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Z E R T I F I K A TSchweißen von Schienenfahrzeugen und -fahrzeugteilen
nach EN 15085-2
Dem Betrieb Leiritz Maschinenbau GmbH Langenaltheimer Str. 2-4
91788 PappenheimDeutschland
wird bescheinigt, dass er geeignet ist Schweißarbeiten auszuführen für den Geltungsbereich der:
Zertifizierungsstufe CL1 nach EN 15085-2
Anwendungsgebiet: • Neubau von Bauteilen für Schienenfahrzeuge (ohne Konstruktion) - Tragrahmen für äußere und innere Ausrüstungsteile - Äußere und innere Maschinenausrüstungsteile
Geltungsbereich
Schweißprozessnach EN ISO 4063
Werkstoffgruppenach CEN ISO/TR 15608
Abmessungen Bemerkungen
verantwortliche Schweißaufsichtsperson: Dipl.-Ing. Wolfgang Ehard (EWE) geb.: 19.06.1954
gleichberechtigter Vertreter: -
Vertreter: Sebastian Ehard (EWT) geb.: 11.09.1978
Zertifikat Nr.: TÜVRh/15085/CL1/161/0/19
Gültigkeitszeitraum: vom 05.06.2019 bis 04.06.2022
Ausgestellt am: 05.06.2019Auditor: LORENZAllgemeine Bestimmungen (siehe Rückseite) Makowka
Leiter der HZS
135 3.1, 8 t = 3 - 20 mm ./.43 21 t = 15 mm BW783 1.1 M8 - M16
Zertifikat Nr.: TÜVRh/15085/CL1/161/0/19
Bemerkungen:Die verantwortliche Schweißaufsicht ist berechtigt, im Rahmen des Geltungsbereiches dieses Zertifikates,Schweißer /Bediener nach den entsprechenden Normen zu prüfen.
Allgemeine Bestimmungenentsprechend EN 15085-2
Widerruf des ZertifikatsDie Nationale Sicherheitsbehörde oder die Hersteller-Zertifizierungsstelle, die dieses Zertifikatausgestellt hat, können das Zertifikat widerrufen, wenn:
- berechtigte Zweifel an der bedingungsgemäßen Ausführung von Schweißarbeiten nach dengenannten Normen bestehen,
- berechtigte Zweifel an der ordnungsgemäßen Schweißaufsicht entsprechend den genannten Normenbestehen,
- keine anerkannte Schweißaufsicht mehr vorhanden ist,
- keine gültigen Prüfungsbescheinigungen der Schweißer und Schweißpersonale nach den genanntenNormen vorliegen,
- nicht geprüfte Schweißer oder Schweißpersonale mit Schweißarbeiten im Rahmen der genanntenNormen betraut wurden,
- andere Voraussetzungen nach den genannten Normen nicht mehr erfüllt sind,
- der Hersteller-Zertifizierungsstelle die Möglichkeit der jährlichen Überwachung verweigert wurde,
- der Schweißbetrieb auf das Zertifikat verzichtet.
Der Widerruf ist der Hersteller-Zertifizierungsstelle vom Schweißbetrieb schriftlich zu bestätigen. DieNationale Sicherheitsbehörde ist durch die Hersteller-Zertifizierungsstelle zu benachrichtigen.
Falls ein gültiges Zertifikat verlängert werden soll, ist mindestens zwei Monate vor dem Ablauf derGeltungsdauer bei der Hersteller-Zertifizierungsstelle die Verlängerung zu beantragen.
Verteiler:1. Antragsteller
2. Akte