Zahnärzteblatt - zahnaerzte-in-sachsen.de · Bericht zur IDS 2015 ... +49(0)3745 74430-21 ·...

32
Zahnärzteblatt SACHSEN 17. APRIL 2015, 26. JAHRGANG, 5,50 , F 45733, ISSN 0938-8486 DIE MONATSZEITSCHRIFT DER ZAHNÄRZTE IN 56. Kammerver- sammlung wählt ihre Ausschüsse Notfalldienst – nicht endende Thematik Vorsicht Bauernfänger Wer bietet weniger? Bericht zur IDS 2015 ANZEIGE 15 04 ZUR INFOVERANSTALTUNG Wie würde es Ihnen gefallen, mit einem System ALLE komplexen Bewegungen der Kiefergelenke 1:1 im Artikulator darstellen zu können? PHYSIOLOGISCH · REPRODUZIERBAR · INTERFERENZFREI mit umfassender Funktionsdiagnostik zur patientengerechten Therapie Infoveranstaltung: am 24.4.2015, 15 bis 18 Uhr AVOSAX GmbH in den Räumen der Duo-Dental Zahntechnik GmbH in Falkenstein Referent: Dr. med. habil. Andreas Vogel Teilnahmegebühr: 75 (pro Person, zzgl. MwSt.) AVOSAX GmbH · Falgardring 7 · D-08223 Falkenstein Tel.: +49(0)3745 74430-20 · Fax: +49(0)3745 74430-21 · E-Mail: [email protected] wird Sie begeistern! JETZT ANMELDEN UNTER: Telefon 03745 7443020 oder [email protected] EINLADUNG

Transcript of Zahnärzteblatt - zahnaerzte-in-sachsen.de · Bericht zur IDS 2015 ... +49(0)3745 74430-21 ·...

ZahnärzteblattSACHSEN

17. APRIL 2015, 26. JAHRGANG, 5,50 €, F 45733, ISSN 0938-8486

D I E M O N AT S Z E I T S C H R I F T D E R Z A H N Ä R Z T E I N

56. Kammerver-sammlung wähltihre Ausschüsse

Notfalldienst – nichtendende Thematik

Vorsicht BauernfängerWer bietet weniger?

Bericht zur IDS 2015

ANZEIGE

1504

ZUR INFOVERANSTALTUNGWie würde es Ihnen gefallen, mit einem System ALLEkomplexen Bewegungen der Kiefergelenke 1:1 im Artikulator

darstellen zu können?

PHYSIOLOGISCH · REPRODUZIERBAR · INTERFERENZFREImit umfassender Funktionsdiagnostik zur patientengerechten Therapie

Infoveranstaltung:am 24.4.2015, 15 bis 18 UhrAVOSAX GmbH in den Räumender Duo-Dental Zahntechnik GmbH in FalkensteinReferent: Dr. med. habil. Andreas VogelTeilnahmegebühr: 75 € (pro Person, zzgl. MwSt.)

AVOSAX GmbH · Falgardring 7 · D-08223 FalkensteinTel.: +49(0)3745 74430-20 · Fax: +49(0)3745 74430-21 · E-Mail: [email protected]

wird Siebegeistern!

JETZT ANMELDEN UNTER:

Telefon 03745 7443020

oder [email protected]

EINLADUNG

Sächsischer Fortbildungstagfür Zahnärzte und Praxisteam

WorkshopsVorträgeDentalausstellung

Die Ganze Zahnmedizin– Update 2015 –25./26. September 2015Stadthalle Chemnitz

Dieses Zitat des deutschen Philosophen Arthur Schopenhauer bezieht sich auf vieleSituationen in unserem Leben. Man schätzt mitunter viel zu wenig, was man bereitshat. Der Ausspruch ist nicht nur auf rein materielle Dinge begrenzt. Wir kennen dieSehnsucht nach fernen Ländern, anderen Gewohnheiten und Kulturkreisen, die unse-re Urlaubsziele bestimmen. Doch sind wir einige Zeit am Ort unserer Träume und be-kämen die Option, ein Leben lang dort zu bleiben, würden viele mit Sicherheit dieHeimreise bevorzugen. Auch folgende Situation kennt das Leben: Es gibt Ehepaare,die Jahre nach der Scheidung abermals zusammengezogen sind, um das Glück wie-derzufinden.

Ebenso in der Arbeitswelt neidet man gegebenenfalls die Position oder Stelle eines an-deren. Häufig sieht man die Annehmlichkeiten, ohne die Kehrseiten kennenlernen zumüssen. In der Vergangenheit haben die Vertreter der Zahnärzte in ihren Gremien das deutscheGesundheitswesen mehr als kritisch hinterfragt und andere Modelle präferiert. Es gabZeiten, wo zum Korbmodell, einem Ausstieg aus dem Sicherstellungsauftrag, aufgeru-fen wurde.Diesbezüglich ist die vom Institut der Deutschen Zahnärzte aufgelegte Studie zum„Preisvergleich zahnärztlicher Leistungen im europäischen Kontext“ sehr erhellend.Alle Sozialsysteme der europäischen Länder müssen letztendlich den sozialen Frie-den im Land gewährleisten und den Zugang der Bevölkerung zu einer medizinischenGrundversorgung auf möglichst hohem Niveau sichern.Bei einer die Studie begleitenden Einführungsveranstaltung in der dänischen Botschaftkamen Erkenntnisse zutage, die gleichfalls zum Eingangszitat dieses Leitartikels pas-sen. In Dänemark gibt es eine geringere Zahnarztdichte, der Arzt darf den Preis völlig freikalkulieren. Im Ergebnis verdient er aber trotzdem weniger als ein ostdeutscher Zahn-arzt bei Lebenshaltungskosten, die in diesem Land circa 40 Prozent höher liegen als inDeutschland.

Hier stellt sich die Frage nach dem Ruf, völlige Freiheit des Berufsstandes im offenenWettbewerb zu erreichen. Ein kollektiver Sicherstellungsauftrag für Patienten, diedurch ein Bonusheft motiviert, regelmäßig in der Praxis zu erscheinen, hat auch großeVorteile. Reglementierungen gibt es in allen europäischen Staaten. Der Gesetzgeberwird aus seiner Sicht immer eine Balance zwischen den Interessen der Freiberuflich-keit und dem gesellschaftlichen Schutzbedürfnis seiner Bürger im Sozialsystem her-stellen wollen.Als Ihre gewählten Vertreter müssen wir deshalb darum kämpfen, dass diese Balancegehalten wird und über den Sicherstellungsauftrag hinaus Möglichkeiten eröffnet wer-den, mit dem Patienten eine weitergehende Therapie zu vereinbaren. Dies entsprichtdem Konzept von Vertrags- und Wahlleistungen.

Der Kreis schließt sich mit einem weiteren Zitat von Schopenhauer: „Meistens belehrterst der Verlust uns über den Wert der Dinge.“

Das meint Ihr KZV-Vorsitzender

Kollege Holger Weißig

Zahnärzteblatt SACHSEN 04/15 3Leitartikel

„Wir denken selten an das, was wir haben, aber immer an das, was uns fehlt.“

Dr. Holger Weißig

Vorstandsvorsitzender der KZV Sachsen

Impressum

Zahnärzteblatt SACHSEN

HerausgeberInformationszentrum Zahngesundheit Sachsen

Offizielles Organ der Landeszahnärztekammer Sachsenund der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Sachsenwww.zahnaerzte-in-sachsen.de

SchriftleitungDr. Thomas Breyer (v. i. S. d. P.), Sabine Dudda, Dr. Holger Weißig

Redaktion Gundula Feuker, Beate Riehme

Mitarbeiterin Ines Maasberg

RedaktionsanschriftInformationszentrum ZahngesundheitSchützenhöhe 11, 01099 DresdenTelefon 0351 8066-276, Fax 0351 8066-279E-Mail: [email protected]

VerlagSatztechnik Meißen GmbHAm Sand 1c, 01665 NieschützTelefon 03525 718-600, Fax 718-611

Anzeigen, Satz, Repro und VersandGesamtherstellungSatztechnik Meißen GmbHAm Sand 1c, 01665 NieschützTelefon 03525 718-600, Fax 718-610www.satztechnik-meissen.de

AnzeigenabteilungSabine SperlingTelefon 03525 718-624E-Mail: [email protected]

AnzeigenpreiseZurzeit ist die Preisliste Nr. 17 vom Januar 2012 gültig.

Bezugspreis/AbonnementpreiseJahresabonnement 45,00 EuroEinzelverkaufspreis 5,50 Eurozzgl. Versandkosten u. Mehrwertsteuer

Bestellungen nehmen der Verlag und alle Buchhandlun-gen im In- und Ausland entgegen.

Auflage5.330 Druckauflage, IV. Quartal 2014

VertriebDas Zahnärzteblatt Sachsen erscheint einmal monatlichbis auf August + September (Doppelausgabe). Mitglie-der der LZKS/KZV erhalten das ZBS im Rahmen ihrerMitgliedschaft.

Für unverlangt eingesandte Leserbriefe, Manuskripte, Fotos undZeichnungen wird seitens der Redaktion und des Verlags keine Haftung übernommen. Leserbriefe, namentlich gekennzeichneteoder signierte Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder.Die Redaktion behält sich das Recht vor, Leserbriefe und unauf -gefordert eingesandte Beiträge sinngemäß gekürzt zu veröffent -lichen.Nachdrucke, auch auszugsweise, sind nur nach schriftlicher Zustimmung des Herausgebers und mit Quellenangaben gestat-tet. Die in der Zeitung veröffentlichten Beiträge sind urheber-rechtlich geschützt.

© 2015 Satztechnik Meißen GmbH

ISSN 0938-8486

Zahnärzteblatt SACHSEN 04/154Inhalt

Leitartikel„Wir denken selten an das, was wir haben, aber immer an das, was uns fehlt.“ 3

Aktuell56. Kammerversammlung wählt Ausschüsse 5

Datenschutz in der Zahnarztpraxis 7

Die Kreisverantwortlichen der Kammerversammlung 8

Der Notfalldienst – eine nicht endende Thematik 9

Vorsicht Bauernfänger: „Wer bietet weniger?“ 10

Zahnrettungsboxen aktuell 11

IDS 2015 – Traum oder Trauma? 12

Kieferorthopädie hilft auch Erwachsenen 14

Ausbildungsassistent gesucht?Treffen mit den Zahnmedizinstudenten im Zahnärztehaus 14

Sächsischer Akademietag 2015 15

FVDZ-Mitgliederversammlungen Leipzig, Chemnitz,Dresden 16

Praxisausschreibung 17

Bei den Zahnärzten droht keine Unterversorgung 18

FortbildungUpdate der zahnärztlichen Pharmakologie (Teil 1) 26

TermineKurse im April/Mai/Juni 2015 19

Stammtische 21

Neue BZÄK-Initiative schreibt Präventionspreis aus 21

PraxisführungIdentische Erneuerung und Wiederherstellung animplantatgetragenem Zahnersatz (Teil 5) 22

Gebührenbemessung in der Alterszahnheilkunde 24

Handbuch der Mundhygiene für Betagte, Kranke und Behinderte 25

Demonstrationskoffer für Schulung von Pflegepersonalin Betreuungseinrichtungen 25

BüchereckeArzneimitteleinnahme für die Kitteltasche 28

PersonalienGeburtstage 31

Redaktionsschluss für die Ausgabe Juniist der 13. Mai 2015

abgestimmt werden, sieht er optimistischentgegen. In den Stammtischen wird da-zu Näheres erläutert.Beispielhaft informierte Dr. Wunsch überdie verabschiedete S2-Leitlinie „Hygieni-sche Anforderungen an das Wasser inzahnärztlichen Behandlungseinheiten“,kurz Wasserleitlinie, die im Konsens zwi-schen KZBV und BZÄK entwickelt wurde.Dass alle wasserführenden Systeme täg-lich vor Arbeitsbeginn zwei Minuten zuspülen sind, ist seit 2006 Bestandteil derRKI-Empfehlung. Die Dokumentation dererfolgten Spülung bleibt fakultativ. Diezm wird die Fertigstellung und Veröffent-lichung der Leitlinien thematisieren, undauch im Praxishandbuch wird die Leitli-nie eingestellt.In der anschließenden Diskussion wurdeu. a. festgestellt, dass die letzte Erhebungz. B. der Hygienekosten 2006 erfolgteund eine Neufeststellung dringend erfor-derlich ist. Dr. Weißig erläuterte, wie ge-stiegene Kosten bei den Vertragsverhand-lungen der KZV berücksichtigt werdenkönnen, und verwies in diesem Zusam-

gliedschaft in Kammer und Versorgungs-werk, gilt es zu verhindern.Eine brisante Baustelle sind nach denWorten Dr. Wunschs die Selektivverträge,die nach SGB V möglich sind. Als Beispielnannte er das Quality-Smile-Programmder Barmer, welches letztlich dazu beitra-gen kann, das Arzt-Patienten-Verhältniszu zerstören. Außerdem wird das Rechtauf freie Arztwahl durch Lenkung von Patientenströmen untergraben. Er appel-lierte in diesem Zusammenhang an dieKollegialität und verwies auf die Punkte 5und 8 unseres Leitbildes, auf die Unab-hängigkeit unserer Tätigkeit und Fairnessgegenüber den Kollegen. Dr. Wunsch forderte die Landesregierungauf, sich aktiv für Bürokratieabbau einzu-setzen. Mehr Bürokratie geht zulasten der medizinischen Versorgung der Pa-tienten.In diesem Zusammenhang geht er auf dasProjekt der Leistungsbewertung/Validie-rung des Aufbereitungsprozesses der Me-dizinprodukte ein. Gesprächen, in denendie Inhalte mit unserer Aufsichtsbehörde

Ein Stau auf der A4 verhinderte einenpünktlichen Beginn der Kammerver-sammlung, erst mit 15-minütiger Verspä-tung war Beschlussfähigkeit hergestellt.Versammlungsleiter Prof. Graf konnte zuBeginn 43 Delegierte begrüßen und abTOP 7 waren 53 Kollegen anwesend. Fol-gende Gäste begrüßte Prof. Graf und er-hielten Rederecht: Matthias Herberg undJan Immen – beratende Rechtsanwälteder LZKS, Rechtsanwalt Eike Makuth –Referent in der Rechtsabteilung derBZÄK, Dr. Helke Stoll – Vorsitzender desVerwaltungsrates der Zahnärzteversor-gung Sachsen, Dr. Jörg Töpfer – Zahnarztin Rackwitz und Dr. Holger Weißig – Vor-standsvorsitzender der KZV Sachsen.

Nach Festlegung der Tagesordnung undGenehmigung der Protokolle der 54. und55. Kammerversammlungen berichteteder Präsident, Dr. Mathias Wunsch, überdie Arbeit der letzten Monate. Primär wardiese vom „Tagesgeschäft“ geprägt. Derim Herbst neu gewählte Vorstand hat ers-te Sitzungen abgehalten und sich über dieArbeit in der neuen Legislatur verständigt.Sehr positiv äußerte sich Dr. Wunsch überdas Treffen mit den neuen Kammerver-sammlungsmitgliedern. Es fanden guteGespräche statt und er erwartet interes-sante und mit reichlich Arbeit gefüllte vierJahre.

Ganz klar äußerte sich der Präsident zumErhalt der Freien Berufe. Dieses Themawird uns noch eine Weile beschäftigen,denn nach wie vor strebt die EU eine De-regulierung der freiberuflichen Dienst-leistungen an. Diese kann weder in unse-rem, noch im Interesse der Patienten sein.Vonseiten des Staates wird schon genugEinfluss auf unsere Berufsausübung ge-nommen. Rechtsaufsicht – ja, jedochFachaufsicht gehört in die Hände derKammern. Einen Eingriff in bestehendeRegelungen, wie Berufsordnung, Mit-

Die Wortmeldungen aus dem Auditorium während der Diskussion zu den Beschluss-anträgen bewegten auch die Vorstandsmitglieder zum regen Meinungsaustausch

56. Kammerversammlung wählt Ausschüsse

Zahnärzteblatt SACHSEN 04/15 5Aktuell

Die erste Kammerversammlung der neuen Legislaturperiode fand am 21. März im Zahnärztehaus statt. Für die neu ge-wählten Kammerversammlungsmitglieder standen u. a. ein Fachvortrag zur Datensicherheit in den Zahnarztpraxen (S. 7) sowie die Bestimmung der Ausschüsse und die Wahl der Ausschussmitglieder auf der Tagesordnung. Der Berichtdes Präsidenten bot mehrfach Stoff für interessante Diskussionen.

RechtsausschussDr. Peter Lorenz, AltenhainDr. Gisela Herold, LeipzigDr. Burkhard Wolf, RadebeulRA Matthias Herberg

Zuständig für die Bearbeitung aller Fra-gen des Berufsrechts, insbesondere Vor-schläge zur Aktualisierung der Ordnun-gen und Satzungen der LZKS; dieDurchführung von Vermittlungen beiStreitigkeiten, die sich aus der Berufsaus-übung des Zahnarztes begründen und dieAufgaben der Patientenberatung.

FinanzausschussDipl.-Stom. Ingolf Beierlein, SchwarzenbergDr. Andreas Höfner, LeipzigDr. Simone Sperling, Dresden

Zuständig für die Aufstellung des Wirt-schaftsplanes; des Finanz-, Investitions-und Tilgungsplanes; die Überwachungvon Aufwendungen und Erträgen im lau-fenden Wirtschaftsjahr nach den Grund-sätzen der ordentlichen Haushaltsfüh-rung; die Klärung von Beitragsangelegen-heiten.

Ausschuss ÖffentlichkeitsarbeitDr. Thomas Breyer, MeißenDr. Angela Grundmann, LöbauZÄ Isabell Schulze, Groß Särchen

Zuständig für alle Fragen der Öffentlich-keitsarbeit nach innen und nach außen;insbesondere die Erstellung und Heraus-gabe des ZBS, des ZahnRates, der Websi-te, der Pressemitteilungen; die Pflege derPressekontakte; die Organisation der Zu-sammenarbeit im InformationszentrumZahngesundheit gemeinsam mit derKZVS.

Zahnärzteblatt SACHSEN 04/156Aktuell

menhang auf die jährlich von der KZBVverschickten Kostenfragebögen, mit derBitte an alle Kollegen, diese bearbeitetzurückzuschicken. Nur so würden belast-bare Zahlen zur Verfügung stehen. Diesejährlichen Erhebungen der KZBV ermög-lichen kurzfristige Rückschlüsse auf Kos-tenentwicklungen in allen Praxisberei-chen.

Die vom Vorstand eingebrachten Anträ-ge zum Erhalt der Freien Berufe, zur Ein-heit des Berufsstandes und zum Bürokra-tieabbau wurden einstimmig angenom-men.Es folgte ein Vortrag von Herrn RA EikeMakuth, Referent in der Rechtsabteilungder BZÄK, zum Thema Datenschutz/Datensicherheit (siehe Beitrag Seite 7). In der anschließenden Diskussion wurdedeutlich, dass es viele Unklarheiten,Grauzonen etc. gibt und jeder Kollege gutberaten ist, sich mit dieser Thematik aus-einanderzusetzen und seine Mitarbeiterzu schulen.Die anschließende Wahl der Ausschüsseund Ausschussmitglieder wurde vom Prä-sidenten Dr. Wunsch geleitet. Er dankteallen Kollegen und auch den Mitarbeiternder Verwaltung für die geleistete Arbeit inder letzten Legislatur.Nach Erläuterung des Procedere, der Be-nennung der Wahlhelfer, der Bestimmung

der Ausschüsse und der jeweiligen An-zahl der Ausschussmitglieder erfolgte dieWahl. Nach Benennung der Vorschlägedes Vorstandes und Vorstellung der Kan-didaten wurden mit Ausnahme des GOZ-Ausschusses alle Ausschüsse in offenerWahl gewählt.Für den GOZ-Ausschuss kandidierten fürdrei Mitglieder vier Bewerber. Daher erfolg-te diese Wahl in geheimer Abstimmung.Nachfolgend wurden die Kandidaten fürdie Bestellung als ehrenamtliche Richteram Berufs- und Landesberufsgericht be-stätigt.Am Ende der Kammerversammlung be-tonte Dr. Wunsch die Wichtigkeit der Ar-beit in den Kreisen. Kollegen, die mitar-beiten wollen, sind herzlich willkommen. Abschließend wurden wichtige Termineangekündigt:

Dr. Angela Grundmann

Die neu gewählten Ausschüsse der Kammerversamm-lung und ihre Mitglieder

23. bis 25.04.2015 Deutsch-polnisches Symposium in Görlitz

20.05.2015Treffen mit den Studenten des 4. und 5. Studienjahres der Zahnmedizin derUnis Dresden und Leipzig im Zahnärz-tehaus in Dresden

02.09.2015Treffen mit den Kreisverantwortlichenim Zahnärztehaus in Dresden

11.09.201525 Jahre Sächsische Heilberufekam-mern in Dresden

26.09.2015Sächsischer Fortbildungstag in derStadthalle in Chemnitz

07.11.2015Patientenakademie im Hörsaal desZahnärztehauses in Dresden

20. und 21.11.201557. Kammerversammlung in Dresden

Zahnärzteblatt SACHSEN 04/15 7Aktuell

Datenschutz in der ZahnarztpraxisThema der Kammerversammlung der LZKSachsen am 21. März 2015 war u. a. auchdas Datenschutzrecht in der Zahnarztpra-xis. Rechtsanwalt Eike Makuth, Referentder Rechtsabteilung der BZÄK, berichtetezum Thema. Dem Datenschutz in derZahnarztpraxis kommt im Zuge der zu-nehmenden Digitalisierung eine immerbedeutendere Rolle zu und ist nicht mehrallein auf die zahnärztliche Schweige-pflicht beschränkt. Der Praxisalltag istvom Erstkontakt mit dem Patienten bis hinzur Abrechnung und Archivierung vonPatientendaten mit datenschutzrechtli-chen Fragestellungen konfrontiert. Eine

Sensibilisierung mit dem Thema ist des-halb erforderlich. Er wies darauf hin, dassbereits in den Bereichen wie dem Emp-fangstresen oder dem Wartezimmer aufPatientendaten Rücksicht zu nehmen ist.Beispielsweise sollten Computerbild-schirme oder Patientenakten für Drittenicht einsehbar sein. Von Telefonaten, diedie Krankengeschichte des Anrufendenfür alle transparent machen, ist Abstandzu nehmen.Die Dokumentations- und Archivierungs-pflichten des Zahnarztes erfordern eineSpeicherung von Patientendaten. Diesekönnen entweder in bewährter Papier- RA Eike Makuth, BZÄK

Berufsbildungsausschuss/Ausschusszahnärztliche MitarbeiterDr. Christoph Meißner, DresdenZÄ Caroline Filler, DresdenDr. Sabine Hoyer, Bad ElsterDipl.-Stom. Andreas Kempe, DresdenDr. Helko Knoch, DresdenDr. Steffen Richter, DresdenDipl. -Stom. Edgar Schenk, ZwickauDipl.-Stom. Andreas Tschöpe, OelsnitzDr. Thorsten Werner, Werdau

Zuständig für die festgelegten Aufgaben zurOrganisation und Durchführung der Aus-bildung und Aufstiegsfortbildung der Zahn-medizinischen Fachangestellten auf derGrundlage des Berufsbildungsgesetzes; dieHerausgabe der Praxisteambeilage.

FortbildungsausschussProf. Dr. Klaus Böning, DresdenZA Benny Riech, NeukirchenDr. René Tzscheutschler, Schneeberg

Zuständig für die Organisation aller Fort-bildungsveranstaltungen der Kammer so-wohl für die Zahnärzte als auch für dasPraxispersonal.

GOZ-AusschussZA Tobias Hellebrand, BautzenDr. Tobias Gehre, Leipzig Dr. Peter Mensinger, Pirna

Prüfung der Anträge auf Erteilung der Be-fugnisse zur Weiterbildung; die Organisa-tion und Durchführung der Prüfungenzum Fachzahnarzt für Kieferorthopädieund die Bearbeitung von Anerkennungs-anträgen.

Ausschuss PraxisführungDr. Knut Brückner, LeipzigDr. Axel Kießig, LeipzigDr. Daniel Wolf, Chemnitz

Zuständig für alle Belange der zahnärztli-chen Praxisführung, insbesondere derPraxishygiene, die Aufbereitung von Medizinprodukten, die Entsorgung vonPraxisabfällen, den Brand-, Arbeits- undGesundheitsschutz; die Erstellung desPraxishandbuches; die Organisation desBuS-Dienstes.

RöntgenausschussZA Stephan Kiel, FreibergDipl.-Stom. Bertold Kunze, CoswigDipl.-Stom. Dirk Lachmann, LeipzigDr. Frieder Meyer, ZschopauZA Martin Rüger, FreitalPD Dr. Dr. Matthias Schneider, Dresden

Zuständig für die Überprüfung der Unter-lagen aller Zahnärzte nach Röntgenver-ordnung; die Beratung der Zahnärzte fürden Strahlenschutz – Mitglieder werdenzusätzlich durch Wirtschaftsministeriumbestellt.

Zuständig für die Bearbeitung aller Fra-gen die Gebührenordnung (GOZ) betref-fend, insbesondere die Bearbeitung vonAnfragen der Zahnärzte und Patienten,der Beihilfestellen und Versicherungen;die Herausgabe des GOZ Info-Systems.

WeiterbildungsausschussProf. Dr. Hans-Ludwig Graf, LeipzigProf. Dr. Karl-Heinz Dannhauer, LeipzigDr. Grit Hantzsche, Pirna

Zuständig für die Schaffung der Voraus-setzung zur Weiterbildung der Zahnärztein den von der Kammerversammlung undder Rechtsaufsicht vorgegebenen Fachge-bieten Kieferorthopädie, Oralchirurgieund Öffentliches Gesundheitswesen; dieEntwicklung der Weiterbildungsordnungfür die Zahnärzte in Sachsen.

Prüfungsausschüsse für die Weiter-bildungen zum Fachzahnarztfür KFOProf. Dr. Karl-Heinz Dannhauer, LeipzigDr. Carsten Bieber, LeipzigProf. Dr. Tomasz Gedrange, Dresden

für OralchirurgieProf. Dr. Hans-Ludwig Graf, LeipzigDr. Thomas Hermann, MarkkleebergPD Dr. Dr. Matthias Schneider, Dresden

Zuständig für die Festlegung der fachspe-zifischen Inhalte der Weiterbildung; die

Zahnärzteblatt SACHSEN 04/158Aktuell

Wahlkreis XIII Zwickauer LandDr. Thorsten WernerWahlkreis XIV Dresden StadtDr. Hagen SchönlebeWahlkreis XV Universität DresdenProf. Dr. Klaus BöningWahlkreis XVI BautzenDr. Mathias WunschWahlkreis XVII MeißenDr. Thomas BreyerWahlkreis XIX GörlitzDr. Agnes NiedzielskiWahlkreis XX Riesa-GroßenhainDipl.-Stom. Iris LanghansWahlkreis XXI L öbauDr. Angela GrundmannWahlkreis XXII ZittauDr. Lutz HochbergerWahlkreis XXIII Sächsische SchweizDr. Peter MensingerWahlkreis XXIV WeißeritzkreisMartin RügerWahlkreis XXV HoyerswerdaDr. Thomas Zitzelsberger

Wahlkreis XXVI Dresden LandDr. Burkhard WolfWahlkreis XXVIII Leipzig StadtDr. Hans Andreas VogelWahlkreis XXIX Universität LeipzigProf. Dr. Karl-Heinz DannhauerWahlkreis XXXI DöbelnDr. Andreas HillmannWahlkreis XXXII Leipziger LandDr. Thomas HermannWahlkreis XXXIV Grimma-WurzenDr. Peter Lorenz

Die Kreisverantwortlichen der KammerversammlungWahlkreis I Chemnitz StadtDr. Daniel WolfWahlkreis II Plauen StadtDipl.-Stom. Ulrich WölfelWahlkreis III Zwickau StadtDipl.-Stom. Edgar SchenkWahlkreis IV AnnabergDr. Achim AwißusWahlkreis V Chemnitzer LandHeike MurrerWahlkreis VI FreibergDr. Hans-Lutz ErlerWahlkreis VII ElstertalkreisDr. Sabine HoyerWahlkreis VIII GöltzschtalkreisDipl.-Stom. Helmut PolsterWahlkreis IX Mittlerer ErzgebirgskreisDr. Frieder MeyerWahlkreis X MittweidaDr. Ralf HeusingerWahlkreis XI StollbergDipl.-Stom. Andreas TschöpeWahlkreis XII Aue-SchwarzenbergDipl.-Stom. Ingolf Beierlein

form auf Karteikarten oder auch elektro-nisch festgehalten bzw. gespeichert wer-den. Das Patientenrechtegesetz lässt dieMöglichkeit der elektronischen Aktenfüh-rung ausdrücklich zu. Es regelt aber nicht,welche Anforderungen an die Praxissoft-ware zu stellen sind, um sicherstellen zukönnen, dass Berichtigungen und Ände-rungen von Eintragungen in der Patien-tenakte manipulationssicher und damit inzulässiger Art und Weise erfolgen kön-nen. Der Patient ist aufgrund seines infor-mationellen SelbstbestimmungsrechtsHerr seiner Daten. Er hat deshalb grund-sätzlich ein Einsichtnahmerecht in seinePatientenakte. Er hat keinen Anspruch aufHerausgabe der Originalakte, sondernkann lediglich Kopien der Akte (auch inelektronischer Form) gegen Kostenüber-nahme verlangen. Ein sorgfältiger Umgang mit den Gesund-heitsdaten ist in jedem Fall erforderlich.EDV-Systeme sollten deshalb hinrei-chend gegen Ausfälle, aber auch gegenäußere Angriffe, wie durch Viren oder an-dere Schadsoftware, geschützt sein. Auch

sollte bereits die Vergabe von Kennwör-tern, Administratoren- und Benutzerrech-ten unter diesem Schutzaspekt erfolgen.Angebotene Aktualisierungen und Sicher-heitsupdates des Betriebssystems und an-derer Programme sollten regelmäßigdurchgeführt werden. Zur Betreuung derUpdates sollte eine verantwortliche Per-son nebst Vertretung benannt und ge-schult werden. Es ist inzwischen üblich,für das Praxisverwaltungssystem eineFernwartung zu vereinbaren. In diesemFall sind einige besondere Rahmenbedin-gungen zu beachten. Zum Beispiel mussdie Fernwartung vom Praxisrechner ini -tiiert werden. Ein Zugriff von außen ohnevorherige Freischaltung am Praxisrechnerist unzulässig.Die Nutzung von Cloud-Diensten für dieSicherung, Archivierung und Dokumen-tation von Praxisdaten ist wegen nicht ge-klärter rechtlicher Fragestellungen derzeitnicht zu empfehlen. Bei einer Nutzung ei-nes E-Mail-Programms ist darauf zu ach-ten, dass E-Mails nach Empfang nicht au-tomatisch geöffnet angezeigt werden.

Schließlich sollten sich Empfänger undAbsender in den Fällen, in denen sie perE-Mail Informationen, bezogen auf kon-krete Patienten, austauschen, im Vorfeldentweder auf ein geeignetes Pseudonymfür den jeweiligen Patienten verständigenoder eine geeignete Verschlüsselung derE-Mails vereinbaren. Zahnärzte sind grundsätzlich verpflichtet,schriftlich einen Datenschutzbeauftragtenzu bestellen, wenn mehr als neun Perso-nen ständig im Sinne einer Dauerbeschäf-tigung mit der automatisierten Verarbei-tung, Nutzung oder Erhebung personen-bezogener Daten beschäftigt werden.Die Bundeszahnärztekammer hat zusam-men mit der KZBV den „Datenschutz-und Datensicherheits-Leitfaden für dieZahnarztpraxis-EDV“ herausgegeben.Dieser Leitfaden bietet weiter- und tiefer-gehende Informationen zum Thema undist unter http://www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/za/datenschutzleitfaden.pdf freiverfügbar veröffentlicht.

RA Eike Makuth, BZÄK

Tageszeit Montag bis Freitag Samstag Sonntag/Donnerstag Feiertage

09 – 10 – – 8 810 – 11 – – 6 611 – 13 – – 2 213 – 15 – – 1 0,115 – 17 – – 0,6 0,217 – 19 – – 2 1,519 – 20 2 8 7 620 – 21 2 4 3 221 – 22 2 4 2 122 – 24 0,5 0,6 0,6 0,400 – 02 0,2 0,5 0,2 0,102 – 07 keine Angaben 0,5 0,2 0,1

gesamt 7 18 33 27

Zahnärzteblatt SACHSEN 04/15 9Aktuell

Der Notfalldienst – eine nicht endende Thematik

Resümee aus den Umfragen inLeipzig, Dresden und ChemnitzIm Zeitraum August bis Dezember 2014wurden in Leipzig, Dresden und Chem-nitz die 289 zum Notfalldienst eingeteil-ten Praxen mit einem Fragebogen zumzahnärztlichen Notfalldienst angeschrie-ben. Der durchschnittliche Anteil derRückmeldungen betrug 66 %. Allen die-sen Praxen sei an dieser Stelle herzlichgedankt.Die Auswertung der Rückinformation zurAnzahl der Patienten im Notfalldienstzeigte für die Städte Leipzig, Dresden undChemnitz tendenziell das gleiche Ergeb-nis (siehe Tabelle). An den Wochentagen Montag bis Don-nerstag waren im Durchschnitt 5 bis 7 Pa-tienten im Notfalldienst und es wurdenkaum Probleme dokumentiert. Der Frei-tag hatte im Durchschnitt die dreifachePatientenzahl mit Spitzenwerten von 24 Patienten. An den Wochenenden undFeiertagen lagen die Durchschnittswerteum die 30 Patienten pro Tag mit einer Ma-ximalanzahl von über 80 Patienten.Zahlreiche Kollegen der Stadt Leipzig ha-ben dokumentiert, dass die Notdienstpra-xis am Freitag sowie die beiden eingeteil-ten Praxen am Wochenende überfordertsind. Verschärft wird die Situation da-durch, dass ca. 1/3 der Patienten aus denumliegenden Städten und Gemeinden,wie Delitzsch, Borsdorf, Krostitz, Bad Dü-ben, Oschatz, Taucha, Borna und Froh-burg, nach Leipzig fährt, weil in ihren Be-reichen nur sehr eingeschränkt einzahnärztlicher Notfalldienst angebotenwurde.

Wie sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen?Der Sicherstellungsauftrag, den die Kas-senzahnärztlichen Vereinigungen im SGB V § 75 bezüglich der GKV-Versicher-ten übertragen bekommen haben, bein-haltet auch eine Notfallversorgung zuden sprechstundenfreien Zeiten. Insofernhat der Gesetzgeber eindeutig festgelegt,dass jeder niedergelassene Arzt/Zahnarztauch außerhalb der üblichen Praxiszeiten

zur Notfallversorgung verpflichtet ist.Dies bedeutet: Wir sind täglich rund umdie Uhr im Dienst, außer, wir können aufeinen Zahnarzt verweisen, der den Not-falldienst übernimmt. Deshalb muss es in unser aller Interessesein, eine praktikable, gerechte und allenrechtlichen Anforderungen entsprechendeNotfalldiensteinteilung zu verwirklichen.Dazu gibt es die Notfalldienstordnungder KZVS, die von der Vertreterversamm-lung beschlossenen wurde. Diese Notfall-dienstordnung muss jedem Zahnarzt in-haltlich bekannt sein. Ich möchtetrotzdem zwei Punkte herausgreifen:§ 2 (1) Jeder Zahnarzt, der an der ver-tragszahnärztlichen Versorgung teil-nimmt und Mitglied der KZVS ist, ist zum Notfalldienst verpflichtet.§ 4 (2) Der zum Notfalldienst eingeteilteZahnarzt muss außerhalb der üblichenSprechstundenzeiten in geeigneter Formzur Erteilung von Auskünften oder zurVereinbarung einer Behandlung zur Ver-fügung stehen. ... Der eingeteilte Zahn-arzt hat selbst durch geeignete Maßnah-men in der gesamten Zeit desNotfalldienstes sicherzustellen, dass erfür Patienten erreichbar ist.

Die Forderung einiger Kolleginnen undKollegen, das „Notfalldienstmanage-

ment“ zu überdenken, beinhaltet im We-sentlichen drei Punkte:1. Durchsetzung eines konsequenten Not-

falldienstes in allen Notdienstbereichenund nicht nur in den Großstädten

2. Notfalldienste am Freitag sowie anWochenenden und Feiertagen aufmehr Praxen erweitern

3. Einbeziehung der Universitätszahnkli-nik in den zahnärztlichen Notfalldienst

Der dritte Punkt ist rechtlich nicht durch-setzbar, da die Universitätszahnärztenicht an der vertragszahnärztlichen Tätig-keit teilnehmen und nicht Mitglied derKZV Sachsen sind. Eine Einbeziehung derUniversitätskliniken in den Notfalldienstkann nur auf der Vertragsebene gesche-hen.Die ersten beiden Punkte sollten in denStammtischen und in den Notfalldienst-bereichen diskutiert werden. Wir müsseninsgesamt eine kollegiale und den rechtli-chen Anforderungen entsprechende Lö-sung finden, um künftig Beschwerden beider KZVS zu vermeiden. Auf eine regeund konstruktive Diskussion hofft

Dr. Volker UlriciMitglied der Vertreterversammlung

der KZV Sachsen, verantwortlich für denNotfalldienst der Stadt Leipzig

Die Tabelle zeigt das Ergebnis für die Stadt Leipzig

Durchschnittliche Patientenanzahl im Notfalldienst

Vorsicht Bauernfänger: „Wer bietet weniger?“

Gesetzlicher Hintergrund

Selektivverträge sind vom Gesetzgebergewollt. Dafür hat er im § 73 c des Sozial-gesetzbuches V die nötigen Vorausset-zungen geschaffen. Mögliche Vertrags-partner der Krankenkassen bei Selektiv-verträgen sind damit nicht nur die Kassen-zahnärztliche Vereinigung, sondern aucheinzelne Zahnarztpraxen oder Gemein-schaften von Praxen.

Bei solchen Selektivverträgen, die einZahnarzt oder eine zahnärztliche Ge-meinschaft freiwillig mit einer Kranken-kasse abschließt, ist Vorsicht geboten. Dadie KZV dann kein Vertragspartner ist,spielen ihre bestehenden Schutzmecha-nismen keine Rolle. Das heißt, dass sieauch nicht beratend und unterstützendzur Seite stehen kann. Ebenso wenig darfsie sanktionierend eingreifen. Stattdessenunterwirft sich der Zahnarzt bewusst denRegelungen des jeweiligen Vertragspart-ners.

Hauptsache günstig Inzwischen haben sich Anbieter mit un-terschiedlichen Ausprägungen von Selek-tivverträgen am Markt positioniert. DieManager dieser Netzwerke oder Gesell-schaften besitzen nicht zwingend zahn-medizinischen Sachverstand, dennochhandeln sie mit zahnärztlichen Leistun-gen – insbesondere kostengünstigemZahnersatz oder PZR-Leistungen – als obes Waren wären. So gibt es Schnäppchen,wie Zahnersatz, zu Sonderpreisen, zuFestpreisen oder zum Nulltarif. Heil- undKostenpläne können auf Auktionsporta-len versteigert oder Angebote zu Zahn-arztkosten über Onlineportale eingeholtund verglichen werden. Neben der Kostenersparnis werben dieAnbieter mit zahnmedizinischen/-tech-nischen Leistungen von höchster Qua-

lität bzw. längeren Garantien. Für einenPatienten klingt dies verständlicher-weise verlockend. Doch wie kommt es zu diesen Vergünstigungen? Wer be-zahlt die Anbieter dieser Netzwerke? Und welche Konsequenzen ergeben sichdurch diesen Handel für Patient undZahnarzt?

Patient verliert das Rechtauf freie ArztwahlZahnärztliche Leistungen bedürfen grund-sätzlich einer ausführlichen und individu-ellen Beratung des Patienten durch denZahnarzt seines Vertrauens. Dies hat derGesetzgeber auch mit dem Patienten-rechtegesetz noch einmal sehr deutlichgemacht. Mischen sich Dritte steuerndein, wird dieses Vertrauensverhältnisempfindlich gestört.

Beispielsweise konfrontiert Ihr Patient Siemit der Information seiner Krankenkasse,er bekäme 20 Euro Zuschuss zu einer Pro-fessionellen Zahnreinigung, wenn diesevon einem Netzwerk-Zahnarzt durchge-führt würde. Die Krankenkasse kooperiert mit diesemAnbieter, indem sie die Wettbewerbsvor-teile gegenüber ihren Versicherten ver-deutlicht und sie zu „eingekauften“ Zahn-ärzten bzw. Zahntechnikern navigiert.Der Ver(un)sicherte bekommt zwar 20 Euro Zuschuss, verliert dafür jedochdie freie Arztwahl. Sicher wird sich ein zufriedener Patientgut überlegen, ob er diesen hohen „Preis“bezahlen möchte.Bei bestimmten selektivvertraglichen An-geboten gilt der Kostenvorteil nur bei Re-gelversorgung. Dies schränkt wiederumdas Selbstbestimmungsrecht des Patien-ten bezüglich Art und Umfang der Be-handlungsmaßnahmen und damit seineWahlfreiheit ein. Auch hier ist Verunsi-cherung die Folge.

Zahnarzt lässt sich fremdbestimmenEin Zahnarzt, der sich einem Netzwerkanschließt, erspart vielleicht seinen Pa-tienten die Entscheidung bezüglich einesZahnarztwechsels. Doch damit wird erselbst zum Spielball von Dritten, die anseiner zahnärztlichen Tätigkeit mitverdie-nen wollen.

Einem Selektivvertrag beizutreten, be-deutet u. a.: – Der einzelne Zahnarzt unterwirft sich

zusätzlichen vertraglichen Regelungen.Es entstehen für ihn mehr Bürokratie,mehr Verwaltungsaufwand und gege-benenfalls mehr Verwaltungskosten.

– Dritte legen fest, zu welchen Konditi -onen bestimmte Leistungen zu erbrin-gen sind. Man zwingt sie zur Zusam-menarbeit mit einem fremden Laboroder limitiert sie in der Liquidation beider PZR. Solche Angebote, die für den Patientenzwar keinen Zahnarztwechsel erfor-dern, jedoch die Bindung des Zahnarz-tes an ein bestimmtes (Auslands-)Labor,sind ein unangemessener Eingriff in diefreie Berufsausübung des zahnärztli-chen Unternehmers. Zusätzlich wirdihm in der Regel eine verlängerte Ge-währleistung von bis zu fünf Jahren auf-erlegt.

– Therapeutische Entscheidungen, dieder Praxisinhaber nach Aufklärung undBeratung des Patienten auch mit die-sem treffen sollte, gibt der Freiberuflerunverantwortlicherweise in die Händevon Dritten.

– Als Gegenleistung wird dem Zahnarztsuggeriert, er bekäme nun Patienten inStrömen und könne so seinen Umsatzsteigern. Dass dies unkollegial ist, weildie Patienten von den eigenen Kollegenweggelockt werden, wird gern überse-hen.

Inwieweit man mit der Qualität einer Leistung zufrieden ist, kann individuell sehr verschieden sein. Es ist in jedem Fall unseriös, wenn der Patient vor einer zahnärztlichen Behandlung nur den Preis als alleiniges Qualitätsmerkmal kennt.Dennoch gibt es eine Reihe von Anbietern, die als Dritte zum eigenen Vorteil genau diesen Preis-Wettbewerb um zahn-ärztliche Leistungen initiieren.

Zahnärzteblatt SACHSEN 04/1510Aktuell

Zahnärzteblatt SACHSEN 04/15 11Aktuell

Anzeigen

terre des hommes engagiert sich für Kinder in Not. Helfen auch Sie, damit Kinder zu ihrem Recht kommen. Überall.

www.tdh.de/kinderrechte

Kinder haben Rechte.

Überall.

Hohe Qualität bedingt angemessenen Preis

Wenn wir unser Auto in die Werkstattbringen, spielt sicher auch die Höhe desKostenvoranschlags eine entscheidendeRolle. Doch Zufriedenheit lässt sich nichtmit dem niedrigsten Preis garantieren.Das Gleiche gilt für gute und hohe Quali-tät beim Zahnarzt. Aus diesem Grund existiert für die Versor-gung der Versicherten neben dem SGB Veine Vielzahl bundesweit geltender Ver-träge, Abkommen und Richtlinien. Darinwerden Art, Umfang, Durchführung undAbrechnung der zahnärztlichen Behand-lung klar geregelt. Um die nach diesen Vorgaben erbrachtenLeistungen der Zahnärzte angemessen zu honorieren, führt die KZV Sachsen fürihre Mitglieder aufwendige Vertragsver-handlungen mit den Krankenkassendurch.Warum sollte ein Zahnarzt auf dieseDienstleistung seiner KZV verzichten, umdie gleiche Leistung für weniger Honorarzu erbringen?

Solche Selektivverträge, die nur für aus-gewählte Partner abschließbar sind, ber-gen die Gefahr, dass der zahnärztlicheBerufsstand selektiert wird. Letztlichdrängen damit – ganz ohne Not – fremdeEinflüsse in die Praxen und am Ende hatman doch weniger als mehr.

Dr. Holger Weißig

Weiterführende Informationen

Eine Reihe von gesetzlichen Kranken-kassen unterstützt ihre Versicherten beider PZR durch einen Zuschuss als Sat-zungsleistung. Nur wenige verbindendies mit einem erzwungenen Zahn-arztwechsel. Eine entsprechendeÜbersicht der Zusatzangebote, basie-rend auf Selbstauskünften der beteilig-ten Krankenkassen, steht für Sie bereitauf unserer Website www.zahnaerzte-in-sachsen.de unter Zahnärzte –> Download

Mit einer Übersicht zu Ausprägungenvon Selektivverträgen möchten wir Ihnen deren Bandbreite vor Augen führen. Sie finden diese ebenfalls aufunserer Website unter Zahnärzte –>Download –> Hintergrundinformati -onenGerne können Sie diese per E-Mail [email protected] anfordern.

Lesen Sie dazu auch den Beitrag imZahnärzteblatt 5/2014, Seite 16: „Se-lektivverträge im zahnärztlichen Be-reich“ bzw. den Leserbrief im Zahn-ärzteblatt 2/2015, Seite 7: „Post an dieBarmer“.

Zahnrettungs-boxen aktuellSeit 2010 berichten wir in Abständen überdie Aktion Zahnrettungsbox im Zahnärz-teblatt.Das Projekt der Unfallkasse Sachsen, dasvon der Landeszahnärztekammer und derLandesarbeitsgemeinschaft für Jugend-zahnpflege unterstützt wird, hat in der Öffentlichkeit eine schnelle und breiteAkzeptanz gefunden.

Wie Roland Kramer von der UnfallkasseSachsen informierte, kamen seit der Ein-führung in 238 Unfällen mit Zahnschädi-gungen (Avulsionen und Frakturen) dieZahnrettungssets zum Einsatz.Nachdem 2012 an den 1.582 sächsischenSchulen der erste turnusmäßige Austauschder Zahnrettungsboxen erfolgte, steht indiesem Jahr erneut eine Austauschaktionan.

Dr. med. Thomas Breyer

Zahnärzteblatt SACHSEN 04/1512Aktuell

IDS 2015 – Traum oder Trauma?

Die IDS 2015 in Zahlen: An der Messebeteiligten sich auf einer Bruttoausstel-lungsfläche von 157.000 m² (2013:147.900 m²) 2.201 Unternehmen aus56 Ländern (2013: 2.058 Unternehmenaus 56 Ländern). Darunter befanden sich638 Aussteller und 20 zusätzlich vertre-tene Firmen aus Deutschland (2013: 647 Aussteller und 7 zusätzlich vertreteneFirmen) sowie 1.489 Aussteller und 54zusätzlich vertretene Unternehmen ausdem Ausland (2013: 1.355 Aussteller und49 zusätzlich vertretene Unternehmen).Der Auslandsanteil lag bei mehr als 70 Prozent (2013: 68 Prozent). Schätzun-gen für den letzten Messetag einbezogen,kamen rund 138.500 Fachbesucher aus151 Ländern zur IDS (2013: 125.000Fachbesucher aus 149 Ländern), davonrund 51 Prozent (2013: 48 Prozent) ausdem Ausland.Auf der IDS-Homepage kann man sehrpraktisch die gewünschten Aussteller ineiner Merkliste sammeln und anschlie-ßend eine Wegplanung durchführen las-sen. Dank dieser Anwendung, in die un-ser Ressortleiter Praxisführung, HerrLamprecht, relevante Aussteller im Be-reich Röntgen und Praxisführung einge-geben hatte, konnten wir den Menschen-dschungel erfolgreich durchqueren.Dass die Messe international ist, merkteman sofort an den vielen englischsprachi-gen Standbetreuern.

Wie in den meisten anderen Bereichenschreitet die Digitalisierung im Röntgenkontinuierlich voran. So wird es zuneh-mend schwieriger, Kopierfilme zum Ko-pieren von OPG-Aufnahmen, einem Ser-vice der LZK Sachsen für die sächsischenZahnärzte, zu organisieren. In naher Zu-kunft wird man hier neue Wege gehenund in neue Technik investieren müssen.Neue Wege geht auch die eine oder an-dere Zahnbürste. Die elektrischen Zahn-bürsten der Oral-B Smart Series kommu-nizieren über Bluetooth mit der neuenZahnpflege-App, die im Google-Play-und im Apple-Store downgeloaded wer-

den können. Zunächst unterstützt dieseApp den Patienten beim Zähneputzen,indem sie die abgelaufene Zeit angibt unddie Quadranten, die gerade geputzt wer-den sollten, anzeigt. Darüber hinaus kanndie App die Putzdauer aufzeichnen undStatistiken erstellen, die das Zahnarzt-team beim Recall einsehen kann. Dabeiwird aber nur der zeitliche Aspekt be-rücksichtigt, über die Gründlichkeit desPutzverhaltens wird nichts ausgesagt.Diese muss dann doch der Zahnarzt beur-teilen. Sie können dann aber ihre Hinwei-se digital hinterlegen. Die App erinnertden Patienten zu Hause daran, bestimmteBereiche besser zu putzen oder etwaZahnseide zu benutzen. Dies soll derCompliance zugute kommen. Die einenwaren skeptisch, die anderen euphorisch.In dieser Sache zeigt sich die Berechti-gung einer „Healthcare-App“ an ihremMehrwert für den Nutzer.

Die Aufbereitung von Medizinproduktenstellt ein wichtiges ethisches und forensi-sches Thema dar, welches in der MPBe-treibV und dem Medizinproduktegesetzgesetzlich geregelt ist. Zur Aktualisierungder technischen Ausstattung des BuS-Dienstes besuchten wir Hersteller vonDatenloggern (ebro), um weiterhin dasbekannte Leistungsspektrum abdeckenzu können und für die Sicherstellung desneuen Projektes der LZK Sachsen im Rah-men der Validierung des Aufbereitungs-prozesses unserer Medizinprodukte (MP).Andere Aussteller (gke) informierten unsvon deren neuesten wissenschaftlichenErgebnissen bezüglich einer einfachenÜberwachung des Reinigungsprozessesvon Medizinprodukten. Diese Produktehelfen dem Zahnarzt und seinen Mitar-beiterinnen, eine optische Qualitätskont -rolle über eine gleichbleibende Reini-gungsleistung im RDG zu haben.

Bei einem kanadischen Aussteller für ma-schinelle Aufbereitung wurden wir mit einem „Gruezi“ empfangen und lerntenderen Lösung für einen kontinuierlichen

Wasserdruck zur Aufbereitung von Über-tragungsinstrumenten im RDG kennen. Weitere Hersteller bieten spezielle Gerätezur Reinigung, Pflege und teilweise zurSterilisation von Übertragungsinstrumen-ten an.

Mit einem Aussteller, einer deutschenkreativen Firma im Bereich Infektions-kontrolle (Alpro), konnten wir sehr aus-führlich über die manuelle Aufbereitungvon zahnärztlichen Übertragungsinstru-menten diskutieren. Diese Möglichkeitsollte aus Sicht der LZK Sachsen weiter-hin eine gültige Variante der Medizinpro-dukteaufbereitung bleiben. Diesen Ge-danken hat der Hersteller aufgegriffenund wissenschaftliche Untersuchungenbegonnen. Sobald belastbare Ergebnissevorliegen, werden wir berichten.Die Vielfalt dieser Messe spiegelt sich inden verschiedensten Angeboten wider.Freunde dentaler Dekorationsartikel wur-den am Stand von decus fündig. WitzigeInstallationen rund um Zähne und Mundals 3D-Objekt, Skulptur oder Leuchtob-jekt weckten auf ihre Art Aufmerksamkeitund zauberten so manchem gestresstenMessebesucher ein Schmunzeln auf dieLippen.

Ob der Zahnmedizin bzw. den Praxengoldene Zeiten bevorstehen, wie der ver-goldete Porsche einer Gold- und Silber-scheideanstalt in Halle 10.2 suggerierenkönnte – lasse ich unkommentiert.Schließlich ist unser Hauptanliegen, treuePatienten bei der Wiederherstellung undErhaltung ihrer Zahn- und Mundgesund-heit zu unterstützen. Nun hat jeder dieQual der Wahl, welche Innovationen SIEoder ER dazu benötigt.In diesem Sinne Ihnen gutes Gelingen.

Dr. Knut Brückner

Natürlich ist die IDS ein Traum. Ein Traum an Technik, Innovation und Dienstleistung, angeboten von Ausstellern aus derganzen Welt. Die Messe platzt aus allen Nähten – Menschen über Menschen – das ist schon ein wenig traumatisierend.

ADMEDIO Steuerberatungsgesellschaft mbHAußenstelle Chemnitz

Weststraße 21 · 09112 ChemnitzTelefon: (0371) 3 55 67 53 · Fax: (0371) 3 55 67 [email protected] · www.ADMEDIO.de

Unternehmen der ETL-Gruppe

ADMEDIO Steuerberatungsgesellschaft mbHNiederlassung Pirna

Bahnhofstraße 15b · 01796 PirnaTelefon: (03501) 56 23-0 · Fax: (03501) 56 23-30

[email protected] · www.ADMEDIO.de

Wir sind eine mittelgroße Steuerberatungsgesellschaft – insbesondere auf die Beratung von Zahnärzten spezialisiert – und unterstützen Sie gern

ADMEDIO PirnaSteuerberatung im Gesundheitswesen

Anstellung von Zahnärzten bedeutet nichtautomatisch Gewerblichkeit der Praxen

Kontakt:

Fachberater für den Heilberufebereich (IFU/ISM gGmbH)Daniel LüdtkeSteuerberater

Mit seiner am 07.01.2015 veröffentlichten Entscheidung(Urteil vom 16.07.2014, VIII R 41/12) hat der Bundes -finanzhof Realitätssinn bewiesen und die steuerliche Position von Praxen mit angestellten Ärzten gestärkt.Hintergrund ist der Grundsatz des Einkommensteuer-rechts, dass die Mithilfe qualifizierten Personals für dieFreiberuflichkeit des Berufsträgers unschädlich ist, wenner bei der Erledigung der einzelnen Aufträge aufgrundeigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlichtätig wird.

Den Grundsatz hat der Bundesfinanzhof seit Langem mitfolgender Formel konkretisiert: Für einen Arzt ist zu be-rücksichtigen, dass er eine höchstpersönliche, individuelleArbeitsleistung am Patienten schuldet und deshalb einenwesentlichen Teil der Dienstleistung selbst übernehmenmuss. Dafür reicht es aus, dass er aufgrund seiner Fach-kenntnisse durch regelmäßige und eingehende Kontrollemaßgeblich auf die Tätigkeit seines angestellten Fachper-sonals – patientenbezogen – Einfluss nimmt, so dass dieLeistung den „Stempel seiner Persönlichkeit“ trägt.

Für die Gestaltung von Arbeitsverhältnissen mit ange-stellten Ärzten bedeutet dies, dass drei Kriterien erfülltsein müssen, um die Gewerblichkeit zu vermeiden:

1. Selbstständige Ärzte üben ihren Beruf grundsätzlichauch dann leitend und eigenverantwortlich aus, wennsie ärztliche Leistungen von angestellten Ärzten er-bringen lassen.

2. Voraussetzung dafür ist, dass sie aufgrund ihrer Fach-kenntnisse durch regelmäßige und eingehende Kont- rolle maßgeblich auf die Tätigkeit ihres angestelltenFachpersonals – patientenbezogen – Einfluss nehmen,so dass die Leistung den „Stempel der Persönlichkeit“des Steuerpflichtigen trägt (Anschluss an BFH-Urteilvom 22. Januar 2004, IV R 51/01, BFHE 205, 151, BStBl II2004, 509).

3. Führt ein selbstständiger Arzt die jeweils anstehendenVoruntersuchungen bei den Patienten durch, legt er

für den Einzelfall die Behandlungsmethode fest, undbehält er sich die Behandlung „problematischer Fälle“vor, ist die Erbringung der ärztlichen Leistung durchangestellte Ärzte regelmäßig als Ausübung leitendereigenverantwortlicher freiberuflicher Tätigkeit imRahmen des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG anzusehen.

Der BFH führt in dem Urteil jedoch auch Folgendes aus:

Die angestellte Ärztin (Anästhesistin) sei aber nach der„Berufsordnung für Ärzte“ zur eigenverantwortlichenund weisungsfreien Arbeit verpflichtet. Während einerOperation sei sie „auf sich allein gestellt“. Anders als beieinem angestellten Zahnarzt, für den der Praxisinhaberim Nebenzimmer jederzeit erreichbar sei, müsse die an-gestellte Anästhesistin bei Komplikationen während derOperation selbst entscheiden.

Dies kann im Umkehrschluss auch bedeuten, dass beimehreren angestellten Zahnärzten und bei Abwesen -heit des Inhabers durch Aufteilung der Sprechzeiten dieeigenverantwortliche und leitende Tätigkeit nicht mehrgegeben ist.

Haben Sie Fragen zu diesem Thema, rufen Sie uns an.

Zahnärzteblatt SACHSEN 04/1514Aktuell

Kieferorthopädie hilft auch Erwachsenen

Am Sonnabend, dem 14. März 2015, hat-ten die sächsische Zahnärzteschaft unddie Mitarbeiter der LZKS erneut in dasZahnärztehaus nach Dresden zur Patien-tenakademie eingeladen.Mit sehr viel Engagement und Herz stellteDipl.-Stom. Iris Langhans als erfahreneFachzahnärztin für Kieferorthopädie ausRiesa die praktikablen Einsatzmöglich-keiten kieferorthopädischer Methoden

sowohl in der Kinder- als auch Erwachse-nentherapie vor. Für einige Zuhörer warneu, dass das Alter für einen kieferortho-pädischen Behandlungsprozess nicht ent-scheidend ist.So wie Frau Kollegin Langhans der Prä-vention in allen Altersgruppen (besondersaber bei Kindern und Jugendlichen) beiihrer Tätigkeit im Vorstand der LZKS so-wie als Vorsitzende der LAGZ große Auf-

merksamkeit schenkt, so empfiehlt sieauch die Anwendung der KFO im Sinneder Verbesserung der oralen Funktionenund der Ästhetik bei hoher Wertung desZahnerhaltes.Sehr anschaulich und allgemeinverständ-lich für die Zuhörer erklärte sie, in wel-chen Situationen kieferorthopädische The-rapie bei Erwachsenen zum Ansatzkommen kann, wies aber auch auf kriti-sche Aspekte hin. So war es ihr sehr wich-tig, die Notwendigkeit einer konsequentenProphylaxe und häuslichen Mundhygienegerade in der Phase der KFO-Therapie zubetonen, sie stellte aber auch sehr kritischdie Folgen bei Mundhygienemängeln dar.Immer wieder spannend und sehr an-schaulich für die Zuhörer ist eine Life-Übertragung, so auch dieses Mal in derPatientenakademie, als die Referentin dieSchritte des Anbringens eines festsitzen-den kieferorthopädischen Gerätes am er-wachsenen Patienten vor laufender Ka-mera demonstrierte und kommentierte.Sehr gut wurde erkennbar, wie viel Fach-kenntnis, Fingerfertigkeit, Geschick, Ge-duld und Exaktheit diese Fachrichtungdoch fordert.Die Besucher der Patientenakademie wa-ren beeindruckt und die anschließendenFragen und Meinungsäußerungen ausdem Publikum bestätigten, dass es wiedereinmal eine gelungene Veranstaltungwar.

Dr. med. Gisela Herold

Die Referentin der Patientenakademie, Dipl.-Stom. Iris Langhans und ihre Assistenzbeim Einkleben einer festen „Spange“

Ausbildungsassistent gesucht? Treffen mit den Zahnmedizinstudenten aus Sachsen im Zahnärztehaus Am Abend des 20. Mai 2015 werden sichdie Studenten der Zahnmedizin des 4. und 5. Studienjahres aus den Uniklini-ken Leipzig und Dresden im Zahnärzte-haus in Dresden umsehen. Im Vorder-grund stehen dabei Gespräche mit denkünftigen Zahnärzten über beruflicheChancen. Neben kurzen Vorträgen überdie Aufgaben der zahnärztlichen Körper-schaften und Organisationen soll das

Haus mit seinen Möglichkeiten der Fort-bildung vorgestellt werden. Danebenkann diese Veranstaltung auch dazu bei-tragen, dass interessierte Kollegen ihrenkünftigen neuen Ausbildungsassistentenkennenlernen und an diesem Abend ersteKontakte knüpfen. Zahnärzte, die einen Ausbildungsassis-tenten suchen, sich für die Veranstaltunginteressieren und am Studententreffen

teilnehmen möchten, melden sich bittebis zum 30. April 2015 im Sekretariat derLZKS (0351-8066240) an. Sie erhaltendann weitere Informationen zum Beginnund dem geplanten Ablauf der Veranstal-tung. Für das leibliche Wohl der Teilneh-mer wird gesorgt.

Zahnärzteblatt SACHSEN 04/15 15Aktuell

Das bleibt wohl immer eine individuelleEntscheidung, die wir tagtäglich neu treffenmüssen.Eines ist sicher, die Informationen des heuti-gen Tages haben für jeden TeilnehmerÜberraschungen und Anregungen bereitge-halten und können helfen, geeignete Maß-nahmen beim Lösen komplizierter Fälle imPraxisalltag zielführender einzusetzen.Vielen Dank auch an die Mitarbeiter derFortbildungsakademie, die wie immer, vorund hinter den Kulissen, sehr um dasWohlbefinden der Teilnehmer bemüht wa-ren und den Tag perfekt organisierten.

Ute Lingat

Sächsischer Akademietag 2015Trotz frühlingshafter Temperaturen folgtenam 7. März 2015 wieder 126 Zahnärzte derEinladung zum Sächsischen Akademietag.Im voll besetzten Hörsaal wurde in fünfVorträgen zum Thema: „... der Weise lerntnie aus – auch für komplizierte Fälle gibt es eine Lösung“ referiert und ein breitesSpektrum der Zahnmedizin beleuchtet.Der Umgang mit kleinen Patienten, Ästhe-tische Zahnmedizin, Endodontie, Implan-tologie sowie selbst die vermeintlich simp-le Abformung wurden thematisiert –Herausforderungen, die sich in der Praxisschnell zum Problem oder Misserfolg ent-wickeln können.Es interessierten nicht nur die Inhalte derVorträge, es waren vor allem die Referen-ten, die ihre Sichtweise auf Lösungsmög-lichkeiten komplizierter Fälle sehr an-schaulich, praxisnah und unterhaltsamdarstellten.Aber welche Behandlung wählen wir fürdie Patienten in unserer Praxis?

Dr. Curt Goho, Schnaittenbach

Dr. med. dent. Dana Weigel, Berlin Prof. Dr. Edgar Schäfer, Münster Prof. Dr. med. dent. Matthias Kern, Kiel

Prof. Dr. med. dent. Hans-Jürgen Wenz,Kiel

Bis auf den letzten Platz war der Hörsaal besetzt

Zahnärzteblatt SACHSEN 04/1516Aktuell

Mitgliederversammlung der FVDZ-Bezirksgruppe LeipzigAm Dienstag, dem 24. Februar 2015,fand die Mitgliederversammlung der Be-zirksgruppe Leipzig im Leipziger ApelsGarten statt.Zu Beginn referierte Herr C. Müller vonder Firma AVANTGARDE Dentaltechniküber „Suprastrukturen bei Implantatver-sorgungen“. Er stellte die Avantgarde-Hybridkrone vor, erläuterte die Anforde-rungen an moderne Implantat-Abutments,stellte Vorteile indirekter Abutments undweitere Möglichkeiten dar und beantwor-tete die Fragen der Teilnehmer. Anschließend berichtete die Bezirksvor-sitzende über Aktivitäten der vergange-nen Legislaturperiode. In der Wahlperi-ode 2013/14 fanden in bewährter Weisewieder Informationsveranstaltungen fürdie Studenten aller Semester der zahnme-dizinischen Fakultät der Universität Leip-zig statt. Die Mitglieder des Bezirksgrup-penvorstandes (Dr. Nowak, Dr. Drachen -berg) referierten über die aktuellen ge-sundheits- und sozialpolitischen Rah-

menbedingungen der Zahnarztpraxis, dieZwänge der GKV und die Möglichkeiten,über eine Mitgliedschaft im FVDZ ein er-folgreiches und zukunftsorientiertes Pra-xiskonzept in allen Phasen des Berufsle-bens zu entwickeln. Zusätzlich fand einSeminar zu Aspekten der Betriebswirt-schaft in der Zahnarztpraxis statt, welchesaufgrund des großen Interesses an diesem

Thema veranstaltet wurde. Letztendlichzeigen die zunehmenden Mitgliederzah-len im studentischen Bereich, dass dieserWeg für die Perspektive unseres Landes-verbandes weiter beschritten und ausge-baut werden soll.Nach der Diskussion fanden die Wahlendes Bezirksvorstandes, der Delegiertenzur Landes- und Hauptversammlung statt.In den neuen Leipziger Bezirksvorstandwurden gewählt:Dr. Angela Echtermeyer-Bodamer (Vorsitzende)Dr. Thomas DrachenbergDr. Ulf Nowak

Die Veranstaltung endete mit angeregtenGesprächen der anwesenden Teilnehmer.

Dr. Angela Echtermeyer-Bodamer

Dr. Thomas Drachenberg, Dr. AngelaEchtermeyer-Bodamer und Dr. Ulf Nowak (v.l.n.r.)

Treffen der FVDZ-Bezirksgruppe ChemnitzAm Freitag, dem 30. Januar 2015, trafensich interessierte Mitglieder der Bezirks-gruppe Chemnitz des Freien VerbandesDeutscher Zahnärzte in Oberwiesenthal.Der Bezirksvorsitzende Dr. Detlef Beyerbegrüßte die Anwesenden und berichteteüber die Aktivitäten im letzten Jahr. Er-freut zeigte er sich über die Entwicklungder Mitgliederzahlen im vergangenenJahr. Der Anstieg resultiert besondersdurch die positive Resonanz bei den Stu-denten in Dresden und Leipzig.Dr. Beyer bedauerte jedoch das Scheiterndes Bündnisses Direktabrechnung e.V.,was seiner Meinung nach auf die fehlen-de Mitarbeit auch der Zahnärzteschaft zu-rückzuführen sei.Auch die Delegierten der Hauptver-sammlung des FVDZ im Oktober 2014 inWürzburg, über die Dr. Martina Schillerberichtete, plädierten geschlossen für dieDirektabrechnung. Ein wiederholtes Be-kenntnis zum „Prämienmodell“ und die

unbedingte Stärkung der Freiberuflichkeithoben die Delegierten besonders hervor.Auch der Landesvorsitzende Dr. Uwe Tischendorf warnte in seinem Diskussi-onsbeitrag vor der Gefahr der Untergra-bung der Freiberuflichkeit durch staatli-che Zentralisierungsprozesse und Ausbauder MVZ-Strukturen. Er wandte sich auch

gegen die Substitution zahnärztlicherLeistungen und die Einführung von Bache-lorstudiengängen in der Zahnmedizin.Eindringlich forderte er auf, junge Kolle-gen anzusprechen und für die Mitarbeitim Freien Verband zu gewinnen. Nur sokann die Freiberuflichkeit gestärkt und er-halten werden.Verbandsmitglied Dr. Hans-Lutz Erler be-richtete über seine Erfahrungen mit demCerec-Guide-System bei der digitalen Im-plantatplanung.Zum Abschluss der Veranstaltung wurdeder neue Bezirksvorstand Chemnitz desFVDZ gewählt. Als Vorsitzender wurdeDr. Detlef Beyer bestätigt. Als weitereMitglieder des Bezirksvorstandes wurdengewählt: ZÄ Anja Bayer-SchaumbergerDr. Hans-Lutz ErlerDr. Martina Schiller.

Dr. Martina Schiller

ZÄ Anja Bayer-Schaumberger, Dr. Det-lef Beyer, Dr. Martina Schiller und Dr. Hans-Lutz Erler (v.l.n.r.)

Zahnärzteblatt SACHSEN 04/15 17Aktuell

Ob nun gekündigt oder regulär abgelaufen, Verträge, die in derZeit von 1995 bis 2007 abgeschlossen und erst ab 2003 beendetwurden, können bei fehlerhaften Widerspruchs- und Rücktritts-belehrungen heute noch durch Versicherungsnehmer rückabge-wickelt werden. Der Europäische Gerichtshof und der Bundesge-richtshof haben hierfür in 2014 und 2015 Meilensteine zumSchutze der Versicherungsnehmer gesetzt. Steuervorteile müs-sen nicht zurückgezahlt werden. Zum Beispiel kann bei gescheiterter Praxisfinanzierung aus 1996die Nachzahlung aus 2011 an die Bank dadurch kompensiertwerden, dass wegen Fehlern in der Widerspruchsbelehrung heu-te noch dem Lebensversicherungsvertrag widersprochen wird. Eingezahlte Prämien müssen mit 7 % verzinst werden. Nach

Abzug der Versicherungsleistung ergibt sich ein Nachschlag vonbis zu weiteren 25 %, der beim Versicherer durchzusetzen ist.Fazit: Eine Selbstüberprüfung des Dokumentenarchives kann

sich lohnen. Gern überprüfen wir weitere Policen zurEinschätzung der Erfolgsaussichten.

Ihr „Widerrufsjoker“ bei Lebens- und Rentenversicherungen

Jens Reime | Rechtsanwalt Fachanwalt für Bank- und KapitalmarktrechtInnere Lauenstraße 2 | Eingang Heringstraße | 02625 BautzenTelefon 03591 2996133 | Telefax 03591 2996144www.rechtsanwalt-reime.de | [email protected]

Anzeige

Kennziffer 2016/0791Planungsbereich BautzenÜbergabetermin 01.07.2015Fachrichtung AllgemeinPraxisart Einzelpraxis/

Praxisgemeinschaft

Kennziffer 3026/0792Planungsbereich Leipzig, Stadt

Die Bewerbungen senden Sie bitte schriftlich unter u. g. Kennziffer an die KZV Sachsen,PF 100 954, 01079 Dresden.

Praxisausschreibung

FVDZ-Bezirksgruppe Dresden hat gewähltZum Auftakt der diesjährigen Versamm-lung der Bezirksgruppe Dresden des Frei-en Verbandes Deutscher Zahnärzte(FVDZ) berichtete der amtierende Vorsit-zende Dr. Lutz Krause über seine Eindrü-cke von der kürzlich letztmalig im tradi-tionellen Davos erlebten Weiterbildungs-woche des FVDZ. WissenschaftlicherKongress, Kontaktpflege und Arbeit mitdem studentischen Nachwuchs für denFVDZ sorgten für eine arbeitsreiche undturbulente Woche. In seinem Bericht über die Arbeit des Be-zirksvorstandes berichtete Dr. Krause ausdem Tagesgeschäft, der Arbeit der Be-zirksgruppe mit dem studentischen Be-rufsnachwuchs und den Bemühungenvon Bezirksgruppe und Landesvorstand

zur regionalen Mitgliederbindung. DieVersammlung akzeptierte den Berichtund bestätigte alle bisherigen Vorständefür weitere zwei Jahre.

Die weitere Diskussion regte Dr. ArndtMüller mit seiner Frage „Was stellen sichdie Kollegen unter guter Verbandsarbeitvor?“ zunächst zu einem Brainstorming anund stellte dann eine kritische Stimme ausunseren Reihen vor. Interessante Ergebnis-se dieses engagierten Meinungsaustau-sches sollten sich als Anträge zur kommen-den Landesversammlung finden lassen.Im Weiterbildungsteil des Bezirksgrup-pentreffens gab der Röntgenexperte einesDentaldepots schon vor der IDS einenAusblick über einige zu erwartendeNeuerungen im Bereich 3D-Software,verbunden mit Hinweisen zur Analysevon 3D-Daten für Überweiser.

FVDZ-Bezirksvorstand Dresden

Dr. Krause (Vorsitzender), ZA Boden, Dr. Müller (v.l.n.r.)

Übergabetermin 01.07.2015Fachrichtung AllgemeinPraxisart Einzelpraxis

Kennziffer 2036/0793Planungsbereich GörlitzÜbergabetermin 01.07.2015Fachrichtung AllgemeinPraxisart Einzelpraxis

Nie ist das menschliche Gemüt heiterer gestimmt, als wenn es seinerichtige Arbeit gefunden hat.

Wilhelm von Humboldt(1767 – 1835)

Mitbegründer der Humboldt-Universität Berlin

Zitat des Monats

Zahnärzteblatt SACHSEN 04/1518Aktuell

Bei den Zahnärzten droht keine Unterversorgung

Nichts geht ohne Antrag. Ob für die Tätig-keit als Vertragszahnarzt, die Genehmi-gung eines angestellten Zahnarztes oderdie Gründung einer Berufsausübungsge-meinschaft – alles ist antragspflichtig undwird über den Zulassungsausschuss ent-schieden. Die Zulassungs- und Berufungs-ausschüsse sind paritätisch mit Zahnärztenund Vertretern der Krankenkassen besetzt.Für Anfang März hatte die Kassenzahn-ärztliche Vereinigung Sachsen ihre ehren-amtlich tätigen zahnärztlichen Mitgliederdieser Ausschüsse in das Hotel „Schloss Rabenstein“ nach Chemnitz geladen. In seiner Einführungsrede erläuterte derVorsitzende des Vorstandes der KZV Sach-sen, Dr. med. Holger Weißig, den Sicher-stellungsauftrag zur Gewährleistung einerflächendeckenden zahnärztlichen Versor-gung der Bevölkerung. Diese Sicherstel-lung ist auch zu den sprechstundenfreienZeiten zu gewährleisten. In seiner Rede wagte er den Blick in dieZukunft. Mit der Annahme, dass bis zumJahr 2025 circa 43 % der Vertragszahnärz-te aus Altersgründen ihre Zulassung been-den werden und unter Berücksichtigungeines prognostizierten Bevölkerungsrück-ganges in Sachsen von etwa 12 % erwar -tet er keine drohende zahnärztliche Unter-versorgung. Aus Patientensicht weistSachsen im Bundesvergleich heute diegünstigste Zahnarztdichte auf. Im Jahr2013 kamen auf einen Vertragszahnarzt1.356 Einwohner, in den alten Bundeslän-dern waren es 1.543 Einwohner je Ver-tragszahnarzt. Dr. Weißig bestätigte auch für Sachsen denbundesweiten Trend, dass die Zahnmedi-zin eine Frauendomäne ist. Zwei Drittelder angestellten Zahnärzte sind weiblich.Auch wenn die jungen Zahnärztinnen denBeruf sehr lange im Angestelltenverhältnisausüben – der Wunsch zur eigenen Nie-derlassung ist bei den meisten Zahnärztin-nen und Zahnärzten das erklärte Ziel.Ein weiterer Programmpunkt sollte die Mit-glieder mit den Abläufen und Formalitätenvor den Ausschusssitzungen vertraut ma-chen. Dabei stellte Andreas Tzscheutschler,

Bereichsleiter Mitglieder, die vielfältigenMöglichkeiten der Teilnahme an der ver-tragszahnärztlichen Tätigkeit vor.Interessant waren auch die Ausblicke, dieMeike Gorski-Goebel den Teilnehmernauf das zu erwartende Versorgungsstär-kungsgesetz geben konnte. Die Geschäfts-führerin und Justitiarin der KZV Sachsenging dabei auf die möglichen Auswirkun-gen bei der Ausschussarbeit ein. Darüberhinaus gab sie Einblicke in aktuelle Ent-

scheidungen durch die Sozialgerichte. Die Gerichtsurteile werden Einfluss auf dieEntscheidungen bei den Ausschüssen neh-men. Die angenehme Arbeitsatmosphäre imHotel „Schloss Rabenstein“ bot den idea-len Rahmen, den ehrenamtlichen Mitglie-dern für ihr Mitwirken bei der Selbstver-waltung der KZV Sachsen zu danken.

Andreas Tzscheutschler

Die gewählten zahnärztlichen Mitglieder des Zulassungs- und Berufungsausschusses trafen sich am 6. März 2015 zu einer Informationsveranstaltung in Chemnitz.

Abb. 1 – Vier der 12 Ausschussmitglieder im Gespräch: Dr. Johannes Klässig, Dr. Bernd Benedix, Dr. Uwe Reich und Dr. Uwe Nennemann (v.l.n.r.)

Abb. 2 – Die flächendeckende zahnärztliche Versorgung in Sachsen ist auch in Zukunft nicht gefährdet

Gemeinden mit Vertragszahnarzt

Gemeinden ohne Vertragszahnarzt

Zweigpraxen (allgemein)

Stand: 30.06.2014

Zahnärzteblatt SACHSEN 04/15 19Termine

Stärkenmanagement: Stärken von Mitarbeiterinnen und D 31/15 Petra C. Erdmann 24.04.2015,Mitarbeitern erkennen, fördern und effizient einsetzen 09:00-16:00 Uhr

Somatoforme Störungen – ein Update D 33/15 PD Dr. Anne Wolowski 25.04.2015,09:00-15:00 Uhr

Zahnärztliche Hypnose und Kommunikation D 35/15 Dr. Solveig Becker 25.04.2015,09:00-17:00 Uhr

Planungsseminar – kombinierter festsitzend/herausnehm- D 36/15 Prof. Dr. Klaus Böning 06.05.2015,barer Zahnersatz 14:00-18:00 Uhr

Das Erosions-/Attritionsgebiss – Strategien für die indirekte D 38/15 Dr. Guido Sterzenbach 08.05.2015,Full-arch-Rekonstruktion 14:00-18:00 Uhr

Kritische Wertung neuer und bewährter Füllungsmaterialien D 39/15 Prof. Dr. Dr. h.c. Georg Meyer 08.05.2015,15:00-19:00 Uhr

Auf dem Weg zum mündigen Patienten D 40/15 Sybille van Os-Fingberg 09.05.2015,Teenager in der Gruppen- und Individualprophylaxe 9:00-15:00 Uhr(auch für Praxismitarbeiterinnen)

Voll-Keramik D 41/15 Dr. Guido Sterzenbach 09.05.2015,09:00-16:00 Uhr

Wie viel Okklusion braucht der Mensch – und wie erreichen D 42/15 Dr. Ulrich Wegmann 09.05.2015,wir dies effektiv in der täglichen Praxis? 09:00-16:00 Uhr

Das ABC der Schienentherapie D 43/15 Prof. Dr. Dr. h.c. Georg Meyer 09.05.2015,09:00-17:00 Uhr

Notfall beim Zahnarzt – Aufbaukurs D 44/15 Sören Weber 06.06.2015,Simulatortraining zu typischen Notfallsituationen 09:00-16:00 Uhr(auch für Praxismitarbeiterinnen)

Manuelle Therapie und Physiotherapie bei Störungen des D 45/15 Dr. Edgar Weller 06.06.2015,temporomandibulären Systems (TMD/CMD) 09:00-17:00 UhrDie manuelle Funktionsdiagnostik zum Selbstanfassen

Diagnose und Therapie von Mundschleimhauterkrankungen D 46/15 Prof. Dr. Andrea Maria 10.06.2015,Schmidt-Westhausen 14:00-18:00 Uhr

Dresden

für Zahnärzte

Schriftliche Anmeldung: Fortbildungsakademie der LZKS, Schützenhöhe 11, 01099 Dresden, Fax: 0351 80 66-106E-Mail: [email protected]

Petra Kokel (Ressortleiterin, Kurse Strahlenschutz): Tel. 0351 8066-102Edda Anders (Kurse für Zahnärzte): Tel. 0351 8066-108Anett Hopp (Kurse für Praxismitarbeiterinnen): Tel. 0351 8066-107Astrid Nitsche (Kurse für Praxismitarbeiterinnen): Tel. 0351 8066-113

Genauere inhaltliche Informationen zu den einzelnen Kursen entnehmen Sie bitte unseren Fortbildungsprogrammen für das 1. Halbjahr 2015 oder dem Internet www.zahnaerzte-in-sachsen.de

Fortbildungsakademie: Kurse im April/Mai/Juni 2015

Zahnärzteblatt SACHSEN 04/1520Termine

Dentiküre: Fit für die Erwachsenen-Prophylaxe D 131/15 Annette Schmidt 25.04.2015,..., weil Zähne nicht nachwachsen! 09:00-15:00 Uhr

Ganz nah am Kind – D 132/15 Sybille van Os-Fingberg 08.05.2015,Handpuppen mit pädagogischem Auftrag in der Zahnarzt- 13:00-18:00 Uhrpraxis und in der Gruppenprophylaxe

Ältere Patienten und deren Lebensumstände: D 138/15 Petra C. Erdmann 03.06.2015,Zeitmanagement versus Empathie 14:00-19:00 Uhr

Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz D 158/15 Dipl.-Ing. Gerd Lamprecht 05.06.2015,(Kurs ohne vorherigem Selbststudium) 14:00-17:30 Uhr

Der Parodontitispatient – D 142/15 Simone Klein 12.06.2015,Ein Intensivseminar für die ZMP/ZMF 13:00-19:00 Uhr

13.06.2015,09:00-15:00 Uhr

Zahnersatz-Abrechnung kein Buch mit 7 Siegeln D 144/15 Simona Günzler 12.06.2015,15:00-19:00 Uhr13.06.2015,09:00-15:00 Uhr

Herstellung provisorischer Versorgungen D 145/15 Dr. Michael Krause 17.06.2015,Theoretische Grundlagen und praktische Übungen Dr. Steffen Richter 14:00-20:00 Uhr

Erosion und Abrasion – erkennen und erfolgreich schützen D 147/15 Monika Hügerich 19.06.2015,14:00-18:00 Uhr

Fissurenversiegelung von kariesfreien Fissuren D 148/15 Monika Hügerich 20.06.2015,09:00-16:00 Uhr

Dresden

für Praxismitarbeiterinnen

Komplikationen in der Implantologie – von der Keramikfraktur D 47/15 Dr. Daniel Engler-Hamm 12.06.2015,bis zum abszedierenden Sinus-Lift. Was tun? 14:00-18:00 Uhr

Minimalinvasive Prothetik D 48/15 Prof. Dr. Peter Pospiech 13.06.2015,09:00-15:00 Uhr

Der Weg zur erfolgreichen Praxiswebsite D 49/15 Tim Christian Hühner 13.06.2015,RA Michael Lennartz 09:00-15:00 Uhr

Arbeitssystematik bei der Patientenbehandlung D 50/15 Dr. Richard Hilger 19.06.2015,(auch für Praxismitarbeiterinnen) Ruth Knülle 09:00-18:00 Uhr

Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz D 51/15 PD Dr. Dr. Matthias Schneider 19.06.2015,(mit vorherigem Selbststudium) 14:00-17:30 Uhr

Prophylaxe für alle D 52/15 Dr. Klaus-Dieter Hellwege 20.06.2015,Patientenzufriedenheit und dauerhafte Produktivitätssteigerung 09:00-17:00 Uhr(auch für Praxismitarbeiterinnen)

Qualitätsmanagement – leben und weiterentwickeln L 04/15 Inge Sauer 03.06.2015,(auch für Praxismitarbeiterinnen) 15:00-18:00 Uhr

Leipzig

„Zum Römer“, Radebeul; Thema: Was gilt es für die Zahnärzteab 2015 Neues zu beachten?; Information: Dr. med. dent. Andreas Höhlein, Telefon 0351 8306600

Datum: Dienstag, 28. April 2015, 20 Uhr; Ort: Gaststätte „ApelsGarten“, Leipzig; Information: Dr. med. Angela Echtermeyer-Bodamer, Telefon 0341 4612012

Datum: Mittwoch, 29. April 2015, 19 Uhr; Ort: Hotel „Stadt Löbau“, Löbau; Themen: Aktuelles aus der KZV; Information:Dr. med. Angela Grundmann, Telefon 03585 862012

Anzeige

Zahnärzteblatt SACHSEN 04/15 21Termine

Datum: Dienstag, 21. April 2015, 19 Uhr; Ort: Hotel „Zur Post“,Pirna-Zehista; Thema: Mund und Zähne als gemeinsames Prob -lemfeld von Psychiater und Zahnarzt, Kammerversammlung;Information: Dr. Peter Mensinger, Telefon 03501 447782

Datum: Mittwoch, 22. April 2015, 19 Uhr; Ort: Gasthaus undHotel „Zur Linde“, Freital; Thema: Der Diabetiker in der zahn-ärztlichen Praxis und Burnout und innere Kündigung; Informa-tion: Dr. Thomas Grimm, Telefon 0351 6493341

Datum: Donnerstag, 23. April 2015, 19:30 Uhr; Ort: Gaststätte

StammtischeSächsische Schweiz

Leipzig

Weißeritzkreis

Löbau

Neue BZÄK-Initiative schreibt Präventionspreis aus

Dresden-Land

Im März 2015 hat die BZÄK gemeinsam mitCP GABA die „Initiative für eine mundge-sunde Zukunft in Deutschland“ gegründet,um u. a. Präventionskonzepte und -projekte

zu fördern. Bestehende Präventionskon-zepte, die ohne Einbindung der Zahnmedi-zin stattfinden, reichen nicht aus. Deshalbhaben die Aktionsgründer für 2015 den

„PRÄVENTIONSPREIS Frühkindliche Ka-ries“ ausgeschrieben. Bewerbungen sind absofort bis Ende September 2015 möglich.

PM BZÄK, 7.4.2015, gekürzt

Zahnärzteblatt SACHSEN 04/1522Praxisführung

Ergänzend zu den bisherigen Beiträgenzum Festzuschuss-Befund 7.4 stellen wirin dieser Ausgabe die Abrechnung einerBrückenreparatur mit anschließenderVerschraubung auf Implantaten dar.Das zweite Beispiel befasst sich mit Fest-zuschuss-Befunden im Zusammenhangmit Erneuerung von herausnehmbaremZahnersatz auf Implantaten.

Hinweise zum Beispiel 1:Es liegt keine Ausnahmeindikation derZE-Richtlinie Nr. 36 vor, so dass es sichum eine andersartige Wiederherstellungs-maßnahme handelt. Die Abrechnung er-folgt direkt mit dem Patienten. Der Fest-zuschuss-Befund 7.4 ist je implantatge-tragenem Brückenanker ansatzfähig undin der Anzahl nicht beschränkt. Für die Er-neuerung der Verblendung regio 42 kannzusätzlich der Festzuschuss-Befund 7.3einmal angesetzt werden. Die Wiederein-gliederung nach Wiederherstellung derBrücke wird mit der GOZ-Pos. 5110 ho-noriert. Für den Brückenanker, an dem die Ver-blendung erneuert wurde, ist neben derGOZ-Pos. 5110 zusätzlich die GOZ-Pos.2320 berechnungsfähig. Das Wiedereingliedern des zusätzlichen,mit der Brücke fest verankerten Brücken-ankers regio 47 wird mit der GOZ-Pos.2310 berechnet, da in der GOZ nicht di-rekt an die Brückenglieder angrenzendeKronen abrechnungstechnisch als Einzel-kronen betrachtet werden.

Identische Erneuerung und Wiederherstellung an implantatgetragenem Zahnersatz (Teil 5)

e -FortbildungZu diesem Beitrag können Sie Fortbildungspunkte erhalten.

www.zahnaerzte-in-sachsen.de 48 47 46 45 44 43 42 41 31 32 33 34 35 36 37 38B i i b i b i BR RTP TP

Festzuschuss 4 x 7.4, 1 x 7.3GOZ 1 x 2310, 1 x 2320, 1 x 5110

Hinweis: Das Ausfüllen des Zahnschemas ist bei Wiederherstellungen nicht erforder-lich, es dient lediglich der besseren Beispieldarstellung.

Beispiel 1 – Bemerkungen: Verschrauben der implantatgetragenen Brücke 47–42 nach Verblendungserneue-rung regio 42

Prüfung der Plausibilität (Beispiel 1) – Verschrauben der implantatgetragenen Brücke47–42 nach Verblendungserneuerung regio 42

FZ-Befund GOZ NBL

4 x 7.4 5110, 23101 x 7.3 2320 Mehrflächige Verblendung aus Keramik

Fremdlaborrechnung NBL (Beispiel 1)

Nr. Leistungsbeschreibung Anzahl

NBL Modell aus Superhartgips 1NBL Hilfsteil in Abdruck 4NBL Kronen- oder Brückengliedreparatur, Grundeinheit 1NBL Leistungseinheit, Vorbereitung für Verblendung 1NBL Mehrflächige Verblendung aus Keramik 1NBL Farbgebung durch Bemalen 1NBL Manipulierimplantat 4NBL Versandkosten 2

48 47 46 45 44 43 42 41 31 32 33 34 35 36 37 38B ew ew ew ew ew ew ew ew ew ew ew ew ew ew ew ew BR SE SE SE SEo SE SEo SE SE SE SE SEo SE SEo SE SE SE RTP TP

Festzuschuss 1 x 7.5, 4 x 7.6BEMA 1 x 97 bi, 1 x 98 ciGOZ 4 x 5030, 4 x 5080

Bemerkung: Locatoren regio 45, 43, 33, 35

Beispiel 2 – Bemerkungen: Erneuerung der implantatgetragenen Prothese – Ausnahmeindikation ZE-Richtlinie36 b

Zahnärzteblatt SACHSEN 04/15 23Praxisführung

Hinweise zum Beispiel 2:Der Festzuschuss-Befund 7.5 kommt im-mer dann zum Ansatz, wenn heraus-nehmbarer implantatgetragener Zahner-satz erneuert wird. Dabei wird nichtunterschieden, ob es sich um partiellenoder totalen Zahnersatz bzw. Cover Den-ture-Prothesen handelt. Auch eine Hyb -ridversorgung – teilweise implantatgetra-gen und teilweise auf natürlichen Zähnenbefestigt – ist möglich. Es handelt sichum einen Festzuschuss-Befund, der im-mer durch den Kostenträger zu bewilli -gen ist. Es liegt die Ausnahmeindikation der ZE-Richtlinie 36 b vor, wonach bei atrophier-tem zahnlosen Kiefer die Suprakonstrukti-on eine Regelversorgung darstellt. Ausdiesem Grund ist die Prothese nach BEMA abzurechnen und der jeweiligenPosition der Buchstabe „i“ anzufügen. Dies schlägt sich auch in der zahntechni-schen Abrechnung nieder. Im Bundesein-heitlichen Verzeichnis der abrechnungs-fähigen Leistungen (BEL II) sind für dieAusnahmetatbestände der ZE-Richtlinie36 a und b zum Teil gesonderte Positi -onen eingeführt worden. Es ist in jedemFall darauf zu achten, dass dem Zahn-techniker auf dem Laborauftrag die Aus-nahmeindikation angezeigt wird, da an-sonsten die Bindungswirkung, dieBEL II-Positionen zu verwenden, erlischt.Dies ist Bestandteil der Einleitenden Be-stimmungen im BEL II – 2014. § 2 Zif-fer 2: „Für die Ausnahmefälle nach Nr. 36der Zahnersatz-Richtlinie bildet das BELnur für die dort gesondert gekennzeich-neten Leistungen die Abrechnungsgrund-lage. Alle weiteren im Zusammenhangmit Implantaten erbrachten zahntechni-schen Leistungen werden nach tatsächli-chem Aufwand abgerechnet.“ § 2 Ziffer 3:„Die Regelungen nach § 2 Ziffer 2 habennur dann Bindungswirkung, wenn derZahnarzt dem zahntechnischen Labor bei der Auftragsvergabe bestätigt, dasssich der Auftrag ... auf Ausnahmefällenach Nr. 36 der Zahnersatz-Richtlinie bezieht.“Verbindungselemente sind im BEMAnicht enthalten. Diese werden nach derGOZ berechnet, sodass die Versorgungabrechnungstechnisch gleichartig wird.Da die Ausnahmeindikation nach der ZE-Richtlinie 36 b vorliegt, kann als Zu-

Simona Günzler/Inge Sauer

schlag der Festzuschuss-Befund 7.6 – je implantatgetragenem Konnektor – mit ange-setzt werden. Die Häufigkeit ist auf 4 x je Kiefer beschränkt. Im Sinne des Festzu-schuss-Befundes 7.6 handelt es sich bei dem Konnektor um ein Verbindungselementzwischen Implantat und Zahnersatz. Sollten mehr Konnektoren erforderlich sein, sinddie GOZ-Positionen 5030 und 5080 selbstverständlich ansatzfähig, da sich die Be-schränkung der Häufigkeit ausschließlich auf den Festzuschuss-Befund 7.6 bezieht.

Fremdlaborrechnung BEL II/NBL (Beispiel 2)

Nr. Leistungsbeschreibung Anzahl

001 8 Modell bei Implantatversorgung 3021 2 Funktionslöffel 1NBL Funktionslöffel aus Kunststoff für Implantate, offene Abformung 1NBL Spezialmodell 1NBL Hilfsteil in Abdruck 4NBL Zahnfleischmaske, abnehmbar 4NBL Modell vermessen 1012 8 Einstellen in Mittelwertartikulator bei Implantatversorgung 1NBL Kontrollschablone, Einbringungshilfe 4021 6 Basis für Bissregistrierung bei Implantatversorgung 1022 8 Bisswall bei Implantatversorgung 1NBL Ausblockring positionieren 4NBL Sekundärteil fixieren, Resilienz festlegen 4NBL Ausblocken Unterschnitte 4NBL Einarbeiten Sekundärteil in Kunststoffbasis 4NBL Einbringen Retentionseinsätze als Verbindungselement 4021 8 Basis für Aufstellung bei Implantatversorgung 1301 8 Aufstellung Grundeinheit bei Implantatversorgung 1302 8 Aufstellung auf Wachs- oder Kunststoffbasis bei Implantat- 14

versorgung361 8 Fertigstellung Grundeinheit bei Implantatversorgung 1362 8 Fertigstellung je Zahn bei Implantatversorgung 14xxx Materialien für Verbindungselemente 4xxx Seitenzähne 8xxx Frontzähne 6933 8 Versandkosten bei Implantatversorgung 6–10

Prüfung der Plausibilität (Beispiel 2) – Erneuerung der implantatgetragenen Prothese –Ausnahmeindikation ZE-Richtlinie 36 b

FZ-Befund GOZ BEMA BEL II NBL

1 x 7.5 97 bi 301 8, 302 8, 361 8, 362 8

98 ci 021 2

4 x 7.6 4 x 5030 Einarbeiten Sekundärteil in Kunst-4 x 5080 stoffbasis, Einbringen Retentions-

einsätze als Verbindungselement

Zahnärzteblatt SACHSEN 04/1524Praxisführung

Gebührenbemessung in der Alterszahnheilkunde

Besondere Schwierigkeiten sowie ein un-gewöhnlich hoher Zeitaufwand bei der Be-handlung schwieriger Krankheitsfälle mitbesonderen Umständen sind bei der Be-handlung betagter und hochbetagter Pa-tienten in stark unterschiedlich ausgepräg-ter Art und Weise häufig und jeweils sehrindividuell gegeben.

BeratungInternistische, orthopädische, neurologi-sche Multimorbiditäten, Funktionsminde-rungen der Sinnesorgane, reduzierte kogni-tive Fähigkeiten (z. B. infolge Altersdepres-sionen, demenzielle Erkrankungen) sowiegänzlich vom Üblichen abweichendePharmakokinetiken prägen oftmals starkdie Art und Weise des Verlaufs der Behand-lung älterer Patienten. Hier steigern sowohldie allgemein gerontologischen Patienten-faktoren als auch die (fach-)zahnärztlichenAspekte der Alterszahnheilkunde die in § 5 Absatz 2 GOZ als Kriterium angegebe-ne Schwierigkeit des Krankheitsfalles. Bereits die Beratung der älteren Patienten,auch bei kleineren Behandlungsmaßnah-men, fordern oftmals aufgrund von redu-ziertem kognitiven oder akustischen Auf-nahmevermögen deutlich mehr Zeit alsBeratungen von anderen Patienten (GOÄ-Nr. 1, 3). Hinzu kommt, dass oftmals sehrumfangreiche Anamneseerhebungen zurMultimorbidität und zum langjährigenKrankheitsverlauf durchzuführen sind.Auch bei der Erhebung von Fremdanamne-sen, die z. B. bei dementen Patienten un-umgänglich sind (GOÄ-Nr. 4), können sol-che erschwerenden Faktoren gegeben sein.Erläuterungen zur Behandlung selbst undinsbesondere auch zum Heil- und Kosten-plan (GOZ-Nr. 0030, 0040), die wesent-lich sind, um den betagten Patienten denSinn und Ablauf der geplanten Behandlungauch wirklich für sie nachvollziehbar undkognitiv und sensoriell verständlich zu ma-

chen, benötigen viel Zuwendung und vielBehandlungszeit!

DiagnostikBei den diagnostischen Maßnahmen kanndas Vorliegen multipler chronischer Er-krankungen unseres Fachbereiches (Ver-lust von Zahnhartsubstanz, Attachement-verlust, funktionell degenerative Erkran-kungen, Mundschleimhautveränderungen,Xerostomie) und/oder kompliziertem Zahn-ersatz besonders zeit- und auch technikin-tensive aufwendige Untersuchungen erfor-dern. Auch dies ist bei den entsprechendenGebührenpositionen zu berücksichtigen(GOÄ-Nr. Ä6, GOZ-Nrn. 0010, 4000,8000, 9000, Fotodokumentation etc.)

ProphylaxeAltersbedingte Mundhygienedefizite undStrukturschäden (freiliegende Zahnhälse,keilförmige Defekte, umfangreicher Zahn-ersatz etc.) erfordern bei der professionel-len Zahnreinigung oft einen überdurch-schnittlich höheren Reinigungsaufwand,sowohl je Sitzung als auch bzgl. der Sit-zungsfrequenz. Internistische oder ortho-pädische Grunderkrankungen erschwerenganz individuell insbesondere bei längerenoder häufigeren Sitzungen das gesamte Be-handlungsprogramm, gleichgültig, ob essich dabei um konservierende, chirurgi-sche, parodontologische, implantologi-sche oder Zahnersatzbehandlungen han-delt.

LagerungHäufig ist durch spezifische Herz-Kreis-lauf-, Lungen- oder Wirbelsäulenerkran-kungen eine Lagerung, so wie sie zahnärzt-lich eigentlich notwendig wäre, nichtmöglich (keine Flachlagerung, Steifheitenin der Wirbelsäule, Schmerzen bei be-

stimmten Lagerungen und Lagewechseln,etc.). Für das Allgemeinbefinden notwen-dige häufige Behandlungspausen führenzu längeren Behandlungsdauern. Zwin-gende Mundatmung führt zu ständigen Behandlungspausen bei allen zahnärztli-chen Tätigkeiten, die einer kontinuierli-chen Kühlung mit Wasser bedürfen. Ortho-pädische Grunderkrankungen führenhäufig zu großen Einstellungsproblemenbei der Durchführungen eines OPGs (z. B.bei starken Lordosen, Schulterhochstand,Nackensteifigkeiten etc.).

AnästhesieHäufig sind auch Anästhesien ohne Adre-nalinzusatz indiziert. Nachfolgende Ope-rationen sind dann durch die mangelndeBlutarmut des OP-Feldes erschwert. Anäs-thesien sind aus Gründen alterierender al-tersphysiologischer Reaktionen vorsorglichfraktioniert zu geben, was ebenfalls mit ei-nem erhöhten technischen und zeitlichenAufwand einhergeht.

BissnahmenBei der Inkorporation von neuem heraus-nehmbaren Zahnersatz ist mitunter viel Behandlungszeit zu investieren, bis beimvisuell oder taktil eingeschränkten altenPatienten das Handling funktioniert. Beimfunktionell degenerativ erkrankten Alters-gebiss stellen Koordinationsprobleme desPatienten bei den verschiedenen Bissnah-men und Registraten häufig überdurch-schnittlich hohe apparative und zeitlicheAnforderung bei Funktionsanalyse und -therapie dar.

Autorenteam des GOZ-Ausschusses der LZK BaWü

Wir danken für die Nachdruckgenehmi-gung aus ZBW 01/2015 Praxis.

§ 5 Absatz 2 der GOZ lautet wie folgt: „Innerhalb des Gebührenrahmens sind die Gebühren unter Berücksichtigung derSchwierigkeit und des Zeitaufwandes der einzelnen Leistung sowie der Umstände bei der Ausführung nach billigem Ermessen zu bestimmen. Die Schwierigkeit der einzelnen Leistung kann auch durch die Schwierigkeit des Krankheits-falles begründet sein.“ Dieser Grundsatz der Gebührenbemessung soll im folgenden Beitrag im Hinblick auf die Behand-lung älterer Patienten näher erläutert und anhand von Beispielen verdeutlicht werden.

Zahnärzteblatt SACHSEN 04/15 25Praxisführung

BMG erzeugt büro-kratischen Aufwandin Milliardenhöhe

Wer kennt das Szenario nicht? Die Bun-desregierung hat ein neues Gesetz verab-schiedet und schon droht Papierkram mitAnträgen, Meldungen, Statistiken undNachweisen. Nach Angaben des Statistischen Bundes-amtes verursacht die Bundesregierung imlaufenden Jahr etwa 43 Milliarden EuroBürokratiekosten für die Wirtschaft. DasBundesgesundheitsministerium (BMG)reiht sich auf Platz vier der größten Büro-kratiesünder ein. Wie das Nachrichten-portal Spiegel online am vergangenenDonnerstag berichtete, gibt das BMG 766 Informationspflichten heraus, dieKosten von rund 3,4 Milliarden Euro ver-ursachen. Laut Statistischem Bundesamt haben dieDokumentationspflichten für Ärzte undApotheker den größten Anteil an den Bürokratiekosten. Lediglich das Finanz-ministerium (17,4 Milliarden Euro), dasMinisterium für Justiz und Verbraucher-schutz (11 Milliarden Euro) und die Bun-desregierung insgesamt (4,2 MilliardenEuro) erzeugen mehr bürokratischen Auf-wand.

FVDZ Newsletter

Handbuch der Mundhygiene fürBetagte, Kranke und Behinderte

Dieses Handbuch in Kalenderform, he-rausgegeben von der Bundeszahnärzte-kammer, ist eine wichtige Hilfe für dasPersonal in Pflegeeinrichtungen. Durcheine systematische Mundhygiene wirddie Lebensqualität alter Menschen deut-lich verbessert. Es ist zu bestellen bei der

Bundeszahnärztekammer per E-Mail: [email protected] zu einem Preisvon 2,50 Euro zzgl. Versandkosten. Auf der Homepage der BZÄK steht auchein Download-Dokument zur Verfügung (HYPERLINK http://www.bzaek.dewww.bzaek.de)

Demonstrationskoffer für Schulung von Pflegepersonal in Betreuungseinrichtungen

In der Geschäftsstelle der Landeszahnärz-tekammer stehen mehrere Demonstrati-onskoffer für die Schulung von Pflegeper-sonal in Alten- und Behinderteneinrich-tungen zum Ausleihen zur Verfügung. Inden Koffern befinden sich jeweils einMustervortrag für die Schulung von Pfle-gepersonal (CD), Informationsbroschü-ren sowie verschiedene Materialien zurMundpflege.

Da die Koffer nicht verschickt werdenkönnen, ist das Abholen und Abgeben di-rekt im Zahnärztehaus erforderlich.

Interessierte Zahnärzte können sich an folgende Ansprechpartnerwenden:

Frau Zuchold/Frau RombergLZK SachsenTelefon 0351 8066-240E-Mail: [email protected]

Eine Auswahl von Hilfsmitteln zur Demonstration

Zahnärzteblatt SACHSEN 04/1526Fortbildung

Update der zahnärztlichen Pharmakologie (Teil 1)

Die zahnärztliche Pharmakologie unter-scheidet sich in wichtigen Punkten vonder allgemeinmedizinischen Pharmako-therapie. Es wird fast ausschließlich akutbehandelt und die Anzahl der eingesetz-ten Pharmaka ist überschaubar. Gleich-zeitig besteht bei den meisten Dental-pharmaka eine große therapeutischeBreite, wobei durch die langsame Resorp-tion der Wirkstoffe bei der oralen Gabebedrohliche Nebenwirkungen eher seltenauftreten. Andererseits werden zahnärzt-liche Eingriffe/Behandlungen zunehmendkomplexer, das Durchschnittsalter der Pa-tienten steigt kontinuierlich und die Mul-timorbidität zahnärztlicher Patienten liegtmittlerweile auch in allgemeinzahnärztli-chen Praxen in einem Bereich von 50 %(Radfar u. Suresh, 2007). Der niedergelas-sene Zahnarzt wird also zunehmend mitPatienten konfrontiert, die aufgrund einerallgemeinen Erkrankung und/oder einerbestimmten Medikation als risikobehaftetangesehen werden müssen. Diese Risikenmuss er erkennen und bei seiner (medika-mentösen) Behandlungsplanung berück-sichtigen. Regelmäßig aktualisierte Arz-

neimitteldatenbanken (z. B. MMI Pharm -index, Neu-Isenburg), die in das beste-hende Praxisprogramm implementiertwerden können, bieten dabei eine wert-volle Hilfe.

AnalgetikaIn der Zahnmedizin kommen überwie-gend nicht-opioide Analgetika zum Ein-satz (Tab. 1). Hier muss zwischen den nichtselektivenHemmern der Cyclooxgenasen-1 und -2(saure Analgetika bzw. NSAR) wie Acetyl-salicylsäure (ASS) oder Ibuprofen sowieden nicht-sauren Analgetika Paracetamoloder Metamizol und als eigene Gruppedie selektiven Hemmer der Cyclooxgena-se-2 (z. B. Celecoxib) unterschieden wer-den. Während die NSAR im Gastrointesti-naltrakt immer mehr oder weniger starkulcerogen wirken, ist Paracetamol vor al-lem wegen seiner Lebertoxizität bei hö-heren Dosierungen problematisch. Meta-mizol muss aufgrund der seltenen, abergravierenden Nebenwirkung Agranulo-zytose als Mittel der zweiten Wahl ange-

sehen werden. ASS löst bereits in Dosie-rungen von 100 mg/Tag eine irreversibleThrombozytenaggregationshemmungaus, die bei ausgedehnteren chirurgi-schen Eingriffen das Risiko einer Nach-blutung erhöht. Besonders bei Asthmati-kern ist Vorsicht geboten, da NSAR-indu-zierte Asthmaanfälle erst 30 min bis 3 h nach Einnahme auftreten. Die Präva-lenz für diese Reaktion liegt bei 10 %(Randerath u. Galetke, 2007). COX-2-Hemmer zeigen gegenüber den NSAR einhöheres koronares Risiko. Durch die zu-sätzliche antiphlogistische Wirkung unddie geringe Gerinnungshemmung ist Ibu-profen bei fehlender Kontraindikation alsMittel der ersten Wahl bei oralchirurgi-schen Eingriffen anzusehen (Tab. 2).In einer Metaanalyse randomisierter Stu-dien zeigte sich für alle bekannten NSARein signifikant höheres relatives Risiko fürKomplikationen des oberen Gastrointesti-naltraktes sowie für koronare Ereignisse(z. B. Myokardinfarkt) (Coxib and traditi -onal NSAID Trialists’ (CNT) Collaboration2013). Bei Risikopatienten (Asthmatiker,Senioren, Niereninsuffizienz, Ulkus -anamnese, Cortisontherapie) solltenNSAR gemieden werden und ganz aufnicht – saure Analgetika umgestellt wer-den. NSAR zeigen eine Vielzahl von Arz-neimittelinteraktionen und können somitbesonders bei multimedikamentiertenPatienten nur sehr bedingt eingesetzt wer-den (Halling, 2013, Thieme u. Wille,2013).Tramadolol als zentral wirksames Opioidist in Tropfenform eine kurzfristige Optionbei sehr starken Schmerzzuständen.Kombinationspräparate sind im Bereichder Selbstmedikation der Patienten sehrbeliebt, aber aufgrund der Potenzierungder Nebenwirkungen, der ungleichenWirkdauer der Arzneistoffe und des höhe-ren Preises aus pharmakologischer Sichteher abzulehnen. Während die gemein-same Gabe von Paracetamol und Codeineine sinnvolle Kombination darstellt, istdas in der Zahnmedizin immer noch (zu)häufig verordnete Kombipräparat Dolo-mo® aufgrund des Coffein-Zusatzes unddes Wirkstoffes ASS eher abzulehnen(Halling, 2013).

Saure Analgetika (NSAR) „klassische COX-1 + 2 Hemmer“

Salicylate Essigsäurederivate Propionsäurederivate

Acetylsalicylsäure Diclofenac IbuprofenIndometacin Ketaprofen

Naproxen

Nicht saure Analgetika Selektive COX-2-Hemmer

Anilinderivate Pyrazolone

Paracetamol Metamizol CelecoxibEtoricoxib

Tab. 1 – Einteilung der nicht-opioiden Analgetika

Wirkprofil ASS Ibuprofen Paracetamol Metamizol

Analgetisch ++ ++ + +++Antiphlogistisch + ++ – –Antipyretisch +(+) ++ ++ +++UAW* ++ + + +

Tab. 2 – Übersicht des Wirkprofils der wichtigsten dentalen Analgetika

– keine Wirkung + geringe Wirkung +(+) mäßige Wirkung ++ starke Wirkung +++ sehr starke Wirkung

* UAW – unerwünschte Wirkungen von Arzneimitteln

Zahnärzteblatt SACHSEN 04/15 27Fortbildung

Bei der Behandlung chronischer Schmer-zen, die nicht durch einen Tumor hervor-gerufen werden, sollte ein multidiszipli-närer Ansatz, also einer, der nicht nur diemedizinischen, sondern auch die psycho-sozialen und physiotherapeutischen As-pekte berücksichtigt, im Vordergrund ste-hen. Starke Schmerzmittel, die über einenlängeren Zeitraum gegen chronischeSchmerzen eingenommen werden, ha-ben den gleichen Effekt wie eine Behand-lung ohne Medikamente. Dies ist das Ergebnis einer umfangreichen Meta-Ana-lyse (Reinecke et al., 2014).Generell sollte bei jedem Patienten voreiner Schmerzmedikation erfragt werden,wie oft frei verkäufliche Analgetika einge-nommen werden. In Deutschland lag derUmsatz mit rezeptfreien Schmerzmitteln2011 bei rund 1,1 Milliarden Euro. Rund2.000 Menschen sterben jährlich nachSchätzungen in Deutschland durch Ne-benwirkungen rezeptfreier Schmerzmittel(Spiegel-Online 2012).

AntibiotikaCirca 18 Mio. Patienten benutzten 2009in Deutschland durchschnittlich 2,5 Pa-ckungen Antibiotika. 38 % aller Kinderund Jugendlichen und sogar 51 % allerKleinkinder erhielten in 2009 ein Antibio-

sion bei submukösem Abszess)– lokalisierte Virusinfektion ohne Gefahr

einer bakteriellen Superinfektion– Schmerz- und Schwellungszustände

unklarer Genese

In zahlreichen zahnärztlichen Studienzeigt sich eine Kombination aus einemAminopenicillin (z. B. Amoxicillin) undeinem Betalaktamaseinhibitor (z. B. Cla-vulansäure) auch bei schwereren Infek-tionen als besonders wirksam (Eckert etal., 2005, Al-Nawas, 2010, Halling,2014). Allerdings muss auf eine erhöhteLebertoxizität und eine schlechtere gas-trointestinale Verträglichkeit geachtetwerden (Gresser, 2001). Bei den Patien-ten mit einer verifizierten Penicillinun-verträglichkeit stehen die bakteriostati-schen Antibiotika Clindamycin und anzweiter Stelle die Makrolide (z. B. Roxi-thromycin) als Ausweichpräparate zurVerfügung (Al-Nawas u. Ziegler, 2009).Echte Penicillin allergien sind mit 3 – 10 %der Patienten noch relativ selten, müssenaber beachtet werden. Generell habenPenicilline eine absolut ausreichendeKnochengängigkeit, die dem Clindamy-cin nicht nachsteht (Al-Nawas, 2010).Die erhöhte Gefahr einer pseudomem-branösen Colitis beim Reserveantibioti-kum Clindamycin schränkt die Anwen-dungsempfehlungen weiter ein (Halling,2014). Makrolide sind eine weitere Opti-on, zeigen aber mittlerweile eine prob -lematische Resistenzentwicklung. DerTrend, dass die Antibiotikaresistenzendeutlich zunehmen, betrifft auch diemeisten in der Zahnmedizin gebräuchli-chen Antibiotika. Dies zeigt ein Vergleichzweier Studien von Eckert und Mitarbeiter(Eckert et al., 2005 u. 2012). Hier zeigtenClindamycin, Doxycyclin und Erythro-mycin im Vergleich zu 2005 deutlicheResistenzsteigerungen, während sich diePenicilline und Aminopenicilline mit Clavulansäure noch als sehr gut wirksamgegen alle wichtigen odontogenen Erre-ger erweisen (Abb. 2). Cephalosporinespielen für die Zahnmedizin keine we-sentliche Rolle, da Penicilline wirksamer,kostengünstiger und nebenwirkungsär-mer sind.Die bekanntesten Wege der Resistenzbil-dung bei Bakterien sind der Austauschvon Resistenzgenen und die Adaptation

tikum. Während in der Humanmedizinca. 630 t Antibiotika pro Jahr verbrauchtwerden, sind es in der Veterinärmedizinknapp 1.700 t! Betrachtet man das Prob -lem der Resistenzentwicklungen, so mussauch die Veterinärmedizin in die Verant-wortung genommen werden (Al-Nawas,2010).Über das Keimspektrum bei odontogenenAbszessen liegen im deutschsprachigenRaum nur relativ wenige Publikationenvor. Ein aktuelle Studie ergab, dass imDurchschnitt nur zwei Erreger/Infektionnachzuweisen waren, wobei sich die aeroben und anaeroben Keime etwa dieWaage hielten (Eckert et al., 2012). Gene-rell nimmt die Keimpopulation bei bakte-riziden Antibiotika rascher und weiterge-hender ab als bei bakteriostatischenAntibiotika (Al-Nawas u. Ziegler, 2009)(Abb. 1).Die Indikationsstellung für Antibiotika inder Zahnmedizin ist nicht eindeutig defi-niert. Sie bilden bei odontogenen Infek-tionen eine Säule der Behandlung. ImVordergrund der Therapie stehen aber im-mer die Abklärung der Infektionsursacheund die Sanierung des Infektionsherdes.Keine Indikation für eine Antibiotikaver-ordnung stellen dar:– bakterielle Infektionen, bei denen eine

lokale Behandlung ausreicht (z. B. Inzi-

Abb. 1 – Hemmkinetik bakteriostatischer und bakterizider Antibiotika (mod. nachAl-Nawas u. Ziegler, 2009)

9

8

7

6

5

4

3

2

Log

Kei

mza

hl/m

l

Zeit

Kontrollbedingungen

in Gegenwart einesbakteriostatischen Wirkstoffs

in Gegenwart einesbakteriziden Wirkstoffs

Zahnärzteblatt SACHSEN 04/1528Fortbildung/Bücherecke

der Bakterien an das Antibiotikum mitEntwicklung von Abwehrmechanismen(z. B. Produktion eines Betalaktamase-En-zyms). Da sich besonders viele, auchmultiresistente Bakterien im Bereich desNaseneingangs nachweisen lassen, ist esbei größeren operativen Eingriffen (Kno-chenaugmentationen) sinnvoll, nebender einmaligen präoperativen Antibioti-kaprophylaxe mit 2 g Amoxicillin, dieNaseneingänge mit einem Schleimhaut-desinfektionsmittel zu desinfizieren. Auchdie zusätzliche präoperative Schleim-hautdesinfektion mit Chlorhexamed0,2%ig ist effektiv und kostengünstig (Roberts u. Addy, 1981). Mit einer perioperativen Antibiotikapro-phylaxe, die 30 – 60 min vor Beginn desEingriffs gegeben werden sollte, könnenbei umfangreichen Operationen (z. B.Knochenaugmentationen im Rahmen implantologischer Eingriffe) oder bei Risikopatienten (z. B. Diabetiker), post-operative infektiöse Komplikationen ver-hindert oder das Risiko ihres Auftretensreduziert werden (Übersicht bei Halling,2014).In Deutschland verordnen Zahnärztedurchschnittlich zwei Mal Antibiotika proWoche. Erstaunlicherweise ergibt dieAnalyse der Verschreibungshäufigkeiten,dass Clindamycin mit einem Anteil vonmehr als 50 % die zahnärztlichen Anti-

hohen Verordnungszahlen sind sehr auf-fällig und ggf. auf gezielte Werbestrate-gien der Industrie zurückzuführen.

Dr. med. Dr. med. dent. Frank HallingGesundheitszentrum Fulda

Praxis für MKG-Chirurgie/Plast. OPDr. [email protected]

biotikaverordnungen absolut dominiert(Halling, 2012). Das widerspricht denEmpfehlungen der DGZMK (Al-Nawas,2002), wobei der Anteil der dort primärempfohlenen Aminopenicilline bei denzahnärztlichen Verordnungen nur beiknapp 25 % liegt (Halling, 2012). In ver-gleichbaren Untersuchungen in den USA,England und Norwegen sowie generellim humanmedizinischen Bereich spieltClindamycin praktisch keine Rolle. Die

Abb. 2: Resistenzraten (in %) gängiger oraler Antibiotika bei odontogenen Infekti -onen (nach Eckert et al., 2005 u. 2012)

60

50

40

30

20

10

0Penicillin G Amoxi/Clavulan Clindamycin Doxycyclin Erythromycin

7,33,4

03,0 3,3

21,016,7

50,0

13,1

38,4

2005 2012

Arzneimitteleinnahme für die KitteltascheWann – Wie viel – WomitDa die Patientenberatung eine immergrößere Rolle spielt, kann das vorliegen-de Buch eine große Hilfe sein. Wechselwirkungen mit anderen Arznei-mitteln und Nahrungsmitteln spielen inder heutigen Zeit eine zunehmende Rol-le. Kurz und prägnant werden Arzneistoff-gruppen abgehandelt und Informationenüber Pharmakodynamik, -kinetik, Inter-aktionen mit Nahrungsmittel, Einnahme-empfehlungen und zum Teil Dosierungs-hinweise für Erwachsene und Kinder ge-geben. Sehr übersichtlich meist auf einer Seite

und zum Teil mit Pictogrammen verse-hen, ist es ein gutes Nachschlagewerk.Auf knapp 20 Seiten erfolgt eine Zusam-menstellung von Nahrungsgruppen wieFette, Kaffee, Tee, Säfte und deren Einflussauf Einnahme und Wirkung der Arznei-mittel.Während man sich im Internet sämtlicheInformationen zusammensuchen muss,besteht hier die Möglichkeit, sehr schnelldas gesamte notwendige Wissen nachzu-schlagen.Allerdings ist für uns Zahnärzte die An-zahl der in der täglichen Praxis ange-wandten Arzneimittel sehr überschau-

bar. Dieses Buch ist daher eher für den interessierten Kollegen interessant.

Dr. Angela Grundmann

Arzneimitteleinnahme für die Kittel-tascheKrauß, Jürgen/Müller, Petra/Unterreitmeier, DorisDeutscher Apotheker VerlagPreis: 36,80 EuroISBN 978-3-8047-3138-7

diese spornen zu neuen Höchstleistun-gen an, das Ergebnis konnte man aufder diesjährigen IDS in Köln hautnah er-leben. Dort stellte der Mundpflegespe-zialist für seine App gleich mehrereneue Funktionen vor. So lässt sich dieApp nun beispielsweise mit Pflegetippsdes Praxisteams versehen, die die indivi-duelle Situation des Patienten berück-sichtigen. Sollte Patient A etwa ver-mehrt auf seine Interdentalpflegeachten, so kann ihm ein Vermerk in seinSmartphone eingetragen werden.Putzt er dann zu Hause mit der App,wird er daran erinnert und greift wo-möglich häufiger zur Interdentalbürsteoder zur Zahnseide.Zusätzlich wird der Patient dabei unter-stützt, Mundpflege-Themen besser zubegreifen und ein Bewusstsein für ihre

Zahnärzteblatt SACHSEN 04/15 29Herstellerinformation

Wenn das Smartphone zum Zahnputzhelfer wirdDen Patienten zu einer kontinuierli-chen und effektiven Mundpflege be-wegen, ihn zur Einhaltung regelmäßi-ger Recall-Termine zu motivieren oderihn für das Thema Mundgesundheit imAllgemeinen zu sensibilisieren – im Be-ratungsgespräch mit dem Patientenwird Praxisteams so einiges abverlangt.Unterstützung bekommen Zahnarztund Prophylaxekräfte jetzt von digita-ler Seite. Bereits seit August 2014 stehen dem Pa-tienten mit der Oral-B SmartSeries undder Oral-B App zwei aufeinander abge-stimmte Hilfsmittel zur Verbesserungseiner Mundpflege zur Verfügung. Da-bei überzeugt das Duo nicht nur auf-grund seiner nützlichen Funktionen, espunktet auch mit einem exzellentenKommunikationsdesign. Erfolge wie

Leicht bedient und gepflegtIm April 2015 bringt Miele Professionaleinen neuen Auftischsterilisator fürZahnarztpraxen auf den Markt. Das Be-sondere am PS 1201 B „EXCELLENCE“ist ein neues „PerfectTouch“-Display:eine Bedieneinheit mit hochwertiger,chemieresistenter Glasoberfläche füreine leichte Gerätebedienung und einebesonders einfache Gerätepflege. DerSterilisator ist zentraler Bestandteil desProdukt- und Serviceprogramms „Sys-tem4Dent“, dem Komplettangebotdes Unternehmens für die Aufberei-tung zahnmedizinischer Instrumente.Die neuen B-Klasse-Sterilisatoren prä-sentieren sich nicht nur optisch per-fekt, sie überzeugen auch mit kurzenProgrammlaufzeiten. So sterilisierendie Geräte sechs Kilogramm verpacktesInstrumentarium in nur 21 Minuten mit einem kompletten B-Klasse-Zyklusbei 134°C. Unverpackte Instrumenteoder Hand- und Winkelstücke lassensich in einem speziellen Kurzpro-gramm „134°C unverpackt“ sogar innur 13 Minuten aufbereiten. Wer sichfür „System4Dent“ entscheidet, profi-

tiert zudem von einem flächendecken-den Netz an Miele-Medizinprodukte-Technikern. Allein in Deutschland ga-rantieren etwa 180 eigene, speziellausgebildete Techniker kurze Wegeund schnelle Reaktionszeiten – nichtnur im Servicefall, sondern auch, um

Wartungen und Leistungsprüfungendurchzuführen.

Weitere Informationen:Miele & Cie. KGTelefon 0800 2244644www.miele-professional.de

Fortsetzung auf nächster Seite

Zahnärzteblatt SACHSEN 04/1530Herstellerinformation/Kleinanzeigen

Zuschriften auf Chiffre-Anzeigen bitte an

Satztechnik Meißen GmbHAnzeigenabteilung

Am Sand 1c · 01665 Nieschütz

MARION LAUNHARDTSteile Straße 1701259 DresdenTel. (03 51) 2 03 36 10Fax (03 51) 2 03 36 60

www.KFO-aus-Sachsen.de

für KFO

Markt

Beilagenhinweis:Dieser Ausgabe liegt eine Beilage der

Möbelgalerie Tuffner bei.

Wir bitten um freundliche Beachtung.

Stellenangebot/-gesuch Praxisverkauf/-abgabe

Ein hoch motiviertes Praxisteam in Radebeul mit sehr vielen Patien-ten freut sich ab 1.8.2015 auf Ihre Verstärkung und wünscht sicheinen langfristig fest angestellten Zahnarzt (m/w) mit mindestens 2-jähriger Berufserfahrung, aber auch gern eine(n) ältere(n) Kolle-gin(en). Wir bieten ein breites zahnmedizinisches Behandlungs-spektrum mit der Möglichkeit zur Spezialisierung sowie flexible Ar-beitszeiten (25–35 Stunden), ggf. auch 4-Tage-Woche. Eine leis-tungsgerechte Honorierung mit Grundgehalt und Umsatzbeteili-gung ist in unserem Team vorausgesetzt. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung, vorzugsweise schriftlich mit Bild an Zahnarztpraxis Karpowitsch/Vosahlo, Hölderlinstraße 7, 01445 Radebeul

Raum Auerbach, Einzelpraxis, 2 BHZ, erweiterbar, 500 Schei-ne, ab 1/2016 zu verkaufenSteuerberater Holzenleiter,Leipzig, Telefon 0172 3592297OPG – Planmeca Proline XC

von 2006, Dürr XR24 Pro Ent-wickler und Rö-Tubusgerät Philips Oralix 65s+, Selodent Gzu verkaufen, Preis VB; Tel.03501548305, ZAP Ch. Lüdtke

Freundliche, berufserf. ZÄ ver-tritt Ihre Praxis zuverl. u. kom-petent, auch Anstellung mgl.,Raum GR/BZ. Chiffre 1025

Moderne ZAP im Randgebietvon DD sucht dringend einenAssistenten/Assistentin zurSchwangerschaftsvertretung;Chiffre 1026

KFO Raum Dresden – Moder-ne, qualitätsorientierte KFO-Praxis mit breitem Behand-lungsspektrum sucht ange -stellte ZÄ/ZA mit fundiertenKFO-Kenntnissen zu attrak-tiven Konditionen, gern in Teil-zeit. Ein freundliches, kompe-tentes Team freut sich auf IhreBewerbung. Dr. Gebert, www.kfo-freital.de

Doppelpraxis, DD, 3 BHZ, Zentrum, Fahrstuhl, Garage,3/2015 oder später zu verkau-fen. Chiffre 1027

Meißen – PraxisgemeinschaftKfO/Allg., moderne, behin-dertengerechte Praxis in guterVerkehrslage ab Jan. 2016 ausAltersgründen abzugeben. KfO-Anteil ab 2018 abzuge-ben; Chiffre 1024

Dentalmikroskop (Optomic) für Endo/Chir. zu verkaufen,neuwertig, Preis 4.500,– Euro; Telefon 0351 6491354

Bedeutung zu schaffen. In der neuestenVersion sind „Entdeckungsreisen“ bei-spielsweise zur „Zahnfleischpflege“,zur „Plaquebekämpfung“ oder zu „Fri-schem Atem“ integriert. Zusätzlich zurAufklärung durch das Praxisteam hatder Patient nun die Möglichkeit, seinWissen über interessante „Zahnthe-men“ zu vertiefen.Da letztendlich aber ohne Frage derpersönliche Kontakt zur Praxis nichtfehlen darf, ist die App auch hier be-hilflich: Sie erinnert den Patientenrechtzeitig an den nächsten Zahnarzt-

termin und fügt sich damit nahtlos indas Planungsverhalten vieler Smart-phone-Benutzer ein. Auf diese Weiseleistet sie ihren Beitrag zu einem regel-mäßigen Recall, bei dem sich dann an-hand von der App erstellter Putzstatis-tiken einschätzen lässt, wie es um dieCompliance des Patienten bestellt ist.Somit gibt dieses digitale Hilfsmitteldem Praxisteam eine Reihe von Opti -onen an die Hand, um die häuslicheMundpflege der Patienten individuel-ler zu gestalten und auch außerhalbdes Behandlungszimmers einen positi-

ven Einfluss auf ihre Mundgesundheitzu nehmen.

Weitere Informationen:Procter & Gamble Germany GmbHProfessional Oral HealthTelefon 06196 8901www.dentalcare.com

Alle Herstellerinformationen sindInformationen der Produzenten. Sie geben nicht die Meinung des

Herausgebers/der Redaktion wieder.

Oralchirurg/MSc Impl./MKGfür ÜW-Praxis in Thüringer PAMPA gesucht

– Wenig Geld, kaum Urlaub, autokratischer Chef, dafür vielArbeit (ca. 2.000 Scheine/Qu; > 1.000 Impl/a) + gesunde Luft

– Stat. Anbindung an 3 regionale KH + kooptionierte & konzes-sionierte interdisziplinäre Privatklinik werden mit bearbeitet

– Keine Stelle für Work-life-balance-Leute, Friedens-Gretelnund FC-Bayern-Fans

Bewerbungen bitte nur schriftlich an:Reichentalklinik GmbHDRK-Manniske-KrankenhausAn der Wipper 206567 Bad Frankenhausen

Zahnärzteblatt SACHSEN 04/15 31Personalien

60 02.05.1955 Dr. med. Volker Hoy08223 Falkenstein

03.05.1955 Dr. med. Claudia Grekuhl04299 Leipzig

05.05.1955 Dipl.-Stom. Monika Bochmann08371 Glauchau

05.05.1955 Dr. med. Steffi Erdmann08468 Reichenbach

09.05.1955 Dr. med. Bianka-Maria Fuchs01237 Dresden

09.05.1955 Dr. med. Matthias Häfer04275 Leipzig

09.05.1955 Dipl.-Stom. Sabine Schneekloth01445 Radebeul

12.05.1955 Dipl.-Stom. Ekkehard Seifert08538 Reuth

15.05.1955 Dipl.-Stom. Steffi Bieler01561 Ebersbach

15.05.1955 Dr. med. Bettina Kirsch01445 Radebeul

16.05.1955 Dr. med. Gerd Bohlmann08056 Zwickau

20.05.1955 Dr. med. Uwe Nennemann04179 Leipzig

24.05.1955 Dipl.-Stom. Gudrun Peitzsch04574 Deutzen

27.05.1955 Dipl.-Stom. Rüdiger Schmeißer04451 Panitzsch

65 09.05.1950 Renate Brimmer01219 Dresden

17.05.1950 Dr. med. Edelgard Risse01809 Dohna

22.05.1950 Dr. med. Gabriele Nitzsche09217 Burgstädt

22.05.1950 Dr. med. Andrea Schmidt04347 Leipzig

25.05.1950 Dipl.-Med. Andreas Gabsdiel04349 Leipzig

31.05.1950 Dr. med. Beate Winkler01662 Meißen

70 04.05.1945 Christine Sommer01159 Dresden

09.05.1945 Raisa Klopsch01157 Dresden

75 01.05.1940 Dr. med. dent. Wolfgang Franke04827 Machern

03.05.1940 Dipl.-Med. Georg Sinapius08209 Auerbach

14.05.1940 Dr. med. dent. Lieselotte Jaeschke01217 Dresden

Geburtstage im Mai 2015

19.05.1940 Prof. Dr. med. habil. Knut Merte04109 Leipzig

21.05.1940 Marianne Merbitz01324 Dresden

24.05.1940 Dr. med. dent. Dietrich Meier01728 Bannewitz

25.05.1940 Dr. med. dent. Ingrid Broll01277 Dresden

26.05.1940 Irina Dawidian04109 Leipzig

80 04.05.1935 Dr. med. dent. Hansgeorg Beck04463 Großpösna

25.05.1935 SR Dr. med. dent. Harti Steglich01324 Dresden

29.05.1935 Sieglinde Brühmann02763 Zittau

81 04.05.1934 Gertraud Topic01157 Dresden

10.05.1934 Dr. med. dent. Heinz Baier08340 Schwarzenberg

26.05.1934 MR Dr. med. dent. Günther Hilpmann04316 Leipzig-Mölkau

83 23.05.1932 MR Dr. med. dent. Kai Callmeier04808 Wurzen

84 15.05.1931 MR Dr. med. dent. Ferry Schröter04107 Leipzig

21.05.1931 SR Dr. med. dent. Freimut Becher09123 Chemnitz

21.05.1931 Dr. med. dent. Wolfgang Unger08112 Wilkau-Haßlau

29.05.1931 Dr. med. dent. Reinhard Abel02829 Neißeaue OT Neu Krauscha

86 14.05.1929 SR Gunther Kriegel02708 Obercunnersdorf

17.05.1929 SR Gerhard Franke01877 Bischofswerda

87 05.05.1928 Dr. med. dent. Lothar Zimmer01277 Dresden

17.05.1928 MR Dr. med. dent. Manfred Stock04519 Rackwitz

88 03.05.1927 Dr. med. dent. Inge-Lore Hornung-Jüttner01768 Glashütte

92 01.05.1923 Annelies Sauer01324 Dresden

93 22.05.1922 SR Dr. med. dent. Ursula Welge04129 Leipzig

Wir gratulieren!

Jubilare, die keine Veröffentlichung im Zahnärzteblatt Sachsen wünschen, informieren bitte die Redaktion.

-BestellformularFAX79 Professionelle Zahnreinigung

80 Craniomandibuläre Dysfunktionen

81 Mit der „Krone“ wieder lachen können

82 Implantate:Wann?Wie?Wo?Wer?

83 Zahnfit schon ab eins!

84 Die Qual derWahl fürs Material

Zahnarztpraxis

Ansprechpartner

Straße

PLZ/Ort

Telefon Telefax

Datum UnterschriftEine Übersicht früherer Ausgaben senden wir Ihnen gern zu.

0 35 25 - 71 86 12

Stück Lieferanschrift:

Menge Preis/Bestellung Versand

10 Exemplare 2,60 € 2,40 €Gesamt 5,00 €

20 Exemplare 5,20 € 2,80 €Gesamt 8,00 €

30 Exemplare 7,80 € 4,70 €Gesamt 12,50 €

40 Exemplare 10,40 € 5,00 €Gesamt 15,40 €

50 Exemplare 13,00 € 5,20 €Gesamt 18,20 €

Versandkosten (zuzüglich 7 % MwSt.)

Satztechnik Meißen GmbH · Am Sand 1 c · 01665 Diera-Zehren OT Nieschütz

79Bakterien · Zahnbelag · Zahnstein · Feinreinigung · Politur · Fluoridierung · Kosten

Patientenzeitung der Zahnärztein Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern,Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen

Professionelle ZahnreinigungAuch gründliches Putzen braucht die Hilfe von Profis

Setzen Sie sich bitte in Gedanken ein-mal auf Ihre Zunge und schauen Siesich um! Sicher werden Sie verschie-dene Stellen finden, die Sie mit Ihreralltäglichen Zahnpflege zuhause nichtvollständig erreichen: Tiefe Fissurenin den Kauflächen, Zahnhalsbereicheentlang der Zahnfleischränder odertiefe Zahnzwischenräume sind für eine normale Zahnbürste nur schwerzugänglich. Noch schwieriger wird es,wenn Zähne verschachtelt stehenoder ein festsitzender Zahnersatz mitKronen und Brücken enge Nischen bildet.

Die einzige Möglichkeit zur Reduzie-rung der Bakterien ist die gründlichemechanische Entfernung des Zahnbe-lags. Spülungen oder Medikamente allein reichen nicht. Im Prinzip ist esganz einfach: Kein Zahnbelag – keineBakterien. Keine Bakterien – keineKaries oder Zahnfleischentzündung.

Lesen Sie in diesem ZahnRat, wie Siemit einer Professionellen Zahnreini-gung (PZR) in der Zahnarztpraxis Ih-rem Ziel gesunder und schöner Zähnenäher kommen!

In einem gesunden Gebiss gibt esüber 100 Risikoflächen, an denenZahnbelag haften kann. Dieser Zahn-belag ist der Nährboden für vieleBakterien, die Zähnen und Zahn-fleisch schaden können. Einige Bak-terien bilden Säuren, welche dieZahnsubstanz zerstören. Andere kön-nen Auslöser für Infektionen sein,die den Zahnhalteapparat vernich-ten. Sowohl Karies als auch Parodon-titis sind bakteriell bedingte Erkran-kungen. Außerdem sorgen Bakterienin der Mundhöhle für den oft beklag-ten Mundgeruch.

81

Patientenzeitung der Zahnärzte

Mit der „Krone“ wieder lachen könnenUnser Ratgeber für alle, denen eine „Krönung“ bevorsteht – mit Hinweisen zur Materialauswahl

Sie mögen gerade nicht gern so richtiglachen? Es gibt einen abgebrochenenEckzahn oder eine dunkle Verfärbung?Eine kunstliche Krone kann hierbeigenau die richtige Behandlungsformsein.

In diesem ZahnRat wollen wir Ihnenerläutern, welche künstlichen Kronen

vorschlägt, können Sie Ihre Entschei-dung treffen – ein wichtiger Schrittauf dem Weg zu einer gelungenen Be-handlung!

Unser gemeinsames Ziel ist es, dassSie möglichst bis ins hohe Alter herz-haft zubeißen und ganz besondersherzlich lachen können!

es gibt, welche Aufgaben sie habenund wie eine Behandlung ablaufenkönnte. Wir zeigen Ihnen auch auf,welche Materialien möglich sind.

Daruber hinaus verweisen wir auf Probleme, die es mit einer Krone geben kann. Nur wenn Sie genau ver-stehen, was Ihnen Ihr Hauszahnarzt

Zahnkrone · Zahnersatz · Kronenarten · Behandlungsbeispiel · Ästhetik · Prothetik

Patientenzeitung der Zahnärztein Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern,Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen

80Kauorgan · Funktionseinschränkungen · Untersuchungsmethoden · Behandlungsmöglichkeiten

Patientenzeitung der Zahnärztein Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern,Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen

Craniomandibuläre Dysfunktionen

Der Begriff „craniomandibuläre Dysfunk-tionen (CMD)“ umfasst eine Reihe klini-scher Symptome der Kaumuskulatur und/oder des Kiefergelenks sowie der dazuge-hörenden Strukturen im Mund- und Kopf-bereich. Der Begriff Myoarthropathie so-wie die englischsprachigen Ausdrücke„Temporomandibular Disorders“ (TMDs)und „Craniomandibular Disorders“ (CMD)entsprechen im Wesentlichen der obengenannten Bezeichnung.

Leitsymptome craniomandibulärer Dys-funktionen sind Schmerzen und Funkti-onseinschränkungen des Kauorgans. Schmerzen treten auf in der Kaumusku-latur (Abb. 1), im Bereich vor den Ohren(präaurikulär) und/oder im Bereich derKiefergelenke. Oft werden diese Be-schwerden durch Kauen oder andere Un-terkieferbewegungen verschlimmert.

Funktionsstörungen zeigen sich in Ein-schränkungen (Abb. 2) und Asymmetrien

Begriff Ursachen

Leitsymptome

Das Kauorgan (Fachbegriff: „Craniomandi-buläres System“) ermöglicht uns, durchgeordnetes Zusammenspiel von im We-sentlichen fünf Muskelpaaren sowie demlinken und rechten Kiefergelenk und ei-nem komplexen Band- und Gelenkkapsel-apparat den Mund zu öffnen, den Unter-kiefer seitwärts und nach vorn zu bewe-gen und wieder zu schließen. Bei Störun-gen gerät dieses System aus dem Gleich-gewicht, und es kann zu Schmerzen in derKaumuskulatur und/oder in den Kieferge-lenken kommen. Außerdem können Ver-änderungen im Bewegungsablauf des Un-terkiefers eintreten, und es kann passie-ren, dass die Mundöffnung eingeschränktwird oder Geräusche im Kiefergelenk(Knacken, Reiben) auftreten. Die Ursachen für diese und eine Reiheweiterer Krankheitszeichen im Mund-,Kiefer- und Gesichtsbereich können in ei-ner Über- oder Fehlbelastung der Kau-muskulatur und der Kiefergelenke liegen. Eine häufige Ursache hierfür ist Bruxis-mus, also das Pressen oder Knirschenmit den Zähnen (Näheres dazu im Ab-

der Unterkieferbewegungen sowie in Kie-fergelenkgeräuschen wie Knackenund/oder Reiben. Begleitsymptome kön-nen Kieferschmerzen, Zahnschmerzenund Ohrenschmerzen sowie vor allemKopf- und Gesichtsschmerzen sein.

Weitere häufige Symptome sind starkeAusprägung (Hypertrophie) der Kau-muskulatur sowie übermäßige Abnut-zungserscheinungen der Zahnhartsubs-tanzen infolge von Kieferpressen undZähneknirschen (Bruxismus). Vor allembei akuten Beschwerden berichten dieBetroffenen, dass ihre Zähne nicht mehrrichtig aufeinanderpassen.

schnitt „Bruxismus“). Angewohnheitenwie das Kauen auf Fingernägeln, denLippen bzw. Wangen oder Schreibgerä-ten sowie übermäßiges Kaugummikau-en können ebenfalls zu einer schmerz-haften Überlastung führen. VeränderteZahnkontakte, Zahnfehlstellungen undProbleme mit dem Zusammenbiss (Ok-klusionsstörungen) können – insbeson-dere bei Patienten, die in der Vergan-genheit bereits an CMD-Problemenlitten – zur Auslösung von Symptomenbeitragen.Die engen Beziehungen zum Halte- undStützapparat, insbesondere zur Halswir-belsäule, führen dazu, dass Fehlhaltun-gen des Kopfes Beschwerden auslösenkönnen. Dies kann im Zusammenhang mitBesonderheiten der Körperhaltung auf-treten, speziell bei Vorverlagerungen vonKopf und Hals, aber auch beim Schlafenauf dem Bauch mit zur Seite gedrehtemKopf. Beschwerden können auch im Zu-sammenhang mit der Kopfhaltung bei derArbeit am Bildschirm entstehen, insbe-sondere bei Verwendung ungenügend an-

Abb. 1: Schmerzen in den Wangen beim Kauenund in Ruhephasen als Zeichen von Überlastung

Abb. 2: Blockaden in der Mundöffnungsbewe-gung können die Folge von Verlagerungen der Gelenkscheibe (Discus articularis) sein

82Implanto log ie : B iomater ia l technik auf höchstem Niveau

Implantate: Wann? Wie? Wo? Wer?

Patientenzeitung der Zahnärztein Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern,Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen

Was ist Implantologie?Die zahnärztliche Implantologie ist dieWissenschaft, die sich mit den Werk-stoffen, den Operationsmethoden undder Gestaltung des Zahnersatzes aufImplantaten beschäftigt. Im weiterenSinne gehört dazu auch die Entwicklungvon Methoden, den Knochen und dasZahnfleisch zu ersetzen, wenn diese imLaufe der Zeit verloren gegangen sind.

Was sind Implantate?Das zahnärztliche Implantat ist ein dü-belartiger Formkörper, der anstelle einerZahnwurzel in den Knochen einge-schraubt wird und der Befestigung vonZahnersatz dient. Das kann eine einzel-ne Zahnkrone sein, aber auch eineBrücke oder eine abnehmbare Prothese.

Inhalt:

� Wer implantiert?� Wann wird implantiert?

� Wann sind Implantate sinnvoll?� Wann sind Implantate nicht

möglich?

� Chirurgische Behandlung� Prothetische Behandlung� Nachsorge und Recall

� Einzelzahnersatz� Zahngruppenersatz� Versorgung (nahezu) zahnloser

Kiefer

84Amalgam · Komposite · Glasionomer · Gold · Keramik · CAD/CAM · Kosten · Pflege

Die Qual der Wahl fürs MaterialWelche Füllung ist die richtige für Ihren Zahn?

Patientenzeitung der Zahnärztein Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern,Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen

Die Füllung an Karies erkrankter Zähnegehört auch heute noch zu den häufigs-ten Behandlungen in einer Zahnarzt-praxis. Damit ein geschädigter Zahngut versorgt werden kann, muss zuerstdie erkrankte Zahnhartsubstanz voll-ständig entfernt werden.

Dabei möchte die moderne Kariesthe-rapie so viel gesunde Zahnhartsubstanzwie möglich erhalten und so wenigZahnsubstanz wie nötig entfernen.Unterschiedliche Füllungsmaterialienmit ihren vielfältigen Eigenschaftenund Verarbeitungsmöglichkeiten hel-fen, dieses Ziel zu erreichen.

Sie als Patient sollen sicher entschei-den können, welche Füllungsmateri-alien in Ihrem Mund eingesetzt werden.Ihr Zahnarzt berät Sie gern über dieverschiedenen Eigenschaften der Werk-stoffe sowie über die jeweiligen Anfor-derungen an den zu versorgenden Zahn.

Ergänzend erklärt dieser ZahnRat, war-um ein Zahn mit einer Füllung versorgtwerden muss. Der ZahnRat listet dieverfügbaren Füllungsmaterialien aufund nennt ihre Vor- und Nachteile. Erbegründet, warum für die Zahnbe-handlung mit einem modernen Füllungsmaterial zusätzliche Kosten

Schon gewusst …?

Bis zur Entwicklung des Amalgamsin der ersten Hälfte des 19. Jahr-hunderts standen als Material fürZahnfüllungen oft nur Zinn undBlei (lateinisch: plumbum) zur Ver-fügung. Daher stammt auch dieumgangssprachliche Bezeichnungfür Zahnfüllungen: Plombe.

entstehen können. Außerdem gibt dieser ZahnRat Tipps zur Pflege IhrerZähne, mit der Sie eine erneute Karies-Erkrankung verhindern können.

83S c h w a n g e r s c h a f t · K a r i e s · Z ä h n e p u t z e n · F l u o r i d · E r s t e r Z a h n a r z t b e s u c h

Zahnfit schon ab eins!Zähne brauchen von Beginn an Aufmerksamkeit und Pflege

Patientenzeitung der Zahnärztein Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern,Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen

Babys erste Zähnchen, wie freudigwerden sie von Eltern und Verwandtenbegrüßt! Ihr Durchbruch war wo-möglich mit Unwohlsein des Kindesund schlaflosen Nächten der Elternverbunden – nun werden sie erleich-tert bestaunt und bewundert.

Leider lässt oftmals nach einer Weile

diese Aufmerksamkeit für die niedli-chen Beißerchen nach. Die perlweißeReihe im Ober- und im Unterkieferwird als gegeben hingenommen, unddie Entwicklung des Kindes bietet an-dere Überraschungen genug.

Aber Vernachlässigung nehmen dieZähne übel. Dann kann es passieren,

dass sie wieder für Überraschungensorgen – aber für unangenehme. Daslässt sich vermeiden. Lesen Sie in die-sem ZahnRat viel Interessantes überdie Zahn- und Mundgesundheit in denersten drei Jahren Ihres Kindes (oderEnkels). Sie werden erfahren: Ihre Mü-hen nützen den Zähnen des Kindes –und sie zahlen sich auch sonst aus.

www.zahnrat.de