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DLR-PT.de 21.11.2017 WILLKOMMEN im virtuellen Konferenzraum Das Web-Seminar beginnt um 11:00 Uhr. Wir werden zunächst die Förderung von Versorgungsforschung gemäß § 92a Abs. 2 Satz 1 SGB V: Forschungsprojekte zur Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung mit einer Powerpoint-Präsentation erläutern. Sie können im Live-Chat Ihre Fragen stellen. Die Fragen werden wir nach dem Vortrag mündlich beantworten. 1

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WILLKOMMEN im virtuellen Konferenzraum

Das Web-Seminar beginnt um 11:00 Uhr.

Wir werden zunächst die Förderung von Versorgungsforschung gemäß § 92a Abs. 2 Satz 1 SGB V: Forschungsprojekte zur Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung mit einer Powerpoint-Präsentation erläutern.

Sie können im Live-Chat Ihre Fragen stellen.

Die Fragen werden wir nach dem Vortrag mündlich beantworten.

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Web-Seminar

21. November 2017

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Förderbekanntmachung – Innovationsausschuss beim G-BA

Förderung von Versorgungsforschung gemäß § 92a Abs. 2 Satz 1 SGB V: Forschungsprojekte zur Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung

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Der Innovationsfonds

2016 bis 2019: Vergabe von 300 Mio. € p. a.

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Verwendung

Förderung neuer Versorgungsformen: 225 Mio. € p.a.Förderung von Versorgungsforschung: 75 Mio. € p.a.

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Innovationsfonds

Neue Versorgungsformen

Themenspezifische FörderungNeue Versorgungsformen

Versorgungsforschung

Themenspezifische FörderungForschungsprojekte

Evaluation von Selektivverträgen: §§ 73c, 140a SGB V in der am

22.07.2015 geltenden Fassung

Link zu den Förderbekanntmachungen:https://innovationsfonds.g-ba.de/

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Förderbekanntmachungen vom 20.10.2017

Evaluation Richtlinie des G-BA: Hautkrebs-Screening (KFE-RL)

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Innovationsfonds

Neue Versorgungsformen

Themenoffene FörderungNeue Versorgungsformen

Versorgungsforschung

Evaluation von Selektivverträgen: §§ 73c, 140a SGB V in der am

22.07.2015 geltenden Fassung

Link zu den Förderbekanntmachungen:https://innovationsfonds.g-ba.de/

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Themenspezifische FörderungForschungsprojekte

Themensetzung Webinar

Evaluation Richtlinie des G-BA: Hautkrebs-Screening (KFE-RL)

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FörderbekanntmachungVersorgungsforschung

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• Die Projekte sollen durch ihren Erkenntnisgewinn zur Weiterentwicklung der bestehenden Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragen.

• Die Projekte sollen ein hohes Verwertungspotenzial für die Versorgungspraxis aufweisen.

• Die Erkenntnisse der Forschungsprojekte sollten geeignet sein, um:

• in die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Gestaltung der Versorgungübernommen werden zu können oder

• dem Gesetzgeber als Grundlage für strukturelle Veränderungen des gesetzlichen Rahmens zudienen.

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Was sind die Ziele der Förderung?

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Gefördert werden Forschungsprojekte, die:

Welche Projekte können gefördert werden?

• eine hohe Bedeutung für die Verbesserung der bestehenden Versorgung haben;

• ein hohes Verwertungspotenzial aufweisen;

• zur Weiterentwicklung der klinischen Praxis und/oder zur strukturellen und organisatorischen Verbesserung der Versorgung genutzt werden können.

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Gegenstand der Förderung

Im Rahmen der aktuellen Förderbekanntmachung werden Forschungsprojektegefördert, die die nachfolgenden vier Themenfelder adressieren:

1. Besondere Versorgungssituationena) Versorgung von Menschen mit chronischen Erkrankungen und/oder

Multimorbiditätb) Versorgung von geriatrischen Patientenc) Versorgung von Menschen mit Behinderungen

2. Entwicklung von Versorgungsstrukturen und –konzeptena) Zusammenarbeit von ärztlichem und nicht-ärztlichem Gesundheitspersonalb) Modelle zur Stärkung der Krankenpflegec) Nutzbarkeit lernender Algorithmend) Behandlungsoptionen bei Resistenzen

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Gegenstand der Förderung

3. Patientensicherheit, Qualitätssicherung und -förderunga) Verbesserung der Patientensicherheitb) Nachhaltige Qualitätsförderungc) Bedarfsgerechte Versorgungd) Transfer neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse, Diffusion des medizinischen

Fortschritts in die Regelversorgung

4. Messung der Ergebnisqualität

Details sind der Förderbekanntmachung zu entnehmen:https://innovationsfonds.g-ba.de/downloads/media/74/2017-10-20_Foerderbekanntmachung_VSF_2018.pdf

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• Die beantragten Themen müssen einen Erkenntnisgewinn zur Verbesserungder Versorgung im Rahmen der GKV liefern.

• Dabei ist zu beachten, dass übergreifend und für alle Themenfelderbesondere Projektstrukturen und -elemente vorgesehen werden können.Hierzu zählen u. a. Elemente der

− Digitalisierung oder

− Patient-Empowerment-Strukturen.

Gegenstand der Förderung

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• Häufige Frage: „Neue Versorgungsform“ oder „Versorgungsforschung“?

Gegenstand der Förderung

Neue Versorgungsform Versorgungsforschung„Für die Erprobung einer neuen Versorgungsform inder Versorgungsrealität sollten bereits ersteErkenntnisse zur Wirksamkeit der zu Grundeliegenden Intervention/Methode vorliegen und imRahmen des Antrags ausgeführt werden. In derRegel ist für die Durchführung eine Krankenkasse zubeteiligen. Eine unabhängige Evaluation istaußerdem sicherzustellen.“

„Die Gewinnung von Erkenntnissen zurVersorgungsforschung ist auch ohne Beteiligungeiner Krankenkasse beispielsweise im universitärenoder klinischen Umfeld möglich. DieForschungsvorhaben müssen sich auf eine für dieVersorgung in der gesetzlichen Kranken-versicherung relevante Frage beziehen.“

FAQ:

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• Projekte, deren konzeptioneller Ansatz bereits Gegenstand eines durch den Innovationsausschuss geförderten Projekts ist

-> Übersicht über die geförderten Projekte:https://innovationsfonds.g-ba.de/projekte/

Welche Projekte werden nicht gefördert?

Hinweis:Projekte im Bereich Neue Versorgungsformen reichen Sie bitte hier ein:

Link zur Förderbekanntmachung:https://innovationsfonds.g-ba.de/downloads/media/73/2017-10-20_Foerderbekanntmachung_NVF_2018.pdf

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• Projekte, an deren Ergebnissen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaftein unmittelbares wirtschaftliches Interesse haben;

• klinische Studien zum Wirksamkeitsnachweis (efficacy) von Arzneimitteln,Medizinprodukten, Behandlungen und operativen Verfahren;

• Studien im Kontext eines Konformitätsbewertungsverfahrens für Medizin-produkte bzw. einer Leistungsbewertungsprüfung für In-vitro-Diagnostika;

• Studien zur frühen Nutzenbewertung gemäß dem Gesetz zur Neuordnungdes Arzneimittelmarktes (AMNOG);

• Studien zur Erprobung einer neuen Untersuchungs- und Behandlungs-methode nach § 137e SGB V;

• Forschung und Entwicklung zu Produktinnovationen;• separate Metaanalysen und Reviews, die nicht Teil eines darauf

aufbauenden Forschungsprojekts sind;• Projekte, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits aus öffentlichen

Mitteln gefördert werden.

Welche Projekte werden nicht gefördert?

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Antragsteller/Förderempfänger

Antragsberechtigt sind alle rechtsfähigen und unbeschränktgeschäftsfähigen Personen und Personengesellschaften, insbesonderestaatliche und nicht-staatliche Hochschulen und außeruniversitäreForschungseinrichtungen.

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Antragsteller/FörderempfängerBeispiel:

Einzelprojekt Konsortialprojekt

Ggf. Unterauftrag

Ggf. Kooperationspartner

ohne Förderung

Ggf. Unterauftrag

Ggf. Kooperationspartner

ohne Förderung

Konsortialpartner KonsortialpartnerKonsortialführungKonsortialführung

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Förderkriterien

• Verbesserung der Versorgung;• Verbesserung der Versorgungsqualität und/oder Versorgungseffizienz;

• Behebung von Versorgungsdefiziten in der gesetzlichen Krankenversicherung;

• Besondere Nähe zur praktischen Patientenversorgung.

• Qualifikation und Vorerfahrung der Antragsteller;

• methodische und wissenschaftliche Qualität;

• Verwertungspotenzial;

• Machbarkeit des Projekts in der Laufzeit;

• Angemessenheit der Ressourcen- und Finanzplanung.

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Fördervoraussetzungen

• Einhaltung einschlägiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen;

• Einhaltung ethischer und wissenschaftlicher Standards;

• Gewährleistung von Interoperabilität und offenen Schnittstellen, insb.:• Berücksichtigung der Regelungen zum Interoperabilitätsverzeichnis nach § 291e

Absatz 10 SGB V sowie relevante Festlegungen nach § 291d SGB V;• Kompatibilität mit der Telematikinfrastruktur; • Einsatz anwendungsbezogener offener Schnittstellen.

• Umfassende Transparenz in der Berichterstattung, insbesondere ergebnis-unabhängige Publikation der Forschungsergebnisse;

• Beteiligung an übergreifenden evaluierenden Maßnahmen gemäߧ 92a Abs. 5 SGB V für die Bewertung des Erfolgs der Förderung im Rahmendes Innovationsfonds.

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Förderfähig ist der projektbedingte Mehraufwand. Dies sind insbesondere:

• Aufwendungen für:

• projektbezogene Personal-, Sach- und Reisemittel;

• projektbezogene Investitionen;

• patientenbezogene Fallpauschalen;

• Ausgaben für die Anmeldung und Erteilung eines Schutzrechts;

• Infrastrukturpauschale: bis zu 25 % der beantragten Personalausgaben.

Was ist förderfähig?

Es muss sich um projektbezogene Ausgaben handeln, die innerhalb desvorgesehenen Förderzeitraums und allein durch das Projekt zusätzlichverursacht werden.

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• Ausgaben für Leistungen, die außerhalb des Förderzeitraumes entstandensind;

• Ausgaben für Gegenstände, die der Grundausstattung zuzurechnen sind und die nicht projektbezogen eingesetzt werden;Grundausstattung sind dabei Gegenstände und nicht projektbezogene Infrastrukturausgaben, die auch für den sonstigen regelmäßigen Geschäftsbetrieb erforderlich sind.

• Abschreibungen für Gegenstände;

• Ausgaben für die Wartung und Reparatur von Gegenständen, die nicht aus denFördermitteln beschafft wurden;

• Ausgaben, die bereits durch die Infrastrukturpauschale abgedeckt sind;

• erstattungsfähige Umsatzsteuer;

• nicht in Anspruch genommene Skonti und Rabatte;

• Ethikvoten der eigenen Universität.

Was ist nicht förderfähig?

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Auswahlprozess

Verfahren:

• Die Förderanträge müssen die formalen Anforderungen und den Gegenstand der Förderung erfüllen.

• Die Förderanträge müssen die Fördervoraussetzungen erfüllen.

• Die Bewertung erfolgt entsprechend der o. g. Förderkriterien.

Entscheidung:

• Der Expertenbeirat führt Kurzbegutachtungen der Förderanträge durch und gibt eine Empfehlung zur Förderentscheidung ab.

• Der Innovationsausschuss entscheidet über die Förderung.

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Wo finde ich alle wichtigen Informationen?

• Förderbekanntmachungen inkl. Begleitdokumente:https://innovationsfonds.g-ba.de/versorgungsforschung/foerderbekanntmachung-versorgungsforschung-zum-themenspezifischen-bereich.13

• Begleitdokumente: insbesondere• verbindlicher Leitfaden zur Erstellung von Anträgen,• Word-Vorlage zur Erstellung von Anträgen,• Formblätter,• Personalmittelsätze,• Allgemeine Nebenbestimmungen (ANBest-IF),• FAQ-Liste zur Antragsstellung.

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Anträge

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Anträge I: Formale Anforderungen

• Bei Einzelprojekten ist die verantwortliche Person für die Projektleitung, beiKonsortialprojekten die verantwortliche Person für die Gesamtprojektleitung für dieEinreichung und Richtigkeit zuständig.

• Förderbekanntmachung und Leitfaden sind zu beachten, Vorlagen sind zu verwenden!

• Die Formatvorgaben sind: Schriftart Arial, Schriftgrad 11, 1,5-zeilig.

• Der Umfang beträgt max. 20 Seiten DIN A4-Format, zzgl. Anlagen und Referenzen.

• Der Antrag ist in deutscher Sprache einzureichen.

• Die Projektbeschreibung ist von der verantwortlichen Person für die(Gesamt)Projektleitung/Konsortialführung sowie der verantwortlichen Person für dieMethodik zu unterschreiben.

• Die Unterlagen müssen selbsterklärend sein und eine Beurteilung ohne weitereInformationen/Recherche zulassen.

• Bitte nutzen Sie die Umwandlung von Word in PDF (keine Scans).

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Anträge II: Formale Anforderungen

Begutachtungsrelevante Anlagen :

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Unterschrift

Unterschrift

s. Vorlage Leitfaden

s. Vorlage Begleitdokument

s. Vorlage Begleitdokument

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• Die Formblätter sind Teil des Antrags (beizufügende Anlagen).

• Es gibt Vorlagen für folgende Formblätter:Einzelprojekte, Konsortialführung, Konsortialpartner.

• Es sind die beantragten Ausgaben für das Projekt aufzuführen undnachvollziehbar zu erläutern.

• Zudem sind Eigenerklärungen und erforderliche Daten zurProjektabwicklung abzugeben.

• Benötigt werden die Unterschriften der bevollmächtigten Person sowieder Projektleitung.

Anträge III: Formblätter

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Anträge IV: Formblätter

Positionen:• Personalausgaben;• Sachausgaben:

• Aufträge an Dritte;• Reisen;• Sonstige Sachausgaben;• Infrastrukturpauschale (25 % der beantragten Personalausgaben);

• Investitionen;• nur Konsortialführung: Summe Weiterleitung an den/die Konsortialpartner.

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Ad 1: Projektleitung: Planung und Koordinierung des Gesamtprojekts inkl. Meilensteinplanung,Entwicklung von Fragebögen, Durchführung der Fragebogenerhebungen, Durchführung vonBeratungsgesprächen, Datenauswertungen [….]. Arbeitspakete 1-10. Für die Berechnung wurdendie pauschalierten Sätze des Innovationsfonds herangezogen.

Ad 2: Biometriker: Planung und Durchführung der Studie, Randomisierung, Datenkontrolle,Datenauswertungen [….]. Arbeitspakete 1-2 und 4-7. Für die Berechnung wurden diepauschalierten Sätze des Innovationsfonds herangezogen.

Ad 3: ….

Anträge V: Formblätter – Bsp. Personal

207.600,00

51.900,00

259.500,00

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Anträge VI: Formblätter – Bsp. Sachausgaben I

Ad 2.2.2: Für die Entwicklung und Betreuung des in Arbeitspaket 4 – 6 erforderlichenBeratungsinstruments wird ein externer Dienstleister nach den geltenden Vergabevorschriftenbeauftragt. Die Leistungsbeschreibung und eine Kalkulationsgrundlage sind dem Formblatt imAnhang beigefügt.….

Ad 2.2.3: Die Fahrten zu den Studienzentren sind für deren Initiierung und Implementierungerforderlich. Es sind für die 15 Studienzentren jeweils 2 Besuche der Study Nurse geplant (insg. 30Fahrten). Es wird von einer durchschnittlichen einfachen Entfernung von 50 km und einer km-Pauschale von 20 ct/km ausgegangen.….

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Anträge VI: Formblätter – Bsp. Sachausgaben II

Ad 2.2.4: Zur Information der Patienten werden Flyer (1000 Stück) und weitereInformationsmaterialien benötigt. Des Weiteren ist der Druck von 500 Fragebögen zurDatenerhebung erforderlich.….

Ad 2.2.5: Die Infrastrukturpauschale wird mit 25% der Personalausgaben (siehe 2.1) beantragt.….

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• Einreichung ausschließlich online im elektronischen Antragssystem PT-Outline:

https://secure.pt-dlr.de/ptoutline/app/vsf1_2018

• Frist für die Antragseinreichung:

20. Februar 2018 (12.00 Uhr, MEZ)

• Projektbeschreibung/Antrag als PDF-Datei zzgl. der einzeln hochzuladendenAnlagen

• Wenn eine Anlage im Einzelfall nicht zutrifft, ist eine aussagekräftigeBegründung in dem Antragssystem zu hinterlegen.

Wo reiche ich meinen Antrag ein?

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PT-Outline

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PT-Outline I: Registrierung und Anmeldung

Einmalig Registrieren

Erhalt Passwort

Anmeldung

Bitte planen Sie ausreichend Zeit für die elektronische Übermittlung des Antrags ein.

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PT-Outline II: Startseite und Antrag anlegen

Ansprechpersonen, Anweisungen, Fristen…..

Antrag anlegen

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PT-Outline III: projektbezogene Daten

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Bitte beachten Sie das Menü links oben.

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Speichernnicht vergessen

Die Felder orientieren sich an den Angaben in der Synopse bzw. den Formblättern.

Bitte achten Sie darauf, dass die Angaben in PT-Outline nicht widersprüchlich zu denAngaben in den einzureichendenDokumenten sind.

PT-Outline IV: projektbezogene Daten

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PT-Outline V: projektbezogene Daten

Diese Angaben müssen mit den eingereichten Unterlagen identisch sein.

Diese Angaben sind bei erneuter Einreichung erforderlich.

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Projektbeschreibung ist als ein Dokument und JEDE Anlage als weiteres, separates Dokument hochzuladen.

Wenn eine Anlage nicht zutrifft ist ein Kommentar erforderlich.

Bitte die maximale Dateigröße (10 MB) beachten.

PT-Outline VI: Antrag und Anlagen hochladen

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PT-Outline VII: verbindliche Einreichung

Projektübersicht

Nach der verbindlichen Einreichung sind keine Änderungen mehr möglich.Der Antragsteller erhält eine Bestätigung per E-Mail über die Einreichung.

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Zu guter Letzt• Die formalen Vorgaben sind einzuhalten (insbesondere auch bei den Anlagen).

• Alle für die Projektdurchführung erforderlichen Expertisen sind frühzeitig indie Antragserstellung einzubinden.

• Der Antrag ist so konkret wie möglich zu formulieren.

• Es besteht die Verpflichtung zur wirtschaftlichen und sparsamen Mittel-verwendung.→ Formblatt: Nachvollziehbare Kalkulationsgrundlagen und Begründungensind beizufügen.

• Eine konkrete und realistische Arbeits- und Zeitplanung ist erforderlich.→ Arbeiten außerhalb des Förderzeitraumes sind nicht förderfähig!

• FAQ für geförderte Projekte:https://innovationsfonds.g-ba.de/downloads/media/72/2017-05-23_FAQ_gefoerderte-Projekte.pdf

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Beratung für Antragstellende

Kontaktdaten:

• Telefon: +49-228-3821-1020

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