Zertifikat...2. Zertifizierte Tätigkeit - Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine...

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Sachverständiger, der die Überprüfung durchgeführt hat: 7.1 Name: Vorname: 7.2 Unterschrift (nur für die Ausstellung in Papierform): Zertifikat 4. Name und Anschrift des Entsorgungsfachbetriebes (Hauptsitz): 4.1 Name: 4.2 Straße: 4.3 Staat: Bundesland: Postleitzahl: Ort: 4.4 Eintrag in das Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister (sofern ein Eintrag erfolgt ist): Registernummer (HRA, HRB etc.): Registergericht: 1. Name und Anschrift der Zertifizierungsorganisation 1.1 Name: 1.2 Straße: 1.3 Staat: Bundesland: Postleitzahl: Ort: 3. Angaben zum Zertifikat 3.1 Nummer des Zertifikats (durch die Zertifizierungsorganisation frei zu vergeben): 3.2 Erstmalige Zertifizierung ܆oder Folgezertifizierung ܆3.3 Vorgangsnummer (soweit von der Behörde erteilt): 3.4 Das Zertifikat beinhaltet Anlage(n). 3.5 ܆Das Zertifikat wird nur für einen bestimmten Betriebsteil erteilt (siehe Anlage(n) ). 3.6 ܆Das Zertifikat wird nur für bestimmte Abfallarten, Tätigkeiten oder Standorte erteilt (siehe Anlage(n) ). 3.7 Das Zertifikat ist gültig bis zum 5. Der Betrieb ist berechtigt, im Hinblick auf die in der Anlage zu diesem Zertifikat genannten Standorte, Tätigkeiten und Abfallar- ten das Überwachungszeichen der obengenannten technischen Überwachungsorganisation oder Entsorgergemeinschaft und die Bezeichnung „Entsorgungsfachbetrieb“ gemäß § 56 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit der Entsorgungsfachbetriebeverordnung zu führen. 5.1 6. Prüfungsdatum: Leiter/Leiterin der Zertifizierungsorganisation: Vorname: 9.2 Unterschrift (nur für die Ausstellung in Papierform): 5.2 Seite 1 von 70 zu ZZBT005000830002 TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG Große Bahnstraße 31 DE HH 22525 Hamburg 219ZEB049 ZZBT005000830002 33 02.11.2020 Karo As Umweltschutz GmbH Bahnhofstraße 82 DE NI 31311 Uetze HRB 22399 Hildesheim 17.10.2019 Dipl.-Ing. Hartmann Sebastian 25.10.2019 Dipl.-Ing. Herzig Dirk Digital unterschrieben von Hartmann Sebastian Datum: 2019.10.25 09:32:13 +02'00' Digital unterschrieben von Herzig Dirk Datum: 2019.10.25 10:26:40 +02'00'

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7. Sachverständiger, der die Überprüfung durchgeführt hat:

7.1 Name: Vorname:

7.2 Unterschrift (nur für die Ausstellung in Papierform):

Zertifikat

4. Name und Anschrift des Entsorgungsfachbetriebes (Hauptsitz):

4.1 Name:

4.2 Straße:

4.3 Staat: Bundesland:

Postleitzahl: Ort:

4.4 Eintrag in das Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister (sofern ein Eintrag erfolgt ist):

Registernummer (HRA, HRB etc.): Registergericht:

1. Name und Anschrift der Zertifizierungsorganisation

1.1 Name:

1.2 Straße:

1.3 Staat: Bundesland:

Postleitzahl:

Ort:

3. Angaben zum Zertifikat

3.1 Nummer des Zertifikats (durch die Zertifizierungsorganisation frei zu vergeben):

3.2 Erstmalige Zertifizierung oder Folgezertifizierung

3.3 Vorgangsnummer (soweit von der Behörde erteilt):

3.4 Das Zertifikat beinhaltet Anlage(n).

3.5 Das Zertifikat wird nur für einen bestimmten Betriebsteil erteilt (siehe Anlage(n) ).

3.6 Das Zertifikat wird nur für bestimmte Abfallarten, Tätigkeiten oder Standorte erteilt (siehe Anlage(n) ).

3.7 Das Zertifikat ist gültig bis zum

5. Der Betrieb ist berechtigt, im Hinblick auf die in der Anlage zu diesem Zertifikat genannten Standorte, Tätigkeiten und Abfallar-

ten das Überwachungszeichen der obengenannten technischen Überwachungsorganisation oder Entsorgergemeinschaft und die

Bezeichnung

„Entsorgungsfachbetrieb“

gemäß § 56 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit der Entsorgungsfachbetriebeverordnung zu führen.

5.1

6. Prüfungsdatum:

8. Ausstellungsdatum:

9. Leiter/Leiterin der Zertifizierungsorganisation:

9.1 Name: Vorname:

9.2 Unterschrift (nur für die Ausstellung in Papierform):

5.2

Seite 1 von 70 zu ZZBT005000830002

TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG

Große Bahnstraße 31

DE HH

22525

Hamburg

219ZEB049

ZZBT005000830002

33

02.11.2020

Karo As Umweltschutz GmbH

Bahnhofstraße 82

DE NI

31311 Uetze

HRB 22399 Hildesheim

17.10.2019 Dipl.-Ing. Hartmann Sebastian

25.10.2019 Dipl.-Ing. Herzig Dirk

Digital unterschrieben

von Hartmann Sebastian

Datum: 2019.10.25

09:32:13 +02'00'

Digital

unterschrieben von

Herzig Dirk

Datum: 2019.10.25

10:26:40 +02'00'

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2. Zertifizierte Tätigkeit

- Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. - Die Tätigkeit des Behandelns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. - Die Tätigkeit des Lagerns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen.

2.1 Sammeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.1.1 nur deutschlandweit

2.1.2 weltweit

2.2 Befördern Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.2.1 nur deutschlandweit

2.2.2 weltweit

2.3 Lagern Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.3.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5)

2.3.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6)

2.4 Behandeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.4.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5)

2.4.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6)

2.5 Verwerten Kennnummer nach § 28 NachwV:

vorbereitend abschließend

2.5.1 Vorbereitung zur Wiederverwendung

2.5.2 Recycling

2.5.3 sonstige Verwertung

2.6 Beseitigen Kennnummer nach § 28 NachwV:

vorbereitend abschließend

2.7 Handeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.7.1 nur deutschlandweit

2.7.2 weltweit

2.8 Makeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.8.1 nur deutschlandweit

2.8.2 weltweit

Anlage zum Zertifikat mit der Nummer

Name des Entsorgungsfachbetriebs

1. Standort (Bei mehreren Standorten ist für jeden Standort eine Anlage auszufüllen):

1.1 Bezeichnung des Standorts: 1.2 Straße: 1.3. Staat: Bundesland: Postleitzahl: Ort:

3. Beschreibung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit, insbesondere der Anlagentechnik (bei mehreren technischen Anlagen ist für

jede technische Anlage eine eigene Anlage auszufüllen):

3.1 Nur bei zertifizierter Erstbehandlungsanlage im Sinne des § 21 ElektroG

Die Einhaltung der Anforderungen des ElektroG wurde geprüft und die Anlage gilt als zertifizierte Erstbehandlungsanlage im

Sinne des § 21 ElektroG.

3.2 Nur bei anerkannten Stellen, Betriebe und Anlagen im Sinne des § 2 Absatz 2 AltfahrzeugV

Die Einhaltung der Anforderungen der AltfahrzeugV wurde geprüft und die Anlage gilt als

3.2.1 Annahmestelle.

3.2.2 Rücknahmestelle.

3.2.3 Demontagebetrieb.

3.2.4 Schredderanlage.

3.2.5 sonstige Anlage zur weiteren Behandlung

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1 ZZBT005000830002 / 219ZEB049

Karo As Umweltschutz GmbH

Karo As Umweltschutz GmbH

Bahnhofstraße 82 DE NI 31311 Uetze

C494000000

C494000000

Sammeln und Befördern von Abfällen

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050103* Bodenschlämme aus Tanks

070101* wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen

070104* andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen

070204* andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen

070214* Abfälle von Zusatzstoffen, die gefährliche Stoffe enthalten

070304* andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen

070404* andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen

070504* andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen

070601* wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen

070604* andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen

070704* andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen

080121* Farb- oder Lackentfernerabfälle

100211* ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung

100327* ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung

100409* ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung

100508* ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung

100609* ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung

100707* ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung

100819* ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung

110111* wässrige Spülflüssigkeiten, die gefährliche Stoffe enthalten

120106* halogenhaltige Bearbeitungsöle auf Mineralölbasis (außer Emulsionen und Lösungen)

120107* halogenfreie Bearbeitungsöle auf Mineralölbasis (außer Emulsionen und Lösungen)

120108* halogenhaltige Bearbeitungsemulsionen und -lösungen

120109* halogenfreie Bearbeitungsemulsionen und -lösungen

120110* synthetische Bearbeitungsöle

120119* biologisch leicht abbaubare Bearbeitungsöle

120301* wässrige Waschflüssigkeiten

120302* Abfälle aus der Dampfentfettung

130101* Hydrauliköle, die PCB enthalten

130104* chlorierte Emulsionen

130105* nichtchlorierte Emulsionen

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Seite 4 von 70 zu ZZBT005000830002

130109* chlorierte Hydrauliköle auf Mineralölbasis

130110* nichtchlorierte Hydrauliköle auf Mineralölbasis

130111* synthetische Hydrauliköle

130112* biologisch leicht abbaubare Hydrauliköle

130113* andere Hydrauliköle

130204* chlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis

130205* nichtchlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis

130206* synthetische Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle

130207* biologisch leicht abbaubare Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle

130208* andere Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle

130301* Isolier- und Wärmeübertragungsöle, die PCB enthalten

130306* chlorierte Isolier- und Wärmeübertragungsöle auf Mineralölbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 13 03 01 fallen

130307* nichtchlorierte Isolier- und Wärmeübertragungsöle auf Mineralölbasis

130308* synthetische Isolier- und Wärmeübertragungsöle

130309* biologisch leicht abbaubare Isolier- und Wärmeübertragungsöle

130310* andere Isolier- und Wärmeübertragungsöle

130401* Bilgenöle aus der Binnenschifffahrt

130403* Bilgenöle aus der übrigen Schifffahrt

130502* Schlämme aus Öl-/Wasserabscheidern

130503* Schlämme aus Einlaufschächten

130506* Öle aus Öl-/Wasserabscheidern

130507* öliges Wasser aus Öl-/Wasserabscheidern

130508* Abfallgemische aus Sandfanganlagen und Öl-/Wasserabscheidern

130701* Heizöl und Diesel

130702* Benzin

130703* andere Brennstoffe (einschließlich Gemische)

130802* andere Emulsionen

130899* Abfälle a. n. g.

140603* andere Lösemittel und Lösemittelgemische

150110* Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind

150111* Verpackungen aus Metall, die eine gefährliche feste poröse Matrix (z.B. Asbest) enthalten, einschließlich geleerter Druckbehältnisse

150202* Aufsaug- und Filtermaterialien (einschließlich Ölfilter a. n. g.), Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind

160113* Bremsflüssigkeiten

160114* Frostschutzmittel, die gefährliche Stoffe enthalten

160115 Frostschutzmittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 01 14 fallen

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Seite 5 von 70 zu ZZBT005000830002

160708* ölhaltige Abfälle

161001* wässrige flüssige Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten

161003* wässrige Konzentrate, die gefährliche Stoffe enthalten

161004 wässrige Konzentrate mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 10 03 fallen

190204* vorgemischte Abfälle, die wenigstens einen gefährlichen Abfall enthalten

190207* Öl und Konzentrate aus Abtrennprozessen

190208* flüssige brennbare Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten

190809 Fett- und Ölmischungen aus Ölabscheidern, die ausschließlich Speiseöle und -fette enthalten

190810* Fett- und Ölmischungen aus Ölabscheidern mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 08 09 fallen

190902 Schlämme aus der Wasserklärung

191103* wässrige flüssige Abfälle

Page 6: Zertifikat...2. Zertifizierte Tätigkeit - Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. -

2. Zertifizierte Tätigkeit

- Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. - Die Tätigkeit des Behandelns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. - Die Tätigkeit des Lagerns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen.

2.1 Sammeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.1.1 nur deutschlandweit

2.1.2 weltweit

2.2 Befördern Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.2.1 nur deutschlandweit

2.2.2 weltweit

2.3 Lagern Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.3.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5)

2.3.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6)

2.4 Behandeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.4.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5)

2.4.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6)

2.5 Verwerten Kennnummer nach § 28 NachwV:

vorbereitend abschließend

2.5.1 Vorbereitung zur Wiederverwendung

2.5.2 Recycling

2.5.3 sonstige Verwertung

2.6 Beseitigen Kennnummer nach § 28 NachwV:

vorbereitend abschließend

2.7 Handeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.7.1 nur deutschlandweit

2.7.2 weltweit

2.8 Makeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.8.1 nur deutschlandweit

2.8.2 weltweit

Anlage zum Zertifikat mit der Nummer

Name des Entsorgungsfachbetriebs

1. Standort (Bei mehreren Standorten ist für jeden Standort eine Anlage auszufüllen):

1.1 Bezeichnung des Standorts: 1.2 Straße: 1.3. Staat: Bundesland: Postleitzahl: Ort:

3. Beschreibung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit, insbesondere der Anlagentechnik (bei mehreren technischen Anlagen ist für

jede technische Anlage eine eigene Anlage auszufüllen):

3.1 Nur bei zertifizierter Erstbehandlungsanlage im Sinne des § 21 ElektroG

Die Einhaltung der Anforderungen des ElektroG wurde geprüft und die Anlage gilt als zertifizierte Erstbehandlungsanlage im

Sinne des § 21 ElektroG.

3.2 Nur bei anerkannten Stellen, Betriebe und Anlagen im Sinne des § 2 Absatz 2 AltfahrzeugV

Die Einhaltung der Anforderungen der AltfahrzeugV wurde geprüft und die Anlage gilt als

3.2.1 Annahmestelle.

3.2.2 Rücknahmestelle.

3.2.3 Demontagebetrieb.

3.2.4 Schredderanlage.

3.2.5 sonstige Anlage zur weiteren Behandlung

Seite 6 von 70 zu ZZBT005000830002

2 ZZBT005000830002 / 219ZEB049

Karo As Umweltschutz GmbH

Karo As Umweltschutz GmbH

Bahnhofstraße 82 DE NI 31311 Uetze

CH00001114

CV00000740

Handeln und Makeln mit Abfällen

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Seite 7 von 70 zu ZZBT005000830002

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2. Zertifizierte Tätigkeit

- Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. - Die Tätigkeit des Behandelns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. - Die Tätigkeit des Lagerns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen.

2.1 Sammeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.1.1 nur deutschlandweit

2.1.2 weltweit

2.2 Befördern Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.2.1 nur deutschlandweit

2.2.2 weltweit

2.3 Lagern Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.3.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5)

2.3.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6)

2.4 Behandeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.4.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5)

2.4.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6)

2.5 Verwerten Kennnummer nach § 28 NachwV:

vorbereitend abschließend

2.5.1 Vorbereitung zur Wiederverwendung

2.5.2 Recycling

2.5.3 sonstige Verwertung

2.6 Beseitigen Kennnummer nach § 28 NachwV:

vorbereitend abschließend

2.7 Handeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.7.1 nur deutschlandweit

2.7.2 weltweit

2.8 Makeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.8.1 nur deutschlandweit

2.8.2 weltweit

Anlage zum Zertifikat mit der Nummer

Name des Entsorgungsfachbetriebs

1. Standort (Bei mehreren Standorten ist für jeden Standort eine Anlage auszufüllen):

1.1 Bezeichnung des Standorts: 1.2 Straße: 1.3. Staat: Bundesland: Postleitzahl: Ort:

3. Beschreibung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit, insbesondere der Anlagentechnik (bei mehreren technischen Anlagen ist für

jede technische Anlage eine eigene Anlage auszufüllen):

3.1 Nur bei zertifizierter Erstbehandlungsanlage im Sinne des § 21 ElektroG

Die Einhaltung der Anforderungen des ElektroG wurde geprüft und die Anlage gilt als zertifizierte Erstbehandlungsanlage im

Sinne des § 21 ElektroG.

3.2 Nur bei anerkannten Stellen, Betriebe und Anlagen im Sinne des § 2 Absatz 2 AltfahrzeugV

Die Einhaltung der Anforderungen der AltfahrzeugV wurde geprüft und die Anlage gilt als

3.2.1 Annahmestelle.

3.2.2 Rücknahmestelle.

3.2.3 Demontagebetrieb.

3.2.4 Schredderanlage.

3.2.5 sonstige Anlage zur weiteren Behandlung

Seite 8 von 70 zu ZZBT005000830002

3 ZZBT005000830002 / 219ZEB049

Karo As Umweltschutz GmbH

Karo As Umweltschutz GmbH

Maschmühlenweg 44 b DE NI 37081 Göttingen

C4A4000001

C4A4000001

Zwischenlager für flüssige Abfälle

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120109* halogenfreie Bearbeitungsemulsionen und -lösungen

130105* nichtchlorierte Emulsionen

130110* nichtchlorierte Hydrauliköle auf Mineralölbasis

130205* nichtchlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis

130206* synthetische Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle

130208* andere Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle

130307* nichtchlorierte Isolier- und Wärmeübertragungsöle auf Mineralölbasis

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2. Zertifizierte Tätigkeit

- Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. - Die Tätigkeit des Behandelns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. - Die Tätigkeit des Lagerns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen.

2.1 Sammeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.1.1 nur deutschlandweit

2.1.2 weltweit

2.2 Befördern Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.2.1 nur deutschlandweit

2.2.2 weltweit

2.3 Lagern Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.3.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5)

2.3.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6)

2.4 Behandeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.4.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5)

2.4.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6)

2.5 Verwerten Kennnummer nach § 28 NachwV:

vorbereitend abschließend

2.5.1 Vorbereitung zur Wiederverwendung

2.5.2 Recycling

2.5.3 sonstige Verwertung

2.6 Beseitigen Kennnummer nach § 28 NachwV:

vorbereitend abschließend

2.7 Handeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.7.1 nur deutschlandweit

2.7.2 weltweit

2.8 Makeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.8.1 nur deutschlandweit

2.8.2 weltweit

Anlage zum Zertifikat mit der Nummer

Name des Entsorgungsfachbetriebs

1. Standort (Bei mehreren Standorten ist für jeden Standort eine Anlage auszufüllen):

1.1 Bezeichnung des Standorts: 1.2 Straße: 1.3. Staat: Bundesland: Postleitzahl: Ort:

3. Beschreibung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit, insbesondere der Anlagentechnik (bei mehreren technischen Anlagen ist für

jede technische Anlage eine eigene Anlage auszufüllen):

3.1 Nur bei zertifizierter Erstbehandlungsanlage im Sinne des § 21 ElektroG

Die Einhaltung der Anforderungen des ElektroG wurde geprüft und die Anlage gilt als zertifizierte Erstbehandlungsanlage im

Sinne des § 21 ElektroG.

3.2 Nur bei anerkannten Stellen, Betriebe und Anlagen im Sinne des § 2 Absatz 2 AltfahrzeugV

Die Einhaltung der Anforderungen der AltfahrzeugV wurde geprüft und die Anlage gilt als

3.2.1 Annahmestelle.

3.2.2 Rücknahmestelle.

3.2.3 Demontagebetrieb.

3.2.4 Schredderanlage.

3.2.5 sonstige Anlage zur weiteren Behandlung

Seite 10 von 70 zu ZZBT005000830002

4 ZZBT005000830002 / 219ZEB049

Karo As Umweltschutz GmbH

Karo As Umweltschutz GmbH

Carl-Zeiss-Straße 1 DE HE 36304 Alsfeld

F62RD00247

Zwischenlager für flüssige Abfälle

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Seite 11 von 70 zu ZZBT005000830002

070601* wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen

120106* halogenhaltige Bearbeitungsöle auf Mineralölbasis (außer Emulsionen und Lösungen)

120107* halogenfreie Bearbeitungsöle auf Mineralölbasis (außer Emulsionen und Lösungen)

120108* halogenhaltige Bearbeitungsemulsionen und -lösungen

120109* halogenfreie Bearbeitungsemulsionen und -lösungen

120110* synthetische Bearbeitungsöle

120119* biologisch leicht abbaubare Bearbeitungsöle

120301* wässrige Waschflüssigkeiten

130101* Hydrauliköle, die PCB enthalten

130104* chlorierte Emulsionen

130105* nichtchlorierte Emulsionen

130109* chlorierte Hydrauliköle auf Mineralölbasis

130110* nichtchlorierte Hydrauliköle auf Mineralölbasis

130111* synthetische Hydrauliköle

130112* biologisch leicht abbaubare Hydrauliköle

130113* andere Hydrauliköle

130204* chlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis

130205* nichtchlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis

130206* synthetische Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle

130207* biologisch leicht abbaubare Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle

130208* andere Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle

130301* Isolier- und Wärmeübertragungsöle, die PCB enthalten

130306* chlorierte Isolier- und Wärmeübertragungsöle auf Mineralölbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 13 03 01 fallen

130307* nichtchlorierte Isolier- und Wärmeübertragungsöle auf Mineralölbasis

130308* synthetische Isolier- und Wärmeübertragungsöle

130309* biologisch leicht abbaubare Isolier- und Wärmeübertragungsöle

130310* andere Isolier- und Wärmeübertragungsöle

130403* Bilgenöle aus der übrigen Schifffahrt

130506* Öle aus Öl-/Wasserabscheidern

130507* öliges Wasser aus Öl-/Wasserabscheidern

130701* Heizöl und Diesel

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130702* Benzin

130703* andere Brennstoffe (einschließlich Gemische)

130802* andere Emulsionen

140603* andere Lösemittel und Lösemittelgemische

160113* Bremsflüssigkeiten

160114* Frostschutzmittel, die gefährliche Stoffe enthalten

160708* ölhaltige Abfälle

190207* Öl und Konzentrate aus Abtrennprozessen

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2. Zertifizierte Tätigkeit

- Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. - Die Tätigkeit des Behandelns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. - Die Tätigkeit des Lagerns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen.

2.1 Sammeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.1.1 nur deutschlandweit

2.1.2 weltweit

2.2 Befördern Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.2.1 nur deutschlandweit

2.2.2 weltweit

2.3 Lagern Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.3.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5)

2.3.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6)

2.4 Behandeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.4.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5)

2.4.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6)

2.5 Verwerten Kennnummer nach § 28 NachwV:

vorbereitend abschließend

2.5.1 Vorbereitung zur Wiederverwendung

2.5.2 Recycling

2.5.3 sonstige Verwertung

2.6 Beseitigen Kennnummer nach § 28 NachwV:

vorbereitend abschließend

2.7 Handeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.7.1 nur deutschlandweit

2.7.2 weltweit

2.8 Makeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.8.1 nur deutschlandweit

2.8.2 weltweit

Anlage zum Zertifikat mit der Nummer

Name des Entsorgungsfachbetriebs

1. Standort (Bei mehreren Standorten ist für jeden Standort eine Anlage auszufüllen):

1.1 Bezeichnung des Standorts: 1.2 Straße: 1.3. Staat: Bundesland: Postleitzahl: Ort:

3. Beschreibung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit, insbesondere der Anlagentechnik (bei mehreren technischen Anlagen ist für

jede technische Anlage eine eigene Anlage auszufüllen):

3.1 Nur bei zertifizierter Erstbehandlungsanlage im Sinne des § 21 ElektroG

Die Einhaltung der Anforderungen des ElektroG wurde geprüft und die Anlage gilt als zertifizierte Erstbehandlungsanlage im

Sinne des § 21 ElektroG.

3.2 Nur bei anerkannten Stellen, Betriebe und Anlagen im Sinne des § 2 Absatz 2 AltfahrzeugV

Die Einhaltung der Anforderungen der AltfahrzeugV wurde geprüft und die Anlage gilt als

3.2.1 Annahmestelle.

3.2.2 Rücknahmestelle.

3.2.3 Demontagebetrieb.

3.2.4 Schredderanlage.

3.2.5 sonstige Anlage zur weiteren Behandlung

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5 ZZBT005000830002 / 219ZEB049

Karo As Umweltschutz GmbH

Karo As Umweltschutz GmbH

Auf dem Ohl 2 DE NW 57482 Wenden

E966945068

Zwischenlager und Umschlaganlage für flüssige Abfälle

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120109* halogenfreie Bearbeitungsemulsionen und -lösungen

120301* wässrige Waschflüssigkeiten

130105* nichtchlorierte Emulsionen

130110* nichtchlorierte Hydrauliköle auf Mineralölbasis

130205* nichtchlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis

130206* synthetische Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle

130208* andere Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle

130307* nichtchlorierte Isolier- und Wärmeübertragungsöle auf Mineralölbasis

130403* Bilgenöle aus der übrigen Schifffahrt

130507* öliges Wasser aus Öl-/Wasserabscheidern

130802* andere Emulsionen

160708* ölhaltige Abfälle

161003* wässrige Konzentrate, die gefährliche Stoffe enthalten

190207* Öl und Konzentrate aus Abtrennprozessen

Page 15: Zertifikat...2. Zertifizierte Tätigkeit - Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. -

2. Zertifizierte Tätigkeit

- Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. - Die Tätigkeit des Behandelns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. - Die Tätigkeit des Lagerns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen.

2.1 Sammeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.1.1 nur deutschlandweit

2.1.2 weltweit

2.2 Befördern Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.2.1 nur deutschlandweit

2.2.2 weltweit

2.3 Lagern Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.3.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5)

2.3.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6)

2.4 Behandeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.4.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5)

2.4.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6)

2.5 Verwerten Kennnummer nach § 28 NachwV:

vorbereitend abschließend

2.5.1 Vorbereitung zur Wiederverwendung

2.5.2 Recycling

2.5.3 sonstige Verwertung

2.6 Beseitigen Kennnummer nach § 28 NachwV:

vorbereitend abschließend

2.7 Handeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.7.1 nur deutschlandweit

2.7.2 weltweit

2.8 Makeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.8.1 nur deutschlandweit

2.8.2 weltweit

Anlage zum Zertifikat mit der Nummer

Name des Entsorgungsfachbetriebs

1. Standort (Bei mehreren Standorten ist für jeden Standort eine Anlage auszufüllen):

1.1 Bezeichnung des Standorts: 1.2 Straße: 1.3. Staat: Bundesland: Postleitzahl: Ort:

3. Beschreibung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit, insbesondere der Anlagentechnik (bei mehreren technischen Anlagen ist für

jede technische Anlage eine eigene Anlage auszufüllen):

3.1 Nur bei zertifizierter Erstbehandlungsanlage im Sinne des § 21 ElektroG

Die Einhaltung der Anforderungen des ElektroG wurde geprüft und die Anlage gilt als zertifizierte Erstbehandlungsanlage im

Sinne des § 21 ElektroG.

3.2 Nur bei anerkannten Stellen, Betriebe und Anlagen im Sinne des § 2 Absatz 2 AltfahrzeugV

Die Einhaltung der Anforderungen der AltfahrzeugV wurde geprüft und die Anlage gilt als

3.2.1 Annahmestelle.

3.2.2 Rücknahmestelle.

3.2.3 Demontagebetrieb.

3.2.4 Schredderanlage.

3.2.5 sonstige Anlage zur weiteren Behandlung

Seite 15 von 70 zu ZZBT005000830002

6 ZZBT005000830002 / 219ZEB049

Karo As Umweltschutz GmbH

Karo As Umweltschutz GmbH

Auf dem Ohl 2 DE NW 57482 Wenden

E966945068

Zwischenlager und Umschlaganlage für flüssige Abfälle

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Seite 16 von 70 zu ZZBT005000830002

070601* wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen

120106* halogenhaltige Bearbeitungsöle auf Mineralölbasis (außer Emulsionen und Lösungen)

120107* halogenfreie Bearbeitungsöle auf Mineralölbasis (außer Emulsionen und Lösungen)

120110* synthetische Bearbeitungsöle

130101* Hydrauliköle, die PCB enthalten

130109* chlorierte Hydrauliköle auf Mineralölbasis

130111* synthetische Hydrauliköle

130112* biologisch leicht abbaubare Hydrauliköle

130113* andere Hydrauliköle

130204* chlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis

130306* chlorierte Isolier- und Wärmeübertragungsöle auf Mineralölbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 13 03 01 fallen

130308* synthetische Isolier- und Wärmeübertragungsöle

130309* biologisch leicht abbaubare Isolier- und Wärmeübertragungsöle

130310* andere Isolier- und Wärmeübertragungsöle

130506* Öle aus Öl-/Wasserabscheidern

130701* Heizöl und Diesel

130702* Benzin

130703* andere Brennstoffe (einschließlich Gemische)

140603* andere Lösemittel und Lösemittelgemische

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2. Zertifizierte Tätigkeit

- Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. - Die Tätigkeit des Behandelns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. - Die Tätigkeit des Lagerns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen.

2.1 Sammeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.1.1 nur deutschlandweit

2.1.2 weltweit

2.2 Befördern Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.2.1 nur deutschlandweit

2.2.2 weltweit

2.3 Lagern Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.3.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5)

2.3.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6)

2.4 Behandeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.4.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5)

2.4.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6)

2.5 Verwerten Kennnummer nach § 28 NachwV:

vorbereitend abschließend

2.5.1 Vorbereitung zur Wiederverwendung

2.5.2 Recycling

2.5.3 sonstige Verwertung

2.6 Beseitigen Kennnummer nach § 28 NachwV:

vorbereitend abschließend

2.7 Handeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.7.1 nur deutschlandweit

2.7.2 weltweit

2.8 Makeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.8.1 nur deutschlandweit

2.8.2 weltweit

Anlage zum Zertifikat mit der Nummer

Name des Entsorgungsfachbetriebs

1. Standort (Bei mehreren Standorten ist für jeden Standort eine Anlage auszufüllen):

1.1 Bezeichnung des Standorts: 1.2 Straße: 1.3. Staat: Bundesland: Postleitzahl: Ort:

3. Beschreibung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit, insbesondere der Anlagentechnik (bei mehreren technischen Anlagen ist für

jede technische Anlage eine eigene Anlage auszufüllen):

3.1 Nur bei zertifizierter Erstbehandlungsanlage im Sinne des § 21 ElektroG

Die Einhaltung der Anforderungen des ElektroG wurde geprüft und die Anlage gilt als zertifizierte Erstbehandlungsanlage im

Sinne des § 21 ElektroG.

3.2 Nur bei anerkannten Stellen, Betriebe und Anlagen im Sinne des § 2 Absatz 2 AltfahrzeugV

Die Einhaltung der Anforderungen der AltfahrzeugV wurde geprüft und die Anlage gilt als

3.2.1 Annahmestelle.

3.2.2 Rücknahmestelle.

3.2.3 Demontagebetrieb.

3.2.4 Schredderanlage.

3.2.5 sonstige Anlage zur weiteren Behandlung

Seite 17 von 70 zu ZZBT005000830002

7 ZZBT005000830002 / 219ZEB049

Karo As Umweltschutz GmbH

Karo As Umweltschutz GmbH

In der Mark 16 DE RP 56332 Löf

G006434114

Zwischenlager für flüssige Abfälle

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Seite 18 von 70 zu ZZBT005000830002

120107* halogenfreie Bearbeitungsöle auf Mineralölbasis (außer Emulsionen und Lösungen)

120109* halogenfreie Bearbeitungsemulsionen und -lösungen

120110* synthetische Bearbeitungsöle

130105* nichtchlorierte Emulsionen

130110* nichtchlorierte Hydrauliköle auf Mineralölbasis

130111* synthetische Hydrauliköle

130112* biologisch leicht abbaubare Hydrauliköle

130113* andere Hydrauliköle

130205* nichtchlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis

130206* synthetische Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle

130207* biologisch leicht abbaubare Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle

130208* andere Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle

130307* nichtchlorierte Isolier- und Wärmeübertragungsöle auf Mineralölbasis

130308* synthetische Isolier- und Wärmeübertragungsöle

130309* biologisch leicht abbaubare Isolier- und Wärmeübertragungsöle

130310* andere Isolier- und Wärmeübertragungsöle

130506* Öle aus Öl-/Wasserabscheidern

130701* Heizöl und Diesel

130802* andere Emulsionen

140603* andere Lösemittel und Lösemittelgemische eingeschränkt auf Petroleum

160708* ölhaltige Abfälle

161003* wässrige Konzentrate, die gefährliche Stoffe enthalten

Page 19: Zertifikat...2. Zertifizierte Tätigkeit - Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. -

2. Zertifizierte Tätigkeit

- Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. - Die Tätigkeit des Behandelns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. - Die Tätigkeit des Lagerns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen.

2.1 Sammeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.1.1 nur deutschlandweit

2.1.2 weltweit

2.2 Befördern Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.2.1 nur deutschlandweit

2.2.2 weltweit

2.3 Lagern Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.3.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5)

2.3.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6)

2.4 Behandeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.4.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5)

2.4.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6)

2.5 Verwerten Kennnummer nach § 28 NachwV:

vorbereitend abschließend

2.5.1 Vorbereitung zur Wiederverwendung

2.5.2 Recycling

2.5.3 sonstige Verwertung

2.6 Beseitigen Kennnummer nach § 28 NachwV:

vorbereitend abschließend

2.7 Handeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.7.1 nur deutschlandweit

2.7.2 weltweit

2.8 Makeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.8.1 nur deutschlandweit

2.8.2 weltweit

Anlage zum Zertifikat mit der Nummer

Name des Entsorgungsfachbetriebs

1. Standort (Bei mehreren Standorten ist für jeden Standort eine Anlage auszufüllen):

1.1 Bezeichnung des Standorts: 1.2 Straße: 1.3. Staat: Bundesland: Postleitzahl: Ort:

3. Beschreibung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit, insbesondere der Anlagentechnik (bei mehreren technischen Anlagen ist für

jede technische Anlage eine eigene Anlage auszufüllen):

3.1 Nur bei zertifizierter Erstbehandlungsanlage im Sinne des § 21 ElektroG

Die Einhaltung der Anforderungen des ElektroG wurde geprüft und die Anlage gilt als zertifizierte Erstbehandlungsanlage im

Sinne des § 21 ElektroG.

3.2 Nur bei anerkannten Stellen, Betriebe und Anlagen im Sinne des § 2 Absatz 2 AltfahrzeugV

Die Einhaltung der Anforderungen der AltfahrzeugV wurde geprüft und die Anlage gilt als

3.2.1 Annahmestelle.

3.2.2 Rücknahmestelle.

3.2.3 Demontagebetrieb.

3.2.4 Schredderanlage.

3.2.5 sonstige Anlage zur weiteren Behandlung

Seite 19 von 70 zu ZZBT005000830002

8 ZZBT005000830002 / 219ZEB049

Karo As Umweltschutz GmbH

Karo As Umweltschutz GmbH

Merkurstraße 25 DE RP 66849 Landstuhl

G087536256

Zwischenlager für flüssige Abfälle

Page 20: Zertifikat...2. Zertifizierte Tätigkeit - Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. -

Seite 20 von 70 zu ZZBT005000830002

120107* halogenfreie Bearbeitungsöle auf Mineralölbasis (außer Emulsionen und Lösungen)

120109* halogenfreie Bearbeitungsemulsionen und -lösungen

120301* wässrige Waschflüssigkeiten

130105* nichtchlorierte Emulsionen

130110* nichtchlorierte Hydrauliköle auf Mineralölbasis

130111* synthetische Hydrauliköle

130112* biologisch leicht abbaubare Hydrauliköle

130113* andere Hydrauliköle

130205* nichtchlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis

130206* synthetische Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle

130207* biologisch leicht abbaubare Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle

130208* andere Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle

130307* nichtchlorierte Isolier- und Wärmeübertragungsöle auf Mineralölbasis

130308* synthetische Isolier- und Wärmeübertragungsöle

130309* biologisch leicht abbaubare Isolier- und Wärmeübertragungsöle

130310* andere Isolier- und Wärmeübertragungsöle

130506* Öle aus Öl-/Wasserabscheidern

130507* öliges Wasser aus Öl-/Wasserabscheidern

130701* Heizöl und Diesel

130702* Benzin verunreinigt

140603* andere Lösemittel und Lösemittelgemische

160113* Bremsflüssigkeiten

160114* Frostschutzmittel, die gefährliche Stoffe enthalten

160115 Frostschutzmittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 01 14 fallen

190207* Öl und Konzentrate aus Abtrennprozessen

Page 21: Zertifikat...2. Zertifizierte Tätigkeit - Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. -

2. Zertifizierte Tätigkeit

- Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. - Die Tätigkeit des Behandelns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. - Die Tätigkeit des Lagerns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen.

2.1 Sammeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.1.1 nur deutschlandweit

2.1.2 weltweit

2.2 Befördern Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.2.1 nur deutschlandweit

2.2.2 weltweit

2.3 Lagern Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.3.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5)

2.3.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6)

2.4 Behandeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.4.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5)

2.4.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6)

2.5 Verwerten Kennnummer nach § 28 NachwV:

vorbereitend abschließend

2.5.1 Vorbereitung zur Wiederverwendung

2.5.2 Recycling

2.5.3 sonstige Verwertung

2.6 Beseitigen Kennnummer nach § 28 NachwV:

vorbereitend abschließend

2.7 Handeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.7.1 nur deutschlandweit

2.7.2 weltweit

2.8 Makeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.8.1 nur deutschlandweit

2.8.2 weltweit

Anlage zum Zertifikat mit der Nummer

Name des Entsorgungsfachbetriebs

1. Standort (Bei mehreren Standorten ist für jeden Standort eine Anlage auszufüllen):

1.1 Bezeichnung des Standorts: 1.2 Straße: 1.3. Staat: Bundesland: Postleitzahl: Ort:

3. Beschreibung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit, insbesondere der Anlagentechnik (bei mehreren technischen Anlagen ist für

jede technische Anlage eine eigene Anlage auszufüllen):

3.1 Nur bei zertifizierter Erstbehandlungsanlage im Sinne des § 21 ElektroG

Die Einhaltung der Anforderungen des ElektroG wurde geprüft und die Anlage gilt als zertifizierte Erstbehandlungsanlage im

Sinne des § 21 ElektroG.

3.2 Nur bei anerkannten Stellen, Betriebe und Anlagen im Sinne des § 2 Absatz 2 AltfahrzeugV

Die Einhaltung der Anforderungen der AltfahrzeugV wurde geprüft und die Anlage gilt als

3.2.1 Annahmestelle.

3.2.2 Rücknahmestelle.

3.2.3 Demontagebetrieb.

3.2.4 Schredderanlage.

3.2.5 sonstige Anlage zur weiteren Behandlung

Seite 21 von 70 zu ZZBT005000830002

9 ZZBT005000830002 / 219ZEB049

Karo As Umweltschutz GmbH

Karo As Umweltschutz GmbH

Merkurstraße 25 DE RP 66849 Landstuhl

G087536256

Zwischenlager für flüssige Abfälle

Page 22: Zertifikat...2. Zertifizierte Tätigkeit - Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. -

Seite 22 von 70 zu ZZBT005000830002

120107* halogenfreie Bearbeitungsöle auf Mineralölbasis (außer Emulsionen und Lösungen)

120109* halogenfreie Bearbeitungsemulsionen und -lösungen

120110* synthetische Bearbeitungsöle

120301* wässrige Waschflüssigkeiten

130105* nichtchlorierte Emulsionen

130110* nichtchlorierte Hydrauliköle auf Mineralölbasis

130111* synthetische Hydrauliköle

130112* biologisch leicht abbaubare Hydrauliköle

130113* andere Hydrauliköle

130205* nichtchlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis

130206* synthetische Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle

130207* biologisch leicht abbaubare Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle

130208* andere Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle

130307* nichtchlorierte Isolier- und Wärmeübertragungsöle auf Mineralölbasis

130308* synthetische Isolier- und Wärmeübertragungsöle

130309* biologisch leicht abbaubare Isolier- und Wärmeübertragungsöle

130310* andere Isolier- und Wärmeübertragungsöle

130506* Öle aus Öl-/Wasserabscheidern

130507* öliges Wasser aus Öl-/Wasserabscheidern

130701* Heizöl und Diesel

190207* Öl und Konzentrate aus Abtrennprozessen

Page 23: Zertifikat...2. Zertifizierte Tätigkeit - Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. -

2. Zertifizierte Tätigkeit

- Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. - Die Tätigkeit des Behandelns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. - Die Tätigkeit des Lagerns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen.

2.1 Sammeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.1.1 nur deutschlandweit

2.1.2 weltweit

2.2 Befördern Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.2.1 nur deutschlandweit

2.2.2 weltweit

2.3 Lagern Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.3.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5)

2.3.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6)

2.4 Behandeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.4.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5)

2.4.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6)

2.5 Verwerten Kennnummer nach § 28 NachwV:

vorbereitend abschließend

2.5.1 Vorbereitung zur Wiederverwendung

2.5.2 Recycling

2.5.3 sonstige Verwertung

2.6 Beseitigen Kennnummer nach § 28 NachwV:

vorbereitend abschließend

2.7 Handeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.7.1 nur deutschlandweit

2.7.2 weltweit

2.8 Makeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.8.1 nur deutschlandweit

2.8.2 weltweit

Anlage zum Zertifikat mit der Nummer

Name des Entsorgungsfachbetriebs

1. Standort (Bei mehreren Standorten ist für jeden Standort eine Anlage auszufüllen):

1.1 Bezeichnung des Standorts: 1.2 Straße: 1.3. Staat: Bundesland: Postleitzahl: Ort:

3. Beschreibung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit, insbesondere der Anlagentechnik (bei mehreren technischen Anlagen ist für

jede technische Anlage eine eigene Anlage auszufüllen):

3.1 Nur bei zertifizierter Erstbehandlungsanlage im Sinne des § 21 ElektroG

Die Einhaltung der Anforderungen des ElektroG wurde geprüft und die Anlage gilt als zertifizierte Erstbehandlungsanlage im

Sinne des § 21 ElektroG.

3.2 Nur bei anerkannten Stellen, Betriebe und Anlagen im Sinne des § 2 Absatz 2 AltfahrzeugV

Die Einhaltung der Anforderungen der AltfahrzeugV wurde geprüft und die Anlage gilt als

3.2.1 Annahmestelle.

3.2.2 Rücknahmestelle.

3.2.3 Demontagebetrieb.

3.2.4 Schredderanlage.

3.2.5 sonstige Anlage zur weiteren Behandlung

Seite 23 von 70 zu ZZBT005000830002

10 ZZBT005000830002 / 219ZEB049

Karo As Umweltschutz GmbH

Karo As Umweltschutz GmbH

Werner-von-Siemens-Straße 2 DE BW 69198 Schriesheim

H214003955

Zwischenlager für flüssige Abfälle

Page 24: Zertifikat...2. Zertifizierte Tätigkeit - Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. -

Seite 24 von 70 zu ZZBT005000830002

130110* nichtchlorierte Hydrauliköle auf Mineralölbasis

130205* nichtchlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis

130206* synthetische Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle

130208* andere Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle

130307* nichtchlorierte Isolier- und Wärmeübertragungsöle auf Mineralölbasis

Page 25: Zertifikat...2. Zertifizierte Tätigkeit - Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. -

2. Zertifizierte Tätigkeit

- Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. - Die Tätigkeit des Behandelns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. - Die Tätigkeit des Lagerns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen.

2.1 Sammeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.1.1 nur deutschlandweit

2.1.2 weltweit

2.2 Befördern Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.2.1 nur deutschlandweit

2.2.2 weltweit

2.3 Lagern Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.3.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5)

2.3.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6)

2.4 Behandeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.4.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5)

2.4.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6)

2.5 Verwerten Kennnummer nach § 28 NachwV:

vorbereitend abschließend

2.5.1 Vorbereitung zur Wiederverwendung

2.5.2 Recycling

2.5.3 sonstige Verwertung

2.6 Beseitigen Kennnummer nach § 28 NachwV:

vorbereitend abschließend

2.7 Handeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.7.1 nur deutschlandweit

2.7.2 weltweit

2.8 Makeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.8.1 nur deutschlandweit

2.8.2 weltweit

Anlage zum Zertifikat mit der Nummer

Name des Entsorgungsfachbetriebs

1. Standort (Bei mehreren Standorten ist für jeden Standort eine Anlage auszufüllen):

1.1 Bezeichnung des Standorts: 1.2 Straße: 1.3. Staat: Bundesland: Postleitzahl: Ort:

3. Beschreibung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit, insbesondere der Anlagentechnik (bei mehreren technischen Anlagen ist für

jede technische Anlage eine eigene Anlage auszufüllen):

3.1 Nur bei zertifizierter Erstbehandlungsanlage im Sinne des § 21 ElektroG

Die Einhaltung der Anforderungen des ElektroG wurde geprüft und die Anlage gilt als zertifizierte Erstbehandlungsanlage im

Sinne des § 21 ElektroG.

3.2 Nur bei anerkannten Stellen, Betriebe und Anlagen im Sinne des § 2 Absatz 2 AltfahrzeugV

Die Einhaltung der Anforderungen der AltfahrzeugV wurde geprüft und die Anlage gilt als

3.2.1 Annahmestelle.

3.2.2 Rücknahmestelle.

3.2.3 Demontagebetrieb.

3.2.4 Schredderanlage.

3.2.5 sonstige Anlage zur weiteren Behandlung

Seite 25 von 70 zu ZZBT005000830002

11 ZZBT005000830002 / 219ZEB049

Karo As Umweltschutz GmbH

Karo As Umweltschtz GmbH

Werkring 3 DE BE 13597 Berlin

LN50000056

LN50000056

Zwischenlager für flüssige Abfälle

Page 26: Zertifikat...2. Zertifizierte Tätigkeit - Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. -

Seite 26 von 70 zu ZZBT005000830002

120106* halogenhaltige Bearbeitungsöle auf Mineralölbasis (außer Emulsionen und Lösungen)

120107* halogenfreie Bearbeitungsöle auf Mineralölbasis (außer Emulsionen und Lösungen)

120109* halogenfreie Bearbeitungsemulsionen und -lösungen

120110* synthetische Bearbeitungsöle

130105* nichtchlorierte Emulsionen

130109* chlorierte Hydrauliköle auf Mineralölbasis

130110* nichtchlorierte Hydrauliköle auf Mineralölbasis

130111* synthetische Hydrauliköle

130112* biologisch leicht abbaubare Hydrauliköle

130113* andere Hydrauliköle

130204* chlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis

130205* nichtchlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis

130206* synthetische Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle

130207* biologisch leicht abbaubare Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle

130208* andere Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle

130306* chlorierte Isolier- und Wärmeübertragungsöle auf Mineralölbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 13 03 01 fallen

130307* nichtchlorierte Isolier- und Wärmeübertragungsöle auf Mineralölbasis

130308* synthetische Isolier- und Wärmeübertragungsöle

130309* biologisch leicht abbaubare Isolier- und Wärmeübertragungsöle

130310* andere Isolier- und Wärmeübertragungsöle

130506* Öle aus Öl-/Wasserabscheidern

130507* öliges Wasser aus Öl-/Wasserabscheidern

130701* Heizöl und Diesel

140603* andere Lösemittel und Lösemittelgemische

160113* Bremsflüssigkeiten

160114* Frostschutzmittel, die gefährliche Stoffe enthalten

190207* Öl und Konzentrate aus Abtrennprozessen

Page 27: Zertifikat...2. Zertifizierte Tätigkeit - Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. -

2. Zertifizierte Tätigkeit

- Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. - Die Tätigkeit des Behandelns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. - Die Tätigkeit des Lagerns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen.

2.1 Sammeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.1.1 nur deutschlandweit

2.1.2 weltweit

2.2 Befördern Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.2.1 nur deutschlandweit

2.2.2 weltweit

2.3 Lagern Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.3.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5)

2.3.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6)

2.4 Behandeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.4.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5)

2.4.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6)

2.5 Verwerten Kennnummer nach § 28 NachwV:

vorbereitend abschließend

2.5.1 Vorbereitung zur Wiederverwendung

2.5.2 Recycling

2.5.3 sonstige Verwertung

2.6 Beseitigen Kennnummer nach § 28 NachwV:

vorbereitend abschließend

2.7 Handeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.7.1 nur deutschlandweit

2.7.2 weltweit

2.8 Makeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.8.1 nur deutschlandweit

2.8.2 weltweit

Anlage zum Zertifikat mit der Nummer

Name des Entsorgungsfachbetriebs

1. Standort (Bei mehreren Standorten ist für jeden Standort eine Anlage auszufüllen):

1.1 Bezeichnung des Standorts: 1.2 Straße: 1.3. Staat: Bundesland: Postleitzahl: Ort:

3. Beschreibung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit, insbesondere der Anlagentechnik (bei mehreren technischen Anlagen ist für

jede technische Anlage eine eigene Anlage auszufüllen):

3.1 Nur bei zertifizierter Erstbehandlungsanlage im Sinne des § 21 ElektroG

Die Einhaltung der Anforderungen des ElektroG wurde geprüft und die Anlage gilt als zertifizierte Erstbehandlungsanlage im

Sinne des § 21 ElektroG.

3.2 Nur bei anerkannten Stellen, Betriebe und Anlagen im Sinne des § 2 Absatz 2 AltfahrzeugV

Die Einhaltung der Anforderungen der AltfahrzeugV wurde geprüft und die Anlage gilt als

3.2.1 Annahmestelle.

3.2.2 Rücknahmestelle.

3.2.3 Demontagebetrieb.

3.2.4 Schredderanlage.

3.2.5 sonstige Anlage zur weiteren Behandlung

Seite 27 von 70 zu ZZBT005000830002

12 ZZBT005000830002 / 219ZEB049

Karo As Umweltschutz GmbH

Karo As Umweltschutz GmbH

Kiefernweg 21 DE SH 24558 Henstedt-Ulzburg

A60H000607

A60H000607

Zwischenlager für flüssige Abfälle

Page 28: Zertifikat...2. Zertifizierte Tätigkeit - Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. -

Seite 28 von 70 zu ZZBT005000830002

120107* halogenfreie Bearbeitungsöle auf Mineralölbasis (außer Emulsionen und Lösungen)

120109* halogenfreie Bearbeitungsemulsionen und -lösungen

120110* synthetische Bearbeitungsöle

120301* wässrige Waschflüssigkeiten

130105* nichtchlorierte Emulsionen

130110* nichtchlorierte Hydrauliköle auf Mineralölbasis

130111* synthetische Hydrauliköle

130112* biologisch leicht abbaubare Hydrauliköle

130113* andere Hydrauliköle

130205* nichtchlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis

130206* synthetische Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle

130207* biologisch leicht abbaubare Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle

130208* andere Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle

130307* nichtchlorierte Isolier- und Wärmeübertragungsöle auf Mineralölbasis

130308* synthetische Isolier- und Wärmeübertragungsöle

130309* biologisch leicht abbaubare Isolier- und Wärmeübertragungsöle

130310* andere Isolier- und Wärmeübertragungsöle

130401* Bilgenöle aus der Binnenschifffahrt

130403* Bilgenöle aus der übrigen Schifffahrt

130506* Öle aus Öl-/Wasserabscheidern

130507* öliges Wasser aus Öl-/Wasserabscheidern

130701* Heizöl und Diesel

130703* andere Brennstoffe (einschließlich Gemische)

130802* andere Emulsionen

140603* andere Lösemittel und Lösemittelgemische

160113* Bremsflüssigkeiten

160114* Frostschutzmittel, die gefährliche Stoffe enthalten

160708* ölhaltige Abfälle

190207* Öl und Konzentrate aus Abtrennprozessen

Page 29: Zertifikat...2. Zertifizierte Tätigkeit - Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. -

2. Zertifizierte Tätigkeit

- Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. - Die Tätigkeit des Behandelns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. - Die Tätigkeit des Lagerns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen.

2.1 Sammeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.1.1 nur deutschlandweit

2.1.2 weltweit

2.2 Befördern Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.2.1 nur deutschlandweit

2.2.2 weltweit

2.3 Lagern Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.3.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5)

2.3.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6)

2.4 Behandeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.4.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5)

2.4.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6)

2.5 Verwerten Kennnummer nach § 28 NachwV:

vorbereitend abschließend

2.5.1 Vorbereitung zur Wiederverwendung

2.5.2 Recycling

2.5.3 sonstige Verwertung

2.6 Beseitigen Kennnummer nach § 28 NachwV:

vorbereitend abschließend

2.7 Handeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.7.1 nur deutschlandweit

2.7.2 weltweit

2.8 Makeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.8.1 nur deutschlandweit

2.8.2 weltweit

Anlage zum Zertifikat mit der Nummer

Name des Entsorgungsfachbetriebs

1. Standort (Bei mehreren Standorten ist für jeden Standort eine Anlage auszufüllen):

1.1 Bezeichnung des Standorts: 1.2 Straße: 1.3. Staat: Bundesland: Postleitzahl: Ort:

3. Beschreibung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit, insbesondere der Anlagentechnik (bei mehreren technischen Anlagen ist für

jede technische Anlage eine eigene Anlage auszufüllen):

3.1 Nur bei zertifizierter Erstbehandlungsanlage im Sinne des § 21 ElektroG

Die Einhaltung der Anforderungen des ElektroG wurde geprüft und die Anlage gilt als zertifizierte Erstbehandlungsanlage im

Sinne des § 21 ElektroG.

3.2 Nur bei anerkannten Stellen, Betriebe und Anlagen im Sinne des § 2 Absatz 2 AltfahrzeugV

Die Einhaltung der Anforderungen der AltfahrzeugV wurde geprüft und die Anlage gilt als

3.2.1 Annahmestelle.

3.2.2 Rücknahmestelle.

3.2.3 Demontagebetrieb.

3.2.4 Schredderanlage.

3.2.5 sonstige Anlage zur weiteren Behandlung

Seite 29 von 70 zu ZZBT005000830002

13 ZZBT005000830002 / 219ZEB049

Karo As Umweltschutz GmbH

Karo As Umweltschutz GmbH

Halläcker 1 DE BY 97499 Donnersdorf

I678S00108

Zwischenlager für flüssige Abfälle - Tank 1

Page 30: Zertifikat...2. Zertifizierte Tätigkeit - Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. -

Seite 30 von 70 zu ZZBT005000830002

130110* nichtchlorierte Hydrauliköle auf Mineralölbasis

130205* nichtchlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis

130206* synthetische Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle

130208* andere Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle

130307* nichtchlorierte Isolier- und Wärmeübertragungsöle auf Mineralölbasis

Page 31: Zertifikat...2. Zertifizierte Tätigkeit - Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. -

2. Zertifizierte Tätigkeit

- Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. - Die Tätigkeit des Behandelns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. - Die Tätigkeit des Lagerns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen.

2.1 Sammeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.1.1 nur deutschlandweit

2.1.2 weltweit

2.2 Befördern Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.2.1 nur deutschlandweit

2.2.2 weltweit

2.3 Lagern Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.3.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5)

2.3.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6)

2.4 Behandeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.4.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5)

2.4.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6)

2.5 Verwerten Kennnummer nach § 28 NachwV:

vorbereitend abschließend

2.5.1 Vorbereitung zur Wiederverwendung

2.5.2 Recycling

2.5.3 sonstige Verwertung

2.6 Beseitigen Kennnummer nach § 28 NachwV:

vorbereitend abschließend

2.7 Handeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.7.1 nur deutschlandweit

2.7.2 weltweit

2.8 Makeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.8.1 nur deutschlandweit

2.8.2 weltweit

Anlage zum Zertifikat mit der Nummer

Name des Entsorgungsfachbetriebs

1. Standort (Bei mehreren Standorten ist für jeden Standort eine Anlage auszufüllen):

1.1 Bezeichnung des Standorts: 1.2 Straße: 1.3. Staat: Bundesland: Postleitzahl: Ort:

3. Beschreibung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit, insbesondere der Anlagentechnik (bei mehreren technischen Anlagen ist für

jede technische Anlage eine eigene Anlage auszufüllen):

3.1 Nur bei zertifizierter Erstbehandlungsanlage im Sinne des § 21 ElektroG

Die Einhaltung der Anforderungen des ElektroG wurde geprüft und die Anlage gilt als zertifizierte Erstbehandlungsanlage im

Sinne des § 21 ElektroG.

3.2 Nur bei anerkannten Stellen, Betriebe und Anlagen im Sinne des § 2 Absatz 2 AltfahrzeugV

Die Einhaltung der Anforderungen der AltfahrzeugV wurde geprüft und die Anlage gilt als

3.2.1 Annahmestelle.

3.2.2 Rücknahmestelle.

3.2.3 Demontagebetrieb.

3.2.4 Schredderanlage.

3.2.5 sonstige Anlage zur weiteren Behandlung

Seite 31 von 70 zu ZZBT005000830002

14 ZZBT005000830002 / 219ZEB049

Karo As Umweltschutz GmbH

Karo As Umweltschutz GmbH

Halläcker 1 DE BY 97499 Donnersdorf

I678S00117

Zwischenlager für flüssige Abfälle - Tank 2

Page 32: Zertifikat...2. Zertifizierte Tätigkeit - Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. -

Seite 32 von 70 zu ZZBT005000830002

120109* halogenfreie Bearbeitungsemulsionen und -lösungen

120301* wässrige Waschflüssigkeiten

130105* nichtchlorierte Emulsionen

130507* öliges Wasser aus Öl-/Wasserabscheidern

160708* ölhaltige Abfälle

Page 33: Zertifikat...2. Zertifizierte Tätigkeit - Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. -

2. Zertifizierte Tätigkeit

- Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. - Die Tätigkeit des Behandelns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. - Die Tätigkeit des Lagerns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen.

2.1 Sammeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.1.1 nur deutschlandweit

2.1.2 weltweit

2.2 Befördern Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.2.1 nur deutschlandweit

2.2.2 weltweit

2.3 Lagern Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.3.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5)

2.3.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6)

2.4 Behandeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.4.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5)

2.4.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6)

2.5 Verwerten Kennnummer nach § 28 NachwV:

vorbereitend abschließend

2.5.1 Vorbereitung zur Wiederverwendung

2.5.2 Recycling

2.5.3 sonstige Verwertung

2.6 Beseitigen Kennnummer nach § 28 NachwV:

vorbereitend abschließend

2.7 Handeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.7.1 nur deutschlandweit

2.7.2 weltweit

2.8 Makeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.8.1 nur deutschlandweit

2.8.2 weltweit

Anlage zum Zertifikat mit der Nummer

Name des Entsorgungsfachbetriebs

1. Standort (Bei mehreren Standorten ist für jeden Standort eine Anlage auszufüllen):

1.1 Bezeichnung des Standorts: 1.2 Straße: 1.3. Staat: Bundesland: Postleitzahl: Ort:

3. Beschreibung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit, insbesondere der Anlagentechnik (bei mehreren technischen Anlagen ist für

jede technische Anlage eine eigene Anlage auszufüllen):

3.1 Nur bei zertifizierter Erstbehandlungsanlage im Sinne des § 21 ElektroG

Die Einhaltung der Anforderungen des ElektroG wurde geprüft und die Anlage gilt als zertifizierte Erstbehandlungsanlage im

Sinne des § 21 ElektroG.

3.2 Nur bei anerkannten Stellen, Betriebe und Anlagen im Sinne des § 2 Absatz 2 AltfahrzeugV

Die Einhaltung der Anforderungen der AltfahrzeugV wurde geprüft und die Anlage gilt als

3.2.1 Annahmestelle.

3.2.2 Rücknahmestelle.

3.2.3 Demontagebetrieb.

3.2.4 Schredderanlage.

3.2.5 sonstige Anlage zur weiteren Behandlung

Seite 33 von 70 zu ZZBT005000830002

15 ZZBT005000830002 / 219ZEB049

Karo As Umweltschutz GmbH

Karo As Umweltschutz GmbH

Halläcker 1 DE BY 97499 Donnersdorf

I678S00125

Zwischenlager für flüssige Abfälle - Tank 3

Page 34: Zertifikat...2. Zertifizierte Tätigkeit - Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. -

Seite 34 von 70 zu ZZBT005000830002

120106* halogenhaltige Bearbeitungsöle auf Mineralölbasis (außer Emulsionen und Lösungen)

120107* halogenfreie Bearbeitungsöle auf Mineralölbasis (außer Emulsionen und Lösungen)

120110* synthetische Bearbeitungsöle

130109* chlorierte Hydrauliköle auf Mineralölbasis

130111* synthetische Hydrauliköle

130112* biologisch leicht abbaubare Hydrauliköle

130113* andere Hydrauliköle

130204* chlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis

130207* biologisch leicht abbaubare Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle

130306* chlorierte Isolier- und Wärmeübertragungsöle auf Mineralölbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 13 03 01 fallen

130308* synthetische Isolier- und Wärmeübertragungsöle

130309* biologisch leicht abbaubare Isolier- und Wärmeübertragungsöle

130310* andere Isolier- und Wärmeübertragungsöle

130506* Öle aus Öl-/Wasserabscheidern

130701* Heizöl und Diesel

140603* andere Lösemittel und Lösemittelgemische

Page 35: Zertifikat...2. Zertifizierte Tätigkeit - Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. -

2. Zertifizierte Tätigkeit

- Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. - Die Tätigkeit des Behandelns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. - Die Tätigkeit des Lagerns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen.

2.1 Sammeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.1.1 nur deutschlandweit

2.1.2 weltweit

2.2 Befördern Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.2.1 nur deutschlandweit

2.2.2 weltweit

2.3 Lagern Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.3.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5)

2.3.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6)

2.4 Behandeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.4.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5)

2.4.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6)

2.5 Verwerten Kennnummer nach § 28 NachwV:

vorbereitend abschließend

2.5.1 Vorbereitung zur Wiederverwendung

2.5.2 Recycling

2.5.3 sonstige Verwertung

2.6 Beseitigen Kennnummer nach § 28 NachwV:

vorbereitend abschließend

2.7 Handeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.7.1 nur deutschlandweit

2.7.2 weltweit

2.8 Makeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.8.1 nur deutschlandweit

2.8.2 weltweit

Anlage zum Zertifikat mit der Nummer

Name des Entsorgungsfachbetriebs

1. Standort (Bei mehreren Standorten ist für jeden Standort eine Anlage auszufüllen):

1.1 Bezeichnung des Standorts: 1.2 Straße: 1.3. Staat: Bundesland: Postleitzahl: Ort:

3. Beschreibung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit, insbesondere der Anlagentechnik (bei mehreren technischen Anlagen ist für

jede technische Anlage eine eigene Anlage auszufüllen):

3.1 Nur bei zertifizierter Erstbehandlungsanlage im Sinne des § 21 ElektroG

Die Einhaltung der Anforderungen des ElektroG wurde geprüft und die Anlage gilt als zertifizierte Erstbehandlungsanlage im

Sinne des § 21 ElektroG.

3.2 Nur bei anerkannten Stellen, Betriebe und Anlagen im Sinne des § 2 Absatz 2 AltfahrzeugV

Die Einhaltung der Anforderungen der AltfahrzeugV wurde geprüft und die Anlage gilt als

3.2.1 Annahmestelle.

3.2.2 Rücknahmestelle.

3.2.3 Demontagebetrieb.

3.2.4 Schredderanlage.

3.2.5 sonstige Anlage zur weiteren Behandlung

Seite 35 von 70 zu ZZBT005000830002

16 ZZBT005000830002 / 219ZEB049

Karo As Umweltschutz GmbH

Karo As Umweltschutz GmbH

An der Braker Bahn 22 DE NI 26122 Oldenburg

C4F6000004

C4F6000004

Zwischenlager für flüssige Abfälle

Page 36: Zertifikat...2. Zertifizierte Tätigkeit - Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. -

Seite 36 von 70 zu ZZBT005000830002

130110* nichtchlorierte Hydrauliköle auf Mineralölbasis

130205* nichtchlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis

130206* synthetische Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle

130208* andere Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle

130307* nichtchlorierte Isolier- und Wärmeübertragungsöle auf Mineralölbasis

Page 37: Zertifikat...2. Zertifizierte Tätigkeit - Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. -

2. Zertifizierte Tätigkeit

- Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. - Die Tätigkeit des Behandelns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. - Die Tätigkeit des Lagerns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen.

2.1 Sammeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.1.1 nur deutschlandweit

2.1.2 weltweit

2.2 Befördern Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.2.1 nur deutschlandweit

2.2.2 weltweit

2.3 Lagern Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.3.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5)

2.3.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6)

2.4 Behandeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.4.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5)

2.4.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6)

2.5 Verwerten Kennnummer nach § 28 NachwV:

vorbereitend abschließend

2.5.1 Vorbereitung zur Wiederverwendung

2.5.2 Recycling

2.5.3 sonstige Verwertung

2.6 Beseitigen Kennnummer nach § 28 NachwV:

vorbereitend abschließend

2.7 Handeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.7.1 nur deutschlandweit

2.7.2 weltweit

2.8 Makeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.8.1 nur deutschlandweit

2.8.2 weltweit

Anlage zum Zertifikat mit der Nummer

Name des Entsorgungsfachbetriebs

1. Standort (Bei mehreren Standorten ist für jeden Standort eine Anlage auszufüllen):

1.1 Bezeichnung des Standorts: 1.2 Straße: 1.3. Staat: Bundesland: Postleitzahl: Ort:

3. Beschreibung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit, insbesondere der Anlagentechnik (bei mehreren technischen Anlagen ist für

jede technische Anlage eine eigene Anlage auszufüllen):

3.1 Nur bei zertifizierter Erstbehandlungsanlage im Sinne des § 21 ElektroG

Die Einhaltung der Anforderungen des ElektroG wurde geprüft und die Anlage gilt als zertifizierte Erstbehandlungsanlage im

Sinne des § 21 ElektroG.

3.2 Nur bei anerkannten Stellen, Betriebe und Anlagen im Sinne des § 2 Absatz 2 AltfahrzeugV

Die Einhaltung der Anforderungen der AltfahrzeugV wurde geprüft und die Anlage gilt als

3.2.1 Annahmestelle.

3.2.2 Rücknahmestelle.

3.2.3 Demontagebetrieb.

3.2.4 Schredderanlage.

3.2.5 sonstige Anlage zur weiteren Behandlung

Seite 37 von 70 zu ZZBT005000830002

17 ZZBT005000830002 / 219ZEB049

Karo As Umweltschutz GmbH

Karo As Umweltschutz GmbH

Dinkelstraße 19 DE BY 86845 Großaitingen

I772S00064

Zwischenlager für flüssige Abfälle - Tank 1

Page 38: Zertifikat...2. Zertifizierte Tätigkeit - Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. -

Seite 38 von 70 zu ZZBT005000830002

130110* nichtchlorierte Hydrauliköle auf Mineralölbasis

130205* nichtchlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis

130206* synthetische Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle

130208* andere Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle

130307* nichtchlorierte Isolier- und Wärmeübertragungsöle auf Mineralölbasis

Page 39: Zertifikat...2. Zertifizierte Tätigkeit - Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. -

2. Zertifizierte Tätigkeit

- Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. - Die Tätigkeit des Behandelns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. - Die Tätigkeit des Lagerns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen.

2.1 Sammeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.1.1 nur deutschlandweit

2.1.2 weltweit

2.2 Befördern Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.2.1 nur deutschlandweit

2.2.2 weltweit

2.3 Lagern Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.3.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5)

2.3.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6)

2.4 Behandeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.4.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5)

2.4.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6)

2.5 Verwerten Kennnummer nach § 28 NachwV:

vorbereitend abschließend

2.5.1 Vorbereitung zur Wiederverwendung

2.5.2 Recycling

2.5.3 sonstige Verwertung

2.6 Beseitigen Kennnummer nach § 28 NachwV:

vorbereitend abschließend

2.7 Handeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.7.1 nur deutschlandweit

2.7.2 weltweit

2.8 Makeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.8.1 nur deutschlandweit

2.8.2 weltweit

Anlage zum Zertifikat mit der Nummer

Name des Entsorgungsfachbetriebs

1. Standort (Bei mehreren Standorten ist für jeden Standort eine Anlage auszufüllen):

1.1 Bezeichnung des Standorts: 1.2 Straße: 1.3. Staat: Bundesland: Postleitzahl: Ort:

3. Beschreibung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit, insbesondere der Anlagentechnik (bei mehreren technischen Anlagen ist für

jede technische Anlage eine eigene Anlage auszufüllen):

3.1 Nur bei zertifizierter Erstbehandlungsanlage im Sinne des § 21 ElektroG

Die Einhaltung der Anforderungen des ElektroG wurde geprüft und die Anlage gilt als zertifizierte Erstbehandlungsanlage im

Sinne des § 21 ElektroG.

3.2 Nur bei anerkannten Stellen, Betriebe und Anlagen im Sinne des § 2 Absatz 2 AltfahrzeugV

Die Einhaltung der Anforderungen der AltfahrzeugV wurde geprüft und die Anlage gilt als

3.2.1 Annahmestelle.

3.2.2 Rücknahmestelle.

3.2.3 Demontagebetrieb.

3.2.4 Schredderanlage.

3.2.5 sonstige Anlage zur weiteren Behandlung

Seite 39 von 70 zu ZZBT005000830002

18 ZZBT005000830002 / 219ZEB049

Karo As Umweltschutz GmbH

Karo As Umweltschutz GmbH

Dinkelstraße 19 DE BY 86845 Großaitingen

I772S00073

Zwischenlager für flüssige Abfälle - Tank 2

Page 40: Zertifikat...2. Zertifizierte Tätigkeit - Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. -

Seite 40 von 70 zu ZZBT005000830002

120109* halogenfreie Bearbeitungsemulsionen und -lösungen

130105* nichtchlorierte Emulsionen

Page 41: Zertifikat...2. Zertifizierte Tätigkeit - Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. -

2. Zertifizierte Tätigkeit

- Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. - Die Tätigkeit des Behandelns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. - Die Tätigkeit des Lagerns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen.

2.1 Sammeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.1.1 nur deutschlandweit

2.1.2 weltweit

2.2 Befördern Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.2.1 nur deutschlandweit

2.2.2 weltweit

2.3 Lagern Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.3.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5)

2.3.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6)

2.4 Behandeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.4.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5)

2.4.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6)

2.5 Verwerten Kennnummer nach § 28 NachwV:

vorbereitend abschließend

2.5.1 Vorbereitung zur Wiederverwendung

2.5.2 Recycling

2.5.3 sonstige Verwertung

2.6 Beseitigen Kennnummer nach § 28 NachwV:

vorbereitend abschließend

2.7 Handeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.7.1 nur deutschlandweit

2.7.2 weltweit

2.8 Makeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.8.1 nur deutschlandweit

2.8.2 weltweit

Anlage zum Zertifikat mit der Nummer

Name des Entsorgungsfachbetriebs

1. Standort (Bei mehreren Standorten ist für jeden Standort eine Anlage auszufüllen):

1.1 Bezeichnung des Standorts: 1.2 Straße: 1.3. Staat: Bundesland: Postleitzahl: Ort:

3. Beschreibung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit, insbesondere der Anlagentechnik (bei mehreren technischen Anlagen ist für

jede technische Anlage eine eigene Anlage auszufüllen):

3.1 Nur bei zertifizierter Erstbehandlungsanlage im Sinne des § 21 ElektroG

Die Einhaltung der Anforderungen des ElektroG wurde geprüft und die Anlage gilt als zertifizierte Erstbehandlungsanlage im

Sinne des § 21 ElektroG.

3.2 Nur bei anerkannten Stellen, Betriebe und Anlagen im Sinne des § 2 Absatz 2 AltfahrzeugV

Die Einhaltung der Anforderungen der AltfahrzeugV wurde geprüft und die Anlage gilt als

3.2.1 Annahmestelle.

3.2.2 Rücknahmestelle.

3.2.3 Demontagebetrieb.

3.2.4 Schredderanlage.

3.2.5 sonstige Anlage zur weiteren Behandlung

Seite 41 von 70 zu ZZBT005000830002

19 ZZBT005000830002 / 219ZEB049

Karo As Umweltschutz GmbH

Karo As Umweltschutz GmbH

Kranichborner Straße 5 DE TH 99195 Großrudestedt

R68B000371

R68B000371

Zwischenlager für flüssige Abfälle

Page 42: Zertifikat...2. Zertifizierte Tätigkeit - Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. -

Seite 42 von 70 zu ZZBT005000830002

120109* halogenfreie Bearbeitungsemulsionen und -lösungen

120301* wässrige Waschflüssigkeiten

130105* nichtchlorierte Emulsionen

130110* nichtchlorierte Hydrauliköle auf Mineralölbasis

130205* nichtchlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis

130206* synthetische Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle

130208* andere Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle

130307* nichtchlorierte Isolier- und Wärmeübertragungsöle auf Mineralölbasis

160708* ölhaltige Abfälle

Page 43: Zertifikat...2. Zertifizierte Tätigkeit - Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. -

2. Zertifizierte Tätigkeit

- Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. - Die Tätigkeit des Behandelns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. - Die Tätigkeit des Lagerns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen.

2.1 Sammeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.1.1 nur deutschlandweit

2.1.2 weltweit

2.2 Befördern Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.2.1 nur deutschlandweit

2.2.2 weltweit

2.3 Lagern Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.3.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5)

2.3.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6)

2.4 Behandeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.4.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5)

2.4.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6)

2.5 Verwerten Kennnummer nach § 28 NachwV:

vorbereitend abschließend

2.5.1 Vorbereitung zur Wiederverwendung

2.5.2 Recycling

2.5.3 sonstige Verwertung

2.6 Beseitigen Kennnummer nach § 28 NachwV:

vorbereitend abschließend

2.7 Handeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.7.1 nur deutschlandweit

2.7.2 weltweit

2.8 Makeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.8.1 nur deutschlandweit

2.8.2 weltweit

Anlage zum Zertifikat mit der Nummer

Name des Entsorgungsfachbetriebs

1. Standort (Bei mehreren Standorten ist für jeden Standort eine Anlage auszufüllen):

1.1 Bezeichnung des Standorts: 1.2 Straße: 1.3. Staat: Bundesland: Postleitzahl: Ort:

3. Beschreibung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit, insbesondere der Anlagentechnik (bei mehreren technischen Anlagen ist für

jede technische Anlage eine eigene Anlage auszufüllen):

3.1 Nur bei zertifizierter Erstbehandlungsanlage im Sinne des § 21 ElektroG

Die Einhaltung der Anforderungen des ElektroG wurde geprüft und die Anlage gilt als zertifizierte Erstbehandlungsanlage im

Sinne des § 21 ElektroG.

3.2 Nur bei anerkannten Stellen, Betriebe und Anlagen im Sinne des § 2 Absatz 2 AltfahrzeugV

Die Einhaltung der Anforderungen der AltfahrzeugV wurde geprüft und die Anlage gilt als

3.2.1 Annahmestelle.

3.2.2 Rücknahmestelle.

3.2.3 Demontagebetrieb.

3.2.4 Schredderanlage.

3.2.5 sonstige Anlage zur weiteren Behandlung

Seite 43 von 70 zu ZZBT005000830002

20 ZZBT005000830002 / 219ZEB049

Karo As Umweltschutz GmbH

Karo As Umweltschutz GmbH

Reinstorfer Straße 4 DE MV 23992 Neukloster

M58ZL-0114

Zwischenlager für flüssige Abfälle

Page 44: Zertifikat...2. Zertifizierte Tätigkeit - Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. -

Seite 44 von 70 zu ZZBT005000830002

120109* halogenfreie Bearbeitungsemulsionen und -lösungen

120301* wässrige Waschflüssigkeiten

130105* nichtchlorierte Emulsionen

130110* nichtchlorierte Hydrauliköle auf Mineralölbasis

130205* nichtchlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis

130206* synthetische Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle

130208* andere Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle

130307* nichtchlorierte Isolier- und Wärmeübertragungsöle auf Mineralölbasis

130403* Bilgenöle aus der übrigen Schifffahrt

160708* ölhaltige Abfälle

Page 45: Zertifikat...2. Zertifizierte Tätigkeit - Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. -

2. Zertifizierte Tätigkeit

- Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. - Die Tätigkeit des Behandelns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. - Die Tätigkeit des Lagerns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen.

2.1 Sammeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.1.1 nur deutschlandweit

2.1.2 weltweit

2.2 Befördern Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.2.1 nur deutschlandweit

2.2.2 weltweit

2.3 Lagern Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.3.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5)

2.3.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6)

2.4 Behandeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.4.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5)

2.4.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6)

2.5 Verwerten Kennnummer nach § 28 NachwV:

vorbereitend abschließend

2.5.1 Vorbereitung zur Wiederverwendung

2.5.2 Recycling

2.5.3 sonstige Verwertung

2.6 Beseitigen Kennnummer nach § 28 NachwV:

vorbereitend abschließend

2.7 Handeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.7.1 nur deutschlandweit

2.7.2 weltweit

2.8 Makeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.8.1 nur deutschlandweit

2.8.2 weltweit

Anlage zum Zertifikat mit der Nummer

Name des Entsorgungsfachbetriebs

1. Standort (Bei mehreren Standorten ist für jeden Standort eine Anlage auszufüllen):

1.1 Bezeichnung des Standorts: 1.2 Straße: 1.3. Staat: Bundesland: Postleitzahl: Ort:

3. Beschreibung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit, insbesondere der Anlagentechnik (bei mehreren technischen Anlagen ist für

jede technische Anlage eine eigene Anlage auszufüllen):

3.1 Nur bei zertifizierter Erstbehandlungsanlage im Sinne des § 21 ElektroG

Die Einhaltung der Anforderungen des ElektroG wurde geprüft und die Anlage gilt als zertifizierte Erstbehandlungsanlage im

Sinne des § 21 ElektroG.

3.2 Nur bei anerkannten Stellen, Betriebe und Anlagen im Sinne des § 2 Absatz 2 AltfahrzeugV

Die Einhaltung der Anforderungen der AltfahrzeugV wurde geprüft und die Anlage gilt als

3.2.1 Annahmestelle.

3.2.2 Rücknahmestelle.

3.2.3 Demontagebetrieb.

3.2.4 Schredderanlage.

3.2.5 sonstige Anlage zur weiteren Behandlung

Seite 45 von 70 zu ZZBT005000830002

21 ZZBT005000830002 / 219ZEB049

Karo As Umweltschutz GmbH

Karo As Umweltschutz GmbH

Thundorfer Straße 37 DE BY 94554 Moos

I271S00013

I271S00013

Zwischenlager für flüssige Abfälle - Tank 1

Page 46: Zertifikat...2. Zertifizierte Tätigkeit - Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. -

Seite 46 von 70 zu ZZBT005000830002

130110* nichtchlorierte Hydrauliköle auf Mineralölbasis

130205* nichtchlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis

130206* synthetische Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle

130208* andere Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle

130307* nichtchlorierte Isolier- und Wärmeübertragungsöle auf Mineralölbasis

Page 47: Zertifikat...2. Zertifizierte Tätigkeit - Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. -

2. Zertifizierte Tätigkeit

- Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. - Die Tätigkeit des Behandelns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. - Die Tätigkeit des Lagerns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen.

2.1 Sammeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.1.1 nur deutschlandweit

2.1.2 weltweit

2.2 Befördern Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.2.1 nur deutschlandweit

2.2.2 weltweit

2.3 Lagern Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.3.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5)

2.3.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6)

2.4 Behandeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.4.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5)

2.4.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6)

2.5 Verwerten Kennnummer nach § 28 NachwV:

vorbereitend abschließend

2.5.1 Vorbereitung zur Wiederverwendung

2.5.2 Recycling

2.5.3 sonstige Verwertung

2.6 Beseitigen Kennnummer nach § 28 NachwV:

vorbereitend abschließend

2.7 Handeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.7.1 nur deutschlandweit

2.7.2 weltweit

2.8 Makeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.8.1 nur deutschlandweit

2.8.2 weltweit

Anlage zum Zertifikat mit der Nummer

Name des Entsorgungsfachbetriebs

1. Standort (Bei mehreren Standorten ist für jeden Standort eine Anlage auszufüllen):

1.1 Bezeichnung des Standorts: 1.2 Straße: 1.3. Staat: Bundesland: Postleitzahl: Ort:

3. Beschreibung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit, insbesondere der Anlagentechnik (bei mehreren technischen Anlagen ist für

jede technische Anlage eine eigene Anlage auszufüllen):

3.1 Nur bei zertifizierter Erstbehandlungsanlage im Sinne des § 21 ElektroG

Die Einhaltung der Anforderungen des ElektroG wurde geprüft und die Anlage gilt als zertifizierte Erstbehandlungsanlage im

Sinne des § 21 ElektroG.

3.2 Nur bei anerkannten Stellen, Betriebe und Anlagen im Sinne des § 2 Absatz 2 AltfahrzeugV

Die Einhaltung der Anforderungen der AltfahrzeugV wurde geprüft und die Anlage gilt als

3.2.1 Annahmestelle.

3.2.2 Rücknahmestelle.

3.2.3 Demontagebetrieb.

3.2.4 Schredderanlage.

3.2.5 sonstige Anlage zur weiteren Behandlung

Seite 47 von 70 zu ZZBT005000830002

22 ZZBT005000830002 / 219ZEB049

Karo As Umweltschutz GmbH

Karo As Umweltschutz GmbH

Thundorfer Straße 37 DE BY 94554 Moos

I271S00021

I271S00021

Zwischenlager für flüssige Abfälle - Tank 2

Page 48: Zertifikat...2. Zertifizierte Tätigkeit - Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. -

Seite 48 von 70 zu ZZBT005000830002

120109* halogenfreie Bearbeitungsemulsionen und -lösungen

120301* wässrige Waschflüssigkeiten

130105* nichtchlorierte Emulsionen

130507* öliges Wasser aus Öl-/Wasserabscheidern

160708* ölhaltige Abfälle

Page 49: Zertifikat...2. Zertifizierte Tätigkeit - Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. -

2. Zertifizierte Tätigkeit

- Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. - Die Tätigkeit des Behandelns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. - Die Tätigkeit des Lagerns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen.

2.1 Sammeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.1.1 nur deutschlandweit

2.1.2 weltweit

2.2 Befördern Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.2.1 nur deutschlandweit

2.2.2 weltweit

2.3 Lagern Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.3.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5)

2.3.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6)

2.4 Behandeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.4.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5)

2.4.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6)

2.5 Verwerten Kennnummer nach § 28 NachwV:

vorbereitend abschließend

2.5.1 Vorbereitung zur Wiederverwendung

2.5.2 Recycling

2.5.3 sonstige Verwertung

2.6 Beseitigen Kennnummer nach § 28 NachwV:

vorbereitend abschließend

2.7 Handeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.7.1 nur deutschlandweit

2.7.2 weltweit

2.8 Makeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.8.1 nur deutschlandweit

2.8.2 weltweit

Anlage zum Zertifikat mit der Nummer

Name des Entsorgungsfachbetriebs

1. Standort (Bei mehreren Standorten ist für jeden Standort eine Anlage auszufüllen):

1.1 Bezeichnung des Standorts: 1.2 Straße: 1.3. Staat: Bundesland: Postleitzahl: Ort:

3. Beschreibung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit, insbesondere der Anlagentechnik (bei mehreren technischen Anlagen ist für

jede technische Anlage eine eigene Anlage auszufüllen):

3.1 Nur bei zertifizierter Erstbehandlungsanlage im Sinne des § 21 ElektroG

Die Einhaltung der Anforderungen des ElektroG wurde geprüft und die Anlage gilt als zertifizierte Erstbehandlungsanlage im

Sinne des § 21 ElektroG.

3.2 Nur bei anerkannten Stellen, Betriebe und Anlagen im Sinne des § 2 Absatz 2 AltfahrzeugV

Die Einhaltung der Anforderungen der AltfahrzeugV wurde geprüft und die Anlage gilt als

3.2.1 Annahmestelle.

3.2.2 Rücknahmestelle.

3.2.3 Demontagebetrieb.

3.2.4 Schredderanlage.

3.2.5 sonstige Anlage zur weiteren Behandlung

Seite 49 von 70 zu ZZBT005000830002

23 ZZBT005000830002 / 219ZEB049

Karo As Umweltschutz GmbH

Karo As Umweltschutz GmbH

Thundorfer Straße 37 DE BY 94554 Moos

I271S00030

I271S00030

Zwischenlager für flüssige Abfälle - Tank 3

Page 50: Zertifikat...2. Zertifizierte Tätigkeit - Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. -

Seite 50 von 70 zu ZZBT005000830002

120106* halogenhaltige Bearbeitungsöle auf Mineralölbasis (außer Emulsionen und Lösungen)

120107* halogenfreie Bearbeitungsöle auf Mineralölbasis (außer Emulsionen und Lösungen)

120110* synthetische Bearbeitungsöle

130109* chlorierte Hydrauliköle auf Mineralölbasis

130111* synthetische Hydrauliköle

130112* biologisch leicht abbaubare Hydrauliköle

130113* andere Hydrauliköle

130204* chlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis

130207* biologisch leicht abbaubare Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle

130306* chlorierte Isolier- und Wärmeübertragungsöle auf Mineralölbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 13 03 01 fallen

130308* synthetische Isolier- und Wärmeübertragungsöle

130309* biologisch leicht abbaubare Isolier- und Wärmeübertragungsöle

130310* andere Isolier- und Wärmeübertragungsöle

130506* Öle aus Öl-/Wasserabscheidern

130701* Heizöl und Diesel

140603* andere Lösemittel und Lösemittelgemische

Page 51: Zertifikat...2. Zertifizierte Tätigkeit - Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. -

2. Zertifizierte Tätigkeit

- Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. - Die Tätigkeit des Behandelns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. - Die Tätigkeit des Lagerns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen.

2.1 Sammeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.1.1 nur deutschlandweit

2.1.2 weltweit

2.2 Befördern Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.2.1 nur deutschlandweit

2.2.2 weltweit

2.3 Lagern Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.3.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5)

2.3.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6)

2.4 Behandeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.4.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5)

2.4.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6)

2.5 Verwerten Kennnummer nach § 28 NachwV:

vorbereitend abschließend

2.5.1 Vorbereitung zur Wiederverwendung

2.5.2 Recycling

2.5.3 sonstige Verwertung

2.6 Beseitigen Kennnummer nach § 28 NachwV:

vorbereitend abschließend

2.7 Handeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.7.1 nur deutschlandweit

2.7.2 weltweit

2.8 Makeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.8.1 nur deutschlandweit

2.8.2 weltweit

Anlage zum Zertifikat mit der Nummer

Name des Entsorgungsfachbetriebs

1. Standort (Bei mehreren Standorten ist für jeden Standort eine Anlage auszufüllen):

1.1 Bezeichnung des Standorts: 1.2 Straße: 1.3. Staat: Bundesland: Postleitzahl: Ort:

3. Beschreibung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit, insbesondere der Anlagentechnik (bei mehreren technischen Anlagen ist für

jede technische Anlage eine eigene Anlage auszufüllen):

3.1 Nur bei zertifizierter Erstbehandlungsanlage im Sinne des § 21 ElektroG

Die Einhaltung der Anforderungen des ElektroG wurde geprüft und die Anlage gilt als zertifizierte Erstbehandlungsanlage im

Sinne des § 21 ElektroG.

3.2 Nur bei anerkannten Stellen, Betriebe und Anlagen im Sinne des § 2 Absatz 2 AltfahrzeugV

Die Einhaltung der Anforderungen der AltfahrzeugV wurde geprüft und die Anlage gilt als

3.2.1 Annahmestelle.

3.2.2 Rücknahmestelle.

3.2.3 Demontagebetrieb.

3.2.4 Schredderanlage.

3.2.5 sonstige Anlage zur weiteren Behandlung

Seite 51 von 70 zu ZZBT005000830002

24 ZZBT005000830002 / 219ZEB049

Karo As Umweltschutz GmbH

Karo As Umweltschutz GmbH

Adolf-Wolf-Straße 6 DE BY 89264 Weißenhorn

I775S00127

Zwischenlager für flüssige Abfälle - Tank 1

Page 52: Zertifikat...2. Zertifizierte Tätigkeit - Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. -

Seite 52 von 70 zu ZZBT005000830002

130110* nichtchlorierte Hydrauliköle auf Mineralölbasis

130205* nichtchlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis

130206* synthetische Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle

130208* andere Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle

130307* nichtchlorierte Isolier- und Wärmeübertragungsöle auf Mineralölbasis

Page 53: Zertifikat...2. Zertifizierte Tätigkeit - Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. -

2. Zertifizierte Tätigkeit

- Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. - Die Tätigkeit des Behandelns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. - Die Tätigkeit des Lagerns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen.

2.1 Sammeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.1.1 nur deutschlandweit

2.1.2 weltweit

2.2 Befördern Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.2.1 nur deutschlandweit

2.2.2 weltweit

2.3 Lagern Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.3.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5)

2.3.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6)

2.4 Behandeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.4.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5)

2.4.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6)

2.5 Verwerten Kennnummer nach § 28 NachwV:

vorbereitend abschließend

2.5.1 Vorbereitung zur Wiederverwendung

2.5.2 Recycling

2.5.3 sonstige Verwertung

2.6 Beseitigen Kennnummer nach § 28 NachwV:

vorbereitend abschließend

2.7 Handeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.7.1 nur deutschlandweit

2.7.2 weltweit

2.8 Makeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.8.1 nur deutschlandweit

2.8.2 weltweit

Anlage zum Zertifikat mit der Nummer

Name des Entsorgungsfachbetriebs

1. Standort (Bei mehreren Standorten ist für jeden Standort eine Anlage auszufüllen):

1.1 Bezeichnung des Standorts: 1.2 Straße: 1.3. Staat: Bundesland: Postleitzahl: Ort:

3. Beschreibung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit, insbesondere der Anlagentechnik (bei mehreren technischen Anlagen ist für

jede technische Anlage eine eigene Anlage auszufüllen):

3.1 Nur bei zertifizierter Erstbehandlungsanlage im Sinne des § 21 ElektroG

Die Einhaltung der Anforderungen des ElektroG wurde geprüft und die Anlage gilt als zertifizierte Erstbehandlungsanlage im

Sinne des § 21 ElektroG.

3.2 Nur bei anerkannten Stellen, Betriebe und Anlagen im Sinne des § 2 Absatz 2 AltfahrzeugV

Die Einhaltung der Anforderungen der AltfahrzeugV wurde geprüft und die Anlage gilt als

3.2.1 Annahmestelle.

3.2.2 Rücknahmestelle.

3.2.3 Demontagebetrieb.

3.2.4 Schredderanlage.

3.2.5 sonstige Anlage zur weiteren Behandlung

Seite 53 von 70 zu ZZBT005000830002

25 ZZBT005000830002 / 219ZEB049

Karo As Umweltschutz GmbH

Karo As Umweltschutz GmbH

Adolf-Wolf-Straße 6 DE BY 89264 Weißenhorn

I775S00136

Zwischenlager für flüssige Abfälle - Tank 2

Page 54: Zertifikat...2. Zertifizierte Tätigkeit - Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. -

Seite 54 von 70 zu ZZBT005000830002

070601* wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen

120109* halogenfreie Bearbeitungsemulsionen und -lösungen

120301* wässrige Waschflüssigkeiten

130105* nichtchlorierte Emulsionen

130401* Bilgenöle aus der Binnenschifffahrt

130403* Bilgenöle aus der übrigen Schifffahrt

130507* öliges Wasser aus Öl-/Wasserabscheidern

130802* andere Emulsionen

160708* ölhaltige Abfälle

190207* Öl und Konzentrate aus Abtrennprozessen

Page 55: Zertifikat...2. Zertifizierte Tätigkeit - Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. -

2. Zertifizierte Tätigkeit

- Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. - Die Tätigkeit des Behandelns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. - Die Tätigkeit des Lagerns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen.

2.1 Sammeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.1.1 nur deutschlandweit

2.1.2 weltweit

2.2 Befördern Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.2.1 nur deutschlandweit

2.2.2 weltweit

2.3 Lagern Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.3.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5)

2.3.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6)

2.4 Behandeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.4.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5)

2.4.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6)

2.5 Verwerten Kennnummer nach § 28 NachwV:

vorbereitend abschließend

2.5.1 Vorbereitung zur Wiederverwendung

2.5.2 Recycling

2.5.3 sonstige Verwertung

2.6 Beseitigen Kennnummer nach § 28 NachwV:

vorbereitend abschließend

2.7 Handeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.7.1 nur deutschlandweit

2.7.2 weltweit

2.8 Makeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.8.1 nur deutschlandweit

2.8.2 weltweit

Anlage zum Zertifikat mit der Nummer

Name des Entsorgungsfachbetriebs

1. Standort (Bei mehreren Standorten ist für jeden Standort eine Anlage auszufüllen):

1.1 Bezeichnung des Standorts: 1.2 Straße: 1.3. Staat: Bundesland: Postleitzahl: Ort:

3. Beschreibung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit, insbesondere der Anlagentechnik (bei mehreren technischen Anlagen ist für

jede technische Anlage eine eigene Anlage auszufüllen):

3.1 Nur bei zertifizierter Erstbehandlungsanlage im Sinne des § 21 ElektroG

Die Einhaltung der Anforderungen des ElektroG wurde geprüft und die Anlage gilt als zertifizierte Erstbehandlungsanlage im

Sinne des § 21 ElektroG.

3.2 Nur bei anerkannten Stellen, Betriebe und Anlagen im Sinne des § 2 Absatz 2 AltfahrzeugV

Die Einhaltung der Anforderungen der AltfahrzeugV wurde geprüft und die Anlage gilt als

3.2.1 Annahmestelle.

3.2.2 Rücknahmestelle.

3.2.3 Demontagebetrieb.

3.2.4 Schredderanlage.

3.2.5 sonstige Anlage zur weiteren Behandlung

Seite 55 von 70 zu ZZBT005000830002

26 ZZBT005000830002 / 219ZEB049

Karo As Umweltschutz GmbH

Karo As Umweltschutz GmbH

Adolf-Wolf-Straße 6 DE BY 89264 Weißenhorn

I775S00145

Zwischenlager für flüssige Abfälle - Tank 3 und Lagerbehälter

Page 56: Zertifikat...2. Zertifizierte Tätigkeit - Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. -

Seite 56 von 70 zu ZZBT005000830002

130703* andere Brennstoffe (einschließlich Gemische)

160113* Bremsflüssigkeiten

160114* Frostschutzmittel, die gefährliche Stoffe enthalten

Page 57: Zertifikat...2. Zertifizierte Tätigkeit - Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. -

2. Zertifizierte Tätigkeit

- Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. - Die Tätigkeit des Behandelns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. - Die Tätigkeit des Lagerns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen.

2.1 Sammeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.1.1 nur deutschlandweit

2.1.2 weltweit

2.2 Befördern Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.2.1 nur deutschlandweit

2.2.2 weltweit

2.3 Lagern Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.3.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5)

2.3.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6)

2.4 Behandeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.4.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5)

2.4.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6)

2.5 Verwerten Kennnummer nach § 28 NachwV:

vorbereitend abschließend

2.5.1 Vorbereitung zur Wiederverwendung

2.5.2 Recycling

2.5.3 sonstige Verwertung

2.6 Beseitigen Kennnummer nach § 28 NachwV:

vorbereitend abschließend

2.7 Handeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.7.1 nur deutschlandweit

2.7.2 weltweit

2.8 Makeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.8.1 nur deutschlandweit

2.8.2 weltweit

Anlage zum Zertifikat mit der Nummer

Name des Entsorgungsfachbetriebs

1. Standort (Bei mehreren Standorten ist für jeden Standort eine Anlage auszufüllen):

1.1 Bezeichnung des Standorts: 1.2 Straße: 1.3. Staat: Bundesland: Postleitzahl: Ort:

3. Beschreibung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit, insbesondere der Anlagentechnik (bei mehreren technischen Anlagen ist für

jede technische Anlage eine eigene Anlage auszufüllen):

3.1 Nur bei zertifizierter Erstbehandlungsanlage im Sinne des § 21 ElektroG

Die Einhaltung der Anforderungen des ElektroG wurde geprüft und die Anlage gilt als zertifizierte Erstbehandlungsanlage im

Sinne des § 21 ElektroG.

3.2 Nur bei anerkannten Stellen, Betriebe und Anlagen im Sinne des § 2 Absatz 2 AltfahrzeugV

Die Einhaltung der Anforderungen der AltfahrzeugV wurde geprüft und die Anlage gilt als

3.2.1 Annahmestelle.

3.2.2 Rücknahmestelle.

3.2.3 Demontagebetrieb.

3.2.4 Schredderanlage.

3.2.5 sonstige Anlage zur weiteren Behandlung

Seite 57 von 70 zu ZZBT005000830002

27 ZZBT005000830002 / 219ZEB049

Karo As Umweltschutz GmbH

Karo As Umweltschutz GmbH

Adolf-Wolf-Straße 6 DE BY 89264 Weißenhorn

I775S00154

Zwischenlager für flüssige Abfälle - Tank 4

Page 58: Zertifikat...2. Zertifizierte Tätigkeit - Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. -

Seite 58 von 70 zu ZZBT005000830002

120106* halogenhaltige Bearbeitungsöle auf Mineralölbasis (außer Emulsionen und Lösungen)

120107* halogenfreie Bearbeitungsöle auf Mineralölbasis (außer Emulsionen und Lösungen)

120110* synthetische Bearbeitungsöle

130109* chlorierte Hydrauliköle auf Mineralölbasis

130111* synthetische Hydrauliköle

130112* biologisch leicht abbaubare Hydrauliköle

130113* andere Hydrauliköle

130204* chlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis

130207* biologisch leicht abbaubare Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle

130306* chlorierte Isolier- und Wärmeübertragungsöle auf Mineralölbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 13 03 01 fallen

130308* synthetische Isolier- und Wärmeübertragungsöle

130309* biologisch leicht abbaubare Isolier- und Wärmeübertragungsöle

130310* andere Isolier- und Wärmeübertragungsöle

130506* Öle aus Öl-/Wasserabscheidern

130701* Heizöl und Diesel

140603* andere Lösemittel und Lösemittelgemische

Page 59: Zertifikat...2. Zertifizierte Tätigkeit - Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. -

2. Zertifizierte Tätigkeit

- Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. - Die Tätigkeit des Behandelns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. - Die Tätigkeit des Lagerns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen.

2.1 Sammeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.1.1 nur deutschlandweit

2.1.2 weltweit

2.2 Befördern Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.2.1 nur deutschlandweit

2.2.2 weltweit

2.3 Lagern Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.3.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5)

2.3.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6)

2.4 Behandeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.4.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5)

2.4.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6)

2.5 Verwerten Kennnummer nach § 28 NachwV:

vorbereitend abschließend

2.5.1 Vorbereitung zur Wiederverwendung

2.5.2 Recycling

2.5.3 sonstige Verwertung

2.6 Beseitigen Kennnummer nach § 28 NachwV:

vorbereitend abschließend

2.7 Handeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.7.1 nur deutschlandweit

2.7.2 weltweit

2.8 Makeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.8.1 nur deutschlandweit

2.8.2 weltweit

Anlage zum Zertifikat mit der Nummer

Name des Entsorgungsfachbetriebs

1. Standort (Bei mehreren Standorten ist für jeden Standort eine Anlage auszufüllen):

1.1 Bezeichnung des Standorts: 1.2 Straße: 1.3. Staat: Bundesland: Postleitzahl: Ort:

3. Beschreibung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit, insbesondere der Anlagentechnik (bei mehreren technischen Anlagen ist für

jede technische Anlage eine eigene Anlage auszufüllen):

3.1 Nur bei zertifizierter Erstbehandlungsanlage im Sinne des § 21 ElektroG

Die Einhaltung der Anforderungen des ElektroG wurde geprüft und die Anlage gilt als zertifizierte Erstbehandlungsanlage im

Sinne des § 21 ElektroG.

3.2 Nur bei anerkannten Stellen, Betriebe und Anlagen im Sinne des § 2 Absatz 2 AltfahrzeugV

Die Einhaltung der Anforderungen der AltfahrzeugV wurde geprüft und die Anlage gilt als

3.2.1 Annahmestelle.

3.2.2 Rücknahmestelle.

3.2.3 Demontagebetrieb.

3.2.4 Schredderanlage.

3.2.5 sonstige Anlage zur weiteren Behandlung

Seite 59 von 70 zu ZZBT005000830002

28 ZZBT005000830002 / 219ZEB049

Karo As Umweltschutz GmbH

Karo As Umweltschutz GmbH

Max-Eyth-Straße 5 DE BW 74679 Weißbach

H094002283

Zwischenlager für flüssige Abfälle

Page 60: Zertifikat...2. Zertifizierte Tätigkeit - Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. -

Seite 60 von 70 zu ZZBT005000830002

120106* halogenhaltige Bearbeitungsöle auf Mineralölbasis (außer Emulsionen und Lösungen)

120107* halogenfreie Bearbeitungsöle auf Mineralölbasis (außer Emulsionen und Lösungen)

120109* halogenfreie Bearbeitungsemulsionen und -lösungen

120110* synthetische Bearbeitungsöle

120301* wässrige Waschflüssigkeiten

130101* Hydrauliköle, die PCB enthalten

130105* nichtchlorierte Emulsionen

130109* chlorierte Hydrauliköle auf Mineralölbasis

130110* nichtchlorierte Hydrauliköle auf Mineralölbasis

130111* synthetische Hydrauliköle

130112* biologisch leicht abbaubare Hydrauliköle

130113* andere Hydrauliköle

130204* chlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis

130205* nichtchlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis

130206* synthetische Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle

130207* biologisch leicht abbaubare Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle

130208* andere Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle

130301* Isolier- und Wärmeübertragungsöle, die PCB enthalten mit einem PCB-Gehalt von nicht mehr als 50 mg/kg

130306* chlorierte Isolier- und Wärmeübertragungsöle auf Mineralölbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 13 03 01 fallen

130307* nichtchlorierte Isolier- und Wärmeübertragungsöle auf Mineralölbasis

130308* synthetische Isolier- und Wärmeübertragungsöle

130309* biologisch leicht abbaubare Isolier- und Wärmeübertragungsöle

130310* andere Isolier- und Wärmeübertragungsöle

130506* Öle aus Öl-/Wasserabscheidern

130507* öliges Wasser aus Öl-/Wasserabscheidern

130701* Heizöl und Diesel

130802* andere Emulsionen

140603* andere Lösemittel und Lösemittelgemische

160113* Bremsflüssigkeiten

160114* Frostschutzmittel, die gefährliche Stoffe enthalten

160708* ölhaltige Abfälle aus Reinigung von Transport- und Lagertanks und Fässern

Page 61: Zertifikat...2. Zertifizierte Tätigkeit - Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. -

2. Zertifizierte Tätigkeit

- Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. - Die Tätigkeit des Behandelns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. - Die Tätigkeit des Lagerns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen.

2.1 Sammeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.1.1 nur deutschlandweit

2.1.2 weltweit

2.2 Befördern Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.2.1 nur deutschlandweit

2.2.2 weltweit

2.3 Lagern Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.3.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5)

2.3.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6)

2.4 Behandeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.4.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5)

2.4.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6)

2.5 Verwerten Kennnummer nach § 28 NachwV:

vorbereitend abschließend

2.5.1 Vorbereitung zur Wiederverwendung

2.5.2 Recycling

2.5.3 sonstige Verwertung

2.6 Beseitigen Kennnummer nach § 28 NachwV:

vorbereitend abschließend

2.7 Handeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.7.1 nur deutschlandweit

2.7.2 weltweit

2.8 Makeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.8.1 nur deutschlandweit

2.8.2 weltweit

Anlage zum Zertifikat mit der Nummer

Name des Entsorgungsfachbetriebs

1. Standort (Bei mehreren Standorten ist für jeden Standort eine Anlage auszufüllen):

1.1 Bezeichnung des Standorts: 1.2 Straße: 1.3. Staat: Bundesland: Postleitzahl: Ort:

3. Beschreibung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit, insbesondere der Anlagentechnik (bei mehreren technischen Anlagen ist für

jede technische Anlage eine eigene Anlage auszufüllen):

3.1 Nur bei zertifizierter Erstbehandlungsanlage im Sinne des § 21 ElektroG

Die Einhaltung der Anforderungen des ElektroG wurde geprüft und die Anlage gilt als zertifizierte Erstbehandlungsanlage im

Sinne des § 21 ElektroG.

3.2 Nur bei anerkannten Stellen, Betriebe und Anlagen im Sinne des § 2 Absatz 2 AltfahrzeugV

Die Einhaltung der Anforderungen der AltfahrzeugV wurde geprüft und die Anlage gilt als

3.2.1 Annahmestelle.

3.2.2 Rücknahmestelle.

3.2.3 Demontagebetrieb.

3.2.4 Schredderanlage.

3.2.5 sonstige Anlage zur weiteren Behandlung

Seite 61 von 70 zu ZZBT005000830002

29 ZZBT005000830002 / 219ZEB049

Karo As Umweltschutz GmbH

Karo As Umweltschutz GmbH

Gleueler Straße 72 DE NW 50226 Frechen

E362341409

Zwischenlagern von gefährlichen Abfällen

Page 62: Zertifikat...2. Zertifizierte Tätigkeit - Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. -

Seite 62 von 70 zu ZZBT005000830002

120107* halogenfreie Bearbeitungsöle auf Mineralölbasis (außer Emulsionen und Lösungen)

120109* halogenfreie Bearbeitungsemulsionen und -lösungen

120110* synthetische Bearbeitungsöle

130105* nichtchlorierte Emulsionen

130110* nichtchlorierte Hydrauliköle auf Mineralölbasis

130111* synthetische Hydrauliköle

130112* biologisch leicht abbaubare Hydrauliköle

130113* andere Hydrauliköle

130205* nichtchlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis

130206* synthetische Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle

130207* biologisch leicht abbaubare Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle

130208* andere Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle

130307* nichtchlorierte Isolier- und Wärmeübertragungsöle auf Mineralölbasis

130308* synthetische Isolier- und Wärmeübertragungsöle

130309* biologisch leicht abbaubare Isolier- und Wärmeübertragungsöle

130310* andere Isolier- und Wärmeübertragungsöle

130506* Öle aus Öl-/Wasserabscheidern

130507* öliges Wasser aus Öl-/Wasserabscheidern

130701* Heizöl und Diesel

130802* andere Emulsionen

140603* andere Lösemittel und Lösemittelgemische auf Petroleumbasis

160708* ölhaltige Abfälle

Page 63: Zertifikat...2. Zertifizierte Tätigkeit - Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. -

2. Zertifizierte Tätigkeit

- Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. - Die Tätigkeit des Behandelns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. - Die Tätigkeit des Lagerns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen.

2.1 Sammeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.1.1 nur deutschlandweit

2.1.2 weltweit

2.2 Befördern Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.2.1 nur deutschlandweit

2.2.2 weltweit

2.3 Lagern Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.3.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5)

2.3.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6)

2.4 Behandeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.4.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5)

2.4.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6)

2.5 Verwerten Kennnummer nach § 28 NachwV:

vorbereitend abschließend

2.5.1 Vorbereitung zur Wiederverwendung

2.5.2 Recycling

2.5.3 sonstige Verwertung

2.6 Beseitigen Kennnummer nach § 28 NachwV:

vorbereitend abschließend

2.7 Handeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.7.1 nur deutschlandweit

2.7.2 weltweit

2.8 Makeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.8.1 nur deutschlandweit

2.8.2 weltweit

Anlage zum Zertifikat mit der Nummer

Name des Entsorgungsfachbetriebs

1. Standort (Bei mehreren Standorten ist für jeden Standort eine Anlage auszufüllen):

1.1 Bezeichnung des Standorts: 1.2 Straße: 1.3. Staat: Bundesland: Postleitzahl: Ort:

3. Beschreibung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit, insbesondere der Anlagentechnik (bei mehreren technischen Anlagen ist für

jede technische Anlage eine eigene Anlage auszufüllen):

3.1 Nur bei zertifizierter Erstbehandlungsanlage im Sinne des § 21 ElektroG

Die Einhaltung der Anforderungen des ElektroG wurde geprüft und die Anlage gilt als zertifizierte Erstbehandlungsanlage im

Sinne des § 21 ElektroG.

3.2 Nur bei anerkannten Stellen, Betriebe und Anlagen im Sinne des § 2 Absatz 2 AltfahrzeugV

Die Einhaltung der Anforderungen der AltfahrzeugV wurde geprüft und die Anlage gilt als

3.2.1 Annahmestelle.

3.2.2 Rücknahmestelle.

3.2.3 Demontagebetrieb.

3.2.4 Schredderanlage.

3.2.5 sonstige Anlage zur weiteren Behandlung

Seite 63 von 70 zu ZZBT005000830002

30 ZZBT005000830002 / 219ZEB049

Karo As Umweltschutz GmbH

Karo As Umweltschutz GmbH

Am Kamp 12 DE MV 17034 Neubrandenburg

M02ZL-1142

Zwischenlagern von gefährlichen flüssigen Abfällen

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130110* nichtchlorierte Hydrauliköle auf Mineralölbasis

130205* nichtchlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis

130206* synthetische Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle

130208* andere Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle

130307* nichtchlorierte Isolier- und Wärmeübertragungsöle auf Mineralölbasis

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2. Zertifizierte Tätigkeit

- Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. - Die Tätigkeit des Behandelns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. - Die Tätigkeit des Lagerns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen.

2.1 Sammeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.1.1 nur deutschlandweit

2.1.2 weltweit

2.2 Befördern Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.2.1 nur deutschlandweit

2.2.2 weltweit

2.3 Lagern Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.3.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5)

2.3.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6)

2.4 Behandeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.4.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5)

2.4.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6)

2.5 Verwerten Kennnummer nach § 28 NachwV:

vorbereitend abschließend

2.5.1 Vorbereitung zur Wiederverwendung

2.5.2 Recycling

2.5.3 sonstige Verwertung

2.6 Beseitigen Kennnummer nach § 28 NachwV:

vorbereitend abschließend

2.7 Handeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.7.1 nur deutschlandweit

2.7.2 weltweit

2.8 Makeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.8.1 nur deutschlandweit

2.8.2 weltweit

Anlage zum Zertifikat mit der Nummer

Name des Entsorgungsfachbetriebs

1. Standort (Bei mehreren Standorten ist für jeden Standort eine Anlage auszufüllen):

1.1 Bezeichnung des Standorts: 1.2 Straße: 1.3. Staat: Bundesland: Postleitzahl: Ort:

3. Beschreibung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit, insbesondere der Anlagentechnik (bei mehreren technischen Anlagen ist für

jede technische Anlage eine eigene Anlage auszufüllen):

3.1 Nur bei zertifizierter Erstbehandlungsanlage im Sinne des § 21 ElektroG

Die Einhaltung der Anforderungen des ElektroG wurde geprüft und die Anlage gilt als zertifizierte Erstbehandlungsanlage im

Sinne des § 21 ElektroG.

3.2 Nur bei anerkannten Stellen, Betriebe und Anlagen im Sinne des § 2 Absatz 2 AltfahrzeugV

Die Einhaltung der Anforderungen der AltfahrzeugV wurde geprüft und die Anlage gilt als

3.2.1 Annahmestelle.

3.2.2 Rücknahmestelle.

3.2.3 Demontagebetrieb.

3.2.4 Schredderanlage.

3.2.5 sonstige Anlage zur weiteren Behandlung

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31 ZZBT005000830002 / 219ZEB049

Karo As Umweltschutz GmbH

Karo As Umweltschutz GmbH

Ringstraße 100 DE BY 91126 Rednitzhembach

I576S00168

Zwischenlagern von gefährlichen flüssigen Abfällen

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130110* nichtchlorierte Hydrauliköle auf Mineralölbasis

130205* nichtchlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis

130206* synthetische Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle

130208* andere Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle

130307* nichtchlorierte Isolier- und Wärmeübertragungsöle auf Mineralölbasis

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2. Zertifizierte Tätigkeit

- Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. - Die Tätigkeit des Behandelns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. - Die Tätigkeit des Lagerns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen.

2.1 Sammeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.1.1 nur deutschlandweit

2.1.2 weltweit

2.2 Befördern Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.2.1 nur deutschlandweit

2.2.2 weltweit

2.3 Lagern Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.3.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5)

2.3.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6)

2.4 Behandeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.4.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5)

2.4.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6)

2.5 Verwerten Kennnummer nach § 28 NachwV:

vorbereitend abschließend

2.5.1 Vorbereitung zur Wiederverwendung

2.5.2 Recycling

2.5.3 sonstige Verwertung

2.6 Beseitigen Kennnummer nach § 28 NachwV:

vorbereitend abschließend

2.7 Handeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.7.1 nur deutschlandweit

2.7.2 weltweit

2.8 Makeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.8.1 nur deutschlandweit

2.8.2 weltweit

Anlage zum Zertifikat mit der Nummer

Name des Entsorgungsfachbetriebs

1. Standort (Bei mehreren Standorten ist für jeden Standort eine Anlage auszufüllen):

1.1 Bezeichnung des Standorts: 1.2 Straße: 1.3. Staat: Bundesland: Postleitzahl: Ort:

3. Beschreibung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit, insbesondere der Anlagentechnik (bei mehreren technischen Anlagen ist für

jede technische Anlage eine eigene Anlage auszufüllen):

3.1 Nur bei zertifizierter Erstbehandlungsanlage im Sinne des § 21 ElektroG

Die Einhaltung der Anforderungen des ElektroG wurde geprüft und die Anlage gilt als zertifizierte Erstbehandlungsanlage im

Sinne des § 21 ElektroG.

3.2 Nur bei anerkannten Stellen, Betriebe und Anlagen im Sinne des § 2 Absatz 2 AltfahrzeugV

Die Einhaltung der Anforderungen der AltfahrzeugV wurde geprüft und die Anlage gilt als

3.2.1 Annahmestelle.

3.2.2 Rücknahmestelle.

3.2.3 Demontagebetrieb.

3.2.4 Schredderanlage.

3.2.5 sonstige Anlage zur weiteren Behandlung

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32 ZZBT005000830002 / 219ZEB049

Karo As Umweltschutz GmbH

Karo As Umweltschutz GmbH

Pforzheimer Str. 8 DE SN 01189 Dresden

S12A007476

Zwischenlager für gefährliche flüssige Abfälle (4. BImSchV: 8.12.1.1)

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120109* halogenfreie Bearbeitungsemulsionen und -lösungen

130105* nichtchlorierte Emulsionen

130110* nichtchlorierte Hydrauliköle auf Mineralölbasis

130205* nichtchlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis

130206* synthetische Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle

130208* andere Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle

130307* nichtchlorierte Isolier- und Wärmeübertragungsöle auf Mineralölbasis

130802* andere Emulsionen

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2. Zertifizierte Tätigkeit

- Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. - Die Tätigkeit des Behandelns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. - Die Tätigkeit des Lagerns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen.

2.1 Sammeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.1.1 nur deutschlandweit

2.1.2 weltweit

2.2 Befördern Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.2.1 nur deutschlandweit

2.2.2 weltweit

2.3 Lagern Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.3.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5)

2.3.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6)

2.4 Behandeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.4.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5)

2.4.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6)

2.5 Verwerten Kennnummer nach § 28 NachwV:

vorbereitend abschließend

2.5.1 Vorbereitung zur Wiederverwendung

2.5.2 Recycling

2.5.3 sonstige Verwertung

2.6 Beseitigen Kennnummer nach § 28 NachwV:

vorbereitend abschließend

2.7 Handeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.7.1 nur deutschlandweit

2.7.2 weltweit

2.8 Makeln Kennnummer nach § 28 NachwV:

2.8.1 nur deutschlandweit

2.8.2 weltweit

Anlage zum Zertifikat mit der Nummer

Name des Entsorgungsfachbetriebs

1. Standort (Bei mehreren Standorten ist für jeden Standort eine Anlage auszufüllen):

1.1 Bezeichnung des Standorts: 1.2 Straße: 1.3. Staat: Bundesland: Postleitzahl: Ort:

3. Beschreibung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit, insbesondere der Anlagentechnik (bei mehreren technischen Anlagen ist für

jede technische Anlage eine eigene Anlage auszufüllen):

3.1 Nur bei zertifizierter Erstbehandlungsanlage im Sinne des § 21 ElektroG

Die Einhaltung der Anforderungen des ElektroG wurde geprüft und die Anlage gilt als zertifizierte Erstbehandlungsanlage im

Sinne des § 21 ElektroG.

3.2 Nur bei anerkannten Stellen, Betriebe und Anlagen im Sinne des § 2 Absatz 2 AltfahrzeugV

Die Einhaltung der Anforderungen der AltfahrzeugV wurde geprüft und die Anlage gilt als

3.2.1 Annahmestelle.

3.2.2 Rücknahmestelle.

3.2.3 Demontagebetrieb.

3.2.4 Schredderanlage.

3.2.5 sonstige Anlage zur weiteren Behandlung

Seite 69 von 70 zu ZZBT005000830002

33 ZZBT005000830002 / 219ZEB049

Karo As Umweltschutz GmbH

Karo As Umweltschutz GmbH

Gottfried-Bürger-Str. 8 DE NW 59063 Hamm

E915975513

Zwischenlager für gefährliche flüssige Abfälle (Altöl-Kesselwagen)4. BImSchV: 8.12.1.2

Page 70: Zertifikat...2. Zertifizierte Tätigkeit - Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. -

Seite 70 von 70 zu ZZBT005000830002

130110* nichtchlorierte Hydrauliköle auf Mineralölbasis

130205* nichtchlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis

130206* synthetische Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle

130208* andere Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle

130307* nichtchlorierte Isolier- und Wärmeübertragungsöle auf Mineralölbasis