WORKSHOP 5 NEUESTE ENTWICKLUNGEN RUND UM DAS THEMA ...
Transcript of WORKSHOP 5 NEUESTE ENTWICKLUNGEN RUND UM DAS THEMA ...
Workshop
Aktuelle Rechtsprechung und
Gesetzesvorhaben
Neueste Entwicklungen rund um das Thema Schwerbehinderung
Wichtige Entscheidungen kennen und ihre praktische Bedeutung richtig
einschätzen
Was hat sich zuletzt im Bereich der Gesetzgebung Wesentliches getan?
Sowie Ausblick auf die 4. Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes
Inhalt dieses Workshops
1. Adressat dieses Workshops – SBV und BR
2. Wo ist das Schwerbehindertenrecht angesiedelt?
3. Neueste Rechtsprechung
4. Praxisrelevante Urteile / Beschlüsse
5. Das Bundesteilhabegesetz (BTHG)
6. Ziele des BTHG
7. Die vier Reformstufen des BTHG
8. Geplante letzte Reformstufe des BTHG in 2023
Adressat dieses Workshops – SBV und BR
Denn:
Nach § 178 SGB IX vertritt die Schwerbehindertenvertretung die Interessen
ihrer Kollegen mit Behinderung und steht Ihnen beratend und helfend zur
Seite. Des Weiteren wacht sie darüber, dass die zugunsten
schwerbehinderter Menschen geltenden Gesetze durchgeführt werden
(vgl. § 178 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB IX).
Aber auch für Betriebsräte ist das Schwerbehindertenrecht von Interesse,
denn nach § 80 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG ist es Aufgabe des Betriebsrats, die
Eingliederung schwerbehinderter Menschen zu fördern.
Das vermittelte Wissen ist sowohl für die Schwerbehindertenvertretung
als auch für die Betriebsräte von Bedeutung
1
1. Adressat dieses Workshops – SBV und BR
2. Wo ist das Schwerbehindertenrecht angesiedelt?
3. Neueste Rechtsprechung
4. Praxisrelevante Urteile / Beschlüsse
5. Das Bundesteilhabegesetz (BTHG)
6. Ziele des BTHG
7. Die vier Reformstufen des BTHG
8. Geplante letzte Reformstufe des BTHG in 2023
Wo ist das Schwerbehindertenrecht angesiedelt?
Wo finden sich das Schwerbehindertenrecht
und die einschlägigen Gesetze?
2
Es existieren 12 Sozialgesetzbücher. Das
für die Schwerbehindertenvertretung und
den Betriebsrat relevanteste Gesetzesbuch
zum sogenannten „Schwerbehinderten-
recht“ ist das Neunte Sozialgesetzbuch –
das SGB IX, welches Ihnen bekannt ist.
Hier finden sich zahlreiche Regelungen
zum Recht schwerbehinderter Menschen
im Betrieb.
Wo ist das Schwerbehindertenrecht angesiedelt?
Wo finden sich das Schwerbehindertenrecht
und die einschlägigen Gesetze?
2
Ergänzt werden die gesetzlichen
Regelungen durch die sogenannte
Rechtsprechung, d.h. die richterlichen
Entscheidungen (Urteile), insbesondere die
der Sozialgerichte, Arbeitsgerichte und
auch Verwaltungsgerichte.
1. Adressat dieses Workshops – SBV und BR
2. Wo ist das Schwerbehindertenrecht angesiedelt?
3. Neueste Rechtsprechung
4. Praxisrelevante Urteile / Beschlüsse
5. Das Bundesteilhabegesetz (BTHG)
6. Ziele des BTHG
7. Die vier Reformstufen des BTHG
8. Geplante letzte Reformstufe des BTHG in 2023
Neueste Rechtsprechung – Urteile der Arbeitsgerichte
Wichtige neue gerichtliche Entscheidungen
und deren praktische Umsetzung!
3
Urteil / Beschluss Nr. 1 –
Informationsansprüche der SBV
Beginnen wir mit den Informationsansprüchen
der SBV (gilt auch für den BR) – was hat sich
auf diesem Gebiet „getan“?
Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom
10.01.2020, Az.: 13 TaBV 60/19
Neueste Rechtsprechung – Urteile der Arbeitsgerichte
In welche Unterlagen darf die SBV
einsehen?
3
Sie stehen als SBV oft vor einem immer wieder
kehrenden Problem: Sie fordern Informationen
von der Personalabteilung ein, z.B.
Einsichtnahme in den Krankheits-stand bzw.
Fehlzeitenaufstellung eines MA mit
Schwerbehinderung / Gleichstellung, und die
Antwort, welche Sie zu hören bekommen,
lautet, geht nicht, da die Herausgabe dieser
Informationen gegen Datenschutz verstößt.
Neueste Rechtsprechung – Urteile der Arbeitsgerichte
Frage: Was meinen Sie, stimmt das ?
3
In dem Rechtsstreit streiten die Beteiligten
(SBV und Gesamt-SBV gegen den AG) um die
quartalsweise Herausgabe von Listen der AN,
die krankheitsbedingt in den zurückliegenden
zwölf Monaten länger als sechs Wochen
arbeitsunfähig waren und / oder bei denen in den
vergangenen zwölf Monaten ein betriebliches
Eingliederungsmanagement eingeleitet wurde.
Der AG lehnte die Herausgabe der Listen ab.
Zu Recht?
Neueste Rechtsprechung – Urteile der Arbeitsgerichte
In welche Unterlagen darf die SBV
einsehen?
3
Beschluss (Urteil) des Landesarbeitsgerichts
Hamm vom 10.01.2020, Az.: 13 TaBV 60/19
Antwort: Nein.
Zu den Aufgaben der SBV gehört es auch,
darüber zu wachen, dass der Arbeitgeber das
Betriebliche Eingliederungsmanagementnach
§ 167 Abs. 2 SGB IX ordnungsgemäß
durchführt.
Neueste Rechtsprechung – Urteile der Arbeitsgerichte 3
Nach Auffassung des LAG bezieht sich die Überwachungspflicht der SBV
allerdings nur auf Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung / Gleichstellung
Die SBV hat einen Anspruch auf die quartalsweise Herausgabe von Listen
der Beschäftigten, die in den zurückliegenden zwölf Monaten länger als
sechs Wochen arbeitsunfähig krank waren und bei denen ein betriebliches
Eingliederungsmanagement eingeleitet wurde und die entsprechenden
Auflistung derer Fehlzeiten in dem Zeitraum.
Allerdings nur die der schwerbehinderten Arbeitnehmer und nicht für die
gesamte Belegschaft.
In welche Unterlagen darf die SBV einsehen?
1. Adressat dieses Workshops – SBV und BR
2. Wo ist das Schwerbehindertenrecht angesiedelt?
3. Neueste Rechtsprechung
4. Praxisrelevante Urteile / Beschlüsse
5. Das Bundesteilhabegesetz (BTHG)
6. Ziele des BTHG
7. Die vier Reformstufen des BTHG
8. Geplante letzte Reformstufe des BTHG in 2023
Praxisrelevante Urteile / Beschlüsse4
2. Leidensgerechte- bzw. behinderungsgerechte Beschäftigung eines
schwerbehinderten Mitarbeiters im Sinne des § 164 Abs. 4 SGB IX
Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 03.07.2019, Az: 17 Ca 41/19
Ihnen ist folgende Situation aus Ihrer praktischen SBV- oder BR-Arbeit bestens
bekannt:
Ein Kollege mit Schwerbehinderung ist nicht mehr in der Lage, seine volle
Arbeitsleistung zu erbringen, bzw. ist hinsichtlich seiner arbeitsvertraglich
vereinbarten Leistungspflicht gemindert. Was nun? Was können Sie als SBV
tun, um den Arbeitsplatz des Mitarbeiters zu sichern?
Urteil Nr. 2 – Anspruch auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz eines
Arbeitnehmers mit Schwerbehinderung
Praxisrelevante Urteile / Beschlüsse4
Vorab:
Zwischen dem Mitarbeitenden und dem Arbeitgeber ist ein Arbeitsvertrag
geschlossen, aufgrund dessen der Arbeitnehmer die vertraglich vereinbarte
Leistung schuldet und der Arbeitgeber das (arbeitsvertraglich oder
tarifvertraglich) vereinbarte Gehalt, Urlaub usw.
Urteil Nr. 2 – Anspruch auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz eines
Arbeitnehmers mit Schwerbehinderung
Praxisrelevante Urteile / Beschlüsse
Frage
4
Wie ist die Rechtslage, wenn der Arbeitnehmer
mit Schwerbehinderung seine Arbeitsleistung so
wie sie im Arbeitsvertrag vereinbart ist, aufgrund
seiner gesundheitlichen Einschränkungen nicht
erbringen kann?
Praxisrelevante Urteile / Beschlüsse4
Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 03.07.2019, Az: 17 Ca 41/19
Antwort:
Ein Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung / Gleichstellung hat gegenüber
seinem Arbeitgeber einen Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung
entsprechend der Vereinbarung aus dem Arbeitsvertrag. Daneben besteht ein
weiterer gesetzlicher Anspruch aus § 164 Abs. 4 Nr. 1 SGB IX auf eine (ggf.
andere als die arbeitsvertraglich vereinbarte) Beschäftigung, die den
Fähigkeiten und den Kenntnissen des Mitarbeiters entsprechen.
Anspruch auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz eines Arbeitnehmers
mit Schwerbehinderung
Praxisrelevante Urteile / Beschlüsse4
Wenn also eine Beschäftigung auf dem alten Arbeitsplatz nicht mehr möglich
ist – zuerst wäre zu prüfen, ob diese ggf. unter Anpassung oder
entsprechender behindertengerechter Einrichtung des Arbeitsplatzes (vgl.
§ 164 Abs. 4 Nr. 4, 5 SGB IX) auf dem bisherigen Arbeitsplatz auch mit
bestehenden Einschränkungen fortgesetzt werden kann (Prüfung und
Unterstützung durch die SBV!) -, dann hat der schwerbehinderte Arbeitnehmer
einen Anspruch auf eine andere ihm mögliche Beschäftigung. Grenzen dieses
Anspruchs bilden natürlich die Machbarkeit und Verhältnismäßigkeit (vgl.
§ 164 Abs. 4 Satz 3 SGB IX), wobei diese einer strengen Prüfung bei den
Arbeitsgerichten unterliegen.
Anspruch auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz eines Arbeitnehmers
mit Schwerbehinderung
Praxisrelevante Urteile / Beschlüsse4
Der dem Rechtsstreit zugrundeliegende Sachverhalt war folgender:
Der Kläger, ein schwerbehinderten Menschen gleichgestellter Arbeitnehmer,
stritt mit seinem AG darüber, von der regulären Schichteinteilung befreit und in
„Sonderschichten“ beschäftigt zu werden. Grund waren die gesundheitlichen
Einschränkungen des Klägers, welcher an einer ausgeprägten Depression
sowie an einem Belastungssyndrom erkrankt war. Statt in einer
Wechselschicht wollte der Kläger in einer sogenannten Mittelschicht (keine
Früh- und keine Spätschicht) und im Rahmen eines Einschichtsystems tätig
sein.
Zurück zum Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 03.07.2019,
Az: 17 Ca 41/19
Praxisrelevante Urteile / Beschlüsse4
Das Arbeitsgericht gab dem Klageantrag statt. Eine Beschäftigung des Klägers
außerhalb des Drei-Schicht-Systems der Beklagten (AG) wäre durchaus
zumutbar. Die Tatsache, der Betrieb wäre in einem Drei-Schicht-System
organisiert und die dazwischen liegenden Übergabezeiten würden zur
Begründung einer Unzumutbarkeit nicht ausreichen.
Zurück zum Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 03.07.2019,
Az: 17 Ca 41/19
Praxisrelevante Urteile / Beschlüsse4
Bundesarbeitsgericht – Beschluss vom 16.09.2020, Az.: 7 ABR 2/20
Fall:
Die SBV eines Jobcenters stritt mit diesem um deren Anspruch in
Bewerbungen einzusehen, auch in diejenigen der nicht schwerbehinderten
Bewerber.
Urteil Nr. 3 – Einsichtsrecht der SBV in Bewerbungsunterlagen im
Rahmen von Einstellung / Versetzung
Praxisrelevante Urteile / Beschlüsse4
Tenor des Beschlusses des BAG:
Die SBV hat bei Bewerbungen schwerbehinderter Menschen nach
§ 178 Abs. 2 Satz 4 SGB IX das Recht auf Einsicht in die
entscheidungsrelevanten Teile der Bewerbungsunterlagen.
Das Einsichtsrecht erstreckt sich auch auf die entscheidungsrelevanten Teile
der Bewerbungsunterlagen der nicht behinderten Bewerber.
Dieses Recht steht der SBV auch dann zu, wenn der Arbeitgeber bei einer
internen Stellenbesetzung auf eine Ausschreibung der Stelle verzichtet hat und
von sich aus schwerbehinderte Menschen in seine Auswahlentscheidung mit
einbezogen hat.
Urteil Nr. 3 – Einsichtsrecht der SBV in Bewerbungsunterlagen im
Rahmen von Einstellung / Versetzung
Praxisrelevante Urteile / Beschlüsse4
Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 23.05.2018,
Az.: 15 Sa 1700/17
Sehr wichtiges Urteil zu dem Thema leidensgerechter Arbeitsplatz und
Wiedereingliederung!
Ein schwerbehinderter AN kann nach § 164 Abs. 4 S. 1 SGB IX eine
anderweitige Tätigkeit auch im Rahmen einer Wiedereingliederung verlangen.
Versäumt es der AG schuldhaft, die behinderungsgerechte Beschäftigung
eines schwerbehinderten AN nach § 164 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 bis 5 SGB IX zu
ermöglichen, hat der AN einen Schadensersatzanspruch in Höhe der
entgangenen Vergütung.
Urteil Nr. 4 – Wiedereingliederung eines schwerbehinderter
Arbeitnehmers – Schadensersatz des Arbeitgebers bei Weigerung
Praxisrelevante Urteile / Beschlüsse4
Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 23.10.2018,
Az.: 11 Sa 225/18
Fall:
Mitarbeiter, dem mit einem GdB von 30 bei der Agentur für Arbeit telefonisch
einen Gleichstellungsantrag stellte, geht noch vor Entscheidung, aber 3 Wochen
nach telefonischer Antragstellung, eine Kündigung zu. Er ist der Ansicht, die
Kündigung wäre unwirksam, da weder die SBV noch das Integrationsamt
beteiligt wurden und der besondere Kündigungsschutz bei ihm bestehen würde.
Hat er recht?
Urteil Nr. 5 – telefonischer Gleichstellungsantrag wahrt die 3-Wochen-
Frist bei einer Kündigung nach § 178 SGB IX
Praxisrelevante Urteile / Beschlüsse4
Tenor des zitierten Urteils:
Eine telefonische Antragstellung auf Gleichstellung bei der Agentur für Arbeit-
Fristwahrung vermag die Frist zur Anwendbarkeit des besonderen
Kündigungsschutzes in Gang zu setzen:
Die vom BAG als Vorfrist verstandene Frist von 3 Wochen gem. § 90 Abs. 2 a,
§ 69 Abs. 1 Satz 2 SGB IX wird auch durch die mündliche bzw. telefonische
Stellung eines Gleichstellungsantrags gewahrt.
So das Landesarbeitsgericht Niedersachsen Urteil vom 23.10.2018,
Az.: 11 Sa 225/18.
Urteil Nr. 5 – telefonischer Gleichstellungsantrag wahrt die 3-Wochen-
Frist bei einer Kündigung nach § 178 SGB IX
Praxisrelevante Urteile / Beschlüsse4
Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13. Dezember 2018 , 2 AZR 378/18
Fall:
Die Beklagte beantragte im Dezember 2016 die behördliche Zustimmung zu
einer ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses der einem schwer-
behinderten Menschen gleichgestellten Klägerin. Das Integrationsamt erteilte die
Zustimmung mit Bescheid vom 20. Februar 2017.
Mit Schreiben vom 7. bzw. 15. März 2017 hörte die Beklagte den BR sowie die
Schwerbehindertenvertretung zu ihrer Beendigungsabsicht an und kündigte am
24. März 2017 das Arbeitsverhältnis der Klägerin zum 30. September 2017.Die
Vorinstanzen haben der dagegen gerichteten Kündigungsschutzklage
stattgegeben.
Urteil Nr. 6 – Kündigung unwirksam, weil keine ordnungsgemäße
Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung?
Praxisrelevante Urteile / Beschlüsse4
Auf die Revision der Beklagten hat der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts
das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und
Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen, die
ein Arbeitgeber ohne Anhörung der Schwerbehindertenvertretung ausspricht ist
nach § 178 Abs. 2 Satz 3 SGB IX unwirksam.
Der erforderliche Inhalt der Anhörung und die Dauer der Frist für eine
Stellungnahme der Schwerbehindertenvertretung richten sich nach den für die
Anhörung des Betriebsrats geltenden Grundsätzen (§ 102 BetrVG).
Urteil Nr. 6 – Kündigung unwirksam, weil keine ordnungsgemäße
Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung?
Praxisrelevante Urteile / Beschlüsse
Das Berufungsgericht hat allerdings zu
Unrecht angenommen, die Kündigung sei
nach § 95 Abs. 2 Satz 3 SGB IX aF per se
unwirksam, weil die Beklagte die
Schwerbehindertenvertretung erst nach
Abschluss des Verfahrens vor dem
Integrationsamt und nach Anhörung des
Betriebsrats beteiligt habe.
Der Senat konnte anhand der bisher
getroffenen Feststellungen die Wirksamkeit
der Kündigung nicht abschließend beurteilen.
Der Rechtsstreit wurde rückverwiesen.
4
1. Adressat dieses Workshops – SBV und BR
2. Wo ist das Schwerbehindertenrecht angesiedelt?
3. Neueste Rechtsprechung
4. Praxisrelevante Urteile / Beschlüsse
5. Das Bundesteilhabegesetz (BTHG)
6. Ziele des BTHG
7. Die vier Reformstufen des BTHG
8. Geplante letzte Reformstufe des BTHG in 2023
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG)
Gesetzgebung – was hat sich Relevantes
hierzu getan? Das Bundesteilhabegesetz
(BTHG)
5
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist ein im
Juli 2017 in Kraft getretenes Bundesgesetz in
vier Reformstufen, mit dem Ziel, im Hinblick
auf die UN-Behindertenrechtskonvention eine
höhere Effizienz der deutschen
Eingliederungshilfe zu erreichen.
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG)
Gesetzgebung – was hat sich Relevantes
hierzu getan? Das Bundesteilhabegesetz
(BTHG)
5
Das Gesetz wird von einigen Seiten
dahingehend kritisiert, dass der
leistungsberechtigte Personenkreis
eingeschränkt werden soll, die Bevormundung
durch Behörden steige, ein Sparzwang
entstehe und sich der geplante
Bürokratieabbau durch die Ausgestaltung des
Gesetzes nicht realisieren lassen.
1. Adressat dieses Workshops – SBV und BR
2. Wo ist das Schwerbehindertenrecht angesiedelt?
3. Neueste Rechtsprechung
4. Praxisrelevante Urteile / Beschlüsse
5. Das Bundesteilhabegesetz (BTHG)
6. Ziele des BTHG
7. Die vier Reformstufen des BTHG
8. Geplante letzte Reformstufe des BTHG in 2023
Ziele des BTHG
„Wir wollen Menschen, die aufgrund einer wesentlichen Behinderung nur
eingeschränkte Möglichkeiten der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
haben, aus dem bisherigen „Fürsorgesystem“ herausführen und die
Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickeln. Die
Leistungen sollen sich am persönlichen Bedarf orientieren und entsprechend
eines bundeseinheitlichen Verfahrens personenbezogen ermittelt werden.
Leistungen sollen nicht länger institutionszentriert, sondern personenzentriert
bereitgestellt werden. Wir werden das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen
mit Behinderung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention berücksichtigen.
Politisches und gesellschaftliches Ziel des BTHG ist es
6
Ziele des BTHG
Menschen mit Behinderung und ihre Verbände werden von Anfang an und
kontinuierlich am Gesetzgebungsprozess beteiligt. Im Interesse von Kindern
mit Behinderung und ihren Eltern sollen die Schnittstellen in den
Leistungssystemen so überwunden werden, dass Leistungen möglichst aus
einer Hand erfolgen können.“
– Bundesministerium für Arbeit und Soziales –
Politisches und gesellschaftliches Ziel des BTHG ist es
6
Ziele des BTHG
Wichtigste Änderungen und die
Zielsetzungen des BTHG
6
Die Eingliederungshilfe für Menschen mit
Behinderungen soll aus dem „Fürsorge-
system“ herausgeführt und zu einem
modernen Teilhaberecht weiterentwickelt
werden
Die Leistungen für Menschen mit
Behinderungen sollen nicht länger am
Leistungsträger, sondern an der Person
ausgerichtet werden und sich am
persönlichen Bedarf des Einzelnen orientieren
Ziele des BTHG
Wichtigste Änderungen und die
Zielsetzungen des BTHG
6
Weitere Ziele sind:
Von der Ausgrenzung hin zur Inklusion
Individuelle personenbezogene
Maßnahmen
von der Fremd- zur Selbstbestimmung
von der Betreuung zur Assistenz
Ziele des BTHG
Das BTHG sollte einen „Systemwechsel“ herbeiführen, in dessen Zuge die
„Eingliederungshilfe“ aus der Sozialhilfe herausgenommen und ein eigenes
entsprechendes Leistungsrecht im SGB IX begründet werden soll.
Dieses Leistungsrecht, als neuer Teil 2, nunmehr Bestandteil des SGB IX,
zeichnet sich insbesondere durch seine personenzentrierte Ausrichtung und
eine ganzheitliche Bedarfsermittlung aus.
Es verschiebt alle Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit
Behinderung aus der Sozialhilfe (SGB XII) in das Recht der Rehabilitation
(SGB IX),
Änderungen durch das neue BTHG
6
Ziele des BTHG
Regelt die Leistungen der Eingliederungshilfe auch inhaltlich neu,
Verändert die Regelungen zur Kostenheranziehung von Menschen mit
Behinderung und ihren Angehörigen,
Bestimmt das Verfahren zur Beantragung und Bedarfsermittlung der
Teilhabeleistungen,
Reformiert das Vertragsrecht zwischen den Einrichtungen / Diensten und
den Kostenträgern der Eingliederungshilfe,
Änderungen durch das neue BTHG
6
Ziele des BTHG
Verändert die Schnittstelle zur Krankenversicherung und zur
Pflegeversicherung (das Pflegestärkungsgesetz III wird gleichzeitig
mitgeregelt),
Erneuert das Recht zur Teilhabe am Arbeitsleben und
Reformiert den Allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuchs (SGB IX).
Änderungen durch das neue BTHG
6
1. Adressat dieses Workshops – SBV und BR
2. Wo ist das Schwerbehindertenrecht angesiedelt?
3. Neueste Rechtsprechung
4. Praxisrelevante Urteile / Beschlüsse
5. Das Bundesteilhabegesetz (BTHG)
6. Ziele des BTHG
7. Die vier Reformstufen des BTHG
8. Geplante letzte Reformstufe des BTHG in 2023
Die vier Reformstufen des BTHG
Das BTHG tritt in vier Stufen in Kraft – uzw.
im Zeitraum von 2017 bis 2023.
7
Damit gehen umfangreiche Änderungen im
Recht der Rehabilitation und Teilhabe von
Menschen mit Behinderungen nach dem SGB
IX einher, welche gewährleisten sollen, dass
Menschen mit Behinderungen ausgerichtet an
ihren individuellen Bedarfen am Leben in der
Gemeinschaft teilhaben können. Die dazu
erforderlichen Hilfen werden zukünftig
ganzheitlich und individuell ermittelt.
Die vier Reformstufen des BTHG
Stufe 1 (2017)
7
Am 30. Dezember 2016 trat bereits als
Vorschaltgesetz der komplette Art. 2 BTHG
insbesondere zur Änderung des
Schwerbehindertenrechts (Teil 2) in Kraft
gemäß Art. 26
Die vier Reformstufen des BTHG
Stufe 1 (2017)
7
Das Arbeitsförderungsgeld für die ca.
300.000 Beschäftigen in den Werkstätten für
Menschen mit Behinderung (WfbM) wurde
von zuvor 26 Euro auf 52 Euro monatlich
verdoppelt (Neufassung § 43 SGB IX).
Die Freibeträge für die Anrechnung von
Einkommen aus selbständiger und
nichtselbständiger Arbeit sowie die
Vermögensschonsbeträge wurden
heraufgesetzt.
Die vier Reformstufen des BTHG
Stufe 1 (2017)
7
Der Freibetrag für Erwerbseinkommen wurde
um bis zu 260 Euro monatlich und für
Barvermögen von 2.600 auf 27.600 Euro
(durch die neu eingefügten § 60a und
§ 66a SGB XII erhöht.
Die vier Reformstufen des BTHG
Stufe 1 (2017)
7
Ab 1. April 2017 steigt für alle Hilfen nach dem
SGB XII inkl. der existenzsichernden
Leistungen der Vermögensschonbetrag von
2.600,- € auf 5.000,- €. Es greifen neue
Regelungen für eine verbesserte Mitwirkung
der Menschen mit Behinderungen in
Werkstätten für Menschen mit Behinderungen.
Die vier Reformstufen des BTHG
Stufe 1 (2017)
7
Arbeitsmöglichkeiten der ehrenamtlich tätigen
Schwerbehindertenvertretungen in Betrieben
und Dienststellen werden durch verschiedene
Maßnahmen verbessert:
So wird der Schwellenwert für die
Freistellung der Vertrauensperson von
derzeit 200 schwerbehinderten Menschen
im Betrieb auf 100 abgesenkt:
Die vier Reformstufen des BTHG
Stufe 1 (2017)
7
Der Arbeitgeber übernimmt auch die
Kosten einer Bürokraft für die
Schwerbehindertenvertretung in
erforderlichem Umfang.
Die Kündigung eines schwerbehinderten
Menschen, die der Arbeitgeber ohne eine
Beteiligung der Schwerbehinderten-
vertretung ausspricht, ist unwirksam.
Die vier Reformstufen des BTHG
Für die SBV im Betrieb relevante
Änderungen für ihre praktische Arbeit
7
Die Änderungen, die für Ihre Tätigkeit als SBV
wesentlich sind, sind folgende
Arbeitsmöglichkeiten der tätigen
Schwerbehindertenvertretungen in Betrieben
und Dienststellen werden durch verschiedene
Maßnahmen verbessert:
Die vier Reformstufen des BTHG
Für die SBV im Betrieb relevante
Änderungen für ihre praktische Arbeit
7
So wird der Schwellenwert für die
Freistellung der Vertrauensperson von
derzeit 200 schwerbehinderten Menschen
im Betrieb auf 100 abgesenkt:
§ 179 Abs. 4 Satz 2 SGB IX.
Der Arbeitgeber übernimmt auch die Kosten
einer Bürokraft für die Schwerbehinderten-
vertretung in erforderlichem Umfang:
§ 179 Abs. 8 SGB IX.
Die vier Reformstufen des BTHG
Für die SBV im Betrieb relevante
Änderungen für ihre praktische Arbeit
7
Die Kündigung eines schwerbehinderten
Menschen, die der Arbeitgeber ohne eine
Beteiligung der Schwerbehinderten-
vertretung ausspricht, ist unwirksam:
§ 178 Abs. 2 Satz 3 SGB IX.
Die stellvertretenden Vertrauenspersonen
erlangen einen eigenen Schulungsanspruch:
§ 179 Abs. 2 Satz 3 SGB IX.
Die vier Reformstufen des BTHG
Für die SBV im Betrieb relevante
Änderungen für ihre praktische Arbeit
7
Ständige Heranziehung des Stellvertreters
ab 100 schwerbehinderten /
gleichgestellten Arbeitnehmern möglich:
§ 178 Abs. 1 Satz 4 SGB IX.
Die vier Reformstufen des BTHG
Weitere Änderungen durch das BTHG im
sozialrechtlichen Bereich
7
Im Bereich des Schwerbehindertenausweises
gibt es das Merkzeichen „Tb“ für „taubblind“,
wenn bei einem schwerbehinderten Menschen
wegen einer Störung der Hörfunktion ein Grad
der Behinderung von mindestens 70 und
wegen einer Störung des Sehvermögens ein
Grad der Behinderung von 100 anerkannt ist.
Die vier Reformstufen des BTHG
Weitere Änderungen durch das BTHG im
sozialrechtlichen Bereich
7
Schwerbehinderte Menschen, deren mobilitäts-
bezogene Teilhabeeinschränkung nicht im
orthopädischen Bereich liegt, erhalten leichter
den ihnen zustehenden Nachteilsausgleich.
Denn im Zusammenhang mit der Benutzung
von Behindertenparkplätzen wurde klargestellt,
dass eine außergewöhnliche Gehbehinderung
(Merkzeichen „aG“) nicht nur aufgrund von
orthopädischen, sondern beispielsweise auch
wegen schwerer Beeinträchtigung innerer
Organe vorliegen kann.
Die vier Reformstufen des BTHG
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird zu allen
versorgungsärztlichen Angelegenheiten durch den Ärztlichen
Sachverständigenbeirat Versorgungsmedizin beraten. Dieser Beirat bereitet
insbesondere die Fortentwicklung der Versorgungsmedizinischen Grundsätze
vor, die unter anderem für die medizinische Bewertung des Grades der
Behinderung maßgeblich sind. Dabei sollen auch die Perspektiven der
Betroffenen durch die Einbindung von zwei sachkundigen, mitberatenden
tätigen Personen, die von Betroffenenverbänden benannt werden, besser
berücksichtigt werden.
Weitere Änderungen durch das BTHG im sozialrechtlichen Bereich
7
Die vier Reformstufen des BTHG
Reformstufe 2 des BTHG trat 2018 in Kraft
7
Am 1. Januar 2018 traten Änderungen bei fast
allen Büchern des Sozialgesetzbuchs in Kraft.
Das Wichtigste:
Durch den geänderten § 35a haben nunmehr
auch Pflegebedürftige einen Rechtsanspruch
auf die Erbringung von Leistungen im
Rahmen eines Persönlichen Budgets
gegenüber der Pflegekasse, ein Ermessen
der Pflegekasse besteht nicht mehr.
Die vier Reformstufen des BTHG
Reformstufe 2 des BTHG trat 2018 in Kraft
7
Arbeitgeber können einen
Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 Prozent
für die Beschäftigung einer wesentlich
behinderten, d. h. Eingliederungshilfe-
berechtigten, Person erhalten i. S. d. Art. 1
§ 61 SGB IX. Ergänzend werden die Kosten
für die erforderliche Anleitung und Begleitung
an der Arbeitsstelle übernommen.
Die vier Reformstufen des BTHG
Reformstufe 2 des BTHG trat 2018 in Kraft
7
Eine vom Bundesministerium für Arbeit und
Soziales geförderte „Ergänzende
Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)“ soll
auf der Grundlage des § 32 SGB IX (neu)
eine flächendeckende Beratung der
Menschen mit Behinderung sichern und sie
vor allem bei Entscheidungen im Vorfeld der
Kontaktaufnahme mit den Leistungsträgern
unterstützen.
Die vier Reformstufen des BTHG
Reformstufe 3 des BTHG trat in 2020 in
Kraft
7
Das Wichtigste:
Neue Regelungen zur Einkommens- und Ver-
mögensanrechnung in der Eingliederungshilfe im
SGB IX. Es greift ein Vermögensschonbetrag in
Höhe von ca. 50.000,- € (in der Hilfe zur Pflege
verbleibt es bei einem Betrag von 25.000,- €).
Einkommen und Vermögen der Ehe- oder
Lebenspartner von Eingliederungshilfe
Beziehenden sollen künftig bei der Bedarfs-
beurteilung nicht mehr herangezogen werden.
Die vier Reformstufen des BTHG
Reformstufe 3 des BTHG trat in 2020 in
Kraft
7
Abgrenzung der Leistungen in der
Eingliederungshilfe und Pflege: Das Verfahren
zur Klärung der Zuständigkeiten mehrerer
Rehabilitationsträger wird ausgeweitet. Die
Leistungen der Pflegeversicherung nach dem
SGB XI und die Leistungen der
Eingliederungshilfe nach dem SGB IX stehen
auch zukünftig gleichrangig nebeneinander.
Die vier Reformstufen des BTHG
Reformstufe 3 des BTHG trat in 2020 in
Kraft
7
Durch die Einführung eines neuen
Teilhabeplanverfahrens ist ein einziger Reha-
Antrag ausreichend, um Leistungen aus einer
Hand zu erhalten, auch wenn Sozialamt,
Integrationsamt, Rentenversicherung,
Bundesagentur für Arbeit, Unfall-, Kranken- und
Pflegekasse für unterschiedliche Leistungen
zuständig sind.
Die vier Reformstufen des BTHG
Reformstufe 3 des BTHG trat in 2020 in
Kraft
7
Ein Gesamtplanverfahren knüpft an die zuvor
beschriebenen Regelungen zur Teilhabeplanung
an und regelt die Eingliederungshilfe. Neben den
Leistungsbereichen der anderen
Rehabilitationsträger sind auch die zuständigen
Pflegekassen, die Träger der Hilfe zur Pflege
und die Träger der Hilfe zum Lebensunterhalt zu
beteiligen.
Die vier Reformstufen des BTHG
Reformstufe 3 des BTHG trat in 2020 in
Kraft
7
Zur einheitlichen und überprüfbaren Ermittlung
des individuellen Rehabilitationsbedarfs sind alle
Rehabilitationsträger ab dem 1. Januar 2018
verpflichtet, systematische Arbeitsprozesse und
standardisierte Arbeitsmittel zu verwenden, die
eine individuelle und funktionsbezogene
Bedarfsermittlung gewährleisten.
Die vier Reformstufen des BTHG
Reformstufe 3 des BTHG trat in 2020 in
Kraft
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Alle Rehabilitationsträger müssen ab dem
1. Januar 2018 Ansprechstellen benennen,
die barrierefreie Informationen zur
Inanspruchnahme von Leistungen und zu
Beratungsangeboten für Antragsteller,
Arbeitgeber und andere Behörden bereitstellen.
Die vier Reformstufen des BTHG
Geplant: Stufe 4 des BTHG soll in 2023 in
Kraft treten
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Die wesentlichen neuen Regelungen, die
geplant sind:
Die Unterstützung durch Eingliederungshilfe soll
auf die Personen beschränkt werden, die
mindestens in fünf von neun neu durch das
Gesetz definierten Lebensbereichen
Unterstützung benötigen – „sofern ein
entsprechendes Bundesgesetz beschlossen
wird.“
Die vier Reformstufen des BTHG
Geplant: Stufe 4 des BTHG soll in 2023 in
Kraft treten
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Dazu neu eingefügter § 99 SGB IX (dessen
Inkrafttreten am 1. Januar 2023 geplant).
§ 99 (tritt am 1. 1. 2023 in Kraft)
Leistungsberechtigter Personenkreis
Die vier Reformstufen des BTHG
Tritt am 1. 1. 2023 in Kraft –
„Leistungsberechtigter Personenkreis“
(1) Eingliederungshilfe ist Personen nach
§ 2 Absatz 1 Satz 1 und 2 zu leisten, deren
Beeinträchtigungen die Folge einer
Schädigung der Körperfunktion und -struktur
einschließlich der geistigen und seelischen
Funktionen sind und die dadurch in
Wechselwirkung mit den Barrieren in
erheblichem Maße in ihrer Fähigkeit zur
Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt
sind.
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§ 99 SGB IX
Die vier Reformstufen des BTHG
2Eine Einschränkung der Fähigkeit zur
Teilhabe an der Gesellschaft in erheblichem
Maße liegt vor, wenn die Ausführung von
Aktivitäten in einer größeren Anzahl der
Lebensbereiche nach Absatz 4 nicht ohne
personelle oder technische Unterstützung
möglich oder in einer geringeren Anzahl der
Lebensbereiche auch mit personeller oder
technischer Unterstützung nicht möglich ist. 3Mit steigender Anzahl der Lebensbereiche
nach Absatz 4 ist ein geringeres Ausmaß der
jeweiligen Einschränkung für die Leistung
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§ 99 SGB IX
Die vier Reformstufen des BTHG
(2) 1Leistungsberechtigt nach diesem Teil sind
auch Personen, denen nach fachlicher
Kenntnis eine erhebliche Einschränkung im
Sinne von Absatz 1 Satz 2 mit hoher
Wahrscheinlichkeit droht.
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§ 99 SGB IX
Die vier Reformstufen des BTHG
2Ist bei Personen nach § 2 Absatz 1 Satz 1
und 2 die Ausführung von Aktivitäten in weniger
als den nach Absatz 1 Satz 2 bestimmten
Lebensbereichen nicht ohne personelle oder
technische Unterstützung möglich oder in
weniger als den nach Absatz 1 Satz 2
bestimmten Lebensbereichen auch mit perso-
neller oder technischer Unterstützung nicht
möglich, ist aber im Einzelfall in ähnlichem
Ausmaß personelle oder technische Unter-
stützung zur Ausführung von Aktivitäten not-
wendig, können Leistungen der Eingliederungs-
hilfe gewährt werden. (…)
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§ 99 SGB IX