Wohnhäuser mit extrem großer Bautiefe - irbnet.de · F 1664 Bei dieser Veröffentlichung handelt...
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F 1664
Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich um die Kopiedes Abschlußberichtes einer vom Bundesmini sterium fürVerkehr, Bau- und Wohnungswesen -BMVBW- geförder-ten Forschungsarbeit. Die in dieser Forschungsarbeitenthaltenen Darstellungen und Empfehlungen gebendie fachlichen Auffassungen der Verfasser wieder. Diesewerden hier unverändert wiedergegeben, sie geben nichtunbedingt die Meinung des Zuwendungsgebers oder desHerausgebers wieder.
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Dipl. Ing. Hans Atmer BDADipl. Ing. Christian HeecktIng. grad. Kurt HeitmannDipl. Ing. Jürgen Marlow BDAMarlow + Partner Architekten
Wohnhäuser mit extrem großer Bautief
von
Jürgen Marlow
Forschungsarbeit Nr. B I 5 - 80 01 78 - 113
Im Auftrag des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen
und Städtebau, Bonn-Bad Godesberg
2 Hamburg 50 Hohenzollernring 6 (Ecke Elbchaussee) Fernsprecher 39 14 75
Beratende Arbeitsgruppe
Prof. Dr. Christian Farenholtz, Hamburg
Gesellschaft Air Wohnungs- und Siedlungswesen ( GEWOS )
Rosemarie Gaupp-Kandzora, Stuttgart
Forschungsgemeinschaft Bauen und Wohnen
Dr. Hartmut Großhans, Köln
Gesamtverband Gemeinnütziger Wohnungsunternehmen
Prof. Dr. Hermann Hahn, Sindelfingen
Bundesarchitektenkammer
Karl Richard Kräntzer, Kiel
Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen
Dr. Herbert Menkhoff, Hannover
Institut nix. Bauforschung
Die Forschungsarbeit wurde im Januar 1980 dem Ministerium sowie der
Arbeitsgruppe vorgelegt und im Juni 1980 abgeschlossen.
Inhalt .
Seite
1 Einleitung
5
Teil I Wohnung und Wohnhaus
2 Zweispänner mit einer Tiefe von 18,0 mEinspänner mit einer Tiefe von 18,5 m 7 - 25
3 Wohn- und Schlafräume 94 Küche und Eßplatz 11
5 Sanitär- und Nebenräume 13
6 Private. Außenflächen 13
7 Fahrräder Kinderwagen Müllcontainer 15
8 Geschoßzahl 21
9 PKW-Stellplätze und Schutzräume 23
10 Wohnfläche und umbauter Raum 27
11 Heizung Lüftung Energiebedarf 28
12 Baukosten 30
13 Eigentum und Instandhaltung 31
14 Flexibilität 32
Teil II Wohnstraße und Wohnbereich
15 Lagepläne und Nutzungsziffern 35
16 Besonnung Abstände Dichte 40
17 Sicherheit Kontakte Kinderspielplätze 47
18 Fassaden- und Dachgestaltung 47
Teil III Ergebnis
19 Zusammenfassung 51
20 Empfehlungen 53
Anlagen 59
Literaturverzeichnis 85
Einleitung
Seit einigen Jahren machen politische Gremien, Bauverwaltungen
und Architekten verstärkte Anstrengungen, um das Wohnen in der
städtebaulichen Verdichtung zu verbessern." Denn manche Wohnbereiche
entsprechen nicht mehr den Anforderungen, die der Bürger an seine
Wohnung bzw. seine Wohnumwelt stellt. Die Folge ist, daß bestimmte
Bevölkerungsschichten aus diesen Bereichen fortziehen und sich im
Umland ansiedeln. Hierdurch wird eine unerwünschte einseitige
soziale Bevölkerungsstruktur in den dicht besiedelten Bereichen
hervorgerufen. Zugleich droht die Zersiedlung der Randgebiete.
Ziel muß es sein, in den abwanderungsgefährdeten Bereichen Wohn-
bedingungen anzubieten, die die Vorteile des innergemeindlichen
Wohnens,mit Qualitäten verbinden, die mit denen im Einfamilien-
haus vergleichbar sind. "
Daß dieses nur mit einer geringen Anzahl von Geschossen versucht
werden darf, versteht sich mittlerweile von selbst. Also eine niedrige
Gebäudehöhe und eine kräftige städtebauliche Verdichtung. Dieses zu
kombinieren, ist ganz einfach, denkt man: die Bautiefen werden ver-
größert, die Hausabstände im Verhältnis zur Traufenhöhe verkleinert,
und schon ist's erreicht. Leider nicht ! Die Baunutzungsverordnung
des Bundes hat für dieses städtebauliche Konzept (low rise, high
density) überhaupt nicht vorgesorgt. Da geht's noch nach dem Prinzip:
je weniger Geschosse, desto geringer die zulässige Dichte. In den
Bauordnungen der Länder steht es ähnlich: je weniger Geschosse,desto
weiter die relativen Hausabstände. Und auch hinsichtlich der Bau-
tiefe kommt man dort schnell an eine Grenze, die zu überschreiten
nicht zulässig ist.
Was zu verändern so einfach scheint, so einfach gar nicht ist. Meine
Untersuchun en haben sich deswegen darauf gerichtet, präzis zu er-
mitteln, wie extrem groß Bautiefen im normalen (öffentlich eförderten)
Geschoßwohnungsbau möglich sind und wie extrem kräftig die städtebau
liehe Verdichtung mit solchen kompakten, selbstverständlich niedrigen
Wohnhäusern sein kann. "Extrem" laut Brockhaus bedeutet " äußerst,
übertrieben ", also so etwas außerhalb der Ordnung liegend. Die Er-
wartung, daß die " Ergebnisse nicht nur wirtschaftlich, sondern vor
allem auch bauaufsichtlich in die Praxis umsetzbar sind ", kann sich
also nicht an mich, sondern allenfalls und hoffentlich an den Ver-s
ordnungsgeber richten.
1 Thema und Zielsetzung des Bundesprojekts " Stadtwohnen " 1979/1980
d Wohnhaus
LUDWIGSBURG BREMERHAVEN Columbus CenterArch. Neue Heimat Arch.jrber Geelhaar Krieger Stodte
BERLIN (Prototyp)Arch. Krusnik u. Reith
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KARLSRUHE RüppurArch.Hirsch.Hoinkis LanzSchütz.Dahl
WIESBADEN SchelmengrabenArch. Neue Heimat
HAMBURG (Wettbewerbsentwu rf )Arch. Marlow u. Partner
LONDON BarbicanArch.Chamberlin Powell u.Bon
BERN GäbetbachArch. Helfer
BAYREUTH Wörthstr.Arch. Lauterbach u. Zirker
Zweispä e mit einer Tiefe von 18, 0 m
Einspänner _ mit einer Tiefe von 18,5 m
Tiefe, auch sehr tiefe Grundrisse hat es immer schon gegeben. In
Hamburg-Harvestehude stehen großbürgerliche, aneinander gebaute Ein-
familienhäuser aus der Jahrhundertwende, die bei 10 - 11 m Front-
breite eine Tiefe von 25 m und eine Wohnfläche von 500 m2 haben.
Etwa gleich groß ist auch das Haus Alexander Hirsch von Paul RUDOLPH,
erbaut 1966. Es ist 8 m breit und 28 m tief.
Die Wohnungen, die hier zur Debatte stehen, sind erheblich kleiner,
ihre Größe, wie einleitend bereits erklärt, beträgt ohne Anrechnung
der privaten Freiflächen 62 - 81 m 2 (vergl. Anl. 1 - 6).
Aber mit den zuvor genannten Beispielen haben sie eins gemein:
der . Anlaß für die Wahl schmaler und tiefer Grundrisse liegt nicht
darin, daß ihnen ein besonderer Wert in sich zugerechnet wird, sondern
liegt in der Größe der verfügbaren Grundstücke. Es wäre jedoch falsch,
diesen Anlaß mit dem Erfordernis fin anzieller Einsparungen gleichzu-
setzen. Bei den Bauherren der Beispiele aus Hamburg und New Yorkwaren für die Wahl der Bauform ganz fraglos die Vorstellungen vom
Wohnen in der Stadt oder anders ausgedrückt, vom Wohnen in der städte-
baulichen Verdichtung ausschlaggebend. Und es ist durchaus denkbar,
daß dieses Motiv, unterstützt von der Notwendigkeit zur Energie
einsparung, auch für uns Vorrang gewinnt vor den Gründen, die aus
Grundstückspreisen und der Auslastung der Infrastruktureinrichtungen
resultieren.
Die in den Kap. 3 - ° 9 dargestellten und erläuterten Prototypen
wurden im Rahmen dieser Forschungsarbeit entwickelt. Bei den Ab-
bildungen zu Kap. 2 handelt es sich um eine Auswahl aus
-gefiihrter bzw. geplanter Grundrisse mit einer Bautiefe von 15,00 bis
18,20 m. Das aus dem Rahmen fallende Beispiel aus Wiesbaden ist
nicht charakteristisch, weil es sich um den Endtyp eines Laubengäng-
hauses handelt. Das gemeinsame Merkmal fast aller dieser Grundrisse
mit großer Bautiefe ist nicht nur die innenliegende Treppe, sondern
auch die innenliegende Küche; so daß man denken könnte, bei Wohn-
häusern mit großer Bautiefe sei das die einzig mögliche Lösung.Einige der dargestellten Beispiele habe ich mir angesehen. Viel bringen
solche Reisen zwar nicht ein, aber sie haben sich dennoch gelohnt:
zur Frage der Innenküche bin ich, wie Kap. 4 zeigen wird, zu einem
Urteil gekommen, das mit dem, was hier bisher praktiziert wurde,
überhaupt nicht konform geht.
1 1
F.
•
3 Wohn- und Schlafrä
9
Zwischen diesen beiden RaumgruPpen wird kein Unterschied gemacht,auch nicht zwischen Eltern- und Kinderzimmer. Sie sind alle gleichgroß, rd. 15 m2 , so daß sie, gleich ob sie nun von Eltern, erwachsenen
Einzelpersonen, einem Kind oder
zwei Kindern genutzt werden, immer
als kombinierterSchlaf- und Wohnraum
dienen können. Damit ist eine
Tendenz aufgenommen, die in
zunehmendem Maß propagiert und als
funktionelle Flexibilität bezeichnet
wird. Aktiv verwendete Freizeit,
z.B. Fortbildung, arbeitsähnliche
Hobbys verlangen selbstverständlich
ihre räumlichen Voraussetzungen. e
Besonders bei Kindern bewirkt das zu geringe Raumangebot eine Ein-
engung des sozialen Horizontes, da dann andere Kinder und Freunde
nicht mit nach Hause gebracht werden dürfen.3
Je mehr Ausweichmöglichkeiten man hat, desto besser versteht man sich.
Man muß mal einen Raum für sich haben, dann gibt es weniger Streit,4und wir müssen uns voneinander erholen können.
Ein weiterer Hinweis: Mehrere Millionen Arbeitnehmer müssen unüb-
liche Arbeitszeiten in Kauf nehmen. Das Problem, wie mindestens ein
Familien-Mitglied ungestört tags schlafen kannen, ist hier mit demStichflur gelöst. Denn daß eine gute Schalldämmung innerhalb der
Wohnung weitaus höher eingeschätzt wird, als mitunter von Planernangenommen bzw. unterstellt wird, haben Umfragen erwiesen.5
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Und Hans Paul BAHRDT macht auf Wohngemeinschaften mit relativ
großen inneren Distanzbedürfnissen aufmerksam:
Wenn es mehr Wohnungen gäbe, die für ein Zusammenwohnen nicht
miteinander verwandter Erwachsener geeignet sind, würden sich
vielleicht manche alten Leute, die sonst völlig allein leben
würden, entschließen zusammenzuziehen.6
4 Küche und Eßplatz
Bloß keine innenliegende Küche ! Ich sprach schon von diesem Resultat
der Besichtigungen. Es war überall das Gleiche : ein penetranter
Essensgeruch, am Eßplatz, im Wohnzimmer, in der Diele. Vermutlich
bringt es die Innenlage der Küche mit sich, daß man die Tür bzw. die
Türen, sofern es überhaupt welche gibt, ständig offen läßt. Da nützt
dann auch der beste Wrasenabzug nichts. Zu diesem Ergebnis ist auch
die Forschungsgemeinschaft Bauen und Wohnen gekommen und hat festge-
stellt, daß es in keinem Fall als zumutbar empfunden wurde, den Raum
als in sich geschlossenen Arbeitsraum zu benutzen!
Also die Küche an die Außenwand. So kann sie direkt belichtet und
belüftet werden und hat Kontakt zur Wohnungsumgebung, z.B. eine Sicht-
und Rufverbindung zum Wohnweg, auf dem die Kinder spielen.
Die Küche ist mit 2.26 m nicht sonderlich breit, erhält aber auf der
einen Langseite einen übersichtlichen und bequem zu h andhabenden,
schlanken Schrank, bei dem nichts mehr hintereinander steht, sondern
jeder Teil einzeln sichtbar und mühelos zu greifen ist. 8
Der Eßplatz liegt inmitten des Hauses in enger Verbindung mit Kücheund Wohnraum, sofern ein besonderer Wohnraum überhaupt eingerichtetwird. Denn der Eßplatz ist der eigentliche Kommunikationsort der
Familie, er dient :auch anderen Zwecken als den Mahlzeiten, z.B.
gemeinsamen Spielen, der Ausbreitung von Näharbeit, Unterhaltungen,
den Schularbeiten, sofern sie noch von der Mutter in der Küche beauf-
sichtigt werden müssen, selbst ein Freundeskreis von 10 Personen kann
hier um einen runden Tisch mit Aufsatzring so bequem wie in jedem
Ratsweinkeller essen und feiern.
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Daß dem Eßplatz (wie dem Ratsweinkeller) die unmittelbare Belichtung
und Belüftung fehlt, wird möglicherweise als Nachteil empfunden.
Man kann aber durch verglaste Trennwände und Anschluß an die Ent-
lüftungsleitung der sanitären Räume für einen Ausgleich sorgen.9
Jedenfalls sollte ein innenliegender Eßplatz immer d ann zugelassen
sein, wenn im Bereich der privaten Freifläche ein weiterer Eßplatz
als überdachter Freisitz vorhanden ist.
Überdies hat der innenliegende Eßplatz noch eine weitere Funktion.
Er dient als Reduit, wie der Schweizer Peter STEIGER das nennt.10
Nach außen gut abgeschirmt, besteht hier der geringste Wärmebedarf.
Bei einer drastischen Verschlechterung der Versorgungslage können
die Bewohner tagsüber hier zusammenkommen und ihren Heizenergiever-
brauch notfalls auf Null reduzieren.
Sanitär- und Nebenräume
Bad und WC sind getrennt. Ein 2.WC im Bad kann später installiert
werden. Dort ist auch Platz für Waschmaschine und Trockenschleuder.
Die bauzeit- und kostenintensiven Keller entfallen. Die gesamte
Abstellfläche (mit Ausnahme des Anteils am Fahrrad- und Kinderwagenraum)
befindet sich innerhalb der Wohnung, doch wird bei. der Wohnflächenbe-
rechnung nur 1 m 2 als Mietfläche berücksichtigt. (vergl. Anl. 1 - 6).
5
6 i Private Außenflächen
Loggien und Balkone gibt es bei diesen Häusern nicht. Ihre "schon
fast stur zu nennende Anordnung " habe ich schon einmal in Frage ge-
stellt: meistens sind sie zu klein, zu laut, zu sehr einzusehen, zuwenig gegen Wind geschützt, zu heiß in der Sonne, zu kühl im Schatten.
Überdies verursachen sie für den dahinter liegenden Raum eine Be-
lichtungseinschränkung, die durch noch so große Hausabstände nicht
ausgeglichen werden kann. Gibt es eigentlich Zahlen darüber, wieviel
Stunden Loggien und Balkone genutzt werden ? (Die Untersuchungen von
BABOR, BLUM, FREUND und JENN 11 sowie von RICCABONA l2liefern dazu
keine Angaben.)
Ich weiß, ihre Abschaffung auch nur zu diskutieren, wird vielerorts
mit dem Rütteln an Grundfesten gleichgesetzt. Warum können sie nichtdurch geräumige, teils überdeckte Dachterrassen und für die Bewohner
9 KRÄNTZER-KOTHE( 1968)6 10STEIGER(1975)63 11 BABOR u. a.(1g72)705
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des Erdgeschosses durch Gärten in ganzer Grundstückstiefe ersetzt
werden ? Ein alter Vorschlägt ier ist dieses exakt so vorgesehen.
Die Gärten für die unteren Wohnungen haben eine Größe von 43 m2 und
bilden mit ihren 1,80 m hohen Mauern wenig einsehbare, windgeschützte
und daher klimatisch günstige Wohnräume unter freiem Himmel wie in
der Gartenstadt Puchenau von Roland RAINER 14 oder der Hausgruppe in
Kiel-Schilksee von BEHRENDT, HENSE, KNAAK und KOCH1 5 Ein Hof, der
von Ziegelmauern umgeben und zudem gepflassert ist, ermöglicht
eine spürbare Verbesserung des Mikro-Klimas. Es ist erwiesen,
daß in einem solchen Hof die Tagestemperatur 5 0 höher liegt als auf
einer ungeschützten Freifläche. Und die vergleichbare Abkühlung am
Abend verzögert sich um 3 Stunden . '6
Die Dachgärten sind rd. 25 m 2 groß und verfügen ebenfalls über
einen gedeckten Freisitz sowie einen Abstellraum.
Je eher eine Wohnsituation erlaubt, sich in naturnahe. Wohnbereiche
zurückzuziehen, um so geringer ist die Bereitschaft, den Wohnbereich
zu Erholungszwecken zu verlassen. Allerdings ist der Anreiz, hier zuverweilen umso größer, je mehr Möglichkeiten für Muße und Nichtmuße
gegeben sind: Pflanzenziehen, Grillen an der Feuerstelle, Tischtennis,
Essen und Spielen im Freien, aber regengeschützt, Sonnenbaden,
Kaninchenzüchten. Alles Ansätze, Selbstverwirklichung zu praktizieren,
Initiativen zu entwickeln, den Lebensbereich auszuweiten.
7 Fahrräder Kinderwagen Müllcontainer
Neben jedem Hauseingang befinden sich auf gleicher Höhe mit dem Wohn-
weg Abstellräume für Fahrräder und Kinderwagen. Für den Müll sind
Großraumgefäße in Boxen vorgesehen. Sie liegen an den Giebelseiten
der Endhäuser , so daß einerseits die Entfernung von
den Wohnungen nicht mehr als 50 m beträgt, andererseits die Müllwagen
sie von den Straßen leicht erreichen können, die Wohnwege also in
keinem Fall befahren müssen.
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8 Geschoßzahl
Für " low rise and high density " gibt es keine Regeln dafür, wie
gering die Höhe und wie groß die Dichte zu sein hat. Allerdings ist
es wohl unbestritten, daß die Höhe - schon wegen des sonst erforder-
lichen Aufzugs - 4 Geschosse nicht übersteigen soll, während dieUntergrenze im Mietwohnungsbau bei 2 Geschossen liegen dürfte. Die
mittlere Höhe bilden also 3 Geschosse bzw. 2 Geschosse mit ausgebautem
DachgeschoB. Die auf dieser Grundlage ermittelten Dichtewerte sind darum
gut geeignet zum Vergleich mit anderen Bauweisen wie z.B. mit dem
kompakten Einfamilienhausbau in Form von Gartenhof- oder Stadthäusern
einerseits und anderen Arten des Mehrfamilienhausbaus wie der neuer-
dings wieder praktizierten 4-geschossigen Blockbebauung andererseits.
Der 2. Grund, für die Geschoßzahl 2 + 1 zu wählen, ist die MaBstäb-
lichkeit, die sich geschichtlich entwickelt hat. Alle unsere Städte
haben bis 1850 aus aneinandergereihten, kleinen Häusern für eine
oder einige Familien bestanden, was auch für allergrößte Städte bis
heute gilt.17
Die psychologischen Prägungen der Menschen sind zu alt, als daß sie
hinsichtlich der elementaren Bedürfnisse nach Schutz, Geborgenheit
und Wohnlichkeit heute anders, in anderen Maßstäben, empfunden würden
als vor 100 oder mehr Jahren 18
Der 3. Grund,für die Geschoßzahl 2 + 1 zu wählen, liegt in der
Feuersicherheit. Nach den bisherigen Erfahrungen (Stellungnahme des
Hamburger Bauordnungsamtes zum Brandversuch in einem Hochhaus in
Homburg 1971) sind innenliegende Treppenräume - und solche sind bei
einer großen Bautiefe unumgänglich - " bei Gebäuden von mehr als
3 Geschossen bedenklich und nur mit besonderem Aufwand gegen Ver-qualmungsgefahr zu schützen ".
Und schließlich
der 4. Grund, für die Geschoßzahl 2 + 1 zu wählen, ist die angestrebte
Kombinierbarkeit mit dem sogenannten Stadthaus, d.h. dem neuen Typ
des Einfamilienhauses mit oder ohne Einliegerwohnung.
Dabei sollten die Erdgeschoßwohnungen, sofern sie an Wohnwegen liegen,
ihren Fußboden nicht oder nur wenig höher als diese haben.
Im übrigen wäre es für Zentrumslagen auch denkbar, daß solche Wohn-
häuser mit extrem großer Bautiefe die oberen 2 oder 3 Geschosse von
117
RAINER(1979)38 KAINER(1979)282
PKW-Stellplätze und Schutzräume
23
höheren Gebäuden bilden, z.B. in der Weise, daß sich unter den Wohnungen
ein Verteiler- und Stellplatzgeschoß befindet, in welchem der Aufzug
seine obere Haltestelle hat.
19
In meinem bereits erwähnten Aufsatz i heißt es: Um
niedrig-kompakt, vernünftig und auch noch billig zu bauen, muß zwar
jede Wohnung einen Stellplatz erhalten, aber wohl auf Tiefgaragen ver-
zichtet werden. Sie sind, meine ich, im Zusammenhang mit dem Wohnungsbau
eine eklatante Fehlentwicklung. Sie sind meist schäbig, düster und un-
überschaubar. Die Mieter meiden sie, " da beim Betreten Angst und Un-
sicherheit aufkommen ". Und dann die Kosten. Die Monatsmieten müßten
nach einer hochgerechneten Erhebung des Hamburger Bauordnungsamtes und
nach den Richtlinien für die Anwendung von Planungs- und Kostenricht-
werten (Stand November 1979) für ebenerdige offene Stellplätze DM 20,
für ebenerdige Einzelboxen DM 80 und für Tiefgaragen über DM 200
betragen. Jedermann weiß, daß im Grunde genommen nur die beiden
ersten Steliplatzarten angenommen werden. Die Tiefgaragen bleiben
meistens leer, führen zum Parken unter der Laterne und belasten
den öffentlichen Raum. Aber selbst wenn sie besetzt werden, ist
die erzielbare Miete allenfalls halb so hoch, wie es zur Kosten-
deckung erforderlich wäre. Der Rest verteuert den Wohnungsbau um
etwa 5 10 %. Ich meine, Tiefgaragen auszuweisen, sollte denen,die Bebauungspläne aufstellen,nur in besonderen Ausnahmefällen zuge-
standen werden, ansonsten - burschikos gesprochen - mit Zahlung einer
kostendeckenden Monatsmiete und der Auflage, eine Tiefgarage lebens-
länglich zu benutzen, geahndet werden.
Das schrieb ich damals. Bei dem Strafmaß bleibe ich auch heute. Nur
den Straftatbestand möchte ich präzisieren: er gilt als erfüllt bei
Tiefgaragen unter Höfen und Gärten, nicht jedoch bei Kellergaragen
unter Wohnhäusern, denn diese kosten nach eigenen Ermittlungen und
nach Angaben des Hamburger Landesplanungsamts nur etwa 60 % der
" klassischen" Tiefgaragen l , zumal wenn wie hier die große Bautiefe de
Wohnhäuser identisch ist mit den erforderlichen Abmessungen für zwei
Stellplätze und eine mittlere Fahrbahn.
Ob nun die Stellplätze ebenerdig am Rande der Wohnanlage
oder in Kellergaragen unter den Wohnhäusern (vergl. Kap. 15) angeordnet
werden, hängt von vielen Gesichtspunkten ab, die hier nicht alle zu -
Wettbewerbsauslobung "Alte Schiffsbauversuchsanstalt"1979;
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erörtern sind. Nur der Kostenfaktor soll kurz behandelt werden:
Bei der 1. Lösung sind 17.447 m2 Bauland für 183 Wohnungen erforder-lich, gleich 95 m2 je Wohnung (vergl. 1. Lageplan in Kap. 15).
Bei der 2. Lösung sind 13.866 m2 Bauland für 192 Wohnungen erforder-lich, gleich 72 m2 je Wohnung (vergl. 2., Lageplan in Kap. 15).
Danach werden bei der Anordnung von Kellergaragen unter den Wohn-
häusern gegenüber ebenerdigen Stellplätzen 23 m 2 Bauland je Wohnung
weniger benötigt. Wenn auch die Situation von Fall zu Fall verschieden
ist, so liegt doch die Vermutung nahe, daß schon bei mittleren Grund-
stückspreisen mit dem eingesparten Betrag der Ko: tenunterschied
zwischen einer ebenerdigen Einzelgarage und einer Kellergarage unter
dem Wohnhaus in etwa auszugleichen ist, so daß auch eine Kellergarage
unter dem Wohnhaus durchaus zu normalen Konditionen vermietet werden
könnte, wenn ein solches Kompensationsverfahren möglich und die
höhere Geschoßflächenzahl (vergl. Kap. 20) zulässig sind.
Mit Kellergaragen unter Wohnhäusern könnte nach meiner Auffassung
noch ein anderes Problem auf relativ einfache und sinnvolle Weise
gelöst werden: der relative Schutz der Zivilbevölkerung im Falle eines
bewaffneten Konflikts Die Decke über dem Keller ist ohnehin eine
recht dicke Stahlbetonplatte, die wohl mit wenig Mehraufwand auch
trümmersicher ausgebildet werden kann. Die Einfahrt erhält ein zu-
sätzliches Tor aus zwei nach außen aufschlagenden druckfesten
Flügeln. Die Autos in den Boxen haben Sitze, sogar Liege-
sitze, haben Verbandszeug und Feuerlöscher. Die Brandlast der im
Durchschnitt halb gefüllten Tanks ist ohnehin geringer, als allge-
mein angenommen wird. Und von entscheidendem Vorteil
sind bei der niedrigen Bauweise die kurzen Wege
von den Wohnungen in die Schutzräume. Wegen der kurzen Warnzeiten
wird dadurch das, was ihnen im Vergleich mit Bunkerbauten an Sicher-heit fehlt, mehrfach aufgewogen.
Argumentationshilfe gibt v. WEIZSÄCKER: Maßnahmen für das Überleben
der Zivilbevölkerung sind ein unerläßlicher Teil der Vorbereitung
auf die nicht auszuschließende Möglichkeit eines Kriegs. Es ist mir
.. in den letzten zwanzig Jahren nicht gelungen, diesen einfachen
Gedanken in unserem Lande zur Wirkung zu verhelfen. Auf der einen
Seite fürchtete man die Beunruhigung der Bevölkerung,auf der anderen
Seite hielt man Zivilschutz für aktive Kriegsvorbereitung. Dabei
handelt es sich vordringlich nicht um kostspielige und bei den kurzen
27
Warnzeiten kaum nutzbringende Bunkerbauten ... Die Möglichkeit des
Kriegs, gerade des begrenzten, erpresserischen Kriegs aber hört nicht
dadurch auf zu bestehen, daß wir nicht auf sie vorbereitet sind. Es
ist notwendig, die Unausweichlichkeit dieser Frage im Rahmen der
heutigen militärischen Planung zu sehen.20
10 Wohnfläche und umbauter Raum
Aus den Berechnungen und Zusammenstellungen, die in den Anlagen
1 - 6 zu finden sind, werden hier nur einige repräsentative Zahlen
aufgeführt:
Zweispänner
Durchschnittliche Wohnungsgröße
Innenfläche WF im Mittel 76,47private Außenfläche im Mittel 31,59anrechenbar 10 % der Innenfläche 7,65
Mietfläche 84 12
Mittelhaus (ohne Kellergarage)
NF
WF
BGF
BF
BRI
BRI/WF
NF/BGF
BGF/NF
GF
GRZ
bezogen auf das Einzelgrundstück
215,88 / 320,88 0,67GFZ Geschoßflächenzahl
bezogen auf das Einzelgrundstück
634,54 / 320,88 1,98Baulandbedarf für eine Wohnung
320,88/6 53,48
Nutzfläche 478,99Wohnfläche 458,83Bruttogeschoßfläche 634,54Bebaute Fläche 215,88Bruttorauminhalt 1.864,11
4,06
0,751,33
Grundstücksfläche 320,88Grundflächenzahl
20 v. WEIZSÄCKER(1979)9
28
Einsp ä nnerDurchschnittliche Wohnungsgröße
Innenfläche WF im Mittel
private Augenfläche im Mittel
anrechenbar 10 %=der Innenfläche
Mietfläche
71,18
30,677,12
78,30
21
Mittelhaus (ohne Kellergarage)
NF Nutzfläche 220,86WF Wohnfläche 213,53BGF Bruttogeschoßfläche 326,00BF Bebaute Fläche 110,94BRI Bruttorauminhalt 969,22BRI/WF 4,41
NF/BGF 0,70BGF/NF 1,43
GF Grundstücksfläche 163,44GRZ Grundflächenzahl
bezogen auf das Einzelgrundstück
110,94 / 163,44 0,68GFZ Geschoßflächenzahl
bezogen auf das Einzelgrundstück
326,00 / 163,44 1,99Baulandbedarf für eine Wohnung
163,44/3 54,48
11 Heizung Lüftung Energiebedarf
Energieeinsparung durch Gebäudeform, Wärmedämmung und Etagenheizung.
So könnte man das hier befolgte Konzept kurz und bündig nennen.
Energieeinsparung durch Gebäudeform. Die Bautiefe von 18 m reduziertgegenüber konventionellen Bautiefen bei gleichem Volumen die Außen-
wandflächen um 38 - 58, rd. 40 - 60 % und den Energiebedarf um14 - 28 % ( Vergl. Anlage 9). Hinzu kommt, daß niedrige Häuser mitengen Abständen weniger Wärme verlieren als hohe Häuser mit weiten
Abständen. Auch über diesen Einfluß würde ich gern Prozentzahlen
nennen, aber die Angaben, die ich fand, waren widersprüchlich, alsoungenau 21Jedoch kann man davon ausgehen, daß durch eine niedrig-kompakt
OHLWEIN(1979)1735 und FRANK(1978)
29
Gebäudeform die Wärmeverluste um 15 - 30 % gegenüber dem vierge-
schossigen Wohnungsbau- tradioneller Art vermindert werden können.
Energieeinsparung durch Wärmedämmung. Über diesen Aspekt ist nichts
Neues zu sagen. Über die hier zugrunde gelegten Wärmedurchgangswertevergl. Anlage 9.
Energieeinsparung durch Etagenheizung. Man denkt an Koks im Keller,
an das Eimerschleppen, an Rauch und Sott. Das alles ist nicht gemeint,
gemeint ist ein Gasheizkessel mit Zeitschaltuhr, der so groß, besser_,.
so klein ist, daB er in das 60 cm Raster der Küche paßt und neben'-dem
Notschornstein, der gleichzeitig Abgasschornstein ist, aufgestellt
bzw. aufgehängt wird. Das sog. Haushaltswärmezentrum22liefert die
Wärmeenergie sowohl für die Heizung und die Warmwasserbereitung als
auch für Geschirrspüler, Waschmaschine und Wäschetrockner und kann
mit Erdgas oder Flüssiggas (Flaschen im Fahrradraum oder Garagen-
keller) betrieben werden. Durch eine solche Anlage wird auf doppelte
Weise gespart: einmal weil der Anschluß großer Wärmeverbrauchsgeräte
im Haushalt wie Spülmaschine, Waschmaschine und Wäschetrockner an
ein mit Gas beheiztes Wärmezentrum den erforderlichen Primärenergie-
einsatz um annähernd 60 % im Vergleich der sonst in den Geräten be-
nötigten Niedertemperaturwärme durch den Einsatz der Sekundärenergie
Strom verringert, zum anderen durch die Dezentralisierung (kein
schönes, aber ein Wort von hoffentlich zunehmender Bedeutung), also
durch die Dezentralisierung der Heizung und Warmwasserbereitung, die
es ermöglicht, daß jeder Bewohner seinen Verbrauch selbst bestimmen
kann, was ganz sicher merklich zu Buche schlagen k ann. Wenn aller-
dings die Heizung nicht auf eine niedrige Temperatur eingestellt,
sondern zeitweilig ganz unterbrochen wird, ist der Spareffekt wieder
verloren. Gut, das würden die Bewohner merken und sich d an ach richten.
Tun Sie's aber nicht, sind ungeheizte Räume während längerer Kälte-
perioden auch Schäden an ihrem Bestand ausgesetzt.23
Ob vielleicht über die Steuerungstechnik hierfür eine brauchbare
Lösung gefunden wird, bleibt abzuwarten.
Zur Lüftung von Eßplatz:,., Bad und WC. Diese erfolgt zusammen mit dem
Wrasenabzug des Herdes mechanisch über ein Einrohrsystem wie Eterduct
oder Lunos.
22 eine Entwicklung der Ruhrgas AG. 23 TRIEBEL(1974)264
30
12 Baukosten
Wie sieht es nun mit den finanziellen Auswirkungen aus, die aus der
Vergrößerung der Bautiefe auf 18,00 m bzw. 18,50 m resultieren?
Welche Abhängigkeiten bestehen bei den verschiedenen Bautiefen vom
Baulandbedarf und Bodenpreis ? Was bedeutet es, wenn auf eine konven-
tionelle Unterkellerung verzichtet wird und dafür alle erforderlichen
Abstellflächen innerhalb der Wohnung untergebracht werden ? Wie groß
ist die Kostendifferenz zwischen einem 3-geschossigen nicht unter-
kellertem Wohnhaus mit flachem Dach und einem 2-geschossigen Wohnhaus
mit ausgebautem Dach und zwar unter Berücksichtigung der großen Bau-
tiefe und der Instandhaltungskosten ? Wie teuer sind Gärten und Dach-
gärten, wie hier dargestellt, gegenüber 3 m2 großen Loggien oder
Balkonen wenn die berechenbaren Mieten und andere Faktoren (z.B. ge-
ringerer Bedarf an Kleingärten) in die Untersuchung einbezogen
werden ? Wie sieht es hinsichtlich der Aufwendungen und Erträge beim
Vergleich zwischen Kellergaragen unter den Wohnhäusern und eben-
erdigen Stellplätzen (offen oder in Einzelboxen) aus ?
Wie hoch sind die Mehrkosten, wenn Kellergaragen auch als Schutz-
räume dienen, und welche Erstattungen aus Bundesmitteln stehen diesen
gegenüber ?
Viele dieser Fragen können nur beantwortet werden, wenn Grundrisse
und Schnitte mit der gleichen Größe, jedoch mit Bautiefen zwischen
10 und 15 m sowie die entsprechenden Lagepläne, wenn statische Be-
rechnungen und Massenermittlungen vorliegen. Das alles ist im Rahmen
dieser Forschungsarbeit nicht auszuschöpfen. Und die Kostenunter-
suchungen, die bisher durchgeführt worden sind, berücksichtigen ver-
ständlicherweise die hier dargestellten Probleme noch nicht oder nur
am' Rande. 24.
Aber der Versuch soll gemacht werden, an dieser Stelle wenigstens
auf die erste Frage eine Antwort zu geben. Eine überschlägige Be-
rechnung (vergl. Anl. 10) ergibt für die Einflüsse aus der großen
Bautiefe Einsparungen zwischen 4 - 8 %. Dabei sind die unterschied-
lichen Kosten, die z.B. aus unterschiedlich großen Loggien, Balkonen
und Dachgärten resultieren, unberücksichtigt geblieben.
24KRÄNTZER=KOTHE(1968) 35
31
Eigentum und Instandhaltung
Angesichts der wiedergewonnenen alten Gassen und Höfe (vergl. Kap. 16)
meinte ich früher und meine ich heute: Wer wollte daran zweifeln, daß
man in einer solchen Umgebung, wenn die;Wohnungen modern sind,::nicht
auch heute angenehm leben, sich wohl und geborgen fühlen kann. Und
zwar ein jedermann. Denn diese Bauweise ist in besonderem Maße.
schichtenneutral. Hier werden endlich einmal auch diejenigen gern
leben wollen, die dafür als Planer, Architekt oder Politiker die
Verantwortung tragen. Und auch die Bauherren werden hier wohnen, weil
nämlich die Kleinteiligkeit zu einer breiten Streuung des Eigentums
Möglichkeit und Chance bietet. 25
Breite Streuung, das bedeutet im Idealfall, daß jedes Grundstück
einen anderen Eigentümer hat. Und jeder Eigentümer muß über sein
Grundstück frei verfügen können, muß ein Haus bauen können, wann
immer er will, und muß es abreißen können, wann immer er will.
Adrian nennt das, individuell und in kleinen Schritten bauen 2 6 Nur so
ist zu erreichen, daß eine Wohnstraße sich regenerieren kann und als
Fernziel aus Bauten unterschiedlichen Alters besteht. Um dieses Kon-
zept nicht bereits im Ansatz kaputt zu machen, muß sichergestellt
sein, daß jedes Haus, auch wenn es gleichzeitig mit Nachbarhäusern
errichtet wird, eigene Fundamente und Trennwände erhält, so wie es
die in dieser Arbeit dargestellten Grundrisse demonstrieren. Etwaige
Kellergaragen müssen ein unveränderlicher Teil des Grundstücks sein.
Das ist zwar rechtlich und technisch nicht ganz einfach, aber, wie
ich meine, durchaus lösbar.
Die ` Grundsätze für die Fassadengestaltung (vergl. Kap. 18) erlauben es,
daß jedes Haus für sich einen neuen Wand- oder Fensteranstrich er-
halten kann, ohne den Nachbarn in Verlegenheit oder das Straßenbild
in Unordnung zu bringen. Wegen der geringen Traufenhöhe sind solche
Arbeiten ohne Schwierigkeiten in Selbst- und Nachbarschaftshilfe aus-
zuführen.
Auch wäre es möglich - man denke nur an die Lösung der Wohnverhältnisse
in Ländern mit vielen Arbeitssuchenden -, breitere, fachlich nicht
ausgebildete Bevölkerungsgruppen in den Bauvorgang mit einzubeziehen,
beispielsweise im Rahmen von organisierten Programmen oder Eigentümer-
Gruppen. Dafür sollten allerdings entsprechende Methoden und Bauhilfs-
mittel zur Verfügung stehen, die vor allem einfach sein müssen, auch
wenn die Basistechnologie komplex ist.27
25 MARLOW(1977)1361 2 6 ^7ADRIAN (1978)925SULZER(1978)48
13
32
14 Flexibilität
Vielleicht ist " flexibles Wohnen
immer glauben 8 - vielleicht heißt
gar nicht das, was die Architekten
flexibles Wohnen ", daß man etwas mil
t!
tt
seiner Wohnung tun k ann - daß sie dafür Raum gibt, daß sie dafür robust
genug .ist. 9 Oder was sonst ? Das Hinundherrücken von Wänden ? Ganz
schön teuer, für den Aufwand gibt's schon ein Zimmer mehr pro Wohnung.
Oder die " funktionelle Flexibilität ", die Austauschbarkeit von Wohn-
und Schlafräumen, von Kinder- und Elternzimmer (vergl. Kap. 3) ? Hier
steht Flexibilität für die Dehnbarkeit der Wohnung, für die Möglichkeit,
die Wohnung durch Hinzunahme oder Abgabe von Räumen dem Wachsen und
Schrumpfen einer . Familie anpassen zu können.
Damit soll der Zwang zu einem Wohnungswechsel und das Lösen
lokaler und personeller Bindungen vermieden werden.'30
Ein Blick auf die oben dargestellte Hausreihe zeigt, daß diese
wünschenswerte Veränderbarkeit der Wohnungsgröße auf eine gar nicht
aufwendige Weise verwirklicht werden kann, nämlich dadurch, daß die
Wohnschlafräume an einem durch alle Häuser kontinuierlich sich fort-
setzenden Flursystem angeordnet sind. Bei konsequenter Anwendung
28SPIEKER-SCHOLL(1974) 2 -1! -HERR(1971)108, 53
i; ;iiiiiiii,/
/^^^ I ..^. ^ ...,...,.. " "^I Il! ^111111^,^; i^lilI 1111111 I %i%
^ii^
33
dieses Prinzips werden Raumkoppelungen nach den beiden Seiten einer
Wohnung ermöglicht, wodurch sich die Chancen zur Anpassung an die
jeweils gewünschte Zimmerzahl potenzieren, besonders dann, wenn
schon bei der Erstbelegung Familien unterschiedlicher Lebensphasen
benachbart sind, z.B.:
1. die Phase des jungverheirateten Ehepaares ohne Kinder
1- oder 2- Zimmerwohnung mit EBplatz rd. 40 -
2. die Phase der Familiengründung mit Kindern vorwiegend
im. Vorschulalter
2- oder 3- Zimmerwohnung mit EBplatz rd. 65 -
65m2
80 m2
3. die Phase der voll entwickelten Familie mit
Kindern in Schule und Ausbildung
3- oder 4- Zimmerwohnung mit EBplatz
unselbständigen
rd. 80 - 100 m2
4. die Phase der 0 Restfamilie " ohne dauernd
2- oder 3- Zimmerwohnung mit EBplatz
mitwohnende Kinder
rd. 65 - 80 m2
5. die Phase des alleinlebenden alten Menschen
1- Zimmerwohnung mit EBplatz rd. 40m2
34
Wo die Wohnungstrennung jeweils möglich ist, zeigen die dargestellten
Grundrisse. An diesen Stellen werden schon im Rohbau wand-
und deckenseitig C-Profile angebracht und eingeputzt. Zwei T30-Tür-
blätter, die an diesen C-Profilen miteinander befestigt werden,
können bei Bedarf ohne Umstände ausgebaut und an jeder der anderen
Stellen wieder eingebaut werden. Dieses System der Raumkopplung basiert,
auf einem prämierten Wettbewerbsbeitrag aus dem Jahr 1973 (vergl.
Kap. 2 , Zeichnung Mitte rechts).
Die bisherige Praxis, die Wohnungsplanung auf bestimmte Familien-
größen und auf die augenblicklich herrschenden Wohnungsanforderungen
einseitig abzustellen, ist nicht mehr anwendbar. Künftig werden Wohnung(]
erforderlich, die unterschiedliche Bewohnerstrukturen und individuelle
Wohnansprüche nicht nur im Augenblick, sondern auf lange Zeit be-
rücksichtigen können. 31
31 BROHM(1974)254
3 5
Teil II straße d Wohnber,„ich
15 Lagepläne und Nutzungsziffern
Wohnung und Wohnhaus sind hinreichend detailliert vorgestellt. Jetzt
werden sie einbezogen in den städtebaulichen Zusammenhang. Erst hier
zeigt sich die eigentliche Existenzberechtigung der " Wohnhäuser mit
extrem großen Bautiefen ", erst hier erweisen sich ihre speziellen
Vorteile für das Wohnen in der städtebaulichen Verdichtung.
Für die Lagepläne wurde das gleiche Grundstück gewählt wie in dem
bereits mehrfach zitierten Aufsatz: 32
grüne Wiese am Stadtrand, eingerahmt von Schrebergärten und
2-geschossigen Reihenhäusern, keine 600 m von einer Schnellbahn-
Haltestelle entfernt, im Bebauungsplan für eine hohe Dichte vorbestimmt.
Selbstverständlich könnte es auch :in innerstädtisches Grundstück
sein inmitten höherer Altbebauung.
Der erste Plan mit ausschließlich ebenerdigen Stellplätzen folgt
dem Prinzip: Gehen innen, Fahren außen, Parken am Rand.
Der zweite Plan ist dem ersten so ähnlich wie möglich, jedoch ohne
ebenerdige Stellplätze, sondern nur mit Kellergaragen unter den
Wohnhäusern nach dem Motto: Gehen innen, Fahren außen, Parken unten.
Übrigens:: befahrbare Wohnwege bzw. Wohnstraßen mit Garagen und
offenen Stellplätzen wird man hier nicht finden. Ich meine, spielende
Kinder und Autos, auch wenn sie langsam fahren, vertragen sich nicht,weniger wegen der akuten Unfallgefahr, sondern wegen der Auspuffgase,
die sich, weil schwerer als Luft, in Bodennähe, also tm Atembereich
der Kinder verbreiten.
32 MARLOW(1977)1361
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Nutzungsziffern
Berechnungen vergl. Anlage 7
Lageplan mit ebenerdigen Stellplätzen
Wie dargestellt: vorwiegend Zweispänner
NBL Nettobauland 17.447BF Bebaute Fläche 6.744BGF BruttogeschoBfläche 19.632
GRZ Grundflächenzahl
bezogen auf das Gesamtgrundstück
6.744 / 17.447 0,39
bezogen auf das Einzelgrundstück
(ohne Stellplatzanteil)
vergl. Kap. 10 0,67GFZ Geschoßflächenzahl
bezogen auf das Gesamtgrundstück
19.632 / 17.447 1,13 !bezogen auf das EinzelgrundstUck
(ohne Stellplatzanteil)
vergl. Kap. 10 1,98 !
WE Wohnungen 183
WE/ha Wohnungen/ha
183 / 1,7447 105m2 /WE Baulandbedarf/WE
1.7447 / 183 95Stellplätze
offen 100
Einzelboxen 83 183
Alternativ: ausschließlich Einspänner
NBL Nettobauland 17.447BF Bebaute Fläche 6.900BGF BruttogeschoBfläche 20.062
GRZ Grundflächenzahl
bezogen auf das Gesamtgrundstück
6.900 / 17.447 0,40GFZ Geschoßflächenzahl
bezogen auf das Gesamtgrundstück
20.062 / 17.447 1,15 !sonst wie vor
37
NutzungsziffernBerechnungen vergl. Anlage 8
Lageplan mit Kellergaragen unter den Wohnhäusern
wie dargestellt: vorwiegend Zweispänner
NBL Nettobauland 13.866
BF Bebaute Fläche 7.054
BGF BruttogeschoBfläche 10.582
GRZ Grundflächenzahl
bezogen auf das Gesamtgrundstück
7.054 / 13.866 0,51bezogen auf das Einzelgrundstück
vergl. Kap. 10 0,67
GFZ Geschoßflächenzahl
bezogen auf das Gesamtgrundstück
20.582 / 13.866 1,48 !
bezogen auf das Einzelgrundstück
vergl. Kap. 10 1,98 !
WE Wohnungen 192
WE/ha Wohnungen/ ha
192 / 1,3866 138m2/WE Baulandbedarf / WE
1.3866 / 192 72Garagen
28 x 7 + 8 x 3 220
Alternativ: ausschließlich Einspänner
NBL Nettobauland 13.866
BF Bebaute Fläche 7.223
BGF BruttogeschoBfläche 21.035GRZ Grundflächenzahl
bezogen auf das Gesamtgrundstück
7.223 / 13.866 0,52
GFZ Geschofflächenzahl
bezogen auf das Gesamtgrundstück
21.035 / 13.866 1,52 !Garagen
64 x 3 192
sonst wie vor
39
16 Besonnung Abstände Dichte
Wenn man die beiden Lagepläne betrachtet und bedenkt, welche
Dichte da drinsteckt, nämlich 1,15 bzw. 1,52'GFZ, obwohl alle
Häuser nur 2 Geschosse hoch sind, wenn auch mit ausgebautem Dach,
dann schwant einem möglicherweise nichts Gutes in puncto Abstände
und Besonnung. Inder Tat: den üblichen und vorgeschriebenen Weg
bin ich nicht gegangen. Aber jede Abweichung davon ist, meine ich,
mehr als ausgeglichen worden durch zusätzliche, sich günstig aus-
wirkende Maßnahmen, die sicherstellen, daß die allgemeinen An-
forderungen an gesunde Wohnverhältnisse nicht beeinträchtigt
werden.
Nach der Bauordnung müssen die Abstände mindestens das Doppelte
der Gebäudehöhe (2,0 H) betragen. Soweit diese Abmessungen aus-
reichende Freiflächen sichern sollen, ist das in den Lageplänen
voll berücksichtigt worden: in jedem einzelnen Fall ist die Summe
der Abstände auf den beiden Seiten des gleichen Gebäudes 4,0 H.
Allerdings sind, um für die Wohnwege eine aus manchen Gründen er-
wünschte bauliche Enge zu erreichen, hier die Abstände von 2,0 H.
unterschritten und auf der Gartenseite der Häuser um das ent-
sprechende Maß erweitert worden.
Warum wird das gemacht ? So kann eigentlich nur einer fragen, der
nichts von unseren alten Städten kennt. Diejenigen aber, die ein
liebendes Interesse in den zwischen hohen Häusern versteckten
Kattenhof.:nach Hamburg-St. Georg führt oder nach Flensburg, nach
Bremen, nach Lübeck, die werden fragen, warum es nicht auch bei
ihnen ein wenig so aussehen kann wie im Kaufmannshof, im Schnoor-
viertel, im Füchtingshof oder auf Helgoland, wo schon beim Wieder-
aufbau vor 20 Jahren die richtige Antwort gegeben wurde. Etwa nur,
weil es eine Ferieninsel ist ?
Aber wenn man es schön und gut und richtig findet, auch so zuhause
und im Alltag zu wohnen, dann sollte ein solches auch über die Bau-
ordnung gefördert und nicht behindert werden. Denn bis jetzt be-
nachteiligt die Regelung über die Abständsflächen den niedrigen
Wohnungsbau gegenüber dem Wohnungsbau mit 4 und mehr Geschossen
in doppelter Hinsicht:
a) Abstandsflächen müssen auf dem Grundstück selbst liegen, je-
doch werden öffentliche Wege und Straßen, Gewässer und Grünflächen
auf sie angerechnet. Es versteht sich, daß diese Ausnahme ausschließ-
lich den hohen Gebäuden zugute kommt und unsinnigerweise um so mehr,
je näher sie an der Straße stehen.
40
Hamburg St.Georg Kattenhof
Flensburg Kaufmannshof
41
b) Einander gegenüberliegende Wände von Gebäuden bis zu 2 Geschossen
müssen einen Abstand von mindestens 15 m haben. Das sind nicht 2,0 H,
sondern etwa 2,7 bis 2,8 H, also 40 % mehr als bei Gebäuden mit
4 Geschossen und darüber. Diese Beschränkung ist für Reihenhäuser
konventioneller Art berechtigt, nicht aber für den niedrig-kompakten
Wohnungsbau. Sie sollte, wie in den hier vorgelegten Lageplänen be-
reits geschehen, entsprechend modifiziert werden.
Um es nochmals klarzustellen: Jede Änderung der bestehenden Abstands-
regeln muß mit einer anderen, mindestens gleichwertigen Maßnahme aus-
geglichen werden, nach meiner Empfehlung (vergl. Kap. 20) mit privaten
Freiflächen, die umso größer sein müssen, je mehr der eine der beiden
Abstände unterschritten wird, unabhängig davon, daß die jeweilige
Bremen Schnoorviertel
42
Uhterschreitung auf der anderen Gebäudeseite ohnehin zur Gesamtsumme
von 4,0 H,wie bereits erwähnt, zu kompensieren ist. Also wenn keine
oder nur eine eingeschränkte Besonnung auf den Fassaden, dann relativ
große private Freiflächen als Garten oder Dachgarten. Das ist nicht
nur ein Ausgleich, sondern eine wirksame Verbesserung gegenüber allen
bestehenden Regelungen über Abstände, Besonnung und Orientierung.
Wer bisher die Nordpfeile auf den Plänen vermißt hat, weiß nun, warum
die fehlen.
Wenn man wie ein Jagdhund der Fährte dieses Themas folgt, findet
man eine Reihe von Spuren, die alle in dieselbe Richtung weisen.
Einige davon - alphabetisch geordnet - werden hier vorgestellt.
Harms ADRIAN: Urbanität und städtische Enge sind bei der Einhaltung
der Abstandsvorschriften der Bauordnungen nicht mehr zu haben. 33
In den alten Städten lagen selbstverständlich und zu Recht, Wohn-zimmer, Salons oder was immer es als wichtige Räume gab, zur Straße
Die Blickbeziehung zwischen Wohnbereich und Straße war wichtiger
als die optimale Himmelsrichtung. 34
Hans-Günther ANDRESEN: Das bürokratische Gebot der Abstandsflächen
verfängt nicht mehr; diese Relikte längst historisch gewordener,
sozialhygienisch motivierter Städtebau-Leitbilder werden in ihrer
Gültigkeit mit jedem Stück wiedergewonnener Bewohnbarkeit der Alt-
städte aufs neue erschüttert. -
33 (1975) 40634 (1979)356
ii
Lübeck Füchtingshof
43
Hans Paul BAHRDT: Es ist weder Nostalgie noch Traditionalismus,
wenn wir immer wieder empfinden, daß historische Städte, Straßenzüge
und Plätze einen menschlichen Maßstab haben. Man könnte mit em-
pirischen Methoden, die freilich noch zu entwickeln wären, nachweisen,
warum ihre Maßstäblichkeit dem Fußgänger-Verhalten recht gut ent-
spricht. 35
Adolf Y1 T.°04 TT 4 _ } (der Nord-Süd-Zeilen)y o ^ BE} E: Diese Ausschließlichkeit d Nord-Süd-Zeilen) kommt
bekanntlich aus dem Bestreben, allen Wohnungen eine Ost- und eine
Westseite zu geben, allen Räumen also eine Sonnenseite. Muß dieser
Rücksicht wirklich jede andere Rücksicht weichen ? .. Der Architekt
ist heute leicht hygienischer als der Hygieniker und soziologischer
als der Soziologe.
Gerhard BOEDDINGHAUS: Die Durchsetzung dieser Forderung (nach Licht,
Luft und Sonne) führt für den Städtebau aber eben notwendig zu jener
Monotonie und Langeweile, die wir beklagen. Allein die Ausrichtung
der Gebäude nach der Himmelsrichtung - konsequent wie im Zeilenbau
realisiert -, führt zu einem Schematismus, der für den Fußgänger,
der zwischen solchen nach der Sonne ausgerichteten.Gebäuden hin-
durchgeht, unbefriedigend sein muß. Dazu kommen die gleichen spannungs-
losen Hausabstände, das gleiche Licht auf den Fassaden, keine Ab-
wechslung. In den alten Städten, die wir schätzen, hat man anders,
nämlich gegen die Optimierung der Wohnungsbesonnung, zugunsten der
Erlebbarkeit des Straßenraumes entschieden.
35(1975)1913
I V gINIWiretn.,;uifii
!^'^^'^'.!' ^^ . ". .' 1110 ' `
(0jtr..
^^^il,>:+r"n -• ^
Helgoland Blick vom Oberland
Helgoland Frie senstraße
44
Peter CONRADI: Wenn wir einen anderen, besseren Wohnungsbau wollen,
neue Bauformen, andere Bauweisen, Flächen- und energiesparend,
Familien- und kinderfreundlich, vielleicht sogar billiger, dann
dürfen wir die Ideen für morgen nicht länger mit den Richtlinien
von gestern ersticken.
Jonas GEIST: Die Rufweite, die physiognomische Erkennbarkeit des
anderen, das Gegenüber ist dem hygienisch determinierten Abstand
gewichen.
Victor GRUEN glaubt, daß die obere Grenze einer wünschenswerten
Dichte aufgrund moderner Planungsmethoden nicht definiert werden kann.
Als untere Grenze scheint i.hm besonders im Hinblick auf die Erhaltung
der Urbanität die notwendige Dichte bei 100 - 140 WE/ha zu liegen.36
36 HOHENADL(1977)214
45
Landesplanungsamt HAMBURG: Bereiche mit einer städtebaulich gewollten
baulichen Enge können vorgeschlagen werden, wenn Unterschreitungen
der erforderlichen Abstände von max. 25 % durch entsprechende Ab-
standsvergröperungen auf der Gegenfassade des gleichen Gebäudes
kompensiert werden. 37
Hans-Georg JAEDICKE: Die Mode " Licht, Luft und Sonne " mit Fenster-
wänden schafft einen schädigenden Raum. Kinder suchen zum Spiel
lange Zeit das Halbdunkel.
Gerhart LAAGE: Bestehende Bauvorschriften in den Bauordnungen der
Länder (z.B. Bautiefen, Abstandsflächen, Wohnweglängen) müssen über-
arbeitet bzw. von hinderlichem Ballast befreit werden, um die
qualitativen und quantitativen Möglichkeiten der verdichteten Flachbe-
bauung zu nutzen, im Sinne höheren Wohnwerts für größere Bevölkerungs-
gruppen.
Dieter OETER(Akademie für öffentliches Gesundheitswesen): Das ängst-
liche Festhalten an rückständigen Vorschriften beweist das Fehlen
überzeugender Bewertungsmaßstäbe. Besonders die vertrackten Abstands-
vorschriften in den Bauordnungen der Länder waren einst ganz sicher
als sozialhygienische Maßnahme gegen die Bausünden des Früh- und
Hochkapitalismus entstanden ... Die Lehrbücher der Hygiene lassen
sich nur allgemein über die gesundheitliche Bedeutung des Sonnen-
lichtes und die Mindestanforderungen an die Besonnung der Wohnungen
aus. Dabei sind es nicht die Wohnungen, welche die Besonnung so nötig
hätten, sondern vielmehr die in ihnen wohnenden Menschen. Und nicht
die durch die Scheiben dringende direkte Licht- und Wärmestrahlung
der , Sonne ist von solch vorrangiger Bedeutung, als vielmehr ....
ein Mindestmaß an Ultraviolettbestrahlung unserer unbedeckten Haut ...
Die Abstandsvorschriften garantieren den Bewohnern nur den minder-
wertigen " sonnigen Fensterplatz ", nicht dagegen den gesundheitlich
unvergleichlich wertvolleren kleinen Hausgarten.
Friedrich SPENGELIN: Schönheit und Zweckmäßigkeit unserer alten Städte,
gerade viel gelobt und uns Planern von Politikern und Öffentlichkeit
als Vorbild hingestellt, hätten im Rahmen der Landesbauordnungen
jedoch niemals so entstehen können. Und wenn wir uns nun der möglichst
kongenialen Erneuerung 'widmen, stoßen wir überall an Bestimmungen, die
uns hindern, insbesondere den Wohnungsbau so in die Stadtstruktur
einzubinden, daß deren Homogenität nicht zerstört wird.
37 Wettbewerbsauslobung " Anzuchtgarten " 1979
46
Oswald M. UNGERS: Die Licht- und Sonne-Ideologie, die von vornherein
schon fragwürdig war, die ihre späten Nachwirkungen hat und meist
völlig falsch verst anden wird, trägt jetzt als eine massive Doktrindazu bei, die Stadt zu ruinieren. 38
Erhard WEISS(Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau)
Eine Erhöhung der GFZ (um 25 %) mag zwar in der Regel zu einer Ver-
schlechterung der Besonnungsverhältnisse in den Wohnräumen führen.
Das allein sollte aber noch kein Grund sein, höhere Bebauungs-
dichten von vornherein auszuschließen ... Möglicherweise ist die
ganze Kampagne gegen hohe Bebauungsdichten ein Kampf an falscher Front..
Das Bild der alten Städte, das Gefühl, das es in uns wachruft, ist
abhängig von der Enge der Straßen, der Weite der Plätze, vom Kontrast
also. Die Abstandsregeln lassen den Kontrast nicht zu ... Die
errechnete Abstandsfläche tritt an die Stelle gestalteter Straßen-
und Platzräume. Wir entwerfen keine Räume mehr, sondern berechnen
Zwischenräume von uniformer Proportion. Hier muß ein Wandel herbei-
geführt werden.
38 KLOTZ(1977)270
17 Sicherheit Kontakte Kinderspielplätze
Zunächst wieder ein Blick auf einen der Lagepläne. Eine Wohnstraße
ist rd. 50 m lang und von rd. 50 Wohnungen eingerahmt, d.h. 50 Küchen
und 50 Wohnzimmer (sofern die neben den Küchen liegenden Räume nicht
als Wohnschlafzimmer genutzt werden) haben zusammen 100 Fenster, aus
denen man die Straße beobachten kann, aus denen man sprechen kann,
weil man sich sieht, weil man sich kennt, einander versteht und ver-
traut.
Ich habe eben diesen öffentlichen Raum Straße gen annt. Vielleicht
sind Bezeichnungen wie Wohnweg, Wohngasse oder Wohnhof besser. Jeden-
falls fahren dort außer Notfahrzeugen und Möbelwagen nur Spielzeug-
autos. Denn Kinder spielen auf solchen ruhigen und geschützten Wegen
der Erwachsenen begreiflicherweise lieber als auf isolierten,
reglementierten Spielplätzen , die Welt der Kinder und Erwachsenen
wird wieder eine selbstverständliche Einheit wie in einer alten Stadt.39
In Wirklichkeit lernen Kinder, wenn überhaupt, nur von den Er-
wachsenen auf den Straßen die ersten fundamentalen Zusammenhänge
funktionsfähigen Großstadtlebens. Von ihnen lernen sie, daß die
Menschen, auch wenn sie keine Bindungen zueinander haben, ein
bißchen öffentliche Verantwortung füreinander haben müssen ...
Die Summe solch beiläufiger, öffentlicher Kontakte auf lokaler
Basis - größtenteils zufällig, mit Besorgungen verbunden, immer
der einzelnen Person überlassen, niemals ihr aufgezwungen - ist
ein Gefühl für die öffentliche Identität von Menschen, ist ein
Gewebe öffentlicher gegenseitiger Achtung und gegenseitigen Ver-
trauens und bedeutet eventuellen Beistand in Zeiten persönlicher
oder nachbarschaftlicher Bedrängnis, 40
18 E Fassaden- und Dachgestaltung
Werner-HEBEBRAND, 1952 - 1964 Hamburgs oberster Baubeamte:, unter-nahm vor Jahren mit einer gesamtdeutschen Delegation eine Studien-
reise nach China. Zur Begrüßungin Peking waren für einen Zwei-
Stunden-Empfang sämtliche Verbandsleiter der Architektenschaft
aus ganz China erschienen. Es bildeten sich Gesprächsgruppen um
deutschsprechende Chinesen. Hebebrand sagte zu einem von diesen:
" Haben Sie bitte Verständnis, wenn wir die chinesischen Kollegen
39RAINER(1979)41 4 JACOBS(1976)62,47
noch nicht ausein ander halten können. Auf Grund ihrer Physiognomie sind
sie sich alle zum Verwechseln ähnlich. " Und die verblüffende
Antwort: " Sie brauchen sich nicht zu entschuldigen. Uns geht es
mit den deutschen Kollegen nicht anders. Auch wir verwechseln sie
noch und unterscheiden sie nur nach der Kleidung. n 41
Umso mehr uns etwas vertraut ist, umso geringerer Differenzierungen
bedarf es offensichtlich, um es zu erkennen, ja umso geringer müssen
die Differenzierungen sein, wenn ein Gefühl des Dazugehörens vorhanden
41 GRÜTZMACHER(1967)21
mil!
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'41111114;
1401/111001111111
49
ist. Andererseits sollen die Unterschiede dennoch so groß sein
(vergl. Kap. 13), daß Wand- und Fensteranstriche, ohne zu stören,
für jedes Haus getrennt ausgeführt werden können.
Also so wenig wie möglich, so viel wie nötig. Das sieht nach Einengung
auf nur wenige mögliche Lösungen aus. Wer so denkt, denkt falsch.
Man muß allerdings bei einer Tonart bleiben und diese variieren.
Die Zeichnungen auf dieser Seite (die obere aus unserem Büro, die
untere von Charles MOORE 42 )sollen das Prinzip ganz im allgemeinenwiedergeben.
42Neue Heimat 9/1979
50
Für die hier gezeigten Grundrisse werden mit voller Absicht keine
Fassaden vorgelegt.
Gestaltungssatzungen, wie sie heute bereits vielerorts praktiziert
werden, hält v. GERKAN für ein ungeeignetes Instrument, weil sie
die Kreativität abstrahieren und durch Bürokratisierung Mittelmäßig-
keit erzeugen. Wenn mehrere Architekten in einem Ensemble gemeinsam
(oder nacheinander) planen, scheint es ihm (und mir) richtiger zusein, einem davon die Kompetenz für die übergeordnete Einheitlich
keit zu übertragen.43
v.GERKAN(1979)253.43
51
Teil II Ergebnis
19 1 Zusammenfassung
Ich habe in Grundrissen und Schnitten " Wohnhäuser mit extern großer
Bautiefe " vorgestellt: einen Zweispänner als 6-Wohnungshaus mit
einer Frontbreite von 12 m und einer Tiefe von 18 m sowie einen Ein-
spänner als 3-Wohnungshaus mit einer Frontbreite von 6 m und einer
Tiefe von 18,50 m. Die mittlere Wohnungsgröße beträgt nach der Be-
rechnungsweise für Mietflächen rd. 80 m2.
Teil I Wohnung und Wohnhaus
1.
Alle Zimmer sind gleich groß und für alle Nutzungen geeignet.
Die Zimmer auf der Gartenseite liegen an einem Flur. Schichtarbeiter
können hier ruhig schlafen.
2.
Keine Innenküchen. Eine ganz schlechte Sache. Schlecht für die, die
da kochen müssen. Und schlecht für die, die bis in den letzten
Winkel das Gekochte riechen müssen. Dafür Eßplatz in der Hausmitte.
Eine ideale Sache. Im Sommer kühl, im Winter warm und bei drastischer
Energieverknappung notfalls auch ohne Heizung zu bewohnen. Kann außer-
dem einen gemeinschaftlichen Wohnraum entbehrlich machen, wenn be-
sondere Fälle es erfordern.
3.
Keine Loggien und Balkone. Dafür im Mittel 10 x so große private
Freiflächen als Gärten und Dachterrassen mit gedeckten Freisitzen.
4.
Niedrige Höhe (3 Geschosse bzw. 2 Geschosse mit ausgebautem Dach)
Offen für eine Mischung mit anderen Wohnungsarten, z.B. Stadthäusern,
und damit offen für eine ausgeglichene Sozialstruktur.
5.Normalerweise keine Unterkellerung. Wenn doch, dann zum Bau von
Garagen. Hierfür ideale Voraussetzungen bei Bautiefe, Querwandab-
stand sowie der erforderlichen und möglichen Stellplatzanzahl.
Zusätzliche Verwendung als Schutzraum möglich.
52
6.
14 - 28 %Energieeinsparung und 4 - 8 % Baukosteneinsparung im
Vergleich zu Wohnhäusern mit konventioneller Bautiefe.
7.Offen für eine breite Streuung des Eigentums. Eigene Fundamente
und eigene Trennwände sollten darum für jedes Haus selbstverständlich
sein.
B.
Instandhaltungsarbeiten - und möglicherweise auch Neubauarbeiten -
können in Selbst- und Nachbarschaftshilfe ausgeführt werden.
9.
Die Fläche einer jeden Wohnung läßt sich durch Hinzunahme oder
Abgabe von Räumen nach zwei Seiten vergrößern bzw. verkleinern
und damit dem Wachsen und Schrumpfen der Familien anpassen.
Teil II Wohnstraße und Wohnbereich
10.
Hausabstände auf der Straßenseite relativ klein, auf der Garten-
seite relativ groß, insgesamt 4 H. Denn enge Gassen sind schön,
weite Gärten auch. Besonnung unwichtig für die Fassaden, wichtig
für den Menschen (vergl. Pkt. 3: private Freiflächen).
11.
Wohnwege nicht zum Autofahren, sondern zum Spielen. Stimmfühlung
zwischen Mutter und Kind. Die behütenden Augen der Mitbewohner.
Die überschaubaren menschlichen Beziehungen im kleinen Bereich.
12.
Der Rahmen für die städtebauliche. Verdichtung ist eine Geschoß-
flächenzahl von 1,1, wenn die Stellplätze ebenerdig angeordnet
werden, und von 1 : 5, wenn Kellergaragen unter den Wohnhäusern vor-
gesehen sind. In diesem Fall gibt es je Hektar bis zu 140 Wohnungen
und rd. 500 Einwohner.
Die Geschoßflächenzahl, auf das Einzelgrundstück bezogen, kann bis
zu 2,0 betragen.
Die häufig dargestellte Alternative " Entweder zentraler Standort mit
kurzen Wegen aber Lärmbelästigung oder dezentraler Standort mit Ruhe
aber langen Wegen"muß nicht zwingend sein. Dichte Bebauung, Schutz vor
Autolärm und kurze Wege lassen sich sehr wohl kombinieren.
53
20 Empfehlungen
Land e s b a u o r d n u n g
Abstandsflächen
Die Tiefe der Abstandsflächen muß mindestens den Maßen der nach-
stehenden Tabelle entsprechen. Wenn dieses Maß kleiner als 2 H ist,
muß die Tiefe der Abstandsfläche auf der anderen Gebäudeseite so
vergrößert werden, daß die Summe der beiden Abstandsflächen
wenigstens 4 H beträgt. Von den privaten Freiflächen dürfen bei
Anwendung der Zeilen 2 - 10 der Tabelle nicht mehr als die Hälfte
als Loggien, Balkone oder Dachgärten ausgewiesen sein.
Private Freiflächen
in m2 je Wohnung 1
Abstände in m bei Gebäuden mit
Geschoß 2 Geschossen g3 Geschossen
0 - 5 15 15 18
5 - 10 13 14 17
10 - 15 11 13 16
15 - 20 9 12 15
20 - 25 7 11 14
25 - 30 6 10 13
30 - 35 6 9 12
35 - 40 6 8 11
40 - 50 6 7 10
50 und mehr 6 6 9
1 Dies gilt auch für Wohnungen im 1. Obergeschoß bei 2-geschossigen
Gebäuden und für Wohnungen im 2. Obergeschoß bei 3-geschossigen
Gebäuden.
2Dies gilt auch für Wohnungen im 1. Obergeschoß bei 3-geschossigen
Gebäuden.
Im übrigen stehe ich Bestimmungen, wonach im Bebauungsplan hiervon
abweichende Abstandsflächen festgesetzt werden können, skeptisch
gegenüber, weil sie bei alternativen Planungen nur im offenen Ver-
fahren anwendbar sind, sich jedoch bei anonymen Verfahren die unbe-
dingt erforderlichen gleichen Voraussetzungen nicht herstellen lassen.
Gebäudetiefe
Keine Obergrenze, jedoch Festlegung gleitender Übergänge von
konventioneller zu extrem großer Tiefe, um nachbarliche Belange
nicht zu verletzen.
Aufenthaltsräume
Wohndielen und Eßplätze müssen nicht ins Freie führende Fenster
haben, wenn eine mechanische Entlüftung vorhanden ist und die
Wohnung über einen zweiten gedeckten Sitzplatz innerhalb der
privaten Freifläche verfügt.,
B a u n u t z u n g s v e r o r d n u n g
Als Maß der baulichen Nutzung darf in reinen Wohngebieten (WR),
allgemeinen Wohngebieten (WR), Mischgebieten (MI) und Ferienhaus-
gebieten - unabhängig von der Zahl der Vollgeschosse - die Geschoß-
flächenzahl (GFZ) höchstens 1,1 betragen.
Die für die Ermittlung der GeschoBfläche anrechenbare Grundstücks-
fläche wird um die Abstandsfläche,die außerhalb des Grundstücks
liegen, verkleinert (vergl. Kap. 16). Dabei bleiben Abstandsflächen
auf Wohnwegen und privaten Baulastflächen unberücksichtigt.
Die für die Ermittlung der Geschoßfläche anrechenbare Grundstücks-
fläche wird für jeden unterirdischen Stellplatz um 25 m 2 vergrößert
(vergl. Kap. 9), sofern dieser Stellplatz vom Treppenraum der zuge-
hörigen Wohnung unmittelbar erreichbar ist, durch ein Tor einzeln
abgeschlossen werden kann und sich in einer Garage von höchstens
1000 m2 Grundfläche befindet. (Ersatz für § 21a,5).
Bei Einzelgrundstücken darf außerdem der Höchstwert überschritten
werden, wenn der Höchstwert für den zusammenhängend überplanten
Bereich, dem das Einzelgrundstück angehört, nicht überschritten wird 44
Pt
Zum Schluß ein einsichtiger Satz von Oswald M. UNGERS: In einer
späteren Untersuchung haben wir in einem Optimierungsmodell für
das Märkische Viertel nachgewiesen, daß, um die vorhandene Dichte
zu erreichen, keine Hochhausbauten notwendig gewesen wären. Man
hätte die gleichen Dichten mit einer drei- bis viergeschossigen
Bebauung erreichen können. Aber so etwas weiß man häufig leider
erst, wenn es zu spät ist.45Wäre es anders gelaufen, wenn es damals andere, der niedrigen Be-
bauung bewußt förderliche Voraussetzungen im Pl anungsrecht ge-
geben hätte ?
54
44FARENHGLTZ(1977)22 ILOTZ(1977)304
55
Aber die vorgenannten Empfehlungen wären vielleicht allzu einseitig,
wenn ihnen nicht auch die kritischen Äußerungen der Arbeitsgruppe,
die diese Forschungsarbeit beurteilt hat, gegenübergestellt würden:
1.
Bei den Grundrissen ist es der innenliegende Sitzplatz der z.T. als
ungewöhnlicher, aber diskutabler Vorschlag (" beim Frühstück/Abend-
essen ist es im Herbst/Winter ohnehin draußen dunkel, Eßplatz/Wohn-
raum können ineinander übergehen usw."), aber z.T. auch aus Gründen
der Belichtung und Belüftung für sehr bedenklich bezeichnet wird.
Die Vertreter der letztgenannten Meinung plädieren bei tiefen Grund-
rissen ganz entschieden für eine innenliegende Küche mit Ausblick
ins Freie durch den Eßplatz hindurch.
2.
" Ein zweites WC wird bei dieser Wohnungsgröße nicht als erforderlich
angesehen. "
Nun gut. Das könnte zunächst entfallen.
" Ob Abstellräume nur auf der Wohnungsebene als Ersatz für die fehlende
Vorratshaltung im Keller gelten können, wird bezweifelt."
Ich meine ja. Bei Garagen unter den Häusern, die ich u.a. auch wegen
der Mehrzwecknutzung als Schutzraum für richtig halte, erübrigt sich
der Einwand.
" Die Breite des Eingangsflures müßte gem. DIN 18011 von 1,135 m
wenigstens auf 1,26 m vergrößert werden. "
Das könnte, wenn es denn sein muß, ohne Einbußen zu Lasten von Bad
und Abstellraum erfolgen.
3.
" Der Gedanke, statt der sonst üblichen Freibereiche Dachgärten zurindividuellen Nutzung anzubieten, ist prinzipiell nicht uninteressant
und einen Versuch wert, um zu erfahren, wie Bewohner darauf reagieren.
Dennoch bringt ein der Wohnung direkt zugeordneter Freibereich Vorteile."
Sehr wohl, aber nur dann, wenn er, wie die von mir vorgesehenen Dach-
gärten, im Mittel 25 m2 groß ist.
4.
" Die Aussagen zu den Baukosten sind etwas mager. "
Ich weiß, ich weiß. Vergl. Kap. 12, Abs. 2. Vielleicht sollte ich noch
berichten, daß die Kalkulationsabteilung eines großen Pinneberger Bau-
unternehmens an Hand dieser Unterlagen ermittelt hat, daß die Kosten
56
für 1 m2 Wohnfläche im Einspänner um 17 % höher liegen als im Zwei-
spänner. Das ist überraschend viel, aber womöglich dann vertretbar,
wenn ein Eigentümer in seinem Hause für sich eine Wohnung haben
möchte und eine öffentliche Förderung nur eingeschränkt in Anspruch
nimmt oder wenn der Bebauungsplan ausschließlich auf diese Weise
komplettiert werden kann.
5.
Eine unterschiedliche Beurteilung erfährt die Austauschbarkeit von
Raumnutzungen. Während von der einen Seite das Konzept gleich großer
Räume als ein realistischer Beitrag bezeichnet wird, gibt es eine
andere Meinung, wonach dafür die Räume größer sein müßten (18 m 2
.statt 15 m2 ) und im übrigen der Wunsch nach gleich oder ähnlich
großen Räumen eher die Ausnahme sei.
Zur wohnungsexternen Flexibilität werden ebenfalls Bedenken angemeldet.Da gäbe es erhebliche Probleme z.B. die Ablesung und Verrechnung der
Heiz- und Stromkosten und vor allem die im Bedarfsfalle genau ent-
gegengesetzten Bedürfnisse der Nachbarn.
Ich habe die Chancen an Hand von Unterlagen des Statistischen Bundes-
amtes, die sich u.a. mit der Dauer von Ehen befassen, einmal durchge-
spielt, zugegeben: auf recht dilettantische Weise. Danach besteht
bei Wohnungen, die auf beiden Seiten Nachbarn haben, in 9 von 11 Fällen
die Möglichkeit, im Bedarfsfall, ein Zimmer hinzuzunehmen bzw. abzu-
geben. Gibt es nur auf einer Seite der Wohnung einen Nachbarn, stehen
die Chancen 5 : 11, also etwa halbe - halbe. In jeden Fall ist die_
Voraussetzung, daß in den Wohnungen, wie Kap. 14 auch erwähnt,
" Familien unterschiedlicher Lebensphasen benachbart sind ".
6.
" Die Tabelle für die neu empfohlene Regelung der Abstandsflächen istzu kompliziert. "
Man sehe sich einmal an, was in DIN 18011 sogar über Abstandsflächen
innerhalb einer Wohnung alles vorgeschrieben ist, dann ist ein gewisser
Grad an Ausführlichkeit, ja sogar an Umständlichkeit für die ungleich
wichtigeren, Architektur und Umwelt in hohem Maße beeinflussenden Ge-
bäudeabstände durchaus am Platze. Eine Reisekostenabrechnung aufzu-
stellen, ist jedenfalls deutlich komplizierter.
57
7.
" Erwartet wird eine Gegenüberstellung und genauere Analyse schon
gebauter Haustypen mit großer Bautiefe, und zwar unterschiedlichen
Baualters. Damit würde die Arbeit an Gewicht und Objektivität ge-
winnen. "
Sicherlich. Aber die mir bekannten Beispiele (vergl. Kap. 2)
sind entweder extrem tief und extrem groß oder bei Größen von
70 - 80 m2 " nur " 15,00 bis 16,50 m tief.
Ein Vergleich mit konventionellen 12,00 und 10,00 m tiefen Grund-
rissen konnte bei dieser Arbeit nur ansatzweise hinsichtlich des
Heizenergiebedarfs und der Baukosten erfolgen. Hier öffnet sich
noch ein weites Feld für eine vertiefende Forschung, natürlich auch
unter Einbeziehung der Wohnaualität. Wer gerade diesen Aspekt unge-
nügend berücksichtigt findet, sollte bedenken, daß es hier darum
ging, " zu ermitteln, wie extrem groß Bautiefen im normalen (öffent-
lich geförderten) Geschoßwohnungsbau möglich sind und wie extrem
kräftigt die städtebauliche Verdichtung mit solchen kompakten,
selbstverständlich niedrigen Wohnhäusern sein kann " (vergl. Kap. 1)
Ob das, was " möglich " auch wünschenswert ist, hängt ganz entscheidend
davon ab, was wir uns künftig leisten können und leisten wollen.
Jedenfalls sollte es Angst vor unpopulären Vorschlägen in der
Forschung nicht geben, was einschließt, daß z.B. manche Kriterien
anders als bisher definiert und gewichtet werden.
iatlagen
59
Seite
1 Wohnfläche Zweispänner
2 Bruttorauminhalt Zweispänner
3 Zusammenstellung Zweispänner
4 Wohnfläche Einsranner
5 Bruttorauminhalt Einspänner
6 Zusammenstellung Einspänner
7 Grundstücksfläche bei Lageplan
8 Grundstücksfläche bei Lageplan
9 Wärm2energieeinsparung
10 Baukosteneinsparung
60
63
64
65
70
72
mit Stellplätzen 73
mit Garagen 76
79
83
60Anlage 1
Wohnfläche Zweispänner
3%(A) 3-Zimmerwohnung im Erdgeschoß
Zimmer 1
3,385 x 5,01 16.96
- 0,95 x 1,01/2 -0,48 16,48 15, 99Zimmer 22,76 x 5,635 15,55 15,09Zimmer 32,76 x 5,635 15,55 15,09Küche
2,26 x 3,885 8,78 8,52Eßplatz
3, 26 x 3 , 1 35 10,22- 0,95 x 1,01/2 - 0,48 9,74 9,45Bad3,26 x 1,51 4,92 4,77WC1,1 35 x 1,51 1,71 1,66Abstellräume
2,01 x 1,51 3,04+ 1,635 x 0,885 1,45 4,49 4,36,Garderobe
1,13 5 x 0,625 0,71 0,69Flur-
4,06 x 0,885 3,59+ 1,135 x 4 , 635 + 5,26 8,85 8,58NF Nutzfläche
abz. Abstellräume, die sonst außer-
halb der Wohnung liegen 4,36
84,20
-1,00 3,36WF Wohnfläche 80,84
Garten einschl. Abstellraum
3,38 x 7,635 25,81+ 2,25 x 4,635 + 10,43+ 2,25 x 1,75 (Überd. Freisitz) + 3,94+ 2,20 x 1,20 (Abstellraum) + 2,64 42,82BGF Bruttogrundrißfläche
6,00 x 17,99 107,94
61
(B) 2-Zimmerwohnung im Erdgeschoß
wie 3-Zimmerwohnung 84,20
abz. Zimmer 1 15,99
NF 68,21
abz. Abstellräume, die sonst außerhalb
der Wohnung liegen - 3,36
WF 64,85
Garten einschl. Abstellraum
wie 3-Zimmerwohnung 42,82
BGF
wie 3-Zimmerwohnung 107,94
(C + D) 3-Zimmerwohnung im Obergeschoß
NF wie Erdgeschoß 84,20
abz. Abstellräume, die sonst außer-
halb der Wohnung liegen - 3,36
WF 80,84
Dachgarten einschl. Abstellraum
1,235 x 3,20 3,95+ 3,21 x 5,32 17,08+ 1,25 x 2,25 (Uberd. Freisitz) 2,81
+ 1,20 x 1,385 (Abstellraum) 1 66 25,50BGF
107,94
14,54
14,00
13,75
wie Erdgeschoß
(E + F) 3-Zimmerwohnung im Dachgeschoß
Zimmer 1
wie . Obergeschoß 16,48
- 1,625 x 0,20 (li.H unter 1 m) - 0,33
- 1,625 x 1,43/2 (li.H 1-2 m) 1 16 14,99
Zimmer 2
wie Obergeschoß 15,55- 1,24 x 0,20 (ii. H unter 1 m) - 0,25
- 1,24 x 1,43/2 (li. H.1-2 m) - 0,87 14,43
Zimmer 3
wie Obergescho8 15,55- 1,50 x 0,20 (li. H unter 1 m) - 0,30- 1,50 x 1,43/2 (li. H unter 1-2 m) - 1,07 14,18
62
Küche
wie Obergeschoß 8,78
- 1,375 x 0,20 (li.H.unter 1 m) _- 0,28
- 1,375 x 1,43/2 (li. H 1-2 m) - 0,98 7,52 7,29
Eßplatz wie Obergeschoß 9,45
Bad 4,77WC " 1,66Abstellräume " 4,36Garderobe " 0,69Flur " 8,58
NF 79,09abz. Abstellräume, die sonst außer-
halb der Wohnung liegen
WF 75,73Dachgarten einschl. Abstellraum
5,695 x 3,075 17,51+ 2,25 x 2,045 4,60+ 1,20 x 2,245 (Überd. Freisitz) 2,69+ 1,20 x 1,385 (Abstellraum) 1,66 24,46BGF
BGF im Obergeschoß 107,94NF " " 84,20
NF " Dachgeschoß 79,09
BGF "
107,94 x 79,09/84,20 101,39
Anlage 2 .
Bruttorauminhalt Zweispänner
Erdgeschoß
BGF 215,88
Höhe Fußbodenkonstruktion
Unterbeton 0,10
Wärmedämmung 0,10
2 Lagen PE-Folie
Schutzestrich 0,05
Bodenplatte 0,10
Estrich mit Oberbelag 0,05
0,40
Geschoßhöhe 2,75 3,15
BRI
Obergeschoß
BGF 215,88
Geschoßhöhe 2,75
BRI
DachgeschoßBGF Obergeschoß 215,88Geschoßhöhe
lichte Raumhöhe 2,50
Deckenplatte 0,16
Gefällebeton i.M. 0,06
Wärmedämmung 0,13
Dachdichtung
Schutzestrich 0,05
Fliesenbelag 0,02
2,92
63
593,67
BRI215,88 x 2,92 630,37- 12,00 x 2,74 x 1,92 - 63,13 567,24Treppenhaus Dachgarten
BGF
2,71 x 4,215 11,42Höhe i.M. 2,03BRI 23,18
1864,11
64Anlage 3
Zusammenstellung Zweispänner
(Berechnung s. Anlage)
A B
Erdgeschoß
---15,0915,098,529,454,771,664,360,698,58
NF 84,20 68,21
Zimmer 1 15,992 15,093 15,09
Küche 8,52EBplatz 9,45Bad 4,77WC 1,66Abstellräume 4,36Garderobe 0,69Flur B 58
C DObergeschoß
E F
Dachgeschoß
15,99 15,99 14,54 14,5415,04 15,09 14,00 14,0015,09 15,04 13,75 13,758,52 8,52 7,29 7,299,45 9,45 9,45 9,454,77 4,77 4,77 4,771,66 1,66 1,66 1,664,36 4,36 4,36 4,360,69 0,69 0,69 0,698,58 8,58 8,58 8,58
84,20 84,20 79,09 79,09
3,36 3,36 3,36 3,36-80,84 80,84 75,73 75,73
25,50 25,50 26,46 26,46107,94 107,94 101,39 101,39
abz. Abstell-
räume, die sonst
außerhalb der
Wohnung liegen 3,36 3,36
WF 80,84 64,85Garten einschl.
gedeckter Frei-
sitz und Abstell-
raum 42,82 42,82BGF 107,94 107,94Insgesamt Mittelhaus Endhaus
NF 478,99 478,99WF 458,83 458,83BGF 634,54
BF 215,88BRI 1.864,11BRI/WF 4,06 4,12NF/BGF 0,75 0,74Grundstücksfläche 12,00 x 26,7446= 320,88
46 Haustiefe 17,99Gartentiefe 8,00Gartenweg zur Hälfte 0,75
26,74
634,54 x 12,18/12,00 = 644,06215,88 x 12,18/12,00 = 219,12
1.864,11 x 12,18/12,00 = 1.892,07
65
Anlage 4
Wohnfläche Einspänner
(A) 2-Zimmerwohnung im Erdgeschoß3%
Zimmer 2
2,725 x 5,635 15,36 14,89
Zimmer 3
2,73 x 5,635 15,38 14,92
Kif che2,26 x 3,885 8,78 8,52
Eßplatz3,26 x 3,135
- 0,95 x 1,01/2Bad2,01 x 2,51
-
10,22
0,48 9,74 9,45
5,05- 0,50 x 1,00 - 0,50 4,55 4,41
WC2,01 x 1,01 2,03 1,97
Abstellräume
0,50 x 0,885 0,44
+ 1,00 x 0,885 + 0,84
+ 1,375 x 0,885 + 1,22 2,55 2,47
Garderobe0,50 x 0,885 0,44 0,43Flur
3,25 x 0,885 2,88
+ 1,135 x 3,635 4,13 7,01 6,80
NF'abz. Abstellräume, die sonst außer-
halb der Wohnung liegen 2,47
63,86
1,00 1,47
WF 62,39
Garten einschl. Abstellraum
3,38 x 7, 635 25,81
+ 2,25 x 4,635 + 10,43
+ 2,25 x 1,75 (Überd. Freisitz) + 3,94
+ 2,20 x 1,20 (Abstellraum) + 2,64 42,82
BGF
6,00 x 18,49 110,94
66
(B) 3-Zimmerwohnung im Obergeschoß
Zimmer 1
3,32 x 5,01 16,63
- 0,95 x 1,01/2 - 0,48 16,15 15,67
Zimmer 2 wie Erdgeschoß 14,89
Zimmer 3 " " 14,92
Küche " " 8,52
Eßplatz " " 9,45
Bad " 4,41
WC " " 1,97Abstellräume
2,195 x 0,885 1,94
+ 1,00 x 0,885 + 0,89
+ 1,375 x 0,885 + 1,22 4,05 3,93Garderobe wie Erdgeschoß 0,43
Flur " " 6,80
NF 80,99
abz. Abstellräume, die sonst außer-
halb der Wohnung liegen 3,93
- 1,00 2,93
WF 78,06
Dachgarten einschl. Abstellraum
7,74
+ 16,85
+ 2,81
+ 0,90 28,30
110,94
16,15
- 0,31
- 1,12 14,72 14,28
15,36:.
- 0,24
- 0,86 14,26 13,83
2,42 x 3,20
+ 3,21 x 5,25
+ 2,25 x 1,25 (Überd. Freisitz)
+ 1,10 x 0,815 (Abstellraum)
BGF
wie Erdgeschoß
(C) 3-Zimmerwohnung im Dachgeschoß
Zimmer 1
wie Obergeschoß
- 1,56 x 0,20 (li. H unter 1 m)
- 1,56 x 1,43/2 (li. H 1-2 m)
Zimmer 2
wie Erdgeschoß
- 1,205 x 0,20 (li. H unter 1 m)
- 1,205 x 1,43/2 (li. H 1-2 m)
67
Zimmer 3
wie Erdgeschoß 15,38
- 1,47 x 0,20 (li. H unter 1 m) - 0,29
- 1,47 x 1,43/2 (li. H 1-2 m) - 1,05 14,04 13,62
Küche
wie Erdgeschoß 8,78
1,375 x 0,20 (li. H unter 1 m) - 0,28
- 1,375 x 1,43/2 (li. H 1-2 m) - 0,98 7,52 7,29Eßplatz wie Obergeschoß 9,45Bad " 4,41
WC 1,97Abstellräume " 3,93Garderobe " 0,43
Flur " 6,80
NF
abz. Abstellräume, die sonst außer-
halb der Wohnung liegen
76,01
2,93
WF 73,08
Dachgarten einschl. Abstellraum
4,38 x 3,575+ 1,25 x 2,25 (Überd. Freisitz)
15,66+ 2,81
+ 1,20 x 1,275 (Abstellraum) + 1,53
+ 1,10 x 0,815 + 0,90 20,90
BGF
BGF im Obergeschoß 110,94
NF " " 80,99
NF. " Dachgeschoß 76,01BGF "110,94 x 76,01/80,99 104,12
6,18 x 18,49
(E) 3-Zimmerwohnung im Obergeschoß
NF wie Normaltyp Obergeschoß
abz. Abstellräume, die sonst außer-
halbrder Wohnung liegen
WF
Dachgarten wie Normaltyp
BGF
wie Erdgeschoß
114,27
80,99
2,93
78,0628,30
114,27
68
Wohnfläche Einspänner (Endbau)
(D) 3-Zimmerwohnung im Erdgeschoß
3%
Zimmer 1 wie Normaltyp 15,67" 2 14,89n 3 14,92
KUche 8,52Eßplatz 9,45Bad 4,41WC 1,97Abstellräume •" (Erdgeschoß) 2,47Garderobe 0,43Flur 6,80
NF 79,53Abz. Abstellräume, die sonst außerhalb
der Wohnung liegen 1 4778,Ö6
Garten wie Normaltyp 42,82BGF
(F) 3-Zimmerwohnung im Dachgeschoß
Zimmer 1
wie Normaltyp 16,15
- 3,32 x 0,20 (li. H unter 1 m) - 0,66
- 3,32 x 1,43/2 (li. H 1-2 m) - 2,37, 13,12 12,73
Zimmer 2
wie Normaltyp Dachgeschoß 13,83
Zimmer 3
wie Normaltyp 15,38
- 2,73 x 0,20 (li. H unter 1 m) - 0,55- 2,73 x 1,43/(1i. H 1-2 m) - _1,95 12,88 12,49
69
Küche
wie Normaltyp DachgeschoB
Eßplatz wie Normaltyp
Bad
WC
Abstellräume
Garderobe
Flur
NF
abz. Abstellräume, die sonst auBer-
halb der Wohnung liegen
WF
Dachgarten wie Normaltyp
BGF
BGF im Obergeschoß 114,27NF tl 80,99
NF " Dachgeschoß 73,33BGF
114,27 x 73,33/80,99
7,299,454,411,973,930,436 80
73,33
2,93 70*4020,90
103,46
70
Anlage 5
Bruttorauminhalt Einspänner
Erdgeschoß
BGF 110,94
Höhe Fußbodenkonstruktion
wie Zweispänner 0,40
Geschoßhöhe 2,753,15
BRI 349,46Obergeschoß
BGF 110,94Geschoßhöhe 2,75BRI 305,09DachgeschoB
BGF Obergeschoß 110,94Geschoßhöhe
wie Zweispänner 2,92BRI110,94 x 2,92 323,94
6,00 x 2,74 x 1,92 - 31,56 292,38Treppenhaus Dachgarten
BGF
2,605 x 4,215 10,98Höhe i.M. 2,03BRI 22,29
969,22
71
Bruttorauminhalt Einspänner (Endbau)
Erdgeschoß
BGF 114,27Höhe Fußbodenkonstruktion
wie Normaltyp 0,40
Geschoßhöhe 2,753,15
BRI 359,95Obergeschoß
BGF 114,27Geschoßhöhe 2,75 314,24BRI
Dachgeschoß
BGF Obergeschoß 114,27Geschoßhöhe
wie Normaltyp 2,92BRI114,27 x 2,92 333,67- 6,18 x 2,74 x 1,92 - 32,51 301,16Treppenhaus Dachgarten
BGF
2,785 x 4,215 11,74Höhe i.M. 2,03BRI 23,83
999,18
72Anlage 6
Zusammenstellung Einspänner
(Berechnung s. Anlage)
A
Erdg,
B C
Mittelhaus
Oberg. Dachg.
D
Erdg.
E
Endhaus
Oberg.
F
Dachg.
Zimmer 1 15,67 14,28 15,67 15,67 12,73" 2 14,89 14,89 13,83 14,89 14,89 13,83ff 3 14,92 14,92 13,62 14,92 14,92 12,49
Küche 8,52 8,52 7,29 8,52 8,52 7,29Eßplatz 9,45 9,45 9,45 9,45 9,45 9,45Bad 4,41 4,41 4,41 4,41 4,41 4,41WC 1,97 1,97 1,97 1,97 1,97 1,97Abstellräume 2,47 3,93 3,93 2,47 3,93 3,93Garderobe 0,43 0,43 0,43 0,43 0,43 0,43Flur 6,80 6,80 6,80 6,80 6,80 6,80NFabz. Abstell-
räume, die sonst
außerhalb der
63,86 80,99 76,01 79,53 80,99 73,33
Wohnung liegen 1,47 2,93 2,93 1,47 2,93 2,93,WF 62,39 78,06 73,08 78,06 78,06 70,40Garten einschl.
gedeckter Frei-
sitz und Abstell-
raum 42,82 28,30 20,90 42,82 28,30 20,90BGF • 110,94 110,94 104,12 114,27 114,27 103,46
Insgesamt Mittelhaus Endhaus
NE 220,86 233,85WF 213,53 226,52BGF 326,00 332,00BF 110,94 114,27BRI 969,22 999,18BRI/WF 4,54 4,41NF/BGF 0,68 0,70
Grundstücksfläche 6,00 x 27,2447163,44
47Haustiefe 18,49Gartentiefe 8,00Gartenweg zur Hälfte 0,75
27,24
73
75,50x 34,00 2567
11650x6,20 722
116,50 x 27,00 3146
114,40 x 34,60 3958
115,20x 5,10 5 88
10080 x 56,00 5645
79,30x 19,20 15 23
64,00x19,70 12 61
47, 30x14,60 691
39,40 x 25,00/2
20936
493
BERECHNUNGSPLAN
Ft.R. LAGEPLAN MIT EBENERDIGEN STELLPtATZEN
Anlage 7
Grundstücksfläche bei Lageplan mit Stellplätzen
gem. Berechnungsplan
abzüglich
Stichstraße
2m
20.936
60,50 x 10,00 605+ 26,50 x 26,00 + 689- 16,00 x 6,50/2 - 52- 10,50 x 9,00/2 - 47 - 1.195
Wohnwege
5,50 x 30,00 165+ 6,50 x 98,50 + 640+ 6,50 x 159,00 +1.034 1.839
Bolzplatz
17,50 x 26,00 455
17.447
Bebaute Grundstücksfläche
74
Zweispänner Mittelhaus
19 x 215,88 (gem. Anl. 3)
Zweispänner Endhaus
7 x 219,12 (gem. Anl. 3)
Einspänner Endhaus
9 x 114,27 (gem. Anl. 6)Laden
10,00 x 8,00
4.102
1.534
1.028
80
6.744
Alternativ
Einspänner Mittelhaus
45 x 110,94 (gem. Anl. 6)Einspänner Endhaus
16 x 114,27 (gem. Anl. 6)Laden
10,00 x 8,00
Bruttogrundri3fläche
Zweispänner Mittelhaus
19.x 634,54 (gem. Anl. 3)Zweispänner Endhaus
7 x 644,06 (gem. Anl.Einspänner Endhaus
9 x 332,00 (gPm. Anl . 6)
Laden
75
4.992
1.828
80
6.900
12.056
4.508
nQc
80
19.632
Alternativ
Einspänner Mittelhaus
45 x 326,00 (gem. Anl. 6)Einspänner Endhaus
16 x 332,00 (gem. Anl. 6)Laden
14.670
5.31280
20.062
76
34,00x19,00/ 2 323
93,60x18,00 1685
92,00x45,40 4177
9480 x 14,50 1403
8830 x 34, 20 3020
70,10 x 24,50 1717
r61,10x72,00/ 2 2200
16505
64,20x 25,00 1605
BERECHNUNGSPLANFÜR LAGEPLAN MfT GARAGEN UNTER DEN WOHNHAUSERN
Anlage 8
Grundstücksfläche bei Lageplan mit Garagen
m2
gem. Berechnungsplan 16.505abzüglich
Stichstraße
46,50 x 10,00 465+ 25,00 x 12,00/2 + 150+ 25,00 x 20,00/2 + 250+ 26,50 x 9,00/2 119 - 984
Wohnwege
6,50 x 99,50 647-r 6,50 x 85, 00 - 553 - 1.200Bolzplatz
17,50 x 26,00 - 455
13.866
Bebaute Grundstücksfläche
Zweispänner Mittelhaus
18 x 215,88 (gem. Anl. 3) 3.886Zweispänner Endhaus
10 x 219,12 (gem. Anl. 3) 2.191Einspänner Endhaus
8 x 114,27 (gem. Anl. 6) 914Laden
12,50 x 5,00 63
7.054
77
Alternativ
Einspanner Mittelhaus
46 x 110,94 (gem. Anl. 6)Einspänner Endhaus
18 x 114,27 (gem. Ant. 6)Laden
12,50 x 5,00
Bruttogrundri3fläche
Zweispänner Mittelhaus
18 x 634,54 (gem. Anl. 3)Zweispänner Endhaus
10 x 644,06 (gem. Anl. 3)Einspänner Endhaus
8 x 332,00 (gem. Anl. 6)
78
5.103
2.057
63
7.223
11.422
6.441
2.65663
20.582
Alternativ
Einspänner Mittelhaus
46 x 326,00 (gem. Anl. 6) 14.996Einspänner Endhaus
18 x 332,00 (gem. Anl. 6) 5.976Laden 63
21.035
Zweispänner mit 12 Bautiefe und 18 Frontbreitem m
Fenster wie vor
Außenwände
18,00 x 8,70 x 2
abz. Fenster
Dach wie vor
Fußboden wie vor
313,20-41,76 271,44
28,80
216,00
216,00
100 %
79
Anlage 9
Berechnung zur Wärmeenergieeinsparung
Wärmeübertragende Begrenzungsflächen (zur Vereinfachung werden
3-geschossige Reihenhäuser mit nicht ausgebauten Dächern zugrunde
gelegt.)
1. Zweispänner mit 18 m Bautiefe und 12 m Frontbreite
Fenster12,00 x 8,70 x 2 x 20 96
Außenwände
m2
41,76
12,00 x 8,70 x 2 208,80abz. Y>r - 41 , 76 167,04
(42 %)Dach
12,00 x 18,00 216,00
Fußboden
12,00 x 18,00 216,00
3. Zweispänner mit 10,375 m Bautiefe und 21,75 m Frontbreite sowie
2 Loggianischen von 1,875 m Tiefe und 2,50 m Breite 48
Fußboden
wie vor
Fenster wie vor 41,76
Außenwände
21,75 x 8,70 x 2 378,45
+ 1,875 x 8,70 x 4 62,25
Dach
21,75 x 10,375 225,66
- 1,875 x 2,50 x 2 9,38
216,00 •
443,70
abz. Fenster 41,76 401,94 (100 %)
216,28 rd 216,00
48GAUPP-KANDZORA (1977)2
Wärmedurchgangskoeffizienten
(in Annäherung an die Wärmeschutzbestimmung für Südschweden)
Fenster m2K/W W/m2K
Holz oder PVCmit 3-fach Verglasung 1,9
AußenwändeAußenputz 0,020/0,87 0,87
KSV 1,8 0,115/0,99 0,99
Luftschicht 0,015
Kerndämmplatten 0,060/0,035 1,71
KSV 1,8 0,175/0,99 0,18Innenputz 0,015/0,87 0,02
2,26
Wärmeübergang 0,172,43 0,41
DachDämmplatten 0,130/0,05 2,60
Betondecke u.a. 0,290/2,00 0,15
2,75
Wärmeübergang 0,172,92 0,34
Fußboden
Oberbelag 0,005/0,19 0,03
Dämmplatten 0,100/0,05 2,00
Betondecke u.a. 0,295/2,00 0,15
2,18
Wärmeübergang 0 17
2,35 0,43Wärmebedarf1. W/K
Fenster 41,76 x 1,9 79,34Außenwände 167,04 x 0,41 68,49
Dach 216,00 x 0,34 x 80 % 58,75
Fußboden 216,00 x 0,43 x 50 % 46,44
253,02 86 %
(72 %)
80
81
2.
Fenster wie vor 79,34
Außenwände 271,44 x 0,41 111,29Dach wie vor 58,75Fußboden wie vor 46,44
295,82 100 %
3.Fenster wie vor 79,34Außenwände 401,94 x 0,41 164,80Dach wie vor 58,75Fußboden wie vor 46,44
349,33 (100 %)
100%
Differenz zu 1
Außenanlagen18,00 x 8,75 x 100,--
11.484,--
15.750,--
880.614,--
Anlage 10
Berechnung zur Baukosteneinsparung
Annahmen wie Anlage 9. Erfaßt werden nur die Einflüsse aus derBautiefe und z.B. nicht die Unterschiede bei Loggien, Balkonen
und Dachgärten.
1. ' Zweispänner mit 18 m Bautiefe und 12 in Frontbreite
82
Baugrundstück12,00 x (18,00 + 8,75) x 200,--
, ErschlieBung12,00 x 1.500,--Bauwerk und Baunebenkosten12,00 x 18,00 x 8,70 x 400
davonHaustrennwände
18,00 x 8,70 x 2 x 100,-- 31.320,--
Außenwände (vergl. Anl. 9)
167,04 x 210,-- 35.078,--
66.398,--
AuBenanlagen
12,00 x 8,75 x 100,--
64.200,--
751.680,--
10.500,--844.380,-- 96 %
(92 902. Zweispänner mit 12 in Bautiefe und 18 m Frontbreite
Baugrundstück
18,00 x (12,00 + 8,75) x 200,-- 74.700,--, ErschlieBung18,00 x 1.500,-- 27.000,--
Bauwerk und Baunebenkostenwie vor 751.680,--davon
Haustrennwände
12,00 x 8,70 x 2 x 100,-- 20.880,--Außenwände (vergl. Anl. 9)271,44 x 210,-- 57.002,--
77.882,--
3. Zweispänner mit 10,375 m Bautiefe und 21,75 m Frontlänge
sowie Loggianischen von 1,875 m Tiefe von 2,50 m Breite
83
Baugrundstück
21,75 (10,375 + 8,75) x 200,--
Erschließung
21,75 x 1.500,--
Bauwerk und Baunebenkosten
wie vor
davon
Haustrennwände
10,375 x 8,70 x 2 x 100,--
AuBenwände (vergl. Ani. 9)
401,94 x 210,--
Differenz zu 1
Außenanlagen
21,75 x 8,75 x 100 --
83.194,--
32.625,--
751.680,--
18.053,--
84.407,--102.460,--
36.062,--
19.031,--
922.592,-- (100 %)
85
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