Zur Sache Nr. 6: PKA (1999)

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Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow- Dannenberg e.V. Zur Sache PKA Die Pilot-Konditionierungsanlage Die machen den Castor auf! 4 DM ermäßigt 2 DM Nr. 6 September 1999 Bleibt an Gorleben alles kleben? Eine neue Atomfabrik entsteht. Ihr Kür- zel: PKA. (Wolfgang Ehmke) Die Pilot-Konditionier-ungsanlage in Gorleben (Wolfgang Neumann) Wie alles begann: Dokumentation Neueste Entwicklungen: Verzöger- ter Endspurt der Betreiber kontra Ver- hinderungsstrategie des Anti-Atom-Wi- derstandes (Frank Krüger)

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PKA - Die Pilot-KonditionierungsanlageDie machen den Castor auf!

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Page 1: Zur Sache Nr. 6: PKA (1999)

Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V.

Zur Sache

PKADie Pilot-KonditionierungsanlageDie machen den Castor auf!

4 DM

ermäßigt 2 DM

Nr. 6September 1999

• Bleibt an Gorleben alles kleben? Eine neue Atomfabrik entsteht. Ihr Kür-zel: PKA. (Wolfgang Ehmke)

• Die Pilot-Konditionier-ungsanlage in Gorleben (Wolfgang Neumann)

• Wie alles begann: Dokumentation

• Neueste Entwicklungen: Verzöger-ter Endspurt der Betreiber kontra Ver-hinderungsstrategie des Anti-Atom-Wi-derstandes (Frank Krüger)

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Zur SacheNr. 6

PKADie Pilot-Konditionierungsanlage

Die machen den Castor auf!

Die Broschüren der Reihe „Zur Sache“ erscheinen unregelmäßig und liefern Einschätzungen und Hinter-grundinformationen zum Widerstand gegen die Atomanlagen in Gorleben.

Sie werden herausgegeben von der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V.

Preis: 4,00 DM, ermäßigt 2,00 DM

2. überarbeitete Auflage, September 1999Gestaltung: Torsten Koopmann

Druck: Köhring, LüchowCopyright: BI Lüchow-Dannenberg e.V.

Die Autoren:Wolfgang Ehmke

Sprecher der BI Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V.Wolfgang Neumann

Physiker, Gruppe Ökologie HannoverFrank Krüger

ehemaliger Vorsitzender der BI Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V.

Fotos:Rainer Erhard u. a.

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PKA - wendländischer Elchtest für Rot/Grün

Die Genehmigung für den Betrieb der Pilot-Konditionierungsanlage (PKA) steht an. Formal bedarf es einer Unterschrift des nie-dersächsischen Umweltministers Wolfgang Jüttner (SPD) unter die dritte Teilerrichtungsgenehmigung (3. TEG). Der Baukörper ist fertiggestellt. Die Kosten nach Angaben der Gesellschaft für Nuklearservice (GNS) betrugen 600 Millionen DM. Die GNS will grünes Licht für die Inbetriebnahme dieser Anlage, auch wenn sie nicht recht weiß, wozu sie - zumindest zum jetzigen Zeitpunkt - gut sein sollte. Auf einer Fachtagung zum Thema PKA, zu dem das niedersächsische Umweltministerium am 3. Mai 1999 nach Hannover einge-laden hatte, räumte Dr. Wolfgang Hawickhorst seitens der GNS das fehlende Bedarfsinteresse der Beteiber ein: ein Endlager Gor-leben steht in Frage, frühestens im Jahr 2030 sei mit der Realisierung des Endlagerprojekts zu rechnen. Der Hauptzweck der PKA, nämlich Brennelemente aus Castorbehältern herauszuziehen und in sogenannten Pollux-Behältern endlagerfertig zu verpa-cken, wird glatt verfehlt. Und wir fügen hinzu: da noch keine endgültige Entscheidung über die Gesteinsformation eines künftigen Endlagers gefallen ist, macht es auch keinen Sinn, hochradioaktive Abfälle in Behälter zu packen, die auf Salzgestein „zugeschnit-ten“ sind.

Die GNS will den Bescheid, aber sie will auf den heißen Betrieb der PKA vorläufig verzichten. Hawickhorst: „Denn wir beab-sichtigen ohnehin, zunächst nur mit dem kalten nicht nuklearen Konditionierungsbetrieb zu beginnen und den heißen nuklearen Konditionierungsbetrieb - abgesehen von Vorversuchen - im genehmigten Umfang von 35 t Kernbrennstoff pro Jahr erst dann aufzunehmen, wenn die Bundesregierung die Eignung eines Endlagerstandortes definitiv festgestellt hat.“

Daraus folgern wir - juristisch geprochen - ein mangelndes Bescheidinteresse der GNS, die die PKA-Genehmigung in erster Linie zum Zwecke des Investitionserhalts einfordert. Die PKA ist eine Fehlinvestition! Peck gehabt, GNS!

Das nützt es auch wenig, den den Betriebszweck der PKA schleichend umzudefinieren. Optimierung der Zwischenlagerung ist das Zauberwort. Und das Bundesumweltministerium unter Jürgen Trittin (Grüne) assistiert der GNS auch noch, wenn es verlaut-baren läßt, die PKA sei als Servicebetrieb für das Brennelementzwischenlager willkommen. Die GNS hat diese Steilvorlage schnell aufgenommen. Als doppeltes Sicherungskonzept („Gürtel und Hosenträger“) wird die PKA gepriesen. Falls bei der Cas-torlagerung doch mal etwas schief geht, bräuchte man eine heisse Zelle vor Ort.

Da müssen wir zurückfragen: das Kürzel PKA steht für etwas anderes. Wenn drauf steht „Konditionierungsanlage“, aber es ist keine mehr drin, muß sich materiell so viel verändert haben, dass es eines neuen Genehmigungsverfahrens mit Öffentlichkeitsbe-teiligung bedurft hätte. Gleichzeitig dümpelt aber ein Genehmigungsverfahren vor sich hin, bei dem wir gute Karten hatten, der GNS noch einmal einen Strich durch die Rechnung zu machen, bei der Einleitung radioaktiver Betriebsabwässer über eine Pipeli-ne in die Elbe. Die GNS ist mit ihren Antragsdaten dermaßen ins Schlingern geraten, dass sie auf die Pipeline vorläufig verzichten will. Stattdessen sollen die kontaminierten Flüssigabfälle quer durch die Republik nach Karlsruhe gekarrt werden. Noch eine Fra-ge: wenn also doch Zweifel an der Sicherheit der Castorlagerung bestehen, warum wird dann die Betriebserlaubnis für das Brenn-elementzwischenlager nicht kassiert? Oder umgekehrt - warum wird dann nicht in Ahaus und Greifswald eine heiße Zelle für Re-paraturzwecke errichtet?

Die Serviceleistungsthese ist nur vorgeschoben, weil Bund und Land Schadensersatzprozessen aus dem Weg gehen sollen. Dafür sollen wir die schleichende Verseuchung der Umgebung durch Abluftkamin und später dann Abwässer schlucken? Nein danke!

Erinnern wir uns: Das niedersächsische Umweltministerium schloss einen Vergleich mit der Gesellschaft für Nuklearservice (GNS), um Schadensersatzansprüchen in Höhe von 15 Millionen DM aus dem Wege zu gehen. Mit dem Kniefall der Umweltmi-nisterin Monika Griefahn, der Amtsvorgängerin Wolfgang Jüttners, vor den Interessen der Atomwirtschaft garantierte die Um-weltministerin vertraglich, daß die Genehmigungsunterlagen zügig bearbeitet würden, damit die Realisierung der PKA voran-käme. Stockungen und Verzögerungen wie Pfusch am Bau hatte es in der Vergangenheit immer wieder gegeben. In nachweislich 25 Fällen war die GNS von den Bauunterlagen abgewichen. Das Umweltministerium prüfte gründlich und mußte im Juli 1994 durch den damaligen Bundesumweltminister Töpfer per Weisung dazu angehalten werden, einer 2. Teilerrichtungsgenehmigung zuzustimmen. Wer hat hier die Verzögerung zu verantworten?

Dieses Heft soll die Debatte um die PKA fundieren helfen. Ursprünglich, und das legt Wolfgang Neumann in seinem Beitrag dar, wurde die PKA von der Atomwirtschaft als Alternative zur Wiederaufbereitung propagiert. Mittlerweile wird ihr mit Billigung durch die Atomaufsicht in Hannover jene gänzlich andere Zweckbestimmung unterschoben: als Serviceeinrichtung für das Cas-torlager. Minutiös zeichnet Frank Krüger diese Funktionsänderung nach. Der Autor widerlegt auch, daß die „P“KA lediglich eine Pilotanlage ist, hier wird ein Baustein der alten Planungen realisiert, in Gorleben ein Nukleares Entsorgungszentrum zu errichten. Die PKA soll künftig mit Sicherheit großtechnisch genutzt werden.

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Wochenlang diskutierten die kommunalen Gremien und Umweltverbände über die Folgen der Einleitung radioaktiver Abwässer aus der PKA in die Elbe, die gegenwärtig auf Eis gelegt ist. Über den Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (LBU) wa-ren auch wir gefragt. Unsere Stellungnahme ist am Ende dieses Heftes abgedruckt.

Die PKA hat eine Widerstandsgeschichte. Selbstkritisch müssen wir eingestehen, daß im Schatten der Castorauseinandersetzung die PKA von uns „stiefmütterlich“ behandelt wurde. Das hat sich in den letzten Monaten entscheidend verändert. Die erste große Anti-Atom-Demonstration unter Rot-Grün fand im Frühjahr 1999 in Gorleben vor der PKA statt. Im Sommer überreichten wir Jüttner Tausende von Unterschriften gegen die PKA, Mitte September bekommt Jürgen Trittin einen Sack mit Unterschriften aus dem Wendland. Anfang Oktober demonstrieren wir erneut gegen die PKA. Die PKA ist der wendländische Elchtest für Rot/Grün. Deren Atomausstiegsbeschlüsse messen wir am Umgang mit der PKA!

Der Widerstand darf sich nicht allein auf die Castorbehälter konzentrieren. Trotzdem gilt: Je weniger Castorbehälter Gorleben er-reichen, desto weniger Futter gibt es für den heißen Betrieb der PKA. Eine klare Zielvorgabe.

Wolfgang Ehmke

Wolfgang Ehmke

Bleibt an Gorleben alles kleben? Eine neue Atomfabrik entsteht. Ihr Kürzel: PKA.Zynismus, könnte man vermuten, hatte die Manager von der Deutschen Gesellschaft zur Wiederaufarbeitung (DWK) dazu verlei-tet, ausgerechnet 4 Tage nach der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl, am 30. April 1986, den Antrag zur Errichtung einer Pilot-konditionierungsanlage (PKA) zu stellen. Aber das timing dessen, was im Wendland in unmittelbarer Nachbarschaft zu den Zwi-schenlagerhallen gebaut werden soll, unterliegt sicherlich ganz anderen Maßstäben als politischem Fingerspitzengefühl: schließ-lich handelt es sich um das - für die Atomwirtschaft - notwendige Bindeglied zwischen diesen oberirdischen Lagerstätten und ei-nem zukünftigen Endlager. Die Atomlobby hat den Traum eines Nuklearen Entsorgungszentrums noch lange nicht ausgeträumt und der Standort dafür heißt immer noch Gorleben!

Hinter dem Kürzel PKA verbirgt sich eine Atommüllfabrik mit heißer Zelle und 60 m hohem Abluftkamin. Hinter dicken Beton-wänden sollen dort in Zukunft - zunächst - jährlich 35 t Brennelemente, deren Wiederaufarbeitung zu teuer oder technisch nicht möglich ist, zerschnitten und so konditioniert (verpackt) werden, daß sie endlagerfertig sind. Das werden in erster Linie Brennele-mente mit zu hohem Abbrand sein bzw. aus bereits wiederaufbereitetem Uran sowie MOX (Mischoxid)-Brennelemente. In dieser "Mehrzweckanlage" sollen aber auch flüssige, kontaminierte Lösungen verdampft und zementiert werden.

Mehrere Zwecke erfüllt die PKA nicht nur in technischer, sondern auch politischer Hinsicht: sie gälte als Entsorgungsnachweis für alle Brennstäbe, die nicht in die WAA nach La Hague bzw. Sellafield geschickt werden können und sie böte eine Reparaturmög-lichkeit für defekte CASTOR-Behälter aus dem angrenzenden Zwischenlager. Denn ein wichtiges Argument im Rechtsstreit um das CASTOR-Lager war (und ist), daß ein beschädigter CASTOR dort nicht entsorgt werden könnte und im Schadensfall wieder auf die Reise in ein Atomkraftwerk gehen müßte.

Den lokalen Widerstand gegen PKA rief die DWK mit ihrer Ankündigung gleich nach der Bekanntgabe der Bauabsicht zwar auf den Plan, aber im Schatten von Tschernobyl und Wackersdorf hatten die Lüchow-Dannenberger es schwer, das neuerliche Gorle-ben-Projekt bundesweit bekannt zu machen. Lediglich 12.500 Einwendungen waren im Mai 1988 zum offiziellen Anhörungster-min in Gartow bei der Genehmigungsbehörde eingegangen (zum Vergleich: rund 650.000 Einwendungen hatten die Oberpfälzer zur gleichen Zeit gegen die WAA zusammengetragen). Erst nach dem Aus für Wackersdorf war das Interesse an "Gorleben" wie-der gewachsen. Nicht zuletzt dazu beigetragen hatte die Ankündigung der DWK, noch im Herbst 1989 mit dem Bau der Anlage beginnen zu wollen. Der Aufsichtsrat der DWK (die DWK gehört wie die WAA-Planungen inzwischen der Geschichte an, die Rechtsnachfolgerin ist die Gesellschaft für Nuklearservice) hatte 400 Millionen DM dafür locker gemacht.

Der PKA wurde nach dem Abgesang auf eine nationale Wiederaufbereitungsanlage in der Gemeinsamen Erklärung zur deutsch-französischen Zusammenarbeit vom 20.4. 1989 eine besondere Rolle beigemessen. Die Regierungschefs Kohl und Mitterand skizzierten eine Arbeitsteilung Wiederaufbereitung in Frankreich - Abfallbehandlung in der Bundesrepublik: "Beide Seiten sind sich ebenfalls darüber einig, ihre Zusammenarbeit auf andere Gebiete der Kernbrennstoffentsorgung auszudehnen, insbesondere auf die Forschung und Entwicklung zur Charakterisierung und Konditionierung der Abfälle".

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Die Bürgerinitiative Umweltschutz im Wendland machte seitdem mobil. Hochaktive verglaste Abfälle ins Zwischenlager, schwe-discher Atommüll ins Endlager, und jetzt die Konditionierung als europaweites Projekt - so wandelt sich Gorleben vom nationalen zum europäischen Entsorgungszentrum, lautete die Befürchtung. Intern wurde längst über eine Platzbesetzung diskutiert.

"Ob dieses Ziel erreicht werden kann, hängt von der seit 13 Jahren immer wieder geforderten Aktionsbereitschaft der Lüchow-Dannenberger/innen ab. Aber auch von der auswärtigen Unterstützung. Ziel ist es, das Kürzel PKA so bekannt zu machen wie die drei Buchstaben WAA". So formulierten wir recht ehrgeizig unsere Absichten, als sich der Baubeginn der PKA abzeichnete.

In den Antragsunterlagen der DWK war nachzulesen, wo der sachliche Zusammenhang liegt. Die DWK pries die "Erfahrungen mit der Konditionierung", die sie in Gorleben eigentlich doch erst erproben will, mit dem Hinweis auf die Wiederaufarbeitungs-techniken wie Zerschneiden und Zerlegen der Brennelemente: "So werden z.B. im Kernforschungszentrum Karlsruhe, in der Wie-deraufarbeitungsanlage in Karlsruhe und in der Wiederaufarbeitungsanlage in La Hague (Frankreich) Teilschritte unter ähnlichen Bedingungen angewendet". Genau das hatte selbst die Gemeindevertreter auf den Plan gerufen, die als Folge der Akzeptanz-Mil-lionen ("Gorlebengelder") am Tropf der DWK hingen, der Gorlebener Rat und die Samtgemeinde Gartow haben sich gegen die PKA ausgesprochen, solange dort Brennelemente zerschnitten werden. Mit Verweis auf die hohen radioaktiven Abgabewerte als Folge dieses Verfahrungsschritts forderten die Gemeindevertreter, auf das Zerschneiden der Brennelemente zu verzichten und sich auf das bloße Verpacken der Abfälle und Brennelemente als ganze zu beschränken.

Die DWK brauchte nach der Wackersdorf-Pleite sichtbare Erfolge. Sie rechnete mit der Einrichtung der Baustelle "noch im Herbst". 3,5 ha Wald müßten gefällt werden, Bilder, die Wendländer zur genüge kennen. Der Zögerer in diesem Verfahren hieß ausgerechnet Ernst Albrecht. Der christdemokratische Ministerpräsident, der mit der Standortbenennung Gorlebens am 22.2.1977 der Region alles eingebrockt hatte, war in der Zwickmühle: einerseits verhandelte er gerade mit Bonn um eine Atommüllpauscha-le in gleicher Höhe wie die 1,5 Milliarden Subventionen für die Oberpfalz nach dem Aus in Wackersdorf (lediglich 90 Millionen waren ihm bisher als Strukturhilfe geboten), andererseits steuerte auf das Jahr 1990 mit den nächsten Landtagswahlen zu, mußte also bei einem drohenden Regierungswechsel schnell noch vollendete Tatsachen schaffen und die erste Teilerrichtungsgenehmi-gung erteilen lassen.So verzögerte sich der erste Spatenstich noch um einige Monate, Monate, die wir dringend benötigten, um landauf landab zu mo-bilisieren, und das in einer Zeit, in der das Thema Atom keine Rolle spielte. Alles stand im Bann des Zusammenbruchs des Real-sozialismus, und die Krise linker Politik lähmte auch die Aktionsbereitschaft vieler Atomkraftgegner/innen. Aber wir hatten in un-serer Nachbarschaft Gesinnungsfreund/innen. Die Baustelle des AKW-Doppelblocks Stendal war nur 60 km entfernt. Schon vor der Wende hatten wir Kontakte zu den dortigen Umweltgruppen, so manches Paket mit Flugis, Broschüren und Büchern hatten wir im "kleinen Grenzverkehr" an den Vopos vorbei nach Stendal geschmuggelt. Es sollte nicht nur eine Platzbesetzung, sondern auch die erste deutsch-deutsche Anti-Atom-Demonstration geben: zuerst in Gorleben, dann 6 Wochen später im Gegenzug in Stendal, so hatten wir's verabredet.

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Wolfgang Neumann

Die Pilot-Konditionierungsanlage in GorlebenDas Genehmigungsverfahren für die Pilot-Konditionierungsanlage in Gorleben (PKA) befindet sich im August 1999 in seinem Endstadium. Das Niedersächsische Umweltministerium (NMU) muß als Genehmigungsbehörde in absehbarer Zeit über die Erteilung der dritten Teilgenehmigung (3. TG) zum Betrieb der bereits fertig errichteten Anlage entschei-den. Es wird vielfach in Frage gestellt, ob die Inbetriebnahme der PKA sinnvoll bzw. überhaupt notwendig ist. Das Ent-scheidungsermessen der Genehmigungsbehörde ist durch Abmachungen mit den Antragstellern eingeschränkt. Die rechtliche Zulässigkeit der Abmachungen wird teilweise bestritten, doch weder das NMU ist bereit sie zu kündigen, noch das Bundesumweltministerium ist bereit eine bundesaufsichtliche Weisung zur Nichtigkeit der Abmachungen oder zur Hinterfragung der konzeptionellen Notwendigkeit unter veränderten Entsorgungsrandbedingungen zu erteilen. Der Aus-gang des Genehmigungsverfahrens ist noch ungewiß, in der Tendenz ist aber momentan eher mit einer Genehmigung zu rechnen. Vor diesem Hintergrund und zur Unterstützung der aktuellen Diskussion wird die PKA hier noch einmal darge-stellt.

Kurze Historie

Die PKA war ursprünglich zur Entwicklung und Erprobung von Verfahren zur endlagerfähigen Verpackung abgebrannter Brenn-elemente geplant. Die Notwendigkeit einer solchen Konditionierungsanlage wurde in den 1979 von den Regierungschefs von Bund und Ländern beschlossenen Entsorgungsgrundsätzen festgelegt und 1985 weiter präzisiert. In diesem Zusammenhang war die PKA auch für den zum Betrieb von Atomkraftwerken vorgeschriebenen Entsorgungsvorsorgenachweis im Rahmen der nach-zuweisenden Fortschritte bei der Endlagerung von hoher Bedeutung. Aufgrund der Veränderungen bei den Entsorgungskonzepten (Wiederaufarbeitung/ Langzeitzwischenlagerung/Direkte Endlagerung) und mangels Fortschritten, insbesondere in der Endlager-frage, wurde die Hauptaufgabe der Anlage in den vergangenen Jahren mehrfach geändert. Nach der endlagerfähigen Konditionie-rung von Brennelementen stand Ende der 80er Jahre das Umladen und Nachkonditionieren der aus der Wiederaufarbeitung bun-desdeutscher Brennelemente im Ausland kommenden radioaktiven Abfälle ganz oben auf der Liste. Zunächst wurde davon ausge-gangen, daß die gelieferten Abfallgebinde nicht den bundesdeutschen Zwischen- bzw. Endlagerungsbedingungen entsprechen. Nachdem die Konditionierung der Wiederaufarbeitungsabfälle in den Verhandlungen mit den Wiederaufarbeitungsfirmen entpro-blematisiert werden konnte und die Endlagerung von Brennelementen für die nächsten 40 Jahre nicht als umsetzbar angesehen wurde, begann die Gesellschaft für Nuklear-Service mbH (GNS) 1993/94 über die neue Aufgabe der Anlage zur Optimierung der Nutzung der Zwischenlagerkapazitäten für Leichtwasserreaktorbrennelemente - vor allem in Gorleben, ggf. aber auch in Ahaus - nachzudenken. Die Überlegungen wurden später konkretisiert und auch in die Konsensverhandlungen zur Atomenergienutzung aufgenommen.Konzepte zur Brennelementkonditionierung in der PKA

Die Kenndaten für die in der PKA zu behandelnden Brennelemente sind eine Mindestabklingzeit von drei Jahren, eine Anfangs-anreicherung mit spaltbaren Stoffen von i.d.R. maximal 4 % und ein Abbrand von bis zu 70 GWd/t Schwermetall (SM). Die alten (für die Endlagerung) und neuen (für die Zwischenlagerung) Konzepte für die Brennelementkonditionierung sollen kurz beschrie-ben werden:

1. Die angelieferten Brennelemente werden zerlegt, die einzelnen Brennstäbe in Büchsen und die Struktur- und Einbauteile nach einer Kompaktierung durch Hochdruckpressung in Körbe eingeladen. Nach dem Sicherheitsbericht für die PKA sollten die Büchsen und Körbe zusammen in einem Pollux-Endlagerbehälter verpackt werden. Die Kapazität eines Behälters beträgt dann entweder 8 Druckwasserreaktor-Brennelemente oder 24 Siedewasserreaktor-Brennelemente. Inzwischen wird auch er-wogen, nur die Büchsen in den Pollux zu laden, der dann 10 Druckwasserreaktor-Brennelemente bzw. 30 Siedewasserreaktor-Brennelemente aufnehmen kann.

2. Alternativ zur Konditionierung von Brennelementen unter 1. war - nach der Zerlegung - das Zerschneiden der Brennstäbe in etwa 1 m lange Abschnitte geplant. Dies war vorgesehen, um evtl. den Volumenbedarf im Endlager reduzieren zu können und vor allem um Probleme bei der Schachtförderung schwerer Lasten umgehen zu können. Seitdem die technische Machbarkeit der Schachtförderung von 65 t (Gewicht eines beladenen Pollux) gezeigt wurde, ist diese Option nicht mehr Gegenstand des Verfahrens.

3. Jeweils ein Brennelement wird ohne jegliche Behandlung in eine Büchse eingebracht und diese Büchse in einen Endlagerbe-hälter gestellt. Ein Pollux kann bei dieser Endlagerkonditionierung 4 Druckwasserreaktor-Brennelemente bzw. 12 Siedewas-serreaktor-Brennelemente aufnehmen.

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Allen drei beschriebenen Varianten ist gemeinsam, daß sie eine abschließende Behandlung der Brennelemente für die Endlage-rung darstellen. Mit der Endlagerung nichts zu tun haben die zur Zeit in der Diskussion befindlichen Behandlungsvarianten 4. und 5.:

4. Die Brennelemente werden ohne jede Behandlung aus einem kleinen Behälter in einen Transport- und Lagerbehälter mit großer Beladekapazität (z.B. CASTOR V) umgepackt.

5. Brennelemente mit einer Abklingzeit von über 10 Jahren werden wie unter 1. zerlegt und in Büchsen eingebracht (Konsolidie-rung). Die Büchsen werden dann jedoch wieder in einen Transport- und Lagerbehälter gestellt und dieser ins Zwischenlager transportiert. Die Struktur- und Einbauteile werden hochdruckverpreßt und getrennt entsorgt.

Anlagenbeschreibung

Für die Hauptaufgabe der PKA - Konditionierung von Brennelementen - ist gegenwärtig ein Durchsatz von 35 tSM/a beantragt. Würden nur Druckwasserreaktor-Brennelemente konditioniert, könnten jährlich ca. 65 Stück, würden nur Siedewasserreaktor-Brennelemente konditioniert, 189 Stück durchgesetzt werden. Dies entspräche übrigens weniger als dem Inhalt von 4 CASTOR V-Behältern. Die PKA würde also für die Beladung von 3 CASTOR-Behälter im Jahr betrieben. Bereits bei den Planungen der PKA hatte der damalige Antragsteller nach der Erprobungsphase eine Erhöhung der Kapazität auf 350 tSM/a vorgesehen. In in-ternen Papieren der GNS wurde diese Planung 1993/94 wieder aufgegriffen und für sechs Monate nach Inbetriebnahme ein Ka-pazitätserhöhungsantrag auf 400 tSM/a diskutiert. Offiziell werden entsprechende Pläne von der Geschäftsleitung bestritten. Fest steht jedoch, daß eine derartige Kapazitätserhöhung von der Auslegung und Technik her problemlos möglich wäre.

Für die Konditionierung der Brennelemente ist die PKA mit einer sogenannten ‘Heißen Zelle’ ausgerüstet. Einrichtungen dieser Art sind notwendig, wenn mit Materialien hoher Aktivität offen umgegangen werden muß, also besondere Einschluß- bzw. Ab-schirmmaßnahmen zu treffen sind. Die Handhabungen und Arbeitsvorgänge in der Heißen Zelle finden fernbedient, in zwei Ge-bäudeebenen statt. In ihr befinden sich auch zwei Pufferlager für die betriebsbedingte Zwischenlagerung von Brennelementen, HAW-Kokillen bzw. mit Brennstäben beladenen Büchsen. Bei voller Belegung kann sich in der ‘Heißen Zelle’ ein maximales Ak-tivitätsinventar von knapp 8,6 E17 Bq befinden. Das entspricht etwa einem Zehntel des Aktivitätsinventars im Reaktorkern eines modernen bundesdeutschen AKW bzw. etwa der Aktivität, die in Tschernobyl freigesetzt worden ist.

Für die Abfuhr der durch den radioaktiven Zerfall in den Brennelementen und Kokillen entstehenden Wärme werden in der PKA sowohl aktive als auch passive Systeme eingesetzt. Die aktive Kühlung in den Arbeitsräumen wird durch Lüftungsanlagen, die teilweise mit einem geschlossenen Kühlwasserkreislauf gekoppelt sind, durchgeführt. Die Abfuhr der Nachzerfallswärme aus den Pufferlagern soll als passives Kühlungssystem Naturzugkühlung in einem geschlossenen Luftkreislauf mit Luft/Luft-Wärmetau-scher genutzt werden. Außer der Heißen Zelle für die Konditionierung der Brennelemente und das Umladen von Kokillen besitzt die PKA noch Kondi-tionierungseinrichtungen zur Verfestigung von radioaktiven Flüssigkeiten und zur Konditionierung von schwachaktiven Abfällen für die Endlagerung.

Technische Maßnahmen zur Verhinderung oder Verringerung einer Freisetzung von gas- oder aerosolförmigen radioaktiven Stof-fen sind ein gestaffelter Unterdruck zur Lenkung des Luftstromes in den Arbeitsräumen und Zellen sowie Filtersysteme unter-schiedlicher Art zur teilweisen Rückhaltung der aus den Brennelementen freigesetzten Aerosole. Tritium (H-3), Krypton (Kr-85) und Jod (J-129) werden durch diese Filter allerdings nicht zurückgehalten. Die durch die Arbeiten in der PKA radioaktiv belaste-ten Wässer sollen je nach Aktivitätsgehalt als radioaktive Abfälle behandelt oder nach außen abgegeben werden. Geplant war (und ist wahrscheinlich immer noch; siehe Kapitel ‘Genehmigungsverfahren’) die Abgabe von mittel- und schwach- kontaminier-ten Wässern in die Elbe.

In der nebenstehenden Tabelle sind die ursprünglichen und die 1997 neu eingeführten Antragswerte im atomrechtlichen Genehmi-gungsverfahren den Erwartungswerten des Antragstellers für die oben beschriebenen Brennelementkonditionierungskonzepte 1. (ohne Zerschneiden) und 2. (mit Zerschneiden der Brennelemente) zum Zeitpunkt der Antragstellung gegenübergestellt. Es zeigt sich, daß die neuen Antragswerte, mit einer Ausnahme, erheblich über den Erwartungswerten für das Konditionierungskonzept 1. liegen. Drastisch erhöht wurde aufgrund veränderter Konditionierungsabsichten für Abfälle der beantragte Abgabewert für H-3 über das Abwasser. Millionenfach stiegen die Annahmen für die Freisetzung von C-14 mit dem Abwasser, ohne dass hierzu eine Begründung genannt wurde.

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Nuklid Abluft AbwasserAntragswert Erwartungswert Antragswert Erwartungswert

alt neu mit Zer-schn.

ohne Zerschn. alt neu mit Zer-

schn.ohne

Zerschn.H-3 7,4 E11 3,0 E11 6,2 E10 6,9 E10 3,7 E8 1,0 E11 1,9 E5 9,5 E4

Kr-85 1,5 E15 5,0 E14 1,5 E14 1,35 E13

- - - -

J-129 8,1 E7 4,0 E7 2,7 E7 3,0 E6 - - - -C-14 - 1) 1,0 E9 7,3 E9 6,5 E8 - 1) 5,0 E9 6,8 E0 7,0 E1

β/γ-Ae-rosole 4,4 E9 2,0 E8 2,5 E9 2,7 E7 1,9 E9 8,0 E8 8,0 E8 8,0 E8

α-Aero-sole 6,7 E7 5,0 E6 4,9 E7 1,6 E5 7,4 E7 4,0 E6 1,9 E6 6,7 E5

1) Im Antragswert für β/γ-Aerosole enthalten

Tabelle: Abgabewerte für radioaktive Emissionen aus der PKA in Bq pro Jahr.Erläuterung: 1,5 E3 = 1,5 x 103 = 1.500

Die beantragten Abgabewerte liegen zum Teil in der gleichen Größenordnung (z. B. H-3 Abluft) oder eine Größenordnung (Aero-sole) über den Werten, die von Atomkraftwerken in der Bundesrepublik abgegeben werden. Für Kr-85 ist der Antragswert sogar um den Faktor 50 größer als der gesamte jährliche Ausstoß aller bundesdeutschen Atomkraftwerke.

Das mögliche Aktivitätsinventar in der Anlage, die Abgabewerte im Normalbetrieb und die aufgrund der vorgesehenen Arbeitsab-läufe bzw. der eingesetzten Technik möglichen Störfälle zeigen, daß auch die PKA eine Atomanlage mit hohem Gefahrenpotential darstellt.

Genehmigungsverfahren

Für die PKA sind zur Zeit (Sommer 1999) drei Genehmigungsverfahren anhängig. Das atomrechtliche Genehmigungsverfahren zur dritten Teilgenehmigung (3. TG, Inbetriebnahme der Anlage mit radioaktiven Stoffen) beim NMU, das wasserrechtliche Er-laubnisverfahren zur Einleitung kontaminierter Abwässer in die Elbe bei der Bezirksregierung Lüneburg und das Erlaubnisverfah-ren zur Versickerung von möglicherweise kontaminiertem Regenwasser auf dem Anlagengelände beim Landkreis Lüchow-Dan-nenberg.

Das Genehmigungsverfahren zur Versickerung steht kurz vor dem Abschluß. Es geht um die mögliche Kontamination von Regen, der auf die Anlage fällt, durch die Abluftfahne sowie Ablagerungen der PKA und die anschließende Versickerung in das Grund-wasser. In einem vom Landkreis beauftragten Gutachten wurden zwei Hauptproblempunkte identifiziert: Die heranzuziehenden Bewertungsmaßstäbe für die Zulässigkeit und die Freigabeprozedur zur Versickerung. Während die Antragsteller die Einhaltung des 30 mrem-Konzeptes aus der Strahlenschutzverordnung für ausreichend halten, ziehen die Gutachter als Bewertungsmaßstab die wasserrechtlichen Vorschriften heran und sehen als Zulässigkeitsgrenze die Grundbelastung des Grundwassers vor Inbetrieb-nahme der Anlage. Letzteres bedeutet deutlich geringere Aktivitätswerte. Dieser Auffassung ist auch die Landkreisbehörde, die dies durch Auflagen (u.a. eine veränderte Freigabeprozedur vor der Versickerung) sicherstellen will.

Das wasserrechtliche Verfahren zu einer gehobenen Erlaubnis der Einleitung kontaminierter Abwässer aus der PKA in die Elbe wird zur Zeit auf Sparflamme betrieben. Durch die Einsprüche des Landkreises im behördlichen Beteiligungsverfahren und die Einsprüche der betroffenen Bevölkerung im Einwendungsverfahren gestaltet sich das Genehmigungsverfahren für die Antragstel-ler schwieriger, als sie sich das vorgestellt hatten (und in atomrechtlichen Verfahren vielfach gewohnt sind). Die wesentlichen Pro-blempunkte in diesem Verfahren sind 1. die Aussagekraft der vom Antragsteller durchgeführten Einleitversuche zum Beweis der Radionuklidverdünnung im Elbwasser, 2. der alleinige Bezug der Antragsteller auf das Schutzgut Mensch ohne ausreichende Be-rücksichtigung der Schutzgüter Oberflächenwasser, Flora und Fauna sowie 3. die Belastbarkeit der Antragstellerrechnungen zur durch die Einleitung möglicherweise hervorgerufenen Strahlenbelastung von Menschen. Um das atomrechtliche Genehmigungs-verfahren nicht zu behindern, wird von den Antragstellern zunächst die Abfuhr der Abwässer in eine andere Anlage unterstellt. Es ist jedoch davon auszugehen, daß nach Erteilung der 3. TG das Einleitungsverfahren wieder aufgegriffen wird.

Zum Ablauf des Verfahrens zur 3. TG haben der Antragsteller GNS und die Genehmigungsbehörde NMU im November 1997 eine Vereinbarung geschlossen. Grund für diese Vereinbarung war eine Schadensersatzklage der GNS in Höhe von 15 Mill. DM wegen Verzögerungen bei der zweiten Teilerrichtungsgenehmigung (TG). Diese Verzögerungen waren zum größten Teil durch die

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aufgedeckten Abweichungen beim Bau der PKA gegenüber den bis dahin erteilten Genehmigungen verursacht. Außerdem war das NMU während etwa der Hälfte der Verzögerungszeit durch das Bundesumweltministerium (BMU) angewiesen, die 2. TG nicht zu erteilen. Es ist daher zumindest fraglich, ob GNS mit der Klage Erfolg gehabt hätte.

In der Vereinbarung wird festgestellt, daß alle derzeit diskutierten Veränderungen durch das bisherige Genehmigungsverfahren abgedeckt sind. Das heißt zum Beispiel, die Konzeptänderung von einer Erprobungsanlage zur Herstellung endlagerfähiger Brennelementgebinde zu einer kommerziellen Anlage zur Optimierung der Zwischenlagerung sowie die Änderungen der Abgabe-werte dürfen nicht zu einer neuen Prüfung der grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit der Anlage führen. Auch eine Nichtnut-zung der Anlage darf nach der Vereinbarung nicht zum Entzug der Genehmigung führen, wie es nach einer Frist von zwei Jahren laut Atomgesetz möglich wäre. Neben diesen schwerwiegenden Festlegungen zum Vorteil der GNS schränkt sich das NMU durch die in der Vereinbarung festgelegten zeitlichen Begrenzungen für die Bearbeitungsdauer von Behördenvorgängen, die Festlegung auf den TÜV als Gutachter und die einzusetzenden Behördenmitarbeiter, die Festlegung des NMU-Handelns bei durch Dritte ver-ursachte Gerichtsverfahren sowie die Festlegung der Art der Öffentlichkeitsarbeit in seiner Handlungsfähigkeit, seiner Ermessens-ausübung und seinen politischen Aktivitäten selber ein. Nebenbei werden auch noch Verhaltensmaßregeln für die Aufsichtstätig-keit der niedersächsischen Behörden für die Zwischenlager in Gorleben festgelegt. Eine solche Vereinbarung ist in der Geschichte der Atomenergienutzung in der Bundesrepublik absolut einmalig und in keiner Weise nachzuvollziehen. Die Groteske wird noch dadurch auf die Spitze getrieben, daß die GNS als einzige Gegenleistung die Schadensersatzklage noch nicht einmal zurückgezo-gen hat, sondern sie lediglich ruhen läßt.Die Vereinbarung hat nach dem Wechsel der Bundesregierung im Herbst 1998 zu einem ‘Schwarzer-Peter-Spiel’ zwischen NMU und BMU geführt, wer für die Verweigerung der Genehmigung zuständig sein soll. Das NMU meint, einer Bindungspflicht auf-grund der 1. und 2. TG sowie vor allem der Vereinbarung mit der GNS zu unterliegen. Es wird daher auf eine bundesaufsichtliche Weisung aus Bonn/Berlin gesetzt. Im BMU wird eine Weisung mit Verweis auf die atomrechtliche Zuständigkeit des Bundeslan-des abgelehnt. Bei Fortsetzung dieses „Spieles“ führt dies wahrscheinlich zur Erteilung der 3. TG.

Zukunft der PKA

Die ‘Geschichte’ der PKA und die Wechsel ihrer Bedeutung im Rahmen des Atomprogrammes spiegelt die ungeordnete Suche nach einem sicherheitstechnisch und ökonomisch tragfähigen Umgang mit dem durch die Nutzung der Atomenergie entstehenden Atommülls (offiziell Entsorgung genannt) seit Beginn des Atomprogramms wieder. Diese Entwicklung dürfte auch nach den jüngsten Aufgabenveränderungen noch nicht abgeschlossen sein, da nach wie vor (bis jetzt auch unter der neuen Bundesregie-rung) kein geschlossenes Umgangskonzept für den Atommüll existiert. Im Vordergrund werden für die Zuweisung von Aufgaben nach der Genehmigung der PKA betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte der Energieversorgungsunternehmen stehen. Eine Inbe-triebnahme der PKA würde eine spätere großtechnische Nutzung präjudizieren, da die weiter oben angesprochene Erhöhung der jährlichen Durchsatzkapazität bereits aufgrund der jetzigen technischen Anlagenauslegung möglich ist und die PKA als kontami-nierte Anlage prioritär zu berücksichtigen wäre.

Vor diesem Hintergrund ist die Frage zu stellen, ob der Betrieb der PKA und damit ihre Genehmigung überhaupt erforderlich ist. Die Prüfung dieser Frage hat für alle zur Durchführung in der PKA geplanten Aufgaben ergeben, daß eine Erforderlichkeit nicht gegeben ist:• Eine endlagergerechte Konditionierung von Brennelementen und selbst die Erprobung hierzu ist - wegen des nicht vorhande-

nen Endlagers - für die nächsten 20 bis 30 Jahre nicht sinnvoll. Gründe dafür sind:

- Für den ganz überwiegenden Teil der Brennelemente ist eine Endlagerung aufgrund physikalischer Eigenschaften erst in mehr als 20 Jahren möglich.

- Es ist eine Abstimmung des Konditionierungskonzeptes mit dem Endlagerkonzept (z.B. Strecken- oder Bohrlochlagerung) notwendig.

- Die konkreten Anforderungen an das Endlagergebinde können erst bei Kenntnis der Endlagerstandortdaten (z.B. Gesteins-typ, chemische Umgebungsbedingungen) festgelegt werden.

- In mehr als 20 Jahren sind technische Fortschritte zu erwarten (z.B. Werkstofftechnik), die bei der Erprobung der endlager-gerechten Konditionierung berücksichtigt werden sollten.

- Eine jahrzehntelange oberirdische Lagerung von Endlagergebinden ist nicht sinnvoll (Platzbedarf, Integritätserhalt, Untersu-chungsbedarf vor Einlagerung).

• Für das Umladen von Brennelementen aus Transportbehältern oder kleinen Transport- und Lagerbehältern in (größere) Trans-port- und Lagerbehälter sowie die geplante Verdichtung von Brennelementen zur Zwischenlagerung gibt es keine technische

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oder sicherheitstechnische Begründung. Die beiden Verfahren stehen im Widerspruch zum Minimierungsgebot bezüglich möglicher Strahlenbelastungen (§ 28 Strahlenschutzverordnung).

• Eine externe Reparaturanlage für Brennelementtransport- und Lagerbehälter ist nach der Rechtssprechung des Oberverwal-tungsgerichtes Lüneburg (entschieden auf Antrag von GNS und BfS) nicht erforderlich. Reparaturen des Deckelsystems kön-nen danach in den Zwischenlagern vorgenommen werden.

• Die Konditionierung von Wiederaufarbeitungsabfällen ist in der Bundesrepublik aufgrund von Vereinbarungen mit den Wie-deraufarbeitungsfirmen nicht notwendig.

• Für die Konditionierung von Betriebsabfällen aus bundesdeutschen Atomanlagen gibt es bereits ausreichende Kapatzitäten.

Auch die grundsätzliche Notwendigkeit einer zentralen Konditionierungsanlage ist in Frage zu stellen. Die technische Entwick-lung macht auch eine direkte Verpackung unzerlegter Brennelemente in Endlagerbehälter nach entsprechender Zwischenlagerung am AKW-Standort möglich. Die Umsetzbarkeit dieser dezentralen Endlagerkonditionierung würde zweifelsohne durch einen schnellen Ausstieg aus der Atomenergie stark begünstigt. Ein Verzicht auf zentrale Konditionierung, vor allem der abgebrannten Brennelemente, würde mehrere Vorteile bringen:

• Die Zahl der Entsorgungsschritte wäre verringert, und die insgesamt nicht vermeidbare Freisetzung radioaktiver Stoffe wäh-rend der Handhabung würde reduziert.

• Es wäre insgesamt weniger Betriebspersonal nötig, das bei Überwachung und Handhabung einer Strahlenbelastung ausgesetzt ist.

• Die Menge des bei den einzelnen Entsorgungsschritten anfallenden radioaktiven Abfalls würde insgesamt reduziert.

• Es wäre eine radioaktiv kontaminierte Großanlage weniger zu beseitigen und damit auch Abfallvolumen eingespart.• Die Endlagerkonditionierung könnte zeitnah zur Endlagerung stattfinden. Dadurch können Festlegungen bei Konstruktion

und Behältereigenschaften zeitlich hinausgeschoben werden, was die Flexibilität erhöht.

Zusammenfassung

Für den Betrieb der PKA bestehen weder aus technischer Sicht ein Bedarf noch zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein öffentliches In-teresse.

Hannover, August 1999

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Dokumentation:

Wie alles begann:Auf den folgenden Seiten dokumentieren wir den Beginn des öffentlichen Widerstandes gegen die PKA anhand einiger Artikel aus der Elbe-Jeetzel-Zeitung und der taz. Die Platzbesetzung „Mit Kondition gegen Konditionierung“ und die erste gesamtdeut-sche Anti-Atom-Demonstration „Radioaktivität kennt keine Grenzen“ werden in den ersten beiden Texten beschrieben. Nach der Räumung kehrten wir immer wieder zurück und ließen den Ort nicht zur Ruhe kommen: zum „Widerstandsfrühstück“ vor den Toren der Konditionierungsanlage und dem Zwischenlager, anschließend mit Treppen über den hohen Zaun zum Bäumepflanzen auf dem Baugelände.

EJZ, Freitag 2. Februar 1990In der Dunkelheit der Nacht zum Donnerstag:

PKA-Baugelände friedlich besetzt"Mit Kondition gegen Konditionierung" - Rund 100 Kernkraftgegner rückten an

Gorleben. Etwa 100 Kernkraftgegner, überwiegend aus Lüchow-Dannenberg, besetzten Donnerstag früh gegen fünf Uhr das Ge-lände, auf dem die Brennelementlager Gorleben (BLG) in Kürze mit dem Bau der Pilotkonditionierungsanlage beginnen will. Die Besetzung geschah friedlich; Polizei war zu dieser nachtschlafenden Zeit nicht präsent. Bei ihrem späteren Eintreffen machte die Bereitschaftspolizei keine Anstalten, die Besetzer "abzuräumen", sondern beschränkte sich darauf, Kraftfahrzeugen die Zufahrt zum PKA-Gelände zu verwehren. Es gab lediglich eine Art "Abtasten", wie weit beide Seiten zu gehen bereit sind, als gegen 6.15 Uhr ein stärkerer Trupp Beamte den Sammelplatz der Kernkraftgegner um das kleine Lagerfeuer zu überqueren versuchte, was von diesen jedoch ohne Gewalt verhindert wurde. Nachkommende Besetzer wurden von der Polizei nicht am Betreten des ge-planten Baugeländes gehindert.

Die BLG-Mutter DWK denkt derzeit offensichtlich nicht daran die Polizei um eine Räumung des PKA-Geländes zu ersuchen. DWK-Pressesprecher Freyer bekundete gestern gegenüber der EJZ, daß die DWK im Moment keinen Anlaß zum Einschreiten sehe, solange sich die Besetzer friedlich verhalten und keine Ausschreitungen stattfinden. In ähnlichem Sinne äußerte sich auch der Sprecher des zuständigen Polizei-Lagezentrums Lüneburg.

Zu ihrer Einstellung für den Fall, daß auch zum Zeitpunkt des Baubeginns der Platz noch besetzt sein sollte, gab es seitens der DWK noch keine konkreten Aussagen. Absicht ist mit den Arbeiten bald nach Abschluß der "zügigen" Prüfung der Baugenehmi-gung zu beginnen, hieß es gestern aus Hannover.

Die Besetzer sind offenkundig mit unterschiedlichem Aushaltewillen angetreten. Die ersten machten sich mit dem Morgengrauen auf den Weg zu Arbeit oder Schule, durch nachkommende Atomkraftgegner waren jedoch in den Morgenstunden stets mindestens 60 "Widerständler" auf dem PKA-Gelände präsent. Andere setzten die auf einem Transparent am Lagerplatz bekundete Absicht "Mit Kondition gegen Konditionierung" augenfällig in die Tat um, indem sie bald mit dem Bau von Unterständen begannen. Da-für fielen einige Bäume - ebenso wie etwas stattlichere Exemplare, die als Barrikaden über den direkt am Zwischenlagerzaun vor-beiführenden Weg zum besetzten Gelände gelegt wurden.

Für die Organisatoren der Besetzung fiel die Beteiligung sichtlich zur Zufriedenheit aus. Die Gegenseite habe wohl nicht damit gerechnet, daß der Widerstand seine Parole "Wir sind einfach vorher da" verwirklichen würde, meinte BI-Sprecher Wolfgang Ehmke. Die Besetzer wollen es, in wechselnder Besetzung, offenbar nicht bei einer kurzen öffentlichkeitswirksamen Aktion be-wenden lassen, sondern zumindest bis Anfang kommender Woche ausharren.

Ein neues "1004" soll aus der Besetzung jedoch nicht werden, meinte Ehmke. Das Hüttendorf der "Republik Freies Wendland" hatte Monate auf dem Gelände der geplanten Endager-Erkundungsbohrstelle ausgeharrt, bis es schließlich von der Polizei abge-räumt wurde. Die Situation von heute lasse sich mit der damaligen nicht vergleichen, räumte Ehmke ein, der sich nach einigen Stunden der Besetzung etwas überrascht zeigte, daß sich kein Widerstand gegen den Widerstand rührte: "Wir gingen davon aus, daß sehr schnell geräumt wird" in Hinblick auf die für Sonnabend geplante Demonstration.

Im Gegensatz zur Sonnabend-Demo, die gemeinsam mit Kernkraftgegnern aus Stendal veranstaltet wird, war die PKA-Platzbe-setzung eine rein bundesdeutsche Angelegenheit. "Wir schieben niemanden vor, instrumentieren niemanden. Das ist unsere Akti-on“, unterstrich Ehmke.

Der Widerstand gegen die Pilotkonditionierungsanlage wird sich nicht in der Platzbesetzung erschöpfen. Diese ist, so der Land-tagsabgeordnete der Grünen, Hannes Kempmann, ein Teil der Strategie, mit der der Baubeginn der PKA verhindert werden soll. Dieser Weg werde auch auf der politischen Ebene und über die Gerichte beschritten. Zur Aussicht, auf letztgenanntem Gebiet er-

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folgreich zu sein, strahlte MdL Kempmann auf dem besetzten PKA-Gelände große Zuversicht aus. Die Begründung des Sofort-vollzuges der atomrechtlichen Teilgenehmigung für den PKA-Bau ist seiner Ansicht nach „aberwitzig"; als einzige Begründung, fand er in dem umfangreichen Papier die Sicherung von Arbeitsplätzen.

Kempmanns Optimismus, daß ein baldiger Baubeginn gerichtlich unterbunden wird, gründet auch in der Auflassung, daß aus der Teilgenehmigung hervorgeht, daß die PKA keine Forschungs- und Entwicklungsanlage mehr sei, sondern als Entsorgungsnach-weis diene.

EJZ: Montag, 5. Februar 1990:Tausende aus West und 0st demonstrierten in Gorleben:

Beeindruckendes Anti-AKW-Votum

Gorleben. Weitgehend friedlich verlief am Sonnabend in Gorleben die erste große deutsch-deutsche Anti-Kernkraft-Demonstrati-on. Zwischen 3 000 laut Polizeischätzung und gut 8 000 Kernkraftgegner laut Überblick der Organisatoren - also tatsächlich etwa 5 000 Teilnehmer- fanden sich in Gedelitz unter dem Motto „Radioaktivität kennt keine Grenzen“ zum Zug auf das besetzte Ge-lände der geplanten Pilotkonditionierungsanlage (PKA) ein, um dort gegen dieses Projekt. vor allem aber generell gegen die Kernkraftnutzung in West und Ost zu protestieren. Das sowohl von der Menschenmenge als auch von den Ausführungen der Kundgebungsredner her beeindruckende Anti-Kernkraft-Votum wurde nach Ende der Kundgebung durch gewaltsame Ausschrei-tungen von "militanten Autonomen" geschmälert, in deren Verlauf drei Polizeibeamte und sechs Randalierer verletzt wurden.

Gut 30 Traktoren führten die "Latschdemo" ab Gedelitz an, die sich gegen 13 Uhr zu formieren begann. Ein Bus, von der hiesigen Bürgerinitiative Umweltschutz organisiert, brachte rund 30 Stendaler Kernkraftgegner: Weil die Kommunikation dort nicht funk-tioniert hatte, war der Bus nur halb besetzt. Zahlreiche Salzwedeler reihten sich in den Zug zum PKA-Gelände ein. Dort hatte der Arbeitskreis Ökologie die Anti-Atom-Trommel gerührt. Und selbst aus Leipzig, frühmorgens um drei nach Gorleben aufgebro-chen, waren Aktivisten gekommen, um dem gemeinsamen Kampf gegen den Atomstaat Ausdruck zu geben. Zahlreiche Transpa-rente dokumentierten die deutsch-deutsche Gemeinsamkeit in diesem Ziel.

Grenzenloser Protest"Diese Demonstration soll keine miese Kopie des deutschnationalen Taumels sein, der von so vielen Menschen in der Bundesre-publik und auch in der DDR Besitz ergriffen hat“, betonte Wolfgang Ehmke, Sprecher der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg, in seiner Einleitung der Kundgebung am Rande des Hüttendorfes. Man sei zusammengekommen, weil es sich von der Sache her gebiete: Radioaktivität kenne keine Grenzen „und grenzenlos ist auch unser Protest“.Nuklearer KolonialismusEhrnke zeigte den Widerspruch auf zwischen der Forderung von Reaktorminister Töpfer nach Stillegung des AKW Greifswald und die Veröffentlichung aller Umweltdaten in der DDR, während hierzulande die Umweltdaten vieler Chemiebetriebe und Atomkraftwerke nicht öffentlich zugänglich seien. Die gigantischen ökologischen Probleme in der DDR und die maroden Reak-toren dort, so Ehmke, verführten dazu. von den eigenen „Umweltsauereien“ abzulenken. „Wir müssen“, so der BI-Sprecher, „die bisher wenig entwickelte Diskussion in der DDR um die Nutzung der Atomenergie anschieben helfen, um der PreussenElektra, Siemens/KWU und Co. einen Riegel gegen den nuklearen Kolonialismus vorzuschieben“.

„Schutz der Strahlung“„Das Uran muß in der Erde bleiben,“ forderte Kurt Dockhorn von der Arbeitsgemeinschaft Schacht Konrad. Das biete den einzi-gen Schutz vor Strahlung. Das in Salzgitter angesiedelte neue Bundesamt für Strahlenschutz bezeichnete er als Behörde „zum Schutz der Strahlung vor der Bevölkerung“ mit der Aufgabe „freie Bahn zu schaffen für die Freisetzung von Radioaktivität“. Be-zugnehmend auf die jüngst beschlossene Zahlung von „Gorleben-Pauschale“ an die Endlager-Standorte prophezeite Dockhorn, es werde nicht gelingen, mit diesen Schmiergeldern Schweigen zu erkaufen.

Gegen den AtomstaatDirk Fritsche, Geschäftsführer der Grünen Partei im Kreis Stendal, erläuterte daß das KKW-Projekt Stendal sich immer mehr als ökologischer, wirtschaftlicher und sozialer Wahnsinn darstelle. Der viermal 1000 Megawatt-Komplex würde im Fall eines Super-GAUs ganz Mitteleuropa für unabsehbare Zeit unbewohnbar machen. Mit den 26 Milliarden Mark, die zur Fertigstellung des KKWs noch benötigt werden, ließe sich ein Energiesparprograrnm finanzieren das wesentlich mehr Energiegewinne brächte als das KKW in seiner gesamten Betriebszeit je erzeugen könnte. Die Anti-KKW-Bewegung in der DDR sehe es als eine ihrer vor-dringlichsten Aufgaben an, die Menschen in der DDR für diese Problematik einer anderen Energiepolitik zu sensibilisieren. Dabei wolle man die Fehler der Bundesrepublik nicht wiederholen und nicht einen „allgegenwärtigen Stasi-Staat gegen einen Überwa-chungs-Atomstaat eintauschen“. Absichten bundesdeutsche Firmen, in der DDR Kernkraftwerke zu bauen oder in das Sten-dal-Projekt einzusteigen, bewertete der DDR-Grüne als ein böses Spiel unter dem Titel „Ich kaufe mir einen Staat“.

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Für die gesamte SchöpfungDr. Erika Drees vom Neuen Forum der DDR verwahrte sich dagegen, als Atomkraftgegner wegen mangelnder Fachkompetenz nicht gehört zu werden. Zwar sei man kein Experte, aber: „Wer die Wolke von Tschernobyl, die Havarien in Harrisburg und die vielen anderen Störfälle, die erst ganz allmählich bekannt werden, nicht anerkennt als Warnsignal, und wer den betroffenen Men-schen die Urteilsfähigkeit abspricht und wer sich auf Urteile von Spezialisten beruft, ohne nach deren Motiven zu fragen, der pro-grarnrniert unseren Untergang!“ Kernenergie dürfe nicht Grundlage der künftigen Energieversorgung sein. Verantwortung, formu-lierte die bekannte DDR-Atomkraltgegnerin mit Hinsicht auf die Grenzenlosigkeit der Radioaktivität, müsse heute so weit reichen wie die Wirkung der eingesetzten Mittel. Diese Verantwortung müsse die gesamte Schöpfung im Blick haben.

Mißtrauen in ExpertenDr. Drees rief in Erinnerung, daß Bundesumweltminister Töpfer auf die Bitte der Anti-AKW-Bewegung der DDR, ihr bei der Energiewende zu helfen und keinen Atomkraftwerksbau zu unterstützen, geantwortet habe: Man solle ihm dankbar sein, daß er sich um die Sicherheit der DDR-Kraftwerke kümmere, er werde sich bei seinen weiteren Entscheidungen von einer Expertenkom-mission beraten lassen. „Derartige Experten", so Dr. Drees, „sind erfahrungsgemäß parteilich, weil sie von der Atomlobby bezahlt werden.“

Herzstück der Atomindustrie Die in Gorleben geplante PKA, so BI-Vertreterin Undine von Blottnitz habe „aber auch überhaupt nichts mehr mit der direkten Endlagerung zu tun“. Ein Endlager sei nirgends auf der ganzen Welt in Sicht; nie-mand wisse, wo der atornare Müll am sichersten ist - noch wie man ihn verpacken soll. Trotzdem werde verantwortungslos täglich weiter welcher produziert, monierte die frühere Europaabgeordnete der Grünen. Die geplante PKA sei eine der gefährlichsten An-lagen der Welt, zugleich das Herzstuck der Atomindustrie.

Vom SED-Regime gelerntDie Landesregierung in Niedersachsen habe viel vom SED-Regime gelernt, merkte Hannes Kempmann, Landtagsabgeordneter der Grünen. an. Sie habe keine Mehrheit mehr im Landtag, auch nicht in der Bevölkerung. Trotzdem habe sie, nur wenige Wo-chen vor der Landtagswahl, die Genehmigung erteilt, „unsere Region zum atomaren Testgebiet zu machen". "Das, so Kempmann, "sind SED-Methoden, die sich allerdings ein Herr Modrow heute nicht mehr erlauben könnte.“

Energiewende in der DDRFür eine Energiewende in der DDR und Unterstützung dabei aus der Bundesrepublik plädierte abschließend in eingängigen Wor-ten Reinhard Görbing von der Anti-AKW-Gruppe „Alfred Brehm“ aus Leipzig. Er widersetzte sich Absichten der Regierungen, weitere Atomkraftwerke in der DDR zu bauen. Damit wurde den Bürgern die „atomare Schlinge um den Hals gelegt“. Mit westli-cher Hilfe, so sein Rezept, könnten zunächst mit sieben Mrd. DM alte Kohlekraftwerke saniert werden. Das AKW Stendal kostete schon jetzt das Doppelte und sei noch nicht einmal zur Hälfte fertig.

taz: Dienstag, 20.Februar 1990

Gorleben-Blockaden gewaltsam geräumt„Widerstandsfrühstück“ mit 200 TeilnehmerInnen/Eilantrag gegen Pilotkonditionierungsanlage beim Verwaltungsgericht Lüne-burg eingereicht / Schüler legten Kreuzungen lahm - in den großen Pausen. Aus Gorleben Gabi Haas

Gestern nachmittag haben Polizeieinheiten die etwa 200 TeilnehmerInnen einer Blockade am Baugelände der geplanten Pilotkon-ditionierungsanlage (PKA) im niedersächsischen Gorleben gewaltsam geräumt. Zuvor hatten die Lüchow-Dannenberger Atom-gegnerInnen mehr als acht Stunden lang die Zufahrt zu der umstrittenen Baustelle versperrt. Sie wehrten sich so zäh gegen die Räumung, daß die eingesetzten Polizeikräfte sie nur mit teilweise äußerst harten Mitteln aus dem Weg zerren konnten. Insgesamt benötigten die Beamten eine halbe Stunde, um einen Konvoi mit Baumaterialien die Durchfahrt zu ermöglichen. Mehrere Perso-nen wurden im Rahmen dieser Aktion festgenommen.

Dabei hatte in den Morgenstunden alles so heiter begonnen. Als die ersten Arbeiter noch in der Dämmerung zu ihrem Einsatz auf dem PKA-Gelände einrücken wollten, wurde ihnen der Weg durch eine illustre Frühstücksgesellschaft versperrt. Die 200 Teilneh-merInnen eines „Widerstandsfrühstückses“ saßen an weißgedeckten Tafeln, auf denen es an nichts fehlte, was zu einem deftigen Morgenimbiß gehört. Die Polizei begnügte sich zunächst mit der Beobachterrolle, derweil die PKA-GegnerInnen ihre Käsestullen und Nougatbrötchen goutierten. Mit Ihrem ausgedehnten Picknick protestierten sie gegen den für den 19. Februar von der Betrei-berfirma DWK - die auch die atomare Wiederaufbereitungsanlage in Wackersdorf bauen wollte - offiziell angekündigten Baube-ginn der atomaren Anlage.

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Protesaktionen fanden auch anderenorts statt: Zur gleichen Zeit blockierte eine kleinere Menschengruppe drei Stunden lang die Zufahrt zu der Firma Hoppe&Stolt, die am Bau der Pilotkonditionierungsanlage beteiligt ist. In den Kreisstädten Lüchow und Dannenberg legten SchülerInnen während ihrer großen Pausen die Hauptverkehrskreuzungen lahm. Und von dem Dannenberger Krankenhaus wurde eine Mahnwache gemeldet. Gegen den Bau der PKA liegt gegenwärtig ein Eilantrag beim Lüneburger Ober-verwaltungsgericht zur Entscheidung vor.

Bereits am vergangenen Freitag hatten rund 500 Menschen in der Lüneburger Innenstadt gegen die PKA, in der abgebrannte, hochradioaktive Kernbrennstäbe für die Endlagerung im Gorlebener Salzstock zerhackt und verpackt werden, demonstriert. Vor-läufiger Höhepunkt des neuerstandenen Gorleben-Widerstandes war Anfang Februar eine deutsch-deutsche Demonstration mit ei-ner mehrere Tage dauernden Platzbesetzung, an der sich auch zahlreiche Anti-Atomkraftinitiativen aus der DDR beteiligt hatten.

EJZ: Montag, 7. Mai 1990

PKA-Zaun auf Treppen überwunden50 Atomkraftgegner überstiegen die Mauer zum Baugelände - Demonstrantin verletzt

Gorleben. Es sah lange Zeit nach sommerlicher Ruhe aus, was etwa fünfzig Atomkraftgegner aus Lüchow-Dannenberg am Sonn-tagvormittag auf dem Baugelände der geplanten Pilotkonditionierungsanlage (PKA) taten. Einem „gut geplanten und vorbereite-ten“ Streich, so ein Polizeisprecher anschließend, folgte ein stundenlanger Müßiggang im Sonnenschein, unterbrochen von Du-schen aus dem Feuerwehrschlauch. Als alles schon vorbei war, endete der Streich noch blutig, mußte eine Demonstrantin ins Dan-nenberger Krankenhaus gebracht werden.

Was selbst dem Polizeisprecher Anerkennung abnötigte, war ein Überraschungscoup, mit dem die fünfzig Demonstranten Zäune und Mauern um die im Bau befindliche Atomanlage überwanden und auf dem Baugelände Bäume pflanzten. Offenbar hatten sie für ihre Aktion einen günstigen Zeitpunkt erwischt, denn von den später eintreffenden Polizeibeamten erfuhren sie, daß es am Abend zuvor ein „Betriebsfest“ der Polizei gegeben hatte. Entsprechend gering war im Verlaufe der mehrere Stunden dauernden Aktion die Anzahl der in der Umgebung des PKA-Geländes sichtbaren Polizeifahrzeuge.

Auf die Aktion hatten sich die Atomkraftgegner vorbereitet. Zwei Treppen waren gezimmert worden, die an den Betonzaun des Baugeländes gelehnt wurden. Mit Leitern ging es dann über die folgende Mauer hinweg. In den Sand des ehemaligen Kiefern-forstes setzten die Atomkraftgegner anschließend Baumpflanzen. Auf langen Transparenten forderten sie die Einstellung der Bau-arbeiten an der PKA und erinnerten an Tschernobyl. Ein weiteres, auf der Innenseite des PKA-Zaunes angeheftetes Transparent wies auf das Gefährdungspotential eines Castor-Behälters hin, der soviel Spaltstoffe enthalte wie 40 Hiroshima-Bomben.

Eine Sachbeschädigung bedeutet diese Handlung nicht, erklärte ein Polizeisprecher gegenüber der EJZ. Beschädigt wurde nichts, die Transparente wurden geheftet und angebunden. Einmal auf das stark gesicherte Baugelände gelangt, wollten die Demonstran-ten nicht gleich wieder umkehren. So formierten sie sich zu einer skurilen Demonstration innerhalb der Mauern: Gorleben soll le-ben. Ansonsten bot ahle Gelände wenig Betätigungsmöglichkeiten, außer ab und zu den Hydranten aufzudrehen und eine Dusche zu nehmen.

Die Polizei beschränkte sich auf Sicherung des Baubüros und beobachtete die Umgebung. Zu Beginn hatte sie versucht, die Per-sonalien festzustellen, was ihnen bei den wenigen noch an der Außenseite des Zaunes verbliebenen Atomkraftgegnern auch wider-spruchslos gelang. Doch bald hatten die Beamten auf weitere Feststellungen verzichtet. Die Betreiberfirma BLG habe Anzeige er-stattet wegen Hausfriedensbruch. Aber man habe nicht eingreifen können, weil nicht genügend Polizeikräfte am Ort gewesen sei-en, teilte der Sprecher weiter mit. Dies sei auch der Grund gewesen, weshalb es zu dem Abschluß der Aktion kam, die der voran-gegangenen Szenerie überhaupt nicht entsprach.

Stundenlang hatten Leitern und Treppen an den Zäunen des PKA-Geländes gelehnt, ohne daß sich die Polizei zu einer Beschlag-nahme in der Lage sah. Diese Gelegenheit schien ihr gekommen, als gegen 14 Uhr die Demonstranten das Gelände verlassen hat-ten und der LKW mit dem Material allein unterwegs war.

Plötzlich, so die Darstellung der Demonstranten, sei er nach und nach von sieben Polizeifahrzeugen umringt gewesen. Hinzu kam ein mit vier Kernkraftgegnern besetzter Pkw. Die etwa 20 Beamten hätten die Herausgabe der Leitern gefordert. Als die sieben anwesenden Demonstranten dieser Aufforderung nicht Folge leisteten, sei es zu Handgreiflichkeiten gekommen. Die Beamten hätten zugeschlagen, eine 37jährige Demonstrantin mußte nach einem Faustschlag mit blutender Nase und einem Nasenbeinbruch ins Dannenberger Krankenhaus gebracht werden. -fk-

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Einwendung der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e. V. bei der Bezirksregierung Lü-neburg am 28. Juli 1998 eingereicht.

Hiermit erheben wir Einwendung gegen die nach § 11 NWG beantragte Einleitung von radioaktiv kontaminiertem Abwasser aus der Pilot-Konditionierungsanlage (PKA) in die Elbe und erweitern unsere Stellungnahme vom 18. November 1997 sowie den Nachtrag vom 20. November 1997. Diese Einbringung künstlicher Radioaktivität in die Umwelt gefährdet unsere Gesundheit (Artikel 2 Abs. 2 GG, Recht auf körperliche Unversehrtheit), belastet in unzulässiger Weise das Wasser der Elbe (§ 2 Abs. 1 und 2 NWG, Schutz vor Verunreinigungen und vermeidbarer Beeinträchtigung) und verhindert eine wirksame Umweltvorsorge (§§ 1 und 2 UVPG, Vorsorge zur Schutzgüterbeeinträchtigung). Im einzelnen liegen der Einwendung folgende Bedenken zugrunde:

1. Übergeordnete Aspekte

Der notwendige Atomenergieausstieg macht die PKA und damit die Abwassereinleitung in die Elbe überflüssig.Bei der PKA handelt es sich um eine Anlage, die eine Aufgabe im Rahmen der Nutzung der Atomenergie erfüllen soll. Diese Nut-zung ist aus sicherheitstechnischen Gründen abzulehenen. Mit ihr werden Mensch und Umwelt einem unnötigen Risiko ausge-setzt. Schwere Unfälle sind das Todesurteil für eine ganze Region. Unfälle dieser Art können grundsätzlich für keine Anlage (ob im Westen oder Osten) ausgeschlossen werden. Ein Ausstieg aus der Atomenergienutzung ist daher unausweichlich und der Bau oder die Inbetriebnahme neuer Anlagen - wie die PKA - nicht zu verantworten.

Die PKA ist auch bei gegenwärtiger Nutzung der Atomenergie überflüssig.Unabhängig davon, wie realistisch die tatsächliche Durchführung der beantragten Arbeitsabläufe in der PKA ist, existieren Tech-nologien mit denen alle Aufgaben auch ohne PKA erledigt werden können.

2. Formalrechtliche Bedenken

Die Antragsgrundlage existiert nicht.Es wird die Ableitung von Abwässern aus einer Pilot-Konditionierungsanlage beantragt. Das heißt einer Anlage, in der Konditio-nierungstechniken für die endlagergerechte Verpackung bestrahlter Brennelemente und eventuell radioaktiver Abfälle aus der Wiederaufarbeitung erprobt werden sollten. Dies war Inhalt des atomrechtlichen Antrags für die PKA (siehe Sicherheitsbericht der DWK vom Dezember 1987) und ist auch die Grundlage für den wasserrechtlichen Antrag (siehe z.B. Begründungen der An-tragstellerin für die Beantragung „abdeckender“ Abgabewerte und für die ungetrennte Sammlung unterschiedlich kontaminierter Wässer). Die Inbetriebnahme einer solchen Anlage ist jedoch nicht mehr geplant. Ausweislich vieler Dokumente soll die Anlage nur noch zur wirtschaftlichen Optimierung der Zwischenlagerung dienen. Die Inbetriebnahme eines Endlagers wird in der gegen-wärtigen Fachdiskussion unter technischen, sicherheitstechnischen und ökonomischen Gesichtspunkten nicht vor dem Jahr 2030 gesehen, also zu einem Zeitpunkt an dem die Lebensbetriebszeit der PKA fast erreicht ist. Das Umladen von Brennelementen oder Abfallgebinden, die Verfüllung von Resthohlräumen in Containern mit Innenbehältern, die Konditionierung flüssiger Abfälle in Verdampfern und/oder Trocknern sind keine Arbeitsgänge, die in einer extra errichteten Anlage technisch erprobt werde müs-sen. Sie stellen im Rahmen der Atomenergienutzung den Stand der Technik dar.

Es gibt keine Berechtigung für einen Antrag auf gehobene Erlaubnis.Es wurde ein Antrag nach § 11 NWG auf gehobene Erlaubnis gestellt. Voraussetzung hierzu ist, daß enweder ein öffentliches In-teresse oder ein berechtigtes Interesse des Unternehmens besteht. Ein öffentliches Interesse ist spätentens seit der Nutzungsände-rung der PKA von einer Erprobungsanlage für die endlagerfähige Konditionierung von Brennelementen zu einer Optimierungsan-lage für die Zwischenlagerung nicht mehr gegeben. Das berechtigte Interesse des Unternehmens kann im Sinne von § 11 NWG nicht durch die Zuarbeit für die Zwischenlagerung gegeben sein. Es handelt sich dabei vorrangig um eine Optimierung aus ökono-mischen Gründen. Das heißt das Unternehmen könnte seinem Geschäft auch ohne die Optimierung nachgehen, die hier nur auf Kosten der Einleitung von Radionukliden in ein Oberflächengewässer realisiert werden kann.

Der Bestand einer wasserrechtlichen Genehmigung ist aufgrund mangelnder Zuverlässigkeit und Fachkunde der An-tragstellerin fraglich.Die Zuverlässigkeit der Antragstellerin ist unter anderem aufgrund folgender Tatsachen nicht gegeben:• Es sind in den Jahren 1993/94 bei Prüfungen 25 bauliche Abweichungen vom genehmigten Zustand in der PKA festgestellt

worden, die anzeige- bzw. zustimmungspflichtig gewesen wären.• Die Antragstellerin ist offensichtlich nicht im nötigen Umfang gewillt, in der internationalen Fachdiskussion identifizierte

Probleme beim eigenen Handeln zu berücksichtigen. Als Beispiel ist hier die Erarbeitung einer Prüfvorschrift zur Kontrolle von Oberflächenkontaminationen bei Brennelementbehältern (PV 511 vom Juni 1995) durch die GNS zu nennen. Diese Prüfvor-

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schrift ist nicht dazu geeignet, das seit Mitte der 80er Jahre international diskutierte Problem des auftretens überhöhter nicht festhaftender Oberflächenkontaminationen abdeckend zu kontrollieren.

• Im hier gegenständlichen wasserrechtlichen Verfahren wurden im August 1997 Antragsunterlagen vorgelegt, die sich offen-sichtlich widersprachen. Die Unterlage, nach der hauptsächlich die Bewertung der Zulässigkeit des Vorhabens vorgenommen werden soll (Umweltverträglichkeitsstudie) enthielt als Grundlage zur Berechnung/Abschätzung der Auswirkungen der Abwas-sereinleitung in die Elbe Antragswerte, von denen spätestens seit 1994 klar ist, daß sie keinen Bestand haben werden. Dies ist als Irreführung der Behörden und Verbände (Träger öffentlicher Belange) sowie unerwünschte Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für alle am Verfahren Beteiligte anzusehen.

Die Fachkunde ist unter anderem aufgrund folgender Punkte anzuzweifeln:• Die Interpretation der gemessenen Daten aus den Einleitversuchen entspricht nicht wissenschaftlichen Vorgehensweisen.• Die Antragstellerin ist nicht in der Lage, zwischen auf Menschen bezogenen Auswirkungsbetrachtungen im Atomrecht und

auf eigenständige Schutzgüter (Wasser, Fauna, Flora) bezogenen Auswirkungsbetrachtungen im Wasser- und UVP-Recht zu un-terscheiden.

• Im Abwassermanagement wird nicht das auftreten von möglicherweise stark kontaminierten Wässern (z.B. aus der Behälter-außenreinigung) berücksichtigt.

Die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) genügt nicht den Ansprüchen des Gesetzes.In der UVS wird bei der Bewertung der Auswirkungen durch die Einleitung radioaktiv kontaminiertem Abwassers in die Elbe als eigenes Schutzgut der Mensch und in Ansätzen der Fisch betrachtet. Das Oberflächenwasser, die Tierwelt insgesamt und die Pflanzenwelt werden lediglich als Zwischenstufen zur Belastung des Menschen berücksichtigt. Die für eine UVS vorgeschriebene Diskussion von Wissenslücken und Überlegungen zu schutzgutspezifischen Bewertungsmaßstäben sind in den Antragsunterlagen nicht enthalten. Es wurde mehr oder weniger kritiklos und in weiten Teilen unbegründet die Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Strahlenschutzverordnung für die Berechnung von Strahlenbelastungen für Menschen als Maßstab auf die anderen Schutzgüter übertragen.

Eine Einleitung von radioaktiv kontaminiertem Abwasser in die Elbe ist nicht vereinbar mit den Naturschutzvorgaben für betroffene Gebiete.Die Gewässerverschmutzung ist nicht vereinbar mit den Funktionen betroffener Gebiete als Nationalpark Elbtalauen, UNESCO-Biosphärenreservat sowie mehrerer Natur-, Vogel- und Landschaftsschutzgebiete.3. Anlagenbezogene Einwendungen

Die beantragten radioaktiven Abgabewerte mit dem Abwasser sind nicht begründet.Die jährlichen Abgabewerte von Schadstoffen müssen in einem wasserrechtlichen Verfahren nachvollziehbar ermittelt und darge-stellt werden. Die Antragstellerin beschränkt sich in ihren Antragsunterlagen auf die Aussage, daß die beantragten Werte im Sinne einer Erprobungsanlage abdeckend ermittelt worden sind. Die Grundlage für die Ermittlung ist allerdings in Frage zu stellen, da die Antragswerte im laufenden wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren ohne überprüfbare Begründung drastisch verändert worden sind.Davon abgesehen, ist es in einem wasserrechtlichen Verfahren nicht zulässig „abdeckende“ Abgabewerte zu beantragen. Die Wer-te müssen streng an den tatsächlich in der Anlage orientierten Arbeitsabläufen orientiert sein, da ansonsten das Vermeidungs- und Verminderungsgebot des Wasserrechts nicht umgesetzt werden kann und die Betreiberin Spielräume bei der Ableitung von Radio-nukliden über das aufgrund der durchgeführten Arbeiten notwendige Maß hinaus zugestanden bekommt.

Die beantragte Aktivitätskonzentration für Abwasser ist nicht nachvollziehbar.Als Entscheidungswert für die Zulässigkeit einer Ableitung wird 1,8*106 Bq/m3 Abwasser beantragt. Dieser Wert wird in den An-tragsunterlagen nicht begründet. Es kann daher nicht beurteilt werden, ob hier eine Verminderung der Schadstofffracht möglich ist.

Die Antragsunterlagen enthalten keine Störfallbetrachtungen bezüglich möglicher Ableitungen oberhalb des Aktivitäts-konzentrationswertes.Als belastbare Barrieren gegen eine unzulässige Abwasserabgabe können nur die Entscheidungsmessung im Endkontrollbehälter und die Durchflußmessung angesehen werden. Ein gleichzeitiger Ausfall zweier aktiver Sicherheitseinrichtungen ist jedoch durch-aus zu unterstellen was zu einer entsprechenden Störfallbetrachtung führen muß.

Das Wassermanagement in der PKA sorgt unzulässigerweise für eine Verdünnung schadstoffbefrachteter Wässer.Die im Kontrollbereich der PKA anfallenden Wässer werden nicht nach Quelle und damit Kontaminationshöhe getrennt gesam-melt. Es findet lediglich eine Unterteilung in „kontaminierte“ und „möglicherweise kontaminierte“ Wässer statt. Im jeweiligen Rahmen dieser Kategorien fallen jedoch höchst unterschiedlich belastete Wässer an. Insbesondere ist die Zuordnung von Wässern aus der Außendekontamination von Brennelementbehältern und der Konditionierung von flüssigen Abfällen zu den möglicher-weise kontaminierten Wässern unzulässig.Es gibt keine ausreichende Überprüfung anfallenden Wassers für einzelne Quellen.

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Z.B. muß unterstellt werden, daß ein angelieferter Brennelementbehälter die zulässige Oberflächenkontamination ausschöpft. Wird nur die Gruppe der β-/γ-Strahler berücksichtigt, beträgt der nach Verkehrsrecht zulässige Grenzwert 4 Bq/cm2. Wird dieser Wert auf einem großen Teil der Behälteroberfläche eines CASTOR nur knapp unterschritten, so handelt es sich bei dem anfallen-den Dekontaminationswasser eher um flüssigen radioaktiven Abfall als um kontaminiertes Wasser, das in der Anlage wiederver-wendet oder in die Elbe abgeleitet werden kann. Bei homogenisierter Behälteroberfläche, also ohne Berücksichtigung der Flächen von Kühlrippen und anderen Srukturen, beträgt die Aktivität bereits über 2 Mill. Bq. Selbst bei einer Hochrechnung auf das Volu-men des Endkontrollbehälters wäre die nach Beantragung zulässige Aktivitätskonzentration (1,8*106 Bq/m3) überschritten. Eine Berücksichtigung von drastischen Grenzwertüberschreitungen, wie sie in jüngster Vergangenheit für Transporte aus bundesdeut-schen Atomkraftwerken bekannt geworden sind, führt noch zu weit höheren Aktivitätswerten in den Betriebswässern.

Die Konditionierung flüssiger Fremdabfälle ist überflüssig.Es gibt keine Begründung für die Konditionierung flüssiger Fremdabfälle.

4. Elbeeinleitungsbezogene Einwendungen

Die Ergebnisse der durchgeführten Einleitversuche sind nicht gegeignet die Ausbreitung der Radionuklide im Elbewasser abzubilden.Die zu erwartende abflußspezifische Änderung der Konzentrationsverhältnisse spiegelt sich in den Meßergebnissen nicht wider. Außerdem lassen die Daten erkennen, daß offensichtlich häufig die Kernzone der Abwasserfahne nicht erfaßt worden ist. Anzu-zweifeln ist, ob die gewählte Wassertiefe von 30 cm für die Meßsonde geeignet ist repräsentative Daten zu erzielen.

Die Interpretation der Meßdaten aus den Einleitversuchen entspricht nicht den naturwissenschaftlichen Regeln.Trotz lückenhafter Meßdaten wird für die Beurteilung der Verdünnung entlang der Fließstrecke in der Elbe eine Mittelwertbil-dung für die oberhalb der Nachweisgrenze liegenden Meßwerte vorgenommen. Dies entspricht in keinster Weise einer wissen-schaftlichen Vorgehensweise. Aufgrund der Datenlage kann hier nur eine Interpolation zwischen den Höchstwerten erfolgen.

Die Angaben der Antragstellerin zu Aktivitätskonzentrationen in bestimmten Entfernungen von der Einleitstelle sind falsch.Aufgrund des fehlerhaften Vorgehens bei der Interpretation der Meßdaten, werden die in der UVS angegebenen Einmischungen des Abwassers in die Elbe erst bei sehr viel größeren Entfernungen von der Einleitstelle erreicht. Somit ist auch die Festlegung des Ortes für die Bestimmung der Ausgangskonzentration bei der Beurteilung der Auswirkungen in 400 m Entfernung (bei mittlerem Abfluß) eine Fehleinschätzung.

5. Auswirkungsbezogene Einwendungen

Die Einleitung von Schadstoffen, die nicht natürlicherweise in Oberflächengewässern enthalten sind, muß unterbleiben.Schon die in der UVS aufgeführten Daten zeigen, daß mit dem Abwasser aus der PKA Schadstoffe in die Elbe eingeleitet werden, die bisher nicht bzw. allenfalls in Spuren (meist aus anderen athropogenen Einflüssen wie Atombombenversuchen) enthalten sind.Das Oberflächenwasser wird in der UVS entgegen den Anforderungen des Wasserrechts nicht (bei radioaktiven Stoffen) bzw. allenfalls nachgeordnet (bei konventionellen Schadstoffen) als eigenständiges Schutzgut behandelt.Die Bewertung der Auswirkungen erfolgt in der UVS im Hinblick auf die radioaktive Strahlenbelastung des Menschen.

Die für die Strahlenbelastung des Menschen errechneten Werte unterschätzen die tatsächliche Belastung um ein vielfa-ches.Für die Abschätzung der Strahlenbelastung des Menschen wird eine nicht zutreffend ermittelte Ausgangskonzentration für alle Belastungspfade zur Grundlage genommen. Dieses Vorgehen entspricht noch nicht einmal den Anforderungen der Strahlen-schutzverordnung. Standortspezifische Randbedingungen (insbesondere auch für bestimmte Berufsgruppen) werden nicht ausrei-chend berücksichtigt.

Ein Vergleich der aufgrund der Abwassereinleitung in die Elbe errechneten Strahlenbelastung des Menschen mit der na-türlichen Strahlenbelastung bringt keinen Erkenntnisgewinn.Es handelt sich um eine zusätzlich auftretende Strahlenbelastung, die die durch die natürliche Strahlung hervorgerufene Krank-heitsrate in der Bevölkerung erhöht. Ein errechneter Wert unterhalb von Grenzwerten oder der natürlichen Strahlenbelastung sagt also nichts über seine Ungefährlichkeit aus. Darüber hinaus ist umstritten, inwieweit natürlicherweise und künstlicherweise her-vorgerufene Strahlenbelastungen tatsächlich vergleichbar sind.

Die Bewertung der Auswirkungen der Abwassereinleitungen auf die Fauna ist unangemessen.Andere Lebewesen als der Mensch werden in der UVS ausschließlich unter der Prämisse der radiologischen Auswirkungen auf den Menschen betrachtet. Die aquatische Fauna spielt praktisch nur als Station zur Nahrungsaufnahme des Menschen eine Rolle und auf andere Tiere, wie z.B. Fischotter oder Vögel, werden die Dosisbetrachtungen für den Menschen direkt übertragen. Diese

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Vorgehensweise wird dem Schutzgut Fauna nicht gerecht. In der UVS sind noch nicht einmal Ansätze von Überlegungen zu ei-nem angemessenen Bewertungssystem für die Fauna zu erkennen.

Es wird keine nachvollziehbare Bewertung der Auswirkungen für das Schutzgut Pflanzen vorgenommen.Die Betrachtung in der UVS erschöpft sich in der nicht bewiesenen Behauptung, daß die Pflanzen durch die Betrachtung des Fi-sches als Indikator abgedeckt sei.

Die Annahmen zur Betroffenheit von Grundstücken durch die Abwassereinleitungen sind nicht zutreffend.Für die Beurteilung der Betroffenheit von Grundstücken wurde die Einhaltung eines Grenzwertes im Jahresmittel für die Aktivi-tätskonzentration im Elbewasser im Bereich der anliegenden Grundstücke herangezogen. Aufgrund der fehlerhaften Interpretation der Einleitversuche ist der errechnete Wert nicht zutreffend. Es muß davon ausgegangen werden, daß der herangezogene Grenz-wert der Strahlenschutzverordnung überschritten wird.

Die UVS bietet keine ausreichende Grundlage für die Erteilung der Beantragten Erlaubnis.Aufgrund der vorstehend aufgeführten Argumente muß der Erlaubnisantrag zurückgewiesen werden.

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Frank Krüger

Neueste Entwicklungen: Verzögerter End-spurt der Betreiber kontra Verhinderungs-strategie des Anti-Atom-WiderstandesAm Morgen des 5. Januar 1997 kletterten AtomkraftgegnerInnen mit selbstgefertigten Leitern über den Zaun der PKA und be-setzten in klirrender Kälte das Baugelände. Auf Ihrem Transparent hieß es: "Unser Vorsatz für das Neue Jahr: Verhindern wir die PKA!"

Direkte Aktionen gegen den Bau dieser Atommüllfabrik hatte es lange nicht gegeben. Anfang des Jahres hieß es, daß die dritte Teilerrichtungs-Genehmigung (d.h. die Genehmigung für den heißen Betrieb - am 1.10.96 von GNS und BLG beantragt) etwa Ende 1997/Anfang 1998 vom Niedersächsischen Umweltministerium (NMU) erteilt werden dürfte, sofern sich diesem Ansinnen nichts und niemand entgegenstellen würde.

Mitte 1997 ließen NMU und GNS dann verlauten, daß mit der Inbetriebnahme nicht vor Ende 1999 zu rechnen sei. Solche Ver-zögerungen hat es in der Bau- und Genehmigungsgeschichte der PKA schon mehrfach gegeben. Dies ist nicht nur Ergebnis des politischen Widerstandes gegen die PKA aus der Bevölkerung und den kommunalpolitischen Gremien, sondern wohl auch Aus-druck von Planungs- und Genehmigungsproblemen und einer Orientierungslosigkeit der Atomlobby und Politiker in der Frage des Umganges mit dem Atommüll.Die zweite Teilerrichtungsgenehmigung (mit der Genehmigung zur Kalthantierung) wurde im Juli 1994 auf Weisung von Um-weltminister Töpfer von Monika Griefahn erteilt. Zuvor hatte es einigen Wirbel um den Bau der PKA gegeben: Bereits im Herbst 1993 mehrten sich die Anzeichen dafür, daß die GNS (Gesellschaft für Nuklearservice) nicht mit der notwendigen Sorgfalt beim Bau der Anlage vorging. Minister Töpfer bescheinigte der GNS "Zuverlässigkeit", obwohl ein Gutachten des TÜV Hannover nachwies, daß die Betreiberin in 19 Fällen ungenehmigte Änderungen an den Bauplänen der PKA vorgenommen habe, die u.a. die Sicherheit bei Flugzeugunglücken berühren würden. Ungeachtet dieses offensichtlichen "Pfusch am Bau" setzte Töpfer den Willen der Betreiber durch, die Anlage "zügig" weiterzubauen.

Nach dem dritten Castor-Transport nach Gorleben Anfang März 1997 war klar, daß es bis zu den Landtagswahlen im März ´98 keine weiteren Castor-Transporte geben wird. Eine Chance, sich endlich wieder dem Thema PKA zuzuwenden.

In dieser Situation umfassender Auseinandersetzung sahen sich nun die WendländerInnen damit konfrontiert, daß demnächst vor ihrer Haustür eine Atomanlage in Betrieb gehen soll, die das Atomprogramm der Betreiber vervollständigen soll und durch ihre Emissionen Mensch und Umwelt weiteren radioaktiven Belastungen aussetzen würde.

Der Widerstand formiert sich neuWir entwickelten deshalb von Mai 1997 an eine neue Anti-PKA-Kampangne. Unter Beteiligung von RadlerInnen aus der ganzen Bundesrepublik, mit Gästen aus Weißrußland, Rumänien und dem Baltikum, fand eine große Auftaktkundgebung und Demo am PKA-Gelände statt. "Transparent machen" war zunächst das Motto und so wurden z.B. hunderte "Isotopenluft-ballons" aus einem von den WiderständlerInnen selbstgefertigten PKA-Schornstein entlassen und Anti-PKA-Transparente im ganzen Landkreis auf-gehängt.

Seitdem wurden "STOPP-Visiten" 14-täglich sonntags an der PKA gemacht (Motto: "Wir rücken der PKA auf die Zelle!"). Es wurde der Schritt über die ehemalige Grenze, über die Elbe hinüber, getan. Mit dem "Aktionsschornstein" im Gepäck informier-ten WendländerInnen auf dem Rathausplatz von Lenzen die BürgerInnen der ehemaligen DDR. Zu Planungszeiten und in den Antragsunterlagen der Betreiber zur PKA erschien das Gebiet jenseits der Elbe als weißer Fleck, die Bevölkerung dort wurde als nicht existent behandelt, bei Risikoabschätzungen und Kosten- Nutzenberechnungen wurden diese Menschen nicht berücksich-tigt. Fakten, die Staunen und Empörung hervorriefen, zumal wenn man berücksichtigt, daß das Gebiet jenseits der Elbe in der Hauptwindrichtung der Emissionen aus dem PKA-Schornstein liegt und der Fluß Elbe ja auch ein zweites Ufer hat!

Einen Tag später wurden - zusammen mit den Gästen aus Lenzen und Umgebung - eine Nachbildung der geplanten PKA-Abwas-ser-Pipelineam Elbufer "in die Luft gesprengt" und mit hunderten Holzschiffchen die Verteilung der geplanten radioaktiven Ab-wässer in die Elbe sichtbar gemacht.

Parallel zu diesen Aktionen wurden mögliche juristische Schritte gegen die PKA ausgelotet, mit denen eine 3.Teilerrichtungsge-nehmigung torpediert werden könnte. Zusammen mit der Rechtshilfe Gorleben fand hierzu eine große Informationsveranstaltung

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statt. Klagemöglichkeiten wurden vorbereitet, die besonders an dem Punkt angreifen wollen, daß inzwischen die Ziele und Zwe-cke der PKA von Betreiberseite verändert wurden.

PKA: Probelauf für großtechnische Anlage mit kommerzieller Nutzung?!Pläne der Betreiber wurden bekannt, wonach der beantragte und geplante jährlich Durchsatz der PKA von 35 Tonnen Schwerme-tall nach Inbetriebnahme auf wenigstens das Zehnfache erhöht werden könnte. Damit hat - in Ermangelung des Sinnes, mit den Produkten der PKA ein nicht vorhandenes bzw. nicht definiertes Endlager zu beschicken - eine Umdefinition des Arbeitszieles der PKA stattgefunden: Umverpacken und Dichterpacken der angelieferten Brennelemente in andere, größere CASTOR-Behälter, um die Zwischenlagerkapazitäten zu erhöhen und das Atomprogramm bequemer weiter fahren zu können.

Die PKA also - wie bereits in ihren Planungsanfängen erkannt - als Chamäleon und flexible Mehrzweckwaffe der Atomindustrie, als weiteres Instrument, den möglichst reibungslosen Weiterbetrieb der AKW sicherzustellen, entsorgungsjuristisch und praktisch.

Wir wollten es genau wissen, stellten Anfragen an das Niedersächsische Umweltministerium und forderten Akteneinsicht (die mit verwaltungsjuristischen Argumenten verwehrt wurde). Dagegen die "bedauernden" Antworten des Ministeriums: Von solchen Plänen sei hiernichts bekannt. Im Antrag zur 1. Teilerrichtungsgenehmigung und im "Sicherheitsbericht" von 1987 sei ein "Umpacken von Ab-fallgebinden" bereits erwähnt. Eine "Optimierung der Zwischenlagerkapazitäten" im Transportbehälterlager durch Umverpacken von Gebinden aus kleineren in genehmigte größere CASTOR-Behälter sei dadurch bereits abgedeckt. Und die Frage einer ge-planten Kapazitätserweiterung wies das Niedersächsische Umweltministerium "als reine Spekulation" zurück.

Demgegenüber steht, daß eine Erhöhung des Durchsatzes bereits im Jahre der Antragstellung 1986 propagiert wurde. Auf der Jah-restagung für Kerntechnik hatte nämlich der damalige Geschäftsführer der DWK (Deutsche Gesellschaft für Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen), Dr. Carsten Salander, den zeitlichen Horizont für den Betrieb der Konditionierungsanlage wie folgt umris-sen: "Pilotbetrieb 1994 bis 1999 mit 35 t Jahresdurchsatz, "Produktionsbetrieb ab 2000" mit 350t Jahresdurchsatz. Und im August 1998 erklärte ein BLG-Sprecher anläßlich einer Besichtigung der PKA durch Bundestagsabgeordnete und Journalisten, die Anla-ge könne "ein Vielfaches der von uns beantragten Menge bearbeiten". Sie solle die "Machbarkeit des sicheren Umgangs mit ra-dioaktivem Abfall demonstrieren". Und: Diese Fabrik wäre wahrscheinlich auch "ein Verkaufsschlager für den Export" - die Japa-ner hätten schon Interesse gezeigt.

Es liegt auf der Hand, daß die PKA der Einstieg in eine Konditionierungstechnik großen Maßstabes sein soll, daß es hier keines-wegs um eine bloße "Versuchsanlage" geht, sondern nach einer Anlaufphase kommerzielle Interessen in großem Stil verfolgt wer-den. Doch was soll in einer PKA geschehen, wenn kein Endlager in Sicht ist?

PKA: Dienstleistungsbetrieb des ZwischenlagersWeitere "Aha-Erlebnisse" entstehen, wenn man dann in dem mit dem Merkel-Ressort abgestimmten Positionspapier der Schrö-der-SPD zu den 1997 gescheiterten Atomkonsensverhandlungen liest: "Das Projekt PKA wird nicht weiter verfolgt. Die vorhan-denen Investitionen dürfen nur für Zwecke der Zwischenlagerung an den jeweiligen Zwischenlager-Standorten genutzt werden."

Dies ist ganz eindeutig als Abkehr vom ursprünglichen Zweck der PKA, der Herstellung von Endlagerprodukten. Die PKA soll jetzt - bei chronisch ungeklärter Endlager- bzw. "Entsorgungsfrage" - allein dem Weiterfahren des offiziellen Atomprogramms durch Zwischenlageroptimierung zu dienen. Genau diese Umdefinition wird aber abgestritten und verschleiert mit dem Hinweis, "dies sei bereits alles in den Antragsbeschreibungen enthalten". Dem ist jedoch nicht so: Erst wenn man die Antragsunterlagen und den Sicherheitsbericht ohne "offiziellen Interpretationsfilter" studiert, wird deutlich, daß dort mit keinem Wort das Umverpa-cken von Brennelementen aus deutschen Reaktoren in andere CASTOR-Behälter erwähnt wurde. Lediglich Abfallgebinde aus der WAA sollten damals in „Behälter für die Zwischen- (und Endlagerung)“ verbracht werden. Doch bereits im November 1993 hatte die GNS selbst auf eine Konzeptänderug der PKA verwiesen: Die PKA würde als Serviceeinrichtung für die Zwischenlage-rung der Atommüllcontainer und CASTOR-Behälter benötigt. Und Bundesminister Töpfer bekräftigte 1994 die "Möglichkeit zur dichteren Packung der Brennstäbe und damit zur Einsparung von Platz" für die Zwischenlagerung.

Dieses "Hineinmogeln" neuer Aufgabenziele wird auch deutlich, wenn man dann 1997, anläßlich der Umweltverträglichkeitsprü-fung der PKA-Abwässer-Einleitung in die Elbe unter der Überschrift "Informationen über die PKA" liest: "Unter Konditionierung sind verfahrenstechnische Schritte zu verstehen, mit deren Hilfe ausgediente Brennelemente derart in spezielle Behälter verpackt werden, daß die entstandenen Gebinde für die langfristige Zwischenlagerung oder Endlagerung geeignet sind".

Den letzten Beweis hierfür liefert der im November 1997 zwischen Monika Griefahn (NMU) und der GNS ausgehandelte Ver-trag, bei dem es um Schadensersatzforderungen der GNS in Höhe von 15 Millionen DM an das NMU ging. Die GNS verzichtete in außergerichtlicher Einigung auf ihre Forderungen, wenn, so wörtlich „die PKA schnellstmöglichst zur Optimierung der Zwi-schenlagerung abgebrannter Brennelemente und zur Durchführung des Behälterservices für die Zwischenlagerung und ggf. für andere kerntechnische Anlagen und Einrichtungen genutzt wird“.

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Es tröstet keinesfalls, daß bereits 1993 von Betreiberseite das Zerschneiden von Brennstäben (bei der die meiste Radioaktivität freigesetzt wird) nicht mehr als zwingend erforderlich an gesehen wird. Diese Verfahrenstechnik wurde wohl aus Gründen der "Entschärfung" der politischen Auseinandersetzung aus dem Antragsverfahren herausgenommen. Die Option, hierauf in späteren Zeiten zurückzugreifen, behalten sich die Betreiber vor. Von einem Verzicht auf das Zerschneiden von Brennelementen ist in dem Vertrag zwischen GNS und Monika Griefahn auch nichts zu lesen.

Wir denken, daß wir jede Variante des Umgangs mit dem hochradioaktiven Müll, die sich die Atomiker in ihrer Hilfs- und Wil-lenslosigkeit ausdenken, um ihr lukratives Programm fortzusetzen, bekämpfen müssen. An den oben angeführten Widersprüchen zwischen offiziellen Verlautbarungen und insgeheimen, im Detailltext dann ersichtlichen Lügen und Verschleierungen wird aber deutlich, daß Lug und Trug zum Geschäft gehören. Wenn es dann um die Durchsetzung kommerzieller Ziele gegen den breiten Widerstand aus der Bevölkerung geht, lassen PolitikerInnen sich letztendlich erpressen: Geld regiert die Politik.

Nationalpark Elbtalaue als „radioökologischer Entsorgungspark“?Wie bereits erwähnt, fallen beim Betrieb der PKA durch Verfahrenstechniken und Dekontaminierungsarbeiten radioaktive Ab-wässer an, die nach dem Willen der Betreiber über eine Pipeline in die Elbe geleitet werden sollen. Hierzu sind verschiedene Geh-nemigungsverfahren vorgesehen, allerdings kein atomrechtliches, auf das das Niedersächsische Umweltministerium mittlerweile verzichtet hat. Für den Bau der Pipeline, die durch bestehende Lansdschaftsschutzgebiete und das Gebiet des geplanten National-parks Elbtalaue führt, sind untere Wasserbehörde und Landschaftzschutzbehörde (beide beim Landkreis Lüchow-Dannenberg) zuständig. Für das Einleitbauwerk in die Elbe liegt ein "Antrag auf gehobene Erlaubnis" nach dem Wasserrecht vor, Genehmi-gungsbehörde ist der Landkreis Lüneburg. In diesen Verfahren sind Verbands- bzw. Öffentlichkeitsbeteiligungen vorgesehen.

Zur Frage der Einleitung von kontaminerten Abwässern in die Elbe liegen ein "Sicherheitsbericht" der GNS-Vorgängerin DWK von 1987 sowie ein Antrag von GNS und BLG auf die "gehobene Erlaubnis" seit 1994 vor. Gegenwärtig läuft hierzu das Verfah-ren der Anhörung von Kommunen und Verbänden. Im Zuge der Prüfung der Antragsunterlagen haben Sachverständige des Land-kreises und der "Fachgruppe Radioaktivität" der BI Lüchow-Dannenberg erschreckende Mängel und Widersprüche in den An-tragsdaten aufgedeckt.

So werden z.B. Berechnungsmethoden verwandt, die nicht dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen, es werden - vergleicht man "Sicherheitsbericht" und Antragsgutachten der beauftragten Schweizer Firma "Colenco" - zu einzelnen Radionuk-liden nun wesentlich höhere Werte beantragt, andere werden gar nicht mehr berücksichtigt. Im weiteren werden nur die löslichen Bestandteile berücksichtigt, ungeachtet der Tatsache, daß sich Radionuklide im Wasser an Sedimente und Schwebstoffe anheften; die Verteilungs- und Verdünnungswege in der Elbe werden ohne Bezugnahme auf Schiffsverkehr, Niedrigwasserstände und Verei-sung der Elbe simplifiziert - insgesamt eine Fülle von Mängeln, Unklarheiten, Widersprüchen und Schlampereien, so daß die Sachverständigen hier von einem Gefälligkeitsgutachten sprechen, mit dem die Betreiber hoffen, ohne kritische Prüfung durch die Gegner der PKA die Antragsbehörden zur Genehmigung veranlassen zu können.

Es ist ein Hohn, wenn man betrachtet, daß einerseits ein "Nationalpark Elbtalaue" errichtet werden soll - mit maximalem Schutz für Natur und Umwelt - und andererseits in dessen Herz die Gorleben-Anlagen liegen und mitten durch diesen Nationalpark ein-mal die Abwässer einer Atommüllfabrik in die Elbe geleitet werden sollen! Wie ist das zu vereinbaren?

Fazit

Die PKA in Gorleben soll also von Betreiberseite ungeachtet der Belange von Mensch und Natur Mithilfe vollkommen mangel-hafter Daten zu ihrer Umwelt(un-)-verträglichkeit durchgesetzt werden. Sie soll in erster Linie der technologischen Verwirkli-chung langfristiger Zwischenlagerung dienen. Als Versuchsanlage soll sie Vorläufer für kommerzielle Konditionierung im groß-technischen Maßstab sein. Sie ist das noch fehlende technologische Teilstück im offiziellen Atomprogramm: Experimentierfeld und Umschlagplatz von radioaktivem Müll in die Zwischenlagerung aus den Atomkraftwerken und der Wiederaufarbeitung. Ihre verfahrenstechnische Vielseitigkeit und Variabilität ermöglicht es den Betreibern, sich alle Optionen für die Zukunft offenzulassen. Deren grundlegende Option ist es, ihre Gewinne aus dem Betrieb der AKW langfristig zu sichern, ohne daß man sich auf ein Ent-sorgungskonzept festlegen muß. Eine Begrenzung des Atommülls auf die bislang angefallenen Lasten durch Ausstieg aus der Atomwirtschaft und Verwirklichung eines Endlagerkonzeptes sind nicht Thema. Im Gegenteil: Die Technologie der PKA soll den Weiterbetrieb im Inland sichern und darüber hinaus zu einem lukrativen Exportartikel in das Ausland werden.

Es ist schwer, vorherzusagen, ob sich die Inbetriebnahme der PKA in Zukunft verhindern läßt. Die Fabrik ist errichtet, es ist zu befürchten, daß der Zwang des Faktischen und die variable Einsatzfähigkeit zur Genehmigung und zum realem Betrieb in der einen oder anderen Form führen.

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Der Widerstand gegen die PKA ist weitaus schwieriger als der gegen die CASTOR-Transporte. Letztere sind auch in der breiten Bevölkerung zu einem begreifbaren Fakt der Gefahren der Atomenergienutzung geworden und "der CASTOR" hat Symbolkraft, die auch Massen mobilisiert.

Die PKA entzieht sich durch ihr wenig markantes Bild in der Öffentlichkeit noch weitgehend der allgemeinen Beachtung. Diese immer wieder herzustellen, ist vorrangige Aufgabe des Widerstandes. Über Aktionen, die von den Medien aufgegriffen werden, also wohl über "spektakuläre" Aktionen, kann diese Beachtung hergestellt werden. Öffentlichkeitsbeteiligungen bei dem Geneh-migungsverfahren, Einsprüche von Gemeinden und Verbänden, Klagen von Einzelpersonen sind nicht nur notwendig sondern so-gar chancenreich aufgrund der Antrags- und Definitionsmängel. Hiermit werden auch immer wieder Anlässe und Foren geschaf-fen, die der breiteren Informierung und Mobilisierung dienen.

Die Atomkraftbewegung hat viele Stärken. Eine davon ist, daß sich mittlerweile an verschiedensten Orten und Standorten Men-schen zu Widerstandsaktionen zusammenfinden und die Schwachstellen der Atomspirale immer wieder angreifen. Auch die PKA in Gorleben ist ein solcher Angriffspunkt und wird es in Zukunft verstärkt sein.

Und eines gehört zum anderen: Verhindern wir weitere CASTOR-Transporte, denn "die CASTOREN sind das Futter für die PKA!".

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Abkürzungsverzeichnisa JahrAKW AtomkraftwerkAtG AtomgesetzATW AtomkraftwerkBE BrennelementBfS Bundesamt für StrahlenschutzBLG Brennelement-Lagergesellschaft GorlebenBMU BundesumweltministeriumCs CäsiumDDR Deutsche Demokratische RepublikDWK Deutsche Gesellschaft zur Wiederaufbereitung von Kernbrenn-stoffEJZ Elbe-Jeetzel-ZeitungFR Frankfurter RundschauGAU größter anzunehmender UnfallGNS Gesellschaft für NuklearserviceGWd Gigawatt-TageH TritiumHAW High Active Waste (hochaktiver Müll)J JodKKW KernkraftwerkKr KryptonLAW Low Active Waste (schwachaktiver Müll)m MeterMW MegawattNMU Niedersächsisches UmweltministeriumPKA Pilot-Konditionierungsanlage (Gorleben)Pu PlutoniumSr Strontiumt TonnenTEG TeilerichtungsgenehmingungtSM Tonnen SchwermetallU UranUVP UmweltverträglichkeitsprüfungVDEW Vereinigung Deutscher ElektizitätswerkeVWVfG VerwaltungsverfahrensgesetzWAA WiederaufarbeitungsanlageWAU wiederaufgearbeitetes Uran

Page 24: Zur Sache Nr. 6: PKA (1999)

Bürgerinitiative UmweltschutzLüchow-Dannenberg e. V.Drawehner Straße 329439 Lüchow (Wendland)

Tel. (0 58 41) 46 84Fax (0 58 41) 31 97

http://www.bi-luechow-dannenberg.de

Öffnungszeiten des BI-Büros:

Mo, Mi, Fr, Sa,: 9 bis 12 Uhr, Di, Do, 15 bis 18 Uhr

Spenden auf das Konto der BI:Kreissparkasse LüchowBLZ 258 513 35Konto 2 060 721 sind steuerlich absetzbar

Bisher erschienen:Zur Sache 1, vergriffen

Zur Sache 2, Oktober 1997Entsorgungs-FiaskoEine aktuelle Atommüll-Bilanz, 28 Seiten, 3 DM

Zur Sache 3, Dezember 1998Glaskokillen aus La HagueFakten und Bewertungen zum geplanten Kokillen-Transport nach Gorleben, 28 Seiten, 4 DM, erm. 2 DM

Zur Sache 4, April 1996Risiko CASTORArgumente gegen die Atommüll-Lagerung in CASTOR-Behältern, 32 Seiten, 4 DM, ermäßigt 2 DM

Zur Sache 5, Februar 1997Feindbild CASTOR-WiderstandDiffamierung und Kriminalisierung des Gorleben-Protestes durch den Verfassungsschutz, 24 Seiten, 2 DM

Zur Sache 6, September 1999PKADie Pilot-KonditionierungsanlageDie machen den Castor auf!, 36 Seiten, 4 DM, ermäßigt 2 DM

Zur Sache 7, Juni 1998AtomenergieWarum wir dagegen sind! Argumente gegen die Atomenergie. 28 Seiten, 4 DM, ermäßigt 2 DM

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