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zahnärztliche nachrichten niederbayern Ausgabe 3 • Oktober 2018 Organ des ZBV Niederbayern und der Bezirksstelle Niederbayern der KZVB INHALTSÜBERSICHT Editorial 2 ZBV INFO Mitgliederbewegung 3 Mitgliedsbeiträge 3 Sprechzeiten des ZBV Niederbayern 4 Berufshaftpflichtversicherung – Nachweispflicht 4 Ungültigkeitserklärungen von Zahnarztausweisen 4 Einladung zur Mitgliederversammlung des ZBV Niederbayern 5 Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des 1. und 2. Vorsitzenden sowie der Beisitzer und Ersatzleute des ZBV Niederbayern für die Amtsperiode 2018 bis 2022 5 Dienststellenbetrieb an Weihnachten 5 Der neue KCH-HVM: Ein echter Fortschritt! 6 REFERAT FORTBILDUNG Fortbildungskurse „Prothetische Assistenz“ und „Prophylaxe-Basiskurs“ 8 Das brandneue Fortbildungsprogramm 2019 9 Neue Fortbildungsreihe „Praxisfitness 2019” 10 Fortbildungen des ZBV Niederbayern – November bis Dezember 2018 12 Hygiene-Auffrischung nach dem neuen Hygieneplan der BZÄK 17 Tageskurs Moderne Implantatprothetik mit Hands-On-Übungen 18 Alternative Therapiestrategien zur Antibiotikatherapie in der Zahnarztpraxis 19 Arbeitskreis Endodontie Niederbayern 20 Abschlussprüfung bestanden 20 REFERAT GERIATRIE Ein Koffer voller Mundpflege-Wissen 21 REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL 23 BEZIRKSSTELLE NIEDERBAYERN DER KZVB 26 ES GENÜGT NICHT, …BLOß EINEN ENTSCHLUSS ZU FASSEN. NUR DURCH SELBSTÜBERWINDUNG GELANGT MAN ZUM ZIEL (Vinzenz von Paul) Fortbildungen des ZBV Niederbayern November bis Dezember 2018 (siehe Seite 12 – 16) Fortbildungsprogramm 2019 und Fortbildungsreihe „Praxisfitness 2019” (siehe Seite 9 – 11) Mitgliederversammlung des Zahnärztlichen Bezirksverbandes Niederbayern Mittwoch, 21. November 2018, 14.00 Uhr (siehe Seite 5)

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zahnärztliche nachrichten niederbayernAusgabe 3 • Oktober 2018

Organ des ZBV Niederbayern und derBezirksstelle Niederbayern der KZVB

INHALTSÜBERSICHTEditorial 2

ZBV INFO

Mitgliederbewegung 3

Mitgliedsbeiträge 3

Sprechzeiten des ZBV Niederbayern 4

Berufshaftpflichtversicherung – Nachweispflicht 4

Ungültigkeitserklärungen von Zahnarztausweisen 4

Einladung zur Mitgliederversammlung des ZBV Niederbayern 5

Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des 1. und 2. Vorsitzenden sowie der Beisitzer und Ersatzleute des ZBV Niederbayern für die Amtsperiode 2018 bis 2022 5

Dienststellenbetrieb an Weihnachten 5

Der neue KCH-HVM: Ein echter Fortschritt! 6

REFERAT FORTBILDUNG

Fortbildungskurse „Prothetische Assistenz“ und „Prophylaxe-Basiskurs“ 8

Das brandneue Fortbildungsprogramm 2019 9

Neue Fortbildungsreihe „Praxisfitness 2019” 10

Fortbildungen des ZBV Niederbayern – November bis Dezember 2018 12

Hygiene-Auffrischung nach dem neuen Hygieneplan der BZÄK 17

Tageskurs Moderne Implantatprothetik mit Hands-On-Übungen 18

Alternative Therapiestrategien zur Antibiotikatherapie in der Zahnarztpraxis 19

Arbeitskreis Endodontie Niederbayern 20

Abschlussprüfung bestanden 20

REFERAT GERIATRIE

Ein Koffer voller Mundpflege-Wissen 21

REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL 23

BEZIRKSSTELLE NIEDERBAYERN DER KZVB 26

ES GENÜGT NICHT, …BLOß EINEN ENTSCHLUSSZU FASSEN. NUR DURCH SELBSTÜBERWINDUNGGELANGT MAN ZUM ZIEL

(Vinzenz von Paul)

Fortbildungen des ZBV NiederbayernNovember bis Dezember 2018

(siehe Seite 12 – 16)

Fortbildungsprogramm 2019und

Fortbildungsreihe „Praxisfitness 2019”(siehe Seite 9 – 11)

Mitgliederversammlung desZahnärztlichen Bezirksverbandes Niederbayern

Mittwoch, 21. November 2018, 14.00 Uhr

(siehe Seite 5)

Der 25.05.2018 – wieder so ein denkwür-diger Tag, der mich knechtet, der michächzen und auch ein Stück weit ver-zweifeln lässt.

Am 25.05.2018 trat sie in Kraft, dieDatenschutzgrundverordnung.

Gedacht für Amazon, Facebook und dieanderen Internetriesen, die mit unserengesammelten Daten dealen, uns aus-rechenbar, uns manipulierbar und unskontrollierbar machen, schlägt dieseeuropäische Monsterverordnung gna-denlos durch bis herunter in unsere ört-lichen Sport- und Taubenzüchtervereine.Und in Arzt- und Zahnarztpraxen.

Nur mal zum Vergleich: Google, eigent-lich nur eine Suchmaschine, erzielte lautstatista.com im Jahr 2017 einen Umsatzvon 110,8 Mrd. $ (und ist damit das bestePferd im Stall seiner MuttergesellschaftAlphabet Inc.) – und Sie?

Klar, wir Heilberufler gehen a priori mitextrem sensiblen Daten um, keine Frage.Wir sind aber nicht in der Lage, Massenzu beeinflussen und über gesteuerteInformationen -und ich denke hier nochnicht einmal an fake news- Entwicklun-gen in Gang zu setzen. Der individuelleSchaden, wenn Frau Meier erfährt, dassihre Nachbarin in derselben PraxisPatientin ist, dürfte dagegen eher über-schaubar bleiben. Dass im selben Jahr2018 ja auch die Anbindung an die Tele-matik-Infrastruktur ansteht, im Zugederer bereits Stimmen laut wurden, dassdie gesetzlichen Krankenkassen in unse-rer Praxis-EDV mitlesen sollen, ist da ausmeiner Sicht schon eher relevant. Und dieTI den Versicherten mit dem Argumentschmackhaft machen zu wollen, dassjede/r dann passwortgeschützt Zugriffund Informationen über seine Daten hätte, hat schon einen leicht zynischenBeigeschmack, wurden bislang ja noch

keine Handys, PCs oder gar Server derNSA gehackt. Wo Daten gesammelt wer-den, werden sie verwertet, und wennMissbrauch möglich ist, findet er auchstatt. So zumindest die Erfahrung. Ande-rerseits hatten wir in den Jahren meinerMitgliedschaft im Vorstand des ZBV Niederbayern schon so ziemlich alles aufdem Tisch – nur keine Klage wegenDatenmissbrauchs. Aber ich schweife ab,das ist eine andere Baustelle, zurück zumThema.

Was mir für unsere Zukunft Magen-schmerzen bereitet, ist die Frage, ob derim Heilkundegesetz durch die (zahn-)ärztliche Schweigepflicht ohnehin veran-kerte verantwortungsvolle Umgang mitden Patientendaten nichts mehr wert ist.Wird hier ein weiterer Eckpfeiler unseresBerufsstandes angesägt? Und waskommt als nächstes? Ganztägig zu tra-gende Überwachungschips, die sicher-stellen, dass ich meiner Frau abends aufdie Frage „Wie war’s“ nichts Unerlaubtessage?

Das sind so meine persönlichen, vielleichtoder vielmehr hoffentlich an der ein oderanderen Stelle zu kurz greifendenGedanken. Denn Fakt ist, ob uns das nunpasst oder nicht, wir müssen die DSGVOumsetzen. Die BLZK und regional auchIhr ZBV Niederbayern helfen Ihnen dabeimit einem fundierten Fortbildungsport-folio und hochkarätigen, kompetentenReferenten. Schauen Sie auf unsereInternetseite, nehmen Sie das Angebotwahr, es lohnt sich!

Apropos wahrnehmen: Am 21.11.2018findet die Mitgliederversammlung desZBV Niederbayern in seinen Räumlich-keiten Am Essigberg 14 in Straubingstatt. Keine Veranstaltung, die nicht bes-sere Alternativen für die Gestaltung einesMittwochnachmittags kennen würde,

aber eine Veranstaltung, bei der Sie IhreStandesvertreter und deren Aktivitätenkennenlernen können, bei der Sie erfah-ren können, was mit Ihren Mitgliedsbei-trägen geschieht und bei der Sie viel-leicht auch Lust bekommen, selbsteinmal standespolitisch aktiv zu werden.Wir würden uns jedenfalls über eine regeTeilnahme freuen!

In diesem Sinn und mit den besten kolle-gialen Grüßen

Dr. Bernhard Fuchs, 2. Vorsitzender

EDITORIAL

2 ZNN 3-2018

Dr. Bernhard Fuchs2. Vorsitzender

Besuchen Sie uns auf unserer Homepagewww.zbv-niederbayern.de

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DSGVO – cui bono?

ZNN 3-2018 3

ZBV INFO

Der Zahnärztliche BezirksverbandNiederbayern betrauert das Ableben seines Mitgliedes:

Dr. Bernhard KleinDeggendorf

verstorben 14.03.2018

Anmeldungen: von:ZA Eibl Quirin Sebastian, Landshut ErstmeldungDr. Fiedler Mathias Johann, Obertraubling OberpfalzZÄ Franz Julia, Neusorg OberpfalzZÄ Füchsl Alisa, Gangkofen ErstmeldungZÄ Hasanli Narmin, Pfarrkirchen ErstmeldungDr. Hiebl Albert Günther, Wurmannsquick München Stadt u. LandZA Khashfa Mohamad, Geisenhausen ErstmeldungDr. Kitzinger Sabrina, Passau ErstmeldungDr. Klessinger Vanessa Teresa, Fürstenstein ErstmeldungZÄ Kohl Valerie Konstanze Blanka, Deggendorf ErstmeldungZÄ Landstorfer Victoria Ingeborg Elisabeth, Regensburg OberpfalzDr. Leimbruckner Bernhard, Ortenburg München Stadt u. LandZA Luger Mike Rene, Untergriesbach ErstmeldungZÄ Pöschl Theresa, Untergriesbach ErstmeldungZÄ Misic Sanja, Geiselhöring NordrheinZÄ Neumeier Miriam Johanna, Leiblfing OberpfalzDr. Prokopidi Danisch Maria-Eleni, Regensburg OberpfalzZÄ Rahmanova Sabina, Viechtach MittelfrankenZÄ Roselli Jessica Elisabeth, Regensburg OberpfalzDr. Rupprecht Klaus, Waldkirchen Schleswig-HolsteinDr. Sagstetter Hans-Jürgen, Deggendorf OberbayernDr. Schönhammer Katharina Dorothea Maria, Landshut OberpfalzZÄ Spangler Lena Theresa, Regensburg OberpfalzZÄ Urmann Vera, Bogen ErstmeldungZÄ Wasmeier Anna-Maria, Deggendorf ErstmeldungDr. Werner Maximilian Benedikt Günter, Bad Füssing Erstmeldung

Abmeldungen: nach:ZÄ Doneva Radostina Petkova, Kleve KrefeldZA Eichberger Jonas Maria, Regensburg OberpfalzZA Brückl Timo, München München Stadt u. LandDr./IMF Bukarest Chiriachide Viorel, Passau HessenDr. Codrin Consuela, Regensburg MittelfrankenZÄ Emslander Angela Maria, Landshut OberbayernZÄ Enache Raluca, Rottenburg a.d.Laaber OberbayernZA Farid Alaush Eyad, Köln KölnDr. Fézler Èva Enikò, Vác UngarnDr. Dr. Grau Hubert, Passau MittelfrankenZÄ Hofacher Valérie Johanna Martina, München München Stadt u. LandDr.-medic stom./UMF Bukarest Kiriakide Andrea, Passau HessenZÄ Kreil Irmgard, Weng ÖsterreichDr./MU Budapest Laszlo Karoly, Berlin BerlinZA Neuhaus Reinhard Günter, Fürstenstein unbekanntDr. Petrusch Jürgen, Aura a.d. Saale UnterfrankenZÄ Plewa Ewa, Teutschenthal Sachsen-AnhaltZA Raschka Moritz Johannes, Rheinzabern SaarlandDr. Sagstetter Hans-Jürgen, Deggendorf SchwabenZÄ Seidl Judith Maria, München OberbayernZÄ Singer Irena, München München Stadt u. LandZÄ Svarna Effrosyni, Regensburg OberpfalzDr. (H) Toth Georg, Pocking unbekanntDr.stom. Urosevic Milica, Passau HessenDr. Dr. Wöhrl Wilhelm, Riedenburg Oberbayern

Ernst Binner, 1. Vorsitzender des ZBV Niederbayern Dr. Bernd Fuchs, 2. Vorsitzender des ZBV Niederbayern

Mitgliederbewegungen

Der Mitgliedsbeitrag für das 1. Quartal2019 ist am 1. Januar 2019 zur Zahlungfällig.Sofern Sie dem ZBV Niederbayern einLastschriftmandat erteilt haben, werdendie Beiträge jeweils zum 1. des zweitenMonats eines Quartals eingezogen.Sollte dem ZBV Niederbayern kein Last-schriftmandat vorliegen, sind die Beiträ-ge zum 1. eines Quartals zu überweisen.

Mitgliedsbeiträge

Quartalsbeiträge zumZBV NiederbayernGruppe 1 2A 2B3A

Euro 112,50 50,00 25,00 112,50

Gruppe3B 3C 3D

Euro 50,00 50,00 25,00

Gruppe5Euro 50 v.H. der Beitragshöhe nach der betreffenden Beitragsgruppe

Bankverbindung:

Deutsche Apotheker- und Ärztebank eGMünchenIBAN DE63 3006 0601 0002 7437 36,BIC DAAEDEDDXXX

Sparkasse Niederbayern-MitteIBAN DE21 7425 0000 0000 0059 00,BIC BYLADEM1SRGGläubiger-ID: DE27ZZZ00000110645

ZBV INFO

4 ZNN 3-2018

Zahnärztlicher Bezirksverband Niederbayern

Körperschaft des öffentlichen Rechts

Am Essigberg 14 / Theresiencenter(2. Obergeschoss)Eingang links neben der Hauptpost/Postbank-Filiale94315 Straubing

Telefonzentrale 09421-56 86 88-0Telefax 09421-56 86 88-88

Email: [email protected]

Sprech- und Öffnungszeiten der Geschäftsstelle in Straubing

Zu folgenden Zeiten erreichen Sie uns persönlich in der Geschäftsstelle des ZBVNiederbayern oder unter der Telefonnummer 09421 / 56 86 88-0

Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag

09.00 - 12.00 09.00 - 12.00 09.00 - 12.00 09.00 - 12.00 09.00 - 12.00

14.00 - 16.00 14.00 - 16.00 14.00 - 16.00 14.00 - 16.00 -

und nach Vereinbarung.

Direkte Ansprechpartnerinnen

Sollte eine Ansprechpartnerin nicht erreichbar sein, hilft Ihnen selbstverständlich gerne eine Kollegin weiter.

ZBV NiederbayernGabi Blaschzok

• Mitgliederverwaltung• Berufsordnung• Berufsrecht• Beitragswesen• Alters- und Behindertenbehandlung• Röntgenaktualisierungen• Geschäftsstellenleitung

Telefon Durchwahl:09421 568688-50

E-Mail:[email protected]

ZBV NiederbayernBrigitte Zimmermann

• Ausbildung und Prüfungen• ZFA• EQJ• Anzeiger Zahnärztliche Nachrichten• Prüfungsausschüsse• Ausbildungsmessen und -initiativen

Telefon Durchwahl:09421 568688-40

E-Mail:[email protected]

ZBV NiederbayernMarina Kräh

• Buchhaltung• Fortbildungen• Vorstandssekretariat• Kursverwaltung• Prophylaxe und Prothetik• Datenschutzbeauftragte

Telefon Durchwahl:09421 568688-30

E-Mail:[email protected]

Berufshaftpflichtversicherung –Nachweispflicht

nisses, gegen Haftpflichtansprüche abge-sichert.“

Der ZBV Niederbayern bittet aus diesemGrund bei Neuanmeldungen oder Um-stufungen von Mitgliedern um Vorlageeines Nachweises einer ausreichend ab-geschlossenen Berufshaftpflichtversiche-rung (Kopie der Versicherungspolice bzw.Bescheinigung des Versicherers).

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dassZuwiderhandlungen dieser Nachweis-pflicht mit Bußgeld geahndet werdenkönnen.

In § 4 der Berufsordnung für die Bayeri-schen Zahnärzte (in der ab 01.03.2014geltenden Fassung) ist folgendes geregelt:

„Der Zahnarzt ist verpflichtet, sich gegendie aus der Ausübung seines Berufs erge-benden Haftpflichtansprüche ausrei-chend zu versichern und dies auf Ver-langen des zuständigen ZahnärztlichenBezirksverbands oder der Landeszahn-ärztekammer nachzuweisen. Die Versi-cherungspflicht besteht für den Zahnarztpersönlich, es sei denn, er ist in vergleich-barem Umfang, insbesondere im Rahmeneines Anstellungs- oder Beamtenverhält-

Ungültigkeits-erklärungenvon Zahnarztaus-weisen

Der Zahnarztausweis Nr. 50.063, aus-gestellt vom ZBV Niederbayern desZahnarztes Dr. Peter Hoffmann wird fürungültig erklärt.

Der Zahnarztausweis Nr. 50.942, aus-gestellt vom ZBV Niederbayern desZahnarztes Johannes Kunze wird fürungültig erklärt.

ZNN 3-2018 5

ZBV INFO

Dienststellen-betrieb an Weihnachten

Die Dienststelle des ZBV Niederbayern istam Do. 27. und Fr. 28.12.2018 jeweilsvon 08.00 bis 12.00 Uhr geöffnet.

Am 31.12.2018, Silvester, ist geschlossen.Ab 02.01.2019 sind wir zu den üblichenBürozeiten erreichbar.

Einladung zur Mitgliederversammlung des ZBV Niederbayern

Sehr verehrte Frau Kollegin, sehr geehrterHerr Kollege,

der Zahnärztliche Bezirksverband Nieder-bayern (ZBV) lädt Sie hiermit gemäß § 8 seiner Satzung form- und fristgerechtzur ordentlichen Mitgliederver-sammlung ein.

Ort: Seminarraum des ZBV Niederbayern, Am Essigberg 14, 94315 Straubing

Tag/Beginn: Mittwoch, 21. November 2018, 14.00 Uhr

Folgende Unterlagen können bei Bedarfbeim ZBV Niederbayern angefordert wer-den:– Bilanz zum 31.12.2017– Haushaltsplan für das Jahr 2019

Die Niederschrift über die letzte Mitglie-derversammlung des ZBV Niederbayernvom 25.10.2017 liegt gemäß § 2 derGeschäftsordnung des ZBV Niederbayernmit dem Prüfbericht der Bundeszahnärz-tekammer über unsere Rechnungslegungfür das Jahr 2017 bei den im Amt befind-lichen Obleuten und im ZBV Niederbayernzur Einsichtnahme auf.

Anträge zur Ergänzung der Tagesordnungsind gemäß § 4 (3) der Geschäftsordnungdes ZBV Niederbayern bis spätestens12. November 2018 schriftlich einzurei-chen; eine entsprechende Begründung istbeizufügen.

Besonders freuen wir uns über den dies-jährigen Besuch unseres Gastes, Herrn Ass.jur. Sven Tschoepe LL.M., Hauptge-schäftsführer der Bayerischen Landes-zahnärztekammer.

Die Tagesordnung erhalten unsere Mit-glieder Ende Oktober per Post.

gez. Zahnarzt Ernst Binner1. Vorsitzender

Der Wahlausschuss des ZBV Niederbayern hat in seiner Sitzung am 22.09.2018 folgendesendgültige Wahlergebnis festgestellt:

Zahl der Wahlberechtigten: 1.238Zahl der eingegangenen Wahlbriefe: 356 (28,76 %)Zahl der als ungültig zurückgewiesenen Wahlbriefumschläge: 18Zahl der zulässigen Stimmabgaben: 338 (27,30 %)

Gewählte Vorsitzende, die ihr Amt angenommen haben:1. VorsitzenderZA Ernst Binner, Stadtgraben 1/Theresientor, 94315 Straubing 313 Stimmen2. VorsitzenderDr. Bernd Fuchs, Stadtplatz 11, 94327 Bogen 278 Stimmen

Gewählte Beisitzer, die ihr Amt angenommen haben:1. Dr. Peter Maier, Marienplatz 28 a, 84130 Dingolfing 214 Stimmen2. ZA Walter Wanninger, Bahnhofplatz 15, 94315 Straubing 209 Stimmen3. Dr. Monika Jungbauer, Oberer Stadtplatz 22, 94469 Deggendorf 150 Stimmen4. Dr. Ludwig Leibl, Pointstr. 19, 94315 Straubing 140 Stimmen

Gewählte Ersatzbeisitzer, die ihr Amt angenommen haben:1. Dr. Janina Podolsky, MSc, Industriestr. 1, 84061 Ergoldsbach 122 Stimmen2. Dr. Winfried Benda, Hauptstr. 3, 84095 Furth 99 Stimmen3. Dr. Werner Heinrich, Römerstr. 17, 93326 Abensberg 96 Stimmen4. Dr. Fabian Fleischmann, Gutenbergstr. 6, 93093 Donaustauf 82 Stimmen

Dr. Ekkehart BrückmannWahlleiter

Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des 1. und 2. Vorsitzendensowie der Beisitzer und Ersatzleute des Zahnärztlichen Bezirksverbandes Niederbayernfür die Amtsperiode 2018 bis 2022

ZBV INFO

6 ZNN 3-2018

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

im Zahnärztlichen Mitteilungsblatt (ZNN) Ausgabe 2. Juni 2018, Seite 52 und 53 haben wir einen Artikel des KollegenDr. Armin Walter „Die etwas andere Meinung“ zum neuen HVM veröffentlicht.

Die Vorsitzenden der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns haben uns dazu aufgefordert, eine Richtigstellung zudiesem Artikel zu veröffentlichen, dem wir hiermit gerne nachkommen.

Für den Inhalt der Artikel sind die jeweils benannten Autoren verantwortlich. Die Inhalte der Artikel spiegeln nichtzwangsläufig die Meinung des ZBV Niederbayern wieder.

Alle hier bereitgestellten Informationen dienen lediglich Informationszwecken, sowie Zwecken der Meinungsbildung. EineRechtsberatung findet nicht statt.

Ernst Binner1. Vorsitzender ZBV Niederbayern

Der neue KCH-HVM: Ein echter Fortschritt!

Mit Erstaunen, aber auch mit Unverständ-nis hat die Kassenzahnärztliche Vereini-gung Bayerns den Beitrag „Neuer HVMbeschlossen“ von Herrn Zahnarzt Dr.Armin Walter, veröffentlicht in den ZNN2-2018 unter der Überschrift „Die etwasandere Meinung“, zur Kenntnis genom-men. Erstaunen, weil die ZNN hier einsei-tig zum Forum für eine verzerrende Dar-stellung gemacht werden, ohne der KZVBGelegenheit zur Stellungnahme zu geben.Unverständnis, weil sowohl dem ZBV-Vorsitzenden Ernst Binner als auch demVerfasser des Artikels, Dr. Armin Walter, alsMitglieder der KZVB-Vertreterversamm-lung die Fakten doch bestens bekanntsind. Beide haben mitgestimmt, als derVorstand der KZVB aufgefordert wurde,einen neuen HVM vorzulegen. Die in die-sem Artikel enthaltenen Ausführungenzwingen dazu, dass die Kassenzahnärzt-liche Vereinigung Bayerns Richtigstellun-gen vornimmt und die neuen Regelungenerläutert.

Blicken wir zurück auf die Vertreterver-sammlung der KZVB am 25.11.2017: Dorthaben die Delegierten einstimmig die Eck-punkte für einen neuen Verteilungsmaß-stab im Bereich KCH festgelegt und demVorstand der KZVB einen Handlungsauf-trag erteilt. Eckpunkte waren:

Ein Höchstmaß an Planungssicherheit,das Aufzeigen des Mangels an Finanzmit-teln bei einzelnen Krankenkassen und derVerzicht auf Puffertage. Letztere wurden

von allen Delegierten als überholt angese-hen, insbesondere auch vom Verfasser deserwähnten Artikels. Umso mehr überraschtes, wenn in diesem Artikel die sogenann-ten Puffertage nun als geradezu unver-zichtbar dargestellt werden. Letztlichwiderspricht dies offenkundig dem eige-nen Abstimmungsverhalten in der Vertre-terversammlung und dem von den Dele-gierten einstimmig erklärten Willen.

Der Vorstand der KZVB hat den Auftragder Vertreterversammlung im Zusammen-wirken mit den beteiligten Fachabteilun-gen der Verwaltung in einen Entwurfgegossen, der dann der Vertreterversamm-lung am 28.04.2018 als Beschlussvorlageunterbreitet wurde. Die Vertreterver-sammlung hat die neuen Honorarvertei-lungsregelungen im Bereich KCH sobeschlossen – und zwar nicht nur mitStimmen des FVDZ Bayern. Auch ein Mit-glied des ZBV-Vorstands Niederbayern hatdem neuen HVM zugestimmt.

Warum bedurfte es überhaupt einer Neu-regelung? Das Sozialgesetzbuch V gibtvor, dass die zur Verfügung stehendeGesamtvergütung gleichmäßig auf dasJahr zu verteilen ist. Das aufsichtführendeStaatsministerium für Gesundheit undPflege hatte die KZVB in einem Schreibenvom November 2016 ausdrücklich daraufhingewiesen, dass dieser gesetzlichenVorschrift dann nicht entsprochen wird,wenn über mehrere Wochen hinweg undinsbesondere nur am Jahresende Puffer-

tage festgesetzt werden. Auch das Bayeri-sche Landessozialgericht ließ in einemUrteil schon aus dem Jahr 2008 rechtlicheBedenken anklingen.

Entscheidender Gesichtspunkt war aberauch der Umstand, dass vom HVM in derbisherigen Fassung keine Steuerungswir-kung mehr ausging. Zur Verdeutlichung:Die Gesamtvergütungsobergrenze wurdebei keiner bayerischen Krankenkasse oderErsatzkasse in den Jahren 2016 und 2017überschritten. Dies gilt auch und insbe-sondere für die AOK Bayern. Und dies giltauch, wenn man die Punktwerterhöhung2017 bei der AOK Bayern bereits ab01.01.2017 hätte wirksam werden lassen:Auch dann wäre die Gesamtvergütungs-obergrenze nicht erreicht worden.

Noch einmal: Alle Delegierten haben imHerbst 2017 in der Vertreterversammlungfür eine Abschaffung der Puffertagegestimmt. Eine Darstellung der unter-schiedlichen Höhe der von den einzelnenKrankenkassen zur Verfügung gestelltenMittel für die zahnärztliche Behandlungihrer Mitglieder erfolgt jetzt nicht in Formvon Puffertagen, sondern durch die sach-lich begründete Notwendigkeit, unter-schiedliche Budgetbeträge je nach Kran-kenkasse festzusetzen. Das bedeutet, dassab 2019 jedes Quartal, ständig aktuell undfür jeden Vertragszahnarzt erkennbardokumentiert wird, welche Mittel zur Verfügung stehen. Die angebliche„Öffentlichkeitswirksamkeit“ von Puffer-

ZNN 3-2018 7

ZBV INFO

tagen verpufft (dieses Wortspiel seierlaubt) ohnehin, wenn keine Überschrei-tung der Gesamtvergütungsobergrenzedroht; dann dürfen überhaupt keine Puf-fertage festgesetzt werden.

Entgegenzutreten ist mit allem Nachdruckauch der Behauptung, jede Zahnarztpra-xis in Bayern verfüge nun über ein „indi-viduelles Praxisbudget“. Für keine Praxisexistiert eine starre Obergrenze. Vielmehrkann jede Praxis durch eine Erhöhung derFallzahl das garantierte Abrechnungsvolu-men steigern. Komplett falsch ist im Übri-gen die Behauptung, nach Überschreitungdes angeblichen „Praxisbudgets“ würden„Leistungen komplett gestrichen.“ Viel-mehr fließen die abgerechneten Leistun-gen in die Mehrleistungsvergütung ein,die bei einem Nichtüberschreiten derGesamtvergütungsobergrenze dann sogar100 % beträgt. Auch wenn in den Hono-rarverteilungsregelungen von „Budgetbe-trägen“ und „Budgetsummen“ gespro-chen wird (anknüpfend an die Regelun-gen zu Kfo, Par und Kb), bedeutet diesalso keine feste Obergrenze.

An dieser Stelle sei noch einmal daranerinnert, dass die Regelungen zur Hono-rarverteilung nur dann greifen, wenn dieGesamtvergütungsobergrenze überschrit-ten wird. Dies war – wie erwähnt – insbe-sondere bei der AOK Bayern in den beiden

letzten Jahren ohnehin nicht der Fall.Zudem sei die Anmerkung erlaubt, dassdie jetzt getroffenen Regelungen bei derAbrechnung kieferorthopädischer Leis-tungen bereits vor langer Zeit eingeführtwurden; rückblickend erwies sich dieseHonorarverteilungssystematik wohl alssinnvolles und angemessenes Modell inZeiten begrenzter finanzieller Mittel.Offenkundig sind die bayerischen Kiefer-orthopädinnen und Kieferorthopädenbzw. die kieferorthopädisch tätigen Zahn-ärztinnen und Zahnärzte mit dieser Syste-matik zufrieden.

Natürlich hat der Vorstand der KZVB auchden Gesichtspunkt der Planungssicherheitberücksichtigt. Er ist in der Neuregelungdeutlich verankert: Jeder bayerischeZahnarzt weiß vor Beginn der Behandlungeines sozialversicherten Patienten, wel-cher Betrag ihm garantiert zur Verfügungsteht, dieser Betrag variiert je nach Kran-kenkasse und dem Umfang der Behand-lung (Fallgruppen). Eine rückwirkendeÄnderung von Budgetbeträgen durch denVorstand kann nicht erfolgen. In jedemFall erscheint dies unter Planungsge-sichtspunkten besser, als kurzfristig ohneBerücksichtigung individueller Kompo-nenten Puffertage verordnet zu bekom-men.

Abschließend noch eine Anmerkung zur

Solidarität unter den bayerischen Zahn-arztpraxen: Natürlich stößt diese in Zeitenbegrenzter finanzieller Mittel in dergesetzlichen Krankenversicherung anGrenzen. Man darf die Augen nicht vordem Umstand verschließen, dass bei derSystematik der Puffertage einzelne Praxenkurzfristig geschlossen oder Versicherteeinzelner Krankenkassen nicht behandeltwurden. Solche Einzelfälle wurden nichtnur von Politik und Kassen, sondern auchvon den betroffenen Vertragszahnärztenimmer wieder kritisiert und auch an dieKZVB herangetragen. Darunter littendann jene Praxen, die unverändert weiter-behandelten. Warum ausgerechnet dieneuen Honorarverteilungsregelungen hierden Zusammenhalt der bayerischen Zahn-ärztinnen und Zahnärzte in Frage stelltensollen, bleibt unklar.

Zum Schluss nur so viel: Die neuen Hono-rarverteilungsregelungen im Bereich KCHbringen den Praxen erkennbare Vorteile.Der KZVB-Vorstand wird ab September inDialogtagen bayernweit die Regelungenerläutern. Dabei steht die sachliche Infor-mation – auch über die positiven Ergeb-nisse der Vergütungsverhandlungen mitden gesetzlichen Krankenkassen für dasJahr 2018 – im Vordergrund.

Andreas MayerGeschäftsführer und Justitiar der KZVB

Zahnarztsuche in Bayern – ein Service der Bayerischen Landeszahnärztekammer

Sie möchten in der Zahnarztsuche erscheinen?In Bayern niedergelassene Zahnärzte haben die Möglichkeit, in der Online-Zahnarztsuche der BLZK unterhttp://zahnarztsuche.blzk.de zu erscheinen.

Voraussetzung für eine Veröffentlichung ist die schriftliche Einwilligung des Zahnarztes. Danach werden fol-gende Stammdaten aus der Mitgliederdatei in der Zahnarztsuche veröffentlicht. Die Einwilligungserklärungfinden Sie unter folgendem Link: https://qm.blzk.de/blzk/web.nsf/id/pa_zahnarztsuche.html

Ihre Stammdaten haben sich geändert? Bei Änderung der Stammdaten müssen Sie sich an den für Sie zuständigen ZBV wenden, damit dort in der Mit-gliederdatenbank Ihre zu ändernden Daten korrekt hinterlegt werden können. Diese Daten werden an dieBLZK übermittelt. Der Weg geht also immer über den ZBV als zuständige Stelle.

Ansprechpartnerin beim ZBV Niederbayern, Frau Gabi Blaschzok, Tel. 09421 568688-50

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REFERAT FORTBILDUNG

ZA Walter WanningerReferent für Fortbildung

Fortbildungskurse „Prothetische Assistenz“ und „Prophylaxe-Basiskurs

– Kursvoraussetzungen –

Sehr geehrte Frau Kollegin,sehr geehrter Herr Kollege,

um eine effiziente Kursgestaltung undeinen reibungslosen Kursablauf gewähr-leisten zu können, bitten wir höflich umBeachtung folgender Anmerkungen:Die Kurse verlangen den Besitz von Vor-kenntnissen seitens der fortzubildendenTeilnehmerin. Es ist nicht Aufgabe desKurses, die Zahnmedizinische Fachange-stellte mit der Thematik erstmals vertrautzu machen. Vielmehr sollen die bereitsbestehenden Kenntnisse und Fertigkeitenverbessert, vertieft und bestätigt werden.Unabdingbare Kursvoraussetzungen:• überdurchschnittliches Engagement inder täglichen Praxis

• überdurchschnittlich gute Noten beider Helferinnen-Abschlussprüfung

• und/oder mehrjährige Berufserfahrung• Bereitschaft der Teilnehmerin zur Fort-bildung (kein „geschickt“ werden)

• Fähigkeit zum selbstständigen undgründlichen Arbeiten

Zusätzlich unabdingbar für den Kurs„Prothetische Assistenz“:• 5- bis 10-malige Abdrucknahme in derPraxiswünschenswert:• Modellherstellung in der Praxis• mindestens 10-malige Anfertigung vonprovisorischen Kronen in der PraxisZusätzlich unabdingbar für den Kurs„Prophylaxe-Basiskurs“:• Ermöglichung der Umsetzung der er-lernten Fähigkeiten in einem tragfähigenProphylaxekonzept in der Praxis nachdem Kurs (verhindert Demotivation)wünschenswert:• mögliche Kandidatinnen zur späterenZMP Weiterbildung

• Vorkenntnisse auf dem Gebiet der Pro-phylaxe

Ernst Binner ZA Walter Wanninger1. Vorsitzender Fortbildungsreferent

Besuchen Sie uns auf unserer Homepagewww.zbv-niederbayern.de

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ZNN 3-2018 9

REFERAT FORTBILDUNG

Das brandneue Fortbildungsprogramm 2019 erhalten Sie im November per Post!

REFERAT FORTBILDUNG

10 ZNN 3-2018

Bitte beachten Sie die neue Fortbildungsreihe „Praxisfitness 2019“ mit neuen Themen und neuen Dozenten!

ZahnärztlicherBezirksverband

Niederbayern

Praxisfitness am Mittwoch2019

Fortbildungscurriculum des ZBV Niederbayernfür Zahnärztinnen/ Zahnärzte & Praxispersonal

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REFERAT FORTBILDUNG

ZahnärztlicherBezirksverband

Niederbayern

REFERAT FORTBILDUNG

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REFERAT FORTBILDUNG

Hygiene-Auffrischung nach dem neuen Hygieneplan der BZÄK – Fortbildungen am 25.04.2018 und 27.06.2018 –

An beiden Nachmittagen war der Kurs-raum beim ZBV gut gefüllt. Trotz desschönen Wetters draußen und des dochsehr trockenen Themas drinnen, warendie Zuhörer/-innen aktiv bei der Bespre-chung des Hygieneplans der BZÄK dabei.Man merkte, dass viele Teilnehmer/-innen bereits schon Kenntnisse in derdoch etwas komplizierten Aufbereitungder Medizinprodukte mitgebracht hat-ten. Auch bereicherten einige Teilneh-mer/-innen den Vortrag durch eigeneErfahrungen. Im zweiten Teil der Fortbil-dung wurde die Checkliste des Gewerbe-aufsichtsamtes Landshut abgearbeitetund auf die Möglichkeiten und Kosten-struktur der verschiedenen Aufberei-tungsarten der zahnärztlichen Übertra-gungsinstrumente hingewiesen. In deranschließenden Diskussion wurde auchdeutlich, welche qualitativen Unterschie-de es bei den Validierern und der Bera-tung durch die Dentaldepots gibt. JedeTeilnehmerin und jeder Teilnehmerkonnte aus der Veranstaltung etwas mit-nehmen, um es am nächsten Tag in sei-ner Praxis umzusetzen.

Dr. Winfried BendaReferent Praxisführung

REFERAT FORTBILDUNG

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Tageskurs Moderne Implantatprothetik mit Hands-On-Übungenvon Dr. Friedemann Petschelt, Lauf

Am 13.07.18 wurde von Dr. FriedemannPetschelt aus Lauf ein Tageskurs mit demThema „Moderne Implantatprothetik –theoretische Grundlagen und die prakti-sche Umsetzung“ in den Fortbildungs-räumen des ZBV Niederbayern in Strau-bing gehalten. Der vollbesetzte moderneSeminarraum des ZBV Niederbayern amEssigberg zeigte sich zum wiederholtenMale bestens für Fortbildungen geeignetund bewährte sich aus Sicht der vielenTeilnehmer/-innen und auch des Refe-renten bestens.

In seinen einführenden Worten freutesich der Referent, dass schließlich dieProthetik für den implantologischenErfolg besonders aus Sicht des Patientendas Entscheidende ist und nunmehr auchin Expertenkreisen einer sicheren, lang-lebigen Prothetik mehr und mehr Bedeu-tung beigemessen wird.

Es wurden in dem Vortrag verschiedensteTherapieoptionen für nahezu alle Indika-tionen vorgestellt. Auch die unterschied-lichen ästhetisch-prothetischen Möglich-keiten konnten ausführlich diskutiertwerden. Dabei betonte Dr. Petschelt, dassein ästhetisch zufriedenstellendes Ergeb-nis zum Einsetztermin zwar wichtig ist,jedoch viel wichtiger und letztendlichentscheidend und für alle befriedigendist ein schönes langzeitstabiles Ergebnisnach Jahren. Mit vielen Fällen dokumen-tiert konnte hierfür ein vorhersagbaresimplantatprothetisches Behandlungsge-schehen aufgezeigt werden.

Die Empfindlichkeit der Mukosa imBereich der Durchtrittsstelle der Implan-tate in die Mundhöhle ist bekannt, dem-nach muss auch der prothetischeBehandlungsablauf diese Erkenntnisseberücksichtigen. Es konnte ein Behand-lungsprocedere aufgezeigt werden, dass,wenn überhaupt, nur einen Gingivafor-mer- bzw. Abutmentwechsel erforderlichmacht. Der Forderung entsprechend demKonzept „One Abutment at one time“mit der notwendigen Schonung desWeichgewebes ist dabei optimal nachge-kommen. Nebenbei ermöglicht diesesVorgehen bei höchster Exaktheit einen

digitalen Workflow und eine deutlicheZeitersparnis.

Ein weiterer Schwerpunkt war die Aufar-beitung der unterschiedlichen Biome-chanik eines Implantates im Vergleich zueinem Zahn. Das bedeutet, dass dieImplantatprothetik sich doch in einigenäußerst wichtigen Details von der Zahn-prothetik unterscheiden muss.

Der Tag wurde durch Hands-On-Übun-gen aufgelockert, bei denen die Teilneh-mer in mehreren verschiedenen Arbeits-schritten selbst Hand anlegen konnten.Viele Fragen und Diskussionsbeiträgezeugten von großem Interesse, so dass

alle am Ende hoch motiviert und zu-frieden nach Hause fahren konnten.

Mit freundlichen Grüßen aus Lauf

Ihr Dr. Friedemann Petschelt

BerufsausübungsgemeinschaftDr. Petschelt und KollegenEckertstr. 991207 LaufTel.: 09123/12100Fax: 09123/13946www.petschelt.de

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REFERAT FORTBILDUNG

Alternative Therapiestrategien zur Antibiotikatherapiein der Zahnarztpraxis

Am 20. Juli 2018 referierte der Dipl. Biologe Wolfgang Falk von der Oro-Dentalen Mikrobiologie aus Kiel in denRäumen des ZBV Niederbayern über dasinteressante Thema „Alternative Thera-piestrategien zur Antibiotikatherapie inder Zahnarztpraxis“. Das Ziel war, demAuditorium Ursachen für zahnärztlicheErkrankungen und Möglichkeiten in derBehandlung abseits der klassischenAnsätze zu zeigen.

Häufig werden periimplantäre- wie auchparodontale Probleme durch ein übermä-ßiges Wachstum von Mikroorganismenhervorgerufen. Diese sind nicht alleinigdie sog. Leitkeime, sondern auch Erregerwie Candida, Enterobacteriaceae, Sto-phylococcus aureus oder virale Erregerwie die der Herpes-Viren. Eine Fehlbe-siedlung mit diesen Erregern kann zueiner unzureichenden antibiotischenTherapie führen, wie Herr Falk an ver-schiedenen Praxisbeispielen demonstrier-te. Aber auch andere Faktoren führen zu einer Verschlechterung der oralenGesundheit. Dazu gehört u.a. die Ernäh-rung. Viele unserer Lebensmittel habeneinen dramatischen Verlust ihrer Inhalt-stoffe in den letzten Jahrzenten gehabt.So reduzierte sich bei den Bananen derVitamin B6-Gehalt um 95% und die derFolsäure um 75%.

Desweiteren werden uns Inhaltstoffe vor-gegaukelt ohne tatsächlich vorhanden zusein. In dem Seminar wurden auch dieThemen wie die Auswirkungen von Angstoder Stress auf die Parodontitis und dieMöglichkeit einer „sanften“ Therapie mitz.B. den Extrakten der Passionsblumeoder der Melisse aufgezeigt. In Bezug aufden Einsatz von ätherischen Ölen alsadjuvante Therapie zeigte der Referentdie Vielfalt der Applikation von Mund-spüllösungen, Ölziehen oder der Anwen-dung eines sog. „Mundgels“ auf. Diesenadjuvanten Reagenzien lassen sich Ölezum Einsatz bringen, die eine antibakte-rielle oder auch antimykotische Wirkung(z.B. Oreganum, Thymian u.a.) haben. Sielassen sich sehr gut kombinieren mitÖlen, die die Wundheilung, aber auch die

Gewebsregeneration fördern. Vorausset-zung für eine erfolgreiche Anwendungvon ätherischen Ölen ist eine profundeDiagnostik und der Austausch hinsicht-lich der klinischen Situation des Patien-ten für die Optimierung der Therapie.

Ein weiterer Inhaltspunkt des Seminareswar der mögliche adjuvante Einsatz vonProbiotika in der Zahnheilkunde. Weit-verbreitet sind Probiotika, die ursprüng-lich aus Milchprodukten stammen. Lactobacillus reuteri ist der bekanntesteStamm. Doch auch andere probiotischeMikroorganismen (z.B. Lactobacillus sali-varius) können einen ähnlichen positiven

Einfluss auf das orale Gewebe nehmen.Probiotische Stämme, die aus den Bakte-rien der Mundflora gewonnen wurden,sind für eine adjuvate Therapie einsetz-bar. Dazu gehören die oralen Strepto-kokken, besonders Streptococcus saliva-rius.

Anhand von klinischen Patientenfällenwurden die Informationen und Kursin-halte immer wieder ergänzt.

Dipl. Biol. Wolfgang Falk– Oro-Dental Mikrobiologe –

SONSTIGE FORTBILDUNG

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Abschlussprüfung bestanden

Wir gratulieren unserer Aus-zubildenden Marina Kräh zurbestandenen Prüfung!

Wir sind stolz auf unsere (Ex) Auszubil-dende! Im Juni hat sie ihre AusbildungKauffrau für Büromanagement mit Bravour gemeistert.

Darüber hinaus sind wir hocherfreut,dass wir ihr auch einen Arbeitsplatzanbieten konnten, so dass sie nun offi-ziell zu den festen Mitarbeiterinnen desZBV-Teams zählt.

Toll!

Herzlichen Glückwunsch

zur bestanden

en

Prüfung!

Zahnärztlicher Bezirksverband Niederbayern • Am Essigberg 14 • 94315 Straubing • Fax: 0 94 21/56 86 88-88

Verbindliche AnmeldungArbeitskreis Endodontie Niederbayern für alle Zahnärztinnen/Zahnärzte

Termin: Mittwoch, 10. Oktober 2018, 16.00 Uhr – ca. 19.00 UhrVeranstaltungsort: Seminarraum des ZBV Niederbayern, Am Essigberg 14, 94315 StraubingThema: Ultraschall und Schall in der Endodontie. Eine Frequenz mit nahezu unendlichen Möglichkeiten.Anmerkung: Bitte interessante Fälle, viele Fragen, Röntgenbilder etc. (am besten auf USB-Stick) und gute Laune mitbringen!

Name Zahnärztin/Zahnarzt

Name Zahnärztin/Zahnarzt

Ort, Datum Praxisstempel/UnterschriftParkmöglichkeiten:• Großparkplatz „Am Hagen“, Nähe Stadttheater (kostenlos; 5 Gehminuten)• Parkhaus „Theresien-Center“ (kostenpflichtig - Tagesticket 3,00 €)Der ZBV Niederbayern befindet sich „Am Essigberg 14“ im 2. Stock, Eingang neben Postamt – siehe google maps: Am Essigberg = Frauenbrünnlstraße – hier keine Parkmöglichkeit!Fußweg vom Großparkplatz:Verlassen Sie den Großparkplatz am Stadttheater und biegen links in den „Am Kinseherberg“ ein. Nach ca. 200 m biegen Sie an der Ampel rechts in die Straße „Frauenbrünnlstraße“ und gleich nach 30 m wieder links „Am Essigberg“ ein. Nach ca.100 m befindet sich rechts nach der Postfiliale der Eingang zum ZBV Niederbayern.

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REFERAT GERIATRIE

ZA Ernst M. J. Binner1. Vorsitzender

Referat Geriatrie

Ein Koffer voller Mundpflege-WissenBLZK und KZVB unterstützen Schulung von Pflegekräften

München – Pflegebedürftige tragen einhohes Risiko für Zahnerkrankungen –viele von ihnen können nicht mehrselbst für ihre Mundhygiene sorgen.Pflegekräfte müssen dann diese Aufga-be übernehmen. Um deren Schulung zuunterstützen, bietet die BayerischeLandeszahnärztekammer (BLZK) zu-sammen mit der KassenzahnärztlichenVereinigung Bayerns (KZVB) unterdem Motto „Ein Koffer voller Wissen:Mundpflege in der Pflege“ Unterrichts-materialien an. Diese können Zahnärz-te nutzen, um Pflegenden die notwen-digen fachlichen Kenntnisse zu vermit-teln.

Mit dem neuen Service sollen vor allemKooperationszahnärzte beziehungsweisePatenzahnärzte, die im Rahmen ihrerTätigkeit Senioren- und Pflegeeinrich-

tungen aufsuchen und dort immobile,pflegebedürftige Patienten zahnärztlichbetreuen, bei der Schulung des Pflege-personals unterstützt werden. Anliegender bayerischen Zahnärzte ist es, damiteinen wichtigen Beitrag zur Verbesse-rung der Mundgesundheit – insbesonde-re der Prävention – von Pflegebedürf-tigen zu leisten.

Prall gefüllt mit praktischenHandreichungen

Herzstück des Schulungskoffers ist einMustervortrag von Prof. Dr. ChristophBenz, Referent Patienten der BLZK. DenVortrag gibt es als ausgedruckte Power-Point-Präsentation sowie zusätzlich alsDatei und als vertonte Version. Danebenenthält der Koffer ein Demogebiss und

eine Auswahl von Mundhygieneartikeln,die speziell auf die Bedürfnisse Pflegebe-

REFERAT GERIATRIE

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dürftiger abgestimmt sind. Sie könnenzur Demonstration und für praktischeÜbungen genutzt werden.

Außerdem stehen verschiedene Informa-tionsmaterialien wie das „Handbuch derMundhygiene“ der Bundeszahnärzte-

kammer (BZÄK) und der Ratgeber„Mundpflege“ des Zentrums für Quali-tät in der Pflege (ZQP) sowie Broschüren,Infoblätter und Lernkarten der BLZK zurVerfügung.

Zusammen mit dem Koffer werden auch

mehrere Kuverts geliefert, von denen derZahnarzt nach der Schulung jeweils einesder Einrichtung zum Verbleib überlässt.Sie enthalten verschiedene Infomateria-lien sowie eine Liste, die die Pflegendenbei der Beschaffung der erforderlichenMundhygieneartikel unterstützen soll.

Zum Selbstkostenpreisbei der BLZK erhältlich

Der Koffer ist für schulende Zahnärztezum Selbstkostenpreis von 100 Euroinklusive Versandkosten über den Kauf-männischen Bereich der BayerischenLandeszahnärztekammer zu beziehen.Bestellen können sie per E-Mail [email protected].

Kontakt:Referat Patienten der Bayerischen LandeszahnärztekammerE-Mail: [email protected]

Presseinformation der Bayerischen Landeszahnärztekammer

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REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL

Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,bitte beachten Sie, dass die Ausbildungs-verträge vor Beginn der Ausbildungdem ZBV Niederbayern zur Genehmi-gung und Eintragung in die Stammrollevorzulegen sind.

Einreichung beim ZBV Niederbayern:• drei Originalexemplare, von allen Ver-tragspartnern unterschrieben– bei Minderjährigen beide Elternteile– gemäß Rechtslage ist bei Elternteilen,die das alleinige Sorgerecht haben,eine Sorgerechtsbestätigung erfor-derlich (= Negativattest – kann kos-tenfrei beim für den Wohnort derMutter zuständigen Jugendamtangefordert werden)

• ärztliches Attest gemäß § 32 Jugendar-beitsschutzgesetz(Auszubildende, die bei Beginn derAusbildung das 18. Lebensjahr nochnicht vollendet haben)

• Kopie der Arbeitserlaubnis oder derunbefristeten Aufenthaltsgenehmigung(Auszubildende, die keine deutscheStaatsbürgerschaft besitzen)

• Ergänzungsfragebogen(ergänzende Fragen zur Ausbildung)

Ausbildungszeit:• grundsätzlich exakt drei Jahre(z.B. 01.10.2018 bis 30.09.2021)

Merkblatt – Ausbildungsverträge

Empfehlungen der Bayerischen Landeszahnärztekammer für die Ausbildungsvergütung (brutto):

• 1. Ausbildungsjahr 730,00 € • 2. Ausbildungsjahr 770,00 € • 3. Ausbildungsjahr 820,00 €

• tatsächliches Ausbildungsende:Mit Bestehen der Abschlussprüfung

• Abitur und Mittlere Reife: Verkürzungmöglich

In diesen Vergütungen je Ausbildungs-jahr können auch Zuschüsse z.B. fürFahrtkosten beinhaltet oder explizit aus-gewiesen werden, jedoch darf hierbei dieGrundvergütung maximal um 20%unterschritten werden.

Wichtig:

Der Ausbildungsvertrag ist personen-bezogen, d.h. auch bei Gemeinschafts-praxen, Berufsausübungsgemein-schaften (BAG), MedizinischenVersorgungszentren (MVZ) muss ein/eAusbilder/in persönlich bekannt sein.

Dr. Ludwig LeiblReferent für Zahnärztliches Personal /

Haushalt

Die Schwangerschaft von zahnmedizini-schen Fachangestellten muss dem zu-ständigen Gewerbeaufsichtsamt unver-züglich gemeldet werden.

Entsprechende Anträge bzw. Formularewie

- Meldung an das Gewerbeaufsichtsamt(Benachrichtigung nach § 5 MuSchG)

- Meldung an die Krankenkasse

- Mutterschutzgesetz

- Regelung zum Beschäftigungsverbot

www.blzk.deQM online

Suchbegriff: „Mutterschutz“

Meldepflicht nach dem Mutterschutzgesetz

Ausbildungsverträge sind nur in Papier-form erhältlich und beim ZBV Niederbay-ern schriftlich oder telefonisch im Origi-nal anzufordern und können nicht vomNetz geladen werden.Ansprechpartner beim ZBV Niederbay-ern: Brigitte Zimmermann, Tel. 0 94 21-56 86 88-40.

Ausbildungs-verträge für ZFA

Winterabschlussprüfung 16.01.2019Zwischenprüfung 08.05.2019Sommerabschlussprüfung 05.06.2019

Prüfungstermine2019

Beendigung vonAusbildungs-verhältnissen

Wir bitten alle ausbildenden Kolleginnenund Kollegen darauf zu achten, dassLösungen von Ausbildungsverhältnissengrundsätzlich nur während der Probezeitohne Angabe von Gründen möglich sind.Nach der Probezeit können Ausbildungs-verhältnisse nur in gegenseitigem Einver-nehmen mit einem Aufhebungsvertraggelöst werden. Das Beenden von Ausbildungsverhält-nissen ist dem ZBV Niederbayernumgehend schriftlich mitzuteilen.

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REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL

Der schriftliche Teil der Winterabschluss-prüfung 2019 findet am 16.01.2019statt. Wir bitten Sie, folgende Punkte zubeachten:

Zulassung

Zur Winterabschlussprüfung 2019 werdendie Auszubildenden zugelassen, derenAusbildungszeit bis 31. März 2019 endetund die die geforderten Prüfungsvoraus-setzungen erfüllen, sowie Auszubildende,die von den Zahnärztlichen Bezirksver-bänden aufgrund des Vorliegens beson-derer Zulassungsvoraussetzungen zurPrüfung zugelassen werden.

ZEITPLAN

Mittwoch, 16.01.201908.30 – 10.00 Uhr:Bereich Behandlungsassistenz(einschließlich Röntgen)

10.00 – 11.00 Uhr:Bereich Praxisorganisation und -verwaltung

11.00 – 11.45 Uhr: Pause

11.45 – 13.15 Uhr:Bereich Abrechnungswesen

13.15 – 14.00 Uhr: Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde

Bereich AbrechnungswesenDie Bearbeitung des Erfassungsscheinwird ohne die Hilfsliste Bema zur konservierend/chirurgischen Behandlungdurchgeführt.

Winterabschlussprüfung für Zahnmedizinische Fachangestellte am 16.01.2019

HilfsmittelDen Prüflingen werden folgende Hilfs-mittel zur Verfügung gestellt:1. die Hilfsliste für die Privatliquidation2. die Hilfsliste für die Bema-PositionenProthetik mit GOZ-Positionen Zahner-satz und Einzelkronen

3. eine Hilfsliste für die Festzuschüssezum Zahnersatz (Bema)

Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde

Zusätzlich zum kompletten Stoff der 10.Jahrgangsstufe werden aus der 11. Jahr-gangsstufe die Themen Wahlen, Gewal-tenteilung und oberste Bundesorganeabgefragt. Aus der 12. Jahrgangsstufewerden Fragen zur EZB sowie zu denWirtschaftslagen und Möglichkeiten ihrerBeeinflussung (Konjunktur, magischesSechseck) gestellt. Aktuelle Veränderun-gen zur politischen, wirtschaftlichen undsozialen Entwicklung sind prüfungsrele-vant.

Röntgenprüfung

Das vollständig geführte NachweisheftRöntgen ist Zulassungsvoraussetzung fürdie Teilnahme an der Röntgenprüfung.Ein Teil der Nachweise ist abhängig vonder in der Praxis verwendeten Röntgen-technik zu erfüllen. Der Inhalt des „Nach-weises Röntgen” und die digitalen Tech-niken gehören zum Prüfungsumfang.

Die Röntgenprüfung ist bestanden, wennmindestens 50 % der Fragen richtiggelöst werden. Eine nicht bestandeneRöntgenprüfung kann nur im Rahmeneiner zeitnahen Nachschulung (10-Stun-den-Kurs) außerhalb der Berufsschulewiederholt werden, andernfalls ist zumNachweises der Kenntnisse im Strahlen-schutz ein 24-Stunden-Kurs erforderlich.

Ende der Ausbildungszeit/Ergänzungs-prüfung

Der (letzte) Tag der mündlichen Ergän-zungsprüfung ist auch der letzte Ausbkil-dungstag. Dies gilt auch für Auszubilden-de, die nicht an der Ergänzungsprüfungteilnehmen müssen.

Die aktuelle Prüfungsordnung finden Sieauf der Homepage der BLZK(www.blzk.de) unter Rubrik REcht – Aus-und Fortbildungsvorschriften für Zahn-ärztliches Personal.

Abschlussprüfung – Praktischer TeilDie genauen Termine werden den Prü-fungsteilnehmerinnen noch schriftlichmitgeteilt bzw. auf unserer Homepageunter www.zbv-niederbayern.de veröf-fentlicht.

Dr. Ludwig LeiblReferent für zahnärztliches Personal

Abschlussprüfung für Zahnmedizinische FachangestellteSommer 2018

Von 141 angetretenen Teilnehmer/innen haben 14 die Prüfung nicht bestanden.

Berufsschule insgesamt Prüfung Röntgen Wiederholer nicht bestanden nicht bestanden Winter 2018

Landshut 49 10 13 1

Passau 52 3 3 0

Straubing 40 1 2 0

Summe 141 14 18 1

REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL

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Ärztliche Nachuntersuchung

Gemäß § 33 Jugendarbeitsschutzgesetzhat sich der Arbeitgeber ein Jahr nachAufnahme der Beschäftigung dieBescheinigung über die erste Nachunter-suchung vorlegen zu lassen, sofern dieAuszubildende zu Beginn des 2. Ausbil-dungsjahres noch nicht volljährig ist. DieNachuntersuchung darf nicht länger alsdrei Monate zurückliegen. Die Anmel-dung zur Zwischenprüfung ist ohnediese Bescheinigung nicht möglich.Für die Ausbildungszeit wünschen wirviel Erfolg.

Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung

Bei entsprechenden Leistungen inBerufsschule und Praxis kann ein Antragauf vorzeitige Zulassung zur Abschluss-prüfung gestellt werden (§ 45 Abs. 1Berufsbildungsgesetz). Hierbei wird diePrüfung an dem unmittelbar der regulä-ren Prüfung vorausgehenden Prüfungs-termin abgelegt.

Als Nachweis der schulischen Leistungenfür die Zulassung zur vorzeitigen Prü-fung ist das Jahreszeugnis der Jahr-gangsstufe 10 bzw. der Leistungsstandder 11. Jahrgangsstufe zum 15. Februarmaßgeblich.

Praktikum und Schnupperlehre in derZahnarztpraxis

Zum Thema Praktikum in der Zahnarzt-praxis erreichen uns vereinzelt Fragennach Haftpflichtversicherung oder Ein-satzbereich oder Datenschutz.Zu diesem Thema hat die BayerischeLandeszahnärztekammer ein ausführli-ches informatives Merkblatt erstellt.

Dieses Merkblatt können Sie sich direktvon der Homepage der Bayer. Landeszahn-ärztekammer unter www.blzk.de – Praxis-personal – Ausbildung herunterladen.

Ausbildungsverträge/unvollständigeUnterlagen

Leider müssen wir immer wieder feststel-len, dass die Unterlagen unvollständigeingereicht werden. Wir bitten Sie daherbesonders darauf zu achten, dass dieAusbildungsverträge vollständig ausge-füllt, unterschrieben und auf der Rück-seite mit dem Praxisstempel versehen, indreifacher Ausfertigung beim ZBV einge-reicht werden. Häufig fehlt bei noch min-derjährigen Auszubildenden die ärztlicheBescheinigung nach dem Jugendarbeits-schutzgesetz (JArbSchG) – Erstuntersu-chung §32 Abs. 1.

Unvollständige Unterlagen werden nichtbearbeitet und es entsteht für beide Sei-ten ein erheblicher Kosten-/Zeitaufwand.

Bitte beachten Sie, dass dem ZBV dieAusbildungsverträge vor Beginn der Aus-bildung vorliegen müssen.

Brigitte ZimmermannAusbildung Zahnärztliches Personal

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BEZIRKSSTELLE NIEDERBAYERN DER KZVB

Sitzungstermine EinreichungsfristenTermine 201814. November 2018 15. Oktober 201812. Dezember 2018 12. November 2018

Termine 201916. Januar 2019 10. Dezember 201920. Februar 2019 21. Januar 201920. März 2019 18. Februar 201908. Mai 2019 08. April 201912. Juni 2019 13. Mai 201924. Juli 2019 24. Juni 201904. September 2019 05. August 201909. Oktober 2019 10. September 201906. November 2019 07. Oktober 201911. Dezember 2019 11. November 2019

Dr. Peter MaierBezirksstellenvorsitzender

Hinweise zum zahnärztlichen Notdienst

• An der Teilnahme am zahnärztlichenNotdienst sind grundsätzlich alle Ver-tragszahnärzte ohne Begrenzung aufein bestimmtes Lebensalter verpflichtet.Die Verpflichtung zum zahnärztlichenNotdienst ist dem gemäß eine unab-dingbare Verpflichtung des Zahnarztesfür die Dauer seiner Kassenzulassung.

• Ist ein zum Notdienst eingeteilterZahnarzt, insbesondere bei Krankheitverhindert, so hat er selbst für einegeeignete Vertretung zu sorgen unddiese Änderung unverzüglich seinerBezirksstelle mitzuteilen.

• Am Eingang seiner Praxis hat eraußerdem unter Angabe der Anschriftseines Vertreters auf die Vertretungdurch einen Aushang hinzuweisen,

• zusätzlich ist dementsprechend auchder Anrufbeantworter zu besprechen.

• Der zeitliche Umfang des Notdiensteswird einheitlich auf die Zeit von10:00 Uhr bis 12:00 Uhr von 18:00Uhr bis 19:00 Uhr festgesetzt. In die-ser Zeit muss der für den Notdiensteingeteilte Zahnarzt in seiner Praxisanwesend sein.

• In der übrigen Zeit (00:00 Uhr bis24:00 Uhr) muss seitens des Not-dienstzahnarztes Behandlungsbereit-schaft bestehen.

• Bei einem Verstoß gegen die Not-dienstpflicht werden disziplinarischeMaßnahmen gegen den betreffendenZahnarzt eingeleitet, bei evtl. hierausresultierender nachhaltiger Gefähr-dung der Sicherstellung des Notdien-stes werden entstehende Kosten dembetreffenden Zahnarzt in Rechnunggestellt.

Bitte beachten Sie die Möglichkeit der Assistenten- und Niederlassungsberatungendurch den Bezirksstellenvorsitzenden Herrn Dr. Peter Maier oder den Stv. Vorsit-zenden Herrn Dr. Werner Heinrich.

Terminvereinbarungen bitte bei Frau Martina Ottl, Tel. 0 94 21-56 86 88-21

Assistenten- undNiederlassungsberatung

Sitzungstermine des Zulassungsausschusses für Zahnärzte – Südbayern –

Anträge bitte mit allen erforderlichenUnterlagen (Originale) bei der Geschäfts-stelle des Zulassungsausschusses zumoben genannten Termin einreichen. Einerückwirkende Genehmigung / Beendigungist nicht möglich.

Für alle Anträge die ein medizinischesVersorgungszentrum betreffen (z.B.Zulassung, Anstellung, Verlegung, usw.)beträgt die Einreichungsfrist 2 Monatevor der entsprechenden Sitzung.

BEZIRKSSTELLE NIEDERBAYERN DER KZVB

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Aktualisierung der Assistentenbörse!

Die Bezirksstelle Niederbayern führt zweiverschiedene Listen: – eine Liste mit Assistenten die eineArbeitsstelle suchen sowie

– eine Liste mit Zahnärzten die Assisten-ten einstellen.

Bitte melden Sie sich bei der BezirksstelleNiederbayern der KZVB, falls Sie an einerder beiden Listen Interesse zeigen.

Die Bezirksstelle Niederbayern ist perE-Mail: [email protected] oder telefonischzu erreichen unter: 0 94 21/ 56 86 88-21, Ansprechpartnerin: Frau Martina Ottl.

Montag bis Donnerstag08.00 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 16.00 UhrFreitag 08.00 bis 12.00 UhrAnsprechpartnerin: Martina Ottl • Assistentengenehmigungen • Zahnarztregister • Zulassungen / Praxisabgaben • Zahnärztlicher Notfalldienst

Telefon Durchwahl: 0 94 21/56 86 88-21Fax: 0 94 21/56 86 88-88E-Mail: [email protected] Notdienst unter:www.notdienst-zahn.de

Sprechzeiten der KZVB BezirksstelleNiederbayern

Aufgrund gehäuft eingehender Be-schwerden bei der Bezirksstelle Nieder-bayern, möchten wir darauf aufmerksammachen, dass laut Berufsordnung für dieBayerischen Zahnärzte (BO)

vom 18. Januar 2006, zuletzt geändertdurch Satzung vom 20. Januar 2014(ab 01. März 2014 geltende Fassung)

eindeutig geregelt ist, wie bei Urlaubs-

Hinweis zur Urlaubsvertretung

bzw. Krankheitsvertretung im Zuge derKollegialität vorzugehen ist:

§ 10 Vertretung

(1) Steht der Zahnarzt während seinerangekündigten Behandlungszeiten nichtzur Verfügung, so hat er für eine entspre-chende Vertretung zu sorgen. Name,Anschrift und Telefonnummer eines

Vertreters außerhalb der Praxis sind ingeeigneter Form bekannt zu geben.

Der Hinweis auf alle anwesendenZahnärzte erfüllt die hier gefordertenAnordnungen auf keinen Fall.

Wir bitten Sie, künftig die Berufsord-nung einzuhalten.

Praxis-Öffnungszeiten am Mittwoch- und Freitagnachmittag

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

aufgrund vermehrter Anfragen vonSchmerzpatienten welche Praxis amMittwoch- bzw. Freitagnachmittaggeöffnet hat, möchten wir Sie um IhreMithilfe bitten. Bitte teilen Sie derBezirksstelle Niederbayern Folgendesmit:

Meine Praxis nimmt Schmerzpatientenauf und ist geöffnet:

Mittwochnachmittag

von bis

Freitagnachmittag

von bis

ABE-Stempel

Unterschrift Praxisinhaber/-in

Herausgeber: Zahnärztlicher Bezirksverband Niederbayern, Körperschaft des öffentlichen Rechts, 1. Vorsitzender ZA Ernst Binner und Bezirksstelle Niederbayern derKZVB, Vorsitzender Dr. Peter Maier. Geschäftsstelle: Am Essigberg 14, 94315 Straubing, Tel. 0 94 21/56 86 88-0, Telefax 0 94 21/ 56 86 88-88, E-Mail: [email protected], www: zbv-niederbayern.de. Verantwortliche Schriftleitung: Dr. Peter Maier, Am Essigberg 14, 94315 Straubing. – Zuschriften redaktioneller Art richten

Sie bitte nur an die Schriftleitung, nicht an den Verlag. Für unverlangt eingereichte Manuskripte und Fotos übernimmt die Redaktion keine Haftung. Verlag, Anzeigen-

marketing und Vertrieb: HaasMedia – Verlag & Agentur für Printmedien Angelika Haas, Salzbergweg 20, 85368 Wang, Tel. 0 87 61-72 90 540, Fax 0 87 61-72 90 541, E-Mail: [email protected]. Für Anzeigen verantwortlich: Gerhard Haas, Verlagsanschrift. Zur Zeit ist Anzeigenpreisliste Nr. 6 vom 1. Januar 2008 gültig. Soweit vom Verlaggestaltet, liegen sämtliche an Entwurf und Gestaltung (Anzeigen, Aufmachung und Anordnung) bestehenden (Urheber-)Rechte bei HaasMedia – Verlag & Agentur für Print-medien. Verletzungen durch ungenehmigte Nachahmung oder Nachdruck – auch auszugsweise – sind unzulässig und werden verfolgt. Veröff. dem. DVBayPrG: Inhaber 100% Angelika Haas, Wang – Gesamtherstellung: HaasMedia – Verlag & Agentur für Printmedien Angelika Haas – siehe Verlagsadresse – Bezugsbedingungen:

Für Mitglieder ist der Bezugspreis im Beitrag enthalten. Bezugspreise für Nichtmitglieder: Einzelheft € 2,– zzgl. Versandspesen. Jahresabonnement € 11,– inkl. MwSt., zzgl.Versandspesen. Erscheinungsweise: alle 4 x jährlich.

Meldung / Änderung deszahnärztlichen Notdienstes

Ab sechs Wochen vor dem Notdiensttermin ist ein Notdienst-tausch nur noch unter besonderen Voraussetzungen zulässig.Informationen hierzu erhalten Sie von Ihrer Bezirksstelle.

Kassenzahnärztliche Vereinigung BayernsBezirksstelle NiederbayernAm Essigberg 1494315 StraubingFax: 09421 568 688-88Tel.: 09421 568 688-21E-Mail: [email protected]

Notdienstbereich:

Termin:

übernimmt

Name, Vorname:

Straße, Hausnr. / PLZ / Ort:

Telefon / Mobil / Fax:

Termin:

übernimmt

Name, Vorname:

Straße, Hausnr./PLZ/Ort:

Telefon / Mobil / Fax:

Praxisstempel mit ABE-Nummer

Notdienständerung amerhalten und hiermit bestätigt.

Kassenzahnärztliche VereinigungBayerns (KZVB)Bezirksstelle Niederbayern

Datum/Unterschrift