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1 Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. –BDS- Bezirksvereinigung Stade
Willkommensmappe
für Schiedspersonen in der Bezirksvereinigung Stade
http://www.bds-stade.de
2 Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. –BDS- Bezirksvereinigung Stade
Inhaltsverzeichnis
1. Begrüßung
2. Rechtsgrundlagen
3. Mitgliedschaft im BDS
4. Beispielhaftes Schlichtungsverfahren
5. Verwendung der häufigsten BDS-Formulare
6. Aus- und Fortbildung
7. Anhang
1. Vorstand
2. Organigramm
3. Beitrittserklärung
4. Datenschutzerklärung
5. Auszug aus dem Flyer des BDS
3 Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. –BDS- Bezirksvereinigung Stade
1. Begrüßung neuer Schiedspersonen
Liebe Schiedsfrau, lieber Schiedsmann, die Bezirksvereinigung Stade beglückwünscht Sie zu Ihrem neuen verantwortungsvollen Amt und heißt Sie herzlich willkommen.
Die folgenden Seiten geben Ihnen einen ersten Überblick und sollen Ihnen den
Einstieg in Ihr neues Amt erleichtern.
Landgerichtsbezirk Stade mit 8 Amtsgerichten und dem Bereich der BDS Bezirksvereinigung Stade
4 Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. –BDS- Bezirksvereinigung Stade
2. Rechtsgrundlage der Tätigkeit der Schiedspersonen in Niedersachsen.
Am 1. Januar 2010 ist das Gesetz zur Einführung der obligatorischen außergerichtlichen Streitschlichtung – Niedersächsisches Schlichtungsgesetz (NSchlG) – und zur Änderung des Niedersächsisches Gesetz über gemeindliche Schiedsämter – Niedersächsisches Schiedsämtergesetz (NSchÄG) – vom 17. Dezember 2009 in Kraft getreten.
Die Verwaltungsvorschriften zu den vorgenannten Gesetzen sind zum 1. April 2010 in Kraft getreten. In § 1 des Niedersächsischen Schlichtungsgesetzes (NSchlG) wird festgelegt, dass eine obligatorische (verpflichtende) Streitschlichtung in den folgenden Fällen – betroffene Rechtsgebiete – vorzunehmen ist.
a) Nachbarrechte
1. Ansprüche aus § 910 BGB – es handelt sich um Überhänge von Wurzeln und Zweigen von
einem Nachbargrundstück
2. Ansprüche aus § 911 BGB – es handelt sich um Früchte von Bäumen und Sträuchern, die auf ein Nachbargrundstück fallen
3. Ansprüche aus § 923 BGB – es handelt sich um Regelungen hinsichtlich eines Baumes, der auf der Grundstücksgrenze steht
4. Ansprüche aus § 906 BGB – es handelt sich um Zuführung von Gasen, Dämpfen, Gerüchen, Rauch, Ruß, Wärme, Geräusch, Erschütterungen und ähnliche von einem Grundstück ausgehende Einwirkungen
5. Ansprüche wegen der im Niedersächsischen Nachbarrechtsgesetz geregelten Nachbarrechte –
es handelt sich zum Beispiel um Streitigkeiten um Nachbarwände, Grenzwände, Licht- und Fensterrechte, Bodenerhöhungen, Einfriedungen, Hammerschlags- und Leiterrechte, Grenzabstände für Pflanzen etc.
Bei den Streitigkeiten nach § 906 BGB und der im Niedersächsischen Nachbarrecht geregelten Nachbarrechte ist das obligatorische Schlichtungsverfahren nur vorgeschrieben, wenn die Einwirkungen nicht von einem gewerblichen Betrieb ausgehen. Ein gewerblicher Betrieb wird im Allgemeinen vorliegen, wenn der Inhaber mit ihm berufsmäßig dauernde Einnahmen erzielen will.
Erfasst werden auch solche Ansprüche, die zwar nicht unmittelbar auf die genannten Vorschriften gestützt sind oder hieraus hergeleitet werden können, sondern auch auf andere Anspruchsgrundlagen (z.B. § 823 BGB – unerlaubte Handlung, § 812 BGB – Geschäftsführung ohne Auftrag) beruhen, sofern eine enge Verknüpfung mit einer nachbarrechtlichen Streitigkeit besteht. Beispiele: Anspruch auf Schadenersatz, weil herabfallendes Laub die Dachrinne des Nachbarhauses verstopft und in der Folge zu Wasserschäden am Haus geführt hat; Ansprüche gegen einen Nachbarn auf Ersatz ersparter Aufwendungen, wenn er Wurzeln oder Zweige für den an sich beseitigungspflichtigen Nachbarn beseitigt.
5 Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. –BDS- Bezirksvereinigung Stade
b) Ehrverletzungen
Es handelt sich um Verletzung der persönlichen Ehre, die nicht in Presse oder Rundfunk
begangen worden sind. Im Einzelnen werden angesprochen:
1. Beleidigung - § 185 StGB 2. Üble Nachrede - § 186 StGB 3. Verleumdung - § 187 StGB
4. Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens - § 188 StGB 5. Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener - § 189 StGB
Darüber hinaus ist nach § 380 StPO in den Fällen der Hausfriedensbruch (§ 123 StGB), der
Verletzung des Briefgeheimnisses (§ 202 StGB), der Körperverletzung (§§ 223 und 229 StGB), der
Bedrohung (§ 241 StGB), der Sachbeschädigung (§ 303 StGB) und der Rauschtat (§ 323 a StGB)
die Erhebung der Klage erst zulässig, wenn ein Schlichtungsversuch bei einer Vergleichsbehörde
(u.a. Schiedsamt) vorgenommen wurde. Die Durchführung des Schlichtungsverfahrens ist Voraussetzung für die Erhebung der
Privatklage. Im Falle des Scheiterns wird eine Sühnebescheinigung ausgestellt, die beim Gericht
einzureichen ist. c) Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz.
Es werden hier die Fälle des 3. Abschnittes des AGG angesprochen. Bei der Begründung,
Durchführung und Aufhebung von Verträgen sind Diskriminierungen aus Gründen der Rasse oder
wegen der ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des
Alters oder der sexuellen Identität unzulässig.
d) Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten
Bei derartigen Streitigkeiten – also private Streitigkeiten um vermögensrechtliche Ansprüche – ist
das Schiedsamt fakultativ (freiwillig, nicht zwingend notwendig) tätig. Die Rechtsgrundlage ist
§ 13 des Nds. Schiedsämtergesetzes und es sind Auseinandersetzungen angesprochen, für die
die ZPO zutrifft und die von ordentlichen Gerichten entschieden werden müssen.
6 Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. –BDS- Bezirksvereinigung Stade
3. Mitgliedschaft im BDS Sie werden Mitglied beim BDS, indem Sie schriftlich (ggf. auch formlos) Ihren Beitritt erklären.
Verwenden Sie dazu das Anmeldeformular (s iehe Anhang Nr . 3 ) und senden es eigenhändig
unterschrieben an die Bezirksgeschäftsstelle der Bezirksvereinigung Stade (Karl-Heinz Linck,
Deichstr. 44, 21785 Belum). Der Jahresbeitrag wird nach dem Nds. Schiedsämterämtergesetz von
Ihrer Stadt, Samtgemeinde, Gemeinde übernommen.
Gleichzeitig werden Ihre persönlichen Daten im elektronischen Mitgliederverzeichnis des BDS
erfasst. Sie selbst können dabei entscheiden, welche Ihrer Daten für die Öffentlichkeit zu sehen
sein sollen. Zur Veröffentlichung benötigt der BDS die entsprechende Einverständniserklärung
(Datenschutzerklärung siehe Anhang Nr. 4).
Fachliteratur Die Gemeinde ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Schiedspersonen in ihrem Zuständigkeitsbereich
mit den nötigen Sachmitteln und der nötigen Fachliteratur zu versorgen. Hierzu macht der BDS ein
umfangreiches Angebot (siehe auch www.bdsev.de).
CHV (Carl-Heymanns-Verlag) BDS-Servicegesellschaft
7 Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. –BDS- Bezirksvereinigung Stade
Vordrucke für Schiedsämter und Schiedsstellen
Der BDS stellt alle Vordrucke für Schiedspersonen zur Verfügung, die zur Ausübung ihrer Tätigkeit
benötigt werden.
Die Vordrucke stehen im PDF-Dateiformat auf einem Formularserver zum Download zur Verfügung.
Sie werden ständig durch einen Juristen überprüft und – bei evtl. Gesetzesänderungen – sofort
aktualisiert. Die Aktualisierungen im Gültigkeitszeitraum der Lizenz erfolgen kostenlos.
Die Formulare sollten vorrangig am PC bearbeitet werden, können aber auch mit der
Schreibmaschine oder per Hand ausgefüllt werden. Nach Zahlung der jährlichen Lizenzgebühr
durch Ihre Kommune, wird ihr eine Kennung und ein Passwort mitgeteilt, mit dem auf den
Formularserver zugegriffen werden kann. Passwort und Kennung finden Sie auf der Rechnung, die
die Kommune bekommen hat.
Sofern Sie die Formulare nur per Hand oder mit der Schreibmaschine ausfüllen können,
sollte Ihnen Ihre Kommune jedes Formular in der von Ihnen benötigten Anzahl blanko
ausdrucken. (Achtung: Die Protokollformulare müssen rechtssicher sein.)
Zurzeit sind nur noch wenige Reststücke über den Verlag zu beziehen: Siehe auch www.schiedsamt.de/386.html
8 Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. –BDS- Bezirksvereinigung Stade
Info-Schriften zum Download Der BDS stellt kostenlos Info-Schriften zur Verfügung, die sich mit Themen rund um das Schiedsamt
befassen. Die als PDF-Datei gespeicherten Hefte können über das Internet auf einen PC übertragen
und ausgedruckt werden.
Beispiel:
PDF-Liste aus www.schiedsamt.de/383.html - Bundesverband - Info- Schriften
Info-Schriften Hefte Nr. 15 zum Download
15 Hinweise für die Kommunen
15A Grundausstattung des Schiedsamtes / der Schiedsstelle
15B Amtsraumentschädigung
15C Ausschreibung eines Schiedsamtes / einer Schiedsstelle
9 Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. –BDS- Bezirksvereinigung Stade
Schiedsamtszeitung Die monatlich erscheinende Schiedsamtszeitung wird allen
Schiedspersonen von ihrer Gemeinde kostenlos zugestellt. Falls nicht, fragen Sie bitte bei Ihrer Gemeinde nach.
Die Schiedsamtszeitung unterrichtet über alles, was für die Ausübung des
Schiedsamtes von rechtlicher und praktischer Bedeutung ist. Sie veröffentlicht
regelmäßig einschlägige Gerichtsentscheidungen mit Anmerkungen, Fälle aus
der Praxis und vor allem informative Aufsätze über rechtliche Themen des
Schiedsamtswesens. Nachrichten aus der Organisation des Bundes Deutscher
Schiedsmänner und Schiedsfrauen runden die Zeitschrift ab.
In der Schiedsamtszeitung finden Sie ein Inhaltsverzeichnis aller relevanten
Urteile in der Rechtsprechung, die Sie nachlesen können ebenso wie die
Beiträge in den aktuellen Ausgaben. Die Schiedsamtszeitung können Sie beim
Carl Heymanns Verlag abonnieren.
Wichtiger
Hinweis
Der Bund
Deutscher
Schiedsmänner
und Schiedsfrauen
e. V.
–BDS –
gliedert sich in
3 Ebenen:
1 Bundesverband
12 Landes-
vereinigungen
77 Bezirks-
vereinigungen
Derzeit sind in
Deutschland ca.
8000
Schiedspersonen
ehrenamtlich tätig.
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Das Schiedsamt im Internet Bundesverband:
www.schiedsamt.de
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Beispielhaftes Ablaufschema eines Schlichtungsverfahrens
12 Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. –BDS- Bezirksvereinigung Stade
4. Beispielhaftes Schlichtungsverfahren Nachfolgend finden Sie eine Übersicht, wie ein Schlichtungsverfahren exemplarisch ablaufen kann (siehe auch BDS-Fachbuch Musterfälle).
Empfehlungen Die Antragsaufnahme mit dem Antragsteller (AS) kann
direkt in den Räumen der Schiedsperson oder in öffentlicher Umgebung abgehalten werden (Rathaus, Bürgerhaus, Diakonie, Schule). Auf Antrag haben Sie in besonderen Fällen Anspruch auf Amtshilfe (Polizei, Amtsgericht).
Antragsaufnahme/ Antragsstellung
persönlich oder schriftlich durch Antragssteller, oder Schriftsatz vom Rechtsanwalt Personalien bei persönlicher Antragsaufnahme erfragen
Zuständigkeit prüfen (sachlich / örtlich)
a) Örtliche Zuständigkeit: Wo wohnt die Antragsgegnerin/der Antragsgegner (§ 2 des Nds. Schlichtungsgesetzes, § 13 Nds. Schiedsämtergesetz) b) Sachliche Zuständigkeit 1. obligatorisch: Nachbarrechtliche Streitigkeiten (z.B. Überhänge,
Lärm); Ehrverletzungen (z.B. Beleidigung), Fälle nach § 380 StPO (z.B. Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung); Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
2. fakultativ: Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten (zum Beispiel vermögensrechtliche Streitigkeiten aus Kauf- und Werkverträgen).
Kostenvorschuss i. d. R. der voraussichtlich entstehenden Kosten in Höhe von 50 € Bareinnahme gegen Quittung oder per Überweisung.
Antragschreiben Bei Antrag zu Protokoll Formblatt nutzen!
in knappen Worten formulieren, worum es geht und welche Forderungen der Antragsteller stellt, z.B. Beseitigung von Überhang, Geldforderungen, Entschuldigung, Übernahme der Schiedsamtskosten, usw...
Eintragung ins Vorblatt und ins Kassenbuch
Sollte zeitnah, spätestens zum Abschluss der Schiedsverhandlung geschehen.
Termin festlegen Ladungsfrist: 2 Wochen (+ Postlaufzeit einkalkulieren) Der Termin sollte mit den Parteien abgestimmt werden!
Ladungen schreiben, Ordnungsgeld bis 50 €
Formblätter Formblatt bei Nichterscheinen
Ladungen Antragsteller und Antragsgegner persönlich mit Empfangsbekenntnis oder mit Postzustellungsurkunde
Ladung für Antragsteller und die Ladung für Antragsgegner bei Postzustellungsurkunde (PZU) zusammen mit der Antragsdurchschrift in Umschlag „Förmliche Zustellung“ stecken (gelb) Angabe eines „Aktenzeichen“ ist zwingend notwendig z. B. VB01/13 (siehe auch Fachbuch Musterfälle) Formblatt „Zustellungsurkunde“ ausfüllen Vorderseite: „Aktenzeichen“ übertragen, Adresse und unten eigene Adresse nicht vergessen. Ladungen in den Umschlag „Förmliche Zustellung“ und verschlossen in Umschlag „Postzustellungsauftrag“ stecken,
Wichtiger Hinweis zu PZU! (Siehe Seite 13) Evtl. Handzettel anfertigen
Zur Vorbereitung für eine schnellere Kostenabrechnung nach der Verhandlung sollte die Anzahl der geschriebenen und kopierten Seiten, Auslagen, Telefonate usw. rechtzeitig notiert werden.
13 Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. –BDS- Bezirksvereinigung Stade
Bei der Verhandlung
Personalien der Antragsgegner feststellen, auch der Beistände,
sofern nicht persönlich bekannt.
Sie sind der Verhandlungsführer, lassen Sie sich niemals das Ruder
aus der Hand nehmen.
Beide Parteien gleichwertig reden lassen.
Nicht voreingenommen sein.
Einen Vergleich vorschlagen, aber nie „richten“.
Evtl. Zwischenergebnisse notieren.
Protokoll schreiben Formblatt
Am Ende der Schlichtungs-/ Sühneverhandlung ist in
jedem Fall das Protokoll ins Protokollbuch einzutragen,
auch wenn sich die Parteien nicht geeinigt haben.
Im Protokoll müssen der Gegenstand des Streites und die Forderung des
Antragstellers gegenüber dem Antragsgegner sowie das Ergebnis der
Verhandlung vermerkt werden.
„Die Schlichtungsverhandlung war erfolglos“ oder
„Die Parteien schließen folgenden Vergleich:
1.) Herr Böse zahlt 250,- € (bis zum ....) an Frau Gut. oder:
Herr Böse zahlt die 250,- € in x folgenden Raten zu je xx.- €
beginnend am (Datum)
Bleibt Herr Böse mit einer Rate in Verzug, so ist der
Restbetrag sofort fällig.
2.) Die Hecke an der Grundstücksgrenze wird von ... bis zum... auf eine
Höhe von 2,0 m zurückgeschnitten.
Wichtig: Geldbeträge müssen immer beziffert
werden!
Bei Zahlungen oder sonstigen Leistungen immer
einen Fälligkeitstermin setzen!
Kostenrechnung erstellen Formblatt
Abrechnung direkt vor Ort gegen Quittung.
Gebühr bei Vergleich = 25 €
Gebühr ohne Vergleich = 15 €
Erhöhte Gebühr in beiden Fällen im Rahmen und genannten Fällen des
Nds. SchÄG möglich. Ordnungsgeld bei Nichterscheinen = bis 50 €
Schreibauslagen = 0,50 € je geschriebene (kopierte) Seite,
Kilometergeld nach Bundesreisekostengesetz = 0,30 €/km.
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Diverses
Postzustellungsurkunde (PZU) (Unterlagen können auf www.schiedsamt.de/386.html unter VORDRUCKE
ausgewählt und über die Gemeinde angefordert werden). Eine ausführliche Beschreibung zur PZU-Abwicklung finden Sie zum
Download unter
http://www.deutschepost.de/mlm.nf/dpag/images/p/postzustellungsauftrag/
pza.broschuere.pdf
Quelle: http://www.deutschepost.de//mlm.nf/dpag/images/p/postzustellungsauftrag/
pza_broschuere_01_2014_k1.pdf
Wichtiger
Hinweis
Zustellung
3,45 € plus MwSt.
Empfehlung:
Internetmarke
15 Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. –BDS- Bezirksvereinigung Stade
5. Verwendung der häufigsten
BDS-Formulare
In einem Schlichtungsfall werden die am häufigsten benötigt. Weitere
Formulare finden Sie im Formularserver 1. Antragstellung
V 1 Antrag zu Protokoll des zuständigen Schiedsamtes auf
Schlichtungsverhandlung.
2. Ladungen/Terminierungen
V 3 Ladung für Antragsteller(innen) bzw. gesetzliche Vertreter in
bürgerlichen Streitigkeiten sowie Strafsachen zum ersten oder
zweiten Termin
V 4 Ladung für Antragsgegner(innen) bzw. gesetzliche Vertreter in bürgerlichen Streitigkeiten sowie Strafsachen zum ersten Termin
V 6 Ladung für Antragsgegner(innen) bzw. gesetzliche Vertreter in
Strafsachen und gemischten Streitigkeiten zum zweiten Termin V 7 Benachrichtigung wegen Terminsaufhebung, -verlegung bzw.
-bestätigung V 7a Terminsnachricht für Beistände
V 8a Empfangsbekenntnis
3. Protokollierung
V 20 Protokoll, Einlage- oder Einklebebogen
4. Erteilen von Bescheinigungen
V 10 Abschrift eines Protokolls
V 11 Ausfertigung eines Protokolls
V 12a Sühnebescheinigung
V 12b Erfolglosigkeitsbescheinigung
Wichtiger
Hinweis
Die BDS-Formulardatei
(PDF-Datei) wird
jährlich aktualisiert und
mit der Jahresbeitrags-
rechnung gegen ein
jährliches
Nutzungsentgelt der
Gemeinde angeboten.
Die Gemeinde stellt die
BDS- Formulare den
Schiedspersonen in
ihrem
Zuständigkeitsbereich
zur Verfügung.
16 Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. –BDS- Bezirksvereinigung Stade
5. Kosten
V 13 Einforderung eines Kostenvorschusses
V 18 Kostenrechnung
V 28 Quittung
6. Sonstige Formulare
V 9 Festsetzung von Ordnungsgeld
V 9a Rechtsbehelfsbelehrung
V 23 Jahresbericht des Schiedsamts
V 24 Dokumentation der »Tür- und Angelfälle«
V 25 Anschreiben (Blanko)
V 26 Anlage
V 27 PZU
Anlage:
V 46 Antrag d. Gläubigers/in auf Gestattung der Ersatzvornahme und Leistung eines
Kostenvorschusses
V 0 Stammdatenblatt
17 Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. –BDS- Bezirksvereinigung Stade
Möglicher Ablauf eines Schlichtungsverfahrens
1. Schritt: Bitte prüfen Sie, ob ein förmliches Schlichtungsverfahren einzuleiten ist oder ob der Antragsteller nur einen „Tür- und Angelfall“ wünscht. (Beim „Tür- und Angelfall“ kommt es nicht zu einem Schiedsverfahren, sondern die Sache wird formlos durch einen Ratschlag o.ä. erledigt.) Tür- und Angelfälle sind in der Jahresstatistik zu erfassen.
2. Schritt: Antragstellung: Bei Einleitung eines Schiedsverfahrens ist ein „Antrag auf Schlichtungsverhandlung“ zu erstellen.
Eingeleitet wird die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens durch die Stellung eines Antrags, für den Formzwang besteht. Dieser Antrag kann schriftlich eingereicht oder mündlich zu Protokoll gegeben werden.
Nimmt die Schiedsperson den Antrag an, hat der Antragsteller einen Kostenvorschuss im Regelfall von 50,- € zu leisten bevor eine Ladung erfolgt. Der Betrag kann bar oder unbar entrichtet werden.
Der Antrag auf Durchführung eines Schlichtungsverfahrens (Antrag auf Schlichtungsverhandlung) kann auch durch eine bevollmächtigte Person (z.B. Rechtsanwalt) schriftlich gestellt werden. Erforderlich ist, dass die bevollmächtigte Person eine schriftliche Vollmacht beilegt oder nachreicht.
3. Schritt: Ladungen: Die Schiedsperson bestimmt den Termin und die Parteien werden förmlich geladen. Der Termin sollte mit den Parteien abgestimmt werden. Die Ladung wird entweder den Parteien persönlich gegen Empfangsbestätigung (Quittung) oder durch die Post mit Zustellungsurkunde zugestellt. 4. Schritt: Verhandlung: Bevor ein Vergleich bzw. eine Einigung protokolliert wird, erörtert die
Schiedsperson mit den beiden Parteien den Fall und lotet die unterschiedliche Interessenlage aus.
Zur Aufklärung der Interessenlage kann die Schiedsperson auch eigene Vorschläge zur Streitlösung
unterbreiten.
5. Schritt: Ergebnis: Im Protokoll selbst ist das Ergebnis der Verhandlung festzuhalten und es
muss sowohl von beiden Parteien als auch von der Schiedsperson unterschrieben werden, wenn
es zu einer Einigung (Vergleich) gekommen ist. Der Vergleich ist dann rechtsverbindlich. Kommt es zu keiner Einigung, ist eine „Erfolglosigkeitsbescheinigung“ bzw. in Strafsachen eine
„Sühnebescheinigung“ zu erstellen.
6. Schritt: Protokollbuch: Das Protokollbuch zählt zu den amtlichen Büchern und es ist in ihm die entsprechende Eintragung vorzunehmen.
18 Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. –BDS- Bezirksvereinigung Stade
7. Schritt: Kosten des Schlichtungsverfahrens: Grundsätzlich hat die antragstellende Partei die Kosten zu tragen. Sie ist also Kostenschuldnerin. Dies gilt auch für den Fall, dass vereinbart wurde, dass die Gegenpartei die Kosten zu übernehmen hat und sie in voller Höhe oder in dem vereinbarten Umfang (zum Beispiel hälftige Teilung) nicht zahlt. Die Schiedsperson stellt der Kostenschuldnerin eine Kostenrechnung (Quittung) aus.
§ 47 des Nds. Schiedsämtergesetzes regelt die Höhe der Kosten. Danach wird für das
Schlichtungsverfahren eine Gebühr von 15 Euro erhoben.
Wenn es zu einer Vereinbarung (Vergleich) kommt, erhöht sich die Gebühr auf 25 Euro. Die Gebühr kann unter Berücksichtigung der Verhältnisse des Kostenschuldners und des Umfangs
und der Schwierigkeit des Falles auf bis zu 50 € erhöht werden. Die weiteren Kosten ergeben sich aus § 48 des Nds. Schiedsämtergesetzes und in § 49 dieses
Gesetzes ist festgelegt, dass ausnahmsweise die Schiedsperson auf die Erhebung von Kosten
ganz oder teilweise verzichten kann, wenn dies aus Billigkeitsgründen geboten erscheint.
8. Schritt: Abschrift Protokoll: Falls die Parteien eine Abschrift des Protokolls haben möchten, ist dies zu vermerken.
Hinweis:
• Nach der Schlichtungsverhandlung ist das Protokollbuch zu vervollständigen.
• Die Eintragung in das Kassenbuch hat zu erfolgen.
19 Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. –BDS- Bezirksvereinigung Stade
Das Antragsformular (V 1)
Dieses Formular muss vom Antragsteller und der Schiedsperson unterzeichnet werden und wird
dem Antragsteller und dem Antragsgegner zusammen mit der Ladung (per PZU, persönlich gegen
Empfangsbestätigung.
20 Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. –BDS- Bezirksvereinigung Stade
Ladung für Antragsteller(innen) bzw. gesetzliche Vertreter in bürgerlichen Streitigkeiten sowie Strafsachen zum ersten oder zweiten Termin (V 3)
Die Formulare werden von der Schiedsperson unterzeichnet, gesiegelt und in bürgerl. Streitigkeiten
zusammen mit dem Antrag per PZU verschickt oder persönlich gegen Empfangsbestätigung
zugestellt.
Ladung für Antragsgegner(innen) bzw. gesetzliche Vertreter in bürgerlichen
Streitigkeiten sowie Strafsachen zum ersten Termin (V 4)
Die Formulare werden von der Schiedsperson unterzeichnet, gesiegelt und in Strafsachen
zusammen mit dem Antrag per PZU verschickt oder persönlich gegen Empfangsbestätigung
zugestellt.
An den Antragsteller (V 3) An den Antragsgegner (V 4)
21 Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. –BDS- Bezirksvereinigung Stade
Das Protokollformular (V 20)
Dieses Formular müssen bei erfolgreichem Vergleich beide Parteien und die Schiedsperson
unterzeichnen. VGU (vorgelesen, genehmigt, unterschrieben) muss zwingend im Protokoll
vermerkt sein. Das Originalformular erhält jedoch NUR die Schiedsperson. Die Parteien erhalten auf Anforderung die „Abschrift des Protokolls“
22 Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. –BDS- Bezirksvereinigung Stade
Die Sühnebescheinigung (V 12a)
Dieses Formular muss in Strafsachen von der Schiedsperson unterzeichnet und gesiegelt werden. Auf Antrag erhält der Antragsteller das Formular bei erfolglosem Ausgang der Schlichtung.
23 Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. –BDS- Bezirksvereinigung Stade
Die Erfolglosigkeitsbescheinigung (V 12b)
Dieses Formular muss in bürgerlichen Streitigkeiten von der Schiedsperson unterzeichnet und
gesiegelt werden. Auf Antrag erhält der Antragsteller das Formular bei erfolglosem Ausgang der
Schlichtung.
24 Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. –BDS- Bezirksvereinigung Stade
Fallbeispiel: Nachbarschaftlicher Beseitigungsanspruch Sachverhalt: Die Eheleute Karin und Günter Dunkel verlangen von ihrem Nachbar Klaus Lang,
dass er zum einen seine 8 m hohen Birken, die einen Abstand von 2 m zur Grenze haben und
bereits seit mehr als 10 Jahren dort stehen, entfernt, da sie in erheblichen Maße Schatten bilden,
nahezu jegliche Sonneneinwirkung verhindern und zum Abfall von Laub auf das Grundstück des
Antragstellers führen, und zum anderen, dass die Zweige seiner Buche, die 4 m über das eigene
Grundstück hinaus auf das Grundstück des Antragstellers ragen und dort zu einer erheblichen
Nutzungseinschränkung führen, abschneidet. Beide Parteien wohnen in Harsefeld (Niedersachsen) und sind seit 30 Jahren Nachbarn. Eine
Baumschutzsatzung gibt es in Harsefeld nicht.
Rechtsgrundlage: Gegenstand dieses Musterfalles ist eine nachbarrechtliche Streitigkeit, die auf
den Bestimmungen des § 1004 BGB in Verbindung mit § 50 des Niedersächsischen Nachbarrechts
(Grenzabstand) und § 910 BGB (Überhang) beruhen. Es handelt sich um ein obligatorisches Schlichtungsverfahren, welches nach § 2 des
Nds. Schlichtungsgesetzes beim Schiedsamt Harsefeld durchzuführen ist. Der Antrag wurde am 22. Juni 2015 mündlich zu Protokoll beim Schiedsamt Harsefeld gestellt.
Die beiden Parteien wurden zum 14. Juli 2015, Uhrzeit 10 Uhr, geladen. Die Ladungen wurden
förmlich zugestellt.
Ergebnis der Schlichtungsverhandlung: Im Schlichtungstermin erschienen beide
Parteien mit ihren Rechtsanwälten Klug für die antragstellende Partei und Schlau für die
Gegenpartei. Rechtsanwalt Schlau räumte zwar ein, dass an sich der Grenzabstand wegen der Baumhöhe zu
gering ist, sagte jedoch, dass unter Berücksichtigung des Paragraphen 54 Nds. Nachbarrecht ein
Fällen der wunderbaren Buche nicht in Frage kommen könne. Hierfür bat er um Verständnis.
Es kam zu der folgenden Vereinbarung (Vergleich im Sinne von § 779 BGB)
1. Die Zweige der Buche werden bis zum 01.11.2015 gekürzt und dürfen maximal nur noch bis
zu 50 cm in das Nachbargrundstück ragen.
2. Die derzeitige Baumhöhe von 8 m wird nicht überschritten. Es findet eine jährliche
Überprüfung statt und nötigenfalls wird innerhalb eines Monats nach Feststellung einer
über 8 m hinausgehenden Höhe eine Kappung auf die vereinbarte Höhe von 8 m
vorgenommen.
3. Die Kosten des Verfahrens werden hälftig geteilt.
25 Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. –BDS- Bezirksvereinigung Stade
6. Aus- und Fortbildung
Die Bezirksvereinigung Stade ist eine von 77 Bezirksvereinigungen im BDS. Auf Grund
dessen stehen der Bezirksvereinigung die Ressourcen des BDS in Bochum zur Verfügung.
Als Mitglied der Bezirksvereinigung Stade ist man satzungsgemäß Mitglied des Gesamtvereins
und kann sowohl die Lehrgänge der Landesvereinigung als auch insbesondere der
Bundesvereinigung belegen.
Die Bundesvereinigung bietet folgende Lehrgänge an:
Einführungs- und Vertiefungslehrgänge
Fortbildungslehrgänge Strafrecht
Fortbildungslehrgänge Zivilrecht
Fortbildungslehrgänge Nachbarrecht
Lehrgänge Mediation I im Schiedsamt
Lehrgänge Mediation II im Schiedsamt
• Verschiedene Workshops
Die Lehrgänge werden an unterschiedlichen Orten in Niedersachsen von hochqualifizierten und mit
dieser Materie besonders vertrauten Volljuristen – regelmäßig Richterinnen und Richter –
abgehalten. Die Mitglieder unserer Bezirksvereinigung können diese Lehrgänge zu den für Mitglieder
erheblich reduzierten Gebühren belegen.
Einladungen zu Lehrgängen gehen an die Gemeinde. Sie gibt die Einladungen an die
Schiedspersonen weiter.
Anmeldung zu den Lehrgängen erfolgt über die Gemeinde.
Die Kosten (Seminargebühren und Reisekosten) werden auf Antrag der Schiedsperson von der
Stadt / Samtgemeinde / Gemeinde getragen. Daneben bietet auch die Landesvereinigung Niedersachsen, zu der auch wir gehören, eine
praxisbezogene Vorschulung an.
26 Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. –BDS- Bezirksvereinigung Stade
Die Bezirksvereinigung Stade bietet darüber hinaus ihren Schiedspersonen die folgenden
Dienstleistungen an:
1. Jede neue Schiedsperson erhält diese Einführungsmappe. Diese Einführungsmappe enthält Hinweise und Erläuterungen und zeigt die Vorgehensweise praxisbezogen auf und es werden die wichtigsten Formulare erläutert und dargestellt.
2. Neue Schiedspersonen können, wenn Sie es wünschen eine Patin/einen Paten zur Seite
gestellt bekommen. Die Patin/der Pate berät und unterstützt die Schiedsperson bei ihren ersten Fällen; sie ist somit nicht allein auf sich gestellt.
3. Diese erfahrenen Schiedspersonen stehen gerade neuen Schiedspersonen, aber auch
Schiedspersonen, die z.B. als Vertreter bisher keine oder nur wenige Schiedsfälle hatten zur Seite und zeigen das „to do“, z.B. das konkrete „Handling“ mit den Formularen auf.
Unsere Website www.bds-stade.de mit Hinweisen auf interessante Fälle und Urteile wird laufend
aktualisiert und den Erfordernissen angepasst.
27 Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. –BDS- Bezirksvereinigung Stade
Anlage 1
Der Vorstand der Bezirksvereinigung Stade
Vorsitzende
Jutta Pulkowski
Tel.: 04167-930686 Mail: [email protected]
Stellv. Vorsitzender
Gerd Gerdes
Tel.: 04287-925144 Mail: [email protected]
Geschäftsführer
Karl-Heinz Linck
Tel.: 04752-841006 Mail: [email protected]
Schatzmeister
Wilfried Dieckmann
Tel.: 04751-4466 Mail: [email protected]
Beisitzer
Karl Masanneck
Tel.: 04142-3387 Mail: [email protected]
Axel Stadie
Tel.: 04164-812138 Mail: [email protected]
28 Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. –BDS- Bezirksvereinigung Stade
Anlage 2
Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. -BDS-
Organigramm
29 Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. –BDS- Bezirksvereinigung Stade
Anlage 3
Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedstrauen e.V. -BDS Geschäftsführer Deichstr. 44
21785 Belum Datum:
BEITRITTSERKLÄRUNG / BESTÄTTIGUNG
Hiermit erkläre / bestätige ich
Name: Vorname:
Anschrift:
PLZ/ Ort: Geb.-Dat.:
E-mail:
Telefon:
AG-Bezirk: LG-Bezirk: Stade
tätig als: Schiedsperson I Stellvertreter (Nichtzutreffendes bitte streichen)
meinen Beitritt als ordentliches Mitglied zum Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedstrauen e.V.
-BDS- Bezirksvereinigung Stade
mit Wirkung ab:
Der Jahresbeitrag wird nach dem Nds. Schiedsämtergesetz von Ihrer Stadt / Gemeinde / Samtgemeinde getragen.
(Unterschrift)
Postanschrift: Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. –BDS– Bezirksvereinigung Stade Karl-Heinz Linck Deichstr. 44 21785 Belum
Kommunikation: Telefon: 04752 / 841006 Telefax: 04752 / 841008 Email: [email protected] Internet: www.bds-stade.de
Bankverbindung: Weser-Elbe Sparkasse IBAN: DE94292500000151016879 BIC: BRLADE21BRS
Vorstand: Jutta Pulkowski (Vorsitzende) Gerd Gerdes (stellv. Vorsitzender) Wilfried Dieckmann (Schatzmeister) Karl-Heinz Linck (Geschäftsführer)
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30 Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. –BDS- Bezirksvereinigung Stade
Anlage 4
BDS OMV ( O n l i n e M i t g l i e d e r v e r w a l t u n g ) - Einverständniserklärung (Datenschutzerklärung)
Zur Anlegung und Pflege von Personenverzeichnissen des Bundes Deutscher Schiedsmänner und
Schiedstrauen e.V. - BDS- als zentrales digitales Personenverzeichnis durch die Bundesgeschäftsstelle sowie
das regionale Verzeichnis der Bezirksvereinigung erkläre ich mich mit der digitalen Erfassung meiner Daten
zum ausschließlichen Zwecke der Verbandsarbeit einverstanden
Vorname
Nachname
Straße
PLZ, Ort
Der Veröffentlichung meiner nachstehenden Daten im Internet auf den Präsentationen des BDS
stimme ich wie folgt zu:
Träger:
Bezirk:
Daten aktueller Bestand Veröffentlichung
Ja Nein
Name, Vorname
Privatanschrift
Telefon (privat)
Telefon (dienstlich)
Telefax (privat)
Telefax (dienstlich)
E-MaiI (privat)
E-Mail (dienstlich)
Mobilfunk
Trägerdaten als Postanschrift
Bemerkungen:
Ort, Datum Unterschrift
Postanschrift: Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. –BDS– Bezirksvereinigung Stade Karl-Heinz Linck Deichstr. 44 21785 Belum
Kommunikation: Telefon: 04752 / 841006 Telefax: 04752 / 841008 Email: [email protected] Internet: www.bds-stade.de
Bankverbindung: Weser-Elbe Sparkasse IBAN: DE94292500000151016879 BIC: BRLADE21BRS
Vorstand: Jutta Pulkowski (Vorsitzende) Gerd Gerdes (stellv. Vorsitzender) Wilfried Dieckmann (Schatzmeister) Karl-Heinz Linck (Geschäftsführer)
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31 Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. –BDS- Bezirksvereinigung Stade
Anlage 5
Auszug aus dem Flyer des BDS
Satzung der BDS Bezirksvereinigung Stade im Internet:
http://www.bds-Stade.de/
32 Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. –BDS- Bezirksvereinigung Stade
33 Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. –BDS- Bezirksvereinigung Stade
Impressum:
Herausgeber: Bezirksvereinigung Stade Im Heisterbusch 4 E 21641 Apensen
Kontakt und verantwortlich: Geschäftsführer Karl-Heinz Linck, Deichstr. 44, 21785 Belum Email: [email protected] Version 1.1
Stand: 01.09.2017