Worauf gründet sich der Schutz des ungeborenen oder gestillten Kindes?

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Wenn der Auszahlungszeitraum in meine Mutterschutzzeit fällt, habe ich dann einen Anspruch auf Weihnachtsgratifikation? Ja. Der Fakt dass im Auszahlungszeitraum gerade keine Arbeitsleistung aufgrund des Mutterschutzes erbracht wird, steht dem Anspruch nicht entgegen. Einige Arbeitnehmerinnen werden eine Bestimmung über eine Kürzungsmöglichkeit in ihrem Arbeitsvertrag finden. Hierbei ist sehr zweifelhaft, ob solche Kürzungsvereinbarung überhaupt wirksam vereinbart werden können, oder der Schutzzweck des Mutterschutzgesetzes im Weg steht. Worauf gründet sich der Schutz des ungeborenen oder gestillten Kindes? Er gründet sich einerseits auf der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers aus dem individuellen Arbeitsvertrag. Er ist jedoch genauso Element einer systematischen, gesundheitsgerechten Betriebsorganisation, die dem Arbeitgeber und der betrieblichen Interessenvertretung durch das Arbeitsschutzgesetz und die Mutterschutzverordnung vorgegeben ist. Zentrales Instrument dafür stellt die Gefährdungsbeurteilung dar. Wozu dient als eines der ältesten Themen im Arbeitsschutz der Mutterschutz? Ziel ist es primär, die Gesundheit von Mutter/Schwangeren und Kind, sowie die Erhaltung des Arbeitsplatzes durch den gesetzlichen Mutterschutz zu erhalten. Außerdem ist er ein wichtiger Aspekt von Familienfreundlichkeit und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Mutterschutz unterstützt auch die Motivation der schwangeren oder stillenden Beschäftigten und den Erhalt der Arbeitsfähigkeit. Schwangere Arbeitnehmerinnen erleben am Arbeitsplatz häufig zwei unterschiedliche Reaktionen auf ihre Schwangerschaft. Welche sind dies? Einerseits Freude, andererseits Vorwurfshaltungen. (Selten passt die Schwangerschaft einer Kollegin in die betriebliche Planung und Organisation der Arbeit. Zeitpläne und Schichtpläne geraten durcheinander, weil es spezifische Schutzbestimmungen gibt und/oder Schwangere einen Anspruch auf einen anderen Arbeitsplatz haben. Durch den Mutterschutz fallen sie mindestens 14 Wochen aus und haben anschließend einen gesetzlichen Anspruch

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Wenn der Auszahlungszeitraum in meine Mutterschutzzeit fällt, habe ich dann einen Anspruch auf Weihnachtsgratifikation?

Ja. Der Fakt dass im Auszahlungszeitraum gerade keine Arbeitsleistung aufgrund des Mutterschutzes erbracht wird, steht dem Anspruch nicht entgegen. Einige Arbeitnehmerinnen werden eine Bestimmung über eine Kürzungsmöglichkeit in ihrem Arbeitsvertrag finden. Hierbei ist sehr zweifelhaft, ob solche Kürzungsvereinbarung überhaupt wirksam vereinbart werden können, oder der Schutzzweck des Mutterschutzgesetzes im Weg steht.

Worauf gründet sich derSchutz des ungeborenen oder gestillten Kindes?

Er gründet sich einerseits auf der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers aus dem individuellen Arbeitsvertrag. Er ist jedoch genauso Element einer systematischen, gesundheitsgerechtenBetriebsorganisation, die dem Arbeitgeber und der betrieblichen Interessenvertretung durch dasArbeitsschutzgesetz und die Mutterschutzverordnungvorgegeben ist. Zentrales Instrument dafür stellt die Gefährdungsbeurteilung dar.

Wozu dient als eines der ältesten Themen im Arbeitsschutz der Mutterschutz?

Ziel ist es primär, die Gesundheit von Mutter/Schwangeren und Kind, sowie die Erhaltung des Arbeitsplatzes durch den gesetzlichen Mutterschutz zu erhalten. Außerdem ist er ein wichtiger Aspekt von Familienfreundlichkeit und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Mutterschutz unterstützt auch die Motivation der schwangeren oder stillenden Beschäftigten und den Erhalt der Arbeitsfähigkeit.

Schwangere Arbeitnehmerinnen erleben am Arbeitsplatz häufig zwei unterschiedliche Reaktionen auf ihreSchwangerschaft. Welche sind dies?

Einerseits Freude, andererseitsVorwurfshaltungen. (Selten passt die Schwangerschaft einer Kollegin in die betriebliche Planung und Organisation der Arbeit. Zeitpläne und Schichtplänegeraten durcheinander, weil es spezifische Schutzbestimmungengibt und/oder Schwangere einenAnspruch auf einen anderen Arbeitsplatz haben. Durch den Mutterschutz fallen sie mindestens 14 Wochen aus und haben anschließend einen gesetzlichen Anspruchauf Elternzeit.)

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Welche Wechselwirkungen gibt es zwischen der beruflichen Arbeit und der Gesundheit der schwangerenoder stillenden Frau mit ihrem Kind?

Zum einen haben Arbeits- undMutterschutzvorschriften häufig eine Veränderung der Berufstätigkeit zur Folge, zum anderen beeinflussendie Bedingungen, unter denen gearbeitet wird, die Gesundheit.

Im Rahmen von § 87 BetrVG hat der Betriebsrat vielfältige erzwingbare Mitbestimmungsmöglichkeiten. Welche Themen könnten hier Relevanz haben?

Urlaubsgrundsätze, Arbeitszeitregelungen, Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb, Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften oder der Unfallverhütungsvorschriften;Form, Ausgestaltung und Verwaltung von Sozialeinrichtungen, deren Wirkungsbereich auf den Betrieb, das Unternehmen oder den Konzern beschränkt ist

Negative Erfahrungen von Schwangeren am Arbeitsplatz weisen auf einen Mechanismus hin, der hier ebenso wie in anderen beruflichen Situationen greift: Strukturelle Probleme, Versäumnisse und Widersprüche werden individualisiert und auf die persönliche Ebene der einzelnen Schwangeren verschoben. Was ist damit gemeint?

Schwangerschaft wird am Arbeitsplatz nicht angemessen berücksichtigt, Konflikte, bis hin zu Mobbing und Kündigungsversuchen. Zweifel an der beruflichen Motivation und der individuellen Planungskompetenz. Diese Reaktionen und der soziale Druck, verunsichert Schwangere; häufig kommt die Sorge oder die Angst um den Verlust des Arbeitsplatzes hinzu

Die Verbesserung von Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten bei der Arbeit ist laut Arbeitsschutzgesetz(ArbSchG) die Aufgabe des Arbeitgebers. Dies gilt insbesondere für eine schwangere oder stillende erwerbstätige Frau und ihr Kind. Sie haben einen Anspruch auf sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen. Warum wäre jeder Arbeitgeber gut beraten, wenner einen vorausschauenden Arbeitsschutz betreibt ?

Damit er gute Bedingungen dafür schafft, dass auch dasArbeitsvermögen von schwangeren oder stillenden Mitarbeiterinnen dem Betrieb erhalten bleibt.

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Was ist ein zentrales Instrument für einen erfolgreichen, systematischenArbeitsschutz nach §5 ArbSchG?

Die Gefährdungsbeurteilung ermöglicht es dem Arbeitgeber zu ermitteln, welche Arbeitsschutzmaßnahmen erforderlichsind, um für schwangerschaftsgerechte Arbeitsplätze zu sorgen. Er muss dazu die Arbeitsbedingungen beurteilen, um gesundheitliche Gefährdungen derSchwangeren und des ungeborenen Kindes zu erkennen und ihnen wirksam begegnen zu können.

Was beinhaltet das Mutterschutzgesetz?

Den Schutz vor Gesundheitsgefahren und Überforderungen am Arbeitsplatz,

die Gewährung von Stillzeiten,

die Vermeidung finanzieller Nachteile,

den besonderen Kündigungsschutz.

Nach einer Studie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin aus dem Jahr 2007 gaben über 68 Prozent der Befragte in Pflegeberufenan, schwer heben zu müssen. Wie viel Prozent der Beschäftigten aus dem Baugewerbe nannten diese Belastung?

54 Prozent

Die Arbeit im Bürobereich wird oft als „leichte“ Arbeit wahrgenommen. Welche Belastungen sollten von Schwangeren vermieden werden?

Das dauernde Sitzen ist , das in der Schwangerschaft genauso zu vermeiden wie dauerndes Stehen.-

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Welche Gefährdungen für Schwangere und Stillende gibt es bei Arbeiten mit Publikumsverkehr?

Es kann zu Konflikten oder gar Tätlichkeiten kommen, die Schwangere oder Stillende gefährden.

Nenne die Belastungen für Schwangere und Stillende im Einzelhandel?

Lage und Dauer der Arbeitszeit, dauerndes Stehen, Gefährdungdurch Gewalt (Überfälle)

Auch bei Tätigkeiten im sozialen Bereich gibt es für Schwangere und Stillende Risiken. Welche?

Infektionsrisiken

Welche Gefährdungen für Schwangere und Stillende liegen im Reinigungs- oder Entsorgungsbereich vor?

Umgang mit Abfällen um, die Biostoffe enthalten und Infektionen verursachen können. Ebenso kann es zur Gefährdung durch Überkopfarbeit, die Benutzung von Leitern und Tritten und auch schweres Heben und Tragen kommen.

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Welcher Kündigungsschutz besteht während der Schwangerschaft, des Mutterschutzes und der Elternzeit?

Während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Entbindung bzw. für die Dauer der Elternzeit besteht für Schwangere bzw. Mutter Kündigungsschutz. Ausnahme: grobes Fehlverhalten. In Ausnahmefällen können Kündigungen mit Zustimmung der obersten Landesbehörde für den Mutterschutz erfolgen. Voraussetzung für den besonderen Kündigungsschutz ist außerdem, dass der Arbeitgeber von der Schwangerschaft wissen muss.

Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) unterscheidet einIndividuelles Beschäftigungsverbot (§ 3 MuSchG) undGenerelle Beschäftigungsverbote (§ 4 MuSchG). Was ist ein individuelles Beschäftigungsverbot?

Das individuelle Beschäftigungsverbot wird von einem Arzt/einer Ärztin ausgesprochen. WesentlicheVoraussetzung dafür ist, dass bei Fortdauer der Beschäftigung Leben oder Gesundheit von Mutter oderKind gefährdet sind.

Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) unterscheidet ein Individuelles Beschäftigungsverbot (§ 3 MuSchG) und Generelle Beschäftigungsverbote (§ 4 MuSchG). Was ist mit generellen Beschäftigungsverboten gemeint?

Die Tätigkeiten, mit denen ein Arbeitgeber eine werdende oder stillende Mutter generell nicht beschäftigen darf, sind in § 4 des MuSchG sowie in der Verordnungzum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV) genannt.Generelle Beschäftigungsverbote gelten für alle werdenden Mütter ohne Rücksicht auf ihrenGesundheitszustand und müssen vom Arbeitgeber von sich aus beachtet werden. Es ist keine zusätzliche Bescheinigung erforderlich.

Ist ein Beschäftigungsverbot für Schwangere auch an einem völlig ungefährlichen Arbeitsplatz möglich?

Ja, maßgeblich ist der individuelle Gesundheitszustand der Arbeitnehmerin, falls die Fortsetzung der Arbeit die Gesundheit von Mutter und Kind gefährdet. Egal, auf welcher genauen Ursache die Gefährdung beruht. Der Arzt/die Ärztin hat einen weiten Entscheidungsspielraum bei der Feststellung eines individuellenBeschäftigungsverbotes und kann Beschränkungen hinsichtlich Art, Umfang und Dauer bestimmterTätigkeiten bis hin zum Verbot jeglicher Tätigkeit aussprechen.Es ist auch möglich darzustellen, welche Art von Tätigkeit die werdende Mutter ausüben darf.

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Wann beginnt die Mutterschutzfrist?

Sechs Wochen vor dem Entbindungstermin. Die Beschäftigung ist auf Wunsch der werdenden Mutter möglich, kann aber jederzeit widerrufen werden.

Wann endet die Mutterschutzfrist im Normalfall?

Acht Wochen nach der Entbindung

Wann endet die Mutterschutzfrist bei Früh- und Mehrlingsgeburten?

Zwölf Wochen nach der Entbindung. Nach einer vorzeitigen Entbindung verlängert sich die Mutterschutzfrist nach der Geburt um die Anzahl der Tage, um die sich die Schutzfrist vorher verkürzt.

Bestehen aus ärztlicher Sicht ernst zu nehmende Anhaltspunkte dafür, dass vom Arbeitsplatz Gefahren für Leben oder Gesundheit der werdenden Mutter oder für ihr ungeborenes Kind ausgehen können, kann der Arzt/die Ärztin bis zur Klärung ausnahmsweise ein vorläufiges Beschäftigungsverbot aussprechen. Wann ist dies der Fall?

Wenn vom Arbeitgeber keine Über-prüfung des Arbeitsplatzes vorgenom-men wurde. Der Arbeitgeber muss dann ggf. unter Einbeziehung der für den Mutterschutz zuständigen Arbeits-schutzbehörde umgehend eine Über-prüfung der vermuteten Gefährdun-gen am Arbeitsplatz durchführen. Das vorläufige Beschäftigungsverbot besteht bis zur Klärung, ob tatsächlich eine Gesundheitsgefährdung vorliegt.

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Ist für die Anwendung der Schutzvorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) undder Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz(MuSchArbV) das Vorliegen eines Arbeitsvertrages notwendig?

Nein, für alle Arbeitnehmerinnen gelten die Schutzvorschriften,unabhängig von ihrer beruflichenStellung und ihrer körperlichen Konstitution. Auch der Umfang ihrer Beschäftigungszeit (Vollzeit oder Teilzeit) oder das Vorliegen eines Arbeitsvertrages sind unerheblichfür die Anwendung der Schutzvorschriften.

Wer ist für die Einhaltung der Schutzvorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) undder Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz(MuSchArbV) verantwortlich?

Der Arbeitgeber

Wozu ist gemäß § 5 Abs. 1 MuSchG der Arbeitgeber verpflichtet?

Der Gewerbeaufsicht als Aufsichtsbehörde die Beschäftigungeiner schwangeren Arbeitnehmerinunverzüglich anzuzeigen.

Worüber muss die Gewerbeaufsicht in den Mutterschutz-Anzeigen informiert Werden?

In welchem Betrieb die werdendeMutter mit welchen Tätigkeiten und wie vielen Arbeitsstunden beschäftigt wird und ob die Beurteilungder Arbeitsbedingungen gemäß § 1 MuSchArbV durchgeführt wurde und ob die werdende Mutter aufgrund von Beschäftigungsverboten von der Arbeit freigestellt ist.

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Falls die Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 1 MuSchArbV ergibt, dass die Sicherheit oder Gesundheit der betroffenen Arbeitnehmerinnen gefährdet ist und dass Auswirkungen auf Schwangerschaft oder Stillzeit möglich sind. Was ist dann zu tun?

Der Arbeitgeber hat erforderliche Maßnahmen zu ergreifen, damit durch eine einstweilige Umgestaltung der Arbeitsbedingungen und gegebenenfalls der Arbeitszeiten für werdende oder stillende Mütter ausgeschlossen wird, dass sie dieser Gefährdung ausgesetzt sind. (§ 3 MuSchArbV, Absatz 1)

Sollte die Umgestaltung der Arbeitsbedingungen oder gegebenenfalls der Arbeitszeiten unter Berücksichtigung des Standes von Technik, Arbeitsmedizinund Hygiene sowie sonstigerGesicherter arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse nicht möglich sein. Welche Maßnahmen hat der Arbeitgeber zu treffen?

Die erforderlichen Maßnahmen für einen Arbeitsplatzwechsel derbetroffenen Arbeitnehmerin (§ 3 MuSchArbV, Absatz 2)

Sollte die Umgestaltung der Arbeitsbedingungen oder gegebenenfalls der Arbeitszeiten wegen des nachweislichunverhältnismäßigen Aufwandes nicht zumutbar sein. Welche Maßnahmen hat der Arbeitgeber zu treffen?

Die erforderlichenMaßnahmen für einen Arbeitsplatzwechsel derbetroffenen Arbeitnehmerin (§ 3 MuSchArbV, Absatz 2)

Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 1 MuSchArbV hat ergeben, dass die Sicherheit oder Gesundheit der betroffenen Arbeitnehmerinnen gefährdet ist und dass Auswirkungen auf Schwangerschaft oder Stillzeit möglich sind. Der Arbeitsplatzwechsel ist nicht möglich oder nicht zumutbar. Was bedeutet dies für werdende oder stillende Mütter?

Sie dürfen so lange nicht beschäftigt werden, wie dies zum Schutze ihrer Sicherheit und Gesundheit erforderlich ist (Freistellung,Beschäftigungsverbot). (§ 3 MuSchArbV, Absatz 3)

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Wer ist gemäß § 2 MUSchArbV zu unterrichten?

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, werdende oder stillende Mütter sowie die übrigen bei ihm beschäftigten Arbeitnehmerinnen und, wenn einBetriebs- oder Personalrat vorhanden ist, diesen über die Ergebnisse der Beurteilung nach § 1 und über die zu ergreifenden Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu unterrichten, sobald das möglich ist. Eine formloseUnterrichtung reicht aus. Die Pflichten nach dem Arbeitsschutzgesetz sowie weitergehende Pflichten nach dem Betriebsverfassungs- und denPersonalvertretungsgesetzen bleiben unberührt.

Wann ist die Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz(MuSchArbV) in Kraft getreten?

1997

Wann sollte die Beurteilung der Arbeitsbedingungen durch eine Gefährdungsbeurteilungerfolgen?

• vor einer möglichen Gefährdung von Mutter und Kind.

• so früh, dass Präventionsmaßnahmen noch eingeleitet werden können.

• mit Beginn der Beschäftigung von Frauen.

Was kann passieren, wenn die Gefährdungsbeurteilung erst bei Schwangerschaftsmeldungdurchgeführt wird?

Schutzmaßnahmen werden u.U. zu spät eingeleitet und ein Beschäftigungsverbot kann bis zur abschließenden Klärung möglicher Gefahren für die Schwangere erforderlich sein.

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Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Arbeitsbedingungen der werdenden oder stillenden Mütter rechtzeitig hinsichtlich einer möglichen Gefährdung zu beurteilen. Warum ist der unbestimmte Rechtsbegriff „rechtzeitig“ ein Problem?

Bei Kontakt zu bestimmten Stoffen wiez. B. krebserzeugenden, fruchtschä-digenden oder erbgutverändernden Gefahrstoffen oder im Umgang mit Infektionserregern besteht eine Gefährdung von Mutter und Kind bereits im ersten Drittel der Schwangerschaft. Also zu einem Zeitpunkt, an dem der Betroffenen möglicherweise die Schwangerschaft noch nicht oder gerade erst bekannt ist oder Schädigungen bei gebär- und zeugungsfähigen ArbeitnehmerInnen verursachen.

Für welche Tätigkeiten sind Gefährdungsbeurteilungen vorzunehmen?

Die Beurteilung ist für jede Tätigkeit vorzunehmen, unabhängig davon, ob die Tätigkeit aktuell von werdenden oder stillenden Müttern ausgeübt wird. Die Gefährdungsbeurteilung sollte berücksichtigen, dass werdende oder stillende Mütter durch chemische Gefahrstoffe, biologische Arbeitsstoffe oder physikalische Faktoren gefährdet werden können.

Bringe die Schutzmaßnahmen in eine Rangfolge:• Umsetzung auf einen anderen

(ungefährlichen) Arbeitsplatz• Beschäftigungsverbot.• Umgestaltung der

Arbeitsbedingungen (z. B. Ausschluss gefährlicher Arbeiten, Arbeitserleichterung oder Änderung der Arbeitszeit)

1. Umgestaltung der Arbeitsbedingungen

2. Umsetzung auf einen anderen (ungefährlichen) Arbeitsplatz

3. Beschäftigungsverbot, wenn die Maßnahmen nach 1. oder 2. nicht ausreichen, um den Schutz von Mutter und Kind sicherzustellen.

Nenne zwei Vorteile für den Arbeit-geber, bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung grundsätz-lich die Beschäftigung von werden-den und stillenden Müttern zu berücksichtigen:

Mögliche Risiken sind den Betroffenen bekannt, Verunsicherungen Schwan-gerer werden vermieden. Es können Schutzmaßnahmen, z. B. Impfungen bei Kontakt zu infizierten Kindern oder PatientInnen, eingeleitet werden und so Beschäftigungsverbote und ein Ausfall der Beschäftigten vermieden werden. Es werden erhebliche Kosten eingespart, die Beschäftigten können weiterarbeiten und es müssen keine zusätzlichen Kräfte eingearbeitet oder die Aufgaben einer Schwangeren oder Stillenden von anderen Mitarbeiter-Innen übernommen werden.

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Nenne Arbeitsbedingungen, die ein generelles Beschäftigungsverbot begründen!

Z. B.- Zeitliche Einschränkungen wie Mehrarbeit, Sonn- und Feiertagsruhe, Nachtarbeit- physikalische Gefährdungen wie schwer Heben und Tragen, Lärm und Erschütterungen, Kälte oder ionisierende Strahlung- der Umgang mit Gefahrstoffen wie z. B. Narkosegase, Zigarettenrauch- der Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen und Infektionserregern bei fehlender Immunität oder fehlendem Immunschutz der betroffenen Schwangeren, z. B. bei Kontakt mit PatientInnen im Krankenhaus oder bei Auftreten von Kinderkrankheiten in einem Kindergarten- in Verbindung mit Berufskrankheitsrisiken, z. B. Hepatitis-B-Infektionsgefährdung nach Nadelstichverletzung- sowie sonstige Tätigkeiten wie erhöhte Unfallgefahr oder ständiges Stehen.

In begründeten Einzelfällen kann die Gewerbeaufsicht im Interesse der werdenden/stillenden Mutter eine Ausnahme von den Vorschriften über Mehrarbeit, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit erteilen. Welche Unterlagen sind dem Antrag beizufügen?

• Erklärung der werdenden Mutter, aus welchen persönlichen/ familiären Gründen sie die Ausnahme wünscht

• Ärztliches Attest, dass aus medizinischer Sicht keine Bedenken gegen die geplante Arbeitszeit bestehen

Frauen, die aufgrund eines mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbotes teilweise oder ganz mit der Arbeit aussetzen müssen, haben Anspruch auf Weiterzahlung ihres bisherigen Durchschnittsverdienstes. Was ist die Bemessungsgrundlage?

Die Bemessungsgrundlage hierfür sind die letzten drei Monate bzw. 13 Wochen vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist. Einbußen durch entfallende Akkord- und Fließbandarbeit oder der Mehrarbeit, der Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit dürfen nicht eintreten.

In begründeten Einzelfällen kann die Gewerbeaufsicht im Interesse der werdenden/stillenden Mutter eine Ausnahme von den Vorschriften über Mehrarbeit, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit erteilen. Wer kann den Antrag stellen?

Dazu ist ein formloser Antrag des Arbeitgebers erforderlich. Neben dem Antrag werden mindestens folgende Anlagen benötigt : ärztlicher Attest und die Stellungnahme der Schwangeren.

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Was ist das „U2-Verfahren“?

Arbeitgeber sind am allgemeinen Umlageverfahren „U2-Verfahren“ der gesetzlichen Krankenkassen beteiligt, über welches bei einem Beschäftigungsverbot die Lohnkosten voll zurückerstattet werden.

Erhalten Arbeitgeber bei Arbeitsunfähigkeit einer Schwangeren die Lohnkosten erstattet?

Kleinbetriebe tragen hier (wieauch bei Arbeitsunfähigkeit anderer AN) die Differenz zwischen 80 und 100 Prozent der Entgeltfortzahlung selbst und Betriebe mit mehr als 30 AN erhalten keine Erstattung. Aus diesem Grund üben Arbeitgeber gelegentlich Druck auf Frauen aus, sich während der Schwangerschaft bei gesundheit-lichen Problemen nicht krankschrei-ben zu lassen, sondern ein ärztliches Beschäftigungsverbot einzuholen, da Arbeitgeber auf Antrag von der jeweiligen Krankenkasse der Arbeit-nehmerin (bei Minijob: Bundesknapp-schaft) volle Erstattung der Mutter-schaftsleistungen erhalten.

Arbeitgeber üben gelegentlich Druck auf Frauen aus, sich während der Schwangerschaft bei gesundheitlichen Problemen nicht krankschreiben zu lassen, sondern ein ärztliches Beschäftigungsverboteinzuholen. Warum?

Sie erhalten lediglich bei Beschäftigungsverbot die vollen Lohnkosten erstattet. Bei Arbeitsunfähigkeit wird Kleinbetrieben ein Teil erstattet, Betrieben mit mehr als 30 Arbeitnehmenden gar nichts.

Für wen gilt die Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV)?

Arbeitnehmerinnen, die werdende oder stillende Mütter sind

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Für die zum Stillen erforderliche Zeit ist bezahlte Freistellung zu gewähren. Von welchem Zeitumfang wird dabei ausgegangen?

mindestens- täglich zweimal 30 oder einmal 60 Minuten bzw.- bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 8 Stunden zweimal 45 oder einmal 90 Minuten.Insgesamt besteht nach überwiegender Ansicht unterBerücksichtigung des erforderlichen Gesundheitsschutzes Anspruch auf Stillzeit maximal für das ersteLebensjahr des Kindes.

Mutterschutz – ein Fall für die Mitbestimmung. Welche Themen könnten Interessenvertretungen dazu aufgreifen?

z.B. Einrichtungen, die im Interessen von Schwangeren und Eltern stehen, wie Ruheräume, Kinderbetreuungsmöglichkeiten, familienfreundliche Arbeitsplätze durch Arbeitszeitgestaltung (garantierte Arbeitszeiten flexible Gestaltung durch AN etc.), Fortbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten für Beschäftigte in Elternzeit bzw. mit Kindern

§ 80 Betriebsverfassungsgesetz beschreibt die allgemeinen Aufgaben des Betriebsrates. Auf was kommt in Fragen des Schwangeren- und Mutterschutzes an?

Er hat darüber zu wachen, dass die geltenden Gesetze eingehalten werden, dazu gehören das Mutterschutzgesetz, sowie das Arbeitsschutzgesetz und die zugehörenden Verordnungen und alle weiteren Gesetzes.

§ 80 Betriebsverfassungsgesetz beschreibt die allgemeinen Aufgaben des Betriebsrates. Dazu gehört die Überwachung der geltenden Gesetze. Welche weiteren Aufgaben sind für Eltern relevant?

Absatz 2a: die Durchsetzung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern, insbesondere bei der Einstellung, Beschäftigung, Aus-, Fort- und Weiterbildung und dem beruflichen Aufstieg, zu fördern;Absatz 2b: die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit zu fördern;