Frühling, Sommer, Herbst, Winter… UND KARNEVAL! (Die fünfte Jahreszeit)
WINTER & SOMMER - ejw.kuenzelsau.elk-wue.de · winter & sommer der evangelischen jugendwerke...
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V O R W O R T —
Wie könnten optimale Ferientage aussehen? Sicher mit viel Sonne, Schnee, guten Freunden und unvergesslichen Erlebnissen! Mit unseren Freizeiten im Winter und Sommer wollen wir das vielen jungen Menschen ermöglichen. In diesem Prospekt finden sich neben den Freizeiten für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene viele weitere inte ressante Angebote. Besonders hinweisen möchten wir auf die Möglichkeit, selbst Mitarbeiterin und Mitarbeiter auf Freizeiten oder in der Jugendarbeit zu werden. Dazu gibt es verschiedene Ausbildungskurse. Neben der Chance, vieles über ehrenamtliches Engagement zu erfahren, ist dies immer auch eine gute Möglichkeit eigene Stärken und soziale Kompetenzen zu entwickeln. Selbstverständlich erhalten alle Mitarbeitenden entsprechende Zertifikate, die z. B. für die Bewerbung im Beruf oder das Studium genutzt werden können.
Ihre Evangelischen Jugendwerke Bezirke Künzelsau und Öhringen
/SO VIEL FREIZEIT WIE MÖGLICH
EVANGELISCHE FREIZEITEN UND ANGEBOTE Die evangelischen Jugend werke wollen jungen Menschen in den Ferien und bei Aktionen tolle Erlebnisse und Gemeinschaft mit Gleichaltrigen bieten. Zu unserem Selbstverständnis gehört, dass wir bei den unterschiedlichen Freizeitaktivitäten wie Geländespielen, Spiel und Spaßabenden, Bastelangeboten etc. immer auch den christlichen Glauben und christ liche Gemeinschaft leben wollen. Darüber hinaus wollen wir in Andachten, Themenabenden oder Gottesdiensten zum Nachdenken über Glaubens und Lebens fragen und zur Auseinandersetzung mit dem christ lichen Glauben anregen. Uns ist es dabei wichtig, dass Kinder und Jugendliche sich selbst eine Meinung bilden können. Die Mitar beitenden verstehen sich dabei als Gesprächspartner, die über ihre eigenen Erfahr ungen mit dem Glauben berichten und sich den Anfragen der Freizeitteilnehmenden stellen wollen. Gemeinsam sollen alle ganz bewusst neue Erfahrungen in einer christlichen Gemeinschaft machen.
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// 03 Vorwort / Evangelische Freizeiten und Angebote// 04 Inhaltsverzeichnis// 05 Zuschussmöglichkeiten// 06 Freizeitreferat / Inklusion in unserer Freizeitarbeit
WINTERFREIZEITEN// 08 Eine für alle// 09 Einfahrtag// 10 KiWi// 10 WiWa// 11 JuWi
FRÜHJAHR- UND SOMMERFREIZEITEN// 13 Bauernhoftagesfreizeit an Pfingsten// 14 Kirchentag// 15 Hüttentour an Pfingsten// 16 Jungscharlager Schied 1// 16 Jungscharlager Schied 2// 17 Jungscharlager Schied 3// 17 Jungscharlager Schied 4// 18 Jungscharlager Schied 5 // 19 Internationales Camp// 20 Erlebniscamp Loue// 21 Kroatien
SCHULUNGEN UND WEITERE ANGEBOTE// 23 Einsteigerkurs Öhringen// 23 Trainee// 24 Veranstaltungshinweise
// 26 Reisebedingungen// 34 Wichtige Hinweise// 35 Anmeldung an das Evangelische Jugendwerk Bezirk Künzelsau// 37 Anmeldung an das Evangelische Jugendwerk Bezirk Öhringen
1. FREIZEITERMÄSSIGUNGEN FÜR GESCHWISTERKINDERJeweils im Winter, an Pfingsten und in den Sommerferien erhalten Geschwisterkinder einen Rabatt von
30 % auf den Freizeitpreis der billigeren Freizeit bis zur maximalen Höhe von 70 €. Eine Aufrechnung des Geschwisterrabatts zwischen Winter, Pfingsten und Sommer ist nicht möglich. Der Abzug des Geschwisterrabatts erfolgt über den Rechnungsbetrag der günstigeren Freizeit.Hier eine Beispielrechnung: Winter: WiWa = 68 €; JuWi = 399 €; insgesamt eigentlich 467 €; abzüglich 20,40 € Geschwisterrabatt von 30% auf das WiWa sind noch 446,60 €Sommer: Jula 2 = 165 €; Loue = 439 €; insgesamt eigentlich 604 €; abzüglich 49,50 € Geschwisterrabatt von 30% auf Jula 2 sind noch 554,50 €
2. ZUSCHUSS DES LANDES BADEN WÜRTTEMBERG (LJP-ZUSCHUSS)Bei den Freizeiten mit Übernachtungen, die mindestens
fünf Tage dauern, kann für Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren aus bedürftigen Familien ein Zuschuss aus Landesjugendplanmitteln beantragt werden. Grundlage hierfür sind die Richtlinien des Landesjugendplans und die jeweils bereitgestellten Geldmittel des Landes Baden Württemberg. Antragsformulare können mit der Anmeldung angefordert werden. Sie erhalten dann ein Antragsformular, das vor Reiseantritt an das für die Freizeit zuständige Jugendwerk gesandt werden muss. Der Zuschuss wird bei Bewilligung und Auszahlung über das zuständige Jugendwerk an die teilnehmende Person überwiesen. Bisheriger Zuschussbetrag: 7,50 € pro Tag und Teilnehmer/in.
3. SOZIAL- UND FREIZEITFONDSDie Jugendwerke haben seit Jahren einen Sozialfonds eingerichtet, aus dem Familien über den Zuschuss des
Landesjugendplans hinaus unterstützt werden können. Wer Unterstützung aus dem Sozialfonds benötigt, kann dies auf dem Anmeldeformular ankreuzen. Wir melden uns dann bei Ihnen, um alles Weitere zu besprechen und unbürokratisch zu helfen. Der Sozialfonds wird zum einen über einen Fixbetrag von einem Euro pro Teilnehmer/in und zum anderen durch Spenden finanziert.
HELFEN SIE UNS ZU HELFEN: SPENDEN SIE IN UNSEREN FREIZEITFONDS!Wenn Sie uns helfen möchten, unserem Ziel, dass die Teilnahme an unseren Freizeiten nicht am Geld schei tern soll, näher zu kommen, können Sie folgendes tun: Kreuzen Sie bei der Anmeldung an, dass Sie unseren Freizeitfond unterstützen wollen und füllen Sie einen Betrag Ihrer Wahl in die Leer zeile ein. Jeder Euro hilft! Bei Spenden ab 50 € oder auf Anfrage stellen wir gerne Spendenbescheinigungen aus. Mit dem gespendeten Geld füllen wir den Sozialfonds nach Bedarf auf. Das Geld ist also in erster Linie zur Unterstützung von finanziell schwächeren Familien gedacht. Bleibt da rüber hinaus noch Geld übrig, wird es verantwortungsvoll für die Finanzierung der allgemeinen Freizeitarbeit verwendet.
DAS ZIEL UNSERER FREIZEITARBEIT IST: „DER PREIS DARF NIEMANDEN VON UNSEREN FREIZEITEN AUSSCHLIESSEN!“ MIT DREI UNTERSCHIEDLICHEN MÖGLICHKEITEN WOLLEN WIR DIESEM ZIEL NÄHER KOMMEN. IM FOLGENDEN FINDEN SIE UNSERE UNTERSTÜTZUNGSMÖGLICHKEITEN UND AUCH MÖGLICHKEITEN, WIE SIE HELFEN KÖNNEN. SOLLTEN SIE NOCH FRAGEN HABEN, KÖNNEN SIE SICH VERTRAUENSVOLL AN DIE JUGENDWERKE WENDEN.
/ZUSCHUSS-MÖGLICH-KEITEN UND SPENDEN
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Das Freizeitreferat ist seit sechs Jahren für die Planung unserer Freizeiten verantwortlich. In diesem Team wird über mögliche Orte und neue Formate diskutiert und entschieden. Hier wird versucht, Freizeitpreise so zu kalkulieren, dass sie möglichst günstig angeboten werden können und die Jugendwerke gleichzeitig dabei möglichst keine Verluste machen. Außerdem werden die Rahmenbedingungen für unsere Mit arbeitenden festgelegt und Schulungstage organisiert. Auch die Frage, wie wir unsere Freizeiten nachhaltig durchführen können, steht immer wieder auf der Tagesordnung. Das alles geschieht in der Hoffnung, unseren Teilnehmenden unvergessliche Freizeiten zu ermöglichen. Zur Zeit sind folgende Personen im Freizeitreferat aktiv: Johanna Walter, AnnKathrin Bauer, Sarah Kober, Verena Schulin, Daniel Febel, Holger Hartmann, Michael Bögner und Thomas Gundel.
/DAS FREIZEIT- REFERAT
OFFEN FÜR ALLE – INKLUSION IN UNSERER FREIZEITARBEIT
Es ist uns wichtig, dass möglichst viele Kinder und Jugendliche an unseren Freizeiten teilnehmen können. Behinderung, Geldmangel, Migrationshintergrund oder Religions zugehörigkeit sollen von unserer Seite her kein Hinderungsgrund sein, an unseren Freizeiten teilzunehmen.
Die Evang. Jugendwerke Künzelsau und Öhringen sind Kooperationspartner der Offenen Hilfen bei deren Projekt „Hohenlohe? Alles inklusive!“ Um zunehmend Menschen mit Behinderung die Möglichkeit zur Teilnahme an allen unseren Frei zeiten zu geben, werden wir unsere Mitarbeitenden zukünftig im Umgang mit Menschen mit Behinderung schulen. Zusammen mit den Offenen Hilfen suchen wir im Einzelfall den richtigen Weg, damit Kinder und Jugendliche mit Behinderung an un seren Freizeiten teilnehmen können. Wir freuen uns über die Zusammen arbeit mit den Offenen Hilfen und die Bereicherung unserer Freizeiten durch Menschen mit vielfältigen Gaben!
WIR WISSEN ABER AUCH, DASS WIR BEI ALLEM MENSCHLICHEN PLANEN UND DENKEN AUCH UND VOR ALLEM ANDEREN AUF GOTTES SEGEN AN-GEWIESEN SIND. WIR HOFFEN UND BETEN, DASS ER AUCH AN UNS UND UNSERER FREIZEITARBEIT WAHR MACHT, WAS ER SEINEM KNECHT ABRAHAM VERHEISSEN HAT: ICH WILL DICH (…) SEGNEN (…) UND DU SOLLST EIN SEGEN SEIN. (1. MOSE 12,2)
W I N T E R F R E I Z E I T E N —
W IN TER
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FÜR MITARBEITENDE DER WINTERFREIZEITEN UND WEITERE TEILNEHMEROBERJOCH/ALLGÄU
Auch dieses Jahr treffen sich die Mitarbeitenden unserer Ski und Snowboardfreizeiten zu einem Praxisschulungstag. Sofern möglich, fahren wir voraussichtlich wieder ans Oberjoch in den Allgäuer Alpen. Das Skigebiet liegt zwischen 1100 und 1600 Metern Höhe und bietet 46 Kilometer abwechslungsreiche Pisten. Ziel unserer Tagesausfahrt ist es, das eigene Fahrkönnen zu verbessern und Fahrtechniken unter Anleitung eines bzw. einer Skilehrer/in zu üben. Außerdem werden auch Tipps und Tricks vermittelt, wie wir als Mitarbeitende Teilnehmenden das Skifahren bzw. Snowboarden beibringen können.
Herzlich willkommen sind auch Gäste, die einfach Lust auf einen tollen Tag im Schnee haben und nach Herzenslust Ski oder Snowboard fahren wollen.
19.01.2019Oberjoch/Allgäu oder je nach Schneebedingungen ein anderes Skigebiet im Allgäufür Mitarbeitende 20 €für externe Teilnehmer 20 € für die Busfahrt + ca. 28 € Skipassfür unter 14 Jährige 10 € für die Busfahrt + ca. 20 € Skipass Hin und Rückreise im Reisebus, Skipass, für Mitarbeitende: Ski bzw. Snowboardschulung Holger Hartmannmind. 20, max. 40Evang. Jugendwerk Bezirk Öhringen Abfahrt erfolgt um 5.00 Uhr am Bahnhof in Waldenburg, Rückkehr gegen 19.00 Uhr
ZEIT:ORT:
KOSTEN:
LEISTUNGEN:
LEITUNG:TEILNEHMER:ANMELDUNG:
HINWEIS:
EINFAHRTAGFÜR JUNGE ERWACHSENE, FAMILIEN, JUGENDLICHE UND ALLE ANDEREN, DIE LUST DARAUF HABEN.ALTMUMMEN/OBERALLGÄU
In den letzten Jahren fanden um den Jahreswechsel herum immer aufeinanderfolgend Freizeiten für Familien und junge Erwachsene statt. 2018 fand das Ganze erstmals parallel im gleichen Haus statt. Die Erfahrungen waren so positiv, dass wir jetzt von vorne herein eine gemeinsame Freizeit für alle anbieten. Egal ob jung oder alt, Große oder Kleine Skifahrer, Boarder oder weder noch! Alle sind herzlich willkommen. Wir starten die Tage jeweils gemeinsam. Tagsüber ist allen selbst überlassen ob man auf die Piste geht, alleine oder gemeinsam andere Ausflüge unternimmt oder einen gemütlichen Tag in und um die Hütte verbringt. Abends werden wir wieder gemeinsam essen und für die Kinder und die Erwachsenen jeweils ein eigenes Programm vorbereiten. Unsere einfache aber saubere Unterkunft mit Hüttencharakter in Altmummen liegt zentral im Oberallgäu, so dass verschiedene Skigebiete (Oberjoch, Oberstdorf, Grän, Ofterschwang u. a.) aber auch andere Ausflugsziele gut erreichbar sind.
EINE FÜR ALLE
02.01.–06.01.2019 Altmummen/Oberallgäu0–2 Jahre: 0 €3–8 Jahre: 79 €9–12 Jahre: 99 €13–17 Jahre: 129 €Erwachsene: 165 €vier Übernachtungen in Mehrbettzimmern, VerpflegungHolger Hartmann20–30Evang. Jugendwerk KünzelsauKosten für An und Abreise, Skipässe, Ausflüge, Eintritte oder ähnliches sind nicht im Preis enthalten
ZEIT:ORT:
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J U G E N D W I N T E R F R E I Z E I T —— K I N D E R W I N T E R F R E I Z E I T U N D W I N T E R W A L D H E I M
Auch dieses Jahr geht’s mit der KiWi wieder ins Salzburger Land. Der Wintersportort Werfenweng liegt etwa 45 Kilometer süd lich von Salzburg auf 900 Meter Höhe auf einem Hochplateau am Fuße des Tennengebirges. Das übersichtliche Skigebiet, das auch sehr gut für Anfänger geeignet ist, ist mit dem Skibus nur wenige Minuten von unserer Unterkunft entfernt. Egal, ob du Ski oder Snowboard fahren willst, ob du schon fahren kannst oder es lernen möchtest, für dich wird die richtige Piste dabei sein! Im Haus gibt es gemütliche Mehrbettzimmer mit Etagenbetten. Im Aufenthaltsraum können wir abends lustige Spiele spielen, knifflige Rätsel lösen und spannenden Geschichten lauschen. Mit leckerem Essen versorgt uns unser eigenes Küchenteam. Also los geht’s zur KiWi ins Salzburger Land.
02.03.– 09.03.2019Werfenweng/Österreich449 € (inklusive Tagesausflug und Skipass) auf Antrag LJPZuschuss von 60 €Hin und Rückreise im Reisebus, Unterkunft in Mehrbettzimmern, Vollverpflegung (3 Mahl zeiten), Skigruppenbetreuung, Programmgestaltung noch offenmind. 25 (bis zwei Wochen vor Freizeitbeginn), max. 33Evang. Jugendwerk Bezirk Öhringen
KIWIZEIT:ORT:
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LEITUNG:TEILNEHMER:
ANMELDUNG:
FÜR 8 – 12 JÄHRIGE BZW. KLASSENSTUFEN 3 – 6 // TAGESFREIZEIT IN KUPFERZELL
Hast du Lust auf fünf tolle abenteuerliche Tage in den Faschingsferien? Bist du gespannt, was man auch im Winter in Kupferzell alles anstellen kann? Dann bist du beim WiWa genau richtig! Gemeinsam mit dir und anderen Kindern wollen wir spannende Geschichten aus der Bibel hören, laute fröhliche Lieder singen, viele Spiele spielen, basteln, toben und eine schöne Zeit zusammen erleben. Morgens beginnen wir mit einem Frühstück, bevor wir uns in die unterschiedlichsten Abenteuer stürzen. Der Tag wird wie im Flug vergehen und abends geht es dann zum Schlafen nach Hause. Wir freuen uns auf dich!
WIWA04.03. – 08.03.2019Gemeindehaus Kupferzell68 €Frühstück, Mittagessen, Mittagsimbiss, Programmgestaltung durch ein erfahrenes Team noch offenmind. 15 (bis zwei Wochen vor Freizeitbeginn), max. 40Evang. Jugendwerk Bezirk Öhringen
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LEITUNG:
TEILNEHMER:
ANMELDUNG:
FÜR 8 – 13 JÄHRIGE BZW. KLASSENSTUFEN 3 – 7WERFENWENG/SALZBURGER LAND/ÖSTERREICH
HELMPFLICHT
Der Schutz aller Kinder und Jugendlichen beim Wintersport liegt uns sehr am Herzen. Aus diesem Grund unterstützen wir die Forderungen nach einer allgemeinen Helmpflicht beim Ski und Snowboardfahren. Wir als Freizeitveranstalter erwarten von allen Kindern und Jugendlichen das Tragen eines Ski oder Snowboard helms auf unseren Freizeiten. Außerdem empfehlen wir für alle Snowboarder besondere Schutzkleidung (ver stärkte Handschuhe und Protektoren).
AUF UNSEREN WINTER FREIZEITEN GILT ALSO:BESTMÖGLICHER SCHUTZ UND DAMIT NICHT OHNE HELM!
WINTERWALDHEIM
KINDERWINTERFREIZEIT
FÜR 13 – 17 JÄHRIGE BZW. AB KLASSENSTUFE 8LAUTERBRUNNEN/SCHWEIZ
Unser modern eingerichtetes Selbstversorgerhaus in Lauterbrunnen im Berner Oberland ist etwa fünf Gehminuten von der Lauterbrunnenbahn entfernt, die uns jeden Morgen in die JungfrauenSkiregion befördern wird. Hier warten viele Pisten – unter anderem die aus dem Skiweltcup bekannte Lauberhornabfahrt – auf uns. Die Skiregion mit Blick auf das Dreigestirn von Eiger, Mönch und Jungfrau gilt als schneesicher und bietet sowohl Anfängern als auch Fortgeschrittenen optimale Bedingungen und eine große Auswahl an Pisten. Zurück in unserem Haus warten jede Menge Spaß, viel Action, viele nette Leute, tolles Programm und gute Impulse für das Leben und den Glauben auf uns.
JUWI
02.03.– 09.03.2019Lauterbrunnen/Schweiz399 € (plus 141 CHF für den Skipass) auf Antrag LJPZuschuss von 60 €Hin und Rückreise im Reisebus, Unterbringung in Mehrbettzimmern, Halbpension mit Lunchpaket (3 Mahlzeiten), Skigruppenbetreuung, Auslandskrankenversicherung, Programmgestaltung durch ein erfahrenes Team, Reiseleitung noch offenmind. 25 (bis zwei Wochen vor Freizeitbeginn), max. 35Evang. Jugendwerk Bezirk Öhringen
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ANMELDUNG:
JUGENDWINTERFREIZEIT
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B A U E R N H O F T A G E S F R E I Z E I T —
FÜR 7 –12 JÄHRIGE BZW. KLASSENSTUFEN 1–6WEISSBACH
Hast du Lust auf 5 Tage Bauernhof? Lust darauf, mal mit anzupacken und zu erleben, was auf einem Bauernhof alles so getan wird? Lust auf Kühe, Schweine, Hühner, Katzen, Wiesen und Felder?Dann bist du bei unserer Bauernhoftagesfreizeit genau richtig! Wir wollen auf dem Bauernhof der Familie Bühler mit anpacken und viel über die Landwirtschaft lernen. Wir wollen Zeit in Gottes Schöpfung verbringen und darüber nachdenken, wie wir sie bebauen und bewahren können. Als Höhepunkt ist eine Übernachtung im Heu geplant. An den anderen Tagen müssen die Kinder morgens bis 8.30 Uhr (für Berufstätige ist auch eine frühere Übergabe möglich) gebracht und abends um 18.30 Uhr abgeholt werden. Am Samstag endet die Freizeit um 16.00 Uhr.
Am Ende der Freizeit wollen wir dann am 16. Juni zusammen mit Eltern und Gemeinde einen Gottesdienst im Grünen feiern.
BAUERNHOF- TAGESFREIZEIT
11.06.–15.06.2019 (Abschlussgottesdienst mit Mittagessen am 16.06)Weissbach85 €Verpflegung, Programmgestaltung durch ein erfahrenes TeamEsther Kuhnmind. 20, max. 30 (bis 2 Wochen vor Freizeitbeginn)Evang. Jugendwerk Künzelsau
ZEIT:
ORT:KOSTEN:
LEISTUNGEN:
LEITUNG:TEILNEHMER:
ANMELDUNG:
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H Ü T T E N T O U R —— K I R C H E N T A G
FÜR JUGENDLICHE AB 16 JAHREN UND JUNGE ERWACHSENEALLGÄU
Über das Pfingstwochenende bieten wir wieder eine Hüttentour durch die Allgäuer Alpen an. Die genaue Route werden wir relativ kurzfristig festlegen. Auf Grund möglicher Schneereste und ungewisser Hüttenöffnungen stehen die Route und die Übernachtungsplätze noch nicht fest. Es wird voraussichtlich nicht ganz soweit hinauf gehen, aber wir werden sicherlich eine tolle Tour finden. Sollte noch viel Schnee liegen und damit alle Hütten auf den Bergen für uns unerreichbar sein, müssen wir im Tal übernachten, was evtl. Mehrkosten mit sich bringt.
Freuen können wir uns auf jeden Fall auf Bewegung in der Natur, gute Gemeinschaft und hoffentlich gute Sicht auf einen wunderschönen Teil von Gottes Schöpfung.
08.06.– 10.06.2019Allgäu75 €zwei Übernachtungen, Marschverpflegung, ReiseleitungHolger Hartmannmind. 5, max. 10Evang. Jugendwerk Bezirk Künzelsaudie An und Abreise erfolgt eigenständig und ist im Freizeitpreis nicht enthalten. Das Abendessen, Getränke auf der Hütte und das Frühstück sind ebenfalls nicht im Preis enthalten.
ZEIT:ORT:
KOSTEN:LEISTUNGEN:
LEITUNG:TEILNEHMER:ANMELDUNG:
HINWEIS:
HÜTTENTOURIM ALLGÄU
„WAS FÜR EIN VERTRAUEN“
„Was für ein Vertrauen“– das ist die Losung für den 37. Deutschen Evangelischen Kirchentag. Er ist vom 19.–23. Juni 2019 zu Gast in Dortmund. Ein Großereignis, das bestens geeignet ist, um für den eigenen Glauben aufzutanken und mit neuem Schwung ins Gemeindeleben zurückzukommen. Fünf Tage lang kommen 100.000 Menschen nach Dortmund, um sich in Vorträgen, Konzerten, Gottesdiensten und anderen Veranstaltungen dem Thema „Vertrauen“ zu nähern. „‘Was für ein Vertrauen‘“ ist eine Losung, die Zuversicht und Ermutigung gibt ohne Fragen und Zweifel auszusparen. Staunend. Fröhlich. Widerständig.“ Davon ist die Generalsekretärin des Kirchentages Julia Helmke überzeugt. Weitere Infos unter www.kirchentag.de.
Mit dem Reisebus und bei Bedarf auch zusätzlichen Kleinbussen werden wir uns auf den Weg machen. In Dortmund werden wir wieder ein Gemeinschaftsquartier beziehen und dort auf unseren mitgebrachten Isomatten übernachten. Wie man sich dann den Tag vor Ort gestaltet ist jedem selbst überlassen. Bei Minderjährigen werden im Vorfeld mit den Eltern Absprachen getroffen, wie die Aufsichtspflicht erfüllt wird. Wir werden keine durchgängige Beaufsichtigung gewährleisten können.
Wer sich bis zum 1. April bei uns anmeldet, dem können wir den Frühbucherrabatt in Höhe von 10 € des Kirchentags weitergeben. Bei kurzfristigen Anmeldungen können wir die Vermittlung von Unterkünften nicht gewährleisten. Bisher hat es aber immer auch kurzfristig geklappt.
KIRCHENTAG
19.06.–23.06.2019 DortmundErwachsene: 215 € ermäßigt (bis 25 Jahre): 170 € Familien (Kinder bis 25 Jahren): 220 € plus 70 € pro Person, Förderkarte (ALG 2 Empfänger, Asylbewerber) 100 €; Kinder bis einschließlich 12 Jahren 100 € (Frühbucherrabatt in Höhe von 10 € bis zum 1. April)Hin und Rückfahrt im Reisebus, Unterbringung im einfachen Gemeinschaftsquartier (Turnhalle/Schule) mit Frühstück, Dauerkarte, die für alle Kirchentagsveranstaltungen giltHolger Hartmannmind. 3015.03.2019 (spätere Anmeldung ohne Gewähr für Übernachtungsmöglichkeit)Evang. Jugendwerk Künzelsau
ZEIT:ORT:
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ANMELDEFRIST:
ANMELDUNG:
DORTMUND
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Du möchtest in deinen Sommerferien etwas besonderes erleben und bist auf der Suche nach Abenteuer, Action und Gemeinschaft? Dann bist du auf dem wunderschönen SchiedGelände hoch über den Dächern Forchtenbergs genau richtig. Hier kannst du mit anderen Mädchen und Jungen in deinem Alter spannende Spiele spielen, in der Natur unterwegs sein, basteln und sporteln, viel Neues entdecken, am Lagerfeuer sitzen, schauen wie weit dich deine Füße tragen können und gemeinsam singen und Gott kennenlernen. Du kannst neue Freundschaften mit den anderen Kindern und deinen Mitarbeitenden knüpfen.
Komm mit auf’s Zeltlager auf der Schied und erlebe unvergessliche Tage!
J U N G S C H A R L A G E R 3 + 4 —— J U N G S C H A R L A G E R 1 + 2
Was, nur Mädels? Oder lieber doch – endlich allein unter Mädels?! Du hast Lust auf ein paar spannende Tage, die ganz unter dem Motto „Singen, Tanzen, Spiel, Spaß und natürlich ganz viel Mädchenkram“ stehen, dann bist du genau richtig bei unserer Mädchenfreizeit. Denn was die Jungs können, das können wir schon lange! Wir werden spannende Tage miteinander erleben und freuen uns auf einen gemütlichen Abendausklang am Lagerfeuer, wo wir ganz offen über Gott, Jungs und alles was dazu gehört reden können. Freut Euch auf neue Freundschaften, spannende Aktionen und ein paar fabelhafte Tage ganz allein unter Mädels.
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25.08.– 31.08.2019Schiedhütte/Forchtenberg139 € (auf Antrag LJPZuschuss 52,50 €)Unterkunft in Mehrmann zelten mit Holzboden, Vollverpflegung (3 Mahl zeiten), Programmge staltung durch ein erfah renes Team, Reiseleitung noch offenmind. 25 (bis zwei Wochen vor Freizeitbeginn), max. 66Evang. Jugendwerk Bezirk Öhringen die An und Abreise erfolgt eigenständig und ist nicht im Preis enthalten
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ANMELDUNG:
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27.07.– 04.08.2019Schiedhütte/Forchtenberg165 € (auf Antrag LJP Zuschuss 67,50 €) Unterkunft in Mehrmannzelten mit Holzboden, Vollverpflegung (3 Mahlzeiten), Programmge staltung durch ein erfahrenes Team, Reiseleitung noch offenmind. 25 (bis zwei Wochen vor Freizeit beginn), max. 66Evang. Jugendwerk Bezirk Künzelsau die An und Abreise erfolgt eigenständig und ist nicht im Preis enthalten
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ANMELDUNG:
HINWEIS:
206.08.– 14.08.2019Schiedhütte/Forchtenberg165 € (auf Antrag LJP Zuschuss 67,50 €) Unterkunft in Mehrmannzelten mit Holzboden,Vollverpflegung (3 Mahlzeiten), Programmge staltung durch ein erfahrenes Team, Reiseleitung noch offenmind. 25 (bis zwei Wochen vor Freizeitbeginn), max. 66Evang. Jugendwerk Bezirk Künzelsau die An und Abreise erfolgt eigenständig und ist nicht im Preis enthalten
ZEIT:ORT:
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LEITUNG:TEILNEHMER:
ANMELDUNG:
HINWEIS:
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FÜR 8 –11 JÄHRIGE BZW. KLASSENSTUFEN 3 – 5SCHIEDHÜTTE/FORCHTENBERG
FÜR 11– 14 JÄHRIGE MÄDCHEN BZW. KLASSENSTUFEN 5 – 8SCHIEDHÜTTE/FORCHTENBERG
JUNGSCHARLAGERNUR FÜR
MÄDCHEN
Kinder verstehen sich mit Händen und Füßen und mit Gesten und Lachen. Sie sprechen eine internationale Sprache durch das gemeinsame Spielen, das Singen und Toben. Wir vom Jugendwerk haben seit vielen Jahren sehr gute Kontakte mit dem YMCA Brest in Weißrussland. Da wir in den vergangenen Jahren einige Projekte gemein sam gestaltet haben, zudem mehrere Mitar beiterinnen und Mitarbeiter von diesem YMCA auch für ein Jahr einen Freiwilligendienst im Jugendwerk Öhringen mitarbeiteten, laden wir jetzt eine kleine Gruppe von Kindern aus Brest zu uns aufs Jungscharlager 3 ein.
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16.08.– 23.08.2019Schiedhütte/Forchtenberg152 € (auf Antrag LJPZuschuss 60 €)Unterkunft in Mehrmannzelten mit Holzboden, Vollverpflegung (3 Mahlzeiten), Programmge staltung durch ein erfah renes Team, Reiseleitung Daniel Febelmind. 25 (bis zwei Wochen vor Freizeitbeginn), max. 66Evang. Jugendwerk Bezirk Öhringendie An und Abreise erfolgt eigenständig und ist nicht im Preis enthalten
ZEIT:ORT:
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LEITUNG:TEILNEHMER:
ANMELDUNG:
HINWEIS:
FÜR 11– 13 JÄHRIGE JUNGS UND MÄDCHEN BZW. KLASSENSTUFEN 5 – 7SCHIEDHÜTTE/FORCHTENBERG
FÜR MÄDCHENUND JUNGS
INTER- NATIONALES JUNGSCHAR-
LAGER
FÜRMÄDCHEN
UND JUNGS
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I N T E R N A T I O N A L E S C A M P —— J U N G S C H A R L A G E R 5
FÜR JUNGE ERWACHSENE VON 18 – 26 JAHRE
Mit einem Schritt ist man dort in einem anderen Land, ganz einfach. In der Nähe von diesem unscheinbaren kleinen Dreieckstisch mitten in der Landschaft liegt das WassersportFreizeitgelände Divoka Voda, 20 km von der slowakischen Hauptstadt Bratislava entfernt. In Divoka Voda ist unser Freizeitplatz. Die Unterkunft ist in 16 Holzhütten mit jeweils vier Betten. Die CampSprache wird Englisch sein.
Zu dem internationalen Camp laden wir Leute aus folgenden 12 Ländern ein:Austria – Belarus – Germany – Hungary Iceland – Italy – Malta – Poland – Slovakia – Spain – Tunisia – Ukraine
26.07.– 03.08.2019Cunovo/Slowakei30 Euro (vorbehaltlich der Förderung durch ERASMUS+)Fahrt, Unterkunft, Verpflegung, Ausflug nach Bratislava, Versicherung, ProgrammDaniel Febel u.a.auf Grund der Anzahl der Länder und der Obergrenze durch ERASMUS ist die Teilnehmerzahl pro Land sehr begrenzt – InteressentInnen sollten sich schnell anmelden. Evang. Jugendwerk Bezirk ÖhringenDas internationale Camp findet statt, wenn der Antrag auf finanzielle Förderung durch das Programm ERASMUS+ der Europäischen Union genehmigt wird.
ZEIT:ORT:
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ANMELDUNG:HINWEIS:
INTERNATIONALES CAMP IM DREILÄNDERECK
Jungs ganz unter sich. Gemeinsam bauen und werken! Abenteuer erleben! Mit und in der Natur unterwegs sein! Auch mal wild und laut sein dürfen! Bei Geländespielen alles geben! Am Lagerfeuer unter Männern über Gott und die Welt ins Gespräch kommen! Herausforderungen gemeinsam meistern! Neue Freunde kennen lernen und gute Gemeinschaft erleben!
All das bietet diese jetzt auf eine Woche verlängerte Freizeit, in der sich die Jungs richtig austoben können.
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02.09.– 08.09.2019Schiedhütte/Forchtenberg139 € (auf Antrag LJPZuschuss 52,50 €)Unterkunft in Mehrmannzelten mit Holzboden, Vollverpflegung (3 Mahlzeiten), Programmge staltung durch ein erfah renes Team, Reiseleitung noch offenmind. 25 (bis zwei Wochen vor Freizeitbeginn), max. 66Evang. Jugendwerk Bezirk Künzelsau die An und Abreise erfolgt eigenständig und ist nicht im Preis enthalten
ZEIT:ORT:
KOSTEN:
LEISTUNGEN:
LEITUNG:TEILNEHMER:
ANMELDUNG:
HINWEIS:
FÜR 11– 15 JÄHRIGE JUNGS BZW. KLASSENSTUFEN 5 – 9SCHIEDHÜTTE/FORCHTENBERG
NUR FÜRJUNGS
JUNGSCHARLAGER
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K R O A T I E N —— E R L E B N I S C A M P L O U E
FÜR 13 –15 JÄHRIGE BZW. KLASSENSTUFEN 7–9PORT LESNEY AN DER LOUE/FRANKREICH
Zwischen dem Elsass, dem Burgund und der Schweiz liegt die Franche – Comté, eine der schönsten Landschaften Frankreichs. Mittendrin liegt das Val de la Loue mit dem kleinen Ort Port Lesney, wo sich unser Zeltplatz befindet. Hier haben wir einen eigenen Bereich mit Campingzelten sowie einem Küchen und Essenszelt für uns. Die Region bietet zahlreiche Freizeitmöglichkeiten. Neben Kanufahrten auf der Loue werden wir an Naturfelsen klettern, Klettersteige gehen und uns beim Bachtrekking vergnügen. Neben all diesen Aktivitäten stehen lustige und besinnliche Abende, Zeit zum Reden und Singen sowie Sport und Kreatives auf dem Programm. Auch die Zeit zum Chillen und Erholen soll nicht zu kurz kommen. In guter Gemeinschaft wollen wir uns auch auf die Suche nach Gott machen und erleben, wie er unser Leben bereichern kann.
04.08.–13.08.2019Port Lesney an der Loue (Frankreich)439 € (enthalten sind Zuschüsse des Landkreises und des Landes BadenWürttemberg), auf Antrag LJPZuschuss 70 €Hin und Rückreise im Reisebus, Unterbringung in Mehrmannzelten, Vollverpflegung (3 Mahlzeiten), Auslandskrankenversicherung, Programmgestaltung durch ein erfahrenes Team, Reiseleitungnoch offenmind. 25, max. 30Evang. Jugendwerk Bezirk Künzelsau Zur Reise gehören vermittelte Fremdleistungen in Form von vier von einer erlebnispädagogischen Fachkraft durchgeführten Angeboten (z. B. Kanu, Klettern, Klettersteig und Bachtrekking)
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KOSTEN:
LEISTUNGEN:
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HINWEIS:
FÜR 15–17 JÄHRIGE BZW. KLASSENSTUFEN 9 –11PUNTIZELA BEI PULA/KROATIEN
Sommer, Sonne, Strand und Meer! An der sonnigen Südwestküste Istriens, gegenüber den BrijuniInseln und 7 km von Pula entfernt, werden wir gemeinsam geniale Urlaubstage auf unserem Camp verbringen. Pula ist das Zentrum Istriens mit Sehenswürdigkeiten in der schönen Altstadt und einem Yachthafen. Unser Camp Brioni liegt im Nordwesten Kroatiens nur 400 m vom Kiesstrand entfernt und lädt ein zum Baden, Sonne tanken und Sporttreiben. Auf dem Campingplatz gibt es Sportanlagen und Einkaufsmöglichkeiten. Übernachten werden wir in 4 PersonenZelten mit Schlafkabinen. Außerdem stehen uns ein Küchen und ein Großzelt, in dem alle Platz haben, zur Verfügung. Neben den Möglichkeiten, die uns der Platz bietet, wollen wir bei Ausflügen auch die Umgebung erkunden. Eine gute Mischung aus abwechslungsreichem Programm und freier Zeit machen unsere Freizeit zu einem tollen Erlebnis. Auch christliche Elemente, die zum Erleben christlicher Gemeinschaft und zur Auseinandersetzung mit dem Glauben an Jesus einladen, sind natürlich Teil des Programms. Wir werden es uns sicher richtig gut gehen lassen. Also, nichts wie hin und schnell anmelden!
31.07.– 13.08.2019Puntizela bei Pula/Kroatien529 € (enthalten sind Zuschüsse des Landkreises und des Landes BadenWürttemberg), auf Antrag LJPZuschuss 105 €Hin und Rückreise im Reisebus, Unterbringung in Mehrmannzelten, Vollverpflegung (3 Mahlzeiten), Auslandskrankenversicherung, Programmgestaltung durch ein erfahrenes Team, Reiseleitungnoch offenmin. 25 (bis zwei Wochen vor Freizeitbeginn), max. 40Evang. Jugendwerk Bezirk ÖhringenDie Kosten für einen Ausflug sind nicht im Reisepreis enthalten. Bitte geben Sie Ihrem Kind 200 Kuna mit.
ZEIT:ORT:
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ANMELDUNG:HINWEIS:
KROATIENERLEBNIS- CAMP LOUE
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E I N S T E I G E R K U R S —
BEZIRK ÖHRINGENFÜR 14 – 15 JÄHRIGESCHIEDHÜTTE FORCHTENBERG
Du hast schon erste Erfahrungen mit derJugendarbeit deiner Kirchengemeinde oderim Evangelischen Jugendwerk gemacht? Du möchtest deine bisherigen Erfahrungengerne vertiefen? Dann bist du genau richtigim Einsteigerkurs, denn hier kannst du mit und von anderen Mitarbeiterinnen lernen mit anderen Jugendlichen über den Glauben
an Jesus Christus nachdenken Spiele und Aktionen erleben und gestalten
15.09.– 28.09.2019Schiedhütte Forchtenberg60 € (Unterstützung durch deine Kirchengemeinde möglich)Ulrich Hägele mit Teammind. 12 (bis zwei Wochen vor Kursbeginn), max. 20Spezielle Formulare, die über die Pfarrämter ab Ende Januar 2019 erhältlich sind. Abgabe in der EJÖGeschäftsstelle, Anmeldeschluss ist der 11.03.2019
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EINSTEIGERKURSS C HUL
U NG E N
UND WEITERE ANGEBOTE
— S C H U L U N G E N U N D W E I T E R E A N G E B O T E
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Neben dem Einsteigerkurs in den Osterferien auf der Schied bieten die Jugendwerke verschiedene andere Formate mit wöchentlichen oder zweiwöchentlichen Treffen in kleineren Gruppen an. Diese Trainee oder Schülermentorenprogramme sind eine Mischung aus Jugendgruppe, Mitarbeiterschulung und Persönlichkeitstraining. Bei Fragen einfach in den Jugendwerken nachhaken.
TRAINEE
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W E I T E R E I N T E R E S S A N T E V E R A N S T A L T U N G E N U N D P R O J E K T E —— W E I T E R E I N T E R E S S A N T E V E R A N S T A L T U N G E N U N D P R O J E K T E
Weitere Informationen zu allen Veranstaltungen und Projekten bekommt ihr zu gegebener Zeit in den Jugendwerken. Wir werden bei Bedarf Fahrten zu den weiter entfernten Veranstaltungen organisieren.
POPCORNDrei mal im Jahr lädt das ejk zusammen mit weiteren Veranstaltern zum kultigen Kindertag Popcorn ein. Los geht‘s immer mit einem Film. Dazu gibt es natürlich leckeres Popcorn. Anschließend wird gesungen, gebastelt, gespielt und vieles mehr. 2018 findet am 10. November ein weiterer Kindertag Popcorn statt. Die Termine für 2019 können im ejk erfragt werden. Zum Kindertag Popcorn ist immer eine Anmeldung erforderlich.
KINDERTAG
Am 13. April 2019 findet in der Künzelsauer Stadthalle der dritte Jugendtag Heartbeat für Jugendliche und junge Erwachsene statt. Los geht‘s am Nachmittag (14.00 Uhr) mit einem Jugendgottesdienst. Anschließend werden viele interessante Workshops angeboten, zu denen man sich im Vorfeld anmelden sollte. Da ist sicher für jede/n was dabei! Abschluss und Höhepunkt wird die abendliche Show von Mr. Joy sein. Sein Mix aus Artistik, Jonglage, Zauberei und Illusionskunst, verknüpft mit christlicher Botschaft ist atemberaubend! Wir freuen uns auf euch!!! Mehr Infos unter www.jugendtagheartbeat.de
HEARTBEAT JUGENDTAG
In den Jugendwerken finden regelmäßig Jugendgottesdienste statt. Informationen darüber bekommt ihr bei den Geschäftsstellen. Es lohnt sich auch, die Jugendwerke bei Facebook zu liken. Dann erhaltet ihr die neuesten Infos unter anderem zu den Jugos auf diesem Weg.
GOTTESDIENSTEJUGEND
Am 1. Dezember 2018, 14.00 –18.00 Uhr, findet der Jungscharkreativtag des ejk in Künzelsau im Johannes gemeindehaus statt. Da wird kräftig gebastelt und gewerkelt. Wer dabei sein möchte, muss sich möglichst noch vor den Herbstferien anmelden. Bitte bis zum 12. November im ejk anmelden!
JUNGSCHARKREATIVTAG
Am 21. Oktober 2018 findet das Hohenloher Indiacaturnier in der Grundschulturnhalle der Georg Wagner Schule in Künzelsau statt. Der Eingang zur Halle befindet sich direkt rechts neben dem Eingang zum Hallenbad TollKÜN. Treffpunkt ist um 13.00 Uhr. Wir freuen uns über Anmeldungen im Vorfeld beim ejk. Die Mannschaften, bestehend aus fünf Personen (egal welchen Alters), können aber auch spontan vor Ort angemeldet werden. Startgebühr: 5 € pro Team. Auch einzelne Spieler finden vor Ort sicher noch ein Team.
INDIACATURNIER
EUROPÄISCHER FREIWILLIGENDIENST (EFD)Der Europäische Freiwilligendienst bietet die Möglichkeit ohne Vorkenntnisse bei einer Organisation im europäischen Ausland mitzuarbeiten. Es gibt Projekte in unterschiedlichen sozialen und ökologischen Bereichen, so dass jeder seine Stärken und Interessen einbringen kann. Durch die Erfahrungen in einem fremden Land mit anderen Kulturen kann man nicht nur seine Fremdsprachenkenntnisse aufbessern, sondern auch jede Menge Leute kennenlernen. Der Aufenthalt im Ausland kann zwischen zwei bis zwölf Monaten dauern.
Das Evangelische Jugendwerk Bezirk Öhringen ist eine Entsende organisation, die hilft einen EFDPlatz im Ausland zu finden, die den Papierkram regelt und die Kontakte zu der Aufnahmeorganisation hält. Gefördert wird das Projekt von der Europäischen Union. Einzige Bedingung für die Teilnahme ist das Alter zwischen 18 und 30 Jahren. Sprachkenntnisse des jeweiligen Landes werden nicht vorausgesetzt. Nähere Infos in den Jugendwerken.
INERNATIONALE ARBEIT
2 Mal im Jahr gibt es einen Bastelnachmittag für Kinder, Eltern und Großeltern im Mehrgenerationenhaus in Öhringen. Nächster Termin: Samstag, xxxxxxxxxx, 14.30 –17.00 Uhr.
KINDERWERKSTATT
Eure Jugendgruppe hat Lust auf Klettern, Kanufahren, Geocaching oder andere Outdooraktivitäten. Wenn wir einen gemeinsamen Termin finden begleiten wir euch gerne dabei und unterstützen euch bei der Vorbereitung und Durchführung eurer Outdooraktivität!
OUTDOOR-AKTIVITÄTEN
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Liebe Freizeitteilnehmerin und lieber Freizeitteilnehmer, wir sind verpflichtet, unsere Freizeiten und Reisen auf der Grundlage der gültigen Gesetze anzubieten und durchzuführen. Für uns ist diese Verpflichtung kein Problem. Die Konsequenzen sind jedoch die nachstehenden „Wichtigen Hinweise” und „Reisebedingungen”, ohne die es deshalb leider nicht geht, um Sie über die beiderseitigen Rechte und Pflichten in Kenntnis zu setzen. Bitte lesen Sie deshalb die nachfolgenden Reisebedingungen und Hinweise aufmerksam durch. Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen, nachfolgend „TN” für Teilnehmer abgekürzt und dem Evangelischen Jugendwerk Bezirk Künzelsau bzw. dem Evangelischen Jugendwerk Bezirk Öhringen, nachstehend „RV” abgekürzt, im Buchungsfall ab dem 01.07.2018 zustande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der § 651a–y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!
WICHTIGE HINWEISE
1. Reiseveranstalter (RV)1.1 Reiseveranstalter (im folgenden RV) ist das Evangelisches Jugendwerk Bezirk Künzelsau (Amrichshäuser Str. 4; 74653 Künzelsau) bzw. das Evangelische Jugendwerk Bezirk Öhringen (Am Bahndamm 24; 74613 Öhringen) als rechtlich unselbständige Einrichtung und Teil der öffentlichrechtlichen, kirchlichen Körperschaft des Kirchenbezirk Künzelsau bzw. des Kirchenbezirk Öhringen.
2. Teilnehmer/Teilnehmerin (TN)Unseren Freizeiten kann sich grundsätzlich jeder/jede anschließen, sofern für das jeweilige Programm keine Teilnahmebeschränkungen nach Alter, Geschlecht oder einer bestimmten Personengruppe angegeben sind. Für die Altersgrenze ist grundsätzlich der Freizeitbeginn maßgebend. Es wird erwartet, dass sich die TN in die Freizeitgemeinschaft einbringen und an den gemeinsamen Unternehmungen und am Programm teilnehmen.
3. Anmeldebestätigung/Rechnung/ZahlungWenn bei der gewünschten Freizeit noch Plätze frei sind, erhalten Sie von uns eine Rechnung, die gleichzeitig auch die Anmeldebestätigung ist. Spätestens 14 Tage vor Beginn der Freizeit werden wir Ihnen nähere Informationen zusenden. Die Zahlung des Reisepreises ist, wie in Ziffer 2 unserer Reisebedingungen festgelegt, fällig.
4. Umfang der LeistungenIm Preis inbegriffen sind – sofern nichts anderes angegeben ist – die Kosten für Unterkunft, Verpflegung (drei Mahlzeiten) und Kurtaxe. Die Unterbringung erfolgt, wenn nicht anders ausgeschrieben, in Zwei oder Mehrbettzimmern. Gegen Aufpreis stehen zum Teil Einzelzimmer zur Verfügung. Der RV bzw. die von ihm eingesetzten Freizeitleiter/ innen vermitteln bei unseren Freizeiten vor Ort verschiedene Zusatzangebote (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Skipässe usw.). Diese Zusatzleistungen werden, soweit sie nicht Bestandteil des gebuchten und bestätigten Reiseangebots des RV sind, von dem RV bzw. von seinen Freizeitleiter/innen lediglich als Fremdleistung vermittelt.
/REISE- BEDINGUNGENDER EVANGELISCHEN JUGENDWERKE BEZIRK KÜNZELSAU UND ÖHRINGEN
5. Änderung von Leistungen und Preisen zwischen Druck des Freizeitprospekts und Anmeldung
LeistungsänderungenDie Angebote zu den vertraglichen Reiseleistungen im Freizeitprospekt entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass bis zur Übermittlung Ihres Buchungswunsches aus sachlichen Gründen Änderungen der Leistungen möglich sind, die wir uns deshalb ausdrücklich vorbehalten müssen. Über diese werden wir Sie selbstverständlich vor Vertragsschluss unterrichten.
PreisänderungenDie in diesem Prospekt angegebenen Preise entsprechen ebenfalls dem Stand bei Drucklegung und sind für uns als RV bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus den folgenden Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung des Reisepreises vorzunehmen, über die wir Sie vor der Buchung selbstverständlich informieren:• Eine entsprechende Anpassung des im Prospekt angegebenen Preises ist im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten (insbesondere der Treibstoffkosten), der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Freizeitprospekts zulässig.• Eine Preisanpassung ist außerdem zulässig, wenn die vom TN gewünschte und im Prospekt angebotene Freizeit nur durch den Einkauf zusätzlicher touristischer Leistungen (Kontingente) nach Veröffentlichung des Freizeitprospekts verfügbar ist.
6. VersicherungenBeachten Sie bitte zu Ihrer eigenen Sicherheit die Angaben in der Spalte „Leistungen” bei einer gewünschten Freizeit. Daraus können Sie entnehmen, welcher Versicherungsschutz vom RV jeweils vorgesehen ist.In den Leistungen ist grundsätzlich kein Versicherungsschutz enthalten. Um einen ausreichenden Versicherungsschutz, insbesondere um eine Reisekrankenversicherung bei Freizeiten im Ausland, müssen Sie sich selbst bemühen.
ReiserücktrittskostenversicherungBitte beachten Sie, dass in unseren Teilnehmerpreisen keine Reiserücktrittskostenversicherung eingeschlossen ist. Da wir im Falle Ihres Rücktritts, zu dem Sie vor Reisebeginn jederzeit berechtigt sind, Rücktrittsgebühren entsprechend Ziffer 4 unserer Reisebedingungen erheben, empfehlen wir Ihnen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Diese Reiserücktrittskostenversicherung können Sie preiswert auch mit einer Reisegepäckversicherung kombinieren. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass für alle Fragen betreffend der Reiserücktrittskostenversicherung die von Ihnen beauftragte Versicherungsgesellschaft die Ansprechpartnerin ist.
7. FahrtDie Reisen führen wir – wenn nichts anderes vermerkt ist – jeweils ab Waldenburg/Württ. durch. Wird bei Freizeiten, die mit gemeinsamer Fahrt ausgeschrieben sind, auf die Inanspruchnahme der Fahrt als Leistung verzichtet, kann der Freizeitpreis nicht ermäßigt werden.
8. AusweisdokumenteFür unsere Freizeiten, die ins Ausland führen, ist grundsätzlich ein gültiger Reisepass oder Personalausweis für den Grenzübertritt erforderlich. Reisedokumente müssen ab Ende der Reise noch für mindestens 6 Monate gültig sein.
9. ZuschüsseBei den Freizeiten, die mindestens fünf Tage dauern und in Europa stattfinden, kann für Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren aus finanziell schwachen Familien ein Zuschuss aus Landesjugendplanmitteln beantragt werden. Antragsformulare können bei der Anmeldung angefordert werden.Für Nichtverdienende, insbesondere Arbeitslose, wollen wir uns besonders in Härtefällen um eine finanzielle Hilfe bemühen. Bitte machen Sie ggf. auf der Anmeldung einen entsprechenden Vermerk.
10. ReisepreissicherungRV sind gesetzlich verpflichtet, den Reisepreis des TN durch einen so genannten Sicherungsschein abzusichern, soweit der Reiseveranstalter vor der Reise Zahlungen auf den Reisepreis fordert. Dies gilt für Buchungen ab dem
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01.07.2018 auch für Körperschaften des öffentlichen Rechts, die bis dahin befreit waren. Deshalb wird der RV für Buchungen ab sofort ebenfalls Sicherungsscheine ausgeben.
11. ProspektzustellungBitte haben Sie Verständnis, wenn Sie versehentlich einen Prospekt mehrfach erhalten. Ein Aussortieren wäre sehr zeit und kostenaufwändig. Bitte geben Sie in diesem Fall den Prospekt an jemanden weiter, den die Angebote interessieren könnten.
12. Wichtige Hinweis zu aufgenommenen Bildern während der FreizeitDie Teilnehmenden der Freizeit werden darauf hingewiesen, dass während der Freizeit auch Bilder der Teilnehmenden durch den RV gemacht werden. Die Bilder werden, sofern Sie geeignet sind, vom RV oder dem Partner auch zu Vorstellung und Bewerbung weiterer Freizeiten verwendet. Sofern eine Verwendung von Abbildungen eines TN für diese Zwecke nicht gewünscht wird, hat dies der jeweilige TN bitte bereits zu Beginn der Freizeit gegenüber dem RV und/oder den Organisatoren mitzuteilen, damit dies entsprechend berücksichtigt werden kann. Andernfalls geht der RV davon aus, dass der TN mit der Verwendung geeigneter Bilder für diese Zwecke einverstanden ist.
13. AnschriftenänderungenEs wäre uns eine große Hilfe, wenn Sie uns von sich aus Veränderungen Ihrer Anschrift mitteilen würden – Postkarte, Fax oder eMail genügt.
REISEBEDINGUNGEN1. Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflichtungen des TN1.1. Für alle Buchungswege gilt:a) Grundlage des Angebots des RV und der Buchung des TN sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen des RV für die jeweilige Reise, soweit diese dem TN bei der Buchung vorliegen.b) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung des RV vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des RV vor, an das der RV für
a) Dem TN wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung des RV erläutert.b) Dem TN steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache.d) Soweit der Vertragstext des RV im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der TN darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen” bietet der TN gegenüber dem RV den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der TN 20 Werktage ab Absendung der elektronischen Erklärung gebunden.f) Dem TN wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.g) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen” begründet keinen Anspruch des TN auf das Zustandekommen eines Pauschalreisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. Der RV ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des TN anzunehmen oder nicht.h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestätigung des RV beim TN zu Stande.1.4. Der RV weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, eMails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rück tritts und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf de
die Dauer von 20 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit der RV bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der TN innerhalb der Bindungsfrist gegenüber dem RV die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.c) Die vom RV gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.d) Der TN haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per eMail, per SMS oder per Telefax erfolgt, gilt:a) Solche Buchungen (außer mündliche und telefonische) sollen mit dem Buchungsformular des RV erfolgen (bei eMails durch Übermittlung des ausgefüllten und unterzeichneten Buchungsformulars als Anhang). Mit der Buchung bietet der TN dem RV den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An die Buchung ist der TN 20 Werktage gebunden.b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch den RV zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der RV dem TN eine der den gesetzlichen Vorgaben zu deren Inhalt entsprechenden Reisebestätigung in Textform übermitteln, sofern der TN nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss:
nen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.
2. Bezahlung2.1. Der RV und der Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem TN der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 15% des Reisepreises (maximal 70 Euro pro TN) zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 14 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 5 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer 20 Tage als vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.2.2. Leistet der TN die Anzahlung und/oder Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl der RV zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des TN besteht, so ist der RV berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den TN mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.
3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom RV nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind dem RV vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.3.2. Der RV ist verpflichtet, den TN über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauer
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haften Datenträger (z. B. auch durch eMail, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des TN, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der TN berechtigt, innerhalb einer vom RV gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreise vertrag zurückzutreten. Erklärt der TN nicht innerhalb der vom RV gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte der RV für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem TN der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.
4. Rücktritt durch den TN vor Reisebeginn/Stornokosten4.1. Der TN kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem RV unter der vorstehend/nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären, falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem TN wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.4.2. Tritt der TN vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der RV den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der RV eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des RV unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zu
rechtzeitig, wenn Sie dem RV 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.4.8. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.
5. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl 5.1 Der RV kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung vom RV beim TN, muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein.b) Der RV hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben.c) Der RV ist verpflichtet, dem TN gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.d) Ein Rücktritt vom RV später als 14 Tagen vor Reisebeginn ist unzulässig.5.2 Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der TN auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück, Ziffer 4.6 gilt entsprechend.
6. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen6.1. Der RV kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der TN ungeachtet einer Abmahnung vom RV nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten vom RV beruht.6.2. Kündigt der RV, so behält der RV den Anspruch auf den Reisepreis; Der RV muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die der RV aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
7. Obliegenheiten des TN7.1. ReiseunterlagenDer TN hat den RV oder seinen Reisevermitt
mutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.4.3. Der RV hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet: EigenanreiseBis 45 Tage vor Reiseantritt 15 % (max. 21 Euro)vom 44.–35. Tag vor Reiseantritt 50 %ab dem 34. Tag vor Reiseantritt 80 % Bus und BahnreisenBis 95 Tage vor Reiseantritt 3 %vom 94.–45. Tag vor Reiseantritt 6 %vom 44.–22. Tag vor Reiseantritt 30 %vom 21.–15. Tag vor Reiseantritt 50 %vom 14.–7. Tag vor Reiseantritt 75 %ab 6 Tage vor Reiseantritt 90 %jeweils pro TN. Berechnungsgrundlage ist der dem TN in Rechnung gestellte Gesamtpreis.4.4. Dem TN bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem RV nachzuweisen, dass dem RV überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die vom RV geforderte Entschädigungspauschale.4.5. Der RV behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der RV nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der RV verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.4.6. Ist der RV infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat er unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.4.7. Das gesetzliche Recht des TN, gemäß § 651e BGB vom RV durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall
ler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der vom RV mitgeteilten Frist erhält.7.2. Mängelanzeige/Abhilfeverlangena) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der TN Abhilfe verlangen.b) Soweit der RV infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der TN weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.c) Der TN ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter vom RV vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter vom RV vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an den RV unter der mitgeteilten Kontaktstelle vom RV zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters des RV bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der TN kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen.d) Der Vertreter vom RV ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.7.3. Fristsetzung vor KündigungWill der TN den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er dem RV zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe vom RV verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
8. Beschränkung der Haftung 8.1. Die vertragliche Haftung des RV für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.8.2. Der RV haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleis
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tungen lediglich vermittelt werden (z.B. ver mittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leis tungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den TN erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise des RV sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.Der RV haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des TN die Verletzung von Hinweis, Aufklärungs oder Organisationspflichten des RV ursächlich geworden ist.
9. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4–7 BGB hat der TN gegenüber dem RV geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen.
10. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften10.1. Der RV wird den TN über allgemeine Pass und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.10.2. Der TN ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des TN. Dies gilt nicht, wenn der RV nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.10.3. Der RV haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der TN den RV mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der RV eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
samte Rechts und Vertragsverhältnis zwischen dem TN und dem RV die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche TN können den RV ausschließlich an deren Sitz verklagen.11.4 Für Klagen von RV gegen TN, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des RV vereinbart.© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; Noll und Hütten Rechtsanwälte, Stuttgart | München, 2017–2018
11. Datenschutz; Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand11.1. Personenbezogene Daten werden vom Anbieter nur dann erhoben, genutzt und weitergegeben, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder die Nutzer in die Datenerhebung einwilligen. Die für die Verwaltung der Freizeiten benötigten Personaldaten des Rechnungsempfängers sowie dem TN werden mittels EDV erfasst und werden von den Evang. Jugendwerken Künzelsau und Öhringen gemeinsam zur Durchführungen der Reise und gegebenenfalls Erlangung von Zuschüssen verwendet. Sie werden nicht an Dritte zu Werbezwecken weitergegeben. Bei manchen Freizeiten, bei denen wir mit anderen Reiseveranstaltern kooperieren, ist die Weitergabe bestimmter Daten notwendig, da diese unter Umständen verpflichtet sind, zum Beispiel über die Besucher ihres Campingplatzes bzw. ihrer Häuser Buch zu führen. Auch an die Anbieter von Mehrtagesskipässen müssen wir Namen und Geburtsdaten weitergeben.Außerdem stimmen Sie mit der Anmeldung der weiteren Speicherung Ihrer Daten zur weiteren Verwendung in den Jugendwerken Bezirk Künzelsau und Öhringen zu. Wir sind auf die Speicherung der Daten zum Beispiel angewiesen, um Ihnen im nächsten Jahr wieder einen Freizeitprospekt zuschicken und Sie über die Veranstaltungen der Jugendwerke informieren zu können.Ihre Einwilligung zu dieser weiteren Speicherung der Daten zum Beispiel für den Versand des Freizeitprospekts können Sie jederzeit widerrufen. Der Widerruf kann über einen Anruf, über den Postweg oder per Email erfolgen.11.2. Der RV weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass der RV nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für den RV verpflichtend würde, informiert der RV die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. Der RV weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische OnlineStreitbeilegungsPlattform https://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.11.3 Für TN, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das ge
REISEVERANSTALTERReiseveranstalter im Sinne des Gesetzes ist für folgende Freizeiten das Evangelisches Jugendwerk Bezirk Öhringen, rechtlich unselbstständige Einrichtung und Teil der öffentlichrechtlichen, kirchlichen Körperschaft des Kirchenbezirk Künzelsau: Einfahrtag; Kinderwinterfreizeit; Winterwaldheim; Jugendwinterfreizeit; Einsteigerkurs Öhringen; Jungscharlager 2,3 und 4; Kroatien; Internationales Camp). Das Evangelisches Jugendwerk Bezirk Öhringen wird vertreten durch die Vorsitzende Dorothea Färber und ist erreichbar über die untenstehende KorrespondenzAdresse.Ihre Korrespondenz richten Sie bitte an unsere Geschäftsstelle:
Evangelisches Jugendwerk Bezirk ÖhringenAm Bahndamm 2474613 ÖhringenTel.: 07941/98311 Fax.:07941/98312
Reiseveranstalter im Sinne des Gesetzes für folgende Freizeiten ist das Evangelisches Jugendwerk Bezirk Künzelsau, rechtlich unselbstbständige Einrichtung und Teil der öffentlichrechtlichen, kirchlichen Körperschaft des Kirchenbezirk Künzelsau: Eine für alle; Erlebniscamp Loue, Jungscharlager Schied 1; Jungscharlager Schied 2; Kirchentag in Dortmund; Hüttentour; Bauerhoftagesfreizeit. Das Evangelisches Jugendwerk Bezirk Künzelsau wird vertreten durch den Vorsitzenden Frieder Kern und ist erreichbar über die untenstehende KorrespondenzAdresse.Ihre Korrespondenz richten Sie bitte an unsere Geschäftsstelle:
Evangelisches Jugendwerk Bezirk KünzelsauAmrichshäuser Straße 474653 KünzelsauTel.: 07940/4377 Fax.: 07940/984277
Stand dieser Fassung: Januar 2018
— W I C H T I G E H I N W E I S E
/ANMELDUNGEVANGELISCHES JUGENDWERK BEZIRK ÖHRINGENEVANGELISCHES JUGENDWERK BEZIRK
Für die Freizeit/das Angebot …………………….................................………….....…………..
am, von/bis …………………….................................………………...............................................
Name, Vorname …………………….................................……………….......................................
Straße …………………….................................………………..........................................................
PLZ/Wohnort …………………….................................………………...........................................
Telefon ………………................................... eMail ……………...............................................
Geburtstag ………………........................... Kleidergröße (TShirt) ……....…..................
Schule ………………..................................... Klasse ….....................…………..........................
Hiermit melde ich mich bzw. als gesetzlicher Vertreter die/den vorstehend genannte/n Teilnehmer/in zu der/dem o. g. Freizeit/Angebot verbindlich an. Ich erkläre mich – zugleich für die/den Teilnehmer/in – mit der Gültigkeit der Reisebedingungen, die mir zur Verfügung gestellt wurden, einverstanden. Der Verwendung von Fotografien, die von mir während der Maßnahme zu Zwecke der Abbildung in Veröffentlichungen der Jugend werke gefertigt werden, stimme ich zu. Datenschutz: Meine Daten werden zunächst zum Zwecke der Durch führung der Freizeit bei den Evang. Jugendwerken Künzelsau und Öhringen gemeinsam elektronisch gespeichert. Sie werden nicht zu Werbezwecken an Dritte weitergegeben. Ich nehme zur Kenntnis, dass unter Umständen eine Weitergabe an Kooperationspartner (z.B. Reise oder Skipassanbieter) zur Durchführung der Reise notwendig ist. Darüber hinaus stimme ich der weiteren Speicherung meiner Daten in den Jugendwerken zum Zwecke der Information über weitere Veranstaltungen und Freizeiten zu. Dieser weiteren Speicherung kann jederzeit durch einen Anruf, auf dem Postweg oder per Mail widersprochen werden.
Datum, Unterschrift Teilnehmer/in .............…………................................…………....
Datum, Unterschrift Sorgeberechtigte/r .............…………......................................
Bitte zutreffendes Ankreuzen: Vegetarier, Lebensmittelunverträglichkeiten: ....................................................... Antrag auf Zuschuss aus dem Landesjugendplan Benötige Unterstützung aus dem Freizeitfond über den LJP hinaus Ich unterstütze den Freizeitfond (siehe Seite 5)
mit einem Betrag in Höhe von ........................................................................................... € Wir möchten unsere Teilnahmebestätigung und unsere Infobriefe
zukünftig per eMail verschicken. Wenn Sie die Informationen dennoch per Post zugeschickt bekommen wollen, markieren Sie bitte dieses Feld.
Mit wem möchte der/die Teilnehmer/in gerne ins Zimmer/Zelt:
.............…………..........................…………......................…………..........................………….............Wir versuchen diese Wünsche zu berücksichtigen, können aber keine Gewährleistung für deren Erfüllung übernehmen
Geschwisterkind auf folgender Freizeit .............……….….................................…………..
1. Anmeldungen bitte an das Jugendwerk senden, das unter der Ausschreibung der Freizeit genannt ist.
2. Es gelten nur schriftliche An meldungen mit Unterschrift.
3. Pro Teilnehmerin/Teilnehmer bitte ein Anmeldeformular ausfüllen.
4. Anmeldungen per eMail sind nicht möglich.
5. Absagen bitte schriftlich an das jeweilige Jugendwerk.
6. Anmeldebestätigungen werden in der Woche ab dem 11.12.18 (WiFa und ErWin), 08.01.19 (JuWi, KiWi und WiWa) bzw. 05.03.19 verschickt.
7. Hinweise zu den Reisebedingungen ab Seite 28 bitte beachten.
8. Die Freizeiten der Jugendwerke werden unterstützt mit Zuschüssen des Landkreises und des Landes BadenWürttemberg, die in den Reisepreisen bereits enthalten sind.
/WICHTIGEHINWEISE
NEU: ONLINE-ANMELDUNGSpätestens ab dem Jahr 2019 ist auf der Homepage des Evangelischen Jugendwerks Künzelsau (www.ejkuen.de) auch eine onlineAnmeldung für unsere Freizeiten möglich. Wir freuen uns, wenn Sie bei der Anmeldung Ihrer Kinder von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Das erleichtert uns die Datenverarbeitung und vermeidet Fehler bei der Datenübernahme von handschriftlichen Anmeldungen. Gerne nehmen wir aber auch weiterhin wie gehabt Anmeldungen per Post, Fax oder eingescannt per eMail entgegen.
UMGANG MIT IHREN DATENWir versichern Ihnen, dass wir Ihre Daten nicht zu Werbezwecken an Dritte weitergeben. Bei manchen Freizeiten müssen einzelne Daten (z.B. Name und Geburtsdatum) an unsere Kooperationspartner (zum Beispiel zum Einkauf von Mehrtagesskipässen) oder an diejenigen, die uns Unterkünfte (Häuser oder Campingplätze) zur Verfügung stellen, weitergegeben werden.
In den Jugendwerken werden die Daten zunächst für die Durchführung der Freizeit gespeichert. Wenn sie wünschen, dass Ihre Daten bei uns – nach Abschluss der Freizeit und nach der im Reiserecht gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungszeit – gelöscht werden, bitten wir Sie um eine kurze Mitteilung per Telefon, Post, Fax oder Mail. Ansonsten werden wir Ihre Daten vorschriftsgemäß sichern und speichern, um Sie gege benenfalls auf weitere Veranstaltungen der Jugendwerke hinweisen zu können. Wenn Sie der Speicherung Ihrer Daten bei uns widersprechen, können wir Ihnen zum Beispiel keinen Freizeitprospekt für das nächste Jahr zuschicken.
/ANMELDUNGEVANGELISCHES JUGENDWERK BEZIRK KÜNZELSAUEVANGELISCHES JUGENDWERK BEZIRK
Evang. Jugendwerk Bezirk
ÖHRINGENAm Bahndamm 2274613 Öhringen
Telefon: 07941 98311Telefax: 07941 98312info@ejwoehringen.dewww.ejwoehringen.de
Volksbank Hohenlohe IBAN DE65 6209 1800 0106 1560 04
Anmeldungen
bitte an
das Jugendwerk
senden, welches unter
der Ausschreibung
der Freizeit
genannt ist.
Für die Freizeit/das Angebot …………………….................................………….....…………..
am, von/bis …………………….................................………………...............................................
Name, Vorname …………………….................................……………….......................................
Straße …………………….................................………………..........................................................
PLZ/Wohnort …………………….................................………………...........................................
Telefon ………………................................... eMail ……………...............................................
Geburtstag ………………........................... Kleidergröße (TShirt) ……....…..................
Schule ………………..................................... Klasse ….....................…………..........................
Hiermit melde ich mich bzw. als gesetzlicher Vertreter die/den vorstehend genannte/n Teilnehmer/in zu der/dem o. g. Freizeit/Angebot verbindlich an. Ich erkläre mich – zugleich für die/den Teilnehmer/in – mit der Gültigkeit der Reisebedingungen, die mir zur Verfügung gestellt wurden, einverstanden. Der Verwendung von Fotografien, die von mir während der Maßnahme zu Zwecke der Abbildung in Veröffentlichungen der Jugend werke gefertigt werden, stimme ich zu. Datenschutz: Meine Daten werden zunächst zum Zwecke der Durch führung der Freizeit bei den Evang. Jugendwerken Künzelsau und Öhringen gemeinsam elektronisch gespeichert. Sie werden nicht zu Werbezwecken an Dritte weitergegeben. Ich nehme zur Kenntnis, dass unter Umständen eine Weitergabe an Kooperationspartner (z.B. Reise oder Skipassanbieter) zur Durchführung der Reise notwendig ist. Darüber hinaus stimme ich der weiteren Speicherung meiner Daten in den Jugendwerken zum Zwecke der Information über weitere Veranstaltungen und Freizeiten zu. Dieser weiteren Speicherung kann jederzeit durch einen Anruf, auf dem Postweg oder per Mail widersprochen werden.
Datum, Unterschrift Teilnehmer/in .............…………................................…………....
Datum, Unterschrift Sorgeberechtigte/r .............…………......................................
Bitte zutreffendes Ankreuzen: Vegetarier, Lebensmittelunverträglichkeiten: ....................................................... Antrag auf Zuschuss aus dem Landesjugendplan Benötige Unterstützung aus dem Freizeitfond über den LJP hinaus Ich unterstütze den Freizeitfond (siehe Seite 5)
mit einem Betrag in Höhe von ........................................................................................... € Wir möchten unsere Teilnahmebestätigung und unsere Infobriefe
zukünftig per eMail verschicken. Wenn Sie die Informationen dennoch per Post zugeschickt bekommen wollen, markieren Sie bitte dieses Feld.
Mit wem möchte der/die Teilnehmer/in gerne ins Zimmer/Zelt:
.............…………..........................…………......................…………..........................………….............Wir versuchen diese Wünsche zu berücksichtigen, können aber keine Gewährleistung für deren Erfüllung übernehmen
Geschwisterkind auf folgender Freizeit .............……….….................................…………..
L O R E M I P S U M —
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Evang. Jugendwerk Bezirk
KÜNZELSAUAmrichshäuser Straße 474653 Künzelsau
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Evang. Jugendwerk Bezirk ÖhringenAm Bahndamm 2274613 Öhringen
Telefon: 07941 98311Telefax: 07941 98312info@ejwoehringen.dewww.ejwoehringen.de
Volksbank Hohenlohe IBAN DE65 6209 1800 0106 1560 04