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Was Frau zum Thema Pension wissen sollte…..

Maria Fink, 27.3.2015

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Das Pensionskonto – Wissen was drin ist

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EINFACH: ermöglicht eine einfache Pensionsberechnung auf Basis einer einheitlichen RechtslageTRANSPARENT: Jeder Versicherte kann vom Konto ablesen, wie hoch seine bisher erworbenen Pensionsansprüche sind. 2014 erfolgt der Versand einer Information. Der Stand des Pensionskontos kann der Versicherte selbst online einsehen (FinanzOnline, Handysignatur, Bürgerkarte)SICHER: Eine Verminderung der bereits eingebuchten und endgültigen Erstgutschrift ist nicht möglich

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Wer hat ein Pensionskonto?

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Alle ab 1.1.1955 Geborenen

nur Versicherungszeiten ab 2005 mit Versicherungszeiten vor 2005 Teilgutschrift pro

Versicherungsjahr 1,78 % der Beitragsgrundlage (z. B. Bruttoeinkommen)

einmalige Kontoerstgutschrift für Versicherungszeiten bis 2013

ab 2014 Teilgutschrift pro Versicherungsjahr 1,78 % der Beitragsgrundlage (sozialsvers.pflichtiges Einkommen; dies entspricht meist dem Bruttoneinkommen)

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Kontoerstgutschrift: Bis 2013 erworbener Bruttopensionswert

monatliche (14 x) Bruttopension zum Regelpensionsalter (65)

Frau, geboren 1976ca. 13 Jahre Erwerbstätigkeit,3 Kinder, derzeit noch Kindererziehungszeiten

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= Summe der Beitragsgrundlagen x 1,78 %

= aufgewertete Gutschrift aus Vorjahr + Teilgutschrift 2014

Anzeige der Vorjahre

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Teilgutschriften für die man selber keine Beiträge leistet

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Kindererziehungszeiten− die ersten 48 Monate nach Geburt eines Kindes− die ersten 60 Monate nach Geburt bei Mehrlingsgeburten

− Beitragsgrundlage 2015: € 1.694,39 pro Monat

Geburt eines Kindes vor Ablauf der 48/60 Monate Versicherungszeit endet und beginnt für das nächste Kind neu (max. 48/60 Monate)

Wichtiger Hinweis: Seit 2005: Bei Beschäftigung während der Kindererziehungszeiten werden die Beitragsgrundlagen für die Kindererziehungszeiten und auch die Beiträge aus der Erwerbstätigkeit addiert!

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Teilgutschriften für die man selber keine Beiträge leistet

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Arbeitslosengeldbezug: Bemessungsgrundlage 70 % des vorigen Entgelts

Notstandshilfebezug: Bemessungsgrundlage 64,4 % des vorigen Entgelts

Präsenz- und Zivildienst: € 1.694,39 pro Monat

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… die wichtigsten zwei Pensionsmöglichkeiten

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Alterspension-----------------

Korridorpension

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Alterspension - Voraussetzungen

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Frauen Geboren Regelpensionsalterbis 1.12.1963 60 Jahrevom 02.12.1963 – 01.06.1964 60 Jahre und 6 Monatevom 02.06.1964 – 01.12.1964 61 Jahrevom 02.12.1964 – 01.06.1965 61 Jahre und 6 Monatevom 02.06.1965 – 01.12.1965 62 Jahrevom 02.12.1965 – 01.06.1966 62 Jahre und 6 Monatevom 02.06.1966 – 01.12.1966 63 Jahrevom 02.12.1966 – 01.06.1967 63 Jahre und 6 Monatevom 02.06.1967 – 01.12.1967 64 Jahrevom 02.12.1967 – 01.06.1968 64 Jahre und 6 Monateab 02.06.1968 65 Jahre

1. Erreichung des Regelpensionsalters

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Alterspension - Voraussetzungen

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180 Versicherungsmonate (= 15 Jahre)− davon müssen mindestens 7 Jahre auf einer Erwerbstätigkeit

beruhen

2. Mindestversicherungszeit

Wichtiger Hinweis: - keine Beitragsjahre bei geringfügiger

Beschäftigung - es gibt jedoch die Möglichkeit der Selbstversicherung

bei geringfügiger Beschäftigung

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Korridorpension

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Vollendung des 62. LebensjahresErwerb von 480 Versicherungsmonaten (= 40 Jahre)

Abschlag für jedes Jahr vor dem Regelpensionsalter: 5,1 %

Abschlag pro Jahr

5,1 %

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Witwenpension

Die Witwenpension beträgt max. 60 % der Pension des verstorbenen Partners (Ehegattin oder eingetragene Partnerschaft)

Witwenpension gebührt nur dann auf unbeschränkte Zeit, wenn− aus der Ehe ein Kind stammt oder− die Witwe zum Zeitpunkt des Todes des Ehepartners das 35.

Lebensjahr vollendet hat oder− die Ehe mindestens 10 Jahre dauerte

bei Geschiedenen nur Anspruch auf Witwenpension, wenn Pflicht auf Unterhaltszahlungen besteht

Trifft keine dieser Voraussetzungen zu, gebührt die Witwenpension nur befristet auf 30 Monate (2,5 Jahre)!

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Die Lebensgefährtin erhält keine

Witwenpension

Witwenpension

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Pension – ein paar Fakten

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Faustformel:− nach 45 Beitragsjahren,− im Alter von 65 Jahren− wird eine Pension von ca. 80 % des

Lebensdurchschnittseinkommens erzielt werden

45 – 65 – 80

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Teilzeitarbeit/Geringfügigkeit/Unterbrechumg

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durchschnittlich arbeiten 46 % der österreichische Frauen in Teilzeit (inkl. Geringfügigkeit)− im Alter von 25 – 49 mit Kindern unter 15 sogar ca. 70 % der

FrauenFrauen verdienen in vergleichbaren Berufspositionen ca. 15 % weniger als Männer

Beeinflusst durch diese Faktoren liegt die Durchschnittspension der Frauen ca. 42 % unter jener der Männer. 2013 betrug die durchschnittliche Alterspension der Frauen monatlich brutto € 852,--

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Teilzeitarbeit/Geringfügigkeit/Unterbrechumg

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1 Jahr Teilzeit (50 %) verringert die Pension um ca. 1 %1 Jahr Unterbrechung bzw. Geringfügigkeit verringert die Pension um ca. 2 %

Was verliert Frau bei Teilzeitbeschäftigung bzw. Geringfügigkeit im Vergleich zu Vollzeitbeschäftigung

Dadurch wird die Pensionshöhe gravierend beeinflusst!

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Pensionshöhe

80%(Bei 45

Versicherungs-Jahren -

1,78% p.a.)

EinkommenBerufsbeginn

Durchschnitts-einkommen

EinkommenBerufsende

Pension bei 45 Vers.Jahren

Pensionslücke

Pension bei 35 Vers.Jahren

62 %(Bei 35

Versicherungs-Jahren -

1,78% p.a.)

Pensionslücke

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Warum soll ich als Frau finanziell vorsorgen? Weil….

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Unterbrechung/ TeilzeitbeschäftigungWeniger Einkommen = Weniger Pension

Witwenpension• maximal 60 % der Pension des Verstorbenen

Ehepartners• keine Witwenpension für Lebensgefährtin

Ganz einfach, weil ich es mir

wert bin!

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Seite 23Dein Berater der Raiffeisenbank Weißachtal

freut sich auf ein persönliches Gespräch!

Damit Du auch in der Pension für deine finanzielle Gesundheit vorgesorgt hast…