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Zahnärzteblatt SACHSEN 06 AKTUELL Gesundheitsreform – es geht los S. 5 Landesversammlung des FVDZ Sachsen S. 6 Dresdner Abend RKI-Empfehlung S. 9 RECHT Haftung bei Auf- klärungsfehlern S. 27 FORTBILDUNG Füllungstherapie im Milchgebiss S. 30 MITTELHEFTER Neue Satzung der LZKS S. 17 Änderung der Geschäftsordnung der Kammerversammlung und der Meldeordnung LZKS S. 24 19. APRIL 2006, 17. JAHRGANG, 5,50 , F 45733, ISSN 0938-8486 DIE MONATSZEITSCHRIFT DER ZAHNÄRZTE IN ANZEIGE 04

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ZahnärzteblattSACHSEN

06

AKTUELLGesundheitsreform –es geht losS. 5

Landesversammlungdes FVDZ Sachsen S. 6

Dresdner Abend RKI-Empfehlung S. 9

RECHTHaftung bei Auf-klärungsfehlern S. 27

FORTBILDUNGFüllungstherapie im MilchgebissS. 30

MITTELHEFTERNeue Satzung der LZKS S. 17

Änderung der Geschäftsordnung derKammerversammlungund der MeldeordnungLZKS S. 24

19. APRIL 2006, 17. JAHRGANG, 5,50 €, F 45733, ISSN 0938-8486

D I E M O N A T S Z E I T S C H R I F T D E R Z A H N Ä R Z T E I N

ANZEIGE

04

Aktuell

3Zahnärzteblatt SACHSEN 04/06

Inhalt

LeitartikelZahnärzte wollen Patienten behandeln, nicht den Mangel verteilen 4

Redaktionsschluss für die Ausgabe Juni 2006

ist der 17. Mai 2006.

PersonalienNachruf 13

LaudatioMR Dr. med. dent. Manfred Lindau 16

Geburtstage 35

5

AktuellGesundheitsreform – es geht los 5

FVDZ-LandesverbandOffener Brief an Bundeskanzlerin Merkel 6

FVDZ-LandesversammlungRückbesinnung auf die Wurzeln des Verbandes 6

FVDZBezirksversammlung Dresden 8

Dresdner AbendWas bringt die neue Hygiene-Richtlinie des RKI 9

Seminar für Existenzgründer 10

LeserbriefErster Vollkeramik-Nachmittag in Sachsen 10

Beschluss des Landesausschussesder Zahnärzte und Krankenkassen für den Freistaat Sachsen 12

Ausschreibungen Vertragszahnarztsitze 12

Neuzulassungen 12

DNN-LeserforumPraxisgebühr, Zahnersatz und Amalgam 14

Neue Satzung der Landeszahnärztekammer Sachsen 17

Satzung zur Änderung derGeschäftsordnung der Kammerversammlung der Landes-zahnärztekammer Sachsen 24

Satzung zur Änderung der Meldeordnung der Landes-zahnärztekammer Sachsen 24

BüchereckeWirtschaftlichkeitsprüfung beiZahnärzten 36

Websites in „Looser“ Folge vorgestellt 36

Impressum

Zahnärzteblatt SACHSEN

HerausgeberInformationszentrum Zahngesundheit Sachsen

Offizielles Organ der Landeszahnärzte-kammer Sachsen und der Kassenzahn-ärztlichen Vereinigung Sachsenwww.zahnaerzte-in-sachsen.de

SchriftleitungDr. Thomas Breyer (v. i. S. d. P.),Sabine Dudda, Dr. Holger Weißig

Redaktion Thomas AckermannGundula Feuker

Mitarbeiterin Renate Meinhold

RedaktionsanschriftInformationszentrum ZahngesundheitSchützenhöhe 11, 01099 DresdenTelefon 0351 8066-276Fax 0351 8066-279E-Mail: [email protected]

VerlagSatztechnik Meißen GmbHAm Sand 1c, 01665 NieschützTelefon 03525 718-600, Fax 718-611

Anzeigen, Satz, Repro und VersandGesamtherstellungSatztechnik Meißen GmbHAm Sand 1c, 01665 NieschützTelefon 03525 718-600, Fax 718-610ISDN-Mac 03525 718-634

AnzeigenabteilungSabine SperlingTelefon 03525 718-624E-Mail: [email protected]

AnzeigenpreiseZurzeit ist die Preisliste Nr. 13 vom Oktober 2003 gültig.

Bezugspreis/AbonnementpreiseJahresabonnement 45,00 EuroEinzelverkaufspreis 5,50 Eurozzgl. Versandkosten u. MehrwertsteuerBestellungen nehmen der Verlag und alleBuchhandlungen im In- und Ausland entge-gen.

Auflage4.800 Druckauflage, IV. Quartal 2005

VertriebDas Zahnärzteblatt Sachsen erscheint ein-mal monatlich bis auf Juli+August (Doppel-ausgabe). Mitglieder der LZKS/KZV erhaltendas ZBS im Rahmen ihrer Mitgliedschaft.Für unverlangt eingesandte Leserbriefe, Manuskrip-te, Fotos und Zeichnungen wird seitens der Redakti-on und des Verlags keine Haftung übernommen. Le-serbriefe, namentlich gekennzeichnete oder sig-nierte Beiträge geben nicht unbedingt die Meinungder Redaktion wieder.Die Redaktion behält sich das Recht vor, Leserbriefegekürzt aufzunehmen.Nachdrucke, auch auszugsweise, sind nur nachschriftlicher Zustimmung des Herausgebers und mitQuellenangaben gestattet. Die in der Zeitung veröf-fentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt.

© 2006 Satztechnik Meißen GmbH

ISSN 0938-8486

RechtHaftung bei Aufklärungsfehlern 27

PraxisführungWissenswertes für den VertragszahnarztAbrechnungsfragen zur Festzuschuss-Richtlinie A3 29

Termine

Zitat des Monats

8. Dixieland-Night im Zahnärztehaus 12

Kurse im April/Mai/Juni 2006 25

Sächsischer Fortbildungstag für Zahnärzte und das Praxisteam 26

Zahnärzte-Stammtisch 26

FortbildungFüllungstherapie im Milchgebiss 30

als Alternative zur Budgetierung an. Die Ak-zeptanz eines befundorientierten Festzu-schusssystems ist umso größer, je einfacheres konzipiert ist.

Praxisgebühr bei Zahnärzten ungeeignet Eigenbeteiligungen seitens der Patientensind als Regulativ sinnvoll, jedoch nicht inForm einer Praxisgebühr. Der regelmäßigeZahnarztbesuch muss gefördert, anstelle mitPraxisgebühren belegt werden.Patienten sollte die Möglichkeit eingeräumtwerden, auch selektiv Kostenerstattung zuwählen. Damit kann man Transparenz,Qualität und Ehrlichkeit im Gesundheitswe-sen fördern.Wettbewerb muss dort angesiedelt werden,wo er leistungsfördernd wirkt. Das Bin-deglied ist der Patient. Kassen stehen imWettbewerb um den Patienten bezüglichLeistungskatalog und Beitragssatz. Zahnärz-te stehen im Wettbewerb um die nachhaltigeQualität einer Versorgung. Qualität wirdsich in der Zufriedenheit unserer Patientenwiderspiegeln, nicht in Qualitätsberichtengegenüber der Selbstverwaltung.

Das Erkrankungsrisiko trägt die Versicherung, nicht der Arzt!In einem ehrlichen System trägt die Versi-cherung wieder das Morbiditätsrisiko, undder Arzt ist verpflichtet, dem Patienten nachbestem Gewissen zu helfen. Befundorien-tierte Festzuschüsse gewährleisten die Er-bringung notwendiger Grundleistungen,eröffnen aber auch den Markt für anspruchs-volle, über das durchschnittliche Maß hin-ausgehende innovative Verfahren der Zahn-heilkunde von Morgen.

Mit kollegialen Grüßen

Dr. Holger WeißigVorstandsvorsitzender der KZVS

Leitartikel

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Zahnärzte wollen Patienten behandeln, nicht den Mangel verteilen

Zahnärzteblatt SACHSEN 04/06

Dr. Holger Weißig

Vorstandsvorsitzender der KZV Sachsen

Medizinische Innovation schafft ArbeitsplätzeDer medizinische Fortschritt hilft nicht nur,immer mehr Krankheiten zu erkennen, zulindern, zu heilen oder zu verhindern, son-dern ist auch Quelle einer expandierendenWirtschaftskraft. Steigende Lebensqualitätund höhere Lebenserwartung sind Güter,welche wertvoller sind als viele andere Din-ge des Lebens. Nun müsste man allgemeinerwarten, dass in Zeiten von hoher Arbeitslo-sigkeit die Politik einen Wirtschaftszweig för-dert, der seine Standorte nicht nur in Bal-lungsgebiete oder Niedriglohnländer ver-legt, sondern ein flächendeckendes Netz bisin den letzten Winkel Deutschlands aufbautund auf Jahre erhält. Doch genau hier habenwir in den letzten Jahren erfahren, dass durchBudgetierung, Degression, HVM, zuneh-mende Bürokratie und viele andere ab-schreckende Mittel einem die Lust an der Ar-beit so richtig verdorben wird.

Reform muss Bürokratie abbauen!Insofern schauen wir erwartungsvoll, aller-dings auch mit großer Skepsis vermischt, aufdie Reformvorstellungen der Koalitionsre-gierung.Wir brauchen nicht Fragmente neuer Ein-schubsätze in einem Sozialgesetzbuch Fünf,sondern eine Reform, die ihrem Namen ge-recht wird. Das Grundprinzip einer Reformsollte durch ein vernünftiges Maß zwischenSubsidiarität und Solidarität gekennzeichnetsein: So viel Staat und Verordnungen wienötig, aber nicht wie möglich. Die Solidaritätdarf nicht die Eigenverantwortung verdrän-gen. Transparenz kann auch ohne Bürokra-tie erzielt werden. Diese Prinzipien warenschon den vorherigen Regierungen bei de-ren Reformbemühungen bekannt. Im Ergeb-nis fanden wir jedoch eine immer stärkereRegelungsdichte ohne spürbaren Erfolg.

Die Lösung heißt: Praktikable FestzuschüsseDer jetzigen Regierungskoalition erlaubenwir uns als Berufsstand – nicht den eigenenInteressen, sondern dem Allgemeinwohlverpflichtet – nachfolgenden Rat mit auf denWeg zu geben: Die Budgetierung muss ab-geschafft werden. Sie führt zur Rationierungvon Leistungen und ist ein nachhaltigesHemmnis der Entwicklung der Medizin alsvolkswirtschaftlicher Parameter. In derZahnheilkunde bietet sich eine Versiche-rungsleistung, die sich am Befund orientiert,

5Zahnärzteblatt SACHSEN 04/06

Aktuell

Gesundheitsreform – es geht los

In ihrem Referat würdigte dieBundesgesundheitsministerinUlla Schmidt zunächst die Erfol-ge von Politik und Selbstverwal-tung beim Zusammenführen der Gesundheitssysteme beiderdeutscher Staaten nach derWende. „Es gibt wenige gesell-schaftliche Bereiche, in denender Einigungsprozess solchegroßen Erfolge gezeigt hat wieim Gesundheitswesen. Inner-halb kurzer Zeit ist es gelungen,eine funktionierende Kassen-landschaft aufzubauen, die Ver-sicherten im wahrsten Sinne desWortes gut zu versorgen ... Mitnur wenigen Modifikationenund Sonderregelungen tratenbereits im Januar 1991 die Rege-lungen des Krankenversiche-rungsrechts in den neuen Bun-desländern in Kraft. Auf dieserGrundlage haben die Versicher-ten in Ost und West seitdem glei-che Ansprüche auf alle Leistun-gen der gesetzlichen Kranken-versicherung“, so die Bundesmi-nisterin.

Dazu ist festzustellen: Mit derNiederlassung als selbstständi-ger Arzt oder Zahnarzt leistetendie Heilberufe dabei in den neu-en Bundesländern einen ent-scheidenden Beitrag, sodass dieMinisterin in ihrer Rede die Um-stellung vom Polikliniksystem inein landesumspannendes Netzvon modernen Arzt- und Zahn-arztpraxen als Erfolgsgeschichteeinschätzen konnte.

Umso verwunderter nahmendann die anwesenden Vertreterder Heilberufe zur Kenntnis,dass mit der Gesundheitsreform2003 zwar bewusst auf Positivesder neuen Länder zurückgegrif-fen wurde, aber damit die Erfah-rungen mit den ehemaligen Poli-kliniken in der DDR gemeintwaren. Stolz berichtete die Ge-sundheitsministerin: „Zum Jah-

resbeginn gab es in Deutschlandbereits über 340 zugelasseneZentren mit etwa 1.300 Ärztin-nen und Ärzten – und die Nach-frage ist weiterhin groß.“ DasHeil der ambulanten medizini-schen Versorgung liegt nach An-sicht der Ministerin also zukünf-tig in den medizinischen Ver-sorgungszentren bzw. in derVerzahnung von Krankenhausund ambulanter Versorgung.Wörtlich: „Der freiberuflich täti-ge Arzt in der Einzelpraxis istkein Zukunftsmodell.“

Da stellte sich dem unbedarf-ten Zuhörer schon die Frage:Warum hat die Politik dann erstalle Ärzte und Zahnärzte in denneuen Bundesländern nach derWende in die Niederlassung ge-drängt?

In ihren weiteren Ausführun-gen ging die Ministerin auf diegegenwärtigen Herausforderun-gen an das Gesundheitswesenein. Die GKV sei auf eine solideFinanzgrundlage zu stellen.„Handeln wir nicht in diesemJahr entschlossen und bringeneine grundlegende Reform zu-stande, erhöhen sich die Beiträ-ge ab 2008 um mindestens ei-nen vollen Beitragssatzpunkt.Zudem werden wir auf derGrundlage des Koalitionsver-trags eine Reihe von weiterenStrukturveränderungen auf denWeg bringen. Dazu gehören dieNeuordnung der ärztlichen Ver-gütung, die Stärkung der inte-grierten Versorgung und die Mo-dernisierung der Strukturen derSelbstverwaltung.“ Im Zusam-menhang mit dem Ärztemangelin den neuen Bundesländernstellte sie eine weitere Liberali-

sierung des Vertragsarztrechtesin Aussicht, durch die die Mög-lichkeiten der Niederlassungund der Anstellung von Ärztin-nen und Ärzten entscheidendverbessert werden sollen.

Der Thüringer RegierungschefDieter Althaus sprach von gutenAnsätzen in den Koalitionsver-einbarungen zur Gesundheitsre-form und dem Willen der Koali-tionspartner, zu Lösungen zukommen. Dabei warnte er vorsteuerlichen Zusatzbelastungenund zeigte Sympathie dafür, Ein-künfte aus Vermietungen, Erb-schaften und Zinsen zur Finan-zierung der Gesundheit mitheranzuziehen. Er verwies da-rauf, dass die Eckpunkte der Ge-sundheitsreform von den Koaliti-onsspitzen festgelegt werdenund die Reform noch dieses Jahrin Kraft treten müsse.

In der anschließenden Diskus-sion nach dem Inhalt der zu er-wartenden Eckpunkte der Re-form gefragt, wichen MinisterinSchmidt und MinisterpräsidentAlthaus konkreten Antwortenaus und verwiesen darauf, dassdiese als eventuelles Osterge-schenk zu erwarten wären.Zweifel an der Verlässlichkeitder Politik wurde von einemVertreter des Aufsichtsrates derBEK angemeldet. Erst werde dieTabaksteuer angehoben und zurFinanzierung versicherungs-fremder Leistungen des Gesund-heitswesens herangezogen,dann werde im Folgejahr die er-höhte Tabaksteuer weiter erho-ben, aber von FinanzministerPeer Steinbrück wegen der Ein-haltung der Maastricht-Kriterienvereinnahmt. Ganz nebenbeistünden dann ab nächstem Jahrca. 4,2 Mrd. Euro weniger für dasGesundheitswesen zur Verfü-gung. Da falle einem nur der Be-griff Verschiebebahnhof ein.

„15 Jahre Deutsche Einheit – Solidarität und Selbstverwaltung – Erfolgsmodell Gesetzliche Krankenversicherung“ – unter diesem Motto luddie BARMER Ersatzkasse mehr als 200 Gäste aus den Bereichen Gesundheit, Wirtschaft und Politik am 22.03.2006 in das alte Rathaus in Leipzig ein. Der Verwaltungsratsvorsitzende Holger Langkutsch begrüßte als Hauptredner die Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt(SPD), Thüringens Ministerpräsidenten Dieter Althaus (CDU) und den neu gewählten Leipziger Oberbürgermeister Burkhard Jung (SPD).

Alles Große in der Welt geschieht nur, weil jemandmehr tut, als er muss.

Hermann GmeinerGründer der

SOS-Kinderdörfer1919 – 1986

Zitat des Monats

Der freiberuflich tätige Arztin der Einzelpraxis ist kein Zu-kunftsmodell. Ulla Schmidt

Steuerfinanzierte Gesund-heitsleistungen lehnte die Minis-terin generell ab, gerate mandann doch in die Abhängigkeitvon Haushaltsentscheidungendes Bundestages.

Auf die Frage eines Hausarzteszu einer möglichen Zwangsver-pflichtung junger Ärzte für einebestimmte Zeit in unterversorgteGebiete antwortete die Ministe-rin, sie könne sich das vorstellen.Sie verwies dabei auf das ärztli-che Ethos und die Verpflichtungdes jungen Arztes, dem Staat fürin der Regel sechsstellige Ausbil-dungskosten etwas zurückzuge-ben. Die notwendige Verbesse-rung der materiellen Bedin-gungen für die jungen Ärztespielte in der Antwort der Minis-terin allerdings keine Rolle.

Auch die weitere Entmach-tung der KV/KZVen ist geplant.Allerdings nicht deren Abschaf-fung, denn welch andere Berufs-gruppe muss schon die massivenstaatlichen Eingriffe auch nochauf eigene Kosten umsetzen.

Es war mehr als ein ungutesGefühl, das dieser Abend hinter-ließ. In den nächsten Wochenwird es darauf ankommen, unse-re Position auf allen Ebenen zuverdeutlichen. Dazu wird esauch des Widerstandes der brei-ten Zahnärzteschaft bedürfen.

Dr. Ralph NikolausStellv. Vorstandsvorsitzender

KZV Sachsen

Aktuell

6 Zahnärzteblatt SACHSEN 04/06

Landesversammlung des FVDZ Sachsen

Rückbesinnung auf die Wurzeln des Verbandes

In seinem Vortrag „Freiberuflich-keit im Recht“ machte Prof. Ei-chenhofer auf die Grundlagenund die Geschichte der Freiberuf-lichkeit aufmerksam. Freiberuf-lichkeit sei ein „AntistaatlichesElement“ mit dem Geist des Libe-ralismus. Das Rechtsgebiet befin-det sich im Moment stark imFluss, was unter anderem aucham scheibchenweise fallendenWerbeverbot zu erkennen ist.

Im zweiten Vortrag des Tagesberichtete der Bundesvorsitzen-de Dr. Sundmacher zunächstvom 2. Tag der Ärzte in Berlin –auch die niedergelassenen Ärztewehren sich gegen geplanteMVZs und die elektronische Ge-sundheitskarte – um anschlie-ßend auf die Frage „Die große Ko-alition – Wende oder Ende für dieFreiberuflichkeit?“ einzugehen.Ungeachtet einiger bisher veröf-

FVDZ-Landesverband Sachsen

Offener Brief an die Bundeskanzlerin Angela MerkelSehr geehrte Frau Bundeskanz-lerin Merkel,seit der Bundestagswahl 2005 gibtes aus dem Bereich der Regie-rungskoalition einige sich zumTeil widersprechende Ankündi-gungen zur Reform des deutschenGesundheitssystems. Im Koaliti-onsvertrag ist verankert, dass eineBehandlungspflicht zu staatlich fixierten Höchstsätzen bei Beihil-feberechtigten und Standardta-rifversicherten eingeführt wird.Wenn es nach Frau Bundesge-sundheitsministerin Schmidt geht,wird das Leistungsverzeichnis fürambulante ärztliche Leistungenzwischen gesetzlicher und priva-ter Krankenversicherung verein-heitlicht und ein einheitlichesVergütungssystem entwickelt.Ziel dieser Initiative ist es offen-sichtlich, das gegliederte Systemzwischen gesetzlicher Kranken-versicherung und privater Kran-kenversicherung in eine wie auchimmer geartete Bürgerversiche-rung umzuwandeln.

Für den Freien Verband Deut-scher Zahnärzte bedeuten diesePläne nichts weniger als einenweiteren Schritt auf dem Weg indie Staatsmedizin mit Einheits-versicherung, Einheitsbehand-

versammlung des Freien Ver-bandes 2005 „Freiheitliche Neu-orientierung im Gesundheitswe-sen – klar und geradlinig“ hat derFreie Verband aufgezeigt, wieim ambulanten zahnärztlichenBereich eine Systemumstellungerfolgen kann.

Wir halten eine Systemum-stellung zu einer Pflicht zur Ver-sicherung eines medizinischenKernbereichs mit Kostenerstat-tung für notwendig, der mit derOption auf die freiwillige Absi-cherung zusätzlicher Leistungs-pakete verbunden ist. Forderun-gen nach „mehr Geld ins GKV-System“ und „alle Leistungen inden GKV-Katalog“ sind ein Irr-weg, da hierdurch keines dergrundsätzlichen Probleme auchnur im Ansatz gelöst wird. Stattdessen werden entweder dieBeitragssätze weiter steigen oderaber es kann nur noch eine„Rumpfmedizin“ erbracht wer-den.

Bitte setzen Sie sich dafür ein,dass allen Plänen in RichtungStaatsmedizin eine klare Absageerteilt wird.

Dr. Uwe TischendorfLandesvorsitzender des

FVDZ Sachsen

Sehr geehrte Frau Bundeskanz-lerin Merkel,für uns bedeutet Ihr Leitmotiv„mehr Freiheit wagen“, dass un-serem Gesundheitswesen mehrWettbewerb, mehr Freiheit undweniger Bürokratie gut tun. An-statt alles zu nivellieren, zu bud-getieren und zu regulieren, sollteman erkennen, dass gerade derBereich Gesundheit mit mehr als4,2 Millionen Beschäftigten undrund 240 Milliarden Euro Um-satz enormes Wachstumspoten-tial bietet. In diesem Sinne kön-nen wir das Bekenntnis derRegierungskoalition zu wettbe-werblichen Strukturen im Ge-sundheitswesen nur mittragen.Von wettbewerblichen Struktu-ren kann man aber nicht mehrsprechen, wenn einer Vertrags-partei die Vertragsbedingungeneinseitig zu ihrem Nachteil auf-oktroyiert werden.

Die im Koalitionsvertrag ge-forderte Behandlungspflicht zustaatlich fixierten Höchstsätzenund die von Frau Bundesge-sundheitsministerin Schmidt fa-vorisierte Nivellierung von Ho-noraren ist genau das Gegenteilvon Wettbewerb.

Mit dem Beschluss der Haupt-

lung und Einheitshonoraren.Der Freie Verband DeutscherZahnärzte wird diese Politiknicht tatenlos hinnehmen undden begonnenen Weg des öf-fentlichen Widerstandes im Zu-sammenwirken mit der Ärzte-schaft fortsetzen.

Unabhängig davon, dass vonRechtsexperten die Beseitigungder Vertragsfreiheit, die Gleich-schaltung von gesetzlicher Kran-kenkasse und privater Kranken-versicherung und die Vereinheit-lichung der Honorare als verfas-sungsrechtswidrig eingestuft wird,ist es nach unserer Auffassung un-abdingbar, eine mutige undgrundlegende Gesundheitsre-form anzugehen. Die bisherigen,nicht gerade wenigen Gesund-heitsreformen – seit Ende 1988gab es allein im SGB V 115 Ände-rungsgesetze – haben keinenachhaltigen Antworten auf dieHerausforderungen gegeben, vorder unser Gesundheitssystem vordem Hintergrund eines stetigenmedizinischen Fortschritts, derÜberalterung der Bevölkerung,der andauernden Misere auf demArbeitsmarkt und des auch da-raus resultierenden Problems aufder Einnahmenseite steht.

Am 25. März 2006 fand in Leipzig die Landesversammlung des FVDZ Sachsen statt, an der als Gäste der Bundesvorsitzende Dr. Karl-HeinzSundmacher, Prof. Dr. Dr. h.c. Eberhard Eichenhofer von der Universität Jena, Frau Özkaynak (Hartmannbund), Herr Picker (Apo Bank),Herr Dr. Pohlenz (Ärzte Finanz), Herr Dr. Hünecke und Frau Sommerfeld vom Landesverband Sachsen-Anhalt teilnahmen.

fentlichter Ideen ist die einzigeverlässliche Quelle der Koaliti-onsvertrag. Es wird immer wiedervon Wettbewerb gesprochen.Nach Lesart von MinisterinSchmidt sind dabei die Kranken-kassen der Dreh- und Angel-punkt. Der Wettbewerb geht zuLasten Dritter, nämlich der Ärzte-und Zahnärzteschaft. WelcheMittel dagegen wären tauglich?Demonstrationen? Gemeinschaft-

liche Rückgabe der Kassenzulas-sung? Gemeinsam mit der Ärzte-schaft Farbe bekennen? Dr. Sund-macher machte deutlich, dass esjetzt darauf ankommt, unsere ei-genen Ideen und Konzepte zuentwickeln und kundzutun. Dieheißen: Ja zum Wettbewerb zwi-schen den Krankenkassen undzwischen den Medizinern mitdem Patienten als Mittelpunkt

Fortsetzung Seite 8

8 Zahnärzteblatt SACHSEN 04/06

Aktuell

und Ja zur Einführung von Festzu-schüssen sowie Kostenerstattungin der gesamten Zahnmedizin.

Der Landesvorsitzende Dr.Uwe Tischendorf sprach zuerstüber die im Oktober stattgefunde-ne Hauptversammlung in Wies-baden, bei der ein neuer Vorstandund ein neuer Bundesvorsitzen-der gewählt wurden. Nach dieserWahl kam es zu einer deutlichenNeuorientierung der Politik desFreien Verbandes, weg von derBeschäftigung mit sich selbst undelitären Vorstellungen für einigeWenige, hin zu standespolitischerSacharbeit für die Kollegen an derBasis. Es wurde auch ein Ende desKonfrontationskurses gegenüberden Körperschaften eingeläutet.Mit der Hauptversammlung wur-de auch das 50-jährige Bestehendes FVDZ, der als Notgemein-schaft Deutscher Zahnärzte inBingen am Rhein gegründet wur-de, gefeiert. Eine Rückbesinnungzu den Wurzeln unseres Verban-des ist äußerst lehrreich, da die ur-sprünglichen Forderungen undZiele aktueller denn je sind.

Dr. Tischendorf erinnerte da-ran, dass der LV Sachsen 2005 Pla-kate und Kopiervorlagen für dieKollegen entwickelt und ver-schickt hat. Eine Aufstockung desBudgets für KonservierendeZahnheilkunde im vierten Quar-tal 2005 ist nicht zuletzt auchdurch Druck von Seiten des Frei-en Verbandes auf die Entschei-dungsträger erfolgt. Ein weitererMeilenstein war das Zustande-kommen des 1. Tages der Ärzteim Januar in Berlin, bei dessenOrganisation und Durchführungsich der FVDZ eingebracht hat.Der Landesverband stellte be-kanntlich einen kostenlosen Buszur Verfügung, der enttäuschen-derweise nicht voll besetzt nachBerlin fuhr. Er richtete einen drin-genden Appell an die Anwesen-den, für den am 19. Mai geplan-ten 3. Tag der Ärzte noch we-sentlich mehr Kollegen zu mobi-lisieren. Die Akzeptanz in der Be-völkerung für die Proteste derÄrzte- und Zahnärzteschaft warnie so groß wie heute. Findet der3. Tag der Ärzte statt, werden in

essenlage der Bürger wider.5.Außerdem wäre dies ein not-

wendiger Schritt zur Gleich-stellung deutscher Zahnärztein Deutschland mit Kollegenanderer EU-Staaten. Die Kos-tenerstattung mit im EU-Aus-land erstellter Rechnungenwird von den deutschen Kran-kenkassen bekanntlich pro-blemlos praktiziert.

Antrag 2: Die Landesversammlung desFVDZ Sachsen fordert die Bun-desregierung auf, im Rahmen derReformen im Gesundheitswesendie Budgets in allen Leistungsbe-reichen abzuschaffen.Begründung:1.Budgets führen zur Rationie-

rung von Leistungen und damitzur Verschlechterung der Ver-sorgung unserer Patienten.

2.Eine Pflicht zur Versicherungfür Kernleistungen und eine er-gänzende Zusatzversicherungvon Wahlleistungen sind eineAlternative.

Antrag 3: Die Landesversammlung desFVDZ Sachsen fordert den Bun-desausschuss der Zahnärzte undKrankenkassen auf, die Festzu-schussregelungen drastisch zuvereinfachen.Begründung:1.Die derzeitigen Richtlinien wir-

ken sich auf eine transparenteTherapieplanung und Abrech-nung sehr erschwerend aus.

2.Der Kostenanteil für Bürokratieist in jeder Praxis dadurch starkgestiegen.

Außerdem lehnte der Landesver-band die Einführung der elektro-nischen Gesundheitskarte ab.

Antrag 6: Ablehnung der Ein-führung der elektronischen Ge-sundheitskarteBegründung:Die Karte ist ein weiterer Schrittzum gläsernen Bürger. FürZahnärzte hat sie keinen praxis-relevanten Nutzen. Darüberhinaus führt sie zu erheblichenMehrkosten.

Peter Boden

Dresden, Leipzig und ChemnitzBusse bereitgestellt, nähere Infor-mationen dazu gibt es rechtzeitig.

Außer den nachstehend imWortlaut wiedergegebenen Be-schlüssen stimmten die Delegier-ten auch den Anträgen zu, von derBundesregierung die Abschaf-fung des Honorarabschlages fürdie neuen Bundesländer sowiebetriebswirtschaftlich angemes-sene Honorare einzufordern.

Antrag 1: Die Landesversammlung desFVDZ Sachsen fordert die Bun-desregierung auf, das uneinge-schränkte Wahlrecht zur Kosten-erstattung, ohne zusätzliche Ver-pflichtungen für alle Versicherteneinzuführen.Begründung:1. Jedem GKV-Versicherten kann

bei Nutzung des Wahlrechtesdas gesamte Spektrum derzahnärztlichen Diagnostik undTherapie zugänglich gemachtwerden.

2.Auf dem strukturell notwendi-gen Weg zur Kostenerstattungwäre dies ein wichtiger Schrittohne zusätzliche Kosten.

3.Die Bedenken einiger Sozial-politiker, Kostenerstattung seiunsozial, da Patienten überfor-dert würden, wären entkräftet,da sich jeder Patient frei ent-scheiden könnte.

4.Die bundesweite Reaktionspiegelt nach angemessenerZeit dann die tatsächliche Inter-

Der Landesvorsitzende Dr. Tischendorf rief zum Protestam 19. Mai in Berlin auf

FVDZ-Bezirksgruppe

VersammlungVerbandDresdenEinen Mix von praxisnaher Wei-terbildung mit der Diskussionaktueller standespolitischer Fra-gen erlebten die Mitglieder desFVDZ Bezirksverbandes Dres-den anlässlich ihrer Mitglieder-versammlung am 1. März 2006.Dr. Arndt Müller hatte für dieVerbandsmitglieder eine ab-wechslungsreiche Tagesord-nung vorbereitet.

Dem Fachvortrag von NorbertSchmidt zum Thema Cerec 3Dwar die Entwicklerkompetenzdes Referenten deutlich anzu-merken. Da auch mehrere Ce-rec-Anwender anwesend wa-ren, ergab sich schnell einelebhafte Diskussion. Anwenderund Patienten begreifen das Ver-fahren sowohl als moderneTechnologie wie auch als Praxis-philosophie.

Diese Diskussionsfreudigkeitbewiesen die Kolleginnen undKollegen dann auch im folgen-den Arbeitsteil der Versamm-lung. Ausgehend von den ausder aktuellen Regierungspolitikresultierenden Problemen fürdie Praxen wurden einige unse-rer Forderungen an die Politikmit Augenmaß formuliert undder Landesversammlung desVerbandes zugearbeitet. Da dieParteien mit sehr unterschiedli-chen Konzepten die Reformie-rung (oder sollte man schon sa-gen: Verstaatlichung) des deut-schen Gesundheitssystems be-treiben, wurde einstimmig be-schlossen, einen offenen Brief andie Bundeskanzlerin zu richten.Wir wollen ihr damit in der Aus-einandersetzung innerhalb derKoalitionsparteien den Rückenstärken und sie auch auffordern,der Schaffung von Tatsachendurch GesundheitsministerinUlla Schmidt entgegenzuwir-ken.

Dr. Lutz Krause

Aktuell

9Zahnärzteblatt SACHSEN 04/06

Dresdner Abend am 31.03.2006 im ICC – Dresden

Was bringt die neue Hygiene-Richtlinie des RKI

Umso wichtiger die Veranstal-tung, um allen die Angst vor derUmsetzung der neuen RKI-Emp-fehlung zu nehmen. Der Vorsit-zende der KZVS Dr. HolgerWeißig eröffnete die Veranstal-tung und machte zugleich deut-lich, dass die finanziellen Res-sourcen der Praxen erschöpftsind und Forderungen der Politiknach immer mehr Bürokratieauch finanziell untersetzt wer-den sollten.

ZA Michael Krone (BZÄK,Ausschuss Berufsausübung) re-ferierte zu dem Thema „Infekt-prävention in der Zahnheilkun-de – Anforderungen an dieHygiene“. Einen breiten Raumnahm die Validierung der Medi-zinprodukte ein. Die amtlicheErklärung des Begriffes „Validie-rung“ machte selbst ihm Proble-me. Vergleichbar wäre es, dassein neuer PKW nach Neuzulas-sung erst zum TÜV müsse, bevorman damit am Straßenverkehrteilnehmen könne.

Die Durchführung des Medi-zinproduktegesetzes (MPG) lie-ge in der Hoheit der Bundeslän-der. Im Gesetz erfolgte eineNeubeschreibung der Risikobe-

sehr vielen Paragraphen ge-kennzeichnet war, ging er aufdie strafrechtliche und zivil-rechtliche Relevanz der Gesetzeein. Jetzt war der Zeitpunkt ge-kommen, wo der Bürokratismussein Recht bekam. Sollten dieseRegelungen, welche für den ge-samten medizinischen Bereichgelten, explizit auf die Zahnarzt-praxis angewendet werden, istder Berufsstand in Gefahr. Hierlohnt es sich für die Zahnärzte-schaft, mit der Ärzteschaft aufdie Straße zu gehen und für eineEntbürokratisierung der Medizinzu kämpfen. Die Saalflucht wäh-rend dieses Vortrages war be-merkenswert.

Die anschließende Diskussion,welche von Peter Lorenz (Aus-schuss Berufsausübung) geführtwurde, fand nur im Präsidiumstatt. Die anwesenden Zahnärzteund Mitarbeiter waren von derFülle der Informationen erschla-gen. Ein Verdauen war in so kur-zer Zeit nicht möglich.

Ein heißes Thema wurde an-gefasst, was vielleicht doch nichtso heiß gegessen und validiertwird.

Dr. Mathias WunschReferent Berufsausübung LZKS

Dieser beschäftigte sich mit derUmsetzung der RKI-Empfehlungin der Praxis und stellte die Ab-läufe im Alltag dar. Es wurdendie einzelnen Arbeitsschritte(Sammeln, Reinigung, Desinfek-tion, Freigabe und Dokumentati-on, Sterilisation, Freigabe, Char-genkennzeichnung zur Doku-mentation und Dokumentationin der Patientenakte) erklärt undbesprochen. Nach wie vor ist ei-ne klare Trennung von kontami-nierten und gereinigten Instru-menten zwingend notwendig.Wichtig erscheint mir, an dieserStelle darauf hinzuweisen, dassHand- und Winkelstücke nachjedem Patienten zu sterilisierensind. Sehr deutlich wurde her-ausgearbeitet, dass der Praxisin-haber für die Sterilgutaufberei-tung verantwortlich ist. DieÜbertragung der einzelnen Ab-läufe auf das Personal ist im Hy-gieneplan festzuhalten.

Eindringlich wurde davor ge-warnt, selbsternannte Validiererin die Praxis zu lassen. Außerunnötiger Kosten verursachendiese Personen nur Unruhe undZweifel an der eigenen Arbeit.Eine bessere Qualität wird da-durch nicht erreicht.

Nach diesem Vortrag, der aus-führlich und gespickt mit einerFülle an Informationen war,konnte eigentlich jeder im Saaldavon ausgehen, dass eine Pra-xisschließung bei vernünftigerArbeit und Umsetzung derNeuerungen, wie der Ausgestal-tung des neuen Hygieneplanes,nicht zu befürchten ist.

Jetzt betrat Dr. Möller (Sächs.Staatsministerium für Wirtschaftund Arbeit) das Podium. Er be-tonte, dass die Validierung demMPG, dem Stand der Technikund der Wissenschaft zu ent-sprechen hat. Im weiteren Ver-lauf seines Vortrages, der von

wertung, der Aufbereitungsan-forderungen sowie der Freigabeder Medizinprodukte. Die Auf-bereitungsanforderungen hättensich dabei wesentlich erhöht, soZA Krone.

Neu in der Verordnung sei,dass, soweit noch nicht vorge-nommen, eine Wasserkontrollean den Einheiten zu erfolgen ha-be. Des Weiteren werde der Auf-bereitung mittels RGD (Miele-Desinfektor) der Vorzug gege-ben. Eine chemische Aufberei-tung der Instrumente sei abernach wie vor möglich.

Herr Krone führte weiter aus,dass unsere Altgeräte bei ge-prüfter Funktionstüchtigkeit Be-standsschutz haben. Die Prüfungder Geräte erfolgt nach den zur-zeit gültigen Vorschriften für dieGeräte. Die Notwendigkeit vonInvestitionen sollte kritisch be-wertet und hinterfragt werden.

Herr Krone stellte all diese Fak-ten in einer sehr ruhigen und be-dachten Art vor, sodass viele Ängs-te genommen werden konnten.

Es folgte der Vortrag von Dr.Lüddecke (Präsident der LZKS,Vorsitzender des AusschussesBerufsausübung bei der BZÄK).

Eindringlich warnte Dr. Lüddecke, Präsident der Landeszahnärzte-kammer Sachsen, vor selbsternannten Validierern

Große Aufmerksamkeit bei denVorträgen der beiden Zahnärzte

Zu diesem brisanten Thema hatte die KZVS unter Mitarbeit der LZKS eingeladen. Mehr als 500 Teilnehmer waren gekommen, um an die-sem Abend Klarheit über das weitere Arbeiten in ihren Praxen zu erfahren. Vielen war bekannt, dass es in einigen Bundesländern zu Praxis-begehungen gekommen war, in deren Folge Praxen geschlossen werden sollten.

Aktuell

10 Zahnärzteblatt SACHSEN 04/06

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Bericht

Seminar für ExistenzgründerNiederlassung? Kassenzulas-sung? Praxissuche? Übernahme-vertrag? Diese und andere Fra-gen wurden in ausführlicher Artund Weise am 17. und 18. Märzim Seminar für Existenzgründerin der Fortbildungsakademie derLZKS beleuchtet.

Nicht nur die Zahl von 33 Teil-nehmern, sondern auch die An-wesenheit von Kollegen ausThüringen und Brandenburgbewies das große Interesse derjungen Zahnärzte. Dabei folgteder Ablauf des Seminars einemlogischen Aufbau. Von Rechts-grundlagen der zahnärztlichenBerufsausübung, über Arbeits-recht bis hin zur Praxisgründungals Vertragszahnarzt unter Be-achtung des SGB V und Fragender Finanzierung einer Zahn-

arztpraxis wurden dabei alle re-levanten Bereiche einbezogen.Eine Neuheit dieses Seminars imVergleich zu den vorangegange-nen war der Erfahrungsberichteines Kollegen, welcher die Hürden der Niederlassung erstvor kurzer Zeit genommen hat.Besonders interessant war derVortrag von RA Dr. JürgenTrilsch, der das eher trocke-ne Thema „Rechtsgrundlagender zahnärztlichen Berufsaus-übung“ durch seine Vortragsartüberaus interessant gestaltet hat.Nach Abschluss des Seminarswaren viele der anfänglichenFragen beantwortet, sodass amEnde eine deutliche Aussage ste-hen konnte: Niederlassung – losgeht´s!

ZA Thilo Körnig

Leserbrief

Erster Vollkeramik-Nachmittagin SachsenKeramische Versorgungen, egalob Inlays, Kronen, Teilkronenoder gar Geschiebe, gelten heu-te als die ideale Versorgungsart.Neben der Herstellung sind vorallem die Befestigung und dieWahl der richtigen Keramik ent-scheidend für die Haltbarkeitund die Qualität der Versorgung.Diese Themen waren deshalbauch Schwerpunkt des erstenVollkeramik-Nachmittages.

Über 30 Kolleginnen und Kol-legen waren der Einladung ge-folgt. PD Dr. Dr. Reich von derUni Leipzig referierte zum The-ma „Befestigung von kerami-schen Restaurationen“. Der Vor-trag war ein echter Gewinn fürden Praktiker, weil er sowohl dietheoretischen wie auch die prak-tischen Aspekte im richtigenVerhältnis beleuchtete. Diegroße praktische Relevanz die-ses Vortragens spiegelte sichauch in der großen Zahl an Fra-gen wieder, die der Referentnach seinem Vortrag beantwor-ten musste.

Der materialtechnische Teildes Vollkeramik-Nachmittagswurde von der Firma VIVA-DENT/IVOCLAR bestritten. DieReferentin stellte das neue Kera-miksystem „e.max“ vor. Das Sys-tem ist sowohl für den praktisch

tätigen Zahnarzt als auch für daszahntechnische Labor interes-sant. Es soll neben der einheitli-chen Verarbeitung aller Kompo-nenten vor allem ästhetischeVerbesserungen für den Zirkon-oxid-Bereich bringen. Eine wich-tige Voraussetzung zur richtigenAnwendung ist aber die engeund gute Zusammenarbeit miteinem zahntechnischen Labor.Dies trifft eigentlich auf den ge-samten Bereich der hochästheti-schen Vollkeramik-Versorgun-gen zu. Um diesen Anforde-rungen gerecht zu werden, ha-ben sich inzwischen fast 50 Pra-xen zum Cerec-Arbeitskreis, derauch diese Veranstaltung orga-nisiert hat, zusammengefunden.Im Rahmen der regelmäßigenTreffen steht neben dem kolle-gialen Erfahrungsaustausch diefachliche Weiterbildung zumThema Vollkeramik, speziellzum Cerec-Verfahren, im Mittel-punkt. Die Inhalte der Treffenwerden von den Teilnehmernselbst bestimmt und sind damitvon hohem Bildungswert.

Weitere Informationen zum Ce-rec-Arbeitskreis unter Telefon:0371 852561, Fax: 0371 858386,Mail: [email protected]

ZA Hermann Loos

Aktuell

12 Zahnärzteblatt SACHSEN 04/06

Bedarfsplan der KZV Sachsen

Beschluss des Landesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen für den Freistaat SachsenDer Bedarfsplan der Kassen-zahnärztlichen VereinigungSachsen für die vertragszahn-ärztliche Versorgung wurde imEinvernehmen mit den Landes-verbänden der Krankenkassenerstellt. Grundlage sind die Be-darfsplanungsrichtlinie sowiedie Beschlüsse des Bundesaus-schusses der Zahnärzte undKrankenkassen. Im Bedarfsplansind die zahnärztlichen und kie-ferorthopädischen Planungsbe-reiche dargestellt, und eineÜbersicht zur Altersstruktur derZahnärzte wird ausgewiesen.Der Bedarfsplan liegt zur Ein-sichtnahme bei der KZV Sach-sen aus.

Der Landesausschuss derZahnärzte und Krankenkassenfür den Freistaat Sachsen hat inseiner Sitzung am 22. März2006 beschlossen:

Neuanordnung von Zulassungs-beschränkungen wegen Über-versorgung• auf dem Gebiet der zahnärztli-

chen Versorgung für keinePlanungsbereiche

• auf dem Gebiet der kieferor-

thopädischen Versorgung fürkeine Planungsbereiche

Aufhebung von Zulassungsbe-schränkungen wegen Wegfallsder Überversorgung• auf dem Gebiet der zahnärztli-

chen Versorgung für den Pla-

* Bei Öffnung eines Planungsbereiches können nur so viele Zulassungen ausgesprochen werden, bis eine erneute Überversorgung vorliegt.

Görlitz-Stadt

Zahnärztliche Planungsbereiche (überversorgt)

Kieferorthopädische Planungsbereiche (überversorgt)

Stand Zahnärzte: 31.12.2005Einwohner: 30.09.2005Gebiet: 30.09.2005bestätigt: 22.03.2006

nungsbereich Annaberg• auf dem Gebiet der kieferor-

thopädischen Versorgung fürkeine Planungsbereiche

Sitzungstermine des Landesaus-schussesDer Landesausschuss wird über

Veränderungen der Versor-gungssituation in seinen Sitzun-gen am:

• 2. Mai 2006• 29. August 2006und • 28. November 2006entscheiden.

Planungsbereiche Zahnärztliche Kieferorthopädischeder KZV Sachsen Überversorgung Überversorgung

ja nein ja neinChemnitz, Stadt x xDresden, Stadt x x *Leipzig, Stadt x xZwickau, Stadt x xAnnaberg x * xAue-Schwarzenberg x xBautzen x xChemnitzer Land x xDelitzsch x xDöbeln x xFreiberg x xGörlitz, Stadt x xHoyerswerda, Stadt x xKamenz x xLeipziger Land x x

Planungsbereiche Zahnärztliche Kieferorthopädischeder KZV Sachsen Überversorgung Überversorgung

ja nein ja neinLöbau-Zittau x xMeißen x xMittlerer Erzgebirgskreis x xMittweida x xMuldentalkreis x xNiederschlesischer Oberlausitzkreis x xPlauen, Stadt x xRiesa-Großenhain x xStollberg x xSächsische Schweiz x xTorgau-Oschatz x xVogtlandkreis x xWeißeritzkreis x xZwickauer Land x x

Aktuell

13Zahnärzteblatt SACHSEN 04/06

Ausschreibungen von Vertragszahn-arztsitzen in überversorgten Planungs-bereichen der KZV Sachsen

Reg. Nr.: 1115/532Planungsbereich: Zwickau, StadtPraxisübergabe: 01.07.2007Bewerbungen bis: 12.05.2006

Reg. Nr.: 2055/533Planungsbereich: KamenzPraxisübergabe: 01.07.2006Bewerbungen bis: 31.05.2006

Reg. Nr.: 2085/534Planungsbereich: Niederschl. OberlausitzkreisPraxisübergabe: 01.07.2006Bewerbungen bis: 31.05.2006

Reg. Nr.: 1035/535Planungsbereich: Chemnitz, StadtPraxisübergabe: 01.07.2006Bewerbungen bis: 31.05.2006

Die Bewerbungen sind schriftlich unter o. g. Registriernummer andie KZV Sachsen, PF 100 954, 01079 Dresden, zu senden.

Folgenden Zahnärzten wurde im Februar 2006 die Zulassung alsVertragszahnarzt ausgesprochen:

Ulf Dupke DöbelnDr. Ulrich Fuchs RadebeulUte Grünberg DresdenAnke Merten DresdenThoralf Meusel ChemnitzDr. med. Gabriele Müller DresdenDr. Birgit Rodemerk TorgauUlrike Schmitz-Pfeiffer PirnaSusanne Seiffert FreibergHenning Sporbeck BannewitzThomas Wagner EibauPeter Werner DresdenDr. med. Sylke Neubauer Leipzig

In zahnärztlich überversorgten Planungsbereichen ist eine Zulas-sung als Vertragszahnarzt nur bei Übernahme einer Praxis möglich.

Neuzulassungen im KZV-Bereich Sachsen

Wir trauern um unseren Kollegen

Dr. med. dent.

Gottfried Heinrich (Leipzig)

geb. 23.08.1940 gest. 09.03.2006

Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren.

14 Zahnärzteblatt SACHSEN 04/06

Aktuell

Praxisgebühr, Zahnersatz, Amalgam ...

In bestimmten Fällen muss ichkeine Praxisgebühr bezahlen.Stimmt das?Zweimal pro Jahr stehen Ihnenbeim Zahnarzt Vorsorgeuntersu-chungen zu. In diesen Fällenwird keine Praxisgebühr erho-ben, wenn der Zahnarzt Sie nichtbehandeln muss. Eine Zahnstein-entfernung (einmal im Jahr eineKassenleistung) stellt alleinenoch keine Behandlung in die-sem Sinne dar. Dies gilt auch fürdie Anfertigung eines Röntgen-bildes.

Mein Mann ist bettlägerig undhat Zahnbeschwerden.Fragen Sie Ihren Zahnarzt, ob erHausbesuche macht, und verein-baren Sie einen Termin. Sollte ernicht zu Ihnen kommen können,wird er Ihnen sicher einen Kolle-gen nennen, der Hausbesuchemacht. Selbstverständlich kön-nen Sie auch die Patientenbera-tung der Landeszahnärztekam-mer in Anspruch nehmen. Auchbei einem Hausbesuch fällt ein-mal vierteljährlich die Praxis-gebühr an. Sollten Sie eine Zu-zahlungsbefreiung nachweisenkönnen, entfällt die Gebühr.

Wie viele Implantate sind unbe-dingt notwendig? Ich habe kei-ne Zähne mehr.Die Deutsche Gesellschaft fürZahn-, Mund- und Kieferheil-kunde empfiehlt in ihren wis-senschaftlichen Stellungnah-men bei zahnlosem Kiefer füreine herausnehmbare Prothesevier Implantate pro Kiefer. Wirdein festsitzender Zahnersatz ge-plant, sollten es jeweils sechsImplantate sein, wobei imOberkiefer auch mehr als sechsund im Unterkiefer in Ausnah-mefällen auch nur vier Implan-tate notwendig sein können.

Bei der letzten Vorsorgeuntersu-chung wurde mir Zahnstein ent-fernt und ein Präparat auf dieSchleimhaut gepinselt. Dafürsollte ich die Praxisgebühr be-zahlen. Ist das rechtens, dennVorsorgeuntersuchungensind doch zweimal imJahr frei?Ihr Zahnarzt hat sicher-lich eine entzündlicheErkrankung der Mund-schleimhaut festgestelltund diese Entzündung miteiner Tinktur therapiert.Dies stellt eine Behandlungdar und löst die Praxisge-bühr aus.

Brauche ich eigentlich nochmein Bonusheft, es gibt dochjetzt die Festzuschüsse?Ja, die Krankenkassen geben beidurchgängig geführtem Bonus-heft einen zusätzlichen Zu-schuss zu den Festzuschüssenfür Zahnersatz. Bei lückenloserFührung über fünf Jahre erhöhtsich der Festzuschuss für Zahn-ersatz um 20 Prozent und nachzehn Jahren um 30 Prozent. Er-wachsene müssen sich mindes-tens einmal und Kinder bis 18 Jahren mindestens zweimalpro Jahr zahnmedizinisch unter-suchen lassen. Das Bonusheftkann also weiterhin bares Geldwert sein.

Oft stelle ich Zahnfleischblutenfest. Mein Zahnarzt meint, ichhätte eine beginnende Par-odontitis und empfiehlt eineprofessionelle Zahnreinigung.Hilft das?Ursache für Ihre Beschwerdenist eine Infektion des Zahnhalte-apparats mit aggressiven Bakte-rien. Bei der professionellenZahnreinigung werden die Bak-terienbeläge auch an Stellen

entfernt, die bei der häuslichenPflege nicht erreichbar sind. Da-mit lässt sich die Erkrankung oftstoppen oder zumindest derenVerlauf günstig beeinflussen.

Wie oft sollte ich den Zahnsteinentfernen lassen?Auch wenn die Krankenkassendie Zahnsteinentfernung nurnoch einmal pro Jahr bezahlen,wäre in vielen Fällen eine häu-figere Behandlung sinnvoll.Denn die Neubildung vonZahnstein hängt sehr von der in-dividuellen Mundsituation, denErnährungs- und Lebensge-wohnheiten des Einzelnen undauch von der Zusammenset-zung des Speichels ab. Ihr Zahn-arzt wird Sie dazu beraten.

Die Behandlung eines Kreuz-bisses bei meinem fünfjährigenKind ist nach Aussage des Kie-ferorthopäden keine Kassen-leistung. Stimmt das und mussüberhaupt behandelt werden?Seitliche Kreuzbisse stellen ei-ne Frühbehandlungsindikationdar, sofern sie nicht durch vor-beugende Einschleifmaßnah-

men korrigiert werden können.Eine vertragszahnärztliche Leis-tung sind Kreuzbissbehandlun-gen jedoch erst bei Beteiligungbleibender Zähne am Kreuz-biss. In der Regel ist dies bei fünf-jährigen Kindern noch nicht derFall. Fragen Sie bitte Ihre Kran-kenkasse, da diese den speziel-len Fall entscheiden muss.

Seit Längerem fühle ich michunwohl und schlapp. Ein Ayur-veda-Arzt hat mit einer Puls-Diagnose herausgefunden, dassmeine Amalgam-Füllungen dieUrsachen dafür seien. Was sollich tun?Die Puls-Diagnose stellt keineallgemein anerkannte Methodedar, Krankheiten und deren Ur-sachen zu erkennen.

Bei Verdacht auf Amalgam-Unverträglichkeit (äußerst selten)oder einer starken Belastung desKörpers mit Quecksilber (ebensounwahrscheinlich) nutzen Siebitte die Sprechstunde zur Ma-terialunverträglichkeit an derZahnklinik der Universität Dres-den.

Eine alte Amalgamfüllung hatsich gelockert. Zu welchem Fül-lungsmaterial können Sie mirraten?Abgesehen von seltenen Über-empfindlichkeitsreaktionen (Al-lergien) liegen keine wissen-schaftlich fundierten Erkennt-nisse vor, die den Verdacht ei-ner gesundheitlichen Beein-trächtigung durch Amalgam be-gründen. Für sehr große Fül-lungen empfiehlt sich die Ver-wendung von Keramik-Inlaysoder Goldgusslegierungen. Klei-nere Defekte im Zahn lassensich sehr gut mit so genanntenKomposit/Kunststoff-Werkstoffenbeheben.

Zahnersatz, Praxisgebühr und immer wieder auch das Thema Amalgam bildeten die Schwerpunkte der Fragen, die den drei ZahnärztenDr. Breyer, Dr. Erler und Dr. Schönlebe beim jüngsten Telefonforum der Dresdner Neuesten Nachrichten (DNN) gestellt wurden. Geradedie vielen Fragen zu den Festzuschüssen zeigten, dass dazu in der Bevölkerung Aufklärungsbedarf besteht und ein Telefonforum ein wich-tiger Beitrag zur Information sein kann. Auch wenn es den beteiligten Zahnärzten manchmal Geduld abverlangt (siehe ZBS 03/2006, Kolumne). Einen Querschnitt der in der DNN veröffentlichten Fragen und Antworten finden Sie nachfolgend.

16 Zahnärzteblatt SACHSEN 04/06

Aktuell

Laudatio

MR Dr. med. dent. Manfred Lindau

Am 31.03.2006 ging der lang-jährige Chefarzt der Bezirksfach-poliklinik für Stomatologie inGörlitz in den wohlverdientenRuhestand. Am 05.01.2005 feier-te er seinen 65. Geburtstag. Nachder Auflösung der Bezirksfachpo-liklinik Görlitz Anfang 1991 ar-beitete Dr. Lindau in eigener Pra-xis gemeinsam mit seiner Frau.Als ehemaliger Chef der chirurgi-schen Abteilung der Bezirksfach-poliklinik für Stomatologie Gör-litz widmete er sich schon vor derpolitischen Wende der Implanto-logie. In der Niederlassung bilde-te dieses Teilgebiet der Zahnheil-

biet außerordentlich gefördert.Eine harmonische Entwicklungspezialisierter Leistungsbereichespricht für Weitblick, der in Kie-ferorthopädie, Kinderstomatolo-gie, Periodontologie, Traumato-logie sowie in der ProthetikFrüchte trug.

Im Rahmen der seit 1984 beste-henden Fachpoliklinik für Stoma-tologie in Görlitz konnte das ge-samte Spektrum der stomatolo-gischen Arbeitsbereiche prak-tisch gelehrt und eine Fachzahn-arztgeneration herangebildet wer-den, die ein hohes theoretischesund praktisches Niveau besitzt.Die engagierte Tätigkeit von Dr.Lindau sowie sein hervorragen-des Organisationstalent führtenzu einer flächendeckend ausge-zeichneten zahnärztlichen Ver-sorgung in der Stadt Görlitz undderen Umland, welche bis heuteBestand hat.Wir wünschen Dr. Lindau wei-terhin Gesundheit und Freudean seinen zahlreichen Hobbysund Reisen. So wie wir ihn ken-nen, wird er einen aktiven Ruhe-stand erleben.

Dr. Dieter Natusch

krankenhaus Görlitz ernannt. Am01.12.1984 wurden die Bezirks-fachpolikliniken für Stomatolo-gie in Görlitz und Dresden (Poli-klinik Sternplatz) gegründet. Dr.Lindau wurde Chefarzt und Lei-ter der Bezirksfachpoliklinik inGörlitz und gleichzeitig Stellver-tretender Ärztlicher Direktor desBezirkskrankenhauses Görlitz.Zu diesem Zeitpunkt waren ihm140 Mitarbeiter unterstellt. DieBezirksfachpolikliniken arbeite-ten eng mit der Dresdner Hoch-schule unter Leitung von Prof. Dr.G. Staegemann zusammen. IhreAufgaben waren die Weiterbil-dung junger Zahnärzte zumFachzahnarzt und die Fortbil-dung der Zahnärzte im jeweili-gen Territorium. Ferner garantier-ten diese Einrichtungen einehochwertige Patientenversor-gung auf allen Teilgebieten derZahnheilkunde. Von 1984 bis1989 wurden in der Bezirksfach-poliklinik Görlitz ca. 200 Stoma-tologen aus- bzw. weitergebildet.

Dr. Lindaus Engagement fürdie breite allseitige Entwicklungund Betreuungswirksamkeit derStomatologie haben das Fachge-

kunde einen Schwerpunkt seinerTätigkeit. Aufgrund seiner lang-jährigen Erfahrungen auf demGebiet der stomatologischenChirurgie konnte er seinen zahl-reichen Patienten die gesamte Pa-lette der modernen Implantologieanbieten. Aber er blieb Zeit seinesberuflichen Lebens Generalistund war auf allen Teilgebietender modernen Zahnheilkundetätig. Dies garantierte ihm undseiner Frau Carmen, ebenfallsZahnärztin, eine stark frequen-tierte Praxis.

Dr. Lindau wurde am05.01.1940 als Kind einer Arbei-terfamilie in Köthen, Sachsen-Anhalt, geboren. Nach dem Be-such von Grund- und Ober-schule in Köthen studierte erZahnmedizin in Leningrad, demheutigen St. Petersburg. Dort er-hielt er 1965 die Approbation alsZahnarzt. Im gleichen Jahr nahmer seine Tätigkeit an der Polikli-nik für Stomatologie in Görlitzauf. 1967 promovierte er undbestand 1969 die Fachzahnarzt-prüfung. 1971 wurde er zumOberarzt der Klinik und Polikli-nik für Stomatologie am Bezirks-

Satzungen

17Zahnärzteblatt SACHSEN 04/06

Satzung der Landeszahnärztekammer SachsenDie Kammerversammlung der Landeszahnärztekammer Sachsen hat auf Grund § 8 Abs. 3 Nr. 1 des Sächsischen Heilberufekammergeset-zes (SächsHKaG) vom 24. Mai 1994 (SächsGVBl. S. 935), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11. November 2005(SächsGVBl. S. 277) am 4. März 2006 die folgende Satzung beschlossen:

§ 1 Rechtsstellung und Sitz

(1) Die Landeszahnärztekammer Sachsen(im folgenden Kammer genannt) ist dieöffentliche Berufsvertretung der Zahn-ärzte im Freistaat Sachsen. Sie ist eineKörperschaft des öffentlichen Rechts.

(2) Die Kammer hat ihren Sitz in der Landes-hauptstadt. Sie führt ein Dienstsiegel mitihrem Namen und dem SächsischenStaatswappen.

§ 2 Aufgaben

(1) Die Kammer nimmt die Aufgaben wahr,die ihr durch das SächsHKaG übertragenworden sind. Sie hat insbesondere:1. im Sinne des jeweiligen Berufsauftra-

ges unter Beachtung des Wohles derAllgemeinheit die beruflichen Belan-ge aller Mitglieder wahrzunehmenund zu vertreten sowie für ein hohesAnsehen des Berufsstandes zu sorgen;

2. die Erfüllung der berufsrechtlichenund berufsethischen Pflichten derMitglieder zu überwachen, soweitnicht für die Überwachung der im öf-fentlichen Dienst tätigen Mitgliederder Dienstherr zuständig ist;

3. die Qualität der Berufsausübung zusichern und zu fördern;

4. geeignete Maßnahmen zur Gestal-tung und Förderung der Fort- undWeiterbildung der Mitglieder undder zahnärztlichen Hilfsberufe zutreffen;

5. auf ein gedeihliches Verhältnis derMitglieder untereinander hinzuwir-ken;

6. bei berufsbezogenen Streitigkeitenunter den Mitgliedern und bei die Be-rufsausübung betreffenden Streitig-keiten zwischen Mitgliedern undDritten auf Antrag eines Beteiligtenzu vermitteln;

7. die ihnen in der Berufsbildung nachdem Berufsbildungsgesetz obliegen-den Aufgaben wahrzunehmen;

8. den öffentlichen Gesundheitsdienstbei der Erfüllung seiner Aufgaben zuunterstützen;

9. ein Versorgungswerk zu unterhalten;

10. auf Verlangen der zuständigenBehörden zu Gesetz- und Verord-nungsentwürfen Stellung zu nehmenund in allen sonstigen die Aufgabendes Berufsstandes betreffenden Fra-gen Gutachten zu erstatten undSachverständige zur Erstellung vonGutachten vorzuschlagen.

11. Mitgliedern und Angehörigen der mitihnen verbundenen Heilberufe Heil-berufsausweise und Bescheinigun-gen, auch elektronischer Art, sowiequalifizierte Zertifikate auch mit An-gaben über die berufsrechtliche Zu-lassung nach dem Gesetz über Rah-menbedingungen für elektronischeSignaturen (Signaturgesetz – SigG)vom 16. Mai 2001 (BGBl. I S. 876),zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs.9 des Gesetzes vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970, 2013), in der jeweilsgeltenden Fassung auszustellen.

(2) Soweit der Kammer gemäß § 5 Abs. 2SächsHKaG weitere Aufgaben übertra-gen werden können, unterliegt die inso-weit erforderliche Zustimmung einemBeschluss der Kammerversammlung.

(3) Die Kammer ist berechtigt, zur Einhal-tung der Berufsordnung auch Verpflich-tungsbescheide oder Untersagungsver-fügungen gegenüber ihren Mitgliedernzu erlassen.

§ 3 Mitgliedschaft

(1) Mitglieder der Kammer sind die Zahn-ärzte im Freistaat Sachsen nach nähererMaßgabe des § 2 SächsHKaG.

(2) Die Kammer führt ein Verzeichnis derMitglieder.

§ 4 Rechte und Pflichten der Kammermitglieder

(1) Die Mitglieder sind berechtigt, in ihrenberuflichen Angelegenheiten den Ratder Kammer in Anspruch zu nehmen.

(2) Die Mitglieder haben Anspruch auf Teil-nahme an den beruflichen und sozialenEinrichtungen der Kammer.

(3) Den Mitgliedern ist die Einsichtnahme in

die sie selbst betreffenden Mitgliedsun-terlagen gestattet.

(4) Die Mitglieder müssen sich innerhalb ei-nes Monats nach Beginn der Pflichtmit-gliedschaft bei der Kammer melden.Näheres regelt die Meldeordnung.

(5) Die Mitglieder sind verpflichtet, in Ange-legenheiten, die ihre Berufsausübungbetreffen, die Organe der Kammer(Kammerversammlung, Vorstand) beider Erfüllung ihrer Aufgaben zu unter-stützen und die notwendigen Auskünftezu erteilen.

(6) Die Satzungen sowie die Beschlüsse undEntscheidungen der Kammerorgane sindfür alle Mitglieder verbindlich.

(7) Die Rechte und Pflichten der Mitgliederrichten sich im Übrigen nach dem SächsHKaG und nach den von der Kam-merversammlung beschlossenen sonsti-gen Satzungen.

§ 5 Organe und ihre Amtsdauer

(1) Die Organe der Landeszahnärztekam-mer Sachsen sind1.die Kammerversammlung,2.der Vorstand.

(2) Die Amtsperiode der Organe beträgt vierJahre.

(3) Die Organe der Kammer bleiben nachAblauf der Wahlperiode im Amt, bis dieneu gewählten Organe sich konstituierthaben.

§ 6 Kammerversammlung

(1) Oberstes Organ der Kammer ist die Kam-merversammlung.

(2) Die Kammerversammlung besteht aus72 gewählten Mitgliedern und je einemvon den Hochschulen delegierten Mit-glied. Die Wahlberechtigung und dieWählbarkeit sowie die Einzelheiten überdie Durchführung der Wahl regelt dieWahlordnung.

(3) Die Wahlperiode der Kammerversamm-lung beginnt und endet mit demKalenderjahr. Eine Neuwahl muss vorAblauf der Wahlperiode durchgeführtwerden. Die Konstituierung der neuen

18 Zahnärzteblatt SACHSEN 04/06

Satzungen

Kammerversammlung hat spätestens in-nerhalb von sechs Wochen nach Beginnder Wahlperiode zu erfolgen.

§ 7 Aufgaben der Kammerversammlung

(1) Die Kammerversammlung beschließtüber die grundsätzlichen Angelegenhei-ten der Kammer. Vor allem beschließt sie:1. die Satzung der Landeszahnärzte-

kammer Sachsen,2. weitere Satzungen einschließlich der

Wahl-, Beitrags-, Gebühren-, Berufs-,Weiterbildungs- und Meldeordnung,

3. die Feststellung des Haushaltsplanes,4. die Errichtung eines Versorgungswer-

kes,5. die Entlastung des Vorstandes auf-

grund des von ihm vorgelegten Jah-resberichtes und der Jahresrechnung,

6. die Vorschläge der Kammer für dieBesetzung der Berufsgerichte,

7. die Festsetzung der Aufwandsent-schädigungen der Mitglieder von Or-ganen und Ausschüssen der Kammer,

8. die Ernennung von Ehrenmitgliedernsowie die Stiftung und Verleihung vonAuszeichnungen.

(2) Die Kammerversammlung wählt für dieDauer einer Wahlperiode die Delegiertenund Ersatzdelegierten der Bundesver-sammlung der Bundeszahnärztekammer.

§ 8 Einberufung und Beschlussfähigkeit der Kammerversammlung

(1) Die Kammerversammlung tritt jährlichmindestens einmal zusammen. Außer-dem tritt sie auf Anordnung der Auf-sichtsbehörde oder auf Antrag von min-destens einem Drittel der Mitglieder derKammerversammlung zusammen. DieKammerversammlung ist vom Vorstandeinzuberufen und zu leiten.

(2) Die Mitglieder der Kammerversamm-lung werden schriftlich unter Beifügungder Tagesordnung zur Kammerver-sammlung spätestens drei Wochen vordem Sitzungstag eingeladen. In der glei-chen Frist vorher sind Zeit und Ort derKammerversammlung im Zahnärzteblattbekannt zu geben.

(3) Die Kammerversammlung ist beschluss-fähig, wenn mindestens die Hälfte derMitglieder anwesend ist. Beschlüsseüber Satzungen und ihre Änderungenbedürfen einer Zweidrittelmehrheit. An-dere Beschlüsse fasst die Kammer-

versammlung mit einfacher Stimmen-mehrheit, soweit nicht durch eine andereSatzung oder durch Gesetz eine Zwei-drittelmehrheit vorgeschrieben ist odersoweit nicht die Kammerversammlungim Einzelfall das Erfordernis einer Zwei-drittelmehrheit beschließt.

(4) Die Sitzungen der Kammerversammlungsind für die Kammermitglieder öffentlich.Die Öffentlichkeit kann durch Beschlussder Kammerversammlung ausgeschlos-sen werden. Andere Personen können zuder Sitzung oder zu einzelnen Punktender Tagesordnung zugelassen werden.

(5) Das Nähere bestimmt die Geschäftsord-nung.

§ 9 Vorstand

(1) Der Vorstand besteht aus neun Mitglie-dern, und zwar dem Präsidenten, zweiVizepräsidenten und sechs weiterenMitgliedern.

(2) Der Präsident und die zwei Vizepräsi-denten werden von der Kammerver-sammlung aus ihrer Mitte auf Grund vonWahlvorschlägen in getrennten und ge-heimen Wahlgängen auf die Dauer derWahlperiode der Kammerversammlunggewählt.

(3) Die Amtszeit des Präsidenten ist begrenztauf die Dauer von zwei Wahlperioden.Eine dritte Amtszeit des Präsidenten istnur dann zulässig, wenn er zur Wahlzwei Drittel der Stimmen der Kam-merversammlung erhält.

(4) Zur Wahl des Präsidenten und der zweiVizepräsidenten ist die absolute Mehr-heit der abgegebenen Stimmen notwen-dig. Als abgegebene Stimme gilt auch dieStimmenthaltung eines anwesenden Mit-gliedes. Wird die absolute Mehrheit imersten Wahlgang nicht erreicht, so ent-scheidet in einem zweiten Wahlgang dieeinfache Stimmenmehrheit zwischenden beiden Bewerbern, die im erstenWahlgang die meisten Stimmen erhaltenhaben. Bei Stimmengleichheit ist eineLosentscheidung vom ältesten anwe-senden Mitglied der Kammerversamm-lung herbeizuführen.

(5) Die übrigen Vorstandsmitglieder werdenvon der Kammerversammlung aus ihrerMitte auf Grund von Wahlvorschlägenauf die Dauer der Wahlperiode derKammerversammlung in einem Wahl-gang gewählt. Gewählt sind die Mitglie-der, die die meisten Stimmen auf sichvereinigen.

(6) Die Kammerversammlung wählt spätes-tens zwei Monate nach dem erstmali-gen Zusammentritt den Vorstand aus ih-rer Mitte. Bis zur Wahl des neuenVorstandes führt der bisherige Vorstanddie Geschäfte weiter.

(7) Scheidet während der Wahlperiode einvon der Kammerversammlung gewähl-tes Vorstandsmitglied aus, so wählt dieKammerversammlung in ihrer nächstenSitzung einen Nachfolger für den Restder Wahlperiode.

(8) Der Vorstand ist beschlussfähig, wennmehr als die Hälfte der Mitglieder anwe-send ist.

(9) Die Kammerversammlung kann mit ei-ner Mehrheit von mindestens zwei Drit-teln ihrer Mitglieder dem Vorstand odereinem Mitglied des Vorstandes das Ver-trauen entziehen. In diesem Fall ist fürden Vorstand oder das Mitglied, dem dasVertrauen entzogen wurde, eine Neu-wahl erforderlich.

§ 10 Präsident

(1) Der Präsident, im Falle seiner Verhinde-rung ein Vizepräsident, vertritt die Kam-mer. Er beruft die Sitzungen des Vorstan-des ein und leitet sie. Der Präsident musseine Sitzung des Vorstandes einberufen,wenn mindestens vier Vorstandsmitglie-der es unter Angabe von Gründen schrift-lich beantragen.

(2) Der Präsident vertritt die Kammer ge-richtlich und außergerichtlich. ImVerhinderungsfall wird der Präsidentdurch einen Vizepräsidenten vertreten.

(3) Der Präsident ist für die Geschäfte imRahmen der Beschlüsse des Vorstandesverantwortlich. Insbesondere obliegenihm1. die Umsetzung der Beschlüsse der

Kammerversammlung und des Vor-standes;

2. die Erledigung derjenigen Angele-genheiten, die wegen ihrer Dringlich-keit dem Vorstand nicht vorher vorge-legt werden können; über dieseerstattet der Präsident dem Vorstandin der nächsten Sitzung Bericht; siebedürfen der nachträglichen Geneh-migung des Vorstandes.

§ 11 Schriftführer

(1) Der Schriftführer wird vom Vorstand fürdie Dauer der Wahlperiode gewählt.

(2) Der Schriftführer ist für die Niederschrift

23Zahnärzteblatt SACHSEN 04/06

Satzungen

über die Sitzungen des Vorstandes undder Kammerversammlung verantwort-lich. Im Verhinderungsfall wird er durchein vom Präsidenten zu bestimmendesMitglied der Kammer oder der Geschäfts-führung vertreten. Die Beschlusskontrolleüber die Sitzungen des Vorstandes ist denVorstandsmitgliedern, die über die Sitzun-gen der Kammerversammlung deren Mit-gliedern zuzusenden.

§ 12 Finanzausschuss und Haushaltsplan

(1) In jeder Legislaturperiode der Kammerwird ein Finanzausschuss gebildet, des-sen Mitglieder von der Kammerver-sammlung gewählt werden.

(2) Der Finanzausschuss besteht aus dreiMitgliedern der Kammerversammlung,und zwar aus einem Vorsitzenden undzwei weiteren Mitgliedern.

(3) Der Finanzausschuss hat die Aufgabe, ei-nen Entwurf des Haushaltsplanes aufzu-stellen und dem Vorstand vorzulegen.Darüber hinaus hat er im laufendenHaushaltsjahr zu überwachen, ob dieVerwendung der Haushaltsmittel sich imEinklang mit dem von der Kammerver-sammlung verabschiedeten Haushalts-plan mit Anlagen befinden und ob dieHaushaltsmittel nach den Grundsätzeneiner ordentlichen Haushaltsführungzweckmäßig verwendet werden. Da-rüber hinaus schlägt er dem Vorstand Artund Höhe der Beiträge vor.

§ 13 Weitere Ausschüsse

(1) Die Kammerversammlung kann zur Vor-bereitung ihrer Sitzungen, zur Beratungdes Vorstandes oder zur Wahrnehmungbestimmter Aufgaben weitere Ausschüs-se bilden.

(2) Die von der Kammerversammlung gebil-deten Ausschüsse bestehen, sofern dieKammerversammlung nichts anderesbestimmt, aus drei Mitgliedern der Kam-merversammlung. Die Ausschussmit-glieder werden von der Kammerver-sammlung gewählt. Die Ausschüsse wäh-len den Vorsitzenden aus ihrer Mitte.

(3) Die Amtszeit eines Ausschussmitgliedesendet, soweit es nicht abberufen wirdoder sein Amt niederlegt, mit dem Ablaufder Wahlperiode der Kammerversamm-lung.

(4) Im Einvernehmen mit dem Vorstand be-dienen sich die Ausschüsse der Kammer

zur Durchführung ihrer Aufgaben derGeschäftsstelle.

(5) Über den Ablauf der Sitzungen der Aus-schüsse und über die gefassten Beschlüs-se ist eine Niederschrift zu fertigen; sie istvom Sitzungsleiter und vom Protokoll-führer zu unterzeichnen.

(6) Bildung und Aufgaben des Wahlaus-schusses werden in der Wahlordnunggeregelt.

(7) Der Vorstand bestimmt auch auf Antragder Ausschüsse über die Bildung, Beset-zung und Aufgaben von Arbeitsgruppen.

§ 14 Ehrenamtliche Tätigkeit

(1) Die Tätigkeit der Kammermitglieder inden Organen und Ausschüssen der Kam-mer ist ehrenamtlich.

(2) Mit der Übernahme einer ehrenamtlichenTätigkeit verpflichtet sich das Kammer-mitglied zur aktiven Mitwirkung.

(3) Ein Mitglied verliert seinen Sitz in derKammerversammlung1. durch Verzicht, sofern er dem Vor-

stand der Kammer gegenüber schrift-lich und unwiderruflich erklärt wur-de,

2. bei nachträglicher Festlegung odernachträglichem Eintritt seiner Nicht-wählbarkeit,

3. mit der Beendigung der Mitglied-schaft bei der Kammer,

4. durch ein Urteil, durch das auf eineMaßnahme nach § 55 Abs. 1 Nr. 3 bis6 SächsHKaG erkannt wird.

§ 15 Entschädigung und Vergütung

Die Mitglieder von Organen und Ausschüs-sen haben Anspruch auf Entschädigung fürAuslagen und Zeitversäumnisse nach Maß-gabe der von der Kammerversammlung be-schlossenen Regelung.

§ 16 Geschäftsstelle

(1) Die laufenden Geschäfte der Kammerwerden nach den Richtlinien und Be-schlüssen der Kammerversammlung unddes Vorstandes im Einvernehmen mitdem Präsidenten durch eine Geschäfts-stelle geführt.

(2) Die Leitung der Geschäftsstelle obliegteinem Geschäftsführer, der nicht Mit-glied von Organen der Kammer sein darf.

(3) Der Geschäftsführer oder ein Stellvertre-

ter soll an den Sitzungen der Kammerver-sammlung, des Vorstandes sowie derAusschüsse teilnehmen.

(4) Das Anstellungsverhältnis des Ge-schäftsführers wird durch den Präsiden-ten im Einvernehmen mit dem Vorstandabgeschlossen. Die Beendigung oderÄnderung des Anstellungsverhältnissesseitens der LandeszahnärztekammerSachsen bedarf einer Zweidrittelmehr-heit des Vorstandes. Die Einstellung derweiteren Mitarbeiter erfolgt durch denGeschäftsführer im Einvernehmen mitdem Vorstand.

§ 17 Veröffentlichung

Die von der Kammerversammlung be-schlossenen Satzungen werden vom Präsi-denten unterzeichnet und ausgefertigt. So-fern sie nach § 36 SächsHKaG der Ge-nehmigung der Aufsichtsbehörde bedürfen,erfolgt die Ausfertigung nach Vorliegen die-ser Genehmigung. Die Satzungen sind so-dann im amtlichen Teil des Zahnärzteblatteszu veröffentlichen.

§ 18 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt mit Veröffentlichung imZahnärzteblatt in Kraft. Gleichzeitig tritt dieSatzung der Landeszahnärztekammer Sach-sen vom 8. November 2003, veröffentlichtim Zahnärzteblatt 12/03, außer Kraft.

Dresden, den 4. März 2006

Dr. med. dent. LüddeckePräsident der LandeszahnärztekammerSachsen

Die vorstehende Satzung der Landeszahn-ärztekammer Sachsen vom 4. März 2006wird hiermit genehmigt. Az: 21-5415.41/1 Dresden, den 21. März 2006

Sächsisches Staatsministerium für Soziales

Die vorstehende Satzung der Landeszahn-ärztekammer Sachsen vom 4. März 2006wird hiermit ausgefertigt und im Zahn-ärzteblatt bekannt gemacht.Dresden, den 29. März 2006

Dr. med. dent. LüddeckePräsident der LandeszahnärztekammerSachsen

24 Zahnärzteblatt SACHSEN 04/06

Satzungen

Artikel 1

Die Geschäftsordnung der Kammerver-sammlung der LandeszahnärztekammerSachsen vom 10. Juni 1995 (veröffentlicht imZahnärzteblatt Sachsen, Heft 07/1995, Seite218) zuletzt geändert durch Art. 1 der Ord-nung vom 28. April 2001 (veröffentlicht imZahnärzteblatt 6/2001) wird wie folgt geän-dert:1. In § 8 Abs. 9 wird Satz 1 durch folgenden

Satz ersetzt:„Die Wahl des Vorstandes erfolgt auf derGrundlage von § 9 der Satzung der Lan-deszahnärztekammer Sachsen.“

Artikel 2 Inkrafttreten

Die geänderte Geschäftsordnung der Kam-merversammlung der Landeszahnärztekam-mer Sachsen tritt am 1. April 2006 in Kraft.

Dresden, den 4. März 2006

Dr. med. dent. Joachim LüddeckePräsident der LandeszahnärztekammerSachsen

Die vorstehende Satzung zur Änderung derGeschäftsordnung der Kammerversamm-lung der Landeszahnärztekammer Sachsen

vom 4. März 2006 wird hiermit ausgefertigtund im Zahnärzteblatt Sachsen bekannt ge-macht.

Dresden, den 4. März 2006

Dr. med. dent. Joachim LüddeckePräsident der LandeszahnärztekammerSachsen

Satzung zur Änderung der Geschäftsordnung der Kammerversammlung der Landeszahnärztekammer SachsenDie Kammerversammlung der Landeszahnärztekammer Sachsen hat auf Grund des § 8 Absatz 3 des Sächsischen Heilberufekammerge-setzes (SächsHKaG) vom 24. Mai 1994 (SächsGVBl. S. 935), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11. November 2005(SächsGVBl. S. 277) am 4. März 2006 die folgende Satzung zur Änderung der Geschäftsordnung der Kammerversammlung der Landes-zahnärztekammer Sachsen beschlossen:

Artikel 1

Die Meldeordnung der Landeszahnärzte-kammer Sachsen vom 1. Juli 1995 (veröffent-licht im Zahnärzteblatt Sachsen, Heft07/1995, Seite 219) zuletzt geändert durchArt. 1 der Ordnung vom 28. April 2001 (ver-öffentlicht im Zahnärzteblatt 6/2001) wirdwie folgt geändert:1. In § 1 Abs. 4 wird nach der Angabe

„(SächsGVBl. S. 413)“ die Angabe „daszuletzt durch Artikel 18 der Verordnungvom 10. April 2003 (SächGVBl. S. 94, 96)geändert worden ist, in der jeweils gelten-den Fassung,“ eingefügt

2. In § 7 Abs. 2 wird der Betrag „2550 EUR“durch den Betrag „2500 EUR“ ersetzt.

Artikel 2 Inkrafttreten

Die geänderte Meldeordnung der Landes-zahnärztekammer Sachsen tritt am 1. April2006 in Kraft.

Dresden, den 4. März 2006

Dr. med. dent. Joachim LüddeckePräsident der LandeszahnärztekammerSachsen

Die vorstehende Satzung zur Änderung derMeldeordnung der Landeszahnärztekam-mer Sachsen vom 4. März 2006 wird hiermitausgefertigt und im Zahnärzteblatt Sachsenbekannt gemacht.

Dresden, den 4. März 2006

Dr. med. dent. Joachim LüddeckePräsident der LandeszahnärztekammerSachsen

Satzung zur Änderung der Meldeordnung derLandeszahnärztekammer SachsenDie Kammerversammlung der Landeszahnärztekammer Sachsen hat auf Grund des § 8 Abs. 3 Nummer 2, § 3 Absatz 2 des SächsischenHeilberufekammergesetzes (SächsHKaG) vom 24. Mai 1994 (SächsGVbl. S. 935), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11. No-vember 2005 (SächsGVBl. S. 277) am 4. März 2006 die folgende Satzung zur Änderung der Meldeordnung der LandeszahnärztekammerSachsen beschlossen:

Die vollständige neue Fassung der Satzung der Landeszahnärztekammer Sachsen und alle Ordnungen finden Sie als pdf-Dokument unterwww.zahnaerzte-in-sachsen.de unter dem Link „Satzung/Gesetze“.

25Zahnärzteblatt SACHSEN 04/06

Termine

Effektive und maßgerechte Briefe an den D 51/06 Uta Reps, 26.04.2006,richtigen Adressaten Dresden 13:00-18.30 Uhr(auch für Praxismitarbeiterinnen) 6 Punkte

Laborrechnungen im Bereich Zahnersatz richtig D 52/06 Constanze Erwin, 05.05.2006,erstellen und prüfen können Inge Sauer, 15:00-19:00 Uhr(auch für Praxismitarbeiterinnen) Dresden 4 Punkte

Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz D 53/06 Prof. Dr. Dr. Lutz Päßler, 05.05.2006,Dresden 13:00-19:00 Uhr 8 Punkte

Excel – Einführung & Spezial für die D 57/06 Uta Reps, 10.05.2006,Zahnarztpraxis Dresden 13:00-18:30 Uhr 6 Punkte

Der Drogenabhängige als Problem- und D 60/06 Prof. Dr. Dr. Lutz Päßler, 12.05.2006,Risikopatient in der zahnärztlichen Praxis Dresden 14:00-18:00 Uhr(auch für Praxismitarbeiterinnen) 4 Punkte

Vollkeramikrestaurationen und D 61/06 Priv.-Doz. Dr. Stefan J. Paul, 12.05.2006,Adhäsives Zementieren DDS, Zürich (CH) 09:00-16:00 Uhr 9 Punkte

Weichteilästhetik bei Implantaten D 62/06 Priv.-Doz. Dr. Stefan J. Paul, 13.05.2006,DDS, Zürich (CH) 9:00-13:00 Uhr 4 Punkte

Spezielle Schmerztherapie in der Zahnarztpraxis D 63/06 Hardy Gaus, 19.05.2006,Straßberg 14:00-19:00 Uhr

20.05.2006,09:00-16:00 Uhr 13 Punkte

Professionelle Psychologie in der D 66/06 Herbert Prange, 10.06.2006,Gruppenprophylaxe Thomasburg 09:00-17:00 Uhr 8 Punkte

Vollkeramik von A (wie Adhäsivtechnik) bis Z D 67/06 PD Dr. Daniel Edelhoff, 10.06.2006,(wie Zirkoniumdioxid-Keramik) Aachen 09:00-17:00 Uhr 8 Punkte

Nichtchirurgische und chirurgische Endodontie D 72/06 Priv.-Doz. Dr. Rudolf Beer, 16.06.2006,Essen 14:00-20:00 UhrDr. med. Joachim Hoffmann, 17.06.2006,Jena 09:00-16:00 Uhr 16 Punkte

Dresden

für Zahnärzte

Schriftliche Anmeldung: Fortbildungsakademie der LZKS, Schützenhöhe 11, 01099 Dresden, Fax: 0351 80 66-106E-Mail: [email protected]

Petra Kokel (Kurse EDV/Abrechnung): Tel. 0351 8066-102Edda Anders (Kurse für Zahnärzte): Tel. 0351 8066-108Astrid Nitsche (Kurse für Praxismitarbeiterinnen): Tel. 0351 8066-113Genauere inhaltliche Informationen zu den einzelnen Kursen entnehmen Sie bitte unserem aktuellen Fortbildungsprogramm für das 1. Halbjahr 2006 oder dem Internet www.zahnaerzte-in-sachsen.de.

Fortbildungsakademie: Kurse im April/Mai/Juni 2006

Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz L 08/06 Dr. Edgar Hirsch, 26.04.2006,Leipzig 13:00-20:00 Uhr 8 Punkte

Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz L 11/06 Dr. Edgar Hirsch, 16.06.2006,Leipzig 13:00-20:00 Uhr 8 Punkte

Leipzig

Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz C 08/06 Prof. Dr. Dr. Lutz Päßler, 16.06.2006,Dresden 13:00-20:00 Uhr 8 Punkte

Chemnitz

Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz Z 07/06 Dr. Edgar Hirsch, 19.05.2006,Leipzig 13:00-19:00 Uhr 8 Punkte

Zwickau

26 Zahnärzteblatt SACHSEN 04/06

Termine

Landeszahnärztekammer Sachsen

Sächsischer Fortbildungstag für Zahnärzte und das Praxisteam 2006

am 14. Oktober 2006 in der Stadthalle Chemnitz

Thema: Prothetische Behandlungskonzepte – konkret und anwendbar

Wissenschaftliche Leitung Programm Zahnärzte: Prof. Dr. Jens C. Türp (Kliniken für Zahnmedizin der Universität Basel)

Wissenschaftliche Leitung Programm Praxisteam: Prof. Dr. Klaus Böning(Universitätsklinikum der TU Dresden)

• Workshop-Nachmittag am 13. Oktober 2006• Kollegentreff am 13. Oktober 2006• Dental-Ausstellung

Alle sächsischen Zahnarztpraxen erhalten im Juni die Einladungenmit einem Anschreiben zum diesjährigen Sächsischen Fortbil-dungstag. Die Einladungen enthalten auch die Anmeldekarten fürdie Veranstaltungen und den Kollegentreff.

Zahnärzte-StammtischStammtisch in BautzenDatum: Mittwoch, 3. Mai 2006, 19:00 UhrOrt: Spree-Hotel, An den Steinbrüchen, BautzenThema: „Die RKI-Richtlinien und ihre Umsetzung in der

Zahnarztpraxis – neuer Hygieneplan“Referent: Dr. Joachim LüddeckeInformation: Uta Raue, Telefon: 03591 23075

Die kieferorthopädische Abrechnung D 121/06 Hannelore Schneider, 05.05.2006,von A bis Z nach BEMA Dresden 14:00-18:00 Uhr

Prophylaxe praktisch D 122/06 Genoveva Schmid, 16.05.2006,Befunderhebung – Instruktion Berlin 13:00-19:00 Uhr

Herstellung provisorischer Versorgungen D 126/06 Dr. Michael Krause, 31.05.2006,Befunderhebung – Instruktion Dr. Steffen Richter, 14:00-20:00 Uhr

Dresden

Freie Vertragsgestaltung und Abdingung von D 127/06 Sandra Abraham, 07.06.2006,konservierenden und chirurgischen Leistungen Riesa 13:00-20:00 Uhr

Ihre Persönlichkeit entscheidet: D 128/06 Petra Erdmann, 10.06.2006,Was in Ihnen steckt, darf gezeigt werden Dresden-Langebrück 09:00-16:00 Uhr

GOZ für Fortgeschrittene D 129/06 Gudrun Sieg-Küster, 10.06.2006,Wülfrath 09:00-16:00 Uhr

Offene Forderungen gegen Patienten D 130/06 RA Michael Goebel, 14.06.2006,Theorie und Praxis der Forderungsbeitreibung Dresden 14:00-18:00 Uhr

RechtsanwaltsfachangestellteSusann Zscheile,Dresden

Prophylaxe bei KFO-Patienten D 147/06 Ulrike Brockhage, 07.06.2006,Dresden 14:00-18:00 Uhr

Dresdenfür PraxismitarbeiterInnen

Zahnärzteblatt SACHSEN 04/06

Recht

Haftung bei Aufklärungsfehlern

Diese Aussage ist nicht neu. Sie betrifft nichtvordergründig das Strafrecht, sondern das Zi-vilrecht, und zwar die zivilrechtliche Haftungdes Zahnarztes. Klärt der Zahnarzt den Patien-ten nicht auf, dann verletzt er vertragliche unddeliktische Pflichten. Jeder Eingriff, sei er be-handlungsfehlerhaft oder behandlungsfehler-frei, ist haftungsrechtlich relevant, sofern keineauf einer Aufklärung basierende wirksameEinwilligung des Patienten vorliegt.

Es lassen sich folgende Arten der Aufklärungunterscheiden:a) Selbstbestimmungsaufklärung:

Durch die Selbstbestimmungsaufklärungwerden die Voraussetzungen für einerechtfertigende Einwilligung geschaffen.Der Patient muss im Großen und Ganzenerfahren, welche Krankheit vorliegt, wel-cher Eingriff geplant ist und wie dringlichdieser ist. Er muss über die mit dem Eingriffverbundenen Risiken und Nebenwirkun-gen aufgeklärt werden.

b)Verlaufsaufklärung:Diese Art der Aufklärung erstreckt sich aufdie Art, den Umfang und die Durch-führung des Eingriffs.

c) Risikoaufklärung:Durch die Risikoaufklärung sollen demPatienten Informationen über die Gefah-ren eines zahnärztlichen Eingriffs, überdauernde oder vorübergehende Neben-folgen vermittelt werden, die sich auch beiAnwendung der gebotenen Sorgfalt nichtmit Gewissheit ausschließen lassen.Über Risiken, die mit der Eigenart des Ein-griffs spezifisch verbunden sind, ist unab-hängig von ihrer Komplikationshäufigkeitaufzuklären.

d)Aufklärung über die Dringlichkeit des Ein-griffs:Aufklärungsfragen über die Dringlichkeitstellen sich insbesondere dann, wenn sichder Patient zunächst weigert, den notwen-digen Eingriff durchführen zu lassen.

e) Aufklärung über die Heilungschancen: Dem Patienten sind nicht nur die Risiken,sondern auch die Heilungschancen zuverdeutlichen. Es ist zu beachten, dassdem Patienten keine Erfolgsversprechenbzw. -garantien gemacht werden. DerZahnarzt schuldet eine lege artis Behand-lung, nicht den Behandlungs/Heilungser-folg.

f) Aufklärung über echte Behandlungsalter-native:Über medizinische Behandlungsalternati-ven ist dann aufzuklären, wenn die Me-thode des Zahnarztes nicht die Methodeder Wahl ist oder konkret eine echte Alter-native mit gleichwertigen Chancen, aberandersartigen Risiken besteht.

Daneben gibt es die wirtschaftliche Auf-klärung sowie die therapeutische Siche-rungsaufklärung, die Bestandteil deszahnärztlichen Behandlungsvertrages sindund zu den vertraglichen Nebenpflichtengehören. Die Sicherungsaufklärung umfasstbeispielsweise notwendige Warnhinweisebei der Einnahme von Medikamenten, aberauch Hinweise auf mögliche Fahruntüchtig-keit durch fortwirkende lokale Anästhesie.

Es ist stets zu beachten, dass der Zahnarztdie Beweislast dafür trägt, dass er den Patien-ten gemäß a) bis f) aufgeklärt hat. Folglich hatdie Dokumentation eine ganz erheblicheBedeutung.

Grundsätzlich hat der Zahnarzt in denKrankenunterlagen zu dokumentieren,wann er den Patienten aufgeklärt hat undworüber aufgeklärt wurde. Die Unterzeich-nung eines Aufklärungsbogens stellt regel-mäßig und für sich genommen nur ein Indizdafür dar, dass überhaupt ein Aufklärungsge-spräch erfolgt ist. Ein Beweis über den Inhaltdes Aufklärungsgesprächs ist damit nicht er-bracht. Gleichwohl haben Aufklärungsbö-gen eine erhebliche Bedeutung. Regelmäßigmacht der Zahnarzt während des Gesprächsauf dem Aufklärungsbogen konkrete Ver-merke bzw. zeichnet ein, wo z. B. der Nervliegt, der in extrem seltenen Fällen geschä-digt werden kann. Diese Individualisierungdes Aufklärungsbogens macht deutlich, dassauch der im Aufklärungsbogen enthalteneInhalt Gegenstand des Gesprächs zwischenZahnarzt und Patient war.

Auch wenn bei einfachen Eingriffen mitgeringem Risiko die Aufklärung noch am Tagdes Eingriffs zulässig sein kann, sollte derZahnarzt gerade bei geplanten oder planba-ren Eingriffen (z. B. geplante Weisheitszahn-OP) das Aufklärungsgespräch so rechtzeitiggestalten, dass dieses schon bei der Verein-barung des OP-Termins durchgeführt wird.

Die Gerichte sind hinsichtlich der denZahnärzten obliegenden Aufklärungspflichtenstreng. Folgender Fall verdeutlicht das:

Jede zahnärztliche Behandlung ist tatbestandsmäßig eine Körperverletzung. Allein durchdie Einwilligung des Patienten oder seines gesetzlichen Vertreters entfällt die Rechtswidrig-keit des Eingriffs.

27

28 Zahnärzteblatt SACHSEN 04/06

Recht

Der klagende Patient nimmt den beklagtenZahnarzt auf Zahlung eines Schmerzensgeldesvon mindestens 6.000 Euro in Anspruch. Am23.08.1999 wollte der Zahnarzt beim Patien-ten die Füllung eines Backenzahnes erneuern.In Vorbereitung des Eingriffs sollte dem Patien-ten ein Betäubungsmittel gespritzt werden. EineAufklärung über die Risiken einer Leitungs-anästhesie unterblieb. Beim Einstich oder deranschließenden Applikation des Betäubungs-mittels kam es zu einer Beeinträchtigung desnervus lingualis. In der Folgezeit stellten sichbeim Kläger persistierende Beschwerden undAusfälle im Bereich der Injektionsstelle und derrechten Zungenhälfte ein.

Das Landgericht hat die Klage mit der Be-gründung abgewiesen, einer Aufklärung ha-be es nicht bedurft. Das OLG Koblenz gabdem Kläger in zweiter Instanz Recht (OLGKoblenz, Urteil vom 13.05.2004, NJW-RR2004, 1026 ff.).

Die zahnmedizinischen Sachverständigenstellten fest, dass der Einstich oder die Lei-tungsanästhesie nicht zu einer Durchtren-nung, jedoch zu einer erheblichen und dau-erhaften Schädigung des nervus lingualis

beim Patienten führten. Entscheidend für dieFrage der Aufklärung sei – so das OLG – nichtein bestimmter Grad der Risikodichte, insbe-sondere nicht eine bestimmte Statistik. Maß-geblich sei vielmehr, ob das betreffende Risi-ko dem Eingriff spezifisch anhafte und es beiseiner Verwirklichung die Lebensführungdes Patienten besonders belastet. Da eineSchädigung oder gar Durchtrennung desnervus lingualis je nach Alter, Beruf und so-zialer Stellung des Patienten die Lebens-führung erheblich beeinträchtigen kann, hältdas OLG eine Aufklärung über diesesäußerst seltene, jedoch schwerwiegende Ri-siko für unerlässlich.

Die Versicherungswirtschaft macht daraufaufmerksam, dass die Zahl der Haftungsfälleim Bereich der Zahnheilkunde tendenziellzunimmt. Im Münchner AnwaltshandbuchVersicherungsrecht sind Musterbedingun-gen zum Haftpflichtversicherungsschutz fürÄrzte, Zahnärzte und Medizinstudenten ab-gedruckt. Dort wird beispielsweise daraufhingewiesen, dass Versicherungsschutz fürbestimmte kosmetische Operationen nurunter der Voraussetzung besteht, dass die

Anzeigen

Bögen der Aufklärungssysteme der Firmenperimed oder DIOmed verwendet werden.Ferner wird darauf aufmerksam gemacht,dass die heute üblichen Deckungssummen,die sowohl niedergelassenen als auch kli-nisch tätigen Ärzten angeboten würden,pauschal 5 Mio. Euro für Personen- und Sach-schäden je Schadenereignis, in der Regelzweifach maximiert pro Versicherungsjahr,betragen würden (Münchner Anwaltshand-buch Versicherungsrecht, S. 1316). Eine Dif-ferenzierung zwischen Ärzten und Zahnärz-ten wird in Bezug auf die hier genanntenDeckungssummen nicht vorgenommen.

Zahnärztliche Tätigkeit ist stets mit Risikenverbunden. Umso wichtiger ist es, ausrei-chend versichert zu sein. Dadurch werdendie wirtschaftlichen Risiken begrenzt. Vordem Risiko, als Zahnarzt einem Haftungs-prozess ausgesetzt zu werden, ist kein Zahn-arzt geschützt. Die Risiken, wegen eines Auf-klärungsfehlers verurteilt zu werden, lassensich allerdings erheblich begrenzen, wenndie geführten Aufklärungsgespräche doku-mentiert werden.

Dr. Jürgen Trilsch, Rechtsanwalt

29Zahnärzteblatt SACHSEN 04/06

Praxisführung

Wissenswertes für den Vertragszahnarzt

Abrechnungsfragen zur Festzuschuss-Richtlinie A3

Festsitzender Zahnersatz ist (gemäß der Fest-zuschuss-Richtlinie Nr. 3 Abs. 2 Satz 3) beiVorliegen einer herausnehmbaren Versor-gung im Gegenkiefer (Modellgussklammer-prothese, Totalprothese), soweit nicht mehrals vier Zähne je Kiefer fehlen, grundsätzlich

indiziert bei der Versorgung einer zahnbe-grenzten Lücke mit einem fehlenden Zahn jeSeitenzahngebiet sowie bei der Versorgungvon bis zu zwei Einzelzahnlücken oder einerLücke mit bis zu vier nebeneinander fehlen-den Zähnen im Schneidezahngebiet.

Der Patient trägt im Unterkiefer eine Modellgussprothese, die nicht erneuerungsbedürftigist. Im Oberkiefer fehlen die Zähne 22 und 23, die Zähne 21 und 24 sind überkronungsbe-dürftig. Geplant ist festsitzender Zahnersatz. Wie sehen die Berechnungsgrundlagen aus?

TP TPR H KVH E E KVH H RB ww f f ww B

18 17 16 15 14 13 12 11 21 22 23 24 25 26 27 2848 47 46 45 44 43 42 41 31 32 33 34 35 36 37 38

B e e e e e e e e e BR RTP TP

Beispiel 1: Regelversorgung = herausnehmbarer Zahnersatz

TP KM BM BM KM TPR H KV E E KV H RB ww f f ww B

18 17 16 15 14 13 12 11 21 22 23 24 25 26 27 2848 47 46 45 44 43 42 41 31 32 33 34 35 36 37 38

B e e e e e e e e e BR RTP TP

Beispiel 2: Andersartige Versorgung = festsitzende Versorgung

An diesen beiden Beispielen wird im Übrigen sichtbar, dass das Argument „andersartige Ver-sorgung ist für den Patienten immer die teurere Versorgung“ nicht haltbar ist.

Birgit Schröder/Inge Sauer

Festzuschuss: 1x 3.1, 2x 1.1, 2x 1.3 = 596,41 Euro BEMA: 98g, 98h/2, 96a, 2x 20b, 2x 19 = 365,37 Euro geschätzte Material- und Laborkosten: = 633,59 Eurogeschätzte Gesamtkosten: = 998,96 Euro

Patientenanteil: = 402,55 Euro

(ohne Bonus)

Festzuschuss: 1x 3.1, 2x 1.1, 2x 1.3 = 596,41 Euro GOZ: 2x 501, 507, 2x 512, 514 = 363,23 Euro geschätzte Material- und Laborkosten: = 620,00 Eurogeschätzte Gesamtkosten: = 983,23 Euro

Patientenanteil: = 386,82 Euro

(ohne Bonus)(Faktor 2,3)

Fortbildung

30 Zahnärzteblatt SACHSEN 04/06

Füllungstherapie im Milchgebiss

Morphologische Merkmale der MilchzähneDer Paradigmenwechsel hin zu minimal-in-vasiven Restaurationskonzepten beeinflusstheute auch die Rekonstruktion kariöser Lä-sionen in der ersten Dentition. Daher rückendie morphologischen Charakteristika derDentes decidui in den Mittelpunkt des Inter-esses. Für die Kariestherapie im Milchgebissgelten im Prinzip die gleichen Grundsätzewie bei der Versorgung bleibender Zähne.Für die klinische Praxis sind jedoch mikro-und makromorphologische Besonderheitenvon Bedeutung, die bei den im Folgendenerörterten praktischen Empfehlungen Be-rücksichtigung finden (s. Tab. 1).

Für den grundsätzlichen Einsatz der Adhä-sivtechnik sind folgende Merkmale der De-cidui von entscheidender Bedeutung:1.die besondere Morphologie der Schmelz-

oberfläche mit der Präsenz einer prismen-losen Schicht und

2.der mikromorphologische Unterschieddes Dentins zum Dentin der Permanenten(vergrößerte Dentintubuli und wenigermineralisiertes Dentin).

Die Abrasionsneigung des Milchzahn-

schmelzes wird aufgrund des geringeren Mi-neralgehalts und des größeren Porenvolu-mens vor allem vor dem Durchbruch der 6-Jahr-Molaren – also während der Nutzphasedes Milchgebisses – höher eingeschätzt alsbei den bleibenden Zähnen. Dies mag derGrund dafür sein, dass die Ansprüche an dieAbrasionsresistenz von Füllungsmaterialienim Milchgebiss geringer sind.

Füllungsmaterialien für das MilchgebissIn der Regel wurden mit Amalgam im Milch-gebiss ansprechende klinische Ergebnisse er-zielt. Als mittlere Überlebenszeit wurden et-wa 3 Jahre berechnet, im Versagensfallwurde als primärer Erneuerungsgrund Se-kundärkaries angegeben (s. Abb. 1).

Im Verlauf der letzten zwei Jahrzehnte hatnicht nur die ungerechtfertigte Kritik anAmalgam per se, sondern auch ästhetischeAnsprüche der Patienten zu einer permanen-ten Neuentwicklung von Materialien ge-führt. Internationale Erhebungen zeigenauch, dass Amalgam als Füllungsmaterialdeutlich weniger verwendet wird. Auffälligist jedoch noch immer, dass gerade für dieMilchzahnrestauration Materialien angebo-

ten werden, welche in der bleibenden Denti-tion maximal als Langzeitprovisorium fun-gieren.

GlasionomerzementeKonventionelle Glasionomerzemente (GIZ)sind u. a. wegen der leichten Handhabungaus der Kinderzahnheilkunde nach wie vorkaum wegzudenken. Für GIZ liegen vor al-lem in Klasse-I- und Klasse-II-Kavitäten um-fangreiche klinische, meist jedoch Kurzzeit-erfahrungen vor. Schwachpunkte der GIZsind Abrasionsneigung, marginale Defekteund Isthmusfrakturen, welche auf zu gerin-ge Schichtstärken in Kombination mit einerunzureichenden Biegefestigkeit der Mate-rialien zurückgeführt werden können (s.Abb. 2).

Sekundärkaries wird als eher geringes Pro-blem beschrieben. Die Überlebenswahr-scheinlichkeit von GIZ in kleinen, nicht ok-klusionstragenden Kavitäten ist ungleichgünstiger als bei großen Klasse-II-Füllungen.Die generelle Haltbarkeit von Glasiono-merzementen im Milchgebiss ist daher imVergleich zu Amalgam geringer. Mjor ver-wies daher darauf, dass der durch die hoheFluoridabgabe zu erwartende kariostatischeEffekt aufgrund der kurzen Überlebenszeitklinisch kaum zum Tragen kommen kann.

Hochvisköse GlasionomerzementeDie hochviskösen Glasionomerzemente(HGIZ) sind wegen ihres stopfbaren Charak-ters und des einfachen Handlings für dasMilchgebiss prinzipiell interessant. Auf-grund der werkstoffkundlichen Eigenschaf-ten (ebenso geringe Biegefestigkeit wie GIZ)bleibt die Indikation auch hier limitiert. Ob-wohl im Vergleich zu den konventionellenGIZ die Korngröße wesentlich verkleinertwurde, bleibt die Polierbarkeit schlecht. Zuden HGIZ liegen nur wenige klinische Studi-en vor. Klinische Berichte liegen vornehm-lich aus Studien in Ländern der so genanntenDritten Welt vor. Eine eigene Studie mit ei-nem metall-„verstärkten“ stopfbaren GIZ(Hi-Dense, Fa. Shofu) korreliert exakt mitpräklinisch gewonnenen Daten aus dem La-bor. So konnten Untersuchungen zur Biege-festigkeit und Ermüdungsresistenz im Ver-gleich zu den konventionellen GIZ kaum

Die Erhaltung von Milchzähnen spielt in der Bundesrepublik Deutschland noch immer eine untergeordnete Rolle. Trotz des allgemeinenKariesrückgangs bei Kindern bleiben etwa 50-60 % der Milchzahnkaries bei 6-Jährigen unversorgt. Für 3-Jährige konnte sogar ein Versor-gungsgrad von lediglich 13 % berechnet werden. Diese Zahlen sind umso erstaunlicher, da bekannt ist, dass die Frühbehandlung kariöserLäsionen im Milchgebiss eine große Bedeutung für die Mundgesundheit hat.

Tabelle 1 – Makro- und mikromechanische Besonderheiten im Milchgebiss

Mikromorphologie

Die Schmelzoberfläche ist durch eine weitgehendprismenlose Schmelzoberfläche gekennzeichnet(Schichtstärke 30 – 100 µm).

Die Schmelzprismen im Zervikalbereich steigenvon der Schmelz-Dentingrenze kauflächenwärtsan.

Der Mineralgehalt des Milchzahnschmelzes ist ge-ringer als bei der bleibenden Dentition.

In Milchzähnen ist der pränatal gebildete Schmelzdeutlich weniger dicht mineralisiert als der postna-tale Schmelzmantel.

Die Interaktionsstrukturen bei Milchzahndentinsind deutlich dicker als in der bleibenden Dentition(Dentintubuli sind größer, das peritubuläre Dentinist deutlich ausgeprägt und der Mineralgehalt desintertubulären Dentins ist geringer als in der perma-nenten Dentition).

Makromorphologie

Der Schmelzmantel ist an keiner Stel-le dicker als 1 mm.

Die Pulpakammer der Milchzähne istrelativ größer und die Pulpahörnerliegen vergleichsweise exponierter.

Die Kauflächen der Milchmolarensind schmaler, ihre Bukkal- und Lin-gualflächen divergieren in Richtungauf einen deutlich ausgeprägten zer-vikalen bzw. basalen Schmelzwulst.

Die Milchmolaren haben einen brei-teren und flächigen Approximalkon-takt.

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31Zahnärzteblatt SACHSEN 04/06

verbesserte werkstoffkundliche Daten zei-gen. Die klinische Studie zeigte daraufhinauch, dass sich bei großen Füllungen vor al-lem im Approximalbereich gehäuft Teilfrak-turen ereigneten. Nach zwei Jahren hattenbereits mehr als 40 % der mehrflächigen Fül-lungen (Fraktur oder Retentionsverlust) (s.Abb. 3) versagt.

Das schnelle und einfache Handling die-ser Materialien bewährte sich jedoch in Klas-se-I-Kavitäten und bei unkooperativen Kin-dern.

Kunststoffmodifizierte GlasionomerzementeKunststoffmodifizierte GIZ (KGIZ oder auchlichthärtende GIZ) finden ebenfalls im Front-und Seitenzahnbereich des MilchgebissesVerwendung. Als vorteilhaft gegenüber kon-ventionellen GIZ und HGIZ erwies sich beiden KGIZ die durch den Behandler steuerba-re Erhärtungsreaktion. Ebenso wie bei denkonventionellen GIZ ist zwar eine chemi-sche Haftung an die Zahnhartsubstanzen zubeobachten, welche jedoch nicht ausrei-chend ist, um auf makromechanische Präpa-rationen verzichten zu können. Bei KGIZ istdarauf zu achten, dass Materialien mit unzu-reichender Autopolymerisation in kleinenInkrementen (< 3 mm) eingebracht werden.Nach der Polymerisation ist ein Abdeckenmit einem Bonding Agent nicht notwendig,und anders als bei den konventionellen GIZkann die Füllung sofort ausgearbeitet wer-den. KGIZ enthalten meist sehr große Gläser,welche zu einer beträchtlichen Ober-flächenrauigkeit führen (s. Abb. 4).

Zu den KGIZ liegen einige Erfahrungen ausklinischen Studien vor. Die im Vergleich zuden GIZ etwas verbesserten werkstoffkund-lichen Daten (vor allem Biegefestigkeit) sindoffensichtlich dafür verantwortlich, dass gene-rell weniger über marginale Defekte und Fül-lungsfrakturen als bei den klassischen oderhochviskösen GIZ berichtet wurde. Sogarbeim Vergleich mit Amalgam schneidenKGIZ günstiger ab. Als wichtiger Vorteil beiklinischen Untersuchungen werden die ho-he Fluoridabgabe und der damit verbundenegeringe Anteil an Sekundärkaries hervorge-hoben. Donly et al. beschreiben darüber hin-aus eine im Vergleich zu Amalgam histolo-

gisch nachgewiesene bessere Inhibition vonSchmelzdemineralisationen am Rand vonKGIZ-Restaurationen. Durch die Einführungder Kompomere, welche klinisch und vor al-lem ästhetisch deutlich besser abschneiden,wurden die KGIZ weitgehend verdrängt.

Adhäsion am Milchzahn Schon seit den 70er Jahren wird die Anwen-dung der substanzschonenden, mikrome-chanischen, adhäsiven Versorgung auch fürdie Milchzähne empfohlen. Dabei stellt sichallerdings die Frage, ob die Schmelzätztech-nik bei Milchzähnen generell anwendbar ist.Bekanntlich kommt die Haftung von Kunst-stoff auf der geätzten Schmelzoberfläche inerster Linie durch Einfließen in ein retentivesÄtzmuster zustande. Dieses Ätzmuster ent-steht nach Säurekonditionierung mit 30-40%iger Phosphorsäure durch die unter-schiedliche Säurelöslichkeit der Schmelz-prismen im Zentrum und in der Peripherie.Als strukturelle Eigenart der Milchzähnewird aber angegeben, dass der Oberflächen-schmelz prismenfrei sei, sodass bei der Be-handlung mit Säure kein retentives Ätzmus-ter entstehen könne. Allerdings ist dieseprismenfreie Schicht nur 30-100 µm dick. Ih-re Dicke nimmt von den Schneidezähnenüber die Eckzähne zu den Molaren zu. Mi-kromorphologische Untersuchungen habenergeben, dass in dieser oberflächlichenSchicht durchaus Schmelzprismen zu findensind, allerdings nur unregelmäßig angeord-net. Um ein regelmäßiges Ätzmuster aucham Schmelz der ersten Dentition zu erhal-ten, wird der aprismatische Schmelz beimPräparieren entfernt, wenn die Ränder derKavität im Sinne der Schmelzätztechnik ab-geschrägt werden. Danach kann auch amMilchzahnschmelz ebenso wie in der blei-benden Dentition durch Anätzen mit Phos-phorsäure immer ein retentives Ätzmustererzeugt werden. Die Ätzzeit auf der präpa-rierten Schmelzoberfläche sollte 30 s betra-gen. Längere Ätzzeiten bedingen ein Abfla-chen des Ätzmusters. Die mikromecha-nische Retention ist mit der bleibenden Den-tition durchaus vergleichbar, die Schmelz-oberfläche und damit das Ätzmuster vari-ieren jedoch individuell sehr stark.

Während die Adhäsion am Schmelz ge-klärt scheint, liegen zur Haftung von Kompo-sit am Milchzahndentin sehr unterschiedli-che Ergebnisse vor. Durch den Paradigmen-wechsel hin zu minimal-invasiven Konzep-ten in der restaurativen Zahnheilkunde ste-hen neben der Schmelzhaftung vor allem dieMechanismen der Dentinhaftung im Blick-punkt des wissenschaftlichen Interesses. Da

Abb. 1 – Amalgamfüllung nach etwa ein-jähriger Liegedauer. Aufgrund Unterdi-mensionierung frakturierte die Füllung imBereich des Isthmus.

Abb. 2 – Frakturierte silberverstärkte kon-ventionelle GIZ-Füllung (Ketac Silver,3MEspe, Seefeld). Aufgrund der geringenBiegefestigkeit dieser Materialgruppe sindsolche Füllungsfrakturen im Bereich desIsthmus typisch.

Abb. 3 – Problem der hochviskösen Glasio-nomerzemente ist ebenfalls die geringe Bie-gefestigkeit. In diesem Fall war nach zweiJahren der Haarriss im Bereich des Isthmuszu erkennen.

Abb. 4 – Auch in mehrflächigen Kavitätenzeigten KGIZ (hier Photac Fil, 3M Espe amZahn 75 mo) positive Resultate. Allerdingswird auch klinisch deutlich, dass sich dasMaterial nur mäßig polieren lässt.

die Adhäsivtechnik in den letzten Jahrennicht zuletzt durch die Entwicklung immereffektiverer Dentinadhäsive stark an Bedeu-tung gewonnen hat, stellt sich zwangsläufigdie Frage, ob dies auch auf den Milchzahnübertragbar ist. Vor allem wegen der nachge-wiesenen Unterschiede zum Dentin blei-bender Zähne (größere Dentintubuli, gerin-gere Mineralisation des intertubulärenDentins) (s. Abb. 5) ist diese Fragestellungvon Bedeutung. Das beobachtete Auftretendickerer Hybridschichten und die daraus ge-folgerte hypothetische Minderpenetrationder demineralisierten Dentinoberflächenach Konditionierung wird noch heute fürein geringeres Adhäsionspotential desMilchzahndentins verantwortlich gemacht.Bezüglich der Haftung an Milchzähnen exis-tieren mittlerweile einige Studien, welche imFolgenden beleuchtet werden sollen.

Prinzipiell besteht Einigkeit, dass adhäsi-ve Restaurationen (Komposit und Kompo-mer) deutliche Retentionsvorteile gegenüber Glasionomerzementen bieten. Innerhalbunterschiedlicher Adhäsivsysteme liegenkonträre Aussagen in der Literatur vor.Gehäuft jedoch stellte sich heraus, dass auf-wändige Mehrflaschen-Komposit-Adhäsiv-Systeme den aus der bleibenden Dentitionbekannten Vorteil am Milchzahndentinnicht oder nicht in dem Maße besitzen. Ähn-lich verhält es sich mit der Phosphorsäureät-zung („Total etching“), die am Milchzahn-dentin im Vergleich zu selbstätzendenAdhäsiven ähnliche oder sogar schlechtereHaftungen hervorrief. Unbestritten bleibt je-doch, dass total-adhäsiv verankerte Füllun-gen in Milchzähnen bezüglich ihrer Dichtig-

keit konventionellen Unterfüllungskonzep-ten überlegen sind. Ferner zeigt sich, dassveraltete Adhäsivsysteme wie z. B. Scotch-bond 2 auch im Milchgebiss den modernenHaftvermittlern unterlegen sind. Betrachtetman die Verbundfestigkeiten isoliert, so fälltein wiederholt dokumentierter Vorteil für ge-füllte Adhäsive auf. Funktionale Kavitäten-tests konnten jedoch zeigen, dass das Adhä-sionspotenzial der Kompomere mit ihrensimplifizierten Adhäsivsystemen für dieMilchzahnrestauration vielversprechend ist.Der Grund dafür dürfte sein, dass das selbst-konditionierende Adhäsiv Prime&Bond NTohne separate Ätzung sehr anwenderfreund-lich ist, da die Applikation nur 20 bis 30 sbenötigt. In vitro konnte bereits El-Kalla diegrundsätzlich gute marginale Adaptation anMilchzähnen mit und ohne Ätzen für diverseKomposite belegen. Im Rahmen einer klini-schen Studie konnte nach 18 Monaten Be-obachtungszeit gezeigt werden, dass die An-wendung von Phosphorsäure in Kombi-nation mit dem Adhäsiv Prime&Bond NTkeine Verbesserung gegenüber der Anwen-dung von NRC brachte. Ferner ist die Ätzleis-tung jedes aziden Stoffes am Milchzahnden-tin höher als am Dentin bleibender Zähne,was dazu führt, dass auch nach 50 % der Ein-wirkzeit von Phosphorsäure oder selbst-ätzenden Adhäsiven noch keine reduzierteHaftung befürchtet werden muss.

Untersuchungen an kariös verändertemMilchzahndentin zeigen ähnlich wie in derbleibenden Dentition die Probleme mit die-sem Substrat auf, prinzipiell können aberauch an kariös verändertem Dentin ausrei-chende Haftungen erzielt werden. Dies trifftauch für die Haftwerte nach der chemome-chanischen Kariesentfernung mit Carisolv®

in der bleibenden Dentition zu.

KompomereDer Indikationsbereich für Kompomere (ei-gentlich besser: polyalkensäuremodifizierteKomposite) schließt seit ihrer Marktein-führung 1994 auch Front- und Seitenzahn-füllungen an Milchzähnen ein. Grund für diebreite Anwendung dieser Materialgruppemag der zunehmende Wunsch nach zahn-farbener Versorgung auch der Milchzähnesein. Aktuelle Erhebungen belegen, dassheute etwa zwei Drittel der Milchzahnres-taurationen zahnfarben sind. Kompomerewurden über viele Jahre mit Einflaschen-Ad-häsiven ohne separate Phosphorsäureät-zung verwendet. Die Dentinhaftung dieserSysteme ist offensichtlich ausreichend, umauf makroretentives Präparieren verzichtenzu können. Die Anwendung von Kofferdam

ist keine unabdingbare Voraussetzung fürden klinischen Erfolg, während der Applika-tionsdauer von Adhäsiv und Füllungsmateri-

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32 Zahnärzteblatt SACHSEN 04/06

Abb. 5 – Dentin im Querschnitt. Dabeiwerden die Unterschiede zur bleibendenDentition deutlich: Die Dentintubuli (T)sind größer (im Durchmesser bis zu 10 µm),das peritubuläre Dentin (P) ist deutlich aus-geprägt und der Mineralgehalt des intertu-bulären Dentins (I) ist geringer als in derpermanenten Dentition.

Abb. 6 a – Die Bissflügelröntgenaufnahmezeigte, dass die Aufhellung bereits das Den-tin erreicht hatte

Abb. 6 b – Nach der Kariesexkavationkonnte mit Hilfe des Sektionssystems (z. B.Fa. GDS) die minimal-invasiv präparierteKavität gegenüber der Mundhöhle gut iso-liert werden

Abb. 6 c – Das Kompomer wird schichtwei-se eingebracht und jeweils 40 s polymeri-siert

Abb. 6 d – Nach dem Abnehmen der Matri-ze kann die Okklussion überprüft werden

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33Zahnärzteblatt SACHSEN 04/06

al muss jedoch auf trockene Verhältnisse ge-achtet werden. Die klinische Bedeutung derTrockenlegung bzw. Compliance wird an-

hand hoher Sekundärkariesraten bei unko-operativen Kindern deutlich. Mittlerweileliegen zahlreiche klinische Erfahrungen mitdiesen Materialien vor (s. Abb. 6 a-e, 7). Sokonnte Roeters in einer prospektiven klini-schen Studie mit dem Kompomer Dyract (Fa.Dentsply DeTrey, Konstanz) in Klasse-I- undKlasse-II-Milchmolarenkavitäten belegen,dass ein langfristiger Erfolg möglich ist. Die

im Vergleich zu den GIZ verbesserten me-chanischen Eigenschaften schlagen sich ineiner verminderten Frakturhäufigkeit nieder.Auch die Abrasionsneigung ist nach drei Jah-ren im Milchgebiss noch kein Grund für eineErneuerung (s. Abb. 8).

Nach Angaben der Autoren ist die durch-schnittliche Compliance der kleinen Patien-ten für einen Erfolg dieses Materials ausrei-

chend, im Rahmen ihrer Studie spielt Sekun-därkariesbildung keine Rolle. Im Milch-gebiss scheint die Vorbehandlung desSchmelzes mit dem Einflaschen-Haftvermitt-ler Prime&Bond für den klinischen Erfolg

Abb. 6 e – Die abschließende Röntgenkon-trolle zeigt die Ausdehnung der Füllung bisin den Bereich der Schmelzzementgrenze

Abb. 7 – Aufgrund des adhäsiven Verbun-des zur Zahnhartsubstanz sind Kompomereauch für die Versorgung von hypoplasti-schen Defekten in der 1. Dentition geeig-net. Der Zahn 84 wurde distal bereits miteinem Kompomer versorgt.

Abb. 8 – Auch nach einer Liegedauer von 3 Jahren zeigt sich am Zahn 74 distal ein ak-zeptabler Randschluss der Kompomerfül-lung. Bis auf geringe Oberflächenverände-rungen (Farbe und Form) ist die Füllungintakt. Die im Vergleich zu Seitenzahnkom-positen verringerte Abrasionsresistenz istfür die Versorgung im Milchgebiss kein Pro-blem. Die Füllung weist gegenüber derZahnhartsubstanz eine positive Stufe auf.

auszureichen. Der Verzicht auf eine Unter-füllung zugunsten einer totaladhäsiven Ver-ankerung verursachte im Untersuchungs-zeitraum keine Hypersensitivitäten oderpulpitische Beschwerden. Im Split-mouth-Vergleich zwischen einem Kompomer(Compoglass, Fa. Ivoclar Vivadent, Schaan,Liechtenstein) und einem Komposit (TPH-Spectrum, Dentsply-DeTrey, Konstanz)konnte klinisch kein Unterschied beobach-tet und bezüglich der Überlebensrate be-

rechnet werden. Beim Vergleich mit einemkonventionellen GIZ wurde für Dyract einesignifikant höhere mittlere Überlebenszeitermittelt. Ein wichtiger Aspekt für den Erfolgvon Kompomeren im Milchgebiss ist die kor-rekte Anwendung des Adhäsivs. So warnteQvist ausdrücklich davor, Kompomere ohneAdhäsiv einzusetzen, wie es ursprünglichkonzipiert war. Die klinische Erfolgsrate von

Dyract ohne Haftvermittler war signifikantreduziert. Gering fiel die Überlebensrateauch bei einer in dänischen Jugendzahnkli-niken durchgeführten Studie aus. Als Haupt-grund für die hohe Verlustrate (22 %) vonDyract nach zwei Jahren wurden Retentions-verluste genannt, die mit einer unklarenHandhabung des Adhäsivs oder dem Ver-zicht auf Kofferdam begründet wurden. Al-lerdings liegen heute auch klinische Studienvor, die bei der restaurativen Versorgung vonPatienten mit erhöhtem Kariesrisiko Kompo-mere als erfolgreiche Variante empfehlen.

Im Frontzahnbereich ist bei der Anwen-dung von Kompomeren wegen der relativeinfachen Handhabung und der guten Haf-tung eine bessere klinische Prognose zu stel-len als bei Glasionomerzementen. Interes-sant ist in diesem Zusammenhang dieFrontzahnversorgung bei Kindern, die für diesensible Schmelz-Ätz-Technik (SÄT) nichtausreichend kooperativ sind, die natürlicheExfoliation der Zähne aber noch einige Jahrebenötigt. In der aktuellen Literatur findet sicheine Arbeit zur Restauration endodontischbehandelter Zähne mit Kompomeraufbau-ten. Nach 18 Monaten betrug die Erfolgs-quote etwa 80 %. Dieses Ergebnis ist ver-gleichbar mit klassischen Kompositaufbau-ten in der 1. Dentition. Nach drei Jahren stell-ten die Autoren eine Retentionsrate von 80 % fest (s. Abb. 9a, b).

Aufgrund der positiven klinischen Ergeb-nisse gelten Kompomere heute als die Amal-gamalternative im Milchgebiss. Immer ist je-doch ein Mindestmaß an Compliancenotwendig, um die wenige Minuten dauern-de Adhäsivtechnik kontaminationsfrei an-wenden zu können. Wenn diese Vorausset-zung nicht gegeben ist, ist eine Füllung ausGIZ vorzuziehen, um zumindest Zeit zuüberbrücken.

Seit über drei Jahren werden eingefärbteKompomere für die Versorgung von Milch-zähnen angeboten. Den bunten „Glitzerfül-lungen“ wurde im Gegensatz zu den konven-

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34 Zahnärzteblatt SACHSEN 04/06

Abb. 9 a – Im Frontzahnbereich könnengroßflächige Defekte ebenfalls adhäsiv ver-sorgt werden. Im Rahmen einer Narkose-behandlung wurde bei dem damals drei-jährigen Jungen mit Hilfe von Stripkronendie Zähne 52 bis 62 adhäsiv mit Komposit-füllungen versorgt.

Abb. 9 b – 40 Monate später sind die Füllun-gen kurz vor der natürlichen Exfoliationnoch in situ. An den Zähnen 51 und 61zeigten sich marginale Imperfektionen, diejedoch aufgrund des anstehenden Zahn-wechsels nicht mehr versorgt wurden.

Abb. 10 – „Glitzer“-Füllung (hier TwinkyStar, Fa. Voco) nach etwa 4-jähriger Liege-dauer. Bedeutende Veränderungen imRandbereich (Spalt) oder an der Füllungs-oberfläche (Abrasion) lassen sich für diesesrelativ hoch gefüllte Kompomer nicht er-kennen.

Abb. 11a – Persistierender Milchzahn (65)bei einem 13-jährigen Jungen. Wegen derprolongierten Lebenserwartung des Zahnessollte der kariöse Defekt und die Glasio-nomerzementfüllung neu versorgt werden.

Abb. 11 b – Auch im Milchgebiss sollte eineminimal-invasive Versorgung angestrebtwerden. Daher wurden der Defekt mesialund die beiden okklusalen Läsionen separataufgezogen. Anschließend wurde der Zahnadhäsiv nach Konditionierung mit Phos-phorsäure und Applikation von einemMehrflaschenadhäsiv (Syntac Classic) miteinem Seitenzahnkomposit (Tetric Ceram)versorgt.

Abb. 11 c – Zustand der Kompositrestaura-tion unmittelbar nach dem Legen der Fül-lung

Abb. 11 d – Etwa 6 Jahre nach dem Legensind die Füllungen am Zahn 65 intakt. ImRandbereich sind Verfärbungen sichtbar.

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35Zahnärzteblatt SACHSEN 04/06

tionellen Kompomeren ein geringer AnteilGlimmerpartikel (Silikate aus Tonerde oderKali) beigemischt, die die typische farblicheCharakterisierung ausmachen. Rasterelektro-nenoptische Untersuchungen zeigen, dassdie unsilanisierten Partikel relativ groß sindund Frakturen des Materials initiieren kön-nen. Der Füllstoffgehalt ist mit dem der klassi-schen Kompomere vergleichbar. Erfahrun-gen zu den „Glitzerfüllungen“ sind bis zumjetzigen Zeitpunkt kaum vorhanden (s. Abb.10). Es sind nur wenige Daten (vornehmlichfirmeneigene) verfügbar. Insofern muss sichdie Haltbarkeit dieser Materialgruppe nochklinisch bestätigen.

KompositeNach Vorstellung der SÄT durch Buonocoreund Einführung der Komposite Anfang der70er Jahre wurden große Hoffnungen mitdieser Materialgruppe verknüpft. Daher exis-tiert eine Reihe früher klinischer Studien zuKompositen im Milchgebiss, die Resultatewaren jedoch wenig erfreulich. Kilpatrik er-rechnete anhand der vorliegenden klini-schen Langzeiterfahrungen die Überlebens-zeit einer Kompositfüllung in Milchmolarenauf drei Jahre. Dies wurde unlängst durch ei-ne aktuelle Erhebung von Mjor bestätigt, dereine mittlere Überlebensrate von 2 Jahren fürzahnfarbene Materialien angab. Mehr als imbleibenden Gebiss machte sich in der Kin-derzahnheilkunde dabei die Anfälligkeit derKomposite gegen kooperationsbedingteFehler stark bemerkbar. Die im Vergleich zuden GIZ wesentlich besseren mechanischenDaten werden durch den ungünstigen ther-mischen Ausdehnungskoeffizienten und diePolymerisationsschrumpfung relativiert.Auch das Handling wurde teilweise als pro-blematisch beschrieben. Nach der Exfoliati-on analysierte, zuvor mit Komposit gefüllteMilchmolaren zeigten approximal-zervikalbis zu 42 % Randspalten und bis zu 58 % Se-kundärkaries. 95 % der Restaurationen hat-ten Fehlkonturierungen oder Oberflächen-imperfektionen.

Wichtig bei der Anwendung von Kompo-siten im Milchgebiss sind ein trockenes Ar-beitsfeld, die Kofferdamapplikation, die Ko-operation des Kindes und das penibleEinhalten der Herstellervorschriften (vor al-lem für Adhäsive). Unter dieser Prämisse eig-nen sich Komposite gut für die Milchzahn-versorgung, am besten sind die Resultate fürokklusale Kavitäten sowie Schneidekanten-aufbauten. Es wird empfohlen, den Milch-zahnschmelz wegen der prismenlosenOberfläche möglichst breit anzuschrägen.Nach der Entfernung der prismenlosen

Schmelzoberfläche ist das Anätzen für 30 smit 30-40%iger Phosphorsäure ausrei-chend. Aufgrund der mikromorphologi-schen Besonderheiten sollte jedoch dasDentin nicht länger als 10 s angeätzt werden.Durch Überätzen besteht die Gefahr, dassder Primer die länger gewordene Strecke biszum unveränderten, nicht demineralisiertenDentin nicht mehr zurücklegen kann. Resul-tat ist nach einiger Zeit die hydrolytische Zer-setzung der nicht hybridisierten Kollagenfa-sern. Bei der Versorgung von Klasse-II-Kavi-täten mit Komposit kann generell minimal-invasiv präpariert werden (s. Abb. 11a-c).

Die Adhäsivtechnik ist jedoch bei approxi-maler Beteiligung nur dann möglich, wennkeine Kompromisse beim Behandeln einge-gangen werden müssen. Eine Unterfüllungsollte zugunsten von „Total Bonding“ ver-nachlässigt werden.

Trotz vieler Negativberichte aus frühererZeit muss festgehalten werden, dass die An-wendung von Kompositen im Milchgebisserfolgreich durchführbar ist. Kupietzky be-richtete über die Restauration stark zerstörterMilchfrontzähne mittels adhäsiver Komposit-aufbauten und Stripkronen. Aufgrund desgeringen Alters der therapierten Kinder mussdie Verlustrate von 12 % nach 18 Monatenals Erfolg angesehen werden. Attin berichte-te in einer klinischen Studie von einer Ver-lustrate von 14 % nach drei Jahren. Dies istdeutlich besser als die Erfahrungen von Kil-patrik für Komposite in der ersten Dentitionnoch vor über zehn Jahren. Offensichtlichführt die erfolgreiche Anwendung der mo-dernen Adhäsivtechnik auch im Milchgebisszu besseren Erfolgsraten (s. Abb. 11 d).

Allerdings konnten im Milchgebiss wederAttin noch Marks einen Unterschied zuKompomeren feststellen. Insgesamt wurdenfür Komposite in klinischen Studien Erfolgs-raten zwischen 98 % nach einem Jahr und86 % nach drei Jahren berechnet. GegenKomposite sprechen vornehmlich der im-mense Aufwand beim Legen und die damiterforderliche bessere Mitarbeit des Kindes.

Möglichkeiten und Grenzen Der infolge der gesetzlichen Vorgaben er-heblich reduzierte Gebrauch von Amalgamin der Kinderzahnheilkunde schien anfangsaufgrund der fehlenden Alternativen nichtkompensierbar zu sein. Alle vorgestelltenMaterialien haben ihre Vorteile, aber auchSchwächen. Die Bewertung der Füllungs-materialien und damit auch die Indikationfür das Milchgebiss lassen sich aufgrund dervorliegenden klinischen Erfahrungen folgen-dermaßen zusammenfassen:

• Glasionomerzemente sind aufgrund ihrereinfachen Handhabung und der hohenFluoridabgabe gut für Klasse-I-Kavitätenbei unkooperativen Kindern geeignet. Diegeringe Biegefestigkeit macht einen lang-fristigen Erfolg in Klasse-II-Kavitäten un-möglich. Weiterentwicklungen der klassi-schen GIZ (z. B. hochvisköse Glasiono-merzemente) wirkten sich nur bezüglichdes Handlings positiv aus, nicht jedoch fürdie Frakturresistenz.

• Kompomere haben das Potenzial einerAmalgamalternative im Milchgebiss. Lang-zeitergebnisse sind auch in okklusal be-lasteten Klasse-II-Kavitäten erfreulich. DieCompliance des Kindes sollte aber zumin-dest für die Dauer der Applikation von Ad-häsiv und Füllungsmaterial ausreichendsein.

• Der Aufwand für die Anwendung vonKompositen ist unter den vorgestelltenMaterialien am größten. Korrekt eingesetztsind Kompositen ebenso erfolgreich wieKompomere. Somit sind Aufwand und Er-folg bei einer solchen Versorgung indivi-duell abzuwägen.

• Schließlich darf keinesfalls vergessen wer-den, dass nach endodontischen Behand-lungen und bei großflächigen Läsionendie konfektionierte Milchzahnkrone eineprobate Alternative zur plastischen Ver-sorgung darstellt.

Zahnklinik 1 Zahnerhaltung und Parodontologie

Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

Das Literaturverzeichnis können Sie über dieRedaktion erhalten oder im Internet unterwww.zahnaerzte-in-sachsen.de im Archivdes Zahnärzteblattes finden.

Prof. Dr. Norbert Krämer

PD Dr. R. Frankenberger

Bücherecke

36 Zahnärzteblatt SACHSEN 04/06

Websites in „Looser“ Folge vorgestelltVerordnungen und GesetzeWir alle kommen nahezu täglich und oft un-bewusst mit Gesetzen in Berührung. Nur werkennt schon alle? Das ist gerade in Deutsch-land unmöglich. Die Seiten des Bundesminis-teriums der Justiz wollen da helfen. Hier sindsehr viele Verordnungen und Gesetze alpha-betisch geordnet zugängig. Schön ist, dassdiese als PDF-Dateien heruntergeladen wer-den können. Der Aktualisierungsdienst sorgtfür den stets neuesten Stand. Weil die Geset-ze und Verordnungen meist Titel haben, aufdie keiner kommt, gibt es noch eine Volltext-suche. Damit ist die Suche nach Begriffenmöglich, ebenso nach Wortkombinationenmit einer logischen Verknüpfung. Das Glei-che gilt für die Suche nach Titeln. Ich denke,

dieser Link sollte in keiner Sammlung fehlen. http://www.gesetze-im-internet.de

RechtschreibreformAch ja, die Rechtschreibung. Langsam kenntsich da keiner mehr aus. Jeder schreibt, wieer denkt. Doch damit ist seit kurzem Schluss.Die Rechtschreibreform ist endgültig be-schlossen. Damit sich nun jeder informierenkann, gibt es diese Seiten. Gleich auf derStartseite sind das amtliche Regelwerk undeine Wörterliste zu finden. Das ist als Schnell-einstieg gedacht. Auf den folgenden Seitengibt es zahlreiche Links zu weiteren Daten-banken und Publikationen des Instituts fürdeutsche Sprache. Die Wörterliste sowie dasRegelwerk liegen im PDF-Format vor und

können bequem auf den PC geladen wer-den. Damit stehen sie auch ohne Internet im-mer zur Verfügung.http://www.ids-mannheim.de/reform/

Virtuelle SpaziergängeWer gern mal in den Straßen von Seattle undSan Francisco unterwegs sein möchte, solltesich diese Seite mal anschauen. Ein nettesProjekt, das zeigt, was heute alles möglichist. Man kann sich auch direkt zu einer Straßeoder einem Objekt begeben. Dies ist nur einBeispiel für solche Virtual-Earth-Projekte.Wenn man im Netz gezielt sucht, findet manschon eine ganze Menge weitere Angebote„virtueller Spaziergänge“.http://preview.local.live.com

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Zahnärzteblatt SACHSEN 02/06 39

Personalien

60 03.05.1946 Reinhard Müller01187 Dresden

04.05.1946 Heide Buchheim08209 Auerbach

07.05.1946 Birgit Manitz01744 Dippoldiswalde

09.05.1946 Evelyn Breest04416 Markkleeberg

10.05.1946 Randi Spichale02906 Niesky

10.05.1946 Dipl. med. Wolfgang Stenzel04347 Leipzig

22.05.1946 Dipl.-Med. Joachim Völker04129 Leipzig

65 03.05.1941 Dr. med. dent.Annelies Jänig09130 Chemnitz

12.05.1941 Dr. med. Bernd Fabig01139 Dresden

15.05.1941 Dr. med. dent. Günter Hennig01683 Nossen

17.05.1941 Manfred Leuschner09456 Annaberg-Buchholz

70 05.05.1936 Dr. med. dent. Jürgen Schmidt04157 Leipzig

09.05.1936 Dr. med. dent. Johanne Schubert09514 Lengefeld

Geburtstage im Mai 2006

20.05.1936 Dr. med. dent. Ingrid Wanjek04838 Eilenburg

75 15.05.1931 MR Dr. med. dent. Ferry Schröter04157 Leipzig

21.05.1931 SR Dr. med. dent. Freimut Becher09123 Chemnitz

21.05.1931 Dr. med. dent. Wolfgang Unger08112 Wilkau-Haßlau

29.05.1931 Dr. med. dent. Reinhard Abel02826 Görlitz

80 31.05.1926 Dr. med. dent. Renate Kluge01324 Dresden

82 19.05.1924 OMR Dr. med. dent. Wolfgang Haertter01129 Dresden

25.05.1924 MR Dr. med. dent. Hans-Günther Fährmann09116 Chemnitz

83 01.05.1923 Annelies Sauer01324 Dresden

03.05.1923 SR Woldemar-Heinrich von Uwa01309 Dresden

84 22.05.1922 SR Dr. med. dent. Ursula Welge04129 Leipzig

Bemerkung:

Jubilare, die keine Veröffentlichung im Zahnärzteblatt Sachsenwünschen, informieren bitte die Redaktion.