Www.tierarzt-rohrbach.at Herzlich Willkommen. Allgemeine Sachkunde O.Ö.Tierschutzgesetz Wesen und...
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Herzlich Willkommen
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Allgemeine Sachkunde
O.Ö.Tierschutzgesetz
Wesen und Verhalten von Hunden
Allgemeines zur Gesundheit von Hunden
Mögliche Erkrankungen/Impfungen von Hunden
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O.Ö. Tierschutzgesetz§1 Zielsetzung
1. das Leben und Wohlbefinden eines Tieres zu schützen
2. art- und verhaltensgerechte Behandlung der Tiere
3. wer ein Tier in Obhut nimmt, hat für dessen Wohlbefinden zu sorgen
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O.Ö. Tierschutzgesetz
Schutzbestimmungen
§ 4 Tierquälerei
Niemand darf ein Tier quälen das heißt : ein Tier ungerechtfertigt oder vorsätzlich
• in qualvoller Weise töten• Schmerzen , Leiden oder Schäden zufügen• in schwere Angst versetzen
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O.Ö. Tierschutzgesetz
§ 5 besondere Formen der Tierquälerei
1. jeder Eingriff, der nicht im Interesse der Gesundheit eines Tieres liegt
(z.b .Stimmbänder durchtrennen)2. Unsachgemäße Eingriffe oder schmerzhafte
Behandlungen ohne Betäubung3. Qualzüchtungen4. Entfernung von Krallen oder Zähnen
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O.Ö. Tierschutzgesetz§ 5 besondere Formen der Tierquälerei
5. Ein Tier an einem anderen lebenden Tier auf
Schärfe abzurichten 6. Leistungen abzuverlangen die seine Kräfte
übersteigen7. Tierkämpfe zu veranstalten
• Ein Haustier auszusetzen 9. Ein Haustier mit nicht behebbaren Schmerzen zu
halten
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O.Ö. Tierschutzgesetz§ 5 besondere Formen der Tierquälerei
11.Futter vorzusetzen, das ihm offensichtlich Schmerzen ,Leiden oder Schäden verursacht
12.Tiere Temperaturen auszusetzen, die Schmerzen, Ängste oder Leiden verursachen13.Stachelhalsbänder, Elektrobänder14.Doping15.Das Vernachlässigen eines Tieres, durch das ihm
Schmerzen, Ängste, Leiden oder Schäden zugefügt
werden
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O.Ö. Tierschutzgesetz
Nicht als Tierquälerei zählt:
Eingriffe und Maßnahmen, die vom Tierarzt ausveterinärmedizinischen Gründen erforderlich sind
• fachgerechtes Kastrieren• Entfernung der Wolfskrallen
(bei über 6 Tage alte Hunde nur mit Betäubung)
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O.Ö. Tierschutzgesetz
Tierhaltung§ 8 allgemeine Bestimmungen
1. Wer ein Tier hält muß es angemessen art- und verhaltensgerecht ernähren, pflegen und entsprechende Unterkunft geben und auch für tierärztliche Betreuung sorgen
2. Die Bewegungsfreiheit darf nicht dauernd oder unnötig eingeschränkt sein
3. Wer ein Tier hält , muß dafür sorgen, daß eine Gefährdung oder Verletzung anderer Tiere
vermieden wird .
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O.Ö. Tierschutzgesetz
Hundehaltegesetz Anforderung an die Haltung von Hunden
1. Hunde müßen mindestens 1x am Tag Gelegenheit zum Auslauf haben
mindestens 2x am Tag Kontakt mit Menschen haben2. Hunde sind ihrer Rasse, Alter, Größe und Verwendung entsprechend in ausreichender Menge mit
geeignetem Futter zu versorgen3. Ständig sauberes und frisches Trinkwasser4. Welpen bis 8 Wochen nur bei der Mutter halten
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§ 17 Haltung im Freien
1. Junghunde dürfen bis 5 Monate nicht ausschließlich im Freien gehalten werden2. ausschließliche Haltung im Freien nur wenn es die Gesundheit und Rasse erlaubt3. Hunde brauchen eine angemessen große Hütte mit der Wetterseite abgewandtem Zugang4. Die Tier müßen gegen Witterungseinflüße und Feuchtigkeit schützen sein5. Die Hütte muß aus wärmedämmendem Material sein6. Die Hütte muß trocken und sauber halten werden7. Die Hütte muss eine geeignete Auflage enthalten
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O.Ö. Tierschutzgesetz
§ 18 Anbindehaltung
1. dauernde Anbindehaltung ist verboten !2. bei kurzfristiger Anbindung:
a) nur ein Halsband oder Brustgeschirr verwenden, das keine Schmerzen verursacht
b) Würge- und Stachelhalsbänder sind verbotenc) mindestens 6 m lange Laufvorrichtung mit seitlichem Bewegungsraum
von 3 Meternd) der Hund muß seine Hütte aufsuchen können, und bei großer Hitze
auch außerhalb der Hütte einen Schattenplatz habene) der Bewegungsbereich darf nicht durch Gegenstände eingeschränkt
werden, die den Hund behindern oder gefährdenf) das Gewicht der Anbindevorrichtung muß der Größe des Hundes
angepasst sein
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§ 19 Zwingerhaltung
1. eine dauernd Zwingerhaltung ist verboten
2. Die Hunde dürfen im Zwinger nicht angebunden werden, und müssen auch außerhalb des Zwingers ausreichend Bewegung haben
3. Die Mindestgröße sind 15 m², pro weiterem Hund 5 m² dazu. Der Zwinger und die Hütte sind sauber, ungezieferfrei und trocken zu halten und regelmäßig von Exkrementen zu säubern 4. Der Zwinger muß an der Wetterseite geschlossen sein, und ausreichend Licht einlassen, Flüssigkeiten müßen abfließen
können, Einfriedung soll 1,8m hoch sein
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O.Ö. Tierschutzgesetz
§ 20 Hundeabrichtung
Verbote: übermäßige Härte
Strafschüsse Elektrische oder chemische Dressurgeräte Stachelhalsbänder
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Wesen und Verhalten von Hunden
• Hunde gehören zur Ordnung der Raubtiere oder Fleischfresser ( Karnivoren). Alle Raubtiere haben ein starkes Gebiß, das aus scharfen Schneide-zähnen und starken Eckzähnen besteht.• Abstammung vom Wolf. Er wurde vor ca. 15000 Jahren domestiziert. Der Wolf ist ein Rudeltier (gemeinsames Jagen, Ruhen, Fressen und Schlafen) und wird von einem Leittier angeführt. In jedem Rudel herrscht eine strickte Rangordnung, die durch Rangkämpfe
und Drohgebärden aufrechterhalten wird. Rituale Drohgebärden, wie Knurren oder Zähnezeigen sollen Rangordnung und Sozialgefüge aufzeigen
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Wesen und Verhalten von Hunden.
• Kommen junge Hunde in menschliche Obhut, werden diese an den Menschen gewöhnt bzw. auf Menschen geprägt und zeigen große Bereitschaft sich in die menschliche Gemeinschaft einzufügen und sich diesen anzupassen. Welpen übertragen die Bindung ihrer Mutter auf die neue Bezugsperson. • Er hat die Fähigkeit, sich mit den Menschen zu verständigen und hat eine hervorragende Lernfähigkeit - lernt Befehle auszuführen und stellt sein Fähigkeiten in den Dienst der Menschen
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Wesen und Verhalten von Hunden
Durch angeborene Verhaltensweisen wieJagdtrieb
Revier verteidigen, Revier markierenSchnuppen -und Suchverhalten
Spieltrieb,Anspringen,Buddeln,AbschleckenApportiern
können Hunde zum Schutz und Wachdienst,als Jagd- Such-Haus oder Blindenhund
eingesetzt und verwendet werden
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Allgemeines zur Gesundheit von Hunden
Neben der richtigen Ernährung, ausreichender
Bewegung und entsprechender Zuneigung braucht der Hund
noch einige andere wichtige Dinge um gesund und munter zu
bleiben :
Fellpflege:• Bürsten ,Baden• Haarausfall, Juckreiz, Ekzeme, Ektoparasiten, Endoparasiten, Ernährungszustand,• Tumore, Hautoberfläche, Verletzungen
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Allgemeines zur Gesundheit von Hunden
Mundhygiene:
• ob Zähne in Ordnung sind?
• Zahnstein
• Entzündung des Zahnfleisches
• Mundgeruch
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Allgemeines zur Gesundheit von Hunden
Krallenpflege:
• Schneiden• Wolfskralle
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Ohrenpflege :
• leicht sammeln sich Staub, Flüssigkeit oder ein Fremdkörper im Gehörgang an, die zu Entzündungen führen können.
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Allgemeines zur Gesundheit von Hunden
Kotkontrolle!
KonsistenzKonsistenz
FarbeFarbe
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Spezielle Gesundheitsvorsorge von Hunden
Am besten nach ein paar TagenEingewöhnungs-Phase den Haustierarzt
aufsuchen
Allgemeine Untersuchung
Parasitenbekämpfung:
(Wachstumsstörungen, Blutarmut, Durchfall , Erbrechen, Fell)
Impfungen
Kastration
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Der WelpeImpfungen
• 8 Wochen: • Staupe
• Hepatitis c.c. • Leptospirose • Parovirose • Zwingerhusten
• 12 Wochen:• Staupe (Auffrischung)• Hepatitis c.c.
(Auffrischung)• Leptospirose
(Auffrischung)• Parovirose
(Auffrischung)• Tollwut• Borreliose (im Frühjahr
ab d. 12. Woche)
Jährliche Auffrischung: Staupe, Hepatits c.c., Leptospirose, Parovirose, Zwingerhusten, Tollwut
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Kastration
• Operative Entfernung – - der Hoden beim Rüden– - der Eierstöcke und der kompletten
Gebärmutter bei der Hündin
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Warum kastrieren?
• Rüde:– Rechtzeitig kastrierte Rüden haben für
gewöhnlich keine Aggressionen gegen andere Rüden.
– Sind meist besser zu führen– Ordnen sich dem Besitzer bzw. der Familie
besser unter.
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Warum kastrieren?
• Hündin:– 2x pro Jahr kommt es zu Läufigkeitsblutungen– 3 Wochen sollte Hündin nicht frei laufen– Gefahr einer Deckung durch freilaufende
Rüden– Scheinträchtigkeit mit Zitzenentzündungen– Zitzentumore
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Wann kastrieren
• Rüde– im Alter von 10-12 Monaten
• Hündin– ab dem 6.Monat
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Wie erkenne ich ob mein Tier ernsthaft krank ist ?
• verminderter Appetit• Mattigkeit• Erbrechen, Durchfall , geblähter Bauch• Fieber• Husten , Niesen• Kurzatmigkeit• Juckreiz• Vermehrter Durst, Harnzwang• Ohrenschmerz• Krämpfe• Unfall• Verletzung , Schmerzen
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Vorsorgeuntersuchungfür ältere Hunde
• Blutuntersuchung und exakte Herzuntersuchung ab ca. 8 Jahren– Gefahr v. organischen Erkrankungen erhöht
• Leber, Niere, Galle, etc.
– Herzerkrankungen
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Hund im Urlaub• Achten Sie bereits bei der Urlaubsplanung darauf, wie Sie
Ihren Hund transportieren wollen und ob Sie ihn ins Quartier mitnehmen können.
• Kann er mitgenommen werden, ist auf ausreichende, zugfreie Belüftung im Fahrzeug zu sorgen.
• Genügend Wasser für die Reise mitführen.• Für den gesamten Aufenthalt das eigene Futter mitnehmen
(Verdauungsprobleme)• Für eventuelle Probleme Medikamente vor Reiseantritt
vom Tierarzt besorgen (Kohletabletten udgl.)
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Hund im Urlaub
• Rechtzeitig über die erforderlichen Einreisebestimmungen des Urlaubslandes informieren! (Impfungen)
• Kann der Hund nicht mitgenommen werden und haben Sie keine Vertrauensperson die sich um den Hund kümmert, wenden Sie sich an eine Tierpension Ihres Vertrauens.
www.tierarzt-rohrbach.atViel Freude mit ihrem Hund
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