Willkommen bei den Integrationsfachdiensten des … · IFD...

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Herr B. Mitarbeiter in einem Call- Center Die Integrationsfachdienste (IFD) sind landesweit flächendeckend organisiert. Auf unserer Standortseite finden Sie schnell Ihren persönlichen Ansprechpartner. Kommen Sie auf uns zu, wir unterstützen Sie, wo immer wir können. Unsere fachlich geschulten Mitarbeiter beraten schwerbehinderte Menschen und deren Arbeitgeber im Arbeitsleben. Die IFD werden von diversen Leistungsträgern für die berufliche Neuorientierung und Arbeitsvermittlung von Rehabilitanden beauftragt. Wir unterstützen behinderte Schüler und schwerbehinderte Schulabsolventen bei der Berufsorientierung sowie Mitarbeiter der WfbM bei der Erprobung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Wir freuen uns, für Sie als Arbeitgeber, (zukünftiger) Arbeitnehmer, Sozialleistungsträger oder Einrichtung der Behindertenhilfe tätig werden zu dürfen und präsentieren Ihnen auf den folgenden Seiten gern unser Dienstleistungsangebot. Frau F. Servicemitarbeiterin in einem Restaurant Homepage zuletzt aktualisiert: 01.07.2018 Frau P. Krankenschwester in einer Klinik Jahresbericht 2017 IFD Wittenberg/Dessau Jahresbericht 2017 IFD Halberstadt/Sangerhausen Jahresbericht 2017 IFD Halle/Merseburg Jahresbericht 2017 IFD Magdeburg/Stendal ***Neu: Landesmodellprojekt Übergang Förderschule - Beruf (ÜFB) ***Neu: Landesmodellprojekt zur Unterstützung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) bei der Erprobung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (ÜWA) Willkommen bei den Integrationsfachdiensten des Landes Sachsen-Anhalt

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Integrationsfachdienste Sachsen-Anhalt

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Herr B. Mitarbeiter in einem Call-

Center

Die Integrationsfachdienste (IFD) sind landesweit flächendeckend organisiert. Auf unserer Standortseite finden Sie schnell Ihren persönlichen Ansprechpartner. Kommen Sie auf uns zu, wir unterstützen Sie, wo immer wir können.Unsere fachlich geschulten Mitarbeiter beraten schwerbehinderte Menschen und deren Arbeitgeber im Arbeitsleben.

Die IFD werden von diversen Leistungsträgern für die berufliche Neuorientierung und Arbeitsvermittlung von Rehabilitanden beauftragt.Wir unterstützen behinderte Schüler und schwerbehinderte Schulabsolventen bei der Berufsorientierung sowie Mitarbeiter der WfbM bei der Erprobung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Wir freuen uns, für Sie als Arbeitgeber,(zukünftiger) Arbeitnehmer, Sozialleistungsträger oder Einrichtung der Behindertenhilfe tätig werden zu dürfen und präsentieren Ihnen auf den folgenden Seiten gern unser Dienstleistungsangebot.

Frau F. Servicemitarbeiterin in einem Restaurant

Homepage zuletzt aktualisiert: 01.07.2018

Frau P. Krankenschwester in einer Klinik

Jahresbericht 2017 IFD Wittenberg/Dessau

Jahresbericht 2017 IFD Halberstadt/Sangerhausen

Jahresbericht 2017 IFD Halle/Merseburg

Jahresbericht 2017 IFD Magdeburg/Stendal

***Neu: Landesmodellprojekt Übergang Förderschule - Beruf (ÜFB)

***Neu: Landesmodellprojekt zur Unterstützung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)

bei der Erprobung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (ÜWA)

Willkommen bei den Integrationsfachdienstendes Landes Sachsen-Anhalt

Region

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Förderschulen des IFDHalberstadt/SangerhausenFörderschulen des IFDMagdeburg/StendalFörderschulen des IFDWittenberg/DessauFörderschulen des IFDHalle/Merseburg

Stand: 01.07.2018

Die IFD sind territorial (analog der Arbeitsamtsbezirke) vor der Kreisgebietsreform 2007 entstanden. Deshalb kann die örtliche Zuständigkeit nur über die alten Landkreise gefunden werden. Klicken Sie in der Karte auf den jeweiligen Altkreis, um zu Ihren Ansprechpartnern zu gelangen!

IFD

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IFD-Dienstleistungsspektrum

Struktur und Entwicklung:Entwickelt haben sich die Integrationsfachdienste aus den psychosozialen und berufsbegleitenden Diensten, welche die früheren Hauptfürsorgestellen und Integrationsämter bei der Durchführung der psychosozialen Betreuung im Rahmen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben unterstützt hatten.Die Integrationsfachdienste (IFD) des Landes Sachsen- Anhalt sind Dienste Dritter, die bei der Durchführung der Maßnahmen zur "Teilhabe behinderter und schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben" beteiligt werden können. Begriff, Aufgaben, Beauftragung und Finanzierung sind durch das SGB IX (§§ 185 und 192 ff.) geregelt. Die Strukturverantwortung liegt seit Januar 2005 beim Integrationsamt Sachsen-Anhalt, das Teil des Landesverwaltungsamtes ist.

Beauftragung und Finanzierung:Die IFD werden im Auftrag verschiedener Sozialleistungsträger tätig, wie z.B. Integrationsamt, Agentur für Arbeit (Reha-Träger), Träger der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung.Der im Zweifelsfall durch uns zu ermittelnde zuständige gesetzliche Leistungsträger kann gegebenenfalls die erforderliche Finanzierung der IFD-Dienstleistungen übernehmen. Diese Dienstleistungen sind in der Regel auch über das so genannte"persönliche Budget" finanzierbar.

Aufgaben:Unsere Aufgabe ist insbesondere die Beratung und Unterstützung der betroffenen behinderten Menschen sowie die Information und Hilfestellung für Arbeitgeber bei den unterschiedlichen Problemsituationen im Rahmen der "begleitenden Hilfen" sowie die Kooperation mit Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) und mit Förderschulen.

IFD

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Im Rahmen eines 2012 gestarteten Landesmodellprojektes werden vorerst bis zum Jahr 2019 ((Unterstützungsbeginn)) auch Förderschüler bei der beruflichen Orientierung unterstützt. Zielgruppen sind hierbei:

a) Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die eine Schulefür Geistigbehinderte, Körperbehinderte bzw. Sinnesbehinderte besuchenb) Inklusiv beschulte Schülerinnen und Schüler mit einem GdB 50 oder mitGleichstellungszusage der Agentur für Arbeit, die eine gezielte Unterstützung bei derberuflichen Orientierung wünschenc) Schwerbehinderte Schulabgängerinnen und Schulabgängermit gewünschter Unterstützung bei der beruflichen Orientierung

Die rechtlichen Grundlagen hierfür bilden die:

Richtlinie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Initiative Inklusion„Verbesserung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben aufdem allgemeinen Arbeitsmarkt“, Handlungsfeld 1 vom 9. September 2011;Quelle:elektronischer Bundesanzeiger – veröffentlicht am 30. September 2011

Kooperationsvereinbarung zur Unterstützung des Übergangs von Schülerinnenund Schülern mit geistiger Behinderung und weiterer schwerbehinderterSchülerinnen und Schüler von der Schule in Arbeit und Beruf in Sachsen-Anhalt;abgeschlossen zwischen dem Ministerium für Arbeit und Soziales, demKultusministerium, der Bundesagentur für Arbeit/Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen und dem Landesverwaltungsamt/ Integrationsamt.

Von den IFD werden auch schwerbehinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Werkstätten für behinderten Menschen (WfbM) beim Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt begleitet. Das Bundesarbeitsmarktprogramm „Job 4000“ Art. 3wurde 2013 fristgemäß abgeschlossen. Daran schloss sich das Modellprojekt „Unterstützung des Übergangs von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Werkstätten für behinderten Menschen in Sachsen-Anhalt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch Integrationsfachdienste“ (Modell ÜWA) an, welches im Oktober 2013 durch die unterzeichnete Absichtserklärung der beteiligten Kooperationspartner (Ministerium für Arbeit und Soziales Sachsen-Anhalt, Regionaldirektion SAT der Bundesagentur für Arbeit, Landesarbeitsgemeinschaft der WfbM Sachsen-Anhalt, Integrationsamt des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt) starten konnte und die guten Ergebnisse aus "Job 4000" auf der Grundlage der gemachten Erfahrungen fortsetzen will.

Dienstleistungsspektrum

Casemanagement zurück Die Integrationsfachdienste können unter komplexen BedingungenHilfemöglichkeiten abstimmen und die vorhandenen Leistungen derverschiedenen Rehabilitationsträger koordinieren. Unser gemeinsames Zielist es, den Integrationsprozess möglichst nahtlos und effizient zu gestalten,um durch Integration in das Berufsleben eine dauerhafte Sicherung desArbeitsverhältnisses zu erreichen. Hierzu bieten wir denSozialleistungsträgern unsere Kompetenz und Arbeitsmarktnähe an.

Begleitung am Arbeitsplatz zurück Die Mitarbeiter der Integrationsfachdienste bietensozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmern und derenArbeitgebern Unterstützung bei auftretenden Schwierigkeiten oder

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Konflikten im Zusammenhang mit der Behinderung an. Die Dienstleistung wird über die Ausgleichsabgabe finanziert, weshalb ausschließlich schwerbehinderte Menschen im Auftrag des Integrationsamtes unterstützt werden dürfen. Rehabilitanden können im Auftrag der Rehaträger betreut werden. Gemeinsam mit allen Beteiligten, etwa mit Kollegen, Vorgesetzten, Arbeitnehmervertretungen, Arbeitgebern erarbeiten die Fachberater individuelle Lösungsvorschläge.

Passgenaue Arbeitsvermittlung zurück Wir beraten interessierte Arbeitgeber zur Beschäftigung schwerbehinderter Arbeitnehmer, dem sich daraus ergebenen besonderen Kündigungsschutz und der Anrechenbarkeit auf die Ausgleichsabgabe. Arbeitsuchende schwerbehinderte Menschen unterstützen wir bei der Analyse ihrer Fähigkeiten, ihrer Belastbarkeit, bei der Optimierung der Bewerbungsunterlagen sowie bei der Akquise geeigneter Arbeitsplätze. Vorstellungsgespräche können im Einzelfall durch uns vorbereitet und begleitet werden. Zur Erprobung am Arbeitsplatz können geeignete Maßnahmen hilfreich sein, die durch den IFD initiiert und begleitet werden. Auch während der Probezeit stehen wir Arbeitnehmern und Arbeitgebern zur Seite.

Betriebliche Wiedereingliederung zurück Nach längerer Erkrankung sollte der berufliche Wiedereinstieg gut vorbereitet werden. Zusammen mit allen Beteiligten (Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Facharzt, Betriebsarzt, Krankenkasse) koordinieren wir die (stufenweise)Wiedereingliederung schon während der Zeit der Arbeitsunfähigkeit. Wir klären, ob Sie an Ihren bisherigen Arbeitsplatz zurückkehren können, ob es notwendig ist, dass Ihr Arbeitsplatz behindertengerecht ausgestattet wird, oder ob eine innerbetriebliche Umsetzung zu empfehlen wäre.

Fachberatung für hörbehinderte Menschen zurück Um dem Personenkreis der schwerhörigen, gehörlosen und ertaubten schwerbehinderten Menschen gerecht zu werden, stehen an den einzelnen Bürostandorten der IFD speziell geschulte Fachberater zur Verfügung. Sie alle beherrschen die Gebärdensprache, um für die gehörlosen Menschen ein kompetenter Ansprechpartner zu sein.

Behindertengerechte Arbeitsplatzgestaltung zurück Durch die behindertengerechte Ausgestaltung des Arbeitsplatzes und eine optimierte Arbeitsorganisation werden bestimmte behinderungsbedingte Einschränkungen ausgeglichen, damit die Fähigkeiten des Mitarbeiters optimal genutzt werden können. Dabei arbeiten wir mit dem Integrationsamt, der Bundesagentur für Arbeit, den Rehabilitationsträgern und deren technischen Fachdiensten zusammen.

Ermittlung der Leistungsfähigkeit mittels Profilverfahren zurück Die Mitarbeiter unserer Integrationsfachdienste können mit Hilfe entsprechender arbeitsdiagnostischer Profilmethoden (wie z.B. MELBA) bei der Auswahl und der Gestaltung von behindertengerechten Arbeitsplätzen mitwirken. Dabei testen wir die Leistungsfähigkeit von schwerbehinderten Arbeitnehmern und/ oder ermitteln die Bedingungen, unter denen sie tätig werden können.

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Berufliche Neuorientierung zurück Wir beraten Sie gerne bei Ihrer beruflichen Orientierung z.B. während der Arbeitslosigkeit, bei einer eventuellen beruflichen Neuorientierung, nach einer Erkrankung oder beim Übergang von der Schule in den Beruf. Ihre individuellen Bedürfnisse, Fähigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten stehen im Mittelpunkt des Beratungsprozesses. Spezielle Erprobungsmaßnahmen in Betrieben können Ihnen bei der Orientierung helfen.

Information und Mitarbeiterschulung zurück Unsere Informationsangebote ergänzen das umfassende Schulungsangebot des Integrationsamtes Sachsen- Anhalt. Wir bieten individuelle, auf die verschiedenen Betriebe abgestimmte Informationsveranstaltungen und Schulungen an, um die Kollegen und Arbeitgeber der schwerbehinderten Mitarbeiter über spezifische Krankheitsbilder und Behinderungen und deren mögliche Auswirkungen am Arbeitsplatz zu informieren.

Klärung der finanziellen Fördermöglichkeiten zurückIm Rahmen der Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Arbeitnehmer stellen die verschiedenen Rehabilitationsträger, die Bundesanstalt für Arbeit und das Integrationsamt besondere Fördermittel zur Verfügung. Wir beraten über alle in Betracht kommenden Fördermöglichkeiten und bieten Unterstützung bei der Beantragung der Leistungen an.

Informationen für interessierte Arbeitgeber

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Unser Angebot für Arbeitgeber

Die Mitarbeiter der Integrationsfachdienste (IFD) beraten Sie alsArbeitgeber individuell, kompetent und kostenneutral in allen mit derBeschäftigung behinderter Menschen zusammenhängenden Fragen. Wir bieten IhnenUnterstützung:

• bei Personalentscheidungen, z.B. beim Finden einesgeeigneten Mitarbeiters

• bei der Feststellung der Eignung der schwerbehindertenMitarbeiter für die vorgesehenen Arbeitsaufgaben

• bei der individuellen behindertengerechtenArbeitsplatzgestaltung

• bei der Lösung von innerbetrieblichen Konflikten

• bei der Klärung der für Sie in Betracht kommendenLeistungen und deren Beantragung

Leistungen des Integrationsamtes an ArbeitgeberBeratung:

• Auswahl geeigneter Arbeitsplätze• Behindertengerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen• Psychosoziale Beratung

Finanzielle Leistungen: (Links zum Integrationsamt)

• zur Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für schwerbehinderteMenschen

• zur behindertengerechten Einrichtung und Gestaltung von vorhandenenArbeits-und Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte Menschen

• für außergewöhnliche Belastungen

Arbeitsmarktprogramme (externer Link)

Informationen für interessierte Arbeitgeber

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Zuschüsse:

zu Gebühren der Berufsausbildung

Prämien und Zuschüsse:

zu Kosten der Berufsausbildung

Prämien:

zur Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)

Anträge des Integrationsamtes dazu bekommen Sie unter diesen Links des Integratiosamtes

Lesen Sie unser folgendes Beispiel, um zu sehen, wie sich unsere Zusammenarbeit in der Praxis gestalten könnte!

Beispiel: Personalsuche eines Arbeitgebers

Ein Arbeitgeber aus der Baubranche suchte einen Mitarbeiter für Hausmeistertätigkeiten sowie im Verkauf von Baustoffen. Mit der Bitte um Unterstützung bei der Besetzung dieser Stelle wandte er sich an den Integrationsfachdienst (IFD). In einer ersten Zusammenkunft mit dem Arbeitgeber informierte sich der IFD über die Arbeitsaufgaben und klärte die Erwartungen an die Qualifikation und an die Leistungsfähigkeit ab. Bei einer Betriebsbesichtigung konnte sich der IFD ein detailliertes Bild über den Arbeitsplatz und die dazugehörigen Arbeitsanforderungen verschaffen.

Dem Arbeitgeber wurde durch den IFD Herr D. empfohlen, der im Auftrag der Rentenversicherung durch den IFD vermittelt werden sollte.

Herr D. ist 35 Jahre alt und gelernter Maler/Lackierer. Durch seine bisherige Berufspraxis konnte er Erfahrungen im Handel und Verkauf von Baustoffen erwerben. Herr D. ist Diabetiker und trägt eine Diabetes-pumpe. Ein Einsatz im Schichtdienst und eine körperliche Dauerbelastung durch schweres Heben und Tragen sind nicht möglich. Der Arbeitgeber lud Herrn D. zu einem Vorstellungsgespräch ein, in welchem die Qualifikation und die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Ausführbarkeit der Arbeitsaufgaben besprochen wurden. Herr D. konnte in diesem Vorstellungsgespräch positiv überzeugen. Der IFD organisierte eine für den Arbeitgeber kostenneutrale Erprobungsmaßnahme, in der Herr D. durch den Fachberater direkt am Arbeitsplatz begleitet wurde. Der Arbeitgeber hatte durch diese Maßnahme die Gelegenheit, sich auch in der Praxis ein Bild von Herrn D. zu verschaffen. Er war mit den Arbeitsleistungen zufrieden und stellte Herrn D. ein.

Informationen für interessierte Arbeitgeber

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Möglichkeiten der Förderung durch Lohnkostenzuschüsse und Zuschüsse zur Ausstattung des Arbeitsplatzes wurden durch den IFD mit den zuständigen Leistungsträgern abgeklärt und der Arbeitgeber bei der Beantragung unterstützt. Während der 6-monatigen Probezeit stand der IFD-Fachberater sowohl Herrn D. als auch dem Arbeitgeber weiterhin als Ansprechpartner zur Verfügung.

Informationen für behinderte Menschen

file:///d|/Users/Kanneber/Desktop/Homepage%20IFD%20Sachsen-Anhalt/BeratungAN.html[12.11.2014 09:54:50]

Unser Angebot für Arbeitnehmer

Wir beraten Menschen mit Behinderung, die im Arbeitsprozess stehenoder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung anstreben. Nachunserem Erstgespräch (bitte Termin vereinbaren) können wir klären, obdie leistungsrechtlichen Voraussetzungen für Ihre Unterstützung durch unsbestehen.

Dazu beraten wir individuell bezüglich:

der Klärung von leistungs- und förderrechtlichen Fragen

aller Herausforderungen vor, während und nach der Arbeitsaufnahme

der Klärung sozialer und persönlicher Probleme, die die Arbeitsaufnahme erschweren könnten

der Suche nach leistungsgerechten beruflichen Alternativen

der individuellen Bewerbung und Kontaktaufnahme zu potentiellen Arbeitgebern

der Schwierigkeiten am Arbeitsplatz, die im Zusammenhang mit der Leistungsfähigkeit, der gesundheitlichen Situation oder im Umgang mit Kollegen und Vorgesetzten auftreten

der beruflichen Orientierung während und nach dem Besuch der Förderschulen oder während der integrativen Beschulung

der Erprobung des Übergangs aus der "Werkstatt für behinderte Menschen" in den allg. Arbeitsmarkt, wenn mindestens eine Gleichstellung mit den behinderten Menschen vorliegt oder nachwirkend durch die Arbeitsagentur zugesichert wurde.

Wir unterstützen Sie im Auftrag eines Rehaträgers bei der Analyse Ihrer Fähigkeiten, Ihrer Belastbarkeit, Ihres bisherigen beruflichen Werdegangs sowie bei der Optimierung Ihrer Bewerbungsunterlagen. Vorstellungsgespräche können durch uns vorbereitet und begleitet werden. Wir unterstützen Sie auch bei der betrieblichen Erprobung und bei der Suche nach einem Arbeitsplatz, der ihr gewandeltes Leistungs-

Informationen für behinderte Menschen

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vermögen berücksichtigt.

Wenn Sie schon genau wissen, welche Hilfe Sie benötigen, können Siedieses Antragsformular des Integrationsamtes nutzen.

Die Leistungen des Integrationsamtes Sachsen-Anhalt kann man sich im folgenden Video auf "youtube" genauer ansehen.http://youtu.be/TiFm3gWk36M

Lesen Sie unsere Beispiele um zu sehen, wie sich unsere Zusammenarbeit in der Praxis gestalten könnte.

Beispiel: Schaffung eines Arbeitsplatzes

Frau H. ist umgeschulte Bürokauffrau und war zuletzt drei Jahre arbeitslos. Ihre Erstausbildung zur Fleischfachverkäuferin konnte sie aus gesundheitlichen Gründen (Multiple Sklerose) nicht zu Ende führen. Sie wurde im Auftrag eines Rehaträgers im Bereich Vermittlung unterstützt.

Durch Abklärung ihrer persönlichen Fähigkeiten, des beruflichen Werdeganges und der behinderungsbedingten Besonderheiten wurde ein individuelles Bewerberprofil erarbeitet. Dieses bildete die Grundlage für die Arbeitsplatzakquise.

Durch regelmäßige Motivationsgespräche wurde Frau H. in Bewerbungstrainings dazu befähigt, selbstbewusst auf Arbeitgeber zuzugehen. Schließlich konnte auch ein Arbeitgeber akquiriert werden, der eine Mitarbeiterin für einen neu zu schaffenden Büroarbeitsplatz einstellen wollte.

Durch eine Erprobungssmaßnahme konnte sie auf diesen Arbeitsplatz vorbereitet werden. Der Arbeitsplatz wurde entsprechend ihrer Behinderung in Zusammenarbeit mit dem Integrationsamt ausgestattet.

Der IFD unterstützte Frau H. auch während der Probezeit, die sie ebenfalls erfolgreich absolvierte. Mit einem unbefristeter Arbeitsvertrag gelang die Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt.ein weiteres Beispiel: Umgestaltung eines Arbeitsplatzes

(externer Link)

Beispiel Herr G.

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Beispiel Herr G. zur Umgestaltung eines Arbeitsplatzes

Kehrt ein Mitarbeiter nach längerer Erkrankung in das Erwerbslebenzurück, können sich sowohl die Bedingungen am Arbeitsplatz als auch dieFähigkeiten des Mitarbeiters verändert haben. Dem Einzelfall gerechtwerdend, erarbeitet der IFD (gemeinsam mit allen Beteiligten) Lösungen,die ein Optimum an Arbeitsleistungen des Arbeitnehmers in Hinblick aufdas veränderte Leistungsbild hervorbringen sollen.

Die Betriebsratsvorsitzende eines mittelständischen Unternehmens aus derGenussmittelbranche berichtete vom schwerbehinderten Mitarbeiter HerrnG., der als LKW- Fahrer im Vertrieb tätig war. Mit seiner Erkrankung(Diabetes und einem Anfallsleiden) konnte er diese Tätigkeit nicht mehrausüben. Die krankheitsbedingte Kündigung drohte.

In Absprache mit der behandelnden Ärztin und dem zuständigen Arzt desArbeitsmedizinischen Dienstes wurden die Bedingungen des Arbeitsplatzesfür Herrn G. benannt: keine Nachtarbeit, keine Tätigkeiten untererhöhtem Zeitdruck, kein alleiniges Arbeiten.

Der IFD führte Gespräche mit der Geschäftsführung, dem Betriebsratund Herrn G., um andere Arbeitsbereiche für den Arbeitnehmer imUnternehmen zu erschließen. Im Ergebnis kamen alle Parteien überein,Herrn G. zukünftig mit Aufgaben aus der Produktion zu betrauen, dieseinem veränderten Leistungsprofil entsprechen.

Gemeinsam wurde eine individuelle Stellenbeschreibung für denschwerbehinderten Mitarbeiter erarbeitet. Ein Änderungsvertrag wurdegeschlossen. Parallel dazu wurde der Arbeitgeber hinsichtlich derBeantragung von Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen imArbeitsprozess bei dem zuständigen Rehabilitationsträger- hier dieAgentur für Arbeit- unterstützt.

Gespräche mit dem Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit und demArbeitgeber führten zu dem Ergebnis, dass derArbeitgeber Lohnkostenzuschüsse erhält, um den außerordentlichen

Beispiel Herr G.

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Aufwand des Arbeitgebers, in Zusammenhang mit der Minderleistung desArbeitnehmers, innerhalb der Einarbeitungszeit zu kompensieren. Anseinem neuen Arbeitsplatz wird Herr G. engmaschig durchverantwortliche Kollegen im Produktionsbereich angeleitet undhinsichtlich der besonderen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers überwacht.

Der IFD steht dem Arbeitnehmer, seinen Kollegen und dem Arbeitgeberbei Bedarf weiterhin als Ansprechpartner zur Verfügung.

Informationen für Sozialleistungsträger

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Unser Angebot für Sozialleistungsträger

Als Dienste Dritter können die Integrationsfachdienste des LandesSachsen- Anhalt bei der Durchführung der Maßnahmen zur "Teilhabeschwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben" beteiligt werden.

Auftraggeber können sein:

Integrationsamt im Rahmen der begleitenden Hilfen im Arbeitsleben

Rehabilitationsträger, z. B. Bundesagentur für ArbeitTräger -der gesetzlichen Rentenversicherung-der gesetzlichen Unfallversicherung-der Berufsgenossenschaften

Die Integrationsfachdienste des Landes Sachsen- Anhalt arbeiten auf der Grundlage des § 49 Abs. 6 SGB IX, um von den Rehabilitationsträgern im Rahmen ihrer jeweiligen Aufgabenstellung beauftragt zu werden. Grundlage hierfür bildet die „Gemeinsame Empfehlung nach § 196 Abs. 3 SGB IX zur Inanspruchnahme der Integrationsfachdienste durch die Rehabilitationsträger zur Zusammenarbeit und zur Finanzierung der Kosten, die dem Integrationsfachdienst bei der Wahrnehmung der Aufgaben der Rehabilitationsträger entstehen“. Gemeinsame Empfehlung Integrationsfachdienste in der Fassung vom 01.09.2016 (externer Link)

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externe Links

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Haftungsausschluss/Disclaimer (externer Link)

Träger der Integrationsfachdienste in Sachsen-Anhalt (externe Links)

ASB-Regionalverband Salzlandkreis e.V.Träger des IFD Halberstadt-Sangerhausen

Der Weg e.V. Magdeburg Träger des IFD Magdeburg-Stendal

Gemeinnützige Gesellschaft für Integrationsfachdienst Halle-Merseburg mbH (Träger des IFD Halle-Merseburg)

Gemeinnütziger Behindertenverband Wittenberg GmbH Träger des IFD Wittenberg-Dessau

weiterführende externe Links:

Integrationsamt Sachsen-Anhalt

Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen

Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen

Bundesarbeitsgemeinschaft Integrationsfirmen

Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation

Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung

Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

externe Links

file:///d|/Users/Kanneber/Desktop/Homepage%20IFD%20Sachsen-Anhalt/link.html[12.11.2014 09:54:44]

Deutscher Behindertenrat

Bundesagentur für Arbeit

• *** Neu! https://www.talentplus.de/nachrichten/Foerderfinder-App-online/

Impressum

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Impressum der Staatskanzlei Sachsen-Anhalt, wo die Präsentationveröffentlicht ist:http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=master_impressum (externer Link)

Diese Internetpräsentation © ist eine Projektarbeit im Rahmen einerWeiterbildung zum Prozessberater aus dem Jahre 2007 von

Mandy Ludwig, Fachberaterin des IFD Magdeburg-Stendal

Ines Böhme, Fachberaterin des IFD Halberstadt-Sangerhausen

Michael Hermann (Layout und inhaltliche Weiterentwicklung) Fachberater des IFD Halberstadt-Sangerhausen

(a.D.)

Jahresbericht 2017

Träger Gemeinnütziger Behindertenverband Wittenberg GmbH

Bruchweg 4 06886 Lutherstadt Wittenberg

Bürostandort Wittenberg Bürostandort Köthen Bruchweg 2 Georgstraße 8 06886 Lutherstadt Wittenberg 06366 Köthen (Anhalt) Tel.: 03491/ 877090 Tel.: 03496/ 7003721

2

Inhaltsverzeichnis

1. Vorwort

2. Auswertung der Inanspruchnahme und der Ergebnisse desIntegrationsfachdienstes Wittenberg/ Dessau im Berichtszeitraum

2.1 Bereich Vermittlung

2.1.1 Inanspruchnahme durch zuständige Leistungsträger

2.1.2 Übersicht der betreuten Personen

2.1.3 Vermittlungsergebnisse

2.2 Bereich Berufsbegleitung

2.2.1 Unterstützte Beschäftigung

2.2.2 Fallzahlenentwicklung in der Berufsbegleitung

2.2.3 Übersicht der betreuten Personen

2.2.4 Ergebnisse der Berufsbegleitung

2.2.5 Fachdienstliche Stellungnahmen

2.2.6 Weitere Ergebnisse der Fachdienstarbeit in der Berufsbegleitung

2.3 Modellprojekte

2.3.1 Übergang Förderschule - Beruf

2.3.2 Übergang Werkstatt – allgemeiner Arbeitsmarkt

2.4 Kooperationen mit Betrieben und dem sozialen Netzwerk

2.5 Öffentlichkeitsarbeit

3. Schlussbemerkung

Anhang Anlage 1: Tabelle Vermittlungsergebnisse 2017 Anlage 2: Tabelle Inanspruchnahme des Dienstes 2017

3

1. Vorwort

In Sachsen-Anhalt existieren die Integrationsfachdienste flächendeckend seit 01.01.2005 in der Strukturverantwortung des Integrationsamtes. Die Gemeinnützige Behindertenverband Wittenberg GmbH ist seit 1995 in der Berufsbegleitung und seit 1998 in der Vermittlung von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen tätig. Am Standort Köthen waren im Jahr 2017 zwei Integrationsfachberaterinnen tätig. In Wittenberg verließ ein Kollege den Dienst zum 30.04.17, die Stelle konnte zum 01.07.17 nachbesetzt werden. Seither arbeiten wieder drei Mitarbeiterinnen am Standort Wittenberg. An beiden Bürostandorten stand jeweils eine Mitarbeiterin mit speziellen Kenntnissen für hörbehinderte Menschen zur Verfügung. Eine 0,75 Stelle blieb 2017 im Fachdienst unbesetzt.

Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Grundlagen in der Beauftragung und Finanzierung der IFD nicht geändert. Der Bereich der Berufsbegleitung wurde vorrangig durch das Integrationsamt beauftragt. Die Beauftragung des Integrationsfachdienstes durch die Rehabilitationsträger erfolgt im Rahmen der Gemeinsamen Empfehlungen nach §196 Abs. 3 SGB IX. Im Bereich der Vermittlung wurde diese Möglichkeit von zwei Rentenversicherungsträgern genutzt, in der Berufsbegleitung waren in drei Fällen die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland sowie die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Auftraggeber des IFD.

Einen wesentlichen Bestandteil in der Arbeit bildete 2017 neben der beruflichen Begleitung die Tätigkeit in den beiden Modellprojekten in der „Unterstützung des Überganges von Schülerinnen und Schülern mit geistiger Behinderung und weiteren schwerbehinderten Schülerinnen und Schülern von der Schule in Arbeit und Beruf“ sowie in der „Unterstützung des Übergangs von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) in Sachsen-Anhalt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch die Integrationsfachdienste“.

Ziel beider Modellprojekte ist es, die berufliche Orientierung von motivierten Menschen mit Behinderungen längerfristig zu unterstützen, wenn sie eine Alternative zur WfbM wünschen und wenn möglich, die Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses oder einer beruflichen Ausbildung im dualen System vorzubereiten und zu sichern.

Dem Integrationsfachdienst Wittenberg/ Dessau ist es auch im Jahr 2017 gelungen, ein gutes Vermittlungs- und Betreuungsergebnis zu erzielen und als verlässlicher Ansprechpartner für Klienten, Firmen und im Netzwerk zur Verfügung zu stehen.

2. Auswertung der Inanspruchnahme und der Ergebnisse des Integrations-fachdienstes Wittenberg/Dessau im Berichtszeitraum

Die statistische Auswertung erfolgte auf Grundlage der erfassten Daten aus dem Klienten-verwaltungsprogramm für Integrationsfachdienste (KLIFD). Im Jahr 2017 wurde das alte KLIFD 2.4 von einem neuen webbasierten Programm abgelöst. Nach einer dreimonatigen Übergangszeit wird seit 01.07.17 ausschließlich im neuen KLIFD Web dokumentiert. Dies erschwert eine statistische Auswertung für das Jahr 2017 enorm, da weder im neuen noch

4

im alten Programm eine vollständige Jahresstatistik erstellt werden kann. Für die Bereiche Vermittlung, Berufsbegleitung, Übergang Förderschule - Beruf und Übergang Werkstatt - allgemeiner Arbeitsmarkt wurden die Daten für den Zeitraum vom 01.01.2017 bis 31.12.2017 aus beiden Programmen erhoben. Eine detaillierte Auswertung, wie sie bisher in den Jahresberichten des IFD Wittenberg/Dessau vorgenommen wurde, ist für Teilbereiche nicht möglich.

Der IFD Wittenberg/Dessau wurde im Berichtszeitraum für 249 Klientinnen und Klienten (männlich = 148, weiblich = 101) verschiedener Leistungsträger tätig. 5 Personen wurden im Bereich Vermittlung unterstützt, 193 Klientinnen und Klienten in der Berufsbegleitung und insgesamt 51 Menschen in den beiden Modellprojekten Übergang Förderschule – Beruf sowie im Projekt Übergang Werkstatt – allgemeiner Arbeitsmarkt.

Folgende Grafik zeigt die Übersicht der betreuten Personen in den verschiedenen Bereichen:

Auf die einzelnen Aufgabenbereiche wird weiterführend eingegangen.

2.1 IFD Bereich Vermittlung

Im Berichtszeitraum begleitete der IFD Wittenberg/Dessau fünf Klientinnen und Klienten1. Alle unterstützten Klientinnen und Klienten (m = 3, w = 2) hatten eine Anspruchs-berechtigung auf Leistungen zur Vermittlung durch die entsprechenden Fallleistungsträger. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Anzahl der Betreuungsfälle deutlich verringert (2016 = 12). Trotz angebotenen Unterstützungsbedarfs seitens des IFD mit Bitte um Beauftragung, haben die Rentenversicherungen den Integrationsfachdienst nur in wenigen Einzelfällen in Anspruch genommen.

1 Angaben zur monatlichen Inanspruchnahme im Bereich der Vermittlung entnehmen sie bitte der Anlage 2.

Berufsbegleitung 193; 77,5%

Vermittlung 5; 2,0%

Übergang Förderschule-Beruf und Werkstatt -allgemeiner Arbeitsmarkt51; 20,5%

5

2.1.1 Inanspruchnahme durch zuständige Leistungsträger

Im Berichtszeitraum wurde der IFD Wittenberg/Dessau für unterschiedliche Leistungsträger tätig. Die Verteilung nach den einzelnen Leistungsträgern für beide Standorte entnehmen sie bitte der nachfolgenden Tabelle:

Leistungsträger Betreuungsfälle

Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland 4

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

1

Gesamt 5

Die Berufsgenossenschaften, die Agenturen für Arbeit sowie die Deutsche Rentenversicherung Bund haben den IFD im Jahr 2017 nicht in Anspruch genommen.

2.1.2 Übersicht der betreuten Personen

Schwerbehindertenstatus

Von den fünf betreuten Personen hatten zwei den Schwerbehindertenausweis, eine Klientin und ein Klient waren gleichgestellt. Ein Klient war anerkannter Rehabilitand.

Betreuungsrelevante Behinderung

Der folgenden Tabelle kann die Verteilung der Klientinnen und Klienten nach betreuungsrelevanter Behinderung entnommen werden.

männlich weiblich

Organische Erkrankung 2 0

Körperbehinderung (Stütz- u. Bewegungsapparat)

1 1

Hirnorganische/ neurologische Erkrankung

0 1

Die organischen Erkrankungen und Erkrankungen des Körper- und Stützapparates sind eher typisch für Personen, die einen Reha-Status haben und meist in ihrem erlernten Berufsbild nicht mehr arbeiten können. Neben den o.g. betreuungsrelevanten Behinderungen gab es bei den betreuten Personen weitere Erkrankungen, die sich erschwerend auf die Vermittlungsbemühungen auswirkten.

6

Weitere, die Vermittlung hemmende Faktoren:

Vier der fünf betreuten Klientinnen und Klienten waren langzeitarbeitslos und drei Personen zudem über 50 Jahre. Auf Grund der vorliegenden Einschränkungen wurde vom Fachdienst bei allen betreuten Klienten die Belastbarkeit zum Betreuungsbeginn in Frage gestellt.

Weitere Probleme, die zu Schwierigkeiten in der Vermittlung führten, waren:

Problemfelder arbeitsbezogen zu Beginn der Betreuung (Mehrfachnennungen möglich)

gesamt

Qualifikation 3

Arbeitsfähigkeit 2

Motivation 3

2.1.3 Vermittlungsergebnisse

Innerhalb des Betreuungszeitraums konnten zwei Klienten in eine Probebeschäftigung vermittelt werden. Diese wurde jedoch von beiden aus gesundheitlichen Gründen abgebrochen. Die Betreuung wurde in drei Fällen (m =2, w = 1) im Jahr 2017 beendet. In keinem Fall ist die Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis gelungen. Zwei Betreuungen wurden über den Jahreswechsel hinaus fortgesetzt.

Die Schwierigkeiten in der Vermittlung von Rehabilitanden bestehen vor allem in den multiplen gesundheitlichen Einschränkungen und den damit verbundenen Problemen, in ihren ursprünglichen Berufsbildern weiter zu arbeiten. Alternative Beschäftigungs-möglichkeiten für die betreuten Personen zu eruieren und erfolgreich solche Arbeitsplätze zu akquirieren, bleibt eine große Herausforderung.

In drei Fällen endete die Betreuung wie folgt:

Beendigung der Vermittlungstätigkeit Anzahl

In Arbeit vermittelt 0

Klientin/ Klient nicht vermittlungsfähig 1

Trotz Vermittlungsfähigkeit nicht vermittelbar 2

Darüber hinaus hat der Integrationsfachdienst Wittenberg/Dessau auch im Rahmen der beruflichen Begleitung (Job to Job) und innerhalb der Modellprojekte in sozialversicherungs-pflichtige Arbeitsverhältnisse vermittelt.2

2 Siehe Anlage 1

7

2.2 Bereich Berufsbegleitung

Das Hauptziel der Tätigkeit in der Berufsbegleitung besteht in der Sicherung der Arbeitsverhältnisse der schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen. Schwerpunkt bildet dabei die berufliche Begleitung für schwerbehinderte Menschen am Arbeitsplatz, die sich in Qualifizierte Beratung und längerfristige berufliche Betreuung differenziert. Innerhalb dieser Prozesse werden die schwerbehinderten und ihnen gleichgestellte Menschen im Arbeitsleben begleitet und erhalten Unterstützung bei

Konflikten und Problemen am Arbeitsplatz mit Vorgesetzten und Kollegen/-innen,auch in der Kommunikation

Arbeitsplatzgestaltung bspw. bei behinderungsbedingt notwendigem Umbau oderAnpassung von Aufgaben und Arbeitsbedingungen

Gefährdung des Arbeitsplatzes durch Abwenden oder Aussetzen vonKündigungsanträgen

Über- oder Unterforderung am Arbeitsplatz der Planung von beruflichen Perspektiven oder notwendigen Veränderungen im

Arbeitsbereich Krisenbewältigung, so auch bei privaten Belastungen, die sich auf das Arbeits-

verhältnis auswirken einem beruflichen Wiedereinstieg nach längerer Erkrankung (z.B. nach Aufenthalt in

einer Reha-Einrichtung).

Um einen Weg in die Berufsbegleitung zu finden, gibt es verschiedene Zugangsmöglichkeiten. Die Kontaktaufnahme kann eigenständig oder über Dritte erfolgen. Klientinnen und Klienten, die durch den IFD im Bereich der Vermittlung in ein Arbeitsverhältnis gemündet sind, werden bei den entsprechenden Zugangsvoraussetzungen während der ersten sechs Monate betreut, können bei weiterem Unterstützungsbedarf jedoch auch längerfristig begleitet werden. Dieses ist bspw. notwendig, wenn der Arbeitsplatz noch nicht behinderungsgerecht ausgestattet ist und es dadurch zu Spannungen im Arbeitsverhältnis kommt oder wegen einer schwerwiegenden Kommunikations-einschränkung besonders bei hörbehinderten Menschen eine weitere Betreuung der Personen oder des Betriebes erforderlich erscheint.

Der Integrationsfachdienst unterstützt Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, welche schwerbehinderte, behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen beschäftigen, damit diese so eingesetzt werden, dass ihr Leistungsvermögen gut ausgeschöpft werden kann. Hierzu werden die Anforderungen des Arbeitsplatzes mit den Fähigkeiten der Mitarbeiterinnen und der Mitarbeiter abgeglichen. Es werden Empfehlungen zur Gestaltung der Arbeitsbedingungen unter Beachtung der behinderungsbedingten Erfordernisse und bezüglich des Umgangs mit den behinderten Menschen gegeben. Weitere Beratungsthemen in der Berufsbegleitung sind:

Informationen zur Nachbeschäftigungspflicht bei Arbeitsplatzförderung, Hilfe bei derSuche geeigneter Personen zur Nachbesetzung eines geförderten Arbeitsplatzes

Aufklärung zum Einsatz von Beschäftigten und Umgang mit dem vorliegendenBehinderungsbild

8

Informationen zu Qualifizierungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten bei schwer-behinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

Umgang mit suchterkrankten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Gesetzliche Grundlagen der stufenweisen Wiedereingliederung oder des Betrieb-

lichen Eingliederungsmanagements nach §167 Abs.2 SGB IX Begleitung von Gleichstellungsanträgen, Unterstützung bei den Stellungnahmen, die

vom Betrieb gefordert sind.

2.2.1 Unterstützte Beschäftigung

Im Jahr 2017 hat der IFD Wittenberg/Dessau fünf Personen der Maßnahme Unterstützte Beschäftigung (UB) im Rahmen der Berufsbegleitung betreut. Bei den Klienten (m = 4, w = 1) wurde die Betreuung von einer Klientin aus dem Vorjahr fortgesetzt. Vier Klienten wurden 2017 neu in die Betreuung des IFD aufgenommen. Sie begannen bei einem Maßnahmeträger3 eine individuelle betriebliche Qualifikation (InbeQ). Hier wurden nach dem Grundsatz „erst platzieren, dann qualifizieren“ geeignete Arbeitgeber akquiriert, um die behinderten Personen mit besonderem Unterstützungsbedarf am Arbeitsplatz zu qualifizieren und Arbeitsabläufe zu trainieren. So wurde die Übernahme in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis langfristig vorbereitet. Wenn sich ein Arbeitsverhältnis anbahnt, wird in einem Gespräch zwischen altem und neuem Leistungsträger die Übergabe an den IFD vorbereitet. Dazu findet zunächst ein Gespräch mit der Klientin bzw. dem Klienten statt, um den Betreuungswechsel zu besprechen und das Einverständnis dazu einzuholen. Danach sieht die Integrationsfachberaterin den bisherigen Förderplan für die betroffene Person ein, schreibt Förderziele fort und tauscht Informationen mit dem bisherigen Leistungsträger aus. Bei dem ersten Kontakt mit dem Arbeitgeber und dem betrieblichen Umfeld wird der weitere Unterstützungsprozess durch den IFD abgestimmt. In Vorbereitung der Anbahnung des Arbeitsverhältnisses, klärt die Integrationsfachberaterin den zukünftigen Arbeitgeber über mögliche Förderungen des Integrationsamtes zur Schaffung eines neuen Arbeitsplatzes auf und unterstützt die Antragstellung. Mit Beginn des sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses übernimmt der IFD die notwendige Unterstützung am Arbeitsplatz im Rahmen der Berufsbegleitung.

2.2.2 Fallzahlenentwicklung in der Berufsbegleitung

Im Berichtszeitraum erfolgte die Begleitung von 193 Menschen. Davon wurden 172 Klientinnen und Klienten längerfristig betreut und 21 Personen in qualifizierter Beratung (kurzfristige Beseitigung von Problemlagen) unterstützt. Darüber hinaus führten die Fachberaterinnen zahlreiche Beratungsgespräche, auf die nicht näher eingegangen wird. Ein hoher Beratungsbedarf ist weiterhin bei der Beantragung eines Grades der Behinderung oder der Feststellung von weiteren Behinderungen deutlich. Von den 172 Klienten wurde bereits über fünf Fälle der UB berichtet.

3 Zusammenarbeit mit den zuständigen Bildungsträgern 2017: in der Region Wittenberg = IB Internationaler Bund e.V.; in der Region Dessau = BWSA e.V.

9

Die weitere Auswertung bezieht sich auf die 167 (m = 97, w = 70) langfristig betreuten Personen im Rahmen der Berufsbegleitung. Verglichen zum Vorjahr ist die Zahl der betreuten Personen geringer (2016 = 198). Die reduzierte Betreuungszahl kann mit der unbesetzten 0,75 Personalstelle im IFD begründet werden.

Einleitende Stellen (nicht auftraggebende Stelle)

In den meisten Fällen (88) wurde die Betreuung durch das Integrationsamt eingeleitet. Auch nutzten Klientinnen und Klienten die Möglichkeit, sich über Eigeninitiative oder das private Umfeld (34) an den IFD zu wenden. In 37 Fällen wurde die Betreuung durch die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber oder die betrieblichen Helferinnen und Helfer/ Kolleginnen und Kollegen bzw. den Betriebsrat eingeleitet. In drei Fällen hat die Deutsche Rentenversicherung den IFD eingeschalten. Darüber hinaus bestand auch die Möglichkeit, dass Kliniken, Beratungsstellen oder Reha-Einrichtungen den IFD auf die Betreuungs-notwendigkeit aufmerksam machen (2017 = 5).

2.3 Übersicht der betreuten Personen

Schwerbehindertenstatus:

Der überwiegende Anteil der betreuten Klientinnen und Klienten war anerkannt schwerbehindert (113) bzw. von der Agentur für Arbeit gleichgestellt (53). Ein Klient war anerkannt behindert nach §2 Abs. 1 SGB IX, ein Rehabilitand, bei dem die Deutsche Rentenversicherung die Berufsbegleitung finanziert hat.

Die betreuungsrelevanten Behinderungen setzten sich prozentual wie folgt zusammen (bezogen jeweils auf die betreuten Frauen und Männer):

männlich weiblich

Seelische Behinderung 6,2 % 10,0 %

Hirnorganische/Neurologische Erkrankung

21,7 % 7,1 %

Sehbehinderung 3,1 % 4,3 %

Lernbehinderung / geistige Behinderung

10,3 % 2,9 %

Hörbehinderung 20,6 % 24,3 %

Organische Erkrankung 25,7 % 32,8 %

Körperbehinderung (Stütz- u. Bewegungsapparat)

12,4 % 18,6 %

10

Gründe zur Aufnahme der Begleitung (Mehrfachnennungen möglich) durch den IFD Wittenberg/_Dessau waren Folgende:

Gründe zur Aufnahme der Begleitung im Zusammenhang mit (Mehrfachnennung möglich):

Prävention 93

Abmahnung 1

Zustimmungsverfahren zur Kündigung 7

Stufenweise Wiedereingliederung/ Wiederaufnahme der Arbeit 29

Begleitende Hilfe (z.B. § 27 SchwbAV) 110

Fehlzeiten/ Verhaltensprobleme 10

Belastung/ Belastbarkeit 109

Konflikte am Arbeitsplatz 47

Krisenintervention 43

Kommunikation 29

andere Probleme am Arbeitsplatz 9

2.2.4 Ergebnisse der Berufsbegleitung

Im Berichtszeitraum wurde die Begleitung bei 89 Personen abgeschlossen. Dabei konnten bei 72 Klientinnen und Klienten die Arbeitsverhältnisse gesichert werden. Die Sicherungsquote lag damit erneut, wie in den Vorjahren bei über 80% (2017 = 80,9 %; 2016 = 84,2 %; 2015 = 85,5 %; 2014 = 84,3 %). Bei 11 Klienten und Klientinnen konnte im Verlauf der Betreuung der Übergang in ein neues Arbeitsverhältnis organisiert werden (Job to Job Vermittlung). In der neuen Tätigkeit wurde die Betreuung so lange aufrechterhalten, bis die Stabilisierungsphase abgeschlossen war.

Der Arbeitsplatzerhalt konnte erreicht werden durch (Mehrfachnennungen möglich):

Stabilisierung der beruflichen Situation 30

Anpassung der beruflichen Anforderungen 43

Verbesserung der betrieblichen Kommunikation 18

Verbesserung der innerbetrieblichen Abläufe 24

Reduzierung der Arbeitszeit oder von Arbeitsinhalten 15

Reduzierung von Informationsdefiziten 14

Einleitung finanzieller Leistungen 22

Arbeitsplatzausstattung/-gestaltung 12

Arbeitsassistenz 4

Technische Hilfsmittel/ Dolmetscherleistungen 8

Entfristung des Arbeitsverhältnisses 1

Schaffung eines neuen Arbeitsverhältnisses beimgleichen Arbeitgeber 2

11

Bei sieben abgeschlossenen Betreuungen mussten die Arbeitsverhältnisse beendet werden:

in einem Fall durch einvernehmliche Auflösung,

in zwei Fällen wegen einer betriebsbedingten Kündigung,

in zwei Fällen wegen einer verhaltensbedingten Kündigung,

in einem Fall endete der befristete Arbeitsvertrag und konnte auch mit Hilfe des IFDnicht verlängert werden und

in einem Fall wurde das Arbeitsverhältnis wegen Erreichens der Altersgrenze(Renteneintritt) beendet.

In 10 Fällen wurde die Betreuung durch den IFD beendet, da durch Bewilligung einer befristeten Erwerbsminderungsrente das Arbeitsverhältnis zum Ruhen kam. In einem Fall ruhte das Arbeitsverhältnis, weil beim Klienten eine Maßnahme zur Überprüfung der Leistungsfähigkeit durch den IFD initiiert wurde.

2.2.5 Fachdienstliche Stellungnahmen

Im Jahr 2017 wurde der Fachdienst zur Anfertigung von 27 Fachdienstlichen Stellungnahmen aufgefordert. Die häufigsten Beauftragungen erfolgten im Rahmen der Leistungsgewährung für Anträge nach §27 SchwbAV. Zusätzlich wurden 16 Sachstandsermittlungen angefertigt. Verglichen zum Vorjahr wurde der IFD 2017 insgesamt deutlich weniger zur Begutachtung beauftragt (2017 = 43; 2016 = 57; 2015 = 53). Die folgende Übersicht zeigt die Beauftragungen sowohl für die Fachdienstlichen Stellungnahmen, als auch für die Sachstandsberichte:

Fachdienstliche Stellungnahmen/ Sachstandsberichte Gesamt: 43

Abgeltung außergewöhnliche Belastungen (§27 SchwbAV) 31

Leistungen zur Arbeitsassistenz (§17 Nr. 1a SchwbAV) 3

Prüfung der Zielgruppenzugehörigkeit (§ 215 SGB IX) 8

Überprüfung der Leistungsgewährung (§217 SGBIX) 1

2.2.6 Weitere Ergebnisse der Fachdienstarbeit in der Berufsbegleitung

Im Rahmen der Betreuung wurden folgende Aufgaben nach KASSYS wahrgenommen:

Soziale, medizinische, berufliche Anamnese

Arbeitsdiagnostik

Einzelfallberatung/ -verhandlung mit verschiedenen Betriebsebenen

Beratung bei der Veränderung der Arbeitsorganisation/ Arbeitsbedingungen

Krisenmanagement

Organisation innerbetrieblicher personeller Unterstützung

Unterstützung des Arbeitgebers bei Klärung und Beantragung von Leistungen zurTeilhabe am Arbeitsleben

Unterstützung des (schwer-)behinderten Menschen bei Klärung und Beantragung vonLeistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (inkl. SB-Ausweis)

Unterstützung des (schwer-)behinderten Menschen bei der Auswahl undBeantragung von technischen Arbeitshilfen

12

Durchgeführte Maßnahmen in der beruflichen Begleitung:

Arbeitsplatzgestaltung/ -anpassung/ -organisation

Erstellen von Leistungs- und Anforderungsprofilen

Initiierung finanzieller Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen (§ 27SchwbAV), Investitionskostenzuschüsse (§ 15 SchwbAV), Technische Arbeitshilfen (§19 SchwbAV)

Unterstützung bei der Beantragung oder Erhöhung eines GdB

Begleitung des Wiedereinstieges im Rahmen von stufenweiser Wiedereingliederung

Einleiten von Facharztbehandlung

2.3 Modellprojekte

Im Berichtszeitraum sind die Fallzahlen in den Bereichen Übergang Förderschule – Beruf und Werkstatt – allgemeiner Arbeitsmarkt gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen. Durch Vorantreiben der integrativen Beschulung ist zu vermuten, dass die Zahlen jener Schülerinnen und Schüler rückläufig ist, die mit einem überschaubaren Unterstützungsbedarf an den Förderschulen unterrichtet wurden. Es kann festgestellt werden, dass in den Förderklassen, die Zahlen derjenigen steigen, die einen komplexen und vielfältigen Unterstützungsbedarf haben. I.d.R. können diese Schülerinnen und Schüler eher weniger im Modellprojekt unterstützt werden. Auch im Bereich der Begleitung des Übergangs Werkstatt – allgemeiner Arbeitsmarkt sind die Fallzahlen sehr gering und rückläufig. Der IFD hat im vergangenen Jahr versucht, die Informationen zum Projekt weiter zu verbreiten und vor allem der Zielgruppe direkt zugänglich zu machen. Informationsveranstaltungen für interessierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der WfbM und deren Angehörige wurden angeboten, konnten jedoch lt. Aussage der Werkstattleitung wegen mangelnder Nachfrage durch die Zielgruppe nicht in allen WfbM umgesetzt werden. Im Rahmen der Tätigkeit in den Modellprojekten wurden 2017 insgesamt 51 Klientinnen und Klienten unterstützt.

Fallzahlenentwicklung in den Modellprojekten 2012 – 2017:

2012 2013 2014 2015 2016 (bereinigt)

2017

Förderschule 13 37 58 58 60 48

Werkstatt 1 4 6 5 7 3

2.3.1 Übergang Förderschule - Beruf

Mit Beginn des Modellprojektes (Laufzeit: 01.01.12 bis 31.12.19) war es zunächst erforderlich, Struktur- und Netzwerkarbeit zu leisten. Der Integrationsfachdienst Wittenberg/Dessau betreut in seinem Bereich sieben Schulen für Geistigbehinderte, eine Schule für Körperbehinderte und das Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte in Halle. Des Weiteren können anerkannt schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler, die integrativ

13

beschult werden sowie Absolventen der o.g. Schulen ohne Berufsabschluss, die Unterstützung durch den IFD bei der erweiterten Berufsorientierung und der Ausbildungsplatzsuche in Anspruch nehmen. Mit Vertretern der Schulen für Geistigbehinderte werden regionale Netzwerkkonferenzen durchgeführt, für die Schulen für Sinnes- und Körperbehinderte findet eine landesweite Netzwerkkonferenz statt. In diesen Veranstaltungen wird über die konkrete Arbeit der Integrationsfachdienste berichtet. Anhand von Einzelfallbeispielen können so auch Probleme angesprochen werden, die von den Netzwerkpartnern aufgegriffen und gemeinsam gelöst werden können.

In Hospitationen im Unterricht und Gesprächen mit den Schulleiterinnen und Schulleitern sowie den Lehrkräften geht es darum, die Unterstützungsmöglichkeiten aufzuzeigen, geeignete Schülerinnen und Schüler zur Erprobung am allgemeinen Arbeitsmarkt zu identifizieren und die konkrete Zusammenarbeit zwischen dem IFD und der Schule abzustimmen. Für diese Auswahl werden die schulischen Kompetenzanalysebögen, die inzwischen regelhaft ab dem 10. Schulbesuchsjahr eingesetzt werden, gemeinsam ausgewertet. Die Beratungsangebote des Integrationsfachdienstes zum Thema Anerkennungsverfahren, Gleichstellung, besonderer Kündigungsschutz und Leistungen der Integrationsämter haben viele interessierte Eltern und Lehrkräfte erreicht. Um bei den Schülerinnen und Schülern Wünsche und Vorstellungen zu wecken, werden Methoden der Persönlichen Zukunftsplanung angewandt. Diese helfen, gemeinsam nachzudenken und sich konkret mit der eigenen Zukunft auseinanderzusetzen. In der Einzelfallarbeit ist es außerdem erforderlich, eng mit den Eltern/gesetzlichen Vertreterinnen und Vertretern, Lehrkräften der Schule und Reha-Beraterinnen und Reha-Beratern der Arbeitsagenturen zusammen zu arbeiten und in der Berufswegekonferenz gemeinsam mit dem Jugendlichen den weiteren beruflichen Werdegang zu beraten, Festlegungen zu treffen und an deren Umsetzung zu arbeiten.

Der Integrationsfachdienst betreut die Schülerinnen und Schüler, die sich am allgemeinen Arbeitsmarkt erproben möchten und einen besonderen Unterstützungsbedarf bei der beruflichen Orientierung haben. Die Schwerpunkte der Einzelfallarbeit bilden dabei neben der umfassenden Beratung, die Erkundung von Interessen und Neigungen sowie die Vorbereitung, Begleitung und Auswertung von Praktika in Betrieben und Einrichtungen am allgemeinen Arbeitsmarkt. Um die Ergebnisse der Praktika gut beurteilen zu können, nutzt der IFD die Materialien der betrieblichen Kompetenzanalyse. Die Leistungen in den erfolgten Praktika werden gemeinsam mit dem Arbeitgeber ausgewertet, um ein umfassendes Bild vom Schüler zu erhalten. Der Integrationsfachdienst berät zudem potentielle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, wirkt bei der Anbahnung von Arbeits- und Ausbildungsverhältnissen mit und übernimmt im Anschluss die Sicherung dieser Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse.

Da eine über die Schulzeit hinausgehende Betreuung und der Zugang zu Leistungen des Integrationsamtes nur dann möglich ist, wenn eine anerkannte Schwerbehinderung bzw. eine Gleichstellung vorliegt, ist der Integrationsfachdienst bemüht, dieses Verfahren rechtzeitig in die Wege zu leiten. Im Berichtszeitraum hat der IFD die Antragstellung bei 14 Schülerinnen und Schülern angeregt und unterstützt.

14

Fallzahlenentwicklung

In den Schulen für Geistigbehinderte können Schülerinnen und Schüler betreut werden, die sich im 10. – 12. Schulbesuchsjahr befinden. Die Unterstützung von Schülerinnen und Schülern der Landesbildungszentren, der Förderschulen für Körper- und Sinnesbehinderte bzw. aus integrativer Beschulung erfolgt i.d.R. in den letzten beiden Klassenstufen. Bei gleichgestellten Schülerinnen und Schülern oder bei vorliegendem Schwerbehinderten-status kann über das Schulende hinaus im Rahmen der Berufsbegleitung die Arbeitsaufnahme oder die Ausbildung begleitet werden.

Im Jahr 2017 hat der Integrationsfachdienst 47 Schülerinnen und Schüler unterstützt. Nach Hospitationen im Unterricht und Einzelgesprächen zum Kennenlernen der Schülerinnen und Schüler wurden Interessen, Neigungen und Fähigkeiten ermittelt, um im Anschluss geeignete Orientierungspraktika zu suchen. Während der Praktika erfolgten regelmäßige Kontaktaufnahmen sowie Hospitationen in den Firmen. Die Auswertung der Praktika wurde sowohl in gemeinsamen Gesprächen mit allen Beteiligten und unter Zuhilfenahme der entwickelten Auswertungsbögen schriftlich vorgenommen. 2017 konnten für die Schülerinnen und Schülern 26 Orientierungspraktika organisiert werden (Dauer: 1 – 2 Wochen bzw. 1 Tag pro Woche über einen längeren Zeitraum). Darüber hinaus wurden 14 Erprobungs- bzw. Belastungspraktika über einen längeren Zeitraum durchgeführt. Die Dauer dieser Praktika richtet sich ganz individuell nach den Gegebenheiten im Betrieb und orientiert sich i.d.R. auch an den Wünschen, Fähigkeiten und Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler. So konnten diese Praktika teilweise über die Dauer des Schuljahres an einzelnen Wochentagen oder als Blockpraktikum organisiert werden. Die Praktika wurden in verschiedenen Arbeitsbereichen durchgeführt und richteten sich nach den Interessen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler.

In folgenden Bereichen haben 2017 Praktika stattgefunden:

Baubetrieb,

Holzverarbeitung,

Garten- Landschaftsgestaltung,

Metallbau,

Handel,

Dienstleistungssektor,

Gesundheits- und Sozialwesen,

Tierpflege/ Landwirtschaft,

Logistik und Lagerwirtschaft,

Hauswirtschaft, Hotelbetrieb, Reinigung.

Bis zum Ende des Jahres 2017 wurden 16 Betreuungen aus folgenden Gründen beendet: Zwei Schüler begannen eine Reha-Ausbildung bei einem Bildungsträger. Eine Schülerin des LBZ für Hörbehinderte wird weiterführend das Abitur ablegen. Bei zwei Schülerinnen und einem Schüler hat der IFD die weitere Unterstützung der

beruflichen Orientierung wegen mangelnder Eignung abgebrochen. Bei einer Schülerin und einem Schüler wurde die weitere Unterstützung im

Modellprojekt durch die Eltern abgebrochen.

15

Bei einer Schülerin und einem Schüler einer Schule für Geistigbehinderte wurde eineMaßnahme zur Diagnose der Arbeitsmarktfähigkeiten bewilligt, da auf Grund dervielfältigen Einschränkungen im Rahmen des ÜFB Projektes nicht geklärt werdenkonnte, ob eine Eignung für einen Nischenarbeitsplatz am allgemeinen Arbeitsmarktvorliegt.

Zwei Schülerinnen mündeten im Anschluss an die Schulzeit in eine Werkstatt fürbehinderte Menschen, da ihre Kompetenzen nicht ausreichten, um eine Tätigkeit amallgemeinen Arbeitsmarkt aufzunehmen.

Bei einem Schüler musste die Betreuung durch den IFD wegen hinzugekommenengesundheitlichen Problemen beendet werden.

Zwei Schüler wurden in sozialversicherungspflichtige unbefristeteArbeitsverhältnisse vermittelt und wurden durch den IFD im Rahmen derEinarbeitung weiterbetreut.

Ein Schüler wurde nach Schulverlassen als Absolvent weiterbetreut.

Die weitere Betreuung als Absolvent hatte das Ziel, den Schüler in ein sozialversicherungspflichtiges unbefristetes Arbeitsverhältnis zu integrieren. Da während der Schulzeit der Erwerb des Führerscheins unterstützt, aber nicht abgeschlossen werden konnte, wurde die Begleitung durch den IFD fortgesetzt. Parallel wurde das Praktikum im Bereich der Landwirtschaft ausgeweitet und der Antrag des Arbeitgebers zur Förderung des Arbeitsplatzes bei der Agentur für Arbeit und dem Integrationsamt durch den IFD unterstützt. Kurz vor Einstellung hat der junge Mann ein alternatives befristetes Beschäftigungsangebot bei einem anderen Arbeitgeber angenommen, bei dem er letztendlich nicht übernommen wurde. Da er die weitere Unterstützung durch den IFD und eine erneute Kontaktaufnahme zum alten Arbeitgeber ablehnte, musste die Betreuung beendet werden.

2.3.2 Übergang Werkstatt - allgemeiner Arbeitsmarkt

Im Modellprojekt (04.06.2012 – 31.12.2019) wird allen interessierten Werkstatt-beschäftigten die Möglichkeit gegeben, an einer betrieblichen Erprobung am allgemeinen Arbeitsmarkt teilzunehmen. Das Jahr 2017 war erneut geprägt von den Bemühungen, beständige Strukturen in den Bereichen aufzubauen, die bisher weniger Berührungspunkte zur Arbeit der Integrationsfachdienste hatten. Ziel soll es auch weiterhin sein, einen guten Verfahrensweg festzulegen, wie Informationen zum Projekt innerhalb der Werkstätten verbreitet werden können, der niederschwellige Zugang gewährleistet wird und in welchem Rahmen, ein Austausch über das Potential der Werkstattbeschäftigten zu Stande kommen kann.

Fallzahlenentwicklung

Im Jahr 2017 konnten im Rahmen des Modellprojektes drei Werkstattbeschäftigte (m = 3) betreut werden, die Interesse an der Erprobung einer Tätigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt hatten. Im Verlauf des Jahres wurden verschiedene Praktika organisiert und durch den IFD intensiv begleitet. Ein Klient wurde neben der praktischen Erprobung auch beim Erwerb seines

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Führerscheins durch den IFD unterstützt und die sozialversicherungspflichtige unbefristete Einstellung ab 01.01.18 vorbereitet. Die Betreuung von zwei Klienten wird vom IFD über den Jahreswechsel fortgeführt.

2.4 Kooperationen mit Betrieben und dem sozialen Netzwerk

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber wurden einzelfallunabhängig, auch im Rahmen der Prävention, begleitet, unterstützt und motiviert, behinderte und schwerbehinderte Menschen bei auftretenden Problemlagen weiter zu beschäftigen oder einzustellen. Für die Tätigkeit in den beiden Modellprojekten werden die Kontakte intensiviert, um geeignete und interessierte Betriebe für die Zielgruppen zu sensibilisieren.

Folgende Schwerpunkte wurden auch 2017 berücksichtigt: - Einrichtung von behindertengerechten Arbeitsplätzen, bspw. durch barrierefreie

Kommunikation oder technische Arbeitshilfen,- Informationen über die Auswirkungen der Behinderungen am Arbeitsplatz,- Unterstützung bei der Personalplanung, -entwicklung für schwerbehinderte Menschen.

2.5 Öffentlichkeitsarbeit

Der Integrationsfachdienst hat auch im Jahr 2017 neue Kontakte zu Arbeitgebern und im Netzwerk aufgebaut und bestehende Strukturen gestärkt. So wurde der IFD für Vorträge zum Thema „Aufgaben der Integrationsfachdienste“ und „Beratung zum Anerkennungsverfahren“, sowie zur Teilnahme am „Arbeitsmarktforum Inklusion“ gebeten. In enger Zusammenarbeit mit den Beteiligten fanden außerdem Informations-veranstaltungen bei der Agentur für Arbeit Wittenberg, in Kliniken und bei Stadtverwaltungen statt. In der Werkstatt für behinderte Menschen in Wittenberg hat der Integrationsfachdienst einen Vortrag im Rahmen einer berufsbegleitenden sozialpädagogischen Zusatzqualifikation von Fach- und Führungskräften durchgeführt, um die Möglichkeiten des Modellprojektes Übergang Werkstatt – allgemeiner Arbeitsmarkt und die Unterstützung durch den IFD aufzuzeigen.

3. Schlussbemerkungen

Der IFD Wittenberg/Dessau hat im Auftrag der Leistungsträger darauf hingewirkt, Menschen mit einer Behinderung in den Arbeitsprozess zu integrieren. Trotz der oft sehr ausgeprägten Beeinträchtigungen der Klientinnen und Klienten haben die Fachberaterinnen und der Fachberater des Integrationsfachdienstes ein gutes Vermittlungs- und Betreuungsergebnis erzielt. Im Bereich der Berufsbegleitung konnten in den überwiegenden Fällen die Arbeitslosigkeit verhindert und bestehenden Arbeitsverhältnisse gesichert werden. Diese Ergebnisse sind nur durch die enge und kooperative Zusammenarbeit mit den an den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beteiligten Leistungsträgern möglich gewesen.

17

2017 wurde diese Zusammenarbeit fortgesetzt. In den stattfindenden Netzwerkkonferenzen sollen auch zukünftig anstehende Probleme erörtert, gemeinsam Lösungen gefunden und durch intensiven Erfahrungsaustausch der Nutzen unserer Arbeit für alle Beteiligten sichtbar gemacht werden.

Der Fokus der Arbeit für die kommenden Jahre liegt auf der Tätigkeit in den Modellprojekten, einerseits in der Unterstützung der beruflichen Orientierung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf und der sich daran anschließenden Gestaltung des Übergangs zwischen Schule und Arbeitswelt, sowie anderseits in der Erprobung und Vermittlung von Werkstattbeschäftigten in Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt. Die Facharbeit soll 2018 kontinuierlich fortgeführt werden, um möglichst vielen schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen und diese so auszugestalten, dass sie ihre vorhandenen Fähigkeiten und Fertigkeiten voll verwerten können.

In der intensiven Zusammenarbeit mit allen am Prozess beteiligten Personen möchten wir uns in diesem Rahmen für die gemeinsame Arbeit im vergangenen Jahr bedanken und wünschen uns auch im Jahr 2018 eine ähnlich erfolgreiche und engagierte Kooperation.

Anlagen: Tabelle Inanspruchnahme des Dienstes 2017 Tabelle Vermittlungsergebnisse 2017

Anlage 1: Vermittlungsergebnisse 2017

lfd. Nr. Geschl. Alter GdB Art der Behinderung

Vorschalt-maßnahmen Vermittelte Tätigkeit Leistungsträger

EGZ, Förderung InA, Qualifizierung, Bestand AV (31.12.17)

1 w 46 50 Körperbehinderung (Stütz- und Bewegungsapparat)

ohne Sachbearbeiter Buchhaltung

Integrationsamt (Job to Job)

ja, ja, nein, ja

2 m 45 100 Hörbehinderung ohne Grünpflege Integrationsamt (Job to Job)

ja, ja, nein, ja

3 m 28 50 Hirnorganische/ Neurologische Erkrankung

ohne Mitarbeiter Recycling Integrationsamt (Job to Job)

nein, nein, nein, ja

4 m 30 70 Organische Erkrankung + Lernbehinderung

3 Monate Probe-beschäftigung

Bauhelfer Integrationsamt (Job to Job)

ja, nein, nein, ja

5 w 24 100 Erkrankung des Bewegungs- und Stützapparates

ohne Ausbildung Verwaltungsfachangestellte

Integrationsamt (Job to Job)

ja, nein, nein, ja

6 w 48 100 Hörbehinderung ohne Verpackerin Integrationsamt (Job to Job)

ja, ja, nein, ja

7 m 31 100 Hörbehinderung ohne Herstellung von Versandkisten

Integrationsamt (Job to Job)

ja, nein, nein, ja

8 m 37 30 + Gleich-stellung

Lernbehinderung, Körperbehinderung, Sehbehinderung

ohne Montagehelfer Integrationsamt (Job to Job)

nein, ja, nein, ja

9 m 31 100 Körperbehinderung, organische Erkrankung

ohne Mitarbeiter Elektroniker Integrationsamt (Job to Job)

nein, nein, nein, ja

19

10 m 35 50 Hirnorganische/ Neurologische Erkrankung

ohne Mitarbeiter im Anlagenbau Integrationsamt (Job to Job)

ja, nein, nein, ja

11 m 56 30 + Gleich-stellung

Erkrankung des Bewegungs- und Stützapparates

ohne Tierpfleger/ technischer Mitarbeiter

Integrationsamt (Job to Job)

ja, ja, nein, ja

12 m 19 30 + Gleich-stellung

Lernbehinderung/ Geistige Behinderung

langfristige Erprobung im Rahmen von ÜFB

landwirtschaftlicher Gehilfe Integrationsamt ÜFB

ja, ja, nein, ja

13 m 18 50 Lernbehinderung/ Geistige Behinderung

langfristige Erprobung im Rahmen von ÜFB

Helfer Integrationsamt ÜFB

ja, ja, nein, ja

20

Anlage 2: Inanspruchnahme 2017 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez

Gesamtanzahl betreute Klienten 110 113 119 99 107 103 115 121 127 123 125 128

1. VermittlungRentenversicherung Mitteldeutschland (DRV-MD) 1 2 2 2 2 2 2 1 1 1 2 2

Rentenversicherung Knappschaft Bahn See (DRV-KBS) 0 0 0 0 0 0 1 1 1 1 1 1

2. BerufsbegleitungIntegrationsamt - Berufsbegleitung 71 72 79 69 72 75 80 86 85 80 83 84

Berufsbegleitung DRV-KBS 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 1

Berufsbegleitung DRV-MD 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2

Unterstützte Beschäftigung 1 1 1 3 3 1 1 1 3 4 4 4

3. Modellprojekte

Übergang Förderschule Beruf 34 35 34 22 27 22 28 28 33 33 31 31

Übergang Förderschule Beruf (Absolventen) 0 0 0 0 0 0 0 1 1 0 0 0

Übergang Werkstatt allg. Arbeitsmarkt 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3

Vermittlungen

Gesamtanzahl 1 0 2 0 1 0 1 2 2 1 2 1

nach §196 Abs. 3 SGB IX 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0

aus dem Modellprojekt ÜFB 0 0 0 0 0 0 1 1 0 0 0 0

aus dem Modellprojekt ÜWA 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0

Job to Job Vermittlung 1 0 2 0 1 0 0 1 2 1 2 1

Jahresbericht des Integrationsfachdienstes

Halberstadt/Sangerhausen für das Jahr 2017

Bürostandort: Aschersleben Lindenstraße 16

06449 Aschersleben Tel.: 03473 225061

Fax: 03473 225064

Bürostandort: Halberstadt Düsterngraben 7

38820 Halberstadt Tel.: 03941 620680

Fax: 03941 620993

Geschäftsadresse des Trägers des IFD Halberstadt/Sangerhausen: ASB-Regionalverband

Salzlandkreis e.V.

Magdeburger Str. 9 06449 Aschersleben

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Inhaltsverzeichnis

1 Vorwort

2 Struktur des Integrationsfachdienstes (IFD)

2.1 Spezifik des Fachdienstes

2.2 Organisationsstruktur

3 Auswertung der Inanspruchnahme und Ergebnisse der

Fachdienstarbeit insgesamt

3.1 Bereich Vermittlung

3.1.1 Inanspruchnahme durch die zuständigen Leistungsträger

3.1.2 Vermittlungsergebnisse

3.2 Landesmodellprojekt Übergang Förderschule – Beruf (ÜFB)

3.2.1 Statistische Daten

3.2.2 Ergebnisse des Modellprojektes ÜFB

3.3 Landesmodellprojekt Übergang Werkstatt für behinderte

Menschen - allgemeiner Arbeitsmarkt (ÜWA)

3.3.1 Ergebnisse des Modellprojektes ÜWA

3.3.2 Jobcoaching

3.4 Aufgabenbereich „Berufsbegleitung (BG)“ für schwerbehinderte

Menschen

3.4.1 Sicherung von neuen Arbeitsverhältnissen

3.4.2 Fallzahlentwicklung und weitere statistische Auswertungen im

Berichtszeitraum (nur BG)

3.4.3 Ergebnisse in der „Berufsbegleitung“

3.5 Sonstige Tätigkeitsfelder des IFD

3.5.1 Fachdienstliche Stellungnahmen

3.5.2 Einzelfallübergreifende betriebliche Beratung

4 Schlussbemerkungen und Ausblick

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1 Vorwort

Die Integrationsfachdienste werden unter der Strukturverantwortung des Integrationsamtes des Landes Sachsen-Anhalt tätig. Die Fachbereiche Berufsbegleitung, Vermittlung und Arbeit in den Modellprojekten, wobei der Spezifik für Menschen mit Hörbehinderung Rechnung getragen wird, sind bei den Trägern unter einem Dach vereint. Damit wird eine enge Kooperation innerhalb des IFD gewährleistet. Der ASB Regionalverband Salzlandkreis e.V. mit Sitz in Aschersleben ist Träger des IFD Halberstadt/Sangerhausen.

Die Finanzierung des Fachdienstes im Bereich „Vermittlung“ erfolgt für

Rehabilitanden auf der Grundlage der „Gemeinsamen Empfehlungen“ nach

§ 196 Abs. 3 SGB IX durch die Rehabilitationsträger.

Die Kunden der Arbeitsverwaltungen konnten auch in dem Jahr 2017 nicht die Dienstleistungen des Integrationsfachdienstes in Anspruch nehmen. Beauftragungen über § 196 Abs. 3 SGB IX erfolgten durch diese Träger im Berichtszeitraum nicht.

Die Kernaufgabe der Integrationsfachdienste in Sachsen-Anhalt ist die

Berufsbegleitung. Weitere Arbeitsschwerpunkte sind:

Vermittlung von Rehabilitanden Unterstützung von Mitarbeitern aus den Werkstätten für behinderte

Menschen (WfbM) bei der Erprobung auf dem allgemeinenArbeitsmarkt und bei Bedarf die Begleitung des Ausbildungs- oder

Berufsübergangs (Modellprojekt ÜWA s. Punkt 3.2.1)

Berufsorientierung von Schülern mit geistiger Behinderung sowievon weiteren schwerbehinderten Schülern durch Praktika auf dem

allgemeinen Arbeitsmarkt und bei Bedarf die Begleitung desAusbildungs- oder Berufsübergangs (Modellprojekt ÜFB s. Punkt

3.2.3)

Die statistischen Auswertungen erfolgen für den Zeitraum vom

01.01.2017 bis 31.12.2017.

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2 Struktur des Integrationsfachdienstes (IFD)

2.1 Spezifik des Fachdienstes

Der IFD Halberstadt/ Sangerhausen arbeitete in 2017 mit 6 Fachberatern

auf 5,38 Personalstellen. Am Standort Halberstadt und am Standort

Aschersleben sind jeweils Fachberater im Aufgabenbereich lt. § 193 SGB IX beschäftigt. Von den insgesamt 6 Fachberatern sind 5 Mitarbeiter in

den Landesmodellprojekten „Übergang Förderschule- Beruf“ (ÜFB) und „Übergang Werkstatt – allgemeiner Arbeitsmarkt“ (ÜWA) sowie

Vermittlung tätig gewesen. Ein Mitarbeiter ist überwiegend im Bereich „Berufsbegleitung“ (BG) eingesetzt und eine Mitarbeiterin ist spezialisiert

auf die Arbeit mit hörbehinderten Menschen. Sie ist in allen Bereichen des IFD tätig. Darüber hinaus haben einzelne Mitarbeiter den Bereich

Berufsbegleitung bei der Erstellung von fachdienstlichen Stellungnahmen unterstützt.

Zur Strukturierung der Arbeit und zum fachlichen Austausch finden im

Turnus von 8 Wochen Teamberatungen statt.

Für alle Mitarbeiter des IFD ist eine regelmäßige Teilnahme an

Supervisionsveranstaltungen und Fortbildungen für die eigene Qualifizierung unabdingbar. Hierfür stellte das Integrationsamt im Rahmen

der Finanzierung der Dienste wieder entsprechende Mittel und Veranstaltungsangebote zur Verfügung. Die Mitarbeiter des

Integrationsfachdienstes Halberstadt/ Sangerhausen haben an folgenden Weiterbildungen teilgenommen:

- Einführung in die Gesprächsführung in emotional anspruchsvollen

Situationen- Sich fit machen für die Praxis

- Taubblindheit -Hör-Sehbehinderung- Mit Händen hören, sehen,fühlen und sprechen

- Arbeitsrecht und der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmer

- Übergang Werkstatt allgemeiner Arbeitsmarkt

- Schulung Klientenverwaltungsprogramm

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2.2 Organisationsstruktur

Das Aufgabengebiet des IFD Halberstadt/Sangerhausen liegt in den

Arbeitsagenturbezirken Halberstadt, Sangerhausen und Bernburg (Altkreis Aschersleben-Staßfurt).

Halberstadt

Mansfeld- Südharz

Aschersleben/Staßfurt Harz

Aschersleben

Bürostandort: Aschersleben Lindenstraße 16 06449 Aschersleben

Herr Schmidt Bereich: Berufsbegleitung, Vermittlung Tel: 03473 225060 Fax: 03473 225064

Herr Hermann Bereich Modellprojekte ÜFB/ÜWA Tel: 03473 225061 Fax: 03473 225064

Frau Ruschke

Bereiche: Vermittlung, Berufsbegleitung, Modellprojekt ÜFB Tel.: 03473 8408932 Fax: 03473 225064

Bürostandort: Halberstadt Düsterngraben 7 38820 Halberstadt

Frau Böhme Bereiche: Modellprojekte ÜFB/ ÜWA, Vermittlung Tel.: 03941 620680 Fax: 03941 620993

Frau Schulze (Teamleiterin) Bereiche: Modellprojekte ÜFB/ ÜWA, Vermittlung Tel: 03941 620694 Fax: 03941 620993

Frau Semella Bereiche: Vermittlung, Berufsbegleitung, Modellprojekte ÜFB/ ÜWA (überwiegend für Menschen mit Hörbehinderung) Tel: 03941 5954490 Funk: 01782889885 Fax: 03941 620993

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3 Auswertung der Inanspruchnahme und Ergebnisse der Fachdienstarbeit insgesamt

Die Mitarbeiter des IFD verstehen sich als Dienstleister in den Arbeitsagenturbezirken Halberstadt, Sangerhausen sowie Teilen des

Salzlandkreises für die zuständigen Sozialleistungsträger. Sie sind Mittler zwischen den Klienten und den regionalen Arbeitgebern im Auftrag u. g.

Leistungsträger in Kooperation mit den Schulen und WfbM und sonstiger Netzwerkpartner.

In 2017 wurde ein neues Klientenverwaltungsprogramm eingeführt. Dazu

wurden die Mitarbeiter der Integrationsfachdienste geschult.

Folgend nutzten die Mitarbeiter des IFD in dem Zeitraum von April 2017 bis Juli 2017 überlappend zwei Klientenverwaltungsprogramme. Die

Fallarbeit wurde daher sowohl in dem zu vorigen als auch in dem neuen Klientenverwaltungsprogramm dokumentiert.

Auf Grund der Programmumstellung ist eine umfängliche Auswertung der Ergebnisse der Fachdienstarbeit, wie in den Jahren zuvor, nicht möglich.

3.1 Bereich Vermittlung

3.1.1 Inanspruchnahme durch die zuständigen Leistungsträger

Im Jahre 2017 war der IFD im Bereich Arbeitsvermittlung für folgende Sozialleistungsträger tätig.

Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn See (siehe

sonstige Rehabilitationsträger)

Integrationsamt (Modellprojekte)

89

2

1

Modellprojekte

Berufsgenossenschaft

Deutsche RV Mitteldeutschland

Fallleistungsträger

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3.1.2 Vermittlungsergebnisse

Die Beauftragungen zur Vermittlung nach § 196 Abs. 3 SGB IX wurden im Jahr 2017 nur durch die Träger der Rehabilitation - speziell die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland (DRV) und die Knappschaft Bahn See - ausgelöst. Im Folgenden werden die Vermittlungsergebnisse der, von den Rehabilitationsträgern erfolgten, Beauftragungen dargestellt:

Im Berichtszeitraum wurden 4 Klienten (1 weiblich, 3 männlich) durch den

IFD bei der Aufnahme einer Beschäftigung am allgemeinen Arbeitsmarkt

unterstützt. In einem Fall konnte ein sozialversicherungspflichtiges

unbefristetes Arbeitsverhältnis geschlossen werden. Der Klient hat eine

Tätigkeit als Hausmeister aufgenommen. Der Arbeitsplatz wurde durch die

Knappschaft Bahn See und die Agentur für Arbeit mit dem

Landesarbeitsmarktprogramm für besonders betroffene schwerbehinderte

Menschen für einen Zeitraum von 5 Jahren gefördert. Zusätzlich erfolgte

eine Ausstattung des Arbeitsplatzes durch das Integrationsamt. Zur

Sicherung des Arbeitsverhältnisses wurde der Klient durch den IFD

nachbetreut.

Von den 3 nicht vermittelten Klienten waren 2 Klienten nicht vermittlungsfähig. Ein Klient konnte gesundheitsbedingt nicht vermittelt werden.

Da entsprechende Klienten von den Arbeitsagenturen (in ihrer Funktion

als Reha-Träger) gar nicht zugewiesen wurden bzw. arbeitsuchende

schwerbehinderte Menschen (durch die geänderte Zertifizierungsregelung der Bundesanstalt für Arbeit) nicht mehr durch die IFD vermittelt werden können, wurden folgende Zielgruppen nicht erreicht:

Rehabilitanden in der Zuständigkeit der Arbeitsverwaltungen

Sonstige arbeitsuchende schwerbehinderte Menschen imZuständigkeitsbereich der Arbeitsverwaltungen (z.B. mit Anspruch

auf einen Vermittlungsgutschein).

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3.2. Landesmodellprojekt Übergang Förderschule – Beruf (ÜFB) in

Verbindung mit der „Initiative Inklusion / Handlungsfeld1“ des BMAS

Der Integrationsfachdienst ist seit 2012 aktiv in dem Modellprojekt

„Unterstützung des Übergangs von Schülerinnen und Schülern mit geistiger Behinderung und weiterer schwerbehinderter Schülerinnen und

Schüler von der Schule in Arbeit und Beruf“(ÜFB) in Verbindung mit der Initiative Inklusion/Handlungsfeld 1 des Bundesministeriums für Arbeit

und Soziales tätig. Das Modellprojekt ÜFB hat eine Laufzeit vom 01.01.2012 bis 31.12.2019.

Ziel des Modellprojektes ist es, motivierten jungen Menschen mit

Behinderungen Alternativen zur bisher üblichen Einmündung in eine

„Werkstatt für behinderte Menschen“ aufzuzeigen. Bei entsprechender Eignung kann eine Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen

Arbeitsverhältnisses, eine berufliche Ausbildung im dualen System oder der Übergang in eine Maßnahme der Bundesagentur für Arbeit vorbereitet

und im Verlauf gesichert werden. Konzeptionell wurden neben den Schulen für geistig behinderte Menschen

seit Januar 2013 die Schule für körperbehinderte Menschen in Darlingerode „Marianne Buggenhagen“ und die Schule für hörbehinderte

Menschen in Halberstadt „LBZ für Hörgeschädigte“ sowie die Schüler der „Freien Ganztagsschule AHA e.V.“ in Neinstedt und der „Ganztagsschule

Albert Schweitzer“ in Aschersleben einbezogen und aktiv durch den IFD unterstützt.

Weiterhin wurden auch einzelne Schüler des LBZ für Körperbehinderte Menschen in Halle und des LBZ für Blinde und Sehbehinderte Menschen in

Halle durch den IFD unterstützt, die ihren Hauptwohnsitz im

Aufgabenbereich des IFD Halberstadt / Sangerhausen hatten.

In der Einzelfallarbeit war es erforderlich, eng mit den Eltern/gesetzlichen Vertretern, den Lehrkräften der Schulen und den Reha-Beratern der

Arbeitsagenturen zusammenzuarbeiten. In den individuellen Berufswegekonferenzen wurde gemeinsam mit dem Jugendlichen und den

Netzwerkpartnern zum weiteren beruflichen Werdegang beraten. Es wurden Festlegungen getroffen und an deren Umsetzung konstruktiv

gearbeitet. Die Mitarbeiter des Fachdienstes betreuen die Schüler, die eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder eine Alternative zur

Werkstatt für behinderte Menschen in Erwägung ziehen und einen besonderen Unterstützungsbedarf bei der beruflichen Orientierung haben.

Die Schwerpunkte der Einzelfallarbeit bilden dabei neben der umfassenden Beratung, die Erkundung der Interessen und Neigungen und die

Vorbereitung, Begleitung und Auswertung von Praktika in Betrieben und

Einrichtungen am allgemeinen Arbeitsmarkt.

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Die Mitarbeiter des Integrationsfachdienstes beraten zudem potentielle

Arbeitgeber und wirken bei der Anbahnung von Arbeits- und Ausbildungsverhältnissen mit. Im Anschluss übernehmen sie die Sicherung

dieser Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse.

Im Jahr 2017 wurde durch den IFD Halberstadt/Sangerhausen die Zusammenarbeit mit den Förderschulen weiter intensiviert. Es wurden

folgende Schulen durch den IFD erreicht:

Schulformen Schulen

Schulen für Geistigbehinderte Liv- Ullmann-Schule, Wernigerode

Reinhard-Lakomy-Schule, Halberstadt

Sine- Cura-Schule, Quedlinburg

Johannenschule, Neinstedt

Kastanienschule, Aschersleben

Levana- Schule, Eisleben

Waldschule, Hettstedt

Christophorusschule, Sangerhausen

Schule Am Park, Wolmirsleben

Katharinenschule, der Klusstiftung Schneidlingen

Landesbildungszentren für

Hörgeschädigte

Landesbildungszentrum für

Hörgeschädigte, Halberstadt

Landesbildungszentren für Körperbehinderte

Landesbildungszentrum für Körperbehinderte, Halle

Marianne- Buggenhagen- Schule,

Darlingerode

Landesbildungszentren für Blinde

und Sehbehinderte

LBZ Hermann von Helmholtz, Halle

Ganztagsschulen mit integrativer

Beschulung

Ganztagsschule Albert Schweitzer,

Aschersleben

Freie Ganztagsschule AHA e.V.,

Neinstedt

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3.2.1 Statistische Daten zum Modellprojekt

Im Modellprojekt ÜFB wurden im Jahr 2017 89 Schülerinnen und Schüler durch den IFD betreut.

Gegenüber dem Jahr 2016 hat sich der Anteil der aufgenommenen Klienten, die einen Schwerbehindertenstatus besitzen, nicht wesentlich

verändert. Die Sonderregelung mit dem BMAS, auch Schüler von Förderschulen ohne

anerkannte Schwerbehinderung unterstützen zu können, ist am 31.07.2017 ausgelaufen. Schüler ohne Schwerbehindertenstatus

benötigen seitdem eine Gleichstellung von der Agentur für Arbeit nach § 151 (4) SGB IX für die Zeit der Berufsorientierung. Die Gleichstellung zur

Berufsorientierung erfolgt nach einem mit den Kooperationspartnern des Modells abgestimmten vereinfachten Verfahren auf Grundlage des

sonderpädagogischen Förderbedarfes der Schüler. Diese Gleichstellung wird von den IFD-Mitarbeitern in Zusammenarbeit mit den Schulen

initiiert.

92

37

55

Anzahl der imAuswertungszeitraum

betreuten Klienteninsgesamt:

Im AuswertungszeitraumabgeschlosseneBetreuungsfälle:

Am Ende desAuswertungszeitraums

laufende Betreuungsfälle:

Fahlzahlen

53%

46%

1% Schwerbehindertenstatus

Schwerbehindertenausweis

Von der Agentur für Arbeitgleichgestellt

Rehabilitand nach § 2 (1) SGB IX

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3.2.2 Ergebnisse des Modellprojektes ÜFB

Im Jahr 2017 wurden insgesamt 87 Praktika durch unseren Fachdienst

initiiert. Folgend eine Aufgliederung der Praktikumsarten:

Praktikumsart Anzahl

Orientierungspraktikum (1- 2 Wochen) 30

Erprobungspraktikum (mind. 2 Wochen) 42

Belastungspraktikum (ab 3 Wochen oder individuell

abgestimmter Zeitraum)

15

Gesamt 87

In folgenden Bereichen wurden die o.g. Praktika durchgeführt:

Garten- und Landschaftsbau

Baubetrieb/ Bauhof KFZ-Branche / Fahrradwerkstatt

Reiterhof Recycling

Reinigung/Wäscherei Küche / Gaststätte

Hotel Bäckerei

Gesundheits- und Sozialwesen – KITA Gesundheits- und Sozialwesen – Alten- und Pflegeheime

Verwaltung/Büro Tierproduktion

Verkehrsabsicherung

Im Berichtszeitraum wurden 37 Betreuungsfälle von Schülern und

Schülerinnen beendet. Der Verbleib nach Betreuungsende stellt sich wie folgt dar:

Vermittlungsergebnis

SV-pflichtige Beschäftigung 2

nicht vermittelbar (i.d.R. Verbleib in der

Schule) 8

BvB 4

Aufnahme als Absolvent 5

Unterstütze Beschäftigung 4

DIAAM 1

WfbM 5

betriebliche Ausbildung 2

Fachoberschule 1

Fachwerkerausbildung 1

AuReA Maßnahme für Menschen mit

Autismus 1

sonstiges 3

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3.3 Modellprojekt „Übergang WfbM – allgemeiner Arbeitsmarkt“

(ÜWA)

Das Landesmodellprojekt „Unterstützung des Übergangs von

Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) in Sachsen-Anhalt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt

durch Integrationsfachdienste“ (Modell ÜWA) wurde in 2017 fortgesetzt.

Insgesamt wurden im Berichtszeitraum 6 Klienten bei der Erprobung des Übergangs von der WfbM in den allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützt.

Nach entsprechenden Erprobungs- und Belastungspraktika konnte für einen Klienten die Eignung für den allgemeinen Arbeitsmarkt empfohlen

werden und ein unbefristetes sozialversicherungspflichtiges

Beschäftigungsverhältnis im Bereich Tierhaltung in einem Reit- und Sporthotel geschlossen werden. Das Beschäftigungsverhältnis wird für 5

Jahre durch das Landesarbeitsmarktprogramm Sachsen- Anhalt gefördert. Der Arbeitsplatz wurde durch das Integrationsamt Sachsen-Anhalt

ausgestattet. Zur Sicherung des Arbeitsverhältnisses wird der Klient für 6 Monate durch den Integrationsfachdienst nachbetreut.

In zwei laufenden Fällen aus 2017 findet eine Weiterbetreuung in 2018

durch unseren IFD statt. Für drei Klienten konnte keine Empfehlung zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit am allgemeinen

Arbeitsmarkt ausgesprochen werden. Die Betreuung wurde beendet.

3.3.1 Ergebnisse des Modellprojektes ÜWA

In der folgenden Übersicht werden die Ergebnisse der Unterstützung des

Übergangs aus Werkstätten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt dargestellt:

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m/

W

Alt

er

Art der

Behinderung

Gd

B

in Arbeit

vermittelt

Ausstattung

Arb.-platz

Betreuungs-

zeitraum

Förderzeit

Förderhöhe

Gründe der

Nichtvermittlung/

Gründe der Beendigung

m 29 Geistige

Behinderung

50 nein 03.05.2017-

19.01.2018

Leistungsvermögen zu

gering/ psychisch instabil

m 34 70 nein 01.09.2015-

11.12.2017

Leistungsvermögen zu

gering/ eingeschränkte

soziale Kompetenzen

m 30 100 In Betreuung

m 28 50 In Betreuung

m 30 100 nein 1.10.2015-

21.03.2017

eingeschränkte soziale

Kompetenzen

m 32 Lernbehinderung 50 ja ja,

Integrationsamt

30.03.2017-

01.08.2017

60 Monate (90%, 90%,

80%, 50%, 50%)

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In den folgenden Werkstätten für Menschen mit Behinderung werden die

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei bestehendem Wunsch der Ausgliederung durch den IFD unterstützt:

Landkreis Werkstätten für Menschen mit Behinderung

Mansfeld- Südharz Südharzwerkstätten, Sangerhausen

Mitteldeutsche Werkstätten gGmbH,

Eisleben

Salzlandkreis Lebenshilfe Harzvorland gGmbH,

Aschersleben

Bördelandwerkstätten, Staßfurt

Landkreis Harz Diakoniewerkstätten, Halberstadt

Lebenshilfe Harzkreis, Weddersleben

WfbM der Neinstedter Anstalten

WfbM der Lebenshilfe Wernigerode

In den Werkstätten für Menschen mit Behinderung der Neinstedter

Anstalten und der Lebenshilfe Harzkreis Weddersleben wurde das Angebot des Modellprojekts nicht angenommen.

3.3.2 Jobcoaching

Das Landesmodellprojekt ÜWA in Sachsen Anhalt hat zum Ziel, Menschen mit einer Behinderung dabei zu unterstützen, sich beruflich umfassend zu

orientieren und Möglichkeiten der Arbeit und Ausbildung jenseits der dauerhaften Beschäftigung in Werkstätten für behinderte Menschen zu

erschließen.

Im Konzept des Modells ÜWA wird die erprobungsübergangsfördernde

Maßnahme „Jobcoaching“ benannt, welche durch das Personal der WfbM in Kooperation mit dem IFD während der Belastungspraktika im

Bedarfsfall durchgeführt werden kann. Die WfbM und der IFD tragen die Verantwortung dafür, Menschen mit Schwerbehinderung auf eine

geeignete berufliche Tätigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt vorzubereiten. Sie begleiten und unterstützen die Erprobung in betrieblichen Praktika, um

Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu erschließen.

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Jobcoaching ist ein betriebliches Arbeitstraining am angebahnten Arbeitsplatz. Es handelt sich um eine individuelle

Qualifizierungsmaßnahme, bei der die besonderen Belange des behinderten Menschen sowie des jeweiligen Betriebes berücksichtigt

werden. Das Jobcoaching soll den schwerbehinderten Menschen befähigen, die für

den geplanten Arbeitsplatz vorgesehenen Arbeitsaufgaben und innerbetrieblichen Abläufe zu erlernen und zu festigen, so dass zukünftig

die im Arbeitsvertrag vereinbarten Leistungen weitgehend erbracht werden können.

Das Jobcoaching ist insbesondere darauf gerichtet:

- einzelne Arbeitsschritte sowie instrumentelle Fähigkeiten undFertigkeiten einzuüben,

- das möglichst selbständige Erledigen von Arbeitssequenzen zutrainieren und Arbeitsabläufe zu verinnerlichen,

- zu lernen, die Arbeitsergebnisse zu kontrollieren und zu bewerten,- sich mit betrieblichen Abläufen, der Arbeitsorganisation und der

Rolle als Arbeitnehmer vertraut zu machen,- soziale Kompetenzen zu schulen, insbesondere die Fähigkeiten, im

Team und alleine zu arbeiten und bei Bedarf die Kontakte zuKollegen und Vorgesetzten aufzunehmen sowie sich mit Kritik

auseinander zu setzen.

Im Jahr 2017 wurde vom Integrationsfachdienst Halberstadt/ Sangerhausen kein Jobcoaching durchgeführt.

3.4 Aufgabenbereich „Berufsbegleitung“ (BG) für schwerbehinderte Menschen

Der IFD im Bereich „Berufsbegleitung“ ist für die Arbeitsagenturbezirke

Halberstadt, Sangerhausen sowie im Salzlandkreis für das Gebiet des Altkreises Aschersleben-Staßfurt im Agenturbezirk Bernburg zuständig.

Diese sind regional dem Integrationsamt in Halle bzw. in Magdeburg zugeordnet.

Für den Bereich „Berufsbegleitung“ stand im Jahr 2017 eine Personalstelle

(VZÄ) für die Landkreise Mansfeld-Südharz, Harz und den Altkreis Aschersleben-Staßfurt zur Verfügung. Ab September 2017 kam hier

anteilig zur Bewältigung der zunehmenden Aufgaben und erhöhten Fallzahlen anteilig eine Mitarbeiterin zum Einsatz. Für den Bereich

„Berufsbegleitung von Menschen mit Hörbehinderung“ stand anteilig eine

speziell geschulte und über Gebärdensprachkompetenz verfügende Mitarbeiterin für den gesamten Einzugsbereich des IFD zur Verfügung.

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Im Berichtszeitraum war von den in Frage kommenden

Sozialleistungsträgern wieder nur das Integrationsamt als Auftraggeber wirksam. Es wurden im Rahmen der „Berufsbegleitung“ schwerbehinderte

und ihnen gleichgestellte Menschen sowie Arbeitgeber im Arbeitsprozess bei Problem- und Konfliktsituationen beraten, begleitet und unterstützt.

Durch umfangreiche „Fachdienstliche Stellungnahmen“ und

„Sachstandsberichte“ wurden im Auftrag des Integrationsamtes Einschätzungen als Grundlage für die Gewährung von Leistungen des

Amtes (begleitende Hilfen) erstellt. Für den Bereich Berufsbegleitung muss für 2017 ein weiterhin steigendes

Fallaufkommen bilanziert werden, welches perspektivisch einen weiteren Personalmehrbedarf erkennen lässt. Parallel ist eine sich länger

darstellende Fallbegleitungszeit zu bilanzieren, die sich durch

multikomplexere Problemlagen der Betroffenen, intensiver BEM-Arbeit und längerfristigen Wiedereingliederungsphasen im Prozess erklärt.

Auch der Anteil der Arbeitgeberberatungen und der Kontakte durch Schwerbehindertenvertretungen steigt stetig und bindet zusätzliche

Ressourcen in der Berufsbegleitung. Dies ist als Prozess der Verstetigung des Leistungsangebotes der Berufsbegleitung des Integrationsfachdienstes

in der Arbeitswelt von schwerbehinderten Menschen zu werten.

3.4.1 Sicherung von neuen Arbeitsverhältnissen

Die erfolgreich in den allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelten Klienten wurden von den Mitarbeitern des Bereichs „Vermittlung“ berufsbegleitend

als Sicherungsfall bedarfsweise weiter betreut. Die Finanzierung erfolgte hierbei weiter über das Integrationsamt. Der Arbeitnehmer sowie der

Arbeitgeber wurden dazu im Bedarfsfall mindestens bis zum Ende der

Probezeit in der Anpassungsphase begleitet. Ziel war und ist die dauerhafte Integration des behinderten Arbeitnehmers in das

Arbeitsleben. Die nach Vermittlung stattfindende Sicherung von Arbeitsverhältnissen gilt

speziell für Klienten, die dem IFD von den Rehabilitationsträgern zugewiesen wurden und für Klienten im Rahmen einer Job-to-Job

Vermittlung.

3.4.2 Fallzahlentwicklung und weitere statistische Auswertungen im Berichtszeitraum (nur BG)

Jahr 2014 2015 2016 2017

Betreuungsfälle je Jahr 130 116 141 151

davon Neuzugänge 79 76 92 80

aus Vorjahr(en) übernommen 51 40 49 71

abgeschlossene je Jahr 90 67 78 68

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Es ergaben sich folgende statistische Auswertungen für das Jahr 2017:

Die Tabelle zeigt den weiterhin stattfindenden Anstieg von Berufsbegleitungsfällen im Fachdienst.

Der Schwerbehindertenstatus bei Betreuungsbeginn hat sich im Vergleich

zum Vorjahr nicht signifikat geändert. Es ist jedoch fortführend anzumerken, dass zahlreiche Betreuungsanfragen aufgrund langwieriger

Gleichstellungs- und Feststellungsverfahren nicht zeitnah oder gar nicht begonnen werden konnten.

62%

38%

Schwerbehindertenstatus

Schwerbehindertenausweis Von der Agentur für Arbeit gleichgestellt

16%

12%

5% 14%

4%

27%

22%

betreuungsrelevante Erkrankungen

seelische Erkrankung

Hirnorganische /Neurologische Erkrankung

Sehbehinderung

Hörbehinderung

Lernbehinderung / geistigeBehinderung

Organische Erkrankung

Körperbehinderung (Stütz-und Bewegungsapparat)

Seite 18 von 22

Führend sind bei den betreuungsrelevanten Erkrankungen weiterhin die

organischen Erkrankungen, gefolgt von den seelischen Erkrankungen und den Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates.

Als einleitende Stelle tritt vorrangig das Integrationsamt auf. Arbeitgeber,

kollegiales Umfeld und Eigeninitiative ergänzen den Zugang anteilig stark. Neu ist eine intensivierte Einschaltung der Berufsbegleitung des

Integrationsfachdienstes über die Kliniksozialdienste von Rehabilitationskliniken und Krankenhäuser. Diese Entwicklung ist positiv

zu werten und stellt so zügige und zeitnahe Prozessgestaltungsoptionen bei Rehabilitation und Teilhabe dar.

(Mehrfachnennungen möglich)

62

1

24

3

21

11

19

5

1

1

3

Integrationsamt

Agentur für Arbeit - ALG I (SGB III)

Eigeninitiative/ privates Umfeld

Privates Umfeld

Arbeitgeber

Betrieblicher Helfer / Kollege / Betriebsrat

Klinik/ Arzt

IFD

Schwerbehinderten Vertretung

andere soziale Einrichtung

Sonstige

Einleitende Stelle

2

41

1

24

4

9

3

25

1

4

31

31

30

9

Fehlzeiten/ Verhaltensprobleme

über 50 Jahre

Motivation

sonstige gesundheitliche Einschränkung

Suchtproblematik

belastende Familiensituation

ungünstige Wohnverhältnisse

Prävention

Abmahnung

Wideraufnahme Arbeit

Begleitenden Hilfen

Belastbarkeit

Konflikte am Arbeitsplatz/ Kommunikation

Krisenintervetion

Einschaltung der BG im Zusammenhang mit

Seite 19 von 22

Wegen möglicher Mehrfachnennungen ist eine Tendenz schwerlich

darstellbar. Der Präventionsgedanke stellt weiterhin eine sich entwickelnde Zugangsmotivation dar. Dies ist oft auch das Begehren von

Arbeitgebern bei der Einschaltung des IFD.

3.4.3 Ergebnisse in der „Berufsbegleitung“

(Mehrfachnennungen möglich)

Von 68 abgeschlossenen Betreuungsfällen konnte in 61 Fällen das

Arbeitsverhältnis gesichert werden. In zwei Fällen ist die Beauftragung weggefallen. Ein Leistungsträgerwechsel erfolgte in zwei Fällen. In einem

Fall wurde eine personenbedingte Kündigung ausgesprochen. In einem weiteren Fall erfolgte eine betriebsbedingte Kündigung. In einem Fall

wurde die Erwerbsminderungsrente in Anspruch genommen.

Die Darstellung der Betreuungsergebnisse der Berufsbegleitung zeigt im Vergleich zum Vorjahr auf, dass insbesondere durch die Instrumente der

Arbeitsplatzausstattung/ -gestaltung, finanzielle Leistungen und durch kommunikative Intervention die berufliche Situation stabilisiert, gestaltet

und gesichert werden konnte.

19

72

51

53

34

7

35

38

5

48

54

10

3

Arbeitsplatzerhalt

Stabilisierung der beruflichen Situation

Anpassung der beruflichen Anforderung

Verbesserung der innerbetrieblichen Kommunikation

Verbesserung der innerbetrieblichen Abläufe

Arbeitszeitreduzierung

Reduzierung von Arbeitsinhalten

Reduzierung von Informationsdefiziten

Teilerwerbsminderung

Einleitung finanzieller Leistungen

Arbeitsausstattung/-gestaltung

Technische Hilfsmittel / Hörbehindertentechnik

Neues Arbeitsverhältnis

Betreuungsergebnis bei Arbeitsplatzerhalt

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Im Betrachtungszeitraum kam es wiederholt zu einem hohen

Maßnahmeneinsatz. Für den Berichtszeitraum ist erneut zur Thematik Maßnahmen

anzumerken, dass im Tätigkeitsgebiet nicht für alle Klienten bei Bedarf eine Psychotherapiebehandlung zeitnah zur Verfügung stand. Weiterhin ist

kein flächendeckendes Netz an Rehabilitationssportangeboten existent, so dass auf die ambulant-rehabilitativen Angebote zur Unterstützung der

beruflichen Stabilisierung nicht immer zurückgegriffen werden konnte, wenngleich die Entwicklung zeigt, dass diese in den Prozessen immer

mehr an Bedeutung gewinnen. Facharzttermine sind analog mit deutlich mehr Wartezeiten verbunden, so dass oft diese Ergebnisse längerfristig im

Prozess der Abklärung der beruflichen Eignung abgewartet werden

müssen.

23

23

42

5

33

1

7

4

1

12

10

Durchsetzung Sozialleistungen (Rente,Gleichstellung)

Med. Reha/ambulante Facharztbehandlung

Fachdienstliche Stellungnahmen/Zielguppenzugehörigkeitsprüfung

Krisenmanagment

Arbeitsplatzanpassung/ organisation

Berufsfindung/erprobung/vorbereitung

stufenweise Wiedereingliederung

berufl. Teilhabemaßnahme

Umschulung

Praktikum

Bewerbungstraining

134 durchgeführte Maßnahmen

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3.5 Sonstige Tätigkeitsfelder des IFD

3.5.1 Fachdienstliche Stellungnahmen

Die Beauftragung zur Erstellung der „Fachdienstlichen Stellungnahmen“ und „Sachstandsberichte“ erfolgte ausschließlich durch das

Integrationsamt.

Gesamtzahl der angefertigten Fachdienstlichen Stellungnahmen und Sachstandsberichte im Zeitraum (Maßnahmebeginn)

Gesamt

23

Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen (§ 27 SchwbAV) 18

Arbeitsassistenz 2

Zielgruppenbestimmung ( § 215 SGB IX): Integrationsprojekte 3

3.5.2 Einzelfallübergreifende betriebliche Beratung

Im Rahmen der Fachdienstarbeit erfolgten einzelfallübergreifende betriebliche Beratungen, Teilnahmen an Versammlungen der

schwerbehinderten Menschen und Beratungen der Betriebe, die Interesse an der Einstellung schwerbehinderter Menschen hatten.

Art der Beratung Anzahl

Arbeitgeberberatungen 34

Versammlungen der schwerbehinderten Menschen 2

Institutionsberatung 2

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4 Schlussbemerkungen und Ausblick

Das Jahr 2017 war durch eine enge Personalsituation, die Umstellung des

Klientenverwaltungsprogramms und Probleme in der Sicherung der räumlichen Situation am Standort Halberstadt beeinflusst.

Der IFD Halberstadt / Sangerhausen muss perspektivisch über die

erforderlichen fachliche Kompetenz, personellen Ressourcen und sächliche Ausstattung verfügen, um auf der Grundlage der erreichten Ergebnisse,

die zukünftigen Aufgaben weiterhin in fachlich guter Qualität erfüllen zu können. Dabei ist auch perspektivisch eine flexible und stabile, sich an der

Fallentwicklung orientierende Personalsituation unerlässlich.

Dies auch vor dem Hintergrund des neuen Bundesteilhabegesetztes,

welches sukzessive in 2017 und dann auch in 2018 die Arbeit des Integrationsfachdienstes vor neue Herausforderungen, neue

Inhaltsaspekte stellt.

Die sich darstellenden Ergebnisse im Berichtszeitraum konnten durch eine enge und kooperative Zusammenarbeit zwischen den Mitarbeiterinnen und

Mitarbeitern des Integrationsfachdienstes, den an Rehabilitation und Teilhabe beteiligten Leistungsträgern und den Netzwerkpartnern erreicht

werden. Die bestehenden Kooperationsbeziehungen wurden weiter gefestigt. Es konnten neue Kooperationspartner gewonnen werden.

Spezifische Problemkonstellationen werden im Fachdienst thematisiert und

gemeinsame Lösungswege entwickelt. Bestehende und praktizierte

Supervisionsangebot, Schulungs- und Fortbildungsoptionen sind für diesen Prozess unverzichtbar und wichtig.

Die im Berichtszeitraum erzielten positiven Ergebnisse sind eine gute

Basis, die vielfältig zu lösenden Aufgaben, die die Thematiken von Inklusion und Teilhabe durch die neuerliche Gesetzgebung neu definieren,

auch in Zukunft auf einem hohen Anspruchsniveau zu realisieren. Dazu ist die personelle und sächliche Ausstattung des Fachdienstes dann

auch kontinuierlich den Erfordernissen anzupassen.

Jahresbericht 2017

Träger: „Der Weg“ e.V. Georg-Singer-Str. 32 39128 Magdeburg

Bürostandort: Magdeburg Bürostandort: Stendal

Hasselbachplatz 2 39104 Magdeburg

Dr.-Kurt-Schumacher-Str. 23 39576 Stendal

Inhaltsverzeichnis

1 INTEGRATIONSFACHDIENST MAGDEBURG/ STENDAL (IFD MD/SDL) .................................................. 1

2 AUSWERTUNGEN/ ERGEBNISSE DER INANSPRUCHNAHME DES IFD MD/SDL ..................................... 2

2.1 Statistische Aussagen zur Vermittlungstätigkeit des IFD MD/SDL ............................................... 2

2.1.1 Leistungsträger des IFD ........................................................................................................ 2

2.1.2 Altersverteilung der Klienten ................................................................................................ 2

2.1.3 Schwerbehindertenstatus der Klienten bei Zugang zum IFD ............................................... 3

2.1.4 Betreuungsrelevante Erkrankungen der Klienten beim Zugang zum IFD ............................ 4

2.1.5 Beauftragungen und Zuweisungen zur Vermittlung von Rehabilitanden ............................ 4

2.1.6 Vermittlungsergebnisse des IFD Magdeburg/Stendal .......................................................... 6

2.2 Modellprojekte ............................................................................................................................. 7

2.2.1 Modellprojekt ÜFB................................................................................................................ 8

2.2.2 Modellprojekt ÜWA ............................................................................................................ 11

2.3 Statistische Aussagen zur beruflichen Begleitung schwerbehinderter Menschen .................... 12

2.4 Sonstige Ergebnisse der Fachdiensttätigkeit im Bereich der Berufsbegleitung ......................... 16

3 Qualitätssicherung .............................................................................................................................. 17

4 Schlussbemerkungen .......................................................................................................................... 18

1

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei Geschlecht.

1 INTEGRATIONSFACHDIENST MAGDEBURG/ STENDAL (IFD MD/SDL) Die Integrationsfachdienste existieren flächendeckend in Sachsen-Anhalt und liegen seit dem 01.01.2005 in der Strukturverantwortung des Integrationsamtes. Der Träger: „Der Weg“ e.V. in Magdeburg ist seit 1995 in der Berufsbegleitung und seit 2005 in der Vermittlung von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen tätig. Mit 11 Mitarbeitern ist der IFD MD/SDL der größte Fachdienst in Sachsen-Anhalt. In Magdeburg arbeiten 6 und in Stendal 5 Integrationsberater. An beiden Standorten steht jeweils eine Mitarbeiterin mit speziellen Kenntnissen für Menschen mit einer Hörbehinderung zur Verfügung. Der IFD verfügt am Standort Stendal über 4,5 Personalstellen und am Standort Magdeburg über 5,2 Personalstellen. Ein Personalwechsel erfolgte in Stendal, da 2 Mitarbeiterinnen ausschieden. Eine Integrationsberaterin kehrte zu Beginn des Jahres aus der Elternzeit an den Standort Magdeburg zurück. Im Berichtsjahr 2017 erfolgte ein Datensystemwechsel. Die IFDs verwenden jetzt ein neues Datensystem „KLIFDweb“. Für den vorliegenden Jahresbericht wurden die Daten aus beiden Systemen getrennt erhoben und zusammengeführt. Bedingt durch den Datensystemwechsel kann in Teilbereichen eine überlagernde Eingabe nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches IX, Teil 2, arbeitete der IFD im Jahr 2017 in folgenden Bereichen: a) berufliche Begleitung schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben (Berufsbegleitung) b) Vermittlung behinderter und schwerbehinderter Menschen ins Arbeitsleben (Vermittlung) c) Modellprojekt „Unterstützung des Überganges von Schülern mit geistiger Behinderung

und weiteren schwerbehinderten Schüler von der Förderschule in Arbeit und Beruf“ (ÜFB).

d) Modellprojekt „Unterstützung des Übergangs von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

aus WfbM in Sachsen-Anhalt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch Integrationsfachdienste“ (ÜWA)

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2 AUSWERTUNGEN/ ERGEBNISSE DER INANSPRUCHNAHME DES IFD MD/SDL

2.1 Statistische Aussagen zur Vermittlungstätigkeit des IFD MD/SDL Im Jahr 2017 erfolgten Vermittlungsunterstützungen auf Grundlage der „Gemeinsamen Empfehlungen nach § 113 (2) SGB IX“ nur über Einzelfallvereinbarungen. Ausschließlich die Leistungsträger Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland sowie DRV Knappschaft-Bahn-See wiesen Klienten zu. Im Jahr 2017 erfolgten, wie in den Jahren zuvor, keine Beauftragungen durch die Agentur für Arbeit zur Vermittlung von Rehabilitanden auf Grundlage der „Gemeinsamen Empfehlungen nach §113 (2) SGB IX“. Im Vergleich zu den Vorjahren ist in der Region Magdeburg erneut die Zahl an Klienten auf nunmehr 11 im Jahr 2017 gesunken. Allerdings verlangsamte sich dabei der starke Abwärtstrend der vorherigen Jahre erstmals deutlich. Im Bereich Stendal hingegen blieb die Klientenanzahl in 2017 im Vergleich zum Vorjahr stabil bei 14 Klienten.

2.1.1 Leistungsträger des IFD Im Bereich Magdeburg wurden im Berichtszeitraum 10 Klienten von der DRV Mitteldeutschland sowie einer der DRV Knappschaft Bahn-See durch den IFD betreut. Damit ist die Gesamtzahl von 11 Beauftragungen im Vergleich zum Vorjahr ungefähr gleich geblieben. Im Bereich Stendal wurden 14 Klienten im Jahr 2017 durch den IFD betreut. Die Beauftragungen erfolgten hier ausschließlich durch die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland.

2.1.2 Altersverteilung der Klienten Ein Drittel der Klienten aus Magdeburg sind der Gruppe der 41 – 50-jährigen und zwei Drittel der Gruppe der 51 – 60 –jährigen zugeordnet. Im Vergleich zum Vorjahr fehlen Klienten der anderen Altersgruppen gänzlich. In Stendal sind rund die Hälfte der Klienten mit Vermittlungsbeauftragungen der Altersgruppe der 51 – 60 –jährigen zugeordnet. Die anderen Klienten verteilen sich auf die anderen Altersgruppen entsprechend der nachfolgenden Grafik.

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2.1.3 Schwerbehindertenstatus der Klienten bei Zugang zum IFD Im Jahr 2017 machten Klienten mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung zusammengenommen mehr als 80 % der Klienten in Magdeburg aus. Dies ist ein sprunghafter Anstieg im Vergleich zum Vorjahr mit nur rund 15 %. Lediglich 2 Klienten sind Rehabilitanden nach §2 (1) SGB IX. In Stendal wurden im Jahr 2017 deutlich mehr Klienten ohne Schwerbehinderung/Gleichstellung durch die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland beauftragt. Weitere Details sind der folgenden Grafik zu entnehmen.

bis 25 26 - 40 41 - 50 51 - 60 über 60

Gesamt 0,00% 14,29% 7,14% 50,00% 28,57%

Altersverteilung Stendal

Schwerbehindertenausweis

Von derAgentur

für Arbeitgleichges

tellt

Anerkennung /

Gleichstellung

beantragt

Rehabilitand nach

§ 2 (1)SGB IX

sonstiges

Gesamt 7,14% 28,57% 7,14% 57,14% 0,00%

SB-Status (GdB) Stendal

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2.1.4 Betreuungsrelevante Erkrankungen der Klienten beim Zugang zum IFD Im Bereich Magdeburg verteilten sich die betreuungsrelevanten Erkrankungen zu ungefähr gleichen Teilen auf organische Erkrankungen und Körperbehinderungen (Stütz-/Bewegungsapparat). Das Bild bei den betreuungsrelevanten Erkankungen im Bereich Stendal ähnelt dem von Magdeburg mit Ausnahme eines einzelnen Klienten mit seelischer Erkrankung.

2.1.5 Beauftragungen und Zuweisungen zur Vermittlung von Rehabilitanden

Beauftragungen zur Vermittlung von Rehabilitanden auf Grundlage der „Gemeinsamen Empfehlungen nach § 196 (3) SGB IX“ im Jahre 2017:

Deutsche Renten-versicherung

Bund Mitteldeutschland

Knappschaft Bahn-See

Zuweisungen im Jahr 2017

0 24 1

davon Vermittlungen im Jahr 2017

0 7 0

Von 25 Zuweisungen wurden insgesamt 19 Fälle abgeschlossen (siehe folgende Tabelle).

seelischeErkrankung

Hirnorg./Neurolog.

Sehbe-hinderung

Lernbehinderung/

geistige Beh.

OrganischeErkrankung

Körperbehinderung(Stütz-

/Beweg.app.)

Hörbe-hinderung

Gesamt 7,14% 0,00% 0,00% 0,00% 35,71% 57,14% 0,00%

männlich 7,14% 0,00% 0,00% 0,00% 35,71% 35,71% 0,00%

weiblich 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 21,43% 0,00%

betreuungsrelevante Erkrankungen Stendal

5

Zuweisungen durch die Rentenversicherung Mitteldeutschland im Jahr 2017 lfd.

Nr. Geschlecht Alter Art der Behinderung Grad der Behinderung in Arbeit

vermittelt AV besteht noch ja/nein

Gründe der Nichtvermittlung/ Gründe der Beendigung des AV

1 männlich 62 Organische Erkrankung 60 nein 1d

2 männlich 62 Organische Erkrankung Rehabilitand nein 1a

3 männlich 53 Körperbehinderung 30 mit Gleichstellung ja ja

4 Männlich 49 Körperbehinderung Rehabilitand nein 1h

5 Männlich 58 Organische Erkrankung 60 nein 1g

6 männlich 46 Organische Erkrankung 50 ja ja

7 männlich 44 Organische Erkrankung Rehabilitand ja ja

8 männlich 56 Organische Erkrankung 50 ja ja

9 weiblich 49 Organische Erkrankung 30 mit Gleichstellung nein 1a

10 männlich 60 Körperbehinderung 30 mit Gleichstellung ja ja

11 weiblich 52 Körperbehinderung Rehabilitand nein 1d

12 männlich 62 Organische Erkrankung Rehabilitand nein 1h

13 männlich 56 Körperbehinderung Rehabilitand nein 1d

14 männlich 33 Körperbehinderung Rehabilitand ja nein

15 männlich 40 Seelische Behinderung Rehabilitand nein 1d

16 männlich 58 Körperbehinderung 30 mit Gleichstellung ja ja

17 männlich 61 Körperbehinderung 30 mit Gleichstellung nein 1d

18 weiblich 52 Körperbehinderung 30 mit Gleichstellung nein 1d

19 weiblich 57 Körperbehinderung Rehabilitand nein 1d

Gründe der Nichtvermittlung 1) konnte nicht vermittelt werden, weil: a) unflexibel (Vermittlung nur in

Wohnortnähe) b) keine Finanzierungsgrundlage mehr c) Eintritt der Erwerbsminderung d) Arbeitsmarktsituation/ unpassende,

mangelnde Qualifikation e) vermittelt in andere Maßnahmen f) Vermittlung durch andere g) hohe Gehaltsvorstellungen h) Klient nicht vermittlungsfähig i) der Klient die Betreuung

abgebrochen hat j) der IFD die Betreuung abgebrochen

hat k) mangelnde gesundh. Eignung 2) § 428 SGB III; ALG unter erleichterten Voraussetzungen 3) Vermittlung in andere Betreuung davon a) med. Rehabilitationsmaßnahme, davon b) Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben. 4) Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit

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2.1.6 Vermittlungsergebnisse des IFD Magdeburg/Stendal Im Vergleich zum Jahr 2016 (27 Klienten) blieb die die Anzahl der Klienten, die im Rahmen der Beauftragung der Rehabilitationsträger auf Grundlage der „Gemeinsamen Empfehlungen nach § 196 (3) SGB IX unterstützt wurden, annähernd gleich. Von den 25 Klienten werden sechs Klienten in 2018 im Rahmen der Vermittlung weiterbetreut. Bei 19 der 25 Klienten erfolgte im Jahr 2017 die Beendigung der Betreuung. Von diesen 19 betreuten Klienten, konnten sieben in Arbeit vermittelt werden. Dies entspricht einer Vermittlungsquote von 37%. Von den sieben vermittelten Klienten waren im Mai 2018 sechs noch versicherungspflichtig beschäftigt. Die Nachhaltigkeit lag 2017 bei 86%. Im Folgenden werden die Vermittlungen mit den bestehenden Arbeitsverhältnissen zum Zeitpunkt der jeweiligen jährlichen Berichterstattung verglichen. Jahr 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017

Vermittlungen 46 56 64 78 49 29 27 15 11 7 bestehende Arbeits-verhältnisse am Ende des Jahres

33 37 53 61 32 17 20 10 10 6

Gründe für die Beendigung der im Jahresverlauf abgeschlossenen 12 Fälle (ohne erfolgreiche Vermittlung):

Gründe für die Beendigung Gesamt männlich weiblich 1.) konnte nicht vermittelt werden, weil: a) unflexibel (Vermittlung nur in Wohnortnähe), 1 1 b) keine Finanzierungsgrundlage mehr, c) Eintritt der Erwerbsminderung, d) Arbeitsmarktsituation/ unpassende, mangelnde Qualifikation, 4 3 e) vermittelt in andere Maßnahmen, f) Vermittlung durch andere, g) hohe Gehaltsvorstellungen, 1 h) Klient nicht vermittlungsfähig, 2 i) der Klient die Betreuung abgebrochen hat, j) der IFD die Betreuung abgebrochen hat, 2.) § 428 SGB III; ALG unter erleichterten Voraussetzungen 3.) Vermittlung in andere Betreuung davon a) med. Rehabilitationsmaßnahme, davon b) Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben. 4.) Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit

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Der IFD Magdeburg/Stendal stellte vor allem zwei Gründe für große Vermittlungshemmnisse der Klienten fest. Dies sind zum einen ein Alter über 50 Jahre sowie Langzeitarbeitslosigkeit. Bei den arbeitsbezogenen Problemfeldern, die die Vermittlungen erschwerten, lagen die Gründe in einer geringen Belastbarkeit im Arbeitsprozess gegeben durch die anerkannte Behinderung der Klienten. Der IFD führte in den Bereichen Magdeburg und Stendal folgende Maßnahmen durch, um die Inklusion der Klienten ins Arbeitsleben zu fördern:

1. Maßnahmen am allgemeinen Arbeitsmarkt:

Initiierung von Umschulung/ Ausbildung Initiierung von Zuverdienst (geringfügige Beschäftigung) Initiierung von Probebeschäftigung Initiierung von Maßnahmen beim Arbeitgeber

2. arbeitsbezogene Maßnahmen:

Anfertigung von Fähigkeits-, Neigungs- und Anforderungsprofilen Initiierung der Arbeitsplatzgestaltung Erarbeitung fachdienstlicher Stellungnahmen

3. sonstige Maßnahmen:

Initiierung medizinischer Maßnahmen Erstellung von Bewerbungsunterlagen Begleitung der Klienten bei der Erlangung des Führerscheins Durchführung von Bewerbungstraining

2.2 Modellprojekte Das Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt, die Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen der Bundesagentur für Arbeit, das Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt und das Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt vereinbarten die Initiative Inklusion/Handlungsfeld 1 gemeinsam mit den Integrationsfachdiensten im Rahmen des Landesmodellprojektes zur „Unterstützung des Überganges von Schülern mit geistiger Behinderung und weiteren schwerbehinderten Schüler von der Förderschule in Arbeit und Beruf“ (kurz: Übergang Förderschule Beruf (ÜFB)) durchzuführen. In Kooperation der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen Sachsen-Anhalt mit der Bundesagentur für Arbeit – Regionaldirektion Sachsen-Anhalt/Thüringen, dem Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt und der Sozialagentur des Landes Sachsen-Anhalt sowie dem Landesverwaltungsamt /Integrationsamt und den Integrationsfachdiensten initiierte das Land Sachsen-Anhalt ein weiteres Modellprojekt. Das Modellprojekt „Unterstützung des Übergangs von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Werkstätten für behinderte Menschen in Sachsen-Anhalt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch die Integrationsfachdienste“ (ÜWA). Einen Schwerpunkt der Arbeit bildete hier auch im vergangenen Jahr der Ausbau der Kooperation mit den Förderschulen und den Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Der Grundgedanke der Inklusion, Menschen mit Behinderung primär integrativ zu beschulen und die Teilhabe am ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen, ist ein langer Prozess, der mit der Entwicklung eines grundsätzlich neuen Selbstverständnisses der Gesellschaft im Umgang mit Behinderungen verbunden ist.

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Dabei gilt es, nicht zu verdrängen, dass es in einer von Wettbewerb und Konkurrenz geprägten Leistungsgesellschaft dauerhaft auch ausreichende geschützte Möglichkeiten des Lernens und Arbeitens geben muss. Integrative Beschulung von Menschen mit geistiger Behinderung sowie ihre Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erfordern zum Teil erheblich größere personelle, sachliche und/oder finanzielle Mittel als derzeit zu Verfügung gestellt werden.

Sachsen-Anhalt hat mit seinem aktuellen Arbeitsmarktprogramm „Arbeitsplätze für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen im Land Sachsen-Anhalt“ Förderungen bei der Eingliederung in Arbeit für die Zielgruppen der Modellprojekte geschaffen. Zusammen mit Mitteln der Bundesagentur für Arbeit (Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen) und der Möglichkeit der Aufstockung durch das Integrationsamt stehen hier weitreichende finanzielle Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Zur Unterstützung kann Arbeitgebern, die bspw. besonders betroffene schwerbehinderte Menschen einstellen, durch die Agenturen für Arbeit, Jobcenter und das Land Sachsen-Anhalt ein Zuschuss in Höhe von bis zu 90% des Arbeitsentgeltes gezahlt werden. Die Höhe des Eingliederungszuschusses richtet sich nach der individuellen Beeinträchtigung und dem Umfang der Einschränkung der Arbeitsleistung des schwerbehinderten Menschen sowie nach den Anforderungen des Arbeitsplatzes.

Zusätzliche Ausbildungsplätze für Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung können abhängig vom Erfolg der Ausbildung und Übernahme in Arbeit mit bis zu 10.000€ zusätzlich zu der Förderung der vorrangigen Leistungsträger unterstützt werden.

Das mit dem Bundesteilhabegesetz geplante Budget für Arbeit, das die Lohnkosten schwerbehinderter Arbeitnehmer in Höhe von 75% des regelmäßigen Arbeitsentgelts sowie ihre Begleitung am Arbeitsplatz refinanziert, könnte hier langfristig ergänzend gerade für Menschen mit erheblichen Lernschwierigkeiten oder psychischen Behinderungen realistische Alternativen zur Beschäftigung in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung schaffen.

Diesbezüglich wäre es sinnvoll, ein solches Budget auch bei aus den Förderschulen vermittelten Schülern mit geistiger Behinderung im Einzelfall zur Anwendung zu bringen, wenn sich zeigt, dass ihre Leistungsfähigkeit unter Nutzung der regulären Fördermöglichkeiten über die Integrationsämter für einen Verbleib im ersten Arbeitsmarkt nicht ausreicht. Dies sieht das Bundesteilhabegesetz aber momentan nicht vor.

2.2.1 Modellprojekt ÜFB

Die Initiative Inklusion – Handlungsfeld 1 ist bundesweit zum 31.07.2017 ausgelaufen. Die erweiterte berufliche Orientierung wird seit dem 01.08.2017 im Rahmen des Landesmodelprojektes fortgeführt (Laufzeit bis 31.12.2019). Ziel des Modellprojektes ist es, motivierten jungen Menschen mit Behinderungen Alternativen zur bisher üblichen Einmündung in eine „Werkstatt für behinderte Menschen“ aufzuzeigen. Sie sollen sich in Praktika am Allgemeinen Arbeitsmarkt erproben und wenn möglich für die Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses oder einer beruflichen Ausbildung im dualen System vorbereiten und deren Fortführung zu sichern. Hierbei kann auch der Übergang in Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit z.B. UB, DIA-AM, BVB vorbereitet werden.

Die Mitarbeiter des Fachdienstes betreuen die Schüler, die eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufnehmen möchten und einen besonderen Unterstützungsbedarf bei der beruflichen Orientierung benötigen. Dabei ist es notwendig, dass die Schüler entweder einen

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Grad der Behinderung vorweisen oder auf der Grundlage des sonderpädagogischen Förderbedarfs gem. § 151 Abs. 4 SGB IX gleichgestellt werden, bis die Maßnahmen der Berufsorientierung im Rahmen des Modellprojektes abgeschlossen sind. Die Schwerpunkte der Einzelfallarbeit sind dabei neben der umfassenden Beratung von Schülern, Eltern, gesetzlichen Vertretern, Lehrkräften konkret folgende: Hospitation im Unterricht / Einsatz von Methoden der Persönlichen Zukunftsplanung Analyse der schulischen Kompetenzanalyse individuelle Fallarbeit in enger Zusammenarbeit mit den Schülern, Eltern, gesetzlichen

Vertretern, Lehrerfachkräften, Reha-Berater der Bundesagentur für Arbeit, Betreuern von Kinder- und Jugendheimen

Platzierung der jungen Menschen mit Behinderungen in Praktika (Vorbereitung und engmaschige Begleitung)

Auswertung der betrieblichen Kompetenzanalysen Teilnahme an Berufswegekonferenzen (10.-12. Klasse GB-Schule) in jedem Schuljahr

(Auswertung der absolvierten Praktika, Festlegung von Zielen, weitere Arbeit an deren Umsetzungen)

Teilnahme an Netzwerkkonferenzen Weiterhin beraten die Fachdienste potentielle Arbeitgeber, wirken bei der Anbahnung von Arbeits- und Ausbildungsverhältnissen mit und übernehmen im Anschluss die Sicherung dieser Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse. Besteht bei einem Schüler Unterstützungsbedarf über die Schulzeit hinaus, weil für ihn perspektivisch eine Einmündung auf den ersten Arbeitsmarkt oder das Erreichen eines Ausbildungsverhältnisses noch denkbar sind, so kann er als Absolvent unterstützt werden.

Ergebnisse des Modellprojektes Insgesamt wurden im Jahr 2017 im Rahmen der Modellprojekte 112 Klienten betreut. Im Modellprojekt ÜFB wurden 2017 insgesamt 92 Schüler und 5 Absolventen unterstützt. Bei 47 bzw. 3 von ihnen endete der Betreuungsprozess in 2017. Die 47 Schüler, deren Unterstützungsprozesse im Jahr 2017 endeten, besuchten folgende Schulen: 31 Schüler gingen auf eine Förderschule für Geistigbehinderte. 14 besuchten Schulen für Körperbehinderte. Zudem erfolgte die Betreuung eines Hörbehinderten sowie eines integrativ Beschulten. Die Betreuungsprozesse der 47 Schüler endeten aus unterschiedlichen Gründen und mit verschiedenen Ergebnissen. Im Jahr 2017 schieden insgesamt 17 Schüler aus dem laufenden Begleitungsprozess aus. Dies erfolgte bei 15 Schülern, weil keine Eignung für weitere Erprobungen vorlag. Ein Schüler meldete sich aufgrund von Erkrankung vom Projekt ab. Ein Schüler wünschte keine Unterstützung mehr. Zum Ende der Schulzeit endete bei 30 der übrigen Schülerinnen und Schülern im Modellprojekt die Betreuung mit folgendem Ergebnis:

10

sieben Schüler konnten ein Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufnehmen

fünf Schüler nahmen eine betriebliche Ausbildung auf ein integrativ beschulter Schüler ging in eine schulische Ausbildung (Berufsschule) zwei Schüler haben eine Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme der Bundesagentur für

Arbeit begonnen ein Schüler einer Schule für Körperbehinderte wird die Fachoberschule besuchen ein weiterer Schüler einer Körperbehindertenschule wird beim nächsten geplanten

Praktikum wieder aufgenommen ein Schüler wird vom IFD am Standort Magdeburg weiterbetreut ein Schüler nahm am Projekt STABIL teil vier Schüler haben eine UB-Maßnahme begonnen zwei Schüler konnten eine BVJ-Maßnahme beginnen ein Schüler ging in eine DIA-AM der Bundesagentur für Arbeit ein Schüler zog in ein anderes Bundesland in eine Werkstatt für behinderte Menschen wechselten 3 Schüler.

Im Bereich ÜFB (A) wurden 2017 fünf Absolventen betreut. Zwei der Klienten werden 2018 weiter betreut. Für drei Klienten endete 2017 die Teilnahme am Projekt:

ein Klient ging in den allgemeinen Arbeitsmarkt und nahm erfolgreich eine sozial- versicherungspflichtige Beschäftigung auf ein Klient nahm eine Tätigkeit in der Werkstatt für behinderte Menschen auf ein Klient ging in eine Maßnahme der Bundesagentur für Arbeit.

Im Jahr 2017 wurden insgesamt im Modellprojekt ÜFB 120 Praktika in folgenden Branchen durchgeführt: Branchen Anzahl Garten- und Landschaftsbau 12 KFZ-Branche/Fahrradwerkstatt 12 Recycling/ Abfallwirtschaft 6 Dienstleistungen/Hausmeistertätigkeiten 11 Handel und Verkauf 28 Gesundheits-und Sozialwesen / Alten- u. Pflegeheime 11 Tierheim/-pension 2 Tierproduktion 4 Reinigung /Wäscherei 4 Lagerwirtschaft/Logistik 5 Agrarwirtschaft 2 Küche / Gaststätte 10 Verwaltung/Büro 3 Holzverarbeitung 5 Metallverarbeitung 1 Reiterhof 1 Produktion 2 Elektrobereich 1

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Mit folgenden Schulen arbeitete der IFD Magdeburg/Stendal intensiv zusammen: Förderschulen (FS) für Geistigbehinderte:

„Am Lindenweg“ in Havelberg „Am Mühlenberg“ in Hamersleben „Am Wasserfall“ in Magdeburg „Erxleben“ in Osterburg „Gerhard Schöne“ in Wolmirstedt „Helen Keller“ in Stendal „Hugo-Kükelhaus“ in Magdeburg „J. Nathusius“ in Haldensleben „K-Fr.-W. Wander“ in Gardelegen „Lindenstraße“ in Schönebeck „Miteinander“ in Wefensleben „Regenbogenschule“ in Magdeburg „Unterm Regenbogen“ in Salzwedel „Lindenschule“ in Burg

Förderschulen für Körper- und Sinnesbehinderte

„Fermersleber Weg“ in Magdeburg „Landesbildungszentrum“ in Tangerhütte

Sekundarschulen (Integrative Beschulung)

„Albert Niemann“ in Erxleben „Marie Gerike“ in Haldensleben

87% der Teilnehmer in den Modellprojekten kamen 2017 aus dem Bereich ÜFB.

2.2.2 Modellprojekt ÜWA Seit Oktober 2013 arbeiten die IFD auch flächendeckend im Modellprojekt „Unterstützung des Übergangs von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Werkstätten für behinderte Menschen in Sachsen-Anhalt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch die Integrationsfachdienste“ (ÜWA). Die Laufzeit des Modellprojektes ÜWA ist bis Ende 2019 festgelegt. Hier werden die Beschäftigten der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM), die den Wunsch haben in ein Ausbildungsverhältnis oder den ersten Arbeitsmarkt einzumünden, vom IFD aktiv bei der Verwirklichung unterstützt. Die Schwerpunkte der Einzelfallarbeit bilden auch hier neben der umfassenden Beratung, die Erkundung der Interessen und Neigungen der Werkstattmitarbeiter. Der Fachdienst begleitet den Prozess mit allen Beteiligten. Die Arbeitet des IFD beinhaltet konkret die Vorbereitung, die Begleitung und die Auswertung von Arbeitserprobungen sowie die Akquise von potentiellen Arbeitgebern. Der Fachdienst wirkt bei der Anbahnung von Arbeits- und

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Ausbildungsverhältnissen mit und übernimmt im Anschluss die Sicherung dieser Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse.

Ergebnisse des Modellprojekts

Im Modellprojekt ÜWA wurden 2017 insgesamt 15 Klienten unterstützt. Bei fünf Klienten werden die Unterstützungsprozesse 2018 weitergeführt.

Zehn Klienten wurden in 2017 aus der Betreuung abgemeldet:

vier Klienten nahmen ein Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf davon konnte ein Klient als Helfer in der Backstube mit 35 Wochenstunden unbefristet

beim Arbeitgeber eingestellt werden. Der Arbeitgeber erhielt über dasLandesarbeitsmarktprogramm der Agentur für Arbeit für fünf Jahre eine Förderung

drei Klienten nahmen als KFZ- Helfer eine Beschäftigung mit 40 Wochenstundenunbefristet bei jeweils unterschiedlichen Arbeitgebern auf. Auch hierbei erhielten dieArbeitgeber über das Landesarbeitsmarktprogramm eine fünfjährige Förderung

sechs Klienten verblieben in der Werkstatt für behinderte Menschen.

Die 15 Klienten, die im Jahr 2017 von uns unterstützt wurden, kamen aus den folgenden WfbM:

Lebenshilfe-Werk gGmbH Magdeburg Lebenshilfe Osterburg gGmbH Pfeiffersche Stiftungen Magdeburg Bodelschwingh – Haus Wolmirstedt Stiftung Matthias – Claudius – Haus Diakonie Wohn- und Werkstätten Oschersleben Elbe-Havel-Werkstätten gGmbH Schönhausen Lebenshilfe Altmark West CJD Salzwedel Altmark-Werkstätten

Kontakte mit den Werkstätten „Lebenshilfe Burg e.V. und Lebenshilfe für behinderte Menschene.V. Region Stendal / Tangerhütte fanden 2017 statt. Mit nachfolgend benannten WfbMs gabes in 2017 bisher keine Zusammenarbeit im Einzelfall:

Lebenshilfe Ostfalen gGmbH Hundisburg CJD Sachsen-Anhalt / Salzland - Werkstätten Schönebeck

2.3 Statistische Aussagen zur beruflichen Begleitung schwerbehinderter Menschen

Im Jahr 2017 waren alle Kollegen in Prozesse der Berufsbegleitung in unterschiedlicher Intensität eingebunden.

Im Vergleich zum Vorjahr, in dem 290 Klienten von unseren Fachdienstmitarbeitern beruflich begleitet wurden, waren es im Jahr 2017 313 Klienten.

Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Berufsbegleitung in den letzten Jahren.

Jahr 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Fälle 117 208 258 328 271 275 266 311 290 313

13

Zusätzlich wurden im Jahr 2017 23 Klienten in der qualifizierten Beratung ohne nachfolgende Betreuungsaufnahme umfangreicher unterstützt. Bei den durch den IFD MD/SDL begleiteten 313 Klienten lag folgende Altersverteilung vor:

Die Altersverteilung ist fast deckungsgleich mit dem Vorjahr. Weiterhin sind etwas mehr als die Hälfte der begleiteten Klienten über 50 Jahre alt. Die vom IFD MD/SDL begleiteten Klienten hatten folgenden Schwerbehindertenstatus:

Der Anteil an Menschen mit Schwerbehinderung lag 2017 wie im Vorjahr bei rund zwei Dritteln.

bis 25 26 - 40 41 - 50 51 - 60 über 60

Gesamt 8,31% 22,04% 17,57% 38,66% 13,42%

Altersverteilung

Schwerbehindertenaus

weis

Von derAgentur für

Arbeitgleichgestell

t

Anerkennung /

Gleichstellung

beantragt

Rehabilitandnach § 2 (1)

SGB IX

Sonstiges

Gesamt 64,54% 33,23% 0,96% 0,64% 0,64%

SB-Status (GdB)

14

Folgende betreuungsrelevante Erkrankungen lagen bei den 313 Klienten vor:

Die Zunahme des Anteils an organischen Erkrankungen von mehr als zwei Prozent ist allein durch einen Zuwachs bei den weiblichen Klienten verursacht. Bei den seelischen Erkrankungen ist auffällig, dass bei den Männern ein deutlicher Anstieg von drei Prozent zu verzeichnen ist.

Die Kontaktaufnahme der 313 Klienten zum IFD MD/SDL im Rahmen der beruflichen Begleitung wurde durch folgende Stellen eingeleitet:

Legende: a) Integrationsamt j) andere Reha-Einrichtung b) Eigeninitiative k) Arzt (niedergelassen)c) Privates Umfeld l) Deutsche Rentenversicherungd) Arbeitgeber m) WfbMe) Betr. Helfer, Kollege, Betriebsrat n) ARGE/ Agentur für Arbeit (SGB II, SGB III)f) Klinik o) Berufsgenossenschaftg) Hörbehindertenhilfe p) Psychotherapieh) Beratungsstelle (SpDie, allg. SD) q) Modellprojektei) IFD r) Sonstige

seelischeErkranku

ng

Hirnorganische/

Neurologische

Sehbehinderung

Lernbehinderung/geistige

Beh.

Organische

Erkrankung

Körperbehinderung (Stütz-

/Beweg.app.)

Hörbehinderung

Gesamt 20,45% 11,82% 4,47% 8,95% 17,57% 18,53% 18,21%

männlich 9,90% 7,67% 3,19% 7,35% 9,58% 11,50% 8,31%

weiblich 10,54% 4,15% 1,28% 1,60% 7,99% 7,03% 9,90%

betreuungsrelevante Erkrankungen

a) b) c) d) e) f) g) h) i) j) k) l) m) n) o) p) q) r)

Gesamt 35,78 21,41 4,15% 14,70 8,63% 1,28% 0,00% 4,15% 2,56% 0,32% 3,83% 0,96% 0,64% 0,32% 0,00% 0,00% 0,00% 1,28%

einleitende Stelle

15

Der hauptsächlich eingeschlagene Weg für die Einschaltung des IFD bleibt nach wie vor das Integrationsamt bei unverändert rund einem Drittel der Fälle. Ebenso verhält es sich mit der Eigeninitiative durch die Betroffenen in rund einem Fünftel der Fälle. Die Einschaltung durch den Arbeitgeber hingegen ist stark um rund 10 % zurückgegangen. Dies ist vor allem bedingt durch Zuwächse bei den Einschaltungen über niedergelassene Ärzte, sowie betriebliche Helfer und Beratungsstellen.

Die Einschaltung des IFD MD/SDL zum Zweck der beruflichen Begleitung erfolgte im Zusammenhang mit (Mehrfachnennung):

Legende:

a) Präventionb) Abmahnungc) Zustimmungsverfahren zur Kündigungd) Wiederaufnahme der Arbeite) Begleitende Hilfen im Arbeitsleben entsp. § 102 SGB IX (ML, BA, u.a.)f) Fehlzeiten / Verhaltensproblemeg) Einschränkung der Belastung / Belastbarkeith) Konflikten am Arbeitsplatzi) Kriseninterventionj) Kommunikationsproblemenk) anderen Problemen am Arbeitsplatz

Die Gründe für die Einschaltung des Fachdienstes waren ähnlich zu den beiden Vorjahren. Die vorrangigen Gründe der Einschaltung blieben weiterhin die Einschränkung der Belastung/ Belastbarkeit und Begleitende Hilfen im Arbeitsleben entsprechend § 102 SGB IX (ML, BA, u.a.) und Prävention.

a) b) c) d) e) f) g) h) i) j) k)

Gesamt 97 3 4 44 126 42 136 72 47 62 13

Einschaltung der Begleitung im Zusammenhang mit (Mehrfachnennung):

16

Abgeschlossene Fälle der Begleitung im IFD MD/SDL

Im o.g. Zeitraum wurde die berufliche Begleitung bei 172 Klienten beendet.

Durch folgende Maßnahmen konnte in ca. 92% (158 Klienten) der abgeschlossenen Fälle das Arbeitsverhältnis erhalten werden:

Stabilisierung der beruflichen Situation Anpassung der beruflichen Anforderung Verbesserung der innerbetrieblichen Kommunikation Verbesserung der innerbetrieblichen Abläufe Arbeitsreduzierung Reduzierung von Arbeitsinhalten Reduzierung von Informationsdefiziten Einleitung finanzieller Leistungen Arbeitsassistenz Arbeitsausstattung/-gestaltung

Von den 172 abgeschlossen Betreuungsfällen im Jahr 2017 führten bei 14 Klienten folgende Gründe zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses:

a) Erwerbsminderungsrente 2 b) betriebsbedingte Kündigung 2 c) verhaltensbedingte Kündigung 1 d) personenbedingte Kündigung 2 e) Auslaufen eines befristeten Arbeitsverhältnisses 1 f) einvernehmliche Auflösung 2 g) Kündigung durch Arbeitnehmer 3 h) Erreichen der Altersgrenze 1

2.4 Sonstige Ergebnisse der Fachdiensttätigkeit im Bereich der Berufsbegleitung

Im Berichtszeitraum (01.01. bis 31.12.2017) wurden die Fachdienstmitarbeiter des IFD MD/SDL damit beauftragt, insgesamt 14 Fachdienstliche Stellungnahmen zu folgenden Anlässen anzufertigen:

7 Fachdienstliche Stellungnahmen zu Anträgen von Arbeitgebern auf Abgeltungaußergewöhnlicher Belastungen (§ 27 SchwbAV)

2 Fachdienstliche Stellungnahmen zu Leistungen zur Arbeitsassistenz (§ 17, 1aSchwbAV)

4 Fachdienstliche Stellungnahmen zur behindertengerechten Ausstattung (§ 26 Abs. 1,Nr. 4 SchwbAV Mittel f. Gebärdendolmetscher)

1 Fachdienstliche Stellungnahme zur Einschätzung Arbeitsplatzausstattung (Beauftragung der Unfallkasse Sachsen-Anhalt gem. §113 Abs. 2 i.V.m § 17 Abs. 1 Nr.

2 SGB IX)

17

Des Weiteren erfolgte die Beauftragung in 37 Fällen mit Sachstandsberichten – davon in 35 Fällen zum § 27 SchwbAV, einem Fall zu §132 SGB IX sowie einem Fall zu § 17 (1a) SchwbAV. Auftraggeber zur Erstellung der fachdienstlichen Stellungnahmen und Sachstandsberichte war ausschließlich das Integrationsamt und in einem Fall die Unfallkasse Sachsen-Anhalt.

Die Fachdienstmitarbeiter des IFD MD/SDL führten im Berichtszeitraum (01.01.2017- 31.12.2017) folgende einzelfallunabhängige betriebliche Beratungen durch, bzw. nahmen an verschiedenen Veranstaltungen teil:

Art der Beratung/Kooperation Anzahl Einzelfallübergreifende betriebliche Beratung 22 Versammlungen der schwerbehinderten Menschen 10 Organisationsberatungen 1 Teilnahme an Messen u.ä. 6 Kooperation mit IHK, HWK und Innungen 2 Seminare/ Schulungen/ Fortbildungen für betriebliche Partner 4 Sonstiges (z. B. Vorstellung des IFD MD/SDL im Rahmen des sozialen Netzwerkes der Region)

16

3 Qualitätssicherung

Der Integrationsfachdienst arbeitet unverändert nach dem Qualitätsstandard des Kassler Systemhauses „Kassys“. Für die Prozesse der Beratung, der Berufsbegleitung und der Vermittlung schwerbehinderter Menschen sind dort detaillierte Prozessbeschreibungen für die unterschiedlichen Aufgabenstellungen, denen sich die IFD-Mitarbeiter widmen, dargestellt.

In regelmäßiger Supervision reflektieren alle Mitarbeiter fortlaufend ihre Tätigkeit in Gruppensupervision. Turnusmäßig erfolgen Teamberatungen mit allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unseres Fachdienstes.

Alle Kollegen nehmen regelmäßig an externen Fortbildungen teil. Unter anderem erfolgten 2017 Weiterbildungen zu den Themen:

Seelische Behinderungen im Arbeitsleben sowie Rehabilitation und Teilhabe psychischkranker und behinderter Menschen

Arbeitsrecht und der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmer Beratungskompetenz, Gesprächs- und Verhandlungsführung, Konfliktmanagement im Bereich Inklusion, Einführung in die leichte Sprache, Elternarbeit

Im Rahmen der Modellprojekte „Übergänge Werkstatt Arbeit“ und „Übergange Schule Beruf“ fanden regelmäßige überregionale Arbeitstreffen statt. All dies sichert eine fortschreitende Anpassung des Wissens und der Fähigkeiten der Fachdienstmitarbeiter an die im ständigen Wandel befindliche Welt der beruflichen und medizinischen Rehabilitation sowie der Sozialsysteme.

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4 Schlussbemerkungen

In unserem zentralen Arbeitsgebiet, der Berufsbegleitung/ Sicherung, erhöhte sich die Anzahl der Klienten auf 313 im Vergleich zum Vorjahr (289). Die Sicherungsquote bei 172 beendeten Begleitungen stieg im Vergleich zum Vorjahr nochmals um 2% auf 92%. Die Arbeit in der Berufsbegleitung umfasst weiterhin rund zwei Drittel aller Betreuungsfälle. Die Einschaltung des IFD erfolgte hauptsächlich durch das Integrationsamt (36%) und durch Eigeninitiative der Klienten (21%).

Die Arbeit in den Modellprojekten hat sich vom Umfang im Vergleich zu 2016 (149 Klienten) verringert. Es wurden 2017 insgesamt 112 Unterstützungsprozesse begleitet. Positive Tendenzen in der Erfolgsbilanz sind trotz eines leichten Rückganges der Fallzahl zu verzeichnen. So konnten 7 von 30 und somit knapp ein Viertel der Schüler zum Ende ihrer Schulzeit mit Unterstützung durch das Modellprojekt ÜFB direkt in den Arbeitsmarkt wechseln. Hinzu kam 1 Absolvent, der direkt in den Arbeitsmarkt integriert wurde. Zudem konnten 6 Schulabgänger (davon 4 Schüler einer Schule für Körperbehinderte) und damit ein Fünftel eine betriebliche Ausbildung starten. Ein integrativ beschulter Schüler nahm eine schulische Ausbildung auf. Im Modellprojekt ÜWA gelang bei vier von zehn beendeten Unterstützungsprozessen der Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Im Jahr 2017 sind so zusammengenommen 12 Schüler, Absolventen und Werkstattbeschäftigte mit der Unterstützung des Fachdienstes in den allgemeinen Arbeitsmarkt übergegangen. In den Vorjahren waren dies 7 (2014) und 4 (2015) und 9 (2016).

Die Arbeit im Bereich der Vermittlung bleibt stabil und umfasste in 2017 mit 25 Beauftragungen ca. 6% aller durch den IFD begleiteten Betreuungsprozesse. Die Vermittlungsquote liegt bei 37%. Die Nachhaltigkeit lag zum Zeitpunkt der Berichterstellung bei 86%.

Weiterhin bedarf es für einen Großteil der vermittelten Menschen mit Behinderungen im An-schluss an die Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses unterstützender Hilfen sowohl für die Arbeitnehmer als auch für die Arbeitgeber. Mittels der in den letzten 13 Jahren entwickelten Struktur der Integrationsfachdienste können die Wege kurz gehalten und unnötige Hemmschwellen reduziert werden. Der Integrationsfachdienst ist, sofern eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung gegeben ist, nach einer getätigten Vermittlung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber weiter zuständig und präsent. Probleme können so frühzeitig erkannt und einer Lösung zugeführt werden.

Die Erfolge des Integrationsfachdienstes beruhen auf seiner Betriebsnähe, seiner Vernetzung mit dem Gesundheitssystem sowie den Selbsthilfeorganisationen und den Vertretungen schwerbehinderter Menschen. Auf diese Weise kann der Zugang zu den erforderlichen Hilfen gewährleistet werden. Wir werden unsere Arbeit weiterhin engagiert in enger Abstimmung mit den Leistungsträgern und den Kooperationspartnern planen und erbringen. Wir wünschen uns gemeinsam für die Menschen, die wir unterstützen, ein erfolgreiches Arbeiten im Jahr 2018.

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Jahresbericht 2017

Der Träger des IFD Halle-Merseburg ist die Firma

Gemeinnützige Gesellschaft für Integrationsfachdienst

Halle-Merseburg mbH. Diese Gesellschaft gehört zum:

ASB Landesverband Sachsen-Anhalt e.V.

Bürostandort Halle Bürostandort Leuna Emil-Abderhalden-Str. 21 Bürocenter - Am Haupttor 06108 Halle (Saale) 06237 Leuna

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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung 3 - 4

2. Auswertung der Inanspruchnahme undErgebnisse der IFD-Arbeit in 2017 4 - 14

2.1 Bereich Vermittlung/Modellprojekte 4 - 9

2.1.1 Vermittlung 6 2.1.2 Übergang Förderschule – Beruf (ÜFB) 6 - 8 2.1.3 Übergang Werkstatt – allgemeiner Arbeitsmarkt (ÜWA) 8 - 9

2.2 Bereich Berufsbegleitung 10 - 13

2.2.1 Kennzeichnung des Bereiches 10 2.2.2 Die Berufliche Begleitung 10 2.2.3 Aussagen zum Schwerbehindertenstatus 10 2.2.4 Betreuungsrelevante Erkrankungen 10 - 11 2.2.5 Einleitende Stelle 11 2.2.6 Gründe zur Einschaltung der Betreuung 11 2.2.7 Ergebnisse der Berufsbegleitung 11 - 12 2.2.8 Unterstützte Beschäftigung 12 - 13

2.3 Sonstige Tätigkeitsfelder des IFD 13 - 14

2.3.1 Fachdienstliche Stellungnahmen 13 2.3.2 Öffentlichkeitsarbeit 13 - 14 2.3.3 Einzelfallunabhängige Beratungen der Arbeitgeber 14

3. Schlussbemerkung 14

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1.Einleitung

In Sachsen-Anhalt werden die Integrationsfachdienste unter der Strukturverantwortung des Integrationsamtes im Land tätig. Die Fachbereiche „Berufsbegleitung“ und „Vermittlung/ Projekte“ sind bei den Trägern unter einem Dach vereint. Damit wird eine enge Kooperation innerhalb des IFD gewährleistet. Der Arbeiter-Samariter-Bund – Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. – ist Träger der Gemeinnützigen Gesellschaft für Integrationsfachdienst Halle/Merseburg mbH. Das Vorgehen der Integrationsfachdienste ist nach dem Qualitäts-Management-System „KASSYS“ normiert.

Der Jahresbericht bezieht sich auf die erreichten Ergebnisse des IFD Halle/Merseburg im Jahr 2017. Im März des Berichtszeitraumes wurde Sachsen-Anhalt-weit die neue Datendokumentations-Software für Integrationsfachdienste, KLIFD-Web4.0, eingeführt – mit der produktiven Arbeit im Programm wurde Ende April 2017 begonnen. Danach setzte eine Übergangszeit bis Juli desselben Jahres ein, in der Klienten im (alten) Klientenverwaltungsprogramm für Integrationsfachdienste (KLIFD2.4) abgeschlossen bzw. ins neue KLIFD-Web4.0 übertragen wurden. Die statistische Auswertung erfolgte daher sowohl auf Grundlage der erfassten Daten aus dem vorigen Klientenverwaltungsprogramm für Integrationsfachdienste (KLIFD2.4) als auch dem neuen KLIFD-Web4.0, was zur Folge hat, dass in diesem Jahr keine vollumfängliche Auswertung aller Daten erfolgen konnte.

Im Berichtszeitraum arbeiteten am Standort in Halle 5 Integrationsfachberaterinnen, in Leuna waren ein Mitarbeiter und drei Mitarbeiterinnen tätig. An beiden Standorten steht jeweils ein Ansprechpartner für hörbehinderte Menschen zur Verfügung.

Die gesetzlichen Grundlagen der Integrationsfachdienste, insbesondere die Beauftragung und Finanzierung durch die Rehabilitationsträger, haben sich im Vergleich zu 2016 nicht verändert. Der Bereich der Berufsbegleitung wird maßgeblich durch das Integrationsamt beauftragt, in zwei Fällen war auch die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland Auftraggeber. Die Beauftragung des Integrationsfachdienstes durch die Rentenversicherungsträger erfolgte im Rahmen der gemeinsamen Empfehlung nach §196 Abs. 3 SGB IX (vormals § 113 Abs. 2 SGB IX). Die Arbeitsagenturen nutzten diese Möglichkeit nicht.

Ein wichtiges Aufgabenfeld des Integrationsfachdienstes ist seit September 2011 die Umsetzung der Richtlinie zur Initiative Inklusion/ Handlungsfeld 1 (berufliche Orientierung) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Zwischen dem Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt, der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen der Bundesagentur für Arbeit, dem Kultusministeriums des Landes Sachsen-Anhalt und dem Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt wurde vereinbart, die Initiative Inklusion/ Handlungsfeld 1 gemeinsam mit den Integrationsfachdiensten im Rahmen des Landesmodellprojektes zur „Unterstützung des Übergangs von Schülerinnen und Schülern mit geistiger Behinderung und weiterer schwerbehinderter Schülerinnen und Schüler von der Schule in Arbeit und Beruf in Sachsen-Anhalt“[kurz: Übergang Förderschule-Beruf(ÜFB)] durchzuführen.

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Ziel des Modellprojektes ist es, motivierten jungen Menschen mit Behinderungen Alternativen zur bisher üblichen Einmündung in eine „Werkstatt für behinderte Menschen“ aufzuzeigen und wenn möglich, die Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses oder einer beruflichen Ausbildung im dualen System vorzubereiten und zu sichern.

Die Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern wurde 2017 intensiviert und die Fallzahlen konnten gehalten werden. Die MitarbeiterInnen des Fachdienstes betreuen jene SchülerInnen, die eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufnehmen wollen und dabei einen besonderen Unterstützungsbedarf bei der beruflichen Orientierung benötigen.

Die Schwerpunkte der Einzelfallarbeit bilden -neben einer umfassenden Beratung- die Erkundung der Interessen und Neigungen sowie die Vorbereitung, Begleitung und Auswertung von Praktika in Betrieben und Einrichtungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Die MitarbeiterInnen des Integrationsfachdienstes beraten potenzielle Arbeitgeber, wirken bei der Anbahnung von Arbeits- und Ausbildungs-verhältnissen mit und übernehmen im Anschluss die Sicherung dieser Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse.

Nachdem das Bundesarbeitsmarktprogramm „Job 4000“ Art. 3 Ende 2013 fristgemäß abgeschlossen wurde, schloss sich ab November 2013 nahtlos das Modellprojekt „Unterstützung des Übergangs von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) in Sachsen-Anhalt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch die Integrationsfachdienste“ [Modell ÜWA] an. Die Projektlaufzeit endet am 31.12.2019. Die Finanzierung erfolgt aus Ausgleichsabgabemitteln des Landes. Ziel dieses Modellprojektes ist ebenfalls die berufliche Orientierung von motivierten Menschen mit Behinderungen sowie eine Unterstützung bei der Vorbereitung, Aufnahme & Sicherung eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses oder einer beruflichen Ausbildung im dualen System.

2. Auswertung der Inanspruchnahme und Ergebnisse der IFD-Arbeit im Jahr 2017

2.1 Bereich – Vermittlung/ Modellprojekte

Der Integrationsfachdienst Halle/Merseburg hat im Berichtszeitraum insgesamt 110 Klienten betreut, davon 70 Männer und 40 Frauen. In dieser Gesamtanzahl der Klienten sind sowohl Klienten im Bereich der Vermittlung (6 Klienten), 90 Schülerinnen und Schüler, welche im Rahmen des Modellprojektes Übergang – Förderschule – Beruf (ÜFB) aufgenommen worden sind, als auch 14 Klienten des Modellprojektes Übergang Werkstatt – allgemeiner Arbeitsmarkt (ÜWA), enthalten.

Im Berichtszeitraum ist die Anzahl der unterstützten Klienten im Bereich Vermittlung/Modellprojekte gegenüber 2016 leicht gestiegen (2016 = 107).

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Von den 110 betreuten Klienten haben 72 Personen den Schwerbehindertenstatus (65,5%), drei Personen sind von der Agentur für Arbeit gleichgestellt nach § 2 Abs. 3 SGB IX, eine Person hatte den Rehabilitanden-Status und bei 34 Schülern mit einer geistigen Behinderung, bei denen die Schwerbehinderteneigenschaft noch nicht beantragt wurde, erfolgte (mit Beschluss im April und Umsetzung ab Mai 2017) die Gleichstellung gem. §151 Abs. 4 SGB IX [Erfassung in KLIFD2.4 erfolgte unter Sonstiges, Erfassung in KLIFD-Web4.0 erfolgte unter Gleichstellung für Berufsorientierung (und -ausbildung) nach § 151 Abs. 4 SGB IX].

In diesem Zusammenhang erfolgte seitens des IFD die Beratung der Schüler bzw. der gesetzlichen Vertreter zur Antragstellung bzgl. der Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft.

In Bezug auf die Behinderung der betreuten Klienten ergibt sich im Berichtszeitraum folgendes Bild:

5,5% 1,8% 1,8% 4,5% 8,2% 71,8% 6,4%

Am häufigsten sind in 2017 Menschen mit einer Lern-/ Geistigen Behinderung mit einem Anteil von 71,8% vertreten. Im Vergleich zum Jahr 2016 ergeben sich in der Verteilung der betreuungsrelevanten Erkrankungen nur wenige Veränderungen. Fast verdoppelt hat sich der Anteil von Klienten mit seelischen Behinderungen (2016: 4,6%; 2017: 8,2%). Hingegen sank der Anteil sehbehinderter Klienten von 12,1% im Jahr 2016 auf 6,4% im Jahr 2017.

01020304050607080

Schwer-behinderten-

ausweis

von derAgentur für

Arbeit gleich-gestellt

Rehabilitand Sonstiges/Gleichstellung

gem. §151 Abs.4 SGB IX

gesamt 72 3 1 34

männlich 43 1 1 25

weiblich 29 2 0 9

Schwerbehindertenstatus

männlich weiblich Hirnorganische/Neurologische Behinderung 1 5 Hörbehinderung 1 1 Körperbehinderung (Organe) 2 Körperbehinderung (Sonstige) 4 1 Seelische Behinderung 5 4 Lern-/ Geistige Behinderung 53 26 Sehbehinderung 3 4

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2.1.1 Vermittlung

- Die Vermittlungsunterstützung im Rahmen der gemeinsamen Empfehlung nach§196 Abs. 3 SGB IX (vormals § 113 Abs. 2 SGB IX) wurde 2017 ausschließlichund nur sehr limitiert von den Rentenversicherungsträgern genutzt.Hier wurde der IFD Halle/Merseburg im Auswertungszeitraum sowohl von derRentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als auch der DeutschenRentenversicherung Mitteldeutschland (für je 2 männliche Klienten) inAnspruch genommen/beauftragt.

In einem Fall konnte der Klient erfolgreich in Arbeit vermittelt werden,trat jedoch bereits nach einem Monat ein alternatives (ebenfalls durchden IFD akquiriertes) Arbeitsverhältnis bei einem anderen Arbeitgeberan.

In zwei Fällen blieben die Integrationsbemühungen leider erfolglos.Weder die Aktivitäten des IFD (Erstellung Bewerberprofil,Bewerbungscoaching/-unterstützung, Akquise von sowie Nutzungbestehender Arbeitgeberkontakte(n) & vakanter Stellen, Anbahnen &Begleiten einer Probebeschäftigung u. a.) noch die Eigeninitiative derKlienten führten letztlich zu einer Einstellung. Zum einen wirkten sich diebehinderungsbedingten Einschränkungen (1 Klient ausgeprägthörgeschädigt; 1 Klient hochgradig sehbehindert) massivvermittlungshemmend aus und zum anderen stellte es sich (in beidenFällen bei unzureichender Qualifikation) als sehr schwierig heraus, eineleidensgerechte Tätigkeit mit entsprechend notwendigenUmgebungsfaktoren im Helferbereich zu finden. Nicht zuletzt lehnteeiner der beiden Klienten am Ende der IFD-Betreuung eine ihmangebotene Tätigkeit im Küchenbereich eines Krankenhauses ab.

In einem Fall musste die Betreuung aufgrund gesundheitlicher Gründebeendet werden. Der Klient beantragte eine volleErwerbsminderungsrente.

- Bei einer weiblichen Klientin gelang unserem Fachdienst eine „Job to Job-Vermittlung“, bei der die schwerbehinderte Arbeitnehmerin im Rahmen einerbestehenden Berufsbegleitung erfolgreich darin unterstützt werden konnte,nach ihrem auslaufenden Arbeitsverhältnis nahtlos eine neue Stelle bei einemanderen Arbeitgeber aufzunehmen.

2.1.2 Übergang Förderschule – Beruf (ÜFB)

Ein wesentlicher Schwerpunkt unserer Fachdienstarbeit war im Jahr 2017 die Gestaltung der Prozesse im Modellprojekt Übergang Schule - Beruf. Auch in diesem Jahr betreute der IFD in seinem regionalen Bereich 10 Schulen für Geistigbehinderte, 1 Landesbildungszentrum für Körperbehinderte sowie 1 Landesbildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte.

Die monatliche Inanspruchnahme im Bereich des Landesmodellprojektes ÜFB kann folgender Übersicht entnommen werden:

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IFD Halle-Merseburg

Jan Feb März Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez

Schüler in Einzelfall-betreuung

43 44 41 47 50 32 33 41 45 51 50 50

Absolventen in Einzel-fallbetreuung

3 3 2 1 1 1 2 3 3 3 4 4

Die Schülerinnen und Schüler werden im Rahmen der letzten 3 Schuljahre bei der erweiterten Berufsorientierung unterstützt und können ggf. im Anschluss an die Schule als Absolventen weiterbetreut werden. Voraussetzung zur Unterstützung im Modellprojekt ist ein GdB von 50 (Schwerbehinderteneigenschaft) bzw. eine Gleichstellung gem. § 151 Abs. 4 SGB IX (vormals § 68 Abs. 4 SGB IX). Die Gleichstellung zur Beruflichen Orientierung erfolgt auf der Grundlage des sonderpädagogischen Förderbedarfs des Schülers nach einem vereinfachten Verfahren, welches mit den Kooperationspartnern abgestimmt wurde und i. d. R. von den jeweiligen IFD-Mitarbeitern eingeleitet wird.

Die Schwerpunkte in der Arbeit im Modellprojekt ÜFB lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Hospitation im Unterricht

Auswertung der schulischen Kompetenzanalyse

Abstimmung von Vorgehensweisen und Zusammenarbeit mit Schülern,Eltern bzw. gesetzl. Vertretern, Lehrkräften, Mitarbeitern derArbeitsagenturen, Betrieben sowie anderen Kooperationspartnern

Anwendung von Methoden der Persönlichen Zukunftsplanung

Teilnahme an der Berufswegekonferenz und Umsetzung der Festlegungen

Organisation von betrieblichen Praktika Engmaschige Begleitung der Praktika

Einsatz und Auswertung der Materialien zur betrieblichen Kompetenz-analyse während des betrieblichen Praktikums

Beratungsangebote für Lehrkräfte und Eltern zu den ThemenAnerkennungsverfahren, Gleichstellung, besonderer Kündigungsschutz,Leistungen der Integrationsämter u. a.

Teilnahme an Netzwerkkonferenzen

Beratung von potenziellen Arbeitgebern zur Beschäftigung vonschwerbehinderten Menschen und Fördermöglichkeiten

Weiterführende Begleitung und Unterstützung im Arbeits- bzw.Ausbildungsverhältnis

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Bei 54 Klienten wurde die Betreuung über den Jahreswechsel hinaus fortgeführt. Hier wurden nach Abklärung von Interessen, Neigungen und Wünschen die Praktika zur beruflichen Orientierung organisiert und begleitet. Die Auswertung erfolgte in gemeinsamen Absprachen mit dem Arbeitgeber und unter Verwendung der Materialien der betrieblichen Kompetenzanalyse, um ein umfassendes Bild vom Schüler und seinen Fähigkeiten zu erhalten.

Im Berichtszeitraum wurden insgesamt 61 Praktika mit den Schülerinnen und Schülern durchgeführt. Um das gewünschte Aufgabengebiet kennenzulernen, wurden zunächst 37 Orientierungspraktika organisiert. Diese finden in der Regel über einen Zeitraum von ein bis zwei Wochen statt. In 12 Fällen konnte im Anschluss daran ein länger andauerndes Erprobungspraktikum umgesetzt werden, um dauerhaftes Interesse und Eignung bei den jeweiligen Schülern abzuprüfen. Außerdem konnten insgesamt ebenfalls 12 Belastungspraktika über einen längeren Zeitraum organisiert & durchgeführt werden. In der weiteren Betreuung in den noch folgenden Schuljahren sollen nun die geknüpften Kontakte zu den Betrieben genutzt & weiter ausgebaut werden, um ein Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis für die Schülerinnen und Schüler anzubahnen. Die Praktika fanden vorrangig in folgenden Arbeitsbereichen statt:

Garten- und Landschaftsbau/Bauhof

Gesundheits- und Sozialwesen/ Alten- und Pflegeheime/ KiTa

Dienstleistungen/ Hausmeistertätigkeit

Küche, Reinigung, Housekeeping & Hauswirtschaft

Einzelhandel

Ergebnisse ÜFB: Von den in 2017 betreuten Schülern endete die Betreuung im Jahresverlauf bei 26 Klienten u.a. wie folgt:

Aufnahme einer Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (1 Klientin) Beginn Maßnahme Diagnose Arbeitsmarktfähigkeit/DIA-AM (4 Klienten) Abmeldung wegen fehlender Eignung/ Einmündung WfbM (10 Klienten) Verbleib in Schule/ kein Übergang möglich (3 Klienten) Beginn Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme/ andere

Bildungsmaßnahme/ FSJ (5 Klienten) Abmeldung aus gesundheitlichen Gründen (3 Klienten)

2.1.3 Übergang Werkstatt allgemeiner Arbeitsmarkt (ÜWA)

In 2017 wurde die Umsetzung des Modellprojektes „Unterstützung des Übergangs von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) auf den allgemeinen Arbeitsmarkt in Sachsen-Anhalt durch die Integrationsfachdienste“ in 5 von insgesamt 8 Werkstätten für schwerbehinderte Menschen unseres regionalen Bereiches fortgesetzt bzw. weiterverfolgt.

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Trotz Bemühens seitens des IFD erfolgte leider keine Zusammenarbeit mit den „Wolfener Werkstätten“, der „Integra Weißenfelser Land gGmbH“ sowie der „Caritas-Behindertenwerk GmbH“.

Die monatliche Inanspruchnahme im Bereich des Landesmodellprojektes ÜWA kann folgender Übersicht entnommen werden:

IFD Halle-Merseburg

Jan Feb März Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez

MA WfbM in Einzelfall-betreuung

9 10 11 9 10 9 11 11 11 10 9 9

Im Rahmen des Modellprojektes ÜWA übernahm der IFD Halle/ Merseburg folgende Aufgaben:

Feststellung der Fähig- & Fertigkeiten, gesundheitlichen Möglichkeiten undberuflichen Interessen der betroffenen Klienten (Erstellen vonBewerberprofilen)

gemeinsame Gespräche mit den Klienten und ggf. deren Eltern/ Betreuernund weiteren Kooperationspartnern zur Absprache des Vorgehens/ Beratung

Akquise und Organisation von Praktikumsplätzen zur beruflichenOrientierung

Begleitung der Praktika und Auswertung

Bewerbungsunterstützung

Akquise geeigneter Ausbildungs- und Arbeitsplätze

Beratung von Praktikumsbetrieben und potenziellen Arbeitgebern

Kontaktpflege und Zusammenarbeit mit der Reha-/Berufsberatung derAgentur für Arbeit

Zusammenarbeit mit den Ansprechpartnern der WfbM sowie denzuständigen Leistungsträgern

Begleitung zu Vorstellungsgesprächen

Ergebnisse ÜWA: Bei 9 Klienten wurde die Betreuung über den 31.12.2017 hinweg fortgesetzt und bei zwei Klienten endete in 2017 die Betreuung aufgrund der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

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2.2 Bereich Berufsbegleitung

2.2.1 Kennzeichnung des Bereiches

Hauptziel der Tätigkeit der Berufsbegleitung bildet die Sicherung der Arbeitsverhältnisse der schwerbehinderten Menschen. Der IFD kann in diesem Zusammenhang sowohl durch kurzfristige Beratung eine Problemlösung herbeiführen als auch durch langfristig Betreuung Unterstützung für Arbeitgeber und schwerbehinderten Beschäftigten bieten. Weitere Schwerpunkte des Bereiches Berufsbegleitung betreffen die Einzelfallunabhängige betriebliche Beratung sowie die Erstellung von Fachdienstlichen Stellungnahmen.

In den nachfolgenden Abschnitten wird auf die einzelnen differenzierten Sachverhalte eingegangen.

2.2.2 Die Berufliche Begleitung

Die Qualifizierte Beratung: Beratung ist eine qualifizierte fachdienstliche Auseinandersetzung mit einem Klienten, die über eine Auskunft oder die Zuständigkeitsprüfung hinausgeht. Ziel ist es, die vorliegende Problemlage zu erkennen und einen geeigneten Lösungsweg aufzuzeigen. Im Jahr 2017 hat der IFD insgesamt in 88 Fällen eine qualifizierte Beratung durchgeführt.

Die Berufliche Betreuung: Die Betreuung ist die zielgerichtete längerfristige Fortsetzung der Beratung eines Klienten bei komplexen Problemlagen, d.h. das Betreuung immer ein auf Klienten bezogenes zentriertes Handeln darstellt. Insgesamt betreute der Dienst 318 Klienten (männlich = 155; weiblich = 163).

2.2.3 Aussagen zum Schwerbehindertenstatus

Der größte Teil der Klienten (≈67 %) weist die Schwerbehinderteneigenschaft nach. 32,5 % der Gesamtzahl der Klienten ist von der Arbeitsagentur gleichgestellt. Die Beauftragung zur Berufsbegleitung erfolgte fast ausschließlich durch das Integrationsamt. Die Möglichkeit der Betreuung auch anderer Personen nach § 192 (vormals §109 SGB IX) wurde für den Bereich der Berufsbegleitung erstmals in zwei Fällen (≈0,5%) über die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland erfolgreich umgesetzt – in diesen Fällen war eine Gleichstellung bei der Agentur für Arbeit bereits beantragt, jedoch aufgrund von Arbeitsunfähigkeit noch nicht gewährt worden.

2.2.4 Betreuungsrelevante Erkrankungen

Im Berichtszeitraum wurden Klienten mit organischen und körperlichen Erkrankungen, aber auch hör- und sehbehinderte Klienten sowie Klienten mit hirnorganischen und seelischen Erkrankungen betreut. Die prozentuale Häufigkeit kann dem nachfolgenden Diagramm entnommen werden:

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2.2.5 Einleitende Stelle

Die Einleitung der Betreuung wurde durch verschiedene Stellen initiiert, die nicht mit dem Leistungsträger identisch sind:

Integrationsamt (in 263 Fällen) Eigeninitiative (in 24 Fällen) Arbeitgeber, Kollegen oder betriebliche Helfer (in 22 Fällen) Kliniken, niedergelassene Ärzte oder Psychotherapie (in 7 Fällen) Übergabe der Betreuungsklienten aus anderem IFD Bereich, Modellprojekte

(in 2 Fällen)

Hieraus wird deutlich, dass der Dienst in dem Bereich der Berufsbegleitung ein niederschwelliges Angebot darstellt und der Bekanntheitsgrad die Vielfältigkeit der Zugänge ermöglicht.

2.2.6 Gründe zur Einschaltung der Betreuung

Die Schwerpunkte der Problemstellungen beziehen sich auf die Klärung von Überlastungssituationen, auf präventive Maßnahmen, auf Maßnahmen im Rahmen der Begleitenden Hilfe sowie auf die Lösung von Konflikten am Arbeitsplatz sowie die Wiederaufnahme der Arbeit nach längerer Arbeitsunfähigkeit. Bei den hörbehinderten Menschen sind vordergründig Kommunikations- und Belastungsprobleme des Klienten an seinem Arbeitsplatz der Grund für das Einschalten des IFD.

2.2.7 Ergebnisse der Berufsbegleitung

Die Betreuung wurde in insgesamt 198 Fälle abgeschlossen (Männer = 106, Frauen = 92). Im Berichtszeitraum konnte in 190 Fällen der Arbeitsplatz erhalten bleiben.

31,8

16,516,5

9,4

14,5

6,9 4,4

prozentuale Verteilung der betreuungsrelevanten Erkrankungen

organische Erkrankung

Körperbehinderung (Stütz-und Bewegungsapparat)Hörbehinderung

seelische Erkrankung

hirnorganische/neurologische ErkrankungSehbehinderung

Lernbehinderung/ geistigeBehinderung

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Das entspricht einer Sicherungsquote von ≈96 %. Dieses gute Betreuungsergebnis beweist, dass in der Mehrzahl der Fälle durch Einschaltung des IFD die berufliche Situation stabilisiert, eine Anpassung der betrieblichen Anforderungen, die Reduzierung von Arbeitsinhalten und eine Verbesserung der innerbetrieblichen Kommunikation und Arbeitsabläufe erreicht werden konnte. Bei den hörbehinderten Menschen konnten durch gezielte Unterstützungsmaßnahmen, wie z.B. Gebärdensprachdolmetschereinsätze die Reduzierung von Informations-defiziten erreicht und damit das Arbeitsverhältnis stabilisiert werden. Ebenso trugder Einsatz von technischen Arbeitshilfen entscheidend zur Sicherung desArbeitsplatzes bei.

Auch die Initiierung von finanziellen Leistungen über das Integrationsamt zum Ausgleich der außergewöhnlichen Belastungen für die Arbeitgeber hinsichtlich des Beschäftigungsverhältnisses mit dem jeweiligen schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen, bildete ein bedeutsames Kriterium im Lösungsprozess.

Bei acht Betreuungsfällen konnte das Arbeitsverhältnis nicht bestehen bleiben. In zwei Fällen ruht das Arbeitsverhältnis.

Die Gründe, die zur Beendigung der Arbeitsverhältnisse führten, waren Folgende:

volle Erwerbsminderung (in zwei Fällen) einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses (in einem Fall) betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber (in einem Fall) personenbedingte Kündigung (in einem Fall) verhaltensbedingte Kündigung (in einem Fall) Auslaufen eines befristeten AV (in einem Fall) Erreichen der Altersgrenze (in einem Fall)

2.2.8 Unterstützte Beschäftigung

Die Unterstützte Beschäftigung (UB) ist eine gesetzlich geregelte Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben gem. § 55 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - SGB IX (vormals §38a SGB IX). Die UB ist ein Angebot für Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf. Sie bietet eine individuelle, arbeitsplatzbezogene Qualifizierung mit anschließender Berufsbegleitung. Im Rahmen der Unterstützen Beschäftigung übernahm der IFD Halle/ Merseburg in der Berufsbegleitung folgende Aufgaben:

prozessorientierte Unterstützung der Klienten: ständige Kontrolle desPassungsverhältnisses zwischen den Fähigkeiten des Klienten und denbetrieblichen Anforderungen,

Analyse des individuellen Unterstützungsbedarfs, Beratung bei Konflikten im Betrieb, Beratung von Arbeitgebern, Kontaktpflege und Zusammenarbeit mit dem Integrationsamt, Zusammenarbeit mit den Angehörigen (z.B. Eltern)

Insgesamt ist unser IFD im Jahr 2017 in 4 Fällen tätig gewesen. Von den Trägern der InbQ (Individuelle betriebliche Qualifizierung), welche in unserem Zuständigkeitsbereich tätig sind, erfolgte eine Zusammenarbeit mit der FAW gGmbH sowie der SBH Südost GmbH.

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Gemeinsam wurde das Verfahren zur Aufnahme in die Berufsbegleitung abgestimmt. Mit der Begründung des sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses und der Notwendigkeit einer weitergehenden Unterstützung wurde die Betreuung bei 2 Klienten bereits 2016 aufgenommen und im Jahr 2017 beendet (1x Stabilisierung des Arbeitsverhältnisses 1x betriebsbedingte Kündigung). In zwei weiteren Fällen wird die Berufsbegleitung seit 2012 bzw. 2017 durchgeführt und bis dato fortgesetzt.

2.3 Sonstige Tätigkeitsfelder des Integrationsfachdienstes

2.3.1 Fachdienstliche Stellungnahmen/ Sachstandsberichte

Im Berichtszeitraum wurde der IFD mit der Erarbeitung von Fachdienstlichen Stellungnahmen/ Sachstandsberichten beauftragt. Insgesamt wurden 158 Stellungnahmen/ Sachstandsberichte bearbeitet. Das Integrationsamt war für alle Beauftragungen alleiniger Auftraggeber.

Ziel der Fachdienstlichen Stellungnahmen bzw. der Sachstandsberichte ist es, eine Grundlage für rechtlich relevante Erstentscheidungen bzw. für Folgeentscheidungen zu erhalten. Bei den bearbeiteten Einzelfällen wurden in der Hauptsache Grundlagen zu Fragen nach §27 SchwbAV, zur Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen für Arbeitgeber getroffen und die Empfehlungen dazu schriftlich niedergelegt.

Fachdienstliche Stellungnahmen/ Sachstandsberichte erstellt

Gesamt: 158

Abgeltung außergewöhnliche Belastungen für Arbeitgeber (§ 27 SchwbAV) 147

Leistungen zur Arbeitsassistenz (§ 17 (1a) SchwbAV) 10

Leistungen nach § 26 Abs. 1, Nr. 4 SchwbAV (Gebärdensprachdolmetscherleistungen) 1

2.3.2 Öffentlichkeitsarbeit

Auch im Jahr 2017 wurde kontinuierlich Kontakt zu verschiedenen Arbeit-geberzirkeln gehalten, z.B. zum Bundesverband der Mitteldeutschen Wirtschaft, der IHK Halle-Dessau ("Arbeit und Inklusion" 2017), der Handwerkskammer Halle etc. Der IFD nimmt themenbezogen an verschiedenen Veranstaltungen teil, hält Vorträge oder informiert über seine Unterstützungsmöglichkeiten, so z.B. in der Arbeitsgemeinschaft Inklusives Engagement (Landkreis Saalekreis/ Demografie- und Behindertenbeauftragter"; Saalekreis inklusiv"), dem Behinderten- und Inklusionsbeirat Burgenlandkreis ("Inklusion - Chancengleichheit und Vielfalt" Burgenlandkreis/Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung im BLK), bei Veranstaltungen verschiedener Leistungsträger (Inklusionstage/ -veranstaltungen der Agenturen für Arbeit), Rehabilitationseinrichtungen,Förderschulen, Werkstätten für behinderte Menschen sowie weiterer zahlreicherKooperationspartner (Sachsen- Anhaltische Krebsgesellschaft e.V.; DRKKreisverband Merseburg-Querfurt e.V. u.v.m.).

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Im Rahmen des Schulungsprogramms des Integrationsamtes wurde außerdem zum Thema „Psychosomatische Probleme behinderter Menschen im Arbeitsleben - Zusammenhänge, Auswirkungen, Umgang mit den Betroffenen“ referiert.

2.3.3 Einzelfallunabhängige Beratungen der Arbeitgeber

Weiterhin wurden im Berichtszeitraum 53 einzelfallunabhängige betriebliche Beratungen durch den IFD Halle/Merseburg durchgeführt, die das Ziel verfolgten, Arbeitgeber zu unterstützen, zu motivieren und zu begleiten, damit sie bereit sind, schwerbehinderte Menschen auch weiterhin zu beschäftigen oder einzustellen.

Hierzu zählen:

Unterstützung und Motivation der Arbeitgeber in Fragen der Erhaltung oder derEinrichtung behindertengerechter Arbeitsplätze

Motivation zur Zusammenarbeit Information und Öffentlichkeitsarbeit u.a. in Förderschulen (z.B. GB-Schulen) Unterstützung bei der Entwicklung der Personalplanung und

Personalentwicklung für schwerbehinderte Menschen Information des Arbeitgebers über Auswirkungen von Behinderungen am

Arbeitsplatz und den Umgang mit schwerbehinderten Menschen.

3. Schlussbemerkungen

Der IFD Halle/Merseburg hat im Auftrag der entsprechenden Leistungsträger darauf hingewirkt, Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen für den Arbeitsprozess vorzubereiten, zu integrieren bzw. Arbeitslosigkeit zu verhindern und damit (bei einer Sicherungsquote von 96%) bestehende Arbeitsverhältnisse zu erhalten. Diese Ergebnisse sind nur durch die enge und kooperative Zusammenarbeit mit den an den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beteiligten Leistungsträgern möglich gewesen. 2017 wurde diese Zusammenarbeit erfolgreich fortgesetzt und bildet die Grundlage für die weitere Fachdienstarbeit in den folgenden Jahren in unseren Kernbereichen sowohl in der Berufsbegleitung als auch in der Umsetzung der Landesmodellprojekte Übergang Schule-Beruf sowie Übergang Werkstatt – allgemeiner Arbeitsmarkt.

Wir bedanken uns bei allen am Prozess beteiligten Kooperationspartnern und wünschen uns im Jahr 2018 eine Fortsetzung der erfolgreichen und engagierten Zusammenarbeit.

Übersicht der Förderschulen für Geistigbehinderte, LBZ für Hörbehinderte sowie Überregionales Förderzentrum Harz (Schule für Körperbehinderte) in Sachsen-Anhalt in ihrer Zuordnung zu den regional tätigen IFD

IFD Halberstadt/Sangerhausen (10) + (2) Stand: 01.09.2017

Nr./ IFD Name der Schule, Ansprechpartner, E-Mail Anschrift

1-33FrauSemella

FS „Reinhard Lakomy“ SL Frau Schulze [email protected]

Juri-Gagarin-Straße 20, 38820 Halberstadt Tel. 03941/ 443 075 Fax 568 628

2-34FrauBöhme

„Liv-Ullmann-Schule“ FS für Geistigbehinderte SL Frau Cebulla [email protected]

Walther-Rathenau-Straße 15, 38855 Wernigerode Tel. 03943/ 45 515 Fax 45 516

3-35

Frau Böhme

Sine-Cura-Schule SL Frau Schröder [email protected]

Starenweg 19, 06485Quedlinburg OT GernrodeTel. 03946/ 43 342

4-36

Frau Böhme

FS „Johannenschule“ für geistig behinderte Kinder und Jugendliche SL Herr Franke [email protected]

Lindenstraße 23, 06502 Neinstedt Tel. 03947/ 99 675

5-37

Frau Ruschke

Kastanienschule FS für geistig Behinderte SL Frau Mück [email protected]

Prof.-Dr.-Walter-Friedrich-Straße 20, 06449 Aschersleben Tel. 03473/ 222 490 Fax 222 494

6-38Frau Ruschke

Levana-Schule FS für Geistigbehinderte SL Frau Zöllner [email protected]

Querfurter Straße 12 Haus 9, 06295 Lutherstadt Eisleben Tel. 03475/ 696 648

7-39

HerrHermann

Waldschule Förderschule für Geistigbehinderte SL Frau Gaertner [email protected]

Arnstedter Weg 11, 06333 Hettstedt Tel. 03476/851 088

8-40

Frau Ruschke

CJD Christophorusschule – staatlich anerkannte Förderschule für geistige Entwicklung SL Frau Grüber [email protected]

Lindenstraße und Hasentorstraße 10 06526 Sangerhausen Tel. 03464/ 249 1600 Fax 249 1670

9-41

Frau Schulze

Förderschule für Geistigbehinderte „ Am Park“ SL Frau [email protected]

Am Park 16, 39435 Wolmirsleben Tel. 039268/ 32 045

Seite 2/2

10-42

Frau Schulze

Klusstiftung Schneidlingen Katharinenschule SL Frau Littmann [email protected]

Hospitalstraße 4, 39444 Hecklingen OT SchneidlingenTel. 039267/9310 Fax 93 199

47

Frau Schulze

Überregionales Förderzentrum Harz „Marianne-Buggenhagen-Schule“

SL Herr Clement

[email protected]

Oehrenfelder Weg 25a

38871 Ilsenburg / OT DarlingerodeTel. 03943 / 905 927

Fax. 03943 / 905 928 48

Frau

Semella

LBZ für Hörgeschädigte SL Herr Eggert

[email protected]

Westerhäuser Straße 40

38820 Hallberstadt Tel. 03941 / 678 6

Fax. 03941 / 678 725

1

Übersicht der Förderschulen für Geistigbehinderte sowie LBZ/Förderschule für Körperbehinderte in Sachsen-Anhalt

in ihrer Zuordnung zu den regional tätigen IFD

IFD Magdeburg/Stendal (14) +2 Stand: 30.04.2017

Nr IFD-MA

Name der Schule, Ansprechpartner, E-Mail

Anschrift

1-1

Frau Pachur

Lindenschule Burg SL Frau Häfner

[email protected]

In der Alten Kaserne 15a, 39288 Burg Tel. 03921/ 996 757 Fax 996 759

2-2Frau Knels

Johanne-Nathusius-Schule SL Herr Tessmann [email protected]

LüneburgerHeerstraße 22, 39340 Haldensleben Tel. 03904/ 42 752

3-3

Frau Knoll

Förderschule „Hugo Kükelhaus“ SL Herr Stäps

[email protected]

Kosmonautenweg 1, 39118 Magdeburg Tel. 0391/ 614 026

4-4

Frau Scholtisek

Regenbogenschule SL Frau Sonnenberger [email protected]

Hans-Grade-Str.120, 39130 Magdeburg Tel. 0391/ 722 5408 Fax 722 5408

5-5

Frau Liebe

Schule Lindenstraße Förderschule für Geistigbehinderte SL Frau Schöller kontakt@sos-lindenstraße.bildung-lsa.de

Lindenstraße 18, 39218 Schönebeck Tel. 03928/ 841 862 Fax 849 791

6-6

Herr Kiesel

Schule am Wasserfall SL Herr Dr. Hartleib [email protected]

Burchardstraße 5 39114 Magdeburg Tel. 0391/ 857 837 Fax 857 702

7-7Frau Pachur

Förderschule „Miteinander“ Stellv. SL Frau Lehmann [email protected]

Bahnhofstraße 8 A, 39365 Wefensleben Tel. 039400/ 3 092

8-8

Frau Pachur

Gerhard-Schöne-Schule Förderschule für Geistigbehinderte SL Frau Lupu [email protected]

Samswegener Str.10, 39326 Wolmirstedt Tel. 039201/ 29 246 Fax 27 430

9-9 Schule am Mühlenberg SL Frau Müller

Mühlenberg 2, Hamersleben 39393 Am Großen Bruch

2

Frau Scholtisek

[email protected]

Tel. 039401/ 406 Fax 63 172

10-10

Frau Noffke

Förderschule (GB) „K.-Fr.-Wander“ SL Frau Kauerhof [email protected]

Straße der Republik 19, 39638 Gardelegen Tel. 03907/ 778 432 Fax 778 433

11-11

Frau Wiechert

Schule „Am Lindenweg“ SL Frau Döring [email protected]

Lindenweg 5, 39539 Havelberg Tel. 039387/ 7 250 Fax 72 515

12-12

Frau Deubler

Förderschule für geistig Behinderte „Schule unterm Regenbogen“ SL Frau Protz [email protected]

Amtsstraße 47, 29410 Salzwedel Tel. 03901/ 25 020 Fax 305 670

13-13

Frau Wiechert

Förderschule (GB) „H. Keller“ SL Frau Wege [email protected]

Preußenstraße 44, 39576 Stendal Tel. 03931/ 210 604 Fax 210 605

14-14

Frau Wiechert

Förderschule (GB) Erxleben SL Frau Hübner

[email protected]

Neue Schulstraße 6, 39606 Osterburg Tel. 03937/ 82 762 Fax 895 827

43

Frau

Scholtisek

Schule am Fermersleber Weg FS für Körperbehinderte

im Förderzentrum Süd

SL Frau Hacker

[email protected]

Fermersleber Weg 21

39112 Magdeburg Tel. 0391 / 615 061

Fax. 0391 / 611 842

46

Frau Deubler

LBZ Tangerhütte Schule für Körperbehinderte

Schule für Blinde und Sehbehinderte

SL Frau Kunz

[email protected]

Birkholzer Chaussee 6

39517 Tangerhütte

Tel. 03935 / 943 0

Fax. 03935 / 943 200

1

Übersicht der Förderschulen für Geistigbehinderte und Förderschule für Körperbehinderte in Sachsen-Anhalt in ihrer Zuordnung zu den regional tätigen IFD

IFD Wittenberg/Dessau (7) + (1) Stand: 12.07.2017

Nr Name der FS-Schule / Schulleiter / Mail Anschrift / Telefon / Fax IFD-MA 1-15

Frau Kleemann

Angelika-Hartmann-Schule FS für Geistigbehinderte SL Frau Hey [email protected]

Goethestraße 21 06366 Köthen Tel. 03496 /555 858 Fax 405 180

2-16

Frau Kleemann

FS (GB) „Lebensweg“ SL Frau Hempe

[email protected] [email protected]

Karl-Marx-Straße 1a 06406 Bernburg Tel. 03471/ 347 890 Fax 312 375

3-17

Frau Becker

Regenbogenschule FS für Geistigbehinderte SL Frau Scheffler [email protected]

Breite Straße 6/7, 06844 Dessau-Roßlau Tel. 0340/ 213 198 Fax 213 892

4-18

Frau Becker

FS (GB) „Am Heidetor“ SL Frau Focke

[email protected]

Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße 7 39261 Zerbst Tel. 03923/611 680 Fax 611 6815

5-19

Frau Müller

FS (GB) „Sonnenschein“ SL Frau C. Reinhardt

[email protected]

Gustav-Adolf-Straße 31, 06886 Lutherstadt- Wittenberg Tel. 03491/ 407 608 Fax 407 607

6-20

Frau Müller

„Heideschule Holzdorf“ FS für Geistigbehinderte SL Herr Döring [email protected]

Juri-Gagarin-Straße 11, 06926 Jessen/ OT Holzdorf Tel. 035389/ 81 690 Fax 82 101

7-21

Frau Becker

„Peter Petersen“ FS für Geistigbehinderte SL Frau J. Reinhardt [email protected]

Poetenweg 45, 06773 Gräfenhainichen Tel. 034953/ 22 091 Fax 26 711

44

Frau

Krüger-Klaus

Schule an der Muldaue“

FS für Körperbehinderte

SL Frau Matschke

[email protected]

Kreuzbergstraße 200

06849 Dessau-Roßlau Tel. 0340 / 858 1459

Fax. 0340 / 850 1370

1

Übersicht der Förderschulen für Geistigbehinderte, LBZ für Blinde und Sehbehinderte, LBZ für Hörgeschädigte sowie LBZ für Körperbehinderte in Sachsen-Anhalt in ihrer Zuordnung zu den regional tätigen IFD

IFD Halle/Merseburg (10) +(3) Stand: 01.02.2018

Nr. Name der Schule, Ansprechpartner, E-Mail Anschrift IFD-MA 1-22

Frau Siebert

Förderschule für Geistigbehinderte „Helen Keller“ SL Herr Karge [email protected]

Ernst-Barlach-Ring 37, 06124 Halle Tel. 0345/ 804 8887 Fax 804 6156

2-23

Frau Siebert

Förderschule für Geistigbehinderte „Schule am Lebensbaum“ SL Frau Danis [email protected]

Hildesheimer Str.28a, 06128 Halle Tel. 0345/ 131 9790 Fax 131 9799

3-24

Frau Siebert

Astrid-Lindgren-Schule SL Frau Dr. Sommerfeld [email protected]

August-Lamprecht-Str.15, 06132 Halle Tel.0345/ 770 9535

4-25

Frau Nowak

Sonderschule für geistig Behinderte „An der Kastanie“ SL Frau Nietschmann [email protected]

Brehnaer Str.63, 06749 Bitterfeld-Wolfen Tel. 03493/ 69 035

5-26

Frau Nowak

„Sonnenland“ Schule für Geistigbehinderte SL Frau Noack [email protected]

Bahnhofstraße 12, 06766 Bitterfeld-Wolfen Tel. 03494/ 368 7870

6-27

Frau Fricke

Förderschule für Geistigbehinderte „Käthe-Kruse-Schule“ SL Frau Frühauf [email protected]

Carl-Broche-Str.3, 06618 Naumburg Tel. 03445/ 773 215 Fax 779 308

7-28

Frau Kirschstein

Schlossgartenschule SL Frau Frohl-Heinold [email protected]

Alte Leipziger Str.21, 06667 Weißenfels Tel. 03443/ 237 035

8-29

Frau Fricke

Förderschule für Geistigbehinderte „ J.T.Weise“ SL Frau Kormann [email protected]

Platanenweg, 06712 Zeitz Tel. 03441/ 310 204

9-30

Frau Sperlich

Förderschule für Geistigbehinderte „Heinrich Kielhorn“ SL Herr Schirmer [email protected]

Schulstr.30, 06242 Großkayna Tel. 034633/ 21 830 Fax 34 620

2

Frau Sperlich

Außenstelle Merseburg „Heinrich Kielhorn“ Förderschule für Geistigbehinderte [email protected]

Naumburger Straße 167 06217 Merseburg Tel.03461/ 500 434 Fax 503 641

10-32

Frau Sykora

Förderschule für Geistigbehinderte „Regenbogenschule Landsberg“ SL Frau Fritzsche [email protected]

Bergstraße 18, 06188 Landsberg Tel. 034602/ 21 448

45

Frau Siebert

LBZ für KB Halle SL Frau Siegert

[email protected]

Murmansker Straße 16 06130 Halle (Saale) Tel. 0345 / 472 1135

49

Frau Nowak

LBZ für Blinde und Sehbehinderte Halle „Hermann von Helmholtz“

SL Frau Busch

[email protected]

Oebisfelder Weg 2 06124 Halle (Saale) Tel. 0345 / 444 6960 Fax. 0345 / 444 6969

Frau Kirschstein LBZ für Hörgeschädigte „Albert Klotz“ Halle

SL Herr Henning

[email protected]

Murmansker Straße 12 06130 Halle (Saale) Tel. 0345 / 133 5680 Fax. 0345 / 133 56817

Sangerhausen

file:///d|/Users/Kanneber/Desktop/Homepage%20IFD%20Sachsen-Anhalt/landkreis_12.html[12.11.2014 09:55:20]

IFD Halberstadt / SangerhausenStandort AscherslebenLindenstraße 1606449 AscherslebenFax: 03473/225064

Frau RuschkeTelefon: 03473/8408932E-Mail: [email protected]

Herr SchmidtTelefon: 03473/225060 E-Mail: [email protected]

Herr HermannTelefon: 03473/225061 E-Mail: [email protected]

Frau Semella (für hörbehinderte Menschen)(Sitz am Standort Halberstadt)

Wernigerode

file:///d|/Users/Kanneber/Desktop/Homepage%20IFD%20Sachsen-Anhalt/landkreis_24.html[12.11.2014 09:55:06]

IFD Halberstadt/Sangerhausen Standort Halberstadt Wilhelm-Trautewein-Strasse 133A

38820 HalberstadtFax: 03941/620993

Frau Schulze (Teamleiterin) Telefon: 03941/620994E-Mail: [email protected]

Frau BöhmeTelefon: 03941/620680 E-Mail: [email protected]

Frau Semella (für hörbehinderte Menschen) Telefon: 03941/5954490E-Mail: [email protected]

Magdeburg

file:///d|/Users/Kanneber/Desktop/Homepage%20IFD%20Sachsen-Anhalt/landkreis_22.html[12.11.2014 09:55:09]

Frau Knoll (für hörbehinderte Menschen) Telefon: 0391/5096796 Fax: 0391/5442721E-Mail: [email protected]

IFD Magdeburg/ StendalStandort Magdeburg Hasselbachplatz 2 39104 Magdeburg

Frau Bury (Sekretariat) Telefon: 0391/56390839 Fax: 0391/2 88 68 14 E-Mail: [email protected]

Herr Kiesel (stv. Teamleitung) Telefon: 0391/2537923 E-Mail: [email protected]

Frau ZeitkeTelefon: 0391/2886735E-Mail: [email protected]

Frau LiebeTelefon: 0391/2581932E-Mail: [email protected]

Frau ScholtisekTelefon: 0391/56390837 E-Mail: [email protected]

Frau Pachur Telefon: 0391/56 39 08 38E-Mail: [email protected]

Altmarkkreis

file:///d|/Users/Kanneber/Desktop/Homepage%20IFD%20Sachsen-Anhalt/landkreis_23.html[12.11.2014 09:55:07]

IFD Magdeburg/Stendal Standort StendalDr. Kurt-Schumacher-Straße 23 39576 StendalFax: 03931/419565

Herr Lösch (Teamleitung) Telefon: 03931/492873E-Mail: [email protected]

Frau WiechertTelefon: 03931/419096E-Mail: [email protected]

Frau Deubler / Frau MartinsTelefon: 03931/419566E-Mail: [email protected]: [email protected]

Frau NoffkeTelefon: 03931/492872E-Mail: [email protected]

Frau Knels (für hörbehinderte Menschen) E-Mail: [email protected]: 03931/492871 Büro Haldensleben: 03904/4994580

Halle

file:///d|/Users/Kanneber/Desktop/Homepage%20IFD%20Sachsen-Anhalt/landkreis_11.html[12.11.2014 09:55:21]

IFD Halle / Merseburg Standort Halle Emil-Abderhalden-Straße 21 06108 HalleFax: 0345/9773475

Frau Sykora Telefon: 0345/9773377 E-Mail: [email protected]

Frau Dr. BrußigTelefon: 0345/1317013E-Mail: [email protected]

Frau SiebertTelefon: 0345/9773474 E-Mail: [email protected]

Frau NowakTelefon: 0345/ 131 70 12E-Mail: [email protected]

Frau Setzefand (für hörbehinderte Menschen) Telefon/Fax: 0345/6902289E-Mail: [email protected]

Weißenfels

file:///d|/Users/Kanneber/Desktop/Homepage%20IFD%20Sachsen-Anhalt/landkreis_13.html[12.11.2014 09:55:19]

IFD Halle/Merseburg Standort Leuna Leunacenter / Am Haupttor 06237 LeunaFax: 03461/432508

Frau FrickeTelefon: 03461/432510 E-Mail: [email protected]

Frau HennickeTelefon: 03461/432513 E-Mail: [email protected]

Frau Sperlich (Teamleiterin)Telefon: 03461/432507E-Mail: [email protected]

Frau Kirschstein (für hörbehinderte Menschen)

Telefon: 03461/ 432517 Fax: 03461/ 432518 E-Mail: [email protected]

Lutherstadt Wittenberg

file:///d|/Users/Kanneber/Desktop/Homepage%20IFD%20Sachsen-Anhalt/landkreis_6.html[12.11.2014 09:55:27]

IFD Wittenberg/DessauStandort WittenbergBruchweg 206886 WittenbergFax: 03491/877093

Frau MüllerTelefon: 03491/877092 E-Mail: [email protected]

Frau Krüger- KlausTelefon: 03491/877094E-Mail: [email protected]

Frau Helmchen-Jordan (für hörbehinderte Menschen) Telefon: 03491/877091E-Mail: [email protected]

Anhalt-Zerbst

file:///d|/Users/Kanneber/Desktop/Homepage%20IFD%20Sachsen-Anhalt/landkreis_5.html[12.11.2014 09:55:28]

IFD Wittenberg/DessauStandort KöthenGeorgstr. 806366 Köthen (Anhalt)

Frau Becker (Teamleiterin) Telefon: 03496/7003721 Fax: 03496/7003729E-Mail: [email protected]

Frau KleemannTelefon: 03496/7003722E-Mail: [email protected]

Frau BockTelefon: 03496/7003723E-Mail: [email protected]

Modellprojekt

„Unterstützung des Übergangs von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) in Sachsen-Anhalt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch die Integrationsfachdienste“ (Modell ÜWA)

1. Präambel

In Sachsen-Anhalt wird seit September 2011 das Modellprojekt „ Unterstützung des Übergangs von Schülerinnen und Schülern mit geistiger Behinderung und weiterer schwerbehinderter Schülerinnen und Schüler von der Schule in Arbeit und Beruf“(ÜFB) in Verbindung mit der Initiative Inklusion/Handlungsfeld 1 des BMAS umgesetzt. Dieses Modellprojekt enthält bereits ein Unterstützungsangebot durch die Integrationsfachdienste für Absolventen der Schulen für Geistigbehinderte, die zunächst in den Berufsbildungsbereich (BBB) der WfbM eingegliedert werden, aber ggf. von dort aus nicht in den Arbeitsbereich der WfbM, sondern auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln möchten.

Das Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt (MS) und das Integrationsamt (INA) haben am 04.06.2012 vereinbart, auch Mitarbeitern der WfbM in Sachsen-Anhalt Unterstützung bei der Erprobung des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch die Integrationsfachdienste zu gewähren, die sich bereits im Arbeitsbereich der Werkstätten befinden.

Hierdurch wird es möglich, gerade Menschen mit geistiger Behinderung umfassend und zu jedem Zeitpunkt Ihrer Entwicklung, auch wenn sie bereits Mitarbeiter einer WfbM sind, entsprechend ihres Wunsch- und Wahlrechts, sehr individuell, bei der Erprobung einer Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu unterstützen. Unabhängig von der Art der vorliegenden Behinderung gilt dieses Angebot für alle schwerbehinderten Mitarbeiter der WfbM. Diese Unterstützung kann dann im Rahmen der beiden Modelle unabhängig von der jeweils gerade vorliegenden institutionellen Einbindung (Schule, Maßnahmen der Agentur für Arbeit, WfbM) und dem zuständigen Leistungsträger erfolgen.

Es soll eine konzeptionelle Basis für die Unterstützungsprozesse und den Einbezug aller an diesen Prozessen beteiligten Leistungsträger und Leistungserbringer geschaffen werden, um das Angebot flächendeckend, regelhaft, verlässlich und in abgestimmter Qualität in Sachsen-Anhalt vorzuhalten. Bisher noch bestehende Hemmnisse und Mängel, die sich bei der Umsetzung von Job 4000 Artikel 3 zeigten, sollen behoben werden (siehe insbesondere unter 5.).

2. Ausgangslage in Sachsen-Anhalt

Im Zeitraum vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2013 können Mittel des Bundesarbeitsmarktprogramms Job 4000 Artikel 3 durch das INA genutzt werden, um schwerbehinderte Menschen gezielt bei der Integration in das Arbeitsleben durch die Integrationsfachdienste (IFD) zu unterstützen. In Sachsen-Anhalt wurden in Abstimmung mit dem MS mit Mitteln aus dem Programm Job 4000 Artikel 3 vorrangig Mitarbeiter der WfbM im Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch die Integrationsfachdienste gefördert.

Im Zuge der Umsetzung des Programms konnten folgende hierfür erforderliche Bedingungen geschaffen werden:

- Mit der Sozialagentur Sachsen-Anhalt wurde das Verfahren unter Beteiligung derFachausschüsse der WfbM abgestimmt und ein einjähriges Rückkehrrecht für die inArbeit vermittelte Mitarbeiter der WfbM nach behinderungsbedingtem Scheitern desArbeitsverhältnisses vereinbart,

- Die Arbeitsmarktprogramme des Landes (Laufzeit bis 12/2012) zielten auf diebesondere Unterstützung von Arbeitgebern ab, die Arbeitsplätze für wechselbereiteMitarbeiter aus WfbM zur Verfügung stellten. Hier wurde eine Förderung mit EGZder Bundesagentur für Arbeit (BA) in Kombination mit Leistungen des INA für dieDauer von bis zu 6 Jahren vereinbart,

- Der Ausgliederungsprozess wurde durch die IFD mit den Beteiligten entwickelt underprobt. Schwachstellen und hemmende Faktoren sind jetzt identifiziert und könnenbehoben werden. Arbeitgeber werden umfassend zur Beschäftigung desPersonenkreises und bei der Beantragung von Leistungen beraten. Der IFD sichert einkontinuierliches Unterstützungsangebot, auch nach Begründung einesArbeitsverhältnisses,

- Die IFD und die Mitarbeiter der Sozialagentur haben das Projekt inallen WfbM vorgestellt und für die Nutzung geworben.

Es erfolgte bisher eine Zusammenarbeit mit 22 WfbM im Einzelfall. In 11 WfbM sind keine Mitarbeiter im Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützt worden. Die im Rahmen des Programms für Sachsen-Anhalt zur Verfügung gestellten Mittel sind ausgeschöpft, bzw. für die laufenden Fälle gebunden. Weitere interessierte Werkstatt-mitarbeiter können auf dieser Basis nicht unterstützt werden. Das Interesse an diesem Angebot besteht aber nach wie vor. Das Modell soll die Voraussetzung für die flächendeckende Weiterführung und Verbesserung der Unterstützungsleistung für Mitarbeiter aus WfbM ermöglichen und eine verbindliche Regelung des Zusammenwirkens aller Beteiligten schaffen.

3. Zielgruppe

Zur Zielgruppe gehören schwerbehinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der WfbM, die sich im Arbeitsbereich befinden und die neben einem erforderlichen Maß an Kompetenzen die Motivation mitbringen, Erprobungsmaßnahmen mit Unterstützung des IFD durchzuführen, die für die Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses am allgemeinen Arbeitsmarkt notwendig sind.

4. Unterstützungskonzept, Prozessplanung

Bereits während der Schulzeit durch die IFD unterstützte Jugendliche, die trotz der durchgeführten Erprobungsmaßnahmen während der Schulzeit oder durch die anschließend erfolgten Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit noch nicht auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln konnten, die daher in eine Werkstatt für behinderte Menschen

eingegliedert wurden und hier den Berufsbildungsbereich erfolgreich absolvierten und den Wunsch haben am allgemeinen Arbeitsmarkt tätig zu werden, können durch zielgerichtetes Training und Qualifikation in der WfbM die Fähigkeiten entwickeln, die für eine Erprobung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich sind.

Lernprozesse verlaufen insbesondere bei Menschen mit geistiger Behinderung langsamer. Die Reifung der Persönlichkeit braucht mehr Zeit. Interessen, Neigungen und Fähigkeiten können durch zielgerichtete Unterstützung aber entwickelt werden. Hier kann die WfbM der richtige Ort sein, um unter intensiver, fachkundiger Leitung die notwendigen Kompetenzen zu erwerben. Die Mitarbeiter der IFD, die diese Jugendlichen in der schulischen Phase und teilweise auch danach bei der Kompetenzentwicklung unterstützt haben, bringen diese Kenntnisse und Erfahrungen in die Teilhabeplanung der WfbM ein, um den begonnenen Prozess fortzusetzen. Um eine gezielte Qualifikation des Mitarbeiters zu erreichen und die Chancen für einen Wechsel auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu erhöhen sollten:

- die bereits in den schulischen und betrieblichen Kompetenzanalysen ermittelten Fähigkeitenund Fertigkeiten, die Interessen und Neigungen beachtet werden,

- Schlüsselqualifikationen, die zur Arbeit am allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich sind,durch geeignete Maßnahmen trainiert werden,

- die Entwicklung des Mitarbeiters durch die Akquise und Begleitung betrieblicher Praktikaoder durch die Einrichtung eines Außenarbeitsplatzes, möglichst als Einzelarbeitsplatzgefördert werden.

Dies ist die originäre Aufgabe der WfbM.

Aber auch lebensältere schwerbehinderte Menschen, die aufgrund der Schwere einer erworbenen Behinderung die Arbeit in einer WfbM aufgenommen haben, sich hier in ihrem Leistungsvermögen stabilisieren konnten und den Wunsch haben, wieder auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zurückzukehren, können von den Unterstützungsleistungen im Rahmen des Modells profitieren.

Die geplante Unterstützung durch die IFD ersetzt diese Verantwortung der WfbM nicht. Die IFD ergänzen und unterstützen die Arbeit der WfbM in konkret abzustimmenden Einzelfällen.

Für die Unterstützung der Mitarbeiter im Arbeitsbereich wurden durch die Umsetzung von Job 4000 Artikel 3 in Sachsen-Anhalt die erforderlichen Prozesse gut erprobt. Sie haben sich bewährt und sollten in ähnlicher Form fortgeführt werden.

Bisher wandten sich Mitarbeiter die aus dem Arbeitsbereich der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln wollten, mit ihrem Anliegen an den Sozialdienst der WfbM oder an ihren Gruppenleiter. Mit ihnen, den Eltern oder gesetzlichen Betreuern erfolgte eine formlose Antragstellung, die im Fachausschuss besprochen wurde. Der zuständige Leistungsträger stellte dann den Antrag beim Integrationsamt, den IFD mit der Unterstützung des Mitarbeiters zu beauftragen. Das Integrationsamt beauftragte einen Mitarbeiter des IFD und gab dem Leistungsträger diese Beauftragung zur Kenntnis. Danach nahm der IFD den Kontakt zur WfbM und zu dem Mitarbeiter auf und besprach das Anliegen unter Einbezug der Eltern oder des gesetzlichen Betreuers.

Zur Unterstützung des WfbM Mitarbeiters schloss dieser, oder sein gesetzlicher Vertreter einen Vertrag mit dem Integrationsfachdienst. Es wurde abgestimmt, welche Erprobungsmaßnahmen zunächst durchgeführt werden sollen. Die Aktivitäten und daraus folgenden Ergebnisse wurden mit dem WfbM Mitarbeiter und seinem gesetzlichen Vertreter laufend reflektiert. Der zuständige Leistungsträger und das Integrationsamt wurden durch das Berichtswesen (KLIFD) über den Unterstützungsprozess informiert. Der Sozialdienst der WfbM, ggf. auch die Gruppenleiter, wurden in unterschiedlicher Weise in die laufenden Prozesse einbezogen. Es hat sich bewährt, dass ein Mitarbeiter des Sozialdienstes der WfbM am Gespräch mit dem Arbeitgeber teilnimmt, der einen Praktikumsplatz zur Verfügung stellt. Hier können dann auch die Bedingungen vor Ort in Augenschein genommen werden und arbeitsorganisatorische Festlegungen getroffen werden. Praktikumsziele und Inhalte sowie Rahmenbedingungen (Erreichen des Praktikumsplatzes, Essenversorgung, weitere Teilnahme an Angeboten der WfbM, gezielte Vorbereitung auf die Praktika, Unterstützung während der Praktika u.a.) wurden abgestimmt und in den Praktikumsverträgen, die die WfbM mit den Arbeitgebern abschließen, berücksichtigt. Auf der Grundlage der fachdienstlichen Stellungnahme des IFD erfolgte dann am Ende des Unterstützungsprozesses über den Fachausschuss die Entscheidung zum Wechsel auf den allgemeinen Arbeitsmarkt oder zum Verbleib in der WfbM, bzw. zur Umsetzung weiterer Maßnahmen.

Dieser Verfahrensablauf sollte beibehalten werden.

Die Beteiligung des Fachausschusses ist wichtig, um das Thema „Ausgliederung“ regelmäßig präsent zu halten, die Verfahren zu optimieren und auch das Rückkehrrecht zu sichern. Es ist auch wichtig, einen Konsens darüber zu erreichen, dass Maßnahmen, die mit Unterstützung des IFD im BBB begonnen wurden, ohne nochmalige Erörterung und Prüfung auch im Arbeitsbereich der WfbM fortgeführt werden können ohne das ein Leistungsträgerwechsel sich hemmend auswirkt.

Auch wenn der IFD prozessverantwortlich ist, ist die WfbM durch den Mitarbeitervertrag und die Praktikumsverträge mit Arbeitgebern in rechtlicher Hinsicht für den Übergangsprozess verantwortlich. Außerdem ist eine stärkere Einbindung der Dienste der WfbM sinnvoll. Bisher erfolgten bereits Hospitationen während der Praktika. Eine stärkere Nutzung der Erfahrungen und Kenntnisse des Personals der WfbM bei der Arbeitsunterstützung der schwerbehinderten Menschen könnte erfolgen, indem diese Aufgaben des Job Coachings während laufender Praktika in Firmen des allgemeinen Arbeitsmarktes übernehmen. Werden Mitarbeiter der WfbM unterstützt, die sich in der Leistungsträgerschaft eines Trägers der Rentenversicherung befinden, ist zu klären, wie zu verfahren ist, wenn eine unbefristete Erwerbsminderungsrente für den Versicherten gewährt wird.

5. Schwerpunkte der modellhaften Erprobung

Im Rahmen des Modellprojekts sollten insbesondere folgende Schwerpunkte gesetzt werden:

- Die Fachausschüsse sollen stärker als bisher für das Thema Ausgliederung aus derWfbM genutzt werden. So wie das Eingangsverfahren regelmäßig die Tagesordnungder Fachausschüsse bestimmt, ist dieses auch für das Ausgangsverfahren erforderlich.

Die Fachausschüsse unterstützen Ausgliederungsprozesse, indem sie für den Einzellfall das Instrument „Berufswegekonferenz“ oder ein ähnliches Verfahren nutzen.

- Der Wechsel auf den allgemeinen Arbeitsmarkt soll regelmäßig in denFachausschusssitzungen in allen WfbM thematisiert werden. Die WfbM sollen gezieltMitarbeiter für die Erprobung des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarktgewinnen. Sofern Mitarbeiter der IFD mit der Unterstützung vonWerkstattbeschäftigten im Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt beauftragtsind, werden sie zu den Fachausschusssitzungen eingeladen (siehe § 2 Abs. 1 Satz 4WVO).

- Im Rahmen des Modells soll erprobt werden, ob übergangsfördernde Maßnahmen wiedas gezielte Training von Fähigkeiten und Fertigkeiten u.a. in Form des JobCoachings durch das Personal der WfbM in Kooperation mit dem IFD während derPraktika durchgeführt werden können (siehe auch §5 Abs.4 WVO). Damit wird dasintensive Training, das sonst in der WfbM stattfindet, in den Betrieb verlagert underfolgt ggf. schon am zukünftigen Arbeitsplatz.Dieses wird in Baden-Württemberg mit gutem Erfolg praktiziert.In Sachsen-Anhalt gibt es bisher kaum Erfahrungen mit der Durchführung des JobCoachings.Die Durchführung von Job 4000 Artikel 3 hat gezeigt, dass dieses Angebot entwickeltwerden sollte, um die o.g. Zielgruppe noch besser zu unterstützen.Job Coaching wird zusätzlich angeboten; die finanziellen Mittel werden aus der Aus-

gleichsabgabe bereitgestellt. Für die Durchführung des Job Coachings durch das Personal der WfbM, soll zwischen dem Integrationsamt und der LAG WfbM eine Rahmenzielvereinbarung geschlossen werden, in welcher u.a. Grundsätze, Inhalt, Methodik, Verantwortlichkeiten und die Finanzierung des Job Coachings geregelt werden. Die Werkstätten für behinderte Menschen können dann auf der Basis dieser Rahmenzielvereinbarung konkrete Vereinbarungen mit dem Integrationsamt abschließen.

Auch die Entwicklung von Qualifizierungsbausteinen in der WfbM, die im betrieblichen Rahmen genutzt werden können oder zum selbständigen Erreichen des Praktikums- und Arbeitsplatzes notwendig sind, sollte thematisiert und erprobt werden.

Die vom MS entwickelte Anlage „Der Übergang Arbeitsbereich WfbM auf den all-gemeinen Arbeitsmarkt (Modell ÜWA) und die gesetzliche Rentenversicherung“ zum Konzept des Modellprojektes findet Beachtung; sie ist Bestandteil des Konzeptes.

In der WVO wird der Werkstatt und dem Fachausschuss eine initiierende Funktion für die Einleitung des Unterstützungsprozesses zugeschrieben. Das sollte realisiert werden, indem geeignete und motivierte Mitarbeiter identifiziert und für den Ausgliederungsprozess vorgeschlagen werden.

- Das Rückkehrrecht wurde von der Sozialagentur bisher für ein Jahr ohne erneutePrüfung gewährt. Nach Absprache mit der Sozialagentur soll das Rückkehrrecht nunvier Jahre lang gewährt werden. Dabei wird das Rückkehrrecht in den ersten beidenJahren ohne Einschränkungen gewährt, in den 2 darauf folgenden Jahren, wenn das

Scheitern des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt im Zusammenhang mit der Behinderung des Beschäftigten steht.

- Sollte der Ausgliederungsprozess im BBB beginnen, dann aber imArbeitsbereich fortgeführt werden, ist eine Regelung zur nahtlosen Weiterführungtrotz des Wechsels des zuständigen Leistungsträges erforderlich. Diese sollteentwickelt und abgeschlossen werden.

- Durch Arbeitsmarktprogramme des Landes sollen insbesondere Arbeitgeberunterstützt werden, die der o.g. Zielgruppe möglichst dauerhafte Arbeitmöglichkeitenbieten.

- Unterstützungen zur Gewährung einer dauerhaften Anstellung auf dem allgemeinenArbeitsmarkt können im Rahmen der begleitenden Hilfen im Arbeitsleben gemäß §§ 17 ff der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV), insbesonderenach § 27 -Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen- gewährt werden.

- Durch eine Nachhaltigkeitsprüfung für jeden Einzelfall durch die IFD bis zum Endedes Projekts, sollen Erfahrungen zur Eignung von Eingliederungsstrategien undInstrumenten gewonnen werden.

6. Begleitprozesse

Die für das 1.Modellprojekt (ÜFB) etablierte Steuerungsgruppe sollte erweitert werden. Für diesen Bereich des Modellprojekts sollte aber aufgrund der Spezifik eine separate Netzwerkkonferenz eingerichtet werden. Die Netzwerkkonferenz sollte einmal jährlich tagen. Zwischen den Kooperationspartnern sollte eine Vereinbarung abgeschlossen werden.

7. Projektlaufzeit/Finanzierung

Die Projektlaufzeit beginnt am 04.06.2012 und endet am 31.12.2019. Die Finanzierung erfolgt aus Ausgleichsabgabemitteln des Landes.

8. Datenerfassung, Statistik, Berichterstattung, Prüfung der Nachhaltigkeit

Die Datenerfassung, das Berichtswesen und die statistische Auswertung erfolgen durch die IFD und das Integrationsamt, unterstützt durch KLIFD (Klientenverwaltungssystem für Integrationsfachdienste). Die auf den Einzelfall bezogene Berichterstattung (Aufnahmebericht, Zwischenberichte, Abschlussbericht) werden von den IFD erstellt und sowohl dem Integrationsamt als auch dem jeweils zuständigen Leistungsträger zur Verfügung gestellt. Entscheidungen der Leistungsträger und die Vorbereitung dieser Entscheidungen im Fachausschuss können von den IFD Mitarbeitern für die von ihnen unterstützten Menschen mit Schwerbehinderung, durch Fachdienstliche Stellungnahmen unterstützt werden. Für die in Arbeit vermittelten schwerbehinderten Menschen sichern die IFD eine Nachhaltigkeitsprüfung bis zum 31.12.2019 zu.

Die beigefügte Anlage „Der Übergang Arbeitsbereich WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt (Modell ÜWA) und die gesetzliche Rentenversicherung -Stand 08/2013-“ ist Bestandteil dieses Konzeptes.

Halle, 09.10.2013

Im Auftrag (Dr.Partsch)