ZNS - zbv-schwaben.de · Angina-pectoris-Anfällen, Asthma, aller-gischen Reaktionen oder...

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Ausgabe 9-16 September 2016 ZNS ZNS Zahnärztliche Nachrichten Schwaben Herausgeber: Zahnärztlicher Bezirksverband Schwaben, Körperschaft des öffentlichen Rechts n 3 Editorial: Brückenschlag n 4 Leitartikel: „Geben Sie mir die Pille – ich bin Arzt!” n 7 Hoher Nutzen der PZR n 7 Ein Plädoyer für die Zahnseide n 8 BLZK-Präsident Christian Berger fordert sinnvolle Mittelverteilung n 9 DMS V: Mundgesundheit in Deutschland n 10 Buchvorstellung: Das perfekte Foto n 11 Buchvorstellung: Funktionelle Implantologie n 12 S3-Leitlinie zur Periimplantitis n 12 Die Ära Rat geht zu Ende n 15 Mitteilungen des ZBV Schwaben n 17 Referat Fortbildung n 24 Referat Zahnärztliches Personal

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Ausgabe 9-16September 2016

ZNSZNSZahnärztliche Nachrichten Schwaben

Herausgeber: Zahnärztlicher Bezirksverband Schwaben, Körperschaft des öffentlichen Rechts

n 3 Editorial: Brückenschlag

n 4 Leitartikel: „Geben Sie mir die Pille – ich bin Arzt!”

n 7 Hoher Nutzen der PZR

n 7 Ein Plädoyer für die Zahnseide

n 8 BLZK-Präsident Christian Berger fordert sinnvolle Mittelverteilung

n 9 DMS V: Mundgesundheit in Deutschland

n10 Buchvorstellung: Das perfekte Foto

n11 Buchvorstellung: Funktionelle Implantologie

n12 S3-Leitlinie zur Periimplantitis

n12 Die Ära Rat geht zu Ende

n15 Mitteilungen des ZBV Schwaben

n17 Referat Fortbildung

n24 Referat Zahnärztliches Personal

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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

vor eineinhalb Jahren stellte ich Ihnen andieser Stelle das Modell „Zusammenar-beit“ vor. Der Freie Verband hatte geradedie Kammerwahlen mit absoluter Mehr-heit gewonnen und wir im ZBV-Vorstandwaren hoffnungsvoll, dass in Bayern undSchwaben die Weichen endlich wiederauf „Zusammenarbeit“ zwischen denKörperschaften BLZK und KZVB sowieZBV Schwaben und Bezirksstelle Schwa-ben gestellt werden könnten, denn mitdiesem Ziel war der FVDZ damals ange-treten. Ich konnte ein Wahlversprechenhalten. Der FVDZ regiert in der BLZKnicht allein, sondern bindet überall Sach-kompetenz ohne Blick auf das „Partei-buch“ ein.

Jetzt, zur Halbzeit meiner Amtszeit alsKammerpräsident kann ich Ihnen versi-chern, dass das Modell Zusammenarbeitinnerhalb des Kammervorstands hervorragend funktioniert.Auf der anderen Seite war ich zu optimistisch in Bezug auf dieerhoffte Kooperation der beiden Schwesterkörperschaften.Der Weg war nicht nur steiniger als gedacht, er war auch mitschier unüberwindlichen Barrieren versehen. Während in derBLZK die Opposition einbezogen wird, geschah das in derKZVB nicht und auch die Zusammenarbeit zwischen dengewählten Spitzen der beiden Körperschaften wurde mit mei-ner Wahl zum Kammerpräsidenten seitens der beiden KZVB-Vorstände eingestellt. Immerhin fand hier in Schwaben daseine oder andere Gespräch auf Bezirksebene statt. Doch derlange Arm aus München erstickte das schwäbische Pflänzchen„Zusammenarbeit“ im Keim.

Jetzt haben Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Kartenneu gemischt. An dieser Stelle möchte ich mich bei Ihnenbedanken, dass Sie sich an der KZVB-Wahl im Juli beteiligthaben. Die drei regional angetretenen Listen mit Kandidatendes Freien Verbandes und regionaler Vereine haben guteErgebnisse erzielt und werden bis zur konstituierenden Vertre-terversammlung im November eine Fraktionsgemeinschaftbilden und dann die Mehrheit stellen. Seien Sie versichert: diese Fraktionsgemeinschaft wird nicht in überstülpender Wei-se an der künftigen Opposition vorbei regieren, wie es jahre-lang von ZZB in der Vertreterversammlung praktiziert wurde.Deren Modell der Alleinregierung ohne Kompromisse hatschon bisher keine Synergien erzeugt. Dass dies von der Mehr-heit der Zahnärzteschaft in Bayern erkannt worden ist, zeigtsich im Wahlergebnis.

Der Erfolg der Selbstverwaltung basiert auf Teamarbeit – undnicht auf einsamen Entscheidungen aus dem Elfenbeinturm.Mit Teamarbeit meine ich: zwischen Zahnärztinnen und Zahn-

ärzten als Referenten, in Ausschüssenund Organen der BLZK und der KZVBund den Mitarbeiterinnen und Mitarbei-tern in der Verwaltung. Das geht nur mitTransparenz und demokratischen Mit-teln. Der Souverän ist die Sie vertretendeund von Ihnen gewählte Vertreterver-sammlung. Ihr ist der Vorstand verant-wortlich.

Die angestrebte Zusammenarbeit musssich in der Arbeit von allen Beteiligtenwiederfinden, die in den Bereichen derPraxisführung, der Hygiene, der Arbeits-sicherheit, der Fortbildung, der Quali-tätssicherheit, der Honorierung aus ver-tragszahnärztlicher und privatzahnärzt-licher Tätigkeit usw. usw. angesiedelt ist.Es kann nicht sein, dass die Spiegel- bzw.Doppelreferate der beiden Körperschaf-ten in unterschiedliche Richtungen argu-mentieren und miteinander konkurrie-ren. Ich könnte mir durchaus mehr

Arbeitsteilung zwischen den Körperschaften der zahnärztli-chen Selbstverwaltung vorstellen.

Wir haben jetzt die Chance, endlich die politische Kultur zupflegen, die dem akademischen Anspruch unseres Berufsstan-des entspricht: sachlicher Dialog, konstruktiver Disput, faireKooperation und vor allem transparente Entscheidungsprozes-se. Wir brauchen eine gute Performance nach innen und nachaußen. Ränke und Streit tragen nicht dazu bei, als Partner vonPolitik, Vertragspartnern, aber auch als wahre Standesführunggegenüber den bayerischen Zahnärztinnen und Zahnärztenwahrgenommen zu werden.

Am schlechten Beispiel der Kassenärztlichen Bundesvereini-gung zeigt sich dabei, wie wichtig geschlossenes Auftreten ist,und wie wichtig die Fähigkeit zur Selbstkontrolle ist. Wenn esdie Selbstverwaltung nicht regelt, droht der Durchgriff durchden Staat. Entsprechende Arbeitspapiere liegen längst in denSchubladen. Je mehr staatliche Einmischung, desto wenigerFreiberuflichkeit und desto mehr werden die Freiräume, dieunser Berufsstand noch genießt, eingeengt. Dem müssen wirgemeinsam entgegenwirken.

IhrChristian Berger

Brückenschlag

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EL Zum Umgang mit ärztlichem Eigenbedarf

„Geben Sie mir die Pille – ich bin Arzt!“ Kirsten Lennecke schreibt in der Deutschen Apotheker Zeitung (DAZ), was als (Zahn)Arzt im Umgang mit verschrei-bungspflichtigen Arzneimitteln erlaubt ist – und was nicht. Das wird im Arzneimittelgesetz und in der Arzneimittelver-schreibungsverordnung eindeutig geregelt. Hier ist auch die Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln anÄrzte für ihren Eigenbedarf beschrieben.

„Geben Sie mir eine Packung Novamin-sulfon-Tropfen“, wünscht ein selbstbe-wusster unbekannter Kunde. „Die Trop-fen gegen Schmerzen“, antwortet derApotheker freundlich „sind verschrei-bungspflichtig. Sie benötigen ein Rezepteines Arztes, damit ich sie Ihnen aushän-digen darf.“ Der Kunde entgegnet: „Ichbin selber Arzt, ich benötige keinRezept!“ Wenn er tatsächlich Arzt ist,dann hat er Recht. Ein Arzt benötigt fürden Erwerb eines verschreibungspflichti-gen Arzneimittels für den Eigenbedarfkein schriftliches Rezept.

Wenn er tatsächlich Arzt ist, sollte erjedoch wissen, dass er sich in der Apo-theke als Arzt identifizieren könnenmuss. Der entsprechende Text der Arz-neimittelverschreibungsverordnung(AMVV) § 4 (2) lautet: „Für den Eigenbe-darf einer verschreibenden Person bedarfdie Verschreibung nicht der schriftlichenoder elektronischen Form. Absatz 1 Satz2 [nämlich: „Der Apotheker hat sich überdie Identität der verschreibenden PersonGewissheit zu verschaffen.“] gilt entspre-chend.“ Eine erste Frage, die sich immerwieder stellt, ist die nach einer gültigenIdentifikation. Es wurden schon vergilbteApprobationsurkunden, Mitgliedsaus-weise für den Marburger Bund oder Visi-tenkarten vorgelegt. Hier muss im Zwei-felsfall bei der zuständigen Ärztekammernach einer gültigen Approbation gefragtwerden. Die meisten Chef- und Oberärz-te von großen Kliniken kann man mit Bildund Lebenslauf auf der Homepage desKrankenhauses finden. Sie machen esden Apotheken manchmal schwer, dabeikönnte es doch so leicht sein, einfachden gültigen Arztausweis vorzulegen.

n Welche Arzneimittel sind für denEigenbedarf erlaubt?

Eine zweite weitreichendere Frage ist,welche Arzneimittel ein Arzt für denEigenbedarf aus der Apotheke kaufendarf. Entgegen der Auffassung vieler Ärz-te gilt, dass jeder Arzt ausschließlich im

Rahmen seiner Berufsbezeichnung (Arzt,Zahnarzt, Tierarzt) Arzneimittel verord-nen darf und entsprechend auch für denEigenbedarf erwerben darf. Zum BeispielTierarzneimittel. Der Hausarzt aus derNachbarschaft möchte eine verschrei-bungspflichtige Wurmkur für seinen Gol-den Retriever. Er benötigt dafür einRezept von einem Tierarzt. Denn ver-schreibungspflichtige Tierarzneimitteldürfen nur an Tierärzte für den Eigenbe-darf abgegeben werden, nicht etwa aneinen Arzt für Allgemeinmedizin. DieAbgabe von verschreibungspflichtigenArzneimitteln zugelassen zur Anwen-dung bei Tieren muss (nach § 19 ApBe-trO) dokumentiert werden. Bei der Abga-be benötigen Apotheken ein Duplikatder Verschreibung mit Informationenüber Name und Anschrift des Empfän-gers (Tierhalters), Name und Anschriftdes verschreibenden Tierarztes, Bezeich-

nung und Menge des Arzneimittels (ein-schließlich seiner Chargenbezeichnung)und das Datum der Abgabe. Für denEigenbedarf müssen hier Name undAnschrift des Tierarztes und des Empfän-gers festgehalten werden, die in dieserSituation gleich lauten werden.

Die Abgabe von verschreibungspflichti-gen Tierarzneimitteln an Ärzte oderZahnärzte ist nicht erlaubt. Nach eineramtlichen Begründung des Bundesmini-steriums für Gesundheit (in Abstimmungmit dem Bundesministerium für Ernäh-rung und Landwirtschaft) umfasst derBegriff Eigenbedarf im Veterinärbereichsowohl den Bedarf für das eigene Tier alsauch für die eigene Praxis [1]. Er umfasstjedoch nicht den Eigenbedarf für denTierhalter, also für den Tierarzt selbst.Humanarzneimittel können ebenfallsEigenbedarf für den Tierarzt sein, wenn

Der Arztausweis muss in der Apotheke insbesondere dann vorgelegt werden, wenn ein ausgestelltesRezept für das verschreibungspflichtige Medikament fehlt. Foto: aboutpixel

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sie tatsächlich zur Anwendung an einemTier gekauft werden. Hier ist nur schwereine Grenze zu ziehen. Denn zahlreicheWirkstoffe zur Behandlung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes oderSchilddrüsenerkrankungen werdensowohl von Humanmedizinern als auchvon Tierärzten zur Therapie ihrer Patien-ten eingesetzt. Möchte ein Tierarzt z. B.Sildenafil kaufen, wird er dem Apothekerglaubhaft erklären müssen, dass er diesesMittel im Off-Label-Use zur Behandlungeiner arteriellen Hypertonie bei Hundeneinsetzen möchte. Dafür wird er sicher-lich über die behandelte Hunderasse unddie Dosierung (0,25 bis 0,3 mg/kg Kör-pergewicht p. o.) Bescheid wissen. DasHinterfragen einer Verschreibung ist in §17 ApBetrO Erwerb und Abgabe vonArzneimitteln und MedizinproduktenAbs. 5 verankert: „Die abgegebenenArzneimittel müssen den Verschreibun-gen und den damit verbundenen Vor-schriften des Fünften Buches Sozialge-setzbuch zur Arzneimittelversorgungentsprechen. Enthält eine Verschreibungeinen für den Abgebenden erkennbarenIrrtum, ist sie nicht lesbar oder ergebensich sonstige Bedenken, so darf das Arz-neimittel nicht abgegeben werden,bevor die Unklarheit beseitigt ist [...]. DieVorschriften der Betäubungsmittel-Ver-schreibungsverordnung bleiben unbe-rührt“. Eine Verschreibung zu hinterfra-gen bedeutet, Mitverantwortung zuübernehmen zum Schutz des Anwen-ders. Braucht ein Tierarzt ein verschrei-bungspflichtiges Arzneimittel für sichselbst, so z. B. eine Tierärztin ein hormo-nelles Kontrazeptivum, dann darf diesesArzneimittel nur bei Vorliegen einer gül-tigen ärztlichen Verordnung abgegebenwerden [3]. Jeder Tierarzt kann allerdingsauch verschreibungspflichtige Arzneimit-tel über den Großhandel beziehen, obfür seine Praxis oder für sich selbst, hin-terfragt der Großhandel nicht.

n Behandlungsbereich des Zahnarztes

Eine ähnliche Einschränkung gilt nachder zurzeit gültigen Rechtsprechungauch für Zahnärzte. Mit der Approbationals Zahnarzt wird die Befähigung zurAusübung der Zahnheilkunde erworben.Zahnheilkunde ist nach § 1 Abs. 3 Zahn-heilkundegesetz definiert als „berufsmä-ßige auf zahnärztlich wissenschaftlicheErkenntnis gegründete Feststellung undBehandlung von Zahn-, Mund- und Kie-

fererkrankungen. Als Krankheit ist jedevon der Norm abweichende Erscheinungim Bereich der Zähne, des Mundes undder Kiefer anzusehen, einschließlich derAnomalien der Zahnstellung und desFehlens von Zähnen.“ In diesem Rahmendarf der Zahnarzt therapeutische Ent-scheidungen treffen, also auch in Bezugauf Arzneimittel. Das gilt sowohl für dieVerschreibung von Arzneimitteln alsauch für den Eigengebrauch. Es gilt auchhier der umfassende Schutzgedanke derVerschreibungspflicht.

Ein höchstrichterliches Urteil aus demJahr 1955 (BGH Urteil vom 14. Februar1955, Az.: 3 StR 479/54) besagt: „EineVerschreibung ist nur dann als ordnungs-gemäß zu betrachten, wenn sie für dasGebiet der Wissenschaft erfolgt, in demder Verschreibende ausgebildet wurdeund für das er seine Approbation erhal-ten hat.“ Es ist die Frage, ob eine aktuelleBeurteilung in diesem Punkt heuteanders ausfallen würde. Denn 1955 gabes noch den Dentisten als Ausbildungs-beruf, und die Zahnmedizin steckte inden Kinderschuhen, während die heuti-ge Approbationsordnung Examina inFächern wie innere Medizin, Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Dermatologie undVenerologie, Mikrobiologie und selbst-verständlich auch Pharmakologie zurPflicht macht. Eine Verschreibung könntein diesem Rahmen als ordnungsgemäß

betrachtet werden, weil ein Zahnarzthierin ausgebildet wurde. Die Auslegungdieses Urteils beinhaltet zahlreicheGrenzfälle, wie weit die Verordnungsbe-fugnis eines Zahnarztes reicht. Über Anti-biotika und Analgetika hinaus gehören z.B. auch Sedativa und Hypnotika zurBehandlung von Angstpatienten in denTherapiebereich. Für den Praxisbedarfbenötigt der Zahnarzt darüber hinaus einumfangreiches Notfallsortiment beste-hend aus verschreibungspflichtigen Arz-neimitteln gegen hypertone Krisen,Angina-pectoris-Anfällen, Asthma, aller-gischen Reaktionen oder Schockzustän-den, die er in entsprechenden medizini-schen Notfallsituationen verabreichenmuss, übrigens ohne vorher einen ärztli-chen Kollegen um ein Rezept bitten zumüssen.

Verschiedene Zahnärztekammern sehendiese Einschränkung im Zugriff auf ver-schreibungspflichtige Arzneimittel alsBeschränkung ihrer Berufsausübung. Siesehen Zahnmedizin nicht neben derHumanmedizin, sondern als Teil derHumanmedizin, und entsprechend kön-ne man nicht „humanmedizinische“ und„zahnmedizinische“ Arzneimittel von-einander trennen. Genauso wenig gibt eseinen Unterschied zwischen „humanme-dizinischer“ und „zahnmedizinischer“Pharmakologie. Diese Rechtsauslegungwurde von der Bundeszahnärztekammervor wenigen Jahren deutlich unterstützt[2]. Im Kammerbereich Westfalen-Lippez. B. gibt es Zahnärzte, die auf eigenen(Zahnarzt-)Kassenrezepten für sich selbst(und manchmal auch für Angehörige) diegesamte ärztliche Therapie zulasten ihrer(gesetzlichen) Krankenkasse verordnen.Zudem ist der freie Zugang zu verschrei-bungspflichtigen Arzneimitteln Grundla-ge für besondere Arzt- und Zahnarzt-Tarife von privaten Krankenversicherun-gen. Hier wird vorausgesetzt, dass auchZahnärzte sich umfassend selbst thera-pieren. Und es scheint, dass in den letz-ten Jahrzehnten durch diese Selbstthera-pie kein wirtschaftlicher Schaden ent-standen ist. Sonst wären dieKrankenkassen die ersten, die Einspruchgegen dieses Vorgehen erhoben hätten.Hier profitieren offensichtlich Kranken-kassen von dem Umstand, dass für einenZahnarzt, der sich selbst (offensichtlicherfolgreich) therapiert, keine weiterenKosten für ärztliche Leistungen anfallen.Der Verstoß gegen § 17 Abs. 5 ApBetrO(das heißt eine Belieferung von Verschrei-

Die Autorin

Die Apothekerin Dr. Kirsten Lenneckeist neben der Arbeit in einer öffent-lichen Apotheke Autorin zum ThemaKommunikation und aktive Beratung:[email protected]

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für die ZNS, Ausgabe Nr.

bungen, die Bedenken auslösen, ohnesie beseitigen zu können) ist übrigensnicht strafbewehrt.

In diesem Zusammenhang stellt sich übri-gens auch die Frage nach dem Eigenbe-darf für Apotheker. Hierbei handelt essich nicht um eine „Abgabe von Arznei-mitteln“, deshalb fällt dieser Vorgangnicht unter die Arzneimittelverschrei-bungsverordnung. Die ABDA und dieBundeszahnärztekammer haben sich imletzten Jahr „für klärende Gespräche“getroffen, „um zu einer einvernehmli-chen Regelung zurückzukehren.“ Offen-sichtlich haben diese Gespräche zu kei-ner Einigung geführt. Eine abschließendeErklärung durch die Bundeszahnärzte-kammer steht noch aus [3].

n Eigenbedarf für Ärzte

Für Ärzte gibt es in Bezug auf die Ver-schreibungspflicht keine Differenzierung

nach ärztlicher Fachrichtung. Es gilt hierdie Approbation als Arzt, die dem Arzterlaubt (und ihn befähigt), jedes Huma-narzneimittel einzusetzen, ob in einerVerschreibung oder für den Eigenbedarf.So darf ein Hals-NasenOhren-Arzt fürsich selbst Tamsulosin-Tabletten kaufen,eine Augenärztin Codein-Tropfen odereine Gynäkologin Pantoprazol-Tablettenoder Analgetika. Aber auch hier dürfen(und müssen) Apotheker (nach § 17 Abs.5 ApBetrO) bei wiederholtem Kauf vongroßen Mengen ansonsten sinnvollerArzneimittel die therapeutische Sinnhaf-tigkeit hinterfragen und der Gynäkologinz. B. beim wiederholten Kauf großerMengen Pantoprazol und Antazida zueinem Facharztbesuch raten. Betäu-bungsmittel für den Eigenbedarf? Arz-neimittel, die der Betäubungsmittel-Ver-schreibungsverordnung (BtMVV) unter-liegen, dürfen übrigens nie ohne Rezeptabgegeben werden, auch nicht für denEigenbedarf. Für jede Abgabe ist ein

BtM-Rezept erforderlich, das eine Doku-mentation ermöglicht. Welche Betäu-bungsmittel von Arzt, Zahnarzt oder Tier-arzt in welchen Höchstmengen verord-net werden dürfen, ist in den §§ 2 – 4 derBtMVV festgelegt. Besondere Regelun-gen für den Eigenbedarf gelten hiernicht.

Dr. Kirsten Lennecke

Mit freundlicher Nachdruckgenehmi-gung der DAZ, Ausgabe 11.08.2016

Literatur

[1] Schmidt M. Eigenbedarf von Ärzten,PTA heute 2016; (11): 88-89

[2] Pohl H. Zahnheilkunde ist Humanme-dizin. Zm 98 2008; (16): 2266-2668

[3] Sucker-Sket K. Keine Antibabypille fürTierärzte, DAZ-online, 11. März 2016

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Hoher Nutzen der PZR BZÄK und KZBV widersprechen MDS-Monitor

Die Professionelle Zahnreinigung (PZR) sei wesentlicher Bestandteil eines präventionsorientierten Gesamtkonzepts zurVermeidung und Therapie von Erkrankungen des Zahn-, Mund- und Kieferbereichs. Damit wehren sich Bundeszahn-ärztekammer und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung gegen Aussagen über die PZR im neuen IGeL-Monitor desMedizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDS), wonach Patienten über den „Schaden von IGeL nicht ausreichendinformiert“ würden – darunter die PZR.

Sowohl bei der Vermeidung von Kariesund insbesondere in der Parodontitis-Therapie werden in den Praxen tagtäg-lich die Elemente der PZR auch zur Siche-rung des Behandlungserfolges ein-gesetzt, betonten Bundeszahnärzte-kammer (BZÄK) und KassenzahnärztlicheBundesvereinigung (KZBV). Die Häufig-keit der Maßnahme richte sich immernach dem individuellen Erkrankungsrisi-ko. Viele gesetzliche Krankenkassenbezuschussen die PZR deshalb auch ausguten Gründen auf freiwilliger Basis, wiemehrere Umfragen in den vergangenenJahren ergaben.

„Vor allem für Patienten mit Parodontitisund hohem Kariesrisiko ist die PZR eine

wichtige prophylaktische und therapeuti-sche Behandlung. Sie unterstützt dieMaßnahmen der häuslichen Mundhygie-ne zur vollständigen Beseitigung allerbakteriellen Beläge“, erklärt der BZÄK-Vizepräsident, Prof. Dr. Dietmar Oester-reich.

„Die PZR ist eine wissenschaftlich aner-kannte, hochwirksame Präventionslei-stung. Aufgrund gesetzlicher Bestim-mungen sind in Deutschland oralprophy-laktische Maßnahmen nach dem 18.Lebensjahr aber zu Recht in die Eigenver-antwortung der Patienten gestellt. DieKlassifizierung der PZR als IGeL-Leistungist daher sachlich falsch und einebewusste Irreführung von tausenden

Versicherten. Das ist sehr bedauerlichund wirft zugleich ein schlechtes Lichtauf die – angeblich neutrale – Berichter-stattung des MDS in Form von Rankingsund Reporten“, sagte Dr. Wolfgang Eßer,Vorsitzender des Vorstandes der KZBV.

In Deutschland leidet etwa die Hälftealler Erwachsenen an parodontalenErkrankungen unterschiedlicher Schwe-regrade. Die zahnmedizinische Notwen-digkeit einer PZR sollte von Seiten derKassen daher positiv herausgestellt, stattimmer wieder in Frage gestellt werden,forderten KZBV und BZÄK.

Gemeinsame PM von BZÄK und KZBV

Ein Plädoyer für die Zahnseide Auch wenn wissenschaftliche Belege für ihren Nutzen fehlen

Sie ist das Mauerblümchen unter den Hilfsmitteln, die wir täglich einsetzen, um unsere Zähne sauber und gesund zuhalten. Die Rede ist von der Zahnseide. Die Dietary Guidelines for Americans – eine Gesundheitsempfehlung aus denUSA – hat jetzt dafür gesorgt, dass sie zwar ins Rampenlicht, aber auch in Schieflage geriet. Ist sie für die Mundhygienenoch notwendig?

Vielleicht ist die Debatte auch dem Som-merloch geschuldet, dass alle Jahre dafürsorgt, dass Themen wie das Seeunge-heuer „Nessie“ zwar mit einem Augen-zwinkern, dennoch diskutiert werden.Der Nutzen von Zahnseide sei nichtbewiesen, berichtete die Nachrichten-agentur AP Anfang August. Zwar werdeüberall empfohlen, man solle täglichZahnseide benutzen, um Zahnfleischent-zündungen und Löcher zu verhindern.Indes, die Beweislage für deren Nutzensei dünn.

Dazu hat sich die Deutsche Gesellschaftfür Parodontologie (DGParo) zu Wortgemeldet. Zahnseide sei nicht mehr das,was Zahnärzte zuerst empfehlen, heißt

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UM es in einem „Spiegel“-Beitrag. Stattdes-

sen werde inzwischen zu Interdentalbür-sten geraten, wenn zwischen den Zäh-nen genug Platz sei, um sie einzusetzen.Dennoch sieht die DGParo den Einsatzvon Zahnseide durchaus weiter ange-zeigt. Mit der Zahnbürste erreiche mandie Zwischenräume nicht, daher müsseanderes Werkzeug her. Die Zahnseide sei nur eines der Hilfsmittel, mit denensich die Zahnzwischenräume putzen las-sen.

Bereits im März hatte die BLZK die Reini-gung zwischen den Zähnen als Bausteinder täglichen Mundpflege bezeichnet. Jenach Aufbau des Zahnes und Beschaf-fenheit des Zahnfleisches seien dafürunterschiedliche Instrumente sinnvoll,beispielsweise gewachste oder un-gewachste Zahnseide und spezielleZahnzwischenraumbürsten (Interdental-bürsten).

In der Regel sei eine Kombination ausbeiden Hilfsmitteln angebracht. Stetsjedoch gilt: Bürstchen und/oder Seidesollten fester Bestandteil der täglichenMundpflege sein.

Aufgrund der anhaltenden öffentlichenDebatte haben auch die ImplantologenStellung bezogen: Der Bundesverbandder implantologisch tätigen Zahnärzte inEuropa bringt die Reinigung der Zahnim-plantate ins Spiel. Bei Zahnimplantatensei die gründliche Reinigung besonderswichtig. „Während es bei den eigenenZähnen einen natürlichen Schutz zwi-schen Zahn und Zahnfleisch gibt, ist derÜbergang von Implantat zu Zahnfleischdurchlässiger für schädliche Keime – unddamit steigt das Risiko, dass hier Bakte-rien eindringen und im Umfeld desImplantats eine Entzündung hervorrufenkönnen.(…) Schwere Entzündungen wieParodontitis (Entzündungen des Zahn-fleisches am Zahn) bzw. Mukositis undsogar Periimplantitis (Entzündungen desZahnfleisches am Implantat) bergen einerhebliches Risiko für Knochenabbauund den Verlust des Zahns bzw. desImplantats! Aus diesem Grund ist dieintensive Reinigung des Gebisses beson-ders auch für Menschen mit Einzelzah-nimplantaten oder implantatgestütztenVersorgungen wichtig. Dabei reichenHand- und elektrische Zahnbürsten nichtaus. Hilfsmittel wie Zahnseide (es gibt

spezielle Zahnseide für Implantate), Inter-dentalbürste (metallfrei) und evtl. Zahn-hölzchen gehören zu jeder Zahnreini-gung dazu. Mundduschen sind alleinenicht geeignet, um die Zahnzwischen-räume gründlich zu reinigen.

Die Anleitung, wie Zähne und Implantaterichtig gereinigt werden, gibt der/diebehandelnde Zahnarzt/Zahnärztin.Unterstützend dazu sind Pflegetipps ineinschlägigen Broschüren der jeweiligenZahnärztekammern erhältlich. Anleitun-gen zur richtigen Pflege von Zahnimplan-taten können auch auf der Internetseitedes BDIZ EDI abgerufen werden:www.bdizedi.org > Patienten. Zur Wei-tergabe an die Patienten eignet sich diePflegebroschüre des BDIZ EDI, die es indeutscher und englischer Sprache gibt:„Implantate – lange haltbar und langeschön“. Der A5-formatige Ratgeberkann über die Geschäftsstelle des BDIZEDI ([email protected]) bzw. imOnline-Shop auf der Internetseite bestelltwerden kann.

Anita Wuttke

BLZK-Präsident Christian Berger fordert sinnvolle Mittelverteilung

Gesundheitsfonds ist kein Verschiebebahnhof!

In einer Pressemitteilung erteilt der Präsident der Bayerischen Landeszahnärztekammer (BLZK), Christian Berger, denPlänen von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU), für die gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingeneine Milliarde Euro aus dem Gesundheitsfonds zu entnehmen, eine Absage.

Berger betont in diesem Zusammen-hang, dass der Gesundheitsfonds vorallem aus Beiträgen der gesetzlich Versi-cherten gespeist werde, die für derenBehandlung in Krankheitsfällen im Rah-men der gesetzlichen Krankenversiche-rung vorgesehen sind. Fachleute wiesenschon heute darauf hin, dass die milliar-denschwere Liquiditätsreserve des Fondsangesichts der demografischen Entwick-lung bald abgeschmolzen sein wird.

n „Gesamtgesellschaftliche Aufgabe“

„So sehr ich mich von Anfang an für eineangemessene und notwendige zahnärzt-liche Versorgung der Flüchtlinge ausge-sprochen habe, so sehr bin ich auchdavon überzeugt, dass dies eine gesamt-gesellschaftliche Aufgabe ist, die nichtaus Beitragsmitteln der gesetzlich Versi-cherten, sondern aus Steuermitteln

finanziert werden muss. Wir habenschon zu viele Verschiebebahnhöfe in dergesetzlichen Krankenversicherung“, soder Präsident der BLZK.

PM der BLZK

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Methodisch anspruchsvoll beschreibt dieDMS V die Mundgesundheit der gesam-ten Bevölkerung in Deutschland, erst-mals auch die der sehr alten Menschen.Die Analyse liefert eine Fülle von Datenzu fast allen zahnmedizinischen Aspek-ten. Neben Karies, Parodontitis, Pflege-bedürftigkeit, Alter und sozialen Einfluss-faktoren werden sämtliche Altersgrup-pen und sozialen Schichten erfasst:

• Acht von zehn der 12-jährigen Kinder(81,3 Prozent) sind heute völlig karies-frei.

• Die Zahl kariesfreier Gebisse hat sich inden Jahren 1997 bis 2014 praktischverdoppelt.

• Jeder achte ältere Mensch ist völligzahnlos. Im Jahr 1997 war es nochjeder vierte.

• Pflegebedürftige ältere Menschenhaben jedoch eine höhere Karieserfah-rung und weniger eigene Zähne.

• Die Zahl der Parodontalerkrankungennimmt ab. Durch die demografischeEntwicklung und die Altersabhängig-keit der Erkrankung ist in der Prognoseaber mit einem steigenden Behand-lungsbedarf zu rechnen.

„Als bedeutende Wiederholungsunter-suchung gibt die DMS V einen langfristi-gen Überblick über die Entwicklung ora-ler Erkrankungen. Sie liefert wissen-schaftliche Fundamentaldaten für dieGesundheitsberichterstattung und dieevidenzbasierte Versorgungsforschung.Auf Grundlage der Ergebnisse kann diezahnärztliche Versorgung in den kom-menden Jahren gezielt weiterentwickeltwerden“, sagte Priv.-Doz. Dr. A. RainerJordan, Wissenschaftlicher Direktor desIDZ.

n Hintergrund – Die DMS V

Die Deutschen Mundgesundheitsstudiendes IDZ liefern seit dem Jahr 1989 wis-senschaftlich abgesicherte Erkenntnissedurch repräsentative, bundesweit erho-bene Daten. Die Ergebnisse sind wesent-licher Teil der Gesundheitsberichterstat-tung und erlauben grundlegende Wei-chenstellungen, um die Versorgung fürMillionen von Menschen systematischauszubauen und zu verbessern.

Vor dem Hintergrund einer immer stärkeran Evidenz und Qualität ausgerichtetenZahnmedizin ist die DMS V in den kom-menden Jahren die wichtigste Grundla-ge, um die zahnmedizinische Versorgungzu analysieren und zukunftsfest zumachen. Von Oktober 2013 bis Juni

2014 wurden deutschlandweit mehr als4.600 Menschen an 90 Standorten sozi-alwissenschaftlich befragt und zahnme-dizinisch untersucht. Berücksichtigt wur-den neben klinischen Daten auchumfangreiche soziodemografische undverhaltensbezogene Einflüsse.

Weiteres Informationsmaterial kannauf den Websites von BZÄK (www.bzaek.de/DMS) und KZBV (www.kzbv.de/DMS) abgerufen werden, daruntereine Zusammenfassung der Studie alsBroschüre.

DMS V: Mundgesundheit in Deutschland IDZ, BZÄK und KZBV stellen einzige repräsentative Studie zur

Mundgesundheit vor

Wie gesund sind unsere Zähne wirklich? Werden wir immer zahnloser, je älter wir werden? Wie entwickeln sich diezahnmedizinischen Haupterkrankungen Karies und Parodontitis? Diese und viele weitere Fragen beantwortet dieFünfte Deutsche Mundgesundheitsstudie (DMS V). Die in Größe und Umfang einzigartige Untersuchung wurde imAugust in Berlin vom Institut der Deutschen Zahnärzte (IDZ), der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und der Kassen-zahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) vorgestellt.

Dr. Wolfgang Eßer, Dr. A. Rainer Jordan und Dr. Peter Engel bei der Vorstellung der DMS V.Foto: Axentis/BZÄK

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UM Das perfekte Foto

Buchvorstellung: Leitfaden Dentalfotografie

Die Dentalfotografie ist aus der moder-nen Praxis nicht mehr wegzudenken. Per-fekte digitale Fotografien sind in derDokumentation, ästhetischen Analyseund Behandlungsplanung von Vorteil undbilden eine unverzichtbare Grundlage fürdie Kommunikation mit Patienten undDentallabor.

Dieses Buch ist ein kurzer, praktischerLeitfaden zur Erstellung einer professio-nellen, einheitlichen Fotodokumentationfür alle praxisrelevanten Anwendungen.Auf jeweils einer Seite sind für alle übli-chen Porträtansichten, Lippenbilder undintraoralen Aufnahmen die optimalenKamera- und Objektiveinstellungen, Auf-nahmetipps und Patienteninstruktionenübersichtlich zusammengestellt. Die Ver-wendung von Lippenretraktoren undintraoralem Spiegel wird an intuitiven Bei-spielen gezeigt. Daneben gibt der Autoraus langjähriger Erfahrung Empfehlun-gen für eine zuverlässige Fotoausrüstung.

Als praktischer Aufsteller in Ringbindungist das handliche Buch jederzeit griffbereitund leitet den Behandler und die Patien-ten sicher durch sämtliche Fotoshootings.

Chrystztop Chmielewski, DDS, MSc istZahnarzt und professioneller Fotograf. Erist Vorstandsmitglied und Past Presidentder Polnischen Akademie für ÄsthetischeZahnmedizin, Mitglied der American Aca-demy of Cosmetic Dentristry, Absolventdes John Kois Center in Seattle und Gast-dozent an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt. Er ist freiberufli-cher Fotograf und Filmemacher.

Bibliografische Angaben

Chmielewski, KrzysztofDas perfekte FotoLeitfaden Dentalfotografie

Fachgebiet: Röntgenologie und Fotografie1. AuflageErscheinungsjahr: 2016Sprache: DeutschDatenträger: BuchSeiten: 59Abbildungen: 64 Einband: Aufsteller mit Spiralbindung,29,7 x 21 cm

Best.-Nr. 20480ISBN 978-3-86867-335-7Quintessenz Verlags-GmbH, Berlin

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Funktionelle ImplantologieBuchvorstellung: Chirurgische und prothetische Versorgung

zahnloser Patienten

Die Wiederherstellung der Kaufunktionzahnloser Patienten stellt alle Beteiligtenvor große Herausforderungen. Aufgrundder demografischen Entwicklung wird dieVersorgung dieser Patienten weiter anBedeutung gewinnen.

Das Buch von Läkamp, Julia, Läkamp,Manfred und Meyer, Ulrich beschreibt einzeitgemäßes Therapiekonzept, das diekomplette Rekonstruktion des Kausy-stems zum Ziel hat und eine enge inter-disziplinäre Zusammenarbeit zwischenMKG-Chirurgen, Oralchirurgen, Zahnärz-ten und Zahntechnikern voraussetzt. DasAutorenteam vermittelt in zehn reichbebilderten Kapiteln ausführlich die Vor-gehensweise von der Anamnese und Pla-nungsstrategie über sämtliche funktio-nelle, klinische und zahntechnischeAspekte bis hin zu möglichen Komplika-tionen. Neue Technologien zur Diagno-stik (3D-Planung) werden ebensobeschrieben wie die Prothesenherstellungnach biomechanischem Okklusionskon-zept mit neuen Materialien und Ferti-gungstechnologien. Besonderes Augen-merk wird auf die stufenweise Umset-zung der einzelnen Behandlungs- undArbeitsschritte gelegt und anhand zahl-reicher Patientenfälle beschrieben. DasBuch ist an alle im Team tätigen Implanto-logen, Zahnärzte und Zahntechnikergerichtet.

Bibliografische Angaben

Läkamp, Julia / Läkamp, Manfred / Meyer, UlrichFunktionelle ImplantologieChirurgische und prothetische Versorgung zahnloser Patienten

Fachgebiet: Funktionsdiagnostik und -therapie, Implantologie, Prothetik, Zahntechnik1. AuflageErscheinungsjahr: 2016Sprache: DeutschDatenträger: BuchSeiten: 240Abbildungen: 1016 Einband: Hardcover, 21 x 28 cm

Best.-Nr. 19490ISBN 978-3-86867-312-8

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Es kommt zum Machtwechsel in der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns (KZVB). Der FVDZ Bayern und dieregionalen Vereine sind die Wahlsieger 2016. Die drei Listen mit Kandidaten des FVDZ Bayern und regionaler Vereinewerden eine Fraktionsgemeinschaft bilden und stellen damit 16 der künftig 27 Delegierten in der Vertreterversamm-lung (58,9 Prozent). Die Ära Rat geht damit nach 12 Jahren zu Ende.

S3-Leitlinie zur PeriimplantitisEvidenzbasierte Orientierungshilfe für Behandler

Die Fraktionsgemeinschaft der Kandida-ten des FVDZ und regionaler Vereinesetzt sich mit insgesamt 16 Sitzen ausden folgenden Listen zusammen:

• Liste 2: Kandidaten des FVDZ undregionaler Vereine aus Mittelfranken,Oberfranken und Unterfranken mitden Spitzenkandidaten Dr. RüdigerSchott, Dr. Willi Scheinkönig und Dr.Jürgen Welsch: 8 Sitze

• Liste 3: Kandidaten des FVDZ undregionaler Vereine in München (Stadtund Land) und Schwaben mit den Spitzenkandidaten Christian Berger,

Prof. Dr. Dr. Karl Andreas Schlegel und Dr. Andrea Jehle: 4 Sitze

• Liste 4: Kandidaten des FVDZ undregionaler Vereine aus Oberbayern,Oberpfalz und Niederbayern mit denSpitzenkandidaten Dr. Michael Rottner,Dr. Andrea Albert und Dr. ChristophUrban: 4 Sitze.

Zukunft Zahnärzte Bayern (ZZB) konntenur 10 Sitze erringen (34,5 Prozent).2010 waren es bei 24 Delegierten noch13 Sitze. Der bisherige Versammlungslei-ter der Vertreterversammlung Dr. GünterSchneider hat es nicht mehr auf einen

Listenplatz geschafft und wird in der Ver-treterversammlung ab 2017 fehlen, einSitz geht an das Team Bayern von Dr.Klaus Kocher. Mit diesem Wahlergebnis(Wahlbeteiligung rund 45 Prozent) ist diezwölfjährige Dominanz von ZukunftZahnärzte Bayern (ZZB) in der KZVBbeendet. Bereits Mitte 2015 hatte die krisengeschüttelte Fraktion von Dr.Janusz Rat ihre hauchdünne Mehrheit inder Vertreterversammlung verloren.Anfang 2016 löste KZVB-Vize Dr. StefanBöhm Dr. Rat als Landesvorsitzender vonZZB ab, nur um wenige Monate spätervon seiner eigenen Partei zum Rücktrittgezwungen zu werden. Bis zu diesem

Prof. Dr. Frank Schwarz.

Eine S3-Leitline zur Periimplantitis gab esbislang noch nicht. Jetzt steht der„Behandlungskorridor“, der nach denRegularien der Arbeitsgemeinschaft derWissenschaftlichen Medizinischen Fach-gesellschaften (AWMF) unter Federfüh-rung von DGI und DGZMK mit 16 Fach-gesellschaften und Institutionen entwik-kelt wurde, offiziell zur Verfügung. Er sollOrientierungshilfe sein für die klinischeWirksamkeit adjuvanter oder alternativerMaßnahmen im Vergleich zu konventio-nellen nicht chirurgischen und chirurgi-schen Therapieverfahren.

Die Leitlinie wurde zur Therapie periim-plantärer Infektionen (periimplantäreMukositis und Periimplantitis) entwickeltvor dem Hintergrund der hohen Präva-lenz der periimplantären Mukositis undder Periimplantitis sowie der klinischenund gesundheitsökonomischen Folgender Nichtbehandlung. Die Leitlinie soll

Die Ära Rat geht zu EndeDeutliches Ergebnis der KZVB-Wahl 2016

den Anwendern eine Entscheidungshilfezur Therapie bieten, Darüber hinaus sollden Patienten der aktuelle Kenntnisstandzur Behandlung periimplatärer Infektio-nen an Zahnimplantaten zugänglichgemacht werden.

Als Autoren der AWMF-Leitlinien zeich-nen Prof. Dr. Frank Schwarz und Prof. Dr.Jürgen Becker von der Poliklinik für Zahn-ärztliche Chirurgie und Aufnahme, West-deutsche Kieferklinik am Universitätskli-nikum Düsseldorf verantwortlich sowieweitere Ko-Autoren unter methodischerBegleitung von DGZMK und AWMF.

Die S3-Leitlinie „PeriimplantäreInfektionen an Zahnimplantaten,Behandlung“, Mai 2016, steht auf derWebseite der AWMF:http://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/083-023.html

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Die konstituierende Vertreterversammlung der KZVB findet im November 2016 im Zahnärztehaus statt.

Bruch war Böhm der Spitzenkandidatvon ZZB für die KZV-Wahl. Die ZNSberichteten darüber.

n Wahlversprechen einlösen

Die Fraktionsgemeinschaft von FVDZ undVereinen wird zwar eine komfortableMehrheit in der künftigen Vertreterver-sammlung aufweisen, dennoch setzt derLandesvorsitzende des FVDZ Bayern,Christian Berger, einer Pressemeldungzufolge auf Zusammenarbeit mit allenDelegierten der künftigen VV. Die bisherfehlende Einbindung der fast gleichstar-ken Opposition habe der FVDZ Bayern inder von ZZB-dominierten Vertreterver-sammlung wiederholt kritisiert. „Wirwerden unsere Wahlversprechen einlö-sen und mit allen zusammenarbeiten, diegewillt sind, sich konstruktiv einzubrin-gen. Das Wählervotum hat gezeigt, dassunsere Forderungen nach mehr Zusam-menarbeit der beiden KörperschaftenKZVB und BLZK, mehr Transparenz in derKZVB-Vorstandsarbeit und mehr Demo-kratie und Mitsprache von den bayeri-schen Zahnärztinnen und Zahnärztenmitgetragen werden“, so Berger.

Der KZVB-Vorsitzende Dr. Janusz Rat hatdie Niederlage in einer Pressemeldungder KZVB eingeräumt. Er gratulierte dem

FVDZ Bayern zu seinem Wahlerfolg undwünscht ihm eine glückliche Hand für die„großen Herausforderungen, die vor ihmliegen“. Er habe zusammen mit seinenMitstreitern von ZZB in den vergangenenzwölf Jahren das Bestmögliche für diebayerischen Vertragszahnärzte erreichtund hinterlasse ein gut bestelltes Haus.Wenn die Wähler sich für einen Wechselentschieden hätten, müsse man dasrespektieren, so Rat.

Gratulation und das Angebot zur kon-struktiven Zusammenarbeit kommen

KZVB-Vorsitzender Dr. Janusz Rat packt nach 12 Jahren die Koffer in der KZVB. Foto: aboutpixel/stormpic

auch von der künftigen Opposition. Derstellvertretende ZZB-Vorsitzende Dr. Cor-nelius Haffner, sagte mit Blick auf dieGerichtstreitigkeiten, die vom KZVB-Vorstand im vergangenen Jahr initiiertworden waren: „Wenn wir auch inZukunft weiter Gerichte bemühen müs-sen, um im politischen Umgang mitein-ander Klarheit zu schaffen, dürfen wiruns nicht wundern, wenn wir uns alsWählervertreter immer weiter von derbayerischen Zahnärzteschaft entfernen“.

Anita Wuttke

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UM Aktualisierung nicht vergessen

Beim Strahlenschutz müssen Fristen beachtet werden

Nach der Röntgenverordnung (RöV) sindZahnärzte verpflichtet, ihre Fachkundeim Strahlenschutz mindestens alle fünfJahre durch den Besuch eines entspre-chenden Kurses zu aktualisieren.

Für Zahnärzte gibt es zwei Wege zurAktualisierung der Fachkunde im Strah-lenschutz:

1. Teilnahme an einem gesondertenmehrstündigen Aktualisierungskurs.Dabei ist zu beachten, dass die in Bay-ern stattfindenden Kurse von derBayerischen Landeszahnärztekammeranerkannt sein müssen.

2. Teilnahme an einem sonstigen Fortbil-

dungskurs mit ausreichend strahlen-schutzrelevanten Inhalten, zum Bei-spiel bei der eazf, dem Fortbildungsin-stitut der BLZK. Diese Kurse sind mitdem Hinweis „unter besondererBerücksichtigung der Aktualisierungder Fachkunde im Strahlenschutz kon-zipiert“ oder einer ähnlichen Formulie-rung ausgewiesen. Die Lehrgängemüssen, sofern sie in Bayern stattfin-den, ebenfalls von der BLZK anerkanntsein.

Neben der eazf bieten zum Beispiel auchdie Zahnärztlichen Bezirksverbände sol-che Kurse an. Die Termine werden regel-mäßig im BZB und in den Publikationender ZBV veröffentlicht.

Die Regelung gilt auch für zahnärztlichesPersonal. Nach § 18a Absatz 3 RöV sindZahnarzthelfer/-innen (ZAH) beziehungs-weise Zahnmedizinische Fachangestellte(ZFA) sowie Hilfspersonal ohne abge-schlossene Ausbildung mit Kenntnissenim Strahlenschutz analog zur Regelungfür Zahnärzte verpflichtet, ihre Kenntnis-se mindestens alle fünf Jahre im Rahmeneines Kurses zu aktualisieren. Auch hier-für bieten beispielsweise ZBV und eazfentsprechende Kurse an. Über die Termi-ne können sich Interessenten im ReferatPraxisführung der BLZK informieren.

Info der BLZK

Stellenmarkt der bayerischen Zahnärzte Übersichtlich: der neue Online-Jobangebote und -gesuche

für Zahnarztpraxen bayernweit

Der Stellenmarkt auf www.blzk.de ist neu. Integriert wurde die Umkreissuche und die Suche nach dem Ort beziehungs-weise der Art der Tätigkeit. Außerdem wurde das Schalten von Stellenanzeigen vereinfacht.

Der Stellenmarkt der bayerischen Zahn-ärzte unter www.blzk.de/stellenmarkt istaufgeteilt in Stellenangebote und Stel-lengesuche. Angebote und Gesucherichten sich an Auszubildende, Praxismit-arbeiter sowie fortgebildetes Praxisper-sonal; ebenso an Vorbereitungs- undWeiterbildungsassistenten, Zahnärzteund Zahntechniker. Das Schalten vonAnzeigen ist für Zahnärzte und zahnärzt-liche Mitarbeiter aus Bayern kostenfrei.Jede Anzeige erscheint vier Wochen langunter www.blzk.de/stellenmarkt. Nichtveröffentlicht werden gewerblicheAnzeigen.

Mit der Suche können Stellenanzeigennach 14 Berufsfeldern beziehungsweiseTätigkeiten gefunden werden. Wer ineine bestimmte Stadt oder ein Postleit-zahlengebiet möchte, kann sich die

Ergebnisse entsprechend filtern lassen.Mit der Umkreissuche kann das Postleit-zahlengebiet um 10, 25 oder 50 Kilome-ter erweitert werden. Die Volltextsucheist über die Suchfunktion in der blauenServiceleiste möglich. Die Liste allerAngebote und Gesuche ist ebenfalls ein-sehbar – sortiert nach dem jeweiligenErscheinungsdatum.

Mit drei Schritten zur StellenanzeigeÜber den Button „Stellenanzeigen auf-geben“ kann der Nutzer in drei Schritteneine Anzeige veröffentlichen. Zuerst füllter das Anzeigenformular aus und gibt an,ob es sich um ein Gesuch oder ein Ange-bot handelt. Weitere Pflichtangaben sinddas gewünschte Berufsfeld, Ort und dasDatum des Tätigkeitsbeginns. In einemzweiten Schritt wird der Anzeigentextverfasst, gegliedert in eine Überschrift,

einen Fließtext, den Praxisnamen, diePraxiswebsite und eine E-MailAdresse.Die Daten aus den Schritten eins undzwei erscheinen im Internet.

Die Kontaktdaten zur Kommunikationmit der BLZK (Schritt 3) erscheinen nichtim Internet und werden nach Ablauf derStellenanzeige automatisch gelöscht. Miteinem Klick auf den Speichern-Buttonwird automatisch eine E-Mail mit einemsogenannten Aktivierungslink an dieEMail-Adresse versendet, die in den Kon-taktdaten angegeben wurde. Wird derLink aktiviert, steht nur noch die redak-tionelle Überprüfung der Anzeige in derBLZK-Online-Redaktion aus, bevor dieStellenanzeige im Internet unterwww.blzk.de/stellenmarkt erscheint.

Info der BLZK

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Terminankündigung zur ordentlichen

M ITGL I EDERVER -SAMMLUNG

des Zahnärztlichen BezirksverbandesSchwaben

am Mittwoch, 26. Oktober 2016 um 18.00 Uhr

Tagungsort: Arthotel Ana, Bürgerm.-Widmeier-Straße 54 in 86179 Augs-burg-Haunstetten

Die Tagesordnung zur Mitgliederver-sammlung finden Sie in der AusgabeOktober 2016.

Wir bitten Sie, sich den Termin vorzu-merken.

ZBV Schwaben

++ Mitteilungen des ZBV Schwaben ++

Änderungs-meldungenAufgrund der bestehenden Meldeord-nung der BLZK bitten wir bei Änderun-gen von persönlichen Daten wie: Privat-und Praxisanschrift, Telefon, Fax, Promo-tion, Beginn und Ende einer Tätigkeit,Niederlassung, Praxisaufgabe etc.,unverzüglich um schriftliche Mitteilungan den ZBV Schwaben, Lauterlech 41,86152 Augsburg, oder an die Fax-Nr.08 21/ 3 4315 22. Damit lässt sich aucheine Verzögerung bei der Zusendungvon ZM, BZB und ZNS vermeiden.

ObmannsbereichKempten Die Obfrau des Obmannsbereichs Kemp-ten, Dr. Sybille Keller, lädt zum nächstenObmannsstammtisch ein. Termin: Mittwoch, 21. September 2016um 19 Uhr, „Bachtelweiher-Stuben“ inKempten. Referent: Dr. Jochen Pelczer, Vorsitzen-der des LAGZ-Arbeitskreises Kemptenzum Thema: FU1 – FU3 neu – wasmache ich mit Kleinkindern in der Praxis?“

Dr. Sybille KellerObfrau

Hinweis

Soweit ein Mitglied des Zahnärztli-chen Bezirksverbandes Schwaben dieVeröffentlichung seines Geburtstagesnicht wünscht, erbittet die ZBV-Geschäftsstelle eine schriftliche Mit-teilung.Im anderen Fall gehen wir davon aus,dass gegen die Veröffentlichung derDaten keine Einwände vorliegen. Die Veröffentlichung beginnt mitdem 60. Geburtstag zu halbrundenund runden Geburtstagen.

GeburtstageWir gratulieren

7. September 2016Dr. Hartmut Renz Leichtleweg 13, 87435 Kempten zum 75. Lebensjahr

8. September 2016Dr. Dietmar RudolphItzlingstraße 35, 88145 Hergatzzum 80. Lebensjahr

11. September 2016Dr. Helmut LindenmairLudwigstraße 26, 86152 Augsburgzum 65. Lebensjahr

13. September 2016Rudolf Konrad Bregenzer Straße 49, 88131 Lindauzum 60. Lebensjahr

13. September 2016Dr. Anton WagnerMarktplatz 1, 86556 Kühbach zum 65. Lebensjahr

21. September 2016Dr. Ute HamppFranz-Alatsee-Straße 7, 86381 Krumbach zum 60. Lebensjahr

Herzlichen Glückwunsch und allesGute für die Zukunft!

Christian Berger, 1. VorsitzenderDr. Andrea Jehle, 2. Vorsitzende

Der Zahnärztliche Bezirksverband Schwaben betrauert das Ableben seines Mitglieds:

Dr. Jürgen Kuchenmeistergeboren 06.11.1950 – verstorben 21.06.2016zuletzt niedergelassen Josef-Adler-Straße 27, 87474 Buchenberg

Änderung vonBankverbindungenBitte denken Sie daran, den ZBV Schwa-ben rechtzeitig zu informieren, wennsich Ihre Bankverbindung ändert, sofernSie zum Einzug der Beiträge eine Ein-zugsermächtigung erteilt haben. In denmeisten Fällen erheben die Banken beieiner Rückbelastung des Beitragseinzu-ges erhebliche Gebühren, die wir an Sie weitergeben müssen, wenn Sie die Änderungsmeldung versäumt haben.

Beitragszahlung III. Quartal 2016 Der ZBV Schwaben bittet alle Mitglieder,die nicht am Lastschriftverfahren teilneh-men, die Beiträge für das III. Quartal2016 unaufgefordert an den ZBVSchwaben zu überweisen.

Die Bankverbindung lautet: Deutsche Apotheker- und ÄrztebankFiliale MünchenBIC DAAEDEDDXXXIBAN DE63 3006 0601 0001 0809 62

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DeutscherZahnärztetag

KlinischeBehandlungspfade

vom 11. bis 12. Nov. 2016

Der diesjährige Deutsche Zahnärztetagfindet am 11. und 12. November 2016 imCongress Center Messe Frankfurt amMain statt. Thema der beiden Fortbil-dungstage: Klinische Behandlungspfade– Ziele, Etappen, Stolpersteine. Zahnme-dizin interdisziplinär“ spiegelt sich mit allseinen Facetten in den verschiedenenFachgebieten der zahnärztlichen Profes-sion heißt es im Grußwort der Gastgeber:DGZMK, BZÄK, LZK Hessen und LZKRheinland Pfalz. Programm und mehr:www.dtzt.de

Das Heilberufe-Kammergesetz wurdedahingehend geändert, dass Zahnärzte,die ihren Beruf ausüben, die Pflichthaben, sich gegen die aus der Ausübungihres Berufes ergebenden Haftpflichtan-sprüche ausreichend zu versichern unddies auf Verlangen des ZahnärztlichenBezirksverbandes nachzuweisen. Die Ver-sicherungspflicht besteht für den Zahn-arzt persönlich, es sei denn, der Zahnarztist in vergleichbarem Umfang, insbeson-dere im Rahmen eines Anstellungs- oderBeamtenverhältnisses, gegen Haft-pflichtansprüche abgesichert (z.B. Bun-deswehr, öffentlicher Dienst).

§ 114 Abs. 1 Versicherungsvertragsge-setz schreibt als Mindestversicherungs-

Niemand will sie – jeder braucht sie! Die Bedeutung der Berufshaftpflichtversicherung

summe 250.000 Euro je Versicherungs-fall und 1 Million Euro für alle Versiche-rungsfälle eines Versicherungsjahres vor.Der ZBV Schwaben fordert an dieser Stel-le alle tätigen Kolleginnen und Kollegenauf, ihre Verträge eigenverantwortlich zuüberprüfen und ggf. zu aktualisieren.

Neben einer ausreichenden Deckungs-summe sollte bei der Beschäftigung vonAssistenten/ angestellten Zahnärzten derBestands- oder Neuvertrag umgehenddarauf überprüft werden, ob die Mög-lichkeit besteht, einen Assistenten oderangestellten Zahnarzt direkt mit im Versi-cherungsvertrag des Arbeitgebers einzu-binden und nach Beendigung der Tätig-keit ggf. wieder abzumelden.

Ebenso möchten wir alle Assis-tenten/innen sowie angestellte Zahnärz-te/innen bitten, mit ihren Arbeitgebernabzuklären, ob sie über die Praxis versi-chert sind oder ob eine eigene Haft-pflichtversicherung abgeschlossen wer-den muss. Empfehlenswert ist derAbschluss der Versicherung beim glei-chen Anbieter, bei welchem der Praxisin-haber versichert ist.Assistentinnen und Assistenten sowieangestellte Zahnärzte möchten wir dar-auf aufmerksam machen, dass sie beiPraxiswechsel erneut abklären müssen,ob sie beim neuen Arbeitgeber mitversi-chert sind.

ZBV Schwaben

Fachlehrer für Marktoberdorfgesucht

Schuljahresbeginn September 2016 an der Berufsschule Ostallgäu

Die Berufsschule Ostallgäu in Marktober-dorf sucht zum Schuljahresbeginn imSeptember 2016 interessierte Zahnärz-tinnen bzw. Zahnärzte, die gerne an derBerufsschule in Marktoberdorf unterrich-ten möchten.

Der Einsatz umfasst vorrangig den Unter-richt in der zahnmedizinischen Fachkun-de der 11. Jahrgangstufe für Zahnmedi-zinische Fachangestellte (Donnerstag)und kann in den Folgejahren auf die 10.und 12. Jahrgangsstufe erweitert wer-den.

Die Bewerber/innen sollten pädagogi-sches Interesse und/oder pädagogischeErfahrung mitbringen, um junge Men-schen in ihrer Ausbildung zu unterstüt-zen. Sie erwartet ein offenes und imTeam arbeitendes Kollegium, das Ihnen

bei allen unterrichtlichen und schulorga-nisatorischen Fragen zur Seite steht.

Nähere Informationen zu Zeitaufwandund Unterrichtsstoff erhalten Sie bei derBerufsschule Ostallgäu, Peter-Dörfler-Straße 21, 87616 Marktoberdorf, Tel. 0 83 42/8 97 20 (ab 05.09.2016)oder beim ZBV Schwaben, Frau Trapp, Tel. 08 21/3 43 15-13 (E-Mail:[email protected] )

Ihre Bewerbungen richten Sie bitte anden ZBV Schwaben, z.Hd. Frau Trapp,Lauterlech 42, 86152 Augsburg.

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Mythen und Missverständnisse in der Endo Herbstsymposium des ZBV am 24. September 2016 in Memmingen

Am Samstag, 24. September findet das diesjährige Herbstsymposium des ZBV Schwaben in der Stadthalle von Memmingen statt. Thema für die Zahn-ärzte/innen: Mythen und Missverständ-nisse in der Endodontie.

Für die Praxismitarbeiter/innen gibt es eineigenes Programm das mit „Service-Kompe-tenz: Professionelle Patientenführung vomEmpfang bis zum Recall“ betitelt ist. Dazu schreiben die ZBV-Vorsitzendengemeinsam mit dem FortbildungsreferentenDr. Werner Krapf im Vorwort: „In den letztenJahren ist Ihnen die Fortbildungsphilosophiedes ZBV Schwaben „im Team zum Erfolg“durch seine Herbstsymposien vertrautgeworden. Denn eine Praxis erfolgreich zuführen, ist heute nicht nur vom medizini-schen Können des Zahnarztes abhängig. Einwesentlicher Erfolgsparameter sind andere,weiche Faktoren, warum Patienten geradeeine bestimmte Praxis aufsuchen. Deshalb istes uns ein besonderes Anliegen, sichgemeinsam und gleichzeitig bei verschiede-nen Themen fortzubilden. Das stärkt nichtnur die Motivation, sondern trägt auch zurFörderung des Teamgeistes in der Praxisbei.“

Für die Zahnärzte/innen richtet sich derFokus auf das Thema Endodontie. Die Endo-dontie ist von Mythen und Missverständnis-sen begleitet. Doch die Chancen und die Pro-gnose für die Erhaltung eines pulpitischenoder pulpatoten Zahnes sind durch verbes-serte Instrumente und Materialien, aber auchdurch neue Erkenntnisse im biologischenVerständnis erheblich gestiegen. Referent zudiesem Thema: Dr. Christoph Kaaden, Spe-zialist für Endodontie.

Die Aufgaben für das Praxispersonal werdenimmer umfangreicher. Warum Patienten einebestimmte Praxis aussuchen, drückt sich dar-in aus, wie sie in einer Praxis wahrgenommenwerden und wie man mit ihnen umgeht. DieReferentin Christine Rieder aus Starnbergstellt die Service-Kompetenz Patientenfüh-rung vom Empfang bis zum Recall vor.

++ Referat Fortbildung ++

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NG Gemeinsame Fortbildung für die Praxis

Erfolgreiche Frühjahrstagung des ZBV in Memmingen

Mit etwa 150 Teilnehmern/innen und einem attraktiven Programm für Zahnärzte/innen und Praxisteams zeigte dieFrühjahrstagung des ZBV Schwaben Anfang Juni, dass das Motto „Die Praxis bildet sich gemeinsam fort“ in den schwäbischen Zahnarztpraxen auf großes Interesse stößt. Durch das Programm der ganztägigen Veranstaltung in derStadthalle von Memmingen führte Dr. Werner Krapf, Fortbildungsreferent des ZBV Schwaben.

Die beiden Hauptreferenten befasstensich mit der Adhäsivtechnik. Dr. UweBlunck aus Berlin thematisierte die not-wendige Vorbehandlung von Substrat-oberflächen zur Haftung von Komposi-ten sowie die Befestigung und Reparaturvon Restaurationen und die Vorbereitungzur Bisshebung mit direkter Technik.Nach Schienentherapie zur Prüfung derneuen therapeutischen Bisslage bestehtbekanntlich das Problem, sie in perma-nente Restaurationen zu überführen. Dr.Blunck zeigte als Schritt auf diesem Wegden temporären Aufbau der Kauflächenmit Komposit auf, um die neue Bisslageauch ohne Schiene prüfen zu könnenund Schritt für Schritt die Zähne bzw.Quadranten für die endgültigen Versor-gungen vorzubereiten.

n Direkte Adhäsivtechnik

Über das zweite Thema, „Anwendungder direkten Adhäsivtechnik zur Restau-ration erosiv-abrasiver Zahndefekte”,referierte Prof. Dr. Thomas Attin ausZürich. Der bekannte Referent beschriebdie Ätiologie von Erosionen und erläuter-te entsprechende Präventionsmaßnah-men. Im Anschluss erörterte er dieGrundlagen zur Bisshebung und die Ein-

stellung der neuen Kieferrelation mitOkklusionsschienen. Und er zeigteMethoden, um die neue Kieferrelation zuetablieren, bei der okklusale Tableaus,Eckzahn- und Frontzahnaufbauten ausKomposit mit Adhäsivtechnik in direkterTechnik rekonstruiert werden.

n Themen für das Team

Das Programm für die Mitarbeiter/innendrehte sich um die Vermeidung von

Große Aufmerksamkeit in den Vorträgen.

Dank des Fortbildungsreferenten Dr. Werner Krapf an die Referenten Dr. Uwe Blunck (li) und Prof. Dr.Thomas Attin (re).

Honorarverlusten durch die richtigeDokumentation. Referentin SusanneEßer zeigte den Mitarbeiterinnen auf,wie man mit ein paar einfachen Kniffenvollständig und ausreichend im Praxisall-tag dokumentieren kann. Wie ein voll-ständiges Hygienemanagement aussiehterläuterte Marina Nörr-Müller am Nach-mittag. Sie vermittelte auch aktuelleKenntnisse, um die Praxis auf eine Bege-hung vorzubereiten.

Zum Abschluss lud FortbildungsreferentDr. Werner Krapf die Teilnehmer zumHerbstsymposium des ZBV Schwabenein, das am 24. September 2016 eben-falls in Memmingen stattfinden wird.

Dr. Werner Krapf und Susanne Eßer .

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Update vollkeramische Restaurationen Aktuelle Entwicklungen und Trends für die Praxis mit Prof. Dr. Schmitter

Der Kurs vermittelt die Einsatzmöglich-keiten moderner vollkeramischer Werk-stoffe, deren Potential, aber auch derenLimitationen.

Neben der Präsentation von Optimie-rungsstrategien, die den längerfristigenErfolg dieser Restaurationen gewährlei-sten sollen, werden auch ganz aktuelleTrends und Entwicklungen vorgestellt.

– Theoretisch-Werkstoffkundlicher Hin-tergrund zu modernen vollkerami-schen Werkstoffen

– Versagensanalyse und ein Vergleich mitder Komplikationsrate klassischerVMK- Restaurationen

– Optimierungsstrategien zur Reduktionder technischen Komplikationsraten:

Termin:Freitag, 28. Oktober 2016, von 14.00 bis ca. 18.30 Uhr

Ort:Memmingen, Stadthalle, Ulmer Straße 5

Referent:Prof. Dr. Marc Schmitter,Universität Würzburg

Teilnehmer:Zahnärzte, Zahnärztinnen,Zahntechniker, Zahntechnikerinnen

Gebühr:€ 150,00 pro Person€ 110,00 für Ausbildungsassistenten/

innen (auf Nachweis)

inklusiv Pausenverpflegung

zahnärztliche & zahntechnische As-pekte

– Lithiumdisilikat oder Zirkoniumdioxid-keramik?

– Zirkoniumdioxidkeramik: antagonisti-scher Verschleiß und funktionelleAspekte

– Die ästhetisch ansprechende Restaura-tion mittels Zirkoniumdioxidkeramik –was ist derzeit möglich?

– Neue Entwicklungen im Bereich derzahnfarbenen Restaurationen (Enamicund Co.)

Hinweis: Dieser Kurs ist auch für IhreZahntechniker/innen geeignet.

Alveolenmanagement und stabile Hart- undWeichgewebe in der Implantologie

Konzepte für den Praktiker mit Dr. Dietmar Weng

Termin:Mittwoch, 12. Oktober 2016, von 18.00 bis ca. 21.30 UhrAugsburg, Haus St. Ulrich,Kappelberg 1

oder

Mittwoch, 16. November 2016, von 18.00 bis ca. 21.30 UhrMemmingen, Stadthalle,Ulmer Straße 5

Referent:Dr. Dietmar Weng,Starnberg

Teilnehmer:Zahnärzte, Zahnärztinnen

Gebühr:€ 110,00 für Zahnärzte/innen€ 90,00 für Ausbildungsassistenten/

innen (auf Nachweis)

Der Verlauf der periimplantären Weich-gewebe wird wesentlich vom darunter-liegenden Knochen bestimmt. OhneKnochen kann sich Weichgewebe wederbilden noch erhalten bleiben. Auf Lang-zeiterhalt orientierte Implantologie setztdeshalb auf den gezielten Erhalt desHartgewebelagers. Neben adäquaterMundhygiene ist der dauerhafte Erhaltdes periimplantären Knochens auchGrundvoraussetzung jeden ästhetischenLangzeiterfolgs. Dass verschiedeneImplantat-Abutmentverbindungen un-terschiedlich starken Einfluss auf dieperiimplantäre Knochen-und Weichge-websmorphologie haben, lässt sich mitt-lerweile wissenschaftlich nachweisenund scheint das biologische Verständnisdes Verbindungsmechanismus nachhal-tig zu fördern.

Auch der Umgang mit Alveolen wirdunter diesen Gesichtspunkten andersgewertet als in der Vergangenheit. Waskann getan werden, um die Resorptions-prozesse nach Zahnextraktion von Hart-

und Weichgewebe zu minimieren? Wasfür klinische Konsequenzen hat derunvermeidbare Verlust des Knochenvolu-

mens nach Extraktion? Und welchenStellenwert nimmt dabei die Sofortim-plantation ein? Stringente, praxisnaheund täglich anwendbare Konzepte füreine sichere chirurgische und protheti-sche Versorgung sind daher Grundlagefür eine langfristig erfolgreiche Einbin-dung der Implantologie in die Zahnarzt-praxis und werden im Rahmen diesesVortrags präsentiert.

Privatdozent Dr. Dietmar Weng verbrach-te einen zweijährigen Forschungsaufent-halt mit den Schwerpunkten Implantolo-gie und geführte Knochenregenerationan der University of Texas at Housten.Von 1998 bis 2004 war er als Oberarzt an der Poliklinik für Zahnärztliche Prothetik der Universität Würzburg tätig.Neben konventioneller festsitzender undherausnehmbarer Prothetik beschäftigter sich in erster Linie mit der chirurgi-schen und prothetischen Versorgungimplantat-getragenen Zahnersatzes undder Weichgewebsästhetik.

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NG Erfolgreiche Prophylaxe –

Wie Sie Ihren Gewinn steigern – ein praktischer Arbeitskurs –

Wenngleich die professionelle Zahnreini-gung ein wesentlicher Bestandteil für dasVermeiden und Fortschreiten einer Par-odontitis darstellt, so ist im Rahmen einerProphylaxesitzung die Unterstützungund Motivation des Patienten von zen-traler Bedeutung. Insbesondere sind dieErhebung der klinischen Befunde, dieregelmäßige Erfassung des Taschenbe-fundes, des Blutungsstatus sowie dieregelmäßige Anamnese von enormerWichtigkeit. Diese Befunde müssendann von dem /der Prophylaxemitarbei-ter/in Zahnarzt bzw. der Zahnärztinübermittelt werden, um mit dem Patien-ten das weitere therapeutische Vorgehenund das risikoentsprechende Recall zubesprechen. Regelmäßige, aber bedarfs-orientierte Teilnahme an der Prophylaxeist der entscheidende Punkt für denErfolg einer lebenslangen Erhaltung derZähne! Dazu bedarf jedoch es einer star-ken Kommunikation.

Worauf kommt es an? Als Zahnarzt brau-chen Sie zuerst eine hundertprozentigeÜberzeugung für die Prophylaxe. Sie isteine Botschaft! Sie und Ihr Team lebendie Prophylaxe. Sie selbst sind Vorbild inder Prophylaxe. Ihre Einstellung über-zeugt die Patienten. Sie aktivieren Patien-ten, die Sie sich schon immer gewünschthatten. Ihre Patienten kommen gerneund regelmäßig. Ihr Team trägt Verant-wortung und macht mit BegeisterungUmsatz.

Allen Beteiligten muss auch klar sein,dass eine Prophylaxesitzung mit PZR bzw.eine Unterstützenden Parodontitisthera-pie (UTP), die etwa eine Stunde dauert,nicht zu Dumpingpreisen zu erbringenist.

Aus dem Seminarinhalt:

Das fachliche Konzept:– Praxisrelevante wissenschaftlicheGrundlagen der Prophylaxe

– Welche klinischen Befunde sindwichtig

– Die professionelle Zahnreinigung:warum und wie oft?

– Vom Kelch, Scaler, Curette zumPulverstrahl: Kommt es zum Pardigmenwechsel?

– Wie übermittle ich als Prophylaxe-helferin die Befunde an den Zahn-arzt/Zahnärztin

– Fortlaufende praktische Übungen inkleinen Gruppen am Behandlungs-platz

– Wichtige Tipps zum praktischenUmgang mit Kelch, Paste, Färbemittel,Zahnseide, Fluorid und ChX-Lacken

Das kommunikative Konzept:– Gesprächsziele vorbereiten,Gesprächsziele erreichen

– Wie die Zahnarzthelferin den Patien-ten auf das prophylaktische Behand-lungskonzept einstimmt. Beispielebieten unzählige Anregungen

– So gelingt Ihnen argumentativ derÜbergang von BeMa-Zahnstein zurSelbstzahler-Prophylaxe

– Zeitsparende Schlüsselsätze zur Patienten-Aktivierung

– So verwandeln Sie den Patientensatz: „Das muss ich mir erst noch überlegen“in eine positive Aktion

– So erreichen Sie, dass Patienten regelmäßig kommen

– Was die Rezeptionskraft zur Selbst-zahlerprophylaxe-Aktivierung tun kann

– Der Umgang mit dem Preis für die Prophylaxe

– Wie kann ich den Preis anpassen: Der elegante Weg der Preiserhöhung.

Das organisatorische Konzept:– Ein sinnvolles, einfaches und erfolgreiches Recallsystem

– Was tun, wenn ein Patient den Terminversäumt

– Abrechnung für GKV- und PKV-Patienten

Dies ist ein Kurs, der begeistern soll unddie Dinge auf den Punkt bringt.

Hinweis: Es ist zu empfehlen, dass Zahn-ärzte/innen den Kurs gemeinsam mitIhren Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnenbesuchen, da es erfahrungsgemäß fürdie Mitarbeiterin außerordentlichschwierig ist, die erlernten Dinge an dasgesamte Team in der Praxis zu vermitteln.Die Kursteilnehmer arbeiten in kleinenGruppen. Dadurch sind eine intensiveBetreuung und ein individuelles Einge-hen auf die Fragen und Probleme derKursteilnehmer gewährleistet.

Referat für Fortbildung

Erfolgreiche Prophyalxe –Wie Sie IhrenGewinn steigern Termin:Mittwoch, 26. Oktober 2016, von 9.00 bis ca. 17.30 UhrPraxis Dr. Werner Krapf,Kaiser-Karl-Straße 22,89264 Weißenhorn

Referenten:Dr. Werner Krapf, WeißenhornHans-Dieter Klein, Spezialist in derProphylaxekommunikation

Teilnehmer:Zahnärzte, Zahnärztinnenund PraxismitarbeiterinnenTeilnehmerzahl maximal 14 Personen

Gebühr:€ 430,00 für Zahnärzte/innen€ 330,00 für Praxismitarbeiterinnen

inkl. Verpflegung

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Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats:Hiermit ermächtige ich den Zahnärztlichen Bezirksverband Schwaben die Gebühr in Höhe von € von meinem

Konto IBAN BIC

bei Bank/Sparkasse mitttels Lastschrift einzuziehen.Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom ZBV Schwaben auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. DieAbbuchung erfolgt innerhalb 10 Tagen nach Kursteilnahme gemäß Rechnungsstellung und gemäß der Satzung des ZBVSchwaben.

Ort/Datum Unterschrift des Kontoinhabers

Ein Rücktritt von einer erfolgten Anmeldung ist bis 8 Tage vor Kursbeginn mit einer Stornogebühr in Höhe von 50% der Kurs-gebühr oder unter Nennung eines Ersatzteilnehmers möglich!

Bitte an den ZBV Schwaben, z. Hd. Frau Helgemeir, Lauterlech 41,86152 Augsburg, oder per Fax an die Nr. 0821/3431522

Anmeldung:q zum Kurs „Update vollkeramische Restaurationen – aktuelle Entwicklung und Trends

für die Praxis – was, wann, wie”Referent: Prof. Dr. Marc Schmitter, Universität Würzburg

Termine: Freitag, 28 Oktober 2016, von 14.00 bis ca. 18.30 Uhr

Ort: Stadthalle Memmingen, Ulmer Straße 5

Teilnehmer: Zahnärzte/innen, Zahntechniker/innen

Kursgebühr: 150,00 Euro inklusive Pausenverpflegung110,00 Euro für Assistenten/innen (gegen Nachweis)

q zur Abendveranstaltung „Alveolenmanagement und stabile Hart- und Weichgewebein der Implantologie – Konzepte für den Praktiker”

Referent: Dr. Dietmar Weng, Starnberg

Termin: q Mittwoch, 12. Oktober 2016, von 18.00 bis ca. 21.30 UhrAugsburg, Haus Sankt Ulrich, Kappelberg 1

oder q Mittwoch, 16. November 2016, von 18.00 bis ca. 21.30 UhrMemmingen, Stadthalle, Ulmer Straße 5

Teilnehmer: Zahnärzte/innen

Kursgebühr: 110,00 Euro für Zahnärzte/innen90,00 Euro für Assistenten/innen (auf Nachweis)

q zum Kurs „Erfolgreiche Prophylaxe – Wie Sie Ihren Gewinn steigern” –Praktischer ArbeitskursReferenten: Dr. Werner Krapf, Weißenhorn

Dipl. oec. Hans-Dieter Klein, Stuttgart, Kommunikationsexperte

Termin: Mittwoch, 26. Oktober 2016, 9.00 bis ca. 17.30 UhrPraxis Dr. Krapf, Kaiser-Karl-Straße 22, 89264 Weißenhorn

Teilnehmer: Zahnärzte/innen, Praxismitarbeiterinnen

Kursgebühr: 430,00 Euro für Zahnärzte/innen, inkl. Verpflegung330,00 Euro für Mitarbeiterinnen, inkl. Verpflegung

Vorname Name Straße

PLZ / Ort Datum Stempel / Unterschrift

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NG Zahnerhalt statt Zahnersatz –

Restauration versus Reparatur 57. Bayerischer Zahnärztetag in München

Die restaurative Zahnheilkunde undihre Perspektiven stehen beim 57.Bayerischen Zahnärztetag im Mittel-punkt. Der Zahnärztliche Kongressfindet vom 20. bis 22. Oktober 2016im Hotel The Westin Grand Münchenstatt. Parallel läuft eine Fortbildungs-veranstaltung für das Praxispersonalmit dem Motto „Wissen erhalten –Praxis gestalten“ sowie eine Dental-ausstellung. Zahnärzte und Praxisan-gestellte, die sich bis zum 19. Sep-tember anmelden, können voneinem Frühbucherrabatt profitieren.

Unter dem Leitthema „Zahnerhalt stattZahnersatz – Restauration versus Repara-tur“ beleuchten hochkarätige Expertendie Facetten der restaurativen Zahnheil-kunde im Spannungsfeld zwischenRestauration und Reparatur sowie imKontext von Parodontologie, Kariesthe-rapie, Endodontie, Chirurgie und Zahner-satz. Vertragszahnärztliche Themen run-den das Spektrum ab.

n Reparaturen und Komposite

Prof. Dr. Reinhard Hickel, München,eröffnet den Kongress für Zahnärzte mitseinem Vortrag „Entscheidungsfindung:Wann Restaurationen reparieren undwann erneuern?“. Wie mit direktenKompositfüllungen höchste Ansprücheerfüllt werden können, erläutert Prof. Dr.Roland Frankenberger, Marburg, unterdem Thema „Bulk-Fill-Restaurationen –top oder Flop?“. Der Schwerpunkt desReferats „Neue Adhäsive – neue Mög-lichkeiten?“ von Prof. Dr. Bernd Haller,Ulm, liegt auf den Stärken und Schwä-chen der sogenannten Universaladhäsi-ve. Um „Okklusale Rehabilitation mitKomposit“ geht es bei Prof. Dr. ThomasAttin, Zürich.

n Ästhetik und innovative Materialien

Ästhetische Aspekte behandelt Prof. Dr.Bernd Klaiber, Würzburg, im Vortrag„Zahnumformungen im Frontzahnbe-reich“. Prof. Dr. Daniel Edelhoff, Mün-

chen, informiert mit seinem Referat„Neue Keramiken und Hybridwerkstof-fe“ über aktuelle zahnfarbeneCAD/CAM-Materialien, Indikationsberei-che und Befestigungsmethoden.

n Zahnerhaltung, Kariestherapie,Endodontie

Prof. Dr. Dr. Hans Jörg Staehle, Heidel-berg, spricht über den Versorgungsbe-reich zwischen Premium- und Billigpro-dukten. Sein Thema: „Mehr Zahnerhal-tung – Problemlösungen in derrestaurativen Zahnheilkunde“. Im Vor-trag „Kariesdiagnostik und therapeuti-sche Entscheidungsfindung“ charakteri-siert Prof. Dr. Rainer Haak, Leipzig, ver-schiedene Methoden und bewertet siekritisch. Den zweiten Kongresstag startetProf. Dr. Michael Noack, Köln, mit demReferat „Minimalinvasive Kariesthera-pie“ und zeigt die Vorteile schonenderVerfahren. Über „PostendodontischeRestaurationen“ in Abhängigkeit vonnoch vorhandener Zahnhartsubstanzspricht Dr. Bijan Vahedi, Augsburg.

n Parodontologie und Prophylaxe

Für eine fundierte Behandlungsplanungwünschen sich Zahnärzte und Patientenzuverlässige Aussagen. Der Vortrag„Aktueller Stand der Parodontologie –langfristiger Erhalt parodontal geschä-digter Zähne“ von Priv.-Doz. Dr. Berna-

dette Pretzl, Heidelberg, gibt einen Über-blick. „Prophylaxe in der Zahnheilkunde“heißt der Beitrag von Prof. Dr. ChristophBenz, München. Prävention sei heutenicht mehr nur ein „Add-on“ zur restau-rativen Zahnheilkunde, sondern vielmehrder neue Kernbereich der Zahnmedizin.Die aktuelle Fünfte Deutsche Mundge-sundheitsstudie (DMS V) bietet hierzuwertvolle Erkenntnisse.

n Qualitätsförderung, Abrechnung,Chirurgie

Die Kassenzahnärztliche VereinigungBayerns (KZVB) gestaltet den vertrags-zahnärztlichen Teil des Bayerischen Zahn-ärztetages. „Kein Grund zur Panik – För-derung der Qualität durch die KZVB“ –unter diesem Motto steht der Vortrag derKZVB-Referenten. „Ist die GKV-Endonoch zeitgemäß?“ fragt Dr. CorneliusHaffner, München. Neue Konzepte beider Behandlung des Wurzelkanals bietenviele Vorteile – angesichts der Endo-Richtlinien des Gemeinsamen Bundes-ausschusses (G-BA) bleibt jedoch die Fra-ge, wie bei gesetzlich Versicherten zu ver-fahren ist.

Weiterhin geht es im vertragszahnärztli-chen Teil um Komposite. Dr. Axel Wie-denmann, Nürnberg, stellt unter demTitel „Teilkrone versus Composite-Restauration – Indikation, Abrechnung,Dokumentation“ Vor- und Nachteileanhand von Fallbeispielen heraus. Mitdem Thema „Chirurgischer Zahnerhalt“rundet Prof. Dr. Dr. Mark Farmand, Nürn-berg, das Spektrum ab.

Veranstalter des 57. Bayerischen Zahn-ärztetages sind die Bayerische Landes-zahnärztekammer (BLZK) und die Kas-senzahnärztliche Vereinigung Bayerns(KZVB). Kooperationspartner für das wis-senschaftliche Programm ist die Deut-sche Gesellschaft für Zahnerhaltung(DGZ). Achtung: Frühbucherrabatt bis19. September 2016 beachten!

Information und Online-Anmeldung:www.bayerischer-zahnaerztetag.de

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++ Referat Zahnärztliches Personal ++

6. Herbsttagung des ZBV Schwaben

für Zahnmedizinische Fachangestellte

Der ZBV Schwaben gibt bekannt, dassam Freitag, den 11. November 2016um 14 Uhr bereits die sechste Herbst-tagung des ZBV Schwaben für Zahn-medizinische Fachangestellte stattfinden wird.

Ort:Arthotel Ana, Bürgermeister-Widmeier-Str. 54,86179 Augsburg. Verantwortlich für die Organisation ist

wieder der zuständige Referent desZBV, Dr. Axel Kern.

Geplant sind Ehrungen, fachspezifischeVorträge, Ausstellungsstände, Tombolamit attraktiven Gewinnen und natürlichdie Möglichkeit, sich umfassend überdie verschiedenen Bereiche und Mög-lichkeiten der Berufsausübung und -fortbildung zu informieren.

Referat Zahnärztliches Personal

Azubis können Vergünstigungen nutzen

Azubis können durch Vorlage des Auszu-bildendenausweises Vergünstigungen inKinos, Museen, Schwimmbädern, beiöffentlichen Verkehrsmitteln oder Veran-staltungen erhalten. Diesen Auszubil-dendenausweis können Auszubildendezur / zum Zahnmedizinischen Fachange-stellten (ZFA) bei ihrem zuständigenZahnärztlichen Bezirksverband kostenlosanfordern.

Der Auszubildendenausweis bescheinigtden Status als Auszubildende zur/ zumZahnmedizinischen Fachangestellten. Erhat in etwa die Größe eines Personalaus-weises und muss vom Auszubildendenhandschriftlich ausgefüllt und von der

ausbildenden Zahnarztpraxis sowie vomZahnärztlichen Bezirksverband unter-schrieben und abgestempelt werden.Außerdem ist ein aktuelles Foto in Pass-bildgröße erforderlich, das die zuständi-ge Berufsschule abstempelt. Sie bestätigtauch die Gültigkeit des Ausweises für dasjeweilige Schuljahr.

Auszubildendenausweis jetzt beim Zahnärztlichen Bezirksverband Schwabenanfordern!

EhrungenFolgende Mitarbeiterinnen wurden fürihre langjährige Praxiszugehörigkeitgeehrt:

10 JahreAlexandra Schiedertätig seit 1. September 2006 in der PraxisDr. Simon Peter in 89231 Neu-Ulm

Fidan Yeliztätig seit 1. September 2006 in der PraxisSteinle in 87600 Kaufbeuren

Christine Riegertätig seit 1. September 2006 in der PraxisDemharter in 86441 Zusmarshausen

Olesja Weseler-Müllertätig seit 1. Juli 2006 in der Praxis Dr.Christian Nutsch, 87471 Durach

15 JahreSonja Barmanetertätig seit 10. September 2001 in der Praxis Dr. Rüßmann in 87700 Memmin-gen

Sabine Steinertätig seit 1. September 2000 in der PraxisDr. Kattum in 87459 Pfronten

20 JahreDaniela Herbtätig seit 1. September 1996 in der PraxisDres. Müller in 87634 Obergünzburg

Andrea Jahntätig seit 1. September 1996 in der PraxisDr. Schindler, Dr. Müller & Kollegen in86551 Aichach

25 JahreBianca Ewers-Buberltätig seit 1. September 1991 in der Praxisvon Dr. Petra Hiller in 89231 Neu-Ulm

Sonja Svagantätig seit 1. August 1991 in der Praxis Dr.Kattum in 87459 Pfronten

Karin Hohmeier tätig seit 19. August 1991 in der PraxisDr. Kattum in 87459 Pfronten

30 JahreBrigitte Reinertätig seit 1. September 1986 in der PraxisDr. Schindler, Dr. Müller & Kollegen in86551 Aichach

40 JahreElisabeth Neuerttätig seit 1.September 1976 in der PraxisChristian Berger in 87435 Kempten

Für den ZBV Schwaben gratuliert herzlich

Dr. Axel KernReferent Zahnärztliches Personal

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Aktualisierung der Kenntnisseim Strahlenschutzfür zahnärztliches PersonalZahnarzthelfer/innen (ZAH) bzw. Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) mit Kenntnissen im Strahlenschutz, dieihre Kenntnisse im Strahlenschutz ab dem Jahr 2011 erworben haben, sind nach § 18a Abs. 3 der Röntgenverordnung innerhalb eines fünfjährigen Turnus verpflichtet, die Kenntnisse im Strahlenschutz 2016zu aktualisieren, wenn sie weiter ihre erworbenen Kenntnisse anwenden wollen. Röntgenbescheinigungen dievor dem Jahr 2011 erworben wurden, können in beiden Kursen aktualisiert werden. Zahnarzthelfer/innen bzw.Zahnmedizinische Fachangestellte dürfen nur mit einem gültigen Röntgenschein in der Praxis röntgen.

Der Zahnärztliche Bezirksverband Schwaben bietet für ZAH/ZFA regelmäßig Fortbildungskurse zur Aktuali-sierung der Kenntnisse im Strahlenschutz mit Prüfung an. Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie ein Skript miteinem Prüfungsbogen, den Sie bitte zum Kurs mitbringen. Bei Bestehen der Prüfung erhalten Sie eine Beschei-nigung des ZBV über die aktualisierten Kenntnisse im Strahlenschutz.

Der ZBV Schwaben bietet hierzu folgende Aktualisierungsveranstaltung für das Jahr 2016 an:

q Freitag, 21. Oktober 2016, Beginn 13.30 Uhr, Ort: Haus St. Ulrich, Kappelberg 1, 86150 Augsburg

Gebühr: 50 Euro inkl. Skript, Dauer: ca. 4 Stunden

Bitte pro Person eine Anmeldung ausfüllen!Anmeldung an: ZBV Schwaben, Lauterlech 41, 86152 Augsburg oder Fax 08 21/3 4315 22

Achtung: Kopie des Röntgennachweises beifügen!

Name Vorname

Geburtsdatum Geburtsort

Ort, Datum Praxisstempel/Unterschrift

Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats:

Hiermit ermächtige ich den Zahnärztlichen Bezirksverband Schwaben, die Gebühr von 50 Euro pro Personvon meinem Konto

IBAN BIC

bei (Bank/Sparkasse) abzubuchen.

Ort/Datum Unterschrift des Kontoinhabers

Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom ZBV Schwaben auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Die Abbuchung erfolgt in-nerhalb 10 Tagen nach Kursteilnahme gemäß Rechnungsstellung und gemäß der Satzung des ZBV Schwaben.

Ein Rücktritt von einer erfolgten Anmeldung ist bis 8 Tage vor Kursbeginn mit einer Stornogebühr in Höhe von 50% der Kursgebühroder unter Nennung eines Ersatzteilnehmers möglich!

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L Ergebnisse der Sommerabschlussprüfung 2016zur Zahnmedizinischen Fachangestellten

Insgesamt nahmen 227 Prüflinge (Vor-jahr 232), darunter 16 Wiederholerin-nen, teil. 31 Teilnehmerinnen erreichtendas Ausbildungsziel nicht.

In Röntgenkunde haben von 216 Prüflin-gen bedauerlicherweise 57 Teilnehmerin-nen die 50 Prozent-Hürde nicht erreicht.Durchschnittlich wurden 70,14 Punkte(Vorjahr 73,43) erreicht, was mit befriedi-gend zu bewerten ist. Der Vergleich dereinzelnen Berufsschulen sieht wie folgtaus:

Augsburg68,07 Punkte (Vorjahr 71,12)

Donauwörth77,40 Punkte (Vorjahr 76,91)

Kempten70,60 Punkte (Vorjahr 71,99)

Lindau67,40 Punkte (Vorjahr 70,24)

Marktoberdorf67,50 Punkte (Vorjahr 73,04)

Memmingen70,86 Punkte (Vorjahr 78,24)

Neu-Ulm69,10 Punkte (Vorjahr 72,45)

Mit „Sehr gut“ haben abgeschlossen:

Tatjana Eberle (94,67 Punkte)Praxis ZÄin Kareen Kiechle, Augsburg

Sandra Butz (93,55 Punkte)Praxis Dr. Jochen Menz, Wildpoldsried

Der Zahnärztliche BezirksverbandSchwaben ehrte die beiden Prüfungs-

Prüftermine: 15. Juni 2016 (schriftlich), vom 29. Juni – 1. Juli 2016(mündlich) in Augsburg und vom 27. – 29. Juni 2016 in Kempten

besten mit einem Präsent. Gleichzeitiggratuliert der ZBV allen erfolgreichenAbsolventinnen zum Ausbildungsab-schluss und wünscht für den weiterenBerufsweg alles Gute und viel Erfolg!

Besonderer Dank gilt den Fachlehrkräf-ten für ihren enormen Einsatz an den sie-ben schwäbischen Berufsschulen. Siehaben diese guten Leistungen erstermöglicht.

Christian Berger1. Vorsitzende

Dr. Axel KernReferent Zahnärztliches Personal

Basiskurs Prophylaxe 2016 Start im Oktober

Für Zahnmedizinische Fachangestellte isteine kontinuierliche Fortbildung wichti-ger als je zuvor. Der ZBV Schwaben bietetin Kooperation mit der eazf einen Pro-phylaxe-Basiskurs an, der nach der Fort-bildungsordnung der Bayerischen Lan-deszahnärztekammer konzipiert ist undvon einem engagierten Dozententeamgeleitet wird.

Start: 10.10.2016

Dauer: 6 Tage (60 Stunden)

Kurszeiten: 09.00 – 17.00 Uhr

Kursorte: Theorie: Hotel amalten Park, Augsburg,

Praxis: eazf GmbH,Zahnärztehaus München

Kursgebühr: Euro 700 inkl. Mittag-essen, Pausengeträn-ke, Materialliste

Voraussetzung: Helfer/innenbrief(ZAH/ZFA), Röntgenbefähigungs-nachweis Prophylaxe

www.eazf.de

Information und Anmeldung:www.eazf.de, Kursnr. 36502

Das Anmeldeformular gibt es im Internetunter www.zbv-schwaben.de > Praxis-team.

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Kursanmeldung Prophylaxe Basiskurs, ZBV Schwaben:Fax 0 89-72 48 01 88

q Hiermit melde ich mich verbindlich zu nachfolgender Anpassungsfortbildung an:

Kurs-Nr.

Kursteilnehmer/in

Adresse Kursteilnehmer/in

Telefon (privat)

Name der Praxis

Adresse Praxis

Telefon/Telefax Praxis

E-Mail

Rechnungsadresse: q Praxisanschrift q Privatanschrift

Zahlung der Kursgebühr

q Überweisung: Ich werde die fälligen Kursgebühren nach Rechnungserhalt gemäß den Vereinbarungen der Rechnungsstellung rechtzeitig vor Kursbeginn per Überweisung bezahlen.

q Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats: Ich ermächtige die eazf GmbH, Kursgebühren von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der eazf GmbH auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Die Abbuchung erfolgt gemäß den AGB der eazf GmbH sowie den Vereinbarungen gemäß der Rechnungsstellung.

q Praxiskonto q Privatkonto

Kontoinhaber/in

Kreditinstitut

IBAN

BIC

Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betragesverlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Mit meiner/n Unterschrift/en melde ich mich verbindlich zu o.g. Kurs an und bestätige den von mir gewählten und obengekennzeichneten Zahlungsweg. Die aktuellen Geschäftsbedingungen der eazf GmbH sind mir bekannt, mit ihrer Geltungbin ich einverstanden.

Datum Unterschrift und Praxisstempel Unterschrift von Kontoinhaber/infür Kursanmeldung bzw. Bevollmächtigte/r

für SEPA-Lastschriftmandat

Folgende Anlagen sind dieser Anmeldung beigefügt:

q Helfer/innenbrief in Kopie

q Röntgenbescheinigung in Kopie

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Herausgeber: ZBV Schwaben, (Bezirksverband), Körperschaft des öffentlichen Rechts, Geschäftsstelle Lauterlech 41, 86152 Augsburg, Tel. (08 21) 34 31 50, Fax (08 21) 3 43 15 22. Verantwortliche Schriftlei-tung: Christian Berger, Lauterlech 41, 86152 Augsburg, Tel. (08 21) 34 31 50, Fax (08 21) 3 43 15 22. Für unverlangt eingesandte Manuskripte übernimmt die Redaktion keine Haftung. Die Redaktion behält sichdas Recht vor, Leserbriefe gekürzt aufzunehmen. Signierte namentliche Artikel geben die Meinung des Verfassers kund, sie geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Zuschriften redaktionellerArt richten Sie bitte nur an die Schriftleitung, nicht an den Verlag. Für unverlangt eingereichte Manuskripte und Fotos übernimmt die Redaktion keine Haftung. Verlag, Anzeigenmarketing und Vertrieb:HaasMedia - Verlag & Agentur für Printmedien, Angelika Haas, Salzbergweg 20, 85368 Wang, Tel. 0 87 61-72 90 540, Fax 0 87 61-72 90 541, E-Mail: [email protected]. Für Anzeigen verantwortlich: GerhardHaas, Verlagsanschrift. Zur Zeit ist Anzeigenpreisliste Nr. 7 vom 1. Februar 2007 gültig. Soweit vom Verlag gestaltet, liegen sämtliche an Entwurf und Gestaltung (Anzeigen, Aufmachung und Anordnung) beste-henden (Urheber-)Rechte bei HaasMedia - Verlag & Agentur für Printmedien, Angelika Haas. Verletzungen durch ungenehmigte Nachahmung oder Nachdruck – auch auszugsweise – sind unzulässig und werdenverfolgt. Veröff. gem. DVBayPrG: Inhaber 100% Gerhard Haas, Freising – Gesamtherstellung: HaasMedia - Verlag & Agentur für Printmedien, Angelika Haas – Bezugsbedingungen: Für Mitglieder ist derBezugspreis im Beitrag enthalten. Bezugspreise für Nichtmitglieder: Einzelheft € 2,- zzgl. Versand spesen. Jahresabonnement € 26,– inkl. MwSt., zzgl. Versandspesen. Erscheinungsweise: 10 x jährlich.

Die nächste Ausgabe der ZNS erscheint am 4. Oktober 2016.Anzeigenschluss hierfür ist der 19. September 2016