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Oberstufenzentrum Wirtschaft und Sozialversicherung 04/2013 FB Wirtschaftslehre, Rechtslehre und Sozialversicherungslehre Nico Dinter Zusammenfassung möglicher Prüfungsinhalte zur Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschlussprüfung im Fach Wirtschafts- und Sozialkunde im Rahmen der Berufsausbildung für Sozialversicherungsfachangestellte Vorbemerkungen Das vorliegende Material soll den Schülerinnen und Schülern des OSZ WI&SO bei der Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschlussprüfung im Fach Wirtschafts- und Sozialkunde behilflich sein. Dabei ist es in erster Linie Grundlage für die vom BVA durchgeführten Prüfungen der Auszubildenden der bundesunmittelbaren SV-Träger, denn es wurde auf der Grundlage der vom zuständigen Aufgaben- ausschuss des BVA festgelegten Mindestinhalte (Stand 2005) erarbeitet. Entsprechend anzuwenden ist dieses Material auch für Prüfungen, für die die Berliner Senatsverwaltung für Inneres zuständig ist. Grundsätzlich ist es aber auch anwendbar für die Prüfungen, die von Auszubildenden der anderen landesunmittelbaren SV-Träger abzulegen sind. Bei diesen Prüfungen sind die möglichen Inhalte jedoch nicht auf die Mindestinhalte des BVA beschränkt, diese Prüfungen können alle behandelten Inhalte der in der nachfolgenden Tabelle genannten Lernabschnitte erfassen. Ein Vorteil dieses Materials für die Prüfungsvorbereitung sollte es sein, dass es über die in den Mindestinhalten genannten Fakten hinausgeht. Es enthält auch noch die dort nicht näher dargestellten Begriffsbestimmungen, Formeln, Erläuterungen, gesetzliche Regelungen und Beispiele. Da die Prüfungsaufgaben zumeist anwendungsorientiert formuliert sind, reicht es für ein erfolgreiches Bestehen der Prüfung aber nicht aus, sich nur die hier aufgeführten Lerninhalte anzueignen. Häufig müssen auch Beispiele aus dem Sozialversicherungsbereich gebracht werden, die hier nicht im Einzelnen aufgeführt wurden, um die Lösungen nicht zu stark zu vereinheitlichen. Gelegentlich müssen Aussagen interpretiert, fallbezogene Entscheidungen getroffen und Berechnungen durchgeführt werden. Auch dafür können hier keine spezifischen Anleitungen mehr gegeben werden. Es ist also immer noch wichtig, die Unterrichtsmaterialien mit in die Prüfungsvorbereitungen einzubeziehen und bei den Lösungen eine eigene Kreativität zu entwickeln. Weil sich aus den Mindestinhalten nicht immer die Eindringtiefe der Aufgabenstellungen ergibt und diese auch in den Prüfungsaufgaben variieren kann, wurde hier auf entsprechende Fragestellungen verzichtet. Üblicherweise sind bei den erwarteten Antworten die Inhalte teils nur zu benennen, häufig kurz zu beschreiben und gelegentlich ausführlicher zu erläutern. Weitere Informationen zu den Prüfungen, für die das BVA zuständig ist, können auch auf dessen Homepage - www.bva.de - nachgelesen werden. Insbesondere sind dort spezielle Prüfungshinweise, die Mindestinhalte und auch Übungsaufgaben (ohne und mit Lösungen) zu finden. Diese Informationen können auch für die Auszubildenden der landesunmittelbaren SV-Träger interessant sein, natürlich immer unter Beachtung der Tatsache, dass für ihre Prüfungen andere zuständige Stellen verantwortlich sind und zum Teil auch abweichende Regelungen gelten. Zur Urheberschaft: Die hier aufgeführten Themenstellungen und Lösungen stimmen in weiten Teilen wörtlich mit den Formulierungen der vom BVA festgelegten Mindestinhalte überein. Die darüber hinaus enthaltenen Begriffsbestimmungen und Erläuterungen sind zumeist allgemeines Fachwissen und entsprechen den erwarteten Lösungen der Zwischen- und Abschlussprüfungen. Obwohl das Material nach bestem Wissen zusammengestellt wurde, kann aber keine Gewähr für die vollständige Übereinstimmung mit den Mindestinhalten des BVA und den Prüfungsaufgaben übernommen werden. Ein Dank gilt auch den Kollegen unseres OSZ WI &SO, die ergänzende Hinweise zu diesem Material gegeben haben, insbesondere Herrn Wittenhagen, Herrn Seitz, Frau Zimmerer, Herrn Borchardt; Frau Nawratil, Frau Scherble und Frau Kroß. Für weitere Hinweise zu diesem Material und zu Erfahrungen bei dessen Nutzung sind die Kollegen des OSZ WI&SO stets dankbar. Vielen Dank im Voraus für kurze E-Mails an: [email protected]

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Oberstufenzentrum Wirtschaft und Sozialversicherung 04/2013 FB Wirtschaftslehre, Rechtslehre und Sozialversicherungslehre Nico Dinter

Zusammenfassung möglicher Prüfungsinhalte zur Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschlussprüfung im Fach Wirtschafts- und Sozialkunde im Rahmen der Berufsausbildung für Sozialversicherungsfachangestellte

Vorbemerkungen Das vorliegende Material soll den Schülerinnen und Schülern des OSZ WI&SO bei der Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschlussprüfung im Fach Wirtschafts- und Sozialkunde behilflich sein. Dabei ist es in erster Linie Grundlage für die vom BVA durchgeführten Prüfungen der Auszubildenden der bundesunmittelbaren SV-Träger, denn es wurde auf der Grundlage der vom zuständigen Aufgaben-ausschuss des BVA festgelegten Mindestinhalte (Stand 2005) erarbeitet. Entsprechend anzuwenden ist dieses Material auch für Prüfungen, für die die Berliner Senatsverwaltung für Inneres zuständig ist.

Grundsätzlich ist es aber auch anwendbar für die Prüfungen, die von Auszubildenden der anderen landesunmittelbaren SV-Träger abzulegen sind. Bei diesen Prüfungen sind die möglichen Inhalte jedoch nicht auf die Mindestinhalte des BVA beschränkt, diese Prüfungen können alle behandelten Inhalte der in der nachfolgenden Tabelle genannten Lernabschnitte erfassen.

Ein Vorteil dieses Materials für die Prüfungsvorbereitung sollte es sein, dass es über die in den Mindestinhalten genannten Fakten hinausgeht. Es enthält auch noch die dort nicht näher dargestellten Begriffsbestimmungen, Formeln, Erläuterungen, gesetzliche Regelungen und Beispiele.

Da die Prüfungsaufgaben zumeist anwendungsorientiert formuliert sind, reicht es für ein erfolgreiches Bestehen der Prüfung aber nicht aus, sich nur die hier aufgeführten Lerninhalte anzueignen. Häufig müssen auch Beispiele aus dem Sozialversicherungsbereich gebracht werden, die hier nicht im Einzelnen aufgeführt wurden, um die Lösungen nicht zu stark zu vereinheitlichen. Gelegentlich müssen Aussagen interpretiert, fallbezogene Entscheidungen getroffen und Berechnungen durchgeführt werden. Auch dafür können hier keine spezifischen Anleitungen mehr gegeben werden. Es ist also immer noch wichtig, die Unterrichtsmaterialien mit in die Prüfungsvorbereitungen einzubeziehen und bei den Lösungen eine eigene Kreativität zu entwickeln.

Weil sich aus den Mindestinhalten nicht immer die Eindringtiefe der Aufgabenstellungen ergibt und diese auch in den Prüfungsaufgaben variieren kann, wurde hier auf entsprechende Fragestellungen verzichtet. Üblicherweise sind bei den erwarteten Antworten die Inhalte teils nur zu benennen, häufig kurz zu beschreiben und gelegentlich ausführlicher zu erläutern.

Weitere Informationen zu den Prüfungen, für die das BVA zuständig ist, können auch auf dessen Homepage - www.bva.de - nachgelesen werden. Insbesondere sind dort spezielle Prüfungshinweise, die Mindestinhalte und auch Übungsaufgaben (ohne und mit Lösungen) zu finden. Diese Informationen können auch für die Auszubildenden der landesunmittelbaren SV-Träger interessant sein, natürlich immer unter Beachtung der Tatsache, dass für ihre Prüfungen andere zuständige Stellen verantwortlich sind und zum Teil auch abweichende Regelungen gelten.

Zur Urheberschaft: Die hier aufgeführten Themenstellungen und Lösungen stimmen in weiten Teilen wörtlich mit den Formulierungen der vom BVA festgelegten Mindestinhalte überein. Die darüber hinaus enthaltenen Begriffsbestimmungen und Erläuterungen sind zumeist allgemeines Fachwissen und entsprechen den erwarteten Lösungen der Zwischen- und Abschlussprüfungen. Obwohl das Material nach bestem Wissen zusammengestellt wurde, kann aber keine Gewähr für die vollständige Übereinstimmung mit den Mindestinhalten des BVA und den Prüfungsaufgaben übernommen werden.

Ein Dank gilt auch den Kollegen unseres OSZ WI&SO, die ergänzende Hinweise zu diesem Material gegeben haben, insbesondere Herrn Wittenhagen, Herrn Seitz, Frau Zimmerer, Herrn Borchardt; Frau Nawratil, Frau Scherble und Frau Kroß.

Für weitere Hinweise zu diesem Material und zu Erfahrungen bei dessen Nutzung sind die Kollegen des OSZ WI&SO stets dankbar. Vielen Dank im Voraus für kurze E-Mails an: [email protected]

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Prüfungsinhalte im Überblick: Die Tabellen geben einen Überblick über die Inhalte der Zwischen- und Abschlussprüfungen aller Auszubildenden unseres OSZ WI&SO. Die Inhalte sind abhängig von der jeweils zuständigen Stelle.

Zwischenprüfungen:

Trägerschaft SV-Träger Zuständ. Stelle Inhalte der Zwischenprüfungen

Bundes- unmittelbare SV-Träger

DRV Bund Ersatzkrankenkassen Betriebskrankenkassen Berufsgenossenschaften Landwirtschaftliche SV

Bundes- versicherungsamt

Wirtschaftslehre: LA 1 Aufgabe der Wirtschaft LA 2 Volkswirtschaftliche Produktionsfaktoren LA 3 Wirtschaftskreislauf Sozialversicherungslehre: LA 1 System der sozialen Sicherung Gewichtung je LA: ca. 25 Punkte

Landes- unmittelbare SV-Träger

Unfallkasse Berlin

Unfallkasse Berlin

AOK Nordost IKK Brandenburg und Berlin

AOK Nordost

DRV Berlin-Brandenburg DRV Berlin- Brandenburg

ggf. wie oben: Wirtschaft und SVL oder (wie bisher) nur Wirtschaftslehre-LA 1 bis 3 Gewichtung je LA: ca. 33 Punkte

Abschlussprüfungen:

Trägerschaft SV-Träger Zuständ. Stelle Inhalte der Abschlussprüfungen

Bundes- unmittelbare SV-Träger

DRV Bund Ersatzkrankenkassen Betriebskrankenkassen Berufsgenossenschaften Landwirtschaftliche SV

Bundes- versicherungsamt

Wirtschaftslehre: LA 3 Wirtschaftskreislauf LA 9 Konjunktur LA 5 Betrieblicher Leistungsprozess LA 10 Beschäftigung und noch zwei Aufgabenblöcke aus zwei weiteren Lernabschnitten Rechtslehre: Arbeitsrecht Gewichtung LA 3 und 9: ca. 30 P. Gewichtung LA 5: ca. 20 P. Gewichtung übrige LA: ca. 20 P. Gewichtung LA10 u. AR: ca. 30 P.

Landes- unmittelbare SV-Träger

Unfallkasse Berlin Unfallkasse Berlin

DRV Berlin-Brandenburg DRV Berlin- Brandenburg

AOK Nordost IKK Brandenburg und Berlin

AOK Nordost ggf. wie oben: Wirtschaft u. Recht mit noch zwei Aufgabenblöcken aus den übrigen WL-LA oder (wie bisher) nur die Wirtschaftslehre-LA 3, 9, 5 und 10 sowie Arbeitsrecht Gewichtung LA 3 und 9: ca. 33 P. Gewichtung LA 5: ca. 33 P. Gewichtung LA10 u. AR: ca. 33 P.

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Lernabschnitt 1 - Aufgabe der Wirtschaft 1.1 Begriff der Bedürfnisse, Einteilungsmöglichkeiten, Bestimmung der Bedürfnisarten

sowie Beispiele dafür: Bedürfnisse können nach der Dringlichkeit ihrer Befriedigung und nach der Bereitstellung der Güter eingeteilt werden. a) Nach der Dringlichkeit kann man die Bedürfnisse in Existenzbedürfnisse (Primärbedürfnisse) sowie in Zusatzbedürfnisse (Sekundärbedürfnisse - Kultur und Luxusbedürfnisse) einteilen. Existenzbedürfnisse sind solche, deren Befriedigung das Leben des Menschen gewährleisten soll. Kulturbedürfnisse sind solche, die innerhalb einer sozialen Gemeinschaft als normal und wichtig angesehen werden. Luxusbedürfnisse sind solche, die über die Existenz- und Kulturbedürfnisse hinausgehen und die nur wenige Menschen befriedigen können. b) Nach der Bereitstellung der Güter kann man die Bedürfnisse in individuelle und in kollektive Bedürfnisse einteilen. Individuelle Bedürfnisse sind solche, die der Einzelne mit Gütern befriedigt, die von Unternehmen bereitgestellt werden. Kollektive Bedürfnisse sind solche, für deren Befriedigung die Güter der Allgemeinheit insbesondere von staatlichen Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden. Anmerkung zu den erwarteten Beispielen: Hier wird bewusst auf ein Lösungsmuster verzichtet, weil Beispiele nahe liegend sind und die Lösungen nicht zu sehr vereinheitlicht werden sollen.

1.2 Einflussfaktoren auf die Bedürfnisstruktur: z. B.: Alter, Geschlecht, Einkommen, Werbung, Umwelt, technischer Fortschritt

1.3 Begriff des Bedarfs sowie Beispiele dafür: Unter dem Bedarf wird der Teil der Bedürfnisse verstanden, die der Mensch mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln befriedigen kann. Anmerkung zu den erwarteten Beispielen: Hier wird bewusst auf ein Lösungsmuster verzichtet, weil Beispiele nahe liegend sind und die Lösungen nicht zu sehr vereinheitlicht werden sollen.

1.4 Begriff der Nachfrage sowie Beispiele dafür: Unter der Nachfrage versteht man den Teil des Bedarfs, der tatsächlich am Markt nachgefragt wird. Anmerkung zu den erwarteten Beispielen: Hier wird bewusst auf ein Lösungsmuster verzichtet, weil Beispiele nahe liegend sind und die Lösungen nicht zu sehr vereinheitlicht werden sollen.

1.5 Zusammenhänge zwischen Bedürfnissen, Bedarf und Nachfrage sowie Beispiele dafür: Bei vorhandenen Bedürfnissen besteht ein Bedarf nur dann, wenn die privaten Haushalte über genügend finanzielle Mittel zum Konsum verfügen. Aus dem Bedarf wird eine Nachfrage aber erst durch die konkrete Entscheidung zur Beschaffung von Gütern am Markt.

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Anmerkung zu den erwarteten Beispielen: Hier wird bewusst auf ein Lösungsmuster verzichtet, weil Beispiele nahe liegend sind und die Lösungen nicht zu sehr vereinheitlicht werden sollen.

1.6 Begriff der Güter, Einteilungsmöglichkeiten, Bestimmung der Güterarten sowie Beispiele dafür: Güter sind Mittel, mit denen der Mensch seine Bedürfnisse befriedigen kann. Güter können u. a. nach folgenden verschiedenen Kriterien eingeteilt werden: a) nach der Verfügbarkeit - in freie und in wirtschaftliche Güter: Freie Güter sind solche, die in der Natur vorzufinden sind, durch jeden genutzt werden können und deshalb auch keinen Preis haben. Wirtschaftliche Güter sind solche, die erst durch den Menschen geschaffen werden müssen. Sie sind deshalb knapp und haben einen Preis. b) nach der stofflichen Beschaffenheit - in Sachgüter, Dienstleistungen und Rechte: Sachgüter sind solche, die in materieller (gegenständlicher) Form vorliegen. Dienstleistungen sind immaterielle Güter, die als Leistung erbracht werden müssen. Rechte sind Güter, die nur einen ideellen Charakter haben und die anderen Nutzern eingeräumt werden können. c) nach dem Verwendungszweck - in Konsum- und Produktionsgüter: Konsumgüter sind Güter, die der unmittelbaren Bedürfnisbefriedigung des Menschen dienen. Produktionsgüter sind Güter, die zur Produktion anderer Güter eingesetzt werden. d) nach der Lebensdauer - in Gebrauchs- und Verbrauchsgüter: Gebrauchsgüter dienen dem längerfristigen Gebrauch. Die Nutzungsdauer ist i. d. R. länger als ein Jahr. Derartige Produktionsgüter werden als Investitionsgüter bezeichnet. Verbrauchsgüter dienen dem einmaligen oder kurzfristigen Gebrauch durch den Nutzer (i. d. R. kürzer als ein Jahr). e) nach der Beziehung zueinander - in Substitutions- und Komplementärgüter: Substitutionsgüter sind solche, die sich gegenseitig ersetzen bzw. die ausgetauscht werden können. Komplementärgüter sind Güter, die sich gegenseitig ergänzen. f) nach ihrer Vergleichbarkeit - in homogene und heterogene Güter: Homogene Güter sind solche, zwischen denen keine Unterschiede bestehen und die deshalb beliebig austauschbar sind. Heterogene Güter sind solche, die unterschiedliche Eigenschaften aufweisen und die deshalb nicht beliebig austauschbar sind. Anmerkung zu den erwarteten Beispielen: Hier wird bewusst auf ein Lösungsmuster verzichtet, weil Beispiele nahe liegend sind und die Lösungen nicht zu sehr vereinheitlicht werden sollen.

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1.7 Ausprägungen des ökonomischen Prinzips und ihre Anwendung im Bereich der Sozialversicherung: Das ökonomische Prinzip besagt, dass die Wirtschaftssubjekte aus Vernunft versuchen, ihre Bedürfnisse bzw. wirtschaftlichen Ziele mit den grundsätzlich knappen verfügbaren Mitteln optimal zu erreichen. Beim Maximalprinzip soll mit vorgegebenen Mitteln der größtmögliche (maximale) Erfolg erreicht werden. In der Sozialversicherung kann z. B. mit bestimmten gegebenen Einnahmen versucht werden, die bestmögliche Versorgung der Versicherten zu erreichen. Beim Minimalprinzip soll ein vorgegebenes Ziel mit möglichst geringen (minimalen) Mitteln erreicht werden. In der Sozialversicherung kann z. B. versucht werden, eine bestimmte Versorgung der Versicherten mit möglichst geringen Verwaltungsausgaben zu erreichen.

1.8 Gründe, die einem ausschließlich ökonomischen Handeln der einzelnen Wirtschafts-subjekte entgegenstehen: z. B.: Bequemlichkeit, Emotionalität, Prestigedenken, Werbung, fehlende Marktübersicht

1.9 Anwendung des ökonomischen Prinzips unter Beachtung ökologischer Aspekte: z. B.: - Beachtung von Maßnahmen des Umweltschutzes - Einsatz von umweltfreundlichen Fertigungsverfahren - Vermeidung von Verschwendungen Anmerkung zu den erwarteten Beispielen: Hier wird bewusst auf ein Lösungsmuster verzichtet, weil Beispiele nahe liegend sind und die Lösungen nicht zu sehr vereinheitlicht werden sollen.

1.10 Wirtschaftliche Grundfragen, die in einer Wirtschaftsordnung beantwortet werden müssen: - Welche Güter sollen produziert werden? - Wie sollen die Güter produziert werden? - Wo sollen die Produktionsstätten errichtet werden? - Nach welchen Kriterien sollen die Güter verteilt werden?

1.11 Kennzeichnung der Idealtypen der Wirtschaftsordnungen „freie Marktwirtschaft“ und „Zentralverwaltungswirtschaft“ anhand folgender Merkmale: a) Art der Planung wirtschaftlicher Prozesse: - in der freien Marktwirtschaft: Planung individuell durch die Wirtschaftssubjekte - in der Zentralverwaltungswirtschaft: Planung zentralistisch durch den Staat b) Instrument der Koordinierung wirtschaftlicher Aktivitäten: - in der freien Marktwirtschaft: Koordinierung der Aktivitäten durch den Markt - in der Zentralverwaltungswirtschaft: Koordinierung der Aktivitäten durch staatliche Pläne c) Rolle des Staates in der Wirtschaft: - in der freien Marktwirtschaft: Staat ist sogenannter "Nachtwächterstaat" - in der Zentralverwaltungswirtschaft: Staat reglementiert das wirtschaftliche Geschehen

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d) Formen des Eigentums an Produktionsmitteln: - in der freien Marktwirtschaft: privates Eigentum an Produktionsmitteln - in der Zentralverwaltungswirtschaft: staatliches Eigentum an Produktionsmitteln e) Arten und Umfang wirtschaftlicher Freiheiten: insbesondere die Gewerbefreiheit, die Produktionsfreiheit, die Konsumfreiheit, die Vertragsfreiheit sowie die Freiheit der Arbeitsplatz-, Ausbildungsplatz- und Berufswahl - in der freien Marktwirtschaft: Freiheiten sind voll gegeben - in der Zentralverwaltungswirtschaft: Freiheiten sind sehr stark eingeschränkt

1.12 Elemente des Konzepts der sozialen Marktwirtschaft: z. B.: - grundsätzlich dezentrale Planung von Produktion, Verteilung und Konsum - grundsätzlich Steuerung der wirtschaftlichen Prozesse durch den Markt - überwiegend Privateigentum an den Produktionsmitteln - Sicherung eines funktionsfähigen Wettbewerbs durch den Staat - Streben nach sozialem Ausgleich (Einkommensumverteilung) - Erhalt und Verbesserung der natürlichen Lebensgrundlagen - Schaffung eines rechtlichen Rahmens - wirtschaftspolitische Eingriffe, z. B. durch Subventionen

1.13 Probleme der sozialen Marktwirtschaft: z. B.: - Trend zur Unternehmenskonzentration - Arbeitslosigkeit - Ungleiche Verteilung von Einkommen und Vermögen - Gefährdung der Umwelt

Lernabschnitt 2 - Volkswirtschaftliche Produktionsfaktoren 2.1 Begriff des Produktionsfaktors Arbeit:

Arbeit im volkswirtschaftlichen Sinn ist jede auf ein wirtschaftliches Ziel (Gütererstellung) gerichtete Tätigkeit eines Menschen gegen Entgelt. Der Mensch selbst ist nicht der Produktionsfaktor, sondern nur der "Träger" der Arbeits-leistungen. Der Produktionsfaktor Arbeit ist ein originärer (ursprünglicher) Produktionsfaktor, weil die menschliche Arbeit von vornherein vorhanden ist, sie muss nicht erst erschaffen werden.

2.2 Einflussfaktoren auf die Menge des Arbeitskräfteangebotes: z. B.: - Wochenarbeitszeit, - Lebensarbeitszeit - Altersaufbau der Bevölkerung (Alterspyramide) - Anzahl der arbeitsfähigen und arbeitswilligen Arbeitskräfte - Zuzug bzw. Wegzug von ausländischen Arbeitnehmern Anmerkung: Zur ggf. notwendigen Interpretation der Besonderheiten der Alterspyramide benutzen Sie bitte Ihre Unterrichtsmaterialen.

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2.3 Einflussfaktoren auf die Qualität des Arbeitskräfteangebotes: z. B.: - Aus-, Fort- und Weiterbildung der Arbeitskräfte - Arbeitsmotivation der Arbeitskräfte - Gesundheitszustand der Arbeitskräfte - Erfahrung der Arbeitskräfte

2.4 Einflussfaktoren auf die Menge der Arbeitskräftenachfrage: z. B.: - Auftragslage der Unternehmen - technischer Fortschritt (insbesondere bei Produktionsmitteln und Produktionsverfahren) - Höhe der Lohn- und Lohnnebenkosten (Höhe der Entgelte und Personalzusatzkosten)

2.5 Einflussfaktoren auf die Qualität der Arbeitskräftenachfrage: z. B.: - Anforderungen des Arbeitsplatzes - Art der hergestellten Güter und der Produktionsverfahren

2.6 Wechselwirkungen zwischen Sozialversicherung und Arbeitsmarkt: a) Leistungen der Sozialversicherung, die das Arbeitskräfteangebot beeinflussen: z. B.: - Gesundheitsvorsorge - medizinischen Rehabilitation - Krankenbehandlung - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Gewährung von Renten wegen Arbeitslosigkeit b) Einfluss des Arbeitsmarktes auf die Sozialversicherung: z. B.: - Höhe des Beitragsaufkommens - Höhe der Leistungsausgaben bzw. die Veränderung von Leistungen - anders gesagt: Art und Umfang der Nachfrage nach SV-Leistungen durch die Arbeitnehmer - Wirkungen des "Generationenvertrages"

2.7 Begriff der betrieblichen Arbeitsteilung: Unter der betrieblichen Arbeitsteilung versteht man die Aufteilung eines Produktionsprozesses in verschiedene Teilprozesse innerhalb einer Produktionsstätte sowie die Arbeitsvereinigung.

2.8 Vor- und Nachteile der betrieblichen Arbeitsteilung aus der Sicht der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber: a) Vorteile für die Arbeitnehmer: z. B.: - Arbeitnehmer können sich schneller in neue Tätigkeiten einarbeiten, da die Anforderungen in der Regel leichter erfüllbar sind. - Durch die Spezialisierung werden die Arbeitnehmer geschickter, wodurch sich für sie bessere Verdienstmöglichkeiten ergeben können. b) Nachteile für die Arbeitnehmer: z. B.: - Die Tätigkeiten sind vielfach monoton und führen häufig zu einseitigen Belastungen. - Die Arbeitnehmer verlieren den Gesamtüberblick über die Produktionsabläufe und die Fähigkeit, viele verschiedene Tätigkeiten auszuüben.

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c) Vorteile für die Arbeitgeber: z. B.: - Die Arbeit wird durch die Spezialisierung der Arbeitnehmer produktiver. - Arbeitsgänge können durch Maschinen übernommen werden, wodurch längerfristig die Produktionskosten sinken. d) Nachteile für die Arbeitgeber: z. B:. - Arbeitnehmer sind ggf. unmotivierter und unzufriedener. Dadurch kann deren Einsatzbereitschaft für das Unternehmen sinken. - Die Arbeitnehmer verlieren den Gesamtüberblick über die Produktionsabläufe und die Fähigkeit, viele verschiedene Tätigkeiten auszuüben.

2.9 Neue Formen der Arbeitsorganisation im Sozialversicherungsbetrieb und deren Folgen für den Betrieb, die Beschäftigten und die Versicherten: Eine neue Form der Arbeitsorganisation ist die Teamarbeit. Eine weitere neue Form ist die Zentralisierung und Dezentralisierung von Aufgaben. Folgen für den Betrieb, die Beschäftigten und die Versicherten: z. B.: - Für den Betrieb und die Beschäftigten werden die o. g. Nachteile der betrieblichen Arbeitsteilung behoben. - Für die Versicherten ergibt sich eine schnellere Bearbeitung ihrer Anliegen.

2.10 Begriff der volkswirtschaftlichen Arbeitsteilung, Beispiele aus der Sozialversicherung: Unter der volkswirtschaftlichen Arbeitsteilung versteht man die Aufteilung eines Produktions-prozesses in verschiedene Teilprozesse, die in verschiedenen Unternehmen stattfinden, sowie die Zusammenführung der Teilprozesse zur Herstellung eines Gutes. Die Sozialversicherung ist in die verschiedenen Zweige eingeteilt (KV, PV, UV, RV, AF). Von einzelnen Sozialversicherungsträgern werden üblicherweise auch Auftragsgeschäfte für andere durchgeführt. Anmerkung zu den erwarteten Beispielen: Hier wird bewusst auf ein Lösungsmuster verzichtet, weil Beispiele nahe liegend sind und die Lösungen nicht zu sehr vereinheitlicht werden sollen.

2.11 Vor- und Nachteile der volkswirtschaftlichen Arbeitsteilung aus der Sicht der Unternehmen: a) Vorteile: z. B.: - bessere Wettbewerbs- und Gewinnchancen durch größere Erfahrungen bei der Herstellung bestimmter Güter - Konzentration des gesamten betrieblichen Potenzials auf die Bereiche, die vom Unternehmen beherrscht werden b) Nachteile: z. B.: - stärkere Abhängigkeiten von Zulieferern und Abnehmern - Existenzgefährdung, wenn die hergestellten Güter nicht mehr nachgefragt werden

2.12 Begriff der internationalen Arbeitsteilung: Unter der internationalen Arbeitsteilung versteht man die Spezialisierung einzelner Länder auf die Produktion bestimmter Sachgüter und Dienstleistungen.

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2.13 Vorteile und Probleme der internationalen Arbeitsteilung für Deutschland: a) Vorteile: z. B.: - Durch die internationale Arbeitsteilung werden Güter in Deutschland verfügbar, die hier wegen natürlicher Gegebenheiten (Klima, Bodenschätze) nicht vorhanden sind. - Bestimmte Güter können auf dem deutschen Markt preiswerter gehandelt werden, weil sie aus dem Ausland wegen der dort geringeren Produktionskosten importiert werden. b) Probleme: z. B.: - Deutschland kann sich vom Ausland abhängig machen, wenn hier auf die Herstellung bestimmter Güter verzichtet wird. - In Deutschland können Arbeitsplätze verloren gehen, wenn hier nur noch preisgünstigere Güter aus dem Ausland nachgefragt werden.

2.14 Begriff des Produktionsfaktors Natur: Unter dem Produktionsfaktor Natur versteht man den Boden, das Wasser und die Atmosphäre. Der Produktionsfaktor Natur ist ein originärer (ursprünglicher) Produktionsfaktor, weil die Natur von vornherein vorhanden ist, sie muss nicht erst erschaffen werden.

2.15 Funktionen der Natur im Zusammenhang mit der Güterproduktion: insbes.: - als Standort, z. B. für Produktionsstätten und Verkehrswege sowie für Wohnzwecke - zum Anbau von landwirtschaftlichen Produkten - zum Abbau von Rohstoffen - zur Aufnahme von Produktionsrückständen - zur Energiegewinnung

2.16 Gefährdungen der Natur durch die Güterproduktion: z. B.: - Umweltbelastungen des Bodens, der Luft und des Wassers - Vernichtung von Lebensräumen (insbesondere für Tiere, Pflanzen und auch Menschen) - Verknappung der Rohstoffe

2.17 Gesamtwirtschaftliche Maßnahmen zum Schutz der Natur aus Verantwortung gegenüber kommenden Generationen: z. B.: - Förderung von Recycling-Maßnahmen - Erhebung von umweltschützenden Abgaben und Steuern - Erlass von entsprechenden Gesetzen und Verordnungen

2.18 Prinzipien der Umweltpolitik: Das Vorsorgeprinzip besagt, dass Belastungen bzw. Schäden für die Umwelt bzw. die menschliche Gesundheit im Voraus vermieden oder weitestgehend verringert werden sollen. Das Verursacherprinzip besagt, dass der Urheber einer Umweltbelastung auch die Kosten für die Beseitigung tragen soll. Nach dem Gemeinlastprinzip trägt die Allgemeinheit (der Staat) solche Kosten, die nicht zurechenbar sind bzw. nicht vom Verursacher aufzubringen sind.

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2.19 Begriff des Produktionsfaktors Kapital: Unter dem Produktionsfaktor Kapital (hier nur im Sinne von Sachkapital) versteht man die produzierten Produktionsmittel, die im Produktionsprozess zur Güterherstellung einsetzt werden. Der Produktionsfaktor Kapital ist ein abgeleiteter (derivativer) Produktionsfaktor, weil er erst unter Nutzung der originären Produktionsfaktoren Arbeit und Natur erschaffen werden muss.

2.20 Voraussetzungen und Prozess der Kapitalbildung: Zur Entstehung von Kapital sind zuerst einmal die Produktionsfaktoren Natur und Arbeit notwendig, die dann miteinander kombiniert werden müssen. Die Entstehung von Kapital ist nur dann möglich, wenn der Mensch mehr als das Lebensnotwendige produziert (Überschussproduktion), auf Konsum verzichtet (also spart) und das Ersparte zur Kapitalbildung investiert.

2.21 Notwendigkeit der Kombination der Produktionsfaktoren für den Produktionsprozess: Die Produktionsfaktoren müssen im Produktionsprozess in verschiedener Weise zueinander ins Verhältnis gesetzt bzw. kombiniert werden, um ein gewünschtes Ergebnis in optimaler Weise zu erzielen. Limitationale Produktionsfaktoren sind solche, die nur in einem festen Mengenverhältnis zueinander eingesetzt werden können. Substitutionale Produktionsfaktoren sind solche, die gegenseitig austauschbar sind.

2.22 Begriff und Berechnung der Minimalkostenkombination: Bei der Minimalkostenkombination werden die Produktionsfaktoren so kombiniert, dass die vorgegebene Produktionsmenge mit den geringsten Kosten (dem geringsten Mitteleinsatz) erreicht werden kann. Voraussetzung für die Minimalkostenkombination ist das Vorhandensein von substitutionalen Produktionsfaktoren. Anmerkung: Beispiele für die Berechnung der Minimalkostenkombination entnehmen Sie bitte Ihren Unterrichtsmaterialien.

2.23 Ursachen der Substitution von Arbeit durch Kapital: z. B.: - technischer Fortschritt - steigende Personalkosten - höherwertige Güterproduktion

2.24 Folgen der Substitution von Arbeit durch Kapital für Arbeitnehmer, Unternehmen und Sozialversicherungsträger: a) Folgen für die Arbeitnehmer: z. B.: - Arbeitsplatzverlust für einen Teil der Arbeitnehmer - veränderte Arbeitsbedingungen durch die neuen Maschinen b) Folgen für die Unternehmen: z. B.: - Menge und Qualität der hergestellten Güter wird steigen - langfristig sinken die Produktionskosten

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c) Folgen für die Sozialversicherungsträger: z. B.: - Verringerung der Beitragseinnahmen durch steigende Arbeitslosigkeit - höhere Leistungsausgaben bei der Agentur für Arbeit und den Gebietskörperschaften

Lernabschnitt 3 - Wirtschaftskreislauf 3.1 Subjekte, die dem Wirtschaftssektor „Private Haushalte“ zugerechnet werden:

Zum Wirtschaftssektor „Private Haushalte“ gehören alle privaten Personen und Personen-gruppen, die im Zusammenhang mit der Einkommensverwendung einzeln bzw. gemeinsam wirtschaften (Ein- und Mehrpersonenhaushalte). Hinzugerechnet werden aber auch Wirtschaftseinheiten ohne Erwerbscharakter, z. B. Kirchen.

3.2 Ziele der privaten Haushalte: insbes.: - Nutzenmaximierung - Einkommensmaximierung

3.3 Volkswirtschaftlichen Funktionen der privaten Haushalte: insbes.: - die Bereitstellung von Produktionsfaktoren - der Konsum von Gütern - das Sparen

3.4 Begriff und Arten des Faktoreinkommens (Primär-Einkommen) sowie Beispiele dafür: Faktoreinkommen ist das Einkommen, das die privaten Haushalte für die Bereitstellung der Produktionsfaktoren Arbeit, Kapital und Boden (Natur) erhalten. Arten der Faktoreinkommen sind insbesondere Einkommen aus unselbstständiger Arbeit, aus selbstständiger Arbeit und aus Vermögen (Mieten, Pachten, Zinsen).

3.5 Begriff und Arten des Transfereinkommens sowie Beispiele dafür: Transfereinkommen ist das Einkommen, das die privaten Haushalte ohne direkte Gegenleistung vom Staat erhalten. Arten der Transfereinkommen sind z. B. Krankengeld, Verletztengeld, Rente, Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Elterngeld, Kindergeld, Wohngeld.

3.6 Begriff des Brutto- und des Nettoeinkommens sowie die Ermittlung des verfügbaren Einkommens: Unter dem Bruttoeinkommen versteht man alle Faktoreinkommen ohne Abzug von Steuern und SV-Beiträgen. Unter dem Nettoeinkommen versteht man alle Faktoreinkommen nach Abzug von Steuern und SV-Beiträgen. Unter dem verfügbaren Einkommen versteht man alle Faktoreinkommen nach Abzug von Steuern und SV-Beiträgen zuzüglich der Transfereinkommen. Anmerkung: Beispiele für die Ermittlung des verfügbaren Einkommens entnehmen Sie bitte Ihren Unterrichtsmaterialien.

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3.7 Auswirkungen von Beitrags- und Steueränderungen auf das verfügbare Einkommen, den Konsum und die Ersparnis: Durch Beitrags- und Steueranhebungen sinkt das verfügbare Einkommen, durch entsprechende Senkungen steigt das verfügbare Einkommen. In der Regel wird bei sinkendem verfügbarem Einkommen ein verhältnismäßig größerer Anteil des verfügbaren Einkommens für Konsumzwecke verwendet. Demzufolge sinkt damit auch die Sparquote. Bei steigendem verfügbarem Einkommen verhält es sich grundsätzlich umgekehrt.

3.8 Einflussfaktoren auf Konsum und Ersparnis: z. B.: - Höhe des verfügbaren Einkommens - Bedürfnisse - Entwicklung des Preisniveaus - Höhe der Zinsen - wirtschaftliche Zukunftserwartungen

3.9 Begriff und Berechnung der Konsum- und Sparquote: Die Konsumquote ist der prozentuale Anteil der Konsumausgaben am verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte.

%100 x Einkommensverfügbare

abenKonsumausg = eKonsumquot

Die Sparquote ist der prozentuale Anteil der Ersparnis am verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte.

%100 x Einkommensverfügbare

Sparbetrag = Sparquote

3.10 Beziehungen zwischen Einkommen und Vermögen: Bei einer Einkommenserzielung kann sich ein privater Haushalt durch das Sparen Vermögen schaffen. Das Vermögen führt wiederum zu neuem Einkommen aus der Geldanlage.

3.11 Volkswirtschaftlichen Funktionen der Unternehmungen: insbes.: - Bereitstellung von Gütern - Nachfrage nach Faktorleistungen - Ort der Einkommensentstehung

3.12 Subjekte, die dem Wirtschaftssektor Staat zugerechnet werden: - Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden) - Sozialversicherungsträger (KV, PV, UV, RV, AF)

3.13 Volkswirtschaftliche Funktionen des Staates: insbes.: - Bereitstellung von Kollektivgütern - Schaffung eines rechtlichen Rahmens für wirtschaftliches Handeln - Einkommensumverteilung - die Bereitstellung von Sozialleistungen

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3.14 Gründe, Instrumente und Probleme der Einkommensumverteilung durch den Staat: a) Gründe: z. B.: - Der Staat versucht, soziale Sicherheit und soziale Gerechtigkeit zu erreichen. - Der Staat will soziale Spannungen abbauen, die sich negativ auf die Wirtschaft und die gesamte Gesellschaft auswirken können. b) Instrumente: z. B.: - Erhebung von Steuern, prozentual abhängig von der Einkommenshöhe - Zahlung von Transfereinkommen in Abhängigkeit von der Bedürftigkeit c) Probleme: z. B.: - Personen mit hohen Einkommen werden durch hohe Belastungen nicht mehr zu weiterem Leistungswillen motiviert. - Personen mit geringem Einkommen sehen keine Notwendigkeit mehr, Arbeitseinkommen zu erlangen, wenn Transfereinkommen in ähnlicher Höhe gezahlt werden.

3.15 Begriff der gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfung, also des Bruttoinlandsproduktes: Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist der Gesamtwert aller in einem Jahr innerhalb einer Volkswirtschaft erstellten Sachgüter und Dienstleistungen, abzüglich sämtlicher Vorleistungen.

3.16 Begriff des nominalen und des realen Bruttoinlandsproduktes: Das nominale BIP gibt den tatsächlichen Wert an, bewertet zu den Preisen des Berichtsjahres. Das reale BIP ist das um Preisveränderungen bereinigte nominale BIP. Durch die Heraus-rechnung der Preisveränderungen werden die wirtschaftlichen Leistungen mit denen der Vorjahre vergleichbar gemacht.

3.17 Entstehung des Bruttoinlandsproduktes in den Wirtschaftsbereichen und deren Anteil an der volkswirtschaftlichen Wertschöpfung: Das BIP entsteht anteilig in folgenden Wirtschaftsbereichen: 2007: 2008: 2009: - Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 1 % 1 % 1 % - Produzierendes Gewerbe 26 % 30 % 22 % - Baugewerbe 4 % 4 % 5 % - Dienstleistungsbereiche - Handel, Gastgewerbe, Verkehr 10 % 20 % 17 % - Finanzierung, Vermietung, Unternehmensdienstleister 29 % 17 % 31 % - Öffentliche und private Dienstleister 22 % 28 % 24 %

3.18 Verwendung des Bruttoinlandsproduktes: Das BIP wird anteilig für folgenden Zwecke verwendet: 2007: 2008: 2009: - Konsumausgaben der privaten Haushalte 57 % 57 % 58 % - Konsumausgaben des Staates 18 % 18 % 20 % - Bruttoinvestitionen 18 % 19 % 17 % - Außenbeitrag (Export - Importe) 7 % 6 % 5 %

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3.19 Einwände gegen das Bruttoinlandsproduktes als Wohlstandsindikator: z. B.: - Das BIP macht keine Aussage über seine Verteilung. - Das BIP berücksichtigt bestimmte Tätigkeiten nicht. - Das BIP macht keine Aussage über die Art der hergestellten Güter. - Das BIP macht keine Aussage über das Ausmaß der Umweltbelastungen. - Das BIP berücksichtigt keine qualitativen Sozialindikatoren.

3.20 Abgrenzung der Steuern von anderen staatlichen Einnahmen: Steuern sind Zwangsabgaben, die vom Staat ohne direkte Gegenleistung erhoben werden. Gebühren sind Entgelte für die Inanspruchnahme öffentlicher Güter. Dazu gehören z. B.: Studiengebühren, Ausweisgebühren, Bibliotheksgebühren. Beiträge sind Gegenleistungen für die Möglichkeit der Nutzung einer öffentlichen Leistung. Dazu gehören z. B.: SV-Beiträge, Erschließungsbeiträge, Kurtaxen.

3.21 Einteilung der Steuern nach der Ertragshoheit sowie Beispiele dafür: Hier werden die Steuern danach eingeteilt, wer die Erträge zu beanspruchen hat. Es gibt Bundes-, Landes-, Gemeinde- und Gemeinschaftssteuern. Die Gemeinschaftssteuern werden dabei unter verschiedenen Gebietskörperschaften nach einem festgelegten Schlüssel aufgeteilt. Zu den Bundessteuern gehören z. B.: Mineralölsteuer, Tabaksteuer, Branntweinsteuer, Kaffeesteuer. Zu den Landessteuern gehören z. B.: Erbschaftsteuer, Lotteriesteuer, Biersteuer, Feuerschutzsteuer. Zu den Gemeindesteuern gehören z. B.: Hundesteuer, Jagdsteuer, Getränkesteuer, Vergnügungsteuer. Zu den Gemeinschaftssteuern gehören z. B.: Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer.

3.22 Einteilung der Steuern nach dem Steuergegenstand sowie Beispiele dafür: Hier werden die Steuern danach eingeteilt, an welchen Tatbestand die Steuererhebung geknüpft ist. Es gibt Besitz-, Verkehr- und Verbrauchsteuern. Bei einer Besitzsteuer, wird der Besitz bzw. das Einkommen versteuert. Dazu gehören z. B.: Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Grundsteuer, Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer. Bei einer Verkehrsteuer wird ein rechtlicher bzw. wirtschaftlicher Verkehrsvorgang besteuert. Dazu gehören z. B.: Umsatzsteuer, Grunderwerbsteuer, Versicherungsteuer, Lotteriesteuer, Kraftfahrzeugsteuer, Schankerlaubnissteuer. Bei der Verbrauchsteuer wird der Verbrauch bestimmter Güter besteuert. Dazu gehören z. B.: Mineralölsteuer, Stromsteuer, Tabaksteuer, Kaffeesteuer, Branntweinsteuer, Schaumweinsteuer.

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3.23 Einteilung der Steuern nach der Erhebungstechnik sowie Beispiele dafür: Hier werden die Steuern danach eingeteilt, in welcher Weise sie erhoben werden. Es gibt direkte und indirekte Steuern. Bei einer direkten Steuer sind Steuerzahler (= Steuerschuldner) und Steuerträger identisch. Steuerschuldner ist derjenige, der die Steuer zu entrichten hat und sie gleichzeitig auch wirtschaftlich tragen soll. Zu den direkten Steuern gehören z. B.: Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, Kraftfahrzeugsteuer. Bei einer indirekten Steuer sind Steuerzahler (= Steuerschuldner) und Steuerträger nicht identisch. Der Steuerschuldner wälzt dabei die Steuern auf den Steuerträger ab, der durch die Steuer nach dem Gesetz belastet werden soll. Zu den indirekten Steuern gehören z. B.: Umsatzsteuer, Versicherungsteuer, Mineralölsteuer, Tabaksteuer, Branntweinsteuer.

3.24 Funktionen der Steuern aus der Sicht des Staates: a) Erzielung von Einnahmen zur Deckung der Ausgaben für: - hoheitliche Aufgaben, z. B.: Bildung, Sicherheit, Verwaltung - Einkommensumverteilung, z. B.: verschiedene Steuerklassen, Transferzahlungen - wirtschaftspolitische Maßnahmen, z. B.: Subventionen b) Unterstützung bestimmter staatlicher Ziele: - Steuern als umweltpolitische Maßnahme, z. B.: Stromsteuer - Steuern als gesundheitspolitische Maßnahme, z. B.: Tabaksteuer

3.25 Begriff und Berechnung der Steuer- und der Abgabenquote: Die Steuerquote gibt den prozentualen Anteil der Steuern am Bruttoinlandsprodukt an.

ndsproduktBruttoinla

Steuern = eSteuerquot x 100 %

Die Abgabenquote gibt den prozentualen Anteil der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge am Bruttoinlandsprodukt an.

ndsproduktBruttoinla

eiträge)icherungsbSozialvers(Steuern = teAbgabenquo

x 100 %

3.26 Modellhafte Darstellung des erweiterten Wirtschaftskreislaufs: Am erweiterten Wirtschaftskreislauf (ohne den Sektor Ausland) sind als Wirtschaftssektoren die privaten Haushalte, die Unternehmungen, die Banken als Kapitalsammelstellen und der Staat (einschließlich der Sozialversicherung) beteiligt. Diese Wirtschaftssektoren sind durch verschiedene reale und monetäre Ströme miteinander verbunden. Anmerkung: Diese realen und monetären Ströme sind zu benennen und aus vorgegebenen Werten durch Addition und Subtraktion zu berechnen, wobei Einnahmen und Ausgaben in den jeweiligen Wirtschaftssektoren stets ausgeglichen sein müssen. Beispiele für solche realen und monetären Ströme sowie für Berechnungen entnehmen Sie bitte Ihren Unterrichtsmaterialien.

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Lernabschnitt 4 - Markt und Preis 4.1 Begriffe des Markts, des Angebots und der Nachfrage:

Unter dem Markt versteht man den Ort des Zusammentreffens von Angebot und Nachfrage. Das Angebot ist die Bereitschaft eines Wirtschaftssubjekts, Güter auf dem Markt gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen. Die Nachfrage ist die Bereitschaft eines Wirtschaftssubjekts, Güter von einem anderen gegen Entgelt abzunehmen.

4.2 Einteilung der Märkte nach den verschiedenen Kriterien: Die Märkte können z. B. in Faktormärkte und in Gütermärkte eingeteilt werden. Zu den Faktormärkten gehören der Arbeitsmarkt, der Immobilienmarkt und der Kapitalmarkt. Zu den Gütermärkten gehören der Konsumgütermarkt und der Investitions- bzw. Produktions-gütermarkt.

4.3 Besonderheiten des Arbeitsmarktes: z. B.: - Arbeit ist Existenzgrundlage des Menschen - staatliche Vermittlung durch die Bundesagentur für Arbeit - Tarifbindung der Tarifvertragsparteien - Reglementierung durch das Arbeitsrecht

4.4 Funktionen des Marktes: Der Markt hat insbesondere folgende Funktionen: - Güteraustauschfunktion - Preisbildungsfunktion - Informationsfunktion - Lenkungsfunktion - Einkommensverteilungsfunktion Anmerkung: Auf eine Erläuterung der Marktfunktionen wird hier bewusst verzichtet. Nutzen Sie dafür Ihre Unterrichtsmaterialien.

4.5 Einflussfaktoren auf das individuelle Nachfrageverhalten: z. B.: - Preis des Gutes - Preise anderer Güter - Dringlichkeit der Bedürfnisse, Bedürfnisstruktur - Höhe des verfügbaren Einkommens und Vermögens

4.6 Preiselastizitäten der Nachfrage und ihre grafische Darstellung: a) Bei einer normalen Nachfrage sinkt die nachgefragte Menge bei steigenden Preisen in einem proportionalen Verhältnis. b) Bei einer elastischen Nachfrage sinkt die nachgefragte Menge bei steigenden Preisen in einem überproportionalen Verhältnis.

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c) Bei einer unelastischen Nachfrage sinkt die nachgefragte Menge bei steigenden Preisen in einem unterproportionalen Verhältnis. d) Bei einer starren Nachfrage bleibt die nachgefragte Menge auch bei steigenden Preisen gleich. Hier zwei verschiedene Varianten der graphischen Darstellung:

4.7 Einflussfaktoren auf das individuelle Angebotsverhalten: z. B.: - Preis des Gutes - Preise anderer Güter - Dringlichkeit der Bedürfnisse sowie die Bedürfnisstruktur der Nachfrager - Kosten des Gutes - Unternehmensziele - Produktionskapazitäten

4.8 Bestimmung des Gleichgewichtspreises und der Gleichgewichtsmenge auf rechnerische und graphische Weise: Der Gleichgewichtspreis stellt sich ein, wenn Angebot und Nachfrage übereinstimmen. Zur Berechnung des Gleichgewichtspreises ist es notwendig, dass man die jeweils angebotene sowie nachgefragte Menge mit den entsprechenden Preisen multipliziert. Der Gleichgewichts-preis ist dann derjenige, bei dem die angebotene Menge mit der nachgefragten übereinstimmt. Man kann die entsprechenden Daten auch in ein Kurvendiagramm eintragen und die sich daraus ergebenden Graphen einzeichnen. Am Schnittpunkt der Graphen der Angebotsfunktion und der Nachfragefunktion liegt eine Gleichgewichtssituation vor. Der Preis, der dieser Situation entspricht, ist der Gleichgewichtspreis.

4.9 Gegebenheiten eines Angebots- und Nachfrageüberhanges sowie die entsprechenden Reaktionen der Marktteilnehmer: Ein Angebotsüberhang liegt vor, wenn das Angebot größer ist als die Nachfrage. Bei einem Angebotsüberhang werden die Anbieter die Preise senken und die Produktion einschränken. Da die Nachfrager jetzt wieder verstärkt Güter nachfragen, kommt es zum Marktgleichgewicht.

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Ein Nachfrageüberhang liegt vor, wenn die Nachfrage größer ist als das Angebot. Bei einem Nachfrageüberhang werden die Anbieter die Preise erhöhen und die Produktion ausdehnen. Da die Nachfrager jetzt wieder weniger Güter nachfragen, kommt es zum Marktgleichgewicht.

4.10 Verschiebungen der Angebots- und der Nachfragefunktion: Das Angebots- und das Nachfrageverhalten der Marktteilnehmer kann sich im Laufe der Zeit aus verschiedenen Gründen verschieben - auf der Angebotsseite z. B. wegen veränderter Kosten oder auf der Nachfrageseite z. B. wegen eines veränderten verfügbaren Einkommens. Folge davon sind Verschiebungen der Nachfrage- bzw. der Angebotsfunktion und damit auch des Gleichgewichtspreises und der Gleichgewichtsmenge. Hier sind die Verschiebungen der Angebots- und der Nachfragefunktion graphisch dargestellt:

4.11 Einteilung der Märkte auf der Angebots- und auf der Nachfrageseite nach der Anzahl der Marktteilnehmer: - viele Marktteilnehmer: Angebotspolypol bzw. Nachfragepolypol (Polypson) - wenige Marktteilnehmer: Angebotsoligopol bzw. Nachfrageoligopol (Oligopson) - ein Marktteilnehmer: Angebotsmonopol bzw. Nachfragemonopol (Monopson)

4.12 Beispiele für die Marktformen Polypol, Oligopol und Monopol: Anmerkung zu den erwarteten Beispielen: Hier wird bewusst auf ein Lösungsmuster verzichtet, weil Beispiele nahe liegend sind und die Lösungen nicht zu sehr vereinheitlicht werden sollen.

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4.13 Charakteristische Merkmale der Marktform Polypol: - viele Anbieter - relativ kleine Marktanteile der einzelnen Anbieter - aktive Wettbewerbssituation wegen der vielen Mitbewerber - in der Realität weit verbreitet

4.14 Besonderheiten der Preispolitik polypolistischer Güteranbieter: Die Anbieter erlangen einen preispolitischen Spielraum aufgrund folgender Marktsituation: - eingeschränkte Markttransparenz - vorhandene Präferenzen der Nachfrager (persönlich, räumlich, zeitlich) - fehlende Homogenität der Güter - eingeschränkte Reaktionsgeschwindigkeit der Marktteilnehmer Grundsätzlich legen die Anbieter ihre Preise im oberen Teil des monopolartigen Bereiches fest.

4.15 Charakteristische Merkmale der Marktform Angebotsoligopol: - wenige Anbieter - relativ große Marktanteile der Anbieter - aktive oder passive Preispolitik - aktive Wettbewerbssituation in der Produkt- und Kommunikationspolitik - durch Konzentrationsprozesse in der Realität weit verbreitet

4.16 Besonderheiten der Preispolitik oligopolistischer Güteranbieter: Es besteht ein erheblicher preispolitischer Spielraum der Anbieter. Meist wird eine friedliche (passive) Preispolitik betrieben, z. B. durch Preisabsprachen bzw. Preisführerschaft. Gelegentlich wird aber auch eine kämpferische ruinöse (aktive) Preispolitik betrieben. Die passive Preispolitik wird häufig verbunden mit einem verstärkten Einsatz von Werbung und Produktgestaltung, um die Marktanteile zu halten und ggf. auszuweiten. Für neue Anbieter besteht ein relativ schlechter Marktzugang.

4.17 Charakteristische Merkmale der Marktform Angebotsmonopol: - ein Anbieter mit 100 %-igem Marktanteil - kein Wettbewerb mit Konkurrenten notwendig - aktives Marketing zur Erreichung der Unternehmensziele - kommt in der Realität selten vor

4.18 Besonderheiten der Preispolitik monopolistischer Güteranbieter: - Unabhängigkeit bei der Preisfestsetzung und der Festlegung der Angebotsmenge unter Beachtung einer erwarteten Preisabsatzfunktion - Wahl der Preismengenfunktion mit dem größtmöglichen Gesamtgewinn - Gefahren für den Angebotsmonopolisten bei zu hohen Preisforderungen

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Lernabschnitt 5 - Betrieblicher Leistungsprozess 5.1 Einteilung der Betriebe nach dem Gegenstand der Leistung sowie nach der Zielsetzung:

a) Einteilung nach dem Gegenstand der Leistung: - Sachgüterbetriebe - Dienstleistungsbetriebe b) Einteilung nach der Zielsetzung: - gewinnorientierte Betriebe - kostendeckungsorientierte Betriebe - bedarfsdeckungsorientierte Betriebe (auf Zuschüsse angewiesen)

5.2 System der betrieblichen Produktionsfaktoren und Beispiele aus dem Sozialversicherungsbetrieb: Betriebliche Produktionsfaktoren sind insbesondere die Arbeit, die Betriebsmittel, die Werkstoffe und auch die Dienstleistungen. Zum Produktionsfaktor Arbeit zählen alle körperlichen und geistigen Tätigkeiten der im Betrieb arbeitenden Menschen. Dabei kann die Arbeit noch nach verschiedenen Kriterien differenziert werden, z. B.: - nach der Anforderung: in körperliche, geistige und kreative Arbeit - nach der Rechtsstellung: in unselbstständige und selbstständige Arbeit - nach der Ausbildung: in ungelernte, angelernte und gelernte Arbeit - nach der Weisungsgebundenheit: in leitende und ausführende Arbeit Betriebsmittel sind die im Betrieb eingesetzten Gebrauchsgüter, die i. d. R. länger als ein Jahr genutzt werden. Sie werden nicht Bestandteil der zu erzeugenden Produkte. Werkstoffe sind Güter, die als Bestandteil direkt in das herzustellende Produkt eingehen bzw. während des Produktionsprozesses verbraucht werden. Man kann sie in Rohstoffe, Hilfsstoffe und Betriebsstoffe einteilen. Rohstoffe sind Güter, die unmittelbar in das herzustellende Produkt eingehen und dabei dessen Hauptbestandteile ausmachen. Hilfsstoffe sind solche Güter, die auch mit in das Produkt eingehen, aber nur als Neben- bestandteile. Betriebsstoffe sind während des Produktionsprozesses benötigte Verbrauchsgüter, die aber nicht mit in das Produkt eingehen. Dienstleistungen sind immaterielle Güter, also Leistungen, die für den Produktionsprozess notwendig sind, die aber wegen der volkswirtschaftlichen Arbeitsteilung von anderen Betrieben erbracht werden. Anmerkung zu den erwarteten Beispielen: Hier wird bewusst auf ein Lösungsmuster verzichtet, weil Beispiele nahe liegend sind und die Lösungen nicht zu sehr vereinheitlicht werden sollen.

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5.3 Leistungserstellung durch Sozialversicherungsträger, deren Leistungsprogramm und die unterschiedlichen Formen der Leistungserbringung: a) Zum Leistungsprogramm der SV-Träger gehören: - vorbeugende Maßnahmen - medizinische Behandlungen - wirtschaftliche Sicherung der Versicherten - Aufklärung, Auskunft und Beratung b) Formen der Leistungserbringung der SV-Träger sind: - Dienst-, Sach- und Geldleistungen nach dem SGB

5.4 Betriebliche Kennzahlen, deren Berechnung sowie die Interpretation der Ergebnisse: a) Arbeitsproduktivität: Als Arbeitsproduktivität bezeichnet man das Verhältnis der Ausbringungsmenge (z. B. als Stückzahl) zum Einsatz des Produktionsfaktors Arbeit (z. B. als Anzahl der Arbeitskräfte oder der Arbeitsstunden).

ndenArbeitsstuderoderfteArbeitskräderAnahl

StückinBzgsmengeAusbringun = duktivitätArbeitspro

)..(

Interpretation: Je größer das Verhältnis, desto produktiver sind die eingesetzte Arbeitskräfte. b) Wirtschaftlichkeit: Als Wirtschaftlichkeit bezeichnet man das Verhältnis der Erlöse zu den Kosten.

Kosten

Erlöse = lichkeitWirtschaft

Interpretation: Je größer der Quotient über 1 ist, desto mehr Gewinn erwirtschaftet ein Betrieb. Bei einem Quotienten unter 1 arbeitet der Betrieb mit Verlusten. c) Eigenkapitalrentabilität: Als Eigenkapitalrentabilität bezeichnet man das Verhältnis des Jahreserfolges (Gewinn) zum eingesetzten Eigenkapital.

%100 x alEigenkapit

olg)(Jahreserf Gewinn = itätalrentabilEigenkapit

Interpretation: Je größer der Prozentsatz, desto besser rentiert sich das eingesetzte Eigenkapital. d) Liquidität ersten Grades: Als Liquidität bezeichnet man im Allgemeinen das Verhältnis der verfügbaren Zahlungsmittel zu den Verbindlichkeiten. Als Liquidität 1. Grades bezeichnet man das Verhältnis der verfügbaren Zahlungsmittel zu den kurzfristig fälligen Verbindlichkeiten.

hkeitenVerbindlicfälligegkurzfristi

ttelZahlungsmiverfügbare = Grades1.Liquidität x 100 %

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Interpretation: Liegt der Prozentsatz über 100 %, kann der Betrieb seine Verbindlichkeiten erfüllen. Bei einem Prozentsatz unter 100 % können nicht alle Verbindlichkeiten mit den verfügbaren Zahlungsmitteln unmittelbar erfüllt werden.

5.5 Begriff des Marketing: Unter Marketing versteht man die Ausrichtung des gesamten betrieblichen Handelns an den Bedürfnissen der Abnehmer bzw. an den Anforderungen des Marktes.

5.6 Ziele der Marketingmaßnahmen von Betrieben: z. B.: - neue Märkte erschließen - Anteile an bestehenden Märkten halten bzw. ausweiten - Verbesserung des Images

5.7 Spezielle Marketingziele der SV-Träger: z. B.: - Verbesserung der Mitgliederstruktur - Erhöhung der Akzeptanz der Leistungen - Vermittlung besonderer Produktwerte

5.8 Methoden der Marktuntersuchungen: Bei den primären Methoden werden die notwendigen Daten aus erstmaligen Untersuchungen von Marktteilnehmern gewonnen. Dazu zählt z. B. die Repräsentativbefragung, bei der nur relativ wenige ausgewählte Personen befragt werden, die als repräsentativ für eine bestimmte Personengruppe gelten. Bei den sekundären Methoden werden die Erkenntnisse aus der Auswertung von Daten gewonnen, die bereits bei zuvor durchgeführten Marktforschungen erhoben wurden.

5.9 Überblick über die Marketinginstrumente: Zu den Marketinginstrumenten gehören: - die Produktpolitik - die Preispolitik - die Vertriebspolitik (Distributionspolitik) - die Kommunikationspolitik

5.10 Die Produktpolitik: Unter der Produktpolitik versteht man die Gestaltung eines neuen Produkts sowie die Veränderung des bestehenden Produktprogramms. Zur Produktpolitik gehören z. B.: - die Produktgestaltung, bei der vor allem die Form, die Ausstattung, die Verpackung und die Marke des herzustellenden Produkts bedeutsam sind - die Produktvariation, bei der ein bestehendes Produkt äußerlich oder funktional verändert wird, um seine Marktattraktivität zu erhöhen - die Produktdifferenzierung, die die Ausweitung des Sortiments zum Inhalt hat - die Produktdiversifizierung, d. h. die Aufnahme neuer Produktlinien, die horizontal, vertikal oder neutral in Beziehung zu den bisherigen Produktlinien stehen

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5.11 Die Preispolitik: Unter der Preispolitik versteht man die Festlegung des Preises für ein neues Produkt sowie die Veränderung des Preises für ein bereits eingeführtes Produkt. Einflussgrößen auf die Preisbildung sind insbesondere: - die Kosten (kostenorientierte Preispolitik) - die Nachfrage (nachfrageorientierte Preispolitik) - die Preise der Konkurrenten (konkurrenzorientierte Preispolitik) - das staatliche Handeln (in Form von Höchst- oder Mindestpreisen oder von Subventionen) Maßnahmen der Preispolitik sind: - die Preisbestimmung durch Anhebung, Senkung oder Beibehaltung des Preises - die Preisdifferenzierung, z. B. unter personellen, räumlichen, zeitlichen und mengenmäßigen Aspekten

5.12 Die Vertriebspolitik: Unter der Vertriebspolitik (Distributionspolitik) versteht man die Festlegung der Absatzwege und der Absatzorganisation. Die Absatzwege können direkt oder indirekt organisiert sein. Ein direkter Absatzweg liegt vor, wenn der Verkauf direkt vom Hersteller an den Abnehmer stattfindet. Ein indirekter Absatzweg, liegt dann vor, wenn Zwischenhändler (z. B. Groß- und Einzelhändler) eingeschaltet werden. Die Absatzorganisation kann zentral oder dezentral organisiert sein. Bei der zentralen Absatzorganisation erfolgt der Absatz von nur einer Stelle des Unternehmens aus. Bei der dezentralen Absatzorganisation bestehen dagegen mehrere räumlich getrennte Absatzstellen.

5.13 Die Kommunikationspolitik: Unter der Kommunikationspolitik versteht man alle Maßnahmen der Vermittlung von Informationen zur Beeinflussung der Zielgruppe des Unternehmens. Zur Kommunikationspolitik gehören insbesondere die Werbung, die Öffentlichkeitsarbeit und die Verkaufsförderung.

5.14 Begriff und Ziele der Werbung: Unter der Werbung versteht man alle kommunikationspolitischen Maßnahmen, die unpersönlich sind, i. d. R. in räumlicher Distanz zum Verkaufsort durchgeführt werden und sich auf ein Produkt oder eine Produktgruppe beziehen. Ziel der Werbung ist es, das Verhalten der Zielgruppe zu beeinflussen, um eine bestimmte Kaufentscheidung zu erreichen. Im Einzelnen soll dazu Aufmerksamkeit erregt, Interesse geweckt, ein Kaufwunsch geschaffen und letztlich die Kaufentscheidung verwirklicht werden.

5.15 Begriff, Inhalte und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit (Public Relations): Unter Öffentlichkeitsarbeit versteht man alle kommunikationspolitischen Maßnahmen, die unpersönlich sind, in räumlicher Distanz zum Verkaufsort durchgeführt werden und mit denen ein Unternehmen versucht, einen positiven Eindruck in der Öffentlichkeit zu erlangen.

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Inhalte der Öffentlichkeitsarbeit sind z. B. die Darstellung: - der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens - der sozial- und personalpolitischen Leistungen des Unternehmens - der ökologischen Maßnahmen des Unternehmens - der Beiträge des Unternehmens für Forschung und Entwicklung - der kulturellen und karitativen Beiträge des Unternehmens Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit sind z. B. Internetauftritte, Pressekonferenzen, Werksführungen, Tage der offenen Tür, Seminare, Reden und Vorträge, Sponsoring.

5.16 Begriff und Maßnahmen der Verkaufsförderung: Unter der Verkaufsförderung versteht man alle kommunikationspolitischen Maßnahmen, mit deren Hilfe am Verkaufsort auf die anwesenden potenziellen Käufer eingewirkt wird. Die Kommunikation ist dabei überwiegend produktbezogen. Maßnahmen der Verkaufsförderung sind z. B. Events vor und in Supermärkten und Kaufhäusern, Verteilung von Warenproben, Displayunterstützungen, Coupon-Aktionen, Preisausschreiben.

5.17 Begriff des Marketing-Mix: Unter Marketing-Mix versteht man die kombinierte Umsetzung der vier Marketinginstrumente in konkreten Aktionen.

5.18 Umweltbelastung durch Betriebe: Beispiele für die betrieblichen Umweltbelastungen lassen sich in den verschiedenen Bereichen des betrieblichen Handelns finden. Sie beziehen sich auf alle Arten der Nutzung des Produk-tionsfaktors Natur - also auf den Boden, die Ressourcen, die Luft, das Wasser etc. Anmerkung zu den erwarteten Beispielen: Hier wird bewusst auf ein Lösungsmuster verzichtet, weil Beispiele nahe liegend sind und die Lösungen nicht zu sehr vereinheitlicht werden sollen.

5.19 Gründe betrieblicher Umweltpolitik: - staatliche Auflagen und Umweltschutzgesetze - Wirkung von Steuern, Gebühren und Abgaben mit umweltpolitischer Zielstellung - verändertes Nachfrageverhalten - Kostensenkung durch ressourcensparende Herstellungsverfahren - Imagepflege

5.20 Instrumente und Maßnahmen betrieblicher Umweltpolitik: Beispiele für die betriebliche Umweltpolitik lassen sich in den verschiedenen Bereichen des betrieblichen Handelns finden - so z. B. in der Produktpolitik, in der Preispolitik, in der Kommunikationspolitik oder auch im gesamten Produktionsprozess, also bei der Beschaffung, bei der Fertigung und beim Absatz. Anmerkung zu den erwarteten Beispielen: Hier wird bewusst auf ein Lösungsmuster verzichtet, weil Beispiele nahe liegend sind und die Lösungen nicht zu sehr vereinheitlicht werden sollen.

5.21 Probleme betrieblicher Umweltpolitik: - Konkurrenzdruck, der zur Kosteneinsparung zwingt und ökologische Investitionen verhindert - kurzfristiges Rentabilitätsdenken der Unternehmen bzw. der Eigentümer - kurzfristige Sicherung von Arbeitsplätzen

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Lernabschnitt 6 - Geld und Zahlungsverkehr 6.1 Begriff des Bargeldes:

Bargeld ist in Form von Münzen und Banknoten existent. Es ist gesetzliches Zahlungsmittel.

6.2 Begriff des Buchgeldes und Unterteilung in verschiedene Einlagearten: Buchgeld existiert nur in Form von Guthaben auf einem Konto bei einer Bank. Dabei wird nach verschiedenen Einlagearten unterschieden: - Sichteinlagen sind Einlagen auf einem Girokonto, die für den täglichen Zahlungsverkehr bestimmt sind. Über diese Einlagen kann jederzeit verfügt werden, es erfolgt i. d. R. keine oder nur eine geringe Verzinsung. - Termineinlagen sind Einlagen auf Festgeldkonten, über die erst nach der vereinbarten Zeit verfügt werden kann. Dadurch können diese Einlagen auch höher und fest verzinst werden. - Spareinlagen sind unbefristete Geldanlagen auf Sparkonten mit vertraglich vereinbarter Kündigungsfrist. Die Verzinsung ist variabel und zurzeit relativ gering.

6.3 Begriffe der Kaufkraft und des Preisniveaus sowie die Wechselbeziehungen zwischen Kaufkraft und Preisniveau: Die Kaufkraft gibt die Anzahl der Gütereinheiten an, die man für eine Geldeinheit kaufen kann. Bezogen auf eine Volkswirtschaft ist die Kaufkraft das Verhältnis zwischen Gütermenge und Geldmenge.

Geldmenge

Gütermenge = Kaufkraft

Das Preisniveau gibt den Preis der Güter pro Einheit an. Bezogen auf eine Volkswirtschaft ist die Kaufkraft das Verhältnis zwischen der nachfragewirksamen Geldmenge und der angebotenen Gütermenge.

Gütermenge

Geldmenge = uPreisnivea

Die Kaufkraft ist der umgedrehte Wert (Kehrwert) des Preisniveaus.

uPreisnivea

1 = Kaufkraft

Kaufkraft

1 = uPreisnivea

6.4 Bestimmung des Verbraucherpreisindex sowie seine Schwächen: Der Verbraucherpreisindex beschreibt die durchschnittliche Entwicklung der Preise für Konsumgüter in einer Volkswirtschaft innerhalb eines bestimmten Zeitraumes. Da es nicht möglich ist, die Preise aller Konsumgüter zu vergleichen, bedient man sich für die statistische Erfassung der Preisentwicklung eines festgelegten Warenkorbes. Der Warenkorb stellt eine repräsentative Auswahl von Waren und Dienstleistungen dar. Damit spiegelt er die Verbrauchsgewohnheiten der Haushalte wider. Der Warenkorb wird i. d. R. alle fünf Jahre (im sog. Basisjahr) neu zusammengestellt.

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Ein Wägungsschema sorgt dafür, dass die im Warenkorb enthaltenen Konsumgüter entsprechend ihrer Bedeutung für die privaten Haushalte gewichtet werden. Im Berichtsjahr werden die Preise erfasst und mit denen des Vorjahres ins Verhältnis gesetzt. Die Preisniveauveränderungen werden dann durch den Preisindex zum Ausdruck gebracht.

BasisjahrimsWarenkorbedesWert

hrBerichtsjaimsWarenkorbedesWert = Preisindex x 100 %

Schwächen des Aussagegehaltes des Preisindex sind z. B. die Folgenden: - Der Warenkorb spiegelt die Konsumgewohnheiten der privaten Haushalte nicht differenziert genug wider, da z. B. Einkommensunterschiede nicht berücksichtigt werden. - Der Warenkorb ist in Zeiten schneller Änderungen des Konsumverhaltens nicht immer mit den aktuell bedeutsamen Waren bestückt. - Bei der Betrachtung des Preisindex wird nicht nach den Gründen für Preisveränderungen unterschieden, denn solche wegen Qualitätsverbesserungen sind berechtigter als andere.

6.5 Ursachen der Inflation: z. B: - angebotsbedingte Inflation - nachfragebedingte Inflation - importierte Inflation - administrierte Preise - Vermehrung der Geldmenge Anmerkung: Auf eine ausführliche Erläuterung dieser Ursachen wird hier bewusst verzichtet. Nutzen Sie dafür Ihre Unterrichtsmaterialien.

6.6 Inflationsfolgen für private Haushalte, für Unternehmungen und für Sozialversicherungs-betriebe: a) für private Haushalte: - reale Einkommenseinbußen für Bezieher von Kontrakt- und Transfereinkommen - reale Einbußen bei Geldvermögen - reale Verringerung von Geldschulden b) für Unternehmungen: - Anpassung der Preise zur Vermeidung realer Gewinneinbußen - reale Einbußen beim Geld-, nicht aber beim Sachvermögen c) für Sozialversicherungsbetriebe: - höhere Aufwendungen für Personal und Sachmittel - höhere Geldleistungen - höhere Beitragseinnahmen

6.7 Das Europäische System der Zentralbanken, seine Zielsetzung und seine Aufgaben: a) Zum Europäischen System der Zentralbanken (ESZB) gehören: - die Europäische Zentralbank (EZB) und - die nationalen Zentralbanken der EU-Mitgliedsstaaten.

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b) Zielsetzung des ESZB: - vorrangiges Ziel: Gewährleistung der Preisniveaustabilität - zusätzliches Ziel: Unterstützung der allgemeinen Wirtschaftspolitik der EU-Staaten c) Aufgaben des ESZB: - Feststellung und Ausführung der gemeinsamen Geldpolitik des Euro-Währungsraumes - Durchführung von Devisengeschäften - Verwaltung der offiziellen Währungsreserven der Mitgliedstaaten - Förderung funktionierender Zahlungssysteme - Regelung des Geldumlaufs und der Kreditversorgung der Wirtschaft einschließlich des Banknotenmonopols (nur EZB)

6.8 Rechtsstellung der Europäischen Zentralbank und der nationalen Zentralbanken: Autonomie und folglich Weisungsunabhängigkeit der EZB und der nationalen Zentralbanken gegenüber der EU-Kommission und den nationalen Regierungen.

6.9 Organe der Europäischen Zentralbank: - Beschlussorgan ist der EZB-Rat der Euro-Länder - ausführendes Organ ist das Direktorium

6.10 Das geldpolitische Instrumentarium der Europäischen Zentralbank: a) Zielsetzung der EZB: - Gewährleistung der Preisniveaustabilität - Unterstützung der allgemeinen Wirtschaftspolitik der EU-Staaten (sofern dadurch nicht die Preisniveaustabilität gefährdet ist) b) geldpolitische Instrumente der EZB: - Beeinflussung von Kreditangebot und -nachfrage durch Änderung der Bankenliquidität und des Zinsniveaus - Mindestreservepolitik - ständige Fazilitäten - Offenmarktpolitik Anmerkung: Auf eine Erläuterung all dieser geldpolitischen Instrumente wird hier bewusst verzichtet, da exemplarisch nur die Offenmarktpolitik ausführlicher behandelt werden soll.

6.11 Die Offenmarktpolitik als geldpolitisches Instrument der Europäischen Zentralbank: - Hauptrefinanzierungsinstrument - Hauptrefinanzierungssatz (Geldmarktleitzins) - expansiver Einsatz zur Erhöhung der Bankenliquidität, zur Senkung des Zinsniveaus und zur Steigerung der Nachfrage zur Belebung einer schwachen Konjunktur - kontraktiver Einsatz zur Senkung der Bankenliquidität, zur Erhöhung des Zinsniveaus und zur Drosselung der Nachfrage zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Preisstabilität Anmerkung: Auf eine ausführliche Erläuterung der hier genannten Begriffe wird bewusst verzichtet. Nutzen Sie dafür Ihre Unterrichtsmaterialien.

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6.12 Überblick über bare und bargeldlose Zahlungen: Zu den baren Zahlungen gehören: - die unmittelbare Barzahlung, bei der das Bargeld direkt vom Zahlungspflichtigen (ZP) an den Zahlungsempfänger (ZE) übergeben wird - die mittelbare Barzahlung, bei der das Bargeld mithilfe eines Dritten übergeben wird, z. B. durch einen Wertbrief der Deutschen Post - halbbare Zahlungen, bei der nur beim ZP oder beim ZE eine Barzahlung erfolgt, z. B. durch Bareinzahlung auf ein Konto oder durch Barauszahlung eines Barschecks Zu den bargeldlosen Zahlungen gehören z. B. die Überweisung und die Lastschrift sowie die Zahlung mithilfe von Bankkarten und Kreditkarten. Anmerkung: Auf eine ausführliche Darstellung der Vor- und Nachteile dieser Zahlungsweisen wird hier bewusst verzichtet. Nutzen Sie dafür Ihre Unterrichtsmaterialien.

6.13 Die Zahlungsform der Überweisung: Bei der Überweisung erteilt der ZP seiner Bank den Auftrag, von seinem Konto einen bestimmten Geldbetrag auf das Konto des ZE zu transferieren. Vorteil ist dabei, dass der ZP die Höhe und den Zeitpunkt der Zahlung bestimmen kann. Anmerkung: Auf die detaillierte Beschreibung der Rechtsbeziehungen, des Zahlungsablaufes und der Risiken wird hier bewusst verzichtet. Nutzen Sie dafür Ihre Unterrichtsmaterialien.

6.14 Die Zahlungsform der Lastschrift (Einzugsermächtigungsverfahren): Beim Einzugsermächtigungsverfahren gestattet der ZP dem ZE, dass diese unter Mitwirkung der beteiligten Banken vom Konto des ZP einen Geldbetrag abbuchen und dem Konto des ZE gutschreiben lassen kann. Vorteil ist dabei, dass der ZE die Höhe und den Zeitpunkt der Zahlung bestimmen kann. Der ZP hat im Gegenzug dafür das Recht, eine erfolgte Abbuchung innerhalb von 6 Wochen problemlos rückgängig zu machen. Anmerkung: Auf die detaillierte Beschreibung der Rechtsbeziehungen, des Zahlungsablaufes und der Risiken wird hier bewusst verzichtet. Nutzen Sie dafür Ihre Unterrichtsmaterialien.

6.15 Die Zahlungsform der Bankkarte: Eine Bankkarte wird i. d. R. in Verbindung mit einem Girokonto ausgestellt. Der Karteninhaber kann die Bankkarte im Rahmen seines Guthaben bzw. seines Dispositionskredites zu Zahlungszwecken bei sehr vielen Akzeptanzstellen (mit PIN oder Unterschrift) sowie zur Bargeldbeschaffung (z. B. an Geldautomaten) einsetzen. Anmerkung: Auf die detaillierte Beschreibung der Rechtsbeziehungen, des Zahlungsablaufes, und der Risiken wird hier bewusst verzichtet. Nutzen Sie dafür Ihre Unterrichtsmaterialien.

6.16 Die Zahlungsform der Kreditkarte: Eine Kreditkarte (z. B. MasterCard, VISA Card) wird von einer Kreditkartengesellschaft ausgestellt. Dem Karteninhaber wird damit ein Kreditrahmen eingeräumt, über den er zu Zahlungszwecken verfügen kann, z. B. bei sehr vielen Akzeptanzstellen (mit Unterschrift), im Internet (mit Kreditkartennummer) sowie zur Bargeldbeschaffung (z. B. an Geldautomaten). Anmerkung: Auf die detaillierte Beschreibung der Rechtsbeziehungen, des Zahlungsablaufes und der Risiken wird hier bewusst verzichtet. Nutzen Sie dafür Ihre Unterrichtsmaterialien.

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Lernabschnitt 7 - Rechtsformen der Betriebe 7.1 Überblick über die Rechtsformen des privaten Rechts:

- Einzelunternehmungen (z. B.: e. K.) - Personengesellschaften (z. B.: OHG, KG) - Kapitalgesellschaften (z. B.: AG, GmbH)

7.2 Überblick über die Rechtsformen des öffentlichen Rechts: - Körperschaften: Personenkörperschaften: z. B. Krankenkassen, Deutsche Rentenversicherung Gebietskörperschaften: z. B. der Bund, die Länder und die Gemeinden - Anstalten: z. B. Berliner Verkehrsbetriebe, Zweites Deutsches Fernsehen - Stiftungen: z. B. Stiftung Warentest, Stiftung Preußischer Kulturbesitz

7.3 Merkmale von Einzelunternehmen nach dem HGB: a) Die Firma muss bei kaufmännischen Unternehmen den Zusatz „eingetragener Kaufmann“ (e. K., e. Kfm.) oder „eingetragene Kauffrau“ (e. Kfr.) beinhalten. b) Die Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis obliegt allein dem Einzelunternehmer. c) Die Haftung erfolgt mit dem Geschäfts- und Privatvermögen des Einzelunternehmers. d) Einzelunternehmen kommen in der Praxis u. a. als kleine Unternehmen sehr häufig vor.

7.4 Merkmale einer offenen Handelsgesellschaft nach dem HGB: a) Die Firma muss den Zusatz „offene Handelsgesellschaft“ (OHG) beinhalten. b) Die Geschäftsführungsbefugnis obliegt grundsätzlich jedem Gesellschafter. Bei gewöhnlichen Geschäften kann jeder allein entscheiden, bei außergewöhnlichen Geschäften ist ein Beschluss aller Gesellschafter notwendig. c) Zur Vertretung ist grundsätzlich jeder Gesellschafter allein berechtigt. d) Die Haftung der Gesellschafter erfolgt: - unbeschränkt, also mit ihrem Gesellschafts- und Privatvermögen - unmittelbar, also kann sich der Gläubiger an die Gesellschaft oder auch gleich an jeden Gesellschafter wenden - solidarisch (gesamtschuldnerisch), also haftet jeder Gesellschafter für die gesamten Verbindlichkeiten e) Das Kontrollrecht der Gesellschafter ist uneingeschränkt. f) Die Gewinnverteilung erfolgt für jeden einzelnen Gesellschafter zunächst mit 4 % seiner Geschäftsanteile (bei geringerem Gewinn entsprechend weniger). Der Rest des Gewinns wird dann nach Köpfen verteilt. Eine andere Regelung ist nach dem Gesellschaftsvertrag möglich.

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7.5 Merkmale der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem GmbHG: a) Die Firma muss den Zusatz „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ (GmbH) beinhalten. b) Die GmbH ist eine juristische Person, sie hat also eine eigene Rechtspersönlichkeit. c) Die Organe der GmbH sind der/die Geschäftsführer (als Leitungsorgan), der Aufsichtsrat (als Kontrollorgan, bei mehr als 500 Arbeitnehmern verpflichtend) und die Gesellschafter- versammlung (als Beschlussorgan). - Der Geschäftsführer ist für die Geschäftsführung und die Vertretung zuständig. - Der Aufsichtsrat ist, wenn einer eingerichtet ist, für die Kontrolle des Geschäftsführers zuständig. - Die Gesellschafterversammlung ist u. a. zuständig für: - die Bestellung und die Abberufung des Geschäftsführers - Aufträge, die dem Geschäftsführer erteilt werden können d) Die Haftung erfolgt mit dem Gesellschaftsvermögen der GmbH. Kein Gesellschafter haftet mit seinem Privatvermögen. e) Das Kontrollrecht können alle Gesellschafter umfassend wahrnehmen. e) Das Mindeststammkapital beträgt 25.000 Euro.

7.6 Merkmale der Aktiengesellschaft nach dem AktG: a) Die Firma muss den Zusatz „Aktiengesellschaft“ (AG) beinhalten. b) Die AG ist eine juristische Person, sie hat also eine eigene Rechtspersönlichkeit. c) Die Organe der AG sind der Vorstand (als Leitungsorgan), der Aufsichtsrat (als Kontrollorgan) und die Hauptversammlung (als Beschlussorgan). - Der Vorstand ist insbesondere zuständig für: - die Geschäftsführung und die Vertretung - die Aufstellung des Jahresabschlusses - die Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung - die regelmäßige Unterrichtung des Aufsichtsrates über den Gang der Geschäfte - Der Aufsichtsrat ist insbesondere zuständig für: - die Bestellung und Abberufung des Vorstandes - die Überwachung der Tätigkeit des Vorstandes - die Prüfung des Jahresabschlusses und für den Prüfbericht an die Hauptversammlung - die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung, wenn es die Interessen der AG erfordern - Die Hauptversammlung ist insbesondere zuständig für: - die Wahl und Abberufung der Aktionärsvertreter im Aufsichtsrat - die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates - die Beschlussfassung über den ausschüttungsfähigen Gewinn - die Wahl der Abschlussprüfer für das nächste Geschäftsjahr - die Beschlussfassung über Satzungsänderungen - die Auflösung der AG

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d) Die Haftung erfolgt mit dem Gesellschaftsvermögen der AG. Kein Aktionär haftet mit seinem Privatvermögen. e) Die Kontrollrechte der Aktionäre werden durch die Aktionärsvertreter im Aufsichtsrat wahrgenommen. Die Aktionäre haben im Rahmen der Hauptversammlung ein Auskunftsrecht, soweit dadurch die Interessen der AG nicht erheblich verletzt werden. e) Das Mindestgrundkapital beträgt 50.000 Euro. f) Der Nennwert der Aktien ist der Wert, der den Anteil einer Aktie am Grundkapital ausdrückt. Der Kurswert der Aktien ist der Wert, zu dem die Aktien z. B. an der Börse gehandelt werden. g) Die Dividende ist der Anteil des Aktionärs am Gewinn der AG. h) Die Prüfung und Offenlegung des Jahresabschlusses erfolgt in folgender Weise: - Aufstellung des Jahresabschlusses durch den Vorstand - Prüfung des Jahresabschlusses durch der Aufsichtsrat - Information der Hauptversammlung über den Prüfbericht durch den Aufsichtsrat - Offenlegung des Jahresabschlusses durch Einreichung beim Handelsregister

Lernabschnitt 8 - Unternehmenskonzentration und Wettbewerb 8.1 Formen der Konzentration zur Erlangung wirtschaftlicher Macht:

Konzentrationsprozesse können durch internes und externes Wachstum bedingt sein. Ein internes Wachstum liegt vor, wenn ein Unternehmen durch eigene Umsatzsteigerungen über dem Branchendurchschnitt gewachsen ist. Ein externes Wachstum liegt vor, wenn die Umsatzsteigerungen durch Unternehmens-verbindungen erreicht worden sind.

8.2 Einteilung der Konzentration nach der Richtung: Nach der Richtung gibt es die horizontale, die vertikale und die diagonale (konglomerate bzw. anorganische) Konzentration. Eine horizontale Konzentration liegt vor, wenn sich Unternehmen derselben Branche zusammenschließen. Eine vertikale Konzentration liegt vor, wenn sich Unternehmen aufeinanderfolgender Wirtschafts- oder Produktionsstufen zusammenschließen. Eine diagonale (konglomerate bzw. anorganische) Konzentration liegt vor, wenn sich Unternehmen unterschiedlicher Branchen zusammenschließen, die in keiner direkten Beziehung zueinander stehen.

8.3 Folgen von Unternehmensverbindungen für die Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs: z. B.: - Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen - keine Veränderung der Wettbewerbsbedingungen - Verschlechterung der Wettbewerbsbedingungen

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8.4 Begriff des Kartells: Ein Kartell ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen Unternehmen, die ihre rechtliche Selbstständigkeit behalten, aber ihre wirtschaftliche Selbstständigkeit im Bereich der Absprache teilweise aufgeben. Zweck der Vereinbarung ist die Einschränkung des Wettbewerbs.

8.5 Arten von verbotenen Kartellen: Dazu gehören z. B. Preiskartelle, Submissionskartelle, Quotenkartelle und Gebietskartelle. Bei Preiskartellen werden zwischen den beteiligten Unternehmen Vereinbarungen zur Vereinheitlichung der Preise und der Preispolitik getroffen. Submissionskartelle sind spezifische Preiskartelle, bei denen Absprachen über Angebotspreise und andere Angebotsbedingungen im Zusammenhang mit öffentlichen Ausschreibungen zwischen den beteiligten Unternehmen getroffen werden. Bei Quotenkartellen werden zwischen den beteiligten Unternehmen Vereinbarungen über die jeweilige Absatzmenge getroffen. Bei Gebietskartellen werden zwischen den beteiligten Unternehmen Vereinbarungen zur territorialen Aufteilung der Absatzmärkte getroffen.

8.6 Arten von freistellungsfähigen Kartellen: Dazu gehören z. B. Normen- und Typenkartelle sowie Konditionenkartelle Bei Normen- und Typenkartellen werden zwischen den beteiligten Unternehmen Vereinbarungen zur Vereinheitlichung der Produktpolitik getroffen, speziell zu Normen und Typen der Produkte. Bei Konditionenkartellen werden zwischen den beteiligten Unternehmen Vereinbarungen zur Vereinheitlichung der Vertragskonditionen getroffen.

8.7 Auswirkungen der Kartellbildung: Kartelle führen grundsätzlich zur Steigerung der wirtschaftlichen Macht der beteiligten Unternehmen und zu Nachteilen für Nachfrager sowie für die nichtbeteiligten Mitbewerber. Mögliche konkrete Auswirkungen können z. B. sein: - für beteiligte Unternehmen: Gewinnanstieg - für Mitbewerber: Gefahr der Verdrängung vom Markt - für Nachfrager: Preissteigerungen

8.8 Begriff des Konzerns und seine Entstehung: Ein Konzern ist ein Zusammenschluss von Unternehmen, die ihre rechtliche Selbstständigkeit behalten, ihre wirtschaftliche Selbstständigkeit aber aufgeben, indem sie sich einer einheitlichen Leitung unterstellen. Ein Konzern entsteht z. B. durch: - Übernahme von wesentlichen Vermögensanteilen eines anderen Unternehmens - Erwerb von Kapitalanteilen (50 oder 25 %) eines anderen Unternehmens - gegenseitigen Austausch von Kapitalanteilen zwischen Unternehmen - Austausch von Kapitalanteilen mit einer Holding-Gesellschaft

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8.9 Ziele von Unternehmensverbindungen: z. B.: - Streben nach Marktmacht - Streben nach höherer Rentabilität - Anpassung an wachsende Märkte und technische Veränderungen - Rationalisierungsvorteile bei Beschaffung, Produktion, Forschung und Absatz - Sicherung von Beschaffung und Absatz - Risikostreuung - Einschränkung des Wettbewerbs

8.10 Auswirkungen von Unternehmensverbindungen für Endverbraucher und Lieferanten: a) für Endverbraucher: z. B.: - Erhöhung der Preise - Einschränkung des Angebotes - Verschlechterung der Vertragsbedingungen b) für Lieferanten: z. B.: - stärkere Marktmacht des Bestellers - Notwendigkeit der Akzeptanz von Preissenkungen - Verschlechterung der Vertragsbedingungen

8.11 Grundprinzipien der Fusionskontrolle: a) Anzeigepflicht: Ein Unternehmenszusammenschluss muss dem Kartellamt angezeigt werden, wenn im letzten Geschäftsjahr vor dem Zusammenschluss - die beteiligten Unternehmen insgesamt weltweit Umsatzerlöse von mehr als 500 Mio. Euro - und mindestens ein beteiligtes Unternehmen im Inland Umsatzerlöse von mehr als 25 Mio. Euro und ein anderes Unternehmen von mehr als 5 Mio. Euro erzielt haben. b) Untersagungsgründe und Ausnahmen davon: Ein Unternehmenszusammenschluss wird untersagt, wenn dadurch eine marktbeherrschende Stellung auf dem relevanten Markt begründet oder verstärkt wird. Bei horizontalen Zusammenschlüssen wird eine solche marktbeherrschende Stellung schon ab einem Marktanteil von einem Drittel angenommen. Eine Unternehmensverbindung kann trotz der marktbeherrschenden Stellung erlaubt werden, wenn sich dadurch die Wettbewerbsbedingungen verbessern und die Nachteile durch die Marktbeherrschung mehr als ausgewogen werden. Der Bundeswirtschaftsminister kann eine Unternehmensverbindung erlauben, obwohl sie vom Bundeskartellamt untersagt wurde, wenn diese durch ein überragendes Interesse der Allgemeinheit oder durch gesamtwirtschaftliche Vorteile gerechtfertigt ist.

8.12 Sanktionen der Kartellbehörden: - Erklärung der Unwirksamkeit von Verträgen und Beschlüssen - Untersagung von Unternehmenszusammenschlüssen - Verhängung von Geldbußen - Mehrerlösabschöpfung

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8.13 Probleme staatlicher Wettbewerbspolitik: z. B.: - internationale Verflechtung der Unternehmen erschwert die Kontrolle von Unternehmens- verbindungen - fehlende Abstimmung zwischen nationaler und internationaler Fusionskontrolle - Bestimmung des relevanten Marktes

Lernabschnitt 9 - Konjunktur 9.1 Begriff der Konjunktur, die Konjunkturphasen und der Konjunkturzyklus:

Unter der Konjunktur versteht man die sich wiederholenden Schwankungen der wirtschaftlichen Gesamtlage, gemessen an den Veränderungsraten des realen Bruttoinlandsproduktes (BIP). Die Konjunkturschwankungen lassen sich in verschiedene Konjunkturzyklen einteilen, zu denen jeweils die vier verschiedenen Konjunkturphasen gehören. Die Konjunkturphasen eines Konjunkturzyklus sind: - der Aufschwung (Expansion) - die Hochkonjunktur (Boom) - der Abschwung (Rezession) - der Tiefstand (Depression)

9.2 Konjunkturindikatoren und Veränderungen in den verschiedenen Konjunkturphasen: Zu den Konjunkturindikatoren gehören insbesondere die Folgenden: Veränderungsraten des realen BIP, Geschäftsklima, Nachfrage nach Gütern, Auftragslage, Lagerbestände, Auslastung der Unternehmenskapazitäten, Kurzarbeit, Investitionstätigkeit, Arbeitslosenzahl bzw. Arbeitslosenquote, Preise, Zinsen, Löhne, Zahl der Insolvenzen In der Phase des Aufschwungs: - steigt das reale BIP stärker als im Vorjahr - verbessert sich das Geschäftsklima - steigt die Nachfrage nach Konsumgütern - verbessert sich die Auftragslage - verringern sich die Lagerbestände - erhöht sich die Auslastung der Unternehmenskapazitäten - verringert sich die Kurzarbeit - steigt die Investitionstätigkeit - sinkt die Zahl der Arbeitslosen bzw. die Arbeitslosenquote - steigen die Preise - steigen die Zinsen - steigen die Löhne - sinkt die Zahl der Insolvenzen In der Phase des Abschwungs verändern sich die Konjunkturindikatoren grundsätzlich in entgegengesetzter Weise. In den Phasen der Hochkonjunktur und des Tiefstandes werden grundsätzlich die Umkehr-punkte der jeweiligen Entwicklungen erreicht. Die Entwicklung mancher Indikatoren verläuft im Verhältnis zu den Konjunkturphasen etwas zeitversetzt, z. B. bei der Arbeitslosigkeit.

9.3 Ursachen konjunktureller Veränderungen: Zum einen gibt es die dem Marktprozess immanenten Störungen, insbesondere Schwankungen der Nachfrage (Unterkonsumtionstheorie) und der Investitionen (Überinvestitionstheorie).

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Zum anderen wirken Einflüsse bzw. Störungen von außen auf den Marktprozess ein, z. B. durch den technische Fortschritt und das staatliche Handeln.

9.4 Ziele staatlicher Konjunkturpolitik nach dem Stabilitätsgesetz: - stetiges und angemessenes Wirtschaftswachstum erreicht wird dieses Ziel bei einem Wachstum des realen BIP von ca. 2-3 % - Preisniveaustabilität erreicht wird dieses Ziel bei Steigerung des Verbraucherpreisindexes von 0-2 % - hoher Beschäftigungsstand erreicht wird dieses Ziel bei einer Arbeitslosenquote von unter 4 % - außenwirtschaftliches Gleichgewicht erreicht wird dieses Ziel bei einer ausgeglichenen Leistungsbilanz mit dem Ausland

9.5 Weitere Ziele staatlicher Konjunkturpolitik: z. B.: - Umweltschutz - gerechte Einkommens- und Vermögensverteilung

9.6 Zielkonflikte und Zielharmonien zwischen den Zielen staatlicher Konjunkturpolitik: a) Konflikte bestehen z. B. zwischen folgenden Zielen: - hoher Beschäftigungsstand - Preisniveaustabilität - stetiges und angemessenes Wirtschaftswachstum - Preisniveaustabilität - Preisniveaustabilität - stetiges und angemessenes Wirtschaftswachstum - außenwirtschaftliches Gleichgewicht - stetiges und angemessenes Wirtschaftswachstum b) Harmonien bestehen z. B. zwischen folgenden Zielen: - stetiges und angemessenes Wirtschaftswachstum - hoher Beschäftigungsstand - außenwirtschaftliches Gleichgewicht - Preisniveaustabilität

9.7 Nachfrageorientierte Maßnahmen staatlicher Konjunkturpolitik einschließlich der antizyklischen Fiskalpolitik nach dem Stabilitätsgesetz: Bei der antizyklischen Fiskalpolitik versucht der Staat durch seine Maßnahmen in der Phase der Hochkonjunktur die Gesamtnachfrage zu dämpfen und sie in der Phase der Rezession zu erhöhen. Dies soll z. B. erfolgen durch: - Senkung der Einkommensteuer bzw. der Körperschaftsteuer sowie Ausweitung der staatlichen Nachfrage in der Rezession - Erhöhung der Einkommensteuer bzw. der Körperschaftsteuer sowie Reduzierung der staatlichen Nachfrage in der Hochkonjunktur

9.8 Angebotsorientierte Maßnahmen staatlicher Konjunkturpolitik: - Abbau gesetzlicher und administrativer Investitionshemmnisse z. B.: schnelle Erteilung von Genehmigungen - dauerhafte steuerliche Entlastung der Unternehmungen z. B.: Senkung der Körperschaftsteuer - Senkung der Entgeltnebenkosten z. B.: Senkung der Arbeitgeberanteile an den SV-Beiträgen

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9.9 Probleme staatlicher Konjunkturpolitik:

a) Probleme bei nachfrageorientierten Maßnahmen sind z. B.: - wachsende Staatsverschuldung - Marktteilnehmer reagieren nicht wie erwartet b) Probleme bei angebotsorientierten Maßnahmen sind z. B.: - Veränderung der Einkommens- und Vermögensverteilung in der Bevölkerung, die Kluft zwischen Arm und Reich wird immer größer - verschlechterte Versorgung der Bevölkerung durch Abbau staatlicher Leistungen in allen Bereichen des öffentlichen Lebens c) zeitliche Verzögerung zwischen Einsatz und Wirkung der staatlichen Maßnahmen

9.10 Auswirkungen der Konjunktur auf die Sozialversicherung: Bei einer schlechten konjunkturellen Entwicklung werden von den Unternehmen weniger Arbeitskräfte beschäftigt, wodurch die Beitragseinnahmen der Sozialversicherung sinken. Demgegenüber bleiben aber die Ausgaben der Sozialversicherungsträger gleich, bzw. sie steigen an, insbesondere bei der Agentur für Arbeit. Folglich müssen die Beiträge der Versicherten bzw. die Zuschüsse des Staates erhöht werden. Eine andere Folge könnte aber auch die Reduzierung der Leistungen der Sozialversicherungsträger sein. Bei einer verbesserten konjunkturellen Entwicklung treten entgegengesetzte Auswirkungen ein.

Lernabschnitt 10 - Beschäftigung 10.1 Begriffe der Arbeitslosigkeit (i. S. d. SGB III), der Kurzarbeit, der offenen Stellen und der

stillen Reserve: a) Arbeitslos ist ein Arbeitnehmer i. S. d. SGB III, wenn er - nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht (Beschäftigungslosigkeit), - sich bemüht, seine Beschäftigungslosigkeit zu beenden (Eigenbemühungen), - den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht (Verfügbarkeit) - und wenn er sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet hat. b) Um Kurzarbeit i. S. d. SGB III handelt es sich, wenn - im Betrieb erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegt, - im Betrieb regelmäßig mindestens ein Arbeitnehmer beschäftigt ist, - die persönlichen Voraussetzungen beim Arbeitnehmer vorliegen - und wenn der Arbeitsausfall der Agentur für Arbeit angezeigt wurde. c) Offene Stellen sind Arbeitsstellen, die noch unbesetzt sind, weil der Arbeitskräftenachfrage noch kein Arbeitskräfteangebot gegenübersteht. d) Unter der stillen Reserve versteht man Personen, die bereit wären, eine Arbeit aufzunehmen, die aber nicht als Arbeitslose bei der Agentur für Arbeit geführt werden. Dazu zählen z. B.: - Teilnehmer an bestimmten arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen - Hausfrauen, die wieder arbeiten wollen, aber keinen Leistungsanspruch haben - Schüler und Studenten, die wegen der Arbeitsmarktbedingungen ihren Abschluss verzögern - Rentner, die aus Arbeitsmarktgründen vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind.

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10.2 Begriff und Berechnung der Arbeitslosenquote: Die Arbeitslosenquote beschreibt das Verhältnis der registrierten Arbeitslosen zur Anzahl aller Erwerbspersonen. Zu den Erwerbspersonen zählen die nichtselbstständig und selbstständig Erwerbstätigen und die registrierten Arbeitslosen.

%100 x sonenErwerbsperallerAnzahl

enArbeitslostenregistrierderAnahl = enquoteArbeitslos

10.3 Kritik am Aussagegehalt der Arbeitslosenquote: z. B.: - Es werden nur registrierte Arbeitslose berücksichtigt. - Kurzarbeit geht nicht in die Quote ein. - Personen, die in AB-Maßnahmen weiterbeschäftigt werden, gelten nicht als Arbeitslose. - Verlängerte Schulzeiten und Vorruhestandsregelungen drücken die Arbeitslosenquote. - Schwarzarbeit von Arbeitslosen führt dazu, dass die Arbeitslosigkeit tatsächlich geringer ist, als es die amtliche Arbeitslosenquote zum Ausdruck bringt. - Es wird keine Aussage zur Dauer der Arbeitslosigkeit getroffen.

10.4 Formen der Arbeitslosigkeit und deren spezifische Ursachen: Die friktionelle Arbeitslosigkeit ist nur von kurzfristiger bzw. vorübergehender Dauer. Sie entsteht, wenn nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses nicht unmittelbar wieder eine neue Beschäftigung folgt. Die saisonale Arbeitslosigkeit entsteht, wenn in bestimmten Branchen die Nachfrage nach Sachgütern und Dienstleistungen von den Jahreszeiten abhängig ist. Dadurch werden Arbeitskräfte nur in der jeweiligen Saison benötigt, danach werden sie wieder arbeitslos. Bei der konjunkturellen Arbeitslosigkeit werden von den Unternehmen wegen einer zu geringen gesamtwirtschaftlichen Nachfrage auch weniger Arbeitskräfte nachgefragt. Bei einer Belebung der Wirtschaft geht die Zahl der Arbeitslosen wieder zurück. Bei der strukturelle Arbeitslosigkeit geht die Arbeitskräftenachfrage nicht gesamtwirtschaftlich, sondern nur in bestimmten Branchen oder Regionen zurück. Ursachen dafür sind z. B. der technische Fortschritt (Substitution des Produktionsfaktors Arbeit durch den Produktionsfaktor Kapital), eine Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland sowie ein Nachfragewandel bei den Verbrauchern.

10.5 Folgen der Arbeitslosigkeit für die privaten Haushalte, die Unternehmungen, die Gebietskörperschaften und die Sozialversicherung: Folgen für private Haushalte: - Einkommenseinbußen - negative psychologische Folgen Folgen für Unternehmungen: - sinkende Nachfrage nach Konsumgütern - Gewinneinbußen Folgen für Gebietskörperschaften: - Steuerausfälle - höhere Transferzahlungen Folgen für die Sozialversicherung: - geringere Beitragseinnahmen - höhere Leistungsausgaben

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10.6 Maßnahmen zur Bekämpfung der strukturellen Arbeitslosigkeit und deren Auswirkungen auf die Sozialversicherung: a) Neuverteilung der vorhandenen Arbeitsplätze z. B. durch: - Verkürzung der Wochen-, Jahres- und Lebensarbeitszeit Damit verbundene Probleme sind z. B.: - der Beschäftigungseffekt wird durch Rationalisierungsinvestitionen teilweise neutralisiert - die mangelnde Akzeptanz geringerer Einkommen - die sich daraus ergebenden geringeren Renten b) Ausweitung der Beschäftigungsmöglichkeiten z. B. durch: - Steuerentlastungen für Unternehmungen und private Haushalte - Senkung der Lohnnebenkosten - Beseitigung administrativer Investitionshemmnisse - Änderung des Arbeitsrechts (z. B. Lockerung des Kündigungsschutzes) - Erhöhung der Güternachfrage durch den Staat - Schaffung neuer Arbeitsplätze im Umwelt- und Sozialbereich Damit verbundene Probleme sind z. B.: - die politische Durchsetzbarkeit - die Finanzierbarkeit durch den Staat - der Anstieg des Staatsanteils am Bruttoinlandsprodukt c) Auswirkungen auf die Sozialversicherung: - erhöhte Beitragseinnahmen in allen Zweigen der Sozialversicherung - Verringerung der Transferleistungen

Lernabschnitt 11 - Ökonomische Dimension der europäischen Einigung 11.1 Freiheiten des Europäischer Binnenmarktes:

- freier Warenverkehr - freier Dienstleistungsverkehr - freier Kapitalverkehr - freier Personenverkehr - freie Berufs- und Arbeitsplatzwahl - Niederlassungsfreiheit

11.2 Vorteile und Nachteile bzw. Chancen und Risiken des Europäischen Binnenmarktes: a) Chancen: z. B.: - intensiverer Wettbewerb aufgrund des großen Marktes begünstigt ein vielfältiges und preiswertes Angebot - Erschließung neuer Märkte und Abbau von Marktzugangsbeschränkungen schaffen neue Arbeitsplätze - höhere Produktivität bei stärkerer Arbeitsteilung innerhalb des Binnenmarktes - europäischer Arbeitsmarkt schafft Perspektiven für flexible Arbeitnehmer

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b) Risiken: z. B.: - Arbeitsplatzverlust durch verschärften Wettbewerb - Erleichterung der Verlagerung des Produktionsstandortes in kostengünstigere Mitgliedsländer - unterschiedliches Lohnniveau in den Mitgliedsländern führt zu sozialen Spannungen

11.3 Wichtige Etappen zur Wirtschafts- und Währungsunion: - Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft - Beschluss zur Errichtung einer Wirtschafts- und Währungsunion - Maastrichter Vertrag über die Europäische Union

11.4 Vorteile und Nachteile bzw. Chancen und Risiken der Währungsunion: a) Chancen: z. B.: - einheitliche Währung erleichtert den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr zwischen den Mitgliedsstaaten - Preise in einheitlicher Währung erhöhen die Markttransparenz - höhere Planungssicherheit für Unternehmen, da Wechselkursschwankungen entfallen b) Risiken: z. B.: - soziale Spannungen, wenn sich nationale Wirtschaftspolitik und Geldpolitik der EZB widersprechen - Geldwertinstabilität, wenn die einheitliche Währungspolitik der EZB in den Mitgliedsstaaten nicht durchgesetzt werden kann - Versuch der politischen Einflussnahme auf die unabhängige Politik der EZB

Arbeitsrecht AR 1 Überblick über die Rechtsquellen des Arbeitsrechts sowie deren Rangfolge:

Zu den Rechtsquellen des Arbeitsrechts, die hier der Rangfolge nach aufgelistet sind, zählen insbesondere: - Rechtsnormen der EU - das Grundgesetz - Gesetze und Rechtsverordnungen - Tarifverträge - Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen - Arbeitsverträge

AR 2 Rangprinzip und Günstigkeitsprinzip: Unter dem Rangprinzip versteht man, dass die höherrangigen Rechtsquellen grundsätzlich Vorrang vor den niederrangigen Rechtsquellen haben. Unter dem Günstigkeitsprinzip versteht man, dass niederrangige Rechtsquellen aber vor höherrangigen Rechtsquellen anzuwenden sind, wenn dies für den Arbeitnehmer günstiger ist.

AR 3 Besonderheit des Richterrechts: Durch das Richterrecht werden im Arbeitsrecht insbesondere die Rechtsfälle geklärt, für die es keine ausreichenden gesetzlichen Regelungen gibt, z. B. im Arbeitskampfrecht.

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AR 4 Arbeitsvertrag - ein Unterfall des Dienstvertrages:

Der Arbeitsvertrag ist ein Unterfall des im BGB geregelten Dienstvertrages. Die Vertragspartner können den Arbeitsvertrag grundsätzlich nach den Prinzipien der Abschlussfreiheit, der Inhaltsfreiheit und der Formfreiheit abschließen.

AR 5 Form und Inhalt von Arbeitsverträgen: Das Zustandekommen des Arbeitsvertrages ist an keine bestimmte Form gebunden. Er kann auch durch mündliche Willenserklärungen oder durch schlüssiges Handeln zustande kommen. Gemäß Nachweisgesetz hat der Arbeitgeber spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. Dies schafft Klarheit über die geltenden Vertragsbedingungen und dient insbesondere dem Arbeitnehmer als Beweis für die getroffenen Vereinbarungen. In die Niederschrift ist mindestens das Folgende aufzunehmen: - Vertragsparteien - Beginn des Arbeitsverhältnisses - Dauer des Arbeitsverhältnisses bei befristeten Verträgen - Arbeitsort - Arbeitstätigkeit - Arbeitsentgelt - Arbeitszeit - Erholungsurlaub - Kündigungsfristen - Hinweise auf anzuwendende Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen

AR 6 Rechte und Pflichten aus Arbeitsverträgen: Zu den Pflichten des Arbeitgebers gehören insbesondere: - die Vergütungspflicht als Hauptpflicht - die Fürsorgepflicht als allgemeine Nebenpflicht - die Zeugnispflicht als spezifische Nebenpflicht Zu den Pflichten des Arbeitnehmers gehören insbesondere: - die Arbeitspflicht als Hauptpflicht - die Treuepflicht als allgemeine Nebenpflicht - die Verschwiegenheitspflicht als spezifische Nebenpflicht

AR 7 Die Vergütung: Die Vergütung kann sich insbesondere zusammensetzen aus: - Grundvergütung (Lohn bzw. Gehalt) - Zusatzvergütung (z. B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld, vermögenswirksame Leistungen)

AR 8 Ausgewählte Regelungen zur Arbeitszeit, zur Mehrarbeit und zu den Arbeitspausen: Die regelmäßige bzw. maximale werktägliche Arbeitszeit darf gem. ArbZG acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht über-schritten werden.

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In außergewöhnlichen Fällen darf unter bestimmten Voraussetzungen Mehrarbeit angeordnet werden, wobei dadurch die Arbeitszeit 48 Stunden wöchentlich im Durchschnitt von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen nicht überschreiten darf. Arbeitspausen sind im Voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden. Die Ruhepausen können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.

AR 9 Ausgewählte Regelungen zum Urlaub: Der Arbeitnehmer hat gem. Bundesurlaubsgesetz in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Urlaub, der der Erholung des Arbeitnehmers dienen soll. Die Dauer des Urlaubs beträgt gem. Bundesurlaubsgesetz jährlich mindestens 24 Werktage bzw. 20 Arbeitstage, wobei der volle Urlaubsanspruch erst nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben wird. Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen besteht nur ein Anspruch auf Teilurlaub, d. h. auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses. Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden. Der Teilurlaubsanspruch besteht, - für Zeiten, für die der Arbeitnehmer wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erworben hat, - wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet und - wenn das Arbeitsverhältnis nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahres endet. Endet dagegen ein Arbeitsverhältnis in der zweiten Hälfte des Kalenderjahres nach erfüllter Wartezeit, besteht ein Anspruch auf den vollen Jahresurlaub.

AR 10 Ausgewählte Regelungen zum Mutterschutz: a) Geltungsbereich: Das Mutterschutzgesetz gilt für Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Es gilt z. B. nicht für selbstständige Frauen. b) Beschäftigungsverbote: z. B.: - für werdende und stillende Mütter bei Ausübung bestimmter Tätigkeiten - für werdende Mütter bei Vorliegen eines ärztlichen Zeugnisses - für werdende Mütter in den letzten 6 Wochen vor der Entbindung, wobei sich die Frau ausdrücklich zur Beschäftigung bereit erklären kann - 8 Wochen (bei Früh- und Mehrlingsgeburten 12 Wochen) nach der Entbindung c) besonderer Kündigungsschutz: Die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist grundsätzlich unzulässig.

AR 11 Arten der Arbeitszeugnisse: Bei Beendigung eines dauernden Arbeitsverhältnisses muss der Arbeitgeber dem Arbeit-nehmer auf dessen Wunsch ein Zeugnis ausstellen.

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Grundsätzlich ist ein einfaches Zeugnis auszustellen, das nur Angaben zur Person des Arbeitnehmers sowie zur Art und Dauer der Beschäftigung enthält. Auf Verlangen des Arbeitnehmers ist ein qualifiziertes Zeugnis auszustellen, das zusätzlich auch Angaben zur Leistung und zum Verhalten des Arbeitnehmers enthält.

AR 12 Arten der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses: Ein Arbeitsverhältnis kann insbesondere beendet werden durch: - Fristablauf - bei befristeten Arbeitsverhältnissen - Aufhebungsvertrag - mit Willensübereinstimmung von Arbeitnehmer und Arbeitgeber - Kündigung - als einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung

AR 13 Ausgewählte Regelungen zur Kündigung von Arbeitsverhältnissen: Ein Arbeitsverhältnis kann durch ordentliche und durch außerordentliche (fristlose) Kündigung beendet werden. Die Kündigung bedarf immer der Schriftform. Eine außerordentliche Kündigung erfolgt stets fristlos bei Vorliegen eines (besonders) wichtigen Grundes, z. B. bei Straftaten im Betrieb. Eine ordentliche Kündigung ist grundsätzlich jederzeit ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung der Kündigungsfrist möglich. Dabei kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Bei länger bestehendem Arbeitsverhältnis verlängert sich die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber. Beispielsweise, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb länger als - 2 Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats, - 5 Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats, - 8 Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats.

AR 14 Sonderkündigungsschutz für besondere Personengruppen: Ein Sonderkündigungsschutz besteht für bestimmte Personengruppen. Dazu zählen z. B.: - Betriebs- und Personalratsmitglieder - Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung - Schwerbehinderte - Wehr- und Zivildienstleistende - Auszubildende nach Ablauf der Probezeit - Schwangere und Mütter bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung

AR 15 Voraussetzungen für die Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes: - wenn das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers (in demselben Betrieb oder Unternehmen) ohne Unterbrechung länger als 6 Monate bestanden hat - und der Betrieb regelmäßig mehr als 10 Arbeitnehmer - Auszubildende nicht mitgerechnet - beschäftigt oder nach der Übergangsregelung: - wenn das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers (in demselben Betrieb oder Unternehmen) ohne Unterbrechung länger als 6 Monate bestanden hat - und der Betrieb regelmäßig mehr als 5 und nicht mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt (Auszubildende und Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis nach dem 31.12.2003 begonnen hat, nicht mitgerechnet) und das Arbeitsverhältnis vor dem 01.01.2004 begonnen hat

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AR 16 Ausgewählte Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes: a) Soziale Rechtfertigung der ordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber: Eine ordentliche Kündigung ist nur zulässig, wenn sie sozial gerechtfertigt ist. Sie ist nur aus betriebsbedingten, verhaltensbedingten oder personenbedingten Gründen möglich. Außerdem muss vor der Kündigung eine Sozialauswahl getroffen werden. Dabei sind die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, die Unterhaltspflichten und eine Schwerbehinderung des Arbeitnehmers zu berücksichtigen. b) Mitwirkung des Betriebs- bzw. Personalrates: Der Betriebs- bzw. Personalrat muss vor Ausspruch einer Kündigung angehört werden. Eine ohne vorherige Anhörung ausgesprochene Kündigung ist unwirksam. c) Einspruch gegen die Kündigung: Der Arbeitnehmer kann innerhalb einer Woche nach Zugang der Kündigung Einspruch beim Betriebs- bzw. Personalrat einlegen. Erachtet der Betriebs- bzw. Personalrat den Einspruch für begründet, so hat er zu versuchen, eine Verständigung mit dem Arbeitgeber herbeizuführen und auf Verlangen eine schriftliche Stellungnahme zu dem Einspruch abzugeben.

AR 17 Ausgewählte Aspekte einer Kündigungsschutzklage: a) Güteverhandlung: Bei einer Kündigungsschutzklage muss vor einer streitigen Verhandlung immer eine Güteverhandlung durchgeführt werden. Dabei soll nach Möglichkeit ein Vergleich zwischen Arbeitnehmer (Kläger) und Arbeitgeber (Beklagter) herbeigeführt werden. Ein solcher Vergleich kann z. B. die Weiterbeschäftigung oder aber auch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung beinhalten. b) Klagefristen für Kündigungsschutzklagen: Die Kündigungsschutzklage muss grundsätzlich innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden.

AR 18 Ausgewählte Aspekte der Tarifverträge: a) Tarifvertragsparteien: - Gewerkschaften und - Arbeitgeberverbände bzw. einzelne Arbeitgeber b) Tariffähigkeit der Parteien: Ein Verband bzw. eine Gewerkschaft ist tariffähig, wenn folgende Merkmale vorliegen: - freiwillige Vereinigung von Arbeitgebern bzw. Arbeitnehmern - Zweck ist die Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen - Gegenunabhängigkeit (Mitglieder sind jeweils nur Arbeitgeber oder Arbeitnehmer) - überbetriebliche Organisation (Mitglieder kommen z. B. nicht nur aus einem Unternehmen) - Durchsetzungsfähigkeit, um eine ernsthafte Verhandlungsfähigkeit zu gewährleisten

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c) Arten der Tarifverträge nach dem Inhalt: - Manteltarifverträge, z. B. mit Regelungen zum Urlaub, zur Arbeitszeit, zur Kündigung (mit längerer Laufzeit, in der Regel für drei Jahre) - Rahmentarifverträge, z. B. mit Regelungen zu Lohn- und Gehaltsgruppen (mit längerer Laufzeit, in der Regel für drei Jahre) - Lohn- und Gehaltstarifverträge, z. B. mit Regelungen zur Höhe der Vergütung (mit kürzerer Laufzeit, in der Regel für ein Jahr) d) Arten der Tarifverträge nach dem Geltungsbereich: - Haustarifverträge - gelten für ein einzelnes Unternehmen oder einen Konzern - Flächentarifverträge - gelten für einen Tarifbezirk, ein Land oder die Bundesrepublik - Verbandstarifverträge - gelten für eine bestimmte Branche e) Tarifgebundenheit: Tarifgebundenheit bedeutet, dass die vereinbarten Tarifvertragsnormen für die Arbeitgeber, die Mitglied des Arbeitgeberverbandes sind, verbindlich sind. f) Wirkung der Rechtsnormen: Die Tarifvertragsnormen gelten automatisch für das konkrete Arbeitsverhältnis der Gewerkschaftsmitglieder in den tarifgebundenen Unternehmen. Meist erstrecken sich die Tarifvertragsnormen aber auch auf die nicht gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmer eines Unternehmens. Grundlage dafür kann eine vereinbarte Außenseiterklausel sein oder eine freiwillige Anwendung durch den jeweiligen Arbeitgeber. g) Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrages: Ein Tarifvertrag kann unter den folgenden Voraussetzungen vom Bundesminister für Arbeit für allgemeinverbindlich erklärt werden: - Gültigkeit eines Tarifvertrages - Überwiegende Bedeutung des Tarifvertrages für den Geltungsbereich - öffentliches Interesse an der Allgemeinverbindlichkeit - Antrag einer Tarifvertragspartei Durch die Allgemeinverbindlichkeitserklärung wird der Tarifvertrag für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer einer Branche bindend.

AR 19 Begriff der Tarifautonomie: Tarifautonomie ist das Recht der Tarifvertragsparteien, Tarifverträge zu Fragen der Arbeits-und Wirtschaftsbedingungen ohne äußere Einflussnahme auszuhandeln. Insbesondere hat der Staat keinen Einfluss auf die Tarifvertragsverhandlungen zu nehmen.

AR 20 Ablauf von Tarifverhandlungen und die Schlichtung: a) Tarifvertragsverhandlungen werden von den Tarifvertragsparteien geführt, wenn ein Tarifvertrag ausläuft oder gekündigt wird. b) Eine Schlichtung wird ggf. nach dem Scheitern der Verhandlungen durchgeführt, um ohne Arbeitskampfmaßnahmen noch zu einem Tarifvertragsabschluss zu kommen. Dazu einigen sich die Tarifvertragsparteien auf einen neutralen Schlichter, der die Schlichtung leitet.

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AR 21 Friedenspflicht und Arbeitskampfmaßnahmen: a) Friedenspflicht: Friedenspflicht besteht insbesondere während der Laufzeit des Tarifvertrages. Während der Friedenspflicht haben die Tarifvertragsparteien grundsätzlich alle Arbeitskampfmaßnahmen zu unterlassen. b) Streik: Unter einem Streik versteht man eine kollektive Arbeitsverweigerung mehrerer Arbeitnehmer zur Durchsetzung von Forderungen, die das Arbeitsverhältnis betreffen. Ein rechtmäßiger Streik - muss von einer Gewerkschaft getragen sein, - muss eine tarifvertraglich zu regelnde Forderung zum Inhalt haben (politische Streiks oder Sympathiestreiks für andere Branchen sind damit rechtswidrig), - darf nicht während der Friedenspflicht durchgeführt werden, - darf erst als letztes Mittel angewendet werden, um die Forderungen durchzusetzen. Ein Warnstreik ist eine besondere Form des Streiks, der nur von kurzer Dauer sein darf und auch ohne Urabstimmung möglich ist. Ein Warnstreik soll den gewerkschaftlichen Forderungen Nachdruck verleihen. Ein wilder Streik liegt vor, wenn er nicht von der Gewerkschaft getragen ist. Er führt ggf. zu Schadensersatzansprüchen gegen die beteiligten Arbeitnehmer. Vor Durchführung eines regulären Streiks ist eine Urabstimmung unter den Gewerkschafts- mitgliedern notwendig, die sich zu 75 % für einen Streik aussprechen müssen. Wenn nach den Arbeitskampfmaßnahmen ein neuer Tarifvertrag vereinbart wurde, müssen 25 % der Gewerkschaftsmitglieder zustimmen, damit er wirksam wird. c) Aussperrung: Unter einer Aussperrung versteht man eine Nichtzulassung von Arbeitnehmern zur Arbeit unter Verweigerung der Lohnzahlung durch den Arbeitgeber. Die Aussperrung ist nur zur Abwehr von Arbeitskampfmaßnahmen der Gewerkschaften zulässig und soll eine wirksame Gegenmaßnahme zum Streik sein (Abwehraussperrung).

AR 22 Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebs- bzw. des Personalrates: Vorbemerkung: Ein Betriebsrat besteht in privaten Betrieben auf der Grundlage des Betriebsverfassungsgesetzes. Ein Personalrat besteht in Einrichtungen des Staates, insbesondere bei allen juristischen Personen des öffentlichen Rechts, auf der Grundlage des Personalvertretungsgesetzes. a) Generelle Unterscheidung zwischen Mitwirkung und Mitbestimmung: Bei Mitwirkungsrechten ist der Betriebs- bzw. Personalrat nur an der Entscheidungsfindung, nicht aber an der Entscheidung beteiligt. Zu den Mitwirkungsrechten gehören insbesondere Informationsrechte, Vorschlagsrechte, Anhörungsrechte und Beratungsrechte. Bei den Mitbestimmungsrechten entscheidet der Betriebs- bzw. Personalrat voll mit. Zu den (vollen) Mitbestimmungsrechten gehören insbesondere das Mitbestimmungsrecht (im engeren Sinne), das Initiativrecht und das Zustimmungsverweigerungsrecht. Kommt bei den vollen Mitbestimmungsrechten eine Einigung zwischen Betriebsrat bzw. Personalrat und dem Arbeitgeber nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle.

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b) Beteiligung bei personellen Angelegenheiten: In personellen Angelegenheiten hat der Betriebs- bzw. Personalrat vorrangig nur Mitwirkungsrechte, zum Teil aber auch volle Mitbestimmungsrechte. Zu den personellen Angelegenheiten, bei denen der Betriebs- bzw. Personalrat nur ein Mitwirkungsrecht besitzt, gehören z. B.: - Personalplanung - Maßnahmen der Berufsbildung - Maßnahmen zur Sicherung und Förderung der Beschäftigung Zu den personellen Angelegenheiten, bei denen der Betriebs- bzw. Personalrat ein volles Mitbestimmungsrecht besitzt, gehören z. B.: - Personalfragebögen und Beurteilungsgrundsätze - Einstellungen, Eingruppierungen - Umsetzungen, Versetzungen c) Beteiligung bei sozialen Angelegenheiten: In sozialen Angelegenheiten hat der Betriebs- bzw. Personalrat vorrangig volle Mitbestimmungsrechte, zum Teil aber auch nur Mitwirkungsrechte Zu den sozialen Angelegenheiten, bei denen der Betriebs- bzw. Personalrat ein volles Mitbestimmungsrecht besitzt, gehören z. B.: - Fragen der Ordnung im Betrieb und des Verhaltens der Arbeitnehmer in Betrieb - Regelungen zur Arbeitszeit und zu den Pausen - Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplanes Zu den sozialen Angelegenheiten, bei denen der Betriebs- bzw. Personalrat nur ein Mitwirkungsrecht besitzt, gehören z. B.: - Planung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten von betrieblichen Einrichtungen - Planung von technischen Anlagen - Planung von Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen bzw. der Arbeitsplätze

AR 23 Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen: a) Parteien von Betriebsvereinbarungen sind der Betriebsrat und der (private) Arbeitgeber. Parteien von Dienstvereinbarungen sind der Personalrat und der (öffentliche) Arbeitgeber. b) Inhalte von Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen können z. B. sein: - Arbeitszeitregelungen - soziale Einrichtungen - technische Einrichtungen

AR 24 Ausgewählte Regelungen zur Unternehmensmitbestimmung nach dem Mitbestimmungsgesetz von 1976: Der Aufsichtsrat besteht paritätisch aus Mitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer. a) erfasste Unternehmen: - AG, KGaA, GmbH und Genossenschaften - in der Regel mit mehr als 2.000 Arbeitnehmern

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b) Zusammensetzung des Aufsichtsrates: - Im Aufsichtsrat sind 6 bis 10 Vertreter der Anteilseigner und der Arbeitnehmer in jeweils gleicher Anzahl vertreten, wobei sich die konkrete Zahl aus der Zahl der Beschäftigten des Unternehmens ergibt. - Die Arbeitnehmervertreter setzen sich zusammen aus Arbeitnehmern des Unternehmens sowie aus Vertretern der Gewerkschaft. c) Abstimmungsmodus: - Der Aufsichtsrat entscheidet mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. - Bei Stimmengleichheit hat bei einer neuerlichen Abstimmung zum selben Thema der Aufsichtsratsvorsitzende zwei Stimmen, wobei dieser in der Regel aus der Gruppe der Anteilseigner stammt. - Damit liegt hier keine echte Parität zwischen Anteilseignern und Arbeitnehmern vor.

Sozialversicherungslehre SVL 1 Arten der Existenzbedrohungen des Einzelnen und ihre Auswirkungen:

Existenzbedrohungen des Einzelnen können sich z. B. ergeben aus: - Krankheit - Pflegebedürftigkeit - Minderung der Erwerbsfähigkeit durch Unfall und Alter - Arbeitslosigkeit - Naturkatastrophen Folgen bzw. Auswirkungen der Existenzbedrohungen können z. B. sein: - gesundheitliche Beeinträchtigungen - zusätzliche Ausgaben - Verdienstausfall - wirtschaftliche Not - sozialer Abstieg - Tod

SVL 2 Arten der individuellen und kollektiven privaten Sicherungsmöglichkeiten: z. B.: - Risikovermeidung - Sparen - Kauf einer Immobilie (Sachanlage) - berufliche Qualifizierung - Sicherung durch Gefahrengemeinschaften

SVL 3 Das Sparbuch mit Mindestkündigungsfrist sowie seine Möglichkeiten und Grenzen: Das Sparbuch mit Mindestkündigungsfrist bietet die schnelle und unkomplizierte Möglichkeit, bei eingetretenen Lebensrisiken über die gesparten finanziellen Mittel zu verfügen. Vorteile: z. B.: - Die Spareinlagen sind jederzeit verfügbar, ggf. unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung. - Die Spareinlagen sind sicher angelegt. Nachteile: z. B.: - Die Guthabenverzinsung ist relativ niedrig.

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SVL 4 Das Bausparen sowie seine Möglichkeiten und Grenzen: Das Bausparen bietet die Möglichkeit, günstige Darlehen zum Kauf einer Immobilie zur Altersabsicherung zu erhalten. Außerdem kann bei eingetretenen Lebensrisiken über das Bausparguthaben auch vorfristig verfügt werden. Die Bausparsumme ist der Gesamtbetrag, den der Bausparer bei Zuteilung ausgezahlt bekommt. Das Bausparguthaben ist ein Teilbetrag der Bausparsumme, den der Bausparer einzahlt und der eine bestimmte Zeit bei der Bausparkasse verweilen muss, bevor die Zuteilung erfolgt. Das Bauspardarlehen ist der andere Teilbetrag der Bausparsumme, den der Bausparer bei Zuteilung ausgezahlt bekommt und den er innerhalb einer bestimmten Zeit zurückzahlen muss. Vorteile: z. B.: - Die Darlehenszinsen sind relativ gering. Nachteile: z. B.: - Die Verzinsung des Guthabens ist relativ niedrig. - Die Rückzahlung des Darlehens muss relativ schnell erfolgen.

SVL 5 Die kapitalbildende Lebensversicherung sowie ihre Möglichkeiten und Grenzen: Die kapitalbildende Lebensversicherung bietet eine finanzielle Absicherung im Alter durch die einmalige Auszahlung der Versicherungssumme oder durch die Zahlung einer Rente. Bei eingetretenen Lebensrisiken kann auch vorzeitig über die angesparten Mittel verfügt werden, meist jedoch mit finanziellen Einbußen. Vorteile: z. B.: - Die Verzinsung ist ggf. höher als bei Spareinlagen. - Die Einzahlungen sind relativ sicher angelegt. Nachteile: z. B.: - Die Überschussanteile können geringer ausfallen als bei Vertrags- abschluss prognostiziert. - Ein Rückkauf ist mit erheblichen finanziellen Einbußen verbunden.

SVL 6 Das Wertpapiersparen sowie seine Möglichkeiten und Grenzen: Das Wertpapiersparen bietet für das angesparte Kapital, je nach Art des Wertpapiersparens, eine relativ hohe Wertsteigerungsmöglichkeit. Es besteht aber auch ein mehr oder weniger großes Risiko eines Kapitalverlustes. Arten des Wertpapiersparens: z. B.: - Aktien - Fonds - festverzinsliche Wertpapiere Vorteile von Aktien und Fonds: z. B.: - hohe Wertsteigerungsmöglichkeiten - hohe Gewinnbeteiligungsmöglichkeiten Nachteile von Aktien und Fonds: z. B.: - unsichere Geldanlage - Kauf- und Verkaufskosten Vorteile festverzinslicher Wertpapiere: z. B.: - sichere Geldanlage - absehbare Wertsteigerungsmöglichkeiten Nachteile festverzinslicher Wertpapiere: z. B.: - geringere Wertsteigerungsmöglichkeiten - schlechtere vorfristige Verfügbarkeit

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SVL 7 Begriff und Merkmale von Gefahrengemeinschaften: Eine Gefahrengemeinschaft ist eine kollektive Form der Absicherung, bei der das Risiko des Einzelnen dieser Gemeinschaft von allen Mitgliedern gemeinsam getragen wird. Merkmale von Gefahrengemeinschaften sind die Ungewissheit, die Planmäßigkeit und die Schätzbarkeit sowie der zwischenwirtschaftliche Risikoausgleich. Anmerkung: Nähere Erläuterungen zu diesen Merkmalen entnehmen Sie bitte Ihren Unter-richtsmaterialien.

SVL 8 Zweige der Vertragsversicherung sowie Beispiele dafür: a) Bei der Personenversicherung steht die zu schützende Person im Mittelpunkt des Versicherungsschutzes. Zu den Personenversicherungen gehören z. B. die privaten Krankenversicherung, die private Unfallversicherung und die Lebensversicherung. b) Bei der Sachversicherung steht die zu schützende Sache im Mittelpunkt des Versicherungsschutzes. Zu den Sachversicherungen gehören z. B. die Hausratversicherung, die Kaskoversicherung und die Wohngebäudeversicherung. c) Bei der Vermögensversicherung steht das zu schützende Geldvermögen im Mittelpunkt des Versicherungsschutzes. Zu den Vermögensversicherungen gehören z. B. die Haftpflichtversicherung, die Rechtsschutzversicherung und die Reiserücktrittsversicherung.

SVL 9 Ausgewählte Aspekte der privaten Krankenversicherung: Die Krankheitskostenversicherung übernimmt die Kosten der medizinischen Behandlung, für Heil- und Hilfsmittel etc. Die Auslandskrankenversicherung sichert die Kosten der medizinischen Behandlungen auch bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt ab. Das Kostenerstattungsprinzip ist das Grundprinzip der privaten Krankenversicherung, da der Versicherer nur Geldleistungen gewährt und der Versicherte grundsätzlich in finanzielle Vorleistungen treten muss.

SVL 10 Ausgewählte Aspekte der Hausratversicherung: a) Die Hausratversicherung deckt insbesondere folgende Schadensursachen ab: - Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion - Einbruchdiebstahl, Raub - Vandalismus nach Einbruch - bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser - Sturm - Absturz von Luftfahrzeugen b) Zum Umfang der Hausratversicherung gehören insbesondere: - die Einrichtung des Haushaltes - Gebrauchsgüter und Verbrauchsgüter - Bargeld sowie Wertsachen

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c) Ausschlusstatbestände bzw. Leistungsbegrenzung: Zu den nicht versicherten Sachen gehören z. B.: Kleinkrafträder und Motorboote. Zu den nicht versicherten Schäden bzw. Schadensursachen gehören z. B.: vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Versicherungsnehmers, einfacher Diebstahl, Erdbeben, Sturm unter Windstärke 8, Kriegsereignisse. d) Unterversicherung: Bei einer Unterversicherung wird nur der Teil des Schadens ersetzt, der sich zum ganzen Schaden verhält wie die Versicherungssumme zum Versicherungswert. Oder anders definiert: Die Entschädigung wird um den gleichen Prozentsatz gekürzt, wie die Unterversicherung besteht.

SVL 11 Ausgewählte Aspekte der Haftpflichtversicherung: Bei der Privathaftpflichtversicherung übernimmt der Versicherer die Schadensersatz-zahlungen, die der Versicherte wegen einer schuldhaft verursachten unerlaubten Handlung an den Geschädigten zahlen müsste (Verschuldenshaftung). Andere Arten der Haftpflichtversicherung treten auch bei Schadensersatzforderungen ein, die sich auch ohne schuldhaftes Handeln ergeben können (Gefährdungshaftung), z. B. die Tierhaftpflichtversicherung. Der Umfang der Versicherung ergibt sich aus der vertraglich festgelegten Deckungssumme, die sich auch nach Schadensarten (Personen- und Sachschäden) unterscheiden kann.

SVL 12 Vergleich der Sozialversicherung mit der Vertragsversicherung: a) Versicherungsprinzipien: - Bei der Sozialversicherung gilt das Solidaritätsprinzip. Das heißt, dass die Leistungen nach Bedarf erbracht werden, die Beiträge werden jedoch nach der Leistungsfähigkeit berechnet. - Bei der Vertragsversicherung gilt das Äquivalenzprinzip. Das heißt, dass die Höhe der Beiträge vom Risiko und vom Umfang der vertraglichen Leistungen abhängig ist. b) Gerichtsbarkeit: - Für die Sozialversicherung ist die Sozialgerichtsbarkeit zuständig. Dazu gehören die Sozialgerichte, die Landessozialgerichte und das Bundessozialgericht. - Für die Vertragsversicherung ist die ordentliche bzw. Zivilgerichtsbarkeit zuständig. Dazu gehören die Amtsgerichte, die Landgerichte und der Bundesgerichtshof. c) Rechtsgrundlage der Mitgliedschaft: - Für die Sozialversicherung bildet das SGB die maßgebliche Rechtsgrundlage. - Für die Vertragsversicherung bildet der Versicherungsvertrag die Rechtsgrundlage. d) Finanzierung: - Bei der Sozialversicherung erfolgt die Finanzierung durch Beiträge, Zinsen und Zuschüsse des Bundes. - Bei der Vertragsversicherung erfolgt die Finanzierung durch Prämien und Zinsen.

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SVL 13 Kennzeichen der Sozialen Frage des 19. Jahrhunderts: Die industrielle Revolution, die durch wesentliche technische Erfindungen bewirkt wurde, führte zu einer Reihe von sozialen Problemen, die besonders in den industrialisierten Städten deutlich hervortraten. Zu den sozialen Problemen gehörten z. B.: - überlange Arbeitszeiten - niedrige Löhne - Kinderarbeit - Wohnungsnot - fehlende Absicherung im Alter, bei Invalidität und Krankheit

SVL 14 Inhalt der Kaiserlichen Botschaft vom 17.11.1881: 1881 erließ Kaiser Wilhelm I. die sogenannte "Kaiserliche Botschaft" mit folgendem Inhalt: - Ankündigung der Krankenversicherung - Ankündigung der Unfallversicherung, Überarbeitung des Reichshaftpflichtgesetzes - Ankündigung der Rentenversicherung - Ankündigung der Selbstverwaltung Der Reichstag verabschiedete daraufhin folgende Gesetze: - 1883 Gesetz betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter - 1884 Unfallversicherungsgesetz - 1889 Gesetz betreffend die Invaliditäts- und Altersversicherung

SVL 15 Entwicklung der sozialen Sicherung in der Weimarer Republik: In der Weimarer Verfassung von 1919 wurden erstmals soziale Grundrechte und Grundpflichten verankert. Daraufhin wurde die Sozialgesetzgebung weiterentwickelt: - 1927 Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung

SVL 16 Grundzüge der Umsetzung des Sozialstaatsgedankens des Grundgesetzes in der Sozialgesetzgebung nach 1949: a) Prinzip der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung b) Neuregelung der Rentenversicherung, insbesondere durch: - Dynamisierung der Renten - Umlagefinanzierung - Berücksichtigung der demografischen Entwicklung - Stärkung der Eigenvorsorge c) Umsetzung der Sicherung der Menschenwürde, z. B. durch: - Regelungen zur Sozialhilfe - Regelungen zum Wohngeld d) Umsetzung des Schutzes der Familie, z. B. durch: - Regelungen zum Kindergeld - Regelungen zum Wohngeld

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SVL 17 Bereiche des Sozialrechts und deren Abgrenzung: Das Sozialrecht bzw. das Sozialleistungssystem gliedert sich in folgende Bereiche: - Sozialversicherung - Soziale Entschädigung - Soziale Hilfe In der Sozialversicherung werden Leistungen aufgrund eines Versicherungsverhältnisses gewährt. Zur Sozialversicherung gehören: - die gesetzliche Krankenversicherung - die soziale Pflegeversicherung - die gesetzliche Rentenversicherung - die gesetzliche Unfallversicherung - die gesetzliche Arbeitslosenversicherung Die soziale Entschädigung beinhaltet Versorgungen bei Gesundheitsschäden, für deren Folgen die staatliche Gemeinschaft in Abgeltung eines besonderen Opfers oder aus anderen Gründen nach versorgungsrechtlichen Grundsätzen einzustehen hat. Zur sozialen Entschädigung gehören z. B.: - die Soldatenversorgung - die Versorgung der Zivildienstleistenden - die Kriegsopferversorgung - die Versorgung der Opfer von Gewalttaten Die soziale Hilfe soll finanziell benachteiligten Personen einen sozialen Ausgleich gewähren, um ihnen ein menschenwürdiges Dasein zu sichern. Zur sozialen Hilfe gehören z. B.: - das Arbeitslosengeld II - die Sozialhilfe - das Kindergeld - das Elterngeld - das Wohngeld - die Ausbildungsförderung

SVL 18 Ausgewählte Aspekte der Regelungen zur Sozialhilfe: a) Aufgaben: - Hilfe, ein menschenwürdiges Leben zu führen - Hilfe zur Selbsthilfe b) Inhalte: - Hilfe zum Lebensunterhalt - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung c) Merkmale: - Es gilt das Prinzip des Nachranges der Leistungen (Subsidiarität). Das heißt, dass Sozialhilfe nur gewährt wird, wenn sich die bedürftige Person nicht selbst helfen und auch keine Hilfen durch andere erhalten kann. - Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen sowie alle Personen, die die Regelaltersgrenze in der Rentenversicherung überschritten haben. - Es gilt das Prinzip der Individualisierung bzw. der Einzelfallentscheidung. Das heißt, dass sich Art, Form und Umfang der Sozialhilfe nach der besonderen Lage des Bedürftigen richten.

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SVL 19 Ausgewählte Aspekte der Regelungen zum Kindergeld: a) Ziele: - Betreuung der Kinder - Erziehung der Kinder - Sicherung der Ausbildung der Kinder - Förderung der Familien b) anspruchsberechtigter Personenkreis: - eheliche Kinder, nicht eheliche Kinder, adoptierte Kinder, Pflegekinder, Stiefkinder etc. - grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres - bei Berufsausbildung des Kindes bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres c) Höhe des Kindergeldes (Stand 11/2010): - 1. und 2. Kind: 184 Euro - 3. Kind: 190 Euro - 4. Kind: 215 Euro - Der Kinderfreibetrag ist der Teil des Einkommens, auf den keine Einkommensteuer zu zahlen ist. Der Kinderfreibetrag kommt nur dann zur Anwendung, wenn er günstiger ist als das Kindergeld.

SVL 20 Ausgewählte Aspekte der Regelungen zum Elterngeld: a) Ziele: - Förderung der Betreuung und der Erziehung von Kindern in der ersten Lebensphase b) Anspruchsberechtigt ist, wer: - seinen Wohnsitz in Deutschland hat, - mit seinem Kind in einem Haushalt lebt, - sein Kind selbst betreut und erzieht, - keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt. c) Höhe des Elterngeldes (Stand 11/2010): - grundsätzlich 67 % des entgangenen Nettoeinkommens - bis zum Höchstbetrag von 1.800 Euro monatlich - mindestens 300 Euro - bei Mehrlingsgeburten Erhöhung um 300 Euro für jedes weitere Kind d) Dauer und Zahlung des Elterngeldes: - bis zur Vollendung des 14. Lebensmonates des Kindes - längstens 12 Monate für ein Elternteil - für alleinerziehende Elternteile 14 Monate - bei Inanspruchnahme der Hälfte des Betrages besteht doppelte Bezugsdauer e) Elternzeit: - bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes - Inanspruchnahme durch ein oder beide Elternteile - auch bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres des Kindes, wenn der Arbeitgeber zustimmt

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SVL 21 Ausgewählte Aspekte der Regelungen zum Wohngeld: a) Ziele: - Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens b) Arten: - Mietzuschuss - Lastenzuschuss c) Faktoren für dessen Zahlung: - Anzahl der Familienmitglieder - Höhe des Haushaltseinkommens - Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung

SVL 22 Ausgewählte Aspekte der Regelungen zur Ausbildungsförderung: a) Ziele: - freie Berufswahl - berufliche Chancengleichheit b) anspruchsberechtigter Personenkreis: - Schüler ab Klasse 10 und Studenten c) Arten der Förderung: - Zuschuss - Darlehen