Willkommensmappe - bds-stade.de · 3 Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. –BDS-...

33
1 Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. BDS- Bezirksvereinigung Stade Willkommensmappe für Schiedspersonen in der Bezirksvereinigung Stade http://www.bds-stade.de

Transcript of Willkommensmappe - bds-stade.de · 3 Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. –BDS-...

Page 1: Willkommensmappe - bds-stade.de · 3 Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. –BDS- Bezirksvereinigung Stade 1. Begrüßung neuer Schiedspersonen Liebe Schiedsfrau,

1 Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. –BDS- Bezirksvereinigung Stade

Willkommensmappe

für Schiedspersonen in der Bezirksvereinigung Stade

http://www.bds-stade.de

Page 2: Willkommensmappe - bds-stade.de · 3 Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. –BDS- Bezirksvereinigung Stade 1. Begrüßung neuer Schiedspersonen Liebe Schiedsfrau,

2 Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. –BDS- Bezirksvereinigung Stade

Inhaltsverzeichnis

1. Begrüßung

2. Rechtsgrundlagen

3. Mitgliedschaft im BDS

4. Beispielhaftes Schlichtungsverfahren

5. Verwendung der häufigsten BDS-Formulare

6. Aus- und Fortbildung

7. Anhang

1. Vorstand

2. Organigramm

3. Beitrittserklärung

4. Datenschutzerklärung

5. Auszug aus dem Flyer des BDS

Page 3: Willkommensmappe - bds-stade.de · 3 Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. –BDS- Bezirksvereinigung Stade 1. Begrüßung neuer Schiedspersonen Liebe Schiedsfrau,

3 Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. –BDS- Bezirksvereinigung Stade

1. Begrüßung neuer Schiedspersonen

Liebe Schiedsfrau, lieber Schiedsmann, die Bezirksvereinigung Stade beglückwünscht Sie zu Ihrem neuen verantwortungsvollen Amt und heißt Sie herzlich willkommen.

Die folgenden Seiten geben Ihnen einen ersten Überblick und sollen Ihnen den

Einstieg in Ihr neues Amt erleichtern.

Landgerichtsbezirk Stade mit 8 Amtsgerichten und dem Bereich der BDS Bezirksvereinigung Stade

Page 4: Willkommensmappe - bds-stade.de · 3 Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. –BDS- Bezirksvereinigung Stade 1. Begrüßung neuer Schiedspersonen Liebe Schiedsfrau,

4 Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. –BDS- Bezirksvereinigung Stade

2. Rechtsgrundlage der Tätigkeit der Schiedspersonen in Niedersachsen.

Am 1. Januar 2010 ist das Gesetz zur Einführung der obligatorischen außergerichtlichen Streitschlichtung – Niedersächsisches Schlichtungsgesetz (NSchlG) – und zur Änderung des Niedersächsisches Gesetz über gemeindliche Schiedsämter – Niedersächsisches Schiedsämtergesetz (NSchÄG) – vom 17. Dezember 2009 in Kraft getreten.

Die Verwaltungsvorschriften zu den vorgenannten Gesetzen sind zum 1. April 2010 in Kraft getreten. In § 1 des Niedersächsischen Schlichtungsgesetzes (NSchlG) wird festgelegt, dass eine obligatorische (verpflichtende) Streitschlichtung in den folgenden Fällen – betroffene Rechtsgebiete – vorzunehmen ist.

a) Nachbarrechte

1. Ansprüche aus § 910 BGB – es handelt sich um Überhänge von Wurzeln und Zweigen von

einem Nachbargrundstück

2. Ansprüche aus § 911 BGB – es handelt sich um Früchte von Bäumen und Sträuchern, die auf ein Nachbargrundstück fallen

3. Ansprüche aus § 923 BGB – es handelt sich um Regelungen hinsichtlich eines Baumes, der auf der Grundstücksgrenze steht

4. Ansprüche aus § 906 BGB – es handelt sich um Zuführung von Gasen, Dämpfen, Gerüchen, Rauch, Ruß, Wärme, Geräusch, Erschütterungen und ähnliche von einem Grundstück ausgehende Einwirkungen

5. Ansprüche wegen der im Niedersächsischen Nachbarrechtsgesetz geregelten Nachbarrechte –

es handelt sich zum Beispiel um Streitigkeiten um Nachbarwände, Grenzwände, Licht- und Fensterrechte, Bodenerhöhungen, Einfriedungen, Hammerschlags- und Leiterrechte, Grenzabstände für Pflanzen etc.

Bei den Streitigkeiten nach § 906 BGB und der im Niedersächsischen Nachbarrecht geregelten Nachbarrechte ist das obligatorische Schlichtungsverfahren nur vorgeschrieben, wenn die Einwirkungen nicht von einem gewerblichen Betrieb ausgehen. Ein gewerblicher Betrieb wird im Allgemeinen vorliegen, wenn der Inhaber mit ihm berufsmäßig dauernde Einnahmen erzielen will.

Erfasst werden auch solche Ansprüche, die zwar nicht unmittelbar auf die genannten Vorschriften gestützt sind oder hieraus hergeleitet werden können, sondern auch auf andere Anspruchsgrundlagen (z.B. § 823 BGB – unerlaubte Handlung, § 812 BGB – Geschäftsführung ohne Auftrag) beruhen, sofern eine enge Verknüpfung mit einer nachbarrechtlichen Streitigkeit besteht. Beispiele: Anspruch auf Schadenersatz, weil herabfallendes Laub die Dachrinne des Nachbarhauses verstopft und in der Folge zu Wasserschäden am Haus geführt hat; Ansprüche gegen einen Nachbarn auf Ersatz ersparter Aufwendungen, wenn er Wurzeln oder Zweige für den an sich beseitigungspflichtigen Nachbarn beseitigt.

Page 5: Willkommensmappe - bds-stade.de · 3 Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. –BDS- Bezirksvereinigung Stade 1. Begrüßung neuer Schiedspersonen Liebe Schiedsfrau,

5 Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. –BDS- Bezirksvereinigung Stade

b) Ehrverletzungen

Es handelt sich um Verletzung der persönlichen Ehre, die nicht in Presse oder Rundfunk

begangen worden sind. Im Einzelnen werden angesprochen:

1. Beleidigung - § 185 StGB 2. Üble Nachrede - § 186 StGB 3. Verleumdung - § 187 StGB

4. Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens - § 188 StGB 5. Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener - § 189 StGB

Darüber hinaus ist nach § 380 StPO in den Fällen der Hausfriedensbruch (§ 123 StGB), der

Verletzung des Briefgeheimnisses (§ 202 StGB), der Körperverletzung (§§ 223 und 229 StGB), der

Bedrohung (§ 241 StGB), der Sachbeschädigung (§ 303 StGB) und der Rauschtat (§ 323 a StGB)

die Erhebung der Klage erst zulässig, wenn ein Schlichtungsversuch bei einer Vergleichsbehörde

(u.a. Schiedsamt) vorgenommen wurde. Die Durchführung des Schlichtungsverfahrens ist Voraussetzung für die Erhebung der

Privatklage. Im Falle des Scheiterns wird eine Sühnebescheinigung ausgestellt, die beim Gericht

einzureichen ist. c) Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz.

Es werden hier die Fälle des 3. Abschnittes des AGG angesprochen. Bei der Begründung,

Durchführung und Aufhebung von Verträgen sind Diskriminierungen aus Gründen der Rasse oder

wegen der ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des

Alters oder der sexuellen Identität unzulässig.

d) Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten

Bei derartigen Streitigkeiten – also private Streitigkeiten um vermögensrechtliche Ansprüche – ist

das Schiedsamt fakultativ (freiwillig, nicht zwingend notwendig) tätig. Die Rechtsgrundlage ist

§ 13 des Nds. Schiedsämtergesetzes und es sind Auseinandersetzungen angesprochen, für die

die ZPO zutrifft und die von ordentlichen Gerichten entschieden werden müssen.

Page 6: Willkommensmappe - bds-stade.de · 3 Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. –BDS- Bezirksvereinigung Stade 1. Begrüßung neuer Schiedspersonen Liebe Schiedsfrau,

6 Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. –BDS- Bezirksvereinigung Stade

3. Mitgliedschaft im BDS Sie werden Mitglied beim BDS, indem Sie schriftlich (ggf. auch formlos) Ihren Beitritt erklären.

Verwenden Sie dazu das Anmeldeformular (s iehe Anhang Nr . 3 ) und senden es eigenhändig

unterschrieben an die Bezirksgeschäftsstelle der Bezirksvereinigung Stade (Karl-Heinz Linck,

Deichstr. 44, 21785 Belum). Der Jahresbeitrag wird nach dem Nds. Schiedsämterämtergesetz von

Ihrer Stadt, Samtgemeinde, Gemeinde übernommen.

Gleichzeitig werden Ihre persönlichen Daten im elektronischen Mitgliederverzeichnis des BDS

erfasst. Sie selbst können dabei entscheiden, welche Ihrer Daten für die Öffentlichkeit zu sehen

sein sollen. Zur Veröffentlichung benötigt der BDS die entsprechende Einverständniserklärung

(Datenschutzerklärung siehe Anhang Nr. 4).

Fachliteratur Die Gemeinde ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Schiedspersonen in ihrem Zuständigkeitsbereich

mit den nötigen Sachmitteln und der nötigen Fachliteratur zu versorgen. Hierzu macht der BDS ein

umfangreiches Angebot (siehe auch www.bdsev.de).

CHV (Carl-Heymanns-Verlag) BDS-Servicegesellschaft

Page 7: Willkommensmappe - bds-stade.de · 3 Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. –BDS- Bezirksvereinigung Stade 1. Begrüßung neuer Schiedspersonen Liebe Schiedsfrau,

7 Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. –BDS- Bezirksvereinigung Stade

Vordrucke für Schiedsämter und Schiedsstellen

Der BDS stellt alle Vordrucke für Schiedspersonen zur Verfügung, die zur Ausübung ihrer Tätigkeit

benötigt werden.

Die Vordrucke stehen im PDF-Dateiformat auf einem Formularserver zum Download zur Verfügung.

Sie werden ständig durch einen Juristen überprüft und – bei evtl. Gesetzesänderungen – sofort

aktualisiert. Die Aktualisierungen im Gültigkeitszeitraum der Lizenz erfolgen kostenlos.

Die Formulare sollten vorrangig am PC bearbeitet werden, können aber auch mit der

Schreibmaschine oder per Hand ausgefüllt werden. Nach Zahlung der jährlichen Lizenzgebühr

durch Ihre Kommune, wird ihr eine Kennung und ein Passwort mitgeteilt, mit dem auf den

Formularserver zugegriffen werden kann. Passwort und Kennung finden Sie auf der Rechnung, die

die Kommune bekommen hat.

Sofern Sie die Formulare nur per Hand oder mit der Schreibmaschine ausfüllen können,

sollte Ihnen Ihre Kommune jedes Formular in der von Ihnen benötigten Anzahl blanko

ausdrucken. (Achtung: Die Protokollformulare müssen rechtssicher sein.)

Zurzeit sind nur noch wenige Reststücke über den Verlag zu beziehen: Siehe auch www.schiedsamt.de/386.html

Page 8: Willkommensmappe - bds-stade.de · 3 Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. –BDS- Bezirksvereinigung Stade 1. Begrüßung neuer Schiedspersonen Liebe Schiedsfrau,

8 Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. –BDS- Bezirksvereinigung Stade

Info-Schriften zum Download Der BDS stellt kostenlos Info-Schriften zur Verfügung, die sich mit Themen rund um das Schiedsamt

befassen. Die als PDF-Datei gespeicherten Hefte können über das Internet auf einen PC übertragen

und ausgedruckt werden.

Beispiel:

PDF-Liste aus www.schiedsamt.de/383.html - Bundesverband - Info- Schriften

Info-Schriften Hefte Nr. 15 zum Download

15 Hinweise für die Kommunen

15A Grundausstattung des Schiedsamtes / der Schiedsstelle

15B Amtsraumentschädigung

15C Ausschreibung eines Schiedsamtes / einer Schiedsstelle

Page 9: Willkommensmappe - bds-stade.de · 3 Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. –BDS- Bezirksvereinigung Stade 1. Begrüßung neuer Schiedspersonen Liebe Schiedsfrau,

9 Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. –BDS- Bezirksvereinigung Stade

Schiedsamtszeitung Die monatlich erscheinende Schiedsamtszeitung wird allen

Schiedspersonen von ihrer Gemeinde kostenlos zugestellt. Falls nicht, fragen Sie bitte bei Ihrer Gemeinde nach.

Die Schiedsamtszeitung unterrichtet über alles, was für die Ausübung des

Schiedsamtes von rechtlicher und praktischer Bedeutung ist. Sie veröffentlicht

regelmäßig einschlägige Gerichtsentscheidungen mit Anmerkungen, Fälle aus

der Praxis und vor allem informative Aufsätze über rechtliche Themen des

Schiedsamtswesens. Nachrichten aus der Organisation des Bundes Deutscher

Schiedsmänner und Schiedsfrauen runden die Zeitschrift ab.

In der Schiedsamtszeitung finden Sie ein Inhaltsverzeichnis aller relevanten

Urteile in der Rechtsprechung, die Sie nachlesen können ebenso wie die

Beiträge in den aktuellen Ausgaben. Die Schiedsamtszeitung können Sie beim

Carl Heymanns Verlag abonnieren.

Wichtiger

Hinweis

Der Bund

Deutscher

Schiedsmänner

und Schiedsfrauen

e. V.

–BDS –

gliedert sich in

3 Ebenen:

1 Bundesverband

12 Landes-

vereinigungen

77 Bezirks-

vereinigungen

Derzeit sind in

Deutschland ca.

8000

Schiedspersonen

ehrenamtlich tätig.

Page 10: Willkommensmappe - bds-stade.de · 3 Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. –BDS- Bezirksvereinigung Stade 1. Begrüßung neuer Schiedspersonen Liebe Schiedsfrau,

10 Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. –BDS- Bezirksvereinigung Stade

Das Schiedsamt im Internet Bundesverband:

www.schiedsamt.de

Page 11: Willkommensmappe - bds-stade.de · 3 Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. –BDS- Bezirksvereinigung Stade 1. Begrüßung neuer Schiedspersonen Liebe Schiedsfrau,

11 Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. –BDS- Bezirksvereinigung Stade

Beispielhaftes Ablaufschema eines Schlichtungsverfahrens

Page 12: Willkommensmappe - bds-stade.de · 3 Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. –BDS- Bezirksvereinigung Stade 1. Begrüßung neuer Schiedspersonen Liebe Schiedsfrau,

12 Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. –BDS- Bezirksvereinigung Stade

4. Beispielhaftes Schlichtungsverfahren Nachfolgend finden Sie eine Übersicht, wie ein Schlichtungsverfahren exemplarisch ablaufen kann (siehe auch BDS-Fachbuch Musterfälle).

Empfehlungen Die Antragsaufnahme mit dem Antragsteller (AS) kann

direkt in den Räumen der Schiedsperson oder in öffentlicher Umgebung abgehalten werden (Rathaus, Bürgerhaus, Diakonie, Schule). Auf Antrag haben Sie in besonderen Fällen Anspruch auf Amtshilfe (Polizei, Amtsgericht).

Antragsaufnahme/ Antragsstellung

persönlich oder schriftlich durch Antragssteller, oder Schriftsatz vom Rechtsanwalt Personalien bei persönlicher Antragsaufnahme erfragen

Zuständigkeit prüfen (sachlich / örtlich)

a) Örtliche Zuständigkeit: Wo wohnt die Antragsgegnerin/der Antragsgegner (§ 2 des Nds. Schlichtungsgesetzes, § 13 Nds. Schiedsämtergesetz) b) Sachliche Zuständigkeit 1. obligatorisch: Nachbarrechtliche Streitigkeiten (z.B. Überhänge,

Lärm); Ehrverletzungen (z.B. Beleidigung), Fälle nach § 380 StPO (z.B. Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung); Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

2. fakultativ: Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten (zum Beispiel vermögensrechtliche Streitigkeiten aus Kauf- und Werkverträgen).

Kostenvorschuss i. d. R. der voraussichtlich entstehenden Kosten in Höhe von 50 € Bareinnahme gegen Quittung oder per Überweisung.

Antragschreiben Bei Antrag zu Protokoll Formblatt nutzen!

in knappen Worten formulieren, worum es geht und welche Forderungen der Antragsteller stellt, z.B. Beseitigung von Überhang, Geldforderungen, Entschuldigung, Übernahme der Schiedsamtskosten, usw...

Eintragung ins Vorblatt und ins Kassenbuch

Sollte zeitnah, spätestens zum Abschluss der Schiedsverhandlung geschehen.

Termin festlegen Ladungsfrist: 2 Wochen (+ Postlaufzeit einkalkulieren) Der Termin sollte mit den Parteien abgestimmt werden!

Ladungen schreiben, Ordnungsgeld bis 50 €

Formblätter Formblatt bei Nichterscheinen

Ladungen Antragsteller und Antragsgegner persönlich mit Empfangsbekenntnis oder mit Postzustellungsurkunde

Ladung für Antragsteller und die Ladung für Antragsgegner bei Postzustellungsurkunde (PZU) zusammen mit der Antragsdurchschrift in Umschlag „Förmliche Zustellung“ stecken (gelb) Angabe eines „Aktenzeichen“ ist zwingend notwendig z. B. VB01/13 (siehe auch Fachbuch Musterfälle) Formblatt „Zustellungsurkunde“ ausfüllen Vorderseite: „Aktenzeichen“ übertragen, Adresse und unten eigene Adresse nicht vergessen. Ladungen in den Umschlag „Förmliche Zustellung“ und verschlossen in Umschlag „Postzustellungsauftrag“ stecken,

Wichtiger Hinweis zu PZU! (Siehe Seite 13) Evtl. Handzettel anfertigen

Zur Vorbereitung für eine schnellere Kostenabrechnung nach der Verhandlung sollte die Anzahl der geschriebenen und kopierten Seiten, Auslagen, Telefonate usw. rechtzeitig notiert werden.

Page 13: Willkommensmappe - bds-stade.de · 3 Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. –BDS- Bezirksvereinigung Stade 1. Begrüßung neuer Schiedspersonen Liebe Schiedsfrau,

13 Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. –BDS- Bezirksvereinigung Stade

Bei der Verhandlung

Personalien der Antragsgegner feststellen, auch der Beistände,

sofern nicht persönlich bekannt.

Sie sind der Verhandlungsführer, lassen Sie sich niemals das Ruder

aus der Hand nehmen.

Beide Parteien gleichwertig reden lassen.

Nicht voreingenommen sein.

Einen Vergleich vorschlagen, aber nie „richten“.

Evtl. Zwischenergebnisse notieren.

Protokoll schreiben Formblatt

Am Ende der Schlichtungs-/ Sühneverhandlung ist in

jedem Fall das Protokoll ins Protokollbuch einzutragen,

auch wenn sich die Parteien nicht geeinigt haben.

Im Protokoll müssen der Gegenstand des Streites und die Forderung des

Antragstellers gegenüber dem Antragsgegner sowie das Ergebnis der

Verhandlung vermerkt werden.

„Die Schlichtungsverhandlung war erfolglos“ oder

„Die Parteien schließen folgenden Vergleich:

1.) Herr Böse zahlt 250,- € (bis zum ....) an Frau Gut. oder:

Herr Böse zahlt die 250,- € in x folgenden Raten zu je xx.- €

beginnend am (Datum)

Bleibt Herr Böse mit einer Rate in Verzug, so ist der

Restbetrag sofort fällig.

2.) Die Hecke an der Grundstücksgrenze wird von ... bis zum... auf eine

Höhe von 2,0 m zurückgeschnitten.

Wichtig: Geldbeträge müssen immer beziffert

werden!

Bei Zahlungen oder sonstigen Leistungen immer

einen Fälligkeitstermin setzen!

Kostenrechnung erstellen Formblatt

Abrechnung direkt vor Ort gegen Quittung.

Gebühr bei Vergleich = 25 €

Gebühr ohne Vergleich = 15 €

Erhöhte Gebühr in beiden Fällen im Rahmen und genannten Fällen des

Nds. SchÄG möglich. Ordnungsgeld bei Nichterscheinen = bis 50 €

Schreibauslagen = 0,50 € je geschriebene (kopierte) Seite,

Kilometergeld nach Bundesreisekostengesetz = 0,30 €/km.

Page 14: Willkommensmappe - bds-stade.de · 3 Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. –BDS- Bezirksvereinigung Stade 1. Begrüßung neuer Schiedspersonen Liebe Schiedsfrau,

14 Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. –BDS- Bezirksvereinigung Stade

Diverses

Postzustellungsurkunde (PZU) (Unterlagen können auf www.schiedsamt.de/386.html unter VORDRUCKE

ausgewählt und über die Gemeinde angefordert werden). Eine ausführliche Beschreibung zur PZU-Abwicklung finden Sie zum

Download unter

http://www.deutschepost.de/mlm.nf/dpag/images/p/postzustellungsauftrag/

pza.broschuere.pdf

Quelle: http://www.deutschepost.de//mlm.nf/dpag/images/p/postzustellungsauftrag/

pza_broschuere_01_2014_k1.pdf

Wichtiger

Hinweis

Zustellung

3,45 € plus MwSt.

Empfehlung:

Internetmarke

Page 15: Willkommensmappe - bds-stade.de · 3 Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. –BDS- Bezirksvereinigung Stade 1. Begrüßung neuer Schiedspersonen Liebe Schiedsfrau,

15 Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. –BDS- Bezirksvereinigung Stade

5. Verwendung der häufigsten

BDS-Formulare

In einem Schlichtungsfall werden die am häufigsten benötigt. Weitere

Formulare finden Sie im Formularserver 1. Antragstellung

V 1 Antrag zu Protokoll des zuständigen Schiedsamtes auf

Schlichtungsverhandlung.

2. Ladungen/Terminierungen

V 3 Ladung für Antragsteller(innen) bzw. gesetzliche Vertreter in

bürgerlichen Streitigkeiten sowie Strafsachen zum ersten oder

zweiten Termin

V 4 Ladung für Antragsgegner(innen) bzw. gesetzliche Vertreter in bürgerlichen Streitigkeiten sowie Strafsachen zum ersten Termin

V 6 Ladung für Antragsgegner(innen) bzw. gesetzliche Vertreter in

Strafsachen und gemischten Streitigkeiten zum zweiten Termin V 7 Benachrichtigung wegen Terminsaufhebung, -verlegung bzw.

-bestätigung V 7a Terminsnachricht für Beistände

V 8a Empfangsbekenntnis

3. Protokollierung

V 20 Protokoll, Einlage- oder Einklebebogen

4. Erteilen von Bescheinigungen

V 10 Abschrift eines Protokolls

V 11 Ausfertigung eines Protokolls

V 12a Sühnebescheinigung

V 12b Erfolglosigkeitsbescheinigung

Wichtiger

Hinweis

Die BDS-Formulardatei

(PDF-Datei) wird

jährlich aktualisiert und

mit der Jahresbeitrags-

rechnung gegen ein

jährliches

Nutzungsentgelt der

Gemeinde angeboten.

Die Gemeinde stellt die

BDS- Formulare den

Schiedspersonen in

ihrem

Zuständigkeitsbereich

zur Verfügung.

Page 16: Willkommensmappe - bds-stade.de · 3 Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. –BDS- Bezirksvereinigung Stade 1. Begrüßung neuer Schiedspersonen Liebe Schiedsfrau,

16 Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. –BDS- Bezirksvereinigung Stade

5. Kosten

V 13 Einforderung eines Kostenvorschusses

V 18 Kostenrechnung

V 28 Quittung

6. Sonstige Formulare

V 9 Festsetzung von Ordnungsgeld

V 9a Rechtsbehelfsbelehrung

V 23 Jahresbericht des Schiedsamts

V 24 Dokumentation der »Tür- und Angelfälle«

V 25 Anschreiben (Blanko)

V 26 Anlage

V 27 PZU

Anlage:

V 46 Antrag d. Gläubigers/in auf Gestattung der Ersatzvornahme und Leistung eines

Kostenvorschusses

V 0 Stammdatenblatt

Page 17: Willkommensmappe - bds-stade.de · 3 Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. –BDS- Bezirksvereinigung Stade 1. Begrüßung neuer Schiedspersonen Liebe Schiedsfrau,

17 Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. –BDS- Bezirksvereinigung Stade

Möglicher Ablauf eines Schlichtungsverfahrens

1. Schritt: Bitte prüfen Sie, ob ein förmliches Schlichtungsverfahren einzuleiten ist oder ob der Antragsteller nur einen „Tür- und Angelfall“ wünscht. (Beim „Tür- und Angelfall“ kommt es nicht zu einem Schiedsverfahren, sondern die Sache wird formlos durch einen Ratschlag o.ä. erledigt.) Tür- und Angelfälle sind in der Jahresstatistik zu erfassen.

2. Schritt: Antragstellung: Bei Einleitung eines Schiedsverfahrens ist ein „Antrag auf Schlichtungsverhandlung“ zu erstellen.

Eingeleitet wird die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens durch die Stellung eines Antrags, für den Formzwang besteht. Dieser Antrag kann schriftlich eingereicht oder mündlich zu Protokoll gegeben werden.

Nimmt die Schiedsperson den Antrag an, hat der Antragsteller einen Kostenvorschuss im Regelfall von 50,- € zu leisten bevor eine Ladung erfolgt. Der Betrag kann bar oder unbar entrichtet werden.

Der Antrag auf Durchführung eines Schlichtungsverfahrens (Antrag auf Schlichtungsverhandlung) kann auch durch eine bevollmächtigte Person (z.B. Rechtsanwalt) schriftlich gestellt werden. Erforderlich ist, dass die bevollmächtigte Person eine schriftliche Vollmacht beilegt oder nachreicht.

3. Schritt: Ladungen: Die Schiedsperson bestimmt den Termin und die Parteien werden förmlich geladen. Der Termin sollte mit den Parteien abgestimmt werden. Die Ladung wird entweder den Parteien persönlich gegen Empfangsbestätigung (Quittung) oder durch die Post mit Zustellungsurkunde zugestellt. 4. Schritt: Verhandlung: Bevor ein Vergleich bzw. eine Einigung protokolliert wird, erörtert die

Schiedsperson mit den beiden Parteien den Fall und lotet die unterschiedliche Interessenlage aus.

Zur Aufklärung der Interessenlage kann die Schiedsperson auch eigene Vorschläge zur Streitlösung

unterbreiten.

5. Schritt: Ergebnis: Im Protokoll selbst ist das Ergebnis der Verhandlung festzuhalten und es

muss sowohl von beiden Parteien als auch von der Schiedsperson unterschrieben werden, wenn

es zu einer Einigung (Vergleich) gekommen ist. Der Vergleich ist dann rechtsverbindlich. Kommt es zu keiner Einigung, ist eine „Erfolglosigkeitsbescheinigung“ bzw. in Strafsachen eine

„Sühnebescheinigung“ zu erstellen.

6. Schritt: Protokollbuch: Das Protokollbuch zählt zu den amtlichen Büchern und es ist in ihm die entsprechende Eintragung vorzunehmen.

Page 18: Willkommensmappe - bds-stade.de · 3 Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. –BDS- Bezirksvereinigung Stade 1. Begrüßung neuer Schiedspersonen Liebe Schiedsfrau,

18 Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. –BDS- Bezirksvereinigung Stade

7. Schritt: Kosten des Schlichtungsverfahrens: Grundsätzlich hat die antragstellende Partei die Kosten zu tragen. Sie ist also Kostenschuldnerin. Dies gilt auch für den Fall, dass vereinbart wurde, dass die Gegenpartei die Kosten zu übernehmen hat und sie in voller Höhe oder in dem vereinbarten Umfang (zum Beispiel hälftige Teilung) nicht zahlt. Die Schiedsperson stellt der Kostenschuldnerin eine Kostenrechnung (Quittung) aus.

§ 47 des Nds. Schiedsämtergesetzes regelt die Höhe der Kosten. Danach wird für das

Schlichtungsverfahren eine Gebühr von 15 Euro erhoben.

Wenn es zu einer Vereinbarung (Vergleich) kommt, erhöht sich die Gebühr auf 25 Euro. Die Gebühr kann unter Berücksichtigung der Verhältnisse des Kostenschuldners und des Umfangs

und der Schwierigkeit des Falles auf bis zu 50 € erhöht werden. Die weiteren Kosten ergeben sich aus § 48 des Nds. Schiedsämtergesetzes und in § 49 dieses

Gesetzes ist festgelegt, dass ausnahmsweise die Schiedsperson auf die Erhebung von Kosten

ganz oder teilweise verzichten kann, wenn dies aus Billigkeitsgründen geboten erscheint.

8. Schritt: Abschrift Protokoll: Falls die Parteien eine Abschrift des Protokolls haben möchten, ist dies zu vermerken.

Hinweis:

• Nach der Schlichtungsverhandlung ist das Protokollbuch zu vervollständigen.

• Die Eintragung in das Kassenbuch hat zu erfolgen.

Page 19: Willkommensmappe - bds-stade.de · 3 Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. –BDS- Bezirksvereinigung Stade 1. Begrüßung neuer Schiedspersonen Liebe Schiedsfrau,

19 Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. –BDS- Bezirksvereinigung Stade

Das Antragsformular (V 1)

Dieses Formular muss vom Antragsteller und der Schiedsperson unterzeichnet werden und wird

dem Antragsteller und dem Antragsgegner zusammen mit der Ladung (per PZU, persönlich gegen

Empfangsbestätigung.

Page 20: Willkommensmappe - bds-stade.de · 3 Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. –BDS- Bezirksvereinigung Stade 1. Begrüßung neuer Schiedspersonen Liebe Schiedsfrau,

20 Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. –BDS- Bezirksvereinigung Stade

Ladung für Antragsteller(innen) bzw. gesetzliche Vertreter in bürgerlichen Streitigkeiten sowie Strafsachen zum ersten oder zweiten Termin (V 3)

Die Formulare werden von der Schiedsperson unterzeichnet, gesiegelt und in bürgerl. Streitigkeiten

zusammen mit dem Antrag per PZU verschickt oder persönlich gegen Empfangsbestätigung

zugestellt.

Ladung für Antragsgegner(innen) bzw. gesetzliche Vertreter in bürgerlichen

Streitigkeiten sowie Strafsachen zum ersten Termin (V 4)

Die Formulare werden von der Schiedsperson unterzeichnet, gesiegelt und in Strafsachen

zusammen mit dem Antrag per PZU verschickt oder persönlich gegen Empfangsbestätigung

zugestellt.

An den Antragsteller (V 3) An den Antragsgegner (V 4)

Page 21: Willkommensmappe - bds-stade.de · 3 Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. –BDS- Bezirksvereinigung Stade 1. Begrüßung neuer Schiedspersonen Liebe Schiedsfrau,

21 Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. –BDS- Bezirksvereinigung Stade

Das Protokollformular (V 20)

Dieses Formular müssen bei erfolgreichem Vergleich beide Parteien und die Schiedsperson

unterzeichnen. VGU (vorgelesen, genehmigt, unterschrieben) muss zwingend im Protokoll

vermerkt sein. Das Originalformular erhält jedoch NUR die Schiedsperson. Die Parteien erhalten auf Anforderung die „Abschrift des Protokolls“

Page 22: Willkommensmappe - bds-stade.de · 3 Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. –BDS- Bezirksvereinigung Stade 1. Begrüßung neuer Schiedspersonen Liebe Schiedsfrau,

22 Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. –BDS- Bezirksvereinigung Stade

Die Sühnebescheinigung (V 12a)

Dieses Formular muss in Strafsachen von der Schiedsperson unterzeichnet und gesiegelt werden. Auf Antrag erhält der Antragsteller das Formular bei erfolglosem Ausgang der Schlichtung.

Page 23: Willkommensmappe - bds-stade.de · 3 Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. –BDS- Bezirksvereinigung Stade 1. Begrüßung neuer Schiedspersonen Liebe Schiedsfrau,

23 Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. –BDS- Bezirksvereinigung Stade

Die Erfolglosigkeitsbescheinigung (V 12b)

Dieses Formular muss in bürgerlichen Streitigkeiten von der Schiedsperson unterzeichnet und

gesiegelt werden. Auf Antrag erhält der Antragsteller das Formular bei erfolglosem Ausgang der

Schlichtung.

Page 24: Willkommensmappe - bds-stade.de · 3 Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. –BDS- Bezirksvereinigung Stade 1. Begrüßung neuer Schiedspersonen Liebe Schiedsfrau,

24 Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. –BDS- Bezirksvereinigung Stade

Fallbeispiel: Nachbarschaftlicher Beseitigungsanspruch Sachverhalt: Die Eheleute Karin und Günter Dunkel verlangen von ihrem Nachbar Klaus Lang,

dass er zum einen seine 8 m hohen Birken, die einen Abstand von 2 m zur Grenze haben und

bereits seit mehr als 10 Jahren dort stehen, entfernt, da sie in erheblichen Maße Schatten bilden,

nahezu jegliche Sonneneinwirkung verhindern und zum Abfall von Laub auf das Grundstück des

Antragstellers führen, und zum anderen, dass die Zweige seiner Buche, die 4 m über das eigene

Grundstück hinaus auf das Grundstück des Antragstellers ragen und dort zu einer erheblichen

Nutzungseinschränkung führen, abschneidet. Beide Parteien wohnen in Harsefeld (Niedersachsen) und sind seit 30 Jahren Nachbarn. Eine

Baumschutzsatzung gibt es in Harsefeld nicht.

Rechtsgrundlage: Gegenstand dieses Musterfalles ist eine nachbarrechtliche Streitigkeit, die auf

den Bestimmungen des § 1004 BGB in Verbindung mit § 50 des Niedersächsischen Nachbarrechts

(Grenzabstand) und § 910 BGB (Überhang) beruhen. Es handelt sich um ein obligatorisches Schlichtungsverfahren, welches nach § 2 des

Nds. Schlichtungsgesetzes beim Schiedsamt Harsefeld durchzuführen ist. Der Antrag wurde am 22. Juni 2015 mündlich zu Protokoll beim Schiedsamt Harsefeld gestellt.

Die beiden Parteien wurden zum 14. Juli 2015, Uhrzeit 10 Uhr, geladen. Die Ladungen wurden

förmlich zugestellt.

Ergebnis der Schlichtungsverhandlung: Im Schlichtungstermin erschienen beide

Parteien mit ihren Rechtsanwälten Klug für die antragstellende Partei und Schlau für die

Gegenpartei. Rechtsanwalt Schlau räumte zwar ein, dass an sich der Grenzabstand wegen der Baumhöhe zu

gering ist, sagte jedoch, dass unter Berücksichtigung des Paragraphen 54 Nds. Nachbarrecht ein

Fällen der wunderbaren Buche nicht in Frage kommen könne. Hierfür bat er um Verständnis.

Es kam zu der folgenden Vereinbarung (Vergleich im Sinne von § 779 BGB)

1. Die Zweige der Buche werden bis zum 01.11.2015 gekürzt und dürfen maximal nur noch bis

zu 50 cm in das Nachbargrundstück ragen.

2. Die derzeitige Baumhöhe von 8 m wird nicht überschritten. Es findet eine jährliche

Überprüfung statt und nötigenfalls wird innerhalb eines Monats nach Feststellung einer

über 8 m hinausgehenden Höhe eine Kappung auf die vereinbarte Höhe von 8 m

vorgenommen.

3. Die Kosten des Verfahrens werden hälftig geteilt.

Page 25: Willkommensmappe - bds-stade.de · 3 Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. –BDS- Bezirksvereinigung Stade 1. Begrüßung neuer Schiedspersonen Liebe Schiedsfrau,

25 Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. –BDS- Bezirksvereinigung Stade

6. Aus- und Fortbildung

Die Bezirksvereinigung Stade ist eine von 77 Bezirksvereinigungen im BDS. Auf Grund

dessen stehen der Bezirksvereinigung die Ressourcen des BDS in Bochum zur Verfügung.

Als Mitglied der Bezirksvereinigung Stade ist man satzungsgemäß Mitglied des Gesamtvereins

und kann sowohl die Lehrgänge der Landesvereinigung als auch insbesondere der

Bundesvereinigung belegen.

Die Bundesvereinigung bietet folgende Lehrgänge an:

Einführungs- und Vertiefungslehrgänge

Fortbildungslehrgänge Strafrecht

Fortbildungslehrgänge Zivilrecht

Fortbildungslehrgänge Nachbarrecht

Lehrgänge Mediation I im Schiedsamt

Lehrgänge Mediation II im Schiedsamt

• Verschiedene Workshops

Die Lehrgänge werden an unterschiedlichen Orten in Niedersachsen von hochqualifizierten und mit

dieser Materie besonders vertrauten Volljuristen – regelmäßig Richterinnen und Richter –

abgehalten. Die Mitglieder unserer Bezirksvereinigung können diese Lehrgänge zu den für Mitglieder

erheblich reduzierten Gebühren belegen.

Einladungen zu Lehrgängen gehen an die Gemeinde. Sie gibt die Einladungen an die

Schiedspersonen weiter.

Anmeldung zu den Lehrgängen erfolgt über die Gemeinde.

Die Kosten (Seminargebühren und Reisekosten) werden auf Antrag der Schiedsperson von der

Stadt / Samtgemeinde / Gemeinde getragen. Daneben bietet auch die Landesvereinigung Niedersachsen, zu der auch wir gehören, eine

praxisbezogene Vorschulung an.

Page 26: Willkommensmappe - bds-stade.de · 3 Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. –BDS- Bezirksvereinigung Stade 1. Begrüßung neuer Schiedspersonen Liebe Schiedsfrau,

26 Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. –BDS- Bezirksvereinigung Stade

Die Bezirksvereinigung Stade bietet darüber hinaus ihren Schiedspersonen die folgenden

Dienstleistungen an:

1. Jede neue Schiedsperson erhält diese Einführungsmappe. Diese Einführungsmappe enthält Hinweise und Erläuterungen und zeigt die Vorgehensweise praxisbezogen auf und es werden die wichtigsten Formulare erläutert und dargestellt.

2. Neue Schiedspersonen können, wenn Sie es wünschen eine Patin/einen Paten zur Seite

gestellt bekommen. Die Patin/der Pate berät und unterstützt die Schiedsperson bei ihren ersten Fällen; sie ist somit nicht allein auf sich gestellt.

3. Diese erfahrenen Schiedspersonen stehen gerade neuen Schiedspersonen, aber auch

Schiedspersonen, die z.B. als Vertreter bisher keine oder nur wenige Schiedsfälle hatten zur Seite und zeigen das „to do“, z.B. das konkrete „Handling“ mit den Formularen auf.

Unsere Website www.bds-stade.de mit Hinweisen auf interessante Fälle und Urteile wird laufend

aktualisiert und den Erfordernissen angepasst.

Page 27: Willkommensmappe - bds-stade.de · 3 Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. –BDS- Bezirksvereinigung Stade 1. Begrüßung neuer Schiedspersonen Liebe Schiedsfrau,

27 Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. –BDS- Bezirksvereinigung Stade

Anlage 1

Der Vorstand der Bezirksvereinigung Stade

Vorsitzende

Jutta Pulkowski

Tel.: 04167-930686 Mail: [email protected]

Stellv. Vorsitzender

Gerd Gerdes

Tel.: 04287-925144 Mail: [email protected]

Geschäftsführer

Karl-Heinz Linck

Tel.: 04752-841006 Mail: [email protected]

Schatzmeister

Wilfried Dieckmann

Tel.: 04751-4466 Mail: [email protected]

Beisitzer

Karl Masanneck

Tel.: 04142-3387 Mail: [email protected]

Axel Stadie

Tel.: 04164-812138 Mail: [email protected]

Page 28: Willkommensmappe - bds-stade.de · 3 Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. –BDS- Bezirksvereinigung Stade 1. Begrüßung neuer Schiedspersonen Liebe Schiedsfrau,

28 Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. –BDS- Bezirksvereinigung Stade

Anlage 2

Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. -BDS-

Organigramm

Page 29: Willkommensmappe - bds-stade.de · 3 Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. –BDS- Bezirksvereinigung Stade 1. Begrüßung neuer Schiedspersonen Liebe Schiedsfrau,

29 Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. –BDS- Bezirksvereinigung Stade

Anlage 3

Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedstrauen e.V. -BDS­ Geschäftsführer Deichstr. 44

21785 Belum Datum:

BEITRITTSERKLÄRUNG / BESTÄTTIGUNG

Hiermit erkläre / bestätige ich

Name: Vorname:

Anschrift:

PLZ/ Ort: Geb.-Dat.:

E-mail:

Telefon:

AG-Bezirk: LG-Bezirk: Stade

tätig als: Schiedsperson I Stellvertreter (Nichtzutreffendes bitte streichen)

meinen Beitritt als ordentliches Mitglied zum Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedstrauen e.V.

-BDS- Bezirksvereinigung Stade

mit Wirkung ab:

Der Jahresbeitrag wird nach dem Nds. Schiedsämtergesetz von Ihrer Stadt / Gemeinde / Samtgemeinde getragen.

(Unterschrift)

Postanschrift: Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. –BDS– Bezirksvereinigung Stade Karl-Heinz Linck Deichstr. 44 21785 Belum

Kommunikation: Telefon: 04752 / 841006 Telefax: 04752 / 841008 Email: [email protected] Internet: www.bds-stade.de

Bankverbindung: Weser-Elbe Sparkasse IBAN: DE94292500000151016879 BIC: BRLADE21BRS

Vorstand: Jutta Pulkowski (Vorsitzende) Gerd Gerdes (stellv. Vorsitzender) Wilfried Dieckmann (Schatzmeister) Karl-Heinz Linck (Geschäftsführer)

BD

S_

BZ

V_

ST

D_G

S0

01

Page 30: Willkommensmappe - bds-stade.de · 3 Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. –BDS- Bezirksvereinigung Stade 1. Begrüßung neuer Schiedspersonen Liebe Schiedsfrau,

30 Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. –BDS- Bezirksvereinigung Stade

Anlage 4

BDS OMV ( O n l i n e M i t g l i e d e r v e r w a l t u n g ) - Einverständniserklärung (Datenschutzerklärung)

Zur Anlegung und Pflege von Personenverzeichnissen des Bundes Deutscher Schiedsmänner und

Schiedstrauen e.V. - BDS- als zentrales digitales Personenverzeichnis durch die Bundesgeschäftsstelle sowie

das regionale Verzeichnis der Bezirksvereinigung erkläre ich mich mit der digitalen Erfassung meiner Daten

zum ausschließlichen Zwecke der Verbandsarbeit einverstanden

Vorname

Nachname

Straße

PLZ, Ort

Der Veröffentlichung meiner nachstehenden Daten im Internet auf den Präsentationen des BDS

stimme ich wie folgt zu:

Träger:

Bezirk:

Daten aktueller Bestand Veröffentlichung

Ja Nein

Name, Vorname

Privatanschrift

Telefon (privat)

Telefon (dienstlich)

Telefax (privat)

Telefax (dienstlich)

E-MaiI (privat)

E-Mail (dienstlich)

Mobilfunk

Trägerdaten als Postanschrift

Bemerkungen:

Ort, Datum Unterschrift

Postanschrift: Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. –BDS– Bezirksvereinigung Stade Karl-Heinz Linck Deichstr. 44 21785 Belum

Kommunikation: Telefon: 04752 / 841006 Telefax: 04752 / 841008 Email: [email protected] Internet: www.bds-stade.de

Bankverbindung: Weser-Elbe Sparkasse IBAN: DE94292500000151016879 BIC: BRLADE21BRS

Vorstand: Jutta Pulkowski (Vorsitzende) Gerd Gerdes (stellv. Vorsitzender) Wilfried Dieckmann (Schatzmeister) Karl-Heinz Linck (Geschäftsführer)

BD

S_

BZ

V_

ST

D_G

S0

01

Page 31: Willkommensmappe - bds-stade.de · 3 Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. –BDS- Bezirksvereinigung Stade 1. Begrüßung neuer Schiedspersonen Liebe Schiedsfrau,

31 Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. –BDS- Bezirksvereinigung Stade

Anlage 5

Auszug aus dem Flyer des BDS

Satzung der BDS Bezirksvereinigung Stade im Internet:

http://www.bds-Stade.de/

Page 32: Willkommensmappe - bds-stade.de · 3 Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. –BDS- Bezirksvereinigung Stade 1. Begrüßung neuer Schiedspersonen Liebe Schiedsfrau,

32 Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. –BDS- Bezirksvereinigung Stade

Page 33: Willkommensmappe - bds-stade.de · 3 Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. –BDS- Bezirksvereinigung Stade 1. Begrüßung neuer Schiedspersonen Liebe Schiedsfrau,

33 Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. –BDS- Bezirksvereinigung Stade

Impressum:

Herausgeber: Bezirksvereinigung Stade Im Heisterbusch 4 E 21641 Apensen

Kontakt und verantwortlich: Geschäftsführer Karl-Heinz Linck, Deichstr. 44, 21785 Belum Email: [email protected] Version 1.1

Stand: 01.09.2017