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1
UNTERNEHMENSSTEUERREFORM
2008
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2
Gewerbesteuer
Im Bereich der Gewerbesteuer bringt die Unter-
nehmensteuerreform wesentliche Veränderungen:
1. Die Gewerbesteuer ist nicht mehr als Betriebs-
ausgabe abziehbar.
2. Der für Einzelunternehmen und Personengesell-
schaften bestehende sogen. Staffeltarif wird
abgeschafft.
3. Die Gewerbesteuermesszahl wird von 5 % auf
3,5 % reduziert
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3
Gewerbesteuer
4. der zur Anrechnung auf die Einkommensteuer
maßgebende Faktor wird von bisher 1,8 auf 3,8 erhöht.
(Vorteil nur für Einzelunternehmen und Personengesellschaften)
5. Erweiterung der Hinzurechnungen auf alle Zins- und Finanzierungsanteile über einen fiktiven Zinsanteil.
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4
Gewerbesteuer
6. Verringerung des Hinzurechnungsfaktors von derzeit 50 v. H. auf 25 v. H.
7. Einführung eines Hinzurechnungsfreibetrages von Euro 100.000,00.
unverändert bleibt:Die Anrechnung der Gewerbesteuer bei der Ein-kommensteuer erfolgt nur auf gewerbliche Einkünfte.(Verrechnung positiver und negativer Einkünfte sogen. horizontaler Verlustausgleich)
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5
GewerbesteuerHinzurechnung eines fiktiven Zinsanteils
Fiktiver Zinsanteil
Zinsen, Renten, dauernde Lasten,
Gewinnanteile stiller Gesellschafter 100 %
Mieten, Pachten und Leasingraten für
bewegliche Wirtschaftsgüter, Lizenzen 20 %
Mieten, Pachten und Leasingraten für
unbewegliche Wirtschaftsgüter 65 %
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6
GewerbesteuerVergleich 2007 / 2008
Unternehmer U. zahlt jährlich Leasinggebühren von 10.000,00 €, Miete für eine Immobilie 100.000,00 € sowie Schuldzinsen für langfristige und kurzfristige Verbindlichkeiten von je 25.000,00 €.
Der jährliche Gewinn liegt bei 50.000,00 €
Hebesatz der Gemeinde 450 %
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Gewerbesteuer
Hinzurechnung: 2007 2008 Schuldzinsen kurzfr. (zu 100 %) 25.000,00 €Schuldzinsen langfr. (zu 50 bzw. 100 %) 12.500,00 € 25.000,00 €Leasinggebühren (zu 20 %) 2.000,00 €Miete Immobilie ( zu 65 %) 65.000,00 €Summe der Hinzurechnungen /Finanzierungsentgelte 12.500,00 € 117.000,00€./. Freibetrag 100.000,00€Verbleiben 17.000,00 €Hinzurechnung 12.500,00 € 4.250,00 €
( 25 %)
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Gewerbesteuer
2007 2008Gewinn vor Gewerbesteuer 50.000,00 € 50.000,00 €abzüglich Gewerbesteuer 3.092,00 €
46.908,00 € 50.000,00 €Hinzurechnung 12.500,00 € 4.250,00 €
59.408,00 € 54.250,00 €abzüglich Freibetrag 24.500,00 € 24.500,00 €(EU/Pers.G)
34.908,00 € 29.750,00 €
Steuermesszahl Staffeltarif 687Steuermesszahl reduziert 3,5 % 1.041x Hebesatz 450 % = Gewerbesteuer 3.091,50 € 4.684,50 €
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Geringwertige Wirtschaftsgüter
Reduzierung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter
von derzeit 410,00 € netto Anschaffungskosten auf 150,00 €.
Dafür Einführung eines jahrgangsbezogenen Sammelpostens für alle beweglichen, abnutzbaren Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit AK / HK von mehr als 150,00 € bis zu 1.000,00 €.
(Abschreibung linear auf 5 Jahre / 20 %)
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Geringwertige Wirtschaftgüter
Problem:
• Durch Veräußerung, Entnahme oder Wertminderungen wird der Wert des Sammelpostens nicht beeinflusst.
(rein steuerlicher Ansatz, ist handelrechtlich nicht möglich)
• Ein erheblicher Teil der EDV Hardware wird somit auf 5 Jahre statt bisher auf 3 Jahre abgeschrieben.
(Lösung: Bildung eines Investitionsabzugsbetrages im Vorfeld)
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Investitionsabzugsbetrag
Die bisherige Ansparrücklage wird künftige durch einen neuen Investitionsabzugsbetrag für kleine und mittlere Betriebe ersetzt. Im Rahmen der Neuregelung wird auf die bisherige Existenzgründerrücklage verzichtet.
Kreis der Anspruchsberechtigten:
Zum Kreis der Anspruchsberechtigten rechnen – wie bisher –
• der Gewerbetreibende und der selbständig Tätige, die ihren Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermitteln,
• der Land- und Forstwirt
• der Gewerbetreibende und der selbständig Tätige, die ihren Gewinn durch Einnahmen- Überschussrechnung ermitteln
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Investitionsabzugsbetrag
Die für die einzelnen Gruppen von Steuerpflichtigen maßgebenden Grenzwerte sind nachfolgend aufgeführt:
• Gewerbetreibender
Buchführung Einnahmen-Überschussrechnung
Betriebsvermögen Gewinn im Abzugsjahrim Abzugsjahr (ohne Investitionsabzugsbetrag)
≤235.000 € ≤100.000 €
• Selbständig Tätiger
Buchführung Einnahmen-Überschussrechnung
Betriebsvermögen Gewinn im Abzugsjahrim Abzugsjahr (ohne Investitionsabzugsbetrag)≤235.000 € ≤100.000 €
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Investitionsabzugsbetrag
Voraussetzungen:
der Steuerpflichtige beabsichtigt, das begünstigte Wirtschaftsgut
voraussichtlich
a) in den dem Wirtschaftsjahr des Abzuges folgenden drei
Wirtschaftsjahren anzuschaffen oder herzustellen;
b) mindestens bis zum Ende des dem Wirtschaftsjahr der
Anschaffung oder Herstellung folgenden Wirtschaftjahres in
einer inländischen Betriebsstätte des Betriebes ausschließ-
lich oder fast ausschließlich betrieblich zu nutzen
(90 % Grenze)
und
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Investitionsabzugsbetrag
3. der Steuerpflichtige das begünstigte Wirtschaftsgut seiner Funktion nach benennt.
Nicht erforderlich Ausreichend
Pkw, BMW 3er-Reihe Pkw
Mähdrescher Landwirtschaftliches Nutzfahrzeug
Traktor
GabelstaplerTransportfahrzeug
Lkw
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Investitionsabzugsbetrag
Der Investitionsabzugsbetrag kann auch in Anspruch genommen,
wenn dadurch Verluste entstehen.
Der Höchstbetrag für die insgesamt vorzunehmenden Investitions-
abzugsbeträge ist von bisher 154.000, € auf 200.000,00 € aufge-
stockt worden.
Der Abzugsbetrag kann - wie bisher – in Höhe von 40 % der
voraussichtlichen AK / HK gebildet werden
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Investitionsabzugsbetrag
Er ist nicht mehr auf die Anschaffung neuer Wirtschaftsgüter
beschränkt, sondern kann auch für die geplante Anschaffung
gebrauchter Wirtschaftsgüter gebildet werden.
Der Abzug des Investitionsabzugsbetrages erfolgt außerbilanziell.
Der Investitionsabzugsbetrag wird bei Nichtinanspruchnahme nicht
aufgelöst, sondern im Jahr der Bildung rückgängig gemacht.
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InvestitionsabzugsbetragRückgängigmachung des Investitionsabzugsbetrages
Zu einer Rückgängigmachung kommt es u. a. dann, wenn:
- die geplante Investition innerhalb des Investitionszeitraums von 3 Jahren nicht vorgenommen wurde,
oder
- die Investition geringer ausgefallen ist, als ursprünglich bei der Inanspruchnahme des Abzugsbetrags vorgesehen.
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InvestitionsabzugsbetragAuflösung bei Inanspruchnahme
- Hinzurechnung außerbilanziell
- gewinnmindernde Kürzung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsgutes.
Hierdurch vermindert sich die Bemessungsgrundlage für die
Absetzung für Abnutzung, erhöhte Absetzungen und Sonder-
abschreibungen.
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Investitionsabzugsbetrag
Beispiel:
Unternehmer U beabsichtigt in 2010 einen gebrauchten Lkw für 50.000 € anzuschaffen. Für 2007 nimmt er einen Investitions-abzugsbetrag von 10.000 €1 in Anspruch. Die tatsächlichen Anschaffungskosten des im April 2010 angeschafften Lkw
betragenin 2010:
a) 30.000 €b) 60.000 €
Die Nutzungsdauer soll 6 Jahre betragen.
1 Anm: Zulässig wären 40 % von 50.000 € = 20.000 €
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Investitionsabzugsbetrag
zu a)
tatsächliche AK 30.000 €
aufwandsmäßige Minderung nach § 7 g Abs. 2 EStG 10.000 € -10.000 €geminderte AfA-Bemessungsgrundlage 20.000 €
gewinnerhöhende Auflösung des Abzugsbetrags +10.000 €
maximale Sonder-AfA, § 7 g Abs. 5 EStF (20 %) 4.000 € -4.000 €zzgl. zeitanteilige lineare AfA, ND 6 Jahre, davon 9/12 2.500 € -2.500 €
13.500 €
Summe "AfA-Aufwand" im Jahr der Investition 6.500 €
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Investitionsabzugsbetrag
zu b)
tatsächliche AK 60.000 €
aufwandsmäßige Minderung nach § 7 g Abs. 2 EStG 10.000 € -10.000 €
geminderte AfA-Bemessungsgrundlage 50.000 €
gewinnerhöhende Auflösung des Abzugsbetrags +10000 €
maximale Sonder-AfA, § 7 g Abs. 5 EStG (20 %) 10.000 € -10.000 €
zzgl. zeitanteilige lineare AfA, ND 6 Jahre, davon 9/12 6.250 € -6.250 €
33.750 €
Summe "AfA-Aufwand" im Jahr der Investition 16.250 €
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ÄNDERUNGEN DER BESTEUERUNG DER
KAPITALGESELLSCHAFT
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2. ÄNDERUNGEN DER BESTEUERUNG DER KAPITALGESELLSCHAFT2.1 EBENE DER KAPITALGESELLSCHAFT 2.1.1 STEUERSATZÄNDERUNGEN
Alt(bis 2007)
KST 25 %
SoLZ 5,5 %
Gew.St-Messzahl 5,0 %
GewSt-Betriebsausgabe Ja
Neu(ab 2008)
15 %
5,5 %
3,5 %
Nein
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24
2.1.2 Zahlenmäßige Übersicht
bisher
Gewinn 100,00 €
Gewerbesteuerbelastung bei einem Hebesatz von 400 %
./. 16,6783,33
Körperschaftsteuer (15 % von 100 ): (bisher 25 % v. 83,33)
./. 20,83
Solidaritätszuschlag (5% von 15%): ./. 1,15
Gewinn nach Steuern: 61,35
Steuern insgesamt: 38,65
Besteuerungsquote: 38,65 %
Entlastung auf Gesellschaftsebene 8,82 €
Neu
100,00 €
./. 14,0086,00
./. 15,00
./. 0,825
70,175
29,825
29,83 %
22,82 %
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1. ENTLASTUNGSWIRKUNG IN ABHÄNGIGKEIT VOM GEWERBESTEUER-HEBESATZ:
Hebesatz
München 490 %
Hamburg 470 %
Köln 450 %
Stuttgart 420 %
Berlin 410 %
Referenzwert 400 %
Norderfriedrichskoog 200 %
Entlastungswirkung der Unternehmens-steuerreform 2008
Euro
7,88 (19,3 %)
8,11 (20,08 %)
8,32 (21,56 %)
8,62 (22,04 %)
8,72 (22,43 %)
8,82 (22,82 %)
10,24 (30,96 %)
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2. ÄNDERUNGEN DER BESTEUERUNG DER KAPITAL- GESELLSCHAFT2.2 BESTEUERUNG DES GESELLSCHAFTERS
GmbH / AG-Anteile
Anteilseigner= natürliche Person= Personengesellschaft
Anteilseigner= Kapital-
gesellschaft
Anteile imPrivatvermögen (PV)- < 1 % Beteiligung- ≥ 1 % Beteiligung
Anteile im Betriebsvermögen (BV) -Einzelunternehmer-Betriebsaufspaltung
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27
2.2.1
Dividendenzahlungen
NATÜRLICHE PERSON= Gesellschafter
bis 2008 ab 2009
Anteile ima) Privatvermögen / Beteiligung < 1 %
- Bemessungs- grundlagen
50 %(Halbeinkünfte)
100 %
- Abzug Werbungskosten
50 % -,--
- Steuersatz Individuell(max. 45 % / 42 %)
25 %(Abgelt.steuer)
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Dividendenzahlungen
NATÜRLICHE PERSON
= Gesellschafter
bis 2008 ab 2009
Anteile im b) Betriebsvermögen / Privatvermögen ≥ 1 % Beteiligung
- Bemessungs- grundlagen
50 %(Halbeinkünfte)
60 %(Teileinkünfte)
- Abzug Betriebsausgaben
50 % 60 %
- Steuersatz Individuell(max. 45 % / 42 %)
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29
2.2.2
Gesellschafter = Dividendenzahlungen / Veräußerungsgewinne
PERSONEN-GESELLSCHAFT
bis 2008 ab 2009
gewerblich geprägt(Anteile = immer BV)
- Bemessungs- grundlagen
50 %(Halbeinkünfte)
60 %(Teileinkünfte)
- Betriebsaus- gabenabzug
50 % 60 %
- Steuersatz Individueller Satz des einzelnen Gesellschafters
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30
2.2.3
Gesellschafter = Dividendenzahlungen / Veräußerungsgewinne
KAPITALGESELLSCHAFT
bis 2008 ab 2009
- Bemessungs- grundlagen
5 % 5 %
- Steuersatz
KÖST 15 %GewSt ca. 14 %
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2.2.4 DARSTELLUNG HALBEINKÜNFTEVERFAHREN / ABGELTUNGSSTEUER
2007 2008 2009 2009
Gewinn 100 € 100 € 100 € 100 €
Steuer auf Gesellschaftsebene ./. 38,65 € ./. 29,83 € 29,83 € 29,83 €
Gewinn nach Steuern = Gewinnausschüttung
61,35 € 70,17 € 70,17 € 70,17 €
Steuerpflichtige Dividende 30,67 € 35,09 € 70,17 € 42,10 €
Steuern auf Gesellschafterebene
- Einkommensteuer (42 %) ./. 12,88 ./. 14,74 17,54 17,68
- Solidaritätszuschlag (5,5 %) ./. 0,71 ./. 0,81 0,96 0,97
Gewinnausschüttung nach Steuern 47,76 54,62 51,67 51,52
Steuerbelastung insgesamt 52,24 45,38 48,33 48,48
HalbeinkünfteverfahrenAbgeltungs-
steuer
Teilein-künfte-
verfahren
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32
2.2.5 DARSTELLUNG BESTEUERUNG BEI AUSSCHÜTTUNGEN ZWISCHEN KAPTIALGESELL- SCHAFTEN
GmbH-Anteil (Tochtergesellschaft) ist im Betriebsvermögen einer anderen GmbH (Muttergesellschaft)
in 2007 in 2008
Gewinnausschüttung der Tochter GmbH
61,35 € 70,17 €
Nicht abzugsfähig bei Mutter (5 %) 3,07 € 3,51 €
Köst 15 % - 0,46 € - 0,53 €
GewSt ca. 14 % - 0,43 € - 0,49 €
Netto-Dividende 60,46 € 69,15 €
in 2009
70,17 €
3,51 €
- 0,53 €
- 0,49 €
69,15 €
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33
2.2.6 AUSWIRKUNG DER NICHT-ABZUGSFÄHIGKEIT VON
WERBUNGSKOSTEN i. Z. m. BETEILIGUNGEN
Beispiel:
GmbH mietet Grundstück für € 100 von Gesellschafter an.
Im Zusammenhang mit der Finanzierung von Anteilen (< 1 %)
hat der Gesellschafter Finanzierungskosten von € 60 p. a.
a) Anteile werden im Privatvermögen gehalten
b) Anteile werden im Betriebsvermögen gehalten
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zu a) Anteile im Privatvermögen
Gesellschafter (Anteile PV) VZ 2007 VZ 2009
Mieterträge = Eink. aus V+V 100,00 100,00
Finanzierungsaufwand Beteiligung 60 -30,00 -0,00
Einkünfte 70,00 100,00
ESt und SoLZ 33,23 47,48
Steuerbelastung Gesellschafter 33,23 47,48
Steuerbelastung insgesamt 34,11 50,10
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35
Besitzunternehmer (Anteile BV) VZ 2007 VZ 2009
Mieterträge des Besitzunternehmens 100,00 100,00
Finanzierungsaufwand 60 -30,00 -36,00
GewSt als Betriebsausgabe -11,66 0,00
Steuerlicher Gewinn 58,34 64,00
ESt und SoLZ 27,70 30,38
Anrechnung GewSt § 35 EStG -5,25 -8,51
GewSt (Messzahl 5 % / 3,5 %) 11,66 8,96
Steuerbelastung Besitzunternehmen 34,11 30,83
Steuerbelastung insgesamt 34,11 33,45
zu b) Anteile im Betriebsvermögen
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36
Resumée:
Die Nicht-Abzugsfähigkeit der Finanzierungskosten von Anteilen
im Privatvermögen erhöht die Besteuerungsquote gegenüber
GmbH-Anteilen im Betriebsvermögen von 33,45 % auf 50,10 %
(Steuersatz = 42 %)
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37
3. ÄNDERUNGEN DER BESTEUERUNG DER PERSONEN- GESELLSCHAFT / EINZELUNTERNEHMEN
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38
3.1.1 TRENNUNGSPRINZIP BEI KAPITALGESELLSCHAFTEN
2007
KAPITALGESELLSCHAFTSEBENE: BESTEUERUNG DER GEWINNE NACH DEM KöStG/GewStG
100,00 Eink.- 38,65 Steuern 61,35
2007
GESELLSCHAFTEREBENE:BESTEUERUNG DER NETTOGEWINNE MIT EST BEI AUSSCHÜTTUNG
61,35 Divid.- 14,56 Steuern 46,79
DAS TRENNUNGSPRINZIP BLEIBT
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39
3.1.2 TRANSPARENZPRINZIP BEI PERSONEN- GESELLSCHAFTEN / EINZELUNTERNEHMEN
2007
UNTERNEHMENS-EBENE:
Nur GewerbesteuerKeine Einkommensteuer
100,00 Eink.- 14,00 GewSt 86,00 Gewinn
2007
GESELLSCHAFTEREBENE:
Einkommensteuer auf vollen Gewinn, unabhängig ob entnommen oder nicht
86,00- 38,11 ESt 47,89
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40
3.2 ALTERNATIVE BESTEUERUNG (WAHLRECHT)
3.2.1 BEGÜNSTIGUNG DES NICHT ENTNOMMENEN GEWINNS
= Erweiterung des Transparenzprinzips in Richtung Trennungsprinzip
UNTERNEHMENS-EBENE ENTNOMMENER GEWINN NICHT ENTNOMMENER GEWINN
ANTRAG
GESELLSCHAFTER-EBENE
SOFORTBESTEUERUNG BESTEUERUNG ERST BEI ENTNAHME
Persönlicher Steuersatz
Pauschale Besteuerung
bei späterer Entnahme
25 %
bei Thesaurierung
28,25 %
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41
Beispiel Thesaurierung
€ € €ENTNOMMEN NICHT-ENTNOMMEN
Gewinn nach Steuer 100.000,00 40.000,00 60.000,00Steuer
- 28,25 % + 5,5 % (Thesaurierung) 0,00 -17.882,25- 42 % + 5,5 % (Normbest) -17.724,00 0,00
22.276,00 42.117,75
Nachversteuerung (bei nachtrgl. Entnahme)- 25,0 % + 5,5 % v. 60.000,00 0,00 -15.825,00
22.276,00 26.292,7526.292,75
Gesamt-Netto-Einkommen 48.568,75
Steuersatz 48.568,75 %
Steuersatz (normal) 44.310,00 %
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42
- bilanzierende Gewerbetreibende für jeden Betrieb
- bilanzierende Freiberufler für jeden Betrieb
- bilanzierende Land- und Forstwirte für jeden Betrieb
- jeder Gesellschafter einer Personengesellschaft
- Gewinnbeteiligung > 10 %
oder > 10.000 €
- gesondert für jeden Mitunternehmeranteil
3.2.3 KREIS DER ANTRAGSBERECHTIGTEN
20.11.2007 Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
43
- Überentnahmen in Folgejahren (Saldo aus Entnahmen / Einlagen
ist höher als Jahresüberschuss)
- Betriebsveräußerung, -aufgabe
- Einbringung des Betriebs in eine Kapitalgesellschaft
- Übergang von der Bilanzierung zur Einnahmen-
überschussrechnung
- Antrag auf Nachversteuerung
- unentgeltliche Betriebsübertragung
3.2.4 NACHVERSTEUERUNG DURCH SCHÄDLICHE VORGÄNGE
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44
- Tendenziell nur für große Personengesellschaften geeignet,wenn
> ausreichende Gewinne dauerhaft vorhanden
> Steuerung der Entnahmen möglich
- Anwendungsmöglichkeiten darüber hinaus:
> Ausgleich von nicht-liquiditätswirksamen Einmaleffekten:
- Auflösung der 7g-Rücklage aus 2006 in 2008
- Gewinnerhöhungen aus Betriebsprüfungen, die
ab
2008 zum Tragen kommen
3.2.5 RESUMÉE
20.11.2007 Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
45
4.1. HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN FÜR DIE AUSSCHÜTTUNGSPOLITIK
4.1.1 ABGELTUNGSSTEUER (25 %)(Anteile liegen im Privatvermögen)
Gewinne aus 2007 2008a) Ausschüttung in 2009
Gewinnausschüttung gemäß Beispiel 61,35 € 70,17 €Steuerpflichtige Dividende 61,35 € 70,17 €ESt pauschal 25 % -15,33 € -17,54 €Soli 5,5 % -0,84 € -0,96 €Gewinnausschüttung nach Steuer 46,02 € 51,67 €
b) Ausschüttung in 2008 (Steuersatz 42 %) -47,76 € -54,62 €mehr Netto-Einkommen 1,74 € 2,95 €
c) Ausschüttung nach Steuer in 2008 (Steuersatz 20 %) 54,88 € 62,77 €
mehr Netto-Einkommen 8,86 € 11,09 €
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46
4.1.2 TEILEINKÜNFTEVERFAHREN(Anteile liegen im Betriebsvermögen)
a) Ausschüttungen in 2009 von Gewinn aus 2007 2008
Gewinnausschüttung (gemäß Beispiel) 61,35 € 70,17 €Steuerpflichtig (60 %) 36,81 € 42,11 €ESt (42 % + Soli 5,5 %) -16,31 € -18,66 €
45,04 € 51,51 €
b) Ausschüttung in 2008 von Gewinnen aus: 47,76 € -54,62 €2,72 € 2,95 €
c) Ausschuttung in 2008 54,88 € 62,77 €
(Steuersatz 20 %)8,86 € 11,09 €
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RESUMÉE:
1. Ausschüttung von Gewinnen aus 2007 ist in 2008 günstiger als in
2009
2. Ausschüttung von Gewinnen aus 2008 (Vorabausschüttung) ist in 2008 günstiger als in 2009
3. Je geringer der Steuersatz des Ausschüttungsempfängers, desto
günstiger ist die Gewinnausschüttung für Gewinne bis
einschließlich 2008 in 2008
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4.2 HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN FÜR ANSPARABSCHREIBUNGEN 2006 / 2007
Grundlage: Bildung der Ansparrücklage ist letztmals möglich für Wirtschaftjahre, die vor Verkündigung des Gesetztes enden
Beachtung bei Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006
= letztmalig Bildungsmöglichkeit nach altem Recht
1. Nur in 2005 und 2006 gebildete Rücklagen sind nach den Regelungen des alten Rechts aufzulösen und abzuschreiben
2. Bildung einer Rücklage mindert die Steuer auf Ebene der Kapitalgesellschaft um 38,65 %. Die Auflösung der Rücklage zu 2008 führt zu einer Besteuerung von nur 29,83 %.
3. Vorziehen der Investition nach 2007 (wg. Wegfall der degressiven Abschreibung ab 2008)
d. h. bis zum 31. Dezember 2006
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4.3 HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN FÜR INVESTITIONEN
a) Vorziehen von Investitionen nach 2007 wg. Wegfall der degressiven Abschreibung
• zulässiger Höchstbetrag für die degressive Afa ist das Dreifache des linearen Afa-Satzes, maximal 30,0 v. H.
• gilt für in 2006 / 2007 angeschaffte / hergestellte Wirtschaftsgüter
b) Vorziehen von Investitionen nach 2007Änderungen zur Regelungen der geringwertigen Wirtschaftsgüter
alt - AK/HK bis 410,00 € = sofort abzugsfähigneu - AK/HK bis 150,00 € = sofort abzugsfähig
- AK/HK > 150,00 € < 1.000 € = Sammelposten (20 % - Auflösung p. a.)
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4.4 HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN AUFWAND-/ ERTRAGSTEUERUNG
- Steuerbelastung sinkt auf Ebene- der Kapitalgesellschaften (ohne Ausschüttung) um ca. 20 % (je
nach GewSt-Satz)- der Personengesellschaften (unter Berücksichtigung der
Besteuerung beim Gesellschafter) um ca. 1,4 %
VERLAGERUNG VON AUFWAND / ERTRAG IST NUR BEI KAPITALGESELLSCHAFTEN SINNVOLL
Vorziehen von Aufwand nach 2007
Verlagerung von Erträgen nach 2008 (z. B. durch Verlagerung von Fertigstellungslieferterminen)
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4.5 HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN / RECHTSFORM / RECHTSFORMVERGLEICH
1. Gesamtsteuerbelastung GmbH (bei Vollausschüttung) und Personengesellschaft (ohne Thesaurierung) ist bei Spitzensatz (42 %) fast identisch
2. Gesamtsteuerbelastung GmbH (ohne Ausschüttung) liegt erheblich niedriger (29,825 %) als bei Personengesellschaft (ohne Thesaurierung) (45,319 %)
3. Abschluss schuldrechtlicher Verträge zwischen Gesellschafter / Kapitalgesellschaft führt trotz Minderung der Gewinnbesteuerung zu einer sinkenden Gesamtsteuerbelastung
Sofern der Jahresüberschuss der Kapitalgesellschaft (nach Abzug aller schuldrechtlichen Verpflichtungen gegenüber Gesellschafter) dauerhaft thesauriert werden kann, ist die Rechtsform der Kapitalgesellschaft günstiger als die der Personengesellschaft (ca. 18 %)
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4.5 HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN RECHTSFORM
4. Betriebsaufspaltungsfälle- Vermietung von Immobilien- Lizenzverträge über Patente
zwischen Gesellschafter / Gesellschaft werden durch Reform benachteiligt, da gewerbesteuerlich eine Hinzurechnung beim Mieter/Lizenznehmer erfolgt, aber keine Kürzung beim Vermieter/Lizenzgeber
Tendenziell ist Inhaberwechsel sinnvollZiel: Beendigung Betriebsaufspaltung ohne Beendigung der gewerblichen Tätigkeit(z. B. in Verbindung mit
Unternehmensnachfolge)
Erweiterte Gewerbesteuerbefreiung beim Vermieter- Unternehmen
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4.6 HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN DURCH EINSCHALTUNG GEWERBLICH GEPRÄGTER UNTERNEHMEN / KAPITALGESELLSCHAFTEN
- Erwerb und Finanzierung von Anteilen an Kapitalgesellschaften durch Privatpersonen führt im Ergebnis zu a) Anwendung der Abgeltungssteuer (25 %)
b) Nicht-Abzugsfähigkeit der Zinsaufwendungen
Vermeidung durch vorherige Gründung einer gewerblich geprägten Gesellschaft (GmbH & Co. KG), die die Anteile an der Kapitalgesellschaft erwirbt
Anwendung des Teileinkünfteverfahrens, d. h. 60 % der Zinsen werden abzugsfähig
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Kurzübersicht weiterer Änderungen
• Möglichkeit der Pauschalversteuerung von Geschenken ab 2007
• Die Gewinnschwelle für die Buchführungspflicht steigt von 30.000,00 € auf 50.000,00 € für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2007 beginnen.
• Formular EÜR
„Verschlimmböserung“ geht weiter
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Lohnsteuerrichtlinien
• Auswärtstätigkeit
keine Unterscheidung zwischen Dienstreise, Fahrtätigkeit und Einsatzwechseltätigkeit
= Reisekosten
(Wegfall der 30 km Grenze und der Dreimonatsfrist)• regelmäßige Arbeitsstätte
Ausweitung des Begriffs Tätigkeit des AN unabhängig davon, ob es sich um eine Einrichtung des AG handelt
• Übernachtungskosten
Streichung der Übernachtungspauschalen (für In- und Ausland)
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