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BASIS _ 32 > DAS PTA MAGAZIN --- Ausgabe 04-2017 < uch während der Schwangerschaft wollen viele Frauen nicht auf eine Reise verzichten. Selbst exoti- sche Ziele sind für werdende Mütter oder Frauen mit Kinderwunsch längst kein Tabu mehr. Für diese Gruppe wird eine spezifische Beratung im Vorfeld allerdings dringend empfohlen. Um sowohl die Frau als auch das ungeborene Kind vor Infektionskrankheiten und deren Folgen zu schützen, sind nicht nur einige Verhaltensregeln zu beachten. Auch der Impf- schutz muss überprüft und wenn nötig ergänzt werden, wenn sich dies mit der Schwangerschaft vereinbaren lässt. Bei Kinderwunsch Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Ins- titut (RKI) empfiehlt Frauen mit Kinderwunsch, den Impf- schutz gegen Masern und Röteln (vorzugsweise mit einem MMR-Impfstoff), Varizellen, Pertussis, Tetanus, Diphtherie und Polio am besten bereits im Vorfeld einer Schwangerschaft zu überprüfen und Impflücken zu schließen. Wird eine Reise lange genug geplant, bleibt im Idealfall auch noch genügend Zeit, um spezielle, für das jeweilige Urlaubsland empfohlene Reiseimpfungen durchzuführen. A Sind Lebendimpfungen erforderlich, sollte allerdings frühes- tens vier Wochen nach deren Verabreichung eine Schwanger- schaft eintreten. Wurde versehentlich während oder kurz vor einer Schwangerschaft mit einem MMR-Impfstoff oder gegen Röteln, Varizellen oder Gelbfieber geimpft, ist dies laut RKI jedoch keine generelle Indikation zum Schwangerschaftsab- bruch. Während der Schwangerschaft Allgemein gilt während der Schwangerschaft der Grundsatz: so wenig wie möglich, aber so viel wie nötig impfen. Toxoid- impfstoffe, inaktivierte Impfstoffe sowie Immunglobuline können grundsätzlich auch während der Schwangerschaft ver- abreicht werden. Immunisierungen mit Lebendimpfstoffen (s. o.) dagegen soll- ten unterbleiben, da beim Übertritt der in ihrer Wirkung abge- schwächten (attenuierten) Viren auf das Ungeborene ein theo- retisches Infektionsrisiko besteht. Von der STIKO ausdrücklich empfohlen wird während der Schwangerschaft ab dem zweiten Trimenon die Immunisie- rung mit Influenza-Totimpfstoff; besteht eine erhöhte gesund- Schwanger unterwegs VIELE SCHWANGERE ZIEHT ES NOCHMAL RICHTIG IN DIE FERNE, BEVOR DIE BEDÜRFNISSE DES NACHWUCHSES DIE REISEPLANUNGEN MITBESTIMMEN. AUSREICHENDER INFEK- TIONSSCHUTZ IST DANN ALLERDINGS BESONDERS WICHTIG. [ von Christine Starostzik ] © RyanJLane / Getty Images / iStock

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32 > DAS PTA MAGAZIN --- Ausgabe 04-2017 <

uch während der Schwangerschaft wollen vieleFrauen nicht auf eine Reise verzichten. Selbst exoti-sche Ziele sind für werdende Mütter oder Frauen

mit Kinderwunsch längst kein Tabu mehr. Für diese Gruppewird eine spezifische Beratung im Vorfeld allerdings dringendempfohlen. Um sowohl die Frau als auch das ungeborene Kindvor Infektionskrankheiten und deren Folgen zu schützen, sindnicht nur einige Verhaltensregeln zu beachten. Auch der Impf-schutz muss überprüft und wenn nötig ergänzt werden, wennsich dies mit der Schwangerschaft vereinbaren lässt.

Bei KinderwunschDie Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Ins-titut (RKI) empfiehlt Frauen mit Kinderwunsch, den Impf-schutz gegen Masern und Röteln (vorzugsweise mit einemMMR-Impfstoff), Varizellen, Pertussis, Tetanus, Diphtherieund Polio am besten bereits im Vorfeld einer Schwangerschaftzu überprüfen und Impflücken zu schließen. Wird eine Reiselange genug geplant, bleibt im Idealfall auch noch genügendZeit, um spezielle, für das jeweilige Urlaubsland empfohleneReiseimpfungen durchzuführen.

A Sind Lebendimpfungen erforderlich, sollte allerdings frühes-tens vier Wochen nach deren Verabreichung eine Schwanger-schaft eintreten. Wurde versehentlich während oder kurz voreiner Schwangerschaft mit einem MMR-Impfstoff oder gegenRöteln, Varizellen oder Gelbfieber geimpft, ist dies laut RKIjedoch keine generelle Indikation zum Schwangerschaftsab-bruch.

Während der SchwangerschaftAllgemein gilt während der Schwangerschaft der Grundsatz:so wenig wie möglich, aber so viel wie nötig impfen. Toxoid-impfstoffe, inaktivierte Impfstoffe sowie Immunglobulinekönnen grundsätzlich auch während der Schwangerschaft ver-abreicht werden.Immunisierungen mit Lebendimpfstoffen (s. o.) dagegen soll-ten unterbleiben, da beim Übertritt der in ihrer Wirkung abge-schwächten (attenuierten) Viren auf das Ungeborene ein theo-retisches Infektionsrisiko besteht.Von der STIKO ausdrücklich empfohlen wird während derSchwangerschaft ab dem zweiten Trimenon die Immunisie-rung mit Influenza-Totimpfstoff; besteht eine erhöhte gesund-

SchwangerunterwegsVIELE SCHWANGERE ZIEHT ES NOCHMAL RICHTIG IN DIE FERNE, BEVOR DIE BEDÜRFNISSEDES NACHWUCHSES DIE REISEPLANUNGEN MITBESTIMMEN. AUSREICHENDER INFEK-TIONSSCHUTZ IST DANN ALLERDINGS BESONDERS WICHTIG.

[ von Christine Starostzik ]

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Weil das LebenEcken undKanten hat.

Bei akuten Schwellungen nach Verletzungen.Wirkt abschwellend und damit schmerzlindernd.

Bromelain-POS®. Wirkstoff: Bromelain. Zusammensetzung: 1 magensaftresistente Tablette enthält 56,25-95 mg Bromelain (entspr. 500 F.I.P.-Einheiten),mikrokristalline Cellulose, Copovidon,Maltodextrin (als Stellmittel),Magnesiumstearat (Ph. Eur.) [pflanzlich], hochdisperses Siliciumdioxid,Methacrylsäure-Methylmethacrylat-Copolymer (1:1)mittleresMG135.000,Methacrylsäure-Ethylacrylat-Copolymer (1:1)mittleresMG250.000, Talkum,Triethylcitrat. Anwendungsgebiete: Begleittherapie bei akuten Schwellungszuständen nach Operationen und Verletzungen, insbesondere der NaseundderNebenhöhlen.Gegenanzeigen:ÜberempfindlichkeitgegenüberBromelain,AnanasodereinemdersonstigenBestandteile.Bromelain-POS®

sollte nicht angewendetwerden bei Patientenmit Blutgerinnungsstörungen sowie bei Patienten, die Antikoagulantien oder Thrombozytenaggrega-tionshemmererhalten.Nebenwirkungen: ErkrankungenderAtemwege, desBrustraumsundMediastinums:Häufig: asthmaähnlicheBeschwerden.

Erkrankungen des Gastrointestinaltrakts: Gelegentlich: Magenbeschwerden und/oder Durchfall. Erkrankungen derHaut und des Unterhautzellgewebes: Häufig: Hautausschläge. Erkrankungen des Immunsystems: Häufig: allergischeReaktionen. Stand: März 2017. URSAPHARM Arzneimittel GmbH, Industriestraße 35, 66129 Saarbrücken.

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heitliche Gefährdung wegen eines Grundleidens, bereits abdem ersten Trimenon. Wird eine unvollständige Immunisie-rung festgestellt, gelten ab dem zweiten Trimenon auch Imp-fungen gegen Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Hepatitis A und Bund Poliomyelitis (inaktivierte Poliovakzine) als unbedenklich.Wegen fehlender Erfahrungen während der Schwangerschaftals relativ kontraindiziert wertet die Deutsche Gesellschaft fürTropenmedizin und Internationale Gesundheit Impfungengegen Cholera, FSME, Gelbfieber, Japanische Enzephalitis,Meningokokken, Pneumokokken, Tollwut (präexpositionell)sowie die orale oder parenterale Typhusimpfung. Diese solltenden Empfehlungen zufolge nur unter sorgfältiger Risiko-Nut-zen-Abwägung und wenn, dann frühestens ab dem zweiten Tri-menon, durchgeführt werden.Absolut kontraindiziert sind Lebendimpfstoffe gegen Influen-za, Masern-Mumps-Röteln sowie Varizellen.

Gelbfieberimpfung riskantAuf Flüge in gelbfiebergefährdete Gebiete wie das tropischeAfrika oder Südamerika sollten Schwangere möglichst ver-

zichten. Ist das nicht möglich, sollte bei formaler Indikation,wenn also eine Impfpflicht bei Einreise besteht, gegebenenfallsan ein Impfbefreiungszeugnis für die Gelbfieberimpfung ge-dacht werden.Besteht die Indikation für eine Tollwutimmunisierung, ist inder Schwangerschaft die postexpositionelle Impfung möglich.Für den Totimpfstoff gegen Cholera liegen den internationa-len Empfehlungen der amerikanischen Centers for DiseaseControl and Prevention (CDC) aus dem Jahr 2016 zufolge kei-ne ausreichenden Daten für Schwangere vor. Zu einer Impfungwird deshalb bei Reisen in Gebiete mit aktuellen Choleraaus-brüchen nur unter strengster Risikoabwägung geraten.Auch die Sicherheit des Totimpfstoffs gegen die JapanischeEnzephalitis und des attenuierten Lebendimpfstoffs gegen Ty-phus wurde dem CDC zufolge bei Schwangeren bislang nichtausreichend untersucht, um Empfehlungen aussprechen zukönnen.Generell gilt auch bei spezieller Exposition der Grundsatz, dassdie Impfung immer noch ungefährlicher ist, als sich dem Risikoeiner Erkrankung auszusetzen.

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Weil das LebenEcken undKanten hat.

Bei akuten Schwellungen nach Verletzungen.Wirkt abschwellend und damit schmerzlindernd.

Bromelain-POS®. Wirkstoff: Bromelain. Zusammensetzung: 1 magensaftresistente Tablette enthält 56,25-95 mg Bromelain (entspr. 500 F.I.P.-Einheiten),mikrokristalline Cellulose, Copovidon,Maltodextrin (als Stellmittel),Magnesiumstearat (Ph. Eur.) [pflanzlich], hochdisperses Siliciumdioxid,Methacrylsäure-Methylmethacrylat-Copolymer (1:1)mittleresMG135.000,Methacrylsäure-Ethylacrylat-Copolymer (1:1)mittleresMG250.000, Talkum,Triethylcitrat. Anwendungsgebiete: Begleittherapie bei akuten Schwellungszuständen nach Operationen und Verletzungen, insbesondere der NaseundderNebenhöhlen.Gegenanzeigen:ÜberempfindlichkeitgegenüberBromelain,AnanasodereinemdersonstigenBestandteile.Bromelain-POS®

sollte nicht angewendetwerden bei Patientenmit Blutgerinnungsstörungen sowie bei Patienten, die Antikoagulantien oder Thrombozytenaggrega-tionshemmererhalten.Nebenwirkungen: ErkrankungenderAtemwege, desBrustraumsundMediastinums:Häufig: asthmaähnlicheBeschwerden.

Erkrankungen des Gastrointestinaltrakts: Gelegentlich: Magenbeschwerden und/oder Durchfall. Erkrankungen derHaut und des Unterhautzellgewebes: Häufig: Hautausschläge. Erkrankungen des Immunsystems: Häufig: allergischeReaktionen. Stand: März 2017. URSAPHARM Arzneimittel GmbH, Industriestraße 35, 66129 Saarbrücken.

Pflanzliche

Enzym-therapie

G0150_P__BromelainPOS_Frau.pdf; s1; (210.00 x 147.00 mm); 13.Mar 2017 13:41:44; PDF-CMYK Springer FM Neu-Isenburg; L. N. Schaffrath DruckMedien

heitliche Gefährdung wegen eines Grundleidens, bereits abdem ersten Trimenon. Wird eine unvollständige Immunisie-rung festgestellt, gelten ab dem zweiten Trimenon auch Imp-fungen gegen Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Hepatitis A und Bund Poliomyelitis (inaktivierte Poliovakzine) als unbedenklich.Wegen fehlender Erfahrungen während der Schwangerschaftals relativ kontraindiziert wertet die Deutsche Gesellschaft fürTropenmedizin und Internationale Gesundheit Impfungengegen Cholera, FSME, Gelbfieber, Japanische Enzephalitis,Meningokokken, Pneumokokken, Tollwut (präexpositionell)sowie die orale oder parenterale Typhusimpfung. Diese solltenden Empfehlungen zufolge nur unter sorgfältiger Risiko-Nut-zen-Abwägung und wenn, dann frühestens ab dem zweiten Tri-menon, durchgeführt werden.Absolut kontraindiziert sind Lebendimpfstoffe gegen Influen-za, Masern-Mumps-Röteln sowie Varizellen.

Gelbfieberimpfung riskantAuf Flüge in gelbfiebergefährdete Gebiete wie das tropischeAfrika oder Südamerika sollten Schwangere möglichst ver-

zichten. Ist das nicht möglich, sollte bei formaler Indikation,wenn also eine Impfpflicht bei Einreise besteht, gegebenenfallsan ein Impfbefreiungszeugnis für die Gelbfieberimpfung ge-dacht werden.Besteht die Indikation für eine Tollwutimmunisierung, ist inder Schwangerschaft die postexpositionelle Impfung möglich.Für den Totimpfstoff gegen Cholera liegen den internationa-len Empfehlungen der amerikanischen Centers for DiseaseControl and Prevention (CDC) aus dem Jahr 2016 zufolge kei-ne ausreichenden Daten für Schwangere vor. Zu einer Impfungwird deshalb bei Reisen in Gebiete mit aktuellen Choleraaus-brüchen nur unter strengster Risikoabwägung geraten.Auch die Sicherheit des Totimpfstoffs gegen die JapanischeEnzephalitis und des attenuierten Lebendimpfstoffs gegen Ty-phus wurde dem CDC zufolge bei Schwangeren bislang nichtausreichend untersucht, um Empfehlungen aussprechen zukönnen.Generell gilt auch bei spezieller Exposition der Grundsatz, dassdie Impfung immer noch ungefährlicher ist, als sich dem Risikoeiner Erkrankung auszusetzen.