt, in Bayern gilt eine ganzjährige Schonzeit. Im Oberallgäu kommt Steinwild in einigen grenznahen Revieren vor. Das Interesse der Jäger und das Engagement bei Zählungen und Beo-bachtungen ist groß. Alle zwei Jahre werden Zählungen durch die Jägerschaft durchge-führt. Zähltermine werden mit den österreichischen Nachbarn abgestimmt, Ergebnisse verglichen. Ähnlich der Gamszählung, wird Steinwild von bestimmten Standpunkten aus oder entlang festgelegter Routen erhoben.

Auch die Bestände von Auer – und Birkwild wird werden von der Oberallgäu-er Jägerschaft jährlich erhoben. Gezählt wird in den frühen Morgenstunden, an den bekannten Balzplätzen. Die Erhebung des Auerwildes gestaltet sich aufgrund des oft schwer einsehbaren Lebensraumes schwieriger als beim Birkwild. Ergebnisse und Er-kenntnisse fließen mittlerweile in die Besucherlenkung ein. Hierfür erfährt das Raufuß-huhn-Monitoring in Zukunft auch Unterstützung durch Rangerinnen und Ranger der Regierung von Schwaben.

Steckbriefe – die wichtigsten Informationen auf einen Blick

Die Tiersteckbriefe, welche sich bereits in den vorangehenden Veröffentlichungen bewährt haben, haben nicht nur eine optische Generalüberholung erfahren, sondern wurden auch inhaltlich ergänzt.

Übersichtliche Piktogramme lassen nun mehr Platz für die relevanten Informatio-nen der beschriebenen Vögel und Säugetiere.

Einleitung

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Beschreibung

Körperlänge, ggf. Flügelspannweite, Widerristhöhe etc.

Körpergewicht

Paarungszeit (vorw. Säugtiere)

Zeitraum von Eiablage bis Schlupf/= Brutzeit (Vögel)

Gelegegröße (Vögel),

Anzahl der Jungtiere/Setzzeit (Säugetiere)

Monitoring – angewandte Methode, ergänzend zur Flächendeckenden Erfassung

Status der Gesetzgebung wie Jagdzeiten oder auch Listung in Vogelschutzrichtline und FFH-Richtline

Beschreibung Rote-Liste-Status (RL) in Bayern (optional, falls gelistet),

und ggf. auch in Deutschland

Gefährdungsgrad0 Ausgestorben oder verschollen1 Vom Aussterben bedroht2 Stark gefährdet3 GefährdetR Extrem seltene Arten und Arten mit geographischer RestriktionV Vorwarnliste* nicht gefährdet♦︎ Nicht bewertetG Gefährdung unbekannten Ausmaßes

Bestandesgrößeex erloschenes extrem selten /geographische Restriktionss sehr seltens seltenmh mäßig häufigh häufignb nicht bewertetkN kein Nachweis oder nicht etabliert

Eine Neuerung in diesem Band ist die Darstellung der Monitoringmethode der jewei-ligen Tierart, sofern sie im BJV oder dazugehöriger Gruppen wie Hegegemeinschaften etc. praktiziert wird. Hierbei wird auch das Monitoring von Krankheiten berücksichtigt, in denen der BJV involviert ist.

Ein besonder Fokus, als ergänzender Bestandteil der Tiersteckbriefe, wurde auf Ge-setzgebung und den Schutzstatus gelegt. Nicht nur die Jagdgesetzgebung, aus der z. B. die Jagdzeiten hervorgehen, muss bei Bejagung und Hege Beachtung finden, son-dern ebenso die Naturschutzgesetzgebung. Rote Listen, wissenschaftliche Fachgutach-ten, in denen der Gefährdungsstatus von Arten dargestellt ist, jedoch lassen sie eine aktuelle Bewertung der Bestandesentwicklung einer Art kaum zu, da sie nur etwa alle zehn Jahre neu aufgestellt werden. Aus dieser Datenquelle werden letztendlich auch gesetzgeberische Maßnahmen, Artenhilfsprogramme und konkrete Richtlinen abgelei-tet. Um aktuelle Diskussionen, wie z. B. die zunehmende Ausbreitung des Wolfes in Bayern besser nachvollziehen zu können, ist ein kurzer Exkurs zum Schutzstatus und den damit verbundenen Richtlinien angezeigt.

Einleitung

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Auch ist es kein Widerspruch, wenn eine Art wie z. B. das Rebhuhn zwar stark ge-fährdet ist, und dennoch dem Jagdrecht unterliegt und sogar eine Jagdzeit hat. Die Konsequenz aus diesem Umstand ist, dass die Jäger aus ihrer Verantwortung und Überzeugung heraus i. d. R. auf eine Bejagung verzichten und hier den Schwerpunkt auf Hege und Lebensraumverbesserung legen.

Die Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Richtlinie, auch: Richtlinie 92/43/EWG, ist eine Na-turschutz-Richtlinie der Europäischen Union. Sie hat zum Ziel, wildlebende Arten, deren Lebensräume und die europaweite Vernetzung dieser Lebensräume zu sichern und zu schützen. Die Vernetzung dient der Bewahrung, (Wieder-)herstellung und Entwicklung ökologischer Wechselbeziehungen sowie der Förderung natürlicher Ausbreitungs- und Wiederbesiedlungsprozesse. Die Richtlinie dient damit der von den EU-Mitgliedstaaten 1992 eingegangenen Verpflichtungen zum Schutz der biologischen Vielfalt (Biodiversi-tätskonvention, CBD, Rio 1992). Welche Arten und Lebensraumtypen geschützt werden sollen – ist auf verschiedenen Anhängen der FFH-Richtlinie aufgeführt:

Anhang II ist eine Zusammenstellung der Tier- und Pflanzenarten von gemein-schaftlichem Interesse, für die Schutzgebiete im NATURA 2000-Netz (= FFH und Vogel-schutzgebiete) eingerichtet werden sollen. Beispiele: Biber, Fischotter, Luchs; Wisent, Wolf und Braunbär als „prioritäre Arten2.

Anhang IV ist eine Liste von Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse. In Deutschland wurde der Schutz der Anhang IV-Arten in das Bundesna-turschutzgesetz als „streng geschützte Arten“ v. a. in den §44 übernommen. Neben dem direkten Tötungsverbot dürfen auch ihre „Lebensstätten“ nicht beschädigt oder zerstört werden. Zudem dürfen diese Arten auch nicht in der Fortpflanzungs- Wande-rungs- und Winterruhezeit gestört werden. Beispiele solcher Arten sind Wisent, Wolf, Biber, Wildkatze, Fischotter, Luchs und Braunbär.

Anhang V listet Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichen Interesse auf, de-ren Entnahme aus der Natur und Nutzung Gegenstand von Verwaltungsmaßnahmen sein können, z. B. Alpensteinbock, Schneehase, Baummarder, Iltis und Gams.

Richtlinie über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten, auch: Richtlinie 79/409/EWG oder kurz Vogelschutzrichtlinie (VSRL) hat zum Ziel, sämtliche im Gebiet der EU-Staaten natürlicherweise vorkommenden Vogelarten einschließlich der Zug-vogelarten in ihrem Bestand dauerhaft zu erhalten, und neben dem Schutz auch die Bewirtschaftung und die Nutzung der Vögel zu regeln.

2 Arten des Anhangs II, die europaweit besonders stark gefährdet sind, werden als „prioritär“ gekennzeichnet. Dies hat u.a.

besonders strenge Schutzvorschriften im Falle von Eingriffen in zu deren Schutz ausgewiesenen Gebieten zur Folge.

Einleitung

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Wildtiermonitoring 2021 Seite 21

Zum Nach- und Weiterlesen

gReiseR, g., kRügeR, s., MARtin, i. Status und

Entwicklung ausgewählter Wildtierarten in Deutsch-

land, Jahresbericht 2015. Wildtier-Informationssys-

tem der Länder Deutschlands (WILD). Deutscher

Jagdverband (Hrsg.), Berlin, 2016

Meinig, H.; Boye, P.; däHne, M.; HutteReR, R. & lAng,

J. Rote Liste und Gesamtartenliste der Säugetiere

(Mammalia) Deutschlands. – Naturschutz und

Biologische Vielfalt 170 (2): 73 S., 2020

MülleR, P. Ökosystemgerechtes Wildlifemanage-

ment. Rundgespräche der Kommission für Ökologie

25, 95–132, Bayerische Akademie der Wissenschaf-

ten, Verl. Pfeil, München, 2002

Pegel, M. Der Feldhase (Lepus europaeus PAllAs)

im Beziehungsgefüge seiner Umwelt- und Mitwelt-

faktoren. Enke Verlag, Stuttgart; 224p, 1986

Reck, H.; Hänel, k.; stRein, M.; geoRgii, B.;

HenneBeRg, M.; PeteRs-ostenBeRg, e.; BöttcHeR, M.

Grünbrücken, Faunatunnel und Tierdurchlässe –

Anforderungen an Querungshilfen, BfN-Skripten

465, Bonn 2017

Gemäß Artikel 5 der Richtlinie, ist es grundsätzlich verboten, wildlebende Vogelar-ten zu töten oder zu fangen. Nester und Eier dürfen nicht zerstört, beschädigt oder entfernt werden, auch die Vögel selbst dürfen, besonders während ihrer Brut- und Aufzuchtzeit, weder gestört noch beunruhigt werden. Zusätzliche Verpflichtungen ergeben sich für die Arten der Anhänge I und II.

Anhang I (VSRL). Für sie sind besondere Schutzmaßnahmen hinsichtlich ihrer Lebensräume anzuwenden3 (Europäische Vogelschutzgebiete = Special Protection Areas). Beispiele: Schwarzstorch, Seeadler, Kornweihe, Auerhuhn

Die in Anhang II (VSRL) aufgeführten Arten dürfen aufgrund ihrer Populations- größe, ihrer geografischen Verbreitung und ihrer Vermehrungsfähigkeit in der gesamten Gemeinschaft im Rahmen der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften bejagt werden. Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die Jagd auf diese Vogelarten die Anstrengungen, die in ihrem Verbreitungsgebiet zu ihrer Erhaltung unternommen werden, nicht zunich-temacht. So dürfen laut Anh. II Teil A Graugans, Kanadagans, Stockente, Reiherente, Alpenschneehuhn, Rebhuhn, Fasan, Blässralle, Waldschnepfe und Ringeltaube gemein-schaftsweit bejagt werden. Anh. II Teil B listet jene Arten auf, die nur in bestimmten Mit-gliedstaaten bejagt werden dürfen. In Deutschland betrifft dies z. B. den Höckerschwan, welcher in Bayern eine Jagdzeit vom 1. November bis zum 2.Februar hat.

3 Ein ebensolcher Schutz muss auch für die Vermehrungs-, Mauser-, Rast- und Überwinterungsgebiete der nicht in Anhang I

genannten, regelmäßig auftretenden Zugvogelarten gewährleistet werden. Für sie sind diese Maßnahmen unter besonderer

Berücksichtigung der Feuchtgebiete, v. a. der Feuchtgebiete internationaler Bedeutung (Ramsar-Gebiete), zu ergreifen.

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Einleitung

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