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Allgemeine Sachkunde

O.Ö.Tierschutzgesetz

Wesen und Verhalten von Hunden

Allgemeines zur Gesundheit von Hunden

Mögliche Erkrankungen/Impfungen von Hunden

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O.Ö. Tierschutzgesetz§1 Zielsetzung

1. das Leben und Wohlbefinden eines Tieres zu schützen

2. art- und verhaltensgerechte Behandlung der Tiere

3. wer ein Tier in Obhut nimmt, hat für dessen Wohlbefinden zu sorgen

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O.Ö. Tierschutzgesetz

Schutzbestimmungen

§ 4 Tierquälerei

Niemand darf ein Tier quälen das heißt : ein Tier ungerechtfertigt oder vorsätzlich

• in qualvoller Weise töten• Schmerzen , Leiden oder Schäden zufügen• in schwere Angst versetzen

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O.Ö. Tierschutzgesetz

§ 5 besondere Formen der Tierquälerei

1. jeder Eingriff, der nicht im Interesse der Gesundheit eines Tieres liegt

(z.b .Stimmbänder durchtrennen)2. Unsachgemäße Eingriffe oder schmerzhafte

Behandlungen ohne Betäubung3. Qualzüchtungen4. Entfernung von Krallen oder Zähnen

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O.Ö. Tierschutzgesetz§ 5 besondere Formen der Tierquälerei

5. Ein Tier an einem anderen lebenden Tier auf

Schärfe abzurichten 6. Leistungen abzuverlangen die seine Kräfte

übersteigen7. Tierkämpfe zu veranstalten

• Ein Haustier auszusetzen 9. Ein Haustier mit nicht behebbaren Schmerzen zu

halten

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O.Ö. Tierschutzgesetz§ 5 besondere Formen der Tierquälerei

11.Futter vorzusetzen, das ihm offensichtlich Schmerzen ,Leiden oder Schäden verursacht

12.Tiere Temperaturen auszusetzen, die Schmerzen, Ängste oder Leiden verursachen13.Stachelhalsbänder, Elektrobänder14.Doping15.Das Vernachlässigen eines Tieres, durch das ihm

Schmerzen, Ängste, Leiden oder Schäden zugefügt

werden

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O.Ö. Tierschutzgesetz

Nicht als Tierquälerei zählt:

Eingriffe und Maßnahmen, die vom Tierarzt ausveterinärmedizinischen Gründen erforderlich sind

• fachgerechtes Kastrieren• Entfernung der Wolfskrallen

(bei über 6 Tage alte Hunde nur mit Betäubung)

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Tierhaltung§ 8 allgemeine Bestimmungen

1. Wer ein Tier hält muß es angemessen art- und verhaltensgerecht ernähren, pflegen und entsprechende Unterkunft geben und auch für tierärztliche Betreuung sorgen

2. Die Bewegungsfreiheit darf nicht dauernd oder unnötig eingeschränkt sein

3. Wer ein Tier hält , muß dafür sorgen, daß eine Gefährdung oder Verletzung anderer Tiere

vermieden wird .

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Hundehaltegesetz Anforderung an die Haltung von Hunden

1. Hunde müßen mindestens 1x am Tag Gelegenheit zum Auslauf haben

mindestens 2x am Tag Kontakt mit Menschen haben2. Hunde sind ihrer Rasse, Alter, Größe und Verwendung entsprechend in ausreichender Menge mit

geeignetem Futter zu versorgen3. Ständig sauberes und frisches Trinkwasser4. Welpen bis 8 Wochen nur bei der Mutter halten

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O.Ö. Tierschutzgesetz

§ 17 Haltung im Freien

1. Junghunde dürfen bis 5 Monate nicht ausschließlich im Freien gehalten werden2. ausschließliche Haltung im Freien nur wenn es die Gesundheit und Rasse erlaubt3. Hunde brauchen eine angemessen große Hütte mit der Wetterseite abgewandtem Zugang4. Die Tier müßen gegen Witterungseinflüße und Feuchtigkeit schützen sein5. Die Hütte muß aus wärmedämmendem Material sein6. Die Hütte muß trocken und sauber halten werden7. Die Hütte muss eine geeignete Auflage enthalten

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O.Ö. Tierschutzgesetz

§ 18 Anbindehaltung

1. dauernde Anbindehaltung ist verboten !2. bei kurzfristiger Anbindung:

a) nur ein Halsband oder Brustgeschirr verwenden, das keine Schmerzen verursacht

b) Würge- und Stachelhalsbänder sind verbotenc) mindestens 6 m lange Laufvorrichtung mit seitlichem Bewegungsraum

von 3 Meternd) der Hund muß seine Hütte aufsuchen können, und bei großer Hitze

auch außerhalb der Hütte einen Schattenplatz habene) der Bewegungsbereich darf nicht durch Gegenstände eingeschränkt

werden, die den Hund behindern oder gefährdenf) das Gewicht der Anbindevorrichtung muß der Größe des Hundes

angepasst sein

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§ 19 Zwingerhaltung

1. eine dauernd Zwingerhaltung ist verboten

2. Die Hunde dürfen im Zwinger nicht angebunden werden, und müssen auch außerhalb des Zwingers ausreichend Bewegung haben

3. Die Mindestgröße sind 15 m², pro weiterem Hund 5 m² dazu. Der Zwinger und die Hütte sind sauber, ungezieferfrei und trocken zu halten und regelmäßig von Exkrementen zu säubern 4. Der Zwinger muß an der Wetterseite geschlossen sein, und ausreichend Licht einlassen, Flüssigkeiten müßen abfließen

können, Einfriedung soll 1,8m hoch sein

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§ 20 Hundeabrichtung

Verbote: übermäßige Härte

Strafschüsse Elektrische oder chemische Dressurgeräte Stachelhalsbänder

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Wesen und Verhalten von Hunden

• Hunde gehören zur Ordnung der Raubtiere oder Fleischfresser ( Karnivoren). Alle Raubtiere haben ein starkes Gebiß, das aus scharfen Schneide-zähnen und starken Eckzähnen besteht.• Abstammung vom Wolf. Er wurde vor ca. 15000 Jahren domestiziert. Der Wolf ist ein Rudeltier (gemeinsames Jagen, Ruhen, Fressen und Schlafen) und wird von einem Leittier angeführt. In jedem Rudel herrscht eine strickte Rangordnung, die durch Rangkämpfe

und Drohgebärden aufrechterhalten wird. Rituale Drohgebärden, wie Knurren oder Zähnezeigen sollen Rangordnung und Sozialgefüge aufzeigen

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Wesen und Verhalten von Hunden.

• Kommen junge Hunde in menschliche Obhut, werden diese an den Menschen gewöhnt bzw. auf Menschen geprägt und zeigen große Bereitschaft sich in die menschliche Gemeinschaft einzufügen und sich diesen anzupassen. Welpen übertragen die Bindung ihrer Mutter auf die neue Bezugsperson. • Er hat die Fähigkeit, sich mit den Menschen zu verständigen und hat eine hervorragende Lernfähigkeit - lernt Befehle auszuführen und stellt sein Fähigkeiten in den Dienst der Menschen

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Wesen und Verhalten von Hunden

Durch angeborene Verhaltensweisen wieJagdtrieb

Revier verteidigen, Revier markierenSchnuppen -und Suchverhalten

Spieltrieb,Anspringen,Buddeln,AbschleckenApportiern

können Hunde zum Schutz und Wachdienst,als Jagd- Such-Haus oder Blindenhund

eingesetzt und verwendet werden

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Allgemeines zur Gesundheit von Hunden

Neben der richtigen Ernährung, ausreichender

Bewegung und entsprechender Zuneigung braucht der Hund

noch einige andere wichtige Dinge um gesund und munter zu

bleiben :

Fellpflege:• Bürsten ,Baden• Haarausfall, Juckreiz, Ekzeme, Ektoparasiten, Endoparasiten, Ernährungszustand,• Tumore, Hautoberfläche, Verletzungen

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Allgemeines zur Gesundheit von Hunden

Mundhygiene:

• ob Zähne in Ordnung sind?

• Zahnstein

• Entzündung des Zahnfleisches

• Mundgeruch

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Allgemeines zur Gesundheit von Hunden

Krallenpflege:

• Schneiden• Wolfskralle

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Allgemeines zur Gesundheit von Hunden

Ohrenpflege :

• leicht sammeln sich Staub, Flüssigkeit oder ein Fremdkörper im Gehörgang an, die zu Entzündungen führen können.

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Allgemeines zur Gesundheit von Hunden

Kotkontrolle!

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Spezielle Gesundheitsvorsorge von Hunden

Am besten nach ein paar TagenEingewöhnungs-Phase den Haustierarzt

aufsuchen

Allgemeine Untersuchung

Parasitenbekämpfung:

(Wachstumsstörungen, Blutarmut, Durchfall , Erbrechen, Fell)

Impfungen

Kastration

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Der WelpeImpfungen

• 8 Wochen: • Staupe

• Hepatitis c.c. • Leptospirose • Parovirose • Zwingerhusten

• 12 Wochen:• Staupe (Auffrischung)• Hepatitis c.c.

(Auffrischung)• Leptospirose

(Auffrischung)• Parovirose

(Auffrischung)• Tollwut• Borreliose (im Frühjahr

ab d. 12. Woche)

Jährliche Auffrischung: Staupe, Hepatits c.c., Leptospirose, Parovirose, Zwingerhusten, Tollwut

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Kastration

• Operative Entfernung – - der Hoden beim Rüden– - der Eierstöcke und der kompletten

Gebärmutter bei der Hündin

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Warum kastrieren?

• Rüde:– Rechtzeitig kastrierte Rüden haben für

gewöhnlich keine Aggressionen gegen andere Rüden.

– Sind meist besser zu führen– Ordnen sich dem Besitzer bzw. der Familie

besser unter.

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Warum kastrieren?

• Hündin:– 2x pro Jahr kommt es zu Läufigkeitsblutungen– 3 Wochen sollte Hündin nicht frei laufen– Gefahr einer Deckung durch freilaufende

Rüden– Scheinträchtigkeit mit Zitzenentzündungen– Zitzentumore

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Wann kastrieren

• Rüde– im Alter von 10-12 Monaten

• Hündin– ab dem 6.Monat

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Wie erkenne ich ob mein Tier ernsthaft krank ist ?

• verminderter Appetit• Mattigkeit• Erbrechen, Durchfall , geblähter Bauch• Fieber• Husten , Niesen• Kurzatmigkeit• Juckreiz• Vermehrter Durst, Harnzwang• Ohrenschmerz• Krämpfe• Unfall• Verletzung , Schmerzen

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Vorsorgeuntersuchungfür ältere Hunde

• Blutuntersuchung und exakte Herzuntersuchung ab ca. 8 Jahren– Gefahr v. organischen Erkrankungen erhöht

• Leber, Niere, Galle, etc.

– Herzerkrankungen

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Hund im Urlaub• Achten Sie bereits bei der Urlaubsplanung darauf, wie Sie

Ihren Hund transportieren wollen und ob Sie ihn ins Quartier mitnehmen können.

• Kann er mitgenommen werden, ist auf ausreichende, zugfreie Belüftung im Fahrzeug zu sorgen.

• Genügend Wasser für die Reise mitführen.• Für den gesamten Aufenthalt das eigene Futter mitnehmen

(Verdauungsprobleme)• Für eventuelle Probleme Medikamente vor Reiseantritt

vom Tierarzt besorgen (Kohletabletten udgl.)

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Hund im Urlaub

• Rechtzeitig über die erforderlichen Einreisebestimmungen des Urlaubslandes informieren! (Impfungen)

• Kann der Hund nicht mitgenommen werden und haben Sie keine Vertrauensperson die sich um den Hund kümmert, wenden Sie sich an eine Tierpension Ihres Vertrauens.

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www.tierarzt-rohrbach.atViel Freude mit ihrem Hund

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www.tierarzt-rohrbach.atHerzlichen Dank

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