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Workshop der funktionsteiligen Mittelzentren des Landes Brandenburg 29. April 2010 in Potsdam Stadt Lauchhammer und Stadt Schwarzheide

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Workshop der funktionsteiligen Mittelzentren

des Landes Brandenburg

29. April 2010 in Potsdam

Stadt Lauchhammer und Stadt Schwarzheide

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Gliederung

I. Kooperationsvereinbarung

II. funktionsteiliges Vorhalten von Infrastruktureinrichtungen

III. Finanzierungsmodelle für gemeinsame Einrichtungen

IV. Einbindung der anderen Städte und Gemeinden des gemeinsamen Mittelbereiches

V. Kommunikation des gemeinsamen Mittelzentrums

Anpassungsstrategie zum Umgang mit den Folgen des demographischen Wandels:

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I. Kooperationsvereinbarung

Öffentlich – rechtlicher Vertrag zwischen Lauchhammer und Schwarzheide wurde am 11. Januar 2007 geschlossen

Grundanliegen des Vertrages:

Ausführung der Funktion eines kooperierenden Mittelzentrums insbesondere die Durchführung der gemeinsamen Flächen- und Entwicklungsplanung gemäß § 204 des Baugesetzbuch

Die Entwicklung abgestimmter Stadtentwicklungskonzeptionen und die Erarbeitung gemeinsamer Strategien und Empfehlungen für

Stellungnahmen in Angelegenheiten von gemeinsamen Interessen

Ausbau der bürgernahen Dienstleistungen sowie Steigerung der Effizienz und Effektivität der kommunalen Aufgabenerfüllung

Zusammenarbeit vereinbart in den Aufgabengebieten Wirtschaftsförderung, Bildung und Kultur, Tourismus, Soziales, Jugend und Gesundheit und Recht, Sicherheit und Ordnung

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I. Kooperationsvereinbarung

Zur Aufgabenerfüllung des öffentlich-rechtlichen Vertrages agiert ein Koordinierungsrat der durch beide Städte paritätisch besetzt wird

Der Koordinierungsrat hat eine beratende Funktion und wirkt auf die Willensbildung in beiden Kommunen ein

Bezuschussung als Unterstützung des Projektes „Hafen Mühlberg“ im Rahmen des regionalen Wachstumskerns Westlausitz

effektives Instrument der Kooperationsvereinbarung ist der Koordinierungsrat:

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II. funktionsteilige Vorhaltung von Infrastruktureinrichtungen

Bau eines Hallenfreizeitbades in der Stadt Lauchhammer und Errichtung einer Großraumdiskothek einschließlich Kinosälen in Schwarzheide

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II. funktionsteilige Vorhaltung von Infrastruktureinrichtungen

III. Finanzierungsmodelle für gemeinsame Einrichtungen

Bekenntnis zur Errichtung eines gemeinsamen Bildungs- und Freizeitstandortes unter Trägerschaft des Landkreises an der Gemarkungsgrenze zwischen Lauchhammer und Schwarzheide

ausgezeichnet am 27.04.2010 mit dem Innovationspreis PPP

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Zukünftig gemeinsames Betreiben einer Bibliothek im neuen Bildungs- und Freizeitstandort SeeCampus mit kostenseitiger Beteiligung beider Städte in Zusammenarbeit mit dem Landkreis OSL

gemeinsames Betreiben eines Obdachlosenheims mit entsprechendem Finanzierungsmodell

gemeinsame Radwegplanung an der Gemarkungsgrenze

II. funktionsteilige Vorhaltung von Infrastruktureinrichtungen

III. Finanzierungsmodelle für gemeinsame Einrichtungen

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beide Städte sind Gesellschafter des Zentrums für Entwicklung, Innovation, Technologie Z.E.I.T. GmbH mit einer der zwei regionalen Transferstellen des Landes Brandenburg als Instrument der Wirtschaftsförderung

III. Finanzierungsmodelle für gemeinsame Einrichtungen

IV. Einbindung der anderen Städte und Gemeinden des gemeinsamen Mittelbereiches

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gemeinsamer konzeptioneller Ansatz zum Betrieb der Schüleragenturen

auch Umlandfunktion wird durch den öffentlich-rechtlichen Vertrag realisiert zum Beispiel Zusammenarbeit mit der Stadt Ruhland im Rahmen des

Projektes „Berufsfrühorientierung“

IV. Einbindung der anderen Städte und Gemeinden des gemeinsamen Mittelbereiches

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beide Städte sind Mitglied im Regionalen Wachstumskern Westlausitz und geben gemeinsame Standpunkte ab

Zusammenarbeit aller RWK Städte zur Erarbeitung einer Gewerbeflächenstudie mit dem Ziel der Verbesserung der Ansiedlungs- und Investitionsvoraussetzungen für Unternehmen im RWK Westlausitz

IV. Einbindung der anderen Städte und Gemeinden des gemeinsamen Mittelbereiches

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Ansiedlungsmanagement

gegenseitiges Abstimmen unter Beachtung der Faktoren Aufwand, Kosten und Nutzen

einheitliche Betrachtung der verkehrstechnischen Anbindung B169/ BAB 13

verlinkte Internetauftritte beider Städte

V. Kommunikation des gemeinsamen Mittelzentrums insbesondere in den Internetauftritten