zahnärztliche nachrichten - ZBV NiederbayernREFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL 20 REFERAT...

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zahnärztliche nachrichten niederbayern Ausgabe 4 • Dezember 2015 Organ des ZBV Niederbayern und der Bezirksstelle Niederbayern der KZVB INHALTSÜBERSICHT Editorial – „Die dunkle Seite der Macht” 2 ZBV INFO Mitgliederbewegung 3 Dienststellenbetrieb an Weihnachten 3 Mitgliedsbeiträge 3 Bericht über die ordentliche Mitglieder- versammlung des ZBV Niederbayern am 11. November 2015 in Straubing 4 Blumen für die Bögen 6 Silberene Ehrennadel der Bundeszahnärzte- kammer für Dr. Ludwig Leibl 7 Berufshaftpflichtversicherung – Nachweispflicht 8 Sprechzeiten der Bürogemeinschaft des ZBV Niederbayern und der KZVB Bezirksstelle Niederbayern 8 Aufbereiten ohne „Führerschein” 10 Schlichten statt richten 11 Im Internet gefunden werden 12 Meldeordnung 13 Alle Jahre wieder… 13 REFERAT FORTBILDUNG Fortbildungskurse „Prothetische Assistenz“ und „Prophylaxe-Basiskurs“ 14 MERKBLATT für Zahnmedizinische Fachangestellte 15 Fortbildungen des ZBV Niederbayern Übersicht 1. Halbjahr 2016 16 Fortbildungen/Veranstaltungen der BLZK – andere ZBVe 20. Klinische Demonstration der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgischen Klinik des Universitätsklinikums Erlangen – Gemeinsame Veranstaltung mit dem ZBV Mittelfranken 18 56. Bayerischer Zahnärztetag 18 AG Endo Niederbayern 19 REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL 20 REFERAT PRAXISFÜHRUNG 23 REFERAT GERIATRIE 27 REFERAT VORBEUGENDE ZAHNHEILKUNDE 28 BEZIRKSSTELLE NIEDERBAYERN DER KZVB 29 DIE MENSCHEN BAUEN ZU VIELE MAUERN UND ZU WENIG BRÜCKEN. Isaac Newton Fortbildungen des ZBV Niederbayern Übersicht 1. Halbjahr 2016 (siehe Seite 15) Der Zahnärztliche Bezirksverband Niederbayern wünscht allen Kolleginnen und Kollegen sowie den Praxismitarbeiterinnen/ Praxismitarbeitern eine frohe Weihnacht und ein erfolgreiches Jahr 2016. Vielen Dank für Ihr Vertrauen im abgelaufenen Jahr. Der Zahnärztliche Bezirksverband Niederbayern wünscht allen Kolleginnen und Kollegen sowie den Praxismitarbeiterinnen/ Praxismitarbeitern eine frohe Weihnacht und ein erfolgreiches Jahr 2016. Vielen Dank für Ihr Vertrauen im abgelaufenen Jahr.

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zahnärztliche nachrichten niederbayernAusgabe 4 • Dezember 2015

Organ des ZBV Niederbayern und derBezirksstelle Niederbayern der KZVB

INHALTSÜBERSICHT

Editorial – „Die dunkle Seite der Macht” 2

ZBV INFO

Mitgliederbewegung 3

Dienststellenbetrieb an Weihnachten 3

Mitgliedsbeiträge 3

Bericht über die ordentliche Mitglieder-versammlung des ZBV Niederbayernam 11. November 2015 in Straubing 4

Blumen für die Bögen 6

Silberene Ehrennadel der Bundeszahnärzte-kammer für Dr. Ludwig Leibl 7

Berufshaftpflichtversicherung – Nachweispflicht 8

Sprechzeiten der Bürogemeinschaft des ZBV Niederbayern und der KZVB Bezirksstelle Niederbayern 8

Aufbereiten ohne „Führerschein” 10

Schlichten statt richten 11

Im Internet gefunden werden 12

Meldeordnung 13

Alle Jahre wieder… 13

REFERAT FORTBILDUNG

Fortbildungskurse „Prothetische Assistenz“ und „Prophylaxe-Basiskurs“ 14

MERKBLATT für Zahnmedizinische Fachangestellte 15

Fortbildungen des ZBV Niederbayern Übersicht 1. Halbjahr 2016 16

Fortbildungen/Veranstaltungen der BLZK – andere ZBVe 20. Klinische Demonstration der Mund-,Kiefer- und Gesichtschirurgischen Klinikdes Universitätsklinikums Erlangen –Gemeinsame Veranstaltung mit dem ZBV Mittelfranken 18

56. Bayerischer Zahnärztetag 18

AG Endo Niederbayern 19

REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL 20

REFERAT PRAXISFÜHRUNG 23

REFERAT GERIATRIE 27

REFERAT VORBEUGENDE ZAHNHEILKUNDE 28

BEZIRKSSTELLE NIEDERBAYERN DER KZVB 29

DIE MENSCHEN BAUEN ZU VIELE MAUERNUND ZU WENIG BRÜCKEN.

Isaac Newton

Fortbildungen des ZBV NiederbayernÜbersicht 1. Halbjahr 2016

(siehe Seite 15)

Der Zahnärztliche Bezirksverband Niederbayernwünscht allen Kolleginnen und Kollegensowie den Praxismitarbeiterinnen/Praxismitarbeiterneine frohe Weihnacht und ein erfolgreiches Jahr 2016.

Vielen Dank für Ihr Vertrauenim abgelaufenen Jahr.

Der Zahnärztliche Bezirksverband Niederbayernwünscht allen Kolleginnen und Kollegensowie den Praxismitarbeiterinnen/Praxismitarbeiterneine frohe Weihnacht und ein erfolgreiches Jahr 2016.

Vielen Dank für Ihr Vertrauenim abgelaufenen Jahr.

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Liebe Kolleginnen und Kollegen, in Kürzewird in den deutschen Kinos der nunmehr 7. Teil der Science-Fiction-Geschichte „ Star Wars„ anlaufen. Wervor wenigen Wochen an der Vertreterver-sammlung der KZVB in München teil-nehmen durfte/musste, der hätte sichgewünscht, es wäre Science-Fictiongewesen. Bereits zum zweiten Mal in diesem Jahr wurde seitens der Oppositi-onsfraktion ein Abwahlantrag gegen diezahnärztlichen Vorstände der KZVB, Dr.Rat und Dr. Böhm, gestellt. Und dies,obwohl die bayerische Gesundheits-ministerin Melanie Huml in ihrer Begrü-ßungsrede zur Eröffnung des bayeri-schen Zahnärztetages 2015 am Vortagder Antragsstellung ganz deutlich dieEinigkeit der standespolitischen Selbst-verwaltung einforderte. Wieder einmalist, wie bereits im Frühjahr, dieser Antraggescheitert. Mehr als eineinhalb Tagelang wurden wieder und wieder diesel-ben weder beleg- noch haltbaren Vor-würfe gebetsmühlenartig vorgetragenund diskutiert. Bewusst bediente sich inrücksichtsloser Weise die Oppositionspar-tei hierbei der offen liegenden Antipa-thien des Finanzausschussvorsitzendenund ehemaligen ZZB Mitgliedes gegenseine Vorsitzenden. Dass dieser währendder Versammlung dann auch noch demGeschäftsführer der KZVB unreflektiertund ohne Rechtsgrundlage betrugsähnli-ches Verhalten vorwarf, unterstreicht nurden eingeschlagenen Stil dieser Veran-staltung.

Warum geschieht dies? Der Großteil derKollegenschaft ist in keinster Weise andiesen Querelen innerhalb der Standes-vertretung interessiert. Gewünscht wirdSacharbeit in der Standesvertretungsowie eine Sicherung des Einkommensund der freiberuflichen Ausübung derZahnheilkunde.

Doch 2016 steht die Neuwahl der KZVB-Delegierten und somit die Neuwahl derKZVB-Führung an.

Die Begehrlichkeiten sind groß. Und solässt sich seit dem Führungsteamwechsel

in der BLZK 2014 sehr wohl auch einWechsel im politischen Stil im Umgangder Fraktionen untereinander feststellen.

Strategisches Verhalten zur Schwächungdes politischen Gegners steht jetzt imVordergrund und lässt negative Erinne-rungen an die Zeiten einer KZVB-Führung mit destruktiver Grundtendenzund daraus folgender Einsetzung einesMinisteriellen Kommissars (?) wiederauf-leben.

Die derzeitige KZVB-Führung hat mitallen ihren standesorganisatorisch haupt-und ehrenamtlich tätigen Mitgliedernbewiesen, dass eine kontinuierliche aberkonsequente Arbeit zum Ziel führt unddie Interessen der Zahnärzte in Bayern inderen Sinne vertritt.

Auch in der am 11.11.2015 in Straubingdurchgeführten Mitgliederversammlungwaren richtungsweisende Probleme inder Standesorganisation zu besprechen.Umso mehr war es erfreulich, dass dieseDiskussionen auf einer größeren Anzahlniederbayerischer ZBV-Mitglieder basie-ren konnten. Mit nur wenigen Ausnah-men konnten die Redebeiträge sehr sach-lich und ausführlich durchgeführtwerden. Der Vorstand des ZBV Nieder-bayern bedankt sich an dieser Stellenochmals für die erteilte Entlastung undmehrheitliche Befürwortung des Haus-haltsplanes 2016.

Die vorgebrachten Verbesserungsvor-schläge befinden sich bereits in der Be-arbeitung und sollen schnellstmöglichumgesetzt werden.

Erfreulicherweise wurde durch die anwe-senden Mitglieder ein klares Votum zumErhalt der Zahnärztlichen Fachlehrer anden niederbayerischen Berufsschulenabgegeben. Die mehrheitlich beschlos-sene sukzessive Erhöhung der Auf-stockungshonorare wird jedoch denHaushalt 2016 und insbesondere 2017vor neue Herausforderungen stellen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,ich darf Ihnen auf diesem Wege für IhrVertrauen im Jahr 2015 danken undwünsche Ihnen ruhige Weihnachtsfeier-tage sowie ein gesundes und erfolgrei-ches neues Jahr 2016.

Für uns alle hoffe ich auf eine intensiveBeteiligung an der KZVB-Wahl 2016,denn nur wer wählt, kann mitbestimmen,auf welche Weise seine Interessen vertre-ten werden.

Mit kollegialen Grüßen aus Straubing

Ihr Ernst Binner1. Vorsitzender ZBV Niederbayern

EDITORIAL

2 ZNN 4-2015

ZA Ernst M. J. Binner1. Vorsitzender

„Die dunkle Seite der Macht”

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ZNN 4-2015 3

ZBV INFO

Der Zahnärztliche Bezirksverband Niederbayern betrauert das Ableben seiner Mitglieder:

Herrn Zahnarzt

Werner Neustifter94315 Straubing

geboren 01.02.1926 – verstorben 22.08.2015

Herrn Zahnarzt

Wolfgang Erich Walter Jacobigeboren 04.03.1917 – verstorben 10.09.2015

Herrn Zahnarzt

Friedrich Schießl sen.geboren 26.07.1931 – verstorben 25.07.2015

Herrn Zahnarzt

Dr. Hanns-Peter Neukirchgeboren 19.09.1951 – verstorben 31.03.2015

Anmeldungen: von:ZA Burg Simon Peter Johannes, Deggendorf ErstmeldungMDDr. Cirkovova Andrea, Fürstenstein ErstmeldungDr. Eckl Sebastian Georg, Straubing OberpfalzDr. Gîdea-Paraschivescu Eduard, Grafenau ErstmeldungDr. Graf Johanna Petra, Straubing München Stadt u. LandZA Herpich Maximilian Ludwig, Straubing UnterfrankenMDDr. Hoiger Hanni, Untergriesbach ErstmeldungZÄ Huber Verena Jennifer Sophie, Rotthalmünster ErstmeldungZA Kimberger Karl Reinhard, Regensburg OberpfalzZÄ Lutz Christina Alma Caecilia, Glattbach ErstmeldungZA Neuhaus Reinhard Günter, Fürstenstein NordrheinZA Riedel Christopher Bernd Arnold, Viechtach ErstmeldungZÄ Rothballer Eva-Maria, Duggendorf OberpfalzZÄ Schmidt Eldrid, Regensburg ErstmeldungZÄ Semmelmann Julia Kathrin Stefanie, Regensburg OberpfalzZA Spahn Jochen, Regensburg OberpfalzZA Todorovic Dragi, Gottfrieding TübingenZÄ Vogt Svenja, Regen ErstmeldungDr. Welsch Bärbel, Landshut Karlsruhe in Mannheim

Abmeldungen: nach:

Dr. Kiss Alice Bernadett, München München Stadt u. LandDr. Kister Carola, Burgbernheim MittelfrankenDr. Dr. Merwald Michael, Landshut OberbayernZÄ Niakan Atefeh, Haimhausen OberbayernZÄ Wenzel Daniela, München Oberbayern

Ernst Binner, 1. Vorsitzender des ZBV Niederbayern Dr. Bernd Fuchs, 2. Vorsitzender des ZBV Niederbayern

Mitgliederbewegungen

Der Mitgliedsbeitrag für das 1. Quartal2016 ist am 1. Januar 2016 zur Zahlungfällig.

Sofern Sie dem ZBV Niederbayern einSEPA-Basis-Lastschrift-Mandat erteilt ha-ben, werden die Beiträge jeweils zum 15.des zweiten Monats eines Quartals ein-gezogen. Sollte dem ZBV Niederbayernkein SEPA-Basis-Lastschrift-Mandat vor-liegen, sind die Beiträge zum 1. einesQuartals zu überweisen.

Mitgliedsbeiträge

Quartalsbeiträge zumZBV Niederbayern

Gruppe 1 2A 2B 3A

Euro 105,– 37,50 22,50 105,–

Gruppe 3B 3C 3D

Euro 37,50 37,50 22,50

Gruppe 5Euro 50 v.H. der Beitragshöhe nach der betreffenden Beitragsgruppe

Bankverbindung:

Deutsche Apotheker- und Ärztebank eGMünchenIBAN DE63 3006 0601 0002 7437 36,BIC DAAEDEDDXXX

Sparkasse Niederbayern-MitteIBAN DE21 7425 0000 0000 0059 00,BIC BYLADEM1SRGGläubiger-ID: DE27ZZZ00000110645

Dienststellen-betrieb an Weihnachten

Die Dienststelle des ZBV Niederbayernist am 24. und 31.12.2015 geschlossen.In der ersten Januarwoche 2016 sind wirtäglich von 09.00 – 12.00 Uhr für Sieerreichbar (außer 06. Januar – HeiligeDrei Könige).

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ZBV INFO

4 ZNN 4-2015

Bericht über die ordentliche Mitgliederversammlungdes ZBV Niederbayern am 11. November 2015 in Straubing

1. Begrüßung

Zur diesjährigen Mitgliederversammlungim Seminarraum des ZBV Niederbayernbegrüßt der 1. Vorsitzende ZA Ernst Bin-ner 37 Kolleginnen und Kollegen sowieHerrn Rechtsanwalt Dr. iur. Andreas Zachaus München, Rechtsberater des ZBVNiederbayern.

Innerhalb der vorgeschriebenen Frist gin-gen beim ZBV Niederbayern 2 Anträgeein, die unter TOP 8. zur Abstimmungkamen.

2. Genehmigung der Nieder-schrift über die letzte Mitgliederversammlung desZBV Niederbayern vom26.11.2014

Die Niederschrift über die letzte Mitglie-derversammlung vom 26.11.2014 wurdemit 13 Stimmen dafür, keinen Gegen-stimmen, 19 Enthaltungen und Enthal-tung des Vorstandes, genehmigt.

3. Tätigkeitsbericht des 1. Vorsitzenden

Es folgte der ausführliche Tätigkeitsbe-richt des 1. Vorsitzenden. Zunächst gabHerr Binner einen Überblick über die Mit-gliederzahlen des ZBV Niederbayern,anschließend gedachte man der imBerichtszeitraum verstorbenen 6 Kolle-

ginnen und Kollegen. In seiner Eigen-schaft als Mitglied des Vorstandes der Bayerischen Landeszahnärztekammernahm Herr Binner an 6 Vorstandssitzun-gen bzw. Klausurtagungen teil, überderen Inhalt und Verlauf die Vorstands-kollegen informiert wurden.

Über die Arbeit im ZBV Niederbayern warfolgendes zu berichten:

• Es fanden 4 Vorstandssitzungen statt,in deren Verlauf 2 Rügen, jeweils ver-bunden mit einer Geldbuße, ausge-sprochen wurden. Kleinere berufsrecht-

liche Vergehen konnten in Zu-sammenarbeit mit Herrn Dr. iur. Zachgütlich geregelt werden.

• Seit 1. September 2015 arbeitet FrauMarina Kräh als Auszubildende im ZBV.

• Aus Mitteln der Unterstützungskassewurden insgesamt 5.000,00 € anAngehörige verstorbener Mitgliederausbezahlt; Weihnachtsspenden wur-den aufgrund fehlender Anträge nichtausgeschüttet.

4. Berichte der Referenten

Der 1. Vorsitzende bedankte sich beimVorstand für die Unterstützung seinerArbeit im abgelaufenen Berichtszeitraumund erteilte das Wort den Referenten:

• Herrn Dr. Ludwig Leibl – Zahnärztliches Personal/Haushalt

Die Tagesordnungspunkte 4.1.1 – Mit-telnachgenehmigung 2014, 4.1.2 – Ent-lastung des Vorstandes sowie 4.1.3 –Genehmigung des Haushaltsplans 2016,die unter das Referat „ZahnärztlichesPersonal/Haushalt“ fallen, wurden wiefolgt abgestimmt:

Die im Prüfbericht der Bundeszahnärzte-kammer aufgeführten Mittelüberschrei-tungen wurden von der Mitgliederver-

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ZBV INFO

sammlung mit 15 Stimmen für denAntrag, 12 Gegenstimmen, 3 Enthaltun-gen und Enthaltung des Vorstandes,bewilligt.

Auf Antrag von Frau Dr. Krümpelmannwurde dem Vorstand mit 21 Stimmen fürden Antrag, 3 Gegenstimmen, 5 Enthal-tungen und Enthaltung des Vorstandes,Entlastung erteilt.

Gemäß Haushaltsplan 2016 ist eine Ent-nahme aus dem Vermögen in Höhe von3.945,00 € geplant. Der Haushaltsplan2016 wurde mit den Gesamtsummen von520.095,00 € in den Einnahmen undAusgaben mit dem Zusatz „Ausgaben,für die ein sachlicher und verwaltungs-mäßiger Zusammenhang besteht, sindgegenseitig deckungsfähig. Mehreinnah-men aus wissenschaftlicher Fortbildungdecken entsprechende Mehrausgaben“,einstimmig angenommen.

Im Anschluss berichteten die Referentendes ZBV Niederbayern über Ereignisse imBerichtszeitraum:

• Fortbildung – Herr ZA Walter Wanninger, Co-Referent Herr Dr. PeterMaier

• GOZ – Herr ZA Walter Wanninger

• Praxisführung – Herr Dr. WinfriedBenda

• Gutachterwesen – Herr Dr. BerndFuchs

• Junge Zahnärzte, Zahnärztinnen

und angestellte Zahnärzte – Frau Dr.Janina Podolsky (seit Anfang 2015neu geschaffenes Referat)

• Vorbeugende Zahnheilkunde/Koordi-nation mit zahnärztlichen Vereinen –Frau ZÄ Gisela Sandmann (seit Anfang2015 um die Koordination mit zahn-ärztlichen Vereinen erweitertes Referat)

• Geriatrie – Herr ZA Ernst Binner

5. Anpassung von Aufwands-entschädigungen

In der Vorstandssitzung des ZBV Nieder-bayern vom 28.01.2015 wurde die Erhö-hung der Aufwandsentschädigungen fürdie Referate „Zahnärztliches Personal/Haushalt“ (bisher 300,00 €) und „Fort-bildung“ (bisher 200,00 €) um jeweils100,00 € ab 01.02.2015 beschlossen. DieErhöhungen wurden von der Mitglieder-versammlung mehrheitlich, keine Gegen-stimmen, keine Enthaltungen, Enthal-tungen der Betroffenen, genehmigt.

6. Bericht der Kassenprüfer

Frau Dr. Jana Krümpelmann, die zusam-men mit Herrn Dr. Markus Söldner dieKassenprüfung im ZBV Niederbayern am28.10.2015 durchführte, wurde das Worterteilt. Die Prüfung ergab keinerlei Bean-standungen.

7. Änderung der Satzung desZBV Niederbayern

Die Aufhebung der freiwilligen Mitglied-

schaft macht erneut eine Satzungsände-rung notwendig.

Der Satzungsänderung wurde einstim-mig zugestimmt. Die Satzung des ZBVNiederbayern tritt nach Zustimmungdurch die Bayerische Landeszahnärzte-kammer und Genehmigung der Regie-rung von Niederbayern mit dem erstenTag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

8. Verschiedenes

Antrag 1 von Frau Dr. Lieselotte Stöhr aufErörterung und Diskussion im Kollegen-kreis zur aktuellen Asylpolitik wurde aus-giebig diskutiert. Kolleginnen und Kolle-gen in zahnärztlich dünn besiedeltenGebieten werden von Flüchtlingenaußergewöhnlich stark in Anspruchgenommen und der Praxisablauf dadurcherschwert. Herr Dr. Peter Maier, Vorsit-zender der KZVB Bezirksstelle Niederbay-ern, wird gebeten, zur Problemlösung derbestehenden und künftigen Versor-gungslücken, speziell im ländlichenRaum, diesbezüglich Obmannsversamm-lungen einzuberufen.

Antrag 2 von Herrn ZA Oliver Schmidtauf Erhöhung des Honorars für Fachleh-rer an Berufsschulen auf mindestens40,00 € je gehaltener Unterrichtsstundewurde ausgiebig diskutiert und der Vor-schlag eingebracht, das Fachlehrerhono-rar schrittweise anzuheben. Herr ZA Oliver Schmidt stellt gemäß § 4 Abs. 5.Geschäftsordnung des ZBV Niederbayerneinen Dringlichkeitsantrag, der bei 1

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ZBV INFO

6 ZNN 4-2015

Blumen für die BögenKZVB dankt Gisela Sandmann

ZÄ Gisela Sandmann vom ZBV Nieder-bayern hat früh erkannt, worauf es beider Behandlung von Asylbewerbernankommt.

Die von ihr in mehreren Sprachen erstell-ten Anamnese- und Dokumentations-bögen haben bundesweit Verbreitunggefunden. Sie erleichtern den Kollegendie Behandlung der Flüchtlinge enorm.Die KZVB führte in ganz Bayern Infover-anstaltungen zur zahnmedizinischenVersorgung von Asylbewerbern durch,bei denen Sandmann teilweise selbst alsReferentin auftrat.

Die letzte Veranstaltung in Memmingennutzte KZVB-Vize Dr. Stefan Böhm, umSandmann mit einem Blumenstrauß fürihr Engagement zu danken. Die anwe-senden 150 Kollegen spendeten langan-haltenden Applaus.

Leo Hofmeier

Gegenstimme und 1 Enthaltung mehr-heitlich angenommen wird, zieht seinenAntrag zurück und stellt folgenden neu-en Antrag, der von 6 anwesenden Mit-gliedern unterzeichnet wird:

„Hiermit stelle ich den Antrag, das Hono-rar für die Fachlehrer an Berufsschulenschrittweise ab 2016 in folgender Weisezu erhöhen:

ab 01.01.2016 auf 33,00 € je gehaltenerUnterrichtsstundeab 01.01.2017 auf 36,00 € je gehaltenerUnterrichtsstundeab 01.01.2018 auf 40,00 € je gehaltenerUnterrichtsstunde“

Der Antrag wird mit 15 Stimmen, 1Gegenstimme und 3 Enthaltungen ange-nommen.

Mit dem Dank an die Kollegen für dasInteresse schloss der 1. Vorsitzende dieMitgliederversammlung.

gez.Ernst Binner1. Vorsitzender

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ZBV INFO

Silberne Ehrennadel der Bundeszahnärztekammerfür Dr. Ludwig Leibl

Am Freitag, 27.11., wurde dem KollegenDr. Ludwig Leibl im Rahmen der Voll-versammlung der Bayerischen Landes-zahnärztekammer (BLZK) die silberne Ehrennadel der Bundeszahnärztekammer(BZÄK) für seine Verdienste verliehen.

Seit 1981 ist Herr Dr. Leibl niedergelassenin eigener Praxis in Straubing. Im gleichenJahr, also vor 34 Jahren, begann er alsnebenberuflicher Fachlehrer an derBerufsschule Straubing, wo er seit 1982dem Prüfungsausschuss im Bereich derAusbildung zur/zum ZahnmedizinischenFachangestellten angehört und 2004 zumPrüfungsausschussvorsitzenden gewähltwurde. Seit 1990 gehört Kollege Leibl demVorstand des ZBV Niederbayern an, ist seit1994 für das Referat Haushalt und seit1998 für das Referat Zahnärztliches Per-sonal/Haushalt verantwortlich. Als Dele-gierter vertritt er seit 2010 den ZBV Nie-derbayern in der BLZK.

Die Vorstandskollegen freuen sich mitKollegen Leibl über die Auszeichnung,wünschen ihm weiterhin Glück und Erfolgund hoffen, dass er der Standesorganisa-tion noch lange erhalten bleibt.

Ernst Binner1. Vorsitzender

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ZBV INFO

8 ZNN 4-2015

ZBV NiederbayernMontag bis Freitag, 09.00 bis 12.00 Uhr

Montag bis Donnerstag,14.00 bis 16.00 Uhr

KontaktdatenTelefonzentrale: 0 94 21/56 86 88-0 Fax: 0 94 21/56 86 88-88 E-Mail: [email protected]

Ansprechpartnerinnen:

Melanie Schattenkirchner• Vorstandssekretariat• Berufsrechtliche Angelegenheiten • Buchhaltung • FortbildungTelefon Durchwahl: 0 94 21/56 86 88-30E-Mail: [email protected]

Gabi Blaschzok• Mitgliederverwaltung• Meldewesen• FortbildungTelefon Durchwahl: 0 94 21/56 86 88-50E-Mail: [email protected]

Brigitte Zimmermann• Ausbildung zahnärztliches Personal• Kursverwaltung Prothetik/ProphylaxeTelefon Durchwahl: 0 94 21/56 86 88-40E-Mail: [email protected] eine Ansprechpartnerin nichterreichbar sein, hilft Ihnen selbstverständ-lich gerne eine Kollegin weiter.

Marina Kräh• AuszubildendeTelefon Durchwahl: 0 94 21/56 86 88-0E-Mail: [email protected]

Sprechzeiten der Bürogemeinschaft des ZBV Niederbayernund der KZVB Bezirksstelle Niederbayern

KZVB Bezirksstelle NiederbayernMontag bis Donnerstag08.00 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 16.00 UhrFreitag 08.00 bis 12.00 UhrAnsprechpartnerin: Martina Ottl • Assistentengenehmigungen • Zahnarztregister • Zulassungen / Praxisabgaben • Zahnärztlicher Notfalldienst Telefon Durchwahl: 0 94 21/56 86 88-21Fax: 0 94 21/56 86 88-88E-Mail: [email protected] Notdienst unter:www.notdienst-zahn.de

Berufshaftpflichtversicherung – Nachweispflicht

In § 4 der Berufsordnung für die Bayeri-schen Zahnärzte (in der ab 01.03.2014geltenden Fassung) ist folgendes geregelt:

„Der Zahnarzt ist verpflichtet, sich gegendie aus der Ausübung seines Berufs erge-benden Haftpflichtansprüche ausrei-chend zu versichern und dies auf Ver-langen des zuständigen ZahnärztlichenBezirksverbands oder der Landeszahn-

ärztekammer nachzuweisen. Die Versi-cherungspflicht besteht für den Zahnarztpersönlich, es sei denn, er ist in vergleich-barem Umfang, insbesondere im Rahmeneines Anstellungs- oder Beamtenverhält-nisses, gegen Haftpflichtansprüche abge-sichert.“

Der ZBV Niederbayern bittet aus diesemGrund bei Neuanmeldungen oder Um-

stufungen von Mitgliedern um Vorlageeines Nachweises einer ausreichend ab-geschlossenen Berufshaftpflichtversiche-rung (Kopie der Versicherungspolice bzw.Bescheinigung des Versicherers).

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dassZuwiderhandlungen dieser Nachweis-pflicht mit Bußgeld geahndet werdenkönnen.

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ZNN 4-2015 9

ZBV INFO

Unsere Homepage finden Sie unter www.zbv-niederbayern.de

„Anzeigen“ sind hier: Startseite Informationen Anzeigen

Anzeige aufgebenUnter dem Menüpunkt "Anzeigen" können Zahnärzte und Praxispersonal kostenlos Kleinanzeigen aufgeben.

So funktioniert die Kleinanzeigenbörse

Die Anzeigenbörse des ZBV Niederbayern ist in drei Bereiche aufgeteilt:

• Stellenmarkt• Verkäufe / Gesuche• Sonstiges

Nachdem der Text im Anzeigenfeld formuliert wurde, kann in einer Vorschau zunächst geprüft werden, wiedie Anzeige online erscheinen wird. Soll der Text noch geändert oder Fehler behoben werden, sind noch Korrekturen möglich, bevor die Anzeige mit einem Mausklick abgesandt werden kann.

Nach Absenden der Anzeige erhält der Auftraggeber eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Nachdem der ZBVdie Anzeige freigeschaltet hat, wird der Auftraggeber nochmals per Email benachrichtigt und die Anzeige wirdauf der Website angezeigt.

In der Email befindet sich ein Link – damit kann die Anzeige auch schon vor Ablauf der dreimonatigen Lauf-zeit selbständig gelöscht werden, sollte sich das Anliegen erledigt haben.

Aufgegebene Anzeigen werden maximal drei Monate angezeigt und danach automatisch gelöscht.

ZahnärztlicherBezirksverband

Niederbayern

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ZBV INFO

10 ZNN 4-2015

Aufbereiten ohne „Führerschein”Qualifikation als Hygiene- oder Sterilgutbeauftragte nicht erforderlich

Nachdem auch in Niederbayern Kollegensich mit der Frage an den ZBV wandten,ob es einer speziellen Aus- und Weiterbil-dung zur Hygienebeauftragten bedarf,möchte ich in diesem Zusammenhang denArtikel bayerischen Zahnärzteblatt 09/15noch einmal veröffentlichen. In diesemZusammenhang wurde mir auch bekannt,dass es Dentaldepots gibt, die für meineBegriffe doch zu etwas überzogenen Prei-sen die fällige Validierung durchführen.Deshalb sollte sich jeder Kollege vor einerValidierung ein alternatives Angebot ein-holen.

In einzelnen Bezirken werden Kurse zuden Sachkenntnissen in der Medizinpro-dukteaufbereitung von dritter Seite sogarals verpflichtend dargestellt, weil dieSachkunde angeblich in einschlägigenHygienefortbildungen nicht vermitteltwird. Zählen die in einer mehrjährigendualen Ausbildung in Praxis und Berufs-schule erworbenen Sachkenntnisse zurMedizinprodukteaufbereitung etwa nichtzu den „einschlägigen Hygienefortbildun-gen“? Diese Frage dürfte sich so mancherPraxisinhaber stellen.

Ausbildung ist entscheidend

In Anlage 6 der im Oktober 2012 in Kraftgetretenen RKI-Empfehlung „Anforde-rungen an die Hygiene bei der Aufberei-tung von Medizinprodukten“ zur Sach-kenntnis des Personals heißt es wörtlich:„Eine Qualifikation wird vermutet, sofernin einer nachgewiesenen Ausbildung inentsprechenden Medizinalfachberufendiese Inhalte in den Rahmenlehrplänenverankert sind und die Ausbildung erfolg-reich abgeschlossen wurde. Wenn Inhalteim Rahmen der Ausbildung teilweise nicht

beziehungsweise nicht im aktuellen Standvermittelt wurden, sind sie durch Besuchgeeigneter Fortbildungsveranstaltungenzu ergänzen beziehungsweise zu aktuali-sieren.“

Gemäß der Medizinproduktebetreiberver-ordnung (MPBetreibV) ist die Aufberei-tung, Wartung, Inspektion und Instand-setzung von Medizinprodukten nur vonPersonen, die aufgrund ihrer Ausbildungund Tätigkeit über die erforderlichenSachkenntnisse verfügen, durchzuführen.

Die Qualifikation wird grundsätzlichdurch den Nachweis einer abgeschlosse-nen Ausbildung zur ZahnmedizinischenFachangestellten beziehungsweise zurZahnarzthelferin erfüllt, da sie aufgrundder festgelegten Ausbildungsinhalte inden betreffenden Ausbildungsverordnun-gen, der Festlegungen in den Lehrplan-richtlinien fur̈ die entsprechenden Fach-klassen der Berufsschulen und aufgrundder in der täglichen Praxis erworbenenErfahrung die geforderten Sachkenntnisseerworben haben. Veränderte Arbeitsbe-dingungen oder die Einführung neuer

Verfahren beziehungsweise neuer Medi-zinprodukte erfordern eine Anpassung derKenntnisse durch eine entsprechendeUnterweisung. Empfehlenswert ist es, dieKenntnisse im Rahmen von Schulungs-und Fortbildungsmaßnahmen – zum Bei-spiel der BLZK – stets aktuell zu halten.Praxisinterne Schulungsmaßnahmen sindebenfalls möglich. Spezielle Prüfungenmüssen nicht abgelegt werden. DieBestellung einer ausgebildeten Mitarbei-terin zur Hygienebeauftragten kann durchden Praxisinhaber erfolgen, vorgeschrie-ben ist dies jedoch nicht.

Fazit: Ausgesprochen phantasievolle Qua-lifikationen zur „Hygienebeauftragten“oder „Sterilgutbeauftragten“ mögen zwarfur̈ anbietende Firmen mit lukrativenKursangeboten verbunden sein, lautGesetz sind sie nicht erforderlich.

Dr. Michael RottnerMitglied des VorstandsReferent Praxisführung der BLZK

Kontakt: Referat Praxisführung der BLZKTelefon: 089 72480-194/-196E-Mail: [email protected]

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ZNN 4-2015 11

ZBV INFO

Schlichten statt richten„Bayerisches Modell” in der außergerichtlichen Streitschlichtung

München – Zahnärztekammern bietenunterschiedliche Modelle der außerge-richtlichen Streitschlichtung an. DerVorstand der Bayerischen Landeszahn-ärztekammer hat in diesem Jahr eineneue Möglichkeit der außergerichtli-chen Schlichtung geschaffen. Sie lehntsich stark an die Mediation an.

Ziel des neuen Verfahrens ist die gütlicheund rechtsverbindliche Beilegung vonStreitigkeiten aus dem Behandlungsver-hältnis. Nicht nur behauptete Behand-lungsfehler, sondern sämtliche Streitig-keiten aus dem Behandlungsverhältniszwischen Zahnarzt und Patient könnensomit „geschlichtet“ werden. Die Schlich-tungsstelle besteht aus einem Juristenmit Mediatorenausbildung und einemZahnarzt mit langjähriger Berufserfah-rung. Neben der juristischen Unterstüt-zung ist also auch der notwendige zahn-medizinische Sachverstand gewährleistet.

Das „Bayerische Modell“ ist ein freiwilli-ges Verfahren, das jederzeit abgebrochenwerden kann. Die bislang verpflichtendeErstellung eines Gutachtens als Ein-gangsvoraussetzung entfällt. Erst wenndie Zustimmung beider Parteien vorliegt,wird eine Gebühr von 400 Euro fällig. Siewird unter Umständen von der Rechts-schutzversicherung übernommen.

So läuft das Schlichtungsverfahren ab

Der Antragsteller stellt zunächst aufeinem Formblatt der BLZK-Schlichtungs-stelle den Sachverhalt dar und begründetihn. Anschließend wird der Antragsgeg-ner vom Vorsitzenden der Schlichtungs-stelle über den Antrag informiert. Inner-

halb von drei Wochen muss der Antrags-gegner das schriftliche Einverständniszur Schlichtung erteilen. Die Behand-lungsunterlagen werden von den Partei-en zusammengestellt. Sie bekommenauch Gelegenheit zur Stellungnahme.Die Schlichtungsstelle sichtet die Unter-lagen, listet diese auf, sendet Kopien derKarteikarte an die beiden Parteien undlädt sie zu einem Vermittlungsgesprächein. Dieses soll spätestens vier Wochennach der Einreichung der Unterlagenstattfinden. Im Vermittlungsgesprächwird das Verfahren selbst erneut erläu-tert. Die Parteien stellen den Sachverhaltaus ihrer Sicht dar.

Im Rahmen des Vermittlungsgesprächswird mithilfe des juristischen Vermittlersund des zahnärztlichen Beisitzers ver-sucht, eine einvernehmliche Lösung zufinden. Diese Lösung finden die Parteienselbst – sie wird nicht durch die Schlich-tungsstelle vorgegeben. Die Einigungwird noch in der Sitzung protokolliertund von beiden Parteien unterschrieben.Innerhalb von zwei Wochen gibt es dieMöglichkeit, die Lösung zu widerrufen.Erfolgt kein Widerruf, haben die Parteieneine rechtsverbindliche Einigung ge-schlossen.

Wird keine Lösung gefunden oderkommt es zu einem Widerruf, gibt es imFalle eines behaupteten Behandlungs-fehlers auf Antrag beider Parteien dieMöglichkeit, eine gutachtliche Stellung-nahme nach Aktenlage oder nach einerklinischen Untersuchung durch einenGutachter der BLZK zu beantragen. Diesewird den Parteien für ein weiteresVermittlungsgespräch zur Verfügung

gestellt. Auch hier versuchen die Partei-en, eine Lösung zu finden, die dann wie-der schriftlich protokolliert wird. Nachder Unterzeichnung der Vereinbarunghaben die Parteien wiederum zweiWochen Zeit, diese zu widerrufen. Wirdkeine Lösung gefunden oder die Ver-einbarung widerrufen, ist das Schlich-tungsverfahren beendet.

Günstiger als der Gang vorden Richter

Um nicht nur Behandlungsfehler, son-dern auch alle anderen Probleme ausdem Behandlungsverhältnis „schlichten“zu können, wurde das neue Schlich-tungsverfahren weiter gefasst als das bis-herige. Das „Bayerische Modell“ ist imVergleich zu einem Gerichtsprozesskostengünstiger und schneller. Im gün-stigsten Fall kommt es zu einer Lösungdes Konflikts – sodass Zahnarzt undPatient wieder vertrauensvoll miteinan-der umgehen können.

Rechtsanwältin Susanne Ottmann-KolbeVorsitzende der Schlichtungsstelle derBLZK

Kontakt:Schlichtungsstelle der BayerischenLandeszahnärztekammerTelefon: 089 72480-154,E-Mail: [email protected]

Pressemeldung der BayerischenLandeszahnärztekammervom 9. November 2015

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12 ZNN 4-2015

ZBV INFO

Im Internet gefunden werdenEinwilligungserklärung für Online-Zahnarztsuche der BLZK erforderlich

München – Voraussichtlich Ende 2015wird die Online-Zahnarztsuche derBLZK auf www.blzk.de wieder onlinegehen. Zahnärzte, die mit ihren Praxis-adressen in der Suchmaschine erschei-nen wollen, müssen dem zuständigenZahnärztlichen Bezirksverband eineschriftliche Einwilligungserklärungübermitteln. Dies ist aus datenschutz-rechtlichen Gründen zwingend erfor-derlich.

Die Online-Zahnarztsuche ist ein weitererInternet-Service der Kammer für Zahn-arztpraxen und Patienten. Zahnärzte, diein Bayern niedergelassen sind, haben dieMöglichkeit, sich in die Online-Zahnarzt-suche aufnehmen zu lassen. Automatischaufgelistet wird allerdings nur, wer zuvorder Veröffentlichung seiner Stammdatenschriftlich zugestimmt und die Einwilli-gungserklärung per Post oder Fax an denzuständigen ZBV übersandt hat. Da dieOnline-Zahnarztsuche praxisbezogen ist,können nur die jeweiligen Praxisinhaberaufgeführt werden.

Zu den Stammdaten gehören:– Nachname, Vorname und Titel desPraxisinhabers

– Anschrift und Telefonnummer derPraxis

– gegebenenfalls Fachgebiet (Oralchirurgie, Kieferorthopädie oderMund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie)

Vom Parkplatz bis zurFremdsprache

Die neue Online-Suche funktioniert wiedie Vorgängerversion. Sobald die Sucheauf der BLZK-Website zur Verfügungsteht, wird es auch wieder möglich sein,mithilfe eines Online-Formulars selbst-ständig Zusatzinformationen über diePraxis (zum Beispiel Homepage und E-Mail-Kontakt, Hinweise auf Parkmög-lichkeiten, barrierearmen Zugang, Sprachen und Hausbesuche) zu veröf-fentlichen.

Einwilligungserklärung imQM Online

Weitere Informationen zur Online-Zahn-arztsuche und die nötige Einwilligungs-erklärung finden Sie im Rundschreiben3/2015 und im QM Online der BLZKunter der Rubrik „BLZK info“:https://qm.blzk.de/blzk/web.nsf/id/pa_rundschreiben.html

Laden Sie das Formular für den für Siezuständigen Zahnärztlichen Bezirksver-band herunter und senden Sie die Ein-verständniserklärung – falls noch nichtgeschehen – direkt an Ihren ZBV, nichtan die BLZK.

Kontakt:Isolde M. Th. Kohl, Leiterin Geschäftsbe-reich Kommunikation der BayerischenLandeszahnärztekammer,Telefon: 089 72480-211, Telefax: 089 72480-444, E-Mail: [email protected]

Pressemeldung der BayerischenLandeszahnärztekammervom 18. November 2015

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ZNN 4-2015 13

ZBV INFO

Nach § 3 Abs. 1 Meldeordnung der BLZKist jedes neue Mitglied eines Zahnärzt-lichen Bezirksverbandes verpflichtet, sichbei diesem zu melden. Es ist ein Melde-bogen auszufüllen, den der Zahnärzt-liche Bezirksverband ausgibt. Dem Mel-debogen sind die Approbationsurkundebzw. die Erlaubnis nach § 13 des Geset-zes über die Ausübung der Zahnheilkun-de, ggf. die Promotionsurkunde und dieFachgebietsanerkennung, beizufügen.

Alle Urkunden müssen mit einem origi-nalen amtlichen Beglaubigungsvermerkversehen sein.

In Ihrem eigenen Interesse erinnern wirauch bereits geführte Mitglieder umBeachtung der Meldeordnung, da Ände-rungen und Mitteilungen unter Umstän-den Auswirkungen auf Beitragseinstu-fungen und Postzustellungen haben.

So besteht für Mitglieder Anzeigepflichtnach § 3 Abs. 2 der Meldeordnung

Meldeordnung

gegenüber dem Zahnärztlichen Bezirks-verband bei:a) erstmaliger oder erneuter Zulassung

sowie bei jeder sonstigen Aufnahmeder Berufsausübung,

b) Aufgabe der Praxis oder Ausscheidenaus einer Praxis,

c) sonstiger vorübergehender oder dau-ernder Aufgabe der Berufsausübung,

d) Arbeitsplatzwechsel,e) Verlegung der Hauptwohnung imSinne des Melderechts, sowohl inner-halb des Bereichs des ZahnärztlichenBezirksverbandes als auch über dessenGrenze hinweg,

f) Änderung von Name oder Familien-stand, Erwerb einer Promotion.

Eine Meldung des Arbeitgebers an dieKZVB ersetzt nicht die Information anden ZBV.

Deshalb bitten wir alle Praxisinhaberin-nen und Praxisinhaber, dem ZBV umge-

hend mitzuteilen, dass sie eine Assisten-tin bzw. einen Assistenten in ihrer Praxisbeschäftigen oder wenn eine angestellteZahnärztin bzw. ein angestellter Zahn-arzt tätig wird. Insbesondere sollten wirüber den Beginn und die Beendigungderartiger Arbeitsverhältnisse informiertwerden, auch wenn die betroffenenZahnärzte grundsätzlich selbst zu diesenMeldungen verpflichtet sind. Die Anga-ben sind zum einen notwendig zur Fest-stellung der korrekten Beitragsgruppeder betroffenen Kolleginnen und Kolle-gen, zum anderen kann dem zahnärzt-lichen Nachwuchs in Zukunft mehr Bera-tung und Hilfestellung angebotenwerden.

Weitere Auskünfte erteilt gerne beim ZBVNiederbayern Frau Gabi Blaschzok unterder Tel. Nr. 0 94 21-56 86 88-50, email:[email protected]

Regelmäßige Verjährungsfrist

Vertragliche Erfüllungsansprüche verjäh-ren gem. § 195 Bürgerliches Gesetzbuch(BGB) grundsätzlich innerhalb von dreiJahren. Ansprüche, die beispielhaft in2012 entstanden sind, verjähren in derRegel mit Ablauf des 31.12.2015. Verjäh-rung bedeutet, dass Sie durch den Ablaufeiner bestimmten Frist (hier drei Jahre)die Möglichkeit, einen bestehendenAnspruch durchzusetzen, verloren haben.

Bei Ärzten & Zahnärzten istdie Rechnung Fälligkeitsvor-aussetzung

Ein wenig anders ist die Verjährung beiärztlichem und zahnärztlichem Honorar.Hier ist die Erteilung einer Rechnungüberhaupt Fälligkeitsvoraussetzung, umdie Dreijahresfrist in Gang zu setzen. Sobestimmt § 12 GOÄ bzw. § 10 GOZ, dassdie Vergütung fällig wird, wenn demPatienten eine der Honorarordnung ent-

sprechende Rechnung erteilt worden ist.Somit verjähren Ihre Honorarforderun-gen aus dem Jahr 2012, soweit demPatienten im Jahr 2012 eine Rechnungübermittelt wurde, mit Ablauf des31.12.2015. Wurde dem Patienten für dieBehandlung im Jahr 2012 allerdings dieRechnung erst im Jahr 2014 übermittelt,verjährt der Anspruch erst mit Ablauf des31.12.2017.

Bloße Mahnschreiben verhin-dern die Verjährung nicht

Der Eintritt der Verjährung lässt sichdurch Hemmung oder Neubeginn derVerjährung beeinflussen. Dazu reichtallerdings die bloße Mahnung nicht aus.Erforderlich zur Hemmung der Verjäh-rung sind z. B. schwebende Verhandlun-gen (§ 203 BGB). Das bedeutet, ihrPatient möchte zwar zahlen, kann diesaber nicht in einer Rate und bietet daherRatenzahlung an. Nachteil ist, Sie müs-sen den Zahlungseingang ständig imAuge behalten. Sicher ist, wenn Ihr

Patient Ihnen schriftlich erklärt, Ihnendas Honorar zu schulden. Ein solchesAnerkenntnis lässt die Verjährungsfristneu laufen (§ 212 BGB). Der sichersteWeg aber ist ein gerichtlicher Mahnbe-scheid oder die Klageerhebung (§ 204BGB).

Aber Achtung!

Lassen Sie die Rechnungsstellung jahre-lang liegen, droht Ihnen die sog. Verwir-kung Ihres Honoraranspruchs. Das giltjedenfalls dann, wenn die Rechnung demPatienten nach Behandlungsabbruchund Aufforderung zur Rechnungsstel-lung grundlos erst knapp vier Jahredanach übersandt wurde. Sie solltendaher Ihre Rechnungen immer zeitnahzum Behandlungsabschnitt stellen.

Rita Schulz-HillenbrandFachanwältin für Medizinrecht /Mediatorin im Gesundheitswesen

www.schulz-hillenbrand.de

Alle Jahre wieder…sollten Sie Ihre Rechnungen im Auge behalten

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14 ZNN 4-2015

REFERAT FORTBILDUNG

ZA Walter WanningerReferent für Fortbildung

Fortbildungskurse „Prothetische Assistenz“ und „Prophylaxe-Basiskurs

– Kursvoraussetzungen –

Sehr geehrte Frau Kollegin,sehr geehrter Herr Kollege,

um eine effiziente Kursgestaltung undeinen reibungslosen Kursablauf gewähr-leisten zu können, bitten wir höflich umBeachtung folgender Anmerkungen:Die Kurse verlangen den Besitz von Vor-kenntnissen seitens der fortzubildendenTeilnehmerin. Es ist nicht Aufgabe desKurses, die Zahnmedizinische Fachange-stellte mit der Thematik erstmals vertrautzu machen. Vielmehr sollen die bereitsbestehenden Kenntnisse und Fertigkeitenverbessert, vertieft und bestätigt werden.Es ist zudem darauf hinzuweisen, dassdie Fortbildungskurse als Bausteine zurZMF-Weiterbildung anerkannt werdenund deshalb eine Mindestqualifikationvorausgesetzt werden muss.

Unabdingbare Kursvoraussetzungen:• überdurchschnittliches Engagement inder täglichen Praxis

• überdurchschnittlich gute Noten beider Helferinnen-Abschlussprüfung

• und/oder mehrjährige Berufserfahrung• Bereitschaft der Teilnehmerin zur Fort-bildung (kein „geschickt“ werden)

• Fähigkeit zum selbstständigen undgründlichen Arbeiten

Zusätzlich unabdingbar für den Kurs„Prothetische Assistenz“:• 5- bis 10-malige Abdrucknahme in derPraxiswünschenswert:• Modellherstellung in der Praxis• mindestens 10-malige Anfertigung vonprovisorischen Kronen in der PraxisZusätzlich unabdingbar für den Kurs„Prophylaxe-Basiskurs“:

• Ermöglichung der Umsetzung der er-lernten Fähigkeiten in einem tragfähigenProphylaxekonzept in der Praxis nachdem Kurs (verhindert Demotivation)wünschenswert:• mögliche Kandidatinnen zur späterenZMF- oder ZMP Weiterbildung

• Vorkenntnisse auf dem Gebiet der Pro-phylaxe

Dr. Peter Maier ZA Walter Wanninger1. Vorsitzender Fortbildungsreferent

VORMERKUNG FÜR Prophylaxe Basiskurs Teil I Prothetische Assistenz Teil II Ort: Straubing Ort: Straubing Kursgebühr: 695,00 € Kursgebühr: 495,00 €

Eingangsvoraussetzungen für beide Kurse� Zahnarzthelferinnenbrief bzw. Helferinnenurkunde (Kopie)� Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz nach § 18a (3) RöV, nicht älterals 5 Jahre! (Kopie)Bitte beachten: Die Anmeldung ist nur mit den beigefügten Nachweisen gültig!

Vorname, Name Teilnehmer/in

Geburtsname und Geburtsdatum

Praxisadresse

Unterschrift Praxisinhaber/in Praxisstempel

Rückfax an: 0 94 21-56 868888oder per E-Mail an: [email protected]

� Ich wünsche eine Teilnahme anden freiwilligen kursbegleitendenLeistungskontrollen zur Erlangungdes Zertifikates über eine erfolg-reiche Kursteilnahme.

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ZNN 4-2015 15

Wie in jedem modernen Beruf heißt esam Ball bleiben, um auch in Zukunftzufrieden zu sein. Dies bedeutet in ers-ter Linie Fortbildung, sei es durch Semi-nare, Kurse, Zeitschriften oder Bücher.Folgende Anpassungs- und Aufstiegs-fortbildungen nach den Fortbildungs-ordnungen der Bayerische Landeszahn-ärztekammer können derzeit absolviertwerden:

1. Anpassungsfortbildungen für Zahn-medizinische Fachangestellte (ZFA)

1.1 Prophylaxe Basiskurs

Voraussetzung:– bestandene Abschlussprüfung alsZahnmedizinische/r Fachangestellte/r

– Röntgennachweis gem. § 18a (3) RöVDauer:mindestens 60 Unterrichtsstunden

1.2 Prothetische Assistenz

Voraussetzung:– bestandene Abschlussprüfung alsZahnmedizinische/r Fachangestellte/r

– Röntgennachweis gem. § 18a (3) RöVDauer:mindestens 30 Unterrichtsstunden

1.3 Kieferorthopädische Assistenz

Voraussetzungen:– bestandene Abschlussprüfung alsZahnmedizinische/r Fachangestellte/r

– Röntgennachweis gem. § 18a (3) RöVDauer:mindestens 60 Unterrichtsstunden

Die Nachweise über die erfolgreicheTeilnahme am freiwilligen Testat zu denKursen 1.1 und 1.2 sind Voraussetzungzur Teilnahme an der ZMF-Fortbildung.

MERKBLATT für Zahnmedizinische Fachangestellte

FORTBILDUNGSINFORMATIONEN für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA)

2. Zahnmedizinische/rProphylaxeassistent/in (ZMP)

Voraussetzung:– bestandene Abschlussprüfung alsZahnmedizinische/r Fachangestellte/r

– 1 Jahr Berufserfahrung als ZFA– Röntgennachweis gem. § 18a (3) RöV– Kurs über Maßnahmen in medizini-schen Notfällen (16 U-Stunden),nicht älter als zwei Jahre

Dauer:mindestens 400 Unterrichtsstunden

3. Dentalhygieniker/in (DH)

Voraussetzung:– bestandene Abschlussprüfung alsZahnmedizinische/r Prophylaxeassis-tent/in (ZMP) oderZahnmedizinische/r Fachassistent/in(ZMF)

– 1 Jahr Berufserfahrung als ZMP oderZMF

– Röntgennachweis gem. § 18a (3) RöV– Kurs über Maßnahmen in medizini-schen Notfällen (16 U-Stunden),nicht älter als zwei Jahre

Dauer:mindestens 800 Unterrichtsstunden

4. Zahnmedizinische/r Verwaltungs-assistent/in (ZMV)

Voraussetzung:– bestandene Abschlussprüfung alsZahnmedizinische/r Fachangestellte/r

– ein Jahr Berufserfahrung als ZFA

Dauer:mindestens 350 Unterrichtsstunden

Information über Inhalte und Fortbil-dungsanbieter finden Sie auf derHomepage der Bayerischen Landes-zahnärztekammer, www.blzk.de, unterPraxispersonal, Fortbildung.

Bei einem Notendurchschnitt von mehrals 87 Punkten im Prüfungszeugnis zurZFA können Sie sich rechtzeitig vorBeginn einer Fortbildung um ein Stipen-dium bewerben. Sie dürfen jedoch nochkeine 25 Jahre alt sein.

Bitte fordern Sie die Bewerbungsunter-lagen per e-mail, über die BayerischeLandeszahnärztekammer, [email protected] oder [email protected],Stichwort: „Weiterbildungsstipendium“,an.

REFERAT FORTBILDUNG

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16 ZNN 4-2015

Fortbildungskalender ZBV Niederbayern – 1. Halbjahr 2016Termin Thema Referent/in Ziel-

gruppe Kursnummer Ort

Januar

Mi., 13.01.-Sa., 16.01. Prophylaxekurs I Walter Wanninger Personal ProphZ-

FA13.01.16 Straubing

Fr., 22.01./Sa., 23.01. Prophylaxekurs I Walter Wanninger Personal ProphZ-

FA13.01.16 Straubing

Fr., 29.01. Gewinn in der Zahnarztpraxis ist kein Zufall

Dipl. oec. Hans Dieter Klein

ZÄ, Personal T29.01.16 Straubing

Mi., 27.01. Prophylaxekurs I Walter Wanninger Personal ProphZ-FA13.01.16 Straubing

Februar

Mi., 03.02. Der Behandlungsvertrag Dr. iur. Andreas Zach Zahnärzte ZAE03.02.16 Straubing

Fr., 12.02./Sa., 13.02. Dr. Irene Aichinger Personal ProthZ-

FA12.02.16 Straubing

Fr., 19.02. - Dr. Lutz Laurisch Zahnärzte ZAE19.02.16 Straubing

Fr., 19.02./Sa., 20.02. Dr. Irene Aichinger Personal ProthZ-

FA12.02.16 Straubing

März

Mi., 16.03. Bringen Sie sich im Hygienebe-reich auf den neuesten Stand

Marina Nörr-Müller Personal ZFA16.03.16 Straubing

April

Sa., 02.04. Dr. Josef Diemer Zahnärzte ZAE02.04.16 Straubing

Mi., 06.04. Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz für ZFA Dr. Ludwig Leibl Personal RoeZFA06.04.16 Straubing

Mi., 13.04. Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz für ZFA Dr. Ludwig Leibl Personal RoeZFA13.04.16 Straubing

Sa., 23.04. Niederbayerischer Zahnärzte-tag an der Donau

nur über eazf buchbar!

ZÄ, Personal Deggendorf

Fr., 29.04. Wirkungsvoll kommunizieren Hans-Philipp Brunnert

ZÄ, Personal T29.04.16 Straubing

Mai

So., 01.05. Tag der Arbeit

Do., 05.05. Himmelfahrt

Mi., 11.05. Update QM Dora von Bülow Personal ZFA-QM11.05.16 Straubing

Mi., 11.05. Update Arbeitsschutz Dora von Bülow Personal ZFA-ArbSch11.05.16 Straubing

JuniMi., 01.06. BEMA Ulrike Schröpfer Personal ZFA01.06.16 StraubingMo., 06.06./ Mi., 08.06. Crashkurs Irmgard Marischler Auszub.

ZFA Crash06.06.16 Straubing

Mi., 15.06. Werbung für die Praxis Dr. iur. Andreas Zach Zahnärzte ZAE15.06.16 Straubing

Mi., 22.06. GOZ Ulrike Schröpfer Personal ZFA22.06.16 Straubing

Detaillierte Ausschreibungen und Anmeldeformulare zu den einzelnen Fortbildungen unter www.zbv-niederbayern.de (Anmeldungenonline möglich). Das Jahresprogramm erhebt bei Druck keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Kurzfristig geplante Fortbildungen werden aktuell auf unserer Homepage veröffentlicht.

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ZNN 4-2015 17

REFERAT FORTBILDUNG

Z

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REFERAT FORTBILDUNG

Fortbildungen/Veranstaltungen der Bayerischen Landeszahnärztekammer – andere ZBVe

Infos und Anmeldung: Frau Lauterbach, Zahnärztlicher Bezirksverband MittelfrankenTelefon 0911 53003-12, Telefax 0911 53003-19E-Mail: [email protected], http://www.zbv-mfr.de

20. KLINISCHE DEMONSTRATIONder Mund-, Kiefer- und Gesichts-chirurgischen Klinik des Universitätsklinikums Erlangen

Gemeinsame Veranstaltung mit dem ZahnärztlichenBezirksverband Mittelfranken

Thema: 20. Kliniktag – Bewährtes und Veränderungenin der Chirurgie

Termin: Samstag, 09.01.2016 • 9.00 – 13.00 Uhr

Veranstaltungsort: Hörsäle Medizin – Hörsaalzentrum Hörsaal 200 / Kleiner Hörsaal Ulmenweg 18, 91054 ErlangenWissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. Dr. Dr. h. c. F. W. Neukam

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ZNN 4-2015 19

SONSTIGE FORTBILDUNGEN

Zahnärztlicher Bezirksverband NiederbayernAm Essigberg 14, 94315 Straubing Fax: 0 94 21/56 86 88-88

Verbindliche AnmeldungArbeitskreis Endodontie Niederbayern

Termin: Mittwoch, 9. März 2016, 16.00 Uhr – ca. 19.00 Uhr

Veranstaltungsort: Seminarraum des ZBV Niederbayern, Am Essigberg 14, 94315 Straubing (Parkmöglichkeit am Großparkplatz „Am Hagen“ oder im Parkhaus des Theresien-Center)

Anmerkung:

Bitte interessante Fälle, viele Fragen, Röntgenbilder etc. (am besten auf USB-Stick) und gute Laune mitbringen!

Name Zahnärztin/Zahnarzt

Name Zahnärztin/Zahnarzt

Ort, Datum

Praxisstempel/Unterschrift

Parkmöglichkeiten:• Großparkplatz „Am Hagen“, Nähe Stadttheater (kostenlos; 5 Gehminuten)• Parkhaus „Theresien-Center“ (kostenpflichtig - Tagesticket 2,50 €)

Der ZBV Niederbayern befindet sich „Am Essigberg 14“ im 2. Stock, Eingang neben Postamt – siehe google maps: Am Essigberg = Frauenbrünnlstraße – hier keine Parkmöglichkeit!

Fußweg vom Großparkplatz:Verlassen Sie den Großparkplatz am Stadttheater und biegen links in den „Am Kinseherberg“ ein. Nach ca. 200 m biegen Siean der Ampel rechts in die Straße „Frauenbrünnlstraße“ und gleich nach 30 m wieder links „Am Essigberg“ ein. Nach ca. 100m befindet sich rechts nach der Postfiliale der Eingang zum ZBV Niederbayern.

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20 ZNN 4-2015

REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL

Dr. Ludwig LeiblReferent für Zahnärztliches Personal /

Haushalt

Die Schwangerschaft von zahnmedizini-schen Fachangestellten muss dem zu-ständigen Gewerbeaufsichtsamt unver-züglich gemeldet werden.

Entsprechende Anträge bzw. Formularewie

- Meldung an das Gewerbeaufsichtsamt(Benachrichtigung nach § 5 MuSchG)

- Meldung an die Krankenkasse

- Mutterschutzgesetz

- Regelung zum Beschäftigungsverbot

finden Sie unter folgendem Link:

http://qm.blzk.de/blzk/web.nsf/id/pa_suche.html

Suchbegriff: „Mutterschutz“

Meldepflicht nach dem Mutterschutzgesetz

Zahnärztliches Personal Aus- und FortbildungBeruf mit Zukunft: Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r

München – Der aufgelegte Flyer „Ja!Ausbildung zur/zum Zahnmedizini-schen Fachangestellten – Mehr als einJob, Karriere inklusive“ der BayerischenLandeszahnärztekammer (BLZK) gibteinen Überblick über das BerufsbildZahnmedizinische/r Fachangestellte/rZFA. Er beantwortet wichtige Fragen zuAusbildung und Aufstiegschancen undvermittelt einen ersten Einblick in dieArbeitswelt des/r ZFA, um junge Men-schen für den Ausbildungsberuf in derZahnarztpraxis zu interessieren.

Schulabschluss und Eintritt in dasBerufsleben – für Schulabgänger stehtspätestens mit Ende des Schuljahres diegroße Entscheidung an: Welche Ausbil-dung ist die richtige? Welcher Beruf hatZukunft? Gute Aussichten bietet eineAusbildung zum/zur ZahnmedizinischenFachangestellten ZFA.

Der Flyer zeigt, welche Grundvorausset-zungen ein junger Mensch erfüllen sollte,wenn er sich für eine Ausbildung in einerZahnarztpraxis entscheidet, wie z.B.Teamfähigkeit, Belastbarkeit, sicheren

Umgang mit Menschen jeden Alters,Kommunikationsfähigkeit, Verantwor-tungsbewusstsein und Interesse an Tech-nik. In Stichpunkten werden die Ausbil-dungsinhalte im dualen System in Praxisund Berufsschule, die Dauer der Ausbil-dung, die Zwischen- und Abschlussprü-fung und die Vergütungsempfehlungdargestellt.

Nach erfolgreich abgeschlossener Be-rufsausbildung ergeben sich umfangrei-che Perspektiven zur berufsbegleitendenFort- und Weiterbildung. Nach derAnpassungsfortbildung ProphylaxeBasiskurs und Prothetische bzw. Kieferor-thopädische Assistenz folgen Aufstiegs-fortbildungen

• zur Zahnmedizinischen Prophylaxeas-sistenz ZMP für den Bereich Prophyla-xe und Gesundheitsberatung,

• zur Zahnmedizinischen FachassistenzZMF, tätig in der Prävention, Praxisor-ganisation und Mitarbeiterführung

• zur Dentalhygieniker/in DH, speziali-siert für die Praxis mit parodontologi-schem Schwerpunkt,

• für Organisation, Management undAbrechnung bietet sich die Zahnmedi-zinische Verwaltungsassistenz ZMV an.

Als Kernaussage soll den Interessenten„ZFA: Ihr Beruf – vielseitig, verantwor-tungsvoll und zukunftssicher mit Per-spektiven durch Qualifikation“ imGedächtnis bleiben. Für weitere Informa-tionen zum Berufsbild ZFA verweist derFlyer auf die Zahnärztlichen Bezirksver-bände als Ansprechpartner vor Ort.

Den Flyer gibt es als PDF zum Herunter-laden, Ansehen oder Ausdrucken auf derInternetseite der Bayerischen Landes-zahnärztekammer. Er ist auch kostenfreials Druckwerk im Online-Shop unterwww.blzk.de/shop oder per Fax unter089/7 24 80-272 erhältlich.

Kontakt:Referat Zahnärztliches Personal derBayerischen Landeszahnärztekammer,Telefon 089/7 24 80-172,Fax 089/7 24 80-173,E-Mail:[email protected]

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REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL

ZNN 4-2015 21

Sehr geehrte Damen und Herren,

der schriftliche Teil der Winterabschluss-prüfung 2016 findet am 20.01.2016statt. Wir bitten Sie, folgende Punkte zubeachten:

Zulassung

Zur Winterabschlussprüfung 2016 werdendie Auszubildenden zugelassen, derenAusbildungszeit bis 31. März 2016 endetund die die sonstigen Prüfungsvorausset-zungen erfüllen, sowie Auszubildende, dievon den Zahnärztlichen Bezirksverbändenzur Prüfung zugelassen werden.

ZEITPLAN

Mittwoch, 20.01.201608.30 – 10.00 Uhr:Bereich Behandlungsassistenz(einschließlich Röntgen)

10.00 – 11.00 Uhr:Bereich Praxisorganisation und -verwaltung

11.00 – 11.45 Uhr: Pause

11.45 – 13.15 Uhr:Bereich Abrechnungswesen

13.15 – 14.00 Uhr: Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde

Bereich AbrechnungswesenEs sind eine Privatliquidation, ein Erfas-sungsschein und ein Heil- und Kosten-plan zu erstellen. Es werden auch gleich-artige Versorgungen geprüft. Zusätzlichwerden Multiple-Choice-Aufgaben ge-stellt.

Im Heil- und Kostenplan sind die Euro-Beträge der Festzuschüsse in Spalte 4nicht anzugeben. Die Summe der Fest-zuschüsse wird vorgegeben. Nach-trägliche Leistungen sind unter Berück-sichtigung der Bonussituation zu be-rechnen.

Für diese und alle folgenden Prüfungeneinschließlich der Zwischenprüfungengilt:

1. Im Bereich Abrechnungswesen wirddie Prüfung ohne die Hilfsliste Bemazur konservierend/chirurgischen Be-handlung durchgeführt.

2. Jeder/m Auszubildenden ist dieHilfsliste Bema im Unterricht zurVerfügung gestellt worden. Es wer-

Winterabschlussprüfung für Zahnmedizinische Fachangestellte am 20.01.2016

den nur Bema-Positionen aus dieserListe geprüft.

3. Es bleibt den Berufsschulen undBerufsschullehrern unbenommen,die Hilfsliste Bema zur konservierendchirurgischen Behandlung im Rah-men des Unterrichts oder im Rahmenschulischer Leistungsüberprüfungenzuzulassen.

Im Bereich Abrechnungswesen könnenbei der Erstellung der Privatliquidationalle in der GOZ/GOÄ-Hilfsliste aufge-führten Leistungen geprüft werden.

Die Abrechnungsbestimmungen imBereich GOZ richten sich nach den Emp-fehlungen der Bundeszahnärztekammerund der Bayerischen Landeszahnärzte-kammer (z.B. bei GOZ-Position 2390).

HilfsmittelDen Prüflingen werden folgende Hilfs-mittel zur Verfügung gestellt:1. die Hilfsliste für die Privatliquidation2. die Hilfsliste für die Bema-Positionen

Prothetik mit GOZ-Positionen Zahner-satz und Einzelkronen

3. eine Hilfsliste für die Festzuschüssezum Zahnersatz (Bema)

Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde

Zusätzlich zum kompletten Stoff der 10.Jahrgangsstufe werden aus der 11. Jahr-gangsstufe die Themen Wahlen, Gewal-tenteilung und oberste Bundesorganeabgefragt. Aus der 12. Jahrgangsstufewerden Fragen zur EZB sowie zu denWirtschaftslagen und Möglichkeiten ihrerBeeinflussung (Konjunktur, magischesSechseck) gestellt. Aktuelle Veränderun-gen zur politischen, wirtschaftlichenund sozialen Entwicklung sind prü-fungsrelevant.

Röntgenprüfung

Die Röntgenprüfung gilt als bestanden,wenn mindestens 50 % der Fragen rich-tig gelöst werden. Der Inhalt des „Nach-weisheftes Röntgen“ und die digitalenTechniken gehören zum Prüfungsum-fang. Eine nicht bestandene Röntgenprü-fung kann nur im Rahmen einer zeit-nahen Nachschulung (10-Stunden-Kurs)

außerhalb der Berufsschule wiederholtwerden. Für eine spätere Erlangung desNachweises der Kenntnisse im Strahlen-schutz ist ein 24-Stunden-Kurs erforder-lich.

Ende der Ausbildungszeit/Ergänzungs-prüfung

Der letzte Ausbildungstag ist der (letzte)Tag der mündlichen Ergänzungsprüfung.Dies gilt auch für Auszubildende, dienicht an der Ergänzungsprüfung teilneh-men müssen.

Die schriftliche Prüfung ist auf Antrag desPrüflings durch eine mündliche Ergän-zungsprüfung zu ergänzen, wenn dies fürdas Bestehen der Prüfung den Ausschlaggeben kann. Bitte beachten Sie bei derBeratung der Prüflinge zur mündlichenErgänzungsprüfung den § 14 Abs. 8 derPrüfungsordnung, wonach der Prüflingnur in einem Bereich der schriftlichenPrüfung eine Ergänzungsprüfung able-gen kann.

Abschlussprüfung – Praktischer TeilDie genauen Termine werden den Prü-fungsteilnehmerinnen noch schriftlichmitgeteilt bzw. auf unserer Homepageunter www.zbv-niederbayern.de veröf-fentlicht.

Dr. Ludwig LeiblReferent für zahnärztliches Personal

Ausbildungsverträge sind nur in Papier-form erhältlich und beim ZBV Niederbay-ern schriftlich oder telefonisch im Origi-nal anzufordern und können nicht vomNetz geladen werden.Ansprechpartner beim ZBV Niederbay-ern: Brigitte Zimmermann, Tel. 0 94 21-56 86 88-40.

Ausbildungs-verträge für ZFA

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REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL

22 ZNN 4-2015

Die Ausstellung von Zweitschriften vonUrkunden, wie z. B. Zahnarzthelferin-nenbrief, Urkunde, Prüfungszeugnis,Röntgenbescheinigung, Teilnahmebe-scheinigungen etc., verursacht Arbeits-und Kostenaufwand.Der Zahnärztliche Bezirksverband Nie-derbayern stellt Zweitschriften nur mitVorauszahlung aus (Überweisung). Vondieser Regelung bleiben die satzungsge-mäßen Mitglieder des ZBVNiederbayern selbstverständlich ausge-nommen. Einzelheiten klären Sie bittevorab unter Tel. 0 94 21/56 86 88-0.

Gebühren fürZweitschriften

Winterabschlussprüfung 20.01.2016Zwischenprüfung 20.04.2016Sommerabschlussprüfung 15.06.2016

Prüfungstermine2016

Zwischenprüfung für Auszubildende zur/zum Zahnmedizinischen Fachangestellten am 20.04.2016

Der Nachweis über die Teilnahme ander Zwischenprüfung ist Vorausset-zung für die Zulassung zur Abschluss-prüfung.

Die Zwischenprüfung wird durch dasGesetz zur Reform der beruflichenBildung (Berufsbildungsreformgesetz – BerBiRefG) zwingend vorgeschrieben.Zweck ist die Ermittlung des jeweiligenAusbildungsstandes der/des Auszubil-denden, um ggf. korrigierend auf die wei-tere Ausbildung einwirken zu können.

Wir bitten Sie, folgende Punkte zubeachten:

Prüfungsgebühr: 52,00 €Diese ist von dem/von der Ausbilder/in zuentrichten (§ 10 des Ausbildungsvertrages).

ZeitplanFür die Zwischenprüfung steht ein Zeit-

raum von 60 Minuten zur Verfügung. Siemuss bis spätestens 10.00 Uhr beendetsein.

Die Zwischenprüfung gliedert sich in fol-gende Prüfungsgebiete:

1. Durchführung von Hygienemaßnah-men und Hilfeleistungen bei Zwi-schenfällen und Unfällen

15 - 20 Aufgaben

2. Assistenz bei konservierenden undchirurgischen Behandlungsmaßnah-men einschließlich Implantologie

15 – 20 Aufgaben3. Anwenden von Gebührenordnungen

und Vertragsbestimmungen (entspr.Lehrplan ohne ZE-/PAR-/Prophylaxe-Positionen)

15 –20 Aufgaben

Die Bayerische Staatsregierung wird auchin diesem Jahr mit der Ausbildungsinitia-tive Fit for Work, die Teil der „Bayeri-schen Allianz für starke Ausbildung inBayern“ ist, gezielt die Ausbildungschan-cen von Jugendlichen unterstützen, dieeinem besonderen Wettbewerb unterlie-gen.

Welche Fristen habe ich als ausbilden-der Betrieb zu beachten?

• Gefördert werden Berufsausbildungs-verhältnisse, die frühestens zum 1.August 2015 beginnen.

• Der Berufsausbildungsvertrag darfnicht vor dem 1. Juli 2015 abgeschlos-sen worden sein.

• Der Förderantrag muss bis spätestensdrei Monate nach Beginn der Berufs-ausbildung bei der Bewilligungsbehör-de, Zentrum Bayern Familie und Sozia-les, Hegelstraße 2, 95447 Bayreuth,eingehen.

Fit for Work 2015– finanzielle Hilfen für Ausbildungsbetriebe

• Bei Jugendlichen, die mit abH oder AsAunterstützt werden – vergl. obenstehen-de Buchstaben e) und f) – muss der För-derantrag spätestens drei Monate nachAbschluss des jeweiligen Vertrages beider Bewilligungsbehörde eingehen.

Die neuen Förderkonditionen und dasAntragsformular finden Sie im Internetunter: http://www.stmas.bayern.de/berufsbildung/fitforwork/2015.php

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an dieBewilligungsbehörde:Zentrum Bayern Familie und SozialesHegelstraße 2, 95447 Bayreuth,Tel.: 0921 605-3388,E-Mail: [email protected]

Auskünfte/Informationen zu Ausbil-dungsverträgen, Dienstverträgen, ärzt-lichen Untersuchungen von Auszubilden-den, Checklisten usw. finden Sie aufunserer Homepage www.zbv-niederbayern.de.

Für das Prüfungsgebiet „Anwenden vonGebührenordnungen und Vertragsbe-stimmungen“ wird die Hilfsliste für dieGOZ zugelassen und mit den Aufgaben-sätzen verschickt.

PrüfungsergebnisWenn die Übermittlung des Ergebnissesvom Ausbilder verlangt wurde, erhaltendie Praxen wie bisher zwei Bescheinigun-gen je Auszubildende/n, wovon eine andie/den Auszubildende/n weiterzugebenist. Andernfalls wird nur eine Bescheini-gung mit dem Zusatz persönlich/vertrau-lich an die/den Auszubildende/n in diePraxis gesandt.

Dr. Ludwig LeiblReferent für Zahnärztliches Personal/Haushalt

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REFERAT PRAXISFÜHRUNG

ZNN 4-2015 23

Dr. Winfried BendaReferent Praxisführung

Tag der offenen Berufsschule 2 in Landshut,der ZBV war mit dabei

Am Samstag den 17. Oktober, war esnach 10 Jahren wieder so weit, dieBerufsschule 2 in Landshut lud zum Tagder offenen Tür ein. Im Juni diesen Jah-res wurden nach vierjähriger Bauzeit dieErweiterungs- und Generalsanierungsar-beiten erfolgreich abgeschlossen. DieKosten hierfür betrugen rund 16,7 Mil-lionen Euro. Nun wollte sich die rundumerneuerte und bestens ausgestatteteSchule der Öffentlichkeit präsentieren.

Um 10 Uhr begrüßten Schulleiter Ober-studiendirektor Johann Cikanek undOberbürgermeister Hans Rampf dieBesucher und eröffneten die Veranstal-tung offiziell.

„Diese Investition hat sich gelohnt. DieSchule ist nun für die nächsten Jahr-zehnte bestens gerüstet“ stellte Rampffest. Er bezeichnete Schulleiter Cikanekals Vater der Baumaßnahmen, der nichtlocker ließ, damit auch die kaufmänni-sche Berufsschule ihre Wettbewerbs-fähigkeit am Bildungs- und Wirtschafts-standort Landshut behalten kann.

Schüler, Ausbilder und Lehrkräfte der 14Ausbildungsberufe, die an der Berufs-

schule 2 aus den Berufsfeldern Wirt-schaft und Gesundheit angesiedelt sind,informierten über die Berufsprofile undAusbildungsinhalte, den Ablauf der Aus-bildung, die Unterrichtsfächer usw. undstanden für Fragen rund um die Ausbil-dung zur Verfügung.

Viele Ausbildungsbetriebe aus der Regionwaren mit eigenen Ständen vor Ort, wieauch die Industrie und Handelskammer,sowie die Agentur für Arbeit.

Der ZBV Niederbayern unterstützte dieAuszubildenden der 12. Klassen bei derPräsentation des Berufsbildes der Zahn-medizinischen Fachangestellten mit sei-nem neuen Infostand. Die eine Hälfte derSchülerinnen informierte interessierteBesucher/innen mit einer selbstentwor-fenen Präsentation über die Anforderun-gen an zukünftige Lehrlinge, die Dauerder Ausbildung und Lerninhalte und dieMotivation, warum sie selbst diesenBeruf gewählt haben. Diese Präsentationwar sehr ansprechend und wesentlichbesser, als das von der Kammer zur Ver-fügung stehende Material.

Die andere Hälfte der Berufsschülerinnen

informierte die Besucher an verschiede-nen Tischen über das Thema Zahnge-sundheit und zahnfreundliche Ernäh-rung. So wurden gezeigt, wie viel StückWürfelzucker in verschiedenen beliebtenLebensmitteln stecken, wie Fluoride denZahn vor Säure schützen, mit Hilfe desEi-Tests, oder wie man richtige Zahn-pflege betreibt. Aber es gab noch mehr:

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24 ZNN 4-2015

REFERAT PRAXISFÜHRUNG

ein Quiz zum Zuckergehalt eines gefüll-ten Picknickkorbes, ein Zahnglücksradund viele Giveaways. Die Firma Wriglyrundete das Ganze mit einem eigenenStand ab. Das Berufsbild der Zahnmedi-zinischen Fachangestellten wurde vonden Schülerinnen bestens präsentiert. Andieser Stelle gilt natürlich der Dank desZBV�s nicht nur den Schülerinnen, diemit außerordentlichem Engagement die-sem Tag zum Erfolg verholfen haben,sondern auch den Lehrkräften, die dieseInitiative gestartet und begleitet haben:Frau Dr. Emslander, Frau Sterz und FrauCienskowsky.

Dr. Winfried Benda

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ZNN 4-2015 25

REFERAT PRAXISFÜHRUNG

Am Sonntag, den 22.11.2015, fand von10.00 Uhr bis 14.00 Uhr in der Berufs-fachschule 2 in Deggendorf die diesjähri-ge Jobmesse statt. Hier stellten wieder-um viele sowohl ortsansässige als auchüberregional tätige Firmen ihr Angebotan Ausbildungsplätzen vor. Auch der ZBVNiederbayern hatte heuer das erste Maleinen eigenen Stand, um den Schülern

Jobmesse 2015 im Schulzentrum Deggendorf

und Jugendlichen das Berufsbild der ZFAnäher zu bringen.

Die Anzahl von 4.000 – 5.000 Besuchernspricht für das große Interesse der Schü-ler, einen für sie geeigneten Ausbildungs-platz zu finden. Bei vielen Gesprächensowohl mit Schülern, Eltern und Lehrernstellte sich immer wieder die Frage nach

den Weiterbildungs- und Aufstiegsmög-lichkeiten beim Berufsbild der ZFA.

Schade war nur das mangelnde Interesseder Kollegenschaft, sich aktiv daran zubeteiligen, den Jugendlichen das Berufs-bild der ZFA attraktiv darzustellen.

Zahnarzt Markus Wetzstein, Deggendorf

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REFERAT PRAXISFÜHRUNG

26 ZNN 4-2015

Seit ca. 4 Jahren wird vom „Familienser-vice Special“ in Straubing das Projekt„Ausbilderstammtisch“ organisiert. Beiden monatlichen Treffen tauschen sichFirmenvertreter/innen, Ausbildungslei-ter/innen, Berufsschulen und Bildungs-einrichtungen über das Thema Ausbil-dung aus. Auch Studienaussteiger/innen,die sich für eine Ausbildung interessieren,können an den Treffen, die einmal imMonat im Gasthaus Wenisch, Innere Passauer Straße 59, 94315 Straubing

Informationen für Ausbilder und Auszubildende

stattfinden, teilnehmen. Bei Bedarfbesteht die Möglichkeit, interessanteWorkshops zu buchen, zum Beispiel zumThema „Schwierigkeiten in der Ausbil-dung – Probleme sicher und souveränlösen“ für Ausbilder, oder „Soft Skills –wertvolle Faktoren im Berufsleben“ fürAuszubildende.

Sie als Zahnarzt/Zahnärztin oder eine/rIhrer Auszubildenden möchten mehrüber die Treffen erfahren?

Infos: Telefon 0 94 21/785-440 [email protected],Ansprechpartnerin: Frau Birgit Heckel.

Der ZBV Niederbayern empfiehlt seineninteressierten Mitgliedern die Teilnahme.

Ernst Binner1. Vorsitzender

ANZEIGENAUFTRAGName/Vorname

Straße

PLZ/Ort Telefon

Anzeigengröße Stellengesuch Stellenangebot Verschiedenes

1/8 Seite (90 x 64 mm) 90,00 Euro 95,00 Euro 105,00 Euro

90 x 50 mm 75,00 Euro 80,00 Euro 95,00 Euro

1/16 (90 x 32 mm) 55,00 Euro 60,00 Euro 72,00 Euro

1/32 (43 x 32 mm) 35,00 Euro 38,00 Euro 50,00 Euro

Chiffre 7,00 Euro 7,00 Euro 7,00 EuroZahlung erfolgt durch beiliegenden Verrechnungsscheck

Zahlung efolgt per Lastschrifteinzug

Sehr geehrter Anzeigenkunde, aus organisatorischen Gründen können Anzeigen unter der Rubrik Stellenangebot, Stellengesuch und Verschiedenes nur noch per Verrechnungsscheck oder Lastschrifteinzug aufgegeben werden. Eine Anzeigenrechnung erhalten Sie wie bisher nach Abbuchung des Rechnungsbetrages. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.

Bank Kto.-Nr. BLZ

Achtung! Bei Anzeigenschaltung »1/32 (42 x 32 mm)« ist der maximale Textumfang auf 90 Anschläge (3 Zeilen dieses Auftrages) begrenzt.

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ZNN – Ausgabe Nr.:

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REFERAT GERIATRIE

ZNN 4-2015 27

Ein Aushängeschild für den gesamten BerufsstandKZVB gratuliert Ernst Binner zum Bayerischen Gesundheitspreis

München, 18. November 2015 – Ein Pro-jekt, das der Straubinger Zahnarzt ErnstBinner ins Leben gerufen hat, erhielt am17. November 2015 den BayerischenGesundheits- und Pflegepreis. Aus Sichtder KZVB ist Binner ein Aushängeschildfür den gesamten Berufsstand. DerKZVB-Vorsitzende Dr. Janusz Rat warpersönlich bei der Preisverleihung zuge-gen und gratulierte stellvertretend füralle bayerischen Vertragszahnärzte.

Ziel des Straubinger Projekts ist die Ver-besserung der zahnärztlichen Versor-gung in Senioren- und Behinderten-einrichtungen. Dabei arbeiten der Zahn-ärztliche Bezirksverband (ZBV) Nieder-bayern und das Bayerische Rote Kreuz(BRK) Hand in Hand. Das BRK stellt fürdie Behandlung von immobilen Patien-ten einen Rettungswagen zur Verfügung,der entsprechend umgerüstet wird.Dadurch können auch in Pflegeheimen,die keinen Behandlungsstuhl haben,zahnmedizinische Behandlungen durch-geführt werden. Die Patienten werdenauf einer mobilen Trage zum Fahrzeuggebracht und vor Ort versorgt. Daserspart ihnen die Belastung eines Trans-ports in eine Zahnarztpraxis.

Die bayerische GesundheitsministerinMelanie Huml zeigte sich sehr beein-druckt von den Bemühungen des ZBVNiederbayern und des BRK.

„Gesundheit und Pflege sind existenziel-le Themen, die uns auch alle persönlichberühren“, schreibt sie in ihrem Grußwort

zum Gesundheitspreis. Jeder könne in dieSituation geraten, Hilfe zu benötigenoder für einen nahestehenden Menschenverantwortlich zu sein, der Pflege brau-che.

Insgesamt wurden 163 Projekte für denBayerischen Gesundheits- und Pflege-preis eingereicht, der dieses Jahr zumersten Mal verliehen wurde. Drei mitjeweils 5.000 Euro dotierte Preise wurdenvergeben.

Leo Hofmeier

ZA Ernst M. J. BinnerReferat Geriatrie

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REFERAT VORBEUGENDE ZAHNHEILKUNDE

28 ZNN 4-2015

Besuchen Sie uns auf unserer Homepagewww.zbv-niederbayern.de

Besuchen Sie uns auf unserer Homepagewww.zbv-niederbayern.de

Wussten Sie…Dass minderjährige Asylsuchende sämtliche BEMA-Lesitungen inkl. IP erhalten können

In der Regel erhalten Flüchtlinge inDeutschland beim Zahnarzt nur eineSchmerzbehandlung. Der dafür offeneLeistungskatalog wurde von der KZVB alssog. Positivliste veröffentlicht. Das ist einNovum in Deutschland und andere Bun-desländer beneiden uns um solche ein-deutigen Aussagen.

Bei minderjährigen Flüchtlingen ist dieRechtslage jedoch anders. Unbegleiteteminderjährige Flüchtlinge brauchen inDeutschland einen Betreuer. Meist ist dasdas Jugendamt. Dies muss auch denBehandlungen des nicht-einwilligungs-fähigen minderjährigen Asylsuchendenzustimmen. Ohne die Einwilligung könn-te die Behandlung als Körperverletzunggewertet werden. Damit hätten Sie dannauch ein Problem mit der Haftpflichtver-sicherung.

Während die Behandlung der volljähri-gen Flüchtlinge in der Regel über dasSozialamt erfolgt, wird die Behandlungder Minderjährigen über die Jugendfür-sorge abgerechnet. Beides geht nicht zuLasten des Budgets.

Da diese Leistungen natürlich attraktivsind, ist nicht auszuschließen, dass sichFlüchtlinge jünger „machen“ als sie tat-sächlich sind.

Eine Altersbestimmung ist nicht unsereAufgabe. Bei groben Diskrepanzen zwi-schen dem Erscheinungsbild/Zahnstatusund dem angegebenen Alter kann manaber der Behörde einen Hinweis geben,dass das Alter ggf. von Fachleuten über-prüft wird.

Gisela Sandmann, ZBV Niederbayern

ZÄ Gisela SandmannReferentin Vorbeugende ZHK /

Koordination mit zahnärztlichen Vereinen

Wir werden versuchen, in dieser Rubrik Fragen, die immer wieder an den ZBV gerichtet werden, zu klären und Ihnen zurKenntnis zu bringen – sofern dies möglich ist.

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BEZIRKSSTELLE NIEDERBAYERN DER KZVB

ZNN 4-2015 29

Der aktuelle Wochenendnotdienstkann abgerufen werden unter: www.notdienst-zahn.de

Sitzungstermine des Zulassungsausschusses für Zahnärzte – Südbayern –

Sitzungstermine Einreichungsfristenjeweils mittwochs

Termine 2016

20. Januar 2016 Freitag, 18. Dezember 2015

17. Februar 2016 Montag, 18. Januar 2016

16. März 2016 Montag, 15. Februar 2016

17. April 2016 Dienstag, 29. März 2016

08. Juni 2016 Montag, 09. Mai 2016

20. Juli 2016 Montag, 20. Juni 2016

07. September 2016 Montag, 08. August 2016

05. Oktober 2016 Montag, 05. September 2016

09. November 2016 Montag, 10. Oktober 2016

14. Dezember 2016 Montag, 14. November 2016

Bitte beachten Sie die Möglichkeit der Assistenten- und Niederlassungsberatungendurch den Bezirksstellenvorsitzenden Herrn Dr. Peter Maier oder durch die stellver-tretende Vorsitzende Frau Dr. Konstanze Groß-Eckert . Terminvereinbarungen bitte bei Frau Martina Ottl, Tel. 0 94 21/56 86 88-21.

Assistenten- undNiederlassungsberatung

Da der Zulassungsausschuss an Ladungs-fristen gebunden ist, sind die erforderli-chen Unterlagen spätestens einen Monatvor dem jeweiligen Sitzungstermin ein-zureichen. Eine Bearbeitung des Antra-

ges zum gewünschten Sitzungsterminkann ansonsten nicht erfolgen.

Eine rückwirkende Genehmigung/Been-digung ist nicht möglich.

Dr. Peter MaierBezirksstellenvorsitzender

Hinweis zur Urlaubsvertretung

Aufgrund gehäuft eingehender Beschwer-den bei der Bezirksstelle Niederbayern,möchten wir darauf aufmerksam machen,dass laut Berufsordnung für die Bayeri-schen Zahnärzte (BO) vom 18. Januar2006, zuletzt geändert durch Satzung vom20. Januar 2014 (ab 01. März 2014 gelten-de Fassung) eindeutig geregelt ist, wie beiUrlaubs- bzw. Krankheitsvertretung imZuge der Kollegialität vorzugehen ist:

§ 10 Vertretung

(1) Steht der Zahnarzt während seinerangekündigten Behandlungszeiten nichtzur Verfügung, so hat er für eine entspre-chende Vertretung zu sorgen. Name,Anschrift und Telefonnummer eines Ver-treters außerhalb der Praxis sind in geeig-neter Form bekannt zu geben.

Wir bitten Sie, dies künftig zu beachten.

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BEZIRKSSTELLE NIEDERBAYERN DER KZVB

30 ZNN 4-2015

Hinweise zum zahnärztlichen Notdienst

• An der Teilnahme am zahnärztlichenNotdienst sind grundsätzlich alle Ver-tragszahnärzte ohne Begrenzung aufein bestimmtes Lebensalter verpflichtet.Die Verpflichtung zum zahnärztlichenNotdienst ist dem gemäß eine unab-dingbare Verpflichtung des Zahnarztesfür die Dauer seiner Kassenzulassung.

• Ist ein zum Notdienst eingeteilterZahnarzt, insbesondere bei Krankheitverhindert, so hat er selbst für einegeeignete Vertretung zu sorgen unddiese Änderung unverzüglich seinerBezirksstelle mitzuteilen.

• Am Eingang seiner Praxis hat eraußerdem unter Angabe derAnschrift seines Vertreters auf dieVertretung durch einen Aushang hin-zuweisen,

• zusätzlich ist dementsprechend auchder Anrufbeantworter zu besprechen.

• Der zeitliche Umfang des Notdiensteswird einheitlich auf die Zeit von10:00 Uhr bis 12:00 Uhr von 18:00Uhr bis 19:00 Uhr festgesetzt. In die-ser Zeit muss der für den Notdiensteingeteilte Zahnarzt in seiner Praxisanwesend sein.

• In der übrigen Zeit (00:00 Uhr bis24:00 Uhr) muss seitens des Not-dienstzahnarztes Behandlungsbereit-schaft bestehen.

• Bei einem Verstoß gegen die Not-dienstpflicht werden disziplinarischeMaßnahmen gegen den betreffendenZahnarzt eingeleitet, bei evtl. hierausresultierender nachhaltiger Gefähr-dung der Sicherstellung des Notdien-stes werden entstehende Kosten dembetreffenden Zahnarzt in Rechnunggestellt.

Zahnärztlicher Notdienst 2017

Sehr verehrte Frau Kollegin,sehr geehrter Herr Kollege,

derzeit sind wieder die Vorbereitungen fürdie Notdiensteinteilung des Jahres2017/18 in Arbeit. Wir weisen bereits jetztvorsorglich darauf hin, dass individuelleWünsche nach Veröffentlichung der Not-dienstliste keine Berücksichtigung mehrfinden können und ausnahmslos der Not-dienstleistende im Falle eines TauschesErsatz suchen muss.

Sollten irgendwelche Gründe vorliegen, diebei der Notdiensteinteilung berücksichtigtwerden sollen, wie Ehrenämter, Urlaubusw. so bitten wir Sie, dies bis spätestens31.05.2016 einzureichen.

Die Einteilung zum zahnärztlichen Not-dienst 2017 sollte möglichst frühzeitigerfolgen, um Ihnen die Möglichkeit zugeben, die Termine rechtzeitig zu erfahrenund dementsprechend planen zu können.Es ist deswegen notwendig bis spätestens31.05.2016 der Bezirksstelle Niederbayernfolgendes mitzuteilen:

1. eine Änderung der Praxisanschrift bzw.Telefonnummer

2. eine vorgesehene Beendigung derTätigkeit als Vertragszahnarzt im Jahr2016

3. eine eventuelle Verlegung der Praxis

4. ein eventuelles „Ruhen der Zulassung“

Aktualisierung derAssistentenbörse!

Die Bezirksstelle Niederbayern führt zweiverschiedene Listen: – einmal, eine Liste mit Assistenten dieeine Arbeitsstelle suchen

– zum anderen, eine Liste mit Zahnärz-ten die Assistenten einstellen.

Bitte melden Sie sich bei der BezirksstelleNiederbayern der KZVB, falls Sie an einerder beiden Listen Interesse zeigen.

Die Bezirksstelle Niederbayern ist per E-Mail: [email protected] oder telefo-nisch zu erreichen unter: 0 94 21/56 86 88-21, Ansprechpartnerin: FrauMartina Ottl.

Weihnachtsgrüße der Bezirksstelle Niederbayern94315 Straubing, Am Essigberg 14/II, Tel. 0 94 21/56 8688-21 oder E-Mail: [email protected]

Die Bezirksstelle Niederbayern ist in der Zeit von 24.12.2015 bis01.01.2016 nicht besetzt und ab04.01.2016 zu den üblichen Sprech-zeiten wieder erreichbar.

Wir wünschen Ihnen ein frohes Fest, besinnliche Feiertageund einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Dr. Peter Maier Dr. Konstanze Groß-Eckert Martina OttlVorsitzender Stellv. Vorsitzende Angestellte

5. eine beabsichtigte Befreiung vom Not-dienst

Eine grundsätzliche Befreiung vom Not-dienst ist nicht möglich, dazu ist einbegründeter Antrag erforderlich. Über dieBefreiung entscheidet die BezirksstelleNiederbayern. Eine ausgesprochene Befrei-ung für das vergangene Jahr verlängertsich nicht automatisch sondern muss jedesJahr neu beantragt werden.

Wünsche, Anträge zum zahnärztlichenNotdienst können nach dem 31.05.2016nicht mehr berücksichtigt werden!

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BEZIRKSSTELLE NIEDERBAYERN DER KZVB

ZNN 4-2015 31

Vorankündigung der KZV-Fortbildungen 2016Bezirksstelle Niederbayern

02.03.2016

Themen:Dokumentation & Co Prävention in derZahnarztpraxis undDas neue GKV-Versorgungsstärkungsge-setz

Referenten:Herr Dr. Janusz Rat und Herr Dr. Axel Wiedenmann

Fortbildungsort:In den Räumen der Bezirksstelle Nieder-bayern, Am Essigberg 14, Straubing

Beginn:15:00 bis ca. 18:00 Uhr –3 Fortbildungspunkte kostenlos

27.04.2016

Themen:Wer holt mich hier raus? Der Zahnarzt imParagrafendschungelDatenschutz – Hands-on-Kurs für dieZahnarztpraxis

Referenten:Herr Dr. Axel Wiedenmann und Herr Herbert Thiel

Fortbildungsort:Landgasthof Reisinger, Sossauer Platz 1,Straubing

Beginn:16:00 bis ca. 19:30 Uhr – 4 Fortbildungspunkte kostenlos

11.05.2016

Niederbayern und Oberpfalz gemeinsam

Thema:„FeZ-System – Wiederherstellungen“ –Ganztagsveranstaltung

Fortbildungsort:Barbinger „Rathaus Restaurant“, Kirchstr. 1 a, 93092 Barbing

Beginn:9:00 bis 16:00 Uhr kostenpflichtig

Anmeldung zur Fortbildungsveranstaltungam 02.03.2016in der Bezirksstelle Niederbayern

Kassenzahnärztliche Vereinigung BayernsBezirksstelle NiederbayernAm Essigberg 14/II; 94315 Straubing

Fax: 0 94 31/568 688-88Themen: Dokumentation & Co.: Prävention in der

ZahnarztpraxisDas neue GKV-Versorgungsstärkungsgesetz –Wichtig für die Zahnarztpraxis ?

Referenten: Herr Dr. Janusz RatHerr Dr. Axel Wiedenmann

Termin: Mittwoch, 02. März 2016

Beginn: 15:00 bis ca. 18:00 Uhr

Ort: Bezirksstelle Niederbayern, Am Essigberg 14, 94315 Straubing

Die Veranstaltung entspricht den Leitsätzen und Empfehlungen der Kassen-zahnärztlichen Bundesvereinigung. Auf der Grundlage der Punktebewer-tung von BZÄK/DGZMK werden 3 Punkte vergeben.

Teilnehmer:

Unterschrift Praxisinhaber/-in

ABE-Stempel

Anmeldung zur Fortbildungsveranstaltungam 27.04.2016im Landgasthof Reisinger, Sossau

Kassenzahnärztliche Vereinigung BayernsBezirksstelle NiederbayernAm Essigberg 14/II; 94315 Straubing

Fax: 0 94 31/568 688-88Themen: Wer holt mich hier raus? Der Zahnarzt im Para-

grafendschungelDatenschutz – Hands-on-Kurs für die Zahnarztpraxis

Referenten: Herr Dr. Axel WiedenmannHerr Herbert Thiel

Termin: Mittwoch, 27. April 2016

Beginn: 16:00 bis ca. 19:30 Uhr

Ort: Landgasthof Reisinger, Sossauer Platz 1,94315 Straubing

Die Veranstaltung entspricht den Leitsätzen und Empfehlungen der Kassen-zahnärztlichen Bundesvereinigung. Auf der Grundlage der Punktebewer-tung von BZÄK/DGZMK werden 4 Punkte vergeben.

Teilnehmer:

Unterschrift Praxisinhaber/-in

ABE-Stempel

Page 32: zahnärztliche nachrichten - ZBV NiederbayernREFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL 20 REFERAT PRAXISFÜHRUNG 23 REFERAT GERIATRIE 27 REFERAT VORBEUGENDE ZAHNHEILKUNDE 28 BEZIRKSSTELLE NIEDERBAYERN

Herausgeber: Zahnärztlicher Bezirksverband Niederbayern, Körperschaft des öffentlichen Rechts, 1. Vorsitzender ZA Ernst Binner und Bezirksstelle Niederbayern derKZVB, Vorsitzender Dr. Peter Maier. Geschäftsstelle: Am Essigberg 14, 94315 Straubing, Tel. 0 94 21/56 86 88-0, Telefax 0 94 21/ 56 86 88-88, E-Mail: [email protected], www: zbv-niederbayern.de. Verantwortliche Schriftleitung: Dr. Peter Maier, Am Essigberg 14, 94315 Straubing. – Zuschriften redaktioneller Art richten

Sie bitte nur an die Schriftleitung, nicht an den Verlag. Für unverlangt eingereichte Manuskripte und Fotos übernimmt die Redaktion keine Haftung. Verlag, Anzeigen-

marketing und Vertrieb: HaasMedia – Verlag & Agentur für Printmedien Angelika Haas, Salzbergweg 20, 85368 Wang, Tel. 0 87 61-72 90 540, Fax 0 87 61-72 90 541, E-Mail: [email protected]. Für Anzeigen verantwortlich: Gerhard Haas, Verlagsanschrift. Zur Zeit ist Anzeigenpreisliste Nr. 6 vom 1. Januar 2008 gültig. Soweit vom Verlaggestaltet, liegen sämtliche an Entwurf und Gestaltung (Anzeigen, Aufmachung und Anordnung) bestehenden (Urheber-)Rechte bei HaasMedia – Verlag & Agentur für Print-medien. Verletzungen durch ungenehmigte Nachahmung oder Nachdruck – auch auszugsweise – sind unzulässig und werden verfolgt. Veröff. dem. DVBayPrG: Inhaber 100% Angelika Haas, Wang – Gesamtherstellung: HaasMedia – Verlag & Agentur für Printmedien Angelika Haas – siehe Verlagsadresse – Bezugsbedingungen:

Für Mitglieder ist der Bezugspreis im Beitrag enthalten. Bezugspreise für Nichtmitglieder: Einzelheft € 2,– zzgl. Versandspesen. Jahresabonnement € 11,– inkl. MwSt., zzgl.Versandspesen. Erscheinungsweise: alle 4 x jährlich.

NotdienständerungKZVBBezirksstelle NiederbayernAm Essigberg 14/II, 94315 Straubingoder per Fax an: 0 94 21/56 86 88-88

KZVB, Bezirksstelle Niederbayern, Am Essigberg 14/II, 94315 Straubing, Tel. 0 94 21/56 86 88-21, Fax 0 94 21/56 86 88-88

Ansprechpartnerin: Frau Martina Ottl

Notdienstbereich:

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Praxisabgabe Nähe LandshutEtablierte, gut eingeführte Praxis am Stadtrand

von Landshut abzugeben.Flexibles Behandlungsspektrum, eigenes Praxislabor.

Es handelt sich um keine Alterspraxis.Zuschriften bitte an

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