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Projekt-/Programmbeschreibung von Projekten/Programmen zur Emissionsverminderung in der Schweiz Diese Projektbeschreibung beruht auf der Vorlage Projektbeschreibung der Geschäftsstelle Kompensation, Version v5.0 / Oktober 2018. Bitte prüfen Sie vor dem Ausfüllen dieser Vorlage, ob die vorliegende Version noch aktuell ist. Die aktuelle Version ist zu finden unter https://www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/klima/fachinformationen/klimapolit k/kompensation-von-co2- emissionen/kompensationsprojekte-in-der-schweiz/umsetzung-von-kompensationsprojekten.html Wärmeverbund Margelacker Deckblatt Dokumentversion 5 BAFU Datum 25.05.2020 Gesuchsteller (Unternehmen) ADEV Ökowärme AG Name, Vorname Schmocker, Bernhard Strasse, Nr. Kasernenstrasse 63 PLZ, Ort 4410 Liestal Tel. +41 61 927 20 41 E-Mail-Adresse [email protected] Projektentwickler (Unternehmen) Durena AG Murackerstr. 6 CH-5600 Lenzburg Name, Vorname Titz, Jörg Kontaktperson für Rückfragen (an Stelle von Gesuchsteller)? ja nein Tel. +41 62 886 93 81 E-Mail-Adresse [email protected] Ersteinreichung (Art. 7 CO2-Verordnung) erneute Validierung zur Verlängerung der Kreditierungsperiode (Art. 8a CO2-Verordnung) erneute Validierung aufgrund einer wesentlichen Änderung (Art. 11 Abs. 3 CO2-Verordnung)

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Projekt-/Programmbeschreibung von Projekten/Programmen zur Emissionsverminderung in der Schweiz

Diese Projektbeschreibung beruht auf der Vorlage Projektbeschreibung der Geschäftsstelle Kompensation, Version v5.0 / Oktober 2018. Bitte prüfen Sie vor dem Ausfüllen dieser Vorlage, ob die vorliegende Version noch aktuell ist. Die aktuelle Version ist zu finden unter https://www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/klima/fachinformationen/klimapolit k/kompensation-von-co2-emissionen/kompensationsprojekte-in-der-schweiz/umsetzung-von-kompensationsprojekten.html

Wärmeverbund Margelacker

Deckblatt

Dokumentversion 5 BAFU

Datum 25.05.2020

Gesuchsteller (Unternehmen) ADEV Ökowärme AG

Name, Vorname Schmocker, Bernhard

Strasse, Nr. Kasernenstrasse 63

PLZ, Ort 4410 Liestal

Tel. +41 61 927 20 41

E-Mail-Adresse [email protected]

Projektentwickler

(Unternehmen)

Durena AG

Murackerstr. 6

CH-5600 Lenzburg

Name, Vorname Titz, Jörg

Kontaktperson für Rückfragen

(an Stelle von Gesuchsteller)?

ja

nein

Tel. +41 62 886 93 81

E-Mail-Adresse [email protected]

Ersteinreichung (Art. 7 CO2-Verordnung)

erneute Validierung zur Verlängerung der Kreditierungsperiode (Art. 8a CO2-Verordnung)

erneute Validierung aufgrund einer wesentlichen Änderung (Art. 11 Abs. 3 CO2-Verordnung)

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Projekt-/Programmbeschreibung von Projekten/Programmen zur Emissionsverminderung in der Schweiz

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Inhalt

1 Angaben zum Projekt/Programm ......................................................................................................3

1.1 Projekt-/Programmzusammenfassung ...................................................................................3

1.2 Typ und Umsetzungsform ......................................................................................................3

1.3 Projektstandort .......................................................................................................................4

1.4 Beschreibung des Projektes/Programmes .............................................................................4

1.4.1 Ausgangslage ............................................................................................................4

1.4.2 Projekt-/Programmziel ...............................................................................................4

1.4.3 Technologie ...............................................................................................................5

1.4.4 Programmspezifische Aspekte ..................................................................................6

1.5 Referenzszenario ...................................................................................................................6

1.6 Termine ...................................................................................................................................6

2 Abgrenzung zu weiteren klima- oder energiepolitischen Instrumenten ............................................8

2.1 Finanzhilfen ............................................................................................................................8

2.2 Doppelzählung ........................................................................................................................8

2.3 Schnittstellen zu Unternehmen, die von der CO2-Abgabe befreit sind ..................................8

3 Berechnung ex-ante erwartete Emissionsverminderungen ..............................................................9

3.1 Systemgrenze und Emissionsquellen ....................................................................................9

3.2 Einflussfaktoren ................................................................................................................... 10

3.3 Leakage ............................................................................................................................... 11

3.4 Projektemissionen/Emissionen der Vorhaben ..................................................................... 11

3.5 Referenzentwicklung ........................................................................................................... 12

3.6 Erwartete Emissionsverminderungen (ex-ante) .................................................................. 12

4 Nachweis der Zusätzlichkeit .......................................................................................................... 15

5 Aufbau und Umsetzung des Monitorings ....................................................................................... 19

5.1 Beschreibung der gewählten Nachweismethode ................................................................ 19

5.2 Ex-post Berechnung der anrechenbaren Emissionsverminderungen ................................. 20

5.2.1 Formeln zur ex-post Berechnung erzielter Emissionsverminderungen .................. 20

5.2.2 Überprüfung der ex-ante definierten Referenzentwicklung .................................... 21

5.2.3 Wirkungsaufteilung ................................................................................................. 21

5.3 Datenerhebung und Parameter ........................................................................................... 21

5.3.1 Fixe Parameter ....................................................................................................... 21

5.3.2 Dynamische Parameter und Messwerte ................................................................. 22

5.3.3 Einflussfaktoren ...................................................................................................... 23

5.4 Plausibilisierung der Daten und Berechnungen .................................................................. 24

5.5 Prozess- und Managementstruktur ..................................................................................... 24

6 Sonstiges ....................................................................................................................................... 25

7 Kommunikation zum Gesuch und Unterschriften .......................................................................... 26

7.1 Einverständniserklärung zur Veröffentlichung der Unterlagen ............................................ 26

7.2 Unterschriften ...................................................................................................................... 27

Anhang .................................................................................................................................................. 28

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1 Angaben zum Projekt/Programm

1.1 Projekt-/Programmzusammenfassung

− Planung eines neuen mit Holzhackschnitzel befeuertem Wärmeverbund

− Derzeitig ist in diesem Gebiet noch kein Wärmeverbund vorhanden. Die überwiegende Zahl

der Heizungen werden aufgrund des bestehende Erdgasnetz grösstenteils mit Erdgas

befeuert.

− Das Ziel ist, das Gebiet «Margelacker» überwiegend mit umweltfreundlicher regenerativer

Wärme aus Holzhackschnitzel zu versorgen.

− Sollte der Wärmeverbund nicht errichtet werden können, so wird angenommen, dass die

Hauseigentümer nach Ende der Nutzungsdauer ihrer fossilen Heizung, diese durch einen 1:1

Austausch ersetzen.

− Aufgrund des bestehenden Erdgasnetzes und der tiefen Erdgaspreise, sowie der im

Verhältnis teuren Holzschnitzelfeuerung sollen KliK Fördergelder beantragt werden. Diese

garantieren, dass trotz der höheren Kosten, welche eine Holzfeuerung mit sich bringt, eine für

den Betreiber des Wärmeverbundes annehmbare Wirtschaftlichkeit resultiert.

− Für die Bestimmung der erzielten Emissionsverminderungen wird ein Monitoringtool im Excel

Format erstellt.

1.2 Typ und Umsetzungsform

Typ 1.1 Nutzung und Vermeidung von Abwärme

2.1 Effizientere Nutzung von Prozesswärme beim Endnutzer oder Optimierung

von Anlagen

2.2 Energieeffizienzsteigerung in Gebäuden

3.1 Nutzung von Biogas

3.2 Wärmeerzeugung durch Verbrennen von Biomasse mit und ohne

Fernwärme

3.3 Nutzung von Umweltwärme

3.4 Solarenergie

4.1 Brennstoffwechsel bei Prozesswärme

5.1 Effizienzverbesserung im Personentransport oder Güterverkehr

5.2 Einsatz von flüssigen biogenen Treibstoffen

5.3 Einsatz von gasförmigen biogenen Treibstoffen

6.1 Methanvermeidung: Abfackelung bzw. energetische Nutzung von Methan

6.2 Methanvermeidung aus biogenen Abfällen

6.3 Methanvermeidung durch Einsatz von Futtermittelzusatzstoffen in der

Landwirtschaft

7.1 Vermeidung und Substitution synthetischer Gase (HFC, NF3, PFC oder SF6)

8.1 Vermeidung und Substitution von Lachgas (N2O)

9.1 Biologische CO2-Sequestrierung in Holzprodukten

andere: Nähere Bezeichnung

Umsetzungsform

Einzelnes Projekt Projektbündel Programm

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1.3 Projektstandort

Abbildung 1 Projektstandort

1.4 Beschreibung des Projektes/Programmes

1.4.1 Ausgangslage

Gegenwärtig wird das Margelacker Schulhaus (Baujahr 1960) mit zwei Heizölkesseln mit einer

Nennleistung von 325 kW und 250 kW beheizt. Das Lagervolumen für Heizöl beträgt insgesamt

180m3. Die Heizkessel wurden Anfang der 1990er Jahre beschafft. Die um das Schulgebäude

befindlichen Gebäude werden entweder mit Heizöl oder mit Erdgas fossil beheizt. Lediglich bei ein

paar wenigen Gebäuden in diesem Gebiet wird die fossile Heizung zu einem geringen Anteil durch

regenerative Energien unterstützt.

1.4.2 Projekt-/Programmziel

Heizzentrale:

Die bestehenden Öltanks und Heizkessel in der Heizzentrale werden zurückgebaut. Stattdessen soll

eine Holzschnitzelfeuerung und ein Erdgasspitzenlast-/Reservekessel installiert werden. Im

prognostizierten Zielausbau sind zwei Holzschnitzelfeuerungen zu je 500 kW Nennleistung und ein

Gasspitzenlast-/Reservekessel mit 1´550 kW Nennleistung, sowie ein Wärmespeicher mit rund 54 m3

Nutzinhalt vorgesehen. Die Holzschnitzelfeuerungen sollen mit einer erweiterten Abgaswärmenutzung

mit Economiser ausgestattet werden, sodass die Abgastemperatur lediglich 75°C beträgt. Der

Gasspitzenlast-/Reservekessel soll als kondensierender Kessel gebaut werden. Die

Holzschnitzelfeuerung soll im Raum in dem sich aktuell die Heizöltanks des Schulgebäudes befinden,

installiert werden. Der Gasspitzenlast-/Reservekessel soll in einem unterirdischen Anbau und die

Wärmespeicher in einem oberirdischen Anbau installiert werden. Alle weiteren Installationen

(hydraulische und elektrische Anlagen) sollen im bestehenden Heizkesselraum untergebracht werden.

Holzlogistik:

Genutzt werden naturbelassene Hackschnitzel aus Waldrestholz. Das neu zu erstellende unterirdische

Holzschnitzellager wird auf eine Autonomiezeit von 5 Tagen ausgelegt, das gesamte Lagervolumen

soll rund 216 SM betragen.

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Im geplanten Zielausbau werden rund fünf Lastwagenfahrten wöchentlich benötigt, um die Versorgung

mit Hackschnitzeln sicherzustellen. Die Zu- und Wegfahrt der LKW`s soll ab der Kantonsstrasse über

den Parkplatz der Sportanlage führen. Der Schulbetrieb sowie der Pausenplatz werden hierdurch nicht

tangiert.

Versorgungsperimeter:

Im Zielausbau könnten rund 5.7 GWh/a Wärme verkauft werden, was einem Heizöläquivalent von

rund 570´000 Litern Heizöl entspricht.

Etappierung:

Der Wärmeverbund soll abhängig vom Ergebnis der Aquisition der Wärmekunden binnen 15 Jahren in

bis zu drei Etappen erstellt werden. Die erste Etappe im Jahr 2019 soll eine Holzschnitzelfeuerung

sowie den Gasspitzenlast-/Reservekessel umfassen. Als Kunden für das Wärmenetz sollen

Gemeindeliegenschaften sowie die in diesem Jahr zu sanierenden

an der Rothberg- und Seminarstrasse angeschlossen werden

Abbildung 2 Jahresdauerlinie der zweiten Etappe

1.4.3 Technologie

Es werden zwei Holzschnitzelheizkessel Typ UTSR 550.32 Visio mit Rostfeuerung und jeweils einem

Economiser (trockene Abgaswärmenutzung) beschafft. Die Leistung der Holzschnitzelfeuerung

beträgt 2x500 kW, die Gasheizkessel leisten je 775 kW. Die Kessel arbeiten auf einen Wärmespeicher

mit 50 m3 nutzbarem Inhalt, gemäss der Standard-Schaltung WE14. Der Wärmespeicher mit 50 m3

nutzbarem Inhalt dient dazu die Taktfrequenz der Holzheizkessel zu reduzieren und ebenfalls ein

Anspringen der Gaskessel bei hohem Wärmebedarf auf ein Minimum zu reduzieren.

Die beiden Holzheizkessel dienen ausschliesslich zur Produktion von Wärme. Die Einhaltung der

gesetzlichen Emissionsvorgaben wird im Wesentlichen durch eine entsprechende Feuerungstechnik

und einen sauberen Ausbrand sichergestellt. Die Abgasanlagen der beiden Holzschnitzelfeuerung

werden mit Partikelabscheider getrennt ausgeführt. Auf Grund der niedrigen Stickoxidgrenzwerte

werden ausschliesslich naturbelassene Hackschnitzel aus Waldrestholz verwertet. Der Wassergehalt

beträgt im Sommer M35, im Winter sind höhere Wassergehalte bis M50 erwünscht.

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Weiterhin sorgt eine kontinuierliche Wartung und Instandhaltung für eine optimale Verbrennung des

Holzes.

1.4.4 Programmspezifische Aspekte

Nicht relevant, da es sich um ein Projekt handelt.

1.5 Referenzszenario

Alternative Szenarien:

1) Weiter wie bisher

Wird das Fernwärmenetz Margelacker nicht gebaut, werden die Wärmekunden ihre bestehenden

fossilen Heizungen, aufgrund des bereits bestehenden Gasnetzes mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit

durch neue Gasheizungen ersetzen. Hierdurch werden weiterhin fossile Energieträger zur Beheizung

der Gebäude für mindestens die Zeit der technischen Lebensdauer der Heizkessel (15 Jahre)

eingesetzt. Die hierdurch erzeugten CO2-Emissionen liegen bei weitem oberhalb derer, welche durch

die Nutzung der Fernwärme emittiert werden würden. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben im

Energiegesetz Basel-Landschaft (MuKEn) müssten bei Erneuerung der Heizkessel mindestens 10%

des Wärmebedarfs mit erneuerbarer Energie erzeugt werden, sofern dies möglich ist. Trotz dieses

erneuerbaren Anteils läge der Emissionsfaktor noch deutlich oberhalb des Emissionsfaktors des

Wärmeverbundes.

2) Wärmeverbund wie im Projektfall, aber ohne Einnahmen aus Bescheinigungen

Für den Fall, dass keine Einnahmen aus Bescheinigungen erzielt werden können, würde zum einen

für die Versorgung des Fernwärmenetzes der zweiten Etappe ein in Anschaffung günstigerer

Gaskessel zum Einsatz kommen. Desweiteren stellen die Einnahmen aus dem Verkauf von

Bescheinigungen sicher, dass der Wärmepreis für die Kunden niedrig gehalten werden kann.

Hierdurch wird der Entscheid für die Hauseigentümer sich langfristig an die Fernwärmeversorgung

anzubinden, deutlich erleichtert. Neben einem mittlerweile immer grösser werdenden

gesellschaftlichen Engagement hin zu einem umweltschonenden Verhalten und Technologien, würden

tiefe Wärmepreise die Akzeptanz solcher Technologien insbesondere in diesem Gebiet bestärken,

sodass auch weitere Kunden bereit sind an das Wärmenetz anzubinden. Ohne Einnahmen müssten

die Wärmepreise für die Versorgung mit Fernwärme jedoch deutlich erhöht werden und wären somit

nicht mehr konkurrenzfähig zu einer fossilen dezentralen Wärmeversorgung. Hierdurch wäre die

Möglichkeit zur Wärmeversorgung des gesamten Gebietes mit nahezu CO2 freien Energieträgern für

eine lange Zeit verpasst.

1.6 Termine

Termine Datum Spezifische Bemerkungen

Umsetzungsbeginn

21.05.2019 Keine

Wirkungsbeginn

15.09.2019 Keine

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Anzahl Jahre Spezifische Bemerkungen

Dauer des Projektes/Programms in Jahren:

15 Bei Ersatz der Heizzentrale ist eine Wirkungsdauer von 15 Jahren vorgesehen.

Datum Spezifische Bemerkungen

Beginn 1. Kreditierungsperiode:

2019 Keine

Ende 1. Kreditierungsperiode:

2025

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2 Abgrenzung zu weiteren klima- oder energiepolitischen Instrumenten

2.1 Finanzhilfen

vgl. Mitteilung Abschnitt 2.6

Gibt es für das Projekt/Programm bzw. Vorhaben zugesprochene oder erwartete Finanzhilfen1?

Ja

Nein

Der Kanton fördert über die Plattform «Baselbieter Energiepaket» Anschlüsse von Neukunden an das

Wärmenetz des Wärmeverbundes Margelacker. Die ausbezahlten Fördergelder macht der Kanton

beim Bund nicht geltend und verzichtet auf 2/3 der Fördersumme, die der Bund über die

Globalbeiträge aus den Mitteln der CO2-Abgabe zur Verfügung stellt. Diese zwei Drittel der

Fördergelder werden anstelle des Bundes von der ADEV an den Kanton zurückgezahlt. Der Kanton

erhebt weiterhin keinen Anspruch auf die von der ADEV an KliK verkauften Bescheinigungen. Die an

den Kanton zurückbezahlten Fördergelder wurden in der Wirtschaftlichkeitsberechnung entsprechend

berücksichtigt.

2.2 Doppelzählung

Ist es möglich, dass die erzielten Emissionsverminderungen auch anderweitig quantitativ erfasst und/oder ausgewiesen werden (=Doppelzählung)?

Ja

Nein

Der Kanton beansprucht keine CO2-Emissionen für sich und macht diese ebenfalls beim Bund nicht

geltend.

2.3 Schnittstellen zu Unternehmen, die von der CO2-Abgabe befreit sind

Weisen das Projekt oder die Vorhaben des Programms Schnittstellen zu Unternehmen auf, die von

der CO2-Abgabe befreit sind?

Ja

Nein

Es befinden sich im Einzugsgebiet der Heizzentrale keine von der CO2-Abgabe befreite Unternehmen.

an der Seminarstrasse 14, welches von der CO2-Abgabe befreit ist, ist

aktuell noch nicht an den Fernwärmeverbund angeschlossen. Sollte dieses oder ein anderes von der

CO2-Abgabe befreites Unternehmen an den Wärmeverbund angebunden werden, so werden folgende

Daten zusätzlich geliefert:

- Namen und Adressen

- die Emissionen des Referenzszenarios in t CO2eq für jedes entsprechende Unternehmen.

1 Finanzhilfen sind geldwerte Vorteile, die Empfängern ausserha b der Bundesverwaltung gewährt werden, um die Erfüllung

einer vom Empfänger gewählten Aufgabe zu fördern oder zu erhalten. Geldwerte Vorteile sind insbesondere nichtrückzahlbare Geldleistungen, Vorzugsbedingungenbei Darlehen, Bürgschaften sowie unentgeltliche oder verbilligte Dienst- und Sachleistungen (Artikel 3 Absatz 1 Subventionsgesetz SR 616.1).

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3 Berechnung ex-ante erwartete Emissionsverminderungen

3.1 Systemgrenze und Emissionsquellen

Systemgrenze

Die Systemgrenze umfasst im Zielausbau die Heizzentrale mit zwei Holzschnitzelfeuerungen inklusive

Wärmerückgewinnung und einen Erdgasspitzenlast-/Reservekessel sowie das dazugehörige

Fernwärmenetz mit den daran angeschlossenen Liegenschaften.

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Direkte und indirekte Emissionsquellen

Quelle Gas Enthalten Begründung / Beschreibung

Pro

jekte

mis

sio

nen

/

Em

issio

ne

n d

er

Vorh

aben

Hackschnitzel CO2 Nein Die graue Energie für die Holzschnitzel ist

kleiner als die des Heizöls2. Es wird daher

für die Holzschnitzel keine graue Energie

berücksichtigt.

Erdgas CO2 Ja Der Spitzenlast- und Reservekessel wird

mit Erdgas befeuert

Strom Hilfsbetriebe CO2 Nein Der Stromverbrauch der Heizzentrale darf

gemäss Mitteilung vernachlässigt werden.

Refe

renzentw

icklu

n

g d

es P

roje

kts

oder

Vorh

abens

Heizöl CO2 Ja Die Referenzentwicklung beinhaltet einen

deutlich höheren fossilen Anteil.

Erdgas CO2 Ja Die Referenzentwicklung beinhaltet einen

deutlich höheren fossilen Anteil.

Strom Hilfsbetriebe

der bestehenden

Heizung

CO2 Nein Der Stromverbrauch ist hinsichtlich

Gesamtemissionen vernachlässigbar.

3.2 Einflussfaktoren

Verschiedene mögliche Faktoren, welche aber in der Referenzentwicklung berücksichtigt wurden oder

nicht zum Tragen kommen, könnten das Projekt beeinflussen:

Entwicklung der Nachfrage:

Eine negative Entwicklung der Nachfrage durch energetische Sanierungen kommt in der

Referenzentwicklung nicht zum Tragen, da davon ausgegangen wird, dass über die momentane

Wärmebedarfsabschätzung hinaus das Netz langfristig weiter verdichtet wird.

Eine negative Entwicklung der Nachfrage infolge Konkurrenz durch das bestehende Gasnetz kommt

nicht zum Tragen, da dieser Faktor bereits in der Abschätzung des Wärmeabsatzpotenzials

berücksichtigt wurde.

Energiepreise:

Die Wärmepreise des Wärmeverbundes orientieren sich an den allgemeinen Preisen für

Primärenergie und sind deshalb einer Energiepreissteigerung nicht wesentlich anders ausgesetzt, als

die Wärmepreise einer einzelnen Heizungsanlage. Deshalb kommt die Energiepreissteigerung bei der

Referenzentwicklung nicht zum Tragen.

Politik:

Da das Projekt Heizzentrale bewilligt ist, ist mit keinen Einsprachen mehr zu rechnen. Weitere

politische Einflussfaktoren sind nur sehr schwer abschätzbar. Im Rahmen des Monitorings muss daher

sichergestellt werden, dass Änderungen von politischen Vorgaben erkannt und umgesetzt werden.

Die Prüfung einer Änderung der Rahmenbedingungen für Bund, Kantone, Städte und Gemeinden

muss im Rahmen des Monitorings jährlich geprüft werden.

2 https://www.holzenergie.ch/uploads/tx_ttproducts/datasheet/403energieinhalt_graueEnergie_DFI.pdf

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11

Ökologie:

Das Energieholz kommt vornehmlich aus der Region und stammt aus nachhaltiger Waldwirtschaft.

3.3 Leakage

Gemäss der Version 3.2 vom BAFU im Oktober 2018 veröffentlichten Standardmethode für

Kompensationsprojekte des Typs «Wärmeverbünde» kann auf die Betrachtung der Leakage bei

Wärmeverbünden verzichtet werden.

Es wäre denkbar, dass durch den Aufkauf von Holz durch den Wärmeverbund andere Holzkunden

nicht mehr bedient würden und diese dann fossile Energieträger als Alternativen wählen würden. Da

das Angebot an Holz in der Schweiz jedoch ausreichend und der Holzbedarf zur Versorgung dieses

Wärmenetztes im Verhältnis sehr gering ist, kann davon ausgegangen werden, dass dieser Fall nicht

eintritt. Somit wird davon ausgegangen, dass Emissionen ausserhalb der Projektgrenzen durch die

Umsetzung eines Wärmeverbundes nicht beeinflusst werden.

3.4 Projektemissionen/Emissionen der Vorhaben

Zu den Projektemissionen gehören die Emissionen des Gasspitzenlast-/Reservekessels, sowie die

durch den Elektrizitätsbedarf der Heizzentrale entstandenen Emissionen.

Die erwarteten Emissionen des Projektes werden im beigelegten Additionalitätstool wie folgt

berechnet:

Referenzwärmebedarf ist gleich Projektwärmebedarf:

Q Nutz, Proj. = Q Nutz, Ref.1

Berechnung Projektemissionen:

EM Proj. = Q Nutz, Proj. * EF Proj.

Berechnung Emissionsfaktor Projekt:

EF Proj. = 𝑬𝑭 𝑬𝒓𝒅𝒈𝒂𝒔

𝜼 𝑮𝒂𝒔 * A Erdgas, Proj. + VV

EF Proj. = 𝟎.𝟐𝟎𝟑 𝒕 𝑪𝑶𝟐/𝑴𝑾𝒉

𝟎.𝟗𝟎 * 14% * 1.08

EF Proj. = 0.034 t CO2 / MWh

EM Proj. Emissionen des Projektes [t CO2] EF Proj Emissionsfaktor des Wärmeverbundes 0.034 t CO2/MWh EF Erdgas Emissionsfaktor für Erdgas 0.203 t CO2/MWh gemäss BAFU-Mittteilung η Erdgas Jahresnutzungsgrad einer Gasheizung kondensierend. Erfahrungswert 90% A Erdgas, Proj. Anteil Erdgas (Spitzenlastkessel) an der Energieerzeugung (14% gemäss

Wirtschaftlichkeitsberechnung) Q Nutz, Proj. Nutzwärme bei Wärmekunden [MWh] (gemäss Wirtschaftlichkeit ADEV). Der

Wärmebedarf der Referenzentwicklung und der Projektentwicklung wird angenommen, dass sich dieser gleich entwickelt.

Q Nutz, Ref. Nutzwärme bei Wärmekunden [MWh] (gemäss Wirtschaftlichkeit ADEV). Der Wärmebedarf der Referenzentwicklung und der Projektentwicklung wird angenommen, dass sich dieser gleich entwickelt.

VV Verteilverluste gemäss Wirtschaftlichkeit ADEV von 8%

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Nachfolgendes Diagramm zeigt die Entwicklung der CO2-Emissionen für Projekt und Referenz

während der Projektdauer:

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14

Kalenderjahr3 Erwartete

Referenz-

entwicklung

(in t CO2eq)

Erwartete Projekt-

emissionen/Emissionen

des Vorhabens4

(in t CO2eq)

Schätzung

der Leakage

(in t CO2eq)

Erwartete

Emissions-

verminderungen

(in t CO2eq)

1. Kalenderjahr:

2019

503

93

0 410

2. Kalenderjahr:

2020

503

93

0 410

3. Kalenderjahr:

2021

503

93

0 410

4. Kalenderjahr:

2022

503

93

0 410

5. Kalenderjahr:

2023

503

93

0 410

6. Kalenderjahr:

2024

875 162 0 713

7. Kalenderjahr:

2025

875 162 0 713

8. Kalenderjahr:

2026

875

162 0 713

9. Kalenderjahr:

2027

875

162 0 713

10. Kalenderjahr:

2028

875

162 0 713

11. Kalenderjahr:

2029

875

162 0 713

12. Kalenderjahr:

2030

875

162 0 713

13. Kalenderjahr:

2031

875

162 0 713

14. Kalenderjahr:

2032

875

162 0 713

15. Kalenderjahr:

2033

875

162 0 713

16. Kalenderjahr:

2034

875

162 0 713

In der 1. Kreditie-

rungsperiode5

4265 789 0 3476

Über die Projekt-

/Programmlaufzeit

12140 2247 0 9893

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15

4 Nachweis der Zusätzlichkeit

Analyse der Zusätzlichkeit

Das vorliegende Projekt befindet sich zum Zeitpunkt der Registrierung am Beginn der

Realisierungsphase. Die Erträge durch den Verkauf von CO2-Bescheinigungen wurden in der

Planungsphase mit einberechnet. Sie werden helfen, die Wärmekosten zu senken, die

Anschlusswahrscheinlichkeit zu erhöhen und die Wirtschaftlichkeit des Projektes auf ein für den

Betreiber des Wärmenetzes, annehmbares Mass zu erhöhen.

Wirtschaftlichkeitsanalyse

Die betrachtete Projektlaufzeit beträgt 15 Jahre, wie auch die Lebensdauer der Kessel und ist somit

kürzer als die technische Lebensdauer für Fernwärmenetze, wie sie in der Mitteilung des BAFU vom

Januar 2019 definiert (40 Jahre) ist. Es kann davon ausgegangen werden, dass dieses Projekt die

Bedingung für die Verlängerung der siebenjährigen Kreditierungsperiode erfüllen wird. Deswegen

wurden die Auswirkungen der Registrierung als CO2-Projekt für die gesamte Projektlaufzeit

berücksichtigt.

Es wird angenommen, dass die CO2-Bescheinigungen zu CHF/Tonne verkauft werden können.

Die CO2-Bescheinigungen über die erste Kreditierungsperiode von 2019 – 2025 haben einen Wert von

rund CHF, über die gesamte Projektlaufzeit von rund CHF. Dank dieser Erträge kann

der Internal Rate of Return (IRR) über die gesamte Projektdauer von % auf % verbessert

werden.

Da gemäss Mitteilung des BAFU vom Januar 2019 das Fernwärmenetz über 40 Jahre abgeschrieben

werden muss, wird im fünfzehnten Jahr der Restwert (25 von 40 Jahren) des Fernwärmenetzes

gutgeschrieben.

Um die Additionalität nachzuweisen, wurde der IRR des Projektes mit und ohne Vergütung aus CO2-

Bescheinigungen berechnet. Dieser wurde dann mit dem Benchmark verglichen.

Der Benchmark liegt bei 6% wie für Fernwärmeprojekte üblich und vom BAFU anerkannt.

Anbei die zusammengefassten Werte:

IRR Benchmark des Projekteigners 6.00%

IRR Projekt mit Abgeltung KliK %

IRR Projekt mit Abgeltung gesamte Projektdauer

%

IRR Projekt ohne Abgeltung %

Das vorliegende Projekt weist auch mit Förderung durch KliK über die Projektdauer bis 2020 zum

Benchmark eine Differenz von ca. % auf. Folgende, auf den IRR nicht abbildbare Einflussfaktoren

führen dazu, dass der Projekteigner das Fernwärmeprojekt dennoch umsetzen möchte:

• Der Projekteigner sieht eine langfristige Chance den Wärmeverbund zu erweitern. Langfristig

werden die Chancen von steigendem Wärmeverkauf durch weitere Wärmekunden gesehen.

Dies erfordert eine hohe Akzeptanz bei den potenziellen Bezügern im Einzugsbereich und ein

hohes Vertrauen in den Wärmeanbieter, da es sich um eine Partnerschaft über mehrere

Jahrzehnte handelt. Dieses Vertrauen muss sich der Wärmeanbieter über positive Referenzen

via konkurrenzfähige Preise und zuverlässigem Betrieb weiter erarbeiten.

• Die zukünftig erwarteten zukünftigen Einnahmen durch die langfristige Erweiterung des

Wärmeverbundes können in der Wirtschaftlichkeitsberechnung nur sehr schwer bis gar nicht

abgebildet werden.

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Projekt-/Programmbeschreibung von Projekten/Programmen zur Emissionsverminderung in der Schweiz

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Fernwärme im Jahr 2013 rund 21´780 TJ. Davon wurden jedoch weniger als 10% (1´970 TJ) mit Holz

erzeugt.

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Projekt-/Programmbeschreibung von Projekten/Programmen zur Emissionsverminderung in der Schweiz

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5 Aufbau und Umsetzung des Monitorings

5.1 Beschreibung der gewählten Nachweismethode

Grundsätzlich erfolgt das Monitoring gemäss der Mitteilung vom BAFU vom Januar 2019, Kap.6

Das Monitoring bzw. die Berechnung der anrechenbaren CO2-Reduktionen (ex-post) im Monitoringtool

erfolgen gemäss den Angaben in Kapitel 5.2.1.

Die ex-post Projektemissionen unterscheiden sich zur ex-ante Berechnung. Im Monitoring wird der

tatsächliche Gasverbrauch vor den Spitzenlastkesseln mit Gaszählern erfasst.

Der Wärmeverbund wird durch den Projekteigner betrieben. Verantwortlich für die ganze Erfassung

der Monitoringparameter ist der Projekteigner.

Folgende Schritte werden für die Datenerhebung im Monitoring angewendet:

1. Prüfung, ob für das Projekt während der Kreditierungsphase zusätzliche Finanzhilfen

beantragt oder gewährt wurden.

2. Prüfung für den Fall, dass ein Unternehmen an das Fernwärmenetz anschliesst, ob dieses

eine CO2-Abgabenbefreiung geniesst oder ob dieser im Emissionshandelssystem registriert

ist.

3. Prüfung, ob sich politische oder rechtliche Vorgaben, welche die Referenzentwicklung

beeinflussen können, verändert haben.

4. Ablesung der Nutzwärme anhand der Zähler bei den Wärmekunden

5. Eintrag der Summe der verkauften Wärme und eintragen in das Excel Monitoring Tabelle.

6. Prüfen welcher Anteil an der gelieferten Nutzwärme durch Erdgas oder Heizöl erzeugt wurde.

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Der Beginn des Monitorings wird bei der ersten Wärmelieferung der neuen Heizzentrale Margelacker

sein.

5.2 Ex-post Berechnung der anrechenbaren Emissionsverminderungen

5.2.1 Formeln zur ex-post Berechnung erzielter Emissionsverminderungen

Berechnung der Emissionsverminderungen

Die jährlichen Emissionsverminderungen sind für Projekte entsprechend Anhangs 3a der CO2-

Verordnungwie wie folgt zu berechnen:

CO2 Anr. = RE – PE

CO2 Anr Anrechenbare Emissionsverminderung RE Referenzemissionen aller Objekte PE Projektemissionen

Berechnung Referenzemissionen:

Die jährlichen Gesamtemissionen in der Referenzentwicklung werden wie folgt berechnet:

RE = ∑i W i, * EF WV

RE Emissionen des Referenzszenarios von Bezügern [tCO2eq] W,i,y Gemessene Wärmelieferung an Bezüger des Wärmenetzes im Jahr y [MWh]; i Alle neuen Bezüger ohne Neubauten und von der CO2-Abgabe befreite Betreiber

von Anlagen nach Artikel 96 Absatz 2. EF WV Pauschaler Emissionsfaktor des Wärmeverbundes = 0,22 t CO2eq/MWh.

Für Neubauten ist der Wert 0 anzunehmen, da davon auszugehen ist, dass Neubauten nur mit

erneuerbaren Energien betriebene Heizsysteme eingesetzt werden.

Berechnung Projektemissionen:

Die tatsächlichen Projektemissionen werden folgendermassen berechnet:

PE = EF Heizöl * M Heizöl + EF Erdgas * M Erdgas

PE Erwartete Projektemissionen des Projektes [tCO2eq] M Heizöl Gemessener Wert an verbranntem Heizöl zum Betrieb der Heizzentrale [l]; M Erdgas Gemessener Wert an verbranntem Gas zum Betrieb der Heizzentrale [Nm3] EF Erdgas Emissionsfaktor Erdgas nach Anhang 10 in tCO2eq/Nm3 oder in tCO2eq/MWh

umgerechnet je nachdem welche Einheit für M Gas verwendet wird. Für die Umrechnung der Einheit tCO2/TJ in die Einheit tCO2eq/MWh ist der Faktor 0,0036 TJ/MWh zu verwenden. Gemäss Anhang 10 (0,002 t CO2 je m3 bei einer Dichte von 0,795 kg/m3)

EF Heizöl Emissionsfaktor von Heizöl; dieser beträgt 2,65 tCO2eq/1000 l.

Der Stromverbrauch ist hinsichtlich des Gesamtenergieverbrauchs der Heizzentrale gering. Die CO2-

Emissionen, die damit verbunden sind, dürfen vernachlässigt werden.

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5.2.2 Überprüfung der ex-ante definierten Referenzentwicklung

Es gibt keine relevanten Einflussfaktoren bezüglich der Referenzentwicklung.

5.2.3 Wirkungsaufteilung

Es wurden keine Fördergelder beantragt, weshalb aktuell 100% der Emissionsverminderungen

angerechnet werden können. Bei Bezug von Fördergeldern wird eine Wirkungsaufteilung gemäss

Vollzugsmitteilung durchgeführt werden.

5.3 Datenerhebung und Parameter

5.3.1 Fixe Parameter

Parameter EF Erdgas

Beschreibung des Parameters Emissionsfaktor Erdgas

0,002 t CO2 je m3 bei einer Dichte von 0,795 kg/m3

Die bei der Verbrennung von Erdgas entstehenden Emissionen

Einheit t CO2 je 1000 kg

Datenquelle Mitteilung BAFU Anhang 3a

Parameter EF Heizöl

Beschreibung des Parameters Emissionsfaktor Heizöl 0.265 t CO2/MWh.

Die bei der Verbrennung von Heizöl entstehenden Emissionen

Einheit t CO2/MWh

Datenquelle Mitteilung BAFU Anhang 3a

Parameter EF Neubauten

Beschreibung des Parameters Referenzfaktor Neubauten 0.000 t CO2/MWh. Neubauten sind

gemäss Mitteilung BAFU nicht anrechenbar

Einheit t CO2/MWh

Datenquelle Mitteilung BAFU Anhang 3a

Parameter EF WV, pauschal

Beschreibung des Parameters Pauschaler Emissionsfaktor Wärmeverbund 0.22 t CO2/MWh.

Einheit t CO2/MWh

Datenquelle Mitteilung BAFU Anhang 3a

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5.3.2 Dynamische Parameter und Messwerte

Dynamischer Parameter / Messwert Wärmebezügerliste

Beschreibung des Parameters/Messwerts Liste der Bezüger von Fernwärme

Einheit n.a.

Datenquelle Angabe des Gesuchstellers

Erhebungsinstrument /

Auswertungsinstrument

n.a.

Beschreibung Messablauf n.a.

Kalibrierungsablauf n.a.

Genauigkeit der Messmethode n.a.

Messintervall jährlich

Verantwortliche Person ADEV Ökowärme AG

Dynamischer Parameter / Messwert W,i,y

Beschreibung des Parameters/Messwerts Gemessene gelieferte Wärmemenge an die

Schlüsselgruppe A

Einheit MWh

Datenquelle Wärmezähler beim Kunden (Übergabestelle des

Wärmeverbunds zum Wärmebezüger)

Erhebungsinstrument /

Auswertungsinstrument

Geeichter Wärmezähler

Beschreibung Messablauf Differenz zwischen Vorlauf und Rücklauftemperatur

sowie dem Volumenstrom.

Kalibrierungsablauf Alle 5 Jahre

Genauigkeit der Messmethode <0.5% Abweichung

Messintervall Jährliche Ablesung beim Kunden

Verantwortliche Person ADEV Ökowärme AG

Dynamischer Parameter / Messwert M Erdgas

Beschreibung des Parameters/Messwerts Gemessene Menge an verbranntem Gas zum Betrieb

der Heizzentrale

Einheit Nm3

Datenquelle Gaszähler

Erhebungsinstrument /

Auswertungsinstrument

Gaszähler Heizzentrale vor Gaskessel

Beschreibung Messablauf Kontinuierliche Messung (Plausibilisierung mit

Gasrechnungen)

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Kalibrierungsablauf Eichen des Zählers gemäss gesetzlichen Vorgaben

Genauigkeit der Messmethode Messgenauigkeit ±1-2%

Messintervall Kontinuierliche Messung

Verantwortliche Person ADEV Ökowärme AG

Dynamischer Parameter / Messwert M Heizöl

Beschreibung des Parameters/Messwerts Gemessene Menge an verbranntem Heizöl zum

Betrieb der Heizzentrale

Einheit L

Datenquelle Als Datenquelle muss ein Heizölzähler oder eine

Heizöllagerbilanz verwendet werden

Erhebungsinstrument /

Auswertungsinstrument

Heizölzähler

Beschreibung Messablauf Die Messung hat entweder pro Monitoringperiode oder,

wenn diese über ein Kalenderjahr hinaus geht, pro

Kalenderjahr zu erfolgen. Handablesung

(Plausibilisierung mit Heizölrechnungen)

Kalibrierungsablauf Eichen des Zählers gemäss gesetzlichen Vorgaben

Genauigkeit der Messmethode Messgenauigkeit ±1-2%

Messintervall Ablesen in Monatsintervallen

Verantwortliche Person ADEV Ökowärme AG

5.3.3 Einflussfaktoren

Es sind keine weiteren Einflussfaktoren, welche die Wirtschaftlichkeit und/oder die Emissionen

beeinflussen könnten bekannt. Die wesentlichsten Punkte wurden im Abschnitt 3.2 erläutert und als

konstant angenommen. Eine Änderung der politischen Vorgaben muss, wie bereits beschrieben, im

Rahmen des Monitorings geprüft werden.

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5.4 Plausibilisierung der Daten und Berechnungen

Dynamischer Parameter / Messwert Wärmeverbrauch der Schlüsselgruppe A W,i,y

Beschreibung des Parameters / Messwerts Die an die Schlüsselgruppe A gesamthaft

gelieferte Wärmemenge

Einheit MWh

Datenquelle Wärmemengenzähler Kunden

Art der Plausibilisierung Vergleich des früheren Nutzwärmebedarfs mit

dem aktuellen Nutzwärmebedarf.

Dynamischer Parameter / Messwert Erdgasverbrauch

Beschreibung des Parameters / Messwerts Der zur Spitzenlastversorgung benötigte

Erdgasverbrauch

Einheit Nm3

Datenquelle Gaszähler am Erdgasbrenner

Art der Plausibilisierung Erdgasrechnung des Energieversorgers

Dynamischer Parameter / Messwert Heizölverbrauch

Beschreibung des Parameters / Messwerts Der zur Spitzenlastversorgung benötigte

Heizölverbrauch

Einheit L

Datenquelle Heizölzähler am Brenner

Art der Plausibilisierung Heizölrechnungen & Lagerbestand

5.5 Prozess- und Managementstruktur

Monitoringprozess

Verantwortlich für die Qualitätssicherung ist der Projekteigner. Der Eigner wird durch einen Fachmann

unterstützt, der Erfahrung mit solchen Aufgaben besitzt. Für die Datensammlung wird von der ADEV

eine verantwortliche Person benannt, welche die vor Ort vorhandenen Daten sammelt und

abspeichert. Es handelt sich hierbei vor allem um die Wärmemengen, die mit den Verbrauchern

abgerechnet werden. Neben der regelmässigen, fachmännischen Kalibrierung der Messinstrumente

werden Plausibilitätschecks der wichtigsten gemessenen Parameter durchgeführt. Die Aufwand- und

Ertragsseite des Wärmenetzbetreibers findet sich in der entsprechenden gesetzlich vorgeschriebenen

Archivierung in der Buchhaltung wieder.

Hierin enthalten sind unter anderem die für das Monitoring relevanten Daten wie verkaufte Wärme,

eingekaufte Primärenergieträger. Zusätzlich werden die für die Durchführung des Monitorings

aufbereiteten Daten und die Monitoring- und Verifizierungsberichte mit allen Unterlagen elektronisch

(Excel) sowie physisch archiviert. Die Daten können alle vollelektronisch und jederzeit abgerufen

werden. Der Projekteigner ist dafür verantwortlich, dass die Wärmezähler regelmässig geeicht

werden.

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Qualitätssicherung und Archivierung

− Die zu erfassenden Daten und Parameter werden von Zwei Personen im Rahmen des Vier-

Augen-Prinzips aufgenommen und notiert. Beide Personen bestätigen die Richtigkeit der

abgelesenen Daten mittels ihrer Unterschrift.

− Die aufbereiteten Daten und die Monitoring- und Verifizierungsberichte mit allen Unterlagen

elektronisch (Excel) sowie physisch archiviert.

Verantwortlichkeiten und institutionelle Vorrichtungen

Datenerhebung ADEV Ökowärme AG

Verfasser des

Monitoringberichts

ADEV Ökowärme AG oder Drittfirma

Qualitätssicherung ADEV Ökowärme AG

Datenarchivierung

Leitsystem

ADEV Ökowärme AG

6 Sonstiges

Keine weiteren Punkte offen.

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7.2 Unterschriften

Der Gesuchsteller verpflichtet sich, wahrheitsgemässe Angaben zu machen. Absichtlich falsche

Angaben werden strafrechtlich verfolgt.

Ort, Datum Name, Funktion und Unterschrift des Gesuchstellers

Gegebenenfalls 2. Unterschrift

Ort, Datum Name, Funktion und Unterschrift des Gesuchstellers

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Projekt-/Programmbeschreibung von Projekten/Programmen zur Emissionsverminderung in der Schweiz

Diese Projektbeschreibung beruht auf der Vorlage Projektbeschreibung der Geschäftsstelle Kompensation, Version v5.0 / Oktober 2018. Bitte prüfen Sie vor dem Ausfüllen dieser Vorlage, ob die vorliegende Version noch aktuell ist. Die aktuelle Version ist zu finden unter https://www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/klima/fachinformationen/klimapolit k/kompensation-von-co2-emissionen/kompensationsprojekte-in-der-schweiz/umsetzung-von-kompensationsprojekten.html

Anhang

A1. Geschwärzte Fassung Projekt-/Programmbeschreibung

Keine

A2. Begründung für Schwärzungen Projekt-/Programmbeschreibung

Keine

A3. Geschwärzte Fassung Validierungsbericht

Keine

A4. Begründung für Schwärzungen Validierungsbericht

Keine

A5. Unterlagen zu Angaben und Beschreibung des Projekts, Programms inkl. Vorhaben (z.B. Technische Datenblätter, Belege für den Umsetzungsbeginn)

A5.1 ADEV_Kaufvertrag Heizkessel A5.3 Baupläne Heizung

A6. Unterlagen zur Abgrenzung zu weiteren klima- oder energiepolitischen Instrumenten (z.B. beantragte / erhaltene Finanzhilfen, Wirkungsaufteilung)

A6.2 Vereinbarung AUE_ADEV

A7. Unterlagen zur Berechnung der erwarteten Emissionsverminderungen

A7.1 + A8.1 Additionalität Margelacker Rev.4.xlsx

A8. Unterlagen zur Wirtschaftlichkeitsanalyse

A8.2 Kostenschätzung&Instandhaltung A8.3 Vertragskontrolle per 17.07.2019.pdf A8.4 Zahlungsjournal vom 17.07.2019.pdf