zahnärztliche nachrichten - ZBV Niederbayern...Dr. Hartmut Ohm, München, (siehe Seite 25 –26)...

48
zahnärztliche nachrichten niederbayern Ausgabe 3 • September 2014 Organ des ZBV Niederbayern und der Bezirksstelle Niederbayern der KZVB INHALTSÜBERSICHT Editorial 3 ZBV INFO Mitgliederbewegung 4 Einladung zur Mitgliederversammlung des ZBV Niederbayern 5 Sprechzeiten der Bürogemeinschaft des ZBV Niederbayern und der KZVB Bezirksstelle Niederbayern 6 Mitgliedsbeiträge 6 Meldeordnung 7 Bankdaten 7 Kommunikation schnell und bequem 7 Dienststellenbetrieb an Weihnachten 7 Homepage des ZBV Niederbayern 8 Ihre Meinung ist gefragt! 9 Kein Automatismus 10 Sonderzuwendungen (Weihnachtsgeld) in der Zahnarztpraxis 12 Arbeitskreis Endodontie Niederbayern 14 REFERAT FORTBILDUNG Fortbildungskurse „Prothetische Assistenz“ und „Prophylaxe-Basiskurs“ 16 Merkblatt für Zahnmedizinsche Fachangestellte 17 Fortbildungen des ZBV Niederbayern Übersicht 2. Halbjahr 2014 18 Alles Burnout oder was? 19 Werbung für die Praxis 21 Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz 23 Zahnärzte-Unternehmertag 2014 25 Grundgedanke der Homöopathie 27 Privatleistungen verordnen statt verkaufen 30 Tiefziehen leicht gemacht 31 55. Bayerischer Zahnärztetag 33 REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL 34 REFERAT GOZ 42 REFERAT PRAXISFÜHRUNG 43 VERSCHIEDENES 43 BEZIRKSSTELLE NIEDERBAYERN DER KZVB 45 FÜR WUNDER MUSS MAN BETEN, FÜR VERÄNDERUNGEN ABER ARBEITEN Thomas von Aquin Fortbildungen des ZBV Niederbayern Übersicht (siehe Seite 18) Zahnärzte-Unternehmertag Termin: Samstag, 11. Oktober 2014 • 10.00 – ca. 15.00 Uhr Ort: Zahn-, Mund- und Kieferklinik der Universität Regensburg, – Großer Hörsaal – 93053 Regensburg Referenten: Matthias Fricke, Herzogenbuchsee; RA Klaus Wigand, München; Markus Reif, München; Dr. Hartmut Ohm, München, (siehe Seite 25 – 26) Werbung in der Praxis Termin: Mittwoch, 10. Dezember 2014 • 18.00 – ca. 20.00 Uhr Ort: ZBV Niederbayern – Seminarraum Referent: Dr. iur. Andreas Zach, München (siehe Seite 21 – 22) Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz für zahnärztliches Personal Termin: Mittwoch, 17. Dezember 2014 • 12.00 – 14.00 Uhr Ort: ZBV Niederbayern – Seminarraum Referent: Dr. Ludwig Leibl (siehe Seite 23 – 24) Mitgliederversammlung des Zahnärztlichen Bezirksverbandes Niederbayern Mittwoch, 26. November 2014 • 15.00 Uhr Seminarraum ZBV Niederbayern (siehe Seite 5)

Transcript of zahnärztliche nachrichten - ZBV Niederbayern...Dr. Hartmut Ohm, München, (siehe Seite 25 –26)...

Page 1: zahnärztliche nachrichten - ZBV Niederbayern...Dr. Hartmut Ohm, München, (siehe Seite 25 –26) Werbung in der Praxis Termin: Mittwoch, 10. Dezember 2014 • 18.00 –ca. 20.00 Uhr

zahnärztliche nachrichten niederbayernAusgabe 3 • September 2014

Organ des ZBV Niederbayern und derBezirksstelle Niederbayern der KZVB

INHALTSÜBERSICHT

Editorial 3

ZBV INFO

Mitgliederbewegung 4

Einladung zur Mitgliederversammlung des ZBV Niederbayern 5

Sprechzeiten der Bürogemeinschaft des ZBV Niederbayern und der KZVB Bezirksstelle Niederbayern 6

Mitgliedsbeiträge 6

Meldeordnung 7

Bankdaten 7

Kommunikation schnell und bequem 7

Dienststellenbetrieb an Weihnachten 7

Homepage des ZBV Niederbayern 8

Ihre Meinung ist gefragt! 9

Kein Automatismus 10

Sonderzuwendungen (Weihnachtsgeld) in der Zahnarztpraxis 12

Arbeitskreis Endodontie Niederbayern 14

REFERAT FORTBILDUNG

Fortbildungskurse „Prothetische Assistenz“ und „Prophylaxe-Basiskurs“ 16

Merkblatt für Zahnmedizinsche Fachangestellte 17

Fortbildungen des ZBV Niederbayern Übersicht 2. Halbjahr 2014 18

Alles Burnout oder was? 19

Werbung für die Praxis 21

Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz 23

Zahnärzte-Unternehmertag 2014 25

Grundgedanke der Homöopathie 27

Privatleistungen verordnen statt verkaufen 30

Tiefziehen leicht gemacht 31

55. Bayerischer Zahnärztetag 33

REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL 34

REFERAT GOZ 42

REFERAT PRAXISFÜHRUNG 43

VERSCHIEDENES 43

BEZIRKSSTELLE NIEDERBAYERN DER KZVB 45

FÜR WUNDER MUSS MAN BETEN, FÜR VERÄNDERUNGEN ABER ARBEITEN

Thomas von Aquin

Fortbildungen des ZBV NiederbayernÜbersicht(siehe Seite 18)

Zahnärzte-Unternehmertag

Termin: Samstag, 11. Oktober 2014 • 10.00 – ca. 15.00 UhrOrt: Zahn-, Mund- und Kieferklinik der Universität Regensburg, – Großer Hörsaal – 93053 RegensburgReferenten: Matthias Fricke, Herzogenbuchsee;

RA Klaus Wigand, München; Markus Reif, München; Dr. Hartmut Ohm, München,

(siehe Seite 25 – 26)

Werbung in der PraxisTermin: Mittwoch, 10. Dezember 2014 • 18.00 – ca. 20.00 UhrOrt: ZBV Niederbayern – SeminarraumReferent: Dr. iur. Andreas Zach, München

(siehe Seite 21 – 22)

Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutzfür zahnärztliches Personal

Termin: Mittwoch, 17. Dezember 2014 • 12.00 – 14.00 UhrOrt: ZBV Niederbayern – SeminarraumReferent: Dr. Ludwig Leibl

(siehe Seite 23 – 24)

Mitgliederversammlung des Zahnärztlichen Bezirksverbandes Niederbayern

Mittwoch, 26. November 2014 • 15.00 UhrSeminarraum ZBV Niederbayern

(siehe Seite 5)

Page 2: zahnärztliche nachrichten - ZBV Niederbayern...Dr. Hartmut Ohm, München, (siehe Seite 25 –26) Werbung in der Praxis Termin: Mittwoch, 10. Dezember 2014 • 18.00 –ca. 20.00 Uhr
Page 3: zahnärztliche nachrichten - ZBV Niederbayern...Dr. Hartmut Ohm, München, (siehe Seite 25 –26) Werbung in der Praxis Termin: Mittwoch, 10. Dezember 2014 • 18.00 –ca. 20.00 Uhr

ZNN 3-2014 3

EDITORIAL

Dr. Peter Maier1. Vorsitzender

Endlich wieder September – und endlichsind sie da! Unsere neuen Azubis! Wirhaben uns über all die Jahre schon darangewöhnt, an die neuen jugendlichenGesichter in der Praxis. Aber mittlerweileist das alles andere als selbstverständlich;allein dieses Jahr konnten bundesweitüber 110.000 (in Worten einhundert-zehntausend) Ausbildungsstellen nichtbesetzt werden. Dennoch haben wirZahnärzte und Zahnärztinnen es in denvergangenen Jahren geschafft, die Zahlunserer Ausbildungsplätze konstant zuhalten, und das bei immer wenigerBewerbern und immer mehr Konkurrenz.So schlecht kann es also um das Ansehendes Berufsbildes Zahnmedizinische Fach-angestellte nicht bestellt sein. Ganz soeinfach wie vor 10 Jahren ist es allerdingsnicht mehr, dafür geeignete junge Leutezu finden. Aber wir müssen auch dafürsorgen, dass die jungen Menschen nachdem Ende ihrer Ausbildung im Berufbleiben. Und das beginnt bereits jetzt, imSeptember, im ersten Ausbildungsjahr.Sorgen Sie dafür, dass Ihre Auszubilden-de vernünftig eingearbeitet wird, dass sienicht überfordert wird und dass sie schongar nicht nur als billige Reinigungskraftmissbraucht wird. Auch sollten Sie einAuge darauf haben, dass nicht die eineoder andere Ihrer langjährigen Mitarbei-terinnen meint, dem neuen „Stift“ klar-machen zu müssen, dass „Lehrjahre keineHerrenjahre“ sind. Sonst kommt viel-leicht schon in der Probezeit das böseErwachen, und Sie stehen am Jahresan-fang ohne Auszubildende da. Und Ersatzzu finden, dürfte ziemlich schwierig sein.Da hilft auch unser ständiges Jammernnichts, dass die immer weniger Bewerberauch noch immer weniger Können undWollen mitbringen. Das ist sicher nichtganz falsch, aber eben auch nicht vonuns beeinflussbar. Auf die Jugendlichen,

Endlich wieder September

die jetzt in unseren Praxen ihre Berufs-ausbildung beginnen, haben wir abersehr wohl Einfluss. Das erfordert aber,dass wir uns auch mit Ihnen befassen.Gute Ausbildung läuft nicht von alleine,sie erfordert ständige Aufmerksamkeitund viel Organisation und Arbeit, wennnach 3 Jahren kompetente und zufriede-ne Mitarbeiterinnen langfristig für unse-re Praxen zur Verfügung stehen sollen.Versuchen Sie als Ausbilder bzw. Ausbil-derin immer wieder sich an den drei F zu orientieren: fordern, fördern, fairbehandeln. Und für einen organisatorischreibungslosen Ablauf gerade der ersten,oft prägenden Zeit finden Sie in diesenZNN diesmal etliches an Hilfestellung.Aber denken Sie auch weiter voran; klären Sie schon während der Ausbil-dungszeit unseren Nachwuchs über dieverschiedenen Möglichkeiten von Fort-bildungen auf. Das macht das Berufsbildunter den Jugendlichen deutlich interes-santer und bringt vielleicht mehr undqualifiziertere Interessentinnen.

Besuchen Sie uns auf unserer Homepagewww.zbv-niederbayern.de

Besuchen Sie uns auf unserer Homepagewww.zbv-niederbayern.de

Page 4: zahnärztliche nachrichten - ZBV Niederbayern...Dr. Hartmut Ohm, München, (siehe Seite 25 –26) Werbung in der Praxis Termin: Mittwoch, 10. Dezember 2014 • 18.00 –ca. 20.00 Uhr

ZBV INFO

4 ZNN 3-2014

Der Zahnärztliche Bezirksverband Niederbayern betrauert das Ableben

seines Mitglieds:

Herrn Zahnarzt

Erich WürflMühlgasse 4

94110 Wegscheid

geboren 12.05.1932verstorben 06.07.2014

Anmeldungen: von:ZA Djurdjevic Dalibor, Schönberg ErstmeldungZÄ Emmersberger Lena, Haiming OberbayernZÄ Haselwarter Juliane, Passau BerlinZÄ Krampe Cornelia Regina Martina, Passau BerlinDr. Kreienberg Dagmar, Landshut OberbayernDr. Lehmann Franziska, Postau OberbayernZA Leibl Christoph Thomas, Regensburg Erstmeldungdr. Molnár-Németh, Grafenau ErstmeldungZA Müller Matthias Markus, Mallersdorf-Pfaffenberg ErstmeldungDr. Müller Steffen, FZA Oralchirurgie, Regensburg OberpfalzZÄ Niakan Atefeh, Haimhausen OberbayernDr. Palm Sylvia, Mehring Oberbayerndr. Powell Osiris Miriam, Vilsbiburg ErstmeldungZÄ Schuhmann Anne Katrin, Mitterfels UnterfrankenZA Steib Florian, Neufahrn München Stadt u. LandZÄ Urosevic Milica, Passau Erstmeldung

Abmeldungen: nach:ZA Boos Peter, Wörth a.d. Donau OberpfalzDr. Cichon Juliane, FZÄ KFO, Pfeffenhausen München Stadt u. LandDr. Maas Lena Christina, Hamburg HamburgMUDr. Mach Milian, Prag Tschechische RepublikZA Mundakapadam Schibin, Geisenhausen OberbayernDr. Sagstetter Hans-Jürgen, Deggendorf OberbayernDr. Taubenhansl Frederike, Regensburg OberpfalzZÄ Turko Jekaterina, Eggenfelden MannheimDr. Zillmann Elke, München München Stadt u. Land

Dr. Peter Maier, 1. Vorsitzender des ZBV Niederbayern Ernst Binner, 2. Vorsitzender des ZBV Niederbayern

Mitgliederbewegungen

Page 5: zahnärztliche nachrichten - ZBV Niederbayern...Dr. Hartmut Ohm, München, (siehe Seite 25 –26) Werbung in der Praxis Termin: Mittwoch, 10. Dezember 2014 • 18.00 –ca. 20.00 Uhr

ZBV INFO

ZNN 3-2014 5

Sehr verehrte Frau Kollegin,sehr geehrter Herr Kollege,

der Zahnärztliche Bezirksverband Nie-derbayern (ZBV) erlaubt sich, Sie gemäߧ 8 seiner Satzung zur

ordentlichen Mitgliederversammlung

höflichst einzuladen.

Ort:Seminarraum des ZBV NiederbayernAm Essigberg 14, 94315 Straubing

Tag/Beginn:Mittwoch, 26. November 2014,15.00 Uhr

Die Bilanz zum 31.12.2013 sowie derHaushaltsplan für das Jahr 2015 könnenbei Bedarf beim ZBV Niederbayern ange-fordert werden.

Die Niederschrift über die letzte Mitglie-derversammlung des ZBV Niederbayernvom 27.11.2013 liegt gemäß § 2 derGeschäftsordnung des ZBV Niederbayernmit dem Prüfbericht der Bundeszahnärz-tekammer über unsere Rechnungslegungfür das Jahr 2013 bei den im Amt befind-lichen Obleuten und im ZBV Niederbay-ern zur Einsichtnahme auf.

Anträge zur Ergänzung der Tagesord-nung bitten wir gemäß § 4 derGeschäftsordnung des ZBV Niederbayernbis spätestens 16. November 2014 beimZBV Niederbayern schriftlich einzurei-chen.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

gez. Dr. Peter Maier1. Vorsitzender

Parkmöglichkeiten:• Großparkplatz „Am Hagen“,Nähe Stadttheater (kostenlos; 5 Gehminuten)

• Parkhaus „Theresien-Center“ (kostenpflichtig - Tagesticket 2,50 €)

Der ZBV Niederbayern befindet sich „AmEssigberg 14“ im 2. Stock, Eingangneben Postamt.

Einladung zur Mitgliederversammlung des ZBV Niederbayern

Tagesordnungzur ordentlichen Mitgliederversammlung

des ZVB Niederbayern am 26. November 2014

1. Begrüßung

2. Genehmigung der Niederschrift über die letzte Mitgliederversammlung des ZBV Niederbayern vom 27.11.2013

3. Tätigkeitsbericht des 1. Vorsitzenden

4. Berichte der Referenten

– Zahnärztliches Personal/Haushalt Herr Dr. Ludwig Leibl

– Fortbildung Herr ZA Walter Wanninger Herr Dr. Hans-J. Leeb

– GOZ Herr ZA Walter Wanninger

– Vorbeugende Zahnheilkunde/Geriatrie Herr ZA Ernst Binner

– Gutachterwesen Herr Dr. Bernd Fuchs

– Praxisführung Herr Dr. Winfried Benda

5. Bericht der Kassenprüfer

6. Wahl der Kassenprüfer

7. Mittelnachgenehmigung für 2013 lt. Prüfbericht der BZÄK

8. Entlastung des Vorstandes

9. Genehmigung des Haushaltsplanes für 2015

10. Änderung der Satzung des ZBV Niederbayern

11. Änderung der Wahlordnung des ZBV Niederbayern

12. Änderung der Beitragsordnung des ZBV Niederbayern

13. Verschiedenes

Fußweg vom Großparkplatz:Verlassen Sie den Großparkplatz amStadttheater und biegen links in den „Am Kinseherberg“ ein. Nach ca. 200 mbiegen Sie an der Ampel rechts in dieStraße „Frauenbrünnlstraße“ und gleichnach 30 m wieder links „Am Essigberg“ein. Nach ca. 100 m befindet sich rechtsnach der Postfiliale der Eingang zumZBV Niederbayern.

Page 6: zahnärztliche nachrichten - ZBV Niederbayern...Dr. Hartmut Ohm, München, (siehe Seite 25 –26) Werbung in der Praxis Termin: Mittwoch, 10. Dezember 2014 • 18.00 –ca. 20.00 Uhr

ZBV INFO

6 ZNN 3-2014

Der Mitgliedsbeitrag für das 4. Quartal2014 ist am 01. Oktober 2014 zur Zah-lung fällig. Den für Sie gültigen Beitragentnehmen Sie bitte Ihrem Beitragsbe-scheid, der Ihnen per Post bereits zuge-gangen ist.

Sofern Sie dem ZBV Niederbayern einSEPA-Basis-Lastschrift-Mandat erteilt ha-ben, werden die Beiträge jeweils zum 15.des zweiten Monats eines Quartals ein-

gezogen. Die erforderliche Ankündigungder Abbuchung (Pre-Notification) sowieIhre Mandats-Referenz-Nummer findenSie auf Ihrem Beitragsbescheid.

Mitgliedsbeiträge

Quartalsbeiträge zum ZBV Niederbayern

Gruppe 1 2A 2B 3A 3B 3C 3D 5Euro 90,– 21,– 15,– 32,– 32,– 21,– 15,– 50 v.H. der Beitragshöhe nach

der betreffenden Beitragsgruppe

Bankverbindung:

Deutsche Apotheker- und Ärztebank eGMünchenIBAN DE63 3006 0601 0002 7437 36,BIC DAAEDEDDXXX

Sparkasse Niederbayern-MitteIBAN DE21 7425 0000 0000 0059 00,BIC BYLADEM1SRGGläubiger-ID: DE27ZZZ00000110645

Sollte dem ZBV Niederbayern kein SEPA-Basis-Lastschrift-Mandat vorliegen, sinddie Beiträge zum 1. eines Quartals zuüberweisen.

ZBV NiederbayernMontag, Dienstag, Donnerstag und Freitag, 09.00 bis 12.00 Uhr

Montag, Dienstag u. Donnerstag14.00 bis 16.00 Uhr

Mittwoch08.00 bis 12.00 Uhr, 13.30 bis 17.00 Uhr

KontaktdatenTelefonzentrale: 0 94 21/56 86 88-0 Fax: 0 94 21/56 86 88-88 E-Mail: [email protected]

Ansprechpartnerinnen:

Melanie Schattenkirchner• Vorstandssekretariat• Berufsrechtliche Angelegenheiten • Buchhaltung • FortbildungTelefon Durchwahl: 0 94 21/56 86 88-30E-Mail: [email protected]

Gabi Blaschzok• Mitgliederverwaltung• Meldewesen• FortbildungTelefon Durchwahl: 0 94 21/56 86 88-50E-Mail: [email protected]

Brigitte Zimmermann• Ausbildung zahnärztliches Personal• Kursverwaltung Prothetik/ProphylaxeTelefon Durchwahl: 0 94 21/56 86 88-40E-Mail: [email protected] eine Ansprechpartnerin nichterreichbar sein, hilft Ihnen selbstverständ-lich gerne eine Kollegin weiter.

Sprechzeiten der Bürogemeinschaft des ZBV Niederbayernund der KZVB Bezirksstelle Niederbayern

KZVB Bezirksstelle Nieder-bayernMontag bis Donnerstag08.00 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 16.00 Uhr

Freitag08.00 bis 12.00 Uhr

Ansprechpartnerin:Martina Ottl • Assistentengenehmigungen • Zahnarztregister • Zulassungen / Praxisabgaben • Zahnärztlicher Notfalldienst Telefon Durchwahl: 0 94 21/56 86 88-21Fax: 0 94 21/56 86 88-88E-Mail: [email protected] Notdienst unter:www.notdienst-zahn.de

Page 7: zahnärztliche nachrichten - ZBV Niederbayern...Dr. Hartmut Ohm, München, (siehe Seite 25 –26) Werbung in der Praxis Termin: Mittwoch, 10. Dezember 2014 • 18.00 –ca. 20.00 Uhr

ZNN 3-2014 7

ZBV INFO

Nach § 3 Abs. 1 Meldeordnung der BLZKist jedes neue Mitglied eines Zahnärzt-lichen Bezirksverbandes verpflichtet, sichbei diesem zu melden. Es ist ein Melde-bogen auszufüllen, den der Zahnärzt-liche Bezirksverband ausgibt. Dem Mel-debogen sind die Approbationsurkundebzw. die Erlaubnis nach § 13 des Geset-zes über die Ausübung der Zahnheilkun-de, ggf. die Promotionsurkunde und dieFachgebietsanerkennung, beizufügen.Alle Urkunden müssen mit einem origi-nalen amtlichen Beglaubigungsvermerkversehen sein.In Ihrem eigenen Interesse erinnern wirauch bereits geführte Mitglieder umBeachtung der Meldeordnung, da Ände-rungen und Mitteilungen unter Umstän-den Auswirkungen auf Beitragseinstu-fungen und Postzustellungen haben.

So besteht für Mitglieder Anzeigepflichtnach § 3 Abs. 2 der Meldeordnunggegenüber dem Zahnärztlichen Bezirks-verband bei:a) erstmaliger oder erneuter Zulassungsowie bei jeder sonstigen Aufnahmeder Berufsausübung,

b) Aufgabe der Praxis oder Ausscheidenaus einer Praxis,

c) sonstiger vorübergehender oder dau-ernder Aufgabe der Berufsausübung,

d) Arbeitsplatzwechsel,e) Verlegung der Hauptwohnung imSinne des Melderechts, sowohl inner-halb des Bereichs des ZahnärztlichenBezirksverbandes als auch über dessenGrenze hinweg,

f) Änderung von Name oder Familien-stand, Erwerb einer Promotion.

Meldeordnung

Eine Meldung des Arbeitgebers an dieKZVB ersetzt nicht die Information anden ZBV.

Deshalb bitten wir alle Praxisinhaberin-nen und Praxisinhaber, dem ZBV umge-hend mitzuteilen, dass sie eine Assisten-tin bzw. einen Assistenten in ihrer Praxisbeschäftigen oder wenn eine angestellteZahnärztin bzw. ein angestellter Zahn-arzt tätig wird. Insbesondere sollten wirüber den Beginn und die Beendigungderartiger Arbeitsverhältnisse informiertwerden, auch wenn die betroffenenZahnärzte grundsätzlich selbst zu diesenMeldungen verpflichtet sind. Die Anga-ben sind zum einen notwendig zur Fest-stellung der korrekten Beitragsgruppeder betroffenen Kolleginnen und Kolle-gen, zum anderen kann dem zahnärzt-lichen Nachwuchs in Zukunft mehr Bera-tung und Hilfestellung angebotenwerden.

Weitere Auskünfte erteilt gerne beim ZBVNiederbayern Frau Gabi Blaschzok unterder Tel. Nr. 0 94 21-56 86 88-50, email:[email protected]

Kommunikationschnell und bequem

Wir bitte alle Mitglieder neue oder geän-derte Kommunikationswege zu melden:• Telefon-Nr.• Fax-Nr.• E-Mail-Adressen

Sie unterstützen uns damit, um unkom-pliziert und schnell mit Ihnen in Kontakttreten zu können, offene Fragen zu klärenbzw. Hilfestellungen anzubieten.

Bankdaten

Bitte teilen Sie uns Änderungen IhrerBankdaten umgehend mit. Formulare fürSepa-Basislastschrift-Mandate könnenbeim ZBV angefordert werden oder stehenzum Download unter www.zbv-nieder-bayern.de (Zahnärzte - Formulare) bereit.

Dienststellen-betrieb an Weihnachten

Die Dienststelle des ZBV Niederbayernund die KZVB Bezirksstelle Niederbay-ern sind vom 24. – 28.12.2014 und vom31.12.2014 bis einschließlich 06.01.2015geschlossen.

Page 8: zahnärztliche nachrichten - ZBV Niederbayern...Dr. Hartmut Ohm, München, (siehe Seite 25 –26) Werbung in der Praxis Termin: Mittwoch, 10. Dezember 2014 • 18.00 –ca. 20.00 Uhr

ZBV INFO

8 ZNN 3-2014

Unsere Homepage finden Sie unter www.zbv-niederbayern.de

„Anzeigen“ sind hier: Startseite Informationen Anzeigen

Anzeige aufgebenUnter dem Menüpunkt "Anzeigen" können Zahnärzte und Praxispersonal kostenlos Kleinanzeigen aufgeben.

So funktioniert die Kleinanzeigenbörse

Die Anzeigenbörse des ZBV Niederbayern ist in drei Bereiche aufgeteilt:

• Stellenmarkt• Verkäufe / Gesuche• Sonstiges

Nachdem der Text im Anzeigenfeld formuliert wurde, kann in einer Vorschau zunächst geprüft werden, wiedie Anzeige online erscheinen wird. Soll der Text noch geändert oder Fehler behoben werden, sind noch Korrekturen möglich, bevor die Anzeige mit einem Mausklick abgesandt werden kann.

Nach Absenden der Anzeige erhält der Auftraggeber eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Nachdem der ZBVdie Anzeige freigeschaltet hat, wird der Auftraggeber nochmals per Email benachrichtigt und die Anzeige wirdauf der Website angezeigt.

In der Email befindet sich ein Link – damit kann die Anzeige auch schon vor Ablauf der dreimonatigen Lauf-zeit selbständig gelöscht werden, sollte sich das Anliegen erledigt haben.

Aufgegebene Anzeigen werden maximal drei Monate angezeigt und danach automatisch gelöscht.

ZahnärztlicherBezirksverband

Niederbayern

Page 9: zahnärztliche nachrichten - ZBV Niederbayern...Dr. Hartmut Ohm, München, (siehe Seite 25 –26) Werbung in der Praxis Termin: Mittwoch, 10. Dezember 2014 • 18.00 –ca. 20.00 Uhr

ZNN 3-2014 9

ZBV INFO

Ihre Meinung ist gefragt!Welche Erfahrungen haben Zahnärzte mit dem Patientenrechtegesetz gemacht?

München – 2013 trat das Patienten-rechtegesetz in Kraft. Seine Bestim-mungen übernehmen das bisherigeRichterrecht und fassen Rechte undPflichten zum ärztlichen Behandlungs-vertrag in acht zusätzlichen Paragrafendes Bürgerlichen Gesetzbuches zusam-men.

Der Gesetzgeber sieht darin eine Stär-kung des Arzt-Patienten-Verhältnisses.Im Mai 2014 startete die BayerischeLandeszahnärztekammer (BLZK) eineUmfrage im Bayerischen Zahnärzte-blatt (BZB): Welche Erfahrungen habenZahnärzte mit den Rechtsnormengemacht und wie wirkt sich das Patien-tenrechtegesetz in der Praxis aus?

Mit der „Auffächerung“ des Behand-lungsvertrages in seine einzelnen Facet-ten, von der Information des Patienten,über dessen Aufklärung und Einwilli-gung bis hin zur Dokumentation, habensich die Gewichte bei der juristischenBewertung verschoben – von der Haf-tung bei nachgewiesenen Behandlungs-fehlern in Richtung Aufklärungsmängelund Dokumentationsversäumnisse.

Online-Umfrage läuft bis EndeOktober

Die BLZK möchte deshalb von den baye-rischen Zahnärzten wissen, ob die Erwar-tungen der Politik erfüllt werden. DieFragen beziehen sich unter anderem aufdas Informations- und Dokumentations-verhalten sowie auf die Bewertung vonZahnärzten in Internet-Portalen vor und

nach der Einführung des Patientenrech-tegesetzes.

Auf der BLZK-Website können Zahnärztenoch bis Ende Oktober an der Umfrageteilnehmen:https://de.surveymonkey.com/s/patientenrechtegesetz

Die Beantwortung der zehn Fragenerfolgt anonym und dauert nicht längerals fünf Minuten.Veröffentlicht werden die ErgebnisseEnde dieses Jahres im BZB.

Kontakt:Isolde M. Th. Kohl, Leiterin Geschäftsbe-reich Kommunikation der BayerischenLandeszahnärztekammer, Telefon: 089/7 24 80-211, Telefax: 089/7 24 80-444, E-Mail: [email protected]

Page 10: zahnärztliche nachrichten - ZBV Niederbayern...Dr. Hartmut Ohm, München, (siehe Seite 25 –26) Werbung in der Praxis Termin: Mittwoch, 10. Dezember 2014 • 18.00 –ca. 20.00 Uhr

ZBV INFO

10 ZNN 3-2014

Kein AutomatismusBerufshaftpflichtversicherung für Assistenten und angestellte Zahnärzte

Bei der Haftpflichtabsicherung nehmenVorbereitungsassistenten und angestellteZahnärzte oft an, dass ein vollumfäng-licher Versicherungsschutz über dieBerufshaftpflichtpolice des Praxisinha-bers besteht. Dies ist jedoch nicht immerder Fall.

Gegenstand der Berufshaftpflichtversi-cherung des Praxisinhabers ist diegesetzliche Haftpflicht. Diese ergibt sicheinerseits aus einer Verletzung der Ver-tragspflichten aus dem Behandlungsver-trag und daneben aus der deliktischenHaftung des behandelnden Arztes per-sönlich. Der Behandlungsvertrag wirdzwischen dem Patienten und dem Praxis-inhaber geschlossen und nicht mit demangestellten Zahnarzt oder Assistenten.Diese können somit nicht selbstständigwegen einer Pflichtverletzung aus demBehandlungsvertrag haften. Der Praxisin-haber hat also für leichte und mittlereFahrlässigkeit des Angestellten einzuste-hen. Anders verhält es sich bei groberFahrlässigkeit, bei der der Praxisinhabereine Regressmöglichkeit gegenüber demAngestellten hat.

Neben diesem Anspruch gegen den Inha-ber kann der betroffene Patient auchgegen den angestellten Zahnarzt selbstwegen einer vermeintlich fehlerhaftenBehandlung vorgehen. Da der Praxisin-haber aus dem Behandlungsvertrag auchfür die Tätigkeit des angestellten Zahn-arztes haftet, muss dieser im Rahmen derBerufshaftpflichtversicherung des Praxis-inhabers berücksichtigt werden. Nimmtder Praxisinhaber diesen Einschluss nichtvor, besteht für ihn eine Deckungslücke –selbst dann, wenn der Angestellte übereinen eigenen Vertrag zur Berufshaft-pflichtversicherung verfügt.

Verschiedene Wegeder Mitversicherung

Um das Risiko abzusichern, gehen dieVersicherer unterschiedliche Wege. DieVersicherungskonzeption der VVG unter-scheidet danach, ob es sich um einenVorbereitungs-, beziehungsweise Weiter-

bildungsassistenten oder um einen ange-stellten Zahnarzt handelt. Die Erstge-nannten sind im Rahmen des Praxisin-habervertrags prämienfrei mitversichert,solange noch keine Facharztanerken-nung vorliegt. Für angestellte Zahnärzteist jeweils ein gesonderter Einschlussgegen Zahlung eines Prämienzuschlagsvorzunehmen. Versicherungsschutzbesteht für Ansprüche, die gegen denPraxisinhaber aus der dienstlichen Tätig-keit des angestellten Zahnarztes inner-halb der Praxis geltend gemacht werden– im Regelfall einschließlich dessen per-sönlicher gesetzlicher Haftpflicht. GrobeFahrlässigkeit ist hier regelmäßig mitver-sichert. Auf einen Regress wird verzich-tet. Dieses Konzept ist trotz desZuschlags im Regelfall spürbar günstigerals zum Beispiel ein Versicherungsschutz,bei dem angestellte Zahnärzte automa-tisch mitversichert sind.

Aufgrund dieser unterschiedlichenHandhabung durch die Versicherer solltejeder angestellte Zahnarzt abklären, obund wie umfassend er über seinenArbeitgeber versichert ist. Gegebenenfallsmuss er auf eigenen Namen eine ergän-zende Versicherung abschließen.

Berufshaftpflicht des angestellten Zahnarztes

Der angestellte Zahnarzt selbst haftettrotz Anstellungsverhältnis für Schädenaus unerlaubter Handlung. Zur Absiche-rung dieser Ansprüche sollte er eineBerufshaftpflichtversicherung abschlie-ßen, falls der Arbeitgeber keinen vollum-fänglichen Versicherungsschutz vorhält.Gleiches gilt für Regressansprüche imFalle grober Fahrlässigkeit, falls dieseüber die Berufshaftpflichtversicherungdes Arbeitgebers nicht abgesichert sind.

Von angestellten Zahnärzten oft überse-hen wird die Absicherung von Tätigkei-ten außerhalb des Dienstverhältnisses. Jenach ausgeübter Tätigkeit müssen eige-ne freiberufliche Tätigkeiten wie Vertre-tungen in anderen Praxen oder Gutach-tertätigkeiten über einen eigenen

Berufshaftpflichtvertrag abgesichert wer-den.

Dipl.-Volkswirt Stephan GrunerKaufmännischer Geschäftsfu hrer derBLZK

KontaktWer Interesse an einer Berufshaftpflicht-versicherung hat, sendet bitte den Cou-pon auf nachfolgender Seite an die Fax-nummer 0 89/7 24 80-272.

Page 11: zahnärztliche nachrichten - ZBV Niederbayern...Dr. Hartmut Ohm, München, (siehe Seite 25 –26) Werbung in der Praxis Termin: Mittwoch, 10. Dezember 2014 • 18.00 –ca. 20.00 Uhr

ZNN 3-2014 11

Page 12: zahnärztliche nachrichten - ZBV Niederbayern...Dr. Hartmut Ohm, München, (siehe Seite 25 –26) Werbung in der Praxis Termin: Mittwoch, 10. Dezember 2014 • 18.00 –ca. 20.00 Uhr

12 ZNN 3-2014

ZBV INFO

Häufig werden, vor allem mit dem GehaltNovember, an die Mitarbeiterinnen Son-derzuwendungen wie Weihnachtsgeldoder 13. Monatsgehalt gezahlt. Zu dieserZeit häufen sich die Anfragen, ob Sie alsZahnarzt verpflichtet sind, auch diesesJahr Weihnachtsgeld oder 13. Monatsge-halt zu zahlen und wenn ja, in welcherHöhe, wobei die Begriffe „Weihnachts-geld“ und „13. Monatsgehalt“ fehlerhaftgleichartig verwendet werden.

Was sind Sonderzuwendungen?

Sonderzuwendungen leistet der Arbeit-geber zusätzlich zum Gehalt. Er kann sichverpflichten, dies jedes Jahr zu tun, oderaber er stellt die Zahlung unter einen sog.Freiwilligkeitsvorbehalt, was unbedingtzu empfehlen ist. Es gibt Sonderzuwen-dungen mit reinem Entgeltcharakter alsGegenleistung für die erbrachte Arbeits-leistung im abgelaufenen Jahr, beispiels-weise das sog. „13. Gehalt" sowie Sonder-zuwendungen mit Mischcharakter, die andie Erbringung der Arbeitsleistung undzusätzlich an die vergangene undzukünftige Betriebstreue anknüpfen, alsou. a. das Weihnachtsgeld.

Woraus ergibt sich ein Anspruch IhrerMitarbeiterin auf Zahlung der Zuwen-dung?

Ein gesetzlicher Anspruch auf Sonderzu-wendung wie z. B. Weihnachtsgeld exis-tiert nicht. Ihre Mitarbeiterin kann einenAnspruch auf eine Sonderzuwendunghaben aufgrund Manteltarifvertrag fürZahnarzthelferin/Zahnmedizinische Fach-angestellte (ZFA), Arbeitsvertrag, sog.betrieblicher Übung oder dem arbeits-rechtlichem Gleichbehandlungsgrundsatz.

1. Manteltarifvertrag für Zahnarzthelferinnen/Zahnmedizi-nische Fachangestellte (ZFA)

In Bayern gibt es keinen Manteltarifver-trag. Es gibt auch grds. keine Tarifbin-dung für Sie als Arbeitgeber, es sei denn,Sie sind einem der Verbände, die einenManteltarifvertrag vereinbaren, als Mit-glied beigetreten, was höchst unwahr-scheinlich ist. Eine automatische Mit-

gliedschaft, z. B. aufgrund der Mit-gliedschaft bei der Zahnärztekammer, derKassenzahnärztlichen Vereinigung oderbei sonstigen zahnärztlichen Berufsver-bänden besteht gleichfalls nicht.

2. Betriebliche Übung

Allgemein anerkannt ist heute, dass einedreimalige vorbehaltlose Zahlung, z. B.von Weihnachtsgeld, eine betrieblicheÜbung begründet. Sie sind dann grund-sätzlich verpflichtet, diese Gratifikationauch in Zukunft zu zahlen. Sie könnendies vermeiden, indem Sie in Ihrem Ar-beitsvertrag die sog. „doppelte Schrift-formklausel“ vereinbaren, so BAG vom24.06.2003, Az: 9 AZR 302/02. Falls Siedies nicht im Arbeitsvertrag geregelthaben, können Sie die Entstehung einerbetrieblichen Übung verhindern, indemSie bei jeder Sonderzuwendung schrift-lich darauf hinweisen, dass es sich um einefreiwillige Leistung handelt, die keine Ver-pflichtung für die Zukunft begründet.

Sonderzuwendungen (Weihnachtsgeld) in der Zahnarztpraxis

3. GleichbehandlungsgrundsatzSie dürfen einzelne Mitarbeiter/Innennicht willkürlich unterschiedlich behan-deln. Dies bedeutet bezogen auf freiwil-lige Leistungen, dass Sie als Arbeitgeberdie Voraussetzungen so abgrenzen müs-sen, dass einzelne Mitarbeiterinnen nichtsachwidrig oder willkürlich ausgeschlos-sen werden.

Unter welchen Voraussetzungen ist dasWeihnachtsgeld auszubezahlen?Ich empfehle, für die Zahlung von Weih-nachtsgeld festzulegen, dass Ihre Mitar-beiterin noch an einem bestimmten Stich-tag Ihrer Praxis angehören und/oder dassdas Arbeitsverhältnis im Auszahlungszeit-punkt ungekündigt sein muss. Zweck sollja sein, Ihre Mitarbeiterin zur weiterenBetriebstreue anzuhalten. Haben Sie inIhrem Arbeitsvertrag ein „Weihnachts-geld" ohne weitere Anspruchsvorausset-zungen vereinbart, kann eine Sonderzu-wendung mit reinem Entgeltcharakter

Muster einer Empfangsbestätigung

für Weihnachtsgratifikation: (Das nachstehende Muster ist unverbindlich und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Grds. wird empfohlen, dies individuell zu prüfen und den Praxisverhältnissen im Einzelfall anzupassen.Es ersetzt keinesfalls eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater.)

Hiermit bestätige ich, von der Zahnarztpraxiseine Weihnachtsgratifikation

in Höhe von erhalten zu haben.

Ich wurde darauf hingewiesen, dass es sich bei der Zahlung um eine freiwilligeLeistung als Anerkennung für die geleistete Arbeit und mit Blick auf die treue Mit-arbeit handelt, auf die kein Rechtsanspruch besteht und deren Wiederholung inden folgenden Jahren sich die Zahnarztpraxis im Hinblick auf die allgemeine Ho-norarentwicklung und Geschäftslage vorbehalten muss.

Ich bestätige, dass ich zur Rückzahlung dieser Gratifikation verpflichtet bin, wennich aus einem von mir zu vertretenden Anlass bis zumaus dem Arbeitsverhältnis ausscheide.

Ort und Datum Unterschrift der Mitarbeiterin

Page 13: zahnärztliche nachrichten - ZBV Niederbayern...Dr. Hartmut Ohm, München, (siehe Seite 25 –26) Werbung in der Praxis Termin: Mittwoch, 10. Dezember 2014 • 18.00 –ca. 20.00 Uhr

ZNN 3-2014 13

ZBV INFO

(also wie ein 13. Gehalt) vorliegen, so BAGvom 21.05.2003 – 10 AZR 408/02.Während der Elternzeit im übrigen ruhendie Pflichten aus dem Arbeitsvertrag. Sieals Arbeitgeber müssen kein Gehalt zah-len und Ihre Mitarbeiterin keine Arbeits-leistung erbringen. Haben Sie ein 13.Gehalt vereinbart, so können Sie diesesum die Zeiträume, in denen die Mitarbei-terin nicht gearbeitet hat, anteilig kür-zen. Für den häufigen Fall der Zahlungvon Weihnachtsgeld gilt, dass Sie dieZuwendung kürzen können, wenn Siedies im Arbeitsvertrag vereinbart haben.

Muss die Mitarbeiterin das Weih-nachtsgeld zurück zahlen?

Es gibt keine gesetzliche Pflicht, das

Weihnachtsgeld zurückzuzahlen. Des-halb sollten Sie im Arbeitsvertrag einesog. „Rückzahlungsklausel“ vereinbaren.Sie muss eindeutig und verständlich for-muliert sein und darf Ihre Mitarbeiterinnicht unzulässig lange an die Praxis bin-den, BAG vom 28.04.2004 – 10 AZR356/03. Bei Zahlungen von € 100 bis zueinem Monatsgehalt ist grds. eine Bin-dung bis 31.03. des Folgejahres zulässig.

Fälligkeit der Sonderzahlung/Weihnachtsgeldes

In vielen Fällen wird das Weihnachtsgeldmit dem Novembergehalt (30.11.) ausge-zahlt, weil Ihre Mitarbeiterin dieses Geldnutzen möchte, um das anstehende Festzu finanzieren. Gibt es keine vertragliche

Abrede über den Auszahlungszeitpunkt,ist das Weihnachtsgeld erst am 31.12. fäl-lig, BAG vom 08.11.1978 – 5 AZR 358/77.

Mit freundlicher Genehmigung von:Rita Schulz-HillenbrandFachanwältin für MedizinrechtAnwaltskanzlei Schulz-HillenbrandWörthstraße 13-15 in 97082 WürzburgTelefon: (0931) 79 71 9-0Telefax: (0931) 79 71 9-45Mail: [email protected] Web: www.schulz-hillenbrand.de

ANZEIGENAUFTRAGName/Vorname

Straße

PLZ/Ort Telefon

Anzeigengröße Stellengesuch Stellenangebot Verschiedenes

1/8 Seite (90 x 64 mm) 90,00 Euro 95,00 Euro 105,00 Euro

90 x 50 mm 75,00 Euro 80,00 Euro 95,00 Euro

1/16 (90 x 32 mm) 55,00 Euro 60,00 Euro 72,00 Euro

1/32 (43 x 32 mm) 35,00 Euro 38,00 Euro 50,00 Euro

Chiffre 7,00 Euro 7,00 Euro 7,00 EuroZahlung erfolgt durch beiliegenden Verrechnungsscheck

Zahlung efolgt per Lastschrifteinzug

Sehr geehrter Anzeigenkunde, aus organisatorischen Gründen können Anzeigen unter der Rubrik Stellenangebot, Stellengesuch und Verschiedenes nur noch per Verrechnungsscheck oder Lastschrifteinzug aufgegeben werden. Eine Anzeigenrechnung erhalten Sie wie bisher nach Abbuchung des Rechnungsbetrages. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.

Bank Kto.-Nr. BLZ

Achtung! Bei Anzeigenschaltung »1/32 (42 x 32 mm)« ist der maximale Textumfang auf 90 Anschläge (3 Zeilen dieses Auftrages) begrenzt.

ANZEIGENTEXT:

Alle Preis zzgl. 19% MwST.

HaasMedia, Angelika HaasSalzbergweg 20, 85368 WangTelefax 0 8761-7290541

ZNN – Ausgabe Nr.:

Page 14: zahnärztliche nachrichten - ZBV Niederbayern...Dr. Hartmut Ohm, München, (siehe Seite 25 –26) Werbung in der Praxis Termin: Mittwoch, 10. Dezember 2014 • 18.00 –ca. 20.00 Uhr

14 ZNN 3-2014

ZBV INFO

Das große Thema des Treffens der AGEndo am 04.06.2014 war Spüllösungen,deren Applikation und Aktivierung. DerLeiter der AGEndo Dr. Ralf Schlichtingversuchte den wieder zahlreich erschie-nen Kolleginnen und Kollegen einenÜberblick über den neuesten wissen-schaftlichen Stand zum Thema endo-dontischer Spüllösungen zu geben. Dabei wurde die Kombination Natrium-hypochlorid und EDTA sehr intensiv dar-gestellt, da diese Kombination nach wievor den wissenschaftlichen Goldstandarddarstellt. Daneben wurden aber viele wei-tere Spüllösungen und deren Vor- aberauch Nachteile vorgestellt. Ein weiterer wichtiger Aspekt war dieAktivierung der Spüllösungen mit Piezo-Ultraschall. Durch akustische und Strö-mungsphänomene soll hierüber die Bak-terienreduktion signifikant gesteigertwerden. Weiteres Thema war die korrekteApplikation der Spüllösungen sowie diephotoaktivierte Desinfektion.Nach einer zum regen kollegialen Aus-tausch genutzten Pause stellte Dr. Andre-as Habash mit dem SAF System ein zurkombinierten Aufbereitung und Spülungeinsetzbares System und dessen Vor-undNachteile vor.Abgerundet wurde der wie immer sehrkurzweilige Nachmittag mit Fallvorstel-lungen.

Am Mittwoch, den 19. November 2014wartet eine weitere sehr interessante Ver-anstaltung der AGEndo auf hoffentlichzahlreiche Teilnahme. In einem Hands onWorkshop können die neuesten Produkteder auf Endodontie spezialisierten FirmaVDW aus München getestet werden.Dabei liegt ein Schwerpunkt auf der Auf-bereitung mit RECIPROC und der war-men thermoplastischen Obturation miteinem neuartigen Trägerstiftsystem.

Die Teilnehmer werden gebeten, extra-hierte Zähne mit bereits korrekt angeleg-ter Zugangskavität mitzubringen.

Die Anmeldung erfolgt wie immer überdas tolle Team des ZBV Niederbayern.

IhrDr. Ralf Schlichting

Arbeitskreis Endodontie Niederbayern

Page 15: zahnärztliche nachrichten - ZBV Niederbayern...Dr. Hartmut Ohm, München, (siehe Seite 25 –26) Werbung in der Praxis Termin: Mittwoch, 10. Dezember 2014 • 18.00 –ca. 20.00 Uhr

ZNN 3-2014 15

REFERAT FORTBILDUNG

Zahnärztlicher Bezirksverband NiederbayernAm Essigberg 14, 94315 Straubing Fax: 0 94 21/56 86 88-88

Verbindliche AnmeldungArbeitskreis Endodontie Niederbayern

Termin: Mittwoch, 19. November 2014, 16.00 Uhr – ca. 19.00 Uhr

Veranstaltungsort: Seminarraum des ZBV Niederbayern, Am Essigberg 14, 94315 Straubing (Parkmöglichkeit am Großparkplatz „Am Hagen“ oder im Parkhaus des Theresien-Center)

Anmerkung:

Bitte interessante Fälle, viele Fragen, Röntgenbilder etc. (am besten auf USB-Stick) und gute Laune mitbringen!

Name Zahnärztin/Zahnarzt

Name Zahnärztin/Zahnarzt

Ort, Datum

Praxisstempel/Unterschrift

Parkmöglichkeiten:• Großparkplatz „Am Hagen“, Nähe Stadttheater (kostenlos; 5 Gehminuten)• Parkhaus „Theresien-Center“ (kostenpflichtig - Tagesticket 2,50 €)

Der ZBV Niederbayern befindet sich „Am Essigberg 14“ im 2. Stock, Eingang neben Postamt – siehe google maps: Am Essigberg = Frauenbrünnlstraße – hier keine Parkmöglichkeit!

Fußweg vom Großparkplatz:Verlassen Sie den Großparkplatz am Stadttheater und biegen links in den „Am Kinseherberg“ ein. Nach ca. 200 m biegen Siean der Ampel rechts in die Straße „Frauenbrünnlstraße“ und gleich nach 30 m wieder links „Am Essigberg“ ein. Nach ca. 100m befindet sich rechts nach der Postfiliale der Eingang zum ZBV Niederbayern.

Page 16: zahnärztliche nachrichten - ZBV Niederbayern...Dr. Hartmut Ohm, München, (siehe Seite 25 –26) Werbung in der Praxis Termin: Mittwoch, 10. Dezember 2014 • 18.00 –ca. 20.00 Uhr

16 ZNN 3-2014

REFERAT FORTBILDUNG

ZA Walter WanningerReferent für Fortbildung

Fortbildungskurse „Prothetische Assistenz“ und „Prophylaxe-Basiskurs

– Kursvoraussetzungen –

Sehr geehrte Frau Kollegin,sehr geehrter Herr Kollege,

um eine effiziente Kursgestaltung undeinen reibungslosen Kursablauf gewähr-leisten zu können, bitten wir höflich umBeachtung folgender Anmerkungen:

Die Kurse verlangen den Besitz von Vor-kenntnissen seitens der fortzubildendenTeilnehmerin. Es ist nicht Aufgabe desKurses, die Zahnmedizinische Fachange-stellte mit der Thematik erstmals vertrautzu machen. Vielmehr sollen die bereitsbestehenden Kenntnisse und Fertigkei-ten verbessert, vertieft und bestätigt wer-den.

Es ist zudem darauf hinzuweisen, dassdie Fortbildungskurse als Bausteine zurZMF-Weiterbildung anerkannt werdenund deshalb eine Mindestqualifikationvorausgesetzt werden muss.

Unabdingbare Kursvoraussetzungen:• überdurchschnittliches Engagement inder täglichen Praxis

• überdurchschnittlich gute Noten beider Helferinnen-Abschlussprüfung

• und/oder mehrjährige Berufserfahrung• Bereitschaft der Teilnehmerin zur Fort-bildung (kein „geschickt“ werden)

• Fähigkeit zum selbstständigen undgründlichen Arbeiten

Zusätzlich unabdingbar für den Kurs„Prothetische Assistenz“:• 5- bis 10-malige Abdrucknahme in derPraxis

wünschenswert:• Modellherstellung in der Praxis• mindestens 10-malige Anfertigung vonprovisorischenKronen in der Praxis

Zusätzlich unabdingbar für den Kurs„Prophylaxe-Basiskurs“:• Ermöglichung der Umsetzung der er-lernten Fähigkeiten in einem tragfähigenProphylaxekonzept in der Praxis nachdem Kurs (verhindert Demotivation)

wünschenswert:• mögliche Kandidatinnen zur späterenZMF-Ausbildung

• Vorkenntnisse auf dem Gebiet der Pro-phylaxe

Dr. Peter Maier ZA Walter Wanninger1. Vorsitzender Fortbildungsreferent

VORMERKUNG FÜR Prophylaxe Basiskurs Teil I Prothetische Assistenz Teil II Ort: Straubing Ort: Landshut Kursgebühr: 595,00 € Kursgebühr: 395,00 €

Eingangsvoraussetzungen für beide Kurse� Zahnarzthelferinnenbrief bzw. Helferinnenurkunde (Kopie)� Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz nach § 18a (3) RöV, nicht älter als 5 Jahre! (Kopie)

Bitte beachten: Die Anmeldung ist nur mit den beigefügten Nachweisen gültig!

Vorname, Name Teilnehmer/in

Geburtsname und Geburtsdatum

� Ich wünsche eine Teilnahme an den freiwilligen kursbegleitenden Leistungskontrollen zur Erlangung des Zertifikatesüber eine erfolgreiche Kursteilnahme.

Praxisadresse

Unterschrift Praxisinhaber/in Praxisstempel

Rückfax an: 0 94 21-56 86 88 88oder per E-Mail an: [email protected]

Page 17: zahnärztliche nachrichten - ZBV Niederbayern...Dr. Hartmut Ohm, München, (siehe Seite 25 –26) Werbung in der Praxis Termin: Mittwoch, 10. Dezember 2014 • 18.00 –ca. 20.00 Uhr

ZNN 3-2014 17

REFERAT FORTBILDUNG

Wie in jedem modernen Beruf heißt esam Ball bleiben, um auch in Zukunftzufrieden zu sein. Dies bedeutet in ers-ter Linie Fortbildung, sei es durch Semi-nare, Kurse, Zeitschriften oder Bücher.Folgende Anpassungs- und Aufstiegs-fortbildungen nach den Fortbildungs-ordnungen der Bayerische Landeszahn-ärztekammer können derzeit absolviertwerden:

1. Anpassungsfortbildungen für Zahn-medizinische Fachangestellte (ZFA)

1.1 Prophylaxe Basiskurs

Voraussetzung:– bestandene Abschlussprüfung alsZahnmedizinische/r Fachangestellte/r

– Röntgennachweis gem. § 18a (3) RöVDauer:mindestens 60 Unterrichtsstunden

1.2 Prothetische Assistenz

Voraussetzung:– bestandene Abschlussprüfung alsZahnmedizinische/r Fachangestellte/r

– Röntgennachweis gem. § 18a (3) RöVDauer:mindestens 30 Unterrichtsstunden

1.3 Kieferorthopädische Assistenz

Voraussetzungen:– bestandene Abschlussprüfung alsZahnmedizinische/r Fachangestellte/r

– Röntgennachweis gem. § 18a (3) RöVDauer:mindestens 60 Unterrichtsstunden

Die Nachweise über die erfolgreicheTeilnahme am freiwilligen Testat zu denKursen 1.1 und 1.2 sind Voraussetzungzur Teilnahme an der ZMF-Fortbildung.

MERKBLATT für Zahnmedizinische Fachangestellte

FORTBILDUNGSINFORMATIONEN für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA)

2. Zahnmedizinische/rProphylaxeassistent/in (ZMP)

Voraussetzung:– bestandene Abschlussprüfung alsZahnmedizinische/r Fachangestellte/r

– zwei Jahre Berufserfahrung als ZFA– Röntgennachweis gem. § 18a (3) RöV– Kurs über Maßnahmen in medizini-schen Notfällen (16 U-Stunden),nicht älter als zwei Jahre

Dauer:mindestens 400 Unterrichtsstunden

3. Zahnmedizinische/r Fachassistent/in(ZMF)

Voraussetzung:– bestandene Abschlussprüfung alsZahnmedizinische/r Fachangestellte/r

– zwei Jahre Berufserfahrung als ZFA– Röntgennachweis gem. § 18a (3) RöV– Kurs über Maßnahmen in medizini-schen Notfällen (16 U-Stunden),nicht älter als zwei Jahre

– Kurse nach Nummer 1.1, 1.2

Dauer:mindestens 700 Unterrichtsstunden

4. Dentalhygieniker/in (DH)

Voraussetzung:– bestandene Abschlussprüfung alsZahnmedizinische/r Prophylaxeassis-tent/in (ZMP) oderZahnmedizinische/r Fachassistent/in(ZMF)

– drei Jahre Berufserfahrung als ZMPoder ZMF

– Röntgennachweis gem. § 18a (3) RöV– Kurs über Maßnahmen in medizini-schen Notfällen (16 U-Stunden),nicht älter als zwei Jahre

Dauer:mindestens 800 Unterrichtsstunden

5. Zahnmedizinische/r Verwaltungs-assistent/in (ZMV)

Voraussetzung:– bestandene Abschlussprüfung alsZahnmedizinische/r Fachangestellte/r

– ein Jahr Berufserfahrung als ZFA

Dauer:mindestens 350 Unterrichtsstunden

Information über Inhalte und Fortbil-dungsanbieter finden Sie auf derHomepage der Bayerischen Landes-zahnärztekammer, www.blzk.de, unterPraxispersonal, Fortbildung.

Bei einem Notendurchschnitt von mehrals 87 Punkten im Prüfungszeugnis zurZFA können Sie sich rechtzeitig vorBeginn einer Fortbildung um ein Stipen-dium bewerben. Sie dürfen jedoch nochkeine 25 Jahre alt sein.

Bitte fordern Sie die Bewerbungsunter-lagen per e-mail, über die BayerischeLandeszahnärztekammer, [email protected] oder [email protected],Stichwort: „Weiterbildungsstipendium“,an.

Page 18: zahnärztliche nachrichten - ZBV Niederbayern...Dr. Hartmut Ohm, München, (siehe Seite 25 –26) Werbung in der Praxis Termin: Mittwoch, 10. Dezember 2014 • 18.00 –ca. 20.00 Uhr

18 ZNN 3-2014

REFERAT FORTBILDUNG

Z

Page 19: zahnärztliche nachrichten - ZBV Niederbayern...Dr. Hartmut Ohm, München, (siehe Seite 25 –26) Werbung in der Praxis Termin: Mittwoch, 10. Dezember 2014 • 18.00 –ca. 20.00 Uhr

REFERAT FORTBILDUNG

ZNN 3-2014 19

Z

Page 20: zahnärztliche nachrichten - ZBV Niederbayern...Dr. Hartmut Ohm, München, (siehe Seite 25 –26) Werbung in der Praxis Termin: Mittwoch, 10. Dezember 2014 • 18.00 –ca. 20.00 Uhr

20 ZNN 3-2014

REFERAT FORTBILDUNG

Z

Page 21: zahnärztliche nachrichten - ZBV Niederbayern...Dr. Hartmut Ohm, München, (siehe Seite 25 –26) Werbung in der Praxis Termin: Mittwoch, 10. Dezember 2014 • 18.00 –ca. 20.00 Uhr

REFERAT FORTBILDUNG

ZNN 3-2014 21

Z

Page 22: zahnärztliche nachrichten - ZBV Niederbayern...Dr. Hartmut Ohm, München, (siehe Seite 25 –26) Werbung in der Praxis Termin: Mittwoch, 10. Dezember 2014 • 18.00 –ca. 20.00 Uhr

REFERAT FORTBILDUNG

22 ZNN 3-2014

Z

Page 23: zahnärztliche nachrichten - ZBV Niederbayern...Dr. Hartmut Ohm, München, (siehe Seite 25 –26) Werbung in der Praxis Termin: Mittwoch, 10. Dezember 2014 • 18.00 –ca. 20.00 Uhr

REFERAT FORTBILDUNG

ZNN 3-2014 23

Z

Page 24: zahnärztliche nachrichten - ZBV Niederbayern...Dr. Hartmut Ohm, München, (siehe Seite 25 –26) Werbung in der Praxis Termin: Mittwoch, 10. Dezember 2014 • 18.00 –ca. 20.00 Uhr

REFERAT FORTBILDUNG

24 ZNN 3-2014

Z

Page 25: zahnärztliche nachrichten - ZBV Niederbayern...Dr. Hartmut Ohm, München, (siehe Seite 25 –26) Werbung in der Praxis Termin: Mittwoch, 10. Dezember 2014 • 18.00 –ca. 20.00 Uhr

REFERAT FORTBILDUNG

ZNN 3-2014 25

Page 26: zahnärztliche nachrichten - ZBV Niederbayern...Dr. Hartmut Ohm, München, (siehe Seite 25 –26) Werbung in der Praxis Termin: Mittwoch, 10. Dezember 2014 • 18.00 –ca. 20.00 Uhr

REFERAT FORTBILDUNG

26 ZNN 3-2014

Z

Page 27: zahnärztliche nachrichten - ZBV Niederbayern...Dr. Hartmut Ohm, München, (siehe Seite 25 –26) Werbung in der Praxis Termin: Mittwoch, 10. Dezember 2014 • 18.00 –ca. 20.00 Uhr

REFERAT FORTBILDUNG

ZNN 3-2014 27

Grundgedanke der HomöopathieZum Kurs „Homöopathie für Einsteiger” am 7. Mai 2014

Die Homöopathie ist in der Regel für diemeisten Kursteilnehmer der erste Kontaktmit der Naturheilkunde. Die Gründedafür sind sehr vielschichtig. Oft verlan-gen die Patienten eine homöopathischeBehandlung, scheint doch die Homöopa-thie bei Patienten beliebter zu sein als beiden Ärzten. Häufig fragen sich aber auchdie Zahnärzte nach jahrelanger Berufs-ausübung, ob es nicht Behandlungsalter-nativen zu unbefriedigenden schulmedi-zinischen Methoden gibt. „Schul-medizin“ – Welch ein Begriff, da dieser jaeinem ständigen Wandel unterliegt! –und Naturheilkunde sollten sich gegen-seitig ergänzen und nicht konträr gegen-überstehen. Beide Formen der Medizinhaben ihre effizienten Schwerpunkte unddamit ihre Existenzberechtigung inner-halb eines integrativen Behandlungs-konzepts. Ziel ist eine ganzheitliche Be-trachtungsweise der jeweiligen Krank-heitsproblematik mit ihren Ursachen undFolgen auch über unser direktes Fachge-biet hinaus. Dabei, das sei in aller Deut-lichkeit gesagt, ist eine fachübergreifen-de Therapie dem Zahnarzt verboten.Homöopathie ist ganzheitliche Therapiepar exelence. Homöopathie behandeltnie die Krankheit sondern immer denMenschen. Die Naturheilkunde an sicherfordert schon eine, wie es ein ehemali-ger Kursteilnehmer so treffend bezeich-nete, andere „Denke“. Umso mehr giltdieses für die Homöopathie, die eineganz andere Art von Medizin darstellt.Homöopathie ist nicht im Handumdre-hen zu lernen, Homöopathie erfordertviel „learning-by-doing“.

Am Anfang muss ein umfassendes theo-retisches Verständnis stehen. Denn:Homöopathisch zu behandeln bedeutetnicht, eine neue Technik in der Therapieanzuwenden, es erfordert vielmehr einenUmdenkungsprozess, ohne den klassi-sche Homöopathie nicht betrieben wer-den kann, allenfalls eine schulmedizini-sche Therapievariante unter Verwendungvon Homöopathika. Jede Therapie erfor-dert vom Arzt ein Höchstmaß an Verant-wortungsbewusstsein. Die homöopathi-

sche Medizin wird von Schulmedizinernhäufig unterschätzt betreffs des thera-peutischen Anwendungsspektrums, be-treffs der Heilungsmöglichkeiten aberauch deren Nebenwirkungen. Ohne fun-dierte Grundkenntnisse ist eine homöo-pathische Therapie unverantwortlich.Homöopathie ist keine „Spielerei“, son-dern, richtig angewandt, eine hochwirk-same Medizin, gerade im chronischenKrankheitsbereich, in dem die Schulme-dizin meist nur eine symptomatischeBegleittherapie anbieten kann. Homöo-pathie wird nach ganz klaren, nachvoll-ziehbaren und logischen Regeln verord-net und lässt keinen Platz für irgend-welche „esotherischen“ Interpretationen.Das macht es für den wissenschaftlich-universitär ausgebildeten, dabei abervorurteilsfreien und aufgeschlossenenZahnarzt leicht, die homöopathischenGedankengänge nachzuvollziehen. Zu-dem stehen uns mit den so genannten„Bewährten Indikationen“ zahlreichepraxiserprobte Homöopathika für die„kleine Homöopathie“ und zum Auspro-bieren zur Verfügung.

Ein ganzheitliches Behandlungskonzeptzu praktizieren mit dem Ziel der Gesund-heit des Patienten hört sich für denNewcomer zunächst sehr hochtrabend,wirklichkeitsfern und „grün“ an. Schauenwir, wie die WHO (World-Health-Organi-sation), die 100% schulmedizinisch aus-gerichtet ist, Gesundheit definiert:Gesundheit ist das körperliche und geistig-seelische Wohlbefinden, nichtallein die Abwesenheit pathologischerSymptome.

Wahrlich eine sehr umfassende Begriffs-bestimmung, mit einem Nebensatz, deres in sich hat!

Wer einen Hausarzt hat, der nach dieserDefinition handelt und behandelt, dersollte diesen mit Händen und Klauenfesthalten! (Es wird wahrscheinlich einNaturheilkundler sein.)

Ähnlich formulierte es seinerzeit SamuelHahnemann (1755 – 1843) , der Begrün-der der Homöopathie:

Des Arztes höchster und einziger Berufist, kranke Menschen gesund zumachen, was man heilen nennt.

Hahnemann kam aus sehr armen Ver-hältnissen, konnte aber dank Gönnerndas Gymnasium besuchen. Bereits dortstellte sich seine Sprachbegabung heraus,welche es ihm während seines Medizin-studiums und in den ersten Jahren seinerFamilien- und Praxisgründung ermög-lichte, seinen Lebensunterhalt durchÜbersetzungen wissenschaftlicher Litera-tur zu bestreiten. Hierbei bildete er sichauch weiter und erwarb den Titel einesMagisters der Chemie.

Hahnemann lebte zu einer Zeit, in der dieMedizin von wahrhaft heroenhaftenTherapieformen bestimmt war, wie z.B.Aderlässen, Purgieren oder Quecksilber-verreibungen, wo der Patient – mit Glück- trotz Therapie gesund wurde. Daranverzweifelte er fast, sodass er jahrelangkeine medizinische Praxis ausübte,immer auf der Suche nach einer „wissen-schaftlichen und rationellen Heilkunst“.1792 meinte er bei der Übersetzung einerArzneimittellehre des englischen ArztesCullen einen Fehler bezüglich der Wir-kung einer Arznei aus der Rinde des Chi-na-Baumes zu entdecken. Der Sud ausChinarinde (Wirkstoff Chinin) wurde zurHeilung des Wechselfiebers, welchesheute im großen Ganzen als Malariabezeichnet wird, eingesetzt. Er nahmeinen Aufguss davon ein, woraufhin seinnicht erkrankter Körper Symptome desWechselfiebers zeigte, jene Symptomealso, gegen die die Chinarinde beimnatürlich erkrankten heilend eingesetztwurde. Hahnemann vermutete hierin einbiologisches Prinzip. Er verfolgte dieseIdee über Jahre und verifizierte sie unteranderem während der großen Cholera-Epedemie in Leipzig, in der er sehrerfolgreich behandelte, um schließlich1796 den Leitspruch der Homöopathiezu formulieren:

Similia similibus curentur!Ähnliches werde durch Ähnlichesgeheilt!

Page 28: zahnärztliche nachrichten - ZBV Niederbayern...Dr. Hartmut Ohm, München, (siehe Seite 25 –26) Werbung in der Praxis Termin: Mittwoch, 10. Dezember 2014 • 18.00 –ca. 20.00 Uhr

REFERAT FORTBILDUNG

28 ZNN 3-2014

In der Homöopathie behandelt mandurch einen der Krankheit gleichsinnigenReiz (wie bei einer Impfung oder Desen-sibilisierung) und fordert damit den Kör-per zu einer Heil-Reaktion heraus. In derSchulmedizin (Allopathie) wird meist mitAnti-Mitteln gegensinnig therapiert. Diehomöopathische Therapie richtet sichnicht gegen etwas sondern arbeitet imGleichklang mit dem erkrankten Indivi-duum.

Hahnemann war weder Bader noch Hei-ler, sondern universitär ausgebildeterArzt und anerkannter Chemiker. Er hattesogar 8 Jahre lang eine Professur an derLeipziger Universität. Die Homöopathiewar das Ergebnis harter Forschungs- undEntwicklungsarbeit über 28 Jahre bis zurletzten großen Veröffentlichung seinesWerkes „Die Chronischen Erkrankungen“im Jahr 1820. Hahnemann entwickeltedas Verfahren der „homöopathischenPotenzierung“, eine spezielle Form der„Verdünnung“ mit gleichzeitiger Ver-schüttelung, ohne welche keine Heilwir-kung zu erzielen ist. Er führte die sogenannte Arzneimittelprüfung ein, nochheute Teil bei der Ausbildung zum Arztfür Naturheilkunde. Hierbei nehmen Pro-banden über einen definierten Zeitraumdie zu prüfende Arznei in ihrer verdünn-ten Grundsubstanz (oder heute in ihrerhomöopathischen Form) bis zum Auftre-ten von Symptomen ein. Diese werdennotiert und zusammengefasst im sogenannten Arzneimittelbild (AMB). AlleArzneimittelbilder sind aufgezeichnet inden Homöopathischen Arzneimittelleh-ren. Kommt nun ein Patient zumhomöopathischen Arzt, erfasst dieser diedurch die Erkrankung ausgelösten Sym-ptome beim Patienten und vergleicht siemit den Arzneimittelbildern. Das Mittelmit der größten Ähnlichkeit ist dann dashomöopathische Heilmittel, das Simile(Das Ähnliche). In die Betrachtung

gehen auch Symptome ein, die unternicht homöopathischen Therapeutenkeinerlei Bedeutung haben. Da wird z.B.gefragt, wann sich die gestörte Funktionoder der Schmerz verbessert oder ver-schlimmert –die Frage nach den sogenannten Modalitäten: Applikation vonKälte oder Wärme, im Freien oder imbeheizten Raum, Wirkung von Druckoder Berührung? Das sind ganz perso-nenbezogene Symptome in Folge derErkrankung. Krankheit ist, genauso wieGesundheit, kein Zustand sondern etwasDynamisches, sich ständig Änderndes,ein Fließgleichgewicht. Dieses wirdbestimmt einerseits durch die Auslösereiner Erkrankung, wie z.B. Erreger oderToxine und auf der anderen Seite durchdie Körperreaktion als Antwort z.B. desImmunsystems, Entgiftungsmechanis-men usw. (actio - reactio - Prinzip). Diezu beobachtenden Symptome sind häu-fig gar nicht mehr die pathognomoni-schen Symptome sondern bereits die(Heil-) Reaktion des erkrankten Körpers,wie nach der Impfung oder im Fieber. Soformuliert Actomos, ein Zeitgenosse vonHippokrates:

Symptome sind die äußeren Zeicheneiner inneren Erkrankung

Gerade diese individuellen, personenty-pischen, vom krankheitserregenden Reizinduzierten Symptome sind für den klas-sischen Homöopathen wichtiger als dieklinische Diagnose. Sie sind die Puzzle-Steinchen, um das Arzneimittelbildzusammen zu setzen und damit dasSimile zu finden.

Dieses gilt besonders für die Behandlungchronischer Erkrankungen wie z.B. derParodontose in unserem Fachbereich. DieBehandlung chronischer Erkrankungenerfolgt durch den erfahrenen Homöopa-then nach umfassender Anamnese mit-tels Repertorisation, das bedeutetAbgleich der Krankensymptomatik undPatientencharakteristik mit Arzneimittel-lehre und Repertorium. Letzteres ist qua-si eine Datenbank von Symptomen, tra-ditionell in Buchform oder heutzutageauch als Computerprogramm. Im chroni-schen Krankheitsfall dient die klinischeDiagnose weniger der Findung des Simi-les, als eher der Klärung der Frage, ob dieErkrankung ein Fall für eine Erfolg ver-sprechende Homöotherapie ist. Andersverhält es sich bei der Behandlung akuterErkrankungen, wo die klinische Diagnoseund die pathognomonischen Symptomestärker im Vordergrund stehen. Hiergreift der homöopathische Zahnarzt zuden „Bewährten Indikationen“ , auch„kleine Homöopathie“ genannt. Diesessind bewährte Behandlungsmuster auf

Page 29: zahnärztliche nachrichten - ZBV Niederbayern...Dr. Hartmut Ohm, München, (siehe Seite 25 –26) Werbung in der Praxis Termin: Mittwoch, 10. Dezember 2014 • 18.00 –ca. 20.00 Uhr

REFERAT FORTBILDUNG

ZNN 3-2014 29

Grund der Kombination von klinischerDiagnose mit zusätzlicher Präzisierungdurch einige wenige Modalitäten (Leit-symptome). Dazu ein Beispiel. KlinischeDiagnose: nächtliche Nachblutung nachExtraktion; Modalitäten: oft ein mitHäutchen überzogener Pfropf aus derAlveole, dunkles sickerndes Blut, Patientberedt, kaum zu bremsen, unangenehmerBlutgeruch. Das Simile, das homöopathi-sche Heilmittel, ist Lachesis. Letztereswird nicht wirken bei der hellen arteriellenSickerblutung des Patienten, der dieNacht gar nicht erst abwartet, sonderngleich aufgeregt kommt (erfordert Phos-phorus). Mit ca. 25 homöopathischenMitteln und „bewährten Indikationen“kann der zahnärztliche Homöopathie-Anfänger die in der täglichen Praxis von Abis Z auftretenden Situationen meistern,angefangen von den vor Angst behand-lungsunwilligen Kindern über gängigeMundschleimhauterkrankungen bis hinzu Zahnschmerzen.

Die homöopathische Betrachtungsweiseeiner Krankheit ist zunächst gewöh-nungsbedürftig. Korrekt angewendeteröffnet die Homöopathie aber danndem Behandler nicht nur eine nebenwir-kungsfreie Alternative zu fast allenschulmedizinisch besetzten Therapie-feldern, sondern bietet darüber hinausnoch Heilungsmöglichkeiten, wo dieSchulmedizin nur symptomatisch beglei-ten kann. Homöopathie strebt eine völli-ge Ausheilung an ohne dauerhaften Arz-neikonsum. Durch die Denkweise derHomöopathie erschließt sich dem Zahn-arzt darüber hinaus eine neue und dochzugleich alte Perspektive der Therapie,

nämlich die des Arztes in einer wahrhafthumanen Medizin.

Der Kurs Homöopathie für Einsteiger vermittelt zunächst die Grundkenntnisseder homöopathischen Theorie ein-schließlich der Herstellung/Potenzierungvon Homöopathika (z.B. für homöo-pathische Eigenblut-Therapie bei derPolinose-Behandlung), Wirkungsweiseund Unterschiede der einzelnen Poten-zen, Simile-Regel, Fallverlauf, Möglich-keiten und Grenzen der Homöopathie.Der praxisbezogene Teil stellt ein inte-gratives Konzept für den Praxisalltag vor,beantwortet Fragen bezüglich Bestellungund Lagerung der homöopathischenArzneien, sowie Abrechnung der Leistun-gen. Schließlich wird dem Kursteilneh-mer eine Vielzahl „Bewährter Indikatio-nen“ für alltägliche Fälle an die Handgegeben.

Dr. Hans-Lothar Amelunxen

Für eine fundierte homöopathische Aus-bildung des Zahnarztes wird die Einrich-tung eines 4-teiligen Kurszyklus’ ange-dacht, wie er vor Jahren bereitserfolgreich in der EAZF in München undNürnberg durchgeführt wurde.

Unabdingbare Literatur ist das imdeutschsprachigen Raum seit Jahrenführende Buch

Prof. Dr. H.-W. FeldhausHomöopathie bei ZahnerkrankungenHippokrates-Verlag

Page 30: zahnärztliche nachrichten - ZBV Niederbayern...Dr. Hartmut Ohm, München, (siehe Seite 25 –26) Werbung in der Praxis Termin: Mittwoch, 10. Dezember 2014 • 18.00 –ca. 20.00 Uhr

REFERAT FORTBILDUNG

30 ZNN 3-2014

Privatleistungen verordnen statt verkaufen –Selbstzahlerleistungen um 20% steigern

09. Juli 2014 – es war der Tag des WMHalbfinal-Fußballspiels Deutschland –Brasilien. Es endete mit einem unerwar-tet hohen Ergebnis 7:1. Ein unvergess-liches Erlebnis für alle Fußballfans aufdem Weg zur Fußballweltmeisterschaft.

Welche Parallele zum Kurs am 09. Juli inStraubing!

Es ging Schlag auf Schlag.

Überraschend für die Teilnehmer warenzunächst 2 wichtige Erkenntnisse:

1. Die Schubkraft derärztlichen Ethik

Arbeiten Sie im vollen Bewusstsein, alsärztlicher Experte nach bestem Wissenund Gewissen zu denken und handeln.Setzen Sie die Therapie ein, die zurbesten Prognose führt. Da hilft der Eiddes Hippokrates:

„Ärztliche Verordnungen werde ich tref-fen zum Nutzen der Kranken nach mei-ner Fähigkeit und meinem Urteil, hütenaber werde ich mich davor, sie zum Scha-den und in unrechter Weise anzuwen-den.“

2. Die Kraft der Überzeugungaus der Praxisphilosophie

Einen weiteren Ausgangspunkt lieferteine klare Praxisphilosophie. Erfolgs-zahnärzte definieren ein einzigartigesLeistungsprofil. Das hat immer ein ein-deutiges diagnostisches und therapeuti-sches Konzept zur Folge. Wenn sich diePraxis z. B. qualitativ solider Zahnmedi-zin verschrieben hat, zeigt das ein konse-quentes Verhaltensmuster. Damit ver-bunden könnte der Anspruch stehen:

„Wir behandeln Patienten so, wie wir unsselbst behandeln würden.“

Die Teilnehmer sahen sich im ständigenDialog – auch unter Einsatz der Videoka-mera – mit konkreten Formulierungenkonfrontiert. Das äußerte sich beispiel-weise darin, dass zwischen Diagnoseund Therapie eine klare Wenn – DannBeziehung besteht. Der Zahnarzt stellteine Diagnose. Daraus resultiert eine not-wendige Therapie. Die ergibt sich ausdem ärztlichen Expertentum. In derExpertenpräzision liegt die Überzeu-gungskraft. Somit gilt Therapien werdennicht verkauft oder angeboten, son-dern aus zahnmedizinischer Notwen-digkeit verordnet.

Die verbale Umsetzung lautet: „Ihre Zäh-ne brauchen Hilfe, sie brauchen Prophy-laxe“ oder „Nach Abwägung aller Ihnendargestellten zahnmedizinischen Alter-nativen sind 4 Implantate die richtigeLösung für Sie.“

Irgendwelche wirtschaftlichen Hinter-gründe, die den Patienten beeinflussenkönnten, bleiben zunächst vollkommenunberührt. Für die Auswahl der Therapiegelten nur zahnmedizinische Gründe. Diefinanzielle Bewertung folgt erst in einemzweiten Schritt.

Ein konkretes Beispiel

Eine Diagnose- und Therapiebespre-chung nach dem Verordnungsprinzip:

Der Zahnarzt nennt die Leistung, dieaus zahnärztlicher Sicht am besten fürdie Therapie geeignet ist. MöglicheAlternativen muss er ansprechen undbewerten. Die Grundlage bildet diePraxisphilosophie.

Nehmen wir an, Frau Neu hat einenkariösen Zahn 35. Dann zielt der Zahn-arzt auf die Lösung, die seinem zahn-ärztlichen Verständnis, seinem Leitbild,letztendlich seiner Marke am nächstensteht: „Frau Neu, Sie haben an diesemoberen linken Backenzahn – der befindetsich noch im sichtbaren Bereich – eineKaries. Es ist erforderlich, diese zu besei-tigen. Aus zahnmedizinischer Sicht gibtes theoretisch 3 Möglichkeiten.

1. Eine Am-Füllung. Die würde Ihre GKVkomplett übernehmen. „Am” vermei-det man heute, weil man weiss, dass„Am” Quecksilber enthält also toxisch– giftig – ist. Wenn Sie lachen, siehtaußerdem jeder, dass Sie eine Füllunghaben. Deshalb rate ich dazu nicht.

2. Ästhetisch bessere Ergebnisse erzielenwir mit einer Composite-Mehrschicht-

Page 31: zahnärztliche nachrichten - ZBV Niederbayern...Dr. Hartmut Ohm, München, (siehe Seite 25 –26) Werbung in der Praxis Termin: Mittwoch, 10. Dezember 2014 • 18.00 –ca. 20.00 Uhr

REFERAT FORTBILDUNG

ZNN 3-2014 31

restauration. Ihre GKV übernimmt den„Am” Anteil, sodass ein Rest von ca. € 100,– als Ihr Eigenanteil entsteht.Allerdings lehne ich in Ihrem Fall auszahnmedizinisch-funktionellen Grün-den diese Lösung ab. Das Loch istschon so groß, dass das eingebrachteComposite Verschleiss- und Schrump-fungsverhalten zeigen wird. Es entste-hen Randspalten, die wiederum Ein-trittspforten für Kariesbakterien sind.Unter der Füllung entsteht wiederKaries und der Zahn wird weiter zer-stört mit allen Konsequenzen. Es fol-gen aufwändigere Behandlungen, jenach dem eine Krone, Wurzelbehand-lung oder Extraktion mit nachfolgen-dem Implantat etc. Das möchte ichIhnen ersparen.

3. Deshalb bleibt aus zahnmedizinischerSicht in Ihrem Fall nur das so genannteKeramikinlay. Es ist substanzschonend

und formstabil, unterliegt keinerMaterialschrumpfung, ist kaustabilund hart wie Zahnschmelz. Früher warso etwas unerschwinglich, weil es aus-schließlich von Hand hergestellt wur-de. Mit den heutigen technischenMöglichkeiten schaffen wir das miteinem Eigenanteil von € 390,– . Dabeihaben wir bereits alles berücksichtigt,was die GKV bezuschusst. Optischsieht das aus wie eigener Zahn-schmelz, es altert nicht und Sie habenviele, viele Jahre Ruhe. Ist das für Sieso in Ordnung?

Im Verlauf des Kurses erhielten die Teil-nehmer auch Antworten auf die Fragen:– Ich muss mir das noch überlegen– Das will ich noch zu Hause besprechen– Ich werde das noch von einem anderenZahnarzt anschauen lassen

– In einer anderen Praxis ist das günstiger– Das ist finanziell nicht machbar.

Von ganz besonderem Reiz erwiesen sichdie Erkenntnisse aus den eigenen Rollen-spielen mit Videoaufzeichnungen. Nebendem gesprochenen Wort hat die richtigeKörpersprache einen erheblichen Anteilam Beratungsergebnis. SympathischerBlickkontakt, offene zugewandte Han-dinnenflächen, „Zuneigung“ durch denOberkörper, Sicherheitsabstand von ca.1 m zum Patienten wahren, Gesprächohne Mundschutz führen, etc., all dassind ausschlaggebende Punkte.

Mit der Gewissheit viel gelernt zu habenund dem Feuer, die Erkenntnisse amnächsten Tag in der Praxis anzuwenden,konnten sich die Teilnehmer ganz ent-spannt dem am späten Abend beginnen-den Fußballspiel Deutschland – Brasilienzuwenden.

Dipl.-oec. Hans-Dieter Klein, Stuttgart

Tiefziehen leicht gemacht

In der modernen Zahnarztpraxis bedientman sich längst der einfachen und docheffektiven Methodik des Tiefziehens. Dieeinfache Herstellung und die vielseitigeVerwendbarkeit von Tiefziehschienenbieten eine optimale und schnelle Ver-sorgungsmöglichkeit für den Patienten.

Ob als Verbandsplatte, nicht adjustierteAufbiss-Schiene oder Formteil für Provi-sorien, es können mit geringem Aufwandschnelle Versorgungen hergestellt wer-den.Allerdings wird seitens des Berufsausbil-dungsplans dieses Themengebiet nicht

bzw. nur sehr wenig vermittelt, wodurchgerade Quereinsteiger oder frisch ausge-bildetes Personal sich oftmals einer großen Herausforderung gegenüberge-stellt sehen.

Dieser Ansatz veranlasste die DozentenRamona Biermeier (ZMV/QMB) undAndreas Lorenz (ZMV) im November2013 an den ZBV Niederbayern mit derBitte heranzutreten, einen Tageskurs zudieser Thematik, welcher sowohl theore-tisches, als auch praktisches Wissen ver-mitteln sollte, verfassen zu dürfen. DieAnsprechpartner Dr. Peter Maier und ZA Ernst Binner zeigten hierfür großesInteresse und standen stets mit Rat undTat zur Seite.

Schnell war ein Grundgerüst für dengewünschten Kurs gefunden und demZBV vorgestellt. Mit dem bereits aktivenReferenten Günter Hofmann (ZTM), wel-cher sich ebenfalls für die Abhaltung desKurses begeisterte und seine Schulungs-räumlichkeiten in Landshut zur Verfü-

Page 32: zahnärztliche nachrichten - ZBV Niederbayern...Dr. Hartmut Ohm, München, (siehe Seite 25 –26) Werbung in der Praxis Termin: Mittwoch, 10. Dezember 2014 • 18.00 –ca. 20.00 Uhr

REFERAT FORTBILDUNG

32 ZNN 3-2014

gung stellte, war dann der letzte Schrittzur Fertigstellung und Veröffentlichungder Fortbildung getan.

Am Samstag, 07.06.2014 war es letzt-endlich so weit. Eine Gruppe von achtDamen erklärte sich mit großem Interessean der Thematik bereit, die Premiere desKurses für die Erweiterung ihrer Fähig-keiten zu nutzen. Nach Begrüßung durchdie Vertretung des ZBV Niederbayern inForm von ZA Ernst Binner und der Refe-renten wurden die Teilnehmer anfänglichtheoretisch an die einzelnen Bestandteileund Herstellungsschritte herangeführt.

Den Teilnehmerinnen wurde von den ver-schiedenen Modellarten, über die meistverwendeten Schienenarten und derenFunktionen ein allgemeiner Einblick indie Vielfältigkeit der Tiefziehtechnikgegeben. Nach einer kurzen Erholungs-phase wendete sich der Unterricht mehrin praktische Richtung. Die Dozentenstanden mit hilfreichen Tipps zur Anwen-

dung der verwendeten Materialien wieAlginat, Gips, Folien und Werkzeuge (Frä-sen, Polierer, etc.) präsent.

Nach Klärung aller vorhandenen Fragender Teilnehmerinnen wurde mit gegen-seitiger Abformung jeweils eines Kiefersder praktische Teil des Kurses eingeleitet.

Die Interessenten stellten selbstständigGipsmodelle her und trimmten diese,sodass sie als Arbeitsmodelle verwendbarwaren.

Während der Trockenphase ihrer Modellewurden auf zur Verfügung gestelltenMustermodellen Tiefziehschienen herge-stellt. Unter Anleitung der Dozentenwurden die Modelle ausgeblockt, wobeiauf die verwendbaren Materialien einge-gangen wurde, die Geräte erklärt und dieSchienen hergestellt.

Aufgabe der Teilnehmerinnen war dieHerstellung einer Verbandsplatte unterBerücksichtigung aller Sicherheitshin-

weise und die vollständige Glättung allerSchnittkanten für den Tragekomfort desPatienten. Alle Teilnehmerinnen meister-ten die gestellte Anforderung mit großerBegeisterung, wodurch auch der Spaß-faktor nicht zu kurz kam.Nach Bewältigung der Aufgabe gewährteHerr Hofmann noch Einblick in die zahn-technische Arbeit in Form der Herstel-lung eines individuellen Abdrucklöffels.

Der abschließende Teil des Kursesbeschäftigte sich noch mit Abrechnungs-beispielen einzelner Schienen in Bemaund GOZ, sowie dem Einbezug vonLaborpositionen.

Gegen 16:00 wurde die Veranstaltungbeendet. Die Dozenten bedankten sichbei allen für die Unterstützung bei derVerwirklichung und die Aufmerksamkeitder Teilnehmer, bevor diese in ihrWochenende bei strahlendem Sonnen-schein entlassen wurden.

A. Lorenz / R. Biermeier

Page 33: zahnärztliche nachrichten - ZBV Niederbayern...Dr. Hartmut Ohm, München, (siehe Seite 25 –26) Werbung in der Praxis Termin: Mittwoch, 10. Dezember 2014 • 18.00 –ca. 20.00 Uhr

REFERAT FORTBILDUNG

ZNN 3-2014 33

Fortbildungen/Veranstaltungender Bayerischen Landeszahnärztekammer – andere ZBVe

Page 34: zahnärztliche nachrichten - ZBV Niederbayern...Dr. Hartmut Ohm, München, (siehe Seite 25 –26) Werbung in der Praxis Termin: Mittwoch, 10. Dezember 2014 • 18.00 –ca. 20.00 Uhr

REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL

34 ZNN 3-2014

Dr. Ludwig LeiblReferent für Zahnärztliches Personal /

Haushalt

Die Schwangerschaft von zahnmedizini-schen Fachangestellten muss demzuständigen Gewerbeaufsichtsamt ge-meldet werden.

Entsprechende Anträge bzw. Formularesowie das Mutterschutzgesetz mit Rege-lung des Beschäftigungsverbotes findenSie unter:www.blzk.de

Meldepflicht nach dem Mutterschutzgesetz

– Meldung an das Gewerbeaufsichtsamt(Benachrichtigung nach § 5 MuSchG)

– Meldung an die Krankenkasse

Zuständig für Niederbayern ist dasGewerbeaufsichtsamt Landshut, Gestüt-straße 10, 84028 Landshut, Tel. 08 71-8 08-01

Zahnarzt„Login“

Arbeits-sicherheit

Kapitel B =Arbeitnehmer

B05Mutterschutz-

gesetz

EINSTIEG ZUM AUFSTIEGBeruf mit Zukunft: Zahnmedizinische/r Fachangestellte/rNeuer Informations-Flyer der Bayerischen Landeszahnärztekammer

München – Der neu aufgelegte Flyer„Eine glänzende Entscheidung“ derBayerischen Landeszahnärztekammer(BLZK) gibt einen Überblick über dasBerufsbild Zahnmedizinische/r Fachan-gestellte/r ZFA. Er beantwortet wichtigeFragen zu Ausbildung und Aufstiegs-chancen und vermittelt einen ersten Ein-blick in die Arbeitswelt des/r ZFA, umjunge Menschen für den Ausbildungsbe-ruf in der Zahnarztpraxis zu interessieren.

Schulabschluss und Eintritt in dasBerufsleben – für Schulabgänger stehtspätestens mit Ende des Schuljahres diegroße Entscheidung an: Welche Ausbil-dung ist die richtige? Welcher Beruf hatZukunft? Gute Aussichten bietet eineAusbildung zum/zur ZahnmedizinischenFachangestellten ZFA.

Der Flyer zeigt, welche Grundvorausset-zungen ein junger Mensch erfüllen sollte,wenn er sich für eine Ausbildung in einerZahnarztpraxis entscheidet, wie z.B.Teamfähigkeit, Belastbarkeit, sicherenUmgang mit Menschen jeden Alters,Kommunikationsfähigkeit, Verantwor-

tungsbewusstsein und Interesse an Tech-nik. In Stichpunkten werden die Ausbil-dungsinhalte im dualen System in Praxisund Berufsschule, die Dauer der Ausbil-dung, die Zwischen- und Abschlussprü-fung und die Vergütungsempfehlungdargestellt.

Nach erfolgreich abgeschlossener Be-rufsausbildung ergeben sich umfangrei-che Perspektiven zur berufsbegleitendenFort- und Weiterbildung. Nach derAnpassungsfortbildung ProphylaxeBasiskurs und Prothetische bzw. Kieferor-thopädische Assistenz folgen Aufstiegs-fortbildungen

• zur Zahnmedizinischen Prophylaxeas-sistenz ZMP für den Bereich Prophyla-xe und Gesundheitsberatung,

• zur Zahnmedizinischen FachassistenzZMF, tätig in der Prävention, Praxisor-ganisation und Mitarbeiterführung

• zur Dentalhygieniker/in DH, speziali-siert für die Praxis mit parodontologi-schem Schwerpunkt,

• für Organisation, Management und

Abrechnung bietet sich die Zahnmedi-zinische Verwaltungsassistenz ZMV an.

Als Kernaussage soll den Interessenten„ZFA: Ihr Beruf – vielseitig, verantwor-tungsvoll und zukunftssicher mit Per-spektiven durch Qualifikation“ imGedächtis bleiben. Für weitere Informa-tionen zum Berufsbild ZFA verweist derFlyer auf die Zahnärztlichen Bezirksver-bände als Ansprechpartner vor Ort.

Den Flyer gibt es als PDF zum Herunter-laden, Ansehen oder Ausdrucken auf derInternetseite der Bayerischen Landes-zahnärztekammer. Er ist auch kostenfreials Druckwerk im Online-Shop unterwww.blzk.de/shop oder per Fax unter089/7 24 80-272 erhältlich.

Kontakt:Referat Zahnärztliches Personal derBayerischen Landeszahnärztekammer,Telefon 089/7 24 80-172,Fax 089/7 24 80-173,E-Mail:[email protected]

Page 35: zahnärztliche nachrichten - ZBV Niederbayern...Dr. Hartmut Ohm, München, (siehe Seite 25 –26) Werbung in der Praxis Termin: Mittwoch, 10. Dezember 2014 • 18.00 –ca. 20.00 Uhr

REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL

ZNN 3-2014 35

„Wähle einen Beruf, den Du liebst und Du brauchst keinenTag in Deinem Leben mehr zu arbeiten” (Konfuzius)Feierliche Entlassung von 40 frischgebackenen ZFAs aus der Berufsschule Landshut

Am 25. 7. 2014 fand die Abschlussfeierder Staatlichen Berufsschule 2 inLandshut für die Gesundheitsberufe mitAuszeichnung der besten Absolventin-nen statt. Nach einem geistlichen Impulsdurch die Religionspädagogen derBerufsschule wurden neben medizini-schen Fachangestellten und pharmazeu-tisch kaufmännischen Assistentinnenauch 40 zahnmedizinische Fachange-stellte nach erfolgreichem Abschlussihrer Ausbildung feierlich verabschiedet.Im Rahmen dieser Abschlussfeier wurdenihnen die Urkunden, die Prüfungszeug-nisse und die Berufsschulzeugnisse vonden Vorsitzenden der Prüfungsausschüs-se und den Klassleiterinnen überreicht.

Als Arbeitgeber freuen wir Zahnärzte unsganz besonders, dass wieder 40 jungeMenschen im Einzugsbereich der Berufs-schule Landshut eine Ausbildung für denBeruf der Zahnmedizinischen Fachange-stellten absolviert haben, denn dieAbsolventinnen sind in den Praxen heiß-begehrt und haben oft mehrere Stellen-angebote vorliegen.

Die Abschlussfeier, die vom ZBV Nieder-bayern mit einer großzügigen Spendeunterstützt wurde, fand im festlichgeschmückten Ergoldinger Bürgersaalstatt. Aufgrund der umfangreichenSanierungsarbeiten an der StaatlichenBerufsschule 2 in Landshut war es nichtmöglich, die Verabschiedung undEhrung der Absolventinnen des Gesund-heitsbereiches wie gewohnt in der Turn-halle der Berufsschule vorzunehmen.

Die Feier wurde musikalisch von HerrnReligionspädagogen Heinrich Wannischund zwei Sängern mit Klavier und Mund-harmonikabegleitung umrahmt. Darge-boten wurden humorvolle swingendeRhythmen, die z.T. auf den Anlass umge-dichtet waren, sehr zur Freude der Absol-ventinnen. Im Anschluss war Gelegenheitfür gute Unterhaltungen bei leckerenHäppchen und Getränken.

Mit Preisen des Zahnärztlichen Bezirks-verbandes Niederbayern als Anerken-nung für hervorragende Leistungen inder Abschlussprüfung wurden die Prü-

fungsbesten der Berufsschule Landshut,Frau Laura Mutzl (Praxis Dr. MartinAndreas, Landau), Frau Katrin Wirth(Praxis Dr. Thomas Schmidbauer, Dingol-fing) und Frau Anja Kostolnik (Praxis Dr.Peter Maier, Dingolfing) geehrt. FrauLaura Mutzl erhielt aufgrund einesNotendurchschnitts von unter 1,5 aucheinen Staatspreis und wurde aufgrundsehr guter Leistungen in der Berufsschulezusätzlich mit einem Buchpreis desZweckverbandes Berufliche Schulen aus-gezeichnet. Wir gratulieren den bestenAbsolventinnen der ZFA Klassen derBerufsschule 2 in Landshut, aber auchallen anderen Absolventinnen ganz herz-lich zu ihrem erfolgreichen Abschlussund hoffen, dass ihr erlernter Beruf fürsie zum Traumberuf geworden ist und siesehr lange Freude in ihrem Beruf habenmögen. Wir wünschen ihnen viel Glück,Erfolg und Gottes Segen für ihren beruf-lichen und privaten Lebensweg.

Dr. Elisabeth Emslander

Die Prüfungsbesten der Berufsschule 2 Landshut mit den Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse (v.l.: Dr. Elisabeth Emslander, ZFA Katrin Wirth, ZFA Laura Mutzl, ZFA Anja Kostolnik,, OStR. Elke Sterz, Dr. Bernhard Weindl).

Page 36: zahnärztliche nachrichten - ZBV Niederbayern...Dr. Hartmut Ohm, München, (siehe Seite 25 –26) Werbung in der Praxis Termin: Mittwoch, 10. Dezember 2014 • 18.00 –ca. 20.00 Uhr

REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL

36 ZNN 3-2014

Berufsschule insgesamt Prüfung Prüfung Röntgen Röntgen bestanden nicht bestanden bestanden nicht bestanden

Landshut 43 40 3 35 8

Passau 42 42 0 36 6

Straubing 42 41 1 37 5

Summe 127 123 4 108 19

Abschlussprüfung für Zahnmedizinische FachangestellteSommer 2014

Von 127 angetretenen TeilnehmerInnen haben vier die Prüfung nicht bestanden.Wir gratulieren zum erfolgreichen Abschluss ganz herzlich!

Ausbildungsverträge sind nur in Papier-form erhältlich und beim ZBV Niederbay-ern schriftlich oder telefonisch im Origi-nal anzufordern und können nicht vomNetz geladen werden.Ansprechpartner beim ZBV Niederbay-ern: Brigitte Zimmermann, Tel. 0 94 21-56 86 88-40.

Ausbildungs-verträge für ZFA

Die Ausstellung von Zweitschriften vonUrkunden, wie z. B. Zahnarzthelferin-nenbrief, Urkunde, Prüfungszeugnis,Röntgenbescheinigung, Teilnahmebe-scheinigungen etc., verursacht Arbeits-und Kostenaufwand.Der Zahnärztliche Bezirksverband Nie-derbayern stellt Zweitschriften nur mitVorauszahlung aus (Überweisung). Vondieser Regelung bleiben die satzungsge-mäßen Mitglieder des ZBVNiederbayern selbstverständlich ausge-nommen. Einzelheiten klären Sie bittevorab unter Tel. 0 94 21/56 86 88-0.

Gebühren fürZweitschriften

Ehrung verdienter Zahnarzthelferinnen

Der ZBV Niederbayern ehrt jährlich imHerbst Zahnarzthelferinnen mit einerPraxiszugehörigkeit von 15, 20, 25 Jah-ren und mehr (in ein- und derselben Praxis). Bei der Festlegung der Berufsjah-re kann die Ausbildungszeit angerechnetwerden.

Die Ehrung erfolgt in der Form, dass derbetreffenden Mitarbeiterin eine Urkundesowie ein kleines Präsent zugesandt wer-den.

Wenn Sie die Ehrung einer Praxismitar-beiterin wünschen, senden Sie bitte denAntrag unter Angabe des Namens unddes Geburtsdatums der zu Ehrenden bisspätestens 15. Oktober eines Kalender-jahres an den Zahnärztlichen Bezirksver-band Niederbayern, Am Essigberg 14,94315 Straubing.

Das Antragsformular finden Sie unter:http://www.zbv-niederbayern.de/cms/upload//Antrag_Helferinnenehrung_Neu.pdf

Beendigung von Ausbildungsverhältnissen

Wir bitten alle ausbildenden Kolleginnenund Kollegen darauf zu achten, dassLösungen von Ausbildungsverhältnissengrundsätzlich nur während der Probezeitohne Angabe von Gründen möglich sind.Nach der Probezeit können Ausbildungs-verhältnisse nur in gegenseitigem Einver-nehmen mit einem Aufhebungsvertraggelöst werden.

Das Beenden von Ausbildungsverhält-nissen ist dem ZBV Niederbayernumgehend schriftlich mitzuteilen.

Es gelten folgende Prüfungstermine für2015:

Winterabschlussprüfung 14.01.2015Zwischenprüfung 22.04.2015Sommerabschlussprüfung 17.06.2015

Prüfungstermine2015

Page 37: zahnärztliche nachrichten - ZBV Niederbayern...Dr. Hartmut Ohm, München, (siehe Seite 25 –26) Werbung in der Praxis Termin: Mittwoch, 10. Dezember 2014 • 18.00 –ca. 20.00 Uhr

REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL

ZNN 3-2014 37

Richtig Zähneputzen will gelernt sein!– ZFA-Azubis geben ihr Wissen weiter –

Am 01. und 02.07.2014 führten ZFA-Schülerinnen der 11. Klassen an derBerufsschule 2 in Landshut ein Projekt,das sich mit Maßnahmen zur Gesunder-haltung der Zähne bei jungen Erwachse-nen befasste, durch. Gerade bei Jugend-lichen ab 16 Jahren ist oftmals einnachlassendes Mundhygienebewusstseinzu beobachten. Als Kinder noch von denEltern zum Zähneputzen angehalten,schwindet dann im Laufe der Pubertätdie Bereitschaft, die Zähne durch sorgfäl-tiges Putzen, den Gebrauch von Zahn-seide, Fluoridierungsmaßnahmen undkontrolliertem Konsum von Zucker zupflegen und gesund zu erhalten. Dies istumso gravierender, als in diesem Alter dieFehler nicht mehr rückgängig gemachtwerden können und eine Reparatur derentstandenen Schäden oftmals mithohem Aufwand und Kosten verbundenoder bereits unmöglich ist, was dannzum Zahnverlust führt.

Deshalb haben die Schülerinnen, die die-se Beobachtungen auch in ihren Ausbil-dungspraxen gemacht haben, und diebetreuenden Lehrkräfte es sich zum Zielgesetzt, Auszubildende anderer Berufs-gruppen der Berufsschule 2 über dieGesunderhaltung ihrer Zähne zu infor-mieren.

Dazu haben die Schülerinnen der ausge-wählten ZFA-Klassen sich gruppenweiseeinzelne Themen erarbeitet und an denbeiden Projekttagen entsprechende Sta-tionen aufgebaut. Den Schüler/innen derBesucherklassen wurde dann jeweils daserarbeitete Wissen in einer den Jugendli-chen angepassten Art und Weise vermit-telt und sie wurden auch praktisch, wennimmer möglich, miteinbezogen.

Zunächst wurde den Besuchern die kon-krete Entstehung von Karies und auchZahnfleischentzündungen vor Augengeführt. So staunten sie nicht schlecht,als sie erfuhren, dass es sich bei der Kariesum eine von Bakterien verursachte Infek-tionskrankheit handelt. Mit selbstgestal-teten Schautafeln, Kiefermodellen, Fotosund eigenen Erfahrungsberichten gelanges den Schülerinnen, die Entstehung,

Ausbreitung und auch das Aussehen vonverschiedenen Kariesstadien drastisch zuschildern und somit das Interesse derBesucher zu wecken.

Eine weitere Station befasste sich mitdem Zuckerkonsum. Hier wurde denSchülern vor Augen geführt, dass dieKariesbakterien den Zucker der Nahrungin Säure verwandeln und es so zur Ent-kalkung der Zähne und schließlich zumgefürchteten Loch kommt. Dabei durftensie selbst abschätzen, wieviel Zucker sichin den gängigen Lebensmitteln - beson-ders in den von Jugendlichen bevorzug-ten Nahrungsmitteln, wie Cola, Energie-drinks, Fastfood, Süßigkeiten undFertigprodukten - befindet. Sie solltenebenfalls Nahrungsmittel nach ihrerKariogenität ordnen. Hier gab es ofterstaunte Gesichter! Das Problem dersüßen Zwischenmahlzeiten wurde ange-sprochen und der Zusammenhang vonsaurem pH-Wert der Mundhöhle undKariesentstehung hergestellt. VielenBesuchern war nicht klar, dass auch derSäuregehalt von Getränken wie Cola undbeliebten Energiedrinks Zahnschädigun-gen durch Erosionen, verbunden mitnegativen Folgen wie überempfindlicheund gelbliche Zähne verursacht.

In den nachfolgenden Stationen wurdenden Besuchern anhand von Schautafeln,Kiefermodellen und Zahnbürsten ver-

schiedene Techniken zur Entfernung derbakteriellen Zahnbeläge gezeigt. Nachdem Motto „learning by doing" durftensie hier unter fachkundiger Aufsicht derangehenden ZFAs üben. Dabei sahen sie,dass effektives Zähneputzen nicht imHandumdrehen erledigt ist und es einergewissen Systematik und einer eingeüb-ten Technik, wie z. B. der Bass Technik,bedarf. Viele gaben auch zu, dass sie beiihrem Zahnarzt schon davon gehört hat-ten, sie es jedoch zu Hause nicht umsetz-ten. Die Schülerinnen gaben auch Rat-schläge zur Auswahl der geeignetenZahnbürste und Zahnpasta und dieBesucher konnten Zahnpastaproben zumhäuslichen Gebrauch mitnehmen. Eskamen auch immer wieder Fragen zurMunddusche, die keinesfalls Zahnbürsteund Zahnseide ersetzen kann. Auch derEinsatz der Zahnseide wurde demon-striert und die Besucher konnten fleißigüben. Einige von ihnen hatten noch nieZahnseide in der Hand gehabt.

Großes Erstaunen gab es dann auch beimEiversuch, der den Schülern die Wir-kungsweise der Fluoride zeigte. Die ZFA-Auszubildenden waren überrascht, wiewenig die Schüler mit dem Begriff„Fluoride" anfangen konnten. Die ange-henden ZFAs erklärten die Wirkungswei-se der Fluoride, die einen „Schutzwall"gegen Säureangriffe bilden und zusam-

Page 38: zahnärztliche nachrichten - ZBV Niederbayern...Dr. Hartmut Ohm, München, (siehe Seite 25 –26) Werbung in der Praxis Termin: Mittwoch, 10. Dezember 2014 • 18.00 –ca. 20.00 Uhr

REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL

38 ZNN 3-2014

men mit dem Speichel Entkalkungenauch wieder reparieren können. Bei derInformation über die Fluoridanwendungwurde dann oft von den Schülern einge-räumt, dass „sie Fluoridanwendungenschon bei ihren Zahnarztbesuchenbekommen hätten". Untermauert wur-den die Ausführungen der ZFA-Schüle-rinnen mit der Demonstration der Wir-kungsweise von Säuren an einerfluoridierten und fluoridfreien Eihälfte.

Am Ende waren noch Quizfragen zu deneinzelnen Stationen zu beantworten mitder Aussicht auf 3 schöne Preise, wie z.B. elektrische Zahnbürsten und kom-plette Zahnputzausrüstungen, die vomFörderverein der Berufsschule 2 gestiftetwurden.

Das engagierte Auftreten der angehen-den ZFAs kam bei den Besucherklassenund ihren Lehrkräften gut an. Eine Lehr-kraft stellte fest, dass sie ihre Schüler selten so interessiert gesehen habe. DieRückmeldungen waren durchwegs posi-tiv, handelte es sich doch um ein Thema,das jeden persönlich und hautnahbetrifft. Eine Schülerin bemerkte tref-fend, dass nicht nur Eltern die Kariesbak-terien über Speichel an Säuglinge weiter-geben, sondern man könne sich in jedemLebensalter anstecken. Deshalb – unddas war als augenzwinkernd als „Rat-schlag" an die Jugendlichen gemünzt-„solle man sich genau anschauen, mitwem man schmust".

Dr. Elisabeth Emslander, Landshut

Page 39: zahnärztliche nachrichten - ZBV Niederbayern...Dr. Hartmut Ohm, München, (siehe Seite 25 –26) Werbung in der Praxis Termin: Mittwoch, 10. Dezember 2014 • 18.00 –ca. 20.00 Uhr

REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL

ZNN 3-2014 39

Maßnahmen bei Arbeitsbeginn:

– erforderliche Unterlagen einholen:• Sozialversicherungsausweis• Anmeldebescheinigung der Kranken-kasse

• steuerliche Identifikationsnummer• Bankverbindung

– Besprechung der Arbeitszeiten (beiJugendlichen Jugendarbeitsschutzge-setz beachten)

– Besprechung der Schulzeiten, insbe-sondere Ablauf des zweiten Berufs-schultages

– Empfehlung eines Merkheftes fürFachbegriffe, Behandlungsabläufe etc.

– Einführung in das Berichtsheft undeinen Ausbildungsplan der Praxis

– Unterweisungen, ggf. dokumentierteAufklärungen:• Schweigepflicht• Datenschutz• Arbeitsschutz• Hygieneunterweisung• Röntgenverordnung• Praxisinternes QM• Jugendarbeitsschutzgesetz

– Vorstellung der Kolleginnen und derenArbeitsbereiche

– Erläuterung der Arbeitsgebiete derersten Tage

– Vorstellung der wichtigsten Funktions-räume

– Zuordnung zu einer ZFA/ZAH

– Umgang mit Patienten (korrekteAnsprache, Begrüßung und Verab-schiedung)

– Gemeinsame Vor- und Nachbereitungdes Behandlungsplatzes

– Einweisung in persönliche Schutzaus-rüstung (Kleidung, Mundschutz,Schutzbrille)

– Einweisung in Verhalten und Mitwir-kung während der Behandlung

Checkliste für Praxisinhaber/in bei Beginn von Ausbildungsverhältnissen

– Einweisung in die Dokumentation(Karteikarte, Reitersystem, EDV etc.)

– Instrumentenaufbereitung unter Auf-sicht

Probezeit:

Die Probezeit beträgt für Auszubildendeminimal 1 und maximal 4 Monate. Siedient der gegenseitigen „Erprobung“. DieAuszubildenden sollen für sich überprü-fen, ob die Ausbildung ihren Vorstellun-gen und Neigungen entspricht. Der Aus-bildende sollte hingegen prüfen, ob dieAuszubildenden in das Praxisteam pas-sen und ob ihre Fähigkeiten und ihr Ver-halten erwarten lassen, dass die Ausbil-dung erfolgreich absolviert wird.Innerhalb der Probezeit kann der Ausbil-dungsvertrag ohne Angabe von Gründenvon beiden Seiten jederzeit gekündigtwerden. Die Kündigung hat schriftlich zuerfolgen.

Berichtsheft:

Die Berichtshefte werden zusammen mitden in die Stammrolle eingetragenenVerträgen vom ZBV an die Praxen über-sandt. Bitte überprüfen Sie als Ausbilder,dass das Berichtsheft ordnungsgemäßund vollständig von den Auszubildendengeführt wird. Wir weisen darauf hin, dassdie Leistungsinhalte im BerichtsheftBestandteil des praktischen Teils derAbschlussprüfung zur ZFA sind. Orientie-rungsgespräche während der Probezeit,eventuell auch unter Einbeziehung derErziehungsberechtigten, sind dringendzu empfehlen.

Untersuchung und Hepatitis-Impfung:

ZFA/ZAH müssen sich nicht gegen Hepa-titis B impfen lassen, haben jedoch einenRechtsanspruch auf die Durchführungder Impfung. Als Praxisinhaber/in sindSie verpflichtet, Ihre Mitarbeiter gegenHepatitis B auf Ihre Kosten impfen zulassen, falls diese es wünschen. Zu emp-fehlen ist eine gleichzeitige Impfunggegen Hepatitis A und B mit einem Dop-

pelimpfstoff, da dieser nur unwesentlichteurer als der Impfstoff gegen Hepatitis Bist. Sie müssen Ihren Mitarbeitern dieMöglichkeit zur Durchführung anbietenund dies dokumentieren.

Jugendliche Auszubildende sind 9Monate nach Ausbildungsbeginn auf dienotwendige Durchführung einer erstenNachuntersuchung hinzuweisen, die biszum Ende des ersten Ausbildungsjahresdurchgeführt und mit einer Bescheini-gung nachgewiesen werden muss. Solltediese Bescheinigung nach 14 Monatennoch nicht vorliegen, darf keine Weiter-beschäftigung erfolgen.

Walter Wanninger

Page 40: zahnärztliche nachrichten - ZBV Niederbayern...Dr. Hartmut Ohm, München, (siehe Seite 25 –26) Werbung in der Praxis Termin: Mittwoch, 10. Dezember 2014 • 18.00 –ca. 20.00 Uhr

REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL

40 ZNN 3-2014

Beschäftigungsverbot für Jugendliche an Samstagen

Aus gegebenem Anlass wird auf dasBeschäftigungsverbot für Jugendliche(unter 18 Jahren) an Samstagen hinge-wiesen.

Vereinzelte Praxen bieten ihren Patientenauch Sprechstunden an Samstagen an.Hier dürfen jugendliche Auszubildendenicht beschäftigt werden! Das Gewerbe-aufsichtsamt der Regierung von Nieder-bayern moniert dies in einem Schreibenan einen Kollegen, der regelmäßig in

seiner Samstagsprechstunde eine Aus-zubildende unter 18 Jahren eingesetzthatte.

Dies ist nach § 16 Jugendarbeitsschutz-gesetz nicht zulässig. Die Ausnahmen,die der §16 im Absatz 2 zulässt, beziehensich praxisrelevant nur auf außerbetrieb-liche Ausbildungsmaßnahmen (Ziffer 8)und den ärztlichen Notdienst (Ziffer 10).Hier dürfen Jugendliche beschäftigt wer-den. Sie sind nach Absatz 3 des §16 an

einem anderen berufsschulfreien Arbeits-tag derselben Woche freizustellen, damitdie Fünf-Tage-Woche gemäß § 15JArbSchG sichergestellt ist.

Verstöße gegen diese Regelungen sindnach GAA Ordnungswidrigkeiten undkönnen mit Bußgeld geahndet werden.

Dr. Ludwig LeiblReferent für Zahnärztliches Personal

Nach § 21 des Berufsbildungsreformge-setzes endet das Berufsausbildungsver-hältnis mit Ablauf der Ausbildungszeit.Besteht die Auszubildende die Ab-schlussprüfung vor Ablauf der Ausbil-dungszeit, so endet das Ausbildungs-verhältnis mit Bestehen der Ab-schlussprüfung und Aushändigung desNachweises über die bestandene Prü-fung. Das Datum auf dieser Bescheini-gung ist der letzte Ausbildungstag (beibestandener Prüfung). In diesem Fall istab dem folgenden Tag anstelle der Aus-bildungsvergütung das Gehalt einergeprüften Helferin im 1. Berufsjahr nachden getroffenen Vereinbarungen zu zah-len.

Besteht die Auszubildende die Ab-schlussprüfung nicht, so verlängert sichdas Ausbildungsverhältnis auf ihr Verlan-gen bis zur nächstmöglichen Wiederho-lungsprüfung, höchstens um ein Jahr, essei denn, die Auszubildende erklärt ihrenschriftlichen Verzicht.

Wird die Auszubildende im Anschluss andas Berufsausbildungsverhältnis weiter-beschäftigt, ohne dass hier ausdrücklichetwas vereinbart worden ist, so gilt einArbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeitals begründet, das schriftlich durch einenArbeitsvertrag zu regeln ist.Hat der Prüfungsteilnehmer bei nichtbestandener Prüfung in einem Bereich

des schriftlichen Teils der Prüfung oderim praktischen Teil mindestens ausrei-chende Leistung erbracht, so ist aufAntrag des Prüfungsteilnehmers die Prü-fung insoweit nicht zu wiederholen,sofern dieser sich innerhalb von zweiJahren – gerechnet vom Tag der Beendi-gung der nicht bestandenen Prüfung an– zur Wiederholungsprüfung anmeldet.(§ 25 Abs. 2 Satz 1 PrüfungsordnungZahnmedizinische/r Fachangestellte/r).

Die Abschlussprüfung kann insgesamtzweimal wiederholt werden. Nach Been-digung der vereinbarten Ausbildungszeithaben Sie zwei Möglichkeiten, sich aufdie Wiederholungsprüfung vorzuberei-ten.

1. Mit Verlängerung des Ausbildungs-vertrages(auf Antrag der Auszubildenden)

Wenn der Ausbildungsvertrag aufWunsch des Auszubildenden verlängertwird, bleibt die Auszubildende berufs-schulpflichtig, sofern sie das 21. Lebens-jahr noch nicht vollendet hat. Die Aus-bildenden haben den Besuch derBerufsschule zu gestatten.

2. Ohne Verlängerung des Ausbil-dungsvertrages

Die Wiederholungsprüfung kann auch alsexterner Prüfling (die Prüfung wird vom

Prüfling selbst bezahlt) durchgeführtwerden. Die freiwillige Teilnahme amBerufsschulunterricht ist ohne Ausbil-dungsvertrag nicht möglich.

In der Zeit bis zur Prüfung besteht dieMöglichkeit, als ausgelernte, aber nichtgeprüfte Zahnmedizinische Fachange-stellte (Sprechstundenhilfe) zu arbeiten.

3. Nichtbestandene Röntgenprüfung

Sollten die Auszubildenden lediglich dieRöntgenprüfung nicht bestanden haben,können sie das Röntgenzertifikat durchdie Belegung eines 10-stündigen Rönt-genkurses erlangen. Nähere Auskünfteerteilt der Zahnärztliche Bezirksverband.

Bayerische LandeszahnärztekammerReferat Zahnärztliches Personal

Vergütung an die Zahnmedizinische Fachangestellte nach bestandener Prüfung – Ende der Ausbildungszeit

Page 41: zahnärztliche nachrichten - ZBV Niederbayern...Dr. Hartmut Ohm, München, (siehe Seite 25 –26) Werbung in der Praxis Termin: Mittwoch, 10. Dezember 2014 • 18.00 –ca. 20.00 Uhr

REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL

ZNN 3-2014 41

Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,bitte beachten Sie, dass die Ausbildungs-verträge vor Beginn der Ausbildungdem ZBV Niederbayern zur Genehmi-gung und Eintragung in die Stammrollevorzulegen sind.

Einreichung beim ZBV Niederbayern:• drei Originalexemplare, von allen Ver-tragspartnern unterschrieben– bei Minderjährigen beide Elternteile– gemäß Rechtslage ist bei Elternteilen,die das alleinige Sorgerecht haben,eine Sorgerechtsbestätigung erfor-derlich (= Negativattest – kann kos-tenfrei beim für den Wohnort derMutter zuständigen Jugendamtangefordert werden)

• ärztliches Attest gemäß § 32 Jugendar-beitsschutzgesetz(Auszubildende, die bei Beginn derAusbildung das 18. Lebensjahr nochnicht vollendet haben)

• Kopie der Arbeitserlaubnis oder der

Merkblatt – Ausbildungsverträge

unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung(Auszubildende, die keine deutscheStaatsbürgerschaft besitzen)

• Ergänzungsfragebogen(ergänzende Fragen zur Ausbildung)

Ausbildungszeit:• grundsätzlich exakt drei Jahre(z.B. 01.09.2014 bis 31.08.2017)

• tatsächliches Ausbildungsende:Mit Bestehen der Abschlussprüfung

• Abitur und Mittlere Reife: Verkürzungmöglich

Vorzeitige Zulassung zur Abschluss-prüfung:Bei entsprechenden Leistungen inBerufsschule und Praxis kann ein Antragauf vorzeitige Zulassung zur Abschluss-prüfung gestellt werden (§ 45 Abs. 1Berufsbildungsgesetz). Hierbei wird diePrüfung an dem unmittelbar der regulä-ren Prüfung vorausgehenden Prüfungs-termin abgelegt.

Als Nachweis der schulischen Leistungen

Empfehlungen der Bayerischen Landeszahnärztekammer für die Ausbildungsvergütung (brutto): Ab 1.9.2013 abgeschlossene Verträge • 1. Ausbildungsjahr 610,00 € • 2. Ausbildungsjahr 650,00 € • 3. Ausbildungsjahr 700,00 €

§ 32 des Jugendarbeitsschutzgesetzesschreibt eine ärztliche UntersuchungJugendlicher vor Antritt der Ausbildungvor. Eine Kopie der Untersuchungsbe-scheinigung muss dem ZBV vorgelegtwerden. Nach Ablauf des ersten Ausbildungsjah-res ist eine Nachuntersuchung (§ 33)erforderlich. Die ärztlichen Untersuchungsbescheini-gungen über die gesundheitliche Eig-nung sind dem Arbeitgeber vorzulegenund von diesem aufzubewahren. Eine Kopie der Bescheinigung der Nach-untersuchung muss mit der Anmeldungzur Zwischenprüfung dem ZBV vorgelegtwerden. Bei Fehlen dieser Bescheinigungkann keine Zulassung zur Zwischenprü-fung erfolgen.

Dr. Silvia Morneburg ZBV Mittelfranken

Ärztliche Untersuchung bei Auszubildenden

Fit for work 2014

Die Bayerische Staatsregierung unter-stützt auch im Jahr 2014 mit zwei Richt-linien des Programms Fit for work gezieltdie Ausbildungschancen von Jugendli-chen, die einem besonderen Wettbewerbunterliegen. Diese betrieblichen Förder-programme werden aus Mitteln desEuropäischen Sozialfonds finanziert.

Folgende Förderrichtlinien wurdenbeschlossen:- Richtlinie zur Förderung zusätzlicherAusbildungsstellen

- Richtlinie Chance Ausbildung

Alle weiteren Informationen, Vorausset-zungen, Formulare usw. dazu findet manauf der Homepage des BayerischenStaatsministeriums für Arbeit und Sozia-les, Familie und Integration unter fol-gendem Link:

http://www.stmas.bayern.de/berufs-bildung/fitforwork/2014.php

Näher Auskünfte erhalten Ausbildendeund Auszubildende auch über das

Zentrum Bayern Familie und Soziales(ZBFS) Hegelstraße 295447 BayreuthTel.: 0921-6 05 33 88Mail: [email protected]

Diese Stelle ist ebenfalls für die Bewilli-gung zuständig.

Bayerische LandeszahnärztekammerReferat Zahnärztliches PersonalFallstr. 3481369 MünchenTel.: +49 89-7 24 80-172Fax.: +49 89-7 24 80-173E-Mail: [email protected]: www.blzk.de

für die Zulassung zur vorzeitigen Prü-fung ist das Jahreszeugnis der Jahr-gangsstufe 10 bzw. der Leistungsstandder 11. Jahrgangsstufe zum 15. Februarmaßgeblich.

Ärztliche Nachuntersuchung:Gemäß § 33 Jugendarbeitsschutzgesetzhat sich der Arbeitgeber ein Jahr nachAufnahme der Beschäftigung dieBescheinigung über die erste Nachunter-suchung vorlegen zu lassen, sofern dieAuszubildende zu Beginn des 2. Ausbil-dungsjahres noch nicht volljährig ist. DieNachuntersuchung darf nicht länger alsdrei Monate zurückliegen. Die Anmel-dung zur Zwischenprüfung ist ohnediese Bescheinigung nicht möglich.Für die Ausbildungszeit wünschen wirviel Erfolg.

Page 42: zahnärztliche nachrichten - ZBV Niederbayern...Dr. Hartmut Ohm, München, (siehe Seite 25 –26) Werbung in der Praxis Termin: Mittwoch, 10. Dezember 2014 • 18.00 –ca. 20.00 Uhr

REFERAT GOZ

42 ZNN 3-2014

ZA Walter WanningerReferent GOZ

Wie erziele ich auch bei unterbewerteten GOZ-Leistungen ein angemessenes Honorar???

Diese Frage stelle ich mir tagtäglich inmeiner Zahnarztpraxis, und Sie sicherlichauch! Dieser Beitrag wird Ihnen aufzei-gen, welche Möglichkeiten es gibt undwie sie rechtssicher angewandt werdenkönnen.

Was ist bei der Anhebung des Steigerungsfaktors zubeachten??

Die GOZ erlaubt die Abrechnung vonGebühren vom 1,0 bis zum 2,3-fachenSteigerungsfaktor ohne Begründung.Wichtig ist dabei zu beachten, dass fürmanche GOÄ-Leistungen von Haus ausein reduzierter Gebührenrahmen exi-stiert. Dieser ergibt sich aus dem § 5 Abs.3 der GOÄ: „Gebühren für die in denAbschnitten A, E und O des Gebühren-verzeichnisses genannten Leistungenbemessen sich nach dem Einfachen bisZweieinhalbfachen des Gebührensatzes. Abs. 2 Satz 4 gilt mit der Maßgabe, dassan die Stelle des 2,3-fachen Gebühren-satzes das 1,8-fache des Gebührensatzestritt.“

Faktoranhebung bis zum 3,5-fachen aus medizinischenGründen

Die Anhebung des Steigerungsfaktors istin der GOZ im §5 Abs. 2 geregelt.Dort heißt es: „Innerhalb des Gebühren-rahmens sind die Gebühren unterBerücksichtigung der Schwierigkeit unddes Zeitaufwandes der einzelnen Leis-tung sowie der Umstände bei der Aus-führung nach billigem Ermessen zubestimmen. Die Schwierigkeit der einzel-nen Leistung kann auch durch dieSchwierigkeit des Krankheitsfalles be-gründet sein. Bemessungskriterien, diebereits in der Leistungsbeschreibungberücksichtigt worden sind, haben hier-bei außer Betracht zu bleiben.Der 2,3-fache Gebührensatz bildet dienach Schwierigkeit und Zeitaufwanddurchschnittliche Leistung ab; ein Über-schreiten dieses Gebührensatzes ist nurdann zulässig, wenn Besonderheiten derin Satz 1 genannten Bemessungskriteriendies rechtfertigen; Leistungen mit unter-

durchschnittlichem Schwierigkeitsgradoder Zeitaufwand sind mit einem niedri-geren Gebührensatz zu berechnen.“

Der Gebührensatz ist dabei nach billigemErmessen des Behandlers bestimmbar!Der Grundstein für eine optimale Liqui-dation ist eine sehr gute Karteikartendo-kumentation!Die Verwaltungsmitarbeiterin ist wäh-rend der Behandlung – in der Regel –nicht im Behandlungszimmer anwesendund kann daher anschließend nur einevollständige Liquidation erstellen, wennsie lückenlos über den gesamtenBehandlungsverlauf informiert ist.

Wichtig dabei sind auch Zeitangaben zuden einzelnen Behandlungsschritten.

Die Begründungspflicht ergibt sich aus § 10 Abs. 3 GOZ: „Überschreitet die be-rechnete Gebühr nach Abs. 2 Nr. 2 das2,3-fache des Gebührensatzes, ist diesauf die einzelne Leistung bezogen fürden Zahlungspflichtigen verständlichund nachvollziehbar schriftlich zubegründen. Soweit im Fall einer abwei-chenden Vereinbarung nach § 2 auchohne die getroffene Vereinbarung einÜberschreiten der in Satz 1 genanntenSteigerungssätze gerechtfertigt gewesenwäre, ist das Überschreiten auf Verlangendes Zahlungspflichtigen schriftlich zubegründen; die Sätze 1 und 2 gelten ent-sprechend.“

Anhebung des Steigerungs-faktors bis zum 3,5-fachenund darüber hinaus

Es ist auch möglich, den Steigerungs-faktor aus wirtschaftlichen Gründenanzuheben.Dann ist aber keine medizinischeBegründung im Sinne § 5 Abs. 2 GOZerforderlich – im Gegenteil: in diesenFällen darf in der Liquidation keinemedizinische Begründung aufgeführtwerden. Ausgenommen davon sindallerdings Schmerzbehandlungen.Es kann auch nur ein höherer Steige-rungsfaktor vereinbart werden, Punktzahlund Punktwert sind nicht veränderbar!GOZ-Leistungen, die über dem 3,5-

fachen Steigerungsfaktor abgerechnetwerden, müssen im Vorfeld mit demPatienten bzw. Zahlungspflichtigen indi-viduell vereinbart werden.Dies ergibt sich aus § 2 GOZ.

Diese Vereinbarung ist generell nachpersönlicher Absprache im Einzelfallzwischen Zahnarzt und Zahlungspflichti-gen vor Erbringung der Leistung desZahnarztes schriftlich zu treffen!Sie muss neben der Nummer und derBezeichnung der Leistung, dem verein-barten Steigerungssatz und dem sichdaraus ergebenden Betrag auch dieFeststellung enthalten, das eine Erstat-tung der Vergütung durch Erstat-tungsstellen möglicherweise nicht odernicht in vollem Umfang gewährleistetist.Weitere Erklärungen darf die Vereinba-rung nicht enthalten!Der Zahnarzt muss dem Patienten einenAbdruck der Vereinbarung aushändigen.

Beachte: Werden die Vorgaben nichtgenau befolgt, besteht die Gefahr, dassdie Vereinbarung unwirksam wird undder Zahnarztpraxis das höhere Honorarjuristisch nicht zusteht. Verzichten Siedaher auf weitere Erklärungen auf die-sem Formblatt!

Formblätter finden Sie auf der Homepa-ge der BLZK, BZÄK sowie in ihrem jewei-ligen Praxissoftware-Programm.

(Autor: Zahnarzt Walter Wanninger; es bestehtkeine Gewährleitungspflicht des Autors)

Page 43: zahnärztliche nachrichten - ZBV Niederbayern...Dr. Hartmut Ohm, München, (siehe Seite 25 –26) Werbung in der Praxis Termin: Mittwoch, 10. Dezember 2014 • 18.00 –ca. 20.00 Uhr

REFERAT PRAXISFÜHRUNG

ZNN 3-2014 43

Dr. Winfried BendaReferent Praxisführung

Aktuelles aus dem Referat Praxis-führung

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Mein Ressort bietet wahrlich keine Mög-lichkeiten, Ihnen gute Nachrichten zuübermitteln. Zumindest kann ich Ihnenberichten, dass es Herrn Dr. Rottner,Regensburg, Referent Praxisführung derBLZK, in Zusammenarbeit mit Herrn Dr.Urban, Abensberg, KZVB, gelungen ist,noch mehr Bürokratie, Auflagen, Geneh-migungen etc., zumindest von den chir-urgisch-implatologisch tätigen Kollegenfernzuhalten. Das Monster heißt Med-HygV (Medizinische Hygieneverord-nung). Dort werden alle ambulant durch-geführten Operationen/Eingriffe in dreiKategorien eingeteilt: A Operationen, diedem Krankenhaus vergleichbar durchge-führt werden, B ambulante Operationen,C ambulante Eingriffe. Dieser Einteilungfolgen natürlich baulich-genehmigungs-technische- und hygienische Vorausset-zungen, die die durchführenden Praxenerfüllen müssen. Uns Zahnärzte aus die-ser Verordnung herauszuhalten war nichtmöglich, aber wir haben eine Zahnärztli-che Kategorie bekommen, in der alle Ein-griffe in Gruppe C eingeteilt wurden.Dabei ist zu beachten, dass die Operationder Kieferhöhle in der HNO in Gruppe Beingeteilt wurde, während die Sinusbo-denelevation im Zahnärztlichen Bereichin Gruppe C zu finden ist. Bleibt nur zuhoffen, dass dies so bleibt.

Die Aufbereitung der zahnärztlichenÜbertragungsinstrumente (Hand- und

Winkelstücke) der Kategorie “kritisch B“wird bei den Begehungen der Praxendurch das niederbayerische Gewerbeauf-sichtsamt beanstandet, wenn keinegeeignete maschinelle Aufbereitungerfolgt. Deshalb wurden die Ergebnisseder Untersuchungen zur Validierung dermanuellen Reinigung und Desinfektionvon „kritisch B“ eingestuften zahnärztli-chen Übertragungsinstrumenten im Rah-men der Aufbereitung (MAZI-Studie) mitSpannung erwartet. Es wurde zwar nach-gewiesen, dass manuelle Aufbereitunggrundsätzlich möglich ist. Aber das Ver-fahren mit interner Desinfektion, Druck-lufttrocknung und nochmaliger Desin-fektion (im Detail nachzulesen bei derBundeszahnärztekammer Mazi-Studie)ist sehr aufwendig und verbraucht sehrviel der Sprühdesinfektionsflaschen.Wahrscheinlich ist es wirtschaftlicher,sich ein maschinelles Gerät anzuschaf-fen. Bitte beachten sie den aktuellerscheinenden Artikel im BayerischenZahnärzteblatt.

Um uns immer mehr neue Geräte verkau-fen zu können, müssen Folienschweiß-geräte regelmäßig überprüft werden.Hierzu ist eine Überprüfung zum Beispielmittels Seal-check oder Tintentest erfor-derlich. Am besten ist es die Ergebnissezu dokumentieren. Dies lässt sich einfachmit selbstklebenden Tüten umgehen;dafür muss man nur eine Arbeitsanwei-sung schreiben. Auch Tüten zukleben

muss nach Auffassung des RKI gelerntsein!!

Ebenfalls wird von den Gewerbeauf-sichtsämtern bei Praxisbegehungen eineregelmäßige Leistungskontrolle derUltraschallbäder (soweit vorhanden) ver-langt. Diese ist relativ einfach undkostengünstig zu bewerkstelligen. Hierzubenötigt man nur einen passendenMetallrahmen, Alufolie und Tesafilm. DasVorgehen kann man sich im Internetunter www.ultraschall-reiniger.de/test-ultraschallreiniger/ in einem kurzenVideo ansehen. Zum Teil liefern einigeHersteller den benötigten Rahmen undeine Arbeitsanleitung kostenlos.

Dr. Winfried Benda

id deutschland als „Maßstab für morgen”

Messetermine

2014

• id süd: München, 18.10.2014

• id ost: Berlin, 01.11.2014

• id mitte: Frankfurt, 07./08.11.2014

Weitere Informationen finden Sie unter:http://www.iddeutschland.de

Ansprechpartner: CCC – Gesellschaft für Marketing & Werbung mbHChristoph Hofmann (Projektleiter)Tel.: 02 21 931813-60E-Mail: [email protected]

Pressekontakt:CCC GmbH / Nadim HajroussiKartäuserwall 28e50678 KölnTel.: 02 21 931813-68Fax: 02 21 931813-90E-Mail:[email protected]

VERSCHIEDENES

Page 44: zahnärztliche nachrichten - ZBV Niederbayern...Dr. Hartmut Ohm, München, (siehe Seite 25 –26) Werbung in der Praxis Termin: Mittwoch, 10. Dezember 2014 • 18.00 –ca. 20.00 Uhr

VERSCHIEDENES

44 ZNN 3-2014

Page 45: zahnärztliche nachrichten - ZBV Niederbayern...Dr. Hartmut Ohm, München, (siehe Seite 25 –26) Werbung in der Praxis Termin: Mittwoch, 10. Dezember 2014 • 18.00 –ca. 20.00 Uhr

BEZIRKSSTELLE NIEDERBAYERN DER KZVB

ZNN 3-2014 45

ZA Ernst BinnerBezirksstellenvorsitzender

Der aktuelle Wochenendnotdienstkann abgerufen werden unter: www.notdienst-zahn.de

Sitzungstermine des Zulassungsausschusses für Zahnärzte – Südbayern –

Sitzungstermine jeweils mittwochs EinreichungsfristenTermine 2014

05. November 2014 Donnerstag, 02. Oktober 2014

10. Dezember 2014 Montag, 03. November 2014

Termine 2015

21. Januar 2015 15. Dezember 2014

25. Februar 2015 26. Januar 2015

18. März 2015 16. Februar 2015

29. April 2015 30. März 2015

17. Juni 2015 18. Mai 2015

29. Juli 2015 29. Juni 2015

02. September 2015 03. August 2015

07. Oktober 2015 07. September 2015

11. November 2015 12. Oktober 2015

09. Dezember 2015 0 6. November 2015

Bitte beachten Sie die Möglichkeit der Assistenten- und Niederlassungsberatungendurch den Bezirksstellenvorsitzenden Herrn Ernst Binner oder durch die stellver-tretende Vorsitzende Frau Dr. Konstanze Groß . Terminvereinbarungen bitte bei Frau M. Ottl, Tel. 0 94 21/56 86 88-21.

Assistenten- undNiederlassungsberatung

Hinweis zur Notdienst-Bereitschaft

Entsprechend der Notdienstordnungbesteht neben den Zeiten mit Anwesen-heitspflicht in der Praxis von 10 Uhr bis12 Uhr und von 18 Uhr bis 19 Uhr für dengesamten Kalendertag des eingeteiltenNotdienstes (= 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr)eine telefonische Rufbereitschaft. Außer-dem besteht die Verpflichtung, währenddieser Zeit auch zahnärztliche Behand-lungsmaßnahmen in der Praxis durch-führen zu können. Bitte achten Sie darauf, dass deshalb auch eine dem-entsprechende Vereinbarung mit dem

Assistenz-Praxispersonal hinsichtlich Ruf-bereitschaft getroffen werden sollte.

Vollständigkeitshalber weisen wir daraufhin, dass die telefonische Rufbereitschaftin anderen Bezirksstellen-Bereichen derKZVB anders geregelt sein kann, z. B. isteine Rufbereitschaft bereits am Vortag ab18 Uhr möglich.

ZA Ernst BinnerVorsitzender KZVB BezirksstelleNiederbayern

Da der Zulassungsausschuss an Ladungs-fristen gebunden ist, sind die erforderli-chen Unterlagen spätestens einen Monatvor dem jeweiligen Sitzungstermin ein-

zureichen. Eine Bearbeitung des Antra-ges zum gewünschten Sitzungsterminkann ansonsten nicht erfolgen.

Eine rückwirkende Genehmigung/Been-digung ist nicht möglich.

Page 46: zahnärztliche nachrichten - ZBV Niederbayern...Dr. Hartmut Ohm, München, (siehe Seite 25 –26) Werbung in der Praxis Termin: Mittwoch, 10. Dezember 2014 • 18.00 –ca. 20.00 Uhr

BEZIRKSSTELLE NIEDERBAYERN DER KZVB

46 ZNN 3-2014

Fortbildungsveranstaltung der Bezirksstelle Niederbayern

Thema:„Beratungsseminar 1 – Grundlagen KCH-Abrechnung, Wirtschaftlichkeitsprüfung?“

Referent: Dr. Janusz Rat

Beginn:Mittwoch, 15.10.2014 von 15.30 bis ca. 17.30 Uhr

Ort:Joseph-von-Fraunhofer-Halle,Am Hagen 75, 94315 Straubing

�Anmeldung zur Fortbildungsveranstaltung

der Bezirksstelle Niederbayernam 15.10.2014 in der Joseph-von-Fraunhofer-Halle, Straubing

Unterschrift Praxisinhaber/-in

Kassenzahnärztliche Vereinigung BayernsBezirksstelle NiederbayernAm Essigberg 14/II94315 Straubing

Fax an 0 94 21 / 56 86 88-88

Die Veranstaltung entspricht den Leitsätzen und Empfehlungen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung. Auf der Grundlageder Punktebewertung von BZÄK/DGZMK werden 2 Punkte vergeben.

ABE-StempelTeilnehmer:

Thema: „Beratungsseminar 1 – Grundlagen KCH-Abrechnung, Wirtschaftlichkeitsprüfung?“Referent: Dr. Janusz Rat

Die Veranstaltung entspricht den Leitsät-zen und Empfehlungen der Kassenzahn-ärztlichen Bundesvereinigung. Auf derGrundlage der Punktebewertung vonBZÄK/DGZMK werden 2 Punkte verge-ben.

Aktualisierung der Assistentenbörse!

Die Bezirksstelle Niederbayern führt zweiverschiedene Listen: – einmal, eine Liste mit Assistenten dieeine Arbeitsstelle suchen

– zum anderen, eine Liste mit Zahnärz-ten die Assistenten einstellen.

Bitte melden Sie sich bei der BezirksstelleNiederbayern der KZVB, falls Sie an einerder beiden Listen Interesse zeigen.

Die Bezirksstelle Niederbayern ist per E-Mail: [email protected] oder telefo-nisch zu erreichen unter: 0 94 21/56 86 88-21, Ansprechpartnerin: FrauMartina Ottl.

Page 47: zahnärztliche nachrichten - ZBV Niederbayern...Dr. Hartmut Ohm, München, (siehe Seite 25 –26) Werbung in der Praxis Termin: Mittwoch, 10. Dezember 2014 • 18.00 –ca. 20.00 Uhr

BEZIRKSSTELLE NIEDERBAYERN DER KZVB

ZNN 3-2014 47

Notdienständerungper Fax an: 0 94 21/56 86 88-88

KZVB, Bezirksstelle Niederbayern, Am Essigberg 14/II, 94315 Straubing, Tel. 0 94 21/56 86 88-21, Fax 0 94 21/56 86 88-88

Ansprechpartnerin: Frau Martina Ottl

Notdienstbereich:

Termin:

übernimmt:

Termin:

übernimmt:

Datum, Unterschrift ABE-Stempel

Page 48: zahnärztliche nachrichten - ZBV Niederbayern...Dr. Hartmut Ohm, München, (siehe Seite 25 –26) Werbung in der Praxis Termin: Mittwoch, 10. Dezember 2014 • 18.00 –ca. 20.00 Uhr

Herausgeber: Zahnärztlicher Bezirksverband Niederbayern, Körperschaft des öffentlichen Rechts, 1. Vorsitzender Dr. Peter Maier und Bezirksstelle Niederbayern derKZVB, Vorsitzender ZA Ernst Binner. Geschäftsstelle: Am Essigberg 14, 94315 Straubing, Tel. 0 94 21/56 86 88-0, Telefax 0 94 21/ 56 86 88-88, E-Mail: [email protected], www: zbv-niederbayern.de. Verantwortliche Schriftleitung: Dr. Peter Maier, Am Essigberg 14, 94315 Straubing. – Zuschriften redaktioneller Art richten

Sie bitte nur an die Schriftleitung, nicht an den Verlag. Für unverlangt eingereichte Manuskripte und Fotos übernimmt die Redaktion keine Haftung. Verlag, Anzeigen-

marketing und Vertrieb: HaasMedia – Verlag & Agentur für Printmedien Angelika Haas, Salzbergweg 20, 85368 Wang, Tel. 0 87 61-72 90 540, Fax 0 87 61-72 90 541, E-Mail: [email protected]. Für Anzeigen verantwortlich: Gerhard Haas, Verlagsanschrift. Zur Zeit ist Anzeigenpreisliste Nr. 6 vom 1. Januar 2008 gültig. Soweit vom Verlaggestaltet, liegen sämtliche an Entwurf und Gestaltung (Anzeigen, Aufmachung und Anordnung) bestehenden (Urheber-)Rechte bei HaasMedia – Verlag & Agentur für Print-medien. Verletzungen durch ungenehmigte Nachahmung oder Nachdruck – auch auszugsweise – sind unzulässig und werden verfolgt. Veröff. dem. DVBayPrG: Inhaber 100% Angelika Haas, Wang – Gesamtherstellung: HaasMedia – Verlag & Agentur für Printmedien Angelika Haas – siehe Verlagsadresse – Bezugsbedingungen:

Für Mitglieder ist der Bezugspreis im Beitrag enthalten. Bezugspreise für Nichtmitglieder: Einzelheft € 2,– zzgl. Versandspesen. Jahresabonnement € 11,– inkl. MwSt., zzgl.Versandspesen. Erscheinungsweise: alle 4 x jährlich.

Die nächste Ausgabe der Zahnärztlichen Nachrichten Niederbayern

erscheint am 16. Dezember 2014.

ANZEIGENSCHLUSSfür die Dezember-Ausgabe ist Freitag, der 28. November

Zur Anzeigepflicht der Tätigkeit in ausgelagerten Praxisräumen

Seit 2007 kennt die Zulassungsverord-nung Zahnärzte (ZV-ZÄ) die Möglichkeitder Tätigkeit in sog. ausgelagerten Pra-xisräumen auch im (Vertrags)zahnärztli-chen Bereich. Die einschlägige Regelungin § 24 Abs. 5 ZV-ZÄ sieht in diesemZusammenhang folgendes vor: „Erbringtder Vertragszahnarzt spezielle Untersu-chungs- und Behandlungsleistungen anweiteren Orten in räumlicher Nähe zumVertragszahnarztsitz (ausgelagerte Pra-xisräume), hat er Ort und Zeitpunkt derAufnahme der Tätigkeit seiner Kassen-zahnärztlichen Vereinigung unverzüglichanzuzeigen.“ Insbesondere der Unter-schied zur genehmigungspflichtigenZweigpraxis und die Anzeigepflicht sindoft unbekannt.

Grundsätzlich hat jeder Vertragszahnarztseine Tätigkeit ausschließlich an seinemsogenannten Vertragszahnarztsitz aus-zuüben. Dies ist der Ort mit Straße, Haus-

nummer, für den der Zulassungsaus-schuss die Zulassung erteilt hat. Tätig-keiten an anderen Orten sind grundsätz-lich nur im Rahmen der einschlägigenVorschriften zulässig. Als Beispiel sei hiereine von der KZV erteilte Genehmigungzum Betrieb einer Zweigpraxis genannt(§ 24 Abs. 3 ZÄ-ZV). Ausgelagerte Praxis-räume zeichnen sich dadurch aus, dassdort, wie die Zulassungsverordnungschreibt, spezielle Untersuchungs- undBehandlungsleistungen angeboten wer-den. Häufigstes Beispiel sind hier sicher-lich Operationen unter ITN in entspre-chend ausgestatteten Räumlichkeitenaußerhalb der Praxis. Im Unterschied zurZweigpraxis darf in einem ausgelagertenPraxisraum keine Sprechstunde abgehal-ten werden. Dies bedeutet, dass der Erst-kontakt mit einem dort behandeltenPatienten am Vertragszahnarztsitz oderauch in der Zweigpraxis stattfindenmuss.

Ausgelagerte Praxisräume unterliegenkeiner Genehmigungspflicht. Es bedarfjedoch einer unverzüglichen Anzeigeüber Ort und Zeitpunkt der Aufnahmeder Tätigkeit gegenüber der KZVB.Unverzüglich bedeutet in diesem Zusam-menhang, ab der Aufnahme der Tätigkeitin den betreffenden Räumen, auch wenndies nur unregelmäßig oder seltenerfolgt. Hintergrund der Regelung ist,dass die zuständige KZV in der Lage seinmuss, die Einhaltung der gesetzlichenVoraussetzungen der Regelung des § 24Abs. 5 ZV-ZÄ zu überwachen. Imschlimmsten Fall kann ein Verstoß gegen§ 24 Abs. 5 ZV-ZÄ eine Disziplinarmaß-nahme oder gar eine Untersagungsverfü-gung der KZV zur Folge haben. Wir bit-ten daher um Beachtung derMeldepflicht.