WIRTSCHAFTSREPORT
04 · 2017
UV-Expertenreihe
Hanse Kongress 2018—Unternehmerlounge—BIWAQ: Rostocks Stadtteile
T.I.Ge.R.Technologie, Innovation und Gewerblicher Rechtschutz
Großer Preis des Mittelstandes - Preisträger 2017 aus Mecklenburg-Vorpommern: Wockenfuß Hörakustik, Tobias Wockenfuß und seine Ehefrau
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Die Mediadaten des Wirtschaftsreports finden Sie auf der letzten Seite dieses Heftesoder online unter www.frischfang.de/mediadaten_wr
Liebe Leserinnen und Leser,
klingt es absurd, wenn Politiker, Wissenschaftler und Wirtschaftsvertreter der Ostdeut-schen Bundesländer sich auf dem Ostdeutschen Wirtschaftsforum OWF ZUKUNFT in Bad Saarow sich mit der Frage befassen, ob und wie Ostdeutschland zu einem Vorreiter der Digitalisierung werden kann?
Betrachtet man zusammenfassend das Ergebnis der beiden Konferenztage, die Visionen und Lösungsansätze der Ostdeutschen Wirtschafts- und Digi-talisierungsminister und gleichzeitig die vielen guten Beispiele von bereits Vorhandenem, dann kann man sagen – es gibt Hoffnung für diese Idee. Thüringen, Sachsen und Berlin gehören inzwischen zu den wachstumsstärksten Bundes-ländern. In allen ostdeutschen Bundes-ländern gibt es Zukunftsbranchen und Innovationsfelder, die geeignet sind, den seit einigen Jahren ins Stocken geratenen Annäherungsprozess des ostdeutschen Wirtschaftsraums an die „alten Bundes-länder“ wieder in Gang zu bringen.
Die Teilnehmer des ostdeutschen Wirtschaftsforums setzten dabei auch auf die digitale Wende und verabschiedeten gemeinsam das Memorandum „M20siebzehn“, erarbeitet von einem hochkarätig besetzten OWF.Thinktank.
Die Idee – Ostdeutschland wird Vorreiter der digitalen Wende – wird mit sieben Hand-lungsfeldern untersetzt, an denen sich Politik und Wirtschaft orientieren sollten, um die Transformationsprozesse, die in allen Sektoren bereits eingesetzt haben zu profilieren und die daraus resultierenden Potenziale besonders schnell zu nutzen. Das komplette Memorandum finden Sie auf unserer Webseite.
Die in Bad Saarow begonnene Diskussion muss nun weitergeführt werden und die sieben Handlungsfelder müssen in jedem der ostdeutschen Bundesländer zu Handlungen führen. Auch mit den neu gewählten ostdeutschen Mitgliedern des Bundestages wollen wir am 30. Januar über die Herausforderungen, die aus dem Memorandum „M20sieb-zehn“ resultieren, diskutieren. An diesem Tag findet der Parlamentarische Abend der Interessengemeinschaft der Unternehmerverbände Ostdeutschlands und Berlin statt. Wir würden uns freuen, wenn uns wieder viele Unternehmer aus Mecklenburg-Vorpommern nach Berlin begleiten. Lassen Sie uns auch in Zukunft über vermeintlich absurde Ideen zumindest nachdenken!
Ihre
Ihre Manuela Balan
“WENN EINE IDEE AM ANFANG NICHT ABSURD KLINGT, DANN GIBT ES KEINE HOFFNUNG FÜR SIE.”
Albert Einstein
VERBANDUnternehmerball am Meer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4Was bringt die Baurechtsnovelle zum 01 .01 .2018 . . . . . . . . . . 5Achtung! Name Spoofing . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65 . UV-Branchentag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8Wirtschaftszweig Tourismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11Lokale Ökonomie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 142 . Breitbandforum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17Unternehmensnachfolge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
UV-EXPERTENREIHET .I .Ge .R . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
UV-KOOPERATIONENFestkomitee zum Rostocker Doppeljubiläum . . . . . . . . . . . . . . 9Hanse Kongress . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
RATGEBER RECHT Personalverschlankung durch Unternehmensübertragung? . . 10
VORGESTELLTHerzlichen Glückwunsch – Preisträger Wockenfuß Hörakustik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12Toyota Autohaus Wahl GmbH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12Steinberg – Faszination Raum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13Meine Meinung zum Verband . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1325 Jahre MBU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
UV-SPEZIAL„Arbeitsfähigkeit, Leistungsfähigkeit und Lebensqualität – eine zentrale Führungsaufgabe“ . . . . . . . . . . 16
UV-AKTUELLErnährungsirrtümer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
RATGEBER STEUERN BilRUG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
INTERNATIONALE BEZIEHUNGENInternationale Wirtschaftskontakte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
RATGEBER FINANZENKompetenz und Service in Sachen Versicherungen . . . . . . . . . . 21
TIPPS6 . Rostocker Bürgerbrunch am 10 .06 .2018 . . . . . . . . . . . . . . . . 17UV-Jahresausklang am 15 . Dezember 2017 . . . . . . . . . . . . . . . 22
Impressum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
VERB
AND UNTERNEHMERBALL AM MEER
Weil wir gut zusammen arbeiten, können wir auch gut zusammen feiern. Das haben wir gemeinsam auf unserem Unternehmerball am 7. Oktober in der Yachthafenresidenz Hohe Düne bewiesen. Der Abend bot den über 200 elegant gekleideten Gästen nicht nur eine wunderschöne Ballatmosphäre, sondern auch ein internationales Buf-fet und angeregte Gespräche. Es wurde vor allem viel und ausgelassen getanzt zur stimmungsvollen Musik der Partyband Dayami & Friends und DJ Dirk Scheffelmeier.
Eine Lifestyle-Präsentation gab passend zur Ballatmosphäre einen kleinen Einblick in die Welt exklusiver Autos ( Audi Zentrum Rostock und Autohaus Rostock), eleganter Schmuckstücke (Juwelier Witt ) und attraktiver Büroeinrichtungen (Heinr. Hünicke GmbH). Das Toyota Auto-haus Wahl stellte einen Ball-eigenen Shuttle-Service zur Verfügung.
Ganz besonders möchten wir uns bei unseren engagierten Kooperationspartnern bedanken!
· Audi Zentrum Rostock · Autohaus Rostock· Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern· Eurawasser Nord GmbH · Toyota Autohaus Wahl GmbH · Heinr. Hünicke GmbH & Co.KG · Juwelier Witt · KüchenTreff Rostock· HDI Global SE · arcona Management GmbH· Harms & Steder - Weinimport-Weinhandel· maxpress GmbH – Agentur für Kommunikation
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AND
WAS BRINGT DIE BAURECHTS-NOVELLE ZUM 01.01.2018?
Teil 1
Ab dem 01.01.2018 gilt das neue Baurecht.
1. Bauverträge
a) AnordnungsrechteKönnen die Parteien des Bauvertrages sich über 30 Tage lang nicht auf die Höhe der ge-änderten Vergütung für eine geänderte Bau-leistung einigen, hat der Auftraggeber künftig ein auch gesetzlich geregeltes, einseitiges Anordnungsrecht. Die Höhe der Vergütung wird dann (anders als im VOB-Vertrag) auf der Grundlage der tatsächlich erforderlichen Kosten zzgl. eines angemessenen Zuschlages ermittelt. Dazu kann der Unternehmer auf die Kostenansätze einer von ihm zu hinterlegen-den Urkalkulation zurückgreifen.
b) Einstweilige VerfügungWenn sich die Parteien auch dann noch über die Höhe der Nachtragsvergütungen streiten, kann der Auftragnehmer 80 % seiner Nachtragsvergütung mit einer einstweiligen Verfügung als Abschlagszahlung durchsetzen.
c) ZustandsfeststellungStreiten die Parteien über die Frage der Ab-nahmefähigkeit und nimmt der Bauherr das Werk schon vor der Erteilung einer Abnahme in Gebrauch, muss der Bauherr auf Verlangen des Bauunternehmers zukünftig an einer gemeinsamen Feststellung des Zustandes des Werkes mitwirken. Bleibt der Bauherr dem Termin zur Zustandsfeststellung fern, kann der Bauunternehmer diese auch einseitig durch-führen. Diese hat allerdings keine Abnahme-wirkung. Es ändert sich nur die Gefahrtragung, also die Frage, wer das Risiko trägt, dass die Bauleistung durch die Benutzung verschlech-tert wird.
2. VerbraucherbauverträgeIst der Bauherr ein Verbraucher, muss der Bauunternehmer zukünftig vor Vertrags-schluss eine Baubeschreibung übergeben. Unklarheiten in der Baubeschreibung gehen zu Lasten des Unternehmers. Der Verbrau-cherbauvertrag muss einen verbindlichen Fertigstellungstermin enthalten. Des Weiteren hat der Verbraucher ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB, über das ihn der Unternehmer belehren muss. Zudem hat der Unternehmer dem Verbraucher die Unterlagen zu überge-ben, die dieser für den Nachweis gegenüber Behörden benötigt.
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Christian Schliemann, wird zum Neuen Bauvertragsrecht in einem UV-spezial am 25.01.2018 nochmal ausführlich auf dieses komplexe Thema eingehen. Eine Fortsetzung ist für den 12. April 2018 geplant.
—KONTAKT: Christian SchliemannRechtsanwaltFachanwalt für Bau- und Architektenrecht
SCHLIEMANN | RECHTSANWÄLTEDalwitzhofer Weg 2318055 RostockTel. 0381 / 36 44 60-0Fax 0381 / 36 44 60-10E-Mail: [email protected]: www.schliemann-rechtsanwaelte.de
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VERB
AND
ACHTUNG! NAME SPOOFING
Ihre Kunden vertrauen Ihnen. Ohne zu zögern, öffnen sie Ihre E-Mails. Ohne Angst klicken sie auf Verlinkungen, um Informationen von Ihrer Webseite herun-terzuladen. Aber was passiert, wenn ein anderer schlechte Mails in Ihrem guten Namen versendet? Würden Ihre Kunden das bemerken?
Kaum zu fassen, aber Fakt ist: Jeder kann jeder-zeit E-Mails in Ihrem Namen versenden. Das ist so einfach möglich, weil das dem E-Mail-Ver-sand zugrundeliegende SMTP (Simple Mail Transfer Protocol) keine Überprüfung des Absenders durchführt. Damit kann prinzipiell jede beliebige Absender-Adresse angege-ben werden: die eigene, die eines anderen oder eine nicht einmal wirklich existierende E-Mail-Adresse.
Wenn in Ihrem Namen schlechte E-Mails versendet werden, bemerken Sie das in der Regel nicht einmal. Erst, wenn Sie den Anruf eines Kunden erhalten, der sich nach einer dieser E-Mails erkundigen möchte, fliegt die Vortäuschung (Spoofing) Ihres Namens auf.
Sicherlich werden Sie sofort versuchen, dagegen vorzugehen. Leider können Ihnen Kriminalämter dabei nicht wirklich helfen, son-
dern nur die Anzeige aufnehmen. Und es gibt zwar andere Protokolle als das oben erwähnte Standard-Protokoll für den E-Mail-Versand, aber auch diese bieten letztlich keinen sicheren Schutz. Selbst wenn Ihr E-Mail-Serviceprovider feststellen könnte, dass eine E-Mail in Ihrem Namen gar nicht von Ihnen stammt, obliegt immer noch ihm die Entscheidung, ob er diese in den Posteingang des Empfängers, in seinen SPAM-Ordner oder gar nicht erst weiterschickt. Und von dieser Entscheidung wissen Sie natür-lich nichts. Es gibt also derzeit keine zufrieden-stellende technische Lösung für diese Form von Betrugsversuchen.
Umso wichtiger ist es, dem Lesen von E-Mails höchste Aufmerksamkeit zu widmen und grundsätzlich erst einmal vorsichtig und skep-tisch zu sein, wenn angehängte Dateien (vor allem in Formaten, die Makros enthalten kön-nen) geöffnet oder Download-Links angeklickt werden sollen. Entscheidend ist, was in der Von-Zeile steht – und zwar nach dem vorgeb-lichen Namen. Das ist nämlich die tatsächliche Absenderadresse. Sie steht meist in Klammern hinter der ausgedachten Bezeichnung. Eine E-Mail, in der im Von-Feld steht: [email protected] [mailto:[email protected]] stammt also nicht vom Unterneh-merverband, sondern tatsächlich vom „Ersten Annaberger Autohaus“, wenn es das überhaupt gibt. Achten Sie unbedingt auf solche Details!
Wenn Ihnen eine E-Mail schon irgendwie eigenartig vorkommt – manchmal sagt uns das eine merkwürdige Formulierung oder eine unerwartete Ankündigung – klicken Sie keinesfalls auf Links und öffnen Sie keine Anhänge. Fragen Sie stattdessen lieber beim Unternehmen Ihres Vertrauens nach, ob eine solche E-Mail tatsächlich versendet wurde.
Haben Sie Fragen oder Anregungen? Dann sprechen Sie gern Ihren Arbeitskreis „IT & Neue Medien“ an!
—ANSPRECHPARTNER IM VERBAND:
Andrea ZanderGeschäftsführerin SOLMON Consulting
Fon: 0381/38 39-113Mail: [email protected]
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TERMINE 2018
JANUAR10. + 3 weitere NachfolgeveranstaltungenUnternehmensnachfolge (s. Seite 20)
19./20. Klausurtagung des Präsidiums
25. UV-spezial, 16.00 Uhr„Neues Bauvertragsrecht“Schliemann Rechtsanwälte, Rostock
30. Parlamentarischer AbendDeutsche Bank Berlin, Unter den Linden
FEBRUAR07. Unternehmerstammtisch Güstrow
14. Unternehmerlounge„Über den Dächern der Hansestadt“
22. UV-spezial, 16.00 Uhr„Digitalisierung“ Fraunhofer Institut für Graphi-sche Datenverabeitung, Rostock
MÄRZ07. Unternehmerstammtisch Güstrow
14. UV-aktuell, 18.00 Uhr„Vergaberecht“Heinr. Hünicke GmbH & Co.KG, Rostock
APRIL04. Unternehmerstammtisch Güstrow
12. UV-spezial, 16.00 UhrFortsetzung „Neues Bauvertragsrecht“Schliemann Rechtsanwälte, Rostock
19. UV-Unternehmertag„Change Management“, Schwerin
20. 14. Ostsee-KongressStadtHalle Rostock
Bitte außerdem vormerken: Mitgliederversammlung am 09. Mai 2018
Bei Interesse erhalten Sie weitere Informationen in der Geschäftsstelle des
Unternehmerverbandes Rostock (Änderungen vorbehalten)
UV-E
XPER
TENR
EIHEUV-EXPERTENTEAMS STELLEN SICH VOR
T.I.Ge.R.Spezialisten in Technologie, Innovation und Gewerblichen Rechtsschutz
Sie haben eine Idee für die Lösung eines technischen Problems oder eines besseres Verfahrens? Eine neue Dienstleistung könnte sich besonders erfolgreich entwickeln?Ihre Idee – sind Sie sicher oder hatte schon jemand Anderes die gleiche Idee und diese geschützt? Ihr Entwicklungsansatz ist „festgefahren“. Ihr Tagesgeschäft bremst Ihre Entwicklungstätigkeit aus? Sie hätten gerne eine weitere Meinung? Wie können Sie Ihre Investition schützen?
Diese und weitere Fragen beantworten Ihnen die Mitglieder vom UV- Expertenteam T.I.Ge.R. seit 2014. Dabei greifen Sie auf eine breite Wissensbasis und einen hohen Erfahrungs-schatz ihrer jeweiligen Fachgebiete zurück. Wir möchten die Unternehmer ermutigen, weiter an Ihren Ideen für neue oder verbesserte Produkte, Verfahren und Dienstleistungen zu arbeiten und diese Entwicklungen rechtssicher zu gestalten und zu schützen. Die Patentan-wälte Sabine Garrels und Stefan Rieke sowie Rechtsanwalt Frank Langenberg stehen für den Part des Gewerblichen Rechtsschutzes und des Wettbewerbsrechtes zur Verfügung. Unterneh-mensberater Werner Deil berät zu allen Fragen
der Unternehmensführung. Günter Bartsch und Helmuth Dudek bringen als Unternehmer und Unternehmensberater ihre Erfahrungen und Kontakte ein. Dr. Karl-Michael Schumann ist unser Experte für überregionale Kontakte und Projekte und Gerhard Kirchhoff steht uns als Versicherungsexperte zur Seite. Holger Stolz und Andreas Morawiak unterstützen die UV-Experten als Mitarbeiter des UV Rostock in der Organisation sowie in der Projektentwick-lung, Innovationsmethodik und Fördermit-telakquisition. Unser durch das Land und die EU gefördertes Projekt „Informationsstelle für Technologie, Innovation und Gewerblichen Rechtsschutz“, kurz INFO T.I.Ge.R. trägt diesen Namen nicht zufällig. Die UV-Experten unter-stützen das Projekt auch fachlich und rechtlich. Erst kürzlich konnten wir in einem UV-spezial im Beisein des Innovationsbeauftragten des Landes Ralf Svoboda einen positiven Zwi-schenbericht zum Projekt abgeben und über die Arbeit des Expertenteams berichten. Weite-re Veranstaltungen werden folgen.
Das UV-Expertenteam T.I.Ge.R. ist über die Geschäftsstelle des Verbandes erreichbar.
Von links nach rechts: Günter Bartsch, Werner Deil, Helmuth Dudek, Sabine Garrels, Gerhard Kirchhoff, Frank Langenberg, Andreas Morawiak, Stefan Rieke, Holger Stolz, Dr. Karl Michael Schumann und Ralf Svoboda
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VERB
AND
weitere Infos unter: glende-consulting.de
Datenschutz – professionell und sicher
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5. UV-BRANCHENTAG Thema 2017: Informations- und Kommunikationstechnologie
Am 18. Oktober fand der alljährliche Bran-chentag der Unternehmerverbände statt. In diesem Jahr gestaltete der Unternehmerver-band Rostock die Veranstaltung für die Bran-che „Informations- und Kommunikationstech-nologie“ (IK) aus. Aufgrund der Zentralität und Notwendigkeit des Ausbaus von IK-Technolo-gien in den Unternehmen, war der Austausch über Anforderungen, Herausforderungen und vor allem Möglichkeiten so wichtig für diesen UV-Branchentag. Zusammen mit der IT-Initiative Mecklenburg-Vorpommern entwi-ckelte der Unternehmerverband ein Veranstal-tungskonzept, welches zahlreiche Unterneh-merInnen branchenübergreifend ansprach. Begrüßen durften wir Staatssekretär Dr. Stefan Rudolph vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vor-pommern, welcher einen aufschlussreichen Einblick in den Stand und die Zielstellung der Digitalisierung gab. Auch konnte Polizeiober-rat Jörg Bruhn, vom Dezernat Cybercrime des Landeskriminalamtes M-V, bedeutende Präventionstipps und aktuelle Gefahren hervorheben.
Die Schwerpunktthemen des Branchenta-ges „Datensicherheit und Globalisierung“,
„Herausforderungen der Digitalisierung“ und „Digitale Agenda der Bundesregierung“ wur-den in 3 Workshops erörtert und diskutiert. Die Workshops wurden stets mit Fokus auf die Unternehmerschaft Mecklenburg-Vorpom-merns betrachtet. Ziel war es zu lokalisieren, welche Maßnahmen ergriffen werden können und wie das Wirtschaftswachstum in Meck-lenburg-Vorpommern durch technologische Anpassungen realistisch vorangetrieben wer-den kann. Zusammengefasst kann festgestellt werden, dass der Fortschritt im Blick auf die Digitalisierung im Land im nationalen als auch internationalen Vergleich der Entwicklung bedarf und Herausforderungen sowie Wandel nicht nur für KMU bestehen. Viel bedeutender wurde jedoch herauskristallisiert, dass die auf jeden Betrieb individuell angepassten IKT- und Digitalisierungsmöglichkeiten, einen gro-
ßen Fortschritt und Stabilität bringen können. Trotz Bedenken und Gefahrenbewusstseins wurde sehr deutlich, dass die Ausgestaltung und unterstützende Funktion der IKTs als Chance zu betrachten ist und Effizienz und Wachstum begleitende Komponenten sind. Wir danken allen Gästen für ihre Teilnahme und die rege Mitwirkung, welche den Bran-chentag zu einer nachhaltigen Veranstaltung gemacht haben. Auch hoffen wir den vielen UnternehmerInnen nützliche Anregungen gegeben und den Ausbau ihrer Kontakte unterstützt zu haben.
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UV-K
OOPE
RATI
ONEN
FESTKOMITEE ZUM ROSTOCKER DOPPELJUBILÄUM
2018 feiert die Stadt das 800-jährige Jubiläum der Stadtrechtsbestätigung, im Jahr 2019 wird der 600-jährige Geburtstag der Universität Rostock begangen. Aus diesem Grund kamen Ende September ausgewählte Rostocker Per-sönlichkeiten und Experten zur konstituieren-den Sitzung des Festkomitees „Doppeljubiläum“ zusammen. Das Komitee unterstützt die Vorbe-reitungen auf das Doppeljubiläum von Stadt und Universität mit Fachwissen und Gestal-tungsimpulsen für die inhaltliche Ausrichtung.
Alle teilnehmenden Mitglieder nahmen die ehrenvolle Aufgabe gern an und diskutierten über Pläne und Ideen. In regelmäßigen Ab-ständen kommen die Beteiligten zusammen, um mit ihrem ehrenamtlichen Engagement einen zentralen Beitrag zum Gelingen des Doppeljubiläums zu leisten.
—LINKTIPP:www .rostock800600 .de
Mitveranstalter
Das durch die Europäische Union geförderte und jüngste Projekt des UV-Rostocks, befasst sich mit der Stärkung der regionalen Wirtschaft durch internationale Vernetzung. Ziel ist es, den Wirtschaftsstandort Rostock und Umgebung zu unterstützen, zu präsentieren sowie das Netzwerk zu erweitern. Dies geschieht indem strategisch der Ausbau von ökonomischen Entwicklungen und Beziehungen gefördert wird. Die Fäden dieses Projektes münden in der Ausgestaltung und Koordinierung eines internationalen Wirtschaftskongresses im Rahmen des 38. Internationalen Hansetages in Rostock.
Frischer Wind aus Rostock - Kongress neu erleben! Vom 22. – 23. Juni 2018 sind Unternehmer und Wissenschaftler aus Rostock, Mecklenburg-Vorpommern und europäischen Hansestädten eingeladen, an einer besonderen Art Kongress teilzu-nehmen. Ganz im Sinne von „Kongress meets Event“ treffen sich die Teilnehmer in außerge-wöhnlicher Atmosphäre, mit einem beacht-lichen Rahmenprogramm und einem auf die Bedarfe der Branchen ausgerichteten Konzept. Zusätzlich öffnet die Rostocker Wirtschaft ihre Tore und gewährt spannende Einblicke. Erwar-ten Sie mehr als nur eine Überraschung…Im Sinne der traditionellen „Rostocker 7“,
dürfen Sie gespannt sein auf die wichtigsten 7 Branchen Rostocks und darauf, dass jede der Branchen auf 7 Querschnittsthemen trifft.Dieses 7x7 Pitching-Konzept sieht vor, dass die Redner in 7 parallelen Impuls-Vorträgen und in exakt 800 Sekunden ihre Geschäftsideen & Projekte inspirierend vorstellen. Nach jedem Pitch stehen weitere 800 Sekunden für einen konstruktiven Dialog zur Verfügung. Die insge-samt 49 Pitches sind darauf ausgerichtet, neue Denkanstöße für die Branchen zu liefern und Synergieeffekte zu schaffen.
Mit dem Hanse Kongress schaffen wir eine Plattform für künftige Projekte & Wirtschafts-beziehungen in Rostock, M-V und im ganzen Ostseeraum. Kommen Sie mit potenziellen Ge-schäfts- und Kooperationspartnern in Kontakt und erweitern Sie Ihr Netzwerk. Einfach handeln! Einfach mitmachen!
HANSE KONGRESS
Wissenschaft-Wirtschaft-Wachstum
Seien Sie gespannt auf die wichtigsten 7 Branchen Rostocks:
Jede der Branchen trifft auf 7 Quer-schnittsthemen:
Maritime Wirtschaft Digitalisierung
Gesundheitswirtschaft Demografischer Wandel
Logistik Mobilität, Transport & Verkehr
Kultur-, Kreativ- & Medienwirtschaft Forschung & Innovation
Tourismuswirtschaft Nachhaltigkeit & Klimaschutz
Erneuerbare Energien Unternehmenskultur
Ernährungs- und Landwirtschaft Bildung & Fachkräftesicherung
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RATG
EBER
REC
HT DIE KANZLEIFÖRSTER KRAFT
BERÄT
UNSER ZIEL IST IHR ERFOLG!
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FÖRSTER KRAFT RechtsanwaltsgesellschaftWarnowufer 59, 18057 Rostock
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In allen Fällen der Unternehmensüber-tragung stellt sich die Frage, wie auch die Personalausstattung des Unternehmens den neuen Strukturen und Bedarfen ange-passt werden kann. Häufig geschieht dies, indem zunächst allen Mitarbeitern gekün-digt wird, und der neue Unternehmens-träger/Inhaber dann mit auch weiterhin benötigten Mitarbeitern neue Arbeits-verträge abschließt. Das hat vermeintlich den Charme, dass man zum einen nur die Leistungsträger behält, und zum andern auch die Betriebszugehörigkeit, die etwa für die Berechnung von Kündigungsfristen und ggf. auch von Abfindungen eine Rolle spielt, quasi „auf Null setzen“ kann.
Aber Vorsicht:Solchen Versuchen hat der Gesetzgeber seit jeher einen starken Riegel vorgeschoben. § 613 a BGB regelt, dass im Falle eines Betriebs- inhaberwechsels der neue Inhaber im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnisse eintritt. Das gilt für jede Art des Betriebsüber-gangs, sei es die Umwandlung in eine andere Rechtsform, sei es die Übertragung des Unter-nehmens als Ganzes, selbstständiger Betriebstei-le oder wenigstens wesentlicher Betriebsmittel.
Voraussetzung ist allerdings, dass die Identität der übertragenen wirtschaftlichen Einheit im Wesentlichen gewahrt wird. Das ist nicht der Fall bei einer reinen Funktionsnachfolge oder Auftragsnachfolge. Abgrenzungskriterien für die Prüfung der Voraussetzungen eines Betriebsübergangs sind u.a.:• Gehen die wesentlichen materiellen Be-
triebsmittel wie Gebäude und bewegliche Güter mit über;
• welchen Wert haben die übergehenden immateriellen Aktiva (Firmenwert, know how) im Zeitpunkt des Übergangs;
• wird die Belegschaft in wesentlichen Teilen übernommen oder jedenfalls weiterhin benötigt;
• wird der der Kundenstamm übernommen;• wie hoch ist der Grad der Ähnlichkeit
zwischen den vor und nach dem Übergang verrichteten Tätigkeiten und schließlich:
• wie lange dauerte eine etwaige Unter- brechung der Tätigkeit.
Liegt danach ein Betriebsübergang vor, sind eine Reihe von Formalien für den Übergang der Arbeitsverhältnisse zu beachten. So sind die betroffenen Arbeitnehmer vor dem Übergang in Textform (also nicht nur münd-lich) über die Umstände und Auswirkungen des Übergangs zu unterrichten, ein etwa bestehender Betriebsrat ist einzubeziehen. Die betroffenen Arbeitnehmer können dem Betriebsübergang widersprechen mit der Folge, dass die Arbeitsverhältnisse (jedenfalls zunächst) beim alten Arbeitgeber verbleiben.
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen des Betriebsübergangs ist unwirksam. Das gilt auch in Kleinbetrieben mit nicht mehr als 10 Arbeitnehmern. Die Kündigung aus anderen, vom Betriebsübergang unabhän-gigen Gründen kann also auch im zeitlichen Zusammenhang mit dem Betriebsübergang wirksam sein.
Für die Erfüllung der sich aus dem Fortbestehen der Arbeitsverhältnisse ergebenden und vor dem Wirksamwerden des Übergangs entstan-denen Verpflichtungen haftet neben dem alten Arbeitgeber auch der neue Arbeitgeber.
Ob und mit welchen Konsequenzen ein Be-triebsübergang im Rechtssinne vorliegt, kann häufig nur nach den Umständen des Einzelfalls prognostiziert werden. Es empfiehlt sich daher in jedem Fall, wo der Übergang der Arbeits-verhältnisse in ihrer Gesamtheit nicht gewollt ist, rechtzeitig vor dem geplanten Übergang eine Strategie für die Zukunft der bestehenden Arbeitsverhältnisse zu entwickeln und dafür qualifizierten Rat einzuholen.
PERSONALVERSCHLANKUNG DURCH UNTERNEHMENS-ÜBERTRAGUNG?
—Stefan Förster
Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Weitere Spezialisierungen:Wirtschaftsrecht
VertragsrechtSteuerrecht (Fachanwaltsqualifikation)
Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
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VERB
ANDWIRTSCHAFTSZWEIG
TOURISMUSUnternehmerlounge im Hause des Tourismus
Im September trafen wir uns im Rahmen unserer Reihe „Über den Dächern der Hansestadt“ zu unserer dritten Unternehmerlounge 2017 im internati-onalen Haus des Tourismus Mecklen-burg-Vorpommern.
„Entwicklungsperspektiven und Trend-Themen im Tourismus – Chancen für die Hansestadt
Rostock“. Dies war das leitende Thema des Abends und fand großes Interesse und regen Anklang bei den Teilnehmern. Manuela Balan moderierte gemeinsam mit unseren Gästen eine interaktive und lebhafte Diskussion. Dank der hervorragenden Beteiligung der Teilnehmer und praxisnahen Vorstellungen unserer Gäste, wurde die Veranstaltung zu einem konstrukti-ven Austausch.
Vielen Dank an unsere Gäste und Gastgeber:• Tobias Woitendorf, Stellv. Geschäftsführer
Tourismusverband Mecklenburg-Vorpom-mern e.V
• Matthias Fromm, Geschäftsführer Rostocker Gesellschaft für Tourismus und Marketing mbH
• Anke Vogelsang, Leiterin Convention Bureau Rostock
15 x Audi Q3
Passt unter jeden Weihnachtsbaum:
Ein Los - zwei Chancen
04.01.2018im NDR-Fernsehen
Ausstrahlung der Ziehung
Gewinnwahrscheinlichkeiten: 20.000 € = 1 : 1.500.000, 250.000 € = 1 : 1.500.000, Audi Q3 = 1 : 100.000 . Spielteilnahme ab 18 Jahren! Glücksspiel kann süchtig machen.Infos unter www.lotto.de, Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: 0800 137 27 00 (kostenfrei und anonym).
WILLKOMMEN IM VERBAND VSB Verwaltungs- und ServiceBüroRaimund StärkeAm Vögenteich 2618055 Rostockcimdata Bildungsakademie GmbHTim HenningDoberaner Straße 10-1218057 RostockManuel Buckow – UnternehmensberatungSeelotsenring 2018109 RostockU.S.P. Udo Schulze PersonalentwicklungParkstraße 5318119 WarnemündeKlaus Schütte Energieberatung Klaus SchütteRostocker Straße 318209 Bad DoberanAngelika Heim – Freie FotografinHäuslerreihe 6a18196 Prisannewitz
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VORG
ESTE
LLT
—KONTAKT:Toyota Autohaus Wahl GmbHFiliale GüstrowSt.-Jürgens-Weg 2418273 GüstrowTel.: 03843-77380Fax: [email protected]
HERZLICHEN GLÜCKWUNSCHPreisträger Wockenfuß Hörakustik
TOYOTA AUTOHAUS WAHL GMBHMarktverantwortungsgebiet von M-V bis Brandenburg
„And the winner is...“ - Nach Monaten der Spannung und Erwartung wurden die Auszeichnungen beim Großen Preis des Mit-telstandes 2017 vergeben. Unser Mitgliedsun-ternehmen Wockenfuß Hörakustik schaffte es von 4.923 Nominierten bis an die Spitze und erhielt in Dresden die höchste Auszeichnung für die Region Mecklenburg-Vorpommern. Dieser Preis ist für das Unternehmen nicht nur Bestätigung für hart erkämpften Unterneh-menserfolg, sondern auch vorläufiger Höhe-punkt in einem rasanten Jubiläumsjahr!
Zehn Jahre sind seit der Gründung des inhabergeführten Betriebs in Rostock ver-gangen. Mit dem handwerklichen Können des Hörakustikers, mit modernen Produkten und einfühlsamem Service wurde aus der Geschäftsidee ein Full-Service-Unternehmen rund ums Hören.
In einem sensiblen Bereich gelingt es den Preisträgern, das Vertrauen der Kunden zu gewinnen und eine Wohlfühl-Atmosphäre zu schaffen. Das Motto „Besser hören und gut aussehen“ wurde bewusst gewählt und hat seit der Gründung 2007 nichts von seiner Zugkraft verloren: Das Jubiläumsjahr schien für den Unterneh-menswettbewerb der Oskar-Patzelt-Stiftung wie gemacht, konnte man der Jury doch eine kontinuierlich positive Entwicklung aufzeigen. In kürzester Zeit etablierte sich Wockenfuß Hörakustik als Mehrfilialbetrieb mit einem wachsenden Kunden- und Mitarbeiterstamm.
Aktuelles, Informationen und natürlich das umfangreiche Leistungsspektrum des Preisträ-gers 2017 findet man auch im Internet unter www.wockenfuss-hoeren.de
Die Marke Toyota ist seit mehr als 25 Jahren am Standort Güstrow und seit 2005 eine Fili-ale der Autohaus Wahl GmbH. Der Hauptsitz wurde 1990 in Neubrandenburg als kleiner Gebrauchtwagenhandel gegründet und ist bis heute ein inhabergeführtes Unter-nehmen mit mittlerweile sieben eigenen Standorten in der Händlergruppe. Aktuell werden in unseren Betrieben in Neubran-denburg, Güstrow, Parchim, Wittstock, Templin, Demmin und Greifswald rund 80 Mitarbeiter und Auszubildende beschäftigt. Wir verkaufen jährlich rund 800 Neuwagen
und 1.200 Gebrauchtwagen an Privat- und Geschäftskunden aller Branchen.Als Vertragshändler der Marke bieten wir alles von Verkauf über Service bis hin zu Fi-nanzdienstleistungen rund um Ihren Toyota und natürlich auch für alle Gebrauchtwagen anderer Fabrikate.
Außerdem sind wir Ihr Spezialist für Hybrid, denn Toyota ist seit Jahrzehnten Vorreiter bei alternativen Antriebstechnologien. Wir laden alle Mitglieder des Unternehmerverbandes ganz herzlich zu einer Probefahrt in unsere Filiale in Güstrow ein, um sich selbst von den Vorteilen und dem Fahrgefühl eines Toyota Hybrid zu überzeugen.
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CSR: VERANTWORTUNG ÜBERNEHMEN An dieser Stelle wollen wir zukünftig über Beispiele für gesellschaftliches Engage-ment von Unternehmen berichten. Die Vielfalt der Möglichkeiten ist groß und wir würden uns freuen, wenn Sie uns auch Ihre Beispiele erzählen.
Kinder lieben Schokolade……aber wissen Sie auch, wie diese hergestellt wird?
Die Schüler der Klasse 2b der Grundschule „An den Weiden“ aus dem Rostocker Stadtteil Toitenwinkel wissen das nun!Auf Einladung des Kompetenz- & Qualifizie-rungszentrum Kay Materlik und der Schoko-laderie de Prie - Rostocker Schokoladenma-nufaktur und Pâtisserie unternahmen diese eine Exkursion in die Scholaderie de Prie, um Näheres über Kakaobohne und Herstellung zu erfahren.Eine solche Betriebserkundung ist für die Schüler eine spannenden Angelegenheit, bei der sie vieles Neues lernen. Gleichzeitig aber ist ein Erlebnis, bei dem sie gut geschulte Mitarbeiter bei ihrer Arbeit beobachten und erfahren, dass ein hoher Qualitätsanspruch nur durch Wissen, Fertigkeiten und nachhalti-ges Handeln erfüllt werden kann.Die beiden Unternehmer Kay Materlik, Kompetenz- & Qualifizierungszentrum Kay Materlik, und Ullrich Deprie, Schokoladerie de Prie - Rostocker Schokoladenmanufaktur und Pâtisserie, stehen für diese Ansprüche und sind stolz darauf, dies an die Kinder vermitteln zu können.Besonderer Höhepunkt für sie war dann allerdings die Möglichkeit, selbst leckere Köst-lichkeiten aus Schokolade unter Anleitung der Profis herzustellen.
Eine schöne Idee, finden wir.
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MEINE MEINUNG ZUM VERBAND
Was gefällt mir?Mir gefällt, dass das engagierte Team der UV-Geschäftsstelle auch den verschlossensten Mecklenburger für Wissensaustausch, neue Trends und Netzwerken begeistert. Würden sich regional alle wirtschaftlich tätigen Akteure diese offene Kommunikation und Neugierde zu Nutze machen, wäre diese Region sicher noch erfolgreicher und wettbewerbsfähiger. Weiterhin finde ich es bemerkenswert, dass der Verband bei der Förderung und Vernet-zung von Nachwuchskräften eine beachtliche Ausdauer hat. Obwohl gerade die junge Generation teilweise noch mehr, auf Grund der fehlenden Substanz, als die etablierten Mitglieder ausgelastet ist, werden immer wie-
der neue Ansätze gesucht, um auch zwischen den UV-Junioren eine Eigendynamik und ein fortwährendes Engagement zu entwickeln.
Mein Wunsch an den UV?Ich wünsche mir den Unternehmverband gerade in der aktuellen Phase noch mehr als Brücke zwischen den vielen erfolgreichen als auch erfahrenen Unternehmern und den jungen Führungskräften.
—KONTAKT:Tim GeißlerCBB GmbHwww .cbb-rostock .de
STEINBERG – FASZINATION RAUMProfessionelle Ansprüche
Seit 2004 verfolgt Jan Steinberg ein ehrgeiziges Ziel - das Malerhandwerk neu zu definieren.So setzt er im Kernsegment – seiner Oberflä-chenmanufaktur – auf innovative Materialien, kompromisslose Qualität und Kundenzufrie-denheit par excellence. Darüber hinaus hat er die klassischen Dienstleistungen eines Malers und Bodenlegers um weitere konsequente Bausteine ergänzt – Designservice & Raumaus-stattung. Die Übernahme des Einrichtungsstu-dios - Möbel-Freitag – in Broderstorf, ergänzt sein Bestreben und seinen Anspruch, edle Räu-me auf höchstem Niveau von der Schwelle bis zum Stuck für den einzelnen Kunden einzigar-tig anzubieten. Neben hochwertigen Möbeln, Accessoires und Stoffen, bietet Jan Steinberg auch exklusive Möbelbeschichtungen und fugenlose Bäder. Als Geschäftsführer leitet Jan Steinberg ein Team, das dieses Konzept lebt.
Es hat jahrelange Erfahrung in der Umsetzung vom Kundenwunsch zum Traumobjekt. Unter Berücksichtigung individueller Vorstellungen und Stilrichtungen erhält der Kunde von den Fachleuten alles aus einer Hand - Innenarchi-tektur, digitale Planung, Farbberatung und Lichtkonzepte.
Lassen Sie sich gern in einem persönlichen Gespräch beraten und faszinieren, wenn Sie das Studio besuchen und Sie erleben niemals 0815!—KONTAKT:STEINBERG - Faszination RaumNeue Adresse - direkt bei Möbel FreitagMecklenburger Str. 17, 18184 Broderstorf - RostockTel.: 038204 – 67130Fax: 038204 – [email protected]
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LOKALE ÖKONOMIEFokus Schmarler Zentrum: vom Leerstand
zum Wohlstand
Der Stadtteil Schmarl wurde als moderne Großraumsiedlung zu sozialistischen Zeiten geplant – und feierte in diesem Jahr sein 40jähriges Bestehen. Bis zur Wende wurden fünf Schulen und Kindertagesstätten eröffnet sowie ein zentral angelegtes florierendes Stadtteilzentrum mit Kino, Bibliothek, Gaststätten und Cafés betrieben. Das medizinische Zentrum unterstützte die Bevölkerung in Gesundheitsfragen. Ein über den Stadtteil bekanntes und vielseitig kulturelles Leben, wurde im Wossidlo Klub durch den Kulturbund geschaffen. Der Fischereihafen und die VEB Jugendmode Shanty schafften vielen Menschen einen Arbeitsplatz und Auskommen für die Familie.
Nun hat sich die ökonomische, soziale und kulturelle Infrastruktur im Stadtteil seit der Wende massiv verändert. Vieles ist weggebrochen, leergezogen, abgerissen. Auch Neues ist entstanden. Müsste eine Bilanz gezogen werden, würde diese allerdings schwach ausfallen.Nun zeigt sich jedoch Bewegung im Stadtteil. Der Eigentümer des Gewerbekomplexes Schmarler Zentrum möchte investieren, um den Sanierungsrückstand nachzuholen. Zudem soll eine verwahrloste Immobilie im Stadtzentrum abgerissen werden, um diese Fläche neu zu gestalten. Auch werden neue Wohnhäuser mit Garantie auf sozial verträgliche Mieten gebaut.
Um den städtebaulichen Aufschwung für eine positive Dynamik im Stadtteil zu nutzen, geht es uns beim Unternehmerverband Rostock mit dem Projekt BIWAQ in Schmarl nun vor allem darum, den bisherigen Gewerbeleerstand im Einkaufszentrum mit neuen Leben zu füllen – in Schmarl verbirgt sich ein Schatz an Freiflächen, mit großen Schaufenstern und Terrasse zum angrenzendem Park, mitten im Stadtteil. Dieses bisher ungenutzte Potential schafft (Zwischen-) Raum für Existenzgründungen, für Nahversorgung, Kulturschaffende und Vereine – und bringt frischen Wind und neue Impulse für die wirtschaftliche und kulturelle Entwicklung des Standortes.
Unser Ansatz ist es, in einem Netzwerk aus Eigentümern, Wirtschafts-förderung, kommunalen Akteuren, Bewohnerinnen und Bewohnern sowie interessierten Raumsuchenden einen begleiteten und struktu-rierten Prozess hin zu einer gemeinsamen Vision für den Standort zu organisieren. Ziel ist es, ein attraktives und langfristig wirtschaftlich tragfähiges Nutzungskonzept für das Schmarler Zentrum zu erarbei-ten und günstige Bedingungen zu schaffen, für einen Neuanfang in dem einst so glanzvollen Stadtteil Rostocks.
—INTERESSE, MIT UNS INS GESPRÄCH ZU KOMMEN?
Maria Schulz [email protected]
Ellen Fiedelmeier Telefon: 0381 2425814
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am 20. April 2018 in der StadtHalle Rostock
Der Ostseekongress ist zu einer attraktiven Tradition für unsere Mitglieder geworden. Wir als Partner dieses begehrten Kongresses freuen uns, Sie gemeinsam mit Speakers Excellence einzuladen.
Wie jedes Jahr erleben Sie sechs der besten deutschsprachigen Redner, die mit neuen Ideen für Ihr Unternehmen und Ihre persönliche Kar-riere, die wieder mitreißende Vorträge aus den Bereichen „Industrie & Wirtschaft“, „Persönlichkeit & Erfolg“, „Management & Führung“ und „Marke-ting & Verkauf“ im Gepäck haben werden.
Humorvoll, praxisbezogen und inspirierend sorgen sie mit einer Kombination aus Fach-wissen und Entertainment für kompetenten Wissenstransfer und fesselnde Unterhaltung. Sie können sich als Mitglied ab sofort wieder vergünstigte Karten für sich und Ihre Mitarbei-ter über die Geschäftsstelle des Unternehmer-verbandes Rostock sichern, die Fachvorträge als Weiterbildungsveranstaltung, verbunden mit einem Zertifikat, nutzen.
Wir wünschen Ihnen anregende Referate und ein eindrucksvolles Kongress-Rahmenprogramm.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: http://www.speakers-excellence.de/wis-sensforum/ostsee-kongress/
Bestellungen unter: [email protected] oder Telefon: 0381-2425815
25 JAHRE
Die MaschinenBau und Umwelttechnik GmbH feierte in diesem Jahr ihr 25-jähri-ges Bestehen.
Den Schritt in die Selbständigkeit im Jahre 1992 wagten damals drei Kollegen, die an der Universität Rostock bereits in Forschungsprojekten für Kunden aus der Schiffbaubranche zusammen gearbeitet ha-ben. Die MBU GmbH entwickelte sich in den vergangenen 25 Jahren zu einem kompe-tenten Partner für Industrie, Dienstleister und Handwerk. Die derzeit 15 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen betreuen in den Bereichen Beratung und Konstruktion deutschlandweit Kunden aus den verschiedensten Branchen.Die Schwerpunkte der Beratungstätigkeit liegen in der Umsetzung der Management-normen für Umwelt, Energie und Qualität sowie Lebensmittelsicherheit (DIN EN ISO 14001 / 50001 / 9001 / 22001 und IFS) und der Arbeitssicherheit. Der Geschäftsbereich Entwicklung & Konstruktion ist schwer-punktmäßig ausgerichtet auf Planungs- und Konstruktionsleistungen im Schiffsinnenaus-bau und die Genehmigungsplanung von BImSchG-Anlagen.
Das 3D-Laserscannen und die Digitalisierung von Bauteilen ist ein neuer und wichtiger Baustein im Konstruktionsbereich.
Kundennähe, Branchenerfahrung, Engage-ment und Kreativität sowie individuelle Arbeitsbedingungen für unsere Mitarbeiter sind Eckpfeiler für langfristige Kundenbin-dung und das Wachstum unseres Ingenieur-büros.
Mitarbeiter und Gäste beim Jubiläum im Mai 2017
14. OSTSEE-KONGRESSFREITAG, 20. APRIL 2018 · STADTHALLE ROSTOCK · VON 11:30 UHR BIS CA. 20:30 UHR
DAS EVENT FÜR MEHR MOTIVATION UND ERFOLG IN VERKAUF, MARKETING & FÜHRUNG
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„ARBEITSFÄHIGKEIT, LEISTUNGSFÄHIG- KEIT UND LEBENSQUALITÄT – EINE ZENTRALE FÜHRUNGSAUFGABE“
Demografie und Industrie 4.0 sind nur zwei Me-gatrends mit denen sich Unternehmer zeitnah auseinandersetzen müssen. In einem UV-spezial haben sich zwanzig engagierte Praktiker am 15. November in der Hotel- und Wirtschafts- schule Rostock GmbH zu einem intensiven Aus-tausch getroffen. Neue Denkansätze zum Thema „Führen“ werden insbesondere im Wettbewerb um die klugen Köpfe zu einer immer zentraleren Frage in unseren Unternehmen. Führungskräfte müssen sich auf völlig neue Herausforderungen einstellen. In Zeiten der digitalen Transformation und der vollen Auswirkungen einer unumkehr-baren Demografie wird der Erhalt der physischen und psychischen Leistungsfähigkeit der Mitarbei-ter/innen zu einer zentralen Aufgabe bei der Sicherung des zukünftigen Unternehmenser-folgs in einer immer älter werdenden Gesell-
schaft. Gemeinsam mit unserem Moderator Herrn Uwe Dotzlaff (Dotzlaff Consulting GmbH - Unternehmensberater, Coach, Moderator, Hochschuldozent…) wurden in einer interakti-ven Veranstaltung Erfahrungen ausgetauscht, Chancen und Risiken ausgelotet, Best-Practice diskutiert und neue Denkansätze besprochen. Das Ziel: Wieder einmal in einer Gruppe von „Bescheidwissern“ (vielleicht neu und anders) darüber nachzudenken, wurde erreicht. Ein gelungener Auftakt das Thema aus neuen Blick-winkeln zu sehen.
—TEXT: Uwe Dotzlaff
Unverbindliche Beratung 0385 39 555–0Weitere Informationen unter www.mbm-v.de
WACHSTUMSIMPULS FÜR INNOVATIONSTRÄGERMit den Förderprogrammen MBMV innoSTART* und MBMV innoPRO
Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern unterstützt innovative und technologieorientierte Unternehmen in unserem Land mit soliden Finanzierungen.
Ihre Vorteile: Innovatives Kapital. Voller Spielraum.
*Gefördert durch: EuropäischE union Europäischer sozialfonds
EUROPÄISCHE UNIONEuropäischer Fonds für Regionale Entwicklung
UZ MBMV inno 1/3 , 175 x 125 mm mit Anschnitt
Uwe Dotzlaff (links) im Seminar UV-spezial am 15.11.2017
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ANDINNOVATIONSSPLITTER
Das R im Kreis ® – Ein Symbol mit Besonderheiten!
Auf vielen Produkten, Zeitschriften, Katalogen und Websites wird Ihnen bei Firmen- und Pro-duktnamen das Symbol ® (Registered) begegnen. Bei der Verwendung dieses Symboles werden oft jedoch oft Fehler begangen, die häufig kos-tenpflichtige Abmahnungen nach sich ziehen. Unternehmen und Einzelpersonen, die dieses Zeichen unbefugt ohne die entsprechenden amtlichen Berechtigungen benutzen, verhalten sich wettbewerbswidrig. Wann und in welcher Form ist aber die Verwen-dung dieses Zeichens nun zulässig?Die Bedeutung dieses Zeichens ist anhand des enthaltenen Buchstabens für den Betrachter nicht ohne weiteres zu erkennen. Das Zei-chen stammt aus dem anglo-amerikanischen Rechtskreis und findet sich stets unmittelbar neben dem geschützten Markenzeichen. Das Zeichen ® steht somit für „registered trademark“ und kennzeichnet eine eingetragene Marke. Die Betonung liegt hierbei auf „eingetragene Marke“! Die Eintragung im Markenregister für die Marke muss tatsächlich bestehen, da es sich ansonsten um eine unzulässige Markenberühmung handelt und eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung droht. Eine Verwendung des Zeichens ® ab der Einreichung der Markenanmeldung, zum Beispiel beim Deutschen Patent- und Marken-amt in München, würde die angesprochenen Verkehrskreise über eine angeblich bereits bestehende Marke täuschen. Der Anmelder dieser Marke würde sich somit wettbewerbswid-rig verhalten.Unternehmen und Einzelpersonen verwenden des Weiteren das Zeichen ® oft im Zusammen-hang mit einer tatsächlich eingetragenen Marke, täuschen aber in der Folge die angesprochenen Verkehrskreise über Art und Umfang der Marke. Dies gilt insbesondere für die Verwendung des Zeichens ® im Zusammenhang mit Waren und Dienstleistungen, für welche die Marke gar keine amtliche Eintragung gefunden hat. Wir sehen also, dass auch bei der Verwendung des Zeichens ® an Marken der Grundsatz gilt: „Wissen schützt vor Schaden“!
Bei der Entwicklung und dem Schutz Ihrer Produktideen unterstützt Sie jederzeitIhr InnovationsbeauftragterDipl.-Ing. (FH), Pat.-Ing. Holger Stolz
2. BREITBANDFORUM
6. ROSTOCKER BÜRGER-BRUNCH AM 10.06.2018Gemeinsam für eine gute Sache
Am 26.10. 2017 fand das 2. Breitbandforum unter der Schirmherrschaft des eGo-MV, des Ministeri-ums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung MV, der Wavin GmbH und der Berthold Sichert GmbH in der Rostocker Hanse Messe statt.Mit einem Messestand waren unsere Mitglieder Anne Weber, VIA Personalmanagement und Jens Opitz, FTTX-FITH Consulting präsent. Der gemeinsame Messeauftritt mit dem UV-MV, ver-treten durch Holger Stolz, ist als Erfordernis für ein Handeln mit Blick auf neue Aufgaben zu werten.In die 5G Digitalisierungsstrategie des Bundes zwischen Industrie, Wissenschaft und Politik bringt Jens Opitz sein Wissen ein, besonders in die, für das Land MV potentiellen Bereiche wie Telemedizin, 5G Infrastruktur für Smart City, Energie 4.0, Digitalisierung der Landwirtschaft, Industrie 4.0, einschließlich Transport & Logistik sowie Medien- und Kreativwirtschaft. Er greift
dabei auf über 25-jährige Erfahrungen in der Errichtung von Glasfasernetzen zurück. Für den Ausbau der Breitbandnetze entsteht ein stark wachsender Mitarbeiterbedarf. Hier ist Anne Weber im Bereich Personal aktiv. Gemeinsam mit Jens Opitz wird die Ausbildung und Zertifizierung von Fachkräften im gesamten Bundesgebiet unterstützt. Sie richten Ihr Engagement auf die Personalentwicklung Zukunft 4.0 sowie auf die Neuausrichtung von Personal für neue Geschäfts-modelle in der Digitalisierung aus. Diese wie den sprichwörtlichen „Gigabit Strand-korb“ von Minister Pegel wahr werden zu lassen, verdeutlichen die Chancen für MV Potentiale zu heben und nutzbringend für die Region, ihre Menschen und Unternehmen einzusetzen.
Fragen zum Artikel beantwortet Ihnen gerne Anne Weber. [email protected]
Auch im Jahr des 800. Stadtjubiläums veran-staltet die Hanseatische Bürgerstiftung Rostock den Bürgerbrunch auf dem Universitätsplatz.Das größte wohltätige Picknick in Mecklen-burg-Vorpommern zieht Jahr für Jahr mehr engagierte Bürger zu diesem einzigartigen Erlebnis an.Die hier eingenommenen Spenden, in 2017 immerhin 12.000 Euro, kommen Rostocker Schulen für besondere Projekte zugute.
Viele Unternehmen nutzen dieses attraktive Event, um ihren Mitarbeitern und deren Famili-en ein besonderes Geschenk zu machen. Wäre das nicht auch für Sie eine schöne Idee für ein Weihnachtsgeschenk? Ab sofort können Sie über die Webseite der Bürgerstiftung entsprechende Gutscheine bestellen. In Kürze werden auch die Tischreservierungen online freigeschaltet.www.buergerstiftung-rostock.de
Zu Gast auf dem Messestand Minister Christian Pegel und
Rainer Albrecht MdL MV
v.r.n.l. Holger Stolz UV Rostock, Minister Christian Pegel,
Anne Weber VIA Personalmanagement, Rainer Albrecht
MdL MV, Jens Opitz FTTX-FITH Consulting
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Unter diesem Motto lud der Unternehmer-verband gemeinsam mit der BARMER im Oktober zu einer persönlichen „Sprechstun-de“ mit Konrad Friese, Diät-und Ernährungs-therapeut, ein.Eine Aufklärung, die sich lohnt: Denn wir alle verbringen einen großen Teil unserer Zeit an unserem Arbeitsplatz. Was liegt also näher, als dafür zu sorgen, unser Arbeitsumfeld so zu gestalten, dass es für den Erhalt unserer Gesundheit förderlich ist? Viele Unterneh-men haben dies für sich bereits erkannt. Sie haben die Gesundheitsförderung zu einer Managementaufgabe in ihren Betrieben gemacht. Es steht fest: Investitionen in die Gesundheitsförderung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, gerade auch von kleinen und mittleren Betrieben, sind immer Inves-titionen in die Zukunft unserer Gesellschaft. Gesunde Beschäftigte in gesunden Unter-
nehmen ist ein Ziel, an dem sich alle im Betrieb beteiligen können, sowohl die Unter-nehmensleitung als auch die Beschäftigten sowie die Betriebs- und Personalräte.
—KONTAKT:Praxis für Diät- und ErnährungstherapieKonrad FrieseFichtestraße 4 (Ärztehaus)17087 AltentreptowTel.: 03961 25 50 54 [email protected]
ERNÄHRUNGSIRRTÜMERGesunde Beschäftigte
Besser mit uns.
Gefördert durch:EuropäischE union Europäischer sozialfonds
EUROPÄISCHE UNIONEuropäischer Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raums
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Finanzierungen für neue Produkte in der Ernährungs- und Landwirtschaft. Haben Ihre Ideen gefruchtet? Dann wird es jetzt Zeit, erfolgreich zu ernten! Mit einem ErLa-Darlehen für neue Produkte in der Ernährungs- und Landwirt-schaft bieten wir das perfekte Finanzierungsprogramm. Für Investitionen und Betriebsmittel zur Realisierung einer erfolgreichen Markteinführung.
FORTSCHRITT IST DIE GRUNDLAGE FÜR EIN GESUNDES WACHSTUM.
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Wir beraten Sie gern:
Norbert Lüdde (BARMER Rostock), Manuela Balan,
Konrad Friese
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Mit dem bevorstehenden Jahresende stellt sich vielen Unternehmen wiederum die Aufgabe der Offenlegung ihrer handelsrechtlichen Rech-nungslegungsunterlagen beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers. Die offenge-legten Unterlagen sind über www.bundesan-zeiger für jedermann im Internet einsehbar. Die gesetzlichen Vorgaben müssen erfüllt werden, da ansonsten empfindliche Sanktionen drohen. Gleichzeitig besteht vielfach das Interesse, möglichst nur die notwendigen Informationen über das eigene Unternehmen offenzulegen bzw. diese Informationen zielgerichtet im Sinne der Unternehmens-und Kommunikationspolitik zu gestalten. Erstmals mit der Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Jahr 2016 sind ferner die durch das BilRUG verschärften Offenlegungsvorschriften zu beachten. Die handelsrechtliche Offenlegung ist in den §§ 325 ff. HGB geregelt. Daneben existieren für bestimmte Unternehmen auch spezialgesetz-liche Vorschriften, die ergänzend zu beachten sind (zum Beispiel das Publizitätsgesetz oder für kommunale Unternehmen in Mecklenburg-Vor-pommern die Regelungen in § 14 Abs. 5 KPG M-V). Auch statuarische Regelungen, deren regelmäßige Überprüfung zu empfehlen ist, können existieren. Die nachfolgenden Ausfüh-rungen konzentrieren sich auf Offenlegungsfra-gen zum Jahresabschluss und Lagebericht nach dem HGB. Offenlegungspflichtig sind alle Kapitalgesell-schaften (AG, GmbH, Kommanditgesellschaft auf Aktien) sowie Personenhandelsgesellschaf-ten (OHG, KG), bei denen nicht mindestens ein persönlich haftender Gesellschafter eine natürlich Person oder eine weitere Personenge-sellschaft mit eine natürlichen Person als Gesell-schafter ist. Letzteres trifft insbesondere auf die typisch strukturierte GmbH & Co. KG zu. Offenlegungspflichtig sind grundsätzlich der festgestellte Jahresabschluss, der Lagebericht, der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers bzw. ggf. der Vermerk über dessen Versagung sowie – soweit zutreffend - der Bericht des Auf-sichtsrates und die nach § 161 AktG vorgeschrie-bene Erklärung zum Corporate Governance Kodex. Diese umfassende Offenlegungspflicht gilt für alle „großen“ (§ 267 HGB) offenlegungs-
pflichtigen Gesellschaften. Für „mittelgroße“ oder „kleine“ Gesellschaften gibt es eine Vielzahl von Erleichterungen. Die Regelungen hierfür finden sich im Wesentlichen in § 327 für mittelgroße Unternehmen und in § 326 Abs. 1 HGB für kleine Unternehmen. Kleinstkapitalgesellschaften können ihre Offenlegungspflicht auch durch Hinterlegung ihrer Bilanz in elektronischer Form beim Betreiber des Bundesanzeigers erfüllen. Damit ist diese Bilanz nicht mehr unmittelbar über das Internet einsehbar. Bestimmte als Aufstellungsvorschrift konzipierte Wahlrechte lassen sich nach herrschender Mei-nung auch noch bei der Offenlegung nutzen. Dieses gilt insbesondere für die Möglichkeit nach § 276 HGB, bestimmte Posten der Gewinn- und Verlustrechnung zu einem Posten „Roher-gebnis“ zusammenzufassen. Diese Möglichkeit ist sicherlich auch im Rahmen der Offenlegung interessant, verhindert sie doch einen Einblick in die Rohgewinnmarge des Unternehmens. Da andererseits ohne ausdrückliche Ausnahmere-gelungen Inhalte eines festgestellten Jahresab-schlusses und Lageberichts bei der Offenlegung nicht weggelassen werden dürfen, empfiehlt sich im Rahmen des gesetzlich Möglichen, be-reits bei Aufstellung insbesondere des Lagebe-richtes und Anhangs die hier aufgenommenen Informationen auch im Hinblick auf die später notwendige Offenlegung zu hinterfragen. Nicht gesetzliche geforderte Informationen können den jeweiligen Adressaten auch anderweitig – zum Beispiel in Form eines Geschäftsberichts – vermittelt werden. Die durch das BilRUG geänderten handelsrecht-lichen Vorschriften zur Offenlegung sind bei kalendergleichem Geschäftsjahr erstmals auf die Jahresabschlüsse anzuwenden, die für das Geschäftsjahr 2016 offenzulegen sind. Die Of-fenlegungsfrist beträgt ein Jahr nach Abschluss des Geschäftsjahrs. Die bisher bestehende Möglichkeit, den Feststellungsbeschluss und den Bestätigungsvermerk nachzureichen, ist entfallen. Der Jahresabschluss (und Lagebericht) muss demnach innerhalb von 12 Monaten nach Schluss des Geschäftsjahres erstellt, geprüft (sofern prüfungspflichtig), festgestellt und offengelegt worden sein. Der Bericht des Aufsichtsrates und die Erklärung nach
§ 161 AktG sind abweichend hiervon spätestens mit ihrem Vorliegen offenzulegen. Der Ergebnis-verwendungsbeschluss bzw. –vorschlag ist nach der Neuregelung in § 285 Nr. 34 HGB nunmehr bei „großen“ und „mittelgroßen“ Unternehmen Teil des Anhangs. Da regelmäßig bei Aufstellung des Jahresabschlusses nur ein Ergebnisver-wendungsbeschluss aufgenommen werden kann, ist der Ergebnisverwendungsbeschluss unverzüglich nach seinem Vorliegen und damit gegebenenfalls gesondert offenzulegen. Ferner ist die bisher bestehende Möglichkeit für eine GmbH, die Angaben zur Ergebnisverwendung wegzulassen, sofern sich hieraus die Gewinnan-teile von natürlichen Personen, die Gesellschaf-ter sind, feststellen lassen, entfallen. Mit dem bevorstehenden Jahresende und vor dem Hintergrund der durch das BilRUG verschärften Offenlegungsverpflichtungen sollte jetzt abschließend geprüft werden, ob alle notwendige Schritte eingeleitet wurden bzw. alle notwendigen Unterlagen vorliegen, um eine ordnungsgemäße Offenlegung bis zum 31. Dezember 2017 durchführen zu können.
BilRUGVerschärfung der handelsrechtlichen Offenlegungsvorschriften
durch das Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz
—KONTAKT:BDO AG WirtschaftsprüfungsgesellschaftFreiligrathstraße 11, 18055 RostockTelefon: 0381 4930280www.bdo.de
—GERNOT POTZDipl . KaufmannWirtschaftsprüfer Steuerberater, BDO AG
GERNOT POTZ BERÄT ZU
STEUERFRAGEN
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UNTERNEHMENSNACHFOLGEMit kalter oder warmer Hand?
INTERNATIONALE WIRTSCHAFTSKONTAKTEStärkung unserer Wirtschaft
Wer sein Unternehmen erst mit seinem Tod an seinen Nachfolger abgeben will, muss vor allem an umfassende Vollmachten und an ein Unternehmertestament denken. Empfeh-lenswert ist dieser Weg jedoch nicht. Aus den nachgenannten Gründen sollte die familien-interne Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten des Unternehmers erfolgen: · der Senior kann mit Rat und Tat dem Exis-
tenzgründer noch beistehen.· durch Rücktrittsvorbehalte, Bedingungen o.ä.
können Fehlentwicklungen (z.B. Vorver-sterben des Übernehmers, Insolvenz etc.) korrigiert werden.
· Pflichtteilsberechtigte können durch Vertragsgestaltung (Verzichtsverträge, stille Gesellschaft etc.) eingebunden werden.
· eine gleitende Übertragung mit schrittweiser Abtretung von Geschäftsanteilen ist möglich.
· bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer kön-nen die persönlichen Freibeträge alle 10 Jahre erneut in Anspruch genommen werden.
· künftige Wertsteigerungen des bereits übertragenden Vermögens unterliegen nicht mehr der Erbschaftsteuer.
· der Zeitpunkt der Steuerentstehung lässt sich
steuern und ist nicht abhängig von der Zufäl-ligkeit des Todestags. Das hat Bedeutung für schwankende Größen, wie die des Unterneh-menswerts oder der Lohnsumme bzw. die Einhaltung von steuerlichen Behaltensfristen.
· für die gesamte Familie können einkom-mensteuerliche Vorteile erzielt werden durch Ausnutzung von Freibeträgen oder Progressi-onsvorteilen.
· das anwendbare Recht ist bekannt, welches Recht im Todeszeitpunkt maßgeblich sein wird, ist unklar. Dagegen ist das maßgebliche Recht bei der Übertragung mit warmer Hand bestimmbar und verlässlich zu gestalten.
Bei der familieninternen Unternehmensnachfol-ge ist das Hauptinteresse darauf gerichtet, das Unternehmen lebensfähig zu halten. Dane-
ben verfolgt ein verheirateter Unternehmer regelmäßig das Ziel, dass er und sein Ehegat-te auskömmlich versorgt sind. Weichende Abkömmlinge sollen gerecht bedacht werden, was aber nicht unbedingt bedeutet, dass sie gleichwertig zu bedenken sind. Sowohl die Versorgungsansprüche des Übergebers und dessen Ehegatten, als auch die Abfindungs-ansprüche der weichenden Kinder setzen die Leistungsfähigkeit des Unternehmens voraus, es sei denn, es sind noch ausreichende weitere Vermögensgegenstände vorhanden. Die Optimierung aller Vorteile erfolgt bei einer gleitenden Übertragung des Unternehmens.
Dr. Roland Suppliet, Notar in Rostock
Die Verbesserung von internationalen Wirtschaftsbeziehungen ist ein wichtiger Bestandteil der strategischen Ausrichtung unseres Verbandes. Nun ist es gelungen, mit Hilfe einer Förderung des Wirtschaftsministe-riums, für ein Jahr dieses Thema noch mehr in den Vordergrund zu rücken. Neben einer Fülle von Informationen, die wir so für Sie zusammenstellen werden, sollen echte neue Wirtschaftskontakte entstehen. Im November haben wir Wirtschaftsvertreter aus der Ukraine und aus Holland in Rostock begrüßt und in diesen ersten Gesprächen konkrete Möglich-keiten und Interessenlagen sondiert. Sehr hilfreich bei der Suche nach neuen
Kontakten ist auch unsere Mitgliedschaft im Wirtschaftsbund Hanse e.V.An der diesjährigen Mitgliederversammlung nahmen Wirtschaftsvertreter aus europäi-schen Hansestädten wie England, Holland, Estland, Russland, Deutschland, Dänemark und Schweden teil. Es ist auch in diesem Kreis ein großes Interesse an konkreten Kontakten zu spüren und wir können sicher sein, dass wir noch vor dem großen Hanse Kongress im Juni 2018 weitere internationale Gäste in Rostock begrüßen können.
Vertiefungsworkshops zum Thema Unternehmensnachfolge10.01.2018 Finanzierung und Förderung17.01.2018 Unternehmertestament, Unternehmervollmacht und Notfallhandbuch24.01.2018 Vorbereitung Nachfolge/Unternehmensbewertung31.01.2018 Steuern und Recht
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Fast 30 Versicherungsfachleute und Vor-sorgeexperten bilden das Team des Versi-cherungsZentrums der OstseeSparkasse Rostock (OSPA), das seinen Hauptsitz im Erdgeschoss der Rostocker OSPA-Zentrale Am Vögenteich hat. Hier geht es um priva-te Rentenvorsorge, Haftpflichtversicherun-gen & Co. für Privatkunden genauso wie für Selbstständige und Unternehmer. – Um „Sachen also, über die vielfach das Gefühl entscheidet“, wie Henri Martens, der Leiter des VersicherungsZentrums, weiß.
Aufgabe seiner Mitarbeiter ist es deshalb, im persönlichen Kundengespräch ganz rational auf Fakten zu verweisen. Denn wer gibt schon gern heute Geld aus, um sich für über-morgen abzusichern oder um für Situationen gewappnet zu sein, die wahrscheinlich und hoffentlich nie eintreten?
„Besonders Unternehmer sparen oft an der Absicherung“, bedauert Rico Mehnert, Ansprechpartner für Firmen- und Geschäfts-kunden. Erst, wenn die Tücken des Alltags für einen Schadensfall sorgen, kommt das böse Erwachen. Dem vorzubeugen, hat sich der Versicherungsexperte auf die Fahnen geschrieben. Kleine Unfälle ziehen gerade hier eine große Wirkung nach sich: Ein Eimer, der dem Handwerker auf dem Baugerüst aus der Hand gleitet und einen Spaziergänger verletzt, ein Wasserschaden, der den ganzen Betrieb lahmlegt …
Versicherungen sind wichtig, aber nicht jede Versicherung ist für jede Lebenssituation geeignet. Rico Mehnert und seine Kollegen wissen, welche Versicherung für Selbststän-dige und Unternehmer entscheidend ist, welche hilft, wenn der Ernstfall eintritt. „Un-
ternehmen, die spezielle Aufgaben wahrneh-men, brauchen auch spezielle Versicherun-gen. Welche die richtigen und in welchem Umfang sie sinnvoll sind, das analysieren wir gemeinsam und stricken dann das passende Versicherungskonzept.“
Übrigens: Die Absicherung der Lebensrisiken ist nichts, was zwischen Tür und Angel ent-schieden werden sollte. Henri Martens erläu-tert: „Die Spezialisten der OSPA verschaffen sich zuerst einen genauen Überblick über die privaten, finanziellen und betrieblichen Risi-ken.“ Vor allem bieten sie – gemeinsam mit dem im Unternehmen bekannten Firmen- oder Geschäftskundenberater – konkrete Lösungen für den individuellen Bedarf. Dazu halten sie neben Betriebsbegehungen und Begutachtungen Beratung mit System vor.
KOMPETENZ UND SERVICE IN SACHEN VERSICHERUNGEN
OSPA VersicherungsZentrum komplettiert ganzheitliches Beratungsangebot
RÜRUP MACHT’S MÖGLICHStaatlich gefördert ist die BasisRente des OSPA-Partners neue leben die richtige Wahl für alle Unternehmer und Selbststän-digen, die eine verlässliche und steuerlich attraktive Form der Altersvorsorge suchen.• Individuelle und flexible Beitragshöhe,
Laufzeit und Versicherungssumme• Garantierter Mindestzins – zusätzliche
Erträge in Form der Überschussbeteiligung möglich
• Lebenslange, monatliche Rentenzahlung – mit flexiblem Rentenbeginn ab Vollen-dung des 62. Lebensjahres
• Keine Gesundheitsprüfung• Beiträge als Vorsorgeaufwendungen
steuerlich absetzbar
• Hartz-IV- und insolvenzsicher: Kein Zugriff Dritter bei Arbeitslosigkeit und Insolvenz
Übergang zur nachgelagerten Besteuerung. Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversi-cherung und neue leben BasisRente können steuermindernd abgesetzt werden. Im Jahr 2017 sind das 84 % der jährlichen Beitrags-summe von maximal 23.362 Euro (Ledige) bzw. 46.724 Euro (Verheiratete). Bis ins Jahr 2025 erhöht sich dieser Prozentsatz auf 100 %.
Im Gegenzug unterliegen die aus dieser Altersvorsorge erzielten Alterseinkünfte der Einkommensteuer. Die Höhe des steuer-pflichtigen Anteils richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns und bleibt für die gesamte Laufzeit bestehen.
—KONTAKT: OstseeSparkasse RostockRico Mehnert, Telefon: 0381 643-1274, rmehnert@ospa .dewww .ospa .de | Firmenkunden |Vorsorgen und Absichern
„Wir lassen Sie nicht im Regen stehen“,
verspricht Rico Mehnert,
Ansprechpartner für Firmen- und
Geschäftskunden im OSPA VersicherungsZentrum.
(Foto: OSPA)
Tipp: Besonders lohnend ist die neue leben BasisRente für rentennahe Jahrgänge, die vor dem Eintritt in den Ruhestand Einmalbeiträge in eine lebenslange, geförderte Altersvorsorge umwandeln wollen.
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IMPRESSUMHerausgeberUnternehmerverbandRostock-Mittleres Mecklenburg e.V.Wilhelm-Külz-Platz 4 · 18055 RostockTelefon: 0381 24 25 80 · Telefax: 0381 24 25 818E-Mail: [email protected]: www.uv-mv.de
RedaktionsleitungManuela Balan (V.i.S.d.P.)
RedaktionAnica Jüngling
Design-Konzept und Layoutfrischfang – Agentur für KommunikationsdesignAntje KammrathStephanstraße 2 · 18055 RostockE-Mail: [email protected]: www.frischfang.de
Anzeigenleitungfrischfang – Agentur für Kommunikationsdesign
DruckHAHN Media + Druck GmbH
Auflage 1000 Stück
Bildrechte Titel: Oskar-Patzelt-Stiftung, Boris Löffert, S. 3, 4, 7, 8, 11, 16, 18 UV Rostock, S. 5 Jörg Herfort, FBM, S. 6 SOLMON Consulting, S. 9 Joachim Kloock, S. 10 Förster Kraft, S. 12 Wockenfuß Hörakustik und Toyota Auto- haus Wahl, S. 13 Steinberg und CBB, S. 14 Heinz Dittmann, Lutz Nippert-Grepin, Isolde Schmidt, Broschüre Sehenswertes Rostock, S. 15 MBU, S. 17 Bert Scharffenberg und Hanseatische Bürgerstiftung, S. 19 BDO, S. 20 Wirtschafts- hanse, S. 21 OSPA, S. 22 HMT
Für unaufgefordert eingesandte Manuskripte übernehmen wir keine Gewähr. Der nächste WIRTSCHAFTSREPORTerscheint Mitte März 2018.
JAHRESAUSKLANG AM15. DEZEMBER 2017UM 18.00 UHRKammermusiksaalder HMT–Hochschule für Musik und TheaterBeim Katharinenstift 8, 18055 Rostock
Wie in jedem Jahr laden wir unsere Mitglieder, Gäste und Partner zu einem festlichen Jahresausklang ein, um uns für die gute Zusammenarbeit im zu Ende gehenden Jahr mit einem Adventsstrauß Klassischer Musik zu bedanken.
Freuen Sie sich mit uns auf ein abwechslungsreiches Konzert, gestaltet von Stipendiaten der Horst-Rahe-Stiftung.
Wir empfangen Sie ab 17.00 Uhr mit weihnachtlichen Köstlichkeiten am Kammermusik-saal der HMT.
Sollten es Ihnen nicht möglich sein zum Weihnachtskonzert zu kommen, wünschen wir Ihnen und Ihrer Familie ein schönes, besinnliches Weihnachtsfest und für das neue Jahr viel Freude und vor allem Gesundheit.
Ihr Team vom Unternehmerverband Rostock-Mittleres Mecklenburg e.V. Und wenn Sie noch keine passende Geschenkidee für Ihre Mitarbeiter oder Kunden haben – hier unsere Geschenktipps:
Der Unternehmerverband Rostock-Mittleres Mecklenburg e.V. lädt Sie herzlich ein zum
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GESCHENKTIPPS: · Tickets für den Hanse Kongress · Gutschein für einen Platz/Tisch beim Bürgerbrunch · Tickets für den Ostsee-Kongress
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