X Die Fachstelle rund ums Alter © Margrit Brunner Steppel 1 8750 Glarus.
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Die Fachstelle rund ums Alter
© Margrit Brunner Steppel 1 8750 Glarus
Seite 2
Praktische Erfahrungen bei der Patientenverfügung
Referat Margrit Brunner
04.09.2013
Tagung SVBB Workshop 8
© Margrit Brunner Steppel 1 8750 Glarus
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I n h a l t Workshop 8
• Soll ich eine Patientenverfügung/ einen DOCUPASS ausfüllen und warum?• Was ist der DOCUPASS?• Welches sind die rechtlichen Voraussetzungen?• Wie sieht eine Patientenverfügung aus?• Was gilt es zu beachten?• Wie bewährt sie sich in der Praxis?
• Ihre Fragen und Wünsche
Teil I
Ist eine Patientenverfügung, nötig und sinnvoll?
Teil I• 10 %: Plötzlicher Tod• 40 % nach längerer Krankheit • 50 % hochbetagte Menschen langsam zunehmende Abhängigkeit,
Behinderungen, Demenz (Alzheimer)
90 % der Vor-Todessituationen
machen eine Patientenverfügung sinnvoll
/ «nötig»© Margrit Brunner Steppel 1 8750 Glarus
Teil I
Terri Schiavo
USA 2005 15 Jahre in tiefem Wach-Koma
Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften
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Prinz Friso
20 Minuten in der Lawine50 Minuten Reanimation
> schwerste Hirnschäden
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Teil I
• 25.08.2012
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Teil I
• Indem wir … dem Tod mit technischen Mitteln entgegentreten, haben wir einen neuen biologischen Status erlangt – einen Weder-noch-Zustand, der länger und länger dauert …..
Michael Wolff, TA-Magazin Nr.
34., 2012
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Teil I
• Rückblick Entwicklung Patientenrechte
• Rechte > Pflichten
• Selbstverantwortung wahrnehmen
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Selbstbestimmung Ja sagen >>>> Nein sagen
Lebensqualität
Jahre
JA - PUNKT
NEIN-PUNKT
Lebensqualität
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DOCUPASS/ PV
Meine Anliegen Meine Verantwortung Meine Selbstbestimmung
Vorteile für Arzt und Pflegende Entlastung der Angehörigen
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Entlastung
der Angehörigen
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Rechtliche Relevanz der PV
Art. 372, Abs. 2Die Ärztin oder der Arzt entspricht der Patientenverfügung, ausser wenn diese gegen gesetzliche Vorschriften verstösst oder wenn begründete Zweifel bestehen, dass sie auf freiem Willen beruht oder noch dem mutmasslichen Willen der Patientin oder des Patienten entspricht.
«Kaskade» der Zuständigkeit
Vertretungsberechtigte PersonenArt. 378, Abs. 11. die in einer PV oder einem Vorsorgeauftrag bezeichnete
Person2. der Beistand oder die Beiständin mit einem Vertretungsrecht
bei medizinischen Massnahmen3. Ehegatte, eingetragene Partnerin, eingetragener Partner4. Person, die mit der urteilsunfähigen Person einen
gemeinsamen Haushalt führt und ihr regelmässig und persönlich Beistand leistet
5. die Nachkommen, wenn sie …regelmässig und persönlich Beistand leisten
6. die Eltern, wenn sie ….7. die Geschwister, wenn sie ….
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Teil II DOCUPASSDIE umfassende Vorsorgemappe
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Teil III Die rechtlichen Voraussetzungen
>> KESR§ Inkrafttreten: 1.1.2013§ Änderungen im ZGB, Abschnitt «Erwachsenenschutz»:
§ Stärkung der Bereiche:•- Selbstbestimmungsrecht•- Solidarität in der Familie•- Schutz urteilsunfähiger Personen§ Erstmals schweizweit gesetzliche Verankerung des Vorsorgeauftrags und der Patientenverfügung
Instrumente zur Umsetzung und Wahrnehmung dieser «neuen» Rechte
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Teil IV:
Wie sieht eine PV aus?
Voraussetzungen der PV
Wer darf eine PV ausfüllen/ schreiben?
Jeder/ jede, die u r t e i l s f ä h i g ist, also auch urteilsfähige Minderjährige. (Es ist keine Handlungsfähigkeit erforderlich, wie beim Vorsorgeauftrag).
Bei Unsicherheit betr. Urteilsfähigkeit (z.B. bei älteren Menschen): ärztliches Attest einholen
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Voraussetzungen
Eine PV muss nicht - nicht von Hand geschrieben werden, - nicht beglaubigt werden - nicht vom Partner/ der Partnerin oder den Kindern mitunterschrieben werden.
Die PV sollte auf jeder Seite von der Verfasserin/ dem Verfasser signiert werden.
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Wichtig
Eine PV darf keine «Verfügungen», Bestimmungen oder Wünsche enthalten, die widerrechtlich/ ungesetzlich sind:z.B. aktive Sterbehilfe
Aber: Nutzen für Notizen etc. Es soll und darf meine individuelle PV sein!
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Patientenverfügung (PV) meine BestimmungTeil 1: Personalien und Anweisungen
(PV im engeren Sinne)Entweder
•generelle Bestimmung (ja/ nein)und / oder
•Einzelne Wünsche zu medizinischen Behandlungenund
•Palliative Massnahmen
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Patientenverfügung (PV) meine Bestimmung
• Religion/ Todesfall• Werte-Erklärung >>Leitfragen
• Organentnahme >>Swisstransplant
• Autopsie• Vertretung in
medizinischen Angelegenheiten
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Patientenverfügung (PV) meine Bestimmung
• Kopien bei…..
• Erneuerung: alle 2 Jahre!!
• Unterschrift auf jeder Seite!
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eDOCUPASS >
evitaElektronische Hinterlegung
der Vorsorgedokumente
Start 1. Oktober
2013
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www.evita.ch
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Beobachter26.07.2013
Rolle der KESB
Die KESB schaltet sich ein oder kann eingeschaltet werden, wenn- keine PV vorliegt und- niemand die Interessen einer urteilsunfähigen Person wahrnimmt- sich die Vertretungsberechtigten nicht einig sind- die Interessen der urteilsunfähigen Person gefährdet oder nicht
gewahrt sind- wenn einer PV nicht entsprochen wird- Wenn die PV mutmasslich im Zustand der Urteilsunfähigkeit oder der Nötigung erstellt wurde
Die Behörde erstellt eine Beistandschaft oder bestimmt eine geeignete Drittperson (die KESB muss sich n i c h t an die «Kaskade» halten).
Ein würdiges Sterben ehrt das Leben.
Wie bewährt sich die PV in der Praxis?
- Spitäler fragen nach PV- «Lernprozess» für Ärzte- Beispiele aus unserer Beratungspraxis- Interesse für PV stark gestiegen, viele
Teilnehmende bei Vorträgen- Knackpunkt: das Ausfüllen
Selbstbestimmte Fremdbestimmung
Vorsorgeauftrag
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NEU: Vorsorgeauftrag (VA) Grundsatz: Im VA werden natürliche und/ oder juristische Vertretungspersonen für folgende Lebensbereiche festgelegt:
Personensorge einkaufen, Haushaltsführung, Ernährung Arztbesuche, Betreuung, Kontakte, Hobbys, Haustiere
Vermögenssorge Rechnungen bezahlen, Geld für Lebensbedarf zur Verfügung stellen, Vermögensverwaltung
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NEU: Vorsorgeauftrag (VA)
Rechtsverkehr Briefe öffnen, Verträge abschliessen/ künden Steuererklärung, Vertretung bei gerichtlichen Verfahren
Formvorschriften (analog Testament):Komplette Handschriftlichkeit oder öffentliche Beurkundung
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VorsorgeausweisGrundsatz:• Der Vorsorgeausweis kommt zum Einsatz,
sobald eine Person sich nicht mehr verständlich äussern kann.
Inhalt:• Kontaktangaben Inhaber(in)• Kontaktperson für Notfälle• Freiwillig: Angabe der vorhandenen
Vorsorgedokumente und Hinterlegungsort
Wichtig:• Immer auf sich tragen, am besten im
Portemonnaie.
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Wer heute vorsorgt, braucht sich morgen
nicht zu sorgen.
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Was bietet Pro Senectute ?
• PV/ DOCUPASS• Info-Ordner• Beratung
(unentgeltlich)• Erinnerungsservice
• Beratung und Information• Beratung unentgeltlich
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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