Wärmeverbund Margelacker Deckblatt · A6. Unterlagen zur Abgrenzung zu weiteren klima- oder...
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Projekt-/Programmbeschreibung von Projekten/Programmen zur Emissionsverminderung in der Schweiz
Diese Projektbeschreibung beruht auf der Vorlage Projektbeschreibung der Geschäftsstelle Kompensation, Version v5.0 / Oktober 2018. Bitte prüfen Sie vor dem Ausfüllen dieser Vorlage, ob die vorliegende Version noch aktuell ist. Die aktuelle Version ist zu finden unter https://www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/klima/fachinformationen/klimapolit k/kompensation-von-co2-emissionen/kompensationsprojekte-in-der-schweiz/umsetzung-von-kompensationsprojekten.html
Wärmeverbund Margelacker
Deckblatt
Dokumentversion 5 BAFU
Datum 25.05.2020
Gesuchsteller (Unternehmen) ADEV Ökowärme AG
Name, Vorname Schmocker, Bernhard
Strasse, Nr. Kasernenstrasse 63
PLZ, Ort 4410 Liestal
Tel. +41 61 927 20 41
E-Mail-Adresse [email protected]
Projektentwickler
(Unternehmen)
Durena AG
Murackerstr. 6
CH-5600 Lenzburg
Name, Vorname Titz, Jörg
Kontaktperson für Rückfragen
(an Stelle von Gesuchsteller)?
ja
nein
Tel. +41 62 886 93 81
E-Mail-Adresse [email protected]
Ersteinreichung (Art. 7 CO2-Verordnung)
erneute Validierung zur Verlängerung der Kreditierungsperiode (Art. 8a CO2-Verordnung)
erneute Validierung aufgrund einer wesentlichen Änderung (Art. 11 Abs. 3 CO2-Verordnung)
Projekt-/Programmbeschreibung von Projekten/Programmen zur Emissionsverminderung in der Schweiz
2
Inhalt
1 Angaben zum Projekt/Programm ......................................................................................................3
1.1 Projekt-/Programmzusammenfassung ...................................................................................3
1.2 Typ und Umsetzungsform ......................................................................................................3
1.3 Projektstandort .......................................................................................................................4
1.4 Beschreibung des Projektes/Programmes .............................................................................4
1.4.1 Ausgangslage ............................................................................................................4
1.4.2 Projekt-/Programmziel ...............................................................................................4
1.4.3 Technologie ...............................................................................................................5
1.4.4 Programmspezifische Aspekte ..................................................................................6
1.5 Referenzszenario ...................................................................................................................6
1.6 Termine ...................................................................................................................................6
2 Abgrenzung zu weiteren klima- oder energiepolitischen Instrumenten ............................................8
2.1 Finanzhilfen ............................................................................................................................8
2.2 Doppelzählung ........................................................................................................................8
2.3 Schnittstellen zu Unternehmen, die von der CO2-Abgabe befreit sind ..................................8
3 Berechnung ex-ante erwartete Emissionsverminderungen ..............................................................9
3.1 Systemgrenze und Emissionsquellen ....................................................................................9
3.2 Einflussfaktoren ................................................................................................................... 10
3.3 Leakage ............................................................................................................................... 11
3.4 Projektemissionen/Emissionen der Vorhaben ..................................................................... 11
3.5 Referenzentwicklung ........................................................................................................... 12
3.6 Erwartete Emissionsverminderungen (ex-ante) .................................................................. 12
4 Nachweis der Zusätzlichkeit .......................................................................................................... 15
5 Aufbau und Umsetzung des Monitorings ....................................................................................... 19
5.1 Beschreibung der gewählten Nachweismethode ................................................................ 19
5.2 Ex-post Berechnung der anrechenbaren Emissionsverminderungen ................................. 20
5.2.1 Formeln zur ex-post Berechnung erzielter Emissionsverminderungen .................. 20
5.2.2 Überprüfung der ex-ante definierten Referenzentwicklung .................................... 21
5.2.3 Wirkungsaufteilung ................................................................................................. 21
5.3 Datenerhebung und Parameter ........................................................................................... 21
5.3.1 Fixe Parameter ....................................................................................................... 21
5.3.2 Dynamische Parameter und Messwerte ................................................................. 22
5.3.3 Einflussfaktoren ...................................................................................................... 23
5.4 Plausibilisierung der Daten und Berechnungen .................................................................. 24
5.5 Prozess- und Managementstruktur ..................................................................................... 24
6 Sonstiges ....................................................................................................................................... 25
7 Kommunikation zum Gesuch und Unterschriften .......................................................................... 26
7.1 Einverständniserklärung zur Veröffentlichung der Unterlagen ............................................ 26
7.2 Unterschriften ...................................................................................................................... 27
Anhang .................................................................................................................................................. 28
Projekt-/Programmbeschreibung von Projekten/Programmen zur Emissionsverminderung in der Schweiz
3
1 Angaben zum Projekt/Programm
1.1 Projekt-/Programmzusammenfassung
− Planung eines neuen mit Holzhackschnitzel befeuertem Wärmeverbund
− Derzeitig ist in diesem Gebiet noch kein Wärmeverbund vorhanden. Die überwiegende Zahl
der Heizungen werden aufgrund des bestehende Erdgasnetz grösstenteils mit Erdgas
befeuert.
− Das Ziel ist, das Gebiet «Margelacker» überwiegend mit umweltfreundlicher regenerativer
Wärme aus Holzhackschnitzel zu versorgen.
− Sollte der Wärmeverbund nicht errichtet werden können, so wird angenommen, dass die
Hauseigentümer nach Ende der Nutzungsdauer ihrer fossilen Heizung, diese durch einen 1:1
Austausch ersetzen.
− Aufgrund des bestehenden Erdgasnetzes und der tiefen Erdgaspreise, sowie der im
Verhältnis teuren Holzschnitzelfeuerung sollen KliK Fördergelder beantragt werden. Diese
garantieren, dass trotz der höheren Kosten, welche eine Holzfeuerung mit sich bringt, eine für
den Betreiber des Wärmeverbundes annehmbare Wirtschaftlichkeit resultiert.
− Für die Bestimmung der erzielten Emissionsverminderungen wird ein Monitoringtool im Excel
Format erstellt.
1.2 Typ und Umsetzungsform
Typ 1.1 Nutzung und Vermeidung von Abwärme
2.1 Effizientere Nutzung von Prozesswärme beim Endnutzer oder Optimierung
von Anlagen
2.2 Energieeffizienzsteigerung in Gebäuden
3.1 Nutzung von Biogas
3.2 Wärmeerzeugung durch Verbrennen von Biomasse mit und ohne
Fernwärme
3.3 Nutzung von Umweltwärme
3.4 Solarenergie
4.1 Brennstoffwechsel bei Prozesswärme
5.1 Effizienzverbesserung im Personentransport oder Güterverkehr
5.2 Einsatz von flüssigen biogenen Treibstoffen
5.3 Einsatz von gasförmigen biogenen Treibstoffen
6.1 Methanvermeidung: Abfackelung bzw. energetische Nutzung von Methan
6.2 Methanvermeidung aus biogenen Abfällen
6.3 Methanvermeidung durch Einsatz von Futtermittelzusatzstoffen in der
Landwirtschaft
7.1 Vermeidung und Substitution synthetischer Gase (HFC, NF3, PFC oder SF6)
8.1 Vermeidung und Substitution von Lachgas (N2O)
9.1 Biologische CO2-Sequestrierung in Holzprodukten
andere: Nähere Bezeichnung
Umsetzungsform
Einzelnes Projekt Projektbündel Programm
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1.3 Projektstandort
Abbildung 1 Projektstandort
1.4 Beschreibung des Projektes/Programmes
1.4.1 Ausgangslage
Gegenwärtig wird das Margelacker Schulhaus (Baujahr 1960) mit zwei Heizölkesseln mit einer
Nennleistung von 325 kW und 250 kW beheizt. Das Lagervolumen für Heizöl beträgt insgesamt
180m3. Die Heizkessel wurden Anfang der 1990er Jahre beschafft. Die um das Schulgebäude
befindlichen Gebäude werden entweder mit Heizöl oder mit Erdgas fossil beheizt. Lediglich bei ein
paar wenigen Gebäuden in diesem Gebiet wird die fossile Heizung zu einem geringen Anteil durch
regenerative Energien unterstützt.
1.4.2 Projekt-/Programmziel
Heizzentrale:
Die bestehenden Öltanks und Heizkessel in der Heizzentrale werden zurückgebaut. Stattdessen soll
eine Holzschnitzelfeuerung und ein Erdgasspitzenlast-/Reservekessel installiert werden. Im
prognostizierten Zielausbau sind zwei Holzschnitzelfeuerungen zu je 500 kW Nennleistung und ein
Gasspitzenlast-/Reservekessel mit 1´550 kW Nennleistung, sowie ein Wärmespeicher mit rund 54 m3
Nutzinhalt vorgesehen. Die Holzschnitzelfeuerungen sollen mit einer erweiterten Abgaswärmenutzung
mit Economiser ausgestattet werden, sodass die Abgastemperatur lediglich 75°C beträgt. Der
Gasspitzenlast-/Reservekessel soll als kondensierender Kessel gebaut werden. Die
Holzschnitzelfeuerung soll im Raum in dem sich aktuell die Heizöltanks des Schulgebäudes befinden,
installiert werden. Der Gasspitzenlast-/Reservekessel soll in einem unterirdischen Anbau und die
Wärmespeicher in einem oberirdischen Anbau installiert werden. Alle weiteren Installationen
(hydraulische und elektrische Anlagen) sollen im bestehenden Heizkesselraum untergebracht werden.
Holzlogistik:
Genutzt werden naturbelassene Hackschnitzel aus Waldrestholz. Das neu zu erstellende unterirdische
Holzschnitzellager wird auf eine Autonomiezeit von 5 Tagen ausgelegt, das gesamte Lagervolumen
soll rund 216 SM betragen.
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5
Im geplanten Zielausbau werden rund fünf Lastwagenfahrten wöchentlich benötigt, um die Versorgung
mit Hackschnitzeln sicherzustellen. Die Zu- und Wegfahrt der LKW`s soll ab der Kantonsstrasse über
den Parkplatz der Sportanlage führen. Der Schulbetrieb sowie der Pausenplatz werden hierdurch nicht
tangiert.
Versorgungsperimeter:
Im Zielausbau könnten rund 5.7 GWh/a Wärme verkauft werden, was einem Heizöläquivalent von
rund 570´000 Litern Heizöl entspricht.
Etappierung:
Der Wärmeverbund soll abhängig vom Ergebnis der Aquisition der Wärmekunden binnen 15 Jahren in
bis zu drei Etappen erstellt werden. Die erste Etappe im Jahr 2019 soll eine Holzschnitzelfeuerung
sowie den Gasspitzenlast-/Reservekessel umfassen. Als Kunden für das Wärmenetz sollen
Gemeindeliegenschaften sowie die in diesem Jahr zu sanierenden
an der Rothberg- und Seminarstrasse angeschlossen werden
Abbildung 2 Jahresdauerlinie der zweiten Etappe
1.4.3 Technologie
Es werden zwei Holzschnitzelheizkessel Typ UTSR 550.32 Visio mit Rostfeuerung und jeweils einem
Economiser (trockene Abgaswärmenutzung) beschafft. Die Leistung der Holzschnitzelfeuerung
beträgt 2x500 kW, die Gasheizkessel leisten je 775 kW. Die Kessel arbeiten auf einen Wärmespeicher
mit 50 m3 nutzbarem Inhalt, gemäss der Standard-Schaltung WE14. Der Wärmespeicher mit 50 m3
nutzbarem Inhalt dient dazu die Taktfrequenz der Holzheizkessel zu reduzieren und ebenfalls ein
Anspringen der Gaskessel bei hohem Wärmebedarf auf ein Minimum zu reduzieren.
Die beiden Holzheizkessel dienen ausschliesslich zur Produktion von Wärme. Die Einhaltung der
gesetzlichen Emissionsvorgaben wird im Wesentlichen durch eine entsprechende Feuerungstechnik
und einen sauberen Ausbrand sichergestellt. Die Abgasanlagen der beiden Holzschnitzelfeuerung
werden mit Partikelabscheider getrennt ausgeführt. Auf Grund der niedrigen Stickoxidgrenzwerte
werden ausschliesslich naturbelassene Hackschnitzel aus Waldrestholz verwertet. Der Wassergehalt
beträgt im Sommer M35, im Winter sind höhere Wassergehalte bis M50 erwünscht.
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6
Weiterhin sorgt eine kontinuierliche Wartung und Instandhaltung für eine optimale Verbrennung des
Holzes.
1.4.4 Programmspezifische Aspekte
Nicht relevant, da es sich um ein Projekt handelt.
1.5 Referenzszenario
Alternative Szenarien:
1) Weiter wie bisher
Wird das Fernwärmenetz Margelacker nicht gebaut, werden die Wärmekunden ihre bestehenden
fossilen Heizungen, aufgrund des bereits bestehenden Gasnetzes mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit
durch neue Gasheizungen ersetzen. Hierdurch werden weiterhin fossile Energieträger zur Beheizung
der Gebäude für mindestens die Zeit der technischen Lebensdauer der Heizkessel (15 Jahre)
eingesetzt. Die hierdurch erzeugten CO2-Emissionen liegen bei weitem oberhalb derer, welche durch
die Nutzung der Fernwärme emittiert werden würden. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben im
Energiegesetz Basel-Landschaft (MuKEn) müssten bei Erneuerung der Heizkessel mindestens 10%
des Wärmebedarfs mit erneuerbarer Energie erzeugt werden, sofern dies möglich ist. Trotz dieses
erneuerbaren Anteils läge der Emissionsfaktor noch deutlich oberhalb des Emissionsfaktors des
Wärmeverbundes.
2) Wärmeverbund wie im Projektfall, aber ohne Einnahmen aus Bescheinigungen
Für den Fall, dass keine Einnahmen aus Bescheinigungen erzielt werden können, würde zum einen
für die Versorgung des Fernwärmenetzes der zweiten Etappe ein in Anschaffung günstigerer
Gaskessel zum Einsatz kommen. Desweiteren stellen die Einnahmen aus dem Verkauf von
Bescheinigungen sicher, dass der Wärmepreis für die Kunden niedrig gehalten werden kann.
Hierdurch wird der Entscheid für die Hauseigentümer sich langfristig an die Fernwärmeversorgung
anzubinden, deutlich erleichtert. Neben einem mittlerweile immer grösser werdenden
gesellschaftlichen Engagement hin zu einem umweltschonenden Verhalten und Technologien, würden
tiefe Wärmepreise die Akzeptanz solcher Technologien insbesondere in diesem Gebiet bestärken,
sodass auch weitere Kunden bereit sind an das Wärmenetz anzubinden. Ohne Einnahmen müssten
die Wärmepreise für die Versorgung mit Fernwärme jedoch deutlich erhöht werden und wären somit
nicht mehr konkurrenzfähig zu einer fossilen dezentralen Wärmeversorgung. Hierdurch wäre die
Möglichkeit zur Wärmeversorgung des gesamten Gebietes mit nahezu CO2 freien Energieträgern für
eine lange Zeit verpasst.
1.6 Termine
Termine Datum Spezifische Bemerkungen
Umsetzungsbeginn
21.05.2019 Keine
Wirkungsbeginn
15.09.2019 Keine
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Anzahl Jahre Spezifische Bemerkungen
Dauer des Projektes/Programms in Jahren:
15 Bei Ersatz der Heizzentrale ist eine Wirkungsdauer von 15 Jahren vorgesehen.
Datum Spezifische Bemerkungen
Beginn 1. Kreditierungsperiode:
2019 Keine
Ende 1. Kreditierungsperiode:
2025
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2 Abgrenzung zu weiteren klima- oder energiepolitischen Instrumenten
2.1 Finanzhilfen
vgl. Mitteilung Abschnitt 2.6
Gibt es für das Projekt/Programm bzw. Vorhaben zugesprochene oder erwartete Finanzhilfen1?
Ja
Nein
Der Kanton fördert über die Plattform «Baselbieter Energiepaket» Anschlüsse von Neukunden an das
Wärmenetz des Wärmeverbundes Margelacker. Die ausbezahlten Fördergelder macht der Kanton
beim Bund nicht geltend und verzichtet auf 2/3 der Fördersumme, die der Bund über die
Globalbeiträge aus den Mitteln der CO2-Abgabe zur Verfügung stellt. Diese zwei Drittel der
Fördergelder werden anstelle des Bundes von der ADEV an den Kanton zurückgezahlt. Der Kanton
erhebt weiterhin keinen Anspruch auf die von der ADEV an KliK verkauften Bescheinigungen. Die an
den Kanton zurückbezahlten Fördergelder wurden in der Wirtschaftlichkeitsberechnung entsprechend
berücksichtigt.
2.2 Doppelzählung
Ist es möglich, dass die erzielten Emissionsverminderungen auch anderweitig quantitativ erfasst und/oder ausgewiesen werden (=Doppelzählung)?
Ja
Nein
Der Kanton beansprucht keine CO2-Emissionen für sich und macht diese ebenfalls beim Bund nicht
geltend.
2.3 Schnittstellen zu Unternehmen, die von der CO2-Abgabe befreit sind
Weisen das Projekt oder die Vorhaben des Programms Schnittstellen zu Unternehmen auf, die von
der CO2-Abgabe befreit sind?
Ja
Nein
Es befinden sich im Einzugsgebiet der Heizzentrale keine von der CO2-Abgabe befreite Unternehmen.
an der Seminarstrasse 14, welches von der CO2-Abgabe befreit ist, ist
aktuell noch nicht an den Fernwärmeverbund angeschlossen. Sollte dieses oder ein anderes von der
CO2-Abgabe befreites Unternehmen an den Wärmeverbund angebunden werden, so werden folgende
Daten zusätzlich geliefert:
- Namen und Adressen
- die Emissionen des Referenzszenarios in t CO2eq für jedes entsprechende Unternehmen.
1 Finanzhilfen sind geldwerte Vorteile, die Empfängern ausserha b der Bundesverwaltung gewährt werden, um die Erfüllung
einer vom Empfänger gewählten Aufgabe zu fördern oder zu erhalten. Geldwerte Vorteile sind insbesondere nichtrückzahlbare Geldleistungen, Vorzugsbedingungenbei Darlehen, Bürgschaften sowie unentgeltliche oder verbilligte Dienst- und Sachleistungen (Artikel 3 Absatz 1 Subventionsgesetz SR 616.1).
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3 Berechnung ex-ante erwartete Emissionsverminderungen
3.1 Systemgrenze und Emissionsquellen
Systemgrenze
Die Systemgrenze umfasst im Zielausbau die Heizzentrale mit zwei Holzschnitzelfeuerungen inklusive
Wärmerückgewinnung und einen Erdgasspitzenlast-/Reservekessel sowie das dazugehörige
Fernwärmenetz mit den daran angeschlossenen Liegenschaften.
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Direkte und indirekte Emissionsquellen
Quelle Gas Enthalten Begründung / Beschreibung
Pro
jekte
mis
sio
nen
/
Em
issio
ne
n d
er
Vorh
aben
Hackschnitzel CO2 Nein Die graue Energie für die Holzschnitzel ist
kleiner als die des Heizöls2. Es wird daher
für die Holzschnitzel keine graue Energie
berücksichtigt.
Erdgas CO2 Ja Der Spitzenlast- und Reservekessel wird
mit Erdgas befeuert
Strom Hilfsbetriebe CO2 Nein Der Stromverbrauch der Heizzentrale darf
gemäss Mitteilung vernachlässigt werden.
Refe
renzentw
icklu
n
g d
es P
roje
kts
oder
Vorh
abens
Heizöl CO2 Ja Die Referenzentwicklung beinhaltet einen
deutlich höheren fossilen Anteil.
Erdgas CO2 Ja Die Referenzentwicklung beinhaltet einen
deutlich höheren fossilen Anteil.
Strom Hilfsbetriebe
der bestehenden
Heizung
CO2 Nein Der Stromverbrauch ist hinsichtlich
Gesamtemissionen vernachlässigbar.
3.2 Einflussfaktoren
Verschiedene mögliche Faktoren, welche aber in der Referenzentwicklung berücksichtigt wurden oder
nicht zum Tragen kommen, könnten das Projekt beeinflussen:
Entwicklung der Nachfrage:
Eine negative Entwicklung der Nachfrage durch energetische Sanierungen kommt in der
Referenzentwicklung nicht zum Tragen, da davon ausgegangen wird, dass über die momentane
Wärmebedarfsabschätzung hinaus das Netz langfristig weiter verdichtet wird.
Eine negative Entwicklung der Nachfrage infolge Konkurrenz durch das bestehende Gasnetz kommt
nicht zum Tragen, da dieser Faktor bereits in der Abschätzung des Wärmeabsatzpotenzials
berücksichtigt wurde.
Energiepreise:
Die Wärmepreise des Wärmeverbundes orientieren sich an den allgemeinen Preisen für
Primärenergie und sind deshalb einer Energiepreissteigerung nicht wesentlich anders ausgesetzt, als
die Wärmepreise einer einzelnen Heizungsanlage. Deshalb kommt die Energiepreissteigerung bei der
Referenzentwicklung nicht zum Tragen.
Politik:
Da das Projekt Heizzentrale bewilligt ist, ist mit keinen Einsprachen mehr zu rechnen. Weitere
politische Einflussfaktoren sind nur sehr schwer abschätzbar. Im Rahmen des Monitorings muss daher
sichergestellt werden, dass Änderungen von politischen Vorgaben erkannt und umgesetzt werden.
Die Prüfung einer Änderung der Rahmenbedingungen für Bund, Kantone, Städte und Gemeinden
muss im Rahmen des Monitorings jährlich geprüft werden.
2 https://www.holzenergie.ch/uploads/tx_ttproducts/datasheet/403energieinhalt_graueEnergie_DFI.pdf
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Ökologie:
Das Energieholz kommt vornehmlich aus der Region und stammt aus nachhaltiger Waldwirtschaft.
3.3 Leakage
Gemäss der Version 3.2 vom BAFU im Oktober 2018 veröffentlichten Standardmethode für
Kompensationsprojekte des Typs «Wärmeverbünde» kann auf die Betrachtung der Leakage bei
Wärmeverbünden verzichtet werden.
Es wäre denkbar, dass durch den Aufkauf von Holz durch den Wärmeverbund andere Holzkunden
nicht mehr bedient würden und diese dann fossile Energieträger als Alternativen wählen würden. Da
das Angebot an Holz in der Schweiz jedoch ausreichend und der Holzbedarf zur Versorgung dieses
Wärmenetztes im Verhältnis sehr gering ist, kann davon ausgegangen werden, dass dieser Fall nicht
eintritt. Somit wird davon ausgegangen, dass Emissionen ausserhalb der Projektgrenzen durch die
Umsetzung eines Wärmeverbundes nicht beeinflusst werden.
3.4 Projektemissionen/Emissionen der Vorhaben
Zu den Projektemissionen gehören die Emissionen des Gasspitzenlast-/Reservekessels, sowie die
durch den Elektrizitätsbedarf der Heizzentrale entstandenen Emissionen.
Die erwarteten Emissionen des Projektes werden im beigelegten Additionalitätstool wie folgt
berechnet:
Referenzwärmebedarf ist gleich Projektwärmebedarf:
Q Nutz, Proj. = Q Nutz, Ref.1
Berechnung Projektemissionen:
EM Proj. = Q Nutz, Proj. * EF Proj.
Berechnung Emissionsfaktor Projekt:
EF Proj. = 𝑬𝑭 𝑬𝒓𝒅𝒈𝒂𝒔
𝜼 𝑮𝒂𝒔 * A Erdgas, Proj. + VV
EF Proj. = 𝟎.𝟐𝟎𝟑 𝒕 𝑪𝑶𝟐/𝑴𝑾𝒉
𝟎.𝟗𝟎 * 14% * 1.08
EF Proj. = 0.034 t CO2 / MWh
EM Proj. Emissionen des Projektes [t CO2] EF Proj Emissionsfaktor des Wärmeverbundes 0.034 t CO2/MWh EF Erdgas Emissionsfaktor für Erdgas 0.203 t CO2/MWh gemäss BAFU-Mittteilung η Erdgas Jahresnutzungsgrad einer Gasheizung kondensierend. Erfahrungswert 90% A Erdgas, Proj. Anteil Erdgas (Spitzenlastkessel) an der Energieerzeugung (14% gemäss
Wirtschaftlichkeitsberechnung) Q Nutz, Proj. Nutzwärme bei Wärmekunden [MWh] (gemäss Wirtschaftlichkeit ADEV). Der
Wärmebedarf der Referenzentwicklung und der Projektentwicklung wird angenommen, dass sich dieser gleich entwickelt.
Q Nutz, Ref. Nutzwärme bei Wärmekunden [MWh] (gemäss Wirtschaftlichkeit ADEV). Der Wärmebedarf der Referenzentwicklung und der Projektentwicklung wird angenommen, dass sich dieser gleich entwickelt.
VV Verteilverluste gemäss Wirtschaftlichkeit ADEV von 8%
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Nachfolgendes Diagramm zeigt die Entwicklung der CO2-Emissionen für Projekt und Referenz
während der Projektdauer:
Projekt-/Programmbeschreibung von Projekten/Programmen zur Emissionsverminderung in der Schweiz
14
Kalenderjahr3 Erwartete
Referenz-
entwicklung
(in t CO2eq)
Erwartete Projekt-
emissionen/Emissionen
des Vorhabens4
(in t CO2eq)
Schätzung
der Leakage
(in t CO2eq)
Erwartete
Emissions-
verminderungen
(in t CO2eq)
1. Kalenderjahr:
2019
503
93
0 410
2. Kalenderjahr:
2020
503
93
0 410
3. Kalenderjahr:
2021
503
93
0 410
4. Kalenderjahr:
2022
503
93
0 410
5. Kalenderjahr:
2023
503
93
0 410
6. Kalenderjahr:
2024
875 162 0 713
7. Kalenderjahr:
2025
875 162 0 713
8. Kalenderjahr:
2026
875
162 0 713
9. Kalenderjahr:
2027
875
162 0 713
10. Kalenderjahr:
2028
875
162 0 713
11. Kalenderjahr:
2029
875
162 0 713
12. Kalenderjahr:
2030
875
162 0 713
13. Kalenderjahr:
2031
875
162 0 713
14. Kalenderjahr:
2032
875
162 0 713
15. Kalenderjahr:
2033
875
162 0 713
16. Kalenderjahr:
2034
875
162 0 713
In der 1. Kreditie-
rungsperiode5
4265 789 0 3476
Über die Projekt-
/Programmlaufzeit
12140 2247 0 9893
Projekt-/Programmbeschreibung von Projekten/Programmen zur Emissionsverminderung in der Schweiz
15
4 Nachweis der Zusätzlichkeit
Analyse der Zusätzlichkeit
Das vorliegende Projekt befindet sich zum Zeitpunkt der Registrierung am Beginn der
Realisierungsphase. Die Erträge durch den Verkauf von CO2-Bescheinigungen wurden in der
Planungsphase mit einberechnet. Sie werden helfen, die Wärmekosten zu senken, die
Anschlusswahrscheinlichkeit zu erhöhen und die Wirtschaftlichkeit des Projektes auf ein für den
Betreiber des Wärmenetzes, annehmbares Mass zu erhöhen.
Wirtschaftlichkeitsanalyse
Die betrachtete Projektlaufzeit beträgt 15 Jahre, wie auch die Lebensdauer der Kessel und ist somit
kürzer als die technische Lebensdauer für Fernwärmenetze, wie sie in der Mitteilung des BAFU vom
Januar 2019 definiert (40 Jahre) ist. Es kann davon ausgegangen werden, dass dieses Projekt die
Bedingung für die Verlängerung der siebenjährigen Kreditierungsperiode erfüllen wird. Deswegen
wurden die Auswirkungen der Registrierung als CO2-Projekt für die gesamte Projektlaufzeit
berücksichtigt.
Es wird angenommen, dass die CO2-Bescheinigungen zu CHF/Tonne verkauft werden können.
Die CO2-Bescheinigungen über die erste Kreditierungsperiode von 2019 – 2025 haben einen Wert von
rund CHF, über die gesamte Projektlaufzeit von rund CHF. Dank dieser Erträge kann
der Internal Rate of Return (IRR) über die gesamte Projektdauer von % auf % verbessert
werden.
Da gemäss Mitteilung des BAFU vom Januar 2019 das Fernwärmenetz über 40 Jahre abgeschrieben
werden muss, wird im fünfzehnten Jahr der Restwert (25 von 40 Jahren) des Fernwärmenetzes
gutgeschrieben.
Um die Additionalität nachzuweisen, wurde der IRR des Projektes mit und ohne Vergütung aus CO2-
Bescheinigungen berechnet. Dieser wurde dann mit dem Benchmark verglichen.
Der Benchmark liegt bei 6% wie für Fernwärmeprojekte üblich und vom BAFU anerkannt.
Anbei die zusammengefassten Werte:
IRR Benchmark des Projekteigners 6.00%
IRR Projekt mit Abgeltung KliK %
IRR Projekt mit Abgeltung gesamte Projektdauer
%
IRR Projekt ohne Abgeltung %
Das vorliegende Projekt weist auch mit Förderung durch KliK über die Projektdauer bis 2020 zum
Benchmark eine Differenz von ca. % auf. Folgende, auf den IRR nicht abbildbare Einflussfaktoren
führen dazu, dass der Projekteigner das Fernwärmeprojekt dennoch umsetzen möchte:
• Der Projekteigner sieht eine langfristige Chance den Wärmeverbund zu erweitern. Langfristig
werden die Chancen von steigendem Wärmeverkauf durch weitere Wärmekunden gesehen.
Dies erfordert eine hohe Akzeptanz bei den potenziellen Bezügern im Einzugsbereich und ein
hohes Vertrauen in den Wärmeanbieter, da es sich um eine Partnerschaft über mehrere
Jahrzehnte handelt. Dieses Vertrauen muss sich der Wärmeanbieter über positive Referenzen
via konkurrenzfähige Preise und zuverlässigem Betrieb weiter erarbeiten.
• Die zukünftig erwarteten zukünftigen Einnahmen durch die langfristige Erweiterung des
Wärmeverbundes können in der Wirtschaftlichkeitsberechnung nur sehr schwer bis gar nicht
abgebildet werden.
Projekt-/Programmbeschreibung von Projekten/Programmen zur Emissionsverminderung in der Schweiz
18
Fernwärme im Jahr 2013 rund 21´780 TJ. Davon wurden jedoch weniger als 10% (1´970 TJ) mit Holz
erzeugt.
Projekt-/Programmbeschreibung von Projekten/Programmen zur Emissionsverminderung in der Schweiz
19
5 Aufbau und Umsetzung des Monitorings
5.1 Beschreibung der gewählten Nachweismethode
Grundsätzlich erfolgt das Monitoring gemäss der Mitteilung vom BAFU vom Januar 2019, Kap.6
Das Monitoring bzw. die Berechnung der anrechenbaren CO2-Reduktionen (ex-post) im Monitoringtool
erfolgen gemäss den Angaben in Kapitel 5.2.1.
Die ex-post Projektemissionen unterscheiden sich zur ex-ante Berechnung. Im Monitoring wird der
tatsächliche Gasverbrauch vor den Spitzenlastkesseln mit Gaszählern erfasst.
Der Wärmeverbund wird durch den Projekteigner betrieben. Verantwortlich für die ganze Erfassung
der Monitoringparameter ist der Projekteigner.
Folgende Schritte werden für die Datenerhebung im Monitoring angewendet:
1. Prüfung, ob für das Projekt während der Kreditierungsphase zusätzliche Finanzhilfen
beantragt oder gewährt wurden.
2. Prüfung für den Fall, dass ein Unternehmen an das Fernwärmenetz anschliesst, ob dieses
eine CO2-Abgabenbefreiung geniesst oder ob dieser im Emissionshandelssystem registriert
ist.
3. Prüfung, ob sich politische oder rechtliche Vorgaben, welche die Referenzentwicklung
beeinflussen können, verändert haben.
4. Ablesung der Nutzwärme anhand der Zähler bei den Wärmekunden
5. Eintrag der Summe der verkauften Wärme und eintragen in das Excel Monitoring Tabelle.
6. Prüfen welcher Anteil an der gelieferten Nutzwärme durch Erdgas oder Heizöl erzeugt wurde.
Projekt-/Programmbeschreibung von Projekten/Programmen zur Emissionsverminderung in der Schweiz
20
Der Beginn des Monitorings wird bei der ersten Wärmelieferung der neuen Heizzentrale Margelacker
sein.
5.2 Ex-post Berechnung der anrechenbaren Emissionsverminderungen
5.2.1 Formeln zur ex-post Berechnung erzielter Emissionsverminderungen
Berechnung der Emissionsverminderungen
Die jährlichen Emissionsverminderungen sind für Projekte entsprechend Anhangs 3a der CO2-
Verordnungwie wie folgt zu berechnen:
CO2 Anr. = RE – PE
CO2 Anr Anrechenbare Emissionsverminderung RE Referenzemissionen aller Objekte PE Projektemissionen
Berechnung Referenzemissionen:
Die jährlichen Gesamtemissionen in der Referenzentwicklung werden wie folgt berechnet:
RE = ∑i W i, * EF WV
RE Emissionen des Referenzszenarios von Bezügern [tCO2eq] W,i,y Gemessene Wärmelieferung an Bezüger des Wärmenetzes im Jahr y [MWh]; i Alle neuen Bezüger ohne Neubauten und von der CO2-Abgabe befreite Betreiber
von Anlagen nach Artikel 96 Absatz 2. EF WV Pauschaler Emissionsfaktor des Wärmeverbundes = 0,22 t CO2eq/MWh.
Für Neubauten ist der Wert 0 anzunehmen, da davon auszugehen ist, dass Neubauten nur mit
erneuerbaren Energien betriebene Heizsysteme eingesetzt werden.
Berechnung Projektemissionen:
Die tatsächlichen Projektemissionen werden folgendermassen berechnet:
PE = EF Heizöl * M Heizöl + EF Erdgas * M Erdgas
PE Erwartete Projektemissionen des Projektes [tCO2eq] M Heizöl Gemessener Wert an verbranntem Heizöl zum Betrieb der Heizzentrale [l]; M Erdgas Gemessener Wert an verbranntem Gas zum Betrieb der Heizzentrale [Nm3] EF Erdgas Emissionsfaktor Erdgas nach Anhang 10 in tCO2eq/Nm3 oder in tCO2eq/MWh
umgerechnet je nachdem welche Einheit für M Gas verwendet wird. Für die Umrechnung der Einheit tCO2/TJ in die Einheit tCO2eq/MWh ist der Faktor 0,0036 TJ/MWh zu verwenden. Gemäss Anhang 10 (0,002 t CO2 je m3 bei einer Dichte von 0,795 kg/m3)
EF Heizöl Emissionsfaktor von Heizöl; dieser beträgt 2,65 tCO2eq/1000 l.
Der Stromverbrauch ist hinsichtlich des Gesamtenergieverbrauchs der Heizzentrale gering. Die CO2-
Emissionen, die damit verbunden sind, dürfen vernachlässigt werden.
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5.2.2 Überprüfung der ex-ante definierten Referenzentwicklung
Es gibt keine relevanten Einflussfaktoren bezüglich der Referenzentwicklung.
5.2.3 Wirkungsaufteilung
Es wurden keine Fördergelder beantragt, weshalb aktuell 100% der Emissionsverminderungen
angerechnet werden können. Bei Bezug von Fördergeldern wird eine Wirkungsaufteilung gemäss
Vollzugsmitteilung durchgeführt werden.
5.3 Datenerhebung und Parameter
5.3.1 Fixe Parameter
Parameter EF Erdgas
Beschreibung des Parameters Emissionsfaktor Erdgas
0,002 t CO2 je m3 bei einer Dichte von 0,795 kg/m3
Die bei der Verbrennung von Erdgas entstehenden Emissionen
Einheit t CO2 je 1000 kg
Datenquelle Mitteilung BAFU Anhang 3a
Parameter EF Heizöl
Beschreibung des Parameters Emissionsfaktor Heizöl 0.265 t CO2/MWh.
Die bei der Verbrennung von Heizöl entstehenden Emissionen
Einheit t CO2/MWh
Datenquelle Mitteilung BAFU Anhang 3a
Parameter EF Neubauten
Beschreibung des Parameters Referenzfaktor Neubauten 0.000 t CO2/MWh. Neubauten sind
gemäss Mitteilung BAFU nicht anrechenbar
Einheit t CO2/MWh
Datenquelle Mitteilung BAFU Anhang 3a
Parameter EF WV, pauschal
Beschreibung des Parameters Pauschaler Emissionsfaktor Wärmeverbund 0.22 t CO2/MWh.
Einheit t CO2/MWh
Datenquelle Mitteilung BAFU Anhang 3a
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5.3.2 Dynamische Parameter und Messwerte
Dynamischer Parameter / Messwert Wärmebezügerliste
Beschreibung des Parameters/Messwerts Liste der Bezüger von Fernwärme
Einheit n.a.
Datenquelle Angabe des Gesuchstellers
Erhebungsinstrument /
Auswertungsinstrument
n.a.
Beschreibung Messablauf n.a.
Kalibrierungsablauf n.a.
Genauigkeit der Messmethode n.a.
Messintervall jährlich
Verantwortliche Person ADEV Ökowärme AG
Dynamischer Parameter / Messwert W,i,y
Beschreibung des Parameters/Messwerts Gemessene gelieferte Wärmemenge an die
Schlüsselgruppe A
Einheit MWh
Datenquelle Wärmezähler beim Kunden (Übergabestelle des
Wärmeverbunds zum Wärmebezüger)
Erhebungsinstrument /
Auswertungsinstrument
Geeichter Wärmezähler
Beschreibung Messablauf Differenz zwischen Vorlauf und Rücklauftemperatur
sowie dem Volumenstrom.
Kalibrierungsablauf Alle 5 Jahre
Genauigkeit der Messmethode <0.5% Abweichung
Messintervall Jährliche Ablesung beim Kunden
Verantwortliche Person ADEV Ökowärme AG
Dynamischer Parameter / Messwert M Erdgas
Beschreibung des Parameters/Messwerts Gemessene Menge an verbranntem Gas zum Betrieb
der Heizzentrale
Einheit Nm3
Datenquelle Gaszähler
Erhebungsinstrument /
Auswertungsinstrument
Gaszähler Heizzentrale vor Gaskessel
Beschreibung Messablauf Kontinuierliche Messung (Plausibilisierung mit
Gasrechnungen)
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Kalibrierungsablauf Eichen des Zählers gemäss gesetzlichen Vorgaben
Genauigkeit der Messmethode Messgenauigkeit ±1-2%
Messintervall Kontinuierliche Messung
Verantwortliche Person ADEV Ökowärme AG
Dynamischer Parameter / Messwert M Heizöl
Beschreibung des Parameters/Messwerts Gemessene Menge an verbranntem Heizöl zum
Betrieb der Heizzentrale
Einheit L
Datenquelle Als Datenquelle muss ein Heizölzähler oder eine
Heizöllagerbilanz verwendet werden
Erhebungsinstrument /
Auswertungsinstrument
Heizölzähler
Beschreibung Messablauf Die Messung hat entweder pro Monitoringperiode oder,
wenn diese über ein Kalenderjahr hinaus geht, pro
Kalenderjahr zu erfolgen. Handablesung
(Plausibilisierung mit Heizölrechnungen)
Kalibrierungsablauf Eichen des Zählers gemäss gesetzlichen Vorgaben
Genauigkeit der Messmethode Messgenauigkeit ±1-2%
Messintervall Ablesen in Monatsintervallen
Verantwortliche Person ADEV Ökowärme AG
5.3.3 Einflussfaktoren
Es sind keine weiteren Einflussfaktoren, welche die Wirtschaftlichkeit und/oder die Emissionen
beeinflussen könnten bekannt. Die wesentlichsten Punkte wurden im Abschnitt 3.2 erläutert und als
konstant angenommen. Eine Änderung der politischen Vorgaben muss, wie bereits beschrieben, im
Rahmen des Monitorings geprüft werden.
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5.4 Plausibilisierung der Daten und Berechnungen
Dynamischer Parameter / Messwert Wärmeverbrauch der Schlüsselgruppe A W,i,y
Beschreibung des Parameters / Messwerts Die an die Schlüsselgruppe A gesamthaft
gelieferte Wärmemenge
Einheit MWh
Datenquelle Wärmemengenzähler Kunden
Art der Plausibilisierung Vergleich des früheren Nutzwärmebedarfs mit
dem aktuellen Nutzwärmebedarf.
Dynamischer Parameter / Messwert Erdgasverbrauch
Beschreibung des Parameters / Messwerts Der zur Spitzenlastversorgung benötigte
Erdgasverbrauch
Einheit Nm3
Datenquelle Gaszähler am Erdgasbrenner
Art der Plausibilisierung Erdgasrechnung des Energieversorgers
Dynamischer Parameter / Messwert Heizölverbrauch
Beschreibung des Parameters / Messwerts Der zur Spitzenlastversorgung benötigte
Heizölverbrauch
Einheit L
Datenquelle Heizölzähler am Brenner
Art der Plausibilisierung Heizölrechnungen & Lagerbestand
5.5 Prozess- und Managementstruktur
Monitoringprozess
Verantwortlich für die Qualitätssicherung ist der Projekteigner. Der Eigner wird durch einen Fachmann
unterstützt, der Erfahrung mit solchen Aufgaben besitzt. Für die Datensammlung wird von der ADEV
eine verantwortliche Person benannt, welche die vor Ort vorhandenen Daten sammelt und
abspeichert. Es handelt sich hierbei vor allem um die Wärmemengen, die mit den Verbrauchern
abgerechnet werden. Neben der regelmässigen, fachmännischen Kalibrierung der Messinstrumente
werden Plausibilitätschecks der wichtigsten gemessenen Parameter durchgeführt. Die Aufwand- und
Ertragsseite des Wärmenetzbetreibers findet sich in der entsprechenden gesetzlich vorgeschriebenen
Archivierung in der Buchhaltung wieder.
Hierin enthalten sind unter anderem die für das Monitoring relevanten Daten wie verkaufte Wärme,
eingekaufte Primärenergieträger. Zusätzlich werden die für die Durchführung des Monitorings
aufbereiteten Daten und die Monitoring- und Verifizierungsberichte mit allen Unterlagen elektronisch
(Excel) sowie physisch archiviert. Die Daten können alle vollelektronisch und jederzeit abgerufen
werden. Der Projekteigner ist dafür verantwortlich, dass die Wärmezähler regelmässig geeicht
werden.
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Qualitätssicherung und Archivierung
− Die zu erfassenden Daten und Parameter werden von Zwei Personen im Rahmen des Vier-
Augen-Prinzips aufgenommen und notiert. Beide Personen bestätigen die Richtigkeit der
abgelesenen Daten mittels ihrer Unterschrift.
− Die aufbereiteten Daten und die Monitoring- und Verifizierungsberichte mit allen Unterlagen
elektronisch (Excel) sowie physisch archiviert.
Verantwortlichkeiten und institutionelle Vorrichtungen
Datenerhebung ADEV Ökowärme AG
Verfasser des
Monitoringberichts
ADEV Ökowärme AG oder Drittfirma
Qualitätssicherung ADEV Ökowärme AG
Datenarchivierung
Leitsystem
ADEV Ökowärme AG
6 Sonstiges
Keine weiteren Punkte offen.
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7.2 Unterschriften
Der Gesuchsteller verpflichtet sich, wahrheitsgemässe Angaben zu machen. Absichtlich falsche
Angaben werden strafrechtlich verfolgt.
Ort, Datum Name, Funktion und Unterschrift des Gesuchstellers
Gegebenenfalls 2. Unterschrift
Ort, Datum Name, Funktion und Unterschrift des Gesuchstellers
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Diese Projektbeschreibung beruht auf der Vorlage Projektbeschreibung der Geschäftsstelle Kompensation, Version v5.0 / Oktober 2018. Bitte prüfen Sie vor dem Ausfüllen dieser Vorlage, ob die vorliegende Version noch aktuell ist. Die aktuelle Version ist zu finden unter https://www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/klima/fachinformationen/klimapolit k/kompensation-von-co2-emissionen/kompensationsprojekte-in-der-schweiz/umsetzung-von-kompensationsprojekten.html
Anhang
A1. Geschwärzte Fassung Projekt-/Programmbeschreibung
Keine
A2. Begründung für Schwärzungen Projekt-/Programmbeschreibung
Keine
A3. Geschwärzte Fassung Validierungsbericht
Keine
A4. Begründung für Schwärzungen Validierungsbericht
Keine
A5. Unterlagen zu Angaben und Beschreibung des Projekts, Programms inkl. Vorhaben (z.B. Technische Datenblätter, Belege für den Umsetzungsbeginn)
A5.1 ADEV_Kaufvertrag Heizkessel A5.3 Baupläne Heizung
A6. Unterlagen zur Abgrenzung zu weiteren klima- oder energiepolitischen Instrumenten (z.B. beantragte / erhaltene Finanzhilfen, Wirkungsaufteilung)
A6.2 Vereinbarung AUE_ADEV
A7. Unterlagen zur Berechnung der erwarteten Emissionsverminderungen
A7.1 + A8.1 Additionalität Margelacker Rev.4.xlsx
A8. Unterlagen zur Wirtschaftlichkeitsanalyse
A8.2 Kostenschätzung&Instandhaltung A8.3 Vertragskontrolle per 17.07.2019.pdf A8.4 Zahlungsjournal vom 17.07.2019.pdf