Zuchtbuchordnung - masterrind.com€¦ · 2 1. Grundlagen Der SRV Sächsische Rinderzuchtverband e....

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1 Sächsischer Rinderzuchtverband e.G. Schlettaer Straße 8, 01662 Meißen ___________________________________________________________________________ Zuchtbuchordnung – Abt. Milchrinder Inhalt 1. Grundlagen ....................................................................................................... 2 2. Zuchtbuch ................................................................................................................ 2 3. Zuchtprogramm ........................................................................................................ 7 4. Datennutzung ......................................................................................................... 10 5. Rechte und Pflichten der Mitglieder im Vollzug der ZBO........................................ 11 6. Inkrafttreten ............................................................................................................ 11 Anlagen S. 12 – 30: 1a-b. Zuchtbucheinteilung 2a-d. Zuchtziel(e) 2e. Rassespezifische Trächtigkeitsdauer 3a. Lineare Bewertung und das System der Kuheinstufung 3b. Die Bewertung der äußeren Erscheinung bei Bullen 4a-b. Listen der genetischen Besonderheiten und Erbfehler 5. Durchführung der Zuchtwertschätzung 6. Tabelle über Zuständigkeiten in der Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung 7. Fristen und Zuständigkeiten für die Übermittlung/Meldung von Daten 8. Leistungszeichen und Prämierungen 9. Selektionskriterien im Rahmen der Zuchtprogramme 10. Liste der zu erfassenden Merkmale für die Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung 11. Zuchtorganisationen, in einer Zusammenarbeit entsprechend §4 (1) Nr. 4 TierZG

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SSääcchhssiisscchheerr RRiinnddeerrzzuucchhttvveerrbbaanndd ee..GG..

Schlettaer Straße 8, 01662 Meißen ___________________________________________________________________________

Zuchtbuchordnung – Abt. Milchrinder Inhalt 1. Grundlagen ....................................................................................................... 2 2. Zuchtbuch ................................................................................................................ 2 3. Zuchtprogramm ........................................................................................................ 7 4. Datennutzung ......................................................................................................... 10 5. Rechte und Pflichten der Mitglieder im Vollzug der ZBO........................................ 11 6. Inkrafttreten ............................................................................................................ 11

Anlagen S. 12 – 30: 1a-b. Zuchtbucheinteilung 2a-d. Zuchtziel(e) 2e. Rassespezifische Trächtigkeitsdauer 3a. Lineare Bewertung und das System der Kuheinstufung 3b. Die Bewertung der äußeren Erscheinung bei Bullen 4a-b. Listen der genetischen Besonderheiten und Erbfehler 5. Durchführung der Zuchtwertschätzung 6. Tabelle über Zuständigkeiten in der Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung 7. Fristen und Zuständigkeiten für die Übermittlung/Meldung von Daten 8. Leistungszeichen und Prämierungen 9. Selektionskriterien im Rahmen der Zuchtprogramme

10. Liste der zu erfassenden Merkmale für die Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung 11. Zuchtorganisationen, in einer Zusammenarbeit entsprechend §4 (1) Nr. 4 TierZG

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1. Grundlagen DDeerr SSRRVV SSääcchhssiisscchhee RRiinnddeerrzzuucchhttvveerrbbaanndd ee.. GG..,, SScchhlleettttaaeerr SSttrraaßßee 88,, 0011666622 MMeeiißßeenn ((nnaacchhffoollggeenndd SSRRVV ggeennaannnntt)) ffüühhrr tt ddaass ZZuucchhttbbuucchh nnaacchh ddiieesseerr ZZuucchhttbbuucchhoorrddnnuunngg ((ZZBBOO)).. Grundlagen dieser Zuchtbuchordnung und der darin enthaltenen Zuchtprogramme sind

• die tierzuchtrechtlichen Bestimmungen der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland und der Bundesländer: Niedersachsen, Bremen, Sachsen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Thüringen und Sachsen-Anhalt

• die Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung - ViehverkVO)

• die Richtlinien und Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Rinderzüchter. e.V. (ADR), des Deutschen Verbandes für Leistungs- und Qualitätsprüfungen e.V. (DLQ) und der jeweiligen Rassedachverbände sowie

• die Satzung des SRV Sofern sich Änderungen in den Richtlinien und Beschlüsse der ADR/ DLQ oder der jeweiligen Rassedachverbände ergeben, die die Zuchtbuchordnung und die Zuchtprogramme betreffen, sind diese den Mitgliedern und den zuständigen Behörden bekannt zu geben 2. Zuchtbuch Um in das Zuchtbuch eingetragen zu werden, müssen die Tiere gemäß der Verordnung EG 1760/2000 in Verbindung mit der ViehverkVO identifiziert und registriert werden. Der sachliche Tätigkeitsbereich des SRV umfasst die Rassen/Zuchtrichtungen:

• Deutsche Holstein • Deutsches Fleckvieh • Deutsches Braunvieh • Jersey

Der SRV führt für jede Rasse/Zuchtrichtung ein eigenes Zuchtbuch. Das Zuchtbuch ist sowohl für reinrassige als auch für eingetragene Zuchttiere in Abteilungen gegliedert (Anlagen 1a - b). 2.1 Zuchtgebiet

Das Zuchtgebiet des Sächsischen Rinderzuchtverbandes e. G. umfasst das zuständige Gebiet das in der Behörde jeweils angezeigt ist. Aktuell umfasst es die gesamte Bundesrepublik Deutschland. 2.2 Führung des Zuchtbuches

Die Zuchtbuchführung erfolgt durch den SRV. Hierzu bedient sich der SRV entsprechend der vertraglichen Regelung der vit (Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung w.V.), Verden. Das Zuchtbuch wird vom SRV im Sinne der tierzuchtrechtlichen Vorschriften auf der Grundlage der durch das Mitglied gemeldeten Daten und Informationen, die

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im Rahmen der Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzung ermittelt werden, geführt. (Das vit arbeitet im Auftrag und zur Erfüllung nach Weisung des SRV und stellt diesem die Daten des Zuchtbuches zur Verfügung.)

Die Mitglieder des SRV sind verpflichtet, alle Zuchttiere ihres Betriebes für die o. g. Rassen ausschließlich in den Zuchtbüchern des SRV führen zu lassen. Weiterhin sind die Mitglieder verpflichtet, bei allen Milchkühen ihres Mitgliedsbetriebes ungeachtet der Eigentumsverhältnisse die Leistungsprüfungen und Bewertungen der Tiere entsprechend den Maßgaben des SRV durchführen zu lassen, das Zuchtprogramm zu unterstützen und sich an den vom SRV beschlossenen Maßnahmen im Rahmen des Zuchtprogrammes zu beteiligen.

Diese Verpflichtung des Mitglieds umfasst die vollständige und kostenlose Freigabe und Über-lassung der für die Zuchtbuchführung und das Zuchtprogramm erforderlichen und vorhandenen Daten aus Milchleistungsprüfung, Zuchtleistung, Besamung und andere biotechnische Maßnahmen, Exterieureinstufung, genomische Informationen und Zuchtwertschätzungen, ausschließlich an den SRV. 2.3 Inhalt des Zuchtbuches

Im Zuchtbuch einer Rasse wird jedes Zuchttier einzeln aufgeführt. Das Zuchtbuch muss für jedes eingetragene Zuchttier mindestens folgende Angaben enthalten:

a) den Namen und die Anschrift des Züchters sowie des Eigentümers oder des Tierhalters/ Besitzer b) das Geburtsdatum des Zuchttieres c) das Geschlecht des Zuchttieres d) das Kennzeichen des Zuchttieres und die Abteilung des Zuchtbuches, in der es eingetragen ist e) die Kennzeichen der Eltern des Zuchttieres, es sei denn, dass diese bei der Eintragung ins

Vorbuch D nicht bekannt sind f) bei reinrassigen Zuchttieren die Kennzeichen seiner Großeltern g) bei Zuchttieren, die aus einem Embryotransfer hervorgegangen sind, die genetischen Eltern

und deren DNA-Mikrosatelliten bzw. Blutgruppen h) alle der Züchtervereinigung bekannten Ergebnisse der Leistungsprüfungen und der

aktuellsten Zuchtwertschätzung i) den Zeitpunkt und, soweit bekannt, die Ursache des Abgangs j) das Datum der ausgestellten Zuchtbescheinigungen k) Dokumentation von Änderungen, die die Buchstaben b-g und Buchstabe p betreffen l) Geburtsmeldungen und Kennzeichen der Nachkommen m) die Erlangung von Leistungszeichen und Prämierungen gemäß den Angaben in Anlage 8 n) Abgangsdatum und soweit bekannt Ursache des Abganges sowie Angaben über den

Verbleib des Tieres bei Verkauf o) genetische Besonderheiten und Erbdefekte des Tieres selbst und seiner Eltern und

Großeltern – sofern diese bekannt sind p) bei Zuchttieren, deren Samen zur künstlichen Besamung verwendet werden soll, deren

DNA-Mikrosatelliten bzw. Blutgruppen q) DNA-Mikrosatelliten bzw. Blutgruppen – sofern vorhanden. 2.4 Zuchtbucheinteilung

Das Zuchtbuch gliedert sich in folgende Abteilungen (Anlage 1a):

Bullen: Kühe: - Herdbuch A - Herdbuch A - Herdbuch B - Vorbuch C - Vorbuch D

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Dabei ist Herdbuch A die Hauptabteilung und Vorbuch C und D sind Bestandteil der besonderen Abteilung des Zuchtbuches. Die Zuordnung der Zuchttiere in eine Abteilung erfolgt bei der Eintragung unter Berücksichtigung der Abstammung und Leistung.

Der zuständige Rassedachverband legt die verbindlichen Anforderungen für die einzelnen Abteilungen des Zuchtbuches fest.

2.5 Aufzeichnungen im Zuchtbetrieb (Zuchtdokumentat ion)

Jedes Mitglied des SRV führt eine Zuchtdokumentation (Stallkarte bzw. Stallbuch, Kälberregister/ Abkalbebuch) für die Zuchttiere seines Bestandes handschriftlich oder in elektronischer Form als Grundlage für die Eintragung in das Zuchtbuch.

Für jedes Zuchttier ist nach der Geburt eine Zuchtdokumentation anzulegen.

Die Zuchtdokumentation ist zeitnah und einwandfrei zu führen. Die Beauftragung eines Dritten mit der Führung der Zuchtdokumentation entbindet das Mitglied nicht von der Verantwortung für die Richtigkeit der Eintragungen. Berichtigungen haben durch Streichen zu geschehen und sind mit Datum und Unterschrift abzuzeichnen.

Die Zuchtdokumentation ist ab dem Zeitpunkt der letzten Eintragung mindestens 5 Jahre aufzubewahren. Auf Anforderung des SRV ist die Zuchtdokumentation jederzeit vorzulegen bzw. als Kopie beim SRV einzureichen. 2.5.1 Inhalt der Zuchtdokumentation

Folgende Angaben müssen mindestens enthalten sein:

• Kennzeichen des Zuchttieres entsprechend ViehverkVO • Geburtsdatum des Zuchttieres • Geschlecht des Zuchttieres • Abstammung

- Angabe von Eltern und Großeltern mit ViehverkVO-Kennzeichnung (soweit bekannt) • Besamungs- und Bedeckungsdaten

- Angabe von Name und Zuchtbuch Nr. des Belegungsbullen - alle Besamungs- und/oder Deckdaten

• alle Ergebnisse der Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung • Kalbemeldung/ Geburtsmeldung

- Angabe von Kalbe- bzw. Geburtsdatum, Geschlecht und ViehverkVO-Kennzeichnung des Kalbes

• Abgangs- bzw. Zugangsmeldungen • bei Zuchttieren, die aus ET hervorgegangen sind, zusätzlich Aufzeichnungen über

- die Kennzeichnung der genetischen Eltern, des Empfängertieres und des Embryos - den Zeitpunkt der Besamung und - die Zeitpunkte der Entnahme und der Übertragung des Embryos

2.5.2 Meldung von Kalbung, Besamung/ Bedeckung, Abg ang und Zugang

Jedes Mitglied ist verpflichtet, alle Kalbungen und damit die geborenen Kälber, alle Besamungen und/ oder Bedeckungen, den Zugang und den Abgang der Zuchttiere zeitnah und unter Beachtung der entsprechenden Fristen (s. Tabelle in Anhang 7) zur ordnungsgemäßen Zuchtbuchführung an den SRV oder die von ihr beauftragten Stellen zu melden.

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2.6 Zuchtbuchaufnahme 2.6.1 Anerkennung der Nachzucht

Alle beim Mitglied geborenen weiblichen und die aus Antrag des Mitgliedes zur Zucht vorgesehenen männlichen Kälber werden mit der Geburt in das Zuchtbuch eingetragen, wenn sie gemäß der ViehverkVO gekennzeichnet wurden, eine nach den Regeln dieser ZBO festgestellte Abstammung haben und die Geburts- und Belegungsmeldung fristgerecht eingegangen ist.

2.6.2 Zuchtbucheintragung von zugekauften Zuchttier en

Für die Zuchtbucheintragung zugekaufter Zuchttiere ist mit dem Halter-/ Eigentümerwechsel grundsätzlich die gültige Zuchtbescheinigung der abgebenden Züchtervereinigung vorzulegen.

Zugekaufte Tiere, für die keine Zuchtbescheinigung vorliegt, können dann in die entsprechende Abteilung des Zuchtbuches eingetragen werden, wenn über ein elektronisch geführtes Zuchtbuch der abgebenden Züchtervereinigung die Daten bereitgestellt werden. Ist das nicht möglich, so erfolgt bei weiblichen Tieren die Eintragung in das Vorbuch, männliche Tiere können nicht eingetragen werden. 2.7 Sicherung der Abstammung

2.7.1 Grundlage

Die Grundlage für die Anerkennung der Abstammung eines Zuchttieres bilden die des SRV form- und fristgerecht, vollständig gemeldeten Besamungs- und/oder Bedeckungs- und Kalbedaten (s. Tabelle in Anhang 7) sowie die im Zuchtbuch des SRV oder einer anderen anerkannten Züchtervereinigung vermerkten Abstammungsdaten der Eltern und Großeltern. Kann die väterliche Abstammung nicht durch Besamungs- und/oder Bedeckungs- und Kalbedaten nachgewiesen werden, erfolgt die Anerkennung erst nach Bestätigung der angegebenen Abstammung mittels DNA-/ Blutgruppenbestimmung oder Nachweis durch ein anderes gleichwertiges von der ISAG (International Society for Animal Genetics) anerkanntes Verfahren.

2.7.2 Besamung/Bedeckung mit verschiedenen Bullen i n einer Brunst

Werden bei mehreren Belegungen innerhalb derselben Brunst verschiedene Vatertiere eingesetzt, so gilt für die Anerkennung der Vaterschaft folgendes:

o Liegt zwischen zwei Belegungen ein Zeitraum von 19-23 Tagen, so wird in der Abstammung des Kalbes der 2. Belegbulle als Vater gesetzt. 5% dieser Fälle werden mittels eines gentechnischen oder eines hinsichtlich der Sicherheit gleichwertigen anerkannten Verfahrens auf die Richtigkeit der Abstammung überprüft. Sofern der Besitzer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, gilt die Abstammung des Vaters als unbekannt.

o Fällt bei Nachbesamungen bzw. Nachbedeckungen mit verschiedenen Bullen die Geburt auf einen Tag, der nach der Trächtigkeitsdauer gemäß Anlage 2e sowohl für die erste als auch für die zweite Besamung bzw. Bedeckung zutrifft, so muss zur Anerkennung der väterlichen Abstammung eine Abstammungsüberprüfung nach 2.7.1 erfolgen.

2.7.3 Trächtigkeitsdauer

Die väterliche Abstammung gilt nur dann als gesichert, wenn auch bei einmaliger Belegung die von der ADR festgelegte rassespezifische Trächtigkeitsdauer (Anlage 2e) eingehalten wurde.

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Sollte diese unter- bzw. überschritten werden, so muss zur Anerkennung der väterlichen Abstammung eine Abstammungsüberprüfung nach 2.6.1 erfolgen. 2.7.4 Embryotransfer

Weibliche und auf Antrag auch männliche Tiere, die aus Embryotransfer hervorgegangen sind, werden grundsätzlich erst dann in das Zuchtbuch eingetragen, wenn das Ergebnis der Abstammungsüberprüfung vorliegt und die in Anlage 1a definierten Voraussetzungen erfüllt sind. 2.7.5 Überprüfung der Abstammung

Zur Sicherung einer ordnungsgemäßen Zuchtbuchführung und zur Überprüfung der genetischen Identität der Zuchttiere, ist die Abstammung mindestens bei jedem 500. gemeldeten weiblichen Zuchtkalb (Stichprobe) mittels Bestimmung genomischer Merkmale bzw. der Blutgruppe zu überprüfen. Die Ergebnisse der Abstammungsüberprüfungen sind im Zuchtbuch zu registrieren.

Der SRV bzw. der von ihr eingesetzte Zuchtleiter ist jederzeit berechtigt, darüber hinaus weitere Maßnahmen zur Überprüfung der Abstammung mit Hilfe anerkannter Verfahren entsprechend 2.6.1 durchzuführen, insbesondere wenn sich die vorliegende Abstammung nicht bestätigt hat.

2.7.6 Nachträgliche Abstammungsergänzungen und -änd erungen

Nachträgliche Abstammungsergänzungen aufgrund versäumter bzw. fehlerhafter Meldungen von Kalbung, bzw. Besamung/Bedeckung können durch das Mitglied beim SRV unter Vorlage der geführten Zuchtdokumentation beantragt werden. Der SRV entscheidet nach der Prüfung der Zuchtdokumentation und gegebenenfalls stichprobenartig durchzuführender Abstammungskontrollen, ob eine nachträgliche Abstammungsergänzung oder eine Abstammungskorrektur durch den SRV vorgenommen wird.

Der SRV kann hierzu den Sächsischen Landeskontrollverband e.V. beauftragen. 2.8 Zuchtbescheinigung

Eine Zuchtbescheinigung wird nur auf Antrag des im Zuchtbuch eingetragenen Tierhalter/Besitzer des Tieres durch den SRV ausgestellt. Anspruch auf Ausstellung einer Zuchtbescheinigung hat nur der im Zuchtbuch des SRV eingetragene Tierhalter des Tieres.

Sie enthält die tierzuchtrechtlich vorgeschriebenen Angaben. Insbesondere enthält sie Angaben zu Züchter/Besitzer, Abstammung, Leistungen, Zuchtwerten, genetischen Besonderheiten und Erbfehlern (Anlage 4a) und zur Bezeichnung der Abteilung, in der das Zuchttier eingetragen ist. Form und Inhalt der Zuchtbescheinigung wird nach den gültigen tierzuchtrechtlichen Bestimmungen und in Abstimmung mit den jeweiligen Rassedachverbänden ausgestellt.

Bei Tieren, die in der Abteilung C oder D eingetragen sind, ist die Zuchtbescheinigung mit der Überschrift „Zuchtbescheinigung für ein in einer besonderen Abteilung eingetragenes Zuchttier“ zu versehen.

Die Zuchtbescheinigung wird in einfacher Ausfertigung erstellt. Das Ausstelldatum der Zuchtbescheinigung wird im Zuchtbuch festgehalten. Die Zuchtbescheinigung gehört zum Tier. Das Mitglied ist verpflichtet, diese sorgfältig aufzubewahren und jedem neuen Halter/ Eigentümer des Tieres zu übergeben.

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3. Zuchtprogramme

Der SRV führt Zuchtprogramme durch. Die Zuchtprogramme beinhalten Angaben zu: • Zuchtpopulationen • Zuchtzielen • Zuchtmethoden • Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzungen der Zuchttiere • Selektionen im Rahmen des Zuchtprogrammes (Anlage 9) • Anwendungen biotechnischer Methoden • genetische Besonderheiten

Die Zuchtprogramme werden auch aus den Erlösen der Besamungen in den Mitgliedsbetrieben finanziert. 3.1 Zuchtpopulation

Die Zuchtpopulation zur Durchführung des Zuchtprogrammes umfasst die Zuchttiere in den Mitgliedsbetrieben sowie die leistungsgeprüften Tiere der Bestände, die sich am Zuchtprogramm beteiligen. 3.2 Zuchtziel

Für die im Zuchtbuch geführten Rassen/ Zuchtrichtungen gilt jeweils das von den Rassedachverbänden in der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Rinderzüchter offiziell festgelegte Zuchtziel. Die Zuchtziele sind in der Zuchtbuchordnung als Anlage 2a – d beigefügt. 3.3 Zuchtmethode

Das Zuchtziel wird mit Mitteln der Reinzucht angestrebt. Die Immigration von Genen aus anderen Populationen ist nicht ausgeschlossen. Die Immigration von Genen ist nur im Rahmen der Entscheidung der KOM 84/419/EWG möglich.

Die Selektion erfolgt anhand von Zuchtwerten, die auf Ergebnissen von Abstammung und Leistungsprüfungen basieren. 3.4 Durchführung der Leistungsprüfungen

Die Leistungsprüfungen einschließlich der genomischen Untersuchungen werden gemäß den jeweils gültigen tierzuchtrechtlichen Bestimmungen von den dafür zuständigen bzw. beauftragten Stellen sowie den jeweiligen Richtlinien und Empfehlungen der ADR/ DLQ durchgeführt (Anlage 6). 3.4.1 Milchleistung und somatischer Zellgehalt

Der gesamte Kuhbestand eines Mitgliedsbetriebes unterliegt der Pflicht der Milchleistungs-prüfung. Sie erstreckt sich auf die Merkmale Milchmenge, Fettgehalt, Fettmenge, Eiweißgehalt und Eiweißmenge sowie Zellzahl und wird durch die zuständige/ beauftragte Organisation für Milchleistungsprüfung nach den Grundsätzen von ICAR (ICAR Recording Guidelines oder www.icar.org/pages/recording_guidelines.htm) und auf Basis der Verordnung über die

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Leistungsprüfungen und die Zuchtwertfeststellung bei Rindern in ihrer jeweils gültigen Fassung durchgeführt. 3.4.2 Melkbarkeitsprüfung

Die Melkbarkeitsprüfung wird nach Maßgabe und im Auftrag der Züchtervereinigung entsprechend der gültigen Richtlinie der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Rinderzüchter (ADR) durchgeführt. 3.4.3 Äußere Erscheinung

Die Exterieurbewertung erfolgt nach einheitlichen Bestimmungen und dem Beurteilungssystem der jeweiligen Rassedachverbände (z.B. Exterieur-Beurteilung bei männlichen und weiblichen Zuchttieren; s. Anlage 3a – b der Rasse Holstein).

3.4.3.1 Kühe

Die Bewertung der Kühe erfolgt nach den Bestimmungen der jeweilige Rassedachverbände (Anlage 3a - b).

3.4.3.2 Bullen

Die Bewertung der Bullen hinsichtlich der Merkmale der äußeren Erscheinung erfolgt auf Antrag des Tierbesitzers vor der Zuchtbucheintragung (Eintragung in die Hauptabteilung Herdbuch A). Wenn zuchtwertgeprüfte Bullen bewertet werden, erfolgt die Einstufung nach einheitlichen Grundsätzen der jeweiligen Rassedachverbände (Anlage 3b). 3.4.3.3 Bullennachzuchten

Die Bewertung der Bullennachzuchten erfolgt im Rahmen der Nachkommenprüfung nach den Richtlinien der jeweiligen Rassedachverbände (Anlage 3a).

3.4.3.4 Bewertungskommissionen

Die durchzuführenden Exterieur-Leistungsprüfungen werden vom Zuchtleiter oder von einer von ihm beauftragten Person vorgenommen. Der Vorstand des SRV kann für bestimmte Zwecke gesonderte Kommissionen einsetzen. 3.4.4 Prüfung auf Nutzungsdauer, Fruchtbarkeit, Kal beverlauf und weitere funktionale

Merkmale

Die Erfassung und Auswertung der funktionalen Merkmale Nutzungsdauer, Fruchtbarkeit und Kalbeverlauf einschließlich Verluste erfolgt entsprechend der tierzuchtrechtlichen Bestimmungen und Beschlüsse der jeweiligen Rassedachverbände (Anlage 5) und der tierseuchenrechtlichen Bestimmungen. Sie werden im Rahmen der Milchleistungsprüfung und der Nachzuchtbewertung erfasst. 3.4.5 Körung von Jungbullen

Die Körung ist Voraussetzung für die Zuchtbucheintragung des Bullen in die Hauptabteilung Herdbuch A. Dazu sollte der Proband ein Alter von mindestens 10 Monaten erreicht haben. Die Körung eines Jungbullen erfolgt nach Maßgabe des Zuchtwertes (RZG) oder anderer anerkannter Zuchtwerte und/oder seiner Eigenleistung und äußeren Erscheinung. Die Bewertung der Jungbullen erfolgt nach Maßgabe der Anlage 3b.

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3.5 Genetische Besonderheiten und Erbfehler

Die jeweiligen Rassedachverbände in der ADR legen die verbindliche Liste der genetischen Besonderheiten und Erbfehler für die unter Nr. 2 aufgeführten Rassen fest. Diese haben sich verpflichtet, diese Liste auf dem aktuellen Stand zu halten und diese nur dann zu ändern, wenn neue gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen. Änderungen werden der zuständigen Behörde sowie den Mitgliedern unverzüglich mitgeteilt. Die Listen sind Bestandteil der Zuchtbuchordnung (Anlage 4 a-b).

Das Verfahren der Feststellung von Erbfehlern erfolgt nach wissenschaftlich anerkannten Grundsätzen und wird auf bestimmte Gruppen (Bullen, die zur künstlichen Besamung eingesetzt werden; Bullenmütter; ET-Spendertiere) beschränkt. Die Ergebnisse durchgeführter Untersuchungen auf genetische Besonderheiten und Erbfehler sind im Zuchtbuch zu führen und auf der Zuchtbescheinigung anzugeben. 3.6 Auswahl von Bullen im Rahmen des Zuchtprogramme s

Für die Auswahl von Bullen legt der SRV spezielle Auswahlkriterien fest, die sich an den verfügbaren Zuchtwertinformationen orientieren (Anlage 9). Im Rahmen des Zuchtprogrammes werden eine Zuchtwertschätzung, die ihr zu Grunde zu legenden Leistungsprüfungen oder Prüfeinsätze unter Zuständigkeit der Züchtervereinigung unter Einbindung einer von ihr etwaige betriebenen Besamungsstation durchgeführt.

Ein Rechtsanspruch eines Mitgliedes des SRV zum Ankauf eines Bullen besteht nicht.

3.6.1 Genomische Selektion

Die genomische Selektion ist für Rassen, für die eine validierte genomische Zuchtwert-schätzmethode vorliegt, ein integraler Bestandteil des Zuchtprogramms der Züchtervereinigung. Zur Ermittlung der genomischen Zuchtwerte werden Kandidaten typisiert und anhand der genomischen Zuchtwerte für den späteren Besamungseinsatz selektiert. Die Vorauswahl der zu typisierenden männlichen Tiere erfolgt anhand von vorliegenden konventionellen Zuchtwert- und Pedigreeinformationen, nach Maßgabe von Beschlüssen sowie Entscheidungen der Zuchtleitung.

Die Auswahl der Kandidaten auf Basis der ermittelten genomischen Zuchtwerte richtet sich ebenfalls nach den Beschlüssen des Zuchtausschusses und den auf dieser Basis gefällten Entscheidungen der Zuchtleitung. Die Genossenschaft verfolgt das Ziel, durch die genomische Selektion ein möglichst hohes genetisches Niveau in allen Merkmalen, für die Zuchtwerte vorliegen, zu erreichen. Zur Vermeidung von Inzucht und zur Erhaltung einer möglichst großen genetischen Variation wird dabei ein breites Abstammungsspektrum angestrebt. 3.6.2 Einsatz von Bullen zur Nachkommenprüfung für Rassen ohne genomische

Zuchtwertschätzung

Für den Einsatz von Bullen zur Nachkommenprüfung kann in ausreichend großer Menge Samen in den der Milchleistungsprüfung angeschlossenen Mitgliedsbetrieben mit dem Ziel versamt werden, eine ausreichend große Anzahl leistungsgeprüfter Töchter für die spätere Zuchtwertschätzung zu erzeugen. Die Anpaarung der Bullen erfolgt gem. §9 SamEnV mit dem Ziel, einen möglichst unverzerrten Zuchtwert zu ermitteln. Für den Ersteinsatz ergibt sich die Samenausgabe nach der Verordnung über die Gewinnung, Abgabe und Verwendung von Samen, Eizellen und Embryonen von Zuchttieren (Samenverordnung – SamEnV) vom 14.10.2008. Über einen weitergehenden Einsatz von Besamungsbullen entscheidet die Züchtervereinigung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen sowie der Ergebnisse der Zuchtwertschätzung.

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3.7 Durchführung der Zuchtwertschätzung

Alle im Rahmen der Durchführung des Zuchtprogrammes über Leistungsprüfungen erfassten Daten sind von den Mitgliedern des SRV, der Organisation der Milchleistungsprüfung und ggf. der am Zuchtprogramm beteiligten Besamungsstationen, an den SRV unverzüglich und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Der Datentransfer kann auch unmittelbar an die mit der Zuchtwertschätzung beauftragten Stellen (z. B. vit Verden) erfolgen.

Sowohl genomisch als auch konventionell ermittelte Zuchtwerte werden anerkannt, sofern sie mit einer von ICAR/Interbull validierten Methode ermittelt und von Ihr akkreditierten Stelle geschätzt worden sind.

Alle Ergebnisse der Leistungsprüfungen werden ins Zuchtbuch eingetragen und fließen in die Zuchtwertschätzung ein. Da keine ausreichende Referenzstichprobe aus dem Tier- und Daten-bestand einer einzelnen Zuchtorganisation bereitgestellt werden kann, aber insbesondere auch, weil die Vorleistungen erhebliche finanzielle Aufwendungen erfordern, hat sich der SRV mit weiteren in der Anlage 11 benannten Zuchtorganisationen auch unter tierzuchtrechtlicher Anmeldung einer Zusammenarbeit nach §4 (1) Nr. 4 TierZG zusammengetan und vereinbart, die gZWS mit der eigenen Schätzformel in den Zuchtprogrammen dieser Zuchtorganisationen anzuwenden.

Die Züchtervereinigung ist unter Beachtung der tierzuchtrechtlichen Bestimmungen berechtigt, mit diesen oder zukünftig auch anderen Zuchtorganisationen auch in anderen Bereichen ihres Zuchtprogrammes zusammenzuarbeiten. Ebenso ist sie berechtigt, mit anderen Stellen oder dritten Dienstleistern (Landeskontrollverband, Rechenzentren, Besamungsstation etc.) zu kooperieren oder diese in ihre Aufgabenerfüllung einzubinden, soweit sie dies zur Wahrnehmung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben für erforderlich hält.

Die beauftragte Stelle (vit Verden) führt auf Basis der erfassten Merkmale und weiterer bekannter Informationen zum Tier nach einem von der zuständigen Stelle genehmigten bzw. im Auftrag des SRV vorgegebenen Verfahren jeweils Zuchtwertschätzungen durch.

Die Ergebnisse der Zuchtwertschätzungen werden im Zuchtbuch eingetragen. Zuchtwerte für einzelne Leistungsmerkmale sind zu Gesamtzuchtwerten nach Maßgabe der jeweiligen Rassedachverbände beschlossenen Verfahren zusammen zu fassen (Anlage 5). 4. Datennutzung

Zur Ermöglichung der satzungsgemäßen Aufgabenwahrnehmung des SRV bevollmächtigt das Mitglied des SRV, die für Paragraph 2 und 3 relevanten Daten, auch sofern sie von dritter Seite erhoben wurden, anzufordern und Datenzugang sowie Datenherausgabe geltend zu machen.

Der SRV wird im Innenverhältnis zu dem Mitglied hiervon nur zu satzungsgemäßen Zwecken und unter Wahrung der gesetzlichen Bestimmungen Gebrauch machen.

Die Mitglieder gestatten dem SRV die Weitergabe aller Daten ihrer Zuchttiere, wenn der SRV dies im Rahmen der züchterischen Arbeit, der Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben und in der züchterischen Zusammenarbeit mit anderen Zuchtorganisationen oder zur Aufgabenerfüllung eingebundenen Organisationen und Stellen (Bsp. Landeskontrollverbände, Rechenstellen oder Besamungsstationen, insbesondere auch eine von der Züchtervereinigung selbst betriebene Besamungsstation etc.) für erforderlich hält.

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Die Vollmacht gilt mit Beitritt des Mitglieds zum SRV als erteilt und wird mit dessen Eintritt wirksam. Die mit dieser Regelung verbundene Bevollmächtigung des SRV gilt mit Datum ihres Inkrafttretens auch mit Blick auf bereits eingetragene Mitglieder.

Fordert der Dritte (speichernde Stelle) einen weitergehenden Nachweis der Bevollmächtigung, ist das Mitglied verpflichtet, diesen dem SRV nach Mitteilung des satzungsgemäßen Anlasses der Datennutzung zu erteilen. 5. Rechte und Pflichten der Mitglieder im Vollzug der ZBO

Ein erfolgreiches Zuchtprogramm basiert auf der engen Zusammenarbeit zwischen Mitgliedern und Züchtervereinigung. Zur Erreichung dieser Ziele verpflichten sich die Mitglieder

5.1 in ihrem Tierbestand die für die Durchführung des Zuchtprogramms erforderlichen Leistungsprüfungen und Bewertungen durchführen zu lassen und deren Durchführung zu unterstützen

5.2 dafür zu sorgen, dass alle Daten (z. B. Abstammung, Besamung bzw. Bedeckung und Abkalbung) wahrheitsgetreu angegeben werden und die Kennzeichnung der Tiere gemäß der gesetzlichen Bestimmungen fristgerecht erfolgt

5.3 die für die Zuchtbuchordnung erforderlichen Unterlagen ordnungsgemäß zu führen und ab dem Zeitpunkt der letzten Eintragung mindestens für die Dauer von 5 Jahren aufzubewahren

5.4 den Eigentumswechsel von Tieren und Embryonen dem SRV anzuzeigen

5.5 sich an allen zur Durchführung des Zuchtprogrammes erforderlichen Maßnahmen zu beteiligen

5.6 alle für Zuchtbuchführung und Zuchtwertschätzung erforderlichen Daten zu erheben, zur Verfügung zu stellen sowie Missbildungen oder Abnormitäten bei Kälbern zu dokumentieren und umgehend an den SRV zu melden

5.7 in alle für die Zuchtbuchführung erforderlichen Unterlagen auf Anforderung der Züchter-vereinigung bzw. seinem Beauftragten Einblick zu gewähren

5.8 Die Mitglieder haben gemäß der Satzung das Recht, gegen Entscheidungen der Züchtervereinigung im Vollzug der Zuchtbuchordnung und des Zuchtprogrammes Einspruch zu erheben.

6. Inkrafttreten Die Zuchtbuchordnung wurde am 28. August 2013 vom Vorstand des SRV beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

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Anlage 1a

ZUCHTBUCHEINTEILUNG

(auf der Grundlage der Verordnung über Zuchtorganis ationen vom 29.04.2009)

Zuchtbuch Abteilung Anforderungen an männliche Tier e Anforderungen an weibliche Tiere

Hauptabteilung des Zuchtbuches

Reinrassige Zuchttiere

Abteilung A

Herdbuch A

Gekörte Bullen: Eltern und Großeltern in der Hauptabteilung eines Zuchtbuches derselben Rasse eingetragen Ergebnisse der Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzung

lt. Zuchtbuchordnung zum Zeitpunkt der Körung,.Eine DNA-Karte des Bullen ist vorhanden Die Mindestwerte für die Körung sind in Anlage 3b beschrieben.

Vater und Großväter in der Hauptabteilung eines Zuchtbuches derselben Rasse

Mutter in der Hauptabteilung oder Mutter und Großmutter mütterlicherseits mindestens im Zuchtbuch derselben Rasse

Abteilung B

„Herdbuch B“

Eltern und Großeltern in der Hauptabteilung eines Zuchtbuches derselben Rasse eingetragen Eine DNA-Karte des Bullen ist vorhanden

Besondere Abteilung des Zuchtbuches

Eingetragene

Zuchttiere

Abteilung C

„Vorbuch “ Nicht definiert

Vater in der Hauptabteilung des Zuchtbuches

Mutter mindestens in der besonderen Abteilung eines Zuchtbuches derselben Rasse

Ergebnisse der Leistungsprüfung und ZWS laut Zuchtbuchordnung vorhanden

Festlegung von Mindestleistungstkriterien: mindestens wie Vorbuch D.

Abteilung D „Vorbuch “ Nicht definiert

Ergebnisse der Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung lt. Zuchtbuchordnung vorhanden

Rassetypische Merkmale

Mindestleistungskriterien: - 3.000 kg Milch (Laktationsleistung) oder eine

entsprechende Teilleistung des Tieres oder seiner Mutter oder seiner Großmutter oder

- eine Exterieureinstufung von mindestens 70 Punkten.

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AAnnllaaggee 11bb

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AAnnllaaggee 22aa ZZuucchhttzziieell :: DDeeuuttsscchheess HHoollsstteeiinn ((HHooll )) Deutsche Holsteins der Farbrichtung Schwarzbunt und Rotbunt werden auf hohe Lebensleistung gezüchtet. Ziel ist die wirtschaftliche Leistungskuh in milchbetontem Typ, die durch stabile Gesundheit und gute Fruchtbarkeit viele Laktationen nutzbar ist und über ein entsprechendes Entwicklungspotenzial mit hohem Futteraufnahmevermögen und optimaler Futterverwertung verfügt. Für den Komplex Milchleistung wird ein genetisches Potenzial von 10.000 kg Milch (305 Tage- Leistung) mit einem Fettgehalt von 4 % und einem Eiweißgehalt von 3,5 % angestrebt, um Lebensleistungen von über 40.000 kg Milch zu realisieren. Ausgewachsene Kühe sollten eine Kreuzhöhe von 145 bis 156 cm sowie ein Gewicht von 650 bis 750 kg erreichen. Ihr Körperbau und ihre Bewegungsmechanik, einschließlich eines korrekten und widerstandsfähigen Fundaments, müssen den Anforderungen einer hohen Leistung und langen Nutzungsdauer entsprechen. Verlangt wird außerdem ein gesundes und gut melkbares Euter, das in Qualität und Funktionsfähigkeit hohe Tagesleistungen über viele Laktationen ermöglicht und die Ansprüche moderner Melksysteme erfüllt.

Anlage 2b

Zuchtziel: Deutsches Braunvieh (BV)

Das Deutsche Braunvieh ist eine milchbetonte Zweinutzungsrasse. Neben der Milchleistung und dem Euter wird bei der Zucht besonderer Wert auf die Anpassungsfähigkeit, Langlebigkeit und das gesunde Fundament der Tiere gelegt. Die Eignung des Braunviehs für Grenzstandorte der Milcherzeugung wie Bergregionen, extreme Klima- und Futterverhältnisse, die Tropen und die günstige Zusammensetzung seines käsereitauglichen Milcheiweißes finden bei der Zucht Berücksichtigung. Die ideale ausgewachsene Braunviehkuh ist 138 – 152 cm (Widerrist) groß, über 600 kg schwer, sie gibt aufgrund der unterschiedlichen Standortbedingungen je nach Haltungsintensität mindestens 8.000 bis 9.000 kg Milch im Jahr mit mindestens 7 - 8 % Gesamtinhaltsstoffen Fett/Eiweiß. Die Mengenleistung muss dabei 250 – 300 kg Eiweiß übersteigen. Bei Haltung an stark benachteiligten Standorten werden auch niedrigere Mengenleistungen akzeptiert. Ihr Kalbeabstand soll 40 Tage nicht überschreiten. Die Mastfähigkeit und Schlachtkörperqualität der Braunviehtiere genügt den wirtschaftlichen Anforderungen extensiver und intensiver Rindermastverfahren. In Kombination mit spezialisierten Fleischrassen entstehen Kreuzungsprodukte, die in Mast- und Fleischleistung mit reinen Mastrassen ökonomisch konkurrieren können. Braunviehtiere zeigen eine gute Jugendentwicklung mit mindestens 1.050 g täglicher Zunahme im ersten Lebensjahr. Männliche Zuchttiere wiegen mindestens 430 kg. Masttiere erreichen im Alter von 450 Tagen mit 560 kg die Schlachtreife, ihre tägliche Zunahme in der Intensivmast liegt über 1.200 g pro Tag.

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Anlage 2c

Zuchtziel: Deutsches Fleckvieh (Flv)

Fleckvieh ist ein fitnessstarkes und leistungsbereites Doppelnutzungsrind. Die optimale Fleckviehkuh in der Milchproduktion hat eine starke Vorhand und weist auch zur Laktationsspitze noch eine für die Stabilität und Gesundheit des Tieres erforderliche Rücken- und Keulenbemuskelung auf. Die Körperproportionen harmonieren im Stand und in der Bewegung. Fleckviehtiere zeichnen sich durch ein stabiles Fundament aus. Ausgewachsene Fleckviehkühe weisen eine Kreuzbeinhöhe von 140 – 150 cm und einen Brustumfang von 210 – 240 cm bei einem Gewicht von 650 bis 850 kg auf. Das Becken ist breit und leicht abfallend. Das Euter ist fest angesetzt und hat einen ebenen Euterboden, der auch nach mehreren Laktationen noch über dem Sprunggelenk ist. Je nach Management und natürlichen Gegebenheiten werden in Abhängigkeit der Fütterungsintensität Herdenleistungen von 7.000 kg Milch mit 4,2 % Fett und 3,7 % Eiweiß ebenso realisiert wie Leistungsniveaus über 10.000 kg Milch. Die jährliche Milchleistung steigt bis zur fünften Laktation an. Eine markante Besonderheit der Rasse ist die Spitzenstellung in der Eutergesundheit mit einer durchschnittlichen Zellzahl von weniger als 180.000 Zellen über alle Laktationen.

Die frohwüchsigen männlichen Kälber eignen sich hervorragend für eine erfolgreiche Rindermast und sind ein wichtiger Zusatzerlös für den spezialisierten Milchproduzenten. In der Intensivmast der Jungbullen werden durchschnittliche tägliche Zunahmen von über 1.300 g bei einem Schlachtalter von 16 – 18 Monaten erreicht. 85 bis 90 % der Schlachtbullen werden in die vom Markt gewünschten Handelsklassen E und U bei einer Ausschlachtung von 57 – 60 % klassifiziert. Anlage 2d

Zuchtziel: Jersey (JER) Das Zuchtziel ist gerichtet auf die Erzeugung eines langlebigen, fruchtbaren, robusten und frühreifen, deutlich milchbetonten Einnutzungsmilchrindes. Es weist eine Lebendmasse von mehr als 400 kg und eine Kreuzbeinhöhe von 125 bis 130 cm auf, das unter differenzierten klimatischen und betriebswirtschaftlichen Verhältnissen eine hohe Anpassungsfähigkeit bei bester Futterverwertung einen Gehalt von 6,0 % Fett und 4,2 % Eiweiß mit einer guten Milchmengenleistung von ca. 6.000 kg Milch (ca. 600 Fett- und Eiweiß-kg) bei einer ausgewachsenen Kuh verbindet. Im Körperbau und der Bewegungsmechanik, einschließlich eines korrekten uns sehr widerstandsfähigen Fundamentes mit besten Klauen, müssen die Tiere den hohen Leistungsanforderungen gerecht werden. Verlangt wird des Weiteren ein gut melkbares, funktionelles, hoch aufgehängtes Euter mit korrekter Strichplatzierung, das hohe Tagesleistungen über mehrere Laktationen ermöglicht.

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Anlage 2e Rassespezifische Trächtigkeitsdauer

Für die Eintragung der geborenen Kälber sind die angegebenen Zeiträume je nach Rassezugehörigkeit maßgebend und im Rahmen der Abstammungsüberprüfung relevant. Rasse Trächtigkeitsdauer Zu-/ Abschläge (Tage)

(gültig für alle Rassen)

Holstein (SBT/ RBT) 265 - 295 a. Männliche Einling: +1

Rotvieh, Jersey 265 - 296 b. Färsenkalbung -1 Fleckvieh, Gelbvieh 272 - 303 c. Mehrlingskalbung -5 Braunvieh 272 - 303

Treffen mehrere Bedingungen zu, so sind alle Zu- und Abschläge zu berücksichtigen.

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Anlage 3 a Die lineare Bewertung und das System der Kuheinstuf ung Die Nachkommen von Besamungsbullen werden auf Basis einer Stichprobe einer Nachkommenprüfung für äußere Erscheinung in der ersten Laktation nach Vorgaben und Mindestkriterien der Rassedachverbände bewertet.

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Kuheinstufung:

Die Kuheinstufung erfolgt in den Merkmalskomplexen mit den angegebenen Gewichtungen:

In jeder Laktation kann eine Bewertung pro Kuh durchgeführt werden. Grundsätzlich ist die letzte Bewertung (Datum) unter Angabe der Laktationsnummer in den Zuchtbüchern, in der Zuchtbescheinigung und anderen Veröffentlichungen zu übernehmen.

Stand: 1. Januar 2009

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Anlage 3 b Die Bewertung der äußeren Erscheinung bei Bullen I. Jungbullen

Jungbullen mit einem Mindestalter von 12 Monaten werden durch den Zuchtleiter oder Beauftragte des SRV eingestuft und gekört. 1. Bedingungen am Tag der Körung für Kandidaten mit genomischem Zuchtwert:

a. gRZG >100 b. gRZE >100 c. DNA-Karte liegt vor d. Eltern und Großeltern sind in Hauptabteilung der gleichen Rasse eingetragen. e. Die Klassifizierung der äußeren Erscheinung erfolgt nach Maßgabe des nachfolgenden Notensystems unter 3. Die Mindestnote für die Zulassung beträgt ≥4.

2. Bedingungen am Tag der Körung für Kandidaten ohne genomischen Zuchtwert a. RZG > 100 oder ML der Mutter ≥ 700 kg Fett + Eiweiß b. Die Mutter muss in den Merkmalen Typ, Fundamente, Euter ≥ 80 Pkt. und in der Gesamtnote≥ 82 Pkt. eingestuft sein. c. Zusätzlich Kriterien bilden die Punkte 1c. – 1e.

3. Alle Bullen werden im Zuge der Körung hinsichtlich ihrer Merkmalsausprägung in der äußeren Erscheinung nach folgendem Notensystem bewertet:

Note Bewertung 9 ausgezeichnet 8 sehr gut 7 gut 6 befriedigend 5 durchschnittlich 4 ausreichend 3 mangelhaft 2 schlecht 1 sehr schlecht

II. Zuchtwertgeprüfte Bullen (Stand: 1. Januar 2005)

Holstein-Bullen werden durch den DHV-Chefklassifizierer eingestuft.

Voraussetzungen: • die Bullen müssen einen abgeschlossenen Testeinsatz haben • Mindestalter: 3,5 Jahre • Nacheinstufungen sind erst nach einem Jahr möglich

Bedingungen am Tag der Einstufung:

• Zuchtbescheinigung und die gemessene Kreuzbeinhöhe müssen vorliegen • der einzustufende Bulle muss vorgeführt werden • die erzielte Endnote wird veröffentlicht

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Klassifizierung nach drei Merkmalskomplexen und Ber echnung der Endnote:

1. Milchtyp : lineares Merkmal: (20 %) - Milchcharakter (Rippenwinkel, Rippenabstand, Knochenqualität) + Berücksichtigung der Harmonie (Körperproportionen, Übergänge, Oberlinie)

2. Körper : lineare Merkmale: (35 %) - Größe

- Stärke - Körpertiefe - Beckenlage - Beckenbreite

+ Berücksichtigung Körperlänge, Beckenlänge, Vorhandhöhe Mängel: Weicher Rücken, weiche Niere, lose Schulter, tiefliegender Schwanzansatz

3. Fundamente : lineare Merkmale: (45 %) - Trachtenhöhe

- Klauenwinkel - Hinterbeinwinkelung - Hinterbeinstellung - Sprunggelenk

+ Berücksichtigung Fesselung, Knochenqualität, Position Umdreher Mängel: verstellte Vorderbeine, Spreizklaue, Galle, Limax, krämpfig, spastische Parese, fassbeinig

4. Endnote : Wird berechnet aus 20% * Milchtyp + 35% * Körper + 45% * Fundament

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Anlage 4a

Offizielle Liste der genetischen Besonderheiten und Erbfehler für die Rassen Deutsche Holsteins (HOL), Rotvieh (RVA), Jersey (JER) und

die Genreserven dieser Rassen I. Geltungsbereich Die hier aufgeführten genetischen Besonderheiten und Erbfehler gelten für die Rassen: Deutsche Holsteins, Rotvieh/Angler, Jersey und die Genreserven dieser Rassen. Sollten die im folgenden aufgeführten genetischen Besonderheiten bzw. Erbfehler nur für einzelne Rassen zutreffen, so ist dies entsprechend kenntlich gemacht. II. Genetische Besonderheiten

Genetische Besonderheiten haben keinen negativen Einfluss auf die Gesundheit oder das Wohlbefinden der Anlageträger. In der folgenden Tabelle sind genetische Besonderheiten festgelegt, deren Bearbeitung aus züchterischen und/oder ökonomischen Gesichtspunkten sinnvoll ist.

Genetische Besonderheiten

Rasse Analyse-verfahren

Test bei * Zeitpunkt der Analyse**

Symbol Besamungs-

bullen Bullen-müttern

ET-Spender-tieren

Träger Nicht- Träger

Rotfaktor HOL Gentest b.B. b.B. b.B. b.B. RF Kappa Kasein HOL Gentest b.B. b.B. b.B. b.B. BB, AB AA Hornlosigkeit HOL Markertest b.B. b.B. b.B. b.B. PP, Pp, P,

PS

* Gruppe, bei der der Test routinemäßig oder bei Bedarf (b.B.) durchgeführt wird ** Stadium im Zuchtprogramm (z. B. vor Testeinsatz, vor Wiedereinsatz, bei Bedarf) P = phänotyp. hornlos, PP=homozygot hornlos, Pp=heterozygot hornlos, S= Wackelhorn (scurs)

III. Erbfehler

Nachfolgend sind Erbfehler aufgeführt, die durch ihre Tierschutzrelevanz und/oder ökonomische Bedeutung in der Zucht gekennzeichnet sind und entsprechend im Zuchtprogramm Berücksich-tigung finden. In Abhängigkeit der Häufigkeit, in der diese Erbfehler in der jeweiligen Population auftreten, wird festgelegt, bei welcher Gruppe (Bullen, die zur künstlichen Besamung eingesetzt werden; Bullenmütter; ET-Spendertiere) die routinemäßige Untersuchung zu erfolgen hat. Ferner ist festgelegt, welche Konsequenzen sich aus den Ergebnissen der Analyse für den weiteren Zuchteinsatz der Tiere ergeben. Sofern aus den Pedigree-Informationen begründeter Verdacht für das Vorhandensein des Erbfehlers beim Probanden (Besamungsbullen, Bullenmütter, ET-Spendertiere) besteht, muss eine Untersuchung erfolgen.

Erbfehler Rasse Analyse-verfahren

Test bei * Zeitpunkt der Analyse**

Symbol Konsequenzen für den Zuchteinsatz bei positivem Befund***

Besamungs-bullen

Bullen-müttern

ET-Spender-tieren

Träger Nicht- Träger

BLAD HOL Gentest Jungbullen b.B. b.B. vor Testeinsatz1 BL TL Auschluss Vererber b.B. b.B. vor Wiedereinsatz Reglementierung CVM HOL Gentest Jungbullen b.B. b.B. vor Testeinsatz1 CV TV Ausschluss Vererber b.B. b.B. vor Wiedereinsatz Reglementierung

* Gruppe, bei der der Test routinemäßig oder bei Bedarf (b.B.) durchgeführt wird ** Stadium im Zuchtprogramm: (z.B. vor Testeinsatz; vor Wiedereinsatz; vor Spülung, bei Bedarf) *** Ausschluss: Ausschluss der positiven Bullen von der Zucht und Merzung

Reglementierung: Kennzeichnung der positiven Tiere, eingeschränkter Einsatz in der Zucht (keine Anpaarung an Merkmalsträger) 1 Die obligatorische Untersuchungspflicht für Bullen, die die maximale Anzahl von 1.700 EB gemäß Tierzuchtgesetz nicht überschreiten, entfällt,

wenn beide Eltern als CVM bzw. BLAD-frei ausgewiesen sind. Diese Bullen werden nicht mit „TV“ bzw. „TL“ gekennzeichnet.

Verabschiedet auf der Mitgliederversammlung des Deutschen Holstein Verbandes e.V. (DHV) am 6 03.2009 in Buchloe

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Anlage 4b

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Anlage 5 Durchführung der Zuchtwertschätzung

Zuchtwerte werden für alle wirtschaftlich wichtigen Merkmalskomplexe geschätzt: • Milchleistung (Milchmenge, Fett, Eiweiß) • Funktionale Nutzungsdauer • Exterieur (19 lineare Merkmale, 4 Noten) • Eutergesundheit (somatischer Zellgehalt) • Fruchtbarkeit (weibliche Fruchtbarkeit) • Kalbeeigenschaften (paternaler und maternaler Kalbeverlauf) • Kälbervitalität (paternale und maternale Totgeburtenrate) • Melkbarkeit und Temperament

Alle Zuchtwerte – außer für die Milchleistungsmerkmale - und zusammenfassenden Indizes werden auf einer relativen Basis mit einem Mittel von 100 und einer Standardabweichung der wahren Zuchtwerte von 12 Punkten (bei 100% Sicherheit) standardisiert. Die Skala der Relativzuchtwerte ist so gewählt, dass eine züchterisch erwünschte Ausprägung eines Merkmals durch einen Zuchtwert von über 100 dargestellt wird. Alle Relativzuchtwerte beziehen sich auf eine aktuelle, jährlich im April angepasste Basis, die für die Rassen mit großem Zuchtprogramm von den jüngsten drei vollständig geprüften Testbullenjahrgängen (kleine Rassen: Jüngste 7 Jahrgänge Testbullen) gebildet wird.

Die Zuchtwertschätzung kann auch auf rein genomischen Informationen beruhen.

GGeessaammttzzuucchhttwweerrtt ((RRZZGG))

Im Gesamtzuchtwert werden alle wirtschaftlich bedeutsamen Merkmalskomplexe entsprechend ihrer Gewichtung im Zuchtziel umfasst.

Die geschätzten Zuchtwerte für die vielen Einzelmerkmale werden zunächst innerhalb von Merkmalskomplexen zu Relativzuchtwerten zusammengefasst. Unter Berücksichtigung der genetischen Beziehungen der Merkmalskomplexe zueinander sind diese mit folgender Gewichtung zum RZG kombiniert:

RZM Milchleistung (Fett-kg, Eiweiß-kg, Eiweiß-%) 45 %

RZN funktionale Nutzungsdauer 20 %

Fundament und Euter (lineare Beschreibung, Beurteilung) 15 %

RZR weibliche Fruchtbarkeit (Rastzeit, Non-Return-Rate, Verzögerungszeit) 10 %

RZS Eutergesundheit (somatischer Zellgehalt) 7 %

RZK Kalbemerkmale: Kalbeverlauf und Totgeburtenrate (jeweils maternal u. direkt) 3 %

Milchleistung (RZM)

Veröffentlicht wird der mittlere Zuchtwert aus Laktation 1, 2 und 3. Er ist zusammengefasst als Relativzuchtwert Milch (RZM), in dem Eiweißmenge, Fettmenge und Eiweißprozente in einem Verhältnis von 75 : 20 : 5 gewichtet sind.

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Funktionale Nutzungsdauer (RZN)

Der RZN ist ein zusammengefasstes Merkmal zur Beschreibung der genetisch bedingten Gesundheit und der Konstitution einer Kuh. Für den Zuchtwert “Funktionale Nutzungsdauer” werden neben direkten Informationen der Nutzungsdauer auch Zuchtwerte von korrelierten Informationsmerkmalen genutzt. Dazu zählen zurzeit die Zuchtwerte für Zellzahl, Körpertiefe, Fundamentnote, Eutertiefe und maternale Totgeburten. Die zusätzlichen Informationsmerkmale werden regelmäßig überprüft und entsprechend ihrer genetischen Korrelation und der Sicherheit der Informationen (ZW) berücksichtigt. Exterieur (RZE)

Die Daten für die Exterieur-Zuchtwertschätzung basieren auf der linearen Beschreibung und Bewertung von Kühen und Vergleichstieren in der ersten Laktation in allen Betrieben unter Milchleistungsprüfung.

Zuchtwerte werden für 19 lineare Merkmale sowie für die Noten in den Merkmalskomplexen Milchtyp, Körper, Fundament und Euter geschätzt. Die Zuchtwerte der linearen Merkmale werden innerhalb der Merkmalskomplexe mit den Zuchtwerten für die jeweilige Bewertungsnote zum veröffentlichten Zuchtwert für Milchtyp, Körper, Fundament und Euter zusammengefasst. Der Relativzuchtwert Exterieur (RZE) resultiert aus der Kombination dieser vier Zuchtwerte im Verhältnis von 10 : 20 : 30 : 40.

Im Gesamtzuchtwert werden nur die Teilzuchtwerte Fundament und Euter mit gleichstarker Gewichtung berücksichtigt. Töchterfruchtbarkeit (RZR)

Bei der Töchterfruchtbarkeit werden für fünf verschiedene Merkmale der weiblichen Fruchtbarkeit aus den Komplexen Zyklusbeginn und Konzeption Zuchtwerte geschätzt. Die vier Zuchtwerte aus dem Komplex Konzeption (NR56 und die Verzögerungszeit jeweils für Rinder und Kühe) werden zum Relativzuchtwert "Konzeption" zusammengefasst. Zusammen mit der Rastzeit (RZ) als Merkmal für den Zyklusbeginn bilden sie den Relativzuchtwert Töchterfruchtbarkeit RZR mit einer relativen Gewichtung von 75% Konzeptionsmerkmale zu 25% Rastzeit.

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Somatischer Zellgehalt (RZS)

Für den Zuchtwert Somatischer Zellgehalt werden die ermittelten 305-Tage Laktationszucht-werte für die 1.-3. Laktation mit einer Gewichtung von 0,26, 0,37 und 0,37 zum veröffentlichten Zuchtwert für die Zellzahl kombiniert Kalbemerkmale (RZK)

Innerhalb des Komplexes Kalbemerkmale werden die Zuchtwerte für die erste Kalbung im Kalbeverlauf und in der Totgeburtenrate jeweils maternal und direkt veröffentlicht. Es werden jeweils die beiden direkten Zuchtwerte und die beiden maternalen Zuchtwerte zu einem Kalbe-Index gleichgewichtig zusammengefasst: - RZKd = 50% ZW-Kalbeverlauf direkt + 50% ZW-Totgeburtenrate direkt - RZKm = 50% ZW-Kalbeverlauf maternal + 50% ZW-Totgeburtenrate maternal Der RZKd drückt aus, ob ein Bulle vermehrt zu Kalbeproblemen bei seinen Kälbern führt oder als Färsenbulle geeignet ist. Der RZKm ist eine Maßzahl für das Kalbeverhalten der Töchter eines Bullen. Melkbarkeit (RZD) und Temperament (MVH)

Der zusammenfassende Relativzuchtwert Melkbarkeit, RZD, basiert sowohl auf gemessener Melkbarkeit (kg/min) als auch auf subjektiver Einschätzung durch den Besitzer. (Daten zum Temperament während des Melkens (Melkverhalten) als subjektive Einschätzung des Besitzers wird nicht in allen Regionen erfasst.) Melkbarkeit und Temperament sind nicht Bestandteil des Gesamtzuchtwertes. Genomische Zuchtwerte

Genomische Informationen sind seit August 2010 in die offiziellen Zuchtwerte von Bullen und weiblichen Tieren als Teilinformation über die direkten genomischen Zuchtwerte (dGW) integriert. Wenn genomische Informationen innerhalb des vit-Zuchtwertschätz-Systems vorliegen, ist der offizielle Zuchtwert eines Tieres der kombinierte Zuchtwert (gZW) aus dem klassischen Zuchtwert (ZW) aufgrund Eigen- und/oder Nachkommenleistungen und dem direkten genomischen Wert (dGW). Bei jungen, genotypisierten Tieren, die noch ohne Eigen-/Nachkommenleistung sind, ist der klassische Informationsteil im kombinierten offiziellen Zuchtwert der Väter-Pedigree-Index (P.I.). Offizielle Zuchtwerte, die auch genomische Informationen enthalten, werden mit einem „g“ vor der Zuchtwert-Quelle gekennzeichnet. Genomische Zuchtwerte gibt es bisher für Schwarzbunte und Rotbunte Holsteins. Der direkte genomische Wert (dGW)

Der direkte genomische Wert eines Tieres wird nur auf Basis seines individuellen genomischen Musters berechnet, d.h., der genetischen Ausprägung an ca. 50.000 über das gesamte Genom verteilten Stellen, den sogenannten SNP-Markern. Um den direkten genomischen Zuchtwert berechnen zu können, muss über alle Markerpositionen bekannt sein, welche Markeraus-prägung in welcher Höhe mit der genetisch bedingten Leistungsausprägung in den Merkmalen verbunden ist. Dies wird für alle Merkmale aus dem Vergleich der SNP-Muster von möglichst sicher geprüften Tieren mit deren klassischen Zuchtwerten geschätzt. Aus der Schätzung resultiert für jedes Merkmal eine Summenformel, mit der die Markereffekte entsprechend der Markerausprägung bei einem Tier zum direkten genomischen Zuchtwert aufsummiert werden können. Sicher geprüfte Tiere - d.h. die genetisch bedingte

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Leistungsabweichung ist bekannt – sind nachkommengeprüfte Besamungsbullen. Die Bullen, auf denen die Schätzung beruht, werden als Lernstichprobe bezeichnet. Die Formel für die direkten genomischen Zuchtwerte beruht auf dem Vergleich von SNP-Mustern mit klassischen Zuchtwerten. Direkte genomische Werte gibt es daher für alle Merkmale einer Zuchtpopulation, in denen es auch klassische Zuchtwerte gibt. Wenn ein Tier genotypisiert ist, können daher alle Zuchtwerte bis hin zum Gesamtzuchtwert RZG berechnet werden, unabhängig von seinem Alter und seinem Geschlecht. Die genomische Summenformel ist allerdings nur für Tiere der Zuchtpopulation anwendbar, in der sie auch abgeleitet wurde. Kombination mit klassischen Zuchtwertinformationen

Damit ein Tier nicht gleichzeitig zwei Zuchtwerte für ein Merkmal hat, werden der klassische Zuchtwert und der direkte genomische Wert zum offiziellen genomisch verbesserten Zuchtwert (gZW), kurz genomischer Zuchtwert genannt, kombiniert. Der gZW enthält alle Zuchtwertinformationen und ist jeweils der sicherste mögliche Zuchtwert für ein Tier. Auch Tiere noch ohne Eigen- oder Nachkommenleistung haben klassische Zuchtwertinformationen, nämlich über ihre Vorfahren. Für die Kombination bei jungen Kandidaten wird der väterliche Pedigree-Index (½ Vater + ¼ MV + 1/8 MMV + ...) verwendet. Untersuchungen haben gezeigt, dass die Mutter-Zuchtwerte der hoch vorselektierten Jungrinder und Bullenkälber, die genotypisiert werden, im Mittel auf Grund der besonderen Behandlung dieser wertvollen Kühe oft überschätzt sind. Dies ist auch der Grund, warum die genotypisierten Kühe nicht Bestandteil der Lernstichprobe sind. Die Gewichtung des klassischen Zuchtwertes und des direkten genomischen Wertes im kombinierten gZW erfolgt mit einem Indexverfahren anhand der jeweiligen Sicherheiten der beiden Informationsquellen. Veröffentlichung genomischer Zuchtwerte

Bei allen Tieren mit genomischen Informationen im vit-Schätzsystem ist der kombinierte genomisch verbesserte Zuchtwert (gZW) der offizielle und damit zu veröffentlichende Zuchtwert. Die gZW aller Bullen und weiblichen Tiere werden in das Herdbuchsystem übernommen.

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Anlage 6 Zuständigkeiten für die Leistungsprüfungen und Zuch twertfeststellungen

Merkmale/ Art der Durchführung Zuständigkeit

1. Erfassung Milchleistung und somatische Zellzahl

Sächsischer Landeskontrollverband e.V.

2. Melkbarkeitsprüfung Sächsischer Landeskontrollverband e.V./ Besitzerbefragung durch SRV

3. Bewertung der äußeren Erscheinung, Temperament und Melkverhalten

Besitzerbefragung durch SRV

4. Erfassung der Fruchtbarkeitsdaten Sächsischer Landeskontrollverband e. V.

5. Erfassung von Kalbedaten HI-Tier Geburtsmeldung durch Besitzer über VIT

6. Funktionale Merkmale

Die für die Berechnung der Zuchtwerte für Nutzungsdauer erforderlichen Daten werden von den Landeskontrollverbänden (siehe 1) und des SRV sowie den von den Betriebe gemeldeten Daten durch die Vereinigte Informationssysteme Tierzucht (VIT), zusammengefasst und entsprechend den aktuellen Zuchtwertschätzungen berechnet.

7. Erfassung von genetischen Besonderheiten und Erbfehlern

Die Erfassung von genetischen Besonderheiten und Erbfehlern erfolgt durch den SRV. Das Mitglied ist verpflichtet, alle bekannten Untersuchungsergebnisse an den SRV für die Herdbuchführung zur Verfügung zu stellen.

8. Durchführung der Zuchtwertschätzungen

Die derzeit zuständige Behörde hat die Vereinigte Informationssysteme Tierzucht (vit), Verden mit der Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen offiziellen Zuchtwertschätzung beauftragt. Für die darüber hinausgehenden Zuchtwert-schätzungen inklusive der genomischen Zuchtwertschätzungen für die Rassen Rotbunt RH und Holsteins hat der SRV ebenfalls die Vereinigte Informationssysteme Tierzucht (vit), Verden, beauftragt. Für die Rassen Fleckvieh und Braunvieh wird die Zuchtwertschätzung in Absprache der beiden ICAR anerkannten Rechenzentren im Rechenzentrum München-Grub durchgeführt und dem VIT für Aufarbeitung in die Herdbücher zur Verfügung gestellt.

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Anlage 7 Fristen und Zuständigkeiten für die Übermittlung/ M eldung von Daten Art Frist Zuständigkeit Geburtsanzeige nach Maßgabe der gültigen VVVO Züchter Kennzeichnung nach Maßgabe der gültigen VVVO Züchter Besamungsdaten Monatlich Züchter Deckdaten (Natursprung) Monatlich Züchter Leistungsprüfungen (MLP) Monatlich LKV Sachsen Leistungsprüfungen unmittelbar nach Bewertung SRV Zuchtwertschätzungen 3 Mal/Jahr SRV/VIT Alle für die Zuchtbuchführung relevanten Daten sind zeitnah in die Zuchtbücher zu übernehmen. Dazu werden alle aktualisierten Leistungsprüfungsdaten (MLP) vom zuständigen Landeskontrollverband an die mit der Herdbuchführung beauftragte Stelle (vit) mindestens wöchentlich weitergeleitet. Die Leistungsprüfungen werden aktuell direkt online vom SRV in die Zuchtbücher eingetragen. Alle Daten und Ergebnisse der Zuchtwertschätzung werden zeitnah nach der Veröffentlichung durch das vit in die Zuchtbücher übertragen. Die Besamungsdaten sind mindestens vierteljährlich zu melden. Die beim SRV eingehenden Besamungsdaten werden mindestens monatlich aktualisiert und in die Zuchtbücher übertragen.

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Anlage 8 Leistungszeichen und Prämierungen Die Teilnahme von Herdbuchtieren an Tierschauen und die Untersuchungsergebnisse bestimmter Merkmale werden in die Herdbücher nach unten stehender Zeichenerklärung übernommen:

Abkürzungen und Zeichenerklärung MILCHRINDER ALLGEMEINE ANGABEN geb. Geburtsdatum Züchter Züchter des Bullen Besitzer Besitzer des Bullen P phänotypisch hornlos (genetischer Status unbekannt) Pp heterozygot hornlos (Basis: Abstammung bzw. Nachkommenprüfung) Pp* heterozygot hornlos (Basis: Gentest) PP homozygot hornlos (Basis: Abstammung bzw. Nachkommenprüfung)

PP* homozygot hornlos (Basis: Gentest) pp* gehörnt (Basis: Gentest) PS Wackelhörner BLF BLAD frei BLC BLAD Träger BYF Brachyspina frei BYC Brachyspina Träger CVF CVM frei CVC CVM Träger DBF DUMPS frei DBC DUMPS Träger MFF Mulefoot frei MFC Mulefoot Träger RDC Rotfaktor Träger aAa Triple-A Code ET Embryotransfer

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ZUCHTWERTE g genomisch unterstützter Zuchtwert gRZG Gesamtzuchtwert gRZM Relativzuchtwert Milch gRZE Relativzuchtwert Exterieur gRZS Relativzuchtwert Zellzahl gRZN Relativzuchtwert Nutzungsdauer gRZD Relativzuchtwert Melkbarkeit RZF Relativzuchtwert Fleisch DMG (kg/ min) Durchschnittliches Minutengemelk gRZR Relativzuchtwert Reproduktion RZKm Relativzuchtwert Kalbeverlauf maternal RZKd Relativzuchtwert Kalbeverlauf direkt Si.% Sicherheit Zuchtwerte in % Tö. Anzahl Töchter Betr. Anzahl Betriebe n. LA aktuelle absolute Leistung Zuchtwert [Termin der ZWS] Milch kg; Fett %; Fett kg; Eiweiß %; Eiweiß kg BEWERTUNG 90 - 100 EX exzellent 85 - 89 VG sehr gut 80 - 84 GP gut (1) 44+44 / 88 VG Bewertungsbeispiel / Systematik bis 1998

(1) Laktation zum Zeitpunkt der Bewertung 44+44 / 88VG Punktzahl Typ + Punktzahl Euter/ Gesamtpunktzahl

05/91-91-90-90/90 EX Bewertungsbeispiel / Systematik ab 1999 05/ Laktation zum Zeitpunkt der Bewertung 91-91-90-90/ Punktzahl Milchtyp – Körper – Fundament - Euter 90 EX Gesamtpunktzahl

LEISTUNGSINFORMATION 4 / 3 LA Kalbungen / Laktationen HL 3 Höchstleistung (305 Tg) Laktation-Nr.

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Anlage 9 Selektionskriterien im Rahmen der Zuchtprogramme de s SRV Zur Durchführung der Selektion werden nach jeder offiziellen Zuchtwertschätzung Listen für die Rassen nach Zuchtwerten erstellt. Hauptselektionskriterium ist der RZG bzw. GZW. Die Mindestbedingungen für die Verwendung weiblicher Tiere im Rahmen der Zuchtprogramme sind fließend. Entsprechende Anpaarungskandidaten gehören zur Stichprobe der besten 1% aller Zuchtrinder aus der Population. Bei genetisch besonders wertvollen Tieren können Abweichungen von den Mindestbedingungen angewendet werden, wenn sie zur Erhaltung der genetischen Vielfalt beitragen und besondere Eigenschaften in ihren Zuchtwerten und der Abstammung aufweisen.

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Anlage 10 Liste der für die Leistungsprüfung und Zuchtwertsch ätzung zu erfassenden Merkmale Basisdaten - Geburtsdatum - Vater/Mutter - Rasse - Kalbedatum und Kalbenummer aller Kalbungen Milchleistungsmerkmale - Milchmenge (kg/Tag) - Fettgehalt u. -menge (%, kg) - Eiweißgehalt u. -menge (%, kg) Zellzahl - Zellgehalt (Zellen/ml) Exterieur (Stichprobenerfassung) - Erfassungsdatum - Beurteiler - 19 lineare Merkmale (Skala 1-9) - 4 Noten der Merkmalskomplexe Milchtyp, Körper, Fundament und Euter (Skala 65-89) Melkbarkeit (Stichprobenerfassung) - Besitzerbefragung zur Melkbarkeit (Skala 1-5) (im Rahmen der linearen Nachzuchtbeschreibung) - oder Ermittlung des durchschnittlichen Minutengemelkes (kg/min) nach ADR-Empfehlung Melkverhalten (Stichprobenerfassung) - Besitzerbefragung zum Melkverhalten (Skala 1-5) (im Rahmen der linearen Nachzuchtbeschreibung) Nutzungsdauer - Abgangsdatum

- Abgangsgrund Fruchtbarkeit - Belegungsdaten (Belegungen und Bedeckungen) - Belegungsbulle - Art der Belegung (Natursprung, gesextes Sperma, …) Kalbemerkmale - Vater des Kalbes - Kalbeverlauf nach ADR-Schlüssel - Totgeburt ja/nein

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Anlage 11 Zuchtorganisationen, mit denen nach §4 (1) Nr. 4 Ti erZG eine Zusammenarbeit zum Aufbau einer Referenzstichprobe für die genomis che ZWS erfolgt. Landesverband Thüringer Rinderzüchter e.G. Stottenheimerstr. 19, 99087 Erfurt Osnabrücker Herdbuch e.G. Föckinghausen, 49324 Melle Rinderproduktion Berlin-Brandenburg GmbH Lehniner Str. 9, 14550 Groß Kreutz Rinderunion Baden-Württemberg e. V. Ölkolferstr. 41, 88518 Herbertingen Rinderzuchtverband Mecklenburg-Vorpommern e.G. Zarchliner Str. 7, 19395 Karow Rinderproduktion Niedersachsen GmbH Postfach 1680, 27266 Verden Rinderzuchtverband Sachsen-Anhalt eG Bahnhofstr. 32, 39576 Stendal Rinderzucht Schleswig Holstein e.G. Rendsburger Straße 178, 24537 Neumünster Rinder-Union West eG Postfach 60 88, 48035 Münster Zuchtverband Schwarzbunt und Rotbunt Bayern e.V. Stadtgraben 1, 85276 Pfaffenhofen Sächsischer Rinderzuchtverband eG Schlettaer Str. 8, 01662 Meißen Verein Ostfriesischer Stammviehzüchter e.G. Postfach 2029, 26770 Leer Weser Ems Union e.G. Feldlinie 2a, 26160 Bad Zwischenahn Zucht- und Besamungsunion Hessen e.G. Postfach 480, 36294 Alsfeld Zuchtrinder-Erzeugergemeinschaft Hannover e.G. Osterkrug 20, 27283 Verden