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zahnärztliche nachrichten niederbayern Ausgabe 1 • Februar 2018 Organ des ZBV Niederbayern und der Bezirksstelle Niederbayern der KZVB INHALTSÜBERSICHT Editorial 2 ZBV INFO Mitgliederbewegung 3 Mitgliedsbeiträge 3 Satzung zur Änderung der Beitragsordnung des ZBV Niederbayern 4 Ordentliche Mitgliederversammlung des ZBV Niederbayern 4 Berufshaftpflichtversicherung – Nachweispflicht 7 Ungültigkeitserklärung Zahnarztausweise 7 Sprechzeiten der Bürogemeinschaft des ZBV Niederbayern und der KZVB Bezirksstelle Niederbayern 7 Homepage des ZBV Niederbayern 8 Meldeordnung 9 Ehre, wem Ehre gebührt 10 „Wenn Zähne aus der Reihe tanzen” 10 Aktion Seelöwe / Aktion Löwenzahn 12 Pilotprojekt „Ü-Klassen” der LAGZ Bayern 16 Die Zukunft im Blick 19 Fortbildungszyklus des ZBV Niederbayern 20 Kariesprophylaxe mit (fluoridfreien) Zahnpasten 21 Zahnarzteinsatz in Tansania 21 Miteinander reden 22 Sprechtag für Ausbilder und Eltern 22 REFERAT FORTBILDUNG Fortbildungskurse „Prothetische Assistenz“ und „Prophylaxe-Basiskurs“ 23 Niederbayerischer Zahnärztetag 2018 24 Häufige Laborarbeiten in der tagtäglichen Praxis 26 Ein Bild sagt mehr als tausend Worte 27 Gewinn in der Zahnarztpraxis ist kein Zufall 28 Schmerz lass nach 30 Kurs „Schmerz lass nach” – eine Bereicherung für jeden Zahnarzt und jede ZFA 33 Fortbildung des ZBV Niederbayern – Verbindliche Anmeldung 34 Fortbildungen des ZBV Niederbayern – April bis Juni 2018 35 SONSTIGE FORTBILDUNG 45 REFERAT PRAXISFÜHRUNG 45 REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL 46 VERSCHIEDENES 50 BEZIRKSSTELLE NIEDERBAYERN DER KZVB 54 DIE KUNST DES LEBENS BESTEHT DARIN, ZU LERNEN IM REGEN ZU TANZEN, ANSTATT AUF DIE SONNE ZU WARTEN (Marcus Aurelius) Inklusive Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz für Zahnärztinnen und Zahnärzte Fortbildungen des ZBV Niederbayern April bis Juni 2018 (siehe Seite 34 – 44) Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz Zahnärztliches Personal Mittwoch , 09. Mai 2018 in Leiblfin g Mittwoch , 16. Mai 2018 in Leiblfin g (siehe Seite 41 – 42) Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz Zahnärztinnen / Zahnärzte Mittwoch , 25. Juli 2018 in Straubin g (siehe Seite 43 – 44) Niederbayerischer Zahnärztetag in Deggendorf 17. März 2018 (siehe Seite 24 – 25)

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zahnärztliche nachrichten niederbayernAusgabe 1 • Februar 2018

Organ des ZBV Niederbayern und derBezirksstelle Niederbayern der KZVB

INHALTSÜBERSICHTEditorial 2

ZBV INFOMitgliederbewegung 3Mitgliedsbeiträge 3Satzung zur Änderung der Beitragsordnung des ZBV Niederbayern 4Ordentliche Mitgliederversammlung des ZBV Niederbayern 4Berufshaftpflichtversicherung – Nachweispflicht 7Ungültigkeitserklärung Zahnarztausweise 7Sprechzeiten der Bürogemeinschaft des ZBV Niederbayern und der KZVB Bezirksstelle Niederbayern 7Homepage des ZBV Niederbayern 8Meldeordnung 9Ehre, wem Ehre gebührt 10„Wenn Zähne aus der Reihe tanzen” 10Aktion Seelöwe / Aktion Löwenzahn 12Pilotprojekt „Ü-Klassen” der LAGZ Bayern 16Die Zukunft im Blick 19Fortbildungszyklus des ZBV Niederbayern 20Kariesprophylaxe mit (fluoridfreien) Zahnpasten 21Zahnarzteinsatz in Tansania 21Miteinander reden 22Sprechtag für Ausbilder und Eltern 22

REFERAT FORTBILDUNGFortbildungskurse „Prothetische Assistenz“ und „Prophylaxe-Basiskurs“ 23Niederbayerischer Zahnärztetag 2018 24Häufige Laborarbeiten in der tagtäglichen Praxis 26Ein Bild sagt mehr als tausend Worte 27Gewinn in der Zahnarztpraxis ist kein Zufall 28Schmerz lass nach 30Kurs „Schmerz lass nach” – eine Bereicherung für jeden Zahnarzt und jede ZFA 33Fortbildung des ZBV Niederbayern – Verbindliche Anmeldung 34Fortbildungen des ZBV Niederbayern – April bis Juni 2018 35

SONSTIGE FORTBILDUNG 45

REFERAT PRAXISFÜHRUNG 45

REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL 46

VERSCHIEDENES 50

BEZIRKSSTELLE NIEDERBAYERN DER KZVB 54

DIE KUNST DES LEBENS BESTEHT DARIN, ZU LERNEN IM REGEN ZU TANZEN, ANSTATT AUF DIE SONNE ZU WARTEN

(Marcus Aurelius)

Inklusive Aktualisierung der

Fachkunde im Strahlenschutz

für Zahnärztinnen und Zahnärzte

Fortbildungen des ZBV NiederbayernApril bis Juni 2018

(siehe Seite 34 – 44)

Aktualisierung der Kenntnisse im StrahlenschutzZahnärztliches PersonalMittwoch, 09. Mai 2018 in LeiblfingMittwoch, 16. Mai 2018 in Leiblfing

(siehe Seite 41 – 42)

Aktualisierung der Kenntnisse im StrahlenschutzZahnärztinnen / ZahnärzteMittwoch, 25. Juli 2018 in Straubing

(siehe Seite 43 – 44)

Niederbayerischer Zahnärztetag in Deggendorf17. März 2018

(siehe Seite 24 – 25)

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Ja, jetzt sitze ich tatsächlich hier, mittenunter den aus ganz Bayern hierher nachMünchen gereisten anderen Delegierten,allesamt erfahren, allesamt routiniert undmit den Abläufen und Gepflogenheitendieses hohen Gremiums bestens vertraut.Bekannte Gesichter und Namen, Größender Standespolitik.

Gleich nach der Begrüßung und Eröff-nung der Sitzung durch den Vorsitzen-den der Vollversammlung, Dr. Hans-Dieter Wendel wird der während des ver-gangenen Jahres verstorbenen Zahnärz-tinnen und Zahnärzte gedacht. Einerdavon war Dr. Klaus Aichinger aus Landshut, durch dessen Ableben am07.07.2017 ich als Ersatzdelegierternachgerückt bin. Der Vergleich zwischendem Bayerischen Wald und einem nie-derbayerischen Kieshügel drängt sich mirauf, aber auch meine Kolleginnen undKollegen gedenken seiner in offensicht-lich ehrlichem Respekt.

Und dann geht’s los.

Vor vier Wochen etwa haben wir alleeinen Aktenordner mit einer Liste sämt-licher Stimmberechtigter aus den Wahl-bezirken, mit Satzung und Geschäfts-ordnung der BLZK und der Geschäfts-ordnung, für die Vollversammlung erhal-ten; die Tagesordnung ist auch drin, klar,eine gebundene Ausgabe des Tätigkeits-berichts der einzelnen Referate, der Jah-resabschluss 2016 und der Haushaltsplan2018. Ein „Berufungsvorschlag für Mit-glieder und Stellvertreter des Landesaus-schusses der Bayerischen Ärzteversor-gung“ findet sich, in der Wahlordnung,der Schlichtungsordnung und derGebührensatzung der BLZK stehen kleineÄnderungen an, nichts Weltbewegendes,die Entschädigungsregelung der BLZKfür Prüfungsausschussmitglieder imBereich der Ausbildung zur/zum ZFA unddie Reisekostenordnung I der BLZK sollen neu bewertet werden. Aha. Undüber den Anstellungsvertrag des desi-gnierten neuen HauptgeschäftsführersSven Tschoepe soll beraten werden. Oha.

Auch auf die Gefahr des Übereifers hinhabe ich mich durch den Leitz gewühltund ich hatte während der Sitzung schonden Eindruck, dass der Rest des Saalessich seiner Verantwortung für die zahn-ärztliche Kollegenschaft sehr wohl

bewusst ist und ebenfalls gut vorbereitetin solche Veranstaltungen geht. Auchvon einer Lagerbildung zwischen ZZBeinerseits und FVDZ andererseits warnichts zu spüren, man geht freundlich,unvoreingenommen und mit Respektvoreinander um. Andererseits genoss eineGruppe Delegierter aus – na, egal –, diewährend der Sitzung noch in zwei Schü-ben zwölf (!) Anträge zur Abstimmungglaubte einbringen zu müssen, von kei-ner Seite Wohlwollen. Die Themen warenzu einem Großteil abstrus und/oder hierbeim falschen Adressaten und hättenbeispielhaft zum Thema „ElektronischeGesundheitskarte und Telematikinfra-struktur“ an die KZBV gerichtet oder imeigenen ZBV (Ausübung der Zahnheil-kunde durch nicht approbierte Personen)reguliert werden müssen. Diese Zeiträu-ber gipfelten in einem sarkastischen letz-ten Antrag, demzufolge die Verdienstedes scheidenden Hauptgeschäftsführersder BLZK, Herrn Peter Knüpper „nichthoch genug zu bewerten“ wären undeine „Abschiedszuwendung in Höhe von100.000,- € ... angebracht“ sei. Das istschlicht armselig und unwürdig, nichtnur Herrn Knüpper gegenüber, auch demanwesenden Haus.

In der Sacharbeit wurde konstruktivdebattiert, die TOPs wurden diszipliniertabgearbeitet, die Abstimmungen führtenmit wechselnden Mehrheiten zur Annah-me der gestellten Anträge. Und einenneuen Hauptgeschäftsführer haben wirauch.Und was bleibt?

Herr Knüpper hat mich, als wir uns aufdem ZBV-Treffen in Donaustauf AnfangOktober begegnet sind, in Anlehnung aneine Anekdote aus seiner ersten Reisenach New York gefragt: „Are you prepa-red for the shock??“ Und er erzählte vonden 1990ern, als die Delegierten der Voll-versammlung skandierend auf den Stüh-len gestanden haben und der Saal einHexenkessel war. Davon war diese Sit-zung weit entfernt. Gut, die Zeiten sindja auch unvergleichlich ruhiger und diezu bearbeitenden Themen stellten eherFeinschliff dar, denn grobes Zurecht-hauen.

Trotzdem bleibt für mich als Neuling

haften, dass es schon Spaß macht, sichmit Hintergründen und Entwicklungenauseinander zu setzen, Einblicke in Ent-scheidungsfindungen zu bekommen undmit seiner Stimme für sich und die Kolle-genschaft etwas (hoffentlich) Gutes zutun. Die Zeiten können sich ja auch wie-der ändern. Laut der Ärztezeitung vom25.01.2018 befürworten in einer reprä-sentativen Umfrage von YouGov 61% derDeutschen die Bürgerversicherung. Ichpersönlich sehe sie allenfalls als aufge-schoben an. Und bereits für diese Legis-laturperiode der GroKo in spe denkt derbaden-württembergische MdB MichaelHennrich, CDU, offen über eine Anglei-chung der Honorare in GKV und PKVnach.

Es beißt keiner. Standespolitik tut nichtweh und ich gehe sogar so weit zu sagen,sie macht ein Stück weit Spaß. EinenNachmittag mit einem Leitz-Ordner kannman verschmerzen und egal, wie Sie sichengagieren, als Gutachter, als Delegierter,als Mitglied eines Prüfungsausschussesoder was auch immer: Tun Sie etwas,bringen Sie sich ein, je jünger Sie sind,umso mehr, denn es geht um die Zukunftunseres Berufsstandes, es geht um IhreZukunft!

In diesem Sinn und mit den besten kolle-gialen Grüßen!

Dr. Bernhard Fuchs, 2. Vorsitzender ZBV Niederbayern

EDITORIAL

2 ZNN 1-2018

Dr. Bernhard Fuchs2. Vorsitzender

Vollversammlung der BLZK am 24.11.2017oder „Are you prepared for the shock?“

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ZBV INFO

Der Zahnärztliche Bezirksverband Niederbayern betrauert das Ableben seiner Mitglieder:

ZA Sebastian StötterGeisenfeldgeboren 12.12.1937 verstorben 04.11.2017

Dr. Werner HahnLandshutgeboren 04.01.1924 verstorben 28.11.2017

Dr. Dr. Hermann DiermeierStraubinggeboren 10.09.1954 verstorben 22.01.2018

Anmeldungen: von:Dr. (UMF Bukarest) Abraham Carmen, Moosthenning München Stadt u. LandZA Ach Fabian Peter Maximilian, Pfarrkirchen ErstmeldungZA Daschner Andreas Konrad, Waffenbrunn ErstmeldungDr. Driver Catherine-Bernadette, Landshut München Stadt u. LandDr. Fabel Verena Marie Louise, München ErstmeldungZÄ Feldmeier Sophie, Winzer ErstmeldungZÄ Groll Carina Andrea, Regensburg ErstmeldungDr. Hartmannsgruber Johann Immanuel, Würzburg-Zell UnterfrankenZA Kittel Hannes, Deggendorf ErstmeldungZA Laschütza Alexander Emanuel, Ritterhude BremenZÄ Loderer Manuela Anna Maria, Weichs OberbayernZÄ Luger Sabrina Michaela, Regensburg OberpfalzZA Matzinger Jonas James, Regensburg ErstmeldungZÄ Mettig-Schwarz Maria, Fürstenstein OberbayernZA Müller Bastian Stefan, Passau SchwabenZÄ Peterander Johanna Maria, Aidenbach ErstmeldungZA Pöschl Gerd Karl, Kirchdorf i. Wald ErstmeldungZA Reichel Matthias Wolfgang, Hauzenberg ErstmeldungDr. Reichermeier Christian Ulrich, Regen SchwabenDr. Schäfer-Kaul Birgit, Straubing-Alburg OberpfalzZA Schäffer Walter, Regenstauf ErstmeldungZÄ Schmidt Olga, Rotthalmünster ErstmeldungZÄ Suntardjo Caroline Elisabeth, Regensburg ErstmeldungDr. Susewind Sabine, Regensburg OberpfalzZÄ Svarna Effrosyni, Kolbermoor OberbayernDr. von Jeinsen Hilmar Jobst Giso, München ErstmeldungDr. Weber Sebastian Josef Anton, Mamming ErstmeldungDr. Wiegand Anja, Greding Mittelfranken

Abmeldungen: nach:ZÄ Ciecior Sandra, Tegernheim OberpfalzDr. Frötscher Benjamin, Deggendorf SchwabenZA Goldmann Nicolas, Obertraubling OberpfalzDr. Gresser Jan Ernst Wilhelm, Regensburg SchwabenMDDr. Hoiger Hanni, Cerveny Kostelec Tschechische RepublikZÄ Köhler Lisa-Katharina, Regensburg UnterfrankenZA Kühn Nicholas Dominic, Straubing OberpfalzZÄ Künzel Verena Maria, Viechtach SchwabenZÄ Mahjoub Mariem, Neu-Ulm SchwabenDr. Michna Andreas Peter, Frontenhausen AustralienZÄ Ruf Franziska, Neutraubling MittelfrankenDr. Sandberger Laura Carolin, Rinchnach BerlinZA Schneider Primin, Würzburg UnterfrankenDr. Voit Thomas, Mainburg Schwabendr. (Univ.Semmelweis) von Jeinsen Hilmar Jobst Giso, München HollandDr. Wild Maud, Regensburg OberpfalzZÄ Zenger Michaela, Geisenfeld Oberbayern

Ernst Binner, 1. Vorsitzender des ZBV Niederbayern Dr. Bernd Fuchs, 2. Vorsitzender des ZBV Niederbayern

Mitgliederbewegungen

Der Mitgliedsbeitrag für das 2. Quartal2018 ist am 1. April 2018 zur Zahlungfällig.Sofern Sie dem ZBV Niederbayern einLastschriftmandat erteilt haben, werdendie Beiträge jeweils zum 1. des zweitenMonats eines Quartals eingezogen.Sollte dem ZBV Niederbayern kein Last-schriftmandat vorliegen, sind die Beiträ-ge zum 1. eines Quartals zu überweisen.

Mitgliedsbeiträge

Quartalsbeiträge zumZBV NiederbayernAchtung – die Beiträge haben sichseit dem 2. Quartal 2017 geändert!

Gruppe1 2A 2B 3A

Euro 112,50 50,00 25,00 112,50

Gruppe3B 3C 3D

Euro 50,00 50,00 25,00

Gruppe5Euro 50 v.H. der Beitragshöhe nach der betreffenden Beitragsgruppe

Bankverbindung:

Deutsche Apotheker- und Ärztebank eGMünchenIBAN DE63 3006 0601 0002 7437 36,BIC DAAEDEDDXXX

Sparkasse Niederbayern-MitteIBAN DE21 7425 0000 0000 0059 00,BIC BYLADEM1SRGGläubiger-ID: DE27ZZZ00000110645

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ZBV INFO

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Satzung zur Änderung der Beitragsordnung des Zahnärztlichen Bezirksverbandes Niederbayern

Aufgrund von Art. 15 Abs. 2 Satz 2 i.V.m.Art. 46 Abs. 1 des Gesetzes über dieBerufsausübung, die Berufsvertretungenund über die Berufsgerichtsbarkeit derÄrzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apothekersowie der Psychologischen Psychothera-peuten und der Kinder- und Jugend-lichenpsychotherapeuten (Heilberufe-Kammergesetz – HKaG) in der Fassung derBekanntmachung vom 06. Februar 2002(GVBl. S. 42), zuletzt geändert durchGesetz vom 24. April 2017 (GVBl. S. 78),erlässt der Zahnärztliche BezirksverbandNiederbayern mit Zustimmung der Bayeri-schen Landeszahnärztekammer vom28.11.2017 (Az. 0301ZB-201711-504)und Genehmigung der Regierung vonOberbayern vom 20.12.2017 (Az. 55.2-1-2408.1ZBVNB) folgende Satzung:

Artikel 1

Die Beitragsordnung des ZahnärztlichenBezirksverbandes Niederbayern vom 16.November 2016 (ZNN, Heft 4/2016, S. 6),wird in Abschnitt A. Beitragshöhe (Jahres-beiträge) unter I. Beitragsgruppen wiefolgt geändert:

1. In Beitragsgruppe 3 Buchst. a) wird dasWort „Bundesgrenzschutz“ durch dasWort „Bundespolizei“ ersetzt.

2.In Beitragsgruppe 3 Buchst. d) werden dieWörter „in berufsfremder Anstellung“durch die Wörter „in sonstigen Tätigkeits-bereichen“ ersetzt.

3.In Beitragsgruppe 4 wird Buchst. c) gestri-chen.

Ordentlichen Mitgliederversammlung des ZBV NiederbayernMittwoch, 25. Oktober 2017, 15.00 Uhr, Straubing

Protokoll

1. Begrüßung

Zur diesjährigen Mitgliederversammlungim Seminarraum des ZBV Niederbayernbegrüßt der 1. Vorsitzende ZA ErnstBinner neben dem Vorstand des ZBV 5Kolleginnen und Kollegen (inkl. ein Mit-glied ab 16.45 Uhr) sowie Herrn Rechtsan-walt Dr. iur. Andreas Zach aus München,Rechtsberater des ZBV Niederbayern. DieReferentin für Junge Zahnärzte, Zahnärz-tinnen und angestellte Zahnärzte, Frau Dr.Janina Podolsky, hat sich im Vorfeld ent-schuldigt.

Innerhalb der vorgeschriebenen Frist gingen beim ZBV Niederbayern keineAnträge ein.

Zum Führer der Rednerliste wird Herr Dr.Peter Maier bestellt, die Schriftführungübernehmen die Mitarbeiterinnen desZBV.

2. Genehmigung der Niederschrift überdie letzte Mitgliederversammlung desZBV Niederbayern vom 16.11.2016

Die Niederschrift über die letzte Mitglie-derversammlung vom 16.11.2016, die beiden Obleuten zur Einsicht auslag, wirdeinstimmig genehmigt.

3. Tätigkeitsbericht des 1. Vorsitzenden

Es folgt der ausführliche Tätigkeitsberichtdes 1. Vorsitzenden. Zunächst gibt HerrBinner einen Überblick über die Mit-gliederzahlen des ZBV Niederbayern,

Artikel 2

Diese Satzung tritt am 1. April 2018 inKraft.

Straubing, den 16. Januar 2018

Ernst Binner1. Vorsitzender

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ZBV INFO

anschließend gedenkt man der imBerichtszeitraum verstorbenen 5 Kollegin-nen und Kollegen, insbesondere dem ehe-maligen 1. Vorsitzenden und langjährigenVorstandsmitglied Dr. Klaus AichingerMsc., Msc.

In seiner Eigenschaft als Mitglied des Vor-standes der Bayerischen Landeszahnärz-tekammer nahm Herr Binner an 6 Vor-standssitzungen, Klausurtagungen undPräsidiumssitzungen teil, über derenInhalt und Verlauf die Vorstandskollegeninformiert wurden.

Über die Arbeit im ZBV Niederbayern wirdfolgendes berichtet:

• Es fanden 3 Vorstandssitzungen statt, inderen Verlauf u.a. eine Rüge mit1.000,00 € Geldbuße ausgesprochenwurde. Die Rüge wurde dem Mitgliednoch nicht zugestellt. Kleinere berufs-rechtliche Vergehen konnten in Zusam-menarbeit mit Herrn Dr. iur. Zach gütlichgeregelt werden. Weitere berufsrecht-liche Angelegenheiten, teils verbundenmit gerichtlichen Maßnahmen, sind der-zeit noch nicht abgeschlossen.

• Seit 2017 erscheint das Mitteilungsblatt„Zahnärztliche Nachrichten Niederbay-ern – ZNN“ dreimal jährlich anstelle vonbisher viermal.

• Herr Binner berichtet über Veranstaltun-gen und Treffen, an denen er in seinerFunktion als 1. Vorsitzender des ZBVteilgenommen hat.

4. Berichte der Referenten

Der 1. Vorsitzende bedankt sich beim Vor-stand für die Unterstützung seiner Arbeitim abgelaufenen Berichtszeitraum underteilt das Wort den Referenten:

• Zahnärztliches Personal/Haushalt –Dr. Ludwig Leibl, Co-Referent Dr. Peter Maier

• Fortbildung – ZA Walter Wanninger, Co-Referent Dr. Peter Maier

• GOZ – ZA Walter Wanninger

• Praxisführung – Dr. Winfried Benda

• Gutachterwesen – Dr. Bernd Fuchs

• Junge Zahnärzte, Zahnärztinnen undangestellte Zahnärzte – Dr. JaninaPodolsky – entschuldigt.Ein schriftlicher Bericht, dessen VortragHerr Binner übernimmt, wurde vorabeingereicht.

• Vorbeugende Zahnheilkunde/Koordi-nation mit zahnärztlichen Vereinen –ZÄ Gisela Sandmann

• Geriatrie – ZA Ernst Binner

5. Bericht der Kassenprüfer

Frau Dr. Jana Krümpelmann, die zusam-men mit Herrn Dr. Markus Söldner dieKassenprüfung am 04.10.2017 im ZBVNiederbayern durchführte, wird das Worterteilt. Die Prüfung ergab keinerlei Bean-standungen.

16.45 Uhr - Eintreffen eines weiteren Mit-glieds.

Für die Verfassung eines schriftlichenAntrags zu TOP 6. durch Herrn ZA OskarAtzinger wird die Mitgliederversammlungvon 17.05 Uhr bis 17.10 Uhr unterbro-chen.

6. Mittelnachgenehmigung für 2016 lt. Prüfbericht der BZÄK

Antrag Herr ZA Oskar Atzinger, Passau:„Die genannten Zuweisungen zur Rück-stellung Altersteilzeit und Altersversor-gung werden von der Mittelnachgeneh-migung für 2016 gestrichen undstattdessen im Voranschlag 2018 einge-stellt bzw. dementsprechend erhöht.“

Mündliche Begründung:Die genannten Zuweisungen zu den Rück-stellungen müssen entweder vorab imHaushalt berücksichtigt sein oder in einemNachtrags-Haushalt bewilligt werden.

Abstimmung des Antrags: Der Antragwird bei 1 Zustimmung und 11 Gegen-stimmen mehrheitlich abgelehnt.

Abstimmung der Mittelnachgenehmi-gung:Die im Prüfbericht der Bundeszahnärzte-kammer aufgeführten Mittelüberschrei-tungen werden von der Mitglieder-versammlung mehrheitlich, bei 1 Gegen-stimme, bewilligt.

7. Entlastung des Vorstandes

Auf Antrag von Frau Dr. Jana Krümpel-mann wird dem Vorstand mehrheitlich,

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bei 1 Gegenstimme und Enthaltung desVorstandes, Entlastung erteilt.

8. Aktualisierung der Aufwandsentschä-digungen Vorsitzende

Herr Dr. Peter Maier stellt nachfolgendenAntrag zur Abstimmung:„Die Aufwandsentschädigungen der bei-den Vorsitzenden werden ab 01.01.2018wie folgt angehoben:

1. Vorsitzender: monatlich 1.500,00 €(bisher 1.300,00 €)

2. Vorsitzender: monatlich 1.000,00 €(bisher 800,00 €)“

Abstimmung: Der Antrag wird einstim-mig, bei Enthaltung der Betroffenen,angenommen.

9. Änderung/Neuverkündung der Bei-tragsordnung des ZBV Niederbayern

Die Satzung zur Änderung der Beitrags-ordnung des Zahnärztlichen Bezirksver-bandes Niederbayern wird von der Mit-gliederversammlung gemäß Anlage 1 wiefolgt abgestimmt:Beschluss: einstimmig, Inkrafttreten ab01.04.2018.

10. Behandlung von eingereichtenAnträgen

In der vorgegebenen Frist gingen keineAnträge beim ZBV Niederbayern ein.

11. Genehmigung des Haushaltsplanesfür 2018

Herr Dr. Leibl erläutert den Haushaltsplan2018. Nach Diskussion werden noch fol-gende Änderungen vorgenommen:

- Position „Erträge aus Auflösung Rück-stellungen“ – Erhöhung von 100,00 €auf 4.000,00 €Begründung:Aufgrund von Buchprüfungen durch dieDeutsche Rentenversicherung wurde aufAnraten des Prüfers der BZÄK im Jahr2014 für eventuelle Nachzahlungen vonSozialabgaben für den 1. und 2. Vorsit-zenden 10.000,00 € zurückgestellt. DieNachzahlung für die Jahre 2010 – 2013betrug 3.585,59 € und wurde an dieAOK entrichtet. Für den Prüfungszeit-raum 2014 – 2016 wird eine Nachzah-lung an die AOK in Höhe von 2.558,63

€ fällig. Voraussichtlich sind keine wei-teren Nachzahlungen mehr zu erwarten,sodass die verbleibenden Rückstellun-gen in Höhe von 3.855,78 € aufgelöstwerden können.

- Position „Aufwandsentschädigungen“ -Erhöhung von 36.600,00 € auf38.600,00 €Begründung:Nach Erhöhung der Aufwandsentschä-digungen für den 1. und 2. Vorsitzenden(siehe TOP 8.) ab 01.01.2018 ergibt sichfür 2018 eine Jahressumme aller Auf-wandsentschädigungen in Höhe von38.400,00 €.

Damit ist gemäß Haushaltsplan 2018 eineEntnahme aus dem Vermögen in Höhevon 6.670,00 € geplant. Der Haushalts-plan 2018 wurde mit den Gesamtsummenvon 559.670,00 € in den Einnahmen undAusgaben mit dem Zusatz „Ausgaben, fürdie ein sachlicher und verwaltungsmäßi-ger Zusammenhang besteht, sind gegen-seitig deckungsfähig. Mehreinnahmen auswissenschaftlicher Fortbildung deckenentsprechende Mehrausgaben“, einstim-mig angenommen.

12. Verschiedenes

Nachdem sehr viele Praxen an Mittwoch-nachmittagen arbeiten und bei Eingangder Einladungen die Terminbücher in derRegel schon voll sind, regte ein Mitgliedim Vorfeld der Mitgliederversammlungtelefonisch an, die bisher an Mittwoch-nachmittagen festgelegte Mitgliederver-sammlung künftig an Freitagnachmitta-gen durchzuführen. Nach Diskussion wirdso verblieben, dass die Meinung aller Mit-glieder des ZBV mittels Online-Umfrageeingeholt wird.

Mit dem Dank an die Kolleginnen undKollegen für das Interesse schließt der1. Vorsitzende die Mitgliederversammlungum 18.00 Uhr.

Ernst Binner1. Vorsitzender

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ZBV INFO

ZBV NiederbayernMontag bis Freitag, 09.00 bis 12.00 Uhr

Montag bis Donnerstag,14.00 bis 16.00 Uhr

KontaktdatenTelefonzentrale: 0 94 21/56 86 88-0 Fax: 0 94 21/56 86 88-88 E-Mail: [email protected]

Ansprechpartnerinnen:

Melanie Schattenkirchner• Vorstandssekretariat• Berufsrechtliche Angelegenheiten • Buchhaltung • FortbildungTelefon Durchwahl: 0 94 21/56 86 88-30E-Mail: [email protected]

Gabi Blaschzok• Mitgliederverwaltung• Meldewesen• FortbildungTelefon Durchwahl: 0 94 21/56 86 88-50E-Mail: [email protected]

Brigitte Zimmermann• Ausbildung zahnärztliches Personal• Kursverwaltung Prothetik/ProphylaxeTelefon Durchwahl: 0 94 21/56 86 88-40E-Mail: [email protected]

Marina Kräh• AuszubildendeTelefon Durchwahl: 0 94 21/56 86 88-0E-Mail: [email protected]

Sollte eine Ansprechpartnerin nichterreichbar sein, hilft Ihnen selbstverständ-lich gerne eine Kollegin weiter.

Sprechzeiten der Bürogemeinschaft des ZBV Niederbayernund der KZVB Bezirksstelle Niederbayern

KZVB Bezirksstelle NiederbayernMontag bis Donnerstag08.00 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 16.00 UhrFreitag 08.00 bis 12.00 UhrAnsprechpartnerin: Martina Ottl • Assistentengenehmigungen • Zahnarztregister • Zulassungen / Praxisabgaben • Zahnärztlicher Notfalldienst Telefon Durchwahl: 0 94 21/56 86 88-21Fax: 0 94 21/56 86 88-88E-Mail: [email protected] Notdienst unter:www.notdienst-zahn.de

Besuchen Sie uns auf unserer Homepagewww.zbv-niederbayern.de

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Ungültigkeits-erklärungenvon Zahnarztaus-weisen

Der Zahnarztausweis Nr. 40.837, aus-gestellt vom ZBV Oberpfalz, der Zahn-ärztin Dr. Angela Koch, geb. 16.05.1972,wird für ungültig erklärt.

Berufshaftpflichtversicherung –Nachweispflicht

nisses, gegen Haftpflichtansprüche abge-sichert.“

Der ZBV Niederbayern bittet aus diesemGrund bei Neuanmeldungen oder Um-stufungen von Mitgliedern um Vorlageeines Nachweises einer ausreichend ab-geschlossenen Berufshaftpflichtversiche-rung (Kopie der Versicherungspolice bzw.Bescheinigung des Versicherers).

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dassZuwiderhandlungen dieser Nachweis-pflicht mit Bußgeld geahndet werdenkönnen.

In § 4 der Berufsordnung für die Bayeri-schen Zahnärzte (in der ab 01.03.2014geltenden Fassung) ist folgendes geregelt:

„Der Zahnarzt ist verpflichtet, sich gegendie aus der Ausübung seines Berufs erge-benden Haftpflichtansprüche ausrei-chend zu versichern und dies auf Ver-langen des zuständigen ZahnärztlichenBezirksverbands oder der Landeszahn-ärztekammer nachzuweisen. Die Versi-cherungspflicht besteht für den Zahnarztpersönlich, es sei denn, er ist in vergleich-barem Umfang, insbesondere im Rahmeneines Anstellungs- oder Beamtenverhält-

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ZBV INFO

Unsere Homepage finden Sie unter www.zbv-niederbayern.de

„Anzeigen“ sind hier: Startseite Informationen Anzeigen

Anzeige aufgebenUnter dem Menüpunkt "Anzeigen" können Zahnärzte und Praxispersonal kostenlos Kleinanzeigen aufgeben.

So funktioniert die Kleinanzeigenbörse

Die Anzeigenbörse des ZBV Niederbayern ist in drei Bereiche aufgeteilt:

• Stellenmarkt• Verkäufe / Gesuche• Sonstiges

Nachdem der Text im Anzeigenfeld formuliert wurde, kann in einer Vorschau zunächst geprüft werden, wiedie Anzeige online erscheinen wird. Soll der Text noch geändert oder Fehler behoben werden, sind noch Korrekturen möglich, bevor die Anzeige mit einem Mausklick abgesandt werden kann.

Nach Absenden der Anzeige erhält der Auftraggeber eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Nachdem der ZBVdie Anzeige freigeschaltet hat, wird der Auftraggeber nochmals per Email benachrichtigt und die Anzeige wirdauf der Website angezeigt.

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ZahnärztlicherBezirksverband

Niederbayern

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ZBV INFO

Nach § 3 Abs. 1 Meldeordnung der BLZKist jedes neue Mitglied eines Zahnärzt-lichen Bezirksverbandes verpflichtet, sichbei diesem zu melden. Es ist ein Melde-bogen auszufüllen, den der Zahnärzt-liche Bezirksverband ausgibt. Dem Mel-debogen sind die Approbationsurkundebzw. die Erlaubnis nach § 13 des Geset-zes über die Ausübung der Zahnheilkun-de, ggf. die Promotionsurkunde und dieFachgebietsanerkennung, beizufügen.

Alle Urkunden müssen mit einem origi-nalen amtlichen Beglaubigungsvermerkversehen sein.

In Ihrem eigenen Interesse erinnern wirauch bereits geführte Mitglieder umBeachtung der Meldeordnung, da Ände-rungen und Mitteilungen unter Umstän-den Auswirkungen auf Beitragseinstu-fungen und Postzustellungen haben.

So besteht für Mitglieder Anzeigepflichtnach § 3 Abs. 2 der Meldeordnung

Meldeordnung

gegenüber dem Zahnärztlichen Bezirks-verband bei:a) erstmaliger oder erneuter Zulassung

sowie bei jeder sonstigen Aufnahmeder Berufsausübung,

b) Aufgabe der Praxis oder Ausscheidenaus einer Praxis,

c) sonstiger vorübergehender oder dau-ernder Aufgabe der Berufsausübung,

d) Arbeitsplatzwechsel,e) Verlegung der Hauptwohnung im

Sinne des Melderechts, sowohl inner-halb des Bereichs des ZahnärztlichenBezirksverbandes als auch über dessenGrenze hinweg,

f) Änderung von Name oder Familien-stand, Erwerb einer Promotion.

Eine Meldung des Arbeitgebers an dieKZVB ersetzt nicht die Information anden ZBV.

Deshalb bitten wir alle Praxisinhaberin-nen und Praxisinhaber, dem ZBV umge-

hend mitzuteilen, dass sie eine Assisten-tin bzw. einen Assistenten in ihrer Praxisbeschäftigen oder wenn eine angestellteZahnärztin bzw. ein angestellter Zahn-arzt tätig wird. Insbesondere sollten wirüber den Beginn und die Beendigungderartiger Arbeitsverhältnisse informiertwerden, auch wenn die betroffenenZahnärzte grundsätzlich selbst zu diesenMeldungen verpflichtet sind. Die Anga-ben sind zum einen notwendig zur Fest-stellung der korrekten Beitragsgruppeder betroffenen Kolleginnen und Kolle-gen, zum anderen kann dem zahnärzt-lichen Nachwuchs in Zukunft mehr Bera-tung und Hilfestellung angebotenwerden.

Weitere Auskünfte erteilt gerne beim ZBVNiederbayern Frau Gabi Blaschzok unterder Tel. Nr. 0 94 21-56 86 88-50, email:[email protected]

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ZBV INFO

Auch in diesem Jahr zeichnete die Bun-deszahnärztekammer auf Vorschlag derBayerischen Landeszahnärztekammerverdiente Standespolitiker mit der Ehren-nadel der Deutschen Zahnärzteschaft inSilber aus. Die Verleihung fand bei derVorstandssitzung der BLZK am Randedes Bayerischen Zahnärztetages statt.Die Geehrten erhielten die Ehrennadelaus der Hand des BLZK-PräsidentenChristian Berger.

Die Auszeichnung war verbunden miteiner Würdigung der standespolitischen

Ehre, wem Ehre gebührtEhrennadel in Silber verliehen

Verdienste durch die jeweiligen Vorsit-zenden der Zahnärztlichen Bezirksver-bände. Christian Berger ehrte als Vorsit-zender des ZBV Schwaben Dr. HansHuber, Dr. Werner Krapf und Dr. GuntherZahn. Der niederbayerische ZBV-Vorsit-zende Ernst Binner würdigte die Ver-dienste von Dr. Alexander Süllner, WalterWanninger und Dr. Johannes Müller. Dr.Klaus Kocher, Vorsitzender des ZBVOberbayern, ehrte Dr. Gerd Flaskamp undDr. Brigitte Hermann. Dr. Silvia Morne-burg übernahm die Aufgabe für den ZBV

Mittelfranken und sprach die Laudatiofür Dr. Michael Sengewald. Die Verdiens-te von Dr. Rolf-Dieter Strasen wurdenvom Vorsitzenden des ZBV Unterfranken,Dr. Guido Oster, gewürdigt.

Alle Ausgezeichneten engagierten sichüber viele Jahre in unterschiedlichenPositionen und Funktionen für die baye-rischen Zahnärzte beziehungsweise tundies noch heute.

Isolde M. Th. Kohl

Die Geehrten und ihre Laudatoren bei der Verleihung der silbernen Ehrennadel.

„Wenn Zähne aus der Reihe tanzen”Kinderuni gibt Einblick, wie schiefe Zähne wieder gerade gerückt werden

Was passiert, wenn Zähne nicht anihrem Platz stehen? Darauf haben seitDienstag rund 50 Kinder eine Antwort.Prof. Dr. Dr. Peter Proff, Direktor derPoliklinik für Kieferorthopädie am Uni-versitätsklinikum Regensburg, erklärtewährend der Kinderuni, wie schiefeZähne mit Hilfe von Zahnspangen wie-der gerade gerückt werden und beant-wortete knifflige Fragen der kleinenTeilzeitstudenten.

Eigentlich bildet Prof. Proff Zahnärzteaus, doch für die Besucher der Kinderuninahm er sich gerne Zeit. Ein Murmelnzog sich durch den Raum, als er zuBeginn Beispiele für schiefe Zähne zeig-te. „Keiner muss Angst haben, dass die sobleiben, denn dafür gibt es Zahnspan-gen.“ Doch warum genau müssen Zähnekorrigiert werden? Das wollten viele Kin-der wissen. Der wichtigste Grund sei, dieZähne sauber halten zu können.

Denn durch eine Schiefstellung ist eingru ndliches Putzen nicht immer möglich.„Es können sich Beläge und anschließen-de Löcher bilden“, erklärte Prof. Proff.Zusätzlich könne es dadurch passieren,dass sich das Zahnfleisch entzündet.Doch nicht nur Schäden am Zahn kön-nen entstehen, auch eine falsche Belas-tung untereinander kann die Folge sein:„Zähne lockern sich.“ Und auch dasAbbeißen und Essen werde mit der rich-

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ZBV INFO

tigen Zahnstellung einfacher. Das ver-standen die Kinder und plötzlich war esfür viele nicht mehr schlimme, eine festeSpange zu tragen.

Wie rückt man schiefe Zähnewieder gerade?

„Welche Arten von Zahnspangen gibtes?“, fragte ein Junge aus der dritten Rei-he. „Herausnehmbare Spangen, festeZahnspangen oder Außenspangen“, ent-gegnete Prof. Proff. Doch jede Spangemüsse nach bestimmten Kriterien ausge-wählt werden. Bei einer losen Spangemüssen kleine Patienten fleißig mitarbei-ten, betonte der Dozent. Denn nur durchhäufiges Tragen können einfache Zahn-fehlstellungen, die Zahnbogenbreiteoder die Positionierung der Kiefer zuei-nander korrigiert werden. „Ich trage mei-ne nachts immer und sogar untertags“,versicherte ein Junge ganz stolz.

Doch lieber eine festeZahnspange?Eine feste Spange werde dann gebraucht,wenn einzelne Zähne unterschiedlichangepasst und komplizierte Korrekturendurchgeführt werden müssen. Dabeiwerden Brackets mit einem Kunststoff-kleber auf den Zähnen befestigt und miteinem Draht Spannung erzeugt. „DerDraht ist elastisch und will wieder in sei-ne Ausgangsposition. Er nimmt die Zäh-ne einfach mit.“ Ein kleines Video ver-deutlichte diesen Vorgang und brachtedie Kinder ins Staunen. Doch was, wennalle Zähne wieder an ihrem Platz sind?„Kann es passieren, dass die Zähne amDraht hängen bleiben und mit herausge-nommen werden?“, fragte ein Mädchen,das selbst eine Spange trägt, entsetzt.Prof. Proff beruhigte: „Das kann nichtpassieren.“ Denn beim Lösen der Bra-ckets bricht der Kleber meist optimal unddie Spange kann samt Draht herausge-nommen werden.Wichtig sei bei einer Zahnspange jedochimmer, die Kontrolltermine einzuhaltenund fleißig zu putzen. Bis auf ein unan-genehmes Gefühl und Druck auf denZähnen zu Beginn, sei es nicht weiterschmerzhaft. Der Lohn seien schöne Zäh-ne – ein Leben lang. Nicht nur den klei-

nen Studenten hat die Kinderuni über dieZähne gut gefallen, auch Prof. Proff istbegeistert von der Idee: „Kinder stellenausgezeichnete Fragen, mit denen manim Vorhinein nicht rechnet. Es machteinfach Spaß.“ -lef-

■ InfoDie nächste Kinderuni findet am Diens-tag, 8. Mai, um 17 Uhr statt.Hans-Jürgen Multhammer erzählt allesuber den Einsatz von Robotern.Veranstaltungsort ist das Schulungs- undAusstellungszentrum (SAZ) an der Schul-gasse 18.

Zu Beginn zeigte Prof. Dr. Dr. Peter Proff, Direktor der Poliklinik für Kieferorthopädie, Universi-tätsklinikum Regensburg, den Kindern, wie schief Zähne vor einer Behandlung stehen können.

Prof. Proff beantwortete alle Fragen der jun-gen Studenten.

Die kleinen Besucher stellten eifrig Fragenzum Thema Zähne.

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ZBV INFO

• Von 2.427 für das Schuljahr 2016/17erfassten Grundschulen (alle öffent-lichen und privaten Regelschulen) hat-ten zum Schuljahresbeginn 2.195Schulen das Aktionsmaterial erhalten.

• 1.601 Grundschulen haben für dasSchuljahr 2016/17 ihr Ergebnisgemeldet.Das ergibt eine Meldequote von 73%im Verhältnis zu den beschicktenGrundschulen bzw. 66% aller bayeri-schen Grundschulen.

• Die Rücklaufquote (das Verhältnis zwi-schen den gesammelten Löwenkartenund der Gesamtzahl der Grundschüler)hat im Durchschnitt aller teilneh-menden Schulen 50% betragen.

• 154 Schulen haben eine Rücklauf-quote von 100% und mehr erreicht –d.h. durchschnittlich war jedes Kindmindestens einmal mit Löwenzahnbeim Zahnarzt.

• 16 Schulen haben das Spitzenergeb-nis von 200% Rücklaufquote erreicht– jedes Kind war zweimal im Schuljahrbeim Zahnarzt.

• Zusätzlich haben sich 77 Förderschulenan der Aktion beteiligt.

• Alle Förderschulen, die eine Rücklauf-quote von 50% erreicht haben, und alleGrundschulen mit mindestens 75%Rücklaufquote erhalten ein Preisgeldgestaffelt nach dem Ergebnis (insge-samt 295 Geldpreisgewinner). Unterallen anderen wurden 222 Sachpreiseausgelost.

Außerdem erhalten alle Schulen, die ihrErgebnis gemeldet haben, eine Urkunde.Und 154 Schulen bekommen Silber-bzw. Gold-Plaketten als LöwenzahnTop- bzw. Spitzenschule.

Aktion LöwenzahnNIEDERBAYERN

Schulamt DeggendorfPreisgeldgewinner:Grundschule Buchhofen, Schulstraße 2,94533 Buchhofen, 171,43%

Aktion LöwenzahnErgebnisse 2016/2017

Grundschule Neuhausen, Schulstraße 5,94560 Offenberg, 151,05%

Grundschule Rettenbach, Haidhof 3,94469 Deggendorf, 132,88%

Abt-Bachmeier-Grundschule, Schulstra-ße 9, 94532 Außernzell, 111,32%

Grundschule Aholming, TabertshausenerStraße 11, 94527 Aholming, 102,44%

Sachpreisgewinner:Grundschule St. Martin Deggendorf,Berger Straße 29, 94469 Deggendorf

Schulamt Dingolfing-LandauSachpreisgewinner:Grundschule Moosthenning, LengthalerStraße 19, 84164 Moosthenning

Schulamt Freyung-GrafenauPreisgeldgewinner:Grundschule Karlsbach, Kirchberg 6,94065 Waldkirchen, 200,00%

Montessori Grundschule Wolfstein e.V.,Kreuzberg 31, 94078 Freyung, 124,00%

Grundschule Böhmzwiesel, Am Zwiesel-berg 39, 94065 Waldkirchen, 106,06%

Grundschule Innernzell-Schöfweg,Schulstraße 4, 94548 Innernzell,100,00%

Grundschule Holzfreyung, Holzfreyung1, 94065 Waldkirchen, 95,45%

Grundschule Dietrich-Bonhoeffer-Schule, Schulstraße 30, 94513 Schön-berg, 86,81%

Grundschule Heinz-Theuerjahr-Schule,Schulstraße 11, 94556 Neuschönau,81,74%

Sachpreisgewinner:Grundschule Haus im Wald, FurtherStraße 12, 94481 Grafenau

Grundschule Thurmansbang, Schulstra-ße 5, 94169 Thurmansbang

Grundschule "Am goldenen Steig"Röhrnbach, Froschau 10, 94133 Röhrn-bach

Grundschule am Haidel Hinterschsmi-ding-Grainet, Schulstraße 8, 94146 Hin-terschmiding

Schulamt KelheimPreisgeldgewinner:Grundschule Aiglsbach, Hofmarkweg 5,84089 Aiglsbach, 91,76%

Sachpreisgewinner:Grundschule Teugn, Lindenstraße 1,93356 Teugn

Grundschule Pürkwang, Am Kirchberg 7,93359 Wildenberg

Grundschule Offenstetten, Schulstraße9, 93326 Abensberg

Schulamt Landshut LandkreisPreisgeldgewinner:

Grundschule Aham, Am Lerchenfeld 2,84168 Aham, 128,57%

Grundschule Vilsbiburg, Kirchstraße 6,84137 Vilsbiburg, 100,28%

Grundschule Aich, Arberstraße 11,84155 Bodenkirchen, 95,71%

Grundschule Vilsheim, Schulstraße 6,84186 Vilsheim, 83,84%

Sachpreisgewinner:Grundschule Postau, Schulstraße 7,84103 Postau

Grundschule Kirchberg, An der Freyung2, 84178 Kröning

Grundschule St. Martin Geisenhausen,Bürgermeister-Dräxlmeier-Platz 1,84144 Geisenhausen

Grundschule Bodenkirchen, Hauptstraße17, 84155 Bodenkirchen

Grundschule Essenbach, Savigneux-Platz2, 84051 Essenbach

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ZBV INFO

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Schulamt Landshut StadtSachpreisgewinner:Grundschule St. Peter und Paul Lands-hut, Niedermayerstraße 14, 84028Landshut

Private Grundschule Seligenthal, Bis-marckplatz 14, 84034 Landshut

Grundschule Konradin Landshut, St.-Vinzenz-Platz 4, 84036 Landshut

Schulamt Passau LandPreisgeldgewinner:Grundschule Garham, Am Kirchberg 7,94544 Hofkirchen, 200,00%

Grundschule Hartkirchen, Obere Inntal-straße 24, 94060 Pocking, 150,68%

Grundschule Hofkirchen, Schulgasse 4,94544 Hofkirchen, 126,42%

Grundschule Germannsdorf, Hauptstraße10, 94051 Hauzenberg, 120,88%

Grundschule Hauzenberg, Eckmühlstra-ße 14, 94051 Hauzenberg, 119,30%

Grundschule Neustift, Alte Dorfstraße 25,94496 Ortenburg, 109,09%

Grundschule Witzmannsberg, Enzersdorf15, 94104 Witzmannsberg, 104,44%

Grundschule Straßkirchen, Eichenweg10, 94121 Salzweg, 91,89%

Grundschule Schaibing, Dorfstraße 30,94107 Untergriesbach, 84,72%

Adalbert-Stifter-Grundschule Weg-scheid, Mitterweg 19, 94110 Wegscheid,80,45%

Grundschule Tettenweis, Schulstraße 2,94167 Tettenweis, 78,57%

Grundschule Rotthalmünster, Franz-Gerauer-Straße 21, 94094 Rotthalmün-ster, 77,46%

Grundschule Aunkirchen, BeutelsbacherStraße 12, 94474 Vilshofen, 75,68%

Sachpreisgewinner:Grundschule Bad Füssing - Kirchham,Hubert-Haider-Straße 1, 94072 Bad Füs-sing

Grundschule Neuhaus, Passauer Straße 3,94152 Neuhaus

Grundschule Pocking, Dr.-Karl-Weiß-Platz 6, 94060 Pocking

Grundschule Ritter-Tuschl, Kapuziner-straße 24, 94474 Vilshofen

Wolfgang-Marius-Grundschule Alders-bach, Schulstraße 17, 94501 Aldersbach

Schulamt Passau StadtPreisgeldgewinner:Hans-Carossa-Grundschule Heining-Schalding, Carossastraße 1, 94036 Pas-sau, 176,92%

Grundschule St. Anton, Dr.-Eggersdor-fer-Straße 10, 94032 Passau, 96,67%

Grundschule St. Nikola Passau, Ort 1,94032 Passau, 86,90%

Sachpreisgewinner:Grundschule Grubweg, Lusenweg 3,94034 Passau

Schulamt RegenPreisgeldgewinner:Aktive Montessori-Schule Bayerwald,Mühlstraße 14, 94256 DrachselsriedOberried, 200,00%

Grundschule Langdorf, Hauptstraße 45,94264 Langdorf, 187,50%

Grundschule Kirchdorf i. Wald, Schulstra-ße 6, 94261 Kirchberg i.Wald, 156,52%

Grundschule Frauenau, Badstraße 2,94258 Frauenau, 122,06%

Grundschule Arnbruck, Schulstraße 1,93471 Arnbruck, 116,00%

Grundschule Lindberg, Schulweg 6,94227 Lindberg, 107,59%

Grundschule Gotteszell, Schulstraße 4,94239 Gotteszell, 95,83%

Grundschule Patersdorf, Schulstraße 7,94265 Patersdorf, 87,69%

Sachpreisgewinner:

Grundschule Bischhofsmais, Max-Pein-kofer-Weg 3, 94253 Bischofsmais

Schulamt Rottal-InnPreisgeldgewinner:Grundschule Postmünster, Schulstraße 5,84389 Postmünster, 121,21%

Grundschule Ering, Am Steinhügel 2,94140 Ering, 114,52%

Grundschule Reut, Sonnleiten 27, 84367Reut, 98,41%

Grafen-von-Schaunberg-Grundschule

Julbach, Rathausplatz 3, 84387 Julbach,95,29%

Grundschule Egglham, Hauptstraße 40,84385 Egglham, 94,87%

Grundschule Walburgskirchen, Am Bäk-kerberg 12, 84367 Tann, 88,89%

Grundschule Prienbach, Schulstraße 2,94166 Stubenberg, 87,50%

Grundschule Schönau, Schulstraße 2,84337 Schönau, 87,34%

Grundschule Falkenberg-Taufkirchen,Sommerstraße 13, 84326 Falkenberg,77,46%

Grundschule Wittibreut, Kerneigenstraße4, 84384 Wittibreut, 76,19%

Sachpreisgewinner:Grundschule Mitterskirchen, Gerastraße1, 84335 Mitterskirchen

Grundschule Arnstorf, Schönauer Straße6, 94424 Arnstorf

Schulamt Straubing-BogenPreisgeldgewinner:Dietrich-von-Haibeck-Schule, Schulstra-ße 10, 94353 Haibach, 107,81%

Grundschule St. Englmar-Perasdorf,Irlauweg 1, 94379 Sankt Englmar,96,55%

Grundschule Rattenberg, Hauptstraße13, 94371 Rattenberg, 94,67%

Grundschule Konzell, Kirchplatz 3,94357 Konzell, 92,45%

Sachpreisgewinner:Grundschule Stallwang, Kirchberg 32,94375 Stallwang

Grundschule Rattiszell, Schulstraße 11,94372 Rattiszell

St. Martin-Grundschule Mallersdorf-Pfaffenberg, Holztraubacher Straße 8,84066 Mallersdorf-Pfaffenberg

Grundschule Rain, Attinger Straße 10,94369 Rain

Schulamt Straubing StadtSachpreisgewinner:Grundschule St. Peter, Schulgasse 11,94315 Straubing

Grundschule St. Josef, Von-Leistner-Straße 40, 94315 Straubing

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ZBV INFO

Die Sachpreise wurden unter allen Mel-dungen verlost, sofern sie nicht Preis-geldgewinner sind. Ab einer Rücklauf-quote von 75% (Förderschulen ab 50%)erhalten die Schulen einen Geldpreisgestaffelt nach dem Ergebnis (max. kön-nen 200% erreicht werden, wenn jedesGrundschulkind zweimal im Schuljahrzur Kontrolluntersuchung beim Zahnarztwar). Alle meldenden Schulen erhalteneine Urkunde. Alle Schulen mit minde-stens 100% Rücklaufquote erhaltenEhrenplaketten.

Ergebnisse Aktion Seelöwe2016/2017

Wir haben für ganz Bayern wieder erst-klassige Ergebnisse erhalten:

33 Einrichtungen mit 200 Prozent,

92 Einrichtungen zwischen 150 und 200Prozent und

269 Einrichtungen zwischen 100 und150 Prozent.

Bei der Aktion Seelöwe 2016/2017 habengewonnen:

386 Einrichtungen Geldpreise,

1.000 Einrichtungen Goldie-Kuscheldek-ken und

15 Einrichtungen fahren in den Tiergar-ten.

Aktion Seelöwe NIEDERBAYERN

Arbeitskreis: DeggendorfGewinner Preisgeld:Kath. Kindergarten St. Gotthard, Franz-Xaver-Loibl-Str. 3, 94491 Hengersberg,200,00%

Kindergarten St. Peter und PaulNeßlbach, Deggendorfer Str. 17, 94577Winzer, 165,38%

Kindertagesstätte Herz Mariä, Hauptstr.78, 94563 Otzing, 152,63%

Gemeindekindergarten Moos, Gundelin-deweg 2, 94554 Moos, 151,61%

Kindergarten Michaelsbuch, Gamel-bertstr. 13, 94569 Stephansposching,110,71%

11 Sachpreisgewinner

Arbeitskreis: Dingolfing/Landau6 Sachpreisgewinner

Arbeitskreis: Freyung/GrafenauGewinner Preisgeld:Kinderhaus St. Anna, Haferbrädlweg 1,94556 Neuschönau, 162,50%

Kindergarten Klingenbrunn, FrauenauerStr. 37, 94518 Spiegelau, 140,91%

Kath. Kindergarten Hohenau, Schulstr.7, 94545 Hohenau, 131,25%

Caritas-Kindergarten Kreuzberg, Kreuz-berg 31, 94078 Freyung, 128,00%

Kindergarten St. Christophorus, Atzldorf9, 94142 Fürsteneck, 125,00%

Kindergarten Hl. Familie, Hofmark 8,94481 Grafenau, 121,21%

Caritas-Kindergarten St. Josef, Kapellen-weg 5, 94078 Freyung, 117,00%

Kindergarten Arche Noah, Böhmzwiesel30, 94065 Waldkirchen, 100,00%

5 Sachpreisgewinner

Arbeitskreis: KelheimGewinner Preisgeld:Gemeindekindergarten Kirchdorf,Hauptstr. 33, 93348 Kirchdorf, 200,00%

Kath. Kindergarten St. Georg, Deuerlin-ger Str. 11, 93351 Painten, 200,00%

Kindergarten Zwergenland, Klosterstr.21, 93354 Biburg, 141,67%

Waldkindergarten Mainburg, Erberstraße5, 84048 Mainburg, 140,00%

Kath. Kindergarten St. Andreas, AmGries 2, 93333 Neustadt, 127,27%

Gemeindekindergarten Essing, Schulstr.4 a, 93343 Essing, 125,00%

Kath. Kindergarten St. Stefan Staubing,Holzharlandener Weg 1, 93309 Kelheim,117,02%

Gemeindekindergarten Zwergerlhaus,Blumenstr. 8, 93359 Wildenberg,102,13%

8 Sachpreisgewinner

Arbeitskreis: LandshutGewinner Tierparkfahrten:Montessori Kindergarten Johannes-brunn, Pelzgartenstr. 3, 84175 Schalk-ham, 200,00%

Gewinner Preisgeld:Don-Bosco-Kindergarten Oberroning,Kohlstatt 11, 84056 Rottenburg, 178,26%

Kindergarten Seyboldsdorf, Dorfstr. 25,84137 Vilsbiburg, 164,00%

Kindergarten Neufahrn, Hindenburgberg4, 84088 Neufahrn i. NB, 158,95%

Kinderwelt St. Michael, Görresstr. 3,84155 Bodenkirchen, 147,17%

Kindergarten Gänseblümchen, Schne-denhaarbach 73, 84137 Vilsbiburg,138,89%

Kinderzentrum St. Nikolaus, WambacherStr. 10, 84169 Altfraunhofen, 102,50%

12 Sachpreisgewinner

Arbeitskreis: PassauGewinner Preisgeld:Kath. Pfarrkindergarten St. Elisabeth,Erlenstr. 9, 94104 Tittling, 163,46%

Klosterkindergarten Aigen a. Inn, Klo-sterstr. 2, 94072 Bad Füssing, 150,00%

Kindergarten St. Florian Nammering,Hauptstr. 9, 94538 Fürstenstein,147,62%

Kindertagesstätte St. Martin, Marienstr.28, 94154 Neukirchen, 140,86%

Kindergarten St. Michael Otterskirchen,Jahnstr. 5, 94575 Windorf, 137,50%

Kindergarten St. Vitus Rappenhof, Ilz-talstr. 20, 94104 Witzmannsberg,117,39%

Kath. Kindergarten Gottsdorf, RiedlerStr. 1, 94107 Untergriesbach, 113,33%

Kindergarten St. Michael Würding, Tha-ler Str. 13, 94072 Bad Füssing, 100,00%

Kindergarten Hals, Pfarrer-Einberger-Weg 2, 94034 Passau, 100,00%

21 Sachpreisgewinner

Arbeitskreis: RegenGewinner Preisgeld:Kindergarten St. Anna, Pappelweg 16,94209 Regen, 161,19%

Kath. Kindergarten St. Gotthard, Klo-sterweg 10, 94259 Kirchberg i.Wald,145,00%

Montessori-Kinderhaus Dachselsried,Mühlstr. 14, 94256 Drachselsried,111,11%

Kindergarten Am Anger, Hans-Probst-Weg 4, 94227 Lindberg, 108,00%

Kindergarten St. Theresia, Klessinger Str.6, 94269 Rinchnach, 100,00%

10 Sachpreisgewinner

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ZBV INFO

16 ZNN 1-2018

Arbeitskreis: Rottal InnGewinner Preisgeld:Kindergarten Reut, Kirchenplatz 5,84367 Reut, 120,59%

Städt. Kindergarten Kirchberg, Kirchberg41, 84307 Eggenfelden, 117,39%

Gemeindekindergarten Taufkirchen,Pfarrackerstr. 5, 84326 Falkenberg,102,13%

14 Sachpreisgewinner

Arbeitskreis: StraubingGewinner Preisgeld:Kindergarten St. Martin Pilling, Schaf-

höfener Weg 8, 94368 Perkam, 114,29%

Kath. Kindergarten St Joseph, Fried-hofstr. 4, 94363 Oberschneiding,100,00%

Kindergarten St. Sabinus, Pfarrplatz 2,94336 Windberg, 100,00%

Gewinner Tierparkfahrten:

Integrativer Kindergarten St. Wolfgang,Regensburger Str. 66, 94315 Straubing

15 Sachpreisgewinner

Die Prozentangabe entspricht der Rück-laufquote, das heißt dem Verhältnis zwi-schen den gesammelten, abgestempelten

Aufklebern und allen Kindern (max.200%, wenn jedes Kind zweimal im Jahrzur Kontrolle beim Zahnarzt war).

5 Fahrten in den Tiergarten wurden unterden Hauptgewinnern und weitere 10unter allen Ergebnismeldungen ausge-lost. Die Sachpreise wurden unter allenEinrichtungen, die eine Ergebnis gemel-det haben und keinen Geldpreis bekom-men, ausgelost. Ab einer Rücklaufquotevon 100% erhalten die EinrichtungenGeldpreise gestaffelet nach dem Ergebnis(sofern sie nicht für eine Tierparkfahrtausgelost wurden).

Pilotprojekt „Ü-Klassen” der LAGZ BayernAufgeschlossene Kinder, hochmotivierte Lehrer und interessante Erkenntnisse zurZahngesundheit junger Migranten und Flüchtlinge

Rund vier Monate nach dem Start desLAGZ-Pilotprojektes „Ü-Klassen“, dasdurch das Bayerische Staatsministeriumfür Gesundheit und Pflege finanziellgefördert wird und vom BayerischenStaatsministerium für Bildung und Kul-tus genehmigt wurde, fällt eine ersteZwischenbilanz positiv aus. Alle LAGZ-Zahnärzte, die bisher in bayerischenÜbergangsklassen junge Migranten undFlüchtlinge zum Thema Zahngesundheitaufgeklärt haben, berichten von begei-sterungsfähigen, interessierten Kindernund einer guten Zusammenarbeit mitden Schulen und Lehrkräften. Umgekehrtkommt die Idee, die Zahngesundheitser-ziehung in den Sprachunterricht einzu-binden, bei den Lehrkräften sehr gut an.Die Evaluationsergebnisse nach einemGroßteil der Zahnarztbesuche dokumen-tieren positive Rückmeldungen sowohlzu den bereitgestellten Unterrichtsmate-rialien als auch zum Auftreten des Zahn-arztes vor der Klasse, der auch dazu bei-trägt, den Kindern die Angst vor demZahnarzt zu nehmen. Auch die Verbesse-rungsvorschläge, die im Verlauf desersten Gesprächs zwei bis drei Tage nachdem Besuch des LAGZ-Zahnarztes erbe-ten werden, zeigen, dass sich die Lehr-kräfte intensiv mit dem Thema auseinan-dersetzen und aktiv zum Erfolg des

Projektes beitragen möchten. Zudemgeben die Befragten an, dass sie sich indas Konzept gut eingebunden fühlen:Zum einen in der Vorbereitungsphase, inderen Verlauf sie sich mit dem Zahnarztabstimmen und die Unterrichtsmateria-lien mit ausführlichen Erklärungen erhal-ten, zum anderen in der Nachbearbei-tung, in der sie ihre pädagogischeErfahrung anhand von Tipps und Anre-gungen einbringen können. Dr. BrigitteHermann, Vorsitzende der LAGZ Bayern,

die selbst Ü-Klassen betreut, sagt dazu:„Die Lehrkräfte äußern sich sehr positivzur Wertschätzung, die ihnen entgegen-gebracht wird.“ Laut den Lehrern hinter-lässt der Besuch des LAGZ-Zahnarztesbei den Kindern nachhaltig Eindruck: Sieverinnerlichen den zahngesunden Wort-schatz, den ihnen der Zahnarzt über dieWort-Bild-Karten beibringt, und verbes-sern ihre Zahnputztechnik bzw. generellihre Mundhygiene. Die Lehrer selbstschätzen das Engagement der LAGZ-

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Zahnärzte als wertvolle Ergänzung imEingliederungsprozess der Migranten-und Flüchtlingskinder. Wie gut dasZahnputzprojekt greift, mit dem die Kin-der zum zweimal täglichen Zähneputzenanimiert werden sollen, ist noch nichtbelegt. Die Evaluierungsgespräche dazulaufen gerade an.

Erste interessante Erkenntnisse liefertenauch die zahnärztlichen Untersuchun-gen, mit denen Daten für die Begleitstu-die zum Pilotprojekt erhoben werden. ImAuftrag von Prof. Dr. Dr. Norbert Krämer,wissenschaftlicher Berater der LAGZ, hatZahnarzt Imad Aldeen Miskineh, Dokto-rand an der Universitätsklinik Gießen undMarburg, mittlerweile 165 Migranten-und Flüchtlingskindern untersucht. Umdie Eltern der Kinder umfassend zu infor-mieren, hatten die Lehrkräfte den Kin-dern Aufklärungsbögen mitgegeben.Diese liegen in 21 Sprachen vor. Unter-sucht werden ausschließlich Kinder,deren Eltern die Einwilligungserklärungunterschrieben haben. Die bisherige Teil-nehmerquote von 84,6 Prozent bewertetdas Forscherteam als „unerwartet hoch“.Zur zahnärztlichen Untersuchung brin-gen die Wissenschaftler eine Untersu-chungsliege, eine 50-Watt-Lampe, einenSpiegel, eine Sonde und einen mobilenLuftpüster mit. Die Untersuchungenoffenbarten bisher ein heterogenes Bild:Das Spektrum reicht von Kindern mitsehr guter Mundhygiene bis zu großenkariösen Schäden sowohl im Milchgebissals auch bei den bleibenden Zähnen. Inmehreren Fällen seien auch schon blei-bende Zähne wegen Karies entfernt wor-den, berichtet Imad Miskineh. Insgesamtzeichnet sich bisher ein schlechtererZustand der Zahngesundheit, insbeson-dere bei der Milchzahnversorgung, als beideutschen Kindern ab. Ein Zusammen-hang mit der Aufenthaltsdauer ist nichterkennbar, das heißt, die These, dass derKariesbefall in Deutschland wegen deralltäglichen Konfrontation mit Süßigkei-ten und zuckerhaltigen Getränken ten-denziell steigt, lässt sich bislang nichtbestätigen. Wie gut die Zähne sind,hängt bei Flüchtlings- und Migranten-kindern oft vom sozialen Status, aberauch der Herkunft ab. Bei Kindern, diezum Beispiel aus Kriegsgebieten nach

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Deutschland geflüchtet sind, hat zudemdas jeweilige Schicksal starken Einflussauf die Zahngesundheit. Dazu zählenprekäre Lebensbedingungen in der Hei-mat, schreckliche Erlebnisse und ein langer, beschwerlicher Fluchtweg. Deninsgesamt schlechteren Zustand derZahngesundheit von Flüchtlings- undMigrantenkindern führt das Forscher-team auch auf die Tatsache zurück, dassviele der Kinder entweder noch nie beimZahnarzt gewesen sind oder Angst vordem Zahnarztbesuch haben. ZahnarztImad Miskineh stellte dabei fest, dass dieKinder wesentlich entspannter bei derUntersuchung waren, wenn die Ü-Klassezuvor schon von einem LAGZ-Zahnarztbesucht worden war. In diesem Fall seiauch eine deutlich bessere Mundhygienenachweisbar gewesen, konstatiert derWissenschaftler. Er lobt dabei auch aus-drücklich die Zusammenarbeit mit denLehrkräften: In den meisten der 15 Klas-sen, die er bisher besucht hat, seien dieKinder sehr gut auf die Untersuchungvorbereitet worden. Die Untersuchungenin den Ü-Klassen werden im Januar undFebruar fortgesetzt.

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Die Zukunft im BlickBLZK eröffnet „Haus der Bayerischen Zahnärzte”

Es war ein historischer Tag für BayernsZahnärzte: Am 25. Januar eröffnete dieBayerische Landeszahnärztekammer das„Haus der Bayerischen Zahnärzte“ imMünchner Stadtteil Mittersendling. Beider Einweihung feierte die Berufsvertre-tung zugleich ihr 90-jähriges Bestehen.Zudem gab es einen Wechsel an der Spitze der BLZK-Verwaltung.

„Ihre Selbstverwaltung bewährt sich seit90 Jahren und hat Zukunft. Das kann ichnur unterstreichen“, betonte die Bayeri-sche Staatsministerin für Gesundheit undPflege, Melanie Huml, bei der Festver-anstaltung. Die Selbstverwaltung habeweitreichende Gestaltungsspielräume,um ihre Aufgaben zu erfüllen. Dazubrauche es Mut zur Gestaltung. DiesenMut habe die Landeszahnärztekammergerade in den letzten Jahren unterBeweis gestellt, so die CSU-Politikerin inihrer Ansprache.

Ort der BegegnungBei der Festveranstaltung mit über 200Gästen wurde deutlich, dass das neueVerwaltungsgebäude ein Ort der Begeg-nung ist. Es bietet nicht nur Räume fürdie Verwaltungsmitarbeiter der BLZK,sondern auch für das Seminarzentrumder eazf, in dem das BLZK-Fortbildungs-institut die Aufstiegsfortbildungen fürdas zahnärztliche Personal durchführt.

Neuer HauptgeschäftsführerDie Feierstunde war zusätzlich mit einemWechsel an der Spitze der BLZK-Verwal-tung verbunden. Zum 1. Februar trat Ass.jur. Sven Tschoepe, LL.M. (43), die Nach-folge des langjährigen Hauptgeschäfts-führers der BLZK, Rechtsanwalt PeterKnüpper (63), an. Bei der Einweihungs-feier wurde Tschoepe offiziell vorgestellt.Knüpper beendete seine Tätigkeit aufeigenen Wunsch nach mehr als 20 Jahrenim Dienste der bayerischen Zahnärzte-schaft. Der Präsident der BLZK, ChristianBerger, überreichte dem scheidendenHauptgeschäftsführer das Ehrenzeichender Kammer als Dank für dessen Verdien-ste um die bayerische Zahnärzteschaft.

(Bildquelle: BLZK)

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Fortbildungszyklus des ZBV Niederbayern

Der zahnärztliche Bezirksverband Nie-derbayern (ZBV Ndb.) hat im Jahr 2017mit „Praxisfitness am Mittwoch“ ein neu-es zyklisches Fortbildungskonzept eta-bliert, in dem die Praxisteams umfassendauf die Anforderungen moderner undadäquater Zahnheilkunde vorbereitetwerden.In dem auf 10 jeweils zweistündige Ver-anstaltungen (17:00 bis ca. 19:00 Uhr)angelegten Mittwochskurs werden sämt-liche für die optimale Nutzung der mög-lichen Abrechnungsspielräume im Rah-men der GOZ, der verschiedenenMöglichkeiten außervertraglicher Leis-tungen sowie der für die Gestaltung freier Vereinbarungen notwendigen The-menfelder abgedeckt.Die erste Veranstaltung des Fortbil-dungszyklus im neuen Jahr fand amMittwoch, den 17.01.2018 in den Räu-men des ZBV am Essigberg in Straubingstatt.Die Veranstaltungen der Referentin Irm-gard Marischler sind speziell auf dieBedürfnisse der Teams in den Praxenzugeschnitten.Von der Aufnahme des Patienten in derPraxis bis zur Rechnungstellung werdendie einzelnen Schritte hin zu einer zeit-gemäßen und professionellen Abrech-nungserstellung anschaulich und praxis-nah vermittelt, um so möglichen Um-satzverlusten im laufenden Betrieb vor-zubeugen.Der nächste Kurs mit dem Thema „MKVVereinbarung §28 SGB V/Privatverein-barung“ findet am Mittwoch, den28.02.2018 statt.

Irmgard MarischlerZMF und ZMV

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Kariesprophylaxe mit (fluoridfreien) Zahnpasten

Aktuell bewirbt ein Hersteller seinefluoridfreie Zahncreme massiv durchAngstmarketing. Die Deutsche Gesell-schaft für Zahnerhaltung (DGZ), dieDeutsche Gesellschaft für Präventivzahn-medizin (DGPZM) und die Bundeszahn-ärztekammer haben dem wissenschaft-

liche Fakten gegenübergestellt und einegemeinsame Stellungnahme herausgege-ben. Sie konstatieren: Die Verwendungfluoridhaltiger Zahnpasta ist eine karie-spräventive Maßnahme. Sie ist wirkungs-voll und sicher. Zur Stellungnahme:www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/b/

fluoride_.pdfWeitere Fakten zu Fluoriden finden Siehier:www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/b/fluoride.pdf

Zahnarzteinsatz in Tansania

Liebe Präsidenten,liebe rotarische Freunde!

Unser Club München Flughafen ist seitJahren in Kontakt mit einem Kranken-haus im Süden von Tansania. Das Kran-kenhaus hat vor einigen Monaten überSpenden aus Italien eine kleine Zahn-arztpraxis einrichten können, mit allenerforderlichen Ausstattungen.

Nun fehlt es an einer Einweisung zu dendort befindlichen Geräten, wie Zahnarzt-stuhl, Röntgengerät etc.. Daher unsereFrage an alle Clubs im Distrikt:

Gibt es einen Zahnarzt/Assistenzarztw/m der bereit und interessiert ist, für ca.3 – 4 Wochen nach Tansania zu gehenund diese Aufgabe zu übernehmen.

Das Krankenhaus ist in den letzten Jahr-zehnten von deutschen Ärzten geführt

und in den letzten Jahren massiv moder-nisiert und mit qualifizierten Pflegekräf-ten ausgestattet worden.Es ist ein großer Fortschritt, dass dortjetzt auch das Tnhema zahnärztlicheVersorgung in Angriff genommen wird.

Für Rückfragen stehe ich persönlich ([email protected]<mailto:[email protected]> sowieHans-Peter Kohlhammer ([email protected]<mailto: [email protected]>), 2. Sekretär RC München Flugha-fen gerne zur Verfügung. Freund Kohl-hammer war bereits viele Male vor Ortund kann den Kontakt zu dem leitendenArzt herstellen.

Unser Club würde sich sehr freuen, wennsich auf diesen Aufruf ein Freund für die-se interessante Aktion finden lässt.

Bitte geben Sie diese Anfrage an IhreClubmitglieder weiter.

Mit besten rotarischen Grüßen

Dr. Odo WeyererPräsident RC München Flughafen

Zum neuen Datenschutzrecht hatdie Bundeszahnärztekammer ein Merk-blatt veröffentlicht, das die wichtigstenNeurungen zusammenfasst: www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/b/datenschutz_zahnarzt.pdf

Für Zahnarztpraxen geht es primär dar-um, die Sicherheit der verarbeitetenPersonendaten zu gewährleisten. Diesemüssen nach europäischer Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und Bun-

desdatenschutzgesetz (BDSG) ab 25. Mai2018 besonders geschützt werden. DieBZÄK rät, sich mit den neuen Regelun-gen frühzeitig vertraut zu machen.Zahnarztpraxen, die ihre Einrichtungenund Abläufe nicht dem neuen Daten-schutzrecht anpassen, kann das teuer zustehen kommen. Denn nach dem abMai geltenden Recht drohen bei Ver-stößen hohe Bußgelder, Übergangs-fristen werden nicht gewährt.

Zur Ergänzung dieses Merkblatts arbeitetdie BZÄK zusammen mit der KZBV der-zeit an der Neuauflage des gemeinsamenDaten- schutzleitfadens, der weitereInformationen und Vertiefungen bietenwird.

Klartext 01/18Bundeszahnärztekammer

Neues Datenschutzrecht: wichtiges Merkblatt für Zahnarztpraxen

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Miteinander redenDas Vermittlungsverfahren

Das berufliche Miteinander von Kollegin-nen und Kollegen ist nicht immer frei vonSpannungen. Gerade in Berufsaus-übungsgemeinschaften kommt es nichtselten zu Konflikten, die die Kollegialitätauf eine harte Probe stellen und die Been-digung der beruflichen Zusammenarbeitzur Folge haben können. Dies kann beiden Beteiligten zu für diese unlösbarenPattsituationen, wie etwa bei der Tren-nung einer Gesellschaft führen, die nichtnur für die beiden Berufsträger, sondernauch für das beschäftigte Personal zuUnsicherheiten, gegebenenfalls zurGefährdung des Arbeitsplatzes führt. Ofthaben sich die jeweiligen Positionenschon so verhärtet, dass ein Gespräch mit-einander kaum mehr möglich erscheint.

Bei Auseinandersetzungen von Mitglie-dern des Zahnärztlichen Bezirksverban-des Niederbayern bietet der Vorstand ent-sprechend der Regelung in Art. 37 HKaGund § 2 Abs. 2 Buchst. d) der Satzung des Zahnärztlichen Bezirksver-bandes Vermittlungsgespräche an. InAbsprache mit den Beteiligten nimmt sichentweder ein Mitglied des Vorstands oderder Justiziar des Falls an. Ein Vermitt-lungsgespräch setzt voraus, dass beide Sei-ten damit einverstanden sind. Lehnt dieGegenseite die Teilnahme an einem Ver-mittlungsversuch ab, dann ist die Vermitt-lung gescheitert, ehe sie begonnen hat.

Die Weigerung, an einem Vermittlungs-gespräch teilzunehmen, stellt keinenVerstoß gegen das Berufsrecht dar. DerVorstand legt Ihnen jedoch nahe, bei Auseinandersetzungen untereinanderzunächst die Vermittlung durch denZahnärztlichen Bezirksverband Nieder-bayern zu suchen. Kommt ein Vermitt-lungsgespräch zustande, dann ist es inder Regel auch erfolgreich.

Ziel des Vermittlungsverfahrens ist dieaußergerichtliche und sachgerechteLösung des zwischen Mitgliedern beste-henden Konflikts innerhalb eines ange-messenen Zeitraums. So wird innerhalbvon vier Wochen ab Eingang des Ver-mittlungsantrages ein Vermittler bestellt,der mit den Parteien Kontakt aufnimmtund in absehbarer Zeit einen Termin fürein gemeinsames Gespräch festsetzt.Aufgabe des Vermittlers ist es, die Interes-

sen, die hinter den von den Parteien ein-genommenen Positionen stehen, zu er-gründen und gegebenenfalls gemeinsameInteressen und damit Kooperationsgewin-ne aufzudecken und dafür Sorge zu tra-gen, dass in den Verhandlungen zwischenden Vermittlungsparteien eine Trennungdes zu behandelnden Sachproblems vonden Verhandlungsparteien erfolgt. Sokönnen die Verhandlungen objektivgeführt werden. Gerade der Schritt vonder Vergangenheitsaufarbeitung hin zurZukunftsgestaltung ist das wesentlicheZiel, insbesondere wenn die Parteiendurch länger laufende geschäftlicheBeziehung miteinander verbunden sind.

Der vom Zahnärztlichen BezirksverbandNiederbayern eingesetzte Vermittler darfkeinerlei eigenes Interesse an dem Aus-gang des Vermittlungsverfahrens haben.Er muss von den Parteien unabhängigund gegenüber den Parteien unparteiischsein. Es bietet sich daher an, dass dasVermittlungsgespräch vom Justiziar desZahnärztlichen Bezirksverbandes geführtbzw. zumindest begleitet wird. Der Ver-mittler hat über alles, was er durch das Vermittlungsverfahren erfährt, Still-schweigen zu bewahren. Das Vermitt-lungsverfahren ist nicht öffentlich.

Der Gang des Verfahrens wird vom Ver-mittler in Abhängigkeit zum jeweiligenKonfliktfall nach eigenem Ermessenbestimmt. Es ist ihm gestattet, zur Kon-fliktlösung eigene Vorschläge zu unter-breiten und bei den Parteien gegebenen-falls Unterlagen und Dokumente, die für

die Durchführung des Verfahrens alserforderlich erachtet werden, zu erbitten.Zur Ergründung der jeweiligen Interes-senlage kann der Vermittler auch Einzel-gespräche mit den jeweiligen Parteienführen.Das erfolgreiche Vermittlungsverfahrenkommt mit einer schriftlich protokollier-ten Vereinbarung der Parteien zumAbschluss, die einen vollstreckungsfähi-gen Inhalt haben soll. Nur so kanngewährleistet werden, dass der Konfliktendgültig geregelt und beigelegt ist.

Mit der Durchführung von Vermittlungs-verfahren möchte der ZahnärztlicheBezirksverband Niederbayern seineDienstleistungsorientierung im Hinblickauf seine Mitglieder unterstreichen.Kosten für das Verfahren fallen für dieParteien nicht an.

Dr. iur. Andreas ZachJustiziar

Sprechtag für Ausbilder und Elternam Mittwoch, 7. März 2018, an der Staatlichen Berufs-schule 2 Landshut, Weilerstraße 25, 84032 Landshut

Der Ausbilder- und Elternsprechtag fin-det an der Staatlichen Berufsschule 2Landshut am Mittwoch, 7. März 2018, inder Zeit von 15:30 Uhr bis 17:30 Uhrstatt.

Während des Sprechtages stehen alleLehrkräfte, die Beratungslehrerin, dieSozialpädagogin und der Schulpsycholo-

ge für Gespräche zur Verfügung. Ebensosind Vertreter der ausbildungsbegleiten-den Hilfen (abH), die über die Angebotean Nachhilfekursen bei schulischen Pro-blemen informieren, und ein Berufsbera-ter der Agentur für Arbeit anwesend.

Eine Wegbeschreibung finden Sie auf derSchulhomepage www.bs2-landshut.de.

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REFERAT FORTBILDUNG

ZA Walter WanningerReferent für Fortbildung

Fortbildungskurse „Prothetische Assistenz“ und „Prophylaxe-Basiskurs

– Kursvoraussetzungen –

Sehr geehrte Frau Kollegin,sehr geehrter Herr Kollege,

um eine effiziente Kursgestaltung undeinen reibungslosen Kursablauf gewähr-leisten zu können, bitten wir höflich umBeachtung folgender Anmerkungen:Die Kurse verlangen den Besitz von Vor-kenntnissen seitens der fortzubildendenTeilnehmerin. Es ist nicht Aufgabe desKurses, die Zahnmedizinische Fachange-stellte mit der Thematik erstmals vertrautzu machen. Vielmehr sollen die bereitsbestehenden Kenntnisse und Fertigkeitenverbessert, vertieft und bestätigt werden.Unabdingbare Kursvoraussetzungen:• überdurchschnittliches Engagement in

der täglichen Praxis• überdurchschnittlich gute Noten bei

der Helferinnen-Abschlussprüfung• und/oder mehrjährige Berufserfahrung• Bereitschaft der Teilnehmerin zur Fort-

bildung (kein „geschickt“ werden)• Fähigkeit zum selbstständigen und

gründlichen Arbeiten

Zusätzlich unabdingbar für den Kurs„Prothetische Assistenz“:• 5- bis 10-malige Abdrucknahme in der

Praxiswünschenswert:• Modellherstellung in der Praxis• mindestens 10-malige Anfertigung von

provisorischen Kronen in der PraxisZusätzlich unabdingbar für den Kurs„Prophylaxe-Basiskurs“:• Ermöglichung der Umsetzung der er-

lernten Fähigkeiten in einem tragfähigenProphylaxekonzept in der Praxis nachdem Kurs (verhindert Demotivation)

wünschenswert:• mögliche Kandidatinnen zur späteren

ZMP Weiterbildung• Vorkenntnisse auf dem Gebiet der Pro-

phylaxe

Ernst Binner ZA Walter Wanninger1. Vorsitzender Fortbildungsreferent

Besuchen Sie uns auf unserer Homepagewww.zbv-niederbayern.de

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REFERAT FORTBILDUNG

26 ZNN 1-2018

Häufige Laborarbeiten in der tagtäglichen Praxis

Dieser Fortbildungskurs des ZBV Nieder-bayern fand am 11.11.2017 im Dental-labor Kohlmeier in Straubing statt.

Das Motto des Dozenten Konrad Uhlwar: „Don’t tell me show me“.

Die 8 motivierten Teilnehmer konntendie Ihnen gestellten Aufgaben schnellund sicher umsetzen.

Das Anfertigen von Bissschablonen mitWachswällen und die Herstellung vonindividuellen Löffeln mittels lichthärten-dem Material stellte kein Problem für dieTeilnehmer dar.

Des Weiteren wurden Sprung und Bruch-reparaturen besprochen und die Vorge-hensweise erklärt, so dass die Teilnehmerdies in kurzer Zeit umsetzen konnten.

Auch das Wiederbefestigen eines Zahnesan eine Prothese war anschließend eineÜbung, die von den Kursteilnehmernproblemlos gelöst werden konnte.

Die anschließende Politur konnte schnellund effektiv vermittelt werden.

Insgesamt eine gelungene Fortbildung.

Der Kollege ZTM Kohlmeier demonstrier-te abschließend die neuesten CAD-/CAM-Möglichkeiten.

Konrad Uhl

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REFERAT FORTBILDUNG

Ein Bild sagt mehr als tausend WorteFortbildungskurs über dentale Fotografie in den Räumen des ZBV Niederbayern

Die dentale Fotografie ist ein nicht mehrwegzudenkender Bestandteil in derZahnmedizin. Es ist deutlich einfacher,über Problemsituationen oder besondereVerhältnisse in der Mundhöhle mit demPatienten oder Kollegen zu sprechen,wenn ein gutes Foto der Ist-Situationvorhanden ist. Darüber hinaus wird diebildliche Dokumentation gegenüberPatienten und Versicherungen immerwichtiger und dient darüber hinaus zurMotivation des Patienten, zum Beispielbei Mundhygienekontrollen oder Veran-schaulichung des Behandlungsbedarfs.

In der Kieferorthopädie ist die extraoraleFotodokumentation seit Jahrzehntenbereits fester Bestandteil der Behand-lungsabläufe, da mit den Fotos Auswer-tungen bezüglich Gesicht, Profil undOkklusionssituation erfolgen. In dermodernen Kieferorthopädie werden aberauch die intraoralen Fotos intensivgenutzt, um Behandlungsabläufe besserim Verlauf zu kontrollieren und um diePatienten besser motivieren zu können.Somit ist die dentale Fotografie für einenKieferorthopäden tägliche Routine beider Behandlung seiner Patienten.

Doch ein gutes dentales Foto ist gar nichtso einfach zu erstellen. KieferorthopädeDr. Matthias Kiefl referierte am29.11.2017 vor ca. 15 Teilnehmern über

die dentale Fotografie, stellte die not-wendige Ausrüstung vor und gab Tippsbeim kurzen Hands-on-Kurs.

Zur guten Grundausstattung gehöre eineMittelklasse-Spiegelreflexkamera, eingutes Makroobjektiv, um eine ausrei-chende Tiefenschärfe im Mundbereich zuerhalten, ein Ringblitz, um die Lichtver-hältnisse zu verbessern, passende Wan-genabhalter und eventuell spezielle Spie-gelhalter, die ein Anlaufen der Spiegelverhindern, so dass ein intraoraler Foto-status von einer Person alleine durchge-führt werden kann.

Doch allein mit guter Technik lässt sichein guter dentaler Fotostatus nichterstellen. Eine stete Schulung der Mitar-beiter ist notwendig, um das Model, alsoden Patienten, in die richtige Position zubringen. Die Aufmerksamkeit ist hier zurichten auf die Lagerung des Patienten,die Lichtverhältnisse und auf die Mitar-beit des Patienten. Auch der richtigeUmgang mit verschiedenen Wangenab-haltern, um die Zähne ins rechte Licht zurücken, will geübt sein. Denn gerade inder Zahnmedizin ist die Tiefenschärfe beiBildern extrem wichtig, um den gesam-ten Zahnbogen scharf ablichten zu kön-nen.

Wenn das Fotoshooting glückt, ist dasErgebnis meist aussagekräftiger als tau-

send Worte von Seiten des Fachmannesund dient bei erfolgreichem Behand-lungsabschluss zur Motivation vonPatient und Zahnarzt. Denn nichts istschöner als ein strahlendes Lächeln.

Dr. Matthias Kiefl

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Gewinn in der Zahnarztpraxis ist kein Zufall

Fast schon wie eine Tradition: Jedes Jahrim Januar, genau am 10.01.2018, fand inden Räumen des ZBV Niederbayern inStraubing der Kurs „Gewinn in der Zahn-arztpraxis ist kein Zufall“ statt. Der Zeit-punkt war ideal gewählt, weil spätestenszu diesem Zeitpunkt sich viele Praxisin-haber mit einer eventuellen Neuausrich-tung Ihrer Praxis fürs neue Jahr auseinan-dersetzen.

Es stellen sich Fragen wie:

a) Wo stehe ich mit meiner Praxis im Ver-gleich zu anderen?

b) Womit kann meine Praxis den Gewinnwirkungsvoll verbessern?

Die 12 Kurs-Teilnehmer erlebten diegeballte Erfahrung sowie die Kompetenzaus hunderten von Praxiscoachings desReferenten, Dipl.-oec. Hans-Dieter Klein.Vorweg setzte er die Aussage, dass derPatientennutzen immer an erster Stellesteht. Ausgangspunkt sei eine solideZahnmedizin und nicht ein maximiertesGewinnstreben.

Was machen gewinnstarkePraxen anders?

Ein durchschnittlicher Zahnarzt erwirt-schaftet als Praxisinhaber ca. 145.000.-Euro Gewinn vor Steuern p.a.!

Doch welcher ambitionierte Zahnarztmöchte nur Durchschnitt sein?

Welchen Einfluss haben Standort, techni-sche Ausstattung, Geschlecht und Alterdes Inhabers, Spezialisierungsgrad, inno-vative Therapiekonzepte, Mehr- oder Ein-behandlerpraxis, Art des Klientels etc. aufden Gewinn? Hier zeigt sich, dass einhöherer Spezialisierungsgrad in einer Pra-xisgemeinschaft mehrerer Kollegen amRande von Ballungsgebieten und mit pro-filstarken Alleinstellungsmerkmalen inDiagnostik und Therapie deutliche Vortei-le bietet.

Sparen, um den Gewinn zusteigern?

Kostensenkungsprogramme wirken kaum.Auch wenn der Steuerberater zu Betriebs-kostensenkungen rät. Eine durchschnitt-liche Praxis mit nur 1 Behandler erzeugtKosten von etwa 330.000.- Euro. Wenn

Sie 3% p.a. einsparen könnten, wäre dasein großer Achtungserfolg: Minderausga-ben von 9.900.- Euro. Das funktioniertjedoch in der Realität kaum.

Versicherungs-, Porto-, Material-, Perso-nal-, Raum-, Telefonkosten, etc. sindfeste Größen.

Eine Reduzierung fällt oft schwer undschränkt die Leistungsfähigkeit der Praxiserheblich ein. Oder wer will schon im Dun-keln oder im Kalten arbeiten, um Stromund Heizung zu sparen. Das ist nicht ziel-führend.

Königsweg: Mehr Gewinnüber einen klug gesteuertenPrivatumsatz

Sehr effizient lässt sich kurzfristig an derPrivatumsatz- und Ertragsschraube dre-hen.

Ideal eignen sich dafür vordergründig dieProphylaxe und Füllungstherapie.

Preiserhöhungen

Bei Selbstzahlerleistungen 20% Preiserhö-hungen zu erzeugen zeigt sofort Wirkung.

Ein Zahnarzt mit 150.000.- Euro Privat-umsatz erreicht dadurch einen Mehrum-satz von 30.000.- Euro p.a. ohne Mehrar-beit, ohne Mehrausgaben.

Das Problem: Die meisten Praxen wagendiesen Schritt nicht, weil Sie Sorge haben,Patienten zu verlieren. Die große Chanceliegt in der Individualität der Zahnheil-kunde.

Kein Patient kann Preisveränderungenwirklich nachvollziehen. Mit überzeugen-den Expertenformulierungen gelingt dasausgezeichnet. Wenn ein Patient z.B. sagt,dass die Füllung das letzte Mal nur 50.-Euro gekostet hat und jetzt soll er 70.-Euro dafür bezahlen, antwortet der Zahn-arzt: „Das letzte Mal war es auch einanderer Zahn.“

Oder wenn ein Patient behauptet, beieiner Freundin sei die Prophylaxe in eineranderen Praxis billiger, fragt die Fachkraftnach: „Wie viele Zähne hat Ihre Freundin,welche Paste verwendet diese Praxis, mit welchem Präparat werden die Zähneam Ende der Behandlung konditioniert,etc…?“ Auf diese Fachfragen kann derPatient als Laie keine Antwort liefern.

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REFERAT FORTBILDUNG

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Er erkennt schnell, dass es offensichtlicherhebliche Unterschiede in der Prophylaxegibt.

Es ist ihm nachträglich sogar fast peinlich,gefragt zu haben. Das Thema ist erledigt.

Wichtig sind dabei werthaltige Bezeich-nungen der entsprechenden Therapien.

Kunststofffüllung klingt billig – Mehr-schichtrestauration mit individuellerKauflächengestaltung hört sich besser an.

Leichte konzeptionelle Diagnose- und Therapieveränderungen

Je intensiver die Diagnostik, desto größerdie Wahrscheinlichkeit einer erforderli-chen Therapie: z.B. ein regelmäßigerZahnfarbencheck ein Mal p.a. stößtzwangsläufig bleaching an.

Wenn seit einiger Zeit in der Praxis derLaser zum Konzept bei der Wurzelkanal-desinfektion gehört, lautet die Argumen-tation: „Früher hatten wir auch geglaubt,dass es ohne Lasereinsatz geht. Die Erfah-rung hat jedoch gezeigt, dass wir diegewünschten Ergebnisse nur mit Lasererreichen. Natürlich nehmen wir alles mit,was die GKV bezahlt. Das einzige, was sienicht übernimmt, sind die 25.- Euro fürdie Lasertherapie.“

Neigungsschwerpunkte bilden

Je intensiver Sie innerhalb Ihrer PraxisNeigungsschwerpunkte geschaffenhaben, desto größer ist die Rendite. Mitdem Expertenstatus des Zahnarzteswächst die Nutzenvermutung; umso mehrkann er für die Behandlung verlangen.

Wenn in einer Mehrbehandlerpraxis eineSpezialistin für Kons und einer fürImplantate praktiziert, funktioniert einwerthaltiges internes gegenseitiges Über-weisen sehr gut.

Steht ein Zahn zur Füllung an, wird derPartnerzahnarzt dem Patienten sagen,dass in der Praxis eine hervorragendeKollegen-Spezialistin für anatomische –Mehrschicht-Composite-Restaurationenzur Verfügung steht. Diese möchte er ger-ne konsultieren, damit diese sich derSache annehme. Ein Spezialist auf einemGebiet leistet immer mehr als ein Genera-list und stellt auch höhere Rechnungen.

Bestellsystem mit Ertragsturbo

In fast allen Praxen werden Termine nachdem Zufallsprinzip vergeben. Hier eineUntersuchung, dort ein Schmerzpatientund da ein Füllungstermin. Ist es dannauch nicht logisch, dass damit der entste-hende Umsatz dem Zufallsprinzip folgt?

Die Einrichtung von definierten Behand-lungszonen nach Wirtschaftlichkeitsüber-legungen schafft 20 % mehr Honorarum-satz.

Es gilt das Grundprinzip:

• Lieblingsbehandlungen

• zu Lieblingszeiten

• für Lieblingspatienten.

Damit wird die Terminplanung automa-tisch zum betriebswirtschaftlichen Steue-rungsinstrument. Neben der organisatori-schen Einrichtung im Bestellsystemwerden die Mitarbeiterinnen an derRezeption gezielt zur kommunikativenUmsetzung der Strategie geschult.

Betriebswirtschaftlich richtigkalkulieren und planen.

Einzelne Leistungsbereiche wie Endo,Kons, Prophylaxe, Implantate etc. sindfinanziell genau unter die Lupe zu neh-men. Das Honorar pro Zeiteinheit ist einzentraler Hebel.

Es ist ein gewaltiger Unterschied, ob ein Durchschnittszahnarzt 230.- Eurooder überdurchschnittlich 340.- Euro proStunde umsetzt.

Je mehr Behandlungen mit überdurch-schnittlichen Stundensätzen durchgeführtwerden können, desto ertragreicher ist diePraxis. Werthaltige Terminfenster werdeneingerichtet.

Stabile Teams machen mehrGewinn

Häufiger Mitarbeiterwechsel kostetextrem viel Geld. Man geht von 1 – 2Bruttojahresgehältern pro Wechsel aus.Daher gewinnt eine gekonnte Mitarbeiter-führung eine ganz zentrale Bedeutung.Dumm ist nur, dass Zahnärzte nie Mitar-beiterführung gelernt haben.

Unbewusst werden schlimme Fehlergemacht, die zur Demotivation und zurKündigung von Mitarbeiterinnen führen.Daher waren die Teilnehmer dankbar,

einige Einblicke in die Geheimnisse derrichtigen Delegation, der Mechanik vonLob und Kritik zu erhalten.

Zentrale Botschaft: Führen heißt helfen,Menschen zu entwickeln.

Ein großer Hebel: Gewinn-bringende Preisgespräche

Wer hier versagt, dem läuft der Gewinnweg. Kein Einknicken, keine Rabatte, keinFeilschen.

Diese Dinge sind eines Mediziners nichtwürdig. Ihr Preis ist Ihr Preis und Ihre The-rapie ist Ihre Therapie. Hans-Dieter Kleinhat hierzu die Wertewaage und daskommunikative Therapiesicherungsprin-zip entwickelt. Damit folgen Patienten miterstaunlicher Präzision den Therapievor-stellungen und Preisen Ihrer Praxis.

Im Bewusstsein, jetzt über eine Fülle vonMöglichkeiten zur Ertragssteigerung zuverfügen, machten sich die begeistertenTeilnehmer auf den Heimweg.

Ergebnis: 40.000.- Euro und mehrGewinn pro Jahr je Zahnarzt sind dieRegel.

Dipl-oec. Hans-Dieter Klein

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REFERAT FORTBILDUNG

Kennen Sie das auch? Schon am Vormit-tag häufen sich die Verspannungen, zie-hen Schmerzen in den Nacken, die Arme,den Kopf und immer öfter zwickt der„Ischias". Besonders schlimm ist es immerdann wenn der Terminkalender brechendvoll ist. Schön wäre es, wenn man sichselbst und vor allem sofort helfen könnte!Mit dem Konzept „JUST-FIVE®“ habenSie die Chance, mit 5 einfachen Schrittenund ein paar „Spielregeln“ gegen vieledieser Beschwerden selbst etwas zu tun.

Genau diese Chance wollten sieben Teil-nehmerinnen und ein Teilnehmer ergrei-fen und meldeten sich zum eintägigenKurs „Schmerz lass nach“ in Straubingan. Schon bei der Vorstellungsrundewurde klar, dass die meisten bereits langemit verschiedenen „Wehwehchen“ zukämpfen hatten und einige schon größe-re Schäden wie Bandscheibenvorfälle o.Ä. hatten. Nur 2 Teilnehmerinnen warenbeschwerdefrei und wollten präventivetwas tun.

Aber dass mit nur fünf kleinen Übungenin drei Minuten lästig quälende Verspan-nungsschmerzen beseitigt sein sollen,klingt für einige dann doch etwasgewagt.

Am Beginn des Seminartages sind dieTeilnehmer zwar voller Hoffnung, aberdoch auch skeptisch, am Abend, nachdurchaus anstrengenden acht Stunden,wird man aber zufrieden gelöst lächelndeMienen sehen.

JUST-FIVE – was ist das?

JUST-FIVE® ist eine Präventions- undSelbsttherapie-Methode zur Vermei-dung, Reduzierung und Beseitigungsowohl akuter wie chronischer Beschwer-den „aller Art“ wie „Kreuzweh“, Schulter-oder Nackenschmerzen, Hüft- oder Knie-leiden und Beckenschiefständen als auchorganischer Beschwerden oder vegetativeDysbalancen.

Beim Kurs hält sich Manfred Just nichtlange bei der Theorie auf, erläutert nur

kurz, dass das Besondere seiner Methodenicht ihre Bestandteile sind, sondern dieArt und Weise ihrer Kombination undVerdichtung – „ein Schnellmenü ausbekannten Rohzutaten“ wie Osteopathie,Atemtherapie, Feldenkrais oder isometri-schem Muskeltraining – und schreitetdann umgehend zur Tat.

JUST-FIVE – wie geht das?

JUST-FIVE wird in 5 Schritten durchge-führt, bei denen verschiedene Bausteineverwendet werden, die schon für sich

alleine wirksam sind, durch die Kombina-tion miteinander aber in der Wirksamkeitpotenziert werden.

Diese Bausteine sind:� beschwerdefreie Bewegungsrichtung

und � Intervallatmung mit Pausenergänzt durch die zwei weiteren „Spielre-geln“� Bewegung auf einer Ebene und� Isometrisches Training.

Die Besonderheit dabei ist: Sie tun sich

Schmerz lass nachPrävention und Selbstbehandlung am Arbeitsplatz –Tageskurs beim ZBV Niederbayern in Straubing

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selber niemals weh. Die Therapie erfolgtimmer in der Körperposition oder Bewe-gungsrichtung, die keine Symptome aus-löst oder verstärkt. Dadurch wird derbetroffene Körperteil nicht noch zusätz-lich belastet.

JUST-FIVE konkret: 5 Schritte zum Erfolg:

1. Sie stellen durch einen Bewegungs-Selbsttest ein Symptom (Blockade,Schmerzauslösung oder Schmerzzu-nahme) fest.

2. Danach bewegen Sie den entsprechen-den Körperteil in die beschwerde- undschmerzfreie Gegenrichtung undabsolvieren fünfmal eine spezielleIntervallatmung (Einatmen – 5 sec.Pause – ausatmen – 5 sec. Pause).

3. Anschließend überprüfen Sie sofortden Erfolg durch eine Testwiederho-lung.

Das Ergebnis dieses Therapieteils ist inder Regel ein Rückgang oder die Beseiti-gung der Beschwerden.

4. Danach erfolgt im Trainingsteil zuersteine gezielte Aktivierung und danneine

5. Entspannung der muskulären Gegen-spieler für die symptomauslösendeBewegung, um den erreichtenZustand zu stabilisieren. Dies wird inder Grundvariante mit isometrischenTraining, also einer Bewegungs-blockade durchgeführt, wiederum ver-knüpft mit einer Intervallatmung(zweimal). Beim anschließendenSchlusstest ist meist die Bewegung inbeide Richtungen besser bzw.schmerzfrei ausführbar – und dasinnerhalb von drei Minuten!

Dies funktioniert in allen Wirbelsäulenre-gionen und allen Gelenken, allerdingsgehört ein bisschen Übung dazu, Bewe-gungen nur auf einer 2-dimensionalenEbene auszuführen (es wird gerne„beschummelt“ mit Ausweichbewegun-gen in anderen Regionen).

Die acht TeilnehmerInnen testeten undbehandelten zuerst die Halsregion inZweierteams, also mit „Beobachter“,anschließend kam die Region der Len-

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denwirbelsäule dran, ebenfalls wiederjeweils im Duo. Hierbei stellten alle fest,dass eine korrekte Bewegungsanalyse garnicht so einfach ist. Kommentar: „mankommt sich vor wie in der ersten Fahr-stunde“.

Dann kam der Schultergürtel an die Rei-he, die „Kummerregion“ für alle Zahn-profis, wobei neben den klassischen Arm-bewegungen drei komplexereAnwendungen genutzt wurden, die aufso schöne Namen wie „Jeannie“, „Umar-mung“ und „Lokomotive“ hören. Undschon war das Standardset mit den Basis-anwendungen für die zahnärztlicheTätigkeit geschafft.

Allerdings war noch nicht bei allen dieSchulter „frei“, um entspannt das Mit-tagessen zu genießen, so dass bei einerTeilnehmerin die „Schütteltechnik“angewendet wurde.

Dazu durfte sie sich auf ihrer Decke flachauf den Rücken legen. Dann nahm derSeminarleiter ihre Hand und zog den Armin schnellen, kleinen Bewegungen nachoben und ließ ihn zurückfallen, nach ca.10 Sekunden erfolgte ein Wechsel zum„Händeschütteln“, also einer Schwin-gung des Oberarmes auf der anderenBewegungsebene. Dies wiederholte erzweimal – und beim anschließendenBewegungstest konnte die Teilnehmerin

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den Arm ohne Widerstand und ohneSchmerzen hochheben bis zum Kopf.

Nachmittags kam das „Morgentrio“ dran,drei Anwendungen im Liegen für ent-spanntes Aufstehen, mit Wirkungen fürdie gesamte Wirbelsäule sowie denSchultergürtel und die Beckenregion.

Und ganz zum Schluss zeigt ManfredJust den Teilnehmern, wie sie ihr Beckengerade stellen können und das Iliosakral-gelenk frei bekommen. Dazu wurde dieStufenlage eingenommen, ein halbvollesTaschentuchpäckchen unter das Kreuz-bein gelegt und anschließend die Just-Five-Atmung absolviert. Fazit: die vorherdurch einen Vorlauftest gemessenenBeckenschiefstände waren bei allen wie-der ausgeglichen. Diese Übung empfiehltsich auch vor dem Walken, Joggen oderRadfahren, da der Körper stets erst bela-stet werden sollte, wenn er im Gleichge-wicht ist.

Gegen Ende des Seminars spürten alleTeilnehmerinnen, dass atmen ganzschön anstrengend sein kann, trotzdemwurden noch die letzten Anwendungenfür konkrete Einzelprobleme am Knie,Fuß oder Ellbogen durchgetestet.

Resumee:

Das Feedback war einstimmig: alle fan-den es erstaunlich, mit wie wenig Mittelnin nur drei Minuten echte Erfolge erzieltwerden konnten und – für alle hatte essich gelohnt, einen Tag für die eigeneGesundheit “zu opfern“. Allerdings wurdeauch festgestellt, dass für die erfolgrei-che Anwendung ein Erlernen und Übender Methode sinnvoll ist, z. B. an einemsolchen eintägigen Kompaktkurs. Für„Autodidakten“ gibt es ein Fachbuchund eine DVD, so dass die Grundlagenauch selbst erarbeitet werden können.Aber: machen Sie lieber einen „Führer-schein“: einmal gelernt, können SieJUST-FIVE ein Leben lang nutzen.

Manfred Just

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REFERAT FORTBILDUNG

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Fortbildungskurs „Schmerz lass nach” – eine Bereicherung fürjeden Zahnarzt und jede ZFA!

Rückenschule-Kurse waren bisher meisteher langweilig – zwei bis drei hatte ichschon besucht. Dennoch meldete ichmich zum Kurs von SportwissenschaftlerManfred Just an. „Schmerz lass nach" –das klang vielversprechend und wünscheich mir fast jede Woche zwischendurcheinmal. Und ich war völlig von der Qua-lität der Fortbildung überrascht: kleineÜbungen, große Wirkung – gezielt schonkleinem Schmerz schnell und einfachbegegnen – direkt in der Praxis, sofortwenn er auftritt. Dieser Kurs ist eineabsolute Bereicherung für jeden Zahn-arzt und ZFA, um gleich gegenzusteuernoder einfach nur vorzubeugen! Eigent-lich müssten sich beim nächsten Malüber 200 Teilnehmer mit Team anmel-den, wenn sie wüssten, wie effektiv derKurs ist...!

Wer von uns kennt das nicht, dass manwieder mal den Kopf nach links viel wei-ter drehen kann als nach rechts? Oder eszwickt mal wieder im Nacken, der Schul-ter oder der Lendenwirbelsäule? DerRücken wird von unserem Beruf und der

krummen Haltung ordentlich strapaziert.Und da ich leider nicht fünfmal proWoche im Fitnessstudio „dagegen arbei-te", zwickt’s halt doch von Zeit zu Zeit –mal mehr, mal weniger.

Im Kurs zeigte Herr Just mit Witz undCharme diverse Übungen, mit denen manin gefühlten 90 Sekunden fast jedem der„Problemchen“ schnell und einfach bei-kommen kann, die die Teilnehmer zuBeginn genannt hatten. Und das ohneHilfsmittel und ohne viel Aufwand. SeineDevise: Wenn es irgendwo klemmt, direktnach dem nächsten Patienten zweiMinuten lang gegensteuern, dann kannman wieder mindestens vier Stundenbeschwerdefrei weiterarbeiten. Und nichterst, wenn man nach zehn Tagen einenTermin beim Physiotherapeuten be-kommt und sich der Schmerz längstmanifestiert hat.

Mein Fazit: An einem Tag haben wir vieleÜbungen erlernt, die jedermann anwen-den kann. Ich empfand den Kurs als abso-lute Bereicherung und meine Erwartun-gen wurden bei Weitem übertroffen.

ANZEIGENAUFTRAGName/Vorname

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Anzeigengröße Stellengesuch Stellenangebot Verschiedenes

1/8 Seite (90 x 64 mm) 90,00 Euro 95,00 Euro 105,00 Euro

90 x 50 mm 75,00 Euro 80,00 Euro 95,00 Euro

1/16 (90 x 32 mm) 55,00 Euro 60,00 Euro 72,00 Euro

1/32 (43 x 32 mm) 35,00 Euro 38,00 Euro 50,00 Euro

Chiffre 7,00 Euro 7,00 Euro 7,00 EuroZahlung erfolgt durch beiliegenden Verrechnungsscheck

Zahlung efolgt per Lastschrifteinzug

Sehr geehrter Anzeigenkunde, aus organisatorischen Gründen können Anzeigen unter der Rubrik Stellenangebot, Stellengesuch und Verschiedenes nur noch per Verrechnungsscheck oder Lastschrifteinzug aufgegeben werden. Eine Anzeigenrechnung erhalten Sie wie bisher nach Abbuchung des Rechnungsbetrages. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.

Bank Kto.-Nr. BLZ

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ZNN – Ausgabe Nr.:

Eigentlich sollte jeder Zahnarzt (der nichtals extrem trainierter Mensch völligbeschwerdefrei den Beruf stundenlangausübt) gleich mit seinem gesamtenTeam den Kurs buchen. Unseren Patien-ten raten wir auch täglich zur Prophylaxe– warum tun wir’s nicht selbst und nehmen unsere Mannschaft gleich mit insBoot? Das macht Spaß und beugt vor. Ichwar baff, als ich schon nach 90 SekundenEigentherapie meinen Kopf plötzlich wie-der genauso weit nach rechts drehenkonnte, wie nach links – und das ganzohne Ziehen in die linke Schulter!

Wer den Kurs besucht hat, wird begeis-tert sein. Ich schicke auf jeden Fall zumnächsten Termin auch das gesamte Teamin den Kurs.

Etwas Besseres in Sachen „Rücken“ habeich in 20 Jahren Berufstätigkeit nichterlebt.

Vielen Dank an den ZBV Niederbayern,dass Ihr Herrn Just nach Straubing geholthabt!

Dr. Ralf Peiler, Bogen

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ZahnärztlicherBezirksverband

Niederbayern

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REFERAT FORTBILDUNG

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REFERAT FORTBILDUNG

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REFERAT FORTBILDUNG

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REFERAT FORTBILDUNG

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SONSTIGE FORTBILDUNG

Dr. Winfried BendaReferent Praxisführung

Höhere ZFA-Ausbildungsvergütung ab April 2018Bayerische Landeszahnärztekammer passtEmpfehlungen an

München – Um dem Fachkräftemangelentgegenzutreten, hat der BayerischeLandeszahnärztekammer ihre Empfeh-lung für Ausbildungsvergütungen ange-passt. Der Vorstand der BLZK folgtedamit entsprechenden Forderungen ausdem Berufsstand.Die neue Vergütungsregelung der BLZKist eine bayernweite Basisempfehlung.Ab 1. April 2018 gelten folgende Be-träge:1. Ausbildungsjahr 730,00 Euro(bisher 610 Euro)2. Ausbildungsjahr 770,00 Euro(bisher 650 Euro)3. Ausbildungsjahr 820,00 Euro(bisher 700 Euro)Der Abschluss einer individuell höherenAusbildungsvergütung bleibt ausbilden-

den Zahnarztpraxen selbst überlassen.Mit der Erhöhung der Ausbildungsvergü-tung sollen zusätzliche Anreize geschaf-fen werden, Jugendliche für die Ausbil-dung zur/zum ZahnmedizinischenFachangestellten (ZFA) zu gewinnen. Dieneuen Vergütungsempfehlungen geltenfür alle Ausbildungsverträge, die ab1. April 2018 geschlossen werden.

Kein Tarifvertrag in BayernAls zuständige Stelle für die Ausbildungkann die BLZK regelmäßig Empfehlun-gen zur Höhe der angemessenen Ausbil-dungsvergütung im AusbildungsberufZFA herausgeben, sofern es – wie in Bay-ern – keinen Tarifvertrag oder alternativeVorschriften gibt. Die letzten Empfeh-lungen zur Anhebung der Ausbildungs-vergütung stammen aus dem Jahr 2013.

Zahnärztlicher Bezirksverband Niederbayern • Am Essigberg 14 • 94315 Straubing • Fax: 0 94 21/56 86 88-88

Verbindliche AnmeldungArbeitskreis Endodontie Niederbayern für alle Zahnärztinnen/ZahnärzteTermin: Mittwoch, 2. Mai 2018, 16.00 Uhr – ca. 19.00 Uhr

Veranstaltungsort: Seminarraum des ZBV Niederbayern, Am Essigberg 14, 94315 Straubing

Thema: Spülen und Aktivieren. Wann? Was? Wieviel? Und wie?Anmerkung: Bitte interessante Fälle, viele Fragen, Röntgenbilder etc. (am besten auf USB-Stick) und gute Laune mitbringen!

Name Zahnärztin/Zahnarzt

Name Zahnärztin/Zahnarzt

Ort, Datum Praxisstempel/Unterschrift

Parkmöglichkeiten:• Großparkplatz „Am Hagen“, Nähe Stadttheater (kostenlos; 5 Gehminuten)• Parkhaus „Theresien-Center“ (kostenpflichtig - Tagesticket 3,00 €)Der ZBV Niederbayern befindet sich „Am Essigberg 14“ im 2. Stock, Eingang neben Postamt – siehe google maps: Am Essigberg = Frauenbrünnlstraße – hier keine Parkmöglichkeit!

Fußweg vom Großparkplatz:Verlassen Sie den Großparkplatz am Stadttheater und biegen links in den „Am Kinseherberg“ ein. Nach ca. 200 m biegen Sie an der Ampel rechts in die Straße „Frauenbrünnlstraße“ und gleich nach 30 m wieder links „Am Essigberg“ ein. Nach ca.100 m befindet sich rechts nach der Postfiliale der Eingang zum ZBV Niederbayern.

Kontakt:Referat Zahnärztliches Personal der BLZKTelefon: 089 230211-332E-Mail:[email protected]

REFERAT PRAXISFÜHRUNG

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REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL

Dr. Ludwig LeiblReferent für Zahnärztliches Personal /

Haushalt

Die Schwangerschaft von zahnmedizini-schen Fachangestellten muss dem zu-ständigen Gewerbeaufsichtsamt unver-züglich gemeldet werden.

Entsprechende Anträge bzw. Formularewie

- Meldung an das Gewerbeaufsichtsamt(Benachrichtigung nach § 5 MuSchG)

- Meldung an die Krankenkasse

- Mutterschutzgesetz

- Regelung zum Beschäftigungsverbot

www.blzk.deQM online

Suchbegriff: „Mutterschutz“

Meldepflicht nach dem Mutterschutzgesetz

Ausbildungsverträge sind nur in Papier-form erhältlich und beim ZBV Niederbay-ern schriftlich oder telefonisch im Origi-nal anzufordern und können nicht vomNetz geladen werden.Ansprechpartner beim ZBV Niederbay-ern: Brigitte Zimmermann, Tel. 0 94 21-56 86 88-40.

Ausbildungs-verträge für ZFA

Zwischenprüfung 25.04.2018Sommerabschlussprüfung 13.06.2018

Prüfungstermine2018

Zwischenprüfung für Zahnmedizinische Fachangestellteam 25.04.2018

Der Nachweis über die Teilnahme ander Zwischenprüfung ist Vorausset-zung für die Zulassung zur Abschluss-prüfung.

Die Zwischenprüfung wird durch dasGesetz zur Reform der beruflichenBildung (Berufsbildungsreformgesetz – BerBiRefG) zwingend vorgeschrieben.Zweck ist die Ermittlung des jeweiligenAusbildungsstandes der/des Auszubil-denden, um ggf. korrigierend auf die wei-tere Ausbildung einwirken zu können.

Wir bitten Sie, folgende Punkte zubeachten:Prüfungsgebühr: 52,00 €Diese ist von dem/von der Ausbilder/in zuentrichten (§ 10 des Ausbildungsvertrages).

ZeitplanFür die Zwischenprüfung steht ein Zeit-raum von 60 Minuten zur Verfügung. Siemuss bis spätestens 10.00 Uhr beendetsein.

Die Zwischenprüfung gliedert sich in fol-gende Prüfungsgebiete:

1. Durchführung von Hygienemaßnah-men und Hilfeleistungen bei Zwi-schenfällen und Unfällen

15 - 20 Aufgaben

2. Assistenz bei konservierenden undchirurgischen Behandlungsmaßnah-men einschließlich Implantologie

15 – 20 Aufgaben3. Anwenden von Gebührenordnungen

und Vertragsbestimmungen (entspr.Lehrplan ohne ZE-/PAR-/Prophylaxe-Positionen)

15 –20 Aufgaben

Für das Prüfungsgebiet „Anwenden vonGebührenordnungen und Vertragsbe-stimmungen“ wird die Hilfsliste für dieGOZ zugelassen und mit den Aufgaben-sätzen verschickt.

PrüfungsergebnisWenn die Übermittlung des Ergebnissesvom Ausbilder verlangt wurde, erhaltendie Praxen wie bisher zwei Bescheinigun-gen je Auszubildende/n, wovon eine andie/den Auszubildende/n weiterzugebenist. Andernfalls wird nur eine Bescheini-gung mit dem Zusatz persönlich/vertrau-lich an die/den Auszubildende/n in diePraxis gesandt.

Dr. Ludwig LeiblReferent für Zahnärztliches Personal/Haushalt

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REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL

Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,bitte beachten Sie, dass die Ausbildungs-verträge vor Beginn der Ausbildungdem ZBV Niederbayern zur Genehmi-gung und Eintragung in die Stammrollevorzulegen sind.

Einreichung beim ZBV Niederbayern:• drei Originalexemplare, von allen Ver-

tragspartnern unterschrieben– bei Minderjährigen beide Elternteile– gemäß Rechtslage ist bei Elternteilen,

die das alleinige Sorgerecht haben,eine Sorgerechtsbestätigung erfor-derlich (= Negativattest – kann kos-tenfrei beim für den Wohnort derMutter zuständigen Jugendamtangefordert werden)

Merkblatt – Ausbildungsverträge Empfehlungen der Bayerischen Landeszahnärztekammer für die Ausbildungsvergütung (brutto):

Ab 1.9.2013 abgeschlossene Verträge • 1. Ausbildungsjahr 610,00 €

• 2. Ausbildungsjahr 650,00 €

• 3. Ausbildungsjahr 700,00 €

• ärztliches Attest gemäß § 32 Jugendar-beitsschutzgesetz(Auszubildende, die bei Beginn derAusbildung das 18. Lebensjahr nochnicht vollendet haben)

• Kopie der Arbeitserlaubnis oder derunbefristeten Aufenthaltsgenehmigung(Auszubildende, die keine deutscheStaatsbürgerschaft besitzen)

• Ergänzungsfragebogen(ergänzende Fragen zur Ausbildung)

Ausbildungszeit:• grundsätzlich exakt drei Jahre

(z.B. 01.10.2017 bis 30.09.2020)• tatsächliches Ausbildungsende:

Mit Bestehen der Abschlussprüfung• Abitur und Mittlere Reife: Verkürzung

möglich

In diesen Vergütungen je Ausbildungs-jahr können auch Zuschüsse z.B. fürFahrtkosten beinhaltet oder explizit aus-gewiesen werden, jedoch darf hierbei dieGrundvergütung maximal um 20%unterschritten werden.

Wichtig:

Der Ausbildungsvertrag ist personen-bezogen, d.h. auch bei Gemeinschafts-praxen, Berufsausübungsgemein-schaften (BAG), MedizinischenVersorgungszentren (MVZ) muss ein/eAusbilder/in persönlich bekannt sein.

Sommerabschlussprüfung für Zahnmedizinische Fachangestellte am 13.06.2018

Sehr geehrte Prüfungsausschussmitglieder,sehr geehrte Damen und Herren,

der schriftliche Teil der Sommerabschluss-prüfung 2018 findet am 13.06.2018 statt.Wir bitten Sie, folgende Punkte zu beach-ten:

Zulassung

Zur Sommerabschlussprufung 2018 wer-den die Auszubildenden zugelassen, derenAusbildungszeit bis 30. September 2018endet und die die geforderten Prufungs-voraussetzungen erfüllen, sowie Auszubil-dende, die von den ZahnärztlichenBezirksverbänden aufgrund des Vorlie-gens besonderer Zulassungsvoraussetzun-gen zur Prüfung zugelassen werden.

Hilfsmittel

Den Prüflingen werden folgende Hilfs-mittel zur Verfügung gestellt:1. die Hilfsliste für die Privatliquidation 2. die Hilfsliste für die Bema-Positionen

Prothetik mit GOZ-Positionen Zahn-ersatz und Einzelkronen

3. eine Hilfsliste für die Festzuschüssezum Zahnersatz (Bema)

Z E I T P L A N

Mittwoch, 13.06.2018

08.30 – 10.00 Uhr:Bereich Behandlungsassistenz(einschließlich Röntgen)

10.00 – 11.00 Uhr:Bereich Praxisorganisation und -verwaltung

11.00 – 11.45 Uhr:Pause

11.45 – 13.15 Uhr:Bereich Abrechnungswesen

13.15 – 14.00 Uhr:Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde

Röntgenprüfung

Das vollständig geführte NachweisheftRöntgen ist Zulassungsvoraussetzung fürdie Teilnahme an der Röntgenprüfung. EinTeil der Nachweise ist abhängig von der inder Praxis verwendeten Röntgentechnik zuerfüllen. Der Inhalt des „NachweisheftesRöntgen" und die digitalen Technikengehören zum Prüfungsumfang.

Die Röntgenprüfung ist bestanden, wennmindestens 50 % der Fragen richtig

gelöst werden. Eine nicht bestandeneRöntgenprüfung kann nur im Rahmeneiner zeitnahen Nachschulung (10-Stun-den-Kurs) außerhalb der Berufsschulewiederholt werden, andernfalls ist zumNachweises der Kenntnisse im Strahlen-schutz ein 24-Stunden-Kurs erforderlich.

Praktische Prüfung

Diese Prüfung kann bis zu max. 2 Kalen-derwochen vor der schriftlichen Prüfungstattfinden (Ferienzeit wird nicht mitge-rechnet). Der praktische Teil und derschriftliche Teil sind voneinander unab-hängig, d. h. das Nichtbestehen einesTeils der Prüfung schließt die Teilnahmean dem jeweils anderen Teil nicht aus.

Bitte beachten Sie jedoch, dass eine Teil-nahme an der mündlichen Ergänzungs-prüfung nicht möglich ist, wenn die prak-tische Prufung nicht bestanden wurde,denn in diesem Fall ist die Prüfung bereitsinsgesamt nicht bestanden.

Ende der Ausbildungszeit/Ergänzungs-prüfung

Der letzte Ausbildungstag ist der (letzte)Tag der mündlichen Ergänzungsprüfung.

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REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL

Beendigung vonAusbildungs-verhältnissen

Wir bitten alle ausbildenden Kolleginnenund Kollegen darauf zu achten, dassLösungen von Ausbildungsverhältnissengrundsätzlich nur während der Probezeitohne Angabe von Gründen möglich sind.Nach der Probezeit können Ausbildungs-verhältnisse nur in gegenseitigem Einver-nehmen mit einem Aufhebungsvertraggelöst werden.

Das Beenden von Ausbildungsverhält-nissen ist dem ZBV Niederbayernumgehend schriftlich mitzuteilen.

Ärztliche Nachuntersuchung

Gemäß § 33 Jugendarbeitsschutzgesetzhat sich der Arbeitgeber ein Jahr nachAufnahme der Beschäftigung dieBescheinigung über die erste Nachunter-suchung vorlegen zu lassen, sofern dieAuszubildende zu Beginn des 2. Ausbil-dungsjahres noch nicht volljährig ist. DieNachuntersuchung darf nicht länger alsdrei Monate zurückliegen. Die Anmel-dung zur Zwischenprüfung ist ohnediese Bescheinigung nicht möglich.Für die Ausbildungszeit wünschen wirviel Erfolg.

Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung

Bei entsprechenden Leistungen inBerufsschule und Praxis kann ein Antragauf vorzeitige Zulassung zur Abschluss-prüfung gestellt werden (§ 45 Abs. 1Berufsbildungsgesetz). Hierbei wird diePrüfung an dem unmittelbar der regulä-ren Prüfung vorausgehenden Prüfungs-termin abgelegt.

Als Nachweis der schulischen Leistungenfür die Zulassung zur vorzeitigen Prü-fung ist das Jahreszeugnis der Jahr-gangsstufe 10 bzw. der Leistungsstandder 11. Jahrgangsstufe zum 15. Februarmaßgeblich.

Praktikum und Schnupperlehre in derZahnarztpraxis

Zum Thema Praktikum in der Zahnarzt-praxis erreichen uns vereinzelt Fragennach Haftpflichtversicherung oder Ein-satzbereich oder Datenschutz.Zu diesem Thema hat die BayerischeLandeszahnärztekammer ein ausführli-

ches informatives Merkblatt erstellt.

Dieses Merkblatt können Sie sich direktvon der Homepage der Bayer. Landeszahn-ärztekammer unter www.blzk.de – Praxis-personal – Ausbildung herunterladen.

Am 17.01.2018 fand in Landshut derschriftliche Teil der Winterabschlussprü-fung für Zahnmedizinische Fachange-stellte der Berufsschulen Landshut, Pas-sau und Straubing statt. Der praktischeTeil der Prüfung wurde für die Teilneh-mer/innen aus Passau und Straubing am08.02.2018 und für die Teilnehmer/innen

aus Landshut am 09.02.2018 an derjeweiligen Berufsschule durchgeführt.

Als Prüfungsbeste erzielte Frau Franzis-ka Krinner (Ausbildende ZahnarztpraxisDr. Bodo Blodau, Geiselhöring), imGesamtergebnis die Note „sehr gut“ mit97,35 Punkten. Auch Frau JasminWackerbauer (Ausbildende Zahnarzt-

Ergebnisse der Winterabschlussprüfung in Niederbayern am 17.01.2018

Berufsschule davon Prüfung Röntgen (Teilnehmer/innen) regulär vorzeitig verkürzt Wiederholer nicht bestanden bestanden

Landshut (7) 0 5 0 1 0 6

Passau (6) 0 2 4 0 0 6

Straubing (5) 1 4 0 0 0 5

praxis Dr. Michael Maierholzner, Vilsbi-burg) erreichte im Gesamtergebnis dieNote „sehr gut“ mit 92,58 Punkten. DerZahnärztliche Bezirksverband Nieder-bayern gratulierte mit einem kleinenPräsent.

Wir gratulieren allen erfolgreichen Teil-nehmerinnen herzlichst!

Dr. Ludwig LeiblReferent für Zahnärztliches Personal

Dies gilt auch für Auszubildende, dienicht an der Ergänzungsprüfung teilneh-men müssen.

Die gültige Prüfungsordnung finden Sieonline auf der Homepage der BLZK

(www.blzk.de) unter der Rubrik Recht –Aus- und Fortbildungsvorschriften fürZahnärztliches Personal.

Dr. Ludwig LeiblReferent für Zahnärztliches Personal

Eventuelle Rückfragen richten Sie bitte anden Zahnärztlichen Bezirksverband Nie-derbayern. Ansprechpartner: Frau BrigitteZimmermann – Tel. 0 94 21/568688-40.

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ZNN 1-2018 49

Berufsorientierungstag mit Jobmesse an der Mathias-von-Flurl-Schule – tolle Resonanz und gute Gespräche

Angehende Azubis und deren Elternkonnten am 12.11.2017 auf großeBerufs-Entdeckungsreise in den Gängenund in der Turnhalle unserer Mathias-von-Flurl- Schule gehen. Von 10 bis 15Uhr herrschte reges Treiben und vielejunge Messebesucher nutzten die Chan-ce, sich ihren Traumjob oder Praktikums-platz in Straubing und den umliegendenRegionen zu suchen.

Was möchte ich werden? Bankkauffrau/-mann, Steuerfachangestellte/r oder dochein Beruf im Gesundheitswesen? Mussich erst einmal weit wegziehen oder kannich für die Ausbildung auch hier in Strau-bing oder zumindest im näheren Umkreisbleiben?

Mit all diesen Fragen beschäftigten sichinteressierte Jugendliche bei der Jobmesse„Finde deinen Wunschberuf“. Viele Unter-nehmen und Ausbildungsfirmen aus derRegion stellten sich vor und zeigten ihreBerufsfelder. Die große Spannbreite reich-te von klassischen kaufmännischen Aus-bildungsberufen wie Bankkaufmann oderIndustriekaufmann bis hin zu modernenIT- und Gesundheitsberufen.

„Es ist wichtig, sich schon mal zu infor-mieren, welche Betriebe bzw. welche Pra-xen was anbieten. Dann kann man über-legen, wo man sich bewirbt“, begründetedie junge Besucherin Petra, die zusam-men mit ihren Eltern gekommen war,ihren Besuch.

Besonders reges Treiben herrschte amMessestand des ZBV Niederbayern. Vielejunge Damen nutzten die Chance auf einpersönliches Gespräch mit den ZBV-Ver-tretern. So bot z.B. Frau Irmi Marischler(ZMV und Lehrkraft für Abrechnungswe-sen an der Mathias-von-Flurl -Schule)zusammen mit ihrer Tochter Steffi (Zahn-ärztin) viele interessante Einblicke in dasBerufsfeld der Zahnmedizinischen Fach-angestellten. „Es ist ein spannenderBeruf, die ZFA beruhigt die großen undkleinen Patienten, sie assistiert bei Unter-suchungen und Behandlungen, sie klärtPatienten über die Möglichkeiten derProphylaxe auf und leitet sie zur sorgfäl-tigen Mundhygiene an. Auch die Organi-sation und Verwaltung der Praxis gehörenebenso zu den Aufgaben einer ZFA, wie

die Reinigung und Pflege der Instrumen-te, Apparate und Einrichtungen“, erklärteSteffi Marischler den Messebesuchern.

Zahnmedizinische Fachangestellte ist derTraumberuf für die 16-jährige Monika,die bereits Bewerbungsgespräche mitverschiedenen Praxen aus der Regiongeführt hat. „Der Beruf würde mir supergefallen und hat mich schon immer inte-ressiert“, erklärte die 16-Jährige miteinem Lächeln.

Wer noch gar keine Vorstellung vomAblauf der Ausbildung zur/zum ZFA hat-te, konnte sich durch Herrn StD Wolf-gang Boiger (Fachbetreuer an der Mathias-von-Flurl-Schule) beraten las-sen. „In der Praxis lernst du die praktischeSeite deines Berufs kennen und über-nimmst konkrete Aufgaben. In der

Berufsschule wird dir das theoretischeHintergrundwissen vermittelt. Währenddeiner Ausbildung führst du als Ausbil-dungsnachweis ein Berichtsheft über dei-ne Aufgaben und Tätigkeiten. Vor demEnde des 2. Ausbildungsjahres findeteine Zwischenprüfung statt und am Endedeiner Ausbildung wartet die Abschluss-prüfung auf dich“, so Herr Boiger zueiner interessierten Messebesucherin.

Der Berufsorientierungstag war ein vollerErfolg, es wurden viele Kontaktegeknüpft und gute Gespräche mit denAuszubildenden von morgen geführt.Jetzt wäre es schön, wenn viele Bewer-bungen für den spannenden undabwechslungsreichen Beruf der ZFA ein-gehen würden.

StD Wolfgang Boiger

Zahnärztin Steffi Marischler erklärt gerne, warum der Beruf der ZFA viel Spaß machen kann.

Fachbetreuer StD W. Boiger, Zahnärztin Steffi Marischler , Kollege StR M. Hien zusammen mitunserer stellvertretenden Schulleiterin StDin S. Obermeier-Fenzl am Stand des ZBV Niederbayern.

REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL

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50 ZNN 1-2018

VERSCHIEDENES

Jubiläumsveranstaltung

Der Verein Zukunft Prophylaxe e. V. wurde am 3. März 1993 , also vor fast 25Jahren, von ambitionierten Zahnärzten der Bayrischen Landeszahnärztekammerunter dem Namen „Prophylaxe 2000“gegründet, um neben Gruppenprophy-laxe (LAGZ), die 1985 flächendeckend inBayern eingeführt worden war, auch indi-viduelle Prophylaxe in den Praxen zuetablieren. Es sollte keine wissenschaftli-che Gesellschaft sein, sondern ein Vereinals Podium für alle zahnmedizinischenBerufs- gruppen. Die gesteckten Zielewaren aber zur Jahrtausendwende beiweitem nicht erreicht. Deshalb wurde derVerein in „Zukunft Prophylaxe“ umbe-nannt.

Vieles wurde in den vergangenen 25 Jah-ren erreicht, und was damals für dieGründer und Gründungsmitglieder desVereins Vision war und wofür sie oftmalsbelächelt wurden, ist heute absoluteSelbstverständlichkeit. Die Zahnmedizinist ohne Prophylaxe nicht mehr denkbar.

25 Jahre Zukunft Prophylaxe e.V. / 10. Fortbildungstage 9./10. März 2018

im ABG-Tagungszentrum Leising 16,92339 Beilngries

Freitag 9. März 2018

14:30 Eröffnung des Kongresses:Dr. Friedrich W. Grelle (1.Vorsitzender Zukunft Prophylaxe )

14:45 Prof. Dr. Adrian Lussi ( Bern): Prophylaxe – heute und in derZukunft?

16:15 Besuch der Aussteller

17:00 Workshop 1/2/3/4(vier Gruppen; abwechselndbesuchen alle Gruppen alle Work-shops)

18:25 Workshop 1/2/3/4

20:00 Abendessen

21:30 Kegelwettbewerb/ Schwimmen/Sauna/ gemütliches Beisammen-sein

Samstag 10. März 2018

08:30 Fortsetzung des Kongresses: Dr. Friedrich W. Grelle

08:30 Prof. Dr. Adrian Lussi (Bern): Vorsicht Schmelzfresser

10:00 Workshop 1/2/3/4

11:15 Pause und Ausstellerbesuch

11:45 Workshop 1/2/3/4

13:00 Mittagessen

14:15 Prof. Dr. Sebastian Hahnel(Regensburg): Xerostomie

15:15 Dr. Klaus-Dieter Bastendorf (Eislingen): UPT (unterstützendeParodontaltherapie, neue Aspekte)

16:45 Diskussion und Verabschiedung

Themen der Workshops

Thema 1: Prophylaxe von Konflikten(Susanne Lohrey, Kommunikationstraine-rin)Auch mit einem Lächeln kann man Zähnezeigen – Umgang mit schwierigenPatienten

Thema 2:Prophylaxe für Rücken und Geist(DH Ingrid Schwarz und ZMF Elke Schor-radt) Auszeiten vom Alltag für Körper undSeele , eine Anleitung dies zu erreichen.

Thema 3: Prophylaxe für Pflegebedürftige(Kurt Ochs Pflegedienstleiter, Bamberg):Die Ochsentour habe ich hinter mir- leichtgemachte Zahnpflege für die jungenAlten.

Thema 4: Prophylaxe für und mit unseren Geräten(Stefanie Kirchner EMS):a.) Verstopftes Pulverstrahlgerät? Streiktdas Tool, bleiben Sie cool! Unsere Exper-tin hilft Ihnen gerne.

b.) „Guided Biofilm Therapy“ – Neuheit inder Prophylaxe.

Für weitere Infos und Anmeldung lesenSie den QR-Code ein, oder unterwww.zukunft-prophylaxe.de/aktuelles

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ZNN 1-2018 51

VERSCHIEDENES

Kariesprophylaxe mit Zahnpasten –eine kurze Stellungnahme von Deutscher Gesellschaft für Zahnerhaltung (DGZ),Deutscher Gesellschaft für Präventivzahnmedizin (DGPZM) und Bundeszahnärzte-kammer (BZÄK)

Das Unternehmen Dr. Wolff, Bielefeld,betreibt seit einigen Wochen eine aggres-sive Werbung für das Produkt Karex undstreut gezielt Verunsicherungen zu Fluoriden. Dies ist ein unredlicher Marke-tingschachzug. Die Behauptungen ent-behren der wissenschaftlichen Datenlage.

Die oben benannten Organisationen stellen fest:Sicher und nützlich

Fluoride sind weltweit sehr gründlichuntersucht. Die herausragende kariespro-phylaktische Wirksamkeit von Fluorid-zahnpasten wurde in vielen Studienbelegt. Zuletzt wurde sie im Jahre 2010 ineiner Meta-Analyse von 71 qualitativhochwertigen klinischen Studien durchdie renommierte Cochrane Collaborationbestätigt. Auch die im Jahre 2016 erschie-nene

„Leitlinie zur Kariesprophylaxe bei blei-benden Zähnen“ empfiehlt die mindes-tens zweimal tägliche Anwendung einerfluoridhaltigen Zahnpasta als Basispro-phylaxe. Fluoride in Zahnpflegeproduk-ten sind nachgewiesenermaßen sicherund unbedenklich. GesundheitlicheNachteile sind nicht zu befürchten.

Ohne wissenschaftliche Evidenz

Während für Fluoridzahnpasten umfang-

reiche Studien auf hohem wissenschaft-lichem Niveau vorliegen, gibt es für Karexund seine Bestandteile bislang noch keinewissenschaftliche Evidenz. Die Werbungbezieht sich vor allem auf eine noch nichtpublizierte klinische Studie. Eine breitewissenschaftliche Basis für Aussagen zurkariespräventiven Wirkung des Produktesist nicht gegeben.

Im Folgenden sollen einige Aussagen derWerbekampagne zu Fluoriden genauererläutert werden.

Zunächst wird der Eindruck erweckt, alshabe die Europäische Union aktuell stren-ge Grenzwerte für den Einsatz von Fluo-rid in kosmetischen Mittel festgelegt. Diestrifft nicht zu.

Die Grenzwerte für Fluorid wurden bereitsin der ersten europäischen Kosmetik-Verordnung im Jahre 1978 definiert. Esgibt keine neuen Festlegungen.

Die von der Firma Dr. Wolff als Veröffent-lichung in mehreren Tageszeitungenplatzierte Werbung mit dem Titel „Fluo-rid – erste Verbraucherschützer rufennach Verbot“, erweckt den Eindruck, alswürden unabhängige Verbraucherschutz-Organisationen vor Fluorid warnen. Diesist nicht der Fall.

Im Kontext der Vermarktung von Karexwird auch eine Studie aus 2017 zitiert.Diese in Mexiko durchgeführte Untersu-

chung stellte einen Zusammenhang zwi-schen systemischer (!) Fluoridexpositionbei Schwangeren und dem kognitivenLeistungsvermögen der Kinder her. Unab-hängig von der methodischen Qualitätund der fraglichen Belastbarkeit der Studienergebnisse ist eindeutig zu kon-statieren, dass die Studie keinerlei Rele-vanz für die Fluoridprophylaxe inDeutschland hat, weil die in der Studieermittelten relevanten Fluoridkonzentra-tionen in Deutschland bei weitem nichterreicht werden. Nicht nur die aufgenom-menen Fluoridmengen in Deutschlandund Mexiko unterscheiden sich ganzerheblich. Zu unterscheiden sind zudemdie systemische Fluoridaufnahme, wie imBeispiel Mexiko, und die Verwendung vonFluoridverbindungen in Zahnpflegepro-dukten, die wieder ausgespuckt werden.

Alles in allem sind die von der Firma Dr.Wolff in ihrer Werbung in Aussichtgestellten kariespräventiven Wirkungender Zahnpasta Karex wissenschaftlichnicht belegt. Der Versuch, den Einsatz deshoch effektiven und sicheren WirkstoffesFluorid in Zahnpasten zu diskreditieren,muss als unbegründete Verunsicherungder Bevölkerung und unserer Patientenzurück gewiesen werden.

Mit freundlicher Genehmigung der BZÄK

Hilfe in jedem einzelnen FallErklärfilm erläutert Zahnärztliche Patientenberatung

Berlin, 9. Januar 2018 – Die Zahnärzt-liche Patientenberatung der Kassenzahn-ärztlichen Vereinigungen (KZVen) und(Landes-) Zahnärztekammern berätbereits seit vielen Jahren Patientinnenund Patienten zu allen Fragen rund umdie Mundgesundheit und die zahnärztli-che Versorgung – kompetent, transpa-rent, kostenfrei. Jetzt wurde die zentraleWebsite www.patientenberatung-der-zahnaerzte.de um einen Informationsfilmerweitert, der das vielfältige Angebot die-ser Beratung kompakt erläutert.

Das neue Video beschreibt anschaulichdie Kontaktmöglichkeiten und das Bera-tungsspektrum im gesamten Bundesge-biet. Der Film dient damit als praktischerWegweiser für Patienten, die zum BeispielFragen zur Versorgung mit Zahnersatzoder zum Heil- und Kostenplan ihrerbehandelnden Zahnärztin oder ihresZahnarztes haben. Nutzer der Websitefinden darüber hinaus schnell und über-sichtlich die Kontaktdaten sämtlicherBeratungsstellen in den Ländern sowieweiterführende Informationen rund um

die Leistungen und den Service der Zahn-ärztlichen Patientenberatung.

Hintergrund: Die Zahnärztliche Patienten-beratung

Die bundesweit etablierten Beratungs-stellen von KZVen und (Landes-)Zahnärz-tekammern geben persönlich, postalisch,telefonisch und per E-Mail Auskunft zuBehandlungsmethoden, Therapiealterna-tiven sowie zu Risiken bei bestimmtenEingriffen. Sie beantworten Fragen zur

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52 ZNN 1-2018

VERSCHIEDENES

Thema: Rigide Erstattungspraxis der Beihilfestellen in BayernPressemitteilung des ZÄF Region Passau e.V.

In den letzten Wochen mehren sich bay-ernweit die Meldungen, dass in vielenFällen Rechnungen für zahnärztlicheBehandlungen durch Beihilfestellen nichtin vollem Umfang erstattet werden. Eshandelt sich dabei gerade um schwierige-re Behandlungen, deren Honorar mit demeinfachen Hinweis die Gebühren/Steige-rungsfaktoren seien „nicht erstattungsfä-hig“ nicht vollständig übernommen wird.Häufig erfolge im Bescheid keine nähereErläuterung welche Positionen und Fak-toren nicht erstattet werden und warumdiese Kosten „nicht erstattungsfähig“ seinsollen.

„Die Gründe bleiben daher für uns Zahn-ärzte undurchsichtig“, sagt Dr. AlexanderHartmann, 1. Vorsitzender des ZÄF Regi-on Passau e.V. „Das erschwert natürlichdie Erklärung gegenüber den Betroffenenund macht auch eine Unterstützung beider Durchsetzung ihrer Ansprüche nahe-zu unmöglich.“ Spekulationen über dieHintergründe will Dr. Hartmann abernicht anstellen.

Die Staatsregierung Bayern verneint einpauschales Vorgehen bei der Ablehnungvon zahnärztlichen Honoraransprüchen.Einschränkungen wie in Nordrhein-West-falen, wo die Beihilfe nur in bestimmtenfestgelegten Ausnahmefällen, die in einerListe geführt werden, den vollen Hono-

rarrahmen berücksichtigt, soll es in Bay-ern nicht geben. Laut eines Schreibensdes Landesamts für Finanzen an den ZBVOberbayern soll „… gewährleistet sein,dass die beihilferechtliche Abrechnungvon ärztlichen und zahnärztlichen Leis-tungen nach den gleichen Grundsätzenerfolgt, die auch bei der Erstellung derHonorarforderung von Ärzten und Zahn-ärzten rechtlich zwingend zu beachtensind“, zitiert Dr. Hartmann aus diesemSchreiben. „Somit sollte jede inhaltlichkorrekte Rechnung eines Zahnarztes auchim vollen Honorarrahmen bei der Erstat-tung berücksichtigt werden. Das wider-spricht allerdings unseren derzeitigenErfahrungen!“ sagt der Vereinsvorsitzen-de des ZÄF.

Beihilfeberechtigte, die derartige Leis-tungskürzungen erfahren haben, solltensich unbedingt mit ihrem Zahnarzt inVerbindung setzen. „Wir können zwareine Erstattung der Kosten nicht garan-tieren, aber zumindest bei der Geltend-machung der Ansprüche behilflich sein.Wir wollen die Patienten da nicht imRegen stehen lassen. Außerdem mussman den Beihilfestellen auch dabei helfeneventuelle Fehlentscheidungen zu revi-dieren.“

Zu diesem Zweck sollten Betroffene insolchen Fällen Widerspruch gegen die

Mindererstattung einlegen und exakteBegründungen bei den Beihilfestelleneinfordern. Auf diese Begründungenkann dann der Zahnarzt Bezug nehmenund eventuelle Missverständnisse gegen-über dem Patienten ausräumen. DieseInformationen können dann auch fürmögliche Nacherstattung verwendet wer-den. Sollte die Beihilfe dann immer nochnicht erstatten, bleibt dem Patientenleider nur der Rechtsweg.

„Die Patienten sind ja Laien und stehenzwischen den Stühlen. Zur Objektivie-rung, ob eine Rechnung inhaltlich korrektist, empfiehlt sich eine Stellungnahme derKammern, bei uns wäre das der ZBV Nie-derbayern (www.zbv-niederbayern.de)oder auch die Bayrische Landeszahnärz-tekammer (www.blzk.de). Dort gibt esBeratungsstellen, die neutral Auskunftüber Rechnungen geben können um imZweifelsfall die nötige Transparenz her-zustellen.“

ViSdP: ZÄF Region Passau e.V.(1. Vorsitzender: Dr. Alexander Hartmann)

Kostenübernahme durch gesetzlicheKrankenkassen sowie zu Privatrechnun-gen. Darüber hinaus ist die Patientenbe-ratung der Zahnärzteschaft Anlaufstellebei allen Anliegen im Zusammenhang mitBehandlungen in der Praxis. Gutachter-und Schlichtungsstellen leisten wertvolleBeiträge für die konstruktive Vermitt-lung zwischen Zahnärzten und Patien-ten. In der vertragszahnärztlichen Versor-gung trägt das Gutachterwesenmaßgeblich zur Klärung offener Behand-lungsfragen bei.

Im zahnärztlichen Beratungsnetzwerkarbeiten Zahnärztinnen, Zahnärzte undMitarbeiter der Verwaltung frei von Wei-

sungen Dritter und frei von wirtschaftli-chen Interessen. Patienten können sichbereits im Vorfeld einer Behandlung überdie in ihrem Fall geeignete Versorgunginformieren, etwa durch das Zweitmei-nungsmodell bei einer geplanten Zahn-ersatz-Behandlung.

Das neue Informationsvideo über dieZahnärztliche Patientenberatung kannauch unter www.kzbv.de und unterwww.bzaek.de angesehen werden.Zudem ist dort der erste Jahresbericht derZahnärztlichen Patientenberatung zumDownload verfügbar, der im vergangenenJahr veröffentlicht wurde.

Pressekontakt:

KZBV: Kai FortelkaTel.: 030 280 179-27, E-Mail: [email protected]

BZÄK: Dipl.-Des. Jette KrämerTel.: 030 40005-150, E-Mail: [email protected]

Gemeinsame Presseinformation der Bundeszahnärztekammer und derKassenzahnärztlichen Bundesvereinigung

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ZNN 1-2018 53

VERSCHIEDENES

Die Bayerische Landesezahnärztkammer ist umgezogenBitte neue Adresse und geänderte Telefonnummern beachten

München – Mitte Dezember zog dieLandesgeschäftsstelle der BayerischenLandeszahnärztekammer (BLZK) inMünchen in das neu errichtete Verwal-tungsgebäude im Stadtteil Mittersend-ling ein.

Die neue Adresse der Berufsvertretung derbayerischen Zahnärzte lautet:

Bayerische LandeszahnärztekammerFlößergasse 181369 München

Die neuen Telefon- und Faxnummernsind unter www.blzk.de/kontakt abruf-bar. Alle E-Mail-Adressen der BLZK bleiben unverändert.

Teilumzug der eazf

Für die Fortbildungsakademie der BLZKergeben sich ebenfalls Änderungen. DasSeminarzentrum der eazf ist jetzt auch imneuen Gebäude in der Flößergasse ange-siedelt. Die derzeit von der eazf genutz-ten Räumlichkeiten in der Boschetsrieder-straße werden aufgegeben.

Die Fortbildungsakademie der eazf ver-bleibt im Zahnärztehaus in der Fallstraße34, wo auch die BLZK seit 1981 Mieterwar. Die beiden Standorte in der Flößer-gasse und der Fallstraße sind fußläufigzwei Minuten voneinander entfernt.

Weitere Informationen zum neuen

Verwaltungsgebäude unter www.blzk.de/hausbau.

Kontakt:

Isolde M. Th. Kohl, Leiterin Geschäftsbe-reich Kommunikation der BayerischenLandeszahnärztekammer, Telefon: 089 230211-104, Fax: 089 230211-155, E-Mail: [email protected]

Die Presseinformation finden Sie unterwww.blzk.de/pressemeldungen

Presseinformation der BayerischenLandeszahnärztekammer

Impressum der Praxis-Website anpassenAdresse der Bayerischen Landeszahnärztekammer aktualisieren!

München – Zahnärzte, die eine Praxis-Website betreiben, sind nach § 5 Tele-medienge- setz (TMG) verpflichtet, einsogenanntes elektronisches Impressumauf ihrer Website aufzuführen. Dazugehört auch die Angabe der zuständi-gen Kammer mit voller Adresse. Da dieBLZK sei 1. Januar 2018 eine neueAdresse hat, müssen auch die Angabenauf den Websites von Zahnärzten inBayern entsprechend geändert werden.

Die neue Adresse der Bayerischen Lan-deszahnärztekammer lautet seit 1. Janu-ar 2018: Bayerische LandeszahnärztekammerFlößergasse 181369 München

Die Adresse der KassenzahnärztlichenVereinigung Bayerns bleibt gleich (Fall-straße 34, 81369 München). Auch derenAngabe im elektronischen Impressum istfür Vertragszahnärzte in Bayern ver-pflichtend.

Angabe der Berufszulassungsbehördegleich mit prüfen!

Die Zuständigkeiten der Berufszulas-sungsbehörden in Bayern als Aufsichts-

behörde über die zahnärztliche Approba-tion beziehungsweise über die Erlaubniszur vorübergehenden Ausübung derZahnheilkunde haben sich ebenfallsgeändert. Sie sind auch Teil des elektro-nischen Impressums und müssen korrektauf Praxis-Websites angegeben werden.Hier haben sich die Zuständigkeitenbereits zum 1. Januar 2015 geändert. DieBayerische Landeszahnärztekam- merhatte seinerzeit auf die Notwendigkeitder Anpassung des Impressums aufmerk-sam gemacht.

Wer im Bereich der ZahnärztlichenBezirksverbände München, Oberbayern,Niederbayern, Oberpfalz und Schwabenzahnärztlich tätig ist, fällt unter dieBerufsaufsicht der Regierung von Ober-bayern. Wer im Bereich der Zahnärztli-chen Bezirksverbände Ober-, Mittel- oderUnterfranken tätig ist, fällt in denZuständigkeitsbereich der Regierung vonUnterfranken.

Weitere Informationen zum elektroni-schen Impressum des Zahnarztes imInternet auf der Website der BayerischenLandeszahnärztekammer unter:https://www.blzk.de/blzk/site.nsf/id/pa_informationspflichten_tmg.html

Kontakt:Isolde M. Th. Kohl, Leiterin Geschäftsbe-reich Kommunikation der BayerischenLandeszahnärztekammer, Telefon: 089 230211-104, Fax: 089 230211-155, E-Mail: [email protected]

Die Presseinformation finden Sie unterwww.blzk.de/pressemeldungen

Info ZBV direkt der Bayerischen Landeszahnärzte-kammer

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BEZIRKSSTELLE NIEDERBAYERN DER KZVB

Der aktuelle Wochenendnotdienstkann abgerufen werden unter: www.notdienst-zahn.de

Sitzungstermine EinreichungsfristenTermine 201821. Februar 2018 22. Janaur 201821. März 2018 19. Februar 201825. April 2018 26. März 201813. Juni 2018 14. Mai 201825. Juli 2018 25. Juni 201805. September 2018 06. August 201810. Oktober 2018 10. September 201814. November 2018 15. Oktober 201812. Dezember 2018 12. November 2018

Dr. Peter MaierBezirksstellenvorsitzender

Hinweise zum zahnärztlichen Notdienst

• An der Teilnahme am zahnärztlichenNotdienst sind grundsätzlich alle Ver-tragszahnärzte ohne Begrenzung aufein bestimmtes Lebensalter verpflichtet.Die Verpflichtung zum zahnärztlichenNotdienst ist dem gemäß eine unab-dingbare Verpflichtung des Zahnarztesfür die Dauer seiner Kassenzulassung.

• Ist ein zum Notdienst eingeteilterZahnarzt, insbesondere bei Krankheitverhindert, so hat er selbst für einegeeignete Vertretung zu sorgen unddiese Änderung unverzüglich seinerBezirksstelle mitzuteilen.

• Am Eingang seiner Praxis hat eraußerdem unter Angabe der Anschriftseines Vertreters auf die Vertretungdurch einen Aushang hinzuweisen,

• zusätzlich ist dementsprechend auchder Anrufbeantworter zu besprechen.

• Der zeitliche Umfang des Notdiensteswird einheitlich auf die Zeit von10:00 Uhr bis 12:00 Uhr von 18:00Uhr bis 19:00 Uhr festgesetzt. In die-ser Zeit muss der für den Notdiensteingeteilte Zahnarzt in seiner Praxisanwesend sein.

• In der übrigen Zeit (00:00 Uhr bis24:00 Uhr) muss seitens des Not-dienstzahnarztes Behandlungsbereit-schaft bestehen.

• Bei einem Verstoß gegen die Not-dienstpflicht werden disziplinarischeMaßnahmen gegen den betreffendenZahnarzt eingeleitet, bei evtl. hierausresultierender nachhaltiger Gefähr-dung der Sicherstellung des Notdien-stes werden entstehende Kosten dembetreffenden Zahnarzt in Rechnunggestellt.

Bitte beachten Sie die Möglichkeit der Assistenten- und Niederlassungsberatungendurch den Bezirksstellenvorsitzenden Herrn Dr. Peter Maier oder den Stv. Vorsit-zenden Herrn Dr. Werner Heinrich.

Terminvereinbarungen bitte bei Frau Martina Ottl, Tel. 0 94 21-56 86 88-21

Assistenten- undNiederlassungsberatung

54 ZNN 1-2018

Sitzungstermine des Zulassungsausschusses für Zahnärzte – Südbayern –

Aktualisierung der Assistentenbörse!

Die Bezirksstelle Niederbayern führt zweiverschiedene Listen: – eine Liste mit Assistenten die eine

Arbeitsstelle suchen sowie– eine Liste mit Zahnärzten die Assisten-

ten einstellen.

Bitte melden Sie sich bei der BezirksstelleNiederbayern der KZVB, falls Sie an einerder beiden Listen Interesse zeigen.

Die Bezirksstelle Niederbayern ist perE-Mail: [email protected] oder telefo-nisch zu erreichen unter: 0 94 21/56 86 88-21, Ansprechpartnerin: FrauMartina Ottl.

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ZNN 1-2018 55

BEZIRKSSTELLE NIEDERBAYERN DER KZVB

Aufgrund gehäuft eingehender Be-schwerden bei der Bezirksstelle Nieder-bayern, möchten wir darauf aufmerksammachen, dass laut Berufsordnung für dieBayerischen Zahnärzte (BO)

vom 18. Januar 2006, zuletzt geändertdurch Satzung vom 20. Januar 2014(ab 01. März 2014 geltende Fassung)

eindeutig geregelt ist, wie bei Urlaubs-bzw. Krankheitsvertretung im Zuge derKollegialität vorzugehen ist:

§ 10 Vertretung(1) Steht der Zahnarzt während seinerangekündigten Behandlungszeiten nichtzur Verfügung, so hat er für eine entspre-chende Vertretung zu sorgen. Name,Anschrift und Telefonnummer einesVertreters außerhalb der Praxis sind ingeeigneter Form bekannt zu geben.Der Hinweis auf alle anwesendenZahnärzte erfüllt die hier gefordertenAnordnungen auf keinen Fall.Wir bitten Sie, dies künftig zu beach-ten.

Zur Anzeigepflicht der Tätig-keit in ausgelagerten Praxis-räumen

Seit 2007 kennt die Zulassungsverord-nung Zahnärzte (ZV-ZÄ) die Möglichkeit

Hinweis zur Urlaubsvertretung

der Tätigkeit in sog. ausgelagerten Pra-xisräumen auch im (Vertrags)zahnärztli-chen Bereich. Die einschlägige Regelungin § 24 Abs. 5 ZV-ZÄ sieht in diesemZusammenhang folgendes vor: „Erbringtder Vertragszahnarzt spezielle Untersu-chungs- und Behandlungsleistungen anweiteren Orten in räumlicher Nähe zumVertragszahnarztsitz (ausgelagerte Pra-xisräume), hat er Ort und Zeitpunkt derAufnahme der Tätigkeit seiner Kassen-zahnärztlichen Vereinigung unverzüglichanzuzeigen.“ Insbesondere der Unter-schied zur genehmigungspflichtigenZweigpraxis und die Anzeigepflicht sindoft unbekannt.

Grundsätzlich hat jeder Vertragszahnarztseine Tätigkeit ausschließlich an seinemsogenannten Vertragszahnarztsitz aus-zuüben. Dies ist der Ort mit Straße, Haus-nummer, für den der Zulassungsaus-schuss die Zulassung erteilt hat.Tätigkeiten an anderen Orten sindgrundsätzlich nur im Rahmen der ein-schlägigen Vorschriften zulässig. Als Bei-spiel sei hier eine von der KZV erteilteGenehmigung zum Betrieb einer Zweig-praxis genannt (§ 24 Abs. 3 ZÄ-ZV). Aus-gelagerte Praxisräume zeichnen sichdadurch aus, dass dort, wie die Zulas-sungsverordnung schreibt, spezielleUntersuchungs- und Behandlungsleis-tungen angeboten werden. Häufigstes

Sehr verehrte Frau Kollegin,sehr geehrter Herr Kollege,

Derzeit sind wieder die Vorbereitungenfür die Notdiensteinteilung des Jahres2019/20 in Arbeit. Wir weisen bereitsjetzt vorsorglich darauf hin, dass indivi-duelle Wünsche nach Veröffentlichungder Notdienstliste keine Berücksichti-gung mehr finden können und aus-nahmslos der Notdienstleistende im Falleeines Tausches Ersatz suchen muss. Sollten irgendwelche Gründe vorliegen,die bei der Notdiensteinteilung berück-sichtigt werden sollen, wie Ehrenämter,Urlaub usw. so bitten wir Sie, dies bisspätestens 31.05.2018 einzureichen.

Zahnärztlicher Notdienst 2019

Die Einteilung zum zahnärztlichen Not-dienst 2019 sollte möglichst frühzeitigerfolgen, um Ihnen die Möglichkeit zugeben, die Termine rechtzeitig zu erfah-ren und dementsprechend planen zukönnen. Es ist deswegen notwendig bisspätestens 31.05.2018 der BezirksstelleNiederbayern folgendes mitzuteilen:

1. eine Änderung der Praxisanschriftbzw. Telefonnummer

2. eine vorgesehene Beendigung derTätigkeit als Vertragszahnarzt im Jahr2019

3. eine eventuelle Verlegung der Praxis

4. ein eventuelles „Ruhen der Zulassung“

Beispiel sind hier sicherlich Operationenunter ITN in entsprechend ausgestatte-ten Räumlichkeiten außerhalb der Praxis.Im Unterschied zur Zweigpraxis darf ineinem ausgelagerten Praxisraum keineSprechstunde abgehalten werden. Diesbedeutet, dass der Erstkontakt mit einemdort behandelten Patienten am Vertrags-zahnarztsitz oder auch in der Zweigpra-xis stattfinden muss.

Ausgelagerte Praxisräume unterliegenkeiner Genehmigungspflicht. Es bedarfjedoch einer unverzüglichen Anzeigeüber Ort und Zeitpunkt der Aufnahmeder Tätigkeit gegenüber der KZVB.Unverzüglich bedeutet in diesem Zusam-menhang, ab der Aufnahme der Tätigkeitin den betreffenden Räumen, auch wenndies nur unregelmäßig oder seltenerfolgt. Hintergrund der Regelung ist,dass die zuständige KZV in der Lage seinmuss, die Einhaltung der gesetzlichenVoraussetzungen der Regelung des § 24Abs. 5 ZV-ZÄ zu überwachen. Imschlimmsten Fall kann ein Verstoß gegen§ 24 Abs. 5 ZV-ZÄ eine Disziplinarmaß-nahme oder gar eine Untersagungsverfü-gung der KZV zur Folge haben. Wir bit-ten daher um Beachtung derMeldepflicht.

5. eine beabsichtigte Befreiung vomNotdienst

Eine grundsätzliche Befreiung vom Not-dienst ist nicht möglich, dazu ist einbegründeter Antrag erforderlich. Über dieBefreiung entscheidet die BezirksstelleNiederbayern. Eine ausgesprochene Be-freiung für das vergangene Jahr verlän-gert sich nicht automatisch sondernmuss jedes Jahr neu beantragt werden.

Wünsche, Anträge zum zahnärztlichenNotdienst können nach dem31.05.2018 nicht mehr berücksichtigtwerden!

Page 56: zahnärztliche nachrichten - ZBV Niederbayern€¦ · Bereich der Ausbildung zur/zum ZFA und die Reisekostenordnung I der BLZK sollen neu bewertet werden. Aha. Und über den Anstellungsvertrag

Zahnärztlicher Bezirksverband Niederbayern, Körperschaft des öffentlichen Rechts, 1. Vorsitzender ZA Ernst Binner und Bezirksstelle Niederbayern derKZVB, Vorsitzender Dr. Peter Maier. Geschäftsstelle: Am Essigberg 14, 94315 Straubing, Tel. 0 94 21/56 86 88-0, Telefax 0 94 21/ 56 86 88-88, E-Mail: [email protected], www: zbv-niederbayern.de. Verantwortliche Schriftleitung: Dr. Peter Maier, Am Essigberg 14, 94315 Straubing. –

Für unverlangt eingereichte Manuskripte und Fotos übernimmt die Redaktion keine Haftung. HaasMedia – Verlag & Agentur für Printmedien Angelika Haas, Salzbergweg 20, 85368 Wang, Tel. 0 87 61-72 90 540, Fax 0 87 61-72 90 541, E-

Mail: [email protected]. Für Anzeigen verantwortlich: Gerhard Haas, Verlagsanschrift. Zur Zeit ist Anzeigenpreisliste Nr. 6 vom 1. Januar 2008 gültig. Soweit vom Verlaggestaltet, liegen sämtliche an Entwurf und Gestaltung (Anzeigen, Aufmachung und Anordnung) bestehenden (Urheber-)Rechte bei HaasMedia – Verlag & Agentur für Print-medien. Verletzungen durch ungenehmigte Nachahmung oder Nachdruck – auch auszugsweise – sind unzulässig und werden verfolgt. Veröff. dem. DVBayPrG: Inhaber 100% Angelika Haas, Wang – HaasMedia – Verlag & Agentur für Printmedien Angelika Haas – siehe Verlagsadresse – Für Mitglieder ist der Bezugspreis im Beitrag enthalten. Bezugspreise für Nichtmitglieder: Einzelheft € 2,– zzgl. Versandspesen. Jahresabonnement € 11,– inkl. MwSt., zzgl.Versandspesen. Erscheinungsweise: alle 4 x jährlich.

Meldung / Änderung deszahnärztlichen Notdienstes

Ab sechs Wochen vor dem Notdiensttermin ist ein Notdienst-tausch nur noch unter besonderen Voraussetzungen zuläs-sig; der plötzliche Verhinderungsgrund ist dann unaufgefor-dert durch geeignete Nachweise gegenüber der Bezirksstellezu belegen.

Kassenzahnärztliche Vereinigung BayernsBezirksstelle NiederbayernAm Essigberg 1494315 StraubingTel.: 09421 568 688-21Fax: 09421 568 688-88E-Mail: [email protected]

Notdienstbereich:

Termin:

übernimmt

Name, Vorname:

Straße, Hausnr. / PLZ / Ort:

Telefon / Mobil / Fax:

Termin:

übernimmt

Name, Vorname:

Straße, Hausnr./PLZ/Ort:

Telefon / Mobil / Fax:

Praxisstempel mit ABE-Nummer

Notdienständerung amerhalten und hiermit bestätigt.

Kassenzahnärztliche VereinigungBayerns (KZVB)Bezirksstelle Niederbayern

Datum/Unterschrift