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Öffnungszeiten Bürgerservice: Öffnungszeiten Verwaltung: Bankverbindung: Montag, Mittwoch, Freitag 7:00 - 14:00 Uhr Dienstag 9:00 - 16:00 Uhr Mittelbrandenburgische Sparkasse Dienstag, Donnerstag 7:00 - 19:00 Uhr Donnerstag 9:00 - 19:00 Uhr in Potsdam Termine nach Vereinbarung Termine nach Vereinbarung IBAN: DE 16160500003641020785 BIC: WELADED1PMB E-Mail : [email protected] Internet: www.blankenfelde-mahlow.de Stand: 30.01.2017 Revision: 007 zu TOP 8 der 8. GV-Sitzung vom 26.07.2017 Übersicht zu den Stellungnahmen Sitzung 06.07.2017 Stellungnahmen OB‘ nach erneuter Anhörung Stellungnahme der Gemeinde Blankenfelde- Mahlow als Betroffene und Trägerin öffentli- cher Belange zum Bauvorhaben „Wiederauf- bau und Elektrifizierung der Dresdener Bahn, Strecke 6135, Südkreuz (a) - Blankenfelde", PFA 3; von km 14,762 km 20,262, 4. Planänderung“ Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß 6. Änderungsantrag gestrichen (Die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow geht in ihrer Stellungnahme von der ihr derzeit bekann- ten Planungslage aus, dass auch der Abschnitt in Lichtenrade überirdisch geführt wird. Alle hier vorgetragenen Hinweise und Einwendungen stehen unter diesem Vorbehalt. Sollte der Pla- nungsabschnitt Lichtenrade als Tunnellösung ausgeführt werden, fordert die Gemeinde, zu prüfen, ob die Gründe, die zur Tunnellösung für den Planungsabschnitt Lichtenrade geführt ha- ben, nicht im hier aktuellen Planungsabschnitt zum gleichen Abwägungsergebnis führen müss- ten.) wie bereits in den Stellungnahmen von 1998 und 2006 hält die Gemeinde ihre Forderung aufrecht, in Mahlow einen Haltepunkt für den Flugha- fenshuttle zu errichten. Neben der Anbindung der Reisenden aus und nach Mahlow zum Flug- hafen Berlin-Brandenburg sieht die Gemeinde vor allem deshalb einen Bedarf für den Shuttle- halt, weil sie davon ausgeht, dass zukünftig viele am und im Flughafen beschäftigte Arbeitnehmer in Blankenfelde-Mahlow wohnen werden. Diese werden täglich zwischen Flughafen und Ge- meinde pendeln müssen. Gegenüber der jetzt schon von Blankenfelde aus bestehenden Ver- bindung zum Flughafen einmal je Stunde mit dem Regionalexpress RE7 würde eine Shut- tleverbindung mit Taktzeiten von 20 Minuten ein wesentlich attraktiveres Angebot des ÖPNV´s darstellen. Es wäre davon auszugehen, dass viele anstelle des eigenen Autos mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit führen. Dem umwelt- politischen Ziel, den ÖPNV zu stärken, würde mit einem Shuttlehalt unbedingt Rechnung ge- tragen werden. Antrag SPD 14/12/0

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Öffnungszeiten Bürgerservice: Öffnungszeiten Verwaltung: Bankverbindung: Montag, Mittwoch, Freitag 7:00 - 14:00 Uhr Dienstag 9:00 - 16:00 Uhr Mittelbrandenburgische Sparkasse Dienstag, Donnerstag 7:00 - 19:00 Uhr Donnerstag 9:00 - 19:00 Uhr in Potsdam Termine nach Vereinbarung Termine nach Vereinbarung IBAN: DE 16160500003641020785 BIC: WELADED1PMB E-Mail : [email protected] Internet: www.blankenfelde-mahlow.de Stand: 30.01.2017 Revision: 007

zu TOP 8 der 8. GV-Sitzung vom 26.07.2017 – Übersicht zu den Stellungnahmen Sitzung 06.07.2017 Stellungnahmen OB‘

nach erneuter Anhörung Stellungnahme der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow als Betroffene und Trägerin öffentli-cher Belange zum Bauvorhaben „Wiederauf-bau und Elektrifizierung der Dresdener Bahn, Strecke 6135, Südkreuz (a) - Blankenfelde", PFA 3; von km 14,762 – km 20,262, 4. Planänderung“ Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß 6. Änderungsantrag gestrichen (Die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow geht in ihrer Stellungnahme von der ihr derzeit bekann-ten Planungslage aus, dass auch der Abschnitt in Lichtenrade überirdisch geführt wird. Alle hier vorgetragenen Hinweise und Einwendungen stehen unter diesem Vorbehalt. Sollte der Pla-nungsabschnitt Lichtenrade als Tunnellösung ausgeführt werden, fordert die Gemeinde, zu prüfen, ob die Gründe, die zur Tunnellösung für den Planungsabschnitt Lichtenrade geführt ha-ben, nicht im hier aktuellen Planungsabschnitt zum gleichen Abwägungsergebnis führen müss-ten.) wie bereits in den Stellungnahmen von 1998 und 2006 hält die Gemeinde ihre Forderung aufrecht, in Mahlow einen Haltepunkt für den Flugha-fenshuttle zu errichten. Neben der Anbindung der Reisenden aus und nach Mahlow zum Flug-hafen Berlin-Brandenburg sieht die Gemeinde vor allem deshalb einen Bedarf für den Shuttle-halt, weil sie davon ausgeht, dass zukünftig viele am und im Flughafen beschäftigte Arbeitnehmer in Blankenfelde-Mahlow wohnen werden. Diese werden täglich zwischen Flughafen und Ge-meinde pendeln müssen. Gegenüber der jetzt schon von Blankenfelde aus bestehenden Ver-bindung zum Flughafen – einmal je Stunde mit dem Regionalexpress RE7 – würde eine Shut-tleverbindung mit Taktzeiten von 20 Minuten ein wesentlich attraktiveres Angebot des ÖPNV´s darstellen. Es wäre davon auszugehen, dass viele anstelle des eigenen Autos mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit führen. Dem umwelt-politischen Ziel, den ÖPNV zu stärken, würde mit einem Shuttlehalt unbedingt Rechnung ge-tragen werden.

Antrag SPD 14/12/0

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Obwohl die Verlängerung der S-Bahn von Blan-kenfelde nach Rangsdorf aktuell keinen Nieder-schlag im Landesverkehrswegeplan gefunden hat, sollte nach Auffassung der Gemeinde durch Freihaltung der Trasse für die Zukunft zumindest die Option einer Verlängerung erhalten werden. gemäß 7. Änderungsantrag eingefügt: Die Gemeinde spricht sich seit 2015 dafür aus, einen Regionalbahnhalt in Mahlow am Außen-ring anzulegen. Hier halten die Züge aus Pots-dam (und ab 2022 auch neu aus Ludwigsfelde) zum BER und weiter Richtung KW und Ost-kreuz. Durch die Linienüberlagerung gibt es auch 2 Züge pro Stunde, die Gemeinde hätte dann ein Direktangebot zu viel mehr interessan-ten Zielen auf der Ost-West-Achse und zum BER. Die Einrichtung des Regionalbahnhaltes darf durch die Bauten der Dresdener Bahn nicht ausgeschlossen werden. Es wird daher darauf gedrungen, das Kreu-zungsbauwerk der Dresdner Bahn mit dem Au-ßenring so herzustellen, dass beidseitig der Gleise hier zwei Außenbahnsteige Platz finden. Das Projekt selbst kann dann in einem separa-ten Planrechtsverfahren durchgeführt werden. Auch die Erschließung für Fußgänger und Rad-fahrer über/unter den Verbindungskurven im Nordosten und Südosten sollte frühzeitig gesi-chert und am besten in diesem Verfahren gleich mitgebaut werden. Planunterlagen Zur fachlichen Prüfung und späteren baulichen Umsetzung der geplanten Straßenanlagen müs-sen aus Sicht der Gemeinde auch die unter 7.1 abgelegten Lagepläne zur Straßenplanung ver-bindlicher Teil der Planfeststellungsunterlagen werden (derzeit gekennzeichnet als „Nur zur Information“). Der auf den verbindlichen Über-sichtsplänen unter 3.3 gewählte Maßstab von 1:1000 ist viel zu ungenau; außerdem werden in Teilen andere Planausschnitte dargestellt als unter 7.1 ausgelegt (z.B. EÜ Berliner Straße und EÜ Karl-Marx-Straße). Die unter 7.1 angefertig-ten Draufsichten sind ungenügend bemaßt. Liegenschaften/Grundstücksangelegenheiten Es ist zu beachten, dass Dahlewitz ein Ortsteil der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow ist. Im Er-läuterungsbericht Anlage 1.2 wird Dahlewitz u.a. auf S. 8 als eigenständige Gemeinde benannt. Im Lageplan Grunderwerbsplan 6.3.12.2a ist die Fläche 620.2 und 620.3 als „vorübergehend be-ansprucht und dauerhaft zu belasten“ gekenn-zeichnet, da es sich um Baustelleneinrichtungs-

Antrag SPD 16/5/5

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flächen/-zufahrten sowie im weiteren um Ret-tungs- und Wartungswege handelt. Im Bau-werksverzeichnis wird das diesbzgl. Bauwerk Nr. 9551 sowohl im zukünftigen Eigentum als auch in der zukünftigen Unterhaltung der DB Netz AG zugeordnet. Bzgl. der Eigentumszuordnung wi-derspricht die Gemeinde. Die zukünftige Befah-rung der Wege durch die DB AG ist durch die Eintragung einer Grunddienstbarkeit zu sichern. Im Lageplan Grunderwerb 6.3.14.1a ist die Flä-che Nr. 538.1 (südlich des geplanten Geh- und Radwegtunnels L792) als „dauernd zu bean-spruchende Fläche“ gekennzeichnet. Hier wird nur eine zeitlich befristete Baustelleneinrich-tungsfläche angelegt – der Plan muss entspre-chend korrigiert werden! Es ist zu prüfen, ob die im Grunderwerbsplan 6.3.17.1a benannte dingliche Belastung nach Bauende auf der Fläche mit den laufenden Nummern 582.2 und 582.3 korrekt ist. Das Grunderwerbsverzeichnis ist insbesondere bzgl. der Eigentumsverhältnisse zu aktualisie-ren. Hierzu Anlage 1. Hinweise aus dem Bereich Brandschutz Während der Bauphasen der Trogbauwerke zur Eisenbahnüberführung sollte die Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge permanent ermöglicht wer-den. Sollte eine Vollsperrung notwendig sein, so ist die Dauer auf ein Minimum zu reduzieren. Vor den Ausgängen der „Notausgangstüren“ der Schallschutzwand sollten entsprechende Freiflä-chen als Personensammelplätze bzw. Feuer-wehraufstellflächen vorhanden sein. Ist dies aus Platzgründen nicht möglich, so sollte ein ent-sprechendes Schilderleitsystem zum nächsten Sammelplatz installiert werden. Am Bahnhof Blankenfelde sollte der Gehweg / Zugang zu den Bahnsteigen für Rettungsfahr-zeuge befahrbar sein. Die Zufahrt sollte über die Dietmar-Klemt-Straße / Moselstraße erfolgen. gemäß 1. Änderungsantrag eingefügt: Während der gesamten Phase der Sperrung der Mahlower Straße beziehungsweise der Beethovenstraße und dem jeweiligen Bahnüber-gang ist die rasche Zufahrt der Feuerwehr Mahlow zum Bahnübergang zu gewährleisten. Eine Zufahrt zum Bahnübergang über Beethovenstraße, Vivaldistraße und Offenbach-straße wird abgelehnt.

Änderungsantrag des Ortsbeirates Mahlow: 26/0/0

24.07. durch OB Mahlow bestätigt

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Bauzeiten/ Baustelleneinrichtungsflächen Die in den Baustellenbereichen geplante Wege-führung insbesondere für Fußgänger und Rad-fahrer sollte bereits jetzt dargestellt und zeitlich benannt werden. Dies betrifft in besonderem Maße die Berliner Straße (Schulwegsicherung) und die Karl-Marx-Straße (während der Bauzeit einzige fußläufige Querungsmöglichkeit in Blan-kenfelde, dabei Zuwegung durch Parkhaus). Grundsätzlich muss die bauzeitliche Befestigung der Fuß- und Radwege in Asphalt erfolgen. In jedem Fall ist zu gewährleisten, dass die An-wohner/ Anlieger im Bereich der zu beseitigen-den Bahnübergänge während der gesamten Bauzeit eine Zufahrtsmöglichkeit zu ihren Grundstücken haben. Um die verbleibenden innerörtlichen Bahnque-rungen zu entlasten, sollte zumindest der überörtliche (LKW-)Verkehr weiträumig umgelei-tet werden. Da davon auszugehen ist, dass während der Bahnübergangsbeseitigung Karl-Marx-Straße der Regionalbahnhalt Dahlewitz verstärkt zum Umsteigen zwischen PKW und Regionalbahn genutzt wird, sollten im Bereich des Dahlewitzer Bahnhofes (z.B. auf dem Bahnhofsschlag) ge-eignete Stellplätze und einfache kurze Zugänge zu den Bahnsteigen geschaffen werden. Während der Bauzeiten muss trotz Vollsperrung der Bahnübergänge ein Mindestangebot an ÖPNV/ Schülerverkehr aufrechterhalten werden. Für die Bauzeit der EÜ Ziethner Straße ist zu klären, welche Umleitungsmöglichkeiten es für den langsam fahrenden Verkehr der L76 gibt. gemäß 2. Änderungsantrag eingefügt: Baubedingt notwendige Sperrzeiten sind zeitlich und räumlich auf das aller notwendigste zu be-grenzen. Es ist anzustreben, dass möglichst immer ein schienengebundenes Verkehrsmittel zur Verfügung steht. Über Sperrzeiten und Baustelleneinrichtungen ist die Gemeinde früh-zeitig zu informieren. Aus den Planunterlagen ist nicht zu entnehmen, mit welchen bauzeitlichen Einschränkungen auf den einzelnen Baustelleneinrichtungsflächen konkret zu rechnen ist. Darzustellen ist auch, wie die Zuwegung zur BE-Fläche (Bauwerks-Nr. 9563) nördlich der Karl-Marx-Straße in Blankenfelde erfolgen soll. Zu beachten ist dabei der Rathausneubau, für wel-chen eine Baugenehmigung vorliegt.

Änderungsantrag des Ortsbeirates Mahlow: 26/0/0

24.07. durch OB Mahlow bestätigt

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Aus der BE in der Berliner Straße (Bauwerks-Nr. 9556) ist der südliche Bereich auszunehmen. Die Fläche gehört zu einer Sportanlage (Lauf-bahn) des angrenzenden Schulgeländes. Die geplante Baustellenzufahrt Herbert-Tschäpe-Straße zwischen Hausnummer 46 und 50 als bauzeitliche Bahnquerung für Fußgänger kann nicht hergestellt werden. Bei dem Weg handelt es sich um die Zufahrt zum bebauten Wohngrundstück Herbert-Tschäpe-Straße 49. Allerdings ist – u.a. zur Schulwegsicherung - eine fußläufige Querungsmöglichkeit der Bahn sicherzustellen. Aus Sicht der Gemeinde könnte diese nördlich der Berliner Straße und des S-Bahn Unterwerks liegen. Es ist ein detaillierter Baustelleneinrichtungsplan zu erarbeiten, aus welchem u.a. Wegebreiten, notwendige Beschil-derungen und Absperrungen etc. hervorgehen. Ob sich die in der Herbert-Tschäpe-Straße 12/14 vorgesehene Baustellenzufahrt (Flur 9, Flurstück 25/1) realisieren lässt, ist zu klären. Das Grundstück ist mit einer medizinischen Ein-richtung bebaut. An der vorgesehenen Zufahrt befinden sich Stellplätze und ein Gastank. Auch das nördlich angrenzende Grundstück (Flur 9, Flurstück 393) ist mittlerweile mit einem Mehr-familienhaus bebaut. Während der Bauzeit ist für Mobilitätseinge-schränkte auch ein Zugang zur S-Bahn von der Ostseite zu errichten oder eine Zuwegung über den BÜ L792 und einen Weg entlang der (bis zur Beethovenstraße gesperrten) Mahlower Straße bis zum westlichen S-Bahnzugang si-cherzustellen. Der Verbindungsweg zwischen dem REWE-Einkaufsmarkt am Berliner Damm und der Men-delssohnstraße (Gemarkung Mahlow, Flur 6, Flurstück 417) muss während der Bauzeit offen-gehalten werden. Die rückwärtig zum Lindenring geplante Baustel-lenzufahrt/BE entlang der Mahlower Kurve liegt in einer Grünfläche. Während der Bauarbeiten ist sicherzustellen, dass die Baustellenzufahrt von privaten Nutzern nicht befahren wird. Allerdings werden Baustellenzufahrten nur über den Stichweg „Glasower Damm 52-60“ und über das Flurstück 115 erlaubt. Eine Baustellenzufahrt über den Robinienweg, Flurstück 83 und Flurstück 209 (in Plan alt: 67; geteilt in 208 (privat) und 209 – Korrektur erfor-derlich) ist nicht möglich. Der Robinienweg und die Straße auf Flurstück 209 sind nicht für

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schweren Baustellenverkehr geeignet. Im Robi-nienweg befindet sich in der Fahrbahn ein Schmutzwasserpumpwerk. Beide Fahrbahnen sind nur mit Belastungsklasse 0,3 nach RStO ausgebaut. Dies trifft auch auf den Lindenring selbst zu! Das Flurstück 83 ist keine befestigte Straße, sondern hier ist ein Regenwasserversi-ckerungsbecken vorhanden. Über dieses Flur-stück gelangt man nicht mit Fahrzeugen von der Bahnanlage zum Lindenring. Eine bauzeitliche Zuwegung vom Akazienweg ist nicht möglich, da keine Durchwegung zur hinter-liegenden Grünfläche besteht. Die Fläche ist mit Einfamilienhäusern bebaut; private Gärten sind angelegt. Eventuelle private Zufahrten im rück-wärtigen Bereich sind von der Gemeinde nicht genehmigt worden. Für die bauzeitliche Wegeführung der Fußgän-ger am Bahnübergang Karl-Marx-Straße ist ein detaillierter Baustelleneinrichtungsplan zu erar-beiten, aus welchem u.a. Wegebreiten, notwen-dige Beschilderungen und Absperrungen etc. hervorgehen. Der Zugang zum S-Bahnhof Blan-kenfelde während der Bauzeit ist ebenfalls dar-zustellen. Der Zustand sämtlicher Baustelleneinrichtungs-flächen, -zufahrten und baubedingten Umlei-tungsstrecken ist vor Baubeginn zu dokumentie-ren, nach Fertigstellung gleichwertig wiederher-zustellen und durch den zuständigen Baulastträ-ger abzunehmen. Schallschutz Im Erläuterungsbericht Anlage 1.2, S.46 wird formuliert, dass mit dem neuen Schallschutz-konzept zur Nachtzeit kein Beurteilungspegel über 60 dB(A) liegt. Im Erläuterungsbericht der schalltechnischen Untersuchung (Anlage 10.1.1) werden diese Beurteilungspegel u.a. in Tabelle 16 als „maximale Beurteilungspegel“ (im Text als maximale Schallpegel) benannt. So es sich im Erläuterungsbericht der Anlage 1.2, S.46 um einzuhaltende Maximalpegel han-delt, ist der Erläuterungsbericht zu korrigieren. Andernfalls wären die beabsichtigten Schall-schutzmaßnahmen in Frage zu stellen und müssten neu ermittelt werden! Die nach der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) nachts geltenden und auch hier einzuhaltenden Immissionsrichtwerte (in Allge-meinen Wohngebieten - 49 dB(A); in Kern-, Dorf- und Mischgebieten 54 dB(A)) richten sich an Beurteilungspegeln aus, welche üblicher-weise Mittelungspegel samt spezifischen Korrek-

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turzuschlägen sind (so auch in Anlage 2 zu § 4 der Verkehrslärmschutzverordnung-16.BImSchV). Im Bereich Dahlewitz wurde nunmehr westlich der Bahnstrecke eine Lärmschutzwand geplant. Für die Gemeinde jedoch nicht nachvollziehbar ist das Fehlen derselben auf der Ostseite. Zum Schutz der Anwohner im Bereich An der Feld-straße und Akeleistraße sollte auch auf der Ost-seite eine Lärmschutzwand errichtet werden. Im Erläuterungsbericht zur Schalltechnischen Untersuchung wird beschrieben, dass es in Blankenfelde-Mahlow keinen für das Vorhaben zu beachtenden Bebauungsplan gäbe. Zumin-dest der Bebauungsplan M4 für den Wohnpark Mahlow, der Bebauungsplan M44 „Neubau ei-nes Betriebsgebäudes Berliner Damm 201“ und der Bebauungsplan B21 „Zentrum Blankenfelde“ grenzen unmittelbar an das planfestzustellende Bauvorhaben an. Auch besitzt die Gemeinde einen seit Dezember 2011 wirksamen Flächen-nutzungsplan. Insofern sind die Planfeststel-lungsunterlagen zu korrigieren. gemäß 3. Änderungsantrag eingefügt (zwei-ter Halbsatz in der Klammer): gemäß 8. Änderungsantrag eingefügt (zwei-ter Satz): Grundsätzlich erwartet die Gemeinde, an der Ausgestaltung der Lärmschutzwände (Farbaus-wahl, sonstige Gestaltungsmöglichkeiten mit Ziel der verträglichen Eingliederung ins Ortsbild) mitwirken zu können. Durchsichtige Bereiche, erstellt zum Beispiel mit großen Fenstern aus Schallschutzglas an Straßenkreuzungen, wären hier zu bevorzugen. Erschütterungsschutz Im Lageplan zur Erschütterungstechnischen Untersuchung, Anlage 1 Blatt 5 von 7 wurde die Darstellung der geplanten EÜ Tunnelweg noch nicht aktualisiert. Im Lageplan zur Erschütterungstechnischen Untersuchung, Anlage 1 Blatt 6 von 7, ist das Parkhaus nicht dargestellt. Wurde dieses trotz-dem bzgl. mögliche Erschütterungen unter-sucht? Ziethener Straße Auf dem Übersichtsplan 3.3.12.4a ist die Ziethe-ner Straße als Feldweg gekennzeichnet. Bei der Ziethener Straße handelt es sich jedoch um eine

Änderungsantrag des Ortsbeirates Mahlow: 25/0/1 Antrag SPD 25/1/0

24.07. vom OB Dahlewitz gefordert 24.07. durch OB Mahlow bestätigt 24.07. durch OB Dahle-witz gefordert

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öffentliche Gemeindestraße. Dagegen wird das Flurstück 463/4 (in Planunterlage alt 555) der Flur 1in Mahlow als Lichtenrader Straße be-zeichnet. Hierbei handelt es sich nur um ein landwirtschaftlich genutztes Flurstück. Die An-gaben sind zu berichtigen. Lindenring - Zuwegungen als Serviceweg und Rettungszugang Die geplanten Zuwegungen zum Rettungszu-gang (am Robinienweg) und der Serviceweg zum Sickerbecken/Hebeanlage (an Flst. 209) können wie geplant realisiert werden. Diese ge-legentlichen Befahrungen verkraften die vorhan-denen Fahrbahnen, an die angeschlossen wer-den soll. Das Befahren der Service- und Rettungswege durch Jedermann ist jedoch unbedingt durch geeignete Maßnahmen zu verhindern, da sich diese Zuwegungen in einer gemeindlichen Grün-fläche befinden und nicht in öffentlichem Stra-ßenland. Die zukünftige Befahrung der Wege durch die DB AG ist durch die Eintragung einer Grund-dienstbarkeit zu sichern. Eine Pflicht zur Unter-haltung der Wege, wie im Bauwerksverzeichnis Nr. 3371 und 3373 benannt, wird durch die Ge-meinde jedoch abgelehnt, da die Zuwegungen allein dem Zweck dienen, Anlagen der Bahn zu erreichen. Neubau einer Stichstraße an der Hegelstraße im OT Mahlow (Gemarkung Mahlow, Flur 17, Flurstück 87) Die im Bauwerkslageplan 3.3.19.1 dargestellte Stichstraße verfügt über keine Bauwerksnum-mer und ist auch nicht im Bauwerksverzeichnis aufgeführt. Heckenrosenstraße Die Verkehrszeichen an der Zufahrt zum Bahn-gelände sind mit dem Straßenverkehrsamt des Landkreises Teltow Fläming sowie dem Sachbe-reich Brandschutz der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow abzustimmen. (Übersichtsplan 3.3.15.3) Eisenbahnüberführungen Mauerweg Seit einigen Jahren besteht ein hohes landespo-litisches Interesse sowohl von Berlin als auch von Brandenburg, die Querung EÜ Mauerweg herzustellen. Damit soll der Mauerweg als wich-tiges Zeugnis der deutschen Geschichte und als touristische Attraktion auch in diesem Bereich in

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seiner historischen Lage über die Dresdner Bahn geführt werden. Nach Beratungen mit den Ländern Berlin und Brandenburg sowie der DB Projektbau zur mög-lichen Umsetzung dieses Bauprojektes fasste die Gemeindevertretung am 19.09.2013 den Beschluss, einen Antrag zur Eröffnung des Plan-feststellungsverfahren „EÜ Mauerweg“ zu stel-len. Das Planfeststellungsverfahren wurde mit der 1. Auslegung vom 25.02. bis 24.03.2014 eröffnet. Die DB war als Träger öffentlicher Belange an dem Verfahren beteiligt. Die Gemeinde bittet nunmehr, die im Planfeststellungsverfahren EÜ Mauerweg vorgesehene EÜ auch im Planverfah-ren zum Ausbau der Dresdner Bahn zu beach-ten (geplante Wegeführung, Entwässerung). Im Übrigen ist auf eine Verrohrung des Grenz-grabens im Trogbereich zu achten. EÜ Ziethener Straße Auch zur 4. Planänderung geht die Gemeinde von der Notwendigkeit des Baues einer EÜ Ziethener Straße aus, welche (über die Nutzung für Fußgänger und Radfahrer sowie als Aus-weichstrecke für den landwirtschaftlichen Ver-kehr hinaus) den Ausbau als Hauptverkehrs-straße (HS IV) berücksichtigt. Entsprechend dem von der Gemeinde beschlos-senen Rahmenplan (liegt dem Vorhabenträger mit Schreiben vom 29.04.2016 vor) und entspre-chend den Darstellungen im gemeindlichen Flä-chennutzungsplan (wirksam seit dem 21.12.2011) sollen in Mahlow Nord beidseitig der Bahnstrecke auf einer Fläche von ca. 90ha bis zu 1500 Wohneinheiten samt erforderlicher Infrastruktur entstehen. Zur Versorgung der zukünftigen Bewohner der Wohngebiete sehen die Planungen der Gemein-de im Bereich der Kreuzung Dresdner Bahn/ Ziethener Straße die Errichtung eines neuen Versorgungszentrums vor. Neben Gemeinbe-darfseinrichtungen (Schule, Kita, Sportstätten), Einkaufsmöglichkeiten und sonstigen Dienstleis-tungsangeboten ist auch die Herstellung eines S-Bahnhaltepunkt zur Anbindung der neuen Wohngebiete an die Ortsteile Blankenfelde und Mahlow sowie an Berlin angedacht. Dabei soll die EÜ Ziethener Straße sowohl die östlich und westlich der Bahn gelegenen Wohn-gebiete miteinander verbinden als auch Zubrin-gerfunktionen für das geplante Ortszentrum mit

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S-Bahn-Halt und angrenzenden Schul- und Sportstandorten übernehmen. Eine regelmäßige Befahrung mit Bussen des öffentlichen Nahver-kehrs ist dabei ausdrücklich vorgesehen. Für den Bereich der EÜ Ziethener Straße wurden in gemeindlichen Planungen aus 2012 4000 tägli-che Fahrten mit dem Pkw bei Spitzenbelastun-gen von 300 bis 400 Fahrzeugen pro Stunde angenommen. Für Fußgänger und Radfahrer wurden in der Spitzenstunde Belastungen von mindestens 120 Fußgängern und Radfahrern prognostiziert. Da-bei geht die Gemeinde davon aus – wie bereits zur 3. Planänderung geäußert -, dass zukünftig ein überdurchschnittlich hoher Anteil schutzbe-dürftiger Personen die EÜ passieren wird (Kin-der wegen Kita-/ Schul- und Sportstandort; Se-nioren wegen der generell zunehmenden Anzahl von Senioren, welche auch die Einrichtungen des geplanten Ortsteilzentrums nutzen werden). Aufgrund dieses erwarteten Verkehrsaufkom-mens ist aus Sicht der Gemeinde sowohl die Anlage einer Fahrbahn, welche den Begeg-nungsfall Bus/Bus zulässt als auch die Anlage beidseitig getrennter Geh- und Radwege ent-sprechend den Breitenvorgaben der RASt 06 notwendig. Da die diesbzgl. zur 3. Planänderung bereits formulierten Forderungen der Gemeinde keinen Eingang in die 4. Planänderung gefunden ha-ben, halte ich meine zur 3. Planänderung ge-machten Einwände aufrecht. (vgl. hierzu Über-sichtsplan 3.3.13.1a, Lageplan 7.1.15.4 und La-geplan 7.1.15.4 a (jeweils als nur zur Information gekennzeichnet)). Demnach sind sowohl für den nördlichen als auch für den südlichen nunmehr zu trennenden Geh-/Radweg eine lichte Breite von 4,55m ein-zuhalten (0,25m Sicherheitsraum + 1,80m Geh-weg + 0,25m Sicherheitsstreifen/taktiler Begren-zungsstreifen + 2,00m Einrichtungsradweg + 0,25m Sicherheitsraum).

Ob im Übrigen die geplanten Geh-/Radwege auch deshalb zu schmal sind, weil entsprechend RASt06, Tab. 34 Unterführungen für Fußgänger und Radfahrer bei einer Troglänge von mehr als 15m (hier 17,85m) ≥ 6m breit sein müssen, bitte ich zu prüfen. Entsprechend der Darstellung im Erläuterungs-bericht Anlage 1.2, Pkt. 3.3.1.4 – S. 24 sollte auch für diesen Trogbau eine maximale Längs-neigung von 7% umgesetzt werden. Außerdem sollten für Geh- und Radwegunterführungen lichte Höhen von 3,00m angestrebt werden (sie-

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he ERA 2010, Pkt. 5.3). Die erhobenen Einwände bzgl. der Breite und Aufteilung der Geh- und Radwege resultieren aus der Feststellung, dass auch die Planungen zur EÜ Ziethener Straße aktuell nicht mehr den Regeln der Technik entsprechen bzw. bei den bisherigen Planungen für den Straßentrog nicht ausreichend berücksichtigt wurden (RASt 06 - u.a. Berücksichtigung von Sicherheitsstreifen, Geeignetheit der gemeinsamen Führung von Geh- und Radwegen bei einer überdurchschnitt-lich hohen Benutzung des Weges durch beson-ders schutzbedürftige Fußgänger). Die zur 3. Planänderung gemachten Einwände bzgl. der Entwässerung des Straßentroges halte ich auch zur 4. Planänderung aufrecht. Zusätz-lich weise ich darauf hin, dass das im Über-sichtslageplan 3.3.13.1a sowie Lageplan 7.1.15.4a verändert dargestellte Sickerbecken nicht in die Planunterlagen 7.1.15.1; 7.1.15.2 und 7.1.15.3 übernommen wurden. Der Regenwasserschacht S-08, in Fließrichtung vor dem freien Auslauf in das Regensickerb-ecken gelegen, soll im Schacht vor dem Schachtauslaufrohr eine Tauchwand aus nicht-rostendem Stahlblech erhalten. Diese Leicht-flüssigkeitssperre hat den Zweck, alle Leichtflüs-sigkeiten vor dem Auslaufen in das Regenwas-sersickerbecken zurückzuhalten bzw. sie in die-sem Schacht absaugen zu können. Es konnten keine Hinweise für die Errichtung einer Straßenbeleuchtungsanlage inkl. erforder-licher Kabelanlage im Bereich der EÜ in der Planfeststellungsunterlage gefunden werden. Gemäß im Vorfeld stattgefundener Abstimmun-gen wurde eine DIN gerechte Straßenbeleuch-tungsanlage mit LED-Lichttechnik im Bereich der Eisenbahnüberführung für die Fahrbahn und den Geh-, Radweg abgesprochen. Eine Entwurfs-planung, Plannummer EP 13 EA 3 113 LPL 01.0, wurde bereits im August 2014 vorgelegt und soll auch angepasst an zum Bauzeitpunkt geltende Normen umgesetzt werden. Der genaue Leuchtentyp ist aufgrund der erwar-teten technischen Weiterentwicklung der Licht-technik unmittelbar vor der Ausführungsplanung abzustimmen und festzulegen. Generell ist eine effiziente technische Leuchte mit LED-Lichttechnik in Anlehnung an die vorhandenen Leuchten zu verwenden. Die Einspeisung der neuen Beleuchtungsanlage soll über den Straßenbeleuchtungsschrank SBS-RD, Standort Im Roten Dudel / Kleinziethener Straße, erfolgen. Um die Betriebsführung zu

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optimieren ist eine Störverbindung an die Stra-ßenbeleuchtungsanlage Ziethener Straße / Lich-tenrader Straße herzustellen. Zur Darstellung der späteren Eigentumsverhält-nisse der Beleuchtungsanlage sollte diese im Bauwerksverzeichnis aufgenommen werden.

Im Bauwerksverzeichnis ist zu den Bauwerken 3151 und 3151a sowohl ein Plan 7.1.15.1a so-wie ein Plan 7.1.15.5 angegeben. Beide Pläne fehlen in den zur Verfügung gestellten Planun-terlagen. EÜ Berliner Straße Im Rahmen der 4. Planänderung ist für die EÜ Berliner Straße eine Planung ausgelegt, welche die Anlage eines Straßentunnels mit Fahrbahn-breiten von 6,50m und einem südlich gelegenen getrennten Geh- und Radweg (im Zweirich-tungsverkehr) vorsieht. Die Gemeinde stimmt der Planung dem Grunde nach zu. Allerdings gibt sie folgende Hinweise bzw. äußert folgende Bedenken: Um sowohl Fahrbahn als auch Geh- und Rad-weg an den baulichen Bestand der Berliner Straße anzuschließen und dabei die sichere Auflösung bzw. Fortführung des Geh- und Rad-weges zu garantieren, sind die Kreuzungsberei-che Berliner Straße/ Stefan-Zweig-Straße sowie Berliner Straße/ Herbert-Tschäpe-Straße in die Planung aufzunehmen. Der dargestellte Flä-chenumgriff in der (verbindliche) Planunterlage 3.3.13.1a reicht jedenfalls nicht aus. Ein vorzeitiges Zusammenführen des getrennten Geh- und Radweges östlich der Kreuzung Berli-ner Straße/ Stefan-Zweig-Straße (Plan 7.1.17.4a i.V.m. 7.1.17.1a) auf einen gemeinsamen Weg stellt aus Sicht der Gemeinde unter Beachtung des hohen Anteils Schutzbedürftiger, welche in diesem Bereich vermehrt die Straße nutzen (Kita-, Schul-, Hort- und Sportstättenstandort!), keine verkehrssichere Lösung dar. Die aufge-zeigte Planvariante würde zu einem ungeregel-ten Kreuzen der Wege durch Radfahrer und Fußgänger führen und damit eine Gefahrenstelle darstellen. Der Geh- und Radweg (Zweirich-tungsverkehr) ist deshalb beidseitig bis zu den Einmündungen Stefan-Zweig-Straße und Her-bert-Tschäpe-Straße getrennt zu führen und in den Kreuzungsbereichen verkehrssicher aufzu-lösen. Dabei sind durchgängig die Regelbreiten der RASt 06 und ERA 2010 zzgl. der erforderli-chen Sicherheitsstreifen (mind. 6,05m = ≥0,75m Sicherheitsstreifen + 3,00m Radweg+0,30m takt.

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Trennstreifen + 1,80m Fußweg + 0,20m Sicher-heitsstreifen) einzuhalten. Im Kreuzungsbereich Berliner Straße/ Herbert-Tschäpe-Straße ist die sichere Führung der Radfahrer auf den bzw. vom verpflichtenden Radweg aus den/ in die umliegenden Straßen nicht geklärt. Sie ist aber zu gewährleisten! Ebenso sind unter Beachtung der Sichtverhält-nisse am/ im Straßentrog und der tatsächlichen Wegebeziehungen (Wohngebiete, Kita, Schule, Hort, Sporthalle, Bibliothek) sichere Querungs-möglichkeiten für Fußgänger herzustellen. Um die Verkehrsbeziehungen besser zu erkennen, sollte in den Planunterlagen ein größerer Be-reich der östlich der Kreuzung gelegenen Berli-ner Straße dargestellt werden. Um eine sichere Radwegführung im Knoten-punkt Berliner Straße/ Stefan-Zweig-Straße zu gewährleisten, wäre das Heranführen des ge-trennten Geh- und Radweges an den Knoten-punkt eine ausreichende Verkehrslösung. Da zukünftig nördlich der Berliner Straße ein Wohngebiet errichtet werden und dessen ver-kehrliche Anbindung über die Kreuzung Berliner Straße/ Stefan-Zweig-Straße erfolgen soll, bitte ich allerdings, stattdessen die von der Gemeinde bereits erarbeitete Planung zum Ausbau des Knotenpunktes als Kreisverkehr zu berücksichti-gen und in das Planfeststellungsverfahren auf-zunehmen. Soweit die Planung in das Planfeststellungsver-fahren aufgenommen wird, erkläre ich bereits heute für die Gemeinde, die nichtkreuzungsbe-dingten Planungs- und Baukosten zu tragen und hierüber mit Ihnen eine entsprechende Verein-barung zu treffen. Im Übrigen fordere ich Sie dazu auf, die Plan-grundlage zu aktualisieren und den bereits ent-standenen einfachen Minikreisverkehr im Kno-tenpunkt Berliner Straße/ Stefan-Zweig-Straße in die Bestandsunterlagen aufzunehmen. Die Gemeinde wendet sich in jedem Fall gegen die Herstellung einer öffentlichen Straße samt Brückenbauwerk zur Erschließung des Gewer-begrundstückes auf dem Flurstück 24/2 der Flur 8 in Mahlow. Eine öffentliche Straße würde die Herstellung einer ca. 200m langen Verkehrsflä-che, die den Begegnungsfall Pkw/Pkw (4,50m Fahrbahnbreite) gewährleistet und den Begeg-nungsfall Lkw/ Rad berücksichtigt, mit Brücken-bauwerk, Beleuchtung und Entwässerung erfor-derlich machen. Im Übrigen war die Variante der Zufahrt zur Autowerkstatt mit einer Überführung (Brücke) über die Berliner Straße in der Abstim-

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mung mit AQUA-PLAN GmbH am 29.11.2010 nicht Prüfungsgegenstand. Die abzuleitende Wassermenge der Vorgängervariante (ohne Brücke) fiel geringer aus. Eine Kapazitätserhö-hung der Vorflut in der Herbert-Tschäpe-Straße / Berliner Straße (über 22 l/s) ist nicht möglich. Zur Erschließung nur eines Gewerbebetriebes stellt diese Planvariante für die Gemeinde keine wirtschaftlich vertretbare Lösung dar. Sie wird auf eigene Veranlassung auch keine zweite pri-vate Zufahrt bestellen. Die Gemeinde sieht je-doch die unbedingte Notwendigkeit, dass die DB Netz AG als Vorhabenträger mit dem Eigentü-mer des Grundstückes klärt, ob und in welchem Umfang der Bau einer zweiten Grundstückszu-fahrt erforderlich ist oder ob ggf. eine andere, wirtschaftlichere Lösung im Umgang mit dem auf dem Grundstück ansässigen Gewerbebetrieb gefunden werden kann.

Entsprechend der Darstellung im Erläuterungs-bericht Anlage 1.2, Pkt. 3.3.1.4 – S. 24 sollte auch für diesen Trogbau eine maximale Längs-neigung von 7% umgesetzt werden. Außerdem sollten für Geh- und Radwegunterführungen lichte Höhen von 3,00m angestrebt werden (sie-he ERA 2010, Pkt. 5.3). Soweit es sich bei der neu dargestellten Treppe südwestlich der Bahnstrecke um einen Betriebs-zugang handelt, bitte ich, den Zugang aus Si-cherheitsgründen so zu gestalten, dass er öf-fentlich nicht zugänglich ist. Der Anschlussschacht Tsch02 war früher Be-standteil eines RW-Provisoriums am Einmün-dungsbereich bzw. Eckgrundstück, ist aber nicht mehr vorhanden. Eine noch vorhandene Altlei-tung im westlichen Gehweg der Herbert-Tschäpe-Straße ist nicht mehr nutzbar, da sie auf die Länge von mehreren Haltungen unter Einsturzgefahr steht. Der nächste nutzbare Schacht hat die Koordinaten Rechtswert: 391624,954; Hochwert: 5802727,985 und liegt in der Fahrbahn der Herbert-Tschäpe-Straße, ge-genüber Nr.:26. Diese Haltungslänge muss in der Fahrbahn (östliche Fahrspur) neu gebaut werden. Es konnten keine Hinweise für die Errichtung einer Straßenbeleuchtungsanlage inkl. erforder-licher Kabelanlage im Bereich der EÜ in der Planfeststellungsunterlage gefunden werden. Gemäß im Vorfeld stattgefundener Abstimmun-gen wurde eine DIN gerechte Straßenbeleuch-tungsanlage mit LED-Lichttechnik im Bereich der Eisenbahnüberführung für die Fahrbahn und den Geh-, Radweg abgesprochen. Eine Entwurfs-

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planung, Plannummer EP 13 EA3 115 LPL 01.0, wurde bereits im August 2014 vorgelegt und soll auch angepasst an zum Bauzeitpunkt geltende Normen umgesetzt werden. Der genaue Leuchtentyp ist aufgrund der erwar-teten technischen Weiterentwicklung der Licht-technik unmittelbar vor der Ausführungsplanung abzustimmen und festzulegen. Generell ist eine effiziente technische Leuchte mit LED-Lichttechnik in Anlehnung an die vorhandenen Leuchten zu verwenden. Die Einspeisung der neuen Beleuchtungsanlage soll über den Straßenbeleuchtungsschrank SBS-BS, Standort Berliner Straße / Ferrastraße, er-folgen. Um die Betriebsführung zu optimieren ist eine Störverbindung an die Straßenbeleuch-tungsanlage Herbert-Tschäpe-Straße herzustel-len. Zur Darstellung der späteren Eigentumsverhält-nisse der Beleuchtungsanlage sollte diese im Bauwerksverzeichnis aufgenommen werden. Das Bauwerksverzeichnis ist hinsichtlich der angegebenen Wegebreiten für die Bauwerke 3153 und 3153a zu korrigieren bzw. entspre-chend der Planänderungen fortzuschreiben. Die unter der Bauwerksnummer 3374 erfolgte Zu-ordnung der Zuwegung Ladestraße in die Unter-haltungslast der Gemeinde wird abgelehnt. Zwar dient die Zuwegung auch der Gemeinde zum Erreichen des Sickerbeckens der EÜ Berliner Straße, aber nicht ausschließlich (Entwässerung der Bahnanlagen, Rettungswege…). Eine, wie auf dem Grunderwerbsplan 6.3.13.1a angege-bene einzutragende Grunddienstbarkeit (Geh- und Fahrrecht) ist ausreichend. Bahnsteigtunnel Bahnhof Mahlow gemäß 11. Änderungsantrag eingefügt: Bei den geplanten Umbaumaßnahmen des Bahnhofes Mahlow sollte der barrierefreie Zu-gang zu den Bahnsteigen von der Ostseite reali-siert werden. Die Zuwegung zu den S-Bahngleisen mit einer Breite von 3,00m erscheint zu schmal. Ist auf-grund der Tunnellänge von 18,04m auch hier ein Breiten - Längen -Verhältnis von 1:4 analog zur RAST 06, Tab. 34 anzusetzen? Die Treppe ist mit Geländern/ Mittelgeländern, Handläufen für kleine Kinder, (mind. 0,60m brei-ten) Aufmerksamkeitsfeldern vor der untersten und nach der obersten Trittstufe sowie Schie-bemöglichkeiten für Kinderwagen und Fahrräder auszustatten.

Antrag SPD 18/0/0

24.7. von OB Mahlow inhaltsgleich gefordert

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EÜ Trebbiner Straße L792 Zur 4. Planänderung wird an der beabsichtigten Straßenführung des Trogbauwerkes in U-Form festgehalten. Eine grundlegende Änderung stellt jedoch die Planung des Geh- und des Radwe-ges in einem separaten Tunnel dar. In Folge dessen soll der Bereich der Heimstättenstraße zwischen Poststraße und Trebbiner Straße neu-gestaltet werden, wobei die Heimstättenstraße im Bereich Hausnummer 1, 1a und 2 nur noch der Erschließung der anliegenden Grundstücke und vor allem als Radweg zur Rückführung des Radverkehrs aus dem Tunnel auf die Trebbiner Straße dient. Geh- und Radweg werden grund-sätzlich getrennt geführt. Für die in der Heim-stättenstraße entfallenden Parkplätze soll nord-östlich des Bahnhofgebäudes in der Ladestraße eine neue Stellplatzanlage errichtet werden. Die Auflösung des einseitig geführten Radweges auf der östlichen Seite der Bahnstrecke bis zum Knotenpunkt Trebbiner Straße/ Glasower Damm soll in einem Kreisverkehr erfolgen. Die Gemeinde stimmt der Planung dem Grunde nach zu. Allerdings gibt sie folgende Hinweise bzw. äußert folgende Bedenken: Wie bereits zur 3. Planänderung geäußert, sind entsprechend RASt 06 und ERA 2010 für die getrennten Geh- und Radwege jeweils Wege-breiten von ≥1,80m für Gehwege und ≥3,00m für Radwege (Zweirichtungsverkehr) zzgl. der erfor-derlichen Sicherheits- und taktilen Trennstreifen vorzusehen (u.a. zur Fahrbahn ≥ 0,75m). Innerhalb der Eisenbahnüberführung für Fuß-gänger und Radfahrer ist entsprechend Tab. 34 RASt 06 das Maß auf ein Breiten-Längen-Verhältnis von 1:4 aufzuweiten, so dass der Trog eine lichte Weite von 7,15m erreicht. Diese Weite ist im Erläuterungsbericht S. 25 bereits beschrieben, muss aber auf den Plänen noch umgesetzt werden. Außerdem sollten für Geh- und Radwegunter-führungen lichte Höhen von 3,00m angestrebt werden (siehe ERA 2010, Pkt. 5.3). gemäß 4. Änderungsantrag eingefügt: Auf der Ostseite ist für mobilitätseingeschränkte Personen (zusätzlich) ein barrierefreier Zugang (zum Geh- und Radwegtunnel) aus Richtung Bahnhof zu gewährleisten. Aufgrund des nicht barrierefreie Zugangs der S-Bahnsteige vom Osten her, sind alle Bewohner unteranderem der Seniorenheime gezwungen, den Bahnsteig über die Westseite zu erreichen. Eine Verlängerung

Änderungsantrag des Ortsbeirates Mahlow: 26/0/0

24.07. durch OB Mahlow bestätigt

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der Zuwegung ist ihnen nicht zumutbar. Auf der Westseite sollte geprüft werden, ob eine Wegeführung unmittelbar am Zaun der Regen-entwässerungsanlage entlang zum Bahnhof möglich ist. Auch dadurch würden die Nachteile des nicht barrierefreien Zugangs des Bahnhofs von der Ostseite gemildert werden. Um den Eingriff in die privaten Grundstücke auf ein Minimum zu reduzieren, stimmt die Gemein-de im Bereich des Kreisverkehrs Trebbiner Straße/ Glasower Damm einer Reduzierung der Radwegbreiten auf Mindestbreiten (1,60m) zu. Die notwendigen Sicherheitsstreifen (u.a. zur Fahrbahn Kreisverkehr 1,00m) sind zzgl. vorzu-sehen. Im Glasower Damm und in der Trebbiner Straße ist an die baulich hergestellten Geh- und Radwege anzuschließen. Die geplanten Querungshilfen im Kreisverkehr sind aus Verkehrssicherheitsgründen baulich und regelkonform herzustellen. Zwischen den an der L792 geplanten Längs-parkerstellplätzen und dem Gehweg ist ein Si-cherheitsstreifen von 0,75m vorzusehen. gemäß Auftrag an die Verwaltung formuliert und eingefügt: Da sich südlich der L792 im Bereich des geplan-ten Kreisverkehrs und der dazugehörigen Que-rungshilfen Zufahrten zu Gewerbegrundstücken mit Zulieferverkehr befinden (Trebbiner Straße 1 und 3), sind Schleppkurven zur Ein- und Aus-fahrt auf die Grundstücke nachzuweisen. Zu berücksichtigen sind dabei Gewerbezufahrten (Aufweitung 7,00m). Soweit von der Straßenverkehrsbehörde anord-nungsfähig, sollte die Heimstättenstraße ab dem Wendehammer für Müllfahrzeuge als Fahr-radstraße ausgeschildert und nur für Anlieger freigegeben werden. Damit wären die Grundstü-cke Heimstättenstraße 1, 1a und 2 weiterhin über eine öffentliche Zuwegung erschlossen; dem Radverkehr, welcher an dieser Stelle zu großen Teilen Schülerverkehr ist, wäre jedoch klar eine Bevorrechtigung eingeräumt. Der Wendehammer für Pkw in Höhe Heimstät-tenstraße 1 ist nach Bild 55 der RASt 06 auszu-bilden. Sowohl um diesen als auch um den nördlich gelegenen Wendehammer für Müllfahrzeuge ist eine 1m breite Freihaltezone zum Geh- und zum Radweg sowie zu sonstigen Einbauten einzuhal-ten.

Antrag OB Mahlow – Auf-trag zur Formulierung

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Die in der Planunterlage dargestellte Verbreite-rung der Fahrbahn Heimstättenstraße durch lediglich seitliches Anfügen von Fahrbahnfläche stellt keine bautechnisch akzeptable Lösung dar. Im Wissen um die anstehende BÜ-Beseitigung wurde zum Erhalt der Straße das vorhandene Straßenpflaster nur mit einer Asphaltdecke überzogen. Eine bloße Verbreiterung der Stra-ßenfläche ist technisch nicht möglich. Deshalb muss die gesamte Verkehrsfläche südlich der Poststraße in die Planfeststellung einbezogen werden und ist der grundhafte Ausbau der ge-samten Fahrbahn vorzusehen. Das auf den Gehwegen der Heimstättenstraße verlegte Mosaikpflaster soll aufgenommen und wiederverlegt werden. Übrigbleibende Steine verbleiben bei der Gemeinde. Bezüglich der in der Ladestraße geplanten Stell-plätze bitte ich zu prüfen, ob diese auch in Schrägaufstellung organisiert werden können. Mit einem Einbahnstraßensystem könnte die Fahrbahn schmaler gestaltet und insofern kos-tengünstiger gebaut werden. Andernfalls wären eine Fahrgassenbreite von 6,00m sowie Senk-rechtaufsteller (4,30m mit Hochbord und 0,70m Überhang zugunsten des mittigen 3,90m breiten Gehweges (0,70m+ 2,50m + 0,70m)) vorzuse-hen. Um die Fahrbahn ist eine 1,00m breite Freihaltezone einzuplanen. Die Erschließung der Flurstücke 107, 108, 109 und 320 der Flur 6 in Mahlow kann, nachdem sich die Gemeinde nunmehr entschlossen hat, die betreffenden Flurstücke langfristig als Fest-platz zu nutzen, ausreichend über eine Zufahrt zum Flurstück 109 realisiert werden. Diese muss allerdings für die Befahrung mit einem Lastzug geeignet sein. Beschränkt werden kann sie, in-dem die Zufahrt nur aus Süden und die Ausfahrt nur nach Norden gewährt wird. Da die Plan-zeichnung der oben benannten Erschließung bereits entspricht, ist die Darstellung im Erläute-rungsbericht Anlage 1.2, S. 25 zu korrigieren. Im Übrigen ist das Flurstück 320 zu ergänzen. Gemäß Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der L792 ist östlich der Fahrbahn des Berliner Dammes ein Radweg herzustellen. Insofern muss auch die vorliegende Planung an einen Radweg anschließen. Die Führung der Radfahrer ist am Ausgang der Tunnelbauwerke im Bereich Mahlower Straße/ Beethovenstraße bisher nicht ausreichend ge-klärt. Während der Radweg im Fußgänger - und Radfahrertunnel sowie oberhalb des Fahr-bahntroges der L792 benutzungspflichtig ist, darf

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der Radfahrer in der Mahlower Straße auch auf der Fahrbahn fahren (nur zusätzlich Gehweg/ Radfahrer frei im Zweirichtungsverkehr). Hierauf muss reagiert werden. Die auf der Mahlower Straße aus Norden kommenden Radfahrer sind zwingend auf den dann benutzungspflichtigen Radweg zu führen. Für Radfahrer, welche aus dem Fußgänger- und Radfahrertunnel kommen und Richtung Norden in die Mahlower Straße fahren wollen, muss eine Ausfahrt auf die Straße vorgesehen werden. Hierzu soll der benut-zungspflichtige Zweirichtungsradweg oberhalb des Fahrbahntroges der L792 bis zum bereits vorhandenen Fahrbahnteiler (nördlich der Beethovenstraße) geführt und erst dort aufgelöst werden. Östlich der Mahlower Straße ist von den Rampen des Geh- und Radwegtunnels ein 2,50m breiter Gehweg zu führen, der an den bereits fertiggestellten Gehweg anschließt. Auf die in der Beethovenstraße baulich hergestellten getrennten Fuß- und Radwege ist bei der Pla-nung zu achten. Gegenüber der Beethovenstraße soll ein abge-senkter Bord als Zufahrtsmöglichkeit für Radfah-rer zu den Fahrradgaragen am S-Bahnhof Mahlow vorgesehen werden. Der Gehweg/ Radfahrer frei auf der westlichen Seite des Berliner Dammes/ Mahlower Straße ist zwischen Berliner Damm 205 (Flur 6, Flurstück 354) und der Offenbachstraße nur mit Promena-dengrand hergestellt. Im Zuge der Baumaßnah-me soll der Gehweg gänzlich mit Betonstein-pflaster hergestellt werden. Soweit die Deck-schicht des Gehweges durch die Verlegung von Betonsteinpflaster eine Wertverbesserung er-fährt, trägt die Gemeinde die nichtkreuzungsbe-dingten Kosten. Die Zufahrt zur Hebeanlage und zum Sickerb-ecken neben dem Fuß- und Radwegtunnel ist als Gewerbeeinfahrt mit einer Aufweitung von 7,00m zu planen. Schleppkurven für Linksabbie-ger sind nachzuweisen. Im Erläuterungsbericht des Bandes 9.3, Anlage 11 heißt es unter Pkt. 2.4.5 „Das Oberflächen-wasser der Tiefenentwässerung der Bahnstre-cke zwischen Bahnhof Mahlow und der Stra-ßenunterführung Trebbiner Straße sowie der neuen G/R Unterführung zwischen der Heimstät-tenstraße und der Mahlower Straße wird vom Tiefpunkt des Trogbauwerkes mittels einer He-beanlage über einen Entspannungsschacht in ein Regenrückhaltebecken geleitet. Das Abwas-ser wird danach gedrosselt über einen Düker in der Mahlower Straße an das öffentliche Abwas-sernetz angeschlossen. Diese Lösung wurde von der Gemeinde am 30.06.2016 genehmigt.“

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Die Darstellung ist nicht richtig. Der Düker war nicht Prüfgegenstand in der Genehmigung vom 30.06.2016. Hier kann und soll die Reihenfolge der Bauwerke unkompliziert geändert werden, damit ein Düker in der Freispiegelleitung zur Einleitung in das Regenwassernetz der Mahlo-wer Straße entfallen kann. Der Düker würde dauerhaft Wasser führen und würde zur Sedi-mentablagerung neigen. Die Vorzugslösung ohne Düker ist Folgende: Entspannungsschacht, Druckleitung mit Dros-selschieber, Hebeanlage, Zulaufbauwerk (Son-derschacht) -Anschlusspunkt im RW-Kanal der Mahlower Straße ist mit einem Entspannungsschacht ne-ben dem vorhandenen Endschacht 03-0760 fachgerecht möglich. -Niederschlagswasser-Druckleitung DN 80, zwi-schen dem Entspannungsschacht bis zur Hebe-anlage, in der Höhenlage mit anderen kreuzen-den Medien unabhängig trassierbar, unter Ein-haltung der Mindestüberdeckung, -Hebeanlage mit zwei Pumpen nur (Wechselbe-trieb), Stromanschluss, Drosselschieber, Hava-rie-Notstromeinspeisung (mit Doppelschließsys-tem für Deutsche Bahn bzw. für Feuerwehr-Schließzylinder Landkreis Teltow-Fläming) -Zulaufbauwerk als kleines kreisförmiges Re-genwasserbecken (Sonderschacht DN3000) mit Absetzraum und Leichtflüssigkeitstrennung (kreisförmige Tauchwand-bei Anwendung des Rotationsverfahren für Sedimentation und Tren-nung von Leichtflüssigkeiten), da nur unbelaste-tes Niederschlagswasser in die Anlagen der Mahlower Straße abgeschlagen werden darf.

In der Planzeichnung sind zwar im südlichen Bereich des „Anliegerweges mit Radverkehr“ (Heimstättenstraße) Leitung und Schacht darge-stellt. Das Regenwasser würde danach jedoch in den Schmutzwasserkanal entwässern. Dem kann nicht zugestimmt werden. Bisher erfolgt die Entwässerung des Gehweges in den anliegen-den Grünstreifen; die Entwässerung der Fahr-bahn und der Stellplätze erfolgt in dem Grün-streifen zwischen den Stellplätzen. Die Entwäs-serung der Verkehrsflächen bedarf einer Klä-rung. Von der Gemeinde favorisiert wird eine offene Entwässerung in Mulden in die Grünflä-chen östlich des Fußgängertunnels. Zusätzlich sollte für Starkregen ein Notüberlauf an das Entwässerungssystem des Geh- und Radweg-tunnels angeschlossen werden. Die Versickerung des auf dem Geh- und Rad-weg Berliner Damm/ Mahlower Straße anfallen-den Regenwassers nur auf der Böschung scheint nicht ausreichend zu sein. Insbesondere

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muss die Versickerung des Regenwassers auf den anliegenden privaten Grundstücken Flur 6, Flurstücke 110, 354, 112/1 und 112/2 vermieden werden. Der Versickerung des Regenwassers in Mulden auf dem gemeindlichen Grundstück Flur 6, Flurstücke 107, 108 und 109 würde zuge-stimmt werden. Es konnten keine Hinweise für die Errichtung einer Straßenbeleuchtungsanlage im Bereich der EÜ in der Planfeststellungsunterlage gefun-den werden. Lediglich im Leitungsplan 7.1.18.3 ist ein Straßenbeleuchtungskabel als geplant dargestellt. Gemäß im Vorfeld stattgefundener Abstimmun-gen wurde eine DIN gerechte Straßenbeleuch-tungsanlage mit LED-Lichttechnik im Bereich der Eisenbahnüberführung für die Fahrbahn und den Geh-, Radweg abgesprochen. Eine Entwurfs-planung, Plannummer EP 13 EA3 116 LPL 01.0, wurde bereits im August 2014 vorgelegt und soll auch angepasst an zum Bauzeitpunkt geltende Normen umgesetzt werden. Der genaue Leuchtentyp ist aufgrund der erwar-teten technischen Weiterentwicklung der Licht-technik unmittelbar vor der Ausführungsplanung abzustimmen und festzulegen. Generell ist eine effiziente Leuchte mit LED-Lichttechnik in An-lehnung an die vorhandenen Leuchten zu ver-wenden. Ebenfalls ist im Rahmen der Ausfüh-rungsplanung abzustimmen, in welchen Stra-ßenbeleuchtungsschrank die Einspeisung der neuen Beleuchtungsanlage erfolgen soll. Zur Darstellung der späteren Eigentumsverhält-nisse der Beleuchtungsanlage sollte diese im Bauwerksverzeichnis aufgenommen werden. Im Bauwerksverzeichnis ist nach Auffassung der Gemeinde die Zuordnung des Eigentums und der Unterhaltungslast neu zu formulieren. Die neue Stellplatzanlage in der Ladestraße, Geh-wege entlang der L792, die Mahlower Straße ab Eckausrundung ohne Trogbauwerk sowie die Heimstättenstraße bis zum Beginn des Anlie-gerweges mit Radverkehr/ Fahrradstraße, der Gehweg und die Stellplätze Heimstättenstraße sowie die Grünflächen und der Trennstreifen sind der Gemeinde zuzuordnen. Der Straßen-trog, der den Radverkehr in der Heimstätten-straße aufnehmende Weg, die Radwege entlang der L792, die westlich der L792 gelegenen Bö-schungen sind dem Land Brandenburg zuzuord-nen. Insbesondere die Rampen zum Geh- und Radwegtunnel sowie der den Radverkehr auf-nehmende Weg in der Heimstättenstraße sind Ergebnis der Separierung des Geh- und Rad-weges vom Fahrbahntunnel der EÜ. Funktional

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gehören die Wege weiterhin zur L792. Nach Auffassung der Gemeinde ist dieser deshalb – anders als im Bauwerksverzeichnis Nr. 3165 dargestellt – dem Land Brandenburg zuzuord-nen. Die Regenentwässerungsanlagen am Geh- und Radwegtunnel leiten mit über 50% der Gesamt-wassermenge das Niederschlagswasser von den beiden Bahnstrecken ab. Deshalb sollte nach Auffassung der Gemeinde die Anlagenzu-ständigkeit für die RW-Anlagen dieses Bauwerks (Regenrückhaltebeckens, Zufahrt und der He-beanlage) mit der Baulast bei der DB angesie-delt sein. (Zur Verdeutlichung Anlage 2). EÜ Tunnelweg Die Gemeinde begrüßt prinzipiell die erarbeitete Planvariante zur geradlinigen Führung des Fuß- und Radweges. Allerdings sind auch hier die Vorgaben der (aktuell geltenden) RASt 06 und ERA 2010 zu beachten. Demnach haben Fuß-wege eine Breite von ≥ 1,80m und Radwege im Zweirichtungsverkehr eine Breite von ≥ 3,00m (ERA 2010) aufzuweisen. Zuzüglich der Wege-breiten sind seitliche Sicherheitsabstände sowie zwischen Geh- und Radweg ein taktiler Streifen zur sicheren Trennung der Verkehrswege vorzu-sehen (lichte Weite mind. 5,55m). Geringere Breiten sind für Fußwege generell nicht ange-dacht; das Regelmaß von 3,00m ist für Radwe-ge im Zweirichtungsverkehr in Gefällestrecken immer anzusetzen (vgl. hierzu auch ERA 2010, S. 26). Innerhalb des 19,40m langen Tunnels wäre auch aufgrund des Längen-Breiten-Verhältnisses eine lichte Weite von mindestens 4,85m einzuplanen. Da in der ausgelegten Planung die erforderli-chen Mindestmaße unterschritten werden, ist aus Sicht der Gemeinde eine Anpassung der Planung erforderlich. Auf der Westseite des Tunnels (Ausgang Erich-Klausener Straße) besteht die Möglichkeit der Wegeverbreiterung, da der Tunnelweg hier Teil eines größeren gemeindeeigenen Grundstückes ist. Auf der Ostseite (Ausgang Moselstraße) muss ggf. Grunderwerb zur Schaffung der not-wendigen Breiten getätigt werden. Aufgrund der hohen Benutzungsfrequenz durch Schutzbedürftige und aufgrund des geplanten Gefälles >3% ist dabei aus Sicht der Gemeinde eine Lösung mit einem getrennten Geh- / Rad-weg unbedingt beizubehalten.

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Im Übrigen sollten für Geh- und Radwegunter-führungen lichte Höhen von 3,00m angestrebt werden (siehe ERA 2010, Pkt. 5.3). Bezüglich der (rückwärtigen) Zuwegung zu den Bahnanlagen einschließlich des Sammel- und Sickerbeckens (Bauwerksnr. 1259) sowie des S-Bahn-Unterwerks GUw Blankenfelde bitte ich aus Sicherheitsgründen, die Zufahrten vom Fuß- und Radweg zum Betriebsgelände so zu gestal-ten, dass sie öffentlich nicht zugänglich/ befahr-bar sind. Außerdem bitte ich, jeweils am Beginn der Rampen zur EÜ Tunnelweg den Einbau heraus-nehmbarer Poller vorzusehen, um so die Befah-rung des Geh- und Radweges mit Pkw etc. zu verhindern. Der Text des Erläuterungsberichtes Band 9.3, Anlage 11, Pkt. 2.4.8 wurde nicht neu formuliert. Er passt inhaltlich nicht zu den überarbeiteten Angaben der Planzeichnung 11.3.16a. Es konnten keine Hinweise für die Errichtung einer Straßenbeleuchtungsanlage inkl. erforder-licher Kabelanlage im Bereich der EÜ in der Planfeststellungsunterlage gefunden werden. Gemäß im Vorfeld stattgefundener Abstimmun-gen wurde eine DIN gerechte Straßenbeleuch-tungsanlage mit LED-Lichttechnik im Bereich der Eisenbahnüberführung abgesprochen. Eine Entwurfsplanung, Plannummer EP_13_EA_3_120_LPL_01.0, wurde bereits im August 2014 vorgelegt und soll auch angepasst an zum Bauzeitpunkt geltende Normen umge-setzt werden. Der genaue Leuchtentyp ist aufgrund der erwar-teten technischen Weiterentwicklung der Licht-technik unmittelbar vor der Ausführungsplanung abzustimmen. Generell ist eine effiziente techni-sche Leuchte mit LED-Lichttechnik zu verwen-den. Die Einspeisung der neuen Beleuchtungsanlage soll über das vorhandene Beleuchtungskabel der Bestandsanlage erfolgen. Um die Betriebs-führung zu optimieren ist eine Störverbindung an die Straßenbeleuchtungsanlage Moselstraße herzustellen. Zur Darstellung der späteren Eigentumsverhält-nisse der Beleuchtungsanlage sollte diese im Bauwerksverzeichnis aufgenommen werden. Das Bauwerksverzeichnis ist für das Bauwerk 3157a zu aktualisieren (u.a. Angabe zur lichten Weite).

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EÜ Karl-Marx-Straße Zur 3. Planänderung stellte die Gemeinde in ihrer Stellungnahme fest, dass der vorgelegte Planentwurf bezüglich der Geh- und Radwege nicht mehr den Verkehrserfordernissen und den Regeln der Technik entsprach. Eine sichere Wegeführung für Fußgänger und Radfahrer konnte mit der vorgelegten Planunterlage nicht mehr gewährleistet werden und es war davon auszugehen, dass eine verkehrsbehördliche Anordnung des auch für die EÜ Karl-Marx-Straße dringend erforderlichen benutzungs-pflichtigen Radweges nicht möglich wäre. Entsprechend der gemeindlichen Stellungnahme zur 3. Planänderung ließ die Verwaltung zwei Planentwürfe zur Gestaltung der EÜ Karl-Marx-Straße anfertigen, wobei Variante 1 die Errich-tung regelkonformer, beidseitig getrennter Geh-/Radwege und Variante 2 die Errichtung eines einseitig getrennten Geh- und Radweges im Zweirichtungsverkehr vorsah. gemäß 10. Änderungsantrag Absatz 3 - 5 gestrichen (Nach intensiven Diskussionen beschloss die Gemeindevertretung am 29.09.2016 (Beschluss Fraktion 29/10/2016), für die EÜ Karl-Marx-Straße ausschließlich die Errichtung beidseitig regelkonformer getrennter Geh-/Radwege bei notwendiger Verbreiterung und Verschiebung des Tunnelbauwerkes nach Norden zu fordern. Sie sieht darin folgende Vorteile:

1.) bessere Verteilung der Verkehrsteilneh-mer (Fußgänger und Radfahrer) auf zwei Seiten, dadurch geringere Anzahl der Verkehrsteilnehmer pro Verkehrsanlage,

2.) sichere und ruhige Tunnelquerung der Durchläufer (Fußgänger und Radfahrer) von Ost nach West ohne Kontakt mit den vielen Umsteigern. Beim einseitigen Geh-/Radweg werden alle Fußgänger und Radfahrer auf eine Stelle konzentriert. Da es sich dabei teils um den Tunnel nur kreuzende und anderseits um umstei-gende, und damit den Geh-/Radweg querende Verkehrsteilnehmer handelt, ist diese Situation viel gefährlicher, als die klare getrennte Verkehrsführung auf zwei Seiten),

3.) sicheres Ein-, Aus- und Umsteigen der Bahnnutzer,

4.) Reduzierung der Radfahrer vor den Ki-osken,

Antrag SPD 13/2/0

26.07. durch OB Blan-kenfelde - …

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5.) der beidseitige getrennte Geh-/Radweg ist beim Straßenverkehrsamt genehmi-gungsfähig, d.h. eine eindeutige Beschil-derung ist möglich (nur bei einem ge-meinsamen Geh-/Radweg kann ein Radweg nicht separat ausgeschildert werden),

6.) gefälliges Ortsbild durch gleichmäßige Verteilung der Verkehrsströme,

Im Übrigen würde mit dieser Planvariante die bisherige – und dem Grunde nach in der Kreu-zungsvereinbarung vorgesehene - Planung für die EÜ Karl-Marx-Straße nur um die jetzt gelten-den technischen Vorgaben zum Straßenbau aktualisiert werden. Dem Gemeindevertreterbeschluss folgend, lehnt die Gemeinde deshalb den in der 4. Planände-rung vorgelegten Entwurf für die EÜ Karl-Marx-Straße ab. Sie fordert eine Eisenbahnüberfüh-rung, welche für die Nebenanlagen beidseitig regelkonforme, getrennte Geh-/Radwege vor-sieht. Die zukünftigen Umsteigebeziehungen zwischen S- und Regionalbahn, welche zu ei-nem erhöhten Platzbedarf im Tunnelbereich füh-ren, sollen dabei ebenfalls beachtet werden.) und ersetzt: Die Gemeinde schließt sich der Planung der EÜ Karl-Marx-Straße, wie in der 4. Planänderung ausgeführt, an. Unabhängig von einer Planvariante mit ein- oder beidseitig getrennten Geh- und Radwegen wi-derspricht die Gemeinde der in den Plänen 3.3.17.1a und 7.1.22.3a dargestellten Grenze des Planfeststellungsverfahrens. Das Bauvorha-ben der Bahn muss mindestens jene Flächen umfassen, die für die Anbindung des Trogbau-werks an den vorhandenen Straßenkörper (Fahrbahnen sowie Geh- und Radwege) erfor-derlich sind. Dabei ist auch die Höhenentwick-lung sowohl bezüglich der Zufahrt zum Parkhaus als auch der neu zu schaffenden Bushaltestellen in der Karl-Marx-Straße (Ersatz für Haltestellen Mozartstraße) zu beachten. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass bei der Planung Gradienten mit jeweils unterschiedlichen Tangentenschnittpunkten so-wie Halbmessern an anderen Stationen ver-wandt wurden (Gemeinde: 7,0 % / 0,5% / HK=750m / HW=425m / 0+119,233 / 0+190,020 / 0+256,758, DB 7,0% / 2,5% / 1000m / 0+128.800 / 0+188.300). Dabei scheint auch das aktuell geplante Gehwegniveau nicht an die vor-handenen Kioske angepasst zu sein. Hier ist eine Überprüfung und ggf. Korrektur der Pla-nung erforderlich.

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Zumindest bei der ausgelegten Planvariante wäre im Übrigen auch eine sichere Auflösung des im Trogbau einseitig geführten Gehweges und des verpflichtenden Zweirichtungsradwegs erforderlich. Sowohl auf der Ost- als auch auf der Westseite sind entsprechende Querungs-möglichkeiten/-hilfen für Fußgänger und Radfah-rer vorzusehen. Möglich wäre hierbei die Anlage eines Kreisverkehrs mit Bevorrechtigung für Radfahrer am Knotenpunkt Karl-Marx-Straße/ Moselstraße und sowie eine Querungshilfe für Fußgänger und Radfahrer am westlichen Tro-gende. Auch um diese Teileinrichtungen wären die Planfeststellungsgrenzen zu erweitern. Im Erläuterungsbericht wurde dargelegt, dass die Buslinienführung nach Verkehrsfreigabe der EÜ Karl-Marx-Straße an die geänderten bauli-chen Bedingungen anzupassen ist. Der in den bisherigen Planungen vorgesehene Kreisverkehr im Kreuzungsbereich Karl-Marx-Straße/ Mosel-straße sollte Ersatz für die zukünftig entfallende Wendestelle der Busse über Karl-Marx-Straße – Mozartweg – und Erich-Klausener – Straße sein. Da zum Wenden der Busse allerdings mindes-tens ein kleiner Kreisverkehr (Ø27m) erforderlich würde und hierzu ein größerer Flächeneingriff in die Privatgrundstücke notwendig wäre als die Gemeinde für zumutbar hält, spricht sie sich alternativ für den Bau eines Minikreisverkehrs und – da der Bus dann nicht mehr im Kreu-zungsbereich Karl-Marx-Straße/ Moselstraße wenden kann – die Schaffung einer Buswende-möglichkeit über einen kleinen Kreisverkehr im Kreuzungsbereich Blankenfelder Weg/ Glasower Damm aus. Hierzu müsste allerdings die Karl-Marx-Straße ertüchtigt werden. Den in Band 9.3, Anlage 11, Pkt. 2.4.9 gemach-ten Angaben wird widersprochen. Die aufgeführ-te Hebeanlage für die Verkehrsflächenentwässe-rung ist ohne eine vorgeschaltete Sedimentati-ons- und Leichtflüssigkeitsrückhaltung beschrie-ben worden. Diese Komponenten der Entwässe-rungsanlagen sind im südlichen Gehweg vor der Hebeanlage mit anzuordnen. Vorzugsweise soll eine kreisförmige Bauform geplant werden (sie-he Beispiel EÜ L40 Bahnhofstraße in Dahlewitz). Die Hebeanlage soll mit drei automatisch ge-steuerten Flygt-Pumpen ausgestattet werden. Die Steuerung beinhaltet einen wechselseitigen und gemeinsamen Betrieb der drei Pumpen mit automatischer Zwangseinschaltung und Fern-überwachung. Zum Anlagenausrüstung der Steuerung gehört ebenso eine Notstrom-Fremdeispeisung sowie ein doppeltes Schließ-

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system mit Feuerwehr-Schließzylinder des Landkreises Teltow-Fläming bzw. des Steue-rungsherstellers ITT Hannover. Die zwischen der Hebeanlage und der Paul-Gerhard-Straße zu bauenden Entwässerungsan-lagen des Kreuzungsbauwerkes haben ihren Standort außerhalb des Troges. Das betrifft die Druckleitung, den Entspannungsschacht, den Sedimentationsschacht mit Tauchwand und die Freispiegelleitung bis zur Paul-Gerhard-Straße. In der Fahrbahn (Breite 6,50m) ist die vorgese-hene Entwässerungsrinne als Monoblockrinne herzustellen. Die Regenwasserleitung Parkhaus – Glasow-bach, Bauwerks-Nr.: 7155 muss für den Betrieb der Regenwasseranlagen Parkhaus dauerhaft (also auch während der Bauzeit) zur Verfügung stehen. Es konnten keine Hinweise für die Errichtung einer Straßenbeleuchtungsanlage im Bereich der EÜ in der Planfeststellungsunterlage gefun-den werden. Gemäß im Vorfeld stattgefundener Abstimmun-gen wurde eine DIN gerechte Straßenbeleuch-tungsanlage mit LED-Lichttechnik im Bereich der Eisenbahnüberführung für die Fahrbahn und den Geh-, Radweg abgesprochen. Eine Entwurfs-planung, Plannummer EP 13 EA 3 121 LPL 01.0, wurde bereits im August 2014 vorgelegt und soll auch angepasst an zum Bauzeitpunkt geltende Normen umgesetzt werden. Der genaue Leuchtentyp ist aufgrund der erwar-teten technischen Weiterentwicklung der Licht-technik unmittelbar vor der Ausführungsplanung abzustimmen und festzulegen. Generell ist eine effiziente Leuchte mit LED-Lichttechnik in An-lehnung an die vorhandenen Leuchten zu ver-wenden (hier HELLUX Hängeleuchte NAS 235). Zur Darstellung der späteren Eigentumsverhält-nisse der Beleuchtungsanlage sollte diese im Bauwerksverzeichnis aufgenommen werden. gemäß 5. Änderungsantrag eingefügt: Die Umsteigebeziehung (S-Bahn/Regio) auf der Südseite darf nicht auf dem öffentlichen Geh-/Radweg im Tunnel stattfinden. Hierzu ist die Treppenanlage in Richtung Bahnsteig zurückzu-setzen, so dass ein Vorraum für den Bahnsteig-wechsel geschaffen wird. S- und Regionalbahnhof Blankenfelde

Antrag OB Blankenfelde 25/0/1

26.07. OB Blankenfelde - …

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Nach Auffassung der Gemeinde ist der Gehweg unterhalb der Eisenbahnbrücke anteilig der DB AG als Teil des Bahnhofs zuzuordnen. Immerhin dient der Gehwegbereich dem unmittelbaren Umsteigen zwischen S- und Regionalbahn. Das Bauwerksverzeichnis ist diesbzgl. in Nr. 3158a zu ändern. Wie bereits zur 3. Planänderung wurde in der ausgelegten Planunterlage gegenüber den Plä-nen aus 2006 auf das in Richtung Berlin führen-de Überholgleis verzichtet. Damit werden die in Richtung Berlin fahrenden Züge mit Geschwin-digkeiten von bis zu 200km/h unmittelbar am Außenbahnsteig des Regionalbahnhalts Blan-kenfelde vorbeifahren. Insbesondere aufgrund des hohen Schüleranteils am Passagierauf-kommen in Blankenfelde hält die Gemeinde eine Bahnsteigbreite von 3,50m für nicht ausrei-chend, um die Sicherheit der Reisenden zu ge-währleisten. Nach Auffassung der Gemeinde ist der Bahnsteig zu verbreitern. Auch der für den kombinierten S- und Regional-bahnhalt vorgesehene westliche Bahnsteig sollte hinsichtlich der vorgesehenen Breite und auf-grund des bereits heute vorhandenen Fahrgast-aufkommens noch einmal überprüft werden. Ein nur 4,61m breiter Bahnsteig ist insbesondere beim gleichzeitigen Halt von S- und Regional-bahn nach Auffassung der Gemeinde zu schmal. gemäß 9. Änderungsantrag eingefügt: Eine Überdachung des gesamten Bahnsteigs (auch Regionalbahnsteig Richtung Berlin) ist erforderlich. Lankegraben/ Glasowbach Da beiderseits der Dresdner Bahn wichtige Waldwegeverbindungen in nordsüdlicher Rich-tung verlaufen, sollte die ottergerechte Bahn-dammquerung am Bahnhof Blankenfelde (Bau-werk 3160) so dimensioniert und baulich gestal-tet werden, dass der Waldzugang aus Richtung Blankenfelde, Karl-Marx-Straße für Fußgänger, Radfahrer und forstwirtschaftliche Fahrzeuge weiterhin auf beiden Seiten der Dresdner Bahn gesichert ist. Die nutzbare Breite der Umfahrung am Durchlassbauwerk muss mindestens drei Meter zzgl. beidseitigem Sicherheitsraum betra-gen. Die Kurvenradien sind für mehrachsige forstwirtschaftliche Fahrzeuge auszulegen. Grundlage der Planung sollte die „Richtlinie für den ländlichen Wegebau“ (RLW von 2005) sein. Die beiden vorhandenen Ausläufe der RW-

Antrag SPD 25/1/0

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Kanäle, westlich und östlich des Bestandsbau-werks sind in das neue Kreuzungsbauwerk ein-zubinden, da beide Kanäle für die Entwässerung von Verkehrsflächen (Parkhaus bzw. Dietmar-Klemt-Straße) vorzuhalten sind.

Zusätzliche Forderungen OB‘ aus erneuter Anhörung Erhalt der Wege östlich und westlich auf den Ausgleichsdämmen auch während der Bauzeit Errichtung eines zusätzlichen Zuganges zum neuen S-Bahnsteig Blankenfelde am Südende. Kostenübernahme durch die Gemeinde

24.07. durch OB Dahle-witz gefordert 24.07. durch OB Dahle-witz gefordert Hinweis: Betrifft OT Blankenfelde keine Anhörung OB Dah-lewitz erforderlich