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Zwei Magazine für eine Region ANZEIGEN-PREISLISTE NR. 10 · GÜLTIG AB 01.01.2015 Verlagsporträt 1 Titelporträt & Verbreitung 2 Preise & Formate 3 Sonderwerbeformen 4 Termine & Themen 5 Online 6 Verlagsangaben & Technische Daten 8 AGB 9 Ansprechpartner 11

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Zwei Magazine für eine Region

A N Z E I G E N - P R E I S L I S T E N R . 1 0 · G Ü L T I G A B 0 1 . 0 1 . 2 0 1 5

Verlagsporträt 1

Titelporträt & Verbreitung 2

Preise & Formate 3

Sonderwerbeformen 4

Termine & Themen 5

Online 6

Verlagsangaben & Technische Daten 8

AGB 9

Ansprechpartner 11

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Anzeigen-Preisliste Nr. 10 · gültig ab 01.01.2015

V E R L A G S P O R T R Ä T

Eine Auswahl aus dem Portfolio: über 4 Mio. Exemplare jährlich

Das Medienhaus falkemedia ist ein Medienunternehmen mit über 20 Jahren Markterfahrung, das die gesamte Palette von Print bis Digital mit höchsten Standards bedient. Flache Hierarchien und kurze Entscheidungswege er- möglichen es dem Unternehmen, in konkurrenzloser Geschwindigkeit auf neue Anforderungen zu reagieren. Stets wachstumsorientiert und besessen von der Leidenschaft für Qualität begeistern wir unsere Kunden mit Premium-Produkten.

Die multimediale Ausrichtung des Medienhauses ist beispielhaft im Markt. falkemedia verwirklicht eine erfolgreiche Multichannel-Strategie. Schon frühzeitig wurde auf digitale Medien und Abos gesetzt, bereits 2010 gehörte falkemedia zu den ersten Medienhäusern Deutschlands mit eigenen iPad-Magazinen. Darüber hinaus wurden bis dato mehrere Top3-Apps lanciert. falkemedia betreibt außerdem erfolgreiche Portale mit über 2 Millionen Unique-Visitors monatlich.

falkemedia – Medien mit Leidenschaft

Das Portfolio des Medienhauses erstreckt sich von führenden Special-Interest-Zeitschriften über Lifestyle-Stadtmagazine bis hin zu gehobenen Koch- und Literatur-Publikationen. Mit seinem hohen Qualitätsanspruchtrifft falkemedia genau die Bedürfnisse seiner jeweiligen Zielgruppen, gleich ob sie über das Print-Objekt, online oder mobil angesprochen werden.

ZielgruppenNachdem falkemedia erfolgreich ein Medien-Portfolio für junge, gebildete und konsumstarke Männer-Zielgruppen etabliert hat, sind 2010 mit den Literatur- und Koch-Publikationen fünf sehr anspruchsvolle Magazine für Frauen mit Liebe zum Kochen und Leidenschaft für Kunst und Literatur hinzugekommen.

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Anzeigen-Preisliste Nr. 10 · gültig ab 01.01.2015

T I T E L P O R T R Ä T & V E R B R E I T U N G

Titelporträt Verbreitung

Auflage III/2014

KIELerLEBENVerbreitete Auflage:39.000 Exemplare*

RENDSBURGerLEBENVerbreitete Auflage: 12.000 Exemplare

Erscheinungsweise:12 x im Jahr

Vertrieb: Kostenlose Heftverteilung bei mehr als 1000 Vertriebsstellen im Raum Kiel und Rendsburg

Das ProfilKIELerLEBEN ist seit 2004 das Hauptstadtmagazin für die ganze Familie mit einer Auflage von 39.000 Exemplaren, die in und um Kiel bei mehr als 1.000 Vertriebsstellen ausgelegt werden. Eine unabhängige Studie der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel aus dem Jahr 2010 belegt, dass KIELerLEBEN eine der beliebtesten, bekanntesten und am häufigsten ge-lesenen Lokalzeitschriften der Landeshauptstadt ist. In der Studie wurden über 1.000 Kielerinnen und Kieler in mündlichen Interviews befragt.

RENDSBURGerLEBEN wurde 2006 gegründet und hat sich im Laufe der Jahre ebenfalls zu einem der interessantesten und beliebtesten Hoch-glanzmagazine im Großraum Rendsburg und den Regionen Büdelsdorf, Fockbek und Schacht- Audorf entwickelt.

Satte Rabatte mit der Nord-KombiDurch Anzeigenbuchungen in beiden Magazinen erreichen Sie nicht nur eine attraktive und kaufkräftige Zielgruppe für Ihre Werbekampagnen, sondern sparen auch effektiv. Denn für Kunden, die eine Anzeigenkombi-nation für den Norden buchen, haben wir stattliche Rabatte parat. Bitte sprechen Sie unsere Kundenberater persönlich darauf an.

* Auflage schwankt saisonal bedingt zwischen 36.000 und 39.000 Exemplaren

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Anzeigen-Preisliste Nr. 10 · gültig ab 01.01.2015

P R E I S E & F O R M A T E

A: 216 x 130 mmS: 195 x 115 mm

A: 216 x 75 mmS: 195 x 60 mm

1/2 Seite

1/4 Seite

A: 216 x 95 mmS: 195 x 78 mm

Störer CoverS: 60 x 60 mm

Störer TermineS: 45 x 45 mmInselanzeige großS: 91 x 91 mm

1/3 Seite

A: 216 x 280 mmS: 195 x 250 mm

1/1 Seite

A: 432 x 280 mm(Druckdaten bitte in Einzelseiten liefern)

* Nachlässe bei Abnahme innerhalb von 12 Monaten

2/1 Seite

A: 105 x 280 mmS: 96 x 250 mm

S: 96 x 122 mm

1/2 Seite

1/4 Seite

A: 72 x 280 mmS: 62 x 250 mm

S: 62 x 122 mm

1/3 Seite

1/6 Seite

WICHTIG: Bei Anzeigen im Anschnitt

3 mm Beschnitt dazugeben!!A: Anschnitt

S: Satzspiegel

Malstaffel Rabatt

2 Anzeigen 5 %

3–5 Anzeigen 9 %

6–8 Anzeigen 12 %

9–11 Anzeigen 15 %

12 Anzeigen 17 %

Lastschrifteinzug 2 %

Anzeigenpreise (Rabatt und AE-fähig)

Rabatte* Advertorials

Formate

Format Kiel Rendsburg Kombi

2/1 Seite 2.640 € 1.424 € 3.455 €

1/1 Seite 1.650 € 890 € 2.184 €

1/2 Seite 855 € 465 € 1.157 €

1/3 Seite 589 € 315 € 809 €

1/4 Seite 449 € 245 € 633 €

1/6 Seite 270 € 165 € 402 €

Störer Termine 89 € 59 € --

Inselanzeige groß 589 € 315 € 809 €

Störer Cover 899 € 599 € --

U2 1.999 € 1.099 € 2.634 €

U3 1.850 € 999 € 2.422 €

U4 2.199 € 1.199 € 2.889 €

siehe Seite 4

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S O N D E R W E R B E F O R M E N

BeilagenEinleger,

Postkarten, etc.

BeikleberPostkarten,

Heftchen, etc.

Preise auf Anfrage

* Höhere Gewichte, Umfänge und Teilauflagen (Kiel ab 10.000, Rendsburg ab 5.000 Ex.) auf Anfrage; Mindestformat Beilagen: 10,5 x 14,8 cm, Maximalformat: 20,0 x 26,0 cm

** Kiel 39.000 Ex., Rendsburg 12.000 Ex.

*** Störer auf dem Cover: Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, sich ungewöhnlich bei uns zu präsentieren, denn ein Störer auf dem Cover macht den Leser neugierig auf den Inhalt Ihrer Werbebotschaft im Inneren des Magazins.

AufklappseiteAnzeige wird nachrechts aufgeklappt

Altarfalzaufklappbare

Doppelseite, bis zu 8 Seiten

Konditionen Sonderwerbeformen Advertorials

Beilagen* (Kiel und Rendsburg) Preis Gesamtauflage**

bis 25 g pro Exemplar: 49 € pro 1.000 Exemplare

Störer auf Cover***

Kiel 899 € Gesamtauflage

Rendsburg 599 € Gesamtauflage

Titel-Flappe (Kiel und Rendsburg)

Max. Format 200 x 280 mm 65 € pro 1.000 Exemplare

Unsere vielfältigen Werbeformen ermöglichen Ihnen eine herausragende Präsenz im Magazin.

AnlieferungDie Beilagen werden verarbeitungsfähig vom Kunden in der Druckerei mit Angabe des Verlages/Titels/Ausgabe angeliefert. Lieferanschrift auf Anfrage.

Titel-FlappeCover wird nach links aufgeklappt

Auswahl möglicher Sonderwerbeformen

Advertorials sind keine Anzeigen im klassischen Sinn, sondern eine Sonderwerbeform, die sich in der Gestaltung an dem redaktionellen Inhalt orientiert. Advertorials werden in Anmutung und Inhalt ähnlich der redaktionellen Texte kreiert und fügen sich harmonisch in die redaktionellen Rubriken, wie z. B. die Citynews, ein.

Keine Texte vorhanden? Geben Sie uns Ihre Pressetexte und unsere Profis formulieren ansprechende Artikel daraus.

Kein Bildmaterial vorhanden? Dann kommen wir gerne vorbei und bieten Ihnen als besondere Serviceleistung ein kostenloses Shooting vor Ort für die Veröffentlichung in KIELerLEBEN und/oder RENDSBURGerLEBEN an. Bitte beachten Sie, dass die Bilder rechtlich im Besitz von falkemedia Stadtmagazine GmbH bleiben. Unsere Vertrags-Fotografen bieten Ihnen die Bilder zur weiteren Verwendung, z. B. für Ihre eigenen Broschüren oder Ihre Homepage, gegen ein günstiges Honorar zum Kauf an (1 Foto à 20 €, 2 bis 5 Fotos à 15 €, 6 bis 10 Fotos à 10 €, weitere Mengen auf Anfrage).

Rechte Bei Übersendung Ihres Textes/Bildes gilt: Sofern Sie Verfasser des Textes bzw. Fotograf dieses Bildes sind, treten Sie mit der Übersendung die daraus resultierenden Urheberrechte für die Veröffentlichung in den Medien der falkemedia Stadtmagazine GmbH an uns ab. Sofern Sie nicht Verfasser/Fotograf sind, stellen Sie uns mit dieser Übersendung von den Rechtsansprüchen des Verfassers/Fotografen sowie ggfs. weiterer Dritter oder Vierter frei.

Format circa KIELerLEBEN RENDSBURGerLEBEN

1/1 Seite 1.198 € 799 €

1/2 Seite 599 € 399 €

1/3 Seite 499 € 309 €

1/4 Seite 399 € 229 €

1/6 Seite 249 € 159 €

Preise

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Anzeigen-Preisliste Nr. 10 · gültig ab 01.01.2015

T E R M I N E & T H E M E N

KIELerLEBEN RENDSBURGerLEBEN

Rubriken Rubriken

Stadtgespräch: Alle Neuigkeiten aus der Fördestadt

Gastro-Seiten: Restaurant-Tipps für Feinschmecker und Genießer

Lifestyle: Beauty, Mode, Family, Autonews, Technik, Sport

Holtenauer Seiten: Holtenauer Geschäftsleute präsentieren sich

Vital: Von Zahnarztpraxen bis Wellnessanbieter (alles rund um die Gesundheit im Norden)

Living: die neuen Trends rund ums Bauen und Wohnen

Kultur: Theater, Lesungen, Ausstellungen, Literaturtipps, Kino-/DVD-Tipps, Konzerte, Nightlife (die besten Partys der Stadt), CD-Tipps, Veranstaltungskalender (Ihre Kiel-Termine kurz und knapp)

Stadtgespräch: Alle Neuigkeiten aus der Kanalstadt

Gastro-Seiten: Restaurant-Tipps für Feinschmecker und Genießer

Lifestyle: Beauty, Mode, Family, Autonews, Technik, Sport

Vital: Von Zahnarztpraxen bis Wellnessanbieter (alles rund um die Gesundheit im Norden)

Living: die neuen Trends rund ums Bauen und Wohnen

Kultur: Theater, Lesungen, Ausstellungen, Literaturtipps, Kino-/DVD-Tipps, Konzerte, Nightlife (die besten Partys der Stadt), CD-Tipps, Veranstaltungskalender (Ihre Rendsburg-Termine kurz und knapp)

Saisonthemen KIELerLEBEN

Januar: Gesundheit XXL

Februar: Hochzeitsspezial

März/April/Mai: Frühling, Ostern, Garten-Saison

Juni: Kieler Woche

Juli/August: Sommer

September: Bauen & Wohnen-Spezial

Oktober: Goldener Herbst

November: Adventszeit

Dezember: Weihnachten & Silvester

Saisonthemen RENDSBURGerLEBEN

Januar: Gesundheit XXL

Februar: Hochzeitsspezial

März: Ostern

April/Mai: Start in die Garten-Saison

Juni: Rendsburg maritim – rund um Kanal und Eider

Juli/August: Rendsburger Herbst

September: Norla & Landlust

Oktober: Goldener Herbst

November: Adventszeit

Dezember: Weihnachten & Silvester

Termine

Erscheinungs-termin: 1. im Monat

Anzeigen-/Druck-unterlagenschluss:15. des Vormonats

Termine

Erscheinungs-termin: 1. im Monat

Anzeigen-/Druck-unterlagenschluss:15. des Vormonats

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O N L I N E

Multichannel-Kompetenz der KIELerLEBEN- / RENDSBURGerLEBEN-Redaktion

Twitter-Präsenz

YouTube-Kanal

Web-TV

kielerleben.de

Blog fördefräulein.deAktiv in Social Communities

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Halfpage

Medium Rectangle

Tandem Super Banner

WideSky­

scraper

kielerleben.de rendsburgerleben.de Formate

O N L I N E

Preise

Werbeform Format in Pixel Einheit Preise

Medium Rectangle 300 x 250 mtl. 450 €

Super Banner 728 x 90 mtl. 390 €

Wide Skyscraper 160 x 600 mtl. 390€

Half Page Ad 300 x 600 mtl. 600 €

Wallpaper light/Tandem 728 x 90 + 160 x 600 mtl. 720 €

* Kombi-Preis mit Print auf Nachfrage

Themenchannel:· Home

· Citynews

· Events

· Sport

· Kielkarte

· Service

Seit 2012: eigener

Channel/Rubrik für

RENDSBURGerLEBEN

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Anzeigen-Preisliste Nr. 10 · gültig ab 01.01.2015

V E R L A G S A N G A B E N & T E C H N I S C H E D A T E N

Verlagfalkemedia Stadtmagazine GmbH An der Halle 400 Nr. 1 24143 Kiel Telefon: (0431) 200 766-0 Fax: (0431) 200 766-52

Verleger Kassian Alexander Goukassian

Internet www.kielerleben.de www.rendsburgerleben.de

Anzeigenpreisliste Preisliste Nr. 10 gültig ab 01.01.2015

Druckmanagement Axel Springer Vertriebsservice GmbH Benjamin Pflöger [email protected] Süderstraße 77 20097 Hamburg Telefon: (040) 347 260 44

Bankverbindung Förde Sparkasse Konto-Nr.: 100 222 777 BLZ: 210 501 70

IBAN Nr.: DE87210501700100222777

BIC/Swift: NOLADE21KIE

Zahlungsbedingungen 10 Tage netto nach Rechnungs-eingang, 2% Skonto bei Lastschrift-einzug

USt.-Id-Nr. DE 166 220 714

Technische DatenKIELerLEBEN

Druckverfahren Umschlag: Bogenoffset-Druck, Inhalt: Rollenoffset-Druck

Profile Umschlag: ISO Coated v2, Inhalt: PSO LWC Improved (ECI)

Papier Umschlag: 250 g/m2 holzfrei weiß glänzend gestr. BD, Inhalt: 70 g/m2 RP400 glänzend

RENDSBURGerLEBEN

Druckverfahren Umschlag und Inhalt: Bogenoffset-Druck

Profile Umschlag und Inhalt: ISO Coated v2

Papier Umschlag: 250 g/m2 holzfrei weiß glänzend gestr. BD, Inhalt: 100 g/m2 RP400 glänzend

Beide Titel

Heftformat 216 x 280 mm

Farbauftrag Maximal 340%

Rasterweite 70 Linien pro Zentimeter

Beschnittzugabe 3 mm an allen Seiten. Achten Sie bei Anzeigen im Anschnitt darauf, dass die Schnittzeichen nicht in den Beschnitt ragen. Sie sollten einen Sicherheitsabstand von 5 mm zum Anzeigenrand haben.

Sonderfarben Sonderfarben (z. B. HKS, Pantone, RGB o. Ä.) können nicht verwendet werden. Sollten dennoch Sonder-farben vorkommen, werden diese vor dem Druck in CMYK umge-wandelt, wobei es zu Farbverschie-bungen kommen kann.

Schwarze Texte Nicht in CMYK anlegen: Sollten Sie schwarzen Text in Ihrer Anzeige verwenden, legen Sie diesen nicht in 100% Cyan, 100% Magenta, 100% Gelb und 100% Schwarz an, da es sonst zu einem unscharfen Schriftbild kommt. Es reicht, den Text in rein Schwarz anzulegen und überdrucken zu lassen.

Ausführung Ausschließlich digitale Druck - vor lagen, bevorzugt PDF/X-3

Dateiformate Alle gängigen Formate für Mac/PC

Bedingungen Für eventuell abweichende Farben kann ohne Vorlage eines verbind-lichen Farbmusters keine Haftung übernommen werden.

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Anzeigen-Preisliste Nr. 10 · gültig ab 01.01.2015

9A G B

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werbeaufträge falkemedia Stadtmagazine GmbH (im Nachfolgenden falkemedia genannt) An der Halle 400 Nr. 1 in 24143 Kiel

§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen(1)Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) von falkemedia gelten für alle Aufträge zur Schaltung von Werbeanzeigen in Printmedi-en, digitalen Medien und/oder im Internet, die durch den Auftraggeber an ein jeweiliges Unternehmen von falkemedia erteilt werden. Diese AGBs gelten auch für Aufträge über Fremdbeilagen, Beikleber, Beihefter oder andere Einlagen, sofern diese zur Verbreitung geeignet sind (kurz „Werbeaufträge“).(2) Es gilt die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuelle Preisliste von falkemedia für das jeweilige Medium.(3)Etwaige AGBs des Auftraggebers gelten nicht. Deren Einbeziehung und Gültigkeit wird ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen AGBs bedürfen einer ausdrücklichen und schriftlichen Individu-alabrede zwischen falkemedia und Auftraggeber.

§ 2 Vertragsschluss, Rabattstaffel, Stornierung, Anzeigenschluss(1) Werbeaufträge können fernmündlich, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax aufgegeben werden. Falkemedia haftet nicht für Übermittlungs-fehler. Der Vertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung von falke-media zustande, die vorbehaltlich anderer individueller Vereinbarung zwischen falkemedia und Auftraggeber schriftlich oder per E-Mail erfolgt. Der Vertragsschluss kann auch auf die Weise zustande kommen, dass falkemedia dem Auftraggeber ein verbindliches Angebot für einen Werbeauftrag übersendet, und der Auftraggeber dieses Angebot annimmt.(2) Ein Auftrag über die Schaltung mehrerer Anzeigen, Fremdbeilagen oder sonstiger Werbemittel zur Erlangung der von falkemedia angebo-tenen Rabattstaffel (sog. „Staffelauftrag“) bedarf der schriftlichen oder elektronischen Bestätigung jedes einzelnen rechtsverbindlichen Werbe-auftrags durch falkemedia. Der Auftraggeber ist bei einem solchen Staf-felauftrag berechtigt, die konkreten Anzeigen, Fremdbeilagen oder son-stige Werbemittel innerhalb der Staffel binnen eines Jahres ab Erscheinen der ersten Anzeige bei falkemedia abzurufen. Für die Brutto-preise gilt die jeweils gültige Preisliste zum Zeitpunkt der Veröffentli-chung. Für die Gewährung eines Rabattzusammenschlusses für Unter-nehmen, an denen der Auftraggeber beteiligt ist, ist der schriftliche Nachweis einer mehr als 50-prozentigen Kapitalbeteiligung erforder-lich. Falkemedia gewährt Rabattzusammenschlüsse nur bei privatwirt-schaftlich organisierten Unternehmen.(3) Werbeaufträge können nur schriftlich, per Telefax oder E-Mail stor-niert werden. Fernmündlich erteilte Änderungen des Auftraggebers sind nur verbindlich, wenn diese von falkemedia schriftlich oder per

E-Mail bestätigt werden. Ist die Anzeige bereits in Druck gegeben, hat der Auftraggeber die Anzeige zu bezahlen. Ansonsten kann falkemedia die Erstattung der bis zur Stornierung angefallenen Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen.(4) Die in der jeweils aktuellen Preisliste ausgewiesenen Anzeigen-schluss- und Erscheinungstermine sind für falkemedia unverbindlich. Falkemedia steht es frei, diese kurzfristig, dem Produktionsablauf ent-sprechend, anzupassen.

§ 3 AnzeigenpreiseDie Anzeigenpreise ergeben sich aus der jeweils zum Zeitpunkt des Auftrages gültigen Preisliste. Bei Preisänderungen gilt Folgendes: Im Fal-le von Preissenkungen gelten die neuen Preise auch für laufende Wer-beaufträge ab der jeweils nächsten Ausgabe. Bei Preiserhöhungen gel-ten die neuen Preise einen Monat nach deren Bekanntgabe in der jeweiligen Print- und/oder Online-Ausgabe der Zeitschrift an üblicher Stelle (z.B. im Impressum oder in den Mediadaten im Internetauftritt).

§ 4 Platzierung von WerbemittelnEin Anspruch auf eine bestimmte Platzierung innerhalb des betref-fenden Mediums besteht nicht, es sei denn dies ist ausdrücklich schrift-lich oder per E-Mail zwischen falkemedia und dem Auftraggeber ver-einbart. Ein Ausschluss von Mitbewerbern ist nicht möglich.

§ 5 Ablehnung von Aufträgen(1) Falkemedia ist berechtigt, einzelne Werbeaufträge bei berechtigten Gründen abzulehnen. Dies gilt insbesondere, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt, vom deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde, deren Veröffentlichung für falkemedia wegen des Inhalts, der Herkunft, der technischen Form oder aus anderen berechtigten Gründen unzumut-bar ist oder Beilagen durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung erwecken oder Fremdanzeigen (Anzeigen Dritter) enthalten.(2) Die Ablehnung des Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche von falkemedia mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht. Dem Auftraggeber steht wegen eines abgelehnten Anzeigenauftrags kein Schadenersatz-anspruch zu.

§ 6 Zugang der Druckunterlagen(1) Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige Lieferung fehlerfreier Druck-unterlagen zum Druckunterlagenschluss verantwortlich. Für erkennbar

ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert falkemedia unverzüglich Ersatz an. Falkemedia gewährleistet die für die belegte Ausgabe übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterla-gen gegebenen Möglichkeiten.(2) Druckunterlagen werden nur auf schriftliche Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet spä-testens sechs Wochen nach Veröffentlichung der Anzeige.

§ 7 Rechtseinräumung / Urheberrechte(1) Bei der Übersendung von Text- und Bildmaterial gilt Folgendes: Sofern der Auftraggeber Urheber des jeweiligen Text- und/oder Bildma-terials ist, räumt der Auftraggeber falkemedia mit der Übersendung alle Nutzungs- und Verwertungsrechte ein, die für die jeweilige Veröffentli-chung der Anzeige zu Werbezwecken erforderlich ist. Der Auftraggeber versichert, Inhaber der Rechte am Text- und/oder Bildmaterial zu sein und insbesondere, keine Rechte Dritter zu verletzen. (2) Sofern falkemedia Anzeigen oder andere Werbemittel für den Auf-traggeber gestaltet, so liegen die Urheberrechte vollständig bei falke-media. Eine über den Anzeigenauftrag hinausgehende Nutzung durch den Auftraggeber, insbesondere eine Weitergabe an Dritte, darf nur nach ausdrücklicher Zustimmung von falkemedia erfolgen.

§ 8 Haftung des Auftraggebers für den Inhalt der Anzeige(1) Der Auftraggeber ist für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der jeweiligen Werbeanzeige verantwortlich. Er stellt insbesondere sicher, dass die Inhalte der Anzeigen nicht gegen geltende Strafgesetze oder Jugendschutzbestimmungen verstoßen und keine rassistischen, pornografischen, obszönen, beleidigenden oder für Minderjährige ungeeignete Inhalte verbreitet werden. Er stellt falkemedia von allen Ansprüchen Dritter wegen Urheberrechts, Persönlichkeitsrechts-, Mar-kenrechts-, Wettbewerbsrechts- oder anderer Schutzrechtsverlet-zungen vollständig frei, einschließlich der angemessenen Kosten zur Rechtsverteidigung. (2) Falkemedia ist nicht zur Prüfung verpflichtet, ob eine Anzeigenveröf-fentlichung die Rechte Dritter beeinträchtigt oder beeinträchtigen kann. Wird falkemedia (z. B. durch gerichtliche Entscheidung) zum Abdruck einer Gegendarstellung, Richtigstellung oder ähnliches ver-pflichtet, hat der Auftraggeber die Kosten nach der jeweils gültigen Anzeigenpreisliste zu tragen, sofern keine Sonderkonditionen verein-bart sind; andernfalls hat der Auftraggeber die Kosten nach den verein-barten Sonderkonditionen zu tragen.

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Anzeigen-Preisliste Nr. 10 · gültig ab 01.01.2015

§ 9 ProbeabzügeProbeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Falke-media berücksichtigt Korrekturen, die innerhalb der von ihr gesetzten Fristen mitgeteilt werden, andernfalls gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt. Dabei trägt der Auftraggeber die Verantwortung für die Rich-tigkeit der korrigierten Probeabzüge.

§ 10 Anzeigenbeleg(1) Falkemedia liefert auf Wunsch mit der Rechnung einen Anzeigenbe-leg. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, tritt an seine Stelle eine Bescheinigung von falkemedia über die Veröffentlichung und Ver-breitung der Anzeige.(2) Komplette Belegexemplare liefert falkemedia auf Anfrage nur ab viertelseitigen Anzeigen. Bei kleineren Anzeigen besteht kein Anspruch des Auftraggebers gegen falkemedia auf Übersendung von Belege-xemplaren.

§ 11 Gewährleistung von falkemedia(1) Mangelhafte Anzeigen sind unverzüglich nach Kenntnis des Man-gels, spätestens vier (4) Wochen nach Veröffentlichung der Anzeige, falkemedia schriftlich mitzuteilen. (2) Bei fehlerhaftem Abdruck einer Anzeige, trotz rechtzeitiger Lieferung einwandfreier Druckunterlagen und rechtzeitiger Reklamation, kann der Auftraggeber den Abdruck einer einwandfreien Ersatzanzeige ver-langen. Der Anspruch auf Nacherfüllung ist ausgeschlossen, wenn dies für falkemedia mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Lässt falkemedia eine ihr gesetzte angemessene Frist verstreichen, verwei-gert sie die Nacherfüllung, ist die Nacherfüllung dem Auftraggeber nicht zumutbar oder schlägt diese fehl, so hat der Auftraggeber das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder Zahlungsminderung in dem Ausmaß geltend zu machen, in dem der Zweck der Anzeige beein-trächtigt wurde. (3) Gewährleistungsansprüche von Auftraggebern, die nicht Verbrau-cher sind, verjähren innerhalb von zwölf Monaten nach Veröffentli-chung der entsprechenden Anzeige.

§12 Haftung von falkemedia und des Auftraggebers(1) Falkemedia haftet für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, für Schäden aus schuldhafter Verletzung des Lebens, des Kör-pers oder der Gesundheit sowie für Schäden aufgrund mindestens leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ord-nungsgemäße Durchführung des Werbeauftrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig ver-traut (Kardinalspflicht). Die Schadenersatzpflicht ist – abgesehen von der Haftung für Vorsatz und schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Darüber hinaus sind Schadenersatzan-sprüche gegen falkemedia ausgeschlossen.(2) Soweit die Haftung von falkemedia nach den vorstehenden Rege-lungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die per-sönliche Haftung für Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die

Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.(3) Schadensersatzansprüche von Auftraggebern, die nicht Verbraucher sind, gegen falkemedia verjähren, abgesehen von Ansprüchen aus unerlaubter oder vorsätzlicher Handlung, in zwölf Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem der Auftraggeber von den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen. (4) Beachtet der Auftraggeber die Empfehlungen von falkemedia zur Erstellung und Übermittlung von digitalen Druckunterlagen nicht, ste-hen ihm keine Ansprüche wegen fehlerhafter Anzeigenveröffentli-chung zu. (5) Der Auftraggeber haftet dafür, dass übermittelte Dateien frei von Viren sind. Dateien mit Viren kann falkemedia löschen, ohne dass der Auftraggeber hieraus Ansprüche herleiten könnte. Falkemedia behält sich Ersatzansprüche vor, wenn die Viren Schäden verursachen.(6) Falkemedia wird im Falle höherer Gewalt und bei von falkemedia unverschuldeten Arbeitskampfmaßnahmen von der Verpflichtung zur Auftragserfüllung frei; Schadensersatzansprüche bestehen in einem sol-chen Fall nicht.

§ 13 Zahlung(1) Anzeigenrechnungen sind innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungs-erhalt ohne Abzug zu bezahlen, sofern nicht im Einzelfall eine andere Zah-lungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Ist der Zugang der Rechnung unsicher, so kommt der Auftraggeber, sofern er nicht Verbraucher ist, späte-stens 10 Tage nach Fälligkeit und Erscheinungstermin der Anzeige in Ver-zug.(2) Bei Zahlungsverzug werden sämtliche offenstehenden Rechnungen bzw. Nachberechnungen zur sofortigen Zahlung fällig, soweit der Auftrag-geber nicht Verbraucher ist. Bei Stundung oder Zahlungsverzug werden Zinsen entsprechend § 288 BGB berechnet. Mahn- und Inkassokosten, die durch Zahlungsverzug entstehen, trägt der Auftraggeber. Falkemedia kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung eines laufenden Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen und Vorauszahlung verlangen. (3) Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftrag-gebers ist falkemedia berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzei-genauftrags das Erscheinen weiterer Anzeigen abweichend von einem ursprünglich vereinbarten Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Anzei-genentgelts und vom Ausgleich offener Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Fehlerhafte Anzeigenrechnungen können innerhalb von sechs Monaten nach Rechnungsstellung korrigiert werden.(4) Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt und nicht bestritten sind.

§ 14 Werbeagenturen(1) Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträ-gen und Abrechnungen gegenüber Werbetreibenden an die jeweils gültige Preisliste von falkemedia zu halten.(2) Die von falkemedia gewährte Vermittlungsprovision errechnet sich aus dem Kundennetto, also nach Abzug von Rabatten und ggfs. Män-gelnachlass. Die Vermittlungsprovision wird nur an von falkemedia anerkannte Werbeagenturen vergütet unter der Voraussetzung, dass

der Auftrag unmittelbar von der Werbeagentur erteilt wird, ihr die Beschaffung der fertigen und druckreifen Druckunterlagen obliegt und eine Gewerbeanmeldung als Werbeagentur vorliegt. Falkemedia steht es frei, Aufträge von Werbeagenturen abzulehnen, wenn Zweifel an der berufsmäßigen Ausübung der Agenturtätigkeit oder der Bonität der Werbeagentur bestehen.(3)Werbeaufträge durch Werbeagenturen werden in deren Namen und auf deren Rechnung erteilt. Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag daher im Zweifel mit der Werbeagentur zustande. Soll ein Werbungtreibender Auftraggeber werden, muss dies gesondert unter namentlicher Nennung des Werbungtreibenden vereinbart wer-den. Falkemedia ist berechtigt, von der Werbeagentur einen entspre-chenden Mandatsnachweis zu verlangen.

§ 15 Datenschutz(1) Falkemedia speichert im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber die für die Durchführung und Abwicklung der Werbeauf-träge erforderlichen personenbezogenen Daten und sonstigen Kun-dendaten mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung. Im Rahmen der Auftragsabwicklung bedient sich falkemedia auch der Hilfe externer Dienstleistungsunternehmer. Deren Mitarbeiter unterliegen denselben datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Es steht dem Auftraggeber jederzeit frei, Auskunft über den Umfang der Speicherung seiner perso-nenbezogenen Daten zu verlangen. (2) Erhobene Daten werden nur innerhalb der Unternehmen von falke-media genutzt. Die freiwilligen Angaben des Auftraggebers werden zusammen mit den für die Abwicklung des Auftrags erforderlichen Angaben von falkemedia sowie beauftragter Dienstleister für Marke-tingzwecke genutzt, um interne Marktforschung zu betreiben und um den Auftraggeber über gleiche oder ähnliche Produkte und Dienstlei-stungen zu informieren, die für den Auftraggeber von hohem Interesse sein können, es sei denn, der Auftraggeber hat zuvor Widerspruch ein-gelegt. Sofern der Auftraggeber dies nicht wünscht, kann er einen Widerruf jederzeit schriftlich, per Telefax oder E-Mail an die Anschrift des jeweiligen Unternehmens von falkemedia, insbesondere an die E-Mail-Adresse [email protected] mitteilen. Die Weitergabe von per-sonenbezogenen Daten an Dritte ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers ausgeschlossen.

§ 16 Schlussbestimmungen(1) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGBs unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestim-mungen nicht berührt. In einem solchen Fall wird die unwirksame durch eine solche wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaft-lichem Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt im Falle einer Regelungslücke. (2) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und unter Ausschluss von Kollisionsrecht. (3) Erfüllungsort ist Kiel. Gerichtsstand ist Kiel, wenn der Auftraggeber nicht Verbraucher ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder dieser unbekannt ist. Falkemedia darf den Auftraggeber auch an dessen Sitz oder Niederlassung verklagen.

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Verlagfalkemedia Stadtmagazine GmbH An der Halle 400 Nr. 1 24143 Kiel Telefon: (0431) 200 766-0 Fax: (0431) 200 766-50 Verleger Kassian Alexander Goukassian

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